„Personaldienstleister“ – das Branchenmagazin des BAP 02/2013

Transcrição

„Personaldienstleister“ – das Branchenmagazin des BAP 02/2013
Personaldienstleister
02 13
Branchenmagazin des BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
THEMENSCHWERPUNKT
ARBEITGEBERTAG
ZEITARBEIT 2013
Was bedeuten die Bundestagswahlen
für die Branche?
DR. URSULA VON DER LEYEN
Gastkommentar der Bundes­
arbeits­ministerin zur Zeitarbeit
POSITIONEN DER PARTEIEN
Wie sehen sie die
Zukunft der Branche
STANDPUNKTE DER
PERSONALDIENSTLEISTER
Rede von BAP-Präsident Volker Enkerts
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EINBLICKE
BAP-MITGLIEDERVERSAMMLUNG WÄHLTE
PRÄSIDENTEN UND VORSTAND
Bei der Mitgliederversammlung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) standen
am 13. Juni 2013 die Wahlen von Präsident und Vorstand im Mittelpunkt
E instimmig wurde der bisherige
BAP-Präsident Volker Enkerts
von der Versammlung wiedergewählt. Der neue Vorstand,
der aus 19 Mitgliedern besteht und dem
der Präsident qua Amt angehört, setzt
sich zusammen aus:
Thomas Bäumer, TUJA Zeitarbeit GmbH
qq
Ralph Bräuchle, agilitas GmbH
qq
Personaldienstleistungen
Wolfgang Braunmüller, Augusta
qq
Personaldienstleistungen GmbH
Andreas Dinges, DIS AG
qq
Volker Enkerts (Präsident),
qq
FLEX-TIME Zeitarbeit GmbH
Heide Franken, Randstad Deutschland
qq
GmbH & Co. KG
Sylvia Friedmann, HEISERV GmbH
qq
Stephan
Giesbert, Fürst Personal­
qq
dienstleistungen GmbH
Theo Hermann, AMG Personal
qq
Management AG
Sebastian Lazay, Extra
qq
Personal­service GmbH
Peter Mumme, Mumme
qq
Personalservice Holding GmbH
Wilhelm Oberste-Beulmann,
qq
START Zeitarbeit NRW GmbH
Uwe Schickor, Schickor Personal­
qq
dienstleistungs GmbH
Hugo Schmitt, Schmitt GmbH
qq
Ute
qq Schoras, Jobpower Personal­
dienstleistungs GmbH
Arnd Schumacher, S & W Personal­
qq
dienstleistungen
Helmut Syfuß, Project Phoenix
qq
Personaldienstleistungen GmbH
Bastian Tau, ZAG Zeitarbeitsqq
Gesellschaft GmbH
Steffen Wilke-Stern, Akzent
qq
Personaldienstleistungen GmbH
Auf seiner konstituierenden Sitzung
hat der neue Vorstand das BAP-Präsidium gewählt. Dieses Gremium wird nun
vom Präsidenten Volker Enkerts und
den sieben Vizepräsidenten Thomas
Bäumer, Heide Franken, Sebastian Lazay,
Wilhelm Oberste-Beulmann, Hugo
Schmitt, Ute Schoras und Steffen WilkeStern gebildet.
Die nächste BAP-Mitgliederversammlung und der Arbeitgebertag Zeitarbeit
mit anschließendem Sommerfest werden
am 26. Juni 2014 in Berlin stattfinden. t
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EDITORIAL
3
EDITORIAL
D eutschland ist eines von wenigen europäischen Ländern, in denen trotz Krise
Wirtschaft und Beschäftigung wachsen. Wir haben im Sommer
2013 weniger als drei Millionen Arbeitslose, wir haben mit über 41,5 Millionen
Menschen in Arbeit die höchste Beschäftigung seit der Wiedervereinigung.
Der deutsche Arbeitsmarkt ist grundsolide und gilt inzwischen als vorbildlich
für ganz Europa.
Die gute Entwicklung kommt bei
den Menschen an. Weniger denn je sind
auf Leistungen der Grundsicherung
angewiesen, wir haben die niedrigste
Jugendarbeitslosigkeit in Europa. In den
vergangenen vier Jahren haben am
Arbeitsmarkt insbesondere Frauen und
Ältere profitiert, deren Erwerbsbeteiligung stetig gestiegen ist. Das beugt auch
dem Fachkräftemangel vor und hilft,
unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen.
Gerade der Blick auf unser europäisches Umfeld zeigt uns, wie wertvoll unser deutsches Sozialmodell ist. Es lebt
davon, dass es Schutz bietet und niemanden ins Bodenlose fallen lässt, dass
es sich aber auch nicht von den wirtschaftlichen Notwendigkeiten abkoppelt und Fördern mit Fordern verbindet.
Wir wollen Menschen in die Lage versetzen, ihr Schicksal in die Hand zu nehmen und sich ihren Lebensunterhalt
selbst zu verdienen – und zwar am ersten Arbeitsmarkt, nicht in künstlichen
Beschäftigungsschleifen.
Die Arbeitsmarktreformen der vergangenen zehn Jahre haben den Unternehmen die nötige Flexibilität gebracht,
um sich im globalen Wettbewerb gut
behaupten zu können. Die Zeitarbeit
leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
Auch wenn ihr Anteil an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung insgesamt nur bei etwa 2,5 Prozent liegt,
bietet sie doch gerade Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen gute Chancen zum Einstieg bzw. Wiedereinstieg
ins Arbeitsleben.
DR. URSULA VON DER LEYEN MdB
Bundesministerin für Arbeit und
Soziales
Den Grundstein dafür hatte die
Agenda 2010 mit der Deregulierung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gelegt. Aber so richtig die Reformen im
Grundsatz waren, so schlecht waren sie
handwerklich gemacht. Gerade bei der
Zeitarbeit haben sich Fehlentwicklungen eingeschlichen und Schwachstellen
gezeigt, die wir inzwischen – gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien – korrigiert haben.
