Reise- und Zahlungsbedingungen sowie Wichtige

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Reise- und Zahlungsbedingungen sowie Wichtige
Reise- und Zahlungsbedingungen
sowie Wichtige Hinweise
Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf
Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen „driveFTI“ aus dem Katalog „driveFTI“ und/oder dem Internet und von Leistungen
„Cars & Camper“ aus dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie
für Leistungen „driveFTI“ dem Katalog „driveFTI“ oder dem Internet und für Leistungen
„Cars & Camper“ dem Internet entnehmen können.
Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) fallen
enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart:
die Pauschalarrangements aus den Katalogen
„Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder „CITY“). Die
• Kanaren/Kapverden
Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw.
• Türkei/Nordzypern
Preistabelle.
• El Gouna
• Nilkreuzfahrten
Soweit einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge, Interkontinen-
• Kroatien/Bulgarien/Montenegro/Slowenien/Rumänien
talflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und
• Malta
Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine ausdrückliche Kennzeich-
• Griechenland/Zypern
nung der Reiseart besitzen, handelt es sich um Pauschalreiseleistungen
• Österreich/Schweiz/Frankreich/Osteuropa
(Kennzeichnung Reiseart: „Paus“).
• Italien
• Deutschland/Polen/Niederlande
• Ägypten/Tunesien/Marokko
1. Abschluss des Reisevertrages
• Balearen/Spanien Festland/Portugal
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt
schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro.
Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die von
oder auch derart oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“ gekennzeich-
Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ih-
nete Reiseleistungen im Internet.
nen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro
kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.
Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“) fallen
die in den Katalogen
2. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt
(1) Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig
• Hawaii
den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß §
• Camper/Wohnmobile
651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leis-
• Australien/Neuseeland/Südsee
tenden Zahlungen, die unter Beachtung der von der Reiseart abhängigen, nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit
dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige
Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach
Reiseleistungen, die Sie selbst „modular“ zu Ihrer Reise zusammen-
§ 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich
stellen können, oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im
bestätigt werden.
Internet.
• Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart:
Die Kataloge
„Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“):
Eine Anzahlung in Höhe von 20% bzw. bei Pauschalreiseleistungen mit
• Afrika
der Kennzeichnung XFTI iHv 25% des Reisepreises zzgl. evtl. Versiche-
• Asien
rungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbe-
• Indischer Ozean
stätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein fällig. Der Restbetrag ist
• Karibik
30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
• Mittel- und Südamerika
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage vor
• Orient
Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur
• Städtereisen
Zahlung fällig.
• USA/Kanada mit Bahamas
• gold by FTI naheliegend
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6
• Thailand
vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn
• Ras-Al-Khaimah
die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das
• Salalah
Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
• Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung
(4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung
Reiseart: „Baus“ oder „City“):
wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reise-
Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 30 Tage vor Reise-
vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss
antritt erfolgen.
notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbei-
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 30 Tage vor
geführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vorneh-
Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur
men, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt-
Zahlung fällig.
zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über
solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6
über den Änderungsgrund informieren.
vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn
die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das
(5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer
Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
3 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist,
Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der
eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den
Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der
Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach
auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnum-
Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform
mer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
wird hierzu empfohlen.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw.
(6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestäti-
Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Frist-
gen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestäti-
setzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadens-
gung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungs-
ersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) zu verlangen.
anmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen
Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
3. Leistungen / Leistungs-/Preisänderung / Nebenabreden
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstel-
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen
lung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den
Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsän-
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/
derungsvorbehalt gemäß Ziffer 3 (4).
Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch
Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere An-
Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbind-
schlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand
lich.
ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu
Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls
(2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach,
ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpas-
ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.
sung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhö-
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen
hung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen,
auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der
wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der
Beförderung.
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentli-
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
chung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünsch-
Umbuchungen zulässt.
te Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu er-
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung
höhen, um damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Er-
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
höhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flug-
die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei
hafengebühren) Rechnung zu tragen. Im Fall einer einzelplatz- oder
denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von
personenbezogenen Erhöhung wird der konkrete Erhöhungsbetrag
FTI vor.
weiterbelastet, im Fall einer Erhöhung pro Beförderungsmittel wird
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist,
der einzelplatz- bzw. personenbezogene Erhöhungsbetrag durch die
empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung
Anzahl der Sitzplätze ermittelt und weiterbelastet. Dies gilt nur, soweit
bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu
der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt und
klären.
die Erhöhung vor Vertragsschluss nicht erfolgt noch bekannt noch vor-
FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfeh-
hersehbar war. Die Preiserhöhung bemisst sich nach der Differenz des
lenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir
zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung im Vergleich zum Zeitpunkt
empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw.
des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung
mit einem Tropeninstitut.
erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.
