B. - Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

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B. - Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis
Preis- und Leistungsverzeichnis
 Vereinigte Sparkasse

im Märkischen Kreis
Dezember 2016
 Kapitel A:
Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank
 Kapitel B:
Girokonto und Zahlungsverkehr
 Kapitel C:
Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
 Kapitel D:
Kreditgeschäft
 Kapitel E:
Sonstiges
Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer
Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur
gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt
verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in
dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden.
Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits
gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt,
kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen
Regelungen erhoben.
1
Preis- und Leistungsverzeichnis
 Vereinigte Sparkasse

im Märkischen Kreis
Dezember 2016
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank .......................................................................................... 4
I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank ................................................................................................ 4
II.
Zuständige Aufsichtsbehörden ......................................................................................................................... 4
III.
Eintragung im Handelsregister ......................................................................................................................... 4
IV.
Vertragssprache ............................................................................................................................................... 4
V.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ................................................. 4
B. Girokonto und Zahlungsverkehr ............................................................................................................................. 6
I. Girokonten ........................................................................................................................................................... 6
1.
Preismodelle für Privatkonten ..................................................................................................................... 6
2.
Preismodelle für Geschäftskonten .............................................................................................................. 6
3.
Preismodelle für Fremdwährungskonten .................................................................................................... 6
4.
Kontoauszug (pro Vorgang) ........................................................................................................................ 6
5.
Rechnungsabschluss .................................................................................................................................. 7
6.
Kontoüberziehungen ................................................................................................................................... 7
7.
Kontowecker ............................................................................................................................................... 7
8.
Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses ........................... 7
II.
Erbringung von Zahlungsdiensten ................................................................................................................... 7
1.
Überweisungen ........................................................................................................................................... 7
1.1.
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen .............................................................................................. 7
1.1.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 8
1.1.2. Überweisungsgutschriften .................................................................................................................. 9
1.2.
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in
Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ........................................................................................................ 9
1.2.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 9
1.2.2. Überweisungsgutschriften ................................................................................................................ 11
2.
Lastschriften.............................................................................................................................................. 11
2.1.
Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) 11
2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 11
2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 12
2.2.
Lastschriften aus weiteren Staaten ....................................................................................................... 12
2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 12
2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 13
2.3.
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften .......................................................................................... 13
2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ................................................................................................................ 13
2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: ............................................................................................................. 13
2.4.
Lastschriftinkasso ................................................................................................................................. 13
2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren .................................................................................. 13
2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren .................................................................................. 13
3.
Kartengestützter Zahlungsverkehr............................................................................................................ 14
3.1.
Kreditkarten........................................................................................................................................... 14
3.2.
Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) ............................................................. 15
3.3.
GeldKarte .............................................................................................................................................. 15
3.4.
Barauszahlungen .................................................................................................................................. 15
3.5.
Ausführungsfrist .................................................................................................................................... 16
4.
Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte ............................................................................................... 16
5.
Online-Banking und Electronic Banking ................................................................................................... 17
5.1.
Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ......................................................................................................... 17
5.2.
Electronic Banking für Unternehmer ..................................................................................................... 17
5.3.
Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS .................................................................................. 18
6.
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ................................ 19
7.
Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ............................................................ 19
III.
Scheckverkehr................................................................................................................................................ 19
1.
Allgemein .................................................................................................................................................. 19
2.
Grenzüberschreitender Scheckverkehr .................................................................................................... 20
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................................. 21
I. Sparkonto ........................................................................................................................................................... 21
A.
2
Preis- und Leistungsverzeichnis
 Vereinigte Sparkasse

im Märkischen Kreis
Dezember 2016
1.
2.
Kontoauflösung ......................................................................................................................................... 21
Verzinsung 3. Aufbewahrung................................................................................................................... 21
II.
Wertpapiere .................................................................................................................................................... 21
1.
Depotleistungen ........................................................................................................................................ 21
2.
Effektive Stücke ........................................................................................................................................ 22
3.
Transaktionsleistungen ............................................................................................................................. 22
4.
Ersatz von Aufwendungen ........................................................................................................................ 23
D. Kredite .................................................................................................................................................................. 23
I. Kredite ................................................................................................................................................................ 23
II.
Bankbürgschaft (Aval) .................................................................................................................................... 23
E. Sonstiges ............................................................................................................................................................. 24
I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden ..................................................................................................... 24
II.
Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden ..................................................................................................... 24
II.
Bankauskunft im Auftrag des Kunden ............................................................................................................ 24
IV.
Safes .............................................................................................................................................................. 24
3
A.
Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank
Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt
oder per Kontoauszug hinweisen.
I.
Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank
Vereinigte Sparkasse
im Märkischen Kreis
Sparkassenplatz 1
58840 Plettenberg
II.
Zuständige Aufsichtsbehörden
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.bafin.de).
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu)
III.
Eintragung im Handelsregister
HRA 2514 (AG Iserlohn)
IV.
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
V.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige
Beschwerdemöglichkeiten
Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden.
Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Schlichtungsstelle
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle
Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt
wird.
Die
Vereingte Sparkasse im Mäkrischen Kreis
nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische
Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die
außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder
Dienstleistungsverträgen nutzen.
Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: [email protected]
4
A.
Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank
Bei behaupteten Verstößen gegen
- das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz,
- die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden.
Die Adressen lauten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
und
Marie-Curie-Str. 24 – 28
60439 Frankfurt am Main
5
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
I.
Girokonten
1.
Preismodelle für Privatkonten
Komfortkonto inkl. aller Buchungen, Sparkassen-Card + Partnerkarte
2.
3.
pro Monat
7,50
Individualkonto und Basiskonto inkl. Sparkassen-Card + Partnerkarte
Grundgebühr pro Monat
Postenentgelt*:
Ein- und Auszahlungen an den Kassen, GA-Verfügungen an eigenen Automaten
Alle anderen Buchungsposten: Z.B. SB-Terminal, Internetbanking, Kartenzahlungen,
Daueraufträge, Gut- und Lastschriften, fremde GA-Verfügungen, beleghafte Überweisungen,
Scheckeinreichungen, Sorten
4,50
Jugendkonto inkl. aller Buchungen + Sparkassen-Card bis zum 18. Geburtstag
Ab 18 bis 25 Jahre
Komfortkonto mit 100% Rabatt
Ab 26 bis 27 Jahre
Komfortkonto mit 50% Rabatt
Ab 28 Jahre
Komfortkonto ohne Rabatt
pro Monat
0,00
0,00
3,75
7,50
Geschäftskonto inkl. Sparkassen-Card + Partnerkarte
Grundgebühr pro Monat
Postenentgelt*:
Ein- und Auszahlungen an den Kassen und an eigenen Geldautomaten
Internetbanking und SB-Auftrag
Alle anderen Buchungsposten: Z.B. Kartenzahlungen, Daueraufträge,
Gut- und Lastschriften, fremde GA-Verfügungen, beleghafte Überweisungen
Scheckeinreichungen, Sorten, Wechsel,
Mindestpreis Nachttresor
7,50
0,00
0,40
Preismodell für Geschäftskonten
0,65
0,35
0,65
2,00
Preismodelle für Fremdwährungskonten (SIW – Sparkasse-International Westfalen)
Fremdwährungskonten
S-Währungskonten
12,50
3,95
*Postenentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden
erfolgen
4.
Kontoauszug (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form,
Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden , soweit dies über
das Vereinbarte hinausgeht
- Tagesauszug
- bei Postversand
- bei Abholung in der Geschäftsstelle
- Wochenauszug
- bei Postversand
- bei Abholung in der Geschäftsstelle
- Monatsauszug
- bei Postversand
- bei Abholung in der Geschäftsstelle
Postversand von Kontoauszügen, die nach 360 Tagen
Am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden
keine gesonderte
Berechnung
Portokosten
unentgeltlich
Portokosten
unentgeltlich
Portokosten
unentgeltlich
Portokosten
6
Girokonto und Zahlungsverkehr
B.
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen
auf Verlangen des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Postversand
- Erstellung in Listenform pro Monatsliste
je
- manuelle erstelltem Auszug oder Beleg
je
- automatisch erstelltem Auszug
je
- umfangreiche Arbeiten, Stunde
je
- Abruf eines historischen elektronischen Auszugs: je
Zweitschrift per Internetbanking FIN/TS
- bei Abholung in der Geschäftsstelle
je
Portokosten
zzgl. 5,00
zzgl. 5,00
zzgl. 2,50
zzgl. 40,00
zzgl. 0,30
Preise wie oben ohne Portkosten
Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die
1
Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen .
5.
Rechnungsabschluss
Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
6.
Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen
gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im
Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu
zahlen; dies gilt auch für Unternehmer.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
7.
Kontowecker
Benachrichtigung per
- SMS
- E-Mail
- Mobile-Banking-App
8.
Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen
Hauses
- fällige Darlehensraten
- fällige Sparraten
- Schließfachgebühren
II.
1.
unentgeltlich
unentgeltlich
unentgeltlich
0,00
0,00
0,00
Erbringung von Zahlungsdiensten
Überweisungen
1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
2
3
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen
1
Zahlungsvorgänge sind insbesondere
- Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder
- Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die
- Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von
- Lastschriften,
- Überweisungen oder
- Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
2
Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
3
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische
Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische
Krone, Ungarischer Forint.
7
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
1.1.1.
Überweisungsaufträge
Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.
Ausführungsfristen
Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab
Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank):
- Überweisungen in Euro
4
Belegloser Überweisungsauftrag
max. 1 Geschäftstag
5
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. 2 Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
4
Belegloser Überweisungsauftrag
max. 4 Geschäftstage
5
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. 4 Geschäftstage
a)
b)
aa)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Überweisungen in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und
Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
6
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte :
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN in
Euro innerhalb der
Sparkasse/Landesbank
(SEPA-Überweisung)
Überweisung mit IBAN in
Euro an einen anderen
Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine
andere Währung eines
EWR-Mitgliedstaates lautet
an einen anderen
Zahlungsdienstleister
Euro-Expresszahlung online
Modalitäten: je Überweisung
vom Girokonto
5
4
Beleghaft
Beleglos
per
Dauerauftrag
0,40 (P)
0,40 (P)
0,40 (P)
0,65 (G)
0,65 (G)
0,65 (G)
0,40 (P)
0,65 (G)
0,40 (P)
0,65 (G)
0,40 (P)
0,65 (G)
1,5 ‰
mind. 15,-€
max. 200,-€
1,0 ‰
mind. 10,-€
max. 200,-€
1,5 ‰
mind. 15,-€
max. 200,-€
entfällt
entfällt
entfällt
per Eilüberweisung
15,00
5,00 ELKO
zzgl. zu
Komplettpaket
15,00
5,00 ELKO
zzgl. zu
Komplettpaket
1,5 ‰
mind. 15,-€
max. 200,-€
+ 10,-€
Eilzuschlag
entfällt
per
Zahlschein
10,00
zzgl. zu
Komplettpreis
entfällt
entfällt
entfällt
(P=Privatkunden, G=Geschäftskunden)
bb)
Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtige
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler
zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
•
•
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
Höhe der Entgelte
Entgeltregelung
SHARE
OUR
Fehler! Textmarke nicht definiert.
Entgelt
0,00
mind. 25,00*
Bei Ausführung in Fremdwährung zzgl.
Händlercourtage
0,25‰ Courtage mind. 1,-€
Hinweis:
Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.
* Bei höheren Gebührenanforderungen durch die Auslandsbank erfolgt eine Nachbelastung des Kunden
4
Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und
der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
5
6
8
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
c)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
- per Postversand
- per elektronischem Postfach
- per Kontoauszugsdrucker
1,50
1,50
1,50
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
10,00 + Fremdkosten
10,00 + Fremdkosten
Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte
berechnen.
10,00 + Fremdkosten
10,00 + Fremdkosten
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im
Auftrag des Kunden
0,00
Eilüberweisung zur Barauszahlung
Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.
1.1.2.
15,00
Überweisungsgutschriften
7
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet :
Gutschrift einer
Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank
(SEPA-Überweisung)
Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen
Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister
Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet
Entgelt in Euro
0,65 (G)
0,40 (P)
0,65 (G)
0,40 (P)
1,50 ‰ mind. 15,00, max. 150,00
1,50 ‰ mind. 15,00, max. 150,00
(P=Privatkunden, G=Geschäftskunden)
Hinweis:
Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes
Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 ‰ Courtage mind. 1,00 €
Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
8
9
Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)
sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des
10
EWR (Drittstaaten)
1.2.1 Überweisungsaufträge
a)
Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
7
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom
Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.
8
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
9
z. B. US-Dollar.
10
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
9
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
b)
aa)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtige
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen
Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweise:
- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte
abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
bb)
11
Entgelte
Zielland(Produkt)
Entgeltregelung
0 (SHARE)
1 (OUR)
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung)
übrige Länder (sonstige Zahlungen)
5,00
5,00
5,00
1,5 ‰ mind 15, bei
beleghaften, bzw. 1,0 ‰
mind. 10,00 bei beleglosen
Überweisungen, max.
200,00 zzgl. zu
Komplettpaket
Kein Angebot
wie nebenstehend
+ mind. 25,00*
* Bei höheren Gebührenanforderungen durch die Auslandsbank erfolgt eine Nachbelastung des Kunden
Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1)
10,00
Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung
Entgelt
Bei Ausführung in Fremdwährung zzgl.
Händlercourtage
SHARE
OUR
0,00
mind. 25,00*
0,25‰ Courtage mind. 1,00 €
* Bei höheren Gebührenanforderungen durch die Auslandsbank erfolgt eine Nachbelastung des Kunden
cc)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
- per Postversand
- per elektronischem Postfach
- per Kontoauszugsdrucker
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere
Entgelte berechnen
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im
Auftrag des Kunden
1,50
1,50
1,50
10,00 + Fremdkosten
10,00 + Fremdkosten
10,00 + Fremdkosten
10,00 + Fremdkosten
0,00
11
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und
autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
10
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
1.2.2. Überweisungsgutschriften
a)
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach,
welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende
Entgeltregelungen sind möglich:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen
Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
- Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte
abgezogen werden.
- Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
b)
Entgelte
Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte
berechnet,
die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
12
Absenderland/Währung
Entgelt in Euro
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
übrige Länder
0,65 (G ) / 0,40 (P)
0,65 (G ) / 0,40 (P)
0,65 (G ) / 0,40 (P)
1,50 ‰ mind. 15,00, max. 150,00
(P=Privatkunden, G=Geschäftskunden)
Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung
(bei Entgeltregelung 0 oder 2)
10,00
Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Länder/Produkte
Entgeltregelung
Entgelt
(incl. Courtage)
0,25‰ Courtage mind. 1,-€
0,25‰ Courtage mind. 1,-€
0
2
2.
Lastschriften
2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)13
2.1.1.SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
14
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank
SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
Entgelt in Euro
0,65 (G ) / 0,40 (P)
0,65 (G ) / 0,40 (P)
12
Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom
Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.
13
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
14
Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
11
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
c)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Basis-Lastschrift
- per Postversand
- per elektronischem Postfach
- per Kontoauszugsdrucker
1,50
1,50
1,50
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten
Mandats-Widerrufs
0,00
2.1.2.SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
15
Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von
SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank
SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c)
Entgelt in Euro
0,65
0,65
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Firmen-Lastschrift
- per Postversand
- per elektronischem Postfach
- per Kontoauszugsdrucker
1,50
1,50
1,50
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten
Mandats-Widerrufs
0,00
2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
15
Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus
der Schweiz
Monaco
San Marino
Entgelt in Euro
0,65 (G ) / 0,40 (P)
0,65 (G ) / 0,40 (P)
0,65 (G ) / 0,40 (P)
(P=Privatkunden, G=Geschäftskunden)
b)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Basis-Lastschrift
- per Postversand
- per elektronischem Postfach
- per Kontoauszugsdrucker
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten
Mandats-Widerrufs
15
1,50
1,50
1,50
0,00
Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
12
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
2.2.2.
a)
SEPA-Firmen-Lastschrift
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
16
Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus
der Schweiz
Monaco
San Marino
b)
Entgelt in Euro
0,65
0,65
0,65
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Firmen-Lastschrift
- per Postversand
- per elektronischem Postfach
- per Kontoauszugsdrucker
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten
Mandats-Widerrufs
1,50
1,50
1,50
0,00
2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften
bei Einmal- und wiederkehrenden
Lastschriften
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPABasis-Lastschrift
2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften:
bei Einmal- und wiederkehrenden
frühestens 28 Kalendertage und
Lastschriften
spätestens 2 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPAFirmen-Lastschrift
2.4. Lastschriftinkasso
2.4.1.
2.4.2.
16
17
17
Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren
0,35 €
0,35 €
Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.
13
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
3.
Kartengestützter Zahlungsverkehr
a)
3.1. Kreditkarten
Jahrespreise
MasterCard
MasterCard Gold
30,00
78,00
MasterCard Basis
Ausstattung:
- unter 18 Jahre
- ab 18 Jahre
- mit Bild aus Galerie
- inclusive Auslandskrankenversicherung für Privatreisen
Platinum MasterCard
15,00
30,00
unentgeltlich
+8,00
- Hauptkarte
- Zusatzkarte
200,00
150,00
79,00
- Priority Pass über Concierge Service
MasterCard Business
MasterCard Business Gold
Andruck Firmenname auf allen Kreditkarten
Andruck Firmenlogo auf allen Kreditkarten
Anmeldung zum Business Card Portal
b)
c)
d)
einmalig
20,00
65,00
unentgeltlich
100,00
unentgeltlich
Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht
gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden
- für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände
verursacht
- wegen Namensänderung
- bei Vergessen der PIN
Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen
18
15,00
15,00
15,00
Portokosten
Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung
- per Postversand
- per elektronischem Postfach
e)
unentgeltlich
unentgeltlich
Sperren einer MasterCard/Visa Card
0,00
(auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den
Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich)
f)
Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro
erfolgen
g)
Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in
19
Fremdwährung erfolgen
h)
Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums
i)
Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)
j)
20
unentgeltlich
1 % des Umsatzes
1 % des Umsatzes
Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN
für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom
Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)
Hinweis:
Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der
Sparkassen ist unentgeltlich.
3,00
18
Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets
unentgeltlich erstellt und übermittelt.
19
Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels.
20
Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem
Karteninhaber am Geldautomaten.
14
B.
a)
b)
c)
d)
Girokonto und Zahlungsverkehr
3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card)
Jahrespreise (sofern nicht im Kontomodell inkludiert)
21
Täglicher Verfügungsrahmen
22
Sparkassen-Card je nach Einsatz :
23
 Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden Geldautomaten
o An Geldautomaten der Vereinigten Sparkasse im Märkischen
Kreis bis zu 1.100,-€ EUR
o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 500,- EUR
o An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500,- EUR
 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und
24
Dienstleistungsunternehmen
 - mit girocard/electronic cash und Geheimzahl bis zu 5.000 €
 - im In- Und Ausland mit Maestro/VPAY mit Geheimzahl bis zu 2.200 €

(Verfügungsrahmen richtet sich jedoch nach dem jeweiligen
Dienstleistungsunternehmen.)
 Aufladen der Geldkarte: bis 500,-€
Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine
nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden
-für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende
Umstände verursacht
- wegen Namensänderung
- bei Vergessen der PIN
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.
6,25
6,25
6,25
6,25
unentgeltlich
(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/SparkassenKundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)
e)
f)
g)
h)
i)
a)
26
Einsatz der Karte im EWR-Raum , sofern Zahlungen in Euro erfolgen
25
Einsatz der Karte im EWR-Raum , sofern Zahlungen in Fremdwährung
26
erfolgen
Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums
unentgeltlich
1,00 % des Umsatz
mind. 0,75 max. 3,00
1,00 % des Umsatzes
mind. 0,75 max. 3,00
Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)
Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN
3,00
für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu
vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)
Hinweis:
Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse
ist unentgeltlich.
3.3. Geldkarte
Aufladung unserer Geldkarten
an unseren Terminals, die mit dem Geldkarte-Logo gekennzeichnet sind, und an
0,00
unseren Geldautomaten (Ladeterminals)
an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken
0,51
an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister
1,00
an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem Geldkarte- oder
unentgeltlich
dem girogo-Logo gekennzeichnet sind
3.4. Barauszahlungen
Barauszahlung an eigene Kunden
 mit unserer Sparkassen-Card
 mit unserer MasterCard / Visa Card
am Schalter
unentgeltlich
entfällt
am Geldautomaten
unentgeltlich
2,00 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
21
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene
Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen
Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
22
Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
23
Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
24
Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein
25
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
26
Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels.
15
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
b)
Barauszahlung an eigene Kunden bei
fremden Zahlungsdienstleistern (ZD)
mit Debitkarte (Sparkassen-Card)
 bei Sparkassen und Landesbanken, die
am Heimatsparkassenmodell teilnehmen
26
 bei ZD im EWR , die ein direktes
27
Kundenentgelt erheben:
- Verfügungen im girocard-System in
Euro
- Verfügungen im Maestro/CirrusSystem in Euro
26
 bei ZD im EWR , die kein direktes
28
Kundenentgelt erheben:
- Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und
V-Pay/Plus in Euro
26
 bei ZD im EWR in Fremdwährung im
Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System
26
 bei ZD außerhalb des EWR im
Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System
am Schalter
am Geldautomaten
entfällt
unentgeltlich
entfällt
unentgeltlich
entfällt
4,00 EUR
entfällt
4,00 EUR
entfällt
4,00 EUR
entfällt
4,00 EUR
mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card)
- im Inland und Ausland
3,00 % des Umsatzes
2,00 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
mind. 5,00 EUR*
*Keine Berechnung der GA-Gebühren bei Einsatz der MasterCard Gold im Ausland
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
3.5. Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt
eingehen:
Kartenzahlungen im EWR in Euro
max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWRmax. 4 Geschäftstage
29
Währung als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
der Währung
Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.
4.
Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte30
4.1. Bareinzahlung
Bareinzahlung zugunsten Dritter
auf Konten bei uns
auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken
auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern
Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern
gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a)
dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen.
10,00
10,00
10,00
27
Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem
Karteninhaber am Geldautomaten.
28
In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.
29
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische
Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische
Krone, Ungarischer Forint.
30
Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
16
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
5.
Online-Banking und Electronic Banking
5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)






mtl.
0,00
Bereitstellung des Online-Banking Zuganges
je
11,90
TAN-Generator
je
2,50
Versandkosten
p.a.
8,50
Bereitstellung von HBCI-Chipkarte
0,00
Bereitstellung von TAN / SMS-/Push-Nachricht, E-Mail
Bereitstellung von Umsatzinformationen an Steuerberater per FinTs/
Online-Banking (zzgl. MwSt.)
bis 74 Umsätze
mtl.
2,50
75 – 148 Umsätze
mtl.
5,00
149 – 240 Umsätze
mtl.
7,50
ab 241 Umsätze
mtl.
10,00
Preis gem. Sparkassen-Shop
 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift
5.2. Electronic Banking für Unternehmer
Zugangsverwaltung für EBICS/FTAM/ISDN
0,00
 Einrichtung: Kunden ID
0,00
 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID
0,00
 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV
0,00
 Einrichtung: Teilnehmer ID
0,00
 Einrichtung: Konto
0,00
 Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen
15,00
 EBICS/FTAM Signaturkarte
12,50
 Händlerkarte mit Alterschutzmerkmalprüfung (16/18 Jahre)
31
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden
 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto
und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren
mtl.
 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940
a) pro Konto
mtl.
und/oder
b) pro bereitgestelltem Umsatz
0,05
 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern
a) pro Konto
mtl.
und/oder
b) - pro bereitgestellter Datei
- pro bereitgestelltem Umsatz
0,05
 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro
Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B.
für die DATEV
mtl.
- pro bereitgestelltem Umsatz
0,05
Softwarelizenzen Electronic-Banking (Preise zzgl. MwSt)
SFirm Basis (Zahlungsverkehr In-/Ausland, HBCI-Komunikationsmodul, Disposotion)
8,00
SFirmComfort (wie Basis zzgl. EBICS-Kommunikationsmodul)
12,50
SFirmPremium (wie Comfort zzgl. Cash-Management Modul)
17,50
SFirmEnterprise (Mandantenfähigkeit, Archivfunktion etc. optional zu allen Versionen ergänzbar)
5,00
SPG-Verein
65,00
Optionale Zusatzmodule:
SPG-Kurs, SPG-Web
15,00
SPG-Fibu
65,00
Updatepreis bei Versionswechsel SPG-Verein
30,00
Update Zusatzmodul SPG-Kurs, SPG-Web
7,50
Updatepreis SPG-Fibu
30,00
Servicepauschale für Administrationsaufwand bei vergessenem Passwort SPG-Verein (inkl. MwSt)
10,00
Bruttopreis gem. Sparkassen-Shop
StarMoney und Secoder-Chipkartenleser
Installations- und Programmeinweisungspreis (zzgl. MwSt)
Grundpauschale (inkl. Anfahrt)
bis zu einem Aufwand von 2 Stunden
Jede weitere halbe Stunde
70,00
25,00
31
Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt
und übermittelt.
17
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS


32
Beauftragung mittels FinTS:
- Sammelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
33
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten )
- je Geschäftsvorfall
34
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten )
- je Geschäftsvorfall
- Eilüberweisung (Euro-Express)
- je Geschäftsvorfall
- Lastschrifteinzug
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
34
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten )
- je Geschäftsvorfall
35
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten )
- je Geschäftsvorfall
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
34
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten )
- je Geschäftsvorfall
35
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten )
- je Geschäftsvorfall
Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM):
- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei
- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei
- Zzgl. je Posten (Postenentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen im
Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen)
- Überweisungen
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
34
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten )
- je Geschäftsvorfall
35
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten )
- je Geschäftsvorfall
- Eilüberweisung (Euro-Express)
- je Geschäftsvorfall
- Lastschrifteinzug
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
34
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten )
- je Geschäftsvorfall
35
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten )
- je Geschäftsvorfall
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
34)
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten
- je Geschäftsvorfall
35
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten )
- je Geschäftsvorfall
0,20
0,20
Kein Angebot
0,20
0,20
0,20
0,20
0,00
0,00
0,20
0,20
0,20
Kein Angebot
0,20
0,20
0,20
0,20
0,20
32
Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und
autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur
erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden.
33
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
34
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
18
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
6.
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen
auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich
aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte
Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-EuroWährung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
7.
Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb
unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb
an allen Werktagen, mit Ausnahme von
- Sonnabenden,
- 24. und 31. Dezember,
- gesetzlichen Feiertagen in NRW
Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (CutOff-Zeit):
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind)
Geschäftsstelle:
SB-Terminal, Online-Banking/FinTS:
Datenfernübertragung:
Telefon-Banking:
III.
Scheckverkehr
1.
Allgemein
Folgetagverarbeitung
15:00 Uhr
15:00 Uhr
15:00 Uhr
Scheckeinlösung
Scheckeinzug (Inland)
Scheckvordrucke
Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre (für 180 Tage)
Bereitstellung eines Sparkassenverrechnungs-Schecks
Bestätigung eines nicht unterschriebenen Schecks
Wertstellung
- Scheckeinreichungen
- eigenes Kreditinstitut
- andere Kreditinstitute
- Eingang vorbehalten
- Inkasso
- Scheckeinlösung
0,65 (G ) / 0,40 (P)
0,65 (G ) / 0,40 (P)
(P=Privatkunden, G=Geschäftskunden)
Weitergabe Fremdkosten
7,50
50,00
2,50
Buchungstag
Buchungstag + 2
Buchungstag + 2
Buchungstag
19
B.
Girokonto und Zahlungsverkehr
2.
Grenzüberschreitender Scheckverkehr
a) Scheckzahlungen in das Ausland
35
Abwicklungsprovision
Auslagen
Abwicklungsprovision
Auslagen
Zzgl. zu Komplettpaket
1,50%0 mind. 15,00
1,50
1,50%0 mind. 15,00
3,50
Abwicklungsprovision
Auslagen
Inkassoschecks (Gutschrift nach Eingang
Abwicklungsprovision
des Gegenwertes)
Auslagen
Bei Ausführung in Fremdwährung zzgl. Händlercourtage
1,50%0 mind. 15,00
1,50
3,00%0 mind. 15,00
1,50
0,25%0 mind. 1,00
Vom Kunden ausgestellte Schecks
Versand von Bankschecks
b) Scheckzahlungen aus dem Ausland
Exporteurschecks und Rückschecks
(zzgl. fremder Spesen)
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen
auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
Reiseschecks
Verkauf
Rücknahme nur von Kunden
(es gelten die Preise der SIW)
Sorten
35
Eigene Schecks
Fremde Schecks
Auslagen
Courtage
Verkauf je Währung
Rückkauf je Währung mit Kaufquittung
Rückkauf je Währung ohne Kaufquittung
eingestellt
pro Stück 1,00
1,50%0 mind. 1,00
1,50
0,25%0 mind. 1,00
7,00
3,50
7,00
Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
20
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
I.
1.
2.
3.
Sparkonto
Kontoauflösung
Vorzeitige Auflösung von VL-Verträgen
Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung)
- Erster Tag der Verzinsung
- Letzter Tag der Verzinsung
12,50
Einzahlungstag
Tag vor dem
Auszahlungstag
Aufbewahrung eines Sparkassenbuches
Sparbuchschrankfach pro Jahr
12,00
Der Rechnungslauf der Jahresmietgebühren erfolgt am 1. Arbeitstag des neuen Jahres für das laufende
Jahr im Voraus. Bei Auflösung eines Faches innerhalb eines Jahres wird keine Erstattung anteiliger
Gebühren vorgenommen.
Neueinbau eines Schlosses
Neuvergabe von Sparbuchschrankfächern
Neuanlage von Januar - September
Neuanlage im Oktober
Neuanlage im November
Neuanlage im Dezember
Entgeltfrei sind Hinterlegungen von verpfändeten Spareinlagen.
Einzug von Sparguthaben
zugunsten anderer Sparkassen
zugunsten sonstiger Institute
Ausstellung eines Sparbuches nach Verlust
Ausstellung eines neuen Sparbuches nach Verlust
II.
Wertpapiere
1.
Depotleistungen
25,00 + Fremdkosten
100 % des Mietpreises p. a.
50 % des Mietpreises p. a.
25 % des Mietpreises p. a.
0 % des Mietpreises p. a.
0,00
5,00
7,50
0,00
- Depotentgelt
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am Quartalsende
- Girosammelverwahrung
-
Sonderverwahrung
-
Wertpapierrechnung
-
Mindestbetrag
Investmentzertifikate bei der DekaBank und WestInvest
Girosammelverwahrung
-
Sonderverwahrung
-
Wertpapierrechnung
- Stücknotierte Posten ohne Kurs
- Bezugsrecht
kostenlos
- Aktien mit Nennwert < 2,56 €
- alle anderen
-Optionen , alle Verwahrarten
-Anteilsscheine geschlossener Fonds
Pro Quartal
0,1785 % vom Kurswert
mind. 2,98 max. 1.487,50
0,2975 % vom Kurswert
mind. 4,76 max. 2.975,00
0,2975 % vom Kurswert
mind. 4,76 max. 2.975,00
4,46
0,0595 % vom Kurswert
mind. 2,98 max. 1.487,50
0,0714 % vom Kurswert
mind. 4,76 max. 2.975,00
0,0714 % vom Kurswert
mind. 4,76 max. 2.975,00
kostenlos
0,00119 € pro Stück
0,0119 € pro Stück
0,00
23,80 pro Wertpapierkennnummer
- Sonderleistungen im Auftrag des Kunden
- Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- unterjährige Depotaufstellung
- Erträgnisaufstellung
- Beachtung von Sperren, Verpfändungen durch fremde KI
p.a.
11,90
11,90
11,90
11,90
21
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
- Depotübertragung
nur fremde Kosten
- Jahressteuerbescheinigung
2.
Effektive Stücke
-
3.
unentgeltlich
Einlieferung
Girosammelverwahrung
Sonderverwahrung
Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist)
Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen
(sofern Institut nicht Zahlstelle ist)
-Auslieferung
-Girosammelverwahrung Namensaktien
alle anderen Wertpapiere
-Sonderverwahrung
29,75
35,70
11,90
0,2975 %
mind. 11,90 max. 29,75
89,25
59,50
35,70
Transaktionsleistungen
- An- und Verkauf von Wertpapieren
- Eigene Kosten
- Provision
- Vertriebsweg: Berater / Internet / Telefon
- Aktien, Zertifikate, Optionsscheine,
börsengehandelte offene Investmentvermögen
- Festverzinsliche Wertpapiere
- Zero-Bonds, Genussscheine
- Wandel- und Optionsanleihen
- Optionen
- Zuteilung von Aktien-Emissionen
1,00 % vom Kurswert
0,70 % vom Kurswert
0,50 % vom Nennwert
0,50 % vom Kurswert
0,50 % vom Kurswert mind. vom Nennwert
0,80 % vom Kurswert mind. 50,00 €
zzgl. Fremdgebühren pro Kontrakt 0,20 €
Ausübung wie Kassageschäft
Keine Berechnung der fremden Kosten und Maklercourtage
- Mindestpreis pro Transaktion
- Aktien, festverzinsliche u.a. Wertpapiere
- Börsennotierte Investmentfonds und Optionsscheine
bis 4.999,99
ab 5.000,00,
Börse
Börse
Inland
Inland
15,00 Ausland
20,00 Ausland
30,00
40,00
- Kleinstorder- Ordervolumen bis 15,34 €
- Ordervolumen bis 25,56 €
- Ordervolumen bis 76,69 €
- Limite
- Erteilung
- Änderung
- Streichung
- Verlängerung
- Fremdkosten in- und
ausländischer Börsen und
sonstiger Handelsplätze
Abrechnung rein netto
Courtage
Bei Papieren in Weltpapierrechnung
zzgl. Provisionen u. Mindestpreis
Courtage und alle fremden Spesen
Bei Papieren in Wertpapierrechnung
zzgl. Provisionen, kein Mindestpreis
0,00
0,00
0,00
0,00
Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern
an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim
Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen
oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten
für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem
Wertpapierberater erfragen.
22
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
- Umlagegebühr
4.
Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand
verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
Ersatz von Aufwendungen
Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften
D. Kredite
I.
Kredite
Preis in EUR
25,00
Stundung: Raten-, Tilgungsaussetzung
Jahreskontoauszug
Duplikatserstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
Leistungs-/Zinsbescheinigung
Bescheinigung Wirtschaftsprüfer
Prüfung von Firmengründungskonzepten
II.
12,00
12,00
50,00
150,00
Bankbürgschaft, Finanzierungsbestätigung (Aval)
Finanzierungsbestätigung (Finanzierung durch die Sparkasse)
Bürgschaften/Gewährleistungen
Bürgschaften gegenüber Verbundpartnern (LBS, Westfälische Provinzial)
0,25% p.a. mind.
300,00
2,50% p.a. mind. 50,00
+ 50,00 Ausfertigungsgebühr
1,00% p.a.
23
E.
Sonstiges
I.
Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden36
II.
Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden
Zinsbescheinigung/Kontostandsbescheinigung
umfangreiche Aufstellungen
III.
Bankauskunft im Auftrag des Kunden
IV.
Safes
Breite (in cm)
20
30
30
27
30
27 u.30
30
27 u. 30
27 u. 30
30
30
30
60
je Bescheinigung/pro Kontostand
je Stunde
5,00
40,00
7,50
Mietpreis für Safes pro Jahr in €
Höhe (in cm):
7,5
25,00
5
25,00
7,5
35,00
10
35,00
9 - 12
35,00
15 - 16
50,00
20 - 22,5
70,00
24 - 25
70,00
30
90,00
36 - 37,5
120,00
40
120,00
90
150,00
40
150,00
Der Mietpreis wird jährlich belastet.
Der Rechnungslauf der Jahresmietgebühren erfolgt am 1. Arbeitstag des neuen Jahres für das laufende Jahr
im Voraus. Bei Auflösung eines Faches innerhalb eines Jahres werden nicht angefallene Quartale erstattet.
Die o.g. Preise gelten bei Lastschrifteinzug. Bei Bareinzahlung oder Überweisung wird eine Gebühr von 20,-€
erhoben.
Neuvergabe von Safes
von Januar - September
Oktober
November
Dezember
Vorübergehende Vermietung (bis zu 3 Monaten)
Neueinbau eines Schlosses
Ausgabe eines neuen Schlüsselpaares
36
100% des Mietpreises p.a.
50% des Mietpreises p.a.
25% des Mietpreises p.a.
0% des Mietpreises p.a.
½ Jahresmiete
25,00 + Fremdkosten
25,00 + Fremdkosten
Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich.
24