Gutachten - Dialogprozesses
Transcrição
Gutachten - Dialogprozesses
Gutachten Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten für Expertenkreis Fracking, AG Risiko c/o Dr. Christoph Ewen Team Ewen Ludwigshöhstrasse 31 64285 Darmstadt Ausgeführt von Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen Tangersdorf 19 17279 Lychen Externe Begutachtung erfolgt durch: Dr. Michael Struckl, Wien 15. Mai 2012 1 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Inhalt Inhalt........................................................................................................................................... 1 1. Aufgabenstellung & Vorgehensweise .................................................................................... 3 2. Beschreibung des Untersuchungsgegenstandes ..................................................................... 3 2.1 Allgemeines ...................................................................................................................... 3 2.2 Beschreibung des Bohrplatzes ......................................................................................... 4 2.3 Technischer Aufbau von Bohrungen.............................................................................. 11 2.4 Anlagen zur Behandlung und Weiterleitung des geförderten Erdgases ......................... 12 2.4.1 Erdgasbehandlungsanlagen ..................................................................................... 12 2.4.2 Erdgasrohrleitungen ................................................................................................ 13 2.5 Verfahrensbeschreibung ................................................................................................. 15 2.5.1 Bohrung ................................................................................................................... 15 2.5.2 Ertüchtigung (Fracking) .......................................................................................... 17 2.5.3 Förderung ................................................................................................................ 19 2.6 Gefahrstoffe .................................................................................................................... 19 2.6.1 Bohrphase ................................................................................................................ 19 2.6.2 Fracking ................................................................................................................... 20 2.6.3 Förderphase ............................................................................................................. 23 3. Analyse der Gefahrenpotenziale .......................................................................................... 23 3.1 Allgemeines .................................................................................................................... 23 3.2 Betriebserfahrung & Unfallauswertung ......................................................................... 27 3.2.1 Betriebserfahrung .................................................................................................... 27 3.2.2 Unfallauswertung ................................................................................................... 28 3.2.3 Gefahrguttransport .................................................................................................. 33 3.2.4 Transport in Rohrleitungen ..................................................................................... 36 3.3 Risikoabschätzung .......................................................................................................... 39 3.4 Wahrscheinlichkeiten ..................................................................................................... 40 3.5 Worst Case Szenarien (WCS) ........................................................................................ 40 3.5.1. Fracking (WCF) ..................................................................................................... 41 3.5.2 Fracking - reduziert (WCFR) .................................................................................. 42 3.5.3 Größte zusammenhängende Masse (GZM)............................................................. 43 3.5.4 Abriss Panzerschlauch (WCP) ............................................................................... 44 3.5.5 Tankerunfall (WCT) ............................................................................................... 45 3.5.6 Gasausbruch (WCG) ............................................................................................... 46 3.5.7 Leckage Bohrloch (WCB) ....................................................................................... 48 3.5.8 Leckage aus unterirdisch verlegter Rohrleitung (WCR) ......................................... 50 4. Vorkehrungen zur Verhinderung und Begrenzung .............................................................. 54 4.1 Systemsicherheit............................................................................................................. 54 Gestuftes Sicherheitskonzept (Störfälle vermeiden und begrenzen)................................ 55 Vorgaben für Planung, Bau und Betrieb der Anlagen nach dem Stand der Sicherheitstechnik und guten Managementpraxis ............................................................ 55 Anforderungen nach „Art und Ausmaß der zu erwartenden Gefahren“ (Gefahrenorientierung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) ................................................. 55 2 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Ständige Verbesserung durch Erfahrung.......................................................................... 56 Erkenntnisquellen der verschiedenen Akteure, „Sicherheitstriade“, ............................... 56 Systemanalyse .................................................................................................................. 57 4.2 Prävention und Stand der Technik ................................................................................. 58 4.2.1 Bohrphase ................................................................................................................ 61 4.2.2 Ertüchtigung (Fracking) .......................................................................................... 65 4.2.3 Förderphase ............................................................................................................. 66 4.2.4 Transport auf der Straße .......................................................................................... 68 4.2.5 Rohrleitungstransport .............................................................................................. 69 4.3. Sicherheitsmanagement ................................................................................................. 72 4.3.1 Gute Managementpraxis für den Betrieb ............................................................... 72 4.3.2 Gute Managementpraxis für den Notfall ................................................................ 80 5. Zusammenfassende Bewertung ............................................................................................ 83 5.1 Systematische Checklisten ............................................................................................. 83 5.2 Beschreibung und Dokumentation des Standortes und Umfeldes ................................. 83 Bewertung ........................................................................................................................ 84 5.3 Beschreibung der Anlage ............................................................................................... 84 Bohrplatz .......................................................................................................................... 84 Gasbehandlungs- und Nebenanlagen ............................................................................... 85 Feldleitungen .................................................................................................................... 85 Bewertung ........................................................................................................................ 86 5.4 Sicherheitsmanagementsystem (SMS) und die Betriebsorganisation ........................... 86 Operation Integrity Management System (OIMS) ........................................................... 86 Zuordnung von OIMS ...................................................................................................... 91 Safety, Security, Health, and Environmental (SSH&E)................................................... 91 Unfall- und Ereigniserfassung & Auswertung ................................................................. 92 Übergreifende Auswertung & Survaillance ..................................................................... 92 Bewertung ........................................................................................................................ 92 5.5 Risikoabschätzung, Dokumentation der Störfallablaufszenarien................................... 93 Bewertung ........................................................................................................................ 99 5.6 Dokumentation Gefahrstoffe .......................................................................................... 99 Bewertung ........................................................................................................................ 99 5.7 Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ............................................................................. 99 Bewertung ...................................................................................................................... 102 6. Empfehlungen .................................................................................................................... 102 6.1 Technische Ausrüstung & Verfahren, Stand der Technik............................................ 102 6.2 Sicherheitsmanagement ................................................................................................ 105 6.3 Notfallmanagement ...................................................................................................... 105 7. Anlagen .............................................................................................................................. 106 7.1 Verzeichnis Bilder und Tabellen .................................................................................. 106 7.2 Verzeichnis der Anlagen .............................................................................................. 108 8. Literatur & Quellen ............................................................................................................ 109 3 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 1. Aufgabenstellung & Vorgehensweise Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten ist eine sich in der BR Deutschland entwickelnde Energieoption, deren umweltverträgliche Nutzung untersucht werden soll. Dazu werden in einem interdisziplinären Ansatz die Auswirkungen auf Mensch & Umwelt bei der Erkundung, Erschließung und Förderung des Rohstoffs ermittelt und bewertet. [1] Das vorliegende Gutachten1 untersucht die Auswirkungen • der oberirdischen technischen Anlagen des Bohrplatzes, • des Transports umweltgefährlicher Stoffe auf der Straße und in Rohrleitungen vom/bis Bohrplatz bis zur nächstliegenden Übergabestation, • der technischen Auslegung der Bohrung, die sich im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei dessen Abweichung(Unfall) ergeben. Dabei wird von einem szenarischen „Worst Case“ Ansatz ausgegangen, der der Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen und deren Begrenzung nach dem Stand der Technik dient. Die so ermittelten Maßnahmen werden mit den realisierten technischen und organisatorischen Vorkehrungen in einer regeltypischen Anlage verglichen und hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Eignung bewertet. Die Ermittlung und Bewertung der (genehmigten) Umweltbelastung, wie Emissionen von Lärm, Erschütterung, Strahlung, Luftschadstoffen, Abwasser, Abfall, Landverbrauch sind nicht Gegenstand dieses Gutachtens. Die Untersuchungen erfolgen auf der Grundlage von Informationen & Unterlagen, die ExxonMobile zur Verfügung gestellt hat, sowie der offen verfügbaren Literatur. Eine Untersuchung vor Ort an der konkreten Anlage wurde nicht durchgeführt. Die Quelle „ExxonMobile“ verweist auf die zentralen Unterlagen des weltweit operierenden Konzerns, „EMPG“ auf die in der BR Deutschland arbeitende „Exxon Mobile Produktions Gesellschaft“. 2. Beschreibung des Untersuchungsgegenstandes 2.1 Allgemeines Untersucht wird ein regeltypischer Bohrplatz der EMPG zur Erfassung von Erdgas in der BR Deutschland. Er besteht aus verschiedenen technischen Komponenten und Einrichtungen in Abhängigkeit von der ausgeführten Aktivität, wie • Exploration • Bohrung • (Wiederholte) Ertüchtigung durch hydraulische Stimulation (Fracking) • Förderung • Bohrlochversiegelung und Rückbau Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich auf die Bohr-, Ertüchtigungs- und Förderphase. Der gesamte Vorgang zur Aufsuchung, Gewinnung und Förderung von Erdgas erfolgt nach den Vorgaben des Bergrechts und ist in Betriebsplänen nach § 52ff BBergG2 festgelegt. 1 Quelle: http://dialog-erdgasundfrac.de/ Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 15a des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) 2 4 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Dabei wird für jede typische Phase ein gesonderter Betriebsplan aufgestellt und behördlich genehmigt3. Ein Hauptbetriebsplan nach § 52 BBergG ist für alle Gewinnungstätigkeiten aufzustellen und von der Bergbehörde genehmigen zu lassen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass für einen bestimmten längeren, nach den jeweiligen Umständen bemessenen Zeitraum Rahmenbetriebspläne aufgestellt werden, die allgemeine Angaben über das beabsichtigte Vorhaben, dessen technische Durchführung und voraussichtlichen zeitlichen Ablauf enthalten müssen. Die Aufstellung eines Rahmenbetriebsplanes ist immer zu verlangen wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist (festgelegt durch UVPBergV4). Für bestimmte Teile des Betriebes oder für bestimmte Vorhaben, z.B. Bohrung, Fracking müssen Sonderbetriebspläne aufgestellt werden. Die Betriebspläne müssen eine Darstellung des Umfanges, der technischen Durchführung und der Dauer des beabsichtigten Vorhabens sowie den Nachweis enthalten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B.: • die erforderliche Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigter und Dritter im Betrieb, insbesondere durch die den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik entsprechenden Maßnahmen, sowie Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, • keine Beeinträchtigung von Bodenschätzen, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, eintreten wird, • für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs Sorge getragen ist, • die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß verwendet oder beseitigt werden, • die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß getroffen ist, • gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung nicht zu erwarten sind. 2.2 Beschreibung des Bohrplatzes Folgende Bohrplätze wurden bei der näheren Untersuchung berücksichtigt (Tab 2-1): Tabelle 2-1 Untersuchte Bohrplätze der EMPG5 Vorhaben Betriebsplan Anlage Nr. Walsrode WestZ4a Betriebsplan Bohren 2-1 Bötersen Z 11 Rahmenbetriebsplan 2-2 2-3 Buchhorst T12 Sonderbetriebsplan Bohren Sonderbetriebsplan Frack 3 2-4 Datei Bohrbetriebsplan Walsrode West Z4a.pdf Bötersen Z11 Rahmenbetriebsplan komplett.pdf Snderbetriebsplan Bohren Bötersen Z11 Komplett.pdf approved_sonderbetriebsplan_buchhor st_t12-150-1.pdf S. Rundverfügung LBEG 04-02-03-01-29 (Anlage 1) Neustrukturierung Betriebsplanverfahren (2003) Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261). 5 Anlagen s. gesonderter Anlagenband 4 5 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Imbrock Z2 Sonderbetriebsplan Frack 2-5 Sonderbetriebsplan Frac Imbrock Z02_Rev MK_Rev 20Jun_Entwurf_LBEG.pdf Brettorf Z2b Notfallplan 2-6 Gasalarmplan Brettorf Z2b komplett.pdf Munster SW Z4 Landschaftspflegeplan 2-7 00LBP-MunsterZ4a.pdf Bild 2-1 Typischer Bohrplatz mit Förderplatz [2] Der typische Bohrplatz (Bild 2-1) hat eine Abmessung von 100 x 62 m und besteht aus einem inneren Bereich mit einem leicht geneigten armierten wasserdichten Betonboden nach VAwS [3] (Aufbau: Beton 15 cm, PE Folie 0,3 mm, 15 cm Schotter, Sandbasis) und einem äußeren Bereich der eine flüssigkeitsdichte Asphaltierung (Aufbau: Asphalt 8 cm, 15 cm Schotter, Sandbasis) als Bodenbelag aufweist. Angegliedert ist i.d.R. ein Förderplatz (60 x 52 m), der über die gesamte Zeit der Förderung in Betrieb ist. Die Ausgliederung von Bohrplatz und Förderplatz erfolgt aus Kostengründen, da nach Abschluss der ersten Bohrung u.U. weitere Arbeiten am Bohrloch gemacht werden müssen, z.B. Workover, Fracking, etc. Grundsätzlich werden die Betriebsflächen hinsichtlich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen ausgelegt. Die Bereiche werden durch Aufkantungen eingegrenzt und mit jeweils einer getrennten Auffangeinrichtung für Abwasser verbunden, die Entsorgung wird organisatorisch 6 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ geregelt. Die Niederschlagswässer von der Asphaltfläche gehen in einen Absetzteich, der durch HDPE- Folie abgedichtet ist, das Abwasser vom inneren Bereich geht in flüssigkeitsdichten Auffangbehälter aus Beton. Die Stellflächen für Bürocontainer und Parkplätze haben eine Schotterauflage auf dem Sandboden. Grundlage für die Gestaltung ist der WEG Leitfaden „ Gestaltung des Bohrplatzes“ [4]. Für die Fundamentierung des Bohrturms und des Standrohrs muss die Standfestigkeit gutachterlich nachgewiesen sein. Für den Bohrplatz wird regeltypisch im Rahmen der Betriebsplanzulassung ein • Anfahrts- und Lokationsplan • Darstellung der Geräuschentwicklung (Isophone) • Topographische Karte, Luftbildaufnahme • Geologisches Schnittprofil • Karte mit Sicherheitskreisen • Detaillierter Bohrplatzplan mit Zuwegung • Landschaftspflegerischer Begleitplan incl. artenschutzrechtlicher Prüfung geliefert. Beim Sonderbetriebsplan Bohren kann darüber hinaus hinzukommen: • Bohrvorprogramm • Rohrtourenauslegung • Entsorgungsplan • Verwendung von Gefahrstoffen • Eingesetzte Servicefirmen • Einrichtungen zur Kickerkennung • Brandschutzplan • Alarmierungsplan • Layout der Bohrlochabsperrung • Isophone • Notfallkarte • Warneinrichtungen für Spülungen und Schwefelwasserstoff (H2S) • Karte mit Sicherheitskreisen H2S • Liste der Verantwortlichen (Bestellkette) Ein Sonderbetriebsplan Fracking enthält zusätzlich Angaben über: • Bohrlochbild • Liste der Personen von Servicefirmen, die den Frack durchführen • Nachweis der Verträglichkeit der Frackfluide mit den Lagerstättenfluiden und Chemikalien • Integritätsbewertung der Bohrung, Ringraumdrücke, Lastannahmen durch Fracking • Lithostatische Druckverhältnisse und Frackplanung • Equipment Aufbauplan Es ist regeltypisch keine Löschwasserrückhaltung vorgesehen, da Brände nur mit Schaum gelöscht werden. Die im Notfallkonzept zu legenden Löschwasserversorgungen dienen nur zur Kühlung der umlegenden