Tipps für hörgeschädigte Menschen

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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Tipps für
hörgeschädigte Menschen
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Ministerium für Soziales
Innenministerium
und Gesundheit
G
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Tipps für
hörgeschädigte Menschen
„Nichtsehen trennt von den Dingen –
Nichthören trennt von den Menschen.“
(Helen Keller, taubblinde Schriftstellerin)
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Inhalt
1.
Vorwort ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������4
2.
Informationen zur Rehabilitation und Teilhabe ��������������������������������������������������������������������������������5
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Begriffserklärungen ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 5
Welcher Träger fördert welche Rehabilitation/Leistungen zur Teilhabe? �������������������� 6
Wie und Wo stelle ich einen Antrag? �������������������������������������������������������������������������������������������� 8
Was mache ich bei einem Ablehnungsbescheid? ��������������������������������������������������������������� 10
Muster für Widerspruch und Klage ��������������������������������������������������������������������������������������������� 11
3.
Versorgung mit technischen Hörhilfen und Hilfsmitteln ����������������������������������������������������������� 13
4.
Wohin kann ich mich in Mecklenburg-Vorpommern
bei speziellen Problemen wenden?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 15
4.1 Polizei-Notruf 110 (Notruf-Fax) ����������������������������������������������������������������������������������������������������� 15
4.2 Neugeborenen-Hörscreening ������������������������������������������������������������������������������������������������������� 19
4.3 Frühförderung��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 19
4.4 Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen ����������������������������������������������������������������� 22
4.5 Psychische Erkrankungen/Psychotherapie/Gesundheitsleistungen ������������������������� 25
4.6Cochlear Implant Centrum Mecklenburg-Vorpommern
„Ernst Lehnhardt“ (CIC M-V) ����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 37
4.7 Integrationsfachdienste ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 38
4.8 Fachdienste der Integrationsämter �������������������������������������������������������������������������������������������� 39
5.
Kostenregelungen für Gebärdensprachdolmetschereinsätze ���������������������������������������������������� 41
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
Krankenkassen ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 41
Krankenhäuser/Kliniken ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 42
Medizinischer Dienst der Krankenkassen ������������������������������������������������������������������������������� 42
Agenturen für Arbeit ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 42
Rentenversicherungsträger ����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 42
Sozialämter und Jugendämter ����������������������������������������������������������������������������������������������������� 43
Integrationsämter ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 43
Polizei ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44
Gerichte ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44
Schulen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44
Sonstiges ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44
Was ist bei Veranstaltungen zu beachten? ����������������������������������������������������������������������������� 45
Tipps für hörgeschädigte Menschen
6.
Muster eines Antrages auf Kostenübernahme
für Gebärdensprachdolmetscherleistungen �������������������������������������������������������������������������������������������� 48
7.
Beantragung eines Schwerbehindertenausweises zur
Inanspruchnahme behinderungsbedingter Nachteilsausgleiche �������������������������������������������� 49
8.
Angebote der Landesmedienanstalt in Mecklenburg-Vorpommern ������������������������������������ 52
9.
Praktische Tipps für den Umgang mit hörgeschädigten Menschen ���������������������������������������� 53
10. Wichtige Adressen und weitere Informationsmöglichkeiten ������������������������������������������������������ 54
10.1 Schulen, Wohnheime und Werkstätten für behinderte Menschen
in Mecklenburg-Vorpommern ������������������������������������������������������������������������������������������������������� 54
10.2 Kurse in Deutscher Gebärdensprache in Mecklenburg-Vorpommern ����������������������� 55
10.3 Möglichkeiten der beruflichen Aus- und Weiterbildung für
hörgeschädigte Menschen ������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 57
10.4 Hörgeschädigte Menschen und Studium ������������������������������������������������������������������������������� 61
10.5 Dolmetscher- und andere Kommunikationsdienste für
hörgeschädigte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ��������������������������������������������� 62
10.6 Verbände und Selbsthilfegruppen ��������������������������������������������������������������������������������������������� 66
10.7 Bücher und Zeitschriften ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 68
10.8 Informationen im Internet und auf CD/DVD ������������������������������������������������������������������������� 74
10.9 Dies und das ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 78
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
zurzeit leben in Mecklenburg-Vorpommern ca. 7.400 hörge­schä­digte
Menschen. Darüber hinaus gibt es noch hörgeschädigte Menschen,
die bislang keinen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben. Hörgeschädigte Menschen wollen wie alle Menschen
mit Behinderungen in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihre Rechte auf
Mitsprache und Mitentscheidung gleichberechtigt nutzen. Aufgabe
und Ziel der Sozialpolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist es, allen hier lebenden Menschen
diese gleichberechtigte Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das betrifft Lernen und Arbeiten, Wohnen und Freizeitgestaltung gleichermaßen.
Mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern setzen wir bei
uns im Land die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe. Geregelt ist beispielsweise, dass hör- und sprachbehinderte Menschen das Recht haben, mit Behörden und Dienststellen des Landes in deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden
Gebärden oder über geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, damit sie ihre Rechte (in Verwaltungsverfahren) wahrnehmen können.
Damit das Landesbehindertengleichstellungsgesetz auch gehörlosen oder hörbehinderten Menschen zugänglich ist, hat mein Ministerium den Gesetzestext und die zugehörigen
Rechtsverordnungen in einem Gebärdensprachfilm übersetzen lassen. Diesen Film kann man
sich auf den Internetseiten meines Ministeriums anschauen.
Mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird ihnen ein Anspruch auf eine umfassende rechtliche und soziale Gleichberechtigung sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt. Die Konvention stärkt die Rechte
der Menschen mit Behinderungen und stellt eine Herausforderung für die Umsetzung künftiger behindertenpolitischer Maßnahmen auch für unser Land. In diesen Prozess werden selbstverständlich die Betroffenen, Angehörigen und die Interessenvertretungen der Menschen mit
Behinderungen einbezogen.
Der Leitfaden „Tipps für hörgeschädigte Menschen“ soll Sie, liebe Leserinnen und Leser, auf
Rechtsansprüche, Angebote und Anlaufstellen aufmerksam machen.
Ihre
Manuela Schwesig
Ministerin für Soziales und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Tipps für hörgeschädigte Menschen
2. Informationen zur Rehabilitation und Teilhabe
Fast jeder Mensch mit einer Hörschädigung hat schon einmal ein Heil- oder Hilfsmittel oder
eine Rehabilitationsmaßnahme bei einem Rehabilitationsträger (beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei der Krankenkasse) beantragt. Meist ist die Enttäuschung groß, wenn der Antrag abgelehnt wird. Nicht selten lassen es die Betroffenen dann
darauf beruhen und bezahlen manchmal die Leistung sogar selbst. Gründe hierfür sind meist
fehlende Kenntnisse hinsichtlich der Leistungsansprüche und Zuständigkeiten. Seit dem 1. Juli
2001 gibt es das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), das die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger regelt. Mit dem SGB IX wurde der Begriff der Teilhabe
eingeführt. Außerdem sollen Gemeinsame Servicestellen helfen, die notwendigen Leistungen
schneller und unbürokratisch zu erhalten (siehe Punkt 2.3).
2.1. Begriffserklärungen
Was verbirgt sich hinter den Begriffen Rehabilitation und Teilhabe?
Rehabilitation und Teilhabe haben die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung behinderter
Menschen und von Behinderung bedrohter Menschen in die verschiedensten Lebensbereiche
zum Ziel. Die Behinderung soll dadurch abgewendet, gemildert oder gebessert werden. Man
unterscheidet zwischen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§ 5 SGB IX).
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
Hiermit sind alle ambulanten, teilstationären und stationären medizinischen Leistungen gemeint, die notwendig sind, um drohenden Behinderungen vorzubeugen, eine Behinderung
abzuwenden, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Zu den
medizinischen Leistungen gehören neben der ärztlichen Behandlung auch psychotherapeutische Behandlungen durch ärztliche oder psychologische Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, wenn dadurch die (Wieder-) Eingliederung möglich ist bzw. unterstützt werden
kann. Auch die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln (wie beispielsweise mit Hörgeräten) zählt
dazu. Darüber hinaus gehören dazu die Behandlung in Reha- und Spezialkliniken, Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie, medizinisch-physikalische
Maßnahmen (beispielsweise Bäder, Bestrahlungen, Elektrotherapie), orthopädische Hilfsmittel
oder Gesundheitsaufklärung.
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
Hierzu gehören Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, wie beispielsweise technische Hilfen zur Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes, Umschulungen, Weiterbildungen, Anpassungsmaßnahmen, Berufsvorbereitung, Arbeitsassistenz, Eingliederungszuschüsse oder die Förderung der Beschäftigung in Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM).
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft:
Diese umfassen Leistungen, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen sollen. Hierzu gehören u. a. die Versorgung mit Hilfsmitteln, heilpädagogische Leistungen und Hilfen zur Beschaffung, zum Umbau, zur Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung,
die den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen entspricht. Die Leistungen werden u. a. von den Trägern der Unfallversicherung, der Sozial- und Jugendhilfe sowie
der Kriegsopferversorgung und -fürsorge erbracht.
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen:
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rehabilitationsträger werden nach Maßgabe des § 44 SGB IX ergänzt durch
• K
ranken-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Ausbildungsgeld sowie Unterhaltsbeihilfe,
• Beiträge und Beitragszuschüsse zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung oder
zur Bundesagentur für Arbeit,
• ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen
und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen,
• ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung und Überwachung,
• Reisekosten,
• Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten.
2.2 Welcher Träger fördert welche Rehabilitation/Leistungen zur Teilhabe?
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden von verschiedenen Rehabilitationsträgern
erbracht. Hierzu zählen insbesondere die Träger der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Agenturen für Arbeit, die Sozial- und Jugendämter und die Integrationsämter. Es
gibt viele Bestimmungen darüber, welcher Träger wann und für welche Leistung zuständig ist.
Das macht es den Betroffenen oft nicht leicht, ihren Antrag beim richtigen Träger zu stellen
und die Leistung ohne Zeitverzögerung zu erhalten. Die folgende Abbildung gibt hierzu einen
allgemeinen Überblick:
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Kranken­
versicherung
Renten­
versicherung
Leistungen zur
medizinischen
Rehabilitation
Leistungen zur
medizinischen
Reha­bilitation
Leistungen zur
Teilhabe am
Arbeitsleben
Agenturen
für Arbeit
Unfall­
versicherung
Leistungen zur
medizini­schen
Reha­bilitation
Leistungen zur
Teilhabe am
Arbeitsleben
Leistungen zur
Teilhabe am
Arbeitsleben
Leistungen zur
Teilhabe am
Leben in der
Gemein­schaft
Unterhalts­
sichernde
und andere
ergänzen­de
Leistungen
Unterhaltssichernde
und andere
ergänzende
Leistungen
Integrationsämter
Unterhaltssichernde
und andere
ergänzende
Leistungen
Sozial-/
Jugendämter
Leistungen zur
medizinischen
Rehabilitation
Leistungen zur
Teilhabe am
Arbeitsleben
Leistungen zur
Teilhabe am
Arbeitsleben
Leistungen zur
Teilhabe am
Leben in der
Gemein­schaft
Unterhaltssichernde
und andere
ergänzende
Leistungen
Die Träger der Krankenversicherung sind zuständig für mitversicherte Familienmitglieder,
Rentnerinnen und Rentner, Hausfrauen und -männer sowie Kinder, die kein rentenversicherungspflichtiges eigenes Einkommen haben. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Mitgliedschaft bei einer Gesetzlichen Krankenkasse besteht.
Die Träger der Rentenversicherung sind Ansprechpartner für rentenversicherte Erwerbstätige (oder die es für eine bestimmte Dauer waren), deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, bei
denen durch eine Rehabilitationsmaßnahme/Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, können einen Anspruch auf Leistungen der
Rentenversicherung haben. Bei Kindern und Jugendlichen, deren Gesundheit erheblich gefährdet ist, kann ebenfalls die Zuständigkeit der Rentenversicherung gegeben sein.
Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn
ein derartiger Anspruch gegenüber der Rentenversicherung nicht geltend gemacht werden
kann (beispielsweise, wenn jemand noch nicht die erforderliche Mindestversicherungszeit
von 15 Jahren erfüllt hat), es sich nicht um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt und keine
Zuständigkeit der Integrationsämter gegeben ist (weil beispielsweise kein Schwerbehindertenausweis vorliegt).
Die Träger der Unfallversicherung sind zuständig für medizinische Leistungen der Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft, wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt oder eine anerkannte
Berufskrankheit vorliegt.
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Die Sozial- und Jugendämter sind nachrangig zuständig, wenn keine Ansprüche gegenüber
den anderen vorgenannten Leistungsträgern bestehen. Sozialämter können Hilfen und Maßnahmen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewähren.
Die Integrationsämter sind Ansprechpartner für berufstätige schwerbehinderte Menschen mit
einem Schwerbehindertenausweis oder denen Gleichgestellte (siehe Punkt 7). Den schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen haben wie diese ein Recht auf Kündigungsschutz und einen Anspruch auf Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Beamtinnen und Beamte können Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bei der zuständigen Beihilfestelle ihrer Dienststellen beantragen. Versicherte privater Krankenkassen müssen sich an ihre Versicherungsgesellschaft wenden, deren Leistungen allerdings abhängig von
dem individuellen Versicherungsvertrag sind.
2.3 Wie und wo stelle ich einen Antrag?
Natürlich sollte zunächst selbst darauf geachtet werden, einen Antrag auf Leistungen zur
Rehabilitation/Teilhabe beim zuständigen Träger zu stellen. Die Praxis zeigt allerdings, dass
es trotz der erwähnten Bestimmungen Unklarheiten über Zuständigkeiten geben kann. Dies
kann zu Zeitverzögerungen und Nachteilen führen. Das SGB IX schreibt deshalb u. a. die Einrichtung Gemeinsamer Servicestellen und die Einhaltung von Bearbeitungsfristen durch die
Rehabilitationsträger vor. Nach § 14 SGB IX muss innerhalb von zwei Wochen eine Reaktion
auf den Antrag erfolgen. Die Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger sollen sich
um eine umfassende Klärung des individuellen Hilfebedarfs, die Einschaltung des zuständigen
Trägers sowie eine Begleitung im weiteren Rehabilitationsprozess bemühen und dabei eng
mit Selbsthilfegruppen, Betroffenenverbänden und anderen Stellen zusammenarbeiten. Sie
sollen Betroffenen den weiteren Ablauf der Rehabilitationsangelegenheit eingehend erläutern und dürfen keine Zugangs- und Kommunikationsbarrieren haben, d. h., sie müssen sich
somit auch auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen einstellen. Man kann sich jederzeit
erneut an die Gemeinsame Servicestelle wenden, wenn weitere Fragen bestehen oder dies zur
Beschleunigung der Rehabilitationsangelegenheit erforderlich ist.
Das trägerübergreifende Persönliche Budget wurde mit dem SGB IX zum 1. Juli 2001 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 besteht für Leistungsberechtigte nach § 17 SGB IX ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Dadurch können Leistungsempfängerinnen und -empfänger von den Leistungsträgern ein Budget (Geldbetrag) anstelle von Dienst- und Sachleistungen zur Teilhabe wählen. Bei trägerübergreifenden Budgets wird einer der beteiligten Träger
Beauftragter. Dieses sind insbesondere die Gemeinsamen Servicestellen.
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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es folgende Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation:
Stadt
Institution
Bad Doberan
AOK Mecklenburg- Mollistraße 10
Vorpommern
18209 Bad Doberan
0180 2 590 590-491 5/49 27
0180 2 590 591-49 15/49 27
[email protected]
[email protected]
Bergen
DRV Nord
Stralsunder Chaussee 8
18528 Bergen
03838 80880
03838 808820
[email protected]
Demmin
DRV Nord
Treptower Str. 28/Ecke
Clara-Zetkin-Straße
17109 Demmin
03998 281530
03998 2815370
[email protected]
Greifswald
DRV Nord
Marienstraße 28
17489 Greifswald
03834 57660
03834 576666
[email protected]
Grimmen
AOK Mecklenburg- Bahnhofstraße 9
Vorpommern
18507 Grimmen
0180 2 590590-5029
0180 2 590590-5012
[email protected]
Güstrow
DRV Nord
Gartenstraße 3
18273 Güstrow
03843 46440
03843 464429
[email protected]
Ludwigslust
DRV Nord
Schlossfreiheit 1 a
19288 Ludwigslust
03847 42920
03847 429216
[email protected]
Greifstraße 107
17034 Neubrandenburg
0395 4509-161
0395 4509-129
[email protected]
BARMER
Ersatzkasse
Torfsteg 11
17033 Neubrandenburg
018500 10-1280
018500 10-1000
[email protected]
DRV Nord
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
0395 3700
0395 3702810
[email protected]
Neustrelitz
DRV Nord
Strelitzer Straße 42
17235 Neustrelitz
03981 231070
03981 2310720
[email protected]
Parchim
DRV Nord
Ludwigsluster Straße 33
19370 Parchim
03871 451010
03871 451017
[email protected]
Pasewalk
DRV Nord
Am Markt 1
17309 Pasewalk
03973 280560
03973 280565
[email protected]
RibnitzDamgarten
AOK Mecklenburg- Scheunenweg 5
Vorpommern
18311 Ribnitz-Damgarten
Neubrandenburg IKK MecklenburgVorpommern
Anschrift
Telefon, Telefax, E-Mail
0180 2 590590-4730/47 33
0180 2 590591-4730/47 33
[email protected]
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Rostock
Schwerin
IKK MecklenburgVorpommern
Blücherstraße 27c
18055 Rostock
0381 367-2010
0381 367-2199
[email protected]
BARMER
Ersatzkasse
Grubenstraße 44
18055 Rostock
018500 11-1851
018500 11-1894
[email protected]
DRV Nord
Kröpeliner Straße 57
18055 Rostock
0381 45945-0
0381 45945-190
[email protected]
IKK MecklenburgVorpommern
Ellerried 1
19061 Schwerin
0385 6373-300
0385 6373-240
[email protected]
BARMER
Ersatzkasse
Marienplatz 3
19053 Schwerin
018500 121187
018500 121000
[email protected]
Techniker Kranken- Wismarsche Str. 142
kasse
19053 Schwerin
0385 59030830
0385 59030880
[email protected]
DRV Nord
Lübecker Str. 142
19059 Schwerin
0385 731040
0385 7310418
[email protected]
Stralsund
DRV Nord
Jungfernstieg 1
18437 Stralsund
03831 26400
03831 264025
[email protected]
Waren
DRV Nord
Bahnhofstraße 27
17192 Waren
03991 15190
03991 151950
[email protected]
Wismar
DRV Nord
Philipp-Müller-Straße 43
23966 Wismar
03841 72730
03841 727319
[email protected]
Sie sollten natürlich die Angebote dieser Gemeinsamen Servicestellen nutzen, können sich aber
selbstverständlich auch weiterhin von Ihrer Krankenkasse, den anderen Rehabilitationsträgern
oder den Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen (siehe Punkt 4.4) beraten lassen.
Ihr Antrag ist an keine Form gebunden. Wir empfehlen allerdings, Ihr Anliegen schriftlich zu
verfassen, da viele Leistungen eben nicht nur als Sach- und Dienstleistungen, sondern auch
als Persönliches Budget (§ 17 SGB IX) beansprucht werden können.
2.4 Was mache ich bei einem Ablehnungsbescheid?
Wenn Sie mit der Entscheidung des Kostenträgers nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch erheben. Falls keine andere Frist in der Ablehnung vermerkt ist, gilt die Frist von einem
Monat, in dem beim Träger der Widerspruch eingegangen sein muss. Der Widerspruch kann
formlos erhoben werden. Um die Frist zu wahren, kann zunächst auf eine Begründung verzich-
Tipps für hörgeschädigte Menschen
tet werden (siehe Punkt 2.5). Wird der Widerspruch abgewiesen und die Begründung erscheint
Ihnen nicht überzeugend, können Sie eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen
(siehe Punkt 5.9). Auch hier gilt die Frist von einem Monat. Diese Verfahren sind kostenfrei. Sie
brauchen also keine Sorge haben, mit Prozesskosten belastet zu werden. Möchten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, gibt es die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen von
Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Empfehlung:
Falls Sie Hilfe bei der Begründung des Widerspruchs bzw. Rat hinsichtlich des Klageverfahrens benötigen, können Sie eine Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen aufsuchen. Im
Übrigen gilt der Grundsatz Rehabilitation vor Rente, d. h., es sollen zunächst Leistungen der
Rehabilitation zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird.
