Anne-Frank-Realschule plus in Montabaur

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Anne-Frank-Realschule plus in Montabaur
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Anne-Frank-Realschule plus
Kooperative Realschule plus in Trägerschaft des Westerwaldkreises
Schulleitung
Anne-Frank-Realschule plus  Wölfchesbitzstraße 2  56410 Montabaur
An die
Eltern der Schülerinnen und Schüler der
Anne-Frank-Realschule plus
Montabaur
Wölfchesbitzstraße 2
56410 Montabaur
Telefon
Telefax
E-Mail
Internet
02602 99934 - 0
02602 99934 – 20
[email protected]
www.afrs.de
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
auch in diesem Schuljahr möchte ich Ihnen mit diesem Elternbrief einige Informationen geben, die für die
Gestaltung des Schulalltags wichtig sind. Bitte lesen Sie den Elternbrief aufmerksam durch und bewahren
Sie ihn auf.
Mit dem neuen Schuljahr begrüßen wir neben unseren 105 neuen Schülerinnen und Schülern in der
Klassenstufe 5 und weiteren 51 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 6 bis 10 folgende neuen
Lehrkräfte:
 Ulrike Lüken unterrichtet die Fächer Deutsch, Englisch und Französisch. Sie kommt von der
Realschule plus Westerburg.
 Melanie Peters unterrichtet die Fächer Deutsch, Biologie und Naturwissenschaften. Sie kommt
von der Realschule plus Neuwied.
 Thomas Noll unterrichtet die Fächer Mathematik, Physik und TuN. Er kommt von der
Hauptschule Lahnstein.
 Michael Salmann unterrichtet die Fächer Mathematik, katholische Religon und TuN. Er kommt
von der Realschule plus Selters.
 Janine Gorges ist als Förderlehrerin mit dem Schwerpunkt Lernen neu bei uns. Sie betreut die
Schülerinnen und Schüler im Bereich der Schwerpunktschule.
 Martina Kalb-Steudter wird als Religionspädagogin katholischen Religionsunterricht erteilen.
Elena Dötsch nimmt nach der Elternzeit ihren Unterricht wieder auf. Katja Stahlhofen hat die Schule
verlassen, sie hat eine Stelle in Hessen angenommen. Wir danken ihr für ihr Engagement in der AnneFrank-Realschule plus und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft.
Unser Kollege Jürgen Theis ist am 12.07.2012 nach kurzer schwerer Krankheit verstorben. Herr Theis
unterrichtete seit 1983 an der Anne-Frank-Realschule plus die Fächer Deutsch, katholische Religion und
Musik. Er hat in diesen 29 Jahren viele Schülerinnen und Schüler als Klassenleiter begleitet. Besonders
beliebt waren seine Orgelführungen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Klassenarbeiten im neuen Schuljahr
Das Ministerium hat die Zahl der Klassenarbeiten neu festgelegt. Ab diesem Schuljahr müssen im Fach
Deutsch nur noch vier Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben werden. In den Klassenstufen 5 bis 8
ist eine davon zur Überprüfung der Rechtschreibleistungen vorgesehen, die anderen enthalten jeweils
Aufgaben zur Textbearbeitung und zum Verfassen von Texten.
Im Fach Englisch werden weiterhin in der Klassenstufe 5 drei Klassenarbeiten und in den Klassenstufen
6 bis 10 vier Klassenarbeiten verlangt.
Im Fach Mathematik ist die Anzahl der Klassenarbeiten auf vier pro Schuljahr reduziert worden.
Im Wahlpflichtfach (auch Französisch) werden in der Klassenstufe 6 drei Klassenarbeiten, in den
Klassenstufen 7 bis 10 jeweils vier Klassenarbeiten geschrieben.
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wird in den Klassenstufen 5 und 7 im zweiten
Schulhalbjahr mindestens eine Klassenarbeit als Parallelarbeit durchgeführt.
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Grundsätzlich werden die Klassenarbeiten mindestens eine Woche vorher angekündigt. Die Verteilung
der Klassenarbeiten über das gesamte Schuljahr wird zu Beginn den Schüler/-innen bekannt gegeben.
Die Kenntnisnahme der Ergebnisse der Klassenarbeiten muss von den Eltern unterschrieben werden.
Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen, Beurlaubungen
Die Lehrkräfte und die Schulleitung sind verpflichtet, den Schulbesuch zu überwachen. Gemäß
Schulordnung ist es notwendig, dass die Schule am ersten Tag des Fehlens informiert wird. Dies kann
per E-Mail an [email protected] oder per Telefon erfolgen. Die Anrufe werden notiert und an die
Klassenleitungen weitergegeben. Eine schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von drei Tagen ab
Wiederbesuch der Schule bei der Klassenleitung vorliegen, ansonsten ist das Fehlen nicht entschuldigt.
Für geplante Arztbesuche, Kieferorthopädenbesuche usw. sind grundsätzlich Nachmittagstermine zu
wählen. Sollte dies in Ausnahmefällen einmal nicht möglich sein, so ist rechtzeitig vorher ein schriftlicher
Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Dies gilt auch, wenn wegen einer anstehenden kirchlichen Feier
(Kommunion, Konfirmation usw.) eine Beurlaubung notwendig ist. Beurlaubungen unmittelbar im
Anschluss an Ferien können nur von der Schulleitung ausgesprochen werden. Bitte stellen Sie in diesem
Fall den Antrag frühzeitig vor den Ferien.
Beurlaubungen für Urlaubsreisen sind gemäß Schulordnung nicht möglich. Bitte bedenken Sie in diesem
Fall, dass wir das Ordnungsamt informieren müssen, wenn Schülerinnen oder Schüler wegen einer
Urlaubsreise die Schule nicht besuchen.
Für zusätzliche Praktika verweisen wir auf die Ferien. Beurlaubungen für sogenannte „Probearbeiten“
werden in Ausnahmefällen nur dann für maximal drei Tage genehmigt, wenn ansonsten keine Aussicht
auf einen Ausbildungsplatz besteht.
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Fristen zum freiwilligen Rücktritt (ÜSchO §44) / zur Versetzung in besonderen Fällen (ÜSchO § 71)
Für das laufende Schuljahr wünschen wir allen Schülerinnen und Schülern nachhaltige Lernerfolge sowie
das Erreichen der persönlichen und schulischen Ziele. Eine längere Krankheit, ein Schulwechsel,
besondere Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen können auch den
Schulerfolg gefährden.
Die Schulordnung ermöglicht, dass in derartigen Fällen die Eltern von Schülerinnen und Schülern der
Klassenstufen 6 – 10 einen schriftlichen Antrag auf freiwilliges Zurücktreten in die nächstniedere
Klassenstufe stellen, der bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien (19.03.2013) vorliegen muss.
Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag; genauere Informationen finden Sie in der
übergreifenden Schulordnung (§ 44).
Ein Antrag der Eltern auf Versetzung in besonderen Fällen (ÜSchO §71) oder zur nochmaligen
Wiederholung der Klasse (ÜSchO § 72 (3)), wie z.B. aus den oben genannten Gründen, der zum
01.06.2013 vorliegen muss, bietet weitere Optionen. Dem Antrag auf Versetzung in besonderen Fällen
kann entsprochen werden, wenn die Klassenkonferenz nach genauer Überprüfung befindet, dass dies bei
der Würdigung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerin und des Schülers, der besonderen Lage, des
Leistungsstandes und des Arbeitswillens gerechtfertigt und eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsten
Klassenstufe zu erwarten ist.
In den aufgeführten Ausnahmefällen, in denen Familien ohnehin besonders belastet sind, können die
genannten Maßnahmen helfen, die schulische Belastung zu mindern. Da die Schwierigkeiten sehr
unterschiedlich und die Persönlichkeiten von Kindern und Jugendlichen einzigartig sind, sollten Sie die
Möglichkeiten der individuellen Beratung und Unterstützung von schulischer Seite nutzen. Wenden Sie
sich, auch bei anderen Fragestellungen, an die Fach- und Klassenlehrer Ihrer Kinder oder an die
zuständigen schulischen Ansprechpartner.
Die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule haben in der Regel keine festgelegten Sprechzeiten. Zur
Vereinbarung von Gesprächsterminen oder telefonischen Kontakten kann Ihr Kind die Lehrkraft jederzeit
ansprechen. Alternativ können Sie die Lehrkraft über die Homepage per E-Mail erreichen.
Einstufungen/Umstufungen in der Klassenstufe 7
Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7 wurden mit dem Jahreszeugnis erstmalig in den
Bildungsgang Berufsreife oder in den Bildungsgang Realschule eingestuft. In einigen Fällen haben Eltern
der Ersteinstufung widersprochen. Die betroffenen Kinder wurden entsprechend vorläufig in den
Bildungsgang Realschule eingestuft. Die jeweilige Klassenkonferenz entscheidet frühestens nach sechs
Wochen, spätestens nach sechs Monaten über die endgültige Einstufung. Diese wird den Eltern
schriftlich mitgeteilt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs.
Schulsozialarbeit
Frau Hübinger steht auch Eltern zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Sie ist per Mail unter
[email protected] oder telefonisch über das Sekretariat der Schule zu erreichen.
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Berufsorientierung
Berufsorientierung ist fester Bestandteil im Unterricht der Wahlpflichtfächer. Darüber hinaus finden
zahlreiche Maßnahmen zur Berufsorientierung statt. Die Klassenstufe 8 wird im laufenden Schuljahr
zwei Betriebsbesichtigungen durchführen. Ebenso planen wir die Einführung eines Sozialpraktikums in
dieser Klassenstufe. In diesem Sozialpraktikum sollen die Schülerinnen und Schüler eine Woche lang in
einer sozialen Einrichtung (Krankenhaus, Alten-/Pflegeheim, Integrative Kindertagesstätte, Förderschule,
Behindertenwerkstatt, usw.) Erfahrungen im Umgang mit pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen
machen. Das Sozialpraktikum wird vor- und nachbereitet und von den Klassenleitungen betreut. Die
Praktikumsplätze werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
In der Klassenstufe 9 findet der Elternabend am 28.08.2012 als Podiumsdiskussion statt. An diesem
Abend sollen die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern Einblicke in die Erwartungen der
Ausbildungsbetriebe an die zukünftigen Auszubildenden erhalten. Ebenso werden ehemalige Schüler
über ihre Erfahrungen nach dem Abschluss berichten.
An den Sockeltrainingstagen vor den Herbstferien wird das Programm eine Betriebsbesichtigung, den
BIZ-Besuch, den IHK-Test und ein Bewerbungstraining enthalten.
Der Berufsinformationstag am Freitag, 09. November 2012, ist für alle Schülerinnen und Schüler der
Klassenstufen 8 und 9 verpflichtend. Wir erwarten, dass Sie als Eltern Ihr Kind begleiten. Durch diese
Veranstaltungen erhalten Sie auch einen Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten einer
Berufsausbildung oder des weiteren Schulbesuchs und können Ihrem Kind beratend zur Seite stehen.
Alle Maßnahmen zur Berufsorientierung sollen von den Schülerinnen und Schülern im
Berufswahlportfolio dokumentiert werden. Die Basispapiere des Berufswahlportfolios werden zu Beginn
des Schuljahres in den 8. und 9. Klassen verteilt. Frau Bendel und Frau Götze werden die Schülerinnen
und Schüler in diesen Klassen in die Arbeit mit dem Portfolio einführen. Beide Kolleginnen stehen auch
als Ansprechpartner für die Berufsorientierung zur Verfügung.
Verlassen des Schulgeländes
Leider mussten wir feststellen, dass immer wieder Schülerinnen und Schüler das Schulgelände
verlassen, um zu rauchen. Die Berufsbildende Schule hat ebenso festgestellt, dass dort während der
Pausen Schülerinnen und Schüler dort rauchenderweise angetroffen werden. Grundsätzlich gilt ein
Rauchverbot für alle rheinland-pfälzischen Schulen. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren dürfen
gemäß Jugendschutzgesetz nicht in der Öffentlichkeit rauchen. Ich weise darauf hin, dass für ein
Verlassen des Schulgeländes kein Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse besteht, d. h. dies
geschieht auf eigene Gefahr. Ein Verstoß gegen die Schulordnung liegt dann vor, wenn ohne Abmeldung
bei der Schulleitung oder Klassenleitung das Schulgelände verlassen wird.
Das Betreten von fremdem Schulgelände ist ebenfalls nicht zulässig, hier kann ggf. Anzeige erstattet
werden. Besucher der Anne-Frank-Realschule plus müssen sich auch bei der Schulleitung anmelden, ein
Aufenthalt fremder Schüler in den Pausen wird nicht geduldet.. Diese Regelungen dienen insbesondere
zum Schutz unserer Schülerinnen und Schüler.
Der Weg zu den Sporthallen wird gemeinsam mit der Lehrkraft am Ende der Pause angetreten, der
Rückweg erfolgt auf direktem Weg zum Schulgelände.
Toiletten
Ein weiteres ständiges Ärgernis ist die Benutzung der Toilettenanlagen. Wir haben in den letzten Jahren
einiges unternommen, um die Toiletten in einem ordentlichen Zustand zu halten. Offenbar scheint das
unmöglich zu sein. Zum Beispiel haben wir in der Jungentoilette Schamwände am Urinal anbringen
lassen. Dennoch verrichten zahlreiche Jungen ihr „kleines Geschäft“ lieber stehend in einer Kabine, ohne
die entsprechende Treffsicherheit zu entwickeln. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Sohn, dass die
Toilettenbecken in den Kabinen grundsätzlich im Sitzen zu benutzen sind.
Versuche mit Handtüchern haben ergeben, dass die Schüler diese Rollen mutwillig zerstören. Damit die
Hände getrocknet werden können, haben wir einen Lufthändetrockner installiert. Ich hoffe, dass dieses
Gerät nur zweckmäßig genutzt wird.
Die Toilettenanlagen sind während der Unterrichtsstunden weiterhin abgeschlossen. Jede Lehrkraft hat
einen Toilettenschlüssel, der im Notfall an einzelne Schülerinnen und Schüler gegeben wird. Hier ist es
wichtig, dass die Toiletten nach Benutzung wieder verschlossen werden. Während der Pausen sind die
Toiletten geöffnet, sie sollten allerdings nicht als Aufenthaltsraum benutzt werden.
Bitte wirken Sie auf Ihren Sohn/Ihre Tochter ein, dass er/sie die Toiletten nur in den Pausenzeiten und
nur zu den dafür vorgesehenen Zwecken benutzt und die Anlage in benutzbarem Zustand hinterlässt.
Schwerpunktschule
Die Anne-Frank-Realschule plus wird mit Beginn des neuen Schuljahres auf Anordnung des Ministeriums
Schwerpunktschule, d. h. dass gemäß der EU-Richtlinie zur Inklusion behinderter Schüler/-innen diese
gemeinsam mit Nicht-Behinderten in einer Klasse unterrichtet werden. Betroffen sind zunächst nur zwei
Klassen in der Klassenstufe 5. Zur Umsetzung der Richtlinien wurde uns eine Förderlehrkraft
zugewiesen.
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Schulplaner
Ergänzend zu diesem Elternbrief finden Sie weitere wichtige Informationen im Schulplaner. Im
Schulplaner finden Sie auch die Möglichkeit, eine kurze Information an die Lehrkräfte zu notieren. Bitte
beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Unterrichtsversäumnissen und Beurlaubungen. Sie
bestätigen mit Ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme dieser Regelungen. Beurlaubungen vor bzw. nach
den Ferien werden grundsätzlich nicht ausgesprochen.
Im Schulplaner sollen die Schüler/-innen ihre täglichen Hausaufgaben und die erteilten Noten festhalten.
An dieser Stelle möchte ich besonders darauf hinweisen, dass ab sofort Mitteilungen über fehlende
und unvollständige Hausaufgaben im Hausaufgabenplaner eingetragen und von den Eltern zur
Kenntnis genommen und unterschrieben werden müssen. Die hierfür vorgesehene Seite befindet sich am
Anfang des blauen Teils des Schulplaners.
Farbe in der Schule
Nach langer Zeit wurde der Anstrich der Flure der Anne-Frank-Realschule plus erneuert. Auch wenn wir
bei der Farbwahl eingeschränkt waren, so sehen doch die Flure frisch aus und man fühlt sich deutlich
besser. Wir hoffen, dass der Zustand so erhalten bleibt. Allerdings mussten wir bereits feststellen, dass
es offensichtlich Schüler/-innen gibt, die mutwillig bereits wieder Wände verschmutzt haben, die frisch
gestrichen sind. Wir werden den Verursachern solcher mutwilligen Beschädigungen und
Verschmutzungen nachgehen und sie ggf. außerhalb der Unterrichtszeit zur Reinigung bzw. zur
Übernahme der Kosten für die Beseitigung der Schäden verpflichten. Bitte sprechen Sie mit Ihren
Kindern über die Sauberkeit und den Erhalt des baulichen Zustands der Schule. Ich gehe z. B. auch
davon aus, dass Ihre Kinder zu Hause nicht die Schuhe mit der Sohle gegen die Wand stellen (dürfen),
wie es von einigen in der Schule regelmäßig gemacht wird. Die Klassenräume werden im Laufe der
nächsten drei Jahre ebenfalls neu gestrichen.
Unterrichtsausfall
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an manchen Tagen Unterricht ausfällt, weil andere Klassen
Wandertag haben oder auf Klassenfahrt sind. Diese pädagogisch sinnvollen Veranstaltungen ergänzen
den Unterricht auf vielfältige Weise und betreffen im Laufe des Schuljahres alle Klassen. Wir sind
bemüht, den Unterrichtsausfall auch durch den Einsatz von Vertretungslehrkräften zu minimieren. Bitte
unterstützen Sie uns, indem Sie Ihrem Kind erklären, dass die Vertretungskräfte normalen Unterricht
fortsetzen und der Stoff für die nächste Fachstunde benötigt wird. Wir gehen davon aus, dass Ihr Kind bei
vorzeitiger Beendigung des Unterrichts (frühestens nach der 4. Stunde möglich) den Heimweg antreten
darf. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, vermerken Sie dies bitte auf dem Rückmeldeabschnitt.
Kopiergeld
Wie in jedem Jahr sammeln die Klassenleitungen bis zum 17.08.2012 ein Kopiergeld in Höhe von 8 € ein.
Dieses Kopiergeld ist zur Abdeckung der Kopierkosten bei der Herstellung von zusätzlichem Material,
Übungsblättern usw. (auch in Fächern ohne Schulbuch) sowie den Arbeitsmaterialien für die
Sockeltrainingstage gedacht und wurde 2005 vom Schulelternbeirat genehmigt.
Elternsprechtag
Der Elternsprechtag wird in diesem Schuljahr am Donnerstag, 22.11.2012 in der Zeit von 15.00 bis
20.00 Uhr und am Freitag, 23.11.2012 in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr durchgeführt. Bitte
vereinbaren Sie ggf. über Ihr Kind Termine mit den einzelnen Fachlehrkräften und nutzen Sie die
Möglichkeiten, rechtzeitig mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Die Schulleitung steht an diesem Tag
ebenfalls für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.
Suchen Sie bitte außerhalb des Elternsprechtages das Gespräch mit den Lehrkräften, wenn es
erforderlich ist.
Förderunterricht
In den Klassenstufen 5 und 6 bieten wir Förderunterricht an. Schüler/-innen, die einern Förderbedarf in
Deutsch, Mathematik oder Englisch haben, werden von der jeweiligen Lehrkraft dem Förderunterricht
zugeteilt. Der Förderunterricht findet grundsätzlich einstündig parallel zum Fachunterricht am Vormittag
statt. Eine zusätzliche Lehrkraft wird die betroffenen Schüler/-innen bedarfsgerecht fördern. Sie werden
auf den Elternabenden weitere Informationen erhalten.
Nachteilsausgleich
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann gestellt werden, wenn dadurch sichergestellt wird, dass Schüler/innen mit Beeinträchtigungen oder Erkrankungen (Z. B. Dyskalkulie, LRS, …) am regulären Unterricht
teilnehmen kann. Über den zu gewährenden Nachteilsausgleich entscheidet die Klassenkonferenz.
Nachteilsausgleich bedeutet z. B. Aussetzung der Bewertung von Teilleistungen (z. B. Rechtschreibung),
Gewährung weiterer Hilfsmittel, Verlängerung der Anfertigungszeit bei Arbeiten, usw. Der Antrag muss in
jedem Schuljahr neu gestellt und beraten werden.
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Informatische Bildung
Im Rahmen der Wahlpflichtfächer findet der Unterricht in Informatischer Bildung in den Klassenstufen 6
bis 8 mit wöchentlich einer Stunde statt. Alle Schüler/-innen haben die Möglichkeit, das 10-FingerTastschreiben
und
die
Grundlagen
von
Textverarbeitungs-,
Tabellenkalkulationsund
Präsentationssoftware zu erlernen. Nach drei Jahren erhalten die Schüler/-innen ein Zertifikat über ihre
Leistungen. Dieses Zertifikat und ggf. die Urkunde über die Teilnahme am Rheinland-Pfälzischen
Schülerleistungsschreiben können einer Bewerbung beigefügt werden.
Medienklassen
Wir werden bis zu den Herbstferien alle Klassenräume und alle Fachräume mit einem Laptop und einem
an der Decke befestigten Beamer ausgestattet haben. Damit stehen diese Medien jederzeit für den
Unterricht zur Verfügung. Weiterhin stehen zwei PC-Labore und drei Notebookwagen (mit jeweils 16
Laptops) zur Verfügung. In vier Klassenräumen und einem Fachraum sind Activeboards installiert. Bitte
sprechen Sie mit Ihren Kindern über den sorgsamen Umgang mit den Geräten, damit sie stets für den
Unterricht einsetzbar sind.
Klassenräume
Aktuell unterrichten wir 940 Schüler/-innen in 37 Klassen. Die Gesamtzahl der Schüler/-innen bleibt somit
im Vergleich zum Vorjahr konstant, auch wenn die Zahl der Anmeldungen für die Klassenstufe 5
zurückgeht. Wegen der großen Zuwächse bei den Zahlen in den Klassenstufen 8 und 9 mussten wir hier
jeweils eine neue Klasse gründen. Die Gründung der neuen Klassen sorgt dafür, dass in keiner Klasse
mehr als 30 Schüler/-innen unterrichtet werden. Die beiden Klassenstufen 8 und 9 sind jetzt siebenzügig,
die Klassenstufen 6, 7 und 10 sind sechszügig, die Klassenstufe 5 ist fünfzügig. Aus diesem Grund
mussten wir für eine Übergangszeit den Essraum der Küche und den Kunstraum zu Klassenräumen
umfunktionieren.
Verkehrssituation
In den Zeiten vor Schulbeginn und nach Schulende entstehen oft gefährliche Verkehrssituationen in der
Mons-Tabor-Straße und in der Wölfchesbitzstraße. In den beiden Straßen darf nur in den markierten
Flächen geparkt werden. Zu den gefährlichen Situationen kommt es, wenn Schüler/-innen die Straße
überqueren, die Autos aber plötzlich losfahren. Ich kann nur an Sie appellieren, die nötige Vorsicht und
Rücksicht auszuüben, damit kein Unfall passiert. Besser wäre die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs.
Homepage
www.afrs.de
Auf der Homepage finden Sie alle wichtigen Informationen der Schule zum Download, ebenso können
Sie den aktuellen Vertretungsplan Ihres Kindes einsehen. Aus Datenschutzgründen sind hier keine
Lehrerkürzel enthalten. Nutzen Sie insbesondere im Krankheitsfall diese Informationsmöglichkeit.
Ferientermine 2012/13
(Die angegebenen Daten bedeuten jeweils den ersten und letzten Ferientag.)
Ferien
Herbst
Weihnachten Ostern
Sommer
beweglich
von
Mo,
Do,
Do,
Mo,
Mo/Di,
01.10.12
20.12.12
20.03.13
08.07.13
11./12.02.13
bis
Fr,
Fr,
Fr,
Fr,
Fr, 10.05.13
12.10.12
04.01.13
05.04.13
16.08.13
Fr, 31.05.13
Die Zeugnisausgabe vor den Sommerferien ist am Freitag, 05.07.2013.
Am 07.02.2013 ist unterrichtsfrei (Studientag des Kollegiums), der Unterricht vom 08.02.13 wird
verlegt auf Samstag, 01.12.2012 (Tag der offenen Tür). Damit ist vom 07.02. bis 12.02.2013
unterrichtsfrei.
Bitte planen Sie Ihren Urlaub unbedingt so, dass er innerhalb dieser Zeiträume liegt. (Siehe auch
Schulplaner unter Beurlaubungen!) Eine Beurlaubung eines Schülers für eine Urlaubsreise darf
grundsätzlich nicht ausgesprochen werden (siehe Beurlaubungen)
Kenntnisnahme des Elternbriefes
Bitte geben Sie die Einverständniserklärung unterschrieben bis zum 17.08.2012 über die Klassenleitung
an die Schule zurück.
Mit freundlichen Grüßen
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