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ADVA AG Optical Networking Meiningen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2007 Wertpapierkenn-Nr. 510 300 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 13. Juni 2007, um 11.00 Uhr im Hotel Sächsischer Hof, Georgstr. 1, 98617 Meiningen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. TAGESORDNUNG TOP 4 Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder TOP 1 Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft hat Herr David Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, Gudmundson mit Wirkung zum 31. August 2006 sein Amt als des Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Das Amtsgericht Jena gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes der hat im Januar 2007 auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr Herrn Edward Glassmeyer zum Mitglied des Aufsichtsrats 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrates bestellt. Die Amtszeit der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats en- TOP 2 det gem. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft mit der Beendigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2006 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. • Herrn Prof. Dr. Albert Rädler, Steuerberater, Vaterstetten, • Herrn Anthony Maher, Kaufmann, München, TOP 3 • Herrn Thomas J. Smach, Chief Financial Officer der Flextronics International Ltd., New York, USA, Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006 • Herrn Eric Protiva, Geschäftsführer der EGORA Holding GmbH, Atherton, Kalifornien, USA, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. • Herrn Dr. Bernd Jäger, Geschäftsführer der Dr. Jäger Beteiligungs GmbH, Bonn, sowie der Dr. Jäger Consulting des Board of Directors der Alvarion Ltd. (Tel Aviv, Israel); GmbH, Ludwigsburg, Vorsitzender des Board of Directors der Xtellus Inc. (Morris Plains, New Jersey, USA); Mitglied des Board of Directors • Herrn Edward Glassmeyer, General Partner der Oak der Wavecom Ltd. (Paris, Frankreich); Investment Partners, Westport, Connecticut, USA, • Thomas J. Smach: Mitglied des Board of Directors der als Aufsichtsratsmitglieder wiederzubestellen. Crocs Inc. (Niwot, Colorado, USA); Die Amtszeit der wiederbestellten Aufsichtsratsmitglieder • Eric Protiva: Mitglied des Aufsichtsrates der AMS endet gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft mit Technologies AG (Martinsried); und der TeraGate AG der Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die (München); Mitglied des Board of Directors der Elforlight Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 be- Ltd. (Daventry, UK); schließt. Bei den Vorgeschlagenen bestehen folgende • Dr. Bernd Jäger: keine weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Auf- • Edward Glassmeyer: Mitglied der Board of Directors von sichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Business Engine, Inc. (San Francisco, Kalifornien, USA), Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: The CBORD Group, Inc. (Ithaca, New York, USA), Cogent Communications, Inc. (Washington D.C., USA), Equa • Prof. Dr. Albert Rädler: Vorsitzender des Aufsichtsrates Terra, Inc. (Houston, Texas, USA), Cantata Technology, der AMS Technologies AG (Martinsried); Mitglied des Inc. Aufsichtsrats der TeraGate AG, (München); (Needham, Massachusetts, USA), Geotrace Technologies, Inc. (Houston, Texas, USA), Linux Net- • Anthony Maher: Vorsitzender des Board of Directors worx, Inc. (Bluffdale, Utah, USA), Major League Gaming, der BroadLight Inc. (Ramat-Gan, Israel); Vorsitzender Inc. (New York, USA), oneGCI, Inc. (Morristown, New Jersey, USA), Xiotech Corporation (Eden Prairie, Maine, Beschluss zu fassen: Anstelle der zu Tagesordnungspunkt 5 USA) der Hauptversammlung vom 14. Juni 2005 beschlossenen variablen Vergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für das Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 101 Abs. 1 Geschäftsjahr 2006 eine Vergütung in Höhe von EUR 22.500 Satz 1, 1. Fall AktG, § 76 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz 1952 pro ausschließlich aus von den Aktionären gewählten Mitgliedern 12-monatiger Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Der Aufsichtsratsvorsitzende sowie die beiden stellvertretenden zusammen. Eine Bindung an Wahlvorschläge besteht nicht. Aufsichtsratsvorsitzenden erhalten jeweils das Anderthalbfache des vorgenannten Betrages. Mitglieder, die unterjährig ausgeschieden bzw. als Aufsichtsratsmitglieder bestellt worden sind, TOP 5 erhalten eine zeitanteilig entsprechende Summe. Die nicht Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates für das die variable Vergütung betreffenden Inhalte des Beschlusses Geschäftsjahr 2006 der Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2005 hat 14. Juni 2005 bleiben unverändert. Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 vom unter Tagesordnungspunkt 5 die Vergütung des Aufsichtsrats neu festgelegt. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2005 und die folgenden Geschäftsjahre TOP 6 entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates für das Governance Kodex neben einer festen auch eine erfolgsab- Geschäftsjahr 2007 und die Folgejahre hängige Vergütung, die für das Geschäftsjahr 2006 und. die Neben dem vorgehenden Tagesordnungspunkt 5 schlagen folgenden Geschäftsjahre (TOP 6) neu festgesetzt werden soll. Vorstand und Aufsichtsrat vor, für das Geschäftsjahr 2007 Bezüglich des vorgenannten Beschlusses schlagen Vorstand und und die Folgejahre folgenden Beschluss zu fassen: Aufsichtsrat daher vor, für das Geschäftsjahr 2006 folgenden Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom prüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Mün- 14. Juni 2005 zu Tagesordnungspunkt 5 zur Vergütung des chen, zum Abschlussprüfer und Aufsichtsrats wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: sowie zum Prüfer prüferische für die Konzernabschlussprüfer Durchsicht von Zwischenfinanzberichten auch für das Geschäftsjahr 2007 zu Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz sei- bestellen. ner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Diese feste Vergütung beträgt für den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie für alle stellvertretenden TOP 8 Aufsichtsratsvorsitzenden jeweils EUR 80.000 und für die üb- Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals mit der rigen Aufsichtsratsmitglieder jeweils EUR 40.000. Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungs Neben der festen Vergütung gemäß vorstehendem Absatz änderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine am 8.1Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Be- Unternehmenserfolg orientierte variable Vergütung, deren schluss zu fassen: Höhe auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat jeweils von derjenigen Hauptversammlung festgelegt wird, die über die § 4 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2, 1. Spiegelstrich werden Entlastung des Aufsichtsrates für das betreffende Geschäfts mit Wirkung auf die Eintragung der nachfolgenden jahr beschließt. Satzungsänderung im Handelsregister wie folgt geändert: „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum TOP 7 13. Juni 2012 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007 EUR 21.200.000 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG Wirtschafts lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). 