Preisliste Nr. 23

Transcrição

Preisliste Nr. 23
Preisliste Nr. 23
hallo
HANNOVER
wochenende
Gültig ab 01.01.2016
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG
August-Madsack-Str. 1
30559 Hannover
Telefon: (05 11) 5 18 20 92, Telefax: (05 11) 5 18 20 59
Internet: www.wochenblaetter.de
E-Mail: [email protected]
1
Verbreitungsgebiet
Wochenblätter gesamt
hallo
HANNOVER
Schwarmstedt
–/* 323
und Partnertitel
wochenende
und Partnertitel
Wedemark
*3321/322
707.855 verteilte
Exemplare gesamt
Neustadt
*3162/132
Wunstorf
*3164/134
Burgwedel
*3866/886
Langenhagen
*3345/346
Isernhagen
Garbsen
*3625/1125
Nord
1124
Seelze
Barsinghausen
*3626/1126
Gehrden
*3628/1128
Ronnenberg
Burgdorf
*3864/884
Uetze
Ost
*3624/
Schaumburg Nord
*3166/166
707.435 verteilte
Exemplare gesamt
West
*3623/
1123
*3621/1121
Hannover
100
Süd
*3622/1122
Hemmingen
Lehrte
*3865/885
Sehnde
Laatzen
*3627/1127
Wennigsen
Bad Münder
Schaumburg Süd
*3167/167
Pattensen
Springe
*3629/1129
Hess. Oldendorf
Coppenbrügge
Hameln/Bad Pyrmont
*3161 / 161
Aerzen
Salzhemmendorf
Emmerthal
Bad Pyrmont
Lügde
*Ausgaben-Nr.
2
hallo
HANNOVER
wochenende
AuflageErscheinung*Ausgaben-Nr.*Ausgaben-Nr.Erscheinung Auflage
346.270 ET Mittwoch
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG
ET Sonnabend 345.690
218.770
70.630 47.880
55.680
44.580
48.750
23.800
36.050
18.900
3600
Stadtausgabe Hannover
100
218.770
3621
Teilausgabe Ost
112170.630
3622
Teilausgabe Süd
112247.880
3623
Teilausgabe West
112355.680
3624
Teilausgabe Nord
1124
44.580
3625Garbsen/Seelze112548.170
3626Barsinghausen/Wennigsen112623.800
3627Laatzen112736.050
3628Gehrden/Ronnenberg112818.900
35.450
75.000
3629Springe112925.000
3161
Hameln/Bad Pyrmont
161
80.000
43.820 ET Mittwoch
3301
Extra-Verlagsgesellschaft mbH
302ET Sonnabend49.430
29.170
14.650
–
3345
3321
–
Langenhagener Echo
Wedemark Echo
Schwarmstedter Echo
34629.170
322
14.650
3235.610
77.500 ET Mittwoch
3861
Marktspiegel-Verlag GmbH
881ET Sonnabend77.500
24.500
31.300 21.700 3864
3865
3866
Burgdorfer Nachrichten
Lehrter Nachrichten
Burgwedeler Nachrichten
88424.500
88531.300
88621.700
23.305 ET Mittwoch
3162
106.510 ET Mittwoch
Neustädter Zeitung Verlagsges. mbH
132ET Sonnabend 23.305
Oppermann Druck- und Verlags GmbH
ET Sonnabend 106.510
31.810
42.290
32.410
Wunstorfer Stadtanzeiger mit Meerregion
Schaumburger Wochenblatt Nord
Schaumburger Wochenblatt Süd
ET Donnerstag
ET Mittwoch
ET Mittwoch
3164
3166
3167
13431.810
16642.290
16732.410
3
Stadt
Hannover
Stadtteilausgabe Nord
Auflage: 44.580
PLZ: 30159 Teil, 30165, 30167, 30179, 30419
Stöcken
Marienwerder
Stadtteilausgabe Ost
Auflage: 70.630
PLZ: 30161, 30163, 30175, 30177, 30625,
30627, 30629, 30655, 30657, 30659
Isernhagen
30657
Nordhafen
Brink-Hafen
Vinnhorst
30419
Sahlkamp
30179
Ledeburg
Hainholz
30165 30163
Leinhausen
Limmer 30451
30161
30159
Mitte
30449
30453
Linden
30169
30455
Badenstedt
30625
Kleefeld
Bult
30171
Ricklingen
30459
Oberricklingen
30457
Wettbergen
Stadtteilausgabe West
Auflage: 55.680
PLZ: 30169 Teil, 30449, 30451, 30453, 30455,
30457, 30459
30173
Misburg-Süd
Heideviertel
Zoo
30175
Anderten
30559
Kirchrode
Südstadt
Bornum
Mühlenberg
30629
30627
Oststadt
30167
Davenstedt
30655
30177
Herrenhausen
Lahe
Misburg-Nord
Groß-Buchholz
List
Vahrenwald
Ahlem
30659
Bothfeld
Vahrenheide
Waldheim
Waldhausen
Seelhorst
30519
Döhren
Wülfel
Mittelfeld
Bemerode
30539 Wülferode
Messe
Stadtteilausgabe Süd
Auflage: 47.880
PLZ: 30159 Teil, 30169 Teil, 30171, 30173,
30519, 30539, 30559
4
hallo
HANNOVER
wochenende
Ausgaben-Nr. 3600
Auflage 218.770
Stadtausgabe
Auflage 218.770
Ausgaben-Nr. 100
Direktpreis in € Grundpreis in €
Lokale Geschäftsanzeigen
Direktpreis in € Grundpreis in €
13.622,40
16.021,80
1/1 Seite 4c
14.370,60
4,59
5,43
schwarz/weiß (je mm)
4,85
5,28
6,21
4 c (je mm)
5,57
Titelseite + 50% Aufschlag
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien
3,69
4,36
schwarz/weiß (je mm)
4,71
4,25
5,00
4 c (je mm)
5,44
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
–
–
TK(H = 58 mm, B = 58 mm)
755,-
700,-820,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
700,-
Fließsatzanzeigen
11,07
13,08
1 Zeile normal oder h‘fett
14,55
14,76
17,44
1 Zeile Cicero
19,40
3624
44.580
Stadtteilausgabe Nord
44.580
4.463,40
5.263,20
1/1 Seite 4c
1,50
1,76
schwarz/weiß (je mm)
1,73
2,04
4 c (je mm)
3621
70.630
Stadtteilausgabe Ost
70.630
4.927,80
5.805,00
1/1 Seite 4c
1,68
1,97
schwarz/weiß (je mm)
1,91
2,25
4 c (je mm)
3622
47.880
Stadtteilausgabe Süd
47.880
4.669,80
5.521,20
1/1 Seite 4c
1,59
1,84
schwarz/weiß (je mm)
1,81
2,14
4 c (je mm)
362355.680
Stadtteilausgabe West
55.680
4.515,00
5.289,00
1/1 Seite 4c
1,52
1,77
schwarz/weiß (je mm)
1,75
2,05
4 c (je mm)
Titelseiten in den Stadtteilausgaben
mm-Preis + 50% Aufschlag
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
175,-205,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
Rubrizierung und Fließsatzanzeigen nur in der kompletten Stadtausgabe möglich · Titelseitenbelegung nach Absprache
4.618,20
1,56
1,79
4.979,40
1,69
1,93
4.824,60
1,66
1,87
4.747,20
1,61
1,84
16.924,80
5,68
6,56
5,56
6,38
890,820,17,04
22,72
1124
5.392,20
1,82
2,09
1121
5.830,80
1,98
2,26
1122
5.727,60
1,90
2,22
1123
5.598,60
1,87
2,17
nicht möglich
5
Garbsen & Seelze
Ausgaben-Nr.: 3625
30823, 30826, 30827, 30926
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 48.750
Auflage 48.170
in Euro
in Euro
Geschäftsanzeigen
3.173,40
3.792,60
1/1 Seite 4c
1,081,26
schwarz/weiß (je mm)
1,23
1,47
4 c (je mm)
Titelseite + 50% Aufschlag
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
–
–
TK (H = 58 mm, B = 58 mm) 200,-225,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
Fließsatzanzeigen
3,24
3,78
1 Zeile normal oder halbfett
4,325,04
Cicero
Ausgaben-Nr.: 3626
llo
haMITTWOCH
BARSINGHAUSEN & WENNIGSEN
Direktpreis
Grundpreis
in Euro
in Euro
3.121,80
3.715,20
Barsinghausen & Wennigsen
30890 / 30974
Auflage 23.800
1,061,24
1,21
1,44
Auflage 23.800
Geschäftsanzeigen
1/1 Seite 4c
Ausgaben-Nr.: 1125
hallo
GARBSEN
SEELZE
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
in Euro
in Euro
3.431,40
4.153,80
1,181,39
1,331,61
215,-
200,-
255,225,-
3,54
4,17
4,72 5,56
Ausgaben-Nr.: 1126
hallo
BARSINGHAUSEN
WENNIGSEN
Direktpreis
wochenende
Grundpreis
in Euro
in Euro
3.250,80
3.870,00
schwarz/weiß (je mm)
1,111,31
4 c (je mm)
1,261,50
Titelseite + 50% Aufschlag
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
180,-
210,-
TK (H = 58 mm, B = 58 mm)
180,-
210,-
175,-
205,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
175,-
205,-
3,33
3,93
3,18
3,72
4,244,96
Fließsatzanzeigen
1 Zeile normal oder halbfett
Cicero
4,44 5,24
6
Ausgaben-Nr.: 3627
Laatzen/Hemmingen/Pattensen
30880, 30966, 30982
Ausgaben-Nr.: 1127
hallo hallo
LAATZEN
wochenende
HEMMINGEN
PATTENSEN
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 36.050
Auflage 36.050
Direktpreis
Grundpreis
in Euro
in Euro
Geschäftsanzeigen
in Euro
in Euro
3.173,40
3.792,60
1/1 Seite 4c
3.354,00
4.024,80
1,081,26
schwarz/weiß (je mm)
1,141,33
1,23
1,47
4 c (je mm)
1,301,56
Titelseite + 50% Aufschlag
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
–
–
TK (H = 58 mm, B = 58 mm)
215,- 255,200,-
225,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
200,- 225,
Fließsatzanzeigen
am Sonnabend nur in
3,24
3,78
1 Zeile normal oder halbfett
5,28
6,21
Kombination mit Ausgabe
4,32
5,04
Cicero7,04
8,28
Gehrden möglich (1130)
Ausgaben-Nr.: 3628
Gehrden/Ronnenberg
30989, 30952
Ausgaben-Nr.: 1128
hallo
RONNENBERG
GEHRDEN
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage: 18.900
Auflage: 18.900
Direktpreis Grundpreis
in Euro
in Euro
Geschäftsanzeigen
in Euro
in Euro
2.502,60
2.915,40
1/1 Seite 4c
2.683,20
3.121,80
0,811,00
schwarz/weiß (je mm)
0,901,06
0,97
1,13
4 c (je mm)
1,041,21
Titelseite + 50% Aufschlag
Titelkopfanzeigen (Festgrößen)
–
–
TK (H = 58 mm, B = 58 mm)
170,-
200,160,-
185,-
TI (H = 60 mm, B = 45 mm)
160,-
185,Fließsatzanzeigen
am Sonnabend nur in
2,43
3,00
1 Zeile normal oder halbfett
5,28
6,21
Kombination mit Ausgabe
3,24
4,00
Cicero7,04
8,28
Laatzen möglich (1130)
7
Ausgaben-Nr.: 3629
Springe/Bad Münder
31832, 31848
Ausgaben-Nr.: 1129
hallo
SPRINGE
BAD MüNDER
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage: 35.450
Auflage: 25.000
in Euro
in Euro
Geschäftsanzeigen
4.953,60
5.443,80
1/1 Seite 4c
1,491,63
schwarz/weiß (je mm)
1,92
2,11
4 c (je mm)
Titelseitenpreise auf Anfrage
Fließsatzanzeigen
4,47
4,89
1 Zeile normal oder halbfett
5,966,52
Cicero
Ausgaben-Nr.: 3161
Hameln/Bad Pyrmont
31840, 31856, 31812, 31863, 31785,
31787, 31789, 31860, 32678, 37619, 31020
Direktpreis
Grundpreis
Auflage: 75.000
Auflage: 80.000
in Euro
in Euro
Geschäftsanzeigen
4.205,40
5.263,20
1/1 Seite 4c
1,301,63
schwarz/weiß (je mm)
1,63
2,04
4 c (je mm)
Titelseitenpreise auf Anfrage
Direktpreis
Grundpreis
in Euro
in Euro
3.792,60
4.437,60
1,161,33
1,471,72
3,48
3,99
4,64 5,32
Ausgaben-Nr.: 0161
HAMELN
lo
l
a
h SONNTAG
Direktpreis
in Euro
4.747,20
1,42
1,84
Grundpreis
in Euro
5.959,80
1,75
2,31
8
Ausgaben-Nr.: 3601
Kompakt 1
Stadtausgabe Hannover, Garbsen/Seelze, Laatzen/Hemmingen/Pattensen,
Gehrden/Ronnenberg, Barsinghausen/Wennigsen
Ausgaben-Nr.: 1101
hallo
HANNOVER
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 346.270
Auflage 345.690
Direktpreis
Grundpreis
in Euro
in Euro
Geschäftsanzeigen
in Euro
in Euro
20.743,20
24.406,80
1/1 Seite 4c
21.336,60
25.155,00
6,98
8,23
schwarz/weiß (je mm)
7,198,49
8,04
9,46
4 c (je mm)
8,279,75
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien
5,08
5,99
schwarz/weiß (je mm)
6,848,05
5,85
6,86
4 c (je mm)
7,879,26
Fließsatzanzeigen
14,94
17,64
1 Zeile normal oder halbfett
17,25
20,19
19,9223,52
Cicero
23,00 26,92
Ausgaben-Nr.: 3605
Kompakt 2
Kompakt 1 + Springe
Ausgaben-Nr.: 1102
hallo
HANNOVER
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 381.720
Auflage 370.690
Direktpreis
Grundpreis
in Euro
in Euro
Geschäftsanzeigen
in Euro
in Euro
25.335,60
29.489,40
1/1 Seite 4c
24.045,60
28.380,00
8,34
9,73
schwarz/weiß (je mm)
8,129,57
9,82
11,43
4 c (je mm)
9,3211,00
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien
7,51
8,55
schwarz/weiß (je mm)
7,759,14
8,83
10,10
4 c (je mm)
8,9010,48
Fließsatzanzeigen
17,97
21,15
1 Zeile normal oder halbfett
17,97
21,15
23,9628,20
Cicero
23,96 28,20
9
Ausgaben-Nr.: 3612
Region Hannover
Kompakt 2 + Wunstorf, Neustadt, Schwarmstedt/Wedemark,
Langenhagen, Burgwedel/Burgdorf/Lehrte
Ausgaben-Nr.: 1112
hallo
HANNOVER
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 632.855
Auflage 627.435
Direktpreis
Grundpreis
in Euro
in Euro
Geschäftsanzeigen
in Euro
in Euro
42.802,20
50.284,20
1/1 Seite 4c
42.957,00
50.516,40
14,3116,81
schwarz/weiß (je mm)
14,4717,04
16,59
19,49
4 c (je mm)
16,6519,58
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien
12,6815,07
schwarz/weiß (je mm)
13,8616,30
14,70
18,19
4 c (je mm)
15,9418,77
Ausgaben-Nr.: 3615
Wochenblätter gesamt
Region Hannover + Schaumburg + Hameln-Pyrmont
Ausgaben-Nr.: 300
hallo
HANNOVER
wochenende
Direktpreis
Grundpreis
Auflage 707.855
Auflage 707.435
Direktpreis
Grundpreis
in Euro
in Euro
Geschäftsanzeigen
in Euro
in Euro
49.381,20
57.895,20
1/1 Seite 4c
49.045,80
57.766,20
16,3719,19
schwarz/weiß (je mm)
16,4019,30
19,14
22,44
4 c (je mm)
19,0122,39
Rubrikenpreise: Touristik, Veranstaltungen, KfZ-Markt, Immobilien
14,7617,45
schwarz/weiß (je mm)
16,0318,54
17,28
21,04
4 c (je mm)
18,6221,36
10
Individuelle Kombinationen
am Mittwoch
Einzelpreise je mm in Euro
Kombinationspreise je mm in Euro
Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
3600Stadtausgabe*
4,59 5,065,28
5,435,966,21
- --
--* Rubrikenpreise
3,69 4,044,25
4,364,795,00
- --
--3621 Teilausgabe Ost 1,68 1,831,91
3622 Teilausgabe Süd 1,59 1,741,81
3623 Teilausgabe West 1,52 1,681,75
3624 Teilausgabe Nord 1,50 1,671,73
3625 Rundblick Garbsen1,08 1,191,23
3626 Barsinghausen/ W. 1,06 1,161,21
3627 Laatzener Woche 1,08 1,191,23
3628 Anzeiger Gehrden 0,81 0,930,97
1,972,162,256621
1,842,042,146622
1,771,952,05
6623
1,761,912,04
6624
1,261,391,476625
1,241,381,446626
1,261,391,47
6627
1,001,081,136628
3629Springe
1,49 1,781,92
3301 Extra-Verlag ges. 1,56 1,711,79
3321Wedemark**
0,92 1,011,05
3345Langenhagen** 0,97 1,071,11
3861 Marktspiegel ges. 2,57 2,812,93
3862Burgdorf/Lehrte***1,73 1,901,99
3864Burgdorf***
1,08 1,181,23
3865Lehrte***
1,15 1,261,31
3866Burgwedel***
1,12 1,221,28
3162Neustadt
1,05 1,151,20
3164Wunstorf
- -1,61
3165 Schaumburg ges.
- -2,10
3166 Schaumburg Nord - -1,75
3167 Schaumburg Süd
- -1,75
3161Hameln
1,30 1,531,63
1,631,942,116629 1,28 1,551,69
1,421,701,85
1,842,042,12
1,081,171,22
1,141,241,32
3,013,283,44
2,042,232,33
1,261,381,44
1,341,481,53
1,311,441,51
1,231,371,436162 0,95 1,041,09
1,111,221,29
- -1,856164 - -1,37
- -1,58
- -2,426165 - -1,84
- -2,17
- -2,026166 - -1,75
- -2,02
- -2,026167 - -1,75
- -2,02
1,631,902,046161 1,17 1,381,47
1,471,711,84
1,42 1,571,65
1,33 1,481,56
1,29 1,441,49
1,28 1,421,48
0,93 1,031,06
0,91 0,991,03
0,93 1,031,06
0,70 0,770,80
1,681,831,91
1,591,741,81
1,521,681,75
1,501,671,73
1,081,191,23
1,061,161,21
1,081,191,23
0,810,930,97
**Rubrikenanzeigen nur in 3301 möglich ***Rubrikenanzeigen nur in 3861 möglich (bei Farbanzeigen Mindestgröße 200 mm)
11
Individuelle Kombinationen
hallo
HANNOVER
am Wochenende
wochenende
Einzelpreise je mm in EuroKombinationspreise je mm in Euro
Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis Ausgaben-Nr.: DirektpreisGrundpreis
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
s/w 1 ZF 4c
100Stadtausgabe* 4,85 5,335,57
5,686,256,56
- --
--* Rubrikenpreise
4,71 5,185,44
5,566,106,38
- --
--1121 Teilausgabe Ost 1,69 1,841,93
1122 Teilausgabe Süd 1,66 1,801,87
1123 Teilausgabe West 1,61 1,761,84
1124 Teilausgabe Nord 1,56 1,721,79
1125 hallo Garbsen
1,18 1,291,33
1126 hallo Barsingh.
1,11 1,211,26
1127 hallo Laatzen
1,14 1,241,30
1128 hallo Gehrden
0,90 1,001,04
1130 Kombi Laa./Gehrd.1,76 1,942,04
1129 hallo Springe
1,16 1,331,47
302 Extra-Verlag ges. 1,68 1,851,96
322Wedemark**
0,99 1,091,14
346Langenhagen** 1,03 1,131,18
881 Marktspiegel ges. 2,71 2,973,10
882Burgdorf/Lehrte***
1,85 2,032,11
884Burgdorf***
1,20 1,321,37
885Lehrte***
1,26 1,371,43
886Burgwedel*** 1,20 1,321,39
132Neustadt
1,05 1,151,20
134Wunstorf
- -1,71
165 Schaumburg ges.
- -2,27
166 Schaumburg Nord - -1,89
167 Schaumburg Süd
- -1,89
161hallo Hameln/Bad P.1,42 1,631,84
1,982,172,262121
1,902,132,22
2122
1,872,072,17
2123
1,822,022,092124
1,391,531,612125
1,311,441,502126
1,331,481,562127
1,061,161,21
2128
2,072,302,39
1,43 1,581,66
1,691,841,94
1,42 1,561,64
1,691,831,90
1,36 1,531,61
1,641,801,87
1,34 1,481,54
1,601,751,82
1,04 1,141,19
1,211,311,36
0,96 1,041,08
1,111,211,26
1,01 1,091,14
1,161,281,33
0,75 0,870,90
0,921,021,06
n
ur für Rubrikenanzeigen am Sonnabend
1,331,501,722129 1,00 1,141,26
1,141,301,46
2,002,182,27
1,161,261,36
1,211,321,42
3,183,493,64
2,162,372,47
1,411,541,60
1,461,591,67
1,431,561,64
1,231,371,432162 0,95 1,041,09
1,111,221,29
- -1,962164 - -1,46
- -1,67
- -2,602165 - -1,93
- -2,28
- -2,172166 - -1,61
- -1,85
- -2,172167 - -1,61
- -1,85
1,752,042,312161 1,28 1,471,66
1,581,842,08
**Rubrikenanzeigen nur in 302 möglich ***Rubrikenanzeigen nur in 881 möglich (bei Farbanzeigen Mindestgröße 200 mm)
12
Technische Angaben und Auftragsbedingungen:
Beilagenauflage:
Mindestauflage:
Format:
Papiergewicht:
Beilagen und Prospektwerbung
Die Beilagenauflagen sind teilweise aufgerundet um
Auflagenschwankungen auszugleichen; bedingt durch
maschinelles Einlegen ist es notwendig, 1% mehr
Exemplare als Auflage anzuliefern (max. 400 Ex. je Titel)
5.000 Exemplare innerhalb eines Titels
Mindestformat: 105 x 148 mm (DIN A6)
Höchstformat: 235 x 315 mm
1-Blatt-Beilagen mind. 140 g/m2 bzw. 170 g/m2 ,
Mehrfachabzüge möglich
Muster:
7 Tage vor Erscheinungstermin
Teilbelegung:
Die Belegung in genau begrenzte Teilgebiete erfolgt bestmöglich;
geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu
Schadensersatzansprüchen
Beilagenhinweise: Erfolgen kostenlos in der belegten Ausgabe,
Nichterscheinen berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen
Anlieferung:
frühstens 10 Tage, spätestens 4 Tage vor Erscheinungstermin,
Anlieferung an die angegebenen Druckorte frei Haus
Anlieferzeit: Mo. - Do. 8 - 14.30 Uhr, Fr. 8 - 12 Uhr
Anlieferadressen Wochenmitte-Titel Anlieferadressen Wochenend-Titel
Sonntags-Medien Verlag
Göttinger Tageblatt
hallo Wochenblatt Ost
hallo wochenende Ost
Göttinger Tageblatt
Beilagenlager HaWo
hallo Wochenblatt Süd
hallo wochenende Süd
Beilagenlager HaWe
Dransfelder Str. 1
hallo Wochenblatt West
hallo wochenende West
Dransfelder Str. 1
37079 Göttingen
hallo Wochenblatt Nord
37079 Göttingen
hallo Rundblick Garbsen/Seelze
Mo. - Do. 8 - 14.30 Uhr
Mo. - Do. 8 - 14.30 Uhr
hallo Laatzener Woche
Fr. 8 - 12 Uhr
Fr. 8 - 12 Uhr
hallo Anzeiger Gehrden/Ronnenberg
Oppermann Druck
hallo wochenende Nord
Gutenbergstr. 1
hallo wochenende Garbsen/Seelze
31552 Rodenberg
hallo wochenende Laatzen
hallo wochenende Gehrden/Ronnenberg
hallo Mittwoch Barsinghausen/Wennigsen hallo wochenende Barsinghausen/Wennigsen
Neue Deister Zeitung
Druckzentrum Hottenbergsfeld Aktuelle Woche Springe/Bad Münder
hallo wochenende Springe/Bad Münder
Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 15
hallo Mittwoch Hameln/Pyrmont
hallo zum Sonntag Hameln/Pyrmont
31789 Hameln-Rohrsen
Cellesche Zeitung Extra Verlag
Bremer Weg 186
Langenhagener Echo
29223 Celle
Wedemark Echo
OT Klein Hehlen
Schwarmstedter Echo
Göttinger Tageblatt
Marktspiegel Verlag
Beilagenlager MSP
Burgdorfer Nachrichten
Dransfelder Str. 1 Lehrter Nachrichten
37079 Göttingen
Burgwedeler Nachrichten
Oppermann Druck
Oppermann Verlag
Gutenbergstr.1
Neustädter Zeitung
31552 Rodenberg
Wunstorfer Stadtanzeiger/Schaumburger Wochenblatt
Oppermann Druck
Gutenbergstr.1
31552 Rodenberg
Druckzentrum Hottenbergsfeld
Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 15
31789 Hameln-Rohrsen
Cellesche Zeitung
Bremer Weg 186
29223 Celle
OT Klein Hehlen
Göttinger Tageblatt
Beilagenlager MSP
Dransfelder Str. 1
37079 Göttingen
Oppermann Druck
Gutenbergstr.1
31552 Rodenberg
13
Beilagenpreise und -Auflagen
hallo
HANNOVER
wochenende
Direktpreis GrundpreisBeilagenpreise (nur gültig für die mit * gekennzeichneten Titel)
Direktpreis Grundpreis
je 1000 Ex. in €
je 1000 Ex. in €
64,50
76,00
bis 20 g
bis 20 g
68,00
80,00
71,00
83,50
bis 30 g
bis 30 g
75,00
88,00
7,00
8,00
je weitere 10 g
je weitere 10 g7,50
8,50
Beilagenauflage
Titel
Hannover
70.630
*Teilausgabe
47.880
*Teilausgabe
55.680
*Teilausgabe
44.580
*Teilausgabe
48.750
36.050
18.900
23.800
*hallo
*hallo
*hallo
*hallo
PLZ
Ost
Süd
West
Nord
Garbsen/Seelze
Laatzen
Gehrd./Ronnenb.
Barsingh./Wen.
25.200
Springe/Bad Münder
29.170
Langenhagener Echo
14.650
Wedem./Schwarmstedt
24.500
Burgdorfer Nachr.
31.300
Lehrter Nachrichten
21.700
Burgwedeler Nachr.
23.305
Neustädter Zeitung
28.940
Wunstorfer Stadtanz.
42.290
Schaumb. Wbl. Nord
32.410
Schaumb. Wbl. Süd
75.000
Hameln/Pyrmont
Beilagenauflage
30161, 30163, 30175, 30177, 30625, 30627,
30629, 30655, 30657, 30659
30159 Teil, 30169 Teil, 30171, 30173, 30519, 30539, 30559
30169 Teil, 30449, 30451, 30453, 30455, 30457, 30459
30159 Teil, 30165, 30167, 30179, 30419
47.880
55.680
44.580
30823,
30880,
30952,
30890,
30826, 30827, 30926
30966, 30982
30989
30974
48.170
36.050
18.900
23.800
31832,
30669,
30900,
31303,
31275,
30916,
31535
31515,
31542,
31688,
31675,
31020,
31860,
31848
30851, 30853, 30855
29690
31311
31319
30938
25.200
29.170
14.650/5.610
24.500
31.300
21.700
23.305
31.810
42.290
31547,
31552,
31693,
31683,
31785,
31863,
31558
31553, 31555, 31556, 31559, 31655,
31698-702, 31712-19, 31867
31691, 31707-11, 31737, 31749, 32457
31787, 31789, 31812, 31840, 31855,
32676
70.630
32.410
80.000
Die Beilagenauflagen können von den verteilten Auflagen abweichen.
Sonntags-Medien GmbH & Co. KG · August-Madsack-Str. 1 · 30559 Hannover · Tel. 05 11/ 5 18 20 25
14
Technische Richtlinien für Beilagen
Angaben zum Produkt
1. Format
– Mindestformat ist DIN A 6 (105 x 148 mm).
– Maximalformat ist 235 x 315 mm.
2. Einzelblätter (Mehrfachabzüge möglich)
– Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Flächengewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten.
– Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens
140 g/m2 aufweisen.
– Größere Formate mit einem Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich
DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen.
3. Mehrseitige Beilagen
– Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben.
Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich
oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. Bundstärke bis max. 10 mm.
4. Gewichte
– Das Gewicht einer Beilage soll 60 g/Exemplar nicht überschreiten.
– Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim jeweiligen Zeitungsverlag erforderlich.
Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
10. Lagen
– Die kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 80 - 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
– Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht erforderlich sein.
– Einzelne Lagen dürfen weder verschnürt noch verpackt angeliefert werden.
– Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird nach Rücksprache vorgenommen und in Rechnung gestellt.
11. Palettierung
– Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrwegpaletten gestapelt sein.
– Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen
Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
– Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der
Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken.
– Das Durchbiegen der Lagen kann ggf. durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen vermieden werden.
Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit.
– Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt, ist darauf zu achten, dass die Kanten der Beilagen
nicht beschädigt oder umgebogen werden.
– Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts- und
Richtlinien zur Verarbeitung
Mengenangabe gekennzeichnet sein.
5. Falzarten
– Stahlumreifung vermeiden (Unfallgefahr).
– Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein.
Hinweise zum Materialeinsatz
Leporello (Z)- und Altarfalz (П) sind maschinell nicht zu verarbeiten.
12. Packmitteleinsatz
– Mehrseitige Beilagen müssen den Falz an den langen Seiten haben.
– Die Verpackung ist auf das notwendige zweckdienliche Minimum zu beschränken.
6. Beschnitt
13. Einsatz von recyclingfähigem Verpackungsmaterial
– Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.
– Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.
– Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
– Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein (recyclingfähig).
7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten)
– Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.
– Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum
– Als Verpackung darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.
Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden.
Richtlinien zur Abwicklung
– Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
14. Begleitpapiere
– Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne
Aus dem Lieferschein hat hervorzugehen:
vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich.
– zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben
8. Draht-Rückenheftung
– Einsteck- und Erscheinungstermin
– Die Draht-Rückenheftung sollte vermieden werden. Bei Draht-Rückenheftung darf die Drahtstärke
– Auftraggeber der Beilage
keinesfalls stärker als das Produkt sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein.
– Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv oder Version
– Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
– Auslieferungstermin des Beilagenherstellers
Für Beilagen mit Einlegern
– Absender und Empfänger
Empfehlungen für Verpackung und Transport
gelten besondere technische
– Anzahl der Paletten
9. Anlieferungszustand
Voraussetzungen.
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
– Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie sofortige Verarbeitung
Bitte vorher Rücksprache
– Stückzahl der Beilagen je Palette
gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.
mit dem Verlag halten.
– Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht
Ferner sind erforderlich:
gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
– Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte
– Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) – Raum für Vermerke
15
Digitale Produkte
Webseitengestaltung
Suchmaschinenoptimierung
Social Media Marketing
Digitale Prospekte
Suchmaschinenmarketing
In-App-Werbung
16
Technische Angaben
Satzspiegel
Spaltenbreite/-zahl: Berliner Format
430 mm hoch
277,5 mm breit
Anzeigenteil
Textteil
1
45,0 mm
45,0 mm
2
91,5 mm
91,5 mm
3
138,0 mm
138,0 mm
4
184,5 mm
184,5 mm
5
231,0 mm
231,0 mm
6
277,5 mm
277,5 mm
430 mm hoch
590,0 mm breit
Spalten
Panorama
Mindesthöhe für Anzeigen: 5 mm
Digitale Druckunterlagen
Bitte beachten Sie unbedingt diese technischen Informationen. Nur damit stellen Sie sicher, das Ihre Anzeige
unverändert erscheint. Bei Anlieferung von Druckunterlagen, die von den Vorgaben abweichen, kann generell keine
Gewähr für den Druckausfall übernommen werden. Vorab schicken Sie bitte unserer Anzeigenabteilung einen
Anzeigenauftrag, einen Kontrollausdruck der Anzeige (unbedingt erforderlich) und den Hinweis, auf welchem Wege
die Daten digital zur Verfügung gestellt werden.
1. E-Mail ( max. 5 MB ): [email protected]
2. auf Datenträger:
CD/ DVD
3. per FTP:
Die Zugangsdaten bitte per E-Mail anfordern.
Hinweise zur Datenübertragung
Ordner:
Schicken Sie uns alle Daten für einen Auftrag bitte in einem Ordner gesammelt
und komprimiert.
Der Ordner muss einen aussagekräftigen Namen tragen.
Geben Sie dem Ordner einen Namen, aus dem der Erscheinungstag und der
Auftraggeber/Kunde erkennbar sind.
Der Name darf bis zu 25 Zeichen lang sein (keine Sonderzeichen verwenden)
und darf auf keinen Fall mit einem Leerzeichen beginnen.
Info-Datei:
Schicken Sie uns in diesem Ordner eine Info-Datei, z.B. mit Simple Text (Mac) oder Word
(Windows) erstellt, mit folgenden Informationen: Werbender, Absender Daten,
Erscheinungstermin und Telefonnummer für Rückfragen.
Komprimierung:
Um Übertragungszeit und damit Kosten zu sparen, sollten Sie die Daten
durch ein selbst entpackendes Komprimierungsprogramm packen lassen.
Dateiformate
EPS und PDF:
PDF-Dateien nehmen wir ab Version 1.4 an.
EPS-Dateien (PS-Level1) müssen den Adobe-Konventionen entsprechen und korrekte DSC
Kommentare (Document Struktur Kommentare) enthalten.
Folgende Kommentare sind notwendig und werden automatisiert von uns ausgewertet:
Größe der Anzeige
(Bounding Box)
Farben
(Document Process Colors/
Document Custom Colors)
Schriften
(Document Supplied Fonts/
Document Needed Fonts)
Folgende Programme liefern EPS-Daten mit gültigen Kommentaren:
Quark Xpress
Adobe Photoshop
Adobe Illustrator
Preview:
EPS-Daten müssen eine niedrig aufgelöste Vorschau (72 dpi) für die MacintoshBildschirmdarstellung enthalten.
DCS:
Die EPS-Erweiterung DCS (Desktop Color Separation) wird von uns nicht unterstützt,
und Dateien, die DCS-Elemente enthalten, können nicht verarbeitet werden. Das gilt auch für DCS 2.0 im Single-file Format.
Schriften:Müssen eingebunden sein oder vor der Erzeugung des EPS in Zeichenwege (Pfade)
umgewandelt werden. Bei EPS-Dateien aus Corel Draw sollten Schriften grundsätzlich
in Zeichenwege umgewandelt werden.
Bilddaten:
Alle Bilder müssen im EPS/PDF enthalten sein.
Strichzeichnungen:
Einfarbige Bilder (1 Bit Farbtiefe) Auflösung: mindestens 150 dpi, bestes Ergebnis
bei 1270 dpi (Belichterauflösung)
Graustufen-/Farbbild: Auflösung mit mindestens 150 dpi
Beschneidungspfade: Beschneidungspfade in Photoshop-Bildern sollten mit einer Toleranz von
4-6 Pixeln angelegt werden, kleinere Werte als 1 Pixel führen in der Regel
zu sehr komplexen und nicht verarbeitbaren Pfaden.
4c-Farben:
Vierfarbanzeigen dürfen keine Schmuckfarben (Volltonfarben) enthalten, sondern nur die
Prozessfarben Cyan, Magenta, Yellow und Black. Die Summe der Farbdeckung
darf maximal 200% betragen.
Generische Daten:
Können wir nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache verarbeiten. Daten aus OfficeAnwendungen wie MS-Word, MS-Excel, MS-Powerpoint können nur nach Rücksprache
verarbeitet werden.
Informationen:
Fragen zum Versand digitaler Druckunterlagen beantwortet Ihnen unsere
Anzeigenabteilung unter der Rufnummer: (05 11) 518 2093
17
Geschäftsbedingungen • Preisliste Nr. 23 • Gültig ab 01. Januar 2016
1.“Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im
Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter
umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem
Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte
Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,
die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
“Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen
enthalten, werden nicht angenommen. -Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. -Der Verlag
gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
- auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im
kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung des Verlegers für grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters
und seines Erfüllungsgehilfen dem Umgang nach auf den vorraussehbaren Schaden beschränkt. - Reklamationen müssen - außer
bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zu Grunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung
der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden
Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für
vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
verlangen. - Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Belegversand siehe “Zusätzliche Geschäftsbedingungen”, Ziffer d.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf
andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte
(bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis
zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10
v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.- Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter
geleitet. - Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt sind,
werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote
anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g)
überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden
nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden,
dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber
die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet
drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht
im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der
Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen
sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufnahmen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die
Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
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b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche
Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet,
Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der
Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist
ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen.
Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben
einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den
Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag
zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen
Anzeigentarifs.
c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß , in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort
erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz.
Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber
sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte
Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten.
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen , Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der
Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf
digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches
gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet
werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt.
d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richtlinien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr
beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt.
e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichem Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge
(Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis,
sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte.
f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise sowie
bei Abnahme von 25.000 mm und mehr Sonderkonditionen zu vereinbaren.
g) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter
Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen.
h) Die gewerbliche Verwertung und Weitergabe von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
i) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise
weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte
Auftragsabwicklung selbst übernehmen, das heißt die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen
direkt anliefern.
j) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den
jeweiligen Grundpreisen.
k) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
l) Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer und Inkassoberechtigter die Sonntags-Medien
GmbH & Co. KG.
m) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen
sind, an Gläubigerschutz dienende Institutionen weitergeleitet.
n) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass.
o) Zur Reichweitensteigerung und Erhöhung des Verbreitungsgrades werden Ihre Anzeigen nicht nur in unseren Titeln, sondern auch
zusätzlich in den Internetportalen unserer Anzeigenkooperationspartner veröffentlicht.
p) Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung der
Buchung durch den Verlag in Textform (Annahme). Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System
erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter obs-portal.de).
q) Zum Zwecke der Entscheidung über die Bewertung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder
verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Zum Zwecke der
Kreditprüfung stehen zur Person gespeicherte Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich solcher, die auf Basis mathematischstatistischer Verfahren ermittelt werden, bei einem Dienstleister zur Verfügung. Diese Daten werden von entsprechenden
Dienstleistern zum Onlineabruf angeboten. Anfragen werden vom Dienstleister nur beantwortet, sofern wir unser berechtigtes
Interesse gegenüber dem Dienstleister glaubhaft dargelegt haben.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen
a) Die Empfehlungen des Verlages zur Übermittlung von digitalen Druckunterlagen (siehe wichtige Informationen) sind vom Kunden
zu beachten. Weicht der Kunde hiervon ab und führt dies zu einer Verschlechterung der Druckqualität, kann der Kunde hieraus keine
rechtlichen Ansprüche ableiten.
b) Im Falle der Übermittlung von digitalen Druckunterlagen hat der Kunde dafür einzustehen, dass die übermittelten
Druckunterlagen/Daten nicht mit Viren behaftet sind. Mit Computerviren behaftete Dateien werden vom Verlag vollständig gelöscht.
Hieraus kann der Kunde keinerlei rechtliche Ansprüche herleiten. Führt die Übermittlung von Druckunterlagen im vorstehenden Sinne
zu Schäden beim Verlag, behält sich der Verlag Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor.
c) Farbanzeigen, die digital übermittelt werden, können nur mit einem auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig bearbeitet
werden. Bei Farbabweichungen ohne Farbproof können keine Preisminderungen geltend gemacht werden.
d) Auf Wunsch des Kunden sendet der Verlag per Telefax oder E-Mail einen Korrekturabzug der auf Papier erstellten digitalen
Druckvorlage. Für den Fall, dass die Faxübertragung scheitert, ist der Verlag zu einer Übertragung auf anderem Wege nicht
verpflichtet. Der Korrekturabzug gilt als vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt, wenn der Kunde bis zum Anzeigenschlusstermin
keine Fehler meldet. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung oder Schadensersatz wegen später gerügter Mängel sind
ausgeschlossen.
Zusätzliche Geschäftsbedingung für die elektronische Rechnung
Der elektronische Rechnungsversand bedarf der besonderen (formlosen) Vereinbarung. Eine zusätzliche Papierrechnung (bzw.
Gutschrift) wird nicht versandt. Auf die besonderen Anforderungen der Archivierung wird hiermit verwiesen.
Zusätzliche Geschäftsbedingung für SEPA
Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass die Frist der Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch
welche mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als 5
Tage ist.
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Verlagsangaben
Verlag:
Anschrift:
Telefon:
Telefax:
Internet:
E-Mail:
Erscheinungsweise:
Druckunterlagen-
und Anzeigenschluss:
Bankverbindungen:
Zahlungsbedingungen:
Verzugszinsen:
Chiffregebühr:
Nachlässe:
Anzeigenstrecken:
AE-Provision:
Mehrwertsteuer:
Drucklegung:
Stand der Auflagenzahlen:
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August-Madsack-Str. 1, 30559 Hannover oder Postfach 2560, 30025 Hannover
(05 11) 5 18 20 92
(05 11) 5 18 20 59
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hallo Hannoversches Wochenblatt: wöchentlich am Mittwoch
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Gelegenheitskunden. Die Abrechnung erfolgt durch die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. aufgrund einer Inkassovollmacht.
Werden gemäß § 288 BGB berechnet.
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Malstaffel MengenstaffelNachlass
6 x
3.000 mm
5%
12 x
5.000 mm
10 %
24 x
10.000 mm
15 %
48 x
20.000 mm
20 %
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15 % vom Grundpreis.
Zu den genannten Preisen kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
Dezember 2015
Planauflagen 2016 auf Basis der ADA-Meldung 2015.
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Amtsgericht Hannover HRA 26781
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