extract 10/2014

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extract 10/2014
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Oktober 2014
Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen
Informationstechnische Servicestelle der
Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH
15 Jahre Fachinformationen auf den Punkt
Jubiläums-InfoShop betrachtet das Meldewesen „Praxisorientiert“
Als „Informative Tagung Sachverständiger
Gemeinschaft“ eröffnete Harald Flex den
15. GKV-InfoShop mit einem Augenzwinkern.
Der ITSG Geschäftsführer blickte dabei
zurück auf 15 Jahre Tagungsgeschichte. Als
Nachfolgeveranstaltung der AOK-InfoShops
fand die Tagung 2000 erstmals in Bad
Neuenahr bei Koblenz statt.
Seit dem Jahr 2001 findet das Expertentreffen im AOK Bildungszentrum Homberg/
Ohm statt – unterbrochen von einem
zweijährigen „Ausflug“ nach Oberursel/
Taunus. In dieser Zeit haben an 36 inhaltlichen Durchläufen fast 4.400 Gäste und
Referenten teilgenommen. Eine Umfrage
im Plenum zeigte, dass neben dem ITSG
Geschäftsführer und Petra Lahrem aus dem
Organisationsteam auch einige Teilnehmer
seit der ersten Veranstaltung ununterbrochen dabei waren. „Beim ersten Mal hatte
ich noch schwarze Haare“, kommentierte
Harald Flex eine Bildergalerie der vergangenen 15 Jahre. „Eines ist gleich geblieben: Bei uns stehen immer die Menschen
im Mittelpunkt.“ Dabei erinnerte Harald
15
Flex unter anderem an Hans-Jörg Röhl als
Gründungsvater der Arbeitsgemeinschaft
der Personalabrechnungs-Software-Ersteller
(ArGe PERSER), Wilhelm Knoop von der
Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche
Verwaltung (AWV) sowie Heinrich Günther
vom vdak / AEV und Harald Tonscheidt vom
AOK-Bundesverband. Regierungsdirektor
1
nachgefragt:
Harald Flex, Geschäftsführer ITSG GmbH
15 Jahre GKV-InfoShop – an welches Ereignis denken Sie besonders gerne zurück?
Über die gesamte Zeit betrachtet, war es beeindruckend zu sehen, wie sich die Zusammenarbeit mit den Software-Erstellern und
Krankenkassen-Organisationen entwickelt. Anfängliche Fachvorträge der Kassenvertreter wurden durch partnerschaftliche Formate
ersetzt, die gemeinsam zu unterschiedlichen Aufgabenstellungen entwickelt wurden. Schön ist, dass mittlerweile auch die übrigen
Sozialversicherungsträger in dieses große Team eingetreten sind.
Warum, glauben Sie, hat sich die Plattform zu einem zentralen und beliebten Treffpunkt für alle an den Meldeverfahren
Beteiligten entwickelt?
Beim GKV-InfoShop werden alle Beteiligten am Meldeverfahren in konzentrierter Form über die Erkenntnisse aus der aktuellen Praxis und den Planungen für die Zukunft
informiert. Neben den Vorträgen im Auditorium und den Diskussionen in den themenbezogenen Foren besteht an zwei Tagen die Möglichkeit, intensive Gespräche mit den
Vertretern der Sozialversicherungsträger, den Software-Erstellern sowie dem BMAS als zuständigem Ministerium zu führen. Und das tagsüber in den Pausen und abends beim
gemütlichen Beisammensein.
Wie wird sich der GKV-InfoShop in den nächsten Jahren verändern?
Mit dem über Jahre entwickelten Rahmen bewegen wir uns in Bezug auf die Inhalte in Relation zur verfügbaren Zeit nach Aussagen vieler Teilnehmer am Optimum. Allerdings
ist die Belastung für die Aktiven mit drei aufeinander folgenden Veranstaltungsdurchläufen sehr hoch. Auf lange Sicht könnten die drei Veranstaltungen auf zwei reduziert
werden. Um allerdings in den Foren noch effektive Diskussionen zu ermöglichen, sollte eine Teilnehmerzahl von jeweils rund 40 Personen nicht überschritten werden. In den
nächsten Monaten werden wir Konzepte zu einer möglichen Neugestaltung ab 2016 entwickeln und mit den Vertretern der beteiligten Organisationen diskutieren. Unabhängig
davon findet der GKV-InfoShop 2015 wieder mit drei Teilveranstaltungen ab 21.09.2015 in Homberg/Ohm statt.
Ivo Hurnik vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) zeigten die Fotos als
„Meister der Gesten“ und Lothar Ruppert
als „Mann der ersten Stunde“. Nur einmal,
im Jahr 2001, war der GKV-InfoShop mit
einem schrecklichen Ereignis verbunden.
Die Anschläge auf das World Trade Center in
New York am 11. September passierten während eines Veranstaltungstags. „Wir waren
geschockt und haben die ganze Nacht diskutiert, auch über einen Abbruch der Tagung“,
erinnerte sich Harald Flex.
Veranstalter drei besondere Highlights ausgedacht: Im Land des Fußball-Weltmeisters
hatten die Teilnehmer einerseits Gelegenheit,
ihr eigenes Können am Ball an einer Torwand
zu beweisen. Andererseits stand der Teamsport an einem überlangen Tischkicker im
Mittelpunkt. Den kulinarischen Rahmen bot
15 Jahre GKV Infoshop
Besonders prägend war aber das kontinuierliche Wachstum der Veranstaltung, das sich
zu ihrem Erfolgsprinzip entwickelt hat:
Mittlerweile gehören Vertreter der relevanten Ministerien, des GKV-Spitzenverbands,
der ArGe PERSER sowie der Krankenkassen
und ihrer Dienstleister zu den regelmäßigen
Teilnehmern der Tagung. „Hier treffen Sie
alle Sozialversicherungsträger und finden
eine Dialog-Plattform. So hautnah geht das
selten“, betonte Harald Flex.
Ein wesentliches Element für einen konstruktiven Austausch in entspannter Atmosphäre
bildet dabei regelmäßig das Abendprogramm.
Für die Jubiläumsveranstaltung hatte sich der
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eine Rückreise der letzten Jahre mit verteilten Büffets, musikalisch untermalt vom DJ
aus dem Teilnehmerkreis: Patrick Voltmann
von der DRV Baden-Württemberg legte im
Souterrain des AOK Bildungszentrums bis
in die Nacht auf. Zum Ende des 15. GKVInfoShop gab es dann auch noch ein Novum:
INFOSHOP
2009
INFOSHOP
2010
Wilhelm Drecker (ArGe PERSER) dankte ITSGGeschäftsführer Harald Flex für die langjährige hervorragende Organisation. Als Ausblick
auf kommende Veranstaltungen bot Harald
Flex den Teilnehmern an, den GKV-InfoShop
ab 2016 in einer größeren Tagungsstätte
mit nur noch zwei inhaltlichen Durchläufen
durchzuführen.
Da die Teilnehmer mit Mehrheit dafür
votierten, wird der 16. GKV-InfoShop vom
21. bis 24. September 2015 wahrscheinlich
der letzte im gewohnten Format in Homberg/
Ohm sein.
Teilnehmerzahlen GKV-Infoshop seit dem Jahr 2000
400
350
300
250
200
150
100
50
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Alles Gute, Udo Banger!
Der Leiter der Systemuntersuchung geht in den Ruhestand
Als Leiter der Systemuntersuchung hat Udo
Banger Verantwortung für den GKV-InfoShop
getragen.
Im Jahr 2003 zur ITSG gekommen, hat er
die Veranstaltung mit geprägt. Weil er zum
10. Oktober 2014 in den Ruhestand ausschei-
det, war der 15. GKV-InfoShop für Udo Banger
zugleich auch der persönlich letzte. ITSG
Geschäftsführer Harald Flex dankte dem
Organisator mit dem charakteristisch gezwirbelten Schnurrbart für sein engagiertes Wirken und überreichte ihm einen Präsentkorb.
„Vielen Dank für zwölf schöne Jahre, die
Arbeit in der Systemuntersuchung hat mir
immer viel Spaß gemacht“, verabschiedete
sich Udo Banger persönlich von den Teilnehmern. „Ich bin mir sicher, dass unser eingespieltes Team die Arbeit in der bewährten
Weise fortsetzen wird.“
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Viele Verfahren vereinfacht
Gesetzliche Neuerungen setzen Entbürokratisierung fort
Zur inhaltlichen Eröffnung des GKV-InfoShop
2014 gab Ivo Hurnik aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen
Überblick zu den gesetzlichen Neuregelungen
mit Auswirkungen auf die Meldeverfahren.
„Wir dürfen wieder regieren – und wenn wir
regieren dürfen, bedeutet das Arbeit für Sie“,
schmunzelte der Regierungsdirektor.
Zum Jahreswechsel entfällt der Sozialausgleich.
Dafür kommt ein lohnabhängiger Zusatzbeitrag. Darüber hinaus wird das Meldeverfahren für Mehrfachbeschäftigte vereinfacht.
Ebenfalls zum 1. Januar 2015 kommt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro.
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„Mit dem Mindestlohn ist auch eine Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeiten aller
Beschäftigten inklusive der geringfügig Beschäftigten verbunden“, erklärte Ivo Hurnik.
Mit dem Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz tritt eine Neuregelung für die
Prüfung der Beitragszahlungen in die
Künstlersozialkasse in Kraft. Künftig erfolgen regelmäßige Prüfungen nur noch bei
Arbeitgebern mit mehr als 20 Beschäftigten,
kleinere Arbeitgeber werden nur noch stichprobenartig überprüft.
Außerdem gilt eine neue Geringfügigkeitsgrenze für abgabepflichtige Ausgaben.
„Sie liegt bei 450 Euro – eine Zahl auf der
sich vieles einpendelt“, informierte der Regierungsdirektor. Durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und
Beruf kommt – analog zum Kinderkrankengeld – ein Pflegeunterstützungsgeld als
Lohnersatzleistung bei zehntägiger Pflegezeit. Außerdem erhalten Arbeitnehmer in
Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten
einen Rechtsanspruch auf maximal 24 Monate
Familienpflegezeit, in der das Arbeitsentgelt
durch ein zinsloses Darlehen aufgestockt
werden kann. Die Rückzahlung erfolgt nach
dem Ende der Pflege. Dafür ist allerdings
eine Bescheinigung über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten erforderlich.
nachgefragt:
Ivo Hurnik, BMAS
In nächster Zeit stehen zahlreiche gesetzliche Änderungen bei den Meldeverfahren auf der Agenda. Wo sollten die Software-Ersteller zuerst ansetzen?
Die Situation zum Jahreswechsel 2015 ist recht entspannt. Hier stehen nur die
Anpassungen an das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
(FQWG) an, die auf dem bisherigen Verfahren aufsetzen. Alle anderen Änderungen
kommen zum 1. Januar 2016 und können in Ruhe vorbereitet werden.
Welche Neuerungen bedeuten Mehraufwand für die Arbeitgeber? Welche tra-
Zahlreiche Vereinfachungen an den Meldeverfahren sollen mit dem 5. SGB IV Änderungsgesetz eingeführt werden, das voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird.
Es übernimmt einen Großteil der Änderungsvorschläge aus dem Projekt OMS (Optimierte
Meldeverfahren in der sozialen Sicherung).
Dabei definiert unter anderem ein neuer
sechster Abschnitt die Komponenten des
Meldeverfahrens: Gemeinsame Grundsätze
Technik, Kommunikationsserver, Annahmestellen und Weiterleitung.
gen zur Entbürokratisierung bei?
Das Verfahren zur VersicherungsnummernAbfrage kommt zurück. Neu ist eine Datensatz-ID, geänderte Entgeltmeldungen erhalten künftig ein Änderungskennzeichen und
das Erstellungsdatum einer Meldung wird bis
zur Rentenversicherung durchgeroutet. Das
Gesetz regelt außerdem, dass künftig einheitliche Datenfelder in allen Meldeverfahren
genutzt werden sollen und der eXTra-Standard
über http(s) für die Datenübertragung verbindlich genutzt werden muss.
15 Jahre GKV-InfoShop: Was wünschen Sie sich für die Zukunft der Austauschplattform?
Alle beabsichtigten Neuerungen führen naturgemäß erstmal zu einem einmaligen Umstellungsaufwand, nicht nur
bei den Arbeitgebern. Aber die Bewertungen im Projekt OMS haben gezeigt, dass diese Vorschläge alle zu einer
qualitativen Verbesserung der Verfahren und damit direkt oder mittelfristig auch zu Entlastungen der Arbeitgeber
führen. Selbst wenn es nur weniger Fehlermeldungen sind und damit weniger Nachbearbeitungsaufwand.
Welche Auswirkungen hat der Wegfall des qualifizierten Meldedialogs für Mehrfachbeschäftigte in der
Gleitzone auf das Meldeverfahren?
Hier müssen wir selbstkritisch feststellen, dass wir mit Kanonen auf Spatzen geschossen haben. Es hat sich herausgestellt, dass es erheblich weniger solcher Zusammenrechnungsfälle gibt als erwartet und diese einfacher von den
Arbeitgebern direkt mit den betroffenen Arbeitnehmern geregelt werden können. Also nehmen wir diese Meldung
wieder raus. Das geschieht einfach mit den laufenden Updates zum Jahreswechsel.
Das wir weiter so aktiv im Gespräch mit allen an den Meldeverfahren Beteiligten bleiben können wie bisher.
Schneller kann man Praxis und Theorie nicht zusammenbringen.
nachgefragt:
Dr. Thomas Molkentin, BMAS
Das Projekt OMS läuft in diesem Jahr aus. Wie geht es mit den darin gewonnenen Erkenntnissen weiter?
Auch aus den Untersuchungen im Jahr 2014 erhoffen wir uns weitere Erkenntnisse
zu möglichen Qualitätsverbesserungen der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung.
Für Rentenbescheinigungen tritt außerdem
das RV-BEA-Verfahren mit elektronischem
Melde- und Rückmeldeweg hinzu. Ivo
Hurnik: „Bei BEA war die Bundesagentur für
Arbeit vorgeprescht, hatte ein Tor geschossen.
Jetzt zieht die Rente nach.“
Wir werden die Ergebnisse wie gehabt intern prüfen und die Maßnahmen, die für
eine Umsetzung geeignet erscheinen, der Politik zur Umsetzung empfehlen.
Welche konkreten Verbesserungen aus dem Projekt werden in die
Meldeverfahren aufgenommen?
Das sind allein im 5. SGB IV-Änderungsgesetz mindestens 14 Optimierungsvorschläge und zahlreiche Klarstellungen
in den Verfahrensabläufen. Dabei sind interessante Projekte wie die Einführung eines Data Dictionary, das die gleichlautende Nutzung von gleichen Datenfeldern garantieren soll, die Einführung einer Datensatz-ID für alle Meldungen,
die sofortige Rückmeldung von Versicherungsnummern in einer Vorabanfrage bei der Rentenversicherung oder ein
dauerhaftes Testverfahren für alle Entgeltabrechnungsprogramme.
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Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag kommt
Qualifizierter Meldedialog wird umgestellt
Was sich durch das GKV-Finanzstruktur- und
Qualitätsweiterentwicklungsgesetz am Meldeverfahren ändert, präsentierte Lars Maiwald
vom GKV-Spitzenverband im Plenum. Abgeschafft werden zum 1. Januar 2015 der feste
Zusatzbeitrag, den Krankenkassen bei erhöhtem Finanzbedarf erheben konnten, sowie der
darauf bezogene Sozialausgleich. Damit entfällt
auch der qualifizierte Meldedialog für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone.
Gleichzeitig mit einer Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung
um 0,9 Prozent wird auch der krankenkassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeitrag neu eingeführt. Er wird zusammen mit
dem Pflichtbeitrag erhoben und geht in die
Beitragssatzdatei der ITSG ein. Ausnahmen von
dieser Regelung gelten für alle Arbeitnehmer,
für die der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung alleine zahlt. Für
sie gilt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag,
den das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) jährlich zum 1. November für das Folgejahr festlegt. „Dadurch soll verhindert werden,
dass der Arbeitgeber Einfluss zu nehmen versucht auf das Krankenkassenwahlrecht seiner
Beschäftigten“, erklärte Lars Maiwald.
Versicherte erhalten bei der erstmaligen Erhebung oder einer Erhöhung des Zusatzbeitrags
ein Sonderkündigungsrecht. Vorgeschrieben ist
künftig auch, dass die Summe der Zusatzbei6
träge auf dem Beitragsnachweis ausgewiesen
wird. Dafür werden Reservefelder im Datensatz genutzt. Im Feld „Beitragssatz“ muss dann
die Summe aus gesetzlichem Beitragssatz und
kassenindividuellem Zusatzbeitragssatz angegeben werden. „Der individuelle Zusatzbeitragssatz muss auch dann angegeben werden,
wenn der tatsächlich durchschnittliche angewendet wird“, mahnt Lars Maiwald. Bei der
Abgabe der Beitragsnachweise gilt eine Übergangsfrist zwischen dem 1. Januar und dem
28. Februar 2015, während der auch die alte
Version noch angenommen wird.
Krankenkassenbeiträge aus Versorgungsbezügen sind künftig erst am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. „Das bestätigt
die heutige Praxis“, berichtet Lars Maiwald.
nachgefragt:
Lars Maiwald, GKV-Spitzenverband
Zum 1. Januar 2015 wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag eingeführt.
Was ist dafür bei den Beitragsnachweisen besonders zu beachten?
Vorsicht ist geboten bei der Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.
Der sich daraus ergebende Betrag muss gleichermaßen im Beitragsnachweis unter
der Rubrik „Zusatzbeitrag“ angegeben werden.
Welche Auswirkungen haben die Änderungen am Meldedialog zur
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Künftig erfolgt der Meldedialog erst in einem nachgelagerten Verfahren. Das heißt, die Arbeitgeber senden die GKV-Monatsmeldungen auf Anfrage erst nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach dem Ende der
Mehrfachbeschäftigung und erhalten dann von der Krankenkasse eine Information über das Gesamtentgelt.
Voraussetzung ist natürlich, dass die BBG auch tatsächlich überschritten wurde. Das empfanden nicht alle
Teilnehmer als Verbesserung – es ist aber das Ergebnis des vereinbarten Kompromisses.
Was nehmen Sie mit vom GKV-InfoShop? Welche Anregungen haben Sie für die Zukunft?
Der Jubiläums-InfoShop war eine gelungene Veranstaltung mit tollem Rahmenprogramm. Mittelfristig ist zu überlegen, ob wir es schaffen, dass alle Teilnehmer an einem Ort untergebracht sind und ob es auch Vorteile bringt, wenn
nur noch zwei Durchläufe angeboten werden.
Beitragssatzdatei wird erweitert
Elektronische Verarbeitung permanenter Testfälle (eVpT) erfolgreich getestet
Neuerungen und aktuelle Entwicklungen zum
elektronischen Datenaustausch präsentierten
Ronald Krüger (GKV Spitzenverband) und
Gregor Grebe (ITSG) im Plenum.
nachgefragt:
Ronald Krüger, GKV-Spitzenverband
Beitragssatzdatei und Betriebsnummerndatei werden zum 1. Januar 2015
zusammengelegt. Welche Vereinfachungen sind damit verbunden?
Sie berichteten, dass zum 1. Januar 2015 die
Beitragssatzdatei und die Betriebsnummerndatei zusammengeführt werden. Die neue
gemeinsame Beitragssatzdatei wird außerdem um die krankenkassenindividuellen
Zusatzbeiträge ergänzt. Darin enthalten sind
dann auch Felder zur Gültigkeit des Zusatzbeitrags für Arbeitgeber und Zahlstellen.
Grundsätzlich wird der Zusatzbeitrag für Zahlstellen zwei Monate später gültig als für die
Arbeitgeber. Zum Start des Zusatzbeitrags
am 1. Januar 2015 wird der Beitragssatz für
In erster Linie senkt die Zusammenlegung der Beitragssatzdatei und der
Betriebsnummerndatei den Aufwand für alle Beteiligten. Künftig muss nur noch
eine Datei regelmäßig aktualisiert, bereitgestellt, heruntergeladen und eingepflegt
werden. Das macht den Update-Prozess effizienter.
Perspektivisch gesehen sollen die GKV-Meldungen ausschließlich über den
GKV-Kommunikationsserver laufen. Welche Vorbereitungen sind dafür noch erforderlich?