2.5 Muster für Widerspruch und Klage
Paula Mustermann
Musterstraße 4
19055 Schwerin
Ort, Datum
An die
Krankenkasse
Sozialversicherungsstraße 15
19000 Beispielstadt
Widerspruch gegen den Bescheid vom ………… (Datum)
wegen Ablehnung des Hilfsmittels X
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den o. g. Bescheid vom ………… (Datum),
der mir am (Datum) zugegangen ist. Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend.
Die Begründung wird kurzfristig nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
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Sozialgericht …
Gerichtsstraße
19000 Beispielstadt
Ort, Datum
Klage
des Herrn/Frau Mustermann, Anschrift
- Kläger/in -
gegen
die Krankenkasse, Sozialversicherungsstraße 15, 19000 Beispielstadt
- Beklagte -
wegen Ausstattung mit Hilfsmittel.
Es wird beantragt,
der Bescheid der Beklagten vom ………… (Datum) in der Form des Widerspruchsbescheides vom ………… (Datum) wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, die
Kosten für ……………(Hilfsmittel X) zu übernehmen.
Begründung:
Die Klage wird zunächst frist- und formwahrend eingereicht.
Eine Begründung wird nachgereicht.
Ingolf Mustermann
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3. Versorgung mit technischen Hörhilfen und Hilfsmitteln
Besonders bei der Versorgung mit technischen Hörhilfen und anderen Hilfsmitteln gibt es
nicht selten Missverständnisse und Probleme. Es ist manchmal schwierig, den richtigen Kostenträger zu finden oder den Antrag auf eine Versorgung richtig zu begründen. Bei Ablehnungen ist die Enttäuschung oft groß. Um dies und unnötige Auseinandersetzungen mit den
Kostenträgern zu vermeiden, sind folgende Hinweise hilfreich, anhand derer die Zuständigkeit
der Kostenträger geprüft werden kann.
Eine ärztliche Verordnung muss auf jeden Fall vorliegen.
Zuständigkeit der Träger der Unfallversicherung:
Wird ein Gesundheitsschaden durch den Beruf verursacht (beispielsweise Lärmschwerhörigkeit) oder handelt es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall, ist die zuständige Unfallversicherung Leistungsträger. Sie trägt die Kosten für technische Hörgeräte und Hilfsmittel bis zur
Höhe von vorgeschriebenen Festbeträgen. Erhalten Betroffene eine Bewilligung, dann werden
auch die Kosten für Reparaturen übernommen.
Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung und Arbeitsverwaltung:
Wenn von der Rentenversicherung oder den Agenturen für Arbeit eine Leistung zur Teilhabe
am Arbeitsleben bewilligt wurde (beispielsweise eine berufliche Anpassungsmaßnahme oder
Weiterbildung), werden technische Hörhilfen/Hilfsmittel nur in Ausnahmefällen bewilligt, d. h.
ausschließlich nur, um berufsspezifische Defizite auszugleichen.
Zuständigkeit der Integrationsämter:
Anerkannte schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder denen Gleichgestellte können die Versorgung mit technischen Hörhilfen/Hilfsmitteln nur dann beim zuständigen Integrationsamt beantragen, wenn die Geräte zur Erhaltung
oder Erlangung eines Arbeitsplatzes notwendig sind (beispielsweise wenn der Betroffene eine
Tätigkeit auszuführen hat, die nur mit einem ganz speziellen arbeitsplatzbezogenen Hörgerät
zu bewältigen ist) und wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.
Zuständigkeit der Träger der Krankenversicherung:
Bei angeborener, durch Krankheit oder durch einen Freizeitunfall erworbener Hörschädigung
sind die Krankenkassen Kostenträger. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V).
Für Hilfsmittel aus der Gesetzlichen Krankenversicherung gelten ebenfalls Festbeträge (§ 36
SGB V). Wenn ein Hilfsmittel diesen Betrag überschreitet, kann es sein, dass Antragsteller zuzahlen müssen. Nach einer neueren Entscheidung des Bundessozialgerichtes aber müssen
die Krankenkassen grundsätzlich für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufkommen, die
nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen normalhörender Menschen erlauben. Die Ärztin oder der Arzt kann sich bei der Verordnung am
Hilfsmittelkatalog orientieren. Wichtig ist aber zu beachten, dass dieser nicht abschließend ist.
Die Krankenkasse kann Auskunft über alle Leistungserbringer geben. Bei Ihrer Krankenkasse
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
können Sie sich nach preisgünstigen Hörgeräteakustikerinnen und -akustikern erkundigen,
die zudem vertraglich verpflichtet sind, auch zuzahlungsfreie Hörgeräte anzubieten.
Zuständigkeit der Sozialämter:
Wenn Sie alle oben genannten Zuständigkeiten geprüft haben und von diesen Kostenträgern
keine Leistungsgewährung in Frage kommt, kann eventuell das Sozialamt die Kosten für eine
Versorgung mit technischen Hörhilfen/Hilfsmitteln übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Eingliederungshilfe. Eine Aufgabe dieser Hilfe ist auch die
Versorgung mit technischen Hörhilfen/Hilfsmitteln. Dieses entscheidet jedoch der zuständige
Sozialhilfeträger.
Im Folgenden werden häufig verwandte technische Hörhilfen und Hilfsmittel, die Indikationen
(d. h. die krankheitsbedingten Voraussetzungen) sowie ihre Funktion beschrieben.
Hilfsmittel
Indikation
Funktion
Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO)
angeborene oder erworbene
Hörfunktionsminderung
Ausgleich des Hörverlustes/
Regulation der Lautstärke
Innen-Ohr-Geräte(IO)
angeborene oder erworbene
Hörfunktionsminderung
Ausgleich des Hörverlustes/
Regulation der Lautstärke
Einkanalige HdO/IO
Ton- und Sprachverlust
Ausgleich des Hörverlustes/
Regulation der Lautstärke
Einkanalige HdO/IO mit Verstärker
Verlust des Richtungshörens
Ausgleich des Hörverlustes/
Regulation der Lautstärke
Digitale/Mehrkanalige HdO/IO
Hochgradige Schwerhörigkeit
Ausgleich des Hörverlustes/
Regulation der Lautstärke
Taschenhörgeräte
Schwerhörigkeit mit feinmo­
torischen Störungen
Ausgleich des Hörverlustes/
Regulation der Lautstärke
Knochenleitungshörbügel
Schwerhörigkeit mit feinmo­
torischen Störungen
Ausgleich des Hörverlustes/
Regulation der Lautstärke
Kinnbügelhörer/
Hörverstärker
Schwerhörigkeit mit feinmotorischen Störungen
Ausgleich des Hörverlustes/
Regulation der Lautstärke
Drahtlose Übertragungsanlage /
Mikroportanlage
angeborene oder erworbene
Hörfunktionsminderung
Ton- und Sprachverlust
Verlust des Richtungshörens
Spracheinschränkungen
Sendermikrofon und
Empfänger dienen zur
besseren Verständigung
zwischen Mikrofonträger und
hörgeschädigtem Menschen
Tinnitusmasker
Tinnitus
Verdeckung der chronischen
Ohrgeräusche durch einen
Rauschgenerator
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Lichtsignalanlage
Taubheit, an Taubheit
grenzende Schwerhörigkeit
wandelt Klingelgeräusche
in Lichtsignale um
Lichtwecker
Taubheit, an Taubheit
grenzende Schwerhörigkeit
Lichtsignale
Telefonlichtglocke
Taubheit, an Taubheit
grenzende Schwerhörigkeit
Lichtsignale
Vibrationsanlage/
Vibrationskissen
Taubheit mit zusätzlicher
Blindheit
Umwandeln elektrischer
und akustischer Signale
in Vibrationen
Babysender
Taubheit
sendet Funkimpulse bei
Bewegung des Babys
4. Wohin kann ich mich in Mecklenburg-Vorpommern
bei speziellen Problemen wenden?
4.1 Polizei-Notruf 110 (Notruf-Fax)
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Notruf-Fax für Menschen, die sich nicht oder nur
eingeschränkt lautsprachlich artikulieren können. Kommt z. B. eine hörgeschädigte Person in
einen Notfall (Feuer, Unfall, Einbruch, Überfall o. Ä.), kann sie ein Notruf-Fax an die Nummer
110 senden. Sofort werden in der Einsatzleitstelle der Polizei Hilfsmaßnahmen, z. B. durch Benachrichtigung der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes, veranlasst. Hilfesuchende bekommen nach Eingang des Notruf-Faxes Nachricht, welche Hilfe auf dem Weg zu ihnen ist.
Das Notruf-Fax ist im Internet unter www.polizei.mvnet.de als PDF-Datei abrufbar.
Notruf-Fax (Seite 16)
Anleitung zum Ausfüllen des Notruf-Fax
Notruf-Fax, was ist das?
Das Notruf-Fax ist für Personen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur
eingeschränkt über Lautsprache verständlich machen können.
Notruf-Fax: Wie funktioniert das?
Hilfesuchende schicken über ein handelsübliches Faxgerät die Mitteilung an die bekannte
Notrufnummer der Polizei 110. Hier nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatzleitstelle das Fax entgegen und veranlassen alle weiteren Maßnahmen. Insbesondere leiten diese
den Notruf auch an die Feuerwehr/Rettungsdienst weiter, wenn von dort Hilfe benötigt wird.
Um den Hilfesuchenden die Sicherheit zu geben, dass ein Notruf eingegangen ist, bestätigen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies mit einem Antwortfax.
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16
Tipps für hörgeschädigte Menschen
in Mecklenburg Vorpommern die
Ich kann
nicht hören
110 wählen
Ich kann
nicht sprechen
Ich bin
behindert
Wer faxt?
Name: _______________________________Eigene Fax- Nummer:_________________
Wohin soll Hilfe kommen?
Straße:______________________ Hausnummer:_______________
Etage:_______________
Ort:____________________________________________________________________
Wer soll helfen?....................................................... Was ist geschehen?
Feuerwehr
Feuer
Rettungsdienst Notarzt
Notlage
Unfall
Verletzung
Erkrankung
Überfall
Schlägerei
POLIZEI
Polizei
Einbruch
Vielen Dank!
Unterschrift:_____________________________
Bitte zurückfaxen!-------Bitte zurückfaxen!-------Bitte zurückfaxen!
Das Notruf-Fax ist eingegangen und ____________________________________
ist auf dem Weg zu Ihnen.
Unterschrift des aufnehmenden Disponenten:
______________________________________________
Nach einer Faxvorlage, die durch die Branddirektion Frankfurt/ Main und den Deutschen Schwerhörigenbund erstellt wurde
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Antwortfax von der Leitstelle
Durch die Leitstelle wird per Antwortfax mitgeteilt, welche Hilfe (Streifen-, Rettungswagen,
Feuerwehr …) auf dem Weg zu Ihnen ist.
Notruf-Fax: Was muss man beachten?
Wird ein Notruf per Fax mitgeteilt, fehlt die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Daher ist es besonders wichtig, dass Hilfesuchende möglichst Angaben zum Notruf machen. Um dies zu vereinfachen, wurde ein Faxvordruck vorbereitet, der die wesentlichen Fragen beinhaltet. Die Frage
zu Ihrer Behinderung mag zunächst neugierig erscheinen, dient den Einsatzkräften jedoch dazu,
sich schon auf der Anfahrt auf die Situation einzustellen. So muss z. B. bei einer gehbehinderten
Person davon ausgegangen werden, dass sich diese bei einem Feuer nicht selbständig ins Freie
retten kann. Also können die Einsatzkräfte gezielt eine Menschenrettung einleiten.
Wer faxt?
Hier geben Sie bitte Ihren Namen und auch Ihre eigene Faxnummer an. Diese wird benötigt, um Ihnen den Eingang des Notrufes bestätigen zu können oder auch, falls noch Rückfragen auftreten.
Wohin soll die Hilfe kommen?
Je genauer die Angaben über den Schadensort sind, umso leichter und damit schneller erreicht
Sie die Hilfe. Insbesondere ist es auch wichtig, den Ort anzugeben, da die Einsatzzentrale nicht
nur für das Stadtgebiet zuständig ist. Da es einige Straßennamen nicht nur in einer Ortschaft
gibt, z. B. Hauptstraße, kann es bei fehlender Ortsangabe leicht zu Verwechslungen kommen.
Wer soll helfen?
Mit einem einfachen Kreuz kann angegeben werden, welche Organisation benötigt wird. Dies
ist für die Alarmierung von entscheidender Bedeutung, da der Notruf eventuell an die Rettungsleitstelle weitergegeben werden muss.
Was ist passiert?
Durch die Auswahl des Symbols kann der Notruf einfach beschrieben werden. Hieraus ergibt
sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatzleitstelle, welche Hilfen zu alarmieren
sind. Eine Angabe hierzu hilft ebenfalls, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Wie viele Verletzte?
Sind im Zusammenhang mit dem gemeldeten Ereignis Verletzte zu beklagen, ist es sinnvoll,
die Anzahl der Verletzten mitzuteilen, damit unverzüglich eine ausreichend große Anzahl an
Rettungskräften alarmiert werden kann.
Ein Tipp:
Um bei einem Notruf die Zeit für das Ausfüllen des Vordruckes zu verkürzen, können Sie die Eintragungen in den Feldern „Name“, „Faxnummer“, „Straße“, „Ort“; „Hausnummer“, „Etage“ schon vorbereiten. Damit vermeiden Sie zudem Schreibfehler, die in der Aufregung nicht zu vermeiden sind.
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Für gehörlose Menschen hat der ADAC einen speziellen Pannenhilfeservice eingerichtet, der
auch per SMS vom Handy angewählt werden kann. Damit ist schnelle Pannenhilfe rund um
die Uhr sichergestellt. Es gibt eine Faxvorlage, welche im Notfall an die ADAC-Pannenzentrale
(Fax: 08191/93 83 03) gefaxt werden kann.
Vorwahlen für unterschiedliche Provider bei Fax per SMS:
D1 (T-Mobile) - 99, D2 (Vodafone) - 88 oder 99, O2 (Viag Interkom) - 329, E-Plus - 1551
ADAC-Faxvordruck zur Pannenaufnahme
bei Gehörlosen an Fax-Nr.: 08191/93 83 03
1 Name/Vorname: 2 ADAC-Mitgliedsnummer: 3 Fax-Nummer für Rückantwort: 4 Tel.-Nummer für Rückantwort: Standort des Fahrzeugs:
5 Ort/Stadtteil: 6 Straße/Hausnummer: 7 Fahrtrichtung: 8 Position: Angaben zum Fahrzeug
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❑ Auto
❑ Motorrad
❑ Wohnmobil
❑
Sonstiges
10 Hersteller/Baujahr:_______________________________________
11 Typ: _______________________________________
12 Farbe: _______________________________________
13 Kennzeichen: _______________________________________
Angaben zum Schaden
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❑ Motor springt nicht an
❑
Termin
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❑ bitte sofort kommen
❑ kein Benzin
❑ Reifenpanne
❑ Unfall
Sonstiges
❑ bitte ab________________ Uhr kommen
Tipps für hörgeschädigte Menschen
4.2 Neugeborenen-Hörscreening
Um mit einer Hörschädigung geborenen Kindern optimale Entwicklungschancen zu eröffnen,
ist es notwendig, die Hörschädigung so früh wie möglich zu erkennen, die betroffenen Kinder
frühzeitig allseitig zu fördern sowie deren Eltern mit Informationen zu versorgen und ihnen
mit viel Verständnis zu begegnen. Seit 1. Januar 2009 wird bei allen Neugeborenen bis zum
3. Lebenstag in der Geburtseinrichtung dieses Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt.
Jedes neugeborene Kind in Deutschland hat nun Anspruch auf diese Früherkennungsuntersuchung. Die Kosten dafür werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Die Untersuchung ist für das Kind vollkommen schmerzfrei und wird in 3 Stufen durchgeführt:
1. Erstscreening in der Geburtseinrichtung: bei auffälligem Messergebnis wird die Messung
noch am selben Tag, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der U2-Untersuchung (5. Lebenstag)
mit einer Hirnstammaudiometrie wiederholt.
2. Kontrollscreening bei niedergelassenen HNO-Ärztinnen und -Ärzten: zeigt dieser Test auch
Auffälligkeiten wird
3. eine umfassende Diagnostik mit exakter Bestimmung der Hörschwelle bis zur 12. Lebenswoche in einem der vier pädaudiologischen Zentren in Greifswald, Rostock, Neubrandenburg oder Schwerin (Anschriften siehe Punkt 4.3) notwendig.
Die Eltern der im Screening auffälligen Kinder können an notwendige Nachuntersuchungen
erinnert werden, weil alle erhobenen Daten im Hörscreening-Zentrum an der Universität
Greifswald zentral für Mecklenburg-Vorpommern erfasst werden. So wird gesichert, dass alle
Kinder mit angeborenen Störungen ihrer Hörfähigkeit frühzeitig mit Hörgeräten oder einem
Cochlea-Implantat versorgt werden, worauf dann eine gezielte und umfassende Frühförderung des Kindes beginnen kann.
4.3 Frühförderung
Die Frühförderstellen in Mecklenburg-Vorpommern sind auch zuständig für eine therapeutische Förderung hörgeschädigter Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bzw. bis zum Schuleintritt.
Hierzu gehört die Beratung der Eltern und der Bezugspersonen.
Die Frühförderung kann in Anspruch genommen werden, wenn ärztlich eine Hörschädigung
bzw. eine drohende Behinderung attestiert und vom örtlichen Sozialhilfeträger eine Kostenzusage erteilt wurde.
Ziel der Frühförderung ist die Entwicklungsförderung der betroffenen Kinder. Hierzu werden
individuelle Förderpläne mit folgenden Förderzielen erstellt:
• Entwicklung der taktilen, auditiven und visuellen Wahrnehmung,
• Entwicklung der Sprache,
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
• Bewegungsförderung, Entwicklung und Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten,
• Entwicklung und Förderung der Interaktion und Kommunikationsfähigkeit,
• soziale Integration.
Um diese Förderziele zu erreichen, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig. In
den Frühförderstellen arbeiten Fachkräfte für Hörgeschädigtenpädagogik und Personal mit
sonderpädagogischer Aufgabenstellung.
Sie arbeiten wie folgt mit verschiedenen anderen Einrichtungen zusammen:
• Fallbesprechungen mit Ärztinnen und Ärzten sowie Beschäftigten der HNO-Kliniken sowie
den niedergelassenen HNO-Ärztinnen und -Ärzten,
• Kooperation mit Hörgeräteakustikerinnen und -akustikern,
• Informationsveranstaltungen in Kindergärten,
• Beratung des Personals der Regel- bzw. Integrationskindertageseinrichtungen,
• Psychologinnen und Psychologen,
• physiotherapeutischen, ergotherapeutischen und logopädischen Fachkräften,
• Unterstützung der Diagnosefindung durch Audiometrie,
• Erstellen von fachpädagogischen Gutachten.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Frühförderstelle für hörgeschädigte Kinder:
Landesförderzentrum für den
Förderschwerpunkt „Hören“ Mecklenburg-Vorpommern
Frühförderstelle
Plauer Chaussee 6, 18273 Güstrow
Tel.: 03843 83130, Fax: 03843 831326
E-Mail: [email protected]
Weiterhin gibt es interdisziplinäre Frühförderstellen in Sozialpädiatrischen Zentren:
Kinderzentrum Mecklenburg gGmbH
Wismarsche Straße 390, 19055 Schwerin
Telefon: 0385 551590, Fax: 0385 5515959
E-Mail: [email protected]
SPZ Greifswald
Makarenkostraße 8, 17491 Greifswald
Telefon: 03834 8750, Telefax: 03834 875111
E-Mail: [email protected]
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Medizinische Einrichtungen zur Diagnostik von Hörschädigungen:
Klinik für HNO
der „Otto Körner“ Universität Rostock
Phoniatrie/Pädaudiologie
Doberaner Straße 137–139, 18057 Rostock
Tel.: 0381 4948391, Fax: 0381 4948392
Klinik für HNO
der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald
Phoniatrie/Pädaudiologie
Walther-Rathenau-Straße 43–45, 17489 Greifswald
Tel.: 03834 866215, Fax: 03834 866201
Klinik für HNO
Dietrich-Bonhöffer-Klinikum
Phoniatrie/Pädaudiologie
Allendestraße 30, 17039 Neubrandenburg
Tel.: 0395 7753440, Fax: 0395 7753442
HNO Klinik
Helios Kliniken Schwerin
Phoniatrie/Pädaudiologie
Wismarsche Straße 393-397, 19055 Schwerin
Tel.: 0385 5203045, Fax: 0385 5203038
Auch haben Eltern die Möglichkeit, durch die Beantragung eines Einzelintegrationsplatzes
(Eingliederungshilfe) den Förderbedarf des Kindes in Kindertagesstätten bedarfsgerecht zu
gestalten. So können bspw. gehörlose Kinder über ein bilinguales Projekt integriert werden, in
dem sowohl Lautsprache als auch Gebärdensprache zur Verständigung genutzt werden.
Weitere zusätzliche Angebote im Bereich der Frühförderung unterbreitet babySignal - mit
den Händen sprechen: Lange bevor Kleinkinder die ersten Worte sprechen, können sie sich
über Gebärden differenziert mitteilen. Im babySignal-Kurs lernen Eltern, wie sie mit einfachen
Zeichen der Deutschen Gebärdensprache die natürliche Sprachentwicklung ihres Kindes
(6 – 24 Monate) auf spielerische Art und Weise unterstützen können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Stuchlik, Kursleiterin in Rostock
Tel. 0381 2028919
E-Mail: [email protected]
Internet: www.babySignal.de
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
4.4 Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen
Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern bei verschiedenen Trägern soziale Beratungsstellen für
hörgeschädigte Menschen mit gebärdensprachkompetentem Personal, das bei folgenden
Problemen Hilfe und Unterstützung anbietet:
• Krisenintervention in der Partnerschaft/Familie,
• Unterstützung bei Kommunikationsproblemen,
• Hilfestellung bei der Beantwortung amtlicher Schreiben,
• Stellung von Anträgen,
• Hilfe bei Suchtproblemen,
• Bewältigung von Lebenskrisen,
• Beratung betreffs technischer Hilfsmittel.
Anschriften der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen:
Neubrandenburg:
HÖRBIKO - Beratungs-, Informations- und Kommunikationszentrum für Schwerhörige,
Ertaubte und Gehörlose, Tinnitusbetroffene und CI-Träger
Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge
Herr Buchholz
Pawlowstraße 12, 17036 Neubrandenburg
Tel.: 0395 7071833, Fax: 0395 7074322
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hoerbiko.de
Schwerin:
Kontakt- und Beratungsstelle des Elternverbandes hörgeschädigter Kinder Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Prehn
Perleberger Straße 22, 19063 Schwerin
Tel.: 0385 2071950, Fax: 0385 2072136
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hoerkids.de
Kompetenzzentrum für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen
Perleberger Straße 22, 19063 Schwerin
Frau Dipl.-Sozialverwaltungswirtin Wilde
Tel.: 0385 3000815, Fax: 0385 3000829
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hdb-sn.de
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Kommunikations- und Informationsstelle für Gehörlose
Gehörlosen-Regionalverein Schwerin e. V.
Frau Oellermann
Perleberger Straße 22, 19063 Schwerin
Tel./Fax: 0385 3000860
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hausderbegegnung-schwerin.de
Kontakt- und Beratungsstelle Schwerin des evangelischen Diakoniewerks „Neues Ufer“
Frau Henschel (Leiterin)
Bergstraße 31, 19055 Schwerin
Tel.: 0385 5932079 oder 561460, Fax: 0385 561460
E-Mail: [email protected]
Internet: www.neues-ufer.de
Rostock:
Kontakt-, Informations- und Kommunikationsstelle Gehörlosenortsverein Rostock e. V.
Frau Zielske,
Henrik-Ibsen-Straße 20, 18106 Rostock
Fax: 0381 7998865, BT: 0385 2103945
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gl-mecklenburg-vorpommern.de
Gehörlosenseelsorge der evangelisch-lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
Diakonin Frau Engelbrecht
Henrik-Ibsen-Straße 20, 18106 Rostock
Tel.: 0381 3757138, Mobil: 0176 64176950, Fax: 0381 3757137
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kirche-mv.de
Caritas Mecklenburg im Erzbistum Hamburg, Kreisverband Rostock
Herr Peitz (Leiter)
Augustenstraße 85, 18055 Rostock
Tel.: 0381 45472-0, Fax 0381 45472-11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kirche-mv.de, Internet: www.erzbistrum-Hamburg.de
Ludwigslust:
Kommunikations- und Informationszentrum für Gehörlose,
Schwerhörige und Spätertaubte, Gehörlosenverein Ludwigslust e. V.
Wasserturmweg 6, 19288 Ludwigslust
Tel.: 03874 665617, Fax: 03874 47322
E-Mail: [email protected]
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Greifswald:
HÖRBIZ – Sozialberatungsdienst für Hörgeschädigte
Herr Gralow (DSB-Berater)
Ernsthofer Wende 4, 17491 Greifswald
Tel.: 03834 820462, Fax: 03834 8839845
E-Mail: [email protected]
Kontakt-, Informations- und Kommunikationsstelle für Gehörlose
Frau Möller (Gebärdensprachdolmetscherin)
Ernsthofer Wende 4, 17491 Greifswald
Tel./BT: 03834 883257, Fax: 03834 883423
E-Mail: [email protected]
Pommersche Evangelische Kirche
Pfr. z. A. Herr Heide (Gehörlosenpastor)
Bahnhofstraße 35–36, 17489 Greifswald
Tel.: 03834 554764, Fax: 03843 554715, SMS: 0171 6214734
E-Mail: [email protected], Internet: www.kirche-mv.de
Pasewalk:
Beratungszentrum des Schwerhörigenvereins Pasewalk e. V.
Frau Klug, Marktstraße 32, 17309 Pasewalk
Tel./Fax: 03973 213674, E-Mail: [email protected]
Schwerhörigen- und Gehörlosenseelsorge der
Pommerschen Evangelischen Kirche Brückenbauer e. V.
Frau Wohlgemuth
Stettiner Chaussee 12, 17309 Pasewalk
Tel.: 03973 225063, Fax: 03973 2049724
E-Mail: [email protected]
Fachberatung Sexuelle Gewalt gegen hörgeschädigte Kinder,
Jugendliche und Erwachsene (Fortbildung, Beratung, Coaching, Schülerprojekte)
Frau Dr. Dietzel (Gehörlosenpädagogin)
Markusplatz 21, 50968 Köln
Tel.: 0221 7881945, Fax: 0221 7881946
E-Mail: [email protected], Internet: www.dietzel-coaching.de
Psychosoziales Netzwerk für hörgeschädigte Kinder, Jugendliche und Eltern
Frau Hilgert, Kolping-Bildungsstätte Coesfeld GmbH
Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld
Tel.: 02541 80303, Fax: 02541 803101
E-Mail: [email protected], Internet: www.kolping-ms.de
Tipps für hörgeschädigte Menschen
4.5 Psychische Erkrankungen / Psychotherapie / Gesundheitsleistungen
Psychische Erkrankungen wie Neurosen, Depressionen, Angst-, Zwangs- und Suchterkrankungen sowie Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen sind bei Menschen mit einer Hörschädigung ähnlich häufig wie bei gut hörenden Menschen. Dennoch ist unstrittig, dass - besonders
bei gehörlosen Menschen - das „Leben in zwei Welten“ oft große zusätzliche Belastungen mit
sich bringt und zu erheblichen Anpassungsschwierigkeiten und auch psychosomatischen
Erkrankungen führen kann. Auch bei schwerhörigen oder ertaubten Menschen spielen Erlebens- und Verhaltensbeeinträchtigungen eine große Rolle. Diese gehen oft mit einem unangepassten (zu niedrigen oder zu hohen) Selbstwertgefühl einher. Das kann sich störend auf
das Arbeitsleben und auf das Zusammenleben in Partnerschaft und Familie auswirken.
Hier sind mitunter spezielle professionelle Hilfen notwendig. Psychotherapie ist im Allgemeinen in hohem Maße an die Laut-Sprache bzw. das Hören-Können gebunden. Da dies
bei hörgeschädigten Menschen nur eingeschränkt oder gar nicht vorhanden ist, stellen sich
besondere Anforderungen an die Therapeutinnen und Therapeuten. Sie müssen Kenntnisse
von den Besonderheiten der emotionalen und sozialen Entwicklung von Menschen mit Hörschädigung haben und deren Kommunikationsmöglichkeiten (wie beispielsweise Gebärdensprache) beherrschen, da eine psychotherapeutische Behandlung in seltenen Fällen unter
Einbeziehung einer Dolmetscherin bzw. eines Dolmetschers für Gebärdensprache möglich ist.
Ausschlaggebend dafür ist, dass ein sehr enges und vertrauensvolles Verhältnis zu Ärztin, Arzt,
Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten notwendig ist für eine erfolgreiche Behandlung.
Auch ist für eine hilfreiche Therapeut-Patient-Beziehung wichtig, dass die Therapeutin oder
der Therapeut die Besonderheiten der Kultur und Lebensweise gehörloser bzw. schwerhöriger
Menschen kennt, respektiert und versteht. Bisher gibt es aber nur relativ wenige stationäre
und ambulante Versorgungseinrichtungen, die entsprechend qualifiziert sind.
Stationäre psychiatrische und psychotherapeutische Einrichtungen:
Klinikum
am Europakanal Erlangen, Klinik für Psychiatrie, Sucht, Psychotherapie und
Psychosomatik, Abteilung für psychisch kranke Hörgeschädigte
Frau Dr. Richter (Leiterin)
Am Europakanal 71, 91056 Erlangen
Tel.: 09131 7532255, Fax: 09131 77532670
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Klinikum-am-europakanal.de
L WL Klinik Lengerich, Behandlungszentrum für Hörgeschädigte
Frau Dr. Gotthardt
Parkallee 10, 49525 Lengerich
Tel.: 05481 12386, Fax: 05481 12456
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lwl.org
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
SALUS
gGmbH, Fachklinikum Uchtspringe
Klinik 1 für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Kraepelinstraße 6, 39599 Uchtspringe
Tel.: 039325 70302, Fax: 039325 70303
Chefärztin Frau Dr. Schell: E-Mail: [email protected]
Sekretariat, Frau Gehn-Zeller: E-Mail: [email protected]
Internet: www.uchtspringe.de
aus Martinus Greven
H
Herr Ostholt
Eschstraße 14, 48268 Greven
Tel.: 02571 9218970, Fax: 02571 9218979
E-Mail: [email protected], Internet: www.haus-martinus.de
Menschen, die zur Kommunikation die Deutsche Gebärdensprache und visuelle Kommunikation benutzen, können das für sie barrierefreie Angebot „Gesundheitslotse für Gehörlose“ am
Klinikum Nord in Hamburg nutzen. Hier finden sie gebärdenkompetente Ärztinnen und Ärzte
als erste Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner, die im Bedarfsfall auch für weitere Krankenhausbehandlungen (nicht nur im Bereich der psychiatrischen oder psychotherapeutischen
Behandlung) am Klinikum Nord zur Verfügung stehen.
Projekt „Gesundheitslotse für Gehörlose“, Klinikum Nord - Ochsenzoll
Langenhorner Chaussee 560, 22419 Hamburg
Psychiatrische Institutsambulanz der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
Herr Dr. Paulini (Arzt mit Gebärdensprache)
Dr. Butenuth (hörend)
Tel. - Anmeldung: 040 1818-87-2160
Tel.: 040 1818-87-2687
Fax - Anmeldung: 040 1818-87-2319
Fax: 040 1818-87-2683
Fax - direkt: 040 1818-87-1933
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: www.asklepios.com/klinikumnord
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.gesundheitslotse-hamburg.de
Psychosomatische und Rehabilitationskliniken,
Kureinrichtungen für Menschen mit Hörschädigungen:
ELIOS-Klinik „Am Stiftsberg“ Bad Grönenbach
H
Rehaklinik für Hörbehinderte und Tinnitus-Patienten
Sebastian-Kneipp-Allee 3/4, 87730 Bad Grönenbach
Tel.: 08334 981500, ST: 08334 981510, Fax: 08334 981599
E-Mail: [email protected], Internet: www.helios-kliniken.de
Tipps für hörgeschädigte Menschen
aumrainklinik Bad Berleburg
B
Rehabilitationszentrum für Innere Medizin/Kardiologie/Konservative Orthopädie/
Traumatologie für Hörgeschädigte und Tinnitus-Betroffene
Lerchenweg 8, 57319 Bad Berleburg
Tel.: 02751 87430, Fax: 02751 871436
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baumrainklinik.de
T innitus-Klinik Bad Arolsen
Große Allee 1–3, 34454 Bad Arolsen
Tel.: 05691 8966, Fax: 05691 896800
E-Mail: [email protected], Internet: www.tinnitus-klinik.de
olsing vital GmbH - Fachklinik für Orthopädie mit Abteilung für Hörgeschädigte
H
Frau Schnabel
Brunnenallee 3, 32361 Preußisch-Oldendorf, Ortsteil Holzhausen
Tel.: 05741 275446, Fax: 05741 275444
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wiehengebirgsklinik.de
esundheitspark Bad Gottleuba
G
Klinik für Psychotherapie, Psychosomatik und Verhaltensmedizin
Hauptstraße 39, 01816 Bad Gottleuba
Tel.: 0800 1003810, Fax: 035023 646610
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gesundheitspark-bad-gottleuba.de
Kaiserberg-Klinik, Fachklinik für Hörstörungen, Tinnitus und Schwindel
Herr Dr. med. Zeh
Am Kaiserberg 8–10, 61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032 703710, Fax: 06032 703555
E-Mail: [email protected], Internet: www.pitzer-kliniken.de
Dörenberg-Klinik
Bad Iburg
Am Kurgarten 7, 49186 Bad Iburg
Tel.: 05403 402-0, Fax: 05403 402-430
E-Mail: [email protected]
eha-Zentrum für Hörgeschädigte Rendsburg
R
Hollesenstr. 14, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331 58970, ST: 04331 58970, Fax: 04331 589745
E-Mail: [email protected], Internet: www.hoergeschaedigt.de
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Mütterkurhaus an der Kreuzwiese
Landesverband Oldenburg e. V., Evangelische Frauenhilfe
Seerosenweg 8, 26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 04403 9314-10, Fax: 04403 9314-40
E-Mail: [email protected]
utter-Kind-Klinik Zorge (Südharz)
M
Frau Herbst
Schlesierstraße 34, 37449 Zorge
Tel.: 0800 2232373 (kostenlos), Fax: 0800 2232375 (kostenlos)
E-Mail: [email protected], Internet: www.gehoerlosenreha.de
Anmeldungen über: Kur- und Reha GmbH, Eggstraße 8, 79117 Freiburg, E-Mail: [email protected]
RK-Mutter-Kind-Kurhaus Schloss Neuhaus
D
Frau Gröbel
Schloßbergring 1, 96524 Neuhaus-Schierschnitz
Tel.: 036764 8000-0 / 8000-50, Fax: 036764 800043
E-Mail: [email protected], Internet: www.lv-thueringen.drk.de
Ambulante psychotherapeutische Behandlung:
In Deutschland gibt es vergleichsweise nur wenige Praxen von kassenzugelassenen Psycho­
therapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologinnen und Psychologen oder Ärztinnen
und Ärzte, die Gebärdensprache benutzen können. Auf der Internetseite des Bundeseltern­
verbandes gehörloser Kinder e. V. findet sich unter www.gehoerlosekinder.de eine weitgehend
vollständige Liste von psychotherapeutisch tätigen Fachkräften mit unterschiedlichen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Behandlung von Menschen mit Hörschädigungen.
Therapeuten mit Kassenzulassung, nach PLZ sortiert
(siehe auch unter www.psych-info.de):
04109 Leipzig
Frau Dipl.-Psych. Lehmann, Psychologische Psychotherapeutin
Petersstraße 46, 04109 Leipzig, Tel./Fax: 0341 4011950
E-Mail: [email protected]
Verhaltenstherapie, Einzeln und Gruppen
selbst hochgradig schwerhörig
10589 Berlin
Frau Prof. Dr. Dipl.-Päd. Leven, Psychologische Psychotherapeutin
Kamminer Str. 35, 10589 Berlin, Tel.: 030 31806818
Verhaltenstherapie, Erwachsene, Kinder
nur im Kostenerstattungsverfahren / privat
Tipps für hörgeschädigte Menschen
10711 Berlin
Frau Dipl.-Psych. Ingeln, Psychologische Psychotherapeutin
Damaschkestraße 39, 10711 Berlin, Tel.: 030 342003
E-Mail: C. [email protected]
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Psychoanalyse
Erwachsene, Einzeln
14050 Berlin
Frau Dipl.-Psych. Veidt, Psychologische Psychotherapeutin
Eschenallee 9, 14050 Berlin, Tel./Fax: 030 3058433
E-Mail: [email protected]
Verhaltenstherapie, Erwachsene, Einzeln
selbst hochgradig schwerhörig
18273 Güstrow
Herr Dipl.-Psych. Hübener, Psychologischer Psychotherapeut
Beim Wasserturm 4, 18273 Güstrow, Tel.: 03843 219019, Fax: 03843 219018
E-Mail: [email protected], Internet: www.psycho-flitzer.de
Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse
Erwachsene, Jugendliche, Kinder, Einzeln und Gruppen
18292 Krakow am See
Frau Dipl.-Psych. Dr. Hübener
Psychologische Psychotherapeutin, Klinische Neuropsychologin
OT Neu Sammit, Nr. 3, 18292 Krakow am See
Tel.: 038475 22426, Fax: 038457 8037
E-Mail: KHü[email protected]
Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
Erwachsene, Einzeln, gehörlose und schwerhörige Jugendliche nach
Rücksprache mit Krankenkassen
22767 Hamburg
Frau Dipl.-Psych. Neukirch
Eckhofplatz 28, 22547 Hamburg, Tel.: 040 2297383
E-Mail: [email protected]
Kinder und Jugendliche, mit Dolmetscher
26388 Wilhelmshaven
Herr Dr. med. Müller, Gynäkologe und Psychotherapeut
Nogatstraße 29, 26388 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 51025, Fax: 04421 51606
E-Mail: [email protected]
Internet: http://frauenarzt-mueller.de
29
30
Tipps für hörgeschädigte Menschen
34117 Kassel
Frau Dipl.-Psych. Poser
Karthäuserstraße 19 a, 34117 Kassel, Tel.: 0561 7078811
keine Therapien in Gebärden, Gehörlose mit Dolmetscher
35390 Gießen
Herr Dr. Dech
Praxis für Körper- und Psychotherapie
Alicenstraße 29, 35390 Gießen
Tel.: 0641 791929
48145 Münster
Frau Dipl.-Psych. Achtergarde, Psychologische Psychotherapeutin
Rudolfstraße 6, 48145 Münster
Tel.: 0251 39002903, Fax: 0251 3900299
E-Mail: [email protected]
Verhaltenstherapeutin, Erwachsene, Einzeln
53225 Bonn
Herr Dipl.-Psych. Obholzer
Schultheißstraße 4, 53225 Bonn, Tel./Fax: 0228 284068
E-Mail: [email protected]
55118 Mainz
Frau Dr. Sprung-Gather, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Neckarstraße 27–29, 55118 Mainz, Tel.: 06131 677212
56566 Neuwied
Frau Dipl.-Psych. Shirazi, Psychologische Psychotherapeutin
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6, 56566 Neuwied
Tel.: 02622 902988, Fax: 02622 902995
E-Mail: [email protected]
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Erwachsene, Einzeln
60327 Frankfurt
Frau Dipl.-Psych. Himmelreich,
Psychologische Psychotherapeutin
Frankenallee 25, 60327 Frankfurt am Main
Fax: 069 232406, Tel.: 069 5975360
E-Mail: [email protected]
Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse
Erwachsene, Einzeln
Tipps für hörgeschädigte Menschen
80805 München
Frau Dr. Dipl.-Psych. Geifrig, Psychologische Psychotherapeutin
Johann-Fichte-Straße 12, 80805 München
Tel.: 089 3681-2640, Fax: 089 36 81-2641
E-Mail: [email protected]
Internet: www.praxis-geifrig.de
Erwachsene, z. T. mit Dolmetscher
85221 Dachau
Herr Dipl.-Psych. Stadler, Psychologischer Psychotherapeut
Jocherstraße 7b, 85221 Dachau
Tel.: 08131 339148, Fax: 08131 339436
E-Mail: [email protected]
Internet: www.psysta.de
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychodrama, Familientherapie
Erwachsene, Einzeln und Gruppen
87724 Ottobeuren
Herr Dipl.-Psych. Wirth, Psychologischer Psychotherapeut
Marktplatz 2, 87724 Ottobeuren
Fax: 08332 790098, Tel.: 08332 790097
E-Mail: [email protected]
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Erwachsene, Kinder
Therapeuten ohne Kassenzulassung:
10589 Berlin
Frau Prof. Dr. Dipl.-Päd. Leven, Verhaltenstherapeutin
Kamminer Straße 35, 10589 Berlin
Tel.: 030 31806818
Erwachsene, Kinder
10629 Berlin
Frau Dipl.-Psych. Frost
Giesebrechstraße 20, 10629 Berlin
Tel./BiFo: 030 3233300, Fax: 030 3274041
10715 Berlin
Frau Dipl.-Psych. Meeusen
Wilhelmsaue 10, 10715 Berlin
Tel.: 030 8734266
arbeitet ausschließlich mit gut artikulierenden Schwerhörigen
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32
Tipps für hörgeschädigte Menschen
12163 Berlin
Frau Kunert, Therapeutin für Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
Wilhelm-Hauff-Straße 10, 12159 Berlin
Tel./Fax: 030 7973123 oder Handy: 0174 7788086
Erwachsene, Einzeln
20144 Hamburg
Frau Soz.-Päd. Eggert-Kruppa
Koopstraße 20, 20144 Hamburg
„KörperBewußtSein“ – Psychologische Körpertherapie
Tel.: 040 435610, Fax: 040 41356076
E-Mail: [email protected]
22547 Hamburg
Frau Dipl.-Psych. Neukirch
Luruper Hauptstraße 140, 22547 Hamburg
Tel.: 040 2297383, E-Mail: [email protected]
Kinder und Jugendliche, mit Dolmetscher
26135 Oldenburg
Frau Dipl.-Psych. Schuhmann
Praxis Prahm/Koppe, Goldfischweg 3a, 26135 Oldenburg
Tel.: 0441 51015, Fax: 0441 5600521
Kinder und Jugendliche
34117 Kassel
Frau Dipl.-Psych. Poser
Karthäuserstraße 19 a, 34117 Kassel
Tel.: 0561 7078811
keine Therapien in Gebärden, Gehörlose mit Dolmetscher
37073 Göttingen
Frau Dipl.-Psych. Peschken
Leonard-Nielsen-Straße 10a, 37073 Göttingen
Tel: 0551 2813405, Fax: 0551 3791557
E-Mail: [email protected]
auch Beratung von Familien (keine Kassenleistung), mit Dolmetschern willkommen
42859 Remscheid
Frau Dipl.-Psych. Kewitz
Rosenhügeler Straße 37, 42859 Remscheid (Süd)
Tel.: 02191 692870, Fax: 02191 692871
Schwerpunkt Verhaltenstherapie
Tipps für hörgeschädigte Menschen
45279 Essen
Frau Tillmann, Staatl. geprüfte Dolmetscherin und Heilpraktikerin für Psychotherapie
Bochumer Landstraße 397, 45279 Essen
Tel.: 0208 30250962, Fax: 0208 30250963
Bildtelefon: 0208 30250965, Handy: 0179 3230320
E-Mail: [email protected]
Erwachsene
51373 Leverkusen
Frau Dr. med. Marek, Ärztin für Psychotherapie
Breidenbachstraße 46, 51373 Leverkusen
Tel.: 0214 401556, Fax: 0214 4000217
52062 Aachen
Herr Hohn
Hartmannstraße 34, 52062 Aachen
Tel.: 0241 407784
E-Mail: [email protected]
60322 Frankfurt
Frau Rödler, Heilpraktikerin für Psychotherapie
Reuterweg 69, 60322 Frankfurt
Tel.: 069 48005526, Fax: 069 71035269
E-Mail: [email protected]
Kinder, Beratung gemischter h/gl Familien
60322 Frankfurt
Frau Päd. Röder-Debus, Heilpraktikerin für Psychotherapie
Beethovenstraße 35 a, 60322 Frankfurt
Tel.: 069 749311, Fax: 069 7432588
E-Mail: [email protected]
Kinder, Beratung gemischter h/gl Familien
Außerdem gibt es therapeutisch qualifiziertes Personal in Institutionen:
22399 Hamburg
Frau Dipl.-Psych. Wegner (gehörlos)
Erziehungshilfe e. V.
Tegelsbarg 1, 22399 Hamburg
Tel.: 040 60901919, Fax: 040 60901929
Familientherapie, auch gemischt h/gl Familien
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34
Tipps für hörgeschädigte Menschen
28205 Bremen
Frau Dipl.-Soz.Arb. Eidens
Friedrich-Karl-Straße 21, 28205 Bremen
Tel.: 0421 1634264, Fax: 0421 1634153
E-Mail: [email protected]
Familientherapie über Erziehungshilfe e. V. / Hamburg
Erwachsene, Paare, Familienberatung
49525 Lengerich
Frau Dipl.-Psych. Jürgensen (gehörlos)
Westfälische Klinik für Psychiatrie und Neurologie Lengerich
Behandlungszentrum für Hörgeschädigte
Parkallee 10, 49525 Lengerich
Tel.: 05481 12255, Fax: 05481 12465
50670 Köln
Frau Dr. Friedburg (gehörlos)
Integrationsfachdienst Köln
Lupusstraße 22, 50670 Köln
Fax: 0221 2943-500
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ifd-koeln.de
Psychotherapeutische Beratung: nur Gehörlose im Arbeitsleben!
Kontakt über: Frau Dipl.-Psych. Schroth
Tel.: 0221 2943-107, Fax: 0221 2943-371
E-Mail: [email protected]
Erwachsene, Einzeln, Psychotherapeutische Beratung
58239 Schwerte
Frau Versin-Wenzler, Sonderschulpädagogin für Gehörlose und
Lernbehinderte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Schlesierweg 13, 58239 Schwerte
Tel.: 02304 13988, Fax: 02304 13860
E-Mail: [email protected]
76135 Karlsruhe
Frau Dipl.-Psych. Winter
Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle
Nelkenstraße 17, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 842288, Fax: 0721 856051
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eheberatung-karlsruhe.de
Familienberatung, Erwachsene Tipps für hörgeschädigte Menschen
71369 Winnenden
Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Steibel, Psychologische Psychotherapeutin
Paulinenpflege Winnenden
BBW Forststraße 14/2, 71369 Winnenden
Tel.: 07195 695-3368
E-Mail: [email protected]
Verhaltenstherapie, systemische Familientherapie
Kinder, Erwachsene, Gruppen, Einzeln
63071 Offenbach
Frau Dr. med. Heidemarie Springer
Ärztin für psychoth. Medizin
Linsenberg 5, 63067 Offenbach am Main
Tel.: 069 872203
74858 Aglasterhausen-Breitenbronn
Frau Witt, Hof Vivendi
Dr.-Hillengaß-Straße 22, 74858 Aglasterhausen-Breitenbronn
Tel./Fax: 06262 5715
E-Mail: [email protected]
80335 München
Frau Dobesova, Frau Dipl.- Psych. Sigel
Sozialpsychiatrischer Dienst
Hörgeschädigten-Beratung für München und Umland
Intensiv Betreutes Einzelwohnen
Frau Soz.-Päd. Pfandzelt, Frau Päd. Vogel (gl)
Dachauer Straße 9 und 9a, 80335 München
Tel.: 089 33007150, Fax: 089 33007151
Bifon: 089 51701032
E-Mail: [email protected]
91056 Erlangen
Herr Dipl.-Psych. Stritzke
Klinikum am Europakanal, Klinik für Psychiatrie,
Sucht, Psychotherapie und Psychosomatik
Abteilung für Hörgeschädigte
Am Europakanal 71, 91056 Erlangen
Tel.: 09131 7532287, Fax: 09131 7532670
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bezirkskliniken-mfr.de
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36
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Behandlungsmöglichkeiten für hörgeschädigte Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit:
F achklinik Oldenburger Land, Abteilung Hörgeschädigte
Neersteedter Straße 9, 27801 Dötlingen-Neerstedt
Tel.: 04432 94800, Fax: 04432 948094
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fachklinik-oldenburger-Land.de
iakonie Krankenhaus Harz GmbH
D
Brockenstraße 1, 38875 Elbingerode/Harz
Sekretariat: Frau Saleschke
Tel.: 039454 82302, Fax: 039454 82303
E-Mail: [email protected]
Internet: www.diako-harz.de
aus Mirjam, Wohnheim für hörgeschädigte Suchtkranke
H
Steffanstraße 17, 48282 Emsdetten
Tel.: 02572 960490, Fax: 02572 9604922
E-Mail: [email protected]
iakonische Bezirksstelle, Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke
D
Schellengasse 7+9, 74072 Heilbronn
Tel.: 07131 964451, Fax: 07131 9644751
E-Mail: [email protected]
sychiatrische Klinik Lüneburg
P
Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
Tel.: 04131 600, Fax: 04131 602899
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pk-lueneburg.de
Beachten Sie bitte, dass die Aufzählung wahrscheinlich nicht vollständig ist. Weitere Informationen und Auskünfte betreffs psychotherapeutischer Behandlungsmöglichkeiten können beim:
Psychotherapie-Informationsdienst (PID) des Bundes Deutscher PsychologInnen
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel.: 030 209166330, Fax: 030 209166316
E-Mail: [email protected]
Internet: www.psychotherapiesuche.de,
den jeweiligen Krankenkassen oder im Internet unter www.deafbase.de eingeholt werden.
Tipps für hörgeschädigte Menschen
4.6 Cochlear Implant Centrum Mecklenburg-Vorpommern
„Ernst Lehnhardt“ Güstrow (CIC M-V)
Das Cochlear-Implant (CI) ist eine technische Hörhilfe („Innenohrprothese“), die ausgefallene Funktionen des Innenohres zum großen Teil übernehmen kann und ertaubten Menschen
wieder Höreindrücke ermöglicht. Hochgradig hörgeschädigte Kinder haben mit einem CI die
Chance, das Hören zu verbessern, wenn ihnen übliche Hörgeräte keinen Nutzen bringen. Das
CI besteht aus internen und externen Teilen:
• internes Teil: Implantat - wird in die Hörschnecke im Innenohr eingesetzt,
• externes Teil: Sprachprozessor mit Sendespule - wird auf der Haut hinter dem Ohr getragen.
Nach erfolgreicher CI-Operation muss auf jeden Fall eine medizinisch-technische und pädagogische Nachsorge (Intensivrehabilitationsphase) erfolgen.
Das CIC M-V „Ernst Lehnhardt“ Güstrow bietet hierzu folgende Rehabilitationsinhalte an:
• Information und Beratung,
• technische Anpassung des Sprachprozessors und Kontrolle der CI-Technik,
• audiotherapeutische Förderung, wie Hör- und Sprachentwicklungsförderung, musikalisch-rhythmische Angebote, logopädische Angebote, Kontaktherstellung und Zusammenarbeit mit der
Selbsthilfegruppe der CI-Trägerinnen und -Träger sowie Kontaktangebote für betroffene Familien.
Das Rehabilitationsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Nach Abschluss der Rehabilitationszeit besteht die Möglichkeit der Langzeitnachsorge. Diese umfasst
die jährliche Kontrolle des Sprachprozessors, das Hörtraining, individuelle Problembesprechung, Information und Konsultation. Die Beratung und Therapie sind nicht abhängig von der
operierenden Klinik. Alle CI-Trägerinnen und -Träger können sie in Anspruch nehmen.
Im CIC M-V „Ernst Lehnhardt“ Güstrow arbeiten hörbehindertenpädagogische, sozialpädagogische, logopädische, ergotherapeutische, psychologische und technische Fachkräfte sowie
eine Sachbearbeiterin. Sie kooperieren eng mit Kliniken, HNO-Ärztinnen und -Ärzten, Schulen,
Kindereinrichtungen und Frühförderstellen.
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine CI-Versorgung an folgenden Kliniken:
linik für HNO der „Otto Körner“ Universität Rostock
K
Herr Prof. Dr. med. Pau
Doberanerstraße 137/139, 18055 Rostock
Tel.: 0381 4948301, Fax: 0381 4948302
E-Mail: [email protected], Internet: www.hno.med.uni-rostock.de
linik für HNO der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald
K
Herr Prof. Dr. med. Hosemann
Walther-Rathenau-Straße 43 – 45, 17475 Greifswald
Tel.: 03834 866200, Fax: 03834 866201
E-Mail: [email protected], Internet: www.uni-greifswald.de
37
38
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Kontaktadresse:
ochlear Implant Centrum Mecklenburg-Vorpommern
C
„Ernst Lehnhardt“ Güstrow
Thünenweg 31, 18273 Güstrow
Tel.: 03843 855153, Fax: 03843 855154
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cicmv.de
(Selbsthilfegruppen siehe Punkt 10.6)
4.7 Integrationsfachdienste
Es gibt bundesweit so genannte „Integrationsfachdienste“ für arbeitslose schwerbehinderte
Menschen, die eine ganz besondere Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung benötigen. Diese Dienste arbeiten eng mit dem Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern zusammen. Arbeitslose schwerbehinderte
Menschen sollten sich z. B. durch die Agentur für Arbeit an den zuständigen Integrationsfachdienst weitervermitteln lassen. Bekommt der Integrationsfachdienst eine Nachricht von der
Agentur für Arbeit, kann er für die schwerbehinderten Menschen tätig werden.
Die Integrationsfachdienste bieten folgende Unterstützung an:
• Ermittlung von Berufsinteressen und Fähigkeiten des Betroffenen,
• Vermittlung von Arbeitsplätzen,
• Unterstützung bei der Bewältigung notwendiger Formalitäten,
• Begleitung zum Bewerbungsgespräch,
• Arbeitgeberberatung über Fördermöglichkeiten bei Neueinstellung,
• Aufklärung über die Behinderung,
• Begleitung beim Praktikum, Probebeschäftigung oder Trainingsmaßnahmen in Betrieben
und Einrichtungen,
• Nachbetreuung bei erfolgreicher Vermittlung und Eingliederung in das neue Arbeitsverhältnis.
In Mecklenburg-Vorpommern ist in jedem Arbeitsamtsbezirk
ein Integrationsfachdienst eingerichtet:
I ntegrationsfachdienst „Wegweiser e. V.“ Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg
Heike Radtke (Leiterin), Tel.: 0395 5445888, Fax: 0395 57068816
E-Mail: [email protected]
Internet: www.integrationsfachdienst.net
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Integrationsfachdienst Rostock
AFW Gemeinnützige Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH
Langenort 1a, 18147 Rostock
Anke Göddertz (Leiterin), Tel.: 0381 6707711, Fax: 0381 6707710
E-Mail: [email protected]
I ntegrationsfachdienst Schwerin
AWO Soziale Dienste Westmecklenburg gGmbH
Wismarsche Straße 183/185, 19053 Schwerin
Ilse Paulus (Leiterin), Tel.: 0385 7788729, Fax: 0385 77887295
E-Mail: [email protected]
I ntegrationsfachdienst Stralsund
Berufsförderungswerk Stralsund GmbH
Große Parower Straße 133, 18435 Stralsund
Brigitte Winter (Leiterin), Tel.: 03831 232639, Fax: 03831 233040
E-Mail: [email protected]
In den Integrationsfachdiensten arbeiten in der Regel keine Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache. Im Bedarfsfall fordern die Beschäftigten dieser Dienste bei der Gebärdensprachdolmetscherzentrale (siehe Punkt 10.5) Dolmetscherinnen oder Dolmetscher für
Gebärdensprache an. Wünschen Betroffene einen Termin mit den Beschäftigten des Integra­
tionsfachdienstes, sollten sie sich selbst bei der Dolmetscherzentrale um Dolmetscherinnen
bzw. Dolmetscher für Gebärdensprache bemühen. Deren Einsatz ist für hörgeschädigte
Menschen kostenlos.
4.8 Fachdienste der Integrationsämter
Fachdienste der Integrationsämter, auch Berufsbegleitender Dienst genannt, sind spezielle
Fachdienste für Auszubildende oder schon berufstätige Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis oder einer „Gleichstellung“ von der Agentur für Arbeit. Darüber hinaus sind sie
auch zuständig für Arbeitgeber, die Betroffene ausbilden und einstellen möchten oder schon
beschäftigen. Diese Dienste beraten und betreuen sowohl die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch deren Arbeitgeber. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich „Kündigungsschutz“ sind vor allem dann Ansprechpartner, wenn ein Arbeitsplatz neu eingerichtet oder ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Spezielle Fachdienste
für hörgeschädigte Menschen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Wenn erforderlich,
werden auf Wunsch der Betroffenen durch die Fachdienste Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache hinzugezogen. Deren Einsätze in Arbeitsplatzangelegenheiten
sind für die hörgeschädigten Menschen kostenlos. Als Fachdienste gibt es den Technischen
Fachdienst und den Berufsbegleitenden Dienst.
39
40
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Im Einzelnen halten sie folgende Angebote vor:
Technischer Fachdienst
• Beratung von Betroffenen und Arbeitgebern in Fragen der technischen Arbeitsplatzge­
staltung und zu speziellen Hörhilfen, wenn sie für den Arbeitsplatz erforderlich sind,
• Unterstützung bei der Anschaffung von technischen Hilfen und Kontrolle ihrer erfolg­
reichen Nutzung am Arbeitsplatz.
Berufsbegleitender Dienst
• Beratung von Betroffenen, Arbeitgebern, Kolleginnen und Kollegen und auch Angehörigen, wenn
sich aus ihrer Behinderung Probleme ergeben, die das Arbeitsverhältnis gefährden könnten,
• Betriebsbesuche und Gesprächsangebote im Integrationsamt,
• Aufklärung über behinderungsbedingte Besonderheiten und ihre Auswirkungen auf die
Arbeitsplatzsituation,
• Hilfestellung bei der Lösung von aktuellen Problemen und ihre Verlaufskontrolle.
Die Anschriften der Integrationsfachdienste können der Seite 38 entnommen werden.
Darüber hinaus erreichen Sie Fachdienste wie folgt:
Fachdienste in Rostock
Technischer Fachdienst:
• Herr Soyka, Tel.: 0385 3991330
E-Mail: [email protected]
• Herr Brunsendorf, Tel.: 0395 3802805
E-Mail: [email protected]
Berufsbegleitender Dienst:
• Frau Koske, Tel.: 0381 1222851, Fax: 0381 1222859
E-Mail: [email protected]
Fachdienste in Neubrandenburg
Technischer Fachdienst:
• Herr Brunsendorf, Tel.: 0395 3802805, Fax: 0395 3802800
E-Mail: [email protected]
Berufsbegleitender Dienst:
• Frau Jeske-Schubert, Tel.: 0395 3802804, Fax: 0395 3802800
E-Mail: [email protected]
Fachdienste in Schwerin
Technischer Fachdienst:
• Herr Soyka, Tel.: 0385 3991330, Fax: 0385 3991305
E-Mail: [email protected]
Berufsbegleitender Dienst:
• Frau Köppe-Scheibner, Tel.: 0385 3991320, Fax: 0385 3991305
E-Mail: [email protected]
Tipps für hörgeschädigte Menschen
5. Kostenregelungen für Gebärdensprachdolmetschereinsätze
Im Zusammenhang mit der Einführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind
einige Veränderungen für die Gewährung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen in Kraft
getreten. In das Erste Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) wurde als Absatz 2 des § 17 eingeführt: „Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere
auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die
für die Sozialleistung zuständigen Träger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen.“
Die von den betroffenen Verbänden seit langem geforderte Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache wurde in das am 27. April 2003 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) integriert. Auch hier ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 2, dass die Träger
öffentlicher Gewalt auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung
durch Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache oder die Verständigung mit
anderen geeigneten Kommunikationshilfen (z. B. Schriftdolmetscher bzw. Computerstenografie) sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen haben.
Am 1. August 2006 ist das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LBGG M-V) in
Kraft getreten. Schwerpunkte des Gesetzes sind u. a. das Benachteiligungsverbot und Gleichstellungsgebot und die Herstellung der Barrierefreiheit in vielen Lebensbereichen von Menschen
mit Behinderungen. Hierzu zählen insbesondere der Anspruch auf Hinzuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Gebärdensprache im Verwaltungsverfahren (§ 11 LBGG M-V).
Näheres hierzu ist in der Kommunikationshilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt.
