Pressebericht CAREkonkret als PDF
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Pressebericht CAREkonkret als PDF
5.12..2014 // H 46794 // 17. JAH RGANG // WWW.CAR EKON KR ET.N ET Die Software für Soziale Dienstleister DI E WO C H ENZEITU NG FÜ R ENTS C H E I D E R I N D E R P F L E G E // AU S GA B E 4 9 SEITE 2 // THEMA DER WOCHE SEITE 6 // HEIME SEITE 11 // AMBULANTE DIENSTE Zahngesundheit Ein schlechtes Zeugnis stellt der Pflegereport der Barmer GEK der zahnmedizinischen Versorgung der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen aus. Die verbesserte Gesetzeslage zeigt noch zu wenig Wirkung. Palliativversorgung Das kann und will die Branche nicht bestätigen: Eine Studie wirft ein schlechtes Licht auf die Palliativversorgung im Heim. Die Mehrheit der Mitarbeiter sei in diesem Bereich nicht qualifiziert. Ermündigung Eine Musterwohnung in Berlin zeigt, wie Wohnen zu Hause auch bei höherem Pflegebedarf möglich werden kann. Das Stichwort: Ermündigung statt Entmündigung. Technik macht‘s möglich. Wohngruppenzuschlag „WER IST DENN DAS?“ PSG-Korrektur beschlossen Konferenz in Mainz Minister wollen Kümmerer Mainz // Mit einem Besuch von „Kümmerern“ bei Pflegebedürftigen sollen nach einem Vorschlag der Sozialministerkonferenz die Nöte der Betroffenen mehr Gehör bekommen. Geplant sei eine Erprobungsphase mit Hausbesuchen von Pflegeexperten, sagte die rheinland-pfälzische Arbeits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). „Die Menschen sollen merken: Ihr müsst nicht zu uns kommen, wir kommen zu euch nach Hause.“ Auf der Themenliste der Minister und Senatoren standen unter anderem noch die Fachkräftesicherung, die Reform der Pflegeversicherung und psychische Belastungen am Arbeitsplatz. (dpa) ZITAT DER WOCHE // Wie erklären wir denn jungen Menschen, dass sie nicht in einer Bank arbeiten sollen mit Fünf-Tage-Woche, guter Bezahlung und gesellschaftlichem Ansehen, sondern in der Pflege mit Wochenend-Diensten? // Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) vor der Synode der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Foto: Anja Jung, einfach machen unternehmenskommunikation Berlin // Der Wohngruppenzuschlag für Bewohner ambulant betreuter Wohngemeinschaften wird weiterhin für WGs mit bis zu zwölf Bewohnern gezahlt. Eine Regelung des Pflegestärkungsgesetz I, wonach der Zuschlag nur für WGs mit maximal zehn Bewohnern gewährt werden sollte, sollte bereits am Donnerstag dieser Woche korrigiert werden. Wie CAREkonkret von Politik- und Verbandsvertretern erfuhr, sollte die Änderung an das Familienpflegezeitgesetz angehängt werden (wir berichteten vor einer Woche in Ausgabe 48, Seite 1). An der Zehner-Regelung hatte es von Seiten der Bundesländer bereits bei der PSG-Verabschiedung im Bundesrat im November massive Kritik gegeben. (ls) Siegfriede Marschke erkennt sich selbst auf dem großformatigen Foto, das der Pflegeanbieter „Pflege LebensNah“ aus Rendsburg jetzt als Geschenk erhielt, nicht wieder. Die Mieterin der Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz in Rendsburg-Neuwerk ist 99 Jahre alt, an Demenz erkrankt und lässt sich jeden Dienstag von Auszubildenden zurechtmachen. An einem dieser Tage schoss die Fotografin einer Hamburger PR-Agentur das Portraitfoto, mit dem Siegfriede Marschke nun Bekanntheit erlangte: Die Aufnahme von ihrem prüfenden Blick in den Spiegel gewann den „PR-Bild Award 2014“ in der Kategorie „Porträt“. Insgesamt wurden für diesen Wettbewerb rund 1 700 Fotos eingereicht. Eine Fachjury sorgte für eine Vorauswahl, anschließend entschieden rund 20 000 Online-Stimmen über Sieg und Platz in den verschiedenen Sparten des Wettbewerbs, der von einem Tochterunternehmen der Deutschen PresseAgentur ausgelobt wird. (ck) Zuschläge und Lohnfortzahlungen Alles korrekt verbucht? Prüfer der Deutschen Rentenversicherung nehmen offenbar zunehmend Pflegeeinrichtungen ins Visier. Dabei geht es um die Zahlung von Zuschlägen und Lohnfortzahlungen. Es drohen saftige Nachforderungen. Hannover // In jüngster Zeit stürzen sich die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung verstärkt auf Spät-, Sonn- und Feiertagszuschläge. Hintergrund: Viele Pflegeeinrichtungen zahlen ihren Mitarbeitern die unter bestimmten Bedingungen steuerund sozialversicherungsfreien Spät-, Sonn- und Feiertagszuschläge, um die Bereitschaft zu diesen „ungünstigen“ Zeiten zu arbeiten, zu belohnen. Für die Mitarbeiter sind diese Zuschläge auch entsprechend lohnenswert, da sie im entsprechenden Rahmen „Nettolohn“ darstellen. Unternehmensberater Ralph Wiß gott warnt: „Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit besteht nur für tatsächlich und nachweislich geleistete Stunden.“ Arbeitsrechtlich verhalte es sich aber so, dass wenn ein Mitarbeiter ‚Lohn ohne Arbeit‘ wie Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub erhält, sich sein Lohn nach dem sogenannten Lohnausfallprinzip bemisst. „Das bedeutet, der Mitarbeiter müsste so vergütet werden, als hätte er gearbeitet. Das wiederum würde bedeuten, dass auch die Zuschläge in die Lohnfortzahlung einfließen müssten“, erklärt Wißgott. Für die Ermittlung des Urlaubsentgelts beispielsweise sehe der Gesetzgeber vor, dass der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen zu zahlen ist. Daraus entstehe ein Anspruch der Mitarbeiter auf Lohnfortzahlung der Zuschläge. Selbst wenn diese Tatsache Mitarbeitern und Arbeitgeber bisher nicht bekannt war und die Zuschläge bei Lohnfortzahlung bisher nicht ausgezahlt wurden, könne der Betriebsprüfer sie beim beitragspflichtigen Entgelt einbeziehen. Da es sich bei diesen Entgeltfortzahlungen jedoch nicht um Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit handele, müssten auf die Zuschläge während dieser Krankheits- und Urlaubszeiten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern entrichtet werden. Wißgott rät sicherzustellen, dass das Lohn- bzw. Steuerbüro oder das eigene Lohnabrechnungsprogramm die Rechtslage bei der Abführung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben berücksichtigt. Im Zweifel sei der Gang zu einem Steuer- oder Arbeitsrechtler angezeigt. (ls) Sie sei aber nicht wertlos. Manche Missstände in Heimen seien dadurch bereits aufgedeckt worden. „Deshalb kann es nicht darum gehen, populistisch etwas abzuschaffen, sondern den Pflege-TÜV so schnell wie möglich zu verbessern“, so der Politiker. Laumann hatte das System der Pflege-Noten vor wenigen Tagen als irreführend bezeichnet und die Aussetzung der Veröffentlichung der bisherigen Pflegenoten verlangt. Die Pflegenoten für Heime und ambulante Dienste stehen seit ihrer Einführung 2009 in der Kritik. Sie beruhen auf der jährlichen Überprüfung der Einrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die bundesweite Durchschnittsnote liegt aktuell bei 1,3. (epd) Kritik an Laumann Lauterbach will Pflege-TÜV beibehalten Berlin // Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich für eine Weiterführung des so genannten Pflege-TÜVs ausgesprochen. „Einen Stopp der Checks halte ich für falsch“, sagte Lauterbach der „Saarbrücker Zeitung“ und widersprach damit dem Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU). Lauterbach räumte ein, dass die Benotung nicht gut funktioniere. Karl Lauterbach Foto: Susie Knoll ■ Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf Seite 8 dieser Ausgabe. 2 // CAR E ko n kret AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4 THEMA DER WOCHE Barmer GEK Pflegereport 2014: Schwerpunkt „Zahnärztliche Versorgung Pflegebedüftiger“ Schlechte Zeiten für gute Zähne? Ein schlechtes Zeugnis stellt der „Pflegereport 2014“ der Barmer GEK der zahnmedizinischen Versorgung der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen aus. Denn wer im Pflegeheim lebt, bekommt deutlich seltener einen Zahnarzt zu sehen als Menschen, die nicht pflegebedürftig sind. Allerdings stammen die Daten aus dem Jahr 2012. Seither hat sich einiges an der Gesetzeslage verändert, doch zeigt das noch nicht die gewünschte Wirkung. Pflegebedürftige zahnmedizinisch schlecht versorgt Pflegefall schadet Mundgesundheit Inanspruchnahme von konservierenden, chirurgischen sowie Röntgenleistungen durch Pflegebedürftige im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen, je Quartal im Jahr 2012, in Prozent Inanspruchnahme konservierender, chirurgischer und Röntgenleistungen durch Pflegebedürftige und Nicht-Pflegebedürftige, im Jahr 2012, in Prozent im Quartal pflegebedürftig nicht pflegebedürftig 30,4 32,6 30,8 24,9 22,7 20,1 18,7 21,7 19,5 17,9 27,9 27,3 25,5 24,9 29,9 30,9 28,9 32,2 33,8 35,6 28,6 25,6 23,4 23,6 23,6 15,5 13,9 18,5 19,3 14,2 Stufe I Stufe II Stufe III Angehörigenpflege Stufe I Nicht-Pflegebedürftige Stufe II Stufe III Ambulante Pflege Stufe I Stufe II Stufe III Pflegeheim Referenz: Behandlungsquote aller Nicht-Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Morbidität und Bundesland Alter 0-9 10-19 20-29 30-39 40-49 50-59 60-69 70-79 80-89 90+ Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2014 Während rund 30 Prozent der Gesunden 2012 einmal im Quartal zum Zahnarzt gingen, war bei schwer Pflegebedürftigen (Stufe III) lediglich 15,5 Prozent (Grafik links). Besonders groß ist der Unterschied in der Altersgruppe der 70- bis 80-Jährigen: Während knapp 35,6 Prozent der nicht Pflegebedürftigen 2012 einmal im Quartal vom Zahnarzt behandelt wurden, waren es unter den Pflegebedürftigen nur 23,6 Prozent. Grafiken: Barmer GEK Pflegereport 2014 VON KERSTIN HAMANN Berlin // Seit Frühjahr dieses Jahres gilt eine neue Rahmenvereinbarung zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Diese soll dazu beitragen, die Zahngesundheit von pflegebedürftigen Heimbewohnern zu verbessern. Denn um diese ist es schlecht bestellt. Das bestätigt nun der Barmer GEK Pflegereport, der vergangene Woche veröffentlicht wurde. Demnach hat die Hälfte aller Pflegeheimbewohner zwei Jahre lang keinen Zahnarzt mehr gesehen. Während rund 30 Prozent der Gesunden 2012 einmal im Quartal zum Zahnarzt gingen, war es im Pflegeheim nur jeder Fünfte in der Pflegestufe I. Bei schwer Pflegebedürftigen (Stufe III) sinkt die Quote auf 15,5 Prozent und ist damit nur noch halb so hoch wie bei den Gesunden. Bei Gleichaltrigen sind die Unterschiede ähnlich groß. Während knapp 34 Prozent der nicht pflegebedürftigen 60- bis 69-Jährigen 2012 einmal im Quartal vom Zahnarzt behandelt wurden, waren es unter den Pflegebedürftigen nur 23,6 Prozent. Bei den 70- bis 80-Jährigen war der Abstand mit zwölf Prozentpunkten noch größer. Kooperationsverträge Als mögliche Ursache der Unterversorgung benennt Studienautor Professor Heinz Rothgang vom Zentrum für Sozialpolitik der Uni Bremen die aktuellen zahnmedizinischen Behandlungsleitlinien, die kaum auf ältere und pflegebedürftige Menschen eingingen. „Auch häufige psychische Störungen, insbesondere Demenz, werden nicht erwähnt“, so der Versorgungsforscher. Zudem sei die Möglichkeit der Patienten zur Mitarbeit gerade bei Pflegebedürftigen eingeschränkt. „Umso wichtiger ist sicherzustellen, dass bei diesen Menschen die Zahngesundheit stetig beobachtet wird“, forderte Rothgang. Die Daten über die zahnmedizinische Versorgung stammen zwar aus dem Jahr 2012, wurden nach Angaben des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Barmer GEK, Rolf-Ulrich Schlenker, erstmals erhoben und sind repräsentativ. Hat sich die Versorgung seit 2012 verbessert? Das ist dem Pflegereport nicht zu entnehmen. Denkbar wäre dies. Denn laut § 119b SGB V dürfen Zahnärzte seit April dieses Jahres, einzeln oder gemeinsam, Kooperati- onsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abschließen. „Der Plan ist, dass jedes Pflegeheim in Zukunft eine solche Vereinbarung mit einem oder mehreren Zahnärzten eingeht“, sagte Wolfgang Eßer Anfang April. Mittlerweile sind 2 000 solcher Kooperationsverträge unterzeichnet – mit steigender Tendenz (s. Interview Seite 3). Ist das ein Grund in Jubel auszubrechen? Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagt die schlechte zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen. Rund 468 000 Heimbewohner hätten im vergangenen Jahr keinen Zahnarzt gesehen, „obwohl die Kassen seit April 2013 rund 20 Millionen Euro zusätzlich für die Zahnarzt-Versorgung von immobilen Pflegebedürftigen bereitstellen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen WEITERE DATEN AUS DEM BARMER GEK PFLEGEREPORT Der Pflegereport wird im Auftrag der Barmer GEK jedes Jahr am Zentrum für Sozialpolitik in Bremen erstellt und ist die umfangreichste Datensammlung über die Pflege in Deutschland. Er widmet sich unterschiedlichen Schwerpunkten und gibt Auskunft über langfristige Trends sowie die finanzielle Entwicklung der Pflegeversicherung. >> Regionale Unterschiede: Die maximale Zahl der Pflegebedürftigen wird bei der geriatrischen Rehabilitation. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemin den einzelnen Bundesländern bis 2060 zu unterschiedlichen Zeitabberg, Bayern, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern gibt es besonders schnitten erreicht. Während in Bayern und Baden-Württemberg sowie den ausgeprägte Angebote. Zugleich erhalten Patienten mehr Reha, insbesonStädten Berlin, Hamburg und Bremen es zwischen 2050 und 2060 noch dere in Bayern und Baden-Württemberg. In diesen Ländern kann die Pflezu einer Erhöhung der Zahl der Pflegebedürftigen kommen wird, sind in gebedürftigkeit verzögert werden – ein Hinweis auf die Wirksamkeit der den ostdeutschen Bundesländern ausnahmslos deutliche Rückgänge zu geriatrischen Reha. verzeichnen, so etwa minus 12,4 Prozent in Brandenburg). >> Pflegekapazitäten: Regionale Unterschiede kennzeichnen die Kapazitäten >> Spezifische Leistungen: Die spezifischen Leistungen im Sozialgesetzbuch ambulanter Pflegedienste. Sie liegen in Berlin, Hamburg und Bremen sowie XI, die Pflegebedürftigen beim selbständigen Wohnen zuhause helfen in Ostdeutschland höher als der Bundesschnitt von 7,5 Vollzeitkräften je sollen, werden immer noch selten genutzt. So haben 2,8 Prozent der Pfle100 Pflegebedürftigen. Der Westen liegt darunter. Die Kapazitäten der Heigebedürftigen im Jahr 2013 bundesweit knapp 72.000 Leistungen zur Verme sind im Norden und Süden besonders ausgeprägt, die höchste Kapazibesserung des Wohnumfeldes erhalten. Nur 0,48 Prozent – das entspricht tät weist Schleswig-Holstein auf, die geringste Hessen. Ähnliche regionale rund 12.000 Pflegebedürftigen – wurden für das Leben in einer ambulant Unterschiede gibt es auch im stationären Bereich. Dabei zeigt sich, dass betreuten Wohngruppe unterstützt. eine höhere Kapazität zu einer häufigeren Inanspruchnahme der vollsta>> Geriatrische Reha: Der Report berichtet über starke regionale Unterschiede tionären Pflege im Vergleich zu ambulanter Pflege führt. (ck) Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Die Patientenschützer verlangen, dass die Verantwortung für die Facharztversorgung für Pflegebedürftige vom Hausarzt an das Pflegeheim übergeht. Schließlich seien es ja auch 98 Prozent der Hausarztbesuche, die vom Pflegeheim in Auftrag gegeben werden. Zudem müsse die Facharztversorgung in die Bewertung des Pflege-TÜV aufgenommen werden. Pflegebedürftigkeit wächst weiter Neben dem Schwerpunkt der zahnmedizinischen Versorgung veröffentlicht der Pflegereport auch Routinedaten (s. Kasten). Demnach ist die Zahl der auf Hilfe angewiesenen Pflegebedürftigen in einem Jahr um 3,5 Prozent angestiegen. Der Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nimmt die Zahlen aus dem Pflegereport zum Anlass, um auf den bereits bestehenden und sich verschärfenden Pflegefachpersonalmangel hinzuweisen. Das „hat nachweislich gravierende Auswirkungen auf die Versorgungsqualität, wie das Beispiel Mundgesundheit im Report zeigt“, so DBfK-Referentin Johanna Knüppel. Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kritisierte, „dass eine Pflegepolitik der Tippelschritte den Notwendigkeiten der heutigen und künftigen pflegerischen Versorgung nicht gerecht wird. Die Koalition versagt dabei, den notwendigen gesetzlichen Rahmen für eine vollumfängliche und menschenwürdige Pflege zu schaffen“. ■ Den Barmer GEK Pflegereport finden Sie unter Downloads auf www.carekonkret.de CA R E ko nk re t // 3 AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014 THEMA DER WOCHE INTERVIEW KOOPERATIONSVERTRÄGE // Zahl der Kooperationen muss steigen// Seit 1. April dieses Jahres können Pflegeheime und Zahnärzte Kooperationsverträge abschließen, durch die Pflegebedürftige strukturierter zahnmedizinsch betreut werden. Bislang sind 2000 solcher Kooperationsverträge abgeschlossen, Tendenz steigend, wie Wolfgang Eßer sagt. Der Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gibt aber zu, dass mehr für die Kooperationen geworben müsse. INTERVIEW: KERSTIN HAMANN Der Gesetzgeber hat im SGB V §119b den Auftrag an Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband verankert, die Zahngesundheit der Heimbewohner zu verbessern. Gibt es da etwas Neues? Die bereits zuvor durch die neuen Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetz möglich gewordenen Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen können wir als echten Erfolg und eine echte Verbesserung für die zahnmedizinische Prävention und Therapie von Pflegebedürftigen und Menschen mit Handicap verbuchen. Ziel einer solchen Übereinkunft ist eine systematische und perspektivisch angelegte Betreuung Pflegebedürftiger in Heimen und Krankenhäusern, um Zahnerkrankungen zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Doch der Abschluss der Kooperationen verlief eher schleppend. Die Regelungen zu den Kooperationsverträgen sind erst im April 2014 in Kraft getreten. Betrachtet man die bisher abgeschlossenen rund 2000 Verträge und die klar steigende Tendenz, lässt sich keineswegs die Aussage treffen, die Kooperationsverträge würden nicht funktionieren. Wichtig ist es jedoch, weiterhin umfassend über die Möglichkeiten solcher Verträge zu informieren, um die Zahl der Kooperationsverträge nach Möglichkeit stetig zu steigern. Das ist eine vordringliche Aufgabe der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) in den Ländern. Was können Sie tun, um mehr Zahnärzte in Heime zu bekommen? Die Grundvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der Mundgesundheit von Pflegebedürftigen müssen von der Politik kommen. Mit dem geplanten Versorgungsstärkungsgesetz sind nun wichtige Maßnahmen vorgesehen, speziell auf dem Feld der Prävention. Gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer und der Wissenschaft haben wir bereits vor einigen Jahren das Kon- zept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ der Politik vorgelegt, dessen Ziel es ist, den oralen Gesundheitszustand von betagten, multimorbiden und pflegebedürftigen Patienten sowie von Patienten mit Behinderungen dauerhaft und nachhaltig zu verbessern. Dazu sind risikogruppenspezifische und bedarfsgerechte Betreuungsangebote zu entwickeln sowie präventive und therapeutische Ansätze des Versorgungsalltages im Sinne des Erhalts der Mundgesundheit zu verbessern. Was verlangen Sie vom Gesetzgeber? Wir haben den Gesetzgeber aufgefordert, im SGB V einen ordnungspolitischen Rahmen für diese Leistungen zu schaffen. Der Gesetzgeber hat unsere Forderungen aufgegriffen und in dem geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz für die betroffenen Personengruppen ab dem kommenden Jahr ein zahnärztliches Präventionsmanagement in einem neu zu schaffenden § 22 a SGB V verankert. Darin ist u. a. ausdrücklich eine Einbeziehung der Pflegeperson des Versicherten in die Aufklärung und die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- bzw. Prothesenpflege vorgesehen. Die Entfernung harter Zahnbeläge soll als zusätzliche Leistung für die Betroffenen aufgenommen werden. Wir bewerten diese Regelungen sehr positiv, da sie ein sinnvoller Schritt hin zu einer Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen darstellen. In der zahnmedizinischen Versorgung von Heimbewohnern gibt es regionale Unterschiede und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen gehen unterschiedlich vor: Warum gibt es keine konzertierte Aktion vom Bundesverband? Die KZBV hat ja die Rahmenbedingungen für die Kooperationsverträge einheitlich bundesweit vorgegeben. Die letztendliche Ausgestaltung ist dann Sache der KZVen in den Ländern, um auch die regionalen Besonderheiten und den jeweiligen Versorgungsbedarf angemessen berücksichtigen zu können. Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationsverträge ist das Anfang 2013 in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz. Darin hat der Gesetzgeber die Regelung im 119b neu gefasst. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat inzwischen mit der KZBV einen Muster-Kooperationsvertrag vereinbart. Das sind die Ziele der Verträge: >> Erhalt und Verbesserung der Mundgesundheit und damit Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität (unter anderem Schmerzfreiheit, Essen, Sprechen, soziale Teilhabe) >> Vermeiden, frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs >> regelmäßige Kontrolluntersuchungen >> Stärkung der Zusammenarbeit und Verbesserung des Informationsaustauschs Heimen und Zahnärzten, den Bewohnern beziehungsweise deren Angehörigen ■ Den Wortlaut zum SGB V § 119b finden Sie unter http://vinc.li/1vxlKkZ NACHRICHTEN Kirchliche Arbeitgeber dürfen konfessionslose Bewerber ablehnen Hospizarbeit Keine Diskriminierung Ehrenamtliche sind engagiert Berlin // Ein Werk der evangelischen Kirche hat das Recht, bei Stellenausschreibungen konfessionslose Bewerber nicht zu berücksichtigen. So urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und kassierte damit das Urteil der Vorinstanz, die einer Bewerberin noch eine Entschädigung zugesprochen hatte (Az.: 4 Sa 157/14). Eine studierte Sozialpädagogin hatte sich auf die Referentenstelle beworben, jedoch ohne einen Hinweis auf eine Konfession. Sie wurde daher auch nicht zum Bewerbungsgespräch geladen. Die Bewerberin fühlte sich dadurch verbotenerweise ungleich behandelt und klagte daher auf eine Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz. Das Arbeitsgericht Berlin sprach ihr diese in Höhe von 1.900 Euro auch zu. Der kirchliche Arbeitgeber aber ging in Berufung, die vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun Erfolg hatte. Religionsgemeinschaften hätten das Recht, von ihren Angestellten ein Glaubensbekenntnis zu fordern – auch wenn ihre Tätigkeit keinen direkten religiösen Bezug habe. „Das gewährt ihnen das grundrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und unterscheidet die kirchlichen Arbeitgeber von anderen öffentlichen und privaten Organisationen“, so Rechtsanwalt Tim Vlachos von der Deutschen Anwaltshotline. (ck) Schlaganfallnetz Schleswig-Holstein gegründet Behandlung entscheidend verbessern Kiel // Mit dem Ziel, eine einheitliche, verlässliche und qualitätsgesicherte Schlaganfallversorgung zu etablieren, hatte die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) zu einer bundesweiten Pilotphase aufgerufen. Beworben haben sich 36 Regionen, auch das Schlaganfallnetz Schleswig-Holstein. Es ist Mitte November an den Start gegangen. Das Netzwerk ist der Zusammenschluss der vier neurologischen Kliniken in Kiel, Neumünster, Rendsburg und Schleswig. Die Koordination erfolgt durch die Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) auf dem Campus Kiel. Alle beteiligten Kliniken verfügen über eine nach den Kriterien der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft zertifizierte „Stroke-Unit“ – eine Abteilung für Schlaganfallpatienten.(ck) Garantiert hygienische Reinheit bei der Pflege. Hannover // In den Altenpflegeheimen müsse die Begleitung von sterbenden Menschen deutlich verbessert werden, forderte Sozialforscherin Verena Begemann. Dazu könne eine Stärkung des Ehrenamts beitragen. „Niemand sollte am Lebensende in Sorge sein, anderen zur Last zu fallen, und sich überflüssig fühlen.“ Ehrenamtliche in der Hospizarbeit sind nach einer Studie der Sozialforscherin Begemann außerordentlich engagiert, gut ausgebildet und identifizieren sich stark mit ihrer Arbeit. Eine Mehrheit der Ehrenamtlichen in den 130 Hospizinitiativen in Niedersachsen habe auch beruflich Erfahrungen im Umgang mit sterbenden Menschen gemacht, sagte die Professorin der Hochschule Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Sozialpädagogin hat mit Studenten die Rolle der Ehrenamtlichen untersucht, die Sterbende und ihre Angehörigen in der letzten Lebensphase unterstützen. Die Ehrenamtlichen wissen viel über Symptome am Lebensende, Sterbephasen und die Trauerbegleitung“, unterstrich die Forscherin. Wichtig sei auch, dass die Hospizhelfer Stille, Hilflosigkeit und Passivität aushalten können, wenn ein Leben zu Ende geht, sagte Begemann.(epd) Jetzt ein individuelles Angebot für Waschmaschinen 8 - 20 kg anfordern! Profi-Leistung ZUM JUBILÄUMSPREIS! Wäschereitechnik Info: 0800 22 44 644 www.miele-professional.de 3841_12MIE 1-2-seitige Anzeige Pflegeheime_1403201_BD_107x184.indd 1 17.03.14 07:05 4 // CAR E ko n kret AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4 NACHRICHTEN NEWSTICKER 25 Jahre Deutsche Alzheimer Gesellschaft Klein angefangen, groß rausgekommen Vor genau 25 Jahren wurde im baden-württembergischen Bad Boll die Deutsche Alzheimer Gesellschaft als bundesweiter Dachverband aus der Taufe gehoben. Seither hat sie sich unverzichtbar gemacht. VON HOLGER JENRICH Berlin // Wer hat nicht alles im Jahr 1989 das Licht der Welt erblickt? Daniel Radcliffe etwa, „Harry Potter“-Darsteller. Marco Reus, Fußballspieler. Bill Kaulitz, „Tokio Hotel“-Musiker. Auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft feiert in diesen Tagen ihren 25. Geburtstag. Am 2. Dezember 1989 wurde sie im Festsaal der Akademie Bad Boll in der Nähe von Stuttgart aus der Taufe gehoben – ein Vierteljahrhundert ist das jetzt her. Seitdem hat sich rund um den Verein so manches geändert. An jenem Samstag vor 25 Jahren bündelten fünf regionale Alzheimer Gesellschaften und eine Angehörigenberatung ihre Kräfte und ihr Wissen in einem bundesweiten Dachverband – heute sind diesem 137 unabhängige Mitgliedsvereine und eine schier unüberschaubare Zahl an Selbsthilfegruppen angeschlossen. Damals wuppte von München aus ein siebenköpfiger Vorstand die noch recht übersicht- lichen Geschäfte – heute wird der Verein von Berlin aus professionell gemanagt und kann neben einem ehrenamtlichen Vorstands-Septett etwa auf eine Geschäftsführerin, eine Datenschutzbeauftragte, eine Schirmherrin, eine Fundraiserin, einen Pressesprecher, eine Internetbeauftragte, einen fachlichen Beirat und diverse Arbeitsausschüsse bauen. Damals wussten in Deutschland nur Pflegeexperten, Wissenschaftler oder Betroffene mit Begriffen wie „Alzheimer“ oder „Demenz“ etwas anzufangen – heute kennt die Vokabeln hierzulande fast ein jeder. Daran hat nicht zuletzt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ihren Anteil. In den zurückliegenden 25 Jahren haben die Mitglieder und Mitarbeitenden des Vereins wohl Adventskalender mit Fitnessübungen für Senioren nicht weniger zur Information über das und zum Umgang mit dem Phänomen „Alzheimer“ beigetragen als zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder das Bundesgesundheitsministerium. Die Gesellschaft veröffentlicht Schriftenreihen und Broschüren, veranstaltet Kongresse und Fachtagungen, lanciert Kampagnen und Wettbewerbe. Sie bietet Beratungen und Schulungen an, macht im Internet unzählige Angebote, gebiert Ideen wie den Memory Walk. Und sie betreibt seit 2002 das bundesweite Alzheimer-Telefon, das jährlich zwischen 5 000 und 6 000 Menschen anrufen, um sich dort Rat und Hilfe zu holen. Öffentliches Kompliment Kurzum: die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat sich seit 1989 auf vielfältige Art und Weise unverzichtbar gemacht. Was neben den vielen Gratulanten, die anlässlich des Jubiläums in diesen Tagen in Berlin mit verbalen und echten Blumensträußen vorstellig werden, auch der einstige Vizekanzler, langjährige SPD-Bundesvorsitzende und heutige Präsident des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) so sieht. „Wenn es Sie nicht gäbe, sähe die Situation der Menschen mit Demenz in Deutschland anders aus“, machte Franz Müntefering auf dem Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Gütersloh allen Vereinsmitgliedern ein öffentliches Kompliment. 2. Dezember 1989: Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und ihr erster Vorstand mit der 1. Vorsitzenden Eleonore Rotenhan (2. v. r.) Foto: Gerster/Achiv ■ www.deutsche-alzheimer.de INTERVIEW // Vor 25 Jahren lebten die Kranken versteckt zuhause // 25 Jahre später sind Sie, inzwischen 80 Jahre alt, immer noch Unlängst hat Franz Müntefering den Mitgliedern der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zugerufen: „Wenn es Sie nicht gäbe, sähe die Situation der Menschen mit Demenz in Deutschland anders aus.“ Spinnen Sie seinen Gedanken doch bitte einmal weiter: Wie müsste man sich die Welt der Demenzkranken hierzulande ohne Alzheimer Gesellschaft vorstellen? Und wie sah diese Welt bis zum Dezember 1989 überhaupt aus, als es die Gesellschaft ja noch nicht gab? Ich bin Herrn Müntefering sehr dankbar für diesen Satz. Ohne Alzheimer Gesellschaften wäre die Welt von heute identisch mit der Welt vor 1989. Damals lebten die Kranken meist versteckt zu Hause bei ihren Angehörigen. Diese konnten mit dem veränderten Verhalten des Erkrankten kaum umgehen, und zum Teil schämten sie sich für ihn. Es gab keine Heime, die auf die Bedürfnisse Demenzkranker eingerichtet waren, keine ambulanten Dienste zur Entlastung. Das Wort „Demenz“ war nur in medizinischen Kreisen bekannt. Und wenn das Wort „Alzheimer“ fiel, dann war es eine Beschimpfung – diese Menschen waren ja verrückt und gehörten in die Psychiatrie. Foto: privat Vor 25 Jahren, am 2. Dezember 1989, wurde in Bad Boll die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ins Leben gerufen. Sie waren mit dabei. Welche Erinnerungen haben Sie an diesen Abend? Sehr genaue. Alle Anwesenden waren überzeugt davon, dass es eine Deutsche Alzheimer Gesellschaft geben müsste für bereits bestehende und neu zu gründende regionale Gesellschaften. Nach vielen ausführlichen Vorgesprächen waren Kandidaten aufgestellt worden, aus deren Reihen wurden in geheimer Wahl nach demokratischen Regeln sieben Mitglieder für den Vorstand gewählt – eines davon war ich. Es war der Beginn hin zu einer Gesellschaft, die ich mir dringend gewünscht hatte, um für Demenzkranke und deren Angehörige ein Forum zu schaffen — und zwar überregional und europaweit verbunden. mit von der Partie – zwar nicht mehr im Bundesvorstand, aber im Ethikausschuss. Wenn Sie zurückblicken: Was war aus Ihrer Sicht das Highlight der Verbandsarbeit? Und was ist, bei allem Stolz auf das Erreichte, Ihrer Meinung nach die größte Enttäuschung der letzten 25 Jahre? Wir haben heute deutschlandweit Anlaufstellen für Angehörige von Demenzkranken und für Erkrankte im Frühstadium. Es ist der Initiative der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu verdanken, dass es dafür regionale Alzheimer Gesellschaften und Selbsthilfegruppen gibt. Zu bedauern ist, dass die Pflegeversicherung die Demenzkranken noch immer nicht adäquat einstuft. Traurig macht mich zudem, dass immer mal wieder Hoffnungen auf Genesung durch Medikamente gemacht werden. Diese Hoffnungen haben sich bisher aber stets zerschlagen. Preise für Projekte in Sachen „Alte Menschen & Diabetes“ In Leipzig wurde in diesen Tagen zum inzwischen vierten Mal der „SilverStar“-Förderpreis der Berlin-Chemie AG an Projekte verliehen, die sich in vorbildlicher Weise für ältere Menschen mit Diabetes einsetzen. In diesem Jahr teilen sich gleichberechtigt drei Projekte die mit insgesamt 25 000 Euro dotierte Auszeichnung. Prämiert wurden die Projekte „Intelligente Schuhsohle zur Früherkennung entzündlicher Fußveränderungen“ der Magdeburger Universitätsklinik, „Der Diabetes-Assistent auf dem Handy“ der Charité Berlin sowie die „Initiative gegen Diabetes unter Afrikanern und Arabern in NRW unter besonderer Berücksichtigung älterer Menschen dieses Personenkreises“ des Deutsch-Afrikanischen Ärzte-Vereins. Informationen: www.silverstar-preis.de Bayerns Pflegebeauftragter will mehr Geld für Pflegende In Ihrer Funktion als pflegende Angehörige wurde Ingrid Fuhrmann vor 25 Jahren in den ersten Vorstand der neu egründeten Deutschen Alzheimer Gesellschaft gewählt. CAREkonkret sprach mit der 80-Jährigen aus Berlin über g die Erinnerungen an gestern, die Zustände von heute und die Erwartungen an morgen. INTERVIEW: HOLGER JENRICH Einen Adventskalender der etwas anderen Art bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Senioren an. Seit dem 1. Dezember gibt es unter www.aelter-werden-inbalance.de jeden Tag eine neue einfache Übung zum Nachturnen. Sie wird von einem Trainer in einem kurzen Video erklärt. Vorkenntnisse oder Vorbereitungen sind nicht erforderlich. Insgesamt ergibt sich so Tag für Tag ein komplettes Trainingsprogramm, das die Muskulatur kräftigt und beweglicher machen soll. Informationen: www. aelter-werden-in-balance.de/ adventskalender.html Zum Geburtstag gibt es bekanntlich Geschenke. Was würden Sie sich konkret wünschen: von der Alzheimer Gesellschaft selbst, von der Politik, von der Gesellschaft allgemein? Ich wünsche mir etwas für die Alzheimer Gesellschaft: Dass sie weiterhin mit einem so guten Vorstand und so guten Mitarbeitern in der Geschäftsstelle arbeiten kann. Die Politik möge in zunehmendem Maße die Ziele der Alzheimer Gesellschaft unterstützen. Und die Gemeinschaft insgesamt sollte wahrnehmen, dass es in Deutschland über eine Million Demenzkranke gibt – mit steigender Tendenz. Diese Menschen sind zwar krank, aber sie bleiben Menschen mit dem Bedürfnis nach Verständnis, Zuwendung und Beachtung ihrer Würde. Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Hermann Imhof (CSU), macht sich für eine bessere Entlohnung von Pflegekräften stark. „Durch eine leistungsgerechte Bezahlung wird der Beruf attraktiver“, sagte der Landtagsabgeordnete aus Nürnberg. Seiner Erfahrung nach zahlen Pflegeheime ohne Tarifbindung ihren Mitarbeitern ein deutlich geringeres Gehalt. Mit den eingesparten Personalkosten können sie auf dem freien Markt ihre Leistungen billiger anbieten. „Damit wird eine Kosten-Abwärtsspirale in Gang gesetzt“, so Imhof, „der sich auch diejenigen Pflegeheime, die ihre Pflegekräfte fair entlohnen wollen, nicht entziehen können.“ Ein erster Schritt hin zu gerechteren Lohnstrukturen könnte ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Auszubildende in der Altenpflege sein. Gespräche der Tarifvertragsparteien sollen in Kürze beginnen, Ergebnisse werden im Jahr 2015 erwartet. Informationen: www.patienten portal.bayern.de/patientenbeauftragter CA R E ko nk re t // 5 AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014 NACHRICHTEN Mindestlohn in der Pflege Pflegebetriebe müssen mit höheren Personalkosten rechnen Neue Mindestlöhne ziehen vielfach einen „Rattenschwanz“ nach sich und bringen das Lohngefüge von Pflegeeinrichtungen durcheinander. VON RALPH WISSGOTT Tabelle nungsbeispiel, anPersonalmehrkosten 2015 100.789,53 € hand echter Zahlen Jahresumsatz 2014 1.590.805,68 € eines ambulanten Pflegedienstes soll benötigte Vergütungssteigerung 6,34% aufzeigen, wie sich berechnen lässt, mit wie vielen Mehrkosten die Einrichtung zu rechnen weg ausfallen müsste. Mit diesem hat. Die Differenz aus neuem und Wissen, sollte sich nun jeder ambualtem Stundelohn zzgl. der Arbeitlante Pflegebetrieb ausrechnen köngeberlohnnebenkosten werden nen, ob eine landesweit verhandelte mit der Jahresstundenzahl des jePunktwerterhöhung von beispielsweiligen Mitarbeiters multipliziert. weise 2,76 % ausreichend ist. Die Mehrkosten aller Mitarbeiter Die gleiche Berechnung kann addiert. Für diese Einrichtung beauch jede vollstationäre Einrichtung deuten die Mindestlöhne und ihre durchführen und die neuen PersoAuswirkungen auf das Lohngenalkosten in die jeweils landesüblifüge Personalmehrkosten für die chen Kalkulationsraster einpflegen. vorhandenen 48 Mitarbeiter von Diese errechnen dann automatiinsgesamt 100 789,53 Euro im Jahr. siert, wie die neuen Entgeltsätze im Diese müssten über entsprechende Bereich Pflegeentgelt, Unterkunft Vergütungserhöhungen kompenund vor allem Betreuung nach siert werden. § 87b verhandelt werden müssen. Um sich einen ersten Eindruck Bei 87b sind zudem der neue Persoüber die notwendige prozentuale nalschlüssel von 1:20 sowie die AnVergütungssteigerung zu machen, spruchsberechtigung jedes Pflegebesteht die Möglichkeit, die Persobedürftigen zu berücksichtigen. nalmehrkosten ins Verhältnis zum Fazit: Egal ob ambulant oder staJahresumsatz zu stellen.: tionär, die neuen Mindestentgelte Diese Form der Berechnung erfüllt machen für die betroffenen Pflegezwar nicht die Anforderungen einer betriebe Pflegesatzverhandlungen Kostenrechnung nach Pflegebucherforderlich! führungsverordnung. Sie zeigt aber sehr schnell auf, mit welchen Mehr■ Der Autor ist Unternehmensbekosten in Summe zu rechnen ist und rater für die ambulante Pflege, wie eine prozentuale Erlössteigewww.uw-b.de, rung über alle Leistungsarten hinE-Mail: [email protected] Name Std. Lohn alt Std. Lohn neu Jahresstd. AG-LNK Mehrgehalt/Jahr Winsen (Aller) // Zum Anonym 6,70 € 8,50 € 294,00 STD. 30,00% 687,96 € 1. Januar ist es so weit: Das MindestlohngeAnonym 6,70 € 8,50 € 264,00 STD. 30,00% 617,76 € setz und die zweite Anonym 7,00 € 8,50 € 360,00 STD. 30,00% 702,00 € PflegearbeitsbedingunAnonym 7,00 € 8,50 € 768,00 STD. 30,00% 1.497,60 € genverordnung treten in Kraft. Das bedeutet Anonym 8,71 € 9,40 € 828,00 STD. 20,00% 658,58 € einen Mindestlohn je Anonym 8,71 € 9,40 € 828,00 STD. 20,00% 685,58 € Arbeitsstunde für MitAnonym 8,50 € 11,50 € 660,00 STD. 30,00% 2.574,00 € arbeiter in Pflegebetrieben von zunächst Anonym 8,40 € 11,50 € 1044,00 STD. 20,00% 3.883,68 € 9,40 Euro (West) und 8,65 Euro (Ost), ab 2017 Anonym 9,40 € 11,50 € 559,94 STD. 20,00% 1.411,06 € 10,20 Euro (West) und Anonym 12,00 € 13,50 € 1044,00 STD. 20,00% 1.879,20 € 9,50 Euro (Ost). Für die Mitarbeiter, die aufAnonym 12,00 € 13,50 € 120,12 STD. 20,00% 216,22 € grund von AusnahmeAnonym 15,07 € 16,50 € 783,00 STD. 20,00% 1.343,63 € regelungen nicht unter den Pflegemindestlohn Anonym 15,07 € 16,50 € 1305,00 STD. 20,00% 2.239,38 € fallen, gilt der „fläAnonym 15,07 € 16,50 € 2088,00 STD. 20,00% 3.583,01 € chendeckende“ Mindestlohn von 8,50 Euro Die Tabelle zeigt einen Auszug von 14 der real insgesamt 48 Mitarbeiter des Pflegedienstes. bundesweit. Dieser gilt auch für „Minijobber“. Viele Pflegeeinrichtungen beMehr Gehalt für Pflegehelfer und betreffen somit indirekt auch schäftigen Mitarbeiter unterhalb die Mitarbeiter, die bislang bereits dieser Grenzen, je nach Region und Wenn bisher die Betreuungskraft oberhalb des Mindestlohns vergütet Qualifikation bzw. Tätigkeitsbereich. in einem Unternehmen 7,50 Euro wurden, denn es gilt, die VerhältSo finden sich ambulant Betreuund demnächst 9,40 Euro verdienismäßigkeit der unterschiedlichen ungskräfte, Hauswirtschaftskräfte nen wird, dann fragt sich sicherlich Qualifikationen beizubehalten. Das und auch Alltagsbegleiter z. B. in die Pflegeassistentin, die bisher folgende auszugsweise BerechWohngemeinschaften, die bisher 9,50 Euro erhält, ob sie nicht besser den Mindestlohn nicht erreichen. auf Betreuung umsattelt, wenn sie Aber ebenso teil- wie vollstationär nicht ein adäquat höheres Gehalt sind nicht überall im Bundesgebiet erhält. Um nun die Pflegeassistentin die vorgenannten Tätigkeiten oberzufrieden zu stellen, wären zum Behalb der Mindestlöhne angesiedelt, sipiel 11,50 Euro angemessen, doch Kalender Orientierungshilfe in vielen Einrichtungen sind auch was sagt dazu die examinierte Fachz. T. auch der technische Dienst oder kraft? Diese müsste beispielsweise der Fahrdienst betroffen. Das bestatt bisher 12,50 Euro dann 14,50 deutet, dass viele Pflegebetriebe ab Euro erhalten, auch Team-, Wohn2015 mit höheren Personalkosten bereichs- und Pflegedienstleitungen rechnen müssen, die aber sicherlich müssten angepasst werden. nicht nur die Mitarbeiter betreffen, Die Mindestlöhne bringen also somit die bislang unterhalb des Mindestdas gesamte Vergütungssystem der lohns vergütet wurden. Pflegeeinrichtung durcheinander 2015 Für Ihre Bewohner: Der Jahresbegleiter im Großformat CDU-Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege Positionen für Pflegepolitik entwickeln Berlin // Unter der Leitung von Generalsekretär Peter Tauber hat sich der Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege der CDU Deutschlands konstituiert. Jens Spahn wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zu seinen Stellvertretern wählte der Bundesfachausschuss Mario Czaja, Senator für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin, und Karin Maag, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Dem Gremium gehören 40 Vertreter der Landesverbände und der Vereinigungen der CDU an. Seine Aufgabe ist es, Positionen in den Bereichen Gesundheit und Pflege auszuarbeiten. Im Hinblick auf die demografische und gesellschaftliche Entwicklung stehen dabei vor allem Fragen der Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen und pflegerischen Versorgung im Mittelpunkt. (ck) • Für jeden Tag ein Kalenderblatt zum Abreißen oder Herausnehmen Keine Abmahnung Berlin // Wer auf dem Weg zum Arzt seinen Arbeitgeber bittet, ihm für diesen Tag Urlaub zu gewähren, kann deshalb in der Regel nicht abgemahnt werden. Spricht der Arbeitgeber eine Abmahnung aus, muss er sie zurücknehmen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 1679/13). (ck) Kalenderblock ohne Aufhängevorrichtung, 52,80 E, Best.-Nr. 675 Als Orientierungshilfe für alte Menschen gehört der Kalender seit Jahren in den Einrichtungen zur Standardausstattung. Freuen Sie sich auf den neuen Jahrgang mit seinen Vorzügen: • Groß wie ein Weltatlas (29,5 x 38 cm) Selbstbeurlaubung wegen Arztbesuch Kalender Orientierungshilfe 2015 Block + Aufhängevorrichtung, 57,80 E, Best.-Nr. 676 ale lse und Tagesritu • Gesprächsimpu g un eit gl für die soziale Be prüche gende Kalenders • Tag für Tag anre erlauf sv re tierung im Jah • Zeitliche Orien • Auf jedem Blatt deutliche, kontrastreiche und gut lesbare Angaben wie Datum und Wochentag. Zusätzlich sind Mondphase, Sonnenaufgang und Sonnenuntergang verzeichnet • Täglich ein neuer, liebevoll ausgesuchter Spruch – von der Bauernregel bis zum Dichterwort • Kein Wochentag wie der andere: Von Montag bis Sonntag und am Feiertag auch eine eigene Farbe und ein eigenes Symbol www.altenpflege.vincentz.net/shop Vincentz Network · T +49 511 9910-033 · F +49 511 9910-029 · [email protected] 6 // CAR E ko n kret AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4 HEIME Studie zum Thema „Sterben im Pflegeheim“ Mehrzahl der Mitarbeiter nicht qualifiziert Eine aktuelle Studie sorgt in der Branche für Aufregung: Die Versorgung Sterbender in deutschen Pflegeheimen soll erhebliche Mängel aufweisen. Vor Ort allerdings kann man die Ansicht der Wissenschaft nicht teilen. Niedrigere Quote Die Mitarbeiter der „TransMIT“-Studie hatten es sich zur Aufgabe gemacht, die pflegerische, medizinische und psychosoziale Versorgungssituation für Sterbende in fast 500 Einrichtungen zu untersuchen. Rund 2 600 Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen aus allen Bundesländern hatten sich an der Befragung beteiligt, die sowohl im Internet (35 Prozent) als auch per Papierfrageborgen (65 Prozent) anonymisiert durchgeführt worden war. Die Wissenschaftler der „TransMIT GmbH“ – an ihr sind die Justus-Liebig-Universität (Gießen), die Technische Hochschule Mittelhessen (Gießen) und die Philipps-Universität (Marburg) als Gesellschafterhochschulen beteilgt – erfassten für ihre Studie 44 Variablen, unter anderem zeitliche und personelle Ressourcen, Ausbildung der Pflegekräfte, Arbeitsklima, Angehörigen inte gration, Schmerz- und Symptomkontrolle sowie Belastung der Helfer und würdevolles Sterben. Die Ergebnisse, die George und seine Mitarbeiter nach Auswertung aller Daten und Zahlen ermittelt haben, lassen aufhorchen: ■■ So werden laut der Gießener Studie nur in einem Drittel der Einrichtungen grundsätzlich qualifizierte Pflegende eingesetzt (34 Prozent). ■■ Ein Drittel der Beschäftigten sieht sich durch die Ausbildung nicht ausreichend darauf vorbereitet, Sterbende zu betreuen. ■■ Mehr als ein Drittel beschrieben die zeitlichen und personellen Ressourcen in den Häusern als „sehr problematisch“. ■■ Nur in der Hälfte der Einrichtungen findet eine Zusammenarbeit der Pflegenden mit ehrenamtlichen Helfern oder anderen komplementären Partnern statt. ■■ Nur bei einem Drittel werden die Angehörigen in die Pflege einbezogen (33 Prozent). ■■ Nur 27 Prozent geben an, die Einrichtung werde durch ehrenamtliche Mitarbeiter wirksam unterstützt. ■■ Die Versorgung in kommunalen Einrichtungen weist weit weniger Mängel auf als die in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft. ■■ Die Versorgung in kleineren Einrichtungen und in denen im ländlichen Raum ist signifikant besser als die in großen und städtischen Pflegeeinrichtungen. ■■ Offenkundig ist auch, dass leitende Mitarbeiter die Situation in der Befragung deutlich positiver beschrieben als die in der unmittelbaren Versorgung beschäftigten Mitarbeiter. Mit der Versorgung und Betreuung Sterbender steht es in deutschen Pflegeheimen nicht zum Besten, behauptet einen neue wissenschaftliche Studie. Foto: Krüper Allerdings haben George und Co. neben vielen negativen auch einige positive Ergebnisse zu vermelden: ■■ Rund drei Viertel der im Rahmen der Studie Befragten halten die Schmerztherapie für angemessen. ■■ In drei Viertel der Einrichtungen besteht für Angehörige die Möglichkeit der Übernachtung. ■■ Drei Viertel der Studienteilnehmer sind davon überzeugt, dass an ihrem Arbeitsplatz ein würdevolles Sterben möglich sei. Höherer Standard Um die Versorgung Sterbender in Deutschland auf einen höheren Standard zu bringen, sei es erforderlich, die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zu zertifizieren, sagte auf dem Gießener Kongress Privatdozent Prof. Gamal-André Banat aus Gießen. Der Palliativmediziner stellte mit dem Deutschen Palliativsiegel eine Auszeichnung vor, die es Betroffenen in Zukunft erleichtern soll, eine Einrichtung zu finden, in der Sterbende die erforderliche Pflege und Betreuung erfahren. „Wir wollen gewährleisten, dass Schwerstkranke und Sterbende in Pflegeheimen und Krankenhäusern eine gute bis sehr gute Betreuung bekommen“, so Banat. Für die Zertifizierung werde ein Katalog von Items erstellt, anhand derer die Qualität der Einrichtung überprüft werden könne. Grundlage für diese Items seien die Ergebnisse und Auswertungen der TransMIT-Studien, die zwischen 2012 und 2014 durchgeführt worden seien. (ck/jen) ■ Alle Ergebnisse der Studie sind zusammengefasst in Wolfgang George (Hrsg.): Sterben in stationären Pflegeeinrichtungen. Situationsbeschreibung, Zusammenhänge, Empfehlungen. Psychosozial-Verlag, Gießen, 2014. www.sterbestudie.de/buch.html EINE FRAGE // VIER ANTWORTEN // Niemand sollte bei den heute bestehenden Möglichkeiten in der Palliativversorgung alleine sterben müssen, leider sieht die Praxis vielerorts anders aus. In unserem Haus versuchen wir, mit sechs speziell ausgebildeten Palliative Care-Mitarbeitern, Verein jedem Bewohner ein würdevolles, angst- und schmerzfreies Sterben zu ermöglichen// FRANK ULRICH, LEITER „HAUS AM SEE“, LÜTJENSEE // Wichtig ist, dass die Leitung der Pflegeeinrichtung sowie die Kollegen des Bereiches dahinter stehen, wenn aufgrund einer Sterbesituation repetitive Aufgaben liegen bleiben, da Mitarbeiter durch die Anwesenheit beim Betroffenen zeitlich gebunden sind. Weiterhin sollten betroffene Teams eine Supervision erhalten, um ihre Probleme im Umgang mit Sterbenden verbalisieren zu können. // DANA RUSSOW, LEITERIN „RESIDENZ ZEHLENDORF“, BERLIN // Wir brauchen die Unterstützung von Politik und Gesetzgeber, um das Sterben noch würdevoller „vorzubereiten“ und zu gestalten. Mit besseren finanziellen Möglichkeiten könnten wir unsere Ideen umsetzen und ausreichend ausgebildete Palliativfachkräfte einstellen, um eine bedarfsgerechte, individuelle, würdige Sterbebegleitung zu ermöglichen // ANDRÉ LÖCKELT, LEITER „ST. JOSEFSHAUS“, WITTEN-HERBEDE Foto: Kästle Foto: Archiv // Liegt in Sachen Palliative Care wirklich so vieles im Argen? // Foto: Archiv Ein Buch zu schreiben ist für Dirk Trost nicht wirklich etwas Neues. Bereits 2004 gab der gebürtige Duisburger sein Debüt. „Verfahrensanweisungen für stationäre Pflegeeinrichtungen“, 108 Seiten, seither ein paar Hundert Verkäufe. Immerhin. Zehn Jahre später hat der 57-Jährige seinen Zweitling veröffentlicht, diesmal einen Krimi statt ein Sachbuch. „Granat für Greetsiel“, 432 Seiten, 15 000 Verkäufe binnen weniger Wochen. Bestsellerautor. Der schriftstellerische und finanzielle Erfolg hat Dirk Trost, den Leiter der im Berliner Bezirk Wedding befindlichen Seniorenresidenz „Schwyzer Straße“ der Alloheim Senioren-Residenzen GmbH, überrascht und überrollt. Ursprünglich hatte er die mörderische Story um Ex-Anwalt Jan de Fries und zwei Wasserleichen an der ostfriesischen Nordseeküste vor Jahren nur zum eigenen Vergnügen zu schreiben begonnen. Am Ende stellte er sie kostenlos online – das Schicksal nahm seinen Lauf. Binnen weniger Wochen gab‘s ob der immensen Resonanz einen kostenpflichtigen Download, eine gedruckte Paperback-Ausgabe, einen Amazon-Autorenvertrag, Übersetzungen in englischer Sprache. Ein Hörbuch ist für das Frühjahr angekündigt. Eine norddeutsche Produktionsfirma ist an der Verfilmung interessiert. Und ein Nachfolgeroman mit identischem Personal – Arbeitstitel: „24-7 für Pilsum“ – ist bereits in Planung. Buchmesse, Lesungen, Sektempfänge: Der Alltag ist für Ostfriesland-Liebhaber Dirk Trost innerhalb weniger Wochen ein anderer geworden. Von seinem bisherigen Leben aber will der gelernte Krankenpfleger dennoch nicht lassen: „Ich hab mit 24 Jahren begonnen, in der Pflege zu arbeiten – und dabei bleibe ich auch.“ Tagsüber ein Heim leiten, nach Feierabend einen Krimi schreiben: das ist für die verbleibenden Jahre bis zum Ausscheiden aus dem Berufsleben sein Plan. Darin integrieren muss Dirk Trost allerdings noch etwas Drittes: sein ehrenamtliches Engagement für den so genannten Kältebus der Berliner Stadtmission. In einer Notunterkunft für Obdachlose hat er erst vergangene Woche aus „Granat für Greetsiel“ gelesen, Bücher verlost und signiert. Alle Erlöse hat er der Wohnungslosenhilfe überwiesen. (jen) Foto: Timm-Bender Dirk TrostFoto: hoffotografen/Aysenur Catik Gießen // Bei der Versorgung sterbender Menschen in deutschen Pflegeheimen bestehen nach den Worten des Gießener Organisationswissenschaftlers Prof. Wolfgang George „erhebliche Mängel“. Vor allem in größeren und in privatisierten Einrichtungen sei die Situation „eher problematisch“, sagte George, wissenschaftlicher Leiter des TransMIT-Projektbereichs für Versorgungsforschung, im Rahmen des Kongresses „Sterben in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen“ in Gießen. // Erst wenn es gelingt, die in vielen Heimen beklagten und oftmals hausgemachten Probleme zu beheben, deren Folge Personalund Fachkräftemangel, Pflege im Minutentakt, eine nur geringe Zahl an ehrenamtlichen Helfern und vieles mehr sind, wird jeder Bewohner darauf vertrauen dürfen, auch in einer Einrichtung würdevoll sterben zu können // ANKE FRANKE, LEITERIN „MARIA-MARTHA-STIFT“, LINDAU CA R E ko nk re t // 7 AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014 HEIME Fachtag: Die vielen Gesichter der Altenpflege Der Zeitpunkt für Reformen ist günstiger denn je Zu einer Zeitreise durch die Altenpflege lud das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg anlässlich des 50. Jubiläums des Haus am Kappelberg in Fellbach. Das Fazit: Die Altenpflege steht vor einer Zäsur, die ein Um- und Neudenken der Berufsbilder erforderlich macht. VON KATJA KUBIETZIEL Spitzmarke // Die Vorträge des Fachtags machten aus unterschiedlicher Perspektive die besondere Geschichte des Haus am Kappelberg deutlich, das in den letzten 50 Jahren den Wandel in der Altenpflege selbst aktiv mit gestaltet hat. So wurde hier beispielsweise 1979 erstmals in Baden-Württemberg ein eigener Personalschlüssel für den Sozialdienst – mit einem Betreuungsschlüssel von 1:49 – verhandelt, der später Standard im ganzen Bundesland wurde. In den 1980er Jahren gab der damalige Heimleiter Dr. Konrad Hummel mit Büchern wie „Öffnet die Altersheime“ wichtige Impulse für eine Gemeinwesenorientierung der Altenpflege, die von Fellbach aus auf die Bundesrepublik ausstrahlte. Im Neubau des Hauses wurde 2008 das Konzept der stationären Wohngemeinschaften – mit konsequenter Trennung von Pflege und Alltag – umgesetzt. „Man versucht hier wirklich, eine Wohnatmosphäre zu schaffen und die Menschen einzubinden“, würdigte Günter Geyer, Erster Bürgermeister der Stadt Fellbach, die heutige Einrichtung in seinem Grußwort. Was bringt die Zukunft? Wohin wird die Reise der Pflegeund Gesundheitsberufe gehen? Dr. LESERBRIEF Leserbrief zum Artikel „Radikalkur für Pflege-TÜV“ in CAREkonkret Nr. 47 vom 21.11.2014 Owei, Owei. Wenn sich endlich einmal die wirklichen Fachleute statt der Vertragspartner des SGB XI um die Pflegetransparenz kümmern dürften, würden die Herrschaften Politiker nicht erst mit fünfjähriger Verzögerung das Entsorgungspotential dessen bemerken. Allerdings müssten die Erschaffer einer ehrlichen Pflegetransparenz gegenüber der Gesellschaft in Erklärungsnot kommen, wieso diese Pflegeergebnisse im Spektrum der Schulnoten in starker Abhängigkeit mit Personalquantität und -qualität stehen. Wann setzt also endlich der Verstand bei all denjenigen ein, die sich immer noch verteidigend in die Abwehr stellen? Die Pflegenoten sind das größte Täuschungsmanöver seit der Erwartung der ersten Bananenflanke von Manni Kaltz. Sascha Saßen, Geschäftsführender Gesellschafter der Flöder+ Saßen GbR, Sprockhövel Almut Satrapa-Schill skizzierte die wichtigsten aktuellen Veränderungen: demographischer Wandel, Mangel an Fachkräften, wachsende Unterschiede zwischen Stadt und Land, Tendenzen der Ökonomisierung der Pflege, steigende pflegefachliche Ansprüche etwa durch die Zunahme von Multimorbidität und Demenz – all dies habe Konsequenzen für die künftige Rolle der Pflegeberufe: „Es werden neue und andere pflegerische Aufgaben auf Sie zukommen“, sagte sie voraus. Neben pflegerischer Professionalität, Beratungs- und Kommunikationskompetenz sowie Kenntnissen im Umgang mit Technik und sozialen Medien sei künftig vor allem die Fähigkeit gefragt, Netzwerke zu bilden und einen „Dialog auf Augenhöhe“ mit anderen Berufsgruppen führen zu können. „Der Zeitpunkt für Reformen ist günstiger denn je, denn Notsituationen wirken als Treiber, die es zu nutzen gilt“, resümierte sie. Zusammenarbeit der Disziplinen Für ein vernetztes Arbeiten der unterschiedlichen Berufsgruppen in der Pflege warb auch Professor Hermann Brandenburg von der Hochschule Vallendar in seinem Vortrag: „Wir müssen um das Ganze ringen, aber: Jede Profession trägt ihren Teil dazu bei.“ Wichtige Voraussetzungen für eine gelungene Zusam- Ingrid Hastedt, Vorstandsvorsitzende des Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg. Prof. Hermann Brandenburg, Lehrstuhl für Gerontologische Pflege an der Hochschule Vallendar. Fotos: Kubietziel menarbeit der Disziplinen seien fest eingeplante Besprechungen, klar formulierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Offenheit, auftretende Konflikte anzusprechen und zu bearbeiten. Brandenburg machte deutlich, dass die aktuellen Herausforderungen eine grundlegende Reform in der Pflege zwingend erforderlich machten. Als möglichen Lösungsansatz erläuterte und diskutierte er das Modell von „Cure“ und „Care“: Während Cure den Bereich der Fachpflege, Medizin und Therapie umfasse, lägen die Aufgaben von Care im Bereich der Familie, Assistenz, Hauswirtschaft und Sozialen Arbeit. „Diese Differenzierung widerspricht nicht einem ganzheitlichen An- spruch, denn die Pflege umfasst beide Bereiche. Sie macht aber deutlich: Es muss nicht jeder alles machen“, betonte Brandenburg. Er warnte gleichzeitig vor einer finanziell schlechteren Ausstattung des Care-Bereichs: „Es gibt hier einen Konflikt zwischen dem Ausbau einer professionellen Pflege alter Menschen mit angemessener Bezahlung und der Verlockung, im Care-Bereich Berufsgruppen mit geringem Gehaltsniveau zu schaffen.“ Neue Berufsbilder entstehen Zu den praktischen Konsequenzen des Wandels für das Wohlfahrtswerk als Bildungsträger sprach die Vorstandsvorsitzende Ingrid Hastedt in ihrem Vortrag. Auch das Bildungszentrum des Wohlfahrtswerks sehe diese Entwicklungen und reagiere entsprechend darauf: „Im Cure-Bereich begegnen wir der Zunahme der pflegefachlichen Anforderungen mit spezifischen Fort- und Weiterbildungen – etwa zur palliativen Versorgung, zum Schmerzmanagement oder zur gerontopsychiatrischen Pflege.“ Was dagegen weniger zu den klassischen Angeboten eines Bildungsträgers der Altenhilfe zähle, sei ein Schwerpunkt im Care-Bereich: „In diesem sind in den letzten Jahren neue Berufsbilder entstanden“, erläuterte Hastedt und führte als Beispiele die Qualifizierung zum/r Alltagsbegleiter/in sowie die bundesweit einheitliche Qualifizierung zur Betreuungsassistenz nach §87b an. „Diese ist aus Bildungssicht gesehen eine Sackgasse, weil strukturell keine Anschlussfähigkeit vorgesehen ist“, kritisierte Hastedt. Für alle neu geschaffenen Qualifizierungen des Bildungszentrums gelte dagegen das Prinzip der Durchlässigkeit und Modularisierung. „Wenn wir eine Entwicklung beobachten, zu der es noch kein passendes Bildungsangebot gibt, schaffen wir es eben selbst“, erklärte sie den Ansatz des Bildungszentrums und bestätigte damit abschließend den Tenor aller Vorträge des Fachtags: In jedem Wandel liegt auch eine Chance. Palliativpflege Diakonie fordert mehr Mittel Berlin // Mit einem Mitte November vorgelegten Konzept will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Hospiz- und Palliativversorgung stärken. Der „gegebenenfalls zusätzliche, bisher nicht finanzierte palliativ-pflegerische Mehraufwand in den vollstationären Einrichtungen“, wie es in dem Konzept heißt, soll allerdings nicht refinanziert, sondern erst in Modellprojekten untersucht werden. Der Vorstand der Diakonie RWL, Pfarrer Christian Heine-Göttelmann, kritisiert das: „Jeder, der die Praxis kennt, weiß, dass es diesen Aufwand gibt. Aber statt dieses drängende Problem pragmatisch anzugehen und zu lösen, wird es auf die lange Bank geschoben. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf an dem ansonsten begrüßenswerten Konzept.“ Der Geschäftsbereichsleiter der Diakonie RWL, Ulrich Christofczik, erläutert: „Es sind die Mitarbeitenden in den Pflegeeinrichtungen, die mehr Zeit benötigen, um einem Menschen in der Phase des Sterbens zuzuhören, ihn zu trösten oder einfach da zu sein.“ (ck) AltenpflegeFernlehrgang Effektiv steuern im Pflegemanagement Als PDL das Unternehmen zum Erfolg führen 3. Kurs Start im 5 März 201 SIE schaffen sich ein umfassendes Nachschlagewerk für Ihre Alltagspraxis SIE erwerben Schlüsselqualifikationen: Von Pflegerecht über Organisation bis Betriebswirtschaft SIE sind nicht allein: Betreuung durch namhafte Top-Autoren Flexibel und unabhängig: SIE lernen, wann und wo Sie wollen www.ap-fernlehrgang.de Tel. +49 511 9910-175 Fax +49 511 9910-199 [email protected] 8 // CAR E ko n kret AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4 HEIME Bewohnerautonomie Hohe Brisanz für Träger privater Heime Leitfaden für Pflegemitarbeiter In letzter Sekunde hat der Gesetzgeber einen Passus in das Pflegestärkungsgesetz geschrieben, der die Nachweispflichten in Sachen Personalkosten deutlich erhöht. Die Auswirkungen sind insbesondere für private Träger groß. Frankfurt/Main // Das Ethikkomitee des Franziska Schervier Seniorenzentrums in Frankfurt hat einen ‚Denkanstoß‘ zum Respekt vor der Autonomie der Bewohner im Altenpflegeheim fertiggestellt. „Uns war aufgefallen, dass mit dem Autonomiebegriff in der Pflege in den letzten Jahren zunehmend inflationär umgegangen wird“, berichtet Hausleitung Bernd Trost. „Um eine unreflektierte Entwicklung in unseren Einrichtungen zu vermeiden, die dazu führen kann, dass alles und jedes unter Verweis auf die Autonomie der Bewohner rechtfertigt wird, wollten wir eine Begriffsdefinition finden, die den Pflegenden zur Orientierung in ihrem täglichen Handeln dienen sollte.“ In acht handlungsorientierten Leitsätzen, beschreibt das Ethikkomitee in dem Denkanstoß eine Grundhaltung, um die Autonomie der Bewohner im institutionellen Rahmen eines Altenpflegeheimes zu achten, zu fördern und überhaupt zu ermöglichen. Ausdrücklich geht das es auf den Spannungsbogen zwischen der Achtung der Autonomie einerseits und der Verpflichtung zur Fürsorge andererseits ein. VON KAI TYBUSSEK Münster/Berlin // Das am 17. Oktober vom Bundestag verabschiedete Pflegestärkungsgesetz 1 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 enthält einen Passus, der im Verhandlungsalltag der Pflegesatzverhandlungen mit den beteiligten Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) große Bedeutung haben wird: Die Entlohnung der Mitarbeiter nach Tarif bzw. nach entsprechenden einem Tarifvertrag gleichkommenden Regelungen im Kirchenrecht ist immer wirtschaftlich und 1:1 bei der Kalkulation und Verhandlung der Pflegesätze anzuerkennen. Im Prinzip ist diese Sichtweise nichts Neues, denn bereits das BSG hatte in seinen grundlegenden Entscheidungen vom 29. Januar 2009 und 16. Mai 2013 bestimmt, dass Tariflöhne stets als wirtschaftlich anzuerkennen seien. Bei den Pflegesatzverhandlungen haben die Pflegeeinrichtungen damit jetzt auch einen gesetzlichen Anspruch, ihre tariflichen Personal- Foto: Archiv Neue Nachweispflichten für Personalkosten kosten in vollem Umfang einzupreisen. Diese Regelung kam erst auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens aufgrund der Anhörung im Gesundheitsausschuss zu Stande. // Der Gesetzgeber verbietet das Erzielen von Gewinn mit den Personalkosten // Mehr Nachweispflichten Die Neuregelung sieht aber als Kehrseite der Medaille auch vor, dass die Träger künftig nachweisen müssen, das Geld auch tatsächlich für Personalkosten ausgegeben zu haben. Wer einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, erbringt bereits dadurch den Nachweis. Damit wird gewährleistet, dass das Geld bei den Beschäftigten ankommt. Nach Auskunft der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi liegt der Verdienst in Einrichtungen mit Tarifvertrag um rund 20 Prozent über nicht tarifgebundenen Arbeitgebern. Hinter der Neuerung steckt die politische Absicht, einen Preiskampf zwischen den Einrichtungen zu Lasten der Beschäftigten zu vermeiden sowie damit den Anreiz zu Tarifflucht, Lei- KAI TYBUSSEK harbeit und Outsourcing zu verringern. Während also tarifgebundene Betreiber (i.d.R. aus dem kirchlichen, öffentlich-rechtlichen und frei-gemeinnützigen Umfeld kommend) aus der Neuregelung sicherlich Vorteile ziehen können und im Stande sind, den geforderten Nachweispflichten zu genügen, dürfte die Regelung für viele privatwirtschaftliche Träger hohe Brisanz mit sich bringen, manifestiert sich die Plausibilisierungspflicht der anerken- nungsfähigen Personalkosten nun zunehmend. Den Einrichtungsträger wird ab dem nächsten Jahr die Pflicht auferlegt, die entsprechende Bezahlung der Beschäftigten, die im Pflegesatz vereinbart wurde, jederzeit einzuhalten. Auf Verlangen einer Vertragspartei gibt es eine Nachweispflicht des Trägers. Dazu sind anonymisierte personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzgeber verbietet also das Erzielen von Gewinn mit den Personalkosten. Gewinne sind, wie das BSG auch mehrfach betont, durch einen Gewinnzuschlag auf die Umsätze aus Pflege und Unterkunft und Verpflegung zu verhandeln. Hier sträuben sich die Kostenträger in vielen Bundesländern noch grundsätzlich. Auch wird zum Teil über die angemessene Höhe heftig gestritten. Es wird den Trägern nichts anderes übrig bleiben, als hierzu Schiedsstellenentscheidungen herbeizuführen und ggfs. letztlich die Landessozialgerichte Stellung beziehen zu lassen. ■ Der Autor ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner der Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Münster. Kontakt per E-Mail an: [email protected] ■ Der Text kann per Email angefordert werden unter frankfurt@ schervier-altenhilfe.de Altenheim Live Soll sich die Selbstverwaltung selbst abschaffen? Kontroverse Debatte um Sterbehilfe Laumann fordert „mutigen Beschluss“ Hannover // Ist Beihilfe zum Suizid ein Gebot der Nächstenliebe und Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung? Können eine flächendeckende Palliativversorgung und professionelle Sterbebegleitung dazu führen, dass Menschen den Wunsch nach einem ärztlich assistierten Suizid nicht mehr verspüren? Und welche Rolle spielt die Altenhilfe dabei? In der interaktiven Web-TV-Sendung „Altenheim Live“ stellten sich Mitte November Branchenvertreter, Gegner und Befürworter der Diskussion. Aktuellen Umfragen zu Folge sind mehr als zwei Drittel der Deutschen für Sterbehilfe. Bei einer schweren Erkrankung möchten 70 Prozent der Befragten etwa auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückgreifen können. In der politischen Diskussion fallen die Mehrheiten weit weniger klar aus. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe möchte vor allem organisierte Formen von Sterbehilfe verbieten und Hospize und Palliativversorgung stärken. Das erklärte er im Interview exklusiv für Altenheim Live. Doch es gibt auch prominente Unterstützer eines liberalisierten Zugangs zur Sterbehilfe. Rechtsanwalt Dieter Graefe, Vertreter von Dignitas Deutschland, ist der Ansicht, dass der freie Zugang zu einem assistierten Suizid unabdingbar ist, um das Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu wahren. In der Sendung sagte er: „Was Würde ist, das bestimmt jeder Mensch für sich. Und wenn jemand für sich feststellt, meine Würde ist nicht gegeben, wenn ich hilflos bin und gepflegt werden muss, dann muss diesem Würdebegriff auch entsprochen werden.“ Graefe möchte die Entscheidung, was seine Würde ist, nicht anderen überlassen, wie der auf Sterbehilfe und Patientenverfügungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt feststellte. auch dort wieder mehr Leben zu ermöglichen.“ Seiner Überzeugung nach gebe man gibt einem sterbenden Menschen seine Würde zurück, wenn man ihn begleitet. Würde als Verpflichtung an die Gesellschaft Der Palliativmediziner Thomas Sitte von der Deutschen Palliativ Stiftung, der den ärztlich assistierten Suizid ablehnt, erläuterte in der Sendung die Möglichkeiten, die Palliativmedizin heute schon hat, um Leiden zu lindern und den Wunsch nach einem ärztlich assistierten Suizid in den Hintergrund treten lässt – und führte auch das „Sterben lassen“ an, bei dem ein schwerkranker Patient nicht gegen seinen Willen weiter behandelt werden darf. Gerade die Zusammenarbeit mit Altenpflegeeinrichtungen sei für Palliativmediziner aber bisweilen schwierig, da viele Pflegekräfte und Angehörige ihre Vorstellungen der Sterbebegleitung einbringen. Dazu Sitte: „Leider ist es so, dass in Heimen die Möglichkeiten, die man eigentlich aus palliativmedizinischer Sicht für die Sterbebegleitung hätte, nicht umgesetzt werden oder nicht bekannt sind.“ Das liege nicht allein an den Heimen, sondern auch an Ärzten oder Angehörigen. Da müsse noch ganz viel Aufklärungsarbeit geleistet werden. (tgo) Anders sah das Live-Studiogast Matthias Brodowy. Der Kabarettist, Sänger und Pianist engagiert sich als Schirmherr des ambulanten Palliativ- und Beratungsdienstes der Malteser und meinte: „Der Begriff der Würde ist für mich auch eine Verpflichtung an die Gesellschaft. Eine Gesellschaft ist gefordert, die Menschenwürde nicht nur zu achten, sondern auch zu fördern. Genau das wird teilweise nicht getan.“ Entsprechend mehr Geld in Pflege, Palliativversorgung und Hospize zu stecken, forderte der prominente Studiogast von einem, wie er sagte, „reichen Land wie Deutschland“. Brodowy stellt außerdem fest: „Ich weiß, wie viele Möglichkeiten Palliativmedizin hat und wie viele Menschen es gibt, die wieder Leben entdecken in der Schwere ihrer Krankheit. Ich glaube, dass unsere Gesellschaft sich viel zu wenig Gedanken darüber macht, was es für Möglichkeiten an Medikation gibt und was es bedeutet, begleitet zu werden von einem Menschen, der mich nicht allein lässt im Sterben. Wir haben ein Bild von Pflegeheimen, wo Leute nur noch dahinvegetieren. Wir könnten dieses Bild ändern und Möglichkeiten finden, Viel Aufklärungsarbeit möglich ■ Sollten Sie die Sendung am Donnerstag, 13. November, verpasst haben, können Sie sie sich die Aufzeichnung über das Portal von „Altenheim Live“ abrufen: http://www.altenheim.net/live Hannover // Die Veröffentlichung der bisherigen Pflegenoten muss umgehend ausgesetzt werden. Statt der betroffenen Träger-Verbände und Krankenkassen solle nach der nächsten Pflegereform ein unabhängiges Gremium für das Notensystem verantwortlich sein. Das forderte im der vergangenen Ausgabe von CAREkonkret der Pflege-Bevollmächtigte des Bundes, Karl-Josef Laumann (CDU). In einem Positionspapier, das dieser Zeitung vorliegt, untermauert Laumann sein Vorhaben. „Wir brauchen messbare Kriterien, an denen sich die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen lässt. Diese Kriterien müssen eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben und dürfen nicht interessengeleitet sein“, heißt es in dem Papier. Die heutigen Paragraphen 112 bis 115 SGB XI müssten daher im Pflegestärkungsgesetz II so geändert werden, dass ein unabhängiges Expertengremium aus Wissenschaftlern geschaffen wird, das verbindlich für alle festlegt, wie die Ergebnisse der MDK-Prüfungen unverfälscht und in für die Verbraucher leicht verständlicher Form veröffentlicht werden. Bis ein neues Gremium ein neues Verfahren gefunden hat, solle das bisherige Notensystem ausgesetzt werden, fordert Laumann. Er sieht hier die Pflegeselbstverwaltung, also die Kostenträger und Trägerverbände, in der Pflicht. Die Selbstverwaltung müsse „einen mutigen Beschluss fassen“ und das System aussetzen, heißt es aus Laumanns Büro. Einen mutigen Beschluss fassen – und sich quasi selbst abschaffen? Beim GKV-Spitzenverband löst das wenig Begeisterung aus. „Aus unserer Sicht gilt, dass wir nicht einfach den § 115 Abs. 1a SGB XI aussetzen können, sondern viel mehr umsetzen müssen“, sagt Pressesprecherin Ann Marini. Zwar teilt der Verband Laumanns Ansicht, dass die Pflegenoten für Verbraucher nicht aussagestark genug seien. „Aus dieser Analyse ziehen wir allerdings einen anderen Schluss und fordern nach wie vor die Richtlinienkompetenz für den GKV-Spitzenverband“, das Hauptproblem sei doch, „dass die Betreiber von Pflegeheimen per Gesetz mit entscheiden dürfen, welche Kriterien bei den Pflegenoten gelten und welche nicht. Diesen Konstruktionsfehler sollte der Gesetzgeber schnellstens korrigieren.“ Diese Kritik kann der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) nicht nachvollziehen. „Die Leistungsanbieter setzen sich seit langem für ein System ein, welches die tatsächliche Situation darstellt und auf wissenschaftlich begründeter Basis bewertet. Genau vor diesem Hintergrund wurde das Projekt zur modellhaften Implementierung von Indikatoren in der stationären Pflege ausgeschrieben“, sagte bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. Würden die Pflegenoten ausgesetzt, fehlte den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine heute zugängliche Information. „Diese würde fehlen, ohne dass ein neues System die gewünschte breite Akzeptanz und Aussagekraft liefern würde“, so Mauel. (sts) CA R E ko nk re t // 9 AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014 QM PRAXIS QM in der Verwaltung, Teil 3 Privatpost: Den Prozess optimieren Nach den grundsätzlichen Anforderungen an die Verteilung und Zustellung privater Bewohnerpost, beleuchtet dieser Teil die Inhalte näher: Wie ist mit der Post zu verfahren, wenn der Bewohner einen gesetzlichen Betreuer oder einen Bevollmächtigten hat? Mönchengladbach // Das Brief- und Postgeheimnis bleibt zunächst einmal von der gesetzlichen Betreuung unberührt, d. h. ein gesetzlicher Betreuer hat nicht automatisch das Recht die Post des Bewohners zu öffnen. Der Richter kann dem Betreuer allerdings dieses Recht uneingeschränkt oder in Teilen einräumen. Der Übergang der so genannten Postkontrolle auf den Betreuer, d. h. das Recht des Betreuers die Post entgegen zunehmen, zu öffnen und anzuhalten, muss ausdrücklich vom Richter im Betreuungsbeschluss aufgeführt werden. Hat der Betreuer den Aufgabenkreis der Postkontrolle heißt das nicht, dass der Bewohner die Post grundsätzlich nicht mehr erhalten darf und diese stets zuvor vom Betreuer zu sichten ist. Es ist immer individuell auf die Gefahren für das Wohl des Bewohners abzustellen. Das gleiche Prinzip gilt auch für Bevollmächtigte. Die Vorsorgevollmacht muss ausdrücklich auch die Postkontrolle beinhalten. In der Praxis wird die Post für Bewohner mit gesetzlichen Betreuern oder Bevollmächtigten oft in den Dienstzimmern gesammelt bis der Vertreter zum Besuch kommt. Dabei kann es allerdings auch vorkommen, dass Betreuer und/oder Pflegepersonal das Thema „Post“ vergessen, weil sie sich beispielsweise nicht begegnen oder andere Themen das Gespräch dominieren. Gerade in der ersten Zeit nach einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung gibt es Postsendungen, deren Bearbeitung die Wahrung von Fristen und Terminen erfordert. In diesen Fällen kann der zeitliche Verzug in der Zustellung dazu führen, dass Fristen nicht eingehalten werden können. Neben Briefen von Behörden erhalten Bewohner auch Post von behandelnden Ärzten. In der Praxis werden diese Briefe oft von den Pflegekräften geöffnet. Arztbriefe werden dann zum Teil per Fax weitergeleitet, Rezepte in Hüllen oder Mappen im Dienstzimmer gesammelt und an die Therapeuten oder Lieferanten beim nächsten Besuch weitergeleitet und/ oder vorab gefaxt. Eine Übertragung der Postkontrolle auf die Einrichtung liegt dabei regelmäßig nicht vor. Das Öffnen der Post ohne Vollmacht ist ein Verstoß gegen das Brief- und Postgeheimnis. Die Sammlung von Privatpost der Bewohner in den Dienstzimmern ist aus Sicht des Qualitätsmanagements kritisch zu bewerten. Der Prozess stellt sich in groben Zügen wie folgt dar: Die Verwaltung sortiert die Post. Die Verwaltungs- oder Pflegekraft transportiert die Post dann auf den Bereich. Dort wird sie erneut sortiert und in irgendeiner Art und Weise für Betreuer oder Bevollmächtigte zwischengelagert. Dringlich erscheinende medizinische Post wird von der Pflegekraft wieder zurück zur Verwaltung transportiert, um sie dort per Fax an die zuständigen Ärzte oder Lieferanten in Kopie weiterzuleiten. Anschließend wird das Original wieder zurück auf den Bereich transportiert, um es dort zwischen zu lagern. Betreuer/Bevollmächtig- Der Umgang mit der Post sollte zu Beginn mit dem Bewohner, dem Betreuer oder Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt geklärt werden. Dadurch werden in der Postbearbeitung Doppelarbeiten vermieden. Foto: Fotolia/Wiski te/Ärzte/Lieferanten kommen ins Haus, um die dort zwischengelagerte Post entgegenzunehmen. Häufig ist das diensthabende Pflegepersonal jedoch in der Pflege und Betreuung der Bewohner involviert und nicht im Dienstzimmer anzutreffen. Folglich wird nach einer Pflegekraft auf dem Bereich gesucht. Diese wird in ihrer Versorgung unterbrochen. Ist die Pflegekraft nicht direkt auffindbar, wird die Post auch schon einmal vergessen. Keiner der Beteiligten ist am Ende zufrieden. Besser wäre es den Umgang mit der Post zu Beginn mit dem Bewohner, dem Betreuer/Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt zu klären und in der Postbearbeitung Doppelarbeiten zu eliminieren. Die Checkliste kann dabei eine Orientierungshilfe sein. Im Idealfall führt Richterlicher Beschluss mit Aufgabenkreis uneingeschränkter Postkontrolle liegt vor. JA NEIN ein solches Gespräch zu dem Ergebnis, dass die Post auf direktem Weg den zuständigen Adressaten zugestellt wird und nicht den Umweg über die Pflegeeinrichtung nimmt. In der Einrichtung eingehende Post verbleibt in der Verwaltung zur persönlichen Abholung oder wird direkt ohne Umweg über die Bereiche von der Verwaltung weitergeleitet. Die Serie wird betreut von Heike Jurgschat-Geer, Qualitäts Assessor (EFQM), www.jurgschat-geer.de ■ Informationen zur Postkontrolle im Betreuungsrecht finden Sie unter www.bundesanzeigerverlag.de/betreuung/wiki/Postkon trolle Das PflegeStärkungsgesetz 1 Was ist zu tun? Chancen und Risiken Vorsorgevollmacht mit uneingeschränkter Postkontrolle liegt vor. Betreuer/ Bevollmächtigter wünscht, dass der Bewohner die gesamte Post direkt erhält. Betreuer/ Bevollmächtigter wünscht, dass der Bewohner nur Post/ keine Post von Freunden und Verwandten direkt erhält. Betreuer/ Bevollmächtigter wünscht, dass der Bewohner keine Post direkt erhält (außer vom Betreuungsgericht, Verfahrenspfleger, beauftragten Rechtsanwalt und Volksvertretern). Betreuer/ Bevollmächtigter stellt einen Weiterleitungsantrag für die Post an seine Adresse und bespricht die Post mit dem Bewohner bei seinen Besuchen. Betreuer/ Bevollmächtigter ist damit einverstanden, dass die Post direkt an ihn auf dem Postweg von der Verwaltung weitergeleitet wird. Das Porto wird über den Barbetrag abgerechnet. BETREUER/ BEVOLLMÄCHTIGTER MÖCHTE DIE POST REGELMÄSSIG AN FOLGENDEN TERMINEN IN DER VERWALTUNG ABHOLEN: Betreuer/Bevollmächtigter stimmen zu, dass der behandelnde Arzt Rezepte direkt an die zuständigen Therapeuten/Lieferanten schickt. Der Betreuer/ Bevollmächtigte regelt mit dem Arzt etwaige Portokosten. Betreuer/Bevollmächtigter besorgen notwendige Rezepte für Hilfsmittel und Therapeuten und leiten diese selbst weiter. Betreuer/Bevollmächtigter und Bewohner bevollmächtigen die Pflegeeinrichtung Briefe, die klarerkennbar angeforderte Rezepte enthalten, zu öffnen. Betreuer/Bevollmächtigter/Bewohner entbinden den Arzt von der Schweigepflicht und bevollmächtigen die Einrichtung medizinische Briefe im Zuge einer optimalen medizinisch-pflegerischen Versorgung zu lesen. Der Betreuer/Bevollmächtigte stellt dem Arzt eine schriftliche Erklärung zu. Der behandelnde Arzt bevollmächtigt die Einrichtung ein an ihn adressiertes Schreiben vom Krankenhaus (Arztbrief) im Zuge einer nahtlosen Versorgung zu öffnen, an ihn per Fax weiterzuleiten und das Original in den Bewohnerunterlagen abzuheften. Checkliste zum Umgang mit privater Bewohnerpost Andreas Heiber Das Pflege-Stärkungsgesetz 1 Was ist zu tun? Chancen und Risiken 2014, ca. 100 Seiten, kart., 32,– €, Best.-Nr. 771 Auch als eBook (ePub) erhältlich D as Pflege-Stärkungsgesetz 1 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Was bedeutet das für die ambulante Pflege? Unternehmensberater und Fachautor Andreas Heiber beleuchtet die Details der neuen Pflegereform und hinterfragt sie kritisch. Von den neuen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b, den veränderten Bestimmungen für ambulante Wohngemeinschaften bis zur gestärkten Verhinderungspflege und der gestrichenen Zeitabrechnung. Andreas Heiber beschreibt, was Sie zur Umsetzung schon heute tun können und müssen. www.haeusliche-pflege.net/shop Vincentz Network T +49 511 9910-033 F +49 511 9910-029 [email protected] 10 // CAR E kon kret AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4 AMBULANTE DIENSTE Nordrhein-Westfalen Kostenträger erschweren Fachkräftegewinnung In Zeiten aktuten Fachkraftmangels, ist es zu begrüßen, wenn sich anerkannte Hilfskräfte für eine Fachkraftausbildung entscheiden. In Nordrhein-Westfalen erschweren Kostenträger das nun. Der Trägerverband bad wehrt sich. VON ANDREA KAPP UND KATHRIN KRAWINKEL Essen // Der Fachkräftemangel im Bereich der Pflege entwickelt sich bundesweit zum Schreckensszenario. Viel zu viel Arbeit für viel zu wenig Pflegende. Umso erfreulicher ist es für die Inhaber von Einrichtungen, wenn sich Menschen finden, die bereit sind, die dreijährige Ausbildung zu absolvieren. Das trifft zum einen auf bisher ungelerntes Personal zu, aber auch immer mehr einjährig examinierte Altenpflegehelfer, die auf das „Vollexamen“ aufstocken möchten. Die Inhaber von Pflegediensten wollen diese Mitarbeiter zumeist gerne behalten und bieten ihnen daher einen Ausbildungsvertrag an. Darüber hinaus möchten die Arbeitgeber diese bereits qualifizierten Altenpflegehelfer während ihrer Ausbildung zum Altenpfleger weiterhin für nach dem Rahmenvertrag nach §§ 132, 132a SGB V erlaubte Leistungen der Behandlungspflege einsetzen. Denn ansonsten würde der Arbeitgeber einen Mitarbeiter verlieren, der durch den neuen Auszubildenden nicht kompensiert werden kann. Dieses bislang durchaus übliche Vorgehen wird in Nordrhein-Westfalen verstärkt durch die Kostenträger unterbunden. Hintergrund: In NRW dürfen laut des Rahmenvertrages nach §§ 132, 132a SGB V auch ungelernte Kräfte und Altenpflegehelfer bestimmte Leistungen der Behandlungspflege (LG 1/2) erbringen, wenn sie die zusätzlichen Anforderungen des Vertrages erfüllen und von den jeweiligen Kostenträgern explizit anerkannt wurden. Wenn ein anerkannter Altenpflegehelfer die Ausbildung zum Altenpfleger beginnt, verliert er aber dadurch nicht seine Anerkennung als Altenpflegehelfer. Der Bundesverband ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen (bad) berät mehrere seiner Mitglieder, die von den Kostenträgern darauf hingewiesen werden, dass der Mitarbeiter über die Ausbildung hinaus nicht mehr als Altenpflegehelfer eingesetzt werden darf und begründen // Es ist nicht einzusehen, warum der Altenpflegehelfer Arbeiten, für die er bereits qualifiziert ist, für seinen Ausbildungsbetrieb nicht mehr ausführen darf, für einen anderen schon // dies damit, dass eine Überlastung des Auszubildenden vermieden werden müsse. Irrwitziger Weise vertreten die Kostenträger aber den Standpunkt, dass eine zusätzliche Beschäftigung als Altenpflegehelfer in einem anderen Pflegedienst durchaus möglich sei. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar und nach unserer Auffassung gibt es keine Rechtsgrundlage für dieses Verhalten. Es ist nicht einzusehen, warum der Altenpflegehelfer Arbeiten, für die er bereits qualifiziert ist, für seinen Ausbildungsbetrieb nicht mehr ausführen darf, für einen anderen schon. „Verbot“ hat weitreichende Folgen Natürlich muss der Arbeitgeber darauf achten, dass ein Auszubildender genug Zeit für seine Ausbildung hat und die Tätigkeiten, die er noch nicht beherrscht, umfassend lernt. Dies ergibt sich aus § 15 Altenpflegegesetz und muss vom Ausbildungsbetrieb sichergestellt werden. Es ist nicht Aufgabe der Kostenträger, dieses Vorgehen zu reglementieren. Die Fachseminare und Schulen sind für die Einhaltung des Curriculums und die Qualität der Ausbildung verantwortlich. Das „Verbot“ der Weiterbeschäftigung als Altenpflegehelfer durch die Kostenträger hat weitreichende Folgen – praktischer und juristischer Natur. Viele Arbeitgeber werden ihren Mitarbeitern keine Ausbildungsmöglichkeit mehr geben, da sie dadurch – zumindest zeitweise – eine wertvolle Arbeitskraft verlieren. Dies kann aber nicht im Interesse der Kostenträger sein. Denn je weniger Personal ausgebildet wird, desto schwieriger wird die Versorgungssituation der Versicherten. Für den Mitarbeiter bedeutet diese Einschränkung einen erheblichen Verstoß gegen Art. 12 GG. Darin heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ Diese Regelung beinhaltet neben der Berufswahlauch die Berufsausübungsfreiheit und kann nur unter sehr strengen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Die bisherige Argumentation einzelner Kostenträger genügt diesen Anforderungen jedenfalls nicht, da die Einschränkung nicht auf einer gesetzlichen Regelung beruht. Der bad sieht das Vorgehen der Kostenträger kritisch. Im Moment leiden vor allem die Pflegedienste unter der Entscheidung, die den Mitarbeiter in ihrer Handzeichenliste als „Azubi“ ausweisen. Bisher wurde uns durch die Kostenträger keine Rechtsgrundlage genannt. Es hat sich auch niemand bereit erklärt, schriftlich zu entsprechenden Anfragen Stellung zu nehmen. Zumindest in einem Fall hat das dazu geführt, dass ein Arbeitgeber den Auszubildenden-Vertrag wieder lösen musste. ■ Andrea Kapp ist Rechtsanwältin und Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. – Kathrin Krawinkel ist Rechtsanwältin und bad-Referentin NRW – www.bad-ev.de Reha-Konzept für Pflegende 6. Norddeutscher Wohn-Pflege-Tag Den Angehörigen einfach mitbringen WGs für Menschen mit Demenz ideal Bad Karlshafen // Die Dr. Ebel Fachklinik Carolinum in Bad Karlshafen (Hessen) hat ein Konzept entwickelt, das Pflegenden eine Rehabilitation ermöglicht, bei der sie ihr zu pflegendes Familienmitglied mitbringen können. Demnach werden pflegende Angehörige während eines dreiwöchigen Aufenthaltes mit einem speziellen Therapieplan körperlich und psychisch aufgebaut. „Viele Pflegende haben zu wenig Schlaf, schwere Erschöpfungszustände, depressive Verstimmung und degenerative oder entzündliche Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates mit chronischen Schmerzen durch Fehlbelastungen“, zählt Matthias Paul, medizinischer Leiter der Fachklinik, auf. „Um hier eine langfristige nachhaltige Prävention zu erzielen, benötigen die Angehörigen unterschiedliche ineinandergreifende Angebote“, sagt er. In einer Rehabilitationsmaßnahme erhalten Patienten eine Kombination aus psychosozialer Unterstützung zur Ressourcenaktivierung, Stabilisierung und Steigerung der Widerstandsfähigkeit sowie gezielte gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Bewegungstherapie, stressreduzierende Entspannungsverfahren und Ratschläge für eine gesunde Ernährung. „Unsere fachliche Verknüpfung aus medizinischer Reha-Einrich- Lübeck // Pflege-WGs sind klein, überschaubar, am Alltag orientiert und damit für Menschen mit Demenz am besten geeignet. Das sagte Prof. Dr. Hermann Brandenburg von der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar beim 6. Norddeutschen Wohn-Pflege-Tag in Lübeck. In seinen Studien konnte Brandenburg belegen: Kleinräumige Unterstützungsformen entsprechen dem, was Menschen mit Demenz, aber auch pflegende Angehörige, die an ihre körperlichen und psychischen Grenzen geraten, brauchen: Normalität, Überschaubarkeit, ein familienähnliches Zusammenleben und Menschen, die sie bei allen wichtigen Entscheidungen begleiten. Um solche Möglichkeiten zu schaffen, brauchen wir eine demenzfreundliche Kommune und eine Gesellschaft, die ihre Verantwortung für Alter, Demenz und Gebrechlichkeit aktiv wahrnimmt, statt sie an Professionen oder Institutionen wie Heime oder Krankenhäuser zu delegieren.“ Über diese und andere Themen diskutierten unter dem Motto „Wohnvielfalt im Alter – Gemeinsam geht was! Im Quartier zum WIR“ rund 250 Vertreter von Kommunen, Wohnungswirtschaft, Dienstleistungsunternehmen, Politik, Verbänden, Stiftungen, bürgerschaftlichen Initiativen, Seniorenorganisationen tung, Geriatrie und Seniorenwohnsitz gibt es bundesweit nicht oft. Deshalb sind wir stolz darauf, es pflegenden Angehörigen zu erleichtern, an einer Reha-Maßnahme teilzunehmen. Wir bieten an, das zu pflegende Familienmitglied einfach mitzubringen“, sagt Klinikleiter Karl-Georg Dittmar-Stern. Die Fachklinik für Orthopädie und Neurologie und Geriatrie sei mit dem Carolinum Seniorenwohnsitz eng verbunden. Eine stationäre Kurzzeitpflege für Angehörige sei medizinisch gewährleistet. Beide sind in separaten Zimmern, aber in der Nähe untergebracht. Sie können sich besuchen, bleiben täglich in Kontakt und können einige Therapien gemeinsam durchführen. „Die Möglichkeit des gemeinsamen Aufenthaltes kann den Heilungsprozess positiv beeinflussen. Zudem können Pflege- oder Verhaltensfragen gemeinsam geklärt und die Pflege an der betroffenen Person angeleitet werden“, sagt Matthias Paul. Mit Patienten führt er ein individuelles Training der Aktivitäten des täglichen Lebens durch. Auch Demenzkranke fänden professionellen Umgang, Pflege und die nötigen Voraussetzungen für die Aufnahme in der Kurzzeitpflege. ■ www.ebel-kliniken.com sowie Trägern und Initiatoren von Wohn- und Versorgungsformen. Sie waren der Einladung der Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-PflegeGemeinschaften, dem Kompetenzzentrum Demenz und der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA) gefolgt. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Berücksichtigung des Quartieransatzes gelegt. In Schleswig-Holstein sind derzeit bereits 47 ambulante Haus- und Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Pflegebedarf bekannt. Rund 20 weitere Projekte sind in Planung. In Hamburg sind Wohn-Pflege-Gemeinschaften mittlerweile fester Bestandteil der behördlichen Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur. 2014 gab es 52 Projekte sowohl mit ambulanter aber auch stationärer Ausrichtung. “Leider wissen noch immer zu wenige Menschen von diesen Angeboten“, so Irene Fuhrmann von KIWA. „Umso wichtiger ist es, Betroffene, Angehörige oder Berufsbetreuer, die nach alternativen Wohnformen suchen, umfassend zu beraten. Aber auch potenzielle Vermieter sowie Pflegedienste, die sich auf den Weg machen, solche Angebote als Ergänzung zu bisherigen ambulanten und stationären Formen auf den Weg zu bringen, müssen unterstützt werden in ihren Bemühungen.“ (ck) NEWSTICKER Beginnende Demenz: Verständniskärtchen helfen Für Menschen mit beginnender Demenz gibt es eine neue Broschüre. Sie will Erkrankten dabei helfen, so lange wie möglich selbstständig ihren Alltag bewältigen zu können. Teil der Broschüre sind Verständniskärtchen im Scheckkartenformat. Sie tragen beispielsweise die Information „Ich habe Demenz. Bitte haben Sie etwas Geduld“. Sie können etwa an der Kasse überreicht werden, wenn es mit dem Bezahlen nicht so schnell geht wie erwartet. Darauf weist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hin. Menschen mit Demenz falle es in solchen Situationen schwer, die richtigen Worte zu finden. Die neue Broschüre kann kostenlos bei der Organisation per Email an [email protected] bestellt werden. Ohne Osteuropäer würde das System zusammenbrechen Alexandra Herzog, Vorsitzende des Bundesverbands Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung, hat die Beschäftigungspraxis zumeist osteuropäischer Pflegehelfer in Privathaushalten kritisiert. „Die meisten der 400 000 in Deutschland beschäftigten Pflegehilfen arbeiten schwarz. In diesem Bereich ist die Ausbeutung am größten“, sagt die Expertin im Interview mit der Passauer Neuen Presse. Die meisten Seniorenbetreuer aus Osteuropa seien keine Fachkräfte, viele würden aber auf eine langjährige Erfahrung im Pflegebereich verfügen. Herzog zeigte sich überzeugt: „Ohne osteuropäische Pflegehilfen würde das System zusammenbrechen.“ Beratungsstellen helfen pflegenden Angehörigen Nicht nur in den Heimen, auch bei der häuslichen Pflege geraten Konfliktsituationen oft außer Kontrolle und gipfeln in Missachtung, bösen Worten oder gar Schlägen. Das ist der Punkt, an dem pflegende Angehörige dringend Hilfe von außen suchen sollten. „Hinter Überforderungssituationen, die in der Pflege häufig sind, stecken oft 40 Jahre Kränkung“, sagt Gabriele Tammen-Parr, die als Sozialpädagogin in Berlin die Beratungsstelle „Pflege in Not“ der Diakonie leitet, im „Senioren Ratgeber“. „Der Klassiker ist die Tochter, die rund um die Uhr pflegt, aber statt Dank nur versteckte oder offene Vorwürfe hört“, erklärt sie aus ihrer täglichen Erfahrung. Ihr Rat: Anerkennen, dass es so ist, wie es ist, und nicht mehr auf Wertschätzung hoffen. In der Pflege könnten alle aber auch gleichzeitig Opfer und Täter sein. „Da pflegen nicht nur barmherzige Samariter, und in den Betten liegen manchmal ganz schöne Biester“, so Tammen-Parr. Beratungsstellen finden sich im Internet unter www.pflegen-und-leben.de CA R E ko nk re t // 1 1 AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014 AMBULANTE DIENSTE NEWSTICKER „Ermündigungswohnung“ im Gegensatz zu Entmündigung und Abhängigkeit Zeigen, was technisch heute schon möglich ist Einhebel-Mischer mit Ausziehbrause Elektrischer Kleiderlift Ein Musterquartier in Berlin bietet auf 140 Quadratmetern 88 Assistenzsysteme aus Industrie und Dienstleistung, die für Pflegebedürftige das Leben in den eigenen vier Wänden komfortabler und sicherer machen sollen. Berlin // Auf einer Gesamtwohnfläche von 140 Quadratmetern wird in Berlin, in einer sogenannten „Ermündigungswohnung“ eine klassische Wohnsituation dargestellt – mit Wohn-, Schlaf- und Badezimmer sowie Flur, Küche und Badezimmer. Alle installierten technischen Komponenten und Funktionen sind bereits auf dem Markt erhältlich. Ein Gesundheitsdienstleister errichtete die Musterwohnung für Assistenzsysteme in Kooperation mit 44 Partnern aus Forschung, Industrie und Dienstleistung. Der Begriff „Ermündigungswohnung“ wird als Gegensatz zur einer drohenden „Entmündigung“ verstanden. „Nahezu alle technischen Lösungen, die hier vorgestellt werden, sind sowohl in Eigenheimen als auch in Geschosswohnungen nachrüstbar, ohne die Wände aufreißen zu müssen. Sie ist angelegt wie ein Gardinenlift Fotos: OTB Orthopädie-Technik Supermarkt – man findet fast alle Lösungen. Aber am Ende kauft der Kunde genau die Dinge, die für ihn sinnvoll und hilfreich sind,“ sagt Professor Birgit Wilkes von der Technischen Hochschule Wildau, die die Schirmherrschaft über das Projekt übernommen hat. schalter oder Bewegungsmelder gekoppelt sind und nachts beispielsweise den Weg ins Bad ausleuchten. In der Küche wurden unter anderem absenkbare Oberschränke und ein automatisch abschaltbarer Herd installiert, der mit einem Bewegungssensor kombiniert ist. Ein Ausstattungselement ist die Heizung mit selbstlernender Einzelregelung. Über Sensoren „erlernt“ die Heizung das Verhalten des Bewohners in den einzelnen Räumen und passt dementsprechend die Raumtemperatur an. Lernende Heizung Fenstergriffe melden Luftzustand Zur Ausstattung zählen unter anderem. ein elektrischer Kleiderlift, der Bekleidung platzsparend hoch oben in Schränken verstaut und auf Knopfdruck herunterfährt. Ähnlich funktioniert ein Gardinenlift, der älteren oder gebrechlichen Menschen die riskante Nutzung der Leiter erspart und die Gardinen, wenn sie gereinigt werden sollen, elektrisch absenkt. Praktisch für Menschen aller Altersgruppen sind beleuchtete Sockelleisten, die mit einem Funk- Im Bad wurden neben der barrierefreien Einrichtung auch multifunktionale Fenstergriffe montiert. Diese Laumann besucht ambulante Wohngemeinschaft Sind Wohngemeinschaften für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf eine Alternative zur Heimunterbringung? Ein unmissverständliches Ja auf diese Frage erhielt Karl-Josef Laumann, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Patienten und Pflege, bei der APD – Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH. Mit einer Vorstandsdelegation der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) besuchte der Staatssekretär Mitte November die Einrichtung „Leben in Schaffrath“, eines von drei Häusern für Wohngemeinschaften, die der ambulante Pflegedienst in der Stadt in Gelsenkirchen begleitet. Umschwenkbare Backofentür verfärben sich bei hoher Luftfeuchtigkeit oder geben Signale an einen Pflegdienst, falls ein beispielweise dementer Bewohner über Tage nicht den Raum lüftet. Eine ähnliche Funktion erfüllt ein Wasserflusssensor, der eine Meldung an Angehörige oder die Pflegezentrale auslöst, wenn über einen längeren Zeitraum kein Wasser entnommen wird. In der Musterwohnung werden neben antizipierten Unterstützungsszenarien auch die sich bietenden Möglichkeiten familiärer und institutioneller Hilfen vorgestellt.(ck) ■ Rollatoren sind im Hausflur nicht versichert Pflegebedürftige, die ihren Rollator häufig im Hausflur oder vor einem Geschäft abstellen müssen, sollten sich nach einer entsprechenden Versicherung erkundigen. Die Deutsche Seniorenliga rät Mitarbeitern von Pflegediensten ihre Klienten darauf hinzuweisen. Im Unterschied zu Fahrrädern könnten Gehhilfen nicht im Rahmen einer Hausratversicherung mitversichert werden. www.ermuendigung.de Fernlehrgang Betriebswirtschaft (BWL) für die Pflegedienstleitung Geld für Renovierung und Sanierung 7234611 Zuschüsse für altersgerechte Umbauten Frankfurt am Main // Seit Oktober 2014 gibt es eine neue Fördermöglichkeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden zum Abbau von Barrieren. Zugleich soll in diesem Zusammenhang auch die Einbruchsicherheit verbesser werden. Hierfür stellt der Bund insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung. Damit wird das Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufba (KfW) „Altersgerecht Umbauen“ um eine Zuschussvariante ergänzt. Kombiniert werden können die Zuschüsse mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung. Das neue Zuschussprogramm setzt dieselben Förderstandards wie das bestehende Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) betont: „Bei der Sanierung von Wohngebäuden können Bauherren durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun drei Fliegen mit einer Klappe schlagen und Kosten sparen, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen müssen. Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwel- len in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit, gegen Einbrüche tun.“ Mit dem Programm werden beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau werden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Finanziert werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4 000 Euro pro Wohneinheit. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ können Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5 000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden. (ck) ■ www.kfw.de/ barrierereduzierung e r Nachfrag ße Wegen gro sichern! Jetzt Platz : ursbeginn K r e t s h c ä N r 2015 26. Februa www.hp-fernlehrgang.de Kontakt: Vincentz Network GmbH & Co. KG Telefon +49 511 9910-175 [email protected] Ihr Lehrgangsleiter: Thomas Sießegger 12 // CAR E kon kret AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4 AMBULANTE DIENSTE Serie: Diagnoseinstrumente des betrieblichen Gesundheitsmanagements für ambulante Pflegeunternehmen, Teil I: Fragebogen Den Belastungen vorbeugen Caritas hilf Caritas: DienstAufbau in Weißrussland Wie können Unternehmen im Vorfeld Belastungen ihrer Mitarbeiter erkennen und vorbeugend Unterstützung anbieten? Ein Weg sind Diagnoseinstrumente des betrieblichen Gesundheitsmanagements. VON SINA LÜRSSEN, STEPHANIE PÖSER UND WOLFGANG RITTER Bremen // Viele große Unternehmen nutzen bereits regelmäßig Diagnoseinstrumente zur Erfassung von betrieblichen Gesundheitstrends sowie deren Ursachen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen erschweren fehlende Ressourcen und passgenaue Instrumente ein solches Vorhaben. Dabei bietet die Beobachtung und Bewertung gesundheitlicher Bedürfnisse der Beschäftigten einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die hier kein Engagement zeigen. Doch welche Diagnoseinstrumente eignen sich für kleine und mittlere Pflegeunternehmen vor dem Hintergrund fehlender Ressourcen besonders gut? In den folgenden Ausgaben werden Ihnen vier Diagnoseinstrumente vorstellt, beginnend mit der Mitarbeiterbefragung mittels Fragebogen: Ein Fragebogen kann zu konkreten Gesundheitsthemen wie auch zur Gewinnung eines allgemeinen Überblicks eingesetzt werden. Vorteile dieses Instruments bestehen in einer schnellen Einsetzbarkeit und Wiederholbarkeit, wodurch die Ergebnisse vergleichbar sind und sich Beschäftigte anonym zu – eventuell auch heiklen – Themen äußern können. Nachteilig ist, dass im Rahmen eines Fragebogens mögliche relevante Themen nicht aufgedeckt werden, weil nicht nach ihnen gefragt wurde, nicht alle Beschäftigte erfasst werden und die Erstellung und Auswertung methodische Kenntnisse erfordern. Bei der Erstellung eines Fragebogens Die Caritas in Dinslaken (Nordrhein-Westfalen) unterstützt die Caritas im weißrussischen Grodno dabei, einen ambulanten Dienst aufzubauen. Die Partner wollen konkrete Projekte für die Menschen in der Stadt mit mehr als 300 000 Einwohnern starten. Neben dem Aufbau des ambulanten Dienstes soll ein Fahrzeug angeschafft und Patenschaften für bedürftige Kinder sollen vermittelt werden. Zielgruppe sind vor allem aber die vielen älteren Menschen, die in den Dörfern der ländlichen Region leben. Der ambulante Dienst soll ehrenamtlich organisiert werden. Die Dinslaker Kirchengemeinde St. Vincentius macht sich nun daran, Spenden zu sammeln. sollten Sie sich zunächst überlegen, was Sie herausfinden wollen. Ohne ein konkretes Thema wird es Ihnen schnell passieren, dass Sie Fragen stellen, die Ihnen am Ende keinen Erkenntnisgewinn liefern. Mögliche Themen könnten Fort- und Weiterbildungsbedarfe wie auch Veränderungen am Arbeitsplatz sein. Fragen neutral halten Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Fragen so stellen, dass Sie nicht automatisch die gewünschten Antworten vorgeben. Eine weniger gute Frage wäre beispielsweise: „Ihr Vorgesetzter gibt sich stets viel Mühe, Ihren Arbeitsalltag positiv zu gestalten. Wie würden Sie das vorbildliche Engagement ihres Vorgesetzten bewerten?“ Versuchen Sie besser, Ihre Fragen neutral zu halten, wie zum Beispiel „Wie bewerten/ beurteilen Sie das Verhalten Ihren Vorgesetzten?“ Sie sollten auch darauf achtgeben, dass Sie Ihre Fragen verständlich stellen. Versuchen Sie, Schachtelsätze zu vermeiden und nutzen Sie möglichst keine Fremdwörter. Auch wenn Sie eine Vielzahl von Fragen gefunden haben: Beschränken Sie Ihren Fragebogen auf eine nicht zu große Anzahl von Fragen. Je niedriger der Zeitaufwand zum Ausfüllen des Fragebogens ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Fragen von Ihren Beschäftigten beantwortet werden. Ein kurz gehaltener Fragebogen hat aber auch für Sie den Vorteil, dass die Auswertungsarbeit überschaubar bleibt. Bei nur einer geringen Anzahl von Beschäftigten gilt zudem, dass Ein kurz gehaltener Fragebogen hat den Vorteil, dass die Auswertungsarbeit überschaubar bleibt. Foto: Lukas Sander die personenbezogenen Daten wie Alter, Geschlecht, Funktion im Unternehmen etc. nur wenig detailliert abgefragt sein sollten, um den Rückschluss auf konkrete Personen zu vermeiden. Wenn in Ihrem Unternehmen z. B. nur zehn Personen arbeiten, ist allein mit der Abfrage des konkreten Alters bereits ein Rückschluss auf Einzelpersonen möglich. Dies können sich natürlich auch Ihre Beschäftigten ausrechnen, so dass Sie möglicherweise keine ehrlichen Antworten auf ihre Fragen erhalten werden. Bilden Sie hier besser Altersgruppen als Antwortkategorien (z. B. zwischen 20 und 40 Jahre) oder lassen Sie diese Fragen von vorneherein aus. Bedeutsam ist auch, was mit den Ergebnissen des Fragebogens passiert. Teilen Sie dies möglichst vor der Befragung Ihren Beschäftigten mit, sorgen Sie für Transparenz der Ergebnisse und was damit geschieht. Eventuell können Sie die Ergebnisse in einer Mitarbeiterver- sammlung vorstellen und damit eine Diskussion für potenzielle Maßnahmen anregen. Auch wenn die Nutzung von Diagnoseinstrumenten zunächst einmal Aufwand für das Unternehmen bedeutet: Durch eine bedarfsgerechte Diagnose können passgenaue Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gefunden werden. Durch das Diagnoseinstrument wird gezeigt, in welchen Bereichen oder Situationen des Unternehmens Handlungsbedarf besteht. Das spart Ressourcen und trägt zur Gesundheit und Motivation der Beschäftigten bei. ■ Die Autoren arbeiten am Zentrum für Sozialpolitik der Uni Bremen und führen mit Partnern aus der Praxis das Projekt „ZUKUNFT:PFLEGE“ durch. www.netzwerk-pflege.net www.zukunft-pflege.unibremen.de Ärger in Kassel Barrierefreies Wohnen Parkplatznot und Strafzettel Zwei Millionen seniorengerechte Wohnungen benötigt Kassel // Wegen der katastrophalen Parkplatznot in der hessischen Stadt fordert der Trägerverbund ambulanter Dienste in Kassel, ein Zusammenschluss von 14 örtlichen Anbietern, eine Lösung von der Stadt. „Wir haben versucht, eine Regelung für Ausnahmegenehmigungen zu erreichen, aber das interessiert die Stadt nicht“, sagte Hartmut Knorn, Geschäftsführer des Pflegedienstes Anders der hessisch-niedersächsischen Allgemeinen. Die Stadt biete zwar Ausnahmeparkgenehmigungen an, diese seien aber wenig hilfreich. Denn sie seien je nur für ein Fahrzeug und nur auf ganz bestimmten Stellflächen gültig. Da lohne sich die Jahresgebühr pro Fahrzeug nicht. Nach Auskunft der Stadt kostet die Pflegedienst-Parkberechtigung 60 Euro pro Jahr. Sie gilt aber nicht in allen Parkgebührenzonen. (ck) Hannover // Das Institut für Bauforschung Hannover rechnet mit einer erheblichen Versorgungslücke an barrierefreien beziehungsweise altersgerechten Wohnungsangeboten für die kommenden 15 bis 20 Jahre. 2025 werden mindestens zwei Millionen seniorengerechte neue Wohnungen gebraucht. Das heißt, dass bis dahin pro Jahr mindestens 100 000 solcher Wohnungen geschaffen werden müssen. Das Institut hat im Auftrag des Bauherren-Schutzbund im Rahmen einer Metastudie 14 ausgewählte wissenschaftliche Untersuchungen auf der Basis konkreter Kriterien zum demografischen Wandel und deren Auswirkungen auf das Wohnen und den künftigen Wohnbedarf vergleichend gegenübergestellt. Der Fokus der Analyse liegt auf den selbstnutzenden Eigentümern, die mit 15,6 Millionen Wohnungen 40 Prozent des Wohnungsmarktes repräsentieren. Derzeit bewohnen 93 Prozent der knapp 12,5 Millionen NEWSTICKER Seniorenhaushalte Wohnungen, die nicht speziell auf die Wohnbedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sind. Dazu gehören vor allem Häuser, die vor dem Zweiten Weltkrieg oder in den 50er und 60er Jahren errichtet wurden. Diese weisen in der Regel Hindernisse und Barrieren auf. Lediglich 570 000 Wohnungen erfüllen die Anforderungen an barrierefreies oder barrierereduziertes Wohnen. Die Studie zeigt weiter, dass der Begriff des barrierefreien Wohnens das komplexe Thema Wohnen im Alter nur unzureichend beschreibt. Neben der Wohnung sind Infrastruktur, soziales Umfeld und Pflege relevant. Darüber hinaus sind neue Wohn-, Betreuungs- und Pflegeformen entsprechend den vielschichtigen Bedürfnissen der Älteren zu berücksichtigen. Problematisch ist die gegenläufige Entwicklung von Einkommen und Wohnkosten samt zusätzlicher Pflege- und Servicekosten, die zu einer Verschlechterung der Lebenssitua- tion älterer Menschen führt. Diese Schere bewirkt u.a., dass ältere Eigentümer nur bedingt in die Anpassung ihrer Wohnung investieren können. Fazit: Wohnen im Alter bedeutet, die gesamte Lebenswelt der älteren Menschen in den Blick zu nehmen. Ein ganzheitliches Verständnis ist notwendig. Die Aufgabe besteht nun darin, differenzierte, mittel- und langfristige gesamtgesellschaftliche Handlungsansätze zu erarbeiten. Dabei können die in der Metastudie zusammengefassten, wissenschaftlich bewerteten Erkenntnisse wichtige Impulse für politische Entscheidungen und aktives Handeln geben. Der demografische Wandel muss angenommen werden, damit gutes Leben im Alter für alle möglich und bezahlbar wird. (ck) ■ Die Metastudie steht kostenlos auf www.bsb-ev.de/analysen_ und_studien/ als Download zur Verfügung WG steht vor dem Aus – keine öffentliche Förderung Wie schmal das finanzielle Budget vieler ambulanter Demenz-WGs gestrickt ist, zeigt ein Beispiel aus der Stadt Mayen (Rheinland-Pfalz). Dort ist die Existenz der betreuten Wohngemeinschaft des Vereins Lebenszeit akut bedroht. Acht Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, leben derzeit in der WG. Der Verein, der ausschließlich ehrenamtlich arbeitet, finanziert sich über Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie über die Vermietung der acht Zimmer der Wohngemeinschaft. Das deckt die laufenden Kosten für den Unterhalt der 380 Quadratmeter großen Dachgeschosswohnung sowie für die 24-Stunden-Betreuung der Bewohner durch einen Pflegedienst. „Aber wir haben keinen Spielraum für Neuanschaffungen oder Investitionen“, sagte Hildegard Schmalbach, die Vorsitzende des Vereins Lebenszeit der Rhein-Zeitung. Bereits die Anschaffung eines neuen Waschmaschine sei ein großes Problem. Der Verein hofft jetzt auf Geld- und Sachspenden. Öffentliche Fördergelder für kleine private Initiativen gebe es leider nicht. Erster Homecare-Management-Kongress in Berlin Um die Versorgung von pflegeintensiven, multimorbiden Patienten im ambulanten Bereich zu verbessern, müssen die Akteure im Gesundheitssystem besser vernetzt werden. Dazu können Homecare-Unternehmen einen wichtigen Beitrag leisten. Das zeigten die Fallbeispiele auf dem Homecare-Management-Kongress in Berlin. Der Schlüssel für eine bessere Vernetzung ist nach Ansicht der Experten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Leistungserbringer und der Krankenkassen, „denn nur bei gegenseitigem Vertrauen ist es möglich, gute Kommunikation und Qualität zu liefern“, so die Experten. CA R E ko nk re t // 1 3 AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014 TERMINE stream Der Live schrift it e Z zur im Altenhe TAGUNGEN / KONGRESSE MEDIENTIPPS mlive i Altenhe APN Symposium 2015 Altenheimlive: Uhr ber, 14 ve li Novem Am 13. ltenheim.net/ www.a 16.01.2015 / Winterthur (Schweiz) DEMENZ UND SEXUALITÄT ZHAW, Institut für Pflege, Tanja Pelloni, Tel. +41 (0)58 934 64 82, [email protected], www.gesundheit.zhaw.ch/advanced-practice-nursing Altenheimlive macht im Dezember „Demenz und Sexualität“ zum Thema. Im Interview: eine Sexualbegleiterin und ein Geschäftsführer, der an die Branche einen Appell aussendet. „Lasst es uns zum Thema machen“, sagt Thomas Behler, Geschäftsführer des Bereiches Pflege und Betreuung bei der Essener Contilia Gruppe. Die Pflege brauche Absprachen, Regeln und Reflexion. Dies müsse das Selbstverständnis der Organisationen prägen und zum Qualitätsmerkmal machen, fordert Behler. Unternehmen, die sich nicht um das Thema kümmerten, muteten einzelnen Mitarbeitern zu, „das irgendwie auszuhalten“. Kongress Pflege 30.–31.01.2015 / Berlin Springer Medizin, Urban & Vogel, Andrea Tauchert, Tel. (030) 82787–5510, [email protected], www.gesundheitskongresse.de/berlin/2015/ SEMINARE Die Redaktion von Altenheimlive war vor Ort und hat Expertengespräche geführt, u.a. mit der Sexualbegleiterin Catharina König. Was genau die Aufgaben einer Sexualbegleiterin sind und wie sie mit den Einrichtungen zusammenarbeitet, berichtet König in der Sendung. Qualifiziert fürs Quartier – Dienstleistungs- und Netzwerkmanagement Über ein einfaches Eingabefeld können die Teilnehmer ihre konkreten Fragen zum Thema während der laufenden Sendung an die Interviewpartner stellen. Beginn: 19.–21.01.2015 / Bad Salzuflen Ende: Winter 201 „Demenz und Sexualität“ Altenheimlive Ev. Johanneswerk, Bielefeld, Dr. Bettina Kruth, Tel. (0521) 801-262, [email protected], http://johanneswerk.de/de/einrichtungen/ qualifiziert-fuers-quartier/startseite.html am 11. Dezember um 14 Uhr: Qualifizierung zum Betreuungsassistenten nach § 87b Die Teilnahme ist kostenfrei! Mit nur einem Klick gelangen Sie ohne Anmeldung zur Sendung! Sie haben keine Zeit am 13. November um 14 Uhr oder die letzte Sendung verpasst? Sie finden die Aufzeichnung in der Mediathek: 13.01.–05.05.2015, dienstags und donnerstags / Kreis Lippe Im Anschluss an die Ausbildung folgt ein 80 stündiges Praktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung Malteser, Tel. (0170) 5602649, [email protected], www.malteser-lage.de www.altenheim.net/live Qualitätsmanagement effektiver gestalten Kein Qualitätsmanagement ohne QM-Handbuch. Hier bietet die QM-Expertin innovative Ideen, nützliche Impulse und viele Praxistipps und Unternehmensberaterin Elisabeth Baum-Wetzel. Erstmalig ein QM-Handbuch erstellen oder ein vorhandenes überarbeiten, was gehört in ein QM-Handbuch und was nicht, wie ist es zu gliedern, wie verschlankt und optimiert man sowie die für alle Pflegedienste verbindliche, geforderte QM-Richtlinie – bietet unter anderem dieser Leitfaden. Zahlreiche Praxisfälle, beispielhafte Prozesslandschaftskarten, Dokumenten-, Regel- und Checklisten runden das Arbeitshandbuch für QMB, PDL oder Geschäftsführer ab. Mitarbeiter werden mit klaren Regelungen unterstützt.. Elisabeth Baum-Wetzel: Qualitätshandbuch – schlank und effektiv, Der Leitfaden für ambulante Pflegedienste, Reihe Management, Vincentz Network, Hannover, 2013, 208 Seiten, 44 € Gesucht, gefunden! NAVIGATOR – der schnelle Überblick für Entscheider! CA R Ek Beispiel 1: 20mm EUR25,20proRubrik/Ausgabe Au sg .7 .2 // 18 Ab e 29 Beispiel 4: ato r N av ig 01 4 ® gen relösun Softwa ialwesen Soz k next.de DI@con VIVEN onnext.de www.c ftware egeso e.de pp viva! 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Steve Schrader, (Kompetenzteamleiter) T +49 511 9910-108, [email protected] Lukas Sander, T +49 511 9910-121, [email protected] Redaktionsfax: +49 511 9910-196 LEITER AMBULANTER PFLEGEDIENSTE sowie Redaktionsassistenz 71 % der HEIMLEITUNGEN haben ein T +49 511 9910-140, Martina Hardeck, [email protected] starkes oder sehr starkes Interesse am Verlagsleitung Miriam von Bardeleben (mvb) Thema Fortbildung & Karriere. T +49 511 9910-101 [email protected] Grafik & Design > Treffen Sie Ihre Zielgruppe! Julia Zimmermann, Eugenia Bool Anzeigen Ihre Ansprechpartnerin in der Verkaufsabteilung: Anette Hildebrand T +49 511 9910 156 [email protected] Ralf Tilleke (Ltg.), T +49 511 9910-150, 8.800 Heimleitungen, PDL und Leitungen ambulanter Pflegedienste erreichen Sie mit einer Stellenanzeige in CAREkonkret. [email protected] Beratung Geschäftsanzeigen: Kirsten Bockting, T +49 511 9910-152 [email protected] Beratung Rubrikanzeigen: Anette Hildebrand; T +49 511 9910-156, Quelle: Repräsentative Leseranalyse Pflegezeitschriften 2012 [email protected] Anzeigenschluss www.carekonkret.net/stellenmarkt Zwei Wochen vor dem Erscheinungstermin. Gültige Anzeigenpreisliste Kontakt: Vincentz Network Anette Hildebrand T +49 511 9910-156 [email protected] Nr. 17 vom 1.10.2014 Verlag Vincentz Network GmbH & Co. KG, Plathnerstraße 4c, 30175 Hannover, T +49 511 9910-000 Vertrieb Leitung: Dirk Gödeke, T +49 511 9910-025; F +49 511 9910-029, [email protected] Bezugsbedingungen: CARE konkret erscheint wöchentlich (48 Ausgaben im Jahr, 4 Doppelnummern). Bezug im Abonnement: 153 EUR p.a. inkl. Versand und MwSt (Preiserhöhungen aufgrund von u im Programm: Aus aktuellem Anlass ne So profitieren Sie „Jetzt wird verschlankt: oku.“ von der neuen Pfleged Altenpfl ege Kongress Vorsprung durch Wissen hbucherpreise Nicht verpassen: Attraktive Frü 4! noch bis zum 15. Dezember 201 Personalmanagement Demenz Pflegepraxis Pflegemanagement Qualität sichern Pflegen & Begleiten ANZEIGENSCHLUSS MwSt-Erhöhungen vorbehalten).Bei vorzeitiger Abbestellung anteilige Rückerstattung. Studenten erhalten gegen Vorlage eines Studiennachweises 20 Prozent Nachlass auf das Abo-Brutto. Bei höherer montags 12.00 Uhr Gewalt keine Erfüllungspflicht. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Hannover Druck Deister- und Weserzeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 5 Tage vor dem gewünschten Einschalttermin © Vincentz Network GmbH & Co KG ISSN 1435-9286 Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Dies gilt insbesondere Kontaktaufnahme: 25./26. Februar 2015 in Köln Unser Partner www.ap-kongress.de Tel. +49 511 9910-175 Fax +49 511 9910-199 [email protected] Anette Hildebrand T +49 511 9910 156 anette.hildebrand@ vincentz.net für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Beiträge, die mit vollem Namen oder auch mit Kurzzeichen des Autors gezeichnet sind, stellen die Meinung des Autors, nicht unbedingt auch die der Redaktion dar. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen und Handelsnamen in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen. Vielmehr handelt sich häufig um geschützte, eingetragene Warenzeichen. i V W 46794 CAR E ko n k re t // 1 5 AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014 NAVIGATOR IT- und Kommunikationstechnik Dienstleistungen Viel mehr als Textilpflege www.nwd-zentratex.de Heimverwaltung Pflegeplanung mit ENP Pflegedokumentation Dienstplanung Controlling EDV-Systeme THS-Software GmbH 0711 / 98 79 41 - 0 [email protected] [email protected] www.connext.de Abrechnungssysteme eva/3 viva! Pflegesoftware www.optadata-gruppe.de [email protected] www.connext.de HEIMBAS ® Softwarelösungen für das Sozialwesen www.systema.de Abrechnung Pflegedoku Dienstplan Finanzwesen Tel.0201.592290 www.heimbas.de alarmieren l schützen l kommunizieren Tel. 0 61 28-74 80 0 www.tetronik-kt.de www.hycare.de Software Die Software im Sozialwesen! 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Beim InterimManagement arbeiten selbstständig tätige InterimManager für einen definierten Zeitraum (üblicherweise 3 bis 18 Monate) in einem Unternehmen in einer Führungsposition der ersten und zweiten Ebene. Aufgaben und Einsatzfelder Sie werden in unterschiedlichen Situationen und Aufgabengebieten eingesetzt, typische Fälle sind ■■ zur Überbrückung von unvorhersehbaren Vakanzen beim Ausfall einer Führungskraft, ■■ planmäßige Besetzung von Vakanzen, etwa während der Elternzeit, mit der Erwartung, dass der Interim-Manager, mit dem Blick von außen, auch Ideen und Verbesserungen einbringt und gegebenenfalls gleich umsetzt ■■ ■■ ■■ zur Restrukturierung von Unternehmen oder Einrichtungen im Projektmanagement, zum Beispiel bei der Einführung neuer EDV-Programme (SAP) oder der Etablierung neuer Organisationsstrukturen Eröffnung einer neuen Einrichtung von der Konzeption bis hin zur Einstellung der Mitarbeiter, Teambildung und Gewinnung der Bewohner. Häufig werden ältere Manager als Interim-Manager tätig, die bereits in verschiedenen Unternehmen als Führungskraft erfolgreich tätig waren. Rund 80 Prozent sind im Alter von 40 bis 60 Jahren. Aber auch Nachwuchskräfte ab Mitte dreißig sind im Markt vertreten. Dabei wird auf Erfahrung im Interim-Management besonders geachtet. Es ist festzustellen, dass Interim-Manager jünger werden und dass Frauen gerade in der Gesundheits und Sozialwirtschaft und insbesondere der stationären Altenarbeit in die bisher praktisch rein männliche Domäne einbrechen. In der stationären Altenpflege werden insbesondere Pflegefachkräftemangel Erfolgreiches Recruiting aus Spanien München // Um den Personalbedarf seiner Kunden aus dem Bereich Medical & Science zu decken, arbeitet Personal Power, Recruiting Spezialist für Medical & Science, auch mit Fachkräften aus Spanien. Seit Dezember 2012 vermittelt das Unternehmen Fachkräfte aus dem südeuropäischen Land. Geschäftsführer Gerald Parr zieht eine Erfolgsbilanz: „Wir konnten über 20 spanische Fachkräfte im vergangenen Jahr an unsere Kunden vermitteln. Alle vermittelten Fachkräfte haben unbefristete Verträge bekommen und sind noch bei den gleichen Arbeitgebern tätig. Dies zeigt die Qualität unserer Vermittlungen.“ Bewerberauswahl vor Ort Möglich ist dies durch die Art der Recruitings. Der Recruiting-Spezialist arbeitet direkt in Spanien mit einem Personaldienstleister mit eigener Sprachschule zusammen. „Damit können vor Ort die geeigneten Bewerber ausgewählt werden und auf A2-B2 Sprachlevel geschult werden.“ Bewerber mit B2 Sprachkenntnissen können direkt die Anerkennung des in Spanien zu absolvierenden Studiums in Deutschland beantragen und erhalten diese in etwa ein bis drei Monaten. Bewerber mit A2 Sprachlevel brauchen etwa acht bis zwölf Monate, um die B2 Prüfung zu bestehen. Während dieser Zeit können die Kandidaten, die in Spanien ein abgeschlossenes Pflegestudium absolviert haben, bereits als Pflegehel- fer eingesetzt werden und sind laut Parr somit begehrt. Die Sprache vor Ort zu lernen sei zudem viel einfacher, so der Geschäftsführer. „Nach der Anerkennung der B2 Sprachkenntnisse arbeiten die Mitarbeiter als examinierte Fachkräfte“, schildert Parr das Verfahren. „Am häufigsten vermitteln wir 20-35-jährige, gut ausgebildete Fachkräfte, direkt nach dem Studium – das in Spanien Voraussetzung // Wir kooperieren in Spanien mit einem Recruiter mit eigener Sprachschule // GERALD PARR, GESCHÄFTSFÜHRER PERSONAL POWER – RECRUITING-SPEZIALIST FÜR MEDICAL & SCIENCE, MÜNCHEN für den Beruf des Pflegers ist – oder mit ein bis zwei Jahren Berufserfahrung“, so Parr. Auch die Mitarbeiter fühlten nach Aussage des Unternehmens sich hier in Deutschland sehr wohl und integrierten sich schnell. Parr: „Wir unterstützen sie dabei, indem wir bei der Wohnung- und Zimmersuche behilflich sind. Einige unserer Kunden bieten auch Wohnmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter an.“ ■ www.personal-power.de Pflegeorientierung, typischer Werdegang: >> Pflegerische Ausbildung >> Wohnbereichs-/Stationsleitung >> Pflegedienstleitung >> Heimleitung Verwaltungsorientierung >> Kaufmännische oder Verwaltungsausbildung >> Kaufmännische Leitung >> Heimleitung Projektorientierung >> Studium der Betriebswirtschaft, des Sozial- oder Pflegemanagements >> Projektarbeit Qualitätsmanagement >> Heimleitung Heimleiter als Interim-Manager gesucht. Entsprechend der betrieblich gestellten Aufgaben werden sie mit Blick auf ihren beruflichen Werdegang und ihre Erfahrung ausgewählt. Grundsätzlich lassen sich drei typische Profile von Interim-Managern unterscheiden (siehe Kasten). Beim reinen Überbrücken von Vakanzen ist das Profil der Bewerber eher sekundär, denn sie schaffen es, unabhängig von ihrem Profil diese Aufgabe zu übernehmen. In diesen Fällen kommt es darauf an, dass die Chemie stimmt, der Führungsstil zur Einrichtung passt und eine kurzfristige Übernahme der Verantwortung möglich ist. Wünscht man sich zusätzlich Impulse und Verbesserungen in bestimmten Bereichen durch den Blick von außen sind die Erfahrungen wichtig. Bei der Auswahl eines InterimManagers verbunden mit der Veränderung verschiedener Prozesse ist entscheidend, ob es sich um die Verbesserung des Belegungsmanagements und der Dienstplangestaltung handelt oder um die Einführung einer neuen Software und eines damit verbundenen Controllings. Entsprechend sind Heimleiter als Interim-Manager zu wählen, die einen pflegerisch oder einen kaufmännisch geprägten Werdegang haben. Das Interim-Management eta bliert sich in der stationären Altenarbeit als neue Möglichkeit, um personelle Vakanzen in der Leitung zu überbrücken, Einrichtungen zu reorganisieren, Projekte zu managen und neue Einrichtungen erfolgreich in Betrieb zu nehmen. Bei der Wahl der Interim-Manager sind n eben der Persönlichkeit das fachliche Profil und die gesammelte E rfahrung zu beachten. ■ Der Autor ist Inhaber von „Perspektive Eyer Consulting“, www.eyer.de VORZEIGE-WOHNANLAGE HEIZT MIT WÄRMEPUMPEN Die evangelische Johannes-Kirchengemeinde Münster hat in unmittelbarer Nähe des evangelischen Altenhilfezentrums Meckmannhof ein Grundstück zur Bebauung von Wohnhäusern zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit der P+S Planung und Schlüsselfertigbau GmbH und deren Projektentwickler Andreas van der Meulen sind dort 35 barrierefreie Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen zwischen 62 und 114 Quadratmetern entstanden sowie ein zentraler, etwa 85 Quadratmeter großer Gemeinschaftsbereich und ein großzügiger Innenhof. Kommunikation ist gewünscht und wird hier aktiv gelebt. Daher orientieren sich auch die Terrassen und Balkone zum Innenhof. Über Aufzüge lassen sich alle drei Wohn-Etagen sowie Kellerräume und Tiefgarage schwellenlos erreichen. Die Besonderheit des Wohnparks Kirchwiese liegt für ältere Bewohner jedoch vor allem in der Anbindung an das unmittelbar benachbarte evangelische Altenhilfezentrum Meckmannhof und der Möglichkeit, Serviceleistungen im Bedarfsfall jederzeit in Anspruch nehmen zu können – vom Mittagessen über die Nutzung der Sport- und Aktionsangebote bis hin zur Betreuung in den eigenen vier Wänden. Selbst stark bewegungseingeschränkten Bewohnern wird es möglich sein, bis ins hohe Alter selbstständig zu wohnen. „Energiesparende Bauweise, Mehrwert-Architektur und ein attraktives Wohnumfeld für jüngere und ältere Menschen, die durch gegenseitige Kontakte profitieren, stehen im Einklang miteinander,“ erklärt Architekt Frank Reinsch, der die Wohnanlage geplant hat. Langfristig sparsam heizen Damit das Neubau-Ensemble sowohl in ökologischer als auch in ökonomischer Hinsicht ein Erfolgsprojekt wurde, saßen TGA-Fachplaner Jochen Liebezeit und die Architekten von Anfang an gleichberechtigt am Planungstisch. Bei der Heizung favorisierte das Team ein NEWSTICKER Umbau-Zuschüsse der Pflegekassen steigen Durch das Pflegestärkungsgesetzt steigt der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (zum Beispiel der Einbau eines barrierefreien Badezimmers oder eines Treppenliftes, wie in CK 42 erläutert) deutlich von bisher 2 557 auf bis zu 4 000 Euro pro Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar ein Betrag von bis zu 16 000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat. Nachhaltig und professionell waschen Werner & Mertz Professional hat mit der Einführung seiner Produktlinie für professionelles Waschen ein Kaltwaschmittel für professionelle Anwender auf den Markt gebracht. Mit dem nachhaltig entwickelten Produkt Activ bi-compact kann – bei gleicher Reinigungsleistung – die Waschtemperatur laut Hersteller um 20 Grad Celsius reduziert werden. So wird Kochwäsche bereits bei 60 Grad rein, für die 60-Grad-Wäsche genügen mit dem neuen Produkt bereits 40 Grad. Gleichzeitig wird durch die Reduzierung der Waschtemperatur bis zu 60 Prozent Strom und Wasser eingespart. Sole/Wasser-Wärmepumpensystem von Stiebel Eltron – als umweltfreundliche und effiziente Lösung, die zum langfristigen Werterhalt der Immobilie beiträgt. Zur optimalen Zirkulation des Heizungswassers und Verkürzung der Leitungswege an das Trinkwassersystem wurden zwei identische Anlagen in zwei separaten Heizräumen konzipiert. Jede Anlage besteht aus einer Sole/Wasser-Wärmepumpe, einem 1 500-Liter-Pufferspeicher sowie einem 700-Liter-Warmwasserspeicher. Zur Gewinnung der Erdwärme wurden insgesamt 2 700 Bohrmeter auf 18 Bohrungen à 150 Metern Tiefe realisiert. Jede Heizanlage bezieht regenerative Umweltwärme aus neun Erdsonden. Die ausreichende Beheizung und Warmwasserbereitung für insgesamt 2 731 Quadratmeter Wohnfläche in 35 Wohneinheiten ist sicher- Energiesparend und barrierefrei gebaut: der Wohnpark Kirchwiese in Münster. Foto: Stiebel Eltron gestellt. Im gesamten Wohnkomplex wird die Wärme über Fußbodenheizungen verteilt, was alle Bewohner als sehr komfortabel und angenehm empfinden. ■ www.stiebel-eltron.de