Keine sechseckige AU-Plakette mehr
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Keine sechseckige AU-Plakette mehr
Presseinformation Neue Regelung ab 1. Januar 2010: Keine sechseckige AU-Plakette mehr • Weiße Reparaturplakette verdeckt Kratzspuren • Ohne erfolgreiche Abgasuntersuchung keine HU-Plakette • Abgasuntersuchung weiterhin in Kfz-Prüfstellen und AU-Betrieben Köln - Vom 1. Januar 2010 an entfällt an Kraftfahrzeugen die sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung (AU), die auf dem vorderen Kennzeichen angebracht wird. „Künftig dient die runde Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) am hinteren Kennzeichen auch als Nachweis einer erfolgreichen Abgasuntersuchung“, sagt Klaus Timpe, DEKRA Niederlassungsleiter in Köln. Mit diesem Schritt passt sich Deutschland der einschlägigen EURegelung an, die für Technik und Abgas nur eine Prüfung und eine Plakette vorsieht. Der DEKRA Experte Timpe ergänzt: „Aber an der Pflicht zur Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung ändert die neue Plakettenregelung nichts. Die Abgasuntersuchung ist ein Teil der Hauptuntersuchung. Fehlt er, liegt ein erheblicher Mangel vor, die HU-Plakette wird nicht erteilt.“ Ab 1. Januar 2010 ist der Prüfingenieur verpflichtet, bei der Hauptuntersuchung die „alte“ AU-Plakette am vorderen Kennzeichen zu entfernen. Wenn dabei Kratzspuren entstehen, kann der Prüfingenieur anstelle der AU-Plakette eine weiße retroreflektierende Reparaturplakette anbringen, so dass eventuelle Beschädigungen nicht mehr sichtbar sind. Dieser Service ist bei DEKRA kostenfrei. Andere Aufkleber als eine Reparaturplakette nach DIN 74069 sind nicht zulässig. Wie bisher können Autofahrer die vorgeschriebene Abgasuntersuchung entweder an einer Prüfstelle einer anerkannten Prüforganisation, wie etwa DEKRA, oder in einem anerkannten AU-Betrieb, beispielsweise im Rahmen einer Inspektion, durchführen lassen. Wird der AU- Nachweis separat erstellt, ist darauf zu achten, dass dieser für die Hauptuntersuchung erforderlich ist und im Monat der Fälligkeit der HU oder auch einen Monat vorher erstellt sein muss. Der Nachweis ist dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen und deshalb bis zum Abschluss der Hauptuntersuchung einschließlich einer eventuellen Nachuntersuchung aufzubewahren. Danach gilt der HU-Prüfbericht als Nachweis. Er ist nach wie vor vom Autofahrer aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die neue Plakettenregelung wird bei Motorrädern seit mehr als drei Jahren praktiziert. Hier wird notwendigerweise bereits seit Einführung der „Abgasuntersuchung für Krafträder“ (AUK) im Jahr 2006 auf eine separate Abgasplakette verzichtet.