AGB aktualisiert - Bettina Blenk Consulting

Transcrição

AGB aktualisiert - Bettina Blenk Consulting
Allgemeine Geschäftsbedingungen
aktualisierte Fassung vom 10. Mai 2016
- Personalberatung-
§ 1 Vertragsinhalt und Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen von Bettina Blenk Consulting und dem Auftraggeber gelten die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen müssen gesondert
schriftlich vereinbart werden. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen
Bettina Blenk Consulting und dem Auftraggeber, ohne dass es jeweils eines erneuten Hinweises auf die
AGB bedarf.
§ 2 Leistungen und Pflichten von Bettina Blenk Consulting
Bettina Blenk Consulting vermittelt hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte („Kandidaten“) zur
Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis an den Auftraggeber. Bettina Blenk Consulting
stellt dem Auftraggeber hierzu Exposés, Lebensläufe und weitere Informationen über geeignete
Kandidaten für ausgewählte Positionen zur Verfügung. Bevor dem Auftraggeber die o.g. Informationen
zur Verfügung gestellt werden, trifft Bettina Blenk Consulting eine Vorauswahl und prüft die
grundsätzliche Eignung der Kandidaten.
Bettina Blenk Consulting ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Dritter zu bedienen. Sie
verpflichtet sich und etwaige Dritte, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden
geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese
Verpflichtung zur Diskretion gilt auch über das Ende des Beratungsauftrages hinaus.
§ 3 Leistungen und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Bettina Blenk Consulting alle erforderlichen Informationen und
Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die dem Auftraggeber von Bettina Blenk Consulting
überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen
Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist – weder mündlich noch schriftlich - berechtigt, die
Unterlagen und Informationen über die Kandidaten an Dritte weiterzugeben, auch nicht in Kopie.
Der Auftraggeber hat der Bettina Blenk Consulting unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) nach
Vertragsschluss schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass mit dem von Bettina Blenk Consulting
vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. Weiterhin ist Bettina Blenk Consulting
über die Einzelheiten des Vertrages und insbesondere das vereinbarte Bruttogehalt schriftlich in Kenntnis
zu setzen. Auf Aufforderung ist Bettina Blenk Consulting eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages
durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Nach Beendigung des dem Auftragnehmer erteilten Auftrages hat der Auftraggeber alle in seinem Besitz
befindlichen Unterlagen unverzüglich an Bettina Blenk Consulting zurückzugeben.
Bettina Blenk Consulting
Karl-Theodor-Str. 42
85757 Karlsfeld
Germany
T: + 49 8131 – 3180 421
M: + 49 151 – 5946 8467
E: [email protected]
St.Nr. 107/205/60394
Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling
BIC:
GENODEF1DEG
IBAN:
DE32741600250001906348
§ 4 Vergütung
Wurde zwischen dem Auftraggeber und Bettina Blenk Consulting keine gesonderte Honorarvereinbarung
getroffen und schließt der Auftraggeber mit einem von der Bettina Blenk Consulting vorgeschlagenen
Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis ab, beträgt das
Honorar 25% des mit dem Kandidaten vereinbarten jährlichen Bruttogehalts.
Für den Fall, dass eine Leistung im Bereich der Beratung, des Coachings, der Organisations- oder
Personalentwicklung, o.Ä. geleistet wird und kein individuelles Honorar angeboten wurde, gilt ein
Stundenhonorar in Höhe von €200,00 als vereinbart.
Bei einem Festauftrag zahlt der Auftraggeber das Honorar für die Suchleistung nach Projektabschnitten.
Das festgelegte Gesamthonorar wird dann in der Regel in drei gleichen Raten fällig: 1.) bei
Vertragsabschluss, 2.) bei der Präsentation von Kandidaten und 3.) bei Arbeitsvertragsabschluss mit
einem Kandidaten.
Das jährliche Bruttogehalt berechnet sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen
hierzu die erfolgsunabhängigen und/oder erfolgsabhängigen Bestandteile. Erfolgsunabhängige
Gehaltszusagen, wie beispielsweise Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile oder Zulagen werden mit ihrem
steuerlichen Wert angesetzt. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie beispielsweise Tantiemen, Boni oder
Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt.
Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Bei anderen Vertragsverhältnissen als
Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt an Hand der normalerweise zu
erwartenden oder üblichen Vergütung. Es wird auf Grundlage einer Vollzeitbeschäftigung ermittelt, auch
wenn der Kandidat tatsächlich nur in Teilzeit beschäftigt wird.
Wird innerhalb von 18 Monaten nach der erstmaligen Herstellung eines Kontakts mit dem Kandidaten
durch Bettina Blenk Consulting durch den Auftraggeber mit dem Kandidaten ein Vertrag abgeschlossen,
entsteht der Honoraranspruch von Bettina Blenk Consulting gegenüber dem Auftraggeber. Der
Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob Bettina Blenk Consulting eine schriftliche Bestätigung
zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Auftraggeber
vorlag.
Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch Bettina Blenk Consulting
vorgestellte Kandidat beim Auftraggeber eingestellt bzw. eingesetzt wird. Somit wird das Honorar auch
dann fällig, wenn der Kandidat in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die, für
die der Kandidaten vorgestellt wurde.
Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten in einer
Konzerntochter oder einer Konzernmutter des Auftraggebers eingestellt wird. Auch in diesem Fall ist es
unerheblich, ob der Kandidat für die ursprünglich vorgesehene oder eine andere Position eingestellt wird.
Soweit nicht anders vereinbart, hat Bettina Blenk Consulting Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen auf
Nachweis sowie im Rahmen steuerlich anerkannter Sätze (Pkw-Fahrtkilometer aber mit € 0,70 /km),
soweit Bettina Blenk Consulting die Aufwendungen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten für
erforderlich halten durfte.
Eventuell anfallende Reisekosten für Kandidaten, die entstehen, damit sich diese vor Ort beim
suchenden Unternehmen präsentieren, sind durch den Auftraggeber zu begleichen. Die in Rechnung
gestellten Auslagen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Bettina Blenk Consulting
Karl-Theodor-Str. 42
85757 Karlsfeld
Germany
T: + 49 8131 – 3180 421
M: + 49 151 – 5946 8467
E: [email protected]
St.Nr. 107/205/60394
Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling
BIC:
GENODEF1DEG
IBAN:
DE32741600250001906348
Sofern Stellenanzeigen vereinbart werden, werden diese gesondert in Rechnung gestellt und
abgerechnet.
§ 5 Exklusivität
Sofern nicht anders vereinbart, erbringt Bettina Blenk Consulting ihre Dienstleistung in Exklusivität für den
Auftraggeber, d.h. der Auftraggeber verpflichtet sich, keine weiteren Personalberater für dieselbe Position
mit der Suche zu beauftragen, tätig werden zu lassen oder von Personalberatern oder sonstigen Dritten
in derselben Sache Dienste entgegen zu nehmen und insbesondere keine Kandidaten für dieselbe
Position nachweisen zu lassen. Der Auftraggeber hat im Sinne einer vertraulichen Zusammenarbeit auch
gegenüber Mitarbeitern und Dritten im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese
Exklusivität eingehalten wird.
Für den Fall der unbefugten Weitergabe der Unterlagen und Informationen zu Kandidaten an Dritte wird
eine vom Auftraggeber zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 vereinbart. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
Sofern nicht anders vereinbart, rechnet Bettina Blenk Consulting über erbrachte Leistungen ab, sobald
zwischen dem Auftraggeber und dem von Bettina Blenk Consulting vorgeschlagenen Kandidaten ein
Vertragsverhältnis abgeschlossen worden ist.
Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten
Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber kommt
spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Während des Verzuges des
Auftraggebers ist Bettina Blenk Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Aufrechnung kann vom Auftraggeber nur mit Forderungen
erfolgen, die von Bettina Blenk Consulting anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Bettina Blenk Consulting übernimmt keine Gewährleistung für die vom Kandidaten gemachten Angaben
oder vorgelegten Dokumente. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die
Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Auftraggeber.
Kündigt oder wird ein von Bettina Blenk Consulting für eine Festeinstellung bzw. für ein anderes
Vertragsverhältnis beim Auftraggeber vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat innerhalb von 3
Monaten durch den Auftraggeber gekündigt, wird Bettina Blenk Consulting sich bemühen, einen Ersatz
zu finden. Bettina Blenk Consulting verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen auch vorzunehmen, wenn
der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis bzw. das andere Vertragsverhältnis nicht antreten sollte.
Hierfür wird dem Auftraggeber jeweils kein erneutes Honorar in Rechnung gestellt werden.
Bettina Blenk Consulting schließt jede Haftung für Schäden des Auftraggebers aus. Von dieser
Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung seitens Bettina Blenk Consulting oder einer ihrer
Bettina Blenk Consulting
Karl-Theodor-Str. 42
85757 Karlsfeld
Germany
T: + 49 8131 – 3180 421
M: + 49 151 – 5946 8467
E: [email protected]
St.Nr. 107/205/60394
Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling
BIC:
GENODEF1DEG
IBAN:
DE32741600250001906348
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn
diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Bettina Blenk Consulting oder einer ihrer
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 8 Verschwiegenheit und Datenschutz
Bettina Blenk Consulting verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im
Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen. Ebenso ist der Auftraggeber zur
Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen
über Bettina Blenk Consulting verpflichtet.
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im
Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass
sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. In
Kenntnis dieses Risikos ist der Auftraggeber mit der Nutzung von Kommunikationsverbindungen über das
Internet einverstanden.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen von
beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen Bettina Blenk Consulting und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und Bettina Blenk Consulting der Sitz von Bettina
Blenk Consulting.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder
werden, ganz oder teilweise nichtig sind oder nicht werden und für den Fall, dass diese Vereinbarung von
den Parteien nicht beabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder nichtigen oder fehlenden Bestimmung tritt eine solche wirksame
Bestimmung, die dem Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Vereinbarung am
nächsten kommt und vereinbart worden wäre, wenn die Parteien beim Abschluss dieser Vereinbarung die
Unwirksamkeit oder Nichtigkeit oder das Fehlen der jeweiligen Bestimmung bewusst gewesen wäre.
Bettina Blenk Consulting
Karl-Theodor-Str. 42
85757 Karlsfeld
Germany
T: + 49 8131 – 3180 421
M: + 49 151 – 5946 8467
E: [email protected]
St.Nr. 107/205/60394
Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling
BIC:
GENODEF1DEG
IBAN:
DE32741600250001906348

Documentos relacionados