Schulversuch "10. Schuljahr" an der Gutenberg

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Schulversuch "10. Schuljahr" an der Gutenberg
Schulversuch "10. Schuljahr" an der Gutenberg-Schule Reutlingen
Begründung und konzeptionelle Überlegungen
Allgemeine Lernausgangslage
Alle Schüler unserer Schule haben einen offiziellen, formalen Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot, da sie aufgrund ihrer persönlichen Lernausgangslage auf ein Mehr an Hilfe
angewiesen sind, um erfolgreiche Lern- und Entwicklungsprozesse durchlaufen zu können.
Wir verstehen uns als ein Lern- und Erziehungsort, an welchem unsere Schülerinnen und Schüler
individuelle und sonderpädagogische Förderung, Zuwendung und Anerkennung erfahren in einer
Form und einem Setting, das ihrer persönlichen Lernausgangslage entspricht
Die Schüler kommen mit vielerlei Erfahrung von schulischer Überforderung und schulischen
Misserfolgen in die Gutenberg-Schule und benötigen Rahmen und Strukturen, um wieder Zutrauen
zu sich selbst zu fassen, Mut zum Lernen zu finden, Schule (wieder) als einen lebenswerten Ort zu
erfahren und das Anpacken neuer Herausforderungen meistern zu können.
Spezifische Blickwinkel auf unsere Schüler, die unsere Schule bislang nach der
9. Klasse verlassen und eine daran anschließende Einrichtung (BVJ, VAB,
Sonderberufsfachschule) besuchen
1. Blickwinkel:
Seelische Behinderungen und spezifische Umweltbedingungen benötigen besondere
Lösungen, um Schüler vor einem möglichen Scheitern in der Phase nach dem Besuch der
Förderschule und einem damit verbundenen Absturz zu bewahren / Halt und enge
Begleitung, sowie ein vertrauter Rahmen wird auch bzw. vor allem in der
Berufsvorbereitungsphase benötigt
Immer häufiger fallen uns Schüler auf, die kognitiv den Abschluss an einer allgemeinen Schule
(Werkrealschule) erreichen könnten, die aber aufgrund traumatischer Erfahrungen in ihrer
Vergangenheit und/oder aufgrund sozioökonomischer Lebensumstände Verhaltensstrategien
entwickelt haben, die nicht mit erfolgreichem Lernen an allgemeinen Schulen (WRS, GMS und
zukünftig RS) zu vereinbaren sind und so dem erfolgreichen Schulbesuch dort im Wege stehen.
Beispielsweise sind im familiären Umfeld andauernde existentielle Probleme vorhanden, die von den
Schülern dauerhaft bewältigt werden müssen, im häuslichen Umfeld sind nur eingeschränkte
Anregungen und/oder Unterstützungen und nur wenig verlässliche soziale Strukturen vorhanden.
Daher ist unser Bildungsauftrag auch im dem Sinne definiert, Schülern die benötigte Förderung,
welche ihren individuellen Begabungen und Besonderheiten entspricht, zukommen zu lassen.
Darüber hinaus sollen sie Akzeptanz und Verständnis für ihre Probleme finden und einen
wertschätzenden sowie toleranten Umgang erfahren.
Eine weitere Besonderheit unserer Schüler besteht darin, dass viele von ihnen eine große Angst
davor haben, neue Erfahrungen zu machen und über wenig Selbstvertrauen verfügen. Deshalb
benötigen die Schüler vielfältige Anregungen und Anstöße, um Neues zu sehen, Neues zu wagen,
Neues zu erfahren und sich auf Neues einzulassen. Verlässliche Gemeinschaften, in denen sie
darüber hinaus vielseitige soziale Erfahrungen machen können, sind ebenso unabdingbar.
Ganz wichtig hierbei ist für unsere Schüler eine verlässliche Vertrauensperson (wie sie bei uns durch
das Klassenlehrersystem vorhanden ist), welche sie über längere Zeit durch die eben beschriebenen
Prozesse leitet und begleitet.
Speziell die Arbeit in der Hauptstufe hat zum Ziel, die Schüler in die Lage zu versetzen, bisher
erworbene Techniken und Kenntnisse in verschiedenen Lebens- und Arbeitsbereichen anzuwenden
und zu vertiefen und durch eigenverantwortliches, zunehmend selbstständiges und
problemorientiertes Lernen lebenspraktische Kompetenzen zu erwerben.