Die technischen Voraussetzungen für die Meldungen im eXTra-Standard über den GKV-Kommunikationsserver bestehen seit langem und funktionieren einwandfrei. Allerdings gehen derzeit noch rund 10 Prozent der Meldungen per
E-Mail und FTAM ein. Deshalb kommt es darauf an, bis zum Stichtag am 1. Januar 2016 diejenigen Arbeitgeber zu
erreichen, die ihre Meldungen noch mit der alten Technik abgeben. Hier sehen wir die Software-Ersteller in der Pflicht.
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Zahlstellen für alle Krankenkassen auf den
durchschnittlichen Zusatzbeitrag 0,9 Prozent
festgelegt. Für die Datenannahme- und Verteilstellen (DAVen) werden außerdem neue
Felder aufgenommen bis zu welchem Datum
sie gültig sind, welche DAV daran anschließend
nachfolgt und über welche E-Mail-Kontaktdaten die DAVen erreichbar sind. „Achtung:
Die DAV der Bundesagentur für Arbeit (BA)
akzeptiert keine E-Mails, sondern ausschließlich Sendungen im eXTra-Standard über den
GKV-Kommunikationsserver“, betonte Gregor
Grebe.
nachgefragt:
Gregor Grebe, ITSG
Die elektronische Verarbeitung der permanenten Testfälle startet. Welche
Erfahrungen bestehen aus den bisher durchgeführten Tests?
Die Tests zeigen, dass das System gut funktioniert und alle Beteiligten wirklich
entlasten kann. Bei den ersten Qualitätskontrollen der Pilotteilnehmer haben wir
aber auch noch Kinderkrankheiten erkannt. Mit diesen Resultaten konnten wir
gemeinsam mit allen Beteiligten einen Weiterentwicklungsplan für 2015 erstellen,
der das System massentauglich macht und von Allen unterstützt wird - so macht
gemeinsame Projektarbeit Spaß.
15 Jahre GKV-InfoShop: Welche Zwischenbilanz ziehen Sie?
Ich bin ja erst seit der zehnten Veranstaltung dabei. In dieser Zeit ist mir aufgefallen, dass sich die Art und Weise
Darüber hinaus stellten die Referenten zufrieden fest, dass der Pilot zur elektronischen
Verarbeitung permanenter Testfälle erfolgreich verlaufen ist. „Im kommenden Jahr wird
die Hardware des GKV-Kommunikationsservers komplett erneuert“, berichtete Gregor
Grebe. „Der Austausch erfolgt an zwei Wartungswochenenden, die rechtzeitig über eine
neue Website angekündigt werden.“ Bei den
Meldungen über den GKV-Kommunikationsserver wird die durchgängige Tracking-ID neu
der Diskussion von einer zeitweisen Konfrontation wieder zum Miteinander entwickelt hat. In diesem Jahr war trotz
einiger neuer Themen, die für Diskussionsbedarf gesorgt haben, die allgemeine Stimmung sensationell gut. Das
lockere Abendprogramm mit verteilten Essensständen und dem Tischkicker hat sicher auch dazu beigetragen.
zugeteilt. Sie bleibt bis zur Bestätigung der
Verarbeitung der Daten gültig. Die fachlichen
Meldungen der Krankenkassen erhalten dann
eine neue Tracking-ID. Künftig werden außerdem Fehlerrückmeldungen zu technischen
Fehlern, die bei den DAVen auftreten, über
den GKV-Kommunikationsserver geliefert. Sie
enthalten die Tracking-ID, die Fehlermeldung
und den Dateinamen, auf den diese sich
bezieht.
Ablauf des eVpT (elektronische Verarbeitung permanenter Testfälle)
SoftwareHersteller
@
Fachliche Rückmeldung
Verarbeitungsbestätigung/
Fehlerrückmeldung
GKVKomServer
Annahmeprüfung
- Kryptografie
- Zertifikat
- PROD-/MOD-ID
- Betriebsnummer
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Dateiabweisung
VOSZ, DSKO und
NCSZ Prüfung
Dateiabweisung
im Fehlerfall
Datensatzprüfung
- verbindliche, anwenderspezifische Prüfungen
- Kernprüfung
Erzeugung der
Rückmeldung
Auf Datensatzebene
Fachliche Prüfung
Anhand der vorgegebenen
Testfälle der
Systemuntersuchung
Erzeugung der fachlichen Rückmeldung
Aussagekräftiges
Prüfergebnis des
vorgegebenen Testfalls
Viele Änderungen mit hoher Qualität umsetzen
Neue Struktur für das Kernteam Systemuntersuchung
In einem inhaltlichen Schnelldurchlauf stellte
Lothar Ruppert (ITSG) die für die Systemuntersuchung relevanten Änderungen vor, ehe
Harald Flex (ITSG) die neue Struktur des Kernteams Systemuntersuchung präsentierte.
die Reisetätigkeiten aller Beteiligten zu
reduzieren“, stellte Harald Flex die Vorteile
heraus. Mit dem Ausscheiden von Udo Banger
in den Ruhestand erhält auch das Kernteam
Systemuntersuchung eine neue Struktur.
Auch bei der Qualitätskontrolle der Entgeltabrechnungssoftware steht die Umsetzung
der gesetzlichen Neuerungen im Vordergrund.
Dazu gehören die Anpassungen bei der GKVMonatsmeldung sowie der Krankenkassenrückmeldung, die neue Version der maschinellen Beitragsnachweise für Arbeitgeber und
Zahlstellen, die Einbindung der neuen Beitragssatzdatei mit kassenindividuellem und
durchschnittlichem Zusatzbeitrag, der Wegfall
der Betriebsnummerndatei und die geänderte
Beitragsfälligkeit sowie die zweimonatige Verschiebung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.
Die Leitung der Systemuntersuchung übernimmt ITSG Geschäftsführer Harald Flex
kommissarisch. Fachlich wird die Systemuntersuchung von Lothar Ruppert koordiniert. Um administrative Aufgaben kümmern
sich Isabell Fuhrmann, Petra Lahrem und
Isabell Wüst. „Die erste Anlaufstelle für Sie
als Software-Ersteller in allen fachlichen
Belangen bleibt das Kernteam“, versicherte
Harald Flex. Neu eingerichtet wird im Laufe
des Oktobers eine Servicetelefonnummer für
technische Problemlösungen, für die im Bereich Anwendungs- und Kundenbetreuung
noch eine weitere Stelle geschaffen wird.
nachgefragt:
Lothar Ruppert, ITSG
Im neuen Jahr treten viele gesetzliche Neuerungen in Kraft. In welchen
Bereichen sehen Sie noch Herausforderungen bei der Umsetzung durch die
Software-Ersteller?
Die größte Herausforderung werden wieder die gesetzlichen Neuerungen im Meldeund Beitragsverfahren sein. Das betrifft insbesondere die Einführung eines kassenindividuellen sowie eines durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes mit Auswirkungen
Wie die Referenten berichteten, plant die ITSG
im Jahr 2015 zur Erweiterung des Schulungsangebots für Software-Ersteller Webinare zu
abgegrenzten Themeneinheiten zu testen.
