Pressebericht CAREkonkret als PDF

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Pressebericht CAREkonkret als PDF
5.12..2014 // H 46794 // 17. JAH RGANG //
WWW.CAR EKON KR ET.N ET
Die Software für Soziale Dienstleister
DI E WO C H ENZEITU NG FÜ R ENTS C H E I D E R I N D E R P F L E G E // AU S GA B E 4 9
SEITE 2 // THEMA DER WOCHE
SEITE 6 // HEIME
SEITE 11 // AMBULANTE DIENSTE
Zahngesundheit Ein schlechtes Zeugnis stellt
der Pflegereport der Barmer GEK der zahnmedizinischen Versorgung der rund 2,5 Millionen
Pflegebedürftigen aus. Die verbesserte Gesetzeslage zeigt noch zu wenig Wirkung.
Palliativversorgung Das kann und will die
Branche nicht bestätigen: Eine Studie wirft
ein schlechtes Licht auf die Palliativversorgung im Heim. Die Mehrheit der Mitarbeiter sei in diesem Bereich nicht qualifiziert.
Ermündigung Eine Musterwohnung in
Berlin zeigt, wie Wohnen zu Hause auch
bei höherem Pflegebedarf möglich werden
kann. Das Stichwort: Ermündigung statt
Entmündigung. Technik macht‘s möglich.
Wohngruppenzuschlag
„WER IST DENN DAS?“
PSG-Korrektur
beschlossen
Konferenz in Mainz
Minister wollen
Kümmerer
Mainz // Mit einem Besuch von
„Kümmerern“ bei Pflegebedürftigen
sollen nach einem Vorschlag der Sozialministerkonferenz die Nöte der
Betroffenen mehr Gehör bekommen.
Geplant sei eine Erprobungsphase
mit Hausbesuchen von Pflegeexperten, sagte die rheinland-pfälzische
Arbeits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). „Die
Menschen sollen merken: Ihr müsst
nicht zu uns kommen, wir kommen
zu euch nach Hause.“ Auf der Themenliste der Minister und Senatoren standen unter anderem noch die
Fachkräftesicherung, die Reform der
Pflegeversicherung und psychische
Belastungen am Arbeitsplatz. (dpa)
ZITAT
DER WOCHE
// Wie erklären wir denn
jungen Menschen, dass
sie nicht in einer Bank
arbeiten sollen mit
Fünf-Tage-Woche, guter
Bezahlung und gesellschaftlichem Ansehen,
sondern in der Pflege mit
Wochenend-Diensten? //
Niedersachsens Ministerpräsident
Stephan Weil (SPD) vor der Synode
der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Foto: Anja Jung, einfach machen unternehmenskommunikation
Berlin // Der Wohngruppenzuschlag
für Bewohner ambulant betreuter
Wohngemeinschaften wird weiterhin für WGs mit bis zu zwölf Bewohnern gezahlt. Eine Regelung des
Pflegestärkungsgesetz I, wonach der
Zuschlag nur für WGs mit maximal
zehn Bewohnern gewährt werden
sollte, sollte bereits am Donnerstag
dieser Woche korrigiert werden. Wie
CAREkonkret von Politik- und Verbandsvertretern erfuhr, sollte die
Änderung an das Familienpflegezeitgesetz angehängt werden (wir berichteten vor einer Woche in Ausgabe
48, Seite 1). An der Zehner-Regelung
hatte es von Seiten der Bundesländer
bereits bei der PSG-Verabschiedung
im Bundesrat im November massive
Kritik gegeben. (ls)
Siegfriede Marschke erkennt sich selbst
auf dem großformatigen Foto, das der
Pflegeanbieter „Pflege LebensNah“ aus
Rendsburg jetzt als Geschenk erhielt,
nicht wieder. Die Mieterin der Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz
in Rendsburg-Neuwerk ist 99 Jahre alt,
an Demenz erkrankt und lässt sich jeden
Dienstag von Auszubildenden zurechtmachen. An einem dieser Tage schoss die Fotografin einer Hamburger PR-Agentur das
Portraitfoto, mit dem Siegfriede Marschke
nun Bekanntheit erlangte: Die Aufnahme
von ihrem prüfenden Blick in den Spiegel
gewann den „PR-Bild Award 2014“ in der
Kategorie „Porträt“. Insgesamt wurden
für diesen Wettbewerb rund 1 700 Fotos
eingereicht. Eine Fachjury sorgte für eine
Vorauswahl, anschließend entschieden
rund 20 000 Online-Stimmen über Sieg
und Platz in den verschiedenen Sparten
des Wettbewerbs, der von einem Tochterunternehmen der Deutschen PresseAgentur ausgelobt wird. (ck)
Zuschläge und Lohnfortzahlungen
Alles korrekt verbucht?
Prüfer der Deutschen Rentenversicherung nehmen offenbar zunehmend Pflegeeinrichtungen ins Visier. Dabei geht es
um die Zahlung von Zuschlägen und Lohnfortzahlungen. Es drohen saftige Nachforderungen.
Hannover // In jüngster Zeit stürzen
sich die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung verstärkt auf Spät-,
Sonn- und Feiertagszuschläge. Hintergrund: Viele Pflegeeinrichtungen
zahlen ihren Mitarbeitern die unter
bestimmten Bedingungen steuerund sozialversicherungsfreien Spät-,
Sonn- und Feiertagszuschläge, um
die Bereitschaft zu diesen „ungünstigen“ Zeiten zu arbeiten, zu belohnen. Für die Mitarbeiter sind diese
Zuschläge auch entsprechend lohnenswert, da sie im entsprechenden
Rahmen „Nettolohn“ darstellen.
Unternehmensberater
Ralph
Wiß­
gott warnt: „Die Steuer- und
Sozialversicherungsfreiheit besteht
nur für tatsächlich und nachweislich
geleistete Stunden.“ Arbeitsrechtlich
verhalte es sich aber so, dass wenn
ein Mitarbeiter ‚Lohn ohne Arbeit‘
wie Lohnfortzahlung bei Krankheit
oder Urlaub erhält, sich sein Lohn
nach dem sogenannten Lohnausfallprinzip bemisst. „Das bedeutet, der
Mitarbeiter müsste so vergütet werden, als hätte er gearbeitet. Das wiederum würde bedeuten, dass auch
die Zuschläge in die Lohnfortzahlung
einfließen müssten“, erklärt Wißgott.
Für die Ermittlung des Urlaubsentgelts beispielsweise sehe der Gesetzgeber vor, dass der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen
zu zahlen ist. Daraus entstehe ein
Anspruch der Mitarbeiter auf Lohnfortzahlung der Zuschläge.
Selbst wenn diese Tatsache Mitarbeitern und Arbeitgeber bisher
nicht bekannt war und die Zuschläge bei Lohnfortzahlung bisher nicht
ausgezahlt wurden, könne der Betriebsprüfer sie beim beitragspflichtigen Entgelt einbeziehen. Da es sich
bei diesen Entgeltfortzahlungen
jedoch nicht um Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit handele,
müssten auf die Zuschläge während
dieser Krankheits- und Urlaubszeiten Sozialversicherungsbeiträge und
Steuern entrichtet werden.
Wißgott rät sicherzustellen, dass
das Lohn- bzw. Steuerbüro oder das
eigene Lohnabrechnungsprogramm
die Rechtslage bei der Abführung der
Steuern und Sozialversicherungsabgaben berücksichtigt. Im Zweifel sei
der Gang zu einem Steuer- oder Arbeitsrechtler angezeigt.
(ls)
Sie sei aber nicht wertlos. Manche
Missstände in Heimen seien dadurch bereits aufgedeckt worden.
„Deshalb kann es nicht darum
gehen, populistisch etwas abzuschaffen, sondern den Pflege-TÜV
so schnell wie möglich zu verbessern“, so der Politiker. Laumann
hatte das System der Pflege-Noten
vor wenigen Tagen als irreführend
bezeichnet und die Aussetzung der
Veröffentlichung der bisherigen
Pflegenoten verlangt.
Die Pflegenoten für Heime und
ambulante Dienste stehen seit
ihrer Einführung 2009 in der Kritik. Sie beruhen auf der jährlichen
Überprüfung der Einrichtungen
durch den Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung (MDK).
Die bundesweite Durchschnittsnote liegt aktuell bei 1,3.
(epd)
Kritik an Laumann
Lauterbach will Pflege-TÜV beibehalten
Berlin // Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich für
eine Weiterführung des so genannten Pflege-TÜVs ausgesprochen. „Einen Stopp der Checks halte ich für
falsch“, sagte Lauterbach der „Saarbrücker Zeitung“ und widersprach
damit dem Patientenbeauftragten
und Pflegebevollmächtigten der
Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU).
Lauterbach räumte ein, dass die
Benotung nicht gut funktioniere.
Karl Lauterbach
Foto: Susie Knoll
■
Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf Seite 8 dieser Ausgabe.
2 // CAR E ko n kret
AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4
THEMA DER WOCHE
Barmer GEK Pflegereport 2014: Schwerpunkt „Zahnärztliche Versorgung Pflegebedüftiger“
Schlechte Zeiten für gute Zähne?
Ein schlechtes Zeugnis stellt der „Pflegereport 2014“ der Barmer GEK der zahnmedizinischen Versorgung der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen
aus. Denn wer im Pflegeheim lebt, bekommt deutlich seltener einen Zahnarzt zu sehen als Menschen, die nicht pflegebedürftig sind. Allerdings
stammen die Daten aus dem Jahr 2012. Seither hat sich einiges an der Gesetzeslage verändert, doch zeigt das noch nicht die gewünschte Wirkung.
Pflegebedürftige zahnmedizinisch schlecht versorgt
Pflegefall schadet Mundgesundheit
Inanspruchnahme von konservierenden, chirurgischen sowie Röntgenleistungen durch Pflegebedürftige im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen, je Quartal im Jahr 2012, in Prozent
Inanspruchnahme konservierender, chirurgischer und Röntgenleistungen durch Pflegebedürftige
und Nicht-Pflegebedürftige, im Jahr 2012, in Prozent im Quartal
pflegebedürftig
nicht pflegebedürftig
30,4
32,6
30,8
24,9
22,7
20,1
18,7
21,7
19,5
17,9
27,9 27,3
25,5 24,9
29,9
30,9
28,9
32,2
33,8
35,6
28,6
25,6
23,4
23,6
23,6
15,5
13,9
18,5
19,3
14,2
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Angehörigenpflege
Stufe I
Nicht-Pflegebedürftige
Stufe II
Stufe III
Ambulante Pflege
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Pflegeheim
Referenz: Behandlungsquote aller Nicht-Pflegebedürftigen
unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Morbidität und Bundesland
Alter
0-9
10-19
20-29
30-39
40-49
50-59
60-69
70-79
80-89
90+
Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2014
Während rund 30 Prozent der Gesunden 2012 einmal im Quartal zum Zahnarzt gingen, war bei schwer Pflegebedürftigen (Stufe III) lediglich 15,5 Prozent (Grafik links). Besonders groß ist der Unterschied in der Altersgruppe der
70- bis 80-Jährigen: Während knapp 35,6 Prozent der nicht Pflegebedürftigen 2012 einmal im Quartal vom Zahnarzt behandelt wurden, waren es unter den Pflegebedürftigen nur 23,6 Prozent. Grafiken: Barmer GEK Pflegereport 2014
VON KERSTIN HAMANN
Berlin // Seit Frühjahr dieses Jahres
gilt eine neue Rahmenvereinbarung
zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Diese soll dazu beitragen, die
Zahngesundheit von pflegebedürftigen Heimbewohnern zu verbessern.
Denn um diese ist es schlecht bestellt. Das bestätigt nun der Barmer
GEK Pflegereport, der vergangene
Woche veröffentlicht wurde. Demnach hat die Hälfte aller Pflegeheimbewohner zwei Jahre lang keinen
Zahnarzt mehr gesehen. Während
rund 30 Prozent der Gesunden 2012
einmal im Quartal zum Zahnarzt gingen, war es im Pflegeheim nur jeder
Fünfte in der Pflegestufe I. Bei schwer
Pflegebedürftigen (Stufe III) sinkt die
Quote auf 15,5 Prozent und ist damit
nur noch halb so hoch wie bei den
Gesunden. Bei Gleichaltrigen sind die
Unterschiede ähnlich groß. Während
knapp 34 Prozent der nicht pflegebedürftigen 60- bis 69-Jährigen 2012
einmal im Quartal vom Zahnarzt behandelt wurden, waren es unter den
Pflegebedürftigen nur 23,6 Prozent.
Bei den 70- bis 80-Jährigen war der
Abstand mit zwölf Prozentpunkten
noch größer.
Kooperationsverträge
Als mögliche Ursache der Unterversorgung benennt Studienautor Professor Heinz Rothgang vom Zentrum
für Sozialpolitik der Uni Bremen die
aktuellen zahnmedizinischen Behandlungsleitlinien, die kaum auf ältere und pflegebedürftige Menschen
eingingen. „Auch häufige psychische
Störungen, insbesondere Demenz,
werden nicht erwähnt“, so der Versorgungsforscher. Zudem sei die
Möglichkeit der Patienten zur Mitarbeit gerade bei Pflegebedürftigen
eingeschränkt. „Umso wichtiger ist
sicherzustellen, dass bei diesen Menschen die Zahngesundheit stetig beobachtet wird“, forderte Rothgang.
Die Daten über die zahnmedizinische Versorgung stammen zwar
aus dem Jahr 2012, wurden nach
Angaben des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Barmer GEK,
Rolf-Ulrich Schlenker, erstmals erhoben und sind repräsentativ. Hat
sich die Versorgung seit 2012 verbessert? Das ist dem Pflegereport
nicht zu entnehmen. Denkbar wäre
dies. Denn laut § 119b SGB V dürfen
Zahnärzte seit April dieses Jahres,
einzeln oder gemeinsam, Kooperati-
onsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abschließen. „Der Plan
ist, dass jedes Pflegeheim in Zukunft
eine solche Vereinbarung mit einem
oder mehreren Zahnärzten eingeht“,
sagte Wolfgang Eßer Anfang April.
Mittlerweile sind 2 000 solcher Kooperationsverträge unterzeichnet –
mit steigender Tendenz (s. Interview
Seite 3).
Ist das ein Grund in Jubel auszubrechen? Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagt die schlechte
zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen. Rund 468 000 Heimbewohner hätten im vergangenen
Jahr keinen Zahnarzt gesehen, „obwohl die Kassen seit April 2013 rund
20 Millionen Euro zusätzlich für die
Zahnarzt-Versorgung von immobilen Pflegebedürftigen bereitstellen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen
WEITERE DATEN AUS DEM BARMER GEK PFLEGEREPORT
Der Pflegereport wird im Auftrag der Barmer GEK jedes Jahr am Zentrum für Sozialpolitik in Bremen erstellt und ist die umfangreichste Datensammlung über
die Pflege in Deutschland. Er widmet sich unterschiedlichen Schwerpunkten und gibt Auskunft über langfristige Trends sowie die finanzielle Entwicklung der
Pflegeversicherung.
>> Regionale Unterschiede: Die maximale Zahl der Pflegebedürftigen wird
bei der geriatrischen Rehabilitation. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemin den einzelnen Bundesländern bis 2060 zu unterschiedlichen Zeitabberg, Bayern, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern gibt es besonders
schnitten erreicht. Während in Bayern und Baden-Württemberg sowie den
ausgeprägte Angebote. Zugleich erhalten Patienten mehr Reha, insbesonStädten Berlin, Hamburg und Bremen es zwischen 2050 und 2060 noch
dere in Bayern und Baden-Württemberg. In diesen Ländern kann die Pflezu einer Erhöhung der Zahl der Pflegebedürftigen kommen wird, sind in
gebedürftigkeit verzögert werden – ein Hinweis auf die Wirksamkeit der
den ostdeutschen Bundesländern ausnahmslos deutliche Rückgänge zu
geriatrischen Reha.
verzeichnen, so etwa minus 12,4 Prozent in Brandenburg).
>> Pflegekapazitäten: Regionale Unterschiede kennzeichnen die Kapazitäten
>> Spezifische Leistungen: Die spezifischen Leistungen im Sozialgesetzbuch
ambulanter Pflegedienste. Sie liegen in Berlin, Hamburg und Bremen sowie
XI, die Pflegebedürftigen beim selbständigen Wohnen zuhause helfen
in Ostdeutschland höher als der Bundesschnitt von 7,5 Vollzeitkräften je
sollen, werden immer noch selten genutzt. So haben 2,8 Prozent der Pfle100 Pflegebedürftigen. Der Westen liegt darunter. Die Kapazitäten der Heigebedürftigen im Jahr 2013 bundesweit knapp 72.000 Leistungen zur Verme sind im Norden und Süden besonders ausgeprägt, die höchste Kapazibesserung des Wohnumfeldes erhalten. Nur 0,48 Prozent – das entspricht
tät weist Schleswig-Holstein auf, die geringste Hessen. Ähnliche regionale
rund 12.000 Pflegebedürftigen – wurden für das Leben in einer ambulant
Unterschiede gibt es auch im stationären Bereich. Dabei zeigt sich, dass
betreuten Wohngruppe unterstützt.
eine höhere Kapazität zu einer häufigeren Inanspruchnahme der vollsta>> Geriatrische Reha: Der Report berichtet über starke regionale Unterschiede
tionären Pflege im Vergleich zu ambulanter Pflege führt. (ck)
Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Die Patientenschützer verlangen, dass die Verantwortung für die
Facharztversorgung für Pflegebedürftige vom Hausarzt an das Pflegeheim übergeht. Schließlich seien es
ja auch 98 Prozent der Hausarztbesuche, die vom Pflegeheim in Auftrag
gegeben werden. Zudem müsse die
Facharztversorgung in die Bewertung des Pflege-TÜV aufgenommen
werden.
Pflegebedürftigkeit wächst weiter
Neben dem Schwerpunkt der zahnmedizinischen Versorgung veröffentlicht der Pflegereport auch Routinedaten (s. Kasten). Demnach ist
die Zahl der auf Hilfe angewiesenen
Pflegebedürftigen in einem Jahr um
3,5 Prozent angestiegen. Der Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nimmt die Zahlen aus
dem Pflegereport zum Anlass, um
auf den bereits bestehenden und
sich verschärfenden Pflegefachpersonalmangel hinzuweisen. Das „hat
nachweislich gravierende Auswirkungen auf die Versorgungsqualität,
wie das Beispiel Mundgesundheit
im Report zeigt“, so DBfK-Referentin
Johanna Knüppel. Pia Zimmermann,
pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kritisierte, „dass eine
Pflegepolitik der Tippelschritte den
Notwendigkeiten der heutigen und
künftigen pflegerischen Versorgung
nicht gerecht wird. Die Koalition versagt dabei, den notwendigen gesetzlichen Rahmen für eine vollumfängliche und menschenwürdige Pflege
zu schaffen“.
■
Den Barmer GEK Pflegereport
finden Sie unter Downloads auf
­­www.carekonkret.de
CA R E ko nk re t // 3
AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014
THEMA DER WOCHE
INTERVIEW
KOOPERATIONSVERTRÄGE
// Zahl der Kooperationen muss steigen//
Seit 1. April dieses Jahres können Pflegeheime und Zahnärzte Kooperationsverträge abschließen, durch die Pflegebedürftige strukturierter zahnmedizinsch betreut werden. Bislang sind 2000 solcher Kooperationsverträge abgeschlossen,
Tendenz steigend, wie Wolfgang Eßer sagt. Der Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gibt
aber zu, dass mehr für die Kooperationen geworben müsse.
INTERVIEW: KERSTIN HAMANN
Der Gesetzgeber hat im SGB V
§119b den Auftrag an Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
(KZBV) und GKV-Spitzenverband
verankert, die Zahngesundheit der
Heimbewohner zu verbessern. Gibt
es da etwas Neues?
Die bereits zuvor durch die neuen
Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetz möglich gewordenen Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären
Pflegeeinrichtungen können wir
als echten Erfolg und eine echte
Verbesserung für die zahnmedizinische Prävention und Therapie von
Pflegebedürftigen und Menschen
mit Handicap verbuchen. Ziel einer
solchen Übereinkunft ist eine systematische und perspektivisch angelegte Betreuung Pflegebedürftiger in
Heimen und Krankenhäusern, um
Zahnerkrankungen zu vermeiden
oder frühzeitig zu erkennen und zu
behandeln.
Doch der Abschluss der Kooperationen verlief eher schleppend.
Die Regelungen zu den Kooperationsverträgen sind erst im April 2014
in Kraft getreten. Betrachtet man
die bisher abgeschlossenen rund
2000 Verträge und die klar steigende Tendenz, lässt sich keineswegs die
Aussage treffen, die Kooperationsverträge würden nicht funktionieren. Wichtig ist es jedoch, weiterhin
umfassend über die Möglichkeiten
solcher Verträge zu informieren,
um die Zahl der Kooperationsverträge nach Möglichkeit stetig zu
steigern. Das ist eine vordringliche
Aufgabe der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
(KZV) in den Ländern.
Was können Sie tun, um mehr
Zahnärzte in Heime zu bekommen?
Die Grundvoraussetzungen und
Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der Mundgesundheit
von Pflegebedürftigen müssen
von der Politik kommen. Mit dem
geplanten Versorgungsstärkungsgesetz sind nun wichtige Maßnahmen vorgesehen, speziell auf dem
Feld der Prävention. Gemeinsam
mit der Bundeszahnärztekammer
und der Wissenschaft haben wir
bereits vor einigen Jahren das Kon-
zept zur vertragszahnärztlichen
Versorgung von Pflegebedürftigen
und Menschen mit Behinderungen
„Mundgesund trotz Handicap und
hohem Alter“ der Politik vorgelegt,
dessen Ziel es ist, den oralen Gesundheitszustand von betagten,
multimorbiden und pflegebedürftigen Patienten sowie von Patienten
mit Behinderungen dauerhaft und
nachhaltig zu verbessern. Dazu sind
risikogruppenspezifische und bedarfsgerechte Betreuungsangebote
zu entwickeln sowie präventive und
therapeutische Ansätze des Versorgungsalltages im Sinne des Erhalts
der Mundgesundheit zu verbessern.
Was verlangen Sie vom Gesetzgeber?
Wir haben den Gesetzgeber aufgefordert, im SGB V einen ordnungspolitischen Rahmen für diese
Leistungen zu schaffen. Der Gesetzgeber hat unsere Forderungen aufgegriffen und in dem geplanten
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
für die betroffenen Personengruppen ab dem kommenden Jahr ein
zahnärztliches Präventionsmanagement in einem neu zu schaffenden §
22 a SGB V verankert. Darin ist u. a.
ausdrücklich eine Einbeziehung der
Pflegeperson des Versicherten in die
Aufklärung und die Erstellung eines
Planes zur individuellen Mund- bzw.
Prothesenpflege vorgesehen. Die
Entfernung harter Zahnbeläge soll
als zusätzliche Leistung für die Betroffenen aufgenommen werden.
Wir bewerten diese Regelungen
sehr positiv, da sie ein sinnvoller
Schritt hin zu einer Verbesserung
der zahnärztlichen Versorgung für
Pflegebedürftige und Menschen mit
Behinderungen darstellen.
In der zahnmedizinischen Versorgung von Heimbewohnern gibt
es regionale Unterschiede und die
Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen gehen unterschiedlich vor:
Warum gibt es keine konzertierte
Aktion vom Bundesverband?
Die KZBV hat ja die Rahmenbedingungen für die Kooperationsverträge einheitlich bundesweit vorgegeben. Die letztendliche Ausgestaltung
ist dann Sache der KZVen in den
Ländern, um auch die regionalen
Besonderheiten und den jeweiligen
Versorgungsbedarf angemessen berücksichtigen zu können.
Grundlage der Vereinbarung und
der Kooperationsverträge ist das
Anfang 2013 in Kraft getretene
Pflegeneuausrichtungsgesetz.
Darin hat der Gesetzgeber die
Regelung im 119b neu gefasst.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat
inzwischen mit der KZBV einen
Muster-Kooperationsvertrag vereinbart.
Das sind die Ziele der Verträge:
>> Erhalt und Verbesserung der
Mundgesundheit und damit
Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen
Lebensqualität (unter anderem
Schmerzfreiheit, Essen, Sprechen, soziale Teilhabe)
>> Vermeiden, frühzeitiges Erkennen und Behandeln von
Erkrankungen des Zahn-,
Mund- und Kieferbereichs
>> regelmäßige Kontrolluntersuchungen
>> Stärkung der Zusammenarbeit und Verbesserung des
Informationsaustauschs Heimen und Zahnärzten, den
Bewohnern beziehungsweise
deren Angehörigen
■
Den Wortlaut zum
SGB V § 119b finden Sie
unter http://vinc.li/1vxlKkZ
NACHRICHTEN
Kirchliche Arbeitgeber dürfen konfessionslose Bewerber ablehnen
Hospizarbeit
Keine Diskriminierung
Ehrenamtliche
sind engagiert
Berlin // Ein Werk der evangelischen
Kirche hat das Recht, bei Stellenausschreibungen
konfessionslose
Bewerber nicht zu berücksichtigen.
So urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und
kassierte damit das Urteil der Vorinstanz, die einer Bewerberin noch eine
Entschädigung zugesprochen hatte
(Az.: 4 Sa 157/14).
Eine studierte Sozialpädagogin
hatte sich auf die Referentenstelle
beworben, jedoch ohne einen Hinweis auf eine Konfession. Sie wurde
daher auch nicht zum Bewerbungsgespräch geladen. Die Bewerberin
fühlte sich dadurch verbotenerweise
ungleich behandelt und klagte daher
auf eine Entschädigung nach dem
Antidiskriminierungsgesetz.
Das
Arbeitsgericht Berlin sprach ihr diese in Höhe von 1.900 Euro auch zu.
Der kirchliche Arbeitgeber aber ging
in Berufung, die vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun
Erfolg hatte.
Religionsgemeinschaften hätten
das Recht, von ihren Angestellten
ein Glaubensbekenntnis zu fordern
– auch wenn ihre Tätigkeit keinen
direkten religiösen Bezug habe. „Das
gewährt ihnen das grundrechtliche
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
und unterscheidet die kirchlichen
Arbeitgeber von anderen öffentlichen und privaten Organisationen“,
so Rechtsanwalt Tim Vlachos von der
Deutschen Anwaltshotline.
(ck)
Schlaganfallnetz Schleswig-Holstein gegründet
Behandlung entscheidend verbessern
Kiel // Mit dem Ziel, eine einheitliche,
verlässliche und qualitätsgesicherte
Schlaganfallversorgung zu etablieren, hatte die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) zu einer bundesweiten Pilotphase aufgerufen.
Beworben haben sich 36 Regionen,
auch das Schlaganfallnetz Schleswig-Holstein. Es ist Mitte November
an den Start gegangen. Das Netzwerk ist der Zusammenschluss der
vier neurologischen Kliniken in Kiel,
Neumünster, Rendsburg und Schleswig. Die Koordination erfolgt durch
die Klinik für Neurologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
(UKSH) auf dem Campus Kiel. Alle beteiligten Kliniken verfügen über eine
nach den Kriterien der Deutschen
Schlaganfall-Gesellschaft zertifizierte „Stroke-Unit“ – eine Abteilung für
Schlaganfallpatienten.(ck)
Garantiert hygienische
Reinheit bei der Pflege.
Hannover // In den Altenpflegeheimen müsse die Begleitung von sterbenden Menschen deutlich verbessert werden, forderte Sozialforscherin
Verena Begemann. Dazu könne eine
Stärkung des Ehrenamts beitragen.
„Niemand sollte am Lebensende in
Sorge sein, anderen zur Last zu fallen,
und sich überflüssig fühlen.“
Ehrenamtliche in der Hospizarbeit sind nach einer Studie der
Sozialforscherin Begemann außerordentlich engagiert, gut ausgebildet und identifizieren sich stark
mit ihrer Arbeit. Eine Mehrheit der
Ehrenamtlichen in den 130 Hospizinitiativen in Niedersachsen habe
auch beruflich Erfahrungen im
Umgang mit sterbenden Menschen
gemacht, sagte die Professorin der
Hochschule Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die
Sozialpädagogin hat mit Studenten
die Rolle der Ehrenamtlichen untersucht, die Sterbende und ihre Angehörigen in der letzten Lebensphase
unterstützen. Die Ehrenamtlichen
wissen viel über Symptome am Lebensende, Sterbephasen und die
Trauerbegleitung“, unterstrich die
Forscherin. Wichtig sei auch, dass
die Hospizhelfer Stille, Hilflosigkeit
und Passivität aushalten können,
wenn ein Leben zu Ende geht, sagte
Begemann.(epd)
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NACHRICHTEN
NEWSTICKER
25 Jahre Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Klein angefangen, groß rausgekommen
Vor genau 25 Jahren wurde im baden-württembergischen
Bad Boll die Deutsche Alzheimer Gesellschaft als bundesweiter Dachverband aus der Taufe gehoben. Seither hat
sie sich unverzichtbar gemacht.
VON HOLGER JENRICH
Berlin // Wer hat nicht alles im Jahr
1989 das Licht der Welt erblickt?
Daniel Radcliffe etwa, „Harry Potter“-Darsteller. Marco Reus, Fußballspieler. Bill Kaulitz, „Tokio Hotel“-Musiker. Auch die Deutsche Alzheimer
Gesellschaft feiert in diesen Tagen
ihren 25. Geburtstag. Am 2. Dezember 1989 wurde sie im Festsaal der
Akademie Bad Boll in der Nähe von
Stuttgart aus der Taufe gehoben – ein
Vierteljahrhundert ist das jetzt her.
Seitdem hat sich rund um den
Verein so manches geändert. An
jenem Samstag vor 25 Jahren bündelten fünf regionale Alzheimer
Gesellschaften und eine Angehörigenberatung ihre Kräfte und ihr
Wissen in einem bundesweiten
Dachverband – heute sind diesem
137 unabhängige Mitgliedsvereine
und eine schier unüberschaubare Zahl an Selbsthilfegruppen angeschlossen. Damals wuppte von
München aus ein siebenköpfiger
Vorstand die noch recht übersicht-
lichen Geschäfte – heute wird der
Verein von Berlin aus professionell
gemanagt und kann neben einem
ehrenamtlichen Vorstands-Septett
etwa auf eine Geschäftsführerin,
eine Datenschutzbeauftragte, eine
Schirmherrin, eine Fundraiserin,
einen Pressesprecher, eine Internetbeauftragte, einen fachlichen Beirat
und diverse Arbeitsausschüsse bauen. Damals wussten in Deutschland
nur Pflegeexperten, Wissenschaftler
oder Betroffene mit Begriffen wie
„Alzheimer“ oder „Demenz“ etwas
anzufangen – heute kennt die Vokabeln hierzulande fast ein jeder.
Daran hat nicht zuletzt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ihren
Anteil. In den zurückliegenden 25
Jahren haben die Mitglieder und
Mitarbeitenden des Vereins wohl
Adventskalender mit
Fitnessübungen für Senioren
nicht weniger zur Information über
das und zum Umgang mit dem Phänomen „Alzheimer“ beigetragen als
zum Beispiel die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung oder
das Bundesgesundheitsministerium. Die Gesellschaft veröffentlicht
Schriftenreihen und Broschüren,
veranstaltet Kongresse und Fachtagungen, lanciert Kampagnen und
Wettbewerbe. Sie bietet Beratungen
und Schulungen an, macht im Internet unzählige Angebote, gebiert Ideen wie den Memory Walk. Und sie
betreibt seit 2002 das bundesweite
Alzheimer-Telefon, das jährlich zwischen 5 000 und 6 000 Menschen
anrufen, um sich dort Rat und Hilfe
zu holen.
Öffentliches Kompliment
Kurzum: die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat sich seit 1989 auf vielfältige Art und Weise unverzichtbar
gemacht. Was neben den vielen
Gratulanten, die anlässlich des Jubiläums in diesen Tagen in Berlin
mit verbalen und echten Blumensträußen vorstellig werden, auch
der einstige Vizekanzler, langjährige
SPD-Bundesvorsitzende und heutige Präsident des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) so sieht. „Wenn es
Sie nicht gäbe, sähe die Situation der
Menschen mit Demenz in Deutschland anders aus“, machte Franz
Müntefering auf dem Kongress der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft
in Gütersloh allen Vereinsmitgliedern ein öffentliches Kompliment.
2. Dezember 1989: Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und ihr erster Vorstand mit der 1. Vorsitzenden Eleonore Rotenhan (2. v. r.) Foto: Gerster/Achiv
■
www.deutsche-alzheimer.de
INTERVIEW
// Vor 25 Jahren lebten die Kranken versteckt zuhause //
25 Jahre später sind Sie, inzwischen 80 Jahre alt, immer noch
Unlängst hat Franz Müntefering
den Mitgliedern der Deutschen
Alzheimer Gesellschaft zugerufen:
„Wenn es Sie nicht gäbe, sähe die
Situation der Menschen mit Demenz in Deutschland anders aus.“
Spinnen Sie seinen Gedanken doch
bitte einmal weiter: Wie müsste
man sich die Welt der Demenzkranken hierzulande ohne Alzheimer Gesellschaft vorstellen? Und
wie sah diese Welt bis zum Dezember 1989 überhaupt aus, als es die
Gesellschaft ja noch nicht gab?
Ich bin Herrn Müntefering sehr
dankbar für diesen Satz. Ohne Alzheimer Gesellschaften wäre die Welt
von heute identisch mit der Welt vor
1989. Damals lebten die Kranken
meist versteckt zu Hause bei ihren
Angehörigen. Diese konnten mit
dem veränderten Verhalten des Erkrankten kaum umgehen, und zum
Teil schämten sie sich für ihn. Es gab
keine Heime, die auf die Bedürfnisse
Demenzkranker eingerichtet waren,
keine ambulanten Dienste zur Entlastung. Das Wort „Demenz“ war nur
in medizinischen Kreisen bekannt.
Und wenn das Wort „Alzheimer“
fiel, dann war es eine Beschimpfung
– diese Menschen waren ja verrückt
und gehörten in die Psychiatrie.
Foto: privat
Vor 25 Jahren, am 2. Dezember
1989, wurde in Bad Boll die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ins Leben gerufen. Sie waren mit dabei.
Welche Erinnerungen haben Sie
an diesen Abend?
Sehr genaue. Alle Anwesenden waren überzeugt davon, dass es eine
Deutsche Alzheimer Gesellschaft
geben müsste für bereits bestehende und neu zu gründende regionale
Gesellschaften. Nach vielen ausführlichen Vorgesprächen waren
Kandidaten aufgestellt worden,
aus deren Reihen wurden in geheimer Wahl nach demokratischen
Regeln sieben Mitglieder für den
Vorstand gewählt – eines davon
war ich. Es war der Beginn hin zu
einer Gesellschaft, die ich mir dringend gewünscht hatte, um für Demenzkranke und deren Angehörige
ein Forum zu schaffen — und zwar
überregional und europaweit verbunden.
mit von der Partie – zwar nicht
mehr im Bundesvorstand, aber im
Ethikausschuss. Wenn Sie zurückblicken: Was war aus Ihrer Sicht
das Highlight der Verbandsarbeit?
Und was ist, bei allem Stolz auf
das Erreichte, Ihrer Meinung nach
die größte Enttäuschung der letzten 25 Jahre?
Wir haben heute deutschlandweit
Anlaufstellen für Angehörige von
Demenzkranken und für Erkrankte
im Frühstadium. Es ist der Initiative der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu verdanken, dass es dafür
regionale Alzheimer Gesellschaften
und Selbsthilfegruppen gibt. Zu bedauern ist, dass die Pflegeversicherung die Demenzkranken noch immer nicht adäquat einstuft. Traurig
macht mich zudem, dass immer
mal wieder Hoffnungen auf Genesung durch Medikamente gemacht
werden. Diese Hoffnungen haben
sich bisher aber stets zerschlagen.
Preise für Projekte in Sachen
„Alte Menschen & Diabetes“
In Leipzig wurde in diesen Tagen
zum inzwischen vierten Mal der
„SilverStar“-Förderpreis der Berlin-Chemie AG an Projekte verliehen, die sich in vorbildlicher
Weise für ältere Menschen mit
Diabetes einsetzen. In diesem
Jahr teilen sich gleichberechtigt drei Projekte die mit insgesamt 25 000 Euro dotierte
Auszeichnung. Prämiert wurden
die Projekte „Intelligente Schuhsohle zur Früherkennung entzündlicher Fußveränderungen“
der Magdeburger Universitätsklinik, „Der Diabetes-Assistent
auf dem Handy“ der Charité
Berlin sowie die „Initiative gegen
Diabetes unter Afrikanern und
Arabern in NRW unter besonderer Berücksichtigung älterer
Menschen dieses Personenkreises“ des Deutsch-Afrikanischen
Ärzte-Vereins.
Informationen:
www.silverstar-preis.de
Bayerns Pflegebeauftragter
will mehr Geld für Pflegende
In Ihrer Funktion als pflegende Angehörige wurde Ingrid Fuhrmann vor 25 Jahren in den ersten Vorstand der neu
­ egründeten Deutschen Alzheimer Gesellschaft gewählt. CAREkonkret sprach mit der 80-Jährigen aus Berlin über
g
die Erinnerungen an gestern, die Zustände von heute und die Erwartungen an morgen.
INTERVIEW: HOLGER JENRICH
Einen Adventskalender der etwas anderen Art bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) für Senioren
an. Seit dem 1. Dezember gibt
es unter www.aelter-werden-inbalance.de jeden Tag eine neue
einfache Übung zum Nachturnen. Sie wird von einem Trainer
in einem kurzen Video erklärt.
Vorkenntnisse oder Vorbereitungen sind nicht erforderlich.
Insgesamt ergibt sich so Tag für
Tag ein komplettes Trainingsprogramm, das die Muskulatur
kräftigt und beweglicher machen soll. Informationen: www.
aelter-werden-in-balance.de/
adventskalender.html
Zum Geburtstag gibt es bekanntlich Geschenke. Was würden Sie
sich konkret wünschen: von der
Alzheimer Gesellschaft selbst, von
der Politik, von der Gesellschaft
allgemein?
Ich wünsche mir etwas für die
Alzheimer Gesellschaft: Dass sie
weiterhin mit einem so guten Vorstand und so guten Mitarbeitern in
der Geschäftsstelle arbeiten kann.
Die Politik möge in zunehmendem
Maße die Ziele der Alzheimer Gesellschaft unterstützen. Und die Gemeinschaft insgesamt sollte wahrnehmen, dass es in Deutschland
über eine Million Demenzkranke
gibt – mit steigender Tendenz. Diese Menschen sind zwar krank, aber
sie bleiben Menschen mit dem Bedürfnis nach Verständnis, Zuwendung und Beachtung ihrer Würde.
Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Hermann Imhof (CSU),
macht sich für eine bessere Entlohnung von Pflegekräften stark.
„Durch eine leistungsgerechte
Bezahlung wird der Beruf attraktiver“, sagte der Landtagsabgeordnete aus Nürnberg. Seiner
Erfahrung nach zahlen Pflegeheime ohne Tarifbindung ihren Mitarbeitern ein deutlich geringeres
Gehalt. Mit den eingesparten
Personalkosten können sie auf
dem freien Markt ihre Leistungen
billiger anbieten. „Damit wird
eine Kosten-Abwärtsspirale in
Gang gesetzt“, so Imhof, „der sich
auch diejenigen Pflegeheime, die
ihre Pflegekräfte fair entlohnen
wollen, nicht entziehen können.“
Ein erster Schritt hin zu gerechteren Lohnstrukturen könnte
ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Auszubildende in
der Altenpflege sein. Gespräche
der Tarifvertragsparteien sollen
in Kürze beginnen, Ergebnisse
werden im Jahr 2015 erwartet.
Informationen: www.patienten
portal.bayern.de/patientenbeauftragter
CA R E ko nk re t // 5
AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014
NACHRICHTEN
Mindestlohn in der Pflege
Pflegebetriebe müssen mit höheren Personalkosten rechnen
Neue Mindestlöhne ziehen vielfach einen „Rattenschwanz“ nach sich und bringen das
Lohngefüge von Pflegeeinrichtungen durcheinander.
VON RALPH WISSGOTT
Tabelle
nungsbeispiel,
anPersonalmehrkosten 2015
100.789,53 €
hand echter Zahlen
Jahresumsatz 2014
1.590.805,68 €
eines
ambulanten
Pflegedienstes
soll
benötigte Vergütungssteigerung
6,34%
aufzeigen, wie sich
berechnen lässt, mit
wie vielen Mehrkosten die Einrichtung zu rechnen
weg ausfallen müsste. Mit diesem
hat. Die Differenz aus neuem und
Wissen, sollte sich nun jeder ambualtem Stundelohn zzgl. der Arbeitlante Pflegebetrieb ausrechnen köngeberlohnnebenkosten
werden
nen, ob eine landesweit verhandelte
mit der Jahresstundenzahl des jePunktwerterhöhung von beispielsweiligen Mitarbeiters multipliziert.
weise 2,76 % ausreichend ist.
Die Mehrkosten aller Mitarbeiter
Die gleiche Berechnung kann
addiert. Für diese Einrichtung beauch jede vollstationäre Einrichtung
deuten die Mindestlöhne und ihre
durchführen und die neuen PersoAuswirkungen auf das Lohngenalkosten in die jeweils landesüblifüge Personalmehrkosten für die
chen Kalkulationsraster einpflegen.
vorhandenen 48 Mitarbeiter von
Diese errechnen dann automatiinsgesamt 100 789,53 Euro im Jahr.
siert, wie die neuen Entgeltsätze im
Diese müssten über entsprechende
Bereich Pflegeentgelt, Unterkunft
Vergütungserhöhungen kompenund vor allem Betreuung nach
siert werden.
§ 87b verhandelt werden müssen.
Um sich einen ersten Eindruck
Bei 87b sind zudem der neue Persoüber die notwendige prozentuale
nalschlüssel von 1:20 sowie die AnVergütungssteigerung zu machen,
spruchsberechtigung jedes Pflegebesteht die Möglichkeit, die Persobedürftigen zu berücksichtigen.
nalmehrkosten ins Verhältnis zum
Fazit: Egal ob ambulant oder staJahresumsatz zu stellen.:
tionär, die neuen Mindestentgelte
Diese Form der Berechnung erfüllt
machen für die betroffenen Pflegezwar nicht die Anforderungen einer
betriebe Pflegesatzverhandlungen
Kostenrechnung nach Pflegebucherforderlich!
führungsverordnung. Sie zeigt aber
sehr schnell auf, mit welchen Mehr■ Der Autor ist Unternehmensbekosten in Summe zu rechnen ist und
rater für die ambulante Pflege,
wie eine prozentuale Erlössteigewww.uw-b.de,
rung über alle Leistungsarten hinE-Mail: [email protected]
Name
Std. Lohn alt Std. Lohn neu
Jahresstd.
AG-LNK Mehrgehalt/Jahr
Winsen (Aller) // Zum
Anonym
6,70 €
8,50 €
294,00 STD.
30,00%
687,96 €
1. Januar ist es so weit:
Das
MindestlohngeAnonym
6,70 €
8,50 €
264,00 STD.
30,00%
617,76 €
setz und die zweite
Anonym
7,00 €
8,50 €
360,00 STD.
30,00%
702,00 €
PflegearbeitsbedingunAnonym
7,00 €
8,50 €
768,00 STD.
30,00%
1.497,60 €
genverordnung treten
in Kraft. Das bedeutet
Anonym
8,71 €
9,40 €
828,00 STD.
20,00%
658,58 €
einen Mindestlohn je
Anonym
8,71 €
9,40 €
828,00 STD.
20,00%
685,58 €
Arbeitsstunde für MitAnonym
8,50 €
11,50 €
660,00 STD.
30,00%
2.574,00 €
arbeiter in Pflegebetrieben von zunächst
Anonym
8,40 €
11,50 € 1044,00 STD.
20,00%
3.883,68 €
9,40 Euro (West) und
8,65 Euro (Ost), ab 2017
Anonym
9,40 €
11,50 €
559,94 STD.
20,00%
1.411,06 €
10,20 Euro (West) und
Anonym
12,00 €
13,50 € 1044,00 STD.
20,00%
1.879,20 €
9,50 Euro (Ost). Für die
Mitarbeiter, die aufAnonym
12,00 €
13,50 €
120,12 STD.
20,00%
216,22 €
grund von AusnahmeAnonym
15,07 €
16,50 €
783,00 STD.
20,00%
1.343,63 €
regelungen nicht unter
den Pflegemindestlohn
Anonym
15,07 €
16,50 € 1305,00 STD.
20,00%
2.239,38 €
fallen, gilt der „fläAnonym
15,07 €
16,50 € 2088,00 STD.
20,00%
3.583,01 €
chendeckende“
Mindestlohn von 8,50 Euro
Die Tabelle zeigt einen Auszug von 14 der real insgesamt 48 Mitarbeiter des Pflegedienstes.
bundesweit. Dieser gilt
auch für „Minijobber“.
Viele Pflegeeinrichtungen beMehr Gehalt für Pflegehelfer
und betreffen somit indirekt auch
schäftigen Mitarbeiter unterhalb
die Mitarbeiter, die bislang bereits
dieser Grenzen, je nach Region und
Wenn bisher die Betreuungskraft
oberhalb des Mindestlohns vergütet
Qualifikation bzw. Tätigkeitsbereich.
in einem Unternehmen 7,50 Euro
wurden, denn es gilt, die VerhältSo finden sich ambulant Betreuund demnächst 9,40 Euro verdienismäßigkeit der unterschiedlichen
ungskräfte, Hauswirtschaftskräfte
nen wird, dann fragt sich sicherlich
Qualifikationen beizubehalten. Das
und auch Alltagsbegleiter z. B. in
die Pflegeassistentin, die bisher
folgende auszugsweise BerechWohngemeinschaften, die bisher
9,50 Euro erhält, ob sie nicht besser
den Mindestlohn nicht erreichen.
auf Betreuung umsattelt, wenn sie
Aber ebenso teil- wie vollstationär
nicht ein adäquat höheres Gehalt
sind nicht überall im Bundesgebiet
erhält. Um nun die Pflegeassistentin
die vorgenannten Tätigkeiten oberzufrieden zu stellen, wären zum Behalb der Mindestlöhne angesiedelt,
sipiel 11,50 Euro angemessen, doch
Kalender Orientierungshilfe
in vielen Einrichtungen sind auch
was sagt dazu die examinierte Fachz. T. auch der technische Dienst oder
kraft? Diese müsste beispielsweise
der Fahrdienst betroffen. Das bestatt bisher 12,50 Euro dann 14,50
deutet, dass viele Pflegebetriebe ab
Euro erhalten, auch Team-, Wohn2015 mit höheren Personalkosten
bereichs- und Pflegedienstleitungen
rechnen müssen, die aber sicherlich
müssten angepasst werden.
nicht nur die Mitarbeiter betreffen,
Die Mindestlöhne bringen also somit
die bislang unterhalb des Mindestdas gesamte Vergütungssystem der
lohns vergütet wurden.
Pflegeeinrichtung
durcheinander
2015
Für Ihre Bewohner:
Der Jahresbegleiter im Großformat
CDU-Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege
Positionen für Pflegepolitik entwickeln
Berlin // Unter der Leitung von Generalsekretär Peter Tauber hat sich der
Bundesfachausschuss Gesundheit
und Pflege der CDU Deutschlands
konstituiert. Jens Spahn wurde zum
neuen Vorsitzenden gewählt. Er ist
Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zu seinen Stellvertretern
wählte der Bundesfachausschuss
Mario Czaja, Senator für Gesundheit
und Soziales des Landes Berlin, und
Karin Maag, Mitglied im Ausschuss
für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Dem Gremium gehören 40
Vertreter der Landesverbände und
der Vereinigungen der CDU an. Seine Aufgabe ist es, Positionen in den
Bereichen Gesundheit und Pflege
auszuarbeiten. Im Hinblick auf die
demografische und gesellschaftliche
Entwicklung stehen dabei vor allem
Fragen der Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen und pflegerischen
Versorgung im Mittelpunkt.
(ck)
• Für jeden Tag ein Kalenderblatt zum Abreißen
oder Herausnehmen
Keine Abmahnung
Berlin // Wer auf dem Weg zum Arzt
seinen Arbeitgeber bittet, ihm für
diesen Tag Urlaub zu gewähren, kann
deshalb in der Regel nicht abgemahnt
werden. Spricht der Arbeitgeber eine
Abmahnung aus, muss er sie zurücknehmen. Darauf weist der Deutsche
Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf
ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin
(Az.: 28 Ca 1679/13).
(ck)
Kalenderblock ohne Aufhängevorrichtung,
52,80 E, Best.-Nr. 675
Als Orientierungshilfe für alte Menschen gehört der Kalender seit Jahren in den Einrichtungen zur Standardausstattung.
Freuen Sie sich auf den neuen Jahrgang mit seinen Vorzügen:
• Groß wie ein Weltatlas (29,5 x 38 cm)
Selbstbeurlaubung wegen Arztbesuch
Kalender Orientierungshilfe 2015
Block + Aufhängevorrichtung,
57,80 E, Best.-Nr. 676
ale
lse und Tagesritu
• Gesprächsimpu
g
un
eit
gl
für die soziale Be
prüche
gende Kalenders
• Tag für Tag anre
erlauf
sv
re
tierung im Jah
• Zeitliche Orien
• Auf jedem Blatt deutliche, kontrastreiche und
gut lesbare Angaben wie Datum und Wochentag. Zusätzlich
sind Mondphase, Sonnenaufgang und Sonnenuntergang
verzeichnet
• Täglich ein neuer, liebevoll ausgesuchter Spruch –
von der Bauernregel bis zum Dichterwort
• Kein Wochentag wie der andere:
Von Montag bis Sonntag und am Feiertag auch
eine eigene Farbe und ein eigenes Symbol
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6 // CAR E ko n kret
AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4
HEIME
Studie zum Thema „Sterben im Pflegeheim“
Mehrzahl der Mitarbeiter nicht qualifiziert
Eine aktuelle Studie sorgt in der Branche für Aufregung:
Die Versorgung Sterbender in deutschen Pflegeheimen
soll erhebliche Mängel aufweisen. Vor Ort allerdings kann
man die Ansicht der Wissenschaft nicht teilen.
Niedrigere Quote
Die Mitarbeiter der „TransMIT“-Studie hatten es sich zur Aufgabe
gemacht, die pflegerische, medizinische und psychosoziale Versorgungssituation für Sterbende in fast
500 Einrichtungen zu untersuchen.
Rund 2 600 Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen aus allen Bundesländern hatten sich an der Befragung
beteiligt, die sowohl im Internet (35
Prozent) als auch per Papierfrageborgen (65 Prozent) anonymisiert
durchgeführt worden war.
Die Wissenschaftler der „TransMIT GmbH“ – an ihr sind die Justus-Liebig-Universität (Gießen), die
Technische Hochschule Mittelhessen (Gießen) und die Philipps-Universität (Marburg) als Gesellschafterhochschulen beteilgt – erfassten
für ihre Studie 44 Variablen, unter
anderem zeitliche und personelle
Ressourcen, Ausbildung der Pflegekräfte, Arbeitsklima, Angehörigen­
inte­
gration, Schmerz- und Symptomkontrolle sowie Belastung der
Helfer und würdevolles Sterben.
Die Ergebnisse, die George und
seine Mitarbeiter nach Auswertung
aller Daten und Zahlen ermittelt haben, lassen aufhorchen:
■■
So werden laut der Gießener Studie nur in einem Drittel der Einrichtungen grundsätzlich qualifizierte Pflegende eingesetzt (34
Prozent).
■■
Ein Drittel der Beschäftigten
sieht sich durch die Ausbildung
nicht ausreichend darauf vorbereitet, Sterbende zu betreuen.
■■
Mehr als ein Drittel beschrieben
die zeitlichen und personellen
Ressourcen in den Häusern als
„sehr problematisch“.
■■
Nur in der Hälfte der Einrichtungen findet eine Zusammenarbeit
der Pflegenden mit ehrenamtlichen Helfern oder anderen komplementären Partnern statt.
■■
Nur bei einem Drittel werden die
Angehörigen in die Pflege einbezogen (33 Prozent).
■■
Nur 27 Prozent geben an, die Einrichtung werde durch ehrenamtliche Mitarbeiter wirksam unterstützt.
■■
Die Versorgung in kommunalen
Einrichtungen weist weit weniger Mängel auf als die in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft.
■■
Die Versorgung in kleineren
Einrichtungen und in denen im
ländlichen Raum ist signifikant
besser als die in großen und
städtischen Pflegeeinrichtungen.
■■
Offenkundig ist auch, dass leitende Mitarbeiter die Situation
in der Befragung deutlich positiver beschrieben als die in der
unmittelbaren Versorgung beschäftigten Mitarbeiter.
Mit der Versorgung und Betreuung Sterbender steht es in deutschen Pflegeheimen
nicht zum Besten, behauptet einen neue wissenschaftliche Studie.
