Schwarze Liste unsicherer Fluglinien Kooperationsvertrag der

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Schwarze Liste unsicherer Fluglinien Kooperationsvertrag der
I-Dienst Nr. 16 vom 16.12.2005
Schwarze Liste unsicherer Fluglinien
Die EU-Verkehrsminister haben die Erstellung einer Schwarzen Liste unsicherer Fluglinien,
die aus Sicherheitsgründen einen oder mehrere EU-Flughäfen nicht mehr anfliegen dürfen,
endgültig beschlossen.
Die EU-Kommission wird die Kriterien vorgeben, wann eine Fluglinie als unsicher
einzustufen ist. Die EU-Staaten werden jeweils eine Liste erstellen, die dann von der EUKommission zusammengefasst wird. Bei Gefahr im Verzug kann auch die EU- Kommission
vorübergehend ein Flugverbot verhängen.
Diese Maßnahmen sollten mehr Sicherheit für die europäische Flugpassagiere bringen. Bis
zum Frühjahr 2006 soll die Liste fertig sein.
Die "schwarze Liste" soll dann in Reisebüros und auf Flughäfen aufliegen. Passagiere, die
bei einer solchen Fluglinie gebucht haben, können dann umbuchen. Die Verantwortung für
die Information der Passagiere sowie die Veranlassung entsprechender Schritte trägt der
Reiseveranstalter oder bei Direktbuchung die Fluglinie, für die ursprünglich gebucht wurde.
Die Flugpassagiere müssen bereits bei der Buchung bzw. nach Änderung des Carrieres über
die Identität der Fluglinie, welche sie transportiert, informiert werden.
Kooperationsvertrag der Austrian Airlines
Ende Oktober 2005 wurde seitens Austrian Airlines den IATA - Reisebüros der neue ab
01.02.2006 gültige Kooperationsvertrag zugesandt.
Der Fachverband hat den IATA - Mitgliedsbetrieben in einem Rundschreiben und einem
Artikel in der Tourist Austria vom 28.10.2005 geraten mit der Unterzeichnung des
Vertrages vorerst zuzuwarten, da es einige missverständliche Formulierungen gab.
Nach mehreren intensiven Gesprächsrunden und zwei Sitzungen des Flugausschusses im
Fachverband konnten diese Missverständnisse, die im Wesentlichen auf unterschiedlich zu
interpretierende Formulierungen zurückzuführen waren, durch Übergabe eines
erläuternden Schreibens von der Austrian ausgeräumt werden.
Es bestehen daher keine Bedenken, diesen Kooperationsvertrag in der vorliegenden
Form mit Austrian Airlines zu unterzeichnen.
Die Verhandlungsführer des Fachverbandes der Reisebüros, Obmann Komm.Rat Dkfm.
Edward Gordon, und der Austrian Airlines, Direktor Robert Biegler, betonen das sachliche
und konstruktive Gesprächsklima. Damit konnte ein für beide Seiten befriedigendes
Ergebnis erreicht werden, das zeigt, dass die Partnerschaft zwischen der Reisebürobranche
und Austrian Airlines trotz geänderter Rahmenbedingungen bestens funktioniert.
I-Dienst Nr. 16 vom 16.12.2005
Löschungen aus dem Veranstalterverzeichnis
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Grünsbach 406
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1060 Wien
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8312 Krennach

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