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2014 Gültig ab 01. Februar 2014 Transportbeton Dachser GmbH & Co. KG Wörishofer Str. 75 a 86842 Türkheim Büro und Verwaltung fon (0 82 45) 14 40 fax (0 82 45) 36 24 [email protected] Fertigbetonbestellung unter: fon (0 82 45) 14 40 fax (0 82 45) 46 37 www.dachser-beton.de LEISTUNG Daten Herstellung: Nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2, mit chromatarmen Zement ÖNORM nach B4710-1 für Lieferungen nach Österreich Eigenüberwachung: Durch Betontechnologen der eigenen Prüfstelle »E« Fremdüberwachung: Bayerischer Baustoffüberwachungs- u. Zertifizierungsverein, BAYBÜV e.V. Verein für Baustoffprüfung und -entwicklung VBE-Österreich Bestellungen: Ihre Bestellungen erbitten wir nach unseren Sorten-Nummern vorzunehmen. Preise: Unsere Preise verstehen sich für 1 m3 Festmasse in Euro frei Bau Zone 1 (Zonenkarte Seite 9), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Frachtanteil, Zonenzuschläge, Betonpumpen, Regiesätze, Zusatzmittel sowie alle Sonderleistungen sind nicht skontierfähig. Bei Selbstabholung gewähren wir einen Nachlass von 5,00 €/m3. leistungen Betonzusatzmittel: Wir berechnen pro Liter bzw. kg (Nettopreise): S-Nr. 930 BV = Betonverflüssiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,70 € S-Nr. 931 VZ = Verzögerer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,70 € S-Nr. 932 FM = Fließmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,00 € S-Nr. 933 EM = Estrichzusatz-Mischöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,20 € S-Nr. 934 LP S-Nr. 935 QM = Quellmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,40 € S-Nr. 936 ST . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,70 € = Luftporenbildner = Stabilisierer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,70 € Zuschlag für Beimengung: Bei Zugabe von Fremdzusatzmitteln, Zusatzstoffen oder Fremdfasern im Werk oder auf der Baustelle berechnen wir Dosiergebühren je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50 € Eine bauseitige Beimengung oder Änderung des Betons auch durch Wasserzugabe - entbindet das Werk von der Gewährleistung. Stahlfasern: Siehe Seite 7 Kunststofffasern: Polypropylen-Fasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . auf Anfrage Lieferung außerhalb der Geschäftszeiten: Abendzuschlag 18.00 – 21.00 Uhr (Mo. – Fr. ) je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,50 € Abendzuschlag mindestens jedoch je Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160,00 € Nachtzuschlag 21.00 – 06.30 Uhr (Mo. – Fr.) je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17,00 € Nachtzuschlag mindestens jedoch je Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250,00 € Samstagzuschlag 6.30 – 12.00 Uhr je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,50 € Sa. ab 12.00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen sowie bei Betriebsruhe je m³ . . . . nach Aufwand Betonlieferungen am Sa. nur auf Vorbest. bis Fr., 15.00 Uhr Kosten für behördliche Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nach Aufwand Winterzuschlag: Saisonzuschlag auf Grund der erhöhten Produktions- und Personalkosten vom 01.12. bis 15.03. je m³ Beton oder Mörtel . . . . . . . . . . . 5,00 € Legende Beton Expositionsklasse 0 = XO 1 = XC1, XC2 2 = XC3 3 = XC4, XF1, XA1 4 = XC4, XD1, XF1, XA1, XM1 5 = XC4, XD3, XF3, XA3, XM1 6 = XC4, XD3, XF3, XA3, XM2 7 = XC4, XD1, XF2, XA1, XM1/LP 8 = XC4, XD3, XF4, XA3, XM2/LP Festigkeitsklasse 10 = C 8 / 10 15 = C 12 / 15 20 = C 16 / 20 25 = C 20 / 25 30 = C 25 / 30 37 = C 30 / 37 45 = C 35 / 45 50 = C 40 / 50 usw. Rüttler: Elektroflaschenrüttler (230 V, 16 A) je m3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 € Flaschenrüttler mit Benzinaggregat, je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50 € Entladezeiten: Die Entladezeit für unsere Fahrmischer beträgt: bis 6,0 m3 Beton 30 Minuten kostenfreie Entladezeit bis 8,0 m3 Beton 45 Minuten kostenfreie Entladezeit ab 8,1 m3 Beton 60 Minuten kostenfreie Entladezeit Bei Zeitüberschreitung: je Minute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,35 € Mindermenge / Nichtauslastung: Bei Abnahme unter 4,0 m3 je Lieferung wird die Fracht für die fehlende Menge als Mindermengenzuschlag berechnet mit je m3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € Zonenzuschläge: Die Zuschläge werden gemäß unserer Zonenkarte für Fertigbeton (siehe Seite 9) ab Zone 2 je m3 hinzugerechnet. Regiesätze: Transportbetonmischer 3-Achser, je Std. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69,50 € Transportbetonmischer 4-Achser, je Std. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81,00 € Durchfahrtshöhe min. 3,95 Meter Betone nach ZTV-ING: Bei Lieferungen nach ZTV-ING bei voll ausgedrucktem Lieferschein erheben wir einen Zuschlag je m3 Beton . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,50 € Laborleistungen: Herstellung von einem Satz Probewürfel (3 Stück), inkl. Prüfzeugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74,00 € Herstellung von Probewürfel, pro Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € Wasserundurchlässigkeitsprüfung, inkl. Prüfzeugnis, pro Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58,50 € Recycling von Rückbeton: Die komplette Bestellmenge inkl. evtl. Rückbeton wird berechnet. Für die Aufbereitung von Rückbeton in der Recycling-Anlage berechnen wir je m³ Frischbeton . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € Größtkorn 1 = 32 mm 2 = 16 mm 8 = 8 mm 4 = 4 mm Beispiel: Sorten-Nr. 3 30 1 3 0 Konsistenzklasse Zementart 1 = C1 0 = CEM II / A-LL 32,5 R 2 = F2 1 = CEM II / A-LL 42,5 R 3 = F3 2 = CEM I 52,5 R 4 = F4 3= 5 = F5 4 = CEM I 32,5 N - LH/SR3 6 = F6 5= 6 = CEM III / A 32,5 N-LH 7 = CEM I 42,5 R - SR3 8= 9 = CEM III / A 42,5 N W = WU, I = ZTV-ING, B = Bohrpfahlbeton, S = Beton mit Stahlfasern, Z = Beton nach Zusammensetzung, P= Pflasterbeton, G = Beton für Industrieböden zum maschinellen Glätten 2 BETON Beispiele für Expositionsklassen im Hochbau. Die tatsächlichen Expositionsklassen wie auch alle anderen Anforderungen an den Beton müssen vom Verfasser (Architekt, Planungsbüro etc.) vorgegeben werden. Beton Hochbau Verwendung des Betons Preis in €/m3 Beton nach Eigenschaften Expositionsklasse (n) Sorten-Nr. Festigkeits- Größt- Konsisklasse korn tenz 7) 0 10 110 C 8/10 32 C1 0 10 210 C 8/10 16 C1 Sauberkeitsschicht Fundamente unbewehrt XO 0 10 130 C 8/10 32 F3 0 10 230 C 8/10 16 F3 0 15 130 C 12/15 32 F3 Innenbauteile unbewehrt X0 0 15 230 C 12/15 16 F3 1 20 130 C 16/20 32 F3 Innenbaut. bew.: (trocken o. ständig XC1, XC2 nass) Gründungsbauteile bewehrt 1 20 230 C 16/20 16 F3 2 25 130 C 20/25 32 F3 Innenbaut. bew.: m. hoher Luftfeuchte XC3 Baut. in offenen Gebäuden (ohne Frost) 2 25 230 C 20/25 16 F3 3 30 130 C 25/30 32 F3 Außenbaut. bew.: Beton mit direkter XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 2 3 30 230 C 25/30 16 F3 Beregnung und Frost 3 30 830 C 25/30 8 F3 W 30 130 C 25/30 32 F3 Außenbaut. bew.: Beton mit hohem XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 1 W 30 230 C 25/30 16 F3 Wassereindringwiderstand gemäß W 30 830 C 25/30 8 F3 WU-Richtlinie 4 37 130 C 30/37 32 F3 Chemisch schwach angreifende XC4, XF1, XA1, XD1, WU-Kl. 1 4 37 230 C 30/37 16 F3 Umgebung. 4 37 830 C 30/37 8 F3 5 45 131 C 35/45 32 F3 1) 5 45 231 C 35/45 16 F3 XC4, XF2, XF3, XA2, XD2, XM1 Außenbaut. bew.: mit direkter 5 45 831 C 35/45 8 F3 Beregnung und Frostangriff, hohem Wassereindringwiderstand, mit Chlo6 45 131 C 35/45 32 F3 XC4, XF2, XF3, XA3, XD3, rideinwirkung 6 45 231 C 35/45 16 F3 XM2 2) 4) 6 45 831 C 35/45 8 F3 7 30 120 C 25/30 32 F2/3 Frost-, Tau-, Salzwiderstand im (LP) Sprühbereich. Vertikale Flächen XC4, XF2, XA1, XD1, XM1 3) 7) 7 30 220 C 25/30 16 F2/3 8 37 121 C 30/37 32 F2/3 Hoher Frost-, Tau-, Salzwiderstand (LP) Horizontale Flächen XC4, XF4, XA3, XD3, XM2 3) 4) 7) 8 37 221 C 30/37 16 F2/3 Sehr fließfähiger Beton XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 1 3 30 250 C 25/30 16 F5 W/Z max. 0,75 0,75 0,65 0,65 0,60 0,60 0,60 0,55 0,55 0,55 0,55 0,55 0,55 0,50 0,50 0,50 0,45 0,45 0,45 0,55 0,55 0,45 0,45 0,55 Ü.- Festigkeitsentwickl. Kl. mittel schnell 1 107,80 110,80 1 110,80 113,80 1 111,10 114,10 1 114,10 117,10 1 113,90 117,40 1 116,90 120,40 1 117,00 120,70 1 120,00 123,70 1 119,50 123,50 1 122,50 126,50 1 122,00 126,20 1 125,00 129,20 1 135,00 139,20 2 124,20 128,40 2 127,20 131,40 2 137,20 141,40 2 128,50 132,70 2 131,50 135,70 2 141,50 145,70 2 134,00 2 137,00 2 147,00 2 136,50 2 139,50 2 149,50 2 127,50 131,70 2 130,50 134,70 2 136,00 2 139,00 1 136,00 140,20 1) = XM2 wird erreicht durch Oberflächenbehandlung, 2) = XM3 wird erreicht durch Hartstoffe nach DIN 1100, 3) = bei LP-Betonen wird maschinelles Glätten nicht empfohlen, 4) = wenn XA3 gefordert wird, sind Schutzmaßnahmen an der Betonoberfläche erforderlich, 7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe 3 BETON Beispiele für Expositionsklassen im Industriebau. Die tatsächlichen Expositionsklassen wie auch alle anderen Anforderungen an den Beton müssen vom Verfasser (Architekt, Planungsbüro etc.) vorgegeben werden. Beton Industriebau Beton nach Eigenschaften Verwendung des Betons Sorten-Nr. Expositionsklasse (n) Industrie-Hallenböden und Bodenplatten im Wohnungsbau ohne Verschleiß XC4, XF1, XA1 Bew. Bauteile Industrieböden mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge XC4, XF1, XA1, XD1, XM1 1) Bew. Bauteile, Industrieboden m. Beanspr. durch luft- o. vollgummibereifte Gabelstapler Bew. Bauteile, Industrieb. sehr starke Verschleißbeanspruchung. Wasserbauwerke in Geschiebe belasteten Gewässern, z.B.Tosbecken XC4, XF2, XF3, XA2, XD2, XM1 1) XC4, XF2, XF3, XA3, XD3, XM3 2) 4) Horizontale Flächen. bew. Außenbau(LP) teile bei Regen, Frost und Tausalz XC4,XF4 ,XA3,XD3,XM2 3) 4) 7) G 30 130 G 30 230 G 30 830 G 37 130 G 37 230 G 37 830 5 45 131 5 45 231 5 45 831 6 45 131 6 45 231 6 45 831 8 37 121 8 37 221 8 37 821 Festigkeits- Größt- Konsis- W/Z klasse korn tenz 7) max. C 25/30 32 F3 0,55 C 25/30 16 F3 0,55 C 25/30 8 F3 0,55 C 30/37 32 F3 0,55 C 30/37 16 F3 0,55 C 30/37 8 F3 0,55 C 35/45 32 F3 0,50 C 35/45 16 F3 0,50 C 35/45 8 F3 0,50 C 35/45 32 F3 0,45 C 35/45 16 F3 0,45 C35/45 8 F3 0,45 C 30/37 32 F2/3 0,45 C 30/37 16 F2/3 0,45 C 30/37 8 F2/3 0,45 Preis in €/m3 Ü.Kl. 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Pflasterbeton Festigkeitsentwickl. mittel schnell 122,80 127,00 125,80 130,00 135,80 140,00 129,40 133,60 132,40 136,60 142,40 146,60 134,00 137,00 147,00 136,50 139,50 149,50 136,00 139,00 149,00 Preis in €/m³ Verwendung des Betons Expositionsklasse (n) Sorten-Nr. Pflasterbeton Pflasterbeton Pflasterbeton Standardmischung Standardmischung Nach LB StB Bayern P 15 210 P 25 210 P 30 210 Festigkeits- Größt- Konsis- W/Z klasse korn tenz 7) max. C12/15 16 C1 C20/25 16 C1 C25/30 16 C1 - Ü.Kl. - Festigkeitsentwickl. mittel schnell 114,40 117,90 120,00 124,00 122,50 126,70 1) = XM2 wird erreicht durch Oberflächenbehandlung, 2) = XM3 wird erreicht durch Hartstoffe nach DIN 1100, 3) = bei LP-Betonen wird maschinelles Glätten nicht empfohlen, 4) = wenn XA3 gefordert wird, sind Schutzmaßnahmen an der Betonoberfläche erforderlich, 7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe 4 BETON Beispiele für Expositionsklassen im ZTV-ING-Bau. Die tatsächlichen Expositionsklassen wie auch alle anderen Anforderungen an den Beton müssen vom Verfasser (Architekt, Planungsbüro etc.) vorgegeben werden. BETON NACH ZTV-ING Beton nach Eigenschaften Verwendung des Betons Sorten-Nr. Expositionsklasse (n) Außenbauteile ohne Taumittelbeanspruchung XC4, XF1, XA1 Betonflächen im Sprühbereich und Spritzwasserbereich z.B. Widerlager, Überbau XC4, XF2, XF3, XA2, XD2 Betonflächen mit Taumittelbeanspruchung z.B. Brückenkappen XC4, XF2, XF3, XA2, XD2 (LP) XC4, XF4, XD3 3) I 30 130 I 30 230 I 37 130 I 37 230 I 45 131 I 45 231 I 30 120 I 30 220 Festigkeitsklasse C 25/30 C 25/30 C 30/37 C 30/37 C 35/45 C 35/45 C 25/30 C 25/30 Größtkorn 32 16 32 16 32 16 32 16 Preis in €/m³ Konsistenz 7) F3 F3 F3 F3 F3 F3 F2 F2 W/Z max. 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 Ü.Kl. 2 2 2 2 2 2 2 2 Festigkeitsentwickl. mittel schnell 123,50 127,70 126,50 130,70 130,00 136,20 133,00 139,20 140,70 143,70 128,50 132,70 131,50 135,70 3) = bei LP-Betonen wird maschinelles Glätten nicht empfohlen, 7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe Bohrpfähle nach DIN EN 1536 / DIN Fachbericht 129 Bohrpfahlbetonpreise auf Anfrage. Einkorn-, filterbeton Verwendung des Betons Expositionsklasse (n) Einkornbeton Einkornbeton Einkornbeton Splitt-Filterbeton Splitt-Filterbeton nicht genormt nicht genormt nicht genormt nicht genormt nicht genormt Preis in €/m³ Sorten-Nr. EK 6 320 EK 6 160 EK 6 080 EK 6 580 EK 6 110 Festigkeitsklasse Größtkorn 16/32 8/16 4/8 5/8 8/11 Konsistenz 7) W/Z max. - Ü.Kl. - Festigkeitsentwickl. mittel schnell 100,00 102,00 104,00 111,20 113,00 - 5 BETON Fermenter einer Biogasanlage Beispiele für Expositionsklassen im landwirtschaftlichen Bau. Die tatsächlichen Expositionsklassen wie auch alle anderen Anforderungen an den Beton müssen vom Verfasser (Architekt, Planungsbüro etc.) vorgegeben werden. Landwirtschaftliches Bauen Verwendung des Betons Expositionsklasse (n) Bewehrt innen und außen, mäßig nass, schwacher chemischer Angriff, Frost XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 2 Güllekanäle, Güllekeller, bewehrt, innen, mit hohem Wassereindringwiderstand, Boden, Wände, Bodenplatte Biogasanlage XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 1 Gärfutter(flach-)silos (Fahrsilo): Boden, Wände Decke Biogasanlage b. Frost u. Tausalz (LP) XC4, XF4, XA3, XD3, XM2 3) 4) 7) (LP) XC4, XF4, XA3, XD3, XM2 3) 4) 6) 7) Außenbaut. bew.: offene Güllebehälter, hoher Frostwiderstand XC4, XF2, XF3, XA2, XD2, XM1 1) Futtertisch bew.: Gärfutter(flach-)silos (Fahrsilo): Für Boden, Wände (Treber, Mais), mit Einwirkung von Gärsäuren XC4, XF2, XF3, XA3, XD3, XM2 4) Außenbaut. bew.: Biogasanlage (Umfassung, Decke), chemisch stark angreifende Umgebung. XC4, XF2, XF3, XA3, XD3, XM2 4) 6) Lagerböden im Freien, überdacht o. Einwirk. von Gülle, Silage, Dünger, Tausalz XC4, XF1, XA1, XM1, XD1 1) 5) Preis in €/m3 Beton nach Eigenschaften Sorten-Nr. Festigkeits- Größt- Konsisklasse korn tenz 7) 3 30 130 C 25/30 32 F3 3 30 230 C 25/30 16 F3 W 30 130 C 25/30 32 F3 W 30 230 C 25/30 16 F3 W 30 830 C 25/30 8 F3 8 37 121 C 30/37 32 F 2/3 8 37 221 C 30/37 16 F 2/3 W/Z max. 0,60 0,60 0,55 0,55 0,55 0,45 0,45 Ü.- Festigkeitsentwickl. Kl. mittel schnell 1 122,00 126,20 1 125,00 129,20 2 124,20 128,40 2 127,20 131,40 2 137,20 141,40 2 136,00 2 139,00 8 37 124 C 30/37 32 F 2/3 0,45 2 137,30 - 5 45 131 5 45 231 5 45 831 6 45 131 6 45 231 6 45 831 6 45 134 6 45 234 6 45 834 G 37 130 G 37 230 C 35/45 C 35/45 C 35/45 C 35/45 C 35/45 C 35/45 C 35/45 C 35/45 C 35/45 C 30/37 C 30/37 32 16 8 32 16 8 32 16 8 32 16 F3 F3 F3 F3 F3 F3 F3 F3 F3 F3 F3 0,50 0,50 0,50 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45 0,55 0,55 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 137,80 140,80 150,80 129,40 132,40 134,00 137,00 147,00 136,50 139,50 149,50 133,60 136,60 1) = XM2 wird erreicht durch Oberflächenbehandlung, 3) = bei LP-Betonen wird maschinelles Glätten nicht empfohlen, 4) = wenn XA3 gefordert wird, sind Schutzmaßnahmen an der Betonoberfläche erforderlich: Gasraumbereich Fermenter und Silos mit Mais und Treber, 5) = ohne Zusatzstoffe (Flugasche), 6) = langsame Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsnachweis nach 56 Tagen, 7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe 6 SONDERBETONE Werk-Frischmörtel Netto-Preise/m3 DIN EN 998-2/DIN V 18580 Größtkorn Abnahmemenge je Lieferung ab Werk je m³ ab 1,9 m³ inkl. Frachtkosten 0,9 bis 1,8 m³ inkl. Frachtkosten 0,2 bis 0,8 m³ inkl. Mindermengenzuschlag 4 mm Nettopreise inkl. Frachtkosten! – Vereinbarte Konditionen gelten nicht für Sonderbetone wie Mauer-, Dämm-Mörtel und PorenLeichtbetone. – Für Mörtel stellen wir Mörtelkübel bereit. – Im Mörtel-Preis ist ein nicht skontierbarer Frachtanteil von 26,00 € je m³ enthalten. Expositionsklasse (n) Industrieboden ohne Verschleiß: Fundamente, Bodenplatte, Wände Industrieboden mit Verschleiß durch luftbereifte Fahrzeuge Leichtmauermörtel LM 36 Sorten Nr. 5360 183,50 198,50 223,50 250,50 – Beschädigte, defekte, nicht zurückgegebene oder in Verlust geratene Behälter werden z.Zt. mit 105,- € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. – Unser kellengerechter Mauermörtel ist »fix und fertig«, bis zu 36 Stunden verarbeitbar. BETON MIT STAHLFASERN Verwendung des Betons Mauermörtel MG IIa Sorten Nr. 5000 110,50 125,50 160,50 180,50 XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 2 XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 1 5) XC4, XF1, XA1, XM1, XD1 1) 5) 25 kg je m3 Sorten-Nr. Festigkeits- Größt- Konsisklasse korn tenz 7) S 30 230 C 25/30 16 F 3/4 SG 30 230 C 25/30 16 F 3/4 S 37 230 C 30/37 16 F 3/4 W/Z max. 0,60 0,55 0,55 Preis in €/m3 Festigkeitsentwickl. mittel schnell Auf Anfrage Auf Anfrage 1) = XM2 wird erreicht durch Oberflächenbehandlung, 5) = ohne Zusatzstoffe (Flugasche), 7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe Für das Bauteil erforderliche Stahlfasermenge und Art ermitteln wir für Sie über den Faserhersteller. Stahlfaserbetone nach DAfStB-Richtlinie „Stahlfaserbeton“ (Leistungsklassen) auf Anfrage. LEICHTBETON Korngröße 0/4 0/4 0/8 0/8 0/8 SortenNr. TA-FÜLL 9000 PLB 9500 LC 18820 LC 22820 LC 25 820 Bezeichnung der Sonderprodukte Tankverfüll-Material Poren-Leichtbeton* LC 16/18 Leichtbeton LC 20/22 Leichtbeton LC 25/28 Leichtbeton *Poren-Leichtbeton Der Spezialbaustoff zur Verfüllung von Hohl- und Arbeitsräumen, von Kanälen, Rohrleitungen, Rohrsanierungen, Ausgleichsschichten oder als Aufbeton z.B. auf POREN-LEICHTBETON Eigenschaften und Spezifikationen bzw. Expositionsklasse (n) Spezialbaustoff z. Verfüllung stillgelegter Öltanks Rohdichte auf Anfrage XC1, XC2 (Rohdichtekl. 1,6) XC3 (Rohdichtekl. 1,8) XC3 (Rohdichtekl. 1,8) Flachdächer zum Niveauausgleich, zur Altbausanierung auf Holzbalkendecken, unter Stallböden oder Fabrikböden, Trag- und Sauberkeitsschichten bei Industrie- und Sporthallenböden u.v.a.m. SANDBETON / ESTRICHMISCHUNGEN** ** nach keiner Norm Auf Wunsch dosieren wir auch Kunststoff-Fasern 0,6 – 1,0 kg je m3 Estrich. Preis auf Anfrage Estrichmischung mit Frühbelegreife auf Anfrage SortenNr. 0/4 E 4250 E 4300 E 4350 E 4400 E 4450 E 4500 E 4600 Pumpfähig ja ja nein nein nein Preise in €/m3 Festigkeitsentwickl. mittel schnell 104,80 128,70 225,80 232,10 238,10 - SortenNr. 0/8 E 8250 E 8300 E 8350 E 8400 E 8450 E 8500 Zementgehalt je m3 250 kg Zement 300 kg Zement 350 kg Zement 400 kg Zement 450 kg Zement 500 kg Zement 600 kg Zement Nach Zementgehalt Größt- Konsiskorn tenz F2 F2 F2 4 mm oder F2 8 mm F2 F2 F 3 / F 4 – Schlempe Preis in €/m3 Festigkeitsentwickl. mittel schnell 121,40 125,30 127,70 131,90 135,10 139,70 143,50 148,50 150,90 156,30 157,70 163,40 177,00 183,50 7 PUMPEN Betonpumpen/Fahrmischerpumpen PUMI M 24/26 M 27/PUMI 28 Horizontale Reichweite Spitzenhöhe Mietpreis nach Menge Einsatzzeit bzw. Mindestfördermenge Einsatzzeit 1,25 Stunden 0,1 – 10 m3 Einsatzzeit 1,50 Stunden 10,1 – 20 m3 > 15 m3 je Stunde 20,1 – 30 m3 > 20 m3 je Stunde 30,1 – 50 m3 > 25 m3 je Stunde 50,1 – 100 m3 Ab 100,1 m³ Mietpreis nach Stunden gilt bei Überschreitung der Einsatzzeit bzw. bei Unterschreitung der Mindestfördermenge Pumi oder Pumpe auf Regie (Abfahrt Werk – Ankunft Werk) Umsetzen auf der Baustelle Fehlende Auswaschmöglichkeit auf der Baustelle Samstagzuschlag Zusatzschläuche 65 mm oder 85 mm Rohrverlegungen und Zusatzschläuche 100 mm Zuschlag für Faserbetone M 36 M 42 21/22 m 23/25 m 32 m 38 m 24/26 m 27/28 m 36 m 42 m An- und Abfahrt in Zone 1 und 2 im Preis inkl., Zone 3 auf Anfrage pauschal 195,00 € 240,00 € 260,00 € 310,00 € pauschal 220,00 € 260,00 € 285,00 € 340,00 € je m³ 10,00 € 12,50 € 13,50 € 15,50 € je m³ 9,50 € 11,50 € 12,50 € 14,50 € je m³ 9,00 € 10,50 € 11,50 € 13,50 € je m³ 8,50 € 10,00 € 10,50 € 12,50 € je Stunde 115,00 € 125,00 € 135,00 € 145,00 € je Stunde je Umsetzen pauschal pauschal je Meter je Meter je m³ 195,00 € 35,00 € 40,00 € 40,00 € 4,80 € 5,00 € 1,50 € 230,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 € 4,80 € 5,00 € 1,50 € 250,00 € 45,00 € 40,00 € 40,00 € 4,80 € 5,00 € 1,50 € 275,00 € 50,00 € 40,00 € 40,00 € 4,80 € 5,00 € 1,50 € je Einsatz je Einsatz je m3 je to 95,00 € 95,00 € 7,50 € 4,50 € FÖRDERBANDEINSÄTZE Aufgebaut auf 4-Achs-Mischer, Ausladung bis 16,0 Meter oder 16,5 Meter / Schwenkbereich 260° Einsatzpauschale Förderband, inkl. Förderung Beton bis 6 m³ (Fracht bis Zone 1 im Betonpreis inkl.) Einsatzpauschale Förderband, Förderung Gesteinskörnungen bis 10 to (Fracht auf Regie: 81,00 €/Std.) Zusätzlicher Förderzuschlag Beton bei Fördermenge > 6 m³ Zusätzlicher Förderzuschlag Gesteinskörnungen bei Fördermenge > 10 to Eine Verladung von Materialien im Trommelmischer ist nur bis Korngröße 32 mm möglich. max. 7,5 m mit eingefahrener Abstützung mit ausgefahrener Abstützung max. 6 m Ansprechpartner Beratung und Verkauf Erwin Dachser – Tel.: 08245 - 1440 – Fax: 08245 - 4637 Betonprüfstelle Türkheim Betontechnologe Thomas Schmid – Tel.: 08245 - 2026 – [email protected] 8 Betonbestellung Mischmeister Johann Wilbiller Thomas Schmid – Tel.: 08245 - 1440 – Fax: 08245 - 4637 ZONE Zonenkarte Fertigbeton Türkheim Zone 3 Zone 2 Zone 1 Zone I: Werk Türkheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frei Bau, Frachtanteil von 18,00 €/m3 im Preis enthalten Zone 2: Zonenzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 € je m3 Zone 3: Zonenzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,00 € je m3 Der Frachtanteil und die Zonenzuschläge sind nicht skontierfähig. 9 SAND&KIES Die Produkte „Sand, Kies und Natursteine“ werden von der Dachser J. GmbH & Co. KG angeboten. Sand, kies, natursteine Art.-Nr. 1 3 4 5 6 7 8 9, 10 13 14 15 16, 17 18 19 20 21 63 32 34 23 39 Material Maurer- und Putzsand 0/5 Außenputzsand 0/5 (Sorten-Nr. 1 + 5) Edelbrechsand 0/2 Natursand 0/4 gewaschen * Natursand 0/8 gewaschen Kabelsand 0/1 Waschriesel 4/8 * Waschkies 8/16 *, 16/31,5 * Betonkies 0/16 gewaschen Betonkies 0/31,5 gewaschen Edelsplitt 2/5 gewaschen** Edelsplitt 5/8, 8/11 gewaschen** Edelsplitt 11/16 gewaschen ** Splitt 2/5 ungewaschen Schotter 18/35 ungewaschen Grobkies 30/60 ungewaschen Grobkies 35/100 ungewaschen Splitt Überkorn 4/12 Splitt-Edelbrechsandgemisch 0/5 Straßenkies 0/11 gebrochen Straßenkies 0/22 gebrochen Verladung von Material bis 0/32 in Trommelmischer Netto-Preise in €/to ab Werk ca. Gewicht to/m 1,40 1,70 1,45 1,90 1,90 1,50 1,60 1,65 1,80 1,80 1,65 1,65 1,65 1,45 1,45 1,65 1,65 1,65 1,45 1,60 1,80 Marktoberdorf 13,90 17,10 13,70 17,80 17,80 11,60 10,50 10,30 13,10 14,00 14,00 15,30 11,00 12,00 13,10 10,00 10,00 0,90 Türkheim 17,10 17,10 13,70 16,80 16,60 11,60 10,50 10,30 13,10 12,10 15,30 15,30 15,30 11,80 12,00 11,50 15,70 10,50 13,10 0,90 Germaringen 15,50 17,10 13,70 16,80 16,60 11,60 10,50 10,30 13,10 14,00 14,00 15,30 12,00 12,00 11,50 13,10 10,00 0,90 26 36 48 37 22 28 Wandkies/Auffüllkies 0/X Frostschutzkies 0/X Frostschutzkies 0/16 gebrochen Frostschutzkies 0/22 gebrochen Frostschutzkies 0/32 gebrochen Steine/Findlinge 1,85 1,85 1,80 1,80 1,80 1,60 5,40 1) 8,95 11,90 29,40 5,40 8,95 11,90 11,40 10,90 29,40 8,95 12,40 11,90 29,40 29 30 45 62 66 64 68 65 Humus-Natur Humus-Natur 0/16 gesiebt Schotter-Rasen 0/35 Donau-Findlinge 63/120 Allgäuer Schratten Kalksteine 45/80 Allgäuer Schratten Kalksteine 80/150 Wasserbausteine CP 200/400 Alpenfluss-Steine 100/200 1,40 1,40 1,45 1,60 1,60 1,60 1,60 15,00 1) 23,50 26,50 41,00 41,00 48,00 - 15,00 26,50 41,00 41,00 41,00 48,00 41,00 15,00 25,50 - 90 92 93 94 RC-Mix 0/32 (Wegekies)*** RC-Mix 0/5 (Kabelsand)***, F1, RW1 RC-Beton 0/32 (Wegekies)***, F1, RW1 RC-Asphalt 0/32 (Wegekies)***, F1, RW1 1,50 1,50 1,60 1,50 5,00 6,10 4,10 5,00 6,60 6,10 4,10 5,00 6,10 4,10 98 100 97 96 99 Jura-Kalksteinsplitt 5/11 Jura-Kalksteinsplitt 11/22 Jura-Feinschotter 22/32 Jura-Grobschotter 45/56 Jura-Kalksteine 5 – 40kg / 40 – 200 kg 1,50 1,50 1,50 1,50 36,80 36,80 36,80 36,80 - 36,80 36,80 36,80 36,80 51,50 36,80 - 50, 51 , F1, RW1 Deponiegebühr für unbedenklichen Erdaushub (Z0)**** Gemäß Sortenverzeichnis: * Nach DIN EN 12620 u. DIN EN 13139, **Nach DIN EN 13043 TL-Gestein-StB. Fremdüberwacht durch: * und ** Bayerischer Baustoffüberwachungs und Zertifizierungsverein e.V. BAYBÜV, *** Baustoff-Recycling Bayern e.V. **** Überwachungs- und Zertifizierungsverein für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen e.V., ¹) Grube/Deponie Ebenhofen. F1) Nicht Frost empfindl. RW1) Uneingeschränkt offener Einbau/ZTV wwG-StB BY. 10 3 6,00 €/to | 3,75 €/to 1) 3,75 €/to 3,75 €/to Rechnungen bis 50,00 € netto ohne Skontoabzug. Liefermengen < 9,0 to wird mit der jeweilige Mindestfracht 9 to x Frachtsatz nach Zonen berechnet. Ladepauschale für Kleinmengen < 1,0 to: 2,50 €. Humus, Recyclingmaterial und Deponiegebühren sind weder rabatt- noch skontofähig. Art.-Nr. 62, 64, 65, 66, 68 und 96-100 sind nicht rabattfähig. Saisonzuschlag: In der Zeit vom 01.12. – 15. 03. behalten wir uns vor einen Saisonzuschlag zu berechnen. ZONE SAND&KIES Zonenkarte Sand, Kies Marktoberdorf, Germaringen, Türkheim Zone1 Zone2 Zone3 Zone4 Zone1 Zone 1 Zone 2 Zone I: Fracht 4,00 €/to Zone 2: Fracht 5,00 €/to Zone 3: Fracht 6,00 €/to Zone 4: Fracht 7,00 €/to Der Frachtanteil und die Zonenzuschläge sind nicht skontierfähig. Zone 3 11 www.ixin.de/sign AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf von Transportbeton 1. Geltung 1.1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Verkäufe von Transportbeton (im folgenden „Ware“). Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht. 1.2. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB gelten, sind sie kursiv gedruckt. 2. Angebot Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Betonsorte, -eigenschaften und -menge ist allein der Käufer verantwortlich. Für das Angebot gelten die jeweiligen Preislisten und Betonverzeichnisse. 3. Lieferung und Abnahme 3.1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. 3.2. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, rechtmäßige Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, unvermeidbaren Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir werden bei auftretenden Liefererschwernissen/-verzögerungen den Käufer unverzüglich informieren. 3.3. Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben des Käufers bei Abruf haftet dieser. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportbetonfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten; Unternehmer haften ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (1 m³ in höchstens 10 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. 3.4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall der Abholung im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsmäßige Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. 4. Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 5. Mängelansprüche 5.1. Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person unsere Ware mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat. 5.2. Offensichtlichte Mängel, gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Eine Rüge ist in den in Ziff. 5.5 Satz 2 genannten Fällen entbehrlich. 5.3. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Wir werden unverzüglich nach einem entsprechenden Verlangen des Käufers einen solchen Beauftragten zur Probenahme entsenden. 5.4. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung oder deren Unmöglichkeit berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. 6. 5.5. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB verjähren ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben; in diesen Fällen ist die Erfüllung der Rügepflicht gemäß Ziff. 5.2 Satz 3 nicht erforderlich. 6.Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt oder nicht ausserhalb der Ware liegt und der Schaden nicht aus einer Mangelhaftigkeit der Ware resultiert. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.7. Sicherungsrechte 7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es ei denn, er hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart. 7.2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (Ziff. 7.9) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherheit der Erfüllung der in Ziff. 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) zum Wert der anderen Sachen; unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 fort. 7.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Ziff. 7.1 Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. 7.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. §§ 648, 648 a BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf – Wir behalten uns vor, bei weiteren Materialpreissteigerungen unsere Preisliste entsprechend anzupassen. – Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preise und Preislisten ihre Gültigkeit zum 31. Januar 2014. 12 unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Ziff. 7.1 Satz 2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von den Befugnissen gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 7.5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. 7.6. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. 7.7. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende notwendige Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu tragen. 7.8. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. 7.9. Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 10 %. 7.10. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insgesamt freigeben, als deren Wert die Forderung um 10 % übersteigt. 8. Preis- und Zahlungsbedingungen 8.1. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 8.2. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 8.3. Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. 8.5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 8.6. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. 9. Baustoffüberwachung Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie den des Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus der Ware zu entnehmen. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Lieferung unser Lieferwerk, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- u. Scheckklagen) mit Kaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft.