Wie eröffne ich ein P-Konto?
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Wie eröffne ich ein P-Konto?
Wie eröffne ich ein P-Konto? Dein E-Book zum Thema Pfändungsschutzkonto! 1. Einleitung Das Leben macht grundsätzlich sehr viel Spaß und bietet jedem Menschen mannigfaltige Möglichkeiten, seine Persönlichkeit zu entfalten. Leider kann die finanzielle Situation zahlreiche Zwänge schaffen, die stark auf das Gemüt und die Lebensfreude drücken. Überschuldung ist leider auch in Deutschland ein Problem, welches keinesfalls nur eine Minderheit trifft. Laut einer Creditreform-Auswertung galten im Jahr 2015 ca. 6,72 Millionen als überschuldet. In diesen Fällen sind die Schuldner in absehbarer Zeit nicht in der Lage, ihre Schulden zu begleichen. Wenn Du Dich in einer solchen Situation befindest oder Dir Pfändungen drohen, ist das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) für Dich sehr wichtig. Doch was verbirgt sich genau dahinter und wie lässt sich ein solches P-Konto eröffnen? In diesem E-Book erhältst Du alle wichtigen Informationen zum P-Konto, seiner Funktionsweise sowie dem rechtlichen Rahmen. 2. P-Konto – ein kleiner Überblick Das Pfändungsschutzkonto stellt eine Zusatzvereinbarung zum herkömmlichen Girokonto dar und sorgt dafür, dass Geldeingänge innerhalb der Pfändungsfreigrenzen vor einer Kontopfändung geschützt sind. Im Folgenden erfährst Du Genaueres über das P-Konto sowie eine Funktionsweise. 2.1. Entstehungsgeschichte Das P-Konto wurde im Juli 2010 mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes eingeführt, um einige Missstände zu beheben. Die Rechtslage vor der Einführung war für Kontoinhaber mit einer Kontopfändung nämlich äußerst prekär. Eine Kontopfändung führte stets dazu, dass das jeweilige Konto blockiert wurde. Alltägliche Ausgaben wie die Zahlung der Miete oder der Energiekosten waren somit zunächst nicht möglich. Erst ein Antrag beim Gericht sorgte dafür, dass der nicht pfändbare Teil des Kontoguthabens wieder frei verfügbar wurde. Mit der Option, das eigene Girokonto als P-Konto zu führen, kannst Du Dich jedoch bei einer drohenden Pfändung bereits vorher absichern. Damit wurde der Kontopfändungsschutz also von einer nachgelagerten Schutzfunktion in eine vorsorgliche Schutzfunktion umgewandelt. Bild: Wenn Gläubiger Inkassodienste und Mahnungen erfolglos einsetzen, folgen danach Maßnahmen wie Pfändungen, Quelle: P365 – 269634596 / Shutterstock.com ALT-TAG: Inkasso-Akte Title-TAG: Inkasso 2.2. Was ist ein P-Konto eigentlich? Bei einem Pfändungsschutzkonto handelt es sich nicht um ein zusätzliches Konto, sondern um eine spezielle Option für ein Girokonto. Die Umwandlung in ein P-Konto bringt für den Kontoinhaber einen Basisschutz von 1.073,88 Euro pro Monat (Stand: August 2016), den er nicht mehr beim Gericht beantragen muss. Die kontoführende Bank darf also Pfändungsbescheide erst für Beträge anwenden, die über den Basisschutz hinausgehen. Auf diesem Weg hast Du als Betroffener also die Möglichkeit, auch weiterhin deine wichtigsten Ausgaben über Dein Konto zu tätigen. Mit der Umwandlung in ein P-Konto können sich jedoch Veränderungen der Leistungen ergeben. In der folgenden Tabelle werden die Veränderungen genauer aufgezeigt: Leistung Normales Girokonto P-Konto Überweisungen und Lastschriften möglich möglich Geldeingänge möglich möglich Bargeld abheben möglich möglich Online-Banking möglich möglich Geduldete Überziehung möglich Kann durch die Bank gekündigt werden Dispo-Kredit möglich Kann durch die Bank gekündigt werden Kreditkarte möglich Kann durch die Bank gekündigt werden Tabelle 1: Leistungsunterschiede zwischen einem herkömmlichen Girokonto und einem umgewandelten P-Konto Aus dieser Aufstellung ergibt sich sehr schnell, dass die Leistungen mit Bonitätsvoraussetzungen von der Bank gekündigt werden können. Nach einer Umwandlung musst Du Dein Pfändungsschutzkonto also aller Voraussicht nach auf Guthabenbasis führen. Wichtig: Deine Bank darf Dir bonitätsabhängige Leistungen wie einen Dispo nach der Umwandlung in ein P-Konto nicht einfach entziehen. Sie muss vielmehr eine Kündigung im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen aussprechen. Dies hat ein Urteil des BGH (Az.: XI ZR 187/13) aus dem Jahr 2015 ergeben. Somit bleibt Dir also die Möglichkeit, Dein Konto innerhalb einer Vereinbarung wieder ins Gleichgewicht zu bringen. 2.3. Wie funktioniert ein P-Konto? Wenn Du Dein Girokonto in ein P-Konto umwandelst, kannst Du Deinen Freibetrag vor drohenden Pfändungen schützen. Der Basisschutz beträgt dabei zurzeit 1.073,88 Euro pro Monat. Wie das Wort Basisschutz allerdings bereits verrät, lässt sich dieser Freibetrag auch noch erhöhen. Zu diesem Zweck müssen jedoch gewisse Voraussetzungen vorliegen: Voraussetzung Erklärung Zusätzlicher Freibetrag Wenn Du als Kontoinhaber gegenüber anderen Personen zu Unterhalt verpflichtet bist, wird Dir dafür ein weiterer Freibetrag zur Verfügung gestellt. Zu diesen Personen gehören unter anderem: Ehepartner Unterhaltsberechtigte Personen Kinder Stiefkinder 404,16 Euro pro Monat für die erste Person 225,17 Euro pro Monat für jede weitere Person Lebenspartner Dies gilt auch für Kindergeld und Sozialleistungen, welche für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft im Haushalt entgegengenommen werden. Geldeingänge für Ausgleich von Soll der Mehraufwand für einen Körperschaden durch Sozialleistungen ausgeglichen werden, sind diese Je nach Sozialleistung und Körperschäden Leistungen auf Antrag ebenfalls unpfändbar und werden somit dem Freibetrag hinzugerechnet. Dazu gehören: Umständen Pflegegeld Schwerstbeschädigtenzulage Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz Wenn einmalige Ausgaben für Kinder anstehen, können für die Sozialleistungen ebenfalls Ausnahmen gemacht werden. Dazu gehören z.B.: Einmalige Ausgaben für Kinder Kosten für die Erstausstattung nach der Geburt eines Babys Je nach Kostenpunkt Kosten für wichtige Schulbücher Kosten für die Klassenfahrt Tabelle 2: Möglichkeiten zur pauschalen Erhöhung des Freibetrags auf dem Pfändungsschutzkonto Entsprechende Erhöhungen des Freibetrags musst Du durch geeignete Bescheinigungen gegenüber Deiner Bank nachweisen. Die Bescheinigungen können von folgenden Stellen ausgestellt werden: Arbeitgeber Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Sozialamt) Rechtsanwälte und Steuerberater Anerkannte Schuldnerberatungsstellen und Insolvenzberater Hinweis: Sollten sich bereits aus Verdienstbescheinigungen oder Bescheiden von Sozialversicherungsträgern Unterhaltsverpflichtungen ergeben, muss Deine Bank diese auch anerkennen! Darüber hinaus hast Du auch noch die Möglichkeit, Deinen Freibetrag individuell aufstocken zu lassen. Dafür ist ein Antrag erforderlich, den Du entweder beim Amtsgericht deines Wohnortes oder bei der vollstreckenden Behörde (wenn es um einen öffentlichen Gläubiger wie das Finanzamt geht) stellst. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen sinnvoll: Der Freibetrag auf Deinem P-Konto ist niedriger als Dein pfändungsfreies Einkommen laut Pfändungstabelle. Es besteht die Gefahr einer Doppelpfändung, da bereits Dein Einkommen beim Arbeitsgeber gepfändet wurde. Liegt das Einkommen über 6 Monate hinweg deutlich unterhalb des Freibetrags und Du kannst glaubhaft machen, dass es auch in den 12 Monaten nicht darüber hinausgeht, verfügt das Gericht eine sogenannte „Anordnung der Unpfändbarkeit“ nach § 850 l ZPO. Somit sind für die nächsten 12 Monate alle Geldeingänge von einer Pfändung befreit. 2.4. Was kostet ein P-Konto? Der Gesetzgeber hat in Bezug auf die Umwandlung eines herkömmlichen Girokontos in ein P-Konto festgelegt, dass diese kostenfrei ist. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Pflicht, so dass sich daraus keinerlei Entgelte ableiten lassen. Darüber hinaus dürfen sich die Kontoführungsgebühren nicht allein dadurch erhöhen, dass das genutzte Konto ein PKonto ist. Dies wurde in einem Urteil des BGH (Az.: XI ZR 260/12) aus dem Jahr 2013 bestätigt. Wenn Du also bisher einen bestimmten Betrag für deine Kontoführung bezahlt hast, dürfte dieser sich durch die Umwandlung nicht erhöhen. 2.5. Weitere wichtige Fakten zum P-Konto Da es immer wieder Situation gibt, die vom Standard abweichen, sollen hier noch einige besondere Situationen in Bezug auf das P-Konto beschrieben werden: - Sozialleistungen bei negativem Kontostand: Wenn sich dein Kontostand im Minus befindet und Du Sozialleistungen erhältst, hilft das Pfändungsschutzkonto ebenfalls. Die Bank darf innerhalb der ersten 14 Tage keine Aufrechnung durchführen, so dass Du über das Geld verfügen kannst. Lediglich Kontoführungsgebühren können abgezogen werden. - Sparen auf dem P-Konto: Mit dem Pfändungsschutzkonto wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, auch kleinere Rücklagen innerhalb der Freibeträge zu bilden. So hast Du beispielsweise das Recht, nicht verbrauchtes Guthaben Deines Freibetrags in den Folgemonat zu übertragen. In nächsten Monat muss dann erst das Geld des alten Monats verbraucht werden und es kann eine neue Rücklage gebildet werden. Es erfolgt jedoch nur die einmalige Übernahme eines Freibetrags in den nächsten Monat. Somit ist die Rücklagenbildung maximal auf die Höhe des Freibetrags begrenzt. Das folgende Beispiel soll dies näher verdeutlichen: Monat Freibetrag Ausgaben Übertrag Rücklage 1 1.073,88 Euro 900,00 Euro 173,88 Euro 173,88 Euro 2 1.247,66 Euro 900,00 Euro 347,76 Euro 347,76 Euro 3 1.421,64 Euro 900,00 Euro 521,64 Euro 521,64 Euro 4 1595,52 Euro 900,00 Euro 695,52 Euro 695,52 Euro 5 1.769,40 Euro 900,00 Euro 869,40 Euro 869,40 Euro 6 1.943,28 Euro 900,00 Euro 1.043,28 Euro 1.043,28 Euro 7 2.117,16 Euro 900,00 Euro 1.073,88 Euro 1.217,16 Euro Tabelle 3: Sparen auf dem P-Konto Wie Du in diesem Beispiel siehst, funktioniert das Sparen bis zum Erreichen des persönlichen Freibetrags problemlos. Da aber maximal dieser mit in den Folgemonat übernommen werden kann, würde im 8. Monat spätestens Geld verschenkt. Wichtig: Die sogenannte „Vormonatsproblematik“ hat der BGH in einem Urteil (Az.: IX ZR 115/14) mittlerweile abgeschafft. Sollten also beispielsweise Lohn oder Sozialleistungen am Ende eines Monats für den Folgemonat eingehen, gilt dies nicht als Übernahme eines Guthabens in den Folgemonat. Die Umsetzung ist hier leider mitunter noch problematisch. Aus diesem Grund sollte das Konto zum Monatsende möglichst geräumt werden. 3. P-Konto eröffnen – so geht’s Der Schutzmechanismus eines P-Kontos besteht nicht automatisch, sondern Du musst die Umwandlung bei deiner Bank beantragen. Dafür hast Du nach § 850k ZPO einen rechtlichen Anspruch auf die Umwandlung Deines Girokontos in ein P-Konto. Wie das genau funktioniert, wird nun genauer erklärt. 3.1. Wie eröffne ich ein P-Konto? Wenn Du ein Pfändungsschutzkonto eröffnen möchtest, musst Du einen entsprechenden Antrag bei Deiner Bank stellen. Nahezu jede Bank hat heute einen entsprechenden Musterantrag, der auszufüllen ist. Darin sind folgende Angaben wichtig: Persönliche Daten zum Kontoinhaber (Name, Geburtsdatum, Adresse) Kontodaten (Kontonummer) Versicherung, dass Du nur ein P-Konto führst Angaben zum Freibetrag (Grundbetrag plus bescheinigtes Guthaben) Nachdem Du den Antrag eingereicht hast, müssen Banken die Umwandlung Deines Kontos innerhalb von vier Geschäftstagen durchführen. Hinweis: Sollte Dein Konto zum Zeitpunkt der Umwandlung bereits gepfändet worden sein, ist Dein Guthaben bis zur jeweiligen Grenze jedoch 4 Wochen rückwirkend geschützt. 3.2. Wann sollte ich ein P-Konto eröffnen? Ein P-Konto solltest Du nur eröffnen, wenn es dringend erforderlich ist. Dies gilt für folgende Fälle: Drohende Pfändung: Du konntest eine größere Rechnung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht bezahlen und es steht eine Pfändung ins Haus. Durch das Pfändungsschutzkonto kannst Du dafür sorgen, dass das Guthaben auf Deinem Konto bis zum jeweiligen Freibetrag pro Monat geschützt wird. Nur so bist Du in der Lage, auch weiterhin wichtige Zahlungen zu tätigen und als Schuldner die offenen Zahlungen irgendwann zu begleichen. Überschuldung: Du bist bereits überschuldet und es kommen mehrere Pfändungen auf Dich zu. In diesem Fall ist das P-Konto besonders wichtig, da Du nur so eine komplette Kontopfändung abwenden kannst. Ein bestimmter Betrag bleibt somit geschützt. Privatinsolvenz: Wenn Du in die Privatinsolvenz gehst, ist das P-Konto ebenfalls sehr hilfreich. Du kannst es mit den bescheinigten Freibeträgen nutzen, ohne dass der Insolvenzverwalter es freigeben müsste. Sollte es keine Notwendigkeit für ein P-Konto geben, ist es besser, auf die Eröffnung zu verzichten. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Das Leistungsspektrum eines P-Kontos ist deutlich eingeschränkter. Im Normalfall gewähren Banken Inhabern solcher Konten keine bonitätsabhängigen Leistungen wie Dispo-Kredit, Überziehung oder Kreditkarten. Ein Pfändungsschutzkonto gilt aus bonitätstechnischer Sicht als negativ. Auch wenn sich dies nicht direkt in der SCHUFA-Abfrage niederschlägt, weiß die Bank jedoch davon und wird unter Umständen auch später noch reserviert auf Anfragen für Kredite reagieren. Da ein P-Konto also nicht alle Möglichkeiten eines herkömmlichen Girokontos bietet, solltest Du nach Beendigung oder Beilegung der Kontopfändung eine Rückumwandlung Deines Kontos anstreben. Hinweis: In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit der Rückwandlung eines P-Kontos in das alte Girokonto. In einem Gerichtsurteil des BGH (Az.: XI ZR 187/13) aus dem Jahr 2015 wurde jedoch eindeutig festgestellt, dass es sich beim Pfändungsschutz nur um eine Zusatzfunktion des Kontos handelt. Wird diese gekündigt, läuft das Girokonto normal weiter. Ein Dispo-Kredit fällt übrigens nur dann weg, wenn er vorher gekündigt wurde. 3.3. Wie viele P-Konten kann ich eröffnen oder umwandeln? Wie bereits erwähnt hat jeder Kontoinhaber das Recht auf ein P-Konto. Doch dieser Anspruch ist tatsächlich auf ein einziges Pfändungsschutzkonto begrenzt. Aus diesem Grund dürfen Banken die Einrichtung eines P-Kontos auch der SCHUFA melden. Diese Information taucht bei einer herkömmlichen SCHUFA-Abfrage zur Bonität zwar nicht auf, aber die Banken dürfen vor jeder Kontoumwandlung vorher eine Abfrage durchführen, ob Du bereits ein P-Konto nutzt. Achtung: Wer versucht, mehrere P-Konten zu eröffnen, macht sich strafbar. Zudem ist der Pfändungsschutz in Gefahr. Findet ein Gläubiger dies heraus und meldet es dem Vollstreckungsgericht, kann er sich aussuchen, welches der Konten als geschützt gilt. Die Pfändung wird er dann an dem Konto vollziehen, welches das höchste Guthaben aufweist. Infografik: Wissenswertes zum P-Konto, Quelle: Kredite-ohne-schufa.info ALT-TAG: Infografik zum P-Konto Title-Tag: P-Konto 4. Vor- und Nachteile eines P-Kontos Mit der Funktion des P-Kontos hat der Staat die Möglichkeit geschaffen, einfach und unkompliziert das eigene Guthaben innerhalb der Freibeträge vor Pfändungen zu schützen. Natürlich bringt diese Regelung auch einige Probleme und Einschränkungen mit sich. Im Folgenden kannst Du Dich deshalb etwas genauer über die Vor- und Nachteile eines P-Kontos informieren. 4.1. Vorteile eines P-Kontos Der größte Vorteil eines Pfändungsschutzkontos liegt darin, dass das eigene Guthaben bis zum monatlichen Freibetrag vor eventuellen Pfändungen geschützt ist. Der Gang zum Gericht und die wochenlange Blockade des eigenen Girokontos entfallen damit. Du kannst somit auch weiterhin Deine Lebenshaltung aus dem Guthaben Deines Kontos bezahlen. Darüber hinaus lassen sich noch einige weitere Vorteile aufzeigen: Unkomplizierte Eröffnung: Wenn Du ein P-Konto eröffnen möchtest, musst Du lediglich einen Musterantrag von Deiner Bank ausfüllen. Darin sind Angaben zu Deiner Person sowie zu den Freibeträgen zu machen. Wenn Du bereits Bescheinigungen vorlegen kannst, wird Dir gleich ein höherer Freibetrag eingeräumt. Schnelle Einrichtung: Der Gesetzgeber hat in §850k der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt, dass das Konto bereits 4 Tage nach Antragseingang in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden muss. Kostenfreie Einrichtung: Gibst Du Deiner Bank den Auftrag für eine Kontoumwandlung, muss sie diese kostenfrei durchführen. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht, für die Banken keinerlei zusätzliche Gebühren fordern dürfen. Rechtlicher Anspruch: Bei einem P-Konto handelt es sich nicht um eine Leistung, die Banken ihren Kunden verweigern können. Du hast einen Rechtsanspruch auf den Pfändungsschutz und kannst Dein Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen. Achtung: Bisher galt der Rechtsanspruch nur bei einer Kontoumwandlung in ein P-Konto. Seit 19. Juli 2016 haben die Menschen in Deutschland auch ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, welches nur auf Guthabenbasis zu führen ist. Dafür genießt es besonderen Kündigungsschutz und kann natürlich auch in ein P-Konto umgewandelt werden. 4.2. Nachteile eines P-Kontos Die Nachteile eines P-Kontos betreffen hauptsächlich die Einschränkungen der Leistungen, mit denen Du Dich in vielen Fällen abfinden musst. So wird Deine Bank sowohl die Überziehung als auch den Dispo-Kredit im Normalfall kündigen. Das Konto lässt sich demnach nur noch im Guthabenbereich führen. Ferner wirst Du zumindest bei Deiner Bank bonitätstechnisch künftig skeptischer betrachtet werden. Darüber hinaus sind zudem folgende Nachteile nicht zu vernachlässigen: - Gemeinschaftskonten nicht möglich: Wenn Du ein Gemeinschaftskonto mit Deinem Lebenspartner führst und einer von euch einer Pfändung entgegen sieht, müsstet ihr die Konten zuerst auf eine Person umschreiben lassen. Pfändungsschutz wird nämlich nur für Einzelkonten gewährt. Dein Partner kann allerdings Kontozugriff über eine Vollmacht erhalten. - Mitunter Hemmnisse durch Banken: Auch wenn Banken zur Einrichtung eines P-Kontos verpflichtet sind, ist dies für die Kreditinstitute nicht sonderlich attraktiv. Aus diesem Grund berichten Verbraucherzentralen immer wieder von Hemmnissen wie höheren Gebühren oder ungerechtfertigten Leistungskürzungen. Auch wenn diese sich rechtlich zurückfordern lassen, stellt das Ganze eine zusätzliche Belastung dar. Bild: Wer sein Konto in ein P-Konto umwandelt, erhält für Kreditkarten und Dispokredit eventuell bald die Kündigung, Quelle: Rob Byron – 19473244 / Shutterstock.com ALT-TAG: Zerschnittene Kreditkarte Title-TAG: Kreditkarte 5. Fazit Ein P-Konto bietet einen zuverlässigen und vorgelagerten Schutz des Kontoguthabens vor einer drohenden Pfändung. Innerhalb der Freibeträge lässt sich also unbürokratisch weiter wirtschaften und die unsägliche Kontoblockade aus der Vergangenheit ist damit Geschichte. Da ein P-Konto jedoch Leistungseinschränkungen mit sich bringt und zudem bei der Bank mitunter auch eine Stigmatisierung nach sich ziehen kann, solltest Du diese Option nur wählen, wenn es wirklich nötig ist. Kann der Fall beigelegt werden, ist zudem eine Rückumwandlung in ein herkömmliches Girokonto zu empfehlen. Quellen: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/166338/umfrage/anzahl-der-schuldner-indeutschland-seit-2004/ http://www.verbraucherzentrale.de/Pfaendungsschutzkonto-P-Konto-Existenzminimumbleibt-automatisch-verfuegbar http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/ZwangsvollstreckungPfaendung sschutz/Pfaendungsschutzkonto.html http://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Reform+des+Kontopf%C3%A4ndungsschutzes &f=1 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XI%20ZR%20187/13&nr=70377 https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-einkonto-fuer-jedermann.html Bildquellen: Quelle: Rob Byron – 19473244 / Shutterstock.com Quelle: P365 – 269634596 / Shutterstock.com