„Personaldienstleister“ – das Branchenmagazin des BAP 02/2013
Transcrição
„Personaldienstleister“ – das Branchenmagazin des BAP 02/2013
Personaldienstleister 02 13 Branchenmagazin des BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister THEMENSCHWERPUNKT ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013 Was bedeuten die Bundestagswahlen für die Branche? DR. URSULA VON DER LEYEN Gastkommentar der Bundes arbeitsministerin zur Zeitarbeit POSITIONEN DER PARTEIEN Wie sehen sie die Zukunft der Branche STANDPUNKTE DER PERSONALDIENSTLEISTER Rede von BAP-Präsident Volker Enkerts 3 SEITE 3 3 SEITE 8 3 SEITE 7 2 EINBLICKE BAP-MITGLIEDERVERSAMMLUNG WÄHLTE PRÄSIDENTEN UND VORSTAND Bei der Mitgliederversammlung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) standen am 13. Juni 2013 die Wahlen von Präsident und Vorstand im Mittelpunkt E instimmig wurde der bisherige BAP-Präsident Volker Enkerts von der Versammlung wiedergewählt. Der neue Vorstand, der aus 19 Mitgliedern besteht und dem der Präsident qua Amt angehört, setzt sich zusammen aus: Thomas Bäumer, TUJA Zeitarbeit GmbH qq Ralph Bräuchle, agilitas GmbH qq Personaldienstleistungen Wolfgang Braunmüller, Augusta qq Personaldienstleistungen GmbH Andreas Dinges, DIS AG qq Volker Enkerts (Präsident), qq FLEX-TIME Zeitarbeit GmbH Heide Franken, Randstad Deutschland qq GmbH & Co. KG Sylvia Friedmann, HEISERV GmbH qq Stephan Giesbert, Fürst Personal qq dienstleistungen GmbH Theo Hermann, AMG Personal qq Management AG Sebastian Lazay, Extra qq Personalservice GmbH Peter Mumme, Mumme qq Personalservice Holding GmbH Wilhelm Oberste-Beulmann, qq START Zeitarbeit NRW GmbH Uwe Schickor, Schickor Personal qq dienstleistungs GmbH Hugo Schmitt, Schmitt GmbH qq Ute qq Schoras, Jobpower Personal dienstleistungs GmbH Arnd Schumacher, S & W Personal qq dienstleistungen Helmut Syfuß, Project Phoenix qq Personaldienstleistungen GmbH Bastian Tau, ZAG Zeitarbeitsqq Gesellschaft GmbH Steffen Wilke-Stern, Akzent qq Personaldienstleistungen GmbH Auf seiner konstituierenden Sitzung hat der neue Vorstand das BAP-Präsidium gewählt. Dieses Gremium wird nun vom Präsidenten Volker Enkerts und den sieben Vizepräsidenten Thomas Bäumer, Heide Franken, Sebastian Lazay, Wilhelm Oberste-Beulmann, Hugo Schmitt, Ute Schoras und Steffen WilkeStern gebildet. Die nächste BAP-Mitgliederversammlung und der Arbeitgebertag Zeitarbeit mit anschließendem Sommerfest werden am 26. Juni 2014 in Berlin stattfinden. t ©Kurhan-Fotolia.com Zukunft Personal 17.-19.09.2013 in Köln TIME-JOB 7 - Einfach intelligent und effizient! Mit TIME-JOB 7 berechnen Sie alle Besonderheiten rund um die neuen Branchenzuschlagstarife exakt und flexibel. TIME-JOB 7 setzt neue Maßstäbe in Organisation und Prozessmanagement. Besuchen Sie uns auf der Zukunft Personal 2013 in Halle 2.2, Stand A.02. Ihr kostenfreies Tagesticket erhalten Sie unter: [email protected] TIME-JOB® EDITORIAL 3 EDITORIAL D eutschland ist eines von wenigen europäischen Ländern, in denen trotz Krise Wirtschaft und Beschäftigung wachsen. Wir haben im Sommer 2013 weniger als drei Millionen Arbeitslose, wir haben mit über 41,5 Millionen Menschen in Arbeit die höchste Beschäftigung seit der Wiedervereinigung. Der deutsche Arbeitsmarkt ist grundsolide und gilt inzwischen als vorbildlich für ganz Europa. Die gute Entwicklung kommt bei den Menschen an. Weniger denn je sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, wir haben die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa. In den vergangenen vier Jahren haben am Arbeitsmarkt insbesondere Frauen und Ältere profitiert, deren Erwerbsbeteiligung stetig gestiegen ist. Das beugt auch dem Fachkräftemangel vor und hilft, unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen. Gerade der Blick auf unser europäisches Umfeld zeigt uns, wie wertvoll unser deutsches Sozialmodell ist. Es lebt davon, dass es Schutz bietet und niemanden ins Bodenlose fallen lässt, dass es sich aber auch nicht von den wirtschaftlichen Notwendigkeiten abkoppelt und Fördern mit Fordern verbindet. Wir wollen Menschen in die Lage versetzen, ihr Schicksal in die Hand zu nehmen und sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen – und zwar am ersten Arbeitsmarkt, nicht in künstlichen Beschäftigungsschleifen. Die Arbeitsmarktreformen der vergangenen zehn Jahre haben den Unternehmen die nötige Flexibilität gebracht, um sich im globalen Wettbewerb gut behaupten zu können. Die Zeitarbeit leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Auch wenn ihr Anteil an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung insgesamt nur bei etwa 2,5 Prozent liegt, bietet sie doch gerade Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen gute Chancen zum Einstieg bzw. Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. DR. URSULA VON DER LEYEN MdB Bundesministerin für Arbeit und Soziales Den Grundstein dafür hatte die Agenda 2010 mit der Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gelegt. Aber so richtig die Reformen im Grundsatz waren, so schlecht waren sie handwerklich gemacht. Gerade bei der Zeitarbeit haben sich Fehlentwicklungen eingeschlichen und Schwachstellen gezeigt, die wir inzwischen – gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien – korrigiert haben. So haben wir mit der Drehtürklausel den missbräuchlichen Austausch von Stammbelegschaften eingedämmt. Und seit dem 1. Januar 2012 gilt ein von den Tarifpartnern ausgehandelter und vom Bundesarbeitsministerium für verbindlich erklärter Mindestlohn, der vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland schützt. Schließlich sind wir beim Thema »Equal Pay« weitergekommen. Im Grund- satz ist gesetzlich festgelegt, dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden muss, es sei denn, ein Tarifvertrag legt anderes fest. Inzwischen haben sich die Tarifvertragsparteien der Zeit arbeit für neun Branchen auf gestufte Entgeltzuschläge für Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter geeinigt, die eine Annäherung an das Lohnniveau der Stammkräfte bedeuten. Diese Tarifabschlüsse zeigen, dass die Sozialpartnerschaft in Deutschland lebendig und handlungsfähig ist. Die Tarifautonomie ist uns wichtig. Denn Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bieten aufgrund ihrer Sachnähe und Kompetenz die Gewähr für angemessene und maßgeschneiderte Lösungen. Für die Unternehmen der Zeitarbeit sind die Branchenzuschläge auch eine Chance, sich als verantwortungsvolle und attraktive Arbeitgeber zu profilieren – ein Aspekt, der in Zeiten des demografischen Wandels nicht zu unterschätzen ist. Inwieweit die bereits vereinbarten und die noch zu schließenden Branchenzuschläge geeignet sind, das Prinzip »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeit arbeitnehmer auf breiter Front umzusetzen, muss die Erfahrung zeigen. Hier ist es für eine abschließende Beurteilung noch zu früh. Wir werden die weitere Entwicklung deshalb aufmerksam beobachten. Zugleich sind wir wachsam, was Versuche angeht, neue Schlupflöcher für Lohndrückerei zu suchen, etwa durch missbräuchliche Gestaltung von Werkverträgen. Das Bundesarbeitsministerium hat mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Rechtsprechung eine Diskussion angestoßen, wie Scheinwerkverträge, die verdeckte Leiharbeit darstellen, verhindert werden können, um auch in Zukunft faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Denn davon lebt unsere soziale Marktwirtschaft – dass Arbeit ihren Wert hat. t 4 ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013 ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013 A m 13. Juni 2013 hielt der BAP in Berlin nicht nur seine Mit gliederversammlung, sondern auch den Arbeit gebertag Zeitarbeit ab. Außerdem fand am Abend im Kronprinzenpalais Unter den Linden das traditionelle Sommerfest der Branche statt, bei dem der BAP rund 600 Gäste begrüßen konnte. Unter das Motto »Bundestagswahlen 2013 – Scheide weg für die Zeitarbeit?« stellte der BAP seinen Arbeitgebertag Zeitarbeit und lud dazu Vertreter aus Regierung und den im Bundestag vertretenen Parteien ein. Auf den folgenden Seiten werden die wesentlichen Positionen, die von der Politik und von der Branche auf dem BAP-Arbeitgebertag vertreten wurden, vorgestellt. e i d o p f g ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013 r t u a s eDiskussionsrunde mit den Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU), Patrick Döring (FDP), Anette Kramme (SPD) und Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) sowie BAP-Vizepräsident Sebastian Lazay, moderiert von Conny Czymoch rSven Astheimer, Frankfurter Allgemeine Zeitung, beim Vortrag auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit tBeate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) und BAP-Vizepräsident Sebastian Lazay uConny Czymoch führte durch den Arbeitgebertag Zeitarbeit 2013 iThomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des BAP, auf der Mitgliederversammlung o – gImpressionen von Mitgliederversammlung, Arbeitgebertag und Sommerfest 5 6 ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013 ZEITARBEIT PER SE NIE PREKÄR GEWESEN Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe MdB, hielt die Auftaktrede zum Arbeitgebertag des BAP DR. RALF BRAUKSIEPE MdB , Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, stellte für die Bundesregierung die Position zur Zeitarbeit dar. I n seinem Beitrag zog Brauksiepe eine Bilanz der Arbeitsmarktpolitik der christlich-liberalen Koalition mit Fokus auf der Zeitarbeit. Zu den Erfolgen der vergangenen vier Jahre zählte er den Rückgang der Arbeitslosenquote und den Anstieg der Beschäftigtenzahlen, insbesondere der sozialver sicherungspflichtig Beschäftigten. Mit den Worten: »Wir wissen, dass Sie ge rade Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen eine wichtige Chance gegeben haben, wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu kommen. Für diesen Beitrag, den Sie damit dazu geleistet haben, positive Effekte am Arbeitsmarkt zu erzielen, möchte ich Ihnen namens der Bundes regierung ganz herzlich danken«, würdigte der Parlamentarische Staatssekretär die Arbeit der Personaldienstleister. Die Veränderungen der Zeitarbeitsbranche während der christlich-liberalen Regierungsjahre bezeichnete Brauksiepe als »wichtige soziale Flankierungen dieser Branche, die die gesellschaftliche Akzeptanz der Branche insgesamt erhöht haben.« Dabei betonte er: »Die Zeitarbeit ist per se für mich nie prekär gewesen, und wir haben sie gemeinsam besser gemacht in dieser Legislaturperiode. Das ist der Weg, der weitergegangen werden sollte.« Zwei Maßnahmen aus den vergangenen Jahren hob der Parlamentarische Staatssekretär hervor: Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit der Einführung der Drehtürklausel und der allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze sowie die Umsetzung der EUZeitarbeitsrichtlinie. Er nutzte die Gelegenheit, um klarzustellen, dass er den Begriff »Leiharbeit« nur verwende, wenn dies »technisch geboten ist«. Denn »die Leihe ist die kostenlose zeitweise Übertragung einer Sache. Und Menschen sind keine Sache und kostenlos ist es auch nicht, deswegen spreche ich lieber von Zeitarbeit als von Leiharbeit«, so Brauksiepe unter dem Applaus der Zuhörer. »Der Weg, der dort von den Tarifvertragsparteien eingeschlagen worden ist, dazu kann man Ihnen gratulieren« Zur Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie sagte der Parlamentarische Staatssekretär: »Wir haben im Gesetz die Regelung stehen, dass die Überlassung vorübergehend erfolgt. Für mich ist auch das nicht nur die Umsetzung der einschlägigen Richtlinie, sondern liegt eigentlich im Begriff der Zeitarbeit schon drin.« Im Zusammenhang mit der Einführung der allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze unterstrich Brauksiepe die Präferenz der christlich-liberalen Bundesregierung für tarifvertragliche Regelungen: »Da wo Tarifvertragsparteien zu einer Regelung kommen können, sollen sie sie auch treffen und soll nicht der Staat die Tarifvertragsparteien ersetzen.« Die Einführung der Lohnuntergrenze sei ein »Kraftakt« gewesen, »auf den wir auch gemeinsam ein Stück stolz sein können. […] Der Weg, der dort von den Tarifvertragsparteien eingeschlagen worden ist, dazu kann man Ihnen gratulieren, und ich wünsche mir, dass er auch so weitergegangen wird.« Brauksiepe ergänzte aber, dass die Bundesregierung die weitere tarifpolitische Entwicklung zu Equal Pay genau beobachten und bewerten werde. Zur Debatte, ab wann Equal PayRegelungen greifen müssen, sprach sich der Parlamentarische Staatssekretär für Einarbeitungsfristen aus: »Natürlich kann man über das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit sinnvollerweise erst dann reden, wenn eine gewisse Einarbeitungszeit vorbei ist.« Für die Zukunft gab Brauksiepe den Personaldienstleistern mit auf den Weg: »Die Tarifpartner sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Annäherung an das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu erreichen. Unser politisches Ziel ist es, gleichzeitig die positiven beschäftigungspolitischen Wirkungen der Zeitarbeit zu erhalten und diese An näherung zu erreichen. Es wird auch in der Zukunft darauf ankommen, die richtige Balance zu finden.« Und er fügte bezüglich der Branchenzuschläge hinzu: »Es ist durch diese Tarifverhandlungen und -vereinbarungen viel erreicht worden, aber es ist auch noch etwas zu tun.« Zum Abschluss seiner Rede versprach der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales den anwesenden Unternehmern Kontinuität: »Damit Sie dann in einem verlässlichen Rahmen unternehmerisch arbeiten können.« t ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013 7 »DIE ZEITARBEIT HAT SICH DEUTLICH GEWANDELT« BAP-Präsident Volker Enkerts stellte in seiner Rede die Entwicklung der Branche in den Mittelpunkt und forderte von der Politik mehr Anerkennung für diesen Wandel » Unser Programm auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit ist dieses Jahr auf die Bundestagswahlen am 22. September fokussiert. Das hat seinen guten Grund«, erläuterte Volker Enkerts das Motto »Bundestagswahlen 2013 – Scheideweg für die Zeitarbeit?« den gut 500 Gästen. »Für unsere Branche, die Personaldienstleister und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, könnte vom Ausgang der Wahlen sehr viel abhängen. Deshalb haben wir prominente Mitglieder der politischen Parteien eingeladen, die aktuell im Bundestag vertreten sind.« Nur DIE LINKE habe abgesagt, so Enkerts, aber das sei nur konsequent, denn diese Partei wolle die Zeitarbeit verbieten. »Dass das weder mit Europarecht noch mit unserer Verfassung vereinbar ist, scheint dort niemanden zu interessieren oder – das wäre dann wirklich ein Armutszeugnis – es weiß vermutlich bei der LINKEN schlicht keiner.« Dann nahm Enkerts den Ball von Staatssekretär Brauksiepe auf und wies auf die vielen Veränderungen in der Zeitarbeit hin, wie die Einführung einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze und einer Drehtürklausel sowie die Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie in deutsches Recht. »Die genannten Punkte tragen wir als Personaldienstleister nicht nur mit, sondern unterstützen sie auch aktiv, denn sie haben mit dazu beigetragen, dass sich unsere Branche positiv verändert und sich das Image der Zeitarbeit verbessert hat«, betonte Enkerts. Auch auf die Lohnentwicklung in der Branche machte der BAP-Präsident aufmerksam. In den letzten drei Jahren habe die Branche Steigerungen bis zu 20 % zu verzeichnen und mit einer Lohnuntergrenze von 8,19 � im Westen und 7,50 � im Osten lägen die Entgelte deutlich über denen anderer Wirtschaftsbereiche. Als Beispiele nannte Enkerts die Löhne im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Garten- und Landschaftsbau, um dann hinzuzufügen: »Besonders bemerkenswert ist, dass die Lohnunter- grenze in der Arbeitnehmerüberlassung in acht Bundesländern über den allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen im Bereich des Bewachungsgewerbes liegt«. Die Löhne in der Zeitarbeit, so Enkerts Fazit, müssten also inzwischen als völlig normal bezeichnet werden. Nun kämen auch noch Branchenzuschläge hinzu, führte der BAP-Präsident weiter aus. Inzwischen seien mit IG Metall, IG BCE, ver.di und der Eisenbahngewerkschaft EVG für zehn Wirtschaftsbereiche Zuschlagstarifverträge abgeschlossen worden. »Damit sind die entscheidenden Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeit und Einsatzbranchen geschlossen. Wir sind aber mit den Gewerkschaften weiterhin im Gespräch und eruieren gemeinsam, ob es weitere Wirtschaftszweige gibt, in denen Lohndifferenzen zur Zeitarbeit bestehen und für die entsprechende Branchenzuschlagstarifverträge geschlossen werden könnten«, betonte Enkerts. Wer allerdings ein flächendeckendes Zuschlagssystem erwarte, verkenne, »dass in der Zeitarbeit inzwischen Löhne gezahlt »Die Löhne in der Zeit arbeit müssen inzwischen als ›völlig normal‹ bezeichnet werden.« werden, die über denen anderer Branchen liegen oder sich kaum noch unterscheiden. Ohne Lohnlücke kann es aber auch keine Zuschläge geben!«, machte der BAP-Präsident in aller Deutlichkeit klar. Die Tarifvertragsparteien hätten gemeinsam ein in sich schlüssiges System gefunden, das in Stufen an Equal Pay heranführe und damit der Tatsache VOLKER ENKERTS, Präsident des BAP, brachte in seiner Rede auf dem Arbeit gebertag Zeitarbeit die Standpunkte der Personaldienstleister ein. Rechnung trage, dass Zeitarbeitskräfte nicht ab dem ersten Tag dieselbe Produktivität wie Stammmitarbeiter erbringen könnten. Derartige Entgelt-Staffelungen nach Dauer der Beschäftigung seien in Tarifverträgen gang und gäbe, so dass sich die Branchenzuschläge der Zeitarbeit in die übliche tarifvertragliche Praxis einfüge, erläuterte Enkerts. Volker Enkerts beendete seine Rede mit einem deutlichen Appell: »Die Zeitarbeit hat sich also in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Es handelt sich nicht mehr um dieselbe Branche wie vor fünf, sechs Jahren. Ich würde mir allerdings wünschen, dass diese Tatsache in den Medien, der Öffentlichkeit und auch in der Politik mehr zur Kenntnis genommen und honoriert werden würde.« t 8 ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013 BUNDESTAGSWAHLEN 2013 – POSITIONEN DER PARTEIEN ZUR ZEITARBEIT Wie halten sie es mit der Zeitarbeit und welche Pläne haben sie für die Branche? Das fragte der BAP auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit 2013 Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Parteien. Hier die Statements in Kurzform: I ch sehe, was die Zeitarbeit in den letzten Jahren geleistet hat und zwar auch in schwierigen Zeiten. Denn gerade während der Finanzund Wirtschaftskrise wäre es ohne den Flexibilitätspuffer der Zeitarbeit gar nicht möglich gewesen, das Beschäftigungsniveau auf der Höhe zu halten, die wir heute haben. Sie haben ganz viele Hausaufgaben gemacht in den letzten Jahren, so haben wir es wahrgenommen. Angefangen von tatsächlich einer schwierigen Diskussion, wo aber zum Schluss die Branche gesagt hat, wir wollen eine Lohnuntergrenze, bis hin jetzt zur Einführung der Branchenzuschläge, und ich hab davor auch einen Riesenrespekt. Ich merke, in wie vielen Diskussionen ich immer wieder darauf hinweisen muss, dass Zeitarbeit nicht prekäre Beschäftigung ist, sondern dass Zeitarbeit ein ganz normales Arbeitsverhältnis in einer besonderen Branche ist. Ich hatte ein Problem genannt, das ist für mich die konzerninterne Überlassung, die Scheinzeitarbeit, aber sonst kann ich nicht der Zeitarbeit alle Probleme dieser Welt anlasten, insbesondere nicht die Problematik des Niedriglohnsektors. t GITTA CONNEMANN MdB Mitglied im Vorstand des Parlaments kreises Mittelstand der CDU/CSUBundestagsfraktion Von der Wand auf den Bildschirm - Kalenderdisposition mit L A N D W E H R L1 Mit der digitalen Kalenderdispo gehören Steckkärtchen der Vergangenheit an. Schnell, einfach, überall: • Disposition per Drag & Drop • Wahlweise Kundensicht oder Mitarbeitersicht • Verschiedene Zeitraumansichten • Umfangreiche Filtermöglichkeiten Sie wünschen eine Präsentation bei Ihnen vor Ort oder eine Demo-Version? Testen Sie kostenlos und unverbindlich und erfahren Sie alle Vorteile von LA N DWEHR L1. Oder besuchen Sie uns auf der Zukunft Personal vom 17. bis 19. September 2013 in Köln (Halle 3.1, Stand S.16). Telefon: +49 (0) 59 08/9 38-0 LANDWEHR Computer und Software GmbH · [email protected] · www.landwehr-software.de ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013 I ch bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass es diverse Firmen Ihrer Branche gegeben hat, die auch die schwarzen Schafe in der Branche ausschließen und die sich deshalb für den Mindestlohn eingesetzt haben. Und ich sehe auch sehr wohl die Anstrengungen, die in der Branche passiert sind, Tarifverträge abzuschließen und zu Branchenverträgen zu kommen. Gleichwohl gibt es ein Problem: Wir erreichen über die Branchenzuschläge nicht die gesamte Leiharbeitsbranche. Wir brauchen für die verleihfreien Zeiten den Mindestlohn. Den haben wir, Z eitarbeit ist nicht gleich prekäre Beschäftigung, und wir sollten alle ein großes Interesse daran haben, dass sich dieses Zerrbild in der arbeitsmarktpolitischen Debatte nicht festsetzt. Wir haben in dieser Wahlperiode einige Fehlentwicklungen korrigiert. Wir haben als FDP-Bundestagsfraktion das Thema Equal Pay intensiv diskutiert und sind froh, dass die Tarifpartner den Weg gehen und kluge Entscheidungen getroffen haben. Aufstiegsversprechen der sozialen Marktwirtschaft ist für mich der Schlüsselbegriff und da leistet die Zeitarbeit W ir sagen Equal Pay ab dem 1. Tag und das würden wir auch gerne an gehen. Wir gehen auch soweit, dass wir sagen, einen Flexibilitätsbonus sollten die Leiharbeitskräfte kriegen, weil sie doch sehr hohe Anforderungen haben. Wir wollen damit die Leiharbeit nicht abschaffen, aber wir wollen, dass es fair zugeht, dass es Augenhöhe ist, dass es keine Unterschiede gibt zwischen Leiharbeitskräften und den Stammbelegschaften. Für mich ist Arbeitnehmerüberlassung von der Intention her nicht, dass Arbeit billiger wird, das ist gut. Für die Verleihzeiten soll es den Grundsatz von Equal Pay geben und zwar ab Anbeginn der Tätigkeit. Und wir sagen, dass Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung im Regelfall nicht länger als ein Jahr dauern soll und zwar bezogen auf die Arbeitstätigkeit, die im jeweiligen Betrieb ausgeführt wird. Es soll ein Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte geben über das ›Ob‹ des Einsatzes von Leiharbeitnehmern, es soll eine Diskussion und eine Einigung darüber geben, in welchen Bereichen und wie lange Arbeitnehmer eingesetzt werden sollen. t eben einen ausgesprochen großen Dienst – auch für jene, die es sonst schwerer haben am Arbeitsmarkt. Auch für jene, die länger nicht im Beruf waren, und ich finde, dass man diesen Teil nicht hoch genug schätzen kann. Deshalb würde ich sagen für die Freien Demokraten, dass wir, was die Regulation dieses Bereiches angeht, das getan haben, was nötig war. Dazu stehen wir und sehen keinen weiteren Handlungsbedarf, solange die tarifpolitische Entwicklung sich so fortsetzt, wie wir das derzeit sehen. t sondern Arbeitnehmerüberlassung bedeutet für mich Flexibilität. Ich sehe die AÜ außerdem nicht als arbeitsmarktpolitisches Instrument, ich glaube nicht, dass es in Ihrem Sinne ist. Sie wollen Ihre Beschäftigten ja auch halten, so dass es sich beispielsweise auch lohnt, in Weiterbildung zu investieren, dass man gutes Personal hat und mit Blick auf demographischen Wandel und drohenden Fachkräftemangel ist es auch wirklich das, was wir machen müssen. t 9 ANETTE KRAMME MdB Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion PATRICK DÖRING MdB Generalsekretär der FDP BEATE MÜLLER-GEMMEKE MdB Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 10 ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013 PERSPEKTIVEN FÜR DIE ZEITARBEIT Politische Podiumsdiskussion auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit des BAP N ach den Statements der Bundestagsabgeordneten ging es in die Diskussion, bei der Sebastian Lazay, Vizepräsident des BAP, die Branchenposition vertrat. Im Mittelpunkt der Debatte standen dabei die Forderungen der Oppo sition nach Equal Pay und einem »Flexibilitätsbonus«. Lazay verwahrte sich dagegen, dass diese Forderungen mit »Problemen von gestern und vorgestern« begründet würden, »die wir heute schon längst gelöst haben und auch schon gestern gelöst haben.« Bei beiden Punkten gingen die Meinungen weit auseinander. Während Anette Kramme (SPD) mit Hinweis auf langjährige Überlassungen die Forderung nach Equal Pay begründete, ging Patrick Döring (FDP) auf Distanz: Da könne »man auch gleich« in das Wahlprogramm »reinschreiben, wir verbieten die Zeitarbeit. Das ist wenigstens ehrlich und die Fronten sind klar, und das Ergebnis wäre höhere Arbeitslosigkeit, höhere Scheinselbständigkeit und höhere Schwarzarbeit.« Diesen Ball nahm Lazay auf und riet dazu zu überlegen, »wie wir durch eine vernünftige Tarifpolitik Mitarbeiter in Beschäftigung bringen, ent- sprechend ihrer Leistungsfähigkeit.« Dabei seien die höher Qualifizierten nicht »das Problem. Sie verdienen heute zum Teil schon mehr als im Kundenbetrieb.« Lazay warf einen weiteren Aspekt auf, als er die Frage stellte: »Aber wenn Sie tatsächlich fordern, dass auch die einfache Hilfskraft, die wir nach jahrelanger Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt schrittweise integrieren – das sind zum Teil Menschen, denen müssen wir beibringen morgens aufzustehen – dass Sie da einen Zuschlag fordern! Und dann auch, wofür? Und wer hat den verhandelt? Sie konterkarieren vollkommen die Tarifautonomie.« Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90 / Die Grünen) antwortete, dass die Mehrzahl der Zeitarbeitskräfte »ganz normal Beschäftigte« seien, »die Qualifikation haben, Ausbildung haben, Schulabschlüsse haben, durchaus Erfahrungen haben, und man sollte nicht immer so tun, als wenn man nur mit Langzeitarbeitslosen zu tun hätte.« Diese Einschätzung bestätigte Gitta Connemann (CDU), gab dem aber eine andere Wendung. Es werde »viel zu wenig wahrgenommen, wie viele Akademiker, Facharbeiter etc.« in der Zeitarbeit beschäftigt seien, »die übrigens sehr gut verdienen, BAP-Vizepräsident Sebastian Lazay wenn ich mir die Stundenlöhne angucke, denn die öffentliche Diskussion wird verkürzt auf das Einstiegsgehalt eines ungelernten Mitarbeiters, und das ist ein Stück verzerrend.« Auseinander gingen die Meinungen auch bei der Frage nach der künftigen Rolle der Zeitarbeit. Kramme und MüllerGemmeke sehen die Zukunft der Branche aufgrund von demographischem Wandel und Fachkräftemangel eher im höherqualifizierten Bereich. Döring weist der Branche eine entscheidende Rolle beim Beschäftigungsaufbau, auch dem künftigen, zu. Für Connemann ist und bleibt Zeitarbeit »unverzichtbar, damit Betriebe eine Chance haben, damit Arbeitslose eine Chance haben und damit Arbeitnehmer in ihren Betrieben ihren Arbeitsplatz erhalten«. Und Lazay wünschte sich, dass die Politik der Branche die Zeit lässt, »das, was wir mit unseren Tarifpartnern und zum Teil auch mit Ihnen machen, tatsächlich umsetzen zu können.« t Podiumsdiskussion der Bundestagsabgeordneten auf dem BAP-Arbeitgebertag BILDUNG 11 ERFOLGSGESCHICHTEN IN DER GASTRONOMIE Auf dem Weg zur IHK-geprüften Restaurantfachfrau mit Punkt Um Foto: Fortschritte Film, Leipzig, www.fortschritte-film.de V om Tellerträger zum Oberkellner: Die spezielle Qualifizierungsmaßnahme der Punkt Um GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Leipzig hilft Zeitarbeitskräften dabei, ihre berufliche Erfolgsgeschichte im Gastronomieund Hotelgewerbe zu schreiben. Bestes Beispiel ist Marie S., die nach einer Friseurausbildung für den Personaldienstleister zunächst als nebenberufliche Helferin im Gastronomiebereich tätig wurde. Inzwischen arbeitet sie hauptberuflich für Punkt Um und hat sich von der Revier- zur Oberkellnerin hochgearbeitet. »Sie fing bei uns ohne jegliche Erfahrung im Restaurantbereich an«, erklärt Christin Rückert, Marketing- und PR-Verantwortliche bei Punkt Um, das Besondere an der Ausbildungsinitiative. INTENSIVE VORBEREITUNG UND SCHULUNG Auf die Einsätze in der Gastronomie werden die Zeitarbeitskräfte des Personaldienstleisters intensiv vorbereitet: Nach einer Grundlagenschulung folgen sukzessive weitere Schulungen. Entwickelt wurde dieses Konzept von Trainern des Zeit arbeitsunternehmens, die selbst eine Ausbildung im Gastronomiegewerbe durchlaufen haben. Von ihnen erfahren neue Mitarbeiter Wissenswertes rund um wichtige Fachbegriffe und Vorschriften im Gastgewerbe aus erster Hand. Das schließt auch den Unfallschutz, die Hygiene und die Arbeitssicherheit mit ein. Im praktischen Teil wird die Arbeit im Service, zum Beispiel die Drei-Tellertragetechnik, vermittelt und geübt. Beim ersten Arbeitseinsatz steht den neuen Mitarbeitern ein Ansprechpartner zur Seite, der bei Problemen weiterhilft. Wer die ersten Einsätze als Kellner im Hotel oder Restaurant erfolgreich gemeistert hat, lernt in weiteren Schulungen verschiedene Eindecktechniken oder auch den Getränke-, Speisen-, Menü- und Weinservice. So können die Zeitarbeitskräfte die Gäste auch bei der Auswahl von Weinen, Whiskys, Cocktails und Zigarren beraten. Die Qualifizierungsmaßnahme des Personaldienstleisters eröffnet damit den Weg zum Restaurantfachmann bzw. zur Restaurantfachfrau. Denn nach fünf Jahren Berufserfahrung und Teilnahme an kontinuierlich stattfindenden internen Schulungen können sich die Zeitarbeitskräfte bei der IHK einer Externenprüfung unterziehen. In Leipzig haben bereits zwei Mitarbeiter die Prüfung erfolgreich absolviert. t Ergreifen auch Sie die Initiative! Die Publikation »Qualifizierung von Zeitarbeitskräften – Maßnahmen der Personaldienstleister« stellt viele weitere interessante Best PracticeBeispiele zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Zeitarbeit vor. Bestellen können Sie die Publikation direkt über die Bundesakademie für Personaldienstleistungen GmbH, kurz BAP-Akademie ([email protected]). BAP-Mitglieder, die das erste Exemplar kostenlos erhalten haben, können weitere zum Selbstkostenpreis von 5,- € (zzgl. 7 % MwSt. und Versandkostenpauschale) beziehen. Nichtmitglieder erhalten die Publikation zum Preis von 10,- € (zzgl. 7 % MwSt. und Versandkostenpauschale). 12 Urteile ARBEITSRECHT: WIE HABEN DIE GERICHTE ENTSCHIEDEN? VERZICHT DES ARBEITNEHMERS AUF URLAUBSABGELTUNG I st das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Mai 2013 entschieden. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen, und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen. Im vorliegenden Fall kündigte die Beklagte am 26. November 2008 ihr Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr beschäftigten und seit Januar 2006 arbeitsunfähigen Kläger ordentlich zum 30. Juni 2009. Im Kündigungsrechtsstreit regelten die Parteien am 29. Juni 2010 in einem Vergleich u. a., dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zum 30. Juni 2009 aufgelöst worden ist, die Beklagte an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 11.500,00 Euro zahlt und mit Erfüllung des Vergleichs wechselseitig alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt und gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt sind. Mit einem Schreiben vom 29. Juli 2010 verlangte der Kläger von der Beklagten ohne Erfolg, Urlaub aus den Jahren 2006 bis 2008 mit 10.656,72 Euro abzugelten. Nach Auffassung der BAG-Richter kann der Arbeitnehmer auf seinen Anspruch nach § 7 Abs. 4 BurlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungs urlaubs grundsätzlich verzichten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers diesbezüglich entstanden ist. Im Ergebnis hat somit die Erledigungsklausel im gerichtlichen Vergleich vom 29. Juni 2010 den mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. Juni 2009 entstandenen Anspruch des Klägers auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs miterfasst. t 3 BAG, Urteil vom 14. Mai 2013, Az.: 9 AZR 844/11 ANSPRUCH AUF ZWEIMALIGE VERRINGERUNG DER ARBEITSZEIT WÄHREND DER ELTERNZEIT E ine einvernehmliche Elternteilzeitregelung ist nach einer Entscheidung des BAG vom 19. Februar 2013 nicht auf den gesetzlichen Anspruch auf eine zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen. Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 Bundes elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) können Arbeitnehmer/innen beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollen sich die Arbeitsvertragsparteien innerhalb von vier Wochen einigen (§ 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG). Nach § 15 Abs. 6 BEEG können Arbeitnehmer/innen unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist. Die Klägerin ist seit 2006 bei der Beklagten in Vollzeit beschäftigt. Sie brachte am 5. Juni 2008 ein Kind zur Welt und nahm zunächst für die Dauer von zwei Jahren bis zum 4. Juni 2010 Elternzeit in Anspruch. Am 3. Dezember 2008 vereinbarten die Parteien die Verringerung der Arbeitszeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Mai 2009 auf wöchentlich 15 Stunden und für die Zeit vom 1. Juni 2009 bis zum Ende der Elternzeit am 4. Juni 2010 auf wöchentlich 20 Stunden. Mit Schreiben vom 7. April 2010 nahm die Klägerin ab dem 5. Juni 2010 bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes erneut Elternzeit in Anspruch und beantragte gleichzeitig, wie bisher 20 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Die Beklagte lehnte dies ab. Die Richter am BAG haben letztlich entschieden, dass dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit die Vereinbarung der Parteien vom 3. Dezember 2008 nicht entgegensteht, da einvernehmliche Elternteilzeitregelungen nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen sind. t 3 BAG, Urteil vom 19. Februar 2013, Az.: 9 AZR 461/11 Urteile 13 ARBEITSZEUGNIS – KEIN ANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS AUF DANK UND GUTE WÜNSCHE I Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen, hat das BAG am 11. Dezember 2012 entschieden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das einfache Zeugnis muss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören damit nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. In dem vom BAG zu entscheidenden Fall leitete der Kläger einen Baumarkt der Beklagten. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte ihm die Beklagte ein Arbeitszeugnis mit einer überdurchschnittlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Das Zeugnis endete mit den Sätzen: »Herr K. scheidet zum 28.02.2009 aus betriebsbedingten Gründen aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.« Der Kläger vertrat die Auffassung, der Schlusssatz sei unzureichend und entwerte sein gutes Zeugnis. Er habe Anspruch auf die Formulierung: »Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute.« Im Ergebnis sind nach Ansicht der Richter am BAG Schlusssätze in Zeugnissen, mit denen Arbeitgeber in der Praxis oft persönliche Empfindungen wie Dank oder gute Wünsche zum Ausdruck bringen, nicht »beurteilungsneutral«, sondern geeignet, die objektiven Zeugnisaussagen zu Führung und Leistung des Arbeitnehmers zu bestätigen oder zu re- lativieren. Wenn ein Arbeitgeber solche Schlusssätze formuliert, und diese nach Auffassung des Arbeitnehmers mit dem übrigen Zeugnisinhalt nicht in Einklang stehen, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, ein Zeugnis ohne Schlussformel zu erteilen. Auch wenn in der Praxis, insbesondere in Zeugnissen mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, häufig dem Arbeitnehmer für seine Arbeit gedankt wird, kann daraus mangels einer gesetzlichen Grundlage kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Dankesformel abgeleitet werden. t 3 BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012, Az.: 9 AZR 227/11 AUSKUNFTSANSPRUCH EINER ABGELEHNTEN STELLENBEWERBERIN D as BAG hat am 25. April 2013 entschieden, dass ein abgelehnter Stellenbewerber gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft hat, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat. Die 1961 in der Russischen SSR geborene Klägerin hatte sich im Jahre 2006 auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle eines/einer Software entwick lers/-in erfolglos beworben. Die Beklagte teilte ihr nicht mit, ob sie einen anderen Bewerber eingestellt hatte und gegebenenfalls, welche Kriterien für diese Entscheidung maßgeblich gewesen waren. Die Klägerin behauptete, sie habe die Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllt und sei lediglich wegen ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer Herkunft nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und damit unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleich behandlungsgesetz (AGG) diskriminiert worden. Sie verlangte von der Beklagten eine angemessene Entschädigung in Geld. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Einen Anspruch der Klägerin auf Auskunft gegen die Beklagte, ob diese einen anderen Bewerber eingestellt hat und gegebenenfalls aufgrund welcher Kriterien, sah das BAG nach nationalem, deutschem Recht nicht. Auf seine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte dieser entschieden, dass sich ein solcher Auskunftsanspruch auch nicht aufgrund des Gemeinschaftsrechts ergibt, die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen durch einen Arbeitgeber jedoch unter Umständen einen Gesichtspunkt darstellen kann, der beim Nachweis der Tatsachen heranzuziehen ist, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung des EuGH blieb die Entschädigungsklage vor dem BAG ohne Erfolg. Die Klägerin wies zwar auf ihr Geschlecht, ihr Alter und ihre Herkunft hin, legte jedoch keine ausreichenden Indizien dar, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen und die nach § 22 AGG zu einer Beweislast der Beklagten dafür führen würden, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat. Auch die Verweigerung jeglicher Auskunft durch die Beklagte begründete im Streitfalle nicht die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung der Klägerin im Sinne des § 7 AGG. t 3 BAG, Urteil vom 25. April 2013, Az.: 8 AZR 287/08 14 Ausblicke IHRE MITGLIEDSCHAFT – IHRE VORTEILE Es gibt viele gute Gründe, Mitglied im BAP zu werden F ür Ihre Kunden und Mitarbeiter sind Sie ein wichtiger Wegbereiter der wirtschaftlichen und beruflichen Zukunft – ob durch On-Site-Management, Personalvermittlung oder Zeitarbeit. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) übernimmt als der führende Verband der Zeitarbeits- und Personaldienstleistungsbranche die Rolle des Wegbereiters für Sie. Werden Sie Mitglied im BAP und damit Teil einer starken Organisation zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Politik, Medien, Tarifpartnern und Öffentlichkeit und profitieren Sie von der Vernetzung des BAP: Er vertritt die Branche in den Spitzen organisationen Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Bundesverband Großhandel, Au- ßenhandel, Dienstleistungen (BGA). Aber auch auf europäischer Ebene engagiert sich der BAP als einziger deutscher Verband der Personaldienstleister für die Zeitarbeit – durch seine Mitgliedschaft in den europäischen und weltweiten Dachverbänden Eurociett und Ciett. Eine Mitgliedschaft im BAP ist außerdem ein sichtbares Zeichen von Qualität für Kunden und Arbeitnehmer – und sie bringt viele individuelle Vorteile für Ihr Unternehmen: qqregelmäßige, aktuelle Branchen informationen: Arbeits- und Tarifrecht, politische Entwicklungen, Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaft, Internationales etc. qqindividuelle Rechtsberatung qqSeminare, Schulungen und Weiterbildung bei der BAP Akademie GmbH qqumfassende Mitglieder informationen qqVeranstaltungen, Foren und Kongresse – regional und einmal jährlich den BAP-Arbeitgebertag qqAufbereitung und Analyse von Daten, Zahlen und Statistiken: Hierzu gehört auch der IW-Zeitarbeits index, der aktuell äußerst detaillierte Daten zur Zeitarbeit liefert qqsystematische Unterstützung der BAP-Mitglieder in den Regionen 3Interessiert? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung: 030 206098-0 oder [email protected] IMPRESSUM EINE ANZEIGE – SEHR VIEL WIRKUNG Herausgeber BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) Setzen Sie sich bei über 6.000 Unternehmen in Szene Der »Personaldienstleister« ist als Branchenmagazin die ideale Platt form für Ihre Anzeige. Hier informieren sich wichtige Multiplikatoren aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik über aktuelle Entwicklungen und Themen der Personaldienstleistungsbranche. Präsentieren Sie auch Ihr Unternehmen, indem Sie eine Anzeige schalten. Thomas Hetz (v.i.S.d.P.), Hauptgeschäftsführer Universitätsstraße 2–3a, 10117 Berlin Telefon 030 206098-0, Telefax 030 206098-70 [email protected] www.personaldienstleister.de Auflage 20.000 Exemplare Redaktion Dr. Anja Clarenbach, Jenny May (BAP) KONTEXT public relations GmbH Kaiserstraße 168–170, 90763 Fürth Telefon 0911 97478-0, Telefax 0911 97478-10 [email protected], www.kontext.com Realisation NORDSONNE IDENTITY GmbH Linienstraße 153, 10115 Berlin Telefon 030 400558-0, Telefax 030 400558-25 [email protected], www.nordsonne.de Fotos des Themenschwerpunktes Tanja Schnitzler, www.bildschoen-berlin.de Die vollständigen Mediadaten können Sie anfordern bei KONTEXT public relations GmbH, telefonisch unter 0911 97478-28 oder per E-Mail an: [email protected] Format B x H in mm Preis in Euro 210 x 297 * 210 x 297 * * zzgl. 3 mm Beschnitt 3.500,00 4.000,00 185,5 x 127,5 190 x 136 1.800,00 2.100,00 1/3 Seite quer (4c) 185,5 x 85 1.200,00 1/3 Seite hoch (4c) 58,5 x 263,5 1.200,00 1/4 Seite hoch (4c) 84 x 127,5 1.100,00 1. 1/1 Seite (4c) 1/1 Seite (Rückseite, 4c) 2. 1/2 Seite quer (4c) 1/2 Seite quer (Rückseite, 4c) 3. 4. 5. Sonderwerbeformen (Umhefter, Beilagen, Beihefter, Tip-on-Karte/CD etc.) auf Anfrage. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 4. 1. 2. 3. 5. Ausblicke 15 »FUSSBALL – EINE ART ZEITARBEIT.« Die Veranstaltungsreihe »Zukunft der Arbeit« mit Matthias Horx war zu Gast in der CommerzbankArena in Frankfurt am Main » Foto: Jonas Ratermann, Frankfurt am Main A llein der Ort trägt zum Reflektieren bei«, so der Trend- und Zukunftsforscher Matthias Horx über die Commerzbank-Arena in Frankfurt am Main. In die »Executive Lounge« luden am 21. Mai 2013 die Partner der Branchenkampagne »Die Zeitarbeit: Einstieg. Aufstieg. Wachstum.« und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) Horx ein, um Zeitarbeit aus gesamtgesellschaftlicher und internationaler Perspektive unterhaltsam betrachten zu lassen. BAP-Regionalsprecher Gerhard Lederle sprach das Grußwort. Im Anschluss an den Horx-Vortrag diskutierten Podiumsgäste aus Wirtschaft und Gesellschaft der Region darüber, was die Arbeitswelt von morgen bewegen wird. Auch Fußball sei eine Art Zeitarbeit, so Horx, der den 200 geladenen Gästen fünf Megatrends präsentierte, die die Arbeitswelt nachhaltig verändern: Globalisierung, Downaging, Konnektivität, Individualisierung und Frauen. Diese Trends seien rückschlagsfest und eher mit der Champions League zu Podiumsdiskussion in der Commerzbank-Arena: Zukunftsforscher Matthias Horx; Monika Herb, Senior Management Assistentin, Europäische Zentralbank; Sven Astheimer, Moderator, FAZ-Wirtschaftsredakteur; Franziska Bender, Agentur für Arbeit, Hessen; Klaus Stein, IG Metall Mannheim, 2. Bevollmächtigter (GF), und BAP-Vizepräsident Mirco Melega. vergleichen als mit der Bundesliga. Berufliche Biografien würden immer fragmentierter. Wichtig sei es, dass die Gesellschaft eine Zeitkultur entwickle, die »Flexicurity« ermöglicht – eine Mischung aus Freiheit und Sicherheit. Horx versteht Zeitarbeit als einen ganz normalen Teil der Arbeitswelt, der wiederum Teil des größten Wirtschaftsbooms aller Zeiten sei. Im Rahmen der Branchenkampagne wird Horx seine Thesen über die Zukunft der Arbeit demnächst in Berlin, Stuttgart und München präsentieren. t Sie wollen heute auf Kosten von morgen sparen? Dann empfehlen wir den einmaligen Kauf einer Software, bei der Sie sich Serviceleistungen und Updates sparen und wo sich niemand um die Zukunft Ihrer Software kümmert. Bei prosoft bekommen Sie das allerdings nicht. Wir schwören auf Miete statt Kauf. Mit unserem AÜOffice® bearbeiten Sie alles, was in der Zeitarbeit anfällt, und haben Service und Updates inklusive. Und wir entwickeln bereits die neue Programmgeneration. Denn die Zukunft kommt bestimmt! Sie wollen es genau wissen? Wir zeigen Ihnen persönlich und unverbindlich, wie AÜOffice® auch Ihr Unternehmen effizient und zukunftssicher macht. Kostenfrei: 24 Stunden telefonische Betreuung durch unser Supportteam Remote Support Umfangreiche Wissensdatenbank Programmupdates Neukundenbetreuung und Systemstartbegleitung JETZT kostenfrei informieren unter 0 800 - 930 09 10 15 Anzeige-BAP-Miete-statt-Kauf-07-06-2013.indd 1 07.06.2013 14:03:39 Alle Termine für das 2. Halbjahr 2013 ! Sind Sie vorbereitet? In der Personaldienstleistungsbranche müssen vielfach tarifliche und gesetzliche Änderungen im eigenen Unternehmen erfolgreich umgesetzt werden. Daher ist eine exzellente Vorbereitung und Schulung ein absolutes Muss. Unsere Seminare helfen Ihnen dabei! Den neuen Seminarkatalog für das 2. Halbjahr 2013 finden Sie auf unserer Website. Einfach in dem E-Paper blättern oder als PDF-Datei downloaden. Fasanenweg 4, 27259 Varrel Telefon: 0 42 74 93 15-0, Telefax: 0 42 74 93 15-50 E-Mail: [email protected] Sehr gerne senden wir Ihnen auf Wunsch den Seminarkatalog zu. www.akademie-der-zeitarbeit.de