Bildungsserver Sachsen

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Bildungsserver Sachsen
Sachsen-Anhalt
_________________________
Kultusministerium
Landesverwaltungsamt
Genehmigte Bildungsgänge der
einzelnen berufsbildenden Schulen
im Land Sachsen-Anhalt
Schuljahr 2010/2011
I
Vorwort
Das Anliegen der Broschüre ”Genehmigte Bildungsgänge an öffentlichen berufsbildenden
Schulen; Stand: Schuljahr 2010/11“ ist es, die regional und überregional möglichen
Ausbildungsangebote in übersichtlicher Form darzustellen.
Die Broschüre informiert über die an den Schulen genehmigten Bildungsgänge.
Bildungsgänge in Form überregionaler Fachklassen sind entsprechend gekennzeichnet und
speziell mit Fußnoten (vgl. IV Fußnotenverzeichnis) besetzt.
Die Übersicht wird auf dem Landesbildungsserver (www.bildung-lsa.de, über Schulform,
Berufsbildende Schulen, Bildungsgänge an BbS) zum
Downloaden eingestellt. Vom
Landesbildungsserver können auch die schulbezogenen Übersichten der einzelnen
berufsbildenden Schulen abgerufen werden.
Jeweils zum neuen Schuljahr ergeben sich Änderungen in den Bildungsangeboten der
Schulen. Bei den Standorten überregionaler Fachklassen können sich ebenfalls
Veränderungen ergeben.
Bestimmte Bildungsgänge, in denen die Schüleraufnahme ursprünglich nur für ein Jahr
genehmigt wurde, werden im Fall der erneuten Antragstellung durch den Schulträger und der
Genehmigung durch die Schulbehörde für ein weiteres Jahr fortgesetzt.
Diese Änderungen für das neue Schuljahr stehen ebenfalls auf dem Landesbildungsserver
zur Verfügung und erlauben ein aktuelles Bild der Angebote.
Weiter werden folgende Hinweise gegeben:
Schülerinnen und Schüler können in einen genehmigten Bildungsgang nur aufgenommen
werden, wenn die erforderlichen Mindestschülerzahlen bei der Klassenbildung gemäß den
nachfolgenden Regelungen erreicht sind:
•
Verordnung zur Klassenbildung und zur Aufnahme an den berufsbildenden Schulen
vom 27. März 2006, GVBL. LSA S. 166,
•
Ergänzende Regelungen zur Klassenbildung an den berufsbildenden Schulen,
RdErl. des MK vom 6.4.2006, SVBL. LSA S. 95.
Hinweise zur konkreten Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an einer
berufsbildenden Schule sind zu finden in:
•
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Teilzeit- und Vollzeitbildungsgänge an
öffentlichen berufsbildenden Schulen (RdErl. des MK vom 24.1.2006-35/34-80009)
(n.v.)
•
Verwaltungsvorschrift zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den
berufsbildenden Schulen (RdErl. Des MK vom 15.11.2010-3-8302, SVBL. Nr. 12 /
2010, S. 318)
•
Bildung von Mischklassen ohne notwendige äußere Differenzierung (RdErl. des MK
vom 24.02.2010-31/80251, SVBL. Nr. 3 / 2010, S. 87)
Spezielle Hinweise zur Einrichtung überregionaler Fachklassen
Einzelne Ausbildungsberufe werden in der Spalte „FKS” - Fachklassenstatus – gesondert,
wie folgt, gekennzeichnet:
„RFK“ - Regionalfachklassen - werden unter Beteiligung mehrerer Schulträger und unter
Berücksichtigung der Kammerbezirke in der Regel an zwei Standorten eingerichtet.
„LFK” steht für Landesfachklasse und signalisiert, dass der zugehörige Ausbildungsberuf
nur an diesem Berufsschulstandort angeboten wird.
In eine „LÜFK” - Länderübergreifende Fachklasse - werden Schülerinnen und Schüler aus
dem gesamten Bundesgebiet aufgenommen.
Eine Übersicht von anerkannten Ausbildungsberufen, deren schulische Ausbildung an
Berufsschulstandorten in anderen Bundesländern stattfindet, ist unter der Homepage des
Sekretariates der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland (www.kmk.org/beruf/split/splitterliste_ganz.pdf) veröffentlicht.
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die überregionalen Fachklassen (RFK,
LFK, LÜFK) erfolgt in der Regel bereits ab Grundstufe (1. Ausbildungsjahr). Die Einrichtung /
Aktualisierung überregionaler Fachklassen wird jeweils im Vorfeld eines Schuljahres mit
gesondertem Erlass geregelt, der im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt
veröffentlicht wird. Die übergreifenden Fachklassen im Schuljahr 2010/11 sind im RdErl. des
MK vom 15.03.2010-31-80251, SVBL. LSA 3/2010, S. 93 festgelegt.
Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11
ZZ
564341 Berufsbildende Schulen Zeitz in Zeitz
Landkreis / kreisfreie Stadt: Burgenlandkreis
Berufsbereich: Agrarwirtschaft
Berufsvorbereitungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Agrarwirtschaft
Berufsbereich: Bautechnik
Teilzeitberufsschule
befristet
genehmig
Beruf
Hochbaufacharbeiter/-in SP: Maurerarbeiten
Tiefbaufacharbeiter/-in SP: Straßenbauarbeiten
Berufsvorbereitungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Bautechnik
Berufsgrundbildungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Bautechnik
Fachoberschule / Zweijährige Fachoberschule
befristet
genehmig
Fachrichtung
Technik SP: Bautechnik
Berufsbereich: Elektrotechnik
Teilzeitberufsschule
befristet
genehmig
Beruf
Elektroniker/-in FR: Energie-u. Gebäudetechnik
Elektroniker/-in für Betriebstechnik
Berufsvorbereitungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Elektrotechnik
Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11
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Seite 1
Berufsbereich: Ernährung und Hauswirtschaft
Teilzeitberufsschule
befristet
genehmig
Beruf
Fachkraft im Gastgewerbe
Hotelfachmann/-frau
Restaurantfachmann/-frau
Berufsvorbereitungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Ernährung und Hauswirtschaft
Berufsgrundbildungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Ernährung und Hauswirtschaft
Berufsfachschule / Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt
befristet
genehmig
Fachrichtung
Hauswirtschaft und Familienpfege
Berufsbereich: Fahrzeugtechnik
Teilzeitberufsschule
befristet
genehmig
Beruf
Kfz-Servicemechaniker/-in
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in SP: Nutzfahrzeugtechnik
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in SP: Personenkraftwagentechnik
Berufsbereich: Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik
Teilzeitberufsschule
befristet
genehmig
Beruf
Bauten- und Objektbeschichter/-in
Berufsvorbereitungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik
Berufsbereich: Gesundheit, Pflege u. Körperpflege (+ Sozialpäd.)
Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11
564341 - Berufsbildende Schulen Zeitz
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Seite 2
Berufsfachschule / Einjährige Berufsfachschule, die den Realschulabschluss voraussetzt
befristet
genehmig
Fachrichtung
Sozialpflege
Berufsfachschule / Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt
befristet
genehmig
Fachrichtung
Kinderpflege
Sozialassistenz
Berufsbereich: Holztechnik
Teilzeitberufsschule
befristet
genehmig
Beruf
Tischler/-in
Berufsvorbereitungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Holztechnik
Berufsgrundbildungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Holztechnik
Berufsbereich: Metalltechnik
Teilzeitberufsschule
befristet
genehmig
Beruf
Anlagenmechaniker/-in f.Sanitär, Heizung-u.Klimatechnik
Industriemechaniker
Maschinen- und Anlagenführer/-in SP: Metall- und Kunststofftechnik
Metallbauer/-in FR Konstruktionstechnik
Metallbauer/-in FR Metallgestaltung
Berufsvorbereitungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Metalltechnik
Berufsgrundbildungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Metalltechnik
Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11
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Seite 3
Fachoberschule / Einjährige Fachoberschule/Vollzeit
befristet
genehmig
Fachrichtung
Technik SP: Metalltechnik
Fachoberschule / Zweijährige Fachoberschule
befristet
genehmig
Fachrichtung
Technik SP: Metalltechnik
Berufsbereich: ohne Berufsbereich (Sonstige)
Teilzeitberufsschule
befristet
genehmig
Beruf
Keramiker/-in
X
LÜFK
Berufsbereich: Textiltechnik und Gestaltung (einschl. Leder+Mode)
Berufsvorbereitungsjahr
befristet
genehmig
Berufsbereich
Textiltechnik und Gestaltung (einschl. Leder+Mode)
Berufsbereich: Wirtschaft und Verwaltung
Teilzeitberufsschule
befristet
genehmig
Beruf
Bürokauffrau/-mann
Fachlagerist/-in
Industriekauffrau/-mann
Kauffrau/-mann im Einzelhandel
Verkäufer/-in
Berufsfachschule / Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt
befristet
genehmig
Fachrichtung
Wirtschaftsassistenz SP: Bürowirtschaft
Fachoberschule / Einjährige Fachoberschule/Vollzeit
befristet
genehmig
Fachrichtung
Wirtschaft
Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11
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Seite 4
III
Fußnotenverzeichnis
Bildungsgänge, in die nur zu bestimmten Schuljahren aufgenommen wurde
°
Für eine Aufnahme im Schuljahr 2010/11 ist eine Genehmigung notwendig. Ob eine Fortsetzung des Bildungsganges
stattfindet, kann der Aktualisierung auf dem Landesbildungsserver entnommen werden.
Besondere Festlegungen zu den Fachklassen
*
Kennzeichnung der Schule, wenn diese den Fachklassenstatus Regionalfachklasse (RFK) trägt.
1
Soweit andere Länder die vereinbarte länderübergreifende Beschulung bereits im ersten Ausbildungsjahr
wahrnehmen wollen, werden die Auszubildenden am Standort gegebenenfalls auch in einer Mischklasse
aufgenommen.
Beschulung als Statusklasse ab 2. Ausbildungsjahr (Die Aufnahme ist jedoch ab 1. Ausbildungsjahr möglich, sofern in
der zuständigen Berufsschule der Bildungsgang in einer Mischklasse nicht geführt werden kann.)
Beschulung als Statusklasse ab 3. Ausbildungsjahr. (Die Aufnahme ist jedoch ab 1. Ausbildungsjahr möglich, sofern in
der zuständigen Berufsschule der Bildungsgang in einer Mischklasse nicht geführt werden kann.)
Landesfachklasse (LFK) nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst Entsendung in
länderübergreifende Fachklassen (LÜFK).
2
3
4
5
ab 2. Ausbildungsjahr Entsendung in LÜFK, wenn Schülerzahl für separate Klassenbildung nicht ausreicht
6
Regionalfachklasse (RFK) an der BbS I Halle nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK an
BbS III Magdeburg.
7
RFK an BbS III Halle nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK ab 3. Ausbildungsjahr an BbS
II Magdeburg
8
9
RFK an BbS I Magdeburg nur, wenn erforderliche Schülerzahl erreicht wird; sonst LFK ab 3. Ausbildungsjahr an der
BbS IV Halle.
ab 3. Ausbildungsjahr Spezialisierung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing möglich
10
RFK an BbS III Halle nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK an BbS I Magdeburg
11
ab 3. Ausbildungsjahr LFK an den BbS Bitterfeld
12
ab 3. Ausbildungsjahr LFK an BbS Quedlinburg
13
ab 3. Ausbildungsjahr als RFK an den BbS Quedlinburg und den BbS Bitterfeld
14
RFK an BbS IV Magdeburg nur, wenn die erforderliche Schülerzahl erreicht wird, sonst LFK an den BbS V Halle.
15
RFK an den BbS Saalekreis nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK ab 2. Ausbildungsjahr
an den BbS Bitterfeld.
ab 2. Ausbildungsjahr nach SN (Berufschulzentrum Leipzig)
16
17
RFK an den BbS Halberstadt und den BbS Stendal II nur, wenn erforderliche Schülerzahl erreicht wird, sonst nur RFK
an den BbS I MD.
Hinweis:
Die Standorte der Beschulung von Ausbildungsberufen in LÜFK sind der aktuellen Liste der „Rahmenvereinbarung
über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl
Auszubildender“ (www.kmk.org/Bildung/Schule/Berufliche Bildung/Splitterberufen) zu entnehmen.
Abkürzungen:
FR = Fachrichtung
SP = Schwerpunkt
IV Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Ansprechpartner:
Herr Wabner
Tel.: 0345 514 - 1921
Fax: 0345 514 - 2088
E-Mail: [email protected]
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Nebenstelle Magdeburg
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Ansprechpartner:
Herr Gerber
Tel.: 0391 567 - 5788
Fax: 0391 567 - 5808 / 5790
E-Mail: [email protected]

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