BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD
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BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD
BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD AUTWV am 20.09.2006 - öffentlich - Vorlage 16/2006 Antrag der Albert-Schweitzer-Klinik, Königsfeld, auf Anlegung eines Sandweges auf Flurstück Nr. 142, Ortsteil Königsfeld - Beratung und Beschlussfassung Mit dem Umzug der Baar Klinik von Bad Dürrheim nach Königsfeld in die Räume der Albert-Schweitzer-Klinik benötigt diese voraussichtlich zusätzliche Übernachtungskapazitäten außerhalb ihres Hauses. Dazu will sie verstärkt mit Gästehäusern im Mozartweg für die Unterbringung von Begleitpersonen der Patienten kooperieren. Um diesen eine kurze, fußläufige Verbindung zur Verfügung zu stellen, beantragt die Klinik auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 142 die Anlegung eines Sandweges. Dieser könnte, wie in dem als Anlage dieser Vorlage beiliegenden Lageplan dargestellt, auf der Trasse eines bereits seit langem vorhandenen naturbelassenen Fußpfades in einfacher Bauweise (evtl. durch den Bauhof) hergestellt werden. Eine gemeinsame Besichtigung der Örtlichkeiten zusammen mit dem Antragsteller, Herrn Dr. Müller von der Albert-Schweitzer-Klinik, dem zuständigen Förster Herrn Hase und dem Ortsbauamt ergab, dass der Weg im Hocheinbau hergestellt werden könnte und auch aus forstlicher Sicht keine Bedenken gegen die Anlegung des Weges vorhanden sind. Im Zuge von Durchforstungsarbeiten könnten vielmehr einige bereits kranke Bäume entfernt und auch der Waldsaum am Mozartweg im Bereich des Austrittes des neuen Sandweges entsprechend bearbeitet und aufgewertet werden. Die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung des Weges werden von der AlbertSchweitzer-Klinik übernommen, die auch für die Verkehrssicherungspflicht und den Winterdienst verantwortlich sein wird. Zur Regelung dieser Punkte wird mit der Klinik eine schriftliche Vereinbarung getroffen. B e s c h l u s s v o r s c h l a g: 1. Dem Antrag auf Anlegung eines Sandweges auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 142 zwischen der Albert-Schweitzer-Klinik und dem Mozartweg wird, wie im vorliegenden Lageplan dargestellt, zugestimmt. 2. Die Kosten für die Herstellung und die künftige Unterhaltung werden von der Albert-Schweitzer-Klinik getragen. 3. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes (Schneeräumund Streuarbeiten) sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten ist die Albert-Schweitzer-Klinik zuständig. Königsfeld, 28.08.2006 Willi Jerger Anlage: - Lageplan Jürg Scheithauer Ortsbaumeister