INFORMATIONSBLATT ZUM MASTERSTUDIENGANG

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INFORMATIONSBLATT ZUM MASTERSTUDIENGANG
INFORMATIONSBLATT ZUM MASTERSTUDIENGANG
Energiemanagement und Energietechnik
(Master of Engineering)
A) Qualifikationsvoraussetzungen (nach § 4 SPO EMT/HSAN-20111)
1. Qualifikationsvoraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist ein
Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit der Prüfungsgesamtnote von 2,5
oder besser in einem mindestens die Regelstudienzeit von sechs Semestern umfassenden
qualifizierten Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule.
2. Unbeachtlich der entsprechenden Regelung zu Punkt 1, kann eine Bewerberinnen oder ein
Bewerber mit der Prüfungsgesamtnote von 2,5 bis 3,0 durch Beschluss der
Prüfungskommission zugelassen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber in
schriftlicher, amtlich beglaubigter Form nachweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber
zu den ersten 35 Prozent der Absolventen seines Studiengangs gehört (relative Note A
oder B) Ihre oder seine Abschlussarbeit mit der Note 2,0 oder besser bewertet wurde.
3. Bewerberinnen oder Bewerber, die den Nachweis nach Punkt 1 oder 2 erst nach dem
Bewerbungsschluss, z.B. durch Abgabe der Abschlussarbeit nach der Anmeldefrist,
erbringen können, müssen im Rahmen des Anmeldezeitraums eine aktuelle
Notenbestätigung mit dem bis dahin erzielten Notendurchschnitt und den
entsprechenden ECTS-Punkten einreichen.
4. Wenn kein Abschluss aus einem der Studiengänge Energie- und Umweltsystemtechnik,
Maschinenbau,
Elektrotechnik,
Verfahrenstechnik,
Umweltsicherung
oder
Wirtschaftsingenieurwesen erworben wurde, muss zusätzlich die Studien- und
Prüfungsordnung eingereicht werden.
Wichtige Hinweise:
Die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs muss eine
Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern vorgeben und der berufsqualifizierende
Studiengang muss fachlich im Zusammenhang mit dem Masterstudiengang
Energiemanagement und Energietechnik stehen.
Unproblematisch sind die Studiengänge Energie- und Umweltsystemtechnik,
Maschinenbau,
Elektrotechnik,
Verfahrenstechnik,
Umweltsicherung
und
Wirtschaftsingenieurwesen. Hier wird stets ein fachlicher Zusammenhang vorausgesetzt.
Alle anderen Studiengänge werden als Einzelfallentscheidungen anhand der jeweiligen
Studien- und Prüfungsordnungen geprüft. Ein fachlicher Zusammenhang ist dann gegeben,
wenn die Prüfungsleistungen in dem berufsqualifizierenden Studiengang mehrheitlich mit
Prüfungsleistungen der oben genannten Musterstudiengänge übereinstimmen.
Bitte beachten Sie, dass der Masterstudiengang auf drei Studiensemester ausgelegt ist und
somit das Gesamtvolumen 90 ECTS-Punkte beträgt. Da der Bologna-Prozess von einem
Gesamtvolumen von 300 ECTS-Punkten (Bachelor- bzw. Diplomprüfung + Master)
ausgeht, müssen Studierende, die einen 6-semestrigen Bachelorabschluss mit 180-ECTSPunkten erworben haben, noch 30 ECTS-Punkte nachholen. Absolventinnen und
Absolventen eines Diplomstudiengangs bzw. eines 7-semestrigen Bachelorstudiengangs
müssen keine weiteren ECTS-Punkte nachholen.
B) Aufnahmeverfahren (nach § 5 SPO EMT/HSAN-20111)
Die Aufnahme des Masterstudiums ist sowohl zum Sommersemester wie zum
Wintersemester möglich.
Die Bewerbung muss fristgerecht vom 1. Dezember bis 15. Januar für das
Sommersemester bzw. vom 2. Mai bis 15. Juli für das Wintersemester erfolgen.
In diesen Zeiträumen ist die Online-Bewerbung freigeschaltet (www.hs-ansbach.de).
Die Bewerbung muss form- und fristgerecht erfolgen. Am Ende der Online-Bewerbung
muss der Antrag auf Zulassung ausgedruckt und mit den geforderten Unterlagen
eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag auf Zulassung muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.01. bzw. 15.7)
unterschrieben an der Hochschule Ansbach eingegangen sein!
Folgende Unterlagen können in begründeten Ausnahmefällen (bei einer Bewerbung zum
Sommersemester bis zum 1. März und bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum
15. September) nachgereicht werden und müssen bis dahin beim Studierenden-,
Praktikanten- und Prüfungsservice der Hochschule Ansbach eingegangen sein:
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das Abschlusszeugnis des Studiengangs, in dem die Bewerberin oder der Bewerber den
ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat und – falls nötig – der Nachweis
eines amtlich beglaubigten Schreibens, dass die Bewerberin oder der Bewerber zu den
ersten 35 Prozent der Absolventen/innen Ihres Studienganges gehört.
Alle
ausländischen
Studienbewerberinnen
oder
Studienbewerber,
deren
Vorbildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen eine
Deutschprüfung nachweisen, um eine Zulassung zu erhalten.
Anerkannt werden nur folgende Deutschprüfungen:
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Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)
mit einem Ergebnis der Niveaustufe 1
Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen oder
Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die
TestDaF-Niveaustufe 3 ausweist
Das
Zeugnis
der
Prüfung
zur
Feststellung
der
Eignung
ausländischer
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an
Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von
der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines
Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
Das große und das kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen
Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München
Der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung muss spätestens bei der
Immatrikulation vorgelegt werden.
Wichtiger Hinweis:
Alle eingereichten Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen. Übersetzungen
fremdsprachiger Dokumente müssen amtlich beglaubigt sein, dies ist i.d.R. der Fall, falls
die Heimathochschule die Dokumente in deutscher Sprache ausfertigt. Andernfalls müssen
die Dokumente beispielsweise von einem vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher
übersetzt sein.
Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse stellt die Prüfungskommission unter
Beachtung des Art. 63 BayHSchG fest.
C) Das Zulassungsverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die mit Einreichung des Antrags auf Zulassung den
Nachweis der erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen sofort erbringen bzw.
nachweisen, erhalten eine Zulassung.
D) Die Immatrikulation
Werden Sie zum Masterstudiengang zugelassen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid,
der weitere Angaben zur Immatrikulation enthält. Nach der Immatrikulation werden Sie
Mitglied der Hochschule Ansbach mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten.
Der Masterstudiengang Energiemanagement und Energietechnik ist ein nicht konsekutiver
Masterstudiengang. Pro Semester müssen neben den 42,00 Euro Studentenwerksbeitrag
zusätzlich 500,00 Euro Studienbeitrag – also ein Gesamtbetrag von 542,00 – entrichtet
werden. Dieser Gesamtbetrag wird erstmals zur Immatrikulation fällig und muss am Tag der
Immatrikulation nachgewiesen werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Immatrikulation für das Wintersemester findet i.d.R. am 1. Oktober statt, die
Immatrikulation für das Sommersemester i.d.R. am 15. März. Nähere Angaben enthält der
Zulassungsbescheid.
Ansprechpartner / Kontaktadressen
Ansprechpartner für fachliche und inhaltliche Fragen zum Masterstudiengang:
Prof. Dr. -Ing. Jörg Kapischke (Hochschule Ansbach)
Tel.: 09 81 / 48 77 - 310, e-mail: [email protected]
Prof. Stefan Weiherer (Hochschule Ansbach)
Tel.: 09 81 / 48 77 - 320, e-mail: [email protected]
Prof. Dr.-Ing. Michael Deichsel (Ohm-Hochschule Nürnberg)
Tel.: 09 11 / 58 80 – 13 46, e-mail: [email protected]
Prof. Dr. -Ing. Gert Lautenschlager (Hochschule Weihenstephan-Triesdorf)
Tel.: 0 98 26 / 6 54 - 225, e-mail: [email protected]
Sachbearbeiter für den Masterstudiengang Energiemanagement und Energietechnik:
Ralph-Peter Kappestein (Hochschule Ansbach)
Tel.: 09 81 / 48 77 - 143, Fax: 09 81 / 48 77 - 142, e-Mail: [email protected]
Studienbeiträge und Darlehen:
Diana Kurschat (Hochschule Ansbach)
Tel.: 09 81 / 48 77 - 149, Fax: 09 81 / 48 77 - 142, e-Mail: [email protected]