db PrivatMandat Invest

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db PrivatMandat Invest
DWS Investment S.A.
db PrivatMandat Invest
Vereinfachter Verkaufsprospekt
7. Mai 2011
: Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 31.1.2011.
Inhalt
Zusätzliche Informationen
für Anleger in der Bundes­
republik Deutschland
1
Vereinfachter
Verkaufsprospekt
db PrivatMandat Invest
auf einen Blick
2
Management
17
Vertriebs-, Zahl- und
Informationsstellen
17
Zusätzliche Informationen für Anleger
in der Bundesrepublik Deutschland
Vollständiger und vereinfachter Verkaufsprospekt, Verwaltungsreglement, Halbjahres- und Jahresberichte, ­Ausgabeund Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen
­erhältlich.
Rücknahme- und Umtauschanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen
(Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an die
Anleger ausgezahlt.
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige
Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72
D-60486 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Widerrufsrecht gemäß § 126 InvG:
Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume
desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den
Kauf binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen
(Widerrufsrecht); dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i. S. d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
so ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt
(§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist gegenüber der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115
Luxemburg, schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei
eine Begründung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf
Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den
Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile
im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der
Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat.
Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft
verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten
Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden.
1
db PrivatMandat Invest
Anlagepolitik und weitere Informationen
Das in diesem vereinfachten
Verkaufsprospekt beschriebene
rechtlich unselbstständige Investmentvermögen ist ein Luxemburger
Investmentfonds (fonds commun de
placement) in Form eines UmbrellaFonds gemäß Teil I des Luxemburger
Gesetzes über die Organismen für
die gemeinsame Anlage von Wertpapieren vom 20. Dezember 2002
(„Gesetz vom 20. Dezember 2002“)
und erfüllt die Vorschriften der Richtlinien 2001/108/EG und 2001/107/EG
des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 21. Januar 2002
(OGAW im Sinne der Richtlinie
85/611/EWG) sowie die Vorschriften
der Großherzoglichen Verordnung
vom 8. Februar 2008 über bestimmte Definitionen des geänderten
Gesetzes vom 20. Dezember 2002
über Organismen für gemeinsame
Anlagen („Großherzogliche Verordnung vom 8. Februar 2008“),
durch die die Richtlinie 2007/16/EG1
(„Richtlinie 2007/16/EG“) in Luxemburger Recht umgesetzt wurde.
die Finanzinstrumente, die für unter
die geänderte Richtlinie 85/611/EWG
fallenden OGAW in Frage kommen,
zu beachten sind.2
Dieser vereinfachte Prospekt enthält
zusammenfassend die wichtigsten
Informationen über den Fonds db
PrivatMandat Invest. Der vollständige Verkaufsprospekt enthält die
weiteren Regelungen, ergänzt durch
den Halbjahres- und Jahresbericht.
db PrivatMandat Invest
auf einen Blick
Der Fonds db PrivatMandat Invest
ist ein sogenannter Umbrellafonds
im Sinne von Artikel 133 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über
die Organismen für gemeinschaft­
liche Anlagen. Dem Anleger können
nach freiem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ein oder mehrere
Teilfonds angeboten werden. Die
Gesamtheit der Teilfonds ergibt den
Umbrellafonds. Jeder Anteilinhaber
ist über den Teilfonds am Fonds
beteiligt.
Bezüglich der in der Richtlinie
2007/16/EG bzw. in der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar
2008 enthaltenen Bestimmungen
liefern die Leitlinien des „Committee
of European Securities Regulators“
(CESR – Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument „CESR’s guidelines concerning eligible assets for
investment by UCITS“ in der jeweils
gültigen Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen, die in Bezug auf
Bezüglich der Rechtsbeziehungen
der Anteilinhaber untereinander
wird jeder Teilfonds als gesonderte
Einheit behandelt. Im Verhältnis zu
Dritten haften die Vermögenswerte
eines Teilfonds lediglich für die
Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Die im Allgemeinen Teil des
Verwaltungsreglements aufgeführten Anlagebeschränkungen gelten
für jeden Teilfonds gesondert, jedoch
1 Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom
19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie
85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame
Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick
auf die Erläuterung gewisser Definitionen
(„Richtlinie 2007/16/EG“).
2 vgl. CSSF-Rundschreiben 08-339 in der jeweils gültigen Fassung: CESR’s guidelines
concerning eligible assets for investment
by UCITS – March 2007, Ref.: CESR/07-044;
CESR’s guide­lines concerning eligible assets
for investment by UCITS – The classification of
hedge fund indices as financial indices – July
2007, Ref.:CESR/07-434.
2
sind die Anlagegrenzen in Artikel 4
Absatz B k) Satz 2 auf den Fonds in
seiner Gesamtheit anzuwenden. Es
können jederzeit weitere Teilfonds
aufgelegt und/oder ein oder mehrere
bestehende Teilfonds aufgelöst oder
zusammengelegt werden. Insofern
wird eine entsprechende Anpassung
der Verkaufsunterlagen erfolgen.
Der Umbrellafonds db PrivatMandat
Invest besteht zurzeit aus folgenden
Teilfonds:
db PrivatMandat Invest –
Ertrag Plus
db PrivatMandat Invest –
Balance
db PrivatMandat Invest –
Wachstum
Alle Teilfonds können jeweils bis zu
10% des Netto-Teilfondsvermögens
in Anteilen an reglementierten offenen Immobilienfonds anlegen. Die
Anlage in offene Immobilienfonds ist
jeweils in die Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit einzubeziehen.
Anlage in Anteilen an Zielfonds
Wird das Fondsvermögen in Anteile
anderer Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar von derselben
Verwaltungsgesellschaft oder einer
anderen Gesellschaft verwaltet
werden, mit der die Verwaltungs­
gesellschaft durch eine gemeinsame
Verwaltung oder Beherrschung oder
durch eine wesentliche direkte oder
indirekte Beteiligung verbunden
ist, so werden durch die Verwaltungsgesellschaft oder die andere
Gesellschaft für die Zeichnung oder
den Rückkauf von Anteilen anderer
Fonds dem Fondsvermögen keine
Gebühren belastet.
Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für den auf Anteile an
solchen verbundenen Investmentvermögen entfallenden Teil wird
um die von den erworbenen
Investmentvermögen berechnete
Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt, gegebenenfalls bis
zu ihrer gesamten Höhe (Differenzmethode).
Umtausch von Anteilen
Die Anteilinhaber eines Teilfonds
können jederzeit über eine der Zahlstellen oder die Verwaltungsgesellschaft einen Teil oder alle ihre Anteile
in Anteile eines anderen Teilfonds
umtauschen. Dieser Umtausch
erfolgt zum Anteilwert.
Soweit die Teilfonds in Anteile an
Zielfonds anlegen, die von anderen Gesellschaften aufgelegt oder
verwaltet werden ist zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche
Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren
dem jeweiligen Fondsvermögen
berechnet werden.
Die Anlage in Zielfonds kann zu
Kostendoppelbelastungen führen,
insbesondere zu doppelten Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf
der Ebene des jeweiligen Teilfonds
als auch auf der Ebene eines Zielfonds Gebühren anfallen.