Die in der Oberstufe organisierten und praktizierten Unterrichtsformen sollen dies sowohl für den
Bereich der privaten Lebensführung, für die Aneignung beruflicher Qualifikationen und damit für die
Erwerbstätigkeit ermöglichen.
Dies gelingt vor allem durch die besondere Betonung des praktisch-handelnden Unterrichts und
durch die enge Verzahnung mit den für die Berufsausbildung und gesellschaftlichen Eingliederung
zuständigen Stellen.
Das primäre Ziel - vor allem der Klasse 9 - ist es, den Schülern mit Hilfe ihrer vertrauten Personen und
einer ihnen bekannten, angst- und stressfreien und strukturierten Umgebung, den Übergang
zwischen Schule und Beruf hin zu einem selbstständigen Leben zu erleichtern.
Immer wieder haben wir die Erfahrung gemacht, dass Schüler, die über Jahre bei uns beschult
wurden und diesen (beschriebenen) langen, beschwerlichen und von vielen Kämpfen (vor allem FÜR
die Schüler!) geprägten Weg erfolgreich bewältigt haben, am Ende der Klasse 9 stabile
Persönlichkeiten geworden sind, mit durchaus vorhandenen Zielen und mit wieder erlerntem
Selbstvertrauen in ihre Fähigkeiten - und dem Wissen darum, was ihre ganz individuellen Stärken
sind.
Im Rahmen der nachgehenden Betreuung für ehemalige Schüler wurde in den letzten Jahren immer
wieder deutlich, dass vor allem Schüler, deren Lebenswelt eben nicht stabil und mit Vertrauen
geprägt ist und wo nur wenig oder gar keine Unterstützung von Seiten der Eltern zu erwarten ist (Oft,
weil diese es eben einfach nicht leisten können!) im Laufe des 10. Schuljahres, welches alle an einer
Berufsschule absolvieren müssen, in dieser neuen und unbekannten Schulumgebung teilweise
wieder in solche Verhaltensmuster zurückfallen, die in dem Sicherheit und Struktur vermittelndem
Umfeld unserer Schule (längst) überwunden waren/schienen. Schule schwänzen, Abbruch von
Praktika, häufiger Drogen- und Alkoholkonsum, ungeplante Schwangerschaften, Begegnungen mit
der oder Abtauchen in die Kriminalität (Drogenhandel, Körperverletzung, Haftstrafen...) sind immer
wieder zu beobachtende Folgen, wenn bekannte, verlässlich und Sicherheit vermittelnde Strukturen
und Vertrauenspersonen wegfallen, die die bisherige Schulkarriere unserer Schüler begleitet und
unterstützt haben.
Somit bleiben nach unserer Wahrnehmung leider eine ganze Reihe von Schüler übrig, die den Schritt
in das Berufsleben/in eine berufsvorbereitende Maßnahme nach der 9. Klasse an der Förderschule
nicht oder nur schwerlich vollziehen können, weil sie die bereits beschriebene sonderpädagogischen
Begleitung/Unterstützung noch brauchen. Eine verlängerte Begleitung und Unterstützung an unserer
Schule, auch nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht, scheint hier notwendig und sinnvoll, um
diesen letzten Baustein vor der Ausbildung erfolgreich zu bewältigten.
Ziel 1: Hauptschulabschluss in dem Setting eines 10. Schuljahres an der Förderschule
2. Blickwinkel:
Entwicklungsverzögerung der Schülerschaft / Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht
Entwicklungsverzögerungen sind bei den Schülern unserer Schule an der Tagesordnung. Im Schnitt
sind die Schüler 2-3 Jahre in ihrer gesamten oder in Teilen ihrer Entwicklung verzögert. Dies
bedeutet, dass sie in sehr vielen Bereichen mehr Unterstützung und Begleitung benötigen als
Gleichaltrige. Durch individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung möchten wir erreichen, dass
Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten lernen können, ihr Leben in eigener
Zuständigkeit und Verantwortung zu gestalten. Dafür bekommen sie bzw. entwickeln sie zunehmend
gemeinsam mit ihrer Lehrkraft im Laufe ihrer Schulzeit kleinschrittige, vielfältige und passgenaue
Lernarrangements, die ein Höchstmaß an Aktivität und Teilhabe an allen Bildungsprozessen
ermöglichen. Bildung meint hier nicht ausschließlich inhaltliche und formale Bildungsziele wie Fachund Sachkompetenz, Methodenkompetenz oder personale Kompetenz, sondern vor allem auch
soziales Lernen und die Erfahrung und Entwickung von tragfähigen Beziehungen. Die
Eigenverantwortung und Miteinbeziehung der Schüler in bzw. für ihren eigenen Bildungsprozess
spielt eine zunehmend größere Rolle im Verlauf der Schulzeit.
Dieser Prozess benötigt viel Zeit. Die Erfahrung der letzten Jahre hat uns gezeigt, dass trotz aller
Bemühungen viele Jugendliche diesen Entwicklungsrückstand am Ende von Klasse 9 nicht oder nicht
vollständig aufgeholt haben. Die Entwicklungsverzögerungen, mit denen diese Schüler ihre
Schulkarriere begonnen haben, begleiten sie trotz aller uns zur Verfügung stehender
sonderpädagogischer Unterstützungsangebote und Interventionen wie ein Schatten während ihres
gesamten Schulbesuchs. Die Herausforderung des Schulwechsels nach Klasse 9 ist für diese
Schülergruppe deshalb besonders beschwerlich. Erschwerend kommt dabei oft hinzu, dass unsere
Schüler eine meist unstete Schullaufbahn hinter sich haben und sich nach Stabilität und
Verlässlichkeit sehnen.
Wie bereits unter Punkt 1 ausführlich beschrieben, benötigt auch diese Schülergruppe besonders viel
Halt, vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten im vertrauten Umfeld um sich individuell stabil entwickeln
zu können. Diese Schüler könnten unserer Meinung nach von unserem angedachten erweiterten
Bildungskonzept einer Klasse 10 ebenfalls rundum profitieren.
Ziel 2: Individuelle Stärkung der persönlichen Entwicklung in einem 10 Schuljahr, danach
vereinfachter Hauptschulabschluss im anschließendem Besuch der Sonderberufsfachschule
(beispielsweise der Wilhelm-Maybach-Schule oder der Laura-Schradin-Schule in Reutlingen)
3. Blickwinkel:
Inklusive Lösungen perfektionieren / Start an gefestigten Orten, Evaluierung der
Möglichkeiten und Exportieren der Klasse 10 an Gemeinschaftsschulen
Inklusion stellt das Schulsystem vor vielfältige und neue Herausforderungen, um den individuellen
Voraussetzungen einer heterogenen Schülerschaft gerecht zu werden. Im Rahmen des
sonderpädagogischen Dienstes sowie in der inklusiven Arbeit stellen wir vor allem in der
Sekundarstufe 1 fest, dass die aktuelle Situation noch nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der
Schüler mit einem (festgestelltem) Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
vorbereitet ist. Gemeinschaftsschulen sind von ihrer Idee genau das Setting für alle Schüler, aber
aktuell sind die Strukturen noch nicht soweit entwickelt, dass die oben beschriebenen Schüler
erfolgreich in die Phase der Ausbildung begleitet werden können.
Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, welche an inklusiven
Settings in unterschiedlichsten Schularten teilhaben, verlassen dadurch diese möglicherweise ohne
einen allgemeinen, berufsqualifizierenden Bildungsabschluss. Es gibt somit eine Gruppe von
Schülern, die nach Klasse 9 weiter ein sonderpädagogisches Angebot benötigen, um den für eine
Ausbildung oder für eine berufsvorbereitende Maßnahmen notwendigen Abschluss zu erreichen.
Wir würden gerne für die Übergangsphase an Lösungen und Möglichkeiten arbeiten, welche wir
evaluieren wollen, um sie dann in die Entwicklung an Gemeinschaftsschulen einfließen lassen können
bzw. die Klasse 10 in ihrer besonderen Form eventuell auch "expandieren" oder "exportieren" zu
können.
An unserer Schule möchten wir die Entwicklung der Inklusion mit einem sich gerade bildenden
Fachteam qualitativ neu ausrichten und dabei nicht nur die Schüler der Grundstufe im Auge haben.
Vision und Ausblick: "Individuelle Stärkung und Vorbereitung auf ein
erfolgreiches Berufsleben"
Aus den genannten Gründen ist es uns ein großes Anliegen, für die umschriebenen Schülergruppen
im Rahmen eines Schulversuches ein 10. Schuljahr bei uns anbieten zu können, welches diesen
Jugendlichen in vertrauter Umgebung mit den eingangs genannten Unterrichtsprinzipien,
pädagogischen Grundsätzen und vertrauten, verlässlichen Personen und Strukturen den Schritt in ein
erfolgversprechendes, berufsqualifizierendes Ausbildungsangebot und somit den Start in ein
eigenständiges Leben erleichtert, und ihnen damit eine größtmögliche Teilhabe an der Gesellschaft
ermöglichen kann.
Wir sind davon überzeugt, dass dann manche unserer Schüler mit Sicherheit ungleich größere
Chancen hätten, einen gelingenden Start in eine Ausbildungsmaßnahme zu erfahren.
Ganz wichtig ist uns hier der Hinweis, dass wir keine Konkurrenz für schon bestehende Schulformen
sein wollen – sondern vielmehr eine Lücke schließen möchten, die den Bedürfnissen derjenigen
Schüler gerecht wird, die auch im 10. Schuljahr den Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot in einem ganz besonderem Umfang nötig haben.
Zusammengefasst hier nochmals die möglichen Ziele eines 10. Schuljahres an der GutenbergSchule:

Die Beschulung der in Frage kommenden Schüler läuft im 10. Schuljahr bei uns im Haus mit
bekannten Strukturen, vertrauten Personen und vertrauter Umgebung.
Ein Praxisteil wird an unserer Schule in dem bereits bekannten, erprobten und bewährten
Rahmen des Betriebstags erfolgen, sowie (angedacht) im Rahmen eines Werkstatttages in
den Bereichen Holz, Elektrik/Elektronik (Lehrkraft der Schule) und Metall (vom Förderverein
angestellter Arbeitserzieher).
Kooperationen mit den auch bislang an der Berufseingliederung beteiligten Schule(n) werden
zukünftig angestrebt, um den Übergang dorthin weiter positiv vorzubereiten und um das
Angebot der praktischen Handlungsfelder zu erweitern (Farbe, Haustechnik, Hauswirtschaft/
Pflege).

Schüler, die aufgrund ihres körperlichen und seelischen Entwicklungsrückstandes zum
Beispiel die Wilhelm-Maybach-Schule für zwei Jahre besuchen, bis sie den dort angebotenen
Abschluss machen, könnten das erste Schuljahr (eben jenes 10. Schuljahr) bei uns im Haus
absolvieren und dann erst im zweiten Jahr an die Wilhelm-Maybach-Schule wechseln.

Am Ende des 10. Schuljahres ist es möglich den Hauptschulabschluss bei uns im Hause zu
machen. Angesprochen sind all jene Schüler, die bisher in Förderschulen beschult worden
sind, kognitiv aber durchaus in der Lage sind den regulären Hauptschulabschluss zu machen,
die aber besondere Rahmenbedingungen (wie beschrieben) zum Erreichen dieses
Abschlusses benötigen.
Weiterhin gilt dies für bisher inklusiv beschulte Schüler, die an der Hauptschulprüfung an
ihren bisherigen Schulen nicht teilnehmen können und der Anteil der Schüler (und die wird
es vermutlich zunehmend geben), die einen qualifizierenden Abschluss der
Gemeinschaftsschule nicht erreichen werden (Gründe sind vielfältig) und die somit die
Chance auf den Erhalt eines Hauptschulabschlusses bekommen.
Dem Leitsatz der Veranstaltung des MKJS am 18. April „Gemeinsam gute Schule machen“ folgend,
wonach die Bildung in unserer heutigen Wissensgesellschaft eine immer wichtigere Rolle spielen
wird, sehen wir uns mit dem hier beschriebenen Konzept bestätigt. Denn der gesellschaftliche
Wandel stellt uns und unser Tun vor neue Herausforderungen, u.a. auf die, jeden einzelnen jungen
Menschen - und besonders diejenigen mit einem Handicap im Bereich Lernen und damit erschwerten
Zugangsmöglichkeiten zu einem qualifizierenden schulischen Abschluss und daraus folgend der
erschwerten Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben - auf dem Weg zu einer
bestmöglichen und erfolgreichen Bildungsbiografie die notwendigen Chancen/Möglichkeiten
bereitzustellen.
Zudem wird mit dem Ausbau von inklusiven Bildungsangeboten den Förderschulen ein essentieller
Auftrag zur Weiterentwicklung des förder(sonder-)pädagogischen Systems aufgetragen. Die
zukünftigen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren haben im Zuge der geplanten
Änderung/Anpassung des Schulgesetzes den Auftrag, Unterstützungsleistungen u.a. an der
Schnittstelle zur beruflichen Bildung/Qualifizierung durch entsprechende Angebote zu entwickeln.
Dies können explizit auch eigene Bildungsangebote der sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren sein, um einerseits auf die Bedürfnisse der Schüler einzugehen, und um
andererseits den Eltern eine Wahlmöglichkeit zu geben. Dass dies nach zu erwartender neuer
Gesetzeslage auch Schüler ohne (Lern-)Behinderung sein können, macht die Einrichtung des oben
beschriebenen Angebots geradezu notwendig.
Möglichkeit der Realisierung
Klasse 8

Klasse 9
Klasse 10
Berufsschule
Aufgrund der Vermutung, die „Bruchgefahr“ der Schnittstelle von bisher Ende Klasse 9 auf
Ende Klasse 10 für einen Teil der Schüler nur zu verschieben, wurde im Dialog mit dem MKJS
eine komplexere und umfassendere Möglichkeit des Aufbaus eines 10. Schuljahres mit
fließendem Übergang in die Berufsschule/-vorbereitung mit individuellen
Abgangsmöglichkeiten entwickelt.
FöS
Fös 15h/ BS 15h
Klasse 8
Klasse 9
FöS 15h / BS 15h
HS?
?
BS (Vollzeitunterricht)
HS
vereinf. HS
Klasse 10 /
Berufsschule 1. Jahr
HS
Berufsschule 1./2. Jahr
Betrieb
andere
Berufsschule


Dieses Modell ist eng verzahnt durch eine gemeinsame Verantwortung für die Schüler durch
die Förderschule und der Berufsschule
Diese „Berufsvorbereitungsstufe“ (Klasse 9 und 10) könnte flexibel nach den individuellen
Bedürfnissen/ Möglichkeiten/Fähigkeiten/Entwicklungsständen der Schüler zu einem
direkten Hauptschulabschluss, in eine betriebliche Ausbildung oder in einer Linie zu einem
vereinfachten Hauptschulabschluss (wie bisher) führen.


Der Zugewinn zur ursprünglichen Planung ist, dass die Berufsschule früher involviert wird und
die Zusammenarbeit noch enger erfolgt. Die Schüler werden schon frühzeitig in Klasse 9 an
die Berufsschule herangeführt.
Die Klasse 10 kann an der Förderschule, an beiden Schulen oder zunehmend an der
Berufsschule angesiedelt werden – je nach Bedarf. Aufgrund der aktuellen Erfahrungen und
Beobachtungen erscheint es derzeit sinnvoll, den Schwerpunkt der Beschulung in dieser
Phase an der Gutenberg-Schule zu gestalten.
Die Entwicklung dieses Modells wird begleitet werden von einer Konzeptgruppe, die sich aus
unterschiedlichen und noch nicht benannten Gruppen (evtl. Seminar für Sopäd. Stuttgart II, PH, PR,
SSA, …?) zusammensetzt.
Eventuell müssen vorhandene/bestehende Bildungsbereiche des aktuellen Bildungsplans ergänzt
werden.
Unabdingbar ist die Aufnahme einer curricularen Arbeit/Konzeptionsentwicklung, insbesondere für
die Klasse 10.
Der Versuchsstatus ist nicht in Frage gestellt und auch die ursprünglich formulierten Ideen haben
keine Gelingensgarantie. Die aktuelle Planung bedeutet einen Einstieg in einen
Schulentwicklungsprozess, der jederzeit den Bedingungen der Schule und vor allem den der Schüler
angepasst werden muss.
Gutenberg-Schule Reutlingen
Melanie Püchner-Dammnik, Sonderschullehrerin
Stefanie Widmaier-Ramadan, Sonderschullehrerin
Roland Köhler, Sonderschulrektor
Reutlingen, 19.05.2015