extract 10/2014
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extract Oktober 2014 Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH 15 Jahre Fachinformationen auf den Punkt Jubiläums-InfoShop betrachtet das Meldewesen „Praxisorientiert“ Als „Informative Tagung Sachverständiger Gemeinschaft“ eröffnete Harald Flex den 15. GKV-InfoShop mit einem Augenzwinkern. Der ITSG Geschäftsführer blickte dabei zurück auf 15 Jahre Tagungsgeschichte. Als Nachfolgeveranstaltung der AOK-InfoShops fand die Tagung 2000 erstmals in Bad Neuenahr bei Koblenz statt. Seit dem Jahr 2001 findet das Expertentreffen im AOK Bildungszentrum Homberg/ Ohm statt – unterbrochen von einem zweijährigen „Ausflug“ nach Oberursel/ Taunus. In dieser Zeit haben an 36 inhaltlichen Durchläufen fast 4.400 Gäste und Referenten teilgenommen. Eine Umfrage im Plenum zeigte, dass neben dem ITSG Geschäftsführer und Petra Lahrem aus dem Organisationsteam auch einige Teilnehmer seit der ersten Veranstaltung ununterbrochen dabei waren. „Beim ersten Mal hatte ich noch schwarze Haare“, kommentierte Harald Flex eine Bildergalerie der vergangenen 15 Jahre. „Eines ist gleich geblieben: Bei uns stehen immer die Menschen im Mittelpunkt.“ Dabei erinnerte Harald 15 Flex unter anderem an Hans-Jörg Röhl als Gründungsvater der Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller (ArGe PERSER), Wilhelm Knoop von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) sowie Heinrich Günther vom vdak / AEV und Harald Tonscheidt vom AOK-Bundesverband. Regierungsdirektor 1 nachgefragt: Harald Flex, Geschäftsführer ITSG GmbH 15 Jahre GKV-InfoShop – an welches Ereignis denken Sie besonders gerne zurück? Über die gesamte Zeit betrachtet, war es beeindruckend zu sehen, wie sich die Zusammenarbeit mit den Software-Erstellern und Krankenkassen-Organisationen entwickelt. Anfängliche Fachvorträge der Kassenvertreter wurden durch partnerschaftliche Formate ersetzt, die gemeinsam zu unterschiedlichen Aufgabenstellungen entwickelt wurden. Schön ist, dass mittlerweile auch die übrigen Sozialversicherungsträger in dieses große Team eingetreten sind. Warum, glauben Sie, hat sich die Plattform zu einem zentralen und beliebten Treffpunkt für alle an den Meldeverfahren Beteiligten entwickelt? Beim GKV-InfoShop werden alle Beteiligten am Meldeverfahren in konzentrierter Form über die Erkenntnisse aus der aktuellen Praxis und den Planungen für die Zukunft informiert. Neben den Vorträgen im Auditorium und den Diskussionen in den themenbezogenen Foren besteht an zwei Tagen die Möglichkeit, intensive Gespräche mit den Vertretern der Sozialversicherungsträger, den Software-Erstellern sowie dem BMAS als zuständigem Ministerium zu führen. Und das tagsüber in den Pausen und abends beim gemütlichen Beisammensein. Wie wird sich der GKV-InfoShop in den nächsten Jahren verändern? Mit dem über Jahre entwickelten Rahmen bewegen wir uns in Bezug auf die Inhalte in Relation zur verfügbaren Zeit nach Aussagen vieler Teilnehmer am Optimum. Allerdings ist die Belastung für die Aktiven mit drei aufeinander folgenden Veranstaltungsdurchläufen sehr hoch. Auf lange Sicht könnten die drei Veranstaltungen auf zwei reduziert werden. Um allerdings in den Foren noch effektive Diskussionen zu ermöglichen, sollte eine Teilnehmerzahl von jeweils rund 40 Personen nicht überschritten werden. In den nächsten Monaten werden wir Konzepte zu einer möglichen Neugestaltung ab 2016 entwickeln und mit den Vertretern der beteiligten Organisationen diskutieren. Unabhängig davon findet der GKV-InfoShop 2015 wieder mit drei Teilveranstaltungen ab 21.09.2015 in Homberg/Ohm statt. Ivo Hurnik vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigten die Fotos als „Meister der Gesten“ und Lothar Ruppert als „Mann der ersten Stunde“. Nur einmal, im Jahr 2001, war der GKV-InfoShop mit einem schrecklichen Ereignis verbunden. Die Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September passierten während eines Veranstaltungstags. „Wir waren geschockt und haben die ganze Nacht diskutiert, auch über einen Abbruch der Tagung“, erinnerte sich Harald Flex. Veranstalter drei besondere Highlights ausgedacht: Im Land des Fußball-Weltmeisters hatten die Teilnehmer einerseits Gelegenheit, ihr eigenes Können am Ball an einer Torwand zu beweisen. Andererseits stand der Teamsport an einem überlangen Tischkicker im Mittelpunkt. Den kulinarischen Rahmen bot 15 Jahre GKV Infoshop Besonders prägend war aber das kontinuierliche Wachstum der Veranstaltung, das sich zu ihrem Erfolgsprinzip entwickelt hat: Mittlerweile gehören Vertreter der relevanten Ministerien, des GKV-Spitzenverbands, der ArGe PERSER sowie der Krankenkassen und ihrer Dienstleister zu den regelmäßigen Teilnehmern der Tagung. „Hier treffen Sie alle Sozialversicherungsträger und finden eine Dialog-Plattform. So hautnah geht das selten“, betonte Harald Flex. Ein wesentliches Element für einen konstruktiven Austausch in entspannter Atmosphäre bildet dabei regelmäßig das Abendprogramm. Für die Jubiläumsveranstaltung hatte sich der 2 eine Rückreise der letzten Jahre mit verteilten Büffets, musikalisch untermalt vom DJ aus dem Teilnehmerkreis: Patrick Voltmann von der DRV Baden-Württemberg legte im Souterrain des AOK Bildungszentrums bis in die Nacht auf. Zum Ende des 15. GKVInfoShop gab es dann auch noch ein Novum: INFOSHOP 2009 INFOSHOP 2010 Wilhelm Drecker (ArGe PERSER) dankte ITSGGeschäftsführer Harald Flex für die langjährige hervorragende Organisation. Als Ausblick auf kommende Veranstaltungen bot Harald Flex den Teilnehmern an, den GKV-InfoShop ab 2016 in einer größeren Tagungsstätte mit nur noch zwei inhaltlichen Durchläufen durchzuführen. Da die Teilnehmer mit Mehrheit dafür votierten, wird der 16. GKV-InfoShop vom 21. bis 24. September 2015 wahrscheinlich der letzte im gewohnten Format in Homberg/ Ohm sein. Teilnehmerzahlen GKV-Infoshop seit