Der jeweilige Teilfonds wird dabei
nicht in Zielfonds anlegen, die einer
Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe unterliegen. Nähere Angaben zur maximalen Verwaltungsvergütung der Zielfonds befinden
sich im nachfolgenden Abschnitt
in der jeweiligen Übersichtstabelle
der Teilfonds. Im Jahresbericht wird
angegeben, wie hoch der Anteil der
Verwaltungsvergütung maximal ist,
welche einerseits der Fonds sowie
andererseits die Zielfonds zu tragen
haben.
3
db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus
Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus ist es, für den Teilfonds unter
­Berücksichtigung der Chancen und Risiken der nationalen und internationalen Kapitalmärkte ­mittelbis langfristig eine – abhängig von der jeweiligen Kapitalmarktsituation – über Geldmarktniveau
liegende absolute Rendite zu erzielen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür geboten werden, dass
das Anlageziel erreicht wird.
Es wird angestrebt, das Anlageziel unter ständiger Berücksichtigung und aktiver Steuerung des
­Risikos zu erreichen. Für diese Steuerung werden bestimmte Risikomaße genutzt. Das ­zentrale
Risikomaß ist hierbei der so genannte Value-at-Risk (VaR). Der Value-at-Risk misst, welchen
Wert der Verlust des Fonds mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit in einer gewissen Zeit nicht
­überschreitet. Zur Berechnung wird in diesem Fall eine Wahrscheinlichkeit von 99% und ein
­Zeitraum von 10 Tagen herangezogen.
Konkret wird für den Teilfonds wird ein VaR von maximal 7,5% angestrebt. Das bedeutet, dass bei
einem Zeithorizont von 10 Tagen, mit einer Wahrscheinlichkeit von 99%, ein möglicher Verlust nicht
größer als 7,5% sein wird. Anders ausgedrückt: Die Wahrscheinlichkeit, einen Wertverlust von mehr als
7,5% innerhalb von 10 Tagen zu erleiden, liegt bei 1%. Bei Überschreitung des gesetzten maximalen
VaR wird das Fondsmanagement geeignete Maßnahmen ergreifen, um das VaR kurzfristig wieder
unter diese Grenze zu führen, also das Verlustrisiko zu reduzieren. Der Teilfonds richtet sich an Anleger,
die bei kontrolliertem Risiko einen auf mittel- bis langfristige Sicht vergleichsweise stetigen Ertrag
erzielen wollen. Es kann aber keine Zusage für die Erreichung dieses Ziels gegeben werden.
Bei der Anlagestrategie handelt es sich um eine aktiv und systematisch gemanagte Strategie, die
u. a. umgesetzt wird durch folgende Instrumente:
–– fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere
–– Geldmarktinstrumente
–– Absolute- und Total Return Instrumente
–– Derivate (z. B. Futures und Optionen)
–– flexibel gemanagte „Bonus*- und Diskont-Strukturen**“
Des Weiteren können zur Optimierung des Anlageerfolgs weitere Instrumente eingesetzt werden.
Der Teilfonds kann variabel und je nach Marktlage in folgende Märkte investieren (keine abschließende Nennung):
–– Geldmarkt (Geldmarktinstrumente; Geldmarktfonds; geldmarktnahe Fonds; Einlagen)
–– Rentenmarkt (Rentenfonds; Inflation Linked Bonds; Zertifikate, denen Renten zugrunde liegen,
z. B. Rentenindizes oder -baskets)
–– Immobilienmarkt (reglementierte offene Immobilienfonds)
–– Sonstige (Asset Backed Securities inkl. Mortgage Backed Securities (maximal 20% des Teilfondsvermögens); gemischte Fonds; Genussscheine; Optionsanleihen; Wandelanleihen)
Bei den Asset Backed Securities handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 41 des
Gesetzes vom 20. Dezember 2002.
Der Anteil von offenen Immobilienfonds ist auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens
begrenzt. Des Weiteren müssen diese Anlagen einer der Luxemburger Aufsicht gleichwertigen
Aufsicht unterliegen sowie den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen
Verordnung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die
Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit einzubeziehen.
Im Rahmen der Anlagepolitik kann das Teilfondsvermögens je nach Marktlage auch in Vermögenswerte investiert werden, die generell chancenreicher, aber auch generell schwankungsintensiv sein
können. Dazu gehören u.a. (keine abschließende Nennung) Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate
und Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit Emerging Markets Bezug (d. h. insbesondere Aktien- oder Rentenanlagen von Emittenten, die in Schwellenländern ansässig sind oder dort
ihren Sitz haben. Als Schwellenländer werden all jene Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der International Finance Corporation
(IFC) als nicht entwickelte Industrieländer betrachtet werden), aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B.
Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht
um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Devisengeschäfte, Zertifikate auf Finanzindices,
insbesondere – aber nicht abschließend - Zertifikate auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 4 Absatz A e).
Abweichend von Artikel 4 A. j) des Verwaltungsreglements – Allgemeiner Teil kann das Fondsvermögen in Zertifikate auf Rohstoffe/Edelmetalle investiert werden, sofern es sich dabei um 1:1 Produkte
handelt, die Zertifikate die Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom
08. Februar 2008 erfüllen und der Erwerb nicht zu einer physischen Lieferung des unterliegenden
Rohstoffes oder Edelmetalls führt oder berechtigt.
*„Bonus-Strukturen“ zahlen dem Investor einen vorher definierten Betrag (den so genannten Bonus)
aus, wenn sich der Wert des Basiswertes (dies kann z. B. eine Aktie oder ein anerkannter Finanzindex sein) während der Laufzeit der Bonus-Struktur innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegt.
Diese Bandbreite wird durch die Kursschwelle (auch Barriere oder Sicherheitslevel genannt) und
den Bonus-Level definiert. Diese beiden Schwellen sind für die Bonus-Struktur entscheidend und
machen den Unterschied zu einem Direktinvestment aus. Bei der Emission der Bonus-Struktur wird
das Bonus-Level oberhalb des Marktkurses des Basiswertes und die Kursschwelle unterhalb festgelegt.
**Mit einer „Diskont-Struktur“ partizipiert der Anleger an der Wertentwicklung eines Basiswertes.
Wirtschaftlich betrachtet erhält er einen „Preisabschlag“ gegenüber dem aktuellen Kurs des Basiswerts – den so genannten Diskont. Dafür ist die Partizipation an der Wertentwicklung des Basiswertes auf einen vorab definierten Höchstbetrag begrenzt.
4
DB PRIVATMANDAT INVEST
– ERTRAG PLUS
Wertentwicklung im Überblick
in %
4
2
+2,2
0
-2
-4
-3,9
-6
-8
-6,0
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.9.2010
db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus (Fortsetzung)
Außerdem kann das Fondsvermögen in offene Hedgefonds und Zertifikate auf Hedgefonds investiert werden. Dabei ist der Erwerb von Zertifikaten auf Hedgefonds nur zulässig sofern es sich bei
den Zertifikaten um Wertpapiere im Sinne des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom
08. Februar 2008 und zudem um 1:1-Produkte handelt.
Der Erwerb von offenen Hedgefonds ist dabei auf 10% des Fondsvermögens beschränkt. Ferner
müssen bei einer direkten Anlage in offene Hedgefonds diese einer der Luxemburger Aufsicht
gleichwertigen Aufsicht unterliegen und entsprechend handelbar und liquide sein. Des ­Weiteren
müssen diese Anlagen den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 08. Februar 2008 entsprechen. Die direkte Anlage in offene Hedgefonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 4. B. h) im Verwaltungsreglement – Allgemeiner Teil einzubeziehen.
Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, gegen
Euro abgesichert werden.
In Übereinstimmung mit den in Artikel 4 Absatz B des Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil
genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken
einsetzen, insbesondere – aber nicht abschließend – Derivate auf Anlagen, denen Aktien und
Renten zugrunde liegen, wie z. B. Aktienindizes und Aktienbaskets, und v.a. inklusive Finanztermingeschäfte. Das Fondsmanagement kann insbesondere Futures und Optionen zu Anlage- und
Absicherungs­zwecken einsetzen.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
ISIN-Code
LU0110174793
Wertpapierkennnummer
926 268
Teilfondswährung
EUR
Auflegungsdatum
3.4.2000
Erstausgabepreis
1.000,– EUR
Anteilwertberechnung
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
Ausgabeaufschlag
2%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Umtauschgebühr
0%; der Umtausch erfolgt zum Anteilwert.
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmeabschlag
bis zu 2,5%; zzt. 0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Ertragsverwendung
Ausschüttung
Kostenpauschale
1,5% p.a. (zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*)
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung
3,25% p.a.
bei der Anlage in Anteile
anderer Fonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf
der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden
Bewertungstages abgerechnet.
*Bis zum 30.9.2011:
Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Teilfondsvermögen eine erfolgsbezogene
Vergütung. Die erfolgsbezogene Vergütung entspricht 25% des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfondsvermögens die Zielrendite (EONIA + 150bps p.a.) übersteigt (Zielrendite, keine
Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.
Liegt die Anteilwertentwicklung im folgenden Abrechnungszeitraum unter der kumulierten Entwicklung der Zielrendite (seit 21. Juli 2008), wird keine erfolgsabhängige Vergütung abgerechnet. Nur
wenn die kumulierte Zielrendite am Ende eines Abrechnungszeitraums von der Anteilwertentwicklung übertroffen wird, fällt die oben beschriebene erfolgsabhängige Vergütung an.
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des
Halbjahres unter der Wertentwicklung der Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Halbjahr bisher
zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst
und dem Fondsvermögen zugeführt. Eine am Ende des Halbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.
Ab 1.10.2011:
Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% des Fondsvolumens pro Jahr nicht übersteigen.
Anlageberater
Der Fondsmanager hat die Gesellschaft Independent Derivatives Consulting (IDC), Bad Homburg v.
d. Höhe, als Anlageberater des Teilfonds db PrivatMandat Invest – Einkommen benannt.
Der Anlageberater ist eine Gesellschaft, die als Finanzunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 10 des
deutschen Gesetzes über das Kreditwesen (nachstehend „KWG“) im Bereich der Anlageberatung
tätig ist. Der Anlageberater wird gem. § 2 Abs. 10 KWG als vertraglich gebundener Vermittler für
die Exclusive Private Finance GmbH, Gaisbergstr. 40, 69115 Heidelberg tätig. Die Exclusive Private
Finance GmbH ist ein Wertpapierhandelsunternehmen, das u. a. über die nach § 1 Abs. 1 a S. 2 Nr.
1 a KWG erforderliche Lizenz für das Betreiben der Anlageberatung verfügt und haftendes Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 10 S. 1 KWG ist.
5
db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus (Fortsetzung)
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Valuta
Laufzeitende
Taxe d’abonnement
(vom Fonds zu tragen)
Anlegerprofil
Veröffentlichung der Hinterlegung
des Verwaltungsreglements
im Mémorial
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Inkrafttreten des
Verwaltungsreglements
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Die Fondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit
bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei
Tage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwertes erfolgt zwei Tage nach der Rücknahme der Anteile.
unbefristet
0,05% p.a.
Renditeorientiert
26.4.2011
26.4.2011
7.5.2011
7.5.2011
Besonderer Risikohinweis
Die Anlage in Hedgefonds birgt ein entsprechend hohes Risiko des Kapitalverlustes.
Hedgefonds entwickeln sich tendenziell unabhängig von der Entwicklung der internationalen
­Aktien- und Anleihenmärkte, abhängig von der Hedgefonds-Strategie kann es zur Verstärkung der
allgemeinen Marktentwicklung oder markant gegenläufigen Entwicklung kommen.
Das Vermögen von Hedgefonds kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Schwankungsbreite aufweisen, d. h. es kann auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen
nach oben und nach unten unterworfen sein. Im Extremfall kann es bei ungarantierten Hedgefondsprodukten zu Totalverlusten des eingesetzten Teilfondsvermögens kommen. Ergänzende Hinweise
zu Anlagen in Hedgefonds entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Allgemeine Risikohinweise“.
6
db PrivatMandat Invest – Balance
Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Invest – Balance ist es, für den Teilfonds unter
­Berücksichtigung der Chance und Risiken der nationalen und internationalen Kapitalmärkte an
der Entwicklung der Kapitalmärkte zu partizipieren und mittel- bis langfristig ein positives Anlage­
ergebnis zu erzielen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel
erreicht wird. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die eine Mischung aus vergleichsweise
risiko­ärmeren Vermögenswerten (wie z. B. Renten) und chancenreicheren, aber vergleichsweise
schwankungsintensiveren Vermögenswerten (wie z. B. Aktien) sowie eine Streuung in Anlagen
mit niedrigem und erhöhtem Risiko bevorzugen und gleichzeitig ein gewisses Verlustrisiko in Kauf
nehmen.
Der Teilfonds kann variabel und je nach Marktlage in folgende Märkte investieren (keine abschließende Nennung):
–– Geldmarkt (Geldmarktinstrumente; Geldmarktfonds; geldmarktnahe Fonds; Einlagen)
–– Rentenmarkt (Rentenfonds; Inflation Linked Bonds; Zertifikate und Derivate, denen Renten
zugrunde liegen, z. B. Rentenindizes oder -baskets)
–– Immobilienmarkt (reglementierte offene Immobilienfonds)
–– Sonstige (Asset Backed Securities inkl. Mortgage Backed Securities (maximal 20% des Teilfondsvermögens); gemischte Fonds; Genussscheine; Optionsanleihen; Wandelanleihen)
Bei den Asset Backed Securities handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 41 des
Gesetzes vom 20. Dezember 2002.
Der Anteil von offenen Immobilienfonds ist auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens
begrenzt. Des Weiteren müssen diese Anlagen einer der Luxemburger Aufsicht gleichwertigen
Aufsicht unterliegen sowie den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen
Verordnung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die
Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit einzubeziehen.
