db PrivatMandat Comfort - MMD
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db PrivatMandat Comfort Verkaufsprospekt Investmentgesellschaft mit variablem Kapital nach Luxemburger Recht 1. April 2011 Für diesen Fonds wird das neben diesem vollständigen Verkaufsprospekt angebotene „Vereinfachte Verkaufsprospekt“ ab dem 1.7.2011 durch das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ (auch sog. „Key Investor Information Document“) ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist in diesem vollständigen Verkaufsprospekt jede Bezugnahme auf das „Vereinfachte Verkaufsprospekt“ als Bezugnahme auf das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ zu lesen. : Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 31.1.2011. Inhalt Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundes republik Deutschland Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil Verkaufsprospekt Besonderer Teil db PrivatMandat Comfort – Garant db PrivatMandat Comfort – Stabil db PrivatMandat Comfort – Stabil II db PrivatMandat Comfort – Flexible db PrivatMandat Comfort – PRO Global db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland db PrivatMandat Comfort – PRO USA db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer 40 2 7 db PrivatMandat Comfort – Einkommen (U) db PrivatMandat Comfort – Balance (U) db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U) db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U) db PrivatMandat Comfort – Return db PrivatMandat Comfort – Return Plus 40 42 44 46 48 50 52 58 63 68 72 73 74 75 Rechtliche Struktur: SICAV nach Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Allgemeines Die in diesem Verkaufsprospekt beschriebene Investmentgesellschaft ist eine in Luxemburg als SICAV (Société d’Investissement à Capital Variable) gegründete offene Investmentgesell schaft gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes über die Organismen für die gemeinsame An lage von Wertpapieren vom 20. Dezember 2002 („Gesetz vom 20. Dezember 2002“) und erfüllt die Vorschriften der Richtlinien 2001/108/EG und 2001/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 (OGAW im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG) sowie die Vorschriften der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Febru ar 2008 über bestimmte Definitionen des geän derten Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Groß herzogliche Verordnung vom 8. Februar 2008“), durch die die Richtlinie 2007/16/EG1 („Richtlinie 2007/16/EG“) in Luxemburger Recht umgesetzt wurde. Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. in der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die Leit linien des „Committee of European Securities Re gulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument „CESR’s guidelines concerning eligible assets for investment by UCITS“ in der jeweils gültigen Fas sung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen, die in Bezug auf die Finanzinstrumente, die für unter die geänderte Richtlinie 85/611/EWG fallenden OGAW in Frage kommen, zu beachten sind.2 Die Gesellschaft kann dem Anleger nach freiem Ermessen einen oder mehrere Teilfonds anbieten (Umbrella-Konstruktion). Die Gesamtheit der Teil fonds ergibt den Umbrellafonds. Im Verhältnis zu Dritten haften die Vermögenswerte eines Teilfonds lediglich für die Verbindlichkeiten und Zahlungs verpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Es können jederzeit weitere Teilfonds aufgelegt und/ oder ein oder mehrere bestehende Teilfonds auf gelöst oder zusammengelegt werden. Innerhalb jedes Teilfonds können dem Anleger eine oder mehrere Anteilklassen angeboten werden (multishare-class-Kontruktion). Die Gesamtheit der An teilklassen ergibt den Teilfonds. Es können jeder zeit weitere Anteilklassen aufgelegt und/oder eine oder mehrere bestehende Anteilklassen aufgelöst oder zusammengelegt werden. Anteilklassen kön nen zu Kategorien von Anteilen zusammengefasst werden. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle unter der db PrivatMandat Comfort, SICAV errich teten Teilfonds. Die jeweiligen Besonderen Rege lungen für die einzelnen Teilfonds sind im Beson deren Teil des Verkaufsprospekts enthalten. ichtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März R 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwal tungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen („Richtlinie 2007/16/EG“). 2 vgl. CSSF-Rundschreiben 08-339 in der jeweils gülti gen Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible assets for investment by UCITS – March 2007, ref.: CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning eligible assets for investment by UCITS – The classification of hedge fund indices as financial indices – July 2007, ref.: CESR/07-434. 1 1 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Die Satzung, der vollständige und vereinfachte Verkaufsprospekt, Halbjahres- und Jahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen erhältlich. Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag, der Depotbankvertrag, der Fondsmanagementvertrag und Beratungsverträge können an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der nachfolgend angegebenen Zahl- und Informationsstellen eingesehen werden. Bei den Zahl- und Informations stellen werden darüber hinaus die jeweils aktuellen Nettoinventarwerte je Anteil sowie die Ausgabe- und Rückgabepreise der Anteile zur Verfügung gestellt. Rücknahme- und Umtauschanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind: Deutsche Bank AG Taunusanlage 12 D-60325 Frankfurt am Main und deren Filialen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Theodor-Heuss-Allee 72 D-60486 Frankfurt am Main und deren Filialen Widerrufsrecht gemäß § 126 InvG: Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Wider rufsrecht); dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist gegenüber der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxem burg, schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden. 2 Kurzangaben über die für die A nleger bedeutsamen Steuervorschriften (ab dem 1.1. 2009 geltendes Recht) Investmentvermögen nach Luxemburger Recht Allgemeines Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem im Verkaufsprospekt beschriebenen Investmentvermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären. Das ausländische Investmentvermögen unterliegt in Deutschland keiner Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die steuerpflichtigen Erträge des Investmentvermögens werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801 € (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602 € (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die vom Investmentvermögen ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden bzw. werden. Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Für den Privatanleger werden bei der Vornahme des Steuerabzugs durch die inländische depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und anrechenbare ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuer satz geringer ist als der Abgeltungsteuersatz von 25%. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuer erklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuer satz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung). Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (wie im Falle von z. B. thesaurierten Erträgen eines ausländischen Investmentvermögens oder weil ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungsteuersatz von 25% oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen Steuersatz können Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben (z. B. Spenden) geltend gemacht werden. Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst. Der Steuerabzug hat in diesem Fall keine Abgeltungswirkung; eine Verlustverrechnung durch die depotführende Stelle findet nicht statt. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte Betrachtung der Ertragsbestandteile. I nteile im Privatvermögen A (Steuerinländer) 1. Gewinne aus der Veräußerung von Wert papieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigen kapitalähnlichen Genussrechten und Invest mentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Investmentvermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, so lange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen: a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem Kupon, bei denen die Rückzahlung des Kapitals in derselben Höhe zugesagt oder gewährt wird (z. B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse Floater oder Down-Rating-Anleihen), c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. Werden Gewinne aus der Veräußerung der o. g. Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalter prämien ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen i. d. R. dem Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritäts zuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des Investmentvermögens vor dem 1.1.2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem 1.1.2009 eingegangen wurden. Für Anleger, die Anteile an einem Investmentvermögen nach dem 31.12.2008 erwerben, erfolgt eine fiktive Zurechnung dieser steuerfrei ausgeschütteten Gewinne bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns (siehe unten Punkt I 5.). Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (siehe unten Punkt I 2.). 2. Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie in- und ausländische Dividenden Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie in- und ausländische Dividenden sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie in- und ausländische Dividenden des Investmentvermögens unterliegen i. d. R. dem Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritäts zuschlag und ggf. Kirchensteuer). Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes Investmentvermögen wird der Steuer abzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen. Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträge werden aber kumuliert und zusammengefasst als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge bei Rückgabe / Verkauf der Investment anteile über eine inländische depotführende Stelle mit dem Steuerabzug belegt. 3. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebe ne des Investmentvermögens, werden diese auf Ebene des Investmentvermögens steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des Investmentvermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Investmentvermögens endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Investmentvermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Investmentvermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich. 4. Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h. sie erhöhen den steuerlichen Gewinn. 5. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Werden Anteile an einem Investmentvermögen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, von einem Privatanleger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungsteuersatz 3 von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Werden Anteile an einem Investmentvermögen, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, von einem Privatanleger innerhalb eines Jahres nach Anschaffung (Spekulationsfrist) wieder veräußert, sind Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften grundsätzlich steuerpflichtig. Auf solche Veräußerungsgewinne ist der individuelle Steuersatz des Privatanlegers anzuwenden. Ein Steuerabzug auf solche Ver äußerungsgewinne erfolgt nicht. Beträgt der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Ge samtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600,– €, ist er steuerfrei (Freigrenze). Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte private Veräuße rungsgewinn steuerpflichtig. Bei einer Veräußerung der vor dem 1.1.2009 er worbenen Anteile außerhalb der Spekulationsfrist ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns für die Abgeltungsteuer sind die Anschaffungskos ten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungserlös um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten ein kommensteuerlichen Erfassung von Zwischen gewinnen (siehe unten) kommen kann. Zudem ist der Veräußerungserlös um die thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits ver steuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Eine Hinzurechnung zum Veräußerungserlös erfolgt in Höhe der aus schüttungsgleichen Erträge der vor der Besitz zeit liegenden Geschäftsjahre, die innerhalb der Besitzzeit ausgeschüttet wurden. Sofern der Anleger Anteile an einem Investmentvermögen nach dem 31.12.2008 erworben hat, sind ab dem 1.1.2009 steuerfrei ausgeschüttete Terminge schäftsgewinne sowie Gewinne aus der Veräuße rung von Wertpapieren dem Veräußerungsgewinn hinzuzurechnen. Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem 31.12.2008 erworbener Fondanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der An legerebene erfassten, nach DBA-steuerfreien Er träge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Sofern für die Beteiligung eine Mindestanlage summe von 100.000 € oder mehr vorgeschrie ben ist oder die Beteiligung natürlicher Personen von der Sachkunde der Anleger abhängig ist (bei Anteilsklassen bezogen auf eine Anteilsklasse), gilt für die Veräußerung oder Rückgabe von An teilen, die nach dem 9. November 2007 und vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, Fol gendes: Der Gewinn aus der Veräußerung oder Rückgabe solcher Anteile unterliegt grundsätzlich dem Abgeltungsteuersatz von 25%. Der steuer pflichtige Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf oder der Rückgabe der Anteile ist in diesem Fall jedoch auf den Betrag der auf Fondsebene the saurierten Gewinne aus der Veräußerung von nach dem 31.12.2008 erworbenen Wertpapiere und der auf Fondsebene thesaurierten Gewinne aus nach dem 31.12.2008 eingegangenen Ter mingeschäften begrenzt. Diese Begrenzung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns erfordert den Nachweis des entsprechenden Betrags. 4 Nach Auffassung des Bundesfinanzministeri ums (BMF-Schreiben vom 22.10.2008) kann für Anleger, deren Anlagesumme sich tatsächlich auf einen Betrag i. H. v. mindestens 100.000 € beläuft, unterstellt werden, dass die Mindest anlagesumme i. H. v. 100.000 € vorausgesetzt ist und von den Anlegern eine besondere Sach kunde gefordert wird, wenn das wesentliche Vermögen eines Investmentvermögens einer kleinen Anzahl von bis zu zehn Anlegern zuzu ordnen ist. II nteile im Betriebsvermögen A (Steuerinländer) 1. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, ei genkapitalähnlichen Genussrechten und Invest mentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Investmentvermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim An leger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen: a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren dite haben, b) Kapitalforderungen mit fixem oder variab lem Kupon, bei denen die Rückzahlung des Ka pitals in derselben Höhe zugesagt oder gewährt wird (z. B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse Floater oder Down-Rating-Anleihen), c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehr zahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapi tal-Genussrechte und f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksich tigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien bei Anlegern, die Körperschaften sind, grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten jedoch als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Bei sons tigen betrieblichen Anlegern (z. B. Einzelunter nehmen) sind Veräußerungsgewinne aus Aktien zu 40% steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Veräu ßerungsgewinne aus Renten/Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalfor derungen, die nicht in der o. g. Aufzählung enthal ten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (siehe unten Punkt II 2.). 2. Zinsen und zinsähnliche Erträge Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anle ger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unab hängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Die zu versteuernden Zinsen, die aus Zinserträgen i. S. d. § 4h Abs. 3 Satz 3 EStG stammen, sind gemäß § 2 Abs. 2a InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG zu berücksichtigen. Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge unterliegen i. d. R. dem Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesau rierendes Investmentvermögen wird der Steuer abzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenom men. Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträ ge werden aber kumuliert und zusammengefasst als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge bei Rückgabe/Verkauf der Investmentanteile über eine inländische depotführende Stelle mit dem Steuerabzug belegt. 3. In- und ausländische Dividenden Dividenden in- und ausländischer Aktiengesell schaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei Körperschaften grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten jedoch als nichtabzugsfähige Betriebs ausgaben. Bei sonstigen betrieblichen Anlegern (z. B. Einzelunternehmen) sind diese Erträge zu 40% steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Ausgeschüttete inländische und ausländische Di videnden unterliegen grundsätzlich dem Steuer abzug von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesau rierendes Investmentvermögen wird der Steuer abzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorge nommen. Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträge werden aber kumuliert und zusammen gefasst als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge bei Rückgabe / Verkauf der Investment anteile über eine inländische depotführende Stel le mit dem Steuerabzug belegt. 4. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Investmentvermögens, werden diese steuerlich auf Ebene des Investmentvermögens vorgetra gen. Diese können auf Ebene des Investmentver mögens mit künftigen gleichartigen positiven steu erpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht mög lich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Kör perschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des In vestmentvermögens endet, bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Investmentvermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Investmentvermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des Anlegers ist nicht möglich. 5. Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Aus gleichsposten zu bilden ist und damit technisch die historischen Anschaffungskosten steuerneu tral gemindert werden. 6. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für Körperschaften grundsätzlich steuerfrei, soweit die Gewinne aus noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden und aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen des Investmentvermögens aus in- und ausländischen Aktien herrühren (sogenannter Aktien gewinn); 5% des Aktiengewinns gelten jedoch als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Bei sonstigen betrieblichen Anlegern (z. B. Einzel unternehmen) sind diese Erträge zu 40% steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile ist zudem insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach DBAsteuerfreien Erträge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). III A bstandnahme vom Steuerabzug bzw. Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer 1. Steuerinländer Verwahrt der inländische Privatanleger die Anteile eines Investmentvermögens in einem inländischen Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem anderen Kreditinstitut (Depotfall) und legt der Privatanleger rechtzeitig einen in ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung vor, so gilt Folgendes: –– Im Falle eines (teil-)ausschüttenden Investmentvermögens nimmt das depotführende Kreditinstitut als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand. In diesem Fall wird dem Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben. Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen und nicht erstatteten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im Rahmen seiner Einkommensteuer-/Körperschaftsteuerveranlagung auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen. 2. Steuerausländer Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden Investmentvermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche Er träge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termin geschäftsgewinne und Dividenden sowie auf den im Veräußerungserlös/Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn und Gewinne aus der Veräußerung der Investmentanteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländer eigenschaft nachweist. Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an thesaurierenden Investmentvermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös/ Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn, die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge sowie Gewinne aus der Veräußerung der Investmentanteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs gemäß § 37 Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt der depotführenden Stelle. verhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. VI Ausländische Quellensteuer Auf die ausländischen Erträge des Investmentvermögens wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellensteuer auf der Ebene des Investmentvermögens wie Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene weder anrechenbar noch ab zugsfähig. Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare Quellensteuer bei ausschüttenden ausländischen Investmentvermögen bereits beim Steuerabzug durch die inländische depotführende Stelle mindernd berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt ein Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer, so dass diese im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt werden kann. VII Nachweis Besteuerungsgrundlagen Die ausländische Investmentgesellschaft hat gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern – soweit das Bundeszentralamt für Steuern dies anfordern sollte – innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Anforderung die Besteuerungsgrundlagen bei (Teil-)Ausschüttung oder Thesaurierung sowie die als zugeflossen geltenden, aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge nachzuweisen. IV Solidaritätszuschlag –– Die depotführende Stelle nimmt Abstand vom Steuerabzug auf den im Veräußerungs erlös/Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn, die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge sowie Gewinne aus der Veräußerung der Investmentanteile. Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Verwahrt der inländische Anleger Anteile an einem Investmentvermögen, welche er in seinem Betriebsvermögen hält, in einem inländischen Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem anderen Kreditinstitut (Depotfall), nimmt das depotführende Kreditinstitut als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand Fällt kein Steuerabzug an – beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag abzuführen. –– soweit der Anleger eine entsprechende NVBescheinigung rechtzeitig vorlegt (ob eine umfassende oder nur teilweise Abstandnahme/Erstattung erfolgt, richtet sich nach der Art der jeweiligen NV-Bescheinigung) bzw. Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck kann der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religionsangehörigkeit benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungs- –– bei Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinnen aus Termingeschäften, Erträgen aus Stillhalterprämien, ausländischen Dividenden sowie Gewinnen aus der Veräußerung der Investmentanteile, auch ohne Vorlage einer NV-Bescheinigung, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder die Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und der Gläubiger dies der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck erklärt. V Kirchensteuer Sollten hierdurch betragsmäßige Korrekturen in der Ertragsrechnung notwendig werden, ist der Korrekturbetrag in die Bekanntmachung für das bei Zugang des Verlangens laufende Geschäftsjahr aufzunehmen. Damit treffen die Bereinigungen von Fehlern wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt der Fehlerbereinigung an dem Sondervermögen beteiligt sind. Die steuerlichen Auswirkungen können entweder positiv oder negativ sein. VIII Zwischengewinnbesteuerung Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der vom Investmentvermögen erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischen gewinn kann für den Privatanleger im Jahr der Zahlung einkommensteuerlich als negative 5 Einnahme abgesetzt werden. Er wird für den Privatanleger bereits beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6% (pro rata temporis) des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils als Zwischengewinn anzusetzen. IX F olgen der Verschmelzung von Investmentvermögen Werden Investmentvermögen im Rahmen einer steuerneutralen Übertragung i. S. d. § 17a i. V. m. § 14 InvStG auf ein anderes Investmentvermögen übertragen, ist ein ausschüttendes Investmentvermögen in seinem letzten Geschäftsjahr vor der Zusammenlegung steuerlich wie ein thesaurierendes Investmentvermögen zu behandeln. Bei den Anlegern führt die Zusammenlegung nicht zur Aufdeckung und Besteuerung der in den Anteilen des übernommenen Investmentvermögens ruhenden stillen Reserven. Grundsätzlich können sowohl Fonds des Vertragstyps (z. B. Luxemburger FCP) und – seit dem 23.7.2009 – Publikums-Fonds in Rechtsform des Gesellschaftstyps (z. B. Luxemburger SICAV) steuerneutral verschmolzen werden. Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind nicht mit steuerneutraler Wirkung möglich. X ransparente, semitransparente T und intransparente Besteuerung Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze (sog. transparente Besteuerung) gelten nur, wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 5 Abs. 1 InvStG bekannt gemacht werden (sog. steuerliche Bekanntmachungspflicht). Dies gilt auch insoweit, als das Investmentvermögen Anteile an anderen inländischen Investmentvermögen, EG-Investmentanteilen und ausländischen Investmentanteilen, die keine EG-Investmentanteile sind, erworben hat (Zielfonds i. S. d. § 10 InvStG) und diese ihren steuerlichen Bekannt machungspflichten nachkommen. Sofern die Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c oder f InvStG nicht vorliegen, sind die Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig (sog. semitransparente Besteuerung). Wird die Bekanntmachungspflicht nach § 5 Abs. 1 InvStG verletzt und handelt es sich nicht um den Fall der semitransparenten Besteuerung, so sind die Ausschüttungen und der Zwischengewinn so- 6 wie 70% des Mehrbetrags beim Anleger anzusetzen, der sich zwischen dem ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis des Investmentanteils ergibt, mindestens aber 6% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises (sog. intransparente Besteuerung). Erfüllt ein Zielfonds seine Bekanntmachungspflichten nach § 5 Abs. 1 InvStG nicht, ist für den jeweiligen Zielfonds ein nach den vorstehenden Grundsätzen zu ermitteltender steuerpflichtiger Ertrag auf Ebene des Investmentvermögens anzusetzen. XI E U-Zinsrichtlinie/ Zinsinformationsverordnung Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit der die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt wird, soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz, Liechten stein, Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die EU Abkommen abgeschlossen, die der EUZinsrichtlinie weitgehend entsprechen. Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von einem deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle handelt) gutgeschrieben erhält, von dem deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für Steuern und von dort aus letztlich an die ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet. Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge, die eine natürliche Person in Deutschland von einem ausländischen Kreditinstitut im europäischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält, von der ausländischen Bank letztlich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Alternativ behalten einige ausländische Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland anrechenbar sind. Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der Europäischen Union bzw. in den beigetretenen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge erwirtschaften. U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich verpflichtet, von den Zinserträgen eine Quellen steuer i. H. v. 20% (ab 1.7.2011: 35%) einzubehalten. Der Anleger erhält im Rahmen der steuer lichen Dokumentation eine Bescheinigung, mit der er sich die abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen kann. Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen Finanzbehörden zu melden. Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens 15% Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen keine Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der 15%-Grenze eine Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt für Steuern über den in der Ausschüttung enthaltenen Zinsanteil aus. Bei Überschreiten der 40%-Grenze (ab 1.1.2011: 25%-Grenze) ist bei der Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile der Veräußerungserlös zu melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im Falle der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise nur im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil Geschäftsführung und Verwaltung Investmentgesellschaft db PrivatMandat Comfort 2, Boulevard Konrad Adenauer L -1115 Luxemburg Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft Klaus-Michael Vogel Vorsitzender Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der DWS Investment S.A. Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Manfred Bauer Geschäftsführer der DWS Investment S.A., Luxemburg Dorothee Wetzel (bis zum 31.12.2010) DWS Investment GmbH Frankfurt am Main Silvia Wagner (ab dem 1.1.2011) DWS Finanz-Service GmbH Frankfurt am Main Michael Koschatzki Direktor der DWS Investment GmbH Frankfurt am Main Fondsmanager DWS Investment GmbH Mainzer Landstr. 178 –190 D-60327 Frankfurt am Main Anlageberater I. Deutsche Bank AG Taunusanlage 12 D-60325 Frankfurt am Main Für sämtliche Teilfonds mit Ausnahme der Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Garant, db PrivatMandat Comfort – Stabil, db PrivatMandat Comfort – Stabil II, db PrivatMandat Comfort – Flexible, db PrivatMandat Comfort – PRO Global sowie db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland. II. Alpha Portfolio Advisors GmbH Wiesbadener Weg 2a D-65812 Bad Soden Anlageberater (Fortsetzung) Für die Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO Global db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland db PrivatMandat Comfort – PRO USA und db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer III. Keinen Anlageberater haben die Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Garant, db PrivatMandat Comfort – Stabil, db PrivatMandat Comfort – Stabil II sowie db PrivatMandat Comfort – Flexible Depotbank State Street Bank Luxembourg S.A. 49, Avenue J. F. Kennedy L -1855 Luxemburg Promoter und Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer L -1115 Luxemburg Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft Klaus Kaldemorgen (bis zum 31.1.2011) Vorsitzender DWS Investment GmbH Frankfurt am Main Wolfgang Matis (ab dem 1.2.2011) Vorsitzender Geschäftsführer der DWS Investment GmbH Frankfurt am Main Ernst Wilhelm Contzen Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Heinz-Wilhelm Fesser Mitglied des Verwaltungsrates der DWS Investment S.A., Luxemburg Frank Kuhnke Mitglied des Verwaltungsrates der DWS Investment S.A., Luxemburg Klaus-Michael Vogel Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der DWS Investment S.A., Luxemburg; Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Dorothee Wetzel (ab dem 1.1.2011) DWS Investment GmbH Frankfurt am Main Jochen Wiesbach Geschäftsführer der DWS Finanz-Service GmbH Frankfurt am Main 7 Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft Klaus-Michael Vogel Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der DWS Investment S.A., Luxemburg; Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Manfred Bauer Mitglied der Geschäftsleitung der DWS Investment S.A., Luxemburg Markus Kohlenbach (ab dem 1.3.2011) Mitglied der Geschäftsleitung der DWS Investment S.A., Luxemburg Doris Marx Mitglied der Geschäftsleitung der DWS Investment S.A., Luxemburg Ralf Rauch Mitglied der Geschäftsleitung der DWS Investment S.A., Luxemburg Wirtschaftsprüfer KPMG Audit S.à r.l. 9, Allée Scheffer L -2520 Luxemburg Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen Luxemburg Deutsche Bank Luxembourg S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer L -1115 Luxemburg Deutschland Deutsche Bank AG Taunusanlage 12 D-60325 Frankfurt am Main und deren Filialen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Theodor-Heuss-Allee 72 D-60486 Frankfurt am Main und deren Filialen 8 Hinweise Länder- oder Transferrisiko Rechtsgrundlage des Kaufs von Teilfondsanteilen ist der aktuell gültige Verkaufsprospekt. Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist. Es ist nicht gestattet, von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn und soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt abweichen. mögensgegenstände oder Märkte erfolgt. Dann ist das Gesellschaftsvermögen von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. Zinsänderungsrisiko Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine An lage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen kann, die im Falle von Schwankungen der Zinssätze in der jeweils für die Wertpapiere oder des jeweiligen Teilfonds maßgeblichen Währung auftreten können. Die Satzung, der Verkaufsprospekt und der vereinfachte Verkaufsprospekt sowie Halbjahresund Jahresberichte sind bei der Investmentgesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Sonstige wichtige Informationen werden den Anteilinhabern in geeigneter Form von der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt. Insbesondere bei der Investition in nicht notierte Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausgeführt wird. Allgemeine Risikohinweise Rechtliches und steuerliches Risiko Eine Anlage in die Anteile der Gesellschaft ist mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Aktien- und Rentenmarktrisiken, Zins-, Kredit-, Adressenausfall-, Liquiditäts- und Kontrahenten risiken sowie Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken oder politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird nachstehend kurz eingegangen. Potenzielle Anleger sollten sich über Anlagen und Instrumente, die im Rahmen der vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden können, informieren. Auch sollten sich Anleger über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die im vorliegenden Verkaufspros pekt enthaltenen Informationen und (iii) die Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds haben beraten lassen. Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Fonds kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Fonds für vorangegangene Geschäftsjahre kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht in dem Investmentvermögen investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er an dem Investmentvermögen beteiligt war, durch die Rückgabe oder Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt. Inflationsrisiko Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen als dem eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich veranlagt werden und sich dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt. Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des für das jeweilige Teilfondsvermögen zulässigen Anlagespektrums kann sich das mit dem Teilfondsvermögen verbundene Risiko inhaltlich verändern. Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds sind Wertpapiere, deren Wert durch die Kursschwankungen der in ihm enthaltenen Vermögenswerte bestimmt wird. Der Wert der Anteile kann dementsprechend gegenüber dem Einstandspreis steigen oder fallen. Währungsrisiko Es kann daher keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Marktrisiko Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Abwicklungsrisiko Sofern Vermögenswerte der Gesellschaft in anderen Währungen als der jeweiligen Teilfondswährung angelegt sind, erhält der jeweilige Teilfonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Teilfondswährung, so reduziert sich der Wert des Teilfondsvermögens. Politisches Risiko/Regulierungsrisiko Für das Gesellschaftsvermögen dürfen Anlagen im Ausland getätigt werden. Damit geht das Risiko nachteiliger internationaler politischer Entwicklungen, Änderungen der Regierungspolitik, der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwicklungen einher. Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Schlüsselpersonenrisiko Teilfondsvermögen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren. Änderung der Anlagepolitik Änderung des Verkaufsprospektes; Auflösung oder Verschmelzung Die Gesellschaft behält sich für den jeweiligen Teilfonds das Recht vor, das Verkaufsprospekt zu ändern. Ferner ist es ihr gemäß den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft und des Verkaufsprospektes möglich, Teilfonds ganz aufzulösen, oder es mit einem anderen Fondsvermögen zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Verwahrrisiko Kreditrisiko Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden ent zogen werden könnten. Konzentrationsrisiko Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlage in bestimmte Ver- Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine solche Anlage Kreditrisiken bergen kann. Anleihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitätsrating des Emittenten als Messgröße dienen kann. Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten mit einem schlechteren Rating begeben werden, werden in der Regel als Wertpapiere mit einem höheren Kreditrisiko und mit einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten angesehen als solche Papiere, die von Emittenten mit einem besseren Rating begeben werden. Gerät ein Emit- 9 tent von Anleihen bzw. Schuldtiteln in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, so kann sich dies auf den Wert der Anleihen bzw. Schuldtitel (dieser kann bis auf Null sinken) und die auf diese Anleihen bzw. Schuldtitel geleisteten Zahlungen auswirken (diese können bis auf Null sinken). Adressenausfallrisiko Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte wirken sich auch die besonderen Entwicklungen der jeweiligen Emittenten auf den Kurs einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl der Wertpapiere kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Emittenten eintreten. Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: –– Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechtes oder Terminkontrakts bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann das Fondsvermögen ebenfalls Verluste erleiden. –– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. –– Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. –– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fondsvermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Fondsvermögen zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Fondsvermögen erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. –– Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass das Fondsvermögen infolge einer unerwarteten Entwicklung des Marktpreises bei Fälligkeit Verluste erleidet. Risiko im Zusammenhang mit dem Erwerb von Investmentfondsanteilen Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu berücksichtigen, dass die Fondsmanager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln und daher mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegen gesetzte Anlagestrategien verfolgen können. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimm- 10 tes Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich sollen für einen Teilfonds nur solche Wertpapiere erworben werden, die jederzeit wieder veräußert werden können. Gleichwohl können sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher engen Marktsegment gehandelt werden, einer erheblichen Preisvolatilität unterliegen. Kontrahentenrisiko Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-Geschäften („Over-the-Counter“) kann der jeweilige Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit, die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen, ausgesetzt sein. So kann der Teilfonds beispielsweise Termin-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder andere derivative Techniken einsetzen, bei denen der Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegt, dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt. Anlagepolitik Das jeweilige Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung nach den anlagepolitischen Grundsätzen im jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospektes und in Übereinstimmung mit den Anlagemöglichkeiten und -beschränkungen des Artikels 2 des Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil angelegt. Einsatz von Derivaten Der jeweilige Teilfonds kann – vorbehaltlich eines geeigneten Risikomanagementsystems – in jeg lichen Derivaten investieren, die von Vermögensgegenständen, die für den jeweiligen Teilfonds erworben werden dürfen, oder von anerkannten Finanzindizes, Zinssätzen, Wechselkursen oder Währungen abgeleitet sind. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps sowie Kombinationen hieraus. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der Anlagegrenzen eingesetzt und dient der effizienten Verwaltung des Teilfondsvermögens sowie zum Laufzeiten- und Risikomanagement der Anlagen. Swaps Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des jeweiligen Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze unter anderem –– –– –– –– Zins-, Währungs-, Equity- und Credit Default-Swapgeschäfte Swaptions Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen genau spezifizierten Swap einzutreten. Credit Default Swaps Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf andere zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen Vertragspartner. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps entsprechend. In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente Die Verwaltungsgesellschaft kann die vorstehend beschriebenen Finanzinstrumente auch erwerben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, auch nur teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z.B. Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen und Risiken gelten für solche verbrieften Finanz instrumente entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers beschränkt ist. OTC-Derivatgeschäfte Die Verwaltungsgesellschaft darf sowohl Derivatgeschäfte tätigen, die an einer Börse zum Handel zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, als auch so genannte over-the-counter (OTC)-Geschäfte. Anlage in Anteilen an Zielfonds Wird das Teilfondsvermögen in Anteile anderer Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so werden durch die Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen anderer Fonds dem Teilfondsvermögen keine Gebühren belastet. Soweit die Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegen, die von anderen Gesellschaften aufgelegt oder verwaltet werden, ist zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls zusätzliche Ausgabe- bzw. Rücknahmegebühren dem Teilfondsvermögen berechnet werden. abschließen. Die Anlage in Zielfonds führt zu Kostendoppelbelastungen, insbesondere zu doppelten Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der Ebene des Teilfonds als auch auf der Ebene eines Zielfonds Gebühren anfallen. Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Bei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds kann es daher zu der Erhebung einer Verwaltungsvergütung auch auf der Ebene dieser Zielfonds kommen. Der Teilfonds wird dabei nicht in Ziel- fonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung in bestimmter Höhe unterliegen. Nähere Angaben zur maximalen Verwaltungsvergütung der Zielfonds befinden sich im nachfolgenden Abschnitt des jeweiligen Teilfonds „Auf einen Blick“. Im Jahresbericht wird angegeben, wie hoch der Anteil der Verwaltungsvergütung maximal ist, welche einerseits die Teilfonds sowie andererseits die Zielfonds zu tragen haben. Risikomanagement Im Rahmen des jeweiligen Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren eingesetzt, welches es der Verwaltungsgesellschaft ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie deren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen. Es wird ein Verfahren eingesetzt, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Wertes der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht den jeweiligen Teilfonds gemäß des Rundschreibens der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) 07/308 vom 2. August 2007 nach den Anforderungen des komplexen Ansatzes und stellt für den jeweiligen Teilfonds sicher, dass das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko 100% des Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreitet und dass somit das Risiko des Fonds insgesamt 200% des Netto-Teilfondsvermögens nicht übersteigt. Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit für einen Teilfonds, 10% des Netto-Teilfondsvermögens zu entleihen, sofern es sich um temporäre Kreditaufnahmen handelt und diese Kreditaufnahmen nicht Anlagezwecken dienen. Ein entsprechend erhöhtes Gesamtengagement von bis zu 210% kann die Chancen wie auch die Risiken einer Anlage signifikant erhöhen (vgl. insbesondere Risikohinweise im Abschnitt „Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften“). Potenzielle Interessenkonflikte Die Verwaltungsratsmitglieder der Investmentgesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft, der Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen und die mit der Durchführung des Vertriebs beauftragten Personen, die Depotbank, der Transfer Agent, der Anlageberater, die Anteilinhaber sowie sämtliche Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Vertreter oder Beauftragte der zuvor genannten Stellen und Personen („Verbundene Personen“) können: a) untereinander jedwede Art von Finanz- und Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen oder entsprechende Verträge eingehen, unter anderem solche, die auf Wertpapieranlagen oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder einen Organismus gerichtet sind, deren bzw. dessen Anlagen Bestandteil des jeweiligen Teilfondsvermögens sind, oder an solchen Geschäften und Transaktionen beteiligt sein; und/oder b) auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile des jeweiligen Teil- fondsvermögens tätigen und mit diesen handeln; und/oder c) im eigenen oder fremden Namen am Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen an oder von der Investmentgesellschaft teilnehmen, über die oder gemeinsam mit dem Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen und die mit der Durchführung des Vertriebs beauftragten Personen, der Depotbank, dem Anlageberater oder einer Tochtergesellschaft, einem verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten derselben; Vermögenswerte des jeweiligen Teilfondsvermögens in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren können bei einer Verbundenen Person hinterlegt werden im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Depotbank. Liquide Mittel des jeweiligen Teilfondsvermögens können in von einer Verbundenen Person ausgegebene Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene Person getätigt werden. Gesellschaften der Deutschen Bank-Gruppe und/oder Angestellte, Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften von Gesellschaften der Deutschen Bank Gruppe („DB-Konzernangehörigen”) können Kontrahenten bei Derivatetransaktionen oder -kontrakten der Investmentgesellschaft sein („Kontrahent”). Weiterhin kann in einigen Fällen ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen oder -kontrakte erforderlich sein. Diese Bewertungen können als Grundlage für die Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte des jeweiligen Teilfondsvermögens dienen. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist sich bewusst, dass DB-Konzernangehörige möglicherweise in einen Interessenkonflikt geraten, wenn sie als Kontrahent auftreten und/oder solche Bewertungen erstellen. Die Bewertung wird angepasst und nachvollziehbar durchgeführt. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist indes der Ansicht, dass diese Konflikte angemessen gehandhabt werden können, und geht davon aus, dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz zur Erstellung solcher Bewertungen besitzt. Nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen können DB-Konzernangehörige auch als Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle, Depotbank, Fondsmanager oder Anlageberater auftreten und der Investmentgesellschaft Unterverwahrungsdienste anbieten. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist sich bewusst, dass auf Grund der Funktionen, die DB-Konzernangehörige im Zusammenhang mit der Investmentgesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte entstehen können. Für solche Fälle hat sich jeder DB-Konzernangehöriger verpflichtet, sich in angemessenem Rahmen um die gerechte Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und Aufgaben) sowie darum zu bemühen, dass die Interessen der Investmentgesellschaft und der Anteilinhaber nicht beeinträchtigt werden. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist der Ansicht, dass die DB-Konzernangehörigen über die nötige Eignung und Kompetenz zur Erfüllung dieser Aufgaben verfügen. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist der Meinung, dass die Interessen der Invest- mentgesellschaft und der o.g. Stellen kollidieren können. Die Investmentgesellschaft hat angemessene Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Bei unvermeidbaren Interessenkonflikten wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft sich darum bemühen, diese zu Gunsten des Fonds zu lösen. Für jeden Teilfonds können in Bezug auf das jeweilige Teilfondsvermögen Geschäfte mit oder zwischen Verbunden Personen getätigt werden, sofern solche Geschäfte im besten Interesse der Anleger erfolgen. Der Anlageberater berät den Fondsmanager und ist gleichzeitig auch Portfoliomanager für seine Kunden mit individuellen Vermögensverwaltungen („Einzelkunden“), die die gleiche (Grund-) Investmentstrategie wie die Teilfonds verfolgen. Interessenkonflikte mit eventuellen Kursnachteilen für die Teilfonds könnten sich etwa daraus ergeben, dass die Einzelkunden zeitlich früher investiert sein könnten als der Teilfonds, an dem der Anleger beteiligt ist und auch dadurch, dass Einzelkunden bereits Investmenttitel in ihren Portfolien halten können, die dem Fondsmanager für die Teilfonds vom Anlageberater empfohlen werden. Benannte Anlageberater verfügen über die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen für Ihre Beratung. Bekämpfung der Geldwäsche Die Transferstelle kann die Identitätsnachweise verlangen, die sie zur Einhaltung der in Luxemburg geltenden Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche für notwendig hält. Bestehen hinsichtlich der Identität eines Anlegers Zweifel oder liegen der Transferstelle keine ausreichenden Angaben zur Identitätsfeststellung vor, so kann diese weitere Auskünfte und/oder Unterlagen verlangen, um die Identität des Anlegers zweifelsfrei feststellen zu können. Wenn der Anleger die Übermittlung der angeforderten Auskünfte und/oder Unterlagen verweigert bzw. versäumt, kann die Transferstelle die Eintragung der Daten des Anlegers in das Anteilinhaberregister der Gesellschaft verweigern oder verzögern. Die der Transferstelle übermittelten Auskünfte werden ausschließlich zur Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche eingeholt. Die Transferstelle ist außerdem verpflichtet, die Herkunft der von einem Finanzinstitut vereinnahmten Gelder zu überprüfen, es sei denn, das betreffende Finanzinstitut ist einem zwingend vorgeschriebenen Identitätsnachweisverfahren unterworfen, welches dem Nachweisverfahren nach Luxemburger Recht gleichwertig ist. Die Bearbeitung von Zeichnungsanträgen kann ausgesetzt werden, bis die Transferstelle die Herkunft der Gelder ordnungsgemäß festgestellt hat. Erst- bzw. Folgezeichnungsanträge für Anteile können auch indirekt, d.h. über die Vertriebsstellen gestellt werden. In diesem Fall kann die Transferstelle unter folgenden Umständen bzw. unter den Umständen, die nach den in Luxemburg geltenden Geldwäschevorschriften als ausreichend gelten, auf die vorgenannten vorgeschriebenen Identitätsnachweise verzichten: –– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle abgewickelt wird, die unter der 11 Aufsicht der zuständigen Behörden steht, deren Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren für Kunden vorsehen, das dem Nachweisverfahren nach Luxemburger Recht zur Bekämpfung der Geldwäsche gleichwertig ist, und denen die Vertriebsstelle unterliegt; –– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle abgewickelt wird, deren Muttergesellschaft unter der Aufsicht der zuständigen Behörden steht, deren Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren für Kunden vorsehen, das dem Nachweisverfahren nach Luxemburger Recht gleichwertig ist und der Bekämpfung der Geldwäsche dient, und wenn das für die Muttergesellschaft geltende Recht bzw. die Konzernrichtlinien ihren Tochtergesellschaften oder Niederlassungen gleichwertige Pflichten auferlegen. Bei Ländern, von denen die Empfehlungen der „Financial Action Task Force“ (FATF) ratifiziert wurden, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass den auf dem Finanzsektor geschäftlich tätigen natürlichen bzw. juristischen Personen von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden in diesen Ländern Vorschriften zur Durchführung von Identitätsnachweisverfahren für ihre Kunden auferlegt werden, die dem nach Luxemburger Recht vorgeschriebenen Nachweisverfahren gleichwertig sind. Die Vertriebsstellen können Anlegern, die Anteile über sie beziehen, einen Nominee-Service zur Verfügung stellen. Anleger können dabei nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie diesen Service in Anspruch nehmen, bei dem der Nominee die Anteile in seinem Namen für und im Auftrag der Anleger hält; letztere sind jederzeit berechtigt, das unmittelbare Eigentum an den Anteilen zu fordern. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen bleibt es den Anlegern unbenommen, Anlagen direkt bei der Gesellschaft zu tätigen, ohne den Nominee-Service in Anspruch zu nehmen. Datenschutz Die persönlichen Daten der Anleger in den Antragsformularen sowie die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft und/oder dem Transfer Agent erfassten anderen Informationen werden von der Gesellschaft, dem Transfer Agent, anderen Unternehmen von DWS Investments, der Depotbank und den Finanzvermittlern der Anleger erfasst, gespeichert, abgeglichen, übertragen und anderweitig bearbeitet und verwendet („bearbeitet“). Diese Daten werden für die Zwecke der Kontenführung, die Untersuchung von Geldwäscheaktivitäten, die Steuerfeststellung gemäß EU-Richtlinie 2003/48/EG über die Besteuerung von Zinserträgen und die Entwicklung der Geschäftsbeziehungen verwendet. Zu diesem Zweck können die Daten, um die Akti vitäten der Gesellschaft zu unterstützen (z.B. Kundenkommunikationsagenten und Zahlstellen), auch an von der Gesellschaft oder dem Transfer Agent beauftragte Unternehmen weitergeleitet werden. Orderannahmeregelung Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Einzelheiten sind für den jeweiligen 12 Teilfonds im jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospektes festgelegt. Market Timing Die Investmentgesellschaft lässt keine mit dem Market Timing verbundenen Praktiken zu und behält sich das Recht vor, Zeichnungs- und Umtauschaufträge abzulehnen wenn sie vermutet, dass solche Praktiken eingesetzt werden. Die Investmentgesellschaft wird gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die anderen Anleger des jeweiligen Teilfonds zu schützen. Late Trading Unter Late Trading ist die Annahme eines Auftrages nach Ablauf der entsprechenden Annahmefristen am jeweiligen Bewertungstag sowie die Ausführung eines solchen Auftrags zu dem an diesem Tag geltenden Preis auf Basis des Netto inventarwerts zu verstehen. Die Praktik des Late Trading ist nicht zulässig, da sie die Bestimmungen des Verkaufsprospekts des Fonds verletzt, die vorsehen, dass ein nach der Limitzeit der Auftragsannahme eingegangener Auftrag zu dem Preis ausgeführt wird, der auf dem nächstgeltenden Anteilwert basiert. Total Expense Ratio Total Expense Ratio (TER) ist definiert als das Verhältnis der Ausgaben des jeweiligen Teilfonds zum durchschnittlichen Fondsvermögen, mit Ausnahme der angefallenen Transaktionskosten. Die effektive TER wird jährlich berechnet und im Jahresbericht veröffentlicht. Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsvergütung an bestimmte Anleger Die Investmentgesellschaft kann nach ihrem freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsvergütung an diese Anleger vereinbaren. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig investieren. Ansprechpartner bei der DWS Investment S.A. für diese Fragen ist der Bereich „Institutional Sales“. Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente Die Verwaltungsgesellschaft wird Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente für Rechnung des Fondsvermögens direkt bei Brokern und Händlern aufgeben. Sie schließt mit diesen Brokern und Händlern Vereinbarungen zu marktüblichen Konditionen ab, die im Einklang mit erstklassigen Ausführungsstandards stehen. Bei der Auswahl des Brokers oder Händlers berücksichtigt die Verwaltungsgesellschaft alle relevanten Faktoren, wie etwa die Bonität des Brokers oder Händlers und die Qualität der Marktinformationen, der Analysen sowie der zur Verfügung gestellten Ausführungskapazitäten. Zusätzlich werden von der Verwaltungsgesellschaft derzeit Vereinbarungen abgeschlossen, in deren Rahmen sie von Brokern und Händlern angebotene geldwerte Vorteile in Anspruch nehmen und nutzen kann. Diese Dienstleistungen – zu deren Einbehalt die Verwaltungsgesellschaft berechtigt ist (siehe dazu Artikel 13 im „Verkaufsprospekt“, der die Vergütungen und Aufwendungserstattungen zum Gegenstand hat) – beinhalten von den Brokern und Händlern selbst oder von Dritten erstellte Leistungen. Diese Leistungen können zum Beispiel die folgenden sein: spezielle Beratung hinsichtlich der Ratsamkeit des Handels mit einer Anlage oder hinsichtlich deren Bewertung, Analysen und Beratungsleistungen, wirtschaftliche und politische Analysen, Portfolioanalysen (einschließlich Bewertung und Performancemessung), Marktanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme, Informationsdienste, Computer-Hardware und -Software oder jegliche sonstigen Informationsmöglichkeiten, in dem Umfang, in dem sie verwendet werden, um den Anlageentscheidungsprozess und die Erfüllung der von der Verwaltungsgesellschaft geschuldeten Leistungen bezüglich der Anlagen des Investmentfonds zu unterstützen. Dies bedeutet, dass Brokerleistungen unter Umständen nicht auf die allgemeine Analyse beschränkt sind, sondern auch spezielle Dienste wie Reuters und Bloomberg umfassen können. Die Vereinbarungen mit Brokern und Händlern können die Bestimmung enthalten, dass die Händler und Broker umgehend oder später Teile der für den Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten gezahlten Provisionen an Dritte weiterleiten, die der Verwaltungsgesellschaft die zuvor erwähnten Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Die Verwaltungsgesellschaft hält bei der Inanspruchnahme dieser Vorteile (häufig auch als Soft-Dollars bezeichnet) alle geltenden aufsichtsrechtlichen und Branchenstandards ein. Insbesondere werden von der Verwaltungsgesellschaft keine Vorteile angenommen und keinerlei Vereinbarungen über den Erhalt derartiger Vorteile abgeschlossen, wenn diese Vereinbarungen sie nach vernünftigem Ermessen nicht bei ihrem Anlageentscheidungsprozess unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Verwaltungsgesellschaft jederzeit dafür sorgt, dass die Transaktionen unter Berücksichtigung des betreffenden Marktes zum betreffenden Zeitpunkt für Transaktionen der betreffenden Art und Größe zu den bestmöglichen Bedingungen ausgeführt werden und dass keine unnötigen Geschäfte abgeschlossen werden, um ein Recht auf derartige Vorteile zu erwerben. Güter und Dienstleistungen, die im Rahmen von solchen Vereinbarungen empfangen werden, dürfen keine Reisen, Unterbringung, Unterhaltung, allgemeinen Verwaltungsgüter und -dienstleistungen, allgemeine Büroausrüstung oder -räumlichkeiten, Mitgliedsbeiträge, Mitarbeitergehälter oder direkten Geldzahlungen sein. Provisionsteilung Die Verwaltungsgesellschaft kann Vereinbarungen im Sinne des vorstehenden Absatzes „Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente“ mit ausgewählten Brokern abschließen, in deren Rahmen der jeweilige Broker Teile der von ihm gemäß der betreffenden Vereinbarung erhaltenen Zahlung, die die Verwaltungsgesellschaft für den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten leistet, entweder direkt oder mit zeitlicher Verzögerung an Dritte weiterleitet, die Research- oder Analysedienstleistungen für die Verwaltungsgesellschaft erbringen. Diese Leistungen werden von der Verwaltungsgesellschaft zum Zweck der Verwaltung des Investmentfonds genutzt (so genannte Provisionsteilungsvereinbarung). Zur Klarstellung gilt, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Dienstleistungen entsprechend und ausschließlich im Einklang mit den im Abschnitt „Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente“ dargelegten Bedingungen nutzt. Regelmäßiger Sparplan oder Entnahmepläne Regelmäßige Sparpläne oder Entnahmepläne werden in bestimmten Ländern angeboten, in denen der jeweilige Teilfonds über eine Zulassung zum öffentlichen Vertrieb verfügt. Nähere Angaben hierzu sind jederzeit auf Anfrage von der Verwaltungsgesellschaft oder den jeweiligen Vertriebsstellen in den Vertriebsländern des jeweiligen Teilfonds erhältlich. Die hier genannten Informationen und Anteile des Fondsvermögens sind nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen bestimmt (dies betrifft Personen, die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind oder dort ihr Domizil haben, sowie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß der Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten gegründet wurden). Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch an oder für Rechnung von US-Personen angeboten oder verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig. Verkaufsbeschränkung Die ausgegebenen Anteile der Investmentgesellschaft dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde und der Verwaltungsgesellschaft vorliegt, handelt es sich bei diesem Prospekt nicht um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen bzw. darf dieser Prospekt nicht zum Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots verwendet werden. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verteilung dieses Prospekts und das Angebot der Anteile kann auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne der US-Regelung No. 2790 der „National Association Security Dealers“ (NASD 2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Fondsvermögen der Verwaltungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen. Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur von Personen verwendet werden, die dafür über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Verwaltungsgesellschaft (direkt oder indirekt über entsprechend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen. Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den Unter lagen enthalten sind, sind von der Verwaltungsgesellschaft nicht autorisiert. Die Unterlagen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft öffentlich zugänglich. Die deutsche Fassung des Verkaufsprospekts ist maßgeblich. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Hinblick auf Anteile des Fonds, die an Anleger in dem jeweiligen Land verkauft wurden, für sich selbst und den Fonds Übersetzungen in Sprachen solcher Länder als verbindlich erklären, in welchen solche Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Börsen und Märkte Die Verwaltungsgesellschaft hat keine Kenntnis davon, dass die Anteile der Fondsvermögen an einer Börse oder einem organisierten Markt gehandelt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Anteile der Fondsvermögen an einer Börse zur Notierung zulassen oder an organisierten Märkten handeln lassen; derzeit macht die Verwaltungsgesellschaft von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Anlegerprofile Die Definitionen der nachfolgenden Anlegerprofile wurden unter der Voraussetzung von normal funktionierenden Märkten erstellt. Im Falle von unvorhersehbaren Marktsituationen und Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können sich jeweils weitergehende Risiken ergeben. Anlegerprofil „sicherheitsorientiert“ Der Fonds ist für den sicherheitsorientierten Anleger mit geringer Risikoneigung konzipiert, der eine stetige Wertentwicklung, aber auf niedrigem Zinsniveau, zum Anlageziel hat. Kurzfristige moderate Schwankungen sind möglich, aber mittel- bis langfristig ist kein Kapitalverlust zu erwarten. Anlegerprofil „renditeorientiert“ Der Fonds ist für den renditeorientierten Anleger konzipiert, der Kapitalwachstum durch Zinserträge und mögliche Kursgewinne erzielen will. Den Ertragserwartungen stehen moderate Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie geringe Bonitätsrisiken gegenüber, sodass Kursverluste mittel- bis langfristig unwahrscheinlich sind. Anlegerprofil „wachstumsorientiert“ Der Fonds ist für den wachstumsorientierten Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und Währungschancen erreichen will. Sicherheit und Liquidität werden den Ertragsaussichten untergeordnet. Damit verbunden sind höhere Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten führen können. Anlegerprofil „risikoorientiert“ Der Fonds ist für den risikoorientierten Anleger konzipiert, der ertragsstarke Anlageformen sucht, um gezielt Ertragschancen zu verbessern und hierzu unvermeidbare auch vorübergehend hohe Wertschwankungen spekulativer Anlagen in Kauf nimmt. Hohe Risiken aus Kursschwankungen sowie hohe Bonitätsrisiken machen zeitweise Kursverluste wahrscheinlich, ferner steht der hohen Ertragserwartung und Risikobereitschaft die Möglichkeit von hohen Verlusten des eingesetzten Kapitals gegenüber. 13 db PrivatMandat Comfort auf einen Blick Die Investmentgesellschaft db PrivatMandat Comfort besteht zurzeit aus den Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Einkommen (U), db PrivatMandat Comfort – Balance (U), db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U), db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U), db PrivatMandat Comfort – Return, db PrivatMandat Comfort – Return Plus, db PrivatMandat Comfort – Garant, db PrivatMandat Comfort – Stabil, db PrivatMandat Comfort – Stabil II, db PrivatMandat Comfort - Flexible, db PrivatMandat Comfort – PRO Global, db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland, db PrivatMandat Comfort – PRO USA und db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer. db PrivatMandat Comfort – Einkommen (U) auf einen Blick Anlagepolitik Anlage zu mindestens 60% in überwiegend Renten-, Geldmarkt- und Immobilienwerte, ferner in Aktienwerte, v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes für diesen Teilfonds LU0193173076 A0B5HZ EUR 16.8.2004 103,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main bis zu 1,5% ISIN-Code Wertpapierkennnummer Teilfondswährung Auflegungsdatum Erstausgabepreis Anteilwertberechnung Ausgabeaufschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung* (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil renditeorientiert *Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben werden. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 60% JP Morgan EMU Bond Index 1–10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 11% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 6% Standard & Poor’s 500 Aktienindex (Price Index), 3% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. 14 DB PRIVATMANDAT COMFORT – EINKOMMEN (U) vs. Vergleichsindex Wertentwicklung im Überblick in % 16 +14,0 12 +7,9 8 4 0 +5,8 +3,9 +1,1 +0,4 -4 -8 +6,6 -2,9 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre db PrivatMandat Comfort – Einkommen (U) Vergleichsindex: 11% DJ EURO STOXX 50, 6% S&P 500, 3% MSCI AC Asia, 60% JP Morgan EMU Bond Index 1-10 J, 20% 1M Euribor Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 db PrivatMandat Comfort – Balance (U) auf einen Blick Anlagepolitik Anlage zu höchstens 60% in Aktienwerte und mindestens zu 40% in überwiegend Renten-, Geldmarkt- und Immobilienwerte v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes für diesen Teilfonds LU0193173159 A0B5H0 EUR 16.8.2004 104,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main bis zu 2% ISIN-Code Wertpapierkennnummer Teilfondswährung Auflegungsdatum Erstausgabepreis Anteilwertberechnung Ausgabeaufschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung* (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert DB PRIVATMANDAT COMFORT – BALANCE (U) vs. Vergleichsindex Wertentwicklung im Überblick in % 15 +10,5 10 5 0 -5 +2,6 +0,8 -0,4 -4,3 -10 -15 +8,3 +8,4 -11,0 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre db PrivatMandat Comfort – Balance (U) Vergleichsindex: 22% DJ EURO STOXX 50, 12% S&P 500, 6% MSCI AC Asia, 40% JP Morgan EMU Bond Index 1-10 J, 20% 1M Euribor Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 *Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 40% JP Morgan EMU Bond Index 1–10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 22% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 12% Standard & Poor’s 500 Aktienindex (Price Index), 6% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 15 db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U) auf einen Blick Anlagepolitik Anlage zu höchstens 80% in Aktienwerte und zu mindestens 20% in überwiegend Renten-, Geldmarkt- und Immobilienwerte, v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes für diesen Teilfonds LU0193173233 A0B5H1 EUR 16.8.2004 105,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main bis zu 2,5% ISIN-Code Wertpapierkennnummer Teilfondswährung Auflegungsdatum Erstausgabepreis Anteilwertberechnung Ausgabeaufschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,8% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung* (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert *D arüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 20% JP Morgan EMU Bond Index 1–10 Jahre Rentenindex (Performance Index) 33% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 18% Standard & Poor’s 500 Aktienindex (Price Index), 9% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 16 DB PRIVATMANDAT COMFORT – WACHSTUM (U) vs. Vergleichsindex Wertentwicklung im Überblick in % 18 9 0 -9 +12,9 +10,8 +1,7 +0,4 -1,3 -6,1 -14,8 -18 -23,9 -27 -36 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U) Vergleichsindex: 33% DJ EURO STOXX 50, 18% S&P 500, 9% MSCI AC Asia, 20% JP Morgan EMU Bond Index 1-10 J, 20% 1M Euribor Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U) auf einen Blick Anlagepolitik flexible Anlage je nach Marktlage jeweils von 0% bis zu 100% in Aktienwerte und/oder in Renten-, Geldmarkt- und Immobilienwerte, v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes für diesen Teilfonds LU0193173316 A0B5H2 EUR 16.8.2004 105,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main bis zu 3% ISIN-Code Wertpapierkennnummer Teilfondswährung Auflegungsdatum Erstausgabepreis Anteilwertberechnung Ausgabeaufschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung* (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert DB PRIVATMANDAT COMFORT – DYNAMIK (U) vs. Vergleichsindex Wertentwicklung im Überblick in % 24 +16,6+14,7 12 0 -12 -0,4 -2,6 -11,5 -8,9 -24 -36 -48 -34,9 6 Monate 1 Jahr -29,1 3 Jahre 5 Jahre db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U) Vergleichsindex: 50% DJ EURO STOXX 50, 27% S&P 500, 13% MSCI AC Asia, 10% 1M Euribor Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 *Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 50% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 27% Standard & Poor’s 500 Aktienindex (Price Index), 13% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 10% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 17 db PrivatMandat Comfort – Return auf einen Blick Anlagepolitik Anlage zu mindestens 50% in überwiegend Renten-, Geldmarkt- und Immobilienwerte und zu höchstens 50% in Aktienwerte, v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes für diesen Teilfonds LU0193173407 A0B5H3 EUR 16.8.2004 104,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main bis zu 1,5% ISIN-Code Wertpapierkennnummer Teilfondswährung Auflegungsdatum Erstausgabepreis Anteilwertberechnung Ausgabeaufschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung* (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil renditeorientiert * D arüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds 1M EURIBOR plus 300 Basispunkte übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Vergleichsgröße für die erfolgsbezogene Vergütung, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der vorgenannten Vergleichgröße für die erfolgsbezogene Vergütung, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. 18 DB PRIVATMANDAT COMFORT – RETURN Wertentwicklung im Überblick in % 4,5 +3,2 3,0 1,5 0,0 +1,1 +0,1 -1,5 -3,0 -4,5 -2,9 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre db PrivatMandat Comfort – Return Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 db PrivatMandat Comfort – Return Plus auf einen Blick Anlagepolitik Der Teilfonds zielt auf eine systematische Risikoeingren zung unter Einbeziehung eines quantitativen Management ansatzes bei gleichzeitiger Ausnutzung von Renditechan cen. Die Anlage erfolgt zu grundsätzlich mindestens 50% in überwiegend Renten-, Geldmarkt- und Immobilienwerte und grundsätzlich bis zu 50% in Aktienwerte, v. a. mit Einsatz von Derivaten gemäß Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes für diesen Teilfonds. LU0261217367 A0J33M EUR 2.10.2006 104,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main bis zu 2% ISIN-Code Wertpapierkennnummer Teilfondswährung Auflegungsdatum Erstausgabepreis Anteilwertberechnung Ausgabeaufschlag (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,7% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung* (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewer tungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteil wertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert DB PRIVATMANDAT COMFORT – RETURN PLUS Wertentwicklung im Überblick in % 4,5 +3,7 3,0 1,5 0,0 -1,5 -0,9 -1,1 -3,0 -4,5 -2,5 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung* *aufgelegt am 2.10.2006 db PrivatMandat Comfort – Return Plus Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 *Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung be trägt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds 1M EURIBOR plus 300 Basispunk te übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Ge schäftshalbjahres unter der vorgenannten Vergleichsgröße über die erfolgsbezogene Vergütung, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entspre chend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Ge schäftshalbjahres über der vorgenannten Vergleichsgröße für die erfolgsbezogene Vergütung, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung ent nommen werden. Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement ver wendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 19 db PrivatMandat Comfort – Garant auf einen Blick Kurzdarstellung des Fondskonzeptes: Der Teilfonds wird über die Nutzung von Derivaten in Abhängigkeit des festgelegten Partizipationsfaktors an der Wertentwicklung des – nachfolgend näher beschriebenen – „db Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index“ („ER-Index“) partizipieren und bietet gleichzeitig eine stichtagsbezogene Erstanteilwertgarantie von 100 EUR zum Ende der ersten Anlagephase am 15.9.2011. Zwischen der Erstanteilausgabe und dem 15.9.2011 kann der Anteilwert des Teilfonds auch unter 100 Euro liegen. Nach dem Ablauf der vorgenannten Garantie zum 15.9.2011 wird die Verwaltungsgesellschaft einen neuen Garantiestichtag und einen neuen garantierten Anteilwert zum Garantiestichtag festlegen, sofern keine rechtlichen, steuerlichen oder produktspezifischen Aspekte (besondere Marktkonditionen bzw. Marktverhältnisse) entgegenstehen. Portfoliokonstruktion: In der Regel werden 100% des Fondsvolumens in ein Portfolio variabel verzinslicher Wertpapiere mit dem Ziel angelegt, die Garantie des Teilfonds zum Ende der jeweiligen Anlagephase zu erreichen. Alle variabel verzinslichen Wertpapiere verfügen zum Zeitpunkt des Erwerbs über ein Rating der Stufe „Investmentgrade“, dies entspricht derzeit einem Mindestrating von BBB (Standard&Poor‘s). Darüber hinaus investiert der Teilfonds in Termingeschäfte, so genannte SwapVerträge, die den Ertrag aus dem vorgenannten Portfolio der variabel verzinslichen Wertpapiere insgesamt gegen die Wertentwicklung des „ER-Index“ eintauschen. Über diese Termingeschäfte partizipiert also der Teilfonds an der Wertentwicklung des „ER-Index“, und zwar in Abhängigkeit vom so genannten Partizipationsfaktor. Der Partizipationsfaktor ist ein jeweils am ersten Bewertungstag einer Anlagephase festgelegter Prozentsatz, der in der ersten Anlagephase indikativ zwischen 60 und 120% liegt. Für nachfolgende Anlagephasen kann dies in Abhängigkeit der Marktsituation unter Umständen hiervon abweichen. Die Höhe des Partizipationsfaktors hängt von verschiedenen Faktoren, insbesondere aber vom Zinsniveau zu Beginn einer Anlagephase ab. Index: Der db Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index („ER-Index“) bildet die Wertentwicklung der „Mehrrendite“ des db Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index („TR-Index“) gegenüber der Geldmarktrendite (gemessen am EONIA Total Return Index) ab. Die nachfolgende Kurzbeschreibung bezieht sich auf den db Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index („TR-Index“); detaillierte Informationen zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospekt in Abschnitt 25. „Zusammenfassende Beschreibung des db Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index“. Der TRIndex fasst derzeit die Entwicklung der Rendite von fünf Sub-Indizes zusammen. Diese Sub-Indizes sind jeweils einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet: (a) Aktien (S&P X-Alpha EUR Total Return Strategy Index), (b) Zinssätze (Deutsche Bank SMART EUR Index), (c) Waren (DBLCI-OY Balanced EUR Hedged Total Return Index), (d) Devisen (Deutsche Bank Balanced Currency Harvest EUR-Funded Index), und (e) Geldmarkt (EONIA Total Return Index). Eine Änderung der vorgenannten Sub-Indizes ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnahmefällen, etwa bei Einstellung des entsprechenden Sub-Index, möglich. Für die vorgenannten Sub-Indizes ist teilweise eine so genannte Alpha-Anlagestrategie vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark eine positive Rendite zu erzielen. Die Gewichtung der verschiedenen Sub-Indizes/Anlageklassen wird den aktuellen Marktbedingungen kontinuierlich durch ein regelbasiertes Modell der Deutschen Bank AG, London angepasst. Das Modell ist darauf ausgerichtet, das die Schwankung des „TR-Index“, gemessen in der Volatilität, maximal ca. 4% betragen sollte; die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht zugesagt werden. Durch die indirekte Anlage in fünf verschiedene, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen soll eine möglichst breite Streuung im „TR-Index“ angestrebt werden. ISIN-Code LU0363694778 Wertpapierkennnummer DWS0TR Teilfondswährung EUR Erstzeichnungsphase 25.8.2008 – 12.9.2008 Auflegungsdatum 15.9.2008 Erstausgabepreis 102,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag bis zu 2% (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Thesaurierung Kostenpauschale bis zu 1,7% p.a. (vom Teilfonds zu tragen) 20 DB PRIVATMANDAT COMFORT – GARANT Wertentwicklung im Überblick in % 1,0 +0,6 0,5 0,0 -0,5 -1,0 -0,9 -1,5 -2,0 -1,7 6 Monate 1 Jahr seit Auflegung* *aufgelegt am 15.9.2008 db PrivatMandat Comfort – Garant Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 db PrivatMandat Comfort – Garant auf einen Blick (Fortsetzung) Orderannahme Ausgabe von Anteilsbruchteilen Garantie Laufzeitende Taxe d’abonnement Anlegerprofil Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an e inem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nachfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. ja, vgl. Artikel 21 unbefristet 0,05% p.a. wachstumsorientiert Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 21 db PrivatMandat Comfort – Stabil auf einen Blick Kurzdarstellung des Fondskonzeptes: Der Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Stabil strebt über die Nutzung von Derivaten eine Partizipation an der Wertentwicklung des nachfolgend näher beschriebenen Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return Index (der „Index“) nach Abzug von Kosten an. Portfoliokonstruktion: In der Regel werden 100% des Teilfondsvolumens in ein Portfolio fest bzw. variabel verzinslicher Wertpapiere (Basisportfolio) sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den Index S&P Alpha Control 3 EUR Total Return Index angelegt. Alle verzinslichen Wertpapiere verfügen zum Zeitpunkt des Erwerbs über ein Rating der Stufe „Investmentgrade“, dies entspricht derzeit einem Mindestrating von BBB (Standard&Poors). Bei den Derivaten handelt es sich um ein oder mehrere Termingeschäfte, insbesondere so genannte Swapgeschäfte. Bei solchen Swapgeschäften handelt es sich um einen Tausch zwischen dem Teilfonds und einer Gegenpartei, dem so genannten Kontrahenten. Als Gegenpartei für die Derivate, die im db PrivatMandat Comfort – Stabil eingesetzt werden, ist die Deutsche Bank AG vorgesehen. Konkret ist geplant, dass das Fondsmanagement den gesamten Zinsertrag aus dem Portfolio der variabel verzinslichen Wertpapiere gegen eine potentielle Gegenleistung austauscht, die sich aus der Partizipation an der Wertentwicklung des Index ergibt. Die Gegenpartei des Swapgeschäfts verpflichtet sich hiernach zu einer Zahlung an den Fonds auf Basis einer positiven Wertentwicklung des Index abzüglich der aus den Derivaten anfallenden Gebühren. Sofern die Wertentwicklung des Index negativ ist, zahlt der Fonds an die Gegenpartei, insbesondere in diesem Fall wird der Anteilspreis des Teilfonds zurückgehen. Im Ergebnis strebt der Teilfonds über diese Termingeschäfte eine weitgehende Partizipation an der Wertentwicklung des Index an (abzüglich der im Fonds und den Derivaten anfallenden Gebühren). Aus der Portfoliokonstruktion ergeben sich Kontrahentenrisiken (Ausfallrisiken) in Bezug auf die Swappartner (Erträge des Index) und die Emittenten der verzinslichen Wertpapiere (Basisportfolio und Zinserträge). Wertbeeinflussende Faktoren: Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt damit von der Wertentwicklung des Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index und der einzelnen Indexbestandteile abweichen. Folgende Faktoren wirken sich (alle anderen Faktoren jeweils unverändert) vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus: Kursentwicklung des Index: Eine positive Wertentwicklung des Index führt im Allgemeinen zu einem steigenden Anteilswert. Dagegen führt eine negative Wertentwicklung des Index im Allgemeinen zu einem sinkenden Anteilwert. Index: Der Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return Index fasst derzeit (mittelbar) die Entwicklung der Rendite von fünf Indexbestandteilen zusammen. Diese Indexbestandteile sind jeweils einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet: AnlageklasseIndexbestandteil Gewichtung Aktien 0% – 35% S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index Anleihen DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt) 0% – 35% Rohstoffe DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index 0% – 35% Devisen DB Currency Returns (EUR-Funded) Index 0% – 35% Geldmarkt EONIA Total Return Index 0% – 100% Eine Änderung der vorgenannten Indexbestandteile sowie deren minimaler oder maximaler Gewichtung ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnahmefällen, z. B. bei Einstellung des entsprechenden Indexbestandteils oder aufgrund einer Änderung der Index Regeln, möglich. Mit Ausnahme des EONIA Total Return Index verfolgen alle vorgenannten Indexbestandteile eine so genannte Alpha-Anlagestrategie. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine AlphaAnlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark eine positive Rendite zu erzielen. Kurzbeschreibung der Indexbestandteile: S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index Der S&P X-Alpha III Euro Total Return Strategy Index ist ein Aktienindex der Deutschen Bank, der versucht, auf Basis der vier bedeutendsten Märkte (Eurozone, Vereinigtes Königreich, USA und Japan) marktneutrale Renditen zu erzielen. Er partizipiert an der Performancedifferenz von regionalen Deutsche Bank Value und Growth Indizes gegenüber den 4 jeweils regionalen Benchmarkindizes. Der Index hat eine Zielvolatilität von 8%. DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt) Der Deutsche Bank SMART EUR Index (5-fach gehebelt) verfolgt das Ziel, von den Zinsdifferenzen zwischen 10-Jahres Zinssatz und 2-Jahres Zinssatz zu profitieren und stetige Renditen zu erzielen. 22 DB PRIVATMANDAT COMFORT – STABIL Wertentwicklung im Überblick in % 0,0 -0,6 -1,2 -1,8 -1,9 -2,4 -3,0 -3,6 -2,9 6 Monate -3,1 1 Jahr seit Auflegung* *aufgelegt am 27.4.2009 db PrivatMandat Comfort – Stabil Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 db PrivatMandat Comfort – Stabil auf einen Blick (Fortsetzung) DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index Der DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return investiert in 21 Rohstoffe aus den Bereichen Energie, Edelmetalle, Industriemetalle und Agrarrohstoffe. Er zielt darauf ab, durch das Eingehen von sowohl einer Kaufposition (Long-Position) als auch einer Verkaufsposition (Short-Position) möglichst marktneutrale Renditen zu erwirtschaften. DB Currency Returns (EUR-Funded) Index Der DB Currency Return (EUR-Funded) Index spiegelt ein Investment in die drei auf den Währungsmärkten am häufigsten eingesetzten Investmentstile ab: Carry (Nutzen von Zinsdifferenzen), Momentum (Nutzen von Trends) und Valuation (Nutzen von Kaufkraftdifferenzen). Basis für die Strategie bilden die G10 Währungen. EONIA Total Return Index Der EONIA Total Return Index (Euro Over Night Index Average) wird von der Deutschen Bank ver öffentlicht und bildet den Tagesgeldzinssatz (EONIA) für den Euro ab. Die Gewichtung der verschiedenen Indexbestandteile wird innerhalb der oben genannten Grenzen den aktuellen Marktbedingungen regelmäßig durch ein regelbasiertes mathematisches Modell der Deutschen Bank AG, London angepasst. Demnach partizipiert der Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return Index indirekt (über den so genannten „Sub-Index 1“ und den „Sub-Index 2“ an den fünf oben genannten Indexbestanteilen der unterschiedlichen Anlageklassen. Durch die indirekte Anlage in fünf verschiedene, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen soll eine möglichst breite Streuung angestrebt werden. Die Gewichtungen der fünf Indexbestandteile werden in „Sub-Index 1“ und in „Sub-Index 2“ innerhalb der oben genannten Grenzen durch ein regelbasiertes Modell festgelegt. Das Modell ist darauf ausgerichtet, das die Schwankung des Index, gemessen an der Volatilität, ca. 3% betragen soll. Die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht garantiert werden. Die Anpassungen der Gewichte werden mindestens auf 2-monatlicher Basis vorgenommen, wobei sich die Anpassung von Sub-Index 1 und Sub-Index 2 jeweils um einen Monat verschieben. Die Gewichtungen von Sub-Index 1 und Sub-Index 2 innerhalb des Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return Index werden vierteljährlich auf je 50% zurückgesetzt. Detaillierte Informationen zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in Abschnitt 24. ISIN-Code LU0385753255 Wertpapierkennnummer DWS0UR Teilfondswährung EUR Erstzeichnungsphase 6.4.2009 – 24.4.2009 Auflegungsdatum 27.4.2009 Erstausgabepreis 102,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag bis zu 2% (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Thesaurierung Kostenpauschale bis zu 1,5% p.a. (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an e inem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Garantie nein Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil renditeorientiert 23 db PrivatMandat Comfort – Stabil II auf einen Blick Kurzdarstellung des Fondskonzeptes: Der Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Stabil II strebt über die Nutzung von Derivaten eine Partizipation an der Wertentwicklung des nachfolgend näher beschriebenen Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index (der „Index“) nach Abzug von Kosten an. Portfoliokonstruktion: In der Regel werden 100% des Teilfondsvolumens in ein Portfolio fest bzw. variabel verzinslicher Wertpapiere (Basisportfolio) sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den Index S&P Alpha Control 3 EUR Total Return II Index angelegt. Alle verzinslichen Wertpapiere verfügen zum Zeitpunkt des Erwerbs über ein Rating der Stufe „Investmentgrade“, dies entspricht derzeit einem Mindestrating von BBB (Standard&Poors). Bei den Derivaten handelt es sich um ein oder mehrere Termingeschäfte, insbesondere so genannte Swapgeschäfte. Bei solchen Swapgeschäften handelt es sich um einen Tausch zwischen dem Teilfonds und einer Gegenpartei, dem so genannten Kontrahenten. Als Gegenpartei für die Derivate, die im db PrivatMandat Comfort – Stabil II eingesetzt werden, ist die Deutsche Bank AG vorgesehen. Konkret ist geplant, dass das Fondsmanagement den gesamten Zinsertrag aus dem Portfolio der variabel verzinslichen Wertpapiere gegen eine potentielle Gegenleistung austauscht, die sich aus der Partizipation an der Wertentwicklung des Index ergibt. Die Gegenpartei des Swapgeschäfts verpflichtet sich hiernach zu einer Zahlung an den Fonds auf Basis einer positiven Wertentwicklung des Index abzüglich der aus den Derivaten anfallenden Gebühren. Sofern die Wertentwicklung des Index negativ ist, zahlt der Fonds an die Gegenpartei, insbesondere in diesem Fall wird der Anteilspreis des Teilfonds zurückgehen. Im Ergebnis strebt der Teilfonds über diese Termingeschäfte eine weitgehende Partizipation an der Wertentwicklung des Index an (abzüglich der im Fonds und den Derivaten anfallenden Gebühren). Aus der Portfoliokonstruktion ergeben sich Kontrahentenrisiken (Ausfallrisiken) in Bezug auf die Swappartner (Erträge des Index) und die Emittenten der verzinslichen Wertpapiere (Basisportfolio und Zinserträge). Wertbeeinflussende Faktoren: Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt damit von der Wertentwicklung des Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index und der einzelnen Indexbestandteile abweichen. Folgende Faktoren wirken sich (alle anderen Faktoren jeweils unverändert) vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus: Kursentwicklung des Index: Eine positive Wertentwicklung des Index führt im Allgemeinen zu einem steigenden Anteilswert. Dagegen führt eine negative Wertentwicklung des Index im Allgemeinen zu einem sinkenden Anteilwert. Index: Der Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index fasst derzeit (mittelbar) die Entwicklung der Rendite von fünf Indexbestandteilen zusammen. Diese Indexbestandteile sind jeweils einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet: AnlageklasseIndexbestandteil Gewichtung Aktien 0% – 35% S&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy Index Anleihen DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt) 0% – 35% Rohstoffe DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index 0% – 35% Devisen DB Currency Returns (EUR-Funded) Index 0% – 35% Geldmarkt EONIA Total Return Index 0% – 100% Eine Änderung der vorgenannten Indexbestandteile sowie deren minimaler oder maximaler Gewichtung ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnahmefällen, z. B. bei Einstellung des entsprechenden Indexbestandteils oder aufgrund einer Änderung der Index Regeln, möglich. Mit Ausnahme des EONIA Total Return Index verfolgen alle vorgenannten Indexbestandteile eine so genannte Alpha-Anlagestrategie. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine AlphaAnlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark eine positive Rendite zu erzielen. Kurzbeschreibung der Indexbestandteile: S&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy Index Der S&P X-Alpha IV Euro Total Return Strategy Index ist ein Aktienindex der Deutschen Bank, der versucht, auf Basis der vier bedeutendsten Märkte (Eurozone, Vereinigtes Königreich, USA und Japan) marktneutrale Renditen zu erzielen. Er partizipiert an der Performancedifferenz von regionalen Deutsche Bank Value und Growth Indizes gegenüber den 4 jeweils regionalen Benchmarkindizes. Der Index hat eine Zielvolatilität von 8%. DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt) Der Deutsche Bank SMART EUR Index (5-fach gehebelt) verfolgt das Ziel, von den Zinsdifferenzen zwischen 10-Jahres Zinssatz und 2-Jahres Zinssatz zu profitieren und stetige Renditen zu erzielen. 24 DB PRIVATMANDAT COMFORT – STABIL II Wertentwicklung im Überblick in % 0 -1 -2 -3 -2,9 -4 -4,3 -5 -6 6 Monate -3,9 1 Jahr seit Auflegung* *aufgelegt am 29.6.2009 db PrivatMandat Comfort – Stabil II Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 db PrivatMandat Comfort – Stabil II auf einen Blick (Fortsetzung) DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index Der DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return investiert in 21 Rohstoffe aus den Bereichen Energie, Edelmetalle, Industriemetalle und Agrarrohstoffe. Er zielt darauf ab, durch das Eingehen von sowohl einer Kaufposition (Long-Position) als auch einer Verkaufsposition (Short-Position) möglichst marktneutrale Renditen zu erwirtschaften. DB Currency Returns (EUR-Funded) Index Der DB Currency Return (EUR-Funded) Index spiegelt ein Investment in die drei auf den Währungs märkten am häufigsten eingesetzten Investmentstile ab: Carry (Nutzen von Zinsdifferenzen), Momentum (Nutzen von Trends) und Valuation (Nutzen von Kaufkraftdifferenzen). Basis für die Strategie bilden die G10 Währungen. EONIA Total Return Index Der EONIA Total Return Index (Euro Over Night Index Average) wird von der Deutschen Bank ver öffentlicht und bildet den Tagesgeldzinssatz (EONIA) für den Euro ab. Die Gewichtung der verschiedenen Indexbestandteile wird innerhalb der oben genannten Grenzen den aktuellen Marktbedingungen regelmäßig durch ein regelbasiertes mathematisches Modell der Deutschen Bank AG, London angepasst. Demnach partizipiert der Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index indirekt (über den so genannten „Sub-Index 3“ und den „Sub-Index 4“ an den fünf oben genannten Indexbestanteilen der unterschiedlichen Anlageklassen. Durch die indirekte Anlage in fünf verschiedene, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen soll eine möglichst breite Streuung angestrebt werden. Die Gewichtungen der fünf Indexbestandteile werden in „Sub-Index 3“ und in „Sub-Index 4“ innerhalb der oben genannten Grenzen durch ein regelbasiertes Modell festgelegt. Das Modell ist darauf ausgerichtet, das die Schwankung des Index, gemessen an der Volatilität, ca. 3% betragen soll. Die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht garantiert werden. Die Anpassungen der Gewichte werden mindestens auf 2-monatlicher Basis vorgenommen, wobei sich die Anpassung von Sub-Index 3 und Sub-Index 4 jeweils um einen Monat verschieben. Die Gewichtungen von Sub-Index 3 und Sub-Index 4 innerhalb des Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index werden vierteljährlich auf je 50% zurückgesetzt. Detaillierte Informationen zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in Abschnitt 24. ISIN-Code LU0423896413 Wertpapierkennnummer DWS0XG Teilfondswährung EUR Erstzeichnungsphase 8.6.2009 – 26.6.2009 Auflegungsdatum 29.6.2009 Erstausgabepreis 102,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag bis zu 2% (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Thesaurierung Kostenpauschale bis zu 1,5% p.a. (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an e inem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Garantie nein Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil renditeorientiert 25 db PrivatMandat Comfort – Flexible auf einen Blick Kurzdarstellung des Fondskonzeptes: Im Mittelpunkt der Anlagestrategie des Teilfonds steht ein Ansatz, der zur Erzielung einer Wert steigerung Trends an den Kapitalmärkten nutzt. Dazu strebt der Teilfonds eine Partizipation am so genannten „Deutsche Bank EUR Long Short Momentum Total Return Index“ („TR Index“ oder „Total Return Index“) (nach Kosten) an. Hierbei bringt das Wort „Momentum“ im Indexnamen zum Ausdruck, dass es sich um eine Trendfolgestrategie handelt; die Worte „Long Short“ bringen zum Ausdruck, dass es sich bei diesen Trends sowohl um steigende als auch um fallende Märkte handeln kann. Zur Umsetzung der Anlagestrategie investiert der Teilfonds in Derivate auf den nachfolgend näher beschriebenen „Deutsche Bank EUR Long Short Momentum Index“ („ER Index“ – „Excess Return Index“ – oder „Index“) sowie in ein Basisportfolio dessen Anlageziel die Erwirtschaftung einer Geldmarktrendite ist. In Summe ergibt sich aus der Kombination des ER Index und dem Basisportfolio eine Partizipation am TR Index. Bei diesem Teilfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, erhebliche Verluste des eingesetz ten Kapitals hinzunehmen. Index: Der „Deutsche Bank EUR Long Short Momentum Index“ (ER Index) zielt darauf ab, Überschuss renditen in vier Anlageklassen (Waren, Aktien, Anleihen und Geldmarkt) abzubilden. Die Gewichtung der verschiedenen Anlageklassen wird kontinuierlich durch ein regelbasiertes Modell der Deutschen Bank AG, London angepasst. Maßgeblicher Faktor für die Gewichtung ist die 6-Monats Rendite der jeweiligen Anlageklasse. Dabei besteht das Ziel darin, aus dem Trendverhalten dieser Märkte Nutzen zu ziehen, indem zur Erzielung höherer Erträge Anlageklassen mit bisheriger guter Wertent wicklung stärker gewichtet werden, d. h., hier setzt die Anlagestrategie auf einen weiteren Anstieg der Anlageklasse („Long“). Daneben kann die Strategie auch von negativen Trends, d. h. fallenden Anlageklassen profitieren, indem so genannte „Short“-Positionen gehalten werden. Der Index wird von der Deutsche Bank AG, handelnd durch ihre Niederlassung London (der „Index-Sponsor“), gesponsert und lautet auf Euro („EUR“). Es stehen vier Anlageklassen zur Verfügung: (i) die Anlageklasse Aktien wird durch einen Index dargestellt, der die „Outperformance“ (oder Mehrrendite) einer Auswahl von Aktien größerer europäischer Unternehmen gegenüber der Geldmarktrendite abbildet. Technisch ausgedrückt bildet dieser Index eine Long-Position in Bezug auf den Dow Jones EURO STOXX 50 Index und eine Short-Position in Bezug auf einen Geldmarkt index (der Deutsche Bank Euribor Index) ab. Die Wertentwicklung des Index wird folglich durch Abzug der Rendite des Deutsche Bank Euribor Index von der Rendite des Dow Jones EURO STOXX 50® Index errechnet. (ii) d ie Anlageklasse Anleihen wird durch einen Index dargestellt der ein Investment in Anleihen mit einer 10-jährigen Laufzeit widerspiegelt. Technisch ausgedrückt wird die Anlageklassen Anleihen durch den DB Duration Bias Index EUR 10 Year abgebildet. Dieser Index bildet einen monatlich rollierenden Zinsswap ab der einen fixen gegen einen variablen Zins eintauscht und somit einem Investment in eine Anleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren entspricht. (iii) die Anlageklasse Waren wird durch einen Index dargestellt, der die Wertentwicklung von sechs wichtigen Rohstoffen, nämlich Rohöl, Heizöl, Gold, Aluminium, Mais und Weizen abbilden soll. Technisch ausgedrückt handelt es sich hierbei um den DB Liquid Commodity Excess Return Index, der Long-Positionen in sechs rollierende Futures-Kontrakte abbilden soll. Die Gewichtung jeder Ware ist vorher wie folgt festgelegt und wird jährlich zwischen dem 2. und dem 6. Index geschäftstag im November auf diese Gewichtungen zurückgesetzt: leichtes Rohöl: 35%, Heizöl: 20%, Aluminium: 12,5%, Mais: 11,25%, Weizen:11,25, Gold 10%. (iv) die Anlageklasse Geldmarkt wird über eine so genannte „statische“ Anlageklasse dargestellt. Unter dem Begriff „statisch“ versteht man in diesem Zusammenhang eine Anlageklasse mit ei ner konstanten Rendite von null. In Kombination mit dem Basisportfolio des Teilfonds wird über diese statische Anlageklasse die Partizipation an der Geldmarktrendite dargestellt. Eine Änderung der vorgenannten Anlageklassen ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnah mefällen, etwa bei Einstellung eines unterliegenden Index, möglich. Informationen einschließlich einer ausführlicheren Beschreibung der Indizes, die die vorstehend aufgeführten Anlageklassen enthalten, stehen auf der Webseite http://index.db.com zur Verfügung. ISIN-Code LU0385753768 Wertpapierkennnummer DWS0US Teilfondswährung EUR Erstzeichnungsphase 27.10.2008 – 14.11.2008 Auflegungsdatum 17.11.2008 Erstausgabepreis 103,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag bis zu 3% (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Thesaurierung Kostenpauschale bis zu 1,9% p.a. (vom Teilfonds zu tragen) 26 DB PRIVATMANDAT COMFORT – FLEXIBLE Wertentwicklung im Überblick in % 0,0 -0,5 -2,5 -3,7 -5,0 -7,5 -10,0 -12,5 -15,0 -12,4 6 Monate 1 Jahr seit Auflegung* *aufgelegt am 17.11.2008 db PrivatMandat Comfort – Flexible Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 db PrivatMandat Comfort – Flexible auf einen Blick (Fortsetzung) Orderannahme Ausgabe von Anteilsbruchteilen Garantie Laufzeitende Taxe d’abonnement Anlegerprofil Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an e inem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Nein unbefristet 0,05% p.a. wachstumsorientiert Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 27 db PrivatMandat Comfort – PRO Global auf einen Blick Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO Global ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für Ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und Renten führen soll. Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung bis zu 100% in einer Anlagekategorie (Aktien oder Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein auch kurzfristig Wertschwankungen zu akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet. Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens je nach Marktlage monatlich anzupassen. Es erfolgt eine regelgebundene dynamische Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien und Renten. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes wie z. B. S&P 500, Topix, DJ Eurostoxx50, Iboxx orientieren. Die Asset Allocation kann insbesondere mittels Derivaten dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zu 100% des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres findet eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenexposure statt. Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% weltweit in Aktien- und Rentenpapiere, wie z. B. Aktienzertifikate, Indexzertifikate, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere, Genuss- und Partizipationsscheine, Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds, Investmentfonds,die die Wertentwicklung eines Index abbilden sowie verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Zudem können geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in Bankguthaben angelegt werden. Um das Währungsrisiko zu reduzieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, gegen Euro abgesichert werden. Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann. ISIN-Code LU0425202925 Wertpapierkennnummer DWS0XJ Teilfondswährung EUR Auflegungsdatum 13.7.2009 Erstzeichnungsdatum/-phase 22.6.2009 – 10.7.2009 Erstausgabepreis 102,50 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag bis zu 2,5% (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,8% p.a. (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 28 DB PRIVATMANDAT COMFORT – PRO GLOBAL Wertentwicklung im Überblick in % 14,0 +11,3 10,5 7,0 3,5 0,0 -3,5 -7,0 -3,5 6 Monate seit Auflegung* *aufgelegt am 13.7.2009 db PrivatMandat Comfort – PRO Global Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland auf einen Blick Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für Ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und Renten führen soll. Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung bis zu 100% in einer Anlagekategorie (Aktien oder Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein auch kurzfristig Wertschwankungen zu akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet. Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens je nach Marktlage monatlich anzupassen. Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien und Renten. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B. Dax und/oder Iboxx Germany orientieren. Die Asset Allocation kann insbesondere mittels Derivaten dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zu 100% des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres findet eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenex posure statt. Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% in Aktien- und Rentenpapiere, wie z. B. Zertifikate, Indexzertifikate, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere, Genuss- und Partizipationsscheine, Aktien- , Renten- und Geldmarktfonds, Investmentfonds,die die Wertentwicklung eines Index abbilden sowie verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Zudem können geeignete Derivate genutzt werden. Die vorgenannten Instrumente werden von Unternehmen und von Emittenten mit Sitz in Deutschland (oder von Unternehmen und Emittenten mit Sitz außerhalb Deutschlands, aber mit überwiegender Geschäftstätigkeit in Deutschland) begeben („deutsche Unternehmen und Emittenten“) bzw. deutsche Unternehmen und Emittenten dienen als Anlage für Investmentfondsanteile oder als Basis für Zertifikate oder Derivate. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsver mögens in Bankguthaben angelegt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann. ISIN-Code LU0425202842 Wertpapierkennnummer DWS0XH Teilfondswährung EUR Auflegungsdatum 13.7.2009 Erstzeichnungsdatum/-phase 22.6.2009 – 10.7.2009 Erstausgabepreis 102,50 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag bis zu 2,5% (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,7% p.a. (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert DB PRIVATMANDAT COMFORT – PRO DEUTSCHLAND Wertentwicklung im Überblick in % 20 +16,6 16 12 8 4 0 -4 -0,6 6 Monate seit Auflegung* *aufgelegt am 13.7.2009 db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: 30.6.2010 Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 29 db PrivatMandat Comfort – PRO USA auf einen Blick Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO USA ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Es kann keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und Renten führen soll. Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung auch vollständig in einer Anlagekategorie (Aktien oder Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein Wertschwankungen zu akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet. Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens auf Basis der „Best of Two-Strategie“ je nach Marktlage monatlich anzupassen. Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien und Renten. In der Anlageklasse Aktien ist der Teilfonds auf den US-amerikanischen Aktienmarkt ausgerichtet, in der Anlageklasse Renten hingegen auf deutsche Staatsanleihen. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B. S&P 500 (währungsgesichert) und/oder iboxx € Sovereign Germany Indizes orientieren. Die Asset Allocation kann mittels ETFs, aber auch durch Derivate oder Wertpapiere, dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zur vollen Höhe des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres wird im Rahmen der „Best of Two-Strategie“ eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenexposure angestrebt. Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% in Wertpapiere, wie z. B. Aktien- und Rentenpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentfonds, wie z. B. Aktien-, Renten-, Geldmarktfonds, und Investmentfondsanteile, die die Wertentwicklung eines Index abbilden. Zudem können geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in Bankguthaben und sonstige zulässige liquide Finanzinstrumente angelegt werden. Um Währungsrisiken zu reduzieren, können Vermögenswerte gegen Euro abgesichert werden. Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann. ISIN-Code LU0592710833 Wertpapierkennnummer DWS03Q Teilfondswährung EUR Auflegungsdatum 1.6.2011 Erstzeichnungsdatum/-phase 4.5.2011 – 31.5.2011 Erstausgabepreis 102,50 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag bis zu 2,5% (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,8% p.a. (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächsten Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 30 db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer auf einen Blick Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer ist die mittelbis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Es kann keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of Two-Strategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und Renten führen soll. Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung auch vollständig in einer Anlagekategorie (Aktien oder Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein Wertschwankungen zu akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet. Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens auf Basis der „Best of Two-Strategie“ je nach Marktlage monatlich anzupassen. Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien und Renten. In der Anlageklasse Aktien ist der Teilfonds auf die Aktienmärkte der Emerging Markets ausgerichtet, in der Anlageklasse Renten hingegen auf deutsche Staatsanleihen. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B. MSCI Emerging Markets Index und/oder iboxx € Sovereign Germany Indizes orientieren. Die Asset Allocation kann insbesondere mittels ETFs, aber auch durch Derivate oder Wertpapiere, dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zur vollen Höhe des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres wird im Rahmen der „Best of Two-Strategie“ eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenexposure angestrebt. Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% in Wertpapiere, wie z. B. Aktien- und Rentenpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentfonds, wie z. B. Aktien-, Renten-, Geldmarktfonds, und Investmentfondsanteile, die die Wertentwicklung eines Index abbilden. Zudem können geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in Bankguthaben und sonstige zulässige liquide Finanzinstrumente angelegt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann ISIN-Code LU0592710916 Wertpapierkennnummer DWS03R Teilfondswährung EUR Auflegungsdatum 1.6.2011 Erstzeichnungsdatum/-phase 4.5.2011 – 31.5.2011 Erstausgabepreis 102,50 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag bis zu 2,5% (vom Anteilinhaber zu tragen) Rücknahmegebühr 0% (vom Anteilinhaber zu tragen) Verwendung der Erträge Ausschüttung Kostenpauschale bis zu 1,8% p.a. (vom Teilfonds zu tragen) Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a. der Anlage in Zielfonds (vom Teilfonds zu tragen) Orderannahme Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächsten Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet. Ausgabe von Anteilsbruchteilen Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden. Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis. Laufzeitende unbefristet Taxe d’abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. 31 1. Die Gesellschaft db PrivatMandat Comfort ist eine Investmentgesell schaft mit variablem Kapital, die nach luxemburger Recht auf Grundlage des Gesetzes vom 20. De zember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen („das Gesetz vom 20. Dezember 2002“) und des Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 als Société d’Investissement à Capital Variable („SICAV”), („Gesellschaft“), am 30. Juni 2004 gegründet wurde. Die Gesellschaft ist nach Teil 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 verfasst und entspricht den Anforderungen der europäischen Richtlinien über die Organismen für die gemeinsame Anlage in Wertpapieren. 2. Allgemeine Beschreibung der Anlagepolitik Die Anlageziele der jeweiligen Teilfonds sind im jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospek tes geregelt. 3. Risikostreuung Für die Anlage des Fondsvermögens der ein zelnen Teilfonds gelten die nachfolgenden An lagegrenzen und Anlagerichtlinien. Für einzelne Teilfonds können abweichende Anlagegrenzen festgelegt werden. Insofern wird auf die Angaben im nachfolgenden Besonderen Teil des Verkaufs prospekts verwiesen. A. Anlagen Die Gesellschaft ist ein sogenannter Umbrella fonds, d.h. dem Anleger können nach freiem Ermessen der Gesellschaft ein oder mehrere Teilfonds angeboten werden. Die Gesamtheit der Teilfonds ergibt den Umbrellafonds. Bezüglich der Rechtsbeziehungen der Anteilinhaber unter einander wird jeder Teilfonds als gesonderte Ein heit behandelt. Im Verhältnis zu Dritten haften die Vermögenswerte eines Teilfonds lediglich für die Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Es können jeder zeit weitere Teilfonds aufgelegt und/oder ein oder mehrere bestehende Teilfonds aufgelöst oder zu sammengelegt werden. Insofern wird eine ent sprechende Anpassung der Verkaufsunterlagen erfolgen. Die Satzung der Gesellschaft wurde veröffentlicht im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg (Mémorial C, Récueil des Sociétés et Associa tions, „Mémorial“) letztmals am 26. Juli 2004. Die Satzung wurde beim Handelsregister Luxem burg unter der Nummer B 101715 hinterlegt und kann dort eingesehen werden. Auf Anfrage sind Kopien kostenpflichtig erhältlich. Sitz der Gesell schaft ist Luxemburg. Das Gesellschaftskapital entspricht der Summe der jeweiligen Gesamtwerte der Nettoaktiva der einzelnen Teilfonds. Für Kapitalveränderungen sind die allgemeinen Vorschriften des Luxembur ger Handelsrechts über die Veröffentlichung und Eintragung im Handelsregister hinsichtlich der Erhöhung und Herabsetzung von Aktienkapital nicht maßgebend. Das Gesellschaftsmindestkapital beträgt 1.250.000,– Euro und wird innerhalb von sechs Monaten nach Gründung der Gesellschaft er reicht. Das Gründungskapital der Gesellschaft be trägt 31.000,– Euro eingeteilt in 310 Aktien ohne Nennwert. Sinkt das Gesellschaftskapital unter zwei Drittel des Mindestkapitals, so muss der Verwaltungsrat in der Gesellschafterversammlung die Auflösung der Gesellschaft beantragen; die Gesellschafter versammlung tagt dabei ohne Anwesenheits pflicht und beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der auf der Gesellschaf terversammlung anwesenden und vertretenen Anteile. Gleiches gilt, wenn das Gesellschaftska pital unter ein Viertel des Mindestkapitals sinkt, wobei in diesem Fall die Auflösung der Gesell schaft durch ein Viertel der in der Gesellschafter versammlung vertretenen Anteile ausgesprochen werden kann. 32 a) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapie re und Geldmarktinstrumente anlegen, die auf einem geregelten Markt notiert oder gehandelt werden. b) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapie re und Geldmarktinstrumente anlegen, die auf einem anderen Markt, der aner kannt, geregelt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsge mäß ist, in einem Mitgliedstaat der Euro päischen Union gehandelt werden. c) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpa piere und Geldmarktinstrumente anle gen, die an einer Börse eines Staates, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Uni on ist, zum Handel zugelassen sind oder dort auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, der anerkannt ist, für das Publikum offen und dessen Funkti onsweise ordnungsgemäß ist und vor wiegend in Europa, Asien, Amerika oder Afrika liegt. d) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapie re und Geldmarktinstrumente aus Neue missionen anlegen, sofern – die Emissionsbedingungen die Ver pflichtung enthalten, dass die Zulas sung zum Handel an einer Börse oder einem anderen geregelten Markt be antragt ist, der anerkannt ist, für das Publikum offen und dessen Funktions weise ordnungsgemäß ist, vorwie gend in Europa, Asien, Amerika oder Afrika liegt, und – die Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach Emission erlangt wird. e) Der jeweilige Teilfonds kann in Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne der EG-Richtlinie 85/611 EWG und/oder anderer Organis men für gemeinsame Anlagen im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 erster und zweiter Gedankenstrich der EG-Richtlinie 85/611 EWG mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittstaat anlegen, sofern – diese anderen Organismen für gemein same Anlagen nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Auf sicht unterstellen, welche nach Auf fassung der Commission de Surveil lance du Secteur Financier derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleich wertig ist (derzeit die Vereinigten Staa ten von Amerika, die Schweiz, Japan, Hong Kong und Kanada), und ausrei chende Gewähr für die Zusammenar beit zwischen den Behörden besteht; – das Schutzniveau der Anteilseigner der anderen Organismen für gemeinsa me Anlagen dem Schutzniveau der An teilseigner eines Organismus für ge meinsame Anlagen in Wertpapieren gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für die getrennte Verwah rung des Fondsvermögens, die Kredit aufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforde rungen der EG-Richtlinie 85/611 EWG gleichwertig sind; – die Geschäftstätigkeit der anderen Or ganismen für gemeinsame Anlagen Gegenstand von Halbjahres- und Jah resberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden; – der Organismus für gemeinsame An lagen in Wertpapieren oder der andere Organismus für gemeinsame Anlagen, dessen Anteile erworben werden sol len, nach seinen Vertragsbedingungen bzw. seiner Satzung höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder andere Organis men für gemeinsame Anlagen anle gen darf. f) Der jeweilige Teilfonds kann in Sichtein lagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten bei Kreditinstituten, sofern das betref fende Kreditinstitut seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder – falls der Sitz des Kreditinstituts sich in einem Staat befindet, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, befindet – es Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die nach Auffassung der Com mission de Surveillance du Secteur Finan cier denjenigen des Gemeinschaftsrechts gleichwertigt sind, anlegen. g) Der jeweilige Teilfonds kann in abgeleitete Finanzinstrumente („Derivate“) anlegen, einschließlich gleichwertiger bar abgerech neter Instrumente, die an einem der unter a), b) und c) bezeichneten Märkte gehan delt werden, und/oder abgeleitete Finanz instrumente, die nicht an einer Börse ge handelt werden („OTC-Derivate“), sofern – es sich bei den Basiswerten um Instru mente im Sinne dieses Absatzes oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechsel kurse oder Währungen handelt, die im Rahmen der Anlagepolitik liegen; – die Gegenparteien bei Geschäften mit OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier zugelassen wurden; und – die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Fonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. h) Der jeweilige Teilfonds kann in Geldmarkt instrumente, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden und die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, anlegen, sofern die Emission oder der Emittent dieser Instrumente selbst Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt, diese Instrumente werden – von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist oder, im Falles eines Bundesstaates, einem Gliedstaat der Föderation oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat der Euro päischen Union angehört, begeben oder garantiert; oder – von einem Unternehmen begeben, dessen Wertpapiere auf den unter vorstehenden Buchstaben a), b) und c) bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden; oder – von einem Institut, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder einem Institut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der Commission de Surveillance du Secteur Financier mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, unterliegt und diese einhält, begeben oder garantiert; oder – von anderen Emittenten begeben, die einer Kategorie angehören, die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen des ersten, des zweiten oder des dritten vorstehenden Gedankenstrichs gleichwertig sind und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens zehn Millionen Euro, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der 4. Richtlinie 78/660/EWG er- stellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, wertpapiermäßig unterlegte Verbindlichkeiten im Markt zu platzieren, sofern der Rechtsträger über Kreditlinien zur Liquiditätssicherung verfügt. i) Der jeweilige Teilfonds kann abweichend vom Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100% seines Vermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten verschiedener Emissionen anlegen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union dessen Gebietskörperschaften oder von einem OECDMitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden, sofern das jeweilige Teilfondsvermögen in Wertpapiere investiert, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben wurden, wobei Wertpapiere aus ein und derselben Emission 30% des jeweiligen Teilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. j) Der jeweilige Teilfonds darf nicht in Edelmetalle oder Zertifikate über diese anlegen. B. Anlagegrenzen a) Höchstens 10% des Netto-Teilfondsvermögens dürfen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ein und desselben Emittenten angelegt werden. Das Halten von flüssigen Mitteln ist von dieser Grenze nicht betroffen. b) Höchstens 20% des Netto-Teilfondsvermögens dürfen in Einlagen ein und derselben Einrichtung angelegt werden. Das Halten von flüssigen Mitteln ist von dieser Grenze nicht betroffen. c) Das Ausfallrisiko der Gegenpartei bei Geschäften mit OTC-Derivaten darf 10% des Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreiten, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne von Absatz A. f) ist. Für andere Fälle beträgt die Grenze maximal 5% des Netto-Teilfondsvermögens. d) Der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten, in denen der jeweilige Teilfonds jeweils mehr als 5% seines Netto-Teilfondsvermögens anlegt, darf 40% des Wertes des Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreiten. Diese Begrenzung findet keine Anwendung auf Einlagen und auf Geschäfte mit OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten getätigt werden, welche einer Aufsicht unterliegen. Ungeachtet der Einzelobergrenzen der Absätze B. a), b) und c) darf der jweilige Teilfonds bei ein und derselben Einrichtung höchstens 20% seines Netto-Teilfondsvermögens in einer Kombination aus – von dieser Einrichtung begebenen Wert papieren oder Geldmarktinstrumenten und/oder – Einlagen bei dieser Einrichtung und/ oder – von dieser Einrichtung erworbenen OTC-Derivaten anlegen. e) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze von 10 % erhöht sich auf 35% und die in Absatz B. d) genannte Grenze entfällt, wenn die Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente – von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder seinen Gebietskörperschaften, oder – von einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, oder – von internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen mindestens ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehört begeben oder garantiert werden. f) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze erhöht sich von 10 % auf 25% und die in Absatz B. d) genannte Grenze entfällt, wenn Schuldverschreibungen – von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union begeben werden, das aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt und – die Erträge aus der Emission dieser Schuldverschreibungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten angelegt werden, die während der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen die sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten ausreichend decken und – die erwähnten Vermögenswerte beim Ausfall des Emittenten vorrangig für die fällig werdende Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen bestimmt sind. Wird der jeweilige Teilfonds in mehr als 5% in diese Art von Schuldverschreibungen angelegt, die von einem und demselben Emittenten begeben werden, so darf der Gesamtwert dieser Anlagen 80% des Wertes des Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreiten. g) Die in den Absätzen B. a), b),c), d), e) und f) genannten Grenzen dürfen nicht kumu- 33 liert werden; hieraus ergibt sich, dass Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ein und derselben Einrichtung oder in Einlagen bei dieser Einrichtung oder in Derivaten derselben grundsätzlich 35% des Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen. Der jeweilige Teilfonds kann bis zu 20% in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten ein und derselben Unternehmensgruppe anlegen. Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung des konsolidierten Abschlusses im Sinne der EG-Richtlinie 83/349/EWG oder nach den anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften derselben Unternehmensgruppe angehören, sind bei der Berechnung der in diesem Artikel vorgesehenen Anlagegrenzen als ein einziger Emittent anzusehen. h) Der jeweilige Teilfonds kann höchstens 10% seines Netto-Teilfondsvermögens in anderen als den in Absatz A genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten anlegen. i) Der jeweilige Teilfonds kann höchstens 10% seines Netto-Teilfondsvermögens in Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlage im Sinne von Abschnitt A. e) erwerben. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. j) Sofern die Zulassung an einem der unter Absatz A. a), b) oder c) genannten Märkte nicht binnen Jahresfrist erfolgt, sind Neuemissionen als nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anzusehen und in die dort erwähnte Anlagegrenze einzubeziehen. k) Die Verwaltungsgesellschaft darf für keine von ihr verwalteten Investmentfonds, die unter den Anwendungsbereich von Teil I des Gesetzes vom 20.12.2002 fallen, Aktien erwerben, die mit einem Stimmrecht verbunden sind, das es ihr ermöglicht, einen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung des Emittenten auszuüben. erwerben. Die unter dem zweiten, dritten und vierten Gedankenstrich vorgesehenen Anlagegrenzen brauchen beim Erwerb nicht eingehalten zu werden, wenn sich der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen oder der Geldmarktinstrumente oder der Nettobetrag der ausgegebenen Anteile zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht berechnen lässt. l) Die in Buchstabe k) genannten Anlagegrenzen werden nicht angewandt auf: – Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dessen öffentlichen Gebietskörperschaften begeben oder garantiert werden; – von einem Staat außerhalb der Euro päischen Union begebene oder garan tierte Wertpapiere und Geldmarkt instrumente; – auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehören; – Aktien, die der jeweilige Teilfonds in Wertpapieren an dem Kapital einer Gesellschaft eines Staates, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, hält, die ihr Vermögen im wesentlichen in Wertpapieren von Emittenten anlegt, die in diesem Staat ansässig sind, wenn eine derartige Beteiligung für den jeweiligen Teilfonds aufgrund der Rechtsvorschriften dieses Staates die einzige Möglichkeit darstellt, Anlagen in Wertpapieren von Emittenten dieses Staates zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft des Staates, der nicht Mitglied der Euro päischen Union ist, in ihrer Anlage politik die in Absatz B. a), b), c), d), e), f) und g), I) sowie k) festgelegten Grenzen beachtet. Bei Überschreitung dieser Grenzen findet Artikel 49 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über die Organismen für gemeinsame Anlage sinngemäß Anwendung; – 10% der Schuldverschreibungen ein und desselben Emittenten, – Aktien, die von einer Investmentgesellschaft oder von mehreren Investmentgesellschaften am Kapital von Tochtergesellschaften gehalten werden, die in deren Niederlassungsstaat lediglich und ausschließlich für diese Investmentgesellschaft oder Investmentgesellschaften bestimmte Verwaltungs-, Beratungs- oder Vertriebstätigkeiten im Hinblick auf die Rücknahme von Anteilen auf Wunsch der Anteilinhaber ausüben. – 25% der Anteile ein und desselben Fonds; m) Unbeschadet der in Absatz B. k) und l) festgelegten Anlagegrenzen betragen die Der jeweilige Teilfonds kann höchstens – 10% der stimmrechtslosen Aktien ein und dessselben Emittenten; 34 – 10% der Geldmarktinstrumente ein und desselben Emittenten in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen für Anlagen in Aktien und/oder Schuldtiteln ein und desselben Emittenten höchstens 20%, wenn es Ziel der Anlagepolitik ist, einen bestimmten Index nachzubilden. Voraussetzung hierfür ist, dass – die Zusammensetzung des Index hinreichend diversifiziert ist – der Index eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellt, auf den er sich bezieht – der Index in angemessener Weise veröffentlicht wird. Die hier festgelegte Grenze beträgt 35%, sofern dies aufgrund außergewöhnlicher Marktbedingungen gerechtfertigt ist, und zwar insbesondere auf geregelten Märkten, auf denen bestimmte Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente stark dominieren. Eine Anlage bis zu dieser Obergrenze ist nur bei einem einzigen Emittenten möglich. n) Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des jeweiligen Teilfonds nicht übersteigen. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Der jeweilige Teilfonds kann als Teil der Anlagestrategie innerhalb der Grenzen des Absatzes B. g) in Derivate anlegen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Absatzes B. a), b),c), d), e) und f) nicht überschreitet. Legt der jeweilige Teilfonds in indexbasierte Derivate an, werden diese Anlagen nicht bei den Anlagegrenzen gemäß Absatz B. a), b), c), d), e) und f) berücksichtigt. Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss es hinsichtlich der Einhaltung der Anlagegrenzen mitberücksichtigt werden. o) Der jeweilige Teilfonds kann daneben bis zu 49% in flüssige Mittel anlegen. In besonderen Ausnahmefällen ist es gestattet, vorübergehend auch über 49% flüssige Mittel zu halten, wenn und soweit dies im Interesse der Anteilinhaber gerechtfertigt scheint. C. Ausnahme zu Anlagegrenzen a) Der jeweilige Teilfonds muss die Anlagegrenzen bei der Ausübung von Bezugsrechten, die an Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente geknüpft sind, die im Teilfondsvermögen enthalten sind, nicht einhalten. b) Der jeweilige Teilfonds kann von den festgelegten Anlagegrenzen unter Beachtung der Einhaltung der Grundsätze der Risikostreuung innerhalb eines Zeitrau- mes von sechs Monaten seit Zulassung abweichen. D. Kredite Kredite dürfen durch die Gesellschaft für Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht aufgenommen werden. Der jeweilige Teilfonds darf jedoch Fremdwährungen durch ein „Back-to-back“Darlehen erwerben. Abweichend vom vorstehenden Absatz kann der jeweilige Teilfonds Kredite aufnehmen –– von bis zu 10% des jeweiligen Teilfondsvermögens, sofern es sich um kurzfristige Kredite handelt, –– im Gegenwert von bis zu 10% des jeweiligten Teilfondsvermögens, sofern es sich um Kredite handelt, die den Erwerb von Immobilien ermöglichen, die für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich sind, in keinem Fall dürfen diese Kredite sowie die Kredite nach vorstehendem Satz zusammen 15% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens übersteigen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des jeweiligen Teilfonds weder Kredite gewähren noch für Dritte als Bürgen einstehen. Dies steht dem Erwerb von noch nicht voll eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder anderen noch nicht voll eingezahlten Finanzinstrumenten nicht entgegen. E. Leerverkäufe Leerverkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder anderen in Absatz A. e), g) und h) genannten Finanzinstrumenten dürfen von der Gesellschaft für Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht getätigt werden. F. Belastung Das jeweilige Teilfondsvermögen darf nur insoweit zur Sicherung verpfändet, übereignet bzw. abgetreten oder sonst belastet werden, als dies an einer Börse, an einem geregelten Markt oder aufgrund vertraglicher oder sonstiger Bedingungen oder Auflagen gefordert wird. G. Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte a) Die Verwaltungsgesellschaft ist im Rahmen eines standardisierten Systems berechtigt, Wertpapiere des jeweiligen Teilfonds an Dritte auszuleihen, wobei solche Geschäfte aber nur durch anerkannte Clearinghäuser wie Euroclear oder Clearstream, sonstige anerkannte nationale Clearingzentralen oder über Finanzinstitute mit guter Bonität, die auf diese Art von Geschäften spezialisiert sind, getätigt werden dürfen. Solche Operationen haben in Übereinstimmung mit dem CSSFRundschreiben 08/356 oder eines dieses ergänzenden oder ersetzenden Rundschreibens zu erfolgen. Synthetisches Wertpapierdarlehen In Ergänzung der vorgenannten Regelungen zu Wertpapierdarlehen kann ein Wert- papierdarlehen auch auf synthetischem Wege durchgeführt werden („synthetisches Wertpapierdarlehen“). Ein synthetisches Wertpapierdarlehen liegt vor, wenn ein im Fonds befindliches Wertpapier an eine Gegenpartei zum aktuellen Marktpreis verkauft wird. Dieser Verkauf steht unter der Bedingung, dass der Fonds zeitgleich von der Gegenpartei des Verkaufs eine verbriefte Option ohne Hebelwirkung erwirbt, die den Fonds berechtigt, zu einem späteren Zeitpunkt die Lieferung von Wertpapieren gleicher Art, Güte und Menge entsprechend den verkauften Wertpapieren von der Gegenpartei zu verlangen. Der Preis für die Option („Optionspreis“) entspricht dem aktuellen Marktpreis aus dem Verkauf der Wertpapiere abzüglich (a) der Wertpapierdarlehensgebühr, (b) der Erträge (z.B. Dividenden, Zinszahlungen, Corporate Actions) aus den Wertpapieren, die bei Ausübung der Option zurückverlangt werden können und (c) des mit der Option verbundenen Ausübungspreises. Die Ausübung der Option wird während der Laufzeit zum Ausübungspreis erfolgen. Wird während der Laufzeit der Option aus Gründen der Umsetzung der Anlagestrategie das dem synthetischen Wertpapierdarlehen zugrunde liegende Wertpapier veräußert, kann dies auch durch Veräußerung der Option zu dem dann vorherrschenden Marktpreis abzüglich des Ausübungspreises erfolgen. b) Der jeweilige Teilfonds kann von Zeit zu Zeit Wertpapiere in Form von Pensionsgeschäften kaufen oder verkaufen. Dabei muss der Vertragspartner eines solchen Geschäfts eine Finanzeinrichtung erster Ordnung und auf solche Geschäfte spezialisiert sein. Während der Laufzeit eines Wertpapierpensionsgeschäfts kann der jeweilige Teilfonds die gegenständ lichen Wertpapiere nicht veräußern. Der Umfang der Wertpapierpensionsgeschäfte wird stets auf einem Niveau gehalten, das dem jeweiligen Teilfonds ermöglicht, jederzeit seinen Rücknahmeverpflichtungen nachzukommen. H. Regelungen für die Gesellschaft Die Gesellschaft wird stimmberechtigte Aktien insoweit nicht erwerben, als ein solcher Erwerb ihr einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Emittenten gestattet. Die Gesellschaft kann bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, wenn dies für die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich ist. 4. Gesellschaftsanteile A. Das Gesellschaftskapital wird durch Global urkunden repräsentiert, es sei denn, für einzelne Teilfonds wird im nachfolgenden Besonderen Teil des Verkaufsprospekts etwas anderes bestimmt. B. Anteile an den Teilfonds werden als Inhaberanteile ausgegeben, sofern im Besonderen Teil keine andere Bestimmung getroffen wurde. Alle Anteile eines Teilfonds haben gleiche Rechte. Anteile werden von der Gesellschaft nach Eingang des Anteilwerts zu Gunsten der Gesellschaft unverzüglich ausgegeben. Die Gesellschaft kann Anteilsbruchteile ausgeben. Sofern Anteilsbruchteile ausgegeben werden, enthält der jeweilige Produktannex konkrete Angaben mit wie vielen Dezimalstellen eine Ausgabe von Bruchteilen erfolgt. Sofern für einen Teilfonds nicht anders vorgesehen, werden Anteilsbruchteile von Anteilen kaufmännisch gerundet. Eine Rundung kann für den jeweiligen Anteilinhaber oder den jeweiligen Teilfonds vorteilhaft sein. Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgen bei der Verwaltungsgesellschaft sowie über jede Zahlstelle. C. Jeder Anteilinhaber hat Stimmrecht auf der Gesellschafterversammlung. Das Stimmrecht kann in Person oder durch Stellvertreter ausgeübt werden. Jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme. Anteilsbruchteile geben kein Stimmrecht, berechtigen aber zur Teilnahme an den Ausschüttungen der Gesellschaft auf pro rata-Basis. 5. Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit aus eigenem Ermessen einen Zeichnungsantrag zurückweisen oder die Ausgabe von Anteilen zeitweilig beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen oder Anteile gegen Zahlung des Rücknahmepreises zurückkaufen, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Interesse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der Anteilinhaber erforderlich erscheint. In diesem Fall wird die Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle auf nicht bereits ausgeführte Zeichnungsanträge eingehende Zahlungen unverzüglich zurückzahlen. 6. Ausgabe und Rücknahme von Gesellschaftsanteilen A. Gesellschaftsanteile des jeweiligen Teilfonds werden an jedem Bewertungstag ausgegeben und zurückgenommen. B. Die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen erfolgt aufgrund von Zeichnungsanträgen, die bei der Verwaltungsgesellschaft oder bei einer von der Verwaltungsgesellschaft mit der Ausgabe und Rücknahme von Gesellschaftsanteilen betrauten Zahlstelle eingehen. C. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags, dessen Höhe für jeden Teilfonds im nachfolgenden Besonderen Teil des Verkaufsprospekts geregelt ist. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren und andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Die Belastung erfolgt innerhalb von fünf Bankarbeits tagen nach Anteilausgabe. D. Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit über eine der Zahlstellen oder die Verwaltungsgesellschaft die Rücknahme bzw. den Umtausch ihrer Anteile zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt nur an einem Bewer- 35 tungstag und wird zum Rücknahmepreis getätigt. Sofern der Besondere Teil des Verkaufsprospekts das für einzelne Teilfonds vorsieht, kann sich der Rücknahmepreis um eine Rücknahmegebühr reduzieren.Die Gutschrift des Gegenwertes erfolgt innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Rücknahme der Anteile. Über die o.g. Stellen erfolgen auch alle sonstigen Zahlungen an die Anteilinhaber. E. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach vorheriger Genehmigung durch die Depotbank berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu tätigen, nachdem entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds ohne Verzögerung verkauft wurden. F. Die Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle ist nur insoweit zur Zahlung verpflichtet, als keine gesetzlichen Bestimmungen, z.B. devisenrechtliche Vorschriften oder andere von der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle nicht beeinflussbare Umstände, die Überweisung des Rücknahmepreises in das Land des Antragstellers verbieten. höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den die Gesellschaft für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere verkauft werden können. c) Falls solche Kurse nicht marktgerecht sind oder falls für andere als die unter (a) und (b) genannten Wertpapiere keine Kurse festgelegt werden, werden diese Wertpapiere ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Gesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt. d) Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. e) Festgelder können zum Renditekurs bewertet werden, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen der Gesellschaft und der Depotbank geschlossen wurde, gemäß dem die Festgelder jederzeit kündbar sind und der Renditekurs dem Realisierungswert entspricht. 7. Anteilwertberechnung A. Das Gesamtgesellschaftsvermögen wird in EUR ausgedrückt. Soweit in den Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen des Verkaufsprospekts Auskunft über die Situation des Gesamt-Gesellschaftsvermögens gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in Euro umgerechnet. Der Wert eines Anteils des jeweiligen Teilfonds lautet auf die für den jeweiligen Teilfonds festgelegte Währung. Das Netto-Fondsvermögen des jeweiligen Teilfonds wird für jeden Teilfonds an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main („Bewertungstag“) berechnet. Die Berechnung erfolgt durch Teilung des Netto-Fondsvermögens des jeweiligen Teilfonds durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile der Gesellschaft des jeweiligen Teilfonds. An gesetzlichen Feiertagen, die in einem für den Bewertungstag maßgeblichen Land Bankarbeitstage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jedes Jahres werden die Verwaltungsgesellschaft und die Depotbank derzeit von einer Ermittlung des Anteilwertes absehen. Eine hiervon abweichende Ermittlung des Anteilwertes wird in jedem Vertriebsland in geeigneten Zeitungen sowie im Internet unter www.dws.lu veröffentlicht. B. Der Wert des Netto-Fondsvermögens des jeweiligen Teilfonds wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Wertpapiere, die an einer Börse notiert sind, werden zum letzten verfügbaren bezahlten Kurs bewertet. b) Wertpapiere, die nicht an einer Börse notiert sind, die aber an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht 36 f) Alle auf Devisen lautenden Vermögenswerte werden zum letzten Devisenmittelkurs in die Teilfondswährung umgerechnet. g) Die Preisfestlegung der derivaten Techniken, die der Teilfonds einsetzt, wird in üblicher vom Wirtschaftsprüfer nachvollziehbarer Weise erfolgen und unterliegt einer systematischen Überprüfung. Die für die Preisfestlegung der Derivate bestimmten Kriterien bleiben dabei jeweils über die Laufzeit der einzelnen Derivate beständig. h) Die in einem Teilfonds enthaltenen Zielfondsanteile werden zum letzten festgestellten und verfügbaren Rücknahmepreis bewertet. C. Es wird ein Ertragsausgleichskonto geführt. D. Die Gesellschaft kann für umfangreiche Rücknahmeanträge, die nicht aus den liquiden Mitteln und zulässigen Kreditaufnahmen befriedigt werden können, den Anteilwert des jeweiligen Teilfonds auf der Basis der Kurse des Bewertungstages bestimmen, an dem sie die erforderlichen Wertpapierverkäufe vornimmt; dies gilt dann auch für gleichzeitig eingereichte Zeichnungsanträge. E. Die Vermögenswerte werden wie folgt zugeteilt: a) das Entgelt aus der Ausgabe von Anteilen eines Teilfonds wird in den Büchern der Gesellschaft dem betreffenden Teilfonds zugeordnet, und der entsprechende Betrag wird den Anteil am Nettovermögen des Teilfonds entsprechend erhöhen und Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Einkünfte und Aufwendungen werden dem jeweiligen Teilfonds nach den Bestimmungen dieses Kapitels zugeschrieben; b) Vermögenswerte, welche auch von anderen Vermögenswerten abgeleitet sind, werden in den Büchern der Gesellschaft demselben Teilfonds zugeordnet, wie die Vermögenswerte, von welchen sie abgeleitet sind und zu jeder Neubewertung eines Vermögenswertes wird die Werterhöhung oder Wertminderung dem entsprechenden Teilfonds zugeordnet; c) sofern die Gesellschaft eine Verbindlichkeit eingeht, welche im Zusammenhang mit einem bestimmten Vermögenswert eines bestimmten Teilfonds oder im Zusammenhang mit einer Handlung bezüglich eines Vermögenswertes eines bestimmten Teilfonds steht, so wird diese Verbindlichkeit dem entsprechenden Teilfonds zugeordnet; d) wenn ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit der Gesellschaft nicht einem bestimmten Teilfonds zuzuordnen ist, so wird dieser Vermögenswert bzw. diese Verbindlichkeit allen Teilfonds im Verhältnis des Nettovermögens der entsprechenden Teilfonds oder in einer anderen Weise, wie sie der Verwaltungsrat nach Treu und Glauben festlegt, zugeteilt, wobei im Verhältnis zu Dritten die Vermögenswerte eines Teilfonds lediglich für die Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen haften, die diesen Teilfonds betreffen und die Gesellschaft als Ganzes Dritten gegenüber nicht für Verbindlichkeiten einzelner Teilfonds haftet; e) nach Zahlung von Ausschüttungen an die Anteilinhaber eines Teilfonds wird der Nettovermögenswert dieses Teilfonds um den Betrag der Ausschüttungen vermindert. 8. Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme und des Umtauschs von Anteilen sowie der Berechnung des Anteilwerts Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die Ausgabe bzw. Rücknahme und den Umtausch von Anteilen sowie die Berechnung des Anteilwerts des jeweiligen Teilfonds zeitweilig einzustellen, wenn und solange Umstände vorliegen, die diese Einstellung erforderlich machen, und wenn die Einstellung unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber gerechtfertigt ist, insbesondere: A. während der Zeit, in welcher eine Börse oder ein anderer geregelter Markt, an dem ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des jeweiligen Teilfonds gehandelt wird, geschlossen ist (außer an gewöhnlichen Wochenenden oder Feiertagen) oder der Handel an dieser Börse ausgesetzt oder eingeschränkt wurde; B. in Notlagen, wenn der jeweilige Teilfonds über Vermögensanlagen nicht verfügen kann oder es ihm unmöglich ist, den Gegenwert der Anlagekäufe oder -verkäufe frei zu transferieren oder die Berechnung des Anteilwerts ordnungsgemäß durchzuführen. C. wenn aufgrund des beschränkten Anlagehorizonts eines Teilfonds die Verfügbarkeit erwerbbarer Vermögensgegenstände am Markt oder die Veräußerungsmöglichkeit von Vermögensgegenständen des Teilfonds eingeschränkt ist. Anleger, die ihre Anteile zum Rückkauf ange boten haben, werden von einer Einstellung der Anteilwertberechnung umgehend benachrichtigt und nach Wiederaufnahme der Anteilwertbe rechnung unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Den Anlegern wird nach der Wiederaufnahme der dann gültige Rücknahmepreis gezahlt. In den jeweiligen Tabellen „Auf einen Blick“ ist angegeben, ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden Teilfonds handelt. Die Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme und des Umtauschs von Anteilen sowie der Be rechnung des Anteilwerts eines Teilfonds hat kei ne Auswirkung auf einen anderen Teilfonds. Als Verwaltungsgesellschaft hat der Verwaltungs rat der Gesellschaft die DWS Investment S.A. benannt. 9. Umtausch von Anteilen Die Anteilinhaber können jederzeit über eine der Zahlstellen oder die Verwaltungsgesellschaft gegen Zahlung einer um 0,5 Prozentpunkte ge genüber dem Ausgabeaufschlag reduzierten Umtauschprovision unter Zurechnung eventuell anfallender Ausgabesteuern und Abgaben einen Teil oder alle ihre Anteile in Anteile eines anderen Teilfonds umtauschen. Der sich aus einem Umtausch ggf. ergebende Restbetrag wird, sofern erforderlich, in Euro um gerechnet und an die Anteilinhaber ausbezahlt, sofern dieser Betrag 10,– Euro bzw. 1% des Um tauschbetrags übersteigt. Die Umtauschprovision, die zu Gunsten der DWS Investment S.A. erhoben wird und die diese in ih rem Ermessen weitergeben kann, wird auf den im neuen Teilfonds anzulegenden Betrag berechnet. Die Anzahl der Anteile des Teilfonds, in die der Anteilinhaber seine bestehenden Anteile um tauschen möchte, wird unter Zugrundelegung des Rücknahmepreises des ursprünglichen Teil fonds unter Abzug eventueller Rückgabesteuern und des Anteilwerts des neuen Teilfonds zuzüg lich der vorstehend beschriebenen Umtauschpro vision und eventueller Ausgabesteuern berech net. Sofern der Anleger seine Anteile bei einem Institut verwahren lässt, können von diesem über die Umtauschprovision hinaus zusätzliche Entgel te und Kosten in Rechnung gestellt werden. Der Umtausch erfolgt nur an einem Bewertungs tag gemäß Artikel 7. 10. Verwendung der Erträge Der Verwaltungsrat entscheidet, ob eine Ausschüt tung oder Thesaurierung erfolgt. Im Falle der Aus schüttung bestimmt der Verwaltungsrat zudem jährlich, ob und in welcher Höhe eine Ausschüttung stattfindet. Zur Ausschüttung können die ordentli chen Nettoerträge sowie realisierte Kapitalgewin ne kommen. Ferner können die nicht realisierten Werterhöhungen aus den Vorjahren zur Ausschüt tung gelangen. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile aus gezahlt. Ausschüttungen können ganz oder teil weise in Form von Gratisanteilen vorgenommen werden. Eventuell verbleibende Bruchteile können in bar ausgezahlt oder gutgeschrieben werden. Forderungen der Anteilinhaber gegen die Gesell schaft oder die Depotbank können nach Ablauf von fünf Jahren nach Entstehung des Anspruchs nicht mehr geltend gemacht werden. Der Verwaltungsrat kann Zwischenausschüttun gen im Einklang mit den gesetzlichen Bestim mungen für jeden Teilfonds beschließen. 11. Verwaltungsgesellschaft, Anlageverwaltung, Administration, Register- und Transferstelle und Vertrieb Die Gesellschaft hat einen Verwaltungsvertrag mit der DWS Investment S.A. geschlossen. Dabei unterliegt die Ausübung der Verwaltungs aufgaben dem Gesetz vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Die DWS Investment S.A. ist eine Aktiengesellschaft nach Luxemburger Recht und Tochtergesellschaft der Deutsche Bank Luxembourg S.A. und der DWS Investment GmbH, Frankfurt. Sie ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Vertrag kann von jeder der vertragsschließenden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekün digt werden. Die Verwaltung umfasst sämtliche in Anhang II des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 beschriebenen Aufgaben der gemeinsamen Anlageverwaltung (Anlageverwal tung, Administration, Vertrieb). Für die Anlage des Gesellschaftsvermögens des jeweiligen Teilfonds bleibt der Verwaltungsrat der Gesellschaft gesamtverantwortlich. Die Verwaltungsgesellschaft kann in Überein stimmung mit den Vorschriften des Luxembur ger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 und des Rundschreibens der Commission de Surveillance du Secteur Financier Nr. 03/108 eine oder mehre re Aufgaben unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an Dritte delegieren. (i) Anlageverwaltung Für die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik kann die Verwaltungsgesellschaft unter eigener Verantwortung und Kontrolle einen oder mehrere Fondsmanager benennen. Das Fondsmanage ment umfasst dabei die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die unmittelbare Anlageent scheidung. Der Fondsmanager wird die Anlage politik ausführen, Anlageentscheidungen treffen und diese den Marktentwicklungen sachgemäß unter Beachtung der Interessen des jeweiligen Teilfonds kontinuierlich anpassen. Für die Gesellschaft hat die Verwaltungsgesell schaft unter eigener Verantwortung und Kontrolle sowie auf eigene Kosten einen Fondsmanage mentvertrag mit der DWS Investment GmbH, Frankfurt, geschlossen. Die DWS Investment GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft nach deutschem Recht. Der Vertrag kann von jeder der vertragsschließenden Parteien unter Einhal tung einer Frist von drei Monaten gekündigt wer den. Der benannte Fondsmanager kann Fonds managementleistungen unter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung und auf eigene Kos ten vollständig oder teilweise delegieren. Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf eige ne Kosten, Kontrolle und Verantwortung Anlage berater hinzuziehen. Die DWS Investment GmbH hat mit der Deutsche Bank AG einen Beratungs vertrag geschlossen. Die Anlageberatung von der Deutsche Bank AG umfasst dabei insbesondere die Analyse und Empfehlung von Anlageinstru menten hinsichtlich der Anlagen der einzelnen Teilfondsvermögen. Die Deutsche Bank AG ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht. Sie ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Vertrag kann von jeder der vertragsschließenden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Fondsmanager ist nicht an Anlage empfehlungen des Anlageberaters gebunden. (ii) Administration, Register- und Transferstelle Die Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. übernimmt zunächst die Funktionen der Zentralverwaltung, insbesondere die Fondsbuch haltung sowie die Nettoinventarwertberechnung. Darüber hinaus ist die DWS Investment S.A. für die weiteren administrativen Tätigkeiten verant wortlich. Hierzu zählen unter anderem die nach trägliche Überwachung von Anlagegrenzen und -restriktionen sowie die Funktion als Domiziliar stelle und als Register- und Transferstelle. Im Hinblick auf die Funktion als Register- und Transferstelle hat die DWS Investment S.A. eine Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der State Street Bank GmbH in München geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt die State Street Bank GmbH insbesondere die Aufgaben der Verwaltung der Globalurkunde, die bei der Clear stream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wird. (iii)Vertrieb Die DWS Investment S.A. fungiert als Hauptver triebsgesellschaft. 12.Die Depotbank A. Depotbank ist die State Street Bank Luxem bourg S.A. Sie ist eine Aktiengesellschaft nach Luxemburger Recht und betreibt Bank geschäfte. Die Funktion der Depotbank rich tet sich nach dem Gesetz und der Satzung. Sie handelt im Interesse der Anteilinhaber. B. Die Depotbank sowie die Gesellschaft sind berechtigt, die Depotbankbestellung jeder zeit schriftlich mit einer Frist von drei Mona ten zu kündigen. Eine solche Kündigung wird wirksam, wenn die Gesellschaft mit Geneh migung der zuständigen Aufsichtsbehörde eine andere Bank zur Depotbank bestellt und diese die Pflichten und Funktionen als Depot bank übernimmt; bis dahin wird die bisheri ge Depotbank zum Schutz der Interessen der Anteilinhaber ihren Pflichten und Funktionen als Depotbank vollumfänglich nachkommen. C. Alle Wertpapiere und anderen Vermögenswer te der Gesellschaft werden von der Depotbank in separaten Konten und Depots verwahrt, über die nur in Übereinstimmung mit den Be stimmungen der Satzung verfügt werden darf. Die Depotbank kann unter ihrer Verantwortung andere Banken mit der Verwahrung von Wert papieren der Gesellschaft beauftragen. 13.Kosten und enthaltene Dienstleistungen Die Teilfonds zahlen eine Kostenpauschale, de ren Höhe im jeweiligen Besonderen Teil des Ver kaufsprospekts festgelegt ist. Außerdem zahlen 37 die Teilfonds weitere Aufwendungen, die im jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospekts aufgeführt sind. Darüber hinaus kann eine erfolgsbezogene Vergütung bezahlt werden, deren Höhe sich ebenfalls aus dem jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospekts ergibt. Die Kosten werden dem einzelnen Teilfonds zugeordnet. Beziehen sich Kosten auf mehrere oder alle Teilfonds, werden die Kosten den betroffenen Teilfonds proportional zu ihrem NettoInventarwert belastet. Die genannten Kosten werden in den Jahresberichten aufgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Verwaltungsvergütung an vermittelnde Stellen weiter. Dies erfolgt zur Abgeltung von Vertriebsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile handeln. Der Jahresbericht enthält hierzu nähere Angaben. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fondsvermögen an die Depotbank und an Dritte zu leistenden Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Von Brokern und Händlern gebotene geldwerte Vorteile, die die Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anleger nutzt, bleiben unberührt (siehe Abschnitt „Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente“ und „Provisionsteilung“). Neben den vorgenannten Kosten können in manchen Ländern zusätzliche Kosten für den Investor anfallen, die im Zusammenhang mit den Auf gaben und Leistungen von lokalen Vertriebsstellen, Zahlstellen oder ähnlichen Stellen stehen. Diese Kosten werden nicht vom Fondsvermögen getragen, sondern direkt vom Anleger. („Richtlinie“) welche am 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine etwaig anfallende Quellenbesteuerung für bestimmte Ausschüttungen bzw. Rückkäufe von Fondsanteilen von der Luxemburger Zahlstelle einbehalten wird, wenn der Empfänger dieser Gelder eine Einzelperson ist, die in einem anderen EU-Staat ansässig ist. Der Quellensteuersatz dieser Ausschüttungen und Rückkäufe beträgt vom 1.7.2008 – 30.6.2011 und nach dem 30.6.2011 20%, 35%. Stattdessen kann die betroffene Einzelperson die Luxemburger Zahlstelle ausdrücklich ermächtigen, die notwendigen steuerlichen Informationen der Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes gemäß dem Informationsaustausch-System der Richtlinie offen zu legen. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Luxemburger Zahlstelle eine Bescheinigung der Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes über die Befreiung von der genannten Quellensteuer zu übermitteln. 15.Gesellschafterversammlungen Gesellschafterversammlungen finden jährlich am Sitz der Gesellschaft oder jedem anderen in der Einladung bezeichneten Ort statt. Sie werden grundsätzlich an jedem dritten Mittwoch im April eines jeden Jahres um 16.00 Uhr abgehalten. Sollte der dritte Mittwoch im April eines Jahres ein Bankfeiertag sein, finden die Gesellschafterversammlungen am darauffolgenden Bank arbeitstag statt. Auch die Anteilinhaber eines Teilfonds können zu jeder Zeit eine Gesellschafterversammlung abhalten, um über Vorgänge zu entscheiden, welche ausschließlich diesen Teilfonds betreffen. 14.Steuern Gemäß Art. 129 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 unterliegt das jeweilige Teilfondsvermögen im Großherzogtum Luxemburg grundsätzlich einer Steuer („taxe d’abonnement“) von zurzeit 0,05% bzw. 0,01% p.a., die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Teilfondsvermögen zahlbar ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teilfondsvermögen von der taxe d´abonnement auch vollständig befreit werden. Der für einen Teilfonds anwendbare Steuersatz geht aus der jeweiligen Teilfondsübersicht hervor. Die Einkünfte der Teilfonds können in Ländern, in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist, der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In solchen Fällen sind weder Depotbank noch Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet. Die steuerliche Behandlung der Fondserträge beim Anleger hängt von den für den Anleger im Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab. Für Auskünfte über die individuelle Steuerbelastung beim Anleger (insbesondere Steuerausländer) sollte ein Steuerberater herangezogen werden. EU-Zinsbesteuerung (EU-Quellensteuer) Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie 2003/48/EG über die EU-Zinsbesteuerung 38 Einladungen zu Gesellschafterversammlungen werden im „Mémorial“, im „Luxemburger Wort“ sowie in Zeitungen, welche der Verwaltungsrat für zweckmäßig hält, in jedem Vertriebsland veröffentlicht. 16.Gründung, Schließung und Verschmelzung von Teilfonds A. Die Gründung von Teilfonds wird vom Verwaltungsrat beschlossen. B. Der Verwaltungsrat kann beschließen, das Gesellschaftsvermögen eines Teilfonds aufzulösen und den Anteilinhabern den Netto- Inventarwert ihrer Anteile an dem Bewertungstag, an welchem die Entscheidung wirksam wird, auszuzahlen. Ferner kann der Verwaltungsrat die Annullierung der an einem solchen Teilfonds ausgegebenen Anteile und die Zuteilung von Anteilen an einem anderen Teilfonds, vorbehaltlich der Billigung durch die Gesellschafterversammlung der Anteil inhaber dieses anderen Teilfonds erklären, vorausgesetzt, dass während der Zeit von einem Monat nach Veröffentlichung gemäß nachfolgender Bestimmung die Anteilinhaber der entsprechenden Teilfonds das Recht haben werden, die Rücknahme oder den Umtausch aller oder eines Teils ihrer Anteile zu dem anwendbaren Netto-Inventarwert ohne Kostenbelastung zu verlangen. C. Der Verwaltungsrat kann entscheiden, die Vermögenswerte eines Teilfonds auf einen anderen innerhalb der Gesellschaft bestehenden Teilfonds zu übertragen oder in einen anderen Organismus für gemeinsame Anlagen, welcher gemäß Teil 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 organisiert ist, oder einen anderen Teilfonds innerhalb eines solchen anderen Organismus für gemeinschaftliche Anlagen („Neuer Teilfonds”) einzubringen und die Anteile neu bestimmen. Eine solche Entscheidung wird veröffentlicht, um den Anteilinhabern während der Dauer eines Monats zu ermöglichen, die kostenfreie Rücknahme oder den kostenfreien Umtausch ihrer Anteile zu beantragen. Im Fall der Fusion mit einem offenen Fonds mit Sondervermögenscharakter (fonds commun de placement) ist der Beschluss nur für die diejenigen Anteilinhaber bindend, die zu der Fusion ihre Zustimmung erteilt haben. D. Die Durchführung der Fusion vollzieht sich wie eine Auflösung des Teilfonds und eine gleichzeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände durch den aufnehmenden Fonds bzw. Teilfonds. Abweichend zu der Auflösung erhalten die Anleger des Teilfonds Anteile des aufnehmenden Fonds bzw. Teilfonds, deren Anzahl sich auf der Grundlage des Anteilwertverhältnisses der betroffenen Fonds zum Zeitpunkt der Einbringung errechnet und ggf. einen Spitzenausgleich. Die Durchführung der Fusion wird vom Wirtschaftsprüfer des Teilfonds kontrolliert. 17. Auflösung der Gesellschaft A. Die Gesellschaft kann jederzeit durch die Gesellschafterversammlung aufgelöst werden. B. Eine Auflösung der Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von der Gesellschaft im „Mémorial“ und in mindestens drei überregionalen Tageszeitungen, von denen eine eine luxemburger Zeitung ist, veröffentlicht. C. Wenn ein Tatbestand eintritt, der zur Auflösung der Gesellschaft führt, werden die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen eingestellt. Die Depotbank wird den Liquidationserlös, abzüglich der Liquidationskosten und Honorare, auf Anweisung der Gesellschaft oder ggf. der von der Gesellschafterversammlungen ernannten Liquidatoren unter die Anteilinhaber der entsprechenden Teilfonds nach deren Anspruch verteilen. Netto-Liquidationserlöse, die nicht zum Abschluss des Liquidationsverfahrens von Anteilinhabern eingezogen worden sind, werden von der Depotbank nach Abschluss des Liquidationsverfahrens für Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei der Caisse des Consignations in Luxemburg hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort angefordert werden. 18. Veröffentlichungen a) Ausgabe- und Rücknahmepreise können bei der Verwaltungsgesellschaft und jeder Zahlstelle erfragt werden. Des Weiteren werden die gültigen Preise regelmäßig in geeigneten Medien (z.B. Internet, elektronische Informationssysteme, Zeitungen, etc.) veröffentlicht. b) Die Gesellschaft erstellt einen geprüften Jahresbericht sowie einen Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Großherzogtums Luxemburg. c) Verkaufsprospekt, vereinfachter Verkaufsprospekt, Satzung, Jahres- und Halbjahresberichte sind für die Anteilinhaber am Sitz der Gesellschaft sowie bei jeder Vertriebs- und Zahlstelle kostenlos erhältlich. Exemplare der folgenden Dokumente können zudem an jedem Luxemburger Bankgeschäftstag während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos am Sitz der Gesellschaft unter der Anschrift 2, Boulevard Konrad Adenauer, L -1115 Luxemburg eingesehen werden: (i) der Verwaltungsgesellschaftsvertrag; (ii) der Depotbankvertrag; (iii) der Fondsmanagementvertrag und (iv) Anlageberatungsvertrag. 19. Errichtung, Rechnungsjahr, Dauer Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Dauer errichtet. Das Rechnungsjahr beginnt jeweils zum 1. Januar und endet jeweils zum 31. Dezember, erstmals am 31. Dezember 2004. 39 Verkaufsprospekt – Besonderer Teil db PrivatMandat Comfort – Einkommen (U) Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort Einkommen (U) gel ten in Ergänzung zu den im Verkaufspros pekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelun gen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All gemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemein same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds vermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds wie ein eigenständiger ten, vorausgesetzt, das tung pro Teilfonds findet Anwendung. eines Umbrella-Fonds Emittent zu betrach Prinzip der Einzelhaf im Hinblick auf Dritte Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für ge meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame An lagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert papieren oder sonstigen Organismen für gemein same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Com fort – Einkommen (U) ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung für den Fall, dass die Kur se vornehmlich an den internationalen Renten märkten steigen. Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabelverzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen, Anteile an Geldmarkt- und Ren tenfonds und Genussscheinen investieren. Mindestens 60% des Netto-Teilfondsvermögens werden angelegt in fest- bzw. variabelverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Fonds, Rentenfonds, gemischte Fonds (soweit diese zu maximal 30% in Aktien investieren), reglementierte offene Immobilienfonds, Einla gen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, so wie Asset Backed Securities inklusive Mortga ge Backed Securities – jeweils in EUR oder in einer Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht abschließend – USD, GBP, CHF, CAD, AUD oder JPY sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. De zember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des 40 Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegren ze des Artikels 3 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert werden. Das nach Absicherung verbleibende offene Fremdwährungs-Exposure des Netto-Teilfondsvermögens soll 50% nicht übersteigen. Höchstens 40% des Netto-Portfolios dürfen an gelegt werden in Aktien, Aktienfondsanteile, Zer tifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s und GDR‘s im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Ge nuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenen falls gemäß Luxemburger Recht als offene Or ganismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Anlagen, denen die Inflationsentwick lung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifika te und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Arti kel 3 Absatz A. e) sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen. Die Anlage in Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren terminindizes ist auf höchstens 15% beschränkt. genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a. inklusive Finanztermingeschäfte. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten an gelegt werden. 22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich ei nes Ausgabeaufschlags von bis zu 1,5% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän dern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück nahmepreis kann sich um Gebühren oder an dere Belastungen reduzieren, die in den je weiligen Vertriebsländern anfallen. 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren terminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben werden, wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instru mente muss der Teilfonds eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letz ten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem Fonds von unabhängigen Be wertungsstellen bzw. von Market Makern zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um anerkannte und ausreichend diversifizierte Indi zes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine börsentägliche Be wertung durch unabhängige Bewertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell festgestell ten Wert, ohne Beachtung einer eventuellen An kündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern können. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der Teilfonds für eine angemessene Risikostreu ung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes sorgen. In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Ab satz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,5% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsma nagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kosten pauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö genswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver wahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Ent scheidung zur Kostenübernahme trifft im Ein zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahres bericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Ver gütung erhoben werden. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 60% JP Morgan EMU Bond Index 1–10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 11% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 6% Standard & Poor‘s 500 Aktienindex (Price Index), 3% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und Kursinformationssysteme. 24.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 41 db PrivatMandat Comfort – Balance (U) Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – Balance (U) gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds wie ein eigenständiger ten, vorausgesetzt, das tung pro Teilfonds findet Anwendung. eines Umbrella-Fonds Emittent zu betrachPrinzip der Einzelhafim Hinblick auf Dritte Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Comfort – Balance (U) ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung für den Fall, dass die Kurse vornehmlich an den internationalen Aktien- und Rentenmärkten steigen. Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabelverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Wandelanleihen, Anteile an Geldmarkt-, Renten und Aktienfonds und Genussscheinen investieren. Mindestens 40% des Netto-Teilfondsvermögens werden angelegt in fest- bzw. variabelverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Fonds, Rentenfonds, gemischte Fonds (soweit diese zu maximal 30% in Aktien investieren), reglementierte offene Immobilienfonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, sowie Asset Backed Securities inklusive Mortgage Backed Securities – jeweils in EUR oder in einer Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht abschließend – USD, GBP, CHF, CAD, AUD oder JPY sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen 42 Immobilienfonds auf maximal 10% des NettoTeilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 3 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert werden. Höchstens 60% des Netto-Portfolios dürfen angelegt werden in Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s und GDR‘s im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz A. e) sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen. Die Anlage in Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ist auf höchstens 15% beschränkt. einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a. inklusive Finanztermingeschäfte. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. 22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2,0% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben werden, wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente muss der Teilfonds eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem Fonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine börsentägliche Bewertung durch unabhängige Bewertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell festgestellten Wert, ohne Beachtung einer eventuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern können. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes sorgen. In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Absatz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,65% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 40% JP Morgan EMU Bond Index 1–10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 22% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 12% Standard & Poor‘s 500 Aktienindex (Price Index), 6% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und Kursinformationssysteme. 24.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 43 db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U) Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U) gel ten in Ergänzung zu den im Verkaufspros pekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelun gen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All gemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemein same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds vermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds wie ein eigenständiger ten, vorausgesetzt, das tung pro Teilfonds findet Anwendung. eines Umbrella-Fonds Emittent zu betrach Prinzip der Einzelhaf im Hinblick auf Dritte Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für ge meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame An lagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert papieren oder sonstigen Organismen für gemein same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Com fort – Wachstum (U) ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung für den Fall, dass die Kurse vor nehmlich an den internationalen Aktienmärkten steigen. Der Teilfonds wird vorwiegend in Aktien und Anteile an Aktienfonds investieren. Mindestens 20% des Netto-Teilfondsvermögens werden angelegt in fest- bzw. variabelverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Fonds, Rentenfonds, gemischte Fonds (soweit diese zu maximal 30% in Aktien investieren), reglementierte offene Immobilienfonds, Einla gen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, so wie Asset Backed Securities inklusive Mortgage Backed Securities – jeweils in EUR oder in einer Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht ab schließend – USD, GBP, CHF, CAD, AUD oder JPY sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des NettoTeilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in of fene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des 44 Artikels 3 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermö genswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert werden. Höchstens 80% des Netto-Portfolios dürfen an gelegt werden in Aktien, Aktienfondsanteile, Zer tifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s und GDR‘s im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Ge nuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenen falls gemäß Luxemburger Recht als offene Or ganismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Anlagen, denen die Inflationsentwick lung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifika te und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Arti kel 3 Absatz A. e) sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen. Die Anlage in Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren terminindizes ist auf höchstens 15% beschränkt. Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren terminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben werden, wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumen te muss der Teilfonds eine regelmäßige und nach vollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem Fonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität der betreffenden In strumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine bör sentägliche Bewertung durch unabhängige Be wertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell festgestellten Wert, ohne Beachtung einer even tuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern können. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der Teilfonds für eine angemessene Risikostreu ung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes sorgen. In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Ab satz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a. inklusive Finanztermingeschäfte. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten an gelegt werden. 22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän dern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück nahmepreis kann sich um Gebühren oder an dere Belastungen reduzieren, die in den je weiligen Vertriebsländern anfallen. 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Net to-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kosten pauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kosten pauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö genswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver wahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Ent scheidung zur Kostenübernahme trifft im Ein zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahres bericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Ver gütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertent wicklung des Teilfonds den Ertrag von 20% JP Morgan EMU Bond Index 1–10 Jahre Renten index (Performance Index) 33% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 18% Standard & Poor‘s 500 Aktienindex (Price Index), 9% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarkt anlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung ge zahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Ver gleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezo gene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückge stellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und Kursinformationssysteme. 24.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 45 db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U) Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U) gel ten in Ergänzung zu den im Verkaufspros pekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelun gen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All gemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemein same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds vermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds wie ein eigenständiger ten, vorausgesetzt, das tung pro Teilfonds findet Anwendung. eines Umbrella-Fonds Emittent zu betrach Prinzip der Einzelhaf im Hinblick auf Dritte Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für ge meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame An lagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert papieren oder sonstigen Organismen für gemein same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U) ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung für den Fall, dass die Kurse vornehmlich an den internationalen Aktienmärk ten steigen. Der Teilfonds wird vorwiegend, unter Umständen auch zu 100%, in Aktien und Anteile an Aktienfonds investieren. Der Teilfonds wird variabel je nach Marktlage je weils von 0% bis 100% investieren in fest- bzw. variabelverzinsliche Wertpapiere, Geldmarkt fonds, geldmarktnahe Fonds, Rentenfonds, ge mischte Fonds (soweit diese zu maximal 30% in Aktien investieren), reglementierte offene Immo bilienfonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Genuss scheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, sowie Asset Backed Securities inklusive Mortgage Backed Securities – jeweils in EUR oder in einer Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht abschließend – USD, GBP, CHF, CAD, AUD oder JPY sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Geset zes vom 20. Dezember 2002 handelt und Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und Derivate, de nen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s und GDR‘s 46 im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktien ähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immo biliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organis men für gemeinsame Anlagen angesehen wer den, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes und anderen als den bereits vorgenannten Fonds anteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz A. e) sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen. Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 3 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert werden. In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Ab satz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a. inklusive Finanztermingeschäfte. Die Anlage in Zertifikate und Derivate auf Hedge fonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ist auf höchstens 15% beschränkt. Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren terminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben werden, wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumen te muss der Teilfonds eine regelmäßige und nach vollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem Fonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität der betreffenden Ins trumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine bör sentägliche Bewertung durch unabhängige Be wertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell festgestellten Wert, ohne Beachtung einer even tuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern können. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der Teilfonds für eine angemessene Risikostreu ung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes sorgen. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten an gelegt werden. 22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich ei nes Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän dern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück nahmepreis kann sich um Gebühren oder an dere Belastungen reduzieren, die in den je weiligen Vertriebsländern anfallen. 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,9% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten NettoInventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kosten pauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kosten pauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö genswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver wahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Ent scheidung zur Kostenübernahme trifft im Ein zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahres bericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Ver gütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertent wicklung des Teilfonds den Ertrag von 50% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 27% Standard & Poor‘s 500 Aktienindex (Price Index), 13% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 10% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermö gen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwick lung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäfts halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwick lung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäfts halbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbe zogene Vergütung entnommen werden. Eine ne gative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Invest mentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentschei dungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanz analysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und Kursinformations systeme. 24.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 47 db PrivatMandat Comfort – Return Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – Return gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds wie ein eigenständiger ten, vorausgesetzt, das tung pro Teilfonds findet Anwendung. eines Umbrella-Fonds Emittent zu betrachPrinzip der Einzelhafim Hinblick auf Dritte Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert papieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik ist es, für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken der nationalen und internationalen Aktien- und Rentenmärkte langfristig ein positives Anlage ergebnis und eine überdurchschnittliche absolute Rendite in Euro zu erzielen („Total Return“). Es kann jedoch keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabelverzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen, Fondsanteile und Genussscheinen investieren. Mindestens 50% des Netto-Teilfondsvermögens werden angelegt in fest- bzw. variabelverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Fonds, Rentenfonds, gemischte Fonds (soweit diese zu maximal 30% in Aktien investieren), reglementierte offene Immobilienfonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, sowie Asset Backed Securities inklusive Mortgage Backed Securities – jeweils in EUR oder in einer Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht abschließend – USD, GBP, CHF, CAD, AUD oder 48 JPY sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 3 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert werden. Das nach Absicherung verbleibende offene Fremdwährungs-Exposure des Netto-Teilfondsvermögens soll 50% nicht übersteigen. Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine börsentägliche Bewertung durch unabhängige Bewertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell festgestellten Wert, ohne Beachtung einer eventuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern können. Höchstens 50% des Netto-Portfolios dürfen angelegt werden in grundsätzlich chancenreiche Instrumente wie Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s und GDR‘s im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz A. e) sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen. Die Anlage in Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ist auf höchstens 15% beschränkt. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes sorgen. „Innerhalb des vorgenannten Spektrums von bis zu 50% chancenreicher Anlagen werden max. 30% des Netto-Teilfondsvermögens in Aktien, Aktienfonds, Zertifikate mt Aktienunderlying oder ADR‘s und GDR‘s im Bereich Emerging Markets investiert. Diese Grenze von 30% kann auch dadurch eingehalten werden, dass im Einzelfall mehr als 30% des Netto-Teilfondsvermögens, maximal aber 50% direkt in Aktien, Aktienfonds, Zertifikate mit Aktienunderlying oder ADR‘s und GDR‘s im Bereich Emerging Markets investiert sind, indirekt über den Einsatz von entsprechenden Derivaten aber sichergestellt ist, dass das Risiko des Teilfonds im Hinblick auf Aktien, Aktienfonds, Zertifikate mit Aktienunderlying oder ADR‘s und GDR‘s im Bereich Emerging Markets auf maximal 30% des Netto-Teilfondsvermögens reduziert wird.“ In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Absatz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a. inklusive Finanztermingeschäfte. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. 22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 1,5% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben werden, wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente muss der Teilfonds eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem Fonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,65% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds 1M EURIBOR plus 300 Basispunkte übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Vergleichsgröße (keine Benchmark) für die erfolgsbezogene Vergütung, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der vorgenannten Vergleichsgröße (keine Benchmark) für die erfolgsbezogene Vergütung, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformations systeme. 24.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 49 db PrivatMandat Comfort – Return Plus Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – Return Plus gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro Fonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung. Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert papieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik Der Teilfonds „db PrivatMandat Comfort – Return Plus“ mit dynamischer Absicherung zielt auf eine systematische Risikoeingrenzung bei gleichzeitiger Ausnutzung von Renditechancen. Der Teilfonds wird aktiv unter Einbeziehung eines quantitativen Management-Ansatzes verwaltet, wobei das gesamte Spektrum an Anlagekategorien/ -instrumenten eingesetzt werden kann. Über die eingesetzten quantitativen Verfahren soll auf aktuelle Entwicklungen an den Kapitalmärkten reagiert werden, d.h., reine Prognosen über künftige Entwicklungen der Märkte sollen für die Anlagepolitik nur eine untergeordnete Rolle spielen. „db PrivatMandat Comfort – Return Plus“ strebt eine systematische Aufteilung des Fondsvermögens in einen Anteil mit höherem Risiko („dynamischer“ Anteil) und einen Anteil mit vergleichsweise geringerem Risiko an („stabiler“ Anteil). Diese Vermögensaufteilung soll in regelmäßigem Turnus weitgehend unabhängig von Marktprognosen angepasst und anhand des angestrebten Risiko-Ertrags-Profils per Trendfolgestrategie systematisch neu adjustiert werden: steigt der Wert des dynamischen Anteils, soll im Rahmen der Anlagepolitik der Anteil chancenreicher, aber auch volatilerer und riskanterer Anlagen tendenziell höher gewichtet werden, bei negativer Ent- 50 wicklung soll dieser Anteil sukzessive verringert und entsprechend mehr in „substanzorientierte“ Anlagen investiert und damit der „stabile“ Anteil erhöht werden. Innerhalb des dynamischen bzw. des „stabilen“ Anteils werden die Anlageentscheidungen „aktiv“, d.h. auf Basis fundamentaler Prognosen getroffen. Eine Gewähr für die Erreichung des Anlageziels kann nicht geboten werden (kein Kapitalschutz). Das Teilfondsvermögen wird als gemischter Fonds angelegt. Für den Fonds dürfen hierbei Wertpapiere und andere zulässige Vermögenswerte jeder Art erworben werden. Die Anlagepolitik zielt darauf, grundsätzlich mindestens 50% des Netto-Teilfondsvermögens („Orientierungsgröße“ des stabilen Anteils) in „substanzorientierte“ Anlagen zu investieren. Der Anteil in substanzorientierten Anlagen kann zwischen den Anpassungsterminen und insbesondere bei extremen und sehr schnellen Marktentwicklungen auch unter der genannten „Orientierungsgröße“ liegen. Der stabile Anteil kann nach der Anlagepolitik aber auch bis zu 100% des Netto-Teilfondsvermögens ausmachen. Die „substanzorientierten“ Anlagen des NettoTeilfondsvermögens im „stabilen“ Anteil können insbesondere angelegt werdenin fest- bzw. variabelverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds, gemischte Wertpapierfonds (soweit diese zu maximal 30% in Aktien investieren), reglementierte offene Immobilienfonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente, Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen, Anleihen wie z. B. Zinssammler, Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, sowie Asset Backed Securities inklusive Mortgage Backed Securities – jeweils in Euro oder in einer Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht abschließend – US-Dollar (USD), britische Pfund (GBP), Schweizer Franken (CHF), Kanada-Dollar (CAD), Australien-Dollar (AUD) oder japanische Yen (JPY) sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 3 Absatz B. h) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil mit einzubeziehen. Im „dynamischen“ Anteil können nach der Anlagepolitik grundsätzlich bis zu 50% des NettoTeilfondsvermögens („Orientierungsgröße“ des dynamischen Anteils) in chancenorientierte Anlagen investiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese „Orientierungsgröße“ des dynamischen Anteils und damit der Anteil von chancenorientierten und riskanteren Investments zwischen den grundsätzlich wöchentlichen Anpassungsterminen und insbesondere bei extremen und sehr schnellen Marktentwicklungen überschritten wird. Der dynamische Anteil kann nach der Anlagepolitik aber auch 0% des NettoTeilfondsvermögens ausmachen. Die chancenorientierten Anlagen im „dynamischen“ Anteil dürfen insbesondere angelegt wer- den in Aktien, Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds, Aktienindizes sowie gemischten Wertpapierfonds, Zertifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, American Depositary Receipts, sog. „ADR‘s“, und Global Depositary Receipts, sog. „GDR‘s“ im Bereich Emerging Markets, und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genussoder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate auf Rohstoff- und Warenterminindizes und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz A. e) im Verkaufspros pekt – Allgemeiner Teil sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlagen, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen, angelegt werden. Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate auf Rohstoff- und Warenterminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben werden, wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente muss der Teilfonds eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem Teilfonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden Rohstoff- und Warenterminindizes sorgen. Der Teilfonds stellt sicher, dass kein direkter Zugang zum Underlying möglich ist, d.h. im Ausübungsfall keine physische Lieferung erfolgt (z. B. – jedoch nicht abschließend – Rohstoffe und Metalle). Die Anlagepolitik kann in Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Absatz B. des Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen durch den Einsatz geeigneter Derivate umgesetzt werden. Die derivativen Finanzinstrumente können unter anderem Optionen, Forwards, Terminkontrakte auf Finanzinstrumente und Optionen auf derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte Swap Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten, einschließlich Credit Default Swaps, beinhalten. Insbesondere können auch Derivate erworben werden, denen Aktien, Renten, Währungen oder anerkannte Finanzindizes zugrunde liegen und Finanztermingeschäfte durchgeführt werden. Für den Teilfonds werden OTC-Geschäfte nur mit einem erstklassigen, auf solche Geschäfte spezialisierten Finanzinstitut geschlossen. Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, können zur Minimierung des Währungsrisikos abgesichert werden. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. 22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. sprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der vorgenannten Vergleichsgröße (keine Benchmark) für die erfolgsbezogene Vergütung, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformations systeme. 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen 24.Dauer des Teilfonds Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,7% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanage ment, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds 1M EURIBOR plus 300 Basispunkte übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Vergleichsgröße (keine Benchmark) für die erfolgsbezogene Vergütung, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung ent- 51 db PrivatMandat Comfort – Garant Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – Garant gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Garant ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Fonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den db Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index („Index“) investieren. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. Anlagephasen Der Teilfonds hat keine Laufzeitbegrenzung und ist in verschiedene Anlagephasen eingeteilt. Anlagephase 1 ist für die Dauer ab Auflegung bis einschließlich zum 15. September 2011 festgelegt. Die für Anlagephase 1 geltenden Rahmenbedingungen werden nachfolgend im Detail beschrieben. Im Anschluss an Anlagephase 1 folgt ab dem 16. September 2011 Anlagephase 2. Die Dauer der einzelnen Anlagephasen kann variieren und beträgt voraussichtlich zwischen 3 und 5 Jahren. Zum Ende jeder Anlagephase wird für den Teilfonds eine Partizipation (indikativ für die erste Anlagephase zwischen 60%–120%; für nachfolgende Anlagephasen kann dies in Abhängigkeit der Marktsituation unter Umständen hiervon abweichen.) an der Wertentwicklung des Index angestrebt. Hierzu sollen insbesondere derivative Instrumente eingesetzt werden. Der Partizipationsfaktor, der die prozentuale Teilnahme an der Wertentwicklung des unterliegenden Index angibt, wird jeweils am ersten Bewertungstag einer Anlagephase festgelegt. Das Erreichen der angegebenen Partizipation kann nicht garantiert werden. Gleichzeitig zu vorgenannter Partizipation ist beabsichtigt, zum letzten Bewertungstag jeder Anlagephase einen zuvor festgelegten, stichtagsbezogenen Mindestanteilwert zu erreichen. Weitere Einzelheiten zur Mindestanteilwertgarantie und der Neufestlegung einer Garantie für eine nachfolgende Anlagephase sind unter Abschnitt 21. „Garantie“ beschrieben. Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen erfragt werden und werden in den Halbjahresund Jahresberichten veröffentlicht. Struktur der 1. Anlagephase (bis 15. September 2011 einschließlich) Während der Anlagephase 1 werden in Übereinstimmung mit den in Artikel 3 B. des Verkaufs prospektes genannten Anlagegrenzen vorwiegend spezielle Derivate auf den Index eingesetzt, 52 deren Funktionsweise nachfolgend detailliert beschrieben wird. Gleichzeitig wird zum Ende der Anlagephase 1 am 15. September 2011 ein Mindestanteilwert in Höhe von 100,– Euro garantiert. Anleger, die die Fondsanteile zum garantierten Mindestanteilwert in Höhe von 100,– Euro zurückgeben möchten, müssen ihre Order im Zeitraum vom 14. September 2011 ab 13.30 Uhr bis 15. September 2011 bis 13.30 Uhr aufgeben. Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt am Ende der Anlagephase 1 am 15. September 2011 bezieht. Konzeptbedingt kann der Anteilwert sich deshalb während der Anlagephase bis zum festgelegten Garantiezeitpunkt (15.9.2011) auch unter dem festgelegten Garantiewert von 100,– Euro befinden. Weitere Einzelheiten zur Garantie sind unter Abschnitt 21. „Garantie“ beschrieben. Einsatz der Speziellen Derivate Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt in Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz vom 20.12.2002 und in Übereinstimmung der Anlagegrenzen in Artikel 3 B des Verkaufspros pektes im Sinne der Umsetzung der Anlage politik und des Anlageziels des Teilfonds. Der Teilfonds partizipiert innerhalb der festgelegten Anlagegrenzen mittels Speziellen Derivaten an der künftigen Wertentwicklung des Index, wobei die Wertentwicklung des Teilfonds abhängig vom jeweiligen Anteil der Speziellen Derivate (insbesondere Swaps) am Gesamt-Teilfondsvermögen ist. Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlage ziels werden voraussichtlich Swap-Verträge mit Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser Art von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen. Das Teilfondsvermögen kann ganz oder teilweise in eine oder mehrere mit dem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte OTC-Swap-Transaktionen investiert werden und die investierten Beträge gegen eine an den Index gekoppelte Rendite eintauschen. Dementsprechend kann der Teilfonds jederzeit ganz oder teilweise einer oder mehreren OTC-Swap-Transaktionen ausgesetzt sein. Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um standardisierte, den Richtlinien des Deutschen Rahmenvertrages oder der International Swap Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende Vereinbarungen. Die Bewertung der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und täglichen Basis und steht im Einklang mit den vorherrschenden Marktparametern und Bewertungen. Zu den im jeweiligen Swap-Vertrag festgelegten Terminen (z. B. bei Fälligkeit) sind Zahlungen zu leisten. Diese Zahlungen werden in Abhängigkeit der Höhe des Nominalvolumens sowie des aktuellen Zinssatzes (z. B. EURIBOR) und der zu leistenden Gebühren ermittelt und vom Fonds an den Kontrahenten gezahlt. Am Ende jeder Anlagephase erhält der Fonds das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate (wie untenstehend definiert) ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlung spiegelt sich in der aktuellen Bewertung des Swaps wider. Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, entspricht die Ausgleichszahlung an den Fonds dem aktuellen Marktwert des Swaps. Der Kontrahent wird an jedem Börsentag einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den Swap zur Verfügung stellen. Im Zusammenhang mit den OTC-Swap Transaktionen ist auf das hiermit verbundene Kontrahentenrisiko hinzuweisen. Die Verwaltungsgesellschaft kann das Gesamt-Kontrahentenrisiko der OTC-Swap-Transaktionen des Teilfonds reduzieren, indem sie von dem Swap-Kontrahenten eine Sicherheit in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren verlangt, die von einem OECDMitgliedstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Organisationen auf lokaler, regionaler oder internationaler Ebene begeben und garantiert werden. Diese Sicherheit kann von der Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds jederzeit verwertet werden, und ihr Marktwert wird an jedem Tag, an dem eine Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds erfolgt, ermittelt. Der Betrag der zu stellenden Sicherheit muss mindestens dem Wert entsprechen, um den der Grenzwert für das festgelegte Gesamt-Exposure überschritten wurde. Alternativ dazu kann die Verwaltungsgesellschaft das Gesamt-Kontrahentenrisiko der OTC-Swap-Transaktion des Teilfonds durch eine Rücksetzung der OTC-Swap-Transaktion reduzieren. Durch die Rücksetzung der OTC-SwapTransaktion wird deren Marktwert und damit das Nettokontrahentenrisiko in Bezug auf den anwendbaren Satz verringert. Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können darüber hinaus bestimmte Risiken auftreten, die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert werden. Funktionsweise der Speziellen Derivate Die Speziellen Derivate partizipieren an der positiven Wertentwicklung des Index. Der indikative Partizipationsfaktor für die erste Anlagephase beträgt 60%–120%, der exakte Partizipationsfaktor wird am Tag der Fondsauflage festgelegt. Für nachfolgende Anlagephasen kann der Partizipationsfaktor in Abhängigkeit der Marktsituation unter Umständen hiervon abweichen. Die Festlegung erfolgt jeweils am ersten Bewertungstag einer Anlagephase. Es ist beabsichtigt, pro Anteilwert von 100,– Euro ein Nominal von 100,– Euro der Speziellen Derivate zu erwerben. Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate am Ende einer jeweiligen Anlagephase ist als Formel wie folgt definiert: ⎛ IndexT ⎞ Nominal � PF � Max ⎜⎜ 0, −1⎟⎟ ⎝ Index0 ⎠ Wobei: Nominal: Betrag der in die Speziellen Derivate bei deren Fälligkeit investiert ist PF: Partizipationsfaktor (indikativ 60%–120% für die erste Anlagephase). Der Partizipationsfaktor gibt die prozentuale Teilnahme an der Wertentwicklung des Index an. der offizielle Schlusskurs des Index Index0: am Tag der Fondsauflage bzw. am ersten Tag einer neuen Anlagephase der offizielle Schlusskurs des Index IndexT: am Ende der jeweiligen Anlagephase Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung des unterlegten Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index abweichen. Folgende Faktoren wirken sich vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus: Kursentwicklung des Index: Eine positive Wertentwicklung des Index kann sich tendenziell positiv, eine negative Wertentwicklung kann sich tendenziell negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds auswirken. Volatilität des Index: Ein Anstieg der Kursschwankungen (Volatilität) des Index wirkt sich während der Laufzeit tendenziell positiv auf den Preis des Teilfonds aus, eine Verringerung wirkt sich tendenziell negativ auf den Preis des Telfonds aus. Entwicklung der Rentenmärkte: Ein Anstieg der Zinssätze kann während der Laufzeit im Allgemeinen einen negativen Einfluss auf den Preis des Teilfonds haben, ein Sinken der Zinssätze kann einen positiven Einfluss auf den Preis des Teilfonds haben. Besondere Risiken – Einsatz von Derivaten Wie unter Punkt 20 Anlagepolitik beschrieben, darf der Teilfonds derivative Techniken einsetzen, um den Wert der Anteile an die Wertentwicklung von Indizes zu koppeln. Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann zwar von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die sich von denen traditioneller Anlageformen unterscheiden und in einigen Fällen sogar größer sein können. In Ergänzung der Ausführungen im Kapitel „Allgemeine Risikohinweise“ wird im Folgenden allgemein auf wichtige Risikofaktoren und Aspekte eingegangen, die den Einsatz von Derivaten betreffen und über die sich Anleger vor einer Anlage in einen Teilfonds im Klaren sein sollten. Marktrisiken Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen Anlageformen vorhanden; danach kann sich der Wert eines bestimmten Derivats auf eine Art und Weise ändern, die sich u.U. nachteilig auf die Interessen eines Teilfonds auswirkt. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter Titel schwer erhältlich bzw. verkäuf- lich ist. Bei großvolumigen Derivatetransaktionen bzw. bei illiquiden Märkten ist die Ausführung einer Transaktion bzw. die Glattstellung einer Position u.U. nur mit einer einzigen Gegenpartei zu dem von dieser Gegenpartei gestellten Kurs möglich. Kontrahentenrisiko Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC-(„Overthe-Counter”)-Märkten tätigen, mit denen sich der Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit aussetzt, die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen. So können die Teilfonds beispielsweise Termin-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder andere derivative Techniken einsetzen, bei denen die Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegen, dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt. Das Kontrahentenrisiko ist durch die Konzentration der Swap-Geschäfte auf die Deutsche Bank Gruppe als Prime Broker insoweit akzentuiert. 21. Garantie Für den Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Garant wird die Verwaltungsgesellschaft für das Ende der jeweiligen Anlagephasen eine stichtagsbezogene Anteilwertgarantie abgeben, sofern keine rechtlichen, steuerlichen oder produktspezifischen Aspekte entgegenstehen. Eine solche Garantie beinhaltet für den Anleger die Zusicherung eines Mindestanteilwerts zu einem bestimmten Stichtag. Zwischenzeitlich kann ein garantierter Mindestanteilwert sowohl über- als auch unterschritten werden. Die DWS Investment S.A. garantiert im Rahmen ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft db PrivatMandat Comfort, dass der Anteilwert des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Garant zuzüglich etwaiger Ausschüttungen („Garantiewert“) zum Ende der Anlagephase 1 am 15. September 2011 nicht unter Euro 100,– liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag am Ende der Anlagephase aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen einzahlen. Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds negativ beeinflussen, ermäßigt sich die Garantie um den Betrag, den diese Differenz einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmacht. Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Wertsicherung sich nur auf den jeweils festgelegten Garantiezeitpunkt bezieht. Konzeptbedingt kann der Anteilwert sich deshalb bis zum festgelegten Garantiezeitpunkt unter dem jeweils festgelegten Garantiewert befinden. Die DWS Investment S.A. wird, im Anpassungsrhythmus der jeweiligen Anlagephasen eine neue, stichtagsbezogene Garantie für den Teilfonds festlegen, sofern keine rechtlichen, steuerlichen oder produktspezifischen Aspekte entgegenstehen. Der Garantiewert wird jeweils am letzten Bewertungstag einer Anlagephase ermittelt und gilt für das Ende der nachfolgenden Anlagephase. Der festgelegte neue Garantiewert muss nicht dem Anteilwert entsprechen, der am letzten Bewertungstag der vorangegangenen Anlagephase festgelegt wurde. Sobald mit dem Ende einer Anlagephase für die nächste Anlagephase ein neuer Garantiewert ermittelt wurde, verliert der vorherige Garantiewert seine Gültigkeit. Es besteht keine Verpflichtung der DWS Investment S.A. nach Ablauf einer Garantie, erneut eine Garantie festzulegen, wenn rechtliche, steuer liche oder produktspezifische Aspekte (besondere Marktkonditionen bzw. Marktverhältnisse) dem entgegenstehen. Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen erfragt werden und werden in den Halbjahres- und Jahresberichten veröffentlicht. Änderungen der Garantie (z. B. ein künftiger Verzicht auf die Festlegung einer neuen Garantie) werden von der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich unter www.dws.de kommuniziert und es erfolgt eine entsprechende Anpassung des Verkaufspros pektes. Sofern die Tätigkeit der DWS Investment S.A. als Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft db PrivatMandat Comfort aufgrund einer Entscheidung der Investmentgesellschaft db PrivatMandat Comfort vor Liquidation des Teilfonds beendet werden sollte, so wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft db PrivatMandat Comfort sicherstellen, dass diese Garantie durch eine andere Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich Bonität und Kapitalausstattung mit der DWS Investment S.A. vergleichbar ist. 22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,7% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: 53 –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. schiedenen, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen wird eine möglichst breite Streuung im „Index“ und damit auch im Teilfonds selbst angestebt. Der Begriff „Excess Return“ im Namen des Index kenzeichnet hierbei, dass seine Wertentwicklung die „Mehrrendite“ (Excess Return) gegenüber der Geldmarktrendite (gemessen am EONIA Total Return Index) widerspiegelt. Der db Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index soll die zusammengefasste Entwicklung der Gesamtrendite einer bestimmten Anzahl von Indizes abbilden, die als Indexbestandteile bezeichnet und aus einem Pool verfügbarer Indizes, den Auswahlpoolindizes, ausgewählt werden. Die Auswahlpoolindizes sind einer der folgenden fünf Anlageklassen zugeordnet: Aktien, Zinssätze, Waren, Devisen und Geldmarkt, jeweils als Auswahlpoolindextyp bezeichnet. Nachfolgend sind die Auswahlpoolindizes zum Ersten Indextag sowie Einzelheiten zu ihrem Auswahlpoolindextyp aufgeführt. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformationssysteme. Indexbestandteile Auswahlpoolindextyp Bloomberg-Code S&P X-Alpha EUR Total Return Strategy Index Aktien SPXAET DBLCI-OY Balanced EUR Hedged Total Return Index Waren DBYBBEHT Deutsche Bank Balanced Currency Harvest (EUR-Funded) Index Devisen DBHVBEUF Deutsche Bank SMART EUR Index Zinssätze DBSMARTI 24.Dauer des Teilfonds EONIA Total Return Index Geldmarkt DBDCONIA Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 25.Zusammenfassende Beschreibung des db Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index: Dieser Abschnitt gibt einen Kurzüberblick über den Index. Er fasst seine wesentlichen Merkmale zusammen, stellt jedoch keine vollständige Beschreibung des Index dar. Für nähere Angaben sei an dieser Stelle auf die „INFORMATIONEN ZUM BASISWERT“ (im Folgenden die „Indexbeschreibung“) verwiesen. Begriffe, die in dem vorliegenden Dokument nicht definiert sind, haben die in der Definition der jeweiligen Indexbeschreibung angegebene Bedeutung. Der db Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index spiegelt die relative Wertentwicklung des db Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index gegenüber dem EONIA Total Return Index wider. Der db Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index fasst die Entwicklung der Rendite von fünf Sub-Indizes zusammen. Diese Sub-Indizes sind jeweils einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet: Aktien (S&P X-Alpha EUR Total Return Strategy Index), Zinssätze (Deutsche Bank SMART EUR Index), Waren (DBLCI-OY Balanced EUR Hedged Total Return Index), Devisen (Deutsche Bank Balanced Currency Harvest EUR-Funded Index), und Geldmarkt (EONIA Total Return Index). Die Gewichtung der verschiedenen Anlageklassen wird den aktuellen Marktbedingungen kontinuierlich angepasst. Durch die indirekte Anlage in fünf ver- 54 Für bestimmte Auswahlpoolindizes ist eine dynamische Allokation in Bezug auf zugrunde liegende Referenzwerte vorgesehen, die eine Alpha-Anlagestrategie widerspiegeln. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark Renditen zu erzielen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass (weder ausdrücklich noch stillschweigend) eine Zusicherung in Bezug auf den Erfolg oder anderweitig im Zusammenhang mit einer durch einen Auswahlpoolindex abgebildeten AlphaAnlagestrategie abgegeben wird, dass nicht alle Auswahlpoolindizes eine Alpha-Anlagestrategie widerspiegeln und, dass Auswahlpoolindizes unter bestimmten Umständen ersetzt werden können. Die den Index bildenden Indexbestandteile und ihre Gewichtungen werden in einem Auswahlverfahren durch die Deutsche Bank AG, Niederlassung London, oder einen ordnungsgemäß bestellten Nachfolger in der Funktion als IndexSponsor unter Verwendung eines computerbasierten Modells (das „Modell“) bestimmt, das von der Deutsche Bank AG, Niederlassung London, entwickelt wurde, in deren Eigentum steht und von ihr kontrolliert wird. Das Modell soll an jedem Indexauswahltag ein in der historischen Betrachtung optimales fiktives Portfolio der Auswahlpoolindizes ermitteln, das, falls der Index über einen Zeitraum von 60 Geschäftstagen unmittelbar vor dem entsprechenden Indexauswahltag ein solches fiktives Portfolio enthalten hätte, bei einer im Vorhinein festgelegten Volatilität, die höchste annualisierte Rendite für den Index über diesen Zeitraum erzielt hätte. In diesem in der historischen Betrachtung optimalen fiktiven Portfolio hat jeder Indexbestandteil eine bestimmte, aus dem Modell abgeleitete Gewichtung, die der Theoretischen prozentualen Gewichtung des jeweiligen Indexbestandteils entspricht. Die Indexbestandteile zum 7. September 2007 entsprechen den Auswahlpoolindizes am Ersten Indextag. Der Index wurde taggleich ab dem 7. September 2007 berechnet und wurde auf den Ersten Indextag, den 21. Januar 1999, zurückgerechnet. Nach dem 7. September 2007 erfolgt eine vierteljährliche Neugewichtung der Indexbestandteile an jedem Indexauswahltag sowie bei Eintritt eines Rendite-Trigger-Ereignisses. Eine Indexneuzusammenstellung nach Eintritt eines Rendite-TriggerEreignisses ist ein Stop-Loss-Mechanismus, der ausgelöst wird, wenn an drei aufeinander folgenden Geschäftstagen die zusammengefasste 60-Geschäftstage-Rendite der einzelnen Indexbestandteile unter das im Vorhinein festgelegte Trigger-Niveau sinkt, das bei -4% liegt. Nach Eintritt eines Rendite-Trigger-Ereignisses in einem Maßgeblichen Quartalszeitraum ist der Eintritt eines weiteren Rendite-Trigger-Ereignisses in diesem Maßgeblichen Quartalszeitraum nicht mehr möglich. Innerhalb von vier aufeinander folgenden Maßgeblichen Quartalszeiträumen kann der Index höchstens achtmal neu zusammengestellt werden. Ein Maßgeblicher Quartalszeitraum ist jeder Zeitraum ab ausschließlich dem dritten Geschäftstag nach dem Ersten Indextag oder einem Planmäßigen Indexauswahltag bis ausschließlich zum sechsten Geschäftstag unmittelbar vor dem nächsten Planmäßigen Indexauswahltag. Ein Planmäßiger Indexauswahltag ist der 15. Kalendertag der Monate Januar, April, Juli und Oktober eines jeden Jahres oder, wenn ein solcher Tag kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag. Für jeden Indexbestandteil gilt eine Theoretische prozentuale Mindestgewichtung und eine Theoretische prozentuale Höchstgewichtung, die für Indexbestandteile, die den Auswahlpoolindextypen der Anlageklassen Aktien, Zinsen, Waren oder Devisen zugeordnet sind, zwischen 10% und 30% und für den Indexbestandteil, der dem Auswahlpoolindextyp der Anlageklasse Geldmarkt zugeordnet ist, zwischen 0% und 60% liegt. Ist eine Theoretische prozentuale Gewichtung eines Indexbestandteils (außer dem Geldmarkt index) größer als die Aktuelle prozentuale Gewichtung dieses Indexbestandteils am entsprechenden Indexauswahltag, ist jedoch, vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen, der (absolute) Anstieg gegenüber der Aktuellen prozentualen Gewichtung geringer als 5%, wird die Prozentuale Gewichtung dieses Indexbestandteils auf diese Aktuelle prozentuale Gewichtung festgelegt, und der Anstieg wird statt dessen für die Erhöhung der Prozentualen Gewichtung des Geldmarktindex verwendet. Der Prozentsatz von 5% kann vom Index-Sponsor gemäß den Erläuterungen in der Indexbeschreibung von Zeit zu Zeit angepasst werden. Die Berechnung von Indexständen erfolgte bzw. erfolgt, vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen, durch den Index-Sponsor für jeden Geschäftstag nach dem Ersten Indextag auf Basis der entsprechenden Schlussstände, Gewichtungen und maßgeblichen Kosten der entsprechenden Indexbestandteile, einschließlich der bei der Absicherung des Exposure in Bezug auf jeden Indexbestandteil im Markt entstehenden Kosten und der Neuzusammenstellungskosten, wie jeweils nachfolgend beschrieben. Der Index wird in Euro ausgedrückt. Der Indexstand wird wie folgt berechnet: nt ISt = ∑ G i, t × IBSi, t i =1 Dabei haben die in der Formel enthaltenen Bezeichnungen, die in der Indexbeschreibung ausführlicher erläutert werden, die folgende Bedeutung: ISt = Indexstand am Tag t IBSi,t =Indexbestandteilstand des Indexbestandteils i am Tag t Gi,t =Gewichtung des Indexbestandteils i am Tag t nt =Anzahl der den Index am Tag t bildenden Indexbestandteile Der Indexstand am Ersten Indextag entsprach EUR 1.000. Die Hedging-Kosten des Indexbestandteils, die im Indexbestandteilstand enthalten sind, entsprechen: a) in Bezug auf die Auswahlpoolindizes zum 7. September 2007 dem als Prozentsatz ausgedrückten Betrag neben dem Namen jedes Auswahlpoolindex in der Spalte „Hedging-Kosten des Indexbestandteils“ der nachstehenden Tabelle und b) in Bezug auf einen anderen Auswahlpoolindex, der in den Index aufgenommen wird, solche (als Prozentsatz ausgedrückte) HedgingKosten des Indexbestandteils, die nach vernünftigem Ermessen des Index-Sponsors die Kosten der Absicherung des Exposure in Bezug auf diesen Index abbilden und im Wesentlichen analog zu den Hedging-Kosten des Indexbestandteils unter a) bestimmt werden, jeweils vorbehaltlich entsprechender Anpassungen durch den IndexSponsor an einem Indexauswahltag, die der Index-Sponsor gegebenenfalls nach vernünftigem Ermessen für geeignet hält, um i) Liquiditätsbeschränkungen, ii) Marktbedingungen oder iii) entsprechenden Kosten Rechnung zu tragen, die im Zusammenhang mit Absicherungsmaßnahmen der Deutsche Bank AG (oder einem anderen maßgeblichen Schuldner) in Bezug auf eine maßgebliche Indexanlage anfallen. IndexbestandteilHedging-Kosten des Index bestandteils S&P X-Alpha EUR Total Return Strategy Index 0,75% DBLCI-OY Balanced EUR 0,50% Hedged Total Return Index Deutsche Bank Balanced Currency Harvest (EUR-Funded) Index 0,00% Deutsche Bank SMART EUR Index 0,25% EONIA Total Return Index 0,00% Die Neuzusammenstellungskosten des Indexbestandteils, die auf die Gewichtung eines Indexbestandteils an einem Index-Neuzusammenstellungstag angewendet werden, entsprechen: a) in Bezug auf einen Auswahlpoolindex zum Ersten Indextag dem als Prozentsatz ausgedrückten Betrag, neben dem Namen des jeweiligen Auswahlpoolindex in der Spalte „Neuzusammenstellungskosten des Indexbestandteils“ der nachstehenden Tabelle und b) in Bezug auf einen anderen Auswahlpoolindex, der in den Auswahlpoolindex aufgenommen wird, den (als Prozentsatz ausgedrückten) Neuzusammenstellungskosten eines Indexbestandteils, die nach vernünftigem Ermessen des Index-Sponsors die (der Deutsche Bank AG und/oder einem anderen maßgeblichen Schuldner, der eine Absicherung des Exposure in Bezug auf die Indexanlagen vornimmt, entstehenden) Kosten der Absicherung des Exposure in Bezug auf die Neugewichtung des Index abbilden und im Wesentlichen analog zu den Neuzusammenstellungskosten des Indexbestandteils unter a) bestimmt werden, jeweils vorbehaltlich entsprechender Anpassungen durch den Index-Sponsor an einem Indexauswahltag oder, wenn dieser Tag kein Handelstag für den maßgeblichen Indexbestandteil oder Auswahlpool index ist, am unmittelbar vorangegangenen Handelstag für den maßgeblichen Indexbestandteil oder Auswahlpoolindex. Indexbestandteil S&P X-Alpha EUR Total Return Strategy Index euzusammen N stellungskosten des Index bestandteils 0,00% DBLCI-OY Balanced EUR Hedged Total Return Index 0,20% Deutsche Bank Balanced Currency Harvest (EUR-Funded) Index 0,00% Deutsche Bank SMART EUR Index 0,00% EONIA Total Return Index 0,00% Die Bedingungen des Index räumen dem IndexSponsor einen Ermessenspielraum bei Festlegungen und Berechnungen und damit in Zusammenhang stehenden Fragen sowie bei der Durchführung von Anpassungen des Index und des Modells ein. Sämtliche Festlegungen, Berechnungen und Anpassungen erfolgen durch den Index-Sponsor in der ihm geeignet erscheinenden Art und Weise. In der Ausübung seines Ermessens im Zusammenhang mit dem Index hat der Index-Sponsor in gutem Glauben und in wirtschaftlich sinnvoller Weise zu handeln. Der Index ist Eigentum der Deutsche Bank AG. Der Index darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Deutsche Bank AG verwendet oder veröffentlicht werden. Risikofaktoren Bevor potenzielle Anleger sich für eine An lage oder ein Instrument entscheiden, deren bzw. dessen Rendite ganz oder teilweise an die Wertentwicklung des Index gekoppelt ist, sollten sie sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Informationen, so auch diese Risikofaktoren, sorgfältig prüfen. Die folgende Auflistung von Risikofaktoren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mögliche zusätzliche Risiken, die entweder allgemeiner Natur sind oder in der besonderen Situation des Anlegers begründet liegen, sollten von diesem ebenfalls geprüft werden. Allgemeines Bei der Prüfung einer Anlage oder eines Instruments (eine „Indexanlage“), deren bzw. dessen Rendite ganz oder teilweise an die Wertentwicklung des Index gekoppelt ist, sollten sich potenzielle Anleger darüber im Klaren sein, dass der Stand des Index sowohl fallen als auch steigen kann und dass die zukünftige Wertentwicklung des Index nicht notwendigerweise seine vergangene Wertentwicklung widerspiegelt. Informationen zur Wertentwicklung vor dem 7. September 2007 stehen nur in Form hypothetischer Daten zur Verfügung, da der Index vor diesem Datum nicht taggleich berechnet wurde. 55 Eine Anlage in eine Indexanlage entspricht nicht zwangsläufig einer Anlage in die Indexbestandteile oder in die jeweils die Indexbestandteile oder Auswahlpoolindizes bildenden Basiswerte bzw. Wertpapiere. Insbesondere kann nicht zugesichert werden, dass in allen Fällen Dividenden bzw. andere Zahlungen oder Leistungen an die Inhaber dieser Basiswerte oder Wertpapiere vom entsprechenden Index-Sponsor bei der Berechnung des Stands eines Indexbestandteils oder eines Auswahlpoolindex berücksichtigt werden. Interessenkonflikte Die Deutsche Bank AG, Niederlassung London, agiert als Index-Sponsor. Intereressenskonflikte können zwischen dem Index-Sponsor und Deutsche Bank-Unternehmen, die andere Funktionen (u.a. die des Index-Sponsors oder der Berechnungsstelle für einen oder mehrere Auswahlpool indizes) wahrnehmen, bestehen oder auftreten. Jeweils vorbehaltlich ihrer regulatorischen Pflichten handeln Deutsche Bank-Unternehmen im Rahmen der Ausübung dieser Funktionen nicht im Namen von Anlegern in Indexanlagen oder anderen Personen bzw. übernehmen ihnen gegenüber keine Sorgfalts- oder treuhänderischen Pflichten. Jedes entsprechende Deutsche BankUnternehmen wird die ihm zum Schutz seiner Interessen angemessen erscheinenden Maßnahmen ohne Rücksicht auf die Folgen für Anleger in Indexanlagen treffen bzw. entsprechende Schritte einleiten. Deutsche Bank-Unternehmen können jederzeit über Informationen in Bezug auf einen oder mehrere der Auswahlpoolindizes verfügen, die Anlegern in eine an den Index gekoppelten Indexanlage möglicherweise nicht zur Verfügung stehen. Deutsche Bank-Unternehmen sind nicht verpflichtet, derartige Informationen gegenüber Anlegern in eine Indexanlage offenzulegen. Deutsche Bank-Unternehmen sind berechtigt, Gebühren oder andere Zahlungen aus den an den Index gekoppelten Produkten oder anderweitig zu erhalten und dürfen sämtliche Rechte, die ihnen gegebenenfalls zustehen, u.a. das Recht zur Beendigung oder zum Rücktritt, ausüben, auch wenn dies nachteilige Auswirkungen für die Anleger in eine Indexanlage haben kann. Ermessensspielräume Die Bedingungen des Index räumen dem IndexSponsor einen Ermessenspielraum in Bezug auf Festlegungen und Berechnungen sowie bei der Durchführung von Anpassungen des Index und des Modells sowie bei damit in Zusammenhang stehenden Fragen ein. Obwohl der Index-Sponsor bei der Ausübung seines Ermessens in gutem Glauben und in wirtschaftlich sinnvoller Weise zu handeln hat, kann nicht zugesichert werden, dass die Ausübung dieses Ermessens nicht zu einer Verringerung des Indexstands und/oder einer Änderung der Volatilität des Index führt. Die dem Index-Sponsor eingeräumten Ermessenspielräume beinhalten u.a. Folgendes: (i) der Index-Sponsor kann das Modell ändern oder ersetzen und/oder die Berechnungsmethode des Index gemäß den Ausführungen in der Indexbeschreibung verändern; und 56 (ii) der Index-Sponsor kann die Indexzusammensetzungsbeschränkungen gemäß den Ausführungen in der Indexbeschreibung verändern, ergänzen oder streichen. Zudem kann der Index-Sponsor gemäß den Ausführungen in der Indexbeschreibung nach seinem Ermessen neue Indizes als Auswahlpoolindizes aufnehmen und/oder Indizes als Auswahlpoolindizes streichen. Folglich kann, soweit in diesem Dokument nicht ausdrücklich vorgesehen, keine Zusicherung in Bezug auf die Zusammensetzung der Auswahlpoolindizes in einem zukünftigen Zeitraum und die Art, Währung, geographische Verteilung, Volatilität oder das Risikoprofil zukünftiger Auswahlpoolindizes oder Indexbestandteile bzw. ihre Eignung für die Anlagebedürfnisse eines potenziellen Anlegers in eine Indexanlage abgegeben werden. Veränderungen der Auswahlpoolindizes oder Indexbestandteile können eine Verringerung des Stands und/oder der Änderung der Volatilität des Index in Bezug auf einen Zeitraum bewirken. Berechnungen und Feststellungen des Index-Sponsors Mit Ausnahme von offenkundigen Fehlern sind die Berechnungen und Feststellungen des IndexSponsors in Bezug auf den Index für alle Parteien bindend. Keine Partei (weder der Inhaber einer Indexanlage noch sonstige Personen) ist berechtigt, in Zusammenhang mit solchen Berechnungen oder Feststellungen oder nicht erfolgten Berechnungen und Feststellungen in Bezug auf den Index gegen den Index-Sponsor vorzugehen. Solange die Berechnung des Indexstands durch den Index-Sponsor erfolgt, werden Berechnungen und Feststellungen in Bezug auf den Index vom Index-Sponsor auf der Grundlage von Informationen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen vorgenommen, wobei diese vom IndexSponsor keiner unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Der Index-Sponsor lehnt jegliche Haftung für aus der Verwendung entsprechender Informationen bei solchen Berechnungen oder Feststellungen entstandenen Schaden ab. Der Index-Sponsor gibt keine Zusicherung (weder stillschweigend noch anderweitig) in Bezug auf die Wertentwicklung eines Auswahlpoolindex und/oder des Index ab. Das Modell Das Modell verwendet historische Daten in Bezug auf die Indexbestandteile und zielt darauf ab, ein fiktives Portfolio von Indexbestandteilen aus dem Pool von Auswahlpoolindizes auszuwählen, das bei einer festgelegten annualisierten Zielvolatilität rückblickend die optimale Zusammensetzung des Index im unmittelbar zurückliegenden Zeitraum abgebildet hätte. Dementsprechend kann keine Zusicherung in Bezug auf die Wertentwicklung eines Neuen Indexbestandteils oder des Index in einem zukünftigen Zeitraum abgegeben werden. Insbesondere kann nicht zugesichert werden, dass die Indexbestandteile und ihre Gewichtungen, die zu irgend einem Zeitpunkt gemäß den Bestimmungen dieses Dokuments ausgewählt und bestimmt werden, im Vergleich zu allen anderen theoretischen Portfolios, die zu diesem Zeitpunkt aus den Auswahlpoolindizes hätten gebildet werden können, a) das höchste (oder überhaupt ein) Indexwachstum in Bezug auf einen zukünftigen Zeitraum erzielen werden oder b) eine annualisierte Indexvolatilität erzielen werden, die der Annualisierten Zielvolatilität möglichst nahe kommt. Rendite-Trigger-Ereignis Ein Rendite-Trigger-Ereignis tritt ein, wenn das Renditeniveau des Index an drei aufeinander folgenden Geschäftstagen das Rendite-TriggerNiveau von -4% unterschritten hat, wobei nur ein Rendite-Trigger-Ereignis in einem Quartalszeitraum eintreten kann. Obwohl dies zu einer Neuzusammenstellung des Index führt und sich die Prozentualen Gewichtungen der Indexbestandteile in der Folge ändern können, gibt es keine Garantie dafür, dass eine Neuzusammenstellung zu einer Verbesserung des Indexstands oder zu einer Begrenzung von Verlusten führt. Insbesondere fallen bei einer Neuzusammenstellung des Index bestimmte Kosten an (siehe nachstehend unter „Indexkosten“), was dazu führt, dass der Indexstand niedriger ist, als dies ansonsten der Fall wäre, und dass sich die Wertentwicklung der Indexbestandteile nicht verbessert. Einsatz eines Hebels und Berechnung des Schlusstandes in Bezug auf den Deutsche Bank SMART EUR Index Potenzielle Anleger in Indexanlagen sollten Folgendes beachten: Ist der Deutsche Bank SMART EUR Index ein Indexbestandteil des Index, wird das Exposure des Index in Bezug auf diesen Indexbestandteil mit einen Faktor von fünf gehebelt. Zwar bietet dies Anlegern in Indexanlagen die Möglichkeit, bei einer guten Wertentwicklung des Deutsche Bank SMART EUR Index höhere Anlageerträge zu erzielen, doch kann der Einsatz eines Hebels auch zu höheren Verlusten führen, wenn der Deutsche Bank SMART EUR Index eine schlechte Wertentwicklung zeigt. Außerdem sollten Anleger in Indexanlagen beachten, dass abgesehen von dem vorstehend beschriebenen Hebelfaktor der Schlussstand des Deutsche Bank SMART EUR Index auch unter Bezugnahme auf den Schlussstand des EONIA Total Return Index bestimmt wird. Dadurch erhöht sich das Exposure von Indexanlegern in Bezug auf den EONIA Total Return Index. Währungsrisiken In Bezug auf die Indexbestandteile werden folgende Währungsumrechnungen vorgenommen: (A) der Index und die einzelnen Indexbestandteile werden in der Indexwährung berechnet; und (B) die maßgeblichen Stände oder Preise, zu denen die Indexbestandteile gehandelt werden, werden gegebenenfalls in die Indexwährung umgerechnet. Der Wechselkurs, zu dem der Stand oder Preis eines Indexbestandteils in die Indexwährung umgerechnet wird, kann von Zeit zu Zeit Veränderungen unterliegen. Dies kann sich auf die Wertentwicklung der Indexbestandteile und des Index sowie auf die Zusammensetzung des Index auswirken. Indexkosten Am Ersten Indextag und an jedem Index-Neuzusammenstellungstag werden bestimmte fiktive Kosten berücksichtigt, die als in Verbindung mit der Neuzusammenstellung des Index und jedes Indexbestandteils als angefallen gelten, und die auch in der Berechnung der Gewichtung und damit des Indexstands nach jedem dieser Tage für den Zeitraum bis zum nächsten Index-Neuzusammenstellungstag Berücksichtigung finden. Darüber hinaus werden bei der Berechnung jedes Indexbestandteils für jeden Geschäftstag nach dem Ersten Indextag bestimmte Kosten abgezogen, die die mit einer Absicherung des Exposure in Bezug auf jeden Indexbestandteil verbundenen Kosten widerspiegeln. Jeder dieser Abzüge führt dazu, dass der Indexstand niedriger ist als dies ansonsten der Fall wäre. Historische Wertentwicklung Die in der Vergangenheit verzeichnete Wertentwicklung bietet keine Gewähr für zukünftige Renditen. Der Index wurde vom Index-Sponsor auf hypothetischer Basis nach der in diesem Dokument beschriebener Methodik zurückberechnet. Index-Sponsor unter der oben genannten Anschrift zur Verfügung gestellt. Bestimmte Informationen zu Indexständen des Index und Anpassungen in Bezug auf den Index können auf dieser Seite bereitgestellt werden. Haftungsausschluss Bloomberg, L.P. und verbundene Unternehmen übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Konformität, Markt fähigkeit oder Geeignetheit für einen bestimmten Zweck der in Verbindung mit dem Index oder auf diesen bezogenen Produkten bereitgestellten Informationen. Weder Bloomberg, L.P. noch ihre verbundenen Unternehmen sind für Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Zusammenstellung, Auslegung, Veröffentlichung oder Bekanntgabe der in Verbindung mit dem Index oder auf diesen bezogenen Produkten bereitgestellten Informationen ausschließlich oder teilweise durch Fahrlässigkeit oder unvorhergesehene Ereignisse außerhalb des Wirkungsbereiches von Bloomberg, L.P. bzw. verbundener Unternehmen verursacht werden. Bloomberg, L.P. bzw. verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Haftung für im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Informationen getroffene Entscheidungen oder Maßnahmen sowie für daraus entstehende Folge-, Sonder- oder ähnliche Schäden (auch wenn auf die Gefahr solcher Schäden hingewiesen wurde). Weitere Informationen in Bezug auf den Index können auf den Internetseiten zur Verfügung stehen, die Anlegern in Indexanlagen möglicherweise von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden. Informationen zur Berechnung des Index und zu Veränderungen in der Zusammensetzung des Index werden unverzüglich aufgezeichnet und auf schriftliche Anfrage beim Index-Sponsor an dessen Hauptniederlassung in London, die sich zum 7. September 2007 unter der Anschrift 1 Great Winchester Street, London EC2N 2DB, Vereinigtes Königreich befindet, zur Verfügung gestellt. S&P ist eine Marke von The McGraw-Hill Companies, Inc. und wurde zur Nutzung durch die Deutsche Bank AG (die „Lizenznehmerin“) lizenziert. Der db Liquid Alpha Index (der „Index“) wird von Standard & Poor‘s, eine Gesellschaft von The McGraw-Hill Companies, Inc., („S&P“) nicht gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben. S&P übernimmt weder gegenüber den Inhabern des Index noch gegenüber der Öffentlichkeit, weder ausdrücklich noch stillschweigend, Gewährleistung dafür, dass eine Anlage in Wertpapiere im Allgemeinen empfehlenswert ist oder die entsprechenden S&P-Indizes geeignet sind, die Entwicklung des breiten Aktienmarktes abzubilden. Die einzige Rechtsbeziehung zwischen S&P und der Lizenz nehmerin besteht in der Lizenzierung bestimmter Markenzeichen und Markennahmen von S&P und der entsprechenden Indizes, die jeweils ohne Berücksichtigung der Lizenznehmerin oder des Index festgesetzt, zusammengestellt und berechnet werden. S&P ist nicht verpflichtet, die Belange der Lizenznehmerin oder der Inhaber des Index bei der Bestimmung, Zusammenstellung oder Berechnung der entsprechenden S&P-Indizes zu berücksichtigen. S&P ist nicht verantwortlich für die und nicht beteiligt an der Festsetzung der Zeitplanung, Preisfestsetzung oder Bestimmung des Umfangs der Emission von Wertpapieren. Gleiches gilt für die Bestimmung und Berechnung von Beträgen unter Bezugnahme auf die entsprechenden S&P-Indizes. S&P übernimmt keine Haftung oder Verantwortung im Zusammenhang mit der Verwaltung, dem Marketing oder dem Handel des Index. Die Bloomberg-Seite für den Index ist anfänglich DBLAET4J oder ein vom Index-Sponsor von Zeit zu Zeit bestimmter Nachfolger dieser Seite oder dieses Service. Nähere Einzelheiten werden vom S&P GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER RICHTIGKEIT UND/ODER DER VOLLSTÄNDIGKEIT DER ENTSPRECHENDEN S&P-INDIZES ODER DER DARIN ENTHALTE- Es ist zu beachten, dass bestimmte Auswahlpoolindizes nicht auf taggleicher Basis ab dem Ersten Indextag berechnet wurden und daher bei der rückwirkenden Berechnung des Index zurückgerechnete Daten für diese Auswahlpoolindizes verwendet wurden. Der Index wurde ab dem 7. September 2007 taggleich berechnet. Alle potentiellen Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine rückwirkende Berechnung bedeutet, dass während dieses Zeitraums keine die Performance des Index abbildende Anlage möglich war und der Vergleich daher rein hypothetisch ist. Die für die Berechnung und rückwirkende Berechnung des Index angewandte Methodik und Strategie machen sich die Möglichkeit des Rückblicks zunutze. In der Realität ist dies nicht möglich. Daher ist dieser Performancevergleich rein theoretisch. Weitere Informationen in Bezug auf den Index NEN DATEN, UND S&P IST NICHT HAFTBAR FÜR IRRTÜMER, AUSLASSUNGEN ODER UNTERBRECHUNGEN. S&P GIBT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND IRGENDEINE ZUSICHERUNG ZU DEN ERGEBNISSEN AB, DIE DIE LIZENZNEHMERIN, INHABER DES INDEX ODER SONSTIGE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN AUS DER NUTZUNG DER ENTSPRECHENDEN S&PINDIZES ODER DARIN ENTHALTENER DATEN ERZIELEN KÖNNEN. S&P ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND EINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER GEEIGNETHEIT DER ENTSPRECHENDEN S&P-INDIZES ODER DARIN ENTHALTENER DATEN FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE NUTZUNG UND SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEDE GARANTIE HIERFÜR AUS. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT S&P INSBESONDERE KEINE HAFTUNG FÜR SONDERSCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE), SELBST WENN S&P AUF DEREN MÖGLICHES EINTRETEN HINGEWIESEN WURDE. 57 db PrivatMandat Comfort – Stabil Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – Stabil gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort –Stabil ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere („Basisportfolio“) sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den Standard & Poors‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index (der „Index“) investieren. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. Einsatz der Speziellen Derivate Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt in Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz vom 20.12.2002 und in Übereinstimmung mit den Anlagegrenzen in Artikel 3 B des Verkaufsprospektes im Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels des Teilfonds. Der Teilfonds partizipiert innerhalb der festgelegten Anlagegrenzen mittels Speziellen Derivaten an der künftigen Wertentwicklung des Index, wobei die Wertentwicklung des Teilfonds abhängig vom jeweiligen Anteil der Speziellen Derivate (insbesondere Swaps) am Gesamt-Teilfondsvermögen ist. Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlage ziels werden voraussichtlich Swap-Verträge mit Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser Art von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen. Der Teilfonds kann in eine oder mehrere mit dem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte OTC-Swap-Transaktionen investieren. Konkret ist geplant, dass das Fondsmanagement den gesamten Zinsertrag des Basisportfolios gegen eine an den Index gekoppelte Rendite eintauscht. Dementsprechend kann der Teilfonds jederzeit ganz oder teilweise einer oder mehreren OTC-Swap-Transaktionen ausgesetzt sein. Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um standardisierte, den Richtlinien des Deutschen Rahmenvertrages oder der International Swaps and Derivatives Association, Inc. (ISDA) entsprechende Vereinbarungen. Die Bewertung der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und täglichen Basis und steht im Einklang mit den vorherrschenden Marktparametern und Bewertungen. Zu den im jeweiligen Swap-Vertrag festgelegten Terminen (z. B. bei Fälligkeit) sind Zahlungen zu leisten. Diese Zahlungen werden in Abhängigkeit der Höhe des Nominalvolumens sowie des aktuellen Zinssatzes (z. B. EURIBOR) und der zu leistenden Gebühren ermittelt und vom Teilfonds an den Kontrahenten bzw. vom Kontrahenten an den Teilfonds gezahlt. Die Höhe der Auszahlung spiegelt sich in der aktuellen Bewertung des Swaps wider. Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, entspricht die Ausgleichszahlung an den Teilfonds dem aktuellen Marktwert des Swaps. 58 Der Kontrahent wird an jedem Börsentag einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den Swap zur Verfügung stellen. Im Zusammenhang mit den OTC-Swap Transaktionen ist auf das hiermit verbundene Kontrahentenrisiko hinzuweisen. Die Verwaltungs gesellschaft kann das Gesamt-Kontrahentenrisiko der OTC-Swap-Transaktionen des Teilfonds reduzieren, indem sie von dem Swap-Kontrahenten eine Sicherheit in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren verlangt, die von einem OECDMitgliedstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Organisationen auf lokaler, regionaler oder internationaler Ebene begeben und garantiert werden. Diese Sicherheit kann von der Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds jederzeit verwertet werden, und ihr Marktwert wird an jedem Tag, an dem eine Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds erfolgt, ermittelt. Der Betrag der zu stellenden Sicherheit muss mindestens dem Wert entsprechen, um den der Grenzwert für das festgelegte Gesamt-Exposure überschritten wurde. Alternativ dazu kann die Verwaltungsgesellschaft das Gesamt-Kontrahentenrisiko der OTC-Swap-Transaktion des Teilfonds durch eine Rücksetzung der OTC-Swap-Transaktion reduzieren. Durch die Rücksetzung der OTC-SwapTransaktion wird deren Marktwert und damit das Netto-Kontrahentenrisiko in Bezug auf den anwendbaren Satz verringert. Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können darüber hinaus bestimmte Risiken auftreten, die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert werden. Funktionsweise der Speziellen Derivate Die Speziellen Derivate partizipieren an der Wertentwicklung des Index nach Abzug der Indexkosten. Die direkten und indirekten Indexkosten belaufen sich auf bis zu 0,50% pro Jahr. Darüber hinaus fallen im Index bestimmte Kosten zur Nachbildung (Hedging) der einzelnen Indexbestandteile an (Details hierzu finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in Abschnitt 24). Wertbeeinflussende Faktoren Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung des Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index und der einzelnen Indexbestandteile abweichen. Folgende Faktoren wirken sich (alle anderen Faktoren jeweils unverändert) vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus: Kursentwicklung des Index: Eine positive Wertentwicklung des Index führt im Allgemeinen zu einem steigenden Anteilswert. Dagegen führt eine negative Wertentwicklung des Index im Allgemeinen zu einem sinkenden Anteilwert. Index: Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index fasst derzeit (mittelbar) die Entwick- lung der Rendite von fünf Indexbestandteilen zusammen. Diese Indexbestandteile sind jeweils einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet: Anlageklasse Indexbestandteil AktienS&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index Gewichtung 0% – 35% AnleihenDB SMART EUR Index 0% – 35% (fünffach gehebelt) RohstoffeDB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index 0% – 35% DevisenDB Currency 0% – 35% Returns (EUR-Funded) Index GeldmarktEONIA Total Return Index 0% – 100% Eine Änderung der vorgenannten Indexbestandteile sowie deren minimaler oder maximaler Gewichtung ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnahmefällen, z. B. bei Einstellung des entsprechenden Indexbestandteils oder aufgrund einer Änderung der Index Regeln, möglich. Mit Ausnahme des EONIA Total Return Index verfolgen alle vorgenannten Indexbestandteile eine so genannte Alpha-Anlagestrategie. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark eine positive Rendite zu erzielen. Kurzbeschreibung der Indexbestandteile: S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index Der S&P X-Alpha III Euro Total Return Strategy Index ist ein Aktienindex der Deutschen Bank, der versucht, auf Basis der vier bedeutendsten Märkte (Eurozone, Vereinigtes Königreich, USA und Japan) marktneutrale Renditen zu erzielen. Er partizipiert an der Performancedifferenz von regionalen Deutsche Bank Value und Growth Indizes gegenüber den 4 jeweils regionalen Benchmarkindizes. Der Index hat eine Zielvolatilität von 8%. DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt) Der Deutsche Bank SMART EUR Index (5-fach gehebelt) verfolgt das Ziel, von den Zinsdifferenzen zwischen 10-Jahres Zinssatz und 2-Jahres Zinssatz zu profitieren und stetige Renditen zu erzielen. DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index Der DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return investiert in 21 Rohstoffe aus den Bereichen Energie, Edelmetalle, Industriemetalle und Agrarrohstoffe. Er zielt darauf ab, durch das Eingehen von sowohl einer Kaufposition (LongPosition) als auch einer Verkaufsposition (ShortPosition) möglichst marktneutrale Renditen zu erwirtschaften. DB Currency Returns (EUR-Funded) Index Der DB Currency Return (EUR-Funded) Index spiegelt ein Investment in die drei auf den Währungsmärkten am häufigsten eingesetzten Investmentstile ab: Carry (Nutzen von Zinsdifferenzen), Momentum (Nutzen von Trends) und Valuation (Nutzen von Kaufkraftdifferenzen). Basis für die Strategie bilden die G10 Währungen. EONIA Total Return Index Der EONIA Total Return Index (Euro Over Night Index Average) wird von der Deutschen Bank veröffentlicht und bildet den Tagesgeldzinssatz (EONIA) für den Euro ab. Die Gewichtung der verschiedenen Indexbestandteile wird innerhalb der oben genannten Grenzen den aktuellen Marktbedingungen regelmäßig durch ein regelbasiertes mathematisches Modell der Deutschen Bank AG, London angepasst. Demnach partizipiert der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index indirekt (über den so genannten „Sub-Index 1“ und den „Sub-Index 2“) an den fünf oben genannten Indexbestanteilen der unterschiedlichen Anlageklassen. Durch die indirekte Anlage in fünf verschiedene, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen soll eine möglichst breite Streuung angestrebt werden. Die Gewichtungen der fünf Indexbestandteile werden in „SubIndex 1“ und in „Sub-Index 2“ innerhalb der oben genannten Grenzen durch ein regelbasiertes Modell festgelegt. Das Modell ist darauf ausgerichtet, das die Schwankung des Index, gemessen an der Volatilität, ca. 3% betragen soll. Die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht garantiert werden. Die Anpassungen der Gewichte werden mindestens auf 2-monatlicher Basis vorgenommen, wobei sich die Anpassung von Sub-Index 1 und Sub-Index 2 jeweils um einen Monat verschieben. Die Gewichtungen von Sub-Index 1 und Sub-Index 2 innerhalb des Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index werden vierteljährlich auf je 50% zurückgesetzt. 22.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Wichtige Merkmale Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,5% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: Der Index bietet mittels Indexbestandteilen von Standard & Poor‘s und Deutsche Bank ein Exposure in Bezug auf Aktien, Anleihen, Rohstoffen, Devisen und dem Geldmarkt. –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research- und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformationssysteme. 23.Dauer des Teilfonds Detaillierte Informationen zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in Abschnitt 24. Die Bestandteile des Index werden mittels eines Prozesses zur Mittelwert-Varianz-Optimierung gewichtet, der darauf abzielt, auf Basis historischer Daten das günstigste Verhältnis zwischen Volatilität und Rendite zu identifizieren. Um ein diversifiziertes Exposure sicherzustellen, werden bei jeder Neugewichtung der Index bestandteile, die die Anlageklassen Aktien, Anleihen, Rohstoffe und Devisen abdecken, 0% als Mindestgewichtung und 35% als Höchstgewichtung angestrebt. Für das Exposure in Bezug auf die Anlageklasse Geldmarkt gilt bei jeder Neugewichtung eine Mindestgewichtung von 0% und eine angestrebte zulässige Höchstgewichtung von 100%. Zur Risikokontrolle bedient sich der Index neben Rendite- und Volatilitätsauslösern einer annualisierten Zielvolatilitätsgrenze von 3%, durch die die Gesamtvolatilität des Index beschränkt werden soll. Der Index wird in Euro ausgedrückt. Beschreibung des S&P Alpha Control 3 EUR Total Return Index Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index soll die zusammengefasste Wertentwicklung des db Alpha Control 3 Series 1 Euro Total Return Index (der „Subindex 1“) und des db Alpha Control 3 Series 2 Euro Total Return Index (der „Subindex 2“) (jeweils ein „Subindex“ und zusammen die „Subindizes“) abbilden. Die Indexbestandteile der einzelnen Subindizes werden jeweils einer der folgenden fünf Anlagekategorien zugeordnet: Equity (Aktien), Rates (Anleihen), Commodity (Rohstoffe), FX (Devisen) und Cash (Geldmarkt). Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 21. Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis 24.Zusammenfassende Beschreibung des Index „Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index“ A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. Teil 1 – Beschreibung des Gesamtindex B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Einführung C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Die Indexbestandteile sind selbst Strategie indizes und werden mit dem Ziel, Renditen mit geringer Korrelation zu traditionellen Märkten zu generieren, miteinander kombiniert. Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index (der „Index“) bildet die Wertentwicklung einer regelbasierten, quantitativen Anlagestrategie ab, deren Ziel in der Generierung absoluter Renditen mit geringer Korrelation zu traditionellen Märkten besteht. Der Index bietet ein Exposure in Bezug auf Aktien, Anleihen, Rohstoffen, Devisen und dem Geldmarkt. Das Exposure in Bezug auf diese Anlageklassen wird mithilfe eines Prozesses zur Mittelwert-VarianzOptimierung ermittelt. Der Index wurde ab dem 19.1.2009 taggleich berechnet und auf den Ersten Indextag, den 2.3.1999, zurückberechnet. Nach dem Ersten Indextag hat der Indexanbieter den Index auf vierteljährlicher Basis an jedem Index-Neuzusammenstellungstag neu zusammengestellt und wird den Index auch künftig auf vierteljährlicher Basis an jedem Index-Neuzusammenstellungstag neu zusammenstellen. Die den Index bildenden Subindizes werden an jedem Index-Neuzusammenstellungstag gleich gewichtet. Teil 2 – Angaben zu den Subindizes Der db Alpha Control 3 Series 1 Euro Total Return Index und der db Alpha Control 3 Series 2 Euro Total Return Index (jeweils ein „Subindex“) sollen die zusammengefasste Wertentwicklung des Total Return (Gesamtrendite) einer Reihe als Indexbestandteile bezeichneter Indizes abbil- 59 den, die aus einem Pool verfügbarer Indizes ausgewählt und als Auswahlpoolindizes bezeichnet werden. Die Auswahlpoolindizes sind Eigentum der Deutschen Bank oder von Standard & Poor‘s und werden jeweils einer der folgenden fünf Anlagekategorien zugeordnet: Equity, Rates, Commodity, FX und Cash. Die die einzelnen Subindizes am Ersten Indextag bildenden Auswahlpoolindizes werden in nachstehender Tabelle 1 aufgeführt. Seit Januar 2009 wenden bestimmte Auswahlpoolindizes eine dynamische Allokation in Bezug auf zugrunde liegende Referenzwerte an, die eine Alpha-Anlagestrategie widerspiegeln. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Entwicklung der Benchmark Renditen zu erzielen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass keine Zusicherungen (weder ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf den Erfolg einer solchen in einem Auswahlpoolindex abgebildeten Alpha-Anlagestrategie oder sonstige Zu sicherungen in Bezug auf eine solche Strategie gemacht werden, nicht alle Auswahlpoolindizes eine Alpha-Anlagestrategie widerspiegeln und Auswahlpoolindizes durch den Subindex-Sponsor ersetzt werden können. Die die einzelnen Subindizes bildenden Indexbestandteile sowie ihre entsprechenden Gewichtungen werden unter Beteiligung der Deutsche Bank AG, Niederlassung London, als SubindexSponsor oder eines ordnungsgemäß bestellten Nachfolgers in dieser Funktion (der „SubindexSponsor“) mit einem computerbasierten Modell (das „Modell“) festgelegt, das Eigentum der Deutsche Bank AG, Niederlassung London, ist und von dieser entwickelt wurde und gesteuert wird. Das (nachstehend ausführlicher beschriebene) Modell ist auf die Anwendung einer Methode zur Mittelwert-Varianz-Optimierung („MVO“) auf Basis der Portfoliotheorie der effizienten Vermögensallokation nach Markowitz ausgerichtet. Das primäre Ziel des MVO-Modells besteht in der optimalen Verteilung von Anlagen auf verschiedene Vermögenswerte bei beschränkter Volatilität. MVO ist ein quantitatives Instrument, mit dessen Hilfe diese Allokation unter Berücksichtigung des Risiko-/Rendite-Verhältnisses der einzelnen Bestandteile, die jeweils eine Anlagekategorie in einem Subindex widerspiegeln, vorgenommen werden kann. Mit dem Modell soll an jedem alle zwei Monate eintretenden Indexauswahltag ein fiktives historisches Optimalportfolio von Auswahlpoolindizes bestimmt werden, mit dem die höchste annualisierte Rendite für den Subindex in diesem Zeitraum erzielt worden wäre. Dies erfolgt unter der Annahme, dass dieses fiktive Portfolio über einen Zeitraum von 60 Geschäftstagen unmittelbar vor dem maßgeblichen Indexauswahltag bereits Bestandteil dieses Subindex gewesen wäre und der Vorgabe einer maximalen annualisierten IndexZielvolatilität von 3%. 60 Jeder Subindex wurde ab dem Einführungstag taggleich berechnet und auf den Ersten Indextag zurückberechnet. Nach dem Einführungstag werden die Indexbestandteile alle zwei Monate an jedem Indexauswahltag sowie bei Eintritt eines Renditeauslöserereignisses oder eines Volatilitätsauslöserereignisses, wie nachstehend beschrieben, neu gewichtet. Eine Neuzusammenstellung eines Subindex bei Eintritt eines Renditeauslöserereignisses ist ein Stop-Loss-Mechanismus, der ausgelöst wird, wenn der 60-Geschäftstage-Total Return des Subindex an drei aufeinander folgenden Geschäftstagen unter der im Voraus festgelegten Auslöserschwelle von 3% (minus 3%) liegt. Die Neuzusammenstellung jedes Subindex bei Eintritt eines Volatilitätsauslöserereignisses ist ein Mechanismus zur Begrenzung der Volatilität, der ausgelöst wird, wenn die Volatilität eines Subindex oder eines Indexbestandteils an drei von fünf aufeinander folgenden Geschäftstagen über der im Voraus in Bezug auf die Volatilität des Subindex und des Indexbestandteils (für Volatilitätsauslöser siehe nachstehende Tabelle 2) festgelegten Auslöserschwelle liegt. Für jeden Indexbestandteil gilt eine theoretische prozentuale Gewichtungsuntergrenze und eine theoretische prozentuale Gewichtungs obergrenze, die für Indexbestandteile, die den Anlageklassen Equity, Rates, Commodity oder FX zugeordnet sind, zwischen 0% und 35% und für den Indexbestandteil, der der Anlageklasse Cash zugeordnet ist, zwischen 0% und 100% liegt. Der db Alpha Control 3 Series 1 Euro Total Return Index und der db Alpha Control 3 Series 2 Euro Total Return Index werden in Euro ausgedrückt. Der Indexstand wird für jeden Geschäftstag nach dem Ersten Indextag vom Index-Sponsor auf Grundlage der entsprechenden Schlussstände, Gewichtungen und im Zusammenhang mit den jeweiligen Indexbestandteilen anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für die Absicherung von Exposure in Bezug auf jeden einzelnen Indexbestandteil, berechnet. Gemäß den Bedingungen der Subindizes ist der Subindex-Sponsor berechtigt, Festlegungen, Berechnungen und Anpassungen in Bezug auf die Subindizes und das Modell vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird dem SubindexSponsor unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt, der ihm gestatten soll, den Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie möglich) auszugleichen oder abzuschwächen. Der Subindex-Sponsor verfährt bei der Ausübung seiner Funktion in Bezug auf den Subindex nach Treu und Glauben. Die Subindizes sind Eigentum der Deutsche Bank AG. Die Subindizes dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Deutsche Bank AG verwendet oder veröffentlicht werden. Tabelle 1 – Auswahlpoolindizes Indexbestandteile des db Alpha Control 3 Series 1 Euro Total Return Index und des db Alpha Control 3 Series 2 Euro Total Return Index Indexbestandteile IndexkategorieBloomberg Ticker S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index Equity SPXA3ET DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index Commodity DBCMHLTE Deutsche Bank FX Currency Returns (EUR-Funded) Index DBCREUF Deutsche Bank SMART EUR Index* Rates DBSMARTI EONIA Total Return Index Cash DBDCONIA * mit einem Faktor von fünf gehebelt Tabelle 2 – Volatilitätsauslöserschwellen IndexbestandteileVolatilitäts auslöser schwellen db Alpha Control 3 8% Series 1 Euro Total Return db Alpha Control 3 8% Series 2 Euro Total Return S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index (Indexbestandteil) 15% DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index (Indexbestandteil) 12% Deutsche Bank Currency Returns (EUR-Funded) Index (Indexbestandteil) 15% Deutsche Bank SMART EUR Index (Indexbestandteil)* 7% * mit einem Faktor von fünf gehebelt Teil 3 – Ausgewählte Risikofaktoren Allgemeines Der Stand des Index kann sowohl fallen als auch steigen, und die zukünftige Wertentwicklung des Index entspricht nicht notwendigerweise der in der Vergangenheit erzielten Performance. Eine auf den Index bezogene Anlage muss nicht notwendigerweise einer Anlage in die Subindizes oder ihre Bestandteile entsprechen. Berechnungen und Feststellungen des Indexanbieters und des Subindex-Sponsors Alle in diesem Dokument aufgeführten Berechnungen und Feststellungen des Indexanbieters werden von diesem gemäß den hierin festgelegten Bedingungen (die gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen Änderungen unterliegen können) vorgenommen und sind, außer in Fällen offenkundigen Irrtums, für alle Parteien bindend. Siehe nachstehend „Sonstige Anpassungen“ in Teil 4. Gemäß den Bedingungen der Subindizes ist der Subindex-Sponsor berechtigt, Festlegungen, Berechnungen und Anpassungen in Bezug auf den Subindex und das Modell vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird dem SubindexSponsor unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt, der ihm gestatten soll, den Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie möglich) auszugleichen oder abzuschwächen. Der Subindex-Sponsor verfährt bei der Ausübung seiner Funktion in Bezug auf die Subindizes nach Treu und Glauben. Folglich kann keine Zusicherung in Bezug auf die zukünftige Zusammensetzung der Auswahlpoolindizes oder die Art, Währung, geographische Reichweite, Volatilität oder das Risikoprofil zukünftiger Auswahlpoolindizes oder Indexbestandteile oder ihre Eignung für potenzielle Anleger gegeben werden. Einsatz eines Hebels in Bezug auf den Deutsche Bank SMART EUR Index Ist der Deutsche Bank SMART EUR Index Index bestandteil eines Subindex, wird das Exposure dieses Subindex in Bezug auf diesen Index bestandteil mit einem Faktor von fünf gehebelt. Dies kann bei guter Wertentwicklung des Deutsche Bank SMART EUR Index einen unverhältnismäßig starken Anstieg des Indexstands (im Vergleich zur Wirkung eines Anstiegs bei anderen Indexbestandteilen) zur Folge haben. Allerdings kann der Einsatz des Hebels auch einen unverhältnismäßig starken Rückgang des Indexstands (im Vergleich zur Wirkung eines Rückgangs bei anderen Indexbestandteilen) bewirken, wenn der Deutsche Bank SMART EUR Index keine gute Wertentwicklung verzeichnet. Abgesehen von dem vorstehend beschriebenen Hebelfaktor wird der Schlussstand des Deutsche Bank SMART EUR Index auch auf Basis des Schlussstands des EONIA Total Return Index bestimmt. Dadurch erhöht sich für den Index das Exposure des Index in Bezug auf den EONIA Total Return Index. Währungsrisiken In Bezug auf die Subindizes werden folgende Währungsumrechnungen vorgenommen: A. Der Index und jeder Subindex werden in der Indexwährung berechnet. B. die maßgeblichen Handelsstände oder -preise der Indexbestandteile werden gegebenenfalls in die Indexwährung umgerechnet. Der Wechselkurs, zu dem der Stand oder Preis eines Subindex in die Indexwährung umgerechnet wird, unterliegt im Zeitverlauf Veränderungen. Dies kann Auswirkungen auf die Wertentwicklung des Subindex und des Index haben. Veröffentlichung eines Indexstands bei Eintreten einer Marktstörung oder einer Weiteren Störung in Bezug auf einen Subindex Der Indexanbieter kann den Indexstand an einem Geschäftstag, an dem eine Marktstörung oder eine Weitere Störung in Bezug auf einen Subindex eingetreten ist, veröffentlichen, sofern dieser Geschäftstag kein Index-Neuzusammenstellungstag ist. Obgleich gegebenenfalls ein solcher Indexstand veröffentlicht wird, kann (1) der Indexstand an diesem Geschäftstag unter Umständen nicht als Referenzstand für den Handel mit auf den Index bezogenen Anlagen oder Instrumenten herangezogen werden und (2) die Anlage oder das Instrument infolgedessen bestimmten Störungen oder Anpassungsmaßnahmen unterliegen. Nach dem Ende der jeweiligen Störung kann der Indexanbieter in Bezug auf jeden Tag, an dem eine Störung vorgelegen hat, einen Fixing-Stand des Index auf der Webseite http://index.db.com/indexfixing bzw. einer Nachfolgeseite oder einem Nachfolgedienst (die „Fixing-Seite“) veröffentlichen. Dieser auf der Fixing-Seite veröffentlichte FixingStand kann für den Handel von auf den Index bezogenen Anlagen oder Instrumenten maßgeblich sein, ersetzt jedoch nicht den gegebenenfalls am jeweiligen Störungstag veröffentlichten Indexstand. Demzufolge ist die (etwaige) Liquidität von auf den Index bezogen Anlagen oder Instrumenten unter Umständen begrenzt oder fehlt vollständig, selbst wenn an jedem Störungstag ein Indexstand veröffentlicht wird. Indexkosten Am Ersten Indextag und an jedem Index-Neuzusammenstellungstag werden bestimmte rechnerische Kosten berücksichtigt, die in Bezug auf die Neuzusammenstellung des Index und jedes Subindex als angefallen gelten und in die Berechnung der Gewichtung und somit des Indexstands nach jedem dieser Tage für den Zeitraum bis zum nächsten Index-Neuzusammenstellungstag eingestellt werden. Im Rahmen der Berechnung jedes Subindexstands für einen beliebigen Geschäftstag nach dem Ersten Indextag werden zudem bestimmte Kosten abgezogen, die die Kosten für die Absicherung des Risikos in Bezug auf die einzelnen Bestandteile des Subindex widerspiegeln. Durch diese Abzüge ergibt sich jeweils ein niedrigerer Indexstand, als dies ansonsten der Fall wäre. Die Kosten für die Absicherung und Neuzusammenstellung der Indexbestandteile zum Einführungstag sind in nachstehender Tabelle 3 aufgeführt. Tabelle 3 – Absicherungs- und Neuzusammen stellungskosten Indexbestandteil Indexbestandteil- IndexbestandteilNeuzusammen- Absicherungsstellungskosten kosten S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index 0,00% 0,75% DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index 0,10% 0,75% Deutsche Bank Currency Returns (EUR-Funded) Index 0,05% 0,00% Deutsche Bank SMART EUR Index* 0,05% 0,25% EONIA Total Return Index 0,00% 0,00% * mit einem Faktor von fünf gehebelt Vertrauen auf öffentlich zugängliche Quellen Solange die Zusammenstellung und Berechnung des Index und des Indexstands durch den Indexanbieter erfolgt, werden Berechnungen und Feststellungen in Bezug auf den Index vom Indexanbieter auf der Grundlage von Informationen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen vorgenommen, wobei diese vom Indexanbieter keiner unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Der Indexanbieter lehnt jegliche Haftung für aus der Verwendung entsprechender Informationen bei solchen Berechnungen oder Feststellungen entstandenen Schaden ab. Historische Wertentwicklung Die in der Vergangenheit verzeichnete Wertentwicklung bietet keine Gewähr für zukünftige Renditen. Der Index wurde vom Indexanbieter auf hypothetischer Basis nach der hierin beschriebenen Methodik zurückberechnet. Es ist zu beachten, dass die Subindizes selbst nicht taggleich ab dem Ersten Indextag berechnet wurden und daher bei der rückwirkenden Berechnung des Index zurückberechnete Daten für diese Subindizes verwendet wurden. Der Index wurde ab dem Ersten Indextag taggleich berechnet. Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine rückwirkende Berechnung bedeutet, dass während dieses Zeitraums keine die Performance des Index abbildende Anlage möglich war und der Vergleich daher rein hypothetisch ist. Die für die Berechnung und rückwirkende Berechnung des Index angewandte Methodik und Strategie machen sich die Möglichkeit des Rückblicks zunutze. In der Realität ist dies nicht möglich. Daher ist dieser Performancevergleich rein theoretisch. 61 Eigentumsrechte Der Index ist Eigentum von Standard & Poor‘s. Die Subindizes sowie die Indizes, aus denen sich die einzelnen Subindizes zusammensetzen, sind Eigentum der Deutsche Bank AG bzw. von Standard & Poor‘s, die jeweils Inhaberin der geistigen Eigentumsrechte an diesen Indizes und der Rechte an den Namen der einzelnen Indizes sind. Der Index darf nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Deutsche Bank AG und von Standard & Poor‘s verwendet oder veröffentlicht werden. Teil 4 – Sonstige Anpassungen Der Nachfolger des Index-Sponsors berechnet und veröffentlicht einen Sub-Index Wird ein Subindex (A) nicht durch den SubindexSponsor, sondern mit Zustimmung der Deutsche Bank AG durch einen vom Indexanbieter akzeptierten Nachfolgesponsor berechnet und veröffentlicht oder (B) durch einen Nachfolgeindex, der die genau gleiche Berechnungsformel und -methode verwendet, die auch für die Berechnung dieses Subindex verwendet wird, gilt dieser Index (der „Nachfolgeindex“) jeweils als der Subindex. Indexberechnung – Änderung der Berechnungsweise Der Indexanbieter wird die vorstehend beschriebene Berechnungsmethode anwenden. Die so ermittelten Ergebnisse sind in jedem Fall endgültig und bindend. Der Indexanbieter wendet für die Zusammenstellung und Berechnung des Index zwar derzeit die vorstehend beschriebene Methodik an. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass aufsichtsrechtliche, rechtliche, steuerliche oder sonstige Gründe es nach Auffassung des Indexanbieters notwendig machen, eine Modifikation oder Veränderung an dieser Methodik vorzunehmen. Der Indexanbieter ist unter diesen Umständen berechtigt, solche notwendigen Modifikationen oder Veränderungen vorzunehmen, um den Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie möglich) auszugleichen oder abzuschwächen. Der Indexanbieter kann Modifikationen jeglicher Art an den Bedingungen des Index vornehmen, die er als notwendig erachtet, um einen offenkundigen oder nachweislichen Irrtum zu beseitigen oder fehlerhafte Bestimmungen in diesem Dokument zu heilen, zu korrigieren oder zu ergänzen. Etwaige in diesem Dokument beschriebene Ersetzungen oder Änderungen können nur mit Zustimmung der Deutsche Bank AG vorgenommen werden, die diese Zustimmung nicht grundlos verweigern darf. Der angemessen und nach Treu und Glauben handelnde Indexanbieter wird zumutbare Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass trotz dieser Modifikationen oder Änderungen eine mit der vorstehend beschriebenen Methodik konsistente Berechnungsmethode angewandt wird. Der Indexanbieter gibt keine Zusicherung hinsichtlich irgendeiner Modifikation oder Änderung der Methodik, die zur Berechnung des Index benutzt wird ab und ist nicht verpflichtet, die Be- 62 rechnung, Veröffentlichung und Verbreitung des Index fortzusetzen. Haftungsausschluss Die Standard & Poor‘s Alpha Control Index-Serie (die „Serie“) wird von der Deutsche Bank AG nicht gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben. Die einzige Rechtsbeziehung zwischen der Deutsche Bank AG und Standard & Poor‘s in Bezug auf die Auflegung und Berechnung der Serie besteht in der Lizenzierung bestimmter Methoden und anderer Indizes der Deutsche Bank AG an Standard & Poor‘s, die durch die Deutsche Bank AG ohne Rücksichtnahme auf Standard & Poor‘s oder die Serie bestimmt, zusammengestellt und berechnet werden. Für die Deutsche Bank AG besteht keinerlei Verpflichtung, die Belange von Standard & Poor‘s oder von Anlegern in die Serie und/oder in an den Index gekoppelten Anlageprodukten bzw. von deren Nutzern zu berücksichtigen. Die Deutsche Bank AG trägt keine Verantwortung für die Festsetzung der Zeitplanung oder die Preisfestsetzung im Zusammenhang mit der Bestimmung der Serie durch Standard & Poor‘s. Die Deutsche Bank AG übernimmt keine Haftung oder Verantwortung im Zusammenhang mit der Verwaltung, dem Marketing oder dem Handel der Serie. Dieses Dokument und diese Unterlagen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und basieren auf Informationen unter anderem der Deutsche Bank AG, die für die Öffentlichkeit aus als zuverlässig erachteten Quellen allgemein zugänglich sind. Standard & Poor‘s gibt keine Zusicherungen in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Dokuments und dieser Unterlagen ab, deren Inhalt ohne Vorankündigung geändert werden kann. Der Index wird von Standard & Poor‘s verwaltet und berechnet. Standard & Poor‘s übernimmt keine Haftung für dieses Dokument und diese Unterlagen und gibt weder ausdrücklich noch stillschweigend Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Dokuments ab. „Standard & Poor‘s®“, „S&P®“, S&P x-Alpha und S&P Alpha Control sind Markenzeichen von Standard & Poor‘s Financial Services LLC und zum Teil in einigen Ländern durch Eintragung geschützt. Diese Marken wurden für die Nutzung durch die Deutsche Bank AG lizenziert. Das Produkt wird nicht bzw. die Produkte werden nicht von Standard & Poor‘s und verbundenen Unternehmen gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben, und Standard & Poor‘s und verbundene Unternehmen geben keine Zusicherung darüber ab, ob eine Anlage in das Produkt empfehlenswert ist. db PrivatMandat Comfort – Stabil II Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – Stabil II gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Stabil II ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere („Basisportfolio“) sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den Standard & Poors‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index (der „Index“) investieren. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. Einsatz der Speziellen Derivate Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt in Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz vom 20.12.2002 und in Übereinstimmung mit den Anlagegrenzen in Artikel 3 B des Verkaufsprospektes im Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels des Teilfonds. Der Teilfonds partizipiert innerhalb der festgelegten Anlagegrenzen mittels Speziellen Derivaten an der künftigen Wertentwicklung des Index, wobei die Wertentwicklung des Teilfonds abhängig vom jeweiligen Anteil der Speziellen Derivate (insbesondere Swaps) am Gesamt-Teilfondsvermögen ist. Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels werden voraussichtlich Swap-Verträge mit Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser Art von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen. Der Teilfonds kann in eine oder mehrere mit dem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte OTC-Swap-Transaktionen investieren. Konkret ist geplant, dass das Fondsmanagement den gesamten Zinsertrag des Basisportfolios gegen eine an den Index gekoppelte Rendite eintauscht. Dementsprechend kann der Teilfonds jederzeit ganz oder teilweise einer oder mehreren OTC-Swap-Transaktionen ausgesetzt sein. Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um standardisierte, den Richtlinien des Deutschen Rahmenvertrages oder der International Swaps and Derivatives Association, Inc. (ISDA) entsprechende Vereinbarungen. Die Bewertung der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und täglichen Basis und steht im Einklang mit den vorherrschenden Marktparametern und Bewertungen. Zu den im jeweiligen Swap-Vertrag festgelegten Terminen (z. B. bei Fälligkeit) sind Zahlungen zu leisten. Diese Zahlungen werden in Abhängigkeit der Höhe des Nominalvolumens sowie des aktuellen Zinssatzes (z. B. EURIBOR) und der zu leistenden Gebühren ermittelt und vom Teilfonds an den Kontrahenten bzw. vom Kontrahenten an den Teilfonds gezahlt. Die Höhe der Auszahlung spiegelt sich in der aktuellen Bewertung des Swaps wider. Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, entspricht die Ausgleichszahlung an den Teilfonds dem aktuellen Marktwert des Swaps. Der Kontrahent wird an jedem Börsentag einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den Swap zur Verfügung stellen. Im Zusammenhang mit den OTC-Swap Transaktionen ist auf das hiermit verbundene Kontrahentenrisiko hinzuweisen. Die Verwaltungsgesellschaft kann das Gesamt-Kontrahentenrisiko der OTC-Swap-Transaktionen des Teilfonds reduzieren, indem sie von dem Swap-Kontrahenten eine Sicherheit in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren verlangt, die von einem OECDMitgliedstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Organisationen auf lokaler, regionaler oder internationaler Ebene begeben und garantiert werden. Diese Sicherheit kann von der Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds jederzeit verwertet werden, und ihr Marktwert wird an jedem Tag, an dem eine Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds erfolgt, ermittelt. Der Betrag der zu stellenden Sicherheit muss mindestens dem Wert entsprechen, um den der Grenzwert für das festgelegte Gesamt-Exposure überschritten wurde. Alternativ dazu kann die Verwaltungsgesellschaft das Gesamt-Kontrahentenrisiko der OTC-Swap-Transaktion des Teilfonds durch eine Rücksetzung der OTC-Swap-Transaktion reduzieren. Durch die Rücksetzung der OTC-SwapTransaktion wird deren Marktwert und damit das Netto-Kontrahentenrisiko in Bezug auf den anwendbaren Satz verringert. Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können darüber hinaus bestimmte Risiken auftreten, die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert werden. Funktionsweise der Speziellen Derivate Die Speziellen Derivate partizipieren an der Wertentwicklung des Index nach Abzug der Indexkosten. Die direkten und indirekten Indexkosten belaufen sich auf bis zu 0,50% pro Jahr. Darüber hinaus fallen im Index bestimmte Kosten zur Nachbildung (Hedging) der einzelnen Indexbestandteile an (Details hierzu finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in Abschnitt 24). Wertbeeinflussende Faktoren: Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung des Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index und der einzelnen Indexbestandteile abweichen. Folgende Faktoren wirken sich (alle anderen Faktoren jeweils unverändert) vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus: Kursentwicklung des Index: Eine positive Wertentwicklung des Index führt im Allgemeinen zu einem steigenden Anteilswert. Dagegen führt eine negative Wertentwicklung des Index im Allgemeinen zu einem sinkenden Anteilwert. Index: Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index fasst derzeit (mittelbar) die Ent- wicklung der Rendite von fünf Indexbestandteilen zusammen. Diese Indexbestandteile sind jeweils einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet: Anlageklasse Indexbestandteil AktienS&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy Index Gewichtung 0% – 35% AnleihenDB SMART EUR Index 0% – 35% (fünffach gehebelt) RohstoffeDB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index Devisen 0% – 35% B Currency D 0% – 35% Returns (EUR-Funded) Index GeldmarktEONIA Total Return Index 0% – 100% Eine Änderung der vorgenannten Indexbestandteile sowie deren minimaler oder maximaler Gewichtung ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnahmefällen, z. B. bei Einstellung des entsprechenden Indexbestandteils oder aufgrund einer Änderung der Index Regeln, möglich. Mit Ausnahme des EONIA Total Return Index verfolgen alle vorgenannten Indexbestandteile eine so genannte Alpha-Anlagestrategie. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark eine positive Rendite zu erzielen. Kurzbeschreibung der Indexbestandteile: S&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy Index Der S&P X-Alpha IV Euro Total Return Strategy Index ist ein Aktienindex der Deutschen Bank, der versucht, auf Basis der vier bedeutendsten Märkte (Eurozone, Vereinigtes Königreich, USA und Japan) marktneutrale Renditen zu erzielen. Er partizipiert an der Performancedifferenz von regionalen Deutsche Bank Value und Growth Indizes gegenüber den 4 jeweils regionalen Benchmarkindizes. Der Index hat eine Zielvolatilität von 8%. DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt) Der Deutsche Bank SMART EUR Index (5-fach gehebelt) verfolgt das Ziel, von den Zinsdifferenzen zwischen 10-Jahres Zinssatz und 2-Jahres Zinssatz zu profitieren und stetige Renditen zu erzielen. DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index Der DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return investiert in 21 Rohstoffe aus den Bereichen Energie, Edelmetalle, Industriemetalle und Agrarrohstoffe. Er zielt darauf ab, durch das Eingehen von sowohl einer Kaufposition (Long-Position) als auch einer Verkaufsposition (Short-Position) möglichst marktneutrale Renditen zu erwirtschaften. 63 DB Currency Returns (EUR-Funded) Index Der DB Currency Return (EUR-Funded) Index spiegelt ein Investment in die drei auf den Währungsmärkten am häufigsten eingesetzten Investmentstile ab: Carry (Nutzen von Zinsdifferenzen), Momentum (Nutzen von Trends) und Valuation (Nutzen von Kaufkraftdifferenzen). Basis für die Strategie bilden die G10 Währungen. EONIA Total Return Index Der EONIA Total Return Index (Euro Over Night Index Average) wird von der Deutschen Bank veröffentlicht und bildet den Tagesgeldzinssatz (EONIA) für den Euro ab. Die Gewichtung der verschiedenen Indexbestandteile wird innerhalb der oben genannten Grenzen den aktuellen Marktbedingungen regelmäßig durch ein regelbasiertes mathematisches Modell der Deutschen Bank AG, London angepasst. Demnach partizipiert der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index indirekt (über den so genannten „Sub-Index 3“ und den „SubIndex 4“) an den fünf oben genannten Indexbestanteilen der unterschiedlichen Anlageklassen. Durch die indirekte Anlage in fünf verschiedene, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen soll eine möglichst breite Streuung angestrebt werden. Die Gewichtungen der fünf Indexbestandteile werden in „Sub-Index 3“ und in „Sub-Index 4“ innerhalb der oben genannten Grenzen durch ein regelbasiertes Modell festgelegt. Das Modell ist darauf ausgerichtet, das die Schwankung des Index, gemessen an der Volatilität, ca. 3% betragen soll. Die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht garantiert werden. Die Anpassungen der Gewichte werden mindestens auf 2-monatlicher Basis vorgenommen, wobei sich die Anpassung von Sub-Index 3 und Sub-Index 4 jeweils um einen Monat verschieben. Die Gewichtungen von SubIndex 3 und Sub-Index 4 innerhalb des Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index werden vierteljährlich auf je 50% zurückgesetzt. Detaillierte Informationen zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in Abschnitt 24. Basis des am Bewertungstag ermittelten NettoInventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: lagestrategie ab, deren Ziel in der Generierung absoluter Renditen mit geringer Korrelation zu traditionellen Märkten besteht. Der Index bietet ein Exposure in Bezug auf Aktien, Anleihen, Rohstoffen, Devisen und dem Geldmarkt. Das Exposure in Bezug auf diese Anlageklassen wird mithilfe eines Prozesses zur Mittelwert-Varianz-Optimierung ermittelt. –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; Wichtige Merkmale –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; Die Indexbestandteile sind selbst Strategie indizes und werden mit dem Ziel, Renditen mit geringer Korrelation zu traditionellen Märkten zu generieren, miteinander kombiniert. –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kurs informationssysteme. 23.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 21. Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. 22.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,5% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf 64 24.Zusammenfassende Beschreibung des Index „Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index“1 Teil 1 – Beschreibung des Gesamtindex Einführung Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index (der „Index“) bildet die Wertentwicklung einer regelbasierten, quantitativen An1 D er „Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index“ verfolgt grundsätzlich das gleiche Index konzept wie der „Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index“. Die Aktienkomponente des „Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index“ wird jedoch über den Indexbestandteil „S&P XAlpha IV EUR Total Return Strategy Index” dargestellt. Dieser Indexbestandteil unterscheidet sich vom „S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index” wie er beim „Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index“ verwendet wird lediglich in den Anpassungsterminen des Indexbestandteils. Der Index bietet mittels Indexbestandteilen von Standard & Poor‘s und Deutsche Bank ein Exposure in Bezug auf Aktien, Anleihen, Rohstoffen, Devisen und dem Geldmarkt. Die Bestandteile des Index werden mittels eines Prozesses zur Mittelwert-Varianz-Optimierung gewichtet, der darauf abzielt, auf Basis historischer Daten das günstigste Verhältnis zwischen Volatilität und Rendite zu identifizieren. Um ein diversifiziertes Exposure sicherzustellen, werden bei jeder Neugewichtung der Indexbestandteile, die die Anlageklassen Aktien, Anleihen, Rohstoffe und Devisen abdecken, 0% als Mindestgewichtung und 35% als Höchstgewichtung angestrebt. Für das Exposure in Bezug auf die Anlageklasse Geldmarkt gilt bei jeder Neugewichtung eine Mindestgewichtung von 0% und eine angestrebte zulässige Höchstgewichtung von 100%. Zur Risikokontrolle bedient sich der Index neben Rendite- und Volatilitätsauslösern einer annualisierten Zielvolatilitätsgrenze von 3%, durch die die Gesamtvolatilität des Index beschränkt werden soll. Der Index wird in Euro ausgedrückt. Beschreibung des S&P Alpha Control 3 EUR Total Return II Index Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index soll die zusammengefasste Wertentwicklung des db Alpha Control 3 Series 3 Euro Total Return Index (der „Subindex 3“) und des db Alpha Control 3 Series 4 Euro Total Return Index (der „Subindex 4“) (jeweils ein „Subindex“ und zusammen die „Subindizes“) abbilden. Die Indexbestandteile der einzelnen Subindizes werden jeweils einer der folgenden fünf Anlagekategorien zugeordnet: Equity (Aktien), Rates (Anleihen), Commodity (Rohstoffe), FX (Devisen) und Cash (Geldmarkt). Der Index wurde ab dem 6.4.2009 taggleich berechnet und auf den Ersten Indextag, den 2.3.1999, zurückberechnet. Nach dem Ersten Indextag hat der Indexanbieter den Index auf vierteljährlicher Basis an jedem Index-Neuzusammenstellungstag neu zusammengestellt und wird den Index auch künftig auf vierteljährlicher Basis an jedem Index-Neuzusammenstellungstag neu zusammenstellen. Die den Index bildenden Subindizes werden an jedem IndexNeuzusammenstellungstag gleich gewichtet. Teil 2 – Angaben zu den Subindizes Der db Alpha Control 3 Series 3 Euro Total Return Index und der db Alpha Control 3 Series 4 Euro Total Return Index (jeweils ein „Subindex“) sollen die zusammengefasste Wertentwicklung des Total Return (Gesamtrendite) einer Reihe als Index bestandteile bezeichneter Indizes abbilden, die aus einem Pool verfügbarer Indizes ausgewählt und als Auswahlpoolindizes bezeichnet werden. Die Auswahlpoolindizes sind Eigentum der Deut schen Bank oder von Standard & Poor‘s und werden jeweils einer der folgenden fünf Anlage kategorien zugeordnet: Equity, Rates, Commodi ty, FX und Cash. Die die einzelnen Subindizes am Ersten Indextag bildenden Auswahlpoolindizes werden in nachstehender Tabelle 1 aufgeführt. Seit Januar 2009 wenden bestimmte Auswahl poolindizes eine dynamische Allokation in Bezug auf zugrunde liegende Referenzwerte an, die eine Alpha-Anlagestrategie widerspiegeln. In die sem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unter schied in der Wertentwicklung eines Vermögens werts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unab hängig von der Entwicklung der Benchmark Ren diten zu erzielen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass keine Zusicherungen (weder ausdrücklich noch still schweigend) in Bezug auf den Erfolg einer sol chen in einem Auswahlpoolindex abgebildeten Alpha-Anlagestrategie oder sonstige Zusicherun gen in Bezug auf eine solche Strategie gemacht werden, nicht alle Auswahlpoolindizes eine Al pha-Anlagestrategie widerspiegeln und Auswahl poolindizes durch den Subindex-Sponsor ersetzt werden können. Die die einzelnen Subindizes bildenden Indexbe standteile sowie ihre entsprechenden Gewichtun gen werden unter Beteiligung der Deutsche Bank AG, Niederlassung London, als Subindex-Sponsor oder eines ordnungsgemäß bestellten Nachfol gers in dieser Funktion (der „Subindex-Sponsor“) mit einem computerbasierten Modell (das „Mo dell“) festgelegt, das Eigentum der Deutsche Bank AG, Niederlassung London, ist und von dieser entwickelt wurde und gesteuert wird. Das (nachstehend ausführlicher beschriebene) Modell ist auf die Anwendung einer Methode zur Mittel wert-Varianz-Optimierung („MVO“) auf Basis der Portfoliotheorie der effizienten Vermögensalloka tion nach Markowitz ausgerichtet. Das primäre Ziel des MVO-Modells besteht in der optimalen Verteilung von Anlagen auf verschiedene Vermö genswerte bei beschränkter Volatilität. MVO ist ein quantitatives Instrument, mit dessen Hilfe diese Allokation unter Berücksichtigung des Risiko-/Ren dite-Verhältnisses der einzelnen Bestandteile, die jeweils eine Anlagekategorie in einem Subindex widerspiegeln, vorgenommen werden kann. Mit dem Modell soll an jedem alle zwei Monate eintretenden Indexauswahltag ein fiktives histo risches Optimalportfolio von Auswahlpoolindizes bestimmt werden, mit dem die höchste annua lisierte Rendite für den Subindex in diesem Zeit raum erzielt worden wäre. Dies erfolgt unter der Annahme, dass dieses fiktive Portfolio über einen Zeitraum von 60 Geschäftstagen unmittelbar vor dem maßgeblichen Indexauswahltag bereits Be standteil dieses Subindex gewesen wäre und der Vorgabe einer maximalen annualisierten IndexZielvolatilität von 3%. Jeder Subindex wurde ab dem Einführungstag taggleich berechnet und auf den Ersten Index tag zurückberechnet. Nach dem Einführungstag werden die Indexbestandteile alle zwei Monate an jedem Indexauswahltag sowie bei Eintritt eines Renditeauslöserereignisses oder eines Volatilitätsauslöserereignisses, wie nachstehend beschrieben, neu gewichtet. Eine Neuzusammenstellung eines Subindex bei Eintritt eines Renditeauslöserereignisses ist ein Stop-Loss-Mechanismus, der ausgelöst wird, wenn der 60-Geschäftstage-Total Return des Subindex an drei aufeinander folgenden Ge schäftstagen unter der im Voraus festgelegten Auslöserschwelle von 3% (minus 3%) liegt. Die Neuzusammenstellung jedes Subindex bei Ein tritt eines Volatilitätsauslöserereignisses ist ein Mechanismus zur Begrenzung der Volatilität, der ausgelöst wird, wenn die Volatilität eines Subin dex oder eines Indexbestandteils an drei von fünf aufeinander folgenden Geschäftstagen über der im Voraus in Bezug auf die Volatilität des Subin dex und des Indexbestandteils (für Volatilitätsaus löser siehe nachstehende Tabelle 2) festgelegten Auslöserschwelle liegt. Für jeden Indexbestandteil gilt eine theoretische prozentuale Gewichtungsuntergrenze und eine theoretische prozentuale Gewichtungsober grenze, die für Indexbestandteile, die den An lageklassen Equity, Rates, Commodity oder FX zugeordnet sind, zwischen 0% und 35% und für den Indexbestandteil, der der Anlageklasse Cash zugeordnet ist, zwischen 0% und 100% liegt. Der db Alpha Control 3 Series 3 Euro Total Return Index und der db Alpha Control 3 Series 4 Euro Total Return Index werden in Euro ausgedrückt. Der Indexstand wird für jeden Geschäftstag nach dem Ersten Indextag vom Index-Sponsor auf Grundlage der entsprechenden Schlussstände, Gewichtungen und im Zusammenhang mit den jeweiligen Indexbestandteilen anfallenden Kos ten, einschließlich der Kosten für die Absicherung von Exposure in Bezug auf jeden einzelnen Index bestandteil, berechnet. Gemäß den Bedingungen der Subindizes ist der Subindex-Sponsor berechtigt, Festlegungen, Berechnungen und Anpassungen in Bezug auf die Subindizes und das Modell vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird dem SubindexSponsor unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt, der ihm gestatten soll, den Auswir kungen dieser außergewöhnlichen Umstände Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie möglich) auszugleichen oder abzuschwächen. Der Subindex-Sponsor verfährt bei der Aus übung seiner Funktion in Bezug auf den Subin dex nach Treu und Glauben. Die Subindizes sind Eigentum der Deutsche Bank AG. Die Subindizes dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Deutsche Bank AG verwendet oder veröffentlicht werden. Tabelle 1 – Auswahlpoolindizes Indexbestandteile des db Alpha Control 3 Series 3 Euro Total Return Index und des db Alpha Control 3 Series 4 Euro Total Return Index Indexbestandteile IndexkategorieBloomberg Ticker S&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy Index Equity SPXA4ET DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index Commodity DBCMHLTE Deutsche Bank Currency Returns (EUR-Funded) Index FX DBCREUF Deutsche Bank SMART EUR Index* Rates DBSMARTI EONIA Total Return Index Cash DBDCONIA * mit einem Faktor von fünf gehebelt Tabelle 2 – Volatilitätsauslöserschwellen IndexbestandteileVolatilitäts auslöser schwellen db Alpha Control 3 8% Series 3 Euro Total Return db Alpha Control 3 8% Series 4 Euro Total Return S&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy Index (Indexbestandteil) 15% DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index (Indexbestandteil) 12% Deutsche Bank Currency Returns (EUR-Funded) Index (Indexbestandteil) 15% Deutsche Bank SMART EUR Index (Indexbestandteil)* 7% * mit einem Faktor von fünf gehebelt Teil 3 – Ausgewählte Risikofaktoren Allgemeines Der Stand des Index kann sowohl fallen als auch steigen, und die zukünftige Wertentwicklung des Index entspricht nicht notwendigerweise der in der Vergangenheit erzielten Performance. Eine auf den Index bezogene Anlage muss nicht notwendigerweise einer Anlage in die Subindizes oder ihre Bestandteile entsprechen. Berechnungen und Feststellungen des Indexanbieters und des Subindex-Sponsors Alle in diesem Dokument aufgeführten Berech nungen und Feststellungen des Indexanbieters werden von diesem gemäß den hierin festge 65 legten Bedingungen (die gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen Änderungen unterliegen können) vorgenommen und sind, außer in Fällen offenkundigen Irrtums, für alle Parteien bindend. Siehe nachstehend „Sonstige Anpassungen“ in Teil 4. Gemäß den Bedingungen der Subindizes ist der Subindex-Sponsor berechtigt, Festlegungen, Berechnungen und Anpassungen in Bezug auf den Subindex und das Modell vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird dem Subindex-Sponsor unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt, der ihm gestatten soll, den Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie möglich) auszugleichen oder abzuschwächen. Der Subindex-Sponsor verfährt bei der Ausübung seiner Funktion in Bezug auf die Subindizes nach Treu und Glauben. Folglich kann keine Zusicherung in Bezug auf die zukünftige Zusammensetzung der Auswahlpool indizes oder die Art, Währung, geographische Reichweite, Volatilität oder das Risikoprofil zukünftiger Auswahlpoolindizes oder Indexbestandteile oder ihre Eignung für potenzielle Anleger gegeben werden. Einsatz eines Hebels in Bezug auf den D eutsche Bank SMART EUR Index Ist der Deutsche Bank SMART EUR Index Index bestandteil eines Subindex, wird das Exposure dieses Subindex in Bezug auf diesen Index bestandteil mit einem Faktor von fünf gehebelt. Dies kann bei guter Wertentwicklung des Deutsche Bank SMART EUR Index einen unverhältnismäßig starken Anstieg des Indexstands (im Vergleich zur Wirkung eines Anstiegs bei anderen Indexbestandteilen) zur Folge haben. Allerdings kann der Einsatz des Hebels auch einen unverhältnismäßig starken Rückgang des Indexstands (im Vergleich zur Wirkung eines Rückgangs bei anderen Indexbestandteilen) bewirken, wenn der Deutsche Bank SMART EUR Index keine gute Wertentwicklung verzeichnet. Abgesehen von dem vorstehend beschriebenen Hebelfaktor wird der Schlussstand des Deutsche Bank SMART EUR Index auch auf Basis des Schlussstands des EONIA Total Return Index bestimmt. Dadurch erhöht sich für den Index das Exposure des Index in Bezug auf den EONIA Total Return Index. Währungsrisiken In Bezug auf die Subindizes werden folgende Währungsumrechnungen vorgenommen: A. Der Index und jeder Subindex werden in der Indexwährung berechnet. B. die maßgeblichen Handelsstände oder -preise der Indexbestandteile werden gegebenenfalls in die Indexwährung umgerechnet. Der Wechselkurs, zu dem der Stand oder Preis eines Subindex in die Indexwährung umgerechnet wird, unterliegt im Zeitverlauf Veränderungen. Dies kann Auswirkungen auf die Wertentwicklung des Subindex und des Index haben. 66 Veröffentlichung eines Indexstands bei Eintreten einer Marktstörung oder einer Weiteren Störung in Bezug auf einen Subindex Der Indexanbieter kann den Indexstand an einem Geschäftstag, an dem eine Marktstörung oder eine Weitere Störung in Bezug auf einen Subindex eingetreten ist, veröffentlichen, sofern dieser Geschäftstag kein Index-Neuzusammenstellungstag ist. Obgleich gegebenenfalls ein solcher Indexstand veröffentlicht wird, kann (1) der Indexstand an diesem Geschäftstag unter Umständen nicht als Referenzstand für den Handel mit auf den Index bezogenen Anlagen oder Instrumenten herangezogen werden und (2) die Anlage oder das Instrument infolgedessen bestimmten Störungen oder Anpassungsmaßnahmen unterliegen. Nach dem Ende der jeweiligen Störung kann der Indexanbieter in Bezug auf jeden Tag, an dem eine Störung vorgelegen hat, einen Fixing-Stand des Index auf der Webseite http://index.db.com/indexfixing bzw. einer Nachfolgeseite oder einem Nachfolgedienst (die „Fixing-Seite“) veröffentlichen. Dieser auf der Fixing-Seite veröffentlichte FixingStand kann für den Handel von auf den Index bezogenen Anlagen oder Instrumenten maßgeblich sein, ersetzt jedoch nicht den gegebenenfalls am jeweiligen Störungstag veröffentlichten Indexstand. Demzufolge ist die (etwaige) Liquidität von auf den Index bezogen Anlagen oder Instrumenten unter Umständen begrenzt oder fehlt vollständig, selbst wenn an jedem Störungstag ein Indexstand veröffentlicht wird. Indexkosten Am Ersten Indextag und an jedem Index-Neuzusammenstellungstag werden bestimmte rechnerische Kosten berücksichtigt, die in Bezug auf die Neuzusammenstellung des Index und jedes Subindex als angefallen gelten und in die Berechnung der Gewichtung und somit des Indexstands nach jedem dieser Tage für den Zeitraum bis zum nächsten Index-Neuzusammenstellungstag eingestellt werden. Im Rahmen der Berechnung jedes Subindexstands für einen beliebigen Geschäftstag nach dem Ersten Indextag werden zudem bestimmte Kosten abgezogen, die die Kosten für die Absicherung des Risikos in Bezug auf die einzelnen Bestandteile des Subindex widerspiegeln. Durch diese Abzüge ergibt sich jeweils ein niedrigerer Indexstand, als dies ansonsten der Fall wäre. Die Kosten für die Absicherung und Neuzusammenstellung der Indexbestandteile zum Einführungstag sind in nachstehender Tabelle 3 aufgeführt. Tabelle 3 – Absicherungs- und Neuzusammen stellungskosten Indexbestandteil Indexbestandteil- IndexbestandteilNeuzusammen- Absicherungsstellungskosten kosten S&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy Index 0,00% 0,75% 0,10% 0,75% Deutsche Bank 0,05% Currency Returns (EUR-Funded) Index 0,00% Deutsche Bank SMART EUR Index* 0,05% 0,25% EONIA Total Return Index 0,00% 0,00% DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index *mit einem Faktor von fünf gehebelt Vertrauen auf öffentlich zugängliche Quellen Solange die Zusammenstellung und Berechnung des Index und des Indexstands durch den Indexanbieter erfolgt, werden Berechnungen und Feststellungen in Bezug auf den Index vom Indexanbieter auf der Grundlage von Informationen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen vorgenommen, wobei diese vom Index anbieter keiner unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Der Indexanbieter lehnt jegliche Haftung für aus der Verwendung entsprechender Informationen bei solchen Berechnungen oder Feststellungen entstandenen Schaden ab. Historische Wertentwicklung Die in der Vergangenheit verzeichnete Wertentwicklung bietet keine Gewähr für zukünftige Renditen. Der Index wurde vom Indexanbieter auf hypothetischer Basis nach der hierin beschriebenen Methodik zurückberechnet. Es ist zu beachten, dass die Subindizes selbst nicht taggleich ab dem Ersten Indextag berechnet wurden und daher bei der rückwirkenden Berechnung des Index zurückberechnete Daten für diese Subindizes verwendet wurden. Der Index wurde ab dem Ersten Indextag taggleich berechnet. Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine rückwirkende Berechnung bedeutet, dass während dieses Zeitraums keine die Performance des Index abbildende Anlage möglich war und der Vergleich daher rein hypothetisch ist. Die für die Berechnung und rückwirkende Berechnung des Index angewandte Methodik und Strategie machen sich die Möglichkeit des Rückblicks zunutze. In der Realität ist dies nicht möglich. Daher ist dieser Performancevergleich rein theoretisch. Eigentumsrechte Der Index ist Eigentum von Standard & Poor‘s. Die Subindizes sowie die Indizes, aus denen sich die einzelnen Subindizes zusammensetzen, sind Eigentum der Deutsche Bank AG bzw. von Standard & Poor‘s, die jeweils Inhaberin der geistigen Eigentumsrechte an diesen Indizes und der Rechte an den Namen der einzelnen Indizes sind. Der Index darf nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Deutsche Bank AG und von Standard & Poor‘s verwendet oder veröffentlicht werden. Teil 4 – Sonstige Anpassungen Der Nachfolger des Index-Sponsors berechnet und veröffentlicht einen Sub-Index Wird ein Subindex (A) nicht durch den SubindexSponsor, sondern mit Zustimmung der Deutsche Bank AG durch einen vom Indexanbieter akzeptierten Nachfolgesponsor berechnet und veröffentlicht oder (B) durch einen Nachfolgeindex, der die genau gleiche Berechnungsformel und -methode verwendet, die auch für die Berechnung dieses Subindex verwendet wird, gilt dieser Index (der „Nachfolgeindex“) jeweils als der Subindex. Indexberechnung – Änderung der Berechnungsweise Der Indexanbieter wird die vorstehend beschriebene Berechnungsmethode anwenden. Die so ermittelten Ergebnisse sind in jedem Fall endgültig und bindend. Der Indexanbieter wendet für die Zusammenstellung und Berechnung des Index zwar derzeit die vorstehend beschriebene Methodik an. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass aufsichtsrechtliche, rechtliche, steuerliche oder sonstige Gründe es nach Auffassung des Indexanbieters notwendig machen, eine Modifikation oder Veränderung an dieser Methodik vorzunehmen. Der Indexanbieter ist unter diesen Umständen berechtigt, solche notwendigen Modifikationen oder Veränderungen vorzunehmen, um den Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie möglich) auszugleichen oder abzuschwächen. Der Indexanbieter kann Modifikationen jeglicher Art an den Bedingungen des Index vornehmen, die er als notwendig erachtet, um einen offenkundigen oder nachweislichen Irrtum zu beseitigen oder fehlerhafte Bestimmungen in diesem Dokument zu heilen, zu korrigieren oder zu ergänzen. Etwaige in diesem Dokument beschriebene Ersetzungen oder Änderungen können nur mit Zustimmung der Deutsche Bank AG vorgenommen werden, die diese Zustimmung nicht grundlos verweigern darf. Der angemessen und nach Treu und Glauben handelnde Indexanbieter wird zumutbare Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass trotz dieser Modifikationen oder Änderungen eine mit der vorstehend beschriebenen Methodik konsistente Berechnungsmethode angewandt wird. rechnung, Veröffentlichung und Verbreitung des Index fortzusetzen. Haftungsausschluss Die Standard & Poor‘s Alpha Control Index-Serie (die „Serie“) wird von der Deutsche Bank AG nicht gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben. Die einzige Rechtsbeziehung zwischen der Deutsche Bank AG und Standard & Poor‘s in Bezug auf die Auflegung und Berechnung der Serie besteht in der Lizenzierung bestimmter Methoden und anderer Indizes der Deutsche Bank AG an Standard & Poor‘s, die durch die Deutsche Bank AG ohne Rücksichtnahme auf Standard & Poor‘s oder die Serie bestimmt, zusammengestellt und berechnet werden. Für die Deutsche Bank AG besteht keinerlei Verpflichtung, die Belange von Standard & Poor‘s oder von Anlegern in die Serie und/oder in an den Index gekoppelten Anlageprodukten bzw. von deren Nutzern zu berücksichtigen. Die Deutsche Bank AG trägt keine Verantwortung für die Festsetzung der Zeitplanung oder die Preisfestsetzung im Zusammenhang mit der Bestimmung der Serie durch Standard & Poor‘s. Die Deutsche Bank AG übernimmt keine Haftung oder Verantwortung im Zusammenhang mit der Verwaltung, dem Marketing oder dem Handel der Serie. Dieses Dokument und diese Unterlagen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und basieren auf Informationen unter anderem der Deutsche Bank AG, die für die Öffentlichkeit aus als zuverlässig erachteten Quellen allgemein zugänglich sind. Standard & Poor‘s gibt keine Zusicherungen in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Dokuments und dieser Unterlagen ab, deren Inhalt ohne Vorankündigung geändert werden kann. Der Index wird von Standard & Poor‘s verwaltet und berechnet. Standard & Poor‘s übernimmt keine Haftung für dieses Dokument und diese Unterlagen und gibt weder ausdrücklich noch stillschweigend Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Dokuments ab. „Standard & Poor‘s®“, „S&P®“, S&P x-Alpha und S&P Alpha Control sind Markenzeichen von Standard & Poor‘s Financial Services LLC und zum Teil in einigen Ländern durch Eintragung geschützt. Diese Marken wurden für die Nutzung durch die Deutsche Bank AG lizenziert. Das Produkt wird nicht bzw. die Produkte werden nicht von Standard & Poor‘s und verbundenen Unternehmen gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben, und Standard & Poor‘s und verbundene Unternehmen geben keine Zusicherung darüber ab, ob eine Anlage in das Produkt empfehlenswert ist. Der Indexanbieter gibt keine Zusicherung hinsichtlich irgendeiner Modifikation oder Änderung der Methodik, die zur Berechnung des Index benutzt wird ab und ist nicht verpflichtet, die Be- 67 db PrivatMandat Comfort – Flexible Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – Flexible gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. bzw. an den Kontrahenten dem aktuellen Marktwert des Swaps. aus, eine Verringerung wirkt sich tendenziell negativ auf den Preis des Telfonds aus. Der Kontrahent wird an jedem Börsentag einen nachvollziehbaren Bewertungspreis für den Swap zur Verfügung stellen. Entwicklung der Rentenmärkte: 20.Anlagepolitik Im Zusammenhang mit den OTC-Swap Transaktionen ist auf das hiermit verbundene Kontrahentenrisiko hinzuweisen. Die Verwaltungs gesellschaft kann das Gesamt-Kontrahentenrisiko der OTC-Swap-Transaktionen des Teilfonds reduzieren, indem sie von dem Swap-Kontrahenten eine Sicherheit in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren verlangt, die von einem OECDMitgliedstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Organisationen auf lokaler, regionaler oder internationaler Ebene begeben und garantiert werden. Diese Sicherheit kann von der Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds jederzeit verwertet werden, und ihr Marktwert wird an jedem Tag, an dem eine Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds erfolgt, ermittelt. Der Betrag der zu stellenden Sicherheit muss mindestens dem Wert entsprechen, um den der Grenzwert für das festgelegte Gesamt-Exposure überschritten wurde. Alternativ dazu kann die Verwaltungsgesellschaft das Gesamt-Kontrahentenrisiko der OTC-Swap-Transaktion des Teilfonds durch eine Rücksetzung der OTC-Swap-Transaktion reduzieren. Durch die Rücksetzung der OTC-SwapTransaktion wird deren Marktwert und damit das Netto-Kontrahentenrisiko in Bezug auf den anwendbaren Satz verringert. Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort Flexible ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien, sowie Derivate insbesondere auf den „Deutsche Bank EUR Long Short Momentum Index“ („Index“) investieren („Spezielle Derivate“). Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. Einsatz der Speziellen Derivate Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt in Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz vom 20.12.2002 und in Übereinstimmung mit den Anlagegrenzen in Artikel 3 B des Verkaufsprospektes im Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels des Teilfonds. Der Teilfonds partizipiert innerhalb der festgelegten Anlagegrenzen mittels Speziellen Derivaten an der künftigen Wertentwicklung des Index, wobei die Wertentwicklung des Teilfonds abhängig vom jeweiligen Anteil der Speziellen Derivate (insbesondere Swaps) am Gesamt-Teilfondsvermögen ist. Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlage ziels werden voraussichtlich Swap-Verträge mit Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser Art von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen. Das Teilfondsvermögen kann ganz oder teilweise in eine oder mehrere mit dem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte OTC-Swap-Transaktionen investiert werden und die investierten Beträge gegen eine an den Index gekoppelte Rendite eintauschen. Dementsprechend kann der Teilfonds jederzeit ganz oder teilweise einer oder mehreren OTC-Swap-Transaktionen ausgesetzt sein. Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um standardisierte, den Richtlinien des Deutschen Rahmenvertrages oder der International Swaps and Derivatives Association, Inc. (ISDA) entsprechende Vereinbarungen. Die Bewertung der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und täglichen Basis und steht im Einklang mit den vorherrschenden Marktparametern und Bewertungen. Am Laufzeitende der Swap-Verträge wird die positive bzw. negative Wertentwicklung des Index zwischen dem Teilfonds und dem Kontrahenten ausgetauscht. Im Falle einer positiven Wertentwicklung des Index erhält der Teilfonds eine Zahlung vom Kontrahenten, im Falle einer negativen Wertentwicklung des Index zahlt der Teilfonds einen entsprechenden Betrag an den Kontrahenten. Die Höhe dieser Zahlung spiegelt sich in der aktuellen Bewertung des Swaps wider. Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, entspricht die Ausgleichszahlung an den Teilfonds 68 Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können darüber hinaus bestimmte Risiken auftreten, die in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert werden. Funktionsweise der Speziellen Derivate Die Speziellen Derivate partizipieren an der Wertentwicklung des Index nach Abzug der Indexkosten. Die direkten und indirekten Indexkosten belaufen sich auf insgesamt 1,25% pro Jahr. Es ist beabsichtigt, pro Anteilwert von 100,– Euro ein Nominal von 100,– Euro der Speziellen Derivate zu erwerben. Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von der Wertentwicklung des unterlegten Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index abweichen. Folgende Faktoren wirken sich vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus: Kursentwicklung des Index: Eine positive Wertentwicklung des Index kann sich tendenziell positiv, eine negative Wertentwicklung kann sich tendenziell negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds auswirken. Volatilität des Index: Ein Anstieg der Kursschwankungen (Volatilität) des Index wirkt sich während der Laufzeit tendenziell positiv auf den Preis des Teilfonds Ein Anstieg der Zinssätze kann während der Laufzeit im Allgemeinen einen negativen Einfluss auf den Preis des Teilfonds haben, ein Sinken der Zinssätze kann einen positiven Einfluss auf den Preis des Teilfonds haben. Besondere Risiken – Einsatz von Derivaten Wie unter Punkt 20 Anlagepolitik beschrieben, darf der Teilfonds derivative Techniken einsetzen, um den Wert der Anteile an die Wertentwicklung von Indizes zu koppeln. Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann zwar von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die sich von denen traditioneller Anlageformen unterscheiden und in einigen Fällen sogar größer sein können. In Ergänzung der Ausführungen im Kapitel „Allgemeine Risikohinweise“ wird im Folgenden allgemein auf wichtige Risikofaktoren und Aspekte eingegangen, die den Einsatz von Derivaten betreffen und über die sich Anleger vor einer Anlage in einen Teilfonds im Klaren sein sollten. Marktrisiken Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen Anlageformen vorhanden; danach kann sich der Wert eines bestimmten Derivats auf eine Art und Weise ändern, die sich u.U. nachteilig auf die Interessen eines Teilfonds auswirkt. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter Titel schwer erhältlich bzw. verkäuflich ist. Bei großvolumigen Derivatetransaktionen bzw. bei illiquiden Märkten ist die Ausführung einer Transaktion bzw. die Glattstellung einer Position u.U. nur mit einer einzigen Gegenpartei zu dem von dieser Gegenpartei gestellten Kurs möglich. Kontrahentenrisiko Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC-(„Overthe-Counter”)-Märkten tätigen, mit denen sich der Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit aussetzt, die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen. So können die Teilfonds beispielsweise Termin-, Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder andere derivative Techniken einsetzen, bei denen die Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegen, dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt. Das Kontrahentenrisiko ist durch die Konzentration der Swap-Geschäfte auf die Deutsche Bank Gruppe als Prime Broker insoweit akzentuiert. Pre-Hedging Die Anlagepolitik des Teilfonds besteht darin, die Anleger an der Wertentwicklung eines Index teilhaben zu lassen. Um Marktbewegungen, die die Auszahlungsstruktur bei Vermarktung und Auflegung des Teilfonds beeinflussen können, abzufedern, kann der Teilfonds im Einklang mit den Anlagebeschränkungen (eventuelle) Pre-Hedging-Vereinbarungen übernehmen. Der Teilfonds trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen Pre-Hedging-Vereinbarungen und berücksichtigt dabei die Interessen der Anteilinhaber. –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Soweit Pre-Hedging-Vereinbarungen für ein zuvor festgelegtes Volumen eingegangen werden, entspricht der (positive oder negative) Einfluss je Anteil dieser Pre-Hedging Transaktionen der Differenz zwischen dem Erstanteilwert und dem Wert des Teilfondsvermögens je Anteil (einschließlich der Pre-Hedging Transaktionen) am Auflegungsdatum. –– Kosten im Zusammenhang mit sog. PreHedging-Vereinbarungen. zu halten, soll noch stärker vom Trendverhalten profitiert werden. Der Index wird von der Deutsche Bank AG, handelnd durch ihre Niederlassung London (der „Index-Sponsor“) gesponsert und lautet auf Euro („EUR“). Der Index Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds auch Pre-Hedging Transaktionen mit flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer Pre-Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen spiegeln das Marktrisiko des Kontrahenten des OTC-Swaps in der Zeit vom Abschluss der PreHedge Transaktion bis zum Auflegungsdatum wider. Die Pre-Hedging Kosten sind in der entsprechenden Swap Transaktion enthalten und werden entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung des Teilfonds berücksichtigt. Demgemäß werden die Kosten im Zusammenhang mit PreHedging-Vereinbarungen mit flexiblem Volumen dem Teilfonds belastet und hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile in der Zeichnungsphase getragen. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und Kursinformationssysteme. 23.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 21. Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 3% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. 24.Zusammenfassende Beschreibung des Index „DEUTSCHE BANK EUR LONG SHORT MOMENTUM INDEX“ –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; Der Index soll die kombinierte Wertentwicklung von sechs Subindizes (die „Subindizes“ und jeweils ein „Subindex“) abbilden. Jeder dieser Subindizes soll wiederum die Wertentwicklung der drei (von vier verfügbaren) Anlageklassen nachbilden, die zu bestimmten Zeitpunkten die beste, die zweitbeste und die schlechteste Wertentwicklung aufweisen (im Falle letzterer als negatives oder Short-Exposure). Jeder Subindex besteht stets aus drei Anlageklassen im Verhältnis 75%/50%/-25%. Es stehen vier Anlageklassen zur Verfügung: (i) die Anlageklasse Aktien, die einen fiktiven Korb aus einem (positiven) Long-Exposure in Bezug auf den Dow Jones EURO STOXX 50® Index (Bloomberg-Ticker SX5T<Index>), weitere Informationen unter http://www.stoxx. com, und einem (negativen) Exposure in Bezug auf den Geldmarktindex (der Deutsche Bank Euribor Index (Bloomberg Ticker DBMUAESC <Index>) umfasst, d.h. die Wertentwicklung des Korbs wird durch Abzug der Rendite des Deutsche Bank Euribor Index von der Rendite des Dow Jones EURO STOXX 50® Index errechnet. Allgemeine Angaben zum Basiswert Dieser Abschnitt gibt einen Kurzüberblick über den Basiswert. Er fasst die wesentlichen Merkmale des Index zusammen, stellt jedoch keine vollständige Beschreibung des Basiswerts dar. Begriffe, die in diesem Dokument nicht definiert sind, haben die ihnen in der Indexbeschreibung zugewiesene Bedeutung. Allgemeine Beschreibung des „DEUTSCHE BANK EUR LONG SHORT MOMENTUM INDEX“ (der „Index“) 22.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,9% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten NettoInventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: a) Überblick Durch den Index sollen absolute Renditen abgebildet werden, indem das Trendverhalten von Anlageklassen nachgebildet wird; wobei LongPositionen in Anlageklassen mit guter Wertentwicklung und Short-Positionen in Anlageklassen mit vergleichsweise schwacher Wertentwicklung aufgebaut werden. Der Index zielt darauf ab, Überschussrenditen in drei Anlageklassen (Waren, Aktien und Anleihen) abzubilden, und weist einen bestimmten Anteil Geldmarkt positionen zu. Der Index ändert in regelmäßigen Abständen die Gewichtungen der einzelnen Anlageklassen wobei Bestimmungen existieren, die Gewichtungen bei Marktschocks entsprechend anzupassen. Die Gewichtung wird durch die im vorangegangenen Zeitraum erzielten Erträge der Anlageklassen bestimmt. Dabei besteht das Ziel darin, aus dem Trendverhalten dieser Märkte Nutzen zu ziehen, indem zur Erzielung höherer Erträge Anlageklassen mit guter Wertentwicklung stärker gewichtet werden. Durch die Möglichkeit, eine Short-Position in bestimmten Anlageklassen (ii) die Anlageklasse Anleihen, die den DB Duration Bias Index EUR 10 Year (Bloomberg Ticker DBDSDBEU) umfasst, der die wirtschaftliche Wertentwicklung eines monatlich rollierenden, fiktiven Exposure in Bezug auf einen Fest gegen Variabel (Fixed-for-floating)Zinssatzswap abbilden soll; (iii) die Anlageklasse Waren, die den DB Liquid Commodity Index – Excess Return (Bloomberg Ticker DBLCIEER <Index>) umfasst, der Long-Positionen in sechs rollierende FuturesKontrakte auf folgende Waren abbilden soll: leichtes Rohöl (sweet crude oil), Heizöl, Gold, Aluminium, Mais und Weizen; Die Gewichtung jeder Ware ist vorher wie folgt festgelegt und wird jährlich neu bestimmt: leichtes Rohöl: 35%, Heizöl: 20%, Aluminium: 12,5%, Mais: 11,25%, Weizen :11,25, Gold 10%; (iv) die Statische Anlageklasse, bei der es sich um eine fiktive Anlageklasse mit einer konstanten Rendite von null handelt. Informationen einschließlich einer ausführlicheren Beschreibung der Indizes, die die vorstehend aufgeführten Anlageklassen enthalten, stehen auf der Webseite http://index.db.com zur Verfügung. Die Zusammensetzung jedes Subindex wird an seinem jeweiligen Subindex-Neugewichtungstag überprüft und, sofern erforderlich, neu gewichtet. Die Subindex-Neugewichtungstage für jeden Sub index sind nachstehend aufgeführt; sie finden für jeden Subindex in Abständen von ungefähr sechs 69 Monaten statt, so dass pro Monat jeweils nur ein Subindex neu gewichtet wird. An einem Subindex-Neugewichtungstag für einen Subindex berechnet der Index-Sponsor den 6-Monats-Rendite der Anlageklasse für jede Anlageklasse für die vorangegangenen sechs Monate und stuft die Anlageklassen ent sprechend ihrer Wertentwicklung ein. Der IndexSponsor bestimmt auf diese Weise für den entsprechenden Subindex die Anlageklasse mit der besten Wertentwicklung, die Anlageklasse mit der zweitbesten Wertentwicklung, die Anlageklasse mit der drittbesten Wertentwicklung und die Anlageklasse mit der viertbesten Wertentwicklung. Die Bestandteile dieses Subindex werden dann festgelegt und stehen für den Zeitraum ab diesem Subindex-Neugewichtungstag (diesen jedoch nicht mit eingerechnet) bis (einschließlich) zum nächsten Subindex-Neugewichtungstag für diesen Subindex (ungefähr sechs Monate später) fest. Für diesen Zeitraum spiegelt die Rendite des Subindex eine Gewichtung von 75% der Rendite der Anlageklasse mit der besten Wertentwicklung, von 50% der Rendite der Anlageklasse mit der zweitbesten Wertentwicklung und von -25% der Rendite der Anlageklasse mit der viertbesten Wertentwicklung wider. Diese Gewichtung wird durch die nachstehend aufgeführte Berechnung der Subindexrendite erzielt. Der Tägliche Index-Schlussstand wird, vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen, an jedem Indexgeschäftstag vom Index-Sponsor berechnet. Der Tägliche Indexschlussstand wird vom IndexSponsor berechnet und so schnell wie möglich veröffentlicht. Sämtliche nachstehend angegebenen Festlegungen werden vom Index-Sponsor (wie nachstehend definiert) unter Bezugnahme auf von ihm als angemessen erachtete Faktoren vorgenommen; diese Fest legungen sind, außer in Fällen offenkundigen Irrtums, bindend. b) Definitionen in Bezug auf den Index „Indexgeschäftstag“ ist ein Tag (außer Samstag oder Sonntag), (i) an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer (TARGET)-System in Betrieb ist und (ii) an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen abwickeln und für den Geschäftsverkehr (einschließlich Devisenhandel und Fremdwährungseinlagen) in London und New York City geöffnet sind und (iii) der für alle Zugrunde liegenden Indizes ein Geschäftstag des zugrunde liegenden Index ist. „Subindex-Neugewichtungstag“ ist Bezug auf den jeweils in der linken Spalte der nachfolgenden Tabelle angegebenen Subindex der letzte Indexgeschäftstag der jeweils in der rechten Spalte angegebenen Monate. Subindex Monate für Subindex-Neugewichtungstage Subindex 1Januar, Juli Subindex 2Februar, August Subindex 3März, September 70 Subindex 4April, Oktober Subindex 5Mai, November Subindex 6Juni, Dezember wichtungstag und den entsprechenden Subindex, die Anlageklasse mit der höchsten 6-MonatsRendite. „Subindexrendite“ ist an einem Indexgeschäftstag und in Bezug auf einen Subindex ein Betrag, der der Summe aus (A), (B) und (C) entspricht, wobei „Anlageklasse mit der drittbesten Wertentwicklung“ ist in Bezug auf einen SubindexNeugewichtungstag und den entsprechenden Subindex, die Anlageklasse mit der dritthöchsten 6-Monats-Rendite. (A) das Produkt aus 0,75 und der Anlageklassenrendite an diesem Indexgeschäftstag der Anlageklasse mit der besten Wertentwicklung für den jeweiligen Subindex ist (wie am unmittelbar vorausgehenden Subindex-Neugewichtungstag für den entsprechenden Sub index festgelegt); (B) das Produkt aus 0,50 und der Anlageklassenrendite an diesem Indexgeschäftstag der Anlageklasse mit der zweitbesten Wertentwicklung für den jeweiligen Subindex ist (wie am unmittelbar vorausgehenden Subindex-Neugewichtungstag für den entsprechenden Sub index festgelegt) und (C) das Produkt aus -0,25 und der Anlageklassenrendite an diesem Indexgeschäftstag der Anlageklasse mit der viertbesten Wertentwicklung für den jeweiligen Subindex ist (wie am unmittelbar vorausgehenden Subindex-Neugewichtungstag für den entsprechenden Sub index festgelegt). „Subindexschlussstand“ ist in Bezug auf einen Subindex und einen Indexgeschäftstag ein in Euro ausgedrückter Betrag, der dem Produkt aus (1) dem Subindex-Schlussstand für den jeweiligen Subindex am Subindex-Neugewichtungstag und (2) der Subindexrendite für den jeweiligen Sub index an diesem Indexgeschäftstag entspricht. „Täglicher Indexschlussstand“ ist in Bezug auf einen Indexgeschäftstag der Durchschnittswert der sechs Subindex-Schlussstände an diesem Indexgeschäftstag. c) Definitionen in Bezug auf die Anlageklassen „6-Monats-Rendite“ ist in Bezug auf eine Anlageklasse und einen Subindex-Neugewichtungstag das als Prozentsatz ausgedrückte Ergebnis aus (A) dividiert durch (B) minus 1, wobei: (A) der Anlageklassenschlussstand der entsprech enden Anlageklasse an dem Indexgeschäftstag ist, der zwei Indexgeschäftstage vor dem jeweiligen Subindex-Neugewichtungstag liegt, und (B) der Anlageklassenschlussstand der entsprechenden Anlageklasse an dem Subindex-Neugewichtungstag ist, der dem entsprechenden Subindex-Neugewichtungstag in Bezug auf den Subindex, der neu gewichtet wird, unmittelbar vorausgeht (zur Klarstellung: dieser liegt ungefähr sechs Monate vor dem unter (A) angegebenen Subindex-Neugewichtungstag). „Anlageklasse mit der besten Wertentwicklung“ ist in Bezug auf einen Subindex-Neuge- „Anlageklasse mit der viertbesten Wertentwicklung“ ist in Bezug auf einen SubindexNeugewichtungstag und den entsprechenden Subindex, die Anlageklasse mit der vierthöchsten 6-Monats-Rendite. „Anlageklasse mit der zweitbesten Wertentwicklung“ ist in Bezug auf einen Subindex-Neugewichtungstag und den entsprechenden Subindex, die Anlageklasse mit der zweithöchsten 6-Monats-Rendite. „Anlageklassenrendite“ ist in Bezug auf einen Indexgeschäftstag (in dieser Definition der „Maßgebliche Indexgeschäftstag“) und (1) in Bezug auf die Anlageklasse Anleihen und die Anlageklasse Waren das Ergebnis von (A) dividiert durch (B) minus 1, wobei: (A) der Schlussstand des zugrunde liegenden Index für den Zugrunde liegenden Index der Anlageklasse am Maßgeblichen Indexgeschäftstag ist und (B) der jeweilige Schlussstand des zugrunde liegenden Index für den Zugrunde liegenden Index der Anlageklasse am Subindex-Neugewichtungstag des Subindex, der die An lageklasse abbildet, ist; (2) in Bezug auf die Anlageklasse Aktien das Ergebnis aus (A) dividiert durch (B) minus (C) dividiert durch (D), wobei: (A) der Schlussstand des zugrunde liegenden Index für den Dow Jones EURO STOXX 50® Index am Maßgeblichen Indexgeschäftstag ist; (B) der Schlussstand des zugrunde liegenden Index des Dow Jones EURO STOXX 50® Index am Subindex-Neugewichtungstag des Subindex, der die Anlageklasse abbildet, ist, (C) der Schlussstand des zugrunde liegenden Index des Geldmarktindex am Maßgeblichen Indexgeschäftstag ist und (D) der Schlussstand des zugrunde liegenden Index des Geldmarktindex am SubindexNeugewichtungstag des Subindex, der die Anlageklasse abbildet, ist, (3) in Bezug auf die Statische Anlageklasse null. „Anlageklassenschlussstand“ ist in Bezug auf eine Anlageklasse und einen Indexgeschäftstag das Produkt aus (1) dem Anlageklassenschluss- stand am unmittelbar vorausgehenden Indexgeschäftstag und (2) der jeweiligen Anlageklassenrendite an diesem Indexgeschäftstag. d) Anpassungsbestimmungen Anpassungsmechanismen stehen bei bestimmten potenziellen Anpassungsereignissen wie z. B. erhöhten Hedging-Kosten, Hedging-Störungsereignissen und Änderung oder Einstellung der Berechnung eines Subindex zur Verfügung. Infolge dieser Anpassungsereignisse kann der IndexSponsor nach seinem billigen Ermessen einen zugrunde liegenden Nachfolgeindex auswählen, um den betroffenen Index zu ersetzen. Weiterhin können andere, dem Index-Sponsor geeignet erscheinende Festlegungen und/oder Anpassungen vorgenommen werden und die Methodik zur Bestimmung des Index, der Subindizes, des Indexstands und/oder des Subindexstands kann geändert werden. Haftungsausschluss Der Teilfonds wird in keiner Weise von dem bzw. den Index-Sponsor(en) der hier aufgeführten Indizes gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben (mit Ausnahme der Deutsche Bank AG). Die Index-Sponsoren der hier aufgeführten Indizes (einschließlich der Deutsche Bank AG) geben keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Ergebnisse, die durch die Nutzung ihrer Indizes und/oder der Indexstände an einem bestimmten Tag erzielt wurden, oder in anderer Hinsicht. Die IndexSponsoren haften nicht für Fehler in ihren Indizes und sind nicht verpflichtet, auf entsprechende Fehler aufmerksam zu machen. Weitere Informationen Eine englischsprachige Fassung einer detaillierten Beschreibung des Index sowie eines Termsheets mit einer Zusammenfassung der allgemeinen Bedingungen für alle Derivate wie Index-Swaps ist für Anleger auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Der Index-Sponsor unterhält unter der folgenden Adresse eine Webseite, auf der gegebenenfalls weitere Informationen zum Index zur Verfügung stehen: http://index.db.com oder ihre Nachfolge-Webseite. 71 db PrivatMandat Comfort – PRO Global Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – PRO Global gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All gemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemein same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds vermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds wie ein eigenständiger ten, vorausgesetzt, das tung pro Teilfonds findet Anwendung. eines Umbrella-Fonds Emittent zu betrach Prinzip der Einzelhaf im Hinblick auf Dritte Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für ge meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame An lagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert papieren oder sonstigen Organismen für gemein same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b),c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db Privat Mandat Comfort – PRO Global ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für Ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwan kungen einzugehen. Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und Ren ten führen soll. Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung bis zu 100% in einer Anlagekategorie (Aktien oder Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein auch kurzfristig Wertschwankungen zu akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet. Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsver mögens je nach Marktlage monatlich anzupas sen. Es erfolgt eine regelgebundene dynamische 72 Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien und Renten. Die Darstellung der Anlage klassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes wie z. B. S&P 500, Topix, DJ Eurostoxx50, Iboxx orientieren. Die Asset Allocation kann insbesondere mittels De rivaten dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die An lagekategorie mit der besseren Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zu 100% des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres fin det eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenexposure statt. Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kosten pauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kosten pauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö genswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver wahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% weltweit in Aktien- und Rentenpapiere, wie z. B. Aktienzertifikate, Indexzertifikate, Wandel schuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Options scheine auf Wertpapiere, Genuss- und Partizipa tionsscheine, Aktien-, Renten- und Geldmarkt fonds, Investmentfonds,die die Wertentwicklung eines Index abbildensowie verzinsliche Wertpa piere und Geldmarktinstrumente. Zudem können geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hin aus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in Bankguthaben angelegt werden. –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Ent scheidung zur Kostenübernahme trifft im Ein zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahres bericht gesondert auszuweisen. Um das Währungsrisiko zu reduzieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, ge gen Euro abgesichert werden. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Invest mentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentschei dungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanz analysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformations systeme. Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewe gungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann. Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung –– Entwicklung der globalen Aktien- und Renten märkte –– Kontrahentenrisiko –– Währungsrisiko Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. 24.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. 22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich ei nes Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän dern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück nahmepreis kann sich um Gebühren oder an dere Belastungen reduzieren, die in den je weiligen Vertriebsländern anfallen. 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten NettoInventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds wie ein eigenständiger ten, vorausgesetzt, das tung pro Teilfonds findet Anwendung. eines Umbrella-Fonds Emittent zu betrachPrinzip der Einzelhafim Hinblick auf Dritte Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik sen. Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien und Renten. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B. Dax und/oder Iboxx Germany orientieren. Die Asset Allocation kann insbesondere mittels Derivaten dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zu 100% des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres findet eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenexposure statt. Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% in Aktien- und Rentenpapiere, wie z.B Zertifikate, Indexzertifikate, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere, Genuss- und Partizipationsscheine, Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds, Investmentfonds, die die Wertentwicklung eines Index abbildensowie verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Zudem können geeignete Derivate genutzt werden. Die vorgenannten Instrumente werden von Unternehmen und von Emittenten mit Sitz in Deutschland (oder von Unternehmen und Emittenten mit Sitz außerhalb Deutschlands, aber mit überwiegender Geschäftstätigkeit in Deutschland) begeben („deutsche Unternehmen und Emittenten“) bzw. deutsche Unternehmen und Emittenten dienen als Anlage für Investmentfondsanteile oder als Basis für Zertifikate oder Derivate. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in Bankguthaben angelegt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann. Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für Ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und Renten führen soll. A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung bis zu 100% in einer Anlagekategorie (Aktien oder Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein auch kurzfristig Wertschwankungen zu akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet. –– Entwicklung der deutschen Aktien- und Rentenmärkte –– Kontrahentenrisiko 22.Teilfondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,7% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanage ment, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformations systeme. 24.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens je nach Marktlage monatlich anzupas- 73 db PrivatMandat Comfort – PRO USA Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – PRO USA gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds wie ein eigenständiger ten, vorausgesetzt, das tung pro Teilfonds findet Anwendung. eines Umbrella-Fonds Emittent zu betrachPrinzip der Einzelhafim Hinblick auf Dritte Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens auf Basis der „Best of Two-Strategie“ je nach Marktlage monatlich anzupassen. Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien und Renten. In der Anlageklasse Aktien ist der Teilfonds auf den US-amerikanischen Aktienmarkt ausgerichtet, in der Anlageklasse Renten hingegen auf deutsche Staatsanleihen. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B. S&P 500 (währungsgesichert) und/oder iboxx € Sovereign Germany Indizes orientieren. Die Asset Allocation kann mittels ETFs, aber auch durch Derivate oder Wertpapiere, dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zur vollen Höhe des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres wird im Rahmen der „Best of Two-Strategie“ eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenexposure angestrebt. Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% in Wertpapiere, wie z. B. Aktien- und Rentenpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentfonds, wie z. B. Aktien-, Renten-, Geldmarktfonds, und Investmentfondsanteile, die die Wertentwicklung eines Index abbilden. Zudem können geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in Bankguthaben und sonstige zulässige liquide Finanzinstrumente angelegt werden. Um Währungsrisiken zu reduzieren, können Vermögenswerte gegen Euro abgesichert werden. Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann. Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO USA ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Es kann keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und Renten führen soll. A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung auch vollständig in einer Anlagekategorie (Aktien oder Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein Wertschwankungen zu akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet. 74 –– Entwicklung der US-amerikanischen Aktien märkte –– Entwicklung der deutschen Rentenmärkte –– Entwicklung der weltweiten Währungs märkte 22.Teilfondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und Kursinformationssysteme. 24.Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer Für den Teilfonds mit dem Namen db PrivatMandat Comfort – PRO Wachs tumsländer gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil ent haltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. 20.Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All gemeinen Teils gilt Folgendes: Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemein same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds vermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden. Dabei ist jeder Teilfonds wie ein eigenständiger ten, vorausgesetzt, das tung pro Teilfonds findet Anwendung. eines Umbrella-Fonds Emittent zu betrach Prinzip der Einzelhaf im Hinblick auf Dritte Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für ge meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame An lagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpa pieren oder sonstigen Organismen für gemein same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. 21. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db Privat Mandat Comfort – PRO Wachstumsländer ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert auf Erträge legen, die mög lichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Es kann keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und Ren ten führen soll. Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung auch vollständig in einer Anlagekategorie (Aktien oder Renten) investiert sein. Der Anleger muss da her bereit sein Wertschwankungen zu akzeptie ren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet. Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsver mögens auf Basis der „Best of Two-Strategie“ je nach Marktlage monatlich anzupassen. Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocati on zwischen den Anlageklassen Aktien und Ren ten. In der Anlageklasse Aktien ist der Teilfonds auf die Aktienmärkte der Emerging Markets aus gerichtet, in der Anlageklasse Renten hingegen auf deutsche Staatsanleihen. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B. MSCI Emerging Markets Index und/oder iboxx € Sovereign Germany Indizes orientieren. Die Asset Allocation kann insbesondere mittels ETFs, aber auch durch Derivate oder Wertpapiere, dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene As set Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren Wertentwicklung systematisch überge wichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zur vollen Höhe des Teilfondsver mögens betragen. Jeweils am ersten Bankar beitstag eines Kalenderjahres wird im Rahmen der „Best of Two-Strategie“ eine Anpassung auf eine Allokation von 50 % Aktienexposure und 50% Rentenexposure angestrebt. Das Teilfondsvermögen investiert zu mindes tens 70% in Wertpapiere, wie z. B. Aktien- und Rentenpapiere, Geldmarktinstrumente und In vestmentfonds, wie z. B. Aktien-, Renten-, Geld marktfonds, und Investmentfondsanteile, die die Wertentwicklung eines Index abbilden. Zudem können geeignete Derivate genutzt werden. Dar über hinaus können bis zu 30% des Teilfondsver mögens in Bankguthaben und sonstige zulässige liquide Finanzinstrumente angelegt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewe gungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung –– Entwicklung der weltweiten Emerging Mar kets Aktienmärkte –– Entwicklung der deutschen Rentenmärkte –– Entwicklung der weltweiten Währungs märkte 23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,7% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Net to-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kosten pauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kosten pauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: –– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö genswerte des Teilfonds und den Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver wahrung evtl. entstehende Steuern; –– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; –– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskos ten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jah resbericht gesondert auszuweisen. Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investment fonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Bro kern und Händlern angeboten und von der Verwal tungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistun gen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und Kursinformationssysteme. 24.Dauer des Teilfonds 22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro. B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich ei nes Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän dern anfallen. C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück nahmepreis kann sich um Gebühren oder an dere Belastungen reduzieren, die in den je weiligen Vertriebsländern anfallen. 75 db PrivatMandat Comfort 2, Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxemburg Telefon: 00 352 4 21 01-1 016 30524 10 Telefax: 00 352 4 21 01-900