Aktuelles Pensionärstreffen 2015 14 Nachrichten aus dem HPRLL

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Aktuelles Pensionärstreffen 2015 14 Nachrichten aus dem HPRLL
Impulse
GLB IMPULSE 4/2014
gabe 1/2014
Lebender Kolumnentitel
Jahrgang 53
4
8
Ausgabe 4/2014
Aktuelles
Pensionärstreffen 2015
14 Nachrichten aus dem HPRLL
Beamte erhalten geringe
Entschädigung wegen
Auf die
altersdiskriminierender
Besoldung
16
Aktuelles aus Recht und Besoldung
Haltung
des Lehrers kommt es an
26
Aus den Kreisverbänden
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz
Landesehrenbrief an Wenzel Preis
.
Gewerkschaft für
berufliche Bildung
im Deutschen
Beamtenbund
(DBB)
Deutscher
Deutscher
Lehrerverband
Lehrerverband
Hessen
Hessen
Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer
an beruflichen Schulen in Hessen e.V.
1
2
GLB IMPULSE 4/2014
Inhalt
Impulse
Zeitschrift des Gesamtverbandes der Lehrerinnen
und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e.V.
I N H A LT
Ausgabe Dezember 2014
3 Vorwort
4 Aktuelles
– Lehramt an berufsbildenden Schulen
– Nachwuchssicherung von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen
– Lernfeldbezogene Zeugnisse an der Berufsschule
– 6. DEQA-VET-Fachtagung am 1. Oktober 2014 im BIBB Bonn unter dem Motto:
»Attraktivität der beruflichen Bildung durch Qualitätssicherung«
– Was wirklich hilft!? Effektive Lernprozesse und Strukturen in
Lehrerfortbildung und Schulentwicklung
– Entwickeltes Krisenmanagement an der Landrat-Gruber-Schule in Dieburg
– Peter Grothe ist 75
– Uwe Hädrich ist tot
– Die VLW-Referententagung 2014 in Berlin
14 Senioren
– Einladung zum Pensionärstreffen
20 HPRLL
– dlh-Nachrichten IV-2014
21 Recht und Besoldung
– Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
zum Verbot einer altersdiskriminierenden Besoldung
– Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts:
Beamte erhalten geringe Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung
– Einsparvorhaben kontraproduktiv
– Geltendmachung der Kinderzulage nach § 23a TV-H
– »Bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder im öffentlichen Dienst – § 29 TVöD«
25 Aus den Kreisverbänden
– »Diagnose und Individuelle Förderung – die neuen »Allheilmittel«?«
– Informationsveranstaltung »Bildungswesen in den beruflichen Schulen«
impressum
Zeitschrift des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e. V.
Herausgeber:
Gestaltung/Druck:
Redaktion: Manuskripte:
Erscheinungsweise: ISSN: Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e. V. Lothringer Straße 3–5,
63450 Hanau, Telefon (06181) 25 22 78, Telefax (06181) 25 22 87, E-Mail [email protected]
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Theresa Rohde, Thomas Kramer, Wenzel Preis, E-Mail [email protected]
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1869-3733
GLB IMPULSE 4/2014
Liebe Mitglieder,
Z
um Jahresende wird es noch einmal turbulent in
Sachen Hessens Bildung.
Zum einen wird derzeit intensiv in den fünf
Arbeitsgemeinschaften des Bildungsgipfels gearbeitet, zu
dem unser Kultusminister Prof. Dr. Lorz eingeladen hat.
Der GLB ist bei allen Arbeitsgemeinschaften beteiligt. In der kommenden Ausgabe beschäftigen wir uns
intensiv mit diesem Thema und informieren Sie über die
ersten Ergebnisse.
Zum anderen wird mal wieder versucht, die Beamten zu schröpfen. Als hätten wir in der Vergangenheit
nicht schon genug Reallohnverlust durch fehlende
Lohnanpassung erdulden müssen, so soll zurzeit gleich
an mehreren »Stellschrauben« die Arbeitsbedingungen/Reallöhne hessischer Beamte verschlechtert werden.
Im hessischen Koalitionsvertrag wurde sich darauf
geeinigt, 350 Beamtenstellen in Hessen zu streichen.
Des Weiteren werden die hessischen Beamten von
der tariflichen Lohnentwicklung abgekoppelt. Für das
kommende Jahr soll gesetzlich eine Nullrunde angewiesen werden und bis zum Jahr 2019 ist geplant, eine
Lohnerhöhung von 1 % pro Jahr zu geben. Das ergäbe
bei einer durchschnittlichen Inflationsquote von 2 % pro
Jahr einen Reallohnverlust gegenüber dem Stand von
heute von 6 % bis 2019.
Doch dem nicht genug, gleichzeitig mit den oben
genannten Maßnahmen ist eine Beihilfekürzung geplant
Diese Idee ist leidlich neu, wurde der Versuch doch
bereits 2011 – auch seitens des GLBs – massiv und
erfolgreich bekämpft und unterbunden. Die damals
geplante Veränderung hätte – weitgehend unabhängig
von seiner Besoldungsgruppe – in etwa 60,- Euro Netto
monatlich gekostet.
Es kann nicht sein, dass immer wieder versucht wird
die Besoldung hessischer Beamte als Selbstbedienungsladen für die Linderung maroder hessischer Finanzen
zu nutzen. Zu oft haben wir in den vergangenen Jahren
unterproportionale Lohnanpassungen hingenommen.
Wir werden uns weiter für den Erhalt unserer Arbeitsbedingungen einsetzen und die passenden Schritte zur
Bekämpfung der Maßnahmen einleiten.
Ein Großteil dieser Ausgabe widmet sich daher
auch den vielen Neuerungen in der Rubrik »Recht und
Besoldung«.
Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass wir dabei sind, das
Layout unserer Zeitschrift zu verändern. Gerne würden
wir dazu Ihre Meinung hören. Aus diesem Grund finden
Sie in dieser Beilage eine Leserumfrage. Wir hoffen auf
eine große Beteiligung.
Hatten wir im letzten Vorwort zum Schuljahresanfang die Rede von »Einem guten neuen Jahr«, so
befinden wir uns auch schon wieder am Ende eines
Jahres. Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit
verbunden mit dem Wunsch, dass Ihnen der Schulalltag
eine besinnliche Vorbereitung auf das Fest zulässt sowie
einen gutes und gesundes, erfolgreiches Neues Jahr 2015.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Walka, Bertram Böhser,
Thomas Kramer
In eigener Sache
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Vorwort
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GLB IMPULSE 4/2014
Aktuelles
Der BLBS fordert:
1. Der hohe Qualitätsstandard in der bisherigen grundständigen Ausbildung der Lehrer an berufsbildenden
Schulen ist zu garantieren und zu steigern. Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen ist als universitärer Studiengang zu organisieren.
2. Die Anerkennung des Masterabschlusses (oder des
1. Staatsexamens) als Eingangsvoraussetzung in den
Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist bundesweit
sicherzustellen.
3. Ein problemloser Studienortwechsel innerhalb
Deutschlands ist zu gewährleisten.
4. Die zweite Phase der Lehrerausbildung (Referendariat/Vorbereitungsdienst) umfasst einen Zeitraum von
mindestens 18 Monaten.
Begründung:
Die Studiengänge für das Lehramt an berufsbildenden
Schulen sind in den Bundesländern in differenzierter
Weise auf konsekutive Bachelor- und Master-Studiengangstrukturen umgestellt.
Erste Phase
Zum Studium gehört ein einjähriges gelenktes betriebliches Fachpraktikum. Dieses kann auch durch eine
einschlägige Berufsausbildung ersetzt werden.
Lehramt an
berufsbildenden Schulen
Vom BLBS Bundesverband
Der erste sechssemestrige Studienabschnitt schließt
mit dem Bachelor of Science bzw. Bachelor of Arts ab,
der darauf aufbauende viersemestrige Studienabschnitt
führt zum Master of Science in Technical oder Lifescience oder Health Care oder Social Care and Human
Resource Education oder Master of Education. Dieser
universitäre Abschluss erfüllt die Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen (Referendariat).
Die Berufspädagogik als erziehungswissenschaftliche
Disziplin erfüllt eine Integrationsaufgabe innerhalb
des konsekutiven Studiengangs. Sie nimmt sowohl im
Hinblick auf alle beteiligten Fächer bzw. beruflichen
Fachrichtungen und die Fachdidaktik an einer Universität als auch im Hinblick auf die zweite und dritte
Phase der Lehrerbildung eine Koordinationsfunktion
wahr.
Das erziehungswissenschaftliche Studium einschließlich der Fachdidaktik hat sich an dem von der Sektion
Berufs- und Wirtschaftspädagogik der Deutschen
Gesellschaft für Erziehungswissenschaft formulierten
Basiscurriculum Berufs- und Wirtschaftspädagogik
(2003) und den KMK-Standards für die Bildungswissenschaften (2004) zu orientieren. Das gesamte
erziehungswissenschaftliche Studium sollte mindestens ein Fünftel des Gesamtstudiums umfassen. Im
Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen
werden pädagogische Praktika organisiert, die von der
Universität vor- und nachbereitet werden.
Zweite Phase
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst wird an
staatlichen Studienseminaren bzw. an vergleichbaren
länderspezifischen Ausbildungsinstitutionen und berufsbildenden Schulen durchgeführt. Die Kooperation
zwischen den Institutionen Universität, Studienseminar und Ausbildungsschulen ist so zu fördern und zu
organisieren, dass auf der Grundlage bundeseinheitlicher Standards mit einer kohärenten Kompetenzentwicklung ein kumuliertes Lernen bis zum Eintritt in
den Beruf gesichert wird.
Eine wesentliche Aufgabe eines reflexionsbasierten
Vorbereitungsdienstes ist der Erwerb unterrichtspraktisch definierter Kompetenzen. D. h. es geht um den
Aufbau einer grundlegenden professionellen Reflexions- und Handlungskompetenz als Ausdruck eines
professionellen Selbstkonzeptes.
Folgende Fach-, Methoden-, Personal- und Sozialkompetenzen müssen als Teile der professionellen Reflexions- und Handlungskompetenz im Vorbereitungsdienst erreicht werden:
➔ berufsfachliches und berufsübergreifendes Lehren
und Lernen (auch kooperativ),
➔ Planen, Gestalten, Reflektieren und Evaluieren,
damit die Schüler beruflich handlungsfähig werden,
➔ Bewältigen unterrichtlich komplexerer Situationen
und Umgang mit unterrichtlichen Alltagssituationen,
➔ Fördern der Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit
von Lernen (Lernkompetenz),
➔ Beherrschen fachspezifische Leistungsbeurteilung und
➔ Berücksichtigen schulspezifischer und schulorganisatorischer Rahmenbedingungen des Lehrerhandelns.
Die Ausbildung ist zudem insbesondere auf folgende
Arbeitsschwerpunkte auszurichten:
➔ Qualitätsentwicklung und -sicherung von Unterricht,
➔ Schulentwicklung im Hinblick auf die Erarbeitung
von Schulprogrammen, Unterrichts-, Personal- und
Organisationsentwicklung sowie erweiterte Selbstverantwortung, Inklusion und Heterogenität und
➔ Förderung der Lernortkooperation.
Dritte Phase
Der Berufseinstieg und dem Lernen im Beruf ist - auch
mit Blick auf die Personalpflege und die Personalentwicklung – ein größerer Stellenwert als bisher zuzu➔
messen.
GLB IMPULSE 4/2014
Nachwuchssicherung von
Lehrkräften an
berufsbildenden Schulen
Vom BLBS Bundesverband
Der BLBS fordert:
Zur Gewinnung von Lehrkräften an berufsbildenden
Schulen ist der Kreis infrage kommender potenzieller
Interessenten zu erweitern.
Als besonders geeignet erscheint es dem Verband, Absolventen und Absolventinnen mit einer beruflichen
Genese für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
zu qualifizieren.
➔ Zum einen würde der Verband Maßnahmen
begrüßen, Absolventinnen und Absolventen aus den
berufsbildenden Schulen über die Tätigkeit der Lehrkräfte in diesem Schulsystem zu informieren und so das
Interesse zur Aufnahme des Studiums zu wecken.
➔ Zum anderen sind insbesondere Absolventinnen
und Absolventen der Fachschulen und der Meisterschulen zur Aufnahme des Studiums für das Lehramt
an berufsbildenden Schulen geeignet.
Um für diese Gruppen attraktive Bedingungen zur
Aufnahme des Studiums zu schaffen, müssen jedoch
einige Voraussetzungen erfüllt sein.
➔ Auf der einen Seite muss das Studium so organisiert sein, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Vertrauen gewinnen, den Studienanforderungen und
damit auch den späteren Anforderungen als Lehrkraft
gerecht werden zu können.
➔ Auf der anderen Seite müssen aber auch die oft sehr
umfangreichen Vorleistungen (bis DQR Stufe 6) aus
dem bisherigen Bildungsweg anerkannt und auf den
Studienumfang angerechnet werden.
Ein wesentliches Merkmal für die Attraktivität des beruflichen Schulwesens ist eine angemessene Vergütung.
Nur wenn diese gewährleistet ist, hat das berufliche
Schulwesen eine Chance, gerade die leistungsstarken
Interessenten zu gewinnen. Im Ländervergleich ist
ebenfalls eine vergleichbare Vergütung zu gewährleisten. Nur hierdurch wir eine unerwünschte Migration
zwischen den Ländern um die Nachwuchskräfte besonders in den technischen Mangelfächern vermieden.
Die mögliche Anrechnung vorheriger Leistungen ist
insbesondere bei Meistern/Meisterinnen und Technikern/Technikerinnen aufgrund der fachlichen und
berufsbezogenen Ausbildung gegeben. Darüber hinaus
haben viele Absolventinnen und Absolventen Berufserfahrung und in der Regel auch eine Ausbildungsbe-
Aktuelles
rechtigung sowie Erfahrung in der Ausbildung und
Betreuung von Praktikanten und Auszubildenden. Der
BLBS befürwortet die Initiative einiger Bundesländer,
die die Zulassung von Meistern/Meisterinnen und
Technikern/Technikerinnen zum Masterstudiengang
»Lehramt an berufsbildenden Schulen« ermöglicht.
Diese erfolgt unter Anerkennung bisheriger Vorleistungen. Der BLBS hält es für notwendig, dass für
diese Gruppe ein inhaltlich abgestimmter Studienplan
entwickelt wird, um die besonderen
Voraussetzungen aus dem bisherigen Bildungsweg
anzuerkennen, aber auch gleichzeitig fehlende Inhalte
aus dem wissenschaftlichen Bachelorstudiengang zu
vermitteln und zu vertiefen. Nur so kann ein erfolgreicher Abschluss sichergestellt werden.
Begründung:
Der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer
an beruflichen Schulen setzt sich für die qualitativ
hochwertige Nachwuchssicherung für Lehrkräfte an
berufsbildenden Schulen ein. Der BLBS begrüßt daher
die Initiative einiger Bundesländer, für Fachrichtungen
mit großem Lehrkräftemangel neue Wege zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses zu gehen. Die geringe
Attraktivität des Studiums zeigt sich in den freien
Kapazitäten der Studiengänge an vielen Universitäten.
Die unzureichende Attraktivität ist ein Grund für den
bundesweiten massiven Lehrermangel. Die Anzahl
der möglichen Interessenten nimmt von Jahr zu Jahr
ab. Gleichzeitig steigen die Alternativen in der freien
Wirtschaft für die jungen Menschen mit einem geeigneten Anforderungsprofil, sodass sich viel zu wenige
junge Menschen für die Aufnahme des Studiums und
die spätere Tätigkeit als Lehrkraft an berufsbildenden
➔
Schulen interessieren.
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6
GLB IMPULSE 4/2014
Aktuelles
I
n der Rahmenvereinbarung der KMK über die
Berufsschule wird eine einheitliche Regelung zur
Bildung der Durchschnittsnote aufgenommen.
Dazu wird Folgendes vorgeschlagen:
1. Die berufsübergreifenden Fächer sowie die beruflichen Lernfelder werden jeweils zu einer Note zusammengefasst.
2. Bei der Bildung der zusammengefassten Noten werden die berufsübergreifenden Fächer und Lernfelder
im jeweiligen Unterrichtsumfang quotiert.
Lernfeldbezogene
Zeugnisse an der
Berufsschule
Vom BLBS Bundesverband
Die Bundesländer gehen bei
der Gestaltung
lernfeldbezogener
Zeugnisse ganz
unterschiedlich
vor. Die Ermittlung
der Durchschnittsnote erfolgt sehr
differenziert.
3. Für die Ermittlung der Gesamtdurchschnittsnote des
Abschlusszeugnisses werden die zusammengefassten
Lernfeldnoten und berufsübergreifenden Noten gleich
gewichtet.
Weiterhin ist die Zusammenfassung der Lernfelder in
Fächer oder Lernbereiche aufzugeben, da die länderspezifischen Regelungen zu einer zu großen Vielfalt
sowie einer nicht zu akzeptierenden Ungerechtigkeit
geführt haben. Lernfelder sind in das Abschlusszeugnis
nach Vorgabe der KMK zu übernehmen. Ein Ausweis
von Fächern oder Lernbereichen darf somit nicht mehr
erfolgen.
6. DEQA-VET-Fachtagung
am 1. Oktober 2014 im
BIBB Bonn unter dem
Motto:
»Attraktivität der beruflichen Bildung durch Qualitätssicherung«
von Heidi Hagelüken
D
EQA-VET (Deutsche Referenzstelle für
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
in der beruflichen Bildung) erwies sich als
Impulsgeber für die nationale Umsetzung von Qualitätsstrategien unter der Problemstellung: drohenden
Fachkräfteengpasses in einer älter werdenden Gesellschaft, zunehmender Akademisierung von Bildungswegen sowie wachsender Passungsprobleme bei der
Begründung:
Eine Analyse der Leistungsbewertung zeigt, dass
diese in allen Bundesländern lernfeldbezogen erfolgt.
Jedoch sind erhebliche Unterschiede bei der Notenbildung sowie der Übernahme der Lernfeldnoten
in das Abschlusszeugnis festzustellen. So werden
in manchen Ländern die Lernfeldnoten direkt in
das Abschlusszeugnis übernommen und in anderen
Ländern beispielsweise einzelne Lernfelder zu Fächern
oder Lernbereichen zusammengefasst und die daraus
gebildete Note in das Abschlusszeugnis übernommen.
Auch die Gewichtung der einzelnen Noten bei der Bildung der Durchschnittsnote für das Abschlusszeugnis
erfolgt unterschiedlich.
Bei der Bewertung der berufsübergreifenden Fächer
besteht größere Übereinstimmung. In der Regel werden die Fächer einzeln bewertet und mit dieser Note
im Abschlusszeugnis ausgewiesen. Dies betrifft auch
Fächer, die im Ausbildungsverlauf früher abgeschlossen wurden. Allerdings sind die Benennung und der
Stundenumfang der berufsübergreifenden Fächer
in den Ländern nicht einheitlich. Dies wird in den
jeweiligen länderspezifischen Stundentafeln festgelegt
und folgt nur annähernd einer einheitlichen Regelung.
Die dargestellte unterschiedliche Bewertung bei den
Lernfeldern und die uneinheitliche Gewichtung bei
der Bildung der Durchschnittsnote führen dazu, dass
in einigen Bundesländern kein Abschlusszeugnis,
sondern nur ein Entlassungszeugnis oder ein Abgangszeugnis erstellt wird. In anderen Bundesländern würde
mit dem gleichen Notenbild aber ein Abschlusszeugnis
erteilt werden und dies auch mit dem Zusatz, dass der
Abschluss dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertig ist, da ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0
➔
errechnet wird.
Besetzung von Ausbildungsplätzen.
Im Diskurs stellten sich Praktiker, Experten und andere
Beteiligte die Frage, ob und inwieweit die Attraktivität der beruflichen Bildung durch qualitätssichernde
Maßnahmen erhalten und gesteigert werden kann.
Anhand konkreter Beispiele aus der schulischen sowie
der betrieblichen Praxis wurde über den Nutzen von
Qualitätssicherung, aber auch über Hemmnisse und
nicht gewollte Wirkungen diskutiert.
Die Tagung war Teil des handlungsleitenden
Gesamtkonzeptes der Referenzstelle, das eine stärkere
und pro-aktivere Vernetzung mit den Akteuren der
beruflichen Bildung vorsieht, um auf diesem Wege Impulse zu setzen und zu verstärken, die unmittelbar auf
die Qualitätssicherung und -Entwicklung in der Praxis
des beruflichen Lehren und Lernens zielen.
Ministerialdirigent Thomas Sondermann, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
machte in seinem Eröffnungsvortrag: »Die europäische Dimension: Das duale System als Exportschlager
– wie steht es um die Qualitätssicherung?« darauf ➔
GLB IMPULSE 4/2014
http://www.bildungsserver.de/
innovationsportal/bildungplus.
html?artid=939
https://www.deqa-vet.de/de/DEQA-VET-Fachtagung-2014-4159.
php
aufmerksam, dass viele Länder das deutsche duale
System sehr schätzen und von ihm lernen wollen. Dass
sich in Deutschland jedoch der Wettbewerb zwischen
den Hochschulen und der beruflichen Bildung »um
die besten Köpfe« zuspitze und es auch nicht gelinge,
allen Jugendlichen einen reibungslosen Übergang von
der Schule ins Berufsleben zu bereiten. »Wir brauchen
Qualität für die Stärken, aber auch (Lösungen, d. V.)
für die Schwächen, die das System hat«, folgerte er
deshalb.
Um das zu gewährleisten, verfolgt die nationale
Referenzstelle DEQA-VET in Zukunft ein verändertes Handlungskonzept. War sie bisher Anlauf-,
Informations- und Vernetzungsstelle für Qualität in
der beruflichen Bildung, will sie künftig mehr in die
Praxis, dorthin, wo berufliche Bildung und Qualitätssicherung umgesetzt werden, erklärte Helena Sabbagh,
Kommissarische Leiterin von DEQA-VET.
Prof. Dr. Michael Heister, BIBB, betonte, dass es
zwar schon viele Qualifikationen in der Berufsbildung
gebe: »Doch wir brauchen noch mehr.« Unter dem
Motto »Erkennen - benennen - sichern und entwickeln« soll sich die Qualität in der betrieblichen
Bildung in Deutschland weiterhin verbessern und
dabei besonders auf Nachhaltigkeit Wert legen. »Das
Interesse junger Menschen an der Ausbildung scheint
abzunehmen«, bedauert Sabbagh. »Qualitätssicherung ist ein zentraler Faktor für die Zukunft der dualen
Berufsbildung. Wenn wir Berufsbildung attraktiv
gestalten, kann sie langfristig funktionieren.«
Einen Überblick über gute Beispiele der Qualitätssicherungs-Praxis gab das von Kate Maleike, Deutschlandfunk, moderierte Gespräch mit Anwendern in
Betrieb und Schule.
Renata Naderi, Besitzerin des Hotels Smetana in
Dresden, betonte, dass sie Qualität in der Ausbildung
dadurch erreiche, indem sie mehr Personal als nötig
einstellt. Man müsse sich Zeit für seine Auszubildenden nehmen und auf ihre Bedürfnisse eingehen.
Detlef Winkler (stellvertr. Schulleiter der Peter-Paul-Cahensly-Schule in Limburg) gelang es, mit
dem Q2E-Qualitätsmanagementsystem eine Feedbackkultur an der Schule zu etablieren. Lehrer sollten bereit
sein, ihre Arbeit zu hinterfragen und durch Gespräche
zu verbessern, meinte er. Markus Brunnbauer, Industrie
und Handelskammer (IHK) Bodensee-Oberschwaben, stellte den »Ganzheitlichen Ausbildungsnachweis« vor.
Aktuelles
Ergebnisse der Workshops
Berufliche Bildung ist dann attraktiv, wenn Jugendliche sich für eine Ausbildung entscheiden, weil sie sich
durch diesen Schritt gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten versprechen, und wenn Betriebe in der
Ausbildung junger Menschen einen aussichtsreichen
Weg sehen, den eigenen Fachkräftebedarf zu sichern.
In drei Workshops wurde der Frage nachgegangen, wie
die Attraktivität beruflicher Bildung über die Nutzung
qualitätssichernder Verfahren erhalten und gesteigert
werden kann. Dazu wurden Beispiele aus der schulischen sowie betrieblichen Praxis herangezogen.
Workshop 1: »Erfolgreich mit Qualitäts-Tools und
-Konzepten für die betriebliche Ausbildungspraxis«
Workshop 1 präsentierte ausgewählte Ergebnisse zweier Projekte aus dem Förderschwerpunkt und stellte
erste Erfahrungen beim Praxiseinsatz in kleinen und
mittelständischen Unternehmen zur Diskussion.
Workshop 2: »Der DQR als Treiber der Sicherung
von Qualität?«
Nach einer kurzen Einführung in die wesentlichen
Merkmale des Deutschen Qualifikationsrahmens
(DQR) widmete sich Workshop 2 der Erörterung
der Frage, ob und inwieweit der DQR Impulse zur
Förderung von Qualität und Qualitätssicherung in der
beruflichen Bildung setzt.
Workshop 3: »Regionale Qualitätsinitiativen und
-netzwerke«
Im Rahmen des Workshops 3 wurden die sächsische
Landesinitiative QEK (Qualität - Erträge - Kosten)
und das Q2E-Länderforum (Qualität durch Evaluation
und Entwicklung) vorgestellt.
Resümee und Blick in die Zukunft
Zum Abschluss der DEQA-VET-Jahresfachtagung
2014 standen Experten aus Wissenschaft, Politik und
Praxis in der Podiumsdiskussion zum Thema »Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung – der richtige
Weg für mehr Attraktivität?« Rede und Antwort.
Um mehr Qualität(ssicherung) in der Ausbildung zu
erreichen, will DEQA-VET auch in Zukunft Transparenz über die vielen Verfahren in der beruflichen
Bildung herstellen, zog Barbara Hemkes, BIBB, Bilanz.
Ideen zur Qualitätssicherung und zu den Qualitätsanforderungen, die bisher nirgendwo fixiert seien, müssten aufgenommen und weiterentwickelt werden, um
den Gedanken der Qualitätssicherung in der Region
zu befördern.
Denn »nur wenn man ins Gespräch kommt, kann
man Qualität sichern und entwickeln,« so Hemkes. ➔
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GLB IMPULSE 4/2014
Aktuelles
Was wirklich hilft ! ?
Effektive Lernprozesse und
Strukturen in
Lehrerfortbildung und
Schulentwicklung
Eine Tagung in Kooperation zwischen dem Deutschen Verein zur
Förderung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (DVLfB) und
dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) vom 11. bis 13. Juni 2014 in der Evangelischen
Akademie Loccum
von Heidi Hagelüken
Ü
ber allen Themen standen die Aufforderungen:
➔ Lehrerbildung neu denken, Prof. Dr.
Frank Lipowsky, Universität Kassel , hier: www.
frank-lipowsky.de oder www.DVLfB/lipowsky.de
➔ Womit sich Lehrerbildung befassen sollte – Hatties Forschungsbefunde und ihre Konsequenzen für
die Unterrichtsentwicklung mit dem Fazit: Methodenfragen wurden bisher überschätzt – Methodenvielfalt für sich hat keinen Wert!
Ulrich Steffens, Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Hessen, hier: www.lehrerfortbildung.de Fachtagung oder
www.ulrich-steffens.de ; [email protected]
Die Tagung hatte das Ziel, mit Fachkräften der Lehrerfortbildung zu beraten, wie das Wissen über wirksames
Lehrerhandeln für Verfahren und Strukturen der Fortbildung und Schulentwicklung genutzt werden kann.
Folgende Punkte wurden behandelt:
➔ Wie können Lernprozesse eines kompetenzorientierten Unterrichts erkennbar und für Fortbildung und kollegiale Beratungsprozesse übertragbar
werden?
Wie sind die gegenwärtigen Unterstützungssysteme
durch Beraterinnen und Berater in den Ländern
gestaltet?
Wie sieht eine Qualifizierung für die Schule in Zukunft aus?
Die Untersuchung von Wirksamkeitsfaktoren für
Qualifizierungen wurde in einen Kriterienkatalog aufgenommen, der Grundlage einer empirischen Untersuchung, beauftragt durch den DVLfB, sein wird.
Moderation: Christa Hilbig und Dr. Rolf Hanisch,
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg, Ludwigsfelde; Dr. Eva-Maria Post, Regierung
von Oberbayern
➔ Wie kann Fortbildung die Entwicklung von
Kollegien zu professionellen Lerngemeinschaften
unterstützen?
Welche Rolle spielen die von Hattie identifizierten
Lehrer- und Unterrichtsvariablen in der täglichen
Arbeit eines Kollegiums?
Inwiefern sind sie Ausgangspunkt und Ziel kollegialen
Lernens?
Es fand eine Auseinandersetzung mit Gelingensbedingungen und Formen kollegialen Lernens statt. Beispiele guter Praxis, z. B. aus Sachsen-Anhalt, wo diesem
Ansatz folgend die gesamte Fortbildung umgestaltet
wird, wurden reflektiert.
Moderation: Dr. Sabine Prüfer und Petra Hübner,
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung
Sachsen-Anhalt, Halle; Prof. Dr. Michael Schratz,
Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung,
Universität Innsbruck
➔ Wie können Schulleiterinnen und Schulleiter ein
gemeinsames Lernen im Kollegium fördern? Distributed Leadership zwischen empirischer Evidenz und
Qualifizierungsanspruch
Welche aktuellen Befunde liegen der empirischen
Forschung zu diesem Thema vor?
Implikationen für die Qualifizierungen von Schulleiterinnen und Schulleitern und der Anpassungsbedarf
in der Fortbildung wurden herausgearbeitet mit dem
Ziel, Schulleitungsteams zu »Leadership-Teams«
weiterzuentwickeln.
Moderation: Dr. Katrin Basold, NLQ Hildesheim; Dr.
Stefan Brauckmann, Deutsches Institut für Pädagogische Forschung (DIPF), Berlin
➔ Wie kann die Qualität von Fortbildungen durch
Evaluation ermittelt und entwickelt werden?
Wie kann Evaluation die Wirkung von Fortbildungsprozessen erkennbar machen?
Welche Konsequenzen können wir aus der bisherigen
Praxis ziehen, Wirkungen im Hinblick auf verschiedene Zieldimensionen der Fortbildung nachzuweisen?
Mit welchen Verfahren können Entwicklungsprozesse
und Veränderungen erfahrbar gemacht werden?
Moderation: Jochen Mogler, Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz; Dieter Schoof-Wetzig, DVLfB;
Jutta Wolff, Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung(IfBQ), Hamburg; Daniela Rzejak,
Universität Kassel.
➔ Wie wirken bildungspolitische Rahmungen auf
die Leistungsfähigkeit der Fortbildungssysteme?
Kompetenzorientierter Unterricht und sichtbares
Lernen
Was zeichnet einen kompetenzorientierten Unterricht aus?
Wie wird Kompetenzentwicklung sichtbar/erfahrbar? ➔
GLB IMPULSE 4/2014
Wie müssen Lernprozesse angelegt werden, um sie
stärker an der »lernseitigen« Perspektive auszurichten?
Diese Leitfragen wurden mit besonderem Blick auf die
Lehrerfortbildung interpretiert.
Moderation: Hannelore Müller, NLQ; Udo Klinger,
Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
Die Tagung endete mit einer Podiumsdiskussion zum
Thema:
Wie kann’s gehen?
Lehrerfortbildung besser machen?
www.Lehrerfortbildung.de
www.ulrich-steffens.de
Podiumsdiskussion unter der Moderation von Andrea
Crimm mit:
Wilhelm Büscher, Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover; Wulf Homeier, Präsident des NLQ,
Hildesheim; Prof. Dr. Michael Schratz, Universität
Innsbruck; Dr. Roman Rösch, Robert Bosch Stiftung;
Dr. Rolf Hanisch, Vorsitzender DVLfB.
Diese Frage löste u. a. folgende weiteren Fragen aus:
➔ Was kommt in den Schulen an?
➔ Fortbildung in den Schulen (Prozessbegleitung statt
einzelne Kolleginnen und Kollegen in Fortbildungskurse!)
➔ Bedarfe registrieren, aber auch reagieren!
➔ Was soll getan werden: strukturell, inhaltlich,
ressourciell, damit Fortbildung mit vielen Themen
erfolgreich für Schülerinnen und Schüler wird?
➔ Wie können klare Zuständigkeiten, Transparenz
über Nachfrage und Angebot geschaffen werden?
➔ Wie werden Transaktion und Transformation
gesichert?
➔ Welche Ressourcen werden gebündelt?
Weitere Informationen unter: www.Lehrerfortbildung.de
Zum DVLfB:
➔ der DVLfB ist offen für alle Personen in deutschsprachigen Ländern, die als Fortbildner, Schulentwickler, Coaches, Trainer, Supervisoren … in der und für
die Schule und ihr pädagogisches Umfeld arbeiten,
unabhängig von der Organisation, der sie angehören,
➔ der DVLfB unterstützt Fortbildnerinnen und Fortbildner, Schulentwicklerinnen und Schulentwickler
beim Erwerb und Erhalt der notwendigen Professionalisierungskompetenz. Die von ihnen zu bewältigenden
Aufgaben erfordern fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche, erwachsenen-pädagogische Kompetenzen und Steuerungswissen sowie
soziale und motivationale Fähigkeiten,
Aktuelles
➔ der DVLfB fördert und unterstützt seine Mitglieder bei der Gestaltung u. a. folgender zukünftiger
Entwicklungslinien:
➾ Verbindung von klassischen Fortbildungsprozessen
mit der schulischen Praxis durch Praktika, Praxisphasen, Supervision und Coaching …,
➾ Erwerb entsprechender Qualifikationen, insbesondere im Umgang mit Diversität,
➾ Zertifizierung von Lehrerfortbildung und die Zertifizierung von Programmen der Lehrerfortbildung und
Verfahren der Schulentwicklung,
➾ Fokussierung der Fortbildung auf die Qualität der
Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler,
➔ Der DVLfB fordert und unterstützt eine sichere
Verankerung von Lehrerfortbildungseinrichtungen in
den Schul- und Bildungssystemen der Länder,
➔ Der DVLfB unterstützt den Dialog zwischen:
➾ Wissenschaft und Schule,
➾ Organisationen und Einrichtungen der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung,
Er tritt dafür ein, dass es eine relativ autonome Fortbildung neben der steuernden ministerialen Entscheidungs- und Verwaltungsstruktur gibt.
➔ Der DVLfB unterbreitet Vorschläge und Anregungen, wie:
Wenn der Anfang gelingen soll, die Gestaltung der
Berufseingangsphase von Lehrkräften,
Forum Lehrerfortbildung , Heft 44/2012, DVLfB, Ev.
Akademie Loccum 64/10
➔ Der DVLfB möchte dazu beitragen:
➾ die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung des
Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu fördern und
ihre Entwicklung zu stützen,
➾ Transparenz, Partizipation und demokratische
Entscheidungsverfahren in Schule und Unterricht zu
fördern.
Darüber hinaus plant der DVLfB ein Projekt zur
»weiteren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung in den
Ländern«.
In den aktuellen Qualitätsdebatten und Entwicklungsarbeiten gewinnt das Format von Referenz- und
Orientierungsrahmen immer mehr an Bedeutung in
Analogie zu den Referenzrahmen Schulqualität in den
➔
Ländern.
Der DVLfB möchte darum die Initiative zu einem Projekt ergreifen, das auf die weitere
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung in
den Ländern gerichtet ist; im Fokus könnten bzw. sollten dabei die »Qualitätsstandards
der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung« stehen.
9
10
GLB IMPULSE 4/2014
Aktuelles
Entwickeltes
Krisenmanagement an der
Landrat-Gruber-Schule in
Dieburg
von Karin Amend-Raab,
in Zusammenarbeit mit dem Krisenteam der L-G-S
D
er Krisenfall kommt unverhofft! Amokläufe,
Bombendrohungen, Brände, Unfälle oder
Suizide und Suizidankündigungen bringen das
Gleichgewicht eines schulischen Alltages außer Kontrolle. Für diesen Fall hat das berufliche Schulzentrum der
Landrat-Gruber-Schule in Dieburg die Empfehlung ein
Krisenteam aufzustellen in die Tat umgesetzt, um für
solche Fälle gewappnet zu sein.
Zur besseren Reaktion auf Fälle auftretender Krisen
wurde an der Landrat-Gruber-Schule in Dieburg, ein
eingespieltes 6 köpfiges Krisen-Kern-Team mit professionalisierter Handlungsfähigkeit für den Extremfall
zusammengestellt. Es besteht aus Lehrkräften, einem
Schulsozialarbeiter und einem Mitglied der Schulleitung
und verfügt über ein internes Netzwerk, umfangreiche
Kontakte nach außen (z. B. Feuerwehr, Polizei, Jugendamt, Schulpsychologen) und trifft sich regelmäßig.
Zu den Aufgaben dieses Kern-Krisen-Teams gehört
auch die Organisation und Durchführung einschlägiger
Fortbildungen und Materialentwicklung für das gesamte
Kollegium.
Für Warnsignale sensibilisieren, diese erkennen,
einschätzen und Krisenprävention leisten, darum geht
es, um solche Taten von vorneherein zu vermeiden. Das
so genannte »Leaking« meint eine bereits auftretende
Kommunikation im Vorfeld, die unter den Jugendlichen
stattfindet und oft die Lehrkräfte nicht erreicht. Ein
offenes, vertrauensvolles Schulklima ist ein Instrument
aktiver Krisenprävention und es gilt, damit diesen
»Code of Silence« aufzubrechen.
U. a. diese Aspekte wurden an einem pädagogischen
Tag 2013 mit Hilfe externer Referenten bearbeitet, theoretische Erklärungsansätze für Gewaltentstehung und
–prävention vorgestellt und diskutiert und praktische
Handlungsmöglichkeiten entwickelt.
Erstellt hat das Krisenteam einen Katalog mit
Handlungsanweisungen und geplanten Präventionsmaßnahmen, um Lehrkräfte bei krisenhaften Entwicklungen
handlungsfähiger zu machen (siehe Ausführungen
im Anschluss). Als Grundlage hierfür diente auch der
Leitfaden zum »Handeln in Krisensituationen«, herausgegeben vom Hessischen Kultusministerium. Jede Lehrkraft trägt zusätzlich ein in roter Farbe laminiertes Blatt
als Checkliste für Notfälle mit allen wichtigen Daten in
der Schultasche. Eine Schule, die einen »offenen Umgang mit Problemen pflegt« und sich »den unliebsamen
Aspekten des Schulalltags stellt«, das ist außerdem ein
Ziel der im Krisenteam mitarbeitenden Kolleginnen und
Kollegen.
Umgesetzte bzw. geplante Präventionsmaßnahmen an
der Landrat-Gruber-Schule
Prävention im Allgemeinen
➔ Willkommenskultur mit Einführungswochen und
erlebnispädagogischen Veranstaltungen
➔ Stärkung des positiven Bezuges zur Schule
➔ Bestmögliche Beteiligung der Schülerinnen und
Schüler (SuS) an Entscheidungen
➔ Leben des
➔ Schulleitbildes; Lehrkräfte sind aktive
Vorbilder
GLB IMPULSE 4/2014
➔ Kommunizieren des Regelwerkes der Schule und
konsequenter pädagogischer Einsatz
➔ Bewusste Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
der SuS
➔ Coach/ Tutor für alle SuS aus dem Schulkollegium
➔ Internes Beratungsnetzwerk der Schule für SuS,
Eltern und Lehrkräfte
➔ Freundliche Gestaltung des Schulgebäudes mit attraktiven Arbeits- und Aufenthaltsbereichen unter bestmöglicher Beteiligung auch der Schülerinnen und Schüler.
➔ Gut funktionierendes Kommunikationssystem zur
verbesserten Organisation des Schulalltages
➔ Regelmäßige Sicherheitschecks an den Gebäuden mit
Ergebnismeldung an den Schulträger
➔ Eindeutige Kennzeichnung von Schulgebäuden und
Eingängen zur besseren Orientierung für Rettungskräfte
➔ Kennzeichnung von Unterrichtsräumen aus Sicherheitsgründen auch im Inneren der Räume an den Türen
Krisenprävention
➔ Alle Kolleginnen und Kollegen (KuK) sind für Gefahrenpotenziale sensibilisiert und handlungsfähig.
➔ Es gibt ein organisiertes und bekanntes Krisenmanagement-System. Die entsprechend fortgebildeten KuK
sind nach innen und außen vernetzt.
Peter Grothe ist 75
von Arnold Gündling, Ehrenvorsitzender
E
in Leben für die berufliche Bildung, vor allem
für die Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen
Schulen, so lässt sich rückblickend am ehesten das
ehrenamtliche öffentliche Wirken von Peter Grothe an
seinem Ehrentag charakterisieren. Ob seiner beachtlichen
Fachkompetenz in Fragen der Bildungspolitik und des
Dienstrechts war er immer ein gefragter Gesprächspartner
für die Vertreter der politischen Parteien, der Arbeitgeber
sowie der befreundeten Gewerkschaften im DBB und
DGB. Dass er in diesen Gesprächen auch viele seiner
Ziele umsetzen konnte, ist fast selbstverständlich.
Höhepunkt seiner Aktivitäten als Bundesvorsitzender
des BLBS von 1984 bis 1993 war die Wiedervereinigung.
Damit verbunden war die Herkulesaufgabe, in den fünf
hinzugekommenen Bundesländern das System der dualen
Berufsausbildung sowie die beruflichen Vollzeitbildungsgänge zu etablieren. Und obendrein mussten fünf neue
Landesverbände aus der Taufe gehoben werden. Bei der
Realisierung hat sich Peter Grothe unbeschreibbare Verdienste erworben. Für jemanden, der in Berlin aufgewachsen ist, beflügelten die politischen Veränderungen ganz
Aktuelles
➔ Das Krisenteam entwickelt das Krisenkommunikationskonzept kontinuierlich weiter und sorgt für die
nötigen Fortbildungen.
➔ Das erweiterte Krisenteam trifft sich mindestens
zwei Mal im Jahr zur Aussprache und gegebenenfalls
zur Umorganisation. Es arbeitet mit externen Partnern
➔
zusammen.
besonders. ganz besonders. Bereits 1990 konnten auf dem
Berufsschultag in Würzburg die neuen Landesverbände
in den BLBS aufgenommen werden. Insgesamt gehörte
Peter Grothe 20 Jahre dem Bundesvorstand als stellvertretender Bundesvorsitzender und Bundesvorsitzender
an. Ob seiner außerordentlichen Verdienste wurde Peter
Grothe einstimmig von der Vertreterversammlung 1993
zum Ehrenvorsitzenden des BLBS ernannt. Auch heute
nimmt er noch regelmäßig an den Sitzungen des Bundesvorstands teil und befruchtet oftmals mit seinem reichen
Erfahrungsschatz die Debatte.
Darüber hinaus wurde der langjährige Einsatz für die
berufliche Bildung mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande gewürdigt. Und der GLB verlieh
ihm die Ehrenmitgliedschaft als erfolgreicher Geschäftsführer in den siebziger Jahren.
Für GLB, BLBS und damit für viele Lehrkräfte an Beruflichen Schulen war Peter Grothe als ihr Repräsentant
immer ein Volltreffer, wobei sein Erfolg in hohem Maße
ein Erfolg seines partizipativen Führungsstils war. Auch
ich habe immer die Offenheit und Kollegialität erleben
dürfen. Die einzige, die ein wenig traurig sein dürfte, ist
die Familie, die häufig auf Mann und Papa verzichten
mussten.
Ich wünsche Dir, lieber Peter, in den nächsten Jahren
noch die Erfüllung möglichst vieler (Reise)träume ge➔
meinsam mit deiner Frau bei bester Gesundheit.
11
GLB IMPULSE 4/2014
Aktuelles
W
as ist die Bilanz eines Lebens? Auf jeden Fall gehören
dazu die Erinnerungen an einen geliebten Menschen
mit konstruktiven Gesprächen, mit dem Einsetzen für
gemeinsame Überzeugungen und last but not least gemeinsamen
Unternehmungen. All diese Facetten treffen auf den gemeinsamen
Lebensabschnitt von 1993 bis 2000 von Uwe Hädrich und mir in der
gemeinsamen Arbeit im Landesvorstand des GLB zu. Im Vorstand
war Uwe Hädrich der Experte für Recht und Besoldung in all seinen
Uwe Hädrich ist tot
von Arnold Gündling, Ehrenvorsitzender
Facetten für die Mitglieder. Jeden Dienstagnachmittag war er in der
Geschäftsstelle in Hanau als Ratgeber und
Unterstützer für die Mitglieder anzutreffen.
Ganz gleich, ob ein Mitglied einen Dissens
mit der Schulleitung, der Schulaufsicht oder
der Beihilfestelle hatte, Uwe Hädrich unterstützte kompetent, immer freundlich und
schnell die Hilfesuchenden. Niemand musste
länger als eine Woche auf eine Antwort
warten. Und wusste er selbst nicht weiter, so
stellte er die Verbindung zu den Rechtsanwälten des Beamtenbundes her.
Über seinen großen ehrenamtlichen
Einsatz verlor er nie viele Worte. Nie ging
es ihm darum mit seinem Wissen gegenüber anderen persönlich zu glänzen. Sein
Engagement konzentrierte sich immer auf
die Hilfe für Dritte. Er selbst blieb als Person
immer bescheiden im Hintergrund. So hat er
beispielsweise die Geschäftsstellenleiterin Renate Wolmer über viele
Stunden hinweg bei dem Datenabgleich der Mitgliederdatenbank
unterstützt. Und die Sitzungen des Landesvorstands sowie Seminare
konnten dank seiner Unterstützung kostengünstig an seiner Schule,
der Klingerschule im Frankfurter Nordend, stattfinden. Alle waren
hierfür Uwe Hädrich außerordentlich dankbar, da die Klingerschule
sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto
exzellent erreichbar war. Für ihn waren die Organisation sowie die
Bereitstellung des Caterings für die Vorstände selbstverständlich.
Es reichte ihm vollauf, anderen eine Freude bereitet zu haben. Ein
hervorstechender Charakterzug von ihm, der in einer Gesellschaft
von Individualisten, immer seltener anzutreffen ist.
Aber GLB und Schule waren für Uwe Hädrich nicht alles in
seinem Leben. Ferien waren für ihn immer verbunden mit der Leidenschaft zu verreisen, vorwiegend ins europäische Ausland. An allen
Orten kannte er den besten Bäckermeister, den besten Konditormeister und das edelste Kaffeehaus.
Dass Uwe Hädrich über das Jahr 2000
hinaus für das Referat Recht und Besoldung
im Landesvorstand nicht mehr zur Verfügung stand, war für die Vorstandsarbeit sowie
die Mitglieder im GLB ein herber Verlust.
Nach kurzer Krankheit brach Uwe
Hädrich am 8. Oktober 2014 zu seiner
letzten großen Reise auf. .Hoffen wir, dass er
im christlichen Dreiklang von Glaube. Liebe
und Hoffnung gut sein Ziel erreicht hat.
Gemeinsam mit den Hinterbliebenen trauert
der GLB um sein langjähriges Mitglied und
langjährig erfolgreichen Vorstand. Uwe
wird in unserer Erinnerung mit seinen Taten
weiterleben – versprochen.
Die VLW-Referententagung
2014 in Berlin
mit Bildungspolitischen Abend und Bundeshauptvorstandssitzung
von Alexander Neuhoff
V
om 6. bis 8. November 2014 hatte der VLW
zu seiner traditionellen Referententagung
und Bundeshauptvorstandssitzung in Berlin
eingeladen.
Auch der Streik der Bundesbahn konnte nicht
verhindern, dass diese Tagung wieder ein voller Erfolg
wurde! Unser Bildungsland wurde dort vertreten
durch Herrn Christoph Glaser (Referent im Kultusministerium), Frau Heidi Hagelüken (Ausschuss Lehrerbildung) sowie Herrn Alexander Neuhoff (unser
VLW-Vertreter und Landesschatzmeister).
➔
12
Eingeleitet wurde der Tagungsmarathon des VLW
dieses Jahr erstmals mit einem »Bildungspolitischen
Abend«, zu dem für die berufliche Bildung wichtige
Akteure kamen. Unter dem Motto »Mit beruflicher
Bildung zum Erfolg« begrüßten die Bundesvorsitzenden Dr. Angelika Rehm und Dr. Ernst G. John Gäste
aus der KMK, dem Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB), dem Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung (KWB), Vertreter von Arbeitgeberverbänden, dem Deutschen Beamtenbund sowie
Vorsitzende befreundeter dbb-Lehrerverbände, Vertreter der Kultusministerien der Länder, Vertreter der
wirtschaftspädagogischen Institute der Universitäten
und natürlich die Vorsitzenden und weitere Vorstandsmitglieder der VLW-Landesverbände.
Die Bundesvorsitzenden benannten wichtige
Problemfelder der Aus- und Weiterbildung und luden
ihre Gäste ein, diese zum Gegenstand des einen oder
anderen Gesprächs zu machen. Sie gaben der Hoffnung Ausdruck, dass es vielleicht auch zu der einen ➔
GLB IMPULSE 4/2014
Unsere VLW-Vertreter: Heidi
Hagelüken (vlw), Christoph
Glaser (HKM), Alexander
Neuhoff (vlw)
oder anderen Verabredung komme, demnächst eine
Lösung kooperativ anzugehen.
Als dringendste berufsbildungspolitische Handlungsbedarfe nannten die beiden Bundesvorsitzenden:
➔ die Sicherung der kaufmännischen beruflichen
Bildung in einem sich ständig verändernden Bildungsumfeld, das sich aktuell in der Akademisierung der
beruflichen Bildung und die demografische Entwicklung zeigt
➔ die Ausgestaltung der Europäisierung der beruflichen Bildung
➔ die Übergangsproblematik von der Allgemeinbildung in die berufliche Bildung
➔ die Umsetzung der inklusiven Schule in der beruflichen Bildung
➔ die Professionalisierung der Lehrertätigkeit durch
Schaffung von Service-Agenturen und Unterstützungssystemen in Kooperation mit den Lehrstühlen für
Wirtschaftspädagogik
➔ die strukturelle und inhaltlich-konzeptionelle
Anpassung der Lehrerfort- und Weiterbildung an den
aktuellen Bedarf
➔ die Tendenzen zur Verkürzung des Referendariats
durch Einführung eines Praxissemesters im Studium
der Wirtschaftspädagogik
➔ die Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs im
Bereich Wirtschaftspädagogik.
Am nächsten Morgen wurde die Referententagung
mit einem sehr interessanten Vortrag von Professor
Dr. Peter F. E. Sloane von der Universität Paderborn
eingeleitet, der die Einführung der Inklusion in der
beruflichen Bildung aus wissenschaftlicher Perspektive
beleuchtete. Besondere Aufmerksamkeit fanden seine
Ausführungen zu den Gelingensbedingungen inklusiver Beschulung an den beruflichen Schulen.
Aktuelles
Daran anschließend erläuterte Ministerialdirigent
Klaus Lorenz vom Ministerium für Kultus, Jugend und
Sport des Landes Baden-Württemberg den Kolleginnen und Kollegen den facettenreichen Ansatz der
individuellen Förderung an den beruflichen Schulen
im »Ländle«.
Über die dualisierte Ausbildungsvorbereitung in
NRW, die unter der Leitlinie »kein Abschluss ohne
Anschluss« steht, informierte Ministerialdirigentin
Dr. Beate Scheffler vom Ministerium für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei
ging sie auf einzelne Maßnahmen, aber auch auf die
Probleme bei der Umsetzung ein. Ihre Ausführungen
zeigten, dass Nordrhein-Westfalen mit ähnlichen Problemen konfrontiert ist wie wir in Hessen.
Die sich an die Vorträge anschließende lebhafte
Diskussion und Nachfrage zeigte, dass die Referentin
und die Referenten die Erwartungen der Kolleginnen
und Kollegen voll getroffen hatten.
Mit den sogenannten »Blitzlichtern«, in denen
die für die beruflichen Schulen zuständigen Referentinnen und Referenten aus den Kultusministerien der
Länder - für Hessen referierte hier unser GLB-Mitglied Herr Glaser aus dem Kultusministerium - über
die aktuellen berufsbildungspolitischen Entwicklungen informierten, endete die VLW-Referententagung
2014 am Nachmittag.
Für Heidi Hagelüken und Alexander Neuhoff
schloss sich nun die Bundeshauptvorstandssitzung
des VLW an. Da informierten alle Landesvorstände
über die aktuelle Situation in ihren Ländern. Am
Samstagvormittag gab der geschäftsführende Bundesvorstand seinen Tätigkeitsbericht für die Zeit seit der
letzten BHV im März dieses Jahres. Am Mittag blieb
abschließend noch Zeit für einen kurzen Abstecher
zum Brandenburger Tor, um die Vorbereitungen
für die anstehenden Feierlichkeiten zum 25. Jahr des
»Mauerfalls« anzuschauen, bevor wir in leeren Zügen
unsere Bundeshauptstadt wieder Richtung Frankfurt
➔
verließen.
Die VLW Bundesvorsitzenden mit den Referentinnen und Referenten aus den
Kultusministerien der Länder (Foto: Schmich)Von links nach rechts: Dr. Ernst G.
John, Christoph Glaser (Hessen), Klaus Lorenz (Baden-Württemberg), Petra Knobloch (Brandenburg), Dr. Beate Scheffler (Nordrhein-Westfalen), Viola Maßmann
(Niedersachsen), Cornelia Frerichs (Niedersachsen), Hans-Jürgen Iske (Bremen),
Helmut Landsiedel (Schleswig-Holstein), Dirk Oswald (Rheinland-Pfalz)
13
14
GLB IMPULSE 4/2014
Senioren
Einladung
zum Pensionärstreffen
am 12./13.Juni 2015 in Bad Nauheim
L
iebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist mal wieder soweit. Zum traditionellen Pensionärstreffen möchte
ich Sie im Namen des GLB, des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer
an beruflichen Schulen in Hessen, ganz
herzlich einladen. Unser Treffen findet
diesmal in Mittelhessen in der Kurstadt
Bad Nauheim vom 12. bis 13.Juni 2015 statt.
Umgeben von den sanften Höhen des
Taunus und des Vogelberges, liegt Bad
Nauheim inmitten der Wetterauer Kulturlandschaft. Mit seinen fast 31 000 Einwohnern ist sie nach Bad Vilbel die zweitgrößte
Stadt im Wetteraukreis.
Internationale Bedeutung als Kurbad
von Weltrang mit Tausenden von Gästen
erlangte der bis dahin wenig bekannte Ort
Nauheim um 1900. 1846 wurde der »große
Sprudel« gefunden. Die Bedeutung lag in
der damaligen Zeit in der sich entwickelnden Balneologie (Bäderkunde), speziell
für die Entwicklung von Nauheim , in der
Entdeckung und Anwendung der heilsamen Wirkung der natürlich vorkommenden Kohlensäure in der Thermalsole. 1869
erhielt die Stadt den Namenszusatz Bad.
Bad Nauheim wurde zum weltbekannten
Heilbad für Herz-Kreislauferkrankungen.
Dabei diente die Kur nicht nur gesundheitlichen Zwecken sondern auch der Geselligkeit mit internationaler Prominenz. So
kurten und weilten hier Otto von Bismark,
der saudische König Saud, die vielgereiste österreichische Kaiserin Sissi, Zarin
Alexandra, die deutsche Kaiserin Auguste
Viktoria u. a.
Die gewandelten hygienischen und ästhetischen Vorstellungen machen um die
Jahrhundertwende die Einrichtung neuer
Badehäuser unumgänglich. Der kunstsinnige hessische Großherzog Ernst Ludwig
ließ diese zwischen 1905 und 1912 erbauen.
Unter der Leitung des Großherzoglichen
Regierungsbauinspektors Wilhelm Jost
kam es zu einer einheitlichen Gestaltung
der Bade-, Kur- und Wirtschaftsanlagen. So entstand die größte geschlossene
Jugendstilanlage Europas. Die finanziellen
Mittel stammten von den Abgaben der
Spielbank in Bad Nauheim, die die Regierung konzessioniert hatte, als die Stadt zum
Großherzogtum Hessen kam.
Auch nach dem 1.Weltkrieg
behielt Bad Nauheim seinen Ruf
als mondänes Luxusbad.
Den zweiten Weltkrieg überstand Bad Nauheim ohne nennenswerte Schäden. In den
1950er Jahren erlangte das Prominentenbad
wieder kurz Bedeutung. Von Oktober 1958
bis März 1960 lebte der im benachbarten
Friedberg als Wehrdienstleistender stationierte Elvis Presley in Bad Nauheim. Noch heute
folgen Führungen den Spuren des King of
Rock´n´Roll. Allmählich wandelte sich das
Gesicht der Stadt. Durch die neugeschaffenen Sozialsysteme wurden Kuraufenthalte
in größerem Umfang auch ärmeren Bevölkerungsschichten zugänglich. Die Zahl der
GLB IMPULSE 4/2014
Kurgäste stieg enorm. Der Ruf der Stadt als
Treffpunkt der internationalen High Society
verblasste allmählich. Durch die Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen Mitte der 80
Jahre verlor der Krankenkassenkurbetrieb
immer mehr an Bedeutung. Heute sichert
sich Bad Nauheim seinen Status als Gesundheitsstadt vorwiegend durch mehrere große
Krankenhäuser und Spezialkliniken.
Wir werden sowohl das neuzeitliche als
auch das historische Bad Nauheim erleben.
Am Freitag gehen wir unter fachkundiger
Führung durch den von Heinrich Siesmayer
(1817-1900) im Stil englischer Parklandschaften geschaffenen Kurpark in die sehenswerte Altstadt. Am Abend erzählt uns Frau
Oberingenieurin Wilhelmine Stockfisch,
Hotelbesitzerin von 1912, von den Freuden
und Kümmernissen einer Hotelbesitzerin zur
damaligen Zeit.
Der Samstag ist der Königin der Blumen gewidmet. Im Rosendorf Steinfurth, ein Mekka
der Rosenwelt, werden wir den Rosenbetrieb
und das Rosenmuseum besuchen.
Im Anschluss an die Besichtigung besteht
die Möglichkeit, im Museumscafe eine Tasse
Kaffee und ein Stück Rosentorte zu genießen.
Als Treffpunkt und Unterkunft steht uns
das 4-Sterne-Hotel »BEST WESTERN
Hotel Rosenau« zur Verfügung. Es liegt am
Stadtrand von Bad Nauheim gegenüber dem
Kurpark. Die Altstadt ist von da aus leicht
zu erreichen. Gemütliche Räumlichkeiten,
modern ausgestattete Zimmer, bei denen auf
Schlafkomfort geachtet wird, sowie kulinarische Genüsse und erfrischende Getränke
erwarten uns.
15
Senioren
Sollte Ihnen das gewählte Ziel und Programm zusagen, melden Sie sich so bald
wie möglich an, spätestens jedoch bis zum
30.April 2015.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und verbleibe
bis dahin
mit freundlichem Gruß Ihre
Barbara Schätz
Seniorenvertreterin des glb
➔
16
GLB IMPULSE 4/2014
Senioren
Programmüberblick
Freitag,
12. Juni 2015
Samstag,
13. Juni 2015
12:30 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer im BEST WESTERN Hotel Rosenau
(Steinfurther Str. 1 – 5, 61231 Bad Nauheim, Tel. (06032) 96 46-0)
durch Barbara Schätz (glb-Seniorenvertreterin)
anschließend kleiner Imbiss (bei schönem Wetter im Biergarten und Lounge)
14:00 – 17:00 Uhr
Stadtbesichtigung (Abholung am Best Western Hotel Rosenau)
17:00 – 18:00 Uhr
Zeit zur freien Verfügung
18:00 Uhr
Informationen zu Ruhestandsfragen und zur aktuellen Schulpolitik
19:00 Uhr
Abendbuffet und gemütliches Beisammensein im Wintergarten
20:30 Uhr
Auftritt der Hotelbesitzerin »Wilhelmine Stockfisch«
07:30 – 09:45 Uhr
Frühstück (für Übernachtungsgäste des Hotel)
10:00 Uhr
Abfahrt mit dem eigenen PKW zum »Rosendorf Steinfurth«
10:30 – 13:00 Uhr
Führung durch einen Steinfurther Rosenbetrieb mit Besichtigung des Schaugartens
Führung durch das Rosenmuseum
13:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Wer möchte, kann anschließend noch das Museums-Café auf eigene Kosten besuchen.
Hinweise
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung beträgt pauschal 45,00 Euro pro Person.
Im Preis enthalten sind:
➔ Besichtigungen und Führungen am Freitag und Samstag
➔ Abendessen (reichhaltiges Buffet) - ausgenommen Getränke
➔ Auftritt »Wilhelmine Stockfisch«
Einzel- und Doppelzimmern inkl. Frühstücksbüfett zum Sonderpreis können bis zum 30. April 2015 als verbindliche Zimmerreservierung abgerufen
werden.
Bitte überweisen Sie die Selbstbeteiligung bis zum 30. April 2015 auf das
Konto des GLB
Postgiroamt Frankfurt
BLZ 500 100 60, Kto.Nr. 100 813 600
(IBAN: DE 83 5001 0060 0100 8136 00, BIC: PBNKDEFF)
Verwendungszweck: Pens.Treff 2015
Stornierungsbedingungen für die verbindliche
Zimmerreservierung zum Sonderpreis:
6 Wochen vor Anreise
kostenfrei
4 Wochen vor Anreise
30 %
2 Wochen vor Anreise
60 %
8 Tage vor Anreise
80 %
Die Teilnahmebestätigungen und detailliertes Informationsmaterial
erhalten Sie nach dem Ablauf der Anmeldefrist nach Eingang der Selbstbeteiligung auf dem Konto des GLB.
Ab dem 30.04.2015 stehen noch 5 Zimmereinheiten als Abrufkontingent bis
zum 25. Mai 2015 zum Preis von 65,00 Euro pro Einzelzimmer und Nacht
sowie 85,00 Euro pro Doppelzimmer und Nacht zur Verfügung.
Die Stornierung der Buchung mit Rückzahlung der Selbstbeteiligung ist
bis zum 30. April 2015 möglich. Bei späterer Stornierung ist eine Rückzahlung der Selbstbeteiligung leider nicht möglich, da auch wir rechtzeitig die konkrete Teilnehmerzahl angeben und die gebuchten Leistungen
nach gemeldeter Teilnehmerzahl bezahlen müssen.
Im Zimmerpreise enthaltene Leistungen: Übernachtung,
Frühstücksbuffet, Nutzung der Sauna
Die Zimmer müssen zu den genannten Preisen direkt beim Hotel unter
dem Stichwort »glb« gebucht werden.
Übernachtung
Übernachtungsmöglichkeit besteht im
BEST WESTRN Hotel Rosenau
Steinfurther Straße 1 - 5, 61231 Bad Nauheim
Tel.: (06032) 96 46 - 0
Fax: (06032) 96 46 - 6 66
Internet: www.rosenau.bestwestern.de
eMail: [email protected]
Einzelzimmer Doppelzimmer 55,00 Euro (anstatt 79,00 Euro)
75,00 Euro (anstatt 99,00 Euro)
Parkmöglichkeiten
Hoteleigene Parkplätze: kostenfrei
Öffentliches Parkhaus/Parkplatz: 4,50 Euro pro Tag
Bahnreisende
Der Bahnhof Bad Nauheim liegt 1,5 km vom Hotel entfernt. Ein Taxistand
und die Bushaltestelle befinden sich vor dem Bahnhof. Fahren Sie mit der
Linie 11 zur Haltestelle Zahnfabrik Richtung Nieder-Mörlen.
Anmeldung
Pensionärstreffen
am 12./13.Juni 2015 in Bad Nauheim
Name
Vorname
Straße
Wohnort
Postleitzahl
E-Mail Adresse
Name
Vorname
Straße
Wohnort
Postleitzahl
E-Mail Adresse
Ich/wir nehme/n am Pensionärstreffen teil,
bitte Entsprechendes ankreuzen:
Freitag, 12. Juni 2015
Stadtbesichtigung von Bad Nauheim, Abendbuffet mit Auftritt »Wilhelmine Stockfisch«
Samstag, 13. Juni 2015
Besuch und Besichtigung des Rosendorfs Steinfurth (Rosenbetrieb, Schaugarten, Museum)
Besuch des Museums-Cafés auf eigene Kosten
Ich/wir reise/n mit dem Zug an
Stornierungen mit Rückerstattung des Selbstkostenanteils sind nur bis 30.04.2015 möglich.
(Datum, Unterschrift)
Senden Sie die Anmeldung bitte bis 30. April 2015 an die
Geschäftsstelle des GLB
Lothringer Straße 3 – 5
63450 Hanau
18
GLB IMPULSE 4/2014
Impulse
D
ie Zeiten ändern sich, und manchmal muss
man Dinge den Zeiten anpassen. Das Layout
der Impulse war in die Jahre gekommen und
sollte einer umfangreichen Neugestaltung unterzogen werden. Wie so oft bei solchen Prozessen stellt
man fest, dass auch inhaltliche Strukturen hinterfragt
werden müssen mit dem Ergebnis, dass gestalterische
Maßnahmen von inhaltlicher Neustrukturierung und
Entschlackung flankiert werden.
Die neue Typografie
Ein Ziel war die Zeitschrift in ihrer Anmutung leiser,
weniger kühl und etwas feuilletonistischer wirken zu
lassen.
Im ersten Schritt wurde das in den 70ern und
80ern populäre »Helvetica-Layout« in Frage gestellt.
Diese technisch nüchterne Schrift aus den 50er Jahren
war ursprünglich nicht für lange Lesestrecken gedacht.
Sie wurde ersetzt durch die Garamond in einer Inter-
Impulse
Im
pulse in neuem Kleid
Work in progress – Verbandszeitschrift im typografischen Umbruch
Peter Wolf
ist Grafik-Designer und
arbeitet an der
Eugen-Kaiser-Schule
Hanau, Fachoberschule
Gestaltung als
Fachlehrer für Visuelle
Kommunikation
pretation von Robert Slimbach für Adobe von 1989.
Die Wurzeln dieser humanistischen Renaissance-Antiqua liegen im Frankreich des 16. Jh.
Um Inhalte angemessen strukturieren zu können
bedarf es einer sog. Auszeichnungs-Schrift für Überschriften. Die Wahl fiel auf die von Bernd Möllenstädt
1984 gezeichnete Formata.
Das neue Layout kommt luftiger daher. Der Zwang
die Seiten »randvoll« mit Text und Bild zu füllen ist
einerseits eine große Herausforderung für den Layouter, andererseits bedeutet der Verzicht darauf eine
moderne und hellere Ausstrahlung für die Impulse. Die
Basis dafür ist ein möglichst flexibler Gestaltungsraster.
(Hier blau hinterlegt)
Als Ergänzung zum »kühlen« Blau wurde die Farbpalette kostenneutral um ein Dunkelblau erweitert.
Handwerklich und typografisch korrekt
Auch dafür hatte die Redaktion ein offenes Ohr.
Impulse sollte nicht den Weg vieler Publikationen
gehen, die typografische Fehler aus Unkenntnis und/
oder Bequemlichkeit in Kauf nehmen. Glücklicherweise haben wir mit dem Ausbildungsbetrieb Grafik
und Druck Steiner einen Partner gefunden, der uns
Textschrift:
Garamond (Adobe)
Überschriften:
Formata
in diesem Anspruch tatkräftig unterstützt. In Impulse
wird deshalb mit typografisch-handwerklicher Sorgfalt
gearbeitet. Um nur zwei Beispiele zu nennen bedeutet
das: Gedankenstriche werden nicht als Bindestriche
dargestellt, An- und Abführungen sind korrekt. In
unserem Fall die französische »Spitze nach innen«.
Der Preis der Demokratisierung
in der Typografie und die ausdrückliche
Nennung des Nichts
Als gelernter Schriftsetzer (Bleisatz) raufe ich mir
schon seit vielen Jahren die Haare, wenn ich auf Plakaten und in Anzeigen sehe, mit welcher Sorglosigkeit
mit unserer, aus langjährigen Erfahrungen gewachsenen typografischen Tradition umgegangen wird. Wie
konnte es dazu kommen? Heute arbeiten alle ganz
selbstverständlich in komplexen Textverarbeitungsprogrammen, gestalten Texte, gehen mit Schrift um wie
es vor 30 Jahren nur Experten vorbehalten war. Das ist
gut so. Nur, es fehlt das Expertenwissen. So werden wir
dann zu einer Feier mit führender Null am 01.05.2015
eingeladen – die ausdrückliche Nennung des Nichts.
Nachgefragt heisst es dann: So steht es doch in der din
5008! Dabei handelt es sich bei dieser Norm um eine
Empfehlung für Laien und nicht um eine verbindliche
typografische Regelung für Veröffentlichungen. Und
überhaupt, würden wir uns in der Typografie streng an
Normen halten, wären wir arm dran. Nur ein Beispiel:
Bei Einführung des Euro hat sich die EU-Kommission
tatsächlich vorgestellt, dass wir mit einem einzigen
Euro-Zeichen auskommen. Präzise ausgezirkelt mit
genauen Winkelangaben und dadurch ein Fremdkörper in jeder Schrift. Glücklicherweise haben sich alle
Schriftenhersteller länderübergreifend darauf geeinigt,
dass ebenso wie alle anderen Währungszeichen auch
unser Euro-€ (entgegen der EU-Norm) einer individuellen Behandlung bedarf.
Typografie als Schulfach
Was tun? Um dem Stellenwert der Typografie in der
Gesellschaft gerecht zu werden wünsche ich mir, dass
der Umgang mit Schrift in den allgemeinen Lehrplänen adäquat abgebildet wird. Und damit bin ich
nicht alleine. Auch der deutsche Chairman des Type
Directors Club of New York und erfolgreiche Verleger
von Fachbüchern zum Thema Typografie Bertram
Schmidt-Friderichs träumt diesen Traum. Er stellt sich
einen typografischen Führerschein für die Tastatur vor.
Da wäre ich gerne dabei!
Hamburgefonsitiv
Hamburgefonsitiv
GLB IMPULSE 4/2014
D
ie Pflege zu Hause bietet Pflegebedürftigen ein
Leben in der gewohnten Umgebung. Doch ist
der Wunsch vieler Betroffenen auch häufig mit
hohen finanziellen Belastungen verbunden: Vom Umbau
der eigenen vier Wände, über ambulante Pflegekräfte bis
hin zu Hilfen für pflegende Angehörige. Die gesetzliche
Pflegeversicherung kann diese Kosten in der Regel nicht
decken. Aber auch Beihilfeberechtigte sollten sich nicht
in Sicherheit wiegen: Bei einer Pflegebedürftigkeit entsteht auch hier häufig eine Versorgungslücke.
70 Prozent der PflegebePflegebedürftigen werden zu Hause
versorgt
Private Pflege frühzeitig absichern
Und plötzlich ist alles anders...
Heike Schmidt, 66 Jahre erleidet zu Hause einen Schlaganfall. Im Krankenhaus teilen die Ärzte ihrem Mann
Peter mit, dass seine Frau halbseitig gelähmt, und damit schwerpflegebedürftig sein wird. Seine Frau in ein
Heim zu geben, kommt für Herrn Schmidt nicht in Frage. Doch ist die Pflege zu Hause überhaupt finanziell
tragbar? Die langjährigen dbb-Mitglieder gingen bisher
immer davon aus, dass die Beihilfe sie im Ernstfall umfassend absichert. Doch jetzt, da der Ernstfall eingetreten
ist, merkt Peter Schmidt: Die Leistungen reichen nicht
aus, um die hohen Kosten für die häusliche Betreuung
seiner Frau zu decken. Zwar erhält Heike Schmidt den
Status Pflegefall der Stufe II und damit monatlich bis
zu 1.100 Euro für die Aufwendungen ihrer häuslichen
Pflege. Doch unter dem Strich fehlen Monat für Monat
rund 1.700 Euro.
Anzeige
Familie Schmidt ist kein Einzelfall. Rund 2,5 Millionen
Menschen sind in Deutschland auf Pflege angewiesen
– nach Angaben des Statistischen Bundesamtes könnten es im Jahr 2050 bis zu 4,7 Millionen sein. Darunter
sind auch viele Beamte und Beschäftigte im öffentlichen
Dienst, die sich wie Peter Schmidt und seine Frau in Sicherheit wiegen. Erst jetzt im Pflegefall erkennen sie,
dass zum Beispiel Beihilfe und Private Pflegepflichtversicherung nicht ausreichen und sie sich schwer tun, die
monatliche Versorgungslücke zu schließen. Dies gilt
insbesondere für die ambulante Pflege – 70 Prozent der
Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt.
Frühzeitig privat vorsorgen
Mit dem Tarif »Flex« der DBV Deutsche Beamtenversicherung über das dbb vorsorgewerk profitieren dbb-Mitglieder von einem guten Preis-/ Leistungsverhältnis und
zusätzlich von 3 Prozent Beitragsvorteil. Unter www.
dbb-vorsorgewerk.de/pflege ist der Tarif Flex online abschließbar. Berechnen Sie hier ganz unverbindlich Ihren
Beitrag – auch mit staatlicher Förderung.
Sie haben Fragen?
Die Kolleginnen und Kollegen der Kundenbetreuung des dbb vorsorgewerk sind unter
der Telefonnr.
030.4081 6444 für Sie da.
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GLB IMPULSE 4/2014
HPRLL
D
as Hessische Kultusministerium hat dem
HPRLL einen Entwurf vorgelegt, der die
Vergabe von A-14 Beförderungsstellen regeln
soll. Aufgrund der gelieferten statistischen Daten stellte
der dlh fest, dass der zur Verfügung stehende Stellenkegel nicht ausgeschöpft wird. Die angestrebte Verteilung von 60 % A13 und 40 % A14 wird nicht erreicht,
sie liegt momentan eher bei 70 % A13 und 30 % A14.
Weiterhin konstatierte der dlh, dass mit einer Ausnahme
die Verteilung ebenso in den Staatlichen Schulämtern
zwischen den einzelnen Schulformen unausgewogen ist
und es signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Schulformen gibt.
dlh-Nachrichten IV-2014
Entwurf Vergabeverfahren A14-Beförderungsstellen
von Jürgen Hartmann
Der dlh forderte in diesem Zusammenhang einen
zeitnahen Ausgleich der prozentualen Verteilung, eine
Gleichbehandlung der Schulformen und der StSchÄ.
Ein weiteres Anliegen des dlh ist, dass die Personalräte
frühzeitig in das Vergabeverfahren einbezogen werden
und durch Offenlegung der Berechnungsmodi ein für
alle Beteiligten nachvollziehbares landesweites transparentes Vergabeverfahren geschaffen wird.
Der dlh hofft, dass das Vergabeverfahren zügig umgesetzt werden kann und in diesem Bereich durch mehr
Transparenz für mehr Gerechtigkeit gesorgt wird. Der
HPRLL und der dlh sind daran interessiert, dass die Beförderungsstellen in vollem Umfang den Beschäftigten
zeitnah zugutekommen.
Bildungsgipfel
Am 17. September 2014 war der dlh in Wiesbaden zur
Auftaktveranstaltung des Bildungsgipfels mit prominenter Beteiligung geladen. Der Bildungsgipfel wurde vom
Hessischen Kultusminister Prof. Dr. Ralf Alexander
Lorz initiiert, um mit allen an Bildung Beteiligten offen
und konstruktiv nach Gemeinsamkeiten zu suchen. Der
dlh begrüßt diesen konstruktiven Ansatz und freut sich
auf die Mitarbeit in den gegründeten Arbeitsgruppen.
Diese sind nachfolgend kurz dargestellt:
AG1 - Gestaltung von Schule: Wie lässt sich Schule unter sich verändernden Rahmenbedingungen in Zukunft
abgestimmt auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und
Schüler weiterentwickeln?
Leitung: Kultusstaatssekretär Dr. Manuel Lösel und die
Landesschulsprecherin Fevzije Zeneli
AG2 - Herausforderungen der Bildungsregionen: Wie
kann die Verzahnung zwischen den Bildungspartnern
vor Ort zum Wohle der Schülerinnen und Schüler
weiter gestärkt werden?
Leitung: Innenminister Peter Beuth, Dr. Karl-Ernst
Schmidt
AG3 - Gestaltung individueller Unterstützungsangebote: Wie können wir unsere Unterstützungsangebote
für Schülerinnen und Schüler noch wirkungsvoller
gestalten?
Leitung Stefan Grüttner, Karen Anschütz
AG4 - Schule als Vorbereitung für die Arbeits- und
Lebenswelt: Welchen veränderten Herausforderungen
muss sich Schule heute stellen und wie können die Schülerinnen und Schüler den Anforderungen entsprechend
auf die Arbeits- und Lebenswelt vorbereitet werden?
Leitung: Tarek Al-Wazir, Désirée Derin-Holzapfel
AG5 - Lehrerbildung: Wie können Lehrkräfte und
Schulleitungen darauf optimal vorbereitet werden?
Leitung: Prof. Dr. Joybrato Mukherjee und ein weiterer
Vertreter der Hessischen Landesregierung
Der dlh erhofft sich die notwendigen Impulse, um unser
Bildungssystem weiter voran zu bringen, damit nachfolgende Generationen optimal davon profitieren können. ➔
GLB IMPULSE 4/2014
D
erzeit erreichen uns viele Anfragen in Bezug
auf eine mögliche Geltendmachung von Besoldungsbestandteilen für das Jahr 2014.
Hier stelle ich noch einmal kurz den Hintergrund dar:
Das EuGH hat somit in seiner Entscheidung vom19.
Juni 2014 die geltenden Übergangsregelungen, die als
altersdiskriminierend kritisiert worden sind, grundsätzlich gebilligt. Aus dem Urteil leitet sich daher hierfür kein zwingender gesetzlicher Änderungsbedarf ab.
Mit dieser Entscheidung ist die Ungewissheit dahingehend beendet, ob die Überleitungsregelungen des Besoldungsrechts für die Beamtinnen und Beamten mit
deren Bezugnahme auf die Dienstaltersstufen einen
Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zum Verbot einer
altersdiskriminierenden
Besoldung
Besoldung und Anwendungsbereich der Richtlinie
2000/78/EG - Weiteres Vorgehen in Hessen auch für das
Jahr 2014
von Ute Wiegand-Fleischhacker, dbb-Landesvorsitzende
Verstoß gegen das geltende Unionsrecht darstellt.
Dennoch stellte der EuGH fest, dass das – so auch in
Hessen seinerzeit bis zum 28. Februar 2014 geltende
– frühere System auf einer Altersdiskriminierung der
Beamtinnen und Beamten beruhte. Letztlich ist offen,
wie die Aussage der Richter des EuGH zu interpretieren ist, dass eine Haftung der Bundesrepublik
Deutschland von deutschen Verwaltungsgerichten zu
prüfen sei. Mithin ist eine letztinstanzliche Klärung
in Deutschland durch das Bundesverwaltungsgericht
notwendig.
Recht und Besoldung
Wichtig für Sie:
Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
hinsichtlich der Staatshaftung wird Ende Oktober
2014 erwartet. Dies hatten wir bereits im Rahmen des
dbb Hessen-Infos 38/2014 erwartet und Ihnen dies
auch so dargestellt.
Weiteres Vorgehen
Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
gilt es nun abzuwarten, denn sie hat eine maßgebliche
Relevanz für das/Ihr weitere/s Vorgehen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass diese dann vom
Bundesverwaltungsgericht zu treffende Entscheidung
letztlich Aussagen über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland treffen wird. Es wird hierdurch geklärt
werden, inwieweit eine mögliche Nachzahlung für
Besoldungsbestandteile erforderlich ist.
Diese Entscheidung bildet die Grundlage auch für die
bis zum Jahr 2013 gestellten »Anträge auf Besoldung
aus der letzten Dienstaltersstufe«, bzw. die ruhend
gestellten Verfahren.
Erst nach dieser ausstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein konkretes Vorgehen
von uns als dbb Hessen empfohlen werden.
Wie bereits eingangs ausgeführt: Der EuGH bekräftigte die zeitnahe Geltendmachung von Besoldungsansprüchen im Laufe eines Haushaltsjahres.
Situation für das Jahr 2014
Basierend auf den oben dargestellten Ausführungen
bedeutet dies für eine mögliche Geltendmachung der
»Besoldung aus der letzten Dienstaltersstufe« für das
Jahr 2014, dass hierzu ein Zeitfenster bis Ende Dezember 2014 besteht.
Zeitschiene
Wir werden Sie spätestens Mitte November 2014 über
das weitere Vorgehen informieren und Ihnen zeitnah
nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Inhalte dieser Entscheidung darlegen.
➔
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Abschließend gebe ich Ihnen noch den Link zur diesbezüglichen Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.
Juni 2014 bekannt. Dieser Link lautet:
http://www.bverwg.de/presse/
pressemitteilungen/
pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=41
21
22
GLB IMPULSE 4/2014
Recht und Besoldung
B
eamte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Entschädigung,
wenn die Höhe ihrer Bezüge entgegen den europarechtlichen Vorgaben allein von ihrem Lebensalter
abhing. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 30. Oktober 2014 entschieden. Die
Höhe der Entschädigung beträgt 100 Euro für jeden
Monat abhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung
bis zum Inkrafttreten eines nicht diskriminierenden
Besoldungsrechts.
System übergeleitet. Zwar setze sich die Altersdiskriminierung in der Überleitung fort, wie das BVerwG
feststellte, doch sei dies von der übergeordneten Idee
geleitet, einen früheren rechtswidrigen Zustand zu
ändern und deswegen gerechtfertigt.
Weiterhin hatte das BVerwG die Frage zu klären, ob
den Beamten für die Zeit zwischen ihrem Einspruch
gegen die Altersdiskriminierung und ihrer tatsächlichen Überleitung in das neue System eine höhere
Besoldung, ein Schadensersatz oder eine Entschädigung zusteht. Diese Frage hat das Gericht, wie oben
beschrieben, bejaht und eine Entschädigung von 100
Euro pro Monat in besagtem Zeitraum festgelegt. Im
verhandelten Streitfall mit dem längsten Zeitraum
wurde dem Kläger so ein Zahlungsanspruch in Höhe
von 5.550 Euro zuerkannt.
Für das sächsische Besoldungsrecht war vom
Gericht darüber hinaus zu klären, ob der dortige
Gesetzgeber die Besoldungstabellen rückwirkend
bis September 2006 auf das neue System umstellen
durfte. Dies hat das BVerwG für zulässig erklärt. Da
zwischen dem Inkrafttreten des AGG in Deutschland
zum 15. August 2006 und dem Inkrafttreten der nicht
altersdiskriminierenden Besoldungstabelle in Sachsen
zum 1. September 2006 nur zwei Wochen lagen, wurde
einem klagenden Beamten entsprechend eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro zugesprochen.
Entscheidung des BundesBundesverwaltungsgerichts:
Beamte erhalten geringe Entschädigung wegen
altersdiskriminierender Besoldung
Das BVerwG hatte zu prüfen, ob die Besoldung vom
Lebensalter abhängig gemacht werden darf. Die
Abhängigkeit der Besoldung vom Lebensalter ist eine
unzulässige, nicht gerechtfertigte Diskriminierung
jüngerer Beamter, die entsprechend mit einer angemessenen Entschädigung auszugleichen sei. Die Rechtsgrundlage hierfür sei das AGG aus dem Jahre 2006.
Im Wissen darum, dass das Lebensalter kein zulässiges Kriterium für die Besoldung sein darf, haben der
Bund und bereits viele Länder die Besoldungsstruktur
dahingehend geändert, dass die Berufserfahrung ein
wesentliches Kriterium der Besoldungshöhe darstellt.
Die zum Zeitpunkt der Besoldung auf Erfahrungsstufen vorhandenen Beamten wurden auf der Basis der
bisherigen, altersdiskriminierenden Bezüge in das neue
Mehrere Klagen von Soldaten gegen den Bund, bei
denen der Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs außerhalb der einschlägigen Antragsfrist lag,
wurden vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
➔
(08/42/14)
Liebe Leserin, lieber Leser,
wir möchten gerne über die inhaltliche und redaktionelle Weiterentwicklung unserer Zeitschrift diskutieren.
Ihre Meinung dazu ist uns wichtig! Bitte senden Sie den Fragebogen bis zum 1. Februar 2015 per Fax an: (06181) 25 22 87
Leserinnen- und Leserbefragung
zur Zeitschrift Impuls
Zu den Inhalten:
1. Die Schwerpunktthemen sind für mich interessant
2. Ich erhalte hilfreiche Hinweise für die Praxis
3. Mit dem Informationsgehalt bin ich zufrieden
4. Die Themen passen in die aktuellen Diskussionen.
5. Das Niveau der Artikel ist angemessen.
Zum Layout:
6. Die Schriftarten sind für das Objekt richtig gewählt
7. Die Schriftgrößen sind angemessen
9. Das Layout ist lesefreundlich und ansprechend.
Weiteres:
Ich wünsche mir folgende Themen:
Ich habe die folgende Kritik:
Ich habe die folgenden Anregungen:
Trifft gar Trifft
nicht zu nicht zu
Trifft eher Trifft
Trifft zu Trifft
nicht zu etwas zu
voll zu
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GLB IMPULSE 4/2014
D
ie von der hessischen Landesregierung vorgesehenen Einsparmaßnahmen im öffentlichen
Dienst sind kontraproduktiv«, sagte heute
die Vorsitzende des dbb Hessen, beamtenbund und tarifunion, Ute Wiegand-Fleischhacker zu den jüngsten
diesbezüglichen Verlautbarungen aus Wiesbaden.
Einsparvorhaben
kontraproduktiv
Erfolgreiche Entwicklung des Landes benötigt gut
aufgestellten öffentlichen Dienst
»Der hessische Finanzminister hat in einer Pressemitteilung festgestellt, dass die Landesverwaltung gut
aufgestellt ist für eine erfolgreiche Entwicklung des
Landes Hessen«, so Wiegand-Fleischhacker. »Aber
gilt das auch künftig?«
»Der dbb Hessen hält die durch die schwarz-grüne Koalition angekündigten Einsparmaßnahmen
für höchst kontraproduktiv«. Wer dem öffentlichen
Dienst in Hessen den Abbau von 1800 Stellen in den
Jahren zumute und gleichzeitig die Besoldungserhöhungen für 2015 mit 0 Prozent und dann jährlich
mit 1 Prozent deckele, trage nicht zur Stärkung des
öffentlichen Dienstes bei. »Die Motivation der
Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen, den
Sicherheitsbehörden, Schulen und anderen staatlichen
Geltendmachung der
Kinderzulage nach § 23a
TV-H
Herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von
Kindergeld wird vom Bundesverfassungsgericht
überprüft
von Ute Wiegand-Fleischhacker, dbb-Landesvorsitzende
L
iebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, die Absenkung der Altersgrenze für den
Bezug von Kindergeld wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Da die Kinderzulage nach §
23a TV-H vom Bezug von Kindergeld abhängig ist, ist
es zur Wahrung eventueller Rechte geboten, aktiv zu
werden.
Recht und Besoldung
Verwaltungen geht so völlig flöten«, so die dbb-Landesvorsitzende.
In diesem Zusammenhang verwies Wiegand-Fleischhacker darauf, dass der Bundesrechnungshof kürzlich
festgestellt hat, dass neues Personal für den öffentlichen Dienst knapper werde. Stelleneinsparungen in
den Behörden ließen immer weniger Spielraum für
Neueinstellungen. Gleichzeitig stelle sich für den
öffentlichen Dienst das Problem der demografischen
Entwicklung. Das bedeute, dass deutlich zunehmende altersbedingten Abgängen weniger Bewerbende
gegenüber stünden. »Will das Land Hessen eine gut
funktionierende Dienstleistung für die Bürger garantieren, wird er dies garantiert nicht mit dem Sparstrumpf in der Hand vollbringen. Qualität kostet.«, so
die dbb-Landesvorsitzende.
Gleichzeitig monierte sie den im Geschäftsbericht
des hessischen Finanzministers gewählten Begriff
»Pensionslasten« im Zusammenhang mit dem im
Haushalt für Pensionen anzusetzenden Betrag. »Diese
Wortwahl suggeriert ein falsches Bild. Denn: hätte das
Land Hessen von Anbeginn an bei der Einstellung der
Beamtinnen und Beamten durch Rücklagen für die
entstehenden Pensionen den hierfür erforderlichen
Finanzstock aufgebaut, wäre diese Situation jetzt nicht
gegeben.« Das vom dbb Hessen geforderte und mittlerweile umgesetzte Versorgungsrücklagegesetz sei viel
zu spät gekommen. »Die hessischen Beamten tragen
nicht die Verantwortung dafür, dass früher keine Rück➔
lagen gebildet wurden.« (DBB Hessen)
Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit
der Frage beschäftigen, ob die von 27 auf 25 Jahre herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld
verfassungsgemäß ist (Az. 2 BvR 646/14).
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 war unter anderem die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld
von 27 auf 25 Jahre abgesenkt worden. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Herabsetzung der Altersgrenze
verfassungswidrig ist.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellen, hätte diese Entscheidung
auch Auswirkungen auf die Gewährung der Kinderzulage nach § 23a TV-H, da gemäß § 23a Absatz 1 TV-H
die Kinderzulage der Gewährung des Kindergeldes
folgt.
Daher sollten Tarifbeschäftigte des Landes Hessen,
die durch die herabgesetzte Altersgrenze Nachteile erleiden, unter Verweis auf das Verfahren beim Bundesverfassungsreicht bei ihrem Arbeitgeber die Zahlung
der Kinderzulage für das in Betracht kommende Kind
geltend machen. Die einmal durchgeführte schriftliche
Geltendmachung wahrt den Anspruch unter Berücksichtigung des § 37 TV-H auch für die Zukunft und
➔
unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren!
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GLB IMPULSE 4/2014
Recht und Besoldung
Z
um Thema »Bezahlte Freistellung zur Pflege
erkrankter Kinder im öffentlichen Dienst«
entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am
5. August 2014 (9 AZR 878/12) folgendes:
Ein im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den
öffentlichen Dienst (TVöD) nicht gesetzlich krankenversicherter Beschäftigter hat nach § 29 Abs. 1
Satz 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb iVm. Satz 2 TVöD
Anspruch, bis zu vier Arbeitstage unter Fortzahlung
des Entgelts von der Arbeit freigestellt zu werden,
wenn ein Kind unter zwölf Jahren schwer erkrankt,
eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht
sofort zur Verfügung steht und die Notwendigkeit der
Anwesenheit des Beschäftigten zur vorläufigen Pflege
ärztlich bescheinigt wird.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Thema
»Bezahlte Freistellung zur
Pflege erkrankter Kinder im
öffentlichen Dienst – § 29
TVöD«
von Ute Wiegand-Fleischhacker, dbb-Landesvorsitzende
Erkrankt ein anderes Kind des Beschäftigten schwer
und sind die übrigen tariflichen Voraussetzungen
erfüllt, steht dem Beschäftigten eine weitere bezahlte
Freistellung von der Arbeit zu, wenn die in § 29 Abs. 1
Satz 3 TVöD festgesetzte Freistellungsobergrenze von
insgesamt fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht
überschritten wird.
Die Beklagte stellte die bei ihr beschäftigte Klägerin im
April 2010 an vier Arbeitstagen wegen einer Erkrankung ihres Sohnes, der das zwölfte Lebensjahr nicht
vollendet hatte, unter Fortzahlung des Entgelts von
der Arbeit frei. Im Mai 2010 beantragte die Klägerin
aufgrund einer Erkrankung ihrer Tochter, die ebenfalls
das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hatte, einen
weiteren Tag bezahlte Freistellung. Die Beklagte stellte
die Klägerin von der Verpflichtung zur Arbeit frei,
lehnte die Fortzahlung des Entgelts jedoch ab und
verminderte die Vergütung der Klägerin entsprechend.
Die Vorinstanzen haben die Klage, mit der die Klägerin die Vergütung eines Freistellungstags im Mai 2010
beansprucht hat, mit der Begründung abgewiesen, die
Beklagte habe den tariflichen Freistellungsanspruch
der Klägerin wegen schwerer Erkrankung eines Kindes
bereits im April 2010 erfüllt.
Die Revision der Klägerin hatte vor dem Neunten
Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. § 29 Abs. 1
Satz 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb TVöD begrenzt den
Anspruch auf bezahlte Freistellung für jedes schwer
erkrankte Kind unter zwölf Jahren auf höchstens vier
Arbeitstage im Kalenderjahr.
Bei schwerer Erkrankung eines anderen Kindes unter
zwölf Jahren ist ausschließlich die in § 29 Abs. 1 Satz 3
TVöD festgesetzte Freistellungsobergrenze von insgesamt fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr maßgebend.
Deshalb steht der Klägerin noch die Vergütung für
einen Freistellungstag im Mai 2010 i.H. v. 165,21 Euro
brutto zu.
(Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht; Urteil
➔
vom 22. März 2012 - 9 Sa 487/11)
Quelle:
dbb Hessen-Info Nr. 47/2014 vom 27.8.2014
Einladung
Auszeit im Advent
Die Zeit des Advent erinnert uns daran, dass Gott »zu seiner Zeit« Mensch geworden ist. Manchmal muss man lange
auf einen solchen »Kairos« warten - so war es in der Geschichte des Volkes Israel, so ist es aber auch in unserem eigenen
Leben.
Der VKR lädt Kollegen und Kolleginnen und deren Angehörige zur Adventsbesinnung am 13./14.12.14 ins Exerzitienhaus der Franziskaner in Hofheim ein. Thema: »Gott hat für alles seine Zeit« – Die Lebensgeschichte Mary Wards
Referentin: Sr. Ruth Arnold CJ, Bad Homburg
Anmeldung: Beate Denfeld ([email protected])
Kosten
30 € für VKR/GLB-Mitglieder, 40 € für Nichtmitglieder
Verband katholischer Religionslehrer/innen an Berufsbildenden Schulen e. V. Landesverband Hessen
GLB IMPULSE 4/2014
Aus den Kreisverbänden
A
m 10. Juli 2014 sprach David-S. Di Fuccia,
Professor für Chemiedidaktik an der Universität Kassel und Mitglied im Vorstand des
DPhV, vor gut zwanzig Mitgliedern des dlh-Kreisverbandes Kassel zum Thema »Diagnose und Individuelle Förderung – die neuen »Allheilmittel«?«.
Nach einer kurzen Einführung durch die beiden
Kreisvorsitzenden Bertram Böhser (GLB) und Boris
Krüger (HPhV), die dem Vortragenden herzlich dafür
dankten, nun schon zum vierten Mal die Einladung
des Kasseler dlh zu einer gemeinsamen Veranstaltung
angenommen zu haben, berichtete Di Fuccia über die
neusten Entwicklungen in Wissenschaft und Politik
im Hinblick auf sein Thema. Bei der Individuellen
Förderung unterschied er zwischen Ansätzen, die eine
Lerngruppe egalisieren wollen und damit Potenziale
unter den Schülern zerstören könnten, von solchen, die
sie differenzieren wollen. Generell schätzte Di Fuccia
die Effekte der Individuellen Förderung als mäßig ein,
da häufig an der tatsächlichen Bedarfslage vorbei gefördert werde, und unterstrich damit das Fragezeichen im
Titel seines Vortrages. Als Ursachen dafür machte er zu
große Lerngruppen aus, die eine vernünftige Diagnose,
die einer wirklichen Individuellen Förderung vorangehen müsse, nicht zuließen, die hohe Stundenzahl
»Diagnose und Individuelle
Förderung – die neuen
»Allheilmittel«?«
von Bertram Böhser
der Lehrkräfte, die keine Zeit hätten, sich eingehend
mit allen Schülern zu beschäftigen, sowie fehlende
rechtliche Rahmenbedingungen für differenzierte
Lernzielkontrollen. Als eine pragmatische Möglichkeit der Forderung nach Individueller Förderung zu
entsprechen schlug er vor, die Individuelle Förderung
auf die Zeit außerhalb des Unterrichts zu legen und
beispielsweise Zusatzmaterialien im schulischen Intranet einzustellen.
Im Hinblick auf die Diagnostik, die Vorstufe der
Diagnose, mahnte Di Fuccia an, diese von der Bewertung sauber zu trennen. Alles dürfe zwar diagnostiziert
werden, doch nicht alles in die Bewertung einfließen.
Hier müsse es eine »Schranke« im Kopf der Lehrkraft
geben, d.h. sie müsse sich bewusst sein, was sie von
den Diagnosematerialien in die Bewertung einfließen
lassen will, und dies auch transparent machen. Nur
wenn ein solches Bewusstsein vorhanden sei, hätten
die Schüler auch das Gefühl, faire Noten zu bekommen. Außerdem seien Diagnostik und Diagnose nur
sinnvoll, wenn sie in der Mitte einer Unterrichtseinheit
stattfänden, so dass Mängel bei den Schülern noch
behoben werden könnten. Als praktischen Tipp gab er
den Anwesenden mit auf den Weg, nicht zu umfangreiche Beobachtungsbögen zu verwenden, diese den
Schülern offen zu legen oder sie sogar zusammen mit
ihnen zu entwickeln. Außerdem könnte man die Schüler auch einmal die Vorstellungen zu einem bestimmten Thema zeichnen lassen, so dass greifbares Material
für die Diagnostik zur Verfügung stände, das aber
nicht bei allen Schülern überprüft werden müsse, sondern nur bei denen, zu denen die Lehrkraft zusätzliche
Informationen benötigt. Beide Maßnahmen würden
auch eine Arbeitsentlastung für die Lehrerin oder den
Lehrer bedeuten.
Anschließend wurden die Thesen Di Fuccias von
den Anwesenden lebhaft diskutiert und auch weitere
Themen aufgegriffen wie die Bedeutung von zentralen
Abschlussprüfungen, das Verhältnis von Inklusion
und Individueller Förderung sowie die Wirksamkeit
von selbstgesteuertem Lernen. Nach zwei Stunden
verließen die Zuhörer mit viel neuem Wissen über die
aktuellen Entwicklungen in Politik und Forschung die
Veranstaltung. Professor Di Fuccia sagte sein Kommen
➔
für das nächste Jahr bereits wieder zu.
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Aus den Kreisverbänden
GLB IMPULSE 4/2014
Informationsveranstaltung
»Bildungswesen in den
beruflichen Schulen«
von Karin Amend Raab
A
www.schulamt-darmstadt.lsa.
hessen.de
[email protected].
hessen.de
m Mittwoch, den 12. November, fand im Justus-Liebig-Haus Darmstadt unter der Moderation von Norbert Leist (Martin-Behaim-Schule, Darmstadt) eine Informationsveranstaltung zum
Thema »Bildungswesen in den beruflichen Schulen«
statt, an der alle sieben staatlichen beruflichen Schulen
des Schulamtsbezirkes (Alice-Eleonoren-Schule,
Erasmus-Kittler-Schule, Friedrich-List-Schule, Heinrich-Emanuel-Merck-Schule, Landrat-Gruber-Schule,
Martin-Behaim-Schule, Peter-Behrensschule) und
die private Fachschule der pädagogischen Akademie
des Elisabethenstiftes mit Informationsständen als
»Marktplatz« mit ihrem Beratungsangebot im Anschluss an das offizielle Programm vertreten waren.
Die Veranstaltung des Staatlichen Schulamtes für
den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt
Darmstadt, dem Hessencampus Darmstadt und dem
Hessencampus Darmstadt-Dieburg hatte zum Ziel,
Eltern mit Heranwachsenden, Lehrerinnen und Lehrer
im Übergangssystem der Sekundarstufe I zu Sekundarstufe II, Auszubildende, Weiterbildungsinteressierte
und Ratsuchende über die Vielfältigkeit der Wege
zu informieren, die berufliche Schulen ermöglichen
und somit zur beruflichen Zielfindung beizutragen.
Die Nutzung schulinterner Beratungsangebote oder
externer Beratungsstellen (z. B. Staatliches Schulamt,
Agentur für Arbeit, Bildungsberatung Hessencampus)
ermöglicht jedem Einzelnen, unter entsprechender
Berücksichtig seiner bisherigen Bildungslaufbahn,
passende Aus- und/oder Weiterbildungswege zu
finden. Den begrüßenden Worten von Frau Stephanie
Jacobi, Schulleiterin der Martin-Behaim Schule und
Sprecherin des Hessencampus Darmstadt, folgten im
Anschluss Redebeiträge von Rafael Reißer, Bürgermeister und Schuldezernent der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Rosemarie Lück, erste Kreisabgeordnete
des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Birgit Förster,
Leiterin der Agentur für Arbeit in Darmstadt, Ralph
von Kymmel, Leiter des Staatlichen Schulamtes , Gerhard Bruckmann, Sprecher des Netzwerkes Berufliche
Bildung sowie Schulleiter der Erasmus-Kittler-Schule
und Achim Rollmann, kommissarischer Schulamtsdezernent für berufliche Schulen, der die Möglichkeiten
des beruflichen Schulwesens im Überblick vorstellte
(siehe auch PPT –Präsentation einsehbar über www.
schulamt-darmstadt.lsa.hessen.de oder [email protected]).
Sehr interessant gestaltete sich auch der anschließende
Part zu Beispielen für Bildungswege im Beruflichen
Schulwesen, der von ehemaligen Schülerinnen und
Schülern verschiedener beruflicher Schulen individuell vorgestellt wurde. Mancher konnte durch die beruflichen Bildungsgänge über den so genannten zweiten Bildungsweg eine Chance für einen Schulabschluss
erhalten oder durch eine Ausbildung im dualen System
sich somit die Möglichkeit für ein Studium erarbeitet.
Auch Herr Reißer (Lehre zum Stahlbauschlosser, BWL
FH Mainz) sowie Herr Leist bekannten sich zu ihrem
zweiten Bildungsweg über die beruflichen Schulen.
Herr Reißer betonte, es seien 70 Millionen Euro in
den Schwerpunkt beruflicher Bildung zu investieren.
Die Sanierung der Berufsschulzentren Nord und West
stellten eine große Herausforderung dar, was in Kürze
nicht leistbar sei. Auch müsse man sich in Zukunft
darüber unterhalten, wie die berufliche Bildung für
Südhessen aussehen werde. Darmstadt und Dieburg
wollten in dieser Hinsicht gemeinsam planen. Frau
Lück sieht das Zusammenwachsen der Bildungsregion
Darmstadt und Dieburg ebenso für den beruflichen
Bereich als wichtig an. Die Vielfältigkeit des Angebotes beruflicher Schulen ermögliche eine Individualität
der Laufbahn, sei aber gleichzeitig unüberschaubar und
für die Übergänge aus der Sekundarstufe I in seiner
Komplexität eine große Herausforderung. Frau Förster
betonte die wichtige Säule der Bildungsberatung als
tägliche Herausforderung. Die Vernetzung der Agentur für Arbeit mit allen Beteiligten der beruflichen
Bildung mache erst ein umfassendes Bild der Bildungswege in Hessen möglich. Ob Hausfrau oder Rentner,
der Hessencampus in Land und Stadt ermögliche
vielen Ratsuchenden Hilfestellung und sei nicht mehr
wegzudenken. Ralph von Kymmel, Leiter des Staatlichen Schulamtes, sieht die Veranstaltung zu »Bildungswesen in beruflichen Schulen« als Auftaktveranstaltung. In allen Schulformen des allgemeinbildenden
Schulsystems müsse über die Chancen des zweiten
Bildungsweges informiert und sogar bereits im vierten
Jahrgang der Grundschule damit begonnen werden. Das
Abitur sei zu sehr im Mainstream, Königsdiziplin sei aber
die duale Ausbildung, auch um den Qualifikationsbedarf
von Wirtschaft und Unternehmen gerecht zu werden.
Jungen Menschen eine Orientierung zu geben sei wichtig. Der Fokus müsse auf Schülerinnen und Schüler ohne
Abschluss mit Nachqualifizierungsbedarf gesetzt werden,
auch um deren Ausbildungsreife zu ermöglichen. Problematisch sei zudem die hohe Abbruchrate in Studium und
dualer Ausbildung, der außerdem entgegengewirkt werden müsse. Herr Bruckmann betonte in seiner Funktion
als Sprecher des Netzwerkes Berufliche Bildung, dass ➔
die Vielfalt den Weg nicht einfacher mache. Finanzielle
GLB IMPULSE 4/2014
Möglichkeiten gäben Grenzen vor. Ausstattungsherausforderungen seien politisch zu lösen. Seine Forderung: Abbau des Fachkräftemangels über Stärkung der
Zugänge ins duale Ausbildungssystem. Vielen Jugendlichen fehle es an Ausbildungsreife, die Bachelor-Studienabbrecher-Rate im Bereich Technik läge bei 35 %.
Von diesen »unversorgten Jugendlichen« werde zu
wenig gesprochen.
Die Idee des Netzwerkes für berufliche Bildung bietet
Chancen mit Anschlussmöglichkeiten für jeden Schulabschluss. In der eingangs erwähnten Präsentation von
Herrn Achim Rollmann, ging es in seinem Vortrag im
Weiteren um die Vorstellung des Bildungsauftrages
der hessischen Schulen, individuelle Wege durch das
Bildungssystem mit dem Weg in die duale Ausbildung
als Königsweg bei 500 verschiedenen Ausbildungsberufen, Wege in die duale Berufsausbildung, ohne
und mit Abschluss (Hauptschulabschluss, Mittlerer
Bildungsabschluss, allgemeine Fachhochschulreife,
Abschluss am beruflichen Gymnasium mit allgemeiner Hochschulreife). »Es geht darum Schülerinnen
und Schüler an die Hand zu nehmen und Wege der
beruflichen Schulen aufzuzeigen. Wir müssen noch
mehr versuchen die jungen Menschen in die Berufe zu
bringen, unter Einhaltung geforderter Standards versteht sich«, so Rollmann. Auch Gymnasiasten sollten
eher für Berufswege interessiert werden.
Sicher ist, ein Sparkurs an beruflichen Schulen einzuschlagen ist falsch und kontraproduktiv in einem
Land, dessen Stärke in der Ressource Bildung angelegt
ist, da es nicht über Rohstoffressourcen verfügt. Das
Aus den Kreisverbänden
duale Bildungssystem Deutschlands findet weltweit
Anerkennung. Dieses beizubehalten, auszubauen
und weiterzuentwickeln gilt es. Die Vielfältigkeit des
beruflichen Aus- und Weiterbildungssystems, auch
unter dem Stichwort lebenslanges Lernen zu sehen, ist
u. a. der Garant für eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit. Wie viele Menschen haben bereits trotz ungeradem Bildungsweg über die Möglichkeiten beruflicher
Bildung ihre Chancen ergriffen. Es gibt unzählige Biographien, die sich ohne die vielfältigen Möglichkeiten
beruflicher Schulen nicht so positiv gestaltet hätten.
Die Vorstellungsrunde der Schülerinnen und Schüler und ehemaliger Schülerinnen und Schüler haben
dies gezeigt. Till Stöckmann fordert daher zu Recht:
»Mehr Anerkennung für die berufliche Bildung«.
Bleibt zu hoffen, dass sich solche Veranstaltungen
wiederholen. Mehr Werbung um Teilnehmer ist dabei
wichtig und wünschenswert. Diese haben nämlich
letztendlich gefehlt.
Ein weiteres Fazit wird möglich: Der gemeinsame Berufsschulentwicklungsplan zwischen Stadt und Land
erfährt zurzeit einen Stillstand. Letztendlich fehlt es an
Geld für das staatliche System. Private Anbieter schlafen nicht, wie in einem Artikel des Darmstädter Echo
kürzlich zu lesen war. Eine private berufliche Schule
baut für viele Millionen Euro ein neues Gebäude in
Darmstadt. Bedarf ist da. Das zeigen auch die zahlreichen Prüfungen im sozialpädagogischen Bereich,
die für private Anbieter in Frankfurt von staatlichen
Schulen in Darmstadt und Dieburg abzunehmen sind.
➔
Schöne neue (verkehrte) Welt!
Wichtige Mitteilung
Der (SEPA)-Beitragseinzug für 2015 wird
voraussichtlich erst im Februar erfolgen und
nicht wie angekündigt zum 20. Januar 2015.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
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Eine Berufliche Schule stellt sich vor
GLB IMPULSE 4/2014
Eine berufliche Schule stellt sich vor
Kaufmännische Schulen
Marburg
Berufliche Schule
Schulleitung
Schulleiter:
OStD Siegmar Günther
Abteilungsleiter
StD Hans-Jürgen Schlimme
Stellv. Schulleiter
StD Carsten Erbes
Abteilungsleiterin
StD’in Regina Schöpe-Hellwig
Abteilungsleiterin
StD’in Angelika Fresenborg
Koordinator für Fachpraxis
FLatF Siegfried Groß
Abteilungsleiter
OStR’in Dr. Brigitte Seefeldt-Schmidt
Anzahl Kollegen
Schülerzahlen
Berufsfeld
»Wirtschaft und
Verwaltung«
Berufsfeld
»Gesundheit«
110
1940
• Bankkaufleute
• Kaufleute für Büromanagement
• Bürokaufleute
• Kaufleute im Gesundheitswesen (Gebietsfachklasse)
• Fachkräfte für Lagerlogistik (Gebietsfachklasse)
• Kaufleute im Groß- und Außenhandel, Schwerpunkt
Großhandel
• Fachangestellte für Bürokommunikation
• Kaufleute im Groß- und Außenhandel, Schwerpunkt
Außenhandel (Gebietsfachklasse)
• Fachlageristen
• Medizinische Fachangestellte
• Pharmazeutisch-kaufmännische
Angestellte (Gebietsfachklasse)
• Zahnmedizinische Fachangestellte
• Kaufleute für Spedition und
Logistikdienstleistungen
• Informatikkaufleute
• Rechtsanwalts- (und Notar-)fachangestellte
• IT-Systemkaufleute
• Steuerfachangestellte
• Kaufleute im Einzelhandel
• Verkäufer(innen)
• Kaufleute für Bürokommunikation
• Verwaltungsfachangestellte
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Eine Berufliche Schule stellt sich vor
Schulformen
• Zweijährige Berufsfachschule, die zum mittleren
Abschluss führt
• Ausbildung der Assistentenberufe:
- Zweijährige Höhere Berufsfachschule für
Bürowirtschaft
- Zweijährige Höhere Berufsfachschule für
Informationsverarbeitung
- Zweijährige Höhere Berufsfachschule für
Fremdsprachensekretariat
Abschluss: Staatlich geprüfte(r) Assistent(in)
• Fachoberschule, Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung, in den Organisationsformen A und B;
Abschluss: Allgemeine Fachhochschulreife
• Berufliches Gymnasium, Schwerpunkt Gesundheit
sowie Schwerpunkt Wirtschaft; Abschluss: Allgemeine
Hochschulreife/Abitur
• Kooperation mit Marburger Schulen für Lernhilfe
(Projekt »BESO«)
• Kooperation mit zwei Marburger Schulen in der
Mittelstufenschule
Besondere
Einrichtungen
• 47 Klassenräume
• 4 Textverarbeitungsräume mit PC’s
• 14 Datenverarbeitungsräume
• 1 Lernbüro
• 1 Fachraum für Warenwirtschaft/Verkaufskunde
• 1 Fachraum für Lagerwirtschaft
• 1 Fachraum für Biologie/Gesundheitslehre
• 1 Fachraum für Physik
• 1 Fachraum für Chemie
• 1 Fachraum für Medizin (Lernpraxis)
• 1 Laborraum für medizinische Berufe
• 1 Sporthalle mit 4 Spielflächen
(wird auch anderen Schulen zur Verfügung gestellt)
• 1 Aula
• 1 SV-Raum
• 1 Mediathek (u. a. mit PC-Arbeitsplätzen, Betreuung
durch pädagogische Mitarbeiter)
• 1 Konferenz- und Seminarbereich
• 1 Sozialraum für Lehrkräfte
Unter 4 Augen
mit der
Schulleitung
Die KSM ist eine von fünf beruflichen Schulen in der Universitätsstadt Marburg und im
Landkreis Marburg-Biedenkopf – zuständig
für das Berufsfeld »Wirtschaft und Verwaltung« und in Kooperation mit einer zweiten
beruflichen Schule für das Berufsfeld
»Gesundheit«.
Weit über 600 Schülerinnen und Schüler (Vollzeit- wie
Berufsschüler) haben in den letzten Jahren im Rahmen
ihrer Ausbildung mehrwöchige Auslandspraktika
absolviert.
Unsere Mediathek (mit Präsenzbibliothek und Computerarbeitseinheiten) ermöglicht das Lernen auf der
Grundlage virtueller Lehr- und Lernformen (E‑Le@
rning, Distance Le@rning und »SOL« – Selbstorganisiertes Lernen).
Zum Schulprofil gehören die seit vielen Jahren in
wechselnder Reihenfolge durchgeführten Projekttage
(Bewegungstag, Ernährungstag, Sucht- und Gewaltpräventionstag, Verkehrssicherheitstag). Ende Juli
2014 erhielt die Schule als erste hessische kaufmännische Berufsschule das Zertifikat »Gesundheitsfördernde Schule«.
Kaufmännische Schulen Marburg, Leopold-Lucas-Straße 20, 35037 Marburg (Lahn),
Tel.: 06421 201-710, Fax: 06421 201-427, E-Mail: [email protected], Internet: www.ksm-mr.de
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Ticker
GLB IMPULSE 4/2014
++++++++++++++ Ticker ++++++++++++++
Zusammengestellt von Dr. Christian Lannert
»Digitale Werk-Auszüge für die Lehre bleiben erlaubt«
Die große Koalition will den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken in Bildungseinrichtungen
verbessern und die bislang mehrfach verlängerte »Intranetklausel« im Gesetz verankern. (...)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Digitale-Werk-Auszuege-fuer-die-Lehre-bleiben-erlaubt-2411745.html
Wie viel Geld ist eine Lehrer/in wert?
»Lehrer/innen bilden Schüler/innen aus - und haben damit einen wesentlichen Anteil daran, wie gut die
Volkswirtschaft läuft. Wir fragen den Bildungsökonomen Professor Ludger Wößmann, ob man den Wert
von Lehrer/innen in Geld messen kann und ob das Bildungssystem eher die Volkswirtschaft oder das
Glück der Einzelnen im Auge haben soll.«
http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/lehrer-wert/4524 (Der Artikel wurde in wenigen Tagen bereits über 1200 mal gelesen)
»Handy in der Schule - Darf der Lehrer mein Handy wegnehmen?«
Die meisten Schüler besitzen ein Mobiltelefon und nehmen es fast überall hin mit. Dürfen sie es auch in
der Schule dabei haben? Wenn die Handynutzung in der Schule oder im Unterricht nicht erlaubt ist, dürfen die Lehrer es dem Schüler dann wegnehmen? Ein Beitrag zum Thema Handy in der Schule.
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4511-handy-in-der-schule-darf-der-lehrer-mein-handy-wegnehmen
»Ausländerbericht: Bildung zahlt sich für Einwandererkinder oft nicht aus«
Deutschlands Einwandererkinder machen immer höhere Schulabschlüsse - aber die Aufholjagd zahlt sich
laut Ausländerbericht bei der Jobsuche nicht aus. Besorgniserregend ist der Anstieg der fremdenfeindlichen
Straftaten.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/regierungsbericht-migranten-haben-nachteile-im-job-a-999777.html#ref=rss
Und was sonst noch war:
»Schulschwänzerin: Berufsschülerin fälscht Klinik-Attest - und fliegt auf«
Sieben Tage fehlte eine Berufsschülerin im Unterricht, ein Attest musste her. Da die 25-Jährige keins hatte,
täuschte sie einen Krankenhausaufenthalt vor. Doch sie flog prompt auf - wegen Rechtschreibfehlern im
gefälschten Dokument.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/berufsschuelerin-faelscht-attest-und-taeuscht-krankenhaus-aufenthalt-vor-a-999770.html#ref=rss
Wir trauern
um unsere Mitglieder
OStR a. D. Günter Merz
geb. 23.6.1930
verst. 22.2.2014
Kreisverband Limburg-Weilburg
StD a. D. Uwe Hädrich
geb. 21.11.1944
verst. 8.10.2014
Kreisverband Frankfurt
Wir werden ihr Andenken in Ehren halten!
Wir gratulieren
100 Jahre
95 Jahre
90 Jahre
20.10.1914 Margarethe Bernat, Kassel
70 Jahre
10.10.1944 Ulrich Eisenreich, Bad Nauheim
9.11.1944 Alfred Ackermann, Eschwege
15.11.1944 Friedrich-Paul Gondolph, Bensheim
17.11.1944 Heinfrid Habrich, Villmar-Seelbach
24.11.1944 Gerd Klose, Wettenberg
28.11.1944 Hans-Josef Schmitt, Limburg
15.12.1944 Dieter Runkel, Groß-Gerau
19.12.1944 Ortwin Wirth, Usingen
30.12.1944 Hans-Otto Jürgen Schleider,
Wiesbaden
31.12.1944 Helga Rothenberger, Niedernhausen
65 Jahre
9.10.1949
12.10.1949
15.10.1949
23.10.1949
27.10.1949
30.10.1949
2.11.1949
6.11.1949
11.11.1949
20.11.1949
7.12.1949
9.12.1949
22.12.1949
23.12.1949
24.12.1949
24.12.1949
2 3.11.1919 Wilhelm Landeck, Bruchköbel
9.12.1919 Margarete Dingeldein, Reichelsheim
1.10.1924 Rolf Grossmann, Groß-Gerau
8.10.1924 Karlheinz Protze, Michelstadt
26.10.1924 Heinrich Cornelius, Fulda
18.11.1924 Lieselotte Fehr, Kassel
3.12.1924 Elisabeth Wehenkel, Oberursel
12.12.1924 Erna Pfaff, Darmstadt
85 Jahre
1 0.11.1929 Rosemarie Bittner, Gießen
27.11.1929 Hans Jürgen Deutsch, Wiesbaden Bierstadt
1.12.1929 Willi Franz, Darmstadt
5.12.1929 Eberhard Noebel, Korbach
13.12.1929 Ursula Wenzlitschke, Marburg
80 Jahre
7 .10.1934 Heinrich Gille, Korbach
1.11.1934 Herbert Steinbach, Homberg
14.11.1934 Siegfried Winkel, Eschwege
75 Jahre
1 .10.1939 Erich Grobauer, Bad Nauheim
12.10.1939 Rainer Pflomm, Limburg
19.10.1939 Helga Mengistu-Faust, Heusenstamm
10.11.1939 Dieter Zickler, Königstein
14.11.1939 Dr. Manfred Zimmer, Eschwege
20.11.1939 Peter Grothe, Roßdorf
2.12.1939 Karlheinz Jung, Hainburg
9.12.1939 Bernhard Schlachter,
Mörfelden-Walldorf
Klaus Schmidt, Lauterbach
Reinhard Saalfeld, Bad Soden
Raimund Blümlein, Niddatal
Wolfgang Behrend, Staufenberg
Heinz-Ulrich Niedermeyer, Oberursel
Harald Appel, Kassel
Eugen Übelacker, Flonheim
David Albrecht, Frankfurt
Hans-Jürgen Hammerich, Linsengericht
Bernd Winkler, Immenhausen
Klaus Weber, Langgöns
Klaus Burschil, Oberursel
Hans-Otto Schäfer, Neuental
Wolfgang Burchard, Oberursel
Hans-Gerd Ellrich, Bebra
Christel Glaum, Langgöns

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