Reglement - Chinderhuus Cavallino
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Reglement - Chinderhuus Cavallino
Weidstrasse 7a, 9300 Wittenbach Tel 071 290 05 12 Mail [email protected] www.chinderhuus-cavallino.ch Reglement Tagesbetreuung von Kindergarten- und Schulkinder ab Schuljahr 2015/2016 Definition von Tagesbetreuung Betreuung von Kindergarten- und Schulkinder im Hort ausserhalb der Schulzeit und in den Ferien. Die Nutzung des Betreuungsangebots ist freiwillig und kostenpflichtig. Grundlagen Leistungsvereinbarung der politischen Gemeinde Wittenbach mit dem Chinderhuus Cavallino. Volksschulgesetz zur Mittagsbetreuung Art. 19bis und 20 Lit c Gesamtleitung Das Chinderhuus Cavallino steht unter der fachlichen Verantwortung einer Krippen/Hortleitung. Diese verfügt über eine vom Amt für Soziales des Kantons St. Gallen anerkanntes Diplom und ist verantwortlich für eine optimale Organisation und Führung der Tagesbetreuung. Betreuung im Hort Die Leitungen der Hortgruppen haben eine pädagogische Ausbildung. Sie sind Ansprechpersonen für die Eltern. Sie betreuen zusammen mit weiteren engagierten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kinder. Lernende „Fachperson Betreuung“ ergänzen das Team. Angebot während den Schulwochen Eltern können zwischen den folgenden Betreuungselementen wählen: Element I Morgenbetreuung *06.45 – 08.00 Uhr** Element II Mittagsbetreuung 11.40 – 13.30 Uhr Element III Nachmittagsbetreuung I 13.30 – 15.15 Uhr Element IV Nachmittagsbetreuung II 15.15 – 18.00 Uhr *Für die Betreuung von 06.30 bis 06.45 Uhr wird ein Zuschlag von Fr. 5.00 je Tag und Kind verrechnet. **Kindergartenkinder welche die Morgenbetreuung nutzen wollen, müssen obligatorisch um 08.00 Uhr in den Kindergarten. 1/März 2015 Standorte An den Hortstandorten Dorfstrasse 17 (Dorf) und Romanshornerstrasse 31 (Zentrum) werden je 16 Plätze zur schulergänzenden Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern angeboten. Aufnahme Für die Tagesbetreuung können Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Wittenbach sowie Kinder aus Nachbargemeinden, die in Wittenbach die Schule besuchen, angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular und ist verbindlich. Bei Erreichen der Maximalbelegungszahl wird eine Warteliste geführt. Dies gilt nicht für das Element II (Mittagsbetreuung). Anmeldung für Dauerbelegungen Das Kind kann für das gesamte Angebot, für einzelne Tage und/oder für einzelne Betreuungselemente angemeldet werden. Das Kind gilt als angemeldet, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten die Anmeldegebühr von 20.00 (einmalig auch bei gleichzeitiger Anmeldung von mehreren Kindern) und den Mitgliederbeitrag des Vereins Chinderhuus Cavallino von zurzeit CHF 30.00 proJahr bezahlt und die unterschriebene Elternvereinbarung der Standortleitung abgegeben haben. Die Anmeldegebühr wird mit der Bestätigung fällig und ist auch dann geschuldet, wenn der Platz nicht angetreten wird. Anmeldungen für kurzfriste Mittagsbetreuung (Element II) Direkt bei der Standortleitung Vorabend bis 17.00 Uhr Abmeldungen/Kündigungen Kündigungen können jeweils 2 Monate im Voraus auf Monatsende schriftlich erfolgen. Per Ende Juni werden keine Kündigungen akzeptiert. Änderung des Betreuungsumfangs Reduktionen müssen jeweils einen Monat im Voraus angekündigt werden. Zusätzliche Betreuungstage oder Betreuungselemente können gebucht werden solange es freie Plätze gibt (Ausnahme Element II, siehe „Aufnahme“). Absenzen/Abmeldungen (kurzfristige) bei der jeweiligen Standortleitung Dorf: 071 290 19 17 Zentrum: 071 290 02 03 Für alle Betreuungselemente spätestens Vorabend bis 17.00 Uhr bzw. Freitagabend bis 17.00 Uhr für Montagmorgen Bei Krankheit zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr Es erfolgt keine Rückerstattung des Elternbeitrages. Berechnung Elternbeitrag Die Nutzung des Betreuungsangebotes soll grundsätzlich allen Eltern möglich sein. Der Elternbeitrag richtet sich daher nach dem Einkommen der Eltern. Es gilt das steuerbare Einkommen des Vorjahrs gemäss separatem Tarifreglement. Tarifanpassungen werden nur einmal jährlich per Anfang Schuljahr vorgenommen. Es erfolgen keine Rückzahlungen, wenn im Nachhinein tiefere Tarife moniert werden. Die Rechnungstellung erfolgt monatlich zum Voraus. Die Standortleitung führt eine Präsenzkontrolle. Zusatzbelegungen werden nachverrechnet. 2/März 2015 Blockzeiten der Schule Während den Blockzeiten sind alle Kinder der Kindergarten- und Primarstufe von 08.00 bis 11.40 Uhr in der Schule. Während dieser Zeit findet Unterricht in den Schulhäusern statt und demzufolge sind die Horte geschlossen. Betreuung während den Schulferien Während der Schulferien sind die Horte für alle regelmässig betreuten Kinder geöffnet. (Ausnahme während den Betriebsferien der Horte). Wenn Sie eine Betreuung Ihrer Kinder während den Schulferien benötigen, melden Sie sie mit dem jeweils 5 Wochen vor den Ferien abgegebenen Anmeldeformular an. Betriebsferien In der 3. und 4. Woche der Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr sind die Horte geschlossen. Gesetzliche Feiertage An den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Allerheiligen, Weihnachten und Neujahr) bleiben die Horte geschlossen. Brückentage An schulfreien Brückentagen (wie Freitag nach Auffahrt) sind die Horte offen. Die Kinder werden an diesem Tag gemäss Anmeldung betreut. Die Buchung zusätzlicher Elemente, so auch des Vormittags, ist nach Absprache möglich. Ernährung Die Horte sind mit dem Label „schnitz und drunder“ ausgezeichnet. Gesunde, abwechslungsreiche und frisch zubereitete Speisen gehören zu den Vorgaben des Labels. Das Mittagessen wird im Chinderhuus Cavallino zubereitet und angeliefert. Die Essgewohnheiten der Kinder werden bestmöglich berücksichtigt. Auf Allergien und religiöse Vorschriften wird Rücksicht genommen. Das Frühstück und der Zvieri werden in den Horten zubereitet. Spiel, Basteln und Sport Die Kinder werden in den Horten zu sinnvollen Freizeitbeschäftigungen im Hause wie auch im Freien ermuntert und angeleitet. Elektronische Spielgeräte wie Game-Boy, I-Pad usw. bleiben zu Hause. Mobiltelefone bleiben ausgeschaltet. Hausaufgaben In die Nachmittagsbetreuung ist auch die möglichst selbständige Hausaufgabenstunde integriert. Verhalten Wir tragen zueinander und zu den Dingen Sorge. Bei auffälligem Verhalten eines Kindes nimmt die Leitung des Hortes mit den Eltern Kontakt auf. Kindergartenweg – Begleitung der Kinder Die Kindergartenkinder werden im ersten Jahr bis zu den Herbstferien auf dem Weg zum Kindergarten und zum Standort des Hortes begleitet. Bis zu den Weihnachtsferien wird das selbständige Bewältigen des Weges geübt und ab Januar machen die Kinder den Weg selbständig. Musikunterricht/Therapien/Vereine Der Weg muss vom Kind selbständig bewältigt werden. 3/März 2015 Bringen / Abholen der Kinder Planen Sie für das Bringen und Abholen der Kinder genügend Zeit ein. Um die nötigen Informationen zum Tagesgeschehen weiterzugeben und einen professionellen Austausch zu gewährleisten, bitten wir Sie spätestens um 17.50 Uhr im Hort zu sein. Ein Austausch mit den Eltern ist mindestens einmal wöchentlich erwünscht. Die bringende und abholende Person muss den Mitarbeitenden bekannt sein. Eingewöhnung Ihr Kind wird je nach Alter, Betreuungsumfang und persönlicher Situation in die Hortbetreuung eingewöhnt. Gesundheit Kinder mit Krankheiten und Fieber über 38° C dürfen nicht in den Hort gebracht werden. Dies auch dann nicht, wenn sie mit einem fiebersenkenden Medikament behandelt werden. Dies erfolgt einerseits wegen der Ansteckungsgefahr, andererseits zum Schutz und Wohl des kranken Kindes. Gestehen Sie Ihrem Kind, wenn immer möglich, eine ruhige Genesungsphase zu Hause zu. Grundsätzlich gilt, dass Kinder die nicht in den Kindergarten-, nicht in die Schule gehen können, auch nicht im Hort betreut werden können. Als krank gilt u.a.: Fieber, Kinderkrankheiten, Erbrechen und starkes Unwohlsein, wiederholter starker Durchfall, anhaltende Schmerzsymptome (wie zum Beispiel Ohrenweh, Halsweh, Kopfweh) und starker Schnupfen und Husten. Medikamente werden im Hort auf Ihren Wunsch und nach Ihren Anweisungen nur zur Nachbehandlung von Krankheiten oder bei Asthma, Allergien sowie chronischen Zuständen verabreicht. Falls Ihr Kind an Allergien leidet, bitten wir Sie, die Leitung des Hortstandortes genau über Prophylaxe, Symptome und Behandlung zu informieren. Der für das Chinderhuus Cavallino zuständige Notfallarzt ist: Dr. Ralf Strauss, Oedenhofstr. 1, 9300 Wittenbach. Versicherung und Haftung Die Kinder sind von den Eltern gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Das Chinderhuus haftet bei Unfällen nur, wenn ihm ein Verschulden zukommt. Für Schäden, die ein Kind verursacht, haften Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung. Mitgliedschaft im Verein Chinderhuus Cavallino Eltern müssen obligatorisch Mitglieder im Trägerverein des Chinderhuus Cavallino sein. Der Mitgliederbeitrag beträgt zurzeit Fr. 30.00 pro Jahr. Zuständigkeiten Fragen in Zusammenhang mit der Betreuung, dem Hortalltag und/oder dem Tagesablauf sind mit der Krippen-/Hortleitung (Gesamtleitung)zu besprechen. Fragen mit finanziellen Konsequenzen sind an den Finanzverantwortlichen des Vorstandes zu richten. ****** 4/März 2015