Bearbeitungsgebühr Kreditspesen Verzugszinsen

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Bearbeitungsgebühr Kreditspesen Verzugszinsen
Verzugszinsen
Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr
gilt für sämtliche Kreditarten und wird wie folgt
berechnet
Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Ferienhäuser/wohnungen, Bauland, landwirtschaftl. Liegenschaften
1.50‰ der Kreditsumme, bzw. des
Erhöhungsbetrages
Minimum
Maximum
CHF
CHF
Mehrfamilienhaus, Vollgewerbliche Objekte,
Gemischtwirtschaftliche Objekte
1.50‰ der Kreditsumme, bzw. des
Erhöhungsbetrages
Minimum
Maximum
CHF
CHF
Spezialobjekte (Hotels, Restaurants, usw.)
nach Aufwand
1.50‰ der Kreditsumme, bzw. des Erhöhungsbetrages
Faustpfandkredite, Bürgschaftskredite
(nicht grundpfandgesicherte Kredite)
Meldegebühr
Informationsstelle
Konsumkredite
200.00
300.00
300.00
400.00
Minimum
CHF
50.00
Maximum
CHF
100.00
Bei einer Umwandlung einer variablen Hypothek in eine Festhypothek wird ein einmaliger Unkostenbeitrag von CHF 50.00 verrechnet.
Einmalig heisst, beim Abschluss CHF 50.00, bei Ablauf und Rückumwandlung in eine
variable Hypothek wird nichts verrechnet.
Wird bei Verfall einer Festhypothek eine neue abgeschlossen, wird wiederum der
Unkostenbeitrag von CHF 50.00 fällig!
Kontoüberzugsmeldung an IKO gemäss Konsumkreditgesetz (KKG) Meldepflichtig sind Kontoüberzüge, welche an
drei aufeinanderfolgenden Monatsenden der Betrag
60.00
CHF
von CHF 3’000.00 übersteigen
pro Meldung
Kreditspesen
Saldierungsspesen für Hypotheken und Darlehen
bei Ablösung
CHF
200.00
Saldierungsspesen für Hypotheken und Darlehen
bei Kreditrückzahlung
nach
Aufwand
Zinsrechnungen von Hypotheken und Darlehen mit Einzahlungsschein, pro Hypothek oder Darlehen
CHF
10.00
Ein Verzugszins wird erst verrechnet, wenn die letzte Zinszahlung mehr als 10 Tage zu
spät erfolgte. Bei der Berechnung wird ein Prozentsatz von 2.00% zum ordentlichen
Zinssatz dazugeschlagen. Der minimale Verzugszins beträgt CHF 10.00. Ist dieser kleiner als CHF 10.00, wird er nicht in Rechnung gestellt.
Kautionen
Bauhandwerkergarantie
Kommission pro Jahr
0.60% (min. CHF 100.00)
Vorfälligkeitsentschädigung
Bei vorzeitiger Auflösung, resp. Neuordnung von Krediten mit fester Laufzeit oder bei
Nichteinhalten der Kündigungsfrist hat der Kunde der Bank eine Entschädigung zu leisten, die sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Kreditzinssatz und dem bei
Beendigung des Vertrages erzielbaren Zinssatz für eine Anlage am Geld- und Kapitalmarkt mit der entsprechenden Restlaufzeit errechnet.