dem Jahr 2000 400 350 300 250 200 150 100 50 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Alles Gute, Udo Banger! Der Leiter der Systemuntersuchung geht in den Ruhestand Als Leiter der Systemuntersuchung hat Udo Banger Verantwortung für den GKV-InfoShop getragen. Im Jahr 2003 zur ITSG gekommen, hat er die Veranstaltung mit geprägt. Weil er zum 10. Oktober 2014 in den Ruhestand ausschei- det, war der 15. GKV-InfoShop für Udo Banger zugleich auch der persönlich letzte. ITSG Geschäftsführer Harald Flex dankte dem Organisator mit dem charakteristisch gezwirbelten Schnurrbart für sein engagiertes Wirken und überreichte ihm einen Präsentkorb. „Vielen Dank für zwölf schöne Jahre, die Arbeit in der Systemuntersuchung hat mir immer viel Spaß gemacht“, verabschiedete sich Udo Banger persönlich von den Teilnehmern. „Ich bin mir sicher, dass unser eingespieltes Team die Arbeit in der bewährten Weise fortsetzen wird.“ 3 Viele Verfahren vereinfacht Gesetzliche Neuerungen setzen Entbürokratisierung fort Zur inhaltlichen Eröffnung des GKV-InfoShop 2014 gab Ivo Hurnik aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Überblick zu den gesetzlichen Neuregelungen mit Auswirkungen auf die Meldeverfahren. „Wir dürfen wieder regieren – und wenn wir regieren dürfen, bedeutet das Arbeit für Sie“, schmunzelte der Regierungsdirektor. Zum Jahreswechsel entfällt der Sozialausgleich. Dafür kommt ein lohnabhängiger Zusatzbeitrag. Darüber hinaus wird das Meldeverfahren für Mehrfachbeschäftigte vereinfacht. Ebenfalls zum 1. Januar 2015 kommt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. 4 „Mit dem Mindestlohn ist auch eine Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeiten aller Beschäftigten inklusive der geringfügig Beschäftigten verbunden“, erklärte Ivo Hurnik. Mit dem Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz tritt eine Neuregelung für die Prüfung der Beitragszahlungen in die Künstlersozialkasse in Kraft. Künftig erfolgen regelmäßige Prüfungen nur noch bei Arbeitgebern mit mehr als 20 Beschäftigten, kleinere Arbeitgeber werden nur noch stichprobenartig überprüft. Außerdem gilt eine neue Geringfügigkeitsgrenze für abgabepflichtige Ausgaben. „Sie liegt bei 450 Euro – eine Zahl auf der sich vieles einpendelt“, informierte der Regierungsdirektor. Durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf kommt – analog zum Kinderkrankengeld – ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei zehntägiger Pflegezeit. Außerdem erhalten Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf maximal 24 Monate Familienpflegezeit, in der das Arbeitsentgelt durch ein zinsloses Darlehen aufgestockt werden kann. Die Rückzahlung erfolgt nach dem Ende der Pflege. Dafür ist allerdings eine Bescheinigung über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten erforderlich. nachgefragt: Ivo Hurnik, BMAS In nächster Zeit stehen zahlreiche gesetzliche Änderungen bei den Meldeverfahren auf der Agenda. Wo sollten die Software-Ersteller zuerst ansetzen? Die Situation zum Jahreswechsel 2015 ist recht entspannt. Hier stehen nur die Anpassungen an das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (FQWG) an, die auf dem bisherigen Verfahren aufsetzen. Alle anderen Änderungen kommen zum 1. Januar 2016 und können in Ruhe vorbereitet werden. Welche Neuerungen bedeuten Mehraufwand für die Arbeitgeber? Welche tra- Zahlreiche Vereinfachungen an den Meldeverfahren sollen mit dem 5. SGB IV Änderungsgesetz eingeführt werden, das voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. Es übernimmt einen Großteil der Änderungsvorschläge aus dem Projekt OMS (Optimierte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung). Dabei definiert unter anderem ein neuer sechster Abschnitt die Komponenten des Meldeverfahrens: Gemeinsame Grundsätze Technik, Kommunikationsserver, Annahmestellen und Weiterleitung. gen zur Entbürokratisierung bei? Das Verfahren zur VersicherungsnummernAbfrage kommt zurück. Neu ist eine Datensatz-ID, geänderte Entgeltmeldungen erhalten künftig ein Änderungskennzeichen und das Erstellungsdatum einer Meldung wird bis zur Rentenversicherung durchgeroutet. Das Gesetz regelt außerdem, dass künftig einheitliche Datenfelder in allen Meldeverfahren genutzt werden sollen und der eXTra-Standard über http(s) für die Datenübertragung verbindlich genutzt werden muss. 15 Jahre GKV-InfoShop: Was wünschen Sie sich für die Zukunft der Austauschplattform? Alle beabsichtigten Neuerungen führen naturgemäß erstmal zu einem einmaligen Umstellungsaufwand, nicht nur bei den Arbeitgebern. Aber die Bewertungen im Projekt OMS haben gezeigt, dass diese Vorschläge alle zu einer qualitativen Verbesserung der Verfahren und damit direkt oder mittelfristig auch zu Entlastungen der Arbeitgeber führen. Selbst wenn es nur weniger Fehlermeldungen sind und damit weniger Nachbearbeitungsaufwand. Welche Auswirkungen hat der Wegfall des qualifizierten Meldedialogs für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone auf das Meldeverfahren? Hier müssen wir selbstkritisch feststellen, dass wir mit Kanonen auf Spatzen geschossen haben. Es hat sich herausgestellt, dass es erheblich weniger solcher Zusammenrechnungsfälle gibt als erwartet und diese einfacher von den Arbeitgebern direkt mit den betroffenen Arbeitnehmern geregelt werden können. Also nehmen wir diese Meldung wieder raus. Das geschieht einfach mit den laufenden Updates zum Jahreswechsel. Das wir weiter so aktiv im Gespräch mit allen an den Meldeverfahren Beteiligten bleiben können wie bisher. Schneller kann man Praxis und Theorie nicht zusammenbringen. nachgefragt: Dr. Thomas Molkentin, BMAS Das Projekt OMS läuft in diesem Jahr aus. Wie geht es mit den darin gewonnenen Erkenntnissen weiter? Auch aus den Untersuchungen im Jahr 2014 erhoffen wir uns weitere Erkenntnisse zu möglichen Qualitätsverbesserungen der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung. Für Rentenbescheinigungen tritt außerdem das RV-BEA-Verfahren mit elektronischem Melde- und Rückmeldeweg hinzu. Ivo Hurnik: „Bei BEA war die Bundesagentur für Arbeit vorgeprescht, hatte ein Tor geschossen. Jetzt zieht die Rente nach.“ Wir werden die Ergebnisse wie gehabt intern prüfen und die Maßnahmen, die für eine Umsetzung geeignet erscheinen, der Politik zur Umsetzung empfehlen. Welche konkreten Verbesserungen aus dem Projekt werden in die Meldeverfahren aufgenommen? Das sind allein im 5. SGB IV-Änderungsgesetz mindestens 14 Optimierungsvorschläge und zahlreiche Klarstellungen in den Verfahrensabläufen. Dabei sind interessante Projekte wie die Einführung eines Data Dictionary, das die gleichlautende Nutzung von gleichen Datenfeldern garantieren soll, die Einführung einer Datensatz-ID für alle Meldungen, die sofortige Rückmeldung von Versicherungsnummern in einer Vorabanfrage bei der Rentenversicherung oder ein dauerhaftes Testverfahren für alle Entgeltabrechnungsprogramme. 5 Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag kommt Qualifizierter Meldedialog wird umgestellt Was sich durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz am Meldeverfahren ändert, präsentierte Lars Maiwald vom GKV-Spitzenverband im Plenum. Abgeschafft werden zum 1. Januar 2015 der feste Zusatzbeitrag, den Krankenkassen bei erhöhtem Finanzbedarf erheben konnten, sowie der darauf bezogene Sozialausgleich. Damit entfällt auch der qualifizierte Meldedialog für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone. Gleichzeitig mit einer Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent wird auch der krankenkassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeitrag neu eingeführt. Er wird zusammen mit dem Pflichtbeitrag erhoben und geht in die Beitragssatzdatei der ITSG ein. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für alle Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung alleine zahlt. Für sie gilt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich zum 1. November für das Folgejahr festlegt. „Dadurch soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber Einfluss zu nehmen versucht auf das Krankenkassenwahlrecht seiner Beschäftigten“, erklärte Lars Maiwald. Versicherte erhalten bei der erstmaligen Erhebung oder einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht. Vorgeschrieben ist künftig auch, dass die Summe der Zusatzbei6 träge auf dem Beitragsnachweis ausgewiesen wird. Dafür werden Reservefelder im Datensatz genutzt. Im Feld „Beitragssatz“ muss dann die Summe aus gesetzlichem Beitragssatz und kassenindividuellem Zusatzbeitragssatz angegeben werden. „Der individuelle Zusatzbeitragssatz muss auch dann angegeben werden, wenn der tatsächlich durchschnittliche angewendet wird“, mahnt Lars Maiwald. Bei der Abgabe der Beitragsnachweise gilt eine Übergangsfrist zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar 2015, während der auch die alte Version noch angenommen wird. Krankenkassenbeiträge aus Versorgungsbezügen sind künftig erst am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. „Das bestätigt die heutige Praxis“, berichtet Lars Maiwald. nachgefragt: Lars Maiwald, GKV-Spitzenverband Zum 1. Januar 2015 wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag eingeführt. Was ist dafür bei den Beitragsnachweisen besonders zu beachten? Vorsicht ist geboten bei der Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Der sich daraus ergebende Betrag muss gleichermaßen im Beitragsnachweis unter der Rubrik „Zusatzbeitrag“ angegeben werden. Welche Auswirkungen haben die Änderungen am Meldedialog zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG)? Künftig erfolgt der Meldedialog erst in einem nachgelagerten Verfahren. Das heißt, die Arbeitgeber senden die GKV-Monatsmeldungen auf Anfrage erst nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach dem Ende der Mehrfachbeschäftigung und erhalten dann von der Krankenkasse eine Information über das Gesamtentgelt. Voraussetzung ist natürlich, dass die BBG auch tatsächlich überschritten wurde. Das empfanden nicht alle Teilnehmer als Verbesserung – es ist aber das Ergebnis des vereinbarten Kompromisses. Was nehmen Sie mit vom GKV-InfoShop? Welche Anregungen haben Sie für die Zukunft? Der Jubiläums-InfoShop war eine gelungene Veranstaltung mit tollem Rahmenprogramm. Mittelfristig ist zu überlegen, ob wir es schaffen, dass alle Teilnehmer an einem Ort untergebracht sind und ob es auch Vorteile bringt, wenn nur noch zwei Durchläufe angeboten werden. Beitragssatzdatei wird erweitert Elektronische Verarbeitung permanenter Testfälle (eVpT) erfolgreich getestet Neuerungen und aktuelle Entwicklungen zum elektronischen Datenaustausch präsentierten Ronald Krüger (GKV Spitzenverband) und Gregor Grebe (ITSG) im Plenum. nachgefragt: Ronald Krüger, GKV-Spitzenverband Beitragssatzdatei und Betriebsnummerndatei werden zum 1. Januar 2015 zusammengelegt. Welche Vereinfachungen sind damit verbunden? Sie berichteten, dass zum 1. Januar 2015 die Beitragssatzdatei und die Betriebsnummerndatei zusammengeführt werden. Die neue gemeinsame Beitragssatzdatei wird außerdem um die krankenkassenindividuellen Zusatzbeiträge ergänzt. Darin enthalten sind dann auch Felder zur Gültigkeit des Zusatzbeitrags für Arbeitgeber und Zahlstellen. Grundsätzlich wird der Zusatzbeitrag für Zahlstellen zwei Monate später gültig als für die Arbeitgeber. Zum Start des Zusatzbeitrags am 1. Januar 2015 wird der Beitragssatz für In erster Linie senkt die Zusammenlegung der Beitragssatzdatei und der Betriebsnummerndatei den Aufwand für alle Beteiligten. Künftig muss nur noch eine Datei regelmäßig aktualisiert, bereitgestellt, heruntergeladen und eingepflegt werden. Das macht den Update-Prozess effizienter. Perspektivisch gesehen sollen die GKV-Meldungen ausschließlich über den GKV-Kommunikationsserver laufen. Welche Vorbereitungen sind dafür noch erforderlich? Die technischen Voraussetzungen für die Meldungen im eXTra-Standard über den GKV-Kommunikationsserver bestehen seit langem und funktionieren einwandfrei. Allerdings gehen derzeit noch rund 10 Prozent der Meldungen per E-Mail und FTAM ein. Deshalb kommt es darauf an, bis zum Stichtag am 1. Januar 2016 diejenigen Arbeitgeber zu erreichen, die ihre Meldungen noch mit der alten Technik abgeben. Hier sehen wir die Software-Ersteller in der Pflicht. 7 Zahlstellen für alle Krankenkassen auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 0,9 Prozent festgelegt. Für die Datenannahme- und Verteilstellen (DAVen) werden außerdem neue Felder aufgenommen bis zu welchem Datum sie gültig sind, welche DAV daran anschließend nachfolgt und über welche E-Mail-Kontaktdaten die DAVen erreichbar sind. „Achtung: Die DAV der Bundesagentur für Arbeit (BA) akzeptiert keine E-Mails, sondern ausschließlich Sendungen im eXTra-Standard über den GKV-Kommunikationsserver“, betonte Gregor Grebe. nachgefragt: Gregor Grebe, ITSG Die elektronische Verarbeitung der permanenten Testfälle startet. Welche Erfahrungen bestehen aus den bisher durchgeführten Tests? Die Tests zeigen, dass das System gut funktioniert und alle Beteiligten wirklich entlasten kann. Bei den ersten Qualitätskontrollen der Pilotteilnehmer haben wir aber auch noch Kinderkrankheiten erkannt. Mit diesen Resultaten konnten wir gemeinsam mit allen Beteiligten einen Weiterentwicklungsplan für 2015 erstellen, der das System massentauglich macht und von Allen unterstützt wird - so macht gemeinsame Projektarbeit Spaß. 15 Jahre GKV-InfoShop: Welche Zwischenbilanz ziehen Sie? Ich bin ja erst seit der zehnten Veranstaltung dabei. In dieser Zeit ist mir aufgefallen, dass sich die Art und Weise Darüber hinaus stellten die Referenten zufrieden fest, dass der Pilot zur elektronischen Verarbeitung permanenter Testfälle erfolgreich verlaufen ist. „Im kommenden Jahr wird die Hardware des GKV-Kommunikationsservers komplett erneuert“, berichtete Gregor Grebe. „Der Austausch erfolgt an zwei Wartungswochenenden, die rechtzeitig über eine neue Website angekündigt werden.“ Bei den Meldungen über den GKV-Kommunikationsserver wird die durchgängige Tracking-ID neu der Diskussion von einer zeitweisen Konfrontation wieder zum Miteinander entwickelt hat. In diesem Jahr war trotz einiger neuer Themen, die für Diskussionsbedarf gesorgt haben, die allgemeine Stimmung sensationell gut. Das lockere Abendprogramm mit verteilten Essensständen und dem Tischkicker hat sicher auch dazu beigetragen. zugeteilt. Sie bleibt bis zur Bestätigung der Verarbeitung der Daten gültig. Die fachlichen Meldungen der Krankenkassen erhalten dann eine neue Tracking-ID. Künftig werden außerdem Fehlerrückmeldungen zu technischen Fehlern, die bei den DAVen auftreten, über den GKV-Kommunikationsserver geliefert. Sie enthalten die Tracking-ID, die Fehlermeldung und den Dateinamen, auf den diese sich bezieht. Ablauf des eVpT (elektronische Verarbeitung permanenter Testfälle) SoftwareHersteller @ Fachliche Rückmeldung Verarbeitungsbestätigung/ Fehlerrückmeldung GKVKomServer Annahmeprüfung - Kryptografie - Zertifikat - PROD-/MOD-ID - Betriebsnummer 8 Dateiabweisung VOSZ, DSKO und NCSZ Prüfung Dateiabweisung im Fehlerfall Datensatzprüfung - verbindliche, anwenderspezifische Prüfungen - Kernprüfung Erzeugung der Rückmeldung Auf Datensatzebene Fachliche Prüfung Anhand der vorgegebenen Testfälle der Systemuntersuchung Erzeugung der fachlichen Rückmeldung Aussagekräftiges Prüfergebnis des vorgegebenen Testfalls Viele Änderungen mit hoher Qualität umsetzen Neue Struktur für das Kernteam Systemuntersuchung In einem inhaltlichen Schnelldurchlauf stellte Lothar Ruppert (ITSG) die für die Systemuntersuchung relevanten Änderungen vor, ehe Harald Flex (ITSG) die neue Struktur des Kernteams Systemuntersuchung präsentierte. die Reisetätigkeiten aller Beteiligten zu reduzieren“, stellte Harald Flex die Vorteile heraus. Mit dem Ausscheiden von Udo Banger in den Ruhestand erhält auch das Kernteam Systemuntersuchung eine neue Struktur. Auch bei der Qualitätskontrolle der Entgeltabrechnungssoftware steht die Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen im Vordergrund. Dazu gehören die Anpassungen bei der GKVMonatsmeldung sowie der Krankenkassenrückmeldung, die neue Version der maschinellen Beitragsnachweise für Arbeitgeber und Zahlstellen, die Einbindung der neuen Beitragssatzdatei mit kassenindividuellem und durchschnittlichem Zusatzbeitrag, der Wegfall der Betriebsnummerndatei und die geänderte Beitragsfälligkeit sowie die zweimonatige Verschiebung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Die Leitung der Systemuntersuchung übernimmt ITSG Geschäftsführer Harald Flex kommissarisch. Fachlich wird die Systemuntersuchung von Lothar Ruppert koordiniert. Um administrative Aufgaben kümmern sich Isabell Fuhrmann, Petra Lahrem und Isabell Wüst. „Die erste Anlaufstelle für Sie als Software-Ersteller in allen fachlichen Belangen bleibt das Kernteam“, versicherte Harald Flex. Neu eingerichtet wird im Laufe des Oktobers eine Servicetelefonnummer für technische Problemlösungen, für die im Bereich Anwendungs- und Kundenbetreuung noch eine weitere Stelle geschaffen wird. nachgefragt: Lothar Ruppert, ITSG Im neuen Jahr treten viele gesetzliche Neuerungen in Kraft. In welchen Bereichen sehen Sie noch Herausforderungen bei der Umsetzung durch die Software-Ersteller? Die größte Herausforderung werden wieder die gesetzlichen Neuerungen im Meldeund Beitragsverfahren sein. Das betrifft insbesondere die Einführung eines kassenindividuellen sowie eines durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes mit Auswirkungen Wie die Referenten berichteten, plant die ITSG im Jahr 2015 zur Erweiterung des Schulungsangebots für Software-Ersteller Webinare zu abgegrenzten Themeneinheiten zu testen. „Software-Erstellern und Referenten wollen wir damit eine neue Kommunikationsplattform für fachliche Themen in zeitlich begrenzten Rahmen bieten, um damit auch in den Entgelt- und Zahlstellenabrechnungsprogrammen. 