6. Mindestteilnehmerzahlen
zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze werden am Ende dieser
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Reise- und Zahlungsbedingungen bekanntgegeben.
Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt
(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass
werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im
7. Ersatzperson
Einzelfall.
FTI berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen
Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner
Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch
Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises
nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der
erhalten.
Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden
Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen,
diese gesondert belastet.
ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung
zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet
8. Umbuchung
werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten.
Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise
innerhalb des Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Kataloges und
10. Mietwagenbuchungen
vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung des Reisetermins,
(1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Be-
Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden
förderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart („Paus“ oder
allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm
„Baus“ oder „City“) vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben
„DriveFTI“ gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungswei-
dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
se die im Internet für „driveFTI“ hinterlegten Miet- und Vermittlungs-
von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Leistungen „driveFTI“
bedingungen, soweit sie Vertragsbestandteil werden, für Buchungen
bis 24 Stunden vor Mietbeginn fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
aus dem Mietwagenprogramm „Cars & Camper“ gelten die im Internet
Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger
für „Cars & Camper“ hinterlegten Miet- und Vermittlungsbedingun-
(z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert
gen, soweit sie Vertragsbestandteil werden.
belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte
Fahrzeugkategorien
Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für
Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die
Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen
gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell.
der Reiseart „MIXX“, für Reisen des Produktbereichs gold by FTI, für
Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, die nicht zum
Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen
Produktbereich „Cars & Camper“ gehören, für Kreuzfahrten sowie für
vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor,
gebuchte Einzelleistungen und Reiseleistungen ,für die gemäß der
Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel
am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekanntgegebenen
Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen,
Entschädigungssätze unter dem Buchstaben C. gesonderte Entschädi-
z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt.
gungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen.
Selbstbeteiligung
9. Rücktritt
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen.
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rück-
Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemiete-
trittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird
ten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietun-
empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemesse-
gen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird
ne Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung
Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder
vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist.
„MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“) ist für die Berechnung der Entschä-
Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:
digung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung
• Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
• Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
Reiseantrittsdatum.
• Bei Buchungen aus dem Mietwagenprogramm „Cars & Camper“:
Schäden an Ölwanne oder Unterboden (ausgenommen USA)
Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder
• Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
„CITY“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des
• Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren ein-
• Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder
zelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und
aus dem Autogestohlen wurden
anschließend zu addieren.
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden
der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da
Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB
hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.
Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt
13. Haftungsbeschränkung
eingehalten werden:
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI
• Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines
• Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeibe-
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die
richtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der
• Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf
Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende
Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an
diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschrän-
den FTI-Kundendienst gesendet werden:
kung unberührt.
• Schadens- und Polizeibericht
• Kopie des Mietvertrages
14. Abtretungsverbot
• Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quit-
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem
tung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)
Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger
hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die
(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik „Was Sie sonst
vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen,
noch wissen sollten“ und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmie-
die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
ten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und
15. Reiseversicherungen
den Zusatzversicherungen.
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt,
Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss
11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten
von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversi-
Flugleistungen
cherung.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die
Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt
Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der
es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versiche-
ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf
rungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem
dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die
angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt
Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen
gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versiche-
insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
rungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag
über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft
wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht
noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die
Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung
Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald
sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht
die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die
zurückgetreten werden.
Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch
für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
16. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Fluggesellschaften.
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr
unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisen-
12. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
den, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie
Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck
sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt
den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer
gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Soll-
Übereinkommens.
te die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.
dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche
fti.de unter dem Stichwort „Kundeninfo“.
(Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung
des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich,
17. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf
wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt
See
haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verwei-
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See
gert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein
unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden,
besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der
Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen
Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitäts-
Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem
einschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen
Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz di-
oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des
rekt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen.
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Un-
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus
fallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informa-
Minderung gemäß § 651 d BGB, aus Schadensersatz gemäß § 651 f BGB
tionen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden
sowie für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis
aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter www.fti.de unter dem
651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 13 unterliegen,
Stichwort „Kundeninfo“.
verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte.
18.Widerrufsrecht
oder ohne RIT (Rail InclusiveTours) - Bahnanreise:
Für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a BGB, die im Fernabsatz
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn
25%
geschlossen werden, findet gemäß § 312 II Nr. 4 a BGB das Widerrufs-
ab 45. – 36. Tag vor Reisebeginn
50%
recht nach § 312 g BGB keine Anwendung.
ab 35. – 4. Tag vor Reisebeginn
80%
ab 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
90%
des Reisepreises.
19. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw.
Katalog Städtereisen:
die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz
Nur-Hotel mit oder ohne RIT Bahnanreise mit der Kennzeichnung
oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bun-
Reiseart: „CITY“ (ausgenommen Event-/Messetermine und Feiertage
desrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im
am Zielort):
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass
Kostenfreie Stornierung bis 14 Uhr am Tag vor Anreise (Leistungsbe-
es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als
ginn), danach 85 % des Reisepreises.
Gerichtsstand München vereinbart.
Katalog Afrika:
Ihr Vertragspartner:
Zugreise Rovos Rail (S.53); Afrikas Perlen (S. 54-55); Pilanesberg Game
FTI Touristik GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München,
Reserve (S. 100); Idube Lodge (S.103); Lukimbi Safari Lodge (S. 107);
AG München, HRB 71745
Garden Route Game Lodge (S. 98); Best of Kalahari (S. 146); African An-
Veröffentlichungsstand: 13.10.2015
thology (S. 145 & 150); Desert & Delta (S. 144, 147-150, 153); Wilderness
Lodges (S. 149, 151 -153, 156, 159); Fly In Safaris (S. 157); Hwange Safari
Lodge (S. 159), Lion Sands River und Ivory Lodges (S. 102)
zu Ziffer 9 (2):
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25%
Entschädigungssätze für Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH
ab 59. – 30. Tag vor Reisebeginn 50%
Die unter ZIffer 9 Absatz 2 genannten Entschädigungssätze geben wir
ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
wie folgt bekannt:
des Reisepreises.
A. Pauschalreiseleistung mit (eingeschlossenem) Charterflug oder
Katalog Afrika:
ohne Flug/Nur-Hotel mit oder ohne RIT (Rail-Inclusive-Tours) - Bahn-
Rastlager (S. 110-111); Game Reserves / Lodges: Rhino Walking Safaris &
anreise/Nurflugtickets im Charterbereich/Transfer/Ausflüge (Reiseart:
Plains (S.107) / Under One Botswana Sky (S.147, 148, 151) / Sibuya Lodge
Paus) und Nur-Hotel mit oder ohne RIT Bahnanreise an Event-/Mes-
(S.99) / Welgevonden Game Reserve (S.101) / Royal Zambezi (S. 161),
seterminen und Feiertagen am Zielort (Reiseart City und Paus) sowie
Tutwa Desert Lodge (S. 109):
Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Charterflug/Run-
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
dreisen/Transfer/Ausflüge (Reiseart: Baus):
ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn
30%
des Reisepreises.
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn
40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn
55%
Katalog Afrika:
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn
75%
Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Nomad (ab S.164); Private
ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn
80%
Game Reserves/Lodges: Makalali Private Game Lodge (S.108) / Kuzuko
ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
85%
Lodge (S.98); NWR – Namibia Wildlife Resorts: Waterberg Camp (S.
130); Popa Falls (S.131); Dolomite Camp / Camp Halali / Camp Okaukue-
des Reisepreises.
jo / Camp Namutoni (S. 133); Ai-Ais Resort (S. 139); Sossus Dune Lodge
B. Pauschalreiseleistung und Landarrangement mit (eingeschlosse-
(S. 140); Rundreise in Malawi: Das warme Herz Afrikas (S. 163):
nem) Linienflug (Reiseart: Paus und Baus) und Hotel mit eingeschlos-
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
senem Linienflug (Reiseart: Paus) sowie Pauschalreiseleistungen mit
ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
der Kennzeichnung XFTI (Reiseart MIXX):
ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 75%
95%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn
45%
des Reisepreises.
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn
55%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn
65%
Katalog Afrika:
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn
75%
Motswari Game Lodge (S. 104):
ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn
80%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
85%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 21. – 7. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80%
des Reisepreises
C. Von den Staffeln A. und B. abweichende Entschädigungssätze:
des Reisepreises
Katalog Deutschland/Polen/Niederlande und Katalog Österreich/
Schweiz/Frankreich/Osteuropa
Katalog Afrika:
Appartements, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Hausboote mit
Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Norman Carr (S.160-161):
bis zum 91. Tag vor Reisebeginn
25%
Tierra Atacama Hotel & Spa (S. 198), Hacienda Vira Vira (S. 199),
ab 90.-60. Tag vor Reisebeginn
50%
Singular Patagonia (S. 199), Tierra Patagonia (S. 200), Patagonia Camp
ab 59.-30. Tag vor Reisebeginn
75%
(S. 200)
ab 29.-0. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
95%
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
Reservierungsabteilung.
Katalog Afrika:
Rundreise und Safaris in Äthiopien, Kenia und Tansania: Die Höhepunkte Äthiopiens (S. 177); Kurzsafari Nairobi & Naivasha / Amboseli
Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten
& Tsavo (S. 181); Große Kenia Safari (S. 182-183); Kurzsafari Tsavo Ost /
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ-
Severin Tsavo Safari (S. 184); Ngutuni Safari / Impressionen Tsavo Ost
ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
& West (S. 185); Flugsafari Masai Mara (S. 186-187); Farbenfrohes Kenia
Reservierungsabteilung.
(S. 188); Air-Safari Out of Africa (S. 189); Große Tansania Safari (S. 190191); Tansania Explorer (S. 192); Tansania Flugsafari (S. 193)
Katalog Karibik:
bis zum 32. Tag vor Reisebeginn 20%
Katamarankreuzfahrt: Perlen der Karibik ab/bis Martinique (S.158) und
ab 31. – 16. Tag vor Reisebeginn 50%
Karibische Inselträume ab/bis Martinique (S.159)
ab 15. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
Es gelten gesonderte Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie
erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservie-
des Reisepreises.
rungsabteilung.
Katalog Mittel- und Südamerika:
Rundreisen, Mietwagenrundreisen und Kurztouren Lateinamerika:Fas-
Katalog Asien
zination Zentralamerikas (S. 68f), Erbe der Maya (S. 70f), Farbenpräch-
Zielgebiet Myanmar (Seiten 186-203, ausgenommen Strandhotels,
tiges Ecuador (S. 90), Anden Highlights (S. 92), Weltkulturerbe Cuenca
siehe unten):
und Pazifikküste (S. 92), Südamerika kompakt (S. 104f), Wunder
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
25%
zwischen zwei Weltmeeren (S. 106), Peru und Ecuador erleben (S. 107),
ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn
40%
Im Reich der Inka (S. 109), Höhepunkte Perus (S. 110f), Heiliges Land
ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn
75%
der Inka (S. 112), Auf den Spuren der Inka (S. 113), Inka Trail und Cuzco (S.
ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn
80%
114), Salkantay-Trek und Cuzco (S. 114), Andean Explorer und Titicacasee
ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
95%
(S. 115), Arequipa, Colca Canyon & Titicacasee (S. 115), Brasilianisches
des Reisepreises.
Mosaik (S. 126f), Brasilien - Land der Superlative (S. 128), Brasilianisches Triangulum (S. 129), Rio Intensiv (S. 130), Karneval in Rio (S. 130),
Strandhotels Myanmar in Ngapali und Ngwe Saung (S. 200-203); Ama-
Koloniales Paraty (S. 131), Ilha Grande (S. 131), Weltnaturerbe Iguaçu (S.
zing Ngapali, Amata -+Resort, Myanmar Treasure Resort Ngwe Saung,
132), Historisches Salvador (S. 132), Serra Verde Express & Honiginsel (S.
Sandoway Resort, Palm Beach Resort:
133), Pantanal – grandiose Sumpflandschaft (S. 133), Tango, Samba &
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ-
tosende Wasserfälle (S. 150), Patagonien de Luxe – Reise um Kap Hoorn
ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
(S. 152f), Kulinarische Entdeckungsreise durch Argentinien (S. 154),
Reservierungsabteilung.
Natürliches Uruguay (S. 170), Uruguay Independiente (S. 171)
bis 50. Tag vor Reisebeginn
25%
Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten / Japan Rail Pass
ab 49. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn
50%
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ-
ab 21. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn
80%
ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
90%
Reservierungsabteilung.
des Reisepreises.
Katalog USA/Kanada mit Bahamas:
Andenüberquerung auf Schienen (S. 91), Galápagos Island Hopping (S.
Hochzeitspakete:
96), Peru und Bolivien erleben (S. 108), Kontrastreiches Argentinien (S.
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger,
148f), Argentinien & Chile - Zwischen Feuer und Eis (S. 151), Patagonien
die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.
– unberührtes Paradies (S. 168f), Facettenreiches Südamerika (S. 182f),
Katalog USA/Kanada mit Bahamas:
Wunder Südamerikas (S. 184f)
bis 64. Tag vor Reisebeginn
25%
Motorräder:
ab 63. Tag bis 36. Tag vor Reisebeginn
50%
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträ-
ab 35. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn
80%
gers, die Sie den wichtigen Informationen zu „Eaglerider Motorräder“
ab 21. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
90%
entnehmen können.
des Reisepreises.
Kataloge USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii, Asien sowie Australien/
Lodges / Haciendas / Camps:
Neuseeland/Südsee/Lateinamerika:
Lapa Rios (S. 47), Scalesia Lodge (S. 97), Hotel Silberstein (S. 97), Erleb-
Kreuzfahrten / Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten/Erlebnisreisen:
nis Posada Amazonas (S. 116), Amazon Ecopark Lodge (S. 134), Amazon
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ-
Village (S. 134), Irupé Lodge (S. 160), Club Tapiz (S. 161), Los Cerros (S.
ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
161), Estancia Nibepo Aike (S. 162), EOLO Patagonia‘s Spirit (S. 162),
Reservierungsabteilung.
Estancia Finca Piedra (S. 170), Alto Atacama Desert Lodge (S. 198),
Katalog Hawaii: Charme-Hotels / Mietwagen- und Busrundreisen /
gehenden Ausdehnung touristischer Zonen muss mit Bautätigkeiten
Hochzeitspakete:
gerechnet werden. Sie werden oft kurzfristig durchgeführt und können
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträ-
von uns meist weder verhindert noch vorhergesagt werden. Wir
ger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
informie­ren Sie so früh wie möglich, wenn wir von diesen Beeinträchti-
Reservierungsabteilung.
gungen erfahren.
Mietwagen:
Einreisebestimmungen
Für Leistungen „driveFTI“ bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei, für
Für die Einhaltung der im jeweiligen Urlaubsland gültigen Ein- und
Leistungen „Cars & Camper“ bis 24 Stunden vor Reisebeginn € 30,- pro
Ausreisebestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Bitte
Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen,
achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass
nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierun-
oder ein Visum besitzen, falls dies erforderlich ist. Verbindliche Infor-
gen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese
mationen erhalten Sie von Botschaften und Konsulaten. Deutsche, Ös-
gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze, es sei denn
terreicher und Schweizer finden die geltenden Einreisebestimmungen
es sind gesonderte Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger
ihres Urlaubslandes online. Staatsbürger anderer Nationen müssen in
ausgeschrieben.
jedem Fall die für sie gültigen Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft/ Konsulat erfragen, da gesonderte Bestimmungen
Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatli-
gelten können. Ohne Erziehungsberechtigte reisende Minderjährige
che Flüge im Zielgebiet:
müssen eine beglaubigte Vollmacht der Erziehungs­berechtigten mit
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes
sich führen.
anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils
vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle
Gesundheit auf Reisen
mitgeteilt.
In vielen Ländern werden Speisen anders zubereitet, als Sie es von zu
Hause gewohnt sind. Daher kann es gerade zu Urlaubsbeginn zu Ma-
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkar-
genverstimmungen kommen. Um diesen vorzubeugen, helfen ein paar
ten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets,
wenige Tipps: Genießen Sie vorzugsweise gebratene oder gekochte
Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen,
Speisen sowie nur selbst
Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und Limousinenservice unterfallen
geschältes Obst. Vermeiden Sie Eiswürfel in Getränken und trinken
nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall
Sie statt Leitungswasser lieber Mineralwasser. Sollte sich trotz aller
abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu
Vorsichtsmaßnahmen doch eine Magenverstimmung einstellen, hilft
100% entstehen können
eine entsprechend ausgestattete Reiseapotheke.
Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze
Gesundheitsinformation
gelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrie-
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
ben wurden.
Prophylaxe­maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher
Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden.
Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, ­Tropenmedizinern,
Bitte beachten Sie auch nachfolgend unsere
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
Wichtigen Hinweise
Hoteleinrichtungen in der Vor- und Nachsaison
Animation und Unterhaltung
Bitte beachten Sie, dass es in der Vor- und Nach­saison vorkommen
Da in vielen Hotels das Publikum international ist, bitten wir um Ver-
kann, dass einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder
ständnis, dass die Animation bzw. das Unterhaltungsprogramm nicht
nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Des Weiteren können in der
immer auf Deutsch stattfindet. In vielen Fällen wird es mehrsprachig
Vor- und Nachsaison die Kinderbetreuungszeiten eingeschränkt sein.
durchgeführt, wobei es oft entscheidend ist, welche Nationalität am
stärksten vertreten ist. Dies gilt auch für die Kinderbetreuung. Durch
Hotelzimmer
die Animation kann es auch in den Abendstunden etwas lauter sein.