„Software-Erstellern und Referenten wollen
wir damit eine neue Kommunikationsplattform für fachliche Themen in zeitlich
begrenzten Rahmen bieten, um damit auch
in den Entgelt- und Zahlstellenabrechnungsprogrammen.
15 Jahre GKV-InfoShop: Welche Zwischenbilanz ziehen Sie? Und welche Impulse möchten Sie 2015 setzen?
Der GKV-InfoShop hat sich als Informations- und Austauschplattform für die Beteiligten an den elektronischen
Meldeverfahren bewährt. In den letzten Jahren haben wir neben den Krankenkassen sukzessive die weiteren
Sozialversicherungsträger eingebunden. Ihren partnerschaftlichen Dialog untereinander wollen mein Team und ich
weiter stabilisieren und soweit möglich noch verbessern.
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Gefahrtarifstellen werden überprüft
Neues Format der UV-Stammdatendatei kann bereits verwendet werden
Aktuelle Entwicklungen aus dem Meldeverfahren an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellten Norbert Lehner (DGUV),
Katharina Decker (ITSG) und Roland Busse
(haveldata) in Forum 1 vor. Zum 1. Juni 2014
haben die Prüfungen der Gefahrtarifstelle in
der Kernprüfung begonnen. Dabei kam es in
der C++ Version der Kernprüfung zu Problemen mit dem Datenbaustein DBUV146, wenn
in Meldungen mit den Unfallversicherungsgründen B01, B02 und B03 das Feld BBNR-UV
nicht ausgefüllt war. Diese Fehler werden mit
einer Korrektur des Prüfprogramms zum
1. Dezember 2014 behoben. Eine Prüfung des
Datenbausteins DBUVv27 wird grundsätzlich
nur bei Meldungen durchgeführt, die in der
DEÜV-Prüfung fehlerlos geblieben sind.
„Wichtig ist, dass die Abrechnungssoftware
die Gültigkeit der Schlüsselzahl der Gefahrtarifstelle mit dem Meldezeitraum abgleicht“,
betonte Norbert Lehner. In der UV-Stammdatendatei werden die Mitgliedsnummern der
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) aus dem neunstelligen
Format auf siebenstellige Nummern umgestellt. Dafür entfallen die vorderen beiden
Stellen, die bislang die Branche kennzeichneten. Die BG RCI war aus der Fusion der Berufs-
nachgefragt:
Norbert Lehner, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die elektronischen Meldungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV) laufen noch nicht zufriedenstellend. Wo sehen Sie den größten Änderungsbedarf?
In den vergangenen Jahren haben wir mit verschiedenen Maßnahmen Erfolge bei
der Qualität der unfallversicherungsspezifischen Werte in den Entgeltmeldungen
erreicht. Auf das jeweilige Unternehmen bezogen ist die Richtigkeit der Daten aus
dem Datenbaustein Unfallversicherung aber noch nicht so gut, dass daraus eine
verlässliche Umlageberechnung für alle Unternehmer durchgeführt werden könnte.
Die von den Nutzern der Entgeltabrechnungs-Software gepflegten UV-Stammdaten
werden nur zum Teil richtig erfasst, so dass eine Zuordnung der Einzelwerte zu den Unternehmensmeldungen nicht
vollständig möglich ist. Die Entscheidung, die Einzelmeldungen der Arbeitnehmer als Grundlage für die Beitragsberechnung in der Unfallversicherung zu verwenden, wird deshalb derzeit neu überprüft.
Zum 1. Oktober 2015 gilt ein neuer Datensatz. Warum empfehlen Sie Software-Erstellern, jetzt schon mit
der neuen UV-Stammdatendatei zu arbeiten?
Für die Steuerung der Berechnungsgrößen in der UV wird seit Beginn des DBUV-Verfahrens eine UV-Stammdatendatei
durch die DGUV für die Software-Ersteller bereitgestellt. In der Vergangenheit haben wir bei Fusionen auch für eingegliederte UV-Träger weiterhin Meldungen erhalten. Deshalb wurde nun das Format der UV-Stammdatendatei angepasst, um
verbesserte Querprüfungen zu ermöglichen. Darin kann man jetzt eindeutig erkennen, bis zu welchem Zeitraum für einen
UV-Träger Meldungen abgegeben werden können. Da wir die Datei im neuen Format der UV-Stammdatendatei bereits
seit Juli 2014 parallel zum bisherigen Dateiformat zur Verfügung stellen, empfiehlt es sich, sie schon jetzt zu nutzen.
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genossenschaften Bergbau, Chemie, Lederindustrie, Papiermacher, Steinbruch und Zucker
entstanden. Neu eingeführt wird das Feld
„Ende BBNR-UV“, für das zusätzliche Datensätze eingefügt werden. Die neue Testdatei,
die auf Vorschlag der Teilnehmer bereits zum
1. Juli 2015 anstelle des 1. Oktober 2015 verbindlich werden soll, kann bereits seit Anfang
September unter www.gkv-ag.de/Unfallversicherung.gkvnet heruntergeladen werden.
„Diese Datei kann ab sofort genutzt werden,
sie enthält die Produktivdaten“, teilte Norbert
Lehner mit. Darüber hinaus informierten die
Referenten über die Verbesserungsvorschläge
zur Unfallversicherung aus dem Projekt OMS.
Dazu gehört unter anderem, den DBUV künftig
nur noch zum Jahresende zu melden, ergänzt
durch einen elektronischen Lohnnachweis.
Außerdem wird über die Einführung eines
Stammdatendienstes im Abgleich mit den
Arbeitgebern beraten. Durch die Einführung
des Mindestlohns wird derzeit bei der BG
Verkehr geprüft, ob ab dem kommenden Jahr
auf die Mindestentgeltberechnung verzichtet
werden kann. Die Teilnehmer seitens der
Software-Ersteller bestätigten, dass das dafür
vorgesehene Feld in der Abrechnungssoftware
problemlos leer bleiben kann.
Auftakt zu deutlicher Zeitersparnis
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung erfolgreich gestartet
In Forum 2 berichteten Mathias Eisner (DRV
Bund), Pascal Drecker (UBM Drecker) und
Reinhold Baumhove (ITSG) vom erfolgreichen Start der elektronisch unterstützten
Betriebsprüfung (euBP). „Nach anfänglichen
Problemen bei der Datenannahme läuft das
Verfahren jetzt rund“, berichtete Mathias Eisner.
Bis zum GKV-InfoShop konnten bereits 1.050
Betriebsprüfungen elektronisch unterstützt
abgeschlossen werden. Weitere 2.100 wurden
bereits terminiert. Ziel bei dem Verfahren
ist es, die Abläufe der Betriebsprüfungen zu
den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen
und Unfallversicherungsbeiträgen deutlich
zu beschleunigen. Diese erfolgen bei allen
Arbeitgebern mit mehr als 500 Mitarbeitern in
einem Vier-Jahres-Turnus. Von der Vereinfachung
profitieren Unternehmen und Prüfer gleichermaßen. „Anstatt vier Tagen vor Ort genügte
einer Prüferin für dasselbe Unternehmen nun
ein Tag im Home-Office sowie zwei Stunden
persönliches Gespräch“, stellte Mathias Eisner die
nachgefragt:
Pascal Drecker, UBM Drecker
Bei der Meldung zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP)
muss zwischen Lohn- und Gehaltsabrechnung unterschieden werden. Welche
Vorgehensweise empfehlen Sie dafür?
Wenn Gehälter und Löhne getrennt voneinander abgerechnet werden, muss in jedem
Datensatz das Feld 'MANDANT' gefüllt werden.
Aus welchem Grund sollten Software-Ersteller das neue Testverfahren eVpT
nutzen? Welche Vorteile sind damit verbunden?
Mit dem Testsystem in der Ausbaustufe 2 werden Programmfehler automatisch sowie zeitnah und nicht erst bei der
Qualitätskontrolle erkannt.
Welche Erkenntnisse nehmen Sie mit vom 15. GKV-InfoShop?
Aus meiner Sicht wäre es für alle Beteiligen effizienter, den GKV-InfoShop in zwei Veranstaltungen durchzuführen,
ohne dass der Meinungsaustausch zu kurz kommt.
Vorteile heraus. Darüber hinaus konnte er auch
Vereinfachungen im Verfahrensablauf vorstellen.
Korrekturen zu den Vorjahresdaten können neu
nachgefragt:
Mathias Eisner, DRV Bund
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist 2014 erfolgreich
gestartet. Welche Erfahrungen konnten Sie bislang gewinnen?
Die Beteiligten an den bisher durchgeführten elektronisch unterstützten
Betriebsprüfungen haben sich über ein komfortables Verfahren gefreut. Dabei sind
insbesondere die Erleichterung der Prüfung sowie die effektive Zeitersparnis für den
Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung aufgefallen. Dank der guten Umsetzungen durch die Software-Ersteller ist die Bedienung für
den Kunden angenehm einfach.
Wie beurteilen Sie die Akzeptanz des Verfahrens bei Unternehmen und Software-Erstellern?
Bisher ist die Resonanz aus den geprüften Unternehmen durchweg sehr gut. Viele Betriebe und Steuerberater haben
Interesse an einer Teilnahme an der euBP bekundet.
Welche Impulse nehmen Sie vom 15. GKV-InfoShop mit?
Der GKV-InfoShop bietet eine hervorragende Dialog-Plattform. Wir wollen insbesondere den guten Kontakt zu den
Software-Erstellern weiterhin pflegen und Verfahrensanpassungen möglichst im Einklang aller Beteiligten realisieren, sodass praktische Lösungen im Vordergrund stehen.
mit einer Meldung für alle Mitarbeiter gesendet
werden und eine Stornierung kann nun ohne
Neumeldung erfolgen. Außerdem werden
Rücksendungen elektronisch übermittelt.
Praktische Tipps für die Anwendung des Verfahrens hatte Pascal Drecker parat. Er wies
darauf hin, dass in einer Datei Daten für bis
zu 500 Mitarbeiter gesendet werden können.
Außerdem muss die Meldung mit einem
Vollständigkeits- oder Abschlusskennzeichen
versehen werden. „Wer Lohn- und Gehaltsdaten
über ein Abrechnungssystem meldet, kann
dafür getrennte Abrechnungskreise einrichten.
Das Abschlusskennzeichen darf dann aber erst
nach der vollständigen Übermittlung aller Daten
gesetzt werden“, machte er klar. Die Meldung
von Löhnen und Gehältern kann aber auch zeitlich getrennt nach eigenen Ordnungskriterien
erfolgen. „Eine Storno-Meldung storniert alle
zuvor gemeldeten Daten“, erinnerte er. Bislang
konnten zehn Modulprüfungen für die euBP
abgeschlossen werden, berichtete Reinhold
Baumhove. „Zusätzlich haben wir noch weitere
fünf vorläufige Mod-IDs vergeben.“
11
Auf Anforderung der Krankenkasse
Keine GKV-Monatsmeldungen mehr in der Gleitzone
Einen Überblick der Änderungen zum Qualifizierten Meldedialog gaben Tino Opretzka
(GKV-Spitzenverband), Diana Keller (VEDA
GmbH) und Michael Brauwers (ITSG) in
Forum 3. Künftig erfolgt der Qualifizierte
Meldedialog nur noch für Mehrfachbeschäftigte, deren Gesamtentgelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreitet. In der
Gleitzone wird er dagegen nicht mehr angewandt. Neu ist ebenfalls, dass die Arbeitgeber die GKV-Monatsmeldungen nicht mehr
monatlich abgeben müssen. Sie erfolgen nur
noch auf konkrete Anforderung der Krankenkasse rückwirkend am Jahresende und auch
nur dann, wenn die BBG für die Krankenversicherung überschritten wird. Wenn ein
Arbeitnehmer nur in Teilzeiträumen mehrfachbeschäftigt war, wird für diese Zeiten ein
anteiliges Arbeitsentgelt ermittelt und gegen
die anteilige BBG geprüft. Bei Überschreitung
der BBG fordert die Krankenkasse dann für
die entsprechenden Monate rückwirkend die
GKV-Monatsmeldung an. Jede Entgeltänderung erfordert dementsprechend auch eine
Stornierung und Neuabgabe der betreffenden
GKV-Monatsmeldung.
beschäftigung gegolten hätte. Rückmeldungen zum Gesamtentgelt erhalten die Arbeitgeber von den Krankenkassen im Datensatz
DSKK und dem Datenbaustein DBBG nur noch
in den Sozialversicherungszweigen, in denen
die BBG überschritten wird.
Ab dem 1. Januar 2015 müssen mit Stichtagsregelung keine GKV-Monatsmeldungen für
Zeiträume davor abgegeben werden. „Die
Rückmeldungen der Krankenkasse enden
automatisch, es ist dafür keine gesonderte
Meldung erforderlich“, erklärte Diana Keller.
Michael Brauwers wies darauf hin, dass auch
zum neuen Qualifizierten Meldedialog ein
Fragen-und-Antworten-Katalog erstellt
wurde. „Zum ersten Mal gibt es auch Fallbeispiele“, berichtete Michael Brauwers.
nachgefragt:
Diana Keller, VEDA GmbH
Ab dem 1. Januar 2015 müssen für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone
keine GKV-Monatsmeldungen mehr abgegeben werden. Was bedeutet
diese Änderung für das Verfahren?
Das bedeutet vor allem eine Minimierung des Meldevolumens, denn die
Arbeitgeber schicken keine GKV-Monatsmeldung mehr an die zuständige
Krankenkasse. Allerdings erhalten sie auch keine Rückmeldung mehr darüber, ob
sich ein Mitarbeiter in der Gleitzone befindet. Diese sozialversicherungsrechtliche
Beurteilung müssen die Arbeitgeber nun wieder selbstständig vornehmen.
Die Umstellung des qualifizierten Meldedialogs erfolgt mit einer Stichtagsregelung. Was ist dabei zu
beachten?
Ab dem 1. Januar 2015 können keine Meldungen und Stornierungen für die Zeit davor mehr erstellt werden. Sie werden von den Datenannahmestellen abgewiesen. Auch die Rückmeldungen seitens der Krankenkassen in Verbindung
Im Datenbaustein DBKV müssen künftig die
monatlichen Entgelte für Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung in der Höhe
eingetragen werden, die ohne Mehrfach12
mit dem qualifizierten Meldedialog laufen zum Jahresende ohne gesonderte Ende-Meldung aus. Nach dem Stichtag
müssen Klärungen und Korrekturen deshalb bilateral zwischen den Krankenkassen und den Arbeitgebern abgestimmt werden.
Nur noch eine Version
DEÜV-Kernprüfung wird auf Programmiersprache Java umgestellt
Über die Entwicklung der neuen DEÜV-JavaKernprüfung und ihren verbindlichen Einführungstermin informierten Thomas Hein,
Werner Meckelein (beide DRV Bund), Björn
Scharatta (GKV-Spitzenverband) und Uwe
Boin (ITSG) in Forum 4. Seit dem Jahr 1999
hat die DRV Bund das Kernprüfprogramm in
den Programmiersprachen Cobol und C zweimal jährlich kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der damit verbundene Aufwand war enorm:
Allein bei der Qualitätssicherung mussten
ungefähr 110.000 Testfälle bearbeitet werden.
Im Jahr 2013 hat die DRV Bund rund 120
Millionen Meldungen im DEÜV-Verfahren
erhalten.
nachgefragt:
Thomas Hein, DRV Bund
Zum 1. Juni 2015 wird die DEÜV-Kernprüfung auf die neue Java-Version
umgestellt. Was sind die ausschlaggebenden Gründe dafür?
Wir stellen das Kernprüfprogramm seit 1999 zweimal jährlich kostenlos in den
Programmiersprachen C und Cobol zur Verfügung. In dieser Zeit ist der Aufwand
für die Entwicklung und Qualitätssicherung permanent gestiegen. Da auch
andere Kernprüfprogramme in den Verfahren der Sozialversicherung inzwischen
Java-basiert sind, war dieser Schritt aus unserer Sicht nur folgerichtig.
Im Forum haben einige Teilnehmer den Wunsch geäußert, schon mit der derzeit aktuellen BetaVersion testen zu können. Gibt es dazu ein Angebot von Ihrer Seite?
Wir haben den vielfach geäußerten Wunsch positiv aufgenommen und werden noch im Oktober die aktuelle
Beta-Version mit dem Stand 01.06.2014 über die ITSG für Testzwecke zur Verfügung stellen.
Welche Anregungen nehmen Sie vom 15. GKV-InfoShop mit?
In diesem Kontext fiel die Entscheidung zum
Für mich war der Informationsaustausch – auch außerhalb der Foren – sehr interessant. Die verschiedenen
Umstieg auf die plattformübergreifende ProMeldeverfahren in der Sozialversicherung sind sehr komplex. Ich halte es für wichtig, auch mal über den eigenen
grammiersprache Java. Ab 1. Juni 2015 wird
Tellerrand zu schauen und gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Herausforderungen zu entwickeln. Ich
das DEÜV-Kernprüfprogramm dann aushoffe, dass wir beim nächsten GKV-InfoShop daran anknüpfen können.
schließlich in der neuen Java-Version ausgeliefert. Neben dem plattformübergreifenden
Einsatz des Prüfprogramms sinkt dann auch
der Administrationsaufwand für die VersionsDEÜV-Verfahren und den übrigen Verfahren zu vereinheitlichen. „Damit
verwaltung. Die Live-Schaltung einer neuen Version kann zeitgesteuert wollen wir ihnen zusätzlichen Aufwand ersparen“, schlug er den
erfolgen. Auch die Vorgängerversion bleibt dann weiter verfügbar. Die Software-Erstellern vor, die das Angebot gerne akzeptierten.
Software-Verteilung der neuen Kernprüfung erfolgt künftig nur noch
Mit Blick auf die verpflichtende Nutzung des eXTra-Standards zum
über einen Download-Link, auf den die DRV Bund mit einer Infomail
1. Januar 2016 wies Björn Scharatta darauf hin, dass derzeit noch rund
an die Software-Ersteller hinweist. Björn Scharatta bot im Forum an,
10 Prozent der Meldungen per E-Mail oder FTAM erfolgen. „Darüber
künftig die Einführungstermine für neue Kernprüfungen zwischen dem sollten Sie ihre Kunden noch einmal informieren.“
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Neuer Datensatz wird eingeführt
BEA-Verfahren startet erfolgreich – weitere Nutzer willkommen
Über den Start der Meldungen im BEA-Verfahren
berichteten Stefan Schneider (Bundesagentur
für Arbeit – BA) und Thomas Beier (ITSG) in
Forum 5.
Bislang werden nur rund vier Prozent der
Arbeitsbescheinigungen elektronisch im BEAVerfahren ausgestellt. „Die Kapazität unserer
technischen Infrastruktur liegt 2000-fach
höher“, bemerkte Stefan Schneider. „Wir hatten
gehofft, dass Sie auf Ihre ELENA-Komponenten
zurückgreifen können“, erkundigte sich Stefan
Schneider bei den Software-Erstellern nach
den Gründen für die Entwicklungszurückhaltung.
Zu den Besonderheiten im BEA-Verfahren
gehört, dass für den Hin- und Rückweg der
Meldungen die gleiche Verfahrenskennung gilt
und der Datenaustausch ausschließlich über
den GKV-Kommunikationsserver erfolgen
kann. Da im BEA-Verfahren das testamentarische Prinzip angewendet wird, sind keine
Stornierungsmeldungen für die Bescheinigungen erforderlich. Es gilt die jeweils neueste
Bescheinigung. Im Unterschied zu den anderen
Meldeverfahren erfolgen BEA-Meldungen nur
auf Anforderung des Arbeitnehmers.
Im Jahr 2015 wird für das BEA-Verfahren ein
neuer Datensatz eingeführt, der zusammen
mit dem Pflichtenheft und Testaufgaben von
der ITSG bezogen werden kann. Im Forum kam
seitens der Teilnehmer die Frage auf, ob für
das BEA-Verfahren eine Schnittstelle für die
Datenübergabe aus den Entgeltabrechnungs14
programmen zur Ausfüllhilfe sv.net eingerichtet
werden kann, um die Zahl der abgegebenen
Meldungen erhöhen zu können. Ein weiteres
Argument: Die Kündigungsbausteine der Meldung müssen in der Regel ohnehin manuell
ausgefüllt werden. Stefan Schneider versprach,
den Wunsch innerhalb der BA prüfen zu lassen.
