VEREINFACHTER PROSPEKT TEILFONDS BELGIUM PLUS der

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VEREINFACHTER PROSPEKT TEILFONDS BELGIUM PLUS der
VEREINFACHTER PROSPEKT
TEILFONDS BELGIUM PLUS
der öffentlichen Sicav belgischen Rechts
mit veränderlicher Zahl von Anteilen für
Anlagen, die den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG entsprechen.
OGAW
KBC SELECT IMMO
23.03.2012
Der vereinfachte Prospekt besteht aus folgenden Teilen:
•
Informationen über die Sicav
•
Informationen über den Teilfonds
•
Anhang mit jährlich zu revidierenden Informationen
•
Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland
Bei Unstimmigkeiten zwischen der niederländischen Version und anderssprachigen Fassungen des
vereinfachten Prospekts geht der niederländische Text vor.
Weder dieser OGA noch die Teilfonds dieses OGA dürfen in Ländern, in denen sie nicht bei den
lokalen Behörden angemeldet wurden, angeboten oder verkauft werden.
Verkaufsverbot:
Weder dieser OGA noch die Teilfonds dieses OGA dürfen US-Personen angeboten oder verkauft
werden.
Weitere Informationen zu diesem Verkaufsverbot sind in den nicht im vereinfachten Prospekt
enthaltenen zusätzlichen Informationen über die Sicav, Teil 12.5, Verkaufsverbot für bestimmte
Personen, zu finden.
Informationen über die Sicav
1.
Name:
KBC Select Immo (abgekürzt „Select Immo“)
2.
Gründungsdatum:
2. März 1995
3.
Laufzeit:
Unbefristet
4.
Mitgliedsland, in dem die Sicav ihren satzungsgemäßen Sitz hat:
Belgien
5.
Status:
Sicav mit mehreren Teilfonds, die für Anlagen, die den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG
entsprechen, optiert hat und hinsichtlich ihrer Tätigkeit und ihrer Anlagen dem Gesetz vom 20. Juli
2004 über bestimmte Formen der gemeinsamen Verwaltung von Anlageportfolios unterliegt.
In den Beziehungen zwischen den Anlegern wird jeder Teilfonds wie ein separates Rechtssubjekt
behandelt. Der Anleger hat nur einen Anspruch auf das Vermögen und den Ertrag des Teilfonds, in
dem er angelegt hat. Für einen Teilfonds eingegangene Verpflichtungen sind nur durch das
Vermögen des betreffenden Teilfonds gedeckt.
6.
Art der Verwaltung:
Sicav, die eine Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung von Organismen für gemeinsame
Anlagen benannt hat: KBC Asset Management SA, Avenue du Port 2, 1080 Brüssel.
7.
Delegation der Verwaltung des Anlageportfolios:
Die Verwaltung des Anlageportfolios ist nicht weiterübertragen.
8.
Finanzdienstleistungen:
Die Finanzdienstleistungen werden in Belgien erbracht von:
CBC Banque SA, Grand Place 5, B-1000 Brüssel
KBC Bank SA, Avenue du Port 2, B-1080 Brüssel
Centea SA, Mechelsesteenweg 180, B-2018 Antwerpen
9.
Vertriebsgesellschaft:
KBC Asset Management S.A., 5, Place de la Gare, L-1616 Luxemburg.
2
10.
Depotbank:
KBC Bank NV, Avenue du Port 2, 1080 Brüssel.
11.
Abschlussprüfer:
Deloitte Réviseurs d’Entreprises SC s.f.d. SCRL, vertreten durch Herrn Frank Verhaegen,
Berkenlaan b8, B-1831 Diegem, von der Finanzdienstleistungs- und Finanzmarktaufsicht
zugelassener Wirtschafts- und Abschlussprüfer.
12.
Betreuender Makler:
KBC
13.
Besteuerung:
Der Sicav:
Jährliche Steuer von 0,08%, erhoben auf die in Belgien am 31. Dezember des vorangegangenen
Jahres angelegten Nettobeträge.
Erstattung von Quellensteuern für belgische Dividenden und ausländische Erträge, die von der
Sicav vereinnahmt wurden (gemäß Doppelbesteuerungsabkommen).
Die Besteuerung der Erträge und Veräußerungsgewinne eines Anlegers hängt von der
Gesetzgebung ab, die auf seinen speziellen Status Anwendung findet. Falls der Anleger darüber im
Zweifel sein sollte, welches Steuersystem auf ihn angewendet wird, muss er sich selbst bei
fachkundigen oder kompetenten Beratern informieren.
14.
Weitere Informationen:
14.1. Informationsquellen:
Der Verkaufsprospekt, die Satzung, die Jahres- und Halbjahresberichte und gegebenenfalls die
vollständigen Informationen über die anderen Teilfonds können vor oder nach der Zeichnung von
Anteilscheinen kostenlos bei den Stellen bezogen werden, die die Finanzdienstleistungen erbringen.
Informationen über die Gesamtgebühren und die Umschlagskennzahlen des Portfolios sind beim
Sitz der Sicav, Avenue du Port 2, 1080 Brüssel, erhältlich.
Folgende Dokumente und Informationen sind auf der Internetsite www.kbcam.be abrufbar: der
Vereinfachte Verkaufsprospekt und der zuletzt erschienene Jahresbericht oder Halbjahresbericht.
14.2. Zuständige Aufsichtsbehörde:
Finanzdienstleistungs- und Finanzmarktaufsicht (FSMA)
Rue du Congrès 12-14
1000 Brüssel
Der vereinfachte Prospekt wird nach Genehmigung durch die FSMA gemäß Artikel 53, § 1 des
Gesetzes vom 20. Juli 2004 über bestimmte Formen der gemeinsamen Verwaltung von
Anlageportfolios veröffentlicht. Diese Genehmigung enthält weder eine Beurteilung der Opportunität
und Qualität des Angebots noch eine Aussage über die Person, die dieses Angebot unterbreitet.
14.3. Für den Inhalt des ausführlichen und
Verkaufsprospekts verantwortliche Person(en):
des
vereinfachten
Der Verwaltungsrat der Sicav.
Nach bestem Wissen des Verwaltungsrats der Sicav entsprechen die im Verkaufsprospekt und im
vereinfachten Prospekt enthaltenen Angaben den Tatsachen und lassen nichts aus, was deren
Tragweite verändern könnte.
14.4. Hier erhalten Sie gegebenenfalls ergänzende Auskünfte:
Ansprechpartner, bei dem erforderlichenfalls zusätzliche Auskünfte erhältlich sind:
Service Product and Knowledge Management – APC.
KBC Asset Management SA
Avenue du Port 2
1080 Brüssel
Tel.: KBC-Fund Phone 070 69 52 90 (N) - 070 69 52 91 (F) (Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr,
Samstag von 9 bis 17 Uhr)
3
Informationen über den Teilfonds Belgium Plus
1.
Vorstellung
1.1.
Name:
Belgium Plus
1.2.
Gründungsdatum:
2. März 1995
1.3.
Laufzeit:
Unbefristet
1.4.
Börsennotierung:
Nicht zutreffend
1.5.
Delegation der Verwaltung des Anlageportfolios:
Die Verwaltung des Anlageportfolios ist nicht weiterübertragen.
2.
Angaben zu den Anlagen
2.1.
Anlageziel des Teilfonds:
Der Teilfonds verfolgt hauptsächlich das Ziel, den Anteilinhabern durch direkte oder indirekte
Anlagen in handelsfähigen Wertpapieren eine möglichst hohe Rendite zu bieten. Diese Rendite wird
durch die Realisierung von Veräußerungsgewinnen und die Vereinnahmung von Erträgen erzielt. Zu
diesem Zweck werden die Vermögenswerte direkt oder indirekt über Finanzinstrumente mit
gleichartiger
Entwicklung,
hauptsächlich
in
Immobilienzertifikaten,
Aktien
von
Immobiliengesellschaften und Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen, die in Immobilien
anlegen, angelegt.
2.2.
Anlagepolitik des Teilfonds:
Kategorien der zugelassenen Vermögenswerte:
Die Anlagen des Teilfonds können aus Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Anteilen von
Organismen für gemeinsame Anlagen, Einlagen, Finanzderivaten, liquiden Mitteln und allen anderen
Instrumenten bestehen, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig ist und dem unter 2.1
beschriebenen Ziel entspricht.
Der Teilfonds legt höchsten 10% seines Vermögens in andere Organismen für gemeinsame
Anlagen an.
Zulässige Transaktionen mit Derivaten:
Der Einsatz von Derivaten erfolgt sowohl zur Risikodeckung als auch zur Erreichung der
Anlageziele.
Die Anlagen werden regelmäßig an die Anlagestrategie des Teilfonds angepasst. Außerdem
werden Derivate, auch börsennotierte, eingesetzt, um die Anlageziele zu erreichen: Dabei
kann es sich um Terminkontrakte, Optionen oder Swaps auf Wertpapiere, Indices, Währungen oder
Zinsen oder um andere Transaktionen mit Derivaten handeln. Transaktionen mit nicht notierten
Derivaten werden nur mit Geldinstituten ersten Ranges, die auf diese Art von Transaktionen
spezialisiert sind, getätigt. Solche Derivate werden auch benutzt, um die Vermögenswerte
gegen Währungsschwankungen abzusichern. Der Teilfonds strebt an, gemäß den
Bestimmungen der geltenden Vorschriften und der Satzung immer die zielorientiertesten
Transaktionen zu tätigen.
Festgelegte Strategie:
Das Vermögen ist hauptsächlich (mindestens zu 50%) in belgischen Immobilienzertifikaten angelegt.
Der Fonds legt ferner in anderen Wertpapieren aus dem europäischen Immobiliensektor an.
4
Konzentration der Risiken:
Immobiliensektor.
Die nachstehenden Informationen sind allgemeiner Art und sollen nicht alle Aspekte einer Anlage in
OGAW ansprechen. In bestimmten Fällen können andere Regeln Anwendung finden. Außerdem
können sich die Steuergesetzgebung und ihre Auslegung ändern. Anleger, die weitere Informationen
zu den steuerlichen Folgen (sowohl in Belgien als auch im Ausland) des Erwerbs, des Besitzes und
der Übertragung der Anteile wünschen, sollten sich bei ihrem Steuer- und Finanzberater erkundigen.
Europäische Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen und Steuer auf Erträge aus
Forderungen im Falle des Rückkaufs eigener Anteile oder der Verteilung des gesamten
Gesellschaftsvermögens oder eines Teils davon.
Dieser OGAW legt höchstens 15% seines Vermögens direkt oder indirekt in Forderungen im Sinne
der europäischen Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen an.
A. Europäische Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen (Richtlinie 2003/48/EG)
Die europäische Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen wird in Belgien eingeführt durch:
- das Gesetz vom 17. Mai 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates der
Europäischen Union vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen und zur
Änderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 im Bereich der Quellensteuer in belgisches
Recht,
- den königlichen Erlass vom 27. September 2009 zur Durchführung von Artikel 338bis § 2 des
Einkommensteuergesetzbuches von 1992,
- den königlichen Erlass vom 27. September 2009 zur Durchführung von Artikel 338bis § 2, Absatz 1
bis 3 des Einkommensteuergesetzbuches von 1992.
Da dieser OGAW höchstens 15% seines Vermögens direkt oder indirekt in Forderungen im Sinne
der europäischen Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen anlegt, fallen seine Erträge nicht
in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
B. Steuer auf Erträge aus Forderungen im Falle des Rückkaufs eigener Anteile oder der
Verteilung des gesamten Gesellschaftsvermögens oder eines Teils davon
Die Erträge dieses OGAW unterliegen nicht der Steuer auf Erträge aus Forderungen im Sinne von
Artikel 19bis CIR 92.
2.3.
Risikoprofil des Teilfonds:
Der Wert eines Anteils kann sowohl steigen als auch fallen, und es kann der Fall eintreten, dass der
Anleger einen geringeren Betrag als den ursprünglich angelegten zurückerhält.
Die Einschätzung des Risikoprofils des OGA gründet sich auf eine Empfehlung des Belgischen
Verbands der Asset Manager, die auf der Internetsite www.beama.be eingesehen werden kann.
Sie finden weitere Angaben über sämtliche Risiken im Verkaufsprospekt.
Überblick über die Risiken, die von dem Teilfonds eingeschätzt werden:
Risikotyp
Marktrisiko
Kreditrisiko
Abwicklungsrisiko
Liquiditätsrisiko
Währungsrisiko
Verwahrungsrisiko
Konzentrationsrisiko
Wertentwicklungsrisiko
Kapitalrisiko
Flexibilitätsrisiko
Kurze Beschreibung des Risikos
Das Risiko, dass der Markt für eine bestimmte Klasse von
Vermögenswerten einbricht, was sich auf den Preis und den Wert
der im Portfolio enthaltenen Vermögenswerte auswirken kann.
Das Risiko, dass ein Emittent oder eine Gegenpartei ihren
Verpflichtungen nicht nachkommt.
Das Risiko, dass die Abwicklung einer Transaktion über ein
bestimmtes Zahlungssystem nicht wie erwartet stattfindet.
Das Risiko, dass eine Position nicht zum geeigneten Zeitpunkt und
zu einem angemessenen Preis liquidiert werden kann.
Das Risiko, dass der Wert einer Anlage durch Schwankungen der
Wechselkurse beeinflusst wird.
Das Risiko des Verlustes von Vermögenswerten, die von einer
Depotbank oder Unterdepotbank verwahrt werden.
Das Risiko, das mit einer großen Konzentration der Anlagen in
einer Vermögensklasse oder an einem bestimmten Markt
verbunden ist.
Das Risiko für die Wertentwicklung.
Das Risiko für das Kapital.
Das Risiko eines auf das Produkt selbst zurückzuführenden
Flexibilitätsmangels und von Einschränkungen der Möglichkeit, zu
Mittelgroß
Nicht vorhanden
Gering
Mittelgroß
Nicht vorhanden
Nicht vorhanden
Hoch
Hoch
Mittelgroß
Nicht vorhanden
5
Inflationsrisiko
Von externen Faktoren
abhängiges Risiko
anderen Anbietern überzuwechseln.
Das mit der Inflation verbundene Risiko.
Die Unsicherheit über das Fortbestehen bestimmter Elemente des
Umfelds, wie der Steuervorschriften.
Nicht vorhanden
Gering
Die Einschätzung des Währungsrisikos berücksichtigt nicht die Schwankungen der verschiedenen
Währungen, auf welche die im Portfolio enthaltenen Vermögenswerte lauten, gegenüber der
Referenzwährung des OGA.
2.4.
Risikoprofil des typischen Anlegers:
Profil des typischen Anlegers, für den der Teilfonds entwickelt wurde: Sehr dynamisch.
Dieses Risikoprofil wurde für einen Anleger aus der Eurozone berechnet und kann sich von dem
eines Anlegers in einem anderen Währungsgebiet unterscheiden. Mehr Informationen über die
Risikoprofile sind auf der Internetsite www.kbcam.be zu finden.
Die Einschätzung des Risikoprofils des typischen Anlegers basiert auf einer Empfehlung des Belgischen Verbandes der Asset Manager, die auf der Internetsite www.beama.be eingesehen werden
kann.
3.
Wirtschaftliche Informationen
3.1.
Gebühren und Kosten:
Nicht wiederkehrende Gebühren und Kosten, die vom Anleger zu tragen sind
(wenn nicht anders angegeben, in der Währung des Teilfonds oder als Prozentsatz des Nettoinventarwerts
pro Anteil)
Handelsprovision
Verwaltungsgebühren
Betrag zur Deckung der
Kosten des Erwerbs/der
Realisierung der
Vermögenswerte
Betrag, der einen Ausstieg
in dem auf den Einstieg
folgenden Monat
uninteressant machen soll
Börsenumsatzsteuer
Einstieg
Nach dem
Erstausgabezeitraum
2,5%
Ausstieg
-
-
Nach dem
Erstausgabezeitraum
0% für den Teilfonds
-
Max. 5% für den
Teilfonds
-
KAP (thesaurierende
Anteile): 0,65% (max.
975 EUR)
DIV (dividendenberechtigte Anteile): 0%
Teilfondswechsel
Wenn die Handelsprovision des
neuen Teilfonds höher als
diejenige des alten Teilfonds ist,
die Differenz zwischen den
beiden Provisionen
Der entsprechender Betrag zur
Deckung der Kosten des
Erwerbs oder der Realisierung
für die betreffenden Teilfonds
Max. 5% für den Teilfonds
KAP -> KAP/DIV: 0,65%
(max.975 EUR)
DIV-> KAP/DIV: 0%
Wiederkehrende Gebühren und Kosten, die vom Teilfonds zu tragen sind
(wenn nicht anders angegeben, in der Währung des Teilfonds oder als Prozentsatz des Nettoinventarwerts
pro Anteil)
Vergütung für die Verwaltung
Jährlich 1,35%, berechnet auf Grundlage des durchschnittlichen
des Anlageportfolios
Gesamtnettovermögens des Teilfonds, mit Ausnahme der Vermögenswerte, die
in Anlageorganismen angelegt sind, die von einem Finanzinstitut der KBCGruppe verwaltet werden.
Verwaltungsvergütung
Vergütung für
Finanzdienstleistungen
Vergütung der Depotbank
Jahressteuer
Sonstige Kosten (Schätzung),
einschließlich der Vergütung
des Abschlussprüfers und der
etwaigen Vergütungen der
Verwaltungsratsmitglieder
0,1% pro Jahr, berechnet auf Basis des durchschnittlichen
Gesamtnettovermögens des Teilfonds.
Jährlich 0,08%, berechnet auf Grundlage des Wertes der bei einer Depotbank
eingelegten Wertpapiere am letzten Bankgeschäftstag des vorausgegangenen
Kalenderjahres, mit Ausnahme der Vermögenswerte, die in Anlageorganismen
angelegt sind, die von einem Finanzinstitut der KBC-Gruppe verwaltet werden.
0,08% der am 31. Dezember des Vorjahres in Belgien angelegten
Nettobeträge. Die Beträge, die bereits in der Bemessungsgrundlage für
zugrundeliegende Anlageorganismen enthalten sind, werden hier nicht
nochmals berücksichtigt.
0,1% des Nettovermögens des Teilfonds pro Jahr.
6
3.2.
Existenz von Soft Commission und Fee-Sharing Agreements:
Für nähere Informationen zu diesem Punkt wird auf die zusätzlichen Informationen über den
Teilfonds, die nicht im vereinfachten Prospekt enthalten sind, verwiesen.
4.
Informationen über die Anteile und deren Handel
4.1.
Arten der öffentlich angebotenen Anteile:
Gegenwärtig werden nur thesaurierende Anteile ausgegeben. Die Anteile sind je nach der Wahl des
Anteilinhabers Namens- oder entmaterialisierte Anteile. Für Namensanteile werden keine Zertifikate
ausgestellt. Stattdessen wird eine Bestätigung der Eintragung im Anteilinhaberregister ausgestellt.
4.2.
Währung für die Berechnung des Nettoinventarwerts:
EUR
4.3.
Dividendenausschüttung:
Die Hauptversammlung bestimmt nach Abschluss des Geschäftsjahres den Anteil des Ergebnisses,
der innerhalb der vom Gesetz vom 20. Juli 2004 über bestimmte Formen der gemeinsamen
Verwaltung von Anlageportfolios an die Inhaber von ausschüttungsberechtigten Anteilen ausgezahlt
wird.
Die Inhaber thesaurierender Anteile haben keinen Anspruch auf Dividenden. Der ihnen zufallende
Teil der Nettoerträge wird thesauriert, indem Anteile hinzugefügt werden.
Die Ausschüttung an die Teilnehmer erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des
Geschäftsjahres über die Institute, die zu diesem Zweck von der Hauptversammlung bestimmt
werden.
Die Hauptversammlung kann beschließen, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
Zwischenausschüttungen vorzunehmen.
Der Verwaltungsrat kann gemäß den Bestimmungen der Satzung und innerhalb der gesetzlichen
Grenzen die Ausschüttung von Zwischendividenden beschließen.
4.4.
Erstausgabezeitraum/-tag:
Vom 6. März 1995 bis zum 24. März 1995 (einschl. dieses Tages), vorbehaltlich einer vorzeitigen
Schließung; Abrechnung mit Wertstellung bis 31. März 1995.
4.5.
Erstzeichnungspreis:
20.000 BEF
4.6.
Berechnung des Nettoinventarwerts:
Der Nettoinventarwert wird täglich am ersten Bankgeschäftstag nach dem Annahmeschluss für
Aufträge berechnet. Der Nettoinventarwert von Montag, 27. März 1995, ist der erste
Nettoinventarwert nach dem Zeitraum für die Erstzeichnung.
Zur Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile, die Gegenstand von Ausgabe-, Rücknahmeoder Umschichtungsanträgen des Tages T sind, werden die tatsächlichen Werte am Tage T benutzt,
wenn mindestens 80% der tatsächlichen Werte zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses für Aufträge
noch nicht bekannt waren.
Zur Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile, die Gegenstand von Ausgabe-, Rücknahmeoder Umschichtungsanträgen am Tage T sind, werden die tatsächlichen Werte des Tages T + 1
benutzt, wenn mehr als 20% der tatsächlichen Werte zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses für
Aufträge bereits bekannt waren.
4.7.
Veröffentlichung des Nettoinventarwertes:
Der Nettoinventarwert ist bei den Stellen der Organismen verfügbar, die die Finanzdienstleistungen
erbringen. Er wird nach seiner Berechnung in der Finanzpresse (L’Echo und De Tijd) veröffentlicht
und ist auch bei oder auf der Internetseite von Beama (www.beama.be) erhältlich. Außerdem kann
er auch auf der Internetseite von KBC Asset Management NV (www.kbcam.be) und/oder der
Organismen, die die Finanzdienstleistungen erbringen, veröffentlicht werden.
4.8. Modalitäten der Zeichnung, der Rücknahme und der Umschichtung von
Anteilen:
T = Datum des Annahmeschlusses für Aufträge (an jedem Bankgeschäftstag um 17.00 Uhr) und
Datum des veröffentlichten Nettoinventarwerts. Die obige Uhrzeit des Annahmeschlusses für Aufträge
gilt für die Finanzdienstleister und Vertriebsstellen, die im Verkaufsprospekt genannt sind. Was die
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anderen Vertriebsstellen angeht, so wird der Anleger gebeten, sich bei diesen nach der Uhrzeit des
Annahmeschlusses für Aufträge zu erkundigen, die für sie gilt.
T + 1 Bankgeschäftstage = Datum der Berechnung des Nettoinventarwerts.
T + 3 Bankgeschäftstage = Datum der Zahlung oder Rückzahlung der Aufträge.
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ANHANG: JÄHRLICH REVIDIERBARE INFORMATIONEN – KBC SELECT IMMO
BELGIUM PLUS
1. Synthetischer Risikoindikator:
Stand zum 23. März 2012:
3 auf einer Skala von 0 (geringes Risiko) bis 6 (hohes Risiko).
Die Risikoklasse ist ein Indikator für das Risiko, das für den Fall des Ausscheidens mit einer Anlage
in einem OGA-Teilfonds ohne feste Fälligkeit, bzw. für den Fall des Ausscheidens vor Fälligkeit mit
einer Anlage in einem OGA-Teilfonds mit fester Fälligkeit und ohne Kapitalschutz oder -garantie,
verbunden ist. Die Risikoklasse wird gemäß der Berechnung der Standardabweichung der EURRenditen auf Jahresbasis zugewiesen.
2. Historische Rendite nach Anteilklassen:
Stand zum Ende des Geschäftsjahres: 1. September 2010 – 31. August 2011:
Thesaur.
/
Aussch.
ISIN Kode
Thesaur.
BE0153263034
Währung
EUR
1 Jahr
3 Jahre*
Aktien
klassen
Bench
mark
Aktien
klassen
Bench
mark
7.75%
9.64%
4.23%
3.64%
5 Jahre*
10 Jahre*
Aktien Bench Aktien
klassen mark klassen
2.62%
2.28%
7.18%
Seit dem Start*
Bench
mark
Auflage
datum
Aktien
klassen
6.38%
24/03/1995
6.60%
* Rendite auf Jahresbasis.
Es geht um Zahlen aus der Vergangenheit, die keinen Hinweis für künftige Renditen
bedeuten.
•
•
•
Das Säulendiagramm zeigt die Performance vollständiger Geschäftsjahre.
Diese Zahlen berücksichtigen keine eventuellen Restrukturierungen.
Berechnet in EUR (ex BEF).
9
•
•
•
•
•
Die Rendite wird berechnet als Veränderung des Inventarwerts zwischen zwei Zeitpunkten,
ausgedrückt in Prozent.
Berechnungsmethode für den Tag D (VIN = Inventarwert):
Anteilscheine mit Ertragsthesaurierung (KAP)
Ertrag am Tag D in einem Zeitraum von X Jahren:
[VIN(D) / VIN (Y)] ^ [1 / X] – 1
wobei Y = D-X
Ertrag am Tag D seit dem Auflegungsdatum S des Anteils:
[NIW (D) / NIW (S)] ^ [1 / F] – 1
wobei F = 1, wenn der Anteil am Tag D seit weniger als einem Jahr existiert
wobei F = (D-S) / 365,25, wenn der Anteil am Tag D seit mehr als einem Jahr existiert
Wenn die Periode zwischen den beiden Zeitpunkten länger als ein Jahr ist, wird die
gewöhnliche Renditeberechnung in eine Rendite auf Jahresbasis umgerechnet, indem vom
Wert 1 plus Gesamtrendite des Anteilscheins die n-te Wurzel gebildet wird.
Die oben dargestellten Renditezahlen berücksichtigen nicht die Gebühren und Kosten, die mit
der Emission und dem Rückkauf von Anteilen verbunden sind.
Es handelt sich um die Renditezahlen für Anteile mit Ertragsthesaurierung.
3. Gesamtkostenquote:
Stand zum Ende des Geschäftsjahres: 1. September 2010 – 31. August 2011:
* 1,643%
* Folgende Kosten sind nicht in der Gesamtkostenquote enthalten:
- Transaktionskosten
- Zinszahlungen für aufgenommene Kredite
- Zahlungen für Finanzderivate
- Provisionen und Kosten, die direkt vom Anleger gezahlt werden
- mögliche Verrechnungsprovisionen (siehe hierzu in Zusätzliche Informationen über den Teilfonds,
die nicht im Vereinfachten Prospekt enthalten sind).
4. Umschichtungsrate:
Stand zum Ende des Geschäftsjahres: 1. September 2010 – 31. August 2011:
* Umschlagshäufigkeit des Portfolios: 9,814%.
* Berichtigte Umschlagshäufigkeit des Portfolios: 10,104%
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Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik
Deutschland
Öffentlicher Vertrieb in Deutschland
Der KBC Select Immo hat gemäß § 132 InvG die Absicht angezeigt, in Deutschland öffentlich
Investmentanteile zu vertreiben und ist seit dem Abschluss des Anzeigeverfahrens zum öffentlichen
Vertrieb in Deutschland berechtigt.
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland
Die
KBC Bank Deutschland AG
Wachtstraße 16
D- 28195 Bremen
hat in Deutschland die Funktion einer Zahl- und Informationsstelle gemäß § 131 InvG übernommen.
Rücknahme- und Umtauschanträge für Investmentanteile können bei der Zahlstelle zur Weiterleitung an
die Investmentgesellschaft eingereicht werden.
Anteilinhaber in Deutschland können Zahlungen von Rücknahmeerlösen, Ausschüttungen und sonstige
Zahlungen über die Zahlstelle verlangen.
Der ausführliche und der vereinfachte Verkaufsprospekt, die geprüften Jahresberichte und ungeprüften
Halbjahresberichte dieses Teilfonds sowie die Satzung des KBC Select Immo sind kostenlos in
Papierform bei der Informationsstelle erhältlich.
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie alle sonstigen Mitteilungen an Anteilinhaber in Deutschland
sind am Sitz der Informationsstelle erhältlich. Die Informationsstelle hält auch alle sonstigen Angaben
und Informationen bereit, auf die Anteilinhaber am Sitz des KBC Select Immo einen Anspruch haben.
Bei der Informationsstelle sind darüber hinaus die vereinfachten und die ausführlichen
Verkaufsprospekte sowie die geprüften Jahresberichte und ungeprüften Halbjahresberichte der weiteren
Teilfonds des KBC Select Immo kostenlos erhältlich.
Darüber hinaus können während der üblichen Geschäftszeiten an Bankarbeitstagen bei der
Informationsstelle die im Prospektabschnitt 14.1. "Informationsquellen” des vereinfachten
Verkaufsprospektes gegebenenfalls aufgeführten zusätzlichen Unterlagen und Informationen
eingesehen bzw. angefordert werden.
Veröffentlichungen
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden unter www.kbcfonds.de veröffentlicht. Etwaige
Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
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