Teilnahmebedingungen für den Video
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Teilnahmebedingungen für den Video
Teilnahmebedingungen für den Video-Wettbewerb „100 und ich“ § 1. Allgemeines Die Teilnahme am Video-Wettbewerb „100 und ich“ unterliegt den vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Video-Wettbewerb erkennen die Teilnehmer die unter § 1 ff. aufgelisteten Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch Anmeldung und Einstellen eines Videos auf der Seite www.goethe.de/100undich. § 2. Teilnahmevoraussetzungen Minderjährige Teilnehmer müssen auf dem Postweg eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern einreichen. Einen Vordruck zur Unterschrift finden Sie unter „Teilnahmebedingungen“ auf der Wettbewerbsseite. Jeder teilnahmeberechtigte Vorschlag muss bis spätestens 24.00 Uhr des letzten Wettbewerbstags (31. Dezember 2009) (=Einsendeschluss) beim Veranstalter eingegangen sein. Pro Teilnehmer dürfen auch mehrere Videos eingereicht werden. § 3. Inhaltliche und technische Vorgaben Der Veranstalter behält sich vor, Videos mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen Inhalten oder Videos, die zum Thema „100 und ich - Kleine Geschichten aus Deutschland“ nicht passen, vom Wettbewerb auszuschließen. Für die Filmerstellung können mit Videofunktion ausgestattete Handys oder digitale Fotoapparate verwendet werden. Der Film darf maximal 90 Sekunden dauern. Filme mit einer Länge von mehr als 90 Sekunden werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Es werden Videos in den Formaten .avi, .wmv, .mov, .mpg, .mpe, .mpeg, .3gp, .flv, .mp4, .m4v akzeptiert. Der Film kann per Upload eingereicht werden. Der Upload findet über den geschützten Bereich der Webseite des Goethe-Instituts direkt durch den Teilnehmer statt. Der Zugangscode zum geschützten Bereich der Webseite wird dem Teilnehmer nach Eingang der Anmeldung zum Wettbewerb per Email mitgeteilt. Sobald die Filme auf der Webseite www.goethe.de/100undich erscheinen, gelten sie als an den Veranstalter übergeben. § 4. Gewinne Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Gewinns wird durch eine Jury getroffen, die vom Veranstalter einberufen wird. Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden. Die Gewinner werden schriftlich per E-Mail bis spätestens 31. Januar 2010 benachrichtigt. § 5 Haftung Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch den Teilnehmer übermittelten Daten übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff. § 6. Urheber- und Persönlichkeitsrechte Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Wettbewerb und auf das Projekt “100 und ich“ beschränkte einfache Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb eingesandten Film sowie der Filmidee, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist, ein. Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Verfilmung, d.h. das Recht, den eingesandten Film unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Ebenso zählen hierzu das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Films bzw. der Filmidee auf elektronischen/digitalen - auch interaktiven - Datenträgern, insbesondere DVD, CD, CD-ROM, Video sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführungsrecht. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Die Teilnehmer versichern, dass der durch sie eingesandte Film und die Filmidee frei von Rechten Dritter sind (z.B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte) und sie frei über den Film verfügen dürfen. Sie stellen den Veranstalter vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft. Zu einer Nutzung der durch die Teilnehmer eingereichten Filme ist der Veranstalter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. § 7. Datenschutz Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze verwendet. Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter seine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck des Gewinnspiels elektronisch erfasst und bearbeitet. § 8. Wirksamkeit / geltendes Recht / Gerichtsstand Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehen Ereignisse, die die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.