db PrivatMandat Comfort - MMD

Transcrição

db PrivatMandat Comfort - MMD
db PrivatMandat Comfort
Verkaufsprospekt
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital nach Luxemburger Recht
1. April 2011
Für diesen Fonds wird das neben diesem vollständigen Verkaufsprospekt angebotene „Vereinfachte Verkaufsprospekt“ ab dem
1.7.2011 durch das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ (auch sog. „Key Investor Information Document“) ersetzt.
Ab diesem Zeitpunkt ist in diesem vollständigen Verkaufsprospekt
jede Bezugnahme auf das „Vereinfachte Verkaufsprospekt“ als
Bezugnahme auf das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ zu lesen.
: Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte
deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand: 31.1.2011.
Inhalt
Zusätzliche Informationen
für Anleger in der Bundes­
republik Deutschland
Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil
Verkaufsprospekt
Besonderer Teil
db PrivatMandat Comfort –
Garant db PrivatMandat Comfort –
Stabil
db PrivatMandat Comfort –
Stabil II
db PrivatMandat Comfort –
Flexible
db PrivatMandat Comfort –
PRO Global
db PrivatMandat Comfort –
PRO Deutschland
db PrivatMandat Comfort –
PRO USA
db PrivatMandat Comfort –
PRO Wachstumsländer
40
2
7
db PrivatMandat Comfort –
Einkommen (U)
db PrivatMandat Comfort –
Balance (U)
db PrivatMandat Comfort –
Wachstum (U)
db PrivatMandat Comfort –
Dynamik (U)
db PrivatMandat Comfort –
Return
db PrivatMandat Comfort –
Return Plus
40
42
44
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48
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75
Rechtliche Struktur:
SICAV nach Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen.
Allgemeines
Die in diesem Verkaufsprospekt beschriebene
Investmentgesellschaft ist eine in Luxemburg
als SICAV (Société d’Investissement à Capital
Variable) gegründete offene Investmentgesell­
schaft gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes
über die Organismen für die gemeinsame An­
lage von Wertpapieren vom 20. Dezember 2002
(„Gesetz vom 20. Dezember 2002“) und erfüllt
die Vorschriften der Richtlinien 2001/108/EG und
2001/107/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 21. Januar 2002 (OGAW im Sinne
der Richtlinie 85/611/EWG) sowie die Vorschriften
der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Febru­
ar 2008 über bestimmte Definitionen des geän­
derten Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über
Organismen für gemeinsame Anlagen („Groß­
herzogliche Verordnung vom 8. Februar 2008“),
durch die die Richtlinie 2007/16/EG1 („Richtlinie
2007/16/EG“) in Luxemburger Recht umgesetzt
wurde.
Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. in
der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar
2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die Leit­
linien des „Committee of European Securities Re­
gulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument
„CESR’s guidelines concerning eligible assets for
investment by UCITS“ in der jeweils gültigen Fas­
sung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen, die
in Bezug auf die Finanzinstrumente, die für unter
die geänderte Richtlinie 85/611/EWG fallenden
OGAW in Frage kommen, zu beachten sind.2
Die Gesellschaft kann dem Anleger nach freiem
Ermessen einen oder mehrere Teilfonds anbieten
(Umbrella-Konstruktion). Die Gesamtheit der Teil­
fonds ergibt den Umbrellafonds. Im Verhältnis zu
Dritten haften die Vermögenswerte eines Teilfonds
lediglich für die Verbindlichkeiten und Zahlungs­
verpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Es
können jederzeit weitere Teilfonds aufgelegt und/
oder ein oder mehrere bestehende Teilfonds auf­
gelöst oder zusammengelegt werden. Innerhalb
jedes Teilfonds können dem Anleger eine oder
mehrere Anteilklassen angeboten werden (multishare-class-Kontruktion). Die Gesamtheit der An­
teilklassen ergibt den Teilfonds. Es können jeder­
zeit weitere Anteilklassen aufgelegt und/oder eine
oder mehrere bestehende Anteilklassen aufgelöst
oder zusammengelegt werden. Anteilklassen kön­
nen zu Kategorien von Anteilen zusammengefasst
werden.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle
unter der db PrivatMandat Comfort, SICAV errich­
teten Teilfonds. Die jeweiligen Besonderen Rege­
lungen für die einzelnen Teilfonds sind im Beson­
deren Teil des Verkaufsprospekts enthalten.
ichtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März
R
2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG
des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwal­
tungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen
(„Richtlinie 2007/16/EG“).
2
vgl. CSSF-Rundschreiben 08-339 in der jeweils gülti­
gen Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible
assets for investment by UCITS – March 2007, ref.:
CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning eligible
assets for investment by UCITS – The classification
of hedge fund indices as financial indices – July 2007,
ref.: CESR/07-434.
1
1
Zusätzliche Informationen für Anleger
in der Bundesrepublik Deutschland
Die Satzung, der vollständige und vereinfachte Verkaufsprospekt, Halbjahres- und Jahresberichte, die Ausgabe- und
Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen erhältlich.
Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag, der Depotbankvertrag, der Fondsmanagementvertrag und Beratungsverträge
können an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle
der nachfolgend angegebenen Zahl- und Informationsstellen eingesehen werden. Bei den Zahl- und Informations­
stellen werden darüber hinaus die jeweils aktuellen Nettoinventarwerte je Anteil sowie die Ausgabe- und Rückgabepreise der Anteile zur Verfügung gestellt.
Rücknahme- und Umtauschanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen
(Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an
die Anteilinhaber ausgezahlt.
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter www.dws.de veröffentlicht. Etwaige
Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72
D-60486 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Widerrufsrecht gemäß § 126 InvG:
Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume
desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf
binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Wider­
rufsrecht); dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen
Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist
bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d
Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist gegenüber der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxem­
burg, schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine
Begründung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf
Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den
Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile
im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der
Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat.
Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft
verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten
Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden.
2
Kurzangaben über die für die A
­ nleger
­bedeutsamen Steuer­vorschriften
(ab dem 1.1. 2009 geltendes Recht)
Investmentvermögen nach Luxemburger Recht
Allgemeines
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften
gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen
Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem im Verkaufsprospekt beschriebenen
Investmentvermögen mit seinem Steuer­berater
in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche
Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem
Heimatland individuell zu klären.
Das ausländische Investmentvermögen unterliegt in Deutschland keiner Körperschaft- und
­Gewerbesteuer. Die steuerpflichtigen Erträge
des Investmentvermögens werden jedoch beim
Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit
diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen
den Sparer-­Pauschbetrag von jährlich 801 € (für
Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602 € (für zusammen veranlagte
Ehegatten) übersteigen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25% (zuzüglich
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu
den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
auch die vom Investmentvermögen ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge,
der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem
An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese
nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden
bzw. werden.
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen
regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Für den Privatanleger werden bei der Vornahme des Steuerabzugs durch
die inländische depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen
und anrechenbare ausländische Quellensteuern
angerechnet.
Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuer­
satz geringer ist als der Abgeltungsteuersatz
von 25%. In diesem Fall können die Einkünfte
aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuer­
erklärung angegeben werden. Das Finanzamt
setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuer­
satz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an
(sog. Günstigerprüfung).
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem
Steuerabzug unterlegen haben (wie im Falle von
z. B. thesaurierten Erträgen eines ausländischen
Investmentvermögens oder weil ein Gewinn aus
der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der
Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungsteuersatz von 25% oder dem niedrigeren persön­lichen
Steuersatz.
Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen
Steuersatz können Angaben zu den Einkünften
aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im
Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben
(z. B. Spenden) geltend gemacht werden.
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen
steuerlich erfasst. Der Steuerabzug hat in diesem
Fall keine Abgeltungswirkung; eine Verlustverrechnung durch die depotführende Stelle findet nicht
statt. Die steuer­liche Gesetzgebung erfordert zur
Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte
Betrachtung der Ertragsbestandteile.
I
nteile im Privatvermögen
A
(Steuerinländer)
1. Gewinne aus der Veräußerung von Wert­
papieren, Gewinne aus Termingeschäften
und Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigen­
kapitalähnlichen Genussrechten und Invest­
mentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften
sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf
der ­Ebene des Investmentvermögens erzielt
werden, werden beim Anleger nicht erfasst, so­
lange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem
werden die Gewinne aus der Veräußerung der
in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f)
­InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet
werden.
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben,
b) Kapitalforderungen mit fixem oder variablem
Kupon, bei denen die Rückzahlung des ­Kapitals in
derselben Höhe zugesagt oder gewährt wird (z. B.
„normale“ Anleihen, Floater, ­Reverse ­Floater oder
Down-Rating-Anleihen),
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie
oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und
Wandelanleihen,
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)
gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und
f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.
Werden Gewinne aus der Veräußerung der o. g.
Wertpapiere/Kapitalforderungen, Gewinne aus
Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalter­
prämien ausgeschüttet, sind sie ­grundsätzlich
steuer­pflichtig und unterliegen i. d. R. dem
Steuer­abzug von 25% (zuzüglich Solidaritäts­
zuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren
und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch
steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des
Investmentvermögens vor dem 1.1.2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem 1.1.2009
eingegangen wurden. Für Anleger, die Anteile an einem Investmentvermögen nach dem
31.12.2008 erwerben, erfolgt eine fiktive Zurechnung dieser steuerfrei ausgeschütteten Gewinne
bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns
(siehe unten Punkt I 5.).
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o.g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln
(siehe unten Punkt I 2.).
2. Zinsen und zinsähnliche Erträge
sowie in- und ausländische Dividenden
Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie in- und
aus­län­dische Dividenden sind beim Anleger
grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden.
Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie in- und ausländische Dividenden des
Investmentvermögens unterliegen i. d. R. dem
Steuerabzug von 25% (zuzüglich Solidaritäts­
zuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes Investmentvermögen wird der Steuer­
abzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag)
nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenommen. Die dem Steuerabzug unterliegenden
Er­träge werden aber kumuliert und zusammengefasst als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche
Erträge bei Rückgabe / Verkauf der Investment­
anteile über eine inländische depotführende
­Stelle mit dem Steuerabzug belegt.
3. Negative steuerliche Erträge
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung
mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebe­
ne des Investmentvermögens, werden diese
auf Ebene des Investmentvermögens steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des
Investmentvermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der
Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf
den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich
diese negativen Beträge beim Anleger bei der
Einkommensteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Investmentvermögens endet bzw. die
­Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Investmentvermögens erfolgt, für das die negativen
steuerlichen Erträge auf Ebene des Investmentvermögens verrechnet werden. Eine frühere
Geltend­machung bei der Einkommensteuer des
Anlegers ist nicht möglich.
4. Substanzauskehrungen
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar.
Subs­tanzauskehrungen, die der Anleger während
seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem
steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der
Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h. sie erhöhen
den steuerlichen Gewinn.
5. Veräußerungsgewinne
auf Anlegerebene
Werden Anteile an einem Investmentvermögen,
die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, von
einem Privatanleger veräußert, unterliegt der
Veräußerungsgewinn dem Abgeltungsteuersatz
3
von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer).
Werden Anteile an einem Investmentvermögen,
die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, von
­einem Privatanleger innerhalb eines Jahres nach
Anschaffung (Spekulationsfrist) wieder veräußert,
sind Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus
privaten Veräußerungsgeschäften grundsätzlich
steuerpflichtig. Auf solche Ver­äußerungsgewinne
ist der individuelle Steuersatz des Privatanlegers
anzuwenden. Ein Steuerabzug auf solche Ver­
äußerungsgewinne erfolgt nicht. Beträgt der aus
privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Ge­
samtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600,– €,
ist er steuerfrei (Freigrenze). Wird die Freigrenze
überschritten, ist der gesamte private Veräuße­
rungsgewinn steuerpflichtig.
Bei einer Veräußerung der vor dem 1.1.2009 er­
worbenen Anteile außerhalb der Spekulationsfrist
ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei.
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns für
die Abgeltungsteuer sind die Anschaffungskos­
ten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der
Anschaffung und der Veräußerungserlös um den
Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung
zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten ein­
kommensteuerlichen Erfassung von Zwischen­
gewinnen (siehe unten) kommen kann. Zudem
ist der Veräußerungserlös um die thesaurierten
Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits ver­
steuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer
Doppelbesteuerung kommt. Eine Hinzurechnung
zum Veräußerungserlös erfolgt in Höhe der aus­
schüttungsgleichen Erträge der vor der Besitz­
zeit liegenden Geschäftsjahre, die innerhalb der
Besitzzeit ausgeschüttet wurden. Sofern der
An­­­­leger Anteile an einem Investmentvermögen
nach dem 31.12.2008 erworben hat, sind ab dem
1.1.2009 steuerfrei ausgeschüttete Terminge­
schäftsgewinne sowie Gewinne aus der Veräuße­
rung von Wertpapieren dem Veräußerungs­gewinn
hinzuzurechnen.
Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem
31.12.2008 erworbener Fondanteile ist insoweit
steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit
im Fonds entstandenen, noch nicht auf der An­
legerebene erfassten, nach DBA-steuerfreien Er­
träge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger
Immobiliengewinn).
Sofern für die Beteiligung eine Mindestanlage­
summe von 100.000 € oder mehr vorgeschrie­
ben ist oder die Beteiligung natürlicher Personen
von der Sachkunde der Anleger abhängig ist (bei
Anteilsklassen bezogen auf eine Anteils­klasse),
gilt für die Veräußerung oder Rückgabe von An­
teilen, die nach dem 9. November 2007 und
vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, Fol­
gendes: Der Gewinn aus der Veräußerung oder
Rückgabe solcher Anteile unterliegt grundsätzlich
dem Abgeltungsteuersatz von 25%. Der steuer­
pflichtige Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf
oder der Rückgabe der Anteile ist in diesem Fall
jedoch auf den Betrag der auf Fondsebene the­
saurierten Gewinne aus der Veräußerung von
nach dem 31.12.2008 erworbenen Wertpapiere
und der auf Fondsebene thesaurierten Gewinne
aus nach dem 31.12.2008 eingegangenen Ter­
mingeschäften begrenzt. Diese Begrenzung des
steuer­pflichtigen Veräußerungsgewinns erfordert
den Nachweis des entsprechenden Betrags.
4
Nach Auffassung des Bundesfinanzministeri­
ums (BMF-Schreiben vom 22.10.2008) kann für
Anleger, deren Anlagesumme sich tatsächlich
auf einen Betrag i. H. v. mindestens 100.000 €
beläuft, unterstellt werden, dass die Mindest­
anlagesumme i. H. v. 100.000 € vorausgesetzt
ist und von den Anlegern eine besondere Sach­
kunde gefordert wird, wenn das wesentliche
Vermögen eines Investmentvermögens einer
kleinen Anzahl von bis zu zehn Anlegern zuzu­
ordnen ist.
II
nteile im Betriebsvermögen
A
(Steuerinländer)
1. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, ei­
genkapitalähnlichen Genussrechten und Invest­
mentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften
sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf
der Ebene des Investmentvermögens erzielt
werden, werden beim Anleger nicht erfasst,
solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem
werden die Gewinne aus der Veräußerung der
in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f)
InvStG genannten Kapitalforderungen beim An­
leger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet
werden.
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsren­
dite haben,
b) Kapitalforderungen mit fixem oder variab­
lem Kupon, bei denen die Rückzahlung des Ka­
pitals in derselben Höhe zugesagt oder gewährt
wird (z. B. „normale“ Anleihen, Floater, Reverse
Floater oder Down-Rating-Anleihen),
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie
oder eines veröffentlichten Index für eine Mehr­
zahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und
Wandelanleihen,
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat)
gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapi­
tal-Genussrechte und
f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.
Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind
sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksich­
tigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus
Aktien bei Anlegern, die Körperschaften sind,
grundsätzlich steuerfrei; 5% gelten jedoch als
nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Bei sons­
tigen betrieblichen Anlegern (z. B. Einzelunter­
nehmen) sind Veräußerungsgewinne aus Aktien
zu 40% steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Veräu­
ßerungsgewinne aus Renten/Kapitalforderungen,
Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus
Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe
steuerpflichtig.
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalfor­
derungen, die nicht in der o. g. Aufzählung enthal­
ten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln
(siehe unten Punkt II 2.).
2. Zinsen und zinsähnliche Erträge
Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anle­
ger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unab­
hängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder
ausgeschüttet werden. Die zu versteuernden
Zinsen, die aus Zinserträgen i. S. d. § 4h Abs. 3
Satz 3 EStG stammen, sind gemäß § 2 Abs. 2a
InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung
nach § 4h EStG zu berücksichtigen.
Ausgeschüttete Zinsen und zinsähnliche Erträge
unterliegen i. d. R. dem Steuerabzug von 25%
(zuzüglich Solidaritätszuschlag).
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesau­
rierendes Investmentvermögen wird der Steuer­
abzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag)
nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorgenom­
men. Die dem Steuerabzug unterliegenden Erträ­
ge werden aber kumuliert und zusammengefasst
als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge
bei Rückgabe/Verkauf der Investment­anteile über
eine inländische depotführende Stelle mit dem
Steuerabzug belegt.
3. In- und ausländische Dividenden
Dividenden in- und ausländischer Aktiengesell­
schaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen
ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind
mit Ausnahme von Dividenden nach dem REITG
bei Körperschaften grundsätzlich steuerfrei; 5%
­gelten jedoch als nichtabzugsfähige Betriebs­
aus­gaben. Bei sonstigen betrieblichen Anlegern
(z. B. Einzelunternehmen) sind diese Erträge zu
40% steuerfrei (Teileinkünfteverfahren).
Ausgeschüttete inländische und ausländische Di­
videnden unterliegen grundsätzlich dem Steuer­
abzug von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesau­
rierendes Investmentvermögen wird der Steuer­
abzug von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag)
nicht zum Zeitpunkt der Thesaurierung vorge­
nommen. Die dem Steuerabzug unterliegenden
Erträge werden aber kumuliert und zusammen­
gefasst als sog. kumulierte ausschüttungsgleiche
Erträge bei Rückgabe / Verkauf der Investment­
anteile über eine inländische depotführende Stel­
le mit dem Steuerabzug belegt.
4. Negative steuerliche Erträge
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit
gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des
Investmentvermögens, werden diese steuerlich
auf Ebene des Investmentvermögens vorgetra­
gen. Diese können auf Ebene des Investmentver­
mögens mit künftigen gleichartigen positiven steu­
erpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet
werden. Eine direkte Zurechnung der negativen
steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht mög­
lich. Damit wirken sich diese negativen Beträge
beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Kör­
perschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum
(Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des In­
vestmentvermögens endet, bzw. die Ausschüttung
für das Geschäftsjahr des Investmentvermögens
erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge
auf Ebene des Investmentvermögens verrechnet
werden. Eine frühere Geltendmachung bei der
Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des
Anlegers ist nicht möglich.
5. Substanzauskehrungen
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies
bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass
die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz
ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der
Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Aus­
gleichsposten zu bilden ist und damit technisch
die historischen Anschaffungskosten steuer­neu­
tral gemindert werden.
6. Veräußerungsgewinne
auf Anlegerebene
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen
im Betriebsvermögen sind für Körperschaften
grundsätzlich steuerfrei, soweit die Gewinne
aus noch nicht zugeflossenen oder noch nicht
als zugeflossen geltenden Dividenden und aus
realisierten und nicht realisierten Gewinnen
des Investmentvermögens aus in- und ausländischen Aktien herrühren (sogenannter Aktien­
gewinn); 5% des ­Aktiengewinns gelten je­­doch
als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Bei
sonstigen betrieblichen Anlegern (z. B. Einzel­­­­
unternehmen) sind diese Erträge zu 40%
steuer­­frei (Teileinkünfteverfahren).
Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile ist
zudem insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch
nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach DBAsteuer­freien Erträge zurückzuführen ist (sog. besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn).
III A
bstandnahme vom Steuerabzug
bzw. Erstattung einbehaltener
Kapitalertragsteuer
1. Steuerinländer
Verwahrt der inländische Privatanleger die Anteile eines Investmentvermögens in einem inländischen Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft
oder einem anderen Kreditinstitut (Depotfall) und
legt der Privatanleger rechtzeitig einen in ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag
nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung vor, so gilt Folgendes:
–– Im Falle eines (teil-)ausschüttenden Investmentvermögens nimmt das depotführende Kreditinstitut als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand. In
diesem Fall wird dem Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.
Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt
wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über
den einbehaltenen und nicht erstatteten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger
hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im
Rahmen seiner Einkommensteuer-/Körperschaftsteuerveranlagung auf seine persön­liche Steuerschuld anrechnen zu lassen.
2. Steuerausländer
Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden Investmentvermögen im Depot bei
einer inländischen depotführenden Stelle, wird
vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähn­liche Er­
träge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termin­
geschäftsgewinne und Dividenden sowie auf
den im Veräußerungserlös/Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn und Gewinne aus der
Veräußerung der Investmentanteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländer­
eigenschaft nachweist.
Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an thesaurierenden Investmentvermögen im Depot bei
­einer inländischen depotführenden Stelle, wird
vom Steuerabzug auf den im Veräußerungserlös/
Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn,
die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge
sowie Gewinne aus der Veräußerung der Investmentanteile Abstand genommen, sofern er seine
steuerliche Ausländereigenschaft nachweist.
Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig
nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger
gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs gemäß § 37 Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig ist
das Betriebsstättenfinanzamt der depotführenden Stelle.
verhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung
nach Köpfen.
Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
VI Ausländische Quellensteuer
Auf die ausländischen Erträge des Investmentvermögens wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellensteuer auf der Ebene des Investmentvermögens wie Werbungskosten abziehen.
In diesem Fall ist die ausländische Quellen­steuer
auf Anlegerebene weder anrechenbar noch ab­
zugsfähig.
Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht
zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf
Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare Quellensteuer bei ausschüttenden ausländischen Investmentvermögen bereits beim Steuerabzug durch die inländische depotführende Stelle
mindernd berücksichtigt. In allen anderen Fällen
erfolgt ein Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer, so dass diese im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt werden kann.
VII Nachweis Besteuerungsgrundlagen
Die ausländische Investmentgesellschaft hat gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern – soweit das Bundeszentralamt für Steuern dies anfordern sollte – innerhalb von drei Monaten nach
Zugang der Anforderung die Besteuerungsgrundlagen bei (Teil-)Ausschüttung oder Thesaurierung
sowie die als zugeflossen geltenden, aber noch
nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge
nachzuweisen.
IV Solidaritätszuschlag
–– Die depotführende Stelle nimmt Abstand
vom Steuerabzug auf den im Veräußerungs­
erlös/Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinn, die kumulierten ausschüttungsgleichen
Erträge sowie Gewinne aus der Veräußerung der
Investmentanteile.
Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% zu erheben. Der
Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer
und Körperschaftsteuer anrechenbar.
Verwahrt der inländische Anleger Anteile an einem Investmentvermögen, welche er in seinem
Betriebsvermögen hält, in einem inländischen Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem
anderen Kreditinstitut (Depotfall), nimmt das depotführende Kreditinstitut als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand
Fällt kein Steuerabzug an – beispielsweise bei
ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag abzuführen.
–– soweit der Anleger eine entsprechende NVBescheinigung rechtzeitig vorlegt (ob eine umfassende oder nur teilweise Abstandnahme/Erstattung erfolgt, richtet sich nach der Art der jeweiligen
NV-Bescheinigung) bzw.
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer
inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben
wird, wird die darauf entfallende Kirchen­steuer
nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben.
Zu diesem Zweck kann der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religionsangehörigkeit benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem
zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden
Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge
zu den gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten
steht, damit die Kirchensteuer entsprechend
diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und
abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungs-
–– bei Gewinnen aus der Veräußerung von
Wertpapieren, Gewinnen aus Termingeschäften,
Erträgen aus Stillhalterprämien, ausländischen
Dividenden sowie Gewinnen aus der Veräußerung der Investmentanteile, auch ohne Vorlage
einer NV-Bescheinigung, wenn der Anleger eine
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist
oder die Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und der Gläubiger
dies der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck erklärt.
V
Kirchensteuer
Sollten hierdurch betragsmäßige Korrekturen in
der Ertragsrechnung notwendig werden, ist der
Korrekturbetrag in die Bekanntmachung für das
bei Zugang des Verlangens laufende Geschäftsjahr aufzunehmen. Damit treffen die Bereinigungen von Fehlern wirtschaftlich die Anleger, die
zum Zeitpunkt der Fehlerbereinigung an dem
Sondervermögen beteiligt sind. Die steuerlichen
Auswirkungen können entweder positiv oder negativ sein.
VIII Zwischengewinnbesteuerung
Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder
Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie Gewinne
aus der Veräußerung von nicht in § 1 Abs. 3 Satz 3
Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim
Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa
Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren
vergleichbar). Der vom Investmentvermögen erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei Rückgabe
oder Verkauf der Anteile durch Steuerinländer
einkommensteuerpflichtig. Der Steuerabzug auf
den Zwischengewinn beträgt 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischen­
gewinn kann für den Privatanleger im Jahr
der Zahlung einkommensteuerlich als negative
5
Ein­nahme abgesetzt werden. Er wird für den
Privatanleger bereits beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6% (pro
rata temporis) des Entgelts für die Rückgabe
oder Veräußerung des Investmentanteils als
­Zwischengewinn anzusetzen.
IX F
olgen der Verschmelzung von
Investmentvermögen
Werden Investmentvermögen im Rahmen einer
steuerneutralen Übertragung i. S. d. § 17a i. V. m.
§ 14 InvStG auf ein anderes Investmentvermögen
übertragen, ist ein ausschüttendes Investmentvermögen in seinem letzten Geschäftsjahr vor der
Zusammenlegung steuerlich wie ein thesaurierendes Investmentvermögen zu be­handeln. Bei den
Anlegern führt die Zusammenlegung nicht zur Aufdeckung und Besteuerung der in den Anteilen des
übernommenen Investmentvermögens ruhenden
stillen Reserven. Grundsätzlich können sowohl
Fonds des Vertragstyps (z. B. Luxemburger FCP)
und – seit dem 23.7.2009 – Publikums-Fonds in
Rechtsform des Gesellschaftstyps (z. B. Luxemburger SICAV) steuerneutral verschmolzen werden. Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind
nicht mit steuerneutraler Wirkung möglich.
X
ransparente, semitransparente
T
und intransparente Besteuerung
Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze
(sog. transparente Besteuerung) gelten nur, wenn
sämtliche Besteuerungsgrundlagen im ­Sinne des
§ 5 Abs. 1 InvStG bekannt gemacht werden (sog.
steuerliche Bekanntmachungspflicht). Dies gilt
auch insoweit, als das Investmentvermögen Anteile an anderen inländischen Investmentvermögen, EG-Investmentanteilen und ausländischen
Investmentanteilen, die keine EG-Investmentanteile sind, erworben hat (Zielfonds i. S. d. § 10
­InvStG) und diese ihren steuerlichen Bekannt­
machungspflichten nachkommen.
Sofern die Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c
oder f InvStG nicht vorliegen, sind die Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig (sog. ­semitransparente
Besteuerung).
Wird die Bekanntmachungspflicht nach § 5 Abs. 1
InvStG verletzt und handelt es sich nicht um den
Fall der semitransparenten Besteuerung, so sind
die Ausschüttungen und der Zwischengewinn so-
6
wie 70% des Mehrbetrags beim Anleger anzusetzen, der sich zwischen dem ersten und letzten im
Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis des
Investmentanteils ergibt, mindestens aber 6% des
letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises (sog. intransparente Besteuerung). Erfüllt
ein Zielfonds seine Bekanntmachungspflichten
nach § 5 Abs. 1 InvStG nicht, ist für den je­weiligen
Zielfonds ein nach den vorstehenden Grundsätzen zu ermitteltender steuerpflichtiger Ertrag auf
­Ebene des Investmentvermögens anzusetzen.
XI E
U-Zinsrichtlinie/
Zinsinformationsverordnung
Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit
der die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom
3. Juni 2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt
wird, soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen
im Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz, Liechten­
stein, Channel Islands, Monaco und Andorra) hat
die EU Abkommen abgeschlossen, die der EUZinsrichtlinie weitgehend entsprechen.
Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine
im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von einem
deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle handelt) gutgeschrieben erhält, von dem
deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für Steuern und von dort aus letztlich an die
ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet.
Entsprechend werden grundsätzlich Zins­erträge,
die eine natürliche Person in Deutschland von
einem ausländischen Kreditinstitut im europäischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält, von der ausländischen Bank letztlich
an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet.
Alternativ ­behalten einige ausländische Staaten
Quellensteuern ein, die in Deutschland anrechenbar sind.
Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der
Europäischen Union bzw. in den beigetretenen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die
grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land
ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge
erwirtschaften.
U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich
verpflichtet, von den Zinserträgen eine Quellen­
steuer i. H. v. 20% (ab 1.7.2011: 35%) einzubehalten. Der Anleger erhält im Rahmen der steuer­
lichen Dokumentation eine Bescheinigung, mit
der er sich die abgezogenen Quellensteuern im
Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen kann.
Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit,
sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen
Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der
ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut
gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und
stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen Finanzbehörden zu melden.
Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens
15% Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen keine Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der 15%-Grenze eine
Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt für Steuern über den in der Ausschüttung
enthaltenen Zinsanteil aus.
Bei Überschreiten der 40%-Grenze (ab 1.1.2011:
25%-Grenze) ist bei der Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile der Veräußerungserlös
zu melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im Falle der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das
Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds,
erfolgt eine Meldung konsequenterweise nur
im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des
Fondsanteils.
Hinweis:
Die steuerlichen Ausführungen gehen von
der derzeit bekannten Rechtslage aus.
Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder
unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige
Personen. Es kann jedoch keine Gewähr
dafür übernommen werden, dass sich die
steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der
­Finanzverwaltung nicht ändert.
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil
Geschäftsführung und Verwaltung
Investmentgesellschaft
db PrivatMandat Comfort
2, Boulevard Konrad Adenauer
L -1115 Luxemburg
Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft
Klaus-Michael Vogel
Vorsitzender
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der
DWS Investment S.A.
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg
Manfred Bauer
Geschäftsführer der DWS Investment S.A., Luxemburg
Dorothee Wetzel (bis zum 31.12.2010)
DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Silvia Wagner (ab dem 1.1.2011)
DWS Finanz-Service GmbH
Frankfurt am Main
Michael Koschatzki
Direktor der DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Fondsmanager
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 –190
D-60327 Frankfurt am Main
Anlageberater
I.
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
Für sämtliche Teilfonds mit Ausnahme
der Teilfonds
db PrivatMandat Comfort – Garant,
db PrivatMandat Comfort – Stabil,
db PrivatMandat Comfort – Stabil II,
db PrivatMandat Comfort – Flexible,
db PrivatMandat Comfort – PRO Global
sowie db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland.
II.
Alpha Portfolio Advisors GmbH
Wiesbadener Weg 2a
D-65812 Bad Soden
Anlageberater (Fortsetzung)
Für die Teilfonds
db PrivatMandat Comfort – PRO Global
db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland
db PrivatMandat Comfort – PRO USA
und db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer
III.
Keinen Anlageberater haben die Teilfonds
db PrivatMandat Comfort – Garant,
db PrivatMandat Comfort – Stabil,
db PrivatMandat Comfort – Stabil II
sowie db PrivatMandat Comfort – Flexible
Depotbank
State Street Bank Luxembourg S.A.
49, Avenue J. F. Kennedy
L -1855 Luxemburg
Promoter und Verwaltungsgesellschaft
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L -1115 Luxemburg
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft
Klaus Kaldemorgen (bis zum 31.1.2011)
Vorsitzender
DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Wolfgang Matis (ab dem 1.2.2011)
Vorsitzender
Geschäftsführer der DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Ernst Wilhelm Contzen
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg
Heinz-Wilhelm Fesser
Mitglied des Verwaltungsrates der
DWS Investment S.A., Luxemburg
Frank Kuhnke
Mitglied des Verwaltungsrates der
DWS Investment S.A., Luxemburg
Klaus-Michael Vogel
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der
DWS Investment S.A., Luxemburg;
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg
Dorothee Wetzel (ab dem 1.1.2011)
DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Jochen Wiesbach
Geschäftsführer der DWS Finanz-Service GmbH
Frankfurt am Main
7
Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft
Klaus-Michael Vogel
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der
DWS Investment S.A., Luxemburg;
Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der
Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg
Manfred Bauer
Mitglied der Geschäftsleitung der
DWS Investment S.A., Luxemburg
Markus Kohlenbach (ab dem 1.3.2011)
Mitglied der Geschäftsleitung der
DWS Investment S.A., Luxemburg
Doris Marx
Mitglied der Geschäftsleitung der
DWS Investment S.A., Luxemburg
Ralf Rauch
Mitglied der Geschäftsleitung der
DWS Investment S.A., Luxemburg
Wirtschaftsprüfer
KPMG Audit S.à r.l.
9, Allée Scheffer
L -2520 Luxemburg
Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen
Luxemburg
Deutsche Bank Luxembourg S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L -1115 Luxemburg
Deutschland
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72
D-60486 Frankfurt am Main
und deren Filialen
8
Hinweise
Länder- oder Transferrisiko
Rechtsgrundlage des Kaufs von Teilfondsanteilen
ist der aktuell gültige Verkaufsprospekt.
Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund
fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder
überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B.
Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr
konvertierbar ist.
Es ist nicht gestattet, von dem Verkaufsprospekt
abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn und
soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben
werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt
abweichen.
mögensgegenstände oder Märkte erfolgt. Dann
ist das Gesellschaftsvermögen von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte
besonders stark abhängig.
Zinsänderungsrisiko
Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine An­
lage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen kann,
die im Falle von Schwankungen der Zinssätze in
der jeweils für die Wertpapiere oder des jeweiligen Teilfonds maßgeblichen Währung auftreten
können.
Die Satzung, der Verkaufsprospekt und der vereinfachte Verkaufsprospekt sowie Halbjahresund Jahresberichte sind bei der Investmentgesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft und den
Zahlstellen kostenlos erhältlich. Sonstige wichtige Informationen werden den Anteilinhabern in
geeigneter Form von der Verwaltungsgesellschaft
mitgeteilt.
Insbesondere bei der Investition in nicht notierte Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer
verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen
Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß
ausgeführt wird.
Allgemeine Risikohinweise
Rechtliches und steuerliches Risiko
Eine Anlage in die Anteile der Gesellschaft ist
mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a.
Aktien- und Rentenmarktrisiken, Zins-, Kredit-,
Adressenausfall-, Liquiditäts- und Kontrahenten­
risiken sowie Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken
oder politische Risiken umfassen bzw. damit
verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch
zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf
einige dieser Risiken wird nachstehend kurz eingegangen. Potenzielle Anleger sollten sich über
Anlagen und Instrumente, die im Rahmen der
vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden
können, informieren. Auch sollten sich Anleger
über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine
Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von
ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persön­lichen
Finanz- bzw. Steuer­situation und sonstiger Umstände, (ii) die im vorliegenden Verkaufspros­
pekt enthaltenen Informationen und (iii) die
Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds haben
beraten lassen.
Die rechtliche und steuerliche Behandlung von
Fonds kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft
festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Fonds
für vorangegangene Geschäftsjahre kann für den
Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich
nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der
Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl
er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht
in dem Investmentvermögen investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten,
dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte
Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene
Geschäftsjahre, in denen er an dem Investmentvermögen beteiligt war, durch die Rückgabe oder
Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt.
Inflationsrisiko
Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu
führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen als dem eigentlich
zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich
steuerlich veranlagt werden und sich dies beim
einzelnen Anleger negativ auswirkt.
Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb
des für das jeweilige Teilfondsvermögen zulässigen Anlagespektrums kann sich das mit dem
Teilfondsvermögen verbundene Risiko inhaltlich
verändern.
Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds
neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Die Anteile des
Fonds sind Wertpapiere, deren Wert durch
die Kursschwankungen der in ihm enthaltenen Vermögenswerte bestimmt wird. Der
Wert der Anteile kann dementsprechend gegenüber dem Einstandspreis steigen oder
fallen.
Währungsrisiko
Es kann daher keine Zusicherung gegeben
werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Marktrisiko
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der
allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst
wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale
Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.
Abwicklungsrisiko
Sofern Vermögenswerte der Gesellschaft in anderen Währungen als der jeweiligen Teilfondswährung angelegt sind, erhält der jeweilige Teilfonds
die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der
Wert dieser Währung gegenüber der Teilfondswährung, so reduziert sich der Wert des Teilfondsvermögens.
Politisches Risiko/Regulierungsrisiko
Für das Gesellschaftsvermögen dürfen Anlagen
im Ausland getätigt werden. Damit geht das
­Risiko nachteiliger internationaler politischer Entwicklungen, Änderungen der Regierungspolitik,
der Besteuerung und anderer rechtlicher Entwicklungen einher.
Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für
alle Vermögensgegenstände.
Schlüsselpersonenrisiko
Teilfondsvermögen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt,
haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken.
Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue
Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.
Änderung der Anlagepolitik
Änderung des Verkaufsprospektes;
Auflösung oder Verschmelzung
Die Gesellschaft behält sich für den jeweiligen
Teilfonds das Recht vor, das Verkaufsprospekt zu
ändern. Ferner ist es ihr gemäß den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft und des Verkaufsprospektes möglich, Teilfonds ganz aufzulösen, oder es mit einem anderen Fondsvermögen
zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher
das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
Verwahrrisiko
Kreditrisiko
Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus
der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass
die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle
der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder
missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder
eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig
dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden ent­
zogen werden könnten.
Konzentrationsrisiko
Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass
eine Konzentration der Anlage in bestimmte Ver-
Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass
eine solche Anlage Kreditrisiken bergen kann. Anleihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in
Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitätsrating des Emittenten als Messgröße dienen kann.
Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten
mit einem schlechteren Rating begeben werden,
werden in der Regel als Wertpapiere mit einem
höheren Kreditrisiko und mit einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten angesehen
als solche Papiere, die von Emittenten mit einem
besseren Rating begeben werden. Gerät ein Emit-
9
tent von Anleihen bzw. Schuldtiteln in finanzielle
oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, so kann sich
dies auf den Wert der Anleihen bzw. Schuldtitel
(dieser kann bis auf Null sinken) und die auf diese
Anleihen bzw. Schuldtitel geleisteten Zahlungen
auswirken (diese können bis auf Null sinken).
Adressenausfallrisiko
Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte wirken sich auch die besonderen Entwicklungen der jeweiligen Emittenten auf den Kurs
einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl
der Wertpapiere kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Emittenten eintreten.
Risiken im Zusammenhang mit
Derivatgeschäften
Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind
mit folgenden Risiken verbunden:
–– Kursänderungen des Basiswertes können den
Wert eines Optionsrechtes oder Terminkontrakts bis hin zur Wertlosigkeit vermindern.
Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann das
Fondsvermögen ebenfalls Verluste erleiden.
–– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss
eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit
Kosten verbunden.
–– Durch die Hebelwirkung von Optionen kann
der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren
Erwerb der Basiswerte der Fall ist.
–– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass
die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die
Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fondsvermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf
von Optionen besteht die Gefahr, dass das
Fondsvermögen zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem
aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Fondsvermögen erleidet dann einen Verlust in Höhe
der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.
–– Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass das Fondsvermögen infolge einer
unerwarteten Entwicklung des Marktpreises
bei Fälligkeit Verluste erleidet.
Risiko im Zusammenhang mit dem Erwerb
von Investmentfondsanteilen
Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu
berücksichtigen, dass die Fondsmanager der
einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln und daher mehrere Zielfonds gleiche oder
einander entgegen gesetzte Anlagestrategien
verfolgen können. Hierdurch können bestehende
Risiken kumulieren, eventuelle Chancen können
sich gegeneinander aufheben.
Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimm-
10
tes Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätzlich sollen für einen Teilfonds nur solche Wertpapiere erworben werden, die jederzeit wieder
veräußert werden können. Gleichwohl können
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünschten Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher
­engen Marktsegment gehandelt werden, einer
erheblichen Preisvolatilität unterliegen.
Kontrahentenrisiko
Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-Geschäften („Over-the-Counter“) kann der jeweilige
Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner
Kontrahenten und deren Fähigkeit, die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen, ausgesetzt sein.
So kann der Teilfonds beispielsweise Termin-,
Options- und Swap-Geschäfte tätigen oder andere derivative Techniken einsetzen, bei denen der
Teilfonds jeweils dem Risiko unterliegt, dass der
Kontrahent seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt.
Anlagepolitik
Das jeweilige Teilfondsvermögen wird unter
Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung nach den anlagepolitischen Grundsätzen
im jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospektes und in Übereinstimmung mit den
Anlagemöglichkeiten und -beschränkungen des
Artikels 2 des Verkaufsprospektes – Allgemeiner
Teil angelegt.
Einsatz von Derivaten
Der jeweilige Teilfonds kann – vorbehaltlich eines
geeigneten Risikomanagementsystems – in jeg­
lichen Derivaten investieren, die von Vermögensgegenständen, die für den jeweiligen Teilfonds
erworben werden dürfen, oder von anerkannten
Finanzindizes, Zinssätzen, Wechselkursen oder
Währungen abgeleitet sind. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und
Swaps sowie Kombinationen hieraus. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden,
sondern können einen Teil der Anlagestrategie
darstellen.
Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der
Anlagegrenzen eingesetzt und dient der effizienten Verwaltung des Teilfondsvermögens sowie
zum Laufzeiten- und Risikomanagement der Anlagen.
Swaps
Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung
des jeweiligen Teilfonds im Rahmen der Anlagegrundsätze unter anderem
––
––
––
––
Zins-,
Währungs-,
Equity- und
Credit Default-Swapgeschäfte
Swaptions
Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflichtung, zu
einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer
bestimmten Frist in einen hinsichtlich der Konditionen genau spezifizierten Swap einzutreten.
Credit Default Swaps
Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es
ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf andere zu übertragen. Im Gegenzug
zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der
Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen Vertragspartner.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps
entsprechend.
In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente
Die Verwaltungsgesellschaft kann die vorstehend beschriebenen Finanzinstrumente auch
erwerben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft
sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, auch nur
teilweise in Wertpapieren enthalten sein (z.B.
Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen
und Risiken gelten für solche verbrieften Finanz­
instrumente entsprechend, jedoch mit der
Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften
Finanzinstrumenten auf den Wert des Wertpapiers beschränkt ist.
OTC-Derivatgeschäfte
Die Verwaltungsgesellschaft darf sowohl Derivatgeschäfte tätigen, die an einer Börse zum Handel
zugelassen oder in einen anderen organisierten
Markt einbezogen sind, als auch so genannte
over-the-counter (OTC)-Geschäfte.
Anlage in Anteilen an Zielfonds
Wird das Teilfondsvermögen in Anteile anderer
Fonds angelegt, die unmittelbar oder mittelbar
von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit
der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder
durch eine wesentliche direkte oder indirekte
Beteiligung verbunden ist, so werden durch die
Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von
Anteilen anderer Fonds dem Teilfondsvermögen
keine Gebühren belastet.
Soweit die Teilfonds in Anteile an Zielfonds anlegen, die von anderen Gesellschaften aufgelegt
oder verwaltet werden, ist zu berücksichtigen,
dass gegebenenfalls zusätzliche Ausgabe- bzw.
Rücknahmegebühren dem Teilfondsvermögen
berechnet werden.
abschließen.
Die Anlage in Zielfonds führt zu Kostendoppelbelastungen, insbesondere zu doppelten Verwaltungsvergütungen, da sowohl auf der Ebene des
Teilfonds als auch auf der Ebene eines Zielfonds
Gebühren anfallen.
Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen
die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermögensgegenstände oder Risiken zwischen den
Vertragspartnern ausgetauscht werden.
Bei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds kann
es daher zu der Erhebung einer Verwaltungsvergütung auch auf der Ebene dieser Zielfonds
kommen. Der Teilfonds wird dabei nicht in Ziel-
fonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung in
bestimmter Höhe unterliegen. Nähere Angaben
zur maximalen Verwaltungsvergütung der Zielfonds befinden sich im nachfolgenden Abschnitt
des jeweiligen Teilfonds „Auf einen Blick“. Im Jahresbericht wird angegeben, wie hoch der Anteil
der Verwaltungsvergütung maximal ist, welche
einerseits die Teilfonds sowie andererseits die
Zielfonds zu tragen haben.
Risikomanagement
Im Rahmen des jeweiligen Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren eingesetzt, welches
es der Verwaltungsgesellschaft ermöglicht, das
mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie deren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen
und zu messen. Es wird ein Verfahren eingesetzt,
das eine präzise und unabhängige Bewertung
des Wertes der OTC-Derivate erlaubt.
Die Verwaltungsgesellschaft überwacht den jeweiligen Teilfonds gemäß des Rundschreibens
der Commission de Surveillance du Secteur
­Financier („CSSF“) 07/308 vom 2. August 2007
nach den Anforderungen des komplexen Ansatzes und stellt für den jeweiligen Teilfonds sicher,
dass das mit derivativen Finanzinstrumenten
verbundene Gesamtrisiko 100% des Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreitet und dass
somit das Risiko des Fonds insgesamt 200% des
Netto-Teilfondsvermögens nicht übersteigt.
Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit für einen
Teilfonds, 10% des Netto-Teilfondsvermögens zu
entleihen, sofern es sich um temporäre Kreditaufnahmen handelt und diese Kreditaufnahmen
nicht Anlagezwecken dienen.
Ein entsprechend erhöhtes Gesamtengagement
von bis zu 210% kann die Chancen wie auch die
Risiken einer Anlage signifikant erhöhen (vgl. insbesondere Risikohinweise im Abschnitt „Risiken
im Zusammenhang mit Derivatgeschäften“).
Potenzielle Interessenkonflikte
Die Verwaltungsratsmitglieder der Investmentgesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft, der
Fondsmanager, die benannten Vertriebsstellen
und die mit der Durchführung des Vertriebs beauftragten Personen, die Depotbank, der Transfer
Agent, der Anlageberater, die Anteilinhaber sowie
sämtliche Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Vertreter oder Beauftragte der zuvor
genannten Stellen und Personen („Verbundene
Personen“) können:
a) untereinander jedwede Art von Finanz- und
Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen oder entsprechende Verträge
eingehen, unter anderem solche, die auf
Wertpapieranlagen oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder
einen Organismus gerichtet sind, deren
bzw. dessen Anlagen Bestandteil des jeweiligen Teilfondsvermögens sind, oder an
solchen Geschäften und Transaktionen beteiligt sein; und/oder
b) auf eigene Rechnung oder auf Rechnung
Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere
oder Vermögenswerte der gleichen Art
wie die Bestandteile des jeweiligen Teil-
fondsvermögens tätigen und mit diesen
handeln; und/oder
c) im eigenen oder fremden Namen am
Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder
sons­tigen Anlagen an oder von der Investmentgesellschaft teilnehmen, über die
oder gemeinsam mit dem Fondsmanager,
die benannten Vertriebsstellen und die mit
der Durchführung des Vertriebs beauftragten Personen, der Depotbank, dem Anlageberater oder ­einer Tochtergesellschaft,
einem verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten derselben;
Vermögenswerte des jeweiligen Teilfondsvermögens in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren können bei einer Verbundenen Person hinterlegt werden im Einklang mit den gesetzlichen
Bestimmungen betreffend die Depotbank. Liquide
Mittel des jeweiligen Teilfondsvermögens können
in von einer Verbundenen Person ausgegebene
Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen
angelegt werden. Auch Bank- oder vergleichbare
Geschäfte können mit oder durch eine Verbundene Person getätigt werden. Gesellschaften der
Deutschen Bank-Gruppe und/oder Angestellte,
Vertreter, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften von Gesellschaften der Deutschen Bank Gruppe („DB-Konzernangehörigen”)
können Kontrahenten bei Derivatetransaktionen
oder -kontrakten der Investmentgesellschaft sein
(„Kontrahent”). Weiterhin kann in einigen Fällen
ein Kontrahent zur Bewertung solcher Derivatetransaktionen oder -kontrakte erforderlich sein.
Diese Bewertungen können als Grundlage für die
Berechnung des Wertes bestimmter Vermögenswerte des jeweiligen Teilfondsvermögens dienen.
Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist
sich bewusst, dass DB-Konzernangehörige möglicherweise in einen Interessenkonflikt geraten,
wenn sie als Kontrahent auftreten und/oder solche Bewertungen erstellen. Die Bewertung wird
angepasst und nachvollziehbar durchgeführt. Der
Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist indes der Ansicht, dass diese Konflikte angemessen
gehandhabt werden können, und geht davon aus,
dass der Kontrahent die Eignung und Kompetenz
zur Erstellung solcher Bewertungen besitzt.
Nach Maßgabe der jeweils getroffenen Vereinbarungen können DB-Konzernangehörige auch als
Verwaltungsratsmitglied, Vertriebsstelle, Untervertriebsstelle, Depotbank, Fondsmanager oder
Anlageberater auftreten und der Investmentgesellschaft Unterverwahrungsdienste anbieten.
Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft ist
sich bewusst, dass auf Grund der Funktionen, die
DB-Konzernangehörige im Zusammenhang mit
der Investmentgesellschaft erfüllen, Interessenkonflikte entstehen können. Für solche Fälle hat
sich jeder DB-Konzernangehöriger verpflichtet,
sich in angemessenem Rahmen um die gerechte
Lösung derartiger Interessenkonflikte (im Hinblick auf ihre jeweiligen Pflichten und Aufgaben)
sowie darum zu bemühen, dass die Interessen
der Investmentgesellschaft und der Anteilinhaber
nicht beeinträchtigt werden. Der Verwaltungsrat
der Investmentgesellschaft ist der Ansicht, dass
die DB-Konzernangehörigen über die nötige Eignung und Kompetenz zur Erfüllung dieser Aufgaben verfügen.
Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft
ist der Meinung, dass die Interessen der Invest-
mentgesellschaft und der o.g. Stellen kollidieren
können. Die Investmentgesellschaft hat angemessene Maßnahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Bei unvermeidbaren
Interessenkonflikten wird der Verwaltungsrat der
Investmentgesellschaft sich darum bemühen,
diese zu Gunsten des Fonds zu lösen.
Für jeden Teilfonds können in Bezug auf das jeweilige Teilfondsvermögen Geschäfte mit oder
zwischen Verbunden Personen getätigt werden,
sofern solche Geschäfte im besten Interesse der
Anleger erfolgen.
Der Anlageberater berät den Fondsmanager und
ist gleichzeitig auch Portfoliomanager für seine
Kunden mit individuellen Vermögensverwaltungen
(„Einzelkunden“), die die gleiche (Grund-) Investmentstrategie wie die Teilfonds verfolgen. Interessenkonflikte mit eventuellen Kursnachteilen für
die Teilfonds könnten sich etwa daraus ergeben,
dass die Einzelkunden zeitlich früher investiert
sein könnten als der Teilfonds, an dem der Anleger
beteiligt ist und auch dadurch, dass Einzelkunden
bereits Investmenttitel in ihren Portfolien halten
können, die dem Fondsmanager für die Teilfonds
vom Anlageberater empfohlen werden.
Benannte Anlageberater verfügen über die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen
für Ihre Beratung.
Bekämpfung der Geldwäsche
Die Transferstelle kann die Identitätsnachweise
verlangen, die sie zur Einhaltung der in Luxemburg geltenden Gesetze zur Bekämpfung der
Geldwäsche für notwendig hält. Bestehen hinsichtlich der Identität eines Anlegers Zweifel oder
liegen der Transferstelle keine ausreichenden
Angaben zur Identitätsfeststellung vor, so kann
diese weitere Auskünfte und/oder Unterlagen
verlangen, um die Identität des Anlegers zweifelsfrei feststellen zu können. Wenn der Anleger
die Übermittlung der angeforderten Auskünfte
und/oder Unterlagen verweigert bzw. versäumt,
kann die Transferstelle die Eintragung der Daten
des Anlegers in das Anteilinhaberregister der
Gesellschaft verweigern oder verzögern. Die der
Transferstelle übermittelten Auskünfte werden
ausschließlich zur Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche eingeholt.
Die Transferstelle ist außerdem verpflichtet, die
Herkunft der von einem Finanzinstitut vereinnahmten Gelder zu überprüfen, es sei denn, das
betreffende Finanzinstitut ist einem zwingend
vorgeschriebenen Identitätsnachweisverfahren
unterworfen, welches dem Nachweisverfahren
nach Luxemburger Recht gleichwertig ist. Die Bearbeitung von Zeichnungsanträgen kann ausgesetzt werden, bis die Transferstelle die Herkunft
der Gelder ordnungsgemäß festgestellt hat.
Erst- bzw. Folgezeichnungsanträge für Anteile
können auch indirekt, d.h. über die Vertriebsstellen gestellt werden. In diesem Fall kann die Transferstelle unter folgenden Umständen bzw. unter
den Umständen, die nach den in Luxemburg geltenden Geldwäschevorschriften als ausreichend
gelten, auf die vorgenannten vorgeschriebenen
Identitätsnachweise verzichten:
–– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle abgewickelt wird, die unter der
11
Aufsicht der zuständigen Behörden steht, deren Vorschriften ein Identitätsnachweisverfahren für Kunden vorsehen, das dem Nachweisverfahren nach Luxemburger Recht zur
Bekämpfung der Geldwäsche gleichwertig
ist, und denen die Vertriebsstelle unterliegt;
–– wenn ein Zeichnungsantrag über eine Vertriebsstelle abgewickelt wird, deren Muttergesellschaft unter der Aufsicht der zuständigen Behörden steht, deren Vorschriften ein
Identitätsnachweisverfahren für Kunden vorsehen, das dem Nachweisverfahren nach Luxemburger Recht gleichwertig ist und der Bekämpfung der Geldwäsche dient, und wenn
das für die Muttergesellschaft geltende Recht
bzw. die Konzernrichtlinien ihren Tochtergesellschaften oder Niederlassungen gleichwertige Pflichten auferlegen.
Bei Ländern, von denen die Empfehlungen der
„Financial Action Task Force“ (FATF) ratifiziert
wurden, wird grundsätzlich davon ausgegangen,
dass den auf dem Finanzsektor geschäftlich
­tätigen natürlichen bzw. juristischen Personen
von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden
in diesen Ländern Vorschriften zur Durchführung
von Identitätsnachweisverfahren für ihre Kunden auferlegt werden, die dem nach Luxemburger Recht vorgeschriebenen Nachweisverfahren
gleich­wertig sind.
Die Vertriebsstellen können Anlegern, die Anteile
über sie beziehen, einen Nominee-Service zur
Verfügung stellen. Anleger können dabei nach
eigenem Ermessen entscheiden, ob sie diesen
Service in Anspruch nehmen, bei dem der Nominee die Anteile in seinem Namen für und im
Auftrag der Anleger hält; letztere sind jederzeit
berechtigt, das unmittelbare Eigentum an den
Anteilen zu fordern. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen bleibt es den Anlegern unbenommen, Anlagen direkt bei der Gesellschaft zu
tätigen, ohne den Nominee-Service in Anspruch
zu nehmen.
Datenschutz
Die persönlichen Daten der Anleger in den Antragsformularen sowie die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft und/oder
dem Transfer Agent erfassten anderen Informationen werden von der Gesellschaft, dem Transfer
Agent, anderen Unternehmen von DWS Investments, der Depotbank und den Finanzvermittlern
der Anleger erfasst, gespeichert, abgeglichen,
übertragen und anderweitig bearbeitet und verwendet („bearbeitet“). Diese Daten werden für
die Zwecke der Kontenführung, die Untersuchung
von Geldwäscheaktivitäten, die Steuerfeststellung gemäß EU-Richtlinie 2003/48/EG über die
Besteuerung von Zinserträgen und die Entwicklung der Geschäftsbeziehungen verwendet.
Zu diesem Zweck können die Daten, um die Akti­
vitäten der Gesellschaft zu unterstützen (z.B. Kundenkommunikationsagenten und Zahlstellen), auch
an von der Gesellschaft oder dem Transfer Agent
beauftragte Unternehmen weitergeleitet werden.
Orderannahmeregelung
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten
Anteilwertes. Einzelheiten sind für den jeweiligen
12
Teilfonds im jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospektes festgelegt.
Market Timing
Die Investmentgesellschaft lässt keine mit dem
Market Timing verbundenen Praktiken zu und
behält sich das Recht vor, Zeichnungs- und Umtauschaufträge abzulehnen wenn sie vermutet,
dass solche Praktiken eingesetzt werden. Die
Investment­gesellschaft wird gegebenenfalls die
notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die anderen Anleger des jeweiligen Teilfonds zu schützen.
Late Trading
Unter Late Trading ist die Annahme eines Auftrages nach Ablauf der entsprechenden Annahmefristen am jeweiligen Bewertungstag sowie die
Ausführung eines solchen Auftrags zu dem an
diesem Tag geltenden Preis auf Basis des Netto­
inventarwerts zu verstehen. Die Praktik des Late
Trading ist nicht zulässig, da sie die Bestimmungen des Verkaufsprospekts des Fonds verletzt,
die vorsehen, dass ein nach der Limitzeit der
Auftragsannahme eingegangener Auftrag zu dem
Preis ausgeführt wird, der auf dem nächstgeltenden Anteilwert basiert.
Total Expense Ratio
Total Expense Ratio (TER) ist definiert als das
Verhältnis der Ausgaben des jeweiligen Teilfonds
zum durchschnittlichen Fondsvermögen, mit Ausnahme der angefallenen Transaktionskosten. Die
effektive TER wird jährlich berechnet und im Jahresbericht veröffentlicht.
Rückzahlung von vereinnahmter
Verwaltungsvergütung an bestimmte Anleger
Die Investmentgesellschaft kann nach ihrem freien
Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise
Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsvergütung an diese Anleger vereinbaren. Das kommt
insbesondere dann in Betracht, wenn institutionelle
Anleger direkt Großbeträge nachhaltig investieren.
Ansprechpartner bei der DWS Investment S.A. für
diese Fragen ist der Bereich „Institutional Sales“.
Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere
und Finanzinstrumente
Die Verwaltungsgesellschaft wird Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente für Rechnung des Fondsvermögens direkt bei
Brokern und Händlern aufgeben. Sie schließt mit
diesen Brokern und Händlern Vereinbarungen zu
marktüblichen Konditionen ab, die im Einklang mit
erstklassigen Ausführungsstandards stehen. Bei
der Auswahl des Brokers oder Händlers berücksichtigt die Verwaltungsgesellschaft alle relevanten
Faktoren, wie etwa die Bonität des Brokers oder
Händlers und die Qualität der Marktinformationen,
der Analysen sowie der zur Verfügung gestellten
Ausführungskapazitäten.
Zusätzlich werden von der Verwaltungsgesellschaft
derzeit Vereinbarungen abgeschlossen, in deren
Rahmen sie von Brokern und Händlern angebotene geldwerte Vorteile in Anspruch nehmen und
nutzen kann. Diese Dienstleistungen – zu deren
Einbehalt die Verwaltungs­gesellschaft berechtigt
ist (siehe dazu Artikel 13 im „Verkaufspros­pekt“, der
die Vergütungen und Aufwendungserstattungen
zum Gegenstand hat) – beinhalten von den Brokern und Händlern selbst oder von Dritten erstellte
Leistungen. Diese Leistungen können zum Beispiel
die folgenden sein: spezielle Beratung hinsichtlich
der Ratsamkeit des Handels mit einer Anlage oder
hinsichtlich deren Bewertung, Analysen und Beratungsleistungen, wirtschaftliche und politische
Analysen, Portfolioanalysen (einschließlich Bewertung und Performancemessung), Marktanalysen,
Markt- und Kursinformationssysteme, Informationsdienste, Computer-Hardware und -Software
oder jegliche sonstigen Informationsmöglichkeiten, in dem Umfang, in dem sie verwendet werden, um den Anlageentscheidungsprozess und die
Erfüllung der von der Verwaltungsgesellschaft geschuldeten Leistungen bezüglich der Anlagen des
Investmentfonds zu unterstützen. Dies bedeutet,
dass Brokerleistungen unter Umständen nicht auf
die allgemeine Analyse beschränkt sind, sondern
auch spezielle Dienste wie Reuters und Bloomberg umfassen können. Die Vereinbarungen mit
Brokern und Händlern können die Bestimmung
enthalten, dass die Händler und Broker umgehend
oder später Teile der für den Kauf oder Verkauf von
Vermögenswerten gezahlten Provisionen an Dritte
weiterleiten, die der Verwaltungsgesellschaft die
zuvor erwähnten Dienstleistungen zur Verfügung
stellen.
Die Verwaltungsgesellschaft hält bei der Inanspruchnahme dieser Vorteile (häufig auch
als Soft-Dollars bezeichnet) alle geltenden
aufsichtsrechtlichen und Branchenstandards
ein. Insbesondere werden von der Verwaltungsgesellschaft keine Vorteile angenommen
und keinerlei Vereinbarungen über den Erhalt
derartiger Vorteile abgeschlossen, wenn diese
Vereinbarungen sie nach vernünftigem Ermessen nicht bei ihrem Anlageentscheidungsprozess unterstützen. Voraussetzung ist, dass die
Verwaltungsgesellschaft jederzeit dafür sorgt,
dass die Transaktionen unter Berücksichtigung
des betreffenden Marktes zum betreffenden
Zeitpunkt für Transaktionen der betreffenden Art
und Größe zu den bestmöglichen Bedingungen
ausgeführt werden und dass keine unnötigen
Geschäfte abgeschlossen werden, um ein Recht
auf derartige Vorteile zu erwerben.
Güter und Dienstleistungen, die im Rahmen von
solchen Vereinbarungen empfangen werden, dürfen keine Reisen, Unterbringung, Unterhaltung,
allgemeinen Verwaltungsgüter und -dienstleistungen, allgemeine Büroausrüstung oder -räumlichkeiten, Mitgliedsbeiträge, Mitarbeitergehälter
oder direkten Geldzahlungen sein.
Provisionsteilung
Die Verwaltungsgesellschaft kann Vereinbarungen
im Sinne des vorstehenden Absatzes „Kauf- und
Verkaufsorders für Wertpapiere und Finanzinstrumente“ mit ausgewählten Brokern abschließen,
in deren Rahmen der jeweilige Broker Teile der
von ihm gemäß der betreffenden Vereinbarung
erhaltenen Zahlung, die die Verwaltungsgesellschaft für den Erwerb oder die Veräußerung von
Vermögenswerten leistet, entweder direkt oder
mit zeitlicher Verzögerung an Dritte weiterleitet,
die Research- oder Analysedienstleistungen für
die Verwaltungsgesellschaft erbringen. Diese
Leistungen werden von der Verwaltungsgesellschaft zum Zweck der Verwaltung des Investmentfonds genutzt (so genannte Provisionsteilungsvereinbarung). Zur Klarstellung gilt, dass die
Verwaltungsgesellschaft diese Dienstleistungen
entsprechend und ausschließlich im Einklang mit
den im Abschnitt „Kauf- und Verkaufsorders für
Wertpapiere und Finanzinstrumente“ dargelegten Bedingungen nutzt.
Regelmäßiger Sparplan oder Entnahmepläne
Regelmäßige Sparpläne oder Entnahmepläne
werden in bestimmten Ländern angeboten, in
denen der jeweilige Teilfonds über eine Zulassung zum öffentlichen Vertrieb verfügt. Nähere
Angaben hierzu sind jederzeit auf Anfrage von
der Verwaltungsgesellschaft oder den jeweiligen
Vertriebsstellen in den Vertriebsländern des jeweiligen Teilfonds erhältlich.
Die hier genannten Informationen und Anteile
des Fondsvermögens sind nicht für den Vertrieb
in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an
US-Personen bestimmt (dies betrifft Personen,
die Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von
Amerika sind oder dort ihr Domizil haben, sowie
Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die gemäß der Gesetze der Vereinigten
Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates,
Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten
Staaten gegründet wurden). Dementsprechend
werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch an oder für Rechnung von
US-Personen angeboten oder verkauft. Spätere
Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten
Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind
unzulässig.
Verkaufsbeschränkung
Die ausgegebenen Anteile der Investmentgesellschaft dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig
ist. Sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft
oder einem von ihr beauftragten Dritten eine
Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens der
örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde und
der Verwaltungsgesellschaft vorliegt, handelt es
sich bei diesem Prospekt nicht um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen bzw. darf dieser Prospekt nicht zum Zwecke
eines solchen öffentlichen Angebots verwendet
werden.
Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten
Staaten von Amerika verbreitet werden. Die Verteilung dieses Prospekts und das Angebot der
Anteile kann auch in anderen Rechtsordnungen
Beschränkungen unterworfen sein.
Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne
der US-Regelung No. 2790 der „National Association Security Dealers“ (NASD 2790) anzusehen
sind, haben ihre Anlagen in dem Fondsvermögen
der Verwaltungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen.
Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt nur von
Personen verwendet werden, die dafür über eine
ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Verwaltungsgesellschaft (direkt oder indirekt über entsprechend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen.
Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die nicht
in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den Unter­
lagen enthalten sind, sind von der Verwaltungsgesellschaft nicht autorisiert.
Die Unterlagen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft öffentlich zugänglich.
Die deutsche Fassung des Verkaufsprospekts ist
maßgeblich. Die Verwaltungsgesellschaft kann
im Hinblick auf Anteile des Fonds, die an Anleger in dem jeweiligen Land verkauft wurden,
für sich selbst und den Fonds Übersetzungen in
­Sprachen solcher Länder als verbindlich erklären,
in welchen solche Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind.
Börsen und Märkte
Die Verwaltungsgesellschaft hat keine Kenntnis
davon, dass die Anteile der Fondsvermögen an
einer Börse oder einem organisierten Markt gehandelt werden.
Die Verwaltungsgesellschaft kann die Anteile
der Fondsvermögen an einer Börse zur Notierung zulassen oder an organisierten Märkten
handeln lassen; derzeit macht die Verwaltungsgesellschaft von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.
Anlegerprofile
Die Definitionen der nachfolgenden Anlegerprofile wurden unter der Voraussetzung von
normal funktionierenden Märkten erstellt. Im
Falle von unvorhersehbaren Marktsituationen
und Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können sich jeweils weitergehende Risiken ergeben.
Anlegerprofil „sicherheitsorientiert“
Der Fonds ist für den sicherheitsorientierten
Anleger mit geringer Risikoneigung konzipiert,
der eine stetige Wertentwicklung, aber auf
niedrigem Zinsniveau, zum Anlageziel hat. Kurzfristige moderate Schwankungen sind möglich,
aber mittel- bis langfristig ist kein Kapitalverlust
zu erwarten.
Anlegerprofil „renditeorientiert“
Der Fonds ist für den renditeorientierten Anleger konzipiert, der Kapitalwachstum durch Zinserträge und mögliche Kursgewinne erzielen
will. Den Ertragserwartungen stehen moderate
Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich
sowie geringe Bonitätsrisiken gegenüber, sodass Kursverluste mittel- bis langfristig unwahrscheinlich sind.
Anlegerprofil „wachstumsorientiert“
Der Fonds ist für den wachstumsorientierten
Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung
über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der
Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und
Währungschancen erreichen will. Sicherheit
und Liquidität werden den Ertragsaussichten
untergeordnet. Damit verbunden sind höhere
Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich
sowie Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten führen können.
Anlegerprofil „risikoorientiert“
Der Fonds ist für den risikoorientierten Anleger konzipiert, der ertragsstarke Anlageformen
sucht, um gezielt Ertragschancen zu verbessern
und hierzu unvermeidbare auch vorübergehend
hohe Wertschwankungen spekulativer Anlagen
in Kauf nimmt. Hohe Risiken aus Kursschwankungen sowie hohe Bonitätsrisiken machen
zeitweise Kursverluste wahrscheinlich, ferner
steht der hohen Ertragserwartung und Risikobereitschaft die Möglichkeit von hohen Verlusten des eingesetzten Kapitals gegenüber.
13
db PrivatMandat Comfort auf einen Blick
Die Investmentgesellschaft db PrivatMandat Comfort besteht zurzeit aus den Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Einkommen (U),
db PrivatMandat Comfort – Balance (U), db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U), db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U), db PrivatMandat
Comfort – Return, db PrivatMandat Comfort – Return Plus, db PrivatMandat Comfort – Garant, db PrivatMandat Comfort – Stabil,
db PrivatMandat Comfort – Stabil II, db PrivatMandat Comfort - Flexible, db PrivatMandat Comfort – PRO Global, db PrivatMandat Comfort
– PRO Deutschland, db PrivatMandat Comfort – PRO USA und db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer.
db PrivatMandat Comfort – Einkommen (U) auf einen Blick
Anlagepolitik
Anlage zu mindestens 60% in überwiegend Renten-,
Geldmarkt- und Immobilienwerte, ferner in Aktienwerte,
v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes für diesen Teilfonds
LU0193173076
A0B5HZ
EUR
16.8.2004
103,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
bis zu 1,5%
ISIN-Code
Wertpapierkennnummer
Teilfondswährung
Auflegungsdatum
Erstausgabepreis
Anteilwertberechnung
Ausgabeaufschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an ­einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages
abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
renditeorientiert
*Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben werden. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 60%
JP Morgan EMU Bond Index 1–10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 11% Dow Jones Euro
Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 6% Standard & Poor’s 500 Aktienindex (Price Index), 3% MSCI
Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es
kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden,
sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet
und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa
angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen
Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen
Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über
der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden
Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.
14
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
EINKOMMEN (U) vs. Vergleichsindex
Wertentwicklung im Überblick
in %
16
+14,0
12
+7,9
8
4
0
+5,8
+3,9
+1,1 +0,4
-4
-8
+6,6
-2,9
6 Monate
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
db PrivatMandat Comfort – Einkommen (U)
Vergleichsindex:
11% DJ EURO STOXX 50, 6% S&P 500,
3% MSCI AC Asia, 60% JP Morgan EMU Bond
Index 1-10 J, 20% 1M Euribor
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
db PrivatMandat Comfort – Balance (U) auf einen Blick
Anlagepolitik
Anlage zu höchstens 60% in Aktienwerte und mindestens
zu 40% in überwiegend Renten-, Geldmarkt- und Immobilienwerte v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß Artikel 21
des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes für diesen
Teilfonds
LU0193173159
A0B5H0
EUR
16.8.2004
104,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
bis zu 2%
ISIN-Code
Wertpapierkennnummer
Teilfondswährung
Auflegungsdatum
Erstausgabepreis
Anteilwertberechnung
Ausgabeaufschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an ­einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages
abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
wachstumsorientiert
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
BALANCE (U) vs. Vergleichsindex
Wertentwicklung im Überblick
in %
15
+10,5
10
5
0
-5
+2,6
+0,8
-0,4
-4,3
-10
-15
+8,3
+8,4
-11,0
6 Monate
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
db PrivatMandat Comfort – Balance (U)
Vergleichsindex:
22% DJ EURO STOXX 50, 12% S&P 500,
6% MSCI AC Asia, 40% JP Morgan EMU
Bond Index 1-10 J, 20% 1M Euribor
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
*Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 40% JP Morgan
EMU Bond Index 1–10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 22% Dow Jones Euro Stoxx 50
­Aktienindex (Price Index), 12% Standard & Poor’s 500 Aktienindex (Price Index), 6% MSCI Asia
Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann
auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet
und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa
angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen
Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen
Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über
der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden
Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
15
db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U) auf einen Blick
Anlagepolitik
Anlage zu höchstens 80% in Aktienwerte und zu mindestens 20% in überwiegend Renten-, Geldmarkt- und
Immobilienwerte, v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß
Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes
für diesen Teilfonds
LU0193173233
A0B5H1
EUR
16.8.2004
105,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
bis zu 2,5%
ISIN-Code
Wertpapierkennnummer
Teilfondswährung
Auflegungsdatum
Erstausgabepreis
Anteilwertberechnung
Ausgabeaufschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,8% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an ­einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages
abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
wachstumsorientiert
*D
arüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt
1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 20% JP Morgan EMU
Bond Index 1–10 Jahre Rentenindex (Performance Index) 33% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktien­index
(Price Index), 18% Standard & Poor’s 500 Aktienindex (Price Index), 9% MSCI Asia Aktienindex (Price
Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer
Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur
Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während
des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher
zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst.
Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am
Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen
werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt
werden.
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
16
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
WACHSTUM (U) vs. Vergleichsindex
Wertentwicklung im Überblick
in %
18
9
0
-9
+12,9 +10,8
+1,7
+0,4
-1,3
-6,1
-14,8
-18
-23,9
-27
-36
6 Monate
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U)
Vergleichsindex:
33% DJ EURO STOXX 50, 18% S&P 500,
9% MSCI AC Asia, 20% JP Morgan EMU
Bond Index 1-10 J, 20% 1M Euribor
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U) auf einen Blick
Anlagepolitik
flexible Anlage je nach Marktlage jeweils von 0% bis zu
100% in Aktienwerte und/oder in Renten-, Geldmarkt- und
Immobilienwerte, v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß
Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes
für diesen Teilfonds
LU0193173316
A0B5H2
EUR
16.8.2004
105,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
bis zu 3%
ISIN-Code
Wertpapierkennnummer
Teilfondswährung
Auflegungsdatum
Erstausgabepreis
Anteilwertberechnung
Ausgabeaufschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,9% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an ­einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages
abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
wachstumsorientiert
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
DYNAMIK (U) vs. Vergleichsindex
Wertentwicklung im Überblick
in %
24
+16,6+14,7
12
0
-12
-0,4 -2,6
-11,5 -8,9
-24
-36
-48
-34,9
6 Monate
1 Jahr
-29,1
3 Jahre
5 Jahre
db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U)
Vergleichsindex:
50% DJ EURO STOXX 50, 27% S&P 500,
13% MSCI AC Asia, 10% 1M Euribor
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
*Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 50% Dow Jones
Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 27% Standard & Poor’s 500 Aktienindex (Price Index), 13%
MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 10% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt.
Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine
etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen
Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen
Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über
der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden
Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
17
db PrivatMandat Comfort – Return auf einen Blick
Anlagepolitik
Anlage zu mindestens 50% in überwiegend Renten-,
Geldmarkt- und Immobilienwerte und zu höchstens 50%
in Aktienwerte, v.a. mit Einsatz von Derivaten gemäß
Artikel 21 des Besonderen Teils des Verkaufsprospektes
für diesen Teilfonds
LU0193173407
A0B5H3
EUR
16.8.2004
104,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
bis zu 1,5%
ISIN-Code
Wertpapierkennnummer
Teilfondswährung
Auflegungsdatum
Erstausgabepreis
Anteilwertberechnung
Ausgabeaufschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,65% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an ­einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages
abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
renditeorientiert
* D
arüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds 1M EURIBOR plus 300 Basispunkte übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene
Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der vorgenannten Vergleichsgröße für die erfolgsbezogene Vergütung, so
wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des
Geschäftshalbjahres über der vorgenannten Vergleichgröße für die erfolgsbezogene Vergütung, kann
die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden.
18
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
RETURN
Wertentwicklung im Überblick
in %
4,5
+3,2
3,0
1,5
0,0
+1,1
+0,1
-1,5
-3,0
-4,5
-2,9
6 Monate
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
db PrivatMandat Comfort – Return
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
db PrivatMandat Comfort – Return Plus auf einen Blick
Anlagepolitik
Der Teilfonds zielt auf eine systematische Risikoeingren­
zung unter Einbeziehung eines quantitativen Management­
ansatzes bei gleichzeitiger Ausnutzung von Renditechan­
cen. Die Anlage erfolgt zu grundsätzlich mindestens 50%
in überwiegend Renten-, Geldmarkt- und Immobilienwerte
und grundsätzlich bis zu 50% in Aktienwerte, v. a. mit
Einsatz von Derivaten gemäß Artikel 21 des Besonderen
Teils des Verkaufsprospektes für diesen Teilfonds.
LU0261217367
A0J33M
EUR
2.10.2006
104,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
bis zu 2%
ISIN-Code
Wertpapierkennnummer
Teilfondswährung
Auflegungsdatum
Erstausgabepreis
Anteilwertberechnung
Ausgabeaufschlag
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,7% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung*
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an ­einem Bewer­
tungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteil­
wertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge,
die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage
des Anteilwertes des darauf folgenden Bewertungstages
abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
wachstumsorientiert
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
RETURN PLUS
Wertentwicklung im Überblick
in %
4,5
+3,7
3,0
1,5
0,0
-1,5
-0,9
-1,1
-3,0
-4,5
-2,5
6 Monate
1 Jahr
3 Jahre seit Auflegung*
*aufgelegt am 2.10.2006
db PrivatMandat Comfort – Return Plus
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
*Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung be­
trägt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds 1M EURIBOR plus 300 Basispunk­
te übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene
Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Ge­
schäftshalbjahres unter der vorgenannten Vergleichsgröße über die erfolgsbezogene Vergütung, so
wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entspre­
chend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Ge­
schäftshalbjahres über der vorgenannten Vergleichsgröße für die erfolgsbezogene Vergütung, kann
die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung ent­
nommen werden.
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement ver­
wendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
19
db PrivatMandat Comfort – Garant auf einen Blick
Kurzdarstellung des Fondskonzeptes:
Der Teilfonds wird über die Nutzung von Derivaten in Abhängigkeit des festgelegten Partizipationsfaktors an der Wertentwicklung des – nachfolgend näher beschriebenen – „db Liquid Alpha Euro 4
Excess Return Index“ („ER-Index“) partizipieren und bietet gleichzeitig eine stichtagsbezogene
Erstanteilwertgarantie von 100 EUR zum Ende der ersten Anlagephase am 15.9.2011.
Zwischen der Erstanteilausgabe und dem 15.9.2011 kann der Anteilwert des Teilfonds auch unter
100 Euro liegen. Nach dem Ablauf der vorgenannten Garantie zum 15.9.2011 wird die Verwaltungsgesellschaft einen neuen Garantiestichtag und einen neuen garantierten Anteilwert zum
Garantiestichtag festlegen, sofern keine rechtlichen, steuerlichen oder produktspezifischen Aspekte
(besondere Marktkonditionen bzw. Marktverhältnisse) entgegenstehen.
Portfoliokonstruktion:
In der Regel werden 100% des Fondsvolumens in ein Portfolio variabel verzinslicher Wertpapiere mit dem Ziel angelegt, die Garantie des Teilfonds zum Ende der jeweiligen Anlagephase
zu erreichen. Alle variabel verzinslichen Wertpapiere verfügen zum Zeitpunkt des Erwerbs über
ein Rating der Stufe „Investmentgrade“, dies entspricht derzeit einem Mindestrating von BBB
(Standard&Poor‘s). Darüber hinaus investiert der Teilfonds in Termingeschäfte, so genannte SwapVerträge, die den Ertrag aus dem vorgenannten Portfolio der variabel verzinslichen Wertpapiere
insgesamt gegen die Wertentwicklung des „ER-Index“ eintauschen. Über diese Termingeschäfte
partizipiert also der Teilfonds an der Wertentwicklung des „ER-Index“, und zwar in Abhängigkeit vom
so genannten Partizipationsfaktor. Der Partizipationsfaktor ist ein jeweils am ersten Bewertungstag
einer Anlagephase festgelegter Prozentsatz, der in der ersten Anlagephase indikativ zwischen 60
und 120% liegt. Für nachfolgende Anlagephasen kann dies in Abhängigkeit der Marktsituation unter
Umständen hiervon abweichen. Die Höhe des Partizipationsfaktors hängt von verschiedenen Faktoren, insbesondere aber vom Zinsniveau zu Beginn einer Anlagephase ab.
Index:
Der db Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index („ER-Index“) bildet die Wertentwicklung der
„Mehrrendite“ des db Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index („TR-Index“) gegenüber der Geldmarktrendite (gemessen am EONIA Total Return Index) ab. Die nachfolgende Kurzbeschreibung bezieht sich auf den db Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index („TR-Index“); detaillierte Informationen
zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospekt in Abschnitt 25.
„Zusammenfassende Beschreibung des db Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index“. Der TRIndex fasst derzeit die Entwicklung der Rendite von fünf Sub-Indizes zusammen. Diese Sub-Indizes
sind jeweils einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet:
(a) Aktien (S&P X-Alpha EUR Total Return Strategy Index),
(b) Zinssätze (Deutsche Bank SMART EUR Index),
(c) Waren (DBLCI-OY Balanced EUR Hedged Total Return Index),
(d) Devisen (Deutsche Bank Balanced Currency Harvest EUR-Funded Index), und
(e) Geldmarkt (EONIA Total Return Index).
Eine Änderung der vorgenannten Sub-Indizes ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnahmefällen, etwa bei Einstellung des entsprechenden Sub-Index, möglich.
Für die vorgenannten Sub-Indizes ist teilweise eine so genannte Alpha-Anlagestrategie vorgesehen.
In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab,
unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark eine positive Rendite zu erzielen.
Die Gewichtung der verschiedenen Sub-Indizes/Anlageklassen wird den aktuellen Marktbedingungen kontinuierlich durch ein regelbasiertes Modell der Deutschen Bank AG, London angepasst. Das
Modell ist darauf ausgerichtet, das die Schwankung des „TR-Index“, gemessen in der Volatilität,
maxi­mal ca. 4% betragen sollte; die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht zugesagt werden.
Durch die indirekte Anlage in fünf verschiedene, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen soll eine möglichst breite Streuung im „TR-Index“ angestrebt werden.
ISIN-Code
LU0363694778
Wertpapierkennnummer
DWS0TR
Teilfondswährung
EUR
Erstzeichnungsphase
25.8.2008 – 12.9.2008
Auflegungsdatum
15.9.2008
Erstausgabepreis
102,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
Anteilwertberechnung
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
Ausgabeaufschlag
bis zu 2%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Thesaurierung
Kostenpauschale
bis zu 1,7% p.a.
(vom Teilfonds zu tragen)
20
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
GARANT
Wertentwicklung im Überblick
in %
1,0
+0,6
0,5
0,0
-0,5
-1,0
-0,9
-1,5
-2,0
-1,7
6 Monate
1 Jahr
seit Auflegung*
*aufgelegt am 15.9.2008
db PrivatMandat Comfort – Garant
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
db PrivatMandat Comfort – Garant auf einen Blick (Fortsetzung)
Orderannahme
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Garantie Laufzeitende
Taxe d’abonnement
Anlegerprofil
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes.
Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an e
­ inem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nachfolgenden Bewertungstages abgerechnet.
Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der
Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet.
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
ja, vgl. Artikel 21
unbefristet
0,05% p.a.
wachstumsorientiert
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
21
db PrivatMandat Comfort – Stabil auf einen Blick
Kurzdarstellung des Fondskonzeptes:
Der Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Stabil strebt über die Nutzung von Derivaten eine Partizipation an der Wertentwicklung des nachfolgend näher beschriebenen Standard & Poor’s Alpha
Control 3 EUR Total Return Index (der „Index“) nach Abzug von Kosten an.
Portfoliokonstruktion:
In der Regel werden 100% des Teilfondsvolumens in ein Portfolio fest bzw. variabel verzinslicher
Wertpapiere (Basisportfolio) sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den Index S&P Alpha Control
3 EUR Total Return Index angelegt. Alle verzinslichen Wertpapiere verfügen zum Zeitpunkt des
Erwerbs über ein Rating der Stufe „Investmentgrade“, dies entspricht derzeit einem Mindestrating
von BBB (Standard&Poors). Bei den Derivaten handelt es sich um ein oder mehrere Termingeschäfte, insbesondere so genannte Swapgeschäfte. Bei solchen Swapgeschäften handelt es sich um
einen Tausch zwischen dem Teilfonds und einer Gegenpartei, dem so genannten Kontrahenten. Als
Gegenpartei für die Derivate, die im db PrivatMandat Comfort – Stabil eingesetzt werden, ist die
Deutsche Bank AG vorgesehen. Konkret ist geplant, dass das Fondsmanagement den gesamten
Zinsertrag aus dem Portfolio der variabel verzinslichen Wertpapiere gegen eine potentielle Gegenleistung austauscht, die sich aus der Partizipation an der Wertentwicklung des Index ergibt. Die
Gegenpartei des Swapgeschäfts verpflichtet sich hiernach zu einer Zahlung an den Fonds auf Basis
einer positiven Wertentwicklung des Index abzüglich der aus den Derivaten anfallenden Gebühren.
Sofern die Wertentwicklung des Index negativ ist, zahlt der Fonds an die Gegenpartei, insbesondere
in diesem Fall wird der Anteilspreis des Teilfonds zurückgehen. Im Ergebnis strebt der Teilfonds
über diese Termingeschäfte eine weitgehende Partizipation an der Wertentwicklung des Index an
(abzüglich der im Fonds und den Derivaten anfallenden Gebühren).
Aus der Portfoliokonstruktion ergeben sich Kontrahentenrisiken (Ausfallrisiken) in Bezug auf die
Swappartner (Erträge des Index) und die Emittenten der verzinslichen Wertpapiere (Basisportfolio
und Zinserträge).
Wertbeeinflussende Faktoren:
Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt damit von der Wertentwicklung des Index und anderen
Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index
und der einzelnen Indexbestandteile abweichen. Folgende Faktoren wirken sich (alle anderen Faktoren jeweils unverändert) vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus:
Kursentwicklung des Index:
Eine positive Wertentwicklung des Index führt im Allgemeinen zu einem steigenden Anteilswert.
Dagegen führt eine negative Wertentwicklung des Index im Allgemeinen zu einem sinkenden
Anteilwert.
Index:
Der Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return Index fasst derzeit (mittelbar) die Entwicklung der Rendite von fünf Indexbestandteilen zusammen. Diese Indexbestandteile sind jeweils
einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet:
AnlageklasseIndexbestandteil
Gewichtung
Aktien
0% – 35%
S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index Anleihen
DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt)
0% – 35%
Rohstoffe
DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index
0% – 35%
Devisen
DB Currency Returns (EUR-Funded) Index 0% – 35%
Geldmarkt
EONIA Total Return Index 0% – 100%
Eine Änderung der vorgenannten Indexbestandteile sowie deren minimaler oder maximaler
Ge­wichtung ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnahmefällen, z. B. bei Einstellung des
­ent­sprechenden Indexbestandteils oder aufgrund einer Änderung der Index Regeln, möglich.
Mit Ausnahme des EONIA Total Return Index verfolgen alle vorgenannten Indexbestandteile eine
so genannte Alpha-Anlagestrategie. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in
der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine AlphaAnlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark eine positive
Rendite zu erzielen.
Kurzbeschreibung der Indexbestandteile:
S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index
Der S&P X-Alpha III Euro Total Return Strategy Index ist ein Aktienindex der Deutschen Bank, der
versucht, auf Basis der vier bedeutendsten Märkte (Eurozone, Vereinigtes Königreich, USA und Japan) marktneutrale Renditen zu erzielen. Er partizipiert an der Performancedifferenz von regionalen
Deutsche Bank Value und Growth Indizes gegenüber den 4 jeweils regionalen Benchmarkindizes.
Der Index hat eine Zielvolatilität von 8%.
DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt)
Der Deutsche Bank SMART EUR Index (5-fach gehebelt) verfolgt das Ziel, von den Zinsdifferenzen
zwischen 10-Jahres Zinssatz und 2-Jahres Zinssatz zu profitieren und stetige Renditen zu erzielen.
22
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
STABIL
Wertentwicklung im Überblick
in %
0,0
-0,6
-1,2
-1,8
-1,9
-2,4
-3,0
-3,6
-2,9
6 Monate
-3,1
1 Jahr
seit Auflegung*
*aufgelegt am 27.4.2009
db PrivatMandat Comfort – Stabil
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
db PrivatMandat Comfort – Stabil auf einen Blick (Fortsetzung)
DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index
Der DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return investiert in 21 Rohstoffe aus den Bereichen
Energie, Edelmetalle, Industriemetalle und Agrarrohstoffe. Er zielt darauf ab, durch das Eingehen
von sowohl einer Kaufposition (Long-Position) als auch einer Verkaufsposition (Short-Position) möglichst marktneutrale Renditen zu erwirtschaften.
DB Currency Returns (EUR-Funded) Index
Der DB Currency Return (EUR-Funded) Index spiegelt ein Investment in die drei auf den Währungsmärkten am häufigsten eingesetzten Investmentstile ab: Carry (Nutzen von Zinsdifferenzen),
­Momentum (Nutzen von Trends) und Valuation (Nutzen von Kaufkraftdifferenzen). Basis für die
Strategie bilden die G10 Währungen.
EONIA Total Return Index
Der EONIA Total Return Index (Euro Over Night Index Average) wird von der Deutschen Bank ver­
öffentlicht und bildet den Tagesgeldzinssatz (EONIA) für den Euro ab.
Die Gewichtung der verschiedenen Indexbestandteile wird innerhalb der oben genannten Grenzen
den aktuellen Marktbedingungen regelmäßig durch ein regelbasiertes mathematisches Modell der
Deutschen Bank AG, London angepasst. Demnach partizipiert der Standard & Poor’s Alpha Control
3 EUR Total Return Index indirekt (über den so genannten „Sub-Index 1“ und den „Sub-Index 2“
an den fünf oben genannten Indexbestanteilen der unterschiedlichen Anlageklassen. Durch die
indirekte Anlage in fünf verschiedene, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen soll eine möglichst breite
Streuung angestrebt werden. Die Gewichtungen der fünf Indexbestandteile werden in „Sub-Index
1“ und in „Sub-Index 2“ innerhalb der oben genannten Grenzen durch ein regelbasiertes Modell
festgelegt. Das Modell ist darauf ausgerichtet, das die Schwankung des Index, gemessen an der
Volatilität, ca. 3% betragen soll. Die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht garantiert werden. Die
Anpassungen der Gewichte werden mindestens auf 2-monatlicher Basis vorgenommen, wobei sich
die Anpassung von Sub-Index 1 und Sub-Index 2 jeweils um einen Monat verschieben. Die Gewichtungen von Sub-Index 1 und Sub-Index 2 innerhalb des Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total
Return Index werden vierteljährlich auf je 50% zurückgesetzt.
Detaillierte Informationen zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in Abschnitt 24.
ISIN-Code
LU0385753255
Wertpapierkennnummer
DWS0UR
Teilfondswährung
EUR
Erstzeichnungsphase
6.4.2009 – 24.4.2009
Auflegungsdatum
27.4.2009
Erstausgabepreis
102,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
Anteilwertberechnung
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
Ausgabeaufschlag
bis zu 2%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Thesaurierung
Kostenpauschale
bis zu 1,5% p.a.
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an e
­ inem
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages
abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten
Bewertungstages abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Garantie nein
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
renditeorientiert
23
db PrivatMandat Comfort – Stabil II auf einen Blick
Kurzdarstellung des Fondskonzeptes:
Der Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Stabil II strebt über die Nutzung von Derivaten eine
Partizipation an der Wertentwicklung des nachfolgend näher beschriebenen Standard & Poor’s Alpha
Control 3 EUR Total Return II Index (der „Index“) nach Abzug von Kosten an.
Portfoliokonstruktion:
In der Regel werden 100% des Teilfondsvolumens in ein Portfolio fest bzw. variabel verzinslicher
Wertpapiere (Basisportfolio) sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den Index S&P Alpha Control
3 EUR Total Return II Index angelegt. Alle verzinslichen Wertpapiere verfügen zum Zeitpunkt des
Erwerbs über ein Rating der Stufe „Investmentgrade“, dies entspricht derzeit einem Mindestrating
von BBB (Standard&Poors). Bei den Derivaten handelt es sich um ein oder mehrere Termingeschäfte, insbesondere so genannte Swapgeschäfte. Bei solchen Swapgeschäften handelt es sich um
einen Tausch zwischen dem Teilfonds und einer Gegenpartei, dem so genannten Kontrahenten. Als
Gegenpartei für die Derivate, die im db PrivatMandat Comfort – Stabil II eingesetzt werden, ist die
Deutsche Bank AG vorgesehen. Konkret ist geplant, dass das Fondsmanagement den gesamten
Zinsertrag aus dem Portfolio der variabel verzinslichen Wertpapiere gegen eine potentielle Gegenleistung austauscht, die sich aus der Partizipation an der Wertentwicklung des Index ergibt. Die
Gegenpartei des Swapgeschäfts verpflichtet sich hiernach zu einer Zahlung an den Fonds auf Basis
einer positiven Wertentwicklung des Index abzüglich der aus den Derivaten anfallenden Gebühren.
Sofern die Wertentwicklung des Index negativ ist, zahlt der Fonds an die Gegenpartei, insbesondere
in diesem Fall wird der Anteilspreis des Teilfonds zurückgehen. Im Ergebnis strebt der Teilfonds
über diese Termingeschäfte eine weitgehende Partizipation an der Wertentwicklung des Index an
(abzüglich der im Fonds und den Derivaten anfallenden Gebühren).
Aus der Portfoliokonstruktion ergeben sich Kontrahentenrisiken (Ausfallrisiken) in Bezug auf die
Swappartner (Erträge des Index) und die Emittenten der verzinslichen Wertpapiere (Basisportfolio
und Zinserträge).
Wertbeeinflussende Faktoren:
Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt damit von der Wertentwicklung des Index und anderen
Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index
und der einzelnen Indexbestandteile abweichen. Folgende Faktoren wirken sich (alle anderen Faktoren jeweils unverändert) vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus:
Kursentwicklung des Index:
Eine positive Wertentwicklung des Index führt im Allgemeinen zu einem steigenden Anteilswert.
Dagegen führt eine negative Wertentwicklung des Index im Allgemeinen zu einem sinkenden
Anteilwert.
Index:
Der Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index fasst derzeit (mittelbar) die Entwicklung der Rendite von fünf Indexbestandteilen zusammen. Diese Indexbestandteile sind jeweils
einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet:
AnlageklasseIndexbestandteil
Gewichtung
Aktien
0% – 35%
S&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy Index Anleihen
DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt)
0% – 35%
Rohstoffe
DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index
0% – 35%
Devisen
DB Currency Returns (EUR-Funded) Index 0% – 35%
Geldmarkt
EONIA Total Return Index 0% – 100%
Eine Änderung der vorgenannten Indexbestandteile sowie deren minimaler oder maximaler
Gewichtung ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnahmefällen, z. B. bei Einstellung des
­ent­sprechenden Indexbestandteils oder aufgrund einer Änderung der Index Regeln, möglich.
Mit Ausnahme des EONIA Total Return Index verfolgen alle vorgenannten Indexbestandteile eine
so genannte Alpha-Anlagestrategie. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in
der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen. Eine AlphaAnlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark eine positive
Rendite zu erzielen.
Kurzbeschreibung der Indexbestandteile:
S&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy Index
Der S&P X-Alpha IV Euro Total Return Strategy Index ist ein Aktienindex der Deutschen Bank, der
versucht, auf Basis der vier bedeutendsten Märkte (Eurozone, Vereinigtes Königreich, USA und
­Japan) marktneutrale Renditen zu erzielen. Er partizipiert an der Performancedifferenz von regionalen Deutsche Bank Value und Growth Indizes gegenüber den 4 jeweils regionalen Benchmarkindizes. Der Index hat eine Zielvolatilität von 8%.
DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt)
Der Deutsche Bank SMART EUR Index (5-fach gehebelt) verfolgt das Ziel, von den Zinsdifferenzen
zwischen 10-Jahres Zinssatz und 2-Jahres Zinssatz zu profitieren und stetige Renditen zu erzielen.
24
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
STABIL II
Wertentwicklung im Überblick
in %
0
-1
-2
-3
-2,9
-4
-4,3
-5
-6
6 Monate
-3,9
1 Jahr
seit Auflegung*
*aufgelegt am 29.6.2009
db PrivatMandat Comfort – Stabil II
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
db PrivatMandat Comfort – Stabil II auf einen Blick (Fortsetzung)
DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return Index
Der DB Commodity Harvest EUR Hedged Total Return investiert in 21 Rohstoffe aus den Bereichen
Energie, Edelmetalle, Industriemetalle und Agrarrohstoffe. Er zielt darauf ab, durch das Eingehen
von sowohl einer Kaufposition (Long-Position) als auch einer Verkaufsposition (Short-Position) möglichst marktneutrale Renditen zu erwirtschaften.
DB Currency Returns (EUR-Funded) Index
Der DB Currency Return (EUR-Funded) Index spiegelt ein Investment in die drei auf den Währungs­
märkten am häufigsten eingesetzten Investmentstile ab: Carry (Nutzen von Zinsdifferenzen),
­Momentum (Nutzen von Trends) und Valuation (Nutzen von Kaufkraftdifferenzen). Basis für die
Strategie bilden die G10 Währungen.
EONIA Total Return Index
Der EONIA Total Return Index (Euro Over Night Index Average) wird von der Deutschen Bank ver­
öffentlicht und bildet den Tagesgeldzinssatz (EONIA) für den Euro ab.
Die Gewichtung der verschiedenen Indexbestandteile wird innerhalb der oben genannten Grenzen
den aktuellen Marktbedingungen regelmäßig durch ein regelbasiertes mathematisches Modell der
Deutschen Bank AG, London angepasst. Demnach partizipiert der Standard & Poor’s Alpha Control 3
EUR Total Return II Index indirekt (über den so genannten „Sub-Index 3“ und den „Sub-Index 4“ an
den fünf oben genannten Indexbestanteilen der unterschiedlichen Anlageklassen. Durch die indirekte Anlage in fünf verschiedene, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen soll eine möglichst breite Streuung angestrebt werden. Die Gewichtungen der fünf Indexbestandteile werden in „Sub-Index 3“ und
in „Sub-Index 4“ innerhalb der oben genannten Grenzen durch ein regelbasiertes Modell festgelegt.
Das Modell ist darauf ausgerichtet, das die Schwankung des Index, gemessen an der Volatilität, ca.
3% betragen soll. Die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht garantiert werden. Die Anpassungen
der Gewichte werden mindestens auf 2-monatlicher Basis vorgenommen, wobei sich die Anpassung von Sub-Index 3 und Sub-Index 4 jeweils um einen Monat verschieben. Die Gewichtungen von
Sub-Index 3 und Sub-Index 4 innerhalb des Standard & Poor’s Alpha Control 3 EUR Total Return II
Index werden vierteljährlich auf je 50% zurückgesetzt.
Detaillierte Informationen zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des
Verkaufs­prospektes in Abschnitt 24.
ISIN-Code
LU0423896413
Wertpapierkennnummer
DWS0XG
Teilfondswährung
EUR
Erstzeichnungsphase
8.6.2009 – 26.6.2009
Auflegungsdatum
29.6.2009
Erstausgabepreis
102,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
Anteilwertberechnung
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
Ausgabeaufschlag
bis zu 2%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Thesaurierung
Kostenpauschale
bis zu 1,5% p.a.
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an e
­ inem
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages
abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten
Bewertungstages abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Garantie nein
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
renditeorientiert
25
db PrivatMandat Comfort – Flexible auf einen Blick
Kurzdarstellung des Fondskonzeptes:
Im Mittelpunkt der Anlagestrategie des Teilfonds steht ein Ansatz, der zur Erzielung einer Wert­
steigerung Trends an den Kapitalmärkten nutzt. Dazu strebt der Teilfonds eine Partizipation am so
genannten „Deutsche Bank EUR Long Short Momentum Total Return Index“ („TR Index“ oder
„Total Return Index“) (nach Kosten) an. Hierbei bringt das Wort „Momentum“ im Indexnamen zum
Ausdruck, dass es sich um eine Trendfolgestrategie handelt; die Worte „Long Short“ bringen zum
Ausdruck, dass es sich bei diesen Trends sowohl um steigende als auch um fallende Märkte handeln
kann. Zur Umsetzung der Anlagestrategie investiert der Teilfonds in Derivate auf den nachfolgend
näher beschriebenen „Deutsche Bank EUR Long Short Momentum Index“ („ER Index“ – „Excess
Return Index“ – oder „Index“) sowie in ein Basisportfolio dessen Anlageziel die Erwirtschaftung
einer Geldmarktrendite ist. In Summe ergibt sich aus der Kombination des ER Index und dem
Basisportfolio eine Partizipation am TR Index.
Bei diesem Teilfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, erhebliche Verluste des eingesetz­
ten Kapitals hinzunehmen.
Index:
Der „Deutsche Bank EUR Long Short Momentum Index“ (ER Index) zielt darauf ab, Überschuss­
renditen in vier Anlageklassen (Waren, Aktien, Anleihen und Geldmarkt) abzubilden. Die Gewichtung
der verschiedenen Anlageklassen wird kontinuierlich durch ein regelbasiertes Modell der Deutschen
Bank AG, London angepasst. Maßgeblicher Faktor für die Gewichtung ist die 6-Monats Rendite
der jeweiligen Anlageklasse. Dabei besteht das Ziel darin, aus dem Trendverhalten dieser Märkte
Nutzen zu ziehen, indem zur Erzielung höherer Erträge Anlageklassen mit bisheriger guter Wertent­
wicklung stärker gewichtet werden, d. h., hier setzt die Anlagestrategie auf einen weiteren Anstieg
der Anlageklasse („Long“). Daneben kann die Strategie auch von negativen Trends, d. h. fallenden
Anlageklassen profitieren, indem so genannte „Short“-Positionen gehalten werden. Der Index
wird von der Deutsche Bank AG, handelnd durch ihre Niederlassung London (der „Index-Sponsor“),
gesponsert und lautet auf Euro („EUR“).
Es stehen vier Anlageklassen zur Verfügung:
(i) die Anlageklasse Aktien wird durch einen Index dargestellt, der die „Outperformance“ (oder
Mehrrendite) einer Auswahl von Aktien größerer europäischer Unternehmen gegenüber der
Geldmarktrendite abbildet. Technisch ausgedrückt bildet dieser Index eine Long-Position in Bezug
auf den Dow Jones EURO STOXX 50 Index und eine Short-Position in Bezug auf einen Geldmarkt­
index (der Deutsche Bank Euribor Index) ab. Die Wertentwicklung des Index wird folglich durch
Abzug der Rendite des Deutsche Bank Euribor Index von der Rendite des Dow Jones EURO
STOXX 50® Index errechnet.
(ii) d
ie Anlageklasse Anleihen wird durch einen Index dargestellt der ein Investment in Anleihen mit
einer 10-jährigen Laufzeit widerspiegelt. Technisch ausgedrückt wird die Anlageklassen Anleihen
durch den DB Duration Bias Index EUR 10 Year abgebildet. Dieser Index bildet einen monatlich
rollierenden Zinsswap ab der einen fixen gegen einen variablen Zins eintauscht und somit einem
Investment in eine Anleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren entspricht.
(iii) die Anlageklasse Waren wird durch einen Index dargestellt, der die Wertentwicklung von sechs
wichtigen Rohstoffen, nämlich Rohöl, Heizöl, Gold, Aluminium, Mais und Weizen abbilden soll.
Technisch ausgedrückt handelt es sich hierbei um den DB Liquid Commodity Excess Return
Index, der Long-Positionen in sechs rollierende Futures-Kontrakte abbilden soll. Die Gewichtung
jeder Ware ist vorher wie folgt festgelegt und wird jährlich zwischen dem 2. und dem 6. Index­
geschäftstag im November auf diese Gewichtungen zurückgesetzt: leichtes Rohöl: 35%, Heizöl:
20%, Aluminium: 12,5%, Mais: 11,25%, Weizen:11,25, Gold 10%.
(iv) die Anlageklasse Geldmarkt wird über eine so genannte „statische“ Anlageklasse dargestellt.
Unter dem Begriff „statisch“ versteht man in diesem Zusammenhang eine Anlageklasse mit ei­
ner konstanten Rendite von null. In Kombination mit dem Basisportfolio des Teilfonds wird über
diese statische Anlageklasse die Partizipation an der Geldmarktrendite dargestellt.
Eine Änderung der vorgenannten Anlageklassen ist grundsätzlich nicht geplant, ist aber in Ausnah­
mefällen, etwa bei Einstellung eines unterliegenden Index, möglich.
Informationen einschließlich einer ausführlicheren Beschreibung der Indizes, die die vorstehend
aufgeführten Anlageklassen enthalten, stehen auf der Webseite http://index.db.com zur Verfügung.
ISIN-Code
LU0385753768
Wertpapierkennnummer
DWS0US
Teilfondswährung
EUR
Erstzeichnungsphase
27.10.2008 – 14.11.2008
Auflegungsdatum
17.11.2008
Erstausgabepreis
103,– EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
Anteilwertberechnung
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
Ausgabeaufschlag
bis zu 3%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Thesaurierung
Kostenpauschale
bis zu 1,9% p.a.
(vom Teilfonds zu tragen)
26
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
FLEXIBLE
Wertentwicklung im Überblick
in %
0,0
-0,5
-2,5
-3,7
-5,0
-7,5
-10,0
-12,5
-15,0
-12,4
6 Monate
1 Jahr
seit Auflegung*
*aufgelegt am 17.11.2008
db PrivatMandat Comfort – Flexible
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
db PrivatMandat Comfort – Flexible auf einen Blick (Fortsetzung)
Orderannahme
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Garantie Laufzeitende
Taxe d’abonnement
Anlegerprofil
Alle Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträge
erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an e
­ inem
Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder
Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage
des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages
abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten
Bewertungstages abgerechnet.
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Nein
unbefristet
0,05% p.a.
wachstumsorientiert
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement
verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb
kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
27
db PrivatMandat Comfort – PRO Global auf einen Blick
Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO Global ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert
auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für Ihr
Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen.
Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of Two­Strategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und
Renten führen soll.
Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung bis zu 100% in einer Anlagekategorie (Aktien oder
Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein auch kurzfristig Wertschwankungen zu
akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells
auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet.
Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens je nach Marktlage monatlich anzupassen.
Es erfolgt eine regelgebundene dynamische Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien
und Renten. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes wie z. B. S&P 500, Topix, DJ Eurostoxx50, Iboxx orientieren. Die Asset Allocation
kann insbesondere mittels Derivaten dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset
Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren
Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei
bis zu 100% des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres findet eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenexposure statt.
Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% weltweit in Aktien- und Rentenpapiere,
wie z. B. Aktienzertifikate, Indexzertifikate, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren
Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere, Genuss- und Partizipationsscheine, Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds, Investmentfonds,die die Wertentwicklung
eines Index abbilden sowie verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Zudem können
geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in
Bankguthaben angelegt werden.
Um das Währungsrisiko zu reduzieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, gegen
Euro abgesichert werden.
Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie
nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann.
ISIN-Code
LU0425202925
Wertpapierkennnummer
DWS0XJ
Teilfondswährung
EUR
Auflegungsdatum
13.7.2009
Erstzeichnungsdatum/-phase
22.6.2009 – 10.7.2009
Erstausgabepreis
102,50 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
Anteilwertberechnung
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
Ausgabeaufschlag
bis zu 2,5%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,8% p.a.
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten
Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr
an ­einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der
Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr
eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des
übernächsten Bewertungstages abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
wachstumsorientiert
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
28
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
PRO GLOBAL
Wertentwicklung im Überblick
in %
14,0
+11,3
10,5
7,0
3,5
0,0
-3,5
-7,0
-3,5
6 Monate
seit Auflegung*
*aufgelegt am 13.7.2009
db PrivatMandat Comfort – PRO Global
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland auf einen Blick
Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland ist die mittel- bis
langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die
Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für
Ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen.
Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of Two­Strategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und
Renten führen soll.
Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung bis zu 100% in einer Anlagekategorie (Aktien oder
Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein auch kurzfristig Wertschwankungen zu
akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells
auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet.
Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens je nach Marktlage monatlich ­anzupassen.
Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien
und Renten. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an
gängigen Marktindizes, wie z. B. Dax und/oder Iboxx Germany orientieren. Die Asset Allocation
kann insbesondere mittels Derivaten dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset
Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren
Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei
bis zu 100% des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres findet eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenex­
posure statt.
Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% in Aktien- und Rentenpapiere, wie z. B. Zertifikate, Indexzertifikate, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf
Wertpapiere lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere, Genuss- und Partizipationsscheine, Aktien- ,
Renten- und Geldmarktfonds, Investmentfonds,die die Wertentwicklung eines Index abbilden sowie
verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Zudem können geeignete Derivate genutzt
werden. Die vorgenannten Instrumente werden von Unternehmen und von Emittenten mit Sitz in
Deutschland (oder von Unternehmen und Emittenten mit Sitz außerhalb Deutschlands, aber mit
überwiegender Geschäftstätigkeit in Deutschland) begeben („deutsche Unternehmen und Emittenten“) bzw. deutsche Unternehmen und Emittenten dienen als Anlage für Investmentfondsanteile
oder als Basis für Zertifikate oder Derivate. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsver­
mögens in Bankguthaben angelegt werden.
Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie
nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann.
ISIN-Code
LU0425202842
Wertpapierkennnummer
DWS0XH
Teilfondswährung
EUR
Auflegungsdatum
13.7.2009
Erstzeichnungsdatum/-phase
22.6.2009 – 10.7.2009
Erstausgabepreis
102,50 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
Anteilwertberechnung
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
Ausgabeaufschlag
bis zu 2,5%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,7% p.a.
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten
Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr an
­einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr eingehen, werden auf
der Grundlage des Anteilwertes des darauf folgenden
Bewertungstages abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
wachstumsorientiert
DB PRIVATMANDAT COMFORT –
PRO DEUTSCHLAND
Wertentwicklung im Überblick
in %
20
+16,6
16
12
8
4
0
-4
-0,6
6 Monate
seit Auflegung*
*aufgelegt am 13.7.2009
db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne
Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen
keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.6.2010
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
29
db PrivatMandat Comfort – PRO USA auf einen Blick
Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO USA ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die Wert
auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind, für ihr
Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Es kann keine Gewähr dafür geboten
werden, dass das Anlageziel erreicht wird.
Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of Two­Strategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und
Renten führen soll.
Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung auch vollständig in einer Anlagekategorie (Aktien oder
Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein Wertschwankungen zu akzeptieren. Der
Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet.
Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens auf Basis der „Best of Two-Strategie“ je
nach Marktlage monatlich anzupassen. Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien und Renten. In der Anlageklasse Aktien ist der Teilfonds
auf den US-amerikanischen Aktienmarkt ausgerichtet, in der Anlageklasse Renten hingegen auf
deutsche Staatsanleihen. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B. S&P 500 (währungsgesichert) und/oder iboxx € Sovereign
Germany Indizes orientieren. Die Asset Allocation kann mittels ETFs, aber auch durch Derivate oder
Wert­papiere, dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset Allocation zielt darauf,
dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren Wertentwicklung
systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zur vollen Höhe
des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres wird im
Rahmen der „Best of Two-Strategie“ eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure
und 50% Rentenexposure angestrebt.
Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% in Wertpapiere, wie z. B. Aktien- und
Rentenpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentfonds, wie z. B. Aktien-, Renten-, Geldmarktfonds, und Investmentfondsanteile, die die Wertentwicklung eines Index abbilden. Zudem können
geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in
Bankguthaben und sonstige zulässige liquide Finanzinstrumente angelegt werden.
Um Währungsrisiken zu reduzieren, können Vermögenswerte gegen Euro abgesichert werden.
Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie
nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann.
ISIN-Code
LU0592710833
Wertpapierkennnummer
DWS03Q
Teilfondswährung
EUR
Auflegungsdatum
1.6.2011
Erstzeichnungsdatum/-phase
4.5.2011 – 31.5.2011
Erstausgabepreis
102,50 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
Anteilwertberechnung
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
Ausgabeaufschlag
bis zu 2,5%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,8% p.a.
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten
Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an
­einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächsten Bewertungstages
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten
Bewertungstages abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
wachstumsorientiert
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
30
db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer auf einen Blick
Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer ist die mittelbis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger,
die Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind,
für ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Es kann keine Gewähr dafür
geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird.
Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter Zuhilfenahme der sogenannten „Best of Two-Strategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung von Trends in den Anlageklassen Aktien und Renten
führen soll.
Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung auch vollständig in einer Anlagekategorie (Aktien oder
Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher bereit sein Wertschwankungen zu akzeptieren. Der
Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet.
Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens auf Basis der „Best of Two-Strategie“ je
nach Marktlage monatlich anzupassen. Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocation
zwischen den Anlageklassen Aktien und Renten. In der Anlageklasse Aktien ist der Teilfonds auf
die Aktienmärkte der Emerging Markets ausgerichtet, in der Anlageklasse Renten hingegen auf
deutsche Staatsanleihen. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B. MSCI Emerging Markets Index und/oder iboxx € Sovereign
Germany Indizes orientieren. Die Asset Allocation kann insbesondere mittels ETFs, aber auch
durch Derivate oder Wertpapiere, dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset
Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren
Wertentwicklung systematisch übergewichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei
bis zur vollen Höhe des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines
Kalenderjahres wird im Rahmen der „Best of Two-Strategie“ eine Anpassung auf eine Allokation von
50% Aktienexposure und 50% Rentenexposure angestrebt.
Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% in Wertpapiere, wie z. B. Aktien- und
Rentenpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentfonds, wie z. B. Aktien-, Renten-, Geldmarktfonds, und Investmentfondsanteile, die die Wertentwicklung eines Index abbilden. Zudem können
geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in
Bankguthaben und sonstige zulässige liquide Finanzinstrumente angelegt werden.
Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene Strategie
nicht, nur verzögert oder nur teilweise umgesetzt werden kann
ISIN-Code
LU0592710916
Wertpapierkennnummer
DWS03R
Teilfondswährung
EUR
Auflegungsdatum
1.6.2011
Erstzeichnungsdatum/-phase
4.5.2011 – 31.5.2011
Erstausgabepreis
102,50 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag)
Anteilwertberechnung
jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main
Ausgabeaufschlag
bis zu 2,5%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Rücknahmegebühr
0%
(vom Anteilinhaber zu tragen)
Verwendung der Erträge
Ausschüttung
Kostenpauschale
bis zu 1,8% p.a.
(vom Teilfonds zu tragen)
Maximale Verwaltungsvergütung bei 3,25% p.a.
der Anlage in Zielfonds
(vom Teilfonds zu tragen)
Orderannahme
Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten
Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 16.00 Uhr an
­einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft
oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächsten Bewertungstages
abgerechnet. Aufträge, die nach 16.00 Uhr eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten
Bewertungstages abgerechnet.
Ausgabe von Anteilsbruchteilen
Die Teilfondsanteile können auch als Anteilsbruchteile
mit bis zu drei Nachkommastellen ausgegeben werden.
Anteilsbruchteile berechtigen zur Teilnahme an etwaigen
Ausschüttungen auf einer pro rata-Basis.
Laufzeitende
unbefristet
Taxe d’abonnement
0,05% p.a.
Anlegerprofil
wachstumsorientiert
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer
Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
31
1. Die Gesellschaft
db PrivatMandat Comfort ist eine Investmentgesell­
schaft mit variablem Kapital, die nach luxemburger
Recht auf Grundlage des Gesetzes vom 20. De­
zember 2002 über Organismen für gemeinsame
Anlagen („das Gesetz vom 20. Dezember 2002“)
und des Gesetzes über Handelsgesellschaften
vom 10. August 1915 als Société d’Investissement
à Capital Variable („SICAV”), („Gesellschaft“), am
30. Juni 2004 gegründet wurde.
Die Gesellschaft ist nach Teil 1 des Gesetzes vom
20. Dezember 2002 verfasst und entspricht den
Anforderungen der europäischen Richtlinien über
die Organismen für die gemeinsame Anlage in
Wertpapieren.
2. Allgemeine Beschreibung
der Anlagepolitik
Die Anlageziele der jeweiligen Teilfonds sind im
jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospek­
tes geregelt.
3. Risikostreuung
Für die Anlage des Fondsvermögens der ein­
zelnen Teilfonds gelten die nachfolgenden An­
lagegrenzen und Anlagerichtlinien. Für einzelne
Teilfonds können abweichende Anlagegrenzen
festgelegt werden. Insofern wird auf die Angaben
im nachfolgenden Besonderen Teil des Verkaufs­
prospekts verwiesen.
A. Anlagen
Die Gesellschaft ist ein sogenannter Umbrella­
fonds, d.h. dem Anleger können nach freiem
Ermessen der Gesellschaft ein oder mehrere
Teilfonds angeboten werden. Die Gesamtheit der
Teilfonds ergibt den Umbrellafonds. Bezüglich
der Rechtsbeziehungen der Anteilinhaber unter­
einander wird jeder Teilfonds als gesonderte Ein­
heit behandelt. Im Verhältnis zu Dritten haften die
Vermögenswerte eines Teilfonds lediglich für die
Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen,
die diesen Teilfonds betreffen. Es können jeder­
zeit weitere Teilfonds aufgelegt und/oder ein oder
mehrere bestehende Teilfonds aufgelöst oder zu­
sammengelegt werden. Insofern wird eine ent­
sprechende Anpassung der Verkaufsunterlagen
erfolgen.
Die Satzung der Gesellschaft wurde veröffentlicht
im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg
(Mémorial C, Récueil des Sociétés et Associa­
tions, „Mémorial“) letztmals am 26. Juli 2004.
Die Satzung wurde beim Handelsregister Luxem­
burg unter der Nummer B 101715 hinterlegt und
kann dort eingesehen werden. Auf Anfrage sind
Kopien kostenpflichtig erhältlich. Sitz der Gesell­
schaft ist Luxemburg.
Das Gesellschaftskapital entspricht der Summe
der jeweiligen Gesamtwerte der Nettoaktiva der
einzelnen Teilfonds. Für Kapitalveränderungen
sind die allgemeinen Vorschriften des Luxembur­
ger Handelsrechts über die Veröffentlichung und
Eintragung im Handelsregister hinsichtlich der
Erhöhung und Herabsetzung von Aktienkapital
nicht maßgebend.
Das
Gesellschaftsmindestkapital
beträgt
1.250.000,– Euro und wird innerhalb von sechs
Monaten nach Gründung der Gesellschaft er­
reicht. Das Gründungskapital der Gesellschaft be­
trägt 31.000,– Euro eingeteilt in 310 Aktien ohne
Nennwert.
Sinkt das Gesellschaftskapital unter zwei Drittel
des Mindestkapitals, so muss der Verwaltungsrat
in der Gesellschafterversammlung die Auflösung
der Gesellschaft beantragen; die Gesellschafter­
versammlung tagt dabei ohne Anwesenheits­
pflicht und beschließt mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen der auf der Gesellschaf­
terversammlung anwesenden und vertretenen
Anteile. Gleiches gilt, wenn das Gesellschaftska­
pital unter ein Viertel des Mindestkapitals sinkt,
wobei in diesem Fall die Auflösung der Gesell­
schaft durch ein Viertel der in der Gesellschafter­
versammlung vertretenen Anteile ausgesprochen
werden kann.
32
a) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapie­
re und Geldmarktinstrumente anlegen,
die auf einem geregelten Markt notiert
oder gehandelt werden.
b) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapie­
re und Geldmarktinstrumente anlegen,
die auf einem anderen Markt, der aner­
kannt, geregelt, für das Publikum offen
und dessen Funktionsweise ordnungsge­
mäß ist, in einem Mitgliedstaat der Euro­
päischen Union gehandelt werden.
c) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpa­
piere und Geldmarktinstrumente anle­
gen, die an einer Börse eines Staates, der
nicht Mitgliedstaat der Europäischen Uni­
on ist, zum Handel zugelassen sind oder
dort auf einem anderen geregelten Markt
gehandelt werden, der anerkannt ist, für
das Publikum offen und dessen Funkti­
onsweise ordnungsgemäß ist und vor­
wiegend in Europa, Asien, Amerika oder
Afrika liegt.
d) Der jeweilige Teilfonds kann in Wertpapie­
re und Geldmarktinstrumente aus Neue­
missionen anlegen, sofern
– die Emissionsbedingungen die Ver­
pflichtung enthalten, dass die Zulas­
sung zum Handel an einer Börse oder
einem anderen geregelten Markt be­
antragt ist, der anerkannt ist, für das
Publikum offen und dessen Funktions­
weise ordnungsgemäß ist, vorwie­
gend in Europa, Asien, Amerika oder
Afrika liegt, und
– die Zulassung spätestens vor Ablauf
eines Jahres nach Emission erlangt
wird.
e) Der jeweilige Teilfonds kann in Anteile von
Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren im Sinne der EG-Richtlinie
85/611 EWG und/oder anderer Organis­
men für gemeinsame Anlagen im Sinne
von Artikel 1 Absatz 2 erster und zweiter
Gedankenstrich der EG-Richtlinie 85/611
EWG mit Sitz in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einem Drittstaat
anlegen, sofern
– diese anderen Organismen für gemein­
same Anlagen nach Rechtsvorschriften
zugelassen wurden, die sie einer Auf­
sicht unterstellen, welche nach Auf­
fassung der Commission de Surveil­
lance du Secteur Financier derjenigen
nach dem Gemeinschaftsrecht gleich­
wertig ist (derzeit die Vereinigten Staa­
ten von Amerika, die Schweiz, Japan,
Hong Kong und Kanada), und ausrei­
chende Gewähr für die Zusammenar­
beit ­zwischen den Behörden besteht;
– das Schutzniveau der Anteilseigner der
anderen Organismen für gemeinsa­
me Anlagen dem Schutzniveau der An­
teilseigner eines Organismus für ge­
meinsame Anlagen in Wertpapieren
gleichwertig ist und insbesondere die
Vorschriften für die getrennte Verwah­
rung des Fondsvermögens, die Kredit­
aufnahme, die Kreditgewährung und
Leerverkäufe von Wertpapieren und
Geldmarktinstrumenten den Anforde­
rungen der EG-Richtlinie 85/611 EWG
gleichwertig sind;
– die Geschäftstätigkeit der anderen Or­
ganismen für gemeinsame Anlagen
Gegenstand von Halbjahres- und Jah­
resberichten ist, die es erlauben, sich
ein Urteil über das Vermögen und die
Verbindlichkeiten, die Erträge und die
Transaktionen im Berichtszeitraum zu
bilden;
– der Organismus für gemeinsame An­
lagen in Wertpapieren oder der andere
Organismus für gemeinsame Anlagen,
dessen Anteile erworben werden sol­
len, nach seinen Vertragsbedingungen
bzw. seiner Satzung höchstens 10%
seines Vermögens in Anteilen anderer
Organismen für gemeinsame Anlagen
in Wertpapieren oder andere Organis­
men für gemeinsame Anlagen anle­
gen darf.
f) Der jeweilige Teilfonds kann in Sichtein­
lagen oder kündbare Einlagen mit einer
Laufzeit von höchstens zwölf Monaten
bei Kreditinstituten, sofern das betref­
fende Kreditinstitut seinen Sitz in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union hat
oder – falls der Sitz des Kreditinstituts
sich in einem Staat befindet, der nicht
Mitgliedstaat der Europäischen Union ist,
befindet – es Aufsichtsbestimmungen
unterliegt, die nach Auffassung der Com­
mission de Surveillance du Secteur Finan­
cier denjenigen des Gemeinschaftsrechts
gleichwertigt sind, anlegen.
g) Der jeweilige Teilfonds kann in abgeleitete
Finanzinstrumente („Derivate“) anlegen,
einschließlich gleichwertiger bar abgerech­
neter Instrumente, die an einem der unter
a), b) und c) bezeichneten Märkte gehan­
delt werden, und/oder abgeleitete Finanz­
instrumente, die nicht an einer Börse ge­
handelt werden („OTC-Derivate“), sofern
– es sich bei den Basiswerten um Instru­
mente im Sinne dieses Absatzes oder
um Finanzindizes, Zinssätze, Wechsel­
kurse oder Währungen handelt, die im
Rahmen der Anlagepolitik liegen;
– die Gegenparteien bei Geschäften mit
OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind,
die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier zugelassen
wurden; und
– die OTC-Derivate einer zuverlässigen
und überprüfbaren Bewertung auf
Tages­basis unterliegen und jederzeit
auf Initiative des Fonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert
oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.
h) Der jeweilige Teilfonds kann in Geldmarkt­
instrumente, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden und die
üblicher­weise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren
Wert jederzeit genau bestimmt werden
kann, anlegen, sofern die Emission oder
der Emittent dieser Instrumente selbst
Vorschriften über den Einlagen- und den
Anlegerschutz unterliegt, und vorausgesetzt, diese Instrumente werden
– von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder
der Zentralbank eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen
Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist oder,
im Falles eines Bundesstaates, einem Gliedstaat der Föderation oder
von einer internationalen Einrichtung
öffentlich-rechtlichen Charakters, der
mindestens ein Mitgliedstaat der Euro­
päischen Union angehört, begeben
oder garantiert; oder
– von einem Unternehmen begeben,
dessen Wertpapiere auf den unter vorstehenden Buchstaben a), b) und c) bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden; oder
– von einem Institut, das gemäß den im
Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder
einem Institut, das Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der Commission de Surveillance du Secteur
­Financier mindestens so streng sind
wie die des Gemeinschaftsrechts, unterliegt und diese einhält, begeben
oder garantiert; oder
– von anderen Emittenten begeben, die
einer Kategorie angehören, die von
der Commission de Surveillance du
Secteur Financier zugelassen wurde,
sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen des ersten,
des zweiten oder des dritten vorstehenden Gedankenstrichs gleichwertig
sind und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen
mit einem Eigenkapital von mindestens zehn Millionen Euro, das seinen
Jahresabschluss nach den Vorschriften der 4. Richtlinie 78/660/EWG er-
stellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger, der innerhalb einer
eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um
einen Rechtsträger handelt, dessen
Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist,
wertpapiermäßig unterlegte Verbindlichkeiten im Markt zu platzieren, sofern der Rechtsträger über Kreditlinien
zur Liquiditätssicherung verfügt.
i) Der jeweilige Teilfonds kann abweichend vom Grundsatz der Risikostreuung bis zu 100% seines Vermögens in
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten verschiedener Emissionen anlegen, die von einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union dessen Gebietskörperschaften oder von einem OECDMitgliedstaat oder von internationalen
Organismen öffentlich-recht­lichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
angehören, begeben oder garantiert
werden, sofern das jeweilige Teilfondsvermögen in Wertpapiere investiert, die
im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben wurden, wobei Wertpapiere aus ein und
derselben Emission 30% des jeweiligen Teilfondsvermögens nicht überschreiten dürfen.
j) Der jeweilige Teilfonds darf nicht in Edelmetalle oder Zertifikate über diese
anlegen.
B. Anlagegrenzen
a) Höchstens 10% des Netto-Teilfondsvermögens dürfen in Wertpapieren oder
Geldmarktinstrumenten ein und desselben Emittenten angelegt werden. Das
Halten von flüssigen Mitteln ist von dieser Grenze nicht betroffen.
b) Höchstens 20% des Netto-Teilfondsvermögens dürfen in Einlagen ein und derselben Einrichtung angelegt werden. Das
Halten von flüssigen Mitteln ist von dieser
Grenze nicht betroffen.
c) Das Ausfallrisiko der Gegenpartei bei Geschäften mit OTC-Derivaten darf 10%
des Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreiten, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne von Absatz A. f) ist. Für
andere Fälle beträgt die Grenze maximal
5% des Netto-Teilfondsvermögens.
d) Der Gesamtwert der Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente von Emittenten,
in denen der jeweilige Teilfonds jeweils
mehr als 5% seines Netto-Teilfondsvermögens anlegt, darf 40% des Wertes des Netto-Teilfondsvermögens nicht
überschreiten.
Diese Begrenzung findet keine Anwendung auf Einlagen und auf Geschäfte mit
OTC-Derivaten, die mit Finanzinstituten
getätigt werden, welche einer Aufsicht
unterliegen.
Ungeachtet der Einzelobergrenzen der Absätze B. a), b) und c) darf der jweilige Teilfonds bei ein und derselben Einrichtung
höchstens 20% seines Netto-Teilfondsvermögens in einer Kombination aus
– von dieser Einrichtung begebenen Wert­
papieren oder Geldmarktinstrumenten
und/oder
– Einlagen bei dieser Einrichtung und/
oder
– von dieser Einrichtung erworbenen
OTC-Derivaten
anlegen.
e) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze von 10 % erhöht sich auf 35% und
die in Absatz B. d) genannte ­Grenze
entfällt, wenn die Wertpapiere oder
Geldmarktinstrumente
– von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder seinen Gebietskörperschaften, oder
– von einem Staat, der nicht Mitglied der
Europäischen Union ist, oder
– von internationalen Einrichtungen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen
mindestens ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehört
begeben oder garantiert werden.
f) Die in Absatz B. a) genannte Obergrenze erhöht sich von 10 % auf 25% und die
in Absatz B. d) genannte Grenze entfällt,
wenn Schuldverschreibungen
– von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union begeben werden, das aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zum Schutz
der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt und
– die Erträge aus der Emission dieser
Schuldverschreibungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerten angelegt werden, die während
der gesamten Laufzeit der Schuldverschreibungen die sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten ausreichend decken und
– die erwähnten Vermögenswerte beim
Ausfall des Emittenten vorrangig für die
fällig werdende Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen bestimmt sind.
Wird der jeweilige Teilfonds in mehr als
5% in diese Art von Schuldverschreibungen angelegt, die von einem und demselben Emittenten begeben werden, so darf
der Gesamtwert dieser Anlagen 80% des
Wertes des Netto-Teilfondsvermögens
nicht überschreiten.
g) Die in den Absätzen B. a), b),c), d), e) und
f) genannten Grenzen dürfen nicht kumu-
33
liert werden; hieraus ergibt sich, dass Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ein und derselben Einrichtung
oder in Einlagen bei dieser Einrichtung
oder in Derivaten derselben grundsätzlich
35% des Netto-Teilfondsvermögens nicht
überschreiten dürfen.
Der jeweilige Teilfonds kann bis zu 20% in
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten ein und derselben Unternehmensgruppe anlegen.
Gesellschaften, die im Hinblick auf die Erstellung des konsolidierten Abschlusses
im Sinne der EG-Richtlinie 83/349/EWG
oder nach den anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften derselben Unternehmensgruppe angehören,
sind bei der Berechnung der in diesem
­Artikel vorgesehenen Anlagegrenzen als
ein einziger Emittent anzusehen.
h) Der jeweilige Teilfonds kann höchstens
10% seines Netto-Teilfondsvermögens
in anderen als den in Absatz A genannten
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten anlegen.
i) Der jeweilige Teilfonds kann höchstens
10% seines Netto-Teilfondsvermögens in
Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismen für gemeinsame Anlage im
Sinne von Abschnitt A. e) erwerben.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren und/oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden
die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für
gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in
Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten
Obergrenzen nicht berücksichtigt.
j) Sofern die Zulassung an einem der unter
Absatz A. a), b) oder c) genannten Märkte
nicht binnen Jahresfrist erfolgt, sind Neuemissionen als nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente anzusehen
und in die dort erwähnte Anlagegrenze
einzubeziehen.
k) Die Verwaltungsgesellschaft darf für keine von ihr verwalteten Investmentfonds,
die unter den Anwendungsbereich von
Teil I des Gesetzes vom 20.12.2002 fallen, Aktien erwerben, die mit einem
Stimmrecht verbunden sind, das es ihr ermöglicht, einen nennenswerten Einfluss
auf die Geschäftsführung des Emittenten
auszuüben.
erwerben.
Die unter dem zweiten, dritten und vierten
Gedankenstrich vorgesehenen Anlagegrenzen brauchen beim Erwerb nicht eingehalten zu werden, wenn sich der Bruttobetrag
der Schuldverschreibungen oder der Geldmarktinstrumente oder der Nettobetrag
der ausgegebenen Anteile zum Zeitpunkt
des Erwerbs nicht berechnen lässt.
l) Die in Buchstabe k) genannten Anlagegrenzen werden nicht angewandt auf:
– Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat der
Euro­päischen Union oder dessen öffentlichen Gebietskörperschaften begeben oder garantiert werden;
– von einem Staat außerhalb der Euro­
pä­ischen Union begebene oder garan­
tierte Wertpapiere und Geldmarkt­
instrumente;
– auf Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden, denen ein oder
mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehören;
– Aktien, die der jeweilige Teilfonds in
Wertpapieren an dem Kapital einer Gesellschaft eines Staates, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, hält,
die ihr Vermögen im wesentlichen in
Wertpapieren von Emittenten anlegt,
die in diesem Staat ansässig sind,
wenn eine derartige Beteiligung für
den jeweiligen Teilfonds aufgrund der
Rechtsvorschriften dieses Staates die
einzige Möglichkeit darstellt, Anlagen
in Wertpapieren von Emittenten dieses
Staates zu tätigen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft des
Staates, der nicht Mitglied der Euro­
päischen Union ist, in ihrer Anlage­
politik die in Absatz B. a), b), c), d), e),
f) und g), I) sowie k) festgelegten Grenzen beachtet. Bei Überschreitung dieser Grenzen findet Artikel 49 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über
die Organismen für gemeinsame Anlage sinngemäß Anwendung;
– 10% der Schuldverschreibungen ein
und desselben Emittenten,
– Aktien, die von einer Investmentgesellschaft oder von mehreren Investmentgesellschaften am Kapital von Tochtergesellschaften gehalten werden, die
in deren Niederlassungsstaat lediglich und ausschließlich für diese Investmentgesellschaft oder Investmentgesellschaften bestimmte Verwaltungs-,
Beratungs- oder Vertriebstätigkeiten
im Hinblick auf die Rücknahme von Anteilen auf Wunsch der Anteilinhaber
ausüben.
– 25% der Anteile ein und desselben
Fonds;
m) Unbeschadet der in Absatz B. k) und l)
festgelegten Anlagegrenzen betragen die
Der jeweilige Teilfonds kann höchstens
– 10% der stimmrechtslosen Aktien ein
und dessselben Emittenten;
34
– 10% der Geldmarktinstrumente ein
und desselben Emittenten
in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen für Anlagen in Aktien
und/oder Schuldtiteln ein und desselben
Emittenten höchstens 20%, wenn es Ziel
der Anlagepolitik ist, einen bestimmten
Index nachzubilden. Voraussetzung hierfür ist, dass
– die Zusammensetzung des Index hinreichend diversifiziert ist
– der Index eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellt, auf den er
sich bezieht
– der Index in angemessener Weise veröffentlicht wird.
Die hier festgelegte Grenze beträgt 35%,
sofern dies aufgrund außergewöhnlicher
Marktbedingungen gerechtfertigt ist, und
zwar insbesondere auf geregelten Märkten, auf denen bestimmte Wertpapiere
oder Geldmarktinstrumente stark dominieren. Eine Anlage bis zu dieser Obergrenze ist nur bei einem einzigen Emittenten möglich.
n) Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des
jeweiligen Teilfonds nicht übersteigen. Bei
der Berechnung des Risikos werden der
Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
Der jeweilige Teilfonds kann als Teil der
Anlagestrategie innerhalb der Grenzen
des Absatzes B. g) in Derivate anlegen,
sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Absatzes B. a),
b),c), d), e) und f) nicht überschreitet.
Legt der jeweilige Teilfonds in indexbasierte Derivate an, werden diese Anlagen nicht
bei den Anlagegrenzen gemäß Absatz B.
a), b), c), d), e) und f) berücksichtigt.
Wenn ein Derivat in ein Wertpapier oder
Geldmarktinstrument eingebettet ist,
muss es hinsichtlich der Einhaltung der
Anlagegrenzen mitberücksichtigt werden.
o) Der jeweilige Teilfonds kann daneben bis
zu 49% in flüssige Mittel anlegen. In besonderen Ausnahmefällen ist es gestattet, vorübergehend auch über 49% flüssige Mittel zu halten, wenn und soweit dies
im Interesse der Anteilinhaber gerechtfertigt scheint.
C. Ausnahme zu Anlagegrenzen
a) Der jeweilige Teilfonds muss die Anlagegrenzen bei der Ausübung von Bezugsrechten, die an Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente geknüpft sind, die im
Teilfondsvermögen enthalten sind, nicht
einhalten.
b) Der jeweilige Teilfonds kann von den festgelegten Anlagegrenzen unter Beachtung der Einhaltung der Grundsätze der
Risikostreuung innerhalb eines Zeitrau-
mes von sechs Monaten seit Zulassung
abweichen.
D. Kredite
Kredite dürfen durch die Gesellschaft für Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht aufgenommen werden. Der jeweilige Teilfonds darf jedoch
Fremdwährungen durch ein „Back-to-back“­Darlehen erwerben.
Abweichend vom vorstehenden Absatz kann der
jeweilige Teilfonds Kredite aufnehmen
–– von bis zu 10% des jeweiligen Teilfondsvermögens, sofern es sich um kurzfristige Kredite handelt,
–– im Gegenwert von bis zu 10% des jeweiligten
Teilfondsvermögens, sofern es sich um Kredite handelt, die den Erwerb von Immobilien ermöglichen, die für die unmittelbare Ausübung
ihrer Tätigkeit unerlässlich sind, in keinem Fall
dürfen diese Kredite sowie die Kredite nach
vorstehendem Satz zusammen 15% des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens übersteigen.
Die Gesellschaft darf für Rechnung des jeweiligen Teilfonds weder Kredite gewähren noch für
Dritte als Bürgen einstehen.
Dies steht dem Erwerb von noch nicht voll eingezahlten Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten
oder anderen noch nicht voll eingezahlten Finanzinstrumenten nicht entgegen.
E. Leerverkäufe
Leerverkäufe von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder anderen in Absatz A. e), g) und
h) genannten Finanzinstrumenten dürfen von der
Gesellschaft für Rechnung des jeweiligen Teilfonds nicht getätigt werden.
F. Belastung
Das jeweilige Teilfondsvermögen darf nur insoweit zur Sicherung verpfändet, übereignet bzw.
abgetreten oder sonst belastet werden, als dies
an einer Börse, an einem geregelten Markt oder
aufgrund vertraglicher oder sonstiger Bedingungen oder Auflagen gefordert wird.
G. Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte
a) Die Verwaltungsgesellschaft ist im Rahmen eines standardisierten Systems berechtigt, Wertpapiere des jeweiligen Teilfonds an Dritte auszuleihen, wobei solche
Geschäfte aber nur durch anerkannte
Clearinghäuser wie Euroclear oder Clearstream, sonstige anerkannte nationale
Clearingzentralen oder über Finanzinstitute mit guter Bonität, die auf diese Art
von Geschäften spezialisiert sind, getätigt
werden dürfen. Solche Operationen haben in Übereinstimmung mit dem CSSFRundschreiben 08/356 oder eines dieses
ergänzenden oder ersetzenden Rundschreibens zu erfolgen.
Synthetisches Wertpapierdarlehen
In Ergänzung der vorgenannten Regelungen zu Wertpapierdarlehen kann ein Wert-
papierdarlehen auch auf synthetischem
Wege durchgeführt werden („synthetisches Wertpapierdarlehen“). Ein synthetisches Wertpapierdarlehen liegt vor, wenn
ein im Fonds befindliches Wertpapier an
eine Gegenpartei zum aktuellen Marktpreis verkauft wird. Dieser Verkauf steht
unter der Bedingung, dass der Fonds zeitgleich von der Gegenpartei des Verkaufs
eine verbriefte Option ohne Hebelwirkung
erwirbt, die den Fonds berechtigt, zu einem späteren Zeitpunkt die Lieferung von
Wertpapieren gleicher Art, Güte und Menge entsprechend den verkauften Wertpapieren von der Gegenpartei zu verlangen.
Der Preis für die Option („Optionspreis“)
entspricht dem aktuellen Marktpreis aus
dem Verkauf der Wertpapiere abzüglich (a)
der Wertpapierdarlehensgebühr, (b) der
Erträge (z.B. Dividenden, Zinszahlungen,
Corporate Actions) aus den Wertpapieren, die bei Ausübung der Option zurückverlangt werden können und (c) des mit
der Option verbundenen Ausübungspreises. Die Ausübung der Option wird während der Laufzeit zum Ausübungspreis
erfolgen. Wird während der Laufzeit der
Option aus Gründen der Umsetzung der
Anlagestrategie das dem synthetischen
Wertpapierdarlehen zugrunde liegende Wertpapier veräußert, kann dies auch
durch Veräußerung der Option zu dem
dann vorherrschenden Marktpreis abzüglich des Ausübungspreises erfolgen.
b) Der jeweilige Teilfonds kann von Zeit zu
Zeit Wertpapiere in Form von Pensionsgeschäften kaufen oder verkaufen. Dabei muss der Vertragspartner eines solchen Geschäfts eine Finanzeinrichtung
erster Ordnung und auf solche Geschäfte spezialisiert sein. Während der Laufzeit
eines Wertpapierpensionsgeschäfts kann
der jeweilige Teilfonds die gegenständ­
lichen Wertpapiere nicht veräußern. Der
Umfang der Wertpapierpensionsgeschäfte wird stets auf einem Niveau gehalten,
das dem jeweiligen Teilfonds ermöglicht,
jederzeit seinen Rücknahmeverpflichtungen nachzukommen.
H. Regelungen für die Gesellschaft
Die Gesellschaft wird stimmberechtigte Aktien
insoweit nicht erwerben, als ein solcher Erwerb
ihr einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Emittenten gestattet.
Die Gesellschaft kann bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, wenn dies für
die unmittelbare Ausübung ihrer Tätigkeit unerlässlich ist.
4. Gesellschaftsanteile
A. Das Gesellschaftskapital wird durch Global­
urkunden repräsentiert, es sei denn, für einzelne Teilfonds wird im nachfolgenden Besonderen Teil des Verkaufsprospekts etwas
anderes bestimmt.
B. Anteile an den Teilfonds werden als Inhaberanteile ausgegeben, sofern im Besonderen
Teil keine andere Bestimmung getroffen wurde. Alle Anteile eines Teilfonds haben gleiche
Rechte. Anteile werden von der Gesellschaft
nach Eingang des Anteilwerts zu Gunsten der
Gesellschaft unverzüglich ausgegeben.
Die Gesellschaft kann Anteilsbruchteile ausgeben. Sofern Anteilsbruchteile ausgegeben
werden, enthält der jeweilige Produktannex
konkrete Angaben mit wie vielen Dezimalstellen eine Ausgabe von Bruchteilen erfolgt.
Sofern für einen Teilfonds nicht anders vorgesehen, werden Anteilsbruchteile von Anteilen
kaufmännisch gerundet. Eine Rundung kann
für den jeweiligen Anteilinhaber oder den jeweiligen Teilfonds vorteilhaft sein.
Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgen bei der Verwaltungsgesellschaft sowie
über jede Zahlstelle.
C. Jeder Anteilinhaber hat Stimmrecht auf der
Gesellschafterversammlung. Das Stimmrecht
kann in Person oder durch Stellvertreter ausgeübt werden. Jeder Anteil gibt Anrecht auf
eine Stimme. Anteilsbruchteile geben kein
Stimmrecht, berechtigen aber zur Teilnahme
an den Ausschüttungen der Gesellschaft auf
pro rata-Basis.
5. Beschränkungen der Ausgabe
von Anteilen
Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit aus
eigenem Ermessen einen Zeichnungsantrag zurückweisen oder die Ausgabe von Anteilen zeitweilig beschränken, aussetzen oder endgültig
einstellen oder Anteile gegen Zahlung des Rücknahmepreises zurückkaufen, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Interesse,
zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der
Anteilinhaber erforderlich erscheint.
In diesem Fall wird die Verwaltungsgesellschaft
oder Zahlstelle auf nicht bereits ausgeführte
Zeichnungsanträge eingehende Zahlungen unverzüglich zurückzahlen.
6. Ausgabe und Rücknahme von
Gesellschaftsanteilen
A. Gesellschaftsanteile des jeweiligen Teilfonds
werden an jedem Bewertungstag ausgegeben und zurückgenommen.
B. Die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen erfolgt aufgrund von Zeichnungsanträgen, die
bei der Verwaltungsgesellschaft oder bei einer von der Verwaltungsgesellschaft mit der
Ausgabe und Rücknahme von Gesellschaftsanteilen betrauten Zahlstelle eingehen.
C. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags, dessen Höhe für jeden Teilfonds im nachfolgenden Besonderen
Teil des Verkaufsprospekts geregelt ist. Der
Ausgabepreis kann sich um Gebühren und
andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Die Belastung erfolgt innerhalb von fünf Bankarbeits­
tagen nach Anteilausgabe.
D. Die Anteilinhaber sind berechtigt, jederzeit
über eine der Zahlstellen oder die Verwaltungsgesellschaft die Rücknahme bzw. den
Umtausch ihrer Anteile zu verlangen. Die
Rücknahme erfolgt nur an einem Bewer-
35
tungstag und wird zum Rücknahmepreis getätigt. Sofern der Besondere Teil des Verkaufsprospekts das für einzelne Teilfonds vorsieht,
kann sich der Rücknahmepreis um eine Rücknahmegebühr reduzieren.Die Gutschrift des
Gegenwertes erfolgt innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Rücknahme der Anteile.
Über die o.g. Stellen erfolgen auch alle sonstigen Zahlungen an die Anteilinhaber.
E. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach vorheriger Genehmigung durch die Depotbank
berechtigt, erhebliche Rücknahmen erst zu
tätigen, nachdem entsprechende Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds ohne Verzögerung verkauft wurden.
F. Die Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
ist nur insoweit zur Zahlung verpflichtet, als
keine gesetzlichen Bestimmungen, z.B. devisenrechtliche Vorschriften oder andere von
der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle
nicht beeinflussbare Umstände, die Überweisung des Rücknahmepreises in das Land des
Antragstellers verbieten.
höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den die Gesellschaft für
den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die
Wertpapiere verkauft werden können.
c) Falls solche Kurse nicht marktgerecht sind
oder falls für andere als die unter (a) und
(b) genannten Wertpapiere keine Kurse
festgelegt werden, werden diese Wertpapiere ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert
bewertet, wie ihn die Gesellschaft nach
Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt.
d) Die flüssigen Mittel werden zu deren
Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.
e) Festgelder können zum Renditekurs bewertet werden, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen der Gesellschaft und
der Depotbank geschlossen wurde, gemäß dem die Festgelder jederzeit kündbar sind und der Renditekurs dem Realisierungswert entspricht.
7. Anteilwertberechnung
A. Das Gesamtgesellschaftsvermögen wird in
EUR ausgedrückt.
Soweit in den Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß
den Regelungen des Verkaufsprospekts Auskunft über die Situation des Gesamt-Gesellschaftsvermögens gegeben werden muss,
werden die Vermögenswerte des jeweiligen
Teilfonds in Euro umgerechnet. Der Wert eines Anteils des jeweiligen Teilfonds lautet
auf die für den jeweiligen Teilfonds festgelegte Währung. Das Netto-Fondsvermögen des
jeweiligen Teilfonds wird für jeden Teilfonds
an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg und
Frankfurt am Main („Bewertungstag“) berechnet. Die Berechnung erfolgt durch Teilung
des Netto-Fondsvermögens des jeweiligen
Teilfonds durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile der Gesellschaft des jeweiligen Teilfonds.
An gesetzlichen Feiertagen, die in einem
für den Bewertungstag maßgeblichen Land
Bankarbeitstage sind, sowie am 24. und
31. Dezember jedes Jahres werden die Verwaltungsgesellschaft und die Depotbank derzeit von einer Ermittlung des Anteilwertes absehen. Eine hiervon abweichende Ermittlung
des Anteilwertes wird in jedem Vertriebsland
in geeigneten Zeitungen sowie im Internet
unter www.dws.lu veröffentlicht.
B. Der Wert des Netto-Fondsvermögens des jeweiligen Teilfonds wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
a) Wertpapiere, die an einer Börse notiert
sind, werden zum letzten verfügbaren bezahlten Kurs bewertet.
b) Wertpapiere, die nicht an einer Börse notiert sind, die aber an einem anderen geregelten Wertpapiermarkt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der
nicht geringer als der Geldkurs und nicht
36
f) Alle auf Devisen lautenden Vermögenswerte werden zum letzten Devisenmittelkurs
in die Teilfondswährung umgerechnet.
g) Die Preisfestlegung der derivaten Techniken, die der Teilfonds einsetzt, wird in
üblicher vom Wirtschaftsprüfer nachvollziehbarer Weise erfolgen und unterliegt
einer systematischen Überprüfung. Die
für die Preisfestlegung der Derivate bestimmten Kriterien bleiben dabei jeweils
über die Laufzeit der einzelnen Derivate
beständig.
h) Die in einem Teilfonds enthaltenen Zielfondsanteile werden zum letzten festgestellten und verfügbaren Rücknahmepreis
bewertet.
C. Es wird ein Ertragsausgleichskonto geführt.
D. Die Gesellschaft kann für umfangreiche Rücknahmeanträge, die nicht aus den liquiden
Mitteln und zulässigen Kreditaufnahmen befriedigt werden können, den Anteilwert des
jeweiligen Teilfonds auf der Basis der Kurse
des Bewertungstages bestimmen, an dem
sie die erforderlichen Wertpapierverkäufe vornimmt; dies gilt dann auch für gleichzeitig eingereichte Zeichnungsanträge.
E. Die Vermögenswerte werden wie folgt
zugeteilt:
a) das Entgelt aus der Ausgabe von Anteilen eines Teilfonds wird in den Büchern der
Gesellschaft dem betreffenden Teilfonds
zugeordnet, und der entsprechende Betrag wird den Anteil am Nettovermögen
des Teilfonds entsprechend erhöhen und
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Einkünfte und Aufwendungen werden
dem jeweiligen Teilfonds nach den Bestimmungen dieses Kapitels zugeschrieben;
b) Vermögenswerte, welche auch von anderen Vermögenswerten abgeleitet sind,
werden in den Büchern der Gesellschaft
demselben Teilfonds zugeordnet, wie die
Vermögenswerte, von welchen sie abgeleitet sind und zu jeder Neubewertung
eines Vermögenswertes wird die Werterhöhung oder Wertminderung dem entsprechenden Teilfonds zugeordnet;
c) sofern die Gesellschaft eine Verbindlichkeit eingeht, welche im Zusammenhang
mit einem bestimmten Vermögenswert
eines bestimmten Teilfonds oder im Zusammenhang mit einer Handlung bezüglich eines Vermögenswertes eines bestimmten Teilfonds steht, so wird diese
Verbindlichkeit dem entsprechenden Teilfonds zugeordnet;
d) wenn ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit der Gesellschaft nicht einem
bestimmten Teilfonds zuzuordnen ist, so
wird dieser Vermögenswert bzw. diese
Verbindlichkeit allen Teilfonds im Verhältnis des Nettovermögens der entsprechenden Teilfonds oder in einer anderen
Weise, wie sie der Verwaltungsrat nach
Treu und Glauben festlegt, zugeteilt, wobei im Verhältnis zu Dritten die Vermögenswerte eines Teilfonds lediglich für die
Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen haften, die diesen Teilfonds betreffen und die Gesellschaft als Ganzes Dritten gegenüber nicht für Verbindlichkeiten
einzelner Teilfonds haftet;
e) nach Zahlung von Ausschüttungen an
die Anteilinhaber eines Teilfonds wird
der Nettovermögenswert dieses Teilfonds um den Betrag der Ausschüttungen
vermindert.
8. Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme
und des Umtauschs von Anteilen sowie
der Berechnung des Anteilwerts
Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die
Ausgabe bzw. Rücknahme und den Umtausch
von Anteilen sowie die Berechnung des Anteilwerts des jeweiligen Teilfonds zeitweilig einzustellen, wenn und solange Umstände vorliegen,
die diese Einstellung erforderlich machen, und
wenn die Einstellung unter Berücksichtigung der
Interessen der Anteilinhaber gerechtfertigt ist,
insbesondere:
A. während der Zeit, in welcher eine Börse oder
ein anderer geregelter Markt, an dem ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des jeweiligen Teilfonds gehandelt wird, geschlossen ist
­(außer an gewöhnlichen Wochenenden oder
Feiertagen) oder der Handel an dieser Börse
ausgesetzt oder eingeschränkt wurde;
B. in Notlagen, wenn der jeweilige Teilfonds
über Vermögensanlagen nicht verfügen kann
oder es ihm unmöglich ist, den Gegenwert
der Anlagekäufe oder -verkäufe frei zu transferieren oder die Berechnung des Anteilwerts
ordnungsgemäß durchzuführen.
C. wenn aufgrund des beschränkten Anlagehorizonts eines Teilfonds die Verfügbarkeit erwerbbarer Vermögensgegenstände am Markt
oder die Veräußerungsmöglichkeit von Vermögensgegenständen des Teilfonds eingeschränkt ist.
Anleger, die ihre Anteile zum Rückkauf ange­
boten haben, werden von einer Einstellung der
Anteilwertberechnung umgehend benachrichtigt
und nach Wiederaufnahme der Anteilwertbe­
rechnung unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
Den Anlegern wird nach der Wiederaufnahme der
dann gültige Rücknahmepreis gezahlt.
In den jeweiligen Tabellen „Auf einen Blick“ ist
angegeben, ob es sich um einen ausschüttenden
oder thesaurierenden Teilfonds handelt.
Die Einstellung der Ausgabe bzw. Rücknahme
und des Umtauschs von Anteilen sowie der Be­
rechnung des Anteilwerts eines Teilfonds hat kei­
ne Auswirkung auf einen anderen Teilfonds.
Als Verwaltungsgesellschaft hat der Verwaltungs­
rat der Gesellschaft die DWS Investment S.A.
benannt.
9. Umtausch von Anteilen
Die Anteilinhaber können jederzeit über eine
der Zahlstellen oder die Verwaltungsgesellschaft
gegen Zahlung einer um 0,5 Prozentpunkte ge­
genüber dem Ausgabeaufschlag reduzierten
Umtauschprovision unter Zurechnung eventuell
anfallender Ausgabesteuern und Abgaben einen
Teil oder alle ihre Anteile in Anteile eines anderen
Teilfonds umtauschen.
Der sich aus einem Umtausch ggf. ergebende
Restbetrag wird, sofern erforderlich, in Euro um­
gerechnet und an die Anteilinhaber ausbezahlt,
sofern dieser Betrag 10,– Euro bzw. 1% des Um­
tauschbetrags übersteigt.
Die Umtauschprovision, die zu Gunsten der DWS
Investment S.A. erhoben wird und die diese in ih­
rem Ermessen weitergeben kann, wird auf den im
neuen Teilfonds anzulegenden Betrag berechnet.
Die Anzahl der Anteile des Teilfonds, in die der
Anteilinhaber seine bestehenden Anteile um­
tauschen möchte, wird unter Zugrundelegung
des Rücknahmepreises des ursprünglichen Teil­
fonds unter Abzug eventueller Rückgabesteuern
und des Anteilwerts des neuen Teilfonds zuzüg­
lich der vorstehend beschriebenen Umtauschpro­
vision und eventueller Ausgabesteuern berech­
net. Sofern der Anleger seine Anteile bei einem
Institut verwahren lässt, können von diesem über
die Umtauschprovision hinaus zusätzliche Entgel­
te und Kosten in Rechnung gestellt werden.
Der Umtausch erfolgt nur an einem Bewertungs­
tag gemäß Artikel 7.
10. Verwendung der Erträge
Der Verwaltungsrat entscheidet, ob eine Ausschüt­
tung oder Thesaurierung erfolgt. Im Falle der Aus­
schüttung bestimmt der Verwaltungsrat zudem
jährlich, ob und in welcher Höhe eine Ausschüttung
stattfindet. Zur Ausschüttung können die ordentli­
chen Nettoerträge sowie realisierte Kapitalgewin­
ne kommen. Ferner können die nicht realisierten
Werterhöhungen aus den Vorjahren zur Ausschüt­
tung gelangen. Ausschüttungen werden auf die
am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile aus­
gezahlt. Ausschüttungen können ganz oder teil­
weise in Form von Gratisanteilen vorgenommen
werden. Eventuell verbleibende Bruchteile können
in bar ausgezahlt oder gutgeschrieben werden.
Forderungen der Anteilinhaber gegen die Gesell­
schaft oder die Depotbank können nach Ablauf von
fünf Jahren nach Entstehung des Anspruchs nicht
mehr geltend gemacht werden.
Der Verwaltungsrat kann Zwischenausschüttun­
gen im Einklang mit den gesetzlichen Bestim­
mungen für jeden Teilfonds beschließen.
11. Verwaltungsgesellschaft,
Anlageverwaltung, Administration,
Register- und Transferstelle und Vertrieb
Die Gesellschaft hat einen Verwaltungsvertrag
mit der DWS Investment S.A. geschlossen.
Dabei unterliegt die Ausübung der Verwaltungs­
aufgaben dem Gesetz vom 20. Dezember 2002
über Organismen für gemeinsame Anlagen. Die
DWS Investment S.A. ist eine Aktiengesellschaft
nach Luxemburger Recht und Tochtergesellschaft
der Deutsche Bank Luxembourg S.A. und der
DWS Investment GmbH, Frankfurt. Sie ist auf
unbestimmte Zeit errichtet. Der Vertrag kann von
jeder der vertragsschließenden Parteien unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekün­
digt werden. Die Verwaltung umfasst sämtliche
in Anhang II des Luxemburger Gesetzes vom
20. Dezember 2002 beschriebenen Aufgaben der
gemeinsamen Anlageverwaltung (Anlageverwal­
tung, Administration, Vertrieb).
Für die Anlage des Gesellschaftsvermögens des
jeweiligen Teilfonds bleibt der Verwaltungsrat der
Gesellschaft gesamtverantwortlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann in Überein­
stimmung mit den Vorschriften des Luxembur­
ger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 und des
Rundschreibens der Commission de Surveillance
du Secteur Financier Nr. 03/108 eine oder mehre­
re Aufgaben unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an
Dritte delegieren.
(i) Anlageverwaltung
Für die tägliche Umsetzung der Anlagepolitik
kann die Verwaltungsgesellschaft unter eigener
Verantwortung und Kontrolle einen oder mehrere
Fondsmanager benennen. Das Fondsmanage­
ment umfasst dabei die tägliche Umsetzung der
Anlagepolitik und die unmittelbare Anlageent­
scheidung. Der Fondsmanager wird die Anlage­
politik ausführen, Anlageentscheidungen treffen
und diese den Marktentwicklungen sachgemäß
unter Beachtung der Interessen des jeweiligen
Teilfonds kontinuierlich anpassen.
Für die Gesellschaft hat die Verwaltungsgesell­
schaft unter eigener Verantwortung und Kontrolle
sowie auf eigene Kosten einen Fondsmanage­
mentvertrag mit der DWS Investment GmbH,
Frankfurt, geschlossen. Die DWS Investment
GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft nach
deutschem Recht. Der Vertrag kann von jeder
der vertragsschließenden Parteien unter Einhal­
tung einer Frist von drei Monaten gekündigt wer­
den. Der benannte Fondsmanager kann Fonds­
managementleistungen unter seiner Aufsicht,
Kontrolle und Verantwortung und auf eigene Kos­
ten vollständig oder teilweise delegieren.
Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf eige­
ne Kosten, Kontrolle und Verantwortung Anlage­
berater hinzuziehen. Die DWS Investment GmbH
hat mit der Deutsche Bank AG einen Beratungs­
vertrag geschlossen. Die Anlageberatung von der
Deutsche Bank AG umfasst dabei insbesondere
die Analyse und Empfehlung von Anlageinstru­
menten hinsichtlich der Anlagen der einzelnen
Teilfondsvermögen. Die Deutsche Bank AG ist
eine Gesellschaft nach deutschem Recht. Sie ist
auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Vertrag kann
von jeder der vertragsschließenden Parteien unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt
werden. Der Fondsmanager ist nicht an Anlage­
empfehlungen des Anlageberaters gebunden.
(ii) Administration, Register- und
Transferstelle
Die Verwaltungsgesellschaft DWS Investment
S.A. übernimmt zunächst die Funktionen der
Zentralverwaltung, insbesondere die Fondsbuch­
haltung sowie die Nettoinventarwertberechnung.
Darüber hinaus ist die DWS Investment S.A. für
die weiteren administrativen Tätigkeiten verant­
wortlich. Hierzu zählen unter anderem die nach­
trägliche Überwachung von Anlagegrenzen und
-restriktionen sowie die Funktion als Domiziliar­
stelle und als Register- und Transferstelle.
Im Hinblick auf die Funktion als Register- und
Transferstelle hat die DWS Investment S.A. eine
Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der State
Street Bank GmbH in München geschlossen. Im
Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt die State
Street Bank GmbH insbesondere die Aufgaben der
Verwaltung der Globalurkunde, die bei der Clear­
stream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wird.
(iii)Vertrieb
Die DWS Investment S.A. fungiert als Hauptver­
triebsgesellschaft.
12.Die Depotbank
A. Depotbank ist die State Street Bank Luxem­
bourg S.A. Sie ist eine Aktiengesellschaft
nach Luxemburger Recht und betreibt Bank­
geschäfte. Die Funktion der Depotbank rich­
tet sich nach dem Gesetz und der Satzung.
Sie handelt im Interesse der Anteilinhaber.
B. Die Depotbank sowie die Gesellschaft sind
berechtigt, die Depotbankbestellung jeder­
zeit schriftlich mit einer Frist von drei Mona­
ten zu kündigen. Eine solche Kündigung wird
wirksam, wenn die Gesellschaft mit Geneh­
migung der zuständigen Aufsichtsbehörde
eine andere Bank zur Depotbank bestellt und
diese die Pflichten und Funktionen als Depot­
bank übernimmt; bis dahin wird die bisheri­
ge Depotbank zum Schutz der Interessen der
Anteilinhaber ihren Pflichten und Funktionen
als Depotbank vollumfänglich nachkommen.
C. Alle Wertpapiere und anderen Vermögenswer­
te der Gesellschaft werden von der Depotbank
in separaten Konten und Depots verwahrt,
über die nur in Übereinstimmung mit den Be­
stimmungen der Satzung verfügt werden darf.
Die Depotbank kann unter ihrer Verantwortung
andere Banken mit der Verwahrung von Wert­
papieren der Gesellschaft beauftragen.
13.Kosten und enthaltene Dienstleistungen
Die Teilfonds zahlen eine Kostenpauschale, de­
ren Höhe im jeweiligen Besonderen Teil des Ver­
kaufsprospekts festgelegt ist. Außerdem zahlen
37
die Teilfonds weitere Aufwendungen, die im jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospekts
aufgeführt sind.
Darüber hinaus kann eine erfolgsbezogene Vergütung bezahlt werden, deren Höhe sich ebenfalls
aus dem jeweiligen Besonderen Teil des Verkaufsprospekts ergibt.
Die Kosten werden dem einzelnen Teilfonds zugeordnet. Beziehen sich Kosten auf mehrere
oder alle Teilfonds, werden die Kosten den betroffenen Teilfonds proportional zu ihrem NettoInventarwert belastet.
Die genannten Kosten werden in den Jahresberichten aufgeführt.
Die Verwaltungsgesellschaft gibt im Regelfall Teile
ihrer Verwaltungsvergütung an vermittelnde Stellen weiter. Dies erfolgt zur Abgeltung von Vertriebsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Dabei kann es sich auch um wesentliche Teile
handeln. Der Jahresbericht enthält hierzu nähere
Angaben. Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fondsvermögen
an die Depotbank und an Dritte zu leistenden Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Von
Brokern und Händlern gebotene geldwerte Vorteile, die die Verwaltungsgesellschaft im Interesse
der Anleger nutzt, bleiben unberührt (siehe Abschnitt „Kauf- und Verkaufsorders für Wertpapiere
und Finanzinstrumente“ und „Provisionsteilung“).
Neben den vorgenannten Kosten können in manchen Ländern zusätzliche Kosten für den Investor
anfallen, die im Zusammenhang mit den Auf­
gaben und Leistungen von lokalen Vertriebsstellen, Zahlstellen oder ähnlichen Stellen stehen.
Diese Kosten werden nicht vom Fondsvermögen
getragen, sondern direkt vom Anleger.
(„Richtlinie“) welche am 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, kann nicht ausgeschlossen werden,
dass eine etwaig anfallende Quellenbesteuerung
für bestimmte Ausschüttungen bzw. Rückkäufe
von Fondsanteilen von der Luxemburger Zahlstelle einbehalten wird, wenn der Empfänger dieser
Gelder eine Einzelperson ist, die in einem anderen EU-Staat ansässig ist. Der Quellensteuersatz
dieser Ausschüttungen und Rückkäufe beträgt
vom 1.7.2008 – 30.6.2011
und nach dem 30.6.2011
20%,
35%.
Stattdessen kann die betroffene Einzelperson die
Luxemburger Zahlstelle ausdrücklich ermächtigen, die notwendigen steuerlichen Informationen
der Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes gemäß dem Informationsaustausch-­System
der Richtlinie offen zu legen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, der Luxemburger Zahlstelle eine Bescheinigung der Steuerbehörde des jeweiligen Steuerwohnsitzes über die
Befreiung von der genannten Quellensteuer zu
übermitteln.
15.Gesellschafterversammlungen
Gesellschafterversammlungen finden jährlich am
Sitz der Gesellschaft oder jedem anderen in der
Einladung bezeichneten Ort statt. Sie werden
grundsätzlich an jedem dritten Mittwoch im ­April
eines jeden Jahres um 16.00 Uhr abgehalten.
Sollte der dritte Mittwoch im April eines Jahres
ein Bankfeiertag sein, finden die Gesellschafterversammlungen am darauffolgenden Bank­
arbeits­tag statt.
Auch die Anteilinhaber eines Teilfonds können zu
jeder Zeit eine Gesellschafterversammlung abhalten, um über Vorgänge zu entscheiden, welche
ausschließlich diesen Teilfonds betreffen.
14.Steuern
Gemäß Art. 129 des Gesetzes vom 20. Dezember
2002 unterliegt das jeweilige Teilfondsvermögen
im Großherzogtum Luxemburg grundsätzlich einer
Steuer („taxe d’abonnement“) von zurzeit 0,05%
bzw. 0,01% p.a., die vierteljährlich auf das jeweils
am Quartalsende ausgewiesene Netto-Teilfondsvermögen zahlbar ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teilfondsvermögen von der taxe
d´abonnement auch vollständig befreit werden. Der
für einen Teilfonds anwendbare Steuersatz geht aus
der jeweiligen Teilfondsübersicht hervor.
Die Einkünfte der Teilfonds können in Ländern,
in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist,
der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In
solchen Fällen sind weder Depotbank noch Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.
Die steuerliche Behandlung der Fondserträge
beim Anleger hängt von den für den Anleger
im Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab. Für Auskünfte über die individuelle
Steuerbelastung beim Anleger (insbesondere
Steuerausländer) sollte ein Steuer­berater herangezogen werden.
EU-Zinsbesteuerung (EU-Quellensteuer)
Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie 2003/48/EG über die EU-Zinsbesteuerung
38
Einladungen zu Gesellschafterversammlungen
werden im „Mémorial“, im „Luxemburger Wort“
sowie in Zeitungen, welche der Verwaltungsrat
für zweckmäßig hält, in jedem Vertriebsland veröffentlicht.
16.Gründung, Schließung und
Verschmelzung von Teilfonds
A. Die Gründung von Teilfonds wird vom Verwaltungsrat beschlossen.
B. Der Verwaltungsrat kann beschließen, das
Gesellschaftsvermögen eines Teilfonds aufzulösen und den Anteilinhabern den Netto-­
Inventarwert ihrer Anteile an dem Bewertungstag, an welchem die Entscheidung
wirksam wird, auszuzahlen. Ferner kann der
Verwaltungsrat die Annullierung der an einem
solchen Teilfonds ausgegebenen Anteile und
die Zuteilung von Anteilen an einem anderen Teilfonds, vorbehaltlich der Billigung durch
die Gesellschafterversammlung der Anteil­
inhaber dieses anderen Teilfonds erklären,
­vorausgesetzt, dass während der Zeit von
einem Monat nach Veröffentlichung gemäß
nachfolgender Bestimmung die Anteilinhaber
der entsprechenden Teilfonds das Recht haben werden, die Rücknahme oder den Umtausch aller oder eines Teils ihrer Anteile zu
dem anwendbaren Netto-Inventarwert ohne
Kostenbelastung zu verlangen.
C. Der Verwaltungsrat kann entscheiden, die
Vermögenswerte eines Teilfonds auf einen
anderen innerhalb der Gesellschaft bestehenden Teilfonds zu übertragen oder in einen
anderen Organismus für gemeinsame Anlagen, welcher gemäß Teil 1 des Gesetzes vom
20. Dezember 2002 organisiert ist, oder einen
anderen Teilfonds innerhalb eines solchen anderen Organismus für gemeinschaftliche Anlagen („Neuer Teilfonds”) einzubringen und
die Anteile neu bestimmen. Eine solche Entscheidung wird veröffentlicht, um den Anteilinhabern während der Dauer eines Monats
zu ermöglichen, die kostenfreie Rücknahme
oder den kostenfreien Umtausch ihrer Anteile zu beantragen. Im Fall der Fusion mit einem offenen Fonds mit Sondervermögenscharakter (fonds commun de placement) ist
der Beschluss nur für die diejenigen Anteilinhaber bindend, die zu der Fusion ihre Zustimmung erteilt haben.
D. Die Durchführung der Fusion vollzieht sich wie
eine Auflösung des Teilfonds und eine gleichzeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände durch den aufnehmenden Fonds
bzw. Teilfonds. Abweichend zu der Auflösung
erhalten die Anleger des Teilfonds Anteile
des aufnehmenden Fonds bzw. Teilfonds, deren Anzahl sich auf der Grundlage des Anteilwertverhältnisses der betroffenen Fonds zum
Zeitpunkt der Einbringung errechnet und ggf.
einen Spitzenausgleich. Die Durchführung der
Fusion wird vom Wirtschaftsprüfer des Teilfonds kontrolliert.
17. Auflösung der Gesellschaft
A. Die Gesellschaft kann jederzeit durch die Gesellschafterversammlung aufgelöst werden.
B. Eine Auflösung der Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von
der Gesellschaft im „Mémorial“ und in mindestens drei überregionalen Tageszeitungen,
von denen eine eine luxemburger Zeitung ist,
veröffentlicht.
C. Wenn ein Tatbestand eintritt, der zur Auflösung
der Gesellschaft führt, werden die Ausgabe
und die Rücknahme von Anteilen eingestellt.
Die Depotbank wird den Liquidationserlös,
abzüglich der Liquidationskosten und Honorare, auf Anweisung der Gesellschaft oder ggf.
der von der Gesellschafterversammlungen
ernannten Liquidatoren unter die Anteilinhaber der entsprechenden Teilfonds nach deren
Anspruch verteilen. Netto-Liquidationserlöse,
die nicht zum Abschluss des Liquidationsverfahrens von Anteilinhabern eingezogen worden sind, werden von der Depotbank nach
Abschluss des Liquidationsverfahrens für
Rechnung der berechtigten Anteilinhaber bei
der Caisse des Consignations in Luxemburg
hinterlegt, wo diese Beträge verfallen, wenn
sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist dort
angefordert werden.
18. Veröffentlichungen
a) Ausgabe- und Rücknahmepreise können
bei der Verwaltungsgesellschaft und jeder Zahlstelle erfragt werden. Des Weiteren werden die gültigen Preise regelmäßig in geeigneten Medien (z.B. Internet,
elektronische Informationssysteme, Zeitungen, etc.) veröffentlicht.
b) Die Gesellschaft erstellt einen geprüften
Jahresbericht sowie einen Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen des Großherzogtums
Luxem­burg.
c) Verkaufsprospekt, vereinfachter Verkaufsprospekt, Satzung, Jahres- und Halbjahresberichte sind für die Anteilinhaber am
Sitz der Gesellschaft sowie bei jeder Vertriebs- und Zahlstelle kostenlos erhältlich. Exemplare der folgenden Dokumente können zudem an jedem Luxemburger
Bankgeschäftstag während der üblichen
Geschäftszeiten kostenlos am Sitz der
Gesellschaft unter der Anschrift 2, Boulevard Konrad Adenauer, L -1115 Luxemburg
eingesehen werden:
(i) der Verwaltungsgesellschaftsvertrag;
(ii) der Depotbankvertrag;
(iii) der Fondsmanagementvertrag und
(iv) Anlageberatungsvertrag.
19. Errichtung, Rechnungsjahr, Dauer
Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Dauer
errichtet. Das Rechnungsjahr beginnt jeweils zum
1. Januar und endet jeweils zum 31. Dezember,
erstmals am 31. Dezember 2004.
39
Verkaufsprospekt – Besonderer Teil
db PrivatMandat Comfort – Einkommen (U)
Für den Teilfonds mit dem Namen db
PrivatMandat Comfort Einkommen (U) gel­
ten in Ergänzung zu den im Verkaufspros­
pekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelun­
gen die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All­
gemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemein­
same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer­
ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds­
vermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds
wie ein eigenständiger
ten, vorausgesetzt, das
tung pro Teilfonds findet
Anwendung.
eines Umbrella-Fonds
Emittent zu betrach­
Prinzip der Einzelhaf­
im Hinblick auf Dritte
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für ge­
meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins­
gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame An­
lagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert­
papieren oder sonstigen Organismen für gemein­
same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Com­
fort – Einkommen (U) ist die Erwirtschaftung
einer Wertsteigerung für den Fall, dass die Kur­
se vornehmlich an den internationalen Renten­
märkten steigen. Der Teilfonds wird vorwiegend
in fest- bzw. variabelverzinslichen Wertpapieren,
Wandelanleihen, Anteile an Geldmarkt- und Ren­
tenfonds und Genussscheinen investieren.
Mindestens 60% des Netto-Teilfondsvermögens
werden angelegt in fest- bzw. variabelverzinsliche
Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe
Fonds, Rentenfonds, gemischte Fonds (soweit
diese zu maximal 30% in Aktien investieren),
reglementierte offene Immobilienfonds, Einla­
gen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen,
Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate
auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen,
wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, so­
wie Asset Backed Securities inklusive Mortga­
ge Backed Securities – jeweils in EUR oder in
einer Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht
abschließend – USD, GBP, CHF, CAD, AUD oder
JPY sofern es sich hierbei um Wertpapiere im
Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. De­
zember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von
offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des
40
Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage
in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegren­
ze des Artikels 3 Absatz B. h) mit einzubeziehen.
Um das Währungsrisiko zu minimieren, können
Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen
Euro abgesichert werden. Das nach Absicherung
verbleibende offene Fremdwährungs-Exposure
des Netto-Teilfondsvermögens soll 50% nicht
übersteigen.
Höchstens 40% des Netto-Portfolios dürfen an­
gelegt werden in Aktien, Aktienfondsanteile, Zer­
tifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s
und GDR‘s im Bereich Emerging Markets, Aktien
und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Ge­
nuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter
Immo­biliengesellschaften, wobei es sich nicht
um Gesellschaften handelt, welche gegebenen­
falls gemäß Luxemburger Recht als offene Or­
ganismen für gemeinsame Anlagen angesehen
werden, Anlagen, denen die Inflationsentwick­
lung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifika­
te und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und
Warenterminindizes und anderen als den bereits
vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Arti­
kel 3 Absatz A. e) sowie in andere Organismen
für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen
Aufsicht unterliegen. Die Anlage in Zertifikate und
Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren­
terminindizes ist auf höchstens 15% beschränkt.
genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur
Optimierung des Anlageziels derivative Techniken
einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen,
denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie
z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a.
inklusive Finanztermingeschäfte.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten an­
gelegt werden.
22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich ei­
nes Ausgabeaufschlags von bis zu 1,5% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen­
den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän­
dern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück­
nahmepreis kann sich um Gebühren oder an­
dere Belastungen reduzieren, die in den je­
weiligen Vertriebsländern anfallen.
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und
Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren­
terminindizes ausschließlich in börsennotierte
Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf
diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten
ausgegeben werden, wobei eine ausreichende
Liquidität bestehen muss.
Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instru­
mente muss der Teilfonds eine regelmäßige
und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese
Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letz­
ten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs
den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen
widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den
Preisen, die dem Fonds von unabhängigen Be­
wertungsstellen bzw. von Market Makern zur
Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des
Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende
Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen.
Bei den betreffenden Indizes muss es sich um
anerkannte und ausreichend diversifizierte Indi­
zes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate
auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in
solche anlegen, für die eine börsentägliche Be­
wertung durch unabhängige Bewertungsstellen
bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds
muss diese Instrumente zum aktuell festgestell­
ten Wert, ohne Beachtung einer eventuellen An­
kündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern
können.
Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im
Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird
der Teilfonds für eine angemessene Risikostreu­
ung sowohl hinsichtlich der Emittenten der
betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich
der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und
Waren­terminindizes sorgen.
In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Ab­
satz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,5% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten
Netto-­Inventarwerts. Aus dieser Vergütung
werden insbesondere Verwaltung, Fondsma­
nagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die
Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel
am Monatsende entnommen. Neben der Kosten­
pauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö­
genswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen­
hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver­
wahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Ent­
scheidung zur Kostenübernahme trifft im Ein­
zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahres­
bericht gesondert auszuweisen.
Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Ver­
gütung erhoben werden. Die erfolgsbezogene
Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den
die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag
von 60% JP Morgan EMU Bond Index 1–10
Jahre Rentenindex (Performance Index), 11%
Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price
Index), 6% Standard & Poor‘s 500 Aktienindex
(Price Index), 3% MSCI Asia Aktienindex (Price
­Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M
­EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer
Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene
Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ
zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene
Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich
abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des
täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene
erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der
Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene
Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich
wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der
Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden
Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,
die von Brokern und Händlern angeboten und
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören
direkte Dienstleistungen, die die Broker und
Händler selbst anbieten, wie etwa Research
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und
Kursinformationssysteme.
24.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
41
db PrivatMandat Comfort – Balance (U)
Für den Teilfonds mit dem Namen db
­PrivatMandat Comfort – Balance (U) gelten
in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen
die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,
wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds
wie ein eigenständiger
ten, vorausgesetzt, das
tung pro Teilfonds findet
Anwendung.
eines Umbrella-Fonds
Emittent zu betrachPrinzip der Einzelhafim Hinblick auf Dritte
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Comfort – Balance (U) ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung für den Fall, dass die Kurse
vornehmlich an den internationalen Aktien- und
Rentenmärkten steigen. Der Teilfonds wird
vorwiegend in fest- bzw. variabelverzinslichen
Wertpapieren, Aktien, Wandelanleihen, Anteile
an Geldmarkt-, Renten und Aktienfonds und Genussscheinen investieren.
Mindestens 40% des Netto-Teilfondsvermögens
werden angelegt in fest- bzw. variabelverzinsliche
Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe
Fonds, Rentenfonds, gemischte Fonds (soweit
diese zu maximal 30% in Aktien investieren),
reglementierte offene Immobilienfonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen,
Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate
auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen,
wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, sowie Asset Backed Securities inklusive Mortgage
Backed Securities – jeweils in EUR oder in einer
Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht abschließend – USD, GBP, CHF, CAD, AUD oder JPY
sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne
von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember
2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen
42
Immobilienfonds auf maximal 10% des NettoTeilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des
Artikels 3 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Um das
Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro
abgesichert werden.
Höchstens 60% des Netto-Portfolios dürfen angelegt werden in Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s
und GDR‘s im Bereich Emerging Markets, Aktien
und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter
Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht
um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen
werden, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und
Warenterminindizes und anderen als den bereits
vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz A. e) sowie in andere Organismen
für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen
Aufsicht unterliegen. Die Anlage in Zertifikate und
Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ist auf höchstens 15% beschränkt.
einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen,
denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie
z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a.
inklusive Finanztermingeschäfte.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.
22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2,0% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und
Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ausschließlich in börsennotierte
Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf
diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten
ausgegeben werden, wobei eine ausreichende
Liquidität bestehen muss.
Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente muss der Teilfonds eine regelmäßige
und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese
Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs
den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen
widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den
Preisen, die dem Fonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur
Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des
Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende
Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen.
Bei den betreffenden Indizes muss es sich um
anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate
auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in
solche anlegen, für die eine börsentägliche Bewertung durch unabhängige Bewertungsstellen
bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds
muss diese Instrumente zum aktuell festgestellten Wert, ohne Beachtung einer eventuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern
können.
Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im
Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird
der Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl hinsichtlich der Emittenten der
betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich
der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und
Waren­terminindizes sorgen.
In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Absatz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil
genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur
Optimierung des Anlageziels derivative Techniken
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,65% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden
insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement,
Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am
Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.
Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung
beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 40% JP
Morgan EMU Bond Index 1–10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 22% Dow Jones Euro
Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 12% Standard
& Poor‘s 500 Aktienindex (Price Index), 6% MSCI
Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt.
Es kann auch bei negativer Performance des
Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark
positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird
täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während
des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark,
so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung
entsprechend dem täglichen Vergleich wieder
aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene
Vergütung entnommen werden. Eine negative
Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,
die von Brokern und Händlern angeboten und
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören
direkte Dienstleistungen, die die Broker und
Händler selbst anbieten, wie etwa Research
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und
Kursinformationssysteme.
24.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
43
db PrivatMandat Comfort – Wachstum (U)
Für den Teilfonds mit dem Namen db
­PrivatMandat Comfort – Wachstum (U) gel­
ten in Ergänzung zu den im Verkaufspros­
pekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelun­
gen die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All­
gemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemein­
same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer­
ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds­
vermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds
wie ein eigenständiger
ten, vorausgesetzt, das
tung pro Teilfonds findet
Anwendung.
eines Umbrella-Fonds
Emittent zu betrach­
Prinzip der Einzelhaf­
im Hinblick auf Dritte
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für ge­
meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins­
gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame An­
lagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert­
papieren oder sonstigen Organismen für gemein­
same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat Com­
fort – Wachstum (U) ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung für den Fall, dass die Kurse vor­
nehmlich an den internationalen Aktienmärkten
steigen. Der Teilfonds wird vorwiegend in Aktien
und Anteile an Aktienfonds investieren.
Mindestens 20% des Netto-Teilfondsvermögens
werden angelegt in fest- bzw. variabelverzinsliche
Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe
Fonds, Rentenfonds, gemischte Fonds (soweit
diese zu maximal 30% in Aktien investieren),
reglementierte offene Immobilienfonds, Einla­
gen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen,
Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate
auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen,
wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, so­
wie Asset Backed Securities inklusive Mortgage
Backed Securities – jeweils in EUR oder in einer
Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht ab­
schließend – USD, GBP, CHF, CAD, AUD oder JPY
sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne
von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember
2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen
Immobilienfonds auf maximal 10% des NettoTeilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in of­
fene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des
44
Artikels 3 Absatz B. h) mit einzubeziehen. Um das
Währungsrisiko zu minimieren, können Vermö­
genswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro
abgesichert werden.
Höchstens 80% des Netto-Portfolios dürfen an­
gelegt werden in Aktien, Aktienfondsanteile, Zer­
tifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s
und GDR‘s im Bereich Emerging Markets, Aktien
und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Ge­
nuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter
Immo­biliengesellschaften, wobei es sich nicht
um Gesellschaften handelt, welche gegebenen­
falls gemäß Luxemburger Recht als offene Or­
ganismen für gemeinsame Anlagen angesehen
werden, Anlagen, denen die Inflationsentwick­
lung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifika­
te und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und
Warenterminindizes und anderen als den bereits
vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Arti­
kel 3 Absatz A. e) sowie in andere Organismen
für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen
Aufsicht unterliegen. Die Anlage in Zertifikate und
Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren­
terminindizes ist auf höchstens 15% beschränkt.
Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und
Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren­
terminindizes ausschließlich in börsennotierte
Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf
diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten
ausgegeben werden, wobei eine ausreichende
Liquidität bestehen muss.
Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumen­
te muss der Teilfonds eine regelmäßige und nach­
vollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung
basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren
Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen
Marktwert nicht angemessen widerspiegelt,
basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem
Fonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw.
von Market Makern zur Verfügung gestellt werden.
Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für
eine ausreichende Liquidität der betreffenden In­
strumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes
muss es sich um anerkannte und ausreichend
diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate
und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der
Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine bör­
sentägliche Bewertung durch unabhängige Be­
wertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt.
Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell
festgestellten Wert, ohne Beachtung einer even­
tuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist,
veräußern können.
Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im
Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird
der Teilfonds für eine angemessene Risikostreu­
ung sowohl hinsichtlich der Emittenten der
betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich
der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und
Waren­terminindizes sorgen.
In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Ab­
satz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil
genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur
Optimierung des Anlageziels derivative Techniken
einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen,
denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie
z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a.
inklusive Finanztermingeschäfte.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten an­
gelegt werden.
22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich
­eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen­
den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän­
dern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück­
nahmepreis kann sich um Gebühren oder an­
dere Belastungen reduzieren, die in den je­
weiligen Vertriebsländern anfallen.
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Net­
to-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden
insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement,
Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kosten­
pauschale wird dem Teilfonds in der Regel am
Monatsende entnommen. Neben der Kosten­
pauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö­
genswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen­
hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver­
wahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Ent­
scheidung zur Kostenübernahme trifft im Ein­
zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahres­
bericht gesondert auszuweisen.
Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Ver­
gütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung
beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertent­
wicklung des Teilfonds den Ertrag von 20% JP
Morgan EMU Bond Index 1–10 Jahre Renten­
index (Performance Index) 33% Dow Jones Euro
Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 18% Standard
& Poor‘s 500 Aktienindex (Price Index), 9% MSCI
Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarkt­
anlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt.
Es kann auch bei negativer Performance des
Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung ge­
zahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark
positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird
täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Ver­
gleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezo­
gene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückge­
stellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während
des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark,
so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung
entsprechend dem täglichen Vergleich wieder
aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres
bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene
Vergütung entnommen werden. Eine negative
Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,
die von Brokern und Händlern angeboten und
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören
direkte Dienstleistungen, die die Broker und
Händler selbst anbieten, wie etwa Research
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt und
Kursinformationssysteme.
24.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
45
db PrivatMandat Comfort – Dynamik (U)
Für den Teilfonds mit dem Namen db
­PrivatMandat Comfort – Dynamik (U) gel­
ten in Ergänzung zu den im Verkaufspros­
pekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelun­
gen die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All­
gemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemein­
same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer­
ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds­
vermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds
wie ein eigenständiger
ten, vorausgesetzt, das
tung pro Teilfonds findet
Anwendung.
eines Umbrella-Fonds
Emittent zu betrach­
Prinzip der Einzelhaf­
im Hinblick auf Dritte
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für ge­
meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins­
gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame An­
lagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert­
papieren oder sonstigen Organismen für gemein­
same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des db PrivatMandat
­Comfort – Dynamik (U) ist die Erwirtschaftung
einer Wertsteigerung für den Fall, dass die Kurse
vornehmlich an den internationalen Aktienmärk­
ten steigen. Der Teilfonds wird vorwiegend, unter
Umständen auch zu 100%, in Aktien und Anteile
an Aktienfonds investieren.
Der Teilfonds wird variabel je nach Marktlage je­
weils von 0% bis 100% investieren in fest- bzw.
variabelverzinsliche Wertpapiere, Geldmarkt­
fonds, geldmarktnahe Fonds, Rentenfonds, ge­
mischte Fonds (soweit diese zu maximal 30% in
Aktien investieren), reglementierte offene Immo­
bilienfonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente,
Wandelanleihen, Optionsanleihen und Genuss­
scheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten
zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und
Rentenbaskets, sowie Asset Backed Securities
inklusive Mortgage Backed Securities – jeweils
in EUR oder in einer Standardwährung wie z. B.
– jedoch nicht abschließend – USD, GBP, CHF,
CAD, AUD oder JPY sofern es sich hierbei um
Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Geset­
zes vom 20. Dezember 2002 handelt und Aktien,
Aktienfondsanteile, Zertifikate und Derivate, de­
nen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s und GDR‘s
46
im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktien­
ähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder
Partizipationsscheine börsennotierter Immo­
bilien­gesellschaften, wobei es sich nicht um
Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls
gemäß Luxemburger Recht als offene Organis­
men für gemeinsame Anlagen angesehen wer­
den, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung
zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate auf
Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes
und anderen als den bereits vorgenannten Fonds­
anteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz A. e) sowie
in andere Organismen für gemeinsame Anlage,
die einer wirksamen Aufsicht unterliegen. Dabei
ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf
maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens
begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds
ist in die Anlagegrenze des Artikels 3 Absatz B.
h) mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu
minimieren, können Vermögenswerte, die nicht
auf Euro lauten gegen Euro abgesichert werden.
In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Ab­
satz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil
genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur
Optimierung des Anlageziels derivative Techniken
einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen,
denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie
z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a.
inklusive Finanztermingeschäfte.
Die Anlage in Zertifikate und Derivate auf Hedge­
fonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ist auf
höchstens 15% beschränkt.
Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und
Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren­
terminindizes ausschließlich in börsennotierte
Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf
diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten
ausgegeben werden, wobei eine ausreichende
Liquidität bestehen muss.
Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumen­
te muss der Teilfonds eine regelmäßige und nach­
vollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung
basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren
Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen
Marktwert nicht angemessen widerspiegelt,
basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem
Fonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw.
von Market Makern zur Verfügung gestellt werden.
Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für
eine ausreichende Liquidität der betreffenden Ins­
trumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes
muss es sich um anerkannte und ausreichend
diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate
und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der
Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine bör­
sentägliche Bewertung durch unabhängige Be­
wertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt.
Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell
festgestellten Wert, ohne Beachtung einer even­
tuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist,
veräußern können.
Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im
Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird
der Teilfonds für eine angemessene Risikostreu­
ung sowohl hinsichtlich der Emittenten der
betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich
der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und
Waren­terminindizes sorgen.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten an­
gelegt werden.
22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich ei­
nes Ausgabeaufschlags von bis zu 3,0% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen­
den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän­
dern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück­
nahmepreis kann sich um Gebühren oder an­
dere Belastungen reduzieren, die in den je­
weiligen Vertriebsländern anfallen.
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,9% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf
Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto­Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden
insbesondere Verwaltung, Fonds­management,
Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kosten­
pauschale wird dem Teilfonds in der Regel am
Monatsende entnommen. Neben der Kosten­
pauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö­
genswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen­
hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver­
wahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Ent­
scheidung zur Kostenübernahme trifft im Ein­
zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahres­
bericht gesondert auszuweisen.
Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Ver­
gütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung
beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertent­
wicklung des Teilfonds den Ertrag von 50%
Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price
Index), 27% Standard & Poor‘s 500 Aktienindex
­(Price Index), 13% MSCI Asia Aktienindex (Price
­Index), 10% Geldmarktanlage gemessen am 1M
­EURIBOR übersteigt. Es kann auch bei negativer
Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene
Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ
zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene
Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich
abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des
täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene
erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermö­
gen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwick­
lung während des Geschäftshalbjahres unter der
Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäfts­
halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene
Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich
wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwick­
lung während des Geschäftshalbjahres über der
Benchmark, kann die am Ende des Geschäfts­
halbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbe­
zogene Vergütung entnommen werden. Eine ne­
gative Performance muss nicht im nachfolgenden
Abrechnungszeitraum aufgeholt werden.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Invest­
mentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die
von Brokern und Händlern angeboten und von
der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentschei­
dungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt
werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte
Dienstleistungen, die die Broker und Händler
selbst anbieten, wie etwa Research und Finanz­
analysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie
beispielsweise die Markt und Kurs­informations­
systeme.
24.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
47
db PrivatMandat Comfort – Return
Für den Teilfonds mit dem Namen db
PrivatMandat Comfort – Return gelten in
Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen
die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,
wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds
wie ein eigenständiger
ten, vorausgesetzt, das
tung pro Teilfonds findet
Anwendung.
eines Umbrella-Fonds
Emittent zu betrachPrinzip der Einzelhafim Hinblick auf Dritte
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert­
papieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik ist es, für den Teilfonds unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken
der nationalen und internationalen Aktien- und
Rentenmärkte langfristig ein positives Anlage­
ergebnis und eine überdurchschnittliche absolute
Rendite in Euro zu erzielen („Total Return“). Es
kann jedoch keine Gewähr dafür geboten werden, dass das Anlageziel erreicht wird.
Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabelverzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen,
Fondsanteile und Genussscheinen investieren.
Mindestens 50% des Netto-Teilfondsvermögens
werden angelegt in fest- bzw. variabelverzinsliche
Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe
Fonds, Rentenfonds, gemischte Fonds (soweit
diese zu maximal 30% in Aktien investieren),
reglementierte offene Immobilienfonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen,
Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate
auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen,
wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, sowie Asset Backed Securities inklusive ­Mortgage
Backed Securities – jeweils in EUR oder in einer Standardwährung wie z. B. – jedoch nicht
abschließend – USD, GBP, CHF, CAD, AUD oder
48
JPY sofern es sich hierbei um Wertpapiere im
Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von
offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des
Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage
in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 3 Absatz B. h) mit einzubeziehen.
Um das Währungsrisiko zu minimieren, können
Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen
Euro abgesichert werden. Das nach Absicherung
verbleibende offene Fremdwährungs-Exposure
des Netto-Teilfondsvermögens soll 50% nicht
übersteigen.
Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende
Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen.
Bei den betreffenden Indizes muss es sich um
anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate
auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in
solche anlegen, für die eine börsentägliche Bewertung durch unabhängige Bewertungsstellen
bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds
muss diese Instrumente zum aktuell festgestellten Wert, ohne Beachtung einer eventuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern
können.
Höchstens 50% des Netto-Portfolios dürfen angelegt werden in grundsätzlich chancenreiche
Instrumente wie Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, ADR‘s
und GDR‘s im Bereich Emerging Markets, Aktien
und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter
Immo­biliengesellschaften, wobei es sich nicht
um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen
werden, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und
Warenterminindizes und anderen als den bereits
vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz A. e) sowie in andere Organismen
für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen
Aufsicht unterliegen. Die Anlage in Zertifikate und
Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ist auf höchstens 15% beschränkt.
Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im
Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird
der Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl hinsichtlich der Emittenten der
betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich
der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und
Waren­terminindizes sorgen.
„Innerhalb des vorgenannten Spektrums von bis
zu 50% chancenreicher Anlagen werden max.
30% des Netto-Teilfondsvermögens in Aktien,
Aktienfonds, Zertifikate mt Aktienunderlying
oder ADR‘s und GDR‘s im Bereich Emerging Markets investiert. Diese Grenze von 30% kann auch
dadurch eingehalten werden, dass im Einzelfall
mehr als 30% des Netto-Teilfondsvermögens,
maximal aber 50% direkt in Aktien, Aktienfonds,
Zertifikate mit Aktienunderlying oder ADR‘s
und GDR‘s im Bereich Emerging Markets investiert sind, indirekt über den Einsatz von entsprechenden Derivaten aber sichergestellt ist, dass
das Risiko des Teilfonds im Hinblick auf Aktien,
Aktienfonds, Zertifikate mit Aktienunderlying
oder ADR‘s und GDR‘s im Bereich Emerging
Markets auf maximal 30% des Netto-Teilfondsvermögens reduziert wird.“
In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 Absatz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil
genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur
Optimierung des Anlageziels derivative Techniken
einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen,
denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie
z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v.a.
inklusive Finanztermingeschäfte.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.
22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich
­eines Ausgabeaufschlags von bis zu 1,5% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und
Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ausschließlich in börsennotierte
Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf
diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten
ausgegeben werden, wobei eine ausreichende
Liquidität bestehen muss.
Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente muss der Teilfonds eine regelmäßige
und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese
Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs
den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen
widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den
Preisen, die dem Fonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur
Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,65% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden
insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement,
Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am
Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.
Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung
beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds 1M EURIBOR plus 300
Basispunkte übersteigt. Die erfolgsbezogene
Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich
abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des
täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene
erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter
der vorgenannten Vergleichsgröße (keine Benchmark) für die erfolgsbezogene Vergütung, so
wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher
zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während
des Geschäftshalbjahres über der vorgenannten
Vergleichsgröße (keine Benchmark) für die erfolgsbezogene Vergütung, kann die am Ende des
Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte
erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die
von Brokern und Händlern angeboten und von
der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt
werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte
Dienstleistungen, die die Broker und Händler
selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie
beispielsweise die Markt- und Kursinformations­
systeme.
24.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
49
db PrivatMandat Comfort – Return Plus
Für den Teilfonds mit dem Namen db
­PrivatMandat Comfort – Return Plus gelten
in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen
die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,
wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds
wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,
vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro
Fonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung.
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert­
papieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
Der Teilfonds „db PrivatMandat Comfort – ­Return
Plus“ mit dynamischer Absicherung zielt auf eine
systematische Risikoeingrenzung bei gleichzeitiger Ausnutzung von Renditechancen. Der Teilfonds wird aktiv unter Einbeziehung eines quantitativen Management-Ansatzes verwaltet, wobei
das gesamte Spektrum an Anlagekategorien/
-instrumenten eingesetzt werden kann. Über
die eingesetzten quantitativen Verfahren soll auf
aktuelle Entwicklungen an den Kapitalmärkten
reagiert werden, d.h., reine Prognosen über künftige Entwicklungen der Märkte sollen für die Anlagepolitik nur eine untergeordnete Rolle spielen.
„db PrivatMandat Comfort – Return Plus“ strebt
eine systematische Aufteilung des Fondsvermögens in einen Anteil mit höherem Risiko („dynamischer“ Anteil) und einen Anteil mit vergleichsweise geringerem Risiko an („stabiler“ Anteil).
Diese Vermögensaufteilung soll in regelmäßigem
Turnus weitgehend unabhängig von Marktprognosen angepasst und anhand des angestrebten
Risiko-Ertrags-Profils per Trendfolgestrategie
systematisch neu adjustiert werden: steigt der
Wert des dynamischen Anteils, soll im Rahmen
der Anlagepolitik der Anteil chancenreicher, aber
auch volatilerer und riskanterer Anlagen tendenziell höher gewichtet werden, bei negativer Ent-
50
wicklung soll dieser Anteil sukzessive verringert
und entsprechend mehr in „substanzorientierte“
Anlagen investiert und damit der „stabile“ Anteil
erhöht werden. Innerhalb des dynamischen bzw.
des „stabilen“ Anteils werden die Anlageentscheidungen „aktiv“, d.h. auf Basis fundamentaler Prognosen getroffen. Eine Gewähr für die
Erreichung des Anlageziels kann nicht geboten
werden (kein Kapitalschutz).
Das Teilfondsvermögen wird als gemischter
Fonds angelegt. Für den Fonds dürfen hierbei
Wertpapiere und andere zulässige Vermögenswerte jeder Art erworben werden.
Die Anlagepolitik zielt darauf, grundsätzlich mindestens 50% des Netto-Teilfondsvermögens
(„Orientierungsgröße“ des stabilen Anteils) in
„substanzorientierte“ Anlagen zu investieren.
Der Anteil in substanzorientierten Anlagen kann
zwischen den Anpassungsterminen und insbesondere bei extremen und sehr schnellen Marktentwicklungen auch unter der genannten „Orientierungsgröße“ liegen. Der stabile Anteil kann
nach der Anlagepolitik aber auch bis zu 100% des
Netto-Teilfondsvermögens ausmachen.
Die „substanzorientierten“ Anlagen des NettoTeilfondsvermögens im „stabilen“ Anteil können insbesondere angelegt werdenin fest- bzw.
variabelverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds, gemischte Wertpapierfonds
(soweit diese zu maximal 30% in Aktien investieren), reglementierte offene Immobilienfonds,
Einlagen, Geldmarktinstrumente, Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und Optionsanleihen,
Anleihen wie z. B. Zinssammler, Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu
Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und
Rentenbaskets, sowie ­Asset Backed Securities
inklusive ­Mortgage Backed Securities – jeweils
in Euro oder in einer Standardwährung wie z. B.
– jedoch nicht abschließend – US-Dollar (USD),
britische Pfund (GBP), Schweizer Franken (CHF),
Kanada-Dollar (CAD), Australien-Dollar (AUD)
oder japanische Yen (JPY) sofern es sich hierbei
um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Dabei
ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf
maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens
begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds
ist in die Anlagegrenze des Artikels 3 Absatz B.
h) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil mit
einzubeziehen.
Im „dynamischen“ Anteil können nach der
Anlage­politik grundsätzlich bis zu 50% des NettoTeilfondsvermögens („Orientierungsgröße“ des
dynamischen Anteils) in chancenorientierte Anlagen investiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese „Orientierungsgröße“
des dynamischen Anteils und damit der Anteil
von chancenorientierten und riskanteren Investments zwischen den grundsätzlich wöchentlichen
Anpassungsterminen und insbesondere bei extremen und sehr schnellen Marktentwicklungen
überschritten wird. Der dynamische Anteil kann
nach der Anlagepolitik aber auch 0% des NettoTeilfondsvermögens ausmachen.
Die chancenorientierten Anlagen im „dynamischen“ Anteil dürfen insbesondere angelegt wer-
den in Aktien, Anteile an in- und ausländischen
Aktienfonds, Aktienindizes sowie gemischten
Wertpapierfonds, Zertifikate, denen Aktien zu
Grunde liegen, American Depositary Receipts,
sog. „ADR‘s“, und Global Depositary Receipts,
sog. „GDR‘s“ im Bereich Emerging Markets, und
aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genussoder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um
Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls
gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung
zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate auf
Rohstoff- und Warentermin­indizes und anderen
als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im
Sinne von Artikel 3 Absatz A. e) im Verkaufspros­
pekt – Allgemeiner Teil sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlagen, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen, angelegt werden.
Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate
auf Rohstoff- und Warenterminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen,
welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte
spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben
werden, wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung
dieser Ins­trumente muss der Teilfonds eine
regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung
erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich
auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls
dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht
angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem Teilfonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market
Makern zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine
ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes
muss es sich um anerkannte und aus­reichend
diversifizierte Indizes handeln.
Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im
Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird
der Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der
unterliegenden Rohstoff- und Warenterminindizes sorgen. Der Teilfonds stellt sicher, dass kein
direkter Zugang zum Underlying möglich ist, d.h.
im Ausübungsfall keine physische Lieferung erfolgt (z. B. – jedoch nicht abschließend – Rohstoffe und Metalle).
Die Anlagepolitik kann in Übereinstimmung mit
den in Artikel 3 Absatz B. des Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen
durch den Einsatz geeigneter Derivate umgesetzt
werden. Die derivativen Finanzinstrumente können unter anderem Optionen, Forwards, Terminkontrakte auf Finanzinstrumente und Optionen
auf derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte Swap Kontrakte auf jegliche
Art von Finanzinstrumenten, einschließlich Credit
Default Swaps, beinhalten. Insbesondere können
auch Derivate erworben werden, denen Aktien,
Renten, Währungen oder anerkannte Finanzindizes zugrunde liegen und Finanztermingeschäfte
durchgeführt werden. Für den Teilfonds werden
OTC-Geschäfte nur mit einem erstklassigen, auf
solche Geschäfte spezialisierten Finanzinstitut
geschlossen.
Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, können zur Minimierung des Währungsrisikos abgesichert werden.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.
22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich
­eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
sprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während
des Geschäftshalbjahres über der vorgenannten
Vergleichsgröße (keine Benchmark) für die erfolgsbezogene Vergütung, kann die am Ende des
Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte
erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die
von Brokern und Händlern angeboten und von
der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt
werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte
Dienstleistungen, die die Broker und Händler
selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie
beispielsweise die Markt- und Kursinformations­
systeme.
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
24.Dauer des Teilfonds
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,7% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten
Netto-­Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanage­
ment, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am
Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.
Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung
beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds 1M EURIBOR plus 300
Basispunkte übersteigt. Die erfolgsbezogene
Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich
abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des
täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene
erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter
der vorgenannten Vergleichsgröße (keine Benchmark) für die erfolgsbezogene Vergütung, so
wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher
zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung ent-
51
db PrivatMandat Comfort – Garant
Für den Teilfonds mit dem Namen db
PrivatMandat Comfort – Garant gelten in
Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen
die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Garant ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Fonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabel
verzinsliche Wertpapiere sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den db Liquid Alpha Euro 4
Excess Return Index („Index“) investieren.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.
Anlagephasen
Der Teilfonds hat keine Laufzeitbegrenzung und
ist in verschiedene Anlagephasen eingeteilt. Anlagephase 1 ist für die Dauer ab Auflegung bis
einschließlich zum 15. September 2011 festgelegt. Die für Anlagephase 1 geltenden Rahmenbedingungen werden nachfolgend im Detail beschrieben. Im Anschluss an Anlagephase 1 folgt
ab dem 16. September 2011 Anlagephase 2. Die
Dauer der einzelnen Anlagephasen kann variieren und beträgt voraussichtlich zwischen 3 und
5 Jahren.
Zum Ende jeder Anlagephase wird für den Teilfonds eine Partizipation (indikativ für die erste
Anlagephase zwischen 60%–120%; für nachfolgende Anlagephasen kann dies in Abhängigkeit
der Marktsituation unter Umständen hiervon
abweichen.) an der Wertentwicklung des Index
angestrebt. Hierzu sollen insbesondere derivative Instrumente eingesetzt werden. Der Partizipationsfaktor, der die prozentuale Teilnahme an
der Wertentwicklung des unterliegenden Index
angibt, wird jeweils am ersten Bewertungstag
einer Anlagephase festgelegt. Das Erreichen der
angegebenen Partizipation kann nicht garantiert
werden.
Gleichzeitig zu vorgenannter Partizipation ist beabsichtigt, zum letzten Bewertungstag jeder Anlagephase einen zuvor festgelegten, stichtagsbezogenen Mindestanteilwert zu erreichen. Weitere
Einzelheiten zur Mindestanteilwertgarantie und
der Neufestlegung einer Garantie für eine nachfolgende Anlagephase sind unter Abschnitt 21.
„Garantie“ beschrieben.
Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes
und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können
bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen erfragt werden und werden in den Halbjahresund Jahresberichten veröffentlicht.
Struktur der 1. Anlagephase
(bis 15. September 2011 einschließlich)
Während der Anlagephase 1 werden in Übereinstimmung mit den in Artikel 3 B. des Verkaufs­
pros­pektes genannten Anlagegrenzen vorwiegend spezielle Derivate auf den Index eingesetzt,
52
deren Funktionsweise nachfolgend detailliert
beschrieben wird.
Gleichzeitig wird zum Ende der Anlagephase 1
am 15. September 2011 ein Mindestanteilwert in
Höhe von 100,– Euro garantiert. Anleger, die die
Fondsanteile zum garantierten Mindestanteilwert
in Höhe von 100,– Euro zurückgeben möchten,
müssen ihre Order im Zeitraum vom 14. September 2011 ab 13.30 Uhr bis 15. September 2011 bis
13.30 Uhr aufgeben.
Anleger sollten sich bewusst sein, dass die
Wertsicherung sich nur auf den Garantiezeitpunkt am Ende der Anlagephase 1 am 15. September 2011 bezieht. Konzeptbedingt kann
der Anteilwert sich deshalb während der Anlagephase bis zum festgelegten Garantiezeitpunkt (15.9.2011) auch unter dem festgelegten
Garantiewert von 100,– Euro befinden.
Weitere Einzelheiten zur Garantie sind unter
Abschnitt 21. „Garantie“ beschrieben.
Einsatz der Speziellen Derivate
Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt in
Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz
vom 20.12.2002 und in Übereinstimmung der
Anlagegrenzen in Artikel 3 B des Verkaufspros­
pektes im Sinne der Umsetzung der Anlage­
politik und des Anlageziels des Teilfonds. Der
Teilfonds partizipiert innerhalb der festgelegten
Anlagegrenzen mittels Speziellen Derivaten an
der künftigen Wertentwicklung des Index, wobei
die Wertentwicklung des Teilfonds abhängig vom
jeweiligen Anteil der Speziellen Derivate (insbesondere Swaps) am Gesamt-Teilfondsvermögen
ist.
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlage­
ziels werden voraussichtlich Swap-Verträge mit
­Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser Art
von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.
Das Teilfondsvermögen kann ganz oder teilweise
in eine oder mehrere mit dem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte OTC-Swap-Transaktionen investiert werden
und die investierten Beträge gegen eine an den
Index gekoppelte Rendite eintauschen. Dementsprechend kann der Teilfonds jederzeit ganz oder
teilweise einer oder mehreren OTC-Swap-Transaktionen ausgesetzt sein.
Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um
standardisierte, den Richtlinien des Deutschen
Rahmenvertrages oder der International Swap
Dealer Association, Inc. (ISDA) entsprechende
Vereinbarungen. Die Bewertung der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und täglichen Basis
und steht im Einklang mit den vorherrschenden
Marktparametern und Bewertungen. Zu den im
jeweiligen Swap-Vertrag festgelegten Terminen
(z. B. bei Fälligkeit) sind Zahlungen zu leisten.
Diese Zahlungen werden in Abhängigkeit der
Höhe des Nominalvolumens sowie des aktuellen
Zinssatzes (z. B. EURIBOR) und der zu leistenden
Gebühren ermittelt und vom Fonds an den Kontrahenten gezahlt. Am Ende jeder Anlagephase
erhält der Fonds das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate (wie untenstehend definiert) ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlung spiegelt sich
in der aktuellen Bewertung des Swaps wider.
Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird,
entspricht die Ausgleichszahlung an den Fonds
dem aktuellen Marktwert des Swaps.
Der Kontrahent wird an jedem Börsentag einen
nachvollziehbaren Bewertungspreis für den Swap
zur Verfügung stellen.
Im Zusammenhang mit den OTC-Swap Transaktionen ist auf das hiermit verbundene Kontrahentenrisiko hinzuweisen. Die Verwaltungsgesellschaft kann das Gesamt-Kontrahentenrisiko
der OTC-Swap-Transaktionen des Teilfonds reduzieren, indem sie von dem Swap-Kontrahenten
eine Sicherheit in Form von liquiden Mitteln oder
Wertpapieren verlangt, die von einem OECDMitgliedstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen
und Organisationen auf lokaler, regionaler oder
internationaler Ebene begeben und garantiert
werden. Diese Sicherheit kann von der Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds jederzeit verwertet werden, und ihr Marktwert wird an jedem
Tag, an dem eine Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds erfolgt, ermittelt. Der Betrag
der zu stellenden Sicherheit muss mindestens
dem Wert entsprechen, um den der Grenzwert
für das festgelegte Gesamt-Exposure überschritten wurde. Alternativ dazu kann die Verwaltungsgesellschaft das Gesamt-Kontrahentenrisiko der
OTC-Swap-Transaktion des Teilfonds durch eine
Rücksetzung der OTC-Swap-Transaktion reduzieren. Durch die Rücksetzung der OTC-SwapTransaktion wird deren Marktwert und damit
das Nettokontrahentenrisiko in Bezug auf den
anwendbaren Satz verringert.
Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können darüber hinaus bestimmte Risiken auftreten, die in den
allgemeinen Risikohinweisen erläutert werden.
Funktionsweise der Speziellen Derivate
Die Speziellen Derivate partizipieren an der positiven Wertentwicklung des Index. Der indikative
Partizipationsfaktor für die erste Anlagephase
beträgt 60%–120%, der exakte Partizipationsfaktor wird am Tag der Fondsauflage festgelegt.
Für nachfolgende Anlagephasen kann der Partizipationsfaktor in Abhängigkeit der Marktsituation
unter Umständen hiervon abweichen. Die Festlegung erfolgt jeweils am ersten Bewertungstag
einer Anlagephase.
Es ist beabsichtigt, pro Anteilwert von 100,– Euro
ein Nominal von 100,– Euro der Speziellen Derivate zu erwerben.
Das Auszahlungsprofil der Speziellen Derivate am
Ende einer jeweiligen Anlagephase ist als Formel
wie folgt definiert:
⎛ IndexT
⎞
Nominal � PF � Max ⎜⎜ 0,
−1⎟⎟
⎝ Index0
⎠
Wobei:
Nominal: Betrag der in die Speziellen Derivate
bei deren Fälligkeit investiert ist
PF: Partizipationsfaktor (indikativ 60%–120% für
die erste Anlagephase). Der Partizipationsfaktor
gibt die prozentuale Teilnahme an der Wertentwicklung des Index an.
der offizielle Schlusskurs des Index
Index0:
am Tag der Fondsauflage bzw. am ersten Tag einer neuen Anlagephase
der offizielle Schlusskurs des Index
IndexT:
am Ende der jeweiligen Anlagephase
Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung
Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von der
Wertentwicklung des unterlegten Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des
Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index
abweichen. Folgende Faktoren wirken sich vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus:
Kursentwicklung des Index:
Eine positive Wertentwicklung des Index
kann sich tendenziell positiv, eine negative
Wertentwicklung kann sich tendenziell negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds
auswirken.
Volatilität des Index:
Ein Anstieg der Kursschwankungen (Volatilität) des Index wirkt sich während der Laufzeit
tendenziell positiv auf den Preis des Teilfonds
aus, eine Verringerung wirkt sich tendenziell
negativ auf den Preis des Telfonds aus.
Entwicklung der Rentenmärkte:
Ein Anstieg der Zinssätze kann während der
Laufzeit im Allgemeinen einen negativen Einfluss auf den Preis des Teilfonds haben, ein
Sinken der Zinssätze kann einen positiven
Einfluss auf den Preis des Teilfonds haben.
Besondere Risiken – Einsatz von Derivaten
Wie unter Punkt 20 Anlagepolitik beschrieben, darf der Teilfonds derivative Techniken
einsetzen, um den Wert der Anteile an die
Wertentwicklung von Indizes zu koppeln.
Der umsichtige Einsatz dieser Derivate kann
zwar von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die sich von denen traditioneller Anlageformen unterscheiden und in einigen Fällen
sogar größer sein können. In Ergänzung der
Ausführungen im Kapitel „Allgemeine Risikohinweise“ wird im Folgenden allgemein auf
wichtige ­Risikofaktoren und Aspekte eingegangen, die den Einsatz von Derivaten betreffen und über die sich Anleger vor einer Anlage
in einen Teilfonds im Klaren sein sollten.
Marktrisiken
Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen
Anlageformen vorhanden; danach kann sich
der Wert eines bestimmten Derivats auf eine
Art und Weise ändern, die sich u.U. nachteilig
auf die Interessen eines Teilfonds auswirkt.
Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter Titel schwer erhältlich bzw. verkäuf-
lich ist. Bei großvolumigen Derivatetransaktionen bzw. bei illiquiden Märkten ist die
Ausführung einer Transaktion bzw. die Glattstellung einer Position u.U. nur mit einer einzigen Gegenpartei zu dem von dieser Gegenpartei gestellten Kurs möglich.
Kontrahentenrisiko
Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC-(„Overthe-Counter”)-Märkten tätigen, mit denen sich
der Teilfonds Risiken in Bezug auf die Boni­tät
seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit aussetzt, die Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen. So können die Teilfonds beispielsweise Termin-, Options- und Swap-Geschäfte
tätigen oder andere derivative Techniken einsetzen, bei denen die Teilfonds jeweils dem
­Risiko unterliegen, dass der Kontrahent seine
Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt
nicht erfüllt. Das Kontrahentenrisiko ist durch
die Konzentration der Swap-Geschäfte auf die
Deutsche Bank Gruppe als Prime Broker insoweit akzentuiert.
21. Garantie
Für den Teilfonds db PrivatMandat Comfort –
Garant wird die Verwaltungsgesellschaft für
das Ende der jeweiligen Anlagephasen eine
stichtagsbezogene Anteilwertgarantie abgeben,
sofern keine rechtlichen, steuerlichen oder produktspezifischen Aspekte entgegenstehen. Eine
solche Garantie beinhaltet für den Anleger die
Zusicherung eines Mindestanteilwerts zu einem
bestimmten Stichtag. Zwischenzeitlich kann ein
garantierter Mindestanteilwert sowohl über- als
auch unterschritten werden.
Die DWS Investment S.A. garantiert im Rahmen
ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft
der Investmentgesellschaft db PrivatMandat
Comfort, dass der Anteilwert des Teilfonds db
PrivatMandat Comfort – Garant zuzüglich etwaiger Ausschüttungen („Garantiewert“) zum Ende
der Anlagephase 1 am 15. September 2011 nicht
unter Euro 100,– liegt. Sollte der Garantiewert
nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag am Ende der Anlagephase aus eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen einzahlen.
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Teilfonds negativ beeinflussen, ermäßigt sich die
Garantie um den Betrag, den diese Differenz
einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmacht.
Anleger sollten sich bewusst sein, dass die
Wertsicherung sich nur auf den jeweils festgelegten Garantiezeitpunkt bezieht. Konzeptbedingt kann der Anteilwert sich deshalb bis zum festgelegten Garantiezeitpunkt
unter dem jeweils festgelegten Garantiewert
befinden.
Die DWS Investment S.A. wird, im Anpassungsrhythmus der jeweiligen Anlagephasen eine neue,
stichtagsbezogene Garantie für den Teilfonds
festlegen, sofern keine rechtlichen, steuerlichen
oder produktspezifischen Aspekte entgegenstehen. Der Garantiewert wird jeweils am letzten
Bewertungstag einer Anlagephase ermittelt und
gilt für das Ende der nachfolgenden Anlagephase.
Der festgelegte neue Garantiewert muss nicht
dem Anteilwert entsprechen, der am letzten Bewertungstag der vorangegangenen Anlagephase
festgelegt wurde. Sobald mit dem Ende einer Anlagephase für die nächste Anlagephase ein neuer
Garantiewert ermittelt wurde, verliert der vorherige Garantiewert seine Gültigkeit.
Es besteht keine Verpflichtung der DWS Investment S.A. nach Ablauf einer Garantie, erneut eine
Garantie festzulegen, wenn rechtliche, steuer­
liche oder produktspezifische Aspekte (besondere Marktkonditionen bzw. Marktverhältnisse)
dem entgegenstehen.
Die genaue Höhe des jeweiligen Garantiewertes
und der jeweils gültige Garantiezeitpunkt können
bei der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen erfragt werden und werden in den Halbjahres- und Jahresberichten veröffentlicht. Änderungen der Garantie (z. B. ein künftiger Verzicht auf
die Festlegung einer neuen Garantie) werden
von der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich unter
www.dws.de kommuniziert und es erfolgt eine
entsprechende Anpassung des Verkaufs­pros­
pektes.
Sofern die Tätigkeit der DWS Investment S.A.
als Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft db PrivatMandat Comfort aufgrund
einer Entscheidung der Investmentgesellschaft
db PrivatMandat Comfort vor Liquidation des
Teilfonds beendet werden sollte, so wird der
Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft db
PrivatMandat Comfort sicherstellen, dass diese
Garantie durch eine andere Gesellschaft übernommen wird, welche hinsichtlich Bonität und
Kapitalausstattung mit der DWS Investment
S.A. vergleichbar ist.
22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich
­eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,7% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten
Netto-­Inventarwerts. Aus dieser Vergütung
werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die
Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel
am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
53
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
schiedenen, z.T. wenig korrelierte Anlageklassen
wird eine möglichst breite Streuung im „Index“
und damit auch im Teilfonds selbst angestebt.
Der Begriff „Excess Return“ im Namen des Index
kenzeichnet hierbei, dass seine Wertentwicklung
die „Mehrrendite“ (Excess Return) gegenüber
der Geldmarktrendite (gemessen am EONIA Total
Return Index) widerspiegelt.
Der db Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index soll
die zusammengefasste Entwicklung der Gesamtrendite einer bestimmten Anzahl von Indizes
abbilden, die als Indexbestandteile bezeichnet
und aus einem Pool verfügbarer Indizes, den Auswahlpoolindizes, ausgewählt werden.
Die Auswahlpoolindizes sind einer der folgenden
fünf Anlageklassen zugeordnet: Aktien, Zinssätze, Waren, Devisen und Geldmarkt, jeweils als
Auswahlpoolindextyp bezeichnet. Nachfolgend
sind die Auswahlpoolindizes zum Ersten Indextag
sowie Einzelheiten zu ihrem Auswahlpoolindextyp aufgeführt.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten,
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die
Markt- und Kursinformations­systeme.
Indexbestandteile
Auswahlpoolindextyp
Bloomberg-Code
S&P X-Alpha EUR Total Return
Strategy Index
Aktien SPXAET
DBLCI-OY Balanced EUR
Hedged Total Return Index
Waren
DBYBBEHT
Deutsche Bank Balanced
Currency Harvest
(EUR-Funded) Index
Devisen
DBHVBEUF
Deutsche Bank SMART
EUR Index
Zinssätze
DBSMARTI
24.Dauer des Teilfonds
EONIA Total Return Index
Geldmarkt
DBDCONIA
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
25.Zusammenfassende Beschreibung des db
Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index:
Dieser Abschnitt gibt einen Kurzüberblick über
den Index. Er fasst seine wesentlichen Merkmale
zusammen, stellt jedoch keine vollständige Beschreibung des Index dar. Für nähere Angaben
sei an dieser Stelle auf die „INFORMATIONEN
ZUM BASISWERT“ (im Folgenden die „Indexbeschreibung“) verwiesen. Begriffe, die in dem
vorliegenden Dokument nicht definiert sind, haben die in der Definition der jeweiligen Indexbeschreibung angegebene Bedeutung.
Der db Liquid Alpha Euro 4 Excess Return Index
spiegelt die relative Wertentwicklung des db
Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index gegenüber dem EONIA Total Return Index wider.
Der db Liquid Alpha Euro 4 Total Return Index
fasst die Entwicklung der Rendite von fünf
Sub-Indizes zusammen. Diese Sub-Indizes sind
jeweils einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet: Aktien (S&P X-Alpha EUR Total Return Strategy Index), Zinssätze (Deutsche Bank SMART EUR
Index), Waren (DBLCI-OY Balanced EUR Hedged
Total Return Index), Devisen (Deutsche Bank Balanced Currency Harvest EUR-Funded Index), und
Geldmarkt (EONIA Total Return Index). Die Gewichtung der verschiedenen Anlageklassen wird
den aktuellen Marktbedingungen kontinuierlich
angepasst. Durch die indirekte Anlage in fünf ver-
54
Für bestimmte Auswahlpoolindizes ist eine
dynamische Allokation in Bezug auf zugrunde
liegende Referenzwerte vorgesehen, die eine
Alpha-­Anlage­strategie widerspiegeln. In diesem
Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen.
Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark
Renditen zu erzielen.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass (weder ausdrücklich noch stillschweigend) eine
Zusicherung in Bezug auf den Erfolg oder anderweitig im Zusammenhang mit einer durch
einen Auswahlpoolindex abgebildeten AlphaAnlagestrategie abgegeben wird, dass nicht
alle Auswahlpoolindizes eine Alpha-Anlagestrategie widerspiegeln und, dass Auswahlpoolindizes unter bestimmten Umständen
ersetzt werden können.
Die den Index bildenden Indexbestandteile und
ihre Gewichtungen werden in einem Auswahlverfahren durch die Deutsche Bank AG, Niederlassung London, oder einen ordnungsgemäß
bestellten Nachfolger in der Funktion als IndexSponsor unter Verwendung eines computerbasierten Modells (das „Modell“) bestimmt, das
von der Deutsche Bank AG, Niederlassung London, entwickelt wurde, in deren Eigentum steht
und von ihr kontrolliert wird. Das Modell soll an
jedem Indexauswahltag ein in der historischen
Betrachtung optimales fiktives Portfolio der Auswahlpoolindizes ermitteln, das, falls der Index
über einen Zeitraum von 60 Geschäftstagen unmittelbar vor dem entsprechenden Indexauswahltag ein solches fiktives Portfolio enthalten hätte,
bei einer im Vorhinein festgelegten Volatilität, die
höchste annualisierte Rendite für den Index über
diesen Zeitraum erzielt hätte. In diesem in der
historischen Betrachtung optimalen fiktiven Portfolio hat jeder Indexbestandteil eine bestimmte,
aus dem Modell abgeleitete Gewichtung, die der
Theoretischen prozentualen Gewichtung des jeweiligen Indexbestandteils entspricht.
Die Indexbestandteile zum 7. September 2007
entsprechen den Auswahlpoolindizes am Ersten
Indextag.
Der Index wurde taggleich ab dem 7. September
2007 berechnet und wurde auf den Ersten Indextag, den 21. Januar 1999, zurückgerechnet. Nach
dem 7. September 2007 erfolgt eine vierteljährliche Neugewichtung der Indexbestandteile an
jedem Indexauswahltag sowie bei Eintritt eines
Rendite-Trigger-Ereignisses. Eine Indexneuzusammenstellung nach Eintritt eines Rendite-­TriggerEreignisses ist ein Stop-Loss-Mechanismus, der
ausgelöst wird, wenn an drei aufeinander folgenden Geschäftstagen die zusammengefasste
60-Geschäftstage-Rendite der einzelnen Indexbestandteile unter das im Vorhinein festgelegte
Trigger-Niveau sinkt, das bei -4% liegt. Nach Eintritt eines Rendite-Trigger-Ereignisses in einem
Maßgeblichen Quartalszeitraum ist der Eintritt
eines weiteren Rendite-Trigger-Ereignisses in diesem Maßgeblichen Quartalszeitraum nicht mehr
möglich. Innerhalb von vier aufeinander folgenden Maßgeblichen Quartalszeiträumen kann der
Index höchstens achtmal neu zusammengestellt
werden. Ein Maßgeblicher Quartalszeitraum ist
jeder Zeitraum ab ausschließlich dem dritten Geschäftstag nach dem Ersten Indextag oder einem
Planmäßigen Indexauswahltag bis ausschließlich
zum sechsten Geschäftstag unmittelbar vor dem
nächsten Planmäßigen Indexauswahltag. Ein
Planmäßiger Indexauswahltag ist der 15. Kalendertag der Monate Januar, April, Juli und Oktober eines jeden Jahres oder, wenn ein solcher
Tag kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende
Geschäftstag.
Für jeden Indexbestandteil gilt eine Theoretische
prozentuale Mindestgewichtung und eine Theoretische prozentuale Höchstgewichtung, die für Indexbestandteile, die den Auswahlpoolindextypen
der Anlageklassen Aktien, Zinsen, Waren oder
Devisen zugeordnet sind, zwischen 10% und
30% und für den Indexbestandteil, der dem Auswahlpoolindextyp der Anlageklasse Geldmarkt
zugeordnet ist, zwischen 0% und 60% liegt.
Ist eine Theoretische prozentuale Gewichtung
eines Indexbestandteils (außer dem Geldmarkt­
index) größer als die Aktuelle prozentuale Gewichtung dieses Indexbestandteils am entsprechenden
Indexauswahltag, ist jedoch, vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen, der (absolute) Anstieg gegenüber der Aktuellen prozentualen Gewichtung
geringer als 5%, wird die Prozentuale Gewichtung
dieses Indexbestandteils auf diese Aktuelle prozentuale Gewichtung festgelegt, und der Anstieg
wird statt dessen für die Erhöhung der Prozentualen Gewichtung des Geldmarktindex verwendet.
Der Prozentsatz von 5% kann vom Index-Sponsor
gemäß den Erläuterungen in der Indexbeschreibung von Zeit zu Zeit angepasst werden.
Die Berechnung von Indexständen erfolgte bzw. erfolgt, vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen,
durch den Index-Sponsor für jeden Geschäftstag
nach dem Ersten Indextag auf Basis der entsprechenden Schlussstände, Gewichtungen und maßgeblichen Kosten der entsprechenden Indexbestandteile, einschließlich der bei der Absicherung
des Exposure in Bezug auf jeden Indexbestandteil
im Markt entstehenden Kosten und der Neuzusammenstellungskosten, wie jeweils nachfolgend
beschrieben. Der Index wird in Euro ausgedrückt.
Der Indexstand wird wie folgt berechnet:
nt
ISt = ∑ G i, t × IBSi, t
i =1
Dabei haben die in der Formel enthaltenen Bezeichnungen, die in der Indexbeschreibung
ausführlicher erläutert werden, die folgende
Bedeutung:
ISt
= Indexstand am Tag t
IBSi,t =Indexbestandteilstand des Indexbestandteils i am Tag t
Gi,t
=Gewichtung des Indexbestandteils i am
Tag t
nt
=Anzahl der den Index am Tag t bildenden
Indexbestandteile
Der Indexstand am Ersten Indextag entsprach
EUR 1.000.
Die Hedging-Kosten des Indexbestandteils, die
im Indexbestandteilstand enthalten sind, entsprechen: a) in Bezug auf die Auswahlpoolindizes zum 7. September 2007 dem als Prozentsatz
ausgedrückten Betrag neben dem Namen jedes
Auswahlpoolindex in der Spalte „Hedging-Kosten
des Indexbestandteils“ der nachstehenden Tabelle und b) in Bezug auf einen anderen Auswahlpoolindex, der in den Index aufgenommen wird,
solche (als Prozentsatz ausgedrückte) HedgingKosten des Indexbestandteils, die nach vernünftigem Ermessen des Index-Sponsors die Kosten
der Absicherung des Exposure in Bezug auf diesen Index abbilden und im Wesentlichen analog
zu den Hedging-Kosten des Indexbestandteils
unter a) bestimmt werden, jeweils vorbehaltlich
entsprechender Anpassungen durch den IndexSponsor an einem Indexauswahltag, die der
Index-­Sponsor gegebenenfalls nach vernünftigem
Ermessen für geeignet hält, um i) Liquiditätsbeschränkungen, ii) Marktbedingungen oder iii) entsprechenden Kosten Rechnung zu tragen, die im
Zusammenhang mit Absicherungsmaßnahmen
der Deutsche Bank AG (oder einem anderen
maßgeblichen Schuldner) in Bezug auf eine maßgebliche Indexanlage anfallen.
IndexbestandteilHedging-Kosten
des Index­
bestandteils
S&P X-Alpha EUR Total
Return Strategy Index
0,75%
DBLCI-OY Balanced EUR
0,50%
Hedged Total Return Index
Deutsche Bank Balanced
Currency Harvest
(EUR-Funded) Index
0,00%
Deutsche Bank SMART
EUR Index
0,25%
EONIA Total Return Index
0,00%
Die Neuzusammenstellungskosten des Indexbestandteils, die auf die Gewichtung eines Indexbestandteils an einem Index-Neuzusammenstellungstag angewendet werden, entsprechen: a) in Bezug
auf einen Auswahlpoolindex zum Ersten Indextag
dem als Prozentsatz ausgedrückten Betrag, neben
dem Namen des jeweiligen Auswahlpoolindex in
der Spalte „Neuzusammenstellungskosten des
Indexbestandteils“ der nachstehenden Tabelle und
b) in Bezug auf einen anderen Auswahlpoolindex,
der in den Auswahlpoolindex aufgenommen wird,
den (als Prozentsatz ausgedrückten) Neuzusammenstellungskosten eines Indexbestandteils, die
nach vernünftigem Ermessen des Index-Sponsors
die (der Deutsche Bank AG und/oder einem anderen maßgeblichen Schuldner, der eine Absicherung
des Exposure in Bezug auf die Indexanlagen vornimmt, entstehenden) Kosten der Absicherung
des Exposure in Bezug auf die Neugewichtung
des Index abbilden und im Wesentlichen analog
zu den Neuzusammenstellungskosten des Indexbestandteils unter a) bestimmt werden, jeweils
vorbehaltlich entsprechender Anpassungen durch
den Index-Sponsor an einem Indexauswahltag
oder, wenn dieser Tag kein Handelstag für den
maßgeblichen Indexbestandteil oder Auswahlpool­
index ist, am unmittelbar vorangegangenen Handelstag für den maßgeblichen Indexbestandteil
oder Auswahlpoolindex.
Indexbestandteil
S&P X-Alpha EUR Total
Return Strategy Index
euzusammen­
N
stellungskosten
des Index­
bestandteils
0,00%
DBLCI-OY Balanced EUR
Hedged Total Return Index 0,20%
Deutsche Bank Balanced
Currency Harvest
(EUR-Funded) Index
0,00%
Deutsche Bank SMART
EUR Index
0,00%
EONIA Total Return Index
0,00%
Die Bedingungen des Index räumen dem IndexSponsor einen Ermessenspielraum bei Festlegungen und Berechnungen und damit in Zusammenhang stehenden Fragen sowie bei der
Durchführung von Anpassungen des Index und
des Modells ein. Sämtliche Festlegungen, Berechnungen und Anpassungen erfolgen durch
den Index-Sponsor in der ihm geeignet erscheinenden Art und Weise. In der Ausübung seines
Ermessens im Zusammenhang mit dem Index
hat der Index-Sponsor in gutem Glauben und in
wirtschaftlich sinnvoller Weise zu handeln.
Der Index ist Eigentum der Deutsche Bank AG.
Der Index darf nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung der Deutsche Bank AG verwendet
oder veröffentlicht werden.
Risikofaktoren
Bevor potenzielle Anleger sich für eine An­
lage oder ein Instrument entscheiden, deren
bzw. dessen Rendite ganz oder teilweise an
die Wertentwicklung des Index gekoppelt ist,
sollten sie sämtliche in diesem Dokument
enthaltenen Informationen, so auch diese
Risiko­faktoren, sorgfältig prüfen. Die folgende
Auflistung von Risikofaktoren erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Mögliche zusätzliche Risiken, die entweder allgemeiner
Natur sind oder in der besonderen Situation
des Anlegers begründet liegen, sollten von
diesem ebenfalls geprüft werden.
Allgemeines
Bei der Prüfung einer Anlage oder eines Instruments (eine „Indexanlage“), deren bzw. dessen
Rendite ganz oder teilweise an die Wertentwicklung des Index gekoppelt ist, sollten sich potenzielle Anleger darüber im Klaren sein, dass der
Stand des Index sowohl fallen als auch steigen
kann und dass die zukünftige Wertentwicklung
des Index nicht notwendigerweise seine vergangene Wertentwicklung widerspiegelt. Informationen zur Wertentwicklung vor dem 7. September
2007 stehen nur in Form hypothetischer Daten
zur Verfügung, da der Index vor diesem Datum
nicht taggleich berechnet wurde.
55
Eine Anlage in eine Indexanlage entspricht nicht
zwangsläufig einer Anlage in die Indexbestandteile oder in die jeweils die Indexbestandteile
oder Auswahlpoolindizes bildenden Basiswerte
bzw. Wertpapiere. Insbesondere kann nicht zugesichert werden, dass in allen Fällen Dividenden bzw. andere Zahlungen oder Leistungen an
die Inhaber dieser Basiswerte oder Wertpapiere
vom entsprechenden Index-Sponsor bei der Berechnung des Stands eines Indexbestandteils
oder eines Auswahlpoolindex berücksichtigt
werden.
Interessenkonflikte
Die Deutsche Bank AG, Niederlassung London,
agiert als Index-Sponsor. Intereressenskonflikte
können zwischen dem Index-Sponsor und Deutsche Bank-Unternehmen, die andere Funktionen
(u.a. die des Index-Sponsors oder der Berechnungsstelle für einen oder mehrere Auswahlpool­
indizes) wahrnehmen, bestehen oder auftreten.
Jeweils vorbehaltlich ihrer regulatorischen Pflichten handeln Deutsche Bank-Unternehmen im
Rahmen der Ausübung dieser Funktionen nicht
im Namen von Anlegern in Indexanlagen oder
anderen Personen bzw. übernehmen ihnen gegenüber keine Sorgfalts- oder treuhänderischen
Pflichten. Jedes entsprechende Deutsche BankUnternehmen wird die ihm zum Schutz seiner
Interessen angemessen erscheinenden Maßnahmen ohne Rücksicht auf die Folgen für Anleger in
Indexanlagen treffen bzw. entsprechende Schritte
einleiten. Deutsche Bank-Unternehmen können
jederzeit über Informationen in Bezug auf einen
oder mehrere der Auswahlpoolindizes verfügen,
die Anlegern in eine an den Index gekoppelten
Indexanlage möglicherweise nicht zur Verfügung
stehen. Deutsche Bank-Unternehmen sind nicht
verpflichtet, derartige Informationen gegenüber
Anlegern in eine Indexanlage offenzulegen.
Deutsche Bank-Unternehmen sind berechtigt,
Gebühren oder andere Zahlungen aus den an den
Index gekoppelten Produkten oder anderweitig
zu erhalten und dürfen sämtliche Rechte, die ihnen gegebenenfalls zustehen, u.a. das Recht zur
Beendigung oder zum Rücktritt, ausüben, auch
wenn dies nachteilige Auswirkungen für die Anleger in eine Indexanlage haben kann.
Ermessensspielräume
Die Bedingungen des Index räumen dem IndexSponsor einen Ermessenspielraum in Bezug auf
Festlegungen und Berechnungen sowie bei der
Durchführung von Anpassungen des Index und
des Modells sowie bei damit in Zusammenhang
stehenden Fragen ein. Obwohl der Index-Sponsor
bei der Ausübung seines Ermessens in gutem
Glauben und in wirtschaftlich sinnvoller Weise zu
handeln hat, kann nicht zugesichert werden, dass
die Ausübung dieses Ermessens nicht zu einer
Verringerung des Indexstands und/oder einer Änderung der Volatilität des Index führt.
Die dem Index-Sponsor eingeräumten Ermessenspielräume beinhalten u.a. Folgendes:
(i) der Index-Sponsor kann das Modell ändern
oder ersetzen und/oder die Berechnungsmethode des Index gemäß den Ausführungen in
der Indexbeschreibung verändern; und
56
(ii) der Index-Sponsor kann die Indexzusammensetzungsbeschränkungen gemäß den
Ausführungen in der Indexbeschreibung verändern, ergänzen oder streichen.
Zudem kann der Index-Sponsor gemäß den Ausführungen in der Indexbeschreibung nach seinem
Ermessen neue Indizes als Auswahlpoolindizes
aufnehmen und/oder Indizes als Auswahlpoolindizes streichen. Folglich kann, soweit in diesem
Dokument nicht ausdrücklich vorgesehen, keine
Zusicherung in Bezug auf die Zusammensetzung
der Auswahlpoolindizes in einem zukünftigen
Zeitraum und die Art, Währung, geographische
Verteilung, Volatilität oder das Risikoprofil zukünftiger Auswahlpoolindizes oder Indexbestandteile
bzw. ihre Eignung für die Anlagebedürfnisse eines potenziellen Anlegers in eine Indexanlage
abgegeben werden. Veränderungen der Auswahlpoolindizes oder Indexbestandteile können eine
Verringerung des Stands und/oder der Änderung
der Volatilität des Index in Bezug auf einen Zeitraum bewirken.
Berechnungen und Feststellungen
des Index-Sponsors
Mit Ausnahme von offenkundigen Fehlern sind
die Berechnungen und Feststellungen des IndexSponsors in Bezug auf den Index für alle Parteien
bindend. Keine Partei (weder der Inhaber einer
Indexanlage noch sonstige Personen) ist berechtigt, in Zusammenhang mit solchen Berechnungen oder Feststellungen oder nicht erfolgten Berechnungen und Feststellungen in Bezug auf den
Index gegen den Index-Sponsor vorzugehen. Solange die Berechnung des Indexstands durch den
Index-Sponsor erfolgt, werden Berechnungen
und Feststellungen in Bezug auf den Index vom
Index-Sponsor auf der Grundlage von Informationen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen
Quellen vorgenommen, wobei diese vom IndexSponsor keiner unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Der Index-Sponsor lehnt jegliche
Haftung für aus der Verwendung entsprechender
Informationen bei solchen Berechnungen oder
Feststellungen entstandenen Schaden ab.
Der Index-Sponsor gibt keine Zusicherung (weder stillschweigend noch anderweitig) in Bezug
auf die Wertentwicklung eines Auswahlpoolindex
und/oder des Index ab.
Das Modell
Das Modell verwendet historische Daten in Bezug auf die Indexbestandteile und zielt darauf ab,
ein fiktives Portfolio von Indexbestandteilen aus
dem Pool von Auswahlpoolindizes auszuwählen,
das bei einer festgelegten annualisierten Zielvolatilität rückblickend die optimale Zusammensetzung des Index im unmittelbar zurückliegenden
Zeitraum abgebildet hätte. Dementsprechend
kann keine Zusicherung in Bezug auf die Wertentwicklung eines Neuen Indexbestandteils oder
des Index in einem zukünftigen Zeitraum abgegeben werden.
Insbesondere kann nicht zugesichert werden,
dass die Indexbestandteile und ihre Gewichtungen, die zu irgend einem Zeitpunkt gemäß den Bestimmungen dieses Dokuments ausgewählt und
bestimmt werden, im Vergleich zu allen anderen
theoretischen Portfolios, die zu diesem Zeitpunkt
aus den Auswahlpoolindizes hätten gebildet werden können, a) das höchste (oder überhaupt ein)
Indexwachstum in Bezug auf einen zukünftigen
Zeitraum erzielen werden oder b) eine annualisierte Indexvolatilität erzielen werden, die der Annualisierten Zielvolatilität möglichst nahe kommt.
Rendite-Trigger-Ereignis
Ein Rendite-Trigger-Ereignis tritt ein, wenn das
Renditeniveau des Index an drei aufeinander
folgenden Geschäftstagen das Rendite-TriggerNiveau von -4% unterschritten hat, wobei nur ein
Rendite-Trigger-Ereignis in einem Quartalszeitraum eintreten kann. Obwohl dies zu einer Neuzusammenstellung des Index führt und sich die
Prozentualen Gewichtungen der Indexbestandteile in der Folge ändern können, gibt es keine
Garantie dafür, dass eine Neuzusammenstellung
zu einer Verbesserung des Indexstands oder zu
einer Begrenzung von Verlusten führt. Insbesondere fallen bei einer Neuzusammenstellung des
Index bestimmte Kosten an (siehe nachstehend
unter „Indexkosten“), was dazu führt, dass der
Indexstand niedriger ist, als dies ansonsten der
Fall wäre, und dass sich die Wertentwicklung der
Indexbestandteile nicht verbessert.
Einsatz eines Hebels und Berechnung des
Schlusstandes in Bezug auf den Deutsche Bank
SMART EUR Index
Potenzielle Anleger in Indexanlagen sollten Folgendes beachten: Ist der Deutsche Bank SMART
EUR Index ein Indexbestandteil des Index, wird
das Exposure des Index in Bezug auf diesen Indexbestandteil mit einen Faktor von fünf gehebelt. Zwar bietet dies Anlegern in Indexanlagen
die Möglichkeit, bei einer guten Wertentwicklung
des Deutsche Bank SMART EUR Index höhere
Anlageerträge zu erzielen, doch kann der Einsatz
eines Hebels auch zu höheren Verlusten führen,
wenn der Deutsche Bank SMART EUR Index eine
schlechte Wertentwicklung zeigt.
Außerdem sollten Anleger in Indexanlagen beachten, dass abgesehen von dem vorstehend
beschriebenen Hebelfaktor der Schlussstand des
Deutsche Bank SMART EUR Index auch unter
Bezugnahme auf den Schlussstand des EONIA
Total Return Index bestimmt wird. Dadurch erhöht sich das Exposure von Indexanlegern in Bezug auf den EONIA Total Return Index.
Währungsrisiken
In Bezug auf die Indexbestandteile werden folgende Währungsumrechnungen vorgenommen:
(A) der Index und die einzelnen Indexbestandteile werden in der Indexwährung berechnet; und
(B) die maßgeblichen Stände oder Preise, zu denen die Indexbestandteile gehandelt werden,
werden gegebenenfalls in die Indexwährung
umgerechnet.
Der Wechselkurs, zu dem der Stand oder Preis
eines Indexbestandteils in die Indexwährung
umgerechnet wird, kann von Zeit zu Zeit Veränderungen unterliegen. Dies kann sich auf die
Wertentwicklung der Indexbestandteile und des
Index sowie auf die Zusammensetzung des Index
auswirken.
Indexkosten
Am Ersten Indextag und an jedem Index-Neuzusammenstellungstag werden bestimmte fiktive
Kosten berücksichtigt, die als in Verbindung mit
der Neuzusammenstellung des Index und jedes
Indexbestandteils als angefallen gelten, und die
auch in der Berechnung der Gewichtung und
damit des Indexstands nach jedem dieser Tage
für den Zeitraum bis zum nächsten Index-Neuzusammenstellungstag Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus werden bei der Berechnung jedes
Indexbestandteils für jeden Geschäftstag nach
dem Ersten Indextag bestimmte Kosten abgezogen, die die mit einer Absicherung des Exposure
in Bezug auf jeden Indexbestandteil verbundenen
Kosten widerspiegeln. Jeder dieser Abzüge führt
dazu, dass der Indexstand niedriger ist als dies
ansonsten der Fall wäre.
Historische Wertentwicklung
Die in der Vergangenheit verzeichnete Wertentwicklung bietet keine Gewähr für zukünftige
Renditen.
Der Index wurde vom Index-Sponsor auf hypothetischer Basis nach der in diesem Dokument
beschriebener Methodik zurückberechnet.
Index-Sponsor unter der oben genannten Anschrift
zur Verfügung gestellt. Bestimmte Informationen
zu Indexständen des Index und Anpassungen in
Bezug auf den Index können auf dieser Seite bereitgestellt werden.
Haftungsausschluss
Bloomberg, L.P. und verbundene Unternehmen
übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit,
Vollständigkeit, Aktualität, Konformität, Markt­
fähigkeit oder Geeignetheit für einen bestimmten Zweck der in Verbindung mit dem Index
oder auf diesen bezogenen Produkten bereitgestellten Informationen. Weder Bloomberg, L.P.
noch ihre verbundenen Unternehmen sind für
Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der
Bereitstellung, Zusammenstellung, Auslegung,
Veröffentlichung oder Bekanntgabe der in Verbindung mit dem Index oder auf diesen bezogenen Produkten bereitgestellten Informationen
ausschließlich oder teilweise durch Fahrlässigkeit oder unvorhergesehene Ereignisse außerhalb des Wirkungsbereiches von Bloomberg,
L.P. bzw. verbundener Unternehmen verursacht
werden. Bloomberg, L.P. bzw. verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Haftung für
im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Informationen getroffene Entscheidungen oder Maßnahmen sowie für daraus entstehende Folge-, Sonder- oder ähnliche Schäden (auch wenn auf die
Gefahr solcher Schäden hingewiesen wurde).
Weitere Informationen in Bezug auf den Index
können auf den Internetseiten zur Verfügung
stehen, die Anlegern in Indexanlagen möglicherweise von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden.
Informationen zur Berechnung des Index und zu
Veränderungen in der Zusammensetzung des Index werden unverzüglich aufgezeichnet und auf
schriftliche Anfrage beim Index-Sponsor an dessen Hauptniederlassung in London, die sich zum
7. September 2007 unter der Anschrift 1 Great
Winchester Street, London EC2N 2DB, Vereinigtes Königreich befindet, zur Verfügung gestellt.
S&P ist eine Marke von The McGraw-Hill
­Companies, Inc. und wurde zur Nutzung durch
die Deutsche Bank AG (die „Lizenznehmerin“)
lizenziert. Der db Liquid Alpha Index (der
­„Index“) wird von Standard & Poor‘s, eine Gesellschaft von The McGraw-Hill Companies, Inc.,
(„S&P“) nicht gesponsert, empfohlen, verkauft
oder beworben. S&P übernimmt weder gegenüber den Inhabern des Index noch gegenüber
der Öffentlichkeit, weder ausdrücklich noch
stillschweigend, Gewährleistung dafür, dass
eine Anlage in Wertpapiere im Allgemeinen
empfehlenswert ist oder die entsprechenden
S&P-Indizes geeignet sind, die Entwicklung des
breiten Aktien­marktes abzubilden. Die einzige
Rechtsbeziehung zwischen S&P und der Lizenz­
nehmerin besteht in der Lizenzierung bestimmter Markenzeichen und Markennahmen von S&P
und der entsprechenden Indizes, die jeweils
ohne Berücksichtigung der Lizenznehmerin oder
des Index festgesetzt, zusammengestellt und
berechnet werden. S&P ist nicht verpflichtet,
die Belange der Lizenznehmerin oder der Inhaber des Index bei der Bestimmung, Zusammenstellung oder Berechnung der entsprechenden
S&P-Indizes zu berücksichtigen. S&P ist nicht
verantwortlich für die und nicht beteiligt an der
Festsetzung der Zeitplanung, Preisfestsetzung
oder Bestimmung des Umfangs der Emission
von Wertpapieren. Gleiches gilt für die Bestimmung und Berechnung von Beträgen unter Bezugnahme auf die entsprechenden S&P-Indizes.
S&P übernimmt keine Haftung oder Verantwortung im Zusammenhang mit der Verwaltung,
dem Marketing oder dem Handel des Index.
Die Bloomberg-Seite für den Index ist anfänglich
DBLAET4J oder ein vom Index-Sponsor von Zeit
zu Zeit bestimmter Nachfolger dieser Seite oder
dieses Service. Nähere Einzelheiten werden vom
S&P GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER RICHTIGKEIT UND/ODER DER
VOLLSTÄNDIGKEIT DER ENTSPRECHENDEN
S&P-INDIZES ODER DER DARIN ENTHALTE-
Es ist zu beachten, dass bestimmte Auswahlpoolindizes nicht auf taggleicher Basis ab dem
Ersten Indextag berechnet wurden und daher bei
der rückwirkenden Berechnung des Index zurückgerechnete Daten für diese Auswahlpoolindizes
verwendet wurden.
Der Index wurde ab dem 7. September 2007 taggleich berechnet. Alle potentiellen Anleger sollten
sich darüber im Klaren sein, dass eine rückwirkende Berechnung bedeutet, dass während dieses Zeitraums keine die Performance des Index
abbildende Anlage möglich war und der Vergleich
daher rein hypothetisch ist. Die für die Berechnung und rückwirkende Berechnung des Index
angewandte Methodik und Strategie machen
sich die Möglichkeit des Rückblicks zunutze. In
der Realität ist dies nicht möglich. Daher ist dieser Performancevergleich rein theoretisch.
Weitere Informationen in Bezug auf den Index
NEN DATEN, UND S&P IST NICHT HAFTBAR
FÜR IRRTÜMER, AUSLASSUNGEN ODER
UNTERBRECHUNGEN. S&P GIBT WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND
IRGENDEINE ZUSICHERUNG ZU DEN ERGEBNISSEN AB, DIE DIE LIZENZNEHMERIN, INHABER DES INDEX ODER SONSTIGE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN AUS
DER NUTZUNG DER ENTSPRECHENDEN S&PINDIZES ODER DARIN ENTHALTENER DATEN
ERZIELEN KÖNNEN. S&P ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND EINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE
MARKTFÄHIGKEIT ODER GEEIGNETHEIT
DER ENTSPRECHENDEN S&P-INDIZES ODER
DARIN ENTHALTENER DATEN FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE
NUTZUNG UND SCHLIESST AUSDRÜCKLICH
JEDE GARANTIE HIERFÜR AUS. OHNE DIE
ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT S&P
INSBESONDERE KEINE HAFTUNG FÜR SONDERSCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE), SELBST
WENN S&P AUF DEREN MÖGLICHES EINTRETEN HINGEWIESEN WURDE.
57
db PrivatMandat Comfort – Stabil
Für den Teilfonds mit dem Namen db
PrivatMandat Comfort – Stabil gelten in
Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen
die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort –Stabil ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere („Basisportfolio“)
sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den
Standard & Poors‘s Alpha Control 3 EUR Total
­Return Index (der „Index“) investieren.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.
Einsatz der Speziellen Derivate
Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt in Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz vom
20.12.2002 und in Übereinstimmung mit den Anlagegrenzen in Artikel 3 B des Verkaufsprospektes
im Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des
Anlageziels des Teilfonds. Der Teilfonds partizipiert
innerhalb der festgelegten Anlagegrenzen mittels
Speziellen Derivaten an der künftigen Wertentwicklung des Index, wobei die Wertentwicklung
des Teilfonds abhängig vom jeweiligen Anteil der
Speziellen Derivate (insbesondere Swaps) am
Gesamt-Teilfondsvermögen ist.
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlage­
ziels werden voraussichtlich Swap-Verträge mit
Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser
Art von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen. Der Teilfonds kann in eine oder mehrere
mit dem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen
Bedingungen ausgehandelte OTC-Swap-Transaktionen investieren. Konkret ist geplant, dass
das Fondsmanagement den gesamten Zinsertrag
des Basis­portfolios gegen eine an den Index gekoppelte Rendite eintauscht. Dementsprechend
kann der Teilfonds jederzeit ganz oder teilweise
einer oder mehreren OTC-Swap-Transaktionen
ausgesetzt sein.
Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um
standardisierte, den Richtlinien des Deutschen
Rahmenvertrages oder der International Swaps
and Derivatives Association, Inc. (ISDA) entsprechende Vereinbarungen. Die Bewertung der Swaps
erfolgt auf einer einheitlichen und täglichen Basis
und steht im Einklang mit den vorherrschenden
Marktparametern und Bewertungen. Zu den im jeweiligen Swap-Vertrag festgelegten Terminen (z. B.
bei Fälligkeit) sind Zahlungen zu leisten. Diese
Zahlungen werden in Abhängigkeit der Höhe des
Nominalvolumens sowie des aktuellen Zinssatzes
(z. B. EURIBOR) und der zu leistenden Gebühren
ermittelt und vom Teilfonds an den Kontrahenten
bzw. vom Kontrahenten an den Teilfonds gezahlt.
Die Höhe der Auszahlung spiegelt sich in der aktuellen Bewertung des Swaps wider. Sofern der
Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, entspricht
die Ausgleichszahlung an den Teilfonds dem aktuellen Marktwert des Swaps.
58
Der Kontrahent wird an jedem Börsentag einen
nachvollziehbaren Bewertungspreis für den Swap
zur Verfügung stellen.
Im Zusammenhang mit den OTC-Swap Transaktionen ist auf das hiermit verbundene Kontrahentenrisiko hinzuweisen. Die Verwaltungs­
gesellschaft kann das Gesamt-Kontrahentenrisiko
der OTC-Swap-Transaktionen des Teilfonds reduzieren, indem sie von dem Swap-Kontrahenten
eine Sicherheit in Form von liquiden Mitteln oder
Wertpapieren verlangt, die von einem OECDMitgliedstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen
und Organisationen auf lokaler, regionaler oder
internationaler Ebene begeben und garantiert
werden. Diese Sicherheit kann von der Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds jederzeit verwertet werden, und ihr Marktwert wird an jedem
Tag, an dem eine Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds erfolgt, ermittelt. Der Betrag
der zu stellenden Sicherheit muss mindestens
dem Wert entsprechen, um den der Grenzwert
für das festgelegte Gesamt-Exposure überschritten wurde. Alternativ dazu kann die Verwaltungsgesellschaft das Gesamt-Kontrahentenrisiko der
OTC-Swap-Transaktion des Teilfonds durch eine
Rücksetzung der OTC-Swap-Transaktion reduzieren. Durch die Rücksetzung der OTC-SwapTransaktion wird deren Marktwert und damit
das Netto-Kontrahentenrisiko in Bezug auf den
anwendbaren Satz verringert.
Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können
darüber hinaus bestimmte Risiken auftreten, die
in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert
werden.
Funktionsweise der Speziellen Derivate
Die Speziellen Derivate partizipieren an der
Wertentwicklung des Index nach Abzug der
Indexkosten. Die direkten und indirekten Indexkosten belaufen sich auf bis zu 0,50% pro Jahr.
Darüber hinaus fallen im Index bestimmte Kosten zur Nachbildung (Hedging) der einzelnen
Indexbestandteile an (Details hierzu finden sich
im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in
Abschnitt 24).
Wertbeeinflussende Faktoren
Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von der
Wertentwicklung des Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index
und der einzelnen Indexbestandteile abweichen.
Folgende Faktoren wirken sich (alle anderen Faktoren jeweils unverändert) vorwiegend auf die
Wertentwicklung des Teilfonds aus:
Kursentwicklung des Index:
Eine positive Wertentwicklung des Index führt im
Allgemeinen zu einem steigenden Anteilswert.
Dagegen führt eine negative Wertentwicklung
des Index im Allgemeinen zu einem sinkenden
Anteilwert.
Index:
Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total
Return Index fasst derzeit (mittelbar) die Entwick-
lung der Rendite von fünf Indexbestandteilen
zusammen. Diese Indexbestandteile sind jeweils
einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet:
Anlageklasse Indexbestandteil
AktienS&P X-Alpha III
EUR Total Return
Strategy Index Gewichtung
0% – 35%
AnleihenDB SMART EUR
Index
0% – 35%
(fünffach gehebelt)
RohstoffeDB Commodity
Harvest EUR
Hedged Total
Return Index
0% – 35%
DevisenDB Currency
0% – 35%
Returns
(EUR-Funded) Index GeldmarktEONIA Total
Return Index 0% – 100%
Eine Änderung der vorgenannten Indexbestandteile sowie deren minimaler oder maximaler
Gewichtung ist grundsätzlich nicht geplant, ist
aber in Ausnahmefällen, z. B. bei Einstellung des
entsprechenden Indexbestandteils oder aufgrund
einer Änderung der Index Regeln, möglich.
Mit Ausnahme des EONIA Total Return Index verfolgen alle vorgenannten Indexbestandteile eine
so genannte Alpha-Anlagestrategie. In diesem
Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen.
Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark
eine positive Rendite zu erzielen.
Kurzbeschreibung der Indexbestandteile:
S&P X-Alpha III EUR Total Return Strategy
Index
Der S&P X-Alpha III Euro Total Return Strategy
Index ist ein Aktienindex der Deutschen Bank,
der versucht, auf Basis der vier bedeutendsten
Märkte (Eurozone, Vereinigtes Königreich, USA
und Japan) marktneutrale Renditen zu erzielen.
Er partizipiert an der Performancedifferenz von
regionalen Deutsche Bank Value und Growth
Indizes gegenüber den 4 jeweils regionalen
Benchmarkindizes. Der Index hat eine Zielvolatilität von 8%.
DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt)
Der Deutsche Bank SMART EUR Index (5-fach
gehebelt) verfolgt das Ziel, von den Zinsdifferenzen zwischen 10-Jahres Zinssatz und 2-Jahres
Zinssatz zu profitieren und stetige Renditen zu
erzielen.
DB Commodity Harvest EUR Hedged Total
­Return Index
Der DB Commodity Harvest EUR Hedged Total
Return investiert in 21 Rohstoffe aus den Bereichen Energie, Edelmetalle, Industriemetalle
und Agrarrohstoffe. Er zielt darauf ab, durch das
Eingehen von sowohl einer Kaufposition (LongPosition) als auch einer Verkaufsposition (ShortPosition) möglichst marktneutrale Renditen zu
erwirtschaften.
DB Currency Returns (EUR-Funded) Index
Der DB Currency Return (EUR-Funded) ­Index
spiegelt ein Investment in die drei auf den Währungsmärkten am häufigsten eingesetzten Investmentstile ab: Carry (Nutzen von Zinsdifferenzen),
Momentum (Nutzen von Trends) und Valuation
(Nutzen von Kaufkraftdifferenzen). Basis für die
Strategie bilden die G10 Währungen.
EONIA Total Return Index
Der EONIA Total Return Index (Euro Over Night
Index Average) wird von der Deutschen Bank
veröffentlicht und bildet den Tagesgeldzinssatz
(EONIA) für den Euro ab.
Die Gewichtung der verschiedenen Indexbestandteile wird innerhalb der oben genannten Grenzen
den aktuellen Marktbedingungen regelmäßig
durch ein regelbasiertes mathematisches ­Modell
der Deutschen Bank AG, London angepasst. Demnach partizipiert der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return Index indirekt (über den so
genannten „Sub-Index 1“ und den „Sub-Index 2“)
an den fünf oben genannten Indexbestanteilen
der unterschiedlichen Anlageklassen. Durch die
indirekte Anlage in fünf verschiedene, z.T. wenig
korrelierte Anlageklassen soll eine möglichst breite Streuung angestrebt werden. Die Gewichtungen der fünf Indexbestandteile werden in „SubIndex 1“ und in „Sub-Index 2“ innerhalb der oben
genannten Grenzen durch ein regelbasiertes Modell festgelegt. Das Modell ist darauf ausgerichtet,
das die Schwankung des ­Index, gemessen an der
Volatilität, ca. 3% betragen soll. Die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht garantiert werden. Die
Anpassungen der Gewichte werden mindestens
auf 2-monatlicher Basis vorgenommen, wobei sich
die Anpassung von Sub-Index 1 und Sub-Index 2
jeweils um einen Monat verschieben. Die Gewichtungen von Sub-Index 1 und Sub-Index 2 innerhalb
des Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total
Return Index werden vierteljährlich auf je 50%
zurückgesetzt.
22.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Wichtige Merkmale
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,5% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten
Netto-­Inventarwerts. Aus dieser Vergütung
werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die
Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel
am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
Der Index bietet mittels Indexbestandteilen von
Standard & Poor‘s und Deutsche Bank ein Exposure in Bezug auf Aktien, Anleihen, Rohstoffen,
Devisen und dem Geldmarkt.
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten,
wie etwa Research- und Finanzanalysen, sowie
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die
Markt- und Kursinformations­systeme.
23.Dauer des Teilfonds
Detaillierte Informationen zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in Abschnitt 24.
Die Bestandteile des Index werden mittels eines
Prozesses zur Mittelwert-Varianz-Optimierung
gewichtet, der darauf abzielt, auf Basis historischer Daten das günstigste Verhältnis zwischen
Volatilität und Rendite zu identifizieren.
Um ein diversifiziertes Exposure sicherzustellen, werden bei jeder Neugewichtung der Index­
bestandteile, die die Anlageklassen Aktien, Anleihen, Rohstoffe und Devisen abdecken, 0% als
Mindestgewichtung und 35% als Höchstgewichtung angestrebt. Für das Exposure in Bezug auf
die Anlageklasse Geldmarkt gilt bei jeder Neugewichtung eine Mindestgewichtung von 0% und
eine angestrebte zulässige Höchstgewichtung von
100%.
Zur Risikokontrolle bedient sich der Index neben
Rendite- und Volatilitätsauslösern einer annualisierten Zielvolatilitätsgrenze von 3%, durch die
die Gesamtvolatilität des Index beschränkt werden soll.
Der Index wird in Euro ausgedrückt.
Beschreibung des S&P Alpha Control 3 EUR
Total Return Index
Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total
Return Index soll die zusammengefasste Wertentwicklung des db Alpha Control 3 Series 1
Euro Total Return Index (der „Subindex 1“)
und des db Alpha Control 3 Series 2 Euro Total
Return ­Index (der „Subindex 2“) (jeweils ein
„Subindex“ und zusammen die „Subindizes“)
abbilden. Die Indexbestandteile der einzelnen
Subindizes werden jeweils einer der folgenden
fünf Anlagekategorien zugeordnet: Equity (Aktien), Rates (Anleihen), Commodity (Rohstoffe), FX
(Devisen) und Cash (Geldmarkt).
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
21. Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
24.Zusammenfassende Beschreibung des
Index „Standard & Poor‘s Alpha Control 3
EUR Total Return Index“
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
Teil 1 – Beschreibung des Gesamtindex
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich
­eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen­
den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
Einführung
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
Die Indexbestandteile sind selbst Strategie­
indizes und werden mit dem Ziel, Renditen mit
geringer Korrelation zu traditionellen Märkten zu
generieren, miteinander kombiniert.
Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR ­Total
Return Index (der „Index“) bildet die Wertentwicklung einer regelbasierten, quantitativen Anlagestrategie ab, deren Ziel in der Generierung
absoluter Renditen mit geringer Korrelation zu
traditionellen Märkten besteht. Der Index bietet ein Exposure in Bezug auf Aktien, Anleihen,
Rohstoffen, Devisen und dem Geldmarkt. Das
Exposure in Bezug auf diese Anlageklassen wird
mithilfe eines Prozesses zur Mittelwert-VarianzOptimierung ermittelt.
Der Index wurde ab dem 19.1.2009 taggleich
berechnet und auf den Ersten Indextag, den
2.3.1999, zurückberechnet. Nach dem Ersten
Indextag hat der Indexanbieter den Index auf
vierteljährlicher Basis an jedem Index-Neuzusammenstellungstag neu zusammengestellt und
wird den Index auch künftig auf vierteljährlicher
Basis an jedem Index-Neuzusammenstellungstag
neu zusammenstellen. Die den Index bildenden
Subindizes werden an jedem Index-Neuzusammenstellungstag gleich gewichtet.
Teil 2 – Angaben zu den Subindizes
Der db Alpha Control 3 Series 1 Euro Total ­Return
Index und der db Alpha Control 3 Series 2 Euro
Total Return Index (jeweils ein „Subindex“) sollen die zusammengefasste Wertentwicklung
des Total Return (Gesamtrendite) einer Reihe
als Indexbestandteile bezeichneter Indizes abbil-
59
den, die aus einem Pool verfügbarer Indizes ausgewählt und als Auswahlpoolindizes bezeichnet
werden.
Die Auswahlpoolindizes sind Eigentum der
Deutschen Bank oder von Standard & Poor‘s
und werden jeweils einer der folgenden fünf
Anlagekategorien zugeordnet: Equity, Rates,
Commodity, FX und Cash. Die die einzelnen
Subindizes am Ersten Indextag bildenden Auswahlpoolindizes werden in nachstehender Tabelle 1 aufgeführt.
Seit Januar 2009 wenden bestimmte Auswahlpoolindizes eine dynamische Allokation in Bezug
auf zugrunde liegende Referenzwerte an, die
eine Alpha-Anlagestrategie widerspiegeln. In diesem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen.
Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Entwicklung der Benchmark Renditen zu erzielen.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass keine Zusicherungen (weder ausdrücklich noch
stillschweigend) in Bezug auf den Erfolg einer
solchen in einem Auswahlpoolindex abgebildeten Alpha-Anlagestrategie oder sonstige Zu­
sicherungen in Bezug auf eine solche Strategie
gemacht werden, nicht alle Auswahlpoolindizes
eine Alpha-­Anlagestrategie widerspiegeln und
Auswahlpoolindizes durch den Subindex-Sponsor
ersetzt werden können.
Die die einzelnen Subindizes bildenden Indexbestandteile sowie ihre entsprechenden Gewichtungen werden unter Beteiligung der Deutsche
Bank AG, Niederlassung London, als SubindexSponsor oder eines ordnungsgemäß bestellten
Nachfolgers in dieser Funktion (der „SubindexSponsor“) mit einem computerbasierten Modell
(das „Modell“) festgelegt, das Eigentum der
Deutsche Bank AG, Niederlassung London, ist
und von dieser entwickelt wurde und gesteuert
wird. Das (nachstehend ausführlicher beschriebene) Modell ist auf die Anwendung einer Methode
zur Mittelwert-Varianz-Optimierung („MVO“) auf
Basis der Portfoliotheorie der effizienten Vermögensallokation nach Markowitz ausgerichtet. Das
primäre Ziel des MVO-Modells besteht in der
optimalen Verteilung von Anlagen auf verschiedene Vermögenswerte bei beschränkter Volatilität.
MVO ist ein quantitatives Instrument, mit dessen
Hilfe diese Allokation unter Berücksichtigung des
Risiko-/Rendite-Verhältnisses der einzelnen Bestandteile, die jeweils eine Anlagekategorie in
einem Subindex widerspiegeln, vorgenommen
werden kann.
Mit dem Modell soll an jedem alle zwei Monate
eintretenden Indexauswahltag ein fiktives historisches Optimalportfolio von Auswahlpoolindizes
bestimmt werden, mit dem die höchste annualisierte Rendite für den Subindex in diesem Zeitraum erzielt worden wäre. Dies erfolgt unter der
Annahme, dass dieses fiktive Portfolio über einen
Zeitraum von 60 Geschäftstagen unmittelbar vor
dem maßgeblichen Indexauswahltag bereits Bestandteil dieses Subindex gewesen wäre und der
Vorgabe einer maximalen annualisierten IndexZielvolatilität von 3%.
60
Jeder Subindex wurde ab dem Einführungstag
taggleich berechnet und auf den Ersten Indextag zurückberechnet. Nach dem Einführungstag
werden die Indexbestandteile alle zwei Monate
an jedem Indexauswahltag sowie bei Eintritt
eines Renditeauslöserereignisses oder eines
Volatilitätsauslöserereignisses, wie nachstehend
beschrieben, neu gewichtet.
Eine Neuzusammenstellung eines Subindex
bei Eintritt eines Renditeauslöserereignisses
ist ein Stop-Loss-Mechanismus, der ausgelöst
wird, wenn der 60-Geschäftstage-Total Return
des Subindex an drei aufeinander folgenden
Geschäftstagen unter der im Voraus festgelegten Auslöserschwelle von 3% (minus 3%) liegt.
Die Neuzusammenstellung jedes Subindex bei
Eintritt eines Volatilitätsauslöserereignisses ist
ein Mechanismus zur Begrenzung der Volatilität, der ausgelöst wird, wenn die Volatilität
eines Subindex oder eines Indexbestandteils
an drei von fünf aufeinander folgenden Geschäftstagen über der im Voraus in Bezug auf
die Volatilität des Subindex und des Indexbestandteils (für ­Volatilitätsauslöser siehe nachstehende Tabelle 2) festgelegten Auslöserschwelle
liegt.
Für jeden Indexbestandteil gilt eine theoretische prozentuale Gewichtungsuntergrenze und
eine theoretische prozentuale Gewichtungs­
obergrenze, die für Indexbestandteile, die den
Anlageklassen Equity, Rates, Commodity oder
FX zugeordnet sind, zwischen 0% und 35% und
für den Indexbestandteil, der der Anlageklasse
Cash zugeordnet ist, zwischen 0% und 100%
liegt.
Der db Alpha Control 3 Series 1 Euro Total Return
Index und der db Alpha Control 3 Series 2 Euro
Total Return Index werden in Euro ausgedrückt.
Der Indexstand wird für jeden Geschäftstag nach
dem Ersten Indextag vom Index-Sponsor auf
Grundlage der entsprechenden Schlussstände,
Gewichtungen und im Zusammenhang mit den
jeweiligen Indexbestandteilen anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für die Absicherung
von Exposure in Bezug auf jeden einzelnen Indexbestandteil, berechnet.
Gemäß den Bedingungen der Subindizes ist der
Subindex-Sponsor berechtigt, Festlegungen,
Berechnungen und Anpassungen in Bezug auf
die Subindizes und das Modell vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird dem SubindexSponsor unter bestimmten außergewöhnlichen
Umständen ein gewisser Ermessensspielraum
eingeräumt, der ihm gestatten soll, den Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände
Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie
möglich) auszugleichen oder abzuschwächen.
Der Subindex-Sponsor verfährt bei der Ausübung
seiner Funktion in Bezug auf den Subindex nach
Treu und Glauben.
Die Subindizes sind Eigentum der Deutsche Bank
AG. Die Subindizes dürfen nur mit vorheriger
schriftlicher Einwilligung der Deutsche Bank AG
verwendet oder veröffentlicht werden.
Tabelle 1 – Auswahlpoolindizes
Indexbestandteile des db Alpha Control 3
Series 1 Euro Total Return Index und des db
­Alpha Control 3 Series 2 Euro Total Return
Index
Indexbestandteile IndexkategorieBloomberg
Ticker
S&P X-Alpha III
EUR Total Return
Strategy Index
Equity
SPXA3ET
DB Commodity
Harvest EUR
Hedged Total
Return Index
Commodity
DBCMHLTE
Deutsche Bank
FX
Currency Returns
(EUR-Funded) Index
DBCREUF
Deutsche Bank
SMART EUR
Index*
Rates
DBSMARTI
EONIA Total
Return Index
Cash
DBDCONIA
* mit einem Faktor von fünf gehebelt
Tabelle 2 – Volatilitätsauslöserschwellen
IndexbestandteileVolatilitäts­
auslöser­
schwellen
db Alpha Control 3
8%
Series 1 Euro Total Return
db Alpha Control 3
8%
Series 2 Euro Total Return
S&P X-Alpha III EUR Total
Return Strategy Index
(Indexbestandteil)
15%
DB Commodity Harvest
EUR Hedged Total Return
Index (Indexbestandteil)
12%
Deutsche Bank Currency
Returns (EUR-Funded)
Index (Indexbestandteil)
15%
Deutsche Bank
SMART EUR Index
(Indexbestandteil)*
7%
* mit einem Faktor von fünf gehebelt
Teil 3 – Ausgewählte Risikofaktoren
Allgemeines
Der Stand des Index kann sowohl fallen als auch
steigen, und die zukünftige Wertentwicklung des
Index entspricht nicht notwendigerweise der in
der Vergangenheit erzielten Performance.
Eine auf den Index bezogene Anlage muss nicht
notwendigerweise einer Anlage in die Subindizes
oder ihre Bestandteile entsprechen.
Berechnungen und Feststellungen des
Indexanbieters und des Subindex-Sponsors
Alle in diesem Dokument aufgeführten Berechnungen und Feststellungen des Indexanbieters werden von diesem gemäß den hierin festgelegten
Bedingungen (die gemäß den hierin enthaltenen
Bedingungen Änderungen unterliegen können)
vorgenommen und sind, außer in Fällen offenkundigen Irrtums, für alle Parteien bindend. Siehe
nachstehend „Sonstige Anpassungen“ in Teil 4.
Gemäß den Bedingungen der Subindizes ist der
Subindex-Sponsor berechtigt, Festlegungen,
Berechnungen und Anpassungen in Bezug auf
den Subindex und das Modell vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird dem SubindexSponsor unter bestimmten außergewöhnlichen
Umständen ein gewisser Ermessensspielraum
eingeräumt, der ihm gestatten soll, den Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände
Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie
möglich) auszugleichen oder abzuschwächen.
Der Subindex-Sponsor verfährt bei der Ausübung
seiner Funktion in Bezug auf die Subindizes nach
Treu und Glauben.
Folglich kann keine Zusicherung in Bezug auf die
zukünftige Zusammensetzung der Auswahlpoolindizes oder die Art, Währung, geographische
Reichweite, Volatilität oder das Risikoprofil zukünftiger Auswahlpoolindizes oder Indexbestandteile oder ihre Eignung für potenzielle Anleger
gegeben werden.
Einsatz eines Hebels in Bezug auf den
Deutsche Bank SMART EUR Index
Ist der Deutsche Bank SMART EUR Index Index­
bestandteil eines Subindex, wird das Exposure
dieses Subindex in Bezug auf diesen Index­
bestandteil mit einem Faktor von fünf gehebelt. Dies kann bei guter Wertentwicklung des
­Deutsche Bank SMART EUR Index einen unverhältnismäßig starken Anstieg des Indexstands (im
Vergleich zur Wirkung eines Anstiegs bei anderen
Indexbestandteilen) zur Folge haben. Allerdings
kann der Einsatz des Hebels auch einen unverhältnismäßig starken Rückgang des Indexstands
(im Vergleich zur Wirkung eines Rückgangs bei
anderen Indexbestandteilen) bewirken, wenn der
Deutsche Bank SMART EUR Index keine gute
Wertentwicklung verzeichnet.
Abgesehen von dem vorstehend beschriebenen
Hebelfaktor wird der Schlussstand des Deutsche
Bank SMART EUR Index auch auf Basis des
Schlussstands des EONIA Total Return Index bestimmt. Dadurch erhöht sich für den Index das
Exposure des Index in Bezug auf den EONIA Total
Return Index.
Währungsrisiken
In Bezug auf die Subindizes werden folgende
Währungsumrechnungen vorgenommen:
A. Der Index und jeder Subindex werden in der
Indexwährung berechnet.
B. die maßgeblichen Handelsstände oder -preise der Indexbestandteile werden gegebenenfalls in die Indexwährung umgerechnet.
Der Wechselkurs, zu dem der Stand oder Preis
eines Subindex in die Indexwährung umgerechnet wird, unterliegt im Zeitverlauf Veränderungen.
Dies kann Auswirkungen auf die Wertentwicklung
des Subindex und des Index haben.
Veröffentlichung eines Indexstands bei Eintreten
einer Marktstörung oder einer Weiteren Störung
in Bezug auf einen Subindex
Der Indexanbieter kann den Indexstand an einem Geschäftstag, an dem eine Marktstörung
oder eine Weitere Störung in Bezug auf einen
Subindex eingetreten ist, veröffentlichen, sofern
dieser Geschäftstag kein Index-Neuzusammenstellungstag ist.
Obgleich gegebenenfalls ein solcher Indexstand
veröffentlicht wird, kann (1) der Indexstand an
diesem Geschäftstag unter Umständen nicht als
Referenzstand für den Handel mit auf den Index
bezogenen Anlagen oder Instrumenten herangezogen werden und (2) die Anlage oder das Instrument infolgedessen bestimmten Störungen oder
Anpassungsmaßnahmen unterliegen. Nach dem
Ende der jeweiligen Störung kann der Indexanbieter in Bezug auf jeden Tag, an dem eine Störung
vorgelegen hat, einen Fixing-Stand des Index
auf der Webseite http://index.db.com/indexfixing
bzw. einer Nachfolgeseite oder einem Nachfolgedienst (die „Fixing-Seite“) veröffentlichen.
Dieser auf der Fixing-Seite veröffentlichte FixingStand kann für den Handel von auf den Index bezogenen Anlagen oder Instrumenten maßgeblich
sein, ersetzt jedoch nicht den gegebenenfalls am
jeweiligen Störungstag veröffentlichten Indexstand. Demzufolge ist die (etwaige) Liquidität
von auf den Index bezogen Anlagen oder Instrumenten unter Umständen begrenzt oder fehlt
vollständig, selbst wenn an jedem Störungstag
ein Indexstand veröffentlicht wird.
Indexkosten
Am Ersten Indextag und an jedem Index-Neuzusammenstellungstag werden bestimmte rechnerische Kosten berücksichtigt, die in Bezug auf
die Neuzusammenstellung des Index und jedes
Subindex als angefallen gelten und in die Berechnung der Gewichtung und somit des Indexstands
nach jedem dieser Tage für den Zeitraum bis
zum nächsten Index-Neuzusammenstellungstag
eingestellt werden. Im Rahmen der Berechnung
jedes Subindexstands für einen beliebigen Geschäftstag nach dem Ersten Indextag werden zudem bestimmte Kosten abgezogen, die die Kosten für die Absicherung des Risikos in Bezug auf
die einzelnen Bestandteile des Subindex widerspiegeln. Durch diese Abzüge ergibt sich jeweils
ein niedrigerer Indexstand, als dies ansonsten
der Fall wäre. Die Kosten für die Absicherung und
Neuzusammenstellung der Indexbestandteile
zum Einführungstag sind in nachstehender Tabelle 3 aufgeführt.
Tabelle 3 – Absicherungs- und Neuzusammen­
stellungskosten
Indexbestandteil
Indexbestandteil- IndexbestandteilNeuzusammen- Absicherungsstellungskosten kosten
S&P X-Alpha III
EUR Total Return
Strategy Index
0,00%
0,75%
DB Commodity
Harvest EUR
Hedged Total
Return Index
0,10%
0,75%
Deutsche Bank
Currency Returns
(EUR-Funded) Index 0,05%
0,00%
Deutsche Bank
SMART EUR
Index*
0,05%
0,25%
EONIA Total
Return Index
0,00%
0,00%
* mit einem Faktor von fünf gehebelt
Vertrauen auf öffentlich zugängliche Quellen
Solange die Zusammenstellung und Berechnung des Index und des Indexstands durch den
Indexanbieter erfolgt, werden Berechnungen
und Feststellungen in Bezug auf den Index vom
Indexanbieter auf der Grundlage von Informationen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen
Quellen vorgenommen, wobei diese vom Indexanbieter keiner unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Der Indexanbieter lehnt jegliche
Haftung für aus der Verwendung entsprechender Informationen bei solchen Berechnungen
oder Feststellungen entstandenen Schaden ab.
Historische Wertentwicklung
Die in der Vergangenheit verzeichnete Wertentwicklung bietet keine Gewähr für zukünftige
Renditen.
Der Index wurde vom Indexanbieter auf hypothetischer Basis nach der hierin beschriebenen Methodik zurückberechnet.
Es ist zu beachten, dass die Subindizes selbst
nicht taggleich ab dem Ersten Indextag berechnet wurden und daher bei der rückwirkenden Berechnung des Index zurückberechnete Daten für
diese Subindizes verwendet wurden.
Der Index wurde ab dem Ersten Indextag taggleich berechnet.
Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine rückwirkende Berechnung
bedeutet, dass während dieses Zeitraums keine
die Performance des Index abbildende Anlage
möglich war und der Vergleich daher rein hypothetisch ist. Die für die Berechnung und rückwirkende Berechnung des Index angewandte
Methodik und Strategie machen sich die Möglichkeit des Rückblicks zunutze. In der Realität
ist dies nicht möglich. Daher ist dieser Performancevergleich rein theoretisch.
61
Eigentumsrechte
Der Index ist Eigentum von Standard & Poor‘s.
Die Subindizes sowie die Indizes, aus denen sich
die einzelnen Subindizes zusammensetzen, sind
Eigentum der Deutsche Bank AG bzw. von Standard & Poor‘s, die jeweils Inhaberin der geistigen
Eigentumsrechte an diesen Indizes und der Rechte an den Namen der einzelnen Indizes sind.
Der Index darf nur mit vorheriger schriftlicher
Einwilligung der Deutsche Bank AG und von
Standard & Poor‘s verwendet oder veröffentlicht
werden.
Teil 4 – Sonstige Anpassungen
Der Nachfolger des Index-Sponsors berechnet
und veröffentlicht einen Sub-Index
Wird ein Subindex (A) nicht durch den SubindexSponsor, sondern mit Zustimmung der Deutsche
Bank AG durch einen vom Indexanbieter akzeptierten Nachfolgesponsor berechnet und veröffentlicht oder (B) durch einen Nachfolgeindex,
der die genau gleiche Berechnungsformel und
-methode verwendet, die auch für die Berechnung dieses Subindex verwendet wird, gilt dieser Index (der „Nachfolgeindex“) jeweils als der
Subindex.
Indexberechnung – Änderung der
Berechnungsweise
Der Indexanbieter wird die vorstehend beschriebene Berechnungsmethode anwenden. Die so
ermittelten Ergebnisse sind in jedem Fall endgültig und bindend. Der Indexanbieter wendet
für die Zusammenstellung und Berechnung des
Index zwar derzeit die vorstehend beschriebene
Methodik an. Es ist jedoch nicht auszuschließen,
dass aufsichtsrechtliche, rechtliche, steuerliche
oder sonstige Gründe es nach Auffassung des
Indexanbieters notwendig machen, eine Modifikation oder Veränderung an dieser Methodik
vorzunehmen. Der Indexanbieter ist unter diesen
Umständen berechtigt, solche notwendigen Modifikationen oder Veränderungen vorzunehmen,
um den Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände Rechnung zu tragen und sie
(jeweils soweit wie möglich) auszugleichen oder
abzuschwächen. Der Indexanbieter kann Modifikationen jeglicher Art an den Bedingungen des
Index vornehmen, die er als notwendig erachtet,
um einen offenkundigen oder nachweislichen Irrtum zu beseitigen oder fehlerhafte Bestimmungen in diesem Dokument zu heilen, zu korrigieren
oder zu ergänzen. Etwaige in diesem Dokument
beschriebene Ersetzungen oder Änderungen
können nur mit Zustimmung der Deutsche Bank
AG vorgenommen werden, die diese Zustimmung nicht grundlos verweigern darf. Der angemessen und nach Treu und Glauben handelnde
Indexanbieter wird zumutbare Anstrengungen
unternehmen, um sicherzustellen, dass trotz dieser Modifikationen oder Änderungen eine mit der
vorstehend beschriebenen Methodik konsistente
Berechnungsmethode angewandt wird.
Der Indexanbieter gibt keine Zusicherung hinsichtlich irgendeiner Modifikation oder Änderung
der Methodik, die zur Berechnung des Index
benutzt wird ab und ist nicht verpflichtet, die Be-
62
rechnung, Veröffentlichung und Verbreitung des
Index fortzusetzen.
Haftungsausschluss
Die Standard & Poor‘s Alpha Control Index-­Serie
(die „Serie“) wird von der Deutsche Bank AG
nicht gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben. Die einzige Rechtsbeziehung zwischen
der Deutsche Bank AG und Standard & Poor‘s
in Bezug auf die Auflegung und Berechnung der
Serie besteht in der Lizenzierung bestimmter
Methoden und anderer Indizes der Deutsche
Bank AG an Standard & Poor‘s, die durch die
Deutsche Bank AG ohne Rücksichtnahme auf
Standard & Poor‘s oder die Serie bestimmt, zusammengestellt und berechnet werden. Für die
Deutsche Bank AG besteht keinerlei Verpflichtung, die Belange von Standard & Poor‘s oder
von Anlegern in die Serie und/oder in an den
Index gekoppelten Anlageprodukten bzw. von
deren Nutzern zu berücksichtigen. Die Deutsche Bank AG trägt keine Verantwortung für die
Festsetzung der Zeitplanung oder die Preisfestsetzung im Zusammenhang mit der Bestimmung der Serie durch Standard & Poor‘s. Die
Deutsche Bank AG übernimmt keine Haftung
oder Verantwortung im Zusammenhang mit der
Verwaltung, dem Marketing oder dem Handel
der Serie.
Dieses Dokument und diese Unterlagen wurden ausschließlich zu Informationszwecken
erstellt und basieren auf Informationen unter
anderem der Deutsche Bank AG, die für die
Öffentlichkeit aus als zuverlässig erachteten
Quellen allgemein zugänglich sind. Standard &
Poor‘s gibt keine Zusicherungen in Bezug auf
die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Dokuments und dieser Unterlagen ab, deren Inhalt
ohne Vorankündigung geändert werden kann.
Der Index wird von Standard & Poor‘s verwaltet
und berechnet. Standard & Poor‘s übernimmt
keine Haftung für dieses Dokument und diese
Unterlagen und gibt weder ausdrücklich noch
stillschweigend Zusicherungen oder Garantien
in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieses Dokuments ab.
„Standard & Poor‘s®“, „S&P®“, S&P x-Alpha und
S&P Alpha Control sind Markenzeichen von
Standard & Poor‘s Financial Services LLC und
zum Teil in einigen Ländern durch Eintragung
geschützt. Diese Marken wurden für die Nutzung durch die Deutsche Bank AG lizenziert.
Das Produkt wird nicht bzw. die Produkte werden nicht von Standard & Poor‘s und verbundenen Unternehmen gesponsert, empfohlen,
verkauft oder beworben, und Standard & Poor‘s
und verbundene Unternehmen geben keine
Zusicherung darüber ab, ob eine Anlage in das
Produkt empfehlenswert ist.
db PrivatMandat Comfort – Stabil II
Für den Teilfonds mit dem Namen db
­PrivatMandat Comfort – Stabil II gelten
in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen
die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – Stabil II ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere („Basisportfolio“)
sowie Derivate („Spezielle Derivate“) auf den
Standard & Poors‘s Alpha Control 3 EUR Total
­Return II Index (der „Index“) investieren.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.
Einsatz der Speziellen Derivate
Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt in Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz vom
20.12.2002 und in Übereinstimmung mit den Anlagegrenzen in Artikel 3 B des Verkaufsprospektes
im Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des
Anlageziels des Teilfonds. Der Teilfonds partizipiert
innerhalb der festgelegten Anlagegrenzen mittels
Speziellen Derivaten an der künftigen Wertentwicklung des Index, wobei die Wertentwicklung
des Teilfonds abhängig vom jeweiligen Anteil der
Speziellen Derivate (insbesondere Swaps) am
Gesamt-Teilfondsvermögen ist.
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels werden voraussichtlich Swap-Verträge mit
Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser
Art von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen. Der Teilfonds kann in eine oder mehrere mit
dem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte OTC-Swap-Transaktionen
investieren. Konkret ist geplant, dass das Fondsmanagement den gesamten Zinsertrag des Basisportfolios gegen eine an den Index gekoppelte
Rendite eintauscht. Dementsprechend kann der
Teilfonds jederzeit ganz oder teilweise einer oder
mehreren OTC-Swap-Transaktionen ausgesetzt
sein.
Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um
standardisierte, den Richtlinien des Deutschen
Rahmenvertrages oder der International Swaps
and Derivatives Association, Inc. (ISDA) entsprechende Vereinbarungen. Die Bewertung der Swaps
erfolgt auf einer einheitlichen und täglichen Basis
und steht im Einklang mit den vorherrschenden
Marktparametern und Bewertungen. Zu den im jeweiligen Swap-Vertrag festgelegten Terminen (z. B.
bei Fälligkeit) sind Zahlungen zu leisten. Diese
Zahlungen werden in Abhängigkeit der Höhe des
Nominalvolumens sowie des aktuellen Zinssatzes
(z. B. EURIBOR) und der zu leistenden Gebühren
ermittelt und vom Teilfonds an den Kontrahenten
bzw. vom Kontrahenten an den Teilfonds gezahlt.
Die Höhe der Auszahlung spiegelt sich in der aktuellen Bewertung des Swaps wider. Sofern der
Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, entspricht
die Ausgleichszahlung an den Teilfonds dem aktuellen Marktwert des Swaps.
Der Kontrahent wird an jedem Börsentag einen
nachvollziehbaren Bewertungspreis für den Swap
zur Verfügung stellen.
Im Zusammenhang mit den OTC-Swap Transaktionen ist auf das hiermit verbundene Kontrahentenrisiko hinzuweisen. Die Verwaltungsgesellschaft kann das Gesamt-Kontrahentenrisiko
der OTC-Swap-Transaktionen des Teilfonds reduzieren, indem sie von dem Swap-Kontrahenten
eine Sicherheit in Form von liquiden Mitteln oder
Wertpapieren verlangt, die von einem OECDMitgliedstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen
und Organisationen auf lokaler, regionaler oder
internationaler Ebene begeben und garantiert
werden. Diese Sicherheit kann von der Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds jederzeit verwertet werden, und ihr Marktwert wird an jedem
Tag, an dem eine Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds erfolgt, ermittelt. Der Betrag
der zu stellenden Sicherheit muss mindestens
dem Wert entsprechen, um den der Grenzwert
für das festgelegte Gesamt-Exposure überschritten wurde. Alternativ dazu kann die Verwaltungsgesellschaft das Gesamt-Kontrahentenrisiko der
OTC-Swap-Transaktion des Teilfonds durch eine
Rücksetzung der OTC-Swap-Transaktion reduzieren. Durch die Rücksetzung der OTC-SwapTransaktion wird deren Marktwert und damit
das Netto-Kontrahentenrisiko in Bezug auf den
anwendbaren Satz verringert.
Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können
darüber hinaus bestimmte Risiken auftreten, die
in den allgemeinen Risikohinweisen erläutert
werden.
Funktionsweise der Speziellen Derivate
Die Speziellen Derivate partizipieren an der
Wertentwicklung des Index nach Abzug der
Indexkosten. Die direkten und indirekten Indexkosten belaufen sich auf bis zu 0,50% pro Jahr.
Darüber hinaus fallen im Index bestimmte Kosten zur Nachbildung (Hedging) der einzelnen
Indexbestandteile an (Details hierzu finden sich
im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in
Abschnitt 24).
Wertbeeinflussende Faktoren:
Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von der
Wertentwicklung des Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des Index
und der einzelnen Indexbestandteile abweichen.
Folgende Faktoren wirken sich (alle anderen Faktoren jeweils unverändert) vorwiegend auf die
Wertentwicklung des Teilfonds aus:
Kursentwicklung des Index:
Eine positive Wertentwicklung des Index führt im
Allgemeinen zu einem steigenden Anteilswert.
Dagegen führt eine negative Wertentwicklung
des Index im Allgemeinen zu einem sinkenden
Anteilwert.
Index:
Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total
Return II Index fasst derzeit (mittelbar) die Ent-
wicklung der Rendite von fünf Indexbestandteilen
zusammen. Diese Indexbestandteile sind jeweils
einer bestimmten Anlageklasse zugeordnet:
Anlageklasse Indexbestandteil
AktienS&P X-Alpha IV
EUR Total Return
Strategy Index Gewichtung
0% – 35%
AnleihenDB SMART
EUR Index
0% – 35%
(fünffach gehebelt)
RohstoffeDB Commodity
Harvest EUR
Hedged Total
Return Index
Devisen
0% – 35%
B Currency
D
0% – 35%
Returns
(EUR-Funded) Index GeldmarktEONIA Total
Return Index 0% – 100%
Eine Änderung der vorgenannten Indexbestandteile sowie deren minimaler oder maximaler
Gewichtung ist grundsätzlich nicht geplant, ist
aber in Ausnahmefällen, z. B. bei Einstellung des
entsprechenden Indexbestandteils oder aufgrund
einer Änderung der Index Regeln, möglich.
Mit Ausnahme des EONIA Total Return Index verfolgen alle vorgenannten Indexbestandteile eine
so genannte Alpha-Anlagestrategie. In diesem
Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unterschied in der Wertentwicklung eines Vermögenswerts gegenüber einer Benchmark zu verstehen.
Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unabhängig von der Wertentwicklung der Benchmark
eine positive Rendite zu erzielen.
Kurzbeschreibung der Indexbestandteile:
S&P X-Alpha IV EUR Total Return Strategy
Index
Der S&P X-Alpha IV Euro Total Return Strategy
­Index ist ein Aktienindex der Deutschen Bank, der
versucht, auf Basis der vier bedeutendsten Märkte
(Eurozone, Vereinigtes Königreich, USA und Japan)
marktneutrale Renditen zu erzielen. Er partizipiert an der Performancedifferenz von regionalen
­Deutsche Bank Value und Growth Indizes gegenüber den 4 jeweils regionalen Benchmarkindizes.
Der Index hat eine Zielvolatilität von 8%.
DB SMART EUR Index (fünffach gehebelt)
Der Deutsche Bank SMART EUR Index (5-fach gehebelt) verfolgt das Ziel, von den Zinsdifferenzen
zwischen 10-Jahres Zinssatz und 2-Jahres Zinssatz
zu profitieren und stetige Renditen zu erzielen.
DB Commodity Harvest EUR Hedged Total
­Return Index
Der DB Commodity Harvest EUR Hedged Total
­Return investiert in 21 Rohstoffe aus den Bereichen
Energie, Edelmetalle, Industriemetalle und Agrarrohstoffe. Er zielt darauf ab, durch das Eingehen
von sowohl einer Kaufposition (Long-Position) als
auch einer Verkaufsposition (Short-Position) möglichst marktneutrale Renditen zu erwirtschaften.
63
DB Currency Returns (EUR-Funded) Index
Der DB Currency Return (EUR-Funded) ­Index
spiegelt ein Investment in die drei auf den Währungsmärkten am häufigsten eingesetzten Investmentstile ab: Carry (Nutzen von Zinsdifferenzen),
Momentum (Nutzen von Trends) und ­Valuation
(Nutzen von Kaufkraftdifferenzen). Basis für die
Strategie bilden die G10 Währungen.
EONIA Total Return Index
Der EONIA Total Return Index (Euro Over Night
Index Average) wird von der Deutschen Bank
veröffentlicht und bildet den Tagesgeldzinssatz
(EONIA) für den Euro ab.
Die Gewichtung der verschiedenen Indexbestandteile wird innerhalb der oben genannten Grenzen
den aktuellen Marktbedingungen regelmäßig
durch ein regelbasiertes mathematisches ­Modell
der Deutschen Bank AG, London angepasst.
Demnach partizipiert der Standard & Poor‘s Alpha
Control 3 EUR Total Return II Index indirekt (über
den so genannten „Sub-Index 3“ und den „SubIndex 4“) an den fünf oben genannten Indexbestanteilen der unterschiedlichen Anlageklassen.
Durch die indirekte Anlage in fünf verschiedene,
z.T. wenig korrelierte Anlageklassen soll eine
möglichst breite Streuung angestrebt werden.
Die Gewichtungen der fünf Indexbestandteile
werden in „Sub-Index 3“ und in „Sub-Index 4“
innerhalb der oben genannten Grenzen durch ein
regelbasiertes Modell festgelegt. Das Modell ist
darauf ausgerichtet, das die Schwankung des Index, gemessen an der Volatilität, ca. 3% betragen
soll. Die Einhaltung dieses Ziels kann aber nicht
garantiert werden. Die Anpassungen der Gewichte werden mindestens auf 2-monatlicher Basis
vorgenommen, wobei sich die Anpassung von
Sub-Index 3 und Sub-Index 4 jeweils um einen
Monat verschieben. Die Gewichtungen von SubIndex 3 und Sub-Index 4 innerhalb des Standard
& Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II Index
werden vierteljährlich auf je 50% zurückgesetzt.
Detaillierte Informationen zur Konstruktion dieses Index finden sich im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes in Abschnitt 24.
Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto­Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale
wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende
entnommen. Neben der Kostenpauschale können
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden:
lagestrategie ab, deren Ziel in der Generierung
absoluter Renditen mit geringer Korrelation zu traditionellen Märkten besteht. Der Index bietet ein
Exposure in Bezug auf Aktien, Anleihen, Rohstoffen, Devisen und dem Geldmarkt. Das Exposure
in Bezug auf diese Anlageklassen wird mithilfe eines Prozesses zur Mittelwert-Varianz-Optimierung
ermittelt.
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
Wichtige Merkmale
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
Die Indexbestandteile sind selbst Strategie­
indizes und werden mit dem Ziel, Renditen mit
geringer Korrelation zu traditionellen Märkten zu
generieren, miteinander kombiniert.
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften
(einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt,
die von Brokern und Händlern angeboten und
von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber
genutzt werden. Zu diesen Leistungen gehören
direkte Dienstleistungen, die die Broker und
Händler selbst anbieten, wie etwa Research
und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kurs­
informations­systeme.
23.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
21. Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich
­eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
22.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,5% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf
64
24.Zusammenfassende Beschreibung des
Index „Standard & Poor‘s Alpha Control 3
EUR Total Return II Index“1
Teil 1 – Beschreibung des Gesamtindex
Einführung
Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total
Return II Index (der „Index“) bildet die Wertentwicklung einer regelbasierten, quantitativen An1
D
er „Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total
­Return II Index“ verfolgt grundsätzlich das gleiche Index­
konzept wie der „Standard & Poor‘s Alpha Control 3
EUR Total Return Index“. Die Aktienkomponente des
„Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total Return II
Index“ wird jedoch über den Indexbestandteil „S&P XAlpha IV EUR Total Return Strategy Index” dargestellt.
Dieser Indexbestandteil unterscheidet sich vom „S&P
X-Alpha III EUR Total Return Strategy Index” wie er
beim „Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total
Return Index“ verwendet wird lediglich in den Anpassungsterminen des Indexbestandteils.
Der Index bietet mittels Indexbestandteilen von
Standard & Poor‘s und Deutsche Bank ein Exposure in Bezug auf Aktien, Anleihen, Rohstoffen,
Devisen und dem Geldmarkt.
Die Bestandteile des Index werden mittels eines
Prozesses zur Mittelwert-Varianz-Optimierung
gewichtet, der darauf abzielt, auf Basis historischer Daten das günstigste Verhältnis zwischen
Volatilität und Rendite zu identifizieren.
Um ein diversifiziertes Exposure sicherzustellen,
werden bei jeder Neugewichtung der Indexbestandteile, die die Anlageklassen Aktien, Anleihen, Rohstoffe und Devisen abdecken, 0% als
Mindestgewichtung und 35% als Höchstgewichtung angestrebt. Für das Exposure in Bezug auf
die Anlageklasse Geldmarkt gilt bei jeder Neugewichtung eine Mindestgewichtung von 0% und
eine angestrebte zulässige Höchstgewichtung
von 100%.
Zur Risikokontrolle bedient sich der Index neben
Rendite- und Volatilitätsauslösern einer annualisierten Zielvolatilitätsgrenze von 3%, durch die
die Gesamtvolatilität des Index beschränkt werden soll.
Der Index wird in Euro ausgedrückt.
Beschreibung des S&P Alpha Control 3 EUR
Total Return II Index
Der Standard & Poor‘s Alpha Control 3 EUR Total
Return II Index soll die zusammengefasste Wertentwicklung des db Alpha Control 3 Series 3 Euro
Total Return Index (der „Subindex 3“) und des
db Alpha Control 3 Series 4 Euro Total Return Index (der „Subindex 4“) (jeweils ein „Subindex“
und zusammen die „Subindizes“) abbilden. Die
Indexbestandteile der einzelnen Subindizes werden jeweils einer der folgenden fünf Anlagekategorien zugeordnet: Equity (Aktien), Rates (Anleihen), Commodity (Rohstoffe), FX (Devisen) und
Cash (Geldmarkt).
Der Index wurde ab dem 6.4.2009 taggleich
berechnet und auf den Ersten Indextag, den
2.3.1999, zurückberechnet. Nach dem Ersten
Indextag hat der Indexanbieter den Index auf
vierteljährlicher Basis an jedem Index-Neuzusammenstellungstag neu zusammengestellt
und wird den Index auch künftig auf vierteljährlicher Basis an jedem Index-Neuzusammenstellungstag neu zusammenstellen. Die den Index
bildenden Subindizes werden an jedem IndexNeuzusammenstellungstag gleich gewichtet.
Teil 2 – Angaben zu den Subindizes
Der db Alpha Control 3 Series 3 Euro Total Return
Index und der db Alpha Control 3 Series 4 Euro
Total Return Index (jeweils ein „Subindex“) sollen
die zusammengefasste Wertentwicklung des ­Total
Return (Gesamtrendite) einer Reihe als Index­
bestandteile bezeichneter Indizes abbilden, die aus
einem Pool verfügbarer Indizes ausgewählt und als
Auswahlpoolindizes bezeichnet werden.
Die Auswahlpoolindizes sind Eigentum der Deut­
schen Bank oder von Standard & Poor‘s und
werden jeweils einer der folgenden fünf Anlage­
kategorien zugeordnet: Equity, Rates, Commodi­
ty, FX und Cash. Die die einzelnen Subindizes am
Ersten Indextag bildenden Auswahlpoolindizes
werden in nachstehender Tabelle 1 aufgeführt.
Seit Januar 2009 wenden bestimmte Auswahl­
poolindizes eine dynamische Allokation in Bezug
auf zugrunde liegende Referenzwerte an, die
eine Alpha-Anlagestrategie widerspiegeln. In die­
sem Zusammenhang ist unter „Alpha“ der Unter­
schied in der Wertentwicklung eines Vermögens­
werts gegenüber einer Benchmark zu verstehen.
Eine Alpha-Anlagestrategie zielt darauf ab, unab­
hängig von der Entwicklung der Benchmark Ren­
diten zu erzielen.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass keine
Zusicherungen (weder ausdrücklich noch still­
schweigend) in Bezug auf den Erfolg einer sol­
chen in einem Auswahlpoolindex abgebildeten
Alpha-Anlagestrategie oder sonstige Zusicherun­
gen in Bezug auf eine solche Strategie gemacht
werden, nicht alle Auswahlpoolindizes eine Al­
pha-Anlagestrategie widerspiegeln und Auswahl­
poolindizes durch den Subindex-Sponsor ersetzt
werden können.
Die die einzelnen Subindizes bildenden Indexbe­
standteile sowie ihre entsprechenden Gewichtun­
gen werden unter Beteiligung der Deutsche Bank
AG, Niederlassung London, als Subindex-Sponsor
oder eines ordnungsgemäß bestellten Nachfol­
gers in dieser Funktion (der „Subindex-Sponsor“)
mit einem computerbasierten Modell (das „Mo­
dell“) festgelegt, das Eigentum der Deutsche
Bank AG, Niederlassung London, ist und von
dieser entwickelt wurde und gesteuert wird. Das
(nachstehend ausführlicher beschriebene) Modell
ist auf die Anwendung einer Methode zur Mittel­
wert-Varianz-Optimierung („MVO“) auf Basis der
Portfoliotheorie der effizienten Vermögensalloka­
tion nach Markowitz ausgerichtet. Das primäre
Ziel des MVO-Modells besteht in der optimalen
Verteilung von Anlagen auf verschiedene Vermö­
genswerte bei beschränkter Volatilität. MVO ist ein
quantitatives Instrument, mit dessen Hilfe diese
Allokation unter Berücksichtigung des Risiko-/Ren­
dite-Verhältnisses der einzelnen Bestandteile, die
jeweils eine Anlagekategorie in einem Subindex
widerspiegeln, vorgenommen werden kann.
Mit dem Modell soll an jedem alle zwei Monate
eintretenden Indexauswahltag ein fiktives histo­
risches Optimalportfolio von Auswahlpoolindizes
bestimmt werden, mit dem die höchste annua­
lisierte Rendite für den Subindex in diesem Zeit­
raum erzielt worden wäre. Dies erfolgt unter der
Annahme, dass dieses fiktive Portfolio über einen
Zeitraum von 60 Geschäftstagen unmittelbar vor
dem maßgeblichen Indexauswahltag bereits Be­
standteil dieses Subindex gewesen wäre und der
Vorgabe einer maximalen annualisierten IndexZielvolatilität von 3%.
Jeder Subindex wurde ab dem Einführungstag
taggleich berechnet und auf den Ersten Index­
tag zurückberechnet. Nach dem Einführungstag
werden die Indexbestandteile alle zwei Monate
an jedem Indexauswahltag sowie bei Eintritt
eines Renditeauslöserereignisses oder eines
Volatilitätsauslöserereignisses, wie nachstehend
beschrieben, neu gewichtet.
Eine Neuzusammenstellung eines Subindex
bei Eintritt eines Renditeauslöserereignisses
ist ein Stop-Loss-Mechanismus, der ausgelöst
wird, wenn der 60-Geschäftstage-Total Return
des Subindex an drei aufeinander folgenden Ge­
schäftstagen unter der im Voraus festgelegten
Auslöserschwelle von 3% (minus 3%) liegt. Die
Neuzusammenstellung jedes Subindex bei Ein­
tritt eines Volatilitätsauslöserereignisses ist ein
Mechanismus zur Begrenzung der Volatilität, der
ausgelöst wird, wenn die Volatilität eines Subin­
dex oder eines Indexbestandteils an drei von fünf
aufeinander folgenden Geschäftstagen über der
im Voraus in Bezug auf die Volatilität des Subin­
dex und des Indexbestandteils (für Volatilitätsaus­
löser siehe nachstehende Tabelle 2) festgelegten
Auslöserschwelle liegt.
Für jeden Indexbestandteil gilt eine theoretische
prozentuale Gewichtungsuntergrenze und eine
theoretische
prozentuale
Gewichtungsober­
grenze, die für Indexbestandteile, die den An­
lageklassen Equity, Rates, Commodity oder FX
zugeordnet sind, zwischen 0% und 35% und für
den Indexbestandteil, der der Anlageklasse Cash
zugeordnet ist, zwischen 0% und 100% liegt.
Der db Alpha Control 3 Series 3 Euro Total Return
Index und der db Alpha Control 3 Series 4 Euro
Total Return Index werden in Euro ausgedrückt.
Der Indexstand wird für jeden Geschäftstag nach
dem Ersten Indextag vom Index-Sponsor auf
Grundlage der entsprechenden Schlussstände,
Gewichtungen und im Zusammenhang mit den
jeweiligen Indexbestandteilen anfallenden Kos­
ten, einschließlich der Kosten für die Absicherung
von Exposure in Bezug auf jeden einzelnen Index­
bestandteil, berechnet.
Gemäß den Bedingungen der Subindizes ist der
Subindex-Sponsor berechtigt, Festlegungen,
Berechnungen und Anpassungen in Bezug auf
die Subindizes und das Modell vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird dem SubindexSponsor unter bestimmten außergewöhnlichen
Umständen ein gewisser Ermessensspielraum
eingeräumt, der ihm gestatten soll, den Auswir­
kungen dieser außergewöhnlichen Umstände
Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie
möglich) auszugleichen oder abzuschwächen.
Der Subindex-Sponsor verfährt bei der Aus­
übung seiner Funktion in Bezug auf den Subin­
dex nach Treu und Glauben.
Die Subindizes sind Eigentum der Deutsche Bank
AG. Die Subindizes dürfen nur mit vorheriger
schriftlicher Einwilligung der Deutsche Bank AG
verwendet oder veröffentlicht werden.
Tabelle 1 – Auswahlpoolindizes
Indexbestandteile des db Alpha Control 3
­Series 3 Euro Total Return Index und des db
­Alpha Control 3 Series 4 Euro Total Return
Index
Indexbestandteile IndexkategorieBloomberg
Ticker
S&P X-Alpha IV
EUR Total Return
Strategy Index
Equity
SPXA4ET
DB Commodity
Harvest EUR
Hedged Total
Return Index
Commodity
DBCMHLTE
Deutsche Bank
Currency Returns
(EUR-Funded) Index FX
DBCREUF
Deutsche Bank
SMART EUR
Index*
Rates
DBSMARTI
EONIA Total
Return Index
Cash
DBDCONIA
* mit einem Faktor von fünf gehebelt
Tabelle 2 – Volatilitätsauslöserschwellen
IndexbestandteileVolatilitäts­
auslöser­
schwellen
db Alpha Control 3
8%
Series 3 Euro Total Return
db Alpha Control 3
8%
Series 4 Euro Total Return
S&P X-Alpha IV EUR
Total Return Strategy
Index (Indexbestandteil)
15%
DB Commodity Harvest
EUR Hedged Total Return
Index (Indexbestandteil)
12%
Deutsche Bank Currency
Returns (EUR-Funded)
Index (Indexbestandteil)
15%
Deutsche Bank
SMART EUR
Index (Indexbestandteil)*
7%
* mit einem Faktor von fünf gehebelt
Teil 3 – Ausgewählte Risikofaktoren
Allgemeines
Der Stand des Index kann sowohl fallen als auch
steigen, und die zukünftige Wertentwicklung des
Index entspricht nicht notwendigerweise der in
der Vergangenheit erzielten Performance.
Eine auf den Index bezogene Anlage muss nicht
notwendigerweise einer Anlage in die Subindizes
oder ihre Bestandteile entsprechen.
Berechnungen und Feststellungen des
Indexanbieters und des Subindex-Sponsors
Alle in diesem Dokument aufgeführten Berech­
nungen und Feststellungen des Indexanbieters
werden von diesem gemäß den hierin festge­
65
legten Bedingungen (die gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen Änderungen unterliegen
können) vorgenommen und sind, außer in Fällen
offenkundigen Irrtums, für alle Parteien bindend.
Siehe nachstehend „Sonstige Anpassungen“ in
Teil 4.
Gemäß den Bedingungen der Subindizes ist der
Subindex-Sponsor berechtigt, Festlegungen, Berechnungen und Anpassungen in Bezug auf den
Subindex und das Modell vorzunehmen. In diesem
Zusammenhang wird dem Subindex-Sponsor unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen
ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt,
der ihm gestatten soll, den Auswirkungen dieser
­außergewöhnlichen Umstände Rechnung zu tragen und sie (jeweils soweit wie möglich) auszugleichen oder abzuschwächen. Der Subindex-Sponsor
verfährt bei der Ausübung seiner Funktion in Bezug auf die Subindizes nach Treu und Glauben.
Folglich kann keine Zusicherung in Bezug auf die
zukünftige Zusammensetzung der Auswahlpool­
indizes oder die Art, Währung, geographische
Reichweite, Volatilität oder das Risikoprofil zukünftiger Auswahlpoolindizes oder Indexbestandteile oder ihre Eignung für potenzielle Anleger
gegeben werden.
Einsatz eines Hebels in Bezug auf den D
­ eutsche
Bank SMART EUR Index
Ist der Deutsche Bank SMART EUR Index Index­
bestandteil eines Subindex, wird das Exposure
dieses Subindex in Bezug auf diesen Index­
bestandteil mit einem Faktor von fünf gehebelt. Dies kann bei guter Wertentwicklung des
­Deutsche Bank SMART EUR Index einen unverhältnismäßig starken Anstieg des Indexstands (im
Vergleich zur Wirkung eines Anstiegs bei anderen
Indexbestandteilen) zur Folge haben. Allerdings
kann der Einsatz des Hebels auch einen unverhältnismäßig starken Rückgang des Indexstands
(im Vergleich zur Wirkung eines Rückgangs bei
anderen Indexbestandteilen) bewirken, wenn der
Deutsche Bank SMART EUR Index keine gute
Wertentwicklung verzeichnet.
Abgesehen von dem vorstehend beschriebenen
Hebelfaktor wird der Schlussstand des Deutsche
Bank SMART EUR Index auch auf Basis des
Schlussstands des EONIA Total Return Index bestimmt. Dadurch erhöht sich für den Index das
Exposure des Index in Bezug auf den EONIA Total
Return Index.
Währungsrisiken
In Bezug auf die Subindizes werden folgende
Währungsumrechnungen vorgenommen:
A. Der Index und jeder Subindex werden in der
Indexwährung berechnet.
B. die maßgeblichen Handelsstände oder -preise der Indexbestandteile werden gegebenenfalls in die Indexwährung umgerechnet.
Der Wechselkurs, zu dem der Stand oder Preis
eines Subindex in die Indexwährung umgerechnet wird, unterliegt im Zeitverlauf Veränderungen.
Dies kann Auswirkungen auf die Wertentwicklung
des Subindex und des Index haben.
66
Veröffentlichung eines Indexstands bei Eintreten
einer Marktstörung oder einer Weiteren Störung
in Bezug auf einen Subindex
Der Indexanbieter kann den Indexstand an einem Geschäftstag, an dem eine Marktstörung
oder eine Weitere Störung in Bezug auf einen
Subindex eingetreten ist, veröffentlichen, sofern
dieser Geschäftstag kein Index-Neuzusammenstellungstag ist.
Obgleich gegebenenfalls ein solcher Indexstand
veröffentlicht wird, kann (1) der Indexstand an
diesem Geschäftstag unter Umständen nicht als
Referenzstand für den Handel mit auf den Index
bezogenen Anlagen oder Instrumenten herangezogen werden und (2) die Anlage oder das Instrument infolgedessen bestimmten Störungen oder
Anpassungsmaßnahmen unterliegen. Nach dem
Ende der jeweiligen Störung kann der Indexanbieter in Bezug auf jeden Tag, an dem eine Störung
vorgelegen hat, einen Fixing-Stand des Index
auf der Webseite http://index.db.com/indexfixing
bzw. einer Nachfolgeseite oder einem Nachfolgedienst (die „Fixing-Seite“) veröffentlichen.
Dieser auf der Fixing-Seite veröffentlichte FixingStand kann für den Handel von auf den Index bezogenen Anlagen oder Instrumenten maßgeblich
sein, ersetzt jedoch nicht den gegebenenfalls am
jeweiligen Störungstag veröffentlichten Indexstand. Demzufolge ist die (etwaige) Liquidität
von auf den Index bezogen Anlagen oder Instrumenten unter Umständen begrenzt oder fehlt
vollständig, selbst wenn an jedem Störungstag
ein Indexstand veröffentlicht wird.
Indexkosten
Am Ersten Indextag und an jedem Index-Neuzusammenstellungstag werden bestimmte rechnerische Kosten berücksichtigt, die in Bezug auf
die Neuzusammenstellung des Index und jedes
Subindex als angefallen gelten und in die Berechnung der Gewichtung und somit des Indexstands
nach jedem dieser Tage für den Zeitraum bis
zum nächsten Index-Neuzusammenstellungstag
eingestellt werden. Im Rahmen der Berechnung
jedes Subindexstands für einen beliebigen Geschäftstag nach dem Ersten Indextag werden zudem bestimmte Kosten abgezogen, die die Kosten für die Absicherung des Risikos in Bezug auf
die einzelnen Bestandteile des Subindex widerspiegeln. Durch diese Abzüge ergibt sich jeweils
ein niedrigerer Indexstand, als dies ansonsten
der Fall wäre. Die Kosten für die Absicherung und
Neuzusammenstellung der Indexbestandteile
zum Einführungstag sind in nachstehender Tabelle 3 aufgeführt.
Tabelle 3 – Absicherungs- und Neuzusammen­
stellungskosten
Indexbestandteil
Indexbestandteil- IndexbestandteilNeuzusammen- Absicherungsstellungskosten kosten
S&P X-Alpha IV
EUR Total Return
Strategy Index
0,00%
0,75%
0,10%
0,75%
Deutsche Bank
0,05%
Currency Returns
(EUR-Funded) Index
0,00%
Deutsche Bank
SMART EUR
Index*
0,05%
0,25%
EONIA Total
Return Index
0,00%
0,00%
DB Commodity
Harvest EUR
Hedged Total
Return Index
*mit einem Faktor von fünf gehebelt
Vertrauen auf öffentlich zugängliche Quellen
Solange die Zusammenstellung und Berechnung des Index und des Indexstands durch den
Indexanbieter erfolgt, werden Berechnungen
und Feststellungen in Bezug auf den Index vom
Index­anbieter auf der Grundlage von Informationen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen
Quellen vorgenommen, wobei diese vom Index­
anbieter keiner unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Der Indexanbieter lehnt jegliche
Haftung für aus der Verwendung entsprechender
Informationen bei solchen Berechnungen oder
Feststellungen entstandenen Schaden ab.
Historische Wertentwicklung
Die in der Vergangenheit verzeichnete Wertentwicklung bietet keine Gewähr für zukünftige
Renditen.
Der Index wurde vom Indexanbieter auf hypothetischer Basis nach der hierin beschriebenen
­Methodik zurückberechnet.
Es ist zu beachten, dass die Subindizes selbst
nicht taggleich ab dem Ersten Indextag berechnet wurden und daher bei der rückwirkenden Berechnung des Index zurückberechnete Daten für
diese Subindizes verwendet wurden.
Der Index wurde ab dem Ersten Indextag taggleich berechnet.
Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren
sein, dass eine rückwirkende Berechnung bedeutet, dass während dieses Zeitraums keine die
Performance des Index abbildende Anlage möglich war und der Vergleich daher rein hypothetisch
ist. Die für die Berechnung und rückwirkende
Berechnung des Index angewandte Methodik
und Strategie machen sich die Möglichkeit des
Rückblicks zunutze. In der Realität ist dies nicht
möglich. Daher ist dieser Performancevergleich
rein theoretisch.
Eigentumsrechte
Der Index ist Eigentum von Standard & Poor‘s.
Die Subindizes sowie die Indizes, aus denen sich
die einzelnen Subindizes zusammensetzen, sind
Eigentum der Deutsche Bank AG bzw. von Standard & Poor‘s, die jeweils Inhaberin der geistigen
Eigentumsrechte an diesen Indizes und der Rechte an den Namen der einzelnen Indizes sind.
Der Index darf nur mit vorheriger schriftlicher
Einwilligung der Deutsche Bank AG und von
Standard & Poor‘s verwendet oder veröffentlicht
werden.
Teil 4 – Sonstige Anpassungen
Der Nachfolger des Index-Sponsors berechnet
und veröffentlicht einen Sub-Index
Wird ein Subindex (A) nicht durch den SubindexSponsor, sondern mit Zustimmung der Deutsche
Bank AG durch einen vom Indexanbieter akzeptierten Nachfolgesponsor berechnet und veröffentlicht oder (B) durch einen Nachfolgeindex,
der die genau gleiche Berechnungsformel und
-methode verwendet, die auch für die Berechnung dieses Subindex verwendet wird, gilt dieser Index (der „Nachfolgeindex“) jeweils als der
Subindex.
Indexberechnung – Änderung der
Berechnungsweise
Der Indexanbieter wird die vorstehend beschriebene Berechnungsmethode anwenden. Die so
ermittelten Ergebnisse sind in jedem Fall endgültig und bindend. Der Indexanbieter wendet
für die Zusammenstellung und Berechnung des
Index zwar derzeit die vorstehend beschriebene
Methodik an. Es ist jedoch nicht auszuschließen,
dass aufsichtsrechtliche, rechtliche, steuerliche
oder sonstige Gründe es nach Auffassung des
Indexanbieters notwendig machen, eine Modifikation oder Veränderung an dieser Methodik
vorzunehmen. Der Indexanbieter ist unter diesen
Umständen berechtigt, solche notwendigen Modifikationen oder Veränderungen vorzunehmen,
um den Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Umstände Rechnung zu tragen und sie
(jeweils soweit wie möglich) auszugleichen oder
abzuschwächen. Der Indexanbieter kann Modifikationen jeglicher Art an den Bedingungen des
Index vornehmen, die er als notwendig erachtet,
um einen offenkundigen oder nachweislichen Irrtum zu beseitigen oder fehlerhafte Bestimmungen in diesem Dokument zu heilen, zu korrigieren
oder zu ergänzen. Etwaige in diesem Dokument
beschriebene Ersetzungen oder Änderungen
können nur mit Zustimmung der Deutsche Bank
AG vorgenommen werden, die diese Zustimmung nicht grundlos verweigern darf. Der angemessen und nach Treu und Glauben handelnde
Indexanbieter wird zumutbare Anstrengungen
unternehmen, um sicherzustellen, dass trotz dieser Modifikationen oder Änderungen eine mit der
vorstehend beschriebenen Methodik konsistente
Berechnungsmethode angewandt wird.
rechnung, Veröffentlichung und Verbreitung des
Index fortzusetzen.
Haftungsausschluss
Die Standard & Poor‘s Alpha Control Index-­Serie
(die „Serie“) wird von der Deutsche Bank AG
nicht gesponsert, empfohlen, verkauft oder beworben. Die einzige Rechtsbeziehung zwischen
der Deutsche Bank AG und Standard & Poor‘s
in Bezug auf die Auflegung und Berechnung der
Serie besteht in der Lizenzierung bestimmter
Methoden und anderer Indizes der Deutsche
Bank AG an Standard & Poor‘s, die durch die
Deutsche Bank AG ohne Rücksichtnahme auf
Standard & Poor‘s oder die Serie bestimmt, zusammengestellt und berechnet werden. Für die
Deutsche Bank AG besteht keinerlei Verpflichtung, die Belange von Standard & Poor‘s oder
von Anlegern in die Serie und/oder in an den
Index gekoppelten Anlageprodukten bzw. von
deren Nutzern zu berücksichtigen. Die Deutsche Bank AG trägt keine Verantwortung für die
Festsetzung der Zeitplanung oder die Preisfestsetzung im Zusammenhang mit der Bestimmung der Serie durch Standard & Poor‘s. Die
Deutsche Bank AG übernimmt keine Haftung
oder Verantwortung im Zusammenhang mit der
Verwaltung, dem Marketing oder dem Handel
der Serie.
Dieses Dokument und diese Unterlagen wurden ausschließlich zu Informationszwecken
erstellt und basieren auf Informationen unter
anderem der Deutsche Bank AG, die für die
Öffentlichkeit aus als zuverlässig erachteten
Quellen allgemein zugänglich sind. Standard &
Poor‘s gibt keine Zusicherungen in Bezug auf
die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Dokuments und dieser Unterlagen ab, deren Inhalt
ohne Vorankündigung geändert werden kann.
Der Index wird von Standard & Poor‘s verwaltet
und berechnet. Standard & Poor‘s übernimmt
keine Haftung für dieses Dokument und diese
Unterlagen und gibt weder ausdrücklich noch
stillschweigend Zusicherungen oder Garantien
in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieses Dokuments ab.
„Standard & Poor‘s®“, „S&P®“, S&P x-Alpha und
S&P Alpha Control sind Markenzeichen von
Standard & Poor‘s Financial Services LLC und
zum Teil in einigen Ländern durch Eintragung
geschützt. Diese Marken wurden für die Nutzung durch die Deutsche Bank AG lizenziert.
Das Produkt wird nicht bzw. die Produkte werden nicht von Standard & Poor‘s und verbundenen Unternehmen gesponsert, empfohlen,
verkauft oder beworben, und Standard & Poor‘s
und verbundene Unternehmen geben keine
Zusicherung darüber ab, ob eine Anlage in das
Produkt empfehlenswert ist.
Der Indexanbieter gibt keine Zusicherung hinsichtlich irgendeiner Modifikation oder Änderung
der Methodik, die zur Berechnung des Index
benutzt wird ab und ist nicht verpflichtet, die Be-
67
db PrivatMandat Comfort – Flexible
Für den Teilfonds mit dem Namen db
­PrivatMandat Comfort – Flexible gelten
in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen
die nachfolgenden Bestimmungen.
bzw. an den Kontrahenten dem aktuellen Marktwert des Swaps.
aus, eine Verringerung wirkt sich tendenziell
negativ auf den Preis des Telfonds aus.
Der Kontrahent wird an jedem Börsentag einen
nachvollziehbaren Bewertungspreis für den Swap
zur Verfügung stellen.
Entwicklung der Rentenmärkte:
20.Anlagepolitik
Im Zusammenhang mit den OTC-Swap Transaktionen ist auf das hiermit verbundene Kontrahentenrisiko hinzuweisen. Die Verwaltungs­
gesellschaft kann das Gesamt-Kontrahentenrisiko
der OTC-Swap-Transaktionen des Teilfonds reduzieren, indem sie von dem Swap-Kontrahenten
eine Sicherheit in Form von liquiden Mitteln oder
Wertpapieren verlangt, die von einem OECDMitgliedstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen
und Organisationen auf lokaler, regionaler oder
internationaler Ebene begeben und garantiert
werden. Diese Sicherheit kann von der Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds jederzeit verwertet werden, und ihr Marktwert wird an jedem
Tag, an dem eine Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds erfolgt, ermittelt. Der Betrag
der zu stellenden Sicherheit muss mindestens
dem Wert entsprechen, um den der Grenzwert
für das festgelegte Gesamt-Exposure überschritten wurde. Alternativ dazu kann die Verwaltungsgesellschaft das Gesamt-Kontrahentenrisiko der
OTC-Swap-Transaktion des Teilfonds durch eine
Rücksetzung der OTC-Swap-Transaktion reduzieren. Durch die Rücksetzung der OTC-SwapTransaktion wird deren Marktwert und damit
das Netto-Kontrahentenrisiko in Bezug auf den
anwendbaren Satz verringert.
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort Flexible ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Teilfonds wird vorwiegend in fest- bzw. variabel verzinsliche Wertpapiere, in Aktien, sowie
Derivate insbesondere auf den „Deutsche Bank
EUR Long Short Momentum Index“ („Index“)
investieren („Spezielle Derivate“).
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.
Einsatz der Speziellen Derivate
Der Einsatz der Speziellen Derivate erfolgt in
Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz
vom 20.12.2002 und in Übereinstimmung mit
den Anlagegrenzen in Artikel 3 B des Verkaufsprospektes im Sinne der Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlageziels des Teilfonds. Der
Teilfonds partizipiert innerhalb der festgelegten
Anlagegrenzen mittels Speziellen Derivaten an
der künftigen Wertentwicklung des Index, wobei
die Wertentwicklung des Teilfonds abhängig vom
jeweiligen Anteil der Speziellen Derivate (insbesondere Swaps) am Gesamt-Teilfondsvermögen
ist.
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und des Anlage­
ziels werden voraussichtlich Swap-Verträge mit
­Finanzinstituten erster Ordnung, die auf dieser Art
von Geschäften spezialisiert sind, abgeschlossen.
Das Teilfondsvermögen kann ganz oder teilweise
in eine oder mehrere mit dem Swap-Kontrahenten zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelte OTC-Swap-Transaktionen investiert werden
und die investierten Beträge gegen eine an den
Index gekoppelte Rendite eintauschen. Dementsprechend kann der Teilfonds jederzeit ganz oder
teilweise einer oder mehreren OTC-Swap-Transaktionen ausgesetzt sein.
Bei diesen Swap-Verträgen handelt es sich um
standardisierte, den Richtlinien des Deutschen
Rahmenvertrages oder der International Swaps
and Derivatives Association, Inc. (ISDA) entsprechende Vereinbarungen. Die Bewertung
der Swaps erfolgt auf einer einheitlichen und
täglichen Basis und steht im Einklang mit den
vorherrschenden Marktparametern und Bewertungen. Am Laufzeitende der Swap-Verträge wird
die positive bzw. negative Wertentwicklung des
Index zwischen dem Teilfonds und dem Kontrahenten ausgetauscht. Im Falle einer positiven
Wertentwicklung des Index erhält der Teilfonds
eine Zahlung vom Kontrahenten, im Falle einer
negativen Wertentwicklung des Index zahlt der
Teilfonds einen entsprechenden Betrag an den
Kontrahenten. Die Höhe dieser Zahlung spiegelt
sich in der aktuellen Bewertung des Swaps wider.
Sofern der Swap-Vertrag vorzeitig aufgelöst wird,
entspricht die Ausgleichszahlung an den Teilfonds
68
Hinsichtlich des Einsatzes von Swaps können darüber hinaus bestimmte Risiken auftreten, die in den
allgemeinen Risikohinweisen erläutert werden.
Funktionsweise der Speziellen Derivate
Die Speziellen Derivate partizipieren an der Wertentwicklung des Index nach Abzug der Indexkosten. Die direkten und indirekten Indexkosten
belaufen sich auf insgesamt 1,25% pro Jahr. Es
ist beabsichtigt, pro Anteilwert von 100,– Euro ein
Nominal von 100,– Euro der Speziellen Derivate
zu erwerben.
Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung
Der Rücknahmepreis des Teilfonds hängt von der
Wertentwicklung des unterlegten Index und anderen Einflussfaktoren ab. Die Wertentwicklung
des Teilfonds kann von der Wertentwicklung des
Index abweichen. Folgende Faktoren wirken sich
vorwiegend auf die Wertentwicklung des Teilfonds aus:
Kursentwicklung des Index:
Eine positive Wertentwicklung des Index
kann sich tendenziell positiv, eine negative
Wertentwicklung kann sich tendenziell negativ auf die Wertentwicklung des Teilfonds
auswirken.
Volatilität des Index:
Ein Anstieg der Kursschwankungen (Volatilität) des Index wirkt sich während der Laufzeit
tendenziell positiv auf den Preis des Teilfonds
Ein Anstieg der Zinssätze kann während der
Laufzeit im Allgemeinen einen negativen Einfluss auf den Preis des Teilfonds haben, ein
Sinken der Zinssätze kann einen positiven
Einfluss auf den Preis des Teilfonds haben.
Besondere Risiken – Einsatz von Derivaten
Wie unter Punkt 20 Anlagepolitik beschrieben, darf der Teilfonds derivative Techniken
einsetzen, um den Wert der Anteile an die
Wertentwicklung von Indizes zu koppeln. Der
umsichtige Einsatz dieser Derivate kann zwar
von Vorteil sein, birgt aber auch Risiken, die
sich von denen traditioneller Anlageformen
unterscheiden und in einigen Fällen sogar größer sein können. In Ergänzung der Ausführungen im Kapitel „Allgemeine Risiko­hinweise“
wird im Folgenden allgemein auf wichtige Risikofaktoren und Aspekte eingegangen, die
den Einsatz von Derivaten betreffen und über
die sich Anleger vor einer Anlage in einen Teilfonds im Klaren sein sollten.
Marktrisiken
Dieses Risiko ist allgemeiner Art und bei allen
Anlageformen vorhanden; danach kann sich
der Wert eines bestimmten Derivats auf eine
Art und Weise ändern, die sich u.U. nachteilig
auf die Interessen eines Teilfonds auswirkt.
Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimmter Titel schwer erhältlich bzw. verkäuflich ist. Bei großvolumigen Derivatetransaktionen bzw. bei illiquiden Märkten ist die
Ausführung einer Transaktion bzw. die Glattstellung einer Position u.U. nur mit einer einzigen Gegenpartei zu dem von dieser Gegenpartei gestellten Kurs möglich.
Kontrahentenrisiko
Der Teilfonds kann Geschäfte an OTC-(„Overthe-Counter”)-Märkten tätigen, mit denen
sich der Teilfonds Risiken in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und deren Fähigkeit
aussetzt, die Bedingungen dieser Verträge zu
erfüllen. So können die Teilfonds beispielsweise Termin-, Options- und Swap-Geschäfte
tätigen oder andere derivative Techniken einsetzen, bei denen die Teilfonds jeweils dem
Risiko unterliegen, dass der Kontrahent seine
Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt
nicht erfüllt. Das Kontrahentenrisiko ist durch
die Konzentration der Swap-Geschäfte auf die
Deutsche Bank Gruppe als Prime Broker insoweit akzentuiert.
Pre-Hedging
Die Anlagepolitik des Teilfonds besteht darin,
die Anleger an der Wertentwicklung eines Index
teilhaben zu lassen. Um Marktbewegungen, die
die Auszahlungsstruktur bei Vermarktung und
Auflegung des Teilfonds beeinflussen können,
abzufedern, kann der Teilfonds im Einklang mit
den Anlagebeschränkungen (eventuelle) Pre-Hedging-Vereinbarungen übernehmen. Der Teilfonds
trägt die Kosten im Zusammenhang mit diesen
Pre-Hedging-Vereinbarungen und berücksichtigt
dabei die Interessen der Anteilinhaber.
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.
Soweit Pre-Hedging-Vereinbarungen für ein zuvor
festgelegtes Volumen eingegangen werden, entspricht der (positive oder negative) Einfluss je Anteil dieser Pre-Hedging Transaktionen der Differenz
zwischen dem Erstanteilwert und dem Wert des
Teilfondsvermögens je Anteil (einschließlich der
Pre-Hedging Transaktionen) am Auflegungsdatum.
–– Kosten im Zusammenhang mit sog. PreHedging-Vereinbarungen.
zu halten, soll noch stärker vom Trendverhalten
profitiert werden. Der Index wird von der Deutsche Bank AG, handelnd durch ihre Niederlassung London (der „Index-Sponsor“) gesponsert
und lautet auf Euro („EUR“).
Der Index
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft für
den Teilfonds auch Pre-Hedging Transaktionen mit
flexiblem Volumen abschließen. Die Kosten einer
Pre-Hedging Transaktion mit flexiblem Volumen
spiegeln das Marktrisiko des Kontrahenten des
OTC-Swaps in der Zeit vom Abschluss der PreHedge Transaktion bis zum Auflegungs­datum wider. Die Pre-Hedging Kosten sind in der entsprechenden Swap Transaktion enthalten und werden
entsprechend im Rahmen der Anteilwertberechnung des Teilfonds berücksichtigt. Demgemäß
werden die Kosten im Zusammenhang mit PreHedging-Vereinbarungen mit flexiblem Volumen
dem Teilfonds belastet und hierbei von den Anlegern mit Zeichnung der Anteile in der Zeichnungsphase getragen.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von
­Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen
im Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten,
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die
Markt und Kursinformationssysteme.
23.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
21. Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines
Ausgabeaufschlags von bis zu 3% zu Gunsten
der Verwaltungsgesellschaft. Er ist zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die
in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
24.Zusammenfassende Beschreibung des
Index „DEUTSCHE BANK EUR LONG
SHORT MOMENTUM INDEX“
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
Der Index soll die kombinierte Wertentwicklung
von sechs Subindizes (die „Subindizes“ und
jeweils ein „Subindex“) abbilden. Jeder dieser
Subindizes soll wiederum die Wertentwicklung
der drei (von vier verfügbaren) Anlageklassen
nachbilden, die zu bestimmten Zeitpunkten die
beste, die zweitbeste und die schlechteste Wertentwicklung aufweisen (im Falle letzterer als
negatives oder Short-Exposure). Jeder Subindex
besteht stets aus drei Anlageklassen im Verhältnis 75%/50%/-25%.
Es stehen vier Anlageklassen zur Verfügung:
(i) die Anlageklasse Aktien, die einen fiktiven
Korb aus einem (positiven) Long-Exposure in
Bezug auf den Dow Jones EURO STOXX 50®
Index (Bloomberg-Ticker SX5T<Index>), weitere Informationen unter http://www.stoxx.
com, und einem (negativen) Exposure in Bezug auf den Geldmarktindex (der ­Deutsche
Bank Euribor Index (Bloomberg ­Ticker
DBMUAESC <Index>) umfasst, d.h. die
Wertentwicklung des Korbs wird durch Abzug der Rendite des Deutsche Bank ­Euribor
Index von der Rendite des Dow Jones EURO
­STOXX 50® Index errechnet.
Allgemeine Angaben zum Basiswert
Dieser Abschnitt gibt einen Kurzüberblick über
den Basiswert. Er fasst die wesentlichen Merkmale des Index zusammen, stellt jedoch keine
vollständige Beschreibung des Basiswerts dar.
Begriffe, die in diesem Dokument nicht definiert
sind, haben die ihnen in der Indexbeschreibung
zugewiesene Bedeutung.
Allgemeine Beschreibung des „DEUTSCHE
BANK EUR LONG SHORT MOMENTUM
­INDEX“ (der „Index“)
22.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,9% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf
Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto­Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale
wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende
entnommen. Neben der Kostenpauschale können
die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden:
a) Überblick
Durch den Index sollen absolute Renditen abgebildet werden, indem das Trendverhalten von
Anlageklassen nachgebildet wird; wobei LongPositionen in Anlageklassen mit guter Wertentwicklung und Short-Positionen in Anlageklassen
mit vergleichsweise schwacher Wertentwicklung aufgebaut werden. Der Index zielt darauf
ab, Überschussrenditen in drei Anlageklassen
­(Waren, Aktien und Anleihen) abzubilden, und
weist einen bestimmten Anteil Geldmarkt­
positionen zu. Der Index ändert in regelmäßigen
Abständen die Gewichtungen der einzelnen Anlageklassen wobei Bestimmungen existieren, die
Gewichtungen bei Marktschocks entsprechend
anzupassen. Die Gewichtung wird durch die im
vorangegangenen Zeitraum erzielten Erträge der
Anlageklassen bestimmt. Dabei besteht das Ziel
darin, aus dem Trendverhalten dieser Märkte Nutzen zu ziehen, indem zur Erzielung höherer Erträge Anlageklassen mit guter Wertentwicklung
stärker gewichtet werden. Durch die Möglichkeit,
eine Short-Position in bestimmten Anlageklassen
(ii) die Anlageklasse Anleihen, die den DB
­Duration Bias Index EUR 10 Year (Bloomberg
Ticker DBDSDBEU) umfasst, der die wirtschaftliche Wertentwicklung eines monatlich
rollierenden, fiktiven Exposure in Bezug auf
einen Fest gegen Variabel (Fixed-for-floating)Zinssatzswap abbilden soll;
(iii) die Anlageklasse Waren, die den DB Liquid
Commodity Index – Excess Return (Bloomberg Ticker DBLCIEER <Index>) umfasst, der
Long-Positionen in sechs rollierende FuturesKontrakte auf folgende Waren abbilden soll:
leichtes Rohöl (sweet crude oil), Heizöl, Gold,
Aluminium, Mais und Weizen; Die Gewichtung jeder Ware ist vorher wie folgt festgelegt und wird jährlich neu bestimmt: leichtes
Rohöl: 35%, Heizöl: 20%, Aluminium: 12,5%,
Mais: 11,25%, Weizen :11,25, Gold 10%;
(iv) die Statische Anlageklasse, bei der es sich
um eine fiktive Anlageklasse mit einer konstanten Rendite von null handelt.
Informationen einschließlich einer ausführlicheren
Beschreibung der Indizes, die die vorstehend aufgeführten Anlageklassen enthalten, stehen auf
der Webseite http://index.db.com zur Verfügung.
Die Zusammensetzung jedes Subindex wird an
seinem jeweiligen Subindex-Neugewichtungstag
überprüft und, sofern erforderlich, neu gewichtet.
Die Subindex-Neugewichtungstage für jeden Sub­
index sind nachstehend aufgeführt; sie finden für
jeden Subindex in Abständen von ungefähr sechs
69
Monaten statt, so dass pro Monat jeweils nur ein
Subindex neu gewichtet wird.
An einem Subindex-Neugewichtungstag für
einen Subindex berechnet der Index-Sponsor
den 6-Monats-Rendite der Anlageklasse für
jede Anlage­klasse für die vorangegangenen
sechs ­Monate und stuft die Anlageklassen ent­
sprechend ihrer Wertentwicklung ein. Der IndexSponsor bestimmt auf diese Weise für den entsprechenden Subindex die Anlageklasse mit der
besten Wertentwicklung, die Anlageklasse mit
der zweitbesten Wertentwicklung, die Anlageklasse mit der drittbesten Wertentwicklung und
die Anlageklasse mit der viertbesten Wertentwicklung. Die Bestandteile dieses Subindex werden dann festgelegt und stehen für den Zeitraum
ab diesem Subindex-Neugewichtungstag (diesen
jedoch nicht mit eingerechnet) bis (einschließlich)
zum nächsten Subindex-Neugewichtungstag für
diesen Subindex (ungefähr sechs Monate später)
fest. Für diesen Zeitraum spiegelt die Rendite des
Subindex eine Gewichtung von 75% der Rendite
der Anlageklasse mit der besten Wertentwicklung, von 50% der Rendite der Anlageklasse mit
der zweitbesten Wertentwicklung und von -25%
der Rendite der Anlageklasse mit der viertbesten
Wertentwicklung wider. Diese Gewichtung wird
durch die nachstehend aufgeführte Berechnung
der Subindexrendite erzielt.
Der Tägliche Index-Schlussstand wird, vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen, an jedem
Indexgeschäftstag vom Index-Sponsor berechnet.
Der Tägliche Indexschlussstand wird vom IndexSponsor berechnet und so schnell wie möglich
veröffentlicht.
­
Sämtliche nachstehend angegebenen Festlegungen werden vom Index-Sponsor (wie nachstehend definiert)
unter Bezugnahme auf von ihm als angemessen
erachtete Faktoren vorgenommen; diese Fest­
legungen sind, außer in Fällen offenkundigen
Irrtums, bindend.
b) Definitionen in Bezug auf den Index
„Indexgeschäftstag“ ist ein Tag (außer Samstag
oder Sonntag), (i) an dem das Trans-European
Automated Real-time Gross settlement Express
Transfer (TARGET)-System in Betrieb ist und (ii)
an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte
Zahlungen abwickeln und für den Geschäftsverkehr (einschließlich Devisenhandel und Fremdwährungseinlagen) in London und New York
City geöffnet sind und (iii) der für alle Zugrunde
liegenden Indizes ein Geschäftstag des zugrunde
liegenden Index ist.
„Subindex-Neugewichtungstag“ ist Bezug
auf den jeweils in der linken Spalte der nachfolgenden Tabelle angegebenen Subindex der letzte Index­geschäftstag der jeweils in der rechten
Spalte angegebenen Monate.
Subindex Monate für
Subindex-Neugewichtungstage
Subindex 1Januar, Juli
Subindex 2Februar, August
Subindex 3März, September
70
Subindex 4April, Oktober
Subindex 5Mai, November
Subindex 6Juni, Dezember
wichtungstag und den entsprechenden Subindex,
die Anlageklasse mit der höchsten 6-MonatsRendite.
„Subindexrendite“ ist an einem Indexgeschäftstag und in Bezug auf einen Subindex ein Betrag,
der der Summe aus (A), (B) und (C) entspricht,
wobei
„Anlageklasse mit der drittbesten Wertentwicklung“ ist in Bezug auf einen SubindexNeugewichtungstag und den entsprechenden
Subindex, die Anlageklasse mit der dritthöchsten
6-Monats-Rendite.
(A) das Produkt aus 0,75 und der Anlageklassenrendite an diesem Indexgeschäftstag der Anlageklasse mit der besten Wertentwicklung
für den jeweiligen Subindex ist (wie am unmittelbar vorausgehenden Subindex-Neugewichtungstag für den entsprechenden Sub­
index festgelegt);
(B) das Produkt aus 0,50 und der Anlageklassenrendite an diesem Indexgeschäftstag der Anlageklasse mit der zweitbesten Wertentwicklung für den jeweiligen Subindex ist (wie am
unmittelbar vorausgehenden Subindex-Neugewichtungstag für den entsprechenden Sub­
index festgelegt) und
(C) das Produkt aus -0,25 und der Anlageklassenrendite an diesem Indexgeschäftstag der Anlageklasse mit der viertbesten Wertentwicklung für den jeweiligen Subindex ist (wie am
unmittelbar vorausgehenden Subindex-Neugewichtungstag für den entsprechenden Sub­
index festgelegt).
„Subindexschlussstand“ ist in Bezug auf einen
Subindex und einen Indexgeschäftstag ein in
Euro ausgedrückter Betrag, der dem Produkt aus
(1) dem Subindex-Schlussstand für den jeweiligen
Subindex am Subindex-Neugewichtungstag und
(2) der Subindexrendite für den jeweiligen Sub­
index an diesem Indexgeschäftstag entspricht.
„Täglicher Indexschlussstand“ ist in Bezug auf
einen Indexgeschäftstag der Durchschnittswert
der sechs Subindex-Schlussstände an diesem
Indexgeschäftstag.
c) Definitionen in Bezug auf die
Anlageklassen
„6-Monats-Rendite“ ist in Bezug auf eine
Anlage­klasse und einen Subindex-Neugewichtungstag das als
Prozentsatz ausgedrückte Ergebnis aus (A) dividiert durch (B) minus 1, wobei:
(A) der Anlageklassenschlussstand der ent­sprech­
enden Anlageklasse an dem Indexgeschäftstag ist, der zwei Indexgeschäftstage vor dem
jeweiligen Subindex-Neugewichtungstag liegt,
und
(B) der Anlageklassenschlussstand der entsprechenden Anlageklasse an dem Subindex-Neugewichtungstag ist, der dem entsprechenden
Subindex-Neugewichtungstag in Bezug auf
den Subindex, der neu gewichtet wird, unmittelbar vorausgeht (zur Klarstellung: dieser liegt
ungefähr sechs Monate vor dem unter (A) angegebenen Subindex-Neugewichtungstag).
„Anlageklasse mit der besten Wertentwicklung“ ist in Bezug auf einen Subindex-Neuge-
„Anlageklasse mit der viertbesten Wertentwicklung“ ist in Bezug auf einen SubindexNeugewichtungstag und den entsprechenden
Subindex, die Anlageklasse mit der vierthöchsten
6-Monats-Rendite.
„Anlageklasse mit der zweitbesten Wertentwicklung“ ist in Bezug auf einen Subindex-Neugewichtungstag und den entsprechenden Subindex, die Anlageklasse mit der zweithöchsten
6-Monats-Rendite.
„Anlageklassenrendite“ ist in Bezug auf einen
Indexgeschäftstag (in dieser Definition der „Maßgebliche Indexgeschäftstag“) und
(1) in Bezug auf die Anlageklasse Anleihen und
die Anlageklasse Waren das Ergebnis von (A)
dividiert durch (B) minus 1,
wobei:
(A) der Schlussstand des zugrunde liegenden
­Index für den Zugrunde liegenden Index der
Anlageklasse am Maßgeblichen Indexgeschäftstag ist und
(B) der jeweilige Schlussstand des zugrunde liegenden Index für den Zugrunde liegenden
Index der Anlageklasse am Subindex-Neugewichtungstag des Subindex, der die An­
lageklasse abbildet, ist;
(2) in Bezug auf die Anlageklasse Aktien das Ergebnis aus (A) dividiert durch (B) minus (C) dividiert durch (D),
wobei:
(A) der Schlussstand des zugrunde liegenden
­Index für den Dow Jones EURO STOXX 50®
Index am Maßgeblichen Indexgeschäftstag
ist;
(B) der Schlussstand des zugrunde liegenden Index des Dow Jones EURO STOXX 50® Index
am Subindex-Neugewichtungstag des Subindex, der die Anlageklasse abbildet, ist,
(C) der Schlussstand des zugrunde liegenden
­Index des Geldmarktindex am Maßgeblichen
Indexgeschäftstag ist und
(D) der Schlussstand des zugrunde liegenden
­Index des Geldmarktindex am SubindexNeugewichtungstag des Subindex, der die
Anlage­klasse abbildet, ist,
(3) in Bezug auf die Statische Anlageklasse null.
„Anlageklassenschlussstand“ ist in Bezug auf
eine Anlageklasse und einen Indexgeschäftstag
das Produkt aus (1) dem Anlageklassenschluss-
stand am unmittelbar vorausgehenden Indexgeschäftstag und (2) der jeweiligen Anlageklassenrendite an diesem Indexgeschäftstag.
d) Anpassungsbestimmungen
Anpassungsmechanismen stehen bei bestimmten potenziellen Anpassungsereignissen wie z. B.
erhöhten Hedging-Kosten, Hedging-Störungsereignissen und Änderung oder Einstellung der
Berechnung eines Subindex zur Verfügung. Infolge dieser Anpassungsereignisse kann der IndexSponsor nach seinem billigen Ermessen einen
zugrunde liegenden Nachfolgeindex auswählen,
um den betroffenen Index zu ersetzen. Weiterhin können andere, dem Index-Sponsor geeignet
erscheinende Festlegungen und/oder Anpassungen vorgenommen werden und die Methodik
zur Bestimmung des Index, der Subindizes, des
Indexstands und/oder des Subindexstands kann
geändert werden.
Haftungsausschluss
Der Teilfonds wird in keiner Weise von dem
bzw. den Index-Sponsor(en) der hier aufgeführten Indizes gesponsert, empfohlen, verkauft
oder beworben (mit Ausnahme der Deutsche
Bank AG). Die Index-Sponsoren der hier aufgeführten Indizes (einschließlich der Deutsche
Bank AG) geben keinerlei Zusicherungen oder
Gewährleistungen in Bezug auf Ergebnisse, die
durch die Nutzung ihrer Indizes und/oder der
Indexstände an einem bestimmten Tag erzielt
wurden, oder in anderer Hinsicht. Die IndexSponsoren haften nicht für Fehler in ihren Indizes und sind nicht verpflichtet, auf entsprechende Fehler aufmerksam zu machen.
Weitere Informationen
Eine englischsprachige Fassung einer detaillierten
Beschreibung des Index sowie eines Termsheets
mit einer Zusammenfassung der allgemeinen Bedingungen für alle Derivate wie Index-Swaps ist
für Anleger auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft
erhältlich. Der Index-Sponsor unterhält unter der
folgenden Adresse eine Webseite, auf der gegebenenfalls weitere Informationen zum Index zur
Verfügung stehen: http://index.db.com oder ihre
Nachfolge-Webseite.
71
db PrivatMandat Comfort – PRO Global
Für den Teilfonds mit dem Namen db
­PrivatMandat Comfort – PRO Global gelten
in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen
die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All­
gemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemein­
same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer­
ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds­
vermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds
wie ein eigenständiger
ten, vorausgesetzt, das
tung pro Teilfonds findet
Anwendung.
eines Umbrella-Fonds
Emittent zu betrach­
Prinzip der Einzelhaf­
im Hinblick auf Dritte
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für ge­
meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins­
gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame An­
lagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wert­
papieren oder sonstigen Organismen für gemein­
same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b),c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db Privat­
Mandat Comfort – PRO Global ist die mittel- bis
langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung
in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die
Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem
Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind,
für Ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwan­
kungen einzugehen.
Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter
Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung
von Trends in den Anlageklassen Aktien und Ren­
ten führen soll.
Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung bis
zu 100% in einer Anlagekategorie (Aktien oder
Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher
bereit sein auch kurzfristig Wertschwankungen zu
akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung
eines mathematischen (regelbasierten) Modells
auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung
von Aktien- und Rentenindizes verwaltet.
Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsver­
mögens je nach Marktlage monatlich anzupas­
sen. Es erfolgt eine regelgebundene dynamische
72
Asset Allocation zwischen den Anlageklassen
­Aktien und Renten. Die Darstellung der Anlage­
klassen Aktien und Renten soll sich überwiegend
an gängigen Marktindizes wie z. B. S&P 500,
­Topix, DJ Eurostoxx50, Iboxx orientieren. Die
Asset Allocation kann insbesondere mittels De­
rivaten dargestellt werden. Diese dynamische,
regel­gebundene Asset Allocation zielt darauf,
dass der Teilfonds im Laufe des Jahres die An­
lagekategorie mit der besseren Wertentwicklung
systematisch übergewichtet – die Gewichtung
­einer Anlagekategorie kann dabei bis zu 100%
des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am
ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres fin­
det eine Anpassung auf eine Allokation von 50%
Aktien­exposure und 50% Rentenexposure statt.
Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kosten­
pauschale wird dem Teilfonds in der Regel am
Monatsende entnommen. Neben der Kosten­
pauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö­
genswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen­
hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver­
wahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens
70% weltweit in Aktien- und Rentenpapiere, wie
z. B. Aktienzertifikate, Indexzertifikate, Wandel­
schuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren
Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Options­
scheine auf Wertpapiere, Genuss- und Partizipa­
tionsscheine, Aktien-, Renten- und Geldmarkt­
fonds, Investmentfonds,die die Wertentwicklung
eines Index abbildensowie verzinsliche Wertpa­
piere und Geldmarktinstrumente. Zudem können
geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hin­
aus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens
in Bankguthaben angelegt werden.
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Ent­
scheidung zur Kostenübernahme trifft im Ein­
zelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahres­
bericht gesondert auszuweisen.
Um das Währungsrisiko zu reduzieren, können
Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, ge­
gen Euro abgesichert werden.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Invest­
mentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die
von Brokern und Händlern angeboten und von
der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentschei­
dungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt
werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte
Dienstleistungen, die die Broker und Händler
selbst anbieten, wie etwa Research und Finanz­
analysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie
beispielsweise die Markt- und Kursinformations­
systeme.
Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewe­
gungen geben kann, in denen die vorgesehene
Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise
umgesetzt werden kann.
Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung
–– Entwicklung der globalen Aktien- und Renten­
märkte
–– Kontrahentenrisiko
–– Währungsrisiko
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
24.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich ei­
nes Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen­
den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän­
dern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück­
nahmepreis kann sich um Gebühren oder an­
dere Belastungen reduzieren, die in den je­
weiligen Vertriebsländern anfallen.
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf
Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto­Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden
insbesondere Verwaltung, Fonds­management,
db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland
Für den Teilfonds mit dem Namen db
PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden
Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,
wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds
wie ein eigenständiger
ten, vorausgesetzt, das
tung pro Teilfonds findet
Anwendung.
eines Umbrella-Fonds
Emittent zu betrachPrinzip der Einzelhafim Hinblick auf Dritte
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
sen. Es erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset Allocation zwischen den Anlageklassen
Aktien und Renten. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B. Dax
und/oder Iboxx Germany orientieren. Die Asset
Allocation kann insbesondere mittels Derivaten
dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset Allocation zielt darauf, dass
der Teilfonds im Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren Wertentwicklung
systematisch übergewichtet – die Gewichtung
einer Anlagekategorie kann dabei bis zu 100%
des Teilfondsvermögens betragen. Jeweils am
ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres
findet eine Anpassung auf eine Allokation von
50% Aktien­exposure und 50% Rentenexposure
statt.
Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens
70% in Aktien- und Rentenpapiere, wie z.B Zertifikate, Indexzertifikate, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf
Wertpapiere lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere, Genuss- und Partizipationsscheine, Aktien-,
Renten- und Geldmarktfonds, Investmentfonds,
die die Wertentwicklung eines Index abbildensowie verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Zudem können geeignete Derivate
genutzt werden. Die vorgenannten Instrumente
werden von Unternehmen und von Emittenten
mit Sitz in Deutschland (oder von Unternehmen
und Emittenten mit Sitz außerhalb Deutschlands,
aber mit überwiegender Geschäftstätigkeit in
Deutschland) begeben („deutsche Unternehmen
und Emittenten“) bzw. deutsche Unternehmen
und Emittenten dienen als Anlage für Investmentfondsanteile oder als Basis für Zertifikate oder
Derivate. Darüber hinaus können bis zu 30% des
Teilfondsvermögens in Bankguthaben angelegt
werden.
Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene
Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise
umgesetzt werden kann.
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO Deutschland ist die mittel- bis
langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung
in Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die
Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem
Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind,
für Ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen.
Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung
Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter
Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung
von Trends in den Anlageklassen Aktien und Renten führen soll.
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung bis
zu 100% in einer Anlagekategorie (Aktien oder
Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher
bereit sein auch kurzfristig Wertschwankungen zu
akzeptieren. Der Teilfonds wird unter Verwendung
eines mathematischen (regelbasierten) Modells
auf Basis historischer Daten zur Wertentwicklung
von Aktien- und Rentenindizes verwaltet.
–– Entwicklung der deutschen Aktien- und
Renten­märkte
–– Kontrahentenrisiko
22.Teilfondswährung, Ausgabe- und
Rücknahmepreis
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,7% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten
Netto-­Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden insbesondere Verwaltung, Fondsmanage­
ment, Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am
Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur
Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die
von Brokern und Händlern angeboten und von
der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt
werden. Zu diesen Leistungen gehören direkte
Dienstleistungen, die die Broker und Händler
selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie
beispielsweise die Markt- und Kursinformations­
systeme.
24.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens je nach Marktlage monatlich anzupas-
73
db PrivatMandat Comfort – PRO USA
Für den Teilfonds mit dem Namen db
­PrivatMandat Comfort – PRO USA gelten
in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt
Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen
die nachfolgenden Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des Allgemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben,
wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds
wie ein eigenständiger
ten, vorausgesetzt, das
tung pro Teilfonds findet
Anwendung.
eines Umbrella-Fonds
Emittent zu betrachPrinzip der Einzelhafim Hinblick auf Dritte
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsvermögens auf Basis der „Best of Two-Strategie“
je nach Marktlage monatlich anzupassen. Es
erfolgt eine dynamische regelgebundene Asset
Allocation zwischen den Anlageklassen Aktien
und Renten. In der Anlageklasse Aktien ist der
Teilfonds auf den US-amerikanischen Aktienmarkt ausgerichtet, in der Anlageklasse Renten
hingegen auf deutsche Staatsanleihen. Die Darstellung der Anlageklassen Aktien und Renten
soll sich überwiegend an gängigen Marktindizes,
wie z. B. S&P 500 (währungsgesichert) und/oder
iboxx € Sovereign Germany Indizes orientieren.
Die Asset Allocation kann mittels ETFs, aber auch
durch Derivate oder Wertpapiere, dargestellt werden. Diese dynamische, regelgebundene Asset
Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im Laufe
des Jahres die Anlagekategorie mit der besseren
Wertentwicklung systematisch übergewichtet –
die Gewichtung einer Anlagekategorie kann dabei bis zur vollen Höhe des Teilfondsvermögens
betragen. Jeweils am ersten Bankarbeitstag eines Kalenderjahres wird im Rahmen der „Best of
Two-Strategie“ eine Anpassung auf eine Allokation von 50% Aktienexposure und 50% Rentenexposure angestrebt.
Das Teilfondsvermögen investiert zu mindestens 70% in Wertpapiere, wie z. B. Aktien- und
Rentenpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentfonds, wie z. B. Aktien-, Renten-, Geldmarktfonds, und Investmentfondsanteile, die die
Wertentwicklung eines Index abbilden. Zudem
können geeignete Derivate genutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 30% des Teilfondsvermögens in Bankguthaben und sonstige zulässige
liquide Finanzinstrumente angelegt werden.
Um Währungsrisiken zu reduzieren, können Vermögenswerte gegen Euro abgesichert werden.
Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewegungen geben kann, in denen die vorgesehene
Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise
umgesetzt werden kann.
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db PrivatMandat Comfort – PRO USA ist die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in
Euro. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die
Wert auf Erträge legen, die möglichst über dem
Kapitalmarktzinsniveau liegen, und bereit sind,
für ihr Portfolio Risiken in Form von Kursschwankungen einzugehen. Es kann keine Gewähr dafür
geboten werden, dass das Anlageziel erreicht
wird.
Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung
Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter
Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung
von Trends in den Anlageklassen Aktien und Renten führen soll.
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung auch
vollständig in einer Anlagekategorie (Aktien oder
Renten) investiert sein. Der Anleger muss daher
bereit sein Wertschwankungen zu akzeptieren.
Der Teilfonds wird unter Verwendung eines mathematischen (regelbasierten) Modells auf Basis
historischer Daten zur Wertentwicklung von Aktien- und Rentenindizes verwaltet.
74
–– Entwicklung der US-amerikanischen Aktien­
märkte
–– Entwicklung der deutschen Rentenmärkte
–– Entwicklung der weltweiten Währungs­
märkte
22.Teilfondswährung, Ausgabe- und
Rücknahmepreis
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechenden Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rücknahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,8% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden
insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement,
Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am
Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. ­Prozesskosten),
die zur Wahrnehmung der Interessen der
Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften
(einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten,
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die
Markt und Kursinformationssysteme.
24.Dauer des Teilfonds
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
db PrivatMandat Comfort – PRO Wachstumsländer
Für den Teilfonds mit dem Namen db
PrivatMandat Comfort – PRO Wachs­
tumsländer gelten in Ergänzung zu den
im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil ent­
haltenen Regelungen die nachfolgenden
Bestimmungen.
20.Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 3 Absatz B. i) des All­
gemeinen Teils gilt Folgendes:
Das jeweilige Teilfondsvermögen kann Anteile
anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismen für gemein­
same Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwer­
ben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fonds­
vermögens in ein und denselben Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder
Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt
werden.
Dabei ist jeder Teilfonds
wie ein eigenständiger
ten, vorausgesetzt, das
tung pro Teilfonds findet
Anwendung.
eines Umbrella-Fonds
Emittent zu betrach­
Prinzip der Einzelhaf­
im Hinblick auf Dritte
Anlagen in Anteile von anderen Organismen für
gemeinsame Anlagen als Organismen für ge­
meinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen ins­
gesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht
übersteigen.
Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/
oder sonstigen Organismen für gemeinsame An­
lagen werden die Anlagewerte des betreffenden
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpa­
pieren oder sonstigen Organismen für gemein­
same Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a),
b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht
berücksichtigt.
21. Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds db Privat­
Mandat Comfort – PRO Wachstumsländer ist
die mittel- bis langfristige Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro. Der Teilfonds richtet sich
an Anleger, die Wert auf Erträge legen, die mög­
lichst über dem Kapitalmarktzinsniveau liegen,
und bereit sind, für ihr Portfolio Risiken in Form
von Kursschwankungen einzugehen. Es kann
keine Gewähr dafür geboten werden, dass das
Anlageziel erreicht wird.
Die Umsetzung der Anlagepolitik erfolgt unter
Zuhilfenahme der sogenannten „Best of TwoStrategie“, die zur Identifizierung und Ausnutzung
von Trends in den Anlageklassen Aktien und Ren­
ten führen soll.
Der Teilfonds kann je nach Wertentwicklung auch
vollständig in einer Anlagekategorie (Aktien oder
Renten) investiert sein. Der Anleger muss da­
her bereit sein Wertschwankungen zu akzeptie­
ren. Der Teilfonds wird unter Verwendung eines
­mathematischen (regelbasierten) Modells auf
­Basis historischer Daten zur Wertentwicklung von
Aktien- und Rentenindizes verwaltet.
Es ist beabsichtigt, die Struktur des Teilfondsver­
mögens auf Basis der „Best of Two-Strategie“ je
nach Marktlage monatlich anzupassen. Es erfolgt
eine dynamische regelgebundene Asset Allocati­
on zwischen den Anlageklassen Aktien und Ren­
ten. In der Anlageklasse Aktien ist der Teilfonds
auf die Aktienmärkte der Emerging Markets aus­
gerichtet, in der Anlageklasse Renten hingegen
auf deutsche Staatsanleihen. Die Darstellung
der Anlageklassen Aktien und Renten soll sich
überwiegend an gängigen Marktindizes, wie z. B.
MSCI Emerging Markets Index und/oder iboxx €
Sovereign Germany Indizes orientieren. Die Asset
Allocation kann insbesondere mittels ETFs, aber
auch durch Derivate oder Wertpapiere, dargestellt
werden. Diese dynamische, regelgebundene As­
set Allocation zielt darauf, dass der Teilfonds im
Laufe des Jahres die Anlagekategorie mit der
besseren Wertentwicklung systematisch überge­
wichtet – die Gewichtung einer Anlagekategorie
kann dabei bis zur vollen Höhe des Teilfondsver­
mögens betragen. Jeweils am ersten Bankar­
beitstag eines Kalenderjahres wird im Rahmen
der „Best of Two-Strategie“ eine Anpassung auf
eine Allokation von 50 % Aktienexposure und
50% Rentenexposure angestrebt.
Das Teilfondsvermögen investiert zu mindes­
tens 70% in Wertpapiere, wie z. B. Aktien- und
Rentenpapiere, Geldmarktinstrumente und In­
vestmentfonds, wie z. B. Aktien-, Renten-, Geld­
marktfonds, und Investmentfondsanteile, die die
Wertentwicklung eines Index abbilden. Zudem
können geeignete Derivate genutzt werden. Dar­
über hinaus können bis zu 30% des Teilfondsver­
mögens in Bankguthaben und sonstige zulässige
liquide Finanzinstrumente angelegt werden.
Zu berücksichtigen ist, dass es Marktbewe­
gungen geben kann, in denen die vorgesehene
Strategie nicht, nur verzögert oder nur teilweise
umgesetzt werden kann
Einflussfaktoren auf die Wertentwicklung
–– Entwicklung der weltweiten Emerging Mar­
kets Aktienmärkte
–– Entwicklung der deutschen Rentenmärkte
–– Entwicklung der weltweiten Währungs­
märkte
23.Kosten und erhaltene Dienstleistungen
Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von bis
zu 1,7% p.a. auf das Netto-Teilfondsvermögen
auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Net­
to-Inventarwerts. Aus dieser Vergütung werden
insbesondere Verwaltung, Fondsmanagement,
Vertrieb und Depotbank bezahlt. Die Kosten­
pauschale wird dem Teilfonds in der Regel am
Monatsende entnommen. Neben der Kosten­
pauschale können die folgenden Aufwendungen
dem Teilfonds belastet werden:
–– sämtliche Steuern, welche auf die Vermö­
genswerte des Teilfonds und den Teilfonds
selbst erhoben werden (insbesondere die
taxe d‘abonnement), sowie im Zusammen­
hang mit den Kosten der Verwaltung und Ver­
wahrung evtl. entstehende Steuern;
–– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Vermögensgegenständen
entstehende Kosten;
–– außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskos­
ten), die zur Wahrnehmung der Interessen
der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die
Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im
Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jah­
resbericht gesondert auszuweisen.
Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft
bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von
Wertpapierdarlehensgeschäften
(einschließlich
synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für
Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale
Vergütung erhalten.
Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investment­
fonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung
von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Bro­
kern und Händlern angeboten und von der Verwal­
tungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im
Interesse der Anteilinhaber genutzt werden. Zu
diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistun­
gen, die die Broker und Händler selbst anbieten,
wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie
indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die
Markt und Kursinformationssysteme.
24.Dauer des Teilfonds
22.Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis
Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet.
A. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.
B. Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich ei­
nes Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5% zu
Gunsten der Verwaltungsgesellschaft. Er ist
zahlbar unverzüglich nach dem entsprechen­
den Bewertungstag. Der Ausgabepreis kann
sich um Gebühren oder andere Belastungen
erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebslän­
dern anfallen.
C. Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück­
nahmepreis kann sich um Gebühren oder an­
dere Belastungen reduzieren, die in den je­
weiligen Vertriebsländern anfallen.
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