Reise- und Zahlungsbedingungen sowie Wichtige
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Reise- und Zahlungsbedingungen sowie Wichtige
Reise- und Zahlungsbedingungen sowie Wichtige Hinweise Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen „driveFTI“ aus dem Katalog „driveFTI“ und/oder dem Internet und von Leistungen „Cars & Camper“ aus dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie für Leistungen „driveFTI“ dem Katalog „driveFTI“ oder dem Internet und für Leistungen „Cars & Camper“ dem Internet entnehmen können. Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) fallen enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: die Pauschalarrangements aus den Katalogen „Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder „CITY“). Die • Kanaren/Kapverden Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. • Türkei/Nordzypern Preistabelle. • El Gouna • Nilkreuzfahrten Soweit einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge, Interkontinen- • Kroatien/Bulgarien/Montenegro/Slowenien/Rumänien talflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und • Malta Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine ausdrückliche Kennzeich- • Griechenland/Zypern nung der Reiseart besitzen, handelt es sich um Pauschalreiseleistungen • Österreich/Schweiz/Frankreich/Osteuropa (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“). • Italien • Deutschland/Polen/Niederlande • Ägypten/Tunesien/Marokko 1. Abschluss des Reisevertrages • Balearen/Spanien Festland/Portugal Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die von oder auch derart oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“ gekennzeich- Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ih- nete Reiseleistungen im Internet. nen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande. Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“) fallen die in den Katalogen 2. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt (1) Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig • Hawaii den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § • Camper/Wohnmobile 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leis- • Australien/Neuseeland/Südsee tenden Zahlungen, die unter Beachtung der von der Reiseart abhängigen, nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach Reiseleistungen, die Sie selbst „modular“ zu Ihrer Reise zusammen- § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich stellen können, oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im bestätigt werden. Internet. • Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart: Die Kataloge „Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“): Eine Anzahlung in Höhe von 20% bzw. bei Pauschalreiseleistungen mit • Afrika der Kennzeichnung XFTI iHv 25% des Reisepreises zzgl. evtl. Versiche- • Asien rungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbe- • Indischer Ozean stätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein fällig. Der Restbetrag ist • Karibik 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. • Mittel- und Südamerika Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage vor • Orient Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur • Städtereisen Zahlung fällig. • USA/Kanada mit Bahamas • gold by FTI naheliegend Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 • Thailand vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn • Ras-Al-Khaimah die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das • Salalah Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. • Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung Reiseart: „Baus“ oder „City“): wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reise- Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 30 Tage vor Reise- vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss antritt erfolgen. notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbei- Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 30 Tage vor geführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vorneh- Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur men, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt- Zahlung fällig. zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 über den Änderungsgrund informieren. vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das (5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. 3 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnum- Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform mer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. wird hierzu empfohlen. (2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. (6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestäti- Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Frist- gen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestäti- setzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadens- gung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungs- ersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) zu verlangen. anmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann. 3. Leistungen / Leistungs-/Preisänderung / Nebenabreden (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der 4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstel- Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen lung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsän- hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ derungsvorbehalt gemäß Ziffer 3 (4). Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere An- Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbind- schlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand lich. ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpas- ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. sung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhö- Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen hung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der Beförderung. für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentli- Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige chung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünsch- Umbuchungen zulässt. te Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. 5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu er- Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung höhen, um damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Er- der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, höhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flug- die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei hafengebühren) Rechnung zu tragen. Im Fall einer einzelplatz- oder denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von personenbezogenen Erhöhung wird der konkrete Erhöhungsbetrag FTI vor. weiterbelastet, im Fall einer Erhöhung pro Beförderungsmittel wird Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, der einzelplatz- bzw. personenbezogene Erhöhungsbetrag durch die empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung Anzahl der Sitzplätze ermittelt und weiterbelastet. Dies gilt nur, soweit bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt und klären. die Erhöhung vor Vertragsschluss nicht erfolgt noch bekannt noch vor- FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfeh- hersehbar war. Die Preiserhöhung bemisst sich nach der Differenz des lenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung im Vergleich zum Zeitpunkt empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung mit einem Tropeninstitut. erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. 6. Mindestteilnehmerzahlen zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze werden am Ende dieser Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Reise- und Zahlungsbedingungen bekanntgegeben. Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt (3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im 7. Ersatzperson Einzelfall. FTI berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine (4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der erhalten. Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, diese gesondert belastet. ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet 8. Umbuchung werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten. Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Kataloges und 10. Mietwagenbuchungen vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung des Reisetermins, (1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Be- Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden förderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm „Baus“ oder „City“) vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben „DriveFTI“ gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungswei- dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe se die im Internet für „driveFTI“ hinterlegten Miet- und Vermittlungs- von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Leistungen „driveFTI“ bedingungen, soweit sie Vertragsbestandteil werden, für Buchungen bis 24 Stunden vor Mietbeginn fällt keine Bearbeitungsgebühr an. aus dem Mietwagenprogramm „Cars & Camper“ gelten die im Internet Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger für „Cars & Camper“ hinterlegten Miet- und Vermittlungsbedingun- (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert gen, soweit sie Vertragsbestandteil werden. belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Fahrzeugkategorien Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. der Reiseart „MIXX“, für Reisen des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, die nicht zum Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen Produktbereich „Cars & Camper“ gehören, für Kreuzfahrten sowie für vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, gebuchte Einzelleistungen und Reiseleistungen ,für die gemäß der Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekanntgegebenen Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, Entschädigungssätze unter dem Buchstaben C. gesonderte Entschädi- z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt. gungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen. Selbstbeteiligung 9. Rücktritt In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor (1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rück- Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemiete- trittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird ten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietun- empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemesse- gen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird ne Entschädigung gemäß § 651 i BGB. von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“) ist für die Berechnung der Entschä- Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes: digung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung • Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als • Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer Reiseantrittsdatum. • Bei Buchungen aus dem Mietwagenprogramm „Cars & Camper“: Schäden an Ölwanne oder Unterboden (ausgenommen USA) Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder • Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen „CITY“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren ein- • Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder zelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und aus dem Autogestohlen wurden anschließend zu addieren. Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von (2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt 13. Haftungsbeschränkung eingehalten werden: Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI • Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines • Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeibe- Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die richtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der • Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschrän- den FTI-Kundendienst gesendet werden: kung unberührt. • Schadens- und Polizeibericht • Kopie des Mietvertrages 14. Abtretungsverbot • Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quit- Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem tung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung) Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die (2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik „Was Sie sonst vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, noch wissen sollten“ und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmie- die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. ten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und 15. Reiseversicherungen den Zusatzversicherungen. In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss 11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversi- Flugleistungen cherung. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versiche- ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf rungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versiche- insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung rungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die zurückgetreten werden. Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden 16. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr Fluggesellschaften. Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisen- 12. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung den, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Soll- Übereinkommens. te die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www. dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche fti.de unter dem Stichwort „Kundeninfo“. (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, 17. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt See haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verwei- Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See gert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitäts- Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem einschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz di- oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des rekt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Un- Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus fallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informa- Minderung gemäß § 651 d BGB, aus Schadensersatz gemäß § 651 f BGB tionen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden sowie für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter www.fti.de unter dem 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 13 unterliegen, Stichwort „Kundeninfo“. verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 18.Widerrufsrecht oder ohne RIT (Rail InclusiveTours) - Bahnanreise: Für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a BGB, die im Fernabsatz bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 25% geschlossen werden, findet gemäß § 312 II Nr. 4 a BGB das Widerrufs- ab 45. – 36. Tag vor Reisebeginn 50% recht nach § 312 g BGB keine Anwendung. ab 35. – 4. Tag vor Reisebeginn 80% ab 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises. 19. Gerichtsstand Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. Katalog Städtereisen: die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz Nur-Hotel mit oder ohne RIT Bahnanreise mit der Kennzeichnung oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bun- Reiseart: „CITY“ (ausgenommen Event-/Messetermine und Feiertage desrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im am Zielort): Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass Kostenfreie Stornierung bis 14 Uhr am Tag vor Anreise (Leistungsbe- es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als ginn), danach 85 % des Reisepreises. Gerichtsstand München vereinbart. Katalog Afrika: Ihr Vertragspartner: Zugreise Rovos Rail (S.53); Afrikas Perlen (S. 54-55); Pilanesberg Game FTI Touristik GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, Reserve (S. 100); Idube Lodge (S.103); Lukimbi Safari Lodge (S. 107); AG München, HRB 71745 Garden Route Game Lodge (S. 98); Best of Kalahari (S. 146); African An- Veröffentlichungsstand: 13.10.2015 thology (S. 145 & 150); Desert & Delta (S. 144, 147-150, 153); Wilderness Lodges (S. 149, 151 -153, 156, 159); Fly In Safaris (S. 157); Hwange Safari Lodge (S. 159), Lion Sands River und Ivory Lodges (S. 102) zu Ziffer 9 (2): bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25% Entschädigungssätze für Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH ab 59. – 30. Tag vor Reisebeginn 50% Die unter ZIffer 9 Absatz 2 genannten Entschädigungssätze geben wir ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% wie folgt bekannt: des Reisepreises. A. Pauschalreiseleistung mit (eingeschlossenem) Charterflug oder Katalog Afrika: ohne Flug/Nur-Hotel mit oder ohne RIT (Rail-Inclusive-Tours) - Bahn- Rastlager (S. 110-111); Game Reserves / Lodges: Rhino Walking Safaris & anreise/Nurflugtickets im Charterbereich/Transfer/Ausflüge (Reiseart: Plains (S.107) / Under One Botswana Sky (S.147, 148, 151) / Sibuya Lodge Paus) und Nur-Hotel mit oder ohne RIT Bahnanreise an Event-/Mes- (S.99) / Welgevonden Game Reserve (S.101) / Royal Zambezi (S. 161), seterminen und Feiertagen am Zielort (Reiseart City und Paus) sowie Tutwa Desert Lodge (S. 109): Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Charterflug/Run- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% dreisen/Transfer/Ausflüge (Reiseart: Baus): ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50% bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises. ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55% Katalog Afrika: ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75% Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Nomad (ab S.164); Private ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 80% Game Reserves/Lodges: Makalali Private Game Lodge (S.108) / Kuzuko ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% Lodge (S.98); NWR – Namibia Wildlife Resorts: Waterberg Camp (S. 130); Popa Falls (S.131); Dolomite Camp / Camp Halali / Camp Okaukue- des Reisepreises. jo / Camp Namutoni (S. 133); Ai-Ais Resort (S. 139); Sossus Dune Lodge B. Pauschalreiseleistung und Landarrangement mit (eingeschlosse- (S. 140); Rundreise in Malawi: Das warme Herz Afrikas (S. 163): nem) Linienflug (Reiseart: Paus und Baus) und Hotel mit eingeschlos- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% senem Linienflug (Reiseart: Paus) sowie Pauschalreiseleistungen mit ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50% der Kennzeichnung XFTI (Reiseart MIXX): ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 75% 95% bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35% ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises. ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 55% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 65% Katalog Afrika: ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75% Motswari Game Lodge (S. 104): ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 80% bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 50% ab 21. – 7. Tag vor Reisebeginn 70% ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80% des Reisepreises C. Von den Staffeln A. und B. abweichende Entschädigungssätze: des Reisepreises Katalog Deutschland/Polen/Niederlande und Katalog Österreich/ Schweiz/Frankreich/Osteuropa Katalog Afrika: Appartements, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Hausboote mit Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Norman Carr (S.160-161): bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 25% Tierra Atacama Hotel & Spa (S. 198), Hacienda Vira Vira (S. 199), ab 90.-60. Tag vor Reisebeginn 50% Singular Patagonia (S. 199), Tierra Patagonia (S. 200), Patagonia Camp ab 59.-30. Tag vor Reisebeginn 75% (S. 200) ab 29.-0. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung. Katalog Afrika: Rundreise und Safaris in Äthiopien, Kenia und Tansania: Die Höhepunkte Äthiopiens (S. 177); Kurzsafari Nairobi & Naivasha / Amboseli Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten & Tsavo (S. 181); Große Kenia Safari (S. 182-183); Kurzsafari Tsavo Ost / Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ- Severin Tsavo Safari (S. 184); Ngutuni Safari / Impressionen Tsavo Ost ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer & West (S. 185); Flugsafari Masai Mara (S. 186-187); Farbenfrohes Kenia Reservierungsabteilung. (S. 188); Air-Safari Out of Africa (S. 189); Große Tansania Safari (S. 190191); Tansania Explorer (S. 192); Tansania Flugsafari (S. 193) Katalog Karibik: bis zum 32. Tag vor Reisebeginn 20% Katamarankreuzfahrt: Perlen der Karibik ab/bis Martinique (S.158) und ab 31. – 16. Tag vor Reisebeginn 50% Karibische Inselträume ab/bis Martinique (S.159) ab 15. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% Es gelten gesonderte Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservie- des Reisepreises. rungsabteilung. Katalog Mittel- und Südamerika: Rundreisen, Mietwagenrundreisen und Kurztouren Lateinamerika:Fas- Katalog Asien zination Zentralamerikas (S. 68f), Erbe der Maya (S. 70f), Farbenpräch- Zielgebiet Myanmar (Seiten 186-203, ausgenommen Strandhotels, tiges Ecuador (S. 90), Anden Highlights (S. 92), Weltkulturerbe Cuenca siehe unten): und Pazifikküste (S. 92), Südamerika kompakt (S. 104f), Wunder bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25% zwischen zwei Weltmeeren (S. 106), Peru und Ecuador erleben (S. 107), ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 40% Im Reich der Inka (S. 109), Höhepunkte Perus (S. 110f), Heiliges Land ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 75% der Inka (S. 112), Auf den Spuren der Inka (S. 113), Inka Trail und Cuzco (S. ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80% 114), Salkantay-Trek und Cuzco (S. 114), Andean Explorer und Titicacasee ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% (S. 115), Arequipa, Colca Canyon & Titicacasee (S. 115), Brasilianisches des Reisepreises. Mosaik (S. 126f), Brasilien - Land der Superlative (S. 128), Brasilianisches Triangulum (S. 129), Rio Intensiv (S. 130), Karneval in Rio (S. 130), Strandhotels Myanmar in Ngapali und Ngwe Saung (S. 200-203); Ama- Koloniales Paraty (S. 131), Ilha Grande (S. 131), Weltnaturerbe Iguaçu (S. zing Ngapali, Amata -+Resort, Myanmar Treasure Resort Ngwe Saung, 132), Historisches Salvador (S. 132), Serra Verde Express & Honiginsel (S. Sandoway Resort, Palm Beach Resort: 133), Pantanal – grandiose Sumpflandschaft (S. 133), Tango, Samba & Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ- tosende Wasserfälle (S. 150), Patagonien de Luxe – Reise um Kap Hoorn ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer (S. 152f), Kulinarische Entdeckungsreise durch Argentinien (S. 154), Reservierungsabteilung. Natürliches Uruguay (S. 170), Uruguay Independiente (S. 171) bis 50. Tag vor Reisebeginn 25% Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten / Japan Rail Pass ab 49. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ- ab 21. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 80% ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% Reservierungsabteilung. des Reisepreises. Katalog USA/Kanada mit Bahamas: Andenüberquerung auf Schienen (S. 91), Galápagos Island Hopping (S. Hochzeitspakete: 96), Peru und Bolivien erleben (S. 108), Kontrastreiches Argentinien (S. Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger, 148f), Argentinien & Chile - Zwischen Feuer und Eis (S. 151), Patagonien die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können. – unberührtes Paradies (S. 168f), Facettenreiches Südamerika (S. 182f), Katalog USA/Kanada mit Bahamas: Wunder Südamerikas (S. 184f) bis 64. Tag vor Reisebeginn 25% Motorräder: ab 63. Tag bis 36. Tag vor Reisebeginn 50% Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträ- ab 35. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 80% gers, die Sie den wichtigen Informationen zu „Eaglerider Motorräder“ ab 21. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% entnehmen können. des Reisepreises. Kataloge USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii, Asien sowie Australien/ Lodges / Haciendas / Camps: Neuseeland/Südsee/Lateinamerika: Lapa Rios (S. 47), Scalesia Lodge (S. 97), Hotel Silberstein (S. 97), Erleb- Kreuzfahrten / Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten/Erlebnisreisen: nis Posada Amazonas (S. 116), Amazon Ecopark Lodge (S. 134), Amazon Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ- Village (S. 134), Irupé Lodge (S. 160), Club Tapiz (S. 161), Los Cerros (S. ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer 161), Estancia Nibepo Aike (S. 162), EOLO Patagonia‘s Spirit (S. 162), Reservierungsabteilung. Estancia Finca Piedra (S. 170), Alto Atacama Desert Lodge (S. 198), Katalog Hawaii: Charme-Hotels / Mietwagen- und Busrundreisen / gehenden Ausdehnung touristischer Zonen muss mit Bautätigkeiten Hochzeitspakete: gerechnet werden. Sie werden oft kurzfristig durchgeführt und können Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ- von uns meist weder verhindert noch vorhergesagt werden. Wir ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer informieren Sie so früh wie möglich, wenn wir von diesen Beeinträchti- Reservierungsabteilung. gungen erfahren. Mietwagen: Einreisebestimmungen Für Leistungen „driveFTI“ bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei, für Für die Einhaltung der im jeweiligen Urlaubsland gültigen Ein- und Leistungen „Cars & Camper“ bis 24 Stunden vor Reisebeginn € 30,- pro Ausreisebestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Bitte Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierun- oder ein Visum besitzen, falls dies erforderlich ist. Verbindliche Infor- gen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese mationen erhalten Sie von Botschaften und Konsulaten. Deutsche, Ös- gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze, es sei denn terreicher und Schweizer finden die geltenden Einreisebestimmungen es sind gesonderte Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger ihres Urlaubslandes online. Staatsbürger anderer Nationen müssen in ausgeschrieben. jedem Fall die für sie gültigen Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft/ Konsulat erfragen, da gesonderte Bestimmungen Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatli- gelten können. Ohne Erziehungsberechtigte reisende Minderjährige che Flüge im Zielgebiet: müssen eine beglaubigte Vollmacht der Erziehungsberechtigten mit Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes sich führen. anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle Gesundheit auf Reisen mitgeteilt. In vielen Ländern werden Speisen anders zubereitet, als Sie es von zu Hause gewohnt sind. Daher kann es gerade zu Urlaubsbeginn zu Ma- Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkar- genverstimmungen kommen. Um diesen vorzubeugen, helfen ein paar ten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, wenige Tipps: Genießen Sie vorzugsweise gebratene oder gekochte Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Speisen sowie nur selbst Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und Limousinenservice unterfallen geschältes Obst. Vermeiden Sie Eiswürfel in Getränken und trinken nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall Sie statt Leitungswasser lieber Mineralwasser. Sollte sich trotz aller abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu Vorsichtsmaßnahmen doch eine Magenverstimmung einstellen, hilft 100% entstehen können eine entsprechend ausgestattete Reiseapotheke. Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze Gesundheitsinformation gelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrie- Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere ben wurden. Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, Bitte beachten Sie auch nachfolgend unsere reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen. Wichtigen Hinweise Hoteleinrichtungen in der Vor- und Nachsaison Animation und Unterhaltung Bitte beachten Sie, dass es in der Vor- und Nachsaison vorkommen Da in vielen Hotels das Publikum international ist, bitten wir um Ver- kann, dass einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder ständnis, dass die Animation bzw. das Unterhaltungsprogramm nicht nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Des Weiteren können in der immer auf Deutsch stattfindet. In vielen Fällen wird es mehrsprachig Vor- und Nachsaison die Kinderbetreuungszeiten eingeschränkt sein. durchgeführt, wobei es oft entscheidend ist, welche Nationalität am stärksten vertreten ist. Dies gilt auch für die Kinderbetreuung. Durch Hotelzimmer die Animation kann es auch in den Abendstunden etwas lauter sein. Gemäß internationalen Hotelbestimmungen werden Sie am Abreisetag gebeten, Ihr Zimmer bis 12 Uhr zu räumen. Am Anreisetag können Betreuung vor Ort/Reiseleitung Sie Ihr Zimmer in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr beziehen. Die Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zusätzliche Leistungen buchen Unterkunftsbeschreibungen beziehen sich auf möchten oder ein Problem haben, stehen Ihnen an vielen Orten die Doppelzimmer. Ein Doppelzimmer kann aus einem Doppelbett oder 2 Mitarbeiter unserer örtlichen Partneragentur mit Rat und Tat zur Seite. einzelnen Betten bestehen. Die Doppelzimmer mit Zustellbett verfü- Bitte beachten Sie, dass es teilweise keine festen Sprechzeiten in den gen zusätzlich, je nach Ausstattung des Hotels, über ein Schlafsofa, ein Hotels gibt. Weitere Informationen erhalten Sie mit den Reiseunterla- Sofa oder eine Liege. Ein Zustellbett kann schmaler bzw. kürzer sein als gen. ein normales Bett. Die Einzelzimmer unterscheiden sich von den Doppelzimmern in Lage, Ausstattung und Größe. In vielen Hotels stehen Bautätigkeit für Einzelzimmer Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zur Verfügung. Aufgrund steigender Nachfrage und Beliebtheit und der damit einher- Bei Studios, Appartements und Familienzimmern ist in der jeweiligen Preiszeile die ausgeschriebene Maximalbelegung sowie die Aus- einer Privatreise