Wahrnehmung von Urheberrechten für Bildautoren - VG Bild
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Wahrnehmung von Urheberrechten für Bildautoren - VG Bild
Verwertungsgesellschaft BILD -KUNST 53113 Bonn Weberstraße 61 Rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung Sitz Frankfurt am Main Wahrnehmung von Urheberrechten für Bildautoren (Fotografen, Grafik-Designer, Illustratoren, Karikaturisten, Pressezeichner etc.) Umfang der Rechtswahrnehmung Für Fotografen, Grafik-Designer und sonstige Bildurheber, die nicht im engeren Bereich der „Bildenden Kunst“ arbeiten, nimmt die VG BILD-KUNST nur die sog. „Vergütungsansprüche“ wahr, d. h. Ansprüche für gesetzlich gestattete Nutzungen Ihrer Werke, auf die Sie selbst keinen Einfluss durch Genehmigung oder Verbot nehmen können. Hierzu zählen die Vergütungen für das Herstellen von Kopien, die mit Hilfe von Fotokopiergeräten oder Scannern oder mittels CD-Brennern hergestellt werden, desweiteren die Vergütung für die Ausleihe von illustrierten Werken in Bibliotheken (Bibliothekstantieme) oder durch Lesezirkelunternehmen, die Vergütung für die simultane Kabelweiterleitung von Fernsehprogrammen und die Vergütung für die Nutzung von Abbildungen in Pressespiegeln sowie einige weitere wirtschaftlich nicht bedeutende Rechte, die im Wahrnehmungsvertrag der Vollständigkeit halber aufgeführt sind. Fotografen, Illustratoren und Karikaturisten haben seit November 2006 einen Anspruch auf Folgerechtsvergütung bei Verkauf eines Originalwerkes für mehr als 400 Euro durch den Kunsthandel; dieser Anspruch wird – wie auch für Bildende Kunst – durch die VG BILD-KUNST wahrgenommen. Ihre hier genannten Rechte und Ansprüche werden im Inland und, soweit gesetzlich möglich, im Ausland wahrgenommen; die VG BILD-KUNST verfügt über Gegenseitigkeitsverträge mit Verwertungsgesellschaften in 32 Staaten. Berechnung und Ausschüttung Ihrer Ansprüche Zur Berechnung Ihrer Anteile an der von der VG BILDKUNST durch Pauschal-Verträge erzielten Vergütung für das Kopieren, das Ausleihen von Büchern in Bibliotheken und für die Kabelweitersendung sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen; wir bitten Sie, uns die Medien zu bezeichnen, in denen Ihre Werke veröffentlicht worden sind bzw. in einigen Fällen Honorare anzugeben. Hierfür stellen wir Ihnen Meldeunterlagen zur Verfügung. 7/13 Organisation der VG BILD-KUNST Mitgliedschaft und Kosten Durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages nimmt die VG BILD -KUNST nur die sog. „Vergütungsansprüche“ wahr. Zur Wahrnehmung der Mitgliedsrechte in den Versammlungen der VG BILD-KUNST bestehen drei Berufsgruppen: In der Berufsgruppe I sind die Bildenden Künstler, in der Berufsgruppe II die Bildautoren (Fotografen, GrafikDesigner etc.) und Bildagenturen und in der Berufsgruppe III die Filmurheber und -produzenten organisiert. Mitglieder- und Berufsgruppenversammlungen finden in der Regel einmal jährlich statt; wer nicht persönlich teilnehmen kann, hat die Möglichkeit der Stimmübertragung. Die Mitgliedschaft in der VG BILD-KUNST ist kostenlos. Zur Deckung der Verwaltungskosten können entsprechend den Bestimmungen des Verteilungsplans je nach Wahrnehmungsgebiet bis zu 20 % der Einnahmen einbehalten werden, tatsächlich liegt dieser Satz unter 10 %. Verteilung der Erlöse Die Verteilung der Erlöse erfolgt auf der Grundlage von Verteilungsplänen, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Verteilungspläne übersenden die Geschäftsstellen auf Anfrage. Sozialwerk Die VG BILD-KUNST ist gesetzlich gehalten, ein Sozialwerk zur Unterstützung bedürftiger Urheber in Notsituationen zu unterhalten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben wer- Vorsitzende des Verwaltungsrats Lutz Fischmann, C. Cay Wesnigk, Frank Michael Zeidler SEB Bank AG, Blz. 38010111, Kto. 1024791600 Commerzbank Köln, Blz. 370 800 40, Kto. 207 269 500 den dieser Stiftung Sozialwerk der VG BILD -KUNST Anteile aus dem Aufkommen aus Urheberrechtsgebühren zugeführt. Jedes bedürftige Mitglied kann dort Unterstützung beantragen; die Anträge werden von Fachkommissionen geprüft. Die Zuwendungen sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln; Einzelheiten ergeben sich aus dem Verteilungsplan. Kulturförderung Das Wahrnehmungsgesetz sieht vor, dass Verwertungsgesellschaften einen begrenzten Anteil ihrer Erträge für kulturelle Förderungen verwenden. Die jeweiligen Abzüge für kulturelle Förderung ergeben sich aus dem Verteilungsplan. Struktur und Organisation Die VG BILD-KUNST ist ein „rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung“. Ihr Aufgabenbereich und ihr Aufbau sind durch die Satzung festgelegt; in den Verwaltungsgremien sind die Organisationen der Urheber und Berechtigten vertreten. Bei ihrer Tätigkeit untersteht die VG BILD-KUNST der Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Der Vorstand besteht aus je einem ehrenamtlich tätigen Vertreter der Berufsgruppen I, II, und III und einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Vorstandsmitglieder sind Werner Schaub (BG I), RA’in Frauke Ancker (BG II), Rolf Silber (BG III) sowie RA Dr. Urban Pappi (geschäftsführendes Vorstandsmitglied). Vorsitzende des Verwaltungsrates sind Frank Michael Zeidler (BG I), Lutz Fischmann (BG II) und C. Cay Wesnigk (BG III). Vorstand Frauke Ancker, Werner Schaub, Rolf Silber Dr. Urban Pappi (geschäftsführendes Vorstandsmitglied) Bonn, Ruf (0228 ) 915 34-0, Fax 915 34-39, email [email protected] 10963 Berlin, Köthener Str. 44, Ruf (0 30) 2 6138 79, Fax (0 30) 23 00 36 29