13. Juni 2012 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 21.200.000 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber Dabei kann der Vorstand mit Zustimmung des Auf- lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu sichtsrats erhöhen (genehmigtes Kapital I). • das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis zu EUR 4.550.000 ausschließen, um die neuen Aktien der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet;“ Vorstand mit Zustimmung des • das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis gen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; gelten in ihrer bisherigen Fassung fort. • das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis zu EUR 16.650.000 ausschließen, um die neuen Aktien 8.2Vorstand und Aufsichtsrat schlagen ferner vor, folgenden zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Untern Beschluss zu fassen: ehmensbeteiligungen gegen Sacheinlagen auszugeben. Der mit Beschluss der heutigen Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 Ziffer 1 geänderte § 4 Absatz 4 der Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsauschluss keinen Gebrauch macht, kann Satzung wird mit Wirkung auf die Eintragung der nachste- das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge aus- henden Satzungsänderung im Handelsregister nochmals geschlossen werden. Der Vorstand legt mit Zustimmung geändert und wie folgt neu gefasst: der zu EUR 4.550.000 ausschließen, um die neuen Aktien ge- Im übrigen bleibt § 4 Absatz 4 der Satzung unverändert und § 4 Absatz 4 Satz 2, 2. Spiegelstrich, Satz 3 und 4 kann Aufsichtsrats gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, Dabei des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der fest.“ Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum TOP 9 Erweiterung Durch Beschluss der Hauptversammlungen vom 4. Juni der Ermächtigung zur Ausgabe 2004 zu Tagesordnungspunkt 9 und vom 14. Juni 2005 zu von Tagesordnungspunkt 10 wurde u. a. die Anzahl der vom Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2003), Vorstand auszugebenden Bezugsrechte von 2.119.000 um die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals und insgesamt 371.000 auf 2.490.000 Stück erhöht. Ferner wurde eine Satzungsänderung das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.490.000 bedingt erhöht. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Juni 2003 hat den Vorstand der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt In dem am 31. Dezember 2005 abgelaufenen Geschäftsjahr 13 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig, wurden insgesamt 285.548 Bezugsrechte ausgeübt und mehrmals oder – im Falle eines Freiwerdens von ausgege- 285.548 neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem benen Optionsrechten wie z.B. durch Kündigung oder eine rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 285.548,- sonstige Beendigung der Einräumung von Bezugsrechten ausgegeben. ohne vollständige Ausnutzung der zu Grunde liegenden Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2006 zu Bezugsrechte – wiederholt Bezugsrechte für den Bezug Tagesordnungspunkt 8 wurde u. a. die Anzahl der vom Vorstand von bis zu 2.119.000 Stück auf den Inhaber lautende auszugebenden Bezugsrechte von 2.204.452 um 975.548 auf Stammaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, 3.180.000 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen, Gesellschaft um bis zu EUR 3.180.000 bedingt erhöht. Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der im vorgenannten Beschluss näher dargelegter Anforderungen zu gewähren. Durch den gleichen Beschluss ist ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 2.119.000 geschaffen worden. In dem am 31. Dezember 2006 abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Beschluss vorgesehene erhöhte Anzahl der ins- wurden insgesamt 339.114 Bezugsrechte ausgeübt und gesamt auszugebenden Bezugsrechte, beträgt der (aus 339.114 neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem Vereinfachungsgründen gerundete) prozentuale Anteil der rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 339.114,- Bezugsrechte, die an Mitglieder des Vorstands ausgegeben ausgegeben. werden können, nur noch 23,69%, dies entspricht 971.290 Stück Bezugsrechte. Entsprechend erhöhen sich die Anteile Die durch den folgenden Beschluss zu schaffende Möglichkeit der an die Mitglieder der Geschäftsführung verbundener des Vorstandes, zusätzliche Bezugsrechte auszugeben, soll Unternehmen, an Arbeitnehmer der Gesellschaft und an – abgesehen von einer zu Rundungszwecken erforderlichen Arbeitnehmer verbundener Unternehmen auszugebenden geringen Anzahl – nicht zur Ausgabe zusätzlicher Bezugsrechte Bezugsrechte. an Mitglieder des Vorstandes ausgenutzt werden können. Insofern bedarf es auch einer Anpassung des Kreises der Ferner sollen der Kreis der Bezugsberechtigten auch der ver- Bezugsberechtigten, da sich im Falle der Beibehaltung der änderten Verteilung der Mitarbeiter innerhalb des Konzerns, bisherigen Prozentzahlen automatisch auch die Anzahl der an also zwischen der Gesellschaft und ihrer Konzerntochtergesell Mitglieder des Vorstandes auszugebenden Bezugsrechte an- schaften, angepasst und die Regelungen zu Bezugspreis und teilig erhöhen würde. Erfolgsziel der auszugebenden Bezugsrechte geändert werden. Derzeit können im Rahmen des Aktienoptionsprogramms Bezüglich der vorgenannten Ermächtigung zur Ausgabe von 2003 insgesamt 971.172 Stück Bezugsrechte an Mitglieder Aktienoptionen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher vor, des Vorstandes ausgegeben werden. Dies entspricht – wie folgenden Beschluss zu fassen: im bisherigen Beschluss vorgesehen – einem Anteil von 1. Die gemäß Tagesordnungspunkt 13 Ziffer 1 der Haupt- 30,54% sämtlicher im Rahmen des Aktienoptionsprogramms versammlung vom 11. Juni 2003 beschlossene Ermäch- 2003 auszugebender Optionsrechte. Bezogen auf die im tigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktienoptions- rechten, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten delsregister neu auszugebenden Bezugsrechte gelten fol- Anpassungen durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen gende Regelungen zu Bezugspreis und Erfolgsziel: vom 4. Juni 2004 zu Tagesordnungspunkt 9, vom 14. Juni 2005 zu Tagesordnungspunkt 10 und vom 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 8, wird insoweit abgeändert, als Bezugspreis: Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der festzule- die Anzahl der vom Vorstand auszugebenden Bezugsrechte genden Optionsbedingungen zum Bezug einer Stückaktie von derzeit 2.840.886 um 1.259.114 auf 4.100.000 Stück der Gesellschaft. Der bei der Ausübung des Bezugsrechtes erhöht wird. für den Bezug einer Stückaktie zu entrichtende Bezugspreis („Bezugspreis“) entspricht dem durchschnittlichen Börsenkurs Ferner wird der Kreis der Bezugsberechtigten wie folgt der Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion neu festgelegt: Die Optionsrechte können zu 23,69% (bzw. einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frank an Mitglieder des Vorstands, zu 1,5% an Mitglieder der furter Wertpapierbörse an den letzten 10 Börsentagen vor Geschäftsführung verbundener Unternehmen sowie zu Gewährung der Bezugsrechte. Der Bezugspreis entspricht 39% an Arbeitnehmer der Gesellschaft und zu 35,81% mindestens dem auf eine Aktie entfallenden anteiligen an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ausgegeben Betrag des Grundkapitals (§ 9 Abs. 1 AktG). werden. Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und der Umfang des jeweiligen Angebots werden durch den Erfolgsziel: Vorstand festgelegt. Sofern Bezugsrechte an Mitglieder des Die Ausübung der Bezugsrechte ist nur zulässig, wenn der Vorstandes ausgegeben werden sollen, ist der Aufsichtsrat durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an Stelle des Vorstandes hierzu ermächtigt. in der XETRA-Schlussauktion (bzw. einem vergleichbaren Für die nach Eintragung der zu Ziffer 2 dieses Tagesordnungs- Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an punktes 9 beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung im Han- den letzten fünf Börsentagen vor dem Tag der Ausübung der Bezugsrechte, den Bezugspreis, der der Options 2. Der Beschluss zu Ziffer 2 des Tagesordnungspunktes 13 gewährung zugrunde liegt, wie folgt übersteigt: der Juni 2003, unter ordnungspunkt 9, vom 14. Juni 2005 zu Tagesordnungs • bei Ausübung der Bezugsrechte die nach Ablauf von punkt 10 und vom 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 8, wird zu Satz 1 bis 3 wie folgt geändert: • bei Ausübung der Bezugsrechte die nach Ablauf von „Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 4 Jahren ausgeübt werden können: um mindestens 30%. EUR 4.100.000 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis Eine letztmalige Ausübung der durch diesen Tagesord- zu 4.100.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden nungspunkt erteilten Ermächtigung ist bis zum 31. Stückaktien Dezember 2010 möglich. im Jahre der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres. Die bedingte 11. der Hauptversammlung vom 4. Juni 2004 zu Tages- 3 Jahren ausgeübt werden können: um mindestens 20% vom Berücksichtigung der Anpassungen durch die Beschlüsse • bei Ausübung der Bezugsrechte die nach Ablauf von 2 Jahren ausgeübt werden können: um mindestens 10% Hauptversammlung Im übrigen bleibt der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 13 mit Gewinnberechtigung Kapitalerhöhung dient der ab Beginn Gewährung des von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Hauptversammlung vom 11. Juni 2003, unter Be- der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und rücksichtigung der Anpassungen durch die Beschlüsse Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe des der Hauptversammlungen vom 4. Juni 2004 zu Tages- Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2003 zu ordnungspunkt 9, vom 14. Juni 2005 zu Tagesordnungs Tagesordnungspunkt 13, Ziffer 1, des Beschlusses der Haupt punkt 10 und vom 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 8, versammlung vom 4. Juni 2004 zu Tagesordnungspunkt 9, unberührt und gilt insoweit vollumfänglich für die gemäß Ziffer 1, des Beschlusses der Hauptversammlung vom Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt 9 auszugebenden 14. Juni 2005 zu Tagesordnungspunkt 10, Ziffer 1, des Optionsrechte. Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2006 zu 10 Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1, und des Beschlusses der heu- der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung tigen Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9, Ziffer und 1. Die Einzelheiten des bedingten Kapitals richten sich nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom den Regelungen des Beschlusses der Hauptversammlung 11. Juni 2003 zu Tagesordnungspunkt 13, Ziffer 1, des vom 11. Juni 2003 zu Tagesordnungspunkt 13, Ziffer 1, des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juni 2004 Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juni 2004 zu zu Tagesordnungspunkt 9, Ziffer 1, des Beschlusses der Tagesordnungspunkt 9, Ziffer 1, des Beschlusses der Haupt Hauptversammlung vom 14. Juni 2005 zu Tagesordnungs versammlung vom 14. Juni 2005 zu Tagesordnungspunkt 10, punkt 10, Ziffer 1, des Beschlusses der Hauptversammlung Ziffer 1, des Beschlusses der Hauptversammlung vom vom 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1, so- 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1, sowie wie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni des Beschlusses der heutigen Hauptversammlung zu Tages 2007 zu Tagesordnungspunkt 9, Ziffer 1.“ ordnungspunkt 9, Ziffer 1, welche ausdrücklich auch zum Inhalt dieses Beschlusses über die Schaffung des bedingten Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Im übrigen bleibt § 4 Absatz 5j der Satzung unverändert. Kapitals gemacht werden.“ TOP 10 3. § 4 Absatz 5j Satz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt geändert: Erweiterung und Änderung der Ermächtigung zur Aus- „Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu gabe einer Optionsanleihe (Optionsanleihe Mitarbeiter EUR 4.100.000 durch Ausgabe von bis zu 4.100.000 auf 2005), die Schaffung eines weiteren genehmigten den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Kapitals und eine Satzungsänderung Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2005 Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer 11 hat den Vorstand der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 12 Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2006 zu ermächtigt, Falle Tagesordnungspunkt 9, wird insoweit geändert, als eine eines Freiwerdens von ausgegebenen Optionsrechten wie letztmalige Ausübung der durch diesen Tagesordnungs z. B. durch Kündigung oder eine sonstige Beendigung punkt erteilten Ermächtigung zum 31. Dezember 2008 der möglich ist. einmalig Einräumung von oder mehrmals Bezugsrechten oder ohne – im vollständige Ausnutzung der zu Grunde liegenden Bezugsrechte – wieder- Für die nach Eintragung des zu Ziffer 2 dieses Tages- holt auf den Namen lautende, jährlich mit 5% verzinsliche Optionsanleihen bis zu einem Gesamtnennbetrag ordnungspunktes beschlossenen genehmigten Kapitals III von im Handelsregister neu auszugebenden Bezugsrechte gelten EUR 1.100.000 nach Maßgabe der im vorgenannten Beschluss näher des dargelegten Bedingungen Änderungsbeschlusses der unter folgende Regelungen zu Bezugspreis und Erfolgsziel: Berücksichtigung Hauptversammlung vom 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 9 auszugeben. Bezugspreis: Für je EUR 1,00 des Nennbetrags der Optionsanleihe besteht Nunmehr sollen diese Ermächtigung erweitert und bis zum nach Maßgabe der festzulegenden Optionsbedingungen ein 31. Dezember 2008 verlängert sowie die Regelungen zu Bezugsrecht auf eine auf den Inhaber lautende Stückaktie Bezugspreis und Erfolgsziel der auszugebenden Bezugsrechte der Gesellschaft. Der bei der Ausübung des Bezugsrechtes geändert werden. für den Bezug einer Stückaktie zu entrichtende Bezugspreis („Bezugspreis“) entspricht dem durchschnittlichen Börsenkurs Bezüglich der vorgenannten Ermächtigung zur Ausgabe von der Aktie der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion Optionsanleihen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher (bzw. vor, folgenden Beschluss zu fassen: einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 10 Börsentagen 1. D er Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2005 vor Gewährung der Bezugsrechte, abzüglich EUR 1,00. Der zu Tagesordnungspunkt 12, unter Berücksichtigung des Bezugspreis entspricht mindestens dem auf eine Aktie ent- 12 fallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals (§ 9 Abs. 1 9, unberührt und gilt insoweit vollumfänglich für die AktG). Die bereits in Höhe von EUR 1,00 durch die auf den gemäß Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt 10 aus- Nominalbetrag der Optionsanleihe geleistete Zahlung ist in zugebenden Optionsrechte. diesem Fall nicht mehr rückzahlbar. 2. Das gemäß Beschluss zu Ziffer 2 des Tagesordnungs- Erfolgsziel: punktes 12 der Hauptversammlung vom 14. Juni 2005 geschaffene genehmigte Kapital wird mit Wirkung der Die Ausübung der Bezugsrechte ist nur zulässig, wenn der Eintragung dieses Beschlusses zum Handelsregister auf- durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft gehoben. in der XETRA-Schlussauktion (bzw. einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an Es wird gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital mit fol- den letzten fünf Börsentagen vor dem Tag der Ausübung der gendem Wortlaut gebildet: Bezugsrechte, den Bezugspreis, der der Optionsgewährung „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des zugrunde liegt, wie folgt übersteigt: Aufsichtsrates von der Eintragung dieses Beschlusses • bei Ausübung der Bezugsrechte die nach Ablauf von zum Handelsregister an für fünf Jahre das Grundkapital 2 Jahren ausgeübt werden können: um mindestens 10% der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.300.000 durch Ausgabe von bis zu 1.300.000 • bei Ausübung der Bezugsrechte die nach Ablauf von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen 3 Jahren ausgeübt werden können: um mindestens 20% Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital III) und Im Übrigen bleibt der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 12 der Hauptversammlung vom 14. Juni 2005, dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. unter Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Berücksichtigung des Änderungsbeschlusses der Haupt- Ausnutzung des genehmigten Kapitals dient ausschließ- versammlung vom 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt lich der Bedienung von Bezugsrechten der zu Ziffer 1 13 des Tagesordnungspunktes 12 der Hauptversammlung vom 14. Juni 2005 beschlossenen Optionsanleihe, unter vom 14. Juni 2005 beschlossenen Optionsanleihe, un- Berücksichtigung der Änderungen dieses Beschlusses durch ter Berücksichtigung der Änderungen dieses Beschlusses den Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2006 durch zu Tagesordnungspunkt 9 sowie der Hauptversammlung den Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 9 sowie der heutigen Hauptversammlung zu vom 13. Juni 2007 zu Tagesordnungspunkt 10, Ziffer 1“ Tagesordnungspunkt 10, Ziffer 1.“ TOP 11 3.§ 4 Absatz 4 b der Satzung der Gesellschaft wird aufgeho- Aufhebung von nicht mehr benötigtem bedingtem ben und wie folgt neu gefasst: Kapital (Satzungsänderung) „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates von der Eintragung dieses Beschlusses Da die gemäß der Ermächtigungen aus § 4 Abs 5, 5a, 5c und zum Handelsregister an für fünf Jahre das Grundkapital 5f ausgegebenen Optionsrechte durch die Begünstigten nicht der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insge- mehr ausgeübt werden können, können die vorgenannten samt EUR 1.300.000 durch Ausgabe von bis zu 1.300.000 Ermächtigungen in der Satzung aufgehoben werden. Vorstand neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital III) und fassen: dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. „Die §§ 4 Abs 5, 5a, 5c und 5f der Satzung der Gesellschaft Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die werden aufgehoben.“ Ausnutzung des genehmigten Kapitals dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten der zu Ziffer 1 des Tagesordnungspunktes 12 der Hauptversammlung 14 TOP 12 TOP 13 Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen) Aufhebung Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, das und Neuschaffung eines genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung am 20. Januar 2007 in Kraft getreten ist, stellt die Übermittlung von Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft Informationen wie z. B. die Einladung zur Hauptversammlung vom 08. Februar 2001 hat den Vorstand der Gesellschaft an Datenfernübertragung zu Tagesordnungspunkt 3 ermächtigt, mit Zustimmung unter anderem unter den Vorbehalt der Zustimmung der des Aufsichtsrates bis 31. Dezember 2002 einmalig oder Hauptversammlung, selbst wenn ein Aktionär in diese Form mehrmals auf den Namen lautende, jährlich mit 5 % ver- der Informationsübermittlung ausdrücklich eingewilligt hat. zinsliche Optionsanleihen bis zu einem Gesamtnennbetrag die Aktionäre im Wege der von EUR 1.600.000,00 an Mitarbeiter (Arbeitnehmer der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, dies in die Gesellschaft sowie Arbeitnehmer und Geschäftsführer mit Satzung aufzunehmen und folgenden Beschluss zu fassen. ihr verbundener Unternehmen) nach Maßgabe der im vor- Aus dem bisherigen § 3 der Satzung wird § 3 Abs. 1 und es genannten Beschluss näher dargelegten Anforderungen wird folgender Abs. 2 neu eingefügt: auszugeben. „Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2002 Gesellschaft können auch mittels elektronischer Medien über- wurde u. a. die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von mittelt werden.“ Optionsanleihen insoweit abgeändert, als der Vorstand ermächtigt wurde, die benannten Optionsanleihen mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals bis 31. Dezember 2004 auszugeben. 15 Durch die Ausübung von Bezugsrechten und die Ausgabe zu 158.894 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien von Aktien hat sich das zur Absicherung der Optionsrechte gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital II) in § 4 Absatz 4a der Satzung der Gesellschaft geschaffene und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzule- genehmigte Kapital II mittlerweile auf einen Betrag von gen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. EUR 226.251,00 reduziert. Die Ausnutzung des genehmigten Kapitals dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten der zu Ziffer Derzeit sind noch Optionsanleihen in einem Gesamtnennbetrag 1 des Tagesordnungspunktes 3 der Hauptversammlung von EUR 156.894,00 ausgegeben, die noch ausgeübt werden vom 08. Februar 2001 beschlossenen Optionsanleihe, un- können. ter Berücksichtigung der Änderungen dieses Beschlusses Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden durch Beschluss zu fassen: 18. Juni 2002 zu Tagesordnungspunkt 13, Ziffer 1.“ 1.Das gemäß Beschluss zu Ziffer 2 des Tagesordnungspunktes 13 den Beschluss der Hauptversammlung vom 2.§ 4 Absatz 4a der Satzung der Gesellschaft wird aufgeho- der Hauptversammlung vom 18. Juni 2002 geschaffene ge- ben und wie folgt neu gefasst: nehmigte Kapital wird mit Wirkung der Eintragung dieses „Der Beschlusses zum Handelsregister aufgehoben. Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum Ablauf des 31. März 2008 das Es wird gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital mit fol- Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um gendem Wortlaut gebildet: bis zu insgesamt EUR 156.894,00 durch Ausgabe von bis „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des zu 158.894 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien Aufsichtsrates bis zum Ablauf des 31. März 2008 das gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital II) und Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. bis zu insgesamt EUR 156.894,00 durch Ausgabe von bis Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die 16 Ausnutzung des genehmigten Kapitals dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten der zu Ziffer 1 des Tagesordnungspunktes 3 08. Februar 2001 der Hauptversammlung beschlossenen Optionsanleihe, vom unter Berücksichtigung der Änderungen dieses Beschlusses durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2002 zu Tagesordnungspunkt 13, Ziffer 1.“ 17 Bericht des Vorstandes • d as Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis zu EUR 16.650.000 ausschließen, um die neuen Aktien Bericht des Vorstandes zu Punkt 8 der Tagesordnung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Unter- Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals mit der nehmensbeteiligungen gegen Sacheinlagen auszugeben. Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungs Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen änderung zum Bezugsrechtsauschluss keinen Gebrauch macht, kann Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bisherigen § 4 das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge aus- Absatz 4 der Satzung (genehmigtes Kapital I) mit Wirkung geschlossen werden. Der Vorstand legt mit Zustimmung des auf die Eintragung der nachfolgenden Satzungsänderung Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe fest. im Handelsregister in zwei Beschlüssen dahingehend zu än- Der Vorschlag liegt im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung. dern, dass der Vorstand ermächtigt wird, das Grundkapital Das Volumen der Ermächtigung entspricht etwa 46,5 % des der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum Grundkapitals und bewegt sich damit zusammen mit dem beste- 13. Juni 2012 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt henden genehmigten Kapital II sowie dem bestehenden genehmig- EUR 21.200.000 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lau- ten Kapital III unter der gesetzlich zulässigen 50%-Grenze. tende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die hier vorgeschlagene Neufassung stimmt inhaltlich mit der bisherigen Ermächtigung in § 4 Abs. 4 der Satzung überein, Dabei kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates erweitert lediglich die Ermächtigungsdauer im gesetzlich zu- • das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis zu lässigen Rahmen auf den 13. Juni 2012 und erhöht den Betrag EUR 4.550.000 ausschließen, um die neuen Aktien gegen des genehmigten Kapitals im gesetzlich zulässigen Rahmen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den auf EUR 21.200.000. Außerdem wird die Ermächtigung Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; zum Bezugsrechtsausschluss im Umfang an den erhöhten 18 Betrag des genehmigten Kapitals angepasst. Dies soll in zwei Aktionäre ist deshalb nicht gegeben. Der Vorstand wird Schritten geschehen, um den Aktionären die Möglichkeit zu sich bei einer Inanspruchnahme der Ermächtigung um geben, über die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss eine Markt schonende Platzierung der neuen Aktien be- bei Bar- und Sachkapitalerhöhungen getrennt und unabhän- mühen. Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote im Fall einer gig voneinander zu entscheiden. Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss aufrechterhalten möchten, haben auf Grund des liquiden Marktes 1. Die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien gegen für die Aktien der Gesellschaft stets die Möglichkeit, die er- Bareinlagen unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre forderliche Anzahl von Aktien über die Börse zu erwerben. gibt dem Vorstand die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß 2. Die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien gegen § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Die Ermächtigung Sacheinlagen unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung ist zum Zwecke des Erwerbs von Beteiligungen an ande- des Aufsichtsrates kurzfristig flexibel und kostengünstig ren Unternehmen notwendig, für die ein entsprechender auf auftretende Finanzierungserfordernisse reagieren zu Kapitalbedarf erforderlich wird. Das genehmigte Kapital können. Der Vorschlag liegt im Rahmen der gesetzlichen soll damit der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in ge- Regelung und die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen eigneten Einzelfällen Beteiligungen an Unternehmen oder der Aktionäre werden dabei angemessen gewahrt. Die Unternehmen bzw. Unternehmensteile gegen Überlassung Ermächtigung ist auf höchstens 10% des Grundkapitals von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Durch die der des Möglichkeit, im Einzelfall den Erwerb einer entsprechenden Verwässerungsschutzes der Aktionäre wird durch die Gesellschaft beschränkt. Dem Gedanken Beteiligung durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft Verpflichtung Rechnung getragen, die neuen Aktien so an den Veräußerer zu bezahlen, hat die Gesellschaft die börsenkursnah wie möglich zu platzieren; ein wirtschaft- Möglichkeit, eine Expansion und/oder Komplettierung ih- licher Nachteil für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen res Tätigkeitsgebietes ohne eine Belastung ihrer Liquidität 19 durchzuführen. Die Gesellschaft hat damit ein Instrument, 3. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben der eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme Hauptversammlung auch vorgeschlagen, bei der Schaffung flexibler Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die des genehmigten Kapitals gegebenenfalls Spitzenbeträge Ermächtigung erstreckt sich sowohl auf den Erwerb von von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Beteiligungen im Rahmen so genannter Share Deals, d.h. Hierfür sind technische Gründe maßgeblich; ohne eine durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sowie im entsprechende Ermächtigung kann es dem Vorstand im Rahmen so genannter Asset Deals, d.h. die Übernahme Einzelfall nicht möglich sein, ein glattes Bezugsverhältnis eines Unternehmens oder Unternehmensteils durch den herzustellen. Die frei werdenden Aktien sollen bestmög- Erwerb der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, lich verwertet werden. Rechte, Vertragspositionen oder ähnlichem. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments notwendig ist und der Bericht des Vorstandes zu Punkt 9 der Tagesordnung Wert der neuen Aktien in einem angemessenen Verhältnis Erweiterung zum Wert der zu erwerbenden Beteiligung steht, be- Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2003), vor er die Zustimmung des Aufsichtsrates zu einer die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals und Kapitalerhöhung einholt. Die Einräumung dieser Möglichkeit eine Satzungsänderung der Ermächtigung zur Ausgabe von durch die Schaffung eines genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre ist für diese Fälle Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Juni 2003 notwendig, da die Einberufung der Hauptversammlung hat den Vorstand der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 13 zum Beschluss über einen entsprechenden konkreten Fall ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig, zum einen teuer und zum Anderen oft aus Zeitgründen mehrmals oder – im Falle eines Freiwerdens von ausgegebenen nicht möglich ist. Optionsrechten wie z. B. durch Kündigung oder eine sonstige 20 Beendigung der Einräumung von Bezugsrechten ohne voll- Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2006 zu ständige Ausnutzung der zu Grunde liegenden Bezugsrechte Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. die Anzahl der vom Vorstand – wiederholt Bezugsrechte für den Bezug von bis zu 2.119.000 auszugebenden Bezugsrechte von 2.204.452 um 975.548 auf Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft 3.180.000 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung Gesellschaft um bis zu EUR 3.180.000 bedingt erhöht. verbundener Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft und In dem am 31. Dezember 2006 abgelaufenen Geschäftsjahr Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der wurden insgesamt 339.114 Bezugsrechte ausgeübt und im vorgenannten Beschluss näher dargelegter Anforderungen 339.114 neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem zu gewähren. Durch den gleichen Beschluss ist ein bedingtes rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 339.114 aus- Kapital in Höhe von EUR 2.119.000 geschaffen worden. gegeben. Durch Beschluss der Hauptversammlungen vom 4. Juni Die durch den folgenden Beschluss zu schaffende Möglichkeit 2004 zu Tagesordnungspunkt 9 und vom 14. Juni 2005 zu des Vorstandes, zusätzliche Bezugsrechte auszugeben, soll Tagesordnungspunkt 10 wurde u.a. die Anzahl der vom – abgesehen von einer zu Rundungszwecken erforderlichen Vorstand auszugebenden Bezugsrechte von 2.119.000 um geringen Anzahl – nicht zur Ausgabe zusätzlicher Bezugsrechte insgesamt 371.000 auf 2.490.000 Stück erhöht. Ferner wurde an Mitglieder des Vorstandes ausgenutzt werden können. das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.490.000 Insofern bedarf es auch einer Anpassung des Kreises der bedingt erhöht. Bezugsberechtigten, da sich im Falle der Beibehaltung der In dem am 31. Dezember 2005 abgelaufenen Geschäftsjahr bisherigen Prozentzahlen automatisch auch die Anzahl der an wurden Mitglieder des Vorstandes auszugebenden Bezugsrechte an- insgesamt 285.548 Bezugsrechte ausgeübt und 285.548 neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechne- teilig erhöhen würde. rischen Anteil am Grundkapital von EUR 285.548 ausgegeben. 21 Derzeit können im Rahmen des Aktienoptionsprogramms Der Vorschlag liegt im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung. 2003 insgesamt 971.172 Stück Bezugsrechte an Mitglieder Das Volumen der Ermächtigung entspricht zukünftig etwa des Vorstandes ausgegeben werden. Dies entspricht – wie 9,0 % des Grundkapitals und bewegt sich damit zusammen im bisherigen Beschluss vorgesehen – einem Anteil von mit dem noch verbliebenen weiteren Aktienoptionsprogramm 30,54% sämtlicher im Rahmen des Aktienoptionsprogramms AOP 2001 und dem dazu geschaffenen bedingten Kapital un- 2003 auszugebender Optionsrechte. Bezogen auf die im ter der gesetzlich zulässigen 10%-Grenze, zusammen mit folgenden Beschluss vorgesehene erhöhte Anzahl der ins- allen übrigen bedingten Kapitalen unter der gesetzlich zuläs- gesamt auszugebenden Bezugsrechte, beträgt der (aus sigen 50%-Grenze. Vereinfachungsgründen gerundete) prozentuale Anteil der Die zeitliche Erweiterung der Ermächtigung soll dem Vorstand Bezugsrechte, die an Mitglieder des Vorstands ausgegeben lediglich einen ausreichenden zeitlichen Rahmen ermöglichen, werden können, nur noch 23,69%, dies entspricht 971.290 um entsprechende noch nicht ausgegebene Optionsrechte Stück Bezugsrechte. Entsprechend erhöhen sich die Anteile auch über den 31. Dezember 2007 hinaus an Mitarbeiter aus- der an die Mitglieder der Geschäftsführung verbundener zugeben. Unternehmen, an Arbeitnehmer der Gesellschaft und an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen auszugebenden Die Ausgabe von Aktienoptionen ist mittlerweile auch Bezugsrechte. für deutsche Unternehmen ein üblicher Bestandteil der Vergütung Ferner sollen der Kreis der Bezugsberechtigten auch der ver- von Mitarbeitern und Organmitglieder, ins- besondere für die Mitarbeiter und Organmitglieder, um änderten Verteilung der Mitarbeiter innerhalb des Konzerns, deren Tätigkeit sich die ADVA AG Optical Networking im also zwischen der Gesellschaft und ihrer Konzerntochtergesell Wettbewerb mit anderen Firmen befindet. Die Erweiterung schaften, angepasst und die Regelungen zu Bezugspreis und der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und die Erfolgsziel der auszugebenden Bezugsrechte geändert und an Anpassung der Regelungen zu Bezugspreis, Erfolgsziel und die marktüblichen Gegebenheiten angepasst werden. 22 Ausübung der auszugebenden Bezugsrechte an die marktüb- qualifiziertes Personal bestehen zu können und damit im lichen Gegebenheiten ist deshalb nach Überzeugung von Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre eine kontinu- Vorstand und Aufsichtsrat dringend erforderlich, damit die ierliche Steigerung des Unternehmenswertes der Gesellschaft Gesellschaft auch künftig für qualifizierte Mitarbeiter und herbeiführen zu können. Organmitglieder attraktiv bleibt. Durch die Gewährung der Aktienoption wird außerdem für die Mitarbeiter ein besonderer Leistungsanreiz geschaffen, den Kurs der Aktie zu Bericht zu Punkt 10 der Tagesordnung steigern und zu einer Steigerung des Unternehmenswertes Erweiterung und Änderung der Ermächtigung zur Aus- beizutragen, da auf diese Weise auch der Wert der eigenen gabe einer Optionsanleihe (Optionsanleihe Mitarbeiter Optionen erhöht wird. 2005), die Schaffung eines weiteren genehmigten Kapi- Als Alternative für den Anreiz und zu der Gewinnung von tals und eine Satzungsänderung entsprechenden Mitarbeitern steht lediglich die Einräumung von Tantiemen, Boni oder ähnlichen Geldzahlungen zur Ver- Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2005 fügung. Gegenwärtig würde eine solche Regelung jedoch die hat den Vorstand der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt Liquiditätslage der Gesellschaft erheblich belasten und für 12 ermächtigt, einmalig oder mehrmals oder – im Falle andere die weitere Entwicklung der Gesellschaft fördernde eines Investitionen benötigte Geldmittel binden; solche alternativen wie z.B. durch Kündigung oder eine sonstige Beendigung Gestaltungen wären somit auch für die Aktionäre von Nachteil. der Vorstand und Aufsichtsrat sind deshalb davon überzeugt, dass ge Ausnutzung der zu Grunde liegenden Bezugsrechte der Gesellschaft durch die Erweiterung der Ermächtigung zur – wiederholt auf den Namen lautende, jährlich mit 5% ver- Ausgabe der Aktienoptionen ein Instrument in die Hand ge- zinsliche Optionsanleihen bis zu einem Gesamtnennbetrag von geben wird, um in dem herrschenden Wettbewerb um EUR 1.100.000 nach Maßgabe der im vorgenannten Beschluss 23 Freiwerdens Einräumung von von ausgegebenen Bezugsrechten Optionsrechten ohne vollständi- näher des dargelegten Bedingungen Änderungsbeschlusses der unter Berücksichtigung Hauptversammlung Die längere Laufzeit führt dazu, dass die Bezugsrechte vom nicht mehr unmittelbar nach Ablauf der Wartezeiten 13. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 9 auszugeben. ausgeübt werden müssen und sich somit die damit verbundenen Verwässerungseffekte auf einen längeren Zeitraum Bezüglich der vorgenannten Ermächtigung zur Ausgabe von verteilen. Optionsanleihen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, diese Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe der Optionsanleihen Die um EUR 200.000 auf insgesamt EUR 1.300.000 zu erweitern ist mittlerweile auch für deutsche Unternehmen ein üb- Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sowie bis zum 31. Dezember 2008 zu verlängern. Außerdem licher Bestandteil der Vergütung von Mitarbeitern und sollen die Regelungen zu Bezugspreis und Erfolgsziel der Organmitgliedern, insbesondere für die Mitarbeiter und auszugebenden Bezugsrechte geändert und an die marktüb- Organmitglieder, um deren Tätigkeit sich die ADVA AG Optical lichen Gegebenheiten angepasst werden. Networking im Wettbewerb mit anderen Firmen befindet. Die Erweiterung der Möglichkeit zur Ausgabe der Optionsanleihen Das Volumen der Ermächtigung entspricht zukünftig insge- und die Anpassung der Regelungen zu Bezugspreis und samt etwa 2,85% des Grundkapitals. Es bewegt sich damit Erfolgsziel in etwa im bisherigen Anteil vom Grundkapital und trägt der der auszugebenden Bezugsrechte sowie zur Ausübung an die marktüblichen Gegebenheiten ist deshalb gestiegenen Mitarbeiteranzahl Rechnung. nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat dringend Die bisherige Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe erforderlich, damit die Gesellschaft auch künftig für qualifi- der Optionsanleihen läuft zum Ende des Jahres aus. Die zierte Mitarbeiter und Organmitglieder attraktiv bleibt. Erweiterung soll dem Vorstand lediglich einen ausreichenden zeitlichen Rahmen ermöglichen, um entsprechende noch nicht ausgegebene Optionsanleihen auch über den 31. Dezember 2007 hinaus an Mitarbeiter auszugeben. 24 Durch die Gewährung der Optionsanleihen wird außerdem für Bericht zu Punkt 13 der Tagesordnung die Mitarbeiter ein besonderer Leistungsanreiz geschaffen, Aufhebung den Kurs der Aktie zu steigern und zu einer Steigerung des und Neuschaffung eines genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung Unternehmenswertes beizutragen, da auf diese Weise auch Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft der Wert der eigenen Optionen erhöht wird. vom 08. Februar 2001 hat den Vorstand der Gesellschaft Als Alternative für den Anreiz und zu der Gewinnung von ent- zu Tagesordnungspunkt 3 ermächtigt, mit Zustimmung sprechenden Mitarbeitern steht lediglich die Einräumung von des Aufsichtsrates bis 31. Dezember 2002 einmalig oder Tantiemen, Boni oder ähnlichen Geldzahlungen zur Verfügung. mehrmals auf den Namen lautende, jährlich mit 5 % ver- Eine solche Regelung würde jedoch die Liquiditätslage der zinsliche Optionsanleihen bis zu einem Gesamtnennbetrag Gesellschaft erheblich belasten und für andere, die weitere von EUR 1.600.000,00 an Mitarbeiter nach Maßgabe der im Entwicklung der Gesellschaft fördernde Investitionen benö- vorgenannten Beschluss näher dargelegten Anforderungen tigte Geldmittel binden; solche alternativen Gestaltungen auszugeben. wären somit auch für die Aktionäre von Nachteil. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2002 Vorstand und Aufsichtsrat sind deshalb davon überzeugt, wurde u. a. die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe dass der Gesellschaft durch die zeitlich erweiterte Möglichkeit von Optionsanleihen insoweit abgeändert, als der Vorstand zur Ausgabe der Optionsanleihe ein Instrument in die Hand ermächtigt gegeben wird, um in dem herrschenden Wettbewerb um wurde, die benannten Optionsanleihen mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals bis qualifiziertes Personal bestehen zu können und damit im 31. Dezember 2004 auszugeben. Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre eine kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes der Gesellschaft herbeiführen zu können. 25 Durch die Ausübung von Bezugsrechten und die Ausgabe Der Ausschluss des Bezugsrechts ist zwingend erforderlich, da von Aktien hat sich das zur Absicherung der Optionsrechte anderenfalls nicht gewährleistet wäre, dass Optionsberechtigte in § 4 Absatz 4a der Satzung der Gesellschaft geschaffene ihr Recht auf den Bezug von Aktien zukünftig auch tatsächlich genehmigte Kapital II mittlerweile auf einen Betrag von ausüben können. Kann jedoch die Gesellschaft entspre- EUR 226.251,00 reduziert. chende Optionsrechte nicht bedienen, so macht sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Derzeit sind noch Optionsanleihen in einem Gesamtnennbetrag von EUR 156.894,00 ausgegeben, die noch ausgeübt werden können. Um eine bestmögliche Absicherung der Optionsberechtigten zu erzielen, ist es erforderlich, unter Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals nach § 4 Abs. 4a der Satzung, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen, in dem die Ermächtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung bis zum 31. März 2008 erweitert wird und, ebenso wie beim bisher bestehenden genehmigten Kapital, das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird. 26 Teilnahme an der Hauptversammlung: Aktionäre, Von den insgesamt ausgegebenen 45.532.406 Stückaktien der Hauptversammlung und Hauptversammlung teilnehmen übermittelt, die die Eintrittskarten für die Hauptversammlung 45.532.406 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. an der und den Nachweis des Aktienbesitzes an die Anmeldestelle im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Teilnahme an frühzeitig zu benachrichtigen, damit diese die Anmeldung der Gesellschaft, die je ein Stimmrecht gewähren, sind Zur die möchten, werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst ausstellt. zur Abstimmung sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten die Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nach- insbesondere durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung weises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft anmelden. von Aktionären ausgeübt werden. Ein Formular gem § 30a Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 23. Mai 2007 Abs. 1 Nr. 5 WpHG für die Erteilung einer Vollmacht befindet zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären Textform zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis durch nach der beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung das depotführende Institut ist ausreichend. Die Anmeldung zugeschickt wird. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form und der Nachweis sind bis zum Ablauf des erforderlich und ausreichend. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 6. Juni 2007 von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Vollmachten sind bei der ADVA AG Optical Networking c/o Deutsche Bank AG, schriftlich an die Fa. ITTEB GmbH & Co. KG, Bettina John, General Meetings, 60272 Frankfurt am Main zur Ausstellung Vogelanger 25, D-86937 Scheuring bis spätestens 9. Juni einzureichen. 2006 (Posteingang) zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so 27 muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, Anträge von Aktionären wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und entsprechender Weisungen ist die Vollmacht insgesamt Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und ungültig. Weisungen müssen schriftlich erteilt werden. Die Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1, § 127 von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind AktG sind ausschließlich zu richten an: verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit ADVA AG Optical Networking Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Christina Friedrich Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, Fraunhoferstraße 9a benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die 82152 Martinsried/München Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular kann im Internet unter www.advaoptical.com auf der Investor Relations Die bis zum 29. Mai 2007, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse Seite der Gesellschaft unter „Aktionärsinformationen – Haupt mit Begründung eingegangenen Gegenanträge werden im versammlungen“ direkt aufgerufen und ausgedruckt werden. Internet unter www.advaoptical.com unverzüglich zugänglich Der Aktionär hat hierzu eine Eintrittskarte zu bestellen, und gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht zusammen mit dem Vollmachts-/ Weisungsformular ausgefüllt berücksichtigt. an Fa. ITTEB GmbH & Co. KG, Bettina John, Vogelanger 25, D-86937 Scheuring, zu senden. Meiningen, im April 2007 Der Vorstand 28 EINLADUNG TAGESORDNUNG TEILNAHME BERICHT DES VORSTANDS ANFAHRTSBESCHREIBUNG ZUM HOTEL SÄCHSISCHER HOF Aus Osten und und Westen A 44 (Frankfurt-Dresden): Aus Richtung Richtung Osten Westen A (Frankfurt-Dresden): Abfahrt Eisenach, Richtung Schmalkalden, MeiningenB B19, 19, Abfahrt Eisenach, Richtung Schmalkalden, Meiningen ab Ortseingangsschild auf B 19 bleiben Richtung Stadtmitte. ab Ortseingangsschild auf B 19 bleiben Richtung Stadtmitte. Aus Richtung Süden Unterfranken A 7: Abfahrt Schweinfurt Aus Richtung Süden Unterfranken A 7: Abfahrt Schweinfurt A 70, Abfahrt Ausfahrt B 19 Richtung Bad neustadt-MellA 70, Abfahrt B 19 Richtung Bad Neustadt-Mellrichstadtrichstadt-Meiningen. Ab Ortseingangsschild auf B 19 bleiben Meiningen. Ab Ortseingangsschild auf B 19 bleiben Richtung Richtung Stadtmitte. Stadtmitte. Aus Richtung Süden Oberfranken A 73 (Nürnberg): Abfahrt Aus Richtung Süden Oberfranken A 73 (Nürnberg): Abfahrt Bamberg-Breitengüssbach, weiter auf B 4 bis Coburg, dann Bamberg-Breitengüssbach, weiter auf B 4 bis Coburg, dann weiter Richtung Rodach Hildburghausen. Ortseingang hildweiter Richtung Rodach Hildburghausen. Ortseingang Hildburghausen linksRichtung RichtungMeiningen Meiningen auf B 89 über Themar. burghausen links auf B 89 über Themar. Geo-Koordinaten: Länge, dez. 10,41278 Breite, dez. 50,56806 24 29 15 ANFAHRT/HOTEL Parkplätze Simultanübersetzung / Simultaneous translation Da das Hotel Sächsischer Hof nur über eine geringe Anzahl von Für die Teilnehmer der Hauptversammlung der ADVA AG Optical Networking am 13. Juni 2007 besteht die Möglichkeit einer Simultanübersetzung in englischer Sprache. Parkplätzen verfügt, möchten wir Sie bitten, auf die Parkplätze in der Lindenallee über die Marienstrasse und in der Landsberger For those attending the annual shareholder meeting of ADVA AG Optical Networking on June 13, 2007, a simultaneous translation of the event will be available in English. Strasse über Bernhardstrasse, auszuweichen. Romantik Hotel Sächsischer Hof Georgstr. 1, D-98617 Meiningen Interessenten hierfür melden sich bitte bis zum 6. Juni 2007 bei: Tel. 03693/457-0 Fax 457-401 Please inform us by June 6, 2007 if you are interested in this ser- vice: [email protected] http://www.romantikhotels.com/meiningen ��� �������� �� ����� ������ ������ ���� ADVA AG Optical Networking Christina Friedrich Telefon: +49(0)89 / 890 665 901 Telefax: +49(0)89 / 890 665 229 01 E-Mail: [email protected] �������� � �� �� ��� ����� ���� ��� If you would like to receive an English version of the Annual Shareholder Meeting agenda, please send us your address and requested number of copies: ADVA AG Optical Networking ��� ��� ����������� �������� ������ �� ���������������� �� � ��� ��������� �� English Annual Shareholder Meeting Agenda ������� Fraunhoferstrasse 9a 82152 Martinsried / München Germany phone: +49(0)89 / 890 665 940 fax: +49(0)89 / 890 665 699 email: [email protected] 30 31 32 33 34