Liedermacher Frank Rennicke Postfach 1007 91576 Leutershausen

Transcrição

Liedermacher Frank Rennicke Postfach 1007 91576 Leutershausen
Liedermacher
Frank Rennicke
Postfach 1007
91576 Leutershausen
BPjM
Frau Elke Monssen-Engberding
Rochusstr. 8-10
53123 Bonn
Zum Vortrag beim 12er Gremium am 05.02.2015
Betr.: Zur Indizierung ohne Anhörung Entscheidung Nr. 11679 (V) vom 10.11.14
Mein AZ: BpjMDVDHinweise05012014
TEXT MÜNDLICHER VORTRAG BEIM 12ER GREMIUM AM 05.02.2015 BPjM
Sehr geehrte Frau Monssen-Engberding,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach Rücksprache mit meinen Anwälten, darunter Prof.Dr. W., der in diesem Hause nicht unbekannt
ist, widerspreche ich hiermit der Indizierung und nehme zur Begründung der Entscheidung wie
folgt Stellung:
Seite 6 – Titel 10 – Soldat, Soldat
Es wurde von mir kein Textteil „ersetzt“, sondern es ist ein Text von Peter Ritz, der inzwischen
verstorben ist, welchen ich vertont habe und den ich bereits seit 1986 singe. Melodie und
Bearbeitung von mir, bei hunderten Auftritten vorgetragen. Mir ist ein Diebstahl meines geistigen
Eigentums durch andere nicht bekannt, auch ist mir ein Tonträger „Ritter des Reichs“ unbekannt.
Da die BPjM behauptet, alle Lieder dieser unbekannten CD wären seinerzeit indizierungswürdig
gewesen, verweise ich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln, welches durch Urteil
eine Indizierung einen meiner Tonträger betreffend aufgehoben hat, da die BPjS in den 1990er
Jahren eine Indizierung ohne Individualbegründung der indizierungswürdigen Lieder aussprach –
man begnügte sich seinerzeit mit einer Pauschalindizierung des Tonträgers. In der oben genannten
Indizierungssache liegt in Bezug auf das Lied „Soldat, Soldat“ ebenfalls keine gesonderte
Begründung vor, worauf an dieser Stelle nochmals hingewiesen wird.
Das Lied ist eine Anklage gegen einen möglichen neuen Kriegseinsatz deutscher Soldaten, eine
Anklage gegen das sinnlose Leiden ehemaliger Weltkriegssoldaten und somit eine Aussage gegen
Krieg und Kriegsleid. Durch die aktuellen Kriegseinsätze deutscher Soldaten bis in die Ukraine ist
dieses Lied ein Aufruf zum Frieden.
Seite 6 und 9 – Widmung der DVD: Horst Mahler wurde für Meinungsäußerungen zu insgesamt
über 12 Jahren in der BRD verurteilt, für Vergehen, die in den meisten europäischen Staaten straflos
sind. Gleiches gilt für Gerd Honsik und Ernst Zündel. Gerd Honsik hat von seinem 72jährigen
Leben insgesamt fast zehn Jahre für seine Gedichte und schriftstellerische Tätigkeit in Haft
verbracht. Ernst Zündel, der Deutschland in der Wiederbewaffnung der 50er Jahre aus
pazifistischen Gründen verließ, wurde in der BRD zu fünf Jahren Haft verurteilt, für eine
Internetseite in Amerika, die er selbst überhaupt nicht betreibt. Horst Mahler war mein Anwalt beim
Prozeß um das „Heimatvertriebenenlied“, welches nach Verurteilung durch drei Gerichtsinstanzen
letztlich 2008 mit einem Freispruch vor dem höchsten Gericht der BRD endete - die Richter der
Vorinstanzen fällten somit rechtswidrige Urteile. So sehe ich dieses auch bei den drei Genannten.
Da diese Widmung in der Indizierung bewußt durch die BPjM genannt wird und das LKA SachsenAnhalt hier den Antrag stellte, die Vorgesetzten dieser Behörden aber Politiker von CDU und SPD
sind, ist eine politische Einflußnahme und Mißbrauch nicht auszuschließen. Ich betone, die
Verurteilung dieser drei friedlichen und rein auf Meinungsäußerungen Betroffenen, für Unrecht im
Sinne chinesischer Justiz zu halten und mich auch für meinen Freund Horst Mahler nicht schämen
zu brauchen - schließlich zählte auch der ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder einst zum
Freundeskreis von Horst Mahler, der ihm nach seiner RAF-Haft sogar seine Zulassung als Anwalt
wieder ermöglichte. Horst Mahler war übrigens auch der Anwalt, der das Verbotsverfahren gegen
die NPD 2002 vor dem BVerfG zum Scheitern brachte, indem er nachwies, (zum Teil strafbare)
Äußerungen von angeblichen „NPD-Funktionären“ in Wirklichkeit bestellte Arbeit der BRDInlandsgeheimdienste waren. Eine Widmung dieses Tonträgers erfolgte nicht wegen deren
Ansichten oder unterstellten Ansichten der drei Personen zur jüdischen Geschichte, sondern wegen
der nach UNO-Grundsätzen und Menschenrechten illegitimen Verurteilungen von Künstlern und
Intellektuellen wegen Äußerungsdelikten zu mehrjährigen Haftstrafen. Durch die Widmung macht
sich mein Tonträger nicht die inkriminierten Äußerungen der drei Genannten zu eigen, welche für
diese drakonische Strafen zur Folge hatten. Am Rande: Ein Reinhard Mey hat sich von seinem
Freund Konstantin Wecker nicht distanziert und diesen sogar auf Tonträgern mitsingen lassen,
obwohl dieser wegen Drogenvergehen verurteilt wurde und ihm eine Gefährdung der Jugend
unterstellt wurde.
Seite 6 – Das LKA behauptet, meine Lieder würden Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung
und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten gefährden, da
meine Liedtexte Homosexuelle diskriminieren und zum Rassenhaß reizen und Juden verächtlich
machen. Darin ist eine diffamierende Unterstellung zu sehen, die jeder Grundlage entbehrt. In den
besagten Liedern von mir wird neben der Ablehnung von Atomtransporten, Niveauverlust,
Vetternwirtschaft in der Tat auch die sog. Lebenspartnerschaft (umgangssprachlich „Homoehe“
genannt) als Institution des Bürgerlichen Gesetzbuches abgelehnt, nicht aber homosexuelle
Menschen als solche verspottet. Ein Verwandter von mir ist homosexuell, in meinem
künstlerischen Umfeld gibt es bekennende Homosexuelle, mit denen ich menschlich verbunden bin
und die ebenfalls die „Homoehe“ ablehnen. In meinen Liedern der DVD kommt weiterhin nirgends
das Wort Rasse vor, ebenso wenig wird das Thema „Rasse“ oder„Juden“ angesprochen, noch
handelt ein Lied über jüdische Menschen oder kommt überhaupt das Wort „Jude“ vor.
Seite 6 – Ich habe kein Einschreibbrief der BPjM erhalten – somit konnte ich auch keines
empfangen bzw. „abholen“. Die Mitteilung dieser Art wird angezweifelt.
Seite 7 – Es heißt dort: „Ein Medium reizt mithin zum Rassenhaß an, d.h. stellt Rassenhaß als
nachahmenswert dar, wenn darin Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse,
Nation, Glaubensgemeinschaft o.ä. als minderwertig oder verächtlich dargestellt oder diskriminiert
werden.“ Dazu wird das Toleranzgebot Art.3 und 4 Grundgesetz genannt. Die Art. 3 und 4 sind
jedoch auch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat – sie sollen nicht dazu missbraucht werden,
Andersdenkende mundtot zu machen, solange diese die Grundrechte anderer achten. Meine
Grundrechte werden durch die haltlosen Unterstellungen des LKA Sachsen-Anhalt und der
Deutung des Gremiums der BPjM in verfassungswidriger Weise verletzt!
Da weder von Rasse noch von anderen Nationen oder Glaubensgemeinschaften in meinen Liedern
die Rede ist, sind diese nicht geeigent, zu einem wie auch immer gearteten„Rassenhaß“
aufzustacheln. Das „Toleranzgebot des GG“ kann aber nicht nur von der BPjM von Frank Rennicke
gefordert werden, sondern muß auch seitens der BPjM für Frank Rennicke gelten!
Seite 7-8 – Lied „66“ - Lied 7: Die Gehirnakrobatik des Gremiums ist auch hier nicht
nachvollziehbar. Ohne Sachgrundlage wird eine Verbindung von diesem Lied zu „Juden“ zu
konstruieren versucht. Das Lied ist aber eine humoristische Anklage gegen Lobbytum und
Logentätigkeit, z.B. in Form der Bilderberger-Konfernzen, an denen vornehmlich Nicht-Juden
teilnehmen. Bei diesen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehaltenen Treffen werden auch
Protokolle geführt. Die Themenpalette der Bilderberger-Treffen dürfte von der Festlegung
ökonomischer Handlungsrichtlinien innerhalb der westlichen Welt über die Steuerung der
internationalen Finanzmärkte bis zu hin Kriegsvorbereitungen reichen. Das Lied ist eine Anklage
gegen den menschenverachtenden Kapitalismus in Gestalt der Plutokratie - ein System, in dem sich
ein Geldadel in antidemokratischer Weise über die Mehrheit des Volkes hinwegsetzt. Die
Bilderberger-Konferenzen stehen für dieses System symbolhaft. In meinem Lied werden geheime
Machtzirkel, aber sicherlich keine Juden besungen. Die Liedaussage kann dahin interpretiert
werden, daß die Welt zum Teil durch eine Gruppe einflussreicher Personen gelenkt und
fremdgesteuert wird, wobei diese Lobby zwischen 66 Personen bis unbekannt liegt – somit 66 + X.
Die Zahl 66 wurde von mir willkürlich in Anlehnung an das Original von „Udo Jürgens“ gewählt.
Genau diese Kritik hat aber auch der fränkische Kabarettist Frank-Markus Barwasser, bekannt als
Erwin Pelzig oder Volker Pispers im ZDF in NEUES AUS DER ANSTALT 2013 und 2014
mehrfach gebracht. Zur Kenntnis: Laut dem katholischen Nachrichtenmagazin Cicero heißt es:
„Joachim Gauck ist Mitglied des elitären Vereins Atlantik-Brücke (eine logen-lobbyartigen
Elitenvereinigung) – über die der Lobbyist Arend Oetker (Konzernchef der Dr. Arend Oetker
Holding GmbH & Co. KG in Berlin, Vizepräsident des Bundesverband der Deutschen Industrie und
Mitglied der CDU; Oetker ist ein Urenkel von August Oetker und Cousin des Konzernchefs der
Oetker-Gruppe Richard Oetker) sagt: „Die USA wird von 200 Familien regiert und zu denen wollen
wir gute Kontakte haben.“ Mitglied sind dort ebenfalls z.B. Bild-Chef Kai Diekmann und Jürgen
Fitschen von der Deutschen Bank, ebenso Ex-Treuhandchefin Birgit Breuel nebst Christian Wulff
und Karl-Theodor zu Guttenberg sowie Cem Özdemir und Katrin Göring-Eckhardt – und natürlich
Ex-US-Präsident George W. Bush junior sowie dessen dt. Ex-Kollege Richard von Weizsäcker oder
Exkanzler Helmut Schmidt und dessen Nachfolgerin Angela Merkel. Davon handelt das Lied.
Übrigens ist keiner der eben Genannten m.W. jüdischer Abstammung. Man kann mir damit kaum
antijüdische Äußerungen unterstellen, allerhöchstens eine antikapitalistische und antilobbyistische
Einstellung, die meiner demokratischen Grundüberzeugung entspringt. Der Vollständigkeit halber
weise ich darauf hin, dass der Tatbestand des § 130 Abs. 1 und 2 StGB eine Eignung der Äußerung
zur Störung des öffentlichen Friedens voraussetzt. Da sich zwischen meinem Lied und einem
inländischen Teil der Bevölkerung keinerlei Zusammenhang herstellen lässt, scheidet eine (auch nur
abstrakte) Friedensgefährdung per se aus.
Ich möchte möglichen „kritischen Nachfrage“ zu einzelnen Worten noch mitteilen:
1. „Jaffa-Apfelsinen“ werden nicht nur in Israel, sondern im gesamten Nahen Osten und auch
der Türkei hergestellt – sie werden metaphorisch für die vermeintliche Abhängigkeit
Deutschlands von ausländischen Importwaren genannt;
2. „auserwählte Knaben“ gibt es nicht nur im Judentum; Auserwähltheitsgedanken sind
gerade im Westen, nicht zuletzt in „God’s own country“, den USA, weit verbreitet und
drücken sich nicht zuletzt in der aristokratischen Attitüde der Bilderberger-Konferenzen und
Feimaurer-Logen aus;
3. daß Deutschland auf der Grundlage seiner Vergangenheit zum Teil Erpressungsversuchen
aus dem Ausland ausgesetzt ist, ist ebenfalls kein Angriff gegen der Bundesrepublik lebende
Judentum – erst kürzlich behauptete der inzwischen zum Ministerpräsidenten gewählte
Alexis Tsipras ernsthaft, daß Griechenland noch Reparationsforderungen aus dem Zweiten
Weltkrieg gegen Deutschland zustünden.
Ich möchte schließlich noch an die Worte des NS-Opfers und bekannten Schriftstellers Kurt
Tucholsky erinnern, der sagte, „Satire darf alles!“ - und daß das Lied „66 + x“ eine Satire ist, ist
diesem kaum abzusprechen!
Seite 9 – Lied 6 – Ketzergeist: Schon der Titel nennt eine religiöse Grundlage. Ketzer waren die
Diffamierten und Verfolgten außerhalb der politisierenden Kirche. Der Begriff wird auch für
„Querdenker“ und „Unbeugsame“ vor der politischen und kirchlichen Macht benutzt. Bei der
Schlange handelt es sich um die Midgardschlange aus der germanischen Mythologie.
Beleg: Originaltext des Dichters Gerhard Hess und Liedtext Frank Rennicke
Die Midgardschlange (Weltenschlange) ( Miðgarðsormr; auch Jormungand, altnordisch:
Jörmungandr) ist in der germanischen Mythologie eine die Welt umspannende Seeschlange. Wie
Hel und der Fenriswolf wurde auch sie von Loki gezeugt und gehört damit zu den drei
germanischen Weltfeinden. Thor begegnet ihr dreimal und tritt zweimal an, sie zu vernichten.
Beleg: Wikipedia-Auszug Midgardschlange
Da es sich um einen Liveauftritt handelt und für eine Liedreimung zu viele Silben enthalten waren,
wurde von „der Schlange“ vereinfacht gesungen. Mir zu unterstellen, ich wolle mit „der Schlange“
symbolisch den „teuflischen Charakter der Juden“ ausdrücken, ist nicht nur konstruiert, sondern
haltlos. Schlangen gibt es seit Adam und Eva, als Symbol der Medizin und auch in der Karikatur.
Als Beispiele: In der taz erschien 2014 eine Karikatur einer Schlange, welche von einem Richter
aus dem Fernsehen geführt wird, wobei die Schlange die Aufschrift „Parteien“ und „Staat“ hat.
Beleg: taz-Karikatur 3/2014
Eine weltbekannte Karikatur ist die aus der Schweizer Illustrierten Zeitung vom 11.04.1945, wobei
ein Pferd mit zwei Köpfen und sich entgegensitzenden Reitern Roosevelt mit Churchill und Stalin
gezeigt werden, was die zerbrechende Alliierten-Koalition zum Ende des Zweiten Weltkriegs
bedeuten soll. Am Boden liegt eine Schlange, welche die Gesichtszüge Hitlers zeigen.
Beleg: Karikatur Schlangenbild Schweizer Illustrierten Zeitung 11.04.1945
Der ehemalige „Art-Director“ der Punk-Band „Die Ärzte“, Scharwel, brachte ein humorvollkritisches Buch mit dem Titel „Die Bändigung des Kapitalismus“ 2012 heraus, wobei auf der
Titelseite eine Schlange gezeigt wird mit Zylinder, welchen den Kapitalismus darstellen soll. Keines
dieser historisch und aktuellen Karrikaturschlangen hat mit Juden zu tun, noch wurden der taz oder
Scharwel durch die BPjM „Rassenhaß“ vorgeworfen.
Beleg: Titelseite Scharwel „Die Bändigung des Kapitalismus“
Beim Boykott deutscher Waren und Geschäfte in den USA im Jahre 1933 durch den jüdischen
Verband wurden Aufkleber genutzt, welche in englischen und hebräischen Buchstaben neben der
Aufschrift „Do Not Buy German Goods!“ das Hakenkreuz in Form von vier Schlangen darstellt. Es
ist daher auch bewiesen, dass in jüdisch-zionistischen Karikaturen und deren Symbolik die
Schlange als Zeichen für Deutschland bzw. den NS genutzt wurde.
Beleg: Ausdruck solcher Aufkleber USA 1933
Mit diesem Lied, welches auf Wilhelm Tell und William Wallace sogar im Vorwort eingeht,
kommen keine „Juden“ vor, das Liedthema streift diese nicht einmal. Es ergibt sich auch aus dem
Sinnzusammenhang keinerlei Beziehung zwischen der im Lied genannten Schlange und dem
Judentum. Erkennbar ist lediglich ein Bekenntnis zum Unbeugsamen, zum Verneinen des Beugens
vor Königsthronen. Es wird auch keine Verbindung zu den gewidmeten Personen hergestellt. Dieses
sind alles bewußte oder aufgrund unsorgfältiger Auseinandersetzung vorgenommene
Fehlinterpretationen durch das LKA Sachsen-Anhalt und das Gremium . Diese entbehren der
Wirklichkeit und der Sachlichkeit.
Seite 5 – Lied 5 – Ich will mein Land zurück: Als Vater von sieben Kindern und Großvater von
drei Kindern erlaube ich mir eine eigene Meinung, auch zum Thema Homoehe. So wie in Kroatien,
das am 1. Juli 2013 der EU beitrat, in der Verfassung die Ehe NUR als Lebensgemeinschaft von
Mann und Frau festschrieb, so ist dieses ebenfalls in Polen und Ungarn der Fall. In Slowenien
scheiterte bereits 2012 ein liberales Familiengesetz in einem Volksentscheid. Am 14. Juli 2013
trafen sich Papst Franziskus und der Anglikaner-Primas Justin Welby zu einem ersten offiziellen
Treffen, worin die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe bekräftigt wurde. Ich glaube, es kann
auch eine Margitta Neuwald-Golling als Religionsgemeinschaftsvertreterin sowie ihre Mitsitzer in
einem Gremium mir die Ablehnung der Homoehe nicht als „Jugendgefährdung“ unterstellen, wenn
selbst der Papst, der höchste Vertreter der anglikanischen Kirche und Mitgliedsstaaten der EU durch
deren Verfassung diese „Homoehe“ ebenso ablehnen. Meine Ablehnung erfolgte zusammen mit der
Ablehnung fremdbestimmter Politiker, Scheindemokratie, schwarzen Konten, Atomtransporte oder
Kriegsbefürworter, und nicht wie auf Seite 9 fälsch durch die BPjM genannt nur auf die
„Homoehe“. Darf man als Liedermacher nur für eine Homoehe sein, damit man nicht
„jugendgefährdend“ in diesem Gremium eingestuft wird oder anders gefragt, ist die BPjM und das
LKA Sachsen-Anhalt jeweilige Einrichtungen, die die Homoehe auf dem Gebiet der BRD mit
Gewalt durchsetzen wollen, in dem man z.B. künstlerische Kritik bestraft und verhindert sowie
eine politische Auseinandersetzung einschränkt?
Beleg: Ausdruck „Gegen Homo-Ehe – Papst und Anglikaner-Primas bekräftigen ihre
Ablehnung“
In diesem Zusammenhang möchte ich an das Bestseller-Buch des türkischstämmigen Autors Akif
Pirincci „Deutschland von Sinnen“ erinnern, welches im Untertitel lautet „Der irre Kult um Frauen,
Homosexuelle und Zuwanderer“. In hunderten von Interviews äußerte sich der Autor ähnlich wie in
der August-Ausgabe der österreichischen Aula unter der Überschrift des Stauffenberg-Zitates „Es
lebe das heilige Deutschland“ wie folgt: „ Frage: Die Homoehe halten Sie allerdings für einen Witz,
Herr Pirincci. Weshalb? Antwort: „Vorab zur Homo-Ehe: wer da mit wem schläft und in welcher
Form, das ist mir im Prinzip scheißegal! Ich bin kein Moralapostel. Aber, und jetzt kommt die
ernsthafte Einschränkung, die Ehe, das ist etwas ganz anderes. In jedem Land der Welt gibt es eine
Institution der Ehe oder etwas Eheähnliches. Und das ist nur einem heterosexuellen Paar
vorbehalten, weil es auch einem bestimmten elementaren Zweck dient: zumindest der potentiellen
Weitergabe von Leben. Die Ehe wurde also erfunden, damit man ein - auch sexuell – geregeltes
Leben mit einem Partner oder einer Partnerin führt und letzten Endes eine Familie gründet. Da der
letztgenannte entscheidende Punkt, eine Familie zu gründen, bei homosexuell veranlagten
Menschen gar nicht möglich ist, erscheint der Begriff „Ehe“ für diese Form von Verbindung mir
völlig deplatziert, ja als ein Witz. Punkt!“
Darf ich mir die Frage an das Gremium der BPjM und das LKA Sachsen-Anhalt erlauben, welches
mich wegen genau solcher Kritik an der Homo-Ehe indiziert hat, wann nun das bei „Lichtschlag in
der Edition Sonderwege“erschienene Buch von Herrn Pirincci angeklagt und ebenfalls indiziert
wird, zumal die Verbreitung seines Bestsellerbuches ein Vielfaches an Verbreitung meiner 25-JahreBühnenjubiläums-DVD gefunden hat?!
Weiterhin verweise ich 1. auf den Haß-Song von Bushido „Stress ohne Grund“ in welchem es heißt:
„Es ist ganz normal: Männer lutschen keine Schwänze“ und weiter „Du Schwuchtel wirst gefoltert“
und 2. auf das Lied „Wo sind“ aus dem Album „Gespaltene Persönlichkeiten“ von Xavier Naidoo,
wo es heißt: „Ich schneide Euch jetzt die Arme und Beine ab, und dann fick ich euch in den
Arsch...“ und „warum liebst Du keine Möse, wo doch jeder Mensch aus einer ist?“ sowie „Ihr habt
einfach keine Größe und eure Schwänze nicht im Griff“ und „Wo sind unsere Helfer, unsere starken
Männer, wo sind unsere Führer, wo sind sie jetzt“.
Darf ich diese sehr deutlichen und auch gewaltbetonten Antihomosexuellen-Äußerungen von
Musiker-Kollegen mit meinem Text vergleichen, wo es heißt „Homoehe – Atomtransporte dazu
MTV-Musik … Pfui deibel Mann“ und fragen, ob auch bei diesen Musikern eine schwere
Jugendgefährdung vorliegt und die Indizierung die Folge war, zumal der Tonträger von Naidoo in
den Charts auf Platz eins war und eine ungleich größere Verbreitung als mein Lied hatte? Im
Gegensatz zur größten Moslemveranstaltung in Norwegen, mit der die Moslems in Norwegen eine
eigene Vertretung im Parlament forderten und mit 4000 Teilnehmern einhellig für die Steinigung
von Homosexuellen stimmten – dieses ist im Internet auch in Deutschland abrufbar - handelt es sich
bei meinem Lied um eine sehr moderate Kritik und Teilnahme einer politischen Diskussion.
Beleg „Bushido“ und Xavier Naidoo sowie „Islam Net“
Seite 10: Eine grundsätzliche Diffamierung durch das Gremium liegt aber besonders vor, indem
man dem Liedermacher, dessen indizierter Tonträger auch noch den Hinweis „25 Jahre
Bühnenjubiläum“ enthält, das Künstlersein abspricht. Dafür eine unbekannte Schrift des ebenso
unbekannten „Forschungszentrums“ eines unbekannten Schreibers zu nutzen, wobei es im Text
heißt „...der jetzige Umschüler Frank Rennicke weiß sehr wohl um seine musikalischen Grenzen...“.
Zur Kenntnis: Umschüler war ich 1994, also vor 20 Jahren, somit muß dieser Text ebenso aus dieser
Zeit stammen. In nunmehr 20 vergangenen Jahren habe ich aber insgesamt über 1500 Auftritte
durchgeführt, habe an dutzenden Tonträgern mitgewirkt bzw. diese selbst herausgebracht, bin
nunmehr seit 30 Jahren tätig und seit Ewigkeiten auch Mitglied der Künstlersozialkasse (in der
übrigens nur Künstler aufgenommen werden!) – und eine „Bundesprüfstelle“ erlaubt sich den Satz
„... das der Kunstgehalt der Lieder als gering einzuschätzen ist“ und deswegen man kein Künstler
und als jugendgefährdend zu indizieren sei.
Beim Bescheid zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse, der erneut für die Wiederaufnahme seit
dem 01.01.2007 in KSK mir am 06.11.2013 übersendet wurde, heißt es: „Sie gehören zum
Personenkreis der selbständigen Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Künstler oder Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer nicht nur
vorübergehend selbständig erwerbsmäßig Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt
oder lehrt oder als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder
Publizistik lehrt. (§2 KSVG).“ Das Künstlersozialversicherungsgesetz legt sehr klar dar, wer als
Künstler zu gelten hat und ist in dieser Wertung wesentlich enger gefaßt, als die Meinung z.B. eines
Gremiums der Bundesprüfstelle. Es kann daher nicht angehen, einem Mitglied der
Künstlersozialkasse durch die BPjM das Künstlerdasein abzusprechen und dann mit diesem
Abspruch eine Indizierung zu begründen. Die Künstlersozialkasse ist eine umfassende staatliche
Einrichtung – das vom Gremium der BPjM erwähnte sogenannte „Forschungszentrum“ dagegen ist
ohne Bedeutung!
Beleg: Bescheid der Künstlersozialkasse zur Mitgliedschaft von Frank Rennicke –
Wiederaufnahme ab dem 01.01.2007 fortlaufend und aktuelle Sozialbeiträge
Besonders willkürlich und böswillig muß auch noch die Einstufung in Liste B gewertet werden.
Unabhängig von selbsternannten Kunstrichtertum dieser drei Personen des Indizierungs-Gremiums,
für die ich mich als toleranter Künstler und Demokrat schäme, ist die Vorgehensweise auch ein
klarer Verstoß der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Walendy-Beschluss vom 11.01.1994,
Az. 1 BvR 434/87 aufgestellten Grundsätze, in dem es wörtlich heißt:
„Der demokratische Staat vertraut grundsätzlich darauf, daß sich in der offenen
Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen Meinungen ein vielschichtiges Bild ergibt, dem
gegenüber sich einseitige, auf Verfälschung von Tatsachen beruhende Auffassungen im allgemeinen
nicht durchsetzen können. Die freie Diskussion ist das eigentliche Fundament der freiheitlichen und
demokratischen Gesellschaft. Auch Jugendliche können nur dann zu mündigen Staatsbürgern
werden, wenn ihre Kritikfähigkeit in Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Meinungen gestärkt
wird. Das gilt in besonderem Maße für die Auseinandersetzung mit der jüngeren deutschen
Geschichte. Die Vermittlung des historischen Geschehens und die kritische Auseinandersetzung mit
abweichenden Meinungen können die Jugend sehr viel wirksamer vor Anfälligkeit für verzerrende
Geschichtsdarstellungen schützen als eine Indizierung, die solchen Meinungen sogar eine
unberechtigte Anziehungskraft verleihen könnte.“
Die Indizierung stellt nicht nur einen gravierenden Eingriff in mein Grundrecht auf Meinungs- und
Kunstfreiheit dar, sondern kriminalisiert mich zugleich als Volksverhetzer und spricht mir meine
künstlerischen Fähigkeiten ab. Als berufsmäßiger Künstler sehe ich in der Indizierungsbegründung
eine Ruf- und Berufschädigung meines Schaffens und meiner Person. Sollten solche Vergehen und
Vorgehensweisen nicht aufgehoben und künftig verhindert werden, sind der Willkür und
Aushebelung von Kunst- und Meinungsfreiheit im antidemokratischen Sinne in der Bundesrepublik
Tür und Tor geöffnet. Dieses gilt es im Sinne einer offenen und demokratischen Gesellschaft in
Deutschland zu verhindern.
Diese Indizierung ohne vorherige Anhörung und die unrealistischen „Begründungen“ stehen im
krassen Gegensatz zum Grundgesetz der Bundesrepublik, aktuell auch dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1753/03 aus dem Jahre 2008 zum Liedermacher Frank Rennicke
und der Meinungsfreiheit. Ein aktuelles Urteil möge noch hier genannt werden, welche am
3. Dezember 2014 von der Rechtsbank Van Eerste Aanleg Dendermond durch den Richter A. De
Vidts (oondervoorzitter) bezüglich eines Auftrittes von Frank Rennicke am 6. Dezember 2014 im
Museumstheater im Activiteiten Cultureel Centrum in B-9100 Sint-Niklaas unter Aktenzeichen
A.R. 14/458/C auf Seite 5 übersetzt lautet: „Über die Person und Ideen von Frank Rennicke will
sich das Gericht nicht aussprechen. Allerdings ist es nicht bewiesen, daß Frank Rennicke ein
Neonazi sei, neonazistische Ideen hätte oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei.“ Der
Auftritt wurde daher gerichtlich genehmigt und es erfolgte ein künstlerischer Bühnen-Liederabend
eines deutschen Sängers vor ausnahmslos wallonischen und flämischen Publikum.
Beleg Urteil 3. Dezember 2014 von der Rechtsbank Van Eerste Aanleg Dendermond
Der Tonträger wurde vor der Veröffentlichung wie alle meine Produktionen von einem
unabhängigen Rechtsanwalt auf die Normen des Jugendschutzgesetzes und des Strafrechtes der
BRD geprüft und freigegeben.
Beleg: Rechtsgutachten
Der ehemalige Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann mahnte: „Ein Volk, welches regiert wird
von einer Macht, muß die Macht kennen, von der es regiert wird. Das Volk muß diese Macht lenken
und kontrollieren (können). Es muß der Macht in den Arm fallen, wenn sie Verbrechen begeht.
Andernfalls wird das Volk zum Mittäter. Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität
und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im
Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze
verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur
Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Regeln mißachtet.“
Als Bürger der Bundesrepublik und Liedermacher habe ich mit den mir vorgeworfenen Liedern
mein Recht und meine Pflicht wahrgenommen, den Mächtigen das Mißachten demokratischer
Regeln in Erinnerung zu bringen, so wie diese Indizierung ein Verstoß gegen diese Regeln ist.
Weiterhin verweise ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1753/03 – 1. Kammer
des Ersten Senats zum „Heimatvertriebenen-Lied“ des Liedermachers Frank Rennicke wo es heißt:
„Amtsgericht und Landgericht haben das Grundrecht auf Meinungsfreiheit weder als Maßstab der
Deutung benannt noch sonst erkennen lassen, daß die grundgesetzliche Anforderung an die
Ermittlung einer strafbaren verdeckten Aussage beachtet worden sind.“ Mit diesem Urteil hat das
höchste Gericht der Bundesrepublik dem Künstler die breite Möglichkeit von Kunst- und
Meinungsfreiheit dargelegt. Dieses bitte ich auch vom Gremium der Bundesprüfstelle zu beachten.
Beleg: Urteil des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1753/03
Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 483/13 hat die 3. Kammer des
Ersten Senats mitgeteilt: „Auch überspitze Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als
Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit“. Dieses besagt, daß sogar eine
überzogene und ausfällige Kritik für sich stehend noch keine Schähung ausmacht, „...vielmehr muß
hinzutreten, daß bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die
Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine
Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden.“
Dieses ist aber bei der Produktion von Frank Rennicke nicht der Fall, sondern es handelt sich immer
um die Auseinandersetzung in der Sache wie vom BVerfG gefordert.
Auch durch diese Grundsatzentscheidungen des höchsten Gerichts der Bundesrepublik, in
Verbindung mit Artikel 5 des GG, Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention und Artikel
19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden heute auch die wie in meinen Liedern
aufgeworfenen Fragestellungen erheblich freier diskutiert, als noch vor einiger Zeit. Der
gesellschaftliche Diskurs ist offensichtlich bereits jenseits der Musikaufnahmen angekommen.
Weiterhin kann man die einzelnen Liedbeiträge auf der DVD nicht bewerten, ohne die vielfältig
eingestreuten Interviews und Interviewteile in den Gesamtkontext zu stellen, was im
Indizierungsgremium aber unterblieb.
Weiterhin verweise ich auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der da heißt:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und
die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht
von der Treue zur Verfassung.
Weiterhin verweise ich auf Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention, der da heißt:
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die
Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe
und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel
hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung
vorzuschreiben.
Weiterhin verweise ich auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der da
heißt: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht
schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne
Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu
verbreiten.“
Ich bitte daher, die fehlerhafte Indizierung aufzuheben.
Frank Rennicke

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