db PrivatMandat Invest
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DWS Investment S.A. db PrivatMandat Invest Vereinfachter Verkaufsprospekt 7. Mai 2011 : Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 31.1.2011. Inhalt Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundes republik Deutschland 1 Vereinfachter Verkaufsprospekt db PrivatMandat Invest auf einen Blick 2 Management 17 Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen 17 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Vollständiger und vereinfachter Verkaufsprospekt, Verwaltungsreglement, Halbjahres- und Jahresberichte, Ausgabeund Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen erhältlich. Rücknahme- und Umtauschanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an die Anleger ausgezahlt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind: Deutsche Bank AG Taunusanlage 12 D-60325 Frankfurt am Main und deren Filialen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Theodor-Heuss-Allee 72 D-60486 Frankfurt am Main und deren Filialen Widerrufsrecht gemäß § 126 InvG: Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Widerrufsrecht); dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i. S. d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist gegenüber der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden. 1 db PrivatMandat Invest Anlagepolitik und weitere Informationen Das in diesem vereinfachten Verkaufsprospekt beschriebene rechtlich unselbstständige Investmentvermögen ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds commun de placement) in Form eines UmbrellaFonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes über die Organismen für die gemeinsame Anlage von Wertpapieren vom 20. Dezember 2002 („Gesetz vom 20. Dezember 2002“) und erfüllt die Vorschriften der Richtlinien 2001/108/EG und 2001/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 (OGAW im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG) sowie die Vorschriften der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 über bestimmte Definitionen des geänderten Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Großherzogliche Verordnung vom 8. Februar 2008“), durch die die Richtlinie 2007/16/EG1 („Richtlinie 2007/16/EG“) in Luxemburger Recht umgesetzt wurde. die Finanzinstrumente, die für unter die geänderte Richtlinie 85/611/EWG fallenden OGAW in Frage kommen, zu beachten sind.2 Dieser vereinfachte Prospekt enthält zusammenfassend die wichtigsten Informationen über den Fonds db PrivatMandat Invest. Der vollständige Verkaufsprospekt enthält die weiteren Regelungen, ergänzt durch den Halbjahres- und Jahresbericht. db PrivatMandat Invest auf einen Blick Der Fonds db PrivatMandat Invest ist ein sogenannter Umbrellafonds im Sinne von Artikel 133 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über die Organismen für gemeinschaft liche Anlagen. Dem Anleger können nach freiem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ein oder mehrere Teilfonds angeboten werden. Die Gesamtheit der Teilfonds ergibt den Umbrellafonds. Jeder Anteilinhaber ist über den Teilfonds am Fonds beteiligt. Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. in der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die Leitlinien des „Committee of European Securities Regulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument „CESR’s guidelines concerning eligible assets for investment by UCITS“ in der jeweils gültigen Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen, die in Bezug auf Bezüglich der Rechtsbeziehungen der Anteilinhaber untereinander wird jeder Teilfonds als gesonderte Einheit behandelt. Im Verhältnis zu Dritten haften die Vermögenswerte eines Teilfonds lediglich für die Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Die im Allgemeinen Teil des Verwaltungsreglements aufgeführten Anlagebeschränkungen gelten für jeden Teilfonds gesondert, jedoch 1 Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen („Richtlinie 2007/16/EG“). 2 vgl. CSSF-Rundschreiben 08-339 in der jeweils gültigen Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible assets for investment by UCITS – March 2007, Ref.: CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning eligible assets for investment by UCITS – The classification of hedge fund indices as financial indices – July 2007, Ref.:CESR/07-434. 2 sind die Anlagegrenzen in Artikel 4 Absatz B k) Satz 2 auf den Fonds in seiner Gesamtheit anzuwenden. Es können jederzeit weitere Teilfonds aufgelegt und/oder ein oder mehrere bestehende Teilfonds aufgelöst oder zusammengelegt werden. Insofern wird eine entsprechende Anpassung der Verkaufsunterlagen erfolgen. Der Umbrellafonds db PrivatMandat Invest besteht zurzeit aus folgenden Teilfonds: db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus db PrivatMandat Invest – Balance db PrivatMandat Invest – Wachstum Alle Teilfonds können jeweils bis zu 10% des Netto-Teilfondsvermögens in Anteilen an reglementierten offenen Immobilienfonds anlegen. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist jeweils in die Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Anlage in Anteilen an Zielfonds Wird das Fondsvermögen in Anteile anderer Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungs gesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so werden durch die Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen anderer Fonds dem Fondsvermögen keine Gebühren belastet. Die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale für den auf Anteile an solchen verbundenen Investmentvermögen entfallenden Teil wird um die von den erworbenen Investmentvermögen berechnete Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale gekürzt, gegebenenfalls bis zu ihrer gesamten Höhe (Differenzmethode). Umtausch von Anteilen Die Anteilinhaber eines Teilfonds können jederzeit über eine der Zahlstellen oder die Verwaltungsgesellschaft einen Teil oder alle ihre Anteile in Anteile eines anderen Teilfonds umtauschen. Dieser Umtausch erfolgt zum Anteilwert. Soweit die Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegen, die von anderen Gesellschaften aufgelegt oder verwaltet werden ist zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem jeweiligen Fondsvermögen berechnet werden. Die Anlage in Zielfonds kann zu Kostendoppelbelastungen führen, insbesondere zu doppelten Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der Ebene des jeweiligen Teilfonds als auch auf der Ebene eines Zielfonds Gebühren anfallen. Der jeweilige Teilfonds wird dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe unterliegen. Nähere Angaben zur maximalen Verwaltungsvergütung der Zielfonds befinden sich im nachfolgenden Abschnitt in der jeweiligen Übersichtstabelle der Teilfonds. Im Jahresbericht wird angegeben, wie hoch der Anteil der Verwaltungsvergütung maximal ist, welche einerseits der Fonds sowie andererseits die Zielfonds zu tragen haben. 3 db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus ist es, für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken der nationalen und internationalen Kapitalmärkte mittelbis langfristig eine – abhängig von der jeweiligen Kapitalmarktsituation – über Geldmarktniveau liegende absolute Rendite zu erzielen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Es wird angestrebt, das Anlageziel unter ständiger Berücksichtigung und aktiver Steuerung des Risikos zu erreichen. Für diese Steuerung werden bestimmte Risikomaße genutzt. Das zentrale Risikomaß ist hierbei der so genannte Value-at-Risk (VaR). Der Value-at-Risk misst, welchen Wert der Verlust des Fonds mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit in einer gewissen Zeit nicht überschreitet. Zur Berechnung wird in diesem Fall eine Wahrscheinlichkeit von 99% und ein Zeitraum von 10 Tagen herangezogen. Konkret wird für den Teilfonds wird ein VaR von maximal 7,5% angestrebt. Das bedeutet, dass bei einem Zeithorizont von 10 Tagen, mit einer Wahrscheinlichkeit von 99%, ein möglicher Verlust nicht größer als 7,5% sein wird. Anders ausgedrückt: Die Wahrscheinlichkeit, einen Wertverlust von mehr als 7,5% innerhalb von 10 Tagen zu erleiden, liegt bei 1%. Bei Überschreitung des gesetzten maximalen VaR wird das Fondsmanagement geeignete Maßnahmen ergreifen, um das VaR kurzfristig wieder unter diese Grenze zu führen, also das Verlustrisiko zu reduzieren. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die bei kontrolliertem Risiko einen auf mittel- bis langfristige Sicht vergleichsweise stetigen Ertrag erzielen wollen. Es kann aber keine Zusage für die Erreichung dieses Ziels gegeben werden. Bei der Anlagestrategie handelt es sich um eine aktiv und systematisch gemanagte Strategie, die u. a. umgesetzt wird durch folgende Instrumente: –– fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere –– Geldmarktinstrumente –– Absolute- und Total Return Instrumente –– Derivate (z. B. Futures und Optionen) –– flexibel gemanagte „Bonus*- und Diskont-Strukturen**“ Des Weiteren können zur Optimierung des Anlageerfolgs weitere Instrumente eingesetzt werden. Der Teilfonds kann variabel und je nach Marktlage in folgende Märkte investieren (keine abschließende Nennung): –– Geldmarkt (Geldmarktinstrumente; Geldmarktfonds; geldmarktnahe Fonds; Einlagen) –– Rentenmarkt (Rentenfonds; Inflation Linked Bonds; Zertifikate, denen Renten zugrunde liegen, z. B. Rentenindizes oder -baskets) –– Immobilienmarkt (reglementierte offene Immobilienfonds) –– Sonstige (Asset Backed Securities inkl. Mortgage Backed Securities (maximal 20% des Teilfondsvermögens); gemischte Fonds; Genussscheine; Optionsanleihen; Wandelanleihen) Bei den Asset Backed Securities handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002. Der Anteil von offenen Immobilienfonds ist auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Des Weiteren müssen diese Anlagen einer der Luxemburger Aufsicht gleichwertigen Aufsicht unterliegen sowie den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Im Rahmen der Anlagepolitik kann das Teilfondsvermögens je nach Marktlage auch in Vermögenswerte investiert werden, die generell chancenreicher, aber auch generell schwankungsintensiv sein können. Dazu gehören u.a. (keine abschließende Nennung) Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit Emerging Markets Bezug (d. h. insbesondere Aktien- oder Rentenanlagen von Emittenten, die in Schwellenländern ansässig sind oder dort ihren Sitz haben. Als Schwellenländer werden all jene Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der International Finance Corporation (IFC) als nicht entwickelte Industrieländer betrachtet werden), aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Devisengeschäfte, Zertifikate auf Finanzindices, insbesondere – aber nicht abschließend - Zertifikate auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 4 Absatz A e). Abweichend von Artikel 4 A. j) des Verwaltungsreglements – Allgemeiner Teil kann das Fondsvermögen in Zertifikate auf Rohstoffe/Edelmetalle investiert werden, sofern es sich dabei um 1:1 Produkte handelt, die Zertifikate die Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 08. Februar 2008 erfüllen und der Erwerb nicht zu einer physischen Lieferung des unterliegenden Rohstoffes oder Edelmetalls führt oder berechtigt. *„Bonus-Strukturen“ zahlen dem Investor einen vorher definierten Betrag (den so genannten Bonus) aus, wenn sich der Wert des Basiswertes (dies kann z. B. eine Aktie oder ein anerkannter Finanzindex sein) während der Laufzeit der Bonus-Struktur innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegt. Diese Bandbreite wird durch die Kursschwelle (auch Barriere oder Sicherheitslevel genannt) und den Bonus-Level definiert. Diese beiden Schwellen sind für die Bonus-Struktur entscheidend und machen den Unterschied zu einem Direktinvestment aus. Bei der Emission der Bonus-Struktur wird das Bonus-Level oberhalb des Marktkurses des Basiswertes und die Kursschwelle unterhalb festgelegt. **Mit einer „Diskont-Struktur“ partizipiert der Anleger an der Wertentwicklung eines Basiswertes. Wirtschaftlich betrachtet erhält er einen „Preisabschlag“ gegenüber dem aktuellen Kurs des Basiswerts – den so genannten Diskont. Dafür ist die Partizipation an der Wertentwicklung des Basiswertes auf einen vorab definierten Höchstbetrag begrenzt. 4 DB PRIVATMANDAT INVEST – ERTRAG PLUS Wertentwicklung im Überblick in % 4 2 +2,2 0 -2 -4 -3,9 -6 -8 -6,0 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.9.2010 db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus (Fortsetzung) Außerdem kann das Fondsvermögen in offene Hedgefonds und Zertifikate auf Hedgefonds investiert werden. Dabei ist der Erwerb von Zertifikaten auf Hedgefonds nur zulässig sofern es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere im Sinne des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 08. Februar 2008 und zudem um 1:1-Produkte handelt. Der Erwerb von offenen Hedgefonds ist dabei auf 10% des Fondsvermögens beschränkt. Ferner müssen bei einer direkten Anlage in offene Hedgefonds diese einer der Luxemburger Aufsicht gleichwertigen Aufsicht unterliegen und entsprechend handelbar und liquide sein. Des Weiteren müssen diese Anlagen den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 08. Februar 2008 entsprechen. Die direkte Anlage in offene Hedgefonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 4. B. h) im Verwaltungsreglement – Allgemeiner Teil einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, gegen Euro abgesichert werden. In Übereinstimmung mit den in Artikel 4 Absatz B des Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere – aber nicht abschließend – Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zugrunde liegen, wie z. B. Aktienindizes und Aktienbaskets, und v.a. inklusive Finanztermingeschäfte. Das Fondsmanagement kann insbesondere Futures und Optionen zu Anlage- und Absicherungszwecken einsetzen. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. ISIN-Code LU0110174793 Wertpapierkennnummer 926 268 Teilfondswährung EUR Auflegungsdatum 3.4.2000 Erstausgabepreis 1.000,– EUR Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag 2% (vom Anteilinhaber zu tragen) Umtauschgebühr 0%; der Umtausch erfolgt zum Anteilwert. (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmeabschlag bis zu 2,5%; zzt. 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Ertragsverwendung Ausschüttung Kostenpauschale 1,5% p.a. (zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*) (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a. bei der Anlage in Anteile anderer Fonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. *Bis zum 30.9.2011: Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Teilfondsvermögen eine erfolgsbezogene Vergütung. Die erfolgsbezogene Vergütung entspricht 25% des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfondsvermögens die Zielrendite (EONIA + 150bps p.a.) übersteigt (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Liegt die Anteilwertentwicklung im folgenden Abrechnungszeitraum unter der kumulierten Entwicklung der Zielrendite (seit 21. Juli 2008), wird keine erfolgsabhängige Vergütung abgerechnet. Nur wenn die kumulierte Zielrendite am Ende eines Abrechnungszeitraums von der Anteilwertentwicklung übertroffen wird, fällt die oben beschriebene erfolgsabhängige Vergütung an. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Halbjahres unter der Wertentwicklung der Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst und dem Fondsvermögen zugeführt. Eine am Ende des Halbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Ab 1.10.2011: Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% des Fondsvolumens pro Jahr nicht übersteigen. Anlageberater Der Fondsmanager hat die Gesellschaft Independent Derivatives Consulting (IDC), Bad Homburg v. d. Höhe, als Anlageberater des Teilfonds db PrivatMandat Invest – Einkommen benannt. Der Anlageberater ist eine Gesellschaft, die als Finanzunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 10 des deutschen Gesetzes über das Kreditwesen (nachstehend „KWG“) im Bereich der Anlageberatung tätig ist. Der Anlageberater wird gem. § 2 Abs. 10 KWG als vertraglich gebundener Vermittler für die Exclusive Private Finance GmbH, Gaisbergstr. 40, 69115 Heidelberg tätig. Die Exclusive Private Finance GmbH ist ein Wertpapierhandelsunternehmen, das u. a. über die nach § 1 Abs. 1 a S. 2 Nr. 1 a KWG erforderliche Lizenz für das Betreiben der Anlageberatung verfügt und haftendes Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 10 S. 1 KWG ist. 5 db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus (Fortsetzung) Ausgabe von Anteilsbruchteilen Valuta Laufzeitende Taxe d’abonnement (vom Fonds zu tragen) Anlegerprofil Veröffentlichung der Hinterlegung des Verwaltungsreglements im Mémorial Allgemeiner Teil Besonderer Teil Inkrafttreten des Verwaltungsreglements Allgemeiner Teil Besonderer Teil Die Fondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei Tage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwertes erfolgt zwei Tage nach der Rücknahme der Anteile. unbefristet 0,05% p.a. Renditeorientiert 26.4.2011 26.4.2011 7.5.2011 7.5.2011 Besonderer Risikohinweis Die Anlage in Hedgefonds birgt ein entsprechend hohes Risiko des Kapitalverlustes. Hedgefonds entwickeln sich tendenziell unabhängig von der Entwicklung der internationalen Aktien- und Anleihenmärkte, abhängig von der Hedgefonds-Strategie kann es zur Verstärkung der allgemeinen Marktentwicklung oder markant gegenläufigen Entwicklung kommen. Das Vermögen von Hedgefonds kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Schwankungsbreite aufweisen, d. h. es kann auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein. Im Extremfall kann es bei ungarantierten Hedgefondsprodukten zu Totalverlusten des eingesetzten Teilfondsvermögens kommen. Ergänzende Hinweise zu Anlagen in Hedgefonds entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Allgemeine Risikohinweise“. 6 db PrivatMandat Invest – Balance Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Invest – Balance ist es, für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Chance und Risiken der nationalen und internationalen Kapitalmärkte an der Entwicklung der Kapitalmärkte zu partizipieren und mittel- bis langfristig ein positives Anlage ergebnis zu erzielen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die eine Mischung aus vergleichsweise risikoärmeren Vermögenswerten (wie z. B. Renten) und chancenreicheren, aber vergleichsweise schwankungsintensiveren Vermögenswerten (wie z. B. Aktien) sowie eine Streuung in Anlagen mit niedrigem und erhöhtem Risiko bevorzugen und gleichzeitig ein gewisses Verlustrisiko in Kauf nehmen. Der Teilfonds kann variabel und je nach Marktlage in folgende Märkte investieren (keine abschließende Nennung): –– Geldmarkt (Geldmarktinstrumente; Geldmarktfonds; geldmarktnahe Fonds; Einlagen) –– Rentenmarkt (Rentenfonds; Inflation Linked Bonds; Zertifikate und Derivate, denen Renten zugrunde liegen, z. B. Rentenindizes oder -baskets) –– Immobilienmarkt (reglementierte offene Immobilienfonds) –– Sonstige (Asset Backed Securities inkl. Mortgage Backed Securities (maximal 20% des Teilfondsvermögens); gemischte Fonds; Genussscheine; Optionsanleihen; Wandelanleihen) Bei den Asset Backed Securities handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002. Der Anteil von offenen Immobilienfonds ist auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Des Weiteren müssen diese Anlagen einer der Luxemburger Aufsicht gleichwertigen Aufsicht unterliegen sowie den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Im Rahmen der Anlagepolitik kann das Teilfondsvermögens je nach Marktlage bis maximal 70% des Teilfondsvermögens in Vermögenswerte investiert werden, die generell