Die BA hat im Laufe des Jahres Fortschritte bei
der automatischen Verarbeitung der BEADaten erzielt. Über einen seit Ende August
produktiven Delta-Manager können neu eingehende Bescheinigungen zu bereits erfassten
Sozialversicherungsnummern zugeordnet und
die veränderten Felder sowohl intern als auch
gegenüber dem BA-Kunden ausgewiesen
werden, beispielsweise nach dem Abschluss
von Abfindungsverhandlungen. Bis zum
Jahresende sollen außerdem die Tests für eine
automatisierte Leistungsberechnung abgeschlossen werden.
nachgefragt:
Stefan Schneider, Bundesagentur für Arbeit (BA)
Das BEA-Verfahren wird bislang erst langsam angenommen. Wo liegen aus
Sicht der BA die Gründe dafür? Und wie lässt sich die Meldungsquote mittelfristig steigern?
Die Gründe sind sehr vielschichtig. Dazu gehören eine abwartende Haltung der
Software-Ersteller, Missverständnisse über den Aufwand für die Dokumentation des
Widerspruchsrechts der Arbeitnehmer zum Datenschutz und möglicherweise eine
fehlende Verpflichtung zur Nutzung des BEA-Verfahrens.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter laut Gesetz über die Teilnahme am BEA-Verfahren informieren.
Welcher Weg ist dafür vorgesehen?
Dazu genügt ein Hinweis auf einem der üblichen Informationswege für Mitarbeiter, beispielsweise am Schwarzen
Brett, im Firmen-Intranet oder auf der letzten Gehaltsabrechnung.
Im Forum wurde darüber diskutiert, dass es aktuell bei der Berechnung der Netto-Entgelte zu
Unstimmigkeiten zwischen elektronischen Meldungen und Papiermeldungen kommt. Wie lässt sich das
verändern?
Die Ermittlung der Netto-Entgelte läuft im Papier-Verfahren bereits erfolgreich. Die BA steht mit der „ArGe PerSer“
im Kontakt, um den Software-Erstellern geeignete Hinweise für die Berechnung der Netto-Entgelte im BEA-Verfahren
zu geben.
Hoher Einsatz für mehr Meldequalität
Neue Qualitätsmanagement-Datenbank und neues Testverfahren
Neue Instrumente zur Verbesserung der
Qualität von Entgelt-Abrechnungsprogrammen
stellten Mirko Dietzel (GKV-Spitzenverband),
Ralf Eckhardt (Eckhardt GmbH), Florian Beetz
und Dirk Möller (beide ITSG) in Forum 6 vor.
Mit dem Reengineering der Qualitätsmanagement-Datenbank werden Software-Fehler
künftig in einer leistungsfähigeren Umgebung
übersichtlicher zentral gesammelt. Das erhöht
die Nutzbarkeit der Plattform, die auch neue
Filter- und Sortiermöglichkeiten bieten wird.
Fehler werden dann nur noch in „zulassungsrelevant“ und „nicht zulassungsrelevant“
gegliedert. Und die farbige Markierung verrät
mit einem Blick: Rot angezeigte Fehler wurden
noch nicht bearbeitet, gelb gekennzeichnete
bereits angesehen und weiß hinterlegte schon
vollständig abgearbeitet. Darüber hinaus bietet das neue Portal die Möglichkeit, Details zur
Fehlermeldung sowie deren Quelle anzusehen
und Kommentare dazu zu erfassen. Die neue
Qualitätsmanagement-Datenbank startet leer,
die Daten aus der alten werden nicht migriert.
Auch die elektronische Verarbeitung permanenter Testfälle (eVpT) aus der Systemuntersuchung soll dazu beitragen, die Qualität der
Entgeltabrechnungssoftware zu verbessern.
Inzwischen wurde der Pilotbetrieb erfolgreich
abgeschlossen. Das Verfahren simuliert die
Annahme, Verarbeitung, fachliche Prüfung
sowie die Rückmeldung der Krankenversicherung bei Meldungen über den GKVKommunikationsserver. Es ermöglicht eine
Prüfung der Daten auf der Transportebene.
Der Absender erhält dazu eine unmittelbare
Rückmeldung. Darüber hinaus werden die
Ergebnisse der Testbearbeitung direkt an die
Systemuntersuchung bei der ITSG übertragen.
Ralf Eckhardt von der Eckhardt GmbH, die
sich an dem Pilotbetrieb beteiligt hat, zeigte
sich von dem Projekt begeistert: „Wir können
unsere Software mit den Testaufgaben jetzt
permanent testen und das Prüfungsergebnis
kommt sofort. Wiederholungsprüfungen sind
solange möglich, bis die Software fehlerfrei
ist.“ Auch Tests bislang noch nicht zugelassener Module sind möglich. Im Anschluss an
die Erprobungsphase kann dann die offizielle
Bearbeitung der monatlichen Prüfaufgaben
erfolgen. Dazu können ab dem kommenden Jahr über eine Website die simulierten
Rückmeldungen der Krankenkassen abgerufen und damit die Monatsprüfung offiziell
begonnen werden. Dann erfolgt auch eine
Vollständigkeitsprüfung der Testaufgaben.
„Außerdem können wir das monatliche
Ergebnis für die jährliche Qualitätskontrolle
nutzen“, berichtete Ralf Eckhardt.
nachgefragt:
Florian Beetz, ITSG
Welche Voraussetzungen muss ein Software-Ersteller erfüllen, um die elektronische Verarbeitung der permanenten Testfälle (eVpT) nutzen zu können?
Da das eVpT als Test-Verfahren die produktiven Transportwege nutzt, sind vor
allem eine Test-Betriebsnummer mit SHA256-Zertifikat sowie eine angepasste
Betriebsnummerndatei und eine angepasste Beitragssatzdatei wichtig. Dabei
wird die grundlegende Funktion beibehalten, während die Inhalte zur sicheren
Abgrenzung zwischen Echt- und Test-Daten angepasst werden.
Welche Erfahrungen berichten die Testnutzer vom eVpT-Verfahren?
Das Verfahren wird grundsätzlich positiv wahrgenommen, obwohl zur optimalen Nutzung noch eine weitere
Ausbaustufe mit Weboberfläche und zusätzlichen Funktionen fehlt. Organisatorisch sollte die Umstellung zu einem günstigen Zeitpunkt erfolgen, zum Beispiel nach einer Qualitätskontrolle in Absprache mit dem jeweiligen System-Betreuer.
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Impressionen / Impressum
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Teamgeist: Konstruktiver Austausch bestimmte
das 15-jährige Jubiläum des GKV-InfoShop
Herausgeber:
ITSG – Informationstechnische Servicestelle
der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH
Seligenstädter Grund 11
63150 Heusenstamm
Telefon 0 61 04 / 600 50 - 0
Telefax 0 61 04 / 600 50 - 300
www.itsg.de
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Harald Flex – Geschäftsführer
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