Bildungsserver Sachsen
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Bildungsserver Sachsen
Sachsen-Anhalt _________________________ Kultusministerium Landesverwaltungsamt Genehmigte Bildungsgänge der einzelnen berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt Schuljahr 2010/2011 I Vorwort Das Anliegen der Broschüre ”Genehmigte Bildungsgänge an öffentlichen berufsbildenden Schulen; Stand: Schuljahr 2010/11“ ist es, die regional und überregional möglichen Ausbildungsangebote in übersichtlicher Form darzustellen. Die Broschüre informiert über die an den Schulen genehmigten Bildungsgänge. Bildungsgänge in Form überregionaler Fachklassen sind entsprechend gekennzeichnet und speziell mit Fußnoten (vgl. IV Fußnotenverzeichnis) besetzt. Die Übersicht wird auf dem Landesbildungsserver (www.bildung-lsa.de, über Schulform, Berufsbildende Schulen, Bildungsgänge an BbS) zum Downloaden eingestellt. Vom Landesbildungsserver können auch die schulbezogenen Übersichten der einzelnen berufsbildenden Schulen abgerufen werden. Jeweils zum neuen Schuljahr ergeben sich Änderungen in den Bildungsangeboten der Schulen. Bei den Standorten überregionaler Fachklassen können sich ebenfalls Veränderungen ergeben. Bestimmte Bildungsgänge, in denen die Schüleraufnahme ursprünglich nur für ein Jahr genehmigt wurde, werden im Fall der erneuten Antragstellung durch den Schulträger und der Genehmigung durch die Schulbehörde für ein weiteres Jahr fortgesetzt. Diese Änderungen für das neue Schuljahr stehen ebenfalls auf dem Landesbildungsserver zur Verfügung und erlauben ein aktuelles Bild der Angebote. Weiter werden folgende Hinweise gegeben: Schülerinnen und Schüler können in einen genehmigten Bildungsgang nur aufgenommen werden, wenn die erforderlichen Mindestschülerzahlen bei der Klassenbildung gemäß den nachfolgenden Regelungen erreicht sind: • Verordnung zur Klassenbildung und zur Aufnahme an den berufsbildenden Schulen vom 27. März 2006, GVBL. LSA S. 166, • Ergänzende Regelungen zur Klassenbildung an den berufsbildenden Schulen, RdErl. des MK vom 6.4.2006, SVBL. LSA S. 95. Hinweise zur konkreten Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an einer berufsbildenden Schule sind zu finden in: • Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Teilzeit- und Vollzeitbildungsgänge an öffentlichen berufsbildenden Schulen (RdErl. des MK vom 24.1.2006-35/34-80009) (n.v.) • Verwaltungsvorschrift zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen (RdErl. Des MK vom 15.11.2010-3-8302, SVBL. Nr. 12 / 2010, S. 318) • Bildung von Mischklassen ohne notwendige äußere Differenzierung (RdErl. des MK vom 24.02.2010-31/80251, SVBL. Nr. 3 / 2010, S. 87) Spezielle Hinweise zur Einrichtung überregionaler Fachklassen Einzelne Ausbildungsberufe werden in der Spalte „FKS” - Fachklassenstatus – gesondert, wie folgt, gekennzeichnet: „RFK“ - Regionalfachklassen - werden unter Beteiligung mehrerer Schulträger und unter Berücksichtigung der Kammerbezirke in der Regel an zwei Standorten eingerichtet. „LFK” steht für Landesfachklasse und signalisiert, dass der zugehörige Ausbildungsberuf nur an diesem Berufsschulstandort angeboten wird. In eine „LÜFK” - Länderübergreifende Fachklasse - werden Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Bundesgebiet aufgenommen. Eine Übersicht von anerkannten Ausbildungsberufen, deren schulische Ausbildung an Berufsschulstandorten in anderen Bundesländern stattfindet, ist unter der Homepage des Sekretariates der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (www.kmk.org/beruf/split/splitterliste_ganz.pdf) veröffentlicht. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die überregionalen Fachklassen (RFK, LFK, LÜFK) erfolgt in der Regel bereits ab Grundstufe (1. Ausbildungsjahr). Die Einrichtung / Aktualisierung überregionaler Fachklassen wird jeweils im Vorfeld eines Schuljahres mit gesondertem Erlass geregelt, der im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht wird. Die übergreifenden Fachklassen im Schuljahr 2010/11 sind im RdErl. des MK vom 15.03.2010-31-80251, SVBL. LSA 3/2010, S. 93 festgelegt. Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11 ZZ 564341 Berufsbildende Schulen Zeitz in Zeitz Landkreis / kreisfreie Stadt: Burgenlandkreis Berufsbereich: Agrarwirtschaft Berufsvorbereitungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Agrarwirtschaft Berufsbereich: Bautechnik Teilzeitberufsschule befristet genehmig Beruf Hochbaufacharbeiter/-in SP: Maurerarbeiten Tiefbaufacharbeiter/-in SP: Straßenbauarbeiten Berufsvorbereitungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Bautechnik Berufsgrundbildungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Bautechnik Fachoberschule / Zweijährige Fachoberschule befristet genehmig Fachrichtung Technik SP: Bautechnik Berufsbereich: Elektrotechnik Teilzeitberufsschule befristet genehmig Beruf Elektroniker/-in FR: Energie-u. Gebäudetechnik Elektroniker/-in für Betriebstechnik Berufsvorbereitungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Elektrotechnik Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11 564341 - Berufsbildende Schulen Zeitz - Seite 1 Berufsbereich: Ernährung und Hauswirtschaft Teilzeitberufsschule befristet genehmig Beruf Fachkraft im Gastgewerbe Hotelfachmann/-frau Restaurantfachmann/-frau Berufsvorbereitungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Ernährung und Hauswirtschaft Berufsgrundbildungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Ernährung und Hauswirtschaft Berufsfachschule / Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt befristet genehmig Fachrichtung Hauswirtschaft und Familienpfege Berufsbereich: Fahrzeugtechnik Teilzeitberufsschule befristet genehmig Beruf Kfz-Servicemechaniker/-in Kraftfahrzeugmechatroniker/-in SP: Nutzfahrzeugtechnik Kraftfahrzeugmechatroniker/-in SP: Personenkraftwagentechnik Berufsbereich: Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik Teilzeitberufsschule befristet genehmig Beruf Bauten- und Objektbeschichter/-in Berufsvorbereitungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik Berufsbereich: Gesundheit, Pflege u. Körperpflege (+ Sozialpäd.) Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11 564341 - Berufsbildende Schulen Zeitz - Seite 2 Berufsfachschule / Einjährige Berufsfachschule, die den Realschulabschluss voraussetzt befristet genehmig Fachrichtung Sozialpflege Berufsfachschule / Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt befristet genehmig Fachrichtung Kinderpflege Sozialassistenz Berufsbereich: Holztechnik Teilzeitberufsschule befristet genehmig Beruf Tischler/-in Berufsvorbereitungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Holztechnik Berufsgrundbildungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Holztechnik Berufsbereich: Metalltechnik Teilzeitberufsschule befristet genehmig Beruf Anlagenmechaniker/-in f.Sanitär, Heizung-u.Klimatechnik Industriemechaniker Maschinen- und Anlagenführer/-in SP: Metall- und Kunststofftechnik Metallbauer/-in FR Konstruktionstechnik Metallbauer/-in FR Metallgestaltung Berufsvorbereitungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Metalltechnik Berufsgrundbildungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Metalltechnik Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11 564341 - Berufsbildende Schulen Zeitz - Seite 3 Fachoberschule / Einjährige Fachoberschule/Vollzeit befristet genehmig Fachrichtung Technik SP: Metalltechnik Fachoberschule / Zweijährige Fachoberschule befristet genehmig Fachrichtung Technik SP: Metalltechnik Berufsbereich: ohne Berufsbereich (Sonstige) Teilzeitberufsschule befristet genehmig Beruf Keramiker/-in X LÜFK Berufsbereich: Textiltechnik und Gestaltung (einschl. Leder+Mode) Berufsvorbereitungsjahr befristet genehmig Berufsbereich Textiltechnik und Gestaltung (einschl. Leder+Mode) Berufsbereich: Wirtschaft und Verwaltung Teilzeitberufsschule befristet genehmig Beruf Bürokauffrau/-mann Fachlagerist/-in Industriekauffrau/-mann Kauffrau/-mann im Einzelhandel Verkäufer/-in Berufsfachschule / Zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt befristet genehmig Fachrichtung Wirtschaftsassistenz SP: Bürowirtschaft Fachoberschule / Einjährige Fachoberschule/Vollzeit befristet genehmig Fachrichtung Wirtschaft Genehmigte Bildungsgänge; Stand: Schuljahr 2010/11 564341 - Berufsbildende Schulen Zeitz - Seite 4 III Fußnotenverzeichnis Bildungsgänge, in die nur zu bestimmten Schuljahren aufgenommen wurde ° Für eine Aufnahme im Schuljahr 2010/11 ist eine Genehmigung notwendig. Ob eine Fortsetzung des Bildungsganges stattfindet, kann der Aktualisierung auf dem Landesbildungsserver entnommen werden. Besondere Festlegungen zu den Fachklassen * Kennzeichnung der Schule, wenn diese den Fachklassenstatus Regionalfachklasse (RFK) trägt. 1 Soweit andere Länder die vereinbarte länderübergreifende Beschulung bereits im ersten Ausbildungsjahr wahrnehmen wollen, werden die Auszubildenden am Standort gegebenenfalls auch in einer Mischklasse aufgenommen. Beschulung als Statusklasse ab 2. Ausbildungsjahr (Die Aufnahme ist jedoch ab 1. Ausbildungsjahr möglich, sofern in der zuständigen Berufsschule der Bildungsgang in einer Mischklasse nicht geführt werden kann.) Beschulung als Statusklasse ab 3. Ausbildungsjahr. (Die Aufnahme ist jedoch ab 1. Ausbildungsjahr möglich, sofern in der zuständigen Berufsschule der Bildungsgang in einer Mischklasse nicht geführt werden kann.) Landesfachklasse (LFK) nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst Entsendung in länderübergreifende Fachklassen (LÜFK). 2 3 4 5 ab 2. Ausbildungsjahr Entsendung in LÜFK, wenn Schülerzahl für separate Klassenbildung nicht ausreicht 6 Regionalfachklasse (RFK) an der BbS I Halle nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK an BbS III Magdeburg. 7 RFK an BbS III Halle nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK ab 3. Ausbildungsjahr an BbS II Magdeburg 8 9 RFK an BbS I Magdeburg nur, wenn erforderliche Schülerzahl erreicht wird; sonst LFK ab 3. Ausbildungsjahr an der BbS IV Halle. ab 3. Ausbildungsjahr Spezialisierung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing möglich 10 RFK an BbS III Halle nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK an BbS I Magdeburg 11 ab 3. Ausbildungsjahr LFK an den BbS Bitterfeld 12 ab 3. Ausbildungsjahr LFK an BbS Quedlinburg 13 ab 3. Ausbildungsjahr als RFK an den BbS Quedlinburg und den BbS Bitterfeld 14 RFK an BbS IV Magdeburg nur, wenn die erforderliche Schülerzahl erreicht wird, sonst LFK an den BbS V Halle. 15 RFK an den BbS Saalekreis nur, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird; sonst LFK ab 2. Ausbildungsjahr an den BbS Bitterfeld. ab 2. Ausbildungsjahr nach SN (Berufschulzentrum Leipzig) 16 17 RFK an den BbS Halberstadt und den BbS Stendal II nur, wenn erforderliche Schülerzahl erreicht wird, sonst nur RFK an den BbS I MD. Hinweis: Die Standorte der Beschulung von Ausbildungsberufen in LÜFK sind der aktuellen Liste der „Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender“ (www.kmk.org/Bildung/Schule/Berufliche Bildung/Splitterberufen) zu entnehmen. Abkürzungen: FR = Fachrichtung SP = Schwerpunkt IV Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Postfach 200256 06003 Halle (Saale) Ansprechpartner: Herr Wabner Tel.: 0345 514 - 1921 Fax: 0345 514 - 2088 E-Mail: [email protected] Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Nebenstelle Magdeburg Postfach 1963 39009 Magdeburg Ansprechpartner: Herr Gerber Tel.: 0391 567 - 5788 Fax: 0391 567 - 5808 / 5790 E-Mail: [email protected]