2010.06_Tätigkeitsbericht 2009 JUKO - Parlement

Transcrição

2010.06_Tätigkeitsbericht 2009 JUKO - Parlement
Commission de justice
Justizkommission
BERICHT
DER JUSTIZKOMMISSION
AN DEN GROSSEN RAT
Junisession 2010
Sehr geehrter Herr Grossratspräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Grossräte,
Die Justizkommission (nachfolgend: JUKO) hat die Ehre, Ihnen ihren Tätigkeitsbericht für das
Jahr 2009/2010 vorzulegen.
Die Justizkommission wurde an der konstituierenden Session des Grossen Rates vom 23. März
20009 gewählt und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Frau Anne-Marie SAUTHIER-LUYET
Herr Philipp Matthias BREGY
Frau Marie-Madeleine BONVIN
Herr Jean-Daniel BRUCHEZ
Frau Patricia CASAYS
Herr Alain DE PREUX
Herr Willy GIROUD
Frau Michelle GRANDJEAN BÖHM
Herr Edmond PERRUCHOUD
Herr Michel ROTHEN
Herr Philipp SCHNYDER
Herr Jean-Claude VOCAT
Frau Sonia Z’GRAGGEN
1
PLR
CVPO
ADG1
PDCB
PDCB
PDCC
PLR
ADG1
UDC
PDCC
CSPO
PLR
ADG1
Präsidentin
Vizepräsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Berichterstatter
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Berichterstatter
Mitglied
Mitglied
Alliance de Gauche (SPO-PS-VERTS-PCS)
Case postale 478, Grand-Pont 4, 1951 Sion / Postfach 478, Grand-Pont 4, 1951 Sitten
Tél./Tel. 027 606 21 87 x Télécopie/Fax 027 606 21 84 x e-mail: [email protected]
2
Am Ende der Legislatur haben folgende Mitglieder die JUKO verlassen:
Herr Charles-André BAGNOUD
Frau Graziella WALKER SALZMANN
Herr Andreas BINER
Herr Jean-François COPT
Herr Marcel MANGISCH
Herr Franz RUPPEN
PDCC
CSPO
CSPO
GRL
CVPO
SVPO/Freie Wähler
Präsident
Vizepräsidentin
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Ihnen und insbesondere dem Kommissionspräsidenten und der Vizepräsidentin sei an dieser
Stelle für die geleisteten Dienste bestens gedankt.
1 ORGANISATION DER JUSTIZKOMMISSION2
Die JUKO hat sich anlässlich der konstituierenden Sitzung folgende Aufgabenteilung
vorgenommen:
1.1 Berichterstatter französischer Sprache
•
Herr Alain DE PREUX
1.2 Berichterstatter deutscher Sprache
•
Herr Philipp SCHNYDER
1.3 Unterkommission „Beziehungen zu den Gerichten“
•
•
•
•
•
Herr Philipp Matthias BREGY, Präsident
Herr Jean-Claude VOCAT, Vizepräsident
Herr Alain DE PREUX
Frau Michelle GRANDJEAN BÖHM
Herr Edmond PERRUCHOUD
1.4 Unterkommission "Einbürgerungen, Begnadigungsgesuche, Strafvollzug
und Strafanstalten"
•
•
•
•
•
•
•
•
2
Herr Michel ROTHEN, Präsident
Herr Willy GIROUD, Vizepräsident
Frau Marie-Madeleine BONVIN
Herr Jean-Daniel BRUCHEZ
Frau Patricia CASAYS
Frau Anne-Marie SAUTHIER-LUYET
Herr Philipp SCHNYDER
Frau Sonia Z’GRAGGEN
Im vorliegenden Bericht gilt jede Bezeichnung der Person, des Status oder der Funktion in gleicher Weise für
Mann oder Frau.
3
1.5 Büro der Kommission
Bis dato hat die JUKO jeweils auch ein Büro bestellt, in welchem der Präsident, der
Vizepräsident und die Präsidenten der beiden Unterkommissionen Einsitz nahmen. Der Bedarf
an einem solchen Ausschuss hat sich jedoch in der Praxis nicht erwiesen, weshalb auf die
Bildung des Büros – für die nächsten zwei Jahre jedenfalls – verzichtet wurde.
1.6 Sekretariat
Der Chef des Parlamentsdienstes, Herr Claude BUMANN, fungiert als Sekretär der JUKO. Im
Berichtsjahr wurde dieser ab und zu auch durch Herrn Nicolas SIERRO, wissenschaftlicher
Mitarbeiter des Parlamentsdienstes, vertreten.
2 TÄTIGKEIT DER JUSTIZKOMMISSION IM JAHR 2009/10
2.1 Sitzungen und behandelte Geschäfte
Die JUKO hat sich im Berichtsjahr zu 15 Sitzungen getroffen und dabei folgende Geschäfte
behandelt.
Datum der Sitzung
Wichtigste Traktanden
23. März 2009
• Konstituierung
20. April 2009
• Vorprüfung eines Begnadigungsgesuchs
• Vorprüfung der Einbürgerungsgesuche
• Behandlung von Beschwerden
• Bericht der Steuerrekurskommission
• Interkantonale Kommission für Haftstrafen
• Walliser Fürsorge- und Schutzverein
• Besuch des Kantonsgerichts
26. Mai 2009
• Bericht der paritätischen Kommission Kirchen-Staat
• Behandlung von Beschwerden
• Bericht des kantonalen Untersuchungsrichters über die
Personalressourcen bei den Strafuntersuchungsbehörden
• Besuch der Räumlichkeiten des kantonalen Untersuchungsrichters und der gerichtlichen Polizei
31. August 2009
• Vorberatung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen
Jugendstrafprozessordnung (EGJStPO)
3. September 2009
• Beratung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen
Jugendstrafprozessordnung (EGJStPO); Fortsetzung
17. September 2009
• Behandlung von Beschwerden
• Behandlung einer Petition des Walliser Anwaltsverbandes
• Besuch des Bezirksgerichts und des Untersuchungsgefängnisses
von Brig
2. November 2009
• Vorprüfung der Einbürgerungsgesuche
• Verfahren und Zeitplan für die Wahl der künftigen
Staatsanwälte
• Voranschlag 2010 für die Gerichte
• Behandlung von Beschwerden
4
2. Dezember 2009
•
•
•
16. Dezember 2009
8. Januar 2010
8. Februar 2010
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•
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1. März 2010
•
10. März 2010
•
•
8. April 2010
21. April 2010
•
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•
•
•
•
Behandlung von Beschwerden und Anhörung eines
Beschwerdeführers
Reorganisation der Justiz; Treffen mit dem Generalstaatsanwalt
und dem kantonalen Untersuchungsrichter ad hoc
Zulässigkeitsprüfung der Gesetzesinitiative „Für einen gesetzlichen Mindestlohn im Wallis“
Lokalitäten der Staatsanwaltschaft in St-Maurice
Situation in der Erziehungsanstalt Pramont
Personalbestand bei den Gerichten
Verfahren für die Wahl der Staatsanwälte
Vorbereitung der Wahl der Staatsanwälte
Vorberatung des Beschlusses über die Festlegung der Anzahl
der juristischen Einheiten bei den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft
Situation in der Erziehungsanstalt Pramont
Behandlung von Beschwerden
Lokalitäten der Staatsanwaltschaft in St-Maurice
Öffnung der Bewerbungsschreiben für folgende Stellen:
- Generalstaatsanwalt
- Stellvertreter des Generalstaatsanwalts
- 3 Oberstaatsanwälte
Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten für die
ausgeschriebenen Stellen bei der Staatsanwaltschaft
Beschluss über die Festlegung der Anzahl der juristischen
Einheiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft;
Behandlung der Abänderungsvorschläge
Vorberatung des Gesetzesentwurfes über die Änderung des
Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch
(Doppelinstanz in Vormundschaftssachen)
Verfahren betreffend die Wahl der Staatsanwälte und Substitute
Situation in der Erziehungsanstalt Pramont
Vorprüfung eines Begnadigungsgesuchs
Vorprüfung der Einbürgerungsgesuche und Anhörung von
Gesuchstellern
Behandlung von Beschwerden
Anhörung der Kandidatin und des Kandidaten für den Posten
eines Ersatzrichters am Kantonsgericht
Tätigkeitsbericht der JUKO für das Jahr 2009/2010
5
2.2 Berichte
Die JUKO hat dem Grossen Rat im Verlaufe des Jahres 2009/2010 folgende Berichte
unterbreitet:
Session
Mai 2009
Oktober 2009
März 2010
Bericht
Tätigkeitsbericht der
JUKO
Kurzfassung
• Organisation, Tätigkeit und Berichte der
JUKO
• Bericht über die Rechtspflege für das Jahr
2008
• Bericht der Unterkommission
"Einbürgerungen, Begnadigungsgesuche,
Strafvollzug und Strafanstalten"
Bericht zum Entwurf Am 20. März 2009 hat der Bundesrat die
des EinführungsSchweizerische Jugendstrafprozessordnung
gesetzes zur
(JStPO) erlassen. Ziel der JStPO ist die
Schweizerischen
Vereinheitlichung des Jugendstrafverfahrens. Der
JugendstrafprozessBundesgesetzgeber hat aber einige Bestimmungen
ordnung (EG JStPO) bezüglich Verfahren und Organisation der
Gerichte den Kantonen überlassen. Der Kanton
Wallis regelt diese Frage im Einführungsgesetz
zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG
JStPO). Die JStPO überlässt den Kantonen
insbesondere den Entscheid, ob sie das Modell
«Jugendrichter» oder das Modell «Jugendanwalt»
einführen wollen. Der Kanton Wallis hat sich EG
JStPO für das Modell «Jugendrichter»
entschieden, welches Ähnlichkeit mit dem
bisherigen kantonalen Jugendstrafverfahren
aufweist.
Die Justizkommission hat dem Entwurf
einstimmig zugestimmt.
Bericht zum
Der Beschlussentwurf des Staatsrates sieht bei den
Beschluss über die
juristischen Einheiten der erstinstanzlichen Richter
Festlegung der
und Gerichtschreibern aller Gerichte eine
Anzahl der jurisErhöhung um 8.5 Einheiten und bei der
tischen Einheiten
Staatsanwaltschaft eine Erhöhung um 2.0
bei den Gerichten und Einheiten vor. Der Beschluss ist auf vier Jahre
der Staatsanwaltbefristet (01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014).
schaft
Die Befristung ist deshalb notwendig, weil die
aktuellen Berechnungen auf Hypothesen beruhen
und über die Auswirkungen der Justizreform noch
keine verlässlichen Angaben gemacht werden
können. In zwei, drei Jahren sollte dies jedoch
möglich sein, so dass die Anzahl der juristischen
Einheiten per 01. Januar 2015 neu festgelegt
werden muss.
6
Mai 2010
Bericht zum
Gesetzesentwurf über
die Änderung des
Einführungsgesetzes
zum Schweizerischen
Zivilgesetzbuch
Die JUKO ist mit 12 zu 0 Stimmen und ohne
Enthaltungen für die Erhöhung um 10.5 juristische
Einheiten statt um 8.5, wie vom Staatsrat
vorgeschlagen.
Die JUKO ist mit 10 zu 2 Stimmen und ohne
Enthaltungen für die Erhöhung um 4.0 juristische
Einheiten statt um 2.0, wie vom Staatsrat
vorgeschlagen.
Die JUKO stimmt dem Beschluss über die
Festlegung der Anzahl juristischen Einheiten bei
den Gerichten und der Staatsanwaltschaft mit 10
Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.
Am 1. Januar 2011 muss jeder Kanton eine
gerichtliche Doppelinstanz in (privatrechtlichen)
zivilen Angelegenheiten einrichten; vorbehalten
bleiben einige Ausnahmen, die im Bundesrecht
vorgesehen sind und im Vormundschaftswesen
keine praktische Auswirkung haben.
Die JUKO nimmt die Vorlage einstimmig (11
Stimmen) an.
3 AUSGEWÄHLTE BEREICHE
3.1 Bericht des Kantonsgerichts
3.1.1
Vorwort
Gemäss Artikel 61 Kantonsverfassung (SGS/VS 101.1) erstattet das Kantonsgericht alljährlich
dem Grossen Rate Bericht über alle Zweige der Justizverwaltung. Gemäss Artikel 43 Absatz 2
des Reglements des Grossen Rates (SGS/VS 171.100) prüft und begutachtet die
Justizkommission die Berichte der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft. Gemäss Artikel
25 des Gesetzes über die Rechtspflege vom 11. Februar 2009, das am 1. Januar 2011 in Kraft
treten wird, erstattet «der Generalstaatsanwalt [..] dem Grossen Rat jährlich durch den Staatsrat
Bericht über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft.» Das aktuelle System, bei dem in einem aus
mehreren Teilen bestehenden Dokument der Bericht des Kantonsgerichts und jener der
Staatsanwaltschaft enthalten sind, kann beibehalten werden. Dadurch erhält das Parlament
nämlich in einem einzigen Dokument sämtliche Informationen über dieselbe Gewalt.
3.1.2
Prüfung des Berichts des Kantonsgerichts
3.1.5.1 Das neue Prozessrecht
Das mittlerweile sichere Inkrafttreten der ZPO und der StPO am 1. Januar 2011 wird die
Prozessstrukturen merklich ändern. Die vorausschauende Analyse, die das Kantonsgericht in
seinem Bericht darlegt, gestaltet sich als besonders schwierig. Die langen Ausführungen über die
Auswirkungen auf den Personalbestand und die Gebäudeinfrastrukturen sind keineswegs
uninteressant, doch lassen sie ganz klar eine gewisse Unsicherheit angesichts der Zukunft
durchschimmern. Ohne die Auswirkungen dieser neuen Justizorganisation zu verharmlosen,
7
muss das Parlament unter der Federführung der Justizkommission den gerechtfertigten und
erwiesenen Bedarf decken und die Mittel entsprechend der Erfahrungen anpassen.
3.1.5.2 Anzahl juristischer Einheiten
Der Beschluss des Grossen Rates vom Donnerstag, 11. März 2010, der im Amtsblatt Nr. 14 vom
9. April 2010 auf S. 785 abgedruckt wurde, legt die Zahl der juristischen Einheiten bei den
Gerichten und der Staatsanwaltschaft fest. Es handelt sich dabei um 73.3 juristische Einheiten
für die Gerichte und um 24 juristische Einheiten für die Staatsanwaltschaft, womit der
Forderung der richterlichen Gewalt nur teilweise entsprochen wird. Dieser Beschluss muss aber
eher als ein Anreiz gesehen werden und nicht als eine Ablehnung.
3.1.5.3 Gesetz über die Gehälter der Justizbehörden
Vor kurzem hat eine ausserparlamentarische, von Kantonsrichter Dr. Stéphane Spahr präsidierte
Kommission, in der die JUKO nur mit einem ihrer Mitglieder vertreten war, einen
Gesetzesentwurf über die Gehälter der Justizbehörden angenommen. Dieser normative Akt
fördert die abgestuften Magistratenämter und will deren Attraktivität steigern. Da es sich hierbei
um eine besonders heikle Angelegenheit handelt, hat die ausserparlamentarische Kommission
einen Entwurf ausgearbeitet, der recht ausgeglichen scheint und der Kostenneutralität Rechnung
trägt. Um das Rechtssystem so gut als möglich mit effizienten und harmonisierten Strukturen
auszustatten wäre es wünschenswert, wenn das Gesetz über die Gehälter der Justizbehörden am
1. Januar 2011, zeitgleich mit den vereinheitlichten ZPO und StPO, in Kraft treten würde.
3.1.5.4 Tätigkeit in Disziplinarsachen
Gemäss Artikel 6 Ausführungsreglement zum Gesetz über die Gerichtsbehörden sollte der
Bericht über die Ausübung der Disziplinargewalt Rechenschaft ablegen. Es wäre
wünschenswert, dass diese Verpflichtung ernsthaft wahrgenommen wird – sei es auch nur zum
zeigen, dass das Kantonsgericht diese Aufgabe gewissenhaft ausführt, was die zahlreichen
Schriftwechsel mit der JUKO beweisen.
3.1.5.5 Aufsicht über die Anwälte
Die sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht bedeutende Tätigkeit der kantonalen
Aufsichtsbehörde über die Anwälte gemäss BGFA sollte in den Statistiken erscheinen. Die
Dossiers im Zusammenhang mit dem Walliser Anwaltsregister, die nur in administrativer
Hinsicht von Bedeutung sind, werden weiterhin im Bericht erwähnt.
3.1.3
Gerichtstätigkeit
3.1.5.1 Analyse der Statistiken
Der Bericht des Kantonsgerichts zeigt die Tätigkeit dieser Institution während des vergangenen
Jahres genauestens auf. Seine Bestandteile sind nicht nur deskriptiver, sondern auch diskursiver
Natur. Die nachfolgenden Daten beleuchten einige besonders interessante Aspekte (die Zahlen
in Klammern beziehen sich auf das Verwaltungsjahr 2008):
- Anzahl hängiger Fälle am 1. Januar 2009:
- Anzahl eingegangener Fälle während des Verwaltungsjahrs 2009:
Fälle total
752 (784)
1'769 (1726)
2'521 (2’510)
-
1744 (1’758)
Anzahl behandelter Fälle während des Verwaltungsjahrs 2009:
Saldo der hängigen Fälle am 31. Dezember 2009:
768 (752)
8
Am auffälligsten ist, dass die Grössenordnung der Fälle gleich geblieben ist. Der Zeit- und
Mittelaufwand ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich. Diese Zahlen geben lediglich einen
globalen Überblick. Die Auswirkungen der neuen Zivil- und Strafprozessordung werden
vermutlich grössere Änderungen als erwartet mit sich bringen. Dies dürfte sich in einer etwas
anderen Übertragung der personellen und infrastrukturellen Mittel niederschlagen. Die JUKO
verfolgt diese Entwicklung zusammen mit dem Kantonsgericht, um – falls nötig – sofort
reagieren zu können.
3.1.5.2 Verfahrensdauer
Die Dauer der Verfahren zeigt im Allgemeinen eine Beschleunigung in der Behandlung der
Geschäfte auf (S. 80). In der Statistik gibt es einige Schwankungen, denen besondere Beachtung
geschenkt werden sollte. Die besonders lange Verfahrensdauer bei einigen Fällen hat gewiss ihre
Gründe. Die JUKO wünscht über diese Gründe informiert zu werden. Dies kann in einem
internen Bericht erfolgen, den zu erstellen sich das Kantonsgericht spontan bereit erklärt hat. Um
die Lesbarkeit der Statistiken zu verbessern, wünscht die JUKO überdies, dass die Erledigung
nicht nur in absoluten Zahlen angegeben wird, sondern auch in Prozent, wie es das
Bundesgericht in seinem Bericht zuhanden der eidgenössischen Räte macht.
3.1.5.3 Erledigungsart
Die Erledigungsart der Dossiers (S. 81) ist ein Parameter, der mit dem neuen Prozessrecht an
Bedeutung gewinnen könnte. Dies vor allem in Zivilsachen, wo der Akzent auf die Schlichtung
(Art. 197 ff.) und die Mediation (Art. 213 ff.) gelegt wird. Gemäss Bericht über das
Verwaltungsjahr 2009 ging die Erledigung im Bereich des ordentlichen Zivilrechts C1 durch
Vergleiche auf 14 Fälle zurück (bei 140 Urteilen). Im Jahr 2008 waren es auf 114 Urteile deren
23. Es gibt zahlreiche Bereiche, vor allem im Zivilrecht, aber auch im öffentlichen Recht, die –
ungeachtet des Grundsatzes der Rechtmässigkeit der Strafverfolgung – günstige
Voraussetzungen für die Erledigung der Fälle durch Vergleiche bieten. Die Beteiligung der
Parteien an der Wiederherstellung der Rechtsordnung wendet nämlich die Folgen, welche die
Urteile oftmals nach sich ziehen, ab.
3.1.4
Rechtsmittel an das Bundesgericht (S. 82) und an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte
Die Tabelle der Fälle, die vor Bundesgericht gebracht wurden – ohne vollkommen
zufriedenstellend zu verlaufen – zeigt, dass die Rechtspflege im Kanton Wallis global gesehen
ein unbestrittenes Qualitätsniveau erreicht. Damit der Vergleich noch aussagekräftiger wird,
wäre es allerdings sinnvoll, wenn das Kantonsgericht in Zukunft dieselben Rubriken
übernehmen würde wie die Bundesinstanz (vgl. Geschäftsbericht des Bundesgerichts 2009, S.
18).
Zudem wünscht die JUKO, dass im Jahresbericht auch eventuelle Fälle erwähnt werden, die
gemäss EMRK vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gezogen
wurden. Dasselbe gilt für Fälle, die Gegenstand einer Anrufung des Gerichts durch das Komitee
des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) sind. Auch
diese sollten aufgeführt werden.
3.1.5
Hinweise zuhanden der Gesetzgebers
3.1.5.1 Vorlagen für Gemeindereglemente
In ihrem Bericht vom März 2009 über das Jahr 2008 forderte die JUKO Rahmen- oder
Musterreglemente zuhanden der Gemeinden. Diese Forderung war Gegenstand des Postulats
P1.227, das vom Grossen Rat in der Novembersession 2008 angenommen wurde. Dieses Ziel
9
kann relativ leicht umgesetzt werden, da die Rechtsdienste des Staates diesen Bereich perfekt
beherrschen sollten. Folglich sollte damit nicht länger gewartet werden.
3.1.5.2 Erschliessungsbeiträge
Die von der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts aufgezeigten Abweichungen
betreffend die Erschliessungsbeiträge zwischen dem kRPG (SGS/VS Nr. 701.1, Art. 15, ohne
Angabe eines Plafonds oder eines Vorbehalts, was zu einem Problem bezüglich
Gesetzmässigkeit des Beitrags führt, aber mit einem Verweis auf die spezifischen Gesetzestexte),
dem Strassengesetz (SGS/VS Nr. 725.1, Art. 76, mit einem Satz von 60 % bzw. 75 %) und dem
Steuergesetz (SGS/VS Nr. 642.1, Art. 227, Mindestsatz von 75 %) müssen durch die vom
Kantonsgericht empfohlene Harmonisierung beseitigt werden (S. 51). Die JUKO wird eine
diesbezügliche Motion einreichen.
3.1.5.3 Verfassungswidrige Erhebung der kantonalen Stempelgebühr
Was die Besteuerung gemäss kantonalem Stempelgesetz anbelangt, schliesst sich die JUKO der
Meinung des Kantonsgerichts an und bedauert die Unsicherheit aufgrund der Besteuerung
gemäss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Übertragung von Aktien von juristischen
Personen mit Immobilien. Die Entscheide der zweiten öffentlichrechtlichen Abteilung vom 19.
November 2009 (2C_355/2009) und vom 21. Januar 2010 (2C_641/2009) haben die aktuelle
Praxis stigmatisiert. Diese Situation, die dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Steuer und
dem Grundsatz der Gleichbehandlung zuwider läuft, wird durch das neue Stempelgesetz, das
sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren befindet, korrigiert werden. Der Staatsrat hat den
Entwurf am 31. März 2010 verabschiedet. Die 1. parlamentarische Kommission ist gegenwärtig
mit der Prüfung dieses Geschäfts, das vom Parlament in erster Lesung in der Septembersession
2010 behandelt werden sollte, beschäftigt. Artikel 6 des Entwurfs sollte die vom Bundesgericht
aufgezeigten Lücken schliessen.
3.2 Bericht der Bezirksgerichte
Allgemein haben die Bezirksgerichte im Jahr 2009 eine deutliche Zunahme der Fälle
verzeichnet.
Auf Ebene des Zivilrechts ist die Zahl der Fälle – nach einem Rückgang in den vergangenen vier
Jahren – von 3'484 im Jahr 2008 auf 3'728 im Jahr 2009 (+ 7%) angestiegen. Die Zahl der
ordentlichen Zivilfälle ist mit jener des Jahres 2004 vergleichbar. Insgesamt wurden 2'072
Urteile oder Entscheide im kontradiktorischen Verfahren gefällt, was gegenüber dem Vorjahr
eine Zunahme von rund 5% bedeutet.
Auf Ebene des Strafrechts hat die Zahl der zu beurteilenden Fälle im Jahr 2009 im Vergleich
zum Vorjahr um mehr als 28% zugenommen (218 im Jahr 2008, 277 im Jahr 2009). Die
Gesamtzahl der im Kanton hängigen Straffälle hat um fast 40% zugenommen und lag Ende 2009
bei 137. Nur das Bezirksgericht Monthey hat es geschafft, die Zahl seiner hängigen Straffälle zu
verringern.
Schliesslich hat sich die Zahl der Rechtsöffnungsgesuche nach einem Rückgang in den
vergangenen drei Jahren im Vergleich zum Jahr 2008 um fast 700 auf 6'973 erhöht. Im letzten
Jahr wurden insgesamt 286 Konkurse eröffnet, also 18 mehr als im Jahr 2008 und 12 mehr als im
Jahr 2007. Die Zahl der betreibungsrechtlichen Beschwerden belief sich auf 70, also 13 weniger
als im Jahr 2008.
10
Was die personellen Veränderungen anbelangt, so ist Philipp Bumann, Doyen des
Bezirksgerichts Brig – Östlich-Raron – Goms, am 28. Februar 2009 nach rund 30 Jahren im
Dienste der Walliser Justiz (zunächst als Gerichtsschreiber und ab dem 1. April 1994 als
Bezirksrichter) in den Ruhestand getreten. Es sei daran erinnert, dass die Walliser
Bezirksgerichte 71 Personen (18 Richter, 23 Gerichtsschreiber und 30 administrative
Angestellte) beschäftigen.
3.3 Bericht Straf- und Massnahmenvollzugsrichterämter
Die drei Richter der drei Straf- und Massnahmenvollzugsrichterämter haben 2009 ihr drittes
Tätigkeitsjahr abgeschlossen.
Bei den Magistraten dieser Ämter handelt es sich um spezialisierte Richter, die im Verlaufe des
Strafvollzugs immer dann tätig werden, wenn das Bundesrecht oder das kantonale Recht einen
Entscheid durch eine richterliche Behörde bedingt.
Im Jahr 2009 ging die Zahl der offenen Dossiers markant zurück (-54%). Diese Abnahme ist auf
einen Rückgang der Umwandlungen von altrechtlichen Bussen in Haft (-81%) zurückzuführen.
Es sei daran erinnert, dass die Straf- und Massnahmenvollzugsrichter für die Umwandlung der
Bussen zuständig sind , die nach dem bis 31. Dezember 2006 gültigen Recht ausgesprochen
wurden, während die Umwandlung der nach neuem Recht ausgesprochenen Bussen Sache des
Verwaltungs- und Rechtsdienstes des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration
ist. Inzwischen sind die nach altem Recht verfügten Bussen fast vollständig bezahlt,
umgewandelt oder verjährt, was die drastische Abnahme dieser Dossiers im Jahr 2009 erklärt.
Da die Bearbeitungszeit für die Umwandlungen kaum eine halbe Stunde übersteigt, wirkt sich
deren Abnahme nicht massgeblich auf die gesamte Arbeitslast der Straf- und
Massnahmenvollzugsrichter aus, zumal die Zahl der übrigen Dossiers stabil geblieben ist.
Abgesehen von den Bussenumwandlungen ist allerdings eine Stabilisierung der übrigen
Dossiereingänge zu verzeichnen (241 Dossiers im Jahr 2008 und 235 Dossiers im Jahr 2009).
Die Dossiers verteilen sich ungleich auf die drei Ämter, wobei das Unterwalliser Amt mit 51%
der eröffneten Dossiers am stärksten belastet ist (37% entfallen auf das Mittelwalliser Amt und
12% auf das Oberwalliser Amt). Diese Aufteilung entspricht denn auch im Grossen und Ganzen
den Dossiereingängen der letzten fünf Jahre bei den regionalen Untersuchungsämtern. Was die
Arbeitslast anbelangt, so ist der Straf- und Massnahmenvollzugsrichter des Unterwallis
mittlerweile praktisch zu 100% mit dieser Aufgabe beschäftigt, während es bei seinen Kollegen
im Mittelwallis 65% und im Oberwallis 50% sind.
Daneben sind die Straf- und
Massnahmenvollzugs-richter auch noch als Gerichtsschreiber tätig.
Nur gerade 2% der erledigten Fälle (sechs Entscheide) waren Gegenstand einer Beschwerde ans
Kantonsgericht, was Ausdruck für die Qualität der gefällten Entscheide ist.
Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass die aktuelle Struktur der Straf- und
Massnahmenvollzugsrichterämter im Zuge der Reform 2011 aufgelöst wird. Diese Ämter
werden einer neuen Verwaltungsstruktur mit Sitz in Sitten weichen, welche das Straf- und
Massnahmenvollzugsgericht und das neu geschaffene Zwangsmassnahmengericht umfassen
wird.
11
3.4 Bericht des Jugendgerichtes
Während die Zahl der begangenen Straftaten zugenommen hat, ist die Zahl der Anzeigen und der
behandelten Dossiers im Jahr 2009 paradoxerweise zurückgegangen. Dieses Paradox lässt sich
dadurch erklären, dass bestimmte Dossiers mehrere Straftaten umfassen. Die Fälle sind also
komplexer geworden, was sich auch in der Zahl der länger als 14 Tage dauernden Inhaftierungen
äussert.
Die Fälle betreffen 956 Jungen und 130 Mädchen (11.57%).
Verzeigungen
Art der Straftat
Leib und Leben
Vermögen
Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit oder
die Ehre
sexuelle Integrität
gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen
SVG
Vergehen gegen das BetmG
Vergehen gegen das eidgenössische Transportgesetz
Vergehen gegen das Bundesgesetz über Waffen
2008
1160
2009
1086
- 74
2008
98
287
129
2009
150
313
156
+ 52
+ 26
+ 27
24
7
188
209
21
33
27
18
231
236
35
23
+3
+ 11
+ 43
+ 27
+ 14
- 10
Im Jahr 2009 haben die Richter 1122 Fälle erledigt (473 vom Jahr 2008 + 649 vom Jahr 2009).
Am 1. Januar 2009 waren noch 437 Fälle hängig. Es handelt sich dabei um Fälle, die erst gegen
Ende 2008 eingegangen sind und solche, die aufgrund von noch laufenden Erziehungs- oder
Platzierungsmassnahmen nicht erledigt werden konnten.
Die städtischen Regionen, insbesondere Siders, Sitten, Monthey, Martigny, Brig und Visp, sind
von der Jugendkriminalität besonders stark betroffen.
Einige Abtretungsverfügungen bringen einen gewissen Untersuchungsaufwand mit sich, auch
wenn die Jugendlichen anschliessend in ihrem Wohnsitzkanton abgeurteilt werden.
Untersuchungshaft
provisorische Platzierungen
persönliche Fürsorge
Bussen
Freiheitsentzug von mehr als 14 Tagen
Anträge auf Rechtsbeistand
2008
143
52
17
218
44
8
2009
88
26
30
245
63
10
- 55
- 26
+ 13
+ 27
+ 19
+2
Um den Jugendlichen mit Schwierigkeiten eine zusätzliche Chance zu geben, haben die Richter
die persönliche Fürsorge den provisorischen Platzierungen vorgezogen.
Was die Sanktionen anbelangt, haben die Richter die Arbeitsleistungen bevorzugt. Diese sind am
besten geeignet, um den Jugendlichen ihre Taten und ihre Verantwortung gegenüber der
Gesellschaft vor Augen zu führen.
12
Das Jugendgericht (Gerichtshof mit 3 Richtern) hat für 33 Fälle 16 Mal getagt.
Auf die im Januar 2007 eingeführte Mediation wurde in 17 Fällen zurückgegriffen. Die dem
Jugendgericht zugeteilten 1.5 Sozialarbeiterstellen sind den Richtern eine wertvolle Hilfe.
Das vereinheitlichte Strafverfahren wird für die Walliser Jugendrichter – abgesehen von der
Möglichkeit für das Opfer, als Partei am Prozess teilzunehmen – keine grösseren Änderungen
mit sich bringen.
3.5 Bericht des Untersuchungsrichterämter
Dem Bericht des kantonalen Untersuchungsrichters ad hoc kann entnommen werden, dass sich
die Falleingänge auf dem Niveau des Vorjahres eingependelt haben. Die Vermutung, dass sich
die Spitzenwerte der Jahre 2005 und 2007 nun regelmässig wiederholen werden, hat sich damit
nicht bewahrheitet. Sofern sich dieser Trend im kommenden Jahre fortsetzt, sollte dank den neu
geschaffenen juristischen Einheiten (2.0) spätestens nach der Einführungsphase der Abbau alter
Fälle realisierbar werden.
Die Justizkommission begrüsst daher die Idee des kantonalen Untersuchungsrichters ad hoc, die
Einführungsphase der neuen Strafprozessordnung mit einem möglichst kleinen Pendenzenberg in
Angriff zu nehmen. Wie jedoch die Äusserung „dabei wird ein angemessener Gebrauch des
Zweckmässigkeitsgrundsatzes zur Erledigung alter Fälle gebührend in Erwägung gezogen
werden müssen“ gewertet werden soll, ist für die Justizkommission nicht ersichtlich. Für die
Justizkommission ist es aber klar, dass der Zweckmässigkeitsgrundsatz zur Erledigung eines
Pendenzenbergs nicht anders angewendet werden darf als dies vor oder nach der Abarbeitung
des Pendenzenbergs der Fall ist oder war.
Bei genauerer Betrachtung der Statistik fällt auf, dass im Bereich des ordentlichen Strafrechts
(S1) pro Untersuchungsrichter (inkl. juristische Mitarbeiter) im Oberwallis durchschnittlich 382,
im Mittelwallis 395 und im Unterwallis 377 erledigt worden sind, was einer sehr ausgeglichenen
Statistik entspricht. In Anbetracht des Umstandes, dass im Oberwallis per Ende 2009 60 Fälle
pro Untersuchungsrichter, im Mittelwallis 153 und im Unterwallis 146 hängig gewesen sind,
rechtfertigt, dass die zusätzlichen personellen Mittel bis zum Abbau der hängigen Dossiers im
französischsprachigen Teil eingesetzt werden müssen, anschliessend jedoch ein gleichmässige
Verteilung über den gesamten Kanton notwendig sein wird.
Im Bereich der Voruntersuchungen (S3) fällt auf, dass im Oberwallis pro Untersuchungsrichter
182 (davon 133 mittels Umwandlung in einen ordentlichen Fall [S1]) erledigt worden sind, im
Mittelwallis 353 (243) und im Unterwallis 262 (183). Insgesamt ergibt sich diesbezüglich eine
vergleichsweise Mehrbelastung der Mittelwalliser Untersuchungsrichter, welche sich auch im
Bereich hängigen Fälle pro Untersuchungsrichter zeigt: Oberwallis (65), Mittelwallis (144) und
Unterwallis (92). Insgesamt rechtfertigt es sich daher, die neuen Ressourcen vorübergehend im
Mittelwalliser Untersuchungsrichteramt einzusetzen.
Das Zentrale Amt kann mit den regionalen Ämtern nicht verglichen werden. Im Hinblick auf
zukünftige Statistiken wäre es jedoch interessant, Aufschlüsse über die unterschiedliche
Aufwandsaufwendung bezüglich der Fälle der regionalen und zentralen Untersuchungsrichter zu
erhalten. Damit auch diesbezüglich eine Vergleichbarkeit möglich ist.
13
3.6 Bericht der Staatsanwaltschaft
3.6.1
Die Reform
Die Staatsanwaltschaft ist von der Vereinheitlichung des Schweizerischen Strafprozessrechts,
welche am 01.01. 2011 in Kraft treten wird, stark betroffen und bereitet den Übergang zum
neuen System mit Sorgfalt vor.
Infolge der Annahme verschiedener Ausführungsgesetze durch das Parlament ist der
Übergangsprozess in seine konkrete Realisierungsphase getreten. Die JUKO hat die
unternommenen Schritte begleitet und hat sich mehrmals mit gewissen Themen, welche eine
ganz besondere Aufmerksamkeit erforderten, befasst.
Wir weisen mit Genugtuung auf die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen
hin, die nächstes Jahr vereinigt werden. Während man für die Festlegung des Standortes des
Unterwalliser Amtes immer noch im Unklaren ist, wurden für die anderen Standorte
zweckmässige Lösungen gefunden. Spezifische Ausbildungen wurden absolviert, die Installation
von leistungsfähigem Informatikmaterial ist vorgesehen. All diese Massnahmen lassen uns einen
reibungslosen Übergang zum neuen Strafprozessrecht erhoffen.
Die Bezeichnung der Verantwortlichen der künftigen Staatsanwaltschaft wird dieser sich im
Wandel befindlichen Institution eine noch solidere Basis verleihen. Es bleibt noch viel zu tun,
aber der Übergangsprozess ist gut gestartet.
3.6.2
Die Tätigkeit
Die bereits erwähnte enge Zusammenarbeit mit den Strafuntersuchungsrichtern ermöglichte es
der Staatsanwaltschaft, ihre gesetzlichen Aufgaben gleichzeitig mit der Vorbereitung der Reform
zu erfüllen.
Die mitgeteilten Zahlen zeigen eine ständige jedoch nicht alarmierende Zunahme der
Kriminalität. Was die Natur der geahndeten Delikte anbelangt, so muss eine kontrastreiche
Entwicklung festgestellt werden, die leider nicht immer in die gewünschte Richtung geht. Die
sexuellen Übergriffe scheinen einen Rückgang zu verzeichnen. Es gilt noch darauf hinzuweisen,
wie schwierig es ist, den eigentlichen Arbeitsaufwand genau einzuschätzen, da jeder Fall – ob
einfach oder komplex – als ein Dossier gilt. Wir hoffen, dass die neue Organisation des
Strafprozessrechts einen besseren Einblick in die effektiv geleistete Arbeit ermöglichen wird.
Die JUKO weist schliesslich auf das pflichtbewusste Engagement des frischgebackenen
Generalstaatsanwalts hin, der in dieser heiklen Phase ernannt wurde. Wir danken sämtlichen
Akteuren der Justiz für die Arbeit, die sie in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich leisten und
möchten uns insbesondere beim Chef des Verwaltungs- und Rechtsdienst der Institutionen für
seine wertvolle Unterstützung bedanken.
3.7 Berichte der Kommissionen mit rechtsprechenden Funktionen
3.7.1
Treffen mit den Präsidenten der kantonalen Rekurskommissionen mit gerichtlichen
Funktionen
In der Periode 2008-2009 hat die JUKO die Präsidenten und die Vertreter der kantonalen
Rekurskommissionen mit gerichtlichen Funktionen empfangen. Aus diesen Treffen ging hervor,
dass die kantonalen Rekurskommissionen effizient und zur Zufriedenheit aller arbeiten. In diesen
Kommissionen sind jeweils auch Juristen vertreten. Dies mit Ausnahme der paritätischen
14
Kommission Kirchen-Staat, wo diese – angesichts der komplexen Fälle, mit denen diese
Kommission in den vergangenen Jahren konfrontiert war – durchaus gerechtfertigte Forderung
ebenfalls im Raum steht.
Die kantonale Rekurskommission für Landumlegung und Grenzregulierung sowie die kantonale
Rekurskommission für Bodenverbesserungen wurden im Juli 2007 aufgrund der durch das
Gesetz über die Landwirtschaft bedingten Änderungen aufgelöst. Sie wurden durch die am 26.
September 2007 vom Staatsrat eingesetzte kantonale Rekurskommission für den Bereich
Landwirtschaft und Landumlegungen ersetzt. Diese neue Kommission wird von André Fagioli,
Anwalt und Notar, präsidiert.
Die JUKO hat sich mit der Harmonisierung der Entschädigungen der kantonalen
Rekurskommissionen befasst, da Kommissionen mit vergleichbaren Aufgaben unterschiedlich
hoch entschädigt werden. Die kantonale Steuerrekurskommission ist diesbezüglich auch beim
Staatsrat vorstellig geworden. Das Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit
(DFIG) wurde vom Staatsrat mit der Prüfung dieser Frage betraut. Das Ergebnis dieser Prüfung
und die sich daraus ergebenden Massnahmen werden Gegenstand einer späteren Information
sein.
Der Staatsrat hatte auch ein offenes Ohr für das Anliegen der paritätischen Kommission KirchenStaat. So schlägt er für die nächste Legislaturperiode vor, dass mindestens ein Mitglied der
künftigen Kommission über eine juristische Ausbildung verfügen muss. Bislang hat sich die
Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) eher zurückhaltend gezeigt und
hat sich in Konflikte nicht eingemischt, um die vom Gesetzgeber gewollte Unabhängigkeit zu
respektieren. Im Gesetz wurde denn auch eine paritätische Kommission vorgesehen, um eine zu
starke Einmischung des Staates in allfällige Konflikte zwischen den Pfarreien und den
Gemeinden einerseits und den anerkannten Kirchen andererseits zu vermeiden.
3.7.2
Bericht der kantonalen Steuerrekurskommission
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die Änderung der Rechtspflegeordnung am 1. Juli
2007 wurde die kantonale Steuerrekurskommission (StRK) mit neuen Aufgaben betraut,
insbesondere mit der Behandlung der Beschwerden gegen Steuerbussen im Bereich der Kantonsund Gemeindesteuern, wobei diese Kommission bereits für die Behandlung der diesbezüglichen
Beschwerden im Bereich der direkten Bundessteuer zuständig war. Diese neue Kompetenz
bedingte eine Änderung von Artikel 208 Absatz 4 des Steuergesetzes. Konkret bringt die
Verwirklichung der von der JUKO eingereichten Motion 1.221 «Für eine einzige
Steuerrekursbehörde» eine Teilrevision des Steuergesetzes mit sich, welche in der Maisession
2010 des Grossen Rates in erster Lesung behandelt wird. Mit dieser Revision wird die StRK zur
letzten kantonale Instanz anstelle der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts.
Das Sekretariat der StRK wurde personell verstärkt und die Anstellung einer Juristin
französischer Sprache (50%) ermöglichte es, die Entscheidfristen zu verkürzen. Dies äussert sich
im Vergleich zum Vorjahr in einer deutlichen Verbesserung auf Ebene der Behandlung der
Dossiers.
3.7.3
Bericht der kantonalen paritätischen Kommission Kirchen – Staat
Die Analyse bezieht sich auf die Berichte der Jahre 2008 und 2009. Im Jahr 2008 gab es einige
heikle Dossiers zu behandeln, die für ausgedehnte Debatten innerhalb der Kommission gesorgt
haben. Sämtliche Mitglieder forderten denn auch mit Nachdruck, dass die Kommission für die
kommende Legislaturperiode durch einen Juristen oder einen juristischen Berater verstärkt
würde, um die Beilegung der Streitigkeiten (namentlich zwischen den Pfarreien und den
Gemeinden) zu erleichtern. Diese Forderung wurde bereits an den Staatsrat herangetragen, wie
15
aus der Sitzung zwischen der JUKO und dem Präsidenten sowie dem Vertreter der Kommission
hervorging.
Im Jahr 2009 hat eine Sitzung zwischen der neuen Kommission und Staatsrat Maurice Tornay,
der von Pierre Gauye, Jurist bei der DIKA, begleitet wurde, stattgefunden. Maurice Tornay wies
darauf hin, dass die Kommission die Funktion eines Verwaltungsgerichts ausübe und bestätigte,
dass sie inskünftig auf juristische Unterstützung zählen könne. Der Kommission wurde im Jahr
2009 kein Fall unterbreitet.
3.7.4
Bericht der kantonalen Datenschutzkommission
Die Kommission ist zwischen Mai 2009 und April 2010 insgesamt siebenmal
zusammengetreten. Dieses Jahr hat sich die Kommission im Auftrag des Büros des Grossen
Rates in erster Linie mit der Ausschreibung der Stelle des/der neuen Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragten und der Beurteilung der Bewerbungsdossiers befasst.
Die Schengen/Dublin-Abkommen sehen einen Austausch von Informationen vor, die für eine
wirksame Überwachung der Bearbeitung von Personendaten im Wallis und in der Schweiz sowie
für deren Übermittlung ausserhalb der Schweiz nötig und nützlich sind. Diesen Prioritäten wird
sich die Kommission im Laufe des Jahres 2010 widmen. Zudem wird sich die Kommission mit
der Umsetzung des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die
Archivierung (GIDA) befassen müssen.
3.7.5
Tätigkeitsbericht des Arbeitsgerichts
Die Zahl der im Jahr 2009 beim Arbeitsgericht gemachten Eingaben (642) ist im Vergleich zu
den Vorjahren stabil geblieben. Die Arbeitsweise der beiden Instanzen, d.h. das Vorverfahren
und das Hauptverfahren, werden den Erwartungen gerecht. Es gilt darauf hinzuweisen, dass das
bei der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) angesiedelte
Sekretariat einen Grossteil der Arbeit erledigt. Das Inkrafttreten der neuen Schweizerischen
Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 wird allerdings auch Auswirkungen auf die Organisation
und die Arbeitsweise des Sekretariats, der Kanzlei und des Arbeitsgerichts haben. Die
Arbeitsbelastung des Arbeitsgerichts und des Juristen der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz
und Arbeitsverhältnisse wird deutlich zunehmen.
3.7.6
Tätigkeitsbericht der kantonalen Schlichtungskommission für Mietverhältnisse
Die kantonale Schlichtungskommission für Mietverhältnisse wird in ihrer Arbeit von den
Mitarbeitenden der Sektion Handel und Patente der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
unterstützt. Das von dieser Dienststelle gewährleistete Sekretariat der Schlichtungskommission
ist für die Behandlung der juristischen Fragen und für die Verfassung der Entscheide zuständig.
Das Sekretariat bietet auch Beratungen im Bereich der Miet- oder Pachtverhältnisse an.
Die Zahl der eingereichten und behandelten Dossiers nimmt ständig zu. Das Sekretariat erhält
jeden Monat durchschnittlich 56 Dossiers. Dies hatte zur Folge, dass lediglich 78% (anstelle von
90% wie in den Vorjahren) der Dossiers innerhalb einer Frist von 3 Monaten behandelt werden
konnten. Die Änderungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Schweizerischen
Zivilprozessordnung ab dem 1. Januar 2011 werden zu einer Erweiterung der
Entscheidungskompetenzen der Kommission führen. Zu einem gewissen Grad hat diese
Kompetenzerweiterung bereits 2009 stattgefunden und wird sich 2010 fortsetzen. Um einen
reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, muss dem zusätzlichen Personalbedarf
vorgegriffen werden.
Sandra De Amicis Carron hat im Januar 2009 Roger Müller ersetzt, der das Amt des
Vizepräsidenten der Schlichtungskommission während 11 Jahren innehatte.
16
3.7.7
Bericht des Schiedsgerichts gemäss Art. 89 KVG
Das im Einklang mit Artikel 89 KVG geschaffene kantonale Schiedsgericht wurde 2009 nur mit
einem Fall befasst. Dieser Fall wird voraussichtlich nächsten Monat entschieden werden.
Bei drei Fällen, die infolge des Bundesgerichtsurteils vom 29. Januar 2009 gegenstandslos
geworden sind, müssen noch die Kosten und Entschädigungen geregelt werden.
Zwei Fälle in deutscher Sprache sind noch hängig. Bei einem Fall wurde die Bezeichnung eines
Schiedsrichters vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten, was auch
die Regelung des zweiten Falls, in dem der gleiche Schiedsrichter bezeichnet wurde, verzögert.
In allen fünf Fällen geht es um Krankenkassen-Ansprüche.
3.7.8
Kantonale Rekurskommission für den Bereich Landwirtschaft und Landumlegungen
Der Präsident dieser Kommission, André Fagioli, hat uns in einem Schreiben um eine
Fristverlängerung für die Unterbreitung des Kommissionsberichts gebeten. Dieser wird im
kommenden Bericht der JUKO behandelt werden.
3.8 Bericht der Unterkommission
Strafvollzug und Strafanstalten“
3.8.1
„Einbürgerungen,
Begnadigungen,
Einbürgerungen
Gemäss ihrem verfassungsmässigen und gesetzlichen Auftrag hat die JUKO durch ihre
Unterkommission vor der Mai- und der Novembersession die ihr vom Staatsrat unterbreiteten
Gesuche geprüft.
Die hinsichtlich der Maisession durchgeführten Anhörungen der rund 450
Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten haben von den Abgeordneten ein grosses
Engagement während mehr als 12 Halbtagen abverlangt. Die Walliser Gemeinden haben ihre
neuen Aufgaben im Bereich der Integration und deren Kontrolle mit der nötigen Beflissenheit
wahrgenommen. Dank dieser wichtigen Vorarbeit wurden alle der Unterkommission
präsentierten Dossiers den geltenden Bedingungen gerecht und meisterten diese letzte
Einbürgerungsetappe problemlos.
Für die hinsichtlich der Novembersession durchgeführten Anhörungen standen acht Mitglieder
der Unterkommission während 14 Halbtagen im Einsatz. Sie haben 447 Personen im Rahmen
von 196 Gesprächen angehört. Diese Gespräche ermöglichen es den Abgeordneten, die Dossiers
der Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten zu konsultieren, ihre Beweggründe in
Erfahrung zu bringen und sich ein Bild über den Grad der Integration zu machen. Die
Unterkommission hat lediglich drei Personen aufgrund mangelnder Kenntnis der französischen
Sprache oder einer unserer Landessprachen abgelehnt. Diese drei Personen haben sich dazu
verpflichtet, bei einer der empfohlenen Organisationen Kurse zu besuchen und im Jahre 2010
erneut vor der Unterkommission zu erscheinen.
Die für die Einbürgerungen zuständige Unterkommission dankt den Gemeinden für ihren Einsatz
bei der Vorbereitung der von ihnen durchgeführten Anhörungen. Sie dankt auch den
Dienststellen, welche die Dossiers vorbereitet und begleitet haben.
Die nachstehenden Tabellen geben Auskunft über die Herkunft der neuen Bürgerinnen und
Bürger.
17
Mai 2009
A. Schweizer
12
Dossiers
15 Personen
186
50
29
19
14
13
8
7
6
5
5
5
3
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Dossiers
Serbien
Italien
Portugal
Mazedonien
Bosnien
Türkei
Kroatien
Frankreich
Spanien
Kapverden
Ruanda
Irak
Eritrea
Philippinen
Uruguay
Somalia
RDC
Algerien
Guinea-Bissau
Polen
Tunesien
Mali
China
Sri Lanka
Slowenien
Dominikanische Rep.
Libanon
Belgien
Angola
Deutschland
Guinea
B. Ausländer
442 Personen
155
63
38
29
29
14
22
12
12
10
5
3
9
5
3
2
5
5
4
3
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
A. Schweizer
Burgerrecht (b) /
Bürgerrecht (dc)
Naters
b/ dc
b
Zermatt
Charrat
Brig-Glis
dc
dc
dc
12 Dossiers
6
3
2
1
15 Personen
9
3
2
1
18
B. Ausländer
Burgerrecht (b) /
Bürgerrecht (dc)
Fully
Chermignon
Vérossaz
Vouvry
Mex
Saxon
Vétroz
Randogne
Monthey
Naters
Sierre
Ardon
Chamoson
Port-Valais
b/ dc 186 Dossiers 442 Personen
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
Monthey
dc
Sion
dc
Sierre
dc
Leukerbad
dc
Collombey
dc
Martigny
dc
Zermatt
dc
Chippis
dc
St-Maurice
dc
Leuk
dc
Randogne
dc
Veyras
dc
Chermignon
dc
Vétroz
dc
Lens
dc
St-Léonard
dc
Brig-Glis
dc
Burgerrecht (b) /
b/ dc
Bürgerrecht (dc)
Fully
dc
Visp
dc
Ardon
dc
Ayent
dc
Massongex
dc
Vissoie
dc
Bürchen
dc
Saas-Grund
dc
Termen
dc
Conthey
dc
13
5
4
3
2
1
2
2
1
1
1
1
1
1
38
26
7
8
4
8
1
5
4
1
4
4
1
1
1
75
40
23
10
9
8
5
5
4
4
3
3
3
3
3
3
3
2
96
65
23
22
24
10
10
10
4
14
8
7
6
6
3
3
10
Dossiers
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
Personen
9
9
6
3
4
4
3
2
2
1
19
Burgerrecht (b) /
Bürgerrecht (dc)
Mollens
Port-Valais
Venthône
b/ dc
Dossiers
dc
dc
dc
1
1
1
148
Personen
1
1
1
367
November 2009
A. Schweizer
10
Dossiers
196
58
42
20
14
10
9
5
4
4
4
3
3
3
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
Dossiers
Serbien
Italien
Portugal
Bosnien
Mazedonien
Kroatien
Spanien
Sri Lanka
Kapverden
Eritrea
England
Angola
Deutschland
Frankreich
Afghanistan
Togo
RDC
Türkei
Kambodscha
Belgien
Bulgarien
Kamerun
Äthiopien
Polen
Uruguay
Ukraine
17 Personen
B. Ausländer
196
444 Personen
145
84
50
36
25
22
9
10
6
6
7
5
4
7
5
5
4
2
4
2
1
1
1
1
1
1
444
20
A. Schweizer
Burgerrecht (b) /
Bürgerrecht (dc)
Naters
Naters
b/ dc
10 Dossiers
17 Personen
b
b
1
1
4
1
1
1
1
1
1
4
4
3
2
2
Bellwald
Chalais
Zermatt
Monthey
Sierre
dc
dc
dc
dc
dc
B. Ausländer
Burgerrecht (b) /
Bürgerrecht (dc)
Saxon
Martigny-Combe
Charrat
Vernayaz
Vérossaz
Ardon
Port-Valais
Fully
Evionnaz
Martigny
Randogne
Vionnaz
Sion
Sierre
Martigny
Brig-Glis
Conthey
Collombey-Muraz
Monthey
Randogne
Vétroz
Vouvry
Montana
St-Maurice
Visp
b/ dc
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
196 Dossiers
444 Personen
8
3
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
24
22
4
8
3
2
4
4
2
1
1
1
1
53
38
22
18
17
12
6
6
5
5
4
4
4
3
94
43
47
39
19
12
8
12
10
11
9
4
8
21
Burgerrecht (b) /
Bürgerrecht (dc)
Zermatt
Massongex
Riddes
Leuk
Ausserberg
Ayer
Orsières
Bürchen
Gampel
Miège
St-Léonard
Fully
Mörel
St-Martin
Ardon
Bagnes
Chippis
Mollens
Täsch
Veyras
Visperterminen
3.8.2
b/ dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
dc
Dossiers
3
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
172
Personen
6
14
7
6
4
2
5
4
4
4
4
3
3
2
1
1
1
1
1
1
1
391
Begnadigungsgesuche
Im Mai 2009 hat die Justizkommission nach eingehender Prüfung eine negative Vormeinung zu
einem Begnadigungsgesuch abgegeben.
Das Parlament hat sich diesem Entscheid angeschlossen.
3.8.3
Strafanstalten
Die Unterkommission hat sich am 5. und 6. März 2009 in die Region von Lyon begeben, um die
Haftanstalt von Villefranche-sur-Saône sowie die Jugendstrafanstalt von Meyzieu zu besuchen.
Die Abgeordneten wurden jeweils von den Anstaltsdirektionen empfangen. Anlässlich dieser
Besuche kam auch die Funktionsweise des französischen Strafvollzugssystems zur Sprache.
Die Haftanstalt von Villefranche-sur-Saône zählt 676 Plätze verteilt auf drei Gebäude, während
die Jugendstrafanstalt von Meyzieu eine Kapazität von 60 Plätzen aufweist, von denen 19 belegt
waren.
Die Mitglieder der Unterkommission interessierten sich vor allem für die erzieherische
Begleitung, welche der Rückfallprävention dient, sowie für die Massnahmen im Bereich der
Berufsbildung, welche die Wiedereingliederung erleichtern sollen.
22
Im Rahmen dieser Besuche konnten sich die Walliser Abgeordneten ein besseres Bild von den
europäischen Strafvollzugsregeln und von den Empfehlungen bezüglich Haftbedingungen
machen.
Im Herbst 2009 hat die Unterkommission zudem das Gefängnis von Brig besucht und die
Problematik rund um die Direktion von Pramont, für die bis im Frühjahr 2010 Lösungen auf dem
Tisch liegen sollten, verfolgt.
4 SCHLUSSFOLGERUNGEN
Im Verlaufe des Jahres 2009 hatte die Justizkommission in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde
regen Kontakt zu den Walliser Gerichts- und Strafbehörden.
Das vergangene Jahr hat für die Kommission eine Fülle unterschiedlicher Aufgaben und
Aktivitäten gebracht. Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Justizreform auf den 1. Januar 2011
hat die Kommission ein besonderes Augenmerk auf die Organisation gelegt. Diese Justizreform
sieht nämlich nicht nur die Vereinheitlichung der Verfahren, sondern auch die Angliederung der
Untersuchungsrichterämter an die Staatsanwaltschaft vor. Der Kanton Wallis hat dieser Reform
vorgegriffen und rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen getroffen. Während die Reorganisation
an den meisten Standorten zufriedenstellend vorankommt, bleibt eine gewisse Unsicherheit, was
die Ansiedlung der Staatsanwaltschaft in St-Maurice anbelangt. Diese Frage muss unbedingt
noch vor Herbst 2010 geklärt werden.
Diese Reformen werden eine neue Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Instanzen und
eine Zunahme der Aufgaben mit sich bringen. Angesichts dieser Auswirkungen hat das
Parlament den vom Kantonsgericht angemeldeten Bedürfnissen (10.5 juristische Einheiten bei
den Gerichten, insbesondere bei den Bezirksgerichten) Rechnung getragen. Bezüglich der
geforderten Erhöhung für die Staatsanwaltschaft ist der Grosse Rat der Justizkommission
allerdings nicht gefolgt und hat im Einklang mit dem Vorschlag des Staatsrates lediglich 2 statt 4
Einheiten bewilligt. Die FIKO hofft, dass die Walliser Justiz mit ihren personellen Ressourcen in
der Lage sein wird, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen und die Dossiers
innerhalb von Fristen zu behandeln, die für den Rechtsbürger annehmbar sind.
Die Vereinheitlichung der Straf- und Zivilverfahren und das neue Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht haben eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung (insbesondere des
Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung und des Gesetzes zur
Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch) bedingt. Die
Justizkommission fungierte im Rahmen dieser Gesetzesrevisionen als erste parlamentarische
Kommission. Sie möchte an dieser Stelle Michel Perrin, Chef des Verwaltungs- und
Rechtsdienstes der Institutionen, und seinen Mitarbeitenden für ihre Unterstützung danken.
Gemäss Aussagen der verschiedenen Gerichtsbehörden werden die Gerichtsfälle in den Walliser
Gerichten nicht einheitlich erfasst. Um den jährlichen Statistiken und der Planung durch den
Grossen Rat mehr Gewicht zu geben, ist es jedoch unerlässlich, dass die Gerichtsfälle in den
Walliser Gerichten nach einem einheitlichen System erfasst werden. Im Hinblick auf die
Vereinheitlichung der Zivil- und Strafprozessordnung ist sogar zu prüfen, ob es nicht allenfalls
sinnvoll wäre, die Gerichtsfälle im Wallis gleich wie in anderen Kantonen (sofern diesbezüglich
übereinstimmende Systeme bestehen; bspw. andere Westschweizer Kantone oder vergleichbare
Kantone wie Freiburg oder Thurgau) zu erfassen.
23
Die Statistiken (insbesondere im von mir genauer betrachteten Bereich der
Untersuchungsrichterämter) sind m.E. nicht übersichtlich, sondern teilweise eher verwirrend.
Damit sich die Justizkommission ein genaues Bild über die Walliser Justiz machen kann, müssen
diese vereinfacht und vor allem Vereinheitlicht werden (vgl. Ziff. 1 lit. a).
Artikel 43 Absatz 1 des Reglements des Grossen Rates besagt, dass die Justizkommission nach
Anhören der nicht vertretenen Fraktionen die Wahlen der Gerichtsbehörden und der
Staatsanwaltschaft vorbereitet. Der Begriff «vorbereiten» hat innerhalb der Kommission für rege
Diskussionen gesorgt.
Gemäss dem mit dem Büro des Grossen Rates festgelegten Verfahren hört die Justizkommission
die Kandidaten für die Posten des Generalstaatsanwalts, des Generalstaatsanwalt-Stellvertreters
und des Oberstaatsanwalts an und unterbreitet einen Bericht, der sich ausschliesslich mit der
Wählbarkeit der Kandidaten befasst.
Die Mitglieder der JUKO wollten den Begriff «vorbereiten» hinsichtlich einer Festigung des
Mandats der Kommission präzisieren, damit sie für die künftigen Wahlen eine Vormeinung
zuhanden des Grossen Rates abgeben kann. Dies wurde vom Büro des Grossen Rates an einer
ausserordentlichen Sitzung während der Märzsession 2010 gutgeheissen.
Die Kommission bedauert den Umstand, dass sie in letzter Zeit von gewissen Anwälten
systematisch eine Kopie der an die Gerichtsbehörden adressierten Schreiben erhält. Sie wurde
regelmässig mit Fällen befasst, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Sie bedauert auch die
übertriebene Mediatisierung gewisser Einzelfälle, welche die Qualität der von den Magistraten
der Walliser Justiz geleisteten Arbeit in keinster Weise widerspiegeln.
Die Justizkommission konnte im Rahmen ihrer Tätigkeit stets auf die Verfügbarkeit der
Vertreter der Gerichtsbehörden, der Strafanstalten und des Staates Wallis zählen. Sie möchte
ihnen dafür und für ihren unermüdlichen Einsatz im Dienste der Walliser Justiz danken.
Die Kommission möchte auch sämtlichen Magistraten und Mitarbeitenden, die in den Ruhestand
getreten sind, herzlich danken.
Unser Dank gilt auch allen Kommissionsmitgliedern, die in diesen «Schlüsseljahren» viel
Engagement und grossen Einsatz an den Tag gelegt haben. Ein ganz besonderes Dankeschön
geht an unseren Sekretär, Claude Bumann, und an den Parlamentsdienst für ihre wertvolle
Unterstützung.
Sitten, im Mai 2010
Die Präsidentin:
Der Vizepräsident:
Anne-Marie Sauthier-Luyet
Philipp Matthias Bregy
Der Berichterstatter
französischer Sprache:
Der Berichterstatter
deutscher Sprache:
Michel Rothen
Philipp Schnyder