Foto: Krüper
Allerdings haben George und Co.
neben vielen negativen auch einige
positive Ergebnisse zu vermelden:
■■
Rund drei Viertel der im Rahmen
der Studie Befragten halten die
Schmerztherapie für angemessen.
■■
In drei Viertel der Einrichtungen
besteht für Angehörige die Möglichkeit der Übernachtung.
■■
Drei Viertel der Studienteilnehmer sind davon überzeugt,
dass an ihrem Arbeitsplatz ein
würde­volles Sterben möglich sei.
Höherer Standard
Um die Versorgung Sterbender in
Deutschland auf einen höheren
Standard zu bringen, sei es erforderlich, die Pflegeeinrichtungen
und Krankenhäuser zu zertifizieren,
sagte auf dem Gießener Kongress
Privatdozent Prof. Gamal-André
Banat aus Gießen. Der Palliativmediziner stellte mit dem Deutschen
Palliativsiegel eine Auszeichnung
vor, die es Betroffenen in Zukunft
erleichtern soll, eine Einrichtung zu
finden, in der Sterbende die erforderliche Pflege und Betreuung erfahren. „Wir wollen gewährleisten,
dass Schwerstkranke und Sterbende
in Pflegeheimen und Krankenhäusern eine gute bis sehr gute Betreuung bekommen“, so Banat. Für die
Zertifizierung werde ein Katalog
von Items erstellt, anhand derer die
Qualität der Einrichtung überprüft
werden könne. Grundlage für diese
Items seien die Ergebnisse und Auswertungen der TransMIT-Studien,
die zwischen 2012 und 2014 durchgeführt worden seien. (ck/jen)
■
Alle Ergebnisse der Studie sind
zusammengefasst in
Wolfgang George (Hrsg.): Sterben in stationären Pflegeeinrichtungen. Situationsbeschreibung,
Zusammenhänge, Empfehlungen. Psychosozial-Verlag,
Gießen, 2014.
www.sterbestudie.de/buch.html
EINE FRAGE // VIER ANTWORTEN
// Niemand sollte bei den heute
bestehenden Möglichkeiten in
der Palliativversorgung alleine
sterben müssen, leider sieht die
Praxis vielerorts anders aus. In
unserem Haus versuchen wir, mit
sechs speziell ausgebildeten Palliative Care-Mitarbeitern, Verein
jedem Bewohner ein würdevolles,
angst- und schmerzfreies Sterben
zu ermöglichen//
FRANK ULRICH, LEITER
„HAUS AM SEE“, LÜTJENSEE
// Wichtig ist, dass die Leitung der
Pflegeeinrichtung sowie die Kollegen
des Bereiches dahinter stehen, wenn
aufgrund einer Sterbesituation repetitive Aufgaben liegen bleiben, da
Mitarbeiter durch die Anwesenheit
beim Betroffenen zeitlich gebunden
sind. Weiterhin sollten betroffene
Teams eine Supervision erhalten, um
ihre Probleme im Umgang mit Sterbenden verbalisieren zu können. //
DANA RUSSOW, LEITERIN
„RESIDENZ ZEHLENDORF“, BERLIN
// Wir brauchen die Unterstützung von Politik und Gesetzgeber,
um das Sterben noch würdevoller
„vorzubereiten“ und zu gestalten.
Mit besseren finanziellen Möglichkeiten könnten wir unsere
Ideen umsetzen und ausreichend
ausgebildete Palliativfachkräfte
einstellen, um eine bedarfsgerechte, individuelle, würdige Sterbebegleitung zu ermöglichen //
ANDRÉ LÖCKELT, LEITER
„ST. JOSEFSHAUS“, WITTEN-HERBEDE
Foto: Kästle
Foto: Archiv
// Liegt in Sachen Palliative Care wirklich so vieles im Argen? //
Foto: Archiv
Ein Buch zu schreiben ist für Dirk
Trost nicht wirklich etwas Neues.
Bereits 2004 gab der gebürtige
Duisburger sein Debüt. „Verfahrensanweisungen für stationäre
Pflegeeinrichtungen“, 108 Seiten,
seither ein paar Hundert Verkäufe. Immerhin.
Zehn Jahre später hat der 57-Jährige seinen Zweitling veröffentlicht, diesmal einen Krimi statt
ein Sachbuch. „Granat für Greetsiel“, 432 Seiten, 15 000 Verkäufe
binnen weniger Wochen. Bestsellerautor.
Der schriftstellerische und finanzielle Erfolg hat Dirk Trost,
den Leiter der im Berliner Bezirk
Wedding befindlichen Seniorenresidenz „Schwyzer Straße“ der
Alloheim
Senioren-Residenzen
GmbH, überrascht und überrollt.
Ursprünglich hatte er die mörderische Story um Ex-Anwalt Jan
de Fries und zwei Wasserleichen
an der ostfriesischen Nordseeküste vor Jahren nur zum eigenen Vergnügen zu schreiben
begonnen. Am Ende stellte er sie
kostenlos online – das Schicksal nahm seinen Lauf. Binnen
weniger Wochen gab‘s ob der
immensen Resonanz einen kostenpflichtigen Download, eine
gedruckte Paperback-Ausgabe,
einen Amazon-Autorenvertrag,
Übersetzungen in englischer
Sprache. Ein Hörbuch ist für das
Frühjahr angekündigt. Eine norddeutsche Produktionsfirma ist an
der Verfilmung interessiert. Und
ein Nachfolgeroman mit identischem Personal – Arbeitstitel:
„24-7 für Pilsum“ – ist bereits in
Planung.
Buchmesse, Lesungen, Sektempfänge: Der Alltag ist für Ostfriesland-Liebhaber Dirk Trost innerhalb weniger Wochen ein anderer
geworden. Von seinem bisherigen
Leben aber will der gelernte Krankenpfleger dennoch nicht lassen:
„Ich hab mit 24 Jahren begonnen,
in der Pflege zu arbeiten – und
dabei bleibe ich auch.“ Tagsüber
ein Heim leiten, nach Feierabend
einen Krimi schreiben: das ist für
die verbleibenden Jahre bis zum
Ausscheiden aus dem Berufsleben
sein Plan.
Darin integrieren muss Dirk Trost
allerdings noch etwas Drittes:
sein ehrenamtliches Engagement
für den so genannten Kältebus
der Berliner Stadtmission. In einer Notunterkunft für Obdachlose hat er erst vergangene Woche
aus „Granat für Greetsiel“ gelesen, Bücher verlost und signiert.
Alle Erlöse hat er der Wohnungslosenhilfe überwiesen. (jen)
Foto: Timm-Bender
Dirk TrostFoto: hoffotografen/Aysenur Catik
Gießen // Bei der Versorgung sterbender Menschen in deutschen
Pflegeheimen bestehen nach den
Worten des Gießener Organisationswissenschaftlers Prof. Wolfgang
George „erhebliche Mängel“. Vor allem in größeren und in privatisierten Einrichtungen sei die Situation
„eher problematisch“, sagte George,
wissenschaftlicher Leiter des TransMIT-Projektbereichs für Versorgungsforschung, im Rahmen des
Kongresses „Sterben in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen“ in Gießen.
// Erst wenn es gelingt, die in vielen Heimen beklagten und oftmals hausgemachten Probleme
zu beheben, deren Folge Personalund Fachkräftemangel, Pflege im
Minutentakt, eine nur geringe
Zahl an ehrenamtlichen Helfern
und vieles mehr sind, wird jeder
Bewohner darauf vertrauen dürfen, auch in einer Einrichtung
würdevoll sterben zu können //
ANKE FRANKE, LEITERIN
„MARIA-MARTHA-STIFT“, LINDAU
CA R E ko nk re t // 7
AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014
HEIME
Fachtag: Die vielen Gesichter der Altenpflege
Der Zeitpunkt für Reformen ist günstiger denn je
Zu einer Zeitreise durch die Altenpflege lud das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg anlässlich des 50. Jubiläums des Haus am Kappelberg in Fellbach. Das Fazit:
Die Altenpflege steht vor einer Zäsur, die ein Um- und
Neudenken der Berufsbilder erforderlich macht.
VON KATJA KUBIETZIEL
Spitzmarke // Die Vorträge des Fachtags machten aus unterschiedlicher
Perspektive die besondere Geschichte des Haus am Kappelberg deutlich,
das in den letzten 50 Jahren den
Wandel in der Altenpflege selbst aktiv mit gestaltet hat. So wurde hier
beispielsweise 1979 erstmals in Baden-Württemberg ein eigener Personalschlüssel für den Sozialdienst
– mit einem Betreuungsschlüssel
von 1:49 – verhandelt, der später
Standard im ganzen Bundesland
wurde. In den 1980er Jahren gab
der damalige Heimleiter Dr. Konrad
Hummel mit Büchern wie „Öffnet
die Altersheime“ wichtige Impulse
für eine Gemeinwesenorientierung
der Altenpflege, die von Fellbach aus
auf die Bundesrepublik ausstrahlte.
Im Neubau des Hauses wurde 2008
das Konzept der stationären Wohngemeinschaften – mit konsequenter Trennung von Pflege und Alltag
– umgesetzt. „Man versucht hier
wirklich, eine Wohnatmosphäre zu
schaffen und die Menschen einzubinden“, würdigte Günter Geyer,
Erster Bürgermeister der Stadt Fellbach, die heutige Einrichtung in seinem Grußwort.
Was bringt die Zukunft?
Wohin wird die Reise der Pflegeund Gesundheitsberufe gehen? Dr.
LESERBRIEF
Leserbrief zum Artikel „Radikalkur für Pflege-TÜV“ in CAREkonkret Nr. 47 vom 21.11.2014
Owei, Owei. Wenn sich endlich
einmal die wirklichen Fachleute statt der Vertragspartner des
SGB XI um die Pflegetransparenz
kümmern dürften, würden die
Herrschaften Politiker nicht erst
mit fünfjähriger Verzögerung
das Entsorgungspotential dessen
bemerken. Allerdings müssten
die Erschaffer einer ehrlichen
Pflegetransparenz
gegenüber
der Gesellschaft in Erklärungsnot kommen, wieso diese Pflegeergebnisse im Spektrum der
Schulnoten in starker Abhängigkeit mit Personalquantität
und -qualität stehen. Wann setzt
also endlich der Verstand bei all
denjenigen ein, die sich immer
noch verteidigend in die Abwehr
stellen? Die Pflegenoten sind das
größte Täuschungsmanöver seit
der Erwartung der ersten Bananenflanke von Manni Kaltz.
Sascha Saßen, Geschäftsführender Gesellschafter der Flöder+
Saßen GbR, Sprockhövel
Almut Satrapa-Schill skizzierte die
wichtigsten aktuellen Veränderungen: demographischer Wandel,
Mangel an Fachkräften, wachsende
Unterschiede zwischen Stadt und
Land, Tendenzen der Ökonomisierung der Pflege, steigende pflegefachliche Ansprüche etwa durch
die Zunahme von Multimorbidität
und Demenz – all dies habe Konsequenzen für die künftige Rolle der
Pflegeberufe: „Es werden neue und
andere pflegerische Aufgaben auf
Sie zukommen“, sagte sie voraus. Neben pflegerischer Professionalität,
Beratungs- und Kommunikationskompetenz sowie Kenntnissen im
Umgang mit Technik und sozialen
Medien sei künftig vor allem die Fähigkeit gefragt, Netzwerke zu bilden
und einen „Dialog auf Augenhöhe“
mit anderen Berufsgruppen führen
zu können. „Der Zeitpunkt für Reformen ist günstiger denn je, denn Notsituationen wirken als Treiber, die es
zu nutzen gilt“, resümierte sie.
Zusammenarbeit der Disziplinen
Für ein vernetztes Arbeiten der unterschiedlichen Berufsgruppen in
der Pflege warb auch Professor Hermann Brandenburg von der Hochschule Vallendar in seinem Vortrag:
„Wir müssen um das Ganze ringen,
aber: Jede Profession trägt ihren
Teil dazu bei.“ Wichtige Voraussetzungen für eine gelungene Zusam-
Ingrid Hastedt, Vorstandsvorsitzende des
Wohlfahrtswerks für Baden-Württemberg.
Prof. Hermann Brandenburg, Lehrstuhl
für Gerontologische Pflege an der Hochschule Vallendar.
Fotos: Kubietziel
menarbeit der Disziplinen seien fest
eingeplante Besprechungen, klar
formulierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Offenheit,
auftretende Konflikte anzusprechen
und zu bearbeiten.
Brandenburg machte deutlich,
dass die aktuellen Herausforderungen eine grundlegende Reform in
der Pflege zwingend erforderlich
machten. Als möglichen Lösungsansatz erläuterte und diskutierte er
das Modell von „Cure“ und „Care“:
Während Cure den Bereich der Fachpflege, Medizin und Therapie umfasse, lägen die Aufgaben von Care
im Bereich der Familie, Assistenz,
Hauswirtschaft und Sozialen Arbeit.
„Diese Differenzierung widerspricht
nicht einem ganzheitlichen An-
spruch, denn die Pflege umfasst beide Bereiche. Sie macht aber deutlich:
Es muss nicht jeder alles machen“,
betonte Brandenburg. Er warnte gleichzeitig vor einer finanziell
schlechteren Ausstattung des Care-Bereichs: „Es gibt hier einen Konflikt zwischen dem Ausbau einer
professionellen Pflege alter Menschen mit angemessener Bezahlung
und der Verlockung, im Care-Bereich
Berufsgruppen mit geringem Gehaltsniveau zu schaffen.“
Neue Berufsbilder entstehen
Zu den praktischen Konsequenzen
des Wandels für das Wohlfahrtswerk
als Bildungsträger sprach die Vorstandsvorsitzende Ingrid Hastedt
in ihrem Vortrag. Auch das Bildungszentrum des Wohlfahrtswerks sehe
diese Entwicklungen und reagiere
entsprechend darauf: „Im Cure-Bereich begegnen wir der Zunahme
der pflegefachlichen Anforderungen mit spezifischen Fort- und Weiterbildungen – etwa zur palliativen
Versorgung, zum Schmerzmanagement oder zur gerontopsychiatrischen Pflege.“ Was dagegen weniger
zu den klassischen Angeboten eines
Bildungsträgers der Altenhilfe zähle, sei ein Schwerpunkt im Care-Bereich: „In diesem sind in den letzten
Jahren neue Berufsbilder entstanden“, erläuterte Hastedt und führte als Beispiele die Qualifizierung
zum/r Alltagsbegleiter/in sowie die
bundesweit einheitliche Qualifizierung zur Betreuungsassistenz nach
§87b an. „Diese ist aus Bildungssicht
gesehen eine Sackgasse, weil strukturell keine Anschlussfähigkeit vorgesehen ist“, kritisierte Hastedt. Für
alle neu geschaffenen Qualifizierungen des Bildungszentrums gelte
dagegen das Prinzip der Durchlässigkeit und Modularisierung. „Wenn
wir eine Entwicklung beobachten,
zu der es noch kein passendes Bildungsangebot gibt, schaffen wir es
eben selbst“, erklärte sie den Ansatz
des Bildungszentrums und bestätigte damit abschließend den Tenor
aller Vorträge des Fachtags: In jedem
Wandel liegt auch eine Chance.
Palliativpflege
Diakonie fordert
mehr Mittel
Berlin // Mit einem Mitte November
vorgelegten Konzept will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
die Hospiz- und Palliativversorgung
stärken. Der „gegebenenfalls zusätzliche, bisher nicht finanzierte
palliativ-pflegerische Mehraufwand
in den vollstationären Einrichtungen“, wie es in dem Konzept heißt,
soll allerdings nicht refinanziert,
sondern erst in Modellprojekten untersucht werden. Der Vorstand der
Diakonie RWL, Pfarrer Christian Heine-Göttelmann, kritisiert das: „Jeder, der die Praxis kennt, weiß, dass
es diesen Aufwand gibt. Aber statt
dieses drängende Problem pragmatisch anzugehen und zu lösen, wird
es auf die lange Bank geschoben.
Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf an dem ansonsten
begrüßenswerten Konzept.“ Der Geschäftsbereichsleiter der Diakonie
RWL, Ulrich Christofczik, erläutert:
„Es sind die Mitarbeitenden in den
Pflegeeinrichtungen, die mehr Zeit
benötigen, um einem Menschen in
der Phase des Sterbens zuzuhören,
ihn zu trösten oder einfach da zu
sein.“ (ck)
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8 // CAR E ko n kret
AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4
HEIME
Bewohnerautonomie
Hohe Brisanz für Träger privater Heime
Leitfaden für
Pflegemitarbeiter
In letzter Sekunde hat der Gesetzgeber einen Passus in
das Pflegestärkungsgesetz geschrieben, der die Nachweispflichten in Sachen Personalkosten deutlich erhöht. Die
Auswirkungen sind insbesondere für private Träger groß.
Frankfurt/Main // Das Ethikkomitee
des Franziska Schervier Seniorenzentrums in Frankfurt hat einen
‚Denkanstoß‘ zum Respekt vor der
Autonomie der Bewohner im Altenpflegeheim fertiggestellt. „Uns
war aufgefallen, dass mit dem Autonomiebegriff in der Pflege in den
letzten Jahren zunehmend inflationär umgegangen wird“, berichtet
Hausleitung Bernd Trost. „Um eine
unreflektierte Entwicklung in unseren Einrichtungen zu vermeiden,
die dazu führen kann, dass alles und
jedes unter Verweis auf die Autonomie der Bewohner rechtfertigt wird,
wollten wir eine Begriffsdefinition
finden, die den Pflegenden zur Orientierung in ihrem täglichen Handeln dienen sollte.“
In acht handlungsorientierten
Leitsätzen, beschreibt das Ethikkomitee in dem Denkanstoß eine
Grundhaltung, um die Autonomie
der Bewohner im institutionellen
Rahmen eines Altenpflegeheimes zu
achten, zu fördern und überhaupt zu
ermöglichen. Ausdrücklich geht das
es auf den Spannungsbogen zwischen der Achtung der Autonomie
einerseits und der Verpflichtung zur
Fürsorge andererseits ein.
VON KAI TYBUSSEK
Münster/Berlin // Das am 17. Oktober
vom Bundestag verabschiedete Pflegestärkungsgesetz 1 mit Wirkung
zum 1. Januar 2015 enthält einen Passus, der im Verhandlungsalltag der
Pflegesatzverhandlungen mit den
beteiligten Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) große
Bedeutung haben wird: Die Entlohnung der Mitarbeiter nach Tarif bzw.
nach entsprechenden einem Tarifvertrag gleichkommenden Regelungen im Kirchenrecht ist immer wirtschaftlich und 1:1 bei der Kalkulation
und Verhandlung der Pflegesätze
anzuerkennen. Im Prinzip ist diese
Sichtweise nichts Neues, denn bereits das BSG hatte in seinen grundlegenden Entscheidungen vom 29.
Januar 2009 und 16. Mai 2013 bestimmt, dass Tariflöhne stets als
wirtschaftlich anzuerkennen seien.
Bei den Pflegesatzverhandlungen
haben die Pflegeeinrichtungen damit jetzt auch einen gesetzlichen
Anspruch, ihre tariflichen Personal-
Foto: Archiv
Neue Nachweispflichten für Personalkosten
kosten in vollem Umfang einzupreisen. Diese Regelung kam erst auf der
Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens aufgrund der Anhörung im
Gesundheitsausschuss zu Stande.
// Der Gesetzgeber
verbietet das Erzielen
von Gewinn mit den
Personalkosten //
Mehr Nachweispflichten
Die Neuregelung sieht aber als
Kehrseite der Medaille auch vor,
dass die Träger künftig nachweisen
müssen, das Geld auch tatsächlich
für Personalkosten ausgegeben zu
haben. Wer einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, erbringt bereits
dadurch den Nachweis. Damit wird
gewährleistet, dass das Geld bei den
Beschäftigten ankommt. Nach Auskunft der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi liegt der Verdienst in
Einrichtungen mit Tarifvertrag um
rund 20 Prozent über nicht tarifgebundenen Arbeitgebern. Hinter der
Neuerung steckt die politische Absicht, einen Preiskampf zwischen
den Einrichtungen zu Lasten der
Beschäftigten zu vermeiden sowie
damit den Anreiz zu Tarifflucht, Lei-
KAI TYBUSSEK
harbeit und Outsourcing zu verringern.
Während also tarifgebundene
Betreiber (i.d.R. aus dem kirchlichen,
öffentlich-rechtlichen und frei-gemeinnützigen Umfeld kommend)
aus der Neuregelung sicherlich Vorteile ziehen können und im Stande
sind, den geforderten Nachweispflichten zu genügen, dürfte die
Regelung für viele privatwirtschaftliche Träger hohe Brisanz mit sich
bringen, manifestiert sich die Plausibilisierungspflicht der anerken-
nungsfähigen Personalkosten nun
zunehmend.
Den Einrichtungsträger wird
ab dem nächsten Jahr die Pflicht
auferlegt, die entsprechende Bezahlung der Beschäftigten, die im Pflegesatz vereinbart wurde, jederzeit
einzuhalten. Auf Verlangen einer
Vertragspartei gibt es eine Nachweispflicht des Trägers. Dazu sind
anonymisierte personenbezogene
Daten zur Verfügung zu stellen. Der
Gesetzgeber verbietet also das Erzielen von Gewinn mit den Personalkosten. Gewinne sind, wie das BSG
auch mehrfach betont, durch einen
Gewinnzuschlag auf die Umsätze
aus Pflege und Unterkunft und Verpflegung zu verhandeln. Hier sträuben sich die Kostenträger in vielen
Bundesländern noch grundsätzlich.
Auch wird zum Teil über die angemessene Höhe heftig gestritten. Es
wird den Trägern nichts anderes
übrig bleiben, als hierzu Schiedsstellenentscheidungen herbeizuführen
und ggfs. letztlich die Landessozialgerichte Stellung beziehen zu lassen.
■
Der Autor ist Rechtsanwalt und
geschäftsführender Partner
der Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in
Münster. Kontakt per E-Mail an:
[email protected]
■
Der Text kann per Email angefordert werden unter frankfurt@
schervier-altenhilfe.de
Altenheim Live
Soll sich die Selbstverwaltung selbst abschaffen?
Kontroverse Debatte um Sterbehilfe
Laumann fordert „mutigen Beschluss“
Hannover // Ist Beihilfe zum Suizid
ein Gebot der Nächstenliebe und
Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung? Können eine flächendeckende Palliativversorgung und
professionelle
Sterbebegleitung
dazu führen, dass Menschen den
Wunsch nach einem ärztlich assistierten Suizid nicht mehr verspüren? Und welche Rolle spielt die
Altenhilfe dabei? In der interaktiven Web-TV-Sendung „Altenheim
Live“ stellten sich Mitte November
Branchenvertreter, Gegner und Befürworter der Diskussion.
Aktuellen Umfragen zu Folge sind mehr als zwei Drittel der
Deutschen für Sterbehilfe. Bei einer schweren Erkrankung möchten
70 Prozent der Befragten etwa auf
ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung
zurückgreifen können. In der politischen Diskussion fallen die Mehrheiten weit weniger klar aus. Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe möchte vor allem organisierte Formen von Sterbehilfe verbieten
und Hospize und Palliativversorgung stärken. Das erklärte er im Interview exklusiv für Altenheim Live.
Doch es gibt auch prominente Unterstützer eines liberalisierten Zugangs zur Sterbehilfe. Rechtsanwalt
Dieter Graefe, Vertreter von Dignitas
Deutschland, ist der Ansicht, dass
der freie Zugang zu einem assistierten Suizid unabdingbar ist, um das
Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu wahren. In der Sendung
sagte er: „Was Würde ist, das bestimmt jeder Mensch für sich. Und
wenn jemand für sich feststellt, meine Würde ist nicht gegeben, wenn
ich hilflos bin und gepflegt werden
muss, dann muss diesem Würdebegriff auch entsprochen werden.“
Graefe möchte die Entscheidung,
was seine Würde ist, nicht anderen
überlassen, wie der auf Sterbehilfe
und Patientenverfügungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt feststellte.
auch dort wieder mehr Leben zu
ermöglichen.“ Seiner Überzeugung
nach gebe man gibt einem sterbenden Menschen seine Würde zurück,
wenn man ihn begleitet.
Würde als Verpflichtung an die
Gesellschaft
Der Palliativmediziner Thomas Sitte
von der Deutschen Palliativ Stiftung,
der den ärztlich assistierten Suizid
ablehnt, erläuterte in der Sendung
die Möglichkeiten, die Palliativmedizin heute schon hat, um Leiden zu
lindern und den Wunsch nach einem
ärztlich assistierten Suizid in den
Hintergrund treten lässt – und führte
auch das „Sterben lassen“ an, bei dem
ein schwerkranker Patient nicht gegen seinen Willen weiter behandelt
werden darf. Gerade die Zusammenarbeit mit Altenpflegeeinrichtungen
sei für Palliativmediziner aber bisweilen schwierig, da viele Pflegekräfte und Angehörige ihre Vorstellungen der Sterbebegleitung einbringen.
Dazu Sitte: „Leider ist es so, dass in
Heimen die Möglichkeiten, die man
eigentlich aus palliativmedizinischer
Sicht für die Sterbebegleitung hätte,
nicht umgesetzt werden oder nicht
bekannt sind.“ Das liege nicht allein
an den Heimen, sondern auch an
Ärzten oder Angehörigen. Da müsse
noch ganz viel Aufklärungsarbeit geleistet werden. (tgo)
Anders sah das Live-Studiogast Matthias Brodowy. Der Kabarettist, Sänger und Pianist engagiert sich als
Schirmherr des ambulanten Palliativ- und Beratungsdienstes der Malteser und meinte: „Der Begriff der
Würde ist für mich auch eine Verpflichtung an die Gesellschaft. Eine
Gesellschaft ist gefordert, die Menschenwürde nicht nur zu achten,
sondern auch zu fördern. Genau das
wird teilweise nicht getan.“ Entsprechend mehr Geld in Pflege, Palliativversorgung und Hospize zu stecken,
forderte der prominente Studiogast
von einem, wie er sagte, „reichen
Land wie Deutschland“.
Brodowy stellt außerdem fest:
„Ich weiß, wie viele Möglichkeiten
Palliativmedizin hat und wie viele
Menschen es gibt, die wieder Leben entdecken in der Schwere ihrer
Krankheit. Ich glaube, dass unsere
Gesellschaft sich viel zu wenig Gedanken darüber macht, was es für
Möglichkeiten an Medikation gibt
und was es bedeutet, begleitet zu
werden von einem Menschen, der
mich nicht allein lässt im Sterben.
Wir haben ein Bild von Pflegeheimen, wo Leute nur noch dahinvegetieren. Wir könnten dieses Bild
ändern und Möglichkeiten finden,
Viel Aufklärungsarbeit möglich
■
Sollten Sie die Sendung am Donnerstag, 13. November, verpasst
haben, können Sie sie sich die
Aufzeichnung über das Portal
von „Altenheim Live“ abrufen:
http://www.altenheim.net/live
Hannover // Die Veröffentlichung
der bisherigen Pflegenoten muss
umgehend ausgesetzt werden.
Statt der betroffenen Träger-Verbände und Krankenkassen solle
nach der nächsten Pflegereform
ein unabhängiges Gremium für
das Notensystem verantwortlich
sein. Das forderte im der vergangenen Ausgabe von CAREkonkret der
Pflege-Bevollmächtigte des Bundes,
Karl-Josef Laumann (CDU). In einem
Positionspapier, das dieser Zeitung
vorliegt, untermauert Laumann sein
Vorhaben. „Wir brauchen messbare
Kriterien, an denen sich die Qualität
von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen lässt. Diese
Kriterien müssen eine fundierte
wissenschaftliche Grundlage haben und dürfen nicht interessengeleitet sein“, heißt es in dem Papier.
Die heutigen Paragraphen 112 bis
115 SGB XI müssten daher im Pflegestärkungsgesetz II so geändert werden, dass ein unabhängiges Expertengremium aus Wissenschaftlern
geschaffen wird, das verbindlich
für alle festlegt, wie die Ergebnisse
der MDK-Prüfungen unverfälscht
und in für die Verbraucher leicht
verständlicher Form veröffentlicht
werden.
Bis ein neues Gremium ein neues Verfahren gefunden hat, solle das
bisherige Notensystem ausgesetzt
werden, fordert Laumann. Er sieht
hier die Pflegeselbstverwaltung,
also die Kostenträger und Trägerverbände, in der Pflicht. Die Selbstverwaltung müsse „einen mutigen
Beschluss fassen“ und das System
aussetzen, heißt es aus Laumanns
Büro.
Einen mutigen Beschluss fassen
– und sich quasi selbst abschaffen?
Beim GKV-Spitzenverband löst das
wenig Begeisterung aus. „Aus unserer Sicht gilt, dass wir nicht einfach
den § 115 Abs. 1a SGB XI aussetzen
können, sondern viel mehr umsetzen müssen“, sagt Pressesprecherin
Ann Marini. Zwar teilt der Verband
Laumanns Ansicht, dass die Pflegenoten für Verbraucher nicht aussagestark genug seien. „Aus dieser
Analyse ziehen wir allerdings einen
anderen Schluss und fordern nach
wie vor die Richtlinienkompetenz
für den GKV-Spitzenverband“, das
Hauptproblem sei doch, „dass die
Betreiber von Pflegeheimen per Gesetz mit entscheiden dürfen, welche
Kriterien bei den Pflegenoten gelten
und welche nicht. Diesen Konstruktionsfehler sollte der Gesetzgeber
schnellstens korrigieren.“
Diese Kritik kann der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste (bpa) nicht nachvollziehen. „Die Leistungsanbieter setzen
sich seit langem für ein System ein,
welches die tatsächliche Situation
darstellt und auf wissenschaftlich
begründeter Basis bewertet. Genau
vor diesem Hintergrund wurde das
Projekt zur modellhaften Implementierung von Indikatoren in der
stationären Pflege ausgeschrieben“,
sagte bpa-Geschäftsführer Herbert
Mauel. Würden die Pflegenoten ausgesetzt, fehlte den pflegebedürftigen
Menschen und ihren Angehörigen
eine heute zugängliche Information.
„Diese würde fehlen, ohne dass ein
neues System die gewünschte breite
Akzeptanz und Aussagekraft liefern
würde“, so Mauel. (sts)
CA R E ko nk re t // 9
AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014
QM PRAXIS
QM in der Verwaltung, Teil 3
Privatpost: Den Prozess optimieren
Nach den grundsätzlichen Anforderungen an die Verteilung und Zustellung privater Bewohnerpost, beleuchtet
dieser Teil die Inhalte näher: Wie ist mit der Post zu verfahren, wenn der Bewohner einen gesetzlichen Betreuer oder
einen Bevollmächtigten hat?
Mönchengladbach // Das Brief- und
Postgeheimnis bleibt zunächst einmal von der gesetzlichen Betreuung
unberührt, d. h. ein gesetzlicher Betreuer hat nicht automatisch das
Recht die Post des Bewohners zu öffnen. Der Richter kann dem Betreuer
allerdings dieses Recht uneingeschränkt oder in Teilen einräumen.
Der Übergang der so genannten
Postkontrolle auf den Betreuer, d. h.
das Recht des Betreuers die Post
entgegen zunehmen, zu öffnen und
anzuhalten, muss ausdrücklich vom
Richter im Betreuungsbeschluss
aufgeführt werden. Hat der Betreuer
den Aufgabenkreis der Postkontrolle
heißt das nicht, dass der Bewohner
die Post grundsätzlich nicht mehr
erhalten darf und diese stets zuvor
vom Betreuer zu sichten ist. Es ist
immer individuell auf die Gefahren
für das Wohl des Bewohners abzustellen. Das gleiche Prinzip gilt auch
für Bevollmächtigte. Die Vorsorgevollmacht muss ausdrücklich auch
die Postkontrolle beinhalten.
In der Praxis wird die Post für Bewohner mit gesetzlichen Betreuern
oder Bevollmächtigten oft in den
Dienstzimmern gesammelt bis der
Vertreter zum Besuch kommt. Dabei
kann es allerdings auch vorkommen,
dass Betreuer und/oder Pflegepersonal das Thema „Post“ vergessen,
weil sie sich beispielsweise nicht
begegnen oder andere Themen das
Gespräch dominieren. Gerade in der
ersten Zeit nach einem Umzug in
eine Pflegeeinrichtung gibt es Postsendungen, deren Bearbeitung die
Wahrung von Fristen und Terminen
erfordert. In diesen Fällen kann der
zeitliche Verzug in der Zustellung
dazu führen, dass Fristen nicht eingehalten werden können.
Neben Briefen von Behörden
erhalten Bewohner auch Post von
behandelnden Ärzten. In der Praxis werden diese Briefe oft von den
Pflegekräften geöffnet. Arztbriefe
werden dann zum Teil per Fax weitergeleitet, Rezepte in Hüllen oder
Mappen im Dienstzimmer gesammelt und an die Therapeuten oder
Lieferanten beim nächsten Besuch
weitergeleitet und/ oder vorab gefaxt. Eine Übertragung der Postkontrolle auf die Einrichtung liegt dabei
regelmäßig nicht vor.
Das Öffnen der Post ohne Vollmacht ist ein Verstoß gegen das
Brief- und Postgeheimnis. Die
Sammlung von Privatpost der Bewohner in den Dienstzimmern ist
aus Sicht des Qualitätsmanagements kritisch zu bewerten. Der Prozess stellt sich in groben Zügen wie
folgt dar: Die Verwaltung sortiert
die Post. Die Verwaltungs- oder Pflegekraft transportiert die Post dann
auf den Bereich. Dort wird sie erneut
sortiert und in irgendeiner Art und
Weise für Betreuer oder Bevollmächtigte zwischengelagert. Dringlich erscheinende medizinische Post wird
von der Pflegekraft wieder zurück
zur Verwaltung transportiert, um sie
dort per Fax an die zuständigen Ärzte oder Lieferanten in Kopie weiterzuleiten. Anschließend wird das Original wieder zurück auf den Bereich
transportiert, um es dort zwischen
zu lagern. Betreuer/Bevollmächtig-
Der Umgang mit der Post sollte zu Beginn mit dem Bewohner, dem Betreuer oder Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt
geklärt werden. Dadurch werden in der Postbearbeitung Doppelarbeiten vermieden. Foto: Fotolia/Wiski
te/Ärzte/Lieferanten kommen ins
Haus, um die dort zwischengelagerte Post entgegenzunehmen. Häufig
ist das diensthabende Pflegepersonal jedoch in der Pflege und Betreuung der Bewohner involviert und
nicht im Dienstzimmer anzutreffen.
Folglich wird nach einer Pflegekraft
auf dem Bereich gesucht. Diese wird
in ihrer Versorgung unterbrochen.
Ist die Pflegekraft nicht direkt auffindbar, wird die Post auch schon
einmal vergessen. Keiner der Beteiligten ist am Ende zufrieden.
Besser wäre es den Umgang mit
der Post zu Beginn mit dem Bewohner, dem Betreuer/Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt zu
klären und in der Postbearbeitung
Doppelarbeiten zu eliminieren. Die
Checkliste kann dabei eine Orientierungshilfe sein. Im Idealfall führt
Richterlicher Beschluss mit Aufgabenkreis uneingeschränkter Postkontrolle liegt vor.
JA
NEIN
ein solches Gespräch zu dem Ergebnis, dass die Post auf direktem Weg
den zuständigen Adressaten zugestellt wird und nicht den Umweg
über die Pflegeeinrichtung nimmt.
In der Einrichtung eingehende Post
verbleibt in der Verwaltung zur persönlichen Abholung oder wird direkt ohne Umweg über die Bereiche
von der Verwaltung weitergeleitet.
Die Serie wird betreut von
Heike Jurgschat-Geer, Qualitäts­
Assessor (EFQM),
www.jurgschat-geer.de
■
Informationen zur Postkontrolle
im Betreuungsrecht finden Sie
unter www.bundesanzeigerverlag.de/betreuung/wiki/Postkon
trolle
Das PflegeStärkungsgesetz 1
Was ist zu tun? Chancen
und Risiken
Vorsorgevollmacht mit uneingeschränkter Postkontrolle liegt vor.
Betreuer/ Bevollmächtigter wünscht, dass der Bewohner die gesamte Post direkt erhält.
Betreuer/ Bevollmächtigter wünscht, dass der Bewohner nur Post/ keine Post von Freunden und
­Verwandten direkt erhält.
Betreuer/ Bevollmächtigter wünscht, dass der Bewohner keine Post direkt erhält
(außer vom Betreuungsgericht, Verfahrenspfleger, beauftragten Rechtsanwalt und Volksvertretern).
Betreuer/ Bevollmächtigter stellt einen Weiterleitungsantrag für die Post an seine Adresse und
­bespricht die Post mit dem Bewohner bei seinen Besuchen.
Betreuer/ Bevollmächtigter ist damit einverstanden, dass die Post direkt an ihn auf dem Postweg von
der Verwaltung weitergeleitet wird. Das Porto wird über den Barbetrag abgerechnet.
BETREUER/ BEVOLLMÄCHTIGTER MÖCHTE DIE POST REGELMÄSSIG AN FOLGENDEN TERMINEN IN DER
VERWALTUNG ABHOLEN:
Betreuer/Bevollmächtigter stimmen zu, dass der behandelnde Arzt Rezepte direkt an die zuständigen
Therapeuten/Lieferanten schickt. Der Betreuer/ Bevollmächtigte regelt mit dem Arzt etwaige Portokosten.
Betreuer/Bevollmächtigter besorgen notwendige Rezepte für Hilfsmittel und Therapeuten und leiten
diese selbst weiter.
Betreuer/Bevollmächtigter und Bewohner bevollmächtigen die Pflegeeinrichtung Briefe,
die klarerkennbar angeforderte Rezepte enthalten, zu öffnen.
Betreuer/Bevollmächtigter/Bewohner entbinden den Arzt von der Schweigepflicht und bevollmächtigen die Einrichtung medizinische Briefe im Zuge einer optimalen medizinisch-pflegerischen Versorgung
zu lesen. Der Betreuer/Bevollmächtigte stellt dem Arzt eine schriftliche Erklärung zu.
Der behandelnde Arzt bevollmächtigt die Einrichtung ein an ihn adressiertes Schreiben vom Krankenhaus (Arztbrief) im Zuge einer nahtlosen Versorgung zu öffnen, an ihn per Fax weiterzuleiten und das
Original in den Bewohnerunterlagen abzuheften.
Checkliste zum Umgang mit privater Bewohnerpost
Andreas Heiber
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D
as Pflege-Stärkungsgesetz 1 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Was bedeutet das für die ambulante Pflege? Unternehmensberater und Fachautor Andreas Heiber beleuchtet die Details der
neuen Pflegereform und hinterfragt sie kritisch. Von den neuen
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b, den veränderten
Bestimmungen für ambulante Wohngemeinschaften bis zur gestärkten Verhinderungspflege und der gestrichenen Zeitabrechnung.
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10 // CAR E kon kret
AUS GA B E 4 9 // 5 .1 2 .2 0 1 4
AMBULANTE DIENSTE
Nordrhein-Westfalen
Kostenträger erschweren Fachkräftegewinnung
In Zeiten aktuten Fachkraftmangels, ist es zu begrüßen,
wenn sich anerkannte Hilfskräfte für eine Fachkraftausbildung entscheiden. In Nordrhein-Westfalen erschweren
Kostenträger das nun. Der Trägerverband bad wehrt sich.
VON ANDREA KAPP
UND KATHRIN KRAWINKEL
Essen // Der Fachkräftemangel im
Bereich der Pflege entwickelt sich
bundesweit zum Schreckensszenario. Viel zu viel Arbeit für viel zu
wenig Pflegende. Umso erfreulicher
ist es für die Inhaber von Einrichtungen, wenn sich Menschen finden,
die bereit sind, die dreijährige Ausbildung zu absolvieren. Das trifft
zum einen auf bisher ungelerntes
Personal zu, aber auch immer mehr
einjährig examinierte Altenpflegehelfer, die auf das „Vollexamen“ aufstocken möchten.
Die Inhaber von Pflegediensten
wollen diese Mitarbeiter zumeist gerne behalten und bieten ihnen daher
einen Ausbildungsvertrag an. Darüber hinaus möchten die Arbeitgeber
diese bereits qualifizierten Altenpflegehelfer während ihrer Ausbildung
zum Altenpfleger weiterhin für nach
dem Rahmenvertrag nach §§ 132,
132a SGB V erlaubte Leistungen der
Behandlungspflege einsetzen. Denn
ansonsten würde der Arbeitgeber einen Mitarbeiter verlieren, der durch
den neuen Auszubildenden nicht
kompensiert werden kann.
Dieses bislang durchaus übliche
Vorgehen wird in Nordrhein-Westfalen verstärkt durch die Kostenträger
unterbunden. Hintergrund: In NRW
dürfen laut des Rahmenvertrages
nach §§ 132, 132a SGB V auch ungelernte Kräfte und Altenpflegehelfer
bestimmte Leistungen der Behandlungspflege (LG 1/2) erbringen, wenn
sie die zusätzlichen Anforderungen
des Vertrages erfüllen und von den
jeweiligen Kostenträgern explizit anerkannt wurden.
Wenn ein anerkannter Altenpflegehelfer die Ausbildung zum Altenpfleger beginnt, verliert er aber
dadurch nicht seine Anerkennung
als Altenpflegehelfer. Der Bundesverband ambulante Dienste und
stationäre Einrichtungen (bad) berät
mehrere seiner Mitglieder, die von
den Kostenträgern darauf hingewiesen werden, dass der Mitarbeiter
über die Ausbildung hinaus nicht
mehr als Altenpflegehelfer eingesetzt werden darf und begründen
// Es ist nicht einzusehen,
warum der Altenpflegehelfer Arbeiten, für die
er bereits qualifiziert ist,
für seinen Ausbildungsbetrieb nicht mehr ausführen darf, für einen
anderen schon //
dies damit, dass eine Überlastung
des Auszubildenden vermieden
werden müsse. Irrwitziger Weise
vertreten die Kostenträger aber den
Standpunkt, dass eine zusätzliche
Beschäftigung als Altenpflegehelfer in einem anderen Pflegedienst
durchaus möglich sei. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar
und nach unserer Auffassung gibt
es keine Rechtsgrundlage für dieses
Verhalten. Es ist nicht einzusehen,
warum der Altenpflegehelfer Arbeiten, für die er bereits qualifiziert ist,
für seinen Ausbildungsbetrieb nicht
mehr ausführen darf, für einen anderen schon.
„Verbot“ hat weitreichende
Folgen
Natürlich muss der Arbeitgeber darauf achten, dass ein Auszubildender
genug Zeit für seine Ausbildung hat
und die Tätigkeiten, die er noch nicht
beherrscht, umfassend lernt. Dies ergibt sich aus § 15 Altenpflegegesetz
und muss vom Ausbildungsbetrieb
sichergestellt werden. Es ist nicht
Aufgabe der Kostenträger, dieses Vorgehen zu reglementieren. Die Fachseminare und Schulen sind für die
Einhaltung des Curriculums und die
Qualität der Ausbildung verantwortlich. Das „Verbot“ der Weiterbeschäftigung als Altenpflegehelfer durch
die Kostenträger hat weitreichende
Folgen – praktischer und juristischer
Natur. Viele Arbeitgeber werden ihren Mitarbeitern keine Ausbildungsmöglichkeit mehr geben, da sie dadurch – zumindest zeitweise – eine
wertvolle Arbeitskraft verlieren. Dies
kann aber nicht im Interesse der Kostenträger sein. Denn je weniger Personal ausgebildet wird, desto schwieriger wird die Versorgungssituation
der Versicherten. Für den Mitarbeiter
bedeutet diese Einschränkung einen erheblichen Verstoß gegen Art.
12 GG. Darin heißt es: „Alle Deutschen
haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz
und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch
Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ Diese Regelung
beinhaltet neben der Berufswahlauch die Berufsausübungsfreiheit
und kann nur unter sehr strengen
Voraussetzungen
eingeschränkt
werden. Die bisherige Argumentation einzelner Kostenträger genügt
diesen Anforderungen jedenfalls
nicht, da die Einschränkung nicht auf
einer gesetzlichen Regelung beruht.
Der bad sieht das Vorgehen der
Kostenträger kritisch. Im Moment
leiden vor allem die Pflegedienste
unter der Entscheidung, die den Mitarbeiter in ihrer Handzeichenliste als
„Azubi“ ausweisen. Bisher wurde uns
durch die Kostenträger keine Rechtsgrundlage genannt. Es hat sich auch
niemand bereit erklärt, schriftlich zu
entsprechenden Anfragen Stellung
zu nehmen. Zumindest in einem Fall
hat das dazu geführt, dass ein Arbeitgeber den Auszubildenden-Vertrag
wieder lösen musste.
■
Andrea Kapp ist Rechtsanwältin
und Bundesgeschäftsführerin
des bad e.V. – Kathrin Krawinkel
ist Rechtsanwältin und bad-Referentin NRW – www.bad-ev.de
Reha-Konzept für Pflegende
6. Norddeutscher Wohn-Pflege-Tag
Den Angehörigen einfach mitbringen
WGs für Menschen mit Demenz ideal
Bad Karlshafen // Die Dr. Ebel Fachklinik Carolinum in Bad Karlshafen
(Hessen) hat ein Konzept entwickelt,
das Pflegenden eine Rehabilitation
ermöglicht, bei der sie ihr zu pflegendes Familienmitglied mitbringen
können. Demnach werden pflegende Angehörige während eines dreiwöchigen Aufenthaltes mit einem
speziellen Therapieplan körperlich
und psychisch aufgebaut.
„Viele Pflegende haben zu wenig Schlaf, schwere Erschöpfungszustände, depressive Verstimmung
und degenerative oder entzündliche
Erkrankungen des Bewegungs- und
Stützapparates mit chronischen
Schmerzen durch Fehlbelastungen“,
zählt Matthias Paul, medizinischer
Leiter der Fachklinik, auf. „Um hier
eine langfristige nachhaltige Prävention zu erzielen, benötigen die Angehörigen unterschiedliche ineinandergreifende Angebote“, sagt er.
In einer Rehabilitationsmaßnahme erhalten Patienten eine
Kombination aus psychosozialer
Unterstützung zur Ressourcenaktivierung, Stabilisierung und Steigerung der Widerstandsfähigkeit sowie gezielte gesundheitsfördernde
Maßnahmen wie Bewegungstherapie, stressreduzierende Entspannungsverfahren und Ratschläge für
eine gesunde Ernährung.
„Unsere fachliche Verknüpfung
aus medizinischer Reha-Einrich-
Lübeck // Pflege-WGs sind klein,
überschaubar, am Alltag orientiert
und damit für Menschen mit Demenz am besten geeignet. Das sagte Prof. Dr. Hermann Brandenburg
von der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar beim
6. Norddeutschen Wohn-Pflege-Tag
in Lübeck. In seinen Studien konnte
Brandenburg belegen: Kleinräumige
Unterstützungsformen entsprechen
dem, was Menschen mit Demenz,
aber auch pflegende Angehörige,
die an ihre körperlichen und psychischen Grenzen geraten, brauchen:
Normalität, Überschaubarkeit, ein
familienähnliches
Zusammenleben und Menschen, die sie bei
allen wichtigen Entscheidungen
begleiten. Um solche Möglichkeiten zu schaffen, brauchen wir eine
demenzfreundliche Kommune und
eine Gesellschaft, die ihre Verantwortung für Alter, Demenz und
Gebrechlichkeit aktiv wahrnimmt,
statt sie an Professionen oder Institutionen wie Heime oder Krankenhäuser zu delegieren.“
Über diese und andere Themen diskutierten unter dem Motto
„Wohnvielfalt im Alter – Gemeinsam
geht was! Im Quartier zum WIR“
rund 250 Vertreter von Kommunen,
Wohnungswirtschaft,
Dienstleistungsunternehmen, Politik, Verbänden, Stiftungen, bürgerschaftlichen
Initiativen, Seniorenorganisationen
tung, Geriatrie und Seniorenwohnsitz gibt es bundesweit nicht oft.
Deshalb sind wir stolz darauf, es
pflegenden Angehörigen zu erleichtern, an einer Reha-Maßnahme teilzunehmen. Wir bieten an,
das zu pflegende Familienmitglied
einfach mitzubringen“, sagt Klinikleiter Karl-Georg Dittmar-Stern.
Die Fachklinik für Orthopädie und
Neurologie und Geriatrie sei mit
dem Carolinum Seniorenwohnsitz
eng verbunden. Eine stationäre
Kurzzeitpflege für Angehörige sei
medizinisch gewährleistet. Beide
sind in separaten Zimmern, aber in
der Nähe untergebracht. Sie können sich besuchen, bleiben täglich
in Kontakt und können einige Therapien gemeinsam durchführen.
„Die Möglichkeit des gemeinsamen Aufenthaltes kann den Heilungsprozess positiv beeinflussen.
Zudem können Pflege- oder Verhaltensfragen gemeinsam geklärt
und die Pflege an der betroffenen
Person angeleitet werden“, sagt
Matthias Paul. Mit Patienten führt
er ein individuelles Training der
Aktivitäten des täglichen Lebens
durch. Auch Demenzkranke fänden
professionellen Umgang, Pflege
und die nötigen Voraussetzungen
für die Aufnahme in der Kurzzeitpflege.
■
www.ebel-kliniken.com
sowie Trägern und Initiatoren von
Wohn- und Versorgungsformen. Sie
waren der Einladung der Hamburger
Koordinationsstelle für Wohn-PflegeGemeinschaften, dem Kompetenzzentrum Demenz und der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und
Pflegeformen im Alter (KIWA) gefolgt. Ein besonderes Augenmerk
wurde dabei auf die Berücksichtigung des Quartieransatzes gelegt.
In Schleswig-Holstein sind derzeit bereits 47 ambulante Haus- und
Wohngemeinschaften für ältere
Menschen mit Pflegebedarf bekannt.
Rund 20 weitere Projekte sind in Planung. In Hamburg sind Wohn-Pflege-Gemeinschaften
mittlerweile
fester Bestandteil der behördlichen
Rahmenplanung der pflegerischen
Versorgungsstruktur. 2014 gab es
52 Projekte sowohl mit ambulanter
aber auch stationärer Ausrichtung.
“Leider wissen noch immer zu
wenige Menschen von diesen Angeboten“, so Irene Fuhrmann von
KIWA. „Umso wichtiger ist es, Betroffene, Angehörige oder Berufsbetreuer, die nach alternativen Wohnformen suchen, umfassend zu beraten.
Aber auch potenzielle Vermieter
sowie Pflegedienste, die sich auf den Weg machen, solche Angebote als
Ergänzung zu bisherigen ambulanten und stationären Formen auf den
Weg zu bringen, müssen unterstützt
werden in ihren Bemühungen.“ (ck)
NEWSTICKER
Beginnende Demenz:
Verständniskärtchen helfen
Für Menschen mit beginnender Demenz gibt es eine neue
Broschüre. Sie will Erkrankten
dabei helfen, so lange wie möglich selbstständig ihren Alltag
bewältigen zu können. Teil der
Broschüre sind Verständniskärtchen im Scheckkartenformat. Sie
tragen beispielsweise die Information „Ich habe Demenz. Bitte
haben Sie etwas Geduld“. Sie
können etwa an der Kasse überreicht werden, wenn es mit dem
Bezahlen nicht so schnell geht
wie erwartet. Darauf weist die
Deutsche Alzheimer Gesellschaft
hin. Menschen mit Demenz falle
es in solchen Situationen schwer,
die richtigen Worte zu finden. Die
neue Broschüre kann kostenlos
bei der Organisation per Email
an [email protected]
bestellt werden.
Ohne Osteuropäer würde das
System zusammenbrechen
Alexandra Herzog, Vorsitzende
des Bundesverbands Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung,
hat die Beschäftigungspraxis
zumeist osteuropäischer Pflegehelfer in Privathaushalten kritisiert. „Die meisten der 400 000
in Deutschland beschäftigten
Pflegehilfen arbeiten schwarz. In
diesem Bereich ist die Ausbeutung am größten“, sagt die Expertin im Interview mit der Passauer Neuen Presse. Die meisten
Seniorenbetreuer aus Osteuropa
seien keine Fachkräfte, viele würden aber auf eine langjährige
Erfahrung im Pflegebereich verfügen. Herzog zeigte sich überzeugt: „Ohne osteuropäische
Pflegehilfen würde das System
zusammenbrechen.“
Beratungsstellen helfen
pflegenden Angehörigen
Nicht nur in den Heimen, auch
bei der häuslichen Pflege geraten Konfliktsituationen oft
außer Kontrolle und gipfeln in
Missachtung, bösen Worten oder
gar Schlägen. Das ist der Punkt,
an dem pflegende Angehörige
dringend Hilfe von außen suchen
sollten. „Hinter Überforderungssituationen, die in der Pflege
häufig sind, stecken oft 40 Jahre
Kränkung“, sagt Gabriele Tammen-Parr, die als Sozialpädagogin in Berlin die Beratungsstelle
„Pflege in Not“ der Diakonie leitet, im „Senioren Ratgeber“. „Der
Klassiker ist die Tochter, die rund
um die Uhr pflegt, aber statt
Dank nur versteckte oder offene
Vorwürfe hört“, erklärt sie aus ihrer täglichen Erfahrung. Ihr Rat:
Anerkennen, dass es so ist, wie
es ist, und nicht mehr auf Wertschätzung hoffen. In der Pflege
könnten alle aber auch gleichzeitig Opfer und Täter sein. „Da pflegen nicht nur barmherzige Samariter, und in den Betten liegen
manchmal ganz schöne Biester“,
so Tammen-Parr. Beratungsstellen finden sich im Internet unter
www.pflegen-und-leben.de
CA R E ko nk re t // 1 1
AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014
AMBULANTE DIENSTE
NEWSTICKER
„Ermündigungswohnung“ im Gegensatz zu Entmündigung und Abhängigkeit
Zeigen, was technisch heute schon möglich ist
Einhebel-Mischer mit Ausziehbrause
Elektrischer Kleiderlift
Ein Musterquartier in Berlin bietet auf 140 Quadratmetern 88 Assistenzsysteme aus Industrie und Dienstleistung, die für Pflegebedürftige das Leben in den eigenen
vier Wänden komfortabler und sicherer machen sollen.
Berlin // Auf einer Gesamtwohnfläche von 140 Quadratmetern wird
in Berlin, in einer sogenannten „Ermündigungswohnung“ eine klassische Wohnsituation dargestellt –
mit Wohn-, Schlaf- und Badezimmer
sowie Flur, Küche und Badezimmer.
Alle installierten technischen Komponenten und Funktionen sind bereits auf dem Markt erhältlich.
Ein
Gesundheitsdienstleister
errichtete die Musterwohnung für
Assistenzsysteme in Kooperation
mit 44 Partnern aus Forschung, Industrie und Dienstleistung. Der Begriff „Ermündigungswohnung“ wird
als Gegensatz zur einer drohenden
„Entmündigung“ verstanden.
„Nahezu alle technischen Lösungen, die hier vorgestellt werden,
sind sowohl in Eigenheimen als
auch in Geschosswohnungen nachrüstbar, ohne die Wände aufreißen
zu müssen. Sie ist angelegt wie ein
Gardinenlift
Fotos: OTB Orthopädie-Technik
Supermarkt – man findet fast alle
Lösungen. Aber am Ende kauft der
Kunde genau die Dinge, die für ihn
sinnvoll und hilfreich sind,“ sagt
Professor Birgit Wilkes von der Technischen Hochschule Wildau, die die
Schirmherrschaft über das Projekt
übernommen hat.
schalter oder Bewegungsmelder
gekoppelt sind und nachts beispielsweise den Weg ins Bad ausleuchten.
In der Küche wurden unter anderem
absenkbare Oberschränke und ein
automatisch abschaltbarer Herd installiert, der mit einem Bewegungssensor kombiniert ist.
Ein Ausstattungselement ist die
Heizung mit selbstlernender Einzelregelung. Über Sensoren „erlernt“
die Heizung das Verhalten des Bewohners in den einzelnen Räumen
und passt dementsprechend die
Raumtemperatur an.
Lernende Heizung
Fenstergriffe melden Luftzustand
Zur Ausstattung zählen unter anderem. ein elektrischer Kleiderlift,
der Bekleidung platzsparend hoch
oben in Schränken verstaut und auf
Knopfdruck herunterfährt. Ähnlich
funktioniert ein Gardinenlift, der älteren oder gebrechlichen Menschen
die riskante Nutzung der Leiter erspart und die Gardinen, wenn sie
gereinigt werden sollen, elektrisch
absenkt. Praktisch für Menschen aller Altersgruppen sind beleuchtete
Sockelleisten, die mit einem Funk-
Im Bad wurden neben der barrierefreien Einrichtung auch multifunktionale Fenstergriffe montiert. Diese
Laumann besucht ambulante
Wohngemeinschaft
Sind Wohngemeinschaften für
Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf eine Alternative
zur Heimunterbringung? Ein unmissverständliches Ja auf diese
Frage erhielt Karl-Josef Laumann,
Bevollmächtigter der Bundesregierung für Patienten und Pflege,
bei der APD – Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH.
Mit einer Vorstandsdelegation
der Christlich Demokratischen
Arbeitnehmerschaft (CDA) besuchte der Staatssekretär Mitte
November die Einrichtung „Leben in Schaffrath“, eines von drei
Häusern für Wohngemeinschaften, die der ambulante Pflegedienst in der Stadt in Gelsenkirchen begleitet.
Umschwenkbare Backofentür verfärben sich bei hoher Luftfeuchtigkeit oder geben Signale an einen
Pflegdienst, falls ein beispielweise dementer Bewohner über Tage
nicht den Raum lüftet. Eine ähnliche
Funktion erfüllt ein Wasserflusssensor, der eine Meldung an Angehörige oder die Pflegezentrale auslöst,
wenn über einen längeren Zeitraum
kein Wasser entnommen wird.
In der Musterwohnung werden neben antizipierten Unterstützungsszenarien auch die sich bietenden Möglichkeiten familiärer
und institutioneller Hilfen vorgestellt.(ck)
■
Rollatoren sind im Hausflur
nicht versichert
Pflegebedürftige, die ihren Rollator häufig im Hausflur oder vor
einem Geschäft abstellen müssen, sollten sich nach einer entsprechenden Versicherung erkundigen. Die Deutsche Seniorenliga
rät Mitarbeitern von Pflegediensten ihre Klienten darauf hinzuweisen. Im Unterschied zu Fahrrädern könnten Gehhilfen nicht im
Rahmen einer Hausratversicherung mitversichert werden.
www.ermuendigung.de
Fernlehrgang
Betriebswirtschaft (BWL) für die Pflegedienstleitung
Geld für Renovierung und Sanierung
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Zuschüsse für altersgerechte Umbauten
Frankfurt am Main // Seit Oktober
2014 gibt es eine neue Fördermöglichkeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Eigentümer
und Mieter von Wohngebäuden zum
Abbau von Barrieren. Zugleich soll in
diesem Zusammenhang auch die
Einbruchsicherheit verbesser werden. Hierfür stellt der Bund insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur
Verfügung. Damit wird das Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufba (KfW) „Altersgerecht Umbauen“ um eine Zuschussvariante
ergänzt. Kombiniert werden können
die Zuschüsse mit den Programmen
zur energetischen Gebäudesanierung. Das neue Zuschussprogramm
setzt dieselben Förderstandards wie
das bestehende Kreditprogramm
„Altersgerecht Umbauen“.
Bundesbauministerin Barbara
Hendricks (SPD) betont: „Bei der Sanierung von Wohngebäuden können Bauherren durch die Förderung
von Sicherheitsmaßnahmen nun
drei Fliegen mit einer Klappe schlagen und Kosten sparen, weil sie die
Immobilie nur einmal anfassen müssen. Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwel-
len in der Wohnung verbinden und
zugleich etwas für die Sicherheit,
gegen Einbrüche tun.“ Mit dem Programm werden beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch
schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau werden präventiv die
Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und
Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.
Antragsberechtigt sind private
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Finanziert
werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die
Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4 000
Euro pro Wohneinheit. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“
können Zuschüsse in Höhe von zehn
Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5 000 Euro pro
Wohneinheit, beantragt werden. (ck)
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AMBULANTE DIENSTE
Serie: Diagnoseinstrumente des betrieblichen Gesundheitsmanagements für ambulante Pflegeunternehmen, Teil I: Fragebogen
Den Belastungen vorbeugen
Caritas hilf Caritas: DienstAufbau in Weißrussland
Wie können Unternehmen im Vorfeld Belastungen ihrer
Mitarbeiter erkennen und vorbeugend Unterstützung
anbieten? Ein Weg sind Diagnoseinstrumente des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
VON SINA LÜRSSEN,
STEPHANIE PÖSER UND
WOLFGANG RITTER
Bremen // Viele große Unternehmen nutzen bereits regelmäßig
Diagnoseinstrumente zur Erfassung von betrieblichen Gesundheitstrends sowie deren Ursachen.
Bei kleinen und mittleren Unternehmen erschweren fehlende Ressourcen und passgenaue Instrumente ein solches Vorhaben. Dabei
bietet die Beobachtung und Bewertung gesundheitlicher Bedürfnisse
der Beschäftigten einen deutlichen
Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die hier kein Engagement zeigen.
Doch welche Diagnoseinstrumente eignen sich für kleine und
mittlere Pflegeunternehmen vor
dem Hintergrund fehlender Ressourcen besonders gut? In den folgenden Ausgaben werden Ihnen
vier Diagnoseinstrumente vorstellt,
beginnend mit der Mitarbeiterbefragung mittels Fragebogen:
Ein Fragebogen kann zu konkreten Gesundheitsthemen wie auch
zur Gewinnung eines allgemeinen
Überblicks eingesetzt werden. Vorteile dieses Instruments bestehen
in einer schnellen Einsetzbarkeit
und Wiederholbarkeit, wodurch
die Ergebnisse vergleichbar sind
und sich Beschäftigte anonym
zu – eventuell auch heiklen – Themen äußern können. Nachteilig ist,
dass im Rahmen eines Fragebogens
mögliche relevante Themen nicht
aufgedeckt werden, weil nicht nach
ihnen gefragt wurde, nicht alle Beschäftigte erfasst werden und die
Erstellung und Auswertung methodische Kenntnisse erfordern. Bei
der Erstellung eines Fragebogens
Die Caritas in Dinslaken
(Nordrhein-Westfalen) unterstützt die Caritas im weißrussischen Grodno dabei, einen ambulanten Dienst aufzubauen. Die
Partner wollen konkrete Projekte
für die Menschen in der Stadt
mit mehr als 300 000 Einwohnern starten. Neben dem Aufbau
des ambulanten Dienstes soll ein
Fahrzeug angeschafft und Patenschaften für bedürftige Kinder
sollen vermittelt werden.
Zielgruppe sind vor allem aber
die vielen älteren Menschen, die
in den Dörfern der ländlichen
Region leben. Der ambulante
Dienst soll ehrenamtlich organisiert werden. Die Dinslaker
Kirchengemeinde St. Vincentius
macht sich nun daran, Spenden
zu sammeln.
sollten Sie sich zunächst überlegen,
was Sie herausfinden wollen. Ohne
ein konkretes Thema wird es Ihnen
schnell passieren, dass Sie Fragen
stellen, die Ihnen am Ende keinen
Erkenntnisgewinn liefern. Mögliche Themen könnten Fort- und
Weiterbildungsbedarfe wie auch
Veränderungen am Arbeitsplatz
sein.
Fragen neutral halten
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre
Fragen so stellen, dass Sie nicht
automatisch die gewünschten Antworten vorgeben. Eine weniger
gute Frage wäre beispielsweise:
„Ihr Vorgesetzter gibt sich stets viel
Mühe, Ihren Arbeitsalltag positiv
zu gestalten. Wie würden Sie das
vorbildliche Engagement ihres Vorgesetzten bewerten?“ Versuchen
Sie besser, Ihre Fragen neutral zu
halten, wie zum Beispiel „Wie bewerten/ beurteilen Sie das Verhalten Ihren Vorgesetzten?“
Sie sollten auch darauf achtgeben, dass Sie Ihre Fragen verständlich stellen. Versuchen Sie, Schachtelsätze zu vermeiden und nutzen
Sie möglichst keine Fremdwörter.
Auch wenn Sie eine Vielzahl von
Fragen gefunden haben: Beschränken Sie Ihren Fragebogen auf eine
nicht zu große Anzahl von Fragen.
Je niedriger der Zeitaufwand zum
Ausfüllen des Fragebogens ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit,
dass die Fragen von Ihren Beschäftigten beantwortet werden. Ein
kurz gehaltener Fragebogen hat
aber auch für Sie den Vorteil, dass
die Auswertungsarbeit überschaubar bleibt.
Bei nur einer geringen Anzahl
von Beschäftigten gilt zudem, dass
Ein kurz gehaltener Fragebogen hat den Vorteil, dass die Auswertungsarbeit
­überschaubar bleibt.
Foto: Lukas Sander
die personenbezogenen Daten wie
Alter, Geschlecht, Funktion im Unternehmen etc. nur wenig detailliert abgefragt sein sollten, um den
Rückschluss auf konkrete Personen
zu vermeiden. Wenn in Ihrem Unternehmen z. B. nur zehn Personen
arbeiten, ist allein mit der Abfrage
des konkreten Alters bereits ein
Rückschluss auf Einzelpersonen
möglich. Dies können sich natürlich
auch Ihre Beschäftigten ausrechnen, so dass Sie möglicherweise
keine ehrlichen Antworten auf ihre
Fragen erhalten werden. Bilden Sie
hier besser Altersgruppen als Antwortkategorien (z. B. zwischen 20
und 40 Jahre) oder lassen Sie diese
Fragen von vorneherein aus.
Bedeutsam ist auch, was mit
den Ergebnissen des Fragebogens
passiert. Teilen Sie dies möglichst
vor der Befragung Ihren Beschäftigten mit, sorgen Sie für Transparenz der Ergebnisse und was damit
geschieht. Eventuell können Sie die
Ergebnisse in einer Mitarbeiterver-
sammlung vorstellen und damit
eine Diskussion für potenzielle
Maßnahmen anregen.
Auch wenn die Nutzung von
Diagnoseinstrumenten zunächst
einmal Aufwand für das Unternehmen bedeutet: Durch eine
bedarfsgerechte Diagnose können passgenaue Maßnahmen zur
Gesundheitsförderung gefunden
werden. Durch das Diagnoseinstrument wird gezeigt, in welchen
Bereichen oder Situationen des
Unternehmens Handlungsbedarf
besteht. Das spart Ressourcen und
trägt zur Gesundheit und Motivation der Beschäftigten bei.
■
Die Autoren arbeiten am Zentrum für Sozialpolitik der Uni
Bremen und führen mit Partnern aus der Praxis das Projekt
„ZUKUNFT:PFLEGE“ durch.
www.netzwerk-pflege.net
www.zukunft-pflege.unibremen.de
Ärger in Kassel
Barrierefreies Wohnen
Parkplatznot und
Strafzettel
Zwei Millionen seniorengerechte Wohnungen benötigt
Kassel // Wegen der katastrophalen Parkplatznot in der hessischen
Stadt fordert der Trägerverbund
ambulanter Dienste in Kassel, ein
Zusammenschluss von 14 örtlichen
Anbietern, eine Lösung von der
Stadt. „Wir haben versucht, eine
Regelung für Ausnahmegenehmigungen zu erreichen, aber das
interessiert die Stadt nicht“, sagte
Hartmut Knorn, Geschäftsführer
des Pflegedienstes Anders der hessisch-niedersächsischen Allgemeinen. Die Stadt biete zwar Ausnahmeparkgenehmigungen an, diese
seien aber wenig hilfreich. Denn sie
seien je nur für ein Fahrzeug und
nur auf ganz bestimmten Stellflächen gültig. Da lohne sich die Jahresgebühr pro Fahrzeug nicht. Nach
Auskunft der Stadt kostet die Pflegedienst-Parkberechtigung 60 Euro
pro Jahr. Sie gilt aber nicht in allen
Parkgebührenzonen. (ck)
Hannover // Das Institut für Bauforschung Hannover rechnet mit einer
erheblichen Versorgungslücke an
barrierefreien beziehungsweise altersgerechten Wohnungsangeboten
für die kommenden 15 bis 20 Jahre.
2025 werden mindestens zwei Millionen seniorengerechte neue Wohnungen gebraucht. Das heißt, dass bis
dahin pro Jahr mindestens 100 000
solcher Wohnungen geschaffen
werden müssen. Das Institut hat im
Auftrag des Bauherren-Schutzbund
im Rahmen einer Metastudie 14 ausgewählte wissenschaftliche Untersuchungen auf der Basis konkreter
Kriterien zum demografischen Wandel und deren Auswirkungen auf das
Wohnen und den künftigen Wohnbedarf vergleichend gegenübergestellt. Der Fokus der Analyse liegt auf
den selbstnutzenden Eigentümern,
die mit 15,6 Millionen Wohnungen
40 Prozent des Wohnungsmarktes
repräsentieren. Derzeit bewohnen
93 Prozent der knapp 12,5 Millionen
NEWSTICKER
Seniorenhaushalte Wohnungen, die
nicht speziell auf die Wohnbedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet
sind. Dazu gehören vor allem Häuser,
die vor dem Zweiten Weltkrieg oder
in den 50er und 60er Jahren errichtet
wurden. Diese weisen in der Regel
Hindernisse und Barrieren auf. Lediglich 570 000 Wohnungen erfüllen die
Anforderungen an barrierefreies oder
barrierereduziertes Wohnen.
Die Studie zeigt weiter, dass der
Begriff des barrierefreien Wohnens
das komplexe Thema Wohnen im Alter nur unzureichend beschreibt. Neben der Wohnung sind Infrastruktur,
soziales Umfeld und Pflege relevant.
Darüber hinaus sind neue Wohn-, Betreuungs- und Pflegeformen entsprechend den vielschichtigen Bedürfnissen der Älteren zu berücksichtigen.
Problematisch ist die gegenläufige
Entwicklung von Einkommen und
Wohnkosten samt zusätzlicher Pflege- und Servicekosten, die zu einer
Verschlechterung der Lebenssitua-
tion älterer Menschen führt. Diese
Schere bewirkt u.a., dass ältere Eigentümer nur bedingt in die Anpassung
ihrer Wohnung investieren können.
Fazit: Wohnen im Alter bedeutet,
die gesamte Lebenswelt der älteren
Menschen in den Blick zu nehmen.
Ein ganzheitliches Verständnis ist
notwendig. Die Aufgabe besteht
nun darin, differenzierte, mittel- und
langfristige gesamtgesellschaftliche
Handlungsansätze zu erarbeiten.
Dabei können die in der Metastudie
zusammengefassten, wissenschaftlich bewerteten Erkenntnisse wichtige Impulse für politische Entscheidungen und aktives Handeln geben.
Der demografische Wandel muss
angenommen werden, damit gutes
Leben im Alter für alle möglich und
bezahlbar wird. (ck)
■
Die Metastudie steht kostenlos
auf www.bsb-ev.de/analysen_
und_studien/ als Download zur
Verfügung
WG steht vor dem Aus –
keine öffentliche Förderung
Wie schmal das finanzielle
Budget vieler ambulanter Demenz-WGs gestrickt ist, zeigt
ein Beispiel aus der Stadt Mayen
(Rheinland-Pfalz). Dort ist die
Existenz der betreuten Wohngemeinschaft des Vereins Lebenszeit akut bedroht. Acht
Menschen, die an einer Demenz
erkrankt sind, leben derzeit in der
WG. Der Verein, der ausschließlich ehrenamtlich arbeitet, finanziert sich über Mitgliedsbeiträge
und Spenden sowie über die
Vermietung der acht Zimmer der
Wohngemeinschaft. Das deckt
die laufenden Kosten für den
Unterhalt der 380 Quadratmeter
großen Dachgeschosswohnung
sowie für die 24-Stunden-Betreuung der Bewohner durch einen
Pflegedienst. „Aber wir haben
keinen Spielraum für Neuanschaffungen oder Investitionen“,
sagte Hildegard Schmalbach, die
Vorsitzende des Vereins Lebenszeit der Rhein-Zeitung. Bereits
die Anschaffung eines neuen
Waschmaschine sei ein großes
Problem. Der Verein hofft jetzt
auf Geld- und Sachspenden. Öffentliche Fördergelder für kleine
private Initiativen gebe es leider
nicht.
Erster Homecare-Management-Kongress in Berlin
Um die Versorgung von pflegeintensiven, multimorbiden Patienten im ambulanten Bereich zu
verbessern, müssen die Akteure
im Gesundheitssystem besser
vernetzt werden. Dazu können
Homecare-Unternehmen einen
wichtigen Beitrag leisten. Das
zeigten die Fallbeispiele auf dem
Homecare-Management-Kongress in Berlin. Der Schlüssel für
eine bessere Vernetzung ist nach
Ansicht der Experten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
der Leistungserbringer und der
Krankenkassen, „denn nur bei
gegenseitigem Vertrauen ist es
möglich, gute Kommunikation
und Qualität zu liefern“, so die
Experten.
CA R E ko nk re t // 1 3
AUSGAB E 4 9 // 5.12.2014
TERMINE
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Altenheimlive macht im Dezember „Demenz und Sexualität“ zum Thema. Im Interview: eine Sexualbegleiterin und ein Geschäftsführer, der
an die Branche einen Appell aussendet. „Lasst es uns zum Thema machen“, sagt Thomas Behler, Geschäftsführer des Bereiches Pflege und
Betreuung bei der Essener Contilia Gruppe. Die Pflege brauche Absprachen, Regeln und Reflexion. Dies müsse das Selbstverständnis der Organisationen prägen und zum Qualitätsmerkmal machen, fordert Behler.
Unternehmen, die sich nicht um das Thema kümmerten, muteten einzelnen Mitarbeitern zu, „das irgendwie auszuhalten“.
Kongress Pflege
30.–31.01.2015 / Berlin
Springer Medizin, Urban & Vogel, Andrea Tauchert, Tel. (030) 82787–5510,
[email protected], www.gesundheitskongresse.de/berlin/2015/
SEMINARE
Die Redaktion von Altenheimlive war vor Ort und hat Expertengespräche geführt, u.a. mit der Sexualbegleiterin Catharina König. Was genau
die Aufgaben einer Sexualbegleiterin sind und wie sie mit den Einrichtungen zusammenarbeitet, berichtet König in der Sendung.
Qualifiziert fürs Quartier – Dienstleistungs- und Netzwerkmanagement
Über ein einfaches Eingabefeld können die Teilnehmer ihre konkreten
Fragen zum Thema während der laufenden Sendung an die Interviewpartner stellen.
Beginn: 19.–21.01.2015 / Bad Salzuflen
Ende: Winter 201
„Demenz und Sexualität“
Altenheimlive
Ev. Johanneswerk, Bielefeld, Dr. Bettina Kruth, Tel. (0521) 801-262,
[email protected], http://johanneswerk.de/de/einrichtungen/
qualifiziert-fuers-quartier/startseite.html
am 11. Dezember um 14 Uhr:
Qualifizierung zum Betreuungsassistenten nach § 87b
Die Teilnahme ist kostenfrei! Mit nur einem Klick gelangen Sie ohne
Anmeldung zur Sendung!
Sie haben keine Zeit am 13. November um 14 Uhr oder die letzte
Sendung verpasst? Sie finden die Aufzeichnung in der Mediathek:
13.01.–05.05.2015, dienstags und donnerstags / Kreis Lippe
Im Anschluss an die Ausbildung folgt ein 80 stündiges Praktikum in einer
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Vincentz Network GmbH & Co. KG,
Plathnerstraße 4c, 30175 Hannover,
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Vertrieb
Leitung: Dirk Gödeke,
T +49 511 9910-025;
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© Vincentz Network GmbH & Co KG
ISSN 1435-9286
Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind
urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist
eine Verwertung ohne Einwilligung des
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Kontaktaufnahme:
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Systemen. Beiträge, die mit vollem
Namen oder auch mit Kurzzeichen
des Autors gezeichnet sind, stellen die
­Meinung des Autors, nicht unbedingt
auch die der Redaktion dar. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen und Handelsnamen in
dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der
Annahme, dass solche Namen ohne
weiteres von jedermann benutzt
werden dürfen. Vielmehr handelt
sich häufig um geschützte,
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und sichern die zügige praktische Umsetzung notwendiger Maßnahmen und die Qualifizierung der Mitarbeiter
im Veränderungsprozess.
Interim-Manager in der
­stationären Altenarbeit
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Köln // Interim-Management ist direkt übersetzt eine vorübergehende
personelle Lösung bei der Besetzung
einer führenden Aufgabe, deshalb
spricht man auch häufig vom „Management auf Zeit“.
Beim InterimManagement arbeiten selbstständig tätige InterimManager für einen definierten
Zeitraum (üblicherweise 3 bis 18
Monate) in einem Unternehmen in
einer Führungsposition der ersten
und zweiten Ebene.
Aufgaben und Einsatzfelder
Sie werden in unterschiedlichen Situationen und Aufgabengebieten
eingesetzt, typische Fälle sind
■■
zur Überbrückung von unvorhersehbaren Vakanzen beim
Ausfall einer Führungskraft,
■■
planmäßige Besetzung von Vakanzen, etwa während der Elternzeit, mit der Erwartung, dass
der Interim-Manager, mit dem
Blick von außen, auch Ideen und
Verbesserungen einbringt und
gegebenenfalls gleich umsetzt
■■
■■
■■
zur Restrukturierung von Unternehmen oder Einrichtungen
im Projektmanagement, zum
Beispiel bei der Einführung neuer EDV-Programme (SAP) oder
der Etablierung neuer Organisationsstrukturen
Eröffnung einer neuen Einrichtung von der Konzeption bis hin
zur Einstellung der Mitarbeiter,
Teambildung und Gewinnung
der Bewohner.
Häufig werden ältere Manager als
Interim-Manager tätig, die bereits
in verschiedenen Unternehmen
als Führungskraft erfolgreich tätig
waren. Rund 80 Prozent sind im Alter von 40 bis 60 Jahren. Aber auch
Nachwuchskräfte ab Mitte dreißig
sind im Markt vertreten. Dabei wird
auf Erfahrung im Interim-Management besonders geachtet. Es ist
festzustellen, dass Interim-Manager jünger werden und dass Frauen
gerade in der Gesundheits und Sozialwirtschaft und insbesondere der
stationären Altenarbeit in die bisher
praktisch rein männliche Domäne einbrechen. In der stationären
Altenpflege werden insbesondere
Pflegefachkräftemangel
Erfolgreiches Recruiting aus Spanien
München // Um den Personalbedarf
seiner Kunden aus dem Bereich Medical & Science zu decken, arbeitet
Personal Power, Recruiting Spezialist für Medical & Science, auch mit
Fachkräften aus Spanien.
Seit Dezember 2012 vermittelt
das Unternehmen Fachkräfte aus
dem südeuropäischen Land. Geschäftsführer Gerald Parr zieht eine
Erfolgsbilanz: „Wir konnten über 20
spanische Fachkräfte im vergangenen Jahr an unsere Kunden vermitteln. Alle vermittelten Fachkräfte
haben unbefristete Verträge bekommen und sind noch bei den gleichen
Arbeitgebern tätig. Dies zeigt die
Qualität unserer Vermittlungen.“
Bewerberauswahl vor Ort
Möglich ist dies durch die Art der
Recruitings. Der Recruiting-Spezialist arbeitet direkt in Spanien mit
einem Personaldienstleister mit
eigener Sprachschule zusammen.
„Damit können vor Ort die geeigneten Bewerber ausgewählt werden
und auf A2-B2 Sprachlevel geschult
werden.“ Bewerber mit B2 Sprachkenntnissen können direkt die Anerkennung des in Spanien zu absolvierenden Studiums in Deutschland
beantragen und erhalten diese in
etwa ein bis drei Monaten.
Bewerber mit A2 Sprachlevel
brauchen etwa acht bis zwölf Monate, um die B2 Prüfung zu bestehen. Während dieser Zeit können
die Kandidaten, die in Spanien ein
abgeschlossenes Pflegestudium absolviert haben, bereits als Pflegehel-
fer eingesetzt werden und sind laut
Parr somit begehrt. Die Sprache vor
Ort zu lernen sei zudem viel einfacher, so der Geschäftsführer. „Nach
der Anerkennung der B2 Sprachkenntnisse arbeiten die Mitarbeiter
als examinierte Fachkräfte“, schildert Parr das Verfahren.
„Am häufigsten vermitteln wir
20-35-jährige, gut ausgebildete
Fachkräfte, direkt nach dem Studium – das in Spanien Voraussetzung
// Wir kooperieren in
Spanien mit einem
Recruiter mit eigener
Sprachschule //
GERALD PARR, GESCHÄFTSFÜHRER PERSONAL POWER – RECRUITING-SPEZIALIST
FÜR MEDICAL & SCIENCE, MÜNCHEN
für den Beruf des Pflegers ist – oder
mit ein bis zwei Jahren Berufserfahrung“, so Parr.
Auch die Mitarbeiter fühlten
nach Aussage des Unternehmens
sich hier in Deutschland sehr wohl
und integrierten sich schnell. Parr:
„Wir unterstützen sie dabei, indem
wir bei der Wohnung- und Zimmersuche behilflich sind. Einige unserer
Kunden bieten auch Wohnmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter an.“
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typischer Werdegang:
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Verwaltungsorientierung
>> Kaufmännische oder Verwaltungsausbildung
>> Kaufmännische Leitung
>> Heimleitung
Projektorientierung
>> Studium der Betriebswirtschaft, des Sozial- oder Pflegemanagements
>> Projektarbeit Qualitätsmanagement
>> Heimleitung
Heimleiter als Interim-Manager gesucht. Entsprechend der betrieblich
gestellten Aufgaben werden sie mit
Blick auf ihren beruflichen Werdegang und ihre Erfahrung ausgewählt. Grundsätzlich lassen sich drei
typische Profile von Interim-Managern unterscheiden (siehe Kasten).
Beim reinen Überbrücken von
Vakanzen ist das Profil der Bewerber
eher sekundär, denn sie schaffen es,
unabhängig von ihrem Profil diese
Aufgabe zu übernehmen. In diesen
Fällen kommt es darauf an, dass
die Chemie stimmt, der Führungsstil zur Einrichtung passt und eine
kurzfristige Übernahme der Verantwortung möglich ist. Wünscht man
sich zusätzlich Impulse und Verbesserungen in bestimmten Bereichen
durch den Blick von außen sind die
Erfahrungen wichtig.
Bei der Auswahl eines InterimManagers verbunden mit der Veränderung verschiedener Prozesse
ist entscheidend, ob es sich um die
Verbesserung des Belegungsmanagements und der Dienstplangestaltung handelt oder um die Einführung einer neuen Software und
eines damit verbundenen Controllings. Entsprechend sind Heimleiter
als Interim-Manager zu wählen, die
einen pflegerisch oder einen kaufmännisch geprägten Werdegang
haben.
Das Interim-Management eta­
bliert sich in der stationären Altenarbeit als neue Möglichkeit, um
personelle Vakanzen in der Leitung
zu überbrücken, Einrichtungen zu
reorganisieren, Projekte zu managen
und neue Einrichtungen erfolgreich
in Betrieb zu nehmen. Bei der Wahl
der Interim-Manager sind n
­ eben der
Persönlichkeit das fachliche Profil
und die gesammelte E
­ rfahrung zu
beachten.
■
Der Autor ist Inhaber von
„Perspektive Eyer Consulting“,
www.eyer.de
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HEIZT MIT WÄRMEPUMPEN
Die evangelische Johannes-Kirchengemeinde Münster
hat in unmittelbarer Nähe des evangelischen Altenhilfezentrums Meckmannhof ein Grundstück zur Bebauung von Wohnhäusern zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit der P+S Planung und Schlüsselfertigbau
GmbH und deren Projektentwickler Andreas van der
Meulen sind dort 35 barrierefreie Wohneinheiten mit
Wohnungsgrößen zwischen 62 und 114 Quadratmetern
entstanden sowie ein zentraler, etwa 85 Quadratmeter
großer Gemeinschaftsbereich und ein großzügiger Innenhof. Kommunikation ist gewünscht und wird hier
aktiv gelebt. Daher orientieren sich auch die Terrassen
und Balkone zum Innenhof. Über Aufzüge lassen sich
alle drei Wohn-Etagen sowie Kellerräume und Tiefgarage schwellenlos erreichen.
Die Besonderheit des Wohnparks Kirchwiese liegt für
ältere Bewohner jedoch vor allem in der Anbindung an
das unmittelbar benachbarte evangelische Altenhilfezentrum Meckmannhof und der Möglichkeit, Serviceleistungen im Bedarfsfall jederzeit in Anspruch nehmen
zu können – vom Mittagessen über die Nutzung der
Sport- und Aktionsangebote bis hin zur Betreuung in
den eigenen vier Wänden. Selbst stark bewegungseingeschränkten Bewohnern wird es möglich sein, bis ins
hohe Alter selbstständig zu wohnen. „Energiesparende Bauweise, Mehrwert-Architektur und ein attraktives Wohnumfeld für jüngere und ältere Menschen, die
durch gegenseitige Kontakte profitieren, stehen im Einklang miteinander,“ erklärt Architekt Frank Reinsch, der
die Wohnanlage geplant hat.
Langfristig sparsam heizen
Damit das Neubau-Ensemble sowohl in ökologischer
als auch in ökonomischer Hinsicht ein Erfolgsprojekt
wurde, saßen TGA-Fachplaner Jochen Liebezeit und die
Architekten von Anfang an gleichberechtigt am Planungstisch. Bei der Heizung favorisierte das Team ein
NEWSTICKER
Umbau-Zuschüsse der
Pflegekassen steigen
Durch das Pflegestärkungsgesetzt steigt der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (zum Beispiel
der Einbau eines barrierefreien
Badezimmers oder eines Treppenliftes, wie in CK 42 erläutert)
deutlich von bisher 2 557 auf bis
zu 4 000 Euro pro Maßnahme.
Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar
ein Betrag von bis zu 16 000 Euro
eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse
von 31 auf 40 Euro pro Monat.
Nachhaltig und professionell
waschen
Werner & Mertz Professional
hat mit der Einführung seiner
Produktlinie für professionelles
Waschen ein Kaltwaschmittel für
professionelle Anwender auf den
Markt gebracht. Mit dem nachhaltig entwickelten Produkt Activ
bi-compact kann – bei gleicher
Reinigungsleistung – die Waschtemperatur laut Hersteller um 20
Grad Celsius reduziert werden. So
wird Kochwäsche bereits bei 60
Grad rein, für die 60-Grad-Wäsche
genügen mit dem neuen Produkt
bereits 40 Grad. Gleichzeitig wird
durch die Reduzierung der Waschtemperatur bis zu 60 Prozent
Strom und Wasser eingespart.
Sole/Wasser-Wärmepumpensystem von Stiebel Eltron
– als umweltfreundliche und effiziente Lösung, die zum
langfristigen Werterhalt der Immobilie beiträgt.
Zur optimalen Zirkulation des Heizungswassers und
Verkürzung der Leitungswege an das Trinkwassersystem wurden zwei identische Anlagen in zwei separaten
Heizräumen konzipiert. Jede Anlage besteht aus einer
Sole/Wasser-Wärmepumpe, einem 1 500-Liter-Pufferspeicher sowie einem 700-Liter-Warmwasserspeicher.
Zur Gewinnung der Erdwärme wurden insgesamt 2 700
Bohrmeter auf 18 Bohrungen à 150 Metern Tiefe realisiert. Jede Heizanlage bezieht regenerative Umweltwärme aus neun Erdsonden. Die ausreichende Beheizung
und Warmwasserbereitung für insgesamt 2 731 Quadratmeter Wohnfläche in 35 Wohneinheiten ist sicher-
Energiesparend und barrierefrei gebaut: der Wohnpark
Kirchwiese in Münster.
Foto: Stiebel Eltron
gestellt. Im gesamten Wohnkomplex wird die Wärme
über Fußbodenheizungen verteilt, was alle Bewohner
als sehr komfortabel und angenehm empfinden.
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www.stiebel-eltron.de

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