Tagungsunterlagen - Judo

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Tagungsunterlagen - Judo
UNTERLAGEN ZUR
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
2016
Samstag, 21.05.16
Löf (MOSEL)
JVR Mitgliederversammlung am 21.05.16 in Löf (Mosel)
INHALTSVERZEICHNIS
ALLGEMEINE UNTERLAGEN
Ankündigung der Mitgliederversammlung………………………………………………………………………….
Anreise…………………………………………………………………………………………………………………………
Vollmacht……………………………………………………………………………………………………………………..
Einberufung der Mitgliederversammlung…………………………………………………………………………..
Tagungsordnung……………………………………………………………………………………………………………
UNTERLAGEN ZUR TAGUNGSORDNUNG
TOP 7: Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache…………..
a) Präsident……………………………………………………………………………………………………..
b) Referatsleiter Leistungssport………………………………………………………………………….
c) Referatsleiter Kampfrichterwesen……………………………………………………………………
d) Referatsleiter Lehr- und Prüfungswesen………………………………………………………….
e) Referatsleiter Freizeit- und Breitensport…………………………………………………………..
f) Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit………………………………………………………………….
TOP 8: Genehmigung der Haushaltsnachweise für die Jahre 2014 und 2015……………………..
a) Gewinnermittlung 2014…………………………………………………………………………………
b) Gewinnermittlung 2015…………………………………………………………………………………
TOP 9: Entgegennahme des Berichts der Revisoren………………………………………………………...
TOP 13: Beschlussfassung über Anträge zur Ordnungen…………………………………………………….
a) Antrag Kampfrichterausschuss: Neue Kampfrichterordnung im JVR…………………….
b) Antrag Präsidium: Neue Prüfungsordnung im JVR…………………………………………….
TOP 15: Beschlussfassung über sonstige Anträge………………………………………………………………
a) Antrag BC Mayen: Anerkennung Lehrgänge für Trainer-C-Verlängerung………………
JVR Mitgliederversammlung am 21.05.16 in Löf (Mosel)
...
JUDO-VERBAND RHEINLAND e.V.
http://www.judo-rheinland.de
JUDOVERBAND RHEINLAND e.V.
Präsident • Lahnstraße 14 • 56130 Bad Ems
An die
►
►
►
►
►
►
Mitgliedsvereine (Delegierte und Jgd.-Vertr.)
Mitglieder des Präsidiums
Ehrenpräsidenten/ Ehrenmitglieder
Mitglieder der Verbandsausschüsse
Revisoren
Mitglieder Rechtsausschuss
Bad Ems, den 17.03.16
ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016
[Ankündigung Termin, Ort und vorläufige Tagesordnung]
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
liebe Judoka,
sehr geehrte Damen und Herren!
Folgend kündige ich gemäß § 28 Abs. 2 JVR-Satzung die ordentliche Mitgliederversammlung
des Judoverbandes Rheinland e.V. 2016 an und gebe Ihnen den Termin und den Ort, sowie
die vorläufige Tagesordnung bekannt:
Datum: Samstag, den 21. Mai 2016
Zeit:
Beginn 14:00 Uhr, Einlass und Stimmkartenausgabe ab 13:30 Uhr
Ort:
Parkhotel Krähennest, Auf der Kräh 2, 56332 Löf (Mosel) (siehe Anlage)
Vorläufige Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
Information über die Zahl der Stimmberechtigten
Wahl des Protokollführers
C ARL E SCHENAUER  ceschenauer@judo- Bankverbindung:
–Präsident –
Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
Rechtsform: e.V.
rheinland.de
Kreissparkasse Mayen
Sitz: Koblenz
 +49 2603 9162601 Bankleitzahl: 576 500 10 Registergericht:
 +49 151 51079750 Kontonummer: 98009905 AG Koblenz
Registernummer:
VR 1156
JVR-Geschäftsstelle
Römerstraße 53
56337 Kadenbach
 0 26 20/ 9533233
 0 26 20 / 9533234
 [email protected]
2
5. Beschlussfassung über die Tagesordnung
6. Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache
7. Genehmigung der Haushaltsnachweise für die Jahre 2014 und 2015
8. Entgegennahme des Berichts der Revisoren
9. Entlastung aller gewählten und berufenen Verbandsmitarbeiter
10. Beschlussfassung über die Ernennung der Ehrenpräsidenten & Ehrenmitglieder
11. Beschlussfassung über Anträge zur Satzung
12. Beschlussfassung über Anträge zur Ordnungen
13. Beschlussfassung über Beiträge, Abgaben und Umlagen
14. Beschlussfassung über sonstige Anträge
15. Überprüfung der Entscheidungen des Präsidiums zur Mitgliedschaft im JVR und
im Präsidium
16. Schlusswort und Schluss der Sitzung
Hinweise:
Auszug aus der JVR Satzung § 28
► Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der
Mitgliederversammlung schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax oder Computer-Fax) mit Begründung bei der
JVR-Geschäftsstelle eingegangen sein. Antragsberechtigt sind die im Anschriftenfeld genannten
Personen.
►Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienen Delegierten beschlussfähig.
► Die Einberufung der Mitgliederversammlung zusammen mit der vollständigen Tagungsordnung
und den Tagungsunterlagen erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung
Ich freue mich auf eine gut besuchte Versammlung und wünsche eine gute Anreise.
Mit freundlichen Grüßen
(Carl Eschenauer – Präsident JVR)
Anlagen:
► Anreisebeschreibung
► Vollmacht für die Delegierten und Jugendvertreter zur Vorlage bei der MV
C ARL E SCHENAUER
– Präsident –
Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
Anreisebeschreibung –
Mitgliederversammlung 2016 in Löf
Parkhotel Krähennest
Auf der Kräh 2
56332 Löf
Ihre Anreise
Nur etwas über 1 Stunde von Köln und 1,5 Stunden von Frankfurt entfernt, liegt Löf
zentral und doch mitten im grünen Moseltal zwischen Eifel und Hunsrück ...
Auf der A48 aus Richtung Koblenz kommend sind es von der Abfahrt Ochtendung ca.
15 km, aus Richtung Saarbrücken, Luxemburg, Trier über die A48 und die Ausfahrt
Polch ca. 17 km bis zum Parkhotel Krähennest.
Aus Frankfurt fahren Sie über Mainz auf die A61 Richtung Koblenz.
Verlassen Sie die Autobahn an der Abfahrt Boppard. Über Buchholz geht es dann
nach Brodenbach an die Mosel. Die Brücke zwischen Brodenbach und Alken führt Sie
direkt nach Löf zu Ihrem Ziel.
Routenplaner
Selbstverständlich können Sie ihren Standort auch in den Routenplaner eingeben und
sich die Route berechnen lassen.
Mit dem Flugzeug
Der Flughafen Hahn ist nur 45 Minuten mit dem Auto entfernt! Vom Flughafen
Frankfurt benötigen Sie mit dem Auto oder mit der Bahn ca. 1,5 Stunden.
VOLLMACHT
(notwendig für alle Delegierten und Jugendvertreter)
Der Verein: ___________________________________________________
bevollmächtigt
1.Herrn/Frau:__________________________________ als Delegierten/Delegierte
2. Herrn/Frau:___________________________________ als Jugendvertreter/in
bei der ordentlichen Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am
21. Mai 2016 in Löf (Mosel) den Verein zu vertreten und das Stimmrecht auszuüben.
Von der Beschränkung des § 181 BGB ist er/sie befreit.
Ort und Datum:_______________________________________
Unterschrift(en) nach § 26 BGB: __________________________
Stempel
Name(n) in Druckbuchstaben:__________________________________
Funktion(en):________________________________________________
Hinweis zur Unterschriftsberechtigung nach § 26 BGB – Gesetzlicher Vertreter:
Die Delegiertenbescheinigung ist von dem im Vereinsregister eingetragenen Vorstand des Hauptvereins in
vertretungsberechtigter Zahl zu
unterzeichnen. Eine Unterschrift des Abteilungsleiters oder des Delegierten selbst ist nicht ausreichend, es sei denn, er ist
gleichzeitig auch
alleiniger gesetzlicher Vertreter des Hauptvereins.
AUSZUGAUS DER JVR-SATZUNG
§ 26 – Zusammensetzung
(1) Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
a) den Mitgliedsvereinen (§ 12 Abs. 3) vertreten durch jeweils einen Delegierten, der eigens durch den vertretungsberechtigten
Vorstand
seines Vereins hierzu bevollmächtigt ist; diese Vollmacht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen.
b) einem – gegebenenfalls mit Bst. a) personenidentischen – Jugendvertreter eines Mitgliedsvereins, der eigens durch den
vertretungsberechtigten Vorstand seines Vereins hierzu bevollmächtigt ist; diese Vollmacht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen.
c) […]
(2) […]
§ 27 – Stimmrechte
(1) 1Stimmberechtigt sind – mit Ausnahme der Wahl und Entlastung des Referatsleiters Jugend und Schulsport (§ 43) sowie bei der
Beschlussfassung zur Jugendordnung (§ 8 Abs. 3 Bst. H) und bei Beschlüssen zur allgemeinen und überfachlichen Jugendarbeit –:
a) die Delegierten der Mitgliedsvereine (§ 12 Abs. 3) mit einer Stimme pro angefangene 50 Vereinsmitglieder auf Grundlage der
Vereinsabfrage des laufenden Jahres, sofern der Verein seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist; die Stimmen sind
einheitlich abzugeben, und
b) das Präsidium (§ 32) mit einer Stimme.
2Wenn der Stimmführer des Präsidiums (§ 32) zugleich Vereinsdelegierter ist, so ist es möglich, diese Stimmen zu bündeln. 3Bei Wahlen
hat
das Präsidium (§ 32) keine Stimme.
(2) Stimmberechtigt sind einzig bei der Wahl und der Entlastung des Referatsleiters Jugend und Schulsport (§ 43) sowie bei der
Beschlussfassung zur Jugendordnung (§ 8 Abs. 3 Bst. h) und bei Beschlüssen zur allgemeinen und überfachlichen Jugendarbeit:
a) die Jugendvertreter der Mitgliedsvereine (§ 12 Abs. 3) mit einer Stimme pro angefangene 50 Vereinsmitglieder auf Grundlage der
Vereinsabfrage des laufenden Jahres, sofern der Verein seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist; die Stimmen sind
einheitlich abzugeben, und
b) das Präsidium (§ 32) mit einer Stimme.
2Wenn
c)
der Stimmführer des Präsidiums (§ 32) zugleich Jugendvertreter eines Vereins ist, so ist es möglich, diese Stimmen zu bündeln.
3Bei
der Wahl des Referatsleiters Jugend und Schulsport (§ 43) hat das Präsidium (§ 32) keine Stimme.
(3) Das bei Beginn der Versammlung bestehende Stimmrecht der Delegierten beziehungsweise Jugendvertreter der Mitgliedsvereine (§
12 Abs.
3) bleibt bis zum Ende der Veranstaltung bestehen.
(4) Die Übertragung von Stimmen mehrerer Mitgliedsvereine (§ 12 Abs. 3) auf einen Delegierten beziehungsweise Jugendvertreter ist
unzulässig, es sei denn er nimmt die Interessen mehrerer Abteilungen eines Mitgliedsvereins (§ 12 Abs. 3) wahr.
...
JUDO-VERBAND RHEINLAND e.V.
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JUDOVERBAND RHEINLAND e.V.
Präsident • Lahnstraße 14 • 56130 Bad Ems
An die
►
►
►
►
►
►
Mitgliedsvereine (Delegierte und Jgd.-Vertr.)
Mitglieder des Präsidiums
Ehrenpräsidenten/ Ehrenmitglieder
Mitglieder der Verbandsausschüsse
Revisoren
Mitglieder Rechtsausschuss
Bad Ems, den 07.05.16
ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016
[Einberufung und Tagesordnung]
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
liebe Judoka,
sehr geehrte Damen und Herren!
Folgend kündige ich gemäß § 28 Abs. 5 JVR-Satzung die ordentliche Mitgliederversammlung
des Judoverbandes Rheinland e.V. 2016 an und gebe Ihnen die Tagesordnung bekannt:
Datum: Samstag, den 21. Mai 2016
Zeit:
Beginn 14:00 Uhr, Einlass und Stimmkartenausgabe ab 13:30 Uhr
Ort:
Parkhotel Krähennest, Auf der Kräh 2, 56332 Löf (Mosel) (siehe Anlage)
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
Information über die Zahl der Stimmberechtigten
Grußworte und Ehrungen
Wahl des Protokollführers
C ARL E SCHENAUER  ceschenauer@judo- Bankverbindung:
–Präsident –
Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
Rechtsform: e.V.
rheinland.de
Kreissparkasse Mayen
Sitz: Koblenz
 +49 2603 9162601 Bankleitzahl: 576 500 10 Registergericht:
 +49 151 51079750 Kontonummer: 98009905 AG Koblenz
Registernummer:
VR 1156
JVR-Geschäftsstelle
Römerstraße 53
56337 Kadenbach
 0 26 20/ 9533233
 0 26 20 / 9533234
 [email protected]
2
6. Beschlussfassung über die Tagesordnung
7. Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache
8. Genehmigung der Haushaltsnachweise für die Jahre 2014 und 2015
9. Entgegennahme des Berichts der Revisoren
10. Entlastung aller gewählten und berufenen Verbandsmitarbeiter
11. Beschlussfassung über die Ernennung der Ehrenpräsidenten & Ehrenmitglieder
12. Beschlussfassung über Anträge zur Satzung
13. Beschlussfassung über Anträge zur Ordnungen
a) Antrag Kampfrichterausschuss: Neue Kampfrichterordnung im JVR
b) Antrag Präsidium: Neue Prüfungsordnung im JVR
14. Beschlussfassung über Beiträge, Abgaben und Umlagen
15. Beschlussfassung über sonstige Anträge
a) Antrag BC Mayen: Anerkennung Lehrgänge für Trainer-C-Verlängerung
16. Überprüfung der Entscheidungen des Präsidiums zur Mitgliedschaft im JVR und
im Präsidium
17. Informationen
18. Schlusswort und Schluss der Sitzung
Hinweise:
Auszug aus der JVR Satzung § 28
►Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienen Delegierten beschlussfähig.
► Die Einberufung der Mitgliederversammlung zusammen mit der vollständigen Tagungsordnung
und den Tagungsunterlagen erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung
Ich freue mich auf eine gut besuchte Versammlung und wünsche eine gute Anreise.
Mit freundlichen Grüßen
(Carl Eschenauer – Präsident JVR)
Anlagen:
► Anreisebeschreibung
► Vollmacht für die Delegierten und Jugendvertreter zur Vorlage bei der MV
► Tagungsunterlagen
C ARL E SCHENAUER
– Präsident –
Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016
Datum: Samstag, den 21. Mai 2016
Zeit: Beginn 14:00 Uhr, Einlass und Stimmkartenausgabe ab 13:30 Uhr
Ort: Parkhotel Krähennest, Auf der Kräh 2, 56332 Löf (Mosel)
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3. Information über die Zahl der Stimmberechtigten
4. Grußworte und Ehrungen
5. Wahl des Protokollführers
6. Beschlussfassung über die Tagesordnung
7. Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache
8. Genehmigung der Haushaltsnachweise für die Jahre 2014 und 2015
9. Entgegennahme des Berichts der Revisoren
10. Entlastung aller gewählten und berufenen Verbandsmitarbeiter
11. Beschlussfassung über die Ernennung der Ehrenpräsidenten & Ehrenmitglieder
12. Beschlussfassung über Anträge zur Satzung
13. Beschlussfassung über Anträge zur Ordnungen
a) Antrag Kampfrichterausschuss: Neue Kampfrichterordnung im JVR
b) Antrag Präsidium: Neue Prüfungsordnung im JVR
14. Beschlussfassung über Beiträge, Abgaben und Umlagen
15. Beschlussfassung über sonstige Anträge
a) Antrag BC Mayen: Anerkennung Lehrgänge für Trainer-C-Verlängerung
16. Überprüfung der Entscheidungen des Präsidiums zur Mitgliedschaft im JVR und
im Präsidium
17. Informationen
18. Schlusswort und Schluss der Sitzung
...
JUDO-VERBAND RHEINLAND e.V.
http://www.judo-rheinland.de
JUDOVERBAND RHEINLAND e.V.
Präsident • Lahnstraße 14 • 56130 Bad Ems
An die Mitgliederversammlung des
Judoverbandes Rheinland e.V.
am 21.05.16 in Löf (Mosel)
Bad Ems, den 01.05.16
JAHRESBERICHT 2014 und 2015
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
liebe Judoka,
sehr geehrte Damen und Herren!
Eigentlich steht es mir nicht zu über die Jahre 2014 und 2015 als Präsident des
Judoverbandes Rheinland zu schreiben, da ich erst seit dem 1. Januar 2016 dieses Amt
begleite. Ich wurde im Dezember 2015 auf einer Präsidiumssitzung in das neue Amt bestellt
und übernahm, was damals noch keiner so Recht wusste, eine große „Baustelle“.
Im Judomagazin 1/2015 mussten wir im Präsidium erstaunt feststellen, dass unser
langjährige Weggefährte und Präsident Frank Doetsch (TB Andernach) uns im kommenden
Jahr nicht mehr als Präsident zur Verfügung steht. Bereits frühzeitig versuchten wir eine
Nachfolge zu finden und eine reibungslose Übergabe zu organisieren. Leider zeigte sich
Frank Doetsch aus persönlichen und beruflichen Gründen wenig kooperativ und so fand
eine richtige Übergabe bis heute nicht statt. Nur mit viel Druck (u.a. mit dem DJB
Präsidenten Peter Frese) konnten wir die wichtigsten Unterlagen erhalten und warten heute
noch auf viele wichtige Protokolle, Quittungen, Abrechnungen etc.
Leider wurde unter meinem Vorgänger Frank Doetsch eine Mitgliederversammlung im Jahr
2015 versäumt (erstmals in der nun 60-jährigen Historie des Verbandes). Er versäumte es
auch ein Protokoll der MV 2014 zu veröffentlichen. Damit waren alle in dieser MV gefassten
Beschlüsse ungültig. Wir fanden auch die Kassen des Verbandes in keinem
ordnungsgemäßen Zustand. So wurden keine Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2014
und 2015 gebucht. Erstmalig seit einigen Jahrzehnten schließt der Verband auch die beiden
Jahre im Minus ab. Sein Stellvertreter Bruno Willems (JC Vulkaneifel) trat im Mai 2015 von
seinem Posten zurück. Leider gestaltete sich auch hier eine Übergabe als sehr schwierig.
Durch den krankheitsbedingten Ausfall unserer Schatzmeisterin Melitta Scheidt (BC Mayen)
mussten wir schnell eine neue Geschäftsführerin und eine neue Geschäftsstelle finden. Mit
C ARL E SCHENAUER  ceschenauer@judo- Bankverbindung:
–Präsident –
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Rechtsform: e.V.
rheinland.de
Kreissparkasse Mayen
Sitz: Koblenz
 +49 2603 9162601 Bankleitzahl: 576 500 10 Registergericht:
 +49 151 51079750 Kontonummer: 98009905 AG Koblenz
Registernummer:
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JVR-Geschäftsstelle
Römerstraße 53
56337 Kadenbach
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2
Sabine Damrath (JC Bad Ems) und einer neuen Geschäftsstelle in Kadenbach gelang uns
dies im Herbst. Leider mussten wir uns auch hier ohne große Mithilfe unserer Vorgänger
einarbeiten und parallel die vergangen beiden Jahre aufarbeiten. Durch Mithilfe von Torsten
Ebelhäuser (JC Bad Ems) und des Steuerberatungsbüros Ebelhäuser, Fleischer und Knopp
in Bad Ems konnten wir die Kassen für 2014 und 2015 ordnungsgemäß buchen mit den
Unterlagen die zur Verfügung standen. Ebenfalls zur Seite stand uns regelmäßig unser
neuer Vizepräsident Eckhard Katluhn (BC Mayen).
Leider lief in den letzten Jahren einiges nicht rund und wir bitten die Mitglieder dies zu
entschuldigen. Zwei versäumte Jahre aufzuarbeiten, sich in einem neuen Umfeld zurecht zu
finden und parallel den Tagesbetrieb bei immer weniger Engagement der Mitgliedervereine,
aufrecht zu erhalten war nicht so einfach. Die Geschäftsstelle ist mit einem Mini-Job
ausgestattet und ohne ehrenamtliche Hilfe zur Zeit nur eingeschränkt handlungsfähig.
Trotz allen Dingen müssen wir nach vorne schauen und uns auf die Zukunft und einen
Neuanfang konzentrieren.
Also packen wir es an und lassen die Vergangenheit hinter uns, denn…
…hinter allen Ideen, Innovationen, Initiativen und Aktionen stehen Menschen.
Die Judoka im Rheinland sind ein großartiges Beispiel dafür. Sie sind es, die
letztlich den Judoverband Rheinland zu dem machen, was er ist und auch
künftig sein wird: mehr als nur ein Judoverband. Eine große Familie.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
(Carl Eschenauer – Präsident JVR)
C ARL E SCHENAUER
– Präsident –
Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
JUDOVERBAND
Rheinland e.V.
Judoverband Rheinland e.V.
DANIEL LANZ
Daniel Lanz  Taunusblick 18d  D-56112 Lahnstein
Referatsleiter Kampfrichterwesen
Anschrift:
An die
Telefon:
Mitgliederversammlung
Telefax:
E-Mail:
Internet:
des Judoverbandes Rheinland e.V.
am 21.05.2016 in Löf (Mosel)
Taunusblick 18d
D-56112 Lahnstein
+49 2621 6967870
+49 160 99509015
+49 2621 6967871
[email protected]
http://www.judo-rheinland.de
2. Mai 2016
Datum:
Ihr Zeichen:
Betreff:
Ihre Nachricht vom:
Unser Zeichen:
Unsere Nachricht vom:
Bericht des Referatsleiters Kampfrichterwesen
Zeitraum: 01. Oktober 2014 – 01. Mai 2016
Der Bericht zum Bereich Kampfrichterwesen (KRW) für den Zeitraum Oktober 2014 bis Mai 2016
fällt in weiten Teilen positiv aus. Es zeigen sich jedoch deutliche negative Tendenzen, denen nur mit
Hilfe des Verbandes und vor allem der einzelnen Vereine entgegengewirkt werden kann. Allein so
kann auch zukünftig ein reibungsloser Wettkampfbetrieb innerhalb des Judoverband Rheinland
gewährleistet werden.
Allgemeines
Seit Anfang 2015 hat sich die personelle Zusammensetzung des rheinländischen KampfrichterAusschusses (KRA) geändert. Mit Wilfried Hofmann (TuS Hackenheim) ist das zu diesem Zeitpunkt
längste Mitglied des Ausschusses in den Kampfrichter-Ruhestand gewechselt. Wilfried war nicht nur
ein stets verlässlicher und sehr engagierter Kampfrichter, sondern sorgte mit seiner Erfahrung
immer für eine differenzierte Betrachtung innerhalb der Kommissionsarbeit. Die Kampfrichter-
Judoverband Rheinland e.V.
– Geschäftsstelle –
Römerstraße 53
D - 56337 Kadenbach
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
+49 2620 953 32 33
+49 2620 953 32 34
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www.judo-rheinland.de
Bankverbindung:
Kreissparkasse Mayen
Bankleitzahl: 576 500 10
Kontonummer: 98 00 99 05
Rechtsform: e.V.
Sitz: Koblenz
Registergericht: AG Koblenz
Registernummer: VR 1156
Geschäftsführender Vorstand:
Carl Eschenauer (Präsident)
Eckhard Katluhn (Vizepräsident)
Melitta Scheidt (Schatzmeisterin)
– Seite 2 von 10 –
Kommission bedankt sich ganz herzlich bei Wilfried Hofmann für seine geleistete Arbeit, seine
Zuverlässigkeit und sein Engagement!
Übergeben wurde das Amt an Andreas Engelbrecht (Polizei-Sportverein Mainz), der nun das Referat
Kampfrichterwesen im Bezirk Rheinhessen/Nahe führt. Stefanie Müller (TV 1860 Nassau) übernahm
bereits gegen Ende 2014 das Amt von Alexandra Schräder, die sich aus persönlichen Gründen von
der Kampfrichterei zurückgezogen hat.
Prüfungen
Innerhalb des zu berichtenden Zeitraumes legten wieder mehrere Kampfrichter Prüfungen mit
guten bis sehr guten Leistungen ab. Ein Highlight hierbei war sicherlich die IJF-B Prüfung von Kerstin
Doetsch (TB Andernach) anlässlich des European Cups in Belgrad (SRB) im September 2015. Kerstin
ist somit die erste internationale Kampfrichterin des Judoverband Rheinland.
Weitere Prüfungen im Jahr 2015 wurden von Yannik Nelles (SV Altenahr) zur KR D-Lizenz sowie von
Steven Ringel (SV Urmitz) und Andreas Engelbrecht (Polizei-Sportverein Mainz) zur KR B-Lizenz
abgelegt. Alle drei sind verdient in die nächste Lizenzstufe aufgestiegen.
Noch in 2014 stellte sich Michael Orend (Judo Club Wörrstadt e.V.) der Prüfung. Auch er konnte die
teilnehmerstarke Neuausbildung des Jahres 2014 erfolgreich absolvieren. Das Jahr komplettierten
mit Heiko Endle (Polizei-Sportverein Mainz) und Daniel Mak (Post-Sportverein Mainz) zwei
langjährige Kampfrichter, die erfolgreich ihre Prüfung zur KR C-Lizenz bestanden.
Für die zweite Hälfte des laufenden Jahres stehen wieder Kampfrichter-Prüfungen unterschiedlicher
Lizenzstufen an. Der Fokus liegt hierbei auf der aktuellen KR Neuausbildung.
KR-Neuausbildung
Die Kampfrichter Neuausbildung ist nach dem starken Teilnehmerfeld in 2014 leider in 2015
eingebrochen. Lediglich eine Teilnehmerin stellte sich Anfang 2015 der Herausforderung. Gegen
Ende 2015 sind inzwischen eine weitere Teilnehmerin und ein weiterer Teilnehmer hinzugestoßen.
Alle drei nahmen schon am KR-Seminar am Anfang des Jahres in Koblenz Oberwerth teil. Ziel dieser
Maßnahme ist es, dass sich die neuen und alten Kollegen gegenseitig näher kennen lernen und sich
auch schon außerhalb der Matte oder des ersten Einsatzes schon einmal auszutauschen können.
– Seite 3 von 10 –
Positiv ist die Tatsache, dass die drei KR-Azubis aus den Bezirken Trier, Rheinhessen/Nahe und
Westerwald/Taunus stammen. Gerade hier herrscht ein seit Jahren stetiger Rückgang an
lizensierten Kampfrichtern, sodass Bezirks-Turniere nur mit größter Mühe mit Kampfrichtern
bestückt werden können.
An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass in der zweiten Jahreshälfte wieder ein neuer Lehrgang
zur Kampfrichter-Neuausbildung stattfinden wird. Dabei können wieder individuell unterschiedliche
Ziele verfolgen werden:

Gewinne einen tieferen Einblick in das Regelwerk, seine Auslegung und Anwendung auf der
Matte.

Übernimm Verantwortung und trage zum Judo-Leben im JVR bei.

Sei Ansprechpartner im Verein und informiere deine Vereinsmitglieder.

Lerne einen weiteren Judo-Baustein zusätzlich zu Wettkampf, Trainerausbildung und Kata
kennen.

Nutze das Regelwissen für deine eigene Wettkampftaktik.
Anmeldungen sind hierzu bisher keine vorhanden. Nichts desto trotz ist jeder herzlich willkommen,
der einen tieferen Einblick in das Regelwerk und seine Auslegung sowie Anwendung erlangen
möchte!
Zahlen und Fakten
Insgesamt verfügt der Judoverband Rheinland e.V. aktuell über 42 KR von denen 35 eine für dieses
Jahr gültige Lizenz besitzen. 7 Kampfrichter haben, durch die verpasste Teilnahme an den
Fortbildungslehrgängen auf Bundes- und Landesebene, ihre Lizenz nicht verlängert.
– Seite 4 von 10 –
45
40
35
30
25
20
Anwärter
15
ruhende Lizenz
10
gültige Lizenz
5
0
Gesamt
Bezirk Ko
Bezirk Tr
0
Bezirk
Rh/N
1
1
Bezirk
Ww/T
1
Anwärter
3
ruhende Lizenz
7
4
2
1
0
gültige Lizenz
35
19
6
4
6
Der negative Trend der vergangenen Jahre setzte sich somit unaufhaltsam fort. Der Rückgang ist
deutlich und, wenn er in diesem Ausmaß weiter fortschreitet, dramatisch. Die Gründe sind wie
bereits in den vergangenen Jahren vielschichtig. Dazu zählen u.a.:

Schule / Studium

Eigenmotivation

Rahmenbedingungen innerhalb des JVR oder des DJB
Dies hat abermals zu einer deutlichen Bewegung innerhalb der Statistik geführt. Der Trend ist jedoch
klar ersichtlich!
Kampfrichter JVR
70
63
60
53
50
42
40
30
20
10
0
2013
2014
2016
– Seite 5 von 10 –
Weiterhin positiv und deutlich hervorzuheben ist die persönliche Einsatzbereitschaft und das eigene
Engagement der rheinländischen Kampfrichterinnen und Kampfrichter. Ohne diese wäre der
Wettkampfbetrieb bereits zum Teil deutlich eingeschränkt oder nur in reduziertem Maße möglich!
Auf einen positiven Effekt durch eine große Anzahl an neuausgebildeten Kampfrichtern kann in
diesem Jahr nicht gehofft werden. Ziel muss es jedoch weiterhin sein, jedes Jahr in jedem Bezirk
mindestens zwei Kampfrichter auszubilden, sodass weiterhin eine Grundversorgung der BezirksTurniere gewährleistet werden kann. Ansonsten sind Reduzierungen der Matten, sowie der Ausfall
von Veranstaltung aufgrund von zu geringen Verfügbarkeiten von Kampfrichtern perspektivisch
keine Tabuthemen mehr!
Dabei ist es nicht zielführend die KR je Matte zu reduzieren und diesen Kolleginnen und Kollegen
somit ein noch höheres Pensum bei Veranstaltungen aufzubürden. Gleichzeitig würde hier die
Ausbildung neuer Kampfrichter zudem erschwert. Bereits jetzt ist die von der sportlichen Leitung
übernommene Aufgabe des Wiegens nur am Anfang der Veranstaltung durch die Kampfrichter
möglich. Während dem laufenden Turnierbetrieb muss immer häufiger durch Dritte gewogen
werden, sodass es zu keinem Verzug durch Schließung einer Wettkampffläche kommt. Auch das
Amt des Kampfrichters ist ein Ehrenamt und beruht auf der Freiwilligkeit und des Engagements
jedes Einzelnen.
Die aktuelle Situation wäre noch prekärer, wenn nicht bereits lizensierte Kampfrichter durch Zuzug
in den Verband gewechselt wären. Dies kann jedoch keine planbare oder langfristige Lösung dieser
Thematik sein.
Der Verband ist hier auf die gezielte Unterstützung durch die Vereine mittels Motivation und
Meldung potenzieller engagierter Personen angewiesen. Aus diesem Grund rufe ich die Vereine
weiterhin auf, geeignete Judoka zur KR-Ausbildung zu motivieren und zu entsenden. Dabei sind auch
verdiente Judoka gerne gesehen!
Die Lizenzstruktur der KR im Judoverband Rheinland gliedert sich aktuell wie folgt:
– Seite 6 von 10 –
A
2
IJF-B IJF-A
1
1
EAn
3
B
6
E
8
D
7
C
10
Es zeigt sich deutlich, dass die verdienten Kampfrichter eine feste Stütze bilden.
KR-Einsätze und Fortbildung
Seit der letzten Mitgliederversammlung absolvierten die rheinländischen KR insgesamt 624 Einsätze
auf unterschiedlichen Ebenen. Diese gliedern sich wie folgt:
Einsätze JVR-Kampfrichter
250
213
200
150
100
62
50
25
57
57
32
24
5
2
4
46
23 18
22
12 12
3
7
0
2014
Bezirk
2015
Land
Gruppe
Bund
2016
Bundesliga
International
Dies zeigt, dass auch in den vergangenen beiden Jahren wieder bei allen überregionalen, nationalen
sowie auch internationalen Meisterschaften ein rheinländischer KR im Einsatz war.
– Seite 7 von 10 –
Hervorzuheben sind die DJB-Nominierungen von Kerstin Doetsch (TB Andernach) für internationale
Turniere in u.a. Belgien, Österreich, Griechenland, Russland, Schweden sowie Daniel Lanz (TB
Andernach) in Belgien. Zusätzlich kamen zahlreiche DJB- und EJU-Nominierungen für Frank Doetsch
(TB Andernach) bei Turnieren unterschiedlichster internationaler Kategorie hinzu.
Besonders hervorzuheben sind die Nominierungen von Frank Doetsch für folgende Veranstaltungen
in 2015:

Grand Slam M+F - Tjumen (RUS)

Weltmeisterschaften U18 - Sarajevo (BIH)

Europa-Meisterschaften U23 - Bratislava (SVK)

European Club Championships M+F - Tiflis (GEO)
Zudem waren mit Frank und Kerstin Doetsch jeweils ein Kampfrichter bei den Bundesligafinals der
Männer und Frauen im Einsatz.
Eine gepflegte Tradition ist inzwischen der Austausch mit den Brandenburger-KR anlässlich des
jährlichen Vulkaneifel-Turniers in Daun. Dieser konnte in 2015 erfreulicherweise wieder
durchgeführt werden. Für 2016 ist der Besuch beim Jubiläums-Turnier in Bad Ems geplant. Der
Gegenbesuch findet, wie die vergangenen Jahre auch, beim Int. Sparkassencup in Strausberg statt.
Auch die traditionellen Einsätze beim Int. Thüringen-Pokal und Messe-Pokal sowie Ega-Cup in Bad
Blankenburg bzw. Erfurt wurden wieder wahrgenommen. Hinzu kamen noch mehrere Einsätze beim
Int. Glaspalast-Turnier in Sindelfingen. Ziel dieser Einsätze ist es jungen und engagierten
Kampfrichtern die Teilnahme an neuen und größeren Turnieren zu ermöglichen. Die
Zusammenarbeit mit Kampfrichtern aus anderen Landesverbänden oder Nationen sowie das
Feedback durch neue Beobachter und ein deutlich stärkeres Wettkampfniveau der Kämpfer sind
unabdingbar für eine Weiterentwicklung jedes einzelnen Kampfrichters. Diese Maßnahmen sind
fester Bestandteil in der Kampfrichterplanung eines jeden Jahres und sollen in Zukunft beibehalten
und ggf. ausgebaut werden.
Für die zweite Jahreshälfte stehen wieder einige Highlights für rheinländische KR an. Zu nennen sind
hier Einsätze bei Internationalen, Bundes- und Gruppenveranstaltungen sowie weitere
Nominierungen für Bundesliga-Veranstaltungen.
– Seite 8 von 10 –
Die Neuterminierung der Bundes- und Gruppenlehrgänge auf den Anfang eines jeden Jahres
verdichten den Terminplan zusehens. Vor allem für den Landeslehrgang wird es immer schwieriger
mit der Terminierung. Soll die Folge IJF-Bund-Gruppe-Land eingehalten werden, bleibt zukünftig
wohl nur eine Durchführung Mitte bis Ende Februar, was jedoch einen erhöhten
Koordinationsaufwand und auch die Gefahr von Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen
mit sich bringt. So konnte in 2016 nicht vermieden werden, dass das JVR-KR-Seminar parallel zur
Südwest-EM U18/U21 stattfinden musste. Diese Überlagerung bringt jedoch deutliche negative
Einflüsse mit sich. Zum einen können nur bedingt Kampfrichter zu den SüdwestEinzelmeisterschaften entsendet werden, da die meisten A- und B-Kampfrichter dem JVR-KRA
angehören, zum anderen ist es schwierig für diese Termine auch Referenten anderer Ebenen
(Gruppe / Bund) zu akquirieren. Solange es hier keine Entzerrung im Wettkampfkalender gibt, wird
dies eine wiederkehrende Herausforderung am Anfang eines jeden Jahres sein.
Nachdem das Bundes-Kampfrichter-Seminar in den letzten Jahren im brandenburgischen Lindow
(Mark) durchgeführt wurde, steht für 2017 ein Wechsel ins nordrhein-westfälische Bad Honnef an.
In diesem Jahr wurde die Wahl des Bundes-Kampfrichter-Referenten durchgeführt. Stephan Bode
wurde einstimmig der Mitgliederversammlung zur Wiederwahl für die nächsten vier Jahre
vorgeschlagen.
Die KR-Seminare des JVR werden inzwischen traditionell in der Sportschule Koblenz-Oberwerth
durchgeführt. Die zahlenmäßige Beteiligung reduzierte sich jedoch in den letzten beiden Jahren.
Wie im vergangenen Jahr startet das Seminar nun mit einer Praxiseinheit in der Clemens-Brentano
Schule in Koblenz. Die Halle wird dabei durch die Unterstützung des RW Koblenz bereitgestellt. An
dieser Stelle einen recht herzlichen Dank für die Unterstützung!
Das diesjährige KR-Seminar wurde nicht nur zur Weiterbildung in Form von Praxis, Video und
Fragebogen genutzt. Erstmals gab es eine allgemeine Feedbackrunde bei der alle Kampfrichter zur
aktuellen Situation befragt wurden und positive wie negative Punkte nennen konnten. Die
Aufnahme brachte über 26 Wünsche und Vorschläge sowie fast 20 Störfaktoren auf die Pinwand.
Diese waren u.a.:

Lange Wettkampftage, bei wenigen Pausen

Teilw. keine bzw. unzureichende Versorgung mit Getränken.

Späte Einsatzplanung und Einladung aufgrund unzureichender Meldungen durch die Vereine
– Seite 9 von 10 –

Geringe Aufwandsentschädigung bei langen Wettkampftagen.

Häufige Regeländerungen

…
Eine kurze Stellungnahme erfolgte bereits am zweiten Tag des KR-Seminars. Eine ausführliche
Auseinandersetzung mit den genannten Themen findet bei der diesjährigen Sommersitzung des
Kampfrichterausschusses statt. Hier werden dann die Themen bewertet und ggf. Maßnahmen
abgeleitet.
An der auch in diesem Jahr praktizierten Kooperation mit dem Bereich Lehrwesen soll festgehalten
werden. Die Praxiseinheit 2015 wurde leider nur mit einer geringen Beteiligung durchgeführt. Die
in diesem Jahr erstmals durchgeführte Kopplung der Listenführerausbildung an das KampfrichterSeminar sorgte für einen deutlichen Teilnehmer-Sprung. An diesem Angebot wird auch zukünftig so
festgehalten werden.
Listenführer
Die Listenführer, Zeitnehmer & Registratoren Schulungen waren innerhalb der vergangenen Jahre
immer wieder das Sorgenkind im KR-Bereich. Von den beiden im Jahr angebotenen Schulungen fand
zumeist nur eine, aufgrund einer zu geringen Meldezahl für den zweiten Termin, statt. Die
Aufteilung auf die Bereiche Nord und Süd sowie der Wechsel der Halbjahre zeigte hierbei keine
besondere Veränderung. Es wurden folgende Lehrgänge durchgeführt:

28.09.2014
Nassau
19 TN

27.06.2015
Wörrstadt
8 TN

26.09.2015
Neuwied
22 TN

14.02.2016
Koblenz
22 TN
(ausgefallen)
Es bleibt festzuhalten, dass die Aufwände in der Vor- und Nachbereitung sowie der Durchführung
dieser Maßnahmen deutlich verringert werden können, wenn die Teilnehmer eine rechtzeitige
Meldung über das Trainer-Portal vornehmen.
Damit zukünftig eine verbesserte Planbarkeit in Bezug auf Termin und Ausrichtungsort gegeben ist,
werden die LZR-Lehrgänge ab dem Jahr 2016 an die Maßnahmen:
– Seite 10 von 10 –

KR-Seminar

KR-Neuausbildung
gekoppelt. Somit sind die Örtlichkeiten und Daten zu Anfang des Jahres bekannt und für alle
Beteiligten planbar. Diese Kenntnis entbindet natürlich nicht von einer fristgerechten Meldung über
das Trainer-Portal!
Die diesjährige KR-Neuausbildung findet Anfang September statt.
Abschluss und Dank
Abschließend möchte ich mich bei meinen Ausschusskollegen sowie KR-Bewertern für ihre
Unterstützung und Hilfe herzlich bedanken! Ohne sie wären die weitreichenden Aufgaben nur
schwer zu bewältigen. Gleichzeitig gilt mein Dank allen Kampfrichtern, die sich für diese Aufgabe
zur Verfügung gestellt haben und Wochenende für Wochenende im Einsatz sind, sodass die
geplanten Veranstaltungen durchgeführt werden können.
(Daniel Lanz)
JUDOVERBAND RHEINLAND e.V.
– Referatsleiter Leistungssport 2014 - 2015 –
www.judo-rheinland.de
An die Mitgliederversammlung des
Judoverbandes Rheinland e.V.
am 21.05.16 in Löf (Mosel)
Bad Ems, den 29.04.16
JAHRESBERICHT 2014 und 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
drei Jahre lang durfte ich das Amt des Referatsleiters Leistungssport begleiten. Eine
spannende aber auch arbeitsintensive Zeit.
Auf den folgenden Seiten gebe ich einen kurzen Rückblick auf die bisher erfolgten
Maßnahmen/ Aktivitäten und stelle statistisch die Medaillenerfolge in 2015/ 2016 dar.
Maßnahmen und Aktivitäten:
- Weiterhin Optimierung der Turnieraktivitäten (Zeit, Organisation)
- Rheinland EM U12 in Andernach 2014 (154 Teilnehmer)
Rheinland EM U12 in Neuwied 2015 (133 Teilnehmer)
- Rheinland EM U15 in Neuwied 2014 (125 Teilnehmer)
Rheinland EM U15 in Urmitz 2015 (143 Teilnehmer)
- Rheinland EM U18/ U21 in Nassau 2014 (107 Teilnehmer)
- Rheinland EM U18/ U21 in Nassau 2015 (72 Teilnehmer
- Rheinland MM U12 in Kaisersesch (15 männliche Teams und 6 weibliche
Teams)
CARL ESCHENAUER
- Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
 [email protected]
Jahresbericht 2015 & 2016
- Rheinland Liga U12 in Andernach und Neuwied (10 männliche Teams und 5
weibliche Teams an zwei Kampftagen)
- Besuch der bundesoffenen Maßnahmen aller Altersklassen mit int.
Trainingscamps (u.a. Berlin, Kienbaum, Erfurt, München, Duisburg, Bad
Blankenburg, Luxemburg, Holland…)
- Landeslehrgänge mit Gästen aus Aachen und Hessen
Die Medaillengewinne unserer Judoka auf Südwestebene (2013-2015)
Medaillengewinne U15 auf Südwestdeutschen Einzelmeisterschaften:
U15 weiblich
U15 männlich
Landesjugendsportfest in Haßloch 2015
BOT Backnang
CARL ESCHENAUER
- Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
 [email protected]
U15 gesamt
Jahresbericht 2015 & 2016
Fazit:
In
der
Altersklasse
U15
konnten
die
Medaillengewinne
gesteigert
werden.
Auch
auf
den
DJB
Bundessichtungsturnieren konnten auch wieder Medaillen gesammelt werden. Mit den Ressortleitern und Landestrainern
Jessica Schwickert und Aydin Kempirbaev wurden einige Lehrgänge in Bad Ems und Mehren angeboten und wurden
jeweils gut besucht. Unterstützt werden die beiden durch Theresa Schwickert und Patrick Alberti.
Medaillengewinne U18 auf Südwestdeutschen Einzelmeisterschaften:
Frauen U18
Männer U18
Südwestdeutsche Meisterin Luca Mosel (Bad Ems)
U18 gesamt
Die U18 Bronzemedaillengewinner auf den SWDT EM U18
Fazit: Bei den Frauen U18 gibt es eine große Lücke die in den nächsten Jahren kaum zu schließen ist. Verbandshistorisch
betrachtet war das Jahr 2015 das schlechteste für die Frauen und bei den Männern U18 konnten nur vier Bronzemedaillen
erzielt werden. Dafür wurden wieder mehr Landeslehrgänge angeboten.
CARL ESCHENAUER
- Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
 [email protected]
Jahresbericht 2015 & 2016
Medaillengewinne U21 auf Südwestdeutschen Einzelmeisterschaften:
Frauen U21
Männer U21
U21 gesamt
Fazit: Die Medaillenausbeute bleibt immer noch konstant.
Erfreulich: Viele der Nachwuchsjudoka kommen regelmäßig in
den Teams der 2. Bundesliga Frauen und der Regionalliga
Männer zum Einsatz.
Deutsche Einzelmeisterschaften U18/ U21:
AK
FU18
MU18
FU21
MU21
ges.
1.
Platzierungen 2013
2.
3.
5.
7.
1
1
1
0
0
0
2
1
1
3
9.
2
1
4
7
1.
0
Platzierungen 2014
2.
3.
5.
7.
1
1
1
1
1
0
0
2
3
9.
1.
Platzierungen 2015
2.
3.
5.
7.
5
5
0
0
0
0
1
1
2
9.
2
2
Fazit: Keine JVR Medaille in 2015. Dafür eine Nachrücker Nominierung für den DJB Kaderlehrgang in Kienbaum für Luca
Mosel (U18, -78 kg).
Ausblick auf 2016:
Viel Arbeit liegt vor den Leistungssportverantwortlichen im Verband. Nur gemeinsam kann
man etwas bewegen. Mit Mendig kommt ein neues Talentzentrum. Die Stützpunkte in
Urmitz, Mehren, Bad Ems und Worms werden immer besser besucht. Leider fehlen bei
vielen Maßnahmen die ausrichtenden Vereine. Gerade im U12 und U15 Bereich konnten wir
CARL ESCHENAUER
- Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
 [email protected]
Jahresbericht 2015 & 2016
uns leistungsmäßig enorm steigern. Erstmals seit Jahren wurden wieder Medaillen auf den
Bundessichtungsturnieren U15 gewonnen. Sogar Medaillen in der U18 sollten folgen.
Da ich zum 01.01.16 das Amt des Präsidenten übernommen habe und von meinem Posten
als Referatsleiter Leistungssport zurückgetreten bin wünsche ich meinem Nachfolger Denis
Maas viel Erfolg und Durchhaltevermögen im neuen Amt. Als Sportreferent der Männer und
Frauen werde ich aber weiterhin im Sportbereich tätig sein.
Weitere Infos folgen auf der Homepage
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Carl Eschenauer
(Referatsleiter Leistungssport und Anti-Doping Beauftragter des JVR 2013 - 2015)
CARL ESCHENAUER
- Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
 [email protected]
JUDOVERBAND RHEINLAND e.V.
– Referent Prüfungswesen Koblenz –
http://www.judo-rheinland.de
JUDOVERBAND RHEINL AND e .V.
Kata-Referent
• Fontanestraße 16
• 56727 Mayen
Judoverband Rheinland e.V.
Referat Breiten- und Freizeitsport
Boris Teofanovic
Bahnhofstraße 17
55237 Flonheim
Mayen, den 06.05.2016
Bericht des Referenten Kata, Eckhard Katluhn, zur Mitgliederversammlung 2016
Liebe Sportfreunde,
Nachdem im letzten Jahr keine Mitgliederversammlung stattfand, umfasst dieser Bericht
nun den Zeitraum vom 15.09.2014 bis zum 21.05.2016.
Roman Jäger, vom Rot-Weiß Koblenz, hat seine Ausbildung zum BundeskataWertungsrichter mit Erfolg beendet und wird nun regelmäßig, wie seine rheinländischen
Kollegen Boris Teofanovic und Eckhard Katluhn, bei Deutschen- und Internationalen
Deutschen Kata-Meisterschaften eingesetzt.
Ein Rheinland-Kyu-Kata Lehrgang mit anschließendem Turnier fand im Mai 2015 statt. Der
Bundeskatareferent Stefan Bode konnte wieder als Trainer und Wertungsrichter gewonnen
werden. Es war eine schöne und vom JC Wörrstadt bestens organisierte Veranstaltung. Es
könnte jedoch mehr Teilnehmer aus unseren Vereinen bei solch einer Veranstaltung
teilnehmen.
In 2015 konnte unser Verband bei der Deutschen Kata-Meisterschaft und der
Internationalen Deutschen Kata-Meisterschaft endlich wieder ein Kata-Paar melden. Nils
Rüber und Gordon Scheidt, vom Bushido Club Mayen, hielten die Fahne des JVR hoch. Sie
belegten bei der Internationalen Deutschen Kata-Meisterschaft den vierten Platz.
Beide haben auch im Dezember 2015 am Offenen Kata-Turnier in Bonn teilgenommen, wo
sie den 3. Platz belegten.
Am 08.05.2016 krönten sie ihre bisherige Laufbahn mit dem 1. Platz bei der Pfälzischen
Kata-Meisterschaft in der Nage-no-kata.
JVR- K ATA - REFERENT
Eckhard Katluhn
Fontanestraße 16
56727 Mayen
 [email protected]
 0 26 51 / 48 717
 0 151 / 11 60 29 52

Bankverbindung:
Kreissparkasse Mayen
IBAN: DE23 5765 0010 0098 0280 46
BIC: MALA DE 51MY N
2
Beide sind für die Deutsche Kata-Meisterschaft in Speyer am 22.05.2016 nominiert.
Seit 2015 bieten die Prüfungsreferenten Markus Klein (Bezirk Westerwald/Taunus) und
Eckhard Katluhn (Bezirk Koblenz) Lehrgänge zur Nage-waza-ura-no-kata an. Diese Kata ist
für die Prüfung zum dritten Dan vorgesehen.
Ein fester Bestandteil im Kata-Bereich sind die monatlich stattfindenden Kata-Treffs in
Cochem. Hier gilt es dem Kata-Treff Leiter Jürgen Sabel und seinem Assistenten Lars
Ferrlein für ihre gute Arbeit zu danken.
Schön wäre es, wenn zu den angebotenen Lehrgängen mehr Trainer kommen würden, da
zu erkennen ist, dass im Verband vielen Trainern die Grundlagen, vor allem im
Technikbereich, fehlen.
Mit sportlichen Grüßen
Eckhard Katluhn
JVR-V IZEPRÄSIDENT
Eckhard Katluhn
Fontanestraße 16
56727 Mayen
 [email protected]
 0 26 51 / 48 717
 0 151 / 11 60 29 52

Bankverbindung:
Kreissparkasse Mayen
IBAN: DE23 5765 0010 0098 0280 46
BIC: MALA DE 51MY N
Bericht des Behindertensport Beauftragten
zur Mitgliederversammlung 2016 des
Judoverbandes Rheinland
Im Berichtszeitraum 2014 / 2015 gab es im Bereich der behinderten Judoka einige große
Ereignisse und viele gute Ergebnisse. Die Auswahl des JVR trat 2014 in München bei den
Deutschen Meisterschaften der Verbände an und belegte nach einem 5. Platz im Vorjahr, den
7. Rang. In Berlin 2015 konnte leider keine Mannschaft gestellt werden, da nicht genügend
Gewichtsklassen besetzt werden konnten. Derzeit wird kontinuierlich ein Kader aufgebaut,
damit dieses Jahr eine stärkere Mannschaft antreten kann, zumal die Deutsche Verbands
Mannschaftsmeisterschaft im November in Urmitz ausgetragen wird. Alle zwei Jahre finden
die Special Olympics Landesspiele statt. Judo ist seit vielen Jahren dabei, so auch 2015 in
Speyer. In den Jahren dazwischen werden die Nationalen Spiele ausgetragen. Kryzstof Bawaj
aus Bad Kreuznach belegte in Düsseldorf den ersten Platz. Er hatte sich für die Special
Olympics Weltspiele in Los Angeles beworben und wurde nominiert. Dort erkämpfte er sich
einen zweiten Platz und konnte die Silbermedaille mit nach Hause nehmen. Bei den
Internationalen Deutschen Einzelmeisterschaften starteten rheinländische Judoka erfolgreich.
Schon zum 8. Mal richtete der SV Urmitz die Veranstaltung „Sport verbindet“ aus. Bei
diesem Sportereignis trainieren und spielen Behinderte und Nichtbehinderte Sportler
miteinander. Natürlich sind die Judoka mit von der Partie. Nach einem einjährigen Judo Kurs
hat sich in der Caritas Werkstatt Polch eine weitere Gruppe behinderter Judoka etabliert.
Somit gibt es neben den Standorten Bad Kreuznach und Koblenz einen weiteren
Schwerpunkt. Daneben sollen die guten Kontakte zu den Gruppen in der Pfalz, wie Speyer
und Landau hervorgehoben werden.
In Planung ist die erste Weltmeisterschaft der G – Judoka, die 2017 in Köln stattfinden soll.
Eine Teilnahme der geistig behinderten Judoka an den Paralympics ist angestrebt aber noch
sehr weit von einem Erfolg entfernt.
Werner Hösler
Behindertensport Beauftragter
Bericht
Judoverband Rheinland
Referent Öffentlichkeitsarbeit
Im November 2015 habe ich das Referat Offentlichkeitsarbeit übernommen, obwohl ich
durch ein langfristiges Vereinsprojekt in 2016 nicht voll einsatzbereit bin.
Im ersten Halbjahr 2016 hatten wir durch eine Umstellung in den Serverprotokollen unseres
Providers erhebliche Probleme die komplizierte Struktur unsere Homepage den neuen
Bedingungen anzupassen. Dank des imensen Fachwissens und der Einsatzbereitschaft von
Adminisatrator Uwe Schlaus konnten wir die technischen Änderungen bewältigen. Dies
machte aber deutlich, dass wir die Homepage des JVR nicht nur im Design modernisieren
müssen. Dies wird ein langfristiges Projekt werden.
Ich habe damit begonnen Berichte über Veranstaltungen des Judoverbandes Rheinland
verstärkt in den Printmedien zu platzieren. So wurden einige Bericht über die Ehrung von
Judoka oder von Lehrgängen in den Regionalausgaben veröffentlicht. Dabei habe ich
festgestellt, dass einige Vereine eine gute Pressearbeit machen, vielfach aber kaum etwas
an die Medien gegeben wird. Hier gilt es einen Weg zu finden, die Vereine bei ihrer
Pressearbeit zu unterstützen...
Erfreulich hat sich der Auftritt des verbandes bei Facebook entwickelt. Hier konnten die
Follower-Zahlen in diesem Jahr glatt verdoppelt werden. Einige Beiträge wurden dort von
über 2000 Menschen gelesen.
Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit sucht noch dringend zwei Mitstreiter/innen. Die
Aufgabenbereiche "Internet" und "Marketing und Sponsoring" sind noch vakant. Der Verband
würde sich über engagierte Mitstreiter freuen...
Referent Selbstverteidigung
Der SV-Bereich ist nun in die Anwendungsaufgaben der Kyu- und Dan-Prüfungsordnung
eingeflossen.Ausbildungsmaterial in Form von drei
DVD´s liegen vor und können bei der Geschäftsstelle
ausgeliehen werden.
Diese Thematik wurde auf folgenden Lehrgängen an
Trainer, Prüfer und interessierte Judoka vermittelt:
Judo-SV: Selbstverteidigung gegen Angriffe mit
Waffen am 12.09.2015 in Kirn
In 2015 haben einige Vereine aufgrund der in der
Öffentlichkeit als bedrohlich empfunden
Sicherheitslage SV-Kurse angeboten.
Judoverband Rheinland
Jürgen Sabel
Der Kata-Treff in Cochem findet
regelmäßig am dritten Sonntag im
Monat statt und wird gut besucht. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Nage-noKata im Kyu-Bereich.
Folglich wird die Nage-no-Kata immer angeboten. Wenn Bedarf an den höheren Kata
besteht, werden zusätzlich Referenten wie z.B. Eckhard Katluhn oder Roman Jäger
eingeladen, die uns dann gerne unterstützen. Hierfür ein herzliches Dankeschön! So ist der
Kata-Treff ein fester Bestandteil der Ausbildung der DAN-Träger und höheren Kyu-Grade
geworden.
Am 06.07.15 war Kata das Thema beim Kyulehrgang in Wengerohr
Ein Kata-Treff für Kyu-Grade wurde beim JJJC Mendig durchgeführt.
Judo Verband Rheinland e.V.
- Lehr- u. Prüfungsreferat -
Mainrad Linnebacher
Tätigkeitsbericht des Lehr- u. Prüfungsreferenten für den
Zeitraum 2014 – Mai 2016
In diesem Berichtszeitraum wurden im Bereich Lehr.u. Prüfungswesen
folgende Aktivitäten durchgeführt:
Prüfungswesen:
In Zusammenarbeit mit den Bezirkprüfungsreferenten der Bezirke
Koblenz, Westerwald/Taununs und Rheinhessen-Nahe wurden DAN
Vorbereitungslehrgänge durchgeführt.
Die Fortbildungsmassnahmen der Bezirksprüfungsreferenten mit den
Themenschwerpunkten: Anmeldungen von Kyu-Prüfungen und Ausfüllen
der Prüfungslisten scheinen positive Auswirkungen zu zeigen – die Anzahl
der fehlerhaften Listen nimmt stetig ab.
In jedem Jahr fand unsere Lehrausschusssitzung statt, mit dem Ziel
Abläufe und Verfahren bei den Kyu –u. Danprüfungen zu optimieren,
sowie eine Einheitlichkeit bei der Durchführung von Prüfungen in den
Bezirken zu gewährleisten.
Lehrwesen:
Im Bereich „Lehrwesen“ wurde für 2013 – 2014 eine Trainer-C
Neuausbildung ausgeschrieben. Es hatten sich 18 Judoka angemeldet begonnen hatten wir mit dem ersten Ausbildungsmodul im Dezember
2013. 16 Judoka haben mit z.T. sehr guten Ergebnissen die Prüfungen
bestanden. Glückwunsch noch einmal von meiner Seite!
Für die Jahre 2015/2016 wurde ebenfalls eine Trainer-C Neuausbildung
ausgeschrieben – leider hatten sich nur 10 TN gemeldet, so dass diese
Ausbildung nicht stattfand. Vielleicht sollte man sich überlegen, ob eine
Ausbildung auch mit weniger als 15 TN durchgeführt werden könnte, wenn
zwingend Trainerneubedarf ansteht. Obwohl 2015 und 2016 jeweils eine
Trainer-Assistenten-Ausbildung stattfand hatten sich aus diesem
Teilnehmerkreis nur wenige für die Trainer-C Ausbildung gemeldet.
1
Judo Verband Rheinland e.V.
- Lehr- u. Prüfungsreferat -
Die Trainer-Assistentenlehrgänge wurden mit grosser Teilnehmerzahl
durchgeführt. Interessant ist dabei die Altersverteilung: vom 13-jährigen
bis zum „Oldie“ mit 54 war es bunt gemischt und alle haben mit grossem
Engagement teilgenommen.
In Sachen „Fortbildung“ wird das siebte Trainerkompakt-Seminar 2016 mit
kleiner Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Möglicherweise entscheidet
sich der ein oder andere noch daran teilzunehmen – auch wenn diese
Veranstaltung im Mai stattfinden wird und nicht wie gewohnt im Sommer.
Von einigen Seiten kam die Kritik, dass viele der Ausbildungseinheiten für
die Trainer-C Neuausbildung in Seibersbach stattfinden und für einige
Teilnehmer das zu teuer sei. Man sollte bedenken, dass diese Sportschule
die einzige in unserem Verband ist, die alles beinhaltet, um ein kpl. Lehrgangswochenende organisatorisch optimal durchführen zu können.
Ich möchte auch in Zukunft die Räumlichkeiten dieser Sportschule nutzen,
weil sie zum einen zentral für alle Bezirke liegt und zum zweiten alle
Möglichkeiten
wie
„Kleines
Dojo“,
große
Sporthalle
mit
den
Verbandsjudomatten sowie Kraftraum bietet.
Was die Kostenstruktur der Trainer-C Neuausbildung und Unterbringung /
Verpflegung in der Sportschule angeht, so sollten wir ggfls. eine neue
Lösung andenken. Bisher war es so, dass die Ausbildung 200,00€ kostet
und die Unterbringung / Verpflegung pro Modul zu Lasten der Teilnehmer
geht.
Die vom DJB angesetzte Lehr-u. Prüfungsreferententagungen wurde von
meiner Seite wahrgenommen.
Zum Abschluß meines Berichtes möchte ich allen Kollegen, Referenten und
Vereinen danken, die dem Lehr- u. Prüfungsreferat ihr Judofachwissen,
ihre Judohallen nebst Ausrüstung wieder zur Verfügung gestellt haben.
Mai 2016
M. Linnebacher
2
GEWINNERMITTLUNG
nach § 4 Abs. 3 EStG
vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Judoverband Rheinland e.V.
Waldstraße 17
56729 Nachtsheim
Blatt 1
VERMÖGENSÜBERSICHT zum 31. Dezember 2014
Judoverband Rheinland e.V., Nachtsheim
AKTIVA
EUR
EUR
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle
Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
237,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Vereinsausstattung
Sonstige Anlagen und
Ausstattung
6.425,53
95,53
6.521,06
Finanzanlagen
1.000,00
Beteiligungen
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände
Kasse, Bank
8.959,02
45.777,80
54.736,82
62.494,88
Blatt 2
VERMÖGENSÜBERSICHT zum 31. Dezember 2014
Judoverband Rheinland e.V., Nachtsheim
PASSIVA
EUR
EUR
VEREINSVERMÖGEN
Gewinnrücklagen
Freie Gewinnrücklagen
Sonstige Gewinnrücklagen
Vereinsergebnis
44.589,89
15.000,00
59.589,89
7.270,01-
VERBINDLICHKEITEN
Sonstige Verbindlichkeiten
1.800,00
Durchlaufende Posten
8.375,00
62.494,88
Blatt 3
EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Judoverband Rheinland e.V., Nachtsheim
EUR
EUR
IDEELLER BEREICH
Einnahmen ideeller Bereich
Mitgliedsbeiträge
Umlagen
Zuschüsse
Sonstige Einnahmen
71.912,50
4.800,00
20.088,56
5.967,86
102.768,92
Kosten ideeller Bereich
Abschreibungen
Personalkosten
Reisekosten
Übrige Ausgaben
3.092,0010.556,7837.439,0456.256,10-
107.343,92-
Gewinn/Verlust
ideeller Bereich
4.575,00-
ERTRAGSTEUERNEUTRALE POSTEN
Ideeller Bereich
(ertragsteuerneutral)
Nicht abziehbare Ausgaben
Gezahlte/hingegebene Spenden
3.000,00-
Gewinn/Verlust
ertragsteuerneutrale Posten
3.000,00-
VERMÖGENSVERWALTUNG
Einnahmen
Ertragsteuerfreie Einnahmen
Zinsertäge
58,90
Ausgaben
Sonstige Ausgaben
5,00-
Gewinn/Verlust
Vermögensverwaltung
53,90
ZWECKBETRIEBE SPORT
Einnahmen aus Umsatzerlösen
aus Leistungen an Mitglieder
Sonstige Erträge
Übrige
Übertrag
15.228,30
1,00
15.229,30
7.708,20
Blatt 4
EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Judoverband Rheinland e.V., Nachtsheim
EUR
EUR
7.708,20
Übertrag
Ausgaben für Material
Allgemeine Kosten
Ausgaben für Personal
Personalkosten
Sonstige Ausgaben
Allgemeine Kosten des
Sportbetriebs
5.329,55947,15-
10.809,50-
17.086,20-
Zwischensumme 1
1.856,90-
Einnahmen aus Umsatzerlösen
Einnahmen sportliche
Veranstaltungen
2.664,24
Sonstige Ausgaben
Sonstige Kosten
Zwischensumme 2
556,252.107,99
Gewinn/Verlust
Zweckbetriebe Sport
251,09
VEREINSERGEBNIS
7.270,01-
Blatt 5
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
Judoverband Rheinland e.V.
Nachtsheim
Konto
Bezeichnung
Entw.
der
Stand zum
01.01.2014
EUR
Zugang
Abgang EUR
0027
EDV-Software
AHK
Absch
BW
2.737,00
2.182,00
555,00
318,00
0300
Vereinsausstattung
AHK
Absch
BW
4.204,06
4.201,53
2,53
0310
Sportgeräte
AHK
Absch
BW
21.883,21
13.115,21
8.768,00
AHK
14.283,06
0410
Geschäftsausstattung
Absch
BW
13.979,02
Abschreibung
Zuschreibung EUR
318,00
Stand zum
31.12.2014
EUR
2.737,00
2.500,00
237,00
4.204,06
4.201,53
2,53
2.345,00
2.345,00
21.883,21
15.460,21
6.423,00
12.807,73
1.475,33296,00
1.474,82-
304,04
12.800,20
296,00
7,53
133,00
1.069,45
981,45
88,00
0,510415
Summe
Büroeinrichtung
AHK
Absch
BW
AHK
Absch
BW
1.069,45
848,45
221,00
133,00
44.176,78
34.326,21
42.701,45
1.475,333.092,00
1.474,82-
9.850,57
35.943,39
3.092,00
0,51-
6.758,06
GEWINNERMITTLUNG
nach § 4 Abs. 3 EStG
vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Judoverband Rheinland e.V.
Römerstraße 53
56337 Kadenbach
Blatt 1
VERMÖGENSÜBERSICHT zum 31. Dezember 2015
Judoverband Rheinland e.V., Kadenbach
AKTIVA
EUR
EUR
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle
Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
2,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Vereinsausstattung
Sonstige Anlagen und
Ausstattung
4.129,53
8,53
4.138,06
Finanzanlagen
1.000,00
Beteiligungen
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände
Kasse, Bank
5.413,92
46.178,51
51.592,43
56.732,49
Blatt 2
VERMÖGENSÜBERSICHT zum 31. Dezember 2015
Judoverband Rheinland e.V., Kadenbach
PASSIVA
EUR
EUR
VEREINSVERMÖGEN
Gewinnrücklagen
Freie Gewinnrücklagen
Sonstige Gewinnrücklagen
Vereinsergebnis
37.319,88
15.000,00
52.319,88
8.577,39-
VERBINDLICHKEITEN
Sonstige Verbindlichkeiten
Durchlaufende Posten
1.850,00
11.140,00
56.732,49
Blatt 3
EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Judoverband Rheinland e.V., Kadenbach
EUR
EUR
IDEELLER BEREICH
Einnahmen
Mitgliedsbeiträge
Umlagen
Zuschüsse
Sonstige Einnahmen
77.329,52
5.305,00
23.582,31
6.819,00
113.035,83
Kosten
Abschreibungen
Personalkosten
Reisekosten
Raumkosten
Übrige Ausgaben
2.677,009.976,7241.855,331.240,0074.775,60-
130.524,65-
Gewinn/Verlust
ideeller Bereich
17.488,82-
ERTRAGSTEUERNEUTRALE POSTEN
Ideeller Bereich
(ertragsteuerneutral)
Steuerneutrale Einnahmen
Spenden
100,00
Gewinn/Verlust
ertragsteuerneutrale Posten
100,00
VERMÖGENSVERWALTUNG
Einnahmen
Ertragsteuerfreie Einnahmen
Zinserträge
15,87
Ausgaben
Sonstige Ausgaben
12,30-
Gewinn/Verlust
Vermögensverwaltung
3,57
ZWECKBETRIEBE SPORT
Einnahmen aus Umsatzerlösen
aus Leistungen an Mitglieder
Übertrag
14.679,75
2.705,50-
Blatt 4
EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Judoverband Rheinland e.V., Kadenbach
EUR
EUR
2.705,50-
Übertrag
Ausgaben für Material
Allgemeine Kosten
Ausgaben für Personal
Personalkosten
Sonstige Ausgaben
Allgemeine Kosten des
Sportbetriebs
Zwischensumme 1
3.100,00919,69-
2.082,20-
6.101,898.577,86
Einnahmen aus Umsatzerlösen
Einnahmen sportliche
Veranstaltungen
230,00
Zwischensumme 2
230,00
Gewinn/Verlust
Zweckbetriebe Sport
8.807,86
VEREINSERGEBNIS
8.577,39-
Blatt 5
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Judoverband Rheinland e.V.
Kadenbach
Konto
Bezeichnung
Entw.
der
Stand zum
01.01.2015
EUR
Zugang
Abgang EUR
0027
EDV-Software
AHK
Absch
BW
2.737,00
2.500,00
237,00
235,00
0300
Vereinsausstattung
AHK
Absch
BW
4.204,06
4.201,53
2,53
0310
Sportgeräte
AHK
Absch
BW
21.883,21
15.460,21
6.423,00
0340
Geringwertige Wirtschaftsgüter
AHK
Absch
BW
235,00
Stand zum
31.12.2015
EUR
2.737,00
2.735,00
2,00
4.204,06
4.201,53
2,53
2.296,00
21.883,21
17.756,21
4.127,00
59,00
59,00
59,00
0,00
2.296,00
59,00
59,00
59,00
0410
Geschäftsausstattung
AHK
Absch
BW
12.807,73
12.800,20
7,53
0415
Büroeinrichtung
AHK
Absch
BW
1.069,45
981,45
88,00
87,00
AHK
Absch
BW
42.701,45
35.943,39
6.758,06
59,00
2.677,00
59,00
Summe
Abschreibung
Zuschreibung EUR
12.807,73
12.800,20
7,53
87,00
1.069,45
1.068,45
1,00
2.677,00
42.760,45
38.620,39
4.140,06
JVR-Kampfrichterordnung
Ausführungsordnung zur
Kampfrichterordnung
des Judoverbandes Rheinland e.V.
Judoverband Rheinland e.V.
– Geschäftsstelle –
Römerstraße 53
56337 Kadenbach
Telefon: 02620/95332-33
Telefax: 02620/95332-34
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.judo-rheinland.de
I
2
INHALT
§1
§2
§3
§4
§5
§6
Allgemeines ....................................................................................... 3
Schulung, Aus- und Fortbildung, Lizenzierung................................... 3
Organisation und Einsatz von Kampfrichtern bei
Meisterschaften/Turnieren ................................................................. 7
Referenten KRW Sportbezirke........................................................... 8
Oberstes Kampfgericht und Zuständigkeit bei Meisterschaften ......... 9
Sonstige Bestimmungen .................................................................... 9
I
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
3
§1
Allgemeines
Die Einhaltung der Kampfrichter-Ordnung (KRO) wird durch den Referatsleiter
Kampfrichterwesen (RKRW) gewährleistet. Es gelten die Kampfregeln der IJF sowie
deren Auslegung durch den DJB in der jeweils gültigen Fassung unter
Berücksichtigung der Sonderregelungen im Jugendbereich.
Der RKRW wird von der Mitgliederversammlung des JVR satzungsgemäß gewählt.
Der RKRW ist zuständig für das gesamte KR-Wesen im JVR und kann an allen KRLehrgängen oder KR-Veranstaltungen teilnehmen und diese leiten.
Die Zusammensetzung des Kampfrichter-Ausschusses (KRA) erfolgt gemäß der
Satzung des JVR. Dies gilt ebenfalls für die Ernennung der Referenten
Kampfrichterwesen der einzelnen Sportbezirke.
§2
2.1
Schulung, Aus- und Fortbildung, Lizenzierung
Arten der KR-Lehrgänge
Im Judo-Verband Rheinland werden folgende Lehrgänge angeboten:
a) Vorbereitungslehrgänge für Trainer-Anwärter ohne schriftlichen Test.
Die Durchführung obliegt dem RKRW oder einem durch den RKRW benannten
Mitglied des KRA. Alternativ kann ein Lehrgang zum Listenführer, Zeitnehmer und
Registrator mit Lizensierung besucht werden.
b) Ausbildungslehrgänge zum KR mit E-Lizenz, D-Lizenz sowie C-Lizenz mit
schriftlicher und praktischer Prüfung.
Die Durchführung obliegt dem RKRW oder einem durch den RKRW benannten
Mitglied des KRA.
c) Weiterbildungslehrgänge für alle lizenzierten KR zur Verlängerung der
Lizenzen bis zur Landesebene.
Die Durchführung obliegt dem RKRW mit Unterstützung des KRA.
d) Ausbildungslehrgänge für Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren.
Diese finden auf Landesebene statt. Je Kalenderjahr werden mindestens zwei
Lehrgänge angeboten. Die Durchführung obliegt dem RKRW oder einem durch
den RKRW benannten Mitglied des KRA.
Die Ausbildung der Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren erfolgt nach einer
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
I
4
einheitlichen Systematik. Es werden alle im Bereich des JVR gültigen
Listensysteme gelehrt. Die Ausbildung der Zeitnehmer hat zum Ziel,
Missverständnisse bei der Überwachung der Wettkampfzeit zu vermeiden,
weshalb die Zeitnehmer auch genau über die Kommandos der KR unterrichtet sein
müssen. Für die Registratur ist darauf zu achten, dass die jeweils gültigen
Registratursysteme, manuell wie elektronisch, eingehend behandelt werden.
Die Anreise und Teilnahme an allen Lehrgängen erfolgt auf eigene Kosten. Für alle
angebotenen Maßnahmen ist eine Anmeldung im JVR-Trainerportal zu der jeweiligen
Veranstaltung Pflicht!
2.2
Lizenzstufen und Prüfungsrichtlinien
In diesem Abschnitt sind die einzelnen Lizenzen mit ihren Voraussetzungen und
Prüfungsrichtlinien dargestellt.
a) Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren
Als Voraussetzung gelten:


I
Mindestgraduierung: 7. Kyu
Mindestalter: 12 Jahre
Ältere Vereinsfunktionäre mit mehrjähriger Erfahrung als Judo-Betreuer oder
langjährige Mitarbeiter bei der Ausrichtung von Meisterschaften/Turnieren können
ohne Graduierung am Lehrgang teilnehmen.
b) E-Lizenz
Als Voraussetzung gelten:



Mindestgraduierung: 3. Kyu
Mindestalter: 14 Jahre (Jahrgang)
gültige „Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren“-Lizenz (Diese kann im
Prüfungsjahr absolviert werden.)
Vor der theoretischen Prüfung in Form eines Fragebogens muss ein Lehrgang à 8
Stunden besucht werden. Die theoretische Prüfung wird beim jährlichen KRSeminar durchgeführt. Eine Teilnahme an dieser Maßnahme ist Pflicht. Zum
Bestehen müssen mindestens 55 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.
Die praktische Ausbildung erfolgt bei mindestens zwei Drittel der im
Ausbildungszyklus stattfindenden Bezirks-Meisterschaften und Turnieren sowie
mindestens zwei Einsätzen bei Landesmeisterschaften oder Privat-Turnieren.
Einsätze sind dabei in einer jüngeren Altersklasse, als der der KR-Anwärter selbst
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
5
angehört, möglich. Die Anzahl soll fünf Einsätze nicht unterschreiten. Die praktische
Prüfung erfolgt für jeden Ausbildungszyklus zentral.
Die Lizenz-Anwärter haben bei den Ausbildungsveranstaltungen sowie der Prüfung
kein Anrecht auf Spesen, Kleidergeld und Fahrtkostenerstattung.
Der „E“-KR wird nach regelmäßigen Einsätzen und guten Leistungen in einer
jüngeren Altersklasse als welcher der „E“-KR selbst angehört sowie nach Erfüllung
der weiteren Voraussetzungen vom RKRW zur Ausbildung zum „D“-KR zugelassen.
c) D-Lizenz
Als Voraussetzung gelten:




Mindestgraduierung: 2. Kyu
Mindestalter: 16 Jahre (Jahrgang)
gültige Kampfrichter „E“-Lizenz
gute Leistungen bei den Einsätzen zur Vorbereitung
Die theoretische Prüfung erfolgt in Form eines Fragebogens anlässlich des
jährlichen JVR-KR-Seminars. Es müssen mindestens 65 Prozent der Fragen richtig
beantwortet werden.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen von Einsätzen bei Bezirks-Turnieren
und Meisterschaften und Veranstaltungen auf Landesverbandsebene. Dabei
müssen mindestens zwei Drittel aller Bezirks-Meisterschaften und Turniere sowie
mindestens eine Landesmeisterschaft im Prüfungsjahr zur praktischen Ausbildung
besucht werden. Die praktische Prüfung wird in der zweiten Jahreshälfte
durchgeführt.
Der „D“-KR wird nach regelmäßigen Einsätzen und guten Leistungen in einer
jüngeren Altersklasse als welcher der „D“-KR selbst angehört sowie nach Erfüllung
der weiteren Voraussetzungen vom RKRW zur Ausbildung zum „C“-KR zugelassen.
d) C-Lizenz
Als Voraussetzung gelten:




Mindestgraduierung: 1. Kyu
Mindestalter: 18 Jahre (Jahrgang)
gültige Kampfrichter „D“-Lizenz
gute Leistungen bei den Einsätzen zur Vorbereitung
Der „C“-KR- Anwärter muss mindestens 2 Jahre als „D“-KR regelmäßig im Einsatz
gewesen sein und gute Leistungen erbracht haben. Ausnahmen werden durch den
RKRW entschieden.
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
I
6
Die theoretische Prüfung erfolgt in Form eines Fragebogens anlässlich des
jährlichen JVR-KR-Seminars. Es müssen mindestens 75 Prozent der Fragen richtig
beantwortet werden.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen von Einsätzen bei Bezirks-Turnieren
und Meisterschaften und Veranstaltungen auf Landesverbandsebene. Dabei
müssen mindestens zwei Drittel aller Bezirks-Meisterschaften/Turniere sowie
mindestens zwei Landesmeisterschaften im Prüfungsjahr zur praktischen
Ausbildung besucht werden. Die Prüfung wird in der zweiten Jahreshälfte
durchgeführt.
Generell gilt: Das Höchstalter zur Prüfungszulassung für die Lizenzstufen „E“, „D“ und
„C“ sollte 50 Jahre nicht überschreiten. Eine nicht bestandene theoretische oder
praktische Prüfung kann frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Eine
Wiederholung ist zwei Mal möglich.
2.3
I
Gültigkeit Lizenzen
Für alle KR - gleich welcher Ebene - besteht die Pflicht, sich in jedem Jahr beim JVRKR-Seminar fortzubilden. Eine Teilnahme bei diesem Lehrgang ist Pflicht um im
selbigen Kalenderjahr als Kampfrichter eingesetzt zu werden. Eine Verhinderung ist
dem RKRW rechtzeitig mitzuteilen. Sollte keine Teilnahme erfolgen, wird der Status
der Lizenz auf „ruhend“ gesetzt. Wird innerhalb von zwei Jahren keine Teilnahme am
JVR-KR-Seminar oder einer vergleichbaren Maßnahme nachgewiesen, verfällt die
KR-Lizenz. Alternativ kann je nach Lizenz und vorheriger Abstimmung mit dem RKRW
das Bundeskampfrichterseminar oder eine Weiterbildungsmaßnahme auf
Gruppenebene besucht werden.
Zudem erfolgt in jedem Jahr beim JVR-KR-Seminar eine schriftliche
Leistungsüberprüfung. Bei dieser müssen mindestens 50 Prozent richtig beantwortet
werden. Diese Überprüfung kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Die
Wiederholung findet im Rahmen eines regulären KR-Einsatzes statt. Für diese
Maßnahme besteht kein Anrecht auf Spesen, Kleidergeld und Fahrtkostenerstattung.
Die jährliche Mindestzahl der praktischen Einsätze sollte 6 nicht unterschreiten.
Genügen KR nicht mehr den Anforderungen oder fehlen sie wiederholt unentschuldigt,
kann ihnen die Lizenz herabgesetzt oder entzogen werden. Diese kann erst
wiedererlangt werden, wenn eine erfolgreiche Tätigkeit auf der nächsttieferen Ebene
nachgewiesen wird. Hatte der betroffene KR eine „E“-Lizenz, muss erneut eine KRNeuausbildung absolviert werden.
Der Einsatz als KR auf Landesebene ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem
das 65. Lebensjahr vollendet wird, möglich.
Die Listenführerlizenz ist zwei Jahre gültig. Sie wird jeweils um zwei Jahre durch den
RKRW oder ein Mitglied des KRA verlängert, wenn der Lizenzinhaber in dieser Zeit bei
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
7
mindestens drei Veranstaltungen als Listenführer, Zeitnehmer und Registrator fungiert
hat. Der Nachweis ist über den „Ausweis für Listenführer, Zeitnehmer und
Registratoren des JVR“ zu erbringen.
§3
Organisation und Einsatz von Kampfrichtern bei
Meisterschaften/Turnieren
3.1 Verwaltung
Die Verwaltung der KR erfolgt über das Kampfrichteradministrationssystem (KRAS)
und obliegt dem RKRW. Es ist unter www.kampfrichter.com zu erreichen.
Die Pflege der persönlichen Daten erfolgt dabei von jedem KR eigenverantwortlich.
Pflichtangaben für einen reibungslosen Ablauf der Verwaltung, Einsatzplanung und
Abrechnung sind dabei eine Telefonnummer und Mailadresse sowie die zugehörigen
Konto-Daten. Änderungen hinsichtlich des Vereins oder der Graduierung sind dem
RKRW zeitnah mitzuteilen.
Veröffentlichungen und Neuerungen werden zeitnah elektronisch zur Verfügung
gestellt. Sie sind im Downloadbereich des KRAS zu finden.
3.2
Einsatzplanung
Die Einsatzplanung aller Kampfrichtereinsätze erfolgt ausschließlich elektronisch über
das KRAS und wird halbjährlich durchgeführt.
Die Einteilung erfolgt dabei unter den folgenden Gesichtspunkten:



Neutralität
Leistungsniveau
Kosten
Die Einsatzplanung für alle Bezirks-Meisterschaften und Turniere der Sportbezirke
wird durch die Referenten Kampfrichterwesen der einzelnen Sportbezirke
durchgeführt. Für alle Veranstaltungen auf Landesverbandsebene sowie
überregionale Privat-Turniere erfolgt die Einsatzplanung durch den RKRW. Für
landesoffene Turniere können neben den „C“-KR auch gute „D“- KR und - bei
Veranstaltungen der Jugend - „E“-KR eingesetzt werden, sofern die Wettkämpfe in
einer jüngeren Altersklasse stattfinden als der der KR selbst angehört.
Grundsätzlich gilt: Die höhere Ebene hat immer Vorrang! Dies gilt analog für alle
Ebenen.
Der KR-Leiter wird in der offiziellen KR-Einteilungsliste als Hauptkampfrichter (HKR)
geführt. Weitere Beobachter sind gesondert aufgeführt.
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
I
8
Für alle Veranstaltungen ist ein Berichtsbogen zu erstellen. Dieser Berichtsbogen
muss spätestens sieben Tage nach der Veranstaltung dem RKRW vorliegen. Für die
Erstellung und Versendung ist der jeweilige HKR der Veranstaltung verantwortlich.
3.3 Beobachtung
Zur Leistungsbeurteilung und Weiterentwicklung der KR soll bei jeder Veranstaltung
mindestens ein Beobachter eingesetzt werden. Die Beobachtung erfolgt nach festen
und zuvor den KR veröffentlichten und bekannten Kriterien. Die Beobachtung kann
durch ein Care-System unterstützt werden. Primärer Einsatzzweck des Care-Systems
auf Sportbezirks- oder Landesverbandsebene ist dabei die Schulung und
Weiterbildung der KR. Gefilmtes Videomaterial kann zur Schulung bei Lehrgängen
eingesetzt werden.
3.4 Sonstiges
Im Antrag auf Genehmigung eines Privat-Turniers hat der Antragsteller die geplante
Anzahl der Kampfflächen anzugeben. Eine Durchschrift des Antrages ist dem RKRW
nach Genehmigung zuzuleiten.
Die bei Meisterschaften und Turnieren eingesetzten Listenführer, Zeitnehmer und
Registratoren unterstehen für die Dauer der jeweiligen Wettkämpfe dem zuständigen
HKR.
I
An jedem Zeitnehmertisch muss mindestens eine Person im Besitz eines gültigen
Ausweises für Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren oder einer KR-Lizenz sein.
Bei einer Meisterschaft oder einem Turnier zufällig anwesende KR sollten sich
unbedingt bei dringendem Bedarf zur Verfügung zu stellen.
§4
Referenten KRW Sportbezirke
4.1 Sportbezirke
Die Referenten KRW der einzelnen Sportbezirke sollten mindestens die „C“-KR-Lizenz
besitzen und möglichst bei allen Meisterschaften des jeweiligen Sportbezirks
anwesend sein.
4.2
Landesverband
Der RKRW des JVR sollte mindestens die „DJB-B“-KR-Lizenz besitzen und möglichst
bei allen Meisterschaften auf Landesverbandebene anwesend sein.
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
9
§5
Oberstes
Kampfgericht
Meisterschaften
und
Zuständigkeit
bei
5.1 Das Oberste Kampfgericht
Als oberstes Kampfgericht fungiert immer der für die Ebene zuständige RKRW bzw.
der eingesetzte HKR. Er muss bei formellen Fehlern sofort einschreiten und diese
gemäß den sportlichen Regeln korrigieren. Die dann gefällte Entscheidung ist
endgültig. Das oberste Kampfgericht entscheidet über Wettkampfsperren von
Wettkämpfern bei Regelverstößen. Bei Sanktionen, die über das Turnier hinausgehen,
entscheidet die Wettkampfleitung bzw. - je nach Zeitdauer - das Präsidium des JVR.
5.2
Kompetenz bei Meisterschaften und Turnieren
a) Die KR sind für die ordnungsgemäße Leitung und Bewertung der Kämpfe
verantwortlich.
b) Die KR übernehmen in Abstimmung mit der Sportlichen Leitung die Kontrolle der
Pässe, Startkarten und des Gewichts sowie bei Bedarf der Wettkampflizenz. Die
Gewichtskontrolle bei weiblichen Judoka darf nur durch Kampfrichterinnen bzw.
weibliche Beauftragte vorgenommen werden. Im männlichen Bereich hat dies durch
Personen männlichen Geschlechts zu erfolgen.
c) Fehlen die Jahressichtmarke bzw. der Pass oder fehlt der Nachweis des
vorgeschriebenen Mindest-Kyu-Grades, ist der Sportliche Leiter umgehend davon
in Kenntnis zu setzten.
d) Die Wettkampfleitung setzt sich aus der Sportlichen Leitung und dem HKR
zusammen. Dabei trifft der Sportliche Leiter die abschließende Entscheidung in
Sachen Pass, Graduierung und Sperre und der HKR in Sachen Gewicht, Zustand
und Umfeld der Matten sowie medizinischer Betreuung. Sonstige auftretende
Probleme entscheidet der Sportliche Leiter. Grundsätzlich ist der HKR dabei an das
Regelwerk gebunden.
e) Der HKR hat sich vor Freigabe der Matte davon zu überzeugen, dass eine
medizinische Betreuung gemäß den JVR-Kriterien anwesend ist.
§6
Sonstige Bestimmungen
6.1 Kleiderordnung
Für alle KR ist die Kleiderordnung des DJB verbindlich. Sie schreibt vor:





schwarzer Blazer / Jacket
lange mittelgraue Stoffhose
weißes Oberhemd oder weiße Bluse für weibliche KR
einheitlicher DJB-Binder oder alternativ für weibliche KR: Krawattenschal
schwarze Socken
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
I
10

Kampfrichterabzeichen
Auf Bezirksebene kann abweichend hiervon folgende Kleidung getragen werden:

weißes JVR KR-Polo-Shirt
Über einheitliche Ausnahmen entscheidet der HKR. Das Hemd oder Polo-Shirt ist
dabei in der Hose zu tragen.
6.2 Spesenordnung
Es gilt die jeweils gültige Spesenordnung des JVR. Die Kostenerstattung für KR setzt
sich zusammen aus Spesen, Kleidergeld und Fahrtkosten (Kilometergeld). Kleidergeld
wird nur bei vorschriftsmäßiger Kleidung gewährt. Fahrgemeinschaften sind unbedingt
einzuhalten. Nichteinhaltung führt zu einer Kürzung der km-Pauschale. Die Treffpunkte
der Fahrgemeinschaften sind zwecks Erstellung der Abrechnung der zuständigen
Person des KRA rechtzeitig, spätestens bis Donnerstagabend vor der Veranstaltung,
mitzuteilen.
6.3 Sonstiges
I
a) KR und eine Begleitperson haben freien Eintritt bei allen JVR-Veranstaltungen bis
zu ihrer Lizenzebene.
b) Alle KR sind verpflichtet, sich mit den jeweils neuesten Bestimmungen (Regelwerk,
Wettkampfordnung, KRO etc.) vertraut zu machen.
c) Alle KR müssen an einem der Satzung nach ordentlichem Mitglied (Verein)
angehören.
d) Alle KR müssen einen gültigen Judopass besitzen. Dieser ist zum JVR-KR-Seminar
oder einer vergleichbaren Maßnahme zur Weiterbildung mitzubringen und mit
gültiger Jahressichtmarke vorzulegen. Bei Nichtvorliegen muss dieser innerhalb von
vier Wochen beim RKRW vorgelegt werden. Andernfalls kann die Lizenz entzogen
oder ruhend gestellt werden.
Diese Ordnung wurde vom Mitgliederversammlung des Judo-Verbandes Rheinland e.V.
am 21. A p r i l 2016 in Löf (Mosel) verabschiedet.
gez.: Carl Eschenauer, Präsident
gez.: Eckhard Katluhn, Vize-Präsident
gez.: Melitta Scheidt, Schatzmeisterin
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
11
I
http://www.judo-rheinland.de
JVR-AusfOKrO
Stand: 14. April 2016
JUDOVERBAND
RHEINLAND e.V.
Judoverband Rheinland e.V.
DANIEL LANZ
Daniel Lanz  Taunusblick 18d  D-56112 Lahnstein
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
An die
JVR-Mitgliederversammlung
Unser Zeichen:
Anschrift:
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am 21.05.2016
in Löf (Mosel)
Betreff:
Referatsleiter Kampfrichterwesen
Unsere Nachricht vom:
Taunusblick 18d
D-56112 Lahnstein
+49 2621 6967870
+49 160 99509015
+49 2621 6967871
[email protected]
http://www.judo-rheinland.de
Datum:
14. April 2016
Antrag auf Änderung der Kampfrichter-Ordnung
Die JVR-Mitgliederversammlung möge die Neufassung der Kampfrichterordnung in der angefügten
Form beschließen.
Für den JVR-Kampfrichter-Ausschuss
(Daniel Lanz)
Judoverband Rheinland e.V.
– Geschäftsstelle –
Römerstr. 53
D-56337 Kadenbach
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+49 2620 95332-33
+49 2620 95332-34
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Bankverbindung:
Kreissparkasse Mayen
Bankleitzahl: 576 500 10
Kontonummer: 98 00 99 05
Rechtsform: e.V.
Sitz: Koblenz
Registergericht: AG Koblenz
Registernummer: VR 1156
Geschäftsführender Vorstand:
Carl Eschenauer (Präsident)
Eckhard Katluhn (Vizepräsident)
Melitta Scheidt (Schatzmeisterin)
JUDO-VERBAND RHEINLAND e.V.
http://www.judo-rheinland.de
JUDOVERBAND RHEINLAND e.V.
Präsident • Lahnstraße 14 • 56130 Bad Ems
An die Mitgliederversammlung des
Judoverbandes Rheinland e.V.
am 21.05.16 in Löf (Mosel)
Bad Ems, den 20.03.16
Antrag auf Satzungsänderung
Die JVR-Mitgliederversammlung möge beschließen:
TOP 12b – Neufassung der Prüfungsordnung
►Die Prüfungsordnung von 07/2012 wird ersetzt durch eine neue „Ausführungsordnung zur
DJB Prüfungsordnung des Judoverbandes Rheinland e.V.“ vom 05/2016. (siehe Anhang)
Vielen Dank
Für das JVR Präsidium
Mit freundlichen Grüßen
(Carl Eschenauer – Präsident JVR)
C ARL E SCHENAUER  ceschenauer@judo- Bankverbindung:
–Präsident –
Lahnstraße 14
56130 Bad Ems
Rechtsform: e.V.
rheinland.de
Kreissparkasse Mayen
Sitz: Koblenz
 +49 2603 9162601 Bankleitzahl: 576 500 10 Registergericht:
 +49 151 51079750 Kontonummer: 98009905 AG Koblenz
Registernummer:
VR 1156
JVR-Geschäftsstelle
Römerstraße 53
56337 Kadenbach
 0 26 20/ 9533233
 0 26 20 / 9533234
 [email protected]
JVR-AusfOPrüfO
Ausführungsordnung zur
DJB-Prüfungsordnung
des Judoverbandes Rheinland e.V.
-2-
Aus formalen Gründen heraus wird auf die durchgängige Verwendung
der weiblichen und männlichen Sprachform zur Bezeichnung von Ämtern
oder Funktionen verzichtet.
Selbstverständlich gilt die gewählte männliche Form der Bezeichnung
auch für weibliche Personen.
Judoverband Rheinland e.V.
– Geschäftsstelle –
Römerstraße 53
56337 Kadenbach
Telefon:
02620/95332-33
Telefax:
02620/95332-34
E-Mail:
[email protected]
Homepage: http://www.judo-rheinland.de
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
-3INHALT
§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
GRUNDLAGEN ................................................................................. 4
PRÜFUNGSBERECHTIGUNG ......................................................... 4
§ 4 PRÜFERLIZENZ ......................................................................... 4
VEREINS-PRÜFUNGSVERANTWORTLICHER ............................... 5
PRÜFUNGSKOMMISSIONEN .......................................................... 6
VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME AN PRÜFUNGEN ............... 7
VORBEREITUNGSZEITEN KYU ...................................................... 7
ZULASSUNG DAN ............................................................................ 8
ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG....................................... 8
PRÜFUNGSLEISTUNGEN ............................................................... 9
VERFAHREN NACH DURCHGEFÜHRTEN PRÜFUNGEN .............. 9
PRÜFUNGSMATERIAL, KOSTEN/GEBÜHREN ............................. 10
GRADUIERUNG DURCH ANERKENNUNG ................................... 11
VERLEIHUNG VON KYU- UND DAN-GRADEN ............................. 11
ÜBERTRAGUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN ........................ 11
INKRAFTTRETEN .......................................................................... 12
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
-4§1
§2
Grundlagen
(1)
Gemäß § 8 Abs. 3 Bst. d JVR-Satzung erlässt der
Judoverband Rheinland e.V. (JVR) diese Ausführungsordnung zur DJB-Prüfungsordnung.
(2)
1Gemäß
Prüfungsberechtigung
(1)
(2)
§3
§ 8 Abs. 2 Bst. b JVR-Satzung gilt die
Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes e.V. (DJB) Grundsatzordnung und Prüfungsinhalte verbindlich für den
Bereich des JVR. 2Der darin bestimmte Rahmen wird durch
vorliegende Ordnung ausgestaltet.
Für die Prüfungsberechtigung zu Kyu- und Dan-Prüfungen
im Bereich des JVR sind folgende Voraussetzungen zu
erfüllen:
a)
Besitz eines über den DJB/JVR erworbenen oder
vom DJB/JVR anerkannten Judo-Dan-Grades,
b)
Erreichung des Mindestalters von 18 Jahren,
c)
Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein
des JVR,
d)
Besitz eines gültigen DJB-Mitgliedsausweises
insbesondere mit aktueller Beitragsmarke,
e)
Besitz einer gültigen Prüfer-Lizenz und
f)
Eintragung in die offizielle Prüferliste des JVR
Außerdem ist für die Erstvergabe der Prüfungsberechtigung die aktive Teilnahme an einem Prüfer-LizenzGrundlehrgang
zur
Erreichung der
Prüfer-Lizenz
Vorausaussetzung.
§ 4 Prüferlizenz
(1)
1Der
JVR erteilt im Rahmen eines Prüferlehrganges eine
Prüferlizenz. 2Sie hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und
endet am 31.12. des zweiten Jahres, das auf den
Lehrgang folgt.
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
-5-
§4
(2)
1Voraussetzung
für eine Lizenzverlängerung ist die aktive
Teilnahme an einem Prüfer-Lizenz-Verlängerungslehrgang.
2Die Lizenz wird um zwei Jahre verlängert und endet am
31.12. des zweiten Jahres, das auf den Lehrgang folgt.
3Die
Lizenzen werden in einer Internet gestützten
Datenbank verwaltet. 4Der Einzelne hat jederzeit auf seine
eigenen
Daten
über
http://www.judorheinland.de/trainer/index.htm Zugriff.
(3)
Lehrgangsinhalte des Prüfer-Lizenz-Grundlehrganges sind
vor allen die Prüfungsordnung des Deutschen JudoBundes e.V., diese Ausführungsordnung zur DJBPrüfungsordnung des Judoverbandes Rheinland e.V., die
Bewertungskriterien
sowie
die
ordnungsgemäße
Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen.
(4)
Lehrgangsinhalte
des
Prüfer-Lizenz-Verlängerungslehrganges sind vor allem die Prüfungsinhalte (technische
Fertigkeiten, Theorie).
Vereins-Prüfungsverantwortlicher
(1)
Die Mitgliedsvereine melden mit der jährlichen
Vereinsabfrage aus dem Personenkreis mit Prüfungsberechtigung den Vereins-Prüfungsverantwortlichen.
(2)
Dieser erhält leihweise gegen eine Kautionszahlung von
25,00 Euro und Hinterlegung seiner Unterschrift einen
nummerierten Prüferstempel.
(3)
Der Vereins-Prüfungsverantwortliche ist für die Einhaltung
der DJB-Prüfungsordnung und dieser Ausführungsordnung
zur DJB-Prüfungsordnung hauptverantwortlich; ihm obliegt
insbesondere die Qualitätssicherung.
(4)
1Bei
Erlöschen der Prüfungsberechtigung oder bei Aufgabe
der Funktion des Vereins-Prüfungsverantwortlichen ist der
Stempel gegen Erstattung der Kautionszahlung an den
JVR zurückzugeben. 2Eine Übertragung auf eine andere
Person ist ohne schriftliche Genehmigung des JVR nicht
möglich.
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
-6-
§5
(5)
Hat ein Verein keinen eigenen Prüfungsberechtigten, so
kann er sich an einen anderen Vereins-Prüfungsbeauftragten wenden oder den Referatsleiter Lehr- und
Prüfungswesen
beziehungsweise
den
zuständigen
Referenten Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks
um eine Lösung ersuchen.
(6)
1Werden
bei Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt,
die sich auch nicht durch Nachbesserungen in
Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referenten
Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks beseitigen
lassen, so ist im Erstfall der Vereinsprüfungsverantwortliche durch den Referatsleiter Lehr- und
Prüfungswesen schriftlich zu verwarnen; dabei können ihm
Auflagen erteilt werden. 2Bei weiteren Unregelmäßigkeiten,
die sich auch nicht durch Nachbesserungen in
Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referenten
Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks beseitigen
lassen, wird die Prüfungsberechtigung durch das JVRPräsidium durch Beschluss aberkannt und der
Prüfungsstempel
gegen
Erstattung
der
Kaution
eingezogen. 3In besonders schweren Fällen ist die
Aberkennung der Prüfungsberechtigung und der Einzug
des Prüferstempels gegen Erstattung der Kaution durch
Beschluss des JVR Präsidiums auf Antrag des
Referatsleiters Lehr- und Prüfungswesen schon im Erstfall
möglich. 4Die Aberkennung des Prüferstempels wird auf
der JVR-Homepage veröffentlicht.
Prüfungskommissionen
(1)
(2)
Bei anstehenden Prüfungen
kommissionen wie folgt zu bilden:
sind
die
Prüfungs-
a)
8. - 3. Kyu mindestens 1 Prüfer, Vereinsebene
b)
2. Kyu mindestens 2 Prüfer, Vereinsebene
c)
1. Kyu mindestens 2 Prüfer, zentrale Kyu-Prüfung
d)
Dan mindestens 3 Prüfer, zentrale Dan-Prüfung
1Alle
Prüfungen sind Veranstaltungen des JVR. 2Dabei
werden die Prüfungen vom 8. Kyu bis zum 2. Kyu von den
Vereinen im Auftrage des JVR organisiert und
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
-7durchgeführt. 3Prüfungen ab dem 1. Kyu werden als
zentrale Prüfungen innerhalb des Prüfungsbezirks im
Auftrag des Referatsleiters Lehr- und Prüfungswesen von
den
Referenten
Prüfungswesen
organisiert
und
durchgeführt, um einen einheitlichen Wissensstand zu
gewährleisten. 4Die Referenten Prüfungswesen setzen die
Prüfer dafür ein. 5Die Teilnahme bedarf der schriftlichen
Genehmigung des Vereines.
§6
§7
(3)
Eine Prüfungskommission beziehungsweise ein Prüfer darf
an einem Tag bei einer Kyu-Prüfung nicht mehr als 20
Prüfungsteilnehmer und bei einer Dan-Prüfung nicht mehr
als 10 Prüfungsteilnehmer prüfen.
(4)
1Bei
Dan-Prüfungen können nur solche Prüfer eingesetzt
werden, die mindestens den angestrebten Dan-Grad
besitzen. 2Der Vorsitzende der Kommission sollte höher
graduiert sein.
Voraussetzung zur Teilnahme an Prüfungen
(1)
1An
Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des JVR können
nur Judoka teilnehmen, die einen gültigen DJBMitgliedsausweis vorlegen mit gültiger Beitragsmarke, vor
allem auch für Zeiten der Vorbereitung. 2Eine Prüfung
außerhalb des eigenen Vereines/Verbandes bedarf der
schriftlichen Einwilligung des Vereines/Verbandes.
(2)
1Schüler
an allgemeinbildenden Schulen, Angehörige der
Polizei sowie Studenten an Hochschulen können nur KyuPrüfungen auch ohne DJB-Mitgliedsausweis und ohne
Vereinsmitgliedschaft ablegen. 2Dan-Prüfungen sind nur im
Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft möglich.
Vorbereitungszeiten Kyu
(1)
1In
der Vorbereitungszeit zum 1. Kyu ist die aktive
Teilnahme an zwei Vorbereitungslehrgängen verpflichtend,
um einen einheitlichen Wissensstand zu gewährleisten.
2Vereine können sich als Ausrichter von Lehrgängen und
Prüfung bewerben.
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
-8§8
§9
Zulassung Dan
(1)
Judoka ohne Wettkampferfolge müssen eine gültige Lizenz
für Listenführer, Zeitnehmer und Registrator vorlegen.
(2)
In der Vorbereitungszeit ist jeweils die aktive Teilnahme an
je zwei Dan prüfungsbezogenen Kata- und Techniklehrgängen verpflichtend.
(3)
1Die
(4)
Alternativ zur Wettkampferfolgskarte zählt der Eintrag in
der JVR-Jahresrangliste.
Anmeldung zu den Dan-Prüfungen erfolgt mittels
Antrag beim in der Ausschreibung angegebenen
zuständigen Prüfungsreferenten zusammen mit einer
schriftlichen Einwilligung des Vereines.2Dieser organisiert
die Lehrgänge und Prüfungstermine.
Organisation und Durchführung
(1)
1Es
ist möglich, die Prüfungsaufgabe Kata bei DanPrüfungen vom restlichen Prüfungsprogramm zu trennen.
2Dies kann jedoch nur bei einer Kata-Meisterschaft oder
einer regulären JVR-Dan-Prüfung erfolgen. 3Die abgetrennte Prüfungsleistung kann in der gesamten
Vorbereitungszeit absolviert werden und ist entsprechend
nachzuweisen.
(2)
Für Dan-Prüfungen ist vom Prüfling eine schriftliche
Ausarbeitung anzufertigen.
a)
1. Dan
—
ca. 1 – 2 Din A4 Seiten
—
zur Prüfung mitzubringen
—
eigene Spezialtechnik (Wurftechnik) unter
technisch/taktischen Aspekten
—
das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes
b)
2. Dan
—
ca. 1 – 2 Din A4 Seiten
—
zur Prüfung mitzubringen
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
-9—
—
§ 10
§ 11
eigenen Spezialtechnik (Wurftechnik) unter
technisch/taktischen Aspekten wenn sie
verhindert wird
das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes
c)
3. Dan
—
ca. 1 – 2 Din A4 Seiten
—
zur Prüfung mitzubringen
—
das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes
d)
4. Dan
—
mindestens 3 Wochen vor Prüfung der
Prüfungskommission zur Verfügung stellen
—
das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes
e)
5. Dan
—
mindestens 3 Wochen vor Prüfung der
Prüfungskommission zur Verfügung stellen
—
aus dem Fach Technik zwei komplexe
judospezifische Themen aus den drei
Bereichen Kata, Methodik, Technik/Taktik
—
das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes
Prüfungsleistungen
(1)
1Nicht
bestandene Prüfungen müssen erneut abgelegt
werden. 2Dabei können nicht bestandene Kyu-Prüfungen
frühestens nach sechs Wochen, nicht bestandene DanPrüfungen nach frühestens drei Monaten wiederholt
werden.
(2)
In einem Auswertungsgespräch ist den Prüfungsteilnehmern kurz zu begründen, warum sie die Prüfung
bestanden beziehungsweise nicht bestanden haben.
Verfahren nach durchgeführten Prüfungen
(1)
1Die
Eintragung der bestandenen Prüfung wird vom
Vereins-Prüfungsverantwortlichen mit dem entsprechenden
Siegel abgestempelt und unterschrieben. 2Spätestens 4
Wochen nach der Prüfung werden dem Referenten
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
- 10 Prüfungswesen des Prüfungsbezirks die ausgefüllten
Prüfungslisten in zweifacher Ausfertigung zugesandt. 3Der
Verein erhält nach Gegenzeichnung die Kopie zurück, das
Original wird archiviert. 4Erst danach ist die Prüfung
rechtskräftig.
§ 12
(2)
Bei nicht bestandener Prüfung ist die Prüfungsmarke auf
der Prüfungsliste, die zur Archivierung bestimmt ist
aufzukleben.
(3)
Die Archivierung sämtlicher Prüfungslisten erfolgt beim
JVR.
Prüfungsmaterial, Kosten/Gebühren
(1)
1Anforderungen
für Prüfungsmaterialien sind über die JVR
Homepage
unter
http://www.judorheinland.de/mat_best.php unmittelbar an die Geschäftsstelle des JVR zu richten. 2Sofort nach Eingang der Kosten
des Prüfungsmaterials auf das Konto des JVR werden die
angeforderten Unterlagen den Vereinen zugestellt. 3Die
Prüfungsreferenten erhalten quartalsmäßig eine Auflistung
der ausgelieferten Prüfungsmaterialien.
(2)
1Die
(3)
Die Prüfungslisten werden auf der JVR-Homepage
http://www.judo-rheinland.de/dok/kyu_liste.xls
zur
Verfügung gestellt.
(4)
1Die
Mitgliedsvereine beziehungsweise Institutionen
beziehen die Prüfungsmaterialien von der JVR-Geschäftsstelle. 2Entsprechende Preise werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Prüfungsgebühren für Dan- und zentrale KyuPrüfungen werden vom Präsidium des JVR festgelegt. 2Mit
der Prüfungsanmeldung wird die gesamte Gebühr fällig.
3Die Teilnahme an den Pflichtlehrgängen (§ 7 Abs. 1
beziehungsweise § 8 Abs. 2) ist in dieser Prüfungsgebühr
enthalten.
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
- 11 § 13
§ 14
Graduierung durch Anerkennung
(1)
1Hat
(2)
1Graduierungen
ausländischer Judoka aus einem offiziellen
Verband/Verein der EJU/IJF können bis zum 5. Dan vom
JVR anerkannt werden. 2Die Entscheidung hierüber trifft
das Präsidium.
Verleihung von Kyu- und Dan-Graden
(1)
§ 15
ein Judoka von einer DJB-fremden Organisation einen
Kyu- oder Dan-Grad (bis 5. Dan) erworben, so ist dessen
Anerkennung durch den Landesverband möglich, wenn der
Judoka
zwischenzeitlich
Mitglied
eines
dem
Landesverband angeschlossenen Vereines wurde. 2Die
Entscheidung hierüber trifft das JVR-Präsidium.
Die Verleihung von Kyu- und Dan-Graden ist in der JVR
Ehrungsordnung festgelegt.
Übertragung von Prüfungsleistungen
(1)
Bei einer Zweitausstellung eines DJB-Mitgliedsausweises
wird die entsprechende Graduierung bei Vorlage
entsprechender Nachweise durch die JVR-Geschäftsstelle
ggfs. in Zusammenarbeit mit dem Referatsleiters Lehr- und
Prüfungswesen beziehungsweise mit einem Referenten
Prüfungswesen der Prüfungsbezirke bestätigt.
(2)
Zum Übertrag des 8. Kyu vom DJB-Kinderpass in den DJB
Mitgliedsausweis ist die entsprechende Seite des
Kinderpasses
(Urkunde
mit
abgestempelter
Prüfungsmarke) der JVR-Geschäftsstelle ggfs. in
Zusammenarbeit mit dem Referatsleiters Lehr- und
Prüfungswesen beziehungsweise mit einem Referenten
Prüfungswesen der Prüfungsbezirke als Kopie oder Scan
zur Verfügung zu stellen.
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016
- 12 § 16
Inkrafttreten
(1)
Diese Ausführungsordnung zur DJB-Prüfungsordnung
wurde durch die ordentliche Mitgliederversammlung des
JVR am 21.04.2016 in Löf beschlossen.
(2)
1Sie
tritt nach Veröffentlichung in Kraft. 2Zu diesem
Zeitpunkt
verlieren
die
bisherigen
Ausführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung ihre Gültigkeit.
gez.: Carl Eschenauer, Präsident
gez.: Eckhard Katluhn, Vizepräsident
gez.: Melitta Scheidt, Schatzmeisterin
JVR-AusfOPrüfO
Stand: 21. April 2016

BUSHIDO - Club Mayen e.V.

Axel Prinz, Grabenstraße 40, 56745 Rieden
Judoverband Rheinland e. V.
Geschäftsstelle
Römerstraße 53
56337 Kadenbach
01. April 2016
.
Antrag an die Mitgliederversammlung des JVR - Anerkennung aller offiziellen Lehrgänge des JVR zur
Verlängerung der Trainer-C-Lizenz.
Liebe Judoka,
der Bushido Club Mayen stellt hiermit den Antrag an die Mitgliederversammlung des Judoverbandes
Rheinland (JVR) das alle offiziellen Lehrgänge des JVR zur Verlängerung der Trainer-C-Lizenz
anerkannt werden.
AIKIDO
SHIRAGIKU
JUDO
Alle Lehrgänge des JVR dienen der Weiterbildung von Judoka, insbesondere von denen, die eine
Trainerlizenz besitzen, deshalb ist eine Unterteilung in mindestens 15 Stunden „TrainerFortbildungslehrgänge“ und maximal 15 Stunden „andere Fortbildungen“ unserer Meinung nach nicht
notwendig.
Allein die Tatsache, dass Kata in der Definition des Judo gleichwertig mit Randori und Shiai ist, lässt
die Frage aufkommen, warum eine Unterteilung vorgenommen wird.
Ein Judoka der sich intensiv mit Kata beschäftigt, erlernt für die Trainingsstunden viele
Technikdetails, die in Trainer-Fortbildungslehrgängen selten so intensiv gelehrt werden.
Auch in den Vorbereitungslehrgängen zur Dan-Prüfung wird ein breites Spektrum des Judo den
Teilnehmer vermittelt, so dass teilnehmende Trainer dieses als Multiplikatoren an ihren Judoka
weitergeben können.
Mit sportlichen Grüßen
Axel Prinz
2. Vorsitzender
Bushido Club Mayen
AIKIDO
JUDO

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