Im Rahmen der Anlagepolitik kann das Teilfondsvermögens je nach Marktlage bis maximal 70%
des Teilfondsvermögens in Vermögenswerte investiert werden, die generell chancenreicher, aber
auch generell schwankungsintensiv sein können. Dazu gehören u.a. (keine abschließende Nennung)
Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit
Emerging Markets Bezug (d. h. insbesondere Aktien- oder Rentenanlagen von Emittenten, die in
Schwellenländern ansässig sind oder dort ihren Sitz haben. Als Schwellenländer werden all jene
Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der International Finance Corporation (IFC) als nicht entwickelte Industrieländer betrachtet
werden), aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter
Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls
gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden,
Devisengeschäfte, Zertifikate auf Finanzindices, insbesondere – aber nicht abschließend – Zertifikate auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices und anderen als den bereits vorgenannten
Fondsanteilen im Sinne von Artikel 4 Absatz A e).
Abweichend von Artikel 4 A. j) des Verwaltungsreglements – Allgemeiner Teil kann das Fondsvermögen in Zertifikate auf Rohstoffe/Edelmetalle investiert werden, sofern es sich dabei um 1:1-Produkte
handelt, die Zertifikate die Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom
08. Februar 2008 erfüllen und der Erwerb nicht zu einer physischen Lieferung des unterliegenden
Rohstoffes oder Edelmetalls führt oder berechtigt.
Außerdem kann das Fondsvermögen in offene Hedgefonds und Zertifikate auf Hedgefonds investiert werden. Dabei ist der Erwerb von Zertifikaten auf Hedgefonds nur zulässig sofern es sich bei
den Zertifikaten um Wertpapiere im Sinne des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom
08. Februar 2008 und zudem um 1:1-Produkte handelt.
Der Erwerb von offenen Hedgefonds ist dabei auf 10% des Fondsvermögens beschränkt. Ferner
müssen bei einer direkten Anlage in offene Hedgefonds diese einer der Luxemburger Aufsicht
gleichwertigen Aufsicht unterliegen und entsprechend handelbar und liquide sein. Des Weiteren
müssen diese Anlagen den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in Hedgefonds ist in die Anlagegrenze des
Artikels 4. B. h) im Verwaltungsreglement – Allgemeiner Teil einzubeziehen.
Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, gegen
Euro abgesichert werden.
In Übereinstimmung mit den in Artikel 4 Absatz B des Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil
genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken
einsetzen, insbesondere – aber nicht abschließend – Derivate auf Anlagen, denen Aktien und
Renten zugrunde liegen, wie z. B. Aktienindizes und Aktienbaskets, und v.a. inklusive Finanz­
termingeschäfte. Das Fondsmanagement kann insbesondere Futures und Optionen zu Anlageund Absicherungs­zwecken einsetzen.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
DB PRIVATMANDAT INVEST
– BALANCE – vs. Vergleichsindex
Wertentwicklung im Überblick
in %
12
+6,9
6
+5,5
0
-6
-2,5
-7,0
-12
-14,5
-18
-24
1 Jahr
-20,8
3 Jahre
5 Jahre
db PrivatMandat Invest – Balance –
Vergleichsindex: 35% MSCI World,
15% MSCI Europe, 50% EONIA seit dem
21.7.2008 (vorher: 5% 1 Monat Euribor,
45% JPM EMU Bond Index 1-10y,
28% DJ EURO STOXX 50,
15% S&P 500, 7% MSCI Asia)*
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.9.2010
* Ab dem 1.10.2011: als Berechnungsgröße dient
die Wertentwicklung des IBOXX Euro
DESOV TR1-3 zuzüglich 250 Basispunkte
(Zielrendite, keine Benchmark).
7
db PrivatMandat Invest – Balance (Fortsetzung)
ISIN-Code
Wertpapierkennnummer
Teilfondswährung
Auflegungsdatum
Erstausgabepreis
Anteilwertberechnung
Ausgabeaufschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Umtauschgebühr
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmeabschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Ertragsverwendung
Kostenpauschale
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung
bei der Anlage in Anteile
anderer Fonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Valuta
Laufzeitende
LU0110176657
926 269
EUR
3.4.2000
1.000,- EUR
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
2,5%
0%; der Umtausch erfolgt zum Anteilwert.
bis zu 2,5%; zzt. 0%
Ausschüttung
1,75% p.a. (zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*)
3,25% p.a.
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf
der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden
Bewertungstages abgerechnet.
Die Fondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit
bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei
Tage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwertes erfolgt zwei Tage nach der Rücknahme der Anteile.
unbefristet
*Bis zum 30.9.2011:
Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft eine erfolgsbezogene Vergütung, die an jedem
Bewertungstag berechnet und jährlich abgerechnet wird. Die erfolgsbezogene Vergütung beläuft
sich auf 25% des Betrags um den die jeweilige Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer
als Vergleich herangezogenen Anlage, übertrifft. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres setzt sich
die Vergleichsanlage aus den Komponenten 35% MSCI Welt, 15% MSCI Europa, 50% EONIA (jeweils umgerechnet in Euro) zusammen. Innerhalb des Geschäftsjahres führen die unterschiedlichen
Wertentwicklungen der Indices zu abweichenden prozentualen Gewichtungen der einzelnen Komponenten innerhalb der Vergleichsanlage. Zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres des Teilfonds wird
die prozentuale Gewichtung der Komponenten in der Vergleichsanlage wieder auf die vorgenannten
Prozentsätze zurückgestellt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird ermittelt durch den Vergleich der
Entwicklung der Vergleichsanlage mit der Entwicklung des Anteilwerts.
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des
Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung des Vergleichmaßstabes, so wird eine im jeweiligen
Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst und dem Fondsvermögen zugeführt. Eine am Ende des Geschäftsjahres
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Sofern in einem
Geschäftsjahr die Wertentwicklung des Teilfonds weniger als der Vergleichsmaßstab betragen sollte,
wird die Differenz zwischen der tatsächlichen Wertentwicklung und dem Vergleichsmaßstab nicht
auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen.
Ab dem 1.10.2011:
Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fondsvermögen eine erfolgsbezogene
Vergütung, die 25% des Betrages entspricht, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag
aus einer nachfolgend festgelegten Anlage übertrifft. Als Berechnungsgröße dient die Wertentwicklung des IBOXX Euro DESOV TR1-3 zuzüglich 250 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark).
Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem
Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa anfallende erfolgsbezogene Vergütung im Fondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter der
vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.
Die Berechnungsgrundlage für die Zielrendite wird am Anfang eines jeden Geschäftsjahres auf den
bis dahin höchsten Anteilwert aus den vorhergehenden Bewertungsstichtagen (ab dem 1.10.2011),
bereinigt um etwaige Ausschüttungen und Steuerabschläge gemäß BVI-Methode, sowie dem An­
teilwert vom 1.10.2011 zurückgesetzt.
Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% des Fondsvolumens pro Jahr nicht übersteigen.
8
db PrivatMandat Invest – Balance (Fortsetzung)
Taxe d’abonnement
(vom Teilfonds zu tragen)
Anlegerprofil
Veröffentlichung der Hinterlegung
des Verwaltungsreglements
im Mémorial
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Inkrafttreten des
Verwaltungsreglements
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
0,05% p.a.
Wachstumsorientiert
26.4.2011
26.4.2011
7.5.2011
7.5.2011
Besonderer Risikohinweis
Die Anlage in Hedgefonds birgt ein entsprechend hohes Risiko des Kapitalverlustes.
