Palmen

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Palmen
PRODUKTSPEZIFIKATION
SONSTIGE FIEDERBLÄTTRIGE
PALMEN
April 2011
Ergänzend zu den Allgemeinen Spezifikationen für Zimmerpflanzen gelten für die sonstigen
fiederblättrigen Palmen die in dieser Produktspezifikation genannten Anforderungen.
Die Produktspezifikation für sonstige fiederblättrige Palmen gilt ab 1. April 2011 für alle der Vereinigung
Niederländischer Blumenversteigerungen (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland, VBN) angeschlossenen
Versteigerungsbetriebe.
Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Herausgebers (Vereniging van
Bloemenveilingen in Nederland) durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder auf sonstige Art vervielfältigt und/oder
veröffentlicht werden.
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written permission from the publisher (Association of Dutch Flower Auctions).
Palmen sonstige 21-02-2011
Begriffsumschreibung
Blätter
Wenn die Keimblätter die einzigen Blätter der Pflanze sind, werden diese als vollwertige oder
ausgewachsene Blätter betrachtet.
Sonstige fiederblättrige Palmen
Alle fiederblättrigen Palmen mit Ausnahme von Chrysalidocarpus lutescens, Chamaedorea, Howea
fosteriana und Phoenix.
Schirmart (Umbrella-) bei Cycas revoluta
Es handelt sich um eine Schirmart (Umbrella-), wenn sich bei einer Pflanze die Blätter nur aus dem
Herzen der Knolle heraus entwickelt haben.
Die Blätter sind von innen nach außen zurückgebogen wie bei der Form eines Regenschirmes.
Sonstige Sorten (doppelter Blätterkranz) anders als die Schirmsorte; die Blätter haben sich nicht nur
aus dem Herzen der Knolle entwickelt.
I. Mindestanforderungen für den Handel
MINDESTQUALITÄT
• Neue Wurzelentwicklungen müssen in ausreichendem Maße sichtbar sein.
• Die Pflanze soll derart entwickelt sein, dass ein Weiterwachsen gewährleistet ist. Dies bezieht sich
auch auf die Beschaffenheit des Bodens.
• Palmen müssen bei der Anlieferung in einem Substrat stehen, das ausschwemmbar einen maximalen
Prozentsatz zwischen 33 und 45% hat.
(Mit Pflanzen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, wird nicht gehandelt.)
II. Qualitäts- und Sortierungsvorschrift
QUALITÄTSANFORDERUNGEN JE PARTIE
Ergänzend gilt folgende Anforderung:
• Die Partie muss frei sein von Blattspitzen mit Ausnahme der untersten Blattkränze, für die eine
höhere Toleranz gilt als in den Allgemeinen Spezifikationen für Zimmerpflanzen angegeben ist.
Außerdem gilt hierbei für große Pflanzen und für alte Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein
von Blattspitzen eine höhere Toleranz.
SORTIERUNGSANFORDERUNGEN JE PARTIE
• Sonstige fiederblättrige Palmen müssen nach folgenden Kriterien sortiert werden:
− Topfgröße;
− Pflanzenhöhe;
− Anzahl Pflanzen je Topf (Pflanzenumfang);
− Dicke;
− Kulturform*
* Bei Cycas revoluta muss die Pflanzenform angegeben werden. Dazu sind folgende zwei Codes (S54)
wichtig:
Code 84 Umbrella
Code 999 sonstige
Palmen sonstige 21-02-2011
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SORTIERUNGSCODE
Für die sonstigen fiederblättrigen Palmen gelten folgende Sortierungscodes:
Prod.code
ProduktgruppenName
SK1
SK2
SK3
SK4
SK5
nr.
2 100 03 01
Cycas
S01
S02
S13
9200
2 100 03 01
Cycas revoluta
S01
S02
S13
S54
21099901
sonstige Palmen S01
S02
S03
9991
21099901
Zamia
S01
S02
S13
9990
21099901
Rhapis
S01
S02
S03
S08
20873
21099901
Rhapis ecxelsa
S01
S02
S03
S08
NB: Die fett gedruckten Kennzeichen sind vorgeschrieben, die dünn gedruckten Kennzeichen sind
Empfehlungen.
Erklärung der Sortierungskennzeichen:
S01 Topfgröße vorgeschrieben
S02 Höhe vorgeschrieben
S03 Anzahl Stecklinge/Pflanzen pro Topf
S13 Anzahl Blätter pro Pflanze
S08 Dickesortierung
S54 Pflanzenform
Palmen sonstige 21-02-2011
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