So haben wir mit der Drehtürklausel
den missbräuchlichen Austausch von
Stammbelegschaften eingedämmt. Und
seit dem 1. Januar 2012 gilt ein von den
Tarifpartnern ausgehandelter und vom
Bundesarbeitsministerium für verbindlich erklärter Mindestlohn, der vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland schützt.
Schließlich sind wir beim Thema
»Equal Pay« weitergekommen. Im Grund-
satz ist gesetzlich festgelegt, dass für
gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt
werden muss, es sei denn, ein Tarifvertrag legt anderes fest. Inzwischen haben
sich die Tarifvertragsparteien der Zeit­
arbeit für neun Branchen auf gestufte
Entgeltzuschläge für Zeitarbeiterinnen
und Zeitarbeiter geeinigt, die eine Annäherung an das Lohnniveau der
Stammkräfte bedeuten.
Diese Tarifabschlüsse zeigen, dass
die Sozialpartnerschaft in Deutschland
lebendig und handlungsfähig ist. Die
Tarif­autonomie ist uns wichtig. Denn
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bieten aufgrund ihrer Sachnähe und
Kompetenz die Gewähr für angemessene und maßgeschneiderte Lösungen.
Für die Unternehmen der Zeitarbeit
sind die Branchenzuschläge auch eine
Chance, sich als verantwortungsvolle
und attraktive Arbeitgeber zu profilieren – ein Aspekt, der in Zeiten des demografischen Wandels nicht zu unterschätzen ist.
Inwieweit die bereits vereinbarten
und die noch zu schließenden Branchenzuschläge geeignet sind, das Prinzip »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit«
für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeit­
arbeitnehmer auf breiter Front umzusetzen, muss die Erfahrung zeigen. Hier ist
es für eine abschließende Beurteilung
noch zu früh. Wir werden die weitere
Entwicklung deshalb aufmerksam beobachten.
Zugleich sind wir wachsam, was Versuche angeht, neue Schlupflöcher für
Lohndrückerei zu suchen, etwa durch
missbräuchliche Gestaltung von Werkverträgen. Das Bundesarbeitsministerium hat mit Vertretern aus Wirtschaft,
Wissenschaft und Rechtsprechung eine
Diskussion angestoßen, wie Scheinwerkverträge, die verdeckte Leiharbeit darstellen, verhindert werden können, um
auch in Zukunft faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Denn davon lebt unsere soziale
Marktwirtschaft – dass Arbeit ihren
Wert hat. t
4
ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013
ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013
A m 13. Juni 2013 hielt der BAP in Berlin nicht nur seine
Mit­
gliederversammlung, sondern auch den Arbeit­
geber­tag Zeitarbeit ab. Außerdem fand am Abend im
Kronprinzenpalais Unter den Linden das traditionelle
Sommerfest der Branche statt, bei dem der BAP rund
600 Gäste begrüßen konnte.
Unter das Motto »Bundestagswahlen 2013 – Scheide­
weg für die Zeitarbeit?« stellte der BAP seinen Arbeitgebertag Zeitarbeit und lud dazu Vertreter aus Regierung
und den im Bundestag vertretenen Parteien ein. Auf
den folgenden Seiten werden die wesentlichen Positionen, die von der Politik und von der Branche auf dem
BAP-Arbeitgebertag vertreten wurden, vorgestellt.
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ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013
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eDiskussionsrunde mit den Bundestagsabgeordneten
Gitta Connemann (CDU/CSU), Patrick Döring (FDP),
Anette Kramme (SPD) und Beate Müller-Gemmeke
(Bündnis 90/Die Grünen) sowie BAP-Vizepräsident
Sebastian Lazay, moderiert von Conny Czymoch
rSven Astheimer, Frankfurter Allgemeine Zeitung,
beim Vortrag auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit
tBeate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen)
und BAP-Vizepräsident Sebastian Lazay
uConny Czymoch führte durch den Arbeitgebertag
Zeitarbeit 2013
iThomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des BAP,
auf der Mitgliederversammlung
o – gImpressionen von Mitgliederversammlung,
Arbeitgebertag und Sommerfest
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ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013
ZEITARBEIT PER SE NIE
PREKÄR GEWESEN
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Dr. Ralf Brauksiepe MdB, hielt die Auftaktrede zum Arbeitgebertag des BAP
DR. RALF BRAUKSIEPE MdB ,
Parlamentarischer Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Arbeit und
Soziales, stellte für die Bundesregierung
die Position zur Zeitarbeit dar.
I n seinem Beitrag zog Brauksiepe
eine Bilanz der Arbeitsmarktpolitik der christlich-liberalen Koalition mit Fokus auf der Zeitarbeit. Zu
den Erfolgen der vergangenen vier Jahre
zählte er den Rückgang der Arbeitslosenquote und den Anstieg der Beschäftigtenzahlen, insbesondere der sozialver­
sicherungspflichtig Beschäftigten. Mit
den Worten: »Wir wissen, dass Sie ge­
rade Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen eine wichtige Chance gegeben haben, wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu
kommen. Für diesen Beitrag, den Sie
damit dazu geleistet haben, positive
Effekte am Arbeitsmarkt zu erzielen,
möchte ich Ihnen namens der Bundes­
regierung ganz herzlich danken«, würdigte der Parlamentarische Staatssekretär die Arbeit der Personaldienstleister.
