B. - Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis
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B. - Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis
Preis- und Leistungsverzeichnis Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Dezember 2016 Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1 Preis- und Leistungsverzeichnis Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank .......................................................................................... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank ................................................................................................ 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden ......................................................................................................................... 4 III. Eintragung im Handelsregister ......................................................................................................................... 4 IV. Vertragssprache ............................................................................................................................................... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ................................................. 4 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ............................................................................................................................. 6 I. Girokonten ........................................................................................................................................................... 6 1. Preismodelle für Privatkonten ..................................................................................................................... 6 2. Preismodelle für Geschäftskonten .............................................................................................................. 6 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten .................................................................................................... 6 4. Kontoauszug (pro Vorgang) ........................................................................................................................ 6 5. Rechnungsabschluss .................................................................................................................................. 7 6. Kontoüberziehungen ................................................................................................................................... 7 7. Kontowecker ............................................................................................................................................... 7 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses ........................... 7 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ................................................................................................................... 7 1. Überweisungen ........................................................................................................................................... 7 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen .............................................................................................. 7 1.1.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 8 1.1.2. Überweisungsgutschriften .................................................................................................................. 9 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ........................................................................................................ 9 1.2.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 9 1.2.2. Überweisungsgutschriften ................................................................................................................ 11 2. Lastschriften.............................................................................................................................................. 11 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 11 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 11 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 12 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten ....................................................................................................... 12 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 12 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 13 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften .......................................................................................... 13 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ................................................................................................................ 13 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: ............................................................................................................. 13 2.4. Lastschriftinkasso ................................................................................................................................. 13 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren .................................................................................. 