Gemäß internationalen Hotelbestimmungen werden Sie am Abreisetag gebeten, Ihr Zimmer bis 12 Uhr zu räumen. Am Anreisetag können
Betreuung vor Ort/Reiseleitung
Sie Ihr Zimmer in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr beziehen. Die
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zusätzliche Leistungen buchen
Unterkunftsbeschreibungen beziehen sich auf
möchten oder ein Problem haben, stehen Ihnen an vielen Orten die
Doppelzimmer. Ein Doppelzimmer kann aus einem Doppelbett oder 2
Mitarbeiter unserer örtlichen Partneragentur mit Rat und Tat zur Seite.
einzelnen Betten bestehen. Die Doppelzimmer mit Zustellbett verfü-
Bitte beachten Sie, dass es teilweise keine festen Sprechzeiten in den
gen zusätzlich, je nach Ausstattung des Hotels, über ein Schlafsofa, ein
Hotels gibt. Weitere Informationen erhalten Sie mit den Reiseunterla-
Sofa oder eine Liege. Ein Zustellbett kann schmaler bzw. kürzer sein als
gen.
ein normales Bett. Die Einzelzimmer unterscheiden sich von den Doppelzimmern in Lage, Ausstattung und Größe. In vielen Hotels stehen
Bautätigkeit
für Einzelzimmer Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zur Verfügung.
Aufgrund steigender Nachfrage und Beliebtheit und der damit einher-
Bei Studios, Appartements und Familienzimmern ist in der jeweiligen
Preiszeile die ausgeschriebene Maximal­belegung sowie die Aus-
einer Privatreise haben Sie die Wahl zwischen örtlich wechselndem
stattung zu beachten. Die Reinigung der Studios und Appartements
Reiseleiter oder einer durchgehenden Reiseleitung gegen Aufpreis. Bei
schließt das Geschirrspülen in der Regel nicht ein. Die angegebenen
örtlich wechselnden Reiseleitern sind Sie auf den Fahrstrecken nur mit
Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutz-
einem Englisch sprechenden Chauffeur unterwegs, welcher jedoch
bare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
nicht als Reiseleiter fungiert. Zu den jeweiligen Programmpunkten
wartet ein örtlicher Reiseleiter auf Sie. In den größeren Städten sind
Nachtflüge / An-, Abreise in der Nacht
Deutschsprechende, örtliche Reiseleiter verfügbar. Ist dies nicht der
Wenn Sie eine An- bzw. Abreise in der Nacht bzw. am frühen Morgen
Fall, wird die Besichtigung auf Englisch durchgeführt. Die genannten
haben gelten auch hier die internationalen Hotelbestimmungen. Siehe
ungefähren km-Angaben beziehen sich in der Regel auf die direkte
Punkte
Strecke von A nach B und können von den tatsächlich gefahrenen Kilo-
„Hotelzimmer“ und „Verpflegung/All Inclusive“.
metern abweichen. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Fahrtdauer je nach Witterung und Verkehrsauf­k ommen erheblich abweichen
Karten
kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für die allgemeinen Informationen zu den Ziel­gebieten (Sehenswürdigkeiten, Stadtpläne, Infrastuktur) mit Stand Redaktionsschluss kann
Sicherheit beim Baden
FTI keine Gewähr übernehmen. Irrtümer und Änderungen bleiben
Baden in offenen Gewässern birgt leider auch besondere Gefahren.
vorbehalten.
Strömungen und Brandungen des Meeres werden leicht unterschätzt
und die eigene Körperkraft gerne überschätzt. Bitte stellen Sie die
Einleitungsseiten
permanente Beobachtung Ihrer Kinder – auch am Hotelpool – sicher.
Bei den Klimatabellen (Wetter) handelt es sich um durchschnittliche
Für unbeschwerte und sichere Badefreuden möchten wir Sie auf das
Werte.
Angebot unter www.blausand.de aufmerksam machen. Hier erhalten
Sie wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema Sicherheit
Klimaanlagen/Swimmingpools/Liegen und Sonnenschirme
beim Baden. Grundsätzlich sollten Sie möglichst nur an bewachten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klima­anlage aus Gründen
Stränden und nicht allein schwimmen. Beachten Sie bitte die Warn-
der Energieersparnis nur zu bestimmten Zeiten und abhängig von der
flaggen und informieren Sie sich über deren Bedeutung. Für das Baden
Außentemperatur läuft. Es liegt im Ermessen des Hoteliers, wann die
an öffentlichen Stränden und Gewässern empfehlen wir, sich stets
Klimaanlage (individuell oder zentral) eingeschaltet wird. Bitte beach-
vorab über örtliche Gegebenheiten und Wettereinflüsse zu informie-
ten Sie, dass nicht jeder beheizbare Swimmingpool auch tatsächlich
ren - vor Ort in Ihrem Hotel, beim Aufsichtspersonal oder bei anderen
beheizt ist. Die Außenpools der Hotels sind in der Regel unbeheizt und
ortskundigen Personen.
in den Wintermonaten nur wetterbedingt nutzbar. Liegen und Schirme
sind in den
Sondergepäck
meisten Hotels am Pool und am Strand nach Verfügbarkeit erhältlich.
Sondergepäck muss bei der jeweiligen Fluggesellschaft rechtzeitig an-
Auslastungsbedingt ist es nicht immer möglich, für jeden Gast eine
gemeldet und bezahlt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten
Liege und einen Sonnenschirm zur Verfügung zu stellen. Es wird aus-
Sie in Ihrem Reise­büro. Bitte beachten Sie, dass der Transfer von Sperr-
schließlich die kostenfreie Benutzung der Liegen, Sonnenschirme und
gepäck (Fahrräder, Surfbretter, Tauch-, Golfausrüstung etc.) zum/vom
Badetücher am Strand erwähnt, andernfalls versteht sich die Benut-
Hotel nur auf Anfrage möglich ist und diese Kosten nicht im Reisepreis
zung gegen Gebühr (vor Ort zu zahlen).
inklusive sind.
Kreditkarten
Sport und Unterhaltung
Mit VISA, MasterCard und American Express sind Sie weltweit will-
Das in vielen Häusern angebotene Sport- und Unterhaltungspro-
kommen – Sie können Ihre FTI-Urlaubsreise gerne auch mit Kreditkarte
gramm ist je nach Verfügbarkeit und Programm des jeweiligen Hotels
gegen ein anteiliges Entgelt von 1% des Gesamtreisepreises bezahlen.
möglich. Auch der Verleih von Sportgeräten ist von der Verfügbarkeit
In der Schweiz können Sie Ihre Urlaubs­reise nur mit VISA und Master-
vor Ort abhängig. In der Vor- und Nachsaison kann es vorkommen, dass
Card bezahlen.
einige Sport- und Unterhaltungsprogramme nur eingeschränkt zur
Verfügung stehen. Die genannten Wassersportarten werden vor Ort
Reisen in andere Länder
meist von lokalen Anbietern angeboten und sind daher keine Hotelleis-
„Andere Länder, andere Sitten!“ In fast allen unseren Zielgebieten
tungen.
haben die Menschen eine völlig andere Lebenseinstellung und einen
anderen Rhythmus. In südlichen Ländern spielt sich das Leben abends
Stop-over/Zwischenaufenthalt
und nachts oft im Freien ab. Bitte beachten Sie deshalb, dass sich eine
Sollten Sie bei einem Stop-over die ­Wartezeit anderweitig nutzen
damit verbundene Geräuschkulisse meist nicht vermeiden lässt.
wollen (z.B. Stadtrundfahrt etc.), beachten Sie bitte, dass Sie wieder
rechtzeitig zum Check-in vor dem Weiterflug (mindestens 1,5 Stunden
Rundreisen
vor Weiterflug) am Flughafen sein müssen, da
Unsere Rundreisenangebote erheben nicht den Anspruch auf Studi-
andernfalls der Transport nicht gesichert ist.
enreisen. Die meisten einheimischen, staatlich geprüften Reiseleiter
sprechen nicht immer perfektes Deutsch. Unter Umständen sind Ver-
Strände
änderungen des Reiseverlaufes möglich, der Charakter der Rundreise
Strände sind generell öffentliches Eigentum, für die Sauberkeit ist
bleibt jedoch erhalten. Unsere Gruppenreisen werden durchgehend
die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Hoteliers bemühen sich im
von einem Deutsch sprechenden Reiseleiter begleitet. Bei Buchung
Allgemeinen um die Sauberhaltung des Strandabschnittes vor ­ihrem
Haus, jedoch schon aufgrund von Anschwemmungen aller Art aus dem
Wasser- und Stromversorgung
Meer lassen sich manchmal Verunreinigungen nicht vermeiden. Bitte
In einigen Urlaubsländern kann es gerade in den Sommermonaten
beachten Sie, dass es in bestimmten Regionen zu Einschränkungen
zu Engpässen in der Wasser- und Stromversorgung kommen. Dies ist
am Strand oder beim Baden kommen kann. Z. B. durch unterschied-
bedingt durch die in vielen Ländern herrschende extreme Trockenheit,
liche Gezeiten ist das Baden in verschiedenen Ferienregionen nur
die Wasser zu einer Kostbarkeit macht. Bitte gehen Sie daher sparsam
eingeschränkt möglich. Genauere Informationen erhalten Sie auch auf
damit um. Auch sind bei Stromausfall ­Ersatzteile für Stromgenera-
unseren Einleitungsseiten.
toren nicht immer sofort vorhanden, daher kann es hier ebenfalls zu
Engpässen kommen. Obwohl viele Hotels eigene Notstromgeneratoren
Transfer
haben, bitten wir um Verständnis, wenn die Versorgung nicht l­ ückenlos
Bei Ankunft an Ihrem Zielflughafen werden Sie von Ihrer Reiselei-
gewährleistet ist.
tung oder einem Fahrer der örtlichen Agentur erwartet, die für Ihren
Transfer zum gebuchten Hotel sorgen, sofern dieser in Ihrem Reise-
Die FTI Hotelbewertung
arrangement inkludiert ist. Bitte beachten Sie, dass mehrere Hotels
**
von einem Bus angefahren werden können und unsere Reiseleitung
***
Sie nicht immer persönlich bis zur Unterkunft begleiten kann. Achten
****
Sie deshalb auch immer selbst darauf, dass Ihr Gepäck vollständig im
*****
zweckmäßige Häuser, oft mit landestypischer Ausstattung
Bewährte und beliebte Hotels der Mittelklasse
Komfortable Hotels der gehobenen Mittelklasse
First Class Hotels mit ge­hobenem Service und hervorragen-
Bus verstaut ist und vom Bus entnommen wird. Sofern Sie nur eine
Einzelleistung mit Anforderung T über unser Service Team buchen, fällt
ein Bearbeitungsentgelt von 10 € pro Vorgang an. Das Entgelt entfällt
bei einer Buchung in Kombination mit einer Landleistung.
Umbuchungen und Stornierungen vor Ort
Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen abgeschlossen haben und Sie diese nicht
einseitig abändern können. Umbuchungen vor Ort erfolgen außerhalb
unseres Einwirkungsbereiches und führen grundsätzlich nicht dazu,
dass wir die bei uns ursprünglich gebuchten Leistungen erstatten
können. In diesen Fällen erstatten wir nur die sog. „ersparten Aufwendungen“, das heißt, was uns der Leistungsträger nicht berechnet. Dies
ist meist deutlich weniger, als der Kunde erwartet. Wenn Sie einzelne
Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen wollen (z.B. eine Hotelübernachtung, weil Sie die Reiseroute geändert haben), so informieren
Sie bitte unverzüglich unsere Agenturen darüber, da sonst das Hotel
die volle Höhe des Reisepreises belastet und wir somit auch nicht
erstatten können.
Ungeziefer
Gerade in südlichen Ländern sind Insekten häufiger anzutreffen und
daher ist der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht immer zu vermeiden.
Verpflegung/All Inclusive
Bei den Verpflegungsarten Halbpension, Vollpension und All Inclusive
beginnt die gebuchte Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen
und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Bei einer späten Ankunft
im Hotel oder einer frühen Abreise sind die Hoteliers nicht verpflichtet,
ein Abendessen oder ein Frühstück zu servieren. Ein All Inclusive-Angebot beinhaltet i. d. R. alle Mahlzeiten, beginnend mit dem Abendessen
und endend mit dem Frühstück, sowie lokale alkoholische Getränke,
Softdrinks und ein Sport- und Unterhaltungsangebot. Bitte beachten
Sie die genauen Leistungsbeschreibungen der einzelnen All Inclusive-Angebote. Zur Identifikation muss in den meisten Anlagen während
des Aufenthaltes ein Plastikarmband getragen werden oder Sie
erhalten stattdessen eine Plastikkarte. Das Angebot der Verpflegungsleistung kann ggfs. in der Nebensaison abweichen. Eine Buffetform
kann in der Nebensaison nicht immer vom Hotel angeboten werden,
alternativ wird dem Gast a la carte die Verpflegungsleistung in vollem
Umfang zur Verfügung gestellt.
der Ausstattung
******
Luxus-Hotels mit exzellenter Ausstattung und perfektem
Service

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