VEREINFACHTER PROSPEKT TEILFONDS BELGIUM PLUS der
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VEREINFACHTER PROSPEKT TEILFONDS BELGIUM PLUS der
VEREINFACHTER PROSPEKT TEILFONDS BELGIUM PLUS der öffentlichen Sicav belgischen Rechts mit veränderlicher Zahl von Anteilen für Anlagen, die den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG entsprechen. OGAW KBC SELECT IMMO 23.03.2012 Der vereinfachte Prospekt besteht aus folgenden Teilen: • Informationen über die Sicav • Informationen über den Teilfonds • Anhang mit jährlich zu revidierenden Informationen • Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Bei Unstimmigkeiten zwischen der niederländischen Version und anderssprachigen Fassungen des vereinfachten Prospekts geht der niederländische Text vor. Weder dieser OGA noch die Teilfonds dieses OGA dürfen in Ländern, in denen sie nicht bei den lokalen Behörden angemeldet wurden, angeboten oder verkauft werden. Verkaufsverbot: Weder dieser OGA noch die Teilfonds dieses OGA dürfen US-Personen angeboten oder verkauft werden. Weitere Informationen zu diesem Verkaufsverbot sind in den nicht im vereinfachten Prospekt enthaltenen zusätzlichen Informationen über die Sicav, Teil 12.5, Verkaufsverbot für bestimmte Personen, zu finden. Informationen über die Sicav 1. Name: KBC Select Immo (abgekürzt „Select Immo“) 2. Gründungsdatum: 2. März 1995 3. Laufzeit: Unbefristet 4. Mitgliedsland, in dem die Sicav ihren satzungsgemäßen Sitz hat: Belgien 5. Status: Sicav mit mehreren Teilfonds, die für Anlagen, die den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG entsprechen, optiert hat und hinsichtlich ihrer Tätigkeit und ihrer Anlagen dem Gesetz vom 20. Juli 2004 über bestimmte Formen der gemeinsamen Verwaltung von Anlageportfolios unterliegt. In den Beziehungen zwischen den Anlegern wird jeder Teilfonds wie ein separates Rechtssubjekt behandelt. Der Anleger hat nur einen Anspruch auf das Vermögen und den Ertrag des Teilfonds, in dem er angelegt hat. Für einen Teilfonds eingegangene Verpflichtungen sind nur durch das Vermögen des betreffenden Teilfonds gedeckt. 6. Art der Verwaltung: Sicav, die eine Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen benannt hat: KBC Asset Management SA, Avenue du Port 2, 1080 Brüssel. 7. Delegation der Verwaltung des Anlageportfolios: Die Verwaltung des Anlageportfolios ist nicht weiterübertragen. 8. Finanzdienstleistungen: Die Finanzdienstleistungen werden in Belgien erbracht von: CBC Banque SA, Grand Place 5, B-1000 Brüssel KBC Bank SA, Avenue du Port 2, B-1080 Brüssel Centea SA, Mechelsesteenweg 180, B-2018 Antwerpen 9. Vertriebsgesellschaft: KBC Asset Management S.A., 5, Place de la Gare, L-1616 Luxemburg. 2 10. Depotbank: KBC Bank NV, Avenue du Port 2, 1080 Brüssel. 11. Abschlussprüfer: Deloitte Réviseurs d’Entreprises SC s.f.d. SCRL, vertreten durch Herrn Frank Verhaegen, Berkenlaan b8, B-1831 Diegem, von der Finanzdienstleistungs- und Finanzmarktaufsicht zugelassener Wirtschafts- und Abschlussprüfer. 12. Betreuender Makler: KBC 13. Besteuerung: Der Sicav: Jährliche Steuer von 0,08%, erhoben auf die in Belgien am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres angelegten Nettobeträge. Erstattung von Quellensteuern für belgische Dividenden und ausländische Erträge, die von der Sicav vereinnahmt wurden (gemäß Doppelbesteuerungsabkommen). Die Besteuerung der Erträge und Veräußerungsgewinne eines Anlegers hängt von der Gesetzgebung ab, die auf seinen speziellen Status Anwendung findet. Falls der Anleger darüber im Zweifel sein sollte, welches Steuersystem auf ihn angewendet wird, muss er sich selbst bei fachkundigen oder kompetenten Beratern informieren. 14. Weitere Informationen: 14.1. Informationsquellen: Der Verkaufsprospekt, die Satzung, die Jahres- und Halbjahresberichte und gegebenenfalls die vollständigen Informationen über die anderen Teilfonds können vor oder nach der Zeichnung von Anteilscheinen kostenlos bei den Stellen bezogen werden, die die Finanzdienstleistungen erbringen. Informationen über die Gesamtgebühren und die Umschlagskennzahlen des Portfolios sind beim Sitz der Sicav, Avenue du Port 2, 1080 Brüssel, erhältlich. Folgende Dokumente und Informationen sind auf der Internetsite www.kbcam.be abrufbar: der Vereinfachte Verkaufsprospekt und der zuletzt erschienene Jahresbericht oder Halbjahresbericht. 14.2. Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzdienstleistungs- und Finanzmarktaufsicht (FSMA) Rue du Congrès 12-14 1000 Brüssel Der vereinfachte Prospekt wird nach Genehmigung durch die FSMA gemäß Artikel 53, § 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2004 über bestimmte Formen der gemeinsamen Verwaltung von Anlageportfolios veröffentlicht. Diese Genehmigung enthält weder eine Beurteilung der Opportunität und Qualität des Angebots noch eine Aussage über die Person, die dieses Angebot unterbreitet. 14.3. Für den Inhalt des ausführlichen und Verkaufsprospekts verantwortliche Person(en): des vereinfachten Der Verwaltungsrat der Sicav. Nach bestem Wissen des Verwaltungsrats der Sicav entsprechen die im Verkaufsprospekt und im vereinfachten Prospekt enthaltenen Angaben den Tatsachen und lassen nichts aus, was deren Tragweite verändern könnte. 14.4. Hier erhalten Sie gegebenenfalls ergänzende Auskünfte: Ansprechpartner, bei dem erforderlichenfalls zusätzliche Auskünfte erhältlich sind: Service Product and Knowledge Management – APC. KBC Asset Management SA Avenue du Port 2 1080 Brüssel Tel.: KBC-Fund Phone 070 69 52 90 (N) - 070 69 52 91 (F) (Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr, Samstag von 9 bis 17 Uhr) 3 Informationen über den Teilfonds Belgium Plus 1. Vorstellung 1.1. Name: Belgium Plus 1.2. Gründungsdatum: 2. März 1995 1.3. Laufzeit: Unbefristet 1.4. Börsennotierung: Nicht zutreffend 1.5. Delegation der Verwaltung des Anlageportfolios: Die Verwaltung des Anlageportfolios ist nicht weiterübertragen. 2. Angaben zu den Anlagen 2.1. Anlageziel des Teilfonds: Der Teilfonds verfolgt hauptsächlich das Ziel, den Anteilinhabern durch direkte oder indirekte Anlagen in handelsfähigen Wertpapieren eine möglichst hohe Rendite zu bieten. Diese Rendite wird durch die Realisierung von Veräußerungsgewinnen und die Vereinnahmung von Erträgen erzielt. Zu diesem Zweck werden die Vermögenswerte direkt oder indirekt über Finanzinstrumente mit gleichartiger Entwicklung, hauptsächlich in Immobilienzertifikaten, Aktien von Immobiliengesellschaften und Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen, die in Immobilien anlegen, angelegt. 2.2. Anlagepolitik des Teilfonds: Kategorien der zugelassenen Vermögenswerte: Die Anlagen des Teilfonds können aus Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen, Einlagen, Finanzderivaten, liquiden Mitteln und allen anderen Instrumenten bestehen, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig ist und dem unter 2.1 beschriebenen Ziel entspricht. Der Teilfonds legt höchsten 10% seines Vermögens in andere Organismen für gemeinsame Anlagen an. Zulässige Transaktionen mit Derivaten: Der Einsatz von Derivaten erfolgt sowohl zur Risikodeckung als auch zur Erreichung der Anlageziele. Die Anlagen werden regelmäßig an die Anlagestrategie des Teilfonds angepasst. Außerdem werden Derivate, auch börsennotierte, eingesetzt, um die Anlageziele zu erreichen: Dabei kann es sich um Terminkontrakte, Optionen oder Swaps auf Wertpapiere, Indices, Währungen oder Zinsen oder um andere Transaktionen mit Derivaten handeln. Transaktionen mit nicht notierten Derivaten werden nur mit Geldinstituten ersten Ranges, die auf diese Art von Transaktionen spezialisiert sind, getätigt. Solche Derivate werden auch benutzt, um die Vermögenswerte gegen Währungsschwankungen abzusichern. Der Teilfonds strebt an, gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften und der Satzung immer die zielorientiertesten Transaktionen zu tätigen. Festgelegte Strategie: Das Vermögen ist hauptsächlich (mindestens zu 50%) in belgischen Immobilienzertifikaten angelegt. Der Fonds legt ferner in anderen Wertpapieren aus dem europäischen Immobiliensektor an. 4 Konzentration der Risiken: Immobiliensektor. Die nachstehenden Informationen sind allgemeiner Art und sollen nicht alle Aspekte einer Anlage in OGAW ansprechen. In bestimmten Fällen können andere Regeln Anwendung finden. Außerdem können sich die Steuergesetzgebung und ihre Auslegung ändern. Anleger, die weitere Informationen zu den steuerlichen Folgen (sowohl in Belgien als auch im Ausland) des Erwerbs, des Besitzes und der Übertragung der Anteile wünschen, sollten sich bei ihrem Steuer- und Finanzberater erkundigen. Europäische Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen und Steuer auf Erträge aus Forderungen im Falle des Rückkaufs eigener Anteile oder der Verteilung des gesamten Gesellschaftsvermögens oder eines Teils davon. Dieser OGAW legt höchstens 15% seines Vermögens direkt oder indirekt in Forderungen im Sinne der europäischen Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen an. A. Europäische Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen (Richtlinie 2003/48/EG) Die europäische Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen wird in Belgien eingeführt durch: - das Gesetz vom 17. Mai 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 im Bereich der Quellensteuer in belgisches Recht, - den königlichen Erlass vom 27. September 2009 zur Durchführung von Artikel 338bis § 2 des Einkommensteuergesetzbuches von 1992, - den königlichen Erlass vom 27. September 2009 zur Durchführung von Artikel 338bis § 2, Absatz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzbuches von 1992. Da dieser OGAW höchstens 15% seines Vermögens direkt oder indirekt in Forderungen im Sinne der europäischen Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen anlegt, fallen seine Erträge nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. B. Steuer auf Erträge aus Forderungen im Falle des Rückkaufs eigener Anteile oder der Verteilung des gesamten Gesellschaftsvermögens oder eines Teils davon Die Erträge dieses OGAW unterliegen nicht der Steuer auf Erträge aus Forderungen im Sinne von Artikel 19bis CIR 92. 2.3. Risikoprofil des Teilfonds: Der Wert eines Anteils kann sowohl steigen als auch fallen, und es kann der Fall eintreten, dass der Anleger einen geringeren Betrag als den ursprünglich angelegten zurückerhält. Die Einschätzung des Risikoprofils des OGA gründet sich auf eine Empfehlung des Belgischen Verbands der Asset Manager, die auf der Internetsite www.beama.be eingesehen werden kann. Sie finden weitere Angaben über sämtliche Risiken im Verkaufsprospekt. Überblick über die Risiken, die von dem Teilfonds eingeschätzt werden: Risikotyp Marktrisiko Kreditrisiko Abwicklungsrisiko Liquiditätsrisiko Währungsrisiko Verwahrungsrisiko Konzentrationsrisiko Wertentwicklungsrisiko Kapitalrisiko Flexibilitätsrisiko Kurze Beschreibung des Risikos Das Risiko, dass der Markt für eine bestimmte Klasse von Vermögenswerten einbricht, was sich auf den Preis und den Wert der im Portfolio enthaltenen Vermögenswerte auswirken kann. Das Risiko, dass ein Emittent oder eine Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Risiko, dass die Abwicklung einer Transaktion über ein bestimmtes Zahlungssystem nicht wie erwartet stattfindet. Das Risiko, dass eine Position nicht zum geeigneten Zeitpunkt und zu einem angemessenen Preis liquidiert werden kann. Das Risiko, dass der Wert einer Anlage durch Schwankungen der Wechselkurse beeinflusst wird. Das Risiko des Verlustes von Vermögenswerten, die von einer Depotbank oder Unterdepotbank verwahrt werden. Das Risiko, das mit einer großen Konzentration der Anlagen in einer Vermögensklasse oder an einem bestimmten Markt verbunden ist. Das Risiko für die Wertentwicklung. Das Risiko für das Kapital. Das Risiko eines auf das Produkt selbst zurückzuführenden Flexibilitätsmangels und von Einschränkungen der Möglichkeit, zu Mittelgroß Nicht vorhanden Gering Mittelgroß Nicht vorhanden Nicht vorhanden Hoch Hoch Mittelgroß Nicht vorhanden 5 Inflationsrisiko Von externen Faktoren abhängiges Risiko anderen Anbietern überzuwechseln. Das mit der Inflation verbundene Risiko. Die Unsicherheit über das Fortbestehen bestimmter Elemente des Umfelds, wie der Steuervorschriften. Nicht vorhanden Gering Die Einschätzung des Währungsrisikos berücksichtigt nicht die Schwankungen der verschiedenen Währungen, auf welche die im Portfolio enthaltenen Vermögenswerte lauten, gegenüber der Referenzwährung des OGA. 2.4. Risikoprofil des typischen Anlegers: Profil des typischen Anlegers, für den der Teilfonds entwickelt wurde: Sehr dynamisch. Dieses Risikoprofil wurde für einen Anleger aus der Eurozone berechnet und kann sich von dem eines Anlegers in einem anderen Währungsgebiet unterscheiden. Mehr Informationen über die Risikoprofile sind auf der Internetsite www.kbcam.be zu finden. Die Einschätzung des Risikoprofils des typischen Anlegers basiert auf einer Empfehlung des Belgischen Verbandes der Asset Manager, die auf der Internetsite www.beama.be eingesehen werden kann. 3. Wirtschaftliche Informationen 3.1. Gebühren und Kosten: Nicht wiederkehrende Gebühren und Kosten, die vom Anleger zu tragen sind (wenn nicht anders angegeben, in der Währung des Teilfonds oder als Prozentsatz des Nettoinventarwerts pro Anteil) Handelsprovision Verwaltungsgebühren Betrag zur Deckung der Kosten des Erwerbs/der Realisierung der Vermögenswerte Betrag, der einen Ausstieg in dem auf den Einstieg folgenden Monat uninteressant machen soll Börsenumsatzsteuer Einstieg Nach dem Erstausgabezeitraum 2,5% Ausstieg - - Nach dem Erstausgabezeitraum 0% für den Teilfonds - Max. 5% für den Teilfonds - KAP (thesaurierende Anteile): 0,65% (max. 975 EUR) DIV (dividendenberechtigte Anteile): 0% Teilfondswechsel Wenn die Handelsprovision des neuen Teilfonds höher als diejenige des alten Teilfonds ist, die Differenz zwischen den beiden Provisionen Der entsprechender Betrag zur Deckung der Kosten des Erwerbs oder der Realisierung für die betreffenden Teilfonds Max. 5% für den Teilfonds KAP -> KAP/DIV: 0,65% (max.975 EUR) DIV-> KAP/DIV: 0% Wiederkehrende Gebühren und Kosten, die vom Teilfonds zu tragen sind (wenn nicht anders angegeben, in der Währung des Teilfonds oder als Prozentsatz des Nettoinventarwerts pro Anteil) Vergütung für die Verwaltung Jährlich 1,35%, berechnet auf Grundlage des durchschnittlichen des Anlageportfolios Gesamtnettovermögens des Teilfonds, mit Ausnahme der Vermögenswerte, die in Anlageorganismen angelegt sind, die von einem Finanzinstitut der KBCGruppe verwaltet werden. Verwaltungsvergütung Vergütung für Finanzdienstleistungen Vergütung der Depotbank Jahressteuer Sonstige Kosten (Schätzung), einschließlich der Vergütung des Abschlussprüfers und der etwaigen Vergütungen der Verwaltungsratsmitglieder 0,1% pro Jahr, berechnet auf Basis des durchschnittlichen Gesamtnettovermögens des Teilfonds. Jährlich 0,08%, berechnet auf Grundlage des Wertes der bei einer Depotbank eingelegten Wertpapiere am letzten Bankgeschäftstag des vorausgegangenen Kalenderjahres, mit Ausnahme der Vermögenswerte, die in Anlageorganismen angelegt sind, die von einem Finanzinstitut der KBC-Gruppe verwaltet werden. 0,08% der am 31. Dezember des Vorjahres in Belgien angelegten Nettobeträge. Die Beträge, die bereits in der Bemessungsgrundlage für zugrundeliegende Anlageorganismen enthalten sind, werden hier nicht nochmals berücksichtigt. 0,1% des Nettovermögens des Teilfonds pro Jahr. 6 3.2. Existenz von Soft Commission und Fee-Sharing Agreements: Für nähere Informationen zu diesem Punkt wird auf die zusätzlichen Informationen über den Teilfonds, die nicht im vereinfachten Prospekt enthalten sind, verwiesen. 4. Informationen über die Anteile und deren Handel 4.1. Arten der öffentlich angebotenen Anteile: Gegenwärtig werden nur thesaurierende Anteile ausgegeben. Die Anteile sind je nach der Wahl des Anteilinhabers Namens- oder entmaterialisierte Anteile. Für Namensanteile werden keine Zertifikate ausgestellt. Stattdessen wird eine Bestätigung der Eintragung im Anteilinhaberregister ausgestellt. 4.2. Währung für die Berechnung des Nettoinventarwerts: EUR 4.3. Dividendenausschüttung: Die Hauptversammlung bestimmt nach Abschluss des Geschäftsjahres den Anteil des Ergebnisses, der innerhalb der vom Gesetz vom 20. Juli 2004 über bestimmte Formen der gemeinsamen Verwaltung von Anlageportfolios an die Inhaber von ausschüttungsberechtigten Anteilen ausgezahlt wird. Die Inhaber thesaurierender Anteile haben keinen Anspruch auf Dividenden. Der ihnen zufallende Teil der Nettoerträge wird thesauriert, indem Anteile hinzugefügt werden. Die Ausschüttung an die Teilnehmer erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres über die Institute, die zu diesem Zweck von der Hauptversammlung bestimmt werden. Die Hauptversammlung kann beschließen, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften Zwischenausschüttungen vorzunehmen. Der Verwaltungsrat kann gemäß den Bestimmungen der Satzung und innerhalb der gesetzlichen Grenzen die Ausschüttung von Zwischendividenden beschließen. 4.4. Erstausgabezeitraum/-tag: Vom 6. März 1995 bis zum 24. März 1995 (einschl. dieses Tages), vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung; Abrechnung mit Wertstellung bis 31. März 1995. 4.5. Erstzeichnungspreis: 20.000 BEF 4.6. Berechnung des Nettoinventarwerts: Der Nettoinventarwert wird täglich am ersten Bankgeschäftstag nach dem Annahmeschluss für Aufträge berechnet. Der Nettoinventarwert von Montag, 27. März 1995, ist der erste Nettoinventarwert nach dem Zeitraum für die Erstzeichnung. Zur Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile, die Gegenstand von Ausgabe-, Rücknahmeoder Umschichtungsanträgen des Tages T sind, werden die tatsächlichen Werte am Tage T benutzt, wenn mindestens 80% der tatsächlichen Werte zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses für Aufträge noch nicht bekannt waren. Zur Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile, die Gegenstand von Ausgabe-, Rücknahmeoder Umschichtungsanträgen am Tage T sind, werden die tatsächlichen Werte des Tages T + 1 benutzt, wenn mehr als 20% der tatsächlichen Werte zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses für Aufträge bereits bekannt waren. 4.7. Veröffentlichung des Nettoinventarwertes: Der Nettoinventarwert ist bei den Stellen der Organismen verfügbar, die die Finanzdienstleistungen erbringen. Er wird nach seiner Berechnung in der Finanzpresse (L’Echo und De Tijd) veröffentlicht und ist auch bei oder auf der Internetseite von Beama (www.beama.be) erhältlich. Außerdem kann er auch auf der Internetseite von KBC Asset Management NV (www.kbcam.be) und/oder der Organismen, die die Finanzdienstleistungen erbringen, veröffentlicht werden. 4.8. Modalitäten der Zeichnung, der Rücknahme und der Umschichtung von Anteilen: T = Datum des Annahmeschlusses für Aufträge (an jedem Bankgeschäftstag um 17.00 Uhr) und Datum des veröffentlichten Nettoinventarwerts. Die obige Uhrzeit des Annahmeschlusses für Aufträge gilt für die Finanzdienstleister und Vertriebsstellen, die im Verkaufsprospekt genannt sind. Was die 7 anderen Vertriebsstellen angeht, so wird der Anleger gebeten, sich bei diesen nach der Uhrzeit des Annahmeschlusses für Aufträge zu erkundigen, die für sie gilt. T + 1 Bankgeschäftstage = Datum der Berechnung des Nettoinventarwerts. T + 3 Bankgeschäftstage = Datum der Zahlung oder Rückzahlung der Aufträge. 8 ANHANG: JÄHRLICH REVIDIERBARE INFORMATIONEN – KBC SELECT IMMO BELGIUM PLUS 1. Synthetischer Risikoindikator: Stand zum 23. März 2012: 3 auf einer Skala von 0 (geringes Risiko) bis 6 (hohes Risiko). Die Risikoklasse ist ein Indikator für das Risiko, das für den Fall des Ausscheidens mit einer Anlage in einem OGA-Teilfonds ohne feste Fälligkeit, bzw. für den Fall des Ausscheidens vor Fälligkeit mit einer Anlage in einem OGA-Teilfonds mit fester Fälligkeit und ohne Kapitalschutz oder -garantie, verbunden ist. Die Risikoklasse wird gemäß der Berechnung der Standardabweichung der EURRenditen auf Jahresbasis zugewiesen. 2. Historische Rendite nach Anteilklassen: Stand zum Ende des Geschäftsjahres: 1. September 2010 – 31. August 2011: Thesaur. / Aussch. ISIN Kode Thesaur. BE0153263034 Währung EUR 1 Jahr 3 Jahre* Aktien klassen Bench mark Aktien klassen Bench mark 7.75% 9.64% 4.23% 3.64% 5 Jahre* 10 Jahre* Aktien Bench Aktien klassen mark klassen 2.62% 2.28% 7.18% Seit dem Start* Bench mark Auflage datum Aktien klassen 6.38% 24/03/1995 6.60% * Rendite auf Jahresbasis. Es geht um Zahlen aus der Vergangenheit, die keinen Hinweis für künftige Renditen bedeuten. • • • Das Säulendiagramm zeigt die Performance vollständiger Geschäftsjahre. Diese Zahlen berücksichtigen keine eventuellen Restrukturierungen. Berechnet in EUR (ex BEF). 9 • • • • • Die Rendite wird berechnet als Veränderung des Inventarwerts zwischen zwei Zeitpunkten, ausgedrückt in Prozent. Berechnungsmethode für den Tag D (VIN = Inventarwert): Anteilscheine mit Ertragsthesaurierung (KAP) Ertrag am Tag D in einem Zeitraum von X Jahren: [VIN(D) / VIN (Y)] ^ [1 / X] – 1 wobei Y = D-X Ertrag am Tag D seit dem Auflegungsdatum S des Anteils: [NIW (D) / NIW (S)] ^ [1 / F] – 1 wobei F = 1, wenn der Anteil am Tag D seit weniger als einem Jahr existiert wobei F = (D-S) / 365,25, wenn der Anteil am Tag D seit mehr als einem Jahr existiert Wenn die Periode zwischen den beiden Zeitpunkten länger als ein Jahr ist, wird die gewöhnliche Renditeberechnung in eine Rendite auf Jahresbasis umgerechnet, indem vom Wert 1 plus Gesamtrendite des Anteilscheins die n-te Wurzel gebildet wird. Die oben dargestellten Renditezahlen berücksichtigen nicht die Gebühren und Kosten, die mit der Emission und dem Rückkauf von Anteilen verbunden sind. Es handelt sich um die Renditezahlen für Anteile mit Ertragsthesaurierung. 3. Gesamtkostenquote: Stand zum Ende des Geschäftsjahres: 1. September 2010 – 31. August 2011: * 1,643% * Folgende Kosten sind nicht in der Gesamtkostenquote enthalten: - Transaktionskosten - Zinszahlungen für aufgenommene Kredite - Zahlungen für Finanzderivate - Provisionen und Kosten, die direkt vom Anleger gezahlt werden - mögliche Verrechnungsprovisionen (siehe hierzu in Zusätzliche Informationen über den Teilfonds, die nicht im Vereinfachten Prospekt enthalten sind). 4. Umschichtungsrate: Stand zum Ende des Geschäftsjahres: 1. September 2010 – 31. August 2011: * Umschlagshäufigkeit des Portfolios: 9,814%. * Berichtigte Umschlagshäufigkeit des Portfolios: 10,104% 10 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Öffentlicher Vertrieb in Deutschland Der KBC Select Immo hat gemäß § 132 InvG die Absicht angezeigt, in Deutschland öffentlich Investmentanteile zu vertreiben und ist seit dem Abschluss des Anzeigeverfahrens zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland berechtigt. Zahl- und Informationsstelle in Deutschland Die KBC Bank Deutschland AG Wachtstraße 16 D- 28195 Bremen hat in Deutschland die Funktion einer Zahl- und Informationsstelle gemäß § 131 InvG übernommen. Rücknahme- und Umtauschanträge für Investmentanteile können bei der Zahlstelle zur Weiterleitung an die Investmentgesellschaft eingereicht werden. Anteilinhaber in Deutschland können Zahlungen von Rücknahmeerlösen, Ausschüttungen und sonstige Zahlungen über die Zahlstelle verlangen. Der ausführliche und der vereinfachte Verkaufsprospekt, die geprüften Jahresberichte und ungeprüften Halbjahresberichte dieses Teilfonds sowie die Satzung des KBC Select Immo sind kostenlos in Papierform bei der Informationsstelle erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie alle sonstigen Mitteilungen an Anteilinhaber in Deutschland sind am Sitz der Informationsstelle erhältlich. Die Informationsstelle hält auch alle sonstigen Angaben und Informationen bereit, auf die Anteilinhaber am Sitz des KBC Select Immo einen Anspruch haben. Bei der Informationsstelle sind darüber hinaus die vereinfachten und die ausführlichen Verkaufsprospekte sowie die geprüften Jahresberichte und ungeprüften Halbjahresberichte der weiteren Teilfonds des KBC Select Immo kostenlos erhältlich. Darüber hinaus können während der üblichen Geschäftszeiten an Bankarbeitstagen bei der Informationsstelle die im Prospektabschnitt 14.1. "Informationsquellen” des vereinfachten Verkaufsprospektes gegebenenfalls aufgeführten zusätzlichen Unterlagen und Informationen eingesehen bzw. angefordert werden. Veröffentlichungen Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden unter www.kbcfonds.de veröffentlicht. Etwaige Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesanzeiger veröffentlicht. 11