KommVV IR WS 0910 Stand 26.10.2009
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KommVV IR WS 0910 Stand 26.10.2009
STUDIENGANG INFORMATIONSRECHT Haardtring 100 · Gebäude A12 · 64295 Darmstadt Studiengangsleitung: Prof. Dr. Rainer Erd A 12, Raum 307, Telefon: (0 61 51) 16 - 8738 [email protected] Sprechstunde: Dienstag 10:00 – 11:00 Uhr Vertretung: Prof. Dr. Thomas Wilmer A 12, Raum 308, Telefon: (0 61 51) 16 - 8737 [email protected] Sprechstunde: Dienstag 12:00 – 12:30 Uhr Vorsitzende Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Diana Chiampi Ohly, LL.M. (Duke), Attorney-at-Law (New York) A 12, Raum 307, Telefon: (06151) 16 - 8502 [email protected] Sprechstunde: Donnerstag 12:00 – 13:00 Uhr Vertretung Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Rainer Erd A 12, Raum 307, Telefon: (0 61 51) 16 - 8738 [email protected] Sprechstunde: Dienstag 10:00 – 11:00 Uhr Technische Administration: Boris Zerbst A 12, Raum 305, Telefon: (0 61 51) 16 - 8744 [email protected] Sekretariat: Nicole Steinberg A12, Raum 306 Telefon: (0 61 51) 16 - 8748 / Fax: - 8620 [email protected] Sprechzeiten: Montag: 10:00 – 11:00 Uhr Dienstag / Donnerstag: 11:30 – 12:30 Uhr Mittwoch: 10:00 – 11:00 Uhr Freitag: geschlossen Studienkoordinatorin / BPS-Beauftragte: Bärbel Baker-Hanel, M.A. A12, Raum 306 Telefon: (0 61 51) 16 - 8621 / Fax: - 8620 [email protected] Sprechzeiten: Montag 14:00 – 15:00 Uhr weitere Informationen und aktuelle Hinweise zum Informationsrecht: www.fbsuk.h-da.de/irecht www.irecht.h-da.de FACHBEREICH GESELLSCHAFTSWISSENSCHAFTEN UND SOZIALE ARBEIT Dekanat: 64295 Darmstadt, Haardtring 100, Geb. A12 Telefon: (0 61 51) 16 - 8731, Fax: 16 - 8925 Prof. Dr. Frank Loges (Dekan) [email protected] Prof. Dr. Martin Führ (Prodekan) [email protected] Prof. Dr. Rolf Keim (Studiendekan) [email protected] Sprachenprogramm: Leitung Sprachenzentrum: Dr. Ruth Tobias A12, Raum 405, Telefon: (0 61 51) 16 - 8740 [email protected] Sprechzeiten: Mittwoch 10.00 – 11.30 Uhr Sekretariat: Stephanie Bittner A12, Raum 404, Telefon: (0 61 51) 16 - 8739 [email protected] Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch: 15.00 – 17.00 Uhr weitere Informationen und aktuelle Hinweise zum Studiengang Informationsrecht: www.fbsuk.h-da.de/irecht www.irecht.h-da.de verantwortlich: Prof. Dr. Rainer Erd Redaktion: Nicole Steinberg 1 Inhaltsverzeichnis Seite I. Der Studiengang Informationsrecht 1. Allgemeine Hinweise 3 2. Lehrveranstaltungen im Grundstudium (Übersicht) 7 3. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (Übersicht) 8 4. Lehrende im Studiengang Informationsrecht 9 II. Die Lehrveranstaltungen im Studiengang Informationsrecht 1. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im ersten Semester 10 2. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im dritten Semester 11 3. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im siebten Semester 12 4. Beschreibung der Lehrveranstaltungen im ersten Semester 13 5. Beschreibung der Lehrveranstaltungen im dritten Semester 17 6. Beschreibung der Lehrveranstaltungen im siebten Semester 23 2 I. Der Studiengang Informationsrecht 1. Allgemeine Hinweise Die Hochschule Darmstadt bietet seit dem Wintersemester 2001 einen neuen Studiengang "Informationsrecht" an. Es ist das erste Mal, dass an einer deutschen Hochschule ein Diplom in Informationsrecht erworben werden kann. Mit dem neuen Studienangebot reagiert die Hochschule Darmstadt auf die zunehmende Nachfrage der Internet- und Medienwirtschaft nach juristischer Kompetenz in nationalen und internationalen Rechtsfragen des Internet und der Digitalisierung. Der Studiengang reflektiert die Interessen von Studierenden, die zunehmend eine Beschäftigung in der Internetwirtschaft suchen und die Bedürfnisse von Institutionen wie international tätigen Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfern, Software-Entwicklern, Produzenten von Multimediaprodukten und anderen Unternehmen der Medienwirtschaft, Service- und Contentprovidern. Die zunehmende Zahl von Firmen in der Internetwirtschaft und die Rechtsfragen der Digitalisierung allgemein haben zu einer größer werdenden Nachfrage nach Informationsjuristen geführt. Im Studiengang Informationsrecht werden folgende Gebiete unter Einbeziehung europäischer und internationaler Aspekte vermittelt: Ziele und Inhalte Ziele und Inhalte des Studiengangs Informationsrecht werden vom Berufsbild des anwendungsorientierten Informationsjuristen bestimmt. Die Studierenden sollen lernen, rechtliche Probleme der Informationswirtschaft insbesondere in den folgenden Bereichen zu erlernen: • • Bei der Produktion, Verteilung und Verwendung digitaler Güter. Erkennen von Rechtsfragen und -probleme des elektronischen Fernabsatzes von Waren und Dienstleistungen auf nationaler und internationaler Ebene sowie des Verbraucherschutzes. • Konflikten durch Vertragsgestaltung vorzubeugen und gegebenenfalls bei ihrer Lösung beratend mitzuwirken. • AGB-feste Lizenzverträge im Bereich des Medien- und IT-Rechts zu entwickeln. Sie erwerben dazu allgemeines juristisches Grundlagenwissen, Spezialkenntnisse im Informationsrecht, sprachliche, technische, ökonomische, soziale und kommunikative Kompetenzen. Das Studium vermittelt die entsprechenden fachlichen Kenntnisse und Methoden einschließlich verhandlungssicherem Englisch, bereitet auf das berufliche Tätigkeitsfeld vor, leitet wissenschaftlich-kritisches Denken mit fachübergreifenden Bezügen an und läßt Raum für die selbständige Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes. Im Grundstudium erwerben die Studierenden vor allem die erforderlichen juristischen, technischen, ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagenkenntnisse sowie qualifizierte Kenntnisse in Englisch. Das Hauptstudium dient vorwiegend der Vertiefung der informationsrechtlichen und rechtssprachlichen Kenntnisse, der Vermittlung des angloamerikan. Rechts im Bereich des geistigen Eigentums und gewerblichen Rechtsschutzes sowie der praxisbezogenen Ausbildung durch Projektarbeit und führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Die juristischen Schwerpunkte des Studiengangs Informationsrecht liegen in den Bereichen geistiges und gewerbliches Eigentum, E-Commerce, Medienund Kommunikationsrecht und Datenschutz. Im Einzelnen gehören folgende Themen zur Ausbildung: 3 Recht: Grundlagen • Einführung in das Recht • Methodische und gesellschaftliche Grundlagen des Rechts • Verfassungsrecht I (Grundrechte) • Handels- und Wirtschaftsrecht • Allgemeines Verwaltungsrecht • Strafrecht und Providerhaftung Recht: Allgemeine Schwerpunkte • Rechtliche Grundlagen des Internet • Datenschutzrecht • Softwarerecht • Medien - und Telekommunikationsrecht • Wirtschaftsrecht in der EU • Recht der öffentlichen Verwaltung im Internet • Einführung in das anglo-amerikanische Rechtssystem Recht: Geistiges und Gewerbliches Eigentum, Urheberrecht • Geistiges und gewerbliches Eigentum - Überblick • Urheberrecht I und II • Markenrecht I und II • Grundzüge des Patentrechts Recht: Europäisches, ausländisches und internationales Recht • Verfassungsrecht II (Recht der Europäischen Gemeinschaften) • Trademark Law (US Law, in englischer Rechtssprache) • Patent and Copyright Law (US Law, in englischer Rechtssprache) • Rechtsdurchsetzung und Prozessrecht Recht: Wahlpflichtfächer Im Lauf des Studiums sind acht Wahlpflichtscheine zu erwerben, bei denen nach dem vorläufigen Katalog aus folgenden Themen ausgewählt werden kann: Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Outsourcing, EDVVertragsgestaltung, Demokratie im Netz, Einführung in die Rechtsgeschichte, Einführung in die Rechtsphilosophie, Globalisierung und nationale Rechtsordnungen, Internationale Aspekte des Informationszeitalters, rechtliche Aspekte der Firmengründung, Rechtsdurchsetzung, Strafrecht, Verfassungsrecht/Staatsorganisation, Verhaltenssteuerung durch Recht, Werberecht. 