Sicherheit für den kommunalen Spielplatz?
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Sicherheit für den kommunalen Spielplatz?
TÜV Rheinland. Genau. Richtig. Im Focus des Spielplatzsachkundigen „Mehr Sicherheit für den kommunalen Spielplatz?“ Referent: Berthold Tempel Vorsitzender des DIN Normenausschusses „Spielplatzprüfung“ Vorsitzender des DIN Normenausschusses „Spielplatzgeräte“ Laborleiter Bereich mechanische Produkte TÜV Rheinland LGA Produkts Köln Ist ein sicheres, gefahrloses Spielen überhaupt möglich? § Hier gilt abzuwägen welche Gefahren tolerierbar sind! § Überschaubare und kalkulierbare Risiken sind im gewissen Umfang tolerierbar und wichtig für die Entwicklung der Kinder! § Die Risiken des Lebens müssen von Kindern erlebbar, erlernbar und damit beherrschbar sein § Für den Betreiber gilt, das Grenzrisiko zu ermitteln unter zur Hilfenahme einschlägiger Normen und Regelwerke Mehr Sicherheit für den kommunalen Spielplatz? Wie sicher sind unsere Spielplätze eigentlich? Rückblick und aktuelles Der TÜV Rheinland Spielplatz-Test 2005: 50 Spielplätze in 10 Großstädten Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf, Aachen, Frankfurt a.M., Stuttgart, München, 49 Spielplätze mit Mängeln 15 x Mängel mit akutem Handlungsbedarf Der TÜV Rheinland Spielplatz-Test 2009: 75 Spielplätze in 15 Großstädten Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover, Kralsruhe, Köln, Leipzig, München, Saarbrücken, Stuttgart 69 Spielplätze mit Mängeln 16 x Mängel mit akutem Handlungsbedarf Der TÜV Rheinland Spielplatz-Test 2009: 75 Spielplätze in 15 Großstädten Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover, Kralsruhe, Köln, Leipzig, München, Saarbrücken, Stuttgart 69 Spielplätze mit Mängeln 16 x Mängel mit akutem Handlungsbedarf Der TÜV Rheinland Spielplatz-Test 2011 / 2012: Häufigste Mängel: A D B E A Fingerfangstellen B Kopffangstellen C Halsfangstellen D Unzureichender Fallschutz E Hindernisse im Fallraum C Der TÜV Rheinland Spielplatz-Test 2011 / 2012: Häufigste Mängel § 2005 Faule und verrostete Geräte, Fangstellen, Fallräume § 2009 Fangstellen, Fallräume § 2012 Fangstellen, Fallräume Gründe § Herstellermängel § Planungsfehler § Montagefehler § Wartungsmängel Wartungsmängel § fehlende oder unzureichende Schulungen § Personalmangel § Geldmangel durch unzureichende Haushaltsmittel § Unwissenheit / Ignoranz Rechtsprechung Nach der Rechtsprechung des BGH1) sowie der Instanzgerichte2) ergeben sich Inhalt und Umgang der Verkehrssicherungspflichten für einen öffentlichen Spielplatz aus der Notwendigkeit, den Spielplatz möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten. DIN EN 1176-7 1997: erstmalige Verabschiedung einer Norm über die für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb von Spielplatzgeräten und Spielplatzböden einschließlich Zusatzausstattungen, z. B. Tore, Zäune usw. 2008: letzte Überarbeitung dieses Normenteils 2012: Das Dokument findet mittlerweile auch in der Rechtsprechung Berücksichtigung und hat sich von dem Status einer „Anleitung“ zum Status „Verbindliche Anforderung“ durchgesetzt und wird als Grundlage zur Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht herangezogen. Regelmäßige Überprüfung der Spielplätze § Spielplätze sind regelmäßig auf die Einhaltung der Verkehrssicherheit hin zu überprüfen § Art und Umfang der Überprüfung sind festgelegt durch die EN 1176-7:2008 § Visuelle Kontrolle § Operative Inspektion § Jährliche Hauptinspektion Auszug aus den Anforderungen der EN 1176-7 § 8.2.2 Personal § Personal, das im Rahmen des Sicherheitsmanagements Aufgaben wahrnimmt, wie z. B. Kontrollen, Reparaturen, Wartung, sollte entsprechende Befähigung haben. (Anforderung an KontrollenFachkenntnisse der Kontrollpersonen OLG Celle U201/91 Reifenschaukel) § Der Kenntnisstand ist abhängig von den Aufgaben und Ausbildung kann erforderlich sein. § Das Personal sollte bezüglich seiner Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung ausreichend informiert sein. § Bestimmte Aufgaben, von denen man annimmt, dass sie Einfluss auf die Sicherheit der Geräte haben, wie z. B. Schweißen von Konstruktionsteilen, sollten nur durch qualifizierte Fachleute ausgeführt werden. Durchführung eigener Kontrollen durch den Betreiber § Die Mitarbeiter sind entsprechend zu unterweisen bzw. zu schulen (BGH Urteil VI ZR 127/86- Drehpilzentscheidung) – Hier kein Verschulden des kontrollierenden MA, da keine konkrete Dienstanweisung vorlag und erforderliche Fachkunde fehlte. – Mögliche Folge: Klage gegen den Dienstherr (Bürgermeister) (Auszug aus Urteilsbegründung AG Offenbach 27Ds 1120JS 68056/02 (Mastkorb): Der Staatsanwalt wird prüfen müssen, wer sich sonst noch strafbar gemacht haben könnte. Einer der jetzt wieder Verdächtigen, der frühere Bürgermeister…..) § Hierzu ist es unerlässlich, den jeweiligen Aufgabenbereich der jeweiligen MA durch entsprechende Dienstanweisungen zu regeln. (z.B. Art und Umfang der Kontrollen) Zu treffende Maßnahmen bei Kontrollen durch den Betreiber § Erstellen von speziellen Dienstanweisungen (bei fehlender Dienstanweisung besteht die Gefahr der Beweislastumkehr des Versicherungspflichtigen) § Schulung der Mitarbeiter § Grundkurs § Aufbaukurs § Sachkundelehrgänge Im Focus des Spielplatzsachkundigen DIN SPEC 79161:2011 Ziel der Normensetzung DIN SPEC 79161 § Den Betreibern von Spielplätzen soll hierdurch für die Auswahl und Beauftragung von Spielplatzprüfern eine Möglichkeit gegeben werden, einen entsprechenden Nachweis über die erforderliche Sachkunde einzufordern Spezifikation der Sachkunde §März 2008 §September 2011 §Dezember 2011 Normenantrag des BSFH an das DIN Normungsarbeit abgeschlossen Verabschiedung des Papiers als DIN – Fachbericht DIN SPEC 79161 Unterstützt wird das Projekt vom Deutschen Städtetag sowie vom Deutschen Städte- und Gemeindebund durch Bekanntmachung in den zuständigen Gremien Geplante Überprüfung des Status des Fachberichtes nach 3-jähriger Laufzeit anhand von bis dahin gesammelter Erfahrung großes Interesse auch von anderen EU- Mitgliedsstaaten an deutscher DIN SPEC 79161 Vergabe der Jahresinspektion an externe SV § Begriff Sachverständiger ist kein geschützter Begriff „Person mit besonderer Sachkunde und Erfahrung auf bestimmten Fachgebieten.“ Bisher keine genauere Definition der erforderlichen Qualifikation eines Spielplatzsachkundigen gegeben. (Ausnahme: Vereidigte bzw. benannte SV) Auszug aus Urteilsbegründung nach Unfall und Kontrolle eines externen SV URTEIL IM NAMEN DES VOLKES Der externe SV wurde der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Er wurde deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 2 (zwei) Jahren verurteilt Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 (drei) Jahren verboten, als Prüfer für Spielgeräte oder Spielplätze tätig zu sein. Er hatte die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen. Auszug aus der richterlichen Urteilsbegründung des Amtsgerichts Offenbach 27Ds 1120JS 68056/02 ! ! Durchführung der Kontrollen durch externe SV Auswahl des SV § Ausschreibungen präzisieren z.B. durch; § Art der Untersuchung auf Basis der bestehenden normativen Grundlagen § Beschreibung des Prüfumfanges sowie der Berichterstellung (z.B. Bild- und Textdokumentation der festgestellten Abweichungen, bei konstruktiven Mängeln Mangelbeschreibung mit Verweis auf Normentext….. § Befähigungsnachweise / Musterberichte einfordern ACHTUNG! Zur Entscheidungsfindung sollte hier nicht der Preis sondern die Kompetenz die Entscheidung herbeiführen!!!!!! § Ab 2012 können Ausschreibung durch Nachweis über die erfolgreiche Prüfung nach DIN SPEC 79161 spezifiziert werden Dezember 2011 DIN SPEC 79161 Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern Playground inspection – Qualification of playground inspectors Inhalte der DIN SPEC 79161 § SPIELPLATZPRÜFUNG § Festlegung des Mindestprüfumfangs des Spielplatzes § Mindestprüfumfang der einzelnen Spielplatzgeräte § Inhalte eines Prüfberichtes § QUALIFIZIERUNG ZUM SPIELPLATZPRÜFER § Teilnahmevoraussetzung für die Schulung § Inhalte und Richtzeiten der Themen der theoretischen Schulung (19,5h) § Inhalte und Richtzeiten für die Praktische Schulung (6,5h) § Teilnahmevoraussetzung und Zeitrahmen der abzulegenden Prüfung § Festlegung der Fragenanzahl der theoretischen Prüfung je Normenteil § Beschreibung der Prüfwand für die praktische Prüfung Inhalte der DIN SPEC 79161 § Inhalte und Gültigkeitsdauer des Zertifikates § Anforderung an den Ausbilder § Verfahrensanweisung für die Prüfungsabwicklung § Aufgaben des Ausbilders § Aufgaben der Institution n sterma u M a k Eri n Ma x Mu s termann TÜV Rheinland. Genau. Richtig. Im Focus des Spielplatzsachkundigen „Mehr Sicherheit für den kommunalen Spielplatz?“ Referent: Berthold Tempel Vorsitzender des DIN Normenausschusses „Spielplatzprüfung“ Vorsitzender des DIN Normenausschusses „Spielplatzgeräte“ Laborleiter Bereich mechanische Produkte TÜV Rheinland LGA Produkts Köln Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gerne unterstützen wir Sie….. bei der Planung sowie bei der Kontrolle Ihrer Spielplätze bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter Berthold Tempel TÜV Rheinland LGA Products Am Grauen Stein 29 51105 Köln [email protected]