Es wird dennoch empfohlen, vorerst immer einen Antrag auf Übernahme der Gebärdensprachdolmetscherkosten nach dem Musterantrag zu stellen (siehe Punkt 6) und bei Ablehnung eine
Überprüfung der Entscheidung im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren (siehe Punkte 2.5
und 5.9) herbeizuführen.
5.1 Krankenkassen
Eine Kostenübernahme für die Inanspruchnahme von Dolmetscherinnen und Dolmetschern
für Gebärdensprache oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen kann beispielsweise
beantragt werden für
• ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie psychotherapeutische Behandlung durch
ärztliche oder psychologische Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten,
• besondere Therapieformen (z. B. ergotherapeutische und logopädische Behandlung),
• stationäre Behandlung im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen,
• Rehabilitationssport,
• Arztbesuche hörender Kinder in Begleitung ihrer gehörlosen Eltern.
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
5.2 Krankenhäuser/Kliniken
Über die Problematik der Hörschädigung sowie die Notwendigkeit des Einsatzes von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Gebärdensprache besteht in den Krankenhäusern und Kliniken immer noch eine weitgehende Unwissenheit und Unsicherheit.
Grundsätzlich haben gehörlose Menschen einen Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetschereinsatz, sofern dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist. Bei einer ambulanten
Untersuchung ist die jeweils zuständige Krankenkasse der Kostenträger. Bei stationären Krankenhausaufenthalten sind die Kosten für Dolmetschereinsätze z. B. bei Aufnahmegesprächen
oder Vorgesprächen zu operativen Eingriffen in der Fallpauschale enthalten. Die Dolmetscherin oder der Dolmetscher für Gebärdensprache rechnet mit dem Krankenhaus ab.
Bei Bedarf können ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt oder die Gemeinsamen Servicestellen um Klärung gebeten werden (siehe Punkt 2.3).
5.3 Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Wenn hörgeschädigte Menschen beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) untersucht werden sollen, müssen die Kosten für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache übernommen werden. Allerdings sollte der MDK rechtzeitig vor dem Termin auf
die Notwendigkeit des Gebärdensprachdolmetschereinsatzes hingewiesen werden.
5.4 Agenturen für Arbeit
Bei den Agenturen für Arbeit kann für folgende Anlässe der
Gebärdensprachdolmetschereinsatz beantragt werden:
• allgemeine Beratungs- und Vermittlungsgespräche,
• Berufsberatung,
• ärztliche, psychologische oder sonstige Untersuchungen,
• Vorstellungs- bzw. Bewerbungsgespräche,
• Trainingsmaßnahmen zur Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz,
• Informationsveranstaltungen,
• Rehabilitationsangelegenheiten.
5.5 Rentenversicherungsträger
Kostenübernahmen sind möglich bei ärztlichen Untersuchungen und Gutachtenerstellungen
im Auftrag der Rentenversicherung bzw. im Rahmen von medizinischen und beruflichen Rehabilitationsverfahren und Teilhabeleistungen sowie bei Beratungsgesprächen, Antragsstellungen und Informationsveranstaltungen.
Tipps für hörgeschädigte Menschen
5.6 Sozialämter und Jugendämter
Durch die Bestimmungen des SGB IX sind die Sozialhilfeträger sowie die Jugendhilfeträger in den
Kreisen und kreisfreien Städten in den Kreis der Rehabilitationsträger aufgenommen worden. Daher
entfallen die bisherigen Bedürftigkeitsprüfungen zur Gewährung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen. Nun müssen die Kosten bei Kontakten mit dem Sozial- und Jugendamt übernommen
werden, wenn diese zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlich sind. Die Bedürftigkeitsprüfungen entfallen außerdem bei Leistungen der Sozialhilfe zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie bei Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen
oder bei von Geburt an behinderten Kindern. Wenn allerdings die Beschäftigten der jeweiligen Einrichtungen Gebärdensprache beherrschen, besteht kein Anspruch auf Dolmetscherleistungen.
5.7 Integrationsämter
Die Integrationsämter sind für die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen
und für die Sicherung des Arbeitsverhältnisses tätig. Als begleitende Hilfen bieten sie persönliche Hilfe wie Beratung und Betreuung der schwerbehinderten Menschen und der Arbeitgeber
an sowie finanzielle Zuschüsse als Ausgleich für behinderungsbedingte Minderleistungen oder
erforderliche Betreuung am Arbeitsplatz an die Arbeitgeber der Betroffenen, welche beim zuständigen Integrationsamt beantragt werden können. Auch die behindertengerechte Ausstattung des Arbeits- und Ausbildungsplatzes kann finanziell unterstützt werden. Hierbei kann es
sich auch um individuelle Lösungen handeln. Allerdings muss sich die Notwendigkeit technischer Hilfen in erster Linie aus betrieblichen Erfordernissen ergeben. Zur Klärung technischer
Fragen gibt es den Technischen Fachdienst. Unterstützung bei der Lösung aktueller berufs- und
arbeitsplatzbezogener Probleme bieten die Beschäftigten des Berufsbegleitenden Dienstes an.
Hörgeschädigte Menschen und deren Arbeitgeber können die Kostenübernahme für alle notwendigen Gebärdensprachdolmetschereinsätze, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben stehen und zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses dienen, bei den Integrationsämtern
beantragen (siehe auch Punkte 4.7 und 4.8).
Es werden folgende Gebärdensprachdolmetschereinsätze finanziert:
• berufliche Aus- und Weiterbildung,
• Einarbeitung,
• Personalgespräche,
• Personal- und Schwerbehindertenversammlungen,
• Teamberatungen,
• betriebliche Untersuchungen,
• berufliche Schulungen,
• Wahl der Schwerbehindertenvertretung,
• Arbeitsschutzunterweisungen,
• Kündigungsschutzverhandlungen.
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen durch die Integrationsämter ist das Vorliegen
eines Schwerbehindertenausweises oder eine so genannte Gleichstellung (siehe Punkt 7, hier
finden Sie auch die Anschriften der Integrationsämter in Mecklenburg-Vorpommern).
5.8 Polizei
Hörgeschädigte Personen haben die Möglichkeit, Dolmetscherinnen oder Dolmetscher für
Gebärdensprache ihres Vertrauens zu wählen, die von der Polizeibehörde beauftragt und bezahlt werden.
Das gilt beispielsweise für folgende Bereiche:
• Vernehmungen,
• Belehrungen,
• Anzeigeerstattungen,
• Hausdurchsuchungen.
5.9 Gerichte
Bei Gerichtsverhandlungen sollten hörgeschädigte Menschen unbedingt rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn Dolmetscherinnen oder Dolmetscher für Gebärdensprache anfordern. Die
Kosten für deren Einsatz gehören zu den Prozesskosten. Für Gespräche bei Rechtsanwälten
bzw. dafür notwendige Gebärdensprachdolmetschereinsätze kann ein Antrag auf Beratungskostenhilfe beim zuständigen Gericht gestellt werden. Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
ist einkommens- und vermögensabhängig.
5.10 Schulen
Gebärdensprachdolmetscherkosten für gehörlose Eltern bei
• Elternabenden,
• Elternsprechstunden,
• Einschulungen etc.
werden in der Regel nicht übernommen. Auf einen Antrag beim zuständigen Schulamt oder
Jugend- und Sozialamt sollte aber nicht verzichtet werden.
5.11 Sonstiges
Im Verfahrensrecht, wie z. B. bei Kontakten mit BAföG-Ämtern, Straßenverkehrsämtern und
Wohngeldstellen, wurden durch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz M-V rechtliche
Grundlagen für die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherleistungen geschaffen.
Tipps für hörgeschädigte Menschen
In vielen anderen Lebensbereichen gibt es bisher jedoch keine rechtlichen Grundlagen für die
Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherleistungen. Beispielsweise:
• beim Besuch von Informationsveranstaltungen von Vereinen und Verbänden und Volkshochschulkursen,
• bei privaten Angelegenheiten der Familie (Trauung, Kommunion/Konfirmation, Beerdigung
etc.), bei Elternabenden, bei Vertragsabschlüssen (Auto- und Immobilienkauf etc.) und beim
Erwerb eines Führerscheins sowie
• im Touristikbereich (Ausflüge, Urlaub).
Hier bleibt nur die Möglichkeit der privaten Finanzierung.
Im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern den
Dolmetscherdienst für Gehörlose. Diese Mittel stehen auch für private Einsätze der Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung. Anträge auf Dolmetscherleistungen für private Einsätze sind direkt beim Dolmetscherdienst für Gehörlose (Anschrift siehe Punkt 10.5) zu stellen.
5.12 Was ist bei Veranstaltungen zu beachten?
Es gibt einige wichtige Dinge, die beachtet werden sollten, wenn Veranstaltungen für hörende
und hörgeschädigte Personen durchgeführt werden.
Hinweise für die Beauftragung von Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache:
1. Die Vorbereitungsunterlagen für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache sollten Sie bitte eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Rednermanuskripte, Organigramme, Namenslisten von relevanten Personen bzw. Abkürzungen von Arbeitsteams und Zahlenübersichten. Die Dolmetscherinnen
und Dolmetscher sind so besser in der Lage, Inhalte zu verstehen, Kontexte und Hintergründe zu erschließen und zuzuordnen. Auch über den Einsatz von Medien, wie Videofilme, Overheadprojektor sollten sie informiert und ihnen das Material zugänglich gemacht werden.
2. Die Anzahl der Dolmetscherinnen und Dolmetscher ist abhängig von der geplanten Veranstaltungsart und Veranstaltungslänge. Dies trifft insbesondere für Konferenzen, Tagungen,
Betriebsversammlungen, Seminare und Vorlesungen zu, wo der hörgeschädigte Mensch
keinen Einfluss auf den Informationsfluss (z. B. durch Erbitten von Unterbrechungen und
Pausen) nehmen kann. Wenn die Dauer des Dolmetschereinsatzes eine Stunde übersteigt,
wird in Doppelbesetzung gedolmetscht, da der Konzentrationspegel nach zwanzig Minuten
so stark sinkt, dass Dolmetscherfehler unvermeidbar sind. Hinzu kommt die hohe körperliche Belastung, die sogar zum Auftreten von Berufskrankheiten führen kann.
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
3. B
itte planen Sie sowohl für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher als auch für die hörge­
schädigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer Pausenzeiten, so genannte „Augenpausen“, ein.
Auch wenn in Doppelbesetzung gedolmetscht wird, haben Dolmetscherinnen und Dolmetscher lediglich eine körperliche Pause, sie stehen weiterhin unter einer großen Konzentration. Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich Dolmetscherinnen und Dolmetscher in den Pausen zurückziehen und nicht für weitere Dolmetscherleistungen zur Verfügung stehen.
4. Die Strukturierung der Veranstaltungsabläufe und deren Veränderung sind den Dolmetscherinnen und Dolmetschern unbedingt mitzuteilen. Bitte bedenken Sie hierbei, dass bei
mehreren Arbeitsgruppen auch mehrere Dolmetscher zum Einsatz kommen müssen.
5. Bitte überlegen Sie während der Organisation einer Veranstaltung, welcher Standort mit
ausreichender Beleuchtung und guter Akustik für das Dolmetschen am günstigsten ist. Vergessen Sie nicht, dass die Dolmetscherinnen und Dolmetscher auch bei der Verdunkelung
von Räumen immer sichtbar bleiben müssen. Bitte stellen Sie gegebenenfalls ein Podest
und Mikrofone (zum Dolmetschen von Gebärdensprache in Lautsprache) zur Verfügung.
6. Sollen kulturelle Beiträge (beispielsweise Rezitationen oder musikalische Einlagen) während
der Veranstaltung geplant sein, benötigen die Dolmetscherinnen und Dolmetscher unbedingt Vorbereitungsmaterialien.
7. Falls Sie innerhalb der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen planen, sprechen Sie dies bitte
mit den Dolmetscherinnen und Dolmetschern ab und holen Sie sich deren Einverständnis.
8. Wenn Sie mit Hilfe von Dolmetscherinnen und Dolmetschern kommunizieren, berücksich­
tigen Sie bitte Folgendes:
• Kommunizieren Sie direkt! Sprechen Sie Ihre Gesprächspartnerin oder Ihren Gesprächspartner an und halten Sie Blickkontakt mit dem Gegenüber. Vermeiden Sie die Anrede in
der 3. Person, wie beispielsweise: „Sagen Sie ihr bitte, dass...“
• Dolmetscherinnen und Dolmetscher haben im Dolmetschprozess eine klar definierte Rolle. Deshalb sprechen Sie die Dolmetscherinnen und Dolmetscher nicht persönlich an oder
fragen Sie nicht nach deren Meinung.
• Während Ihres Vortrages können Sie Ihr gewohntes Sprechtempo und Ihren Sprachstil beibehalten. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden Ihnen gegebenenfalls sagen,
ob Sie schneller oder langsamer sprechen sollen.
9. Nachdem Sie sich einen Kostenvoranschlag von den ausgewählten Dolmetscherinnen und
Dolmetschern eingeholt haben, bestätigen Sie den Auftrag bitte schriftlich.
10. B
ei einer Stornierung oder Teilstornierung eines erteilten Auftrages durch den Auftraggeber
können die Dolmetscherinnen und Dolmetscher entsprechende Gebühren berechnen.
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Hinweise des Deutschen Schwerhörigenbundes e. V.
zur technischen Ausstattung von Veranstaltungen:
Seit einigen Jahren gibt es ein computergestütztes Stenografiesystem auch in deutscher Sprache, das in den USA bereits sehr oft eingesetzt wird. Es bietet neben der Protokollierung auch
die Möglichkeit von Simultanmitschriften, die sofort ausgedruckt, zur Weiterbearbeitung versandt oder auf Bildschirmen bzw. Projektionsflächen dargestellt werden können. Der Sinn einer Simultanmitschrift liegt darin, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Gedankenstütze zu geben. Sie kann hörgeschädigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Verständnis
sehr hilfreich sein.
Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) hat eine Broschüre mit Tipps für Veranstalter erstellt,
in der auf technische/akustische und visuelle Hilfsmittel eingegangen wird.
Sie kann über die DSB-Geschäftsstelle bezogen werden.
DSB-Geschäftsstelle
Breite Straße 23, 13187 Berlin
Tel.: 030 47541114, Fax: 030 47541116
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
6. Muster eines Antrages auf Kostenübernahme für
Gebärdensprachdolmetscherleistungen
Paula Mustermann Musterstraße 4
19053 Schwerin
Ort, Datum
An die
Deutsche Rentenversicherung Nord
Bedarfstr. 27
19046 Beispielstadt
Antrag: Kostenübernahme für eine Gebärdensprachdolmetscherin / einen Gebärdensprachdolmetscher nach den Bestimmungen des § 19 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner Hörschädigung bin ich auf die Hilfe von einer Dolmetscherin bzw. einem Dolmetscher für Gebärdensprache zur Verständigung mit Ihnen angewiesen und
beantrage deshalb hierfür die Kostenübernahme.
Bitte beauftragen Sie zu dem Termin am (Datum) die Gebärdensprachdolmetscherin/
den Gebärdensprachdolmetscher Herrn/Frau ……………
Mit freundlichen Grüßen
Paula Mustermann
Tipps für hörgeschädigte Menschen
7. Beantragung eines Schwerbehindertenausweises zur
Inanspruchnahme behinderungsbedingter Nachteilsausgleiche
Die Regelungen zum Schutz behinderter Menschen im Berufsleben sind ebenfalls Bestandteil
des SGB IX (Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen). Hier
werden u. a. die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber, die Rechte der schwerbehinderten
Menschen, die Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste, die Regelungen für die Werkstätten für behinderte Menschen, Kündigungsschutzbestimmungen oder
die Bestimmungen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben und
Dienststellen festgelegt. Die so genannten Nachteilsausgleiche sollen dazu beitragen, behinderungsbedingte Benachteiligungen auszugleichen.
Zu diesen Nachteilsausgleichen zählen:
• Steuerermäßigung,
• Sonderurlaub,
• besonderer Kündigungsschutz,
• Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
• Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
Um einen Anspruch auf diese Leistungen zu haben, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung
der Behinderung/Schwerbehinderung nach § 69 SGB IX beim Landesamt für Gesundheit und
Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) stellen. Hierzu reicht zunächst ein formloses
Schrei­ben aus. Sie bekommen dann Formulare zugeschickt, die Sie ausfüllen müssen. Nach
einer Prüfung der ärztlichen Unterlagen und Befunde stellt das LAGuS das Vorliegen einer Behinderung/ Schwerbehinderung, den Grad der Behinderung (GdB) sowie die Voraussetzungen
für die Zuerkennung von Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
fest. Sie erhalten einen Feststellungsbescheid und – sofern Ihnen einen GdB von wenigstens
50 zuerkannt wird – einen Schwerbehindertenausweis.
Bei einer geringeren GdB-Festsetzung, von mindestens aber 30 v. H. können Sie mit Ihrem Feststellungsbescheid bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung für einen schwerbehinderten
Menschen beantragen, wenn Sie infolge Ihrer Behinderung – ohne eine solche Gleichstellung –
Ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen können.
Der Antrag muss begründet werden. Bitte beachten Sie dabei, als Gründe auch tatsächlich
den befürchteten Arbeitsplatzverlust bzw. das Nichtfinden des passenden Arbeitsplatzes auf
Grund der Behinderung mit anzugeben. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird der Antrag abgelehnt.
Im Rahmen des Kündigungsschutzes und beim Anspruch auf begleitende Hilfen am Arbeitsplatz haben Gleichgestellte dann entsprechend dem Schwerbehindertenrecht die gleichen
Möglichkeiten wie schwerbehinderte Menschen. Sollten Ihre Anträge abgelehnt werden, können Sie Widerspruch bzw. Klage beim Sozialgericht erheben (siehe Punkte 2.5 und 5.9).
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich an die vier Außenstellen des
Landesamtes für Gesundheit und Soziales - Versorgungsamt - wenden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Soziales, Dezernat Schwerin
Friedrich-Engels-Straße 47, 19061 Schwerin
Tel.: 0385 399-0, Fax: 0385 390-105
E-Mail: [email protected]
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Soziales, Dezernat Neubrandenburg
Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395 3802000, Fax: 0395 3802001
E-Mail: [email protected]
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Soziales, Dezernat Stralsund
Frankendamm 17, 18439 Stralsund
Tel.: 03831 26970, Fax: 03831 2697222
E-Mail: [email protected]
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Soziales, Dezernat Rostock
Erich-Schlesinger Straße 35, 18059 Rostock
Tel.: 0381 122-1500, Fax: 0381 122-1995
E-Mail: [email protected]
Tipps für hörgeschädigte Menschen
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es im Landesamt für Gesundheit und Soziales ein Integrationsamt mit Außenstellen in Neubrandenburg und Schwerin, an die Sie sich wenden können:
Diese sind für die persönlichen Hilfen und die Betreuung der schwerbehinderten Menschen
im beruflichen Bereich zuständig (siehe Punkt 5.7). Bei diesen Stellen bekommen Sie auch
kostenlose Broschüren, die Sie u. a. über den Schwerbehindertenausweis und die möglichen
Leistungen informieren.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Soziales, Integrationsamt/Hauptfürsorgestelle
Erich-Schlesinger Straße 35, 18059 Rostock
Tel.: 0381 122-2850, Fax: 0381 122-2859
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ina-mv-regierung.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Soziales, Integrationsamt/Hauptfürsorgestelle
Außenstelle Neubrandenburg
Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395 3802801, Fax: 0395 3802800
E-Mail: [email protected]
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Soziales, Integrationsamt/Hauptfürsorgestelle
Außenstelle Schwerin
Friedrich-Engels-Straße 47, 19061 Schwerin
Tel.: 0385 3991-301, Fax: 0385 3991-305
E-Mail: [email protected]
Hörgeschädigte Menschen haben seit dem 1. Juli 2001 die Möglichkeit, das Merkzeichen „Gl“
in den Schwerbehindertenausweis eintragen zu lassen. Durch dieses Merkzeichen können Sie
eindeutig die Notwendigkeit des Gebärdensprachdolmetschereinsatzes nachweisen.
Für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen-Eintragung „aG“, „H“ oder „BL“ haben, bestehen bundesweite Sonderregelungen im Hinblick auf die Nutzung von Fahrzeugen in Umweltzonen. Diese sind von der
Plakettenpflicht ausgenommen.
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
8. Angebote der Landesrundfunkzentrale (LRZ)
Mecklenburg-Vorpommern
Speziell auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen zugeschnittene Angebote der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern sind bisher nicht bekannt. Dennoch sind
die bestehenden medienpädagogischen Angebote häufig auch offen für die Arbeit mit
und von behinderten Menschen. Die Freie Bildungsgesellschaft mbH hat 2001 einen „Medienpädagogischen Atlas Mecklenburg-Vorpommern“ herausgegeben, aus dem die landesweit bestehenden allgemeinen Angebote, Ansprechpartner und Anschriften entnommen
werden können. Diese Broschüre ist zu beziehen über das „institut für neue medien, freie
bildungsgesellschaft mbH Rostock“, Friedrichstraße 28, 18057 Rostock, (Tel.: 0381 20354-0,
Fax: 0381 20354-65, E-Mail: [email protected], Internet: www.ifnm.de). Mehr Informationen dazu
kann man auch im Internet finden unter: www.medienkompetenz-mv.de.
Die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin bietet im Rahmen des
Bürgerrundfunks verschiedene kostenlose Medienangebote an. Dazu gehören zwei Offene
Fernsehkanäle, in denen auch hörgeschädigte Menschen die Möglichkeit haben, Fernsehbeiträge zu produzieren, die dann auf dem Offenen Kanal in den Kabelnetzen gesendet werden.
Dabei ist die Nutzung des Offenen Kanals einzeln (als Bürgerin und Bürger) oder als Verein
möglich. Themenvorgaben gibt es nicht. Werbung ist dabei untersagt.
rok-tv - Offener Kanal der LRZ
Frau Bettina Pinske,
Grubenstraße 47/Ecke Molkenstraße, 18055 Rostock
Tel.: 0381 4919898, Fax: 0381 4919899
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rok-tv.de
NB Radiotreff 88,0 - Offener Kanal der LRZ
Frau Annerose Mößner
Treptower Straße 9, 17033 Neubrandenburg
Zentrale: 0395 58191-0, Tel.: 0395 58191-13, Fax: 0395 58191-11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nb-radiotreff.de
Weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Medienfragen sind zu finden bei der
Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 1, 19053 Schwerin
Tel.: 0385 55881-12, Fax: 0385 55881-30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lrz-mv.de
Tipps für hörgeschädigte Menschen
9. Praktische Tipps für den Umgang mit
hörgeschädigten Menschen
Was ist bei den äußeren Bedingungen zu beachten?
• Wenden Sie Ihr Gesicht der hörgeschädigten Gesprächspartnerin / dem hörgeschädigten Gesprächspartner zu.
• Achten Sie auf eine gute Beleuchtung. Stellen Sie sich nicht mit dem Rücken zum Fenster und
sprechen Sie nicht im Gegenlicht.
• Bei längeren Gesprächen sollten Sie kurze Pausen einlegen.
• Sprechen Sie nicht mit Zigarette oder Ähnlichem im Mund. Halten Sie beim Sprechen keine
Hand vor den Mund.
• Stellen Sie Radio- oder Geräuschquellen ab.
• Nähern Sie sich hörgeschädigten Personen nicht von hinten, um Erschrecken zu vermeiden.
Wie sollen hörende Personen sprechen und sich verhalten?
• Nennen Sie Ihr Gesprächsthema am Anfang.
• Sprechen Sie langsam, deutlich, in normaler Lautstärke, ohne Dialekt und in kurzen Sätzen,
d. h., verwenden Sie möglichst keine Nebensätze.
Beispiel:
„Wenn wir uns nächste Woche treffen könnten, würde ich mich sehr freuen.“ (falsch)
„Vielleicht treffen wir uns nächste Woche. Dann freue ich mich.“ (richtig)
• Fragen sollten angekündigt werden. Bevor Sie die Frage stellen, sagen Sie: „Ich frage Sie!“
• Bei Fragen sind „W-Fragen“ am leichtesten zu verstehen (Wer? Was? Wann? Warum? Wo? Wohin?)
• Während des Gespräches sollten Sie Blickkontakt halten.
• Wenn Sie sich während des Gespräches Notizen machen, warten Sie bitte, bis die hörgeschädigte Gesprächspartnerin / der hörgeschädigte Gesprächspartner „ausgesprochen“ hat.
• Bleiben Sie geduldig, wenn Sie das Gesagte wiederholen müssen.
• Sprechen Sie nicht zu laut und schreien Sie nicht. Schreien verzerrt den Ton und laute Geräusche sind bei Übertragung durch das Hörgerät oft schmerzhaft für hörgeschädigte Menschen.
• Zeigen Sie Verständnis, wenn hörgeschädigte Personen müde werden und dem Gespräch
nicht mehr folgen können. „Hören“ und Mundablesen strengt sehr an.
• Lachen Sie hörgeschädigte Personen nicht aus, wenn falsche Antworten gegeben werden
oder etwas falsch verstanden wurde.
• Benutzen Sie Ihre eigene natürliche Gestik und Mimik. Lassen Sie auch Ihren Körper „sprechen“. Das erleichtert hörgeschädigten Menschen, Sie zu verstehen.
• Schreiben Sie das Wichtigste auf, wenn es nicht zu einer verständlichen Kommunikation kommt.
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Was sollen hörgeschädigte Menschen im Umgang
mit hörenden Gesprächspartnern beachten?
• Weisen Sie Ihre Gesprächspartnerin / Ihren Gesprächspartner auf die Hörbehinderung hin.
• Bleiben Sie geduldig und bitten Sie um Wiederholung, wenn Sie es nicht verstanden haben.
• Täuschen Sie nicht vor, verstanden zu haben, wenn das nicht der Fall ist.
• Suchen Sie bei Veranstaltungen oder in Gruppen einen Platz, an dem der größte Überblick
möglich ist.
• Achten Sie darauf, dass der Mund bzw. das Gesicht der Gesprächspartnerin bzw. des Gesprächspartners sichtbar bleibt. Bitten Sie notfalls darum.
• Wenn Anstrengung, Ermüdung oder das Gefühl, ausgeschlossen zu sein, Sie bedrücken, machen Sie freundlich darauf aufmerksam. Laufen Sie nicht einfach weg, das ruft nur Verwunderung hervor und ändert nichts.
10. Wichtige Adressen und weitere Informationsmöglichkeiten
10.1 Schulen, Werk- und Wohnstätten für behinderte Menschen
in Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ M-V
Plauer Chaussee 6, 18273 Güstrow
Tel.: 03843 8313-0, Fax: 03843 831326
E-Mail: [email protected]
• Frühförderstelle
Plauer Chaussee 6, 18273 Güstrow
Tel.: 03843 83130, Fax: 03843 831326
• Internat
Plauer Chaussee 6, 18273 Güstrow
Tel.: 03843 831322, Fax: 03843 831326 oder 831330
Sonderpädagogisches Zentrum für mehrfachbehinderte Hörgeschädigte
• Schule
Schulstraße 6, 18577 Putbus/Rügen
Tel.: 038301 464, Fax: 038301 465
E-Mail: [email protected]
• Wohnheim
Alleestraße 21, 18581 Putbus/Rügen
Tel.: 038301 882680, Fax: 038301 8826850
E-Mail: [email protected]
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Werkstatt für behinderte Menschen mit
Schwerpunktwerkstatt für hörgeschädigte Menschen:
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine ausschließlich auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen zugeschnittene Werkstatt für behinderte Menschen. Deshalb arbeiten die Einrichtungen mit anderen Einrichtungen bundesweit zusammen. So vor allem mit den
„Heider Werkstätten“ - Werkstatt für behinderte Menschen,
Hinrich-Schmidt-Straße 38 – 40, 25746 Heide,
Tel.: 0481 859920, Fax: 0481 859934 oder 859938,
E-Mail: [email protected],
welche auch über die Gesamtleitung der Einrichtungen des Herbert Feuchte Stiftungsverbundes
zur Förderung mehrfachbehinderter Gehörloser, Schwerhöriger und Taubblinder e. V., Herrn Ulf
Müller (vgl. auch unter Punkt 10.6), Büsumer Straße 2, 25746 Heide/Holstein (E-Mail: [email protected] bzw. Internet: www.stiftungsverbund.de) zu kontaktieren ist.
10.2 Kurse in Deutscher Gebärdensprache
Kurse in Deutscher Gebärdensprache in Mecklenburg-Vorpommern
In Zusammenarbeit mit dem Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
führt die Ländliche Erwachsenenbildung, Bildungszentrum Parchim e. V. Kurse in Deutscher
Gebärdensprache (DGS) durch. Verantwortlicher Ansprechpartner und Koordinator für diese
Kurse ist
Herr Thiel, Wasserturmweg 6, 19288 Ludwigslust
Tel.: 03874 665617, Fax: 03874 47422, BT: 03874 665615
E-Mail: [email protected].
Mögliche Unterrichtsorte sind: Rostock, Schwerin, Wismar, Neubrandenburg, Neustrelitz, Parchim
und Ludwigslust. Die Kurse werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 unter Leitung ausgebildeter Gebärdensprachdozentinnen und -dozenten durchgeführt. Angeboten werden Vorbereitungskurse mit15 Unterrichtsstunden, Grundkurse I-VI (Stufe 1) und II-VI (Stufe 2) mit jeweils 90
Unterrichtsstunden sowie Weiterbildungskurse für Fortgeschrittene mit 15 Unterrichtsstunden.
Darüber hinaus bietet babySignal Hamburg Kurse in Deutscher Gebärdensprache an. Weitere
aktuelle Fortbildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für Tagesmütter und -väter, Erzieherinnen
und Erzieher, Logopädinnen und Logopäden finden Sie auf der Homepage von babySignal – mit
den Händen sprechen in Hamburg (Tel.: 040 4202550) unter www.babysignal.de. Ebenso gibt es
hier die Möglichkeit, Workshops für Einrichtungen oder Einzelstunden für Familien zu buchen.
Kurse in lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) in Mecklenburg-Vorpommern werden bei
Bedarf an den Kreisvolkshochschulen angeboten.
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Linguistische Qualifikation für hörgeschädigte Dozentinnen und Dozenten
der Deutschen Gebärdensprache:
Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Kognitive Linguistik
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Happ (gehörlos) / Frau Doussier
Grüneburgplatz 1, 60629 Frankfurt/Main
Frau Dr. Happ: Fax: 069 96740843, Mobil: 0171 9724788
Frau Doussier: Tel.: 069 79832206, Fax: 069 79832-409 oder -406
Sekretariat: Tel.: 069 79832408
E-Mail: [email protected], [email protected]
Studiengänge Gebärdensprachdolmetschen an Fachhochschulen und Universitäten:
Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)
Breitscheidstraße 2, 39114 Madgeburg
Tel.: 0391 88630, Fax: 0391 8864104
Internet: www.hs-magdeburg.de
Westsächsische Hochschule Zwickau
Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Scheffelstraße 39, Haus 2, 08066 Zwickau
Tel.: 0375 5363360, Fax: 0375 5363412
E-Mail: [email protected], Internet: www.fh-zwickau.de
Institut für Deutsche Gebärdensprache der Universität Hamburg
Binderstraße 34, 20146 Hamburg
Tel.: 040 42838-3240, Fax: 040 42838-6109
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sign-lang.uni-hamburg.de
Zentrales Staatliches Prüfungsamt
Amt für Lehrerbildung Hessen
Staatliche Prüfungen für Übersetzerinnen und Übersetzer, für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, für Gebärdensprachdozentinnen und -dozenten, für Gebärdensprachdolmetscherinnen
und -dolmetscher:
Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt
Tel.: 06151 3682550, Fax: 06151 3682551
E-Mail: [email protected], Internet: www.afl.hessen.de
Das zentrale staatliche Prüfungsamt in Darmstadt ist bundesweit für die Prüfung und Vergabe
der staatlichen Anerkennung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache
zuständig. Neuerdings besteht auch hier die Möglichkeit, die Prüfung zum „Staatlich geprüften Gebärdensprachdozenten“ abzulegen.
Tipps für hörgeschädigte Menschen
10.3 Möglichkeiten der beruflichen Aus- und Weiterbildung
für hörgeschädigte Menschen
Hörgeschädigte Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung in der Kommunikation mit hörenden Menschen, in ihren Möglichkeiten der Berufswahl und im Hinblick auf ihre späteren
beruflichen Einsatzmöglichkeiten häufig mehr oder weniger stark hörenden Menschen gegenüber eingeschränkt. Dennoch hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Vielfalt der
möglichen Ausbildungsberufe und -wege bedeutend zugenommen.
Abgängerinnen und Abgänger der Schulen für hörgeschädigte Menschen mit Haupt- bzw.
Realschulabschluss haben grundsätzlich die Möglichkeit einer beruflichen Erstausbildung an
einem der Berufsbildungswerke mit Schwerpunktausbildung für hörgeschädigte Menschen.
Die Ausbildung endet jeweils mit einem anerkannten Berufsabschluss oder Berufsteilabschluss.
Berufsbildungswerke für Hör- und Sprachgeschädigte:
Berufsbildungswerk Nürnberg für Hör- und Sprachgeschädigte
Pommernstraße 25, 90451 Nürnberg
Tel.: 0911 64140, Fax: 0911 6414400
E-Mail: [email protected], Internet: www.bbw-nuernberg.de
Berufsbildungswerk Bremen GmbH
Universitätsallee 20, 28359 Bremen
Tel.: 0421 2383-0
E-Mail: [email protected], Internet: www.bbw-bremen.de
Theodor Schäfer Berufsbildungswerk
Theodor-Schäfer-Straße 14-26, 25813 Husum
Tel.: 04831 89920, Fax: 04381 8992118
E-Mail: [email protected], Internet: www.tsbw.de
Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin
Paster-Behrens-Straße 88, 12359 Berlin
Tel.: 030 66588-0, Fax: 030 66588-134
E-Mail: [email protected], Internet: www.albbw.de
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
Knautnaundorfer Straße 4, 04249 Leipzig
Tel.: 0341 4137-0, Fax: 0341 4137-488
E-Mail: [email protected], Internet: www.bbw-leipzig.de
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Berufsbildungswerk Neuwied
56566 Neuwied
E-Mail: [email protected], Internet: www.bbw-neuwied.de
Herr Hasselbach
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Tel.: 02622 888230 Heumann, ST: 02622 888218, Fax: 02622 888310
Bildtelefon: 02622 / 902 178
E-Mail: [email protected],
Internet: www.bbw-neuwied.de
Paulinenpflege Winnenden
Forststraße 4, 71364 Winnenden
Tel.: 07195 6950, Fax: 07195 695163
E-Mail: [email protected]
Internet: www.paulinenpflege-winnenden.de
Herr Rupp
Forststraße 4, 71364 Winnenden
Tel.: 07195 695302, Fax: 07195 695306
E-Mail: [email protected]
Berufsbildungswerk München für Hör- und Sprachgeschädigte
Musenbergstraße 30-32, 81929 München
Tel.: 089 95728-0, Fax: 089 9570963
E-Mail: [email protected],
Internet: www.bbw-muenchen.de
Josefsheim gGmbH Rehabilitationseinrichtung für körper-,
lern- und hörgeschädigte Menschen, Berufsbildungswerk
Herr Rösen
Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg
Tel.: 02962 8000, Fax: 02962 800222
E-Mail: [email protected], Internet: www.bbw-josefsheim.de
Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit mindestens erfolgreichem
Realschulabschluss können ebenfalls einen Beruf erlernen an der:
IBAF Gehörlosenfachschule Schulungszentrum Hohes Arsenal
Arsenalstraße 2 – 10, 24768 Rendsburg
Tel./Schreibtel.: 04331 12670, Fax: 04331 126714
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ibaf.de oder www.Gehoerlosenfachschule.de
Tipps für hörgeschädigte Menschen
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die einzigartige Möglichkeit der beruflichen Ausbildung
(begrenzt), vor allem aber der Fortbildung und Umschulung für schwerhörige und gehörlose
Menschen bei:
SALO und PARTNER Berufliche Bildung
Bremsweg 9, 19057 Schwerin/Lankow
Tel.: 0385 4838100, Fax: 0385 4838136
E-Mail: [email protected]
Hier wird ebenfalls ein Deutschförderkurs für hörgeschädigte Menschen mit Migrationshintergrund angeboten, der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt ist.
Genauere Informationen finden Sie bei der oben genannten Einrichtung.
Hörgeschädigte Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Realschulabschluss haben auch
die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife zu erwerben. Für
gehörlose Schulabgängerinnen und Schulabgänger besteht diese Möglichkeit am:
Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg Essen
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Kerckhoffstraße 100, 45144 Essen
Tel.: 0201 87670, Fax: 0201 751021
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rwb-essen.de
Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte Stegen
Erwin-Kern-Straße 1 – 3, 79252 Stegen
Tel.: 07661 399-0, Fax: 07661 399-200
E-Mail: [email protected] und E-Mail: [email protected]
Internet: www.bbzstegen.de
Gotthilf-Vöhringer-Schule Wilhelmsdorf Mariaberg
Ev. Fachschule für Hörgeschädigte
Hoffmannstraße 25, 88271 Wilhelmsdorf
Tel.: 07503 929-302, Fax: 07503 929-309
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zieglerscheanstalten.de
(Ausbildung zum Heilerziehungspfleger und Arbeitserzieher: DGS-Kenntnisse sind Voraussetzung!)
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Für hörgeschädigte Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die mittels technischer Hilfsmittel ausschließlich auf der Basis der Deutschen Laut- und Schriftsprache das notwendige Wissen
erwerben können, besteht diese Möglichkeit auch an der:
Margarethe-von-Witzleben-Schule
Palisadenstraße 76 – 78, 10243 Berlin
Tel.: 030 2426098, Fax: 030 2414424
E-Mail: [email protected]
Internet: www.witzleben-schule.de
Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg (rwb) Essen bietet hörgeschädigten Jugendlichen
und Erwachsenen weiterhin vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung im dualen
System. Zugleich werden hier auch berufsbezogene Weiterbildungskurse angeboten (z. B.
Meisterschule), u. a. auch als Virtuelle Fachschule in den Bereichen
• Virtuelle Fachschule für Wirtschaft,
• Virtuelle Fachschule für Technik (Richtung Automatisierungstechnik) und
• Virtuelle Fachschule für Bautechnik.
Diese (Fern-)Studienform ist neu und für hörgeschädigte Menschen einmalig in Deutschland.
Weitere Informationen unter www.rwb-essen.de und www.fast.uni-halle.de.
Hörgeschädigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne bisherigen Schulabschluss
bietet die Einrichtung die Möglichkeit, ihren Schulabschluss nachzuholen bzw. eine berufliche
Teilausbildung zu absolvieren.
Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation für erwachsene hörgeschädigte Menschen bieten
bundesweit folgende uns bekannte Einrichtungen an:
Rehabilitationszentrum für Hörgeschädigte
Hollesenstraße 14, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331 58970, Fax: 04331 589745
E-Mail: [email protected], Internet: www.hoergeschaedigt.de
Baumrainklinik, Abteilung für Hörgeschädigte und Tinnitus-Betroffene
Lerchenweg 8, 57319 Bad Berleburg
Tel.: 02751 87430, Fax: 02751 87436
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baumrainklinik.de
SRH Berufliche Rehabilitation gGmbH
Berufsförderungswerk Heidelberg
Integrationsmaßnahmen für Hörgeschädigte
Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg
Tel.: 0800-88-49 742, Fax: 06221-88-3 101
E-Mail: [email protected], Internet: www.srh.de/bfw
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Berufsförderungswerk Hamburg
Betriebliche Integrationsmaßnahmen für Hörgeschädigte
August-Krogmann-Straße 52, 22159 Hamburg
Tel.: 040 64581-1367, Fax: 040 64581-1726
E-Mail: [email protected]
Kurse für hörgeschädigte Menschen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung im Gesundheitsbereich bietet die AHAB - Akademie in Düsseldorf an:
AHAB-Akademie
Emanuel-Leutze-Straße 21, 40547 Düsseldorf
Tel.: 0211 22950595, Fax: 0211 22950599
E-Mail: [email protected], Internet: www.ahab-akademie.de
10.4 Hörgeschädigte Menschen und Studium
Zur Studienwahl, dem Fächer- und Beratungsangebot der Hochschulen, Zulassungsbeschränkungen etc. gibt das Buch „Studien- und Berufswahl: Informationen und Entscheidungshilfen“
der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) und der
Agentur für Arbeit Auskunft. Es ist im Buchhandel erhältlich. Die Internetadresse lautet www.
studienwahl.de. Dieser Quelle können auch die Anschriften der jeweiligen Behindertenbeauftragten der Hochschulen sowie der Studienberatungsstellen entnommen werden. Sie sind für
die Beratung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern zuständig und können um
Auskunft zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen, Mitschreibhilfen und
anderen Unterstützungsmöglichkeiten gebeten werden. Hierzu gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Die Kostenübernahme muss in der Regel beim zuständigen Sozialamt (i.d.R. am
Studienort) beantragt werden. Die Leistungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Die
Hochschulen selbst sind dazu verpflichtet, die besonderen Belange behinderter Studierender
zu berücksichtigen und bei der Ablegung von Prüfungen zu beachten und entsprechende
Nachteilsausgleiche auf Antrag zu gewähren (beispielsweise schriftliche anstatt mündliche
Prüfungen zu gestatten oder krankheitsbedingte Verzögerungen zu berücksichtigen).
Weitere Informationsmöglichkeiten:
BSGS: Bundesverband der Studierenden der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik. Hier
können sich gehörlose Menschen über die Studiengänge Gehörlosenpädagogik/ Schwerhörigenpädagogik/Deaf Studies/ Gebärdensprach- und Audiopädagogik informieren.
Ansprechpartner: Frau Haas, 1. Vorsitzende
Am Tempelhofer Ufer 6a, 10963 Berlin
Tel: 030 49783695
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bsgs-online.de
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
BHSA e.V.: Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studenten und Absolventen e. V.
Herr Dipl.-Päd. Kammerbauer
Hinter der Hochstätte 2b, 65239 Hochheim am Main
Tel.: 06146 835537, Fax: 06146 835538
E-Mail: [email protected], Internet: www.bhsa.de
BHSA (Hg.): Studienführer, 4. Auflage, Ein Handbuch für Hörbehinderte
Deutsches Studentenwerk:
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung, Deutsches Studentenwerk
Frau Jonas, Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, Tel.: 030 297727-61, Fax: 030 297727-69
E-Mail: [email protected], Internet: www.studentenwerke.de
Beratung hörgeschädigter Studierender in Mecklenburg-Vorpommern:
Eine speziell auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Studierender eingerichtete Beratungsstelle gibt
es nach unserem Kenntnisstand in Mecklenburg-Vorpommern leider noch nicht. An der Universität/Studentenwerk Rostock gibt es jedoch eine Behindertenbeauftragte, Frau Prof. Dr. Koch
(Tel.: 0381 4982673, August-Bebel-Straße 28, 18055 Rostock, E-Mail: [email protected]
oder [email protected]), welche bei Studienproblemen als Kontaktperson zur Hochschulleitung und zum Lehrkörper der Universität unterstützend wirksam werden kann. Sie arbeitet
mit den Beauftragten für die Belange behinderter Studentinnen und Studenten, die es an jeder
Fakultät der Universität oder Hochschule gibt sowie anderen Hochschulen, dem Studentenwerk,
dem Studentenrat und der Kommune zusammen.
10.5 Dolmetscher- und andere Kommunikationsdienste für
hörgeschädigte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern
Im April 1994 wurde auf Initiative des Gehörlosen Landessportverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. und in Trägerschaft des Landesverbandes der Gehörlosen in MecklenburgVorpommern ein Gebärdensprach-Dolmetscherdienst aufgebaut. Gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern, deren hauptsächliches Kommunikationsmittel die Deutsche Gebärdensprache ist, können landesweit Dolmetscherdienste bei der
Zentrale des Dolmetscherdienstes in Rostock anmelden bzw. abfordern.
Dolmetscherdienst für gehörlose Menschen in Mecklenburg-Vorpommern
Zentrale Rostock
Frau Bornhöft (Gebärdensprachdolmetscherin)
Henrik-Ibsen-Straße 20, 18106 Rostock
Tel.: 0381 7696201, Fax: 0381 7696268
E-Mail: [email protected]
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Faxvorlage Dolmetscheranforderung:
Faxvorlage Dolmetscheranforderung:
Gehörlosen Landesverband MV e.V. / Dolmetscherdienst für Gehörlose Zentrale: Henrik-Ibsen-Str. 20, 18106 Rostock: Tel.: 0381 7696201,
Fax 0381 7696268
Dolmetscheranforderung und Auftragsbestätigung für den/die Dolmetscher/in (Bitte korrekt ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen ⊗)
Für den Dolmetschereinsatz
am..................................um................................. Uhr
Dauer ca.:.......................Std.
in (genaue Anschrift/Ortsangabe/Institution):.............................................................
.....................................................................................................................................
wird ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in angefordert,
werden zwei (Team) Gebärdensprachdolmetscher/innen angefordert.
O
O
Anlass:.........................................................................................................................
..........................................................................................................................
Ansprechpartner (gehörlos O / hörend O )
Anschrift:.....................................................................................................................
E-Mail: ....................................................Tel.:......................................................….
Fax:..........................................................
Unterschrift
des Auftraggebers:
............................................................................................
Ort
Datum
Unterschrift
Bestätigung
der Dolmetscherzentrale
oder Außenstelle:
............................................................................................
Ort
Datum
Unterschrift
Unterschrift des/der
beauftragten Dolmetschers/in: ...................................................................................
Ort
Datum
Unterschrift
Besondere Regelungen/
Hinweise an den/die Dolmetscher/in:..........................................................................
...........................................................................
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherleistungen ist vorher mit der Dolmetscherzentrale abzustimmen. Weiterhin steht dieses Angebot natürlich auch allen Einrichtungen und Institutionen offen, welche die Hilfe von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für
Gebärdensprache in Anspruch nehmen wollen oder dazu verpflichtet sind.
Auf Grund des stark gewachsenen Bedarfs - nicht zuletzt auch wegen der im Landesbehindertengleichstellungsgesetz neu verankerten Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständige Sprache und des damit verbundenen allgemeinen Rechts auf Anwendung dieser Sprache - erforderte die Gewährleistung eines flächendeckenden Angebotes die Einrichtung von 3
Außenstellen des Dolmetscherdienstes:
Außenstelle Neubrandenburg
Frau Graf (Gebärdensprachdolmetscherin)
Pawlowstraße 12, 17036 Neubrandenburg
Tel.: 0395 7073225, Fax: 0395 7073226
E-Mail: [email protected]
Außenstelle Ludwigslust
Herr Thiel (Projektleiter)
Wasserturmweg 6, 19288 Ludwigslust
Tel.: 03874 665617, BT: 03874 665615, Fax: 03874 47422
E-Mail: [email protected]
Außenstelle Greifswald
Frau Möller (Gebärdensprachdolmetscherin)
Ernsthofer Wende 4, 17491 Greifswald
Tel./BT: 03834 883257, Fax: 03834 883423
E-Mail: [email protected]
In seinem Hauptanliegen, Hilfen für hörgeschädigte Menschen in der Kommunikation mit hörenden Menschen und auch hörenden Menschen die einwandfreie Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen zu ermöglichen, leistet der Dolmetscherdienst schwerpunktmäßig
folgende Aufgaben:
• Einsatz im arbeitsplatzbezogenen Bereich, um die Rehabilitation Betroffener in das Berufsleben zu ermöglichen bzw. zu unterstützen,
• Begleitung der gehörlosen Menschen am Arbeitsplatz, in Abstimmung mit dem Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales,
• Unterstützung von gehörlosen Menschen und öffentlichen Stellen und Medien bei der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen.
Für gehörlose und stark schwerhörige oder spätertaubte Menschen, die der Deutschen Gebärdensprache nicht mächtig sind, gibt es Hilfen in Form von Schriftsprachdolmetschen bzw.
Computerstenografie.
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Schriftdolmetscherdienste:
Frau Schmidt (Schriftdolmetscherin)
Am Dorfteich 1, 19288 Alt Krenzlin
Tel.: 038754 20033, Mobil: 0151 54858097
E-Mail: [email protected], Internet: www.sd-monaschmidt.de
mitSCHRIFT
Frau Kanschat (Computerstenografie/Schriftdolmetschen)
Walther-Rathenau-Straße 24, 19055 Schwerin
Tel.: 0385 4862777, Fax: 0385 4862740
E-Mail: [email protected], Internet: www.mitSCHRIFT.biz
Damit wird gesichert, dass für entsprechende Aufträge, die dafür qualifizierten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die kostengünstigsten Einsatzvarianten ermittelt werden. Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Ministerium für Soziales und Gesundheit, des Integrationsamtes, der Deutschen Rentenversicherung Nord, der Kommunen und Kreisverwaltungen.
Die Erwirtschaftung eines Eigenanteils durch Leistungen gegen Rechnung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung des Projektes.
Bundesweit gibt es verschiedene Dienstleister, welche Kommunikationsbarrieren zwischen
hörgeschädigten und hörenden Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern abbauen helfen. Mit Tess beispielsweise können hörgeschädigte Menschen eigenständig mit
hörenden Menschen telefonieren.
Relay-Dienst TeSign (Gebärdensprache)
Gehörlose Menschen können Kontakt zu dem Relay-Dienst TeSign aufnehmen.
Relay-Dienst TeScript (Schriftsprache)
Hochgradig schwerhörige bzw. an Taubheit grenzend schwerhörige Menschen wenden sich
schriftsprachlich an Relay-Dienst TeScript.
Auch hörende Menschen können Tess nutzen, um mit hörgeschädigten Menschen Kontakt
aufzunehmen. Nähere Informationen darüber, wie Tess – Relay-Dienste funktionieren und erreichbar sind, finden Sie unter www.tess-relay-dienste.de oder:
Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH
Hollesenstraße 14, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331 5897-23, Fax: 04331 5897-51
Den Dienstleistungsservice von Telesign, der speziell die Eigenständigkeit von hörgeschädigten Menschen am Arbeitsplatz fördert und dessen Nutzung über die zuständigen Integrationsämter beantragt werden kann, erreichen Sie unter BT: 089 72059172 oder per
E-Mail: [email protected]. Hier erhalten Sie auch nähere Informationen bzw. können
kostenlos eine Informations- und Antragsmappe anfordern.
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
10.6 Verbände und Selbsthilfegruppen
Deutscher Gehörlosenbund e. V.
Bernadottestraße 126, 22605 Hamburg
Tel.: 040 46003620, Fax: 040 460036210, BT.: 040 460036213
E-Mail: [email protected], Internet: www.gehoerlosen-bund.de
Deutscher Schwerhörigenbund e. V.
Breite Straße 23, 13187 Berlin
Tel.: 030 47541114, Fax. 030 47541116
E-Mail: [email protected], Internet: www.schwerhoerigen-netz.de
Deutsche Cochlear-Implant-Gesellschaft e. V.
Rosenstraße 6, 89257 Illertissen
Tel.: 07303 3955, BT: 040 900197, Fax: 07303 43998
Internet: www.dcig.de
Herbert Feuchte Stiftungsverbund gGmbH
Stiftungsverbund zur Förderung mehrfachbehinderter Gehörloser,
Schwerhöriger und Taubblinder
Büsumer Straße 2, 25746 Heide/Holstein
Tel.: 0481 786700, Fax: 0481 7867020
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stiftungsverbund.de
Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser e. V.
Binderstraße 34, 20146 Hamburg
Tel.: 040 42838-6735, Fax: 040 42838-6109
E-Mail: [email protected]
Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen
Deutschlands e. V. (BGSD e. V.)
Bahnhofstraße 54, 67136 Fußgönheim
Tel.: 06237 939287
E-Mail: [email protected], Internet: www.bgsd.de
Deutsche Tinnitus - Liga e. V.
Am Lohsiepen 18, 42369 Wuppertal
Post: PF 210351, 42353 Wuppertal
Tel.: 0202 24652-0, Fax: 0202 24652-20
E-Mail: [email protected], Internet: www.tinnitus-liga.de
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Bund deutschsprachiger Audiotherapeutinnen und Audiotherapeuten e. V.
Rosenstraße 5a, 25704 Meldorf
Tel.: 04832 9254, Fax: 04832 9255
E-Mail: [email protected], Internet: www.audiotherapie.info
Bundeselternverband gehörloser Kinder e. V.
An der Wallburg 1, 51427 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 964896, Fax: 02202 964894
E-Mail: [email protected], Internet: www.gehoerlosekinder.de
Elternverband hörgeschädigter Kinder
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Frau Prehn
Perleberger Straße 22, 19063 Schwerin
Tel.. 0385 2071950, Fax: 0385 2072136
E-Mail: [email protected], Internet: www.hoerkids.de
Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Frau Berger
Geschäftsstelle: Henrik-Ibsen-Straße 20, 18106 Rostock
Fax: 0381 2103946, BT.: 0381 2103945
Tel.: 03874 665617 (Vorstandsprecher Herr Thiel)
E-Mail: [email protected], Internet: www.gl-mecklenburg-vorpomern.de
Die Anschriften, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Angebote der regionalen
und Ortsvereine der Gehörlosen sowie der Gehörlosen Sportvereine können über die Geschäftsstelle des Gehörlosen Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. erfragt werden.
Deutscher Schwerhörigenbund (DSB)
Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Frau Radloff
Geschäftsstelle: Pawlowstraße 12, 17036 Neubrandenburg
Tel.: 0395 7071833, Fax: 0395 7074322
E-Mail: [email protected] , Internet: www.hoerbiko.de
Auch hier können die Anschriften, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Angebote der Ortsvereine über die Geschäftsstelle des Verbandes erfragt werden.
Selbsthilfegruppe für Erwachsene CI-Träger in M-V
Herr Rothe, Am Mühlengrund 6, 18461 Franzburg
Tel./Fax: 038322 50496, E-Mail: [email protected]
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
10.7 Bücher und Zeitschriften
Bücher:
Ahrbeck, Bernd: Gehörlosigkeit und Identität, Signum-Verlag, Hamburg 1997,
ISBN: 3-927731-37-4
Fachbuch, das aus psychoanalytischer Sichtweise die speziellen Entwicklungsprobleme
gehörloser Menschen behandelt
Boy, Liane / von Stosch, Uwe: Die Welt mit den Augen verstehen, Eigenverlag 1999
Beiträge mit einer Sammlung der Erfahrungen von gehörlosen und schwerhörigen Menschen,
Trägerinnen und Trägern von Cochlear-Implantaten sowie von Eltern.
Bezug: Uwe von Stosch, Wenderstraße 19, 41464 Neuss,
Mobil: 0172 8115536, Fax: 02131 41219; E-Mail: [email protected]
Draheim, Jörn / Hintermair, Manfred: Was bedeutet es, schwerhörig zu sein?,
Median-Verlag von Killisch-Horn GmbH, 2009, ISBN 978-3-941146-02-0
Ein Lesebuch - von Fachleuten geschrieben:
Eine Reise in die Erfahrungswelt schwerhöriger Menschen anhand autobiografischer Texte.
Drolsbaugh, Mark: Endlich gehörlos, Signum Verlag, Hamburg 1999,
ISBN: 3-927731-67-6
Biographische Aufzeichnungen und persönliche Schilderungen von bedrückenden Erfahrungen, die ein gehörloser Junge unter hörenden Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Freunden
macht, ehe er mit Hilfe der Gebärdensprache einen Weg in die Gehörlosengemeinschaft findet.
Fritsche, Olaf / Kestner, Karin: Diagnose hörgeschädigt, Was Eltern hörgeschädigter Kinder wissen sollten, Karin Kestner Verlag 2006, ISBN 3981070933
Helbig, Sabine: Blitzlichter in der Dunkelheit, Das Leben einer tauben Frau, Autobiografie,
Verlag Karin Kestner 2006
Es ist eine ostdeutsche Lebensgeschichte.
Hepp, Peter: Die Welt in meinen Händen - Ein Leben ohne Hören und Sehen,
Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin 2005, ISBN 3-471-79534-0
Eine außergewöhnliche Lebensgeschichte eines gehörlosen Jungen, der langsam erblindet
und heute als Erwachsener in seiner Berufung als Seelsorger anderen seh- und hörgeschädigten Menschen helfen kann.
Hintermair, Manfred (Hg.): Möglichkeiten der Begegnung und des Austauschs für Eltern hörgeschädigter Kinder: Wie soziale Beziehungen Eltern helfen können, Leben unter erschwerten
Bedingungen positiv zu gestalten, Verlag hörgeschädigte kinder, 1999, ISBN 3-924055-25-4
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Hintermair, Manfred (Hg.): Ethik und Hörschädigung - Reflexionen über das Gelingen von Leben
unter erschwerten Bedingungen in unsicheren Zeiten, Median-Verlag von Killisch-Horn GmbH,
Heidelberg 2006, ISBN 3-922766-90-0
Hintermair, Manfred / Horsch, Ursula: Hörschädigung als kritisches Lebensereignis, MedianVerlag von Killisch-Horn GmbH, Heidelberg 1998, ISBN 3-922766-49-8
Das vorliegende Buch befasst sich mit der inneren Situation von Eltern hörgeschädigter Kinder
und beleuchtet dies aus verschiedenen Perspektiven.
Holdau-Willems, Gisela: Hinter Glas - Gehörlos - Mit der Behinderung leben,
Verlag Ernst Kaufmann, Lahr 1996, ISBN 3-7806-2379-X
Es wird der schwierige und zumeist einsame Lebensweg einer offensichtlich überdurchschnittlich intelligenten, mit 8 Jahren ertaubten Frau aufgezeigt, die – allein unter hörenden
Menschen – aus eigener Kraft den schulischen und beruflichen Aufstieg schafft.
Inklusion/Integration: Netzwerk für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche in Regelschulen
Symposium der Bundesjugend im DSB e. V., Bestell-Nr. 59243,
Median-Verlag von Klinisch-Horn GmbH, ISBN: 978-3-941146-03-7
Jacob, H.: Eine Schule für Hörgeschädigte auf dem Weg zur Inklusion
Außenklassen - Erprobung neuer Formen der Beschulung Hörgeschädigter
Bestell-Nr. 59240, Median-Verlag von Klinisch-Horn GmbH, Heidelberg 2008,
ISBN: 978-3-922766-99-5
Jordan, Sherryl: Flüsternde Hände, Carlsen Verlag, 2006
Erzählt wird die Geschichte eines Außenseiter-Mädchens und eines gehörlosen Jungen im
mittelalterlichen England.
Kalienke, Monika: Lena, Median-Verlag von Killisch-Horn GmbH,
ISBN 978-3-922766-40-7
Die gelungene Hör- Spracherziehung eines resthörigen, nahezu tauben Kindes.
Dieses Buch richtet sich sowohl an Eltern hörgeschädigter Kinder als auch an Lehrerinnen und
Lehrer, die vor der Entscheidung stehen, ein hörgeschädigtes Kind in ihre Klasse aufzunehmen.
Kaul, Thomas / Becker, Claudia: Gebärdensprache in Erziehung und Unterricht,
Verlag hörgeschädigte kinder, Hamburg 1998, ISBN 3-924055-23-8
Knör, Elke: Hörstörungen, Behandlung und Pflege, Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1999,
ISBN: 3-170-15821-X
Grundsatzliteratur zur Schwerhörigkeit
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Krummeck, Anja: Die Insel der sprechenden Hände, Kestner-Verlag 2005
Eine Geschichte über einen gehörlosen Jungen, der sich auf die Suche nach der Insel der sprechenden Hände macht. In seinem Dorf wird er immer wieder von anderen Kindern gehänselt,
weil er nichts versteht. ...
Laborit, Emmanuelle: Der Schrei der Möwe, Bastei-Lübbe-Taschenbuch,
Bergisch Gladbach 1995, ISBN: 3-404-61349-X
Die Geschichte eines gehörlosen Mädchens, deren Kindheit vom Gefühl geprägt ist, durch
eine transparente, undurchdringliche Mauer von der Welt ausgeschlossen zu sein. Erst durch
die Gebärdensprache wird es ihr möglich, zu kommunizieren und das Leben als Gehörlose zu
meistern.
Ladd, Paddy: Was ist Deafhood? Gehörlosenkultur im Aufbruch,
Signum Verlag 2008, ISBN: 978-3-936675-18-4
Mit diesem Buch wird ein neuer Zugang zur Gehörlosenkultur aufgezeigt, der davon ausgeht,
dass die Gehörlosengemeinschaft unverzichtbare Beiträge zur Wissenschaft und zum menschlichen Leben leistet; es weist auf Fallstricke hin, mit denen ein bisher vorwiegend medizinisches Konzept von Gehörlosigkeit dem Selbstverständnis der Gehörlosen den Weg versperrt
oder erschwert.
Leonardt, Annette: Einführung in die Hörgeschädigtenpädagogik,
Ernst Reinhardt Verlag, München/Basel 1999, ISBN: 3-825-22104-0
Verständlich geschriebenes Lehrbuch mit einem Überblick über die Aufgaben und Ziele der
Hörgeschädigtenpädagogik, die Arten von Hörschäden und deren Auswirkungen sowie Diagnostik und Fördermöglichkeiten.
Link, Caroline: Jenseits der Stille, Aufbau Taschenbuch, 10. Auflage 2007
Mende-Bauer, Irene von: So verstehe ich besser, Hörtaktik und Kommunikationstraining für
Kinder und Jugendliche mit einer Hörschädigung, mit CD-ROM, Reinhardt-Verlag, 2007
Papaspyrou, Chrissostomos; von Meyenn, Alexander; Matthaei, Michaela; Herrmann, Bettina:
Grammatik der Deutschen Gebärdensprache aus der Sicht gehörloser Fachleute, mit CD-ROM,
Signum 2008
Mit diesem Werk liegt die erste, von gehörlosen Fachleuten konzipierte multimediale Beschreibung der Grammatik der Deutschen Gebärdensprache (DGS) vor.
Plath, Peter: Lexikon der Hörschäden, Edition Harmsen 1993, ISBN: 3-437-00812-9
Dieses Lexikon erläutert in mehr als 220 Stichworten wichtige Begriffe zur Thematik der Hörschäden, sowohl aus dem medizinischen als auch aus dem technisch-akustischen, dem pädagogischen und dem rechtlichen Bereich.
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Poitras-Tucker, Bonnie: Der Klang von fallendem Schnee, Scherz Verlag München 1999
Eine beeindruckende Lebensgeschichte einer Amerikanerin, durch die wir die Welt des Hörens
mit neuen Augen - und Ohren - wahrnehmen.
Renzelberg, Gerlinde: Lauter Laute, Verlag hörgeschädigter kinder, Hamburg 2004
Eine Handreichung zu den phonetischen Grundlagen der Hör- und Sprechförderung.
Das nützliche Handbuch für die alltägliche Praxis ist zu beziehen über den Elternverband hör­
geschädigter Kinder Landsverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Adresse siehe Seite 54).
Rosen, Lillian: Greller Blitz und stummer Donner, Deutscher Taschenbuch Verlag,
München 1987, ISBN: 3423078677
Eine Sechzehnjährige verliert bei einem Unfall das Gehör und schildert, wie sie selbst versucht,
mit dieser Situation fertig zu werden sowie ihre anschließenden Erfahrungen in einer Selbsthilfegruppe.
Ruoss, Manfred: Kommunikation Gehörloser, Verlag Hans Huber 1994, ISBN 3-456-82475-0
Die erste Arbeit im deutschsprachigen Raum, die sich ausführlich mit der Psychologie der gehörlosen Menschen beschäftigt hat: von den Schwierigkeiten, die gehörlose Menschen mit
der Kommunikation in ihrem Alltag haben.
Sacks, Oliver; Stumme Stimmen, Reise in die Welt der Gehörlosen,
Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 1992, ISBN: 3-499-19198-9
Die Gebärdensprache als differenzierte und der Lautsprache ebenbürtige Ausdrucksform zu
beschreiben und Verständnis für Gehörlosenkultur und Lebenswelten zu wecken, steht im Mittelpunkt des Buches.
Seidler, Harald: Schwerhörigkeit, Ursachen, Diagnostik, Therapie, Hörgeräteversorgung,
Kadenverlag 1996, ISBN: 3-922-77718
Es handelt sich um eine Grundsatzliteratur zur Schwerhörigkeit.
Strixner, Stefan / Wolf, Serona: Kleines Wörterbuch der Gebärdensprache, marix-Verlag GmbH,
Wiesbaden 2004, ISBN: 3-937715-02-9
Ein Alltags-Lexikon häufig verwendeter Begriffe sowie ein praktischer Ratgeber im Umgang
mit gehörlosen Menschen.
Szagun, Gisela: Sprachentwicklung beim Kind, Ein Lehrbuch, Beltz 2006
Ein gut verständliches Lehr- und Praxisbuch aus entwicklungs- und kognitionspsychologischer Sicht.
Szagun, Gisela: Wie Sprache entsteht, Spracherwerb bei Kindern mit beeinträchtigtem und
normalem Hören, Beltz Taschenbuch, ISBN 3407221037
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Szagun, Gisela: Das Wunder des Spracherwerbs, So lernt Ihr Kind sprechen, Beltz 2007
Die renommierte Spracherwerbsforscherin Gisela Szagun unternimmt eine faszinierende
Reise in die Welt der Sprachentwicklung und beschreibt auf allgemein verständliche Art, wie
unsere Kinder die Sprache erlernen. Viele Beispiele aus der Sprache des Kindes machen den
Spracherwerb lebendig und nachvollziehbar.
Tratzki, Sherin: Pendeln zwischen zwei Welten - Hörende Kinder gehörloser Eltern,
Verlag hörgeschädigter kinder, Hamburg 2002, ISBN 3-924055-34-3
Ein beeindruckender Einblick in die alltägliche Lebenswelt, in die hörende Kinder gehörloser
Eltern und auch hörender Großeltern hineingeboren werden. Es geht um die Eltern-Kind-Beziehung, das familiäre und außerfamiliäre Umfeld, die Sprachentwicklung, die Dolmetschfunktion und Kommunikation sowie um Möglichkeiten der Frühförderung.
Wallisfurth, Maria: Lautlose Welt, Das Leben meiner gehörlosen Eltern,
Knaur Taschenbuchausgabe, 2005
Ein bewegender, authentischer und einfühlsam geschriebener Bericht über das Schicksal ihrer
gehörlosen Eltern zur Zeit der Jahrhundertwende und des Dritten Reichs, aber auch über ein
glückliches Leben und eine große Liebe.
Welter, Heribert/Kohler, Konstantin (Hg.): Gehörlose Menschen mit psychosozialen Problemen,
Konfliktberatung, Krisenintervention, Psychotherapie, Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau
1992, ISBN: 3-784-10602-1
Die Buchbeiträge beschreiben die Situation gehörloser Menschen mit psychosozialen Problemen, ihre Entstehungszusammenhänge und geben Hinweise und Anregungen aus der Praxis
zu möglichen Hilfen.
Zeitschriften:
DSB - Report Verbandszeitschrift des Deutschen Schwerhörigenbundes
Bestelladresse: DSB - Geschäftsstelle
Breite Straße 23, 13187 Berlin, Tel.: 030 47541114, Fax: 030 47541116
E-Mail: [email protected]
Hörgeschädigten Pädagogik – Zeitschrift des Berufsverbandes der
Deutschen Hörgeschädigtenpädagogen
Anbieter: Leser Auskunft GmbH, Wilhelm-Schichard-Straße 12, 76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 9638522, Fax: 0721 96383522, E-Mail: [email protected],
Internet: www.leserauskunft.de
hörgeschädigte kinder - erwachsene hörgeschädigte – Zeitschrift für Eltern,
Erzieher und Lehrer gehörloser, schwerhöriger und ertaubter Kinder
Bestelladresse: Bernadottestraße 126, 22605 Hamburg
Tel.: 040 8807031, Fax: 040 8806793, E-Mail [email protected]
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Die NEUE für Gehörlose - Zeitschrift für Gehörlose und Spätertaubte und ihre Freunde & Förderer
Bestelladresse: Förderverein der Gehörlosen der neuen Bundesländer e. V.
Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin, Tel.: 030 442858, Fax: 030 4426068
E-Mail: [email protected], Internet: www.foerderverein-gehoerlos.de
Schnecke. Leben mit einem Cochlea - Implantat
Bestelladresse: Hanna Hermann
Rosenstraße 6, 89257 Illertissen, Fax: 07303 43998
Internet: www.schnecke-ci.de
Das Zeichen - Zeitschrift für die Sprache und Kultur Gehörloser
Bestelladresse: Karin Wempe
Binderstraße 34, 20146 Hamburg, Fax: 040 42838-6109
E-Mail: [email protected]
Tinnitus - Forum
Verbandszeitschrift der Deutschen Tinnitus - Liga e. V.
Bestelladresse: Am Lohsiepen 18, 42369 Wuppertal
Tel.: 0202 24652-0, Fax: 0202 246 52-20
E-Mail: [email protected]
Spektrum Hören
Zeitschrift für lautsprachliche Erziehung hörgeschädigter Kinder
Bestelladresse: Median-Verlag von Killisch-Horn GmbH, Im Breitspiel 11a, 69126 Heidelberg,
Tel.: 06221 90509-0, Fax: 06221 90509-20, E-Mail: [email protected]
Internet: www.median-verlag.de, E-Mail: [email protected]
Der Leuchtturm
Verbandszeitschrift des Gehörlosen-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Bestelladresse: Öffentlichkeitsarbeit GLLV und GLSV in der Außendienststelle des
Dolmetscher­dienstes für Gehörlose, Ernsthofer Wende 4, 17491 Greifswald
Tel.: 03834 883257, Fax: 03834 883423, E-Mail: [email protected]
dfgs forum Deutscher Fachverband für Gehörlose- und Schwerhörigenpädagokik e. V.
Unter den Linden 6, 10099 Berlin, Tel.: 030 20934259, Fax: 030 20934529
E-Mail: [email protected], Internet: www.taubenschlag.de/dfgs
Life InSight
Das länderübergreifende deutschsprachige Magazin „Life InSight” verfolgt das Ziel,
Lebenseinblicke in die Welt hörgeschädigter Menschen zu geben.
Life InSight GbR, Willibaldstraße 195, 80689 München
Tel.: 08136 228529 oder Mobil: 0151 17450701, Fax: 089 22843872
E-Mail: [email protected], Internet: www.life-insight.de
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Hörakustik
Fachzeitschrift für Hörgeräteakustikerinnen und -akustiker informiert umfassend und aktuell
über alle relevanten Entwicklungen der Branche.
Median-Verlag von Klinisch-Horn GmbH, Hauptstraße 64, 69117 Heidelberg , Tel.: 06221 905090
Fax: 06221 9050920, E-Mail: [email protected], Internet: www.median-verlag.de
Österreichische Gehörlosenzeitung
Zeitungsverwaltung Postfach 30, Waldgasse 13/2, A 1100 Wien
Telefon +43 6030853, Fax: +43 6023459
E-Mail: [email protected], Internet: www.oeglb.at
Literaturwerkstatt / Behindertenarchiv
Christian Bönschen, Wellinghofer Straße 49, 44263 Dortmund (Hörde)
Tel.: 0231 412242, Fax: 0231 416665, E-Mail: [email protected]
Im Rahmen der Literaturwerkstatt wurden zahlreiche Erzählungen, Erfahrungen, Alltagsgeschichten und Gedichte von Betroffenen und Mitbetroffenen veröffentlicht sowie eigene Broschüren und Bücher.
Im Behindertenarchiv gibt es alte und neue Verbandszeitschriften, Zeitschriften, Bücher, Broschüren, Diplomarbeiten, Vorträge, Aufsätze, Fotos, Briefe, Privatnachlässe und vieles mehr.
10.8 Informationen im Internet und auf CD/DVD
Internetadressen:
Beratungsstelle des Elternverbandes hörgeschädigter Kinder
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hoerkids.de
Informations- und Kontaktservice des Bundesministeriums für Gesundheit
Schreibtelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen: 0180 5 996607, Fax: 0180 5 996608
Gebärdentelefon (ISDN-Bildtelefon): 0180 5 996606
Gebärdentelefon Video over IP: [email protected]
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Informations- und Kontaktservice des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Schreibtelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen: 0180 5 676716
Gebärdentelefon (ISDN-Bildtelefon): 030 188080805, Fax: 0180 5 676717
Gebärdentelefon Video over IP: [email protected]
E-Mail: [email protected], Internet: www.einfach-teilhaben.de
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Portal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz und seine drei Rechtsverordnungen als PDFDatei sowie als Gebärdenfilm.
Internet: http://www.sm.regierung-mv.de/lbgg
Portal für gehörlose und schwerhörige Menschen mit zahlreichen Informationen zu Politik,
Sport, Kultur, Technik, Medien etc., Infos, News und diversen Links
Internet: www.taubenschlag.de
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Internet: www.bar-frankfurt.de
Informationen und Adressen zu Gesundheit, Bildung, Beratungsmöglichkeiten,
Gebärdensprache etc.
Internet: www.deafbase.de
„Rehabilitationsratgeber“ der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Berufsförderungswerke
mit Informationen, Anregungen und Hilfen zu allen Fragen der beruflichen Rehabilitation
Internet: www.transmedia-mannheim.de
Informationen zu Berufen und zum Arbeitsleben für hörgeschädigte Menschen
Internet: www.vibelle.de
„Rehadat“ Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation des Instituts der
deutschen Wirtschaft Köln
Internet: www.rehadat.de
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Internet: www.behindertenbeauftragter.de
Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser der
Universität Hamburg
Internet: www.sign-lang.uni-hamburg.de
Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher
Internet: www.bgsd.de
D.I.A.S. GmbH Hamburg, Datenbanken, Projekte und
Forschungsergebnisse zur Rehabilitation
Internet: www.dias.de
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Deutsche Tinnitus - Liga e. V.
Internet: www.tinnitus-liga.de
Deutscher Schwerhörigen Bund
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de
Taubert und Ruhe GmbH, Beratungsbüro für Akustik und Thermische Bauphysik, Beratende
Ingenieure VBI, Leitung des DSB-Referates Barrierefreies Planen und Bauen im Deutschen
Schwerhörigenbund
Internet: www.taubertundruhe.de
Web-Plattform, wo Videos verfügbar sind, die Werke der Weltliteratur durch Übersetzung in
Gebärdensprache den Gehörlosen zugänglich gemacht werden
Internet: www.signlibrary.eu
Netzwerk der Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund e. V.
Internet: www.in-ohr.de
Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund e. V.
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/bundesjugend
Hörwerk ist eine gemeinsame Plattform für Selbsthilfegruppen, die sich rund um das Krankheitsbild „Hörschädigungen“ organisiert haben.
Internet: www.hoer-werk.de
schnecke
hören & verstehen – ci & hörgerät
Internet: www.schnecke-online.de
Auditive Vorbereitungs- und Wahrnehmungsstörungen bei Kindern
Internet: www.avws-bei-kindern.de
Gebärdensprachfilme erklären die Rente:
Die Deutsche Rentenversicherung bietet gehörlosen Menschen einen neuen Service: Sie erklärt das Wichtigste aus dem Rentenrecht jetzt in Gebärdensprachfilmen unter
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de.
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Informationen auf CD und DVD:
Die Firma (CD)
Grundkurs für den Bereich Arbeitsleben
Signum - Verlag Hamburg
Schlossstraße 4, 23883 Seedorf, Tel.: 04545 791056, Fax: 04545 791057
E-Mail: [email protected] / Internet: www.signum-verlag.de
Communicate well – Work well (DVD)
Ein Film für hörende Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen von hörgeschädigten Mitarbeitern, in Gebärdensprache moderiert, mit Lautsprache und Untertiteln über Kommunikationssituationen am Arbeitsplatz - Eine Hilfe bei der beruflichen Integration hörgeschädigter Menschen (14 min.; hsl Bl 03 A)
Schwerhörig durch Arbeitslärm (reine Audio-CD)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund
Bestelladresse: Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, PF 10 11 10,
27511 Bremerhaven, Tel.: 0471 945440, Fax: 0471 9454477
Tommys Gebärdenwelt (CD-Rom)
Kinder und Eltern
Karin Kestner Verlag
Hufgarten 4b, 34302 Guxhagen, Tel.: 05665 3167, Fax: 05665 3556
E-Mail: [email protected] Internet: www.kestner.de
777 Gebärden 1-3 (CD-Rom)
Karin Kestner Verlag 2007
System Windows/XP/Vista. ISBN 978-3-9810709-8-9
Sachgeschichten aus der „Sendung mit der Maus“ (DVD)
Karin Kestner Verlag 2005
6 spannende Fragen werden in DGS beantwortet. (45 Min.)
Mehr Infos unter www.planet-wissen.de.
Jenseits der Stille
Verleih Eurovideo 2001, (108 Min.)
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
10.9 Dies und das
Angebote im Fernsehen:
Über Programmangebote mit Untertitelung bzw. Einblendung von Dolmetscherinnen und
Dolmetschern für Gebärdensprache kann man sich informieren unter www.taubenschlag.de.
Derzeit gibt es auf der Internetseite von N 3 unter www3.ndr.de einen „Gehörlosen-Informationsservice“, dem NDR-Untertitel-Angebote, die NDR Mediathek, Videotext, das Extra 3 Blog,
Podcasts, Newsletter und NDR Mitschnittservice entnommen werden können. Über die Videotexttafel 150 können Untertitelungen eingeblendet werden. Auch den wöchentlichen Programmzeitschriften sind untertitelte Filme und Sendungen zu entnehmen.
Nachrichten sendet Phönix täglich um 20.00 Uhr mit der „Tagesschau“ und um 21.45 Uhr mit
der „Heute“-Sendung unter Einblendung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Gebärdensprache aus. Der MDR sendet regelmäßig die Nachrichtensendung „Länderzeit“ ebenfalls
unter Einblendung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Gebärdensprache aus.
Das Wochenmagazin „Sehen statt Hören“, eine Sendung von gehörlosen für gehörlose Menschen, wird im Bayerischen Fernsehen samstags ab 9.45 Uhr gesendet.
Verschiedenes:
Urlaubsangebote für Menschen mit Hörschädigungen
auch über die Landesgrenzen hinaus: abrufbar unter www.taubenschlag.de.
Museumsführer für Gehörlose
Videoguide in Gebärdensprache für gehörlose Menschen/ Audioguide-Hilfe für
schwerhörige Menschen
Internet: www.kunstsammlungen-cuburg.de
Gebärdenfabrik: Gebärdensprache setzt Zeichen
Kommunikative Sprachkurse – kleine Lerngruppen oder Einzeltraining – Firmenservice –
Sprachkurse auch als Bildungsurlaub – Kurse für hörgeschädigte Menschen – Filmproduktion
Torstraße 23, 10119 Berlin
Tel.: 030 93952687 oder 0700 3473227451
Fax: 030 93952693, SMS: 0170 5254563 (nur Kurzmitteilung)
Internet: www.gebaerdenfabrik.de
Tipps für hörgeschädigte Menschen
Rechtsanwälte mit Gebärdenkompetenz in Deutschland:
Kanzlei Menschen und Rechte (Schwerpunkt Sozialrecht)
Frau Hartmann, Borselstraße 28, 22765 Hamburg
Tel.: 040 600094700, Fax: 040 600094747
E-Mail: [email protected], Internet: www.menschenundrechte.de
Herr Dr. Palleit (Schwerpunkt Sozialrecht)
Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin
Tel.: 030 259359458, Fax: 030 259359459
E-Mail: [email protected]
Anliegen und Hinweise zur Umsetzung der UN-Konvention für
Menschenrechte können gerichtet werden an:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin, (Bettina Kausch, Assistenz der Monitoring-Stelle)
Tel.: 030 259359-450, Fax: 030 259359-59
E-Mail: [email protected]
Anschriften von Sozialgerichten in Mecklenburg-Vorpommern:
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern
Gerichtsstraße 10, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395 5444-500, Fax: 0395 5444-545
E-Mail: [email protected]
Sozialgericht Neubrandenburg
Gerichtsstraße 8, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395 5444-500, Fax: 0395 5444-545
E-Mail: [email protected]
Sozialgericht Rostock
August-Bebel-Straße 15 – 20, 18055 Rostock, Tel.: 0381 241-0, Fax: 0381 241-155
E-Mail: [email protected]
Sozialgericht Schwerin
Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin, Tel.: 0385 5404-0, Fax: 0385 5404-115
E-Mail: [email protected]
Sozialgericht Stralsund
Frankendamm 17, 18439 Stralsund, Tel.: 03831 2050, Fax: 03831 205799
E-Mail: [email protected]
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Tipps für hörgeschädigte Menschen
Impressum:
Herausgeber:
Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124, 19055 Schwerin
Tel.: 0385 588-0, Fax: 0385 588-9099
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sozial-mv.de
in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
redaktionelle Überarbeitung:
Ministerium für Soziales und Gesundheit
Mecklenburg Vorpommern
Elternverband hörgeschädigter Kinder Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Layout:
www.tinus-medien.de
Juni 2010
Wahlkampfverbot
Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Soziales und
Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von
Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist besonders die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie
das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.
Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon,
wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift Empfängerinnen und Empfängern zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht
in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
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