(0 82 45) 14 40 fax (0 82 45)

Transcrição

(0 82 45) 14 40 fax (0 82 45)
2014
Gültig ab 01. Februar 2014
Transportbeton Dachser
GmbH & Co. KG
Wörishofer Str. 75 a
86842 Türkheim
Büro und Verwaltung
fon (0 82 45) 14 40
fax (0 82 45) 36 24
[email protected]
Fertigbetonbestellung unter:
fon (0 82 45) 14 40
fax (0 82 45) 46 37
www.dachser-beton.de
LEISTUNG
Daten
Herstellung:
Nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2, mit chromatarmen Zement
ÖNORM nach B4710-1 für Lieferungen nach Österreich
Eigenüberwachung:
Durch Betontechnologen der eigenen Prüfstelle »E«
Fremdüberwachung:
Bayerischer Baustoffüberwachungs- u. Zertifizierungsverein, BAYBÜV e.V.
Verein für Baustoffprüfung und -entwicklung VBE-Österreich
Bestellungen:
Ihre Bestellungen erbitten wir nach unseren Sorten-Nummern vorzunehmen.
Preise:
Unsere Preise verstehen sich für 1 m3 Festmasse in Euro frei Bau Zone 1
(Zonenkarte Seite 9), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Frachtanteil,
Zonenzuschläge, Betonpumpen, Regiesätze, Zusatzmittel sowie alle Sonderleistungen sind nicht skontierfähig.
Bei Selbstabholung gewähren wir einen Nachlass von 5,00 €/m3.
leistungen
Betonzusatzmittel:
Wir berechnen pro Liter bzw. kg (Nettopreise):
S-Nr. 930
BV
= Betonverflüssiger
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,70 €
S-Nr. 931
VZ
= Verzögerer
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,70 €
S-Nr. 932
FM = Fließmittel
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,00 €
S-Nr. 933
EM = Estrichzusatz-Mischöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,20 €
S-Nr. 934
LP
S-Nr. 935
QM = Quellmittel
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,40 €
S-Nr. 936
ST
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,70 €
= Luftporenbildner
= Stabilisierer
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,70 €
Zuschlag für Beimengung:
Bei Zugabe von Fremdzusatzmitteln, Zusatzstoffen
oder Fremdfasern im Werk oder auf der Baustelle
berechnen wir Dosiergebühren je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50 €
Eine bauseitige Beimengung oder Änderung des Betons auch durch Wasserzugabe - entbindet das Werk von der Gewährleistung.
Stahlfasern:
Siehe Seite 7
Kunststofffasern:
Polypropylen-Fasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . auf Anfrage
Lieferung außerhalb der Geschäftszeiten:
Abendzuschlag 18.00 – 21.00 Uhr (Mo. – Fr. ) je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,50 €
Abendzuschlag mindestens jedoch je Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160,00 €
Nachtzuschlag 21.00 – 06.30 Uhr (Mo. – Fr.) je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17,00 €
Nachtzuschlag mindestens jedoch je Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250,00 €
Samstagzuschlag 6.30 – 12.00 Uhr je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,50 €
Sa. ab 12.00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen sowie bei Betriebsruhe je m³ . . . . nach Aufwand
Betonlieferungen am Sa. nur auf Vorbest. bis Fr., 15.00 Uhr
Kosten für behördliche Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nach Aufwand
Winterzuschlag:
Saisonzuschlag auf Grund der erhöhten Produktions- und
Personalkosten vom 01.12. bis 15.03. je m³ Beton oder Mörtel . . . . . . . . . . . 5,00 €
Legende Beton
Expositionsklasse
0 = XO
1 = XC1, XC2
2 = XC3
3 = XC4, XF1, XA1
4 = XC4, XD1, XF1, XA1, XM1
5 = XC4, XD3, XF3, XA3, XM1
6 = XC4, XD3, XF3, XA3, XM2
7 = XC4, XD1, XF2, XA1, XM1/LP
8 = XC4, XD3, XF4, XA3, XM2/LP
Festigkeitsklasse
10 = C 8 / 10
15 = C 12 / 15
20 = C 16 / 20
25 = C 20 / 25
30 = C 25 / 30
37 = C 30 / 37
45 = C 35 / 45
50 = C 40 / 50
usw.
Rüttler:
Elektroflaschenrüttler (230 V, 16 A) je m3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 €
Flaschenrüttler mit Benzinaggregat, je m³ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50 €
Entladezeiten:
Die Entladezeit für unsere Fahrmischer beträgt:
bis 6,0 m3 Beton 30 Minuten kostenfreie Entladezeit
bis 8,0 m3 Beton 45 Minuten kostenfreie Entladezeit
ab 8,1 m3 Beton 60 Minuten kostenfreie Entladezeit
Bei Zeitüberschreitung: je Minute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,35 €
Mindermenge / Nichtauslastung:
Bei Abnahme unter 4,0 m3 je Lieferung wird die Fracht
für die fehlende Menge als Mindermengenzuschlag
berechnet mit je m3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 €
Zonenzuschläge:
Die Zuschläge werden gemäß unserer Zonenkarte
für Fertigbeton (siehe Seite 9) ab Zone 2 je m3 hinzugerechnet.
Regiesätze:
Transportbetonmischer 3-Achser, je Std. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69,50 €
Transportbetonmischer 4-Achser, je Std. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81,00 €
Durchfahrtshöhe min. 3,95 Meter
Betone nach ZTV-ING:
Bei Lieferungen nach ZTV-ING bei voll ausgedrucktem
Lieferschein erheben wir einen Zuschlag je m3 Beton . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,50 €
Laborleistungen:
Herstellung von einem Satz Probewürfel (3 Stück),
inkl. Prüfzeugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74,00 €
Herstellung von Probewürfel, pro Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 €
Wasserundurchlässigkeitsprüfung,
inkl. Prüfzeugnis, pro Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58,50 €
Recycling von Rückbeton:
Die komplette Bestellmenge inkl. evtl. Rückbeton wird
berechnet. Für die Aufbereitung von Rückbeton in der
Recycling-Anlage berechnen wir je m³ Frischbeton . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 €
Größtkorn
1 = 32 mm
2 = 16 mm
8 = 8 mm
4 = 4 mm
Beispiel: Sorten-Nr. 3 30 1 3 0
Konsistenzklasse
Zementart
1 = C1
0 = CEM II / A-LL 32,5 R
2 = F2
1 = CEM II / A-LL 42,5 R
3 = F3
2 = CEM I 52,5 R
4 = F4
3=
5 = F5
4 = CEM I 32,5 N - LH/SR3
6 = F6
5=
6 = CEM III / A 32,5 N-LH
7 = CEM I 42,5 R - SR3
8=
9 = CEM III / A 42,5 N
W = WU, I = ZTV-ING, B = Bohrpfahlbeton, S = Beton mit Stahlfasern, Z = Beton nach Zusammensetzung, P= Pflasterbeton, G = Beton für Industrieböden zum maschinellen Glätten
2
BETON
Beispiele für Expositionsklassen im Hochbau. Die tatsächlichen Expositionsklassen wie auch alle anderen Anforderungen an den Beton müssen vom Verfasser (Architekt,
Planungsbüro etc.) vorgegeben werden.
Beton Hochbau
Verwendung des Betons
Preis in €/m3
Beton nach Eigenschaften
Expositionsklasse (n)
Sorten-Nr. Festigkeits- Größt- Konsisklasse
korn tenz 7)
0 10 110
C 8/10
32
C1
0
10
210
C
8/10
16
C1
Sauberkeitsschicht
Fundamente unbewehrt
XO
0 10 130
C 8/10
32
F3
0 10 230
C 8/10
16
F3
0 15 130
C 12/15
32
F3
Innenbauteile unbewehrt
X0
0 15 230
C 12/15
16
F3
1 20 130
C 16/20
32
F3
Innenbaut. bew.: (trocken o. ständig
XC1, XC2
nass) Gründungsbauteile bewehrt
1 20 230
C 16/20
16
F3
2 25 130
C 20/25
32
F3
Innenbaut. bew.: m. hoher Luftfeuchte
XC3
Baut. in offenen Gebäuden (ohne Frost)
2 25 230
C 20/25
16
F3
3 30 130
C 25/30
32
F3
Außenbaut. bew.: Beton mit direkter
XC4,
XF1,
XA1,
WU-Kl.
2
3
30
230
C
25/30
16
F3
Beregnung und Frost
3 30 830
C 25/30
8
F3
W 30 130
C 25/30
32
F3
Außenbaut. bew.: Beton mit hohem
XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 1
W 30 230
C 25/30
16
F3
Wassereindringwiderstand gemäß
W 30 830
C 25/30
8
F3
WU-Richtlinie
4
37
130
C
30/37
32
F3
Chemisch schwach angreifende
XC4, XF1, XA1, XD1, WU-Kl. 1 4 37 230
C 30/37
16
F3
Umgebung.
4 37 830
C 30/37
8
F3
5 45 131
C 35/45
32
F3
1)
5
45
231
C
35/45
16
F3
XC4,
XF2,
XF3,
XA2,
XD2,
XM1
Außenbaut. bew.: mit direkter
5 45 831
C 35/45
8
F3
Beregnung und Frostangriff, hohem
Wassereindringwiderstand, mit Chlo6 45 131
C 35/45
32
F3
XC4, XF2, XF3, XA3, XD3,
rideinwirkung
6 45 231
C 35/45
16
F3
XM2 2) 4)
6 45 831
C 35/45
8
F3
7 30 120
C 25/30
32
F2/3
Frost-, Tau-, Salzwiderstand im
(LP)
Sprühbereich. Vertikale Flächen
XC4, XF2, XA1, XD1, XM1 3) 7) 7 30 220
C 25/30
16
F2/3
8 37 121
C 30/37
32
F2/3
Hoher Frost-, Tau-, Salzwiderstand
(LP)
Horizontale Flächen
XC4, XF4, XA3, XD3, XM2 3) 4) 7) 8 37 221
C 30/37
16
F2/3
Sehr fließfähiger Beton
XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 1
3 30 250
C 25/30
16
F5
W/Z
max.
0,75
0,75
0,65
0,65
0,60
0,60
0,60
0,55
0,55
0,55
0,55
0,55
0,55
0,50
0,50
0,50
0,45
0,45
0,45
0,55
0,55
0,45
0,45
0,55
Ü.- Festigkeitsentwickl.
Kl. mittel
schnell
1 107,80 110,80
1 110,80 113,80
1 111,10 114,10
1 114,10 117,10
1 113,90 117,40
1 116,90 120,40
1 117,00 120,70
1 120,00 123,70
1 119,50 123,50
1 122,50 126,50
1 122,00 126,20
1 125,00 129,20
1 135,00 139,20
2 124,20 128,40
2 127,20 131,40
2 137,20 141,40
2 128,50 132,70
2 131,50 135,70
2 141,50 145,70
2
134,00
2
137,00
2
147,00
2
136,50
2
139,50
2
149,50
2 127,50 131,70
2 130,50 134,70
2
136,00
2
139,00
1 136,00 140,20
1) = XM2 wird erreicht durch Oberflächenbehandlung, 2) = XM3 wird erreicht durch Hartstoffe nach DIN 1100, 3) = bei LP-Betonen wird maschinelles Glätten nicht empfohlen,
4) = wenn XA3 gefordert wird, sind Schutzmaßnahmen an der Betonoberfläche erforderlich, 7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe
3
BETON
Beispiele für Expositionsklassen im Industriebau. Die tatsächlichen Expositionsklassen wie auch alle anderen Anforderungen an den Beton müssen vom Verfasser (Architekt,
Planungsbüro etc.) vorgegeben werden.
Beton Industriebau
Beton nach Eigenschaften
Verwendung des Betons
Sorten-Nr.
Expositionsklasse (n)
Industrie-Hallenböden und Bodenplatten im Wohnungsbau
ohne Verschleiß
XC4, XF1, XA1
Bew. Bauteile
Industrieböden mit Beanspruchung
durch luftbereifte Fahrzeuge
XC4, XF1, XA1, XD1, XM1 1)
Bew. Bauteile, Industrieboden m.
Beanspr. durch luft- o. vollgummibereifte Gabelstapler
Bew. Bauteile, Industrieb. sehr starke
Verschleißbeanspruchung. Wasserbauwerke in Geschiebe belasteten
Gewässern, z.B.Tosbecken
XC4, XF2, XF3, XA2, XD2,
XM1 1)
XC4, XF2, XF3, XA3, XD3,
XM3 2) 4)
Horizontale Flächen. bew. Außenbau(LP)
teile bei Regen, Frost und Tausalz
XC4,XF4 ,XA3,XD3,XM2 3) 4) 7)
G 30 130
G 30 230
G 30 830
G 37 130
G 37 230
G 37 830
5 45 131
5 45 231
5 45 831
6 45 131
6 45 231
6 45 831
8 37 121
8 37 221
8 37 821
Festigkeits- Größt- Konsis- W/Z
klasse
korn tenz 7) max.
C 25/30
32
F3
0,55
C 25/30
16
F3
0,55
C 25/30
8
F3
0,55
C 30/37
32
F3
0,55
C 30/37
16
F3
0,55
C 30/37
8
F3
0,55
C 35/45
32
F3
0,50
C 35/45
16
F3
0,50
C 35/45
8
F3
0,50
C 35/45
32
F3
0,45
C 35/45
16
F3
0,45
C35/45
8
F3
0,45
C 30/37
32
F2/3 0,45
C 30/37
16
F2/3 0,45
C 30/37
8
F2/3 0,45
Preis in €/m3
Ü.Kl.
1
1
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Pflasterbeton
Festigkeitsentwickl.
mittel
schnell
122,80 127,00
125,80 130,00
135,80 140,00
129,40 133,60
132,40 136,60
142,40 146,60
134,00
137,00
147,00
136,50
139,50
149,50
136,00
139,00
149,00
Preis in €/m³
Verwendung des Betons
Expositionsklasse (n)
Sorten-Nr.
Pflasterbeton
Pflasterbeton
Pflasterbeton
Standardmischung
Standardmischung
Nach LB StB Bayern
P 15 210
P 25 210
P 30 210
Festigkeits- Größt- Konsis- W/Z
klasse
korn tenz 7) max.
C12/15
16
C1
C20/25
16
C1
C25/30
16
C1
-
Ü.Kl.
-
Festigkeitsentwickl.
mittel
schnell
114,40
117,90
120,00
124,00
122,50
126,70
1) = XM2 wird erreicht durch Oberflächenbehandlung, 2) = XM3 wird erreicht durch Hartstoffe nach DIN 1100, 3) = bei LP-Betonen wird maschinelles Glätten nicht empfohlen,
4) = wenn XA3 gefordert wird, sind Schutzmaßnahmen an der Betonoberfläche erforderlich, 7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe
4
BETON
Beispiele für Expositionsklassen im ZTV-ING-Bau. Die tatsächlichen Expositionsklassen wie auch alle anderen Anforderungen an den
Beton müssen vom Verfasser (Architekt, Planungsbüro etc.) vorgegeben werden.
BETON NACH ZTV-ING
Beton nach Eigenschaften
Verwendung des Betons
Sorten-Nr.
Expositionsklasse (n)
Außenbauteile ohne Taumittelbeanspruchung
XC4, XF1, XA1
Betonflächen im Sprühbereich
und Spritzwasserbereich
z.B. Widerlager, Überbau
XC4, XF2, XF3, XA2, XD2
Betonflächen mit Taumittelbeanspruchung z.B. Brückenkappen
XC4, XF2, XF3, XA2, XD2
(LP)
XC4, XF4, XD3 3)
I 30 130
I 30 230
I 37 130
I 37 230
I 45 131
I 45 231
I 30 120
I 30 220
Festigkeitsklasse
C 25/30
C 25/30
C 30/37
C 30/37
C 35/45
C 35/45
C 25/30
C 25/30
Größtkorn
32
16
32
16
32
16
32
16
Preis in €/m³
Konsistenz 7)
F3
F3
F3
F3
F3
F3
F2
F2
W/Z
max.
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
Ü.Kl.
2
2
2
2
2
2
2
2
Festigkeitsentwickl.
mittel
schnell
123,50
127,70
126,50
130,70
130,00
136,20
133,00
139,20
140,70
143,70
128,50
132,70
131,50
135,70
3) = bei LP-Betonen wird maschinelles Glätten nicht empfohlen, 7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe
Bohrpfähle nach DIN EN 1536 / DIN Fachbericht 129
Bohrpfahlbetonpreise auf Anfrage.
Einkorn-, filterbeton
Verwendung des Betons
Expositionsklasse (n)
Einkornbeton
Einkornbeton
Einkornbeton
Splitt-Filterbeton
Splitt-Filterbeton
nicht genormt
nicht genormt
nicht genormt
nicht genormt
nicht genormt
Preis in €/m³
Sorten-Nr.
EK 6 320
EK 6 160
EK 6 080
EK 6 580
EK 6 110
Festigkeitsklasse
Größtkorn
16/32
8/16
4/8
5/8
8/11
Konsistenz 7)
W/Z
max.
-
Ü.Kl.
-
Festigkeitsentwickl.
mittel
schnell
100,00
102,00
104,00
111,20
113,00
-
5
BETON
Fermenter einer Biogasanlage
Beispiele für Expositionsklassen im landwirtschaftlichen Bau.
Die tatsächlichen Expositionsklassen wie
auch alle anderen Anforderungen an den
Beton müssen vom Verfasser (Architekt,
Planungsbüro etc.) vorgegeben werden.
Landwirtschaftliches Bauen
Verwendung des Betons
Expositionsklasse (n)
Bewehrt innen und außen, mäßig nass,
schwacher chemischer Angriff, Frost
XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 2
Güllekanäle, Güllekeller, bewehrt, innen,
mit hohem Wassereindringwiderstand,
Boden, Wände, Bodenplatte Biogasanlage
XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 1
Gärfutter(flach-)silos (Fahrsilo):
Boden, Wände
Decke Biogasanlage b. Frost u. Tausalz
(LP)
XC4, XF4, XA3, XD3, XM2 3) 4) 7)
(LP)
XC4, XF4, XA3, XD3, XM2 3) 4) 6) 7)
Außenbaut. bew.: offene Güllebehälter,
hoher Frostwiderstand
XC4, XF2, XF3, XA2, XD2, XM1 1)
Futtertisch bew.: Gärfutter(flach-)silos
(Fahrsilo): Für Boden, Wände (Treber,
Mais), mit Einwirkung von Gärsäuren
XC4, XF2, XF3, XA3, XD3, XM2 4)
Außenbaut. bew.: Biogasanlage (Umfassung, Decke), chemisch stark angreifende
Umgebung.
XC4, XF2, XF3, XA3, XD3,
XM2 4) 6)
Lagerböden im Freien, überdacht o. Einwirk. von Gülle, Silage, Dünger, Tausalz
XC4, XF1, XA1, XM1, XD1 1) 5)
Preis in €/m3
Beton nach Eigenschaften
Sorten-Nr. Festigkeits- Größt- Konsisklasse
korn tenz 7)
3 30 130 C 25/30
32
F3
3 30 230 C 25/30
16
F3
W 30 130 C 25/30
32
F3
W 30 230 C 25/30
16
F3
W 30 830 C 25/30
8
F3
8 37 121 C 30/37
32
F 2/3
8 37 221 C 30/37
16
F 2/3
W/Z
max.
0,60
0,60
0,55
0,55
0,55
0,45
0,45
Ü.- Festigkeitsentwickl.
Kl. mittel
schnell
1 122,00 126,20
1 125,00 129,20
2 124,20 128,40
2 127,20 131,40
2 137,20 141,40
2
136,00
2
139,00
8 37 124
C 30/37
32
F 2/3
0,45
2
137,30
-
5 45 131
5 45 231
5 45 831
6 45 131
6 45 231
6 45 831
6 45 134
6 45 234
6 45 834
G 37 130
G 37 230
C 35/45
C 35/45
C 35/45
C 35/45
C 35/45
C 35/45
C 35/45
C 35/45
C 35/45
C 30/37
C 30/37
32
16
8
32
16
8
32
16
8
32
16
F3
F3
F3
F3
F3
F3
F3
F3
F3
F3
F3
0,50
0,50
0,50
0,45
0,45
0,45
0,45
0,45
0,45
0,55
0,55
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
137,80
140,80
150,80
129,40
132,40
134,00
137,00
147,00
136,50
139,50
149,50
133,60
136,60
1) = XM2 wird erreicht durch Oberflächenbehandlung, 3) = bei LP-Betonen wird maschinelles Glätten nicht empfohlen, 4) = wenn XA3 gefordert wird, sind Schutzmaßnahmen an der Betonoberfläche erforderlich: Gasraumbereich Fermenter und Silos mit Mais und Treber, 5) = ohne Zusatzstoffe (Flugasche), 6) = langsame Festigkeitsentwicklung, Festigkeitsnachweis nach 56 Tagen,
7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe
6
SONDERBETONE
Werk-Frischmörtel
Netto-Preise/m3
DIN EN 998-2/DIN V 18580
Größtkorn
Abnahmemenge je Lieferung
ab Werk je m³
ab 1,9 m³ inkl. Frachtkosten
0,9 bis 1,8 m³ inkl. Frachtkosten
0,2 bis 0,8 m³ inkl. Mindermengenzuschlag
4 mm
Nettopreise inkl. Frachtkosten!
– Vereinbarte Konditionen gelten nicht für
Sonderbetone wie Mauer-, Dämm-Mörtel und PorenLeichtbetone.
– Für Mörtel stellen wir Mörtelkübel bereit.
– Im Mörtel-Preis ist ein nicht skontierbarer Frachtanteil
von 26,00 € je m³ enthalten.
Expositionsklasse (n)
Industrieboden ohne Verschleiß:
Fundamente, Bodenplatte, Wände
Industrieboden mit Verschleiß durch
luftbereifte Fahrzeuge
Leichtmauermörtel
LM 36
Sorten Nr. 5360
183,50
198,50
223,50
250,50
– Beschädigte, defekte, nicht zurückgegebene oder
in Verlust geratene Behälter werden z.Zt. mit
105,- € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
berechnet.
– Unser kellengerechter Mauermörtel ist »fix und
fertig«, bis zu 36 Stunden verarbeitbar.
BETON MIT STAHLFASERN
Verwendung des Betons
Mauermörtel
MG IIa
Sorten Nr. 5000
110,50
125,50
160,50
180,50
XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 2
XC4, XF1, XA1, WU-Kl. 1 5)
XC4, XF1, XA1, XM1, XD1 1) 5)
25 kg je m3
Sorten-Nr. Festigkeits- Größt- Konsisklasse
korn tenz 7)
S 30 230
C 25/30
16
F 3/4
SG 30 230
C 25/30
16
F 3/4
S 37 230
C 30/37
16
F 3/4
W/Z
max.
0,60
0,55
0,55
Preis in €/m3
Festigkeitsentwickl.
mittel schnell
Auf
Anfrage
Auf
Anfrage
1) = XM2 wird erreicht durch Oberflächenbehandlung, 5) = ohne Zusatzstoffe (Flugasche), 7) = Konsistenzerhöhung nur durch Fließmittelzugabe
Für das Bauteil erforderliche Stahlfasermenge und Art ermitteln wir für Sie über den Faserhersteller.
Stahlfaserbetone nach DAfStB-Richtlinie „Stahlfaserbeton“ (Leistungsklassen) auf Anfrage.
LEICHTBETON
Korngröße
0/4
0/4
0/8
0/8
0/8
SortenNr.
TA-FÜLL 9000
PLB 9500
LC 18820
LC 22820
LC 25 820
Bezeichnung der
Sonderprodukte
Tankverfüll-Material
Poren-Leichtbeton*
LC 16/18 Leichtbeton
LC 20/22 Leichtbeton
LC 25/28 Leichtbeton
*Poren-Leichtbeton
Der Spezialbaustoff zur Verfüllung von Hohl- und
Arbeitsräumen, von Kanälen, Rohrleitungen, Rohrsanierungen, Ausgleichsschichten oder als Aufbeton z.B. auf
POREN-LEICHTBETON
Eigenschaften und Spezifikationen
bzw. Expositionsklasse (n)
Spezialbaustoff z. Verfüllung stillgelegter Öltanks
Rohdichte auf Anfrage
XC1, XC2 (Rohdichtekl. 1,6)
XC3
(Rohdichtekl. 1,8)
XC3
(Rohdichtekl. 1,8)
Flachdächer zum Niveauausgleich, zur Altbausanierung
auf Holzbalkendecken, unter Stallböden oder Fabrikböden, Trag- und Sauberkeitsschichten bei Industrie- und
Sporthallenböden u.v.a.m.
SANDBETON / ESTRICHMISCHUNGEN**
** nach keiner Norm
Auf Wunsch dosieren wir auch
Kunststoff-Fasern 0,6 – 1,0 kg
je m3 Estrich.
Preis auf Anfrage
Estrichmischung mit
Frühbelegreife auf Anfrage
SortenNr. 0/4
E 4250
E 4300
E 4350
E 4400
E 4450
E 4500
E 4600
Pumpfähig
ja
ja
nein
nein
nein
Preise in €/m3
Festigkeitsentwickl.
mittel schnell
104,80
128,70
225,80
232,10
238,10
-
SortenNr. 0/8
E 8250
E 8300
E 8350
E 8400
E 8450
E 8500
Zementgehalt je m3
250 kg Zement
300 kg Zement
350 kg Zement
400 kg Zement
450 kg Zement
500 kg Zement
600 kg Zement
Nach Zementgehalt
Größt- Konsiskorn
tenz
F2
F2
F2
4 mm
oder
F2
8 mm
F2
F2
F 3 / F 4 – Schlempe
Preis in €/m3
Festigkeitsentwickl.
mittel schnell
121,40 125,30
127,70 131,90
135,10 139,70
143,50 148,50
150,90 156,30
157,70 163,40
177,00 183,50
7
PUMPEN
Betonpumpen/Fahrmischerpumpen
PUMI M 24/26 M 27/PUMI 28
Horizontale
Reichweite
Spitzenhöhe
Mietpreis nach Menge
Einsatzzeit bzw. Mindestfördermenge
Einsatzzeit 1,25 Stunden
0,1 – 10 m3
Einsatzzeit 1,50 Stunden
10,1 – 20 m3
> 15 m3 je Stunde
20,1 – 30 m3
> 20 m3 je Stunde
30,1 – 50 m3
> 25 m3 je Stunde
50,1 – 100 m3
Ab 100,1 m³
Mietpreis nach Stunden gilt bei Überschreitung der Einsatzzeit bzw.
bei Unterschreitung der Mindestfördermenge
Pumi oder Pumpe auf Regie (Abfahrt Werk – Ankunft Werk)
Umsetzen auf der Baustelle
Fehlende Auswaschmöglichkeit auf der Baustelle
Samstagzuschlag
Zusatzschläuche  65 mm oder  85 mm
Rohrverlegungen und Zusatzschläuche  100 mm
Zuschlag für Faserbetone
M 36
M 42
21/22 m
23/25 m
32 m
38 m
24/26 m
27/28 m
36 m
42 m
An- und Abfahrt in Zone 1 und 2 im Preis inkl., Zone 3 auf Anfrage
pauschal
195,00 €
240,00 €
260,00 €
310,00 €
pauschal
220,00 €
260,00 €
285,00 €
340,00 €
je m³
10,00 €
12,50 €
13,50 €
15,50 €
je m³
9,50 €
11,50 €
12,50 €
14,50 €
je m³
9,00 €
10,50 €
11,50 €
13,50 €
je m³
8,50 €
10,00 €
10,50 €
12,50 €
je Stunde
115,00 €
125,00 €
135,00 €
145,00 €
je Stunde
je Umsetzen
pauschal
pauschal
je Meter
je Meter
je m³
195,00 €
35,00 €
40,00 €
40,00 €
4,80 €
5,00 €
1,50 €
230,00 €
40,00 €
40,00 €
40,00 €
4,80 €
5,00 €
1,50 €
250,00 €
45,00 €
40,00 €
40,00 €
4,80 €
5,00 €
1,50 €
275,00 €
50,00 €
40,00 €
40,00 €
4,80 €
5,00 €
1,50 €
je Einsatz
je Einsatz
je m3
je to
95,00 €
95,00 €
7,50 €
4,50 €
FÖRDERBANDEINSÄTZE
Aufgebaut auf 4-Achs-Mischer, Ausladung bis 16,0 Meter oder 16,5 Meter / Schwenkbereich 260°
Einsatzpauschale Förderband, inkl. Förderung Beton bis 6 m³ (Fracht bis Zone 1 im Betonpreis inkl.)
Einsatzpauschale Förderband, Förderung Gesteinskörnungen bis 10 to (Fracht auf Regie: 81,00 €/Std.)
Zusätzlicher Förderzuschlag Beton bei Fördermenge > 6 m³
Zusätzlicher Förderzuschlag Gesteinskörnungen bei Fördermenge > 10 to
Eine Verladung von Materialien im Trommelmischer ist nur bis Korngröße 32 mm möglich.
max. 7,5 m
mit eingefahrener
Abstützung
mit ausgefahrener
Abstützung
max. 6 m
Ansprechpartner
Beratung und Verkauf
Erwin Dachser
– Tel.: 08245 - 1440
– Fax: 08245 - 4637
Betonprüfstelle Türkheim
Betontechnologe Thomas Schmid
– Tel.: 08245 - 2026
– [email protected]
8
Betonbestellung
Mischmeister
Johann Wilbiller
Thomas Schmid
– Tel.: 08245 - 1440
– Fax: 08245 - 4637
ZONE
Zonenkarte Fertigbeton
Türkheim
Zone 3
Zone 2
Zone 1
Zone I: Werk Türkheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frei Bau, Frachtanteil von 18,00 €/m3 im Preis enthalten
Zone 2: Zonenzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 € je m3
Zone 3: Zonenzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,00 € je m3
Der Frachtanteil und die Zonenzuschläge sind nicht skontierfähig.
9
SAND&KIES
Die Produkte „Sand, Kies und Natursteine“ werden von der Dachser J. GmbH & Co. KG angeboten.
Sand, kies, natursteine
Art.-Nr.
1
3
4
5
6
7
8
9, 10
13
14
15
16, 17
18
19
20
21
63
32
34
23
39
Material
Maurer- und Putzsand 0/5
Außenputzsand 0/5 (Sorten-Nr. 1 + 5)
Edelbrechsand 0/2
Natursand 0/4 gewaschen *
Natursand 0/8 gewaschen
Kabelsand 0/1
Waschriesel 4/8 *
Waschkies 8/16 *, 16/31,5 *
Betonkies 0/16 gewaschen
Betonkies 0/31,5 gewaschen
Edelsplitt 2/5 gewaschen**
Edelsplitt 5/8, 8/11 gewaschen**
Edelsplitt 11/16 gewaschen **
Splitt 2/5 ungewaschen
Schotter 18/35 ungewaschen
Grobkies 30/60 ungewaschen
Grobkies 35/100 ungewaschen
Splitt Überkorn 4/12
Splitt-Edelbrechsandgemisch 0/5
Straßenkies 0/11 gebrochen
Straßenkies 0/22 gebrochen
Verladung von Material bis 0/32 in Trommelmischer
Netto-Preise in €/to ab Werk
ca. Gewicht to/m
1,40
1,70
1,45
1,90
1,90
1,50
1,60
1,65
1,80
1,80
1,65
1,65
1,65
1,45
1,45
1,65
1,65
1,65
1,45
1,60
1,80
Marktoberdorf
13,90
17,10
13,70
17,80
17,80
11,60
10,50
10,30
13,10
14,00
14,00
15,30
11,00
12,00
13,10
10,00
10,00
0,90
Türkheim
17,10
17,10
13,70
16,80
16,60
11,60
10,50
10,30
13,10
12,10
15,30
15,30
15,30
11,80
12,00
11,50
15,70
10,50
13,10
0,90
Germaringen
15,50
17,10
13,70
16,80
16,60
11,60
10,50
10,30
13,10
14,00
14,00
15,30
12,00
12,00
11,50
13,10
10,00
0,90
26
36
48
37
22
28
Wandkies/Auffüllkies 0/X
Frostschutzkies 0/X
Frostschutzkies 0/16 gebrochen
Frostschutzkies 0/22 gebrochen
Frostschutzkies 0/32 gebrochen
Steine/Findlinge
1,85
1,85
1,80
1,80
1,80
1,60
5,40 1)
8,95
11,90
29,40
5,40
8,95
11,90
11,40
10,90
29,40
8,95
12,40
11,90
29,40
29
30
45
62
66
64
68
65
Humus-Natur
Humus-Natur 0/16 gesiebt
Schotter-Rasen 0/35
Donau-Findlinge 63/120
Allgäuer Schratten Kalksteine 45/80
Allgäuer Schratten Kalksteine 80/150
Wasserbausteine CP 200/400
Alpenfluss-Steine 100/200
1,40
1,40
1,45
1,60
1,60
1,60
1,60
15,00 1)
23,50
26,50
41,00
41,00
48,00
-
15,00
26,50
41,00
41,00
41,00
48,00
41,00
15,00
25,50
-
90
92
93
94
RC-Mix 0/32 (Wegekies)***
RC-Mix 0/5 (Kabelsand)***, F1, RW1
RC-Beton 0/32 (Wegekies)***, F1, RW1
RC-Asphalt 0/32 (Wegekies)***, F1, RW1
1,50
1,50
1,60
1,50
5,00
6,10
4,10
5,00
6,60
6,10
4,10
5,00
6,10
4,10
98
100
97
96
99
Jura-Kalksteinsplitt 5/11
Jura-Kalksteinsplitt 11/22
Jura-Feinschotter 22/32
Jura-Grobschotter 45/56
Jura-Kalksteine 5 – 40kg / 40 – 200 kg
1,50
1,50
1,50
1,50
36,80
36,80
36,80
36,80
-
36,80
36,80
36,80
36,80
51,50
36,80
-
50, 51
, F1, RW1
Deponiegebühr für unbedenklichen Erdaushub (Z0)****
Gemäß Sortenverzeichnis: * Nach DIN EN 12620 u. DIN EN 13139,
**Nach DIN EN 13043 TL-Gestein-StB.
Fremdüberwacht durch: * und ** Bayerischer Baustoffüberwachungs
und Zertifizierungsverein e.V. BAYBÜV, *** Baustoff-Recycling Bayern e.V.
**** Überwachungs- und Zertifizierungsverein für die Verfüllung von Gruben,
Brüchen und Tagebauen e.V., ¹) Grube/Deponie Ebenhofen.
F1) Nicht Frost empfindl. RW1) Uneingeschränkt offener Einbau/ZTV wwG-StB BY.
10
3
6,00 €/to | 3,75 €/to 1)
3,75 €/to
3,75 €/to
Rechnungen bis 50,00 € netto ohne Skontoabzug. Liefermengen < 9,0 to
wird mit der jeweilige Mindestfracht 9 to x Frachtsatz nach Zonen berechnet.
Ladepauschale für Kleinmengen < 1,0 to: 2,50 €. Humus, Recyclingmaterial
und Deponiegebühren sind weder rabatt- noch skontofähig. Art.-Nr. 62, 64,
65, 66, 68 und 96-100 sind nicht rabattfähig.
Saisonzuschlag: In der Zeit vom 01.12. – 15. 03. behalten wir uns vor einen
Saisonzuschlag zu berechnen.
ZONE SAND&KIES
Zonenkarte Sand, Kies
Marktoberdorf, Germaringen, Türkheim
Zone1
Zone2
Zone3
Zone4
Zone1
Zone 1
Zone 2
Zone I: Fracht 4,00 €/to
Zone 2: Fracht 5,00 €/to
Zone 3: Fracht 6,00 €/to
Zone 4: Fracht 7,00 €/to
Der Frachtanteil und die Zonenzuschläge sind nicht skontierfähig.
Zone 3
11
www.ixin.de/sign
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf von Transportbeton
1. Geltung
1.1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller zwischen uns und dem Käufer
vereinbarten Verkäufe von Transportbeton (im folgenden „Ware“). Allgemeine
Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.
1.2. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmen im Sinne des
§ 14 BGB gelten, sind sie kursiv gedruckt.
2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Betonsorte, -eigenschaften und -menge ist allein der Käufer verantwortlich. Für das Angebot
gelten die jeweiligen Preislisten und Betonverzeichnisse.
3. Lieferung und Abnahme
3.1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt
dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
3.2. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine)
berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt
vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns
nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge
erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung
um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B.
behördliche Eingriffe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streik, rechtmäßige Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte
Arbeitsstörungen, unvermeidbaren Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige
unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden
Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Wir werden bei auftretenden Liefererschwernissen/-verzögerungen den
Käufer unverzüglich informieren.
3.3. Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben des Käufers
bei Abruf haftet dieser. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportbetonfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können.
Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert
befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, der Käufer
hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten; Unternehmer
haften ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (1 m³ in höchstens 10 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug
erfolgen können.
3.4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des
Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die Verweigerung, Verspätung,
Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall der Abholung im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsmäßige
Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von
ihnen mit Wirkung für und gegen alle.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb
des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der
Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.
5. Mängelansprüche
5.1. Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer
oder eine von ihm bevollmächtigte Person unsere Ware mit Zusätzen, Wasser,
Transportbeton anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach,
dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.
5.2. Offensichtlichte Mängel, gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich bei Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks
Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel
gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung,
spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies gilt nicht
für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche
Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Eine Rüge ist in den in Ziff. 5.5 Satz
2 genannten Fällen entbehrlich.
5.3. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines
von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt
worden sind. Wir werden unverzüglich nach einem entsprechenden Verlangen
des Käufers einen solchen Beauftragten zur Probenahme entsenden.
5.4. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung
einer mangelfreien Sache. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung oder deren Unmöglichkeit berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum
Rücktritt vom Vertrag. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen
unter Ziff. 6.
5.5. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung
der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB.
Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche außer denjenigen nach §
438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB verjähren ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, dass der
Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der
Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass
wir den Mangel arglistig verschwiegen haben; in diesen Fällen ist die Erfüllung
der Rügepflicht gemäß Ziff. 5.2 Satz 3 nicht erforderlich.
6.Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer
Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und
aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch
die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung
oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist
oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt oder nicht
ausserhalb der Ware liegt und der Schaden nicht aus einer Mangelhaftigkeit der
Ware resultiert. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen
Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare
Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.7. Sicherungsrechte
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Zinsen) unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die angelieferte
Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den
Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden
noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
weiterverkaufen oder verarbeiten, es ei denn, er hätte den Anspruch gegen einen
Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem
Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.
7.2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen
beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns
daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der
neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (Ziff. 7.9) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer
einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt
er uns zur Sicherheit der Erfüllung der in Ziff. 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen
schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9)
zum Wert der anderen Sachen; unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen
Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 fort.
7.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Ziff.
7.1 Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware
(Ziff. 7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab.
7.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht
gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder
unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen
Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt,
die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung
der Erfüllung unserer Forderungen gem. Ziff. 7.1 Satz 2 diese Forderung mit allen
Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (Ziff. 7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen
Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. §§ 648, 648 a BGB aufgrund der
Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden
Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf
– Wir behalten uns vor, bei weiteren Materialpreissteigerungen unsere Preisliste entsprechend anzupassen.
– Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preise und Preislisten ihre Gültigkeit zum 31. Januar 2014.
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unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen
und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Ziff. 7.1 Satz 2 an uns zu zahlen. Wir sind
berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen
und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von den Befugnissen gemäß den
Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht
einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt.
7.5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt
er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile
vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch
auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
7.6. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes
unserer Ware (Ziff. 7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.
7.7. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum
stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat
uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte
durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende notwendige
Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu
tragen.
7.8. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung
unserer Saldoforderung.
7.9. Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag
der in unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 10 %.
7.10. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insgesamt freigeben, als deren Wert die Forderung um 10 % übersteigt.
8. Preis- und Zahlungsbedingungen
8.1. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere
Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind
wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren
Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb
von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung
zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
8.2. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 14 Tage
nach Rechungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der
schriftlichen Vereinbarung.
8.3. Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das
Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger
Vereinbarung entgegengenommen.
8.5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist
ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch
von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
8.6. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um
unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird,
wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige,
welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere
Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
9. Baustoffüberwachung
Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie den des Fremdüberwachers
und der obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der
Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus der Ware zu entnehmen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Lieferung unser
Lieferwerk, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und
seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- u.
Scheckklagen) mit Kaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl
auch der Sitz unseres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft.