Konzeption eines integrierten Arbeitslehreunterrichts in der
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Konzeption eines integrierten Arbeitslehreunterrichts in der
Konzeption eines integrierten Arbeitslehreunterrichts in der Werkstufe der Schule für Geistigbehinderte Hausarbeit zur zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik vorgelegt dem Staatlichen Prüfungsamt für zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Dortmund Abt. Sonderpädagogik von Peter Bürkle Im Lörenkamp 7 45879 Gelsenkirchen Studienseminar für das Lehramt für Sonderpädagogik Gelsenkirchen Fachleiter: Datum: 16.07.2001 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung .................................................................................................................................... 1 2. Arbeitslehre an der Schule für Geistigbehinderte ................................................................... 2 2.1. 2.2. 2.3. Das ‚Fach‘ Arbeitslehre........................................................................................................ 2 Arbeitslehre in den Richtlinien und Empfehlungen der KMK................................................ 4 Arbeitslehre in der Werkstufe der Schule für Geistigbehinderte .......................................... 5 2.3.1. Aufgaben der Werkstufe.................................................................................................. 6 2.3.2. Inhalte und Ziele der Arbeitslehre für die Werkstufe........................................................ 7 2.3.3. Methoden und Organisation des FoL Arbeitslehre in der SfGb ....................................... 8 2.4. Zusammenfassung und Schwerpunktbestimmung ............................................................ 10 2.5. Exkurs: eine veränderte Arbeitslehre? ............................................................................... 12 3. Rahmenbedingungen und Umsetzung des FoL Arbeitslehre............................................... 13 3.1. Werken/Technik ................................................................................................................. 13 3.1.1. Ausstattung.................................................................................................................... 13 3.1.2. Umsetzung .................................................................................................................... 14 3.2. Berufsvorbereitung............................................................................................................. 14 3.3. Fächerübergreifende Anteile.............................................................................................. 14 3.4. Außerschulische Lernorte .................................................................................................. 15 3.4.1. Rahmenbedingungen .................................................................................................... 15 3.4.2. Umsetzung und Kooperation ......................................................................................... 15 4. Möglichkeiten der vertiefenden Umsetzung von Inhalten der Arbeitslehre ........................ 17 4.1. Integrierte Umsetzung in der Schule.................................................................................. 17 4.1.1. Rahmenbedingungen .................................................................................................... 17 4.1.2. Zeitliche Organisation.................................................................................................... 17 4.1.3. Organisationsformen ..................................................................................................... 19 4.1.4. Ziele und Inhalte ............................................................................................................ 20 4.1.5. Methodische Umsetzung ............................................................................................... 22 4.2. Nutzung außerschulischer Lernorte ................................................................................... 23 4.3. Einbezug schwerbehinderter Schüler ................................................................................ 23 5. Zusammenfassung und Auswertung...................................................................................... 25 6. Rahmenkonzept eines integrierten Arbeitslehrevorhabens ................................................. 27 7. Empfehlungen........................................................................................................................... 28 8. Literatur- und Quellenverzeichnis........................................................................................... 30 9. Anhang ........................................................................................................................................A 9.1. 9.2. Auswertung der Praktikumsreflexion.................................................................................... A Erklärung..............................................................................................................................C 1. Einleitung Seit Beginn meiner Ausbildung an der Schule für Geistigbehinderte der Stadt XY bin ich in der Werkstufe tätig. Die einzige Werkstufe der Schule wurde im ersten Halbjahr der Ausbildung nur von 8 Schülern besucht, deren Zahl im Schuljahr 200/2001 auf 13 gestiegen ist. Aufgrund der Grösse der Lerngruppe und der unzureichenden räumlichen Rahmenbedingungen zunächst für den Werkunterricht (vgl. 3.1.), habe ich mich intensiv mit alternativen Organisations- und Unterrichtsformen auseinandergesetzt. Diese Auseinandersetzung war überwiegend auf den Werkunterricht bezogen, dehnte sich aber zunehmend auf die Bereiche der Berufsvorbereitung und fächerübergreifende Aspekte aus. Die rein praktische, überwiegend handwerklich orientierte Tätigkeit im Materialbereich Holz war zwar weitgehend zufriedenstellend, nach Einblicken in den Bereich Metall einer Schule für Lernbehinderte und auch den Erfahrungen in der Werkstatt für Behinderte (WfB) erschien mir eine Ausdehnung der Materialbereiche sinnvoll. Auch eine stärker vorhabenorientierte Ausrichtung des Werkunterrichts wurde bereits in diesem Schuljahr durch die Verkaufsorientierung der hergestellten Werkstücke erreicht, erscheint mir aber angesichts der Bedeutung der Arbeitslehre für Werkstufenschüler noch nicht zufriedenstellend. Zusammenfassend bin ich mit folgenden Bereichen des Arbeitslehreunterrichts unzufrieden: 1. der Raum- und Ausstattungssituation; 2. der Beschränkung auf den Materialbereich Holz sowie auf einen Block pro Woche; 3. der Förderung der Sozial- und Individualkompetenzen der Schüler, insbesondere der Kooperationsfähigkeit und der Reflexionsfähigkeit des eigenen Verhaltens und auch der Produktqualität; 4. einer nur punktuellen Berücksichtigung der fächerübergreifenden Anteile; 5. dem Fehlen eines Rahmenkonzeptes für die Arbeitslehre in der Werkstufe. Das Ziel dieses Konzeptes soll es daher sein, den Arbeitslehreunterricht in integrierter Form zu strukturieren, d.h. eine Verbindung zwischen Technik/Werken und den fächerübergreifenden Anteilen zu erreichen. Dabei geht es um die Ausarbeitung eines Rahmenkonzeptes, das auch auf den Bereich der Hauswirtschaft übertragbar ist, hier aber aus zeitlichen Gründen schwerpunktmäßig auf den Bereich Technik bezogen ist. Grenzen eines solchen Konzeptes liegen zum einen in den Rahmenbedingungen der Schule und in der Uneinheitlichkeit der Arbeitslehrediskussion (bzw. m. E. deren Nichtbeachtung) in der Geistigbehindertenpädagogik. Dieses Konzept muss daher zunächst theoretische Grundlagen der Arbeitslehre1, gekennzeichnet durch Ziele, Förderbereiche und Methoden, und Folgerungen für den Unterricht und seine Organisation formulieren, die dann schulspezifisch zu betrachten sind. Dabei werden als relevante Praxisfelder, neben dem innovativen Charakter jedes Konzeptes, die Schwerpunkte auf der Organisation des Arbeitslehreunterrichts hinsichtlich seiner zeitlichen und räumlichen Gestaltung und dem Unterrichten in der Form des Vorhabens liegen. Leider gibt es keine umfassenden Konzepte/theoretische Grundlagen für diesen Bereich. MERTES ist m. E. der einzige Autor, der sich mit der Arbeitslehre fundiert auseinandergesetzt hat, bleibt aber überwiegend praktisch orientiert. 1 1 2. Arbeitslehre an der Schule für Geistigbehinderte 2.1. Das ‚Fach‘ Arbeitslehre Das ‚Fach‘ Arbeitslehre beinhaltet verschiedene Schwierigkeiten, die auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung nicht einheitlich gelöst und beantwortet werden. Ohne die Diskussion über die unterschiedlichen Ansätze der Arbeitslehre hier weiterzuführen2, kann allgemein festgestellt werden, dass Arbeitslehre zunächst aus den drei relativ autonomen Teilbereichen Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft besteht, die durch einen fächerübergreifenden Bereich ergänzt werden. „Dieser fächerübergreifende Bereich stellt eine Schnittmenge verschiedener Inhalte dar, [...] bei dem ein fachlich gegliederter Stundenplan (zeitweise) suspendiert wird, um ein Thema über einen längeren Zeitraum mehrperspektivisch zu behandeln“ (LACKMANN 1997, 182). Solche Aussagen beziehen sich auf den Regelschul- und insbesondere den Hauptschulbereich, für den die Arbeitslehre ursprünglich entwickelt wurde. Zentrale Kritik des Begriffes, die auch für den Bereich der Sonderschule Gültigkeit besitzt, ist, dass durch die Betonung der ‚Arbeit‘, das Fach / der Lernbereich3 meist nur mit ‚Werken‘ und/oder ‚Handarbeit‘ in Verbindung gebracht wird (vgl. MERTES 1984, 125). Obwohl KLAFKI für die Arbeitslehre die Zielsetzung „Hinführung zur modernen Arbeits- und Wirtschaftswelt, ihren technologischen Voraussetzungen und ihren gesellschaftlichen und politischen Problemen und Konsequenzen“ (ebd., 1970, 11) definiert und ihr damit auch allgemeinbildenden Charakter zuweist, scheint sich das allgemeine Verständnis durch die Assoziation ‚Arbeit = handwerkliches Tun‘ nicht wesentlich verändert zu haben. Es lassen sich unterschiedliche Organisationsvarianten des Arbeitslehreunterrichts beobachten (vgl. LACKMANN 1997, 184): • Arbeitslehre als selbstständiges Fach: „Arbeitslehre hat allgemeinbildenden Charakter. Die Arbeit der Menschen ist der Gegenstand, mit dem sich Schülerinnen und Schüler auseinandersetzen. Sie beschäftigen sich mit technischen, ökonomischen, sozialen und ökologischen Sachverhalten. Lernen in Arbeitslehre erfolgt handlungsbezogen und praxisorientiert.“ (GRUNDLAGEN 2001, 1) • Arbeitslehre als kooperativer Lern-, Unterrichts- oder Fachbereich: „Arbeitslehre umfasst schwerpunktmässig technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Lernbereiche einschliesslich ihrer historischen Entwicklung, um in den Lebensbereichen Familie, Beruf, Freizeit und Öffentlichkeit die notwendigen Befähigungen zu vermitteln. Zwischen den Lern- und Lebensbereichen bestehen enge wechselseitige Beziehungen.“ (KM NRW 1977, 7) • Arbeitslehre als Sammelbegriff für die selbstständigen Einzelfächer Technik/Werken, Wirtschaft, Hauswirtschaft, wie durch die Dreiteilung der Richtlinien für die Hauptschule in NRW4 deutlich wird. Prinzipiell wird durch diese unterschiedlichen Organisationsformen der Arbeitslehre bereits der Fortgang der Diskussion dokumentiert: Eine zunehmende Integration von Themen und Inhalten in das Fach oder den Lernbereich ‚Arbeitslehre‘, das damit die ursprüngliche Dreiteilung überwinden muss. Diese Dreiteilung, die sich in der Literatur Vgl. dazu MERTES 1984, 124-132 Meist wird Arbeitslehre nicht als Unterrichtsfach verstanden, sondern als Lernbereich mit den o.g. Einzelfächern. Eine Diskussion dieser Begrifflichkeiten erscheint mir nicht relevant. Kennzeichnend ist, dass zwar die Fächer Technik, Hauswirtschaft und Sozialwissenschaften an den Universitäten in NRW angeboten werden, fächerübergreifende Studien oder gar das Fach Arbeitslehre aber nicht vorgesehen sind. In anderen Bundesländern ist das der Fall. 4 Vgl. dazu KM NRW (Hrsg.): Richtlinien und Lehrpläne für die Hauptschule. Einzelausgaben Technik/Wirtschaftslehre; Wirtschaft; Hauswirtschaft. Düsseldorf 1989 2 3 2 und den Richtlinien5 häufig wiederfindet, ist allerdings m.E. nicht mehr zeitgemäss, sondern längst einer differenzierteren Betrachtungsweise gewichen. So lässt sich nicht schlüssig feststellen, warum wirtschaftliche Themen und Inhalte als ein Teilbereich von Arbeitslehre betrachtet werden sollen, während ökologische, berufsvorbereitende, gesellschaftliche Themen und Inhalte nicht als eigene Bereiche zu betrachten sind.6 Generell lässt sich also feststellen, dass die Arbeitslehre „im Spannungsfeld zwischen der Vermittlung handwerklicher und industrieller Fertigungstechniken, allgemein technischer Fähigkeiten und Einsichten, ökonomischer und ökologischer Zusammenhänge sowie politischer Ansprüche und nicht zuletzt des allgemeinen Bildungsauftrages der Schule steht.“ (SCHWAGER 1992, 578)7 Die Grundgedanken der insgesamt nicht klar definierten und theoretisch nicht abgegrenzten Arbeitslehre lassen sich wie folgt bestimmen (vgl. MERTES 1984, 131 und SCHWAGER 1992, 578-581): 1. Grundsätzlich ist Arbeitslehreunterricht auch Unterrichtund damit pädagogisch und didaktisch auszurichten. 2. Es sollen grundlegende Einsichten in das Arbeits- und Wirtschaftsleben vermittelt und für den Schüler in außerschulischen Situationen nutzbar gemacht werden. Politische, ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Voraussetzungen und Zusammenhänge sind zu berücksichtigen. 3. Es sollen produktionsähnliche und dienstleistungsorientierte Situationen integriert werden, die den Werk- und Hauswirtschaftsunterricht arbeitsweltspezifisch ausrichten. 4. Methodische Formen sind fächerübergreifende Projekte, Vorhaben und die verstärkte Nutzung außerschulischer Lernorte wie z.B. Besuche in Betrieben (Besichtigung, Erkundung und Praktika).8 5. Den Schülern sollen Planungs-, Methoden-, Handlungs- und Reflexionskompetenzen im technischen und hauswirtschaftlichen Bereich vermittelt werden, ohne o.g. Kontextbedingungen zu vernachlässigen. 6. Es wird eine berufliche Grundbildung angestrebt, die durch die Vermittlung von allgemeinen Fähigkeiten als Grundlage von speziellen beruflichen Kompetenzen verstanden wird. 7. Neue Technologien sollen berücksichtigt werden. Zusammenfassend lassen sich also ausgehend von dem grundlegenden Thema ‚Arbeit des Menschen‘ die praktisch orientierten und zunächst relativ autonomen Fächer Technik/Werken und Hauswirtschaft als Grundlagen des Arbeitslehreunterrichts verstehen, die durch einen integrierten sozialwissenschaftlichen Bereich ergänzt werden. Der Beruf bzw. die Berufsvorbereitung wiederum nimmt einen grossen Stellenwert ein und ist als didaktisches Zentrum des Arbeitslehreunterrichts zu verstehen.9 Diese Zusammenhänge, die aufgrund der Komplexität einzelner Inhalte und der schwierigen Integration der verschiedenen Bereiche, besondere Erschwernisse in der didaktischen KM NRW (Hrsg.): Richtlinien und Beispielpläne Arbeitslehre. Schule für Lernbehinderte. Düsseldorf 1977 Gesellschaftslehre und Biologie decken zwar Teile gesellschaftlicher bzw. ökologischer Inhalte ab, können jedoch die Bedingungen, Konsequenzen und Probleme, die sich aus der Arbeit als (noch) wesentliches Moment des Lebens ergeben, nicht so detailliert exemplarisch aufgreifen. 7 Ergänzend lassen sich m. E. noch gesellschaftliche Zusammenhänge und die hauswirtschaftlichen Fähigkeiten nennen. 8 ‚Betriebsbesichtigung‘ meint den kurzen Besuch in einem Betrieb, um einen allgemeinen Überblick über die Tätigkeiten, Produktion und sozialen Beziehungen zu erhalten. Die Betriebserkundung läßt sich als kurzer strukturierter Besuch bezeichnen, der unter einer bestimmten Fragestellung wie beispielsweise Fertigungsmethoden erfolgt. Betriebspraktika sind durch eine längere praktische Mitarbeit in einem bestimmten Betriebsbereich gekennzeichnet. 9 Diese Ansicht ist umstritten, da eine Aufweichung des dualen Berufsbildungssystems diskutiert wird. 5 6 3 Konkretisierung mit sich bringen, habe ich in Abbildung 1 darzustellen versucht. Sie sind im nächsten Schritt auf ihre Relevanz für den Bereich der Schule für Geistigbehinderte zu untersuchen und ggf. zu modifizieren. Arbeit des Menschen Berufsorientierung Technik/Werken Projekt Vorhaben Erkundung Besichtigung Praktika Neue Technologien Hauswirtschaft Projekt Vorhaben Erkundung Besichtigung Praktika Wirtschaft Ökologie Politik/Gesellschaft Abb.1: Strukturmodell der Arbeitslehre (Eigenentwurf) 2.2. Arbeitslehre in den Richtlinien und Empfehlungen der KMK In den derzeit gültigen Richtlinien für die Schule für Geistigbehinderte (SfGb) in NRW wird Arbeitslehre als ‚Fachorientierter Lehrgang‘ (FoL)10 bezeichnet, d.h. er soll „sachstrukturell ausgerichtet sein und lehrgangsartig fortschreiten“ (KM NRW 1980, 16) und wird „vor allem in der Werkstufe durchgeführt“ (ebd., 22). Im FoL Arbeitslehre soll der Schüler „lernen, die von ihm erfahrbare Arbeits- und Wirtschaftswelt zu verstehen und seine Stellung in diesem Gefüge zu erkennen“ (ebd., 22) Er dient der Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt, in der Mensch mit geistiger Behinderung möglicherweise tätig sein wird und seine Inhalte werden vorrangig durch die Bereiche Technik, Haushalt und Wirtschaft bestimmt (vgl. ebd., 21) Methodisch werden Betriebspraktika, Arbeitsprojekte und Arbeitsübungen durchgeführt, die zu einer zunehmenden theoretisch/praktischen Beherrschung von Produktionsabläufen führen sollen. Speziellere Hinweise werden in den Hinweisen für die Werkstufe gegeben. Die Grundlagen für eine spätere berufliche Tätigkeit sollen geschaffen werden, indem: • Grundtechniken erlernt werden, um mit verschiedenen Materialien umzugehen; • Aufgaben unter den Bedingungen der Werkstatt für Behinderte (WfB) durchgeführt werden; • Schüler bereits in der Planung an Arbeitsvorhaben beteiligt werden; • Betriebspraktika in der WfB oder anderen geeigneten Einrichtungen abgeleistet werden (vgl. ebd., 24). Die Ziele sollen durch regionale und örtliche Besonderheiten mitbestimmt werden, weitere Ziele werden vor allem durch das Unterrichts- und Erziehungsziel 5: „Fähigkeit, die Sachumwelt zu erkennen und mitgestalten zu können“(ebd., 112f) genannt.11 Tendenziell sind in den methodischen Hinweisen die Schwerpunkte Technik/Werken und Berufsorientierung erkennbar. Die Bereiche Hauswirtschaft und die fächerübergreifenden Inhalte werden erst in 10 Ab sofort wird also Arbeitslehre als FoL Arbeitslehre bezeichnet. 4 den spezifischeren Feinzielen immanent genannt, vor allem der Bereich Hauswirtschaft wird eher der lebenspraktischen Erziehung zugewiesen. Da die Richtlinien in absehbarer Zeit durch neue abgelöst werden, erscheint es notwendig, die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, verstanden als Grundlage neuer Richtlinien, zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu betrachten. Als Teilbereiche der Förderung, die relevante Inhalte und Themen einschließen, werden genannt:12 • • • „Orientierung im Umfeld, Erarbeiten von Kenntnissen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Natur und Technik, [...] Begegnung mit [...], Hauswirtschaft, Aufbau von Selbstständigkeit in Bereichen [...], von sozialen Beziehungen und sozialem Umfeld sowie von Arbeit und Beschäftigung,“ (KMK 1998, 6) Weitere Ziele und Aufgaben, die relevant für eine Konzeption der Arbeitslehre sind, werden darin gesehen, den Schülern „zu unmittelbarer Begegnung und Auseinandersetzung mit sich selbst, eigenen Wünschen und Vorstellungen in Familie, Schule, Freizeit, Beschäftigung und Arbeit sowie in der Gesellschaft zu verhelfen“ (ebd., 3). Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Arbeitslehre in den Empfehlungen der KMK nicht explizit genannt wird, vielmehr lassen sich die Elemente des bayrischen Lehrplans für die Werkstufe (vgl. STAATSINSTITUT 1990) wiederfinden13. Zwar wird in diesem Lehrplan die Arbeitslehre nicht genannt, sondern es wird von beruflicher Grundbildung und von den fünf Lebensbereichen Arbeit und Beruf, Freizeit, Partnerschaft, Wohnen und Öffentlichkeit gesprochen, doch sind Überschneidungen mit dem FoL Arbeitslehre der Richtlinien aus NRW zu erkennen(vgl. KM NRW 1980). Insgesamt sind also thematisch die Grundstrukturen der Arbeitslehre aus Abb1. zwar zu erkennen, werden aber nur bedingt in den Richtlinien konkretisiert. Wenn man der Arbeitslehrediskussion folgt und den Beruf als didaktisches Zentrum der Arbeitslehre betrachtet, so lässt sich feststellen, dass in den Richtlinien der Bedeutung der Arbeitslehre für das spätere Leben der Schüler in keinster Weise entsprochen wird. Aufgrund der Offenheit der aktuellen Richtlinien bietet es sich also an, eine Konkretisierung für die Werkstufenarbeit vorzunehmen. 2.3. Arbeitslehre in der Werkstufe der Schule für Geistigbehinderte Die Tendenzen und Ergebnisse der Arbeitslehrediskussion, die sich in der Regelschule vollzogen hat, sind bisher nur in sehr begrenztem Umfang in die Geistigbehindertenpädagogik eingeflossen.14 Entsprechende Literatur liegt nur in begrenztem Maße vor (z.B. MERTES 1984), eine aktuelle Auseinandersetzung findet nur am Rande statt. Generell handelt es sich bei den Versuchen, eine Arbeitslehre für Geistigbehinderte bzw. eine Arbeitslehre mit Schwerpunkten, die der besonderen Lebenslage von Schülern mit einer geistigen Behinderung Rechnung tragen, Auch in anderen Unterrichts- und Erziehungszielen lassen sich Inhalte und Themen der Arbeitslehre wiederfinden. So z.B. 2.3.2, 2.4.2, usw. Hervorhebung durch den Verfasser (P.B.) 13 Der bayrischen Wekstufenlehrplan dient m.E. vielfach als Grundlage von Werkstufenkonzepten auch in NRW. 14 Das generelle Problem der Übertragbarkeit einer Arbeitslehrediskussion, die auf den Bereich der Sekundarstufe I bezogen ist, auf die Werkstufe der SfGb kann hier nicht gelöst werden. Aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung zwischen den Zielen und Inhalten sind solche grundsätzlichen Fragen m.E. auch irrelevant, da die didaktische Reduktion ohnehin individuell vorgenommen werden muß. 11 12 5 um eine Rezeption entsprechender Überlegungen aus der Lernbehindertenpädagogik (z.B. VETTER 1983) bzw. ist organisatorisch am Werkunterricht ausgerichtet.. Schwerpunkte der Auseinandersetzung liegen vor allem im Bereich des Werkens und dem Bereich der Hauswirtschaft, da hier eine enge Verknüpfung zur lebenspraktischen Erziehung gegeben ist. Der fächerübergreifende Anteil wird nur in sehr begrenztem Umfang genannt. Daher ist zu fragen, welche Ziele, Methoden und Organisationsformen die Arbeitslehre, erreichen bzw. besitzen soll. Somit rückt die Werkstufe und ihre Konzeption in das Blickfeld. 2.3.1. Aufgaben der Werkstufe Ohne die Aufgaben und Organisationsformen15 der Werkstufe im Detail zu erläutern, lassen sich einige Aufgabenfelder der Werkstufenarbeit mit Relevanz für die Arbeitslehre zusammenfassen (vgl. SCHWAGER 1992, 584-587; KM NRW 1980,24; STAATSINSTITUT 1990, 20ff): • Die Werkstufe setzt die Arbeit der vorausgegangenen Stufen fort, d.h. sie ist dem Leitziel ‚Selbstverwirklichung in sozialer Integration‘ verpflichtet und orientiert sich also an den Grundprinzipien der Geistigbehindertenpädagogik. • Die Aufgaben der Werkstufe liegen in der Vermittlung einer beruflichen Grundbildung und von Grundlagen des Lebens als Erwachsener in den Bereichen Arbeit und Beruf, Freizeit, Partnerschaft, Wohnen und Öffentlichkeit. Da für die meisten Schüler die Arbeit in der Werkstatt für Behinderte als Perspektive anzusehen ist, ist die berufliche Grundbildung auch daran auszurichten.16 • Die Berufsvorbereitung bzw. das Vertraut machen mit Grundtechniken erfolgt im FoL Arbeitslehre. Entsprechend sollen organisatorisch längere Arbeitsrhythmen ermöglicht werden, dem FoL Arbeitslehre ist ein erheblicher Anteil an der Unterrichtszeit einzuräumen. • Die Werkstufe bereitet auf den Übergang von einem primär pädagogischen (der Schule) auf einen durch Arbeit definierten Kontext vor, d.h. erwachsenenpädagogische Prinzipien treten in den Vordergrund (Partnerschaftlichkeit, Identifikation usw.).17 Zusammenfassend wird deutlich, dass die Werkstufe die zentrale Aufgabe hat, den Schüler beim Übergang vom Jugendlich- zum Erwachsensein zu begleiten und zu unterstützen. Eine wesentliche Bedeutung hat bei diesem Übergang für alle Menschen die Arbeit.18 Interessanterweise entsprechen die Lebensbereiche im bayrischen Werkstufenlehrplan nahezu exakt den Lernbereichen, wie sie in den Richtlinien für die SfLb in NRW formuliert wurden (Familie, Freizeit, Öffentlichkeit, Beruf) (vgl. KM NRW 1977, 7). Überspitzt könnte man also formulieren, dass Werkstufenunterricht Arbeitslehreunterricht ist. Die Werkstufe leistet also einen Beitrag zur allgemeinen und zur vorberuflichen Bildung, die in Verbindung als berufliche Grundbildung bezeichnet werden. (STAATSINSTITUT 1990, 25) Folgende Organisationsformen existieren: Werkstufe integriert in die SfGb, Werkstufen zentralisiert innerhalb einer Schule, Werkstufe als eigenständige Werkstufenschule. 16 S. auch 2.3.2 17Vgl. dazu: DIE WERKSTUFE in der SfGb o.Jg., 4 18 Vgl. dazu MERTES 1984, 43ff 15 6 2.3.2. Inhalte und Ziele der Arbeitslehre für die Werkstufe Mit SCHWAGER lässt sich feststellen, dass der FoL Arbeitslehre19 „eine mögliche Realisierung der seitens der allgemeinen Pädagogik entwickelten Arbeitslehre-Konzeptionen [ist]. Er muss sich infolgedessen an den Ansprüchen dieser Konzeptionen messen lassen, ohne dass dies spezifische Schwerpunktbildungen ausschliesst“ (ebd., 1992, 582). Diese Schwerpunktbildungen sind durch die besondere berufliche Perspektive für die Mehrheit der Schüler in der WfB gekennzeichnet. Da in der Werkstufe zwar die Berufsschulpflicht erfüllt wird, obwohl die berufliche Ausbildung im Arbeitstrainingsbereich der WfB erfolgt20, können und sollten nicht nur werkstattspezifische Arbeitsweisen im FoL Arbeitslehre berücksichtigt werden. Einerseits wird diese Forderung durch die RICHTLINIEN (vgl. ebd. 1980, 24) vorgegeben, andererseits gibt es berechtigte Kritik an den Arbeits- und Produktionsbedingungen der Werkstatt, auf die hier aber aus Zeitgründen nicht eingegangen werden kann.21 Das Ziel des FoL kann also trotz Berücksichtigung der Werkstattbedingungen nicht eine Ein- und Unterordnung des Schülers in der WfB sein. Neben den industriellen, werkstattspezifischen Fertigungsmethoden besitzen im FoL Arbeitslehre daher also Arbeitsbereiche und Fertigkeiten einen grossen Stellenwert, die im späteren Arbeitsleben nur für einen kleinen Teil der Schüler relevant sind. Es handelt sich, wie bereits erwähnt, nicht um Berufsausbildung i.e.S. sondern um berufliche Grundbildung, d.h. um eine übergreifende Vermittlung von praktischen Fähigkeiten in verschiedenen Material- und Dienstleistungsbereichen, wie in Abbildung 2 dargestellt (vgl. MERTES 1984, 171 und STAATSINSITUT 1989, 129f). Diese Bereiche sind überwiegend am traditionellen Handwerk bzw. Dienstleistungen orientiert, auch wenn zunehmend der Bereich der neuen Technologien an Bedeutung gewinnt.22 Den fächerübergreifenden Anteilen wird meist nur eine „sekundäre praktische Relevanz“ (SCHWAGER 1992, 584) für die SfGb zugebilligt und auch VETTER stellt fest, dass „im Arbeitslehreunterricht mit Lernbehinderten vorwiegend vom praktischen Tun ausgegangen wird“ (VETTER 1983, 23), auch wenn eine ‚Aufklärung‘ über die Arbeits- und Wirtschaftswelt (ebd., 54) gefordert wird. Für die SfGb liegen m.E. nach kaum entsprechende Hinweise methodischdidaktischer Art vor. Ich habe versucht, entsprechende Ziele und Inhalte in Abb. 2 zu integrieren. Auch sie bleiben sehr praktisch orientiert und sind methodisch an projekt- oder vorhabenorientierten Unterricht bzw. der Durchführung von Besuchen in Betrieben (Besichtigungen, Erkundungen und Praktika) gebunden und müssen noch konkretisiert werden. Bereich Technik/Werken Holz Metall Papier/Pappe Ton/Stein Kunststoff Neue Technologien Maschinennutzung Sicherheit Übergreifender Bereich Arbeitsbereiche und –plätze Fertigungs-/Produktionsmethoden Zurechtfinden im Tagesablauf Verhaltensregeln am Arbeitsplatz Umgang mit Geld Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung Zusammenhang Produkt und Wert Arbeitnehmerrechte und –pflichten Interessenvertretung Kooperations-/Konfliktlösungsfähigkeit Umweltverträglichkeit (Ressourcenschonung) Abb. 2: Fachliche Schwerpunkte des FoL Arbeitslehre in der SfGb Bereich Hauswirtschaft Wäschepflege (Waschen, Bügeln) Textil (Nähen) Küche (Kochen, Servieren) Reinigung (Putzen) Landschaftspflege (Gärtnerei) Maschinennutzung Sicherheit Die Bezeichnung FoL wird damit widersprüchlich, da eine Vorhabenorientierung über einen Lehrgang hinausgeht. Da diese begrifflichen Unklarheiten hier nicht gelöst werden sollen, spreche ich entsprechend der Richtlinien vom FoL Arbeitslehre. 20 Im Unterschied zur Verschränkung von Berufsschule und betrieblicher Ausbildung im dualen Regelsystem. 21 Vgl. dazu MERTES 1984, 145ff) 22 Vgl. dazu 2.5 19 7 Neben den fachlich orientierten Schwerpunkten müssen auch förderorientierte Schwerpunkte in den FoL Arbeitslehre integriert werden, da es sich um sonderpädagogischen Unterricht handelt, der sonderpädagogischen Prinzipien zu entsprechen hat und auf die zukünftige Lebenswelt der Schüler ausgerichtet ist. Bei diesen Schwerpunkten handelt es sich um Schlüsselqualifikationen/Basiskompetenzen, die sowohl im Beruf als auch im alltäglichen Leben als Erwachsener erforderlich sind. Diese Basiskompetenzen lassen sich als Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Sozialkompetenzen und Individualkompetenzen bezeichnen (vgl. GRAMPP/THEEN-RATHJEN 1999). Vor allem die Fachkompetenzen habe ich bereits in den fachlichen Schwerpunkten des FoL Arbeitslehre an der SfGb genannt, werde sie jedoch in Abb. 3 mit den weiteren Kompetenzen zusammenfassen und bereits auf den inhaltlichen Rahmen der Arbeitslehre beziehen23 (vgl. HAUS HALL 2001, 3 und MERTES 1984, 150f). Fachkompetenzen Materialgrundkenntnisse Arbeitstechnische Grundfertigkeiten Gefahrenwahrnehmung Fertigungsverfahren kennen selbstgesteuerte Weiterbildung Rechte/Pflichten kennen Qualitätskriterien kennen Methodenkompetenz Sozialkompetenz Individualkompetenz Material-/Werkzeugbeschaffung Kooperationsfähigkeit Arbeitshaltung entwickeln Informationsbeschaffung Konfliktlösung zeitliche Bindung Transferfähigkeit angemessene Planmässigkeit selbstständiges Lernen Kommunikation Arbeit reflektieren Infortmationsbeschaffung/ Rollenbewusstsein Fremdbeurteilung zulassen verarbeitung Beteiligung/Mitgestaltung und akzeptieren begründetes Entscheiden Arbeit in unterschiedlichen Verhalten verändern Qualität erkennen Sozialformen Übernahme von Aufgaben Pflichten erfüllen Rechte einfordern Abb. 3: Förderorientierte Schwerpunkte des FoL Arbeitslehre Bei diesen Kompetenzen handelt es sich um Fähigkeiten, die im Unterricht der Werkstufe vermittelt werden sollen. Sie sind als Kompetenzen zu verstehen, die im FoL Arbeitslehre immanent enthalten sind, können aber z.T. auch im sonstigen Unterricht eine Rolle spielen. Im allgemeinen bin ich der Auffassung, dass die entsprechenden Basiskompetenzen z.B. eine bestimmte Arbeitshaltung bereits ab der Vorstufe angebahnt werden müssen und auch werden. Sie sind von Anfang an Teil des pädagogischen/schulischen Handelns, erhalten aber in der Werkstufe und im FoL Arbeitslehre eine besondere Bedeutung. 2.3.3. Methoden und Organisation des FoL Arbeitslehre in der SfGb Sowohl in der Arbeitslehre der Regelpädagogik als auch im FoL Arbeitslehre wird ein projektorientierter, handlungsbezogener Unterricht (vgl. MERTES 1984, 161f) gefordert, der • aus den Bedürfnissen, Interessen und Fragen der Schüler entsteht; • an einem bestimmten Problem orientiert ist; • produkt-/ergebnisorientiert ist; • in Planung, Durchführung und Kontrolle von den Schülern mitgestaltet wird; • neben praktischer Tätigkeit auch andere Lernwege ermöglicht; • fächerübergreifend aber schwerpunktgeleitet ist; • lebensbedeutsam ist; • offen für neue Interessen und Fragen der Schüler ist. 23 Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient zur Veranschaulichung der einzelnen Kompetenzen. 8 Die hier geforderte methodische Grossform lässt sich m.E. als Vorhaben bezeichnen, wie das im Unterricht an der SfGb aufgrund der stärkeren Lehrersteuerung auch üblich ist.24 Als Handlungsmuster innerhalb eines vorhabenorientierten Unterrichts lassen sich folgende Methoden bezeichnen, die für die Arbeit an der SfGb geeignet scheinen:25 ♦ Lehrgänge, d.h. eine systematische und gestufte Vermittlung von Arbeitstechniken und des fachgerechten Umgangs mit Material und Werkzeug. Sie sollten die Arbeits- und Werkprojekte begleiten, um den Schülern eine Einsicht in den Sinn und Zweck der Arbeit zu ermöglichen. Besondere Relevanz besitzen sie für den Erwerb von Fachkompetenzen. Wiederholungen und Übungen sind strukturell ähnlich auf eine bestimmte Fachkompetenz ausgerichtet. ♦ Arbeits- und Werkprojekte, die als hauptsächliche Methode zu bezeichnen sind26. Sie können aus der Durchführung regelmässig anfallender Arbeiten (Klassendienste, Wäschedienst, Einkaufen usw.), der Herstellung einzelner Werkstücke in traditionell handwerklicher Arbeit, der Serienherstellung oder Fliessfertigung von Produkten, der Arbeit nach industriellen Fertigungsformen (Montieren, Sortieren/Ordnen) oder auch der Fertigung mit Hilfe neuer Technologien bestehen. Alle Kompetenzen werden je nach Schwerpunktsetzung vermittelt. Zur Übersicht siehe folgende Abb. 4: Art des Arbeits-/Werkprojektes Beispiel Regelmässig anfallende Arbeiten Klassendienste Wäschedienst Küchendienst Herstellung einzelner Produkte - Überwiegende Kompetenzen Fachkompetenzen Individualkompetenzen Sozialkompetenzen selbstständige Herstellung mit Hilfe eines Modells/Plans oder Skizze Werkanalyse, Werkaufgabe, Experiment27 Methodenkompetenzen Fachkompetenzen Individualkompetenzen Serienherstellung/Fliessfertigung - individuelle Arbeitsschritte zur gemeinsamen Herstellung eines Produktes - Fachkompetenzen Individualkompetenzen Sozialkompetenzen industrielle Fertigungsformen - Montage Sortierung Verpackung Fachkompetenzen Individualkompetenzen Sozialkompetenzen Nutzung neuer Technologien - - Nutzung des Computers für Fachkompetenzen Listen, Rechenoperationen, Methodenkompetenzen Preisbeschriftung Sozialkompetenzen computergesteuerte Maschinennutzung Abb. 4: Übersicht zu den verschiedenen Arbeits- und Werkprojekten Besonderheiten Selbstständigkeit/Lebenspraxis Qualitäts-/Pflichterfüllung Planung/Durchführung/Kontrolle Zeitplanung Einzelarbeit Differenzierung durch Einfliessen serieller Fertigung Planung/Durchführung/Kontrolle Arbeitsteilung werkstattspezifische Bedingungen Arbeitstraining Differenzierung werkstattspezifische Bedingungen Arbeitstraining Differenzierung Zukunftsorientierung Motivation für leistungsstarke S. Verbindung Kulturtechniken ♦ Rollenspiele u.a. simulative Verfahren, die auf die Lösung von sozialen Situationen abzielen. In der SfGb eine sehr anspruchsvolle Methode, die nur für einen kleinen Teil der Schüler geeignet erscheint. Im Bereich Zum Vorhaben vgl. STRAßMEIER 2000, 130f Vgl. dazu die ausführlichen Darstellungen von MERTES 1984, 272 ff 26 Arbeits- und Werkprojekte sind terminologisch MERTES 1984 entnommen, der sie als Unterform des Vorhabens bezeichnet. Zur Vereinfachung wird diese Terminologie hier übernommen. 27 Werkanalysen, -aufgaben und Experimente sollen die Analyse der Aufgabe und der erforderlichen Prozesse in exemplarischer Hinsicht und hinsichtlich technischer Sachverhalte vermitteln. In Ansätzen mögliche Form, die aber m.E. noch sehr stark durch den Lehrer angeleitet werden muß. 24 25 9 Hauswirtschaft in Form der Nutzung einer Trainingswohnung einsetzbar. Besonders für die Sozialkompetenzen und Individualkompetenzen relevant. ♦ Betriebsbesichtigung, Betriebserkundung, Betriebspraktikum, d.h. der Besuch in Betrieben der Privatwirtschaft und der WfB inklusive einer Vor- und Nachbereitung unter speziellen Gesichtspunkten. Nach meiner Einschätzung nicht nur als Methode von besonderer Bedeutung hinsichtlich der Berufsvorbereitung. Praxiserfahrungen ermöglichen eine intensive Auseinandersetzung und auch Evaluation der erreichten Sozial-, Individual- und Methodenkompetenzen. Fachkompetenzen spielen hier eine eher untergeordnete Rolle, ihre Beobachtung kann auch während des Unterrichts erfolgen. Für die Organisation bedeutet das, dass der FoL Arbeitslehre nicht nur in einem begrenzten fachlichen Rahmen, also z.B. Werken und Hauswirtschaft für wenige Stunden stattfinden sollte, sondern dass ein Vorhaben mit Schwerpunkten in unterschiedlichen Bereichen über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass Arbeitslehreunterricht vorhabenorientiert durchzuführen ist und methodisch als Arbeits- und Werkprojekt, Lehrgang, simulatives Verfahren (Rollenspiel, Fallstudie) und Betriebsbesuch durchgeführt wird. Damit steht inhaltlich die Berufsvorbereitung durch praktische Tätigkeit im Mittelpunkt, fächerübergreifende Bereiche werden nur am Rande berührt. Wie der Arbeitslehreunterricht in der Werkstufe inhaltlich, methodisch und organisatorisch strukturiert werden könnte, werde ich im folgenden Kapitel zusammenfassen. 2.4. Zusammenfassung und Schwerpunktbestimmung Wie ich dargestellt habe, ist Unterricht in der Werkstufe maßgeblich durch Arbeitslehreunterricht bestimmt. Dabei handelt es sich um einen vorhabenorientierten Unterricht, der die Aufgabenschwerpunkte Praxis in Technik und Haushalt, Berufsvorbereitung und Vermittlung von Fach-, Methoden-, Sozial- und Individualkompetenzen besitzt, die durch einen sozialwissenschaftlich orientiertem übergreifenden Anteil ergänzt werden. Diese Zusammenhänge habe ich in Abb. 5 zusammenzustellen versucht. 10 Arbeit des Menschen Berufsvorbereitung Technik/Werken Besichtigung Vorhaben WfB Praktika Arbeits- und Hauswirtschaft Erkundung Werkprojekt Vorhaben Arbeits- und Werkprojekt Rollenspiel Fach-/Methodenkompetenzen Rollenspiel Lehrgang Sozial-/Individualkompetenzen Lehrgang Neue Neue Technologie Technologie Anteile aus Wirtschaft, Ökologie, Gesellschaft, Politik Abb. 5: Strukturmodell der Arbeitslehre an der Schule für Geistigbehinderte (Eigenentwurf) Die konkreten Förderbereich und inhaltlichen Ziele der Bereiche Technik/Wirtschaft und Hauswirtschaft habe ich in den Abbildungen 2 und 3 dargestellt. Sowohl Inhalte als auch Förderbereiche münden in die Berufsvorbereitung ein und können im Rahmen eines Vorhabens verbunden werden.28 Damit lassen sich Folgerungen für eine Umsetzung eines weitgehend integrierten Arbeitslehreunterricht formulieren: ♦ Der Unterricht ist als Vorhaben zu organisieren, d.h. mit den Schülern zu planen, durchzuführen, auszuwerten und ggf. zu verändern. ♦ Der Unterricht beinhaltet relevante fächerübergreifende Bereiche wie z.B. Produktion und Verkauf; ♦ Der Unterricht ist auf die Förderung von Fach-, Sozial-, Individual- und Methodenkompetenzen auszurichten. Hinsichtlich der Unterrichtsorganisation lässt sich Vorhabenorientierung unter Einbezug der übergreifenden Bereiche besonders gut erreichen, wenn ♦ Unterricht an außerschulischen Lernorten durchgeführt wird (WfB, Betriebe, Geschäfte); ♦ Unterricht flexibel hinsichtlich der Zeiten, Orte und Inhalte gestaltet ist, d.h. über einen längeren Zeitraum an einem Vorhaben konzentriert arbeiten zu können und entsprechend notwendige Räume nutzen zu können; ♦ Unterricht nicht an einem fachorientierten Stundenplan ausgerichtet ist, sondern an den Erfordernissen des Vorhabens; ♦ Unterricht im Rahmen einer Teamarbeit mit unterschiedlichen Schwerpunkten je nach Entwicklungs- und Leistungsstand der Schüler durchgeführt wird, ohne den gemeinsamen Inhalt zu vernachlässigen. ♦ Unterricht zumindest unter planerischer Beteiligung des aus- oder fortgebildeten Klassenlehrers und nicht von Fachlehrern durchgeführt wird, um einen reinen Fachunterricht Werken oder Hauswirtschaft zu verhindern. Das Beispiele: Betriebserkundung zur Feststellung der Fertigungstechniken oder der Interessenvertretung ebenso wie Praktikum im Blickwinkel der Individualkompetenzen (s. Anlage). 28 11 würde dem Vorhabencharakter der Arbeitslehre widersprechen, auch wenn sicherlich eine fachliche Ausbildung des Lehrers unumgänglich ist. Die Schwerpunkte der konzeptionellen Überlegungen werden daher auf der Vorhabenorientierung des Unterrichts und der flexiblen Organisation liegen, um Fachunterricht Werken usw. einzuschränken. 2.5. Exkurs: eine veränderte Arbeitslehre? Die Arbeitslehre ist inhaltlich an der Arbeit des Menschen orientiert und soll grundlegende Strukturen der Arbeitswelt und praktische Fähigkeiten vermitteln. Aufgrund der Veränderung der Arbeitswelt, die durch die Begriffe Rationalisierung durch Automatisierung und postindustrielle Gesellschaft gekennzeichnet ist und entsprechende Auswirkungen auf die Arbeits- und Wirtschaftswelt und ihre Sozialordnung29 hat, ist zu fragen, ob die Auswirkungen auch in gleichem Maße die zukünftige Arbeit der Schüler der SfGb betrifft. Dieser Umstand lässt sich m.E. nicht umfassend einschätzen, muss aber genau beobachtet werden. Ein zentrales Kennzeichen ist der Einsatz von Computern in der Produktion und damit der Wegfall vieler klassischer Arbeitsplätze für formal unqualifizierte Arbeitnehmer. Das betrifft sicherlich auch die klassischen Arbeiten wie Sortieren, Verpacken usw., die in der WfB durchgeführt werden. Des weiteren ist eine Ausdehnung des tertiären Sektors (Dienstleistungen) zu beobachten, der aber ähnlichem Rationalisierungsdruck unterworfen ist. Zentrale Folgerungen sind also, dass einerseits die Dienstleistungen innerhalb des Arbeitslehreunterrichts zunehmend mehr Gewicht erhalten sollten und andererseits die Verwendung von computergestützten Fertigungsverfahren in den Arbeitslehreunterricht integriert werden müssen. DUISMANN stellt sogar den überwiegend handwerklich orientierten Technikunterricht in Frage (vgl. ebd. 2001, 4f), geht dabei aber m. E. von einer zu stark fachlich orientierten Sichtweise des Bereichs Technik und der leistungsstärkeren Schülergruppe aus. In der Schule wird nicht ein reines Arbeitstraining zum nahtlosen Übergang in die WfB angestrebt, sondern es werden Grundkompetenzen fachlicher, methodischer, sozialer und individualer Natur vermittelt, die es dem Schüler ermöglichen sollen, in Arbeit und Beruf tätig zu sein und sich zu behaupten. Das schliesst selbstverständlich ein, dass auch Computer in einem vorhabengeleiteten Arbeitslehreunterricht benutzt werden. Aufgrund des ‚beschützten Arbeitsplatzes in der WfB sind die Einschnitte hier weniger dramatisch als in ‚normalen‘ Betrieben. Sie betreffen aber die Schüler, die im Grenzbereich zur Lernbehinderung anzusiedeln sind, d.h. auf dem privaten Arbeitsmarkt vermittelbar wären. Für sie wird es zukünftig kaum noch Arbeitsplätze geben. 29 12 3. Rahmenbedingungen und Umsetzung des FoL Arbeitslehre Die Werkstufe wurde im Schuljahr 2000/2001 von 13 Schülerinnen und Schülern besucht. Es handelte sich um die einzige Werkstufe der SfGb XY, da aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen die Einrichtung einer weiteren Werkstufenklasse nicht möglich war. Die Schüler besuchen i.d.R. die Werkstufe für zwei oder drei Jahre, d.h. Entlassungen werden individuell durchgeführt.30 Auch im Schuljahr 2001/2002 werden in einer Werkstufe 12 Schüler unterrichtet. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ist erst mit dem Bezug des Neubaus, voraussichtlich zum Schuljahr 2002/2003 zu erwarten. Im Schulprogramm wird Arbeitslehre nicht ausdrücklich erwähnt, sondern sie wird immanent im Lernzielspektrum durch Werken, Arbeitstechniken und Hauswirtschaft genannt. 3.1. Werken/Technik 3.1.1. Ausstattung Die Schule verfügt zur Zeit über keinen eigenen Werkraum, da aufgrund der hohen Schülerzahl nahezu alle Fachräume der Schule in Klassenräume umgewandelt wurden. Der jetzt als Werkraum genutzte Raum gehört zur benachbarten Grundschule, d.h. er befindet sich in einem anderen Gebäude. Die Möblierung ist entsprechend ihrer Bestimmung überwiegend für Grundschulkinder ausgelegt, d.h. Stühle und Tische (keine Werkbänke) sind nicht für die Körpergrösse der jugendlichen/erwachsenen Werkstufenschüler geeignet. Im Werkraum stehen insgesamt 3 Werkbänke mit je zwei festen Schraubstöcken. Eine dieser Werkbänke wird aus Platzmangel meist nur zur Ablage von Material genutzt. Die anderen sind zusammengestellt und bilden so einen grossen ‚Arbeitstisch‘, der meist für Vor- oder Nachbesprechungen des Unterrichts genutzt wird. Zum Arbeiten bietet der Tisch aber maximal Platz für 8 Schüler, d.h. nicht alle Schüler einer Klasse besitzen einen angemessenen Arbeitsplatz, so dass einige immer an den zu kleinen Tischen der Grundschule arbeiten müssen. Als weitere Einrichtungsgegenstände sind Schränke und Regale für Werkzeuge, ein Abtropfgitter, persönliche Fächer der Schüler, ein Waschbecken, eine Tafel und eine grosse Pinnwand vorhanden. Das Werkzeug ist ausschliesslich auf die Holzbearbeitung ausgerichtet. Im benachbarten Maschinenraum sind folgende Holzbearbeitungsmaschinen vorhanden: eine Standbohrmaschine, eine Bandsäge, eine Bandschleifmaschine, ein Dickenhobel und ein Absaugegerät. Die Maschinen sind funktionstüchtig, auch wenn beispielsweise die Leistung der Bohrmaschine nicht zufriedenstellend ist. 31 Die Ausstattung an Zubehör (speziell an Bohrern unterschiedlicher Stärke) ist nicht optimal, so dass häufig auf private Werkzeuge zurückgegriffen werden muss. Der Materialraum ist nur von diesem Maschinenraum zu erreichen, d.h. bei eingeschalteter Zentralsicherung können die Schüler aus Sicherheitsgründen nicht selbstständig Material besorgen. Generell ist der Werkraum durch eine dauerhafte Unordnung und räumliche Enge gekennzeichnet. Alle Regale, Fensterbretter und meist auch einige Tische sind mit verschiedenen Gegenständen (Farben, Pinseln, Werkzeug, 30 31 Die Werkstufe arbeitet also nicht in Lehrgangsform, d.h. es gibt jährliche Neuaufnahmen und Entlassungen einzelner Schüler. Beispielsweise lassen sich nur unter Schwierigkeiten Löcher über 30mm Durchmesser bohren. 13 Werkprodukte, Abfall) zugestellt. Häufig muss vor dem Werkunterricht noch schnell der Raum benutzbar gemacht werden, mitunter sind auch potentielle Gefahrenquellen erst zu beseitigen.32 3.1.2. Umsetzung Im Schuljahr 2000/2001 wurde in der Werkstufe ein Block (90 Minuten) regelmässiger Werkunterricht pro Woche durchgeführt. Des weiteren wurde vor allem im ersten Halbjahr mit einer Kleingruppe in einem zusätzlichen Block gewerkt. Gleichzeitig bestand für die Schüler moslemischen Glaubens, die nicht am Sexualkundeunterricht teilgenommen haben, die Möglichkeit, während dieser Zeit mit dem Zivildienstleistenden den Werkraum aufzusuchen. Durch die Doppelnutzung des Raumes seitens der Grundschule und unserer Schule steht nur ein begrenztes Stundenkontingent zur Verfügung. Der Werkunterricht wird i.d.R. durch den Klassenlehrer geleitet. Aufgrund der günstigen personellen Besetzung durch die Anwesenheit des Lehramtsanwärters war es möglich in Neigungsgruppen an unterschiedlichen Werkvorhaben zu arbeiten. Weder der Klassenlehrer noch der Lehramtsanwärter und auch kein anderer Lehrer innerhalb des Kollegiums ist ausgebildeter Werk-/Techniklehrer. Nur im Rahmen von Fortbildungen (SoL) bzw. Ausbildung (LAA) und in ‚autodidaktischer‘ Form wurden die fachlichen Kompetenzen zur Durchführung des Werkunterrichts erworben. 3.2. Berufsvorbereitung Neben den fachlichen und sozialen Kompetenzen33, die im Rahmen des Werk-, Kunst- und Hauswirtschaftsunterrichts von den Schülern erworben wurden, haben die Schüler ein zweiwöchiges Praktikum in der WfB R. vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Dazu gehörte auch eine Betriebsbesichtigung sowohl in der WfB als auch im R.., einem werkstatteigenen Bio-Bauernhof. An diesem Praktikum und den Besichtigungen haben alle Schüler der Klasse teilgenommen, wobei für die Entlassschüler das Praktikum im Arbeitstrainingsbereich der WfB stattgefunden hat, während die anderen Schüler den Arbeitsbereich für ihr Praktikum nach Neigung auswählen konnten bzw. in ihrer Auswahl gemäss ihrer Eignung gelenkt wurden. Weiterhin haben zwei Schüler der Klasse ein zusätzliches zweiwöchiges Praktikum im Berufsbildungszentrum G. durchgeführt. Ein Schüler hat des weiteren noch ein zweiwöchiges Praktikum in einer Bäckerei abgeleistet. 3.3. Fächerübergreifende Anteile Im Rahmen von Vorhaben wurden Grundlagen des Wirtschaftskreislaufes mikroökonomisch erarbeitet und erfahrbar gemacht, indem zweimal wöchentlich ein Verkauf von Süsswaren an einer schulinternen ‚Bude‘ durchgeführt wurde. Die ‚Bude‘ besteht aus einem kleinen Raum, in dem die Waren aufbewahrt und über eine Theke an die Schüler anderer Klassen und Mitschüler verkauft werden. Die Arbeit als Verkäufer wurde im wöchentlichen Wechsel von je So sind offene Dosen mit Farbe, Terpentin und Nitroverdünnung ebenso wie Bretter mit herausragenden Nägeln regelmäßig vorzufinden. Fachliche und soziale Kompetenzen meinen hier Kompetenzen wie Grundkenntnisse über Sicherheitsregeln, Werkstoffe und ihre Bearbeitung, Arbeitsbereitschaft, Ausdauer, Kooperation, Konfliktbewältigung usw. 32 33 14 zwei Schülern der Werkstufe durchgeführt und war neben den Diensten ‚Tisch decken‘, Tisch abwischen‘ usw. einer der Klassendienste. Für diese Dienste erhielten die Schüler wöchentlich eine geringe Entlohnung, die wiederum zum Einkauf an der Bude benutzt bzw. gespart werden konnte. Der Zusammenhang zwischen Arbeit (ausgeführter Dienst) und Entlohnung sowie Sparen/Konsum wurde damit für die Schüler konkret erfahrbar, u.a. auch deshalb, weil unzuverlässig ausgeführte Dienste nicht bezahlt wurden. Auch wechselten die Schüler ihre Rolle vom Verkäufer zum Käufer und umgekehrt mehrfach. In einem weiteren Vorhaben wurde der Verkauf auf dem Weihnachtsmarkt mit den Schülern vorbereitet und durchgeführt. Dafür mussten betriebswirtschaftliche Grundfragen von den Schülern erarbeitet werden, indem eine Inventur der eigenen, z.T. bereits alten Produkte erfolgte, Preise festgelegt und ausgezeichnet, sowie der Verkauf öffentlich durchgeführt wurde. Neben der Erfahrung, dass eigene Produkte auf einem Markt verkauft werden können und dass bestimmte Produkte ‚Ladenhüter‘ sind, konnten die Schüler auch Erfahrungen als Strassenverkäufer sammeln. 3.4. Außerschulische Lernorte 3.4.1. Rahmenbedingungen In unmittelbarer Nähe zur Schule befindet sich ein kleiner Supermarkt, ein Schnellimbiss und ein Kiosk. Weitere Einkaufsmöglichkeiten in konzentrierter Form, Dienstleistungsbetriebe (Post, Banken und Sparkassen) und öffentliche Einrichtungen (Stadtbibliothek) befinden sich im Zentrum XYs und sind nur mit dem öffentlichen Bus oder dem schuleigenen Kleinbus zu erreichen. Der direkte öffentliche Bus benötigt ca. 35-45 Minuten bis an den zentralen Busbahnhof, d.h. für eine Nutzung der innerstädtischen Infrastruktur ist ungefähr ein Vormittag einzuplanen. Fahrten zu anderen außerschulischen Lernorten mit dem ÖPNV sind, da sie immer über den zentralen Busbahnhof führen, entsprechend langwierig. Da der schuleigene Kleinbus nur 7 Schüler aufnehmen kann, ist er nur für Fahrten mit einer Kleingruppe benutzbar.34 Des weiteren sind Fahrten mit dem ÖPNV aus Motiven der lebenspraktischen Erziehung vorzuziehen. Zusätzliche relevante außerschulische Lernorte, die im Schuljahr 2000/2001 aufgesucht wurden, sind die WfB R., der R., die Trainingswohnung, eine Bäckerei in XY sowie das Berufsbildungszentrum (BBZ) in G. 3.4.2. Umsetzung und Kooperation Der Einkauf im Supermarkt gehörte zu den täglich durchzuführenden Klassendiensten und konnte von einigen Schülern selbstständig durchgeführt werden. Weitere hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wurden in der Trainingswohnung ausgeführt, die an Wochentagen i.d.R. der Schule zur Verfügung steht. Die Trainingswohnung wurde vor allem von den Oberstufen verstärkt genutzt. Mischformen (z.B. Kleingruppe fährt mit schuleigenem, die anderen Schüler mit dem öffentlichen Bus) sind denkbar und wurden auch erprobt. An der zeitlichen Komponente ändert sich für einen Teil der Schüler nichts und eine entsprechende personelle Besetzung ist notwendig. 34 15 Wie sich in den Vorbereitungstreffen für das Praktikum, der Berücksichtigung der Schülerinteressen während der Durchführung und auch der nachbereitenden Auswertung sowie den Einzelfallgesprächen über die Entlassschüler gezeigt hat, ist die Zusammenarbeit mit der WfB und den verbundenen Einrichtungen als sehr konstruktiv zu bezeichnen. Probleme in der WfB entstanden meist nur in einigen Arbeitsbereichen. Der Leiter der sozialen Dienste war sehr kooperativ gegenüber der Schule und auch der Eltern. Das Praktikum wurde über zwei Wochen von den Schülern durchgeführt, durch Betriebsbesichtigungen und –erkundungen vorbereitet und vom Team der Werkstufe begleitet. Besondere Probleme ergaben sich aus der unzulänglichen Busverbindung zwischen Schule und WfB, die dazu führte, dass die Schüler erst gegen 9.15 Uhr an der Werkstatt ankamen und bereits um 14.15 Uhr wieder abfahren mussten, um die Schülertransporte an der Schule zu erreichen. Nur einige Schüler konnten mit dem schuleigenen Bus fahren und erreichten so die WfB etwas früher. Die Zusammenarbeit mit den privatwirtschaftlich organisierten Betrieben war hingegen durch teilweise nicht eingehaltene Absprachen sowie das ständige Verschieben bereits zugesagter Praktikumstermine gekennzeichnet. Ähnlich große Schwierigkeiten scheinen im Praktikum einiger Schüler im BBZ G. aufgetreten sein. Die Kooperation mit dem BBZ verlief schleppend. Wie die Schüler später berichteten, wurden sie weitgehend allein gelassen und wurden von den anderen Auszubildenden nicht akzeptiert. 16 4. Möglichkeiten der vertiefenden Umsetzung von Inhalten der Arbeitslehre Im Schuljahr 2001/2002 werden 12 Schüler die Werkstufe besuchen, von denen 4 Schüler als schwerbehindert eingestuft sind. Die Vorhaben ‚Durchführung der Klassendienste‘, ‚Verkauf an der Bude‘, ‚Praktikum in der WfB‘ und ‚Verkauf auf dem Weihnachtsmarkt‘ sollten weitergeführt werden. Sie sind organisatorisch und methodisch allerdings zu ergänzen, wie ich im folgenden Kapitel darstellen werde. Wie bereits angemerkt, liegt der Schwerpunkt der Ausführungen auf den Bereichen Werken/Technik und dem übergreifenden Bereich, wobei m.E. die organisatorischen Strukturen auch auf den Bereich Hauswirtschaft übertragbar sind. 4.1. Integrierte Umsetzung in der Schule 4.1.1. Für Rahmenbedingungen eine integrierte Umsetzung eines vorhabenorientierten Arbeitslehreunterrichts sind bestimmte Rahmenbedingungen zu schaffen, die sich auf personelle, zeitliche und räumliche Bedingungen erstrecken. ♦ In der personellen Ausstattung ist eine Doppelbesetzung anzustreben, die während des Vorhabens nicht variiert. Im Sinne von Team-Teaching sollte gemeinsam geplant werden, wobei eine Lehrkraft die Leitungsfunktion übernimmt. Zusätzlich ist der Einsatz eines ZdL wünschenswert. Eine Doppelbesetzung hat den Vorteil, dass innerhalb der Klasse Neigungs- oder Differenzierungsgruppen gebildet werden können, die im Rahmen des Vorhabens an unterschiedlichen Bereichen arbeiten. Eine Differenzierung auch hinsichtlich der schwerbehinderten Schüler ist somit möglich. ♦ In der räumlichen Ausstattung ist es anzustreben, dass der Werkraum der Werkstufe mindestens einen ganzen Tag pro Woche alleine zur Verfügung steht, um Arbeits- und Werkprojekte unter Bedingungen der Arbeitswelt durchzuführen. Entsprechendes gilt für die Fachräume des Bereichs Hauswirtschaft. Da die Grundschule den Werkraum mitbenutzt, müssen mit ihr Absprachen getroffen werden. Falls eine ganztägige Nutzung nicht möglich ist, sollten Teile der Werkprojekte auch im Klassenraum durchgeführt werden. ♦ In zeitlicher Hinsicht sind unterschiedliche Organisationsmodelle denkbar (s. hier 4.1.2), in jedem Fall sollte je nach Erfordernissen des entsprechenden Vorhaben mindestens ein Block pro Woche zur gemeinsamen Planung/Vorbereitung des weiteren Verlaufs zur Verfügung stehen. Zusätzlich ist eine veränderte Stundenplangestaltung an einigen Tagen der Woche denkbar, an denen der Stundenplan regulären Arbeitszeiten angepasst werden sollte, d.h. die Pausen den entsprechenden Pausen in der WfB angeglichen werden. Das würde bedeuten, dass 15 Minuten Frühstückspause und 45 Minuten Mittagspause nicht überschritten werden. Die gestaltete Freizeit sollte dem Unterricht zur Verfügung stehen. 4.1.2. Zeitliche Organisation Folgende zeitliche Organisationsformen sind denkbar: ♦ Thementage, d.h. ein bis zwei Tage pro Woche, an denen der Arbeitslehreunterricht ganztägig durchgeführt wird und der auch im regulären Stundenplan ausgewiesen ist. Die Vorteile liegen darin, dass eine Planungssicherheit 17 hinsichtlich Zeiten und Räumen durch die entsprechende Gestaltung des Stundenplans von Beginn des Schuljahres an gegeben ist. Nachteile sind die geringe Flexibilität und die Beschränkung auf bestimmte Tage pro Woche, die dem Vorhaben u.U. nicht gerecht wird. Diese Form erscheint aber die einzig realisierbare Form an unserer Schule angesichts der strukturellen Bedingungen zu sein. ♦ Projekttage, d.h. Tage, die während des Schuljahres erst zu ‚Arbeitslehretagen‘ bestimmt werden und nicht regelmässig stattfinden. Der Vorteil liegt in einer grossen Flexibilität. Nachteile ergeben sich aus der schwierigen Organisation von Räumen angesichts kurzfristiger Planung. Auch diese Organisationsform ist durchführbar, wird sich aber auf wenige Tage innerhalb eines Schuljahres beschränken müssen. Solche Tage sind in Kombination mit den Thementagen denkbar. ♦ Exkursionen, d.h. der Besuch von außerschulischen Lernorten wie Betrieben, WfB usw., die relativ kurzfristig organisierbar erscheinen und keine organisatorischen Schwierigkeiten im Bezug auf Raumpläne usw. innerhalb der Schule bergen. ♦ Projekt-/Themenwochen, d.h. eine vorab geplante Woche, in der ein bestimmtes Vorhaben jeden Tag bearbeitet wird. Vorteile sind eine frühzeitige Planbarkeit und ein umfassender zeitlicher Rahmen, der zur Verfügung steht. Eine flexible Gestaltung bzw. ein Aufgreifen von aktuellen Fragen könnte durch die langfristige Planung erschwert werden. Besondere Probleme entstehen in organisatorischer Hinsicht, da u.U. andere Stundenpläne bzw. Raumnutzungspläne für diese Woche verändert werden müssten. Eine solche Organisation erscheint aufgrund der Rahmenbedingungen an unserer Schule nicht geeignet zu sein, sofern nicht weite Teile außerhalb der Fachräume durchgeführt werden. Eine Sonderform einer solchen Themenwoche ist das Betriebspraktikum. Als erste Maßnahme einer umfassenderen Umsetzung des Arbeitslehreunterrichts schlage ich also vor, zwei Tage der Woche als Thementage durchzuführen, wobei jeweils ein Tag für ein Werkprojekt im Bereich Technik/Werken und ein Arbeitsprojekt im Bereich Hauswirtschaft vorgesehen ist. Eine mögliche Stundenplangestaltung habe ich in Abb. 6 exemplarisch dargestellt. Anteile des FoL Arbeitslehre habe ich farblich kenntlich gemacht. Organisatorische Schwierigkeiten wie z.B. Raumbelegung können so zwar nicht verhindert werden, ein Teil der Vorhaben lässt sich allerdings auch im Klassenraum durchführen. Um einen fächerübergreifenden Anteil mit einfliessen zu lassen, habe ich Planungsstunden vorgesehen, in denen spezielle Fragen des Vorhabens geklärt und bearbeitet werden können. STUNDENPLAN 8.30-10.00 1. Block MONTAG Werkprojekt mit kurzer Pause 10.00-10.45 10.45-12.15 2. Block 12.15-13.15 Mittagessen/Pause 13.15-14.00 Gestaltete Freizeit 14.00-15.30 3. Block DIENSTAG Fachunterricht MITTWOCH Arbeitsprojekt HWS mit kurzer Pause Frühstück/Pause Planung Arbeitsprojekt 12.15.-12.45 Werkprojekt Mittagessen Pause Gestaltete Freizeit 12.15.-12.45 Arbeitsprojekt HWS Fachunterricht DONNERSTAG Fachunterricht FREITAG AG Frühstück/Pause Planung Werkprojekt Frühstück/Pause Vorhaben Bude Mittagessen Pause Gestaltete Freizeit Fachunterricht Abb. 6: Mögliche Gestaltung des Stundenplans für das 1. Halbjahr 18 Im 2. Halbjahr wird durch die Durchführung des zweiwöchigen Betriebspraktikums in der WfB eine Ergänzung des Stundenplans durch Vor- und Nachbereitungsstunden notwendig. Wie sich im letzten Schuljahr gezeigt hat, ist speziell die Nachbereitung als wichtig anzusehen, bzw. sie darf nicht vernachlässigt werden. Von dieser Praktikumsvor- und –nachbereitung sollten allerdings m.E. die sonstigen Werk-/Arbeitsprojekte nicht in ihrem Umfang betroffen sein. Inhaltlich lassen sich viele Überschneidungen/Anknüpfungspunkte finden. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Praktikumsvor- und -nachbereitung habe ich den Stundenplan in Abb. 7 modifiziert. STUNDENPLAN 8.30-10.00 1. Block MONTAG Werkprojekt mit kurzer Pause 10.00-10.45 10.45-12.15 2. Block DIENSTAG Vor-/Nachbereitung des Praktikums MITTWOCH Arbeitsprojekt HWS mit kurzer Pause Frühstück/Pause Planung DONNERSTAG Fachunterricht (Vor-/Nachbereitung des Praktikums) Frühstück/Pause Planung Werkprojekt FREITAG AG Frühstück/Pause Vorhaben Bude Arbeitsprojekt 12.15-13.15 Mittagessen/Pause 13.15-14.00 Gestaltete Freizeit 14.00-15.30 3. Block 12.15.-12.45 Werkprojekt Mittagessen Pause Gestaltete Freizeit 12.15.-12.45 Arbeitsprojekt HWS Fachunterricht Mittagessen Pause Gestaltete Freizeit Fachunterricht Abb. 7: Mögliche Gestaltung des Stundenplans für das 2. Halbjahr Für die zeitliche Organisation zur umfassenden Umsetzung von Arbeitslehrevorhaben schlage ich also vor, dass ♦ für ein Werkprojekt ein Tag zur Verfügung steht, wobei der reguläre Stundenplan ausgesetzt wird. Eine entsprechende Regelung ist für das Arbeitsprojekt anzustreben. ♦ Projekttage mit Schwerpunktsetzungen durchgeführt werden. ♦ die entsprechenden Fachräume zumindest für einen grossen Teil der Thementage nutzbar sind. ♦ ein Planungs-/Organisationsblock pro Woche zur Verfügung steht. ♦ im 2. Halbjahr Unterrichtsblöcke für die Praktikumsvor- und –nachbereitung vorzusehen sind. 4.1.3. Organisationsformen Neben der zeitlichen Organisation sollten aufgrund der räumlichen Bedingungen auch verschiedene Organisationsformen der Gruppe entwickelt werden. Da zur Zeit nur eine Werkstufe an der Schule besteht, können stufeninterne Organisationsformen wie Neigungsgruppen zu verschiedenen Materialbereichen, die aus Schülern unterschiedlicher Werkstufenklassen bestehen, vernachlässigt werden. Falls in den folgenden Schuljahren durch den Neubau eine zweite Werkstufe eingerichtet werden sollte, sind solche Überlegungen wieder aufzugreifen. In der klasseninternen Organisation ist die Bildung solcher Schwerpunktgruppen aber praktizierbar. Sie bietet den Vorteil, dass die Schüler verschiedene inhaltliche Bereiche innerhalb des Schuljahres durchlaufen und die räumliche Enge im Werkraum überwunden werden könnte, wenn entsprechend ein weiterer Raum (i.d.R. der Klassenraum) zur Verfügung steht. Auch wäre durch die Grösse der Gruppe (je 6 Schüler) eine individuellere Begleitung und Anleitung möglich. Allerdings erscheint es auch möglich, dass zwei Gruppen innerhalb des Werkraums parallel arbeiten. Als optimale Lösung ist das nicht anzusehen, erscheint aber angesichts der Bedingungen kaum vermeidbar. 19 Eine Möglichkeit wäre der wochenweise Wechsel der Arbeitsgruppe, die ihr Werkprojekt im Werkraum durchführt. Dagegen spricht der Anspruch, einen möglichst eine Arbeitsorganisation möglichst realitätsgerecht durchzuführen. Eine weitere Alternative wäre, dass eine Gruppe montags ihr Werkprojekt und mittwochs das Arbeitsprojekt HWS durchführt, während die andere Gruppe montags im Bereich HWS und mittwochs im Werkbereich arbeitet. Das wäre nur möglich, wenn die Fachräume an zwei Tagen zur Verfügung stehen, was aus organisatorischen Gründen leider nicht der Fall ist. Erst mit Einrichtung des Werkraums im Neubau wird eine solche Organisation möglich. Als Forderung ergibt sich daher, dass zwei Arbeitsgruppen eingerichtet werden, um den Schülern und ihren Kompetenzen möglichst umfassend zu entsprechen. Diese Gruppen können innerhalb des selben Vorhabens inhaltlich unterschiedlich arbeiten, d.h. z.B. unterschiedliche Materialbereiche abdecken. Sofern Teilarbeiten auch im Klassenraum durchgeführt werden können, können diese Gruppen auch in unterschiedlichen Räumen arbeiten. Im Bereich Technik/Werken erscheint das aber aufgrund des Werkzeug- und Maschinenstandortes nicht praktikabel. Im Bereich HWS wäre eine solche Arbeitsform allerdings ebenso denkbar wie in einem stärker fächerübergreifenden Teilvorhaben. Der zeitliche Rahmen einer solchen schwerpunktmässigen Arbeit in einem Materialbereich ist pro Gruppe auf ca. 8 Wochen anzusetzen, d.h. dass ein Wechsel jeweils nach den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien stattfindet.35 Eine stufenübergreifende Organisationsform unter Einbezug der Oberstufen erscheint nur bedingt sinnvoll, da somit die Anzahl der Schüler bei gleichbleibender räumlicher Ausstattung steigt. Auch sollten die berufliche Grundbildung als Kennzeichen der Werkstufenarbeit beibehalten werden, ohne sie auf die anderen Stufen der SfGb auszudehnen. Denkbar wäre allerdings eine Art Praktikum an Thementagen von denjenigen Oberstufenschülern, die im nächsten Schuljahr die Werkstufe besuchen. Damit könnte ein nahtloser Übergang in die Werkstufe angebahnt werden, der allerdings in gewissem Umfang zusätzliche Belastungen in die Arbeit der Klasse durch neue Schüler einfliessen läßt. Als praktikable und sinnvolle Vorschläge lassen sich also formulieren:. ♦ Die Bildung von 2 Arbeitsgruppen, die ca. 8 Wochen innerhalb eines Materialbereiches arbeiten und dann wechseln. ♦ Ein Praktikum der Oberstufenschüler, die im nächsten Schuljahr hochgestuft werden, an den Thementagen in der Werkstufe, vor allem im 2. Halbjahr. 4.1.4. Ziele und Inhalte Wie ich in Kapitel 2.3.2. dargestellt habe, lassen sich Ziele und Inhalte des FoL Arbeitslehre in fachliche und förderorientierte Schwerpunkte unterteilen (s. hier Abb. 2 und 3), wobei sich Überschneidungen in vielen Bereichen zeigen, am Beispiel der Fachkompetenzen aber am deutlichsten werden. Inhaltlich sollen im Bereich Technik/Werken verschiedene Materialbereiche (Holz, Metall usw.) thematisiert werden und den Schülern Grundkenntnisse über das Material und über adäquate Bearbeitungstechniken vermittelt werden. 35 Entsprechende Einschätzung findet sich auch in der Literatur(vgl. MUSIOL/NEEB 2001, 7). 20 In unserer Schule wurden, wie bereits dargestellt überwiegend der Materialbereich Holz im Werkunterricht und mit Einschränkung der Materialbereich Pappe/Papier im Kunstunterricht behandelt. Inhaltlich sollten daher auch die anderen Materialbereiche, insbesondere Metall und die Nutzung neuer Technologien eingebunden werden. Da die Schüler in diesen Bereichen aus den vorangehenden Jahren und Stufen kaum Vorkenntnisse mitbringen, sollte ein überschaubares Werkprojekt Metall in Verbindung mit einem Lehrgang zu den Grundtechniken der Metallverarbeitung angestrebt werden. Dabei sollten, wie auch im weiterzuführenden Materialbereich Holz, alle möglichen Fertigungsverfahren berücksichtigt werden. Des weiteren sollte für einen Teil der Schüler im bekannten Materialbereich Holz die Nutzung von Maschinen angebahnt werden, die sicherheitstechnisch weitgehend unbedenklich sind. Neben den Materialgrundkenntnissen und Arbeitstechniken erscheinen angesichts der Ergebnisse aus dem Praktikum36 und verschiedener Beobachtungen im Unterricht, vor allem die Kompetenzen hinsichtlich der Gefahrenwahrnehmung und der Beachtung von Qualitätskriterien bedeutsam. Die Arbeit im Bereich Technik/Werken sollte sich also an folgenden Schwerpunkten orientieren: ♦ Weiterführung der Arbeit im Materialbereich Holz mit Variation der Fertigungstechniken. ♦ Durchführung mit unterschiedlichen Fertigungsmethoden (Einzelarbeit, Serienherstellung, Fliessfertigung). ♦ Einführung des Materialbereichs Metall in Verbindung mit einem grundlegenden Lehrgang. ♦ Langfristig sollte die Anschaffung geeigneten Werkzeugs zur Metallbearbeitung angestrebt werden. Als Perspektive sollte die Diskussion über den Einsatz von computergestützten Maschinen an der SfGb verfolgt werden.37 ♦ Einführung eines Arbeitsbereiches Montage / industrielle Fertigung z.B. an Projekttagen oder in Einzelarbeitsphasen. ♦ Grundkurs Maschinennutzung: Standbohrmaschine, Handschleifmaschine, Handbandschleifer zunächst im bekannten Materialbereich Holz. ♦ Besondere Berücksichtigung der Gefahrenwahrnehmung und der Qualitätskontrolle. Im fächerübergreifenden Bereich sind allgemeine Anregungen und Hinweise aus zwei Gründen sehr schwierig: Einerseits fehlt bisher ein adäquates didaktisch-methodisches Modell auf das zurückgegriffen werden könnte und andererseits sind konkrete Aussagen meist an die inhaltliche Gestaltung eines bestimmten Vorhabens gebunden. Für den Bereich eines Werkprojektes lassen sich diese übergreifenden Anteile nur in begrenztem Umfang als Inhalte bestimmen, sondern sind als immanente Ziele zu bezeichnen: z.B. durch den entsprechenden Umgang mit Farbe und Lack ein umweltgerechtes Verhalten zu vermitteln; durch den gemeinsamen Kauf von Material den Umgang mit Geld zu über; der Zusammenhang von Wert und Produkt durch den Verkauf erfahrbar zu machen; usw. Sicherlich sind einem Teil der Schüler solche Zusammenhänge vermittelbar, sie erscheinen aber nicht für die ganze Gruppe als Ziel erreichbar. Das grundsätzliche Problem der nahezu ausschliesslich praktisch orientierten Arbeitslehre in der 36 37 Vgl. dazu im Anhang 8.1. Vgl. dazu NEEB 2001, 22-26. 21 SfGb, das ich bereits in Kapitel 2.3.2 dargestellt habe, erscheint nur in Ansätzen und für einen kleinen Teil der Schüler lösbar. Trotzdem möchte ich versuchen, weiterführende Hinweise zu geben: ♦ Die Schüler sollten an der Planung und Materialbeschaffung für ein Werkprojekt beteiligt werden. ♦ Das hergestellte Produkt sollte von ihnen verkauft werden. ♦ Das Material sollte von den Schülern umweltgerecht eingesetzt und entsorgt werden. Zusätzlich zu den Sicherheits- und Verhaltensregeln sollten entsprechende Regeln im Werkraum eingeführt werden (Abfalleimer für Sondermüll, zeitliche Beschränkung beim Händewaschen) und zunehmend durch einen Schüler kontrolliert werden. ♦ Eine ‚Patenschaft‘ sollte eingerichtet werden, so dass leistungsstärkere Schüler leistungsschwächere unterstützen bzw. deren Interessen vertreten können. Im Bereich der Berufsvorbereitung, die immanent in den anderen Bereichen enthalten ist, sind konzeptionelle Veränderungen m.E. nicht notwendig. Der Umfang und die regelmässige Durchführung von Betriebspraktika und Betriebsbesichtigungen erscheint gut geeignet, um den Übergang der Schüler ins Arbeitsleben vorzubereiten und berücksichtigte auch die individuellen Kompetenzen der Schüler durch das Angebot weiterer Praktika in Betrieben der Privatwirtschaft bzw. des BBZ. Einige methodische Hinweise finden sich im Kapitel 4.1.5. Die förderorientierten Schwerpunkte sind m. E. bereits in grossem Umfang in den Hinweisen zum Bereich Technik/Werken enthalten. Als besondere Schwerpunktsetzung sollten folgende Kompetenzen gefördert werden, in denen die Schüler Förderbedarf besitzen. Dieser Bedarf ist durch die Auswertung der Reflexion des letzten Praktikums festgestellt worden:38 ♦ die Kooperationsfähigkeit und Übernahme von Verantwortung durch Einführung einer Patenschaft und Fliessfertigung; ♦ die Reflexionsfähigkeit über die eigene Arbeit und die Qualität des Produktes durch ständige Eigen- und Fremdkontrolle nach jeder Arbeitsphase; ♦ die Mitgestaltungsfähigkeit durch gemeinsame Planung und Durchführung; ♦ der Aufbau einer qualitätsbewußten Arbeitshaltung, die nicht nur Quantität als Maßstab zulässt. ♦ 4.1.5. Methodische Umsetzung Viele methodische Hinweise habe ich bereits in den vorhergehenden Kapiteln genannt. Neben der bereits genannten Vorhabenorientierung als grundsätzliche Methode des Arbeitslehreunterrichts und der Durchführung von Werk/Arbeitsprojekten sind folgende methodische Formen denkbar: ♦ Lehrgänge wie z.B. Maschinengrundkurs oder Werkzeugkunde sollten eng am Werkprojekt orientiert sein und nicht isoliert stattfinden; ♦ jeder Thementag sollte mit einer ‚Qualitätskontrolle‘ schliessen; 38 Vgl. dazu im Anhang 8.1 22 ♦ ein Patenschaftssystem sollte eingeführt werden; ♦ das Kennzeichen des Thementages sollte die praktische Tätigkeit sein, fächerübergreifende Anteile sollten in den Planungs-/Organisationsstunden berücksichtigt werden; ♦ neben der Einzelfertigung sollten zunehmend Fliessfertigungsmethoden eingeführt werden; ♦ industrielle Fertigungsmethoden (Sortieren, Montage, Verpackung usw.) sollten als Materialbereich eingeführt werden; ♦ die Form des Betriebspraktikums sollte weitergeführt werden; ♦ Betriebserkundungen sollten verstärkt durchgeführt werden (Themen z.B. ‚Arbeitstag in der WfB‘, ‚Fertigungsmethoden‘, ‚Sicherheit‘, ‚betriebl. Interessenvertretung‘) 4.2. Nutzung außerschulischer Lernorte Den außerschulischen Lernorten kommt im FoL Arbeitslehre eine besondere Bedeutung zu, wobei überwiegend Betriebe der Privatwirtschaft und die WfB zu nennen wären. Daneben spielen auch andere öffentliche Einrichtungen eine Rolle, die von den Schülern genutzt werden können. Die Nutzung dieser Lernorte ist integraler Bestandteil eines Arbeitslehrevorhabens. Wie ich dargestellt habe, wird bereits eine enge Zusammenarbeit mit der WfB durchgeführt, die als sehr positiv zu beurteilen ist. Für die Schule nicht lösbar sind die infrastrukturellen Bedingungen des Stadtteils sowie die weitgehende Distanz vieler Betriebe der Privatwirtschaft gegenüber unseren Schülern. Als Hinweise auf die Nutzung der außerschulischen Lernorte lässt sich also formulieren: ♦ die Zusammenarbeit mit der WfB sollte beibehalten werden, häufigere Besuche oder Erkundungen sollten angestrebt werden; ♦ die Zusammenarbeit mit Betrieben der Privatwirtschaft sollte erneut versucht werden, auch wenn zunächst nur die Besichtigungs- oder Erkundungsform praktikabel erscheint; ♦ Geschäfte und andere öffentliche Einrichtungen sollten im Rahmen der Vorhaben für Einkäufe usw. in stärkerem Umfang genutzt werden; ♦ das Verhalten der Schüler im Praktikum sollte begleitet, überprüft und ausgewertet werden, um Rückschlüsse auf Förderschwerpunkte für den Unterricht ziehen zu können.39 4.3. Einbezug schwerbehinderter Schüler Grundsätzlich ist zum Einbezug der schwerbehinderten Schülern festzustellen, dass die entsprechenden Ziele des FoL Arbeitslehre auch für sie Gültigkeit besitzen, d.h. sowohl Fach-, Methoden-, Sozial- und Individualkompetenzen vermittelt werden sollen und eine berufliche Grundbildung angestrebt wird. Je nach Umfang der Behinderung sind diese Ziele aber im Sinne einer inneren Differenzierung so didaktisch zu reduzieren, dass sie erreichbar bleiben. Da die Schüler mit schweren Behinderungen als Lebens- und Abeitsperspektive auch die WfB besitzen, muss eine Berufsvorbereituung auch für sie angestrebt werden. 39 Vgl. beispielweise im Anhang 8.1 23 Zu den basalen Zielen gehören dabei die Aufnahme von zielgerichteten Aktivitäten, das Akzeptieren neuer Situationen, das Sammeln von Materialerfahrungen und Erfahrungen in der ‚fremden‘ Umgebung WfB durch Praktika usw. Damit wird zunächst überwiegend die Vermittlung von Sozial- und Individualkompetenzen von Bedeutung sein, während methodische und fachliche Kompetenzen i.d.R. ‚nur‘ auf basaler Ebene angestrebt werden können.40 Die Schüler sollten aber am Unterricht im FoL Arbeitslehre teilnehmen und an möglichst allen Inhalten beteiligt werden. Wie das auch bisher der Fall in der Werkstufe ist, sollte eine äussere Differenzierung nicht durchgeführt werden. 40 Diese Ausführungen sind je nach der individuellen Ausgangslage entsprechend zu modifizieren. 24 5. Zusammenfassung und Auswertung Ohne die verschiedenen Hinweise des vorhergehenden Kapitels erneut aufzugreifen, lassen sich die Ergebnisse und Empfehlungen anhand der nicht oder nur bedingt gelösten Probleme zusammenfassen. Auf der organisatorischen Ebene liegen die Schwierigkeiten überwiegend in der Ausstattung und der Verfügbarkeit von entsprechenden Räumen. Aufgrund dieser Probleme ist der Vorschlag eines Thementages zu sehen, der nur bedingt durch Projekttage und Themenwochen ergänzt werden kann. Solche Formen sind nur im Klassenraum organisatorisch zu verwirklichen. Der Thementag stellt einen Kompromiss aus theoretischem Anspruch an die Gestaltung des Arbeitslehreunterrichts und den realen Bedingungen an unserer Schule dar. Im Vergleich zu einem Werkunterricht, der für einen Block in der Woche durchgeführt wird, sind die Vorteile allerdings immens. Fraglich ist, ob der Werkraum für einen Tag der Werkstufe zur Verfügung stehen wird. In diesem Fall ist eine Absprache mit der Grundschule notwendig. Als weitere Schwierigkeit hat die Ausstattung des Werkraums zu gelten, die überwiegend auf den Bereich Holz ausgerichtet ist. Hier sollten Mittel bereitgestellt werden, um eine Grundausstattung für den Materialbereich Metall zu erwerben. Im Materialbereich Montage kann auf entsprechendes Material der WfB zurückgegriffen werden, da einige Gruppenleiter der WfB dieses Angebot bereits gemacht haben. Die grösste Schwierigkeit innerhalb des Konzeptes liegt in der Verbindung von Technik/Werken mit fächerübergreifenden Anteilen, die nur in Teilen gelungen ist. Hier sind weitere Überlegungen notwendig, die im Sinne eines Curriculums bestimmte Inhalte festlegen und operationalisieren. Da die wissenschaftliche Diskussion die Arbeitslehre in der SfGb weitgehend nicht beachtet, sind schulinterne Überlegungen notwendig, die in diesem Konzept initiiert wurden. Die begriffliche Bestimmung von Arbeitslehre als FoL erscheint mir in diesem Zusammenhang zweifelhaft, da Arbeitslehre vorhabenorientiert und nicht als Lehrgang durchgeführt werden soll. Die wichtigsten Ergebnisse des Konzeptes liegen auf organisatorischem und inhaltlichem Gebiet, wobei als Folgerungen die zeitliche Konzentration des Arbeitslehreunterrichts und seine stringentere Vorhabenorientierung im Sinne einer fächerübergreifenden, integrierten Durchführung zu nennen sind. Diese beachtet erwachsenenpädagogische und arbeitspädagogische Grundsätze. Das Konzept und seine praktische Relevanz müssen sich an den o.g. Schwierigkeiten und ihrer Bewältigung messen lassen. Folgende Bereiche sollten in einer Evaluation beachtet werden: ♦ Einbezug der schwerbehinderten Schüler? ♦ Konzentration des Arbeitslehreunterrichts gelungen? ♦ Beachtung verschiedener Materialbereiche? ♦ Fächerübergreifende Anteile im Rahmen des Vorhabens? ♦ Kompetenzförderung? 25 Dabei ist zu Berücksichtigungen, dass im Rahmen einer flexiblen Umsetzung der Empfehlungen nicht alle sofort, sondern nur sukzessiv beachtet werden können. Die m.E. realisierbaren Empfehlungen habe ich in Kapitel 7 zusammengefasst. Sie erscheinen auch mittelfristig, im Laufe des neuen Schuljahres umsetzbar. Inwieweit die langfristigen Empfehlungen berücksichtigt werden können, bleibt abzuwarten, da über zukünftige Grösse und Anzahl der Werkstufenklassen noch keine Aussagen gemacht werden können. Als Beispiel für die Durchführung eines integrierten, fächerübergreifenden Vorhabens im FoL Arbeitslehre habe ich in Kapitel 6 ein Strukturmodell entworfen, dass eine flexible Umsetzung auch unter veränderten Rahmenbedingungen erlaubt. Dieses Konzept bleibt vorläufig und veränderbar, wie es auch die Umsetzung eines integrierten Arbeitslehreunterrichts an der SfGb bleiben sollte, um den Lenvoraussetzungen der Schüler entsprechen zu können. 26 6. Rahmenkonzept eines integrierten Arbeitslehrevorhabens Ich habe versucht, ein allgemeingültiges Rahmenkonzept für ein integriertes Arbeitslehrevorhaben zu entwickeln, das durch den konzeptionellen Anspruch für ein bestimmtes Vorhaben jeweils zu konkretisieren ist. Das Beispiel zeigt einen möglichen logischen Ablauf ohne direkt einzelne Unterrichtseinheiten zu konkretisieren. Dieses Rahmenkonzept ist als grundsätzliches Ablaufschema eines Vorhabens zu verstehen. Je nach methodischer Gestaltung sind unterschiedliche Zielsetzungen erreichbar, die in der Tabelle auch nicht als vollständige Auflistung zu verstehen sind. Einige Phasen und Ziele sind angesichts der heterogenen Schülerschaft auch nicht für alle Schüler relevant und erreichbar, sollen aber den umfassenden Charakter eines Vorhabens verdeutlichen. Entsprechende Verschiebungen und Schwerpunktsetzungen sind je nach Inhalt des Vorhabens vorzunehmen. Vorhabenphasen Handlungen Mögliche Zielbereiche Fachrelevante Methoden Beispielvorhaben: Wir verkaufen auf dem Weihnachtsmarkt Problembestimmung Kennenlernen Informationsbeschaffung angemessene Kommunikation Analyse Markt begründetes Entscheiden Entscheidung Verantwortung Konfliktkösung/ Kooperation Planung Informationsbeschaffung Analyse LS, UMZG Umgang mit Geld Lesen Übernahme von Pflichten Besichtigung Erkundung Teilvorhaben 1: Vorbereitung Was können wir verkaufen? Welche unterschiedlichen Kerzenständer gibt es? Aufteilung der Entscheiden Gruppen Planung Materialbestimmung Menge feststellen Arbeit planen Vorbereitung Einkaufen Durchführung Herstellen Ggf. Kontrollieren Werkanalyse Erkundung Rollenspiel Exkursion Arbeitstechniken Arbeitshaltung Sicherheit Qualität erkennen Kooperation Fliessfertigung Einzelfertigung Serienherstellung Lehrgang Kontrollieren Beurteilen Akzeptieren Qualität erkennen Selbst-/Frembeurteilung zulassen Probleme erkennen Reflexion Werkbetrachtung Qualitätskontrolle Abschluss Probieren Erproben Rollenspiel Erkundung Besichtigung Reflexion Bewerten Reflexion Qualität erkennen Verantwortung Zusammenhang Preis/Produktion Kooperation angemessenes Verhalten Problemlösung Fremdbeurteilung zulassen angemessene Kommunikation Ablaufveränderung Reflexion der Fertigung Wer arbeitet mit Holz und wer mit Metall? Welches Material brauchen wir? Wir schreiben Einkaufszettel für den Materialeinkauf. Wir kaufen im Baumarkt ein. Teilvorhaben 2: Fertigung Wir bauen die Kerzenständer aus Holz und Metall. Welche besonderen Probleme treten auf? Der Kerzenständer soll doch anders aussehen. Wir werden nicht fertig! Wie können wir schneller bauen? Wie sind die Kerzenständer geworden? Teilvorhaben 3: Verkauf Wieviele haben wir? Was sollen sie kosten? Wie verkauft man? Wer verkauft? Wieviele sind übrig und warum? 27 7. Empfehlungen Folgende Empfehlungen lassen sich m.E. realistischerweise umsetzen: 1. Mittelfristige Empfehlungen für das nächste Schuljahr: ♦ Arbeitslehre sollte in den Bereichen Technik/Wirtschaft und Hauswirtschaft an Thementagen durchgeführt werden. ♦ Zusätzlich zum Materialbereich Holz sollten die Materialbereiche Metall und Montage (industrielle Fertigung) eingeführt werden – fehlendes Werkzeug kann zunächst durch den LAA zur Verfügung gestellt werden, bzw. für die Montage von der WfB entliehen werden. ♦ Es sollten zwei Neigungsgruppen gebildet werden, die in unterschiedlichen Materialbereichen arbeiten. Die Gruppen sollten die Materialbereiche innerhalb des Schuljahres tauschen – je nach Vorhaben ist ein Wechsel nach ca. 8 Wochen denkbar, sollte aber flexibel gehandhabt werden. Jeder Schüler sollte die drei Materialbereiche innerhalb eines Schuljahres durchlaufen. Da eine Doppelbesetzung gegeben ist, können immer zwei Bereiche parallel bearbeitet werden. ♦ Das Betriebspraktikum sollte beibehalten und durch Besichtigungen/Erkundungen ergänzt werden. ♦ Ein Grundkurs Maschinennutzung (Standbohrmaschine, Handschleifmaschine, Handbandschleifer) sollte zunächst im bekannten Materialbereich Holz angeboten werden. ♦ Besonders sollten die Gefahrenwahrnehmung und die Qualitätskontrolle berücksichtigt werden. ♦ Die Schüler sollten an der Planung und Materialbeschaffung für ein Werkprojekt beteiligt werden. ♦ Das hergestellte Produkt sollte von ihnen verkauft werden. ♦ Zusätzlich zu den Sicherheits- und Verhaltensregeln sollten Umweltschutzregeln im Werkraum eingeführt werden (Abfalleimer für Sondermüll, zeitliche Beschränkung beim Händewaschen) und zunehmend durch einen Schüler kontrolliert werden. ♦ Eine Patenschaft sollte eingerichtet werden, so dass leistungsstärkere Schüler leistungsschwächere unterstützen bzw. deren Interessen vertreten können. ♦ Die Kompetenzen ‚Kooperation‘, ‚qualitative Arbeitshaltung‘ und ‚Verantwortung‘ sollten verstärkt beachtet werden. 2. Langfristige Empfehlungen: ♦ Langfristig sollte die Anschaffung von speziellem Werkzeug zur Metallbearbeitung angestrebt werden. Als Perspektive sollte die Diskussion über den Einsatz von computergestützten Maschinen an der SfGb verfolgt werden. ♦ Der Werkstufe sollte der Werkraum für einen Grossteil der Unterrichtszeit als eine Art zweiter Klassenraum zur Verfügung stehen. Dieses Ziel ist erst durch den Neubau realisierbar. ♦ Weitere Materialbereiche sollten eingeführt werden. Hier vor allem die Bereiche Gärtnerei und Dienstleistungen. ♦ Entsprechende Maßnahmen sollten auch im Schulprogramm festgeschrieben und als Projekte verfolgt werden. 28 3. Empfehlungen für das Schulprogramm: ♦ Arbeitslehre sollte als ein Lernzielbereich aufgenommen werden; ♦ die Ausdehnung der Materialbereiche sollte als Ziel formuliert werden. Während die mittelfristigen Empfehlungen bereits im nächsten Schuljahr umsetzbar und zu berücksichtigen sind, stellen die langfristigen Empfehlungen Grundsätze dar, die je nach zukünftiger Entwicklung der Schülerschaft und der Rahmenbedingungen durch den Neubau modifiziert werden müssen. Sie haben die Funktion eines Ausblicks auf die mögliche Gestaltung eines integrierten und umfassenden Arbeitslehreunterrichts in der Werkstufe. 29 8. Literatur- und Quellenverzeichnis41 ALEMAN, Ulrich von/FORNDRAN, Erhard: Methodik der Politikwissenschaft. 4. Aufl. Stuttgart 1990 DIE WERKSTUFE in der SfGb - Nahtstelle und Mittler zwischen Schule und Werkstatt. Seminarinternes Skript am Studienseminar für Sonderpädagogik Gelsenkirchen. Ohne Jg. DUISMAN, Gerhard H.: Neue Arbeitswelt – neue Arbeitslehre?! In: Lernen Konkret, 20. Jg. (2001) Heft 1, 2-5 GRAMPP, Gerd/THEEN-RATHJEN, Martin: Anforderungen aus der Sicht beruflicher Bildung an Schule und Politik. Marburg 1999. Referat während der Fachtagung ‚Werkstufe zwischen Allgemeinbildung und beruflicher Grundbildung‘ Marburg 1999 GRUNDLAGEN des Faches Arbeitslehre. Download vom 13.01.2001 von der Seite http://www.bildung.hessen.de/fbereich/alehre/offiz/al95/al95.zip HAUS HALL (Hrsg.): Das Werkstufenkonzept an der Schule für Geistigbehinderte von Haus Hall. Unveröffentlichtes Konzept. Haus Hall. Gescher 2001 HILDA-HEINEMANN-SCHULE (Hrsg.): Modell Werkstufe. Download vom 22.04.2001 von der Seite http://www.hhsmoers.purespace.de/ModWerkuEpäd.html KARL WACKER SCHULE (Hrsg.): Werkstufe. Konzept der Karl Wacker Schule. Download vom 19.06.2001 von der Seite http://www.karl-wacker-schule.de/konzepte.htm KLAFKI, Wolfgang (Hrsg.): Unterrichtsbeispiele der Hinführung zur Wirtschafts- und Arbeitswelt. Düsseldorf 1970. KM NRW (Hrsg.): Richtlinien für die Förderung schwerstbehinderter Schüler. Düsseldorf 1985 KM NRW (Hrsg.): Richtlinien und Beispielpläne Arbeitslehre. Schule für Lernbehinderte. Düsseldorf 1977 KM NRW (Hrsg.): Richtlinien und Lehrpläne für die Schule für Geistigbehinderte. Düsseldorf 1980. KMK (Hrsg.): Empfehlungen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. LACKMANN, Jürgen: Zum Problem des fächerübergreifenden Unterrichts im Lernfeld Arbeitslehre. In: FAST, L./SEIFERT, H. (Hrsg.): Technische Bildung. Geschichte, Probleme, Perspektiven. Weinheim 1997, 182-194 LERNEN KONKRET: Neue Arbeitswelt – neue Arbeitslehre? 20. Jg. (2001) Heft 1 MERTES, Josef Peter: Arbeitslehre in der Schule für Geistigbehinderte. Heidelberg 1984 MUSIOL, Volker/NEEB, Dieter: Projektorientierter Unterricht im Lernfeld Technik – Arbeitslehre. In: Lernen Konkret. 20. Jg. (2001) Heft 1, 6-9 MUSIOL, Volker: Alternativen in der Werkstufe. Neue Lernzusammenhänge für Geistigbehinderte. In: Arbeiten und Lernen/Technik. 8. Jg. (1998) Heft 32, 18-20 NEEB, Dieter: Unterschiedliche Lernwege ermöglichen und Arbeit organisieren. In: Lernen Konkret, 20. Jg. (2001) Heft 1, 22-26 SCHULPFLICHTGESETZ (Gesetz über die Schulpflicht im Lande NRW) vom 19.03.1985 SCHWAGER, Michael: Arbeitslehre in der Werkstufe der Schule für Geistigbehinderte. In: Zeitschrift für Heilpädagogik. 13. Jg. (1992) Heft 9, 577-591 SfGB DER STADT XY (Hrsg.): Schulprogramm. XY 2001 STAATSINSTITUT für Schulpädagogik und Bildungsforschung (Hrsg.): Die Werkstufe. Konzepte und Materialien. München 1990 STRAssMEIER, Walter: Didaktik für den Unterricht mit geistigbehinderten Schülern. München 2000 VETTER, Karl-Friedrich: Zur Didaktik der Arbeitslehre. Solms-Oberbiel 1983 41 In diesem Verzeichnis wird nicht zwischen Quelle und Literatur differenziert, da die verwendeten Texte in einer konzeptionellen Arbeit immer Doppelcharakter besitzen (vgl. dazu ALEMAN, U. v./FORNDRAN, E.: Methodik der Politikwissenschaft. 4. Aufl. Stuttgart 1990. 95-97) 30 9. Anhang 9.1. Auswertung der Praktikumsreflexion Schülermeinungen: 10 Pünktlichkeit 9 Selbständigkeit 8 Vorsicht 7 6 Spaß an der Arbeit 5 Nachfrage bei Problemen 4 Anstrengung 3 Abmelden 2 Keinen Streit 1 Kontakt 0 Ja Manchmal/Nein Gruppenleitermeinungen: 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Pünktlichkeit Selbständigkeit Vorsicht Spaß an der Arbeit Nachfrage bei Problemen Anstrengung Abmelden Keinen Streit Kontakt Ja Manchmal/Nein A B 9.2. Erklärung Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt und die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, in jedem Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht habe. Das gleiche gilt auch für beigegebene Zeichnungen, Kartenskizzen und Darstellungen. Gelsenkirchen, den 16.07.2001 (Ort, Datum) (Unterschrift) C