Schwarze Liste unsicherer Fluglinien Kooperationsvertrag der
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Schwarze Liste unsicherer Fluglinien Kooperationsvertrag der
I-Dienst Nr. 16 vom 16.12.2005 Schwarze Liste unsicherer Fluglinien Die EU-Verkehrsminister haben die Erstellung einer Schwarzen Liste unsicherer Fluglinien, die aus Sicherheitsgründen einen oder mehrere EU-Flughäfen nicht mehr anfliegen dürfen, endgültig beschlossen. Die EU-Kommission wird die Kriterien vorgeben, wann eine Fluglinie als unsicher einzustufen ist. Die EU-Staaten werden jeweils eine Liste erstellen, die dann von der EUKommission zusammengefasst wird. Bei Gefahr im Verzug kann auch die EU- Kommission vorübergehend ein Flugverbot verhängen. Diese Maßnahmen sollten mehr Sicherheit für die europäische Flugpassagiere bringen. Bis zum Frühjahr 2006 soll die Liste fertig sein. Die "schwarze Liste" soll dann in Reisebüros und auf Flughäfen aufliegen. Passagiere, die bei einer solchen Fluglinie gebucht haben, können dann umbuchen. Die Verantwortung für die Information der Passagiere sowie die Veranlassung entsprechender Schritte trägt der Reiseveranstalter oder bei Direktbuchung die Fluglinie, für die ursprünglich gebucht wurde. Die Flugpassagiere müssen bereits bei der Buchung bzw. nach Änderung des Carrieres über die Identität der Fluglinie, welche sie transportiert, informiert werden. Kooperationsvertrag der Austrian Airlines Ende Oktober 2005 wurde seitens Austrian Airlines den IATA - Reisebüros der neue ab 01.02.2006 gültige Kooperationsvertrag zugesandt. Der Fachverband hat den IATA - Mitgliedsbetrieben in einem Rundschreiben und einem Artikel in der Tourist Austria vom 28.10.2005 geraten mit der Unterzeichnung des Vertrages vorerst zuzuwarten, da es einige missverständliche Formulierungen gab. Nach mehreren intensiven Gesprächsrunden und zwei Sitzungen des Flugausschusses im Fachverband konnten diese Missverständnisse, die im Wesentlichen auf unterschiedlich zu interpretierende Formulierungen zurückzuführen waren, durch Übergabe eines erläuternden Schreibens von der Austrian ausgeräumt werden. Es bestehen daher keine Bedenken, diesen Kooperationsvertrag in der vorliegenden Form mit Austrian Airlines zu unterzeichnen. Die Verhandlungsführer des Fachverbandes der Reisebüros, Obmann Komm.Rat Dkfm. Edward Gordon, und der Austrian Airlines, Direktor Robert Biegler, betonen das sachliche und konstruktive Gesprächsklima. Damit konnte ein für beide Seiten befriedigendes Ergebnis erreicht werden, das zeigt, dass die Partnerschaft zwischen der Reisebürobranche und Austrian Airlines trotz geänderter Rahmenbedingungen bestens funktioniert. I-Dienst Nr. 16 vom 16.12.2005 Löschungen aus dem Veranstalterverzeichnis MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH Bräuhausgasse 4/1 1050 Wien Christian Reisen Klaus-Peter Pohl Grünsbach 406 6232 Münster Wintereder Busreisen GmbH Industriestraße 32 4840 Vöcklabruck Globus Reisecenter Reisebüro GmbH Gumpendorfer Straße 69 1060 Wien Sunshine-Holidays GmbH Neustadt 22 6800 Feldkirch Angerer Reisen Dorfstraße 26 6272 Stumm Prehm GesmbH Krennach 13 8312 Krennach