Das Wichtigste in Kürze

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Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
spoga+gafa 2015
Die Gartenmesse
30. August – 1. September 2015
Bitte beachten Sie hierzu unsere beiliegenden Teilnahmebedingungen.
Inhalt der Anmeldeunterlagen
Das Wichtigste in Kürze
Die Formulare:
1.10 Anmeldung für Hauptaussteller*
1.11 Anlage zur Anmeldung für Hauptaussteller
1.20 Anmeldung für Mitaussteller*
1.21 Anmeldung für zusätzlich vertretene Unternehmen*
1.30 Produktverzeichnis*
Z.01 Ausstellerausweise (kostenpflichtig)
Z.03 Infoscout (Gesuchte Handelsvertretungen)
*Einsendung obligatorisch
Teilnahmebedingungen, Besonderer Teil
Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen
1
Öffnungszeiten
Für Besucher:
Sonntag 30.08.2015 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Montag 31.08.2015 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 01.09.2015 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Für Aussteller:
Sonntag 30.08.2015 von 08:00 bis 19:00 Uhr
Montag 31.08.2015 von 08:00 bis 19:00 Uhr
Dienstag 01.09.2015 von 08:00 bis 18:00 Uhr
2
Anmeldung
Das Formular 1.10 muss von jedem Hauptaussteller eingereicht werden. Dieses Anmeldeformular bitte vollständig ausfüllen und mit Firmenstempel und
einer rechtsgültigen Unterschrift versehen. Es gilt nur zusammen mit dem
Produktverzeichnis Formular 1.30. Mitaussteller* oder zusätzlich vertretene
Unternehmen* bitte auf dem Formular 1.20/1.21 anmelden und für jede
dieser Firmen ein separates Produktverzeichnis Formular 1.30 ausfüllen.
*siehe „Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen“, Punkt V
Aussteller, die an der Vorveranstaltung nicht teilgenommen haben, beträgt
die Abschlagszahlung 13,50 Euro pro qm – zzgl. Mediapaket in Höhe von
349,00 Euro.
Nach Beendigung der Veranstaltung wird eine gesonderte Schlussrechnung
für Service-Leistungen ausgestellt; dann wird eine Abschlagszahlung verrechnet. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Übersteigt
die geleistete Abschlagszahlung die tatsächlich angefallenen Entgelte für
Service-Leistungen, wird der übersteigende Betrag der Abschlagszahlung
dem Aussteller zurückgezahlt. Ein Anspruch auf Verzinsung der Abschlagszahlung besteht nicht.
Alle genannten Preise sind Netto-Preise. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer
anfällt, wird sie zusätzlich berechnet.
Besucher-Promotion-Paket
Die Koelnmesse stellt jedem Hauptaussteller und Gruppenorganisator
(Anmeldung über Formulare 1.10 oder 1.12) im Rahmen des BesucherPromotions-Pakets eine angemessene Zahl (Minimum 500 St.) registrierungspflichtiger Eintrittskartengutscheine für Kundeneinladungen zur Verfügung. Die Höhe des obligatorischen Beitrags beträgt 389,00 Euro für jeden
Aussteller (Hauptaussteller, Gruppenteilnehmer). Die Kosten für das
Besucher-Promotion-Paket werden mit der Standmietenrechnung erhoben.
Informationen zur Bestellung der Eintrittskartengutscheine werden zu einem
späteren Zeitpunkt zugeschickt. Ein Wiederverkauf der Eintrittskartengutscheine ist nicht zulässig.
*siehe „Teilnahmebedingungen, Besonderer Teil“, Punkt 3.
4
Tel. +49 221 821-2924, Fax +49 221 821-2188,
E-mail: [email protected]
Nutzen Sie unser Angebot und mieten Sie einen bezugsfertigen Messestand.
Diese Stände sind in verschiedenen Ausfertigungen erhältlich.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite
www.spogagafa.de.
5
3
Bezugsfertige Stände
Aufbauzeiten
Beteiligungskosten
Beteiligungspreis (je m² Bodenfläche):
Bei Anmeldung bis einschließlich 26.09.2014*:
bis 250 m²
160,00 EUR pro m²
ab dem 251ten m²
151,00 EUR pro zusätzlichem m²
ab dem 501ten m²
146,00 EUR pro zusätzlichem m²
Bei Anmeldung bis einschließlich 31.10.2014*: 167,00 EUR pro m²
Bei Anmeldung ab 01.11.2014*:
176,00 EUR pro m²
*Eingang bei Koelnmesse
Für den Bereich „garden unique“ der spoga+gafa gelten gesonderte
Konditionen.
Außerdem werden pro m² eine Energiekostenpauschale in Höhe von
9,00 Euro sowie ein AUMA-Beitrag* in Höhe von 0,60 Euro erhoben.
Die Mindeststandgröße beträgt 12 m².
Der Standflächen-Mietpreis enthält keinerlei Aufbauten.
Koelnmesse ist berechtigt, für die zur Veranstaltung in Anspruch genommenen Service-Leistungen* – z.B. Elektro- und Wasseranschlüsse, Standreinigung,
etc. – eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu erheben.
Die Nebenkosten-Abschlagszahlung (NKA) für Service-Leistungen wird auf
Basis der abgerechneten Leistungen der Vorveranstaltung erhoben. Für
Aufbaubeginn: Montag, 24. August 2015, 08:00 Uhr
Aufbauende: Samstag, 29. August 2015, 18:00 Uhr
Der Aufbau sollte spätestens 18:00 Uhr abgeschlossen sein.
Es ist kein vorgezogener Aufbau möglich.
6
Abbauzeiten
Abbaubeginn: Dienstag, 1. September 2015, ab 17:00 Uhr
Abbauende: Donnerstag, 3. September 2015, 18:00 Uhr
Der Abbau darf am 1. September 2015 nicht vor 17:00 Uhr erfolgen.
Vor diesem Termin darf der Stand weder ganz noch teilweise geräumt oder
Produkte verpackt werden.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine schwerwiegende Verletzung
der Teilnahmebedingungen dar.
Die Koelnmesse behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Aussteller von
nachfolgenden Veranstaltungen auszuschließen.
7
Standflächenbestätigungen
Bei Zulassung Ihres Unternehmens erhalten Sie die Standbestätigung
ab Herbst 2014.
2
Das Wichtigste in Kürze
8
Technische Richtlinien / Service-Leistungen
Die Technischen Richtlinien stehen Ihnen über die Veranstaltungs-Homepage
oder über www.koelnmesse-service-portal.de als Download zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie die Technischen Richtlinien jederzeit in gedruckter Form und als CD-Rom anfordern.
Unsere sämtlichen Serviceleistungen finden Sie in unserem Online-Bestellsystem, Koelnmesse-Service-Portal. Die Log-In Daten erhalten Sie im Zuge
der Standflächenbestätigung – ab Herbst 2014.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bestellfristen!
9
Aufbauhöhe / Besondere Aufbauten
Die Aufbauhöhe ist auf 3,00 m festgesetzt.
Dieses ist ebenfalls die festgelegte maximale Obergrenze für alle
Firmen- und Produkt zeichen sowie für Werbung aller Art.
Sollten Sie einen abweichenden Standaufbau sowie sonstige besondere
Aufbauten planen, müssen der Koelnmesse (Abteilung Veranstaltungstechnik- und Durchführung) entsprechende Pläne zwecks Prüfung in
zweifacher Ausführung spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
eingereicht werden. In Ergänzung dazu ist es gestattet, Beleuchtungen von
der Hallendecke abzuhängen. Bei jeder Form der Abhängung von der Hallendecke ist darauf zu achten, dass weder die Beleuchtungen noch deren
Halterungen mit der Standkonstruk tion verbunden werden.
10
Vermaßte Standskizzen
Standskizzen können im Maßstab 1:200 auf Anfrage des ausstellenden
Unternehmens erstellt werden.
11
Rücktritt / Nichtteilnahme
Nach der verbindlichen Anmeldung und Zulassung ist eine Entlassung aus
dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich. Der Veranstalter kann dem
Wunsch nach Entlassung aus dem Vertragsverhältnis ausnahmsweise zustimmen, wenn die freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden
kann. In diesem Fall wird ein pauschaler Ersatz der verursachten Kosten in
Höhe von 25% des Beteiligungspreises erhoben. Kann die Fläche nicht weiter vermietet werden, ist der Beteiligungspreis in voller Höhe zu entrichten.
Siehe „Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen“, Punkt II.
14
Die Arbeitsausweise gehen Ihnen zusammen mit den Ausstellerausweisen
per Post zu.
15
Hinweis auf inoffizielle Aussteller-Verzeichnisse
Bei zahlreichen Ausstellern sorgen sogenannte Eintragungsofferten für
anscheinend offizielle Ausstellerverzeichnisse für Missverständnisse und
Rückfragen. Die Anbieter dieser Ausstellerverzeichnisse übersenden unaufgefordert Formulare, die den Eindruck vermitteln, es handele sich um
Korrekturabzüge oder Rechnungen des mit der Herausgabe des offiziellen
Messekataloges beauftragten Verlages. Tatsächlich handelt es sich bei den
sogenannten Eintragungsofferten um Auftragsformulare zur Eintragung
in Firmen- bzw. Ausstellerverzeichnisse, die den offiziellen Messe-Katalog
der Koelnmesse GmbH nicht betreffen. Der offizielle Messe-Katalog als
Bestandteil des Mediapaketes wird grundsätzlich von der Koelnmesse GmbH
in Zusammenarbeit mit dem jeweils von Koelnmesse GmbH beauftragten
Katalog-Verlag herausgegeben. Einträge in den offiziellen Messe-Katalog
können nur bei der Koelnmesse GmbH oder dem jeweils von Koelnmesse
GmbH beauftragten Katalog-Verlag bestellt werden.
16
Koelnmesse-Vertretungen im Ausland
Die Koelnmesse hat Vertretungen in 80 Ländern sowie in Berlin, an die
Sie sich ebenfalls wenden können. Eine entsprechende Liste finden Sie im
Internet unter www.koelnmesse.de
Werbung
Rechnung
Die Standmietenrechnung erhalten Sie ab Juni 2015 zusammen mit Ihren
kostenlosen Aussteller- und Arbeitsausweisen. Bitte beachten Sie die
Zahlungsbedingungen in Punkt IV der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
13
Mediapaket
Das Mediapaket ist die umfassende und aufmerksamkeitsstarke Lösung für
alle Phasen Ihrer Messekommunikation. Die effiziente Kombination aus
Online-, Print- und Mobile-Marketing maximiert die Sichtbarkeit Ihrer
Botschaften.
Die Aufnahme aller vertretenen Firmen, Mitaussteller und zusätzlich
vertretenen Unternehmen in sämtliche Verzeichnisse des Mediapaketes ist
obligatorisch und kostet 349,00 Euro.
Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung erhalten Sie von unserem offiziellen Vertragspartner, der Neureuter Fair Media, alle Bestellinformationen und -unterlagen zum Mediapaket.
Bitte beachten Sie: Redaktions- und Anzeigenschluss ist der 23.06.2015.
17
12
Arbeitsausweise
Ausstellerausweise
Als Aussteller erhalten Sie kostenlos Ausstellerausweise,
gültig für die Zeit vom ersten Aufbautag bis zum letzten Abbautag:
– 2 Ausweise für einen Stand bis 10 m2 Größe
– 4 Ausweise für einen Stand bis 20 m2 Größe
– je 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 10 m2
bis zu einer Standflächengröße von 100 m2
– je 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 20 m2
Tragetaschen, die ausgegeben werden, dürfen die Maße 40 x 30 x 10 cm
nicht überschreiten; von der Ausgabe ungefüllter Tragetaschen ist abzusehen.
Das Wichtigste in Kürze
18
„Info-Scout“ Besucherinformations-System
Informationen über Ihr Unternehmen, die Sie uns über die Formulare
1.10 bis 1.30 mitgeteilt haben, werden während der Veranstaltung an den
Infoständen in den Hallen an interessierte Besucher weitergegeben.
Darüber hinaus steht Ihnen das elektronische Informationssystem
der Koelnmesse „Infoscout“ für eine Veröffentlichung von vakanten
Handelsvertretungen zur Verfügung.
Mit dem beigefügten Formular Z.03 können Sie dieses Angebot nach
Produkten, Ländern oder Regionen spezifizieren.
Die Nutzung des „Infoscout“ ist für Aussteller und Besucher kostenlos.
19
Wichtige Kontaktstellen
Tel.: +49 221 821-
Fax: +49 221 821-
Projektmanagerin,
Frau Schön
-2296
-3408
Vertriebsmanager Aussteller,
Herr Waupke
-2523
-3408
Vertriebsmanagerin Aussteller,
Frau Garofalo
-2545
-3408
Vertriebsmanager Aussteller,
Herr Cabalo
-2377
-3408
Projektassistentin, Frau Torbecke -2343
-3408
Presse
-2528, -2908
-3544
Protokoll
-2502
-3402
Finanzbuchhaltung
-2378
-2506
Ausstellerbetreuung
– zus. Ausstellerausweise,
Eintrittskartengutscheine
– Technik-Services
-2991
-3575
-3437
-3922
Kongresse, Sonderveranstaltungen,
Konferenzräume
-2201
-3430
Messewache Ost
-2550, -2549
-3450
Messewache Nord
-2551, -2552
-3780
Standbau-Services
-2924
-2188
Marketing-Services
-3224
-3501
Veranstaltungstechnik
-2156
-3419
PKW-Parkplätze
-3998
-3999
LKW-Parkplätze
-2344
-3999
Speditionshof (Zollabfertigung/
Lagerung/Transport)
– Schenker
– Kühne & Nagel
+49 221 981310
+49 221 2849240
+49 221 981318890
+49 221 2849243
Medienleistungen (Messe-Katalog,
Mediapaket, Werbemittel)
+49 201 36547 238
[email protected]
+49 201 36547 325
Versicherungen
+49 221 77155824
+49 221
77159316359
Wach- und Sicherheitsdienst
-2456, -2818
-3435
Personalvermittlung
– Hostessen/Service-Personal
– Auf- und Abbaupersonal
+49 221 28492-05/-06 +49 221 8800066
-2882
+49 221 45559636
Messegastronomie/Standcatering +49 221 2849444
+49 221 2849445
Hotel-/Reise-Service
-3739
-3857
3
Kunden-Nr.
0 0 8 0
Name Hauptaussteller:
Koelnmesse GmbH
Postfach 21 07 60
50532 Köln
Deutschland
Telefax +49 221 821-3408
[email protected]
www.spogagafa.de
Anmeldung
für Hauptaussteller
Einsendung obligatorisch. Nur gültig mit ausgefülltem Produktverzeichnis (Formular 1.30)!
30.08.– 01.09.2015
1
Hauptaussteller
1.1 Adresse:
Firma / Name:
1.10
1.5 Wir sind eine Tochtergesellschaft / Niederlassung
des folgenden Stammhauses / Konzerns:
Firma / Name:
(mit Angabe der Rechtsform, z.B. AG, GmbH, KG, OHG,…)
Straße:
PLZ / Ort:
Land / Bundesland:
1.6 Wir sind Mitglied folgender Verbände:
Straße:
PLZ / Ort:
PLZ / Postfach:
2
Land / Bundesland:
2.1 Wir bestellen gemäß Teilnahmebedingungen
folgende Standfläche zum Preis (+ ges. MwSt) von:
Telefon:
Bei Anmeldung bis einschließlich 26.09.2014*:
bis 250 m²
160,00 EUR pro m²
ab dem 251ten m² 151,00 EUR pro zusätzlichem m²
ab dem 501ten m² 146,00 EUR pro zusätzlichem m²
Bei Anmeldung bis einschließlich 31.10.2014*: 167,00 EUR pro m²
Bei Anmeldung ab 01.11.2014*:
176,00 EUR pro m²
*Eingang bei Koelnmesse
zzgl. 9,00 EUR/m² anteilige Energiekosten*
zzgl. 0,60 EUR/m² AUMA-Beitrag*
zzgl. 389,00 EUR Besucher-Promotion-Paket*
zzgl. Nebenkosten-Abschlagszahlung für Serviceleistungen*
Mindeststandgröße: 12 m².
Telefax:
E-Mail*:
Internet*:
*erforderlich für Mediapaket (siehe Formular 2.10)
Inhaber / Geschäftsführer: (bitte Vor- und Nachnamen angeben)
Korrespondenzsprache:
■
deutsch
■
englisch
Fläche in m 2
Alphabetische
Einsortierung
unter Buchstabe:
Frontbreite in m
Tiefe in m
Standart:
Ansprechpartner für die Veranstaltung ist:
Herr/Frau:
Telefon:
E-Mail:
■
■
■
Hersteller
Importeur
Vertriebsgesellschaft
1.3 Wir sind eingetragen:
min
max
min
■
■
Reihenstand
Kopfstand
■
■
max
Eckstand
Blockstand
2.2 ■ Den Standbau werden wir bei der Koelnmesse GmbH
bestellen:
(Bitte separates Formular einreichen!)
Telefax:
1.2 Wir sind:
Standwunsch (Zuteilung soweit möglich)
■
■
■
■
■
Großhändler
Handelsvertreter
Verband / Institution
Dienstleister
im Handelsregister
Beim Amtsgericht:
Handels-Register Nr.:
1.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
(Pflichtangabe für Unternehmen aus EU-Staaten)
2.3 Wir benötigen Anschlüsse für:
■ Strom ■ Wasser ■ Druckluft
Die Bestellung dieser Leistung erfolgt separat über die
Formulare T.01 und T.02 aus dem Online-Service-Paket/
www.koelnmesse-service-portal.de
3
Ausstellungsgüter
Ihre Anmeldung ist nur mit ausgefülltem
Produktverzeichnis gültig!
Kreuzen Sie bitte Ihre Produkte/Leistungen auf dem beigefügten Produktverzeichnis an und beachten Sie, dass nur die mit
dem Produktverzeichnis angemeldeten Produkte/Leistungen
zur Veranstaltung zugelassen sind.
*(s. auch Ziffer 3, Teilnahmebedingungen, Besonderer Teil)
Hinweis:
Die Angaben auf diesem Formular werden vom Veranstalter unter
Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren
im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verarbeitet
und genutzt.
✗
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel des Hauptausstellers
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennen wir die
Teilnahmebedingungen der Koelnmesse GmbH – Allgemeiner
Teil und Besonderer Teil – sowie die im Koelnmesse-ServicePortal enthaltenen Regelungen, insbesondere auch die
Technischen Richtlinien sowie die auf den Bestellscheinen
festgelegten Ergänzungen als verbindlich an.
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Kunden-Nr.
0 0 8 0
Name Hauptaussteller:
Koelnmesse GmbH
Postfach 21 07 60
50532 Köln
Deutschland
Telefax +49 221 821-3408
[email protected]
www.spogagafa.de
Anlage zur Anmeldung
für Hauptaussteller
Rechnungsanschrift/Korrespondenzanschrift
30.08.– 01.09.2015
1
Rechnungsanschrift
Abweichend von der in der Anmeldung 1.10 angegebenen Anschrift soll die Rechnung an folgende Adresse versandt werden:
1.11
Korrespondenzsprache:
■
deutsch
■
englisch
Firma/Name:
Straße:
PLZ / Ort:
PLZ / Postfach:
Land / Bundesland:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
2
Korrespondenzanschrift
Abweichend von der in der Anmeldung 1.10 angegebenen
Anschrift soll die Korrespondenz an folgende Adresse versandt
werden:
Hinweis:
Erfüllt der Rechnungsempfänger seine Zahlungsverpflichtungen
nicht, bleibt das angemeldete Unternehmen zur Zahlung
verpflichtet!
Korrespondenzsprache:
■
deutsch
■
englisch
Firma/Name:
Straße:
PLZ / Ort:
PLZ / Postfach:
Land / Bundesland:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
✗
Hinweis:
Die Angaben auf diesem Formular werden vom Veranstalter unter
Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren
im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verarbeitet
und genutzt.
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel des Hauptausstellers
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Kunden-Nr.
0 0 8 0
Name Hauptaussteller:
Koelnmesse GmbH
Postfach 21 07 60
50532 Köln
Deutschland
Telefax +49 221 821-3408
[email protected]
www.spogagafa.de
Anmeldung für
Mitaussteller*
1.20
Nur gültig mit ausgefülltem
Produktverzeichnis (Formular 1.30)!
30.08.– 01.09.2015
Wir melden hiermit gemäß Ziffer V des allgemeinen Teils der
Teilnahmebedingungen Mitaussteller auf unserem Stand an:
Firma / Name:
Falls Sie mehr als zwei Unternehmen hier angeben möchten,
kopieren Sie bitte das Blankoformular entsprechend.
Kunden-Nr.
(mit Angabe der Rechtsform, z.B. AG, GmbH, KG, OHG,…)
0 0 8 0
Alphabetische
Einsortierung
unter Buchstabe:
Kontaktperson:
E-Mail
Kontaktperson:
Die Firma ist:
Straße:
■
■
■
PLZ / Ort:
Postfach:
PLZ / Ort:
Land /
Bundesland:
Hersteller
Importeur
Vertriebsgesellschaft
Die Firma ist vertreten mit:
■
■
■
■
Großhändler
Handelsvertreter
Verband / Institution
Dienstleister
■
■
eigener Ware
eigenem Personal
allg. Telefon:
allg. Telefax:
allg. E-Mail**:
Internet**:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
(Pflichtangabe für Unternehmen aus EU-Staaten)
Firma / Name:
Die Teilnahmegebühr beträgt für jeden Mitaussteller
340,00 Euro (+ ges. MwSt.) und wird dem Hauptaussteller
in Rechnung gestellt.
Die Aufnahme in das Mediapaket ist in dieser Gebühr
nicht enthalten.
**erforderlich für Mediapaket. Nur wenn diese Angaben vollständig sind, können wir einen
Link zu Ihrer Firmenhomepage / Ihrer E-Mail-Adresse einrichten!
Kunden-Nr.
(mit Angabe der Rechtsform, z.B. AG, GmbH, KG, OHG,…)
0 0 8 0
Kontaktperson:
E-Mail
Kontaktperson:
Straße:
PLZ / Ort:
Postfach:
PLZ / Ort:
Land /
Bundesland:
Alphabetische
Einsortierung
unter Buchstabe:
Die Firma ist:
■
■
■
Hersteller
Importeur
Vertriebsgesellschaft
Die Firma ist vertreten mit:
■
■
■
■
Großhändler
Handelsvertreter
Verband / Institution
Dienstleister
■
■
eigener Ware
eigenem Personal
allg. Telefon:
allg. Telefax:
allg. E-Mail**:
Internet**:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
(Pflichtangabe für Unternehmen aus EU-Staaten)
Die Teilnahmegebühr beträgt für jeden Mitaussteller
340,00 Euro (+ ges. MwSt.) und wird dem Hauptaussteller
in Rechnung gestellt.
Die Aufnahme in das Mediapaket ist in dieser Gebühr
nicht enthalten.
**erforderlich für Mediapaket. Nur wenn diese Angaben vollständig sind, können wir einen
Link zu Ihrer Firmenhomepage / Ihrer E-Mail-Adresse einrichten!
Die hier vorgenommenen Eintragungen müssen mit denen auf
dem Bestellschein Mediapaket identisch sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie für jede hier eingetragene Firma
ein separates Produktverzeichnis (Formular 1.30) ausfüllen.
* Erläuterung „Mitaussteller”: Mitaussteller sind Unternehmen,
welche die Standfläche eines Hauptausstellers mit eigenen
Produkten und eigenem Personal mit benutzen. Konzernfirmen
und Tochtergesellschaften gelten als Mitaussteller.
✗
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel des Hauptausstellers
Hinweis: Die Angaben auf diesem Formular werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung
der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im
automatisierten Verfahren im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verarbeitet
und genutzt.
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Kunden-Nr.
0 0 8 0
Name Hauptaussteller:
Koelnmesse GmbH
Postfach 21 07 60
50532 Köln
Deutschland
Telefax +49 221 821-3408
[email protected]
www.spogagafa.de
Anmeldung für zusätzlich
vertretene Unternehmen*
Nur gültig mit ausgefülltem
Produktverzeichnis (Formular 1.30)!
30.08.– 01.09.2015
Wir melden hiermit gemäß Ziffer V des allgemeinen Teils der
Teilnahmebedingungen zusätzlich vertretene Unternehmen
auf unserem Stand an:
Firma / Name:
1.21
Falls Sie mehr als zwei Unternehmen hier angeben möchten,
kopieren Sie bitte das Blankoformular entsprechend.
Kunden-Nr.
(mit Angabe der Rechtsform, z.B. AG, GmbH, KG, OHG,…)
0 0 8 0
Alphabetische
Einsortierung
unter Buchstabe:
Kontaktperson:
E-Mail
Kontaktperson:
Die Firma ist:
Straße:
■
■
■
PLZ / Ort:
Postfach:
PLZ / Ort:
Land /
Bundesland:
Hersteller
Importeur
Vertriebsgesellschaft
Die Firma ist vertreten mit:
■
■
■
■
Großhändler
Handelsvertreter
Verband / Institution
Dienstleister
■
■
eigener Ware
eigenem Personal
allg. Telefon:
allg. Telefax:
allg. E-Mail**:
Internet**:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
(Pflichtangabe für Unternehmen aus EU-Staaten)
Firma / Name:
**erforderlich für Mediapaket. Nur wenn diese Angaben vollständig sind, können wir einen
Link zu Ihrer Firmenhomepage / Ihrer E-Mail-Adresse einrichten!
Kunden-Nr.
(mit Angabe der Rechtsform, z.B. AG, GmbH, KG, OHG,…)
0 0 8 0
Kontaktperson:
E-Mail
Kontaktperson:
Straße:
PLZ / Ort:
Postfach:
PLZ / Ort:
Land /
Bundesland:
Alphabetische
Einsortierung
unter Buchstabe:
Die Firma ist:
■
■
■
Hersteller
Importeur
Vertriebsgesellschaft
Die Firma ist vertreten mit:
■
■
■
■
Großhändler
Handelsvertreter
Verband / Institution
Dienstleister
■
■
eigener Ware
eigenem Personal
allg. Telefon:
allg. Telefax:
allg. E-Mail**:
Internet**:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
(Pflichtangabe für Unternehmen aus EU-Staaten)
**erforderlich für Mediapaket. Nur wenn diese Angaben vollständig sind, können wir einen
Link zu Ihrer Firmenhomepage / Ihrer E-Mail-Adresse einrichten!
Die hier vorgenommenen Eintragungen müssen mit denen auf
dem Bestellschein Mediapaket identisch sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie für jede hier eingetragene Firma
ein separates Produktverzeichnis (Formular 1.30) ausfüllen.
* Erläuterung „zusätzlich vertretene Unternehmen”:
Zusätzlich vertretene Unternehmen sind Unternehmen, die mit
ihren Produkten, aber nicht mit eigenem Personal vertreten sind.
✗
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel des Hauptausstellers
Hinweis: Die Angaben auf diesem Formular werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung
der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im
automatisierten Verfahren im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verarbeitet
und genutzt.
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Kunden-Nr.
0 0 8 0
Name Hauptaussteller:
Koelnmesse GmbH
Postfach 21 07 60
50532 Köln
Deutschland
Telefax +49 221 821-3408
[email protected]
www.spogagafa.de
Produktverzeichnis
30.08.– 01.09.2015
Name des Ausstellers / Mitausstellers / Zusätzlich vertretenes
Unternehmen: (Bitte je Firma ein separates Produktverzeichnis ausfüllen)
Einsendung obligatorisch für
– Hauptaussteller
– Mitaussteller
– Zusätzlich vertretene Unternehmen
Bitte ausgefüllt mit der Anmeldung abgeben
Schwerpunkt unseres Angebotes:
(max. 2 Eintragungen)
1.30
(Bitte unbedingt angeben)
Nr:
Nr:
Bei Mitausstellern/ Zusätzlich vertretenen Unternehmen
Vertreten auf dem Stand des Hauptausstellers:
Gartenmöbel
Grill & BBQ
Camping & Freizeit
Sport & Spiel
Maschinen & Zubehör
Werkzeuge & Zubehör
Wasser & Licht
Pflanzen & Blumen
Biochemie & Erden
Dekoration
Heimtierbedarf
Gartenausstattung & Häuser
Dienstleistungen & Services
Produktverzeichnis
✘
(Bitte ankreuzen)
Dieses Produktverzeichnis ist keine Grundlage für einen automatischen Eintrag im Produktverzeichnis des Kataloges im Rahmen
des Mediapakets. Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung erhalten Sie von unserem offiziellen Vertragspartner, der
Neureuter Fair Media, alle Bestellinformationen und -unterlagen
zum Mediapaket.
Gartenmöbel
2005 Bezugsstoffe für Gartenmöbelauflagen
und Gartenschirme
2010 Camping- und Gartenmöbelauflagen
2015 Campingmöbel
2020 Designermöbel
2025 Gartenmöbel
2030 Gartenschaukeln
2035 Gartenschirme, Sonnenschirme
2040 Gartenschirmständer
2045 Geschirr, Besteck, Gläser
2050 Hängematten, Hängesitze
2060 Markisen
2070 Rattanmöbel
2075 Reinigungs- und Pflegemittel
2080 Schutzhüllen für Gartenmöbel
2085 Sichtschutz
2090 Sonstiges
2095 Strandkörbe
2097 Terrassenheizgeräte
2100 Terrassen-, Balkonmöbel
2105 Tischdecken und Servietten
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Grill & BBQ
3002
3005
3010
3015
3020
3025
3030
3035
3040
3045
3050
3055
3058
3060
3065
3067
3070
3072
3075
3080
3085
3090
Bratpfannen
Elektro-Grillgeräte
Gartenkamine
Gas-Grillgeräte
Geräte-Zubehör
Gewürzgarnituren
Grill-Anzündhilfen
Grill-Bestecke
Grill-Holzkohle
Grill-Holzkohlekissen
Grill-Zubehör
Holzkohle-Grillgeräte
Kohle (z. B. Long lasting Kohle)
Küchenmesser
Lavastein-Grillgeräte
Outdoorküchen
Picknick
Räuchergrills & Zubehör
Schneidebretter
Sonstige Grillgeräte
Sonstiges Zubehör
Töpfe und Pfannen
Camping & Freizeit
4005 Abdeckplanen, Wohnwagenvorzelte
4010 Beleuchtung, Heizung
4015 Campinganhänger
4020 Campinggeschirr
4025 Campingmatten
4030 Isolier-, Kühlbehälter
4035 Luftmatratzen
4040 Rucksäcke
4045 Schlafsäcke, Decken
4046 Sichtschutz
4047 Sonnenschirmhalter
4050 Sonstige Artikel für Camping und Picknick
4055 Zelte, Zeltklappwagen, Wohnwagenzelte
4060 Zeltzubehör
Sport & Spiel
5005
5010
5012
5015
5020
Angelsport
Aufblasbare Artikel
Badminton & Tennis
Bälle
Billard
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Name Aussteller/Mitaussteller/Zusätzlich vertretenes Unternehmen:
Kunden-Nr.
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5105
5107
5110
5115
5117
5120
5125
5130
Darts
Fitnessartikel
Fitnessgeräte, Heimtrainer
Flossen
Flugspiele
Gartenspielgeräte, Schaukel- und Klettergestelle,
Kinderrutschen aus Kunststoff
Heilgymnastische Geräte
Inline Skates, Rollsport
Pedal Go-Karts
Rides
Schnorchel
Schwimmbassins, Zubehör
Schwimmsport
Sonstiges
Spielhäuser
Spielsand
Sport-, Strand-, Freizeitbekleidung
Sport-, Strand-, Freizeitspiele
Sportfischerei
Strandspiele
Surfing, Zubehör
Tauchbrillen und -masken
Tauchkleidung
Tauchzubehör
Tischtennis
Tore und Ballpumpen
Trainings-, Konditionsgeräte
Trampoline
Trendsportarten
Turn-, Spiel-, Gymnastikgeräte
Wasserfahrzeuge, Zubehör
Wasserski, Zubehör
Maschinen & Zubehör
Hand- und motorbetriebene Geräte zur Garten-, Platz- und
Landschaftspflege (ohne Rasenpflege)
6002 ATV, Quadvehicle und Zubehör
6005 Erdaufbereiter
6010 Erddämpfer
6015 Garten- und Veredlungsmesser
6020 Gerätehalter
6025 Gerätezubehör, Ersatzteile
6030 Häcksler
6035 Heckenscheren, elektrisch
6040 Hochdruckreiniger
6045 Kehrmaschinen
6050 Kompostiergeräte und -maschinen
6055 Laubsauger
6060 Maschinen und Geräte zur Pflege von
Kunststoff- und Kunstrasenflächen
6065 Maschinen und Geräte zur Pflege von Tennenplätzen
6070 Messgeräte
6075 Mischer
6080 Motoren für Gartengeräte (Elektro, Diesel, Gas u.a.)
6085 Motorhacken und -fräsen
6090 Motorsägen
6095 Nass- und Trockensauger
6100 Obst- und Beerenpressen
6105 Pflanzgeräte und -maschinen
6110 Sähmaschinen
6115 Schädlingsabwehr und -fanggeräte
6120 Schleifmaschinen
6125 Schneefräsen, Schneeschleudern
6130 Schneeräumgeräte
6135 Sonstige Maschinen und Geräte für die Gartenpflege
6140 Spritz- und Sprühgeräte
6145 Streugeräte
6150 Stromerzeuger und Generatoren
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6155 Unkrautvernichter
6160 Werkzeuge zur Gerätewartung
6165 Zerkleinerer (Schredder)
Geräte für die Rasenpflege
7005 Aerifizierer
7010 Akkugartengeräte
7015 Akkumäher
7020 Aufsitzmäher
7025 Benzin- und Dieselmotoren für Rasenpflegegeräte
7030 Elektromotoren für Rasenpflegegeräte
7035 Frontmäher
7040 Gerätezubehör, Ersatzteile
7045 Getriebe für Rasenpflegegeräte
7050 Grasscheren, elektrisch (Faden- oder Freischneider)
7055 Großflächenmäher
7060 Handrasenmäher
7065 Kantenschneider
7070 Motorrasenmäher (Benzin und Elektro)
7075 Motorsensen
7080 Rasen- und Laubkehrer
7085 Rasenlüfter
7090 Rasensauggeräte
7095 Rasentraktoren
7100 Rasentrimmer
7105 Reck- und Böschungswender
7110 Schlegel-, Mulch- und Balkenmäher
7115 Solarbetriebene Gartengeräte
7120 Solarmäher
7125 Sonstige Maschinen und Geräte
für die Gartenpflege
7130 Spindelmäher
7135 Sprenger
7140 Steilhangmäher
7145 Vertikutierer
7150 Werkzeuge zur Gerätewartung
7155 Wiesen- und Böschungsmäher
Grünanlagen- und Wegebautechnik, Friedhofstechnik
8005 Besandung
8010 Bindereimaschinen
8015 Erdcontainersysteme
8020 Erdspeicher
8025 Friedhofsbagger, -transporter
8030 Grabverbau
8035 Hallenausstattung
8040 Planiergeräte
8045 Rasenbaumaschinen und Begrünungssysteme
8050 Sargversenkungsapparate
8055 Sonstige Maschinen und Geräte für
die Gartenpflege
8060 Sonstige Maschinen und Geräte für
Friedhofsarbeiten
8065 Steinspalter
8070 Verlegemaschinen
Golfplatz
9005 Driving Ranges
9010 Golfplatzausstattung
9015 Golfplatzbau
9020 Golfplatzpflege
9025 Golfplatzplanung und -architektur
9030 Management, Planung
9035 Sonstige Maschinen und Geräte für
die Gartenpflege
9040 Spezialmaschinen und Geräte für
Golfplatzbau und Golfplatzpflege
Werkzeuge & Zubehör
Werkzeuge & Zubehör zur Garten-,
Platz- und Landschaftspflege
10002 Arbeitshandschuhe
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Name Aussteller/Mitaussteller/Zusätzlich vertretenes Unternehmen:
Kunden-Nr.
0 0 8 0
10005 Astabschneider
10010 Astscheren
10015 Äxte
10020 Baumsägen
10025 Baumscheren
10030 Dunggabeln
10035 Eggen
10040 Erntegeräte
10045 Freischneider
10050 Gartenhandwerkzeuge
10055 Grabegabeln
10060 Grasscheren, handbetrieben
10065 Hacken aller Art, mit und ohne Stiel
10070 Heckenscheren, handbetrieben
10075 Jätegeräte
10080 Karren, Wagen, Schubkarren
10085 Rasenrechen
10090 Rebenscheren
10095 Rechen
10100 Sägeböcke
10105 Sägen aller Art
10110 Schaufeln
10115 Sensen, Sicheln
10120 Spaten
10125 Stiele aller Art
10130 Streuwagen und -wannen
10135 Walzen
Werkzeuge & Zubehör für Grünanlagen- und Wegebau, Friedhof
11005 Abfallcontainersysteme
11010 Baumverankerungssysteme und Befestigungen
11015 für Baumverpflanzung
11020 für Bodenbearbeitung
11025 für Erdbau und Erdbewegung
11030 für Gewinnung und Verlegung von Fertigrasen
11035 für Pisten- und Wegebau
11040 Handkarren, Kranzwagen
11045 Sonstige Handwerkzeuge für die Gartenpflege
Wasser & Licht
Licht-, Wasser- und Teichtechnik
12005 Beleuchtungsanlagen, Gartenbeleuchtung
12007 Gartendusche
12010 Gartenteiche, Zierteiche
12015 Pumpen für Gartenteiche
12020 Schwimm- und Planschbecken
12022 Solarleuchten
12025 Sonstiges
12030 Springbrunnen
12035 Teichfilter
12040 Teichfolie
12045 Teichpflegemittel
12050 Unterwasserbeleuchtung für Gartenteiche
12055 Wasseraufbereitung und Reinigung
12060 Wasserspiele
12062 Whirlpools
12065 Zimmerbrunnen
12070 Zubehör
Bewässerungs-, Beregnungstechnik
13005 Armaturen, Schlauchstecksysteme
13010 Be- und Entwässerungsanlagen
13015 Beregnungsanlagen und -systeme
13016 Bewässerungsanlagen und -systeme
13020 Drainagen
13025 Pumpen, Filter für Gartenbe-/ und -entwässerung
13030 Regenwassernutzungssysteme, Tanks und Zisternen
13035 Schläuche und Zubehör
13040 Schlauchwagen
13045 Sonstige Wassertechnik und Beleuchtung für
den Garten
13050 Wasseraufbereitungsanlagen
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Pflanzen & Blumen
14005 Baumschulpflanzen
14010 Beet- und Balkonpflanzen
14015 Blumenzwiebeln
14020 Bonsais
14025 Containerpflanzen
14030 Dachbegrünungen
14035 Fassadenbegrünungen
14040 Fertigrasen
14042 Fertigware
14045 Gemüsepflanzen
14050 Hydrokultur
14055 Innenraumbegrünung
14057 Jungpflanzen
14060 Kakteen und Sukkulenten
14065 Koniferen
14070 Kübelpflanzen
14075 Laubgehölze und Ziersträucher
14080 Obstgehölze
14085 Orchideen
14090 Rhododendron, Azaleen
14095 Rosen
14100 Saatgut
14102 Schnittblumen
14105 Sonstiges
14110 Stauden
14120 Topfpflanzen
14125 Wasserpflanzen
Biochemie & Erden
15005 Baumpflege- und Veredelungsmittel
15010 Boden-, Kompostaktivatoren
15015 Bodentester
15020 Düngemittel (mineralisch, organisch)
15025 Erden, Substrate
15030 Humus
15035 Pflanzenpflege- und Veredelungsmittel
15040 Pflanzenschutzmittel
15045 Reinigungs- und Pflegeprodukte für den Garten
15050 Schädlingsabwehr
15055 Sonstiges
15060 Streusalz, Winterstreugut
15065 Torf, sonstige organische Produkte
15070 Unkrautbekämpfungsmittel
Dekoration
Gartendekoration
16005 Blumen-, Tierstecker
16010 Blumenampeln (Hänge-, Wandampeln)
16013 Dekorative Beleuchtung
16015 Drehflügler
16017 Emailleartikel
16020 Gartendekorationsartikel z.B. aus Glas, Keramik,
Holz und Kunststoff
16025 Gartenfackeln
16030 Gartenfiguren, Gartenzwerge
16035 Gartenkugeln
16036 Grablaternen, -vasen und -schalen
16038 Korbwaren
16040 Nistkästen
16045 Sonnenuhren
16050 Sonstiges
16052 Tischdekorationen
16055 Vogelhäuser, Futterhäuser
16060 Vogelscheuchen
16065 Vogeltränken
16070 Wind- und Glockenspiele
16075 Windlichter
16080 Windräder
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Name Aussteller/Mitaussteller/Zusätzlich vertretenes Unternehmen:
Kunden-Nr.
0 0 8 0
Bedarfsartikel für Floristik
17005 Adventsartikel
17010 Christbaumschmuck, -ständer
17012 Dekorationssteine
17015 Dekorationsstoffe
17020 Floristik-Accessoires
17025 Floristik-Betriebsmittel
17027 Friedhofsartikel und Metallwaren
17028 Geschenkartikel
17030 Kerzen
17035 Kunstblumen und -pflanzen
17040 Osterartikel, -schmuck
17042 Papeterie (Karten, Geschenkpapier etc.)
17045 Sonstiges
17050 Trockenblumen, Potpourris
17055 Vasen, Schalen
17060 Weihnachtsartikel, -schmuck
Heimtierbedarf
18005 für Gartenvögel
18010 für Hunde
18015 für Katzen
18020 für Nage- und Terrarientiere
18025 für Zierfische (Aquaristik)
18030 für Ziervögel (Vogelheime, Volieren etc.)
18035 Heil- und Pflegemittel
18040 Sonstiges
18045 Tiernahrung
Gartenausstattung & Häuser
Gartenausstattung
19005 Abfall-, Gartenbehälter
19010 Barometer, Hygrometer
19012 Besen und Büsten
19015 Frühbeete
19020 Füll- und Belagstoffe
19025 Freizeitschuhe & Clogs
19027 Fußmatten
19030 Gartenfolien und Abdeckungen
19032 Gartenhandschuhe, Zubehör
19035 Gießkannen
19037 Haushaltsartikel
19040 Hydrokulturgefäße
19042 Isolierkannen
19045 Komposter
19050 Kunstrasen
19055 Kunststeine, -felsen
19060 Leitern
19062 Mehrzweckplane
19065 Natursteine
19070 Netze
19075 Pflanzenroller
19080 Pflanzgefäße indoor
19085 Pflanzgefäße outdoor (z.B. Balkonkästen)
19090 Pflanzgerüste, -stäbe
19095 Rankhilfen
19100 Regentonnen
19105 Ried
19110 Sandkästen
19112 Schutzhauben für Pflanzgefäße
19115 Sonstiges
19125 Teppichgerüste
19140 Wäschespinnen und -schirme
19145 Wetterstationen
19147 Winterschutz für Pflanzen
19150 Zierkies
19155 Zubehör
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Gewächshäuser und Zubehör
20002 Bewässerung
20005 Biopflanztunnel
20010 Fliegengitter
20015 Gewächshäuser und Teile davon
20020 Heizung, Beheizung von Gewächshäusern
20025 Inneneinrichtung
20030 Kleingewächshäuser
20035 Klimatechnik
20040 Mini-Treibhäuser
20045 Solartechnik
20050 Sonstiges
20055 Überwachungsanlagen (Steuer- und Regelgeräte)
20060 Wärmerückgewinnung
Gartenhäuser und Bauelemente
21005 Bauelemente
21010 Baumschutzbügel, Poller, Pfosten
21015 Beet- und Wegbegrenzungen
21020 Bodenbeläge für Gartenanlagen und Terrassen
21025 Bodendübel
21030 Carports
21035 Gartenhäuser
21040 Gerätehäuser
21042 Gartenspielgeräte, Schaukel- und Klettergestelle,
Kinderrutschen aus Holz
21045 Holzschutzlasuren, Gartenholzbehandlung
21050 Kamine
21055 Markisen
21060 Palisaden
21065 Pavillons
21070 Pergolen, Klettergerüste
21075 Pflastersteine
21077 Saunen
21080 Schattenhallen, Windschutz
21085 Sichtschutzmatten, -systeme
21090 Sonstiges
21095 Terrassenüberdachungen
21100 Terrassenvorbauten, -abtrennungen
21105 Tore
21107 Ventilatoren
21110 Wintergärten
21115 Zäune (z.B. aus Draht, Holz, Kunststoff)
Dienstleistungen & Services
Betriebstechnik für den Handel
22005 Anhänger
22010 Berufskleidung
22015 Ladenbau
22020 Nutzfahrzeuge, Spezialfahrzeuge
22022 Randsortimente (z.B. Getränke, Spirituosen)
22025 Sonstiges
22030 Transportgeräte
22035 Warenpräsentationstechniken
Branchendienstleistungen
23005 Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit/Qualitätssicherung
23010 Aus- und Weiterbildung
23015 Datenverarbeitung, Hard- und Software
23020 E-Commerce
23025 Finanzierung/Versicherung
23030 Logistik
23035 Planung/Beratung/Consulting
23040 Sonstiges
23045 Verbände und Institutionen
23050 Verlage/Verlagserzeugnisse
23055 Verpackung/Entsorgung
23060 Warensicherung
23065 Wissenschaft und Forschung
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Ausstellerausweise
(kostenpflichtig)
Koelnmesse GmbH
Postfach 21 07 60
50532 Köln
Deutschland
Telefax +49 221 821-3437
[email protected]
www.spogagafa.de
Z.01
Kunden-Nr. (aus Ihrer Standbestätigung)
0 0 8 0
Halle / Gang / Stand-Nr.
30.08.– 01.09.2015
Firma
Abteilung / Ansprechpartner
Straße, PLZ, Ort, Land
Telefon, Telefax
E-Mail
Wir bestellen hiermit gemäß den Teilnahmebedingungen zusätzlich
zu den uns aufgrund unserer Standgröße zustehenden kostenlosen
Ausstellerausweisen weitere
_________ Stück kostenpflichtige Ausstellerausweise
zum Preis von je 51,00 EUR (inkl. MwSt.)
im Vorverkauf bis zum 29.08.2015
Ab dem 30.08.2015 gilt der Preis von
je 63,00 EUR (inkl. MwSt.)
Wir haben zur Kenntnis genommen:
Ausstellerausweise haben ausschließlich für die am Stand
beschäftigten Personen für die Dauer der Messe einschließlich
Auf- und Abbauzeit Gültigkeit.
Ausstellerausweise
Als Aussteller erhalten Sie kostenlos Ausstellerausweise,
gültig für die Zeit vom ersten Aufbautag bis zum letzten Abbautag,
– 2 Ausweise für einen Stand bis 10 m2 Größe,
– 4 Ausweise für einen Stand bis 20 m2 Größe,
– je 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 10 m2
bis zur Standgröße von 100 m2,
– je 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 20 m2.
Die Ausweise übersenden wir Ihnen mit der Rechnung.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass in Rechnung gestellte
zusätzliche Ausweise nicht mehr zurückgenommen werden.
Datenschutzhinweis:
Die auf diesem Bestellschein gemachten Angaben werden von Koelnmesse GmbH
unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren erhoben und zum
Zweck der Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Bestellung der Ausstellerausweise
(kostenpflichtig) verarbeitet und genutzt.
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Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel
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Infoscout
Gesuchte Handelsvertretungen
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Bitte Seite 2, 3 und 4 beachten!
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Bitte senden an:
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Koelnmesse GmbH
Ausstellerbetreuung
Postfach 21 07 60
50532 Köln
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Telefax +49 221 821-3447
Halle / Gang / Stand-Nr.
30.08.– 01.09.2015
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Abteilung / Ansprechpartner
Straße, PLZ, Ort, Land
Telefon, Telefax
E-Mail
Stand-Bezeichnung
Stand-Telefon-Nr.
.
Halle
Gang
Stand-Nr.
/
Gang
Stand-Nr.
Unsere Firma hat für die aufgeführten Länder/Bereiche noch Vertretungen zu vergeben.
Land/Länder (gemäß Länderübersicht auf Seite Z.03 / 3)
1.
2.
3.
8.
9.
10.
Postleitzahlbereich Bundesrepublik Deutschland
1.
2.
6.
7.
4.
5.
6.
7.
11.
12.
13.
14.
3.
4.
5.
8.
9.
10.
Produktnummern gemäß Produktverzeichnis (Formular 1.30)
2.
3.
1.
4.
5.
10.
6.
7.
8.
9.
11.
12.
13.
14.
Frei variabler Text (Muster auf Seite Z.03 /4)
✗
Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel
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Z.03 / 2
„Infoscout“ – Informationsservice für Besucher
Informationen über Ihr Unternehmen, die Sie uns über die
Formulare 1.10 bis 1.30 mitgeteilt haben, werden während
der Veranstaltung an den Infoständen in den Hallen an
interessierte Besucher weitergegeben.
Darüber hinaus steht Ihnen das elektronische Informationssystem der Koelnmesse „Infoscout“ für eine Veröffentlichung
von vakanten Handelsvertretungen zur Verfügung.
Die Nutzung des „Infoscout“ ist für Aussteller und Besucher
kostenlos.
„Infoscout“ kann den Besuchern folgende Informationen
erteilen:
■
Welche Aussteller zeigen das Produkt XY?
Die Antwort entnimmt „Infoscout“ den Angaben auf Ihren
Anmeldeformularen 1.10 bis 1.30. Unsere Bitte an Sie: Prüfen
Sie anhand des Produktverzeichnisses, ob Ihre ursprünglich
gemachten Angaben auf den Anmeldeformularen 1.10 bis 1.30
noch aktuell sind und teilen Sie uns eventuelle Änderungen
und Ergänzungen mit.
Zusatzinformationen sind nur dann erforderlich, wenn sich
Ihre Ausstellungsgüter inzwischen geändert haben sollten.
■
Wo finde ich die Firma XY?
Auch hier wird „Infoscout“ die Angaben auf Ihren Anmeldeformularen 1.10 bis 1.30 verwenden. Bitte prüfen Sie, ob uns
tatsächlich alle von Ihnen vertretenen Firmen oder Mitaussteller gemeldet wurden. Zusätzlich, um das Recherchieren
zu erleichtern, werden wir noch drei weitere Suchbegriffe
für Ihre Firma vergeben.
Diese Informationen haben wir bereits in „Infoscout“ bereitgestellt.
Für eine Veröffentlichung von vakanten Handelsvertretungen
benötigen wir folgende Informationen:
■
Wo findet ein Handelsvertreter Firmen, die noch in einigen
Gebieten Vertretungen zu vergeben haben?
Diese Informationen können Sie in deutsch, englisch oder
französisch eintragen. Hier können Sie für ein bestimmtes
Produkt, gemäß dem Produktverzeichnis Formular 1.30, den
gewünschten Ländercode / Postleitzahlbereich und einen frei
variablen Text angeben.
Die Aufnahmekapazität ist bei diesen Angaben beschränkt
auf max. 14 Ländercodes, max. 10 Postleitzahlcodes,
max. 14 Produktnummern und max. 407 Zeichen im frei
variablen Text.
Möglicherweise wird Sie der CDH – Centralvereinigung
Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmakler-Verbände –
auch noch zu dieser Fragestellung anschreiben.
Sollte die Anzahl der Eintragungsmöglichkeiten für Ihre Anwendungs-zwecke nicht ausreichen, fordern Sie einzelne Zusatzformulare an. Bitte beachten Sie die oben angegebenen Aufnahmekapazitäten.
Ergänzend zu diesen Informationen in „Infoscout“ kann das
System noch Antworten zu folgenden Fragen geben:
■ Servicestellen auf dem Messegelände
inklusive der geöffneten Restaurants
■ Kölner Restaurants und Kneipen
■ Suchmeldungen
■ Verloren/Gefunden
■ Rahmenveranstaltungen
■ Kongresse
■ Seminare
■ Firmenveranstaltungen
Bitte tragen Sie auf jedem Formular Ihre Kundennummer ein.
Sie finden sie auch auf Ihrer Standbestätigung.
Z.03 / 3
Länderübersicht
Bundesrepublik
Deutschland
004
Ägypten
Äquatorial-Guinea
Äthiopien
Afghanistan
Albanien
Algerien
Amerikanisch-Ozeanien
Andorra
Angola
Antigua und Barbuda
Argentinien
Armenien
Aruba (Niederl. Antillen)
Aserbeidschan
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Barbados
Belgien
Belize
Benin
Bermuda
Bhutan
Bolivien
Bosnien-Herzegowina
Botswana
Brasilien
Britisch-Ozeanien
Brunei
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Chile
VR China
Costa Rica
Dänemark
Djibouti
Dominikanische Republik
Ecuador
El Salvador
220
310
334
660
070
208
457
043
330
459
528
077
474
078
800
453
640
666
469
017
421
284
413
675
516
093
391
508
468
703
068
236
328
512
720
436
008
338
456
500
428
Elfenbeinküste
(Côte d’Ivoire)
272
Eritrea
Estland
Färöer-Inseln
Fidschi
Finnland
Frankreich
336
053
041
815
032
001
Franz. Polynesien (Tahiti)
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Gibraltar
Grenada
Griechenland
Grönland (DK)
Großbritannien
Guadeloupe
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Hongkong
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Irland
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
822
314
252
076
276
044
473
009
406
006
458
416
260
257
488
452
424
740
664
700
612
616
007
024
624
005
464
732
653
628
Kambodscha
(VR Kamputschea)
696
Kamerun
Kanada
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisien
Kolumbien
Komoren
Kongo
RepubIik Korea
Kroatien
Kuba
Kuwait
Laos
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
302
404
247
079
644
346
083
480
375
318
728
092
448
636
684
395
054
604
268
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macau
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Martinique
Mauretanien
Mauritius
Mazedonien
Mexiko
Moçambique
Rep. Moldau
Monaco
Mongolei
Montserrat
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neukaledonien
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niederländische Antillen
Niger
Nigeria
Norwegen
Österreich
Oman
Pakistan
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Puerto Rico
Réunion
Ruanda
Rumänien
Russland
Sambia
San Marino
216
037
055
018
743
370
386
701
667
232
046
204
462
228
373
096
412
366
074
001
716
470
676
389
803
672
809
804
432
003
478
240
288
028
038
649
662
442
801
520
504
708
060
010
400
372
324
066
075
378
047
Saudi-Arabien
Sao Tome und Principe
Schweden
Schweiz
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Helena
St. Lucia
St. Pierre und Miquelon
632
311
030
039
248
355
264
382
706
063
091
342
011
669
329
465
408
St. Vincent
und die Grenadinen
467
Sudan
Südafrika
Surinam
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Tansania
Thailand
Togo
Trinidad und Tobago
Tschad
Tschechische Republik
Türkei
Tunesien
Turkmenistan
Uganda
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
Vatikanstaat
Venezuela
224
388
492
393
608
082
736
352
680
280
472
244
061
052
212
080
350
072
064
524
081
045
484
Vereinigte Arabische
Emirate
647
USA
Vietnam
Weißrußland (Belarus)
Westsamoa
Zentralafr. Republik
Zypern
400
690
073
819
306
600
Z.03 / 4
Beispiel zum Ausfüllen von Formular Z.03 „Infoscout”
Stand-Bezeichnung
1 1
.
Halle
Stand-Telefon-Nr.
1 A 0 0 2
Gang
Stand-Nr.
/
B 0 0 3
Gang
Stand-Nr.
Unsere Firma hat für die aufgeführten Länder/Bereiche noch Vertretungen zu vergeben.
Land/Länder (gemäß Länderübersicht auf Seite Z.03 / 3)
1. 0 0 4
2. 8 5 0
3.
8.
9.
10.
Postleitzahlbereich Bundesrepublik Deutschland
1.
2.
5 0 6 7 9
6.
7.
4.
5.
6.
7.
11.
12.
13.
14.
3.
4.
5.
8.
9.
10.
Produktnummern gemäß Produktverzeichnis (Formular 1.30)
2.
3.
1.
1 9 0 8 0
1 9 0 8 5
1 9 1 0 0
4.
5.
10.
6.
7.
8.
9.
11.
12.
13.
14.
Frei variabler Text (Muster auf Seite Z.03 /4)
V E R T R E T E R
F Ü R
D E N
P R O D U K T E N
G E S U C H T
V E R T R I E B
V O N
N E U E N
spoga+gafa 2015
Die Gartenmesse
30. August – 1. September 2015
Teilnahmebedingungen
Besonderer Teil
1
Veranstalter, Veranstaltung, Veranstaltungsort
und -termin, Zutritt von Besuchern
1.1 Titel
Die spoga+gafa 2015 wird von Koelnmesse GmbH, Messeplatz 1,
50679 Köln, Deutschland, veranstaltet.
2.2 Mitaussteller
Die Teilnahme von Mitausstellern und/oder zusätzlich vertretenen Unternehmen an der spoga+gafa 2015 ist möglich. Für die Benutzung der
Standfläche durch einen Mitaussteller ist ein besonderer Antrag und eine
Zulassung durch den Veranstalter erforderlich (s. Ziffer V des Allgemeinen
Teils der Teilnahmebedingungen).
Sie findet von Sonntag, 30.08.2015 bis Dienstag, 01.09.2015 auf dem
Gelände der Koelnmesse statt.
3
1.2 Öffnungszeiten
Für Besucher:
Sonntag 30.08.2015 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Montag 31.08.2015 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 01.09.2015 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Für Aussteller:
Sonntag 30.08.2015 von 08:00 bis 19:00 Uhr
Montag 31.08.2015 von 08:00 bis 19:00 Uhr
Dienstag 01.09.2015 von 08:00 bis 18:00 Uhr
1.3 Standauf- und -abbau
Mit dem Aufbau können Sie ab Montag, 24.08.2015 ab 08:00 Uhr beginnen.
Der Aufbau muss am Samstag, 29.08.2015 um 18:00 Uhr abgeschlossen
sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Gänge vollkommen frei sein.
Mit dem Abbau des Messestandes und der Warenpräsentation darf nicht vor
Veranstaltungsende am 01.09.2015, 17:00 Uhr begonnen werden.
Einlass Abbaupersonal: ab 17:00 Uhr. Anfahrt LKW: ab 19:00 Uhr.
Der Abbau aller Stände und Exponate muss am Donnerstag, 03.09.2015 bis
18:00 Uhr beendet sein.
Es ist kein vorgezogener Aufbau möglich.
1.4 Zutritt von Besuchern
Die spoga+gafa 2015 ist eine Fachmesse. Zugelassen zum Besuch sind nur
Fachbesucher.
2
Teilnahmeberechtigung
2.1 Aussteller
Zur spoga+gafa 2015 zugelassen werden können nur im Handelsregister
oder in der Handwerksrolle eingetragene Hersteller, und zwar mit den
Produkten, die dem Thema der Veranstaltung entsprechen (siehe Produktverzeichnis). Sie dürfen als Aussteller teilnehmen, wenn Ihr Unternehmen die
gezeigten Produkte selbst herstellt, entwickelt, herstellen oder entwickeln
lässt und exklusiv vertreibt bzw. die Dienstleistungen exklusiv erbringt.
Als Handelsvertreter, Vertriebsgesellschaft, Verband und Importeur können
Sie für die von Ihnen vertretenen Firmen ausstellen, sofern die Ausstellungsgüter von keiner anderen Firma auf der Messe angeboten werden und Sie
die erforderlichen Rechte zur Präsentation der Ausstellungsgüter besitzen.
Die Hersteller-Eigenschaft oder die Tätigkeit als Vertriebsunternehmen der
Hersteller bzw. als Importeur ist auf Anforderung von Koelnmesse in geeigneter Form nachzuweisen.
Über die Zulassung eines Unternehmens oder eines Produktes entscheidet
Koelnmesse, ebenso wie über die Platzierung der Aussteller. Im Falle der
Ablehnung erhalten Sie eine besondere Nachricht.
Sämtliche ausgestellten Produkte und Dienstleistungen müssen dem Thema
der Veranstaltung entsprechen. Sehen Sie hierzu das anliegende Produktverzeichnis, Formular 1.30. Die Produkte müssen fabrikneu sein. Produkte
und Dienstleistungen, die dem Produktverzeichnis nicht entsprechen, sowie
gebrauchte Produkte, dürfen nicht ausgestellt oder angeboten werden.
Beteiligungspreis und sonstige Kosten
3.1 Beteiligungspreis (je m² Bodenfläche):
Bei Anmeldung bis einschließlich 26.09.2014*:
bis 250 m²
160,00 EUR pro m²
ab dem 251ten m²
151,00 EUR pro zusätzlichem m²
ab dem 501ten m²
146,00 EUR pro zusätzlichem m²
Bei Anmeldung bis einschließlich 31.10.2014*: 167,00 EUR pro m²
Bei Anmeldung ab 01.11.2014*:
176,00 EUR pro m²
*Eingang bei Koelnmesse
Für den Bereich „garden unique“ der spoga+gafa gelten gesonderte
Konditionen.
Der Beteiligungspreis schließt nicht die Überlassung von Standbegrenzungswänden oder sonstige Aufbauten ein.
Bei zweigeschossigen Ausstellungsständen wird die tatsächlich nach
technischer Prüfung bewilligte Fläche im Obergeschoss mit 50 % des
Beteiligungspreises je m² Bodenfläche berechnet.
Der Beteiligungspreis wird nach dem Aufmaß der zugeteilten Standfläche
berechnet. In der gemieteten Standfläche enthaltene Hallenpfeiler und
andere feste Einbauten berechtigen nicht zu einer Reduzierung des Beteiligungspreises.
3.2 Besucher-Promotion-Paket
Die Koelnmesse stellt jedem Hauptaussteller und Gruppenorganisator
(Anmeldung über Formulare 1.10 oder 1.12) im Rahmen des BesucherPromotion-Pakets eine angemessene Zahl (Minimum 500 St.) registrierungspflichtiger Eintrittskartengutscheine für Kundeneinladungen zur Verfügung.
Die Höhe des obligatorischen Beitrags beträgt 389,00 Euro für jeden
Aussteller (Hauptaussteller, Gruppenteilnehmer). Die Kosten für das Besucher-Promotion-Paket werden mit der Standmietenrechnung erhoben.
Informationen zur Bestellung der Eintrittskartengutscheine werden zu
einem späteren Zeitpunkt zugeschickt. Ein Wiederverkauf der Eintrittskartengutscheine ist nicht zulässig.
3.3 AUMA-Beitrag
Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.
(AUMA) erhebt von Ihnen für die Vertretung Ihrer Interessen einen Beitrag
von 0,60 Euro je m² Ausstellungsfläche. Koelnmesse hat es übernommen,
die jeweils anfallenden Beträge im Namen und für Rechnung des AUMA zu
berechnen und einzuziehen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.auma-messen.de.
3.4 Energiekosten
9,00 Euro pro m² belegte Standfläche als anteilige Energiekostenpauschale.
2
Teilnahmebedingungen Besonderer Teil
3.5 Nebenkosten-Abschlagszahlung für Service-Leistungen (NKA)
Koelnmesse ist berechtigt, für die zur Veranstaltung in Anspruch genommenen Service-Leistungen – z.B. Elektro- und Wasseranschlüsse, Standreinigung, etc. – eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu erheben.
Die Nebenkosten-Abschlagszahlung (NKA) für Service-Leistungen wird
auf Basis der abgerechneten Leistungen der Vorveranstaltung erhoben.
Für Aussteller, die an der Vorveranstaltung nicht teilgenommen haben,
beträgt die Abschlagszahlung 13,50 Euro pro qm – zzgl. Mediapaket in
Höhe von 349,00 Euro. Nach Beendigung der Veranstaltung wird eine
gesonderte Schlussrechnung für Service-Leistungen ausgestellt; dann wird
die Abschlagszahlung verrechnet. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zur
Zahlung fällig. Übersteigt die geleistete Abschlagszahlung die tatsächlich
angefallenen Entgelte für Service-Leistungen, wird der übersteigende Betrag
der Abschlagszahlung dem Aussteller zurückgezahlt. Ein Anspruch auf
Verzinsung der Abschlagszahlung besteht nicht.
3.9.1.1 Standbau durch Koelnmesse – Komplettstände
Haben Sie bei Koelnmesse die Überlassung eines Komplettstandes - Standfläche und Standbau - bestellt, ist ein Rücktritt von der Standbaubestellung
nur bis 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn möglich. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang der Erklärung des Ausstellers bei Koelnmesse
entscheidend. Bei später eingehenden Rücktrittserklärungen ist Koelnmesse
berechtigt, einen pauschalen Ersatz der verursachten Kosten ohne Nachweis
zu fordern. Dieser beträgt bei einer Absage innerhalb des Zeitraumes von
6 bis 4 Wochen vor Beginn des Aufbaus 30 % des vereinbarten Entgeltes, bei
einer Absage innerhalb des Zeitraumes von 4 bis 2 Wochen vor Beginn des
Aufbaus 50 % des vereinbarten Entgeltes und bei einer späteren Absage oder
Absage während des Aufbaus des Standes 100 % des vereinbarten Entgeltes.
Für individuell angefertigte oder angekaufte Bauteile/Grafiken ist der vereinbarte Preis zu zahlen.
3.6 Mitausstellerentgelt
Soweit die Aufnahme von anderen Unternehmen in den Stand gestattet
wird (s. Ziffer V des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen/Ziffer
2.2 dieser Bedingungen), wird je Unternehmen ein Mitausstellerentgelt
von 340,00 Euro erhoben. Der Preis für die Aufnahme in das MediaPaket
ist in diesem Betrag nicht enthalten (s. Ziffer 7). Das Mitausstellerentgelt
bleibt auch bestehen, wenn der Mitaussteller nicht an der Veranstaltung
teilnimmt.
3.9.1.2 Standbau durch Koelnmesse - Individualstände und
schlüsselfertige Systemstände
Für den Fall, dass der Standbau unabhängig von der Anmeldung einer
Standfläche in Auftrag gegeben worden ist, gelten hinsichtlich des
Rücktritts von dieser Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Koelnmesse-Gruppe für Serviceleistungen sowie die Besonderen Geschäftsbedingungen der Koelnmesse-Gruppe für Serviceleistungen – Standbau.
Diese Geschäftsbedingungen der Koelnmesse-Gruppe stehen Ihnen über
die Veranstaltungs-Homepage oder über
www.koelnmesse-service-portal.de als Download zur Verfügung.
3.7 Katalog
Die Aufnahme in das Mediapaket (Messe-Katalog, Messe-Katalog Online,
Messe-Katalog Mobil) ist obligatorisch und kostet 349,00 Euro
(s. Ziffer 7).
3.9.2 Es ist Ihnen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in
wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
3.8 Mehrwertsteuer
Alle genannten Preise sind Netto-Preise. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer
anfällt, wird sie zusätzlich berechnet.
3.8.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
ln der Regel erbringt Koelnmesse an Aussteller (Unternehmer) eine einheitliche Leistung – sogenannte Veranstaltungsleistung – gemäß §3a.4. Absatz
(2) UStAE. Für diese Leistungen liegt der Ort der Leistung am Sitz des Leistungsempfängers. Koelnmesse wird demnach an ausländische Aussteller
(Unternehmer) nach dem Reverse Charge Verfahren ohne Ausweis deutscher
Umsatzsteuer fakturieren. Voraussetzung für die Annahme der Unternehmereigenschaft von Ausstellern aus der Europäischen Union ist die Mitteilung
einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Aussteller
auf dem Anmeldeformular. Der Aussteller ist verpflichtet, Änderungen der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Koelnmesse unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
3.8.2 Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Werden in Ausnahmefällen Leistungen nicht im Rahmen einer einheitlichen
Leistung in obigem Sinn erbracht und fällt dabei gesetzliche Mehrwertsteuer
an, so können ausländische Aussteller (Unternehmer) die ihnen berechnete
Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.bzst.bund.de.
3.9
Kosten bei Nichtteilnahme
3.9.1 Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung
Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung ist ein Rücktritt vom
Vertrag grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gilt die Regelung unter Ziffer II
des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen.
Im Fall Ihrer Nichtteilnahme ist bei anderweitiger Vermietung der zugeteilten Standfläche eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des
Beteiligungspreises zu zahlen.
4
Standgrößen und Aufbau
4.1 Standgröße
Die Mindeststandgröße beträgt 12 m².
Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feste Einbauten
in der gemieteten Standfläche enthalten sind.
Geringfügige Abweichungen von der gewünschten Standgröße berechtigen
nicht zum Widerspruch gemäß Ziffer II des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen.
Messekojenwände zur Abgrenzung der Standfläche sind nicht automatisch
vorgesehen, können aber bei Bedarf als Stand-Gestaltungselemente gegen
Aufpreis mit dem Bestellformular S.10 bestellt werden.
Es erfolgt keine Standkonstruktion.
Lediglich, wenn es Sicherheitsaspekte für die Verlegung von Wasser- oder
Elektroinstallationen notwendig machen, werden von Koelnmesse Kojenwände aufgebaut.
4.2 Verantwortung
Standaufbau und Gestaltung sowie der Betrieb des Standes müssen unter
Einhaltung aller in Deutschland geltenden Vorschriften (insbesondere der
Sonderbauverordnung des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Verordnungen
zum Arbeitsschutz, den DIN- oder EN-Vorschriften, VDE-Regelungen sowie
der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, jeweils in den
gültigen Fassungen) erfolgen. Alle diese Bestimmungen gelten sowohl für
firmeneigene als auch für selbstständige Standgestalter, Dekorateure und
Schriftenmaler sowie für alle Personen, soweit sie im Auftrag des Ausstellers
oder auf dessen Rechnung im Zusammenhang mit Auf- und Abbau, Gestaltung und Betrieb des Standes tätig werden.
Der Aussteller ist für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen verantwortlich. Die für den Aussteller tätigen Aufbaukräfte und sonstigen Personen sind
auf die Einhaltung der Bestimmungen hin zu überwachen.
Die Bestimmungen des Allgerneinen Teils der Teilnahmebedingungen sowie
der Technischen Richtlinien bleiben unberührt.
Teilnahmebedingungen Besonderer Teil
4.3 Aufbauhöhe
Die maximal zulässige Aufbauhöhe ist auf 3 m festgesetzt, soweit die Höhe
der Hallendecke und eventuell vorhandene feste Einbauten dies zulassen.
Bei eingeschossigen Standbauten, die die zulässige Aufbauhöhe nicht
überschreiten, ist es nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung
einzureichen, wenn die technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden. Alle anderen Standbauten und
Konstruktionen sind genehmigungspflichtig, insbesondere wenn in dem
Stand besondere Aufbauten bzw. Besprechungskabinen vorgesehen bzw.
statische Berechnungen erforderlich sind. Für den Antrag auf Genehmigung
sind die Pläne für den Messestand der Koelnmesse vor Ausführung der
Arbeiten rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.
Diese prüffähigen Unterlagen bestehen aus Grundrissen, Ansichten und
konstruktivem Schnitt mit allen Maßen.
4.4 Genehmigungsvermerk
Mit den Arbeiten für den Standaufbau darf erst begonnen werden, wenn der
Aussteller ein Exemplar mit dem Genehmigungsvermerk der Koelnmesse
erhalten hat. Dieser Genehmigungsvermerk entbindet den Aussteller nicht
von der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Er besagt lediglich, dass
Koelnmesse unter gestalterischen Gesichtspunkten keine Einwände hat. Auf
Anforderung der Koelnmesse ist der Aussteller verpflichtet, unverzüglich
zusätzlich geforderte Informationen zum Messestand vorzulegen.
Eine Prüfungspflicht der Einhaltung sonstiger Vorschriften besteht für
Koelnmesse nicht.
Sofern gleichwohl ein Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften entdeckt
wird, kann Koelnmesse auch aus diesem Grund den Genehmigungsvermerk
verweigern. Sie werden darauf hingewiesen, dass in besonderen Fällen – in
Ihrem Auftrag und auf Ihre Rechnung – die Bauunterlagen zur Prüfung den
zuständigen Stellen vorgelegt werden müssen.
Ungeachtet von behördlichen Bauabnahmen ist Rügen der Koelnmesse
über am Stand festgestellte Beanstandungen unverzüglich nachzukommen.
Bei Gefahr in Verzug darf Koelnmesse die erforderlichen Maßnahmen nach
beliebigem Ermessen bestimmen und auf Kosten des Ausstellers ausführen
lassen.
4.5 Standform
In Bezug auf die Standform gelten folgende Begriffe:
Reihenstand:
eine Seite offen
Eckstand:
zwei Seiten offen
Kopfstand:
drei Seiten offen
Blockstand:
vier Seiten offen.
Abweichungen von der gewünschten Standform berechtigen nicht zum
Widerspruch gemäß Ziffer II des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen.
4.6 Aufbau und Gestaltung der Stände
Der Aufbau der Stände muss entsprechend der bestätigten Standform
vorgenommen werden.
Die Gestaltung der Stände ist Sache des Ausstellers und hat in einer der
Veranstaltung angemessenen Form zu erfolgen.
Der Aussteller hat sich über die Belastbarkeit des Hallenbodens und die
lichte Hallenhöhe zu informieren. Für die Standfläche ist nur das örtliche
Aufmaß gültig.
Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen.
Zusätzlich bietet Koelnmesse ein komplettes Fertigstandsystem an. Die
Bestellungen erfolgen über www.koelnmesse-service-portal.de (KSP).
5
3
Aussteller- und Arbeitsausweise
5.1 Erhalt der Ausweise
Als Aussteller erhalten Sie kostenlos, gültig für die Zeit vom ersten Aufbautag bis zum letzten Abbautag:
– 2 Ausweise für einen Stand bis zu 10 m² Größe,
– 4 Ausweise für einen Stand bis zu 20 m² Größe,
– Je 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 10 m² bis zu einer Standgröße von 100 m²,
– je 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 20 m².
Die Ausweise übersenden wir Ihnen mit der Rechnung über den
Beteiligungspreis. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise für Standpersonal
können über die Ausstellerbetreuung Koelnmesse kostenpflichtig angefordert
werden. (Bestellformular Z.01)
5.2 Arbeitsausweise
Sie erhalten ebenfalls für Personen, die in Ihrem Auftrag oder auf Ihre Rechnung im Zusammenhang mit Auf- und Abbau des Standes tätig werden,
kostenlose Ausweise zum Betreten des Messegeländes. Diese Ausweise
haben nur bis zum Beginn der Veranstaltung bzw. nach deren Beendigung
Gültigkeit, berechtigen aber nicht zum Betreten des Geländes während der
Veranstaltung.
Auch diese Ausweise übersenden wir Ihnen mit der Rechnung über den
Beteiligungspreis. Zusätzlich benötigte Arbeitsausweise können über das
Aussteller-Service-Center der Koelnmesse angefordert werden.
5.3 Umtausch und Rückgabe von Ausweisen
Sämtliche Ausweise sind personengebunden und nicht übertragbar. Benutzte,
d. h. mit einem Namen versehene Austellerausweise können Sie einmalig
und kostenlos gegen neue Ausweise umtauschen, wenn während der Veranstaltung Standpersonal ausgetauscht wird. Die Ausgabe erfolgt über das
Aussteller-Service-Center. Kostenpflichtig erworbene, nicht genutzte Aussteller- und Arbeitsausweise werden von Koelnmesse bis zum letzten Messetag gegen Erstattung der Kosten zurückgenommen. Eine Überlassung der
Ausweise an Dritte – entgeltlich oder unentgeltlich – ist unzulässig und stellt
einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen im Sinne
von Ziffer VI des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen dar.
6
Verkaufsregelung
In Anbetracht des Fachcharakters der Veranstaltung ist der Direktverkauf von
Exponaten oder Mustern ab Messestand und die öffentliche Auszeichnung
der Ausstellungsgüter mit Preisen nicht gestattet.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Verlagserzeugnisse wie Fachpublikationen und Fachzeitschriften.
Koelnmesse ist berechtigt, Überprüfungen vorzunehmen und bei Verstößen
gegen diese Bedingungen gebotene Maßnahmen zu ergreifen. Koelnmesse
ist auch berechtigt, die Stände solcher Aussteller unverzüglich zu schließen.
Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche des Ausstellers sind bei diesen
Maßnahmen ausgeschlossen.
4
Teilnahmebedingungen Besonderer Teil
7
Mediapaket
7.1 Bestandteile des Mediapaketes
Koelnmesse gibt zu ihren Veranstaltungen ein Mediapaket heraus. Bestandteile des Mediapaketes sind:
– Eintrag im alphabetischen Ausstellerverzeichnis (Messe-Katalog)
– Zwei Einträge im Produktgruppenverzeichnis (Messe-Katalog)
– Eintrag im Messe-Katalog Online mit Firmenname, -adresse, Hallenstandort, Internetadresse, E-Mail-Adresse und allen von Ihnen im Formular 1.30
angekreuzten Produktgruppen
– Aufnahme und Freischaltung für spoga+gafa Matchmaking365 mit allen
von Ihnen im Formular 1.30 angekreuzten Produktgruppen
– Freischaltung für den spoga+gafa Terminplaner Online
(Messe-Katalog Online)
– Eintrag im Wegplaner Online (Messe-Katalog Online)
– Eintrag und Abbildung in der spoga+gafa App (Messe-Katalog Mobil) mit
Firmenname, -adresse, Hallenstandort, Internetadresse, E-Mail-Adresse
und allen von Ihnen im Formular 1.30 angekreuzten Produktgruppen
– Nutzung der Neuheiten-Datenbank im Pressebereich
7.2 Kosten für die Aufnahme in das Mediapaket
Die Aufnahme aller vertretenen Firmen, Mitaussteller und zusätzlich
vertretenen Unternehmen in sämtliche Verzeichnisse des Mediapaketes ist obligatorisch und kostet 349,00 Euro. Nach Erhalt der Zulassung/
Standflächenbestätigung erhalten Sie von unserem offiziellen Vertragspartner, der Neureuter Fair Media, alle Bestellinformationen und -unterlagen
zum Mediapaket.
Liegt seitens des Ausstellers bis zum Einsendeschluss keine Bestellung bei
Neureuter Fair Media vor, erfolgt die kostenpflichtige Aufnahme in das
Mediapaket aufgrund der Angaben in dem Anmeldeformular 1.10 oder
1.20/1.21. Später eingehende Anmeldungen werden ebenfalls kostenpflichtig in den Nachtrag des Katalogs aufgenommen. Bei Bestellungen oder
Anmeldungen, die später als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei
Koelnmesse eingehen, übernimmt Koelnmesse keine Gewähr für eine Bereitstellung sämtlicher Leistungen des Mediapaketes. Ansprüche, gleich welcher
Art, insbesondere Ansprüche auf Reduzierung der Kosten für die Aufnahme
in das Mediapaket oder auf Schadensersatz bestehen in diesen Fällen nicht.
7.3 Verantwortlichkeit/Haftungsfreistellung der Koelnmesse
Herausgeber des Mediapaketes ist Koelnmesse GmbH, Messeplatz 1,
50679 Köln, die ihrerseits für die praktische Durchführung der Katalogherstellung und für die Anzeigenwerbung ein weiteres Unternehmen
beauftragen kann.
Für den Inhalt von Anzeigen und Eintragungen und eventuell daraus
entstehenden Schäden ist der Inserent verantwortlich. Bei Druckfehlern,
unrichtiger Platzierung, Irrtümern und lücken- oder fehlerhaften Abdrucken
übernimmt Koelnmesse keine Haftung.
8
Gewerbliche Schutzrechte
8.1 Koelnmesse wünscht keine Aussteller, die durch Herstellung,
Inverkehrbringen, Vertrieb, Besitz oder Bewerbung ihrer Produkte im
weitesten Sinne Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums oder gewerbliche
Schutzrechte im weitesten Sinne verletzen.
Steht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung fest, dass
ein Aussteller im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Koelnmesse
gegen Gesetze der im Absatz 1 bezeichneten Art verstoßen hat, ist Koelnmesse berechtigt, diesen von der nächsten nach der Rechtskraft der Entscheidung liegenden Veranstaltung der gleichen Art auszuschließen, wenn
der Verdacht des erneuten und wiederholten Verstoßes gegen Gesetze zum
Schutz geistigen Eigentums oder gewerbliche Schutzrechte hinreichend
gegeben ist.
8.2 Nähere Informationen finden Sie in der No Copy!-Broschüre.
(www.spogagafa.de/de/spogagafa/fuer_aussteller/no_copy)
9
Unzulässige Werbung/Verstöße gegen
Teilnahmebedingungen
Um das Gesamtbild der Veranstaltung zu wahren und Aussteller und
Besucher vor störenden und rechtswidrigen Aktionen zu schützen, sind
insbesondere folgende Werbemaßnahmen untersagt:
– Überschreitung der verbindlich festgelegten Bauhöhe;
– Werbemaßnahmen außerhalb der angemieteten Standfläche ohne
vorherige schriftliche Genehmigung der Koelnmesse;
– Werbung weltanschaulichen und politischen Charakters.
Für die rechtliche Zulässigkeit von Wettbewerben, Verlosungen etc. ist der
Aussteller selbst verantwortlich.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist
Koelnmesse berechtigt, Ihren Stand sofort zu schließen und die Räumung
selbst durchzuführen, ohne dass es dazu der Anrufung gerichtlicher Hilfe
bedarf. Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
10
„Infoscout“ – Informationsservice für Besucher
Informationen über Ihr Unternehmen, die Sie uns über die Formulare 1.10
bis 1.30 mitgeteilt haben, werden während der Veranstaltung an den Infoständen in den Hallen an interessierte Besucher weitergegeben. Darüber
hinaus steht ihnen das elektronische Informationssystem der Koelnmesse
„Infoscout“ für eine Veröffentlichung von vakanten Handelsvertretungen zur
Verfügung.
Mit dem Formular Z.03 können Sie dieses Angebot nach Produkten, Ländern
oder Regionen spezifizieren. Die Nutzung des „Infoscout“ ist für Aussteller
und Besucher kostenlos.
11
Schriftformerfordernis
Sämtliche Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen sowie des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien werden
nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen
Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen
Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen
Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.
13
Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen,
Technische Richtlinien
Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen sowie
der Technischen Richtlinien bleiben unberührt.
Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen
I
Anmeldung
1. Ihren Wunsch, an der Veranstaltung teilzunehmen, erklären Sie
durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars (Anmeldung).
2. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars werden die
Teilnahmebedingungen – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil sowie die
Technischen Richtlinien – als Vertragsbestandteil verbindlich anerkannt.
Die Technischen Richtlinien stehen Ihnen über die Veranstaltungs-Homepage
oder über www.koelnmesse-service-portal.de als Download zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie die Technischen Richtlinien jederzeit in gedruckter Form oder als CD-Rom anfordern.
Die Angaben auf diesem Formular werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im automatisierten Verfahren im Rahmen der Erfüllung
der vertraglichen Aufgaben verarbeitet und genutzt.
3. Die Anmeldung ist, unabhängig von der Zulassung, für Sie bindend, sie
kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden, insbesondere
stellen Platzierungswünsche keine Bedingung für die Teilnahme dar.
II
Zulassung/Überlassung der Standfläche
1. Über Ihre Teilnahme entscheidet der Veranstalter nach Maßgabe der für
alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen (Zulassung/Standflächenbestätigung).
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Gehen bei dem Veranstalter
vor Ablauf der Anmeldefrist mehr Anmeldeformulare ein, die dem Anforderungsprofil entsprechen, als Ausstellungsfläche vorhanden ist, entscheidet
der Veranstalter über die Zulassung nach freiem Ermessen.
Soweit Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter
bereits einmal nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind, kann Ihr
Unternehmen von der Zulassung ausgeschlossen werden.
2. Der Vertrag kommt spätestens durch die Mitteilung der Zulassung
zustande, die per Brief, Telefax oder andere elektronische Übermittlung
erfolgt und auch ohne Unterschrift gültig ist. Weicht der Inhalt der Zulassung wesentlich vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so kommt der Vertrag
nach Maßgabe der Zulassung zustande, wenn Sie nicht innerhalb von
2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Das Gleiche gilt für den
Fall, dass die Veranstaltung zeitlich oder räumlich verlegt werden muss und
die Änderung für Sie zumutbar ist; an die Stelle der Zulassung tritt dabei die
entsprechende Änderungsmitteilung des Veranstalters.
Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung, das angemeldete und
in der Zulassung genannte Unternehmen und die angemeldeten Produkte
und Dienstleistungen. Produkte und Dienstleistungen, die nicht dem Warenverzeichnis entsprechen, dürfen nicht ausgestellt oder angeboten werden.
3. Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch den Veranstalter aufgrund
der Zugehörigkeit der von Ihnen angemeldeten Produkte zu einem Ausstellungsthema innerhalb der Veranstaltung.
Ein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche in einer bestimmten Form, in
einer bestimmten Größe, in einer bestimmten Halle oder in einem bestimmten Hallenbereich besteht nicht. Abweichungen von der gewünschten Standform oder Platzierung berechtigen nicht zum Widerspruch gemäß Ziffer II,
Absatz 2 des Allgemeinen Teils der Teilnahmebedingungen.
4. Der Veranstalter ist berechtigt, Ihnen im Einzelfall aus wichtigem Grund
nachträglich eine von der Zulassung abweichende Standfläche zuzuteilen,
Größe und Maße Ihrer Standfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zu verlegen oder zu schließen und bauliche Veränderungen in den Messehallen vor-
zunehmen, ohne dass Sie hieraus Rechte herleiten können. Bei einer
Verringerung der Standgröße wird der Unterschiedsbetrag des Beteiligungspreises an Sie zurückerstattet.
Ist die Standfläche aus einem von dem Veranstalter nicht zu vertretenden
Grund nicht verfügbar, so werden Sie unverzüglich benachrichtigt. Sie haben
in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungspreises.
Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen
Fällen nicht.
5. Beanstandungen müssen Sie unverzüglich, in jedem Fall während der
Laufzeit der Veranstaltung, schriftlich geltend machen; spätere Einwendungen
können nicht mehr berücksichtigt werden.
6. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie
aufgrund unrichtiger Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen nachträglich entfallen sind.
Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen oder ein Insolvenzverfahren eröffnet
worden ist. Hiervon haben Sie den Veranstalter unverzüglich zu informieren.
7. Ein Widerruf der Anmeldung ist bis zum Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung nur möglich, wenn die Teilnahmebedingungen
Besonderer Teil dies zulassen. In diesem Fall ist ein Entgelt in der in den Teilnahmebedingungen Besonderer Teil bestimmten Höhe zu zahlen.
8. Nach Erhalt der Zulassung/Standflächenbestätigung ist ein Rücktritt
grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Veranstalter kann dem Wunsch nach
Entlassung aus dem Vertragsverhältnis ausnahmsweise zustimmen, wenn die
freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall
ist der Veranstalter berechtigt, einen pauschalen Ersatz der verursachten
Kosten in Höhe von 25 % des Beteiligungspreises ohne Nachweis zu fordern,
wenn in den Teilnahmebedingungen Besonderer Teil nicht etwas anderes
bestimmt wird.
Ist eine anderweitige Vermietung der Standfläche nicht möglich, bleibt das
Vertragsverhältnis bestehen; in diesem Fall ist der Beteiligungspreis in voller
Höhe zu zahlen.
Sehen die Teilnahmebedingungen Besonderer Teil den obligatorischen Erwerb
eines Besucher-Promotions-Paket vor, ist im Fall eines Rücktritts der dort
genannte Preis zu zahlen, wenn die Eintrittskartengutscheine zur Verfügung
gestellt worden sind. Eine Haftung für Katalog-, Standbau- und sonstige
Kosten, die insbesondere durch Inanspruchnahme Dritter oder aufgrund
bereits erbrachter Leistungen entstanden sind, bleibt hiervon unberührt.
Es ist Ihnen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
Die Belegung der freiwerdenden Fläche mit einem bereits zur Veranstaltung
zugelassenen und platzierten Teilnehmer durch Vornahme eines Flächentausches stellt keinen Fall der anderweitigen Vermietung der Standfläche dar.
Bei Nichtteilnahme eines als Mitaussteller zugelassenen Unternehmens ist
das Mitausstellerentgelt in voller Höhe zu zahlen.
9. Sollten von Ihnen für die Präsentation vorgesehene Produkte aufgrund
am Veranstaltungsort gültiger Rechtsvorschriften oder aus sonstigen Gründen dort nicht eingeführt werden können oder Produkte nicht rechtzeitig,
nicht unbeschädigt oder überhaupt nicht am Veranstaltungsort eintreffen –
z. B. durch Verlust, Transport- oder Zollverzögerung – oder sich die Anreise
für Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Stand- bzw. Aufbaupersonal verzögern oder
unmöglich werden, z. B. durch Nichterteilung eines Visums, so fällt dies
allein in Ihren Risikobereich als Aussteller. Sie bleiben zur Zahlung sämtlicher
vereinbarter Preise verpflichtet.
10. Veranstaltungsbezogene Regelungen finden Sie im Besonderen Teil der
Teilnahmebedingungen.
2
Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen
III Aufbau, Gestaltung und Betrieb der Stände
1. Als Aussteller sind Sie im Rahmen Ihrer Messeteilnahme, insbesondere im
Zusammenhang mit Aufbau und Gestaltung des Standes für die Einhaltung
aller in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen, dieser Bedingungen sowie der Regelungen des Besonderen Teils der Teilnahmebedingungen
und der Technischen Richtlinien verantwortlich. Dies gilt auch für die für
den Aussteller tätigen Personen. Diese Personen sind auf die Einhaltung der
Bestimmungen hin zu überwachen.
Weitergehende, insbesondere veranstaltungsbezogene Regelungen finden
Sie im Besonderen Teil der Teilnahmebedingungen und in den Technischen
Richtlinien.
2. Alle eventuell zusätzlich erforderlichen technischen Leistungen, insbesondere die Installation von Strom, Wasser und Sicherungselementen,
Beschaffung örtlicher Hilfskräfte etc., können mit besonderen Bestellformularen über das Koelnmesse Service Portal (KSP) gegen gesonderte
Berechnung bestellt werden. Bestellungen Dritter, insbesondere von Messebauunternehmen, die im Zusammenhang mit dem Aufbau, der Einrichtung
und der Gestaltung ihrer Standfläche stehen, gelten als im Namen und für
Rechnung des Ausstellers abgegeben.
3. Die Stände müssen während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit
den angemeldeten und zugelassenen Produkten belegt und personell besetzt
sein. Ein vorzeitiges Räumen des Messestandes stellt einen schwerwiegenden
Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen dar, der den Veranstalter berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und Ihr Unternehmen
von zukünftigen Teilnahmen an Veranstaltungen der Koelnmesse-Gruppe
auszuschließen.
4. Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen darf nur auf der
in der Zulassung genannten Standfläche erfolgen. Die Verteilung von
Produkten, Flyern und sonstigen Werbemitteln in den übrigen Bereichen des
Messegeländes ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist
unzulässig.
5. Bei Präsentation und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen sind
die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Soweit Produkte nicht für einen weltweiten Vertrieb angeboten werden sollen
oder zugelassen sind, bedarf es eines entsprechenden Hinweises oder einer
länderbezogenen Kennzeichnung.
6. Der Veranstalter kann von Ihnen die Entfernung von Produkten verlangen, die nicht dem Warenverzeichnis entsprechen, deren Präsentation
den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland nicht
genügen oder die geeignet sind, durch Geruch, Geräusche oder andere
Emissionen oder durch ihr Aussehen eine erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellern und Besuchern herbeizuführen.
IV Beteiligungspreis und sonstige Kosten/Zahlungsbedingungen/Inhalte der einheitlichen Veranstaltungsleistung
1. Der Beteiligungspreis für die einheitliche Veranstaltungsleistung beinhaltet neben der Überlassung der Standfläche für die Veranstaltungszeit
sowie für die im Besonderen Teil der Teilnahmebedingungen festgelegte
Aufbau- und Abbauzeit auch die Überlassung einer bestimmten Anzahl von
Aussteller- und Arbeitsausweisen, die Benutzung von technischen Einrichtungen und Service-Einrichtungen im Bereich des Messegeländes, allgemeine
Hallenaufsicht, Reinigung der allgemein zugänglichen Hallenbereiche, allgemeine Hallenbeleuchtung sowie die Beratung in Fragen der Organisation,
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Ihre Beteiligung.
Darüber hinaus beinhaltet der Beteiligungspreis auch Leistungen des Veranstalters im Rahmen des allgemeinen Besuchermarketings. Nach eigenem
Ermessen des Veranstalters zählt hierzu eine Auswahl insbesondere aus den
folgenden Leistungen: Schaltung von Anzeigen, Bereitstellung von Werbemitteln für eigene Kommunikationsmaßnahmen der Aussteller, Maßnahmen
des Direct-Marketings, z. B. Herausgabe und Versendung von Newslettern
und sonstigen Informationen an potentielle Besucher per Brief, Telefax oder
andere elektronische Übermittlung, Bereitstellung des Online-Ticket-Shops
und veranstaltungsbezogener Internet Domains. Bestandteil der einheitlichen
Veranstaltungsleistung ist außerdem die Bereitstellung und Abgabe von
Energie im Rahmen der Energiekostenpauschale; auf die entsprechenden
Regelungen in den Teilnahmebedingungen Besonderer Teil wird verwiesen.
Die Aufnahme in ein Ausstellerverzeichnis ist Bestandteil der Veranstaltungsleistung und für jeden Aussteller, Mitaussteller, Gruppenteilnehmer sowie für
jedes zusätzlich vertretene Unternehmen obligatorisch. Auf die entsprechenden Regelungen der Teilnahmebedingungen Besonderer Teil wird verwiesen.
Der Veranstalter ist berechtigt, für einzelne der genannten Leistungen ein
zusätzliches Entgelt zu fordern.
2. Der Beteiligungspreis schließt nicht die Überlassung von Standbegrenzungswänden oder sonstige Aufbauten ein.
3. Die Höhe des Beteiligungspreises und der sonstigen Kosten wird
auf der Grundlage der in dem Besonderen Teil der Teilnahmebedingungen
angegebenen Sätze nach dem Aufmaß der zugeteilten Standfläche berechnet. Bei der Berechnung wird die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht
auf Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten zugrunde gelegt.
4. Bei zweigeschossigen Ausstellungsständen ergibt sich die Höhe des
Beteiligungspreises für die nach technischer Prüfung zugelassene Fläche
im Obergeschoss nach den Regelungen im Besonderen Teil der Teilnahmebedingungen.
5. Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie eine Rechnung über den Beteiligungspreis und die sonstigen Kosten; der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt
der Rechnung fällig. Dies gilt im Übrigen für sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu zahlenden Beträge, insbesondere auch für Rechnungen
gemäß Ziffer II Absatz 7 und Absatz 8 dieser Bedingungen.
6. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettofestpreise zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und vergleichbarer Steuern des Veranstaltungsortes. Auf die Regelungen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer
im Besonderen Teil der Teilnahmebedingungen wird verwiesen.
7. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Erhöhung der eigenen Gestehungskosten infolge von gestiegenen Herstellungs-, Bezugs- und Lohnkosten sowie
Energiekosten, Gebühren, Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben am
Veranstaltungsort, die jeweiligen Preise um die erhöhten Kosten anzuheben.
Die maximal mögliche Erhöhung der einzelnen Preise im Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Durchführung der Veranstaltung ist begrenzt auf 5 %
bei mehr als 9 Monaten, auf 7,5 % bei mehr als 18 Monaten und auf 10 %
bei mehr als 24 Monaten.
8. Die fristgerechte Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten ist Voraussetzung für den Bezug der Standfläche.
9. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach
§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland zu
entrichten. Falls dem Veranstalter ein höherer Schaden entsteht, ist er
berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Schadensersatzpflicht entfällt
oder verringert sich, wenn Sie nachweisen, dass dem Veranstalter als Folge
des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Bezahlung der Rechnung ist
Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen
der Veranstalter darüber hinaus berechtigt, den Vertrag mit Ihnen zu lösen
und über die Standfläche anderweitig zu verfügen.
10. Zugunsten des Veranstalters besteht für dessen Forderung aus der Vermietung der Standflächen ein Pfandrecht an den von Ihnen eingebrachten
Sachen.
11. Die vom Veranstalter erbrachten Leistungen werden in EURO fakturiert.
Sie sind verpflichtet, den aus der Rechnung ersichtlichen Betrag in der aus
der Rechnung ersichtlichen Währung („Abrechnungswährung“) zu zahlen.
Sofern der Veranstalter aus Kulanzgründen, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
im Einzelfall bereit ist, einen Ausgleich der Rechnung in einer anderen
Währung als der Abrechnungswährung zu akzeptieren, so ist der jeweiligen
Zahlung hinsichtlich der Umrechnung der amtliche am Tag des Zahlungseinganges gültige Einkaufskurs der Abrechnungswährung zugrunde zu legen.
Etwaige Kursverluste zur Abrechnungswährung nach Fälligkeit der Rechnung
gehen somit zu Ihren Lasten.
12. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich, spätestens binnen
2 Wochen nach Zugang, schriftlich geltend zu machen; spätere Einwendungen
können nicht mehr berücksichtigt werden.
13. Auf der gemieteten Standfläche vorhandene Vorsprünge, Pfeiler,
Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten berechtigen nicht
zu einer Minderung des Beteiligungspreises oder sonstiger Kosten.
14. Die ungekürzten Beträge stehen dem Veranstalter auch dann zu, wenn
Sie Ihre Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis nicht erfüllen. Ein
Schadensersatzanspruch bleibt davon unberührt. Sollte der Vertrag durch
den Veranstalter nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, haben
Sie einen Anspruch auf anteilige Erstattung der von Ihnen gezahlten Beträge.
Weitergehende Ansprüche sind nach den Regelungen in Ziffer VII und VIII
dieser Teilnahmebedingungen ausgeschlossen. Die Regelung unter Ziffer XI
dieser Teilnahmebedingungen bleibt unberührt.
tigt, für die Teilnahme von Mitausstellern einen Beteiligungspreis und sonstige
Kosten zu erheben, die von Ihnen als Aussteller zu entrichten sind. Für die
Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen
gelten im Übrigen die unter Ziffer II dieser Teilnahmebedingungen genannten
Voraussetzungen; für diese Unternehmen gelten die Teilnahmebedingungen –
Allgemeiner Teil und Besonderer Teil sowie die Technischen Richtlinien.
Nehmen Sie einen Mitaussteller oder ein zusätzlich vertretenes Unternehmen
ohne ausdrückliche Zulassung des Veranstalters auf, ist dieser berechtigt,
den Vertrag mit Ihnen fristlos zu kündigen und die Standfläche auf Ihre
Gefahr und Kosten räumen zu lassen. Ansprüche gegen den Veranstalter –
gleich welcher Art, insbesondere Schadensersatzansprüche – bestehen in
diesem Fall nicht.
Vertragsbeziehungen bestehen auch nach Zulassung ausschließlich zwischen
dem Veranstalter und dem Aussteller, der für Verschulden seiner Mitaussteller/zusätzlich vertretenen Unternehmen wie für eigenes Verschulden haftet.
4. Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam auf einer Standfläche an der
Veranstaltung teilnehmen wollen – Gruppenbeteiligung –, so sind die vorliegenden Teilnahmebedingungen Allgemeiner Teil und Besonderer Teil sowie
die Technischen Richtlinien für jedes einzelne Unternehmen verbindlich.
Die Anmeldung erfolgt durch den Gruppenorganisator, der für die Einhaltung
der Teilnahmebedingungen durch die Gruppenteilnehmer verantwortlich ist.
Vertragbeziehungen bestehen nach Zulassung/Standflächenbestätigung
ausschließlich zwischen Gruppenorganisator und Veranstalter. Ausnahmen
bestehen bei individuellen Bestellungen von Service-Leistungen durch
Gruppenteilnehmer vor oder während einer Veranstaltung.
5. Wird eine Standfläche zwei oder mehreren Unternehmen gemeinsam
zugeteilt, haftet jedes Unternehmen dem Veranstalter gegenüber als
Gesamtschuldner.
VI Hausrecht
1.
15. Mit Gegenforderungen gegen die aus dem Vertragsverhältnis stammenden
Forderungen können Sie nur insoweit aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, als Ihre Forderungen unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt worden sind.
16. In der Übersendung einer Rechnung an einen Dritten auf Wunsch des
Ausstellers liegt kein Verzicht auf die Forderung gegen den Aussteller. Sie
bleiben bis zum vollständigen Forderungsausgleich zur Zahlung verpflichtet.
V Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen,
Gruppenbeteiligungen
1. Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen. Als Aussteller dürfen Sie die Ihnen überlassene Standfläche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht verlegen, tauschen,
teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen.
2. Die Nutzung der Standfläche durch mehrere Unternehmen ist nur
zulässig, wenn die Bestimmungen des Besonderen Teils der Teilnahmebedingungen die Teilnahme von Mitausstellern und/oder zusätzlich vertretenen
Unternehmen zulassen.
3. Für die Benutzung der Standfläche durch ein weiteres Unternehmen mit
eigenen Produkten und eigenem Personal (Mitaussteller) sind ein besonderer
Antrag und eine Zulassung durch den Veranstalter erforderlich. Dies gilt auch
für Unternehmen, die zwar mit eigenen Produkten, aber nicht mit eigenem
Personal vertreten sind (zusätzlich vertretene Unternehmen). Konzernfirmen
und Tochtergesellschaften gelten als Mitaussteller. Der Veranstalter ist berech-
3
Der Veranstalter übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus.
2. Er ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu
lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten
oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische
und weltanschauliche Zwecke ist verboten. Bei schwerwiegenden Verstößen
gegen Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche
Bestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, Ihren Stand schließen oder
räumen zu lassen.
3. Es gilt die Haus- und Geländeordnung für das Kölner Messegelände in
der jeweils aktuellen Fassung.
VII Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen neu hergestellter Gegenstände
beträgt 1 Jahr. Bei gebrauchten Gegenständen ist eine Gewährleistungshaftung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der
Schaden auf normalem Verschleiß, höherer Gewalt, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften oder Bedienungsanweisungen beruht.
VIII Haftung/Versicherung
1. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes
Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im
Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden.
Allgemeiner Teil der Teilnahmebedingungen
2. Jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen,
sofern die Risiken versichert werden können. Unberührt hiervon bleibt die
Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens. Dieser
Haftungsausschluss erfährt durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters
keine Einschränkung.
Im Rahmen der Haftung verbleibt es bei den gesetzlichen Beweislastregeln;
sie erfahren durch diese Klausel keine Änderung.
3. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Ausstellungsversicherung
aufgrund des durch den Veranstalter abgeschlossenen Rahmenvertrages;
darüber hinaus können Sie besondere Bewachungsmaßnahmen bestellen.
4. Als Aussteller haften Sie gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden,
den Sie, Ihr Personal, Ihre Mitarbeiter oder von Ihnen beauftragte Dritte oder
sonstige Dritte, derer Sie sich zur Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten bedienen,
dem Veranstalter schuldhaft zufügen. Die Technischen Richtlinien sowie die
Informationen aus Rundschreiben des Veranstalters über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sind unbedingt zu beachten.
5. Die Anwendung des § 831 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen.
6. Bei Schadensersatzansprüchen für die Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit haftet der Veranstalter bei Vorsatz und Fahrlässigkeit im Rahmen
der gesetzlichen Verpflichtungen. Sonstige vertragliche und/oder gesetzliche
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, einschließlich für Folgeschäden, sind
ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vom Veranstalter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten in vollem Umfang für die Organe, Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, derer
sich der Veranstalter zur Erfüllung des Vertrages bedient.
Außerdem haftet der Veranstalter für jede schuldhafte Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind nur solche,
deren Beachtung bei der Durchführung des Vertrages unentbehrlich ist.
Dies gilt für alle Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ergeben könnten. Die Schadensersatzansprüche sind jedoch beschränkt auf
den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu
vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon
vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben,
zu verkürzen oder zu verlängern, so können Sie hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter herleiten.
Das Vertretenmüssen des Veranstalters beschränkt sich – unbeschadet der Haftungsbeschränkungen aufgrund dieser Teilnahmebedingungen – in jedem Fall
auf Verschulden. Im Fall von Verträgen, die die Beschaffung bestimmter Gegenstände zum Inhalt haben, übernimmt der Veranstalter nicht das Beschaffungsrisiko, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart wird.
IX Geltendmachung von Ansprüchen/Verjährung
1. Ihre Ansprüche gegen den Veranstalter – gleich welcher Art – sind
unverzüglich, in jedem Fall während der Laufzeit der Veranstaltung schriftlich
gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei dem Veranstalter. Später eingehende Forderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Regelungen unter Ziffer
VIII, Absatz 2 dieser Teilnahmebedingungen bleiben unberührt.
2. Ihre Ansprüche gegen den Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis und
alle damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche verjähren innerhalb von
6 Monaten, es sei denn, die Haftung des Veranstalters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Monats, in den
der Schlusstag der Veranstaltung fällt.
X Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand, auch im
Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess ist, soweit es sich bei Ihnen um
einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Köln. Der Veranstalter ist
nach seiner Wahl auch berechtigt, seine Ansprüche bei dem Gericht des
Ortes geltend zu machen, an dem Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung
haben.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Veranstalter ist
deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend.
XI Vorbehalte/Schlussbestimmungen
1. Als Aussteller sind Sie auch dann für die Einhaltung sämtlicher im Gastgeberland gültigen Gesetze, Richtlinien und sonstigen Vorschriften allein
verantwortlich, wenn die Teilnahmebedingungen des Veranstalters von
solchen Vorschriften inhaltlich abweichen. Sie sind verpflichtet, sich über die
einschlägigen Vorschriften am Veranstaltungsort rechtzeitig und umfassend
zu informieren und sich die notwendige Kenntnis zu verschaffen.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich
für Sie als Aussteller ergeben könnten.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig,
in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene
Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe, Streik, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine
solche Maßnahme erfordern. Sie haben im Fall der Verschiebung, Verkürzung,
Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Ersatz der Ihnen hieraus
entstehenden Schäden. Hat die Teilnahme infolge einer solchen Maßnahme
für Sie kein Interesse und verzichten Sie deswegen auf die Belegung der
Ihnen zugeteilten Standfläche, so sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich
zu erklären. Im Fall einer Absage einer Veranstaltung haftet der Veranstalter
nicht für Schäden und/oder sonstige Nachteile, die sich für Sie hieraus
ergeben. Auf Verlangen des Veranstalters sind Sie verpflichtet, einen
angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung
entstandenen Kosten zu tragen. Die Höhe der von jedem Aussteller zu
zahlenden Quote wird nach Anhörung der betroffenen Wirtschaftsorganisationen von dem Veranstalter festgesetzt.
3. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie die
Teilnahmebedingungen des Veranstalters (den Allgemeinen und Besonderen
Teil, die Technischen Richtlinien sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis
betreffenden Bestimmungen) als verbindlich an. Für das Vertragsverhältnis
gelten nur diese Bestimmungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen
des Ausstellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Veranstalter diesen nicht gesondert widerspricht. Dies gilt insbesondere auch für
abweichende Zahlungsbedingungen.
4. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft
sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des
Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die
unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die
Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien
verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
5. Sämtliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
Stand: November 2013
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