INFORMATIONSBLATT ZUM MASTERSTUDIENGANG
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INFORMATIONSBLATT ZUM MASTERSTUDIENGANG
INFORMATIONSBLATT ZUM MASTERSTUDIENGANG Energiemanagement und Energietechnik (Master of Engineering) A) Qualifikationsvoraussetzungen (nach § 4 SPO EMT/HSAN-20111) 1. Qualifikationsvoraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist ein Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit der Prüfungsgesamtnote von 2,5 oder besser in einem mindestens die Regelstudienzeit von sechs Semestern umfassenden qualifizierten Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. 2. Unbeachtlich der entsprechenden Regelung zu Punkt 1, kann eine Bewerberinnen oder ein Bewerber mit der Prüfungsgesamtnote von 2,5 bis 3,0 durch Beschluss der Prüfungskommission zugelassen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber in schriftlicher, amtlich beglaubigter Form nachweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber zu den ersten 35 Prozent der Absolventen seines Studiengangs gehört (relative Note A oder B) Ihre oder seine Abschlussarbeit mit der Note 2,0 oder besser bewertet wurde. 3. Bewerberinnen oder Bewerber, die den Nachweis nach Punkt 1 oder 2 erst nach dem Bewerbungsschluss, z.B. durch Abgabe der Abschlussarbeit nach der Anmeldefrist, erbringen können, müssen im Rahmen des Anmeldezeitraums eine aktuelle Notenbestätigung mit dem bis dahin erzielten Notendurchschnitt und den entsprechenden ECTS-Punkten einreichen. 4. Wenn kein Abschluss aus einem der Studiengänge Energie- und Umweltsystemtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Umweltsicherung oder Wirtschaftsingenieurwesen erworben wurde, muss zusätzlich die Studien- und Prüfungsordnung eingereicht werden. Wichtige Hinweise: Die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs muss eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern vorgeben und der berufsqualifizierende Studiengang muss fachlich im Zusammenhang mit dem Masterstudiengang Energiemanagement und Energietechnik stehen. Unproblematisch sind die Studiengänge Energie- und Umweltsystemtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Umweltsicherung und Wirtschaftsingenieurwesen. Hier wird stets ein fachlicher Zusammenhang vorausgesetzt. Alle anderen Studiengänge werden als Einzelfallentscheidungen anhand der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geprüft. Ein fachlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn die Prüfungsleistungen in dem berufsqualifizierenden Studiengang mehrheitlich mit Prüfungsleistungen der oben genannten Musterstudiengänge übereinstimmen. Bitte beachten Sie, dass der Masterstudiengang auf drei Studiensemester ausgelegt ist und somit das Gesamtvolumen 90 ECTS-Punkte beträgt. Da der Bologna-Prozess von einem Gesamtvolumen von 300 ECTS-Punkten (Bachelor- bzw. Diplomprüfung + Master) ausgeht, müssen Studierende, die einen 6-semestrigen Bachelorabschluss mit 180-ECTSPunkten erworben haben, noch 30 ECTS-Punkte nachholen. Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiengangs bzw. eines 7-semestrigen Bachelorstudiengangs müssen keine weiteren ECTS-Punkte nachholen. B) Aufnahmeverfahren (nach § 5 SPO EMT/HSAN-20111) Die Aufnahme des Masterstudiums ist sowohl zum Sommersemester wie zum Wintersemester möglich. Die Bewerbung muss fristgerecht vom 1. Dezember bis 15. Januar für das Sommersemester bzw. vom 2. Mai bis 15. Juli für das Wintersemester erfolgen. In diesen Zeiträumen ist die Online-Bewerbung freigeschaltet (www.hs-ansbach.de). Die Bewerbung muss form- und fristgerecht erfolgen. Am Ende der Online-Bewerbung muss der Antrag auf Zulassung ausgedruckt und mit den geforderten Unterlagen eingereicht werden. Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf Zulassung muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.01. bzw. 15.7) unterschrieben an der Hochschule Ansbach eingegangen sein! Folgende Unterlagen können in begründeten Ausnahmefällen (bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 1. März und bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. September) nachgereicht werden und müssen bis dahin beim Studierenden-, Praktikanten- und Prüfungsservice der Hochschule Ansbach eingegangen sein: • das Abschlusszeugnis des Studiengangs, in dem die Bewerberin oder der Bewerber den ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat und – falls nötig – der Nachweis eines amtlich beglaubigten Schreibens, dass die Bewerberin oder der Bewerber zu den ersten 35 Prozent der Absolventen/innen Ihres Studienganges gehört. Alle ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, deren Vorbildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen eine Deutschprüfung nachweisen, um eine Zulassung zu erhalten. Anerkannt werden nur folgende Deutschprüfungen: • • • • • • • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) mit einem Ergebnis der Niveaustufe 1 Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen oder Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 3 ausweist Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen oder Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden Das große und das kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München Der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung muss spätestens bei der Immatrikulation vorgelegt werden. Wichtiger Hinweis: Alle eingereichten Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen. Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente müssen amtlich beglaubigt sein, dies ist i.d.R. der Fall, falls die Heimathochschule die Dokumente in deutscher Sprache ausfertigt. Andernfalls müssen die Dokumente beispielsweise von einem vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher übersetzt sein. Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse stellt die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG fest. C) Das Zulassungsverfahren Bewerberinnen und Bewerber, die mit Einreichung des Antrags auf Zulassung den Nachweis der erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen sofort erbringen bzw. nachweisen, erhalten eine Zulassung. D) Die Immatrikulation Werden Sie zum Masterstudiengang zugelassen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, der weitere Angaben zur Immatrikulation enthält. Nach der Immatrikulation werden Sie Mitglied der Hochschule Ansbach mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Der Masterstudiengang Energiemanagement und Energietechnik ist ein nicht konsekutiver Masterstudiengang. Pro Semester müssen neben den 42,00 Euro Studentenwerksbeitrag zusätzlich 500,00 Euro Studienbeitrag – also ein Gesamtbetrag von 542,00 – entrichtet werden. Dieser Gesamtbetrag wird erstmals zur Immatrikulation fällig und muss am Tag der Immatrikulation nachgewiesen werden. Wichtiger Hinweis: Die Immatrikulation für das Wintersemester findet i.d.R. am 1. Oktober statt, die Immatrikulation für das Sommersemester i.d.R. am 15. März. Nähere Angaben enthält der Zulassungsbescheid. Ansprechpartner / Kontaktadressen Ansprechpartner für fachliche und inhaltliche Fragen zum Masterstudiengang: Prof. Dr. -Ing. Jörg Kapischke (Hochschule Ansbach) Tel.: 09 81 / 48 77 - 310, e-mail: [email protected] Prof. Stefan Weiherer (Hochschule Ansbach) Tel.: 09 81 / 48 77 - 320, e-mail: [email protected] Prof. Dr.-Ing. Michael Deichsel (Ohm-Hochschule Nürnberg) Tel.: 09 11 / 58 80 – 13 46, e-mail: [email protected] Prof. Dr. -Ing. Gert Lautenschlager (Hochschule Weihenstephan-Triesdorf) Tel.: 0 98 26 / 6 54 - 225, e-mail: [email protected] Sachbearbeiter für den Masterstudiengang Energiemanagement und Energietechnik: Ralph-Peter Kappestein (Hochschule Ansbach) Tel.: 09 81 / 48 77 - 143, Fax: 09 81 / 48 77 - 142, e-Mail: [email protected] Studienbeiträge und Darlehen: Diana Kurschat (Hochschule Ansbach) Tel.: 09 81 / 48 77 - 149, Fax: 09 81 / 48 77 - 142, e-Mail: [email protected]