SKF Bundeszentrale Infos aus der Kinder
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SKF Bundeszentrale Infos aus der Kinder
SKF Bundeszentrale Infos aus der Kinder- und Jugendhilfe: unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Rahmen der Diskussion um die SGB VIII-Novellierung wird inzwischen immer häufiger das Thema Absenkung der Jugendhilfestandards in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufgerufen (z. B. vom Deutschen Städtetag). Am 22. April 2016 fand ein Treffen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin zur Asyl- und Flüchtlingspolitik statt. In dem dort gefassten Beschluss geht es in Punkt 4 um die Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen und um einen damit verbundenen Prüfauftrag, der ebenfalls in diese Richtung zielt: „Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wird die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen sichergestellt. Deren angemessene, bedarfsgerechte und flexible Versorgung stellt Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Vielfach haben die Betroffenenspezifische Bedarfe. Diese können sich von den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen unterscheiden, die vom Jugendamt aus ihren Familien heraus in Obhut genommen werden. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind Integration und Verselbständigung wichtige Ziele. Vor diesem Hintergrund prüfen Bund und Länder gemeinsam, wie dem Umstand der spezifischen Bedarfe Rechnung getragen und die Steuerungsmöglichkeiten mit Blick auf die Kostenentwicklung und die Ausgestaltung durch die Länder verbessert werden können. Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder werden sich in ihrer gemeinsamen Besprechung am 12. Mai 2016 mit dem Ergebnis dieser Überprüfung befassen.“ Anlässlich dieses Beschlusses warnt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge davor, die langjährigen Erfolge der Kinder- und Jugendhilfe bei Integration und Schutz von UMF und jungen heranwachsenden Flüchtlingen zu gefährden. Die Stellungnahme des Bundesfachverbandes sowie den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz finden Sie hier: http://www.b-umf.de/ In Anbetracht der Debatte um eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, also der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, ist dieses Signal nicht zielführend. Der Landschaftsverband Rheinland, bei dem die Landesstelle NRW angesiedelt ist, hat in einer „Zwischenbilanz“ Zahlen zu UMF in NRW vorgelegt. Aktuell leben ca. 67.500 Flüchtlinge in Deutschland, die ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte eingereist sind. Knapp 20% von ihnen (13.1000) sind in NRW untergebracht. Die Daten finden Sie hier: http://www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/presse_1/pressemeldungen/press_report_4 2754.jsp ProLumA - Prozessbeschreibungen zur Leistungserbringung für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer bzw. Flüchtlinge (UMA / UMF) durch die öffentliche Jugendhilfe: Das LWL-Landesjugendamt Westfalen hat gemeinsam mit acht Jugendämtern und dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) Kernprozesse für die Bereiche Allgemeiner Sozialer Dienst, Amtsvormundschaft und Wirtschaftliche Jugendhilfe spezifisch für UMA/UMF beschrieben. Die Ergebnisse können unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden: http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/erzhilf/zas-andereaufgaben/wjh Jacqueline Kauermann-Walter Referat Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. Agnes-Neuhaus-Str. 5 44135 Dortmund Tel.: +49 231 55 70 26-38 Fax: +49 231 55 70 26-60 [email protected] www.skf-zentrale.de www.facebook.com/SkF.de