Als PDF speichern - Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft

Transcrição

Als PDF speichern - Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft
Informationen zum Steuerrecht
Personalzimmervermietung nunmehr mit 10 % Umsatzsteuer!
Lange wurde die Frage diskutiert, welchem Steuersatz die Vermietung von Personalzimmern an ein anderes
Unternehmen unterliegt. Je nachdem welche Sichtweise vertreten wurde, konnte entweder steuerfrei vermietet oder
die Rechnung mit 10 % bzw. 20 % Umsatzsteuer ausgestellt werden. Lesen Sie mehr …
Sachverhalt Ein Hausbesitzer vermietet Zimmer an ein anderes Unternehmen, das in diesem Objekt die eigenen
Mitarbeiter unterbringt. Welcher Steuersatz ist auf die Vermietung von Personalzimmern anzuwenden?
Geschäftsflächenvermietung oder Vermietung zu Wohnzwecken?
Der VwGH hat 2010 entschieden, dass die entgeltliche Überlassung einer eingerichteten Gästepension an ein
Reisebüro als Geschäftsflächenvermietung anzusehen ist und somit – sofern zur Umsatzsteuer optiert wird – die
Rechnung mit 20 % Umsatzsteuer auszustellen ist. Erst das Reisebüro erbringt anschließen eine
Beherbergungsleistung die mit 10 % Umsatzsteuer (zukünftig sollen es 13 % sein) begünstigt besteuert wird.
Bislang vertrat das Finanzamt Landeck-Reutte die Meinung, dass die Vermietung von Zimmern oder des ganzen
Hauses an zB ein anderes Hotel ebenfalls als Geschäftsflächenvermietung anzusehen ist, wodurch 10 % Umsatzsteuer
nicht zur Anwendung gelangen konnten.
Nunmehr stützt sich das Finanzamt Landeck-Reutte auch für die Personalzimmervermietung auf die Sichtweise, dass
der tatsächlich letztliche Verwendungszweck des Mietobjektes für die Beurteilung ausschlaggebend ist, ob eine
Vermietung für Wohnzwecke vorliegt oder nicht. Sofern in den Mieträumlichkeiten das Personal eines Unternehmens
untergebracht wird und diese somit ihre Wohnzwecke befriedigen, muss nunmehr 10 % Umsatzsteuer für die
Vermietung von Personalzimmern in Rechnung gestellt werden.
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner –
Die kompetente Beratung in Landeck.