Antrag auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit
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Antrag auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit
bzw. ausfüllen! Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen Antrag auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2a ArbZG (erweiterter Geschäftsverkehr) Landesdirektion Sachsen - Abteilung 5 Arbeitsschutz Nr. 2b ArbZG (unverhältnismäßiger Schaden) 09105 Chemnitz Nr. 2c ArbZG (vorgeschriebene Inventur) Bei Dringlichkeit vorab per Fax: Dienststelle Dresden: (0351) 825-9700 Dienststelle Leipzig: (0341) 9 77 1199 Dienststelle Chemnitz: (0371) 36 85 100 Formular ID: Prüfsumme: Bitte Hinweise zum Antrag beachten. Name und Anschrift der Firma: Straße/Haus-Nr. Postleitzahl Name Ansprechpartner: Telefon / Fax: Ort Name Vorname Telefonnummer Fax E-Mail-Adresse: Für folgende/n Sonn- bzw. Feiertag/e wird die Bewilligung mit folgender Arbeitnehmerzahl beantragt (Tag/Monat/Jahr und Anzahl der Arbeitnehmer AN, Beispiel: 20.05.2010: 2 AN Tag/Monat/Jahr AN Tag/Monat/Jahr AN Tag/Monat/Jahr AN Tag/Monat/Jahr AN Tag/Monat/Jahr AN Tag/Monat/Jahr AN Tag/Monat/Jahr AN Tag/Monat/Jahr AN Tag/Monat/Jahr AN Tag/Monat/Jahr AN smwa_lds_as_feiertag Stand: 27.04.2014 Zahl der Gesamtbeschäftigten im Unternehmen Art und Beschreibung der Tätigkeit: Zwischenspeichern Seite 1 von 2 Formular ID: Prüfsumme: Name Anschrift des Beschäftigungsortes: Straße/Haus-Nr. Ort Postleitzahl Arbeitszeit für die beantragten Tage: (Beginn / Ende): 00:00 00:00 An wie vielen Sonn- bzw. Feiertagen wurden innerhalb des maßgeblichen Kalenderjahres bereits Arbeitnehmer gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2a, b, c ArbZG beschäftigt? Wurden bereits Maßnahmen eingeleitet, um Sonn-/Feiertagsarbeit zu verhindern? ja nein Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso nicht? ? Legen Sie schlüssig dar, warum die Arbeiten nicht werktags (einschließlich Samstag) ausgeführt werden können, sondern am Sonn- oder Feiertag ausgeführt werden müssen. Legen Sie dar, welcher unverhältnismäßige Schaden bei einer Nichtbewilligung des Antrages für Ihre Firma entsteht ? Bitte fügen Sie entsprechende Belege bei. Anlage hochladen smwa_lds_as_feiertag Stand: 27.04.2014 Zustimmung des Betriebs- oder Personalrates: Rechtsverbindliche Unterschrift des Arbeitgebers: Löschen vorhanden nicht vorhanden zugestimmt nicht zugestimmt Name Vorname Datum Unterschrift Name Vorname Datum Unterschrift Zwischenspeichern Seite 2 von 2 Drucken Hinweise zum Antrag: Anträge auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit sollten mindestens fünf Werktage vorher gestellt werden! 1) § 13 Abs. 3 Nr. 2 a ArbZG: Die Aufsichtsbehörde kann eine Ausnahme im Handelsgewerbe an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr bewilligen. Bitte legen Sie ausführlich die Gründe dar, die eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen erforderlich machen. Es ist zu verdeutlichen, welche besonderen Verhältnisse in Ihrem Fall vorliegen, die einen erweiterten Geschäftsverkehr an den beantragten Tagen erfor-dern. Bitte fügen Sie ggf. die Bewilligung des Messeveranstalters bei. 2) § 13 Abs. 3 Nr. 2 b ArbZG: Die Aufsichtsbehörde kann eine Ausnahme an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr bewilligen, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern. Bitte legen Sie ausführlich die Gründe dar, die eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen erforderlich machen. Bei der Beantragung ist darzulegen, welche besonderen Verhältnisse vorliegen und welcher unverhältnismäßige Schaden dem Unternehmen entstehen würde, wenn die Sonn- und Feiertagsarbeit nicht genehmigt würde. Bitte belegen Sie den Ausnahmecharakter der Situation (z. B. Nachweis unvorhersehbarer, insbesondere nicht Ihrem Verantwortungsbereich zuzuordnender Schwierigkeiten, die zu einem Terminverzug geführt haben). Ausnahmen von gesetzlich vorgeschriebenen zulässigen Lärmimmissionen zum Schutze der Nachbarschaft (BImSchG), z. B. zum Betrieb von Maschinen in Wohngebieten, und des Sonntagsfahrverbotes nach § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nicht Gegenstand dieser Bewilligung. Lärmbelästigungen, die die Sonntagsruhe stören können, sind durch Landesgesetze und kommunale Vorschriften untersagt. Verletzungen jeglicher Art können durch die kommu-nalen Behörden, ungeachtet unseres Bescheides, untersagt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir ausdrücklich, die kommunale Behörde (meist Ordnungsämter) vom Vorha-ben im Vorfeld zu informieren. Wenn lärmintensive Tätigkeiten (bedingt durch die Art der Geräte und Maschinen) ausgeführt werden müssen und diese nicht vermeidbar sind, kann bei der Immissionsschutzbehörde (in der Regel bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt) ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. 3) § 13 Abs. 3 Nr. 2 c ArbZG: Die Aufsichtsbehörde kann eine Ausnahme an einem Sonntag zur Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Inventur bewilligen.