haben Sie die Wahl zwischen örtlich wechselndem stattung zu beachten. Die Reinigung der Studios und Appartements Reiseleiter oder einer durchgehenden Reiseleitung gegen Aufpreis. Bei schließt das Geschirrspülen in der Regel nicht ein. Die angegebenen örtlich wechselnden Reiseleitern sind Sie auf den Fahrstrecken nur mit Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutz- einem Englisch sprechenden Chauffeur unterwegs, welcher jedoch bare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse. nicht als Reiseleiter fungiert. Zu den jeweiligen Programmpunkten wartet ein örtlicher Reiseleiter auf Sie. In den größeren Städten sind Nachtflüge / An-, Abreise in der Nacht Deutschsprechende, örtliche Reiseleiter verfügbar. Ist dies nicht der Wenn Sie eine An- bzw. Abreise in der Nacht bzw. am frühen Morgen Fall, wird die Besichtigung auf Englisch durchgeführt. Die genannten haben gelten auch hier die internationalen Hotelbestimmungen. Siehe ungefähren km-Angaben beziehen sich in der Regel auf die direkte Punkte Strecke von A nach B und können von den tatsächlich gefahrenen Kilo- „Hotelzimmer“ und „Verpflegung/All Inclusive“. metern abweichen. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Fahrtdauer je nach Witterung und Verkehrsaufk ommen erheblich abweichen Karten kann. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für die allgemeinen Informationen zu den Zielgebieten (Sehenswürdigkeiten, Stadtpläne, Infrastuktur) mit Stand Redaktionsschluss kann Sicherheit beim Baden FTI keine Gewähr übernehmen. Irrtümer und Änderungen bleiben Baden in offenen Gewässern birgt leider auch besondere Gefahren. vorbehalten. Strömungen und Brandungen des Meeres werden leicht unterschätzt und die eigene Körperkraft gerne überschätzt. Bitte stellen Sie die Einleitungsseiten permanente Beobachtung Ihrer Kinder – auch am Hotelpool – sicher. Bei den Klimatabellen (Wetter) handelt es sich um durchschnittliche Für unbeschwerte und sichere Badefreuden möchten wir Sie auf das Werte. Angebot unter www.blausand.de aufmerksam machen. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema Sicherheit Klimaanlagen/Swimmingpools/Liegen und Sonnenschirme beim Baden. Grundsätzlich sollten Sie möglichst nur an bewachten Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klimaanlage aus Gründen Stränden und nicht allein schwimmen. Beachten Sie bitte die Warn- der Energieersparnis nur zu bestimmten Zeiten und abhängig von der flaggen und informieren Sie sich über deren Bedeutung. Für das Baden Außentemperatur läuft. Es liegt im Ermessen des Hoteliers, wann die an öffentlichen Stränden und Gewässern empfehlen wir, sich stets Klimaanlage (individuell oder zentral) eingeschaltet wird. Bitte beach- vorab über örtliche Gegebenheiten und Wettereinflüsse zu informie- ten Sie, dass nicht jeder beheizbare Swimmingpool auch tatsächlich ren - vor Ort in Ihrem Hotel, beim Aufsichtspersonal oder bei anderen beheizt ist. Die Außenpools der Hotels sind in der Regel unbeheizt und ortskundigen Personen. in den Wintermonaten nur wetterbedingt nutzbar. Liegen und Schirme sind in den Sondergepäck meisten Hotels am Pool und am Strand nach Verfügbarkeit erhältlich. Sondergepäck muss bei der jeweiligen Fluggesellschaft rechtzeitig an- Auslastungsbedingt ist es nicht immer möglich, für jeden Gast eine gemeldet und bezahlt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Liege und einen Sonnenschirm zur Verfügung zu stellen. Es wird aus- Sie in Ihrem Reisebüro. Bitte beachten Sie, dass der Transfer von Sperr- schließlich die kostenfreie Benutzung der Liegen, Sonnenschirme und gepäck (Fahrräder, Surfbretter, Tauch-, Golfausrüstung etc.) zum/vom Badetücher am Strand erwähnt, andernfalls versteht sich die Benut- Hotel nur auf Anfrage möglich ist und diese Kosten nicht im Reisepreis zung gegen Gebühr (vor Ort zu zahlen). inklusive sind. Kreditkarten Sport und Unterhaltung Mit VISA, MasterCard und American Express sind Sie weltweit will- Das in vielen Häusern angebotene Sport- und Unterhaltungspro- kommen – Sie können Ihre FTI-Urlaubsreise gerne auch mit Kreditkarte gramm ist je nach Verfügbarkeit und Programm des jeweiligen Hotels gegen ein anteiliges Entgelt von 1% des Gesamtreisepreises bezahlen. möglich. Auch der Verleih von Sportgeräten ist von der Verfügbarkeit In der Schweiz können Sie Ihre Urlaubsreise nur mit VISA und Master- vor Ort abhängig. In der Vor- und Nachsaison kann es vorkommen, dass Card bezahlen. einige Sport- und Unterhaltungsprogramme nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Die genannten Wassersportarten werden vor Ort Reisen in andere Länder meist von lokalen Anbietern angeboten und sind daher keine Hotelleis- „Andere Länder, andere Sitten!“ In fast allen unseren Zielgebieten tungen. haben die Menschen eine völlig andere Lebenseinstellung und einen anderen Rhythmus. In südlichen Ländern spielt sich das Leben abends Stop-over/Zwischenaufenthalt und nachts oft im Freien ab. Bitte beachten Sie deshalb, dass sich eine Sollten Sie bei einem Stop-over die Wartezeit anderweitig nutzen damit verbundene Geräuschkulisse meist nicht vermeiden lässt. wollen (z.B. Stadtrundfahrt etc.), beachten Sie bitte, dass Sie wieder rechtzeitig zum Check-in vor dem Weiterflug (mindestens 1,5 Stunden Rundreisen vor Weiterflug) am Flughafen sein müssen, da Unsere Rundreisenangebote erheben nicht den Anspruch auf Studi- andernfalls der Transport nicht gesichert ist. enreisen. Die meisten einheimischen, staatlich geprüften Reiseleiter sprechen nicht immer perfektes Deutsch. Unter Umständen sind Ver- Strände änderungen des Reiseverlaufes möglich, der Charakter der Rundreise Strände sind generell öffentliches Eigentum, für die Sauberkeit ist bleibt jedoch erhalten. Unsere Gruppenreisen werden durchgehend die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Hoteliers bemühen sich im von einem Deutsch sprechenden Reiseleiter begleitet. Bei Buchung Allgemeinen um die Sauberhaltung des Strandabschnittes vor ihrem Haus, jedoch schon aufgrund von Anschwemmungen aller Art aus dem Wasser- und Stromversorgung Meer lassen sich manchmal Verunreinigungen nicht vermeiden. Bitte In einigen Urlaubsländern kann es gerade in den Sommermonaten beachten Sie, dass es in bestimmten Regionen zu Einschränkungen zu Engpässen in der Wasser- und Stromversorgung kommen. Dies ist am Strand oder beim Baden kommen kann. Z. B. durch unterschied- bedingt durch die in vielen Ländern herrschende extreme Trockenheit, liche Gezeiten ist das Baden in verschiedenen Ferienregionen nur die Wasser zu einer Kostbarkeit macht. Bitte gehen Sie daher sparsam eingeschränkt möglich. Genauere Informationen erhalten Sie auch auf damit um. Auch sind bei Stromausfall Ersatzteile für Stromgenera- unseren Einleitungsseiten. toren nicht immer sofort vorhanden, daher kann es hier ebenfalls zu Engpässen kommen. Obwohl viele Hotels eigene Notstromgeneratoren Transfer haben, bitten wir um Verständnis, wenn die Versorgung nicht l ückenlos Bei Ankunft an Ihrem Zielflughafen werden Sie von Ihrer Reiselei- gewährleistet ist. tung oder einem Fahrer der örtlichen Agentur erwartet, die für Ihren Transfer zum gebuchten Hotel sorgen, sofern dieser in Ihrem Reise- Die FTI Hotelbewertung arrangement inkludiert ist. Bitte beachten Sie, dass mehrere Hotels ** von einem Bus angefahren werden können und unsere Reiseleitung *** Sie nicht immer persönlich bis zur Unterkunft begleiten kann. Achten **** Sie deshalb auch immer selbst darauf, dass Ihr Gepäck vollständig im ***** zweckmäßige Häuser, oft mit landestypischer Ausstattung Bewährte und beliebte Hotels der Mittelklasse Komfortable Hotels der gehobenen Mittelklasse First Class Hotels mit gehobenem Service und hervorragen- Bus verstaut ist und vom Bus entnommen wird. Sofern Sie nur eine Einzelleistung mit Anforderung T über unser Service Team buchen, fällt ein Bearbeitungsentgelt von 10 € pro Vorgang an. Das Entgelt entfällt bei einer Buchung in Kombination mit einer Landleistung. Umbuchungen und Stornierungen vor Ort Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen abgeschlossen haben und Sie diese nicht einseitig abändern können. Umbuchungen vor Ort erfolgen außerhalb unseres Einwirkungsbereiches und führen grundsätzlich nicht dazu, dass wir die bei uns ursprünglich gebuchten Leistungen erstatten können. In diesen Fällen erstatten wir nur die sog. „ersparten Aufwendungen“, das heißt, was uns der Leistungsträger nicht berechnet. Dies ist meist deutlich weniger, als der Kunde erwartet. Wenn Sie einzelne Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen wollen (z.B. eine Hotelübernachtung, weil Sie die Reiseroute geändert haben), so informieren Sie bitte unverzüglich unsere Agenturen darüber, da sonst das Hotel die volle Höhe des Reisepreises belastet und wir somit auch nicht erstatten können. Ungeziefer Gerade in südlichen Ländern sind Insekten häufiger anzutreffen und daher ist der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht immer zu vermeiden. Verpflegung/All Inclusive Bei den Verpflegungsarten Halbpension, Vollpension und All Inclusive beginnt die gebuchte Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Bei einer späten Ankunft im Hotel oder einer frühen Abreise sind die Hoteliers nicht verpflichtet, ein Abendessen oder ein Frühstück zu servieren. Ein All Inclusive-Angebot beinhaltet i. d. R. alle Mahlzeiten, beginnend mit dem Abendessen und endend mit dem Frühstück, sowie lokale alkoholische Getränke, Softdrinks und ein Sport- und Unterhaltungsangebot. Bitte beachten Sie die genauen Leistungsbeschreibungen der einzelnen All Inclusive-Angebote. Zur Identifikation muss in den meisten Anlagen während des Aufenthaltes ein Plastikarmband getragen werden oder Sie erhalten stattdessen eine Plastikkarte. Das Angebot der Verpflegungsleistung kann ggfs. in der Nebensaison abweichen. Eine Buffetform kann in der Nebensaison nicht immer vom Hotel angeboten werden, alternativ wird dem Gast a la carte die Verpflegungsleistung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. der Ausstattung ****** Luxus-Hotels mit exzellenter Ausstattung und perfektem Service