chancenreicher, aber auch generell schwankungsintensiv sein können. Dazu gehören u.a. (keine abschließende Nennung) Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit Emerging Markets Bezug (d. h. insbesondere Aktien- oder Rentenanlagen von Emittenten, die in Schwellenländern ansässig sind oder dort ihren Sitz haben. Als Schwellenländer werden all jene Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der International Finance Corporation (IFC) als nicht entwickelte Industrieländer betrachtet werden), aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Devisengeschäfte, Zertifikate auf Finanzindices, insbesondere – aber nicht abschließend – Zertifikate auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 4 Absatz A e). Abweichend von Artikel 4 A. j) des Verwaltungsreglements – Allgemeiner Teil kann das Fondsvermögen in Zertifikate auf Rohstoffe/Edelmetalle investiert werden, sofern es sich dabei um 1:1-Produkte handelt, die Zertifikate die Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 08. Februar 2008 erfüllen und der Erwerb nicht zu einer physischen Lieferung des unterliegenden Rohstoffes oder Edelmetalls führt oder berechtigt. Außerdem kann das Fondsvermögen in offene Hedgefonds und Zertifikate auf Hedgefonds investiert werden. Dabei ist der Erwerb von Zertifikaten auf Hedgefonds nur zulässig sofern es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere im Sinne des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 08. Februar 2008 und zudem um 1:1-Produkte handelt. Der Erwerb von offenen Hedgefonds ist dabei auf 10% des Fondsvermögens beschränkt. Ferner müssen bei einer direkten Anlage in offene Hedgefonds diese einer der Luxemburger Aufsicht gleichwertigen Aufsicht unterliegen und entsprechend handelbar und liquide sein. Des Weiteren müssen diese Anlagen den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in Hedgefonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 4. B. h) im Verwaltungsreglement – Allgemeiner Teil einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, gegen Euro abgesichert werden. In Übereinstimmung mit den in Artikel 4 Absatz B des Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere – aber nicht abschließend – Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zugrunde liegen, wie z. B. Aktienindizes und Aktienbaskets, und v.a. inklusive Finanz termingeschäfte. Das Fondsmanagement kann insbesondere Futures und Optionen zu Anlageund Absicherungszwecken einsetzen. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. DB PRIVATMANDAT INVEST – BALANCE – vs. Vergleichsindex Wertentwicklung im Überblick in % 12 +6,9 6 +5,5 0 -6 -2,5 -7,0 -12 -14,5 -18 -24 1 Jahr -20,8 3 Jahre 5 Jahre db PrivatMandat Invest – Balance – Vergleichsindex: 35% MSCI World, 15% MSCI Europe, 50% EONIA seit dem 21.7.2008 (vorher: 5% 1 Monat Euribor, 45% JPM EMU Bond Index 1-10y, 28% DJ EURO STOXX 50, 15% S&P 500, 7% MSCI Asia)* Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.9.2010 * Ab dem 1.10.2011: als Berechnungsgröße dient die Wertentwicklung des IBOXX Euro DESOV TR1-3 zuzüglich 250 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). 7 db PrivatMandat Invest – Balance (Fortsetzung) ISIN-Code Wertpapierkennnummer Teilfondswährung Auflegungsdatum Erstausgabepreis Anteilwertberechnung Ausgabeaufschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Umtauschgebühr (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmeabschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Ertragsverwendung Kostenpauschale (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei der Anlage in Anteile anderer Fonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Ausgabe von Anteilsbruchteilen Valuta Laufzeitende LU0110176657 926 269 EUR 3.4.2000 1.000,- EUR jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main 2,5% 0%; der Umtausch erfolgt zum Anteilwert. bis zu 2,5%; zzt. 0% Ausschüttung 1,75% p.a. (zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*) 3,25% p.a. Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. Die Fondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei Tage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwertes erfolgt zwei Tage nach der Rücknahme der Anteile. unbefristet *Bis zum 30.9.2011: Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft eine erfolgsbezogene Vergütung, die an jedem Bewertungstag berechnet und jährlich abgerechnet wird. Die erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich auf 25% des Betrags um den die jeweilige Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer als Vergleich herangezogenen Anlage, übertrifft. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres setzt sich die Vergleichsanlage aus den Komponenten 35% MSCI Welt, 15% MSCI Europa, 50% EONIA (jeweils umgerechnet in Euro) zusammen. Innerhalb des Geschäftsjahres führen die unterschiedlichen Wertentwicklungen der Indices zu abweichenden prozentualen Gewichtungen der einzelnen Komponenten innerhalb der Vergleichsanlage. Zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres des Teilfonds wird die prozentuale Gewichtung der Komponenten in der Vergleichsanlage wieder auf die vorgenannten Prozentsätze zurückgestellt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird ermittelt durch den Vergleich der Entwicklung der Vergleichsanlage mit der Entwicklung des Anteilwerts. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung des Vergleichmaßstabes, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst und dem Fondsvermögen zugeführt. Eine am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Sofern in einem Geschäftsjahr die Wertentwicklung des Teilfonds weniger als der Vergleichsmaßstab betragen sollte, wird die Differenz zwischen der tatsächlichen Wertentwicklung und dem Vergleichsmaßstab nicht auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen. Ab dem 1.10.2011: Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fondsvermögen eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrages entspricht, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Anlage übertrifft. Als Berechnungsgröße dient die Wertentwicklung des IBOXX Euro DESOV TR1-3 zuzüglich 250 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa anfallende erfolgsbezogene Vergütung im Fondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Die Berechnungsgrundlage für die Zielrendite wird am Anfang eines jeden Geschäftsjahres auf den bis dahin höchsten Anteilwert aus den vorhergehenden Bewertungsstichtagen (ab dem 1.10.2011), bereinigt um etwaige Ausschüttungen und Steuerabschläge gemäß BVI-Methode, sowie dem An teilwert vom 1.10.2011 zurückgesetzt. Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% des Fondsvolumens pro Jahr nicht übersteigen. 8 db PrivatMandat Invest – Balance (Fortsetzung) Taxe d’abonnement (vom Teilfonds zu tragen) Anlegerprofil Veröffentlichung der Hinterlegung des Verwaltungsreglements im Mémorial Allgemeiner Teil Besonderer Teil Inkrafttreten des Verwaltungsreglements Allgemeiner Teil Besonderer Teil 0,05% p.a. Wachstumsorientiert 26.4.2011 26.4.2011 7.5.2011 7.5.2011 Besonderer Risikohinweis Die Anlage in Hedgefonds birgt ein entsprechend hohes Risiko des Kapitalverlustes. Hedgefonds entwickeln sich tendenziell unabhängig von der Entwicklung der internationalen Aktien- und Anleihenmärkte, abhängig von der Hedgefonds-Strategie kann es zur Verstärkung der allgemeinen Marktentwicklung oder markant gegenläufigen Entwicklung kommen. Das Vermögen von Hedgefonds kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Schwankungsbreite aufweisen, d. h. es kann auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein. Im Extremfall kann es bei ungarantierten Hedgefondsprodukten zu Totalverlusten des eingesetzten Teilfondsvermögens kommen. Ergänzende Hinweise zu Anlagen in Hedgefonds entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Allgemeine Risikohinweise“. 9 db PrivatMandat Invest – Wachstum Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Invest – Wachstum ist es, für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Chance und Risiken der nationalen und internationalen Kapitalmärkte lang fristig ein positives Anlageergebnis zu erzielen und – abhängig von der jeweiligen Kapitalmarkt situation – vorwiegend an der Entwicklung der weltweiten Aktienmärkte zu partizipieren. Der Teilfonds können jedoch auch in andere – nicht direkt vom Aktienmarkt abhängige – Instrumente investieren. Es kann jedoch keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf gesteigerte Erträge, überwiegend durch Kursge winne, legen und gleichzeitig auch größere Verlustrisiken in Kauf nehmen. Im Rahmen der Anlagepolitik kann das Teilfondsvermögens je nach Marktlage bis maximal 90% des Teilfondsvermögens in Vermögenswerte investiert werden, die generell chancenreicher, aber auch generell schwankungsintensiv sein können. Dazu gehören u.a. (keine abschließende Nennung) Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit Emerging Markets Bezug (d. h. insbesondere Aktien- oder Rentenanlagen von Emittenten, die in Schwellenländern ansässig sind oder dort ihren Sitz haben. Als Schwellenländer werden all jene Länder angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der International Finance Corporation (IFC) als nicht entwickelte Industrieländer betrachtet werden), Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Devisengeschäfte, Zertifikate auf Finanzindices, insbesondere – aber nicht abschließend – Zertifi kate auf Warentermin-, Edelmetall- und Rohstoffindices und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 4 Absatz A e). Abweichend von Artikel 4 A. j) des Verwaltungsreglements – Allgemeiner Teil kann das Fondsvermö gen in Zertifikate auf Rohstoffe/Edelmetalle investiert werden, sofern es sich dabei um 1:1-Produkte handelt, die Zertifikate die Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 erfüllen und der Erwerb nicht zu einer physischen Lieferung des unterliegenden Rohstoffes oder Edelmetalls führt oder berechtigt. Außerdem kann das Fondsvermögen in offene Hedgefonds und Zertifikate auf Hedgefonds inves tiert werden. Dabei ist der Erwerb von Zertifikaten auf Hedgefonds nur zulässig, sofern es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere im Sinne des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 und zudem um 1:1-Produkte handelt. Der Erwerb von offenen Hedgefonds ist dabei auf 10% des Fondsvermögens beschränkt. Ferner müssen bei einer direkten Anlage in offene Hedgefonds diese einer der Luxemburger Aufsicht gleichwertigen Aufsicht unterliegen und entsprechend handelbar und liquide sein. Des Weiteren müssen diese Anlagen den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verord nung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in Hedgefonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 4. B. h) im Verwaltungsreglement – Allgemeiner Teil einzubeziehen. Der Teilfonds kann außerdem variabel und je nach Marktlage in folgende Märkte investieren (keine abschließende Nennung): –– Geldmarkt (Geldmarktinstrumente; Geldmarktfonds; geldmarktnahe Fonds; Einlagen) –– Rentenmarkt (Rentenfonds; Inflation Linked Bonds; Zertifikate und Derivate, denen Renten zugrunde liegen, z. B. Rentenindizes oder -baskets) –– Immobilienmarkt (reglementierte offene Immobilienfonds) –– Sonstige (Asset Backed Securities inkl. Mortgage Backed Securities (maximal 20% des Teilfonds vermögens); gemischte Fonds; Genussscheine; Optionsanleihen; Wandelanleihen) Bei den Asset Backed Securities handelt es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002. Der Anteil von offenen Immobilienfonds ist auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Des Weiteren müssen diese Anlagen einer der Luxemburger Aufsicht gleichwertigen Aufsicht unterliegen sowie den übrigen Voraussetzungen des Artikels 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 entsprechen. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert werden. In Übereinstimmung mit den in Artikel 4 Absatz B des Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere – aber nicht abschließend – Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zugrunde liegen, wie z. B. Aktienindizes und Aktienbaskets, und v.a. inklusive Finanzter mingeschäfte. Das Fondsmanagement kann insbesondere Futures und Optionen zu Anlage- und Absicherungszwecken einsetzen. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. 10 DB PRIVATMANDAT INVEST – WACHSTUM – vs. Vergleichsindex Wertentwicklung im Überblick in % 15,0 7,5 +10,0 +3,9 +1,5 0,0 -7,5 -15,0 -13,4 -22,5 -30,0 -11,2 -22,3 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre db PrivatMandat Invest – Wachstum – Vergleichsindex: 50% MSCI World, 25% MSCI Europe, 25% EONIA seit dem 21.7.2008 (vorher: 5% 1 Monat Euribor, 20% JPM EMU Bond Index 1-10y, 41% DJ EURO STOXX 50, 23% S&P 500, 11% MSCI Asia)* Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.9.2010 * Ab dem 1.10.2011: als Berechnungsgröße dient die Wertentwicklung des IBOXX Euro DESOV TR1-3 zuzüglich 350 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). db PrivatMandat Invest – Wachstum (Fortsetzung) ISIN-Code Wertpapierkennnummer Teilfondswährung Auflegungsdatum Erstausgabepreis Anteilwertberechnung Ausgabeaufschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Umtauschgebühr (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmeabschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Ertragsverwendung Kostenpauschale (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei der Anlage in Anteile anderer Fonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Ausgabe von Anteilsbruchteilen Valuta LU0110177036 926 270 EUR 3.4.2000 1.000,- EUR jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main 3% 0%; der Umtausch erfolgt zum Anteilwert. bis zu 2,5%; zzt. 0% Ausschüttung 1,95% p.a. (zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*) 3,25% p.a. Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. Die Fondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Beim Kauf erfolgt die Belastung des Gegenwertes zwei Tage nach der Anteilausgabe. Die Gutschrift des Gegenwertes erfolgt zwei Tage nach der Rücknahme der Anteile. * Bis zum 30.9.2011: Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft eine erfolgsbezogene Vergütung, die an jedem Bewertungstag berechnet und jährlich abgerechnet wird. Die erfolgsbezogene Vergütung beläuft sich auf 25% des Betrags um den die jeweilige Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer als Vergleich herangezogenen Anlage, übertrifft. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres setzt sich die Vergleichsanlage aus den Komponenten 50% MSCI Welt, 25% MSCI Europa, 25% EONIA (jeweils umgerechnet in Euro) zusammen. Innerhalb des Geschäftsjahres führen die unterschiedlichen Wertentwicklungen der Indices zu abweichenden prozentualen Gewichtungen der einzelnen Komponenten innerhalb der Vergleichsanlage. Zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres des Teilfonds wird die prozentuale Gewichtung der Komponenten in der Vergleichsanlage wieder auf die vorgenannten Prozentsätze zurückgestellt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird ermittelt durch den Vergleich der Entwicklung der Vergleichsanlage mit der Entwicklung des Anteilwerts. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter der Wertentwicklung des Vergleichmaßstabes, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst und dem Fondsvermögen zugeführt. Eine am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Sofern in einem Geschäftsjahr die Wertentwicklung des Teilfonds weniger als der Vergleichsmaßstab betragen sollte, wird die Differenz zwischen der tatsächlichen Wertentwicklung und dem Vergleichsmaßstab nicht auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen. Ab dem 1.10.2011: Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fondsvermögen eine erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrages entspricht, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten Anlage übertrifft. Als Berechnungsgröße dient die Wertentwicklung des IBOXX Euro DESOV TR1-3 zuzüglich 350 Basispunkte (Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und jährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa anfallende erfolgsbezogene Vergütung im Fondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftsjahres unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine im jeweiligen Geschäftsjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des Geschäftsjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden. Die Berechnungsgrundlage für die Zielrendite wird am Anfang eines jeden Geschäftsjahres auf den bis dahin höchsten Anteilwert aus den vorhergehenden Bewertungsstichtagen (ab dem 1.10.2011), bereinigt um etwaige Ausschüttungen und Steuerabschläge gemäß BVI-Methode, bzw. dem An teilwert vom 1.10.2011 zurückgesetzt. Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% des Fondsvolumens pro Jahr nicht übersteigen. 11 db PrivatMandat Invest – Wachstum (Fortsetzung) Laufzeitende Taxe d’abonnement (vom Teilfonds zu tragen) Anlegerprofil Veröffentlichung der Hinterlegung des Verwaltungsreglements im Mémorial Allgemeiner Teil Besonderer Teil Inkrafttreten des Verwaltungsreglements Allgemeiner Teil Besonderer Teil unbefristet 0,05% p.a. Wachstumsorientiert 26.4.2011 26.4.2011 7.5.2011 7.5.2011 Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Besonderer Risikohinweis Die Anlage in Hedgefonds birgt ein entsprechend hohes Risiko des Kapitalverlustes. Hedgefonds entwickeln sich tendenziell unabhängig von der Entwicklung der internationalen Aktien- und Anleihenmärkte, abhängig von der Hedgefonds-Strategie kann es zur Verstärkung der allgemeinen Marktentwicklung oder markant gegenläufigen Entwicklung kommen. Das Vermögen von Hedgefonds kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Schwankungsbreite aufweisen, d. h. es kann auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein. Im Extremfall kann es bei ungarantierten Hedgefondsprodukten zu Totalverlusten des eingesetzten Teilfondsvermögens kommen. Ergänzende Hinweise zu Anlagen in Hedgefonds entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Allgemeine Risikohinweise“. 12 Anlegerprofile Anlegerprofil „renditeorientiert“ Der Fonds ist für den rendite orientierten Anleger konzipiert, der Kapitalwachstum durch Zinserträge und mögliche Kursgewinne erzielen will. Den Ertragserwartungen ste hen moderate Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie geringe Bonitätsrisiken gegenüber, sodass Kursverluste mittel- bis langfristig unwahrscheinlich sind. Anlegerprofil „wachstumsorientiert“ Der Fonds ist für den wachstums orientierten Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der Kapitalzuwachs überwie gend aus Aktien- und Währungs chancen erreichen will. Sicherheit und Liquidität werden den Ertrags aussichten untergeordnet. Damit verbunden sind höhere Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie Bonitätsrisiken, die zu mögli chen Kursverlusten führen können. Wertentwicklung Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag nicht zurück zuerhalten. Einsatz von Derivaten Der jeweilige Teilfonds kann – vor behaltlich eines geeigneten Risiko managementsystems – in jeglichen Derivaten investieren, die von Ver mögensgegenständen, die für den Teilfonds erworben werden dürfen, oder von Finanzindizes, Zinssätzen, Wechselkursen oder Währungen abgeleitet sind. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanz terminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Diese kön nen nicht nur zur Absicherung ge nutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der Anlagegrenzen ein gesetzt und dient der effizienten Ver-waltung des jeweiligen Teilfonds vermögens sowie zum Laufzeitenund Risikomanagement der Anlagen. Swaps Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des jeweiligen Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze unter anderem –– –– –– –– –– Zins-, Währungs-, Equity-, Total Return- und Credit Default-Swapgeschäfte abschließen. Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermögensge genstände oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Swaptions Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder inner halb einer bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen genau spezifizierten Swap einzutreten. Credit Default Swaps Credit Default Swaps sind Kredit derivate, die es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf andere zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der Ver käufer des Risikos eine Prämie an seinen Vertragspartner. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps entsprechend. Risiko-Hinweise Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds sind Wertpapiere, deren Wert durch die Kursschwankungen der in ihm enthaltenen Vermögenswerte bestimmt wird. Der Wert der Anteile kann dementsprechend gegenüber dem Einstandspreis steigen oder fallen. Es kann daher keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Der jeweilige Teilfonds unterliegt dem allgemeinen Marktrisiko. Der Anleger muss sich bewusst sein, dass die Anteilwerte fallen können und er damit weniger als den ange legten Betrag zurückerhalten kann. 13 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Termin kontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: –– Kursänderungen des Basis wertes können den Wert eines Optionsrechtes oder Terminkon trakts bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Durch Wertände rungen des einem Swap zugrun de liegenden Vermögenswertes kann das jeweilige Teilfonds vermögen ebenfalls Verluste erleiden. –– Der gegebenenfalls erforder liche Abschluss eines Gegen geschäftes (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. –– Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des jeweiligen Teilfondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. –– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom jeweiligen Teilfonds vermögen gezahlte Options prämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Teilfondsvermögen zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Teilfondsvermögen erleidet dann einen Verlust in Höhe der 14 Preisdifferenz minus der einge nommenen Optionsprämie. –– Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass das Teilfondsvermögen infolge einer unerwarteten Entwicklung des Marktpreises bei Fälligkeit Ver luste erleidet. Weitere Risikohinweise sind im vollständigen Verkaufsprospekt enthalten. Risikomanagement Im Rahmen der Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren eingesetzt, welches es der Verwal tungsgesellschaft ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie deren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlage portfolios jederzeit zu überwachen und zu messen. Es wird ein Verfah ren eingesetzt, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Wertes der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft über wacht den jeweiligen Teilfonds gemäß des Rundschreibens der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) 07/308 vom 2. August 2007 nach den Anforderungen des komplexen Ansatzes und stellt für den jeweiligen Teilfonds sicher, dass das mit derivativen Finanzinstrumen ten verbundene Gesamtrisiko 100% des Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreitet und dass somit das Risiko des Fonds insgesamt 200% des Netto-Teilfondsvermögens nicht übersteigt. Zusätzlich dazu besteht die Mög lichkeit für den jeweiligen Teilfonds, 10% des Netto-Teilfondsvermögens zu entleihen, sofern es sich um temporäre Kreditaufnahmen handelt und diese Kreditaufnahmen nicht Anlagezwecken dienen. Ein entsprechend erhöhtes Gesamt engagement von bis zu 210% kann die Chancen wie auch die Risiken einer Anlage signifikant erhöhen (vgl. insbesondere Risikohinweise im Abschnitt „Risiken im Zusam menhang mit Derivatgeschäften“). Market Timing Die Verwaltungsgesellschaft lässt keine mit dem Market Timing ver bundenen Praktiken zu und behält sich das Recht vor, Aufträge abzu lehnen wenn sie vermutet, dass solche Praktiken eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft wird gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die ande ren Anleger des Fonds zu schützen. Late Trading Unter Late Trading ist die Annah me eines Auftrags nach Ablauf der entsprechenden Annahmefristen am jeweiligen Bewertungstag sowie die Ausführung eines sol chen Auftrags zu dem an diesem Tag geltenden Preis auf Basis des Nettoinventarwerts zu verstehen. Die Praktik des Late Trading ist nicht zulässig, da sie die Bestimmungen des Verkaufsprospekts des Fonds verletzt, die vorsehen, dass ein nach der Limitzeit der Auftragsannahme eingegangener Auftrag zu dem Preis ausgeführt wird, der auf dem nächst geltenden Anteilwert basiert. Total Expense Ratio Total Expense Ratio (TER) ist defi niert als das Verhältnis der Ausga ben der jeweiligen Teilfonds zum durchschnittlichen Teilfondsvermö gen, mit Ausnahme der angefallenen Transaktionskosten. Die effektive Total Expense Ratio wird jährlich berechnet und im Jahresbericht veröffentlicht. Veröffentlichung Ausgabe- und Rücknahmepreise Die jeweils gültigen Ausgabeund Rücknahmepreise sowie alle sonstigen Informationen für die Anteilinhaber können jederzeit am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Zahlstellen erfragt werden. Darüber hinaus werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise in jedem Vertriebsland in geeigneten Medien (z.B. Internet, elektronische Informationssysteme, Zeitungen, etc.) veröffentlicht. Für Fehler oder Unterlassungen der Preisveröffentlichungen haften weder die Verwaltungsgesellschaft noch die Zahlstellen. Kauf/Verkauf Die Anteile können bei der Verwaltungsgesellschaft und über die Zahlstellen unter Zahlung des Ausgabeaufschlags erworben oder unter Zahlung des Rücknahmeabschlags verkauft werden. Die Fondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile werden auf tausendstel kaufmännisch gerundet. Eine Rundung kann für den jeweiligen Anteilinhaber oder den jeweiligen Teilfonds vorteilhaft sein. Der Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Die Höhe des Ausgabeaufschlags des jeweiligen Teilfonds ergibt sich aus der Übersicht „Auf einen Blick“. Die Verwaltungsgesellschaft kann den Ausgabeaufschlag zur Abgeltung von Vertriebsleistun- gen an etwaige vermittelnde Stellen weitergeben. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Der Rücknahmepreis ist der Anteilwert abzüglich eines Rücknahmeabschlags von bis zu 2,5% des Anteilwerts zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Derzeit wird kein Rücknahmeabschlag erhoben. Der Rücknahmepreis kann sich außerdem um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Kosten Zusätzlich zu der in den Tabellen aufgeführten Kostenpauschale, können dem jeweiligen Teilfonds weitere Kosten belastet werden. Details sind im vollständigen Verkaufsprospekt enthalten. Regelmäßiger Sparplan oder Entnahmepläne Regelmäßige Sparpläne oder Entnahmepläne werden in bestimmten Ländern angeboten, in denen der Fonds über eine Zulassung zum öffentlichen Vertrieb verfügt. Nähere Angaben hierzu sind jederzeit auf Anfrage von der Verwaltungsgesellschaft oder den jeweiligen Vertriebsstellen in den Vertriebsländern des jeweiligen Fonds erhältlich. Steuern Gemäß Art. 129 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 unterliegt das Fondsvermögen im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer („taxe d’abonnement“) von zurzeit 0,05% p.a. bzw. 0,01% p.a., die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar ist. Der jeweilige anwendbare Steuersatz geht aus der Fondsübersicht hervor. Die Einkünfte des Fonds können in Ländern, in denen das Fonds vermögen angelegt ist, der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In solchen Fällen sind weder Depotbank noch Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet. Die steuerliche Behandlung der Fondserträge beim Anleger hängt von den für den Anleger im Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab. Für Auskünfte über die individuelle Steuerbelastung beim Anleger (insbesondere Steuerausländer) sollte ein Steuerberater herangezogen werden. Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung dieses Investmentvermögens für in Deutschland steuerpflichtige Anleger können gegebenenfalls dem vollständigen Verkaufsprospekt entnommen werden. EU-Zinsbesteuerung (EU-Quellensteuer) Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie 2003/48/EG über die EU-Zinsbesteuerung („Richtlinie“) welche am 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine etwaig anfallende Quellenbesteuerung für bestimmte Ausschüttungen bzw. Rückkäufe von Fondsanteilen von der Luxemburger Zahlstelle einbehalten wird, wenn der Empfänger dieser Gelder eine Einzelperson ist, die in einem anderen EU-Staat ansässig ist. Der Quellensteuersatz dieser Ausschüttungen und Rückkäufe beträgt vom 1.7.2008 – 30.6.2011 und nach dem 30.6.2011 20%, 35%. 15 Stattdessen kann die betroffene Einzelperson die Luxemburger Zahlstelle ausdrücklich ermächtigen, die notwendigen steuerlichen Informationen der Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes gemäß dem Informationsaustausch-System der Richtlinie offen zu legen. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Luxemburger Zahlstelle eine Bescheinigung der Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes über die Befreiung von der genannten Quellensteuer zu übermitteln. 16 Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier, Luxemburg Promoter DWS Investment S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxemburg Verwaltungsgesellschaft und Zentralverwaltung DWS Investment S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxemburg Fondsmanager DWS Investment GmbH Mainzer Landstr. 178 –190 D-60327 Frankfurt am Main Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen Luxemburg Deutsche Bank Luxembourg S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxemburg Informationen Weitere Informationen, den voll ständigen Verkaufsprospekt sowie den Halbjahres- und Jahresbericht erhalten Sie kostenfrei bei den genannten Zahlstellen sowie bei Deutschland Deutsche Bank AG Taunusanlage 12 D-60325 Frankfurt am Main und deren Filialen DWS Investment S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxemburg Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Theodor-Heuss-Allee 72 D-60486 Frankfurt am Main und deren Filialen Anlageberater (für den Teilfonds db PrivatMandat Invest – Ertrag Plus): Independent Derivatives Consulting (IDC) Höllsteinstraße 2 61350 Bad Homburg v. d. Höhe als vertraglich gebundener Vermittler für die Exclusive Private Finance GmbH Gaisbergstraße 40 69115 Heidelberg Depotbank State Street Bank Luxembourg S.A. 49, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg Wirtschaftsprüfer KPMG Audit S.à.r.l. 9, Allée Scheffer L-2520 Luxemburg 17 DWS Investment S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer L -1115 Luxemburg Telefon: 00 352 4 21 01-1 Telefax: 00 352 4 21 01-900 Verkaufsbeschränkung Die ausgegebenen Anteile dieses Fondsvermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde und der Verwaltungsgesellschaft vorliegt, handelt es sich bei diesem Prospekt nicht um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen bzw. darf dieser Prospekt nicht zum Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots verwendet werden. Die hier genannten Informationen und Anteile des Fondsvermögens sind nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen bestimmt (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben, sowie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß der Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet wurden). Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch an oder für Rechnung von US-Personen angeboten oder verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verteilung dieses Prospekts und das Anbieten der Anteile kann auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne der US-Regelung No. 2790 der „National Association of Securities Dealers“ (NASD 2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Fondsvermögen der Verwaltungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen. Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur von Personen verwendet werden, die dafür über eine ausdrückliche schrift liche Erlaubnis der Verwaltungsgesellschaft (direkt oder indirekt über entsprechend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen. Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den Unterlagen enthalten sind, sind von der Verwaltungsgesellschaft nicht autorisiert. Die Unterlagen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft öffentlich zugänglich. 016 30566 60 Die deutsche Fassung des Verkaufsprospekts ist maßgeblich. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Hinblick auf Anteile des Fonds, die an Anleger in dem jeweiligen Land verkauft wurden, für sich selbst und den Fonds Übersetzungen in Sprachen solcher Länder als verbindlich erklären, in welchen solche Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind.