Antrag auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit

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Antrag auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit
bzw. ausfüllen!
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen
Antrag auf Bewilligung von Sonn- und
Feiertagsarbeit gemäß § 13 Abs. 3
Nr. 2a ArbZG (erweiterter Geschäftsverkehr)
Landesdirektion Sachsen - Abteilung 5
Arbeitsschutz
Nr. 2b ArbZG (unverhältnismäßiger Schaden)
09105 Chemnitz
Nr. 2c ArbZG (vorgeschriebene Inventur)
Bei Dringlichkeit vorab per Fax:
Dienststelle Dresden:
(0351) 825-9700
Dienststelle Leipzig:
(0341) 9 77 1199
Dienststelle Chemnitz: (0371) 36 85 100
Formular ID:
Prüfsumme:
Bitte Hinweise zum Antrag beachten.
Name und Anschrift der
Firma:
Straße/Haus-Nr.
Postleitzahl
Name Ansprechpartner:
Telefon / Fax:
Ort
Name
Vorname
Telefonnummer
Fax
E-Mail-Adresse:
Für folgende/n Sonn- bzw. Feiertag/e wird die Bewilligung mit folgender Arbeitnehmerzahl beantragt
(Tag/Monat/Jahr und Anzahl der Arbeitnehmer AN, Beispiel: 20.05.2010: 2 AN
Tag/Monat/Jahr
AN
Tag/Monat/Jahr
AN
Tag/Monat/Jahr
AN
Tag/Monat/Jahr
AN
Tag/Monat/Jahr
AN
Tag/Monat/Jahr
AN
Tag/Monat/Jahr
AN
Tag/Monat/Jahr
AN
Tag/Monat/Jahr
AN
Tag/Monat/Jahr
AN
smwa_lds_as_feiertag
Stand: 27.04.2014
Zahl der Gesamtbeschäftigten im
Unternehmen
Art und Beschreibung der Tätigkeit:
Zwischenspeichern
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Formular ID:
Prüfsumme:
Name
Anschrift des
Beschäftigungsortes:
Straße/Haus-Nr.
Ort
Postleitzahl
Arbeitszeit für die beantragten Tage:
(Beginn / Ende):
00:00
00:00
An wie vielen Sonn- bzw. Feiertagen wurden innerhalb des maßgeblichen Kalenderjahres bereits
Arbeitnehmer gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2a, b, c ArbZG beschäftigt?
Wurden bereits Maßnahmen
eingeleitet, um Sonn-/Feiertagsarbeit
zu verhindern?
ja
nein
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
?
Legen Sie schlüssig dar, warum die
Arbeiten nicht werktags (einschließlich
Samstag) ausgeführt werden
können, sondern am Sonn- oder
Feiertag ausgeführt werden müssen.
Legen Sie dar, welcher unverhältnismäßige Schaden bei einer
Nichtbewilligung des Antrages
für Ihre Firma entsteht
?
Bitte fügen Sie entsprechende Belege
bei.
Anlage hochladen
smwa_lds_as_feiertag
Stand: 27.04.2014
Zustimmung des Betriebs- oder
Personalrates:
Rechtsverbindliche Unterschrift des
Arbeitgebers:
Löschen
vorhanden
nicht vorhanden
zugestimmt
nicht zugestimmt
Name
Vorname
Datum
Unterschrift
Name
Vorname
Datum
Unterschrift
Zwischenspeichern
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Hinweise zum Antrag:
Anträge auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit sollten mindestens fünf Werktage vorher gestellt
werden!
1) § 13 Abs. 3 Nr. 2 a ArbZG:
Die Aufsichtsbehörde kann eine Ausnahme im Handelsgewerbe an bis zu zehn Sonn- und
Feiertagen im Jahr bewilligen.
Bitte legen Sie ausführlich die Gründe dar, die eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
erforderlich machen. Es ist zu verdeutlichen, welche besonderen Verhältnisse in Ihrem Fall
vorliegen, die einen erweiterten Geschäftsverkehr an den beantragten Tagen erfor-dern. Bitte
fügen Sie ggf. die Bewilligung des Messeveranstalters bei.
2) § 13 Abs. 3 Nr. 2 b ArbZG:
Die Aufsichtsbehörde kann eine Ausnahme an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr
bewilligen, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens
dies erfordern.
Bitte legen Sie ausführlich die Gründe dar, die eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
erforderlich machen. Bei der Beantragung ist darzulegen, welche besonderen Verhältnisse
vorliegen und welcher unverhältnismäßige Schaden dem Unternehmen entstehen würde, wenn
die Sonn- und Feiertagsarbeit nicht genehmigt würde.
Bitte belegen Sie den Ausnahmecharakter der Situation (z. B. Nachweis unvorhersehbarer,
insbesondere nicht Ihrem Verantwortungsbereich zuzuordnender Schwierigkeiten, die zu einem
Terminverzug geführt haben).
Ausnahmen von gesetzlich vorgeschriebenen zulässigen Lärmimmissionen zum Schutze der
Nachbarschaft (BImSchG), z. B. zum Betrieb von Maschinen in Wohngebieten, und des
Sonntagsfahrverbotes nach § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nicht Gegenstand dieser
Bewilligung.
Lärmbelästigungen, die die Sonntagsruhe stören können, sind durch Landesgesetze und
kommunale Vorschriften untersagt. Verletzungen jeglicher Art können durch die kommu-nalen
Behörden, ungeachtet unseres Bescheides, untersagt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir
ausdrücklich, die kommunale Behörde (meist Ordnungsämter) vom Vorha-ben im Vorfeld zu
informieren. Wenn lärmintensive Tätigkeiten (bedingt durch die Art der Geräte und Maschinen)
ausgeführt werden müssen und diese nicht vermeidbar sind, kann bei der
Immissionsschutzbehörde (in der Regel bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt) ein
Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden.
3) § 13 Abs. 3 Nr. 2 c ArbZG:
Die Aufsichtsbehörde kann eine Ausnahme an einem Sonntag zur Durchführung einer gesetzlich
vorgeschriebenen Inventur bewilligen.