15 Jahre GKV-InfoShop: Welche Zwischenbilanz ziehen Sie? Und welche Impulse möchten Sie 2015 setzen? Der GKV-InfoShop hat sich als Informations- und Austauschplattform für die Beteiligten an den elektronischen Meldeverfahren bewährt. In den letzten Jahren haben wir neben den Krankenkassen sukzessive die weiteren Sozialversicherungsträger eingebunden. Ihren partnerschaftlichen Dialog untereinander wollen mein Team und ich weiter stabilisieren und soweit möglich noch verbessern. 9 Gefahrtarifstellen werden überprüft Neues Format der UV-Stammdatendatei kann bereits verwendet werden Aktuelle Entwicklungen aus dem Meldeverfahren an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellten Norbert Lehner (DGUV), Katharina Decker (ITSG) und Roland Busse (haveldata) in Forum 1 vor. Zum 1. Juni 2014 haben die Prüfungen der Gefahrtarifstelle in der Kernprüfung begonnen. Dabei kam es in der C++ Version der Kernprüfung zu Problemen mit dem Datenbaustein DBUV146, wenn in Meldungen mit den Unfallversicherungsgründen B01, B02 und B03 das Feld BBNR-UV nicht ausgefüllt war. Diese Fehler werden mit einer Korrektur des Prüfprogramms zum 1. Dezember 2014 behoben. Eine Prüfung des Datenbausteins DBUVv27 wird grundsätzlich nur bei Meldungen durchgeführt, die in der DEÜV-Prüfung fehlerlos geblieben sind. „Wichtig ist, dass die Abrechnungssoftware die Gültigkeit der Schlüsselzahl der Gefahrtarifstelle mit dem Meldezeitraum abgleicht“, betonte Norbert Lehner. In der UV-Stammdatendatei werden die Mitgliedsnummern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) aus dem neunstelligen Format auf siebenstellige Nummern umgestellt. Dafür entfallen die vorderen beiden Stellen, die bislang die Branche kennzeichneten. Die BG RCI war aus der Fusion der Berufs- nachgefragt: Norbert Lehner, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Die elektronischen Meldungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV) laufen noch nicht zufriedenstellend. Wo sehen Sie den größten Änderungsbedarf? In den vergangenen Jahren haben wir mit verschiedenen Maßnahmen Erfolge bei der Qualität der unfallversicherungsspezifischen Werte in den Entgeltmeldungen erreicht. Auf das jeweilige Unternehmen bezogen ist die Richtigkeit der Daten aus dem Datenbaustein Unfallversicherung aber noch nicht so gut, dass daraus eine verlässliche Umlageberechnung für alle Unternehmer durchgeführt werden könnte. Die von den Nutzern der Entgeltabrechnungs-Software gepflegten UV-Stammdaten werden nur zum Teil richtig erfasst, so dass eine Zuordnung der Einzelwerte zu den Unternehmensmeldungen nicht vollständig möglich ist. Die Entscheidung, die Einzelmeldungen der Arbeitnehmer als Grundlage für die Beitragsberechnung in der Unfallversicherung zu verwenden, wird deshalb derzeit neu überprüft. Zum 1. Oktober 2015 gilt ein neuer Datensatz. Warum empfehlen Sie Software-Erstellern, jetzt schon mit der neuen UV-Stammdatendatei zu arbeiten? Für die Steuerung der Berechnungsgrößen in der UV wird seit Beginn des DBUV-Verfahrens eine UV-Stammdatendatei durch die DGUV für die Software-Ersteller bereitgestellt. In der Vergangenheit haben wir bei Fusionen auch für eingegliederte UV-Träger weiterhin Meldungen erhalten. Deshalb wurde nun das Format der UV-Stammdatendatei angepasst, um verbesserte Querprüfungen zu ermöglichen. Darin kann man jetzt eindeutig erkennen, bis zu welchem Zeitraum für einen UV-Träger Meldungen abgegeben werden können. Da wir die Datei im neuen Format der UV-Stammdatendatei bereits seit Juli 2014 parallel zum bisherigen Dateiformat zur Verfügung stellen, empfiehlt es sich, sie schon jetzt zu nutzen. 10 genossenschaften Bergbau, Chemie, Lederindustrie, Papiermacher, Steinbruch und Zucker entstanden. Neu eingeführt wird das Feld „Ende BBNR-UV“, für das zusätzliche Datensätze eingefügt werden. Die neue Testdatei, die auf Vorschlag der Teilnehmer bereits zum 1. Juli 2015 anstelle des 1. Oktober 2015 verbindlich werden soll, kann bereits seit Anfang September unter www.gkv-ag.de/Unfallversicherung.gkvnet heruntergeladen werden. „Diese Datei kann ab sofort genutzt werden, sie enthält die Produktivdaten“, teilte Norbert Lehner mit. Darüber hinaus informierten die Referenten über die Verbesserungsvorschläge zur Unfallversicherung aus dem Projekt OMS. Dazu gehört unter anderem, den DBUV künftig nur noch zum Jahresende zu melden, ergänzt durch einen elektronischen Lohnnachweis. Außerdem wird über die Einführung eines Stammdatendienstes im Abgleich mit den Arbeitgebern beraten. Durch die Einführung des Mindestlohns wird derzeit bei der BG Verkehr geprüft, ob ab dem kommenden Jahr auf die Mindestentgeltberechnung verzichtet werden kann. Die Teilnehmer seitens der Software-Ersteller bestätigten, dass das dafür vorgesehene Feld in der Abrechnungssoftware problemlos leer bleiben kann. Auftakt zu deutlicher Zeitersparnis Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung erfolgreich gestartet In Forum 2 berichteten Mathias Eisner (DRV Bund), Pascal Drecker (UBM Drecker) und Reinhold Baumhove (ITSG) vom erfolgreichen Start der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP). „Nach anfänglichen Problemen bei der Datenannahme läuft das Verfahren jetzt rund“, berichtete Mathias Eisner. Bis zum GKV-InfoShop konnten bereits 1.050 Betriebsprüfungen elektronisch unterstützt abgeschlossen werden. Weitere 2.100 wurden bereits terminiert. Ziel bei dem Verfahren ist es, die Abläufe der Betriebsprüfungen zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und Unfallversicherungsbeiträgen deutlich zu beschleunigen. Diese erfolgen bei allen Arbeitgebern mit mehr als 500 Mitarbeitern in einem Vier-Jahres-Turnus. Von der Vereinfachung profitieren Unternehmen und Prüfer gleichermaßen. „Anstatt vier Tagen vor Ort genügte einer Prüferin für dasselbe Unternehmen nun ein Tag im Home-Office sowie zwei Stunden persönliches Gespräch“, stellte Mathias Eisner die nachgefragt: Pascal Drecker, UBM Drecker Bei der Meldung zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) muss zwischen Lohn- und Gehaltsabrechnung unterschieden werden. Welche Vorgehensweise empfehlen Sie dafür? Wenn Gehälter und Löhne getrennt voneinander abgerechnet werden, muss in jedem Datensatz das Feld 'MANDANT' gefüllt werden. Aus welchem Grund sollten Software-Ersteller das neue Testverfahren eVpT nutzen? Welche Vorteile sind damit verbunden? Mit dem Testsystem in der Ausbaustufe 2 werden Programmfehler automatisch sowie zeitnah und nicht erst bei der Qualitätskontrolle erkannt. Welche Erkenntnisse nehmen Sie mit vom 15. GKV-InfoShop? Aus meiner Sicht wäre es für alle Beteiligen effizienter, den GKV-InfoShop in zwei Veranstaltungen durchzuführen, ohne dass der Meinungsaustausch zu kurz kommt. Vorteile heraus. Darüber hinaus konnte er auch Vereinfachungen im Verfahrensablauf vorstellen. Korrekturen zu den Vorjahresdaten können neu nachgefragt: Mathias Eisner, DRV Bund Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist 2014 erfolgreich gestartet. Welche Erfahrungen konnten Sie bislang gewinnen? Die Beteiligten an den bisher durchgeführten elektronisch unterstützten Betriebsprüfungen haben sich über ein komfortables Verfahren gefreut. Dabei sind insbesondere die Erleichterung der Prüfung sowie die effektive Zeitersparnis für den Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung aufgefallen. Dank der guten Umsetzungen durch die Software-Ersteller ist die Bedienung für den Kunden angenehm einfach. Wie beurteilen Sie die Akzeptanz des Verfahrens bei Unternehmen und Software-Erstellern? Bisher ist die Resonanz aus den geprüften Unternehmen durchweg sehr gut. Viele Betriebe und Steuerberater haben Interesse an einer Teilnahme an der euBP bekundet. Welche Impulse nehmen Sie vom 15. GKV-InfoShop mit? Der GKV-InfoShop bietet eine hervorragende Dialog-Plattform. Wir wollen insbesondere den guten Kontakt zu den Software-Erstellern weiterhin pflegen und Verfahrensanpassungen möglichst im Einklang aller Beteiligten realisieren, sodass praktische Lösungen im Vordergrund stehen. mit einer Meldung für alle Mitarbeiter gesendet werden und eine Stornierung kann nun ohne Neumeldung erfolgen. Außerdem werden Rücksendungen elektronisch übermittelt. Praktische Tipps für die Anwendung des Verfahrens hatte Pascal Drecker parat. Er wies darauf hin, dass in einer Datei Daten für bis zu 500 Mitarbeiter gesendet werden können. Außerdem muss die Meldung mit einem Vollständigkeits- oder Abschlusskennzeichen versehen werden. „Wer Lohn- und Gehaltsdaten über ein Abrechnungssystem meldet, kann dafür getrennte Abrechnungskreise einrichten. Das Abschlusskennzeichen darf dann aber erst nach der vollständigen Übermittlung aller Daten gesetzt werden“, machte er klar. Die Meldung von Löhnen und Gehältern kann aber auch zeitlich getrennt nach eigenen Ordnungskriterien erfolgen. „Eine Storno-Meldung storniert alle zuvor gemeldeten Daten“, erinnerte er. Bislang konnten zehn Modulprüfungen für die euBP abgeschlossen werden, berichtete Reinhold Baumhove. „Zusätzlich haben wir noch weitere fünf vorläufige Mod-IDs vergeben.“ 11 Auf Anforderung der Krankenkasse Keine GKV-Monatsmeldungen mehr in der Gleitzone Einen Überblick der Änderungen zum Qualifizierten Meldedialog gaben Tino Opretzka (GKV-Spitzenverband), Diana Keller (VEDA GmbH) und Michael Brauwers (ITSG) in Forum 3. Künftig erfolgt der Qualifizierte Meldedialog nur noch für Mehrfachbeschäftigte, deren Gesamtentgelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschreitet. In der Gleitzone wird er dagegen nicht mehr angewandt. Neu ist ebenfalls, dass die Arbeitgeber die GKV-Monatsmeldungen nicht mehr monatlich abgeben müssen. Sie erfolgen nur noch auf konkrete Anforderung der Krankenkasse rückwirkend am Jahresende und auch nur dann, wenn die BBG für die Krankenversicherung überschritten wird. Wenn ein Arbeitnehmer nur in Teilzeiträumen mehrfachbeschäftigt war, wird für diese Zeiten ein anteiliges Arbeitsentgelt ermittelt und gegen die anteilige BBG geprüft. Bei Überschreitung der BBG fordert die Krankenkasse dann für die entsprechenden Monate rückwirkend die GKV-Monatsmeldung an. Jede Entgeltänderung erfordert dementsprechend auch eine Stornierung und Neuabgabe der betreffenden GKV-Monatsmeldung. beschäftigung gegolten hätte. Rückmeldungen zum Gesamtentgelt erhalten die Arbeitgeber von den Krankenkassen im Datensatz DSKK und dem Datenbaustein DBBG nur noch in den Sozialversicherungszweigen, in denen die BBG überschritten wird. Ab dem 1. Januar 2015 müssen mit Stichtagsregelung keine GKV-Monatsmeldungen für Zeiträume davor abgegeben werden. „Die Rückmeldungen der Krankenkasse enden automatisch, es ist dafür keine gesonderte Meldung erforderlich“, erklärte Diana Keller. Michael Brauwers wies darauf hin, dass auch zum neuen Qualifizierten Meldedialog ein Fragen-und-Antworten-Katalog erstellt wurde. „Zum ersten Mal gibt es auch Fallbeispiele“, berichtete Michael Brauwers. nachgefragt: Diana Keller, VEDA GmbH Ab dem 1. Januar 2015 müssen für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone keine GKV-Monatsmeldungen mehr abgegeben werden. Was bedeutet diese Änderung für das Verfahren? Das bedeutet vor allem eine Minimierung des Meldevolumens, denn die Arbeitgeber schicken keine GKV-Monatsmeldung mehr an die zuständige Krankenkasse. Allerdings erhalten sie auch keine Rückmeldung mehr darüber, ob sich ein Mitarbeiter in der Gleitzone befindet. Diese sozialversicherungsrechtliche Beurteilung müssen die Arbeitgeber nun wieder selbstständig vornehmen. Die Umstellung des qualifizierten Meldedialogs erfolgt mit einer Stichtagsregelung. Was ist dabei zu beachten? Ab dem 1. Januar 2015 können keine Meldungen und Stornierungen für die Zeit davor mehr erstellt werden. Sie werden von den Datenannahmestellen abgewiesen. Auch die Rückmeldungen seitens der Krankenkassen in Verbindung Im Datenbaustein DBKV müssen künftig die monatlichen Entgelte für Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung in der Höhe eingetragen werden, die ohne Mehrfach12 mit dem qualifizierten Meldedialog laufen zum Jahresende ohne gesonderte Ende-Meldung aus. Nach dem Stichtag müssen Klärungen und Korrekturen deshalb bilateral zwischen den Krankenkassen und den Arbeitgebern abgestimmt werden. Nur noch eine Version DEÜV-Kernprüfung wird auf Programmiersprache Java umgestellt Über die Entwicklung der neuen DEÜV-JavaKernprüfung und ihren verbindlichen Einführungstermin informierten Thomas Hein, Werner Meckelein (beide DRV Bund), Björn Scharatta (GKV-Spitzenverband) und Uwe Boin (ITSG) in Forum 4. Seit dem Jahr 1999 hat die DRV Bund das Kernprüfprogramm in den Programmiersprachen Cobol und C zweimal jährlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Der damit verbundene Aufwand war enorm: Allein bei der Qualitätssicherung mussten ungefähr 110.000 Testfälle bearbeitet werden. Im Jahr 2013 hat die DRV Bund rund 120 Millionen Meldungen im DEÜV-Verfahren erhalten. nachgefragt: Thomas Hein, DRV Bund Zum 1. Juni 2015 wird die DEÜV-Kernprüfung auf die neue Java-Version umgestellt. Was sind die ausschlaggebenden Gründe dafür? Wir stellen das Kernprüfprogramm seit 1999 zweimal jährlich kostenlos in den Programmiersprachen C und Cobol zur Verfügung. In dieser Zeit ist der Aufwand für die Entwicklung und Qualitätssicherung permanent gestiegen. Da auch andere Kernprüfprogramme in den Verfahren der Sozialversicherung inzwischen Java-basiert sind, war dieser Schritt aus unserer Sicht nur folgerichtig. Im Forum haben einige Teilnehmer den Wunsch geäußert, schon mit der derzeit aktuellen BetaVersion testen zu können. Gibt es dazu ein Angebot von Ihrer Seite? Wir haben den vielfach geäußerten Wunsch positiv aufgenommen und werden noch im Oktober die aktuelle Beta-Version mit dem Stand 01.06.2014 über die ITSG für Testzwecke zur Verfügung stellen. Welche Anregungen nehmen Sie vom 15. GKV-InfoShop mit? In diesem Kontext fiel die Entscheidung zum Für mich war der Informationsaustausch – auch außerhalb der Foren – sehr interessant. Die verschiedenen Umstieg auf die plattformübergreifende ProMeldeverfahren in der Sozialversicherung sind sehr komplex. Ich halte es für wichtig, auch mal über den eigenen grammiersprache Java. Ab 1. Juni 2015 wird Tellerrand zu schauen und gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Herausforderungen zu entwickeln. Ich das DEÜV-Kernprüfprogramm dann aushoffe, dass wir beim nächsten GKV-InfoShop daran anknüpfen können. schließlich in der neuen Java-Version ausgeliefert. Neben dem plattformübergreifenden Einsatz des Prüfprogramms sinkt dann auch der Administrationsaufwand für die VersionsDEÜV-Verfahren und den übrigen Verfahren zu vereinheitlichen. „Damit verwaltung. Die Live-Schaltung einer neuen Version kann zeitgesteuert wollen wir ihnen zusätzlichen Aufwand ersparen“, schlug er den erfolgen. Auch die Vorgängerversion bleibt dann weiter verfügbar. Die Software-Erstellern vor, die das Angebot gerne akzeptierten. Software-Verteilung der neuen Kernprüfung erfolgt künftig nur noch Mit Blick auf die verpflichtende Nutzung des eXTra-Standards zum über einen Download-Link, auf den die DRV Bund mit einer Infomail 1. Januar 2016 wies Björn Scharatta darauf hin, dass derzeit noch rund an die Software-Ersteller hinweist. Björn Scharatta bot im Forum an, 10 Prozent der Meldungen per E-Mail oder FTAM erfolgen. „Darüber künftig die Einführungstermine für neue Kernprüfungen zwischen dem sollten Sie ihre Kunden noch einmal informieren.“ 13 Neuer Datensatz wird eingeführt BEA-Verfahren startet erfolgreich – weitere Nutzer willkommen Über den Start der Meldungen im BEA-Verfahren berichteten Stefan Schneider (Bundesagentur für Arbeit – BA) und Thomas Beier (ITSG) in Forum 5. Bislang werden nur rund vier Prozent der Arbeitsbescheinigungen elektronisch im BEAVerfahren ausgestellt. „Die Kapazität unserer technischen Infrastruktur liegt 2000-fach höher“, bemerkte Stefan Schneider. „Wir hatten gehofft, dass Sie auf Ihre ELENA-Komponenten zurückgreifen können“, erkundigte sich Stefan Schneider bei den Software-Erstellern nach den Gründen für die Entwicklungszurückhaltung. Zu den Besonderheiten im BEA-Verfahren gehört, dass für den Hin- und Rückweg der Meldungen die gleiche Verfahrenskennung gilt und der Datenaustausch ausschließlich über den GKV-Kommunikationsserver erfolgen kann. Da im BEA-Verfahren das testamentarische Prinzip angewendet wird, sind keine Stornierungsmeldungen für die Bescheinigungen erforderlich. Es gilt die jeweils neueste Bescheinigung. Im Unterschied zu den anderen Meldeverfahren erfolgen BEA-Meldungen nur auf Anforderung des Arbeitnehmers. Im Jahr 2015 wird für das BEA-Verfahren ein neuer Datensatz eingeführt, der zusammen mit dem Pflichtenheft und Testaufgaben von der ITSG bezogen werden kann. Im Forum kam seitens der Teilnehmer die Frage auf, ob für das BEA-Verfahren eine Schnittstelle für die Datenübergabe aus den Entgeltabrechnungs14 programmen zur Ausfüllhilfe sv.net eingerichtet werden kann, um die Zahl der abgegebenen Meldungen erhöhen zu können. Ein weiteres Argument: Die Kündigungsbausteine der Meldung müssen in der Regel ohnehin manuell ausgefüllt werden. Stefan Schneider versprach, den Wunsch innerhalb der BA prüfen zu lassen. Die BA hat im Laufe des Jahres Fortschritte bei der automatischen Verarbeitung der BEADaten erzielt. Über einen seit Ende August produktiven Delta-Manager können neu eingehende Bescheinigungen zu bereits erfassten Sozialversicherungsnummern zugeordnet und die veränderten Felder sowohl intern als auch gegenüber dem BA-Kunden ausgewiesen werden, beispielsweise nach dem Abschluss von Abfindungsverhandlungen. Bis zum Jahresende sollen außerdem die Tests für eine automatisierte Leistungsberechnung abgeschlossen werden. nachgefragt: Stefan Schneider, Bundesagentur für Arbeit (BA) Das BEA-Verfahren wird bislang erst langsam angenommen. Wo liegen aus Sicht der BA die Gründe dafür? Und wie lässt sich die Meldungsquote mittelfristig steigern? Die Gründe sind sehr vielschichtig. Dazu gehören eine abwartende Haltung der Software-Ersteller, Missverständnisse über den Aufwand für die Dokumentation des Widerspruchsrechts der Arbeitnehmer zum Datenschutz und möglicherweise eine fehlende Verpflichtung zur Nutzung des BEA-Verfahrens. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter laut Gesetz über die Teilnahme am BEA-Verfahren informieren. Welcher Weg ist dafür vorgesehen? Dazu genügt ein Hinweis auf einem der üblichen Informationswege für Mitarbeiter, beispielsweise am Schwarzen Brett, im Firmen-Intranet oder auf der letzten Gehaltsabrechnung. Im Forum wurde darüber diskutiert, dass es aktuell bei der Berechnung der Netto-Entgelte zu Unstimmigkeiten zwischen elektronischen Meldungen und Papiermeldungen kommt. Wie lässt sich das verändern? Die Ermittlung der Netto-Entgelte läuft im Papier-Verfahren bereits erfolgreich. Die BA steht mit der „ArGe PerSer“ im Kontakt, um den Software-Erstellern geeignete Hinweise für die Berechnung der Netto-Entgelte im BEA-Verfahren zu geben. Hoher Einsatz für mehr Meldequalität Neue Qualitätsmanagement-Datenbank und neues Testverfahren Neue Instrumente zur Verbesserung der Qualität von Entgelt-Abrechnungsprogrammen stellten Mirko Dietzel (GKV-Spitzenverband), Ralf Eckhardt (Eckhardt GmbH), Florian Beetz und Dirk Möller (beide ITSG) in Forum 6 vor. Mit dem Reengineering der Qualitätsmanagement-Datenbank werden Software-Fehler künftig in einer leistungsfähigeren Umgebung übersichtlicher zentral gesammelt. Das erhöht die Nutzbarkeit der Plattform, die auch neue Filter- und Sortiermöglichkeiten bieten wird. Fehler werden dann nur noch in „zulassungsrelevant“ und „nicht zulassungsrelevant“ gegliedert. Und die farbige Markierung verrät mit einem Blick: Rot angezeigte Fehler wurden noch nicht bearbeitet, gelb gekennzeichnete bereits angesehen und weiß hinterlegte schon vollständig abgearbeitet. Darüber hinaus bietet das neue Portal die Möglichkeit, Details zur Fehlermeldung sowie deren Quelle anzusehen und Kommentare dazu zu erfassen. Die neue Qualitätsmanagement-Datenbank startet leer, die Daten aus der alten werden nicht migriert. Auch die elektronische Verarbeitung permanenter Testfälle (eVpT) aus der Systemuntersuchung soll dazu beitragen, die Qualität der Entgeltabrechnungssoftware zu verbessern. Inzwischen wurde der Pilotbetrieb erfolgreich abgeschlossen. Das Verfahren simuliert die Annahme, Verarbeitung, fachliche Prüfung sowie die Rückmeldung der Krankenversicherung bei Meldungen über den GKVKommunikationsserver. Es ermöglicht eine Prüfung der Daten auf der Transportebene. Der Absender erhält dazu eine unmittelbare Rückmeldung. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Testbearbeitung direkt an die Systemuntersuchung bei der ITSG übertragen. Ralf Eckhardt von der Eckhardt GmbH, die sich an dem Pilotbetrieb beteiligt hat, zeigte sich von dem Projekt begeistert: „Wir können unsere Software mit den Testaufgaben jetzt permanent testen und das Prüfungsergebnis kommt sofort. Wiederholungsprüfungen sind solange möglich, bis die Software fehlerfrei ist.“ Auch Tests bislang noch nicht zugelassener Module sind möglich. Im Anschluss an die Erprobungsphase kann dann die offizielle Bearbeitung der monatlichen Prüfaufgaben erfolgen. Dazu können ab dem kommenden Jahr über eine Website die simulierten Rückmeldungen der Krankenkassen abgerufen und damit die Monatsprüfung offiziell begonnen werden. Dann erfolgt auch eine Vollständigkeitsprüfung der Testaufgaben. „Außerdem können wir das monatliche Ergebnis für die jährliche Qualitätskontrolle nutzen“, berichtete Ralf Eckhardt. nachgefragt: Florian Beetz, ITSG Welche Voraussetzungen muss ein Software-Ersteller erfüllen, um die elektronische Verarbeitung der permanenten Testfälle (eVpT) nutzen zu können? Da das eVpT als Test-Verfahren die produktiven Transportwege nutzt, sind vor allem eine Test-Betriebsnummer mit SHA256-Zertifikat sowie eine angepasste Betriebsnummerndatei und eine angepasste Beitragssatzdatei wichtig. Dabei wird die grundlegende Funktion beibehalten, während die Inhalte zur sicheren Abgrenzung zwischen Echt- und Test-Daten angepasst werden. Welche Erfahrungen berichten die Testnutzer vom eVpT-Verfahren? Das Verfahren wird grundsätzlich positiv wahrgenommen, obwohl zur optimalen Nutzung noch eine weitere Ausbaustufe mit Weboberfläche und zusätzlichen Funktionen fehlt. Organisatorisch sollte die Umstellung zu einem günstigen Zeitpunkt erfolgen, zum Beispiel nach einer Qualitätskontrolle in Absprache mit dem jeweiligen System-Betreuer. 15 Impressionen / Impressum 15 Teamgeist: Konstruktiver Austausch bestimmte das 15-jährige Jubiläum des GKV-InfoShop Herausgeber: ITSG – Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH Seligenstädter Grund 11 63150 Heusenstamm Telefon 0 61 04 / 600 50 - 0 Telefax 0 61 04 / 600 50 - 300 www.itsg.de V.i.S.d.P.: Harald Flex – Geschäftsführer Copyright: © 2014 ITSG Konzept & Redaktion: Mainblick, Frankfurt am Main Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere das Recht auf Verbreitung, Nachdruck von Text und Bild, Übersetzung in Fremdsprachen sowie Vervielfältigung jeder Art durch Fotokopien, Mikrofilm, Funk- und Fernsehsendung für alle veröffentlichten Beiträge einschließlich aller Abbildungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 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