Schutzobjekte. Es wird davon ausgegangen, dass keine Kontamination des Löschwassers mit den Wasserkreisläufen auf dem Bohrplatz erfolgt. Nach 7 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ einer Verfügung6 des LBEG von 2011 sind bei neu errichteten Bohrplätzen aber die Anforderungen der LöRüRL [5] einzuhalten. Darstellung der Ausrüstung eines Bohrplatzes Die am Bohrplatz vorhandene Ausrüstung ist von der Nutzungsphase abhängig. Die umfangreichste Ausstattung liegt während der Bohrphase vor. Folgende Anlagen / Apparate können vorhanden sein: • Bohrgerüst mit Bohrtisch • Antriebsmotor (Rotary-Verfahren) • Lagerplatz für Bohrgestänge & Rohre zum Einbau • Blow out preventer (BOP- Schema s. Bild 2-2) • Feststoffabscheider • Flüssigabscheider • Ggf. Gastrocknungsanlage • Rohrleitungssystem für Erdgas und ggf. Haftwasser/Backflow • Spülflüssigkeitstanks • Lagerung von Spülchemikalien • Spülungspumpen • MSR Einrichtungen7 • Warn- und Alarmierungseinrichtungen • Brandschutzausrüstung • Hebe- und Förderwerkzeuge • Lagerung von Betriebsmitteln • Stromversorgungseinrichtungen Während eines Fracks, der nach erfolgter Bohrung ggf. mehrfach durchgeführt wird, sind folgende Anlagen/Apparate (teilweise zeitlich befristet) auf dem Bohrplatz: • Hochleistungspumpen für Frack • Flexible Rohrleitungen (Panzerschläuche) für Frackverpumpung, Manifold • Chemikalienlager für Frackchemikalien • Lager für Proppants (Stützmittel) • Mischeinrichtung und Lagertanks für Frackfluid • Flüssigabscheider • Rohrleitungssystem für Erdgas • Rohrleitungssystem für Haftwasser/Backflow oder Lagereinrichtung für Haftwasser/Backflow • MSR Einrichtungen • Warn- und Alarmierungseinrichtungen • Brandschutzausrüstung • Hebe- und Förderwerkzeuge • Lagerung von Betriebsmitteln • Stromversorgungseinrichtungen 6 7 LBEG-Verfügung 18-a-08_11-01-18 Zur Auslegung s. [9] 8 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Bohrstrang Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Ringpreventer Gestängebackenpreventer Scherbackenpreventer Gestängebackenpreventer Bild 2-2 Schemabild eines Blow Out Preventers (BOP) [2] 9 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Während der Förderphase verbleiben nur wenige Anlagen/Apparate auf dem Bohrplatz: • Bohrlochabsperrarmatur (s. Bild 2-3) • Rohrleitung für Erdgas • Abscheider • Flüssigkeitstank mit Verladeeinrichtung • Ggf. Abscheider für höhersiedende Anteile des Erdgases • Ggf. Gastrocknungseinrichtungen • MSR Einrichtungen • Stromversorgungseinrichtungen Die beschriebenen Strukturen/Anlagen/Apparate können bei Clusterbohrplätzen auch mehrfach und parallel vorhanden sein. Ein Clusterbohrplatz kann aus bis zu 20 Einzelbohrungen bestehen und hat eine Ausdehnung von bis zu 1 ha [6]. Walsrode Z5A Stand ab: Komplettierung Bild erstellt am 1.02.2004 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Automatischer SicherheitsErdgas aus absperrschieber nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Solid Block 7 1/16" x 4 1/16" PN 700 Packoff-Adapterflansch 11" x 7 1/16“ Cameron Tubing Hanger 4 1/2" Tubing Control Head Seitenauslass 2 1/16” Controll Line Anschluß Keilabhängung der Produktionsrohrtour und Seitenschieber Keilabhängung der Zwischenrohrtour 28 00 3000 Bodenflansch 20 3/4" 500 3200 Standrohr Ankerr. 15 32"(812,8) 18 5/8"(473,1) 1/4" Controlline für USV Zwischenr. 13 3/8"(339,7) Produktionsr. 9 5/8"(244,5) Förderstrang 4 1/2"(114,3) Bild 2-3 Bohrlochabsperrarmatur Walsrode Z5A [2] 10 11 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 2.3 Technischer Aufbau von Bohrungen Tiefbohrungen haben im Grundsatz einen immer wiederkehrenden Aufbau. Die Verbindung von der gewünschten Erdgaslagerstätte in mehreren km Tiefe zur Oberfläche erfolgt durch ein gestuftes teleskopartiges Rohrleitungssystem von ineinandergefügten konzentrischen Rohren. Einen typischen Aufbau zeigt Bild 2-4. Aufbau, Funktion und Auslegung (Material, Berechnung, Druckverhältnisse, etc.) der einzelnen ineinandergefügten Rohrtouren sind detailliert in der Technischen Regel des WEG „Futterrohrberechnung“ [7] beschrieben. Das äußerste Rohr (Standrohr) wird in der Regel gerammt bis zu einer Tiefe unterhalb der oberflächennahen Grundwasserleiter. Alle folgenden Rohrstrecken werden gebohrt. Von besonderer Bedeutung ist das in das Standrohr als nächstes eingeführte Ankerrohr, welches die Hauptlast des gesamten Rohrleitungssytems einschließlich des Bohrlochkopfes zu tragen hat. Die Ankerrohrtour wird bis in feste geologische Formationen geführt und i.d.R. bis zu Tage einzementiert. In die Ankerrohrtour werden, ggf. durch weitere Zwischenrohrtouren, die Produktionsrohrtour mit Produktionsliner, der in die gewünschte Lagerstätte reicht, eingebaut. Bild 2-4 Ausschnitt Rohrtour Buchhorst T12 (s. Anlage 2-4) Zur Verbesserung der Stabilität sowie aus Gründen der weiteren Abdichtung werden verschiedene Rohrtouren in den gebohrten Kanal einzementiert. Bild 2-5 zeigt eine typische Zementierung. Die Anforderungen an die verwendeten Zemente sind stark von der vorgefundenen geologischen Formation (einschließlich deren Schutz) und den Bohrlochbedingungen, wie Tiefe, Temperatur, Druck, etc. abhängig. Eine detaillierte Beschreibung der eingesetzten Zementchemikalien bei der Bohrung Goldenstedt Z21 enthält 12 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ beispielsweise Anlage 2-8. Die Auswahl der geeigneten Zemente und deren Ausführung Zementierung erfordert viel Erfahrung und wird in der Regel von Spezialfirmen im Auftrag des Bohrherrn ausgeführt. Die Fragen der Langzeitstabilität, der Qualitätssicherung und Reparaturmöglichkeiten von Zementen werden in einem gesonderten Gutachten [8] (Anlage 2-9) behandelt. Bild 2-5 Zementierung Rohrtour Buchhorst T12 (s. Anlage 2-4) 2.4 Anlagen zur Behandlung und Weiterleitung des geförderten Erdgases 2.4.1 Erdgasbehandlungsanlagen Das geförderte Erdgas kann je nach Spezifikation unterschiedlich verarbeitet werden. Generell muss der mehr oder minder große Anteil von Haftwasser und ggf. Feststoffanteile und höher siedende Komponenten abgetrennt werden, bevor das Gas zur Weiterverarbeitung/Verteilung in die Feldleitungen gegeben wird. Bild 2-6 zeigt eine LTSAnlage (Low-Temperature-Separation), das sind Prozessanlagen, in denen mit einem Kondensationsverfahren bei –30 C Erdgase mit höhermolekularen Kohlenwasserstoffen C6+ 13 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ spezifikationsgerecht nach DVGW-Richtlinien aufbereitet werden. Die Initialkälte wird dabei über eine adiabatische Druckentspannung nach dem Joule-Thomson-Effekt erzeugt. Die Prozessanlage wird sowohl in vier Druck- als auch Temperaturbereiche untergliedert. Apparativ bildet die LTS-Anlage, gleichzeitig symptomatisch für alle Erdgasprozessanlagen, die Grundlage für die Festlegung von Anforderungsklassen an MSR-Einrichtungen mit Schutzfunktionen. [9] Bild 2-6 Fließdiagramm einer typischen LTS Erdgasanlage [9] Ggf. sind noch Trocknungsanlagen oder Abscheideanlagen für Schwefelwasserstoff auf dem Bohrplatz angesiedelt, diese werden im Rahmen des Gutachtens aber nicht weiter behandelt. 2.4.2 Erdgasrohrleitungen Jeder Bohrplatz, von dem eine fündige Produktionsbohrung abgeteuft wurde ist je nach Kapazität der Bohrung mit einer Erdgasleitung unterschiedlichen Durchmessers verbunden. Diese sog. Feldleitungen werden nach §§ 49 ff. BVOT [10] grundsätzlich unterirdisch verlegt und führen von dem Bohrplatz zu einer Sammelstelle. Die Leitungen sind zu verschweißen, mit Rückschlag- und Absperrventilen zu versehen und gegen Korrosion zu schützen. Die Verlegung erfolgt in gekennzeichneten Trassen. Für Rohrleitungen mit Sauergas (H2S) gelten nach § 53 BVOT zusätzliche Anforderungen. Die Verlegung der Rohrleitungen und deren Konstruktion, Bau & Wartung sind im Rohrleitungsbuch nach § 55 BVOT zu dokumentieren. Die Gesamtlänge der Feldleitungen für Erdgas der EMPG beträgt 2011 ca. 1409 km, der Rohrdurchmesser liegt zwischen 168 – 508 mm. (s. Tab. 2-2) 14 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 2-2 Querschnitt DN [mm] 610 168 508 324 168 Typische Feldrohrleitungen für Erdgas [11] Wandstärke Druck Länge Werkstoff [mm] [bar] [km] 8,5 84 24 StE 480.7 TM 20,2 500 1,2 450 QB (1.8952)/1.4539 17,4 14,7 7,9 70 100 70 8,3 8,7 3,9 N* St 43.7 N* StE 290.7 ** API StD 5L, Grade A Bemerkung Süßgas Naßgas, Süßgas Sauergas Zur Festlegung der Wartungszyklen wird ein „Risk Based Maintenance“(RBM) -Konzept angewendet. In Abhängigkeit von der betrachteten Erdgaszusammensetzung und den Ursachen möglicher Versagensgründe werden unter Beachtung der möglichen Konsequenzen Wartungszyklen festgelegt. Die qualitative Abschätzung der Versagenswahrscheinlichkeiten und der Konsequenzen des Versagens erfolgt im Rahmen des internen Risikoabschätzungsverfahrens nach OIMS (s. Kap. 5.5). Tab 2-3 zeigt die Übersicht. Tabelle 2-3 Wartungsintervalle für Feldleitungen nach einem RBM Ansatz [12] Leitungstyp Ursache Wahrschein- Konsequenzen* Wartung Bemerkung lichkeit* [pro Jahr] Trockenes Atmosphär. C C I – D II 1/3 Boden-Luft Sauergas Korrosion Übergänge (Crit A) Rißbildung 1 Taupunkt Wasser/H2S Bestimmung H2S, H2 1 Taupunkt Korrosion 1/20 Dichtheitsprüfung Boden 1 Potentialmessung Korrosion 1/20 Dichtheitsprüfung 1/20 Molchen Einwirkung 12 Kontrolle der Dritter Trasse Trockenes Atmosphär. C C III – D III 1/3 Boden-Luft Süßgas Korrosion Übergänge (Crit C) Boden 1 Potentialmessung Korrosion 1/20 Dichtheitsprüfung Einwirkung 6 Kontrolle der Dritter Trasse CO2 1 Taupunkt Korrosion * Klassifikation nach OIMS Risikotool s. Kap. 5.5 15 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 2.5 Verfahrensbeschreibung 2.5.1 Bohrung Vor Beginn der Arbeiten wird ein detailliertes Bohrprogramm aufgestellt, welches auf die spezifische Datensammlung „well planning document“ zurückgreift. Der ganze Prozess wird in einem Zeitablaufdiagramm dargestellt. Abgeschlossen wird das Bohrprogramm mit „lessons learned“ aus der betreffenden Bohrung. Grundsätzlich wird mit einem Standrohr (z.B. 32“ Durchmesser) begonnen, welches durch die obere grundwasserführende Schicht eingerammt wird. Dieses Rohr wird in der Regel nicht zementiert. Alle weiteren Rohrtouren werden mit spezifischen Spülflüssigkeiten gebohrt (Vergl. Bohrung Goldenstedt Z21 Anlage 2-8). Die Bohrspülung hilft, die Stabilität des Bohrloches beim Bohren und den Austrag des Bohrkleins sicherzustellen und enthält Komponenten, die das durchbohrte Gestein verkleistern, damit möglichst wenig Bohrspülung als Verlust in die tiefliegenden Gesteinsformationen eingepresst werden kann (Spülungsverluste). Die Dichte und viskosen Eigenschaften müssen auf das Bohrvorhaben angepasst werden, bei tiefen Bohrungen müssen die Spülungen ihre Eigenschaften auch bei höheren Temperaturen behalten können. Neben mineralischen Bohrspülungen (z.B. Bentonit) werden auch organische Mittel (z.B. auf der Basis von Zellulose) als Bohrspülungen eingesetzt. Um eine Biodegradation dieser Spülungen zu verhindern und Korrosionen am Bohrstrang, ausgebautem Bohrloch und Meißel zu minimieren, werden Biozide und Inhibitoren beigemengt [8]. Jede Bohrung wird nach Fertigstellung detailliert untersucht. Dazu können verschiedene Logging-Tools verwendet werden, um • die innere Oberfläche des Bohrloches abzutasten, • die Spannungsorientierungen zu bestimmen, • den Porendruck zu messen, • die Temperatur als Funktion der Tiefe aufzuzeichnen, • die Porosität abzuleiten oder • die Mächtigkeit der verschiedenen Gesteinsschichten (Lithologie) zu ermitteln. Dazu steht eine Vielzahl von Meßmethoden zur Verfügung [13], insbesondere: • Druckmessung (Dehnungsmeßstreifen, Bragg-Gitter, mechanische Gasmanometer) • Temperatur (Flüssigkeitsthermometer, Bragg-Gitter, elektrischen Widerstandes, RamanStreuung) • Lage des Wasserpegels • Bohrlochdimensionen (Kaliberlog, Neigungsmesser) • Variation des elektrischen Widerstandes (Resistivity Logs) • Variation der elastischen Eigenschaften (Sonic Logs) • Radioaktive Eigenschaften (γ-Log) • Magnetische Eigenschaften (Magnetic Field Log, Magnetic Susceptibility Log) • Eigenschaften des Bohrloch Fluids (Mud-Logging) • NMR-Logs • Gesteinsfestigkeit, Spannungsfeld (Hydro-Frac) Welche Methoden zum Einsatz kommen hängt von der standortspezifischen geologischen Situation ab. Nach der Untersuchung des Bohrlochs werden die Rohre eingebaut und diese einzementiert. Dabei wird die im Bohrloch stehende Spülflüssigkeit durch speziellen Flüssigzement (spezifisch schwerer) nach oben verdrängt. Nach ca. 24 h bindet der Zement ab 16 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ und es kann eine weitere (kleinere) Rohrtour gebohrt werden. Die Qualitätskontrolle des Zements erfolgt durch Eingangskontrolle (Rückstellungsproben fest und flüssig), rheologische Berechnungen und Beurteilung des Zementkopfes (das ist der Teil, der nach Verdrängung der Spülflüssigkeit an der Oberfläche erscheint). Die Integrität der Zementhülle kann von innen durch geeignete Meßverfahren beurteilt werden, bei Fehlern kann die Zementhülle repariert werden (sog. 2. Zementation). Eine Zusammenstellung üblicher Meßverfahren enthält die WEG-Empfehlung „Bohrlochkontrolle“ [14], zu Details des Verfahrens der Zementation, sowie der Bewertung der Langzeitstabilität s. Sondergutachten [8], (Anlage 2-9). Die Verrohrung unterer Bohrtouren wird oft bis an die Oberfläche ausgeführt. Die dadurch entstehenden Ringräume werden mit Wasser oder Sole beaufschlagt und hinsichtlich des Drucks überwacht. Erfolgt eine Leckage oder ein Gaseinbruch kann dies durch Druckänderungen in den Ringräumen identifiziert werden. Durch z.B. Isotopenanalyse der im Ringraum aufsteigenden Gase kann eine Abschätzung der Tiefe der Undichtigkeit erfolgen. Die Bohrung beim Rotary - Verfahren wird durch das Gewicht des rotierenden Bohrgestänges vorangetrieben. Bei einer Abweichung von der vertikalen Grundrichtung werden hydraulisch angetriebene Mud- Motoren an der Meißelspitze verwendet. Die Motoren werden durch die Hydraulik der gepumpten Spülflüssigkeit angetrieben. Ein nachgeschaltetes Steuerungsmodul bestimmt die Richtung durch Veränderung der Neigungslage des Motormeißels. Dadurch können präzise horizontale Bohrungen in der Ziellagerstätte erreicht werden. Die Abweichung von der vertikalen Grundrichtung erfolgt in Kurven mit Radien von einigen 100 m, dies kann durch die Elastizität des Bohrgestänges ausgeglichen werden. Der Bohrervorschub wird durch eingebaute Schwerstangen im oberen (vertikalen) Bereich der Bohrung erreicht. Ein Beispiel für eine Horizontalbohrung zeigt das schematische Bild 2-7. Da grundsätzlich das außerplanmäßige Anbohren von unter Druck stehenden Gashorizonten bei Tiefbohrungen nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt der Bohrlochabschluss während der Bohrphase stets durch einen Blow-Out-Preventer (BOP) mit 3 unabhängigen Absperrschiebern und einem das Bohrgestänge im Notfall durchtrennenden Notschieber (Schema s. Bild 2-2). Der durch einen Blow out ggf. aufgebaute Druck kann über Ventile am BOP kontrolliert in Triptanks entlastet werden. 17 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Bild 2-7 Bohrung mit Horizontalablenkung Dötlingen Ost Z2 [2] 2.5.2 Ertüchtigung (Fracking) In unkonventionellen Lagerstätten (Shale Gas, Kohleflötzgas und Tight Gas) liegt das Erdgas nicht frei sondern in Mikroräumen der Gesteinsformationen vor. Um diese Gas förderfähig zu 18 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ machen, müssen die Gesteinsschichten aufgebrochen werden und Wegsamkeiten zum Förderrohr geschaffen werden. Dies wird erreicht durch das Verpumpen einer Frackfluid (je nach geologischer Formation ca. 500 – 1500 m3 / Frack) unter hohem Druck (Hydraulic fracking). Der Druck, der zusätzlich zu dem in der Tiefe herrschenden Gebirgsdruck einige Hundert bar betragen kann, bewirkt das Aufbrechen des Gesteins in verzweigte Kanäle, die, durch das in der Frackfluid enthaltene Stützmittel (Proppant, meistens eine Form von Sand) auch nach Entspannung offen gehalten werden. Dadurch werden dauerhafte Wegsamkeiten geschaffen, durch die das mobilisierte Erdgas fließen kann. (s. Bild 2-8) Bild 2-8 Schema Fracking Verfahren [15] Um die gewünschten Fließeigenschaften (unter hohem Druck und Temperaturen) zu erhalten wird der Frackfluid verschiedene Chemikalien zugesetzt (s. Kap. 2.6.2) Nach erfolgtem Fracking-Vorgang, der mehrmals wiederholt werden kann, wird das verbrauchte Frackfluid (Backflow) abgepumpt und mit der Förderung des Erdgases begonnen. Der Backflow setzt aus verschiedenen, stark von der Lagerstätte abhängigen Komponenten zusammen. Neben den verpumpten Stoffen sind im Backflow die chemischen Reaktionsprodukte der Frackfluid sowie gelöste Stoffe im Haftwasser der Lagerstätte vorhanden. Je nach Zusammensetzung kann der Backflow zur Wiederverwendung von Fracks 19 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ recycelt oder er muss in geeigneter Weise umweltverträglich entsorgt werden (Details s. Abwassergutachten [16]). Im Allgemeinen wird der Frackingvorgang als hinreichend prognostizierbar angesehen. Die betroffenen Gesteinsschichten werden durch einmaliges Fracking in Ausdehnungen von etwa 150 x 50 x 50 m aufgebrochen. Bei hinreichenden Abständen der erbohrten Horizonte ist i.d.R. mit keiner Wechselwirkung zwischen verschiedenen Bohrungen zu rechnen. Werden bestimmte Mindestabstände aber unterschritten kann es zur Wechselwirkung untertage kommen. Dies kann zu unerwünschten Ereignissen führen (s. Kap. 3.2.2) 2.5.3 Förderung Der Förderbetrieb ist ein technisch weitgehend automatisierter Dauerbetrieb. Ergiebige Bohrlöcher können über Jahrzehnte hinreichende Mengen liefern. Während Förderungen in DE aus dem konventionellen Bereich stündlich bis zu 30.000 m3 pro Bohrloch erreichen können, sind die Gasströme aus unkonventionellen Lagerstätten mit durchschnittlich 5000 m3 /h zu erwarten. Auf dem Bohrplatz sind neben der Bohrlochabsperrarmatur, falls erforderlich, noch Einrichtungen zur Abscheidung von Haftwasser und/oder höhersiedender Anteile an Kohlenwasserstoffen in Betrieb, Gastrocknungsanlagen, ggf. H2S Konzentratoren und Fackeln, sowie Energieversorgungs- und Entsorgungseinrichtungen und die Übergabestation an die vorhandenen Feldleitungen vorhanden. (vergl. Kap 2.4). Je nach Lagerstätteneigenschaft kann es erforderlich sein das Erdgas aus der Lagerstätte durch zusätzliche Pumpen zu fördern. Bei der Erschließung von unkonventionellen Lagerstätten besteht die Strategie, die Lagerstätte durch verschiedene (horizontale) Bohrungen von ein und demselben Bohrplatz zu erschließen. Solche „Cluster“-Bohrplätze können noch eine Reihe anderer Anlagen beherbergen, wie Kompressionsstationen, Lager- und Wartungszentren, Werkstätten, Warten zur Überwachung, Mannschaftsräume, etc. 2.6 Gefahrstoffe Auf dem Bohrplatz werden abhängig von der Betriebsphase unterschiedliche Gefahrstoffe verwendet. Stehen während der Bohrphase die für den Maschinenbetrieb erforderlichen Betriebsstoffe, wie Diesel, Schmierstoffe, Gleitmittel, etc. sowie die Spülungs- und Zementierungschemikalien im Vordergrund, werden bei der Ertüchtigungsphase (Fracking) eine Vielzahl von chemischen Stoffen in Abhängigkeit von den hydraulisch aufzubrechenden Horizonten verwendet. Auf die differenzierte Darstellung der in der Vergangenheit eingesetzten Stoffgemische und deren Weiterentwicklung zu umweltverträglicheren Zubereitungen für das Fracking im Rahmen des Projekts „Erdgasdialog“ sei auf die Gutachten zur Human- und Ökotoxikologie verwiesen [17] [18]. In der folgenden Auflistung wurde sich auf die Stoffe und Stoffgruppen konzentriert, die bei der Ableitung der Szenarien in Kap. 3.5 ff verwendet wurden. 2.6.1 Bohrphase Betriebsstoffe Während der Bohrphase sind vor allem Betriebsstoffe zur Durchführung des Bohrbetriebs auf dem Bohrplatz vorhanden. Anlage 2-2 & 2-3 enthält eine Zusammenstellung der auf dem Bohrplatz Bötersen Z 11 vorhandenen Gefahrstoffe, einschließlich deren Einstufungen nach 20 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Gefahrstoff- und Wasserrecht. Bezüglich der übergreifenden Mengenangaben kann auf die Hinweise im Brandschutzplan für die Anlage zurückgegriffen werden. Danach sind folgende max. Kapazitäten zu besorgen (Tab 2-4): Tabelle 2-4 Kapazitäten der Lagereinrichtungen für brandrelevante Gefahrstoffe [Quelle: s. Anlage 2-3] Bohrspühlstoffe & Zementchemikalien Eine weitere Großgruppe von Gefahrstoffen während der Bohrphase stellen die für den Bohrbetrieb erforderlichen Spülungsfluide und Zemente dar. Die Zusammensetzung ist abhängig von den zu durch teufenden geologischen Formationen. Für den Bohrplatz Goldenstedt Z 21 wurden die in Anlage 2-8 zusammengefassten Fluide eingesetzt und in ihrer Funktion genau beschrieben. Während der Durchteufung von grundwasserführenden Schichten (1. Bohrabschnitt: 0-500 m Tiefe) werden nach Maßgabe der DVGW Arbeitsblätter W 115 „Bohrungen zur Erkundung, Beobachtung und Gewinnung von Grundwasser” und W 116 „Verwendung von Spülungszusätzen in Bohrspülungen bei Bohrarbeiten im Grundwasser“ [19] nur darin zugelassene Stoffe verwendet. In tieferen Schichten (ab 500 m Tiefe) kommen u.a. Stoffe mit Einstufungen von WGK8 1 & 2 zur Anwendung. Im ersten Abschnitt der Bohrung (0-500 m Tiefe) erfolgt die Zementierung mit PZ 55, einem für Bohrungen in wasserführenden Schichten zugelassener Zement. 2.6.2 Fracking Der Einsatz von chemischen Zusatzstoffen in Frackingfluiden richtet sich nach den Eigenschaften der hydraulisch aufzubrechenden Gesteinsschichten. Neben dem in DE hauptsächlich eingesetzten Trägermedium Wasser kommen auch Mischungen mit Kohlendioxid und Kohlenwasserstoffen zur Anwendung. Aus Gesichtspunkten der Umweltverträglichkeit werden derzeit v.a. Fluide mit umweltverträglichen Stoffen auf Wasserbasis entwickelt. Dem Gutachten lagen die Zubereitungen der Frackfluide folgender Bohrplätze vor: Buchhorst T 12, Imbrock Z 2, Cappeln Z 3a, Damme 3, Mulmshorn Z6. Zur Berechnung der Stoffinventare wurden die Daten vom Frack Buchhorst T12 am 27.07.2011 (Tab 2-5) verwendet. 8 WGK = Wassergefährdungsklassen nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) [96] 21 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 2-5 Stoffe und Stoffmengen des Frack Buchhorst T12 am 27.07.2011 Stoff Verwendung Menge (kg) Aggregatzustand Brennbarkeit Kaliumchlorid Tonstabilisator 3.216 fest Nein Carbonsäuren Puffer 91 flüssig Nein Soda Puffer 57 fest Nein Chem.-modifizierte Verdickungsmittel 717 fest/gel Entzündlich Stärke Triethanolamin, NaVernetzer 84 flüssig Entzündlich Tetraborat Propanol, Netzmittel, Tensid 81 flüssig Entzündlich Glykolether Ethoxyl. Alkohole Netzmittel, Tensid 121 flüssig Entzündlich Natriumthiosulfat Hochtemp.771 fest Stabilisator Tetraethylenpentamin Stabilisator 161 flüssig Entzündlich Kathon 886 Biozid 1 Fest, ws. Lösung Nein Butoxyethanol Lösungsvermittler 1.190 flüssig Entzündlich Summe 6.252 Daraus das Inventar an brennbaren Flüssigkeiten auf dem Bohrplatz während FrackingVorgang: Stoff Verwendung Menge (kg) Aggregatzustand Brennbarkeit Chem.-modifizierte Verdickungsmittel 717 fest/gel Entzündlich Stärke Triethanolamin, NaVernetzer 84 flüssig Entzündlich Tetraborat Propanol, Glykolether Netzmittel, Tensid 81 flüssig Entzündlich Ethoxyl. Alkohole Netzmittel, Tensid 121 flüssig Entzündlich Natriumthiosulfat Hochtemp.771 fest Stabilisator Tetraethylenpentamin Stabilisator 161 flüssig Entzündlich Butoxyethanol Lösungsvermittler 1.190 flüssig Entzündlich Betriebsmittel der Diesel 21.125 Entzündlich Hilfsaggregate* Schmier- & Mineralöle 4.645 flüssig Entzündlich Hilfsstoffe* Summe 28.895 * Zusätzliche Daten aus Rahmenbetriebsplan Bötersen Z11 Lt. Mitteilung der EMPG sollen ab 2012 nur noch tendenziell umweltverträgliche Chemikalien dem Frackfluid [17] [18] zugemischt werden. Eine Auflistung gibt Fa. Schlumberger (Mail v. 10.01.2012) für verschiedene Frackverfahren: Shale Gas: Butyl diglycol; CAS 112-34-5 Cholinium chloride; CAS 67-48-1 Polyethylene glycol monohexyl ether; CAS 31726-34-8 22 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ magnesium nitrate CAS: 10377-60-3 5-chloro-2-methyl-3(2h)-isothiazolone, mixt. with 2-methyl- 3(2H)-isothiazol; CAS: 55965-84-9 magnesium chloride; CAS: 7786-30-3 Conventional (ThermaFRAC): 2,2`,2"-nitrilotriethanol; Sodium tetraborate; Zirconium dichloride oxide; Polyethylene glycol monohexyl ether; Sodium hydrogen carbonate; Sodium hydroxide; Sodium thiosulfate, pentahydrate; Cholinium chloride; Carbohydrated polymer; Polysaccharide derivative; 2-Butoxyethanol; Sodium bromated; Diammonium peroxidisulphate; Aliphatic polymer; magnesium nitrate 5-chloro-2-methyl-3(2h)-isothiazolone, mixt. with 2-methyl- 3(2H)-isothiazol; magnesium chloride; Salt of aliphatic acid; CO2 Fluid (YF800LpH): Sodium hydrogen carbonate Sodium thiosulfate, pentahydrate; Cholinium chloride; Carbohydrated polymer; Polysaccharide derivative; 2-Butoxyethanol; Sodium bromated; Diammonium peroxidisulphate; Aliphatic polymer; magnesium nitrate 5-chloro-2-methyl-3(2h)-isothiazolone, mixt. with 2-methyl- 3(2H)-isothiazol; magnesium chloride; Salt of aliphatic acid; Acetic acid; 1-Propanaminium, 3-amino-N-(carboxymethyl)-N,N-dimethyl-, N-coco acyl derivs., chlorides, sodium salts; Propan-2-ol; Methanol; 2,2`-iminodiethanol; CAS 102-71-6 CAS 1330-43-4 CAS 7699-43-6 CAS 31726-34-8 CAS 144-55-8 CAS 1310-73-2 CAS 10102-17-7 CAS 67-48-1 No CAS No CAS CAS 111-76-2 CAS 7789-38-0 CAS 7727-54-0 No CAS CAS: 10377-60-3 CAS: 55965-84-9 CAS: 7786-30-3 No CAS CAS 144-55-8 CAS 10102-17-7 CAS 67-48-1 No CAS No CAS CAS 111-76-2 CAS 7789-38-0 CAS 7727-54-0 No CAS CAS: 10377-60-3 CAS: 55965-84-9 CAS: 7786-30-3 No CAS CAS 64-19-7 CAS: 61789-39-7 CAS 67-63-0 CAS 67-56-1 CAS 111-42-2 23 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 2.6.3 Förderphase Während der Förderphase sind neben dem Hauptgefahrstoff Erdgas nur wenige weitere Gefahrstoffe am Bohrplatz. Die genaue Zusammensetzung und Mengen der vorhandenen Gefahrstoffe hängen von der Zusammensetzung des Produkts Erdgas (Methan, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff, höhere flüchtige Kohlenwasserstoffe, Aromaten, etc.) und den abzuscheidenden flüssigen Stoffen (Haftwasser, Salze, radioaktive Stoffe, etc.) ab. Dazu kommen noch Gefahrstoffe der Gastrocknungsanlagen, soweit am Bohrplatz vorhanden, sowie Hilfs- und Betriebsstoffe. 3. Analyse der Gefahrenpotenziale 3.1 Allgemeines Gefahren für Mensch & Umwelt können von Gefahrstoffen und/oder Betriebszuständen, die eine hohe Energie haben ausgehen. Dabei ist zu unterscheiden von dem Gefahrenpotenzial und der tatsächlich zu besorgenden Gefahr. Die maximale Gefahr erwächst aus der vollständigen Beteiligung des gesamten Gefahrenpotenzials, die tatsächlich zu besorgende Gefahr berücksichtigt technische und organisatorische Vorkehrungen zur Verhinderung bzw. Begrenzung von Störfällen. Diese Vorkehrungen sind recht komplexer Natur. Das Zusammenwirken dieser Anforderungen zeigt Bild 3-1. Bild 3-1 Zusammenwirken der technischen und organisatorischen Anforderungen für Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung [20] Die praktische Kernfrage lautet, bis zu welchem Ausmaß die Vorkehrungen getrieben werden müssen um dem Gefahrenpotenzial adäquat zu begegnen. Antworten auf diese Fragen geben die einschlägigen Rechtsvorschriften des Immissions- Wasser- und Bergrechts. Unter Wahrung der Risikoproportionalität (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) wird z.B. in § 3 24 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ StörfallV [21] gefordert, dass die Maßnahmen sich in „Art und Ausmaß“ an den zu erwartenden Gefahren zu orientieren haben. Welche Auswirkungen infolge eines Störfalls zu erwarten sind werden durch Szenarien modelliert. Dabei werden vorzugsweise die in der Praxis bewährten und behördlich akzeptierten Verfahrensweisen verwendet. Eine Anleitung zur Erstellung von Störfallablaufszenarien stellt das Verfahren der Störfall-Kommission dar, welches im Bericht SFK-GS-26“Empfehlungen für Kriterien zur Abgrenzung von Dennoch-Störfällen und für Vorkehrungen zur Begrenzung ihrer Auswirkungen“ [22] dargelegt ist. Der Deutsche Verordnungsgeber unterscheidet vernünftigerweise auszuschließende und vernünftigerweise nicht auszuschließende Gefahrenquellen (§ 3 Abs. 2 StörfallV). HMUEJFG-Darimont 2/98-denn02.ppt Auswirkungsbegrenzung von Dennoch-Störfällen (nach Störfallverordnung) 0 jenseits jeglicher Erfahrung Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens von Gefahrenquellen Gefahrenquellen jenseits jeder Erfahrung und Berechenbarkeit Störfälle "Exzeptioneller Störfall" Vorkehrungen keine Anforderungen keine vernünftigerweise auszuschließen DennochStörfall Begrenzung der Auswirkungen nach §3 Abs.3 gemäß §5 u. §6 vernünftigerweise nicht auszuschließen zu verhindernder Störfall Verhinderung nach §3 Abs.1 gemäß §4 u. §6 §3 Abs.2 Versagen Bild 3-2: Auswirkungsbegrenzung von Dennoch-Störfällen (nach Störfall-Verordnung) [22] Vernünftigerweise nicht auszuschließende Gefahrenquellen können zu Störfällen führen, die grundsätzlich zu verhindern sind, indem Vorkehrungen nach § 3 Abs. 1 StörfallV getroffen werden müssen. Vernünftigerweise auszuschließende Gefahrenquellen können zu sog. „Dennoch-Störfällen“ führen, deren Eintreten zwar nicht zu verhindern ist, gegen deren Auswirkungen jedoch unabhängig von den störfallverhindernden Vorkehrungen nach § 3 Abs. 1 StörfallV auch störfallauswirkungsbegrenzende Vorkehrungen zu treffen sind (§ 3 Abs. 3 StörfallV). Das Versagen von Vorkehrungen nach § 3 Abs. 1 StörfallV stellt beispielsweise eine vernünftigerweise auszuschließende Gefahrenquelle dar, die zu einem „Dennoch-Störfall“ führen kann (s. Schema Bild 3-2). Das Wirksamwerden von vernünftigerweise auszuschließenden Gefahrenquellen kann jedoch auch so unwahrscheinlich sein, dass es jenseits der Erfahrung und Berechenbarkeit liegt. 25 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Gegen diese exzeptionellen Störfälle sind keine anlagenbezogenen Vorkehrungen zu treffen. Hier greifen die Maßnahmen des allgemeinen Katastrophenschutzes. Als generelle Gefahrenquellen kommen nach [23] in Betracht: • Anlagenbezogenen Gefahrenquellen • Umgebungsbezogenen Gefahrenquellen o benachbarte Betriebsbereiche oder Anlagen o benachbarte Verkehrsanlagen o naturbedingte Zustände oder Ereignisse • Eingriffe Unbefugter Die Wahrscheinlichkeiten des Wirksamwerdens dieser Gefahrenquellen sind in jedem Einzelfall zu untersuchen. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Gefahren durch Flugzeugabstürze ist zu beachten, dass bei Flughäfen außerhalb der Sicherheitsflächen und des Anflugsektors (s. § 12 Abs. 1 Nr. 2 und 5 LuftVG9) oder innerhalb des Anflugsektors, aber mehr als 4 km vom Beginn der Landebahn entfernt, oder - bei Landeplätzen außerhalb eines Sektors von jeweils 75 m beiderseits der Bahnachse am Beginn der Landebahn und der Breite von jeweils 225 m beiderseits der Bahnachse in einem Abstand von 1,5 km vom Beginn der Landebahn liegt, es sei denn, dass besondere gefahrerhöhende Umstände (z. B. aufgrund von Luftfahrthindernissen in der Nähe des Flugplatzes) vorliegen, keine Gefährdungen beachtet werden müssen. Der Verkehr durch schnellfliegende Flugzeuge des militärischen Luftverkehrs kann als umgebungsbedingte Gefahrenquelle nur dann außer Betracht bleiben, wenn ein Betriebsbereich außerhalb eines Umkreises mit dem Radius 10 km vom Mittelpunkt des Flugplatzes liegt. Sonstiger militärischer Flugverkehr wird wie ziviler Flugverkehr behandelt. Zum Ausschluss der Gefahren durch Eingriffe Unbefugter kann auf die Empfehlungen des Leitfaden SFK-GS-38 [24] hingewiesen werden, der ein Vorgehen zur systematischen Sicherungsanalyse enthält. Um in der grundsätzlich großen Variationsbreite zwischen katastrophalen- und Bagatellereignissen zu vernünftigen Abgrenzungen zu kommen, hat die Störfallkommission in ihrem Bericht SFK-GS-26 folgende Fälle definiert: - Vernünftigerweise nicht auszuschließende Störfälle (Typ SA), die im Rahmen des Sicherheitsberichts beschrieben werden. - Vernünftigerweise auszuschließende Störfälle, zu deren Auswirkungsbegrenzung anlagenbezogene Vorkehrungen und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen getroffen werden („Dennoch-Störfälle“, Typ DS). - Vernünftigerweise auszuschließende Störfälle, zu deren Begrenzung nur allgemeine Gefahrenabwehrmaßnahmen getroffen werden („Worst-Case-Störfälle“, Typ WC). Für jeden Fall kann eine untere und obere Grenze der definierten DS zugeordnet werden(s. Bild 3-3): - Typ SA hat seine untere Grenze in der Menge, die zu einer unzulässigen Überschreitung von Belastungswerten des Arbeitsschutzes führen, z. B. MAK-Wert. 9 Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. April 2012 (BGBl. I S. 606). 26 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Die obere Grenze wird durch die Menge MSA festgelegt, die zur Überschreitung z. B. des AEGL-2-Wertes10 an der Betriebsgrenze führt. - Typ DS hat seine untere Grenze in der kritischen Menge Mk, die zu einer unzulässigen Überschreitung von Belastungswerten (z. B. AEGL-2-Wert) am kritischen Aufpunkt, z. B. der nächstgelegenen Wohnbebauung führt. Die obere Grenze wird durch die „größte zusammenhängende Menge MGZM“ bestimmt (vgl. Anhang 6, BMUVollzugshilfe [23]). - Der „Worst-Case-Störfall“ Typ WC hat seine untere Grenze in der MGZM, er schließt an den oberen Grenzbereich von Typ DS an. Der obere Grenzbereich wird durch das gesamte Inventar der Anlage Mi, gegebenenfalls des Betriebs (mögliche DominoEffekte sind hierbei zu berücksichtigen) festgelegt. Dieser Störfalltyp wird für die Gefahrenabwehrplanung11 u. a. nicht weiter betrachtet. Die Bereiche werden durch das Erreichen bestimmter Immissionskonzentrationen einerseits und der Festlegung von bestimmten Mengen in der Anlage andererseits festgelegt und in Form einer Quellrate (QR) ausgedrückt. Der Massenfluss der Quellrate wird durch anlagenbezogene störfallbegrenzende Maßnahmen (STB) abgemildert zu einem korrespondierenden Quellterm (QT). Mit diesem Quellterm wird die Ausbreitungsrechnung unter Berücksichtigung der spezifischen Umgebung durchgeführt. Es ergibt sich daraus die korrespondierende Immissionskonzentration. Wie ersichtlich wird der Beginn des Bereichs der „Dennoch Störfälle“ im Einzelfall durch den Abstand vorhandener Schutzobjekte, z.B. Wohnbebauung bestimmt. Je näher der (genehmigte) Abstand ist umso kleiner MK. Die kritische Quellrate QRK wird durch Rückrechnung, z. B. durch die Anwendung von standardisierten Nomogrammen aus der zulässigen Immissionskonzentration z.B. AEGL-2 vom kritischen Aufpunkt bestimmt. Die nach diesem Verfahren ermittelten Werte für Mk werden für die detaillierte Berechnung des Szenarios zum Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkung verwendet. Die GZM ist stets anlagenspezifisch zu ermitteln und die entsprechende Ausbreitung im Einzelfall zu berechnen. Dabei dürfen passive Schutzeinrichtungen, wie Auffangwannen oder Schutzmauern, als ständig verfügbar angesehen werden. Aktive Absperreinrichtungen können, soweit sie nicht Teile des gestörten Anlageteils sind, als bestimmungsgemäß arbeitend angesehen werden. Die Plausibilität szenarischer Annahmen orientiert sich stets an den bereits vorgekommenen Ereignissen und einschlägigen Betriebserfahrungen. Erstere sind aus einschlägigen Datensammlungen, letztere aus den obligaten Aufzeichnungen von Betreibern im Rahmen ihres Sicherheitsmanagementsystems zu gewinnen. 10 AEGL = Acute exposure guideline levels http://www.umweltbundesamt.de/nachhaltige-produktionanlagensicherheit/anlagen/AEGLWEB/Pages/Pages-De/Seite_6.html 11 Hinsichtlich der auszuwählenden Störfallablaufzenarien für die externe Gefahrenabwehrplanung hat die SFK einen gesonderten Bericht SFK-GS-45 [50] herausgegeben. 27 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Bild 3-3: Schematische Darstellung der Quellterme bei Störfallablaufszenarien Mi = Masse des Inventars, MGZM = größte zusammenhängende Menge, Mk = kritische Masse, MSA = Masse aus SA, QR = Quellrate, QT = Quellterm, DS = „Dennoch-Störfall“, SA = „Sicherheitsanalyse“, AEGL = Acute Exposure Guideline Limit, STV = störfallverhindernde Maßnahmen, STB = störfallbegrenzende Maßnahmen 3.2 Betriebserfahrung & Unfallauswertung 3.2.1 Betriebserfahrung 3.2.1.1 Umweltschutzjahresbericht EMPG 2010 [25] Die Betriebserfahrungen werden nach den Vorgaben des OIMS (s. Kap. 5.4) in den Betrieben der EMPG systematisch erfasst und ausgewertet. Dabei stehen die Probleme der Arbeitssicherheit an erster Stelle. In Zentrum steht das „Augen auf“ -Verfahren, bei dem im formalisierten Vordruck alle Betriebsabweichungen und –erfahrungen registriert werden. 2010 wurden 4900 „Augen-auf“ Vorgänge registriert, davon bezogen sich 3684 auf erkannte Arbeitsplatzgefahren und 1149 Meldungen auf Beinaheunfälle bzw. unsichere Handlungen. [26]. Ereignisse mit einer Umweltgefährdung werden im Bericht 2010 für Deutschland mit 26 Ereignisse (davon 8 meldepflichtig an die zuständige Bergbehörde (LBEG) mit ungeplantem Austritt von ca. 6 m³ wassergefährdenden Stoffen (5 m³ Lagerstättenwasser, 1 m³ chemische Zubereitungen) angegeben. Verunreinigtes Erdreich (ca. 28 m³) wurde ausgetauscht und ordnungsgemäß entsorgt. Tab. 3-1 enthält die nach Stoffgruppen differenzierte Aufstellung von Ereignissen mit Umweltrelevanz [26]. Die Freisetzung von Chemikalien und Mineralöl sind die häufigsten Ereignisse. 28 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 3-1 Ereignisse mit Umweltrelevanz Environmental Incidents Anzahl Oil Spills 14 Produced Water 10 Chemicals 7 Freisetzung von Chemikalien 35 Berichtspflichtig 0 Summe 66 Aus der EMPG Datenbank für Ereignisse mit Drittschutz- und Umweltwirkung 2010 [27] sind 39 Ereignisse mit Freisetzung H2S registriert (s. Tab 3-2) Tabelle 3-2 Freisetzungen 2010 mit Schwefelwasserstoff Menge 22,5 kg 20 Liter 20 Liter 50 Liter 40 Liter Gehalt H2S in % 100 15 11 5 15 Eine Analyse von 4074 Arbeitsunfällen aus 2005-2011 hinsichtlich der Ursachen [28] zeigt die folgende Tab 3-3. Tabelle 3-3 Ursachen von Arbeitsunfällen Causal Factor Total 1. Mangelnde Fähigkeiten / Kenntnisse 2. Korrekte Ausführung dauert länger / ist aufwendiger 3. Abkürzung von Arbeitsweisen wird toleriert 4. Gewohnheit ohne persönliche Vorteile 5. Fehlende oder unzureichende Anweisungen 6. Unzureichende Kommunikation von Anweisungen 7. Ungeeignetes Werkzeug, Ausrüstung, techn. Umfeld 8. Externe Faktoren Grand Total 305 831 113 693 206 176 954 796 4074 Blow-Out Ereignisse geschehen nach Angaben der Erdgasindustrie seltener als einmal pro 1.000 Bohrungen. Nach Angaben der EMPG wurden 73 Bohrungen niedergebracht, ohne dass es einen Blow-Out gegeben hat. Bei den Vorgängergesellschaften (vor 2002) gab es einen Blow-Out im Speicherbereich Anfang der 1980er Jahre und einen Blow-Out im Ölbereich Mitte der 1980er Jahre. 3.2.2 Unfallauswertung 3.2.2.1 Literaturrecherche Fracking – Ereignisse Eine gezielte Recherche im Internet zu Ereignissen im Zusammenhang mit Fracking ergab lediglich 24 Ereignisse im Zeitraum von 2003 -2011 [29]. Als Ereignis mit der maximalen 29 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Auswirkung wird die Freisetzung von ca. 21.900 Liter Fracking Fluid durch einen Rohrleitungsbruch im Jahr 2009 angegeben. 3.2.2.2 Unfalldatensammlung NRW Bergamt Das NRW Bergamt betreibt im Internet einen Unfalldatensammlung [30], die aus vorwiegend Arbeitsunfälle aus dem Kohlebergbau von 1971-2008 besteht. Sie enthält insgesamt 150 Berichte, davon 23 zusammenfassende Bericht über sicherheitstechnische Erkenntnisse in einzelnen Bereichen. Auswertung nach Ereignisart zeigt Tab. 3-4. Tabelle 3-4 Ergebnis Unfalldatensammlung Bergamt NRW Ereignisart Anzahl Brand 21 Explosion 6 Grubengas Freisetzung 31 Innerbetrieblicher 14 Verkehrsunfall Arbeitsunfall an Maschinen 34 Gebirgsschlag 21 Bemerkung Häufig mit Zündung In der Datensammlung sind keine Beschreibungen von ggf. Umweltschäden bei den Ereignissen vorgenommen. 3.2.2.3 Unfall-Daten aus den USA Die Auswertung der kommerziellen Datenbank „Drilling Spills“ [31] ergibt ca. 250 Ereignisse aus 1987-2009 bei Öl & Gas Bohrplätzen. Nur ca. 10 % der Ereignisse sind Ereignisse mit Erdgas, vorwiegend Freisetzungen aus undichten Rohrleitungen und nicht gesicherten Altbohrungen. Die Datenbank enthält keine Mengenangaben bei Ereignissen mit Erdgas. Im Bericht FRACTURED COMMUNITIES Case Studies of the Environmental Impacts of Industrial Gas Drilling [32] werden 4 Ereignisse beim Bohren und Fracken im Marcellus shale berichtet, der Schwerpunkt liegt auf Methanmigration und Wasserverschmutzung durch Unfälle mit Backflow & Frackfluid. Die BC Oil and Gas Commission [33] hat 18 Ereignisse registriert, bei denen eine unterirdische Wechselwirkung zwischen benachbarten Bohrungen während dem Fracking beobachtet wurde: • “Five incidents of fracture stimulation resulting in communication with an adjacent well during drilling. • Three incidents of drilling into a hydraulic fracture formed during a previous stimulation on an adjacent well and containing high pressure fluids. • Ten incidents of fracture stimulations communicating into adjacent producing wells. • One incident of fracture stimulation communication into an adjacent leg on the same well for a multi-lateral well.” In den USA kommen Blow-Out- Ereignisse nicht selten vor. In Texas wurden im Jahr 2011 7.000 neue Bohrlöcher eingerichtet, insgesamt werden mehr als 250.000 Bohrlöcher betrieben. Im Zeitraum von 2006 bis Juli 2007 wurden 127 Blow-Outs registriert, bei 14 30 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ entstanden Brände, es waren 3 Todesopfer und 14 Verletzte zu beklagen [34]. In Pennsylvania sind seit 2008 etwa 3.000 Bohrlöcher eingerichtet worden, es gab zwei Ereignisse, bei denen die Betreiber in ihren Bohrlöchern „die Kontrolle verloren” haben. 2010 führte ein Blow-Out dazu, dass Erdgas 16 Stunden lang in die Atmosphäre ausströmte, 2011 geriet ein Bohrvorgang in Pennsylvania außer Kontrolle, knapp 40 Kubikmeter an FrackFlüssigkeit wurden freigesetzt [35]. 3.2.2.4 Unfallauswertung Erdgas In regelmäßigen Abständen lässt die EU-Kommission prüfen, ob Rohrleitungen im Bereich der Seveso Richtlinie geregelt werden müssen. Die jüngste zusammenfassende Studie [36] enthält neben wichtige Informationen zum gegenwärtigen Ausbau und Betrieb von Erdgas Pipelines auch Auflistungen der wichtigsten Unfälle mit Erdgas. Zur Bestandsaufnahme wird unterschieden zwischen Transmissionsleitungen (ca. 80-90 bar) und Verteilleitungen (unter 20 bar), beide Leitungstypen sind in der Regel aus Stahl. Die Gesamtlänge der Erdgasleitungen in Europa ist 2009 auf 2.030.000 km gestiegen. Tab. 3-5 zeigt die Übersicht. In Tab. 3-6 sind die spektakulären Unfälle mit Erdgasrohrleitungen aufgeführt. Die Angabe der im Unfallereignis freigesetzten Mengen ist stark von der betrieblichen Einbindung des betreffenden Rohrleitungsabschnitts abhängig. Tabelle 3-5 Länge von Erdgasleitungen in Europa 31 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 3-6 Große Unfälle mit Erdgas Jahr Ereignis Stoff/Menge 1989 LPG pipeline, Ufa (USSR) 1970 LPG pipeline Port Hudson 532 m3 LPG (USA) 1994 Houston (USA) LPG 2000 Carlsbad (USA) Methan 2004 Ghislenghien (Belgium) Methan 2010 Natural gas pipeline, San Bruno (USA) Methan Konsequenzen Literatur 462-600 Tote Energy Library 2011, NYT 1989 Burgess and Zabetakis, 1973 547 Verletzte NTSB 1996 12 Tote NTSB 2003 24 Tote DGPR 2009 , 132 Verletzte Mahgerefteh and Atti 2006, FLUXYS 2004 9 Tote NTSB 2010, NYT 20110121, NYT 20110228) 3.2.2.5 BAM- Studie 2009 zit. nach [36] In der Studie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wurden die Auswirkungen von Unfällen mit Erdgasleitungen untersucht. Bild 3-4 zeigt die Korrelation zwischen Durchmesser/Betriebsdruck und Explosionsdruck bzw. Wärmestrahlung bei den Ereignissen. Bei Rohrleitungsabriß wurden Fackeln bis zu einer Höhe von 150 m registriert. Bild 3-5 zeigt die durch Explosionen von Rohrleitungen erzielten Wurfweiten der Trümmerstücke. 32 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Bild 3-4 Korrelation zwischen Durchmesser/Betriebsdruck und Explosionsdruck bzw. Wärmestrahlung mit Rohrleitungsdurchmesser Bild 3-5 Korrelation von Wurfweiten von Flugstücken mit dem Rohrleitungsdurchmesser 33 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 3.2.2.6 Untersuchungen der EGIG zit. nach [36] Seit 1992 führt die European Gas pipeline Incident data Group (EGIG) eine Statistik der Rohrleitungsunfälle. Die EGIG registriert auf freiwilliger Basis Unfälle von ihren Mitgliedern, die ca. 50 % des Europäischen Fernleitungsnetzes betreiben. Nur Unfälle in diesem Netz (>15 bar) liegen der Statistik zu Grunde. Im langjährigen Mittel wird die durchschnittliche Unfallrate mit λ=0,37 [Ereignisse /1000km*Jahr] angegeben. Hauptursachen für das Leitungsversagen sind Dritteinwirkung (50%), Materialfehler (17 %) und Korrosion(15%), Details s. Bild 3-6. Bild 3-6 Ursachen für Pipelineschäden 3.2.3 Gefahrguttransport Das Transportaufkommen der EMPG ist Tab 3-7 zu entnehmen [25]. Mit 45,7 % und gut 0,8 Million Jahrestonnen nahm der Transport von Flüssigschwefel (Gefahrgutklasse 4.1) den größten Teil der transportierten Gefahrgüter ein, mit 25,7 % gefolgt von den entzündbaren flüssigen Stoffen (Klasse 3); Jeweils zur Hälfte handelte es sich dabei um Rohöl, Erdgaskondensate und Bohrlochchemikalien mit entzündlicher Trägerflüssigkeiten und um Lagerstättenwasser mit auf schwimmender Kohlenwasserstoffphase. Mit 27,7 % bilden die giftigen Stoffen - z.B. Benzol und / oder Schwefelwasserstoff - haltiges Lagerstättenwasser mit mehr als 0,1 Gew.-% an Benzol oder Schwefelwasserstoff und beladenes Schwefelwasserstoff - haltiges "Waschöl“, - eine weitere bedeutende Teilmenge der Gefahrguttransporte. Bei den Transporten ätzender Stoffe (Klasse 8) handelt es sich meist um Transporte von Natronlauge und der Zubereitung Oxazolidon aus der Erdgasreinigung, aber auch um Transporte von Quecksilber. Bei den Klasse 7 Transporten handelt es sich um Abfalltransporte von Produktionsrückständen, die natürliche radioaktive Stoffe einer spezifischen Aktivität > 40 Bq/g enthalten zu einer Entsorgungsanlage. 34 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 3-7 EMPG Gefahrgutaufkommen 2010 Die bei EMPG durchgeführten Transporte finden - sofern nicht leitungsgebunden - auf Schiene und Straße statt. Die Jahresmengen der transportierten Gefahrgüter haben sich zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2010 zwischen 2,5 und 1,8 Mio. t bewegt. 2010 gab es keine berichtspflichtigen Ereignisse. 3.2.3.1 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen Die Statistiken des Statistischen Bundesamts zu Unfällen beim Umgang mit und bei der Beförderung von WG- Stoffen werden seit 1975 jährlich durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anzeigen über Unfälle mit WGStoffen zuständigen Dienststellen. Dies sind in der Regel die Unteren Wasserbehörden oder Polizeidienststellen. 3.2.3.2 Unfälle mit WG- Stoffen in Deutschland [37] 2008 registrierten die zuständigen Behörden insgesamt 2203 Unfälle mit WG- Stoffen. Knapp zwei Drittel der Unfälle (1469) ereigneten sich bei der Beförderung von WG- Stoffe. Insgesamt wurden 25,6 Millionen Liter (Mio. l) wassergefährdender Substanzen freigesetzt. Durch Sofortmaßnahmen wie Abdichten schadhafter Behälter, Umfüllen in andere Behälter, Aufbringen von Bindemitteln oder Einbringen von Sperren in Gewässern konnten 2,5 Mio. l (9,8 %) wieder gewonnen werden. Rund 23,1 Mio. l (90,2 % der freigesetzten Mengen) führten hauptsächlich zu Verunreinigungen des Bodens oder belasten den Wasserhaushalt. Zu berücksichtigen ist, dass durch Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nur bei verhältnismäßig wenigen Unfällen ein Transport der WG- Stoffe aus dem unfallbedingt kontaminierten Boden in das Grundwasser erfolgt ist. Die häufigsten dieser Folgemaßnahmen sind das Aufnehmen bzw. Ausheben verunreinigten Bodens und Materials, einschließlich Bindemittel, sowie deren Entsorgung. 3.2.3.3 Unfälle beim Umgang mit WG- Stoffen 2008 wurden 24,3 Mio. l WG- Stoffe freigesetzt, 9 % davon waren Gülle- und Sickersaft von festem Mist und gelagertem Pflanzenmaterial. 35 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Betrachtet man die Hauptursachen der Unfälle beim Umgang mit WG- Stoffen, so hatten diese 2008 zu 35 % technische und zu 38 % menschliche Ursachen, die restlichen 27 % sind auf andere Ursachen zurückzuführen oder ungeklärt. 3.2.3.4 Unfälle bei der Beförderung WG- Stoffe Der Großteil der Unfälle ereignet sich beim Transport WG- Stoffe mit Straßenfahrzeugen. 2008 waren dies etwa 62 % (1369). Dabei wurden rund 407 000 l wassergefährdender Substanzen, überwiegend Mineralölprodukte, freigesetzt. Im Vergleich zu Straßenfahrzeugen sind die freisetzbaren Mengen bei Schiffen bedeutend größer und Maßnahmen schwieriger durchzuführen. 2008 traten im Zusammenhang mit Schiffen bei 56 Unfällen annähernd 797. 000 l aus. Bei den Hauptursachen der Unfälle überwiegt menschliches Fehlverhalten (41 %), 20 % lassen sich auf Materialmängel zurückführen, zum Beispiel Mängel an Fahrzeugen und Sicherheitseinrichtungen, an Armaturen oder an Behältern und Verpackungen. Bei den restlichen Unfällen wurde keine Angabe zur Unfallursache gemacht oder die Unfallursache beruhte weder auf einem Materialfehler noch auf menschlichem Verhalten s. Tab. 3-8. Tabelle 3-8 Ursachen für Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 3.2.3.5 Unfallwahrscheinlichkeiten bei Lagerung & Transport wassergefährdender Stoffe Aus den statistischen Daten kann unter folgenden Prämissen Unfallwahrscheinlichkeiten abgeschätzt werden [38]: Langjähriges Mittel der Unfälle mit WG- Stoffen (1997-2009): • Transportunfälle (alle Träger) 1436 p.a. • Unfälle beim Umgang (HBV & LAU) 956 p.a. 36 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Unfallhäufigkeit bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: • HBV Anlagen λ=4 x 10-3 [Ereignisse/Jahr] • LAU Anlagen λ=5 x 10-4 [Ereignisse/Jahr] Die Transportleistung für entzündliche Flüssigkeiten (Mineralöl) mit TKW auf der Straße beträgt für 2007: 8,429 x 109 [t km]. Unter der Annahme, dass • Unfälle mit WG-Stoffen zu 95 % Unfälle beim Mineralöltransport sind • die Verhältnissen beim Transport mit allen übrigen WG-Stoffe vergleichbar • der Anteil des Straßentransports bei 62 % (Angabe für 2008) liegt ergibt sich: (1436 x 0,62) / (8,429 x 109 x 1,05) = 1,0 x 10-7 [Ereignisse/Tonne*km*Jahr] Für die Gefahrgutransporte (Straße) der EMPG [25]: 899.474 t ergibt sich statistisch daraus eine jährliche Unfallwahrscheinlichkeit von: λ=8,99 x 10-2 [Ereignisse/ km] 3.2.4 Transport in Rohrleitungen Die Gesamtleitungslänge von allen Feldleitungen für Lagerstättenwässer der EMPG liegt derzeit bei 134 km, der Rohrdurchmesser liegt zwischen 54 – 273 mm. (s. Tab 3-9) Tabelle 3-9 Querschnitt DN [mm] 273 114 54 Typische Feldrohrleitungen für Lagerstättenwasser/Backflow [39] Wandstärke Druck Länge Werkstoff Bemerkung [mm] [bar] [km] 8,7 84 1,8 C-Stahl Lagerstättenwasser; 3,6 100 1,4 RSt 38.7 Wartungsintervall 2,5 16 2,1 GFK 1-5 Jahre 3.2.4.1 Versagen von Rohrleitungen [40] Leckage oder Bruch von Rohrleitungen kann durch eine Reihe von Ursachen ausgelöst werden. Wesentliche Ursachen sind nach [41]beispielsweise: 1. Korrosion oder Erosion 2. Anfahren durch Transportmittel (LKW, Krane, …) 3. Beschädigungen oder Fehler während der Installation 4. Fehlerhafte Konstruktion der Ausdehnungselemente 5. Vibration 6. Überdruck oder Überhitzung. Verallgemeinert man diese sehr speziellen Ursachen des Versagens von Rohrleitungen in der chemischen Industrie, so kann man nach [41], [42] die folgende Aufteilung vornehmen (Tab 3-10): 37 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 3-10 Ursachen des Versagens von Rohrleitungen in der chemischen Industrie Ursache des Versagens Anteil [%] Materialversagen (z. B. durch Überbelastung) 20,5 Korrosion (innere und äußere) 15,6 Ermüdung 3,5 Bedienfehler und inkorrekte Installation 35,4 Äußere Einwirkung 23,5 Sonstiges (z. B. Abrasion, Erosion) 1,5 Betrachtet man die überwiegend technisch bedingten Versagensarten (Überbelastung, Korrosion, Ermüdung, Sonstige) von Rohrleitungen, so machen diese ca. 41 % der Fehlermöglichkeiten aus. Den größten Einfluss auf das Versagen von Rohrleitungen hat allerdings der Mensch. Mögliches menschliches Fehlverhalten (Bedienfehler, inkorrekte Installation) sowie äußere Einwirkungen (z. B. Fahrzeugunfälle) stellen die Hauptursachen für das Versagen von Rohrleitungen dar. Im „Purple Book“ [43] sind die in Tab 3-11 aufgeführten Ausfallraten für Rohrleitungen angegeben worden. Bei einem Rohrabriss wird von einer Leckfläche entsprechend dem Rohrleitungsdurchmesser und einer Stofffreisetzung aus beiden Rohrteilen ausgegangen. Bei einer Rohrleitungsleckage soll der Leckdurchmesser 10 % des Nenndurchmessers und maximal 50 mm betragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eingangsdaten in Prozessanlagen ohne besondere äußere Einflüsse wie korrosionsfördernde Umgebung oder erhöhte Vibrationen ermittelt worden sind. Liegen solche Bedingungen vor, so ist ein Faktor von 3 - 10 auf die Ausfallraten anzuwenden. Tabelle 3-11 Leckagehäufigkeit von Rohrleitungen aus [43] Rohrleitung Rohrabriss DN < 75 mm 75 mm < DN < 150 mm DN > 150 mm 1 x 10-6 [1/m*a] 3 x 10-7 [1/m*a] 1 x 10-7 [1/m*a] Leckage der Rohrleitung 5 x 10-6 [1/m*a] 2 x 10-6 [1/m*a] 5 x 10-7 [1/m*a] Bei einer Rohrleitung kann im Prinzip jeder Leckdurchmesser zwischen 1 mm (als Minimalwert festgelegt) und dem äquivalenten Rohrleitungsdurchmesser des Rohrabrisses auftreten. Bei der Festlegung einer hypothetischen Leckage an einer Rohrleitung oder einem Behälter wird im Leitfaden TAA-GS-03 [44] ein „Leck-vor-Bruch-Verhalten“ durch den Einsatz von zähen Werkstoffen vorausgesetzt. Unter Berücksichtigung der Berechnungen von STROHMEIER et al. zum Risswachstum an Rohrleitungen und Behältern wird in diesem Leitfaden davon ausgegangen, dass die für ein katastrophales Versagen erforderlichen kritischen Rissgrößen so groß sind, dass sie bei Standard-Prüfungen sicher entdeckt werden und damit der komplette Abriss von entsprechend ausgeführten, sorgfältig verlegten und überwachten Rohrleitungen nach menschlichem Ermessen auszuschließen ist. Für die Festlegung von größeren Lecks in einer Rohrleitung wird im Leitfaden TAA-GS-03 der Ansatz von BRÖTZ mit einer Leckfläche von 0,01 D2 (D=Durchmesser in [mm]) verwendet. Für größere Querschnitte als DN 100 ist diese Annahme nicht mehr sinnvoll, da 38 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ die sich dann ergebenden Leckflächen eine unrealistische Größe erreichen würden. Hier wird im Leitfaden durchgängig eine maximale Leckfläche von100 mm2 vorgeschlagen. Für Rohrleitungen aus nichtrostendem Stahl werden die Leckagehäufigkeiten unter Berücksichtigung der Analyse der Ursachen von Leckagen in Offshore-Anlagen um 30 % reduziert. 3.2.4.2 Abrisse von Rohrleitungen Mögliche Gefahrenquellen für einen Rohrleitungsabriss können sein: 1. Zusatzbelastung deutlich über der Auslegung der Rohrleitung, z. B. Personen treten auf Meßleitungen mit geringem Durchmesser. 2. Mechanische Beschädigung der oberirdischen Rohrleitung infolge Bautätigkeit oder Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. 3. Mechanische Beschädigung der Rohrleitung durch das Anfahren einer Rohrbrücke mit einem Fahrzeug. 4. Mechanische Beschädigung der Rohrleitung in Füllanlagen durch Bewegung der Fahrzeuge. 5. Mechanische Beschädigung der Rohrleitung durch äußere Gefahrenquellen im Sinne der Störfall-Verordnung wie z. B. Erdbeben, Hochwasser, Flugzeugabsturz. Zu 1.: Bei Rohrleitungen mit kleinen Nennweiten DN < 15 ist eine Beschädigung durch Zusatzbelastungen nicht auszuschließen. Es wird ausgegangen von: λ = 5*10−8 [1/a*m]; DN < 15 Zu 2.: Bei Bautätigkeiten oder Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten können durch herabfallende Gegenstände Rohrleitungen abreißen. Mit zunehmendem Durchmesser wird dies aber immer unwahrscheinlicher. In der HSE Datenbank [45] sind für Rohrleitungen mit Durchmessern > 11“ bei 17 % der Leckagen Leckdurchmesser mit über 100 mm ermittelt worden. Dies kann auf mechanische Beschädigungen oder aber auf Öffnen von nicht geschlossenen Rohrleitungen zurückzuführen sein. Die Leckagehäufigkeit wird angegeben zu: Zu 3.: Die Beschädigung einer Rohrbrücke durch Baufahrzeuge ist ein bekanntes Ereignis. Im ungünstigsten Fall kann es auch zu einem Rohrleitungsabriss kommen, dessen Eintrittshäufigkeit natürlich mit steigendem Rohrleitungsdurchmesser geringer wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Häufigkeit etwa um den Faktor 5 größer ist als bei Bautätigkeiten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Als Rohrleitungslänge ist hierfür die Länge der Rohrbrücken anzusetzen: 39 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Zu 4.: Die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung der Rohrleitung in Füllanlagen durch Bewegung der Fahrzeuge ist wesentlich durch die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen beeinflusst. Daher wird diese Gefahrenquelle ggf. im Rahmen des Betriebsrisikos durch Fehlerbäume betrachtet. Zu 5.: Befindet sich eine Anlage in einem durch Erdbeben oder Hochwasser gefährdeten Bereich oder im Nahbereich eines Flughafens, so müssen Einzelfallbetrachtungen durchgeführt werden. 3.2.4.3 Schläuche und Gelenkarme In der Rijmond-Studie [46], [47] wurden die folgenden Versagenshäufigkeiten von Schläuchen und Gelenkarmen in Füllanlagen in Abhängigkeit von der Betriebsdauer h [Stunden] der Schläuche verwendet (Tab 3-12): Tabelle 3-12 Leckagehäufigkeit bei Schläuchen und Gelenkarmen Schlauch, leicht beansprucht Schlauch, schwer beansprucht Gelenkarm, Leckage Gelenkarm, Abriss 4,0*10-6 [1/h] 4,0*10-5 [1/h] 3,0*10-6 [1/h] 3,0*10-8 [1/h] 3.3 Risikoabschätzung Risikoabschätzungen berücksichtigen neben der Beschreibung von Störfallauswirkungen auch noch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Ereignisses. Dabei muss immer angegeben werden, worauf sich das Risiko bezieht, z.B. Todesfallrisiko für Beschäftigte, Risiko für die Verschmutzung von Oberflächengewässer, Risiko für den Brand eines Lagerbehälters, etc. Das Risiko kann qualitativ oder quantitativ beschrieben werden. Für die genaue quantitative Beschreibung eines Risikos müssen belastbare konkrete Daten zur Verfügung stehen, dies ist nur in seltenen Ausnahmefällen der Fall. Am häufigsten sind deshalb quantitative Risikoabschätzungen auf der Grundlage von generischen Daten. Die Ergebnisse dieser Abschätzungen eignen sich gut für Risikovergleiche von z.B. Designalternativen bei verfahrenstechnischen Anlagen & Komponenten, für Entscheidungen über zulässige Risikogrenzwerte dagegen sind sie nicht geeignet, da sie große Fehlerbandbreiten besitzen. Zur umfassenden Darstellung möglicher Risikoabschätzungsverfahren s. Bericht der Störfallkommission “Risikomanagement im Rahmen der Störfall-Verordnung” (SFK-GS-41) [48]. In der BR Deutschland existieren keine risikobasierten Grenzwerte, deshalb sind Risikomaßzahlen keine Größen, die in behördlichen Genehmigungsverfahren eine Rolle spielen. Nicht unterschätzt werden darf indes die Verwendung dieser Maßzahlen in der Risikokommunikation, also der Beschreibung von risikobehafteten Tätigkeiten in der Öffentlichkeit und im Rahmen der internen Sicherheitsorganisation als SPI, s. Kap. 5.4. 40 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Qualitative Risikoabschätzungen Die EMPG wendet ein qualitatives Risikoabschätzungsverfahren an. Dabei erfolgt die Risikoabschätzung der einzelnen Bohraktivitäten nach einem generischen Ansatz mit 28 möglichen Szenarien, die hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung in einer 5/4-stufigen Matrix eingeordnet und bewertet werden. Grundlage hierfür ist das OIMSDokument „Allgemeine Risikobeurteilung für Süßgas-Landbohrungen (inkl. Speicherbohrungen und Ölbohrungen ohne H2S)“ [49] Zur detaillierten Darstellung und Bewertung s. Kap. 5.5. Quantitative Risikoabschätzungen Für quantitative Risikoabschätzungen sind umfangreiche Ausfallratendaten für die an einem Bohrplatz verwendeten Komponenten erforderlich. Grundsätzlich müssten die Daten der konkreten Komponenten und Apparate zur Verfügung stehen, diese werden aber nur im Ausnahmefall und dann nur in eingeschränktem Maße vorhanden sein. Aus diesem Grund behilft man sich mit generischen Daten vergleichbarer Komponenten, die in verschiedenen Datensammlungen zugänglich sind. Die Qualität der Daten ist dabei sehr unterschiedlich und damit der Fehler der quantitativen Berechnung. Deshalb werden diese Rechnungen auch eher als „quantitative Abschätzungen“ eingestuft. Eine Übersicht der Datenquellen über Ausfallraten von verfahrenstechnischen Komponenten und deren Bewertung liefert [40]. 3.4 Wahrscheinlichkeiten Generische Wahrscheinlichkeiten stehen für eine Reihe von Komponenten und Apparaten, die im Zusammenhang mit der Aufsuchung und Förderung von Erdgas verwendet werden zur Verfügung. Insbesondere gilt dies für Rohrleitungen (verschiedenen Durchmessers), dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße und beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Aus diesen Kerndaten können einige Aussagen zur Wahrscheinlichkeit des Eintritts unerwünschter Ereignisse im Rahmen der u.g. Szenarien angegeben werden. 3.5 Worst Case Szenarien (WCS) Der Ansatz von Worst-Case Szenarien (WCS) ist bei Hochrisikotechnologien weit verbreitet. Dabei ist die Beschreibung der maximal möglichen Auswirkung gleichbedeutend mit der Festlegung des oberen Endes einer Werteskala aller Sicherheitsmaßnahmen. In einem iterativen Prozess werden die Bedingungen, die zu dem WCS führen, systematisch durch technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen, so dass Szenarien mit immer kleineren Auswirkungen entstehen. Parallel dazu nimmt die Wahrscheinlichkeit der angenommenen Ereignisse mit immer kleineren Auswirkungen zu. Je nach rechtlicher Diktion (z.B. Festlegung der Schutzziele) wird dieser Prozess auf der Stufe der noch akzeptablen Auswirkung (und Wahrscheinlichkeit) abgebrochen (vergl. Kap. 3.1). Im Folgenden wird als Startpunkt mit der Freisetzung, Explosion & Brand des gesamten oberirdischen Inventars an einschlägigen Gefahrstoffen auf dem Bohrplatz begonnen und dann die Szenarien mit immer kleineren Gefahrgutmengen aufgrund der abgestuften Wirksamkeit eingesetzter technischer und organisatorischer Maßnahmen entwickelt. Bei der szenarischen Herangehensweise wird grundsätzlich keine Ursachenanalyse für das angenommene Ereignis durchgeführt. Bei der Bewertung des Szenarios jedoch spielen die 41 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Maßnahmen zur Verhinderung der Ursachen, wie verkehrs-, umwelt-, und anlagenbezogener Gefahrenquellen, sowie der Eingriffe Unbefugter [23] eine zentrale Rolle. Beim Vorhandensein mehrerer Gefahrstoffe kommt ein Leitstoffprinzip zum Einsatz. Dabei wird die Gesamtmenge aller vorhandenen Gefahrstoffe als Menge des Leitstoffs berechnet. Der Leitstoff ist der Stoff mit den jeweils größten Auswirkungen12. Die Ergebnisse der WCS sind in Tab 3-13 (Anlage 3-2) zusammengefasst. 3.5.1. Fracking13 (WCF) Es wird die Freisetzung, Brand & Explosion des gesamten chemischen Gefahrstoffinventars, welches für den Frack auf dem Bohrplatz bereitgestellt wird und den am Bohrplatz üblicherweise vorhandenen Betriebs-& Hilfsstoffe angenommen. Modelliert werden das Verdampfen bzw. Versickern der Gefahrstoffe mit der daraus resultierenden Kontamination von Boden und Grundwasser, bzw. die Emissionen in Luft. Das brennbare Inventar wird hinsichtlich der Wärmestrahlung und Explosionswirkung analysiert. Wahrscheinlichkeit: Die Beteiligung des gesamten Inventars an einem Störfall kann durch eine massive Einwirkung von außen auf die Bohrplatzstrukturen durch Verkehrs- oder Umweltbedingte Gefahrenquellen oder den Eingriff Unbefugter erfolgen. Als verkehrsbedingte Gefahrenquellen dieser Größenordnung sind v.a. Flugzeugabstürze zu werten, als umgebungsbedingte Gefahrenquellen könnten z.B. umfassende Bergsenkungen ursächlich sein. Ebenso kann ein gezielter Eingriff Unbefugter mit erheblichen Tatmitteln z.B. Sprengstoffeinsatz ein Ereignis dieser Größenordnung auslösen. Als anlagenbedingte Gefahrenquellen kommen kleinere Brände/Explosionen in Betracht, die über eine Kaskade sich zu immer größeren Ereignissen ausweiten können. Dominoeffekte (DE) sind auf Grund der isolierten Aufstellung bei Einzelbohrplätzen i.d.R. nicht zu besorgen. Bei Clusterbohrplätzen sind mögliche DE zu analysieren und in die Betrachtung mit einzubeziehen. Zu den Häufigkeiten der einzelnen Gefahrenquellen s. Kap.3.1. 3.5.1.1 Auslaufen und Brand des gesamten Inventars (Buchhorst, Bötersen s. Kap. 2.5.2) in Höhe von 28.135 kg, gerechnet als Diesel-pool- fire14. (Diesel ist der mengenmäßig größte Einzelstoff = Leitstoff) Auswirkungsbetrachtung: Wärmestrahlung è Szenario: EM_WC_Brand_Inventar_1.1 s. Anlage 3-1 3.5.1.2 Auslaufen und Brand von 7635 kg Entzündlicher Flüssigkeit aus den Lagerungen der Schmier- und Hilfsstoffe (Notstromaggregat, Öllager, Hydraulikcontainer, s. Kap. 2.5), Unterfeuerung von Dieseltank (20.000 Liter Inhalt, zu 50 % gefüllt). 12 Einzelheiten s. Gutachten [18] Szenariendaten aus Sonderbetriebsplan Buchhorst T12 (genehmigte Mengen): 100 m3 Thermafracc 35; 115 m3 Thermafracc 40; 11 m3 WF 810; 75 t 20/40 Hyper Prop G2; Maximale Pumprate 7 m3 /min; Kopfdruck = 300 bar; Plus zusätzliche Daten über Inventar an Gefahrstoffen (Diesel & Schmieröle) aus Rahmenbetriebsplan Bötersen Z 11 14 Modelliert mit Programmsystem DISMA Ver. 4, TÜV Rheinland GmbH; Lachenbrand - Mit diesem Modell können die Wärmestrahlungswirkungen von Lachenbränden prognostiziert werden 13 42 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Auswirkungsbetrachtung: Es findet kein BLEVE statt, Auswirkungen wie unter 3.5.1.1 è Szenario EM_WC_Brand_Inventar_1.2 s. Anlage 3-1 3.5.1.3 Verlaufen (o. Entzündung) des gesamten Inventars von 28.135 kg ins Erdreich auf einer Fläche von 6659 m2 mit einer Lachendicke von 0,5 cm. Auswirkungsbetrachtung: Kontamination der gesamten Fläche, Versickerung und Kontamination des Grundwassers. 3.5.1.4 Verlaufen des gesamten Inventars von 28135 kg auf einer Fläche von 6659 m2 mit einer Lachendicke von 0,5 cm. Verdampfung der leichtflüchtigen Anteile, Auswirkungsbetrachtung: Emission in die Luft. Bildung einer explosionsfähigen Schwergaswolke, Zündung. Explosionswirkung & Wärmestrahlung; Szenario: EM_WC_Explosion_1.4 s. Anlage 3-1 3.5.2 Fracking - reduziert (WCFR) Es wird die Freisetzung, Brand & Explosion des gesamten chemischen Gefahrstoffinventars, welches für den Frack auf dem Bohrplatz bereitgestellt wird und den am Bohrplatz üblicherweise vorhandenen Betriebs-& Hilfsstoffe angenommen. Im Gegensatz zu Szenario WCF werden die passiven Sicherheitseinrichtungen berücksichtigt, d.h. die gesamte Freisetzung wird auf dem Betriebsgelände aufgefangen. Modelliert wird das Verdampfen der Chemikalien aus dem Auffangraum mit der daraus resultierenden Emission in Luft. Das brennbare Inventar wird hinsichtlich der Wärmestrahlung und Explosionswirkung analysiert. Wahrscheinlichkeit wie unter 3.5.1. 3.5.2.1 Auslaufen und Brand des gesamten Inventars von 28135 kg auf den inneren Bohrplatz mit Abmessung: 63,6 x 40,1 m (2550,36 m2), gerechnet als Diesel-pool- fire. (Diesel = Leitstoff) Auswirkungsbetrachtung: Wärmestrahlung; Szenario: EM_WC-red_Brand_Inventar_2.1 s. Anlage 3-1 3.5.2.2 Auslaufen und Brand von 7635 kg entzündlicher Flüssigkeit auf den inneren Bohrplatz mit Abmessung: 63,6 x 40,1 m (2550,36 m2), Unterfeuerung von Dieseltank (20.000 Liter Inhalt, zu 50 % gefüllt) Auswirkungsbetrachtung: Es findet kein BLEVE statt, Auswirkungen wie unter 3.5.2.1; Szenario EM_WC-red_Brand_Inventar_2.2 s. Anlage 3-1 3.5.2.3 Verlaufen (o. Entzündung) des gesamten Inventars von 28135 kg auf den inneren Bohrplatz mit Abmessung: 63,6m x 40,1m (2550,36 m2). Auswirkungsbetrachtung: Das gesamte Inventar wird auf dem Bohrplatz aufgefangen, das Erdreich wird nicht erreicht. 3.5.2.4 Verlaufen des gesamten Inventars von 28135 kg auf den inneren Bohrplatz mit Abmessung: 63,6 x 40,1 m (2550,36 m2). Verdampfung der leichtflüchtigen Anteile, Emission in die Luft. Bildung einer explosionsfähigen Schwergaswolke, Zündung. 43 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Auswirkungsbetrachtung: Explosionswirkung & Wärmestrahlung; Szenario: EM_WCred_Explosion_2.4 s. Anlage 3-1 3.5.3 Größte zusammenhängende Masse (GZM) Freisetzung der GZM des Lagerbehälters der gefährlichsten Komponente des Frackfluids. Die passiven Sicherheitseinrichtungen werden berücksichtigt. Die Kapazität der Lagerbehälter (Intermediate Bulk Container -IBC) beträgt üblicherweise 0,5 - 3 m3. Nach Angaben der EMPG kommen regeltypisch nur IBC mit 1 m3 zum Einsatz. Modelliert wird die Verdampfung und ggf. Brand. Auswirkungen sind Wärmestrahlung, ggf. Emission von Brandprodukten. Tabelle 3-14 Identifikation der Chemikalien (Leitstoffe) mit dem höchsten Ökotoxpotential (s. [18]) Stoff Gefahrenmerkmale GZM (kg) Bemerkung Butoxyethanol Xn; Xi 900* Brennbar, FP 63C Erdöldestillat (Flüssig-Gel R10 820* Konzentrat) Stoddard-Lösungsmittel 15 Xn; N; R10 820* Brennbar, FP>61C Diesel R10 16900*** Brennbar, FP>55C Essigsäureanhydrid R10 1080* Brennbar, FP 54C Akohole (Methanol, Propanol, R11 800* Brennbar, FP 11C Isopropanol) Schmieröle R10 169** Brennbar 3 * IBC mit 1 m **Fässer mit 200 l *** Lagertank 20.000 l Wahrscheinlichkeit: Die Beteiligung der größten zusammenhängende Menge an einem Störfallereignis wird als Standardszenario für die Planung der Gefahrenabwehr angenommen, s. SFK-GS-45 [50] Dies bedeutet, dass dieses Ereignis zum Bereich der „Dennochstörfälle“ (s. Kap 3.1) gerechnet werden muss. Ein Maßstab für die Häufigkeit kann aus den Auswertungen der Datenbanken zur Dokumentation & Auswertung von Störfällen gewonnen werden. Eine Auswertung der ZEMA [51] über alle Betriebsbereiche in DE für 2007 ergibt hierfür ca. λ= 12*10-3 Ereignisse/a, d.h. mit einem Störfall ist ca. alle 80 Jahre in einem Betriebsbereich nach StörfallV zu rechnen. Die EMPG stuft die Häufigkeit von Brand/Explosionen intern höher zwischen 1-10-3 Ereignisse/Bohrung je nach Größe des Ereignisses ein (s. Kap. 5.5) 3.5.3.1 Freisetzung Butoxyethanol aus 1 m3 IBC Auslaufen und Verdampfung. Nach 2 Stunden wird die Lache abgedeckt und aufgenommen. Berechnung von Schwergaswolkenbildung. Verdampfung erfolgt wegen geringem Dampfdruck sehr langsam. Nach 2 Stunden sind von den freigesetzten 900 kg erst 42 kg verdampft. 15 Es ist eine Mischung aus gesättigten aliphatischen und alicyclischen C7-bis C12-Kohlenwasserstoffe mit einem maximalen Gehalt von 25% der C7-bis C12-Alkyl aromatische Kohlenwasserstoff 44 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Auswirkungsbetrachtung: Expositionsabstände für AP-Konzentrationen; Szenario EM_GZM_Freisetzung_3.1 s. Anlage 3-1 3.5.3.2 Auslaufen und Brand von 1 m3 Butoxyethanol , Brand, Es findet wegen der geringen Mengen keine Explosion statt. Auswirkungsbetrachtung: Wärmestrahlung, Szenario EM_GZM_Freisetzung_3.1 s. Anlage 3-1 3.5.3.3 Freisetzung Essigsäureanhydrid aus 1 m3 IBC, Auslaufen und Verdampfung. Nach 2 Stunden wird die Lache abgedeckt und aufgenommen. Es findet keine Schwergaswolkenbildung statt. Verdampfung erfolgt wegen geringem Dampfdruck sehr langsam. Nach 2 Stunden sind von den freigesetzten 1080 kg erst 420 kg verdampft. Auswirkungsbetrachtung: Brandwirkung, Explosionswirkung, Expositionsabstände für AEGL-Konzentrationen; Szenario EM_GZM_Freisetzung_3.3 s. Anlage 3-1 3.5.3.4 Auslaufen und Brand der GZM von 16900 kg Diesel auf den inneren Bohrplatz mit Abmessung: 63,6 x 40,1 m (2550,36 m2), gerechnet als Dieselpool- fire. Auswirkungsbetrachtung: Wärmestrahlung; Szenario EM_GZM_Brand_3.4 s. Anlage 3-1 3.5.4 Abriss Panzerschlauch (WCP) Während der Frackfluidverpumpung mit drei Hochleistungspumpen im Parallelbetrieb kommt es zum Abriss von einer der flexibel verlegten Leitung mit DN 100 am Manifold. Die automatische Abschaltung der Pumpen versagt, die Abschaltung der Pumpen muss von Hand vorgenommen werden. Es wird eine Reaktionszeit von insgesamt 2 Minuten angenommen. Es erfolgt die Freisetzung der Frackfluid bei einer Pumpenleistung von 7 m3/min. Insgesamt treten 42 m3 Frackfluid aus. Die Menge, die aus der abgerissenen Leitung (Pumpenseite) austritt verspritzt über die Bohrplatzgrenzen. Der Rest wird durch die passiven Sicherheitseinrichtungen auf dem Bohrplatz aufgefangen. Auswirkungen: Kontamination Boden und Grundwasser durch 14 m3 Frackfluid. Wahrscheinlichkeit: Als Primärursache wird der Verlust der Integrität des Panzerschlauchs angenommen. Dies ist eine komponentenbezogene Größe, für die Ausfallratendaten in der Literatur zur Verfügung stehen (s. Kap 3.2.4). Für schwer beanspruchte Schläuche wird ein Wert von λ= 4,0*10-5 [h-1] genannt. Die Ereigniswahrscheinlichkeit setzt sich aus dem Zusammenwirken der Systemkomponenten zusammen, sie muss systemanalytisch im Einzelfall bestimmt werden. Die Prognose bei 100 Fracks/a mit einer Dauer von 12 h/Frack ergibt sich eine Versagenswahrscheinlichkeit des Panzerschlauchs ca. alle 21 Jahre. 3.5.4.1 Ca. 14 m3 Frackfluid werden auf das Erdreich in der Nachbarschaft des Bohrplatzes aufgebracht. Es bildet sich eine Lache von ca. 1400 m2 bei einer Lachentiefe von 1 cm. Auswirkungsbetrachtung: Kontamination Boden und Grundwasser 45 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 3.5.5 Tankerunfall (WCT) Der Transport von Chemikalien zur Herstellung der Frackfluid erfolgt durch Schwerlastverkehr auf der Straße. Dabei werden nach Angabe der EMPG (Mail v. 3.01.2012) nur noch Chemikalienspezialtransporter mit einer Zuladung von 12 t verwendet. Der Transport von Haftwasser/Backflow nach einem Frack und sonstiger auf dem Bohrplatz anfallender Abwässer erfolgt in der Regel durch TKW mit bis zu 30 m3 Kapazität. Nach Angaben ERPG (Mail v. 12.01.2012) findet pro Tag durchschnittlich 1-2 TKW Transporte von der Abwassersammelstelle (LAWA) zur Versenkbohrung statt. Wahrscheinlichkeit s. Kapitel 3.2.3. 3.5.5.1 Auslauf TKW (30 m3) mit Abwasser (Haftwasser/Backflow - Zusammensetzung variiert, Details s. Gutachten [17] & Abwassergutachten [16]) außerhalb des Bohrplatzes, Es bildet sich eine Lache von ca. 3000 m2 bei einer Lachentiefe von 1 cm. Auswirkungsbetrachtung: Kontamination Boden und Grundwasser 3.5.5.2 Auslauf Chemikalientransporter für Frackchemikalien außerhalb des Bohrplatzes. Mengen s. Tab 3-15. Auswirkungsbetrachtung: Kontamination Boden und Grundwasser Fall a: gesamte Ladung des LKW Fall b: GZM = IBC mit 1 m3 Tabelle 3-l5 Daten der „gefährlichen Chemikalien“ aus den Frackzusammenstellungen [2] Bohrplatz Summe giftiger Fall a Fall b Leitstoff für Rechnung (Frack) Chemikalien [kg] [kg] [kg] Buchhorst T12 1588 1588 900 2-Butoxyethanol Damme 3 13523 12000* 820 Tetramethylammoniumchlorid(fest) Leichte Erdöldestillate (Diesel) Cappeln Z3a 31420 12000* 800 / Methanol / 2-Butoxyethanol 900 MULMSHORN 721 721 721 Natriumbromat Z6 * Maximale Zuladung eines Chemikalien LKW 3.5.5.3 Gesamtbetrachtungen zum Straßentransport Durch Fracktätigkeit werden nach Angabe der EMPG (Mail v. 30.12.11) künftig (ab 2016) pro Jahr ca. 100 (kleine) Fracks mit durchschnittlich 500 m3 Frackfluid durchgeführt. Davon werden ca. 23 v.H. [16] zurückgepumpt und zusammen mit dem geförderten Haftwasser durch TKW(30 t)- Transport an Verbringungsorte, z.B. Versenkbohrplätzen transportiert. Der Haftwasseranteil wird mit durchschnittlich 20 ml/m3 gefördertem Gas aus Shalegashorizonten angesetzt [16]. Mit einer durchschnittlichen Gasförderung von 6000 m3/h pro Bohrung ergibt sich eine Haftwassermenge von 613 m3/a. Unter der Annahme, dass pro Bohrung und Jahr ein Frack durchgeführt wird addiert sich der Haftwasseranfall zu 61.300 m3/a. Als durchschnittliche Transportentfernung werden 20 und 45 km angenommen. Dichte Frackfluid δ = 1000 kg/m3 46 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Daraus kann abgeschätzt werden: 50.000 m3 x 0,23 = 11.500 + 61.300 x 20 = 1,45 x 106 [t km] 50.000 m3 x 0,23 = 11.500 + 61.300 x 45 = 3,27 x 106 [t km] Gefahrguttransport. Die Unfallwahrscheinlichkeit für TKW-Transport (s. Kapitel 3.2.3) beträgt λ=1,0 x 10-7 [Ereignisse/Tonne*km*Jahr]. Als Ergebnis ist durch die Fracktätigkeit mit einem zusätzlichen TKW-Unfall alle 7 bzw. 3 Jahre zu rechnen. Die szenarische Entwicklung bei Ausweitung der Fracks zeigt Tab 3-16. Tabelle 3-16 Transportunfälle bei szenarischer Entwicklung für Shalegas Fracks. Anzahl [fracks pro Jahr] 100 1000 100 1000 Durschnittliche Frackmenge [m3] 500 500 500 500 Durchschnittlicher Transportweg [km] 20 20 45 45 Zusätzliche Unfälle [Ereignisse/Jahr] 0,14 1,4 0,32 3,2 Bei größeren Fracks mit Volumina von 1600 m3 und mehr besteht nach Angaben der EMPG (Mail v. 3.01.2012) grundsätzlich das Konzept zum Bau einer separaten Backflow/Haftwasserleitung. (Auswirkungen s. Szenario unter Nr. 3.5.8) 3.5.6 Gasausbruch (WCG) Beim Bohren nach Erdgas kann grundsätzlich das Risiko, eine unbeabsichtigte Lagerstätte mit hohem Druck anzubohren, nicht ausgeschlossen werden. Dadurch kann es zur spontanen Druckentlastung des Erdgases mit Auswurf des Spülfluids kommen. Aus diesem Grund wird nach § 20 BVOT die Verwendung eines Blow Out Preventers (BOP) bei Tiefbohrungen zwingend vorgeschrieben. Neben der Brand- und Explosionsgefahr durch einen Ausbruch von Methan ist der mögliche Gehalt von Schwefelwasserstoff in Erdgaslagerstätten (sog. Sauergas) als gefahrenerhöhendes Moment anzusehen. Nach Angaben der EMPG (Mail v. 3.01.2012) ist beim Bohren nach Erdgas in Shale-GasHorizonten nicht mit Sauergas zu rechnen, Bohrungen in Tight-Gas-Horizonten oder in konventionellen Lagerstätten können Sauergas zu Tage fördern. Tabelle 3-17 Kritische Stoffe und typische Lagerstättendaten Stoff GefahrenMengen merkmale Erdgas F+ 5000 m3/h Erdgas/Schwefelwasserstoff F+; T 25 % Gehalt H2S Bemerkung Süßgas Sauergas (Quelle: zit. nach [16]) Gesteinsart Bundsandstein Buchhorst T12 Schiefergestein Tiefe [m] Druck unten [bar] Druck am Kopf [bar] Temperatur [°C] 2430 – 2450 50 20 - 25 120 1045 – 1530 110 - 150 <5 80 47 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Damme 3 Carbongestein 3860 – 4120 510 60 - 70 145 - 155 Cappeln Z3a Als WCS werden zwei Fälle untersucht: • Abriss der Bohrlochabsperrarmatur, Freisetzung von Erdgas (Süß- und Sauergas) aus dem Bohrloch mit einem Volumenstrom von 5000 m3/h, Zündung, Fackel senkrecht, Berechnung der Wärmestrahlung & Freisetzung als Sauergas mit 25 % H2S ohne Zündung. • Abriss des BOP durch Kick während der Bohrphase. Blow Out von Süß- und Sauergas, sowie Spülfluid. Zündung Erdgas, Fackel senkrecht, Berechnung der Wärmestrahlung & Freisetzung als Sauergas mit 25 % H2S ohne Zündung. Wahrscheinlichkeit: Die Wahrscheinlichkeit des Abriss der Bohrlochapparatur während der Förderphase kann durch eine massive Einwirkung von außen auf die Bohrplatzstrukturen durch Verkehrs- oder Umweltbedingte Gefahrenquellen oder den Eingriff Unbefugter erfolgen. Als verkehrsbedingte Gefahrenquellen dieser Größenordnung sind Anfahren durch Fahrzeuge, Flugzeugabstürze zu werten, als umgebungsbedingte Gefahrenquellen könnten z.B. umfassende Bergsenkungen ursächlich sein. Ebenso kann ein gezielter Eingriff Unbefugter mit erheblichen Tatmitteln z.B. Sprengstoffeinsatz ein Ereignis dieser Größenordnung auslösen. Zu den Häufigkeiten der einzelnen Gefahrenquellen s. Kap.3.1. Als anlagenbedingte Gefahrenquellen kommen unentdeckte Korrosionsschäden an der Armatur in Verbindung mit Kicks aus dem geologischen Geschehen in Frage. Als Häufigkeiten werden dieselben wie beim Abriss von großen Rohrleitungen DN> 150 mit ca. λ=1 x 10-7 [1/m*a] angenommen [43]. Die Häufigkeiten von blow-out-Problemen durch Kicks beim Bohren werden von der EMPG mit minimal λ >1 x 10-3 Ereignisse pro Bohrung angesetzt (s. Kap 5.5). 3.5.6.1 Freisetzungen von Erdgas (gerechnet als Methan) mit einem Anteil von 25 Vol-% Schwefelwasserstoff (Mischdichte= 0,9 kg/m3) aus der verlegten Rohrstrecke der Bohrung durch Abriss einer 4.1/6 “ (ca. 10,5 cm)- Leitung, die von der Bohrlochabsperrarmatur seitlich abzweigt. Das innen liegende Blow out ventil ist nicht wirksam. Es wird ein max. Volumenstrom von 5000 m3/h am Kopf angenommen. Gastemperatur am Kopf 60 C. Auswirkungsbetrachtung: Toxische Wirkung H2S, Bestimmung der Auswirkungskreise (AEGL16): Szenario EM_WC_Freisetzung_Sauergas_6.1 s. Anlage 3-1 Auswirkungsbetrachtung: Freisetzung und Brand (Fackel, waagrecht), Wärmestrahlung. Szenario EM_WC_Brand_Methan_6.1 s. Anlage 3-1 3.5.6.2 Blow out während der Bohrung „Als WCS wird ein Casing Blow-out zugrunde gelegt. Das Bohrloch steht bis zutage unter Spülung oder ggf. anderer Flüssigkeit. Nach Spülungsverlusten kommt es zum Kick und anschließend zum vollständigen Auswurf der Bohrlochflüssigkeit durch den Gaszufluß. Bei Bohrprojekten wird unterstellt, dass der Kick nach Abteufen der vollständigen Strecke im 16 Acute exposure guideline levels http://www.umweltbundesamt.de/nachhaltige-produktionanlagensicherheit/anlagen/AEGLWEB/Pages/Pages-De/Seite_6.html 48 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Träger vor Einbau des Liners eintritt. ... Es erfolgt keine Fließbehinderung im Bohrloch und am Bohrlochkopf, der erbohrte bzw. verrohrte Querschnitt steht vollständig für den Gasfluss zur Verfügung.“ (Beschreibung aus Merkblatt „Blowoutratenberechnung Sauergasbohrungen“ [52]) Aus dem im Merkblatt angegebenen Blowoutraten von 2,8 – 130 x 105 m3/d mit Sauergasgehalt an H2S bis max. 35 Vol.-% werden zwei WCS gerechnet. a. Vollständiger Auswurf von Spülflüssigkeit & Gasausbruch Bei Bohrungen bis zu einer Teufe von 5000 m werden je nach geologischer Situation bis zu 250 m3 Spülung eingesetzt. Dabei entstehen zwei zu betrachtende Fälle17: • Tiefe Tight Gas Bohrungen im Rotliegend mit langen Horizontalstrecken, z.B. Söhlingen Z16 mit einer Teufe von 5.000 m und einer 1.500 m langen Horizontalstrecke bei Erreichen der Endteufe von rund 6090 m Bohrstrecke. Spülungsvolumen ca. 224 m³, δ= 1350 kg/m3. Bei solchen Bohrungstypen wird dann allerdings kein H2S auftreten. • Tight Gas Bohrungen auf Karbon in eine allochthone, sauergasführende Zechsteinscholle ( Förderbereich Scholen). Spülungsvolumen ca. 144 m³, δ= 1700 kg/m3 . Mittlerer Wert der Blow-out-Rate aus Merkblatt [52]: 5 x 106 m3/d (entspricht 208.333 m3/h oder 187 t/h); Sauergasgehalt 25 % H2S; Mischdichte: 0,9 kg/m3 Austrittstemperatur 100 C. Leckdurchmesser (32“) = 812 mm. Auswirkungsbetrachtung: Freisetzung und Brand (Fackel, senkrecht), Wärmestrahlung. Szenario EM_WC_Blowout_Brand_6.3a s. Anlage 3-1 Auswirkungsbetrachtung: Toxische Wirkung H2S, Bestimmung der Auswirkungskreise (AEGL): Szenario EM_WC_Blowout_Freisetzung_6.3a s. Anlage 3-1 b. Vollständiger Auswurf von Spülflüssigkeit & Gasausbruch Kleinster Wert aus Merkblatt [52]: 11.666 m3/h oder 10,5 t/h; Sonst Angaben wie unter a. Auswirkungsbetrachtung: Freisetzung und Brand (Fackel, senkrecht), Wärmestrahlung. Szenario EM_WC_Blowout_Freisetzung_6.3b s. Anlage 3-1 Auswirkungsbetrachtung: Toxische Wirkung H2S, Bestimmung der Auswirkungskreise (AEGL): Szenario EM_WC_Blowout_Brand_6.3b s. Anlage 3-1 3.5.7 Leckage Bohrloch (WCB) WCS beschreibt eine Leckage durch das konzentrische Rohrleitungssystem der Bohrung. Es werden zwei Unterszenarien angenommen: Rohrabriß durch tektonische Vorgänge und eine Leckage infolge einer durch Korrosion / Erosion geschädigte Bohrhülle (Casing & Zement) am unteren Ende des Standrohres (s. Bild 3-7). Durch diese Öffnungen tritt unter Druck verpumptes Frackfluid aus. Es kommt zur Bildung einer Schadstoffblase nahe am GWHorizont mit anschließender Ausbreitung im GW (letzteres ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens). Wahrscheinlichkeit: Der Rohrabriß durch tektonische Vorgänge ist ein Ereignis, welches nur bei hinreichen starken Erdbeben in der Norddeutschen Bucht oder größeren Bergschäden zu erwarten ist. Nach Joswig18 ist für die Abschätzung des Sekundärrisikos einer undichten 17 18 Daten von WalsrodeWest Z4a, Sölingen Z 16, Scholen, (EMPG-Mail v. 18.04.12) Joswig, Sondergutachten Seismik 49 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Bohrung durch abgescherte Verrohrung oder beschädigte Zementation ist bei Zugrundelegung der Stärke des ML 4.5 Rotenburg-Bebens (Intensität V bis VI) von ca. 4,6 km Bruchlänge und einem mittleren Versatz von 1,6 cm auszugehen; dieser müsste für maximale Wirkung verkippt gegen die Bohrachse unmittelbar durch die Bohrung laufen. Die Wahrscheinlichkeit einer Korrosionsleckage ist eine Standardannahme und muss als hoch angesehen werden. Nach Untersuchungen der Fa. Schlumberger (zitiert nach Pressemeldungen) sind bis zu 50% aller Bohrungen mit z.T. signifikanten Lecks versehen [53]. Weitere Details zu Schäden an Bohrlöchern sind der Studie „Well Design and Well Integrity“ [54] zu entnehmen. Daraus kann in erster Näherung ausgegangen werden, dass mit Sickerleckagen stets zu rechnen ist. 3.5.7.1 Verpumpen von Frackfluid mit einer max. Pumprate von 7 m3/min bei 300 bar Kopfdruck. Rohrbruch unterhalb des Standrohrs in einer Teufe von 100 m. Detektionszeit 5 Minuten. Auswirkungsbetrachtung: Es dringen 35 m3 Frackfluid in den Berg und bilden eine Schadstoffblase. 3.5.7.2 Verpumpen von Frackfluid mit einer max. Pumprate von 7 m3/min bei 300 bar Kopfdruck. Sickerleckage aus 4 1/2“ Leitung. (A = 19,60 mm2) unterhalb des Standrohrs in einer Teufe von 100 m von insgesamt 76,6 t der verpumpten Frackfluids (entspricht ca. 5-15% der gesamten Frackmenge, abhängig vom Frackdesign z.B. 500-3000 m3) über den gesamten Zeitraum der Frackbehandlung (8 Stunden). Auswirkungsbetrachtung: Es dringen ca.76 m3 Frackfluid in den Berg und bilden eine Schadstoffblase. 3.5.7.3 Sickerleckage von 1 % Erdgas aus Rohrleitung unterhalb des Standrohrs in einer Teufe von 100 m während der Förderphase. Bei einem Volumenstrom von 5000 m3/h treten 50 m3/h kontinuierlich aus und dringen in den Grundwasserhorizont ein. Die Leckage bleibt unentdeckt. Auswirkungsbetrachtung: Bildung einer Gasblase im Grundwasserhorizont. 3.5.7.4 Verpumpen von Frackfluid aus Rückfluss [55] in Versenkbohrungen. Pumprate von 0,25 m3/min bei 70 bar Kopfdruck. Angenommen wird ein Rohrbruch in einer Teufe von 100 m. Rohrabriss, es stehen 60 bar am Austrittspunkt zur Verfügung. Auswirkungsbetrachtung: Es dringen 360 m3 /d Frackfluid in den Berg und bilden eine Schadstoffblase. Leckagestelle 50 (Rohrabriss, Gutachten Korrosionsstelle) „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ GW-Horizont Dr. Hans-Joachim Uth (angenommen) Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Aus: Bötersen Z11 Sonderbetriebsplan Bohren Bild 3-7 Bohrlochschema mit Austrittstelle 3.5.8 Leckage aus unterirdisch verlegter Rohrleitung (WCR) Rohrleitungen zur Beförderung von Erdgas und Backflow/Haftwasser (Soleleitungen) sind nach Anforderung des § 49ff BVOT außerhalb des Bohrplatzes unterirdisch in überwachten Trassen zu verlegen. Hauptursachen des Versagens der Integrität von Rohrleitungen sind Korrosion und Beschädigung durch Dritte (Vergl. Kap. 3.2.4). Als WCS werden angenommen: • Abriss von Feldleitungen für Erdgas durch Einwirkung Dritter • Abriss von Feldleitungen für Sole durch Einwirkung Dritter • Leckage von Erdgasleitungen (Süß- und Sauergas) durch Korrosion, Verzögerte Identifikation zwischen den Wartungs-/Überprüfungsintervallen. 51 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ • Leckage von Soleleitungen durch Korrosion, Verzögerte Identifikation zwischen den Wartungs-/Überprüfungsintervallen. Wahrscheinlichkeit: Zu den Versagenswahrscheinlichkeiten der beteiligten Komponeneten (Rohrleitungen) s. Kap 3.2.4. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten der szenarischen Abläufe, wie Bautätigkeit, Zündung, Absperrzeiten, etc. können nur durch detaillierte Analyse im Einzelfall ermittelt werden. Generell kann jedoch aus den Statistiken der European Gas Pipeline Incident Data Group (EGIG)19 Versagenswahrscheinlichkeiten für den Abriß und Korrosionleckagen von Erdgasleitungen abgeleitet werden s. Tab 3-18. Tabelle 3-18 Vergleich der Versagensraten gemäss EGIG Statistik 1970 - 2007 (7th Report) und EGIG Statistik 1970 – 1992 [56] Bei Rohrabrissen ist mit einer Wahrscheinlichkeit von λ=1,8 x 10-4 [km-1a-1], bei Korrosionsleckagen mit einer Wahrscheinlichkeit von λ= 6 x 10-6 [km-1a-1] und durch Bergschäden mit einer Wahrscheinlichkeit von λ= 3 x 10-6 [km-1a-1] zu rechnen. Bei den Rohrabrissen durch Einwirkung Dritter (z.B. nicht überwachte Bautätigkeit, Landwirtschaftliche Einwirkung) entstehen einerseits ein Gasausbruch, in der Regel mit Zündung, andererseits eine Lache mit Backflow/Haftwasser. Bei Sauergas ist bei Nichtzündung zusätzlich mit einer toxischen Gaswolke zu rechnen. Für die Modellierung der Freisetzung des Erdgases (und. Ggf. des induzierten Brandes) bei Rohrabrissen ist die Meldeund Reaktionszeit zum Absperren der Gasleitung entscheidend. Im Fall von Sauergas (mit Gehalt > 1% H2S) ist die Rohrleitung nach § 53 BVOT in absperrbare Abschnitte zu unterteilen, deren Absperreinrichtungen selbstständig schließen sobald ein Druckabfall registriert wird, s. Tab. 3-19. Die Konkretisierung der Anforderungen erfolgt in der WEG Empfehlung „Armaturenabstände und Alarmierungsstreifen an Sauergasleitungen“ [57] 19 Zitiert nach [95] 52 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 3-19 Sicherheitsmargen bei üblicher Feldleitungen mit Sauergas nach WEG [57] Durchmesser Armaturenabstand Breite des Alarmierungsbei 25 % H2S [m] streifens [m] Zoll cm 8 5/8 21,9 4000 557 10 ¾ 27,3 3500 650 12 3/4 32,38 3000 775 16 40,6 2600 900 20 50,8 2200 1150 Leitungsdruck 85 bar, Temperatur 15 C Bei Sickerleckagen infolge von Korrosionsschäden bilden sich Gaswegsamkeiten (Ausgasen im Bereich der Trasse) und/oder Kontamination von Grundwasser durch Backflow/Haftwasser. Es kommt zur Bildung von Schadstoffblasen im GW Horizont. Sickerleckagen werden in der Regel während der regelmäßigen Wartung der Rohrleitungen entdeckt. Hierzu existieren Wartungsintervalle nach WEG Empfehlung [58] für Leitungen nach der TRFL in Abhängigkeit vom Medium, Trassenverlauf, Durchflussrate & Betriebsdruck. Für die Modellierung wird eine mittlere Punktzahl von 10 (Intervall von 5-13) angenommen, dies entspricht einer Prüffrist alle 3 Jahre. Aus dem RBM Konzept der EMPG (vergl. Kap. 2.4.2) ergeben sich für Erdgasfeldleitungen Wartungsintervalle von 1-3 Jahren je nach Wartungsaufgabe, die Überwachung von Aktivitäten Dritter im Bereich der Trassen erfolgt alle 2 Monate. Für Soleleitungen (Vergl. Kap. 3.2.4) wird entsprechend ein RBM-Wartungsintervall von 1-5 Jahren angegeben. Als WC-Annahme wird ein Wartungsintervall von 1 Jahr angesetzt. 3.5.8.1 Freisetzung von Erdgas aus Feldleitungen mit DN 610 bei Betriebsdruck von 84 bar. Länge: 24 km. Abriss durch Erdarbeiten. Freisetzungsdauer 3 Stunden bei einer Pumprate von 5000 m3/h. Freisetzung des Rohrinhalts. Auswirkungsbetrachtung: Brandfackel, Wärmestrahlung. Szenario EM_Rohrleitung_Methan_8.1 s. Anlage 3-1 3.5.8.2 Freisetzung von Sauergas (25 % H2S) aus Feldleitungen mit DN 508 bei Betriebsdruck von 70 bar. Länge: 8,3 km. Abriss durch Erdarbeiten. Automatische Isolation innerhalb von 30 sec des Rohrleitungsabschnitts mit einer Länge von 2,2 km. Ausströmen des gesamten Volumens zwischen den Absperrarmaturen. (V= 445,6 m3 entspricht ca.7022 kg H2S) Auswirkungsbetrachtung: Tox. Belastung durch H2S; Szenario EM_Rohrleitung_H2S_8.2(neu) s. Anlage 3-1 3.5.8.3 Freisetzung von Backflow/Haftwasser aus Feldleitungen mit DN 273 bei Betriebsdruck von 84 bar. Abriss durch Erdarbeiten. Freisetzungsdauer 3 Stunden bei einer Pumprate von 20 m3/h. Freisetzung von 66 t. Auswirkungsbetrachtung: GW Kontamination. 3.5.8.4 Freisetzung von Erdgas aus Feldleitungen mit DN 610 bei Betriebsdruck von 84 bar und 15 C. Leckagequerschnitt durch Korrosion nach TRB 801 Nr. 25. A= 4,69 cm2 . Massenstrom ist ca. 2,88 kg/sec. Freisetzungsdauer 12 Stunden. Betriebsdruck wird über die 53 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ ganze Zeit aufrecht erhalten. Freisetzung von 124,4 t. Bei einer maximalen Fördermenge in der Rohrleitung von ca. 5561 t/h entspricht der Verlust durch die Leckage ca. 2,23 %. Auswirkungsbetrachtung: Ausgasung, ggf. Sättigung von GW mit Erdgas. 3.5.8.5 Freisetzung von Backflow/Haftwasser aus Feldleitungen mit DN 273 bei Betriebsdruck von 84 bar und 15C. δ= 1100 kg/m3 Das „Strohmeier-Loch“ ergibt sich zu: A=3,5 10-4(DN)2,2 [mm2]. Bei DN 273 entspricht es einer Leckgröße von A = 80,09 mm2. Daraus errechnet sich ein Massenstrom von 5,72 kg/sec. Nach 3 Stunden wird das Leck entdeckt und die Leitung abgesperrt. Es treten 61,7 t Backflow/Haftwasser aus. Auswirkungsbetrachtung: GW Kontamination. 3.5.8.6 Übergreifende Risiken durch Rohrleitungen nach Ausbau Fracking Nach Angaben der EMPG ist ab 2016 mit einer durchschnittlichen Exploration von ca. 100 Fracks p.a. zu rechnen. Geht man davon aus, dass die Tendenz zu Clusterbohrplätzen genutzt wird bedeutet dies ein Wachstum von ca. 10 Bohrplätzen (à 10 Bohrungen) p.a. Von Clusterbohrplätzen wird auf Grund der größeren Backflow-/Haftwassermengen Rohrleitungen zu den Sammelplätzen oder Versenkbrunnen gebaut. Annahme von jährlich durchschnittlich 20 km neuer Rohrleitungen pro Clusterbohrplatz. Parallel dazu ebenso 20 km Rohrleitung für das geförderte Erdgas. Es resultiert ab 2016 ein durchschnittliches Wachstum der Rohrleitungslängen um 200 km p.a. Ausgangssituation 2012 s. Tab. 2-2 & 3-8. Daraus lassen sich folgende Risikogrößen ableiten: a. Leitungen für Backflow/Haftwasser Die derzeitige Länge der Rohrleitungen für Backflow/Haftwasser beträgt 134 km. Die Versagenswahrscheinlichkeiten betragen für Rohrabriß: λ=1,8*10-7 [a-1m-1] und Leckagen: λ=5*10-7 [a-1m-1] [43]. Freisetzungsdaten s. Kap. 3.5.8.3 & 3.5.8.5. Ergebnis s. Tab 3-20 b. Leitungen für Erdgas Die derzeitige Länge der Rohrleitungen für Erdgas beträgt 1409 km. Die Versagenswahrscheinlichkeiten betragen für Rohrabriß: λ=1*10-7 [a-1m-1] und Leckagen: λ=5*10-7 [a-1m-1] [43]. Freisetzungsdaten s. Kap. 3.5.8.1 & 3.5.8.4. Ergebnis s. Tab 3-20 Die Prognose der Ereigniswahrscheinlichkeiten von Rohrleitungsschäden mit einer Wachstumsrate von durchschnittlich 200 km p.a. zeigt Bild 3-8. Tabelle 3-20 Hochrechnung Versagenswahrscheinlichkeiten und freigesetzte Mengen für Rohrleitungen (Angaben pro Jahr) Versagensart Stoff 2012 Prognose 2030 [a-1] [Jahre] Menge [t] [a-1] [Jahre] Menge [t] Rohrabriss Backflow 0,024 41,5 60 0,56 1,7 60 Methan 0,14 7 170 0,44 2,2 170 Leckage Backflow 0,067 15 61,7 1,56 0,64 61,7 Methan 0,7 1,4 124,4 2,2 0,45 124,4 54 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Wahrscheinlichkeit pro Jahr 10 1 Abriss Flüssigkeit 0,1 Leckage Flüssigkeit Abriss Gas Leckage Gas 0,01 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 Jahr Bild 3-8 Prognose der Wahrscheinlichkeiten von Rohrleitungsschäden durch Abriss und Leckage beim Gas und Flüssigkeitstransport. 4. Vorkehrungen zur Verhinderung und Begrenzung 4.1 Systemsicherheit Der Umgang mit hohen Gefahrenpotenzialen erfordert eine Kombination von vorsorgenden und im Fall eines Versagens derselben, zusätzliche auswirkungsbegrenzenden Maßnahmen. Diese Maßnahmen können technischer und organisatorischer Natur sein. Die betriebliche und rechtliche Praxis der Anlagensicherheit in DE geht von einem deterministischen Ansatz aus, der in seiner Ausformung insbesondere geprägt ist durch die Elemente: 1. Gestuftes Sicherheitskonzept (Störfälle vermeiden und begrenzen) 2. Vorgaben für Planung, Bau und Betrieb der Anlagen nach dem Stand der Sicherheitstechnik 3. Anforderungen nach „Art und Ausmaß der zu erwartenden Gefahren“ (Gefahrenorientierung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) 4. Dynamische Fortschreibung des Standes der Sicherheitstechnik durch Erfahrung 5. „Sicherheitstriade“ der Akteure 6. Systemanalyse 55 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Gestuftes Sicherheitskonzept (Störfälle vermeiden und begrenzen) Der Störfallverordnung liegt ein aus der Kerntechnik entlehntes Barrierekonzept zu Grunde (Bild 4-1). Wenn die Vermeidung eines Primärereignisses nicht gelingt stehen immer noch die Vorkehrungen zur Begrenzung der Störfallauswirkungen zur Verfügung. Dieses Konzept ist Ausdruck einer Sicherheitsphilosophie und Kernbestandteil des deterministischen Konzepts. Während die Anforderungen zur Vermeidung von vernünftigerweise auszuschließender Störfällen (§ 3 Abs 1 und 2 StörfallV) der Vorsorge zuzurechnen ist, sind die Vorkehrungen zur Begrenzung der Auswirkungen eine Sache der Gefahrenabwehr (§ 3 Abs 3 StörfallV). Bild 4-1 Sicherheitsstufen nach Störfall Verordnung Vorgaben für Planung, Bau und Betrieb der Anlagen nach dem Stand der Sicherheitstechnik und guten Managementpraxis Umfangreiches Regelwerk für technische und organisatorische Maßnahmen, die bei Planung, Bau, Betrieb und Stilllegung beachtet und im Rahmen von z.B. Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden müssen. Die Vorgaben sind ein Instrument der Vorsorge. Sie sind im Grundsatz stets einzuhalten. unabhängig von konkreten Gefährdungsschätzungen. Anforderungen nach „Art und Ausmaß der zu erwartenden Gefahren“ (Gefahrenorientierung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) Technik und Verfahren entwickeln sich ständig weiter. Den durchschnittlichen Entwicklungsstand (niedergelegt im Technischen Regelwerk) kann in erster Näherung als der (Norm-)Stand der Technik angesehen werden. Die Wissenschaft & technische Innovation stellen indes stets auch noch weitergehende Lösungen zur Verfügung. Deshalb gibt es ein Abwägungsgebot in jedem Einzelfall, wonach der konkrete Stand der Technik nach „Art und Ausmaß der zu berücksichtigenden Gefahren“ (§ 3 Störfall-Verordnung) festzulegen ist. 56 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Dabei sind nur solche Fälle bei der Vorsorge zu berücksichtigen, die vernünftigerweise nicht ausgeschlossen werden können (Bild 4-2). Neben dem Maßstab des Gefahrenschutzes ist dabei auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Mit anderen Worten: der Stand der Sicherheitstechnik wird einzelfallbezogen festgelegt. Da die zu „berücksichtigenden Gefahren“ z.B. auch von dem Standort abhängen, gehen in das Abwägungsgebot auch die spezifischen Verhältnisse der Umgebung mit ein. Dabei werden auch mögliche Schadensverläufe berücksichtigt. 1 Genehmigungsfähigkeit Pa DS 1 Vorsorge durch Stand der ST § 3 (1), StöVO Vernünftiger Ausschluß § 3 (2) Zusätzliche Vorsorge durch Gefahrenabwehrplanung § 3 (3) DS 2 Restrisikofall Wahrscheinlichkeit P Angenommene Szenarien nach BMU-Empfehlung Bild 4-2 „Vernünftiger Ausschluß“ nach Störfall Verordnung [21] Ständige Verbesserung durch Erfahrung Der Stand der Technik ist dynamisch angelegt. Alle Erfahrungen werden zur Weiterentwicklung genutzt. Die Grenze für die technische Realisierbarkeit ist die menschliche Erkenntnisgrenze (s. BVG zum Kalkar Urteil). Diese Grenze hat einen methodischen und kommunikativen Aspekt. Einerseits ist das menschliche Erkenntnisvermögen an den Entwicklungsstand der Wissenschaften gekoppelt, andererseits müssen die Erkenntnisse durch (Risiko-)Kommunikation an den Stellen, wo sie benötigt werden tatsächlich verfügbar gemacht sein. Erkenntnisquellen der verschiedenen Akteure, „Sicherheitstriade“, Erfahrungen werden an den verschiedensten Stellen durch ganz unterschiedliche Akteure gemacht. Diese haben oft eine unterschiedliche Auffassung zur Bewertung der Gefahren. Ein umfassendes Bild der Risiken ergibt sich aus der Zusammenschau der Akteure. In DE hat sich hierbei die sog. „Sicherheitstirade“ herausgebildet. Dabei wirken zusammen: 57 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ • Betreiber und Anlagenbauer • Unabhängige Sachverständige, Berufsgenossenschaften, Verbände • (Staatliche) Überwachungsbehörden und Öffentlichkeit Der organisatorische Rahmen wird durch ein Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren oft mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gebildet. Das Gleichgewicht der Akteure ist kritisch hinsichtlich der sachlichen und personellen Ressourcen (Fachkompetenz) [59] [60]. Systemanalyse Komplexe Systeme können nur durch systematische, logische Methoden hinreichend erfasst und durchdrungen werden. Dem wird Rechnung getragen durch den Einsatz von: • systemanalytischen Untersuchungsmethoden, • detaillierten Sicherheitsanalysen, unter Berücksichtigung der Bedingungen des Einzelfalls. Zur Risikoabschätzung (RA) sind mehrere Methoden vorgeschlagen worden. Ihnen allen gemeinsam ist eine systematische Untersuchung inwieweit z.B. gefährliche Stoffe aus sicheren Umschließungen freigesetzt werden können und welche Konsequenzen dies für Mensch und Umwelt hat. Auf den ersten Blick ist verständlich, dass es sich dabei stets um Einzelfalluntersuchungen handeln muss, ist doch die Wirkung abhängig vom spezifischen Potential des Gefahrstoffs, sowie von der jeweiligen Exposition von Mensch und Umwelt. Bild 4-3 zeigt eine Übersicht der Einflussgrößen bei szenarischen Betrachtungen. Dazu müssen für jeden Einzelfall Annahmen gemacht werden. Dies erfolgt im Rahmen sogenannter Störfallablaufszenarien (SAZ). Das Ergebnis der Modellierung ist von einer Vielzahl von Annahmen und Schätzungen abhängig. Vergleich probabilistischer und deterministischer Ansätze Konvention Probabilistische Verfahren m = f(p) Quellterm (Austrittsbedingungen) mmin<m<mmax dm/dt = f(pwl) (Durchschnitt) Ausbreitung (Transport in Luft und Wasser) dm/dt = definiert mittlere und ungünstigste WL dm/dt = f(pEx) S=f(p) (Durchschnitt) Einwirkung auf Schutzobjekte definiert S C H Ä ? D E N definiert Deterministische Verfahren Konvention 58 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Bild 4-3 SAZ bei deterministischen und probabilistischen Ansätzen Kernpunkt aller systematischen Methoden ist die Betrachtung von SAZ. Die Bedingungen für SAZ können auf der Grundlage von: • systematischen Analysen der Versagenswahrscheinlichkeiten der in dem System vorhandenen Bauteile (z.B. FBA [61] FMEA [62]) vorgenommen oder • durch eine systematische Abfrage von Expertenerfahrungen (z.B. HAZOP [63]) ermittelt werden. Dabei sind bei ersterer Methode die Erfahrungen mit einzelnen Elementen des Systems gewissermaßen digitalisiert und in einen mathematisch logischen Ablauf gestellt (Quantitativ), bei der zweiten Methode wird anhand von systematischen Checklisten und Leitworten die Expertenschätzungen gesammelt und zu einem SAZ zusammengefasst(Qualitativ). In einem SAZ werden die einzelnen Annahmen des deterministischen Ansatzes bei der probabilistischen Verfahrensweise durch Wahrscheinlichkeitsfunktionen ersetzt (Bild 4-3). Dies bedeutet die Aufgabe von bewusst eingeplanten Sicherheitsreserven, die den deterministischen Annahmen zugrunde liegen, z.B. Ersatz der ungünstigsten Ausbreitungsbedingungen durch die statistisch häufigsten Wetterbedingungen. Die Sicherheitsmargen des Vorsorgeprinzips werden auf das prognostizierte technisch machbare reduziert. In Abhängigkeit von der gewählten Methode ist das erhaltene Ergebnis: • Quantitative Aussagen über den Verlauf des Störfalls und seiner Wahrscheinlichkeit. Dabei werden alle Störfallabläufe in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit ermittelt und dargestellt (z.B. f-N Kurve). • Qualitative Aussagen zu einem oder mehreren Störfällen und ihren Auswirkungen. Im Verfahren werden die Wahrscheinlichkeiten aufgrund von Erfahrungen qualitativ bewertet. Für die Entscheidungsprozesse liefern die Risikobetrachtungen, unabhängig von ihrer Ausprägung (qualitativ oder quantitativ, deterministisch oder probabilistisch), u.a. Informationen über: • Mögliche unsichere Betriebszustände, Stör- und Unfallabläufe; • Mögliche Schäden sowie Schätzungen der zugehörigen erwarteten Eintrittshäufigkeiten • die Angemessenheit von Anlagenauslegung und Betriebsweise durch Ermittlung derjenigen Anlagenteile und Betriebsweisen, die den größten Beitrag zum Systemausfall liefern. Damit werden Grundlagen bereitgestellt zur Beurteilung • des erreichten Sicherheitsniveaus der technischen Anlage • der sicherheitstechnischen Bedeutung neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse oder besonderer betrieblicher Vorkommnisse • möglicher erfolgversprechender Ansätze zur weiteren Verbesserung der Sicherheit. 4.2 Prävention und Stand der Technik Die Gestaltung eines sicheren Betriebs zum Aufsuchen und Gewinnen von Erdgas erfolgt auf der Grundlage bewährten Regeln der Technik. Die Rahmenanforderungen werden im Sinne einer Zielorientierung im BBergG und den danach erlassenen Verordnungen beschrieben. 59 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Sind Umwelt- und sonstige Gefährdungen nicht auszuschließen sind darüber hinaus auch die Anforderungen des Gewässerschutzes (WHG und der daraus abgeleitete Verordnungen & Verwaltungsvorschriften), des Immissionsschutzes (BImSchG und Verordnungen) sowie die Vorschriften der technischen Sicherheit (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG), des Arbeitsschutzes (GefStoffV, ArbStV, etc.), dem Transport von Gefahrstoffen in Rohrleitung und auf der Straße (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG, Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG) zu erfüllen. Zu den aus den einzelnen Rechtszügen abgeleiteten Technischen Regelwerken gesellen sich noch Technische Normen (z.B. DIN EN, API) sowie Empfehlungen öffentlicher und privater Körperschaften, wie DVGW, BG, VDI, WEG, LAWA, etc. Für den internationalen Stand der Technik bei der Gestaltung & Kontrolle von Bohrlöchern (einschließlich Verrohrung und Zementierung) spielen die Amerikanischen Normen des API eine zentrale Rolle. Anhang I des Gutachtens [8] zeigt die Übersicht der wichtigsten API Normen. Nach dem deterministischen Grundkonzept wird davon ausgegangen, dass, wenn alle einschlägigen Anforderungen des technischen Regelwerkes und der guten Managementpraxis, d.h. der Stand der Technik erfüllt sind, keine Gefahren für Mensch und Umwelt zu besorgen sind. Im Vordergrund zur Sicherstellung der Umsetzung der Anforderungen in die betriebliche Praxis steht die Betreiberverantwortung. Zusätzlich wird die Umsetzung der in der Genehmigung/der Erlaubnis geforderten Bedingungen behördlich überwacht. Die Behörde kann sich dabei der Dienstleitung Dritter (Sachverständiger) bedienen. Für die Festlegung des Standes der Technik in DE im Bereich des Bergrechts spielen die Empfehlungen des WEG eine wichtige Rolle. Dabei werden die Empfehlungen i.d.R. durch Rundverfügungen der obersten Bergbehörden rechtlich verbindlich umgesetzt. Tab 4-1 zeigt die wichtigsten WEG Empfehlungen. Tabelle 4-1 Empfehlungen und Richtlinien des WEG Art Titel Richtlinie Werkstoffrichtlinie für schwefelwasserstoffbeaufschlagte Systeme Empfehlung Musterplan für die Durchführung der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Unternehmen der Erdölund Erdgasgewinnung (Stand: 2/93) Richtlinie Richtlinie für GFK-Feldleitungen zum Transport von Flüssigkeiten (Stand 12/96) Richtlinie Richtlinie für GFK-Feldleitungen zum Transport von Erd- und Erdölgasen Empfehlung Leitfaden Kathodischer Korrosionsschutz (Stand: 3/99) Empfehlung Merkblatt für den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Erdgas- und Erdölbetrieben „Schwefelwasserstoff“ (Stand: 7/99) BeispielBeispielsammlung zur Anlagenverordnung VAwS sammlung (Stand 2/99) Empfehlung Merkblatt für den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Erdgas- und Erdölbetrieben „Quecksilber“ (Stand: 08/00) Richtlinie Richtlinie über die Errichtung elektrischer Anlagen Jahr Verfügung 1987 29.12.1987 1993 21.05.1993 1997 10.02.1997 1997 10.02.1997 1999 1999 24.05.2006 1999 4.5.1999 2000 2001 06.07.2001 60 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ sowie die Prüfung elektrischer Anlagen und (Stand: 06/01) Richtlinie Richtlinie über elektrischer Betriebsmittel in Erdöl-, 2001 Erdgas- und Untergrundspeicher-Betrieben (Stand: 06/01) Richtlinie Richtlinie für die Berechnung von Futterrohren für 2002 29.11.2002 Erdöl- und Erdgasbohrungen Empfehlung Empfehlung Bohrlochkontrolle (Stand 2/02) 2002 22.2.2002 BeispielBeispielsammlung für Anforderungsklassen an MSR2003 sammlung Einrichtungen mit Schutzfunktion in Erdöl-, Erdgasund Untergrund-speicherbetrieben Stand: 06/03 BeispielRichtlinie zur Ermittlung von Fristen für Prüfungen an 2003 sammlung Feldleitungen gemäß TRFL (Stand: 7/2003) Empfehlung Empfehlung Einstufung von bestehenden 2004 Druckbehältern in die Klassifizierung gemäß DruckgeräteVO und zur Ermittlung der Prüffristen (Stand: 10/04) Empfehlung Handlungsempfehlung zur Bestellung von Druckgeräten 2004 und zur Ermittlung von Prüffristen in den Mitgliedsfirmen des WEG (Stand: 12/04) Empfehlung Leitfaden für Arbeiten mit natürlicher Radioaktivität 2006 (Stand: 04/06) Richtlinie Futterrohrberechnung (Stand 6/06) 2006 Empfehlung Leitfaden Gestaltung des Bohrplatzes (Stand: 08/06) 2006 Empfehlung Empfehlungen zur Festlegung explosionsgefährdeter 2007 Bereiche (Stand: 7/07) BeispielBeispielsammlung für die Festlegung von 2007 28.08.2009 sammlung explosionsgefährdeten Bereichen (Stand: 07/07) Empfehlung Leitfaden für Coiled Tubing Einsätze (Stand: 8/08) 2008 Empfehlung Leitfaden Umgang mit der Gefahrstoffverordnung/ 2009 Einstufung der Gefahrstoffe gemäß § 7 GefStoffV (Stand: 2/09) Empfehlung WEG-Leitfaden für GFK-Feldleitungen zum 2010 Transport von Flüssigkeiten (Stand: 07/10) Empfehlung Handlungsempfehlung Maschinenrichtlinie (Stand: 2011 04/11) Ein weiteres Element der Prävention stellen die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen nach einem Unfall dar. Als technische Vorkehrungen sind die Bereitstellung von Auffangräumen für auslaufende Gefahrstoffe, Abpumpeinrichtungen, sowie Technisches Gerät zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu nennen. Einzelheiten zu Sanierung kontaminierter Böden s. (Anlage 4-1) [64]. Die organisatorischen Vorkehrungen zur Begrenzung der Auswirkungen 61 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ sind wesentlich den Notfallmaßnahmen zuzurechnen und werden unter Kap. 4.3.2 beschrieben. 4.2.1 Bohrphase Die Bohrphase beginnt mit der Vorbereitung und Erstellung des Bohrplatzes sowie der technisch erforderlichen Anlagen. (Vergl. Kap. 2.2) Zur Gewährleistung der Sicherheit von Mensch und Umwelt sind folgende Bereiche zu beachten: 1. Errichtung sicherer Bauwerke (z.B. Fundamentierung, Standsicherheitsnachweis, Integrität der technischen Einrichtungen), 2. Sicherung der Integrität der Bohrung untertage (Abteufung, Bohrspülung, Casing, Zementierung, Bohrlochkontrolle), 3. Sicherung gegen verkehrs-, umwelt- und anlagenbedingter Gefahrenquellen & und dem Eingriff Unbefugter, 4. Umweltschutz, insbesondere Abdichtung des Bohrplatzes gegenüber dem Baugrund. Umweltschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Einschlägig sind hier die Anforderungen der (landestypischen) Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Je nach Menge und Einstufung der wassergefährdenden Stoffe sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen. (s Tab. 4-2 aus der Anlage zur Muster-VAwS). Die Vorschriften der VAwS gelten formell nicht für Tätigkeiten unter 6 Monaten. Bohrbetriebe überschreiten aber i.d.R. diesen Zeitraum. Nach Angaben der EMPG werden die Anforderungen nach VAwS auf allen Bohrplätzen, unabhängig von der Betriebsdauer erfüllt. Tabelle 4-2 Allgemeine Regelung aus Anhang zur Muster VAwS [3] Volumen Wassergefährdungsklasse 1 2 3 in m3 F0+R0+I0 F0+R0+I0 F0+R0+I0 ≤ 0,1 F0+R0+I0 F1+R1+I0/ F1+R1+I1/ > 0,1 ≤ 1 F1+R0+I1/ F2+R2+I0/ F0+R3+I0 F0+R3+I0 F +R +I / F +R +I / F > 1 ≤ 10 1 1 0 1 1 1 1+R1+ I1+I2/ F1+R0+I1/ F1+R2+I0/ F2+R2+I1/ F0+R3+I0 F0+R3+I0 F0+R3+I0 F1+R1+I1/ F1+R1+ I1+I2/ F2+R2+I1 +I2/ > 10 ≤ 100 F1+R2+I0/ F2+R2+I1/ F0+R3+ I1+I2 F0+R3+I0 F0+R3+I0 > 100 F1+R1+ I1+I2/ F2+R2+I1 +I2/ F2+R2+I1 +I2/ F2+R2+I1/ F0+R3+ I1+ I2 F0+R3+ I1+I2 F0+R3+I0 Erläuterungen: + ... zusätzlich / ... wahlweise Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen F0 = keine Anforderungen an Befestigung und Abdichtung der Fläche über die betrieblichen Anforderungen hinaus F1 = stoffundurchlässige Fläche 62 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ F2 = wie F1, aber mit Nachweis Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten R0 = kein Rückhaltevermögen über die betrieblichen Anforderungen hinaus R1 = Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen auslaufen kann (z.B. Absperren des undichten Anlagenteils oder Abdichten des Lecks) R2 = Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bei Betriebsstörungen freigesetzt werden kann, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden. R3 = Rückhaltevermögens ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät. Anlagenteile, bei denen Tropfmengen nicht auszuschließen sind, sind mit gesonderten Auffangtassen zu versehen oder in einem sonstigen Auffangraum anzuordnen sind. Infrastrukturelle Maßnahmen organisatorischer oder technischer Arti I0 = keine besonderen Anforderungen an die Infrastruktur über die betrieblichen Anforderungen hinaus; eine besondere Betriebsanweisung nach § 3 Nr. 6 VAwS ist nicht erforderlich I1 = Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte (z.B. Meßwarte) oder Überwachung mittels regelmäßiger Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb und Veranlassung notwendiger Maßnahmen I2 = Alarm- und Maßnahmenplan, der wirksame Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Gewässerschäden beschreibt und mit den in die Maßnahmen einbezogenen Stellen abgestimmt ist. Die Eigenschaften der vorgeschriebenen Maßnahmen werden i.d.R. durch Bauartzulassungen zertifiziert, sie müssen im Rahmen der Genehmigungen nachgewiesen werden. Der Bohrplatz während des Bohrbetriebs wird in der Regel wassergefährdende Stoffe mit WGK 2 und Mengen 10 ≤ 100 m3 enthalten, so dass der Anforderungssatz: F1+R1+ I1+I2/ F2+R2+I1/ F0+R3+I0 zur Anwendung kommt. Das bedeutet: stoffundurchlässige Fläche Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen auslaufen kann (z.B. Absperren des undichten Anlagenteils oder Abdichten des Lecks) • Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte (z.B. Meßwarte) oder Überwachung mittels regelmäßiger Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb und Veranlassung notwendiger Maßnahmen • Alarm- und Maßnahmenplan, der wirksame Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Gewässerschäden beschreibt und mit den in die Maßnahmen einbezogenen Stellen abgestimmt ist. Alternativ: • stoffundurchlässige Fläche mit Nachweis • Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bei Betriebsstörungen freigesetzt werden kann, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden. • Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte (z.B. Meßwarte) oder Überwachung mittels regelmäßiger Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb und Veranlassung notwendiger Maßnahmen Alternativ: • keine Anforderungen an Befestigung und Abdichtung der Fläche über die betrieblichen Anforderungen hinaus • Rückhaltevermögens ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät. Anlagenteile, bei denen Tropfmengen nicht auszuschließen sind, sind mit gesonderten Auffangtassen zu versehen oder in einem sonstigen Auffangraum anzuordnen sind • keine besonderen Anforderungen an die Infrastruktur über die betrieblichen Anforderungen hinaus; eine besondere Betriebsanweisung nach § 3 Nr. 6 VAwS ist nicht erforderlich • • 63 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Wie ersichtlich besteht in der Gestaltung der Maßnahmen ein gewisser Spielraum, der in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten ausgenutzt werden kann. Die nach den Regeln des WEG Leitfaden „ Gestaltung des Bohrplatzes“ [4] ausgeführten Bohrplätze haben Bereiche, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Diese sind insbesondere • Betonfläche ausgeführt nach DafStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (WU-Richtlinie) bzw. der DafStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ [65] • Bohrturmunterbau mit Bohrkeller, • die Maschinenstellfläche • das Dieselöllager • Spülungstanks, • „solids control“-Equipment, • Bohrgutgrube bzw. –behälter, • Lagerbereiche für Stoffe und Materialien (z.B. Lagerung von wassergefährdende Spülungschemikalien • Rohrlager mit z.B. kontaminiertem Bohrgestänge, Reinigen / Fetten von Muffen und Zapfen Der gesamte WGK-Bereich wird durch eine ausreichend hohe umlaufende Aufkantung von den sonstigen Bereichen getrennt. Das Niederschlagswasser und sonstige Flüssigkeiten werden aufgefangen. Ein Überlauf wird verhindert. Die Flüssigkeiten können über ein Entwässerungssystem gesammelt oder per Saugwagen abgesaugt und fachgerecht aufbereitet oder entsorgt werden. Der gesamte innere Bereich besteht aus einer wasserundurchlässigen Fläche (Beton, PE Folie mit Bauartzulassung) mit Gefälle zum Platzrand hin. Das Niederschlagswasser kann über Rinnen in das Rückhaltebecken geleitet werden. Umweltverträglichkeitsprüfung Die formelle Umweltverträglichkeitsprüfung ist zwingend vorgeschrieben, wenn die zu erwartenden Förderungen an Erdgas 500.000 m3 pro Tag erreicht oder überschritten werden. Dies ist regelmäßig bei kleinen Bohrstellen im Bereich unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht der Fall. Die Anforderungen formuliert die UVP-BergV [66]. Unabhängig von der formellen UVP müssen für den Betriebsplan nach BBergG Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit und Naturschutz vorgelegt werden, z.B. Landschaftspflegepläne s. Anlage 2-7. Immissionsschutz & Störfall-Verordnung Immissionschutzrechtliche Vorgaben bei Bohrplätzen ergeben sich aus Lärm- und Erschütterungsbelastungen, sowie durch Luftbelastungen insbesondere aus dem Fackelbetrieb. In Rahmen der Betriebsplanzulassungen müssen Prognosen über Lärmimmissionen vorgelegt werden, s. Anlage 2-1-11. Fackeln müssen die stets sichere Ableitung von brennbaren und giftigen Stoffen (z.B. H2S) bewerkstelligen. Die Funktionsnachweise werden im Rahmen der Betriebsplangenehmigungen erbracht. Dabei ist auch die Einhaltung von zulässigen Emissionswerten nachgewiesen. 64 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Die Störfall-Verordnung [21] ist nur anzuwenden, wenn bestimmte Gefahrstoffe in bestimmten Mengen vorhanden sind oder während eines Störfalls entstehen können. Auf Bohrplätzen werden Gefahrstoffe, die der Störfall-Verordnung unterliegen verwendet, gleichwohl werden i.d.R. bei Einzelbohrplätzen die qualifizierenden Mengenschwellen, z.B. für giftige Stoffe mit 20/200 t ; für umweltgefährdende Stoffe mit 100/500 t (für jeweils die Grund- und erweiterten Pflichten) nicht erreicht oder überschritten. Die Situation bei Clusterbohrplätzen ist im Einzelfall zu prüfen. Weiter ist zu beachten, dass nach Art 4 Seveso II (2003) bestimmte Ausnahmen gelten, die sich u.a. auf den Bereich des Bergbaus beziehen: Art. 4 Ausnahmen .. e) die Gewinnung (Erkundung, Abbau und Aufbereitung) von Mineralien im Bergbau, in Steinbrüchen oder durch Bohrung, ausgenommen chemische und thermische Aufbereitungsmaßnahmen und die mit diesen Maßnahmen in Verbindung stehende Lagerung, die gefährliche Stoffe gemäß Anhang I beinhalten; Die Zumischung von Chemikalien zur Herstellung der Frackfluide oder Bohrspülungen kann als „chemische Aufbereitung“ gewertet werden, so dass der Ausnahmetatbestand des Art. 4 als nicht gegeben angesehen werden kann. Praktisch spielt derzeit die Störfall-Verordnung keine Rolle, da die gehandhabten Mengen an Gefahrstoffen am bislang herrschenden Konzept des Einzelbohrplatzes zu gering sind. Arbeitsschutz & Maschinensicherheit Dem Arbeitsschutz wird traditionell im Bergbau große Bedeutung zugemessen. Entsprechend umfangreich sind die einschlägigen Vorschriften des Bergrechts, des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG, des Arbeitsschutzes mit GefStoffV, ArbStV, der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Rundverfügungen der Bergämter. Neben der Ausrüstung des Bohrplatzes mit Körperschutzmitteln, Brandschutzeinrichtungen und anderen technischen Vorrichtungen zur Unfallverhütung und Gesundheit am Arbeitsplatz besteht eine Reihe von organisatorischen Vorkehrungen zum Arbeitsschutz. Diese werden im Zusammenhang mit dem Sicherheitsmanagementsystem (s. Kap. 4.3) behandelt. Ein Kernpunkt des Arbeitsschutzes ist der Umgang mit Gefahrstoffen. Die zentrale Vorschrift ist dabei die GefahrstoffV und das daraus abgeleitete Regelwerk der TRGS. Jede Tätigkeit unter Verwendung von Gefahrstoffen erfordert eine arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 [67]. Für schematisierte Arbeitsverfahren kann die Gefährdungsbeurteilung vereinfacht werden. Der WEG Leitfaden „Umgang mit der Gefahrstoffverordnung/Einstufung der Gefahrstoffe gemäß § 7 GefStoffV“ [68] stellt ein solch vereinfachtes Verfahren für die spezifischen Belange des Bohrbetriebs dar. Verzeichnisse mit Gefahrstoffen, Abfällen werden mit dem Betriebsplan geliefert (Vergl. Anlage 2-1-4; 2-1-5) Die auf dem Bohrplatz betriebenen Maschinen, Werkzeuge und Apparate unterliegen hinsichtlich der Sicherheit diversen rechtlichen Regelungen. Diese sind europaweit einheitlich, in DE im Wesentlichen umgesetzt in Verordnungen nach dem GPSG (s. Tab 4-3). 65 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 4-3 Auf Bohrplätzen relevante Vorschriften zur Arbeitssicherheit Richtlinie 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie 87/404/EG Druckbehälterrichtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie 94/9/EG Explosionsschutzrichtlinie 97/23/EG Druckgeräterichtlinie 2004/108/EG EMV-Richtlinie Verordnung 1. GPSGV Niederspannungsverordnung Abkürzung NSpgVO 6. GPSGV Druckbehälterverordnung 9. GPSGV Maschinenverordnung DruckbehVO 11. GPSGV Explosionsschutzverordnung 14. GPSGV Druckgeräteverordnung Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit ATEX MaschVO DruckVO EMVG Zur Handhabung der Regelungen nach dem GPSG in der betrieblichen Praxis hat der WEG eine „Handlungsempfehlung Maschinenrichtlinie“ [69] erlassen, in der die Anforderungen zur Kennzeichnung, Dokumentation, etc. erläutert werden. Zum Betrieb von Druckbehältern (nach 14. GPSGV) gibt es eine Empfehlung des WEG zur „Einstufung von bestehenden Druckbehältern in die Klassifizierung gemäß DruckgeräteV und zur Ermittlung der Prüffristen“ [70]und generell zur Druckgeräterichtlinie die „Handlungsempfehlung zur Bestellung von Druckgeräten und zur Ermittlung von Prüffristen in den Mitgliedsfirmen des WEG“ [71] , die die Anforderungen in die betriebliche Praxis am Bohrplatz beinhalten. In Explosionsgefährlichen Bereichen sind nach Maßgabe der 11. GPSGV Schutzzonen einzurichten. Die WEG-„Empfehlung von explosionsgefährlichen Bereichen“ [72] enthält eine Beispielsammlung von festzulegenden Ex-Bereichen bei typischen Einrichtungen auf dem Bohrplatz. Generell sind vor Aufnahme von Arbeiten in gefährdeten Bereichen Gefährdungsbeurteilungen nach BetriebssicherheitsV [73] durchzuführen. Stand der Technik beim Abteufen von Bohrungen Zum Stand der Technik beim Bohren, der Komplettierung inkl. Zementierung, (Qualitätssicherung) sowie die mit der Bohrphase in einem zeitlichen Zusammenhang stehenden Untersuchungen im Bohrloch, wie das Logging und die Bohrlochtests s. detaillierte Ausführungen in [8] (Anlage 2-9) 4.2.2 Ertüchtigung (Fracking) Zur Vorbereitung des Frackfluids sind der Wasser/Propellant – Mischung verschiedene Chemikalien zuzusetzen (vergl. Kap 2.5.2). Die Verwendung dieser Chemikalien am Bohrplatz unterliegt den Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen (GefahrstoffV) und ggf. wassergefährdenden Stoffen (VAWs). Da diese Stoffe mit Lastwagen herangefahren werden sind ebenfalls die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (GGBefG) einschlägig. Für alle verwendeten Gefahrstoffe müssen am Bohrplatz Sicherheitsdatenblätter vorgehalten werden. Die Personen, die mit den Gefahrstoffen umgehen sind über die Gefahren und fachgerechten Umgang zu unterweisen. Darüber sind Nachweise zu erstellen. Zur Sicherstellung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen wird ein Sicherheits- und 66 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Gesundheitsschutzdokument nach § 3 ABBergV erstellt und dokumentiert. Das eingesetzte Personal ist nach den Vorgaben der WEG-Empfehlung Bohrlochkontrolle [14] ausgebildet und unterwiesen. Bei der Verpumpung der Frackfluid wird mit Hochdrucktechnik gearbeitet, die sich daraus nach den Vorschriften des GPSG ergebenen Anforderungen [74], z.B. Eignungsnachweis der verwendeten Rohrleitungen und Armaturen, Prüfungsnachweise, Kennzeichnung und Freihaltung von Gefahrenzonen währen der Verpumpung, Kennzeichnung von Ex-Bereichen. Es ist vor Beginn der Verpumpung die gesamte Anlage auf Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit zu prüfen und darüber einen Nachweis zu erstellen. Das Frackingverfahren wird im Sonderbetriebsplan (vergl. Anlage 2-4 & 2-5) detailliert beschrieben. Folgende Prüfungen sind durchzuführen und gegenüber der Behörde nachzuweisen: 1. Analyse der Verträglichkeit der Frackfluide einschl. der eingesetzten Chemikalien mit den Lagerstättenfluiden, 2. Analyse der Lithostatische Druckverhältnisse 3. Entsorgungsplan Backflow/Haftwasser 4. Integritätsbewertung der Bohrung, Ringraumdrücke, Lastannahmen 5. Integritätsbewertung der Zementierung Zu 1: In Laboruntersuchungen muss die Verträglichkeit der Frackfluid mit den chemischen Eigenschaften der Zielhorizonte untersucht werden. Beispielsweise können stark basische Frackkomponenten zu Lösungs- und Fällungsreaktionen führen, deren Produkte nach der Frackbehandlung wieder mobilisiert und ausgefördert werden können. Dazu müssen Verfahren angegeben werden. Zu 2: Detaillierte Dokumentation der geologischen Verhältnisse im Bereich der Bohrung mit Angaben der lithostatischen Drücke, zu erwartenden Verwerfungen, etc. Zu 3: Enthält die Mengen und abfalltechnische Klassifizierung der während des Frackbetriebs anfallenden Abfälle. Hauptanteil ist der Backflow/Haftwasser aus der Frackbehandlung. Zu 4: Für das Bohrlochsystem, in dem der Frack durchgeführt wird, werden die hydraulischen Belastungen simuliert. Dabei werden maximale Lastannahmen, z.B. Brechen der Formation, Screen-out formuliert und mit den zu erwartenden Beanspruchungen durch den Frackvorgang verglichen. Im Ergebnis muss durch Rechnungen nachgewiesen werden, dass die maximalen Lastannahmen mit dem vorhandenen Rohrleitungssystem (für das Sicherheitsfaktoren angegeben sind) sicher bewältigt werden können. Zur Technischen Auslegung der Komponenten des Rohrleitungssystems s. WEG –Technische Regel „Futterrohrberechnung“ [7]. Ebenfalls sind die im System einzuhaltenden und zu überwachenden Ringraumdrücke anzugeben. Zu 5: Frackvorgänge können auf die Zementierung einwirken. Dabei ist die kontinuierliche Überwachung der Integrität der Zementierung ein wichtiges Qualitätssicherungsmerkmal. Zu den Einflussgrößen und –mechanismen s. [8] (Anlage 2-9). 4.2.3 Förderphase Förderphasen können mehrere Jahrzehnte lang sein. Deshalb steht hier neben der Ausführung der Komponenten, Anlagen & Apparate nach dem Stand der Technik vor allem die langfristige Integrität der Anlagenfunktion im Vordergrund. Diese kann nur durch regelmäßige Wartung und ständige Fernüberwachung hinreichend aufrecht erhalten werden. Die Anlage läuft im Normalbetrieb weitgehend vollautomatisch ab, 67 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ d.h. an die Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen müssen hohe Zuverlässigkeitsanforderungen gestellt werden. Die WEG -Technische Regel „Beispielsammlung für Anforderungsklassen an MSR -Einrichtungen mit Schutzfunktion in Erdöl-, Erdgas- und Untergrundspeicherbetrieben“ [9] nimmt in Anlehnung an die in der chemischen Verfahrenstechnik eingesetzte SIL -Klassifizierung von PLT -Einrichtungen [75] eine risikobezogene Einstufung von MSR Einrichtungen vor. Dabei werden die MSR Einrichtungen bestimmten Anforderungsklassen zugeordnet. Tab. 4-4 zeigt die Gegenüberstellung der Klassifizierungen nach DIN EN 954-1, der SIL Einstufung nach IEC 61508 und den Kategorien der WEG-Technischen Regel. Tabelle 4-4 Zuverlässigkeitsanforderungsklassen für MSR Einrichtungen [9]. 68 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Auf Grund der Anforderungen der MSR Einrichtungen am Förderbohrplatz an die langfristige Zuverlässigkeit und der Möglichkeit, dass ernste Schäden bei Ausfall der Steuerung nicht auszuschließen sind, werden die MSR Einrichtungen mindestens der SIL- Klasse 2 zuzuordnen. Das heißt, es kommen nur Komponenten mit Bauartprüfung in Betracht, deren konkrete Funktion im System (im regelmäßigen Wartungszyklus) überprüft wurde. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten von MSR-Einrichtungen wurden aus dem SAFETY EQUIPMENT RELIABILITY HANDBOOK. EXIDA.COM LLC. (2007)20 entnommen, Tab. 4-5 zeigt die generischen Daten. Tabelle 4-5 Versagenswahrscheinlichkeiten von MSR-Einrichtungen verschiedener SILKlassifizierung Wie ersichtlich bedeutet die Höherstufung von SIL 1 auf SIL 2 einen Gewinn von Faktor 10 in der Zuverlässigkeit. Zur Langfristintegrität des Bohrlochs (Dichtigkeit) während der Förderphase und der anschließenden Versiegelung ausgeförderter Bohrungen s. [8] (Anlage 2-9). 4.2.4 Transport auf der Straße Aufbau und Betrieb von Bohrplätzen ist ohne Einsatz von Schwerlastverkehr auf der Strasse nicht denkbar. Die damit verbundenen Belastungen der Umwelt durch Emissionen an Lärm, Erschütterungen und Schadstoffen, sowie der durch die Anlage von Straßen und Trassen notwendige Landverbrauch ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens21. An dieser Stelle wird 20 21 Zitiert nach [40] Angaben zum Landverbrauch s. Gutachten Schnebel 69 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ nur der Transport gefährlicher Güter in Form der beim Bohr- und Ertüchtigungsbetrieb eingesetzten Gefahrstoffe, sowie der Transport von Backflow/Haftwasser in TKW betrachtet. Beim Transport von Gefahrstoffen kommen nach Angaben der EMPG nur dafür zugelassene Fahrzeuge und entsprechend ausgebildete Fahrer/Fahrerinnen zum Einsatz. Die Be- und Entladung von TKW erfolgt im geschlossenen System mit Gaspendelung (s. TRbF 30) [76] Bei der Handhabung ortsbeweglicher Lagerbehälter mit brennbaren Flüssigkeiten ist die TRbF 60 [77]zu beachten. 4.2.5 Rohrleitungstransport Die Vorschriften [78] die den Stand der Technik beim Transport von Erdgas und Backflow/Haftwasser in Rohrleitungen beschreiben, richten sich nach dem jeweiligen Produkt und dem Bereich, in dem der Transport erfolgt. Unterschieden wird der innerbetriebliche Transport auf dem Bohrplatzes und der außerbetrieblichen Transport in Feldleitungen vom Bohrplatz zur Sammelstation bzw. zur Versenkstelle. 4.2.5.1 Innerbetriebliche Rohrleitungen Bei den innerbetrieblichen Rohrleitungen existieren Vorschriften aus verschiedenen Rechtsbereichen, die nebeneinander gelten. Sie haben unterschiedliche Regelungsziele und inhalte, sodass inhaltlich keine Doppelregelung auftritt. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Die europäische Druckgeräterichtlinie bildet die Rechtsgrundlage für die europaweit einheitliche Regelung von der Beschaffenheit und dem In-Verkehr-Bringen von Druckgeräten, zu denen auch Rohrleitungen zählen. Bei der neuen Druckgeräteverordnung geht es im Wesentlichen um die sichere Beschaffenheit von Druckgeräten (einschließlich Rohrleitungen), die mit einem Betriebsdruck von > 0,5 bar betrieben werden. Hinsichtlich der Sicherheit wird nur der Aspekt “Druck” berücksichtigt. Zur Konkretisierung der alten Druckbehälterverordnung (durch 6.GSPGV ersetzt) wurden Technische Regeln veröffentlicht, die weitergehende Vorschriften für den Betrieb, Instandhaltung, Schutzeinrichtungen, Verlegung usw. festlegen. Hierbei sind für Rohrleitungen insbesondere die folgenden “Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen” von Bedeutung: • TRR 100 Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen • TRR 110 Rohrleitungen aus textilglasverstärkten Duroplasten (GFK) mit und ohne Auskleidung • TRbF 50 Technische Regel brennbarer Flüssigkeiten (formal außer Kraft, aber noch solange anzuwenden bis sie durch den Betriebssicherheitsausschuss (ABS) zurückgezogen oder überarbeitet wird. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das Schutzziel “Umwelt” beziehungsweise “Gewässer” wird bei innerbetrieblichen Rohrleitungen über das Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Dabei ist mit wassergefährdenden Stoffen so umzugehen, dass Verunreinigungen der Gewässer oder sonstige nachteilige Veränderungen ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen sind (Besorgnisgrundsatz). Für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe sowie für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind im WHG besondere Regelungen getroffen 70 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ worden, die es ermöglichen, gestaffelt nach der Menge und Gefährlichkeit der beförderten Stoffe, entsprechende Sicherheitsanforderungen an die Errichtung und den Betrieb der Anlagen / Rohrleitungen zu stellen. Um dem Besorgnisgrundsatz gerecht zu werden, sind von den Betreibern von Rohrleitungen und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen technische und organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Prinzipiell gilt, dass auftretende Leckagen schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten und beseitigt werden müssen. Welche Anforderungen im Einzelnen zu erfüllen sind, richtet sich nach der Art der Anlage, dem Wassergefährdungspotenzial und der Menge des Stoffes in diesen Anlagen. (vergl. Kap 4.2.1) Unterirdische Rohrleitungen Nach Landeswasserrecht ist der Betrieb von einwandigen, unterirdischen Rohrleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe grundsätzlich nicht zugelassen. Nach den Anlagenverordnungen aller Bundesländer (§ 12 Muster-VAwS) sind unterirdische Rohrleitungen grundsätzlich nur zulässig, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht anders möglich ist. Ist dies der Fall, werden folgende Ausführungsarten vorgeschrieben: • Doppelwandige Rohrleitung, wobei Undichtheiten der Rohrwände durch ein Leckanzeigegerät mit baurechtlichem Übereinstimmungszeichen selbsttätig angezeigt werden müssen, oder • Rohrleitung für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III versehen mit einem flüssigkeitsdichten Schutzrohr oder in einem flüssigkeitsdichten Kanal verlegt, wobei ausgelaufene Flüssigkeit in einer Kontrolleinrichtung sichtbar werden muss, oder • als Saugleitung ausgebildet, in der die Flüssigkeitssäule bei Undichtheiten abreißt; die Saugleitung muss mit stetigem Gefälle zum Tank verlegt sein und darf außer am oberen Ende kein Rückschlagventil haben. Oberirdische Rohrleitungen Prinzipiell gilt nach den Grundsatzanforderungen, dass auch bei oberirdischen Rohrleitungen auftretende Leckagen schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten und beseitigt werden müssen. Daher ist zu fordern, dass unter der gesamten Rohrleitung eine dichten Fläche sowie ein geeignetes Rückhaltevolumen vorhanden sein müssen. Die Technischen Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS) vom Dezember 2001 • ATV-DVWK-A 780 Oberirdische Rohrleitungen, Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen und • ATV-DVWK-A 780 Oberirdische Rohrleitungen, Teil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen konkretisieren technische und organisatorische Maßnahmen für innerbetriebliche oberirdische Rohrleitungen, sodass ein Verzicht auf flüssigkeitsundurchlässige Befestigungen oder Auffangvorrichtungen grundsätzlich möglich ist. 4.2.5.2 Außