BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD

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BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD
BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD
AUTWV am 20.09.2006
- öffentlich -
Vorlage 16/2006
Antrag der Albert-Schweitzer-Klinik, Königsfeld, auf Anlegung eines Sandweges auf Flurstück Nr. 142, Ortsteil Königsfeld
- Beratung und Beschlussfassung Mit dem Umzug der Baar Klinik von Bad Dürrheim nach Königsfeld in die Räume der
Albert-Schweitzer-Klinik benötigt diese voraussichtlich zusätzliche Übernachtungskapazitäten außerhalb ihres Hauses. Dazu will sie verstärkt mit Gästehäusern im
Mozartweg für die Unterbringung von Begleitpersonen der Patienten kooperieren.
Um diesen eine kurze, fußläufige Verbindung zur Verfügung zu stellen, beantragt die
Klinik auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 142 die Anlegung eines Sandweges. Dieser könnte, wie in dem als Anlage dieser Vorlage beiliegenden Lageplan
dargestellt, auf der Trasse eines bereits seit langem vorhandenen naturbelassenen
Fußpfades in einfacher Bauweise (evtl. durch den Bauhof) hergestellt werden. Eine
gemeinsame Besichtigung der Örtlichkeiten zusammen mit dem Antragsteller, Herrn
Dr. Müller von der Albert-Schweitzer-Klinik, dem zuständigen Förster Herrn Hase und
dem Ortsbauamt ergab, dass der Weg im Hocheinbau hergestellt werden könnte und
auch aus forstlicher Sicht keine Bedenken gegen die Anlegung des Weges vorhanden sind. Im Zuge von Durchforstungsarbeiten könnten vielmehr einige bereits kranke Bäume entfernt und auch der Waldsaum am Mozartweg im Bereich des Austrittes
des neuen Sandweges entsprechend bearbeitet und aufgewertet werden.
Die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung des Weges werden von der AlbertSchweitzer-Klinik übernommen, die auch für die Verkehrssicherungspflicht und den
Winterdienst verantwortlich sein wird. Zur Regelung dieser Punkte wird mit der Klinik
eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
1. Dem Antrag auf Anlegung eines Sandweges auf dem gemeindeeigenen
Grundstück Flst. Nr. 142 zwischen der Albert-Schweitzer-Klinik und dem Mozartweg wird, wie im vorliegenden Lageplan dargestellt, zugestimmt.
2. Die Kosten für die Herstellung und die künftige Unterhaltung werden von der
Albert-Schweitzer-Klinik getragen.
3. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes (Schneeräumund Streuarbeiten) sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten ist
die Albert-Schweitzer-Klinik zuständig.
Königsfeld, 28.08.2006
Willi Jerger
Anlage:
- Lageplan
Jürg Scheithauer
Ortsbaumeister