Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau
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Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau
Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 www.Funken-Blau-Weiss.de [email protected] [email protected] Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 Satzung (Stand 2. Februar 2015) §1 Name, Vereinsregister, Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V." (abgekürzt FBW). 2. Er wurde 1957 gegründet. 3. Der Verein trägt seit 1970 den Ehrentitel: „Prinzengarde des Carneval Comité Oberlahnstein" Er ist Mitglied im Regionalverband Karnevalistischer Korporationen Rhein-Mosel-Lahn e.V. Er ist eingetragen im Vereinsregister Koblenz unter der Nummer 3178 im Jahre 1991. 4. Sitz des Vereins ist Lahnstein. §2 Zweck, Aufgabe, Ziele 1. Zweck des Vereins ist, das Brauchtum Karneval in seiner kulturhistorischen Bedeutung zu hegen und zu pflegen und die hiermit verbundenen Sitten und Gebräuche zu schützen und zu erhalten. 2. Der Verein macht sich zur Aufgabe: Die Stellung der Prinzengarde, Sitzungen durchzuführen, Gardeumzüge zu organisieren und durchzuführen. Seite 1 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 3. Ziel des Vereins ist es, den Karneval und das Gardebrauchtum in alter Überlieferung zu erhalten, ohne jedoch an der Neuzeit vorbeizugehen. Er enthält sich politischer und religiöser Betätigung. §3 Verwendung der Vereinsmittel 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind und/oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. §4 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus Aktiven- und Fördernden- Mitgliedern sowie Ehren- Mitgliedern. 2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. 3. Zur Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Antrag auszufüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Seite 2 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 Nach erfolgter Aufnahme wird die Mitgliedschaft schriftlich bestätigt. 4. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. 5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod oder mit der Auflösung (bei juristischen Personen). 6. Bei Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr, trotz vorhergehender Mahnung, ist die Mitgliedschaft beendet. 7. Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist detailliert zu begründen und dem Mitglied mitzuteilen. Dem Ausgeschlossenen steht das Recht des Einspruches bei der nächsten Mitgliederversammlung zu. Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist bindend und endgültig. §5 Beitrag, Beitragszahlung, Fälligkeit 1. Die Beitragsleistung ist eine Bringschuld. 2. Der Beitrag ist fällig im Monat Januar. 3. Der Beitrag ist bei An- und Abmeldungen für das laufende Kalenderjahr voll zu zahlen. Seite 3 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 4. Die Höhe des Jahresbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung. §6 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr 31. Dezember. §7 beginnt am 1. Januar und endet am Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) sollte im April eines jeden Jahres durchgeführt werden. 2. Die Einladung mit der Bekanntgabe der Tagesordnung wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich an die dem Verein zuletzt bekannte Adresse des Mitglieds versandt. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet wurde. 3. Anträge der Mitglieder sind dem Vorstand bis eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen. 4. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. 5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss durch den Vorstand innerhalb von 6 Wochen einberufen werden, wenn mindestens 11 Mitglieder einen schriftlich begründeten Antrag stellen. 6. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung, Geschäftsbericht, Bericht des Schatzmeisters, Bericht der KassenSeite 4 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 prüfer, Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes (außer General), Wahl der Kassenprüfer. 7. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Auf Antrag müssen Abstimmungen geheim erfolgen. 8. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht und werden nicht als NeinStimmen gewertet. Bei Wahlen ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich (absolute Mehrheit). Wird bei Vorstandswahlen, mit Ausnahme der Wahl der/des 1. und 2. Vorsitzenden und des Schatzmeisters, die vorgeschriebene Mehrheit nicht erreicht, entscheidet der 2. Wahlgang mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben jeweils außer Betracht und werden nicht als Nein-Stimmen gewertet. 9. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. 10. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. 11. Briefwahl bei Personenwahlen ist ausgeschlossen. 12. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Seite 5 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 §8 Aktive Mitglieder 1. Aktive Mitglieder sind die uniformierten Gardistinnen und Gardisten. 2. Die Aktivenversammlung setzt sich zusammen aus den erschienenen, aktiven Mitgliedern und dem Vorstand. 3. Auf Vorschlag des Vorstandes entscheiden die erschienenen stimmberechtigten aktiven Mitglieder über die aktive Mitgliedschaft. 4. Über den Ausschluss aus der aktiven Mitgliedschaft entscheiden die erschienenen stimmberechtigten aktiven Mitglieder. Die Entscheidung ist endgültig. 5. Für die Aufnahme sowie den Ausschluss ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich (absolute Mehrheit). Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht und werden nicht als Nein-Stimmen gewertet. 6. Bei Ausscheiden oder Ausschluss aus dem Aktivenkreis darf die Uniform nicht mehr getragen werden. 7. Der aktive Dienst wird durch besonderes Reglement geregelt. §9 Der General Der General wird auf einer Aktivenversammlung zwischen Aschermittwoch und der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Der General wird mit 2/3 Mehrheit der anwesenden, wahlberechtigten Mitglieder gewählt. Wird die vorgeschriebene Mehrheit nicht erreicht, entscheidet der 3. Wahlgang Seite 6 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben jeweils außer Betracht und werden nicht als Nein-Stimmen gewertet. § 10 Vorstand (Orga-Team) 1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 1. Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender General Schatzmeister und bis zu 5 Beisitzer Der Vorstand muss aus weiblichen und männlichen Mitgliedern bestehen. Der General ist zu jedem Vorstandsamt wählbar. Der General gehört auch ohne Wahl durch die Mitgliederversammlung, mit vollem Stimmrecht, dem Vorstand an. 2. Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 3. Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Wahlgang des 1. Vorsitzenden wird von einem aus der Versammlung benannten Wahlleiter geleitet. Nach erfolgter Wahl übernimmt der neu gewählte 1. Vorsitzende die Leitung der weiteren Wahlhandlungen. 4. Zu Beginn der ersten Vorstandsitzung nach der Mitgliederversammlung, werden die Geschäftsbereiche für die einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt. Diese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand und regelt dessen interne Arbeitsweise. Seite 7 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Über Vorstandssitzungen sind Protokolle zu führen. 6. Der Vorstand bedarf bei Verfügungen, die 1.500,00 Euro übersteigen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung. 7. Der 1. Vorsitzende hat das Verfügungsrecht bis zu einem Betrag von 500,00 Euro. 8. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so ist bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Bis zu diesem Termin hat der Vorstand das Recht, die freigewordene Position kommissarisch zu besetzen. 9. Der Vorstand ist berechtigt, zur Bewältigung seiner Aufgaben, Sonderausschüsse einzuberufen. § 11 Ehrenmitglieder 1. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Mitglieder zu „Ehrenmitglied“ oder zu „Ehrenvorsitzenden“ ernannt werden. Der Ehrentitel „Ehrenvorsitzender“ ist nur Mitgliedern vorbehalten, die das Amt des Vorsitzenden zuvor begleitet hatten. Über die Verleihung des Ehrentitels entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. 2. Auf Beschluss des Vorstandes werden vom General folgende Ehrentitel verliehen: Ehrenmarschall: Ehrenhauptmann: für ausscheidende Generäle. für Mitglieder und Nichtmitglieder. Seite 8 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 Aktive Mitglieder, die sich besondere Verdienste um die Garde erworben haben, können beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen Ehrentitel in der nächsthöheren Rangfolge verliehen bekommen. 3. Ehrentitelträger können mit Genehmigung des Generals zu besonderen Anlässen Uniform tragen. § 12 Vereinsauflösung 1. Die Auflösung des Vereins ist durch einen 2/3 Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung möglich. Es müssen aber mindestens 3/4 aller Mitglieder anwesend sein. Bei Nichterreichen der vorgeschriebenen Mitgliederzahl ist mit schriftlicher Einladung eine 2. Versammlung innerhalb von 4 Wochen mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die anwesenden Mitglieder beschließt. 2. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Pfarrgemeinde St. Martin Oberlahnstein, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Seite 9 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 Reglement für den aktiven Dienst (Stand 25. Februar 2013) 1. Die aktive Mitgliedschaft ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. 2. Die aktive Mitgliedschaft bedingt die Anschaffung der Uniform aus eigenen Mitteln. 3. Über Uniformänderungen entscheidet die Aktivenversammlung. 4. Die Aktiven verpflichten sich mit ihrer Zusage zum aktiven Dienst, bei allen Auftritten, Proben und Veranstaltungen anwesend zu sein. 5. Eine Verhinderung ist beim General oder dessen Vertreter zu melden. - Sie gilt keinesfalls für die ganze Saison! 6. Kann ein aktives Mitglied durch Krankheit, Trauerfall oder Schwangerschaft nicht aktiv sein, so zählt dieses Jahr als Dienstjahr. Der letzte fällige Orden wird erst bei Wiederaufnahme des aktiven Dienstes überreicht. Bei freiwilligem Unterbrechen des aktiven Dienstes werden keine Orden verliehen und es zählen keine Dienstjahre. 7. Wird ein aktives Mitglied Prinz oder Lahno-Rhenania in Lahnstein, wird das Tollitätenjahr als Dienstjahr gezählt. Gleiches gilt für die Kindertollitäten. 8. Pausieren ist jeweils nur für eine Saison möglich. Seite 10 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 9. Ehrentitelträger können am Karnevalssonntag, Rosenmontag und Veilchendienstag unaufgefordert Uniform tragen. 10. Bei Lahnsteiner Ex-Tollitäten, die nach ihrer Regentschaft erstmals in den Aktivenkreis aufgenommen werden, wird das erste Dienstjahr übersprungen und anerkannt. -1- GARDISTEN: Dienstjahre, Dienstgrade, Orden 1. Jahr Gardist silberne Schulterstücke Holzsäbel 2. Jahr Gefreiter silberne Schulterstücke Eisensäbel 1 goldener Schrägstreifen 3. Jahr Obergefreiter silberne Schulterstücke 2 goldene Schrägstreifen 1. Orden 4. Jahr Unteroffizier silberne Schulterstücke 1 goldener Winkel 5. Jahr Stabsunteroffizier silberne Schulterstücke 1 goldener Doppelwinkel 6. Jahr Feldwebel silberne Schulterstücke 1 Silberstern 2. Orden 7. Jahr Oberfeldwebel silberne Schulterstücke 2 Silbersterne Seite 11 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 8. Jahr Leutnant silberne Schulterstücke 1 Goldstern, Goldschnur 9. Jahr Leutnant silberne Schulterstücke 1 Goldstern, Goldschnur 3. Orden 10. Jahr Premieleutnant goldene Schulterstücke 2 Goldsterne, Goldschnur 11. Jahr Premieleutnant goldene Schulterstücke 2 Goldsterne, Goldschnur 4. Orden 12. Jahr Hauptmann goldene Schulterstücke 3 Goldsterne, Goldschnur 13. Jahr Hauptmann goldene Schulterstücke 3 Goldsterne, Goldschnur 14. Jahr Major geflochtene Schulterstücke Gold 2 Goldsterne, Goldschnur 5. Orden 15. Jahr Major geflochtene Schulterstücke Gold 2 Goldsterne, Goldschnur 16. Jahr Oberstleutnant geflochtene Schulterstücke Gold 3 Goldsterne, doppelte Goldschnur 17. Jahr Oberstleutnant geflochtene Schulterstücke Gold 3 Goldsterne, doppelte Goldschnur 6. Orden Seite 12 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 18. Jahr Oberst große Schulterstücke Gold 2 Goldsterne, doppelte Goldschnur 19. Jahr Oberst große Schulterstücke Gold 2 Goldsterne, doppelte Goldschnur 20. Jahr Generalmajor große Schulterstücke Gold 3 Goldsterne, doppelte Goldschnur 7. Orden - in jedem weiteren 5. Jahr wird ein Verdienstorden verliehen - -2- General große Schulterstücke Rot 4 Goldsterne, große Goldschnur Tanzoffizier hat für die Dauer seiner Amtszeit mindestens den Rang eines Leutnants. Fähnrich hat für die Dauer seiner Amtszeit mindestens den Rang eines Feldwebels. GARDISTINNEN: Dienstjahre, Dienstgrade, Orden 1. Jahr Marketenderin silberne Schulterstücke 2. Jahr Marketenderin silberne Schulterstücke 3. Jahr Marketenderin silberne Schulterstücke 1. Orden Seite 13 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 4. Jahr Marketenderin silberne Schulterstücke Goldschnur 5. Jahr Marketenderin silberne Schulterstücke Goldschnur 6. Jahr Obermarketenderin silberne Schulterstücke 1 Silberstern, Goldschnur 2. Orden 7. Jahr Obermarketenderin silberne Schulterstücke 2 Silbersterne, Goldschnur 8. Jahr Obermarketenderin silberne Schulterstücke 1 Goldstern, Goldschnur 9. Jahr Obermarketenderin silberne Schulterstücke 1 Goldstern, Goldschnur 3. Orden 10. Jahr Obermarketenderin goldene Schulterstücke 2 Goldsterne, Goldschnur 11. Jahr Hauptmarketenderin goldene Schulterstücke 2 Goldsterne, Goldschnur 4. Orden 12. Jahr Hauptmarketenderin goldene Schulterstücke 3 Goldsterne, Goldschnur 13. Jahr Hauptmarketenderin goldene Schulterstücke 3 Goldsterne, Goldschnur Seite 14 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 14. Jahr Hauptmarketenderin geflochtene Schulterstücke Gold, 2 Goldsterne, Goldschnur 5. Orden 15. Jahr Hauptmarketenderin geflochtene Schulterstücke Gold 2 Goldsterne, Goldschnur 16. Jahr Stabsmarketenderin geflochtene Schulterstücke Gold 2 Goldsterne, doppelte Goldschnur 17. Jahr Stabsmarketenderin geflochtene Schulterstücke Gold 3 Goldsterne, doppelte Goldschnur 6. Orden 18. Jahr Stabsmarketenderin große Schulterstücke Gold 2 Goldsterne, doppelte Goldschnur 19. Jahr Stabsmarketenderin große Schulterstücke Gold 2 Goldsterne, doppelte Goldschnur 20. Jahr Generalstabsmarketenderin große Schulterstücke Gold 3 Goldsterne, doppelte Goldschnur 7. Orden - in jedem weiteren 5. Jahr wird ein Verdienstorden verliehen Funkenmariechen hat für die Dauer seiner Amtszeit mindestens den Rang einer Obermarketenderin im 8. Jahr. Seite 15 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 Zur Uniform der weiblichen Mitglieder gehören nach eigener Wahl lange oder kurze Röcke. Der weibliche Kanonier muss während des Umzuges eine lange weiße Hose tragen. -3- Ernennungen / Beförderungen Die Ernennungen und Beförderungen erfolgen durch den General. Die Dienstjahre werden je Session gezählt. Die Beförderung erfolgt jeweils am 11. 11. -4- Vertretung des Generals Der Generalstellvertreter wird auf der Aktivenversammlung vor Sessionsbeginn jeweils für eine Session aus den Reihen der Offiziere gewählt. Nach erfolgter Wahl wird er vom General ernannt. -5- Hauptmann im Prinzenstab Die Funken Blau-Weiss stellen in jedem Jahr einen ihrer Offiziere als Hauptmann im Prinzenstab. Es wird jährlich nach Rangfolge gewechselt. -6- Fähnrich / Stellvertreter Aus den Reihen der Aktiven ist für die jeweilige Session ein Fähnrich und ein Stellvertreter zu stellen. Seite 16 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 Sollte sich aus den Reihen der aktiven Gardisten niemand bereit erklären wollen, das Amt des Fähnrichs zu übernehmen, tritt folgende Regelung in Kraft: Aus den Reihen der Offiziersanwärter (alle Dienstränge unter Leutnant) wird von der Aktivenversammlung ein Gardist aus diesem Personenkreis bestimmt. Bei der Entscheidung sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden: Der Gardist hat noch kein Amt, wie z. B. das des Fähnrichs oder des Getränkeoffiziers begleitet, oder übt ein solches aus. Der Gardist steht näher vor dem Offiziersrang als andere Kandidaten. Fähnrich und Stellvertreter sind für die pflegliche Behandlung der Fahne verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass die Fahne rechtzeitig zu den Auftritten bereitsteht. -7- Kanonier Der 1. und 2. Kanonier wird jährlich nach Rangfolge gewechselt. Die Besetzung erfolgt jeweils mit einem Gardisten und einer Gardistin. -8- Kindergarde Die Mitgliedschaft in der Kindergarde ist nur möglich, wenn eine geeignete Aufsichtsperson (z. B. Eltern) dem Aktivenkreis angehört. Dienstjahre werden ab Vollendung des 3. Lebensjahres gezählt. Über die Aufnahme entscheidet das Orga-Team. 1. Die Kinderuniform muss in Form und Farbe der Erwachsenen-Uniform angepasst sein. Seite 17 Satzung und Reglement der CCO-Prinzengarde Funken Blau-Weiss Lahnstein e.V. Stand 2. Februar 2015 2. Die Kindergardisten tragen einen Holzsäbel. 3. Ab dem 4. Jahr tragen die Mitglieder der Kindergarde eine Silberschnur, die bei Übernahme in den Aktivenkreis bis zur Überreichung der Goldschnur beibehalten wird. 4. In der Kindergarde gibt es keine Rangfolge. 5. Die speziellen Kinderorden werden im 3., 6., 9. und 11. Jahr verliehen. 6. Nach mindestens 6 Jahren Kindergarde wird bei Übernahme in den Aktivenkreis das 1. Dienstjahr übersprungen. 7. Bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr hat das Orga-Team die Möglichkeit, die aus dem Bild der Kindergarde Heraus-gewachsenen im Aktivenkreis mitmarschieren zu lassen. 8. Abendauftritte der Kinder über 13 Jahre sollen nur bis 22.00 Uhr erfolgen. -9- Änderungen / Ausnahmen zum Reglement Änderungen oder Ausnahmen zum Reglement werden von der Aktivenversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. Stimmenthaltungen bleiben jeweils außer Betracht und werden nicht als Nein-Stimmen gewertet. Seite 18