Die Veränderungen der Zeitarbeitsbranche während der christlich-liberalen
Regierungsjahre bezeichnete Brauksiepe
als »wichtige soziale Flankierungen dieser Branche, die die gesellschaftliche
Akzeptanz der Branche insgesamt erhöht haben.« Dabei betonte er: »Die
Zeitarbeit ist per se für mich nie prekär
gewesen, und wir haben sie gemeinsam
besser gemacht in dieser Legislaturperiode. Das ist der Weg, der weitergegangen
werden sollte.«
Zwei Maßnahmen aus den vergangenen Jahren hob der Parlamentarische
Staatssekretär hervor: Die Reform des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit
der Einführung der Drehtürklausel und
der allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze sowie die Umsetzung der EUZeitarbeitsrichtlinie. Er nutzte die Gelegenheit, um klarzustellen, dass er den
Begriff »Leiharbeit« nur verwende, wenn
dies »technisch geboten ist«. Denn »die
Leihe ist die kostenlose zeitweise Übertragung einer Sache. Und Menschen sind
keine Sache und kostenlos ist es auch
nicht, deswegen spreche ich lieber von
Zeitarbeit als von Leiharbeit«, so Brauksiepe unter dem Applaus der Zuhörer.
»Der Weg, der dort von
den Tarifvertragsparteien
eingeschlagen worden
ist, dazu kann man Ihnen
gratulieren«
Zur Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie sagte der Parlamentarische
Staatssekretär: »Wir haben im Gesetz
die Regelung stehen, dass die Überlassung vorübergehend erfolgt. Für mich
ist auch das nicht nur die Umsetzung
der einschlägigen Richtlinie, sondern
liegt eigentlich im Begriff der Zeitarbeit
schon drin.« Im Zusammenhang mit der
Einführung der allgemeinverbindlichen
Lohnuntergrenze unterstrich Brauksiepe
die Präferenz der christlich-liberalen
Bundesregierung für tarifvertragliche
Regelungen: »Da wo Tarifvertragsparteien zu einer Regelung kommen können,
sollen sie sie auch treffen und soll nicht
der Staat die Tarifvertragsparteien ersetzen.« Die Einführung der Lohnuntergrenze sei ein »Kraftakt« gewesen, »auf
den wir auch gemeinsam ein Stück stolz
sein können. […] Der Weg, der dort von
den Tarifvertragsparteien eingeschlagen
worden ist, dazu kann man Ihnen gratulieren, und ich wünsche mir, dass er auch
so weitergegangen wird.« Brauksiepe ergänzte aber, dass die Bundesregierung
die weitere tarifpolitische Entwicklung
zu Equal Pay genau beobachten und bewerten werde.
Zur Debatte, ab wann Equal PayRegelungen greifen müssen, sprach sich
der Parlamentarische Staatssekretär
für Einarbeitungsfristen aus: »Natürlich
kann man über das Prinzip gleicher
Lohn für gleiche Arbeit sinnvollerweise
erst dann reden, wenn eine gewisse Einarbeitungszeit vorbei ist.« Für die Zukunft gab Brauksiepe den Personaldienstleistern mit auf den Weg: »Die
Tarifpartner sollten alle Möglichkeiten
ausschöpfen, um eine Annäherung an
das Prinzip gleicher Lohn für gleiche
Arbeit zu erreichen. Unser politisches
Ziel ist es, gleichzeitig die positiven beschäftigungspolitischen Wirkungen der
Zeitarbeit zu erhalten und diese An­
näherung zu erreichen. Es wird auch in
der Zukunft darauf ankommen, die richtige Balance zu finden.« Und er fügte bezüglich der Branchenzuschläge hinzu:
»Es ist durch diese Tarifverhandlungen
und -vereinbarungen viel erreicht worden, aber es ist auch noch etwas zu tun.«
Zum Abschluss seiner Rede versprach
der Parlamentarische Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Arbeit und Soziales den anwesenden Unternehmern
Kontinuität: »Damit Sie dann in einem
verlässlichen Rahmen unternehmerisch
arbeiten können.« t
ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013
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»DIE ZEITARBEIT HAT SICH
DEUTLICH GEWANDELT«
BAP-Präsident Volker Enkerts stellte in seiner Rede die Entwicklung der Branche in den
Mittelpunkt und forderte von der Politik mehr Anerkennung für diesen Wandel
» Unser Programm auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit ist dieses Jahr auf die Bundestagswahlen am 22. September fokussiert. Das hat
seinen guten Grund«, erläuterte Volker
Enkerts das Motto »Bundestagswahlen
2013 – Scheideweg für die Zeitarbeit?«
den gut 500 Gästen. »Für unsere Branche, die Personaldienstleister und ihre
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, könnte vom Ausgang der Wahlen sehr viel
abhängen. Deshalb haben wir prominente Mitglieder der politischen Parteien eingeladen, die aktuell im Bundestag
vertreten sind.« Nur DIE LINKE habe
abgesagt, so Enkerts, aber das sei nur
konsequent, denn diese Partei wolle die
Zeitarbeit verbieten. »Dass das weder mit
Europarecht noch mit unserer Verfassung vereinbar ist, scheint dort niemanden zu interessieren oder – das wäre
dann wirklich ein Armutszeugnis – es
weiß vermutlich bei der LINKEN schlicht
keiner.«
Dann nahm Enkerts den Ball von
Staatssekretär Brauksiepe auf und wies
auf die vielen Veränderungen in der Zeitarbeit hin, wie die Einführung einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze
und einer Drehtürklausel sowie die Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie in
deutsches Recht. »Die genannten Punkte
tragen wir als Personaldienstleister nicht
nur mit, sondern unterstützen sie auch
aktiv, denn sie haben mit dazu beigetragen, dass sich unsere Branche positiv
verändert und sich das Image der Zeitarbeit verbessert hat«, betonte Enkerts.
Auch auf die Lohnentwicklung in
der Branche machte der BAP-Präsident
aufmerksam. In den letzten drei Jahren
habe die Branche Steigerungen bis zu
20 % zu verzeichnen und mit einer Lohnuntergrenze von 8,19 � im Westen und
7,50 � im Osten lägen die Entgelte deutlich über denen anderer Wirtschaftsbereiche. Als Beispiele nannte Enkerts die
Löhne im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Garten- und Landschaftsbau,
um dann hinzuzufügen: »Besonders bemerkenswert ist, dass die Lohnunter-
grenze in der Arbeitnehmerüberlassung
in acht Bundesländern über den allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen im
Bereich des Bewachungsgewerbes liegt«.
Die Löhne in der Zeitarbeit, so Enkerts
Fazit, müssten also inzwischen als völlig
normal bezeichnet werden.
Nun kämen auch noch Branchenzuschläge hinzu, führte der BAP-Präsident
weiter aus. Inzwischen seien mit IG
Metall, IG BCE, ver.di und der Eisenbahngewerkschaft EVG für zehn Wirtschaftsbereiche Zuschlagstarifverträge
abgeschlossen worden. »Damit sind die
entscheidenden Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeit und Einsatzbranchen
geschlossen. Wir sind aber mit den Gewerkschaften weiterhin im Gespräch
und eruieren gemeinsam, ob es weitere
Wirtschaftszweige gibt, in denen Lohndifferenzen zur Zeitarbeit bestehen und
für die entsprechende Branchenzuschlagstarifverträge geschlossen werden
könnten«, betonte Enkerts. Wer allerdings ein flächendeckendes Zuschlagssystem erwarte, verkenne, »dass in der
Zeitarbeit inzwischen Löhne gezahlt
»Die Löhne in der Zeit­
arbeit müssen inzwischen
als ›völlig normal‹
bezeichnet werden.«
werden, die über denen anderer Branchen liegen oder sich kaum noch unterscheiden. Ohne Lohnlücke kann es aber
auch keine Zuschläge geben!«, machte
der BAP-Präsident in aller Deutlichkeit
klar.
Die Tarifvertragsparteien hätten gemeinsam ein in sich schlüssiges System
gefunden, das in Stufen an Equal Pay
heranführe und damit der Tatsache
VOLKER ENKERTS, Präsident des BAP,
brachte in seiner Rede auf dem Arbeit­
gebertag Zeitarbeit die Standpunkte der
Personaldienstleister ein.
Rechnung trage, dass Zeitarbeitskräfte
nicht ab dem ersten Tag dieselbe Produktivität wie Stammmitarbeiter erbringen könnten. Derartige Entgelt-Staffelungen nach Dauer der Beschäftigung
seien in Tarifverträgen gang und gäbe,
so dass sich die Branchenzuschläge der
Zeitarbeit in die übliche tarifvertrag­liche
Praxis einfüge, erläuterte Enkerts.
Volker Enkerts beendete seine Rede
mit einem deutlichen Appell: »Die Zeitarbeit hat sich also in den letzten Jahren
deutlich gewandelt. Es handelt sich nicht
mehr um dieselbe Branche wie vor fünf,
sechs Jahren. Ich würde mir allerdings
wünschen, dass diese Tatsache in den
Medien, der Öffentlichkeit und auch in
der Politik mehr zur Kenntnis genommen und honoriert werden würde.« t
8
ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013
BUNDESTAGSWAHLEN 2013 – POSITIONEN
DER PARTEIEN ZUR ZEITARBEIT
Wie halten sie es mit der Zeitarbeit und welche Pläne haben sie für die Branche? Das fragte der
BAP auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit 2013 Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Parteien.
Hier die Statements in Kurzform:
I ch sehe, was die Zeitarbeit in den
letzten Jahren geleistet hat und
zwar auch in schwierigen Zeiten.
Denn gerade während der Finanzund Wirtschaftskrise wäre es ohne den
Flexibilitätspuffer der Zeitarbeit gar
nicht möglich gewesen, das Beschäftigungsniveau auf der Höhe zu halten, die
wir heute haben.
Sie haben ganz viele Hausaufgaben
gemacht in den letzten Jahren, so haben
wir es wahrgenommen. Angefangen von
tatsächlich einer schwierigen Diskussion,
wo aber zum Schluss die Branche gesagt
hat, wir wollen eine Lohnuntergrenze,
bis hin jetzt zur Einführung der Branchenzuschläge, und ich hab davor auch
einen Riesenrespekt.
Ich merke, in wie vielen Diskussionen
ich immer wieder darauf hinweisen
muss, dass Zeitarbeit nicht prekäre Beschäftigung ist, sondern dass Zeitarbeit
ein ganz normales Arbeitsverhältnis in
einer besonderen Branche ist.
Ich hatte ein Problem genannt, das ist
für mich die konzerninterne Überlassung,
die Scheinzeitarbeit, aber sonst kann ich
nicht der Zeitarbeit alle Probleme dieser
Welt anlasten, insbesondere nicht die
Problematik des Niedriglohnsektors. t
GITTA CONNEMANN MdB
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ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013
I ch bin Ihnen sehr dankbar dafür,
dass es diverse Firmen Ihrer Branche gegeben hat, die auch die
schwarzen Schafe in der Branche
ausschließen und die sich deshalb für
den Mindestlohn eingesetzt haben. Und
ich sehe auch sehr wohl die Anstrengungen, die in der Branche passiert sind,
Tarifverträge abzuschließen und zu
Branchenverträgen zu kommen. Gleichwohl gibt es ein Problem: Wir erreichen
über die Branchenzuschläge nicht die
gesamte Leiharbeitsbranche.
Wir brauchen für die verleihfreien
Zeiten den Mindestlohn. Den haben wir,
Z eitarbeit ist nicht gleich prekäre
Beschäftigung, und wir sollten
alle ein großes Interesse daran
haben, dass sich dieses Zerrbild
in der arbeitsmarktpolitischen Debatte
nicht festsetzt. Wir haben in dieser
Wahlperiode einige Fehlentwicklungen
korrigiert. Wir haben als FDP-Bundestagsfraktion das Thema Equal Pay intensiv diskutiert und sind froh, dass die Tarifpartner den Weg gehen und kluge
Entscheidungen getroffen haben.
Aufstiegsversprechen der sozialen
Marktwirtschaft ist für mich der Schlüsselbegriff und da leistet die Zeitarbeit
W ir sagen Equal Pay ab
dem 1. Tag und das würden wir auch gerne an­
gehen. Wir gehen auch
soweit, dass wir sagen, einen Flexibilitätsbonus sollten die Leiharbeitskräfte
kriegen, weil sie doch sehr hohe Anforderungen haben. Wir wollen damit die
Leiharbeit nicht abschaffen, aber wir
wollen, dass es fair zugeht, dass es Augenhöhe ist, dass es keine Unterschiede
gibt zwischen Leiharbeitskräften und
den Stammbelegschaften. Für mich ist
Arbeitnehmerüberlassung von der Intention her nicht, dass Arbeit billiger wird,
das ist gut. Für die Verleihzeiten soll es
den Grundsatz von Equal Pay geben
und zwar ab Anbeginn der Tätigkeit.
Und wir sagen, dass Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung im Regelfall nicht länger als ein Jahr dauern
soll und zwar bezogen auf die Arbeitstätigkeit, die im jeweiligen Betrieb ausgeführt wird. Es soll ein Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte geben über das
›Ob‹ des Einsatzes von Leiharbeitnehmern, es soll eine Diskussion und eine
Einigung darüber geben, in welchen Bereichen und wie lange Arbeitnehmer
eingesetzt werden sollen. t
eben einen ausgesprochen großen
Dienst – auch für jene, die es sonst
schwerer haben am Arbeitsmarkt. Auch
für jene, die länger nicht im Beruf waren, und ich finde, dass man diesen Teil
nicht hoch genug schätzen kann. Deshalb würde ich sagen für die Freien Demokraten, dass wir, was die Regulation
dieses Bereiches angeht, das getan haben, was nötig war. Dazu stehen wir
und sehen keinen weiteren Handlungsbedarf, solange die tarifpolitische Entwicklung sich so fortsetzt, wie wir das
derzeit sehen. t
sondern Arbeitnehmerüberlassung bedeutet für mich Flexibilität. Ich sehe die
AÜ außerdem nicht als arbeitsmarktpolitisches Instrument, ich glaube nicht,
dass es in Ihrem Sinne ist. Sie wollen
Ihre Beschäftigten ja auch halten, so
dass es sich beispielsweise auch lohnt, in
Weiterbildung zu investieren, dass man
gutes Personal hat und mit Blick auf demographischen Wandel und drohenden
Fachkräftemangel ist es auch wirklich
das, was wir machen müssen. t
9
ANETTE KRAMME MdB
Sprecherin für Arbeit und Soziales
der SPD-Bundestagsfraktion
PATRICK DÖRING MdB
Generalsekretär der FDP
BEATE MÜLLER-GEMMEKE MdB
Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
10
ARBEITGEBERTAG ZEITARBEIT 2013
PERSPEKTIVEN FÜR DIE ZEITARBEIT
Politische Podiumsdiskussion auf dem Arbeitgebertag Zeitarbeit des BAP
N ach den Statements der Bundestagsabgeordneten ging es
in die Diskussion, bei der
Sebastian Lazay, Vizepräsident des BAP, die Branchenposition vertrat. Im Mittelpunkt der Debatte standen dabei die Forderungen der Oppo­
sition nach Equal Pay und einem »Flexibilitätsbonus«. Lazay verwahrte sich
dagegen, dass diese Forderungen mit
»Problemen von gestern und vorgestern«
begründet würden, »die wir heute schon
längst gelöst haben und auch schon gestern gelöst haben.«
Bei beiden Punkten gingen die Meinungen weit auseinander. Während
Anette Kramme (SPD) mit Hinweis auf
langjährige Überlassungen die Forderung nach Equal Pay begründete, ging
Patrick Döring (FDP) auf Distanz: Da
könne »man auch gleich« in das Wahlprogramm »reinschreiben, wir verbieten
die Zeitarbeit. Das ist wenigstens ehrlich
und die Fronten sind klar, und das Ergebnis wäre höhere Arbeitslosigkeit, höhere Scheinselbständigkeit und höhere
Schwarzarbeit.« Diesen Ball nahm Lazay
auf und riet dazu zu überlegen, »wie wir
durch eine vernünftige Tarifpolitik Mitarbeiter in Beschäftigung bringen, ent-
sprechend ihrer Leistungsfähigkeit.« Dabei seien die höher Qualifizierten nicht
»das Problem. Sie verdienen heute zum
Teil schon mehr als im Kundenbetrieb.«
Lazay warf einen weiteren Aspekt
auf, als er die Frage stellte: »Aber wenn
Sie tatsächlich fordern, dass auch die
einfache Hilfskraft, die wir nach jahrelanger Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt schrittweise integrieren – das sind
zum Teil Menschen, denen müssen wir
beibringen morgens aufzustehen – dass
Sie da einen Zuschlag fordern! Und dann
auch, wofür? Und wer hat den ver­handelt?
Sie konterkarieren vollkommen die Tarifautonomie.« Beate Müller-Gemmeke
(Bündnis 90 / Die Grünen) antwortete,
dass die Mehrzahl der Zeitarbeitskräfte
»ganz normal Beschäftigte« seien, »die
Qualifikation haben, Ausbildung haben,
Schulabschlüsse haben, durchaus Erfahrungen haben, und man sollte nicht immer so tun, als wenn man nur mit Langzeitarbeitslosen zu tun hätte.« Diese Einschätzung bestätigte Gitta Connemann
(CDU), gab dem aber eine andere Wendung. Es werde »viel zu wenig wahrgenommen, wie viele Akademiker, Facharbeiter etc.« in der Zeitarbeit beschäftigt
seien, »die übrigens sehr gut verdienen,
BAP-Vizepräsident Sebastian Lazay
wenn ich mir die Stundenlöhne angucke,
denn die öffentliche Diskussion wird
verkürzt auf das Einstiegsgehalt eines
ungelernten Mitarbeiters, und das ist
ein Stück verzerrend.«
Auseinander gingen die Meinungen
auch bei der Frage nach der künftigen
Rolle der Zeitarbeit. Kramme und MüllerGemmeke sehen die Zukunft der Branche aufgrund von demographischem
Wandel und Fachkräftemangel eher im
höherqualifizierten Bereich. Döring weist
der Branche eine entscheidende Rolle
beim Beschäftigungsaufbau, auch dem
künftigen, zu. Für Connemann ist und
bleibt Zeitarbeit »unverzichtbar, damit
Betriebe eine Chance haben, damit Arbeitslose eine Chance haben und damit
Arbeitnehmer in ihren Betrieben ihren
Arbeitsplatz erhalten«. Und Lazay wünschte sich, dass die Politik der Branche die
Zeit lässt, »das, was wir mit unseren
Tarifpartnern und zum Teil auch mit
Ihnen machen, tatsächlich umsetzen zu
können.« t
Podiumsdiskussion der
Bundes­tagsabgeordneten auf
dem BAP-Arbeitgebertag
BILDUNG
11
ERFOLGSGESCHICHTEN
IN DER GASTRONOMIE
Auf dem Weg zur IHK-geprüften Restaurantfachfrau
mit Punkt Um
Foto: Fortschritte Film, Leipzig, www.fortschritte-film.de
V om Tellerträger zum Oberkellner: Die spezielle Qualifizierungsmaßnahme der Punkt Um GmbH & Co. KG
mit Hauptsitz in Leipzig hilft Zeitarbeitskräften dabei,
ihre berufliche Erfolgsgeschichte im Gastronomieund Hotelgewerbe zu schreiben. Bestes Beispiel ist Marie S., die
nach einer Friseurausbildung für den Personaldienstleister zunächst als nebenberufliche Helferin im Gastronomiebereich tätig wurde. Inzwischen arbeitet sie hauptberuflich für Punkt Um
und hat sich von der Revier- zur Oberkellnerin hochgearbeitet.
»Sie fing bei uns ohne jegliche Erfahrung im Restaurantbereich
an«, erklärt Christin Rückert, Marketing- und PR-Verantwortliche bei Punkt Um, das Besondere an der Ausbildungsinitiative.
INTENSIVE VORBEREITUNG UND SCHULUNG
Auf die Einsätze in der Gastronomie werden die Zeitarbeitskräfte des Personaldienstleisters intensiv vorbereitet: Nach
einer Grundlagenschulung folgen sukzessive weitere Schulungen. Entwickelt wurde dieses Konzept von Trainern des Zeit­
arbeitsunternehmens, die selbst eine Ausbildung im Gastronomiegewerbe durchlaufen haben. Von ihnen erfahren neue
Mitarbeiter Wissenswertes rund um wichtige Fachbegriffe und
Vorschriften im Gastgewerbe aus erster Hand. Das schließt
auch den Unfallschutz, die Hygiene und die Arbeitssicherheit
mit ein. Im praktischen Teil wird die Arbeit im Service, zum
Beispiel die Drei-Tellertragetechnik, vermittelt und geübt.
Beim ersten Arbeitseinsatz steht den neuen Mitarbeitern ein
Ansprechpartner zur Seite, der bei Problemen weiterhilft. Wer
die ersten Einsätze als Kellner im Hotel oder Restaurant erfolgreich gemeistert hat, lernt in weiteren Schulungen verschiedene Eindecktechniken oder auch den Getränke-, Speisen-,
Menü- und Weinservice. So können die Zeitarbeitskräfte die
Gäste auch bei der Auswahl von Weinen, Whiskys, Cocktails
und Zigarren beraten.
Die Qualifizierungsmaßnahme des Personaldienstleisters
eröffnet damit den Weg zum Restaurantfachmann bzw. zur
Restaurantfachfrau. Denn nach fünf Jahren Berufserfahrung
und Teilnahme an kontinuierlich stattfindenden internen
Schulungen können sich die Zeitarbeitskräfte bei der IHK einer
Externenprüfung unterziehen. In Leipzig haben bereits zwei
Mitarbeiter die Prüfung erfolgreich absolviert. t
Ergreifen auch Sie die Initiative! Die
Publikation »Qualifizierung von
Zeitarbeitskräften – Maßnahmen
der Personaldienstleister« stellt viele
weitere interessante Best PracticeBeispiele zur Aus- und Weiterbildung
von Mitarbeitern in der Zeitarbeit
vor. Bestellen können Sie die Publikation direkt über die Bundesakademie
für Personaldienstleistungen GmbH,
kurz BAP-Akademie ([email protected]). BAP-Mitglieder, die das erste Exemplar kostenlos erhalten haben, können weitere zum Selbstkostenpreis
von 5,- € (zzgl. 7 % MwSt. und Versandkostenpauschale)
beziehen. Nichtmitglieder erhalten die Publikation zum Preis
von 10,- € (zzgl. 7 % MwSt. und Versandkostenpauschale).
12
Urteile
ARBEITSRECHT:
WIE HABEN DIE GERICHTE
ENTSCHIEDEN?
VERZICHT DES ARBEITNEHMERS
AUF URLAUBSABGELTUNG
I st das Arbeitsverhältnis beendet
und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) auf Abgeltung
des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf
diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht
(BAG) im Mai 2013 entschieden.
Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann
von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG,
wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn
er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen
werden. Jedoch hindert diese Regelung
nur einzelvertragliche Abreden, die das
Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen, und sieht
er davon ab, steht auch Unionsrecht
einem Verzicht des Arbeitnehmers auf
Urlaubsabgeltung nicht entgegen.
Im vorliegenden Fall kündigte die
Beklagte am 26. November 2008 ihr Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr beschäftigten und seit Januar 2006 arbeitsunfähigen Kläger ordentlich zum 30. Juni
2009. Im Kündigungsrechtsstreit regelten die Parteien am 29. Juni 2010 in einem Vergleich u. a., dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zum 30. Juni 2009 aufgelöst
worden ist, die Beklagte an den Kläger
eine Abfindung in Höhe von 11.500,00
Euro zahlt und mit Erfüllung des Vergleichs wechselseitig alle finanziellen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis,
gleich ob bekannt oder unbekannt und
gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt sind. Mit einem Schreiben vom 29.
Juli 2010 verlangte der Kläger von der
Beklagten ohne Erfolg, Urlaub aus den
Jahren 2006 bis 2008 mit 10.656,72
Euro abzugelten.
Nach Auffassung der BAG-Richter
kann der Arbeitnehmer auf seinen
Anspruch nach § 7 Abs. 4 BurlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungs­
urlaubs grundsätzlich verzichten, wenn
das Arbeitsverhältnis beendet und ein
Anspruch des Arbeitnehmers diesbezüglich entstanden ist. Im Ergebnis hat somit die Erledigungsklausel im gerichtlichen Vergleich vom 29. Juni 2010 den
mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. Juni 2009 entstandenen
Anspruch des Klägers auf Abgeltung des
gesetzlichen Erholungsurlaubs miterfasst. t
3 BAG, Urteil vom 14. Mai 2013,
Az.: 9 AZR 844/11
ANSPRUCH AUF ZWEIMALIGE VERRINGERUNG
DER ARBEITSZEIT WÄHREND DER ELTERNZEIT
E ine einvernehmliche Elternteilzeitregelung ist nach einer
Entscheidung des BAG vom
19. Februar 2013 nicht auf den
gesetzlichen Anspruch auf eine zweimalige Verringerung der Arbeitszeit
anzurechnen.
Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 Bundes­
elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
können Arbeitnehmer/innen beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine
Verringerung der Arbeitszeit und ihre
Ausgestaltung beantragen. Über den
Antrag sollen sich die Arbeitsvertragsparteien innerhalb von vier Wochen
einigen (§ 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG).
Nach § 15 Abs. 6 BEEG können Arbeitnehmer/innen unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG während
der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal
eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche
Regelung nicht möglich ist.
Die Klägerin ist seit 2006 bei der Beklagten in Vollzeit beschäftigt. Sie
brachte am 5. Juni 2008 ein Kind zur
Welt und nahm zunächst für die Dauer
von zwei Jahren bis zum 4. Juni 2010
Elternzeit in Anspruch. Am 3. Dezember
2008 vereinbarten die Parteien die Verringerung der Arbeitszeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum
31. Mai 2009 auf wöchentlich 15 Stunden und für die Zeit vom 1. Juni 2009
bis zum Ende der Elternzeit am 4. Juni
2010 auf wöchentlich 20 Stunden. Mit
Schreiben vom 7. April 2010 nahm die
Klägerin ab dem 5. Juni 2010 bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres
ihres Kindes erneut Elternzeit in Anspruch und beantragte gleichzeitig,
wie bisher 20 Stunden wöchentlich zu
arbeiten. Die Beklagte lehnte dies ab.
Die Richter am BAG haben letztlich entschieden, dass dem Anspruch
auf Verringerung der Arbeitszeit die
Vereinbarung der Parteien vom 3. Dezember 2008 nicht entgegensteht, da
einvernehmliche
Elternteilzeitregelungen nicht auf den Anspruch auf
zweimalige Verringerung der Arbeitszeit anzurechnen sind. t
3 BAG, Urteil vom 19. Februar 2013,
Az.: 9 AZR 461/11
Urteile
13
ARBEITSZEUGNIS – KEIN ANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS
AUF DANK UND GUTE WÜNSCHE
I Ist der Arbeitnehmer mit einer
vom Arbeitgeber in das Zeugnis
aufgenommenen Schlussformel
nicht einverstanden, kann er
nur die Erteilung eines Zeugnisses
ohne diese Formulierung verlangen, hat das BAG am
11. Dezember 2012 entschieden.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht
verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit
Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die
Zukunft alles Gute wünscht. Das einfache Zeugnis muss nach § 109 Abs. 1
Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) mindestens Angaben zu Art und Dauer der
Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer
kann gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO
verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten
im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes
Zeugnis) erstrecken. Aussagen über
persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören damit nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt.
In dem vom BAG zu entscheidenden
Fall leitete der Kläger einen Baumarkt
der Beklagten. Nach der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses erteilte ihm die Beklagte ein Arbeitszeugnis mit einer überdurchschnittlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Das Zeugnis endete
mit den Sätzen: »Herr K. scheidet zum
28.02.2009 aus betriebsbedingten Gründen aus unserem Unternehmen aus. Wir
wünschen ihm für die Zukunft alles
Gute.« Der Kläger vertrat die Auffassung,
der Schlusssatz sei unzureichend und
entwerte sein gutes Zeugnis. Er habe Anspruch auf die Formulierung: »Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine
private und berufliche Zukunft alles
Gute.«
Im Ergebnis sind nach Ansicht der
Richter am BAG Schlusssätze in Zeugnissen, mit denen Arbeitgeber in der Praxis
oft persönliche Empfindungen wie Dank
oder gute Wünsche zum Ausdruck bringen, nicht »beurteilungsneutral«, sondern geeignet, die objektiven Zeugnisaussagen zu Führung und Leistung des
Arbeitnehmers zu bestätigen oder zu re-
lativieren. Wenn ein Arbeitgeber solche Schlusssätze formuliert, und diese
nach Auffassung des Arbeitnehmers
mit dem übrigen Zeugnisinhalt nicht
in Einklang stehen, ist der Arbeitgeber
nur verpflichtet, ein Zeugnis ohne
Schlussformel zu erteilen. Auch wenn
in der Praxis, insbesondere in Zeugnissen mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Verhaltensbeurteilung,
häufig dem Arbeitnehmer für seine Arbeit gedankt wird, kann daraus mangels einer gesetzlichen Grundlage kein
Anspruch des Arbeitnehmers auf eine
Dankesformel abgeleitet werden. t
3 BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012,
Az.: 9 AZR 227/11
AUSKUNFTSANSPRUCH EINER
ABGELEHNTEN STELLENBEWERBERIN
D as BAG hat am 25. April 2013
entschieden, dass ein abgelehnter Stellenbewerber gegen den Arbeitgeber keinen
Anspruch auf Auskunft hat, ob dieser
einen anderen Bewerber eingestellt hat.
Die 1961 in der Russischen SSR geborene Klägerin hatte sich im Jahre 2006
auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle eines/einer Software­
entwick­
lers/­-in erfolglos beworben. Die Beklagte
teilte ihr nicht mit, ob sie einen anderen
Bewerber eingestellt hatte und gegebenenfalls, welche Kriterien für diese Entscheidung maßgeblich gewesen waren.
Die Klägerin behauptete, sie habe die
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllt und sei lediglich wegen
ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer
Herkunft nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und damit unter
Verstoß gegen das Allgemeine Gleich­
behandlungsgesetz (AGG) diskriminiert
worden. Sie verlangte von der Beklagten
eine angemessene Entschädigung in
Geld. Die Vorinstanzen hatten die Klage
abgewiesen.
Einen Anspruch der Klägerin auf
Auskunft gegen die Beklagte, ob diese einen anderen Bewerber eingestellt hat
und gegebenenfalls aufgrund welcher
Kriterien, sah das BAG nach nationalem,
deutschem Recht nicht. Auf seine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof
(EuGH) hatte dieser entschieden, dass
sich ein solcher Auskunftsanspruch
auch nicht aufgrund des Gemeinschaftsrechts ergibt, die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen durch einen
Arbeitgeber jedoch unter Umständen einen Gesichtspunkt darstellen kann, der
beim Nachweis der Tatsachen heranzuziehen ist, die eine Diskriminierung vermuten lassen.
Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung des EuGH blieb die Entschädigungsklage vor dem BAG ohne Erfolg.
Die Klägerin wies zwar auf ihr Geschlecht, ihr Alter und ihre Herkunft
hin, legte jedoch keine ausreichenden
Indizien dar, die eine Benachteiligung
wegen eines in § 1 AGG genannten
Grundes vermuten lassen und die nach
§ 22 AGG zu einer Beweislast der Beklagten dafür führen würden, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum
Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat. Auch die Verweigerung jeglicher Auskunft durch die Beklagte begründete im Streitfalle nicht die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung
der Klägerin im Sinne des § 7 AGG. t
3 BAG, Urteil vom 25. April 2013,
Az.: 8 AZR 287/08
14
Ausblicke
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Ausblicke
15
»FUSSBALL – EINE
ART ZEITARBEIT.«
Die Veranstaltungsreihe »Zukunft der Arbeit« mit
Matthias Horx war zu Gast in der CommerzbankArena in Frankfurt am Main
» Foto: Jonas Ratermann, Frankfurt am Main
A llein der Ort trägt zum Reflektieren bei«, so der
Trend- und Zukunftsforscher Matthias Horx über
die Commerzbank-Arena in Frankfurt am Main.
In die »Executive Lounge« luden am 21. Mai 2013
die Partner der Branchenkampagne »Die Zeitarbeit: Einstieg.
Aufstieg. Wachstum.« und der Bundes­arbeitgeberverband der
Personaldienstleister (BAP) Horx ein, um Zeitarbeit aus gesamtgesellschaftlicher und internationaler Perspektive unterhaltsam betrachten zu lassen. BAP-Regionalsprecher Gerhard
Lederle sprach das Grußwort. Im Anschluss an den Horx-Vortrag diskutierten Podiumsgäste aus Wirtschaft und Gesellschaft der Region darüber, was die Arbeitswelt von morgen
bewegen wird.
Auch Fußball sei eine Art Zeitarbeit, so Horx, der den 200
geladenen Gästen fünf Megatrends präsentierte, die die Arbeitswelt nachhaltig verändern: Globalisierung, Downaging,
Konnektivität, Individualisierung und Frauen. Diese Trends
seien rückschlagsfest und eher mit der Champions League zu
Podiumsdiskussion in der Commerzbank-Arena: Zukunftsforscher
Matthias Horx; Monika Herb, Senior Management Assistentin,
Europäische Zentralbank; Sven Astheimer, Moderator, FAZ-Wirtschaftsredakteur; Franziska Bender, Agentur für Arbeit, Hessen;
Klaus Stein, IG Metall Mannheim, 2. Bevollmächtigter (GF), und
BAP-Vizepräsident Mirco Melega.
vergleichen als mit der Bundesliga. Berufliche Biografien würden immer fragmentierter. Wichtig sei es, dass die Gesellschaft
eine Zeitkultur entwickle, die »Flexicurity« ermöglicht – eine
Mischung aus Freiheit und Sicherheit. Horx versteht Zeit­arbeit
als einen ganz normalen Teil der Arbeitswelt, der wiederum
Teil des größten Wirtschaftsbooms aller Zeiten sei.
Im Rahmen der Branchenkampagne wird Horx seine Thesen über die Zukunft der Arbeit demnächst in Berlin, Stuttgart
und München präsentieren. t
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