4 Informatik • Informatische Grundlagen des Internet I und II • Datensicherheit I und II Wirtschaft • Grundlagen der Netzwirtschaft • Der Informationsmarkt I und II Sozial- und Kulturwissenschaften Im Lauf ihres Studiums müssen die Studierenden insgesamt sechs Scheine aus dem allgemeinen Wahlpflicht-Angebot des Studienbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften erwerben. Vier davon können durch Sprachenscheine in der zweiten Fremdsprache ersetzt werden, die zum Erwerb eines europäischen Sprachenzertifikats in Französisch oder Spanisch genutzt werden müssen. Sprachen In Englisch muss am Ende des dritten Semesters ein europäisches Sprachenzertifikat erworben werden. Im Grundstudium sind folgende Veranstaltungen zu belegen: • English I (Refreshment) • Business English • Englische Rechtssprache Am Ende des dritten Semesters ist ein europäisches Sprachenzertifikat in Englisch zu erwerben (English for Business Purposes oder gleichwertig, Niveaustufe B 2 der international anerkannten, vom Europarat festgelegten Niveaustufenbeschreibung). Als zweite Fremdsprache kann wahlweise Französisch oder Spanisch belegt werden. Auch hier ist der Erwerb eines europäischen Sprachenzertifikats möglich (Niveaustufe B 1). Projekte Im Lauf des Studiums werden insgesamt vier praxisbezogene Projektthemen bearbeitet, die interdisziplinär betreut werden. Hier einige Beispiele aus veranstalteten Projekten: • Digital Rights Management • Datenschutzsichere Gestaltung von Homepages • EVB-IT-Verträge • Freeware, Shareware, Open Source • IT-Verträge von KMUs in Brasilien • Produktpiraterie in China 5 Abschluss Der Studiengang Informationsrecht wird nach acht Semestern mit einem Diplom abgeschlossen (Diplom-Informationsjurist/in). Ein berufspraktisches Semester ist im fünften Studiensemester vorgesehen. Es soll nach Möglichkeit im englisch-, französisch- oder spanischsprachigen Ausland durchgeführt werden. Anstelle des Praktikums kann auch ein Auslandssemester an einer Hochschule in den genannten Ländern anerkannt werden. Zulassungsvoraussetzungen Informationsrecht ist ein NC-Studiengang mit einer Aufnahmequote von 35 Studierenden. Wegen der Einzelheiten zu Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulationsfristen informieren Sie sich bitte auf der Homepage der h_da: www.h-da.de. Auf den Seiten 7 und 8 finden Sie eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen. Mit Ausnahme der unter „Recht (WP-Katalog A)“ ausgewiesenen Veranstaltungen sind die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums Pflichtveranstaltungen. Am Ende des dritten Semesters ist ein europäisches Sprachenzertifikat in Englisch zu erwerben (English for Business Purposes oder gleichwertig, Niveaustufe B 2 der international anerkannten, vom Europarat festgelegten Niveaustufenbeschreibung). Das 5. Semester ist ein berufspraktisches Studiensemester, im 8. Semester wird die Diplomarbeit geschrieben. 6 2. Lehrveranstaltungen im Grundstudium (Übersicht) Grundstudium a) Pflichtbereich Recht des E-Commerce I, II, Einführung in das Recht Verfassungsrecht I: Grundrechte Verfassungsrecht II: Recht der Europäischen Gemeinschaften Handels- und Wirtschaftsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Rechtliche Grundlagen des Internet I, II Informatische Grundlagen des Internet Datenschutzrecht Urheberrecht I, II Geistiges und gewerbliches Eigentum Wirtschaftsrecht in der EU Grundlagen der Netzwirtschaft Der Informationsmarkt I, II Die Informationsgesellschaft Projektarbeit Thema 1 Englisch I (Refreshment) Business English Englische Rechtssprache b) Wahlpflichtbereich WP-Katalog A: Recht WP-Katalog B: SuK oder 2. Fremdsprache Summe 1. Semester SWS 2. Semester SWS 3. Semester SWS 4 2 2 4 V/Ü 4 V/Ü 2 V 2 2 V V 2 V 2 6 V Pj 2 Sem 4 2 V V V/Ü V V 2 V/Ü 4 V/Ü 2 2 V V 2 2 V 2 V/Ü 4 2 V/Ü V 2 2 V Ü Sem 2 2 V 24 Sem 2 2 V V 24 26 Abkürzungen: SuK: Sozial- und Kulturwissenschaften; SWS: Semesterwochenstunden V: Vorlesung; Ü: Übung; Pj: Projekt; Sem: Seminar 7 3. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (Übersicht) (5. Semester: Berufspraktisches Semester; 8. Semester: Diplomarbeit) Hauptstudium 4. Semester 6. Semester 7. Semester SWS SWS SWS a) Pflichtbereich Grundzüge des Patentrechts Markenrecht I, II Recht der öffentlichen Verwaltung im Internet Methodische & gesellschaftliche Grundlagen des Rechts Einführung in das angloamerikanische Rechtssystem Datensicherheit I, II Medien- und Telekommunikationsrecht Trademark Law Patent and Copyright Law Prozessrecht und Rechtsdurchsetzung Projektarbeit Thema 2-4 b) Wahlpflichtbereich WP-Katalog A: Recht WP-Katalog B: SuK oder 2. Fremdsprache WP-Katalog C: Englisch Summe 2 2 2 V V 2 V 2 4 V V/Ü V 2 V 2 V 2 2 V V 2 V 6 Pj 6 Pj 8 Pj 2 V 2 V 4 2 V V 4 2 V Sem 2 Sem 2 Sem 2 Sem 24 22 22 Abkürzungen: SuK: Sozial- und Kulturwissenschaften; SWS: Semesterwochenstunden V: Vorlesung; Ü: Übung; Pj: Projekt; Sem: Seminar Die zweite Fremdsprache ist Französisch oder Spanisch. Die SuK-Veranstaltungen werden aus dem allgemeinen Angebot des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften ausgewählt. Das WP-Fach Recht ist aus einem Katalog auf den Studiengang bezogener Themen auszuwählen. 8 4. Lehrende im Studiengang Informationsrecht Professorinnen und Professoren: Dr. Diana Chiampi Ohly, LL.M. (Duke), Fb GS [email protected] Dr. Rainer Erd, Fb GS [email protected] Dr. Martin Führ, Fb GS [email protected] Dr. Thomas Wilmer, Fb GS [email protected] Dr. Wolfgang Lorenz, Fb W [email protected] Dr. Johannes Arz, Fb I [email protected] Honorarprofessor: Harald Hahn, Juristisches Verhandeln Lehrbeauftragte: Qian Ma, Gewerblicher Rechtsschutz in China Adil-Dominik Al-Jubouri, Urheberrecht I Oliver Vivell, Geistiges Eigentum und gewerblicher Rechtsschutz Philipp von Schweinitz, IT- Outsourcing Dr. Felix Hermonies, Einführung in das Recht / Wirtschaftsrecht in der EU Michael Borchardt, Der Informationsmarkt I Dirk Metz, Presse, Politik, neue Medien und Recht Frank Raudszus, Praxis des Lizenzmanagements Dr. Ingulf Seilz, Business English Stephen Giguere, English Business Communication Pauline Dodsworth, Englische Rechtssprache Maria Fernanda d’Abreu Göttel, Portugiesisch Weitere Lehrende aus anderen Fachbereichen unterrichten im ergänzenden Wahlpflichtbereich 9 II. Die Lehrveranstaltungen im Studiengang Informationsrecht Lehrveranstaltungen Informationsrecht 1. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im ersten Semester Pflichtveranstaltungen Veranstaltung SWS Beleg-Nr. Lehrende Recht des E-Commerce I 4 26.0100 Wilmer Einführung in das Recht 2 26.0101 Hermonies Verfassungsrecht I (Grundrechte) 2 26.0102 Führ Rechtliche Grundlagen des Internet I 2 26.0103 Erd Informatorische Grundlagen des Internet 4 26.0104 Arz Urheberrecht I 2 26.0105 Al-Jubouri Geistiges und gewerbliches Eigentum 2 26.0106 Vivell Der Informationsmarkt I 2 26.0107 Borchardt Business English (English I) 2 26.83601 Seilz Wahlpflichtveranstaltungen WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Portugiesisch A1 2 29.83029 Göttel Chinesisch A 1.1 (für Anfänger) 2 29.83032 Chang-Ripper Spanisch A1 4 26.83702 Constenla Sprache, Gesellschaft u. Kultur im heutigen China 2 29.83272 Li SuK-Veranstaltungen: s. Katalog SuK ! Summe der Semesterwochenstunden (SWS) 24 10 2. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im dritten Semester Pflichtveranstaltungen Veranstaltung SWS Beleg-Nr. Lehrende Recht des E-Commerce III 4 26.0300 Wilmer Handels- und Wirtschaftsrecht 2 26.0301 Lorenz Allgemeines Verwaltungsrecht 2 26.0302 Führ Wirtschaftsrecht in der EU 2 26.0303 Hermonies Die Informationsgesellschaft 2 26.0304 Schmidt Projektarbeit I 6 26.0305 Wilmer 4 26.83603 Dodsworth Presse, Politik, neue Medien und Recht 2 26.0314 Wilmer / Metz Gewerblicher Rechtsschutz in China 2 26.0315 Juristisches Verhandeln 2 26.0313 H. Hahn BGB-Übungen II 2 26.0707 Lorenz (Rechtsprobleme von Onlineplattformen) Englische Rechtssprache Wahlpflichtveranstaltungen WP-Katalog A: Recht Ma WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Praxis des Lizenzmanagements 2 29.35042 Raudszus Portugiesisch B1.1 2 29.83274 Göttel Spanisch A1 4 26.83702 Constenla Chinesisch A1.2 2 29.83034 Li Sprache, Gesellschaft u. Kultur im heutigen China 2 29.83272 Li SuK-Veranstaltungen: s. Katalog SuK ! Summe der Semesterwochenstunden (SWS) 24 11 3. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im siebten Semester Pflichtveranstaltungen Veranstaltung SWS Beleg-Nr.: Lehrende Trademark law 2 26.0700 Chiampi Ohly Patent and copyright law 2 26.0701 Chiampi Ohly Prozessrecht und Rechtsdurchsetzung 2 26.0702 H. Hahn Projektarbeit IV 8 26.0703 Chiampi Ohly Presse, Politik, neue Medien und Recht 2 26.0314 Wilmer / Metz Gewerblicher Rechtsschutz in China 2 26.0315 Ma Juristisches Verhandeln 2 26.0313 H. Hahn BGB-Übungen II 2 26.0707 Lorenz IT- Outsourcing 2 26.0706 Philipp von Schweinitz (Internationales IT- Recht) Wahlpflichtveranstaltungen WP-Katalog A: Recht WP-Katalog C: Englisch English Business Communication 2 26.83610 Giguere WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Praxis des Lizenzmanagements 2 29.35042 Raudszus Portugiesisch B1.1 2 29.83274 Göttel Spanisch A1 4 26.83702 Constenla Sprache, Gesellschaft u. Kultur im heutigen China 2 29.83272 Li SuK-Veranstaltungen: s. Katalog SuK ! Summe der Semesterwochenstunden (SWS) 22 12 4. Einführung in das Recht Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag. rer. publ. Beleg-Nr.: Beschreibung der Lehrveranstaltungen im ersten Semester 26.0101 Beschreibung der Inhalte: Stellen Sie sich vor, Sie gestalten eine Internetseite unter der Domain Ihres Familiennamens, den Ihre Familie schon seit Jahrhunderten trägt. Daraufhin kommt ein internationales Mineralölunternehmen, welches unter einem Firmennamen bekannt ist, der mit Ihrem Familiennamen identisch ist, und erwirkt bei Gericht ein Urteil, wonach Ihnen die Nutzung der Domain untersagt wird. Das Gericht hält die Interessen des Unternehmens für „überragender“, da u. a. deren Kunden unter der fraglichen Domain auch das Unternehmen erwarten. Aufgabe der Jurist/innen ist es, das hier entstehende Gefühl in Worte zu fassen und die im Rechtsstaat geltenden Normen für einen solchen Einzelfall anwendbar zu machen. Zu diesem Zweck soll die Veranstaltung einen Überblick über die relevanten Normen verschaffen und die Grundregeln für deren Anwendung verdeutlichen. Auf dieser Basis soll schließlich ein Eindruck von der Suche nach „Gerechtigkeit“ im demokratischen Rechtsstaat vermittelt werden. Voraussetzungen: Keine Recht des E-Commerce I Prof. Dr. T. Wilmer Beleg-Nr.: 26.0100 Lernziele: Überblick über Rechtsgebiete und Normenhierarchie; Systematik des BGB; Anwendung der Subsumtionstechnik; Urteils- und Gutachtenstil; Auslegungslehre; „h.M.“; Lehre der Gesetzgebung in der föderalen Demokratie; Bedeutung des Rechtsstaats; Recht und Gerechtigkeit. Beschreibung der Inhalte: • Einführung in das Zivilrecht • Probleme des BGB AT • Grundlagen des Vertragsrechts • Grundlagen gesetzlicher Schuldverhältnisse • Grundzüge der Vertragsgestaltung Formen der Vermittlung: Vorlesung mit Übungsteilen, Diskussion Die Inhalte werden anhand ausgewählter Beispiele des E-Commerce dargestellt. Leistungsnachweis: Klausur Grundlegende Literatur: Wird zu Beginn bekannt gegeben Voraussetzungen: keine Grundlegende Literatur: wird noch bekannt gegeben Verfassungsrecht I / Grundrechte Prof. Dr. M. Führ Formen der Vermittlung: Vorlesung mit Übungsteilen Beleg-Nr.: Leistungsnachweis: Klausur 26.0102 Beschreibung der Inhalte: In der Normenhierarchie unserer Rechtsordnung stehen die Grundrechte an oberster Stelle; das bedeutet aber nicht, dass jeder Rechtsstreit unter Rückgriff auf die Grundrechte zu lösen wäre. Gleiches gilt für rechtspolitische Auseinandersetzungen. Bedeutung und Funktion, aber auch die Grenzen grundrechtsgestützter Argumentation zu veranschaulichen, ist Aufgabe dieser Veranstaltung. An Beispielen aus der aktuellen Diskussion zeichnen die Studierenden die von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertretenen Positionen nach, um sie anhand juristischer Kriterien einzuordnen. Voraussetzungen: • Erfahrungen im Umgang mit dem Internet • Interesse an kontroversen rechtlichen Diskussionen Voraussetzungen: • Bereitschaft, sich auf das juristische Denken einzulassen • Interesse für rechtliche, gesellschaftliche und rechtspolitische Zusammenhänge Lernziele: • Einführung in internetrechtliche Fragestellungen; • selbstständiges Erarbeiten rechtlicher Lösungen; • Präsentation von Thesen. Lernziele: • Einführung in juristisches Denken und Argumentieren; • Bearbeitung und Darstellung verfassungsrechtlicher Fragestellungen (in Wort und Schrift); • Recherche zu aktuellen rechtspolitischen Fragen; Einordnung und Bewertung der dabei vertretenen Positionen. Grundlegende Quellen und Literatur: Handwerkszeug: Text des Grundgesetzes EG-Vertrag, BVerfG, Entscheidungen des BVerfG Pieroth/Schlink: Grundrechte. C.F.Müller Manssen: Grundrecht. Beck Richter/Schuppert/Bumke: Casebook Verfassungsrecht. Beck Formen der Vermittlung: Seminaristischer Unterricht, Übungen anhand von Fallbeispielen, Planspiel, nach Möglichkeit: Besuch einer mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts. Leistungsnachweis: Klausur (als Option: Referat + Fachgespräch) Rechtliche Grundlagen des Internet I Prof. Dr. R. Erd Beleg-Nr.: 26.0103 Beschreibung der Inhalte: Egal, in welcher Weise man das Internet benutzt, stets sind rechtliche Fragen im Spiel. Wer etwas aus dem Netz herunter lädt, muss das Urheber- und Strafrecht beachten; im Netz aktiv auftreten will, sollte das Domainrecht kennen; eine eigene Website gestalten möchte, wird mit dem Marken- und dem Urheberrecht konfrontiert; im Netz einkauft, sollte sich mit Vertragsrecht, Datenschutzrecht und Inter-nationalem Prozessrecht auskennen; für seine Geschäfte im Internet werben möchte, sollte die rechtlichen Regeln dafür kennen. Grundlegende Literatur: Erd, Rainer: OnlineRecht kompakt. Von der Domain zum Download. Frankfurt/M.: Fachhochschulverlag 2002. (Kann beim Dozenten erworben werden.) TeleMediaRecht München: Beck-Texte im dtv 2002. - Formen der Vermittlung: • Seminaristische Arbeiten (Vorträge, Referate, Diskussionen) • Planspiele Leistungsnachweis: • Referat oder Durchführung eines Planspiels • Klausur Informatorische Grundlagen des Internet Prof. Dr. J. Arz (Fb I) Beleg-Nr.: 26.0104 Beschreibung der Inhalte: 1. Spezielle Aspekte des Internet für Anwender 2. Einführung in die Informatik 3. Netze 4. Aufbau des Internets 5. Dienste des Internets 6. HTML, die Sprache des Web 7. Graphik- und Audioformate im Web 8. Sicherheit im Internet Voraussetzungen: keine Lernziele: Lernziele der Veranstaltung sind - aus juristischer Sicht - die technischen Grundlagen des Internet. Dies bezieht Einführungen in den Aufbau und die Arbeitsweise von Rechnern, in Betriebssysteme, in Netzwerke und in sonstige Hard- und Software ein. Im zweiten Teil werden neben dem Aufbau des Internet (am Beispiel der h_da in Darmstadt und Hessen) die Dienste des Internet behandelt, wobei insbesondere im Bereich des WWW auch auf neuere Entwicklungen eingegangen wird. Ausführlich werden Sicherheitsaspekte im Internet behandelt (u.a. Firewalls, Krypthographie und public key). 1 Grundlegende Literatur : • Helmut Saaro:Internet, Markt+TechnikVerlag, 2000 • Christoph Lindemann, Christian Immler, Florian Harms: Internet intern, Data Becker, 2000 • Wolfgang Ertel, Angewandte Kryptogrphie, Hanser-Verlag, 2001 • Andreas Zenk: Lokale Netze, AddisonWesley, 1991 • Martin Rost, Michael Schack: Der InternetPraktiker, Heise, 1999 • H.-P- Gumm, M. Sommer, Einführung in die Informatik, Oldenburg Verlag, 1998 • Christian Horn, Immo Kerner: Lehr- und Übungsbuch Informatik, Fachbuchverlag Leipzig,1995 • Larry L. Peterson, Bruce S. Davie: Computernetze, dpunkt.verlag, 2003 • Andrew S. Tanenbaum: Computernetzwerke, Pearson Studium Verlag, 2003, • James F. Kurose, Keith W. Ross, Computernetze, Pearson Studium Verlag, 2001/02 • Larry L. Peterson, Bruce S. Davie: Computernetze, dpunkt.verlag, 2003 • W. Richard Stallings: TCP/IP Illustrated Vol. 1-3, Addison Wesley, 1994 • U. Trick, F. Weber: SIP, TCP/IP und Telekommunikationsnetze. Next Generation Networks - konkret, Oldenbourg, 2007 • Web 2.0 http://www.oreillynet.com/pub/a/oreilly/tim/ news/2005/09/30/what-is-web-20.html http://www.adaptivepath.com/ideas/essays /archives/000385.php http://ajaxian.com/ • Wikipedia (Diskussionsartikel) http://de.wikipedia.org/wiki/Ajax_(Program mierung) http://de.wikipedia.org/wiki/Web_2.0 Formen der Vermittlung: Vorlesung und Praktikum (Übungen am Rechner) in einer integrierten Veranstaltung, seminaristischer Unterricht mit Hilfsmitteln: elektronische Folien, Simulationssoftware, Programmierentwicklungsumgebungen zur Erläuterung des Softwareentwicklungsprozesses, einfache Programmierumgebung (Hamsterprogrammierung), HTMLDateien mit Erweiterungen zur dynamischen Programmierung Leistungsnachweis: Klausur Urheberrecht I A.-D. Al-Jubouri Beleg-Nr.: 26.0105 Beschreibung der Inhalte: Es wird eingeführt in die Grundlagen des Urheberrechts. Dargestellt wird u.a. der Gegenstand des Urheberrechtsschutzes, der Inhalt des Urheberrechts, dessen Schranken sowie die Nutzungsformen geschützter Werke in der modernen Informationsgesellschaft. In diesem Kontext werden jeweils auch die möglichen Ansprüche des Rechtsinhabers gegen den Verletzer erörtert. Voraussetzungen: Grundlagen der juristischen Denk- und Arbeitsweise; Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Lernziele: Vermittlung des Verständnisses für das Urheberrecht und dessen Verwertung und Schutz im Wirtschaftsleben. Grundlegende Literatur : Fechner, Frank, Medienrecht (10. Aufl., 2009); Lettl, Tobias, Urheberrecht (2008); Rehbinder, Manfred, Urheberrecht (15. Aufl., 2008). Formen der Vermittlung: Vorlesung; Übungen anhand von Beispielsfällen. Leistungsnachweis: Klausur. Geistiges Eigentum und gewerblicher Rechtsschutz Oliver Vivell, LL.M. Beleg-Nr.: 26.0106 Beschreibung der Inhalte: Die Veranstaltung vermittelt die Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes. Neben einer Einführung in die wichtigsten nationalen Regelungen insbesondere des Patent-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Kennzeichen- und Wettbewerbsrechts, wird in diesem Rahmen auch ein Überblick über die wichtigsten europäischen und internationalen Rechtsgrundlagen gegeben. Dabei werden unter anderem auch vertragsrechtliche Fragen und Haftungs-, Schadensersatz- sowie Unterlassungsansprüche behandelt. Neben den relevanten gesetzlichen Vorschriften wird außerdem die aktuelle Rechtsprechung in den Vorlesungsstoff einbezogen. 2 Insgesamt erfolgt die Vermittlung des Stoffes sowohl anhand von Folien als auch anhand von Fällen. Voraussetzungen: Keine Lernziele: Erkennen des Unterschiedes zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum, Zurechtfinden im System der gewerblichen Schutzrechte. Grundlegende Literatur : Götting, Hans-Peter: Gewerblicher Rechtsschutz, 8. Aufl., 2007; Eisenmann, Hartmut/Jautz, Ulrich: Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 7. Aufl., 2007; weitere Literatur wird zu Beginn bekannt gegeben. Voraussetzungen: English abilities at an intermediate level. Willingness to participate in group discussions and pairwork. Lernziele: To learn vocabulary and language important in the business world. To give opinions on certain business strategies. To improve general fluency and accuracy in all areas of the language. Grundlegende Literatur: We will use a variety of materials which will be supplied during the course. Leistungsnachweis: Active participation in class. Written and oral exam. Formen der Vermittlung: Lehrveranstaltung mit Folien und Fällen Leistungsnachweis: Klausur WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Der Informationsmarkt I Borchardt Beleg-Nr.: 26.0107 Beschreibung der Inhalte: Voraussetzungen: Lernziele: Grundlegende Literatur: Formen der Vermittlung: Leistungsnachweis: Business English (English I) Dr. Ingulf Seilz Beleg-Nr.: 26.83601 Beschreibung der Inhalte: This course reviews and refreshes your English abilities and skills which you have gained up until now. We will also look at the language used in the business world concentrating on general business vocabulary and the language needed for e-mails, presentations, etc. Portugiesisch A1 Maria Fernanda D’Abreu Göttel Beleg-Nr.: 26.83717 Lernziele: Erarbeitung grundlegender kommunikativer Fähigkeiten in Alltagssituationen; der Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Portugiesisch Voraussetzungen: Grundkenntnisse bzw. Teilnahme am Anfängerkurs A1 Inhalt: • Vermittlung eines Grundwortschatzes und grundlegender grammatikalischer Strukturen der portugiesischen Sprache • Training von Hörverstehen und Sprechfertigkeit. Lehrbuch: Falar...ler... escrever... Português, São Paulo, EPU, ab Lektion 4 Leistungsnachweis: Aktive mündliche Beteiligung; Anwesenheit 3 5. Beschreibung der Lehrveranstaltungen im dritten Semester Recht des E-Commerce III Prof. Dr. T. Wilmer Beleg-Nr.: 26.0300 Beschreibung der Inhalte: Die Vorlesung REC III beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten besonderer E-CommerceFormen (Power-Shopping, Internet-Auktionen etc.). Hierbei wird insbesondere die Rolle des Kaufvertrags und seiner verschiedenen Formen im E-Commerce berücksichtigt. Weiterhin wird ein Ausblick auf die Auswirkungen neuer Fernkommunikations-mittel auf die Vertragsgestaltung gegeben. Neben einer Einführung in das Recht der beweglichen Sachen wird auf das Internationale Privatrecht und die Umsetzung europäischer Richtlinien im Bereich des ECommerce-Rechts, etwa beim Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr eingegangen Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an REC I und REC II Lernziele: Überblick über zivilrechtliche Fallgestaltungen im E-Commerce, Kenntnis der spezialgesetzlichen Regelungen des E-Commerce, vertiefte Übung in der Erstellung zivilrechtlicher Gutachten Grundlegende Literatur: Brox, Hans: Allgemeines Schuldrecht, 32. Aufl., 2007; Medicus, Schuldrecht II, München 2002; weitere Hinweise in der Vorlesung. Formen der Vermittlung: Vorlesung mit Übungsteilen Leistungsnachweis: Klausur Handels- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. W. Lorenz (Fb W) Beleg-Nr.: 26.0301 Beschreibung der Inhalte: Inhalt der Veranstaltung sind die beiden wichtigsten Gesetze des Wirtschafsprivatrechts: Das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Anhand praxisnaher Fälle wird der sichere Umgang mit den in der Praxis wichtigen Rechtsbegriffen wie z.B. „Gewerbe“, „Handelsgewerbe“, „Kaufmann“, „Firma“, „Freie Berufe“, „Unternehmer“, „Scheinselbständige“ geübt. Weitere Schwerpunkte sind Prokura und Handlungsvollmacht, das Handelsregister, Grundzüge des Firmenrechts, Handelsgeschäfte z.B. Handelskauf, Haftung für Sachmängel, Vertragsstrafe, Bürgschaft. Vermittelt wird auch ein Überblick über das Gesellschaftsrecht sowie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Studierenden erhalten ein Vorlesungsskript mit Übungsfällen. Voraussetzungen: Keine Lernziele: • Einführung in das Handels- und Wirtschaftsrecht, • Anwenden grundlegender Vorschriften des Handelsgesetzbuches, • Lösen einfacher Rechtsfälle, insbesondere aus dem Handelsrecht und dem Bürgerlichen Recht, Üben der juristischen Methode der Rechtsanwendung, • Üben des Umgangs mit Gesetzen. Grundlegende Literatur: • Gesetzestexte: Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch • Vorlesungsskript mit Fällen zum Handelsrecht und zum Bürgerlichen Recht • Weitere Literatur wird bekannt gegeben Formen der Vermittlung: • Fallübungen, Vortrag • Diskussion, Gruppenarbeit 4 Leistungsnachweis: • Klausur Wirtschaftsrecht in der EU Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag. rer. publ. Beleg-Nr.: Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. M. Führ Beleg-Nr.: 26.0302 Beschreibung der Inhalte: Der Staat tritt dem einzelnen Bürger in Gestalt der Verwaltung gegenüber. Das Handeln des Staates ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Rechtsstaat sind vor jeder belastenden oder begünstigenden Maßnahme Verfahrensschritte abzuarbeiten. Die sich daraus ergebenden Rechtsfragen sind Gegenstand der Veranstaltung. Die Veranstaltung legt die Grundlagen für die im vierten Semester stattfindende Veranstaltung "Recht der öffentlichen Verwaltung im Internet". Voraussetzungen: • Kenntnisse zu den Grundrechten • Methodik der Grundrechtsprüfung • Fähigkeit, Verfahrensfragen europarechtlich einzuordnen Lernziele: • Verständnis für die praktischen Folgerungen der Aussage, die Bundesrepublik sei ein demokratischer Rechtsstaat • Einführung in das Verwaltungsrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht • Bearbeitung und Darstellung verfahrensrechtlicher Fragestellungen (in Wort und Schrift) Grundlegende Quellen und Literatur: Handwerkszeug: Text des Grundgesetzes + Landesrecht Hessen (Nomos) Entscheidungen des HessVGH, des BVerwG, des BVerfG und des EuGH Maurer: Allg. Verwaltungsrecht. Beck Wolff: Allg. Verwaltungsrecht. Nomos Schwerdtfeger: Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung. Beck Richter/Schuppert/Bumke: Casebook Verwaltungsrecht. Beck - Formen der Vermittlung: Seminaristischer Unterricht, Übungen anhand von Fallbeispielen 26.0303 Beschreibung der Inhalte: Art. 1 des Vertrags über die EU beschreibt die EU als eine „neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“. Gleichwohl heißt es dabei auch, dass ihre Grundlage nach wie vor die Europäischen Gemeinschaften sein sollen. Damit wird deutlich, dass der zu diesem Zweck in Art. 14 des EG-Vertrags verankerte Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten nichts an seiner Bedeutung verloren hat. Vielmehr sind diese Konzepte nach wie vor für die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit und den Wettbewerb in der EU maßgebend. Die Veranstaltung soll diese Entwicklung nachzeichnen, die rechtliche Dimension und die Auswirkungen auf die Teilnehmer im Binnenmarkt verdeutlichen und schließlich einen Ausblick auf die sich abzeichnende Entwicklung geben. Dabei sollen die bereits gewonnenen Erkenntnisse zum Europäischen Recht vertieft und ergänzt werden. Voraussetzungen: Grundkenntnisse der Europäischen Integration und des Europäischen Rechts Lernziele: Verständnis der EU auch als Weiterentwicklung der Wirtschaftsintegration; Bedeutung des Binnenmarktkonzepts, der Grundfreiheiten und des europäischen Wettbewerbs; Bedeutungsgehalt von Regelungen im Arbeits-/Sozialrecht und der Währungsunion als ergänzende Maßnahmen; Überblick über die Wechselwirkungen mit anderen Wirtschaftsräumen. Grundlegende Literatur: Herdegen, Matthias: Europarecht, 9. Aufl., München 2007; Arndt, Wolfgang: Europarecht, 8. Aufl., Heidelberg, 2006; Streinz, Rudolf: Europarecht, 7. Aufl., Heidelberg 2005; Kilian, Wolfgang: Europäisches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl., München 2003. Formen der Vermittlung: Vorlesung, Diskussion, Übungen mit Vertrags/Gesetzestexten Leistungsnachweis: Klausur Leistungsnachweis: Klausur (als Option: Referat + Fachgespräch) 5 Die Informationsgesellschaft Prof. Dr. Jan C. Schmidt Beleg-Nr.: 26.0304 Beschreibung der Inhalte: Der Erfolg der Informations- und Kommunikationstechnologien ist atemberaubend. Innerhalb weniger Jahrzehnte haben sich Computer und Internet in alle Nischen unserer Welt verteilt. Längst prägen sie unser gesellschaftliches und individuelles Leben – von der Wiege bis zur Bahre. Die Allgegenwart rechnergestützter Technologien (ubiquitous/pervasive computing) hat die Frage provoziert: Sind wir Augenzeugen einer gewaltigen Transformation – von der Industriegesellschaft zur Informations- und Wissensgesellschaft? Leben wir nicht schon alle im Web 2.0 – mit myspace, flickr und YouTube, mit podshow und new Reality-TV, mit wikipedia und einer Flut an blogs? Hat unser second life bereits begonnen? ;-) In der Lehrveranstaltung wollen wir diese These genauer unter die Lupe nehmen. Dabei werden wir aktuelle Fallbeispiele heranziehen, die durch schillernde Stichwörter gekennzeichnet sind: e-goverance/e-voting, e-business, e-learning, ework/Telearbeit, online Durchsuchung/privacy, e-life/robots/autonomous agents, e-warfare/empbombs, u.a. . Grundbegriffe, Argumente und Gegenargumente sollen gemeinsam erarbeitet werden, die die Debatte um Informations- und Wissensgesellschaft prägen. Dabei wollen wir gleichzeitig die gesellschaftlichen Folgen – die Chancen und Risiken – betrachten und bewerten. Abschließend soll gefragt werden: Kann die informationstechnologische Entwicklung überhaupt gestaltet und gesteuert werden? Wenn ja: durch wen, in welcher Art und Weise und mit welchen Instrumenten? Voraussetzungen: Interesse am Thema, Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit. Offen für Studierende aller Fachbereiche. Lernziele: Fächerübergreifendes Wissen über die Informationsgesellschaft; interdisziplinäre Qualifikationen; soziale und kommunikative Kompetenzen. Grundlegende Literatur: Castells, M., 2004: Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft. Das Informationszeitalter; Leske und Budrich, Opladen Iglhaut, S., et al. (Hg.), 2007: What If? – Zukunftsbilder der Informationsgesellschaft; Heise, Hannover Spiegel Special, 2007: Leben 2.0. Wir sind das Netz. Wie das neue Internet die Gesellschaft verändert; Hamburg Stehr, N., 2003: Wissenspolitik. Die Überwachung des Wissens; Suhrkamp, Frankfurt Webster, F., 2004: Theories of the Information Society, 2nd ed.; Routledge, London Formen der Vermittlung: Seminar mit Vorlesungselementen und Präsentationen der Studierenden Leistungsnachweis: Hausarbeit (mit Präsentation) oder Klausur Englische Rechtssprache Tim Aghotor Beleg-Nr.: 26.83603 Beschreibung der Inhalte: Voraussetzungen: Lernziele: Grundlegende Literatur : Formen der Vermittlung: Leistungsnachweis: WP-Katalog A: Recht Presse, Politik, neue Medien und Recht Stirbt die Zeit aus? Die Revolution von Medienlandschaft und -nutzung mit ihrer Rückwirkung auf Politik und Recht Prof. Dr. T. Wilmer / Dirk Metz Beleg-Nr.: 26.0314 Beschreibung der Inhalte: Die deutsche Medienlandschaft ist in den letzten Jahrzehnten geradezu revolutioniert worden. Mit erheblichen Rückwirkungen auf Politik und Wirtschaft. In der Veranstaltung werden die wesentlichen Entwicklungen präsentiert und an Beispielen diskutiert. Dirk Metz bringt seine Erfahrungen als ehemaliger Journalist und heutiger, langjähriger Regierungssprecher in die Veranstaltung ein, Thomas Wilmer beleuchtet die zugehörigen rechtlichen Aspekte. In die Veranstaltung fließen Themen ein wie die • • • Die Veränderung der Medienlandschaft in Deutschland, Die nach Generationen völlig unterschiedliche Nutzung der Medien, Die Überinformation unserer Gesellschaft bei gleichzeitig zurückgehender Nutzung der vorhandenen Informationen 6 • • • Die mangelnde Konkurrenzfähigkeit der Politik in der Mediengesellschaft Die Rolle von Interviews und Fotos in Politik Die Rolle des Medien- und Presserechts, insbesondere des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Voraussetzungen: Interesse an der Medienentwicklung, dem Zusammenspiel von Medien und Politik sowie an Fragen der zugehörigen Rechtsgebiete. Lernziele: Einblick in grundlegende Entwicklungen und Zusammenhänge der Medienlandschaft und zugehöriger Rechtsfragen Grundlegende Literatur: Schrag, Wolfram: Medienlandschaft Deutschland, 1. Auflage 2007 Löffler, Martin; Ricker, Reinhart, Handbuch des Presserechts 1. Auflage 2005 Formen der Vermittlung: Seminar, Vortrag Leistungsnachweis: Referat, Klausur • • • • Erarbeiten von Aufbauschemata zum selbständigen Lösen von Fällen, Üben der Systematik des BGB, Kennen lernen der formalen Anforderungen an juristische Hausarbeiten, Üben des Umgangs mit Kommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen durch Verfassen einer Hausarbeit. Grundlegende Literatur: Skript mit Übungsfällen Formen der Vermittlung: Fallübungen unter Einbeziehung der Themenvorschläge der Studierenden. Leistungsnachweis: Eine schriftliche Hausarbeit. Gewerblicher Rechtsschutz in China Qian Ma Beleg-Nr.: 26.0315 Beschreibung der Inhalte: BGB-Übungen II Prof. Dr. W. Lorenz (Fb W) Beleg-Nr.: 26.0707 Beschreibung der Inhalte: Als Fortsetzung der BGB-Übungen I bieten die BGB-Übungen II den Studierenden eine weitere Möglichkeit, die für die juristische Praxis unverzichtbare Falllösungstechnik zu üben. Eine erfolgreiche Teilnahme an den BGB-Übungen I ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, da die lösungsrelevanten Rechtsgrundlagen in der Lehrveranstaltung besprochen werden. Grundkenntnisse genügen, so dass Studierenden ab dem 2. Semester die Veranstaltung belegen können. Wer bereits an den BGB-Übungen I teilgenommen hat, lernt bisher nicht behandelte Gebiete und Fälle aus dem Bürgerlichen Recht kennen und erwirbt einen weiteren Leistungsnachweis. Inhalt der Lehrveranstaltung ist der Allgemeine Teil des BGB, Schuldrecht Allgemeiner- und Besonderer Teil, Sachenrecht und gegebenenfalls auch Handelsrecht. Bei der Wahl der Schwerpunkte zu Beginn der Lehrveranstaltung werden die Wünsche der Studierenden berücksichtigt. Voraussetzungen: Keine Lernziele: • Üben der juristischen Methode an Fallbeispielen, Voraussetzungen: Lernziele: Grundlegende Literatur: Formen der Vermittlung: Leistungsnachweis: Juristisches Verhandeln Prof. H. Hahn Beleg-Nr.: 26.0313 Beschreibung der Inhalte: Wir lernen in der Ausbildung viel über Anspruchsgrundlagen, die Durchsetzung von Ansprüchen, von gerichtlichen Verfahren u.v.m. Das Grundwissen dazu vermitteln andere Vorlesungen. Wir wollen in der „Vorlesung“ über juristisches Verhandeln durch praktische Übungen in Form von Rollenspielen die praktische Durchsetzung von eigenen Meinungen üben. Vorbild dabei kann das Model des sog. Moot Court sein, bei dem anhand von fiktiven Fällen wettbewerbsähnlich geübt wird, eigene Meinungen juristisch fundiert durchzusetzen. Wertvoll wird dabei das Feedback der Teilnehmer und des Dozenten sein. 7 Lernziele: Übung der und Verständnis für unterschiedliche Verhandlungstechniken im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich Grundlegende Literatur: ZPO und GVG; Gesetzestexte sind mitzubringen Formen der Vermittlung: Vortrag Fallübungen Rollenspiele Leistungsnachweis: Bewertung der Teilnahme Es besteht Anwesenheitspflicht für die gemeldeten Teilnehmer Voraussetzungen: Grundlegendes Verständnis von Hardware und Software im IT-Umfeld. Lernziele: Lizenzmodelle Auslieferung und Installation Integration mit ERP-Systemen Die Bedeutung des Quellcodes Online-Lizenzverwaltung Typische Kundenprobleme Grundlegende Literatur: Reimer M. Bürkner: „Erfolgreiche SoftwareLizenzierung“, Springer-Verlag 2003 Pres, Andreas: Gestaltungsformen urheberrechtlicher Softwarelizenzverträge; Otto Schmidt-Verlag 1994 Leistungsnachweis: Klausur WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Titel: Lizenzmanagement Dozent: Dipl.-Ing. Frank Raudszus Beleg-Nr.: Beschreibung der Inhalte: Software dominiert heute das Geschäftsleben in einem erheblichen Maße. So kann eine Bank ohne IT nur etwa 24 Stunden überleben, was die Wichtigkeit der für die Abwicklung der Geschäftsprozesse erforderlichen Software verdeutlicht. Software ist jedoch kein materielles Gut, das sich wie Hardware käuflich erwerben lässt, sondern wird als rein geistig-kreatives Gut definiert und unterliegt damit dem Urheberrecht. Der „Inhaber“ einer Software kann daher lediglich die Nutzung derselben lizenzieren. Dabei hat sich im Laufe der letzten Dekaden eine breite Palette von Lizenztypen und -varianten entwickelt, die jeweils auf die besonderen Anforderungen der Lizenznehmer eingehen. So erwartet der private Einzelnutzer andere kommerzielle und technische Bedingungen als eine Firma, die hunderte gleichartiger oder sogar unterschiedlicher Versionen betreibt und dafür eine verlässliche Wartung erwartet. Ausbildungsinstitute (Schulen, Universitäten) wiederum verlangen Spezialkonditionen, und der – seltene – Erwerb einer „Source-Lizenz“ (Quellcode der Software) erfordert wieder andere Regelungen. In einer Organisation gilt es nun, die vorhandenen Lizenzen nach technischen, kommerziellen und rechtlichen Kriterien zu verwalten, wenn möglich, automatisiert per IT. Die Vorlesung soll die Techniken und Methoden der Verwaltung von SoftwareLizenzen in Firmen und Behörden vermitteln. Portugiesisch B1.1 Maria Fernanda D’Abreu Göttel Beleg-Nr.: 29.83274 Lernziele: Erarbeitung grundlegender kommunikativer Fähigkeiten in Alltagssituationen; der Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Portugiesisch Voraussetzungen: Grundkenntnisse bzw. Teilnahme am Anfängerkurs A1 Inhalt: • Vermittlung eines Grundwortschatzes und grundlegender grammatikalischer Strukturen der portugiesischen Sprache • Training von Hörverstehen und Sprechfertigkeit. Lehrbuch: Falar...ler... escrever... Português, São Paulo, EPU, ab Lektion 4 Leistungsnachweis: Aktive mündliche Beteiligung; Anwesenheit 8 6. Beschreibung der Lehrveranstaltungen im siebten Semester Trademark Law Prof. Dr. D. Chiampi Ohly, LL.M. Beleg-Nr.: 26.0700 Beschreibung der Inhalte: Trademarks originated as devices to identify the craftspeople responsible for producing goods for sale in the marketplace. Today, Trademark Law allows the buyer to assert a preference in her purchasing, allows the manufacturer to promotes its goods, and serves to assure a certain level of quality and business goodwill. A trademark can be a valuable asset of any company. Therefore, the means of protection as well as the initial question “is a brand name eligible for trademark protection?” will be discussed. In addition, the following topics will be covered: • Applicable Law • Categories of Marks • Distinctiveness • Cancellation • Infringement • Defenses • RemediesLaw of Unfair Competition Voraussetzungen: Besuch der Vorlesung Einführung in das angloamerikanische Rechtssystem Lernziele: Understanding the structure of court decisions, and improving the analysis of case and statutory law. Comprehensive overview of the U.S. Trademark Law. Grundlegende Literatur: Miller-Davis, Intellectual Property, 3rd Ed., Elias-Stim, Patent, Copyright & Trademark, 7th Ed. Formen der Vermittlung: Vortrag; Fallübungen Leistungsnachweis: Klausur und ggf. Referat (Wertung: 70%/30% bei Klausur und Referat) Copyright and Patent Law Prof. Dr. D. Chiampi Ohly, LL.M. Beleg-Nr.: 26.0701 Beschreibung der Inhalte: Copyright Law attempts to reach a balance between the potentially conflicting public interests of encouraging creativity by granting exclusive property rights in creations and by fostering a competitive marketplace by giving the public access to works of authorship. Therefore, copyright limits property rights to the author’s particular method of expressing an idea. Copyright Law does not grant rights in the idea being expressed. The public is free to express ideas as long as these are not subject to Patent Law protection. Patent law grants monopoly rights in inventive concepts, or ideas, but requires that the ideas meet substantive standards as a precondition to protection. Copyright Law • Subject matter of copyright • Exclusive rights • Compilations and derivative works • Infringement and remedies • Duration Patent Law • Utility, design and plant patents • Application procedure • Enforcement, infringement and remedies • Duration Voraussetzungen: Besuch der Vorlesung Einführung in das angloamerikanische Rechtssystem 9 Lernziele: Understanding the structure of court decisions, and improving the analysis of case and statutory law. Comprehensive overview of the U.S. Copyright and Patent Law. Grundlegende Literatur: Miller-Davis, Intellectual Property, 3rd Ed., Elias-Stim, Patent, Copyright & Trademark, 7th Ed. Wer eine Beck-Text Gesetzessammlung ZPO hat, dem ist zu raten, die Einführung zu lesen, die einen ersten Überblick vermittelt. Formen der Vermittlung: Vortrag Fallübungen Leistungsnachweis: Klausur und ggf. freiwilliges Referat Formen der Vermittlung: Vortrag; Fallübungen Leistungsnachweis: Klausur und ggf. Referat (Wertung 70%/30% bei Klausur und Referat) WP-Katalog A: Recht Prozessrecht u. Rechtsdurchsetzung Prof. Harald Hahn Beleg-Nr.: 26.0702 Beschreibung der Inhalte: Die nachfolgenden Fragen werden häufig an Juristen gerichtet: - Sind vereinbarten Rechte durchsetzbar? - Wie werden sie durchgesetzt? Welche Alternativen gibt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung? - Wie groß ist das Prozessrisiko und welche Rückstellungen sind ggf. zu bilden? Zur Beantwortung dieser und anderer Fragen ist ein Grundwissen des Prozessrechts unentbehrlich, das durch diese Vorlesung vermittelt werden soll. Die Vorlesung hat folgende Schwerpunkte: • Instanzenzug und Klagearten • Gerichtsstandsvereinbarungen in Verträgen und sonstige vertragliche Vereinbarungen zur Rechtsdurchsetzung • Prozessvorbereitung und Koordination mit externen Anwälten • Mahnbescheidsverfahren einschließlich des grenzüberschreitenden Mahnverfahrens • Außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten • Grenzüberschreitende Vollstreckungen • Durchsetzung von Ansprüchen bei ECommerce-Verträgen Lernziele: Verständnis der Verfahrensabläufe bei einem Rechtsstreit Berücksichtigung evt. Prozesse schon bei der alltäglichen Arbeit in Unternehmen etc. Verstehen und Anwenden der o.g. Punkte der Vorlesung Grundlegende Literatur: ZPO und GVG; Gesetzestexte sind mitzubringen Bekanntgabe zu Beginn der Vorlesung. Fallstudie Outsourcing Philipp von Schweinitz Beleg-Nr.: 26.0706 Beschreibung der Inhalte: “Make or buy?“ – Eine ständige Entscheidungssituation in Unternehmen jeder Größe. Wenn die IT in schlechte Hände fremd vergeben wird, kann es sein dass alle wesentlichen Unternehmensprozesse darunter leiden. Eine gut strukturierte Outsourcing-Beziehung kann dem Unternehmen hingegen große Kosten- und Leistungsvorteile bringen. Anhand eines größeren realitätsnahen Falles werden gemeinsam erarbeitet: -Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Outsourcing-Entscheidung beim Kunden -Das Portfolio und die Interessen des Anbieters -Eingrenzung des Scopes und die Festlegung der Service Levels -Vertragsverhandlungen -Die Gestaltung des Rahmenvertrages und mehrerer Leistungsscheine -juristisches Krisenmanagement Die Veranstaltung wird kompakt ganztägig an einem Freitag und Samstag auf dem Campus stattfinden. Zur Vorbereitung auf die Veranstaltung müssen kurze Hausarbeiten und Muster-Formulierungen vorbereitet werden, auf deren Grundlage dann komplette Vertragswerke formuliert und ausgehandelt werden. Voraussetzungen: Gute Kenntnisse im Informationsrecht. Grundverständnis für wirtschaftliche Interessen von größeren Unternehmen. Talent zur Vertragsgestaltung und zu Verhandlungen. Lernziele: Umgang mit rechtlich, technisch, wirtschaftlich und organisatorisch komplexen Situationen; Bündelung in einem finalen Vertragswerk, in Teamarbeit und unter Zeitdruck. Verhandlungstraining. 10 Grundlegende Literatur : Bräutigam (Hrsg), IT-Outsourcing, Berlin 2004 Leistungsnachweis: Eine schriftliche Hausarbeit. Formen der Vermittlung: Fallstudie auf diversen Medien; Präsentation, Diskussion, Gruppenarbeit. Leistungsnachweis: Bewertung: Beteiligung in der Veranstaltung: 50% Hausarbeit nach der Veranstaltung: 50% Presse, Politik, neue Medien und Recht Prof. Dr. T. Wilmer / Dirk Metz Beleg-Nr.: 26.0314 Beschreibung der Inhalte: Voraussetzungen: BGB-Übungen II Prof. Dr. W. Lorenz Beleg-Nr.: 26.0707 Lernziele: Grundlegende Literatur: Formen der Vermittlung: Beschreibung der Inhalte: Als Fortsetzung der BGB-Übungen I bieten die BGB-Übungen II den Studierenden eine weitere Möglichkeit, die für die juristische Praxis unverzichtbare Falllösungstechnik zu üben. Eine erfolgreiche Teilnahme an den BGB-Übungen I ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, da die lösungsrelevanten Rechtsgrundlagen in der Lehrveranstaltung besprochen werden. Grundkenntnisse genügen, so dass die Studierenden ab dem 2. Semester die Veranstaltung belegen können. Wer bereits an den BGB-Übungen I teilgenommen hat, lernt bisher nicht behandelte Gebiete und Fälle aus dem Bürgerlichen Recht kennen und erwirbt einen weiteren Leistungsnachweis. Inhalt der Lehrveranstaltung ist der Allgemeine Teil des BGB, Schuldrecht Allgemeiner- und Besonderer Teil, Sachenrecht und gegebenenfalls auch Handelsrecht. Bei der Wahl der Schwerpunkte zu Beginn der Lehrveranstaltung werden die Wünsche der Studierenden berücksichtigt. Leistungsnachweis: Gewerblicher Rechtsschutz in China Qian Ma Beleg-Nr.: 26.0315 Beschreibung der Inhalte: Voraussetzungen: Lernziele: Grundlegende Literatur: Formen der Vermittlung: Leistungsnachweis: Voraussetzungen: Keine Lernziele: • Üben der juristischen Methode an Fallbeispielen, • Erarbeiten von Aufbauschemata zum selbständigen Lösen von Fällen, • Üben der Systematik des BGB, • Kennen lernen der formalen Anforderungen an juristische Hausarbeiten, • Üben des Umgangs mit Kommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen durch Verfassen einer Hausarbeit. Grundlegende Literatur: Skript mit Übungsfällen Formen der Vermittlung: Fallübungen unter Einbeziehung der Themenvorschläge der Studierenden. Juristisches Verhandeln Prof. H. Hahn Beleg-Nr.: 26.0313 Beschreibung der Inhalte: Wir lernen in der Ausbildung viel über Anspruchsgrundlagen, die Durchsetzung von Ansprüchen, von gerichtlichen Verfahren u.v.m. Das Grundwissen dazu vermitteln andere Vorlesungen. Wir wollen in der „Vorlesung“ über juristisches Verhandeln durch praktische Übungen in Form von Rollenspielen die praktische Durchsetzung von eigenen Meinungen üben. Vorbild dabei kann das Model des sog. Moot Court sein, bei dem anhand von fiktiven Fällen wettbewerbsähnlich geübt wird, eigene Meinungen juristisch fundiert durchzusetzen. 11 Wertvoll wird dabei das Feedback der Teilnehmer und des Dozenten sein. Lernziele: Übung der und Verständnis für unterschiedliche Verhandlungstechniken im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich Grundlegende Literatur: ZPO und GVG; Gesetzestexte sind mitzubringen Formen der Vermittlung: Vortrag Fallübungen Rollenspiele Leistungsnachweis: Bewertung der Teilnahme Es besteht Anwesenheitspflicht für die gemeldeten Teilnehmer automatisiert per IT. Die Vorlesung soll die Techniken und Methoden der Verwaltung von SoftwareLizenzen in Firmen und Behörden vermitteln. Voraussetzungen: Grundlegendes Verständnis von Hardware und Software im IT-Umfeld. Lernziele: Lizenzmodelle Auslieferung und Installation Integration mit ERP-Systemen Die Bedeutung des Quellcodes Online-Lizenzverwaltung Typische Kundenprobleme Grundlegende Literatur: Reimer M. Bürkner: „Erfolgreiche SoftwareLizenzierung“, Springer-Verlag 2003 Pres, Andreas: Gestaltungsformen urheberrechtlicher Softwarelizenzverträge; Otto Schmidt-Verlag 1994 Leistungsnachweis: Klausur WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Portugiesisch B1.1 Maria Fernanda D’Abreu Göttel Titel: Lizenzmanagement Dozent: Dipl.-Ing. Frank Raudszus Beleg-Nr.: Beschreibung der Inhalte: Software dominiert heute das Geschäftsleben in einem erheblichen Maße. So kann eine Bank ohne IT nur etwa 24 Stunden überleben, was die Wichtigkeit der für die Abwicklung der Geschäftsprozesse erforderlichen Software verdeutlicht. Software ist jedoch kein materielles Gut, das sich wie Hardware käuflich erwerben lässt, sondern wird als rein geistig-kreatives Gut definiert und unterliegt damit dem Urheberrecht. Der „Inhaber“ einer Software kann daher lediglich die Nutzung derselben lizenzieren. Dabei hat sich im Laufe der letzten Dekaden eine breite Palette von Lizenztypen und -varianten entwickelt, die jeweils auf die besonderen Anforderungen der Lizenznehmer eingehen. So erwartet der private Einzelnutzer andere kommerzielle und technische Bedingungen als eine Firma, die hunderte gleichartiger oder sogar unterschiedlicher Versionen betreibt und dafür eine verlässliche Wartung erwartet. Ausbildungsinstitute (Schulen, Universitäten) wiederum verlangen Spezialkonditionen, und der – seltene – Erwerb einer „Source-Lizenz“ (Quellcode der Software) erfordert wieder andere Regelungen. In einer Organisation gilt es nun, die vorhandenen Lizenzen nach technischen, kommerziellen und rechtlichen Kriterien zu verwalten, wenn möglich, Beleg-Nr.: 29.83274 Lernziele: Erarbeitung grundlegender kommunikativer Fähigkeiten in Alltagssituationen; der Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Portugiesisch Voraussetzungen: Grundkenntnisse bzw. Teilnahme am Anfängerkurs A1 Inhalt: • Vermittlung eines Grundwortschatzes und grundlegender grammatikalischer Strukturen der portugiesischen Sprache • Training von Hörverstehen und Sprechfertigkeit. Lehrbuch: Falar...ler... escrever... Português, São Paulo, EPU, ab Lektion 4 Leistungsnachweis: Aktive mündliche Beteiligung; Anwesenheit 12 WP-Katalog C: Englisch English Business Communication Stephen Giguere Beleg-Nr.: 26.83610 Beschreibung der Inhalte: Students will investigate business topics including some Business Law. The course is intended to teach students how to communicate effectively, in English, in an international business setting by learning the grammatical, structural, and stylistic elements of correspondence and speaking. At the same time, students will build a basic vocabulary of business terminology and “power” words, and develop a sensitivity toward cultural differences. Furthermore, students will develop their rhetorical skills in using English for descriptive purposes. Lernziele: Students should be able to write effective business correspondence and participate actively in discussions of business topics. International Dimension: The course presents Business English in the context of an international business environment, challenging students to be ever mindful of the vital role culture plays in business communication Grundlegende Literatur : Formen der Vermittlung: Leistungsnachweis: Klausur: There will be a 90 minute written exam including the writing of a business letter, an essay on a business topic, business vocabulary, and grammatical structures. Voraussetzungen: B2 Stand: 26.10.2009 13