13 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren .................................................................................. 13 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr............................................................................................................ 14 3.1. Kreditkarten........................................................................................................................................... 14 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) ............................................................. 15 3.3. GeldKarte .............................................................................................................................................. 15 3.4. Barauszahlungen .................................................................................................................................. 15 3.5. Ausführungsfrist .................................................................................................................................... 16 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte ............................................................................................... 16 5. Online-Banking und Electronic Banking ................................................................................................... 17 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ......................................................................................................... 17 5.2. Electronic Banking für Unternehmer ..................................................................................................... 17 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS .................................................................................. 18 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ................................ 19 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ............................................................ 19 III. Scheckverkehr................................................................................................................................................ 19 1. Allgemein .................................................................................................................................................. 19 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr .................................................................................................... 20 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................................. 21 I. Sparkonto ........................................................................................................................................................... 21 A. 2 Preis- und Leistungsverzeichnis Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Dezember 2016 1. 2. Kontoauflösung ......................................................................................................................................... 21 Verzinsung 3. Aufbewahrung................................................................................................................... 21 II. Wertpapiere .................................................................................................................................................... 21 1. Depotleistungen ........................................................................................................................................ 21 2. Effektive Stücke ........................................................................................................................................ 22 3. Transaktionsleistungen ............................................................................................................................. 22 4. Ersatz von Aufwendungen ........................................................................................................................ 23 D. Kredite .................................................................................................................................................................. 23 I. Kredite ................................................................................................................................................................ 23 II. Bankbürgschaft (Aval) .................................................................................................................................... 23 E. Sonstiges ............................................................................................................................................................. 24 I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden ..................................................................................................... 24 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden ..................................................................................................... 24 II. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ............................................................................................................ 24 IV. Safes .............................................................................................................................................................. 24 3 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Sparkassenplatz 1 58840 Plettenberg II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister HRA 2514 (AG Iserlohn) IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Vereingte Sparkasse im Mäkrischen Kreis nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: [email protected] 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Komfortkonto inkl. aller Buchungen, Sparkassen-Card + Partnerkarte 2. 3. pro Monat 7,50 Individualkonto und Basiskonto inkl. Sparkassen-Card + Partnerkarte Grundgebühr pro Monat Postenentgelt*: Ein- und Auszahlungen an den Kassen, GA-Verfügungen an eigenen Automaten Alle anderen Buchungsposten: Z.B. SB-Terminal, Internetbanking, Kartenzahlungen, Daueraufträge, Gut- und Lastschriften, fremde GA-Verfügungen, beleghafte Überweisungen, Scheckeinreichungen, Sorten 4,50 Jugendkonto inkl. aller Buchungen + Sparkassen-Card bis zum 18. Geburtstag Ab 18 bis 25 Jahre Komfortkonto mit 100% Rabatt Ab 26 bis 27 Jahre Komfortkonto mit 50% Rabatt Ab 28 Jahre Komfortkonto ohne Rabatt pro Monat 0,00 0,00 3,75 7,50 Geschäftskonto inkl. Sparkassen-Card + Partnerkarte Grundgebühr pro Monat Postenentgelt*: Ein- und Auszahlungen an den Kassen und an eigenen Geldautomaten Internetbanking und SB-Auftrag Alle anderen Buchungsposten: Z.B. Kartenzahlungen, Daueraufträge, Gut- und Lastschriften, fremde GA-Verfügungen, beleghafte Überweisungen Scheckeinreichungen, Sorten, Wechsel, Mindestpreis Nachttresor 7,50 0,00 0,40 Preismodell für Geschäftskonten 0,65 0,35 0,65 2,00 Preismodelle für Fremdwährungskonten (SIW – Sparkasse-International Westfalen) Fremdwährungskonten S-Währungskonten 12,50 3,95 *Postenentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden , soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Wochenauszug - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Monatsauszug - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle Postversand von Kontoauszügen, die nach 360 Tagen Am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden keine gesonderte Berechnung Portokosten unentgeltlich Portokosten unentgeltlich Portokosten unentgeltlich Portokosten 6 Girokonto und Zahlungsverkehr B. Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand - Erstellung in Listenform pro Monatsliste je - manuelle erstelltem Auszug oder Beleg je - automatisch erstelltem Auszug je - umfangreiche Arbeiten, Stunde je - Abruf eines historischen elektronischen Auszugs: je Zweitschrift per Internetbanking FIN/TS - bei Abholung in der Geschäftsstelle je Portokosten zzgl. 5,00 zzgl. 5,00 zzgl. 2,50 zzgl. 40,00 zzgl. 0,30 Preise wie oben ohne Portkosten Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die 1 Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen . 5. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Benachrichtigung per - SMS - E-Mail - Mobile-Banking-App 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses - fällige Darlehensraten - fällige Sparraten - Schließfachgebühren II. 1. unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich 0,00 0,00 0,00 Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 2 3 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. Ausführungsfristen Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank): - Überweisungen in Euro 4 Belegloser Überweisungsauftrag max. 1 Geschäftstag 5 Beleghafter Überweisungsauftrag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen 4 Belegloser Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage 5 Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage a) b) aa) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 6 Der Zahler trägt die folgenden Entgelte : Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto 5 4 Beleghaft Beleglos per Dauerauftrag 0,40 (P) 0,40 (P) 0,40 (P) 0,65 (G) 0,65 (G) 0,65 (G) 0,40 (P) 0,65 (G) 0,40 (P) 0,65 (G) 0,40 (P) 0,65 (G) 1,5 ‰ mind. 15,-€ max. 200,-€ 1,0 ‰ mind. 10,-€ max. 200,-€ 1,5 ‰ mind. 15,-€ max. 200,-€ entfällt entfällt entfällt per Eilüberweisung 15,00 5,00 ELKO zzgl. zu Komplettpaket 15,00 5,00 ELKO zzgl. zu Komplettpaket 1,5 ‰ mind. 15,-€ max. 200,-€ + 10,-€ Eilzuschlag entfällt per Zahlschein 10,00 zzgl. zu Komplettpreis entfällt entfällt entfällt (P=Privatkunden, G=Geschäftskunden) bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung SHARE OUR Fehler! Textmarke nicht definiert. Entgelt 0,00 mind. 25,00* Bei Ausführung in Fremdwährung zzgl. Händlercourtage 0,25‰ Courtage mind. 1,-€ Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. * Bei höheren Gebührenanforderungen durch die Auslandsbank erfolgt eine Nachbelastung des Kunden 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 5 6 8 B. Girokonto und Zahlungsverkehr c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker 1,50 1,50 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 + Fremdkosten 10,00 + Fremdkosten Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 10,00 + Fremdkosten 10,00 + Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im Auftrag des Kunden 0,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 1.1.2. 15,00 Überweisungsgutschriften 7 Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet : Gutschrift einer Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet Entgelt in Euro 0,65 (G) 0,40 (P) 0,65 (G) 0,40 (P) 1,50 ‰ mind. 15,00, max. 150,00 1,50 ‰ mind. 15,00, max. 150,00 (P=Privatkunden, G=Geschäftskunden) Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 ‰ Courtage mind. 1,00 € Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen 8 9 Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des 10 EWR (Drittstaaten) 1.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 7 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 8 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 9 z. B. US-Dollar. 10 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 9 B. Girokonto und Zahlungsverkehr b) aa) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) 11 Entgelte Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) 5,00 5,00 5,00 1,5 ‰ mind 15, bei beleghaften, bzw. 1,0 ‰ mind. 10,00 bei beleglosen Überweisungen, max. 200,00 zzgl. zu Komplettpaket Kein Angebot wie nebenstehend + mind. 25,00* * Bei höheren Gebührenanforderungen durch die Auslandsbank erfolgt eine Nachbelastung des Kunden Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt Bei Ausführung in Fremdwährung zzgl. Händlercourtage SHARE OUR 0,00 mind. 25,00* 0,25‰ Courtage mind. 1,00 € * Bei höheren Gebührenanforderungen durch die Auslandsbank erfolgt eine Nachbelastung des Kunden cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im Auftrag des Kunden 1,50 1,50 1,50 10,00 + Fremdkosten 10,00 + Fremdkosten 10,00 + Fremdkosten 10,00 + Fremdkosten 0,00 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1.2.2. Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: 12 Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder 0,65 (G ) / 0,40 (P) 0,65 (G ) / 0,40 (P) 0,65 (G ) / 0,40 (P) 1,50 ‰ mind. 15,00, max. 150,00 (P=Privatkunden, G=Geschäftskunden) Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 10,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0,25‰ Courtage mind. 1,-€ 0,25‰ Courtage mind. 1,-€ 0 2 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)13 2.1.1.SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 14 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro 0,65 (G ) / 0,40 (P) 0,65 (G ) / 0,40 (P) 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 14 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 11 B. Girokonto und Zahlungsverkehr c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker 1,50 1,50 1,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 2.1.2.SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 15 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Entgelt in Euro 0,65 0,65 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker 1,50 1,50 1,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0,00 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 15 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro 0,65 (G ) / 0,40 (P) 0,65 (G ) / 0,40 (P) 0,65 (G ) / 0,40 (P) (P=Privatkunden, G=Geschäftskunden) b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 15 1,50 1,50 1,50 0,00 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 12 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2.2.2. a) SEPA-Firmen-Lastschrift Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 16 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino b) Entgelt in Euro 0,65 0,65 0,65 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 1,50 1,50 1,50 0,00 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPABasis-Lastschrift 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden frühestens 28 Kalendertage und Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPAFirmen-Lastschrift 2.4. Lastschriftinkasso 2.4.1. 2.4.2. 16 17 17 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren 0,35 € 0,35 € Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 13 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr a) 3.1. Kreditkarten Jahrespreise MasterCard MasterCard Gold 30,00 78,00 MasterCard Basis Ausstattung: - unter 18 Jahre - ab 18 Jahre - mit Bild aus Galerie - inclusive Auslandskrankenversicherung für Privatreisen Platinum MasterCard 15,00 30,00 unentgeltlich +8,00 - Hauptkarte - Zusatzkarte 200,00 150,00 79,00 - Priority Pass über Concierge Service MasterCard Business MasterCard Business Gold Andruck Firmenname auf allen Kreditkarten Andruck Firmenlogo auf allen Kreditkarten Anmeldung zum Business Card Portal b) c) d) einmalig 20,00 65,00 unentgeltlich 100,00 unentgeltlich Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 18 15,00 15,00 15,00 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand - per elektronischem Postfach e) unentgeltlich unentgeltlich Sperren einer MasterCard/Visa Card 0,00 (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) f) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen g) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in 19 Fremdwährung erfolgen h) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums i) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) j) 20 unentgeltlich 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 3,00 18 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 19 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 20 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 14 B. a) b) c) d) Girokonto und Zahlungsverkehr 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card) Jahrespreise (sofern nicht im Kontomodell inkludiert) 21 Täglicher Verfügungsrahmen 22 Sparkassen-Card je nach Einsatz : 23 Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden Geldautomaten o An Geldautomaten der Vereinigten Sparkasse im Märkischen Kreis bis zu 1.100,-€ EUR o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 500,- EUR o An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500,- EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und 24 Dienstleistungsunternehmen - mit girocard/electronic cash und Geheimzahl bis zu 5.000 € - im In- Und Ausland mit Maestro/VPAY mit Geheimzahl bis zu 2.200 € (Verfügungsrahmen richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.) Aufladen der Geldkarte: bis 500,-€ Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden -für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. 6,25 6,25 6,25 6,25 unentgeltlich (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/SparkassenKundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) f) g) h) i) a) 26 Einsatz der Karte im EWR-Raum , sofern Zahlungen in Euro erfolgen 25 Einsatz der Karte im EWR-Raum , sofern Zahlungen in Fremdwährung 26 erfolgen Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums unentgeltlich 1,00 % des Umsatz mind. 0,75 max. 3,00 1,00 % des Umsatzes mind. 0,75 max. 3,00 Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN 3,00 für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 3.3. Geldkarte Aufladung unserer Geldkarten an unseren Terminals, die mit dem Geldkarte-Logo gekennzeichnet sind, und an 0,00 unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,51 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem Geldkarte- oder unentgeltlich dem girogo-Logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer Sparkassen-Card mit unserer MasterCard / Visa Card am Schalter unentgeltlich entfällt am Geldautomaten unentgeltlich 2,00 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR 21 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 22 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 23 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 24 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 25 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 26 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 15 B. Girokonto und Zahlungsverkehr b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen 26 bei ZD im EWR , die ein direktes 27 Kundenentgelt erheben: - Verfügungen im girocard-System in Euro - Verfügungen im Maestro/CirrusSystem in Euro 26 bei ZD im EWR , die kein direktes 28 Kundenentgelt erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro 26 bei ZD im EWR in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System 26 bei ZD außerhalb des EWR im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System am Schalter am Geldautomaten entfällt unentgeltlich entfällt unentgeltlich entfällt 4,00 EUR entfällt 4,00 EUR entfällt 4,00 EUR entfällt 4,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3,00 % des Umsatzes 2,00 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR* *Keine Berechnung der GA-Gebühren bei Einsatz der MasterCard Gold im Ausland Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.5. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWRmax. 4 Geschäftstage 29 Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7. 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte30 4.1. Bareinzahlung Bareinzahlung zugunsten Dritter auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 10,00 10,00 10,00 27 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 28 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 29 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 30 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 16 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) mtl. 0,00 Bereitstellung des Online-Banking Zuganges je 11,90 TAN-Generator je 2,50 Versandkosten p.a. 8,50 Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 0,00 Bereitstellung von TAN / SMS-/Push-Nachricht, E-Mail Bereitstellung von Umsatzinformationen an Steuerberater per FinTs/ Online-Banking (zzgl. MwSt.) bis 74 Umsätze mtl. 2,50 75 – 148 Umsätze mtl. 5,00 149 – 240 Umsätze mtl. 7,50 ab 241 Umsätze mtl. 10,00 Preis gem. Sparkassen-Shop Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS/FTAM/ISDN 0,00 Einrichtung: Kunden ID 0,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Einrichtung: Konto 0,00 Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 15,00 EBICS/FTAM Signaturkarte 12,50 Händlerkarte mit Alterschutzmerkmalprüfung (16/18 Jahre) 31 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. und/oder b) - pro bereitgestellter Datei - pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. - pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 Softwarelizenzen Electronic-Banking (Preise zzgl. MwSt) SFirm Basis (Zahlungsverkehr In-/Ausland, HBCI-Komunikationsmodul, Disposotion) 8,00 SFirmComfort (wie Basis zzgl. EBICS-Kommunikationsmodul) 12,50 SFirmPremium (wie Comfort zzgl. Cash-Management Modul) 17,50 SFirmEnterprise (Mandantenfähigkeit, Archivfunktion etc. optional zu allen Versionen ergänzbar) 5,00 SPG-Verein 65,00 Optionale Zusatzmodule: SPG-Kurs, SPG-Web 15,00 SPG-Fibu 65,00 Updatepreis bei Versionswechsel SPG-Verein 30,00 Update Zusatzmodul SPG-Kurs, SPG-Web 7,50 Updatepreis SPG-Fibu 30,00 Servicepauschale für Administrationsaufwand bei vergessenem Passwort SPG-Verein (inkl. MwSt) 10,00 Bruttopreis gem. Sparkassen-Shop StarMoney und Secoder-Chipkartenleser Installations- und Programmeinweisungspreis (zzgl. MwSt) Grundpauschale (inkl. Anfahrt) bis zu einem Aufwand von 2 Stunden Jede weitere halbe Stunde 70,00 25,00 31 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 17 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 32 Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen 33 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten ) - je Geschäftsvorfall 34 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten ) - je Geschäftsvorfall - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Geschäftsvorfall - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften 34 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten ) - je Geschäftsvorfall 35 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten ) - je Geschäftsvorfall - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften 34 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten ) - je Geschäftsvorfall 35 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten ) - je Geschäftsvorfall Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - Zzgl. je Posten (Postenentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen 34 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten ) - je Geschäftsvorfall 35 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten ) - je Geschäftsvorfall - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Geschäftsvorfall - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften 34 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten ) - je Geschäftsvorfall 35 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten ) - je Geschäftsvorfall - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften 34) (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten - je Geschäftsvorfall 35 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten ) - je Geschäftsvorfall 0,20 0,20 Kein Angebot 0,20 0,20 0,20 0,20 0,00 0,00 0,20 0,20 0,20 Kein Angebot 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 32 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 33 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 34 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 18 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-EuroWährung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember, - gesetzlichen Feiertagen in NRW Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (CutOff-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Geschäftsstelle: SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: III. Scheckverkehr 1. Allgemein Folgetagverarbeitung 15:00 Uhr 15:00 Uhr 15:00 Uhr Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre (für 180 Tage) Bereitstellung eines Sparkassenverrechnungs-Schecks Bestätigung eines nicht unterschriebenen Schecks Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung 0,65 (G ) / 0,40 (P) 0,65 (G ) / 0,40 (P) (P=Privatkunden, G=Geschäftskunden) Weitergabe Fremdkosten 7,50 50,00 2,50 Buchungstag Buchungstag + 2 Buchungstag + 2 Buchungstag 19 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 35 Abwicklungsprovision Auslagen Abwicklungsprovision Auslagen Zzgl. zu Komplettpaket 1,50%0 mind. 15,00 1,50 1,50%0 mind. 15,00 3,50 Abwicklungsprovision Auslagen Inkassoschecks (Gutschrift nach Eingang Abwicklungsprovision des Gegenwertes) Auslagen Bei Ausführung in Fremdwährung zzgl. Händlercourtage 1,50%0 mind. 15,00 1,50 3,00%0 mind. 15,00 1,50 0,25%0 mind. 1,00 Vom Kunden ausgestellte Schecks Versand von Bankschecks b) Scheckzahlungen aus dem Ausland Exporteurschecks und Rückschecks (zzgl. fremder Spesen) Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Reiseschecks Verkauf Rücknahme nur von Kunden (es gelten die Preise der SIW) Sorten 35 Eigene Schecks Fremde Schecks Auslagen Courtage Verkauf je Währung Rückkauf je Währung mit Kaufquittung Rückkauf je Währung ohne Kaufquittung eingestellt pro Stück 1,00 1,50%0 mind. 1,00 1,50 0,25%0 mind. 1,00 7,00 3,50 7,00 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 20 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. 1. 2. 3. Sparkonto Kontoauflösung Vorzeitige Auflösung von VL-Verträgen Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung - Letzter Tag der Verzinsung 12,50 Einzahlungstag Tag vor dem Auszahlungstag Aufbewahrung eines Sparkassenbuches Sparbuchschrankfach pro Jahr 12,00 Der Rechnungslauf der Jahresmietgebühren erfolgt am 1. Arbeitstag des neuen Jahres für das laufende Jahr im Voraus. Bei Auflösung eines Faches innerhalb eines Jahres wird keine Erstattung anteiliger Gebühren vorgenommen. Neueinbau eines Schlosses Neuvergabe von Sparbuchschrankfächern Neuanlage von Januar - September Neuanlage im Oktober Neuanlage im November Neuanlage im Dezember Entgeltfrei sind Hinterlegungen von verpfändeten Spareinlagen. Einzug von Sparguthaben zugunsten anderer Sparkassen zugunsten sonstiger Institute Ausstellung eines Sparbuches nach Verlust Ausstellung eines neuen Sparbuches nach Verlust II. Wertpapiere 1. Depotleistungen 25,00 + Fremdkosten 100 % des Mietpreises p. a. 50 % des Mietpreises p. a. 25 % des Mietpreises p. a. 0 % des Mietpreises p. a. 0,00 5,00 7,50 0,00 - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am Quartalsende - Girosammelverwahrung - Sonderverwahrung - Wertpapierrechnung - Mindestbetrag Investmentzertifikate bei der DekaBank und WestInvest Girosammelverwahrung - Sonderverwahrung - Wertpapierrechnung - Stücknotierte Posten ohne Kurs - Bezugsrecht kostenlos - Aktien mit Nennwert < 2,56 € - alle anderen -Optionen , alle Verwahrarten -Anteilsscheine geschlossener Fonds Pro Quartal 0,1785 % vom Kurswert mind. 2,98 max. 1.487,50 0,2975 % vom Kurswert mind. 4,76 max. 2.975,00 0,2975 % vom Kurswert mind. 4,76 max. 2.975,00 4,46 0,0595 % vom Kurswert mind. 2,98 max. 1.487,50 0,0714 % vom Kurswert mind. 4,76 max. 2.975,00 0,0714 % vom Kurswert mind. 4,76 max. 2.975,00 kostenlos 0,00119 € pro Stück 0,0119 € pro Stück 0,00 23,80 pro Wertpapierkennnummer - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - unterjährige Depotaufstellung - Erträgnisaufstellung - Beachtung von Sperren, Verpfändungen durch fremde KI p.a. 11,90 11,90 11,90 11,90 21 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung 2. Effektive Stücke - 3. unentgeltlich Einlieferung Girosammelverwahrung Sonderverwahrung Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) -Auslieferung -Girosammelverwahrung Namensaktien alle anderen Wertpapiere -Sonderverwahrung 29,75 35,70 11,90 0,2975 % mind. 11,90 max. 29,75 89,25 59,50 35,70 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Vertriebsweg: Berater / Internet / Telefon - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsengehandelte offene Investmentvermögen - Festverzinsliche Wertpapiere - Zero-Bonds, Genussscheine - Wandel- und Optionsanleihen - Optionen - Zuteilung von Aktien-Emissionen 1,00 % vom Kurswert 0,70 % vom Kurswert 0,50 % vom Nennwert 0,50 % vom Kurswert 0,50 % vom Kurswert mind. vom Nennwert 0,80 % vom Kurswert mind. 50,00 € zzgl. Fremdgebühren pro Kontrakt 0,20 € Ausübung wie Kassageschäft Keine Berechnung der fremden Kosten und Maklercourtage - Mindestpreis pro Transaktion - Aktien, festverzinsliche u.a. Wertpapiere - Börsennotierte Investmentfonds und Optionsscheine bis 4.999,99 ab 5.000,00, Börse Börse Inland Inland 15,00 Ausland 20,00 Ausland 30,00 40,00 - Kleinstorder- Ordervolumen bis 15,34 € - Ordervolumen bis 25,56 € - Ordervolumen bis 76,69 € - Limite - Erteilung - Änderung - Streichung - Verlängerung - Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze Abrechnung rein netto Courtage Bei Papieren in Weltpapierrechnung zzgl. Provisionen u. Mindestpreis Courtage und alle fremden Spesen Bei Papieren in Wertpapierrechnung zzgl. Provisionen, kein Mindestpreis 0,00 0,00 0,00 0,00 Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. 22 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft - Umlagegebühr 4. Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften D. Kredite I. Kredite Preis in EUR 25,00 Stundung: Raten-, Tilgungsaussetzung Jahreskontoauszug Duplikatserstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Leistungs-/Zinsbescheinigung Bescheinigung Wirtschaftsprüfer Prüfung von Firmengründungskonzepten II. 12,00 12,00 50,00 150,00 Bankbürgschaft, Finanzierungsbestätigung (Aval) Finanzierungsbestätigung (Finanzierung durch die Sparkasse) Bürgschaften/Gewährleistungen Bürgschaften gegenüber Verbundpartnern (LBS, Westfälische Provinzial) 0,25% p.a. mind. 300,00 2,50% p.a. mind. 50,00 + 50,00 Ausfertigungsgebühr 1,00% p.a. 23 E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden36 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden Zinsbescheinigung/Kontostandsbescheinigung umfangreiche Aufstellungen III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden IV. Safes Breite (in cm) 20 30 30 27 30 27 u.30 30 27 u. 30 27 u. 30 30 30 30 60 je Bescheinigung/pro Kontostand je Stunde 5,00 40,00 7,50 Mietpreis für Safes pro Jahr in € Höhe (in cm): 7,5 25,00 5 25,00 7,5 35,00 10 35,00 9 - 12 35,00 15 - 16 50,00 20 - 22,5 70,00 24 - 25 70,00 30 90,00 36 - 37,5 120,00 40 120,00 90 150,00 40 150,00 Der Mietpreis wird jährlich belastet. Der Rechnungslauf der Jahresmietgebühren erfolgt am 1. Arbeitstag des neuen Jahres für das laufende Jahr im Voraus. Bei Auflösung eines Faches innerhalb eines Jahres werden nicht angefallene Quartale erstattet. Die o.g. Preise gelten bei Lastschrifteinzug. Bei Bareinzahlung oder Überweisung wird eine Gebühr von 20,-€ erhoben. Neuvergabe von Safes von Januar - September Oktober November Dezember Vorübergehende Vermietung (bis zu 3 Monaten) Neueinbau eines Schlosses Ausgabe eines neuen Schlüsselpaares 36 100% des Mietpreises p.a. 50% des Mietpreises p.a. 25% des Mietpreises p.a. 0% des Mietpreises p.a. ½ Jahresmiete 25,00 + Fremdkosten 25,00 + Fremdkosten Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 24