Wahrnehmung von Urheberrechten für Bildautoren - VG Bild

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Wahrnehmung von Urheberrechten für Bildautoren - VG Bild
Verwertungsgesellschaft BILD -KUNST
53113 Bonn
Weberstraße 61
Rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung
Sitz Frankfurt am Main
Wahrnehmung von Urheberrechten für Bildautoren
(Fotografen, Grafik-Designer, Illustratoren, Karikaturisten, Pressezeichner etc.)
Umfang der Rechtswahrnehmung
Für Fotografen, Grafik-Designer und sonstige Bildurheber, die nicht im engeren Bereich der „Bildenden Kunst“
arbeiten, nimmt die VG BILD-KUNST nur die sog. „Vergütungsansprüche“ wahr, d. h. Ansprüche für gesetzlich
gestattete Nutzungen Ihrer Werke, auf die Sie selbst keinen
Einfluss durch Genehmigung oder Verbot nehmen können.
Hierzu zählen die Vergütungen für das Herstellen von
Kopien, die mit Hilfe von Fotokopiergeräten oder Scannern oder mittels CD-Brennern hergestellt werden, desweiteren die Vergütung für die Ausleihe von illustrierten
Werken in Bibliotheken (Bibliothekstantieme) oder durch
Lesezirkelunternehmen, die Vergütung für die simultane
Kabelweiterleitung von Fernsehprogrammen und die Vergütung für die Nutzung von Abbildungen in Pressespiegeln sowie einige weitere wirtschaftlich nicht bedeutende
Rechte, die im Wahrnehmungsvertrag der Vollständigkeit
halber aufgeführt sind. Fotografen, Illustratoren und Karikaturisten haben seit November 2006 einen Anspruch auf
Folgerechtsvergütung bei Verkauf eines Originalwerkes
für mehr als 400 Euro durch den Kunsthandel; dieser
Anspruch wird – wie auch für Bildende Kunst – durch die
VG BILD-KUNST wahrgenommen.
Ihre hier genannten Rechte und Ansprüche werden im
Inland und, soweit gesetzlich möglich, im Ausland wahrgenommen; die VG BILD-KUNST verfügt über Gegenseitigkeitsverträge mit Verwertungsgesellschaften in 32 Staaten.
Berechnung und Ausschüttung Ihrer Ansprüche
Zur Berechnung Ihrer Anteile an der von der VG BILDKUNST durch Pauschal-Verträge erzielten Vergütung für
das Kopieren, das Ausleihen von Büchern in Bibliotheken
und für die Kabelweitersendung sind wir auf Ihre Mithilfe
angewiesen; wir bitten Sie, uns die Medien zu bezeichnen,
in denen Ihre Werke veröffentlicht worden sind bzw. in
einigen Fällen Honorare anzugeben. Hierfür stellen wir
Ihnen Meldeunterlagen zur Verfügung.
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Organisation der VG BILD-KUNST
Mitgliedschaft und Kosten
Durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages nimmt
die VG BILD -KUNST nur die sog. „Vergütungsansprüche“
wahr.
Zur Wahrnehmung der Mitgliedsrechte in den Versammlungen der VG BILD-KUNST bestehen drei Berufsgruppen:
In der Berufsgruppe I sind die Bildenden Künstler, in
der Berufsgruppe II die Bildautoren (Fotografen, GrafikDesigner etc.) und Bildagenturen und in der Berufsgruppe
III die Filmurheber und -produzenten organisiert.
Mitglieder- und Berufsgruppenversammlungen finden in
der Regel einmal jährlich statt; wer nicht persönlich teilnehmen kann, hat die Möglichkeit der Stimmübertragung.
Die Mitgliedschaft in der VG BILD-KUNST ist kostenlos.
Zur Deckung der Verwaltungskosten können entsprechend
den Bestimmungen des Verteilungsplans je nach Wahrnehmungsgebiet bis zu 20 % der Einnahmen einbehalten werden, tatsächlich liegt dieser Satz unter 10 %.
Verteilung der Erlöse
Die Verteilung der Erlöse erfolgt auf der Grundlage von
Verteilungsplänen, die von der Mitgliederversammlung
beschlossen werden. Die Verteilungspläne übersenden die
Geschäftsstellen auf Anfrage.
Sozialwerk
Die VG BILD-KUNST ist gesetzlich gehalten, ein Sozialwerk zur Unterstützung bedürftiger Urheber in Notsituationen zu unterhalten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben wer-
Vorsitzende des Verwaltungsrats
Lutz Fischmann, C. Cay Wesnigk, Frank Michael Zeidler
SEB Bank AG, Blz. 38010111, Kto. 1024791600
Commerzbank Köln, Blz. 370 800 40, Kto. 207 269 500
den dieser Stiftung Sozialwerk der VG BILD -KUNST Anteile aus dem Aufkommen aus Urheberrechtsgebühren zugeführt. Jedes bedürftige Mitglied kann dort Unterstützung
beantragen; die Anträge werden von Fachkommissionen
geprüft. Die Zuwendungen sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln; Einzelheiten ergeben sich aus
dem Verteilungsplan.
Kulturförderung
Das Wahrnehmungsgesetz sieht vor, dass Verwertungsgesellschaften einen begrenzten Anteil ihrer Erträge für kulturelle Förderungen verwenden. Die jeweiligen Abzüge
für kulturelle Förderung ergeben sich aus dem Verteilungsplan.
Struktur und Organisation
Die VG BILD-KUNST ist ein „rechtsfähiger Verein kraft
staatlicher Verleihung“. Ihr Aufgabenbereich und ihr Aufbau sind durch die Satzung festgelegt; in den Verwaltungsgremien sind die Organisationen der Urheber und Berechtigten vertreten. Bei ihrer Tätigkeit untersteht die VG
BILD-KUNST der Aufsicht durch das Deutsche Patent- und
Markenamt.
Der Vorstand besteht aus je einem ehrenamtlich tätigen
Vertreter der Berufsgruppen I, II, und III und einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Vorstandsmitglieder
sind Werner Schaub (BG I), RA’in Frauke Ancker (BG II),
Rolf Silber (BG III) sowie RA Dr. Urban Pappi (geschäftsführendes Vorstandsmitglied). Vorsitzende des Verwaltungsrates sind Frank Michael Zeidler (BG I), Lutz Fischmann (BG II) und C. Cay Wesnigk (BG III).
Vorstand
Frauke Ancker, Werner Schaub, Rolf Silber
Dr. Urban Pappi (geschäftsführendes Vorstandsmitglied)
Bonn, Ruf (0228 ) 915 34-0, Fax 915 34-39, email [email protected]
10963 Berlin, Köthener Str. 44, Ruf (0 30) 2 6138 79, Fax (0 30) 23 00 36 29