Hedgefonds entwickeln sich tendenziell unabhängig von der Entwicklung der internationalen
­Aktien- und Anleihenmärkte, abhängig von der Hedgefonds-Strategie kann es zur Verstärkung der
allgemeinen Marktentwicklung oder markant gegenläufigen Entwicklung kommen.
Das Vermögen von Hedgefonds kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Schwankungsbreite aufweisen, d. h. es kann auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen
nach oben und nach unten unterworfen sein. Im Extremfall kann es bei ungarantierten Hedgefondsprodukten zu Totalverlusten des eingesetzten Teilfondsvermögens kommen. Ergänzende Hinweise
zu Anlagen in Hedgefonds entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Allgemeine Risikohinweise“.
9
db PrivatMandat Invest – Wachstum
Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Invest – Wachstum ist es, für den Teilfonds unter
­Berücksichtigung der Chance und Risiken der nationalen und internationalen Kapitalmärkte lang­
fristig ein positives Anlageergebnis zu erzielen und – abhängig von der jeweiligen Kapitalmarkt­
situation – vorwiegend an der Entwicklung der weltweiten Aktienmärkte zu partizipieren. Der
Teilfonds können jedoch auch in andere – nicht direkt vom Aktienmarkt abhängige – Instrumente
investieren. Es kann jedoch keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird.
Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf gesteigerte Erträge, überwiegend durch Kursge­
winne, legen und gleichzeitig auch größere Verlustrisiken in Kauf nehmen.
Im Rahmen der Anlagepolitik kann das Teilfondsvermögens je nach Marktlage bis maximal 90%
des Teilfondsvermögens in Vermögenswerte investiert werden, die generell chancenreicher, aber
auch generell schwankungsintensiv sein können. Dazu gehören u.a. (keine abschließende Nennung)
­Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit
Emerging Markets Bezug (d. h. insbesondere Aktien- oder Rentenanlagen von Emittenten, die
in Schwellenländern ansässig sind oder dort ihren Sitz haben. Als Schwellenländer werden all
jene Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der
Weltbank oder der International Finance Corporation (IFC) als nicht entwickelte Industrieländer
betrachtet werden), Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter
Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls
gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden,
Devisengeschäfte, Zertifikate auf Finanzindices, insbesondere – aber nicht abschließend – Zertifi­
kate auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices und anderen als den bereits vorgenannten
Fondsanteilen im Sinne von Artikel 4 Absatz A e).
Abweichend von Artikel 4 A. j) des Verwaltungsreglements – Allgemeiner Teil kann das Fondsvermö­
gen in Zertifikate auf Rohstoffe/Edelmetalle investiert werden, sofern es sich dabei um 1:1-Produkte
handelt, die Zertifikate die Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom
8. Februar 2008 erfüllen und der Erwerb nicht zu einer physischen Lieferung des unterliegenden
Rohstoffes oder Edelmetalls führt oder berechtigt.
Außerdem kann das Fondsvermögen in offene Hedgefonds und Zertifikate auf Hedgefonds inves­
tiert werden. Dabei ist der Erwerb von Zertifikaten auf Hedgefonds nur zulässig, sofern es sich bei
den Zertifikaten um Wertpapiere im Sinne des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom
8. Februar 2008 und zudem um 1:1-Produkte handelt.
Der Erwerb von offenen Hedgefonds ist dabei auf 10% des Fondsvermögens beschränkt. Ferner
müssen bei einer direkten Anlage in offene Hedgefonds diese einer der Luxemburger Aufsicht
gleichwertigen Aufsicht unterliegen und entsprechend handelbar und liquide sein. Des Weiteren
müssen diese Anlagen den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verord­
nung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in Hedgefonds ist in die Anlagegrenze des
Artikels 4. B. h) im Verwaltungsreglement – Allgemeiner Teil einzubeziehen.
Der Teilfonds kann außerdem variabel und je nach Marktlage in folgende Märkte investieren (keine
abschließende Nennung):
–– Geldmarkt (Geldmarktinstrumente; Geldmarktfonds; geldmarktnahe Fonds; Einlagen)
–– Rentenmarkt (Rentenfonds; Inflation Linked Bonds; Zertifikate und Derivate, denen Renten
zugrunde liegen, z. B. Rentenindizes oder -baskets)
–– Immobilienmarkt (reglementierte offene Immobilienfonds)
–– Sonstige (Asset Backed Securities inkl. Mortgage Backed Securities (maximal 20% des Teilfonds­
vermögens); gemischte Fonds; Genussscheine; Optionsanleihen; Wandelanleihen)
Bei den Asset Backed Securities handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 41 des
Gesetzes vom 20. Dezember 2002.
Der Anteil von offenen Immobilienfonds ist auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens
begrenzt. Des Weiteren müssen diese Anlagen einer der Luxemburger Aufsicht gleichwertigen
Aufsicht unterliegen sowie den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen
Verordnung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die
Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit einzubeziehen.
Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen
Euro abgesichert werden.
In Übereinstimmung mit den in Artikel 4 Absatz B des Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil
genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken
einsetzen, insbesondere – aber nicht abschließend – Derivate auf Anlagen, denen Aktien und
Renten zugrunde liegen, wie z. B. Aktienindizes und Aktienbaskets, und v.a. inklusive Finanzter­
mingeschäfte. Das Fondsmanagement kann insbesondere Futures und Optionen zu Anlage- und
Absicherungszwecken einsetzen.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
10
DB PRIVATMANDAT INVEST
– WACHSTUM – vs. Vergleichsindex
Wertentwicklung im Überblick
in %
15,0
7,5
+10,0
+3,9
+1,5
0,0
-7,5
-15,0
-13,4
-22,5
-30,0
-11,2
-22,3
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
db PrivatMandat Invest – Wachstum –
Vergleichsindex: 50% MSCI World,
25% MSCI Europe, 25% EONIA seit dem
21.7.2008 (vorher: 5% 1 Monat Euribor,
20% JPM EMU Bond Index 1-10y,
41% DJ EURO STOXX 50,
23% S&P 500, 11% MSCI Asia)*
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.9.2010
* Ab dem 1.10.2011: als Berechnungsgröße dient
die Wertentwicklung des IBOXX Euro
DESOV TR1-3 zuzüglich 350 Basispunkte
(Zielrendite, keine Benchmark).
db PrivatMandat Invest – Wachstum (Fortsetzung)
ISIN-Code
Wertpapierkennnummer
Teilfondswährung
Auflegungsdatum
Erstausgabepreis
Anteilwertberechnung
Ausgabeaufschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Umtauschgebühr
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmeabschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Ertragsverwendung
Kostenpauschale
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung
bei der Anlage in Anteile
anderer Fonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Valuta
LU0110177036
926 270
EUR
3.4.2000
1.000,- EUR
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
3%
0%; der Umtausch erfolgt zum Anteilwert.
bis zu 2,5%; zzt. 0%
Ausschüttung
1,95% p.a. (zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*)
3,25% p.a.
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf
der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden
Bewertungstages abgerechnet.
Die Fondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit
bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei
Tage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwertes erfolgt zwei Tage nach der Rücknahme der Anteile.
* Bis zum 30.9.2011:
Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft eine erfolgsbezogene Vergütung, die an jedem
Bewertungstag berechnet und jährlich abgerechnet wird. Die erfolgsbezogene Vergütung beläuft
sich auf 25% des Betrags um den die jeweilige Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer
als Vergleich herangezogenen Anlage, übertrifft. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres setzt sich
die Vergleichsanlage aus den Komponenten 50% MSCI Welt, 25% MSCI Europa, 25% EONIA (jeweils umgerechnet in Euro) zusammen. Innerhalb des Geschäftsjahres führen die unterschiedlichen
Wertentwicklungen der Indices zu abweichenden prozentualen Gewichtungen der einzelnen Komponenten innerhalb der Vergleichsanlage. Zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres des Teilfonds wird
die prozentuale Gewichtung der Komponenten in der Vergleichsanlage wieder auf die vorgenannten
Prozentsätze zurückgestellt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird ermittelt durch den Vergleich der
Entwicklung der Vergleichsanlage mit der Entwicklung des Anteilwerts.
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des
Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung des Vergleichmaßstabes, so wird eine im jeweiligen
Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst und dem Fondsvermögen zugeführt. Eine am Ende des Geschäftsjahres
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Sofern in einem
Geschäftsjahr die Wertentwicklung des Teilfonds weniger als der Vergleichsmaßstab betragen sollte,
wird die Differenz zwischen der tatsächlichen Wertentwicklung und dem Vergleichsmaßstab nicht
auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen.
Ab dem 1.10.2011:
Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fondsvermögen eine erfolgsbezogene
Vergütung, die 25% des Betrages entspricht, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag
aus einer nachfolgend festgelegten Anlage übertrifft. Als Berechnungsgröße dient die Wertentwicklung des IBOXX Euro DESOV TR1-3 zuzüglich 350 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark).
Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem
Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa anfallende erfolgsbezogene Vergütung im Fondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter der
vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.
Die Berechnungsgrundlage für die Zielrendite wird am Anfang eines jeden Geschäftsjahres auf den
bis dahin höchsten Anteilwert aus den vorhergehenden Bewertungsstichtagen (ab dem 1.10.2011),
bereinigt um etwaige Ausschüttungen und Steuerabschläge gemäß BVI-Methode, bzw. dem An­
teilwert vom 1.10.2011 zurückgesetzt.
Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% des Fondsvolumens pro Jahr nicht übersteigen.
11
db PrivatMandat Invest – Wachstum (Fortsetzung)
Laufzeitende
Taxe d’abonnement
(vom Teilfonds zu tragen)
Anlegerprofil
Veröffentlichung der Hinterlegung
des Verwaltungsreglements
im Mémorial
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Inkrafttreten des
Verwaltungsreglements
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
unbefristet
0,05% p.a.
Wachstumsorientiert
26.4.2011
26.4.2011
7.5.2011
7.5.2011
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement
verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb
kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
Besonderer Risikohinweis
Die Anlage in Hedgefonds birgt ein entsprechend hohes Risiko des Kapitalverlustes.
Hedgefonds entwickeln sich tendenziell unabhängig von der Entwicklung der internationalen
­Aktien- und Anleihenmärkte, abhängig von der Hedgefonds-Strategie kann es zur Verstärkung der
allgemeinen Marktentwicklung oder markant gegenläufigen Entwicklung kommen.
Das Vermögen von Hedgefonds kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Schwankungsbreite aufweisen, d. h. es kann auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen
nach oben und nach unten unterworfen sein. Im Extremfall kann es bei ungarantierten Hedgefondsprodukten zu Totalverlusten des eingesetzten Teilfondsvermögens kommen. Ergänzende Hinweise
zu Anlagen in Hedgefonds entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Allgemeine Risikohinweise“.
12
Anlegerprofile
Anlegerprofil „renditeorientiert“
Der Fonds ist für den rendite­
orientierten Anleger konzipiert, der
Kapitalwachstum durch Zinserträge
und mögliche Kursgewinne erzielen
will. Den Ertragserwartungen ste­
hen moderate Risiken im Aktien-,
Zins- und Währungsbereich sowie
geringe Bonitätsrisiken gegenüber,
sodass Kursverluste mittel- bis
langfristig unwahrscheinlich sind.
Anlegerprofil
„wachstumsorientiert“
Der Fonds ist für den wachstums­
orientierten Anleger konzipiert,
dessen Ertragserwartung über
dem Kapitalmarktzinsniveau liegt
und der Kapitalzuwachs überwie­
gend aus Aktien- und Währungs­
chancen erreichen will. Sicherheit
und Liquidität werden den Ertrags­
aussichten untergeordnet. Damit
verbunden sind höhere Risiken im
Aktien-, Zins- und Währungsbereich
sowie Bonitätsrisiken, die zu mögli­
chen Kursverlusten führen können.
Wertentwicklung
Aus der bisherigen Wertentwicklung
lassen sich keine Aussagen über die
zukünftigen Ergebnisse des Fonds
ableiten. Der Wert der Anlage und
die daraus zu erzielenden Erträge
können sich nach oben und nach
­unten entwickeln, so dass der
Anleger auch damit rechnen muss,
den angelegten Betrag nicht zurück­
zuerhalten.
Einsatz von Derivaten
Der jeweilige Teilfonds kann – vor­
behaltlich eines geeigneten Risiko­
managementsystems – in jeglichen
Derivaten investieren, die von Ver­
mögensgegenständen, die für den
Teilfonds erworben werden dürfen,
oder von Finanzindizes, Zinssätzen,
Wechselkursen oder Währungen
abgeleitet sind. Hierzu zählen
insbesondere Optionen, Finanz­
terminkontrakte und Swaps sowie
Kombinationen hieraus. Diese kön­
nen nicht nur zur Absicherung ge­
nutzt werden, sondern können einen
Teil der Anlagestrategie darstellen.
Der Handel mit Derivaten wird im
Rahmen der Anlagegrenzen ein­
gesetzt und dient der effizienten
­Ver-waltung des jeweiligen Teilfonds­
vermögens sowie zum Laufzeitenund Risikomanagement der Anlagen.
Swaps
Die Verwaltungsgesellschaft darf für
Rechnung des jeweiligen Teilfonds
im Rahmen der Anlagegrundsätze
unter anderem
––
––
––
––
––
Zins-,
Währungs-,
Equity-,
Total Return- und
Credit Default-Swapgeschäfte
abschließen.
Swapgeschäfte sind Tauschverträge,
bei denen die dem Geschäft
zugrunde liegenden Vermögensge­
genstände oder Risiken zwischen
den Vertragspartnern ausgetauscht
werden.
Swaptions
Swaptions sind Optionen auf Swaps.
Eine Swaption ist das Recht, nicht
aber die Verpflichtung, zu einem
bestimmten Zeitpunkt oder inner­
halb einer bestimmten Frist in einen
hinsichtlich der Konditionen genau
spezifizierten Swap einzutreten.
Credit Default Swaps
Credit Default Swaps sind Kredit­
derivate, die es ermöglichen, ein
­potenzielles Kreditausfallvolumen
auf andere zu übertragen. Im
­Gegenzug zur Übernahme des
Kredit­ausfallrisikos zahlt der Ver­
käufer des Risikos eine Prämie an
seinen Vertragspartner.
Im Übrigen gelten die Ausführungen
zu Swaps entsprechend.
Risiko-Hinweise
Es ist zu beachten, dass Anlagen
eines Fonds neben den Chancen
auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Die Anteile des
Fonds sind Wertpapiere, deren
Wert durch die Kursschwankungen der in ihm enthaltenen
Vermögenswerte bestimmt
wird. Der Wert der Anteile kann
dementsprechend gegenüber
dem Einstandspreis steigen oder
fallen.
Es kann daher keine Zusicherung gegeben werden, dass die
Ziele der Anlagepolitik erreicht
werden.
Der jeweilige Teilfonds unterliegt
dem allgemeinen Marktrisiko. Der
Anleger muss sich bewusst sein,
dass die Anteilwerte fallen können
und er damit weniger als den ange­
legten Betrag zurückerhalten kann.
13
Risiken im Zusammenhang mit
Derivatgeschäften
Kauf und Verkauf von Optionen
sowie der Abschluss von Termin­
kontrakten oder Swaps sind mit
folgenden Risiken verbunden:
–– Kursänderungen des Basis­
wertes können den Wert eines
Optionsrechtes oder Terminkon­
trakts bis hin zur Wertlosigkeit
vermindern. Durch Wertände­
rungen des einem Swap zugrun­
de liegenden Vermögenswertes
kann das jeweilige Teilfonds­
vermögen ebenfalls Verluste
erleiden.
–– Der gegebenenfalls erforder­
liche Abschluss eines Gegen­
geschäftes (Glattstellung) ist mit
Kosten verbunden.
–– Durch die Hebelwirkung von
Optionen kann der Wert des
jeweiligen Teilfondsvermögens
stärker beeinflusst werden, als
dies beim unmittelbaren Erwerb
der Basiswerte der Fall ist.
–– Der Kauf von Optionen birgt
das Risiko, dass die Option
nicht ausgeübt wird, weil sich
die Preise der Basiswerte nicht
wie erwartet entwickeln, so
dass die vom jeweiligen Teilfonds­
vermögen gezahlte Options­
prämie verfällt. Beim Verkauf
von Optionen besteht die Gefahr,
dass das Teilfondsvermögen zur
Abnahme von Vermögenswerten
zu einem höheren als dem
aktuellen Marktpreis, oder zur
Lieferung von Vermögenswerten
zu einem niedrigeren als dem
aktuellen Marktpreis verpflichtet.
Das Teilfondsvermögen erleidet
dann einen Verlust in Höhe der
14
Preisdifferenz minus der einge­
nommenen Optionsprämie.
–– Auch bei Terminkontrakten
besteht das Risiko, dass das
Teilfondsvermögen infolge einer
unerwarteten Entwicklung des
Marktpreises bei Fälligkeit Ver­
luste erleidet.
Weitere Risikohinweise sind im
vollständigen Verkaufsprospekt
enthalten.
Risikomanagement
Im Rahmen der Teilfonds wird
ein Risikomanagement-Verfahren
eingesetzt, welches es der Verwal­
tungsgesellschaft ermöglicht, das mit
den Anlagepositionen verbundene
Risiko sowie deren jeweiligen Anteil
am Gesamtrisikoprofil des Anlage­
portfolios jederzeit zu überwachen
und zu messen. Es wird ein Verfah­
ren eingesetzt, das eine präzise und
unabhängige Bewertung des Wertes
der OTC-Derivate erlaubt.
Die Verwaltungsgesellschaft über­
wacht den jeweiligen Teilfonds gemäß
des Rundschreibens der Commission
de Surveillance du Secteur Financier
(„CSSF“) 07/308 vom 2. August
2007 nach den Anforderungen des
komplexen Ansatzes und stellt für
den jeweiligen Teilfonds sicher, dass
das mit derivativen Finanzinstrumen­
ten verbundene Gesamtrisiko 100%
des Netto-Teilfondsvermögens nicht
überschreitet und dass somit das
Risiko des Fonds insgesamt 200%
des Netto-Teilfondsvermögens nicht
übersteigt.
Zusätzlich dazu besteht die Mög­
lichkeit für den jeweiligen Teilfonds,
10% des Netto-Teilfondsvermögens
zu entleihen, sofern es sich um
temporäre Kreditaufnahmen handelt
und diese Kreditaufnahmen nicht
Anlagezwecken dienen.
Ein entsprechend erhöhtes Gesamt­
engagement von bis zu 210% kann
die Chancen wie auch die Risiken
einer Anlage signifikant erhöhen
(vgl. insbesondere Risikohinweise
im Abschnitt „Risiken im Zusam­
menhang mit Derivatgeschäften“).
Market Timing
Die Verwaltungsgesellschaft lässt
keine mit dem Market Timing ver­
bundenen Praktiken zu und behält
sich das Recht vor, Aufträge abzu­
lehnen wenn sie vermutet, dass
solche Praktiken eingesetzt werden.
Die Verwaltungsgesellschaft wird
gegebenenfalls die notwendigen
Maßnahmen ergreifen, um die ande­
ren Anleger des Fonds zu schützen.
Late Trading
Unter Late Trading ist die Annah­
me eines Auftrags nach Ablauf der
entsprechenden Annahmefristen
am jeweiligen Bewertungstag
sowie die Ausführung eines sol­
chen Auftrags zu dem an diesem
Tag geltenden Preis auf Basis des
Nettoinventarwerts zu verstehen.
Die Praktik des Late Trading ist nicht
zulässig, da sie die Bestimmungen
des Verkaufspros­pekts des Fonds
verletzt, die vorsehen, dass ein nach
der Limitzeit der Auftragsannahme
eingegangener Auftrag zu dem Preis
ausgeführt wird, der auf dem nächst­
geltenden Anteilwert basiert.
Total Expense Ratio
Total Expense Ratio (TER) ist defi­
niert als das Verhältnis der Ausga­
ben der jeweiligen Teilfonds zum
durchschnittlichen Teilfondsvermö­
gen, mit Ausnahme der angefallenen
Transaktionskosten. Die effektive
Total Expense Ratio wird jährlich
berechnet und im Jahresbericht
veröffentlicht.
Veröffentlichung Ausgabe- und
Rücknahmepreise
Die jeweils gültigen Ausgabeund Rücknahmepreise sowie alle
sonstigen Informationen für die Anteilinhaber können jederzeit am Sitz
der Verwaltungsgesellschaft sowie
bei den Zahlstellen erfragt werden.
Darüber hinaus werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise in jedem
Vertriebsland in geeigneten Medien
(z.B. Internet, elektronische Informationssysteme, Zeitungen, etc.) veröffentlicht. Für Fehler oder Unterlassungen der Preisveröffentlichungen
haften weder die Verwaltungsgesellschaft noch die Zahlstellen.
Kauf/Verkauf
Die Anteile können bei der Verwaltungsgesellschaft und über die
Zahlstellen unter Zahlung des Ausgabeaufschlags erworben oder unter
Zahlung des Rücknahmeabschlags
verkauft werden. Die Fondsanteile
können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen
ausgegeben werden. Anteilsbruchteile werden auf tausendstel kaufmännisch gerundet. Eine Rundung
kann für den jeweiligen Anteilinhaber
oder den jeweiligen Teilfonds vorteilhaft sein.
Der Ausgabepreis ist der Anteilwert
zuzüglich eines Ausgabeaufschlags
zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Die Höhe des Ausgabeaufschlags des jeweiligen Teilfonds
ergibt sich aus der Übersicht „Auf
einen Blick“. Die Verwaltungsgesellschaft kann den Ausgabeaufschlag
zur Abgeltung von Vertriebsleistun-
gen an etwaige vermittelnde Stellen
weitergeben. Der Ausgabepreis
kann sich um Gebühren oder andere
Belastungen erhöhen, die in den
jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
Der Rücknahmepreis ist der
Anteilwert abzüglich eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5% des
Anteilwerts zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Derzeit wird kein
Rücknahmeabschlag erhoben. Der
Rücknahmepreis kann sich außerdem um Gebühren oder andere
Belastungen reduzieren, die in den
jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
Kosten
Zusätzlich zu der in den Tabellen
­aufgeführten Kostenpauschale, können dem jeweiligen Teilfonds weitere
Kosten belastet werden. Details sind
im vollständigen Verkaufsprospekt
enthalten.
Regelmäßiger Sparplan oder
Entnahmepläne
Regelmäßige Sparpläne oder Entnahmepläne werden in bestimmten
Ländern angeboten, in denen der
Fonds über eine Zulassung zum
öffentlichen Vertrieb verfügt. Nähere
Angaben hierzu sind jederzeit auf
Anfrage von der Verwaltungsgesellschaft oder den jeweiligen Vertriebsstellen in den Vertriebsländern des
jeweiligen Fonds erhältlich.
Steuern
Gemäß Art. 129 des Gesetzes vom
20. Dezember 2002 unterliegt das
Fondsvermögen im Großherzogtum
Luxemburg einer Steuer („taxe
d’abonnement“) von zurzeit 0,05%
p.a. bzw. 0,01% p.a., die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende
ausgewiesene Netto-Fondsvermögen
zahlbar ist. Der jeweilige anwendbare
Steuersatz geht aus der Fondsübersicht hervor.
Die Einkünfte des Fonds können
in Ländern, in denen das Fonds­
vermögen angelegt ist, der Quellenbesteuerung unterworfen werden.
In solchen Fällen sind weder Depotbank noch Verwaltungsgesellschaft
zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.
Die steuerliche Behandlung der
Fondserträge beim Anleger hängt von
den für den Anleger im Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab.
Für Auskünfte über die individuelle
Steuerbelastung beim Anleger (insbesondere Steuerausländer) sollte ein
Steuerberater herangezogen werden.
Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung dieses Investmentvermögens
für in Deutschland steuerpflichtige
Anleger können gegebenenfalls dem
vollständigen Verkaufsprospekt entnommen werden.
EU-Zinsbesteuerung
(EU-Quellensteuer)
Im Einklang mit den Bestimmungen
der Richtlinie 2003/48/EG über die
EU-Zinsbesteuerung („Richtlinie“)
welche am 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass eine etwaig anfallende
Quellenbesteuerung für bestimmte
Ausschüttungen bzw. Rückkäufe
von Fondsanteilen von der Luxemburger Zahlstelle einbehalten wird,
wenn der Empfänger dieser Gelder
eine Einzelperson ist, die in einem
anderen EU-Staat ansässig ist. Der
Quellensteuersatz dieser Ausschüttungen und Rückkäufe beträgt
vom 1.7.2008 – 30.6.2011
und nach dem 30.6.2011
20%,
35%.
15
Stattdessen kann die betroffene
Einzelperson die Luxemburger
Zahlstelle ausdrücklich ermächtigen,
die notwendigen steuerlichen Informationen der Steuerbehörde des
jeweiligen Steuerwohnsitzes gemäß
dem Informationsaustausch-System
der Richtlinie offen zu legen.
Alternativ besteht die Möglichkeit,
der Luxemburger Zahlstelle eine Bescheinigung der Steuerbehörde des
jeweiligen Steuerwohnsitzes über
die Befreiung von der genannten
Quellensteuer zu übermitteln.
16
Aufsichtsbehörde
Commission de Surveillance du
Secteur Financier, Luxemburg
Promoter
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
Verwaltungsgesellschaft und
Zentralverwaltung
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
Fondsmanager
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 –190
D-60327 Frankfurt am Main
Vertriebs-, Zahl- und
Informationsstellen
Luxemburg
Deutsche Bank Luxembourg S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
Informationen
Weitere Informationen, den voll­
ständigen Verkaufsprospekt sowie
den Halbjahres- und Jahresbericht
erhalten Sie kostenfrei bei den
­genannten Zahlstellen sowie bei
Deutschland
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
und deren Filialen
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
Deutsche Bank Privat- und
Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72
D-60486 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Anlageberater
(für den Teilfonds db PrivatMandat
Invest – Ertrag Plus):
Independent Derivatives
Consulting (IDC)
Höllsteinstraße 2
61350 Bad Homburg v. d. Höhe
als vertraglich gebundener Vermittler
für die
Exclusive Private Finance GmbH
Gaisbergstraße 40
69115 Heidelberg
Depotbank
State Street Bank Luxembourg S.A.
49, Avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Wirtschaftsprüfer
KPMG Audit S.à.r.l.
9, Allée Scheffer
L-2520 Luxemburg
17
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L -1115 Luxemburg
Telefon: 00 352 4 21 01-1
Telefax: 00 352 4 21 01-900
Verkaufsbeschränkung
Die ausgegebenen Anteile dieses Fondsvermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in
­denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft oder einem
von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde
und der Verwaltungsgesellschaft vorliegt, handelt es sich bei diesem Prospekt nicht um ein öffentliches Angebot zum Erwerb
von Investmentanteilen bzw. darf dieser Prospekt nicht zum Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots verwendet werden.
Die hier genannten Informationen und Anteile des Fondsvermögens sind nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten
von Amerika oder an US-Personen bestimmt (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von
Amerika sind oder dort ihr Domizil haben, sowie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß der Gesetze
der ­Vereinigten Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten
gegründet wurden). Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch an oder für
­Rechnung von US-Personen angeboten oder verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von
Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig.
Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verteilung dieses Prospekts
und das Anbieten der Anteile kann auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anleger, die als
­„Restricted Persons“ im Sinne der US-Regelung No. 2790 der „National Association of Securities Dealers“ (NASD 2790)
anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Fondsvermögen der Verwaltungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen.
Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur von Personen verwendet werden, die dafür über eine ausdrückliche schrift­
liche Erlaubnis der Verwaltungsgesellschaft (direkt oder indirekt über entsprechend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen.
­Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den Unterlagen enthalten sind, sind
von der Verwaltungsgesellschaft nicht autorisiert.
Die Unterlagen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft öffentlich zugänglich.
016 30566 60
Die deutsche Fassung des Verkaufsprospekts ist maßgeblich. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Hinblick auf Anteile des
Fonds, die an Anleger in dem jeweiligen Land verkauft wurden, für sich selbst und den Fonds Übersetzungen in Sprachen
solcher Länder als verbindlich erklären, in welchen solche Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind.