Fortbildungsskript - Heisterborg und Partner
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Fortbildungsskript - Heisterborg und Partner
Aktuelle Umsatzsteuer aus Praxis und Verwaltung 2012/2013 Freitag, 7. September 2012 Gaststätte Venhaus, Salzbergener Straße 89 48465 Schüttorf-Samern Zweigniederlassung Holmers Kamp 12 D-48465 Schüttorf Tel. +49 (0) 59 23/96 86 89-0 Fax +49 (0) 59 23/96 86 89-99 [email protected] www.heisterborg.de Inhaltsverzeichnis Teil 1: HEISTERBORG INTERNATIONAL Steuerberatungsgesellschaft mbH stellt sich vor. Teil 2: - Aktuelle Neuerungen in der Umsatzsteuer 2012/2013 - Reverse-Charge-Verfahren in der EU-weiten Umsetzung für Unternehmer - Praxis der Meldeverfahren der innergemeinschaftlichen Dienstleistungen - Elektronische Rechnung, Erleichterungen seit 01.07.2011 - und vieles mehr Referent: Dipl.-Finanzwirt Hans-Georg Janzen, Steuerberater Teil 3: Umsatzsteuer – Ausblick in die Niederlande Referent: Dipl.-Kaufmann (FH) Jan Hartmann, Steuerberater Teil 4: Umsatzsteuer – Aktuelle Fälle aus der Praxis Vortrag aus Januar 2012 von Dipl.-Kaufmann (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Teil 5: Heisterborg & Partner stellt sich vor. Heisterborg International Steuerberatungsgesellschaft mbH An de Bleeke 1 · D-48703 Stadtlohn Postfach 12 41 · D-48693 Stadtlohn Tel. +49 (0) 25 63 / 922-0 · Fax +49 (0) 25 63 / 61 31 [email protected] · www.heisterborg.de Geschäftsführer Dipl.-Kfm. (FH) Jan Hartmann, Steuerberater Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Michael Albers, Steuerberater Teil 1 HEISTERBORG INTERNATIONAL Steuerberatungsgesellschaft mbH stellt sich vor. Heisterborg International Steuerberatungsgesellschaft mbH · Ein Unternehmen der Heisterborg Unternehmer-Berater-Gruppe Steuerberater Belastingadviseurs Der Name Heisterborg steht seit vielen Jahren für Qualität im natio- De naam Heisterborg staat al jaren voor kwaliteit in de nationale en nalen und internationalen Beratungsbereich mit den Schwerpunk- internationale adviespraktijk in belastingen en projectbegeleiding. ten Steuern und Projektbegleitung. Heisterborg International ist Heisterborg International is de jongste dochteronderneming binnen die jüngste Steuerberatungsgesellschaft innerhalb der Heisterborg- de Heisterborg groep en biedt met een jong innovatief team de hele Gruppe und bietet mit einem jungen und innovativen Team die ge- bandbrede van ons diensten speciaal voor Nederlandse klanten. samte Bandbreite unserer Dienstleistungen speziell für niederländi- Doordat wij dicht bij de Nederlandse grens gevestigd zijn hebben sche Mandanten. wij ruime ervaring in grensoverschrijdende advisering aan Neder- Die dort tätigen deutschen und niederländischen Mitarbeiter sind landse klanten die in Duitsland actief zijn of willen worden. En zoals allesamt zweisprachig. Sie koordinieren Aufgaben für niederländi- bekend is de wet en regelgeving in Duitsland anders en daardoor sche Unternehmen und niederländische Privatpersonen in Deutsch- onbekend; wij kunnen u hierbij van dienst zijn. Onze individuele land, beispielsweise cliëntbenadering verschaft u de noodzakelijke ondersteuning die daadwerkelijk uw zorg uit handen neemt. In onze organisatie wor- » die jährliche Erstellung der deutschen Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige » die jährliche Gewinnermittlung für diese Steuerpflichtigen den begrippen als flexibiliteit, stabiliteit en persoonlijke aandacht met hoofdletters geschreven, met natuurlijk aan de basis een gedegen vakkennis en expertise van ons moederbedrijf. » die Erledigung von Buchhaltungsaufgaben, Lohnbuchhaltungsaufgaben, Jahresabschlussaufgaben Het speerpunt van Heisterborg International is dan ook de grens- und Steuererklärungsaufgaben von deutschen overschrijdende dienstverlening in o.a. Gesellschaften mit niederländischen Wurzeln » begeleiding bij ontwikkeling van projecten » die Korrespondenz mit Behörden und Organisationen in Duitsland of op de Duitse markt » advies in grensoverschrijdende vragen van in Deutschland » die Begleitung von Gründungen deutscher Tochtergesellschaften belastingen en sociale zekerheid niederländischer Unternehmen einschl. der Begleitung des Sitzes » advies in financiering en bedrijfseconomische vragen und der Begleitung der rechtlichen Beratungen » boekhouding voor Duitse dochtervennootschappen » die Erledigung der Behördenangelegenheiten für of vaste inrichtingen » overname/aanpassing van Nederlandse diese Vorgänge » die Begleitung von Projektentwicklungen für boekhoudingen voor Duitse jaarrekeningen beabsichtigte Projektentwicklungen niederländischer » advies bij juridische vragen Unternehmen in Deutschland » advies bij aanvraag van subsidies » verzorgen van al uw belangen bij alle instanties van de Duitse overheid » oprichten en houden van Duitse vennootschappen » verlenen van domicilie en trustwerkzaamheden HEISTERBORG INTERNATIONAL Steuerberatungsgesellschaft mbH Standort Schüttorf: Holmers Kamp 12 · D-48465 Schüttorf · Tel.: + 49 (0) 59 23 / 96 86 89 0 Standort Stadtlohn: An de Bleeke 1 · D-48703 Stadtlohn · Tel.: + 49 (0) 25 63 / 92 20 [email protected] · www.heisterborg-international.de UNSER TEAM für Ihre Geschäftsfelder: JAN HARTMANN Dipl.-Kaufmann (FH) Steuerberater seit 2010 Geschäftsführer Carsten Kuglarz Dipl.-Kaufmann (FH) Steuerberater seit 2010 Partner seit 2011 Geschäftsführer Michael Albers Steuerberater seit 2006 Partner seit 2011 Geschäftsführer CHRISTIAN ICKING * Steuerberater seit 2011 LUC TEN BOKUM Belastingadviseur TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Deutschland/Niederlande, Gestaltungen im Bereich internationales Steuerrecht auf Niederländisch Telefon: + 49 (0) 5923 - 968689-17 E-Mail: [email protected] Umsatzsteuer, Steuerrechtliche Gestaltung, Betriebswirtschaftliche Beratung Telefon: + 49 (0) 2563 - 922-0 E-Mail: [email protected] Bilanz- und steuerrechtliche Gestaltung, Begleitung von Sanierungsmaßnahmen Telefon: + 49 (0) 2563 - 922-0 E-Mail: [email protected] Internationales Steuerrecht D/NL, Umsatzsteuerrecht, Bilanzsteuerrecht Telefon: + 49 (0) 5923 - 968689-15 E-Mail: [email protected] Steuerberatung Niederlande Telefon: + 49 (0) 5923 - 968689-13 E-Mail: [email protected] HEISTERBORG INTERNATIONAL Steuerberatungsgesellschaft mbH Standort Schüttorf: Holmers Kamp 12 · D-48465 Schüttorf · Tel.: + 49 (0) 59 23 / 96 86 89 0 Standort Stadtlohn: An de Bleeke 1 · D-48703 Stadtlohn · Tel.: + 49 (0) 25 63 / 92 20 [email protected] · www.heisterborg-international.de UNSER TEAM für Ihre Geschäftsfelder: TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE CHRISTOPH ARNING Internationales Steuerrecht D/NL Bachelor of Arts (B.A.) Bankkaufmann Telefon: + 49 (0) 5923 - 968689-14 E-Mail: [email protected] SHARON SWITKOWSKY Steuerfachangestellte MAREEN TENSPOLDE Steuerfachangestellte JACQUELINE HASSING-BEUNDERS Secretaresse Steuererklärungen D/NL Telefon: + 49 (0) 5923 - 968689-11 E-Mail: [email protected] Steuererklärungen D/NL Telefon: + 49 (0) 5923 - 968689-12 E-Mail: [email protected] Sekretariat Telefon: + 49 (0) 5923 - 968689-0 E-Mail: [email protected] in Kooperation mit (* angestellt nach § 58 StBerG) GmbH HEISTERBORG INTERNATIONAL Steuerberatungsgesellschaft mbH Standort Schüttorf: Holmers Kamp 12 · D-48465 Schüttorf · Tel.: + 49 (0) 59 23 / 96 86 89 0 Standort Stadtlohn: An de Bleeke 1 · D-48703 Stadtlohn · Tel.: + 49 (0) 25 63 / 92 20 [email protected] · www.heisterborg-international.de STEUERLICHE BEGLEITUNG UND NOCH VIEL MEHR! Näher am „Nachbarmarkt“ und schnell zu erreichen für niederländische Mandanten – mit der Gründung der Heisterborg International Steuerberatungsgesellschaft mbH in Schüttorf hat die Unternehmer-Berater-Gruppe Heisterborg & Partner mit Hauptsitz in Stadtlohn den nächsten Schritt in Richtung grenzübergreifendes Wachstum gemacht. „Die neue Kanzlei ist eine logische Konsequenz aus der bisherigen erfolgreichen, historischen Entwicklung von Heisterborg & Partner. Die Zahl der niederländischen Mandanten wächst stetig“, erklärt Jan Hartmann, Geschäftsführer der neuen Gesellschaft. Der Steuerberater ist bereits seit 2006 im Heisterborg-Team und hat sich auf internationales Steuerrecht Jan Hartmann Carsten Kuglarz mit dem Schwerpunkt Deutschland/ Niederlande spezialisiert. Und genau auf diesem Gebiet bewegt sich auch künftig Heisterborg International. „Unsere Zielgruppe sind ganz klar niederländische Mandanten. Daher haben wir uns auch für den Standort in Schüttorf entschieden. Die Lage am Schüttorfer Kreuz mit unmittelbarem Anschluss an die A31/A30, bzw. A1 auf niederländischer Seite ist für unsere Mandanten ideal, da wir schnell zu erreichen sind“, betont Carsten Kuglarz, Steuerberater in der zweiten Generation bei Heisterborg & Partner und ebenfalls Geschäftsführer der neuen Gesellschaft. Schon zum Start betreut die Kanzlei rund 280 niederländische Mandanten, die zum Beispiel eine private Immobilie oder aber eine Tochtergesellschaft in Deutschland besitzen, in Steuer- und Rechtsfragen. Aber auch für deutsche Mandanten stehen Hartmann und Kuglarz in Schüttorf zur Verfügung. Ziel ist dabei immer die ganzheitliche Beratung. „Grenzübergreifende Fälle erfordern fundiertes Fachwissen in Steuer- und Rechtsfragen – sowohl auf deutscher als auch auf niederländischer Seite. Mit unserer Haupt- kanzlei in Stadtlohn im Rücken und unseren auf niederländisches Recht spezialisierten Mitarbeitern vor Ort in Schüttorf verfügen wir über dieses Know-how“, erklärt Kuglarz. Für ihn ist ganz klar: Es geht dabei nicht nur um die formelle Beratung, sondern auch darum, die Mandanten mit der jeweils anderen Landeskultur vertraut zu machen. Die sieben Mitarbeiter des Heisterborg-International-Teams sind daher alle zweisprachig und kommen zum Teil aus den Niederlanden. Kurz informiert: Die Heisterborg International Steuerberatungsgesellschaf t mbH in Schüttorf gehört zur Stadtlohner Unternehmer-Berater-Gruppe Heisterborg & Partner. Dem Tochterunternehmen stehen in Schüttorf 280 Quadratmeter Bürofläche zur Verfügung. Derzeit beschäftigt Heisterborg International sieben Mitarbeiter. Die Kanzlei sucht aktuell noch Verstärkung für das Sekretariat. Heisterborg International Steuerberatungsgesellschaft mbH · Holmers Kamp 12 · 48465 Schüttorf Tel.: +49 (0) 59 23 / 96 86 89 - 0 · Fax: +49 (0) 59 23 / 96 86 89 - 99 · [email protected] · www.heisterborg-international.de Teil 2 - Aktuelle Neuerungen in der Umsatzsteuer 2012/2013 Reverse-Charge-Verfahren in der EU-weiten Umsetzung für Unternehmer Praxis der Meldeverfahren der innergemeinschaftlichen Dienstleistungen Elektronische Rechnung, Erleichterungen seit 01.07.2011 und vieles mehr Referent: Dipl.-Finanzwirt Hans-Georg Janzen, Steuerberater Teil 3 Umsatzsteuer – Ausblick in die Niederlande Referent: Dipl.-Kaufmann (FH) Jan Hartmann, Steuerberater ! 7 ! "# + 1 2 ! , 3 " # /& 7 " 7 8 9 4 - 2 ! 7 ; " ; ;0 ! ;0 6 $ : %& ' ( , . , )* ./. 0 4-/ /6 ( , , 2 # 1 "# /& "# /+ $ , , )4 , ;. /6 < %& ' ( 6 5 - )* = )+ ( , )* )* 8 > $ # "# < , # "# 7 7 " 7 ! 4 4 . /& , ./. 0 4/6 )* 2 ( , )* $ ) 2 # "# /& 7 ; " ; ;0 ? @2 , # "# $ ;0 ! %& ' ( $ ;. , /6 ( , )* $ < %& ' ( )* < % & # # ' • • • * 7 ( 7 : /? * )@ 5 • %8 /' 5 < > 2 - • * 7 • 7 • ? • %8 ' /6 2 2 )1 = = #4 /? /6 * ) ) 2 < #A# ( ) * • • • • • • 65 . • • • • • • > * ? # . . . 2 2 #B<A < < , + ?5 . 2 . * #B<A + = * 5 2 = : , < , 6 , * 5 2 2 + / ) # /$ * , * * # %& ' ? . # 2 C D % ' D.0 / D7E7ED/ . C D % ' D.0/D7E7ED/ 0 C D % ' D.0 / D7E7ED/ 0 # 0 #1 2 * * , ? + %? + ' ? C D % ' D.0/D7E7ED/ 3 • • • • • C D % ' D.0 / D7E7ED/ F + C D % ' D.0 / D7E7ED/ . ? ? ! ! 8 < , 4 BA B( = * * , 2 B? 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Rechtsbeistand Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft • Im Grundsatz: Vorschrift der umsatzsteuerlichen Organschaft § 2 UStG • Verkappte eigene Haftungsvorschrift parallel zu den Regelungen der Abgabenordnung • Absicherung der Finanzverwaltung in Insolvenzfällen weil das Vermögen der Besitzgesellschaften für die Risiken der Betriebsgesellschaften mit in Haftung genommen wird Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft • Hintergrund: völlig geänderte Rechtsprechung aufgrund von Urteilen aus 2010 / 2011 • Stichwort: „organisatorische“ Eingliederung • Klassische Fälle: – Schwester-PersG – Häufiges Problem: Identität der Geschäftsführung Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft • Fälle in der Öffentlichkeit: Karmann – Insolvenz • Umsatzsteuerliche Organschaft hat es bei Karmann in den Vorjahren nie vorgelegen • Folge: Erstattung von Umsatzsteuern in Millionenhöhe an die Besitzgesellschaft Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft • Zur Zeit: umfangreiche Prüfungen bei den Finanzverwaltungen • Tendenz zur Festsetzung alter Fälle • Heisterborg: hat seit Oktober unzählige solcher Prüfungsfälle erhalten Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft • Handlungsempfehlungen – fallbezogen: – – – – Prüfung der GF-Konstellation und Befugnisse Prüfung der Beteiligungsverhältnisse Prüfung der wirtschaftlichen Zusammenhänge Prüfung „offener“ Veranlagungszeiträume Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Praxishinweise zur Aufnahme von Handels- und Dienstleistungsbeziehungen mit dem EU-Ausland Wareneinkauf bzw. Warenlieferung aus / in EU-Ausland • Klassisch innergemeinschaftliche Lieferung • Beide Unternehmer: USt-ID • Netto-Rechnung • Warenbewegung • Zusammenfassende Meldung – sog. ZM Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Praxishinweise zur Aufnahme von Handels- und Dienstleistungsbeziehungen mit dem EU-Ausland Erhaltene sonstige Leistung aus EU-Ausland • Beide Unternehmer: USt-ID • Fall von §13b UStG – Übernahme der Steuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger • Hinweis auf Rechnung in Landessprache – siehe Anlage • Gesonderte Meldung – ähnlich ZM Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Praxishinweise zur Aufnahme von Handels- und Dienstleistungsbeziehungen mit dem EU-Ausland Wareneinkauf bzw. Warenlieferung aus / in EU-Ausland • Klassisch innergemeinschaftliche Lieferung • Beide Unternehmer: USt-ID • Netto-Rechnung • Warenbewegung • Zusammenfassende Meldung – sog. ZM Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Praxishinweise zur Aufnahme von Handels- und Dienstleistungsbeziehungen mit dem EU-Ausland erbrachte sonstige Leistung aus EU-Ausland • An Unternehmen: – beide Unternehmer: USt-ID – Ort der Leistung im Ausland: Empfängersitzprinzip – Fall von §13b UStG – Übernahme der Steuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger • An Privatleute: – – – – Ort der Leistung im Ausland: Empfängersitzprinzip Aber: KEIN Fall von §13b UStG Ausländische Steuerpflicht Melde- und Registrierungspflichten im Ausland Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Praxishinweise zur Aufnahme von Handels- und Dienstleistungsbeziehungen mit dem EU-Ausland Verweis auf Anlagen: 1: Prüfschemata Lieferungen 2: Prüfschemata Leistungen 3: Prüfschemata Revers Charge 4: Bauleistungen im EU-Ausland 5: Rechnungshinweise bei Revers Charge Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Umsatzsteuerpflicht bei Heilberufen • Im Grundsatz: Heilbehandlungen = umsatzsteuerfrei • Ärzte bisher nur in Einzelfällen von Umsatzsteuer betroffen • Finanzverwaltung: zunehmende Fokussierung auf den Bereich von nicht medizinisch zwingend notwendigen Zusatz- und sog. IGEL-Leistungen Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Umsatzsteuerpflicht bei Heilberufen • Neue Verfügung der OFD Frankfurt am Main • Auslaufen der „Übergangsregelung“ zum 31.12.2011 • NEU ab 01.01.2012: Verschärfung bei der Umsatzsteuerfreiheit Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Umsatzsteuerpflicht bei Heilberufen • Umsatzsteuerfreiheit nur für Umsätze mit ärztlicher Verordnung bzw. im Rahmen genehmigter Vorsorgeoder Rehabilitationsmaßnahmen • Arzt trifft Nachweispflicht • Präventionsmaßnahmen, Wellness, Massage, kosmetische Eingriffe, etc. umsatzsteuerpflichtig • Möglicherweise: begünstigter Steuersatz 7% Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Umsatzsteuerpflicht bei Heilberufen • Handlungsempfehlungen: – Dokumentation medizinischer Indikation – Führen von separaten Aufzeichnungen / getrennte Erfassung – Überprüfung der Kalkulation / Einpreisung der Umsatzsteuer • Denkbar: Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG (17.500,- Euro) Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Exkurs: E-Bilanz • Pflicht zur sog. E-Bilanz für WJ, die nach dem 31.12.2011 beginnen • Übergangsregelung: 31.12.2012 • Abgabe einer elektronischen Bilanz nach vorgegeben Schema Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Exkurs: E-Bilanz • In der Praxis: – Spezielle Kontenrahmen – Normierte Einreichung – Vereinheitliche Auswertung der Finanzverwaltung Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Exkurs: E-Bilanz • Neue DATEV-Kontenrahmen (SKR03 + SKR04) auf unserer Homepage • Link: http://www.heisterborg.de/aktuelles/downloads.php • Geplantes Mandantenseminar im II. Quartal 2012 Umsatzsteuerseminar 20.01.2012 Heisterborg & Partner Wirtschaftsprüfer . vereidigter Buchprüfer . Steuerberater . Rechtsbeistand Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Carsten Kuglarz, Steuerberater Kanzlei Heisterborg & Partner An de Bleeke 1 48703 Stadtlohn Telefon: 02563 – 92 20 Telefax: 02563 – 61 31 Internet: www.heisterborg.de E-mail: [email protected] Anlage 1 Diverse Prüfschemata Umsatzsteuer steuerpflichtiger Inländischer Umsatz endet im Inland endet im Drittland steuer.pflichtige Einfuhr im Drittland steuerpflichtiger i.g. Erwerb im EU-Land endet im Ausland endet in einem EU-Land beginnt im Inland endet im Inland steuerpflichtiger i.g. Erwerb im Inland steuer.pflichtige Einfuhr im Drittland endet im gleichen EU-Land steuerpflichtiger Umsatz im EU-Land steuerpflichtiger i.g. Erwerb im Empfängerland steuerpflichtige Einfuhr im Inland endet im Inland beginnt im Ausland endet in einem anderen EU-Land beginnt in einem EU-Land endet in einem Drittland Lieferung / Werklieferung mit Warenbewegung steuerpflichtige Einfuhr im EU-Land endet im EU-Land steuerpflichtige Einfuhr im anderen Drittland endet im anderen Drittland beginnt in einem Drittland steuerpflichtiger Umsatz im Drittland endet im gleichen Drittland % " & ' ( ! # " #" # $ sonstige Leistungen an einen Nichtunternehmer Ort maßgebend, von wo aus Empfänger sein Unternehmen betreibt Ort maßgebend, von wo aus Leistender sein Unternehmen betreibt Nein sonstige Leistungen an einen Unternehmer Ort maßgebend, wo die Tätigkeit ausgeführt ist Ja Nein Tätigkeiten an einen Nichtunternehmer Ort maßgebend, wo sich das Grundstück befindet Ja Nein Ja an einem Grundstück Sonstige Leistung oder Werkleistung Nein Anwendung nicht möglich Ja Übertragung der Steuerschuld Anwendung nicht möglich Leistungsempfänger ist Unternehmer / jur. Person Ja Anwendung nicht möglich Übertragung der Steuerschuld Übertragung der Steuerschuld Nein ) Anwendung nicht möglich Empfänger ist Nichtunternehmer Anwendung nicht möglich Leistendes Unternehmen im Ausland ansässig Leistendes Unternehmen in EU ansässig Nein Ort ist im Inland aufgrund anderer Vorschriften Empfänger ist Unternehmer sonstige Leistung Ort ist im Inland aufgrund Empfängersitz Nein ( Ja Anwendung nicht möglich Leistendes Unternehmen im Ausland ansässig Nein Anwendung nicht möglich Übertragung der Steuerschuld Warenlieferung Werklieferung Lieferung Ja Nein Ja Leistungsempfänger tätigt selbst Bauleistungen Ja Bauleistung & ' Anlage 2 Bauleistungen des Unternehmers im europäischen Ausland Vor- und Nachteile des Reverse-Charge-Verfahrens Anlage 2 Seite 1 Bauleistungen des Unternehmers im europäischen Ausland – Vor- und Nachteile des Reverse-Charge-Verfahrens Nicht zuletzt aufgrund der Nähe zur niederländischen Grenze werden die Unternehmen des Münsterlands zunehmend auch auf Baustellen in den Niederlanden tätig. Die richtige Abrechnung seiner Leistungen stellt den Unternehmer dabei mehr und mehr vor große Herausforderungen, sieht er sich doch im Ausland mit teilweise abweichenden Verwaltungsvorschriften konfrontiert. Dabei soll die vor Jahren begonnene Harmonisierung des europäischen Umsatzsteuerrechts dazu führen, dass sowohl für Leistungsempfänger, wie auch Leistungserbringer die notwendigen Meldepflichten und Steuerbelastungen auf ein notwendiges Minimum beschränkt bleiben. In der Praxis führen aber die im Detail immer noch unterschiedlichen Steuersysteme auf nationaler Ebene dazu, dass die Verwaltungen der einzelnen EU-Staaten die im Ausland tätigen deutschen Unternehmer sehr unterschiedlich behandeln. Der Ort der Leistung wird bei Bauleistungen generell auf den Belegenheitsort des Grundstücks bezogen, so dass die Leistung nicht im Inland, sondern an der ausländischen Baustelle steuerbar ist. Dies gilt generell für alle Arbeiten (Werklieferung und Werkleistung) vor Ort, und auch für Tätigkeiten im Bereich Inneneinrichtung, Montage, etc. (Rechtsgrundlage: § 3a Abs. 3 Nr. 1 bzw. §3 Abs. 6 und 7 UStG). Reine Warenlieferungen sind davon jedoch ausgenommen. Im Grundsatz sind zwei Fälle zu unterscheiden: Der deutsche Unternehmer tritt entweder selbst als Generalunternehmer im Ausland auf und beschäftigt sowohl deutsche wie auch ausländische Subunternehmer oder er wird ausschließlich selbst als ausländischer Subunternehmer tätig. Heisterborg & Partner An de Bleeke 1 · 48703 Stadtlohn Tel.: 0 25 63 / 92 20 Anlage 2 Seite 2 1. Für die Ausgangsleistung eines deutschen Bauleister im EU-Ausland gilt: Unabhängig davon, ob der deutsche Bauleister seine Leistungen an einen tatsächlich im Ausland ansässigen echten ausländischen Unternehmer oder aber an einen inländischen Unternehmer, der z.B. eine ausländische Baustelle als Generalunternehmer führt, ausführt, gilt: Es kommt zur Anwendung des sog. „Reverse-Charge-Verfahrens“; d.h. in Deutschland bekannt unter dem § 13b des Umsatzsteuergesetzes. Dabei geht die Umsatzsteuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über. Folge ist, dass der deutsche Unternehmer eine Netto-Rechnung an den Leistungsempfänger schreiben kann. Voraussetzung für die Netto-Abrechnung sind folgende Angaben auf der Rechnung: Eine ausländische ID-Nr. des Leistungsempfängers; diese muss auf der Ausgangsrechnung vermerkt sein. a. Achtung: handelt es sich ebenfalls um einen ausländischen Leistungsempfänger, dann ist jeweils die Umsatzsteuer-ID-Nr. des Grundstückslandes notwendig (damit wird die Registrierung und spätere Meldung des Leistungsempfängers im Grundstücksland durch den deutschen Unternehmer nachvollziehbar geprüft und belegt) b. Ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft in der jeweiligen Landessprache – siehe Anlage Kann der deutsche Unternehmer diesen Nachweis nicht vom Leistungsempfänger einfordern, ist er gezwungen ausländische Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und dieses auch im Ausland abzuführen. Damit wäre für ihn eine steuerliche Erfassung im Belegenheitsland des Grundstücks unausweichlich. Das Gleiche gilt, wenn der deutsche Unternehmer seine Leistung an Privatleute im Ausland oder an Nichtunternehmer (nicht registrierte Unternehmer ohne Umsatzsteuer ID) erbringt. Als rechtliche Konsequenz gilt: a. b. c. d. e. Steuerbarkeit der Leistung am Grundstücksort (also im EU-Ausland) dto. steuerpflicht im EU-Ausland Registrierungspflicht für den dt. Unternehmer im EU-Ausland Rechnung unter Ausweis ausländischer Umsatzsteuer Abführung der Steuer im Regelbesteuerungsverfahren Heisterborg & Partner An de Bleeke 1 · 48703 Stadtlohn Tel.: 0 25 63 / 92 20 Anlage 2 Seite 3 2. Für die Nutzung von Eingangsleistungen im EU-Ausland (z.B. wenn der deutsche Unternehmer im EU-Ausland Subunternehmer in Anspruch nimmt): Für den Ort der Leistung findet wieder eine enge Verknüpfung mit dem Grundstück gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UStG (Belegenheitsort des Grundstücks) statt. Die Regeln des Übergangs der Steuerschuldnerschaft gelten aufgrund der fortgeschrittenen EU-Harmonisierung bis auf wenige Ausnahmen unverändert. Aus diesem Grund geht die Steuerschuldnerschaft auf den deutschen Unternehmer über, der im Ausland die Subunternehmerleistung in Anspruch nimmt. Als direkte Folge muss sich der deutsche Unternehmer bei der ausländischen Steuerbehörde (im Belegenheitsland des Grundstücks) registrieren. Der deutsche Unternehmer erhält dabei eine ausländische ID des Grundstückslandes. Diese kann der gegenüber dem Leistungserbringer mitteilen, so dass der Leistungserbringer unter Verwendung seiner eigenen Umsatzsteuer-ID (seines Heimatlandes) eine Nettorechnung an den deutschen Unternehmer mit dem Verweis auf das „ReverseCharge-Verfahren“ erstellen kann. Hierbei gelten wiederum die bereits oben genannten formalen Voraussetzungen für die Rechnungsschreibung. Der deutsche Unternehmer meldet dann den „Reverse-Charge-Umsatz“ im Belegenheitsland des Grundstücks als Nettoumsatz ohne Steuerauswirkung. 3. Reine Warenlieferungen eines deutschen Unternehmers in das EU-Ausland: Die reine Warenlieferung von einem deutschen Unternehmer an eine Baustelle direkt im EU-Ausland stellt in der Regel eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung dar. Hierfür ist eine Nettorechnung auszustellen, auf der beide Umsatzsteuer ID-Nr. von Lieferungserbringer und –empfänger anzugeben sind. Voraussetzung: Der Lieferungsempfänger teilt dem Lieferanten die ausländische Umsatzsteuer-ID (vom Grundstücksland) mit. Damit kann dieser in seiner Rechnung netto abrechnen, weil sichergestellt ist, dass der ausländische Lieferungsempfänger den innergemeinschaftlichen Erwerb im Grundstücksland entsprechend meldet und versteuert. Heisterborg & Partner An de Bleeke 1 · 48703 Stadtlohn Tel.: 0 25 63 / 92 20 Anlage 2 Seite 4 4. Bezug einer Warenlieferungen auf eine eigene Baustelle im EU-Ausland: Für den Fall, dass der deutsche Unternehmer selbst eine ausländische Baustelle im EU-Ausland betreibt und verwaltet, und dorthin aus dem deutschen Inland reine Warenlieferungen zur Weiterverarbeitung vor Ort bezieht gilt: Die Lieferungen mit Warenbewegungen über die EU-Grenze sind als innergemeinschaftlicher Erwerb im Belegenheitsland des Grundstücks anzumelden. Zu melden ist untern den Voraussetzungen zur Rechnung der innergemeinschaftlichen Lieferung (s. oben) der Nettobetrag, so dass keine direkten umsatzsteuerlichen Folgen entstehen. 5. Lieferung eines ausländischen Unternehmers an die ausländische Baustelle in das EU-Ausland: Wenn ein im Belegenheitsland des Grundstücks ansässiger ausländischer Unternehmer als Lieferant an den deutschen Unternehmer eine Lieferung ohne Grenzüberschreitung im EU-Ausland tätigt, ist diese in dem jeweiligen Grundstücksland direkt steuerbar und steuerpflichtig. Der deutsche Unternehmer, der im Ausland registriert ist, hat dann die Möglichkeit, aufgrund seiner Registrierung in diesem Land die Vorsteuer abzuziehen. Hieraus ergeben sich zeitliche Vorteile, die sich positiv auf die Liquidität auswirkt, da der deutsche Unternehmer ansonsten an das langwierige Umsatzsteuervergütungsverfahren gebunden wäre. Zusammenfassung: Immer dann, wenn ein deutscher Unternehmer als Bauleister nicht nur als reiner Subauftragnehmer auf Baustellen im EU-Ausland tätig wird, empfiehlt sich die steuerliche Registrierung im jeweiligen EU-Ausland. In vielen europäischen Staaten wird der Unternehmer durch die dort herrschenden Rechtsnormen bereits zu dieser Registrierung verpflichtet. Problematisch ist dabei aus deutscher Unternehmersicht die teilweise unterschiedliche Handhabung der Verfahren in den ausländischen Steuerbehörden. Die Harmonisierung der europäischen Umsatzsteuer hat zwar in den meisten nationalen Gesetzen mittlerweile Umsetzung gefunden, ist aber in den Verwaltungen der einzelnen Staaten noch nicht adäquat fortgeschritten. Tritt hingegen der deutsche Unternehmer ausschließlich als Subunternehmer im EU-Ausland auf, so ermöglicht das „Reverse-Charge-Verfahren“ eine dann für den Unternehmer weitestgehend unbürokratische Abwicklung seiner umsatzsteuerlichen Pflichten im EU-Ausland, da die eigentliche Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger per Gesetz und weitestgehend einheitlich verlagert wird. Dann kann er unter Anwendung einfacher NachweiserforHeisterborg & Partner An de Bleeke 1 · 48703 Stadtlohn Tel.: 0 25 63 / 92 20 Anlage 2 Seite 5 dernisse auf Netto-Basis abrechnen und es genügt wenn in seinen deutschen Umsatzsteuermeldungen (ZM, Voranmeldung, Jahreserklärung) die entsprechenden Angaben rein statistisch enthalten sind. Nationale Beispiele: a) Frankreich Seit 01.01.2006 gilt der Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger für alle Werklieferungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von ausländischen Unternehmern, die in Frankreich erbracht werden. Jeder Leistungsempfänger der in Frankreich umsatzsteuerlich registriert ist, übernimmt automatisch für den z.B. nicht registrierten Subunternehmer in allen Fällen die Steuerschuldnerschaft. Eine zusätzliche freiwillige (und gesteuerte) umsatzsteuerliche Registrierung des ausländischen Leistungserbringers (des Subunternehmers) ist in Frankreich aufgrund dieser strikten Regelung ohne Ausnahmen bei den Umsätzen nicht mehr gewollt und nicht mehr möglich. Damit ist der deutsche Unternehmer in folgenden Fällen zu einer französischen Registrierung gezwungen: • er leistet an einen nicht umsatzsteuerpflichtigen französischen Abnehmer (z.B. Privatmann) oder • er leistet an einen in Frankreich nicht registrierten (aus französischer Sicht) anderen ausländischen Unternehmer in Frankreich b) Niederlande Für den Übergang der Steuerschuldnerschaft gelten in den Niederlanden zwei unterschiedliche Reverse-Charge-Verfahren. In der Regel ist allen Verfahren aber gemein, dass der Abnehmer der in den Niederlanden erbrachten Werkleistung / sonstigen Leistung Schuldner der Umsatzsteuer ist. Es bedarf also einer umsatzsteuerlichen Registrierung in den Niederlanden für den deutschen Unternehmer, wenn: Heisterborg & Partner An de Bleeke 1 · 48703 Stadtlohn Tel.: 0 25 63 / 92 20 Anlage 2 Seite 6 • Er Leistungsempfänger (z.B. als Generalunternehmer) • von ausländischen Subunternehmerleistungen ist oder • von niederländischen Bauleistern ist • er leistet an einen nicht umsatzsteuerpflichtigen niederländischen Abnehmer (z.B. Privatmann) Für die Ortsbestimmung bei Bauleistungen gilt in den Niederlanden immer das jeweilige Grundstück als Tätigkeitsort und als Ort jeder Leistung. c) Österreich Bei Bauleistungen i. S. d. § 19 Abs. 1a UStG 1994 (Österreichisches Recht) geht die Steuerschuld generell auf den Leistungsempfänger über. Der Begriff Bauleistung wird in Österreich fast identisch mit dem deutschen Begriff verwendet. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch im Subunternehmerverhältnis. Heisterborg & Partner An de Bleeke 1 · 48703 Stadtlohn Tel.: 0 25 63 / 92 20 Anlage 3 Rechnungshinweis bei Reverse Charge Zweigniederlassung Holmers Kamp 12 D-48465 Schüttorf Tel. +49 (0) 59 23/96 86 89-0 Fax +49 (0) 59 23/96 86 89-99 [email protected] www.heisterborg.de Teil 5 HEISTERBORG & Partner stellt sich vor. Heisterborg International Steuerberatungsgesellschaft mbH An de Bleeke 1 · D-48703 Stadtlohn Postfach 12 41 · D-48693 Stadtlohn Tel. +49 (0) 25 63 / 922-0 · Fax +49 (0) 25 63 / 61 31 [email protected] · www.heisterborg.de Geschäftsführer Dipl.-Kfm. (FH) Jan Hartmann, Steuerberater Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Michael Albers, Steuerberater BREITE BASIS FÜR DIE UNTERNEHMENSUND UNTERNEHMER-BERATUNG Wir sind eine Berater-Kooperation, die sich auf die umfassende steuerliche und wirtschaftliche Beratung von mittelständischen und kleinen Unternehmen spezialisiert hat. Sowohl das Unternehmen als auch der Unternehmer werden in diesem Sinne seit mehr als 60 Jahren ganzheitlich beraten. Durch unsere Kanzleistruktur sind wir in der Lage, Beratung für die Bereiche Steuern, Gesamtgestaltungen, Finanzen und Finanzierungen, betriebswirtschaftliche Themen, Nachfolge, internationale Beziehungen sowie wirtschaftsprüfende Tätigkeiten zu bieten. Neben den Standardleistungen von Steuerberatern (Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Überschussrechnungen, Steuererklärungen aller Art) besetzt unsere Kanzlei Spezialthemen, wie beispielsweise: Projektbegleitungen von Investitionsprojekten sowie Projektentwicklungen im Bauleitplanverfahren und deren jeweilige kaufmännische Überwachung, deutsche steuerliche Angelegenheiten für niederländische Unternehmen und Steuerbürger, Übernahme von punktuellen Controllingaufgaben, Übernahme von Personalsuch- und PersonalUnterstützungsmaßnahmen, Sanierungsberatungen, Ermittlung und Prüfung von Gebäudewerten vor steuerlichem Hintergrund, Klärung von tagesbezogenen Umsatzsteuerfragen für Unternehmen. Unser Verständnis für die Unterstützung des Unternehmens besteht auch darin, dass wir für das Unternehmen Manpower zur Verfügung stellen, die im Unternehmen selbst nicht dauerhaft mit eigenen Mitarbeitern vorgehalten werden kann. Wir und unsere ca. 60 Mitarbeiter nehmen ständig an Fort- und Ausbildungsmaßnahmen teil, um Ihrem Unternehmen und Ihnen als Unternehmer alle notwendigen Leistungen zur Verfügung stellen zu können. Heisterborg & Partner · An de Bleeke 1 · 48703 Stadtlohn · Tel.: 0 25 63 / 92 20 · Fax.: 0 25 63 / 61 31 [email protected] · www.heisterborg.de UNSER TEAM FÜR IHRE BERATUNG: GREGOR KÖSTERS Steuerberater seit 1979 Rechtsbeistand seit 1982 Partner seit 1980 CLAUS-DIETER KUGLARZ TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Projektentwicklung, Projektbegleitung, Nachfolgeregelungen, Kauf und Verkauf von Beteiligungen und Unternehmen, steuerliche Gesamtgestaltungen Steuerberater seit 1976 Vereidigter Buchprüfer seit 1990 Partner seit 1976 Pflichtprüfungen, lohnsteuerrechtliche Sachverhalte, Familiengesellschaften, Handwerksbetriebe und gemeinnützige Einrichtungen, Vereine REINHARD LOHMANN Umwandlungsteuerrecht, steuerliche Rechtsbehelfsverfahren, Einholung verbindlicher Auskünfte der Finanzverwaltungen, steuerorientierte Gestaltungen, internationales Steuerrecht Steuerberater seit 1990 Partner seit 1994 OLIVER DOMNING Dipl.-Kaufmann Wirtschaftsprüfer seit 2001 Steuerberater seit 1998 Partner seit 2006 Wirtschaftsprüfung, betriebswirtschaftliche Beratung, Begleitung von Sanierungsmaßnahmen CARSTEN KUGLARZ Dipl.-Kaufmann (FH) Steuerberater seit 2010 Partner seit 2011 MICHAEL ALBERS Steuerberater seit 2006 Partner seit 2011 ELKE MENSING * Steuerberaterin seit 2000 MICHAELA NIENHUIS * Steuerberaterin seit 2008 Bilanz- und steuerrechtliche Gestaltung, betriebswirtschaftliche Beratung Bilanz- und steuerrechtliche Gestaltung, Begleitung von Sanierungsmaßnahmen Umwandlungsteuerrecht, Controlling, Personen- und Kapitalgesellschaften Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, steuerliche Beratung (* angestellt nach § 58 StBerG) Heisterborg & Partner · An de Bleeke 1 · 48703 Stadtlohn · Tel.: 0 25 63 / 92 20 · Fax.: 0 25 63 / 61 31 [email protected] · www.heisterborg.de UNSER TEAM FÜR IHRE BERATUNG: TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE HEIKE WISSING * Dipl.-Betriebswirtin Steuerberaterin seit 2009 Betriebswirtschaftliche Beratung, Existenzgründung, Rechtsformwahl, steuerliche Gestaltungen Internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Deutschland/Niederlande, Gestaltungen im Bereich internationales Steuerrecht in niederländischer Sprache JAN HARTMANN * Dipl.-Kaufmann (FH) Steuerberater seit 2010 MARKUS HEMING * Steuerberater seit 2011 CHRISTIAN ICKING * Steuerberater seit 2011 ANKE THESING Einkommensteuer, Bilanzsteuerrecht Umsatzsteuer, Bilanzierung, internationales Steuerrecht D/N Projektentwicklung/Projektbegleitung, Finanzierungsfragen, Betreuung von NL-Unternehmen in D Dipl.-Kauffrau Steuerfachangestellte NORBERT SCHEMMICK Geschäftsführer der ValyouTeam: WBM Unternehmensberatungsgesellschaft mbH Öffentliche Bürgschaften, Sanierungsberatung in Kooperation mit HEISTERBORG HEISTERBORG und DOMNING GmbH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT mbH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT HEISTERBORG INTERNATIONAL STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT mbH (* angestellt nach § 58 StBerG) Heisterborg & Partner · An de Bleeke 1 · 48703 Stadtlohn · Tel.: 0 25 63 / 92 20 · Fax.: 0 25 63 / 61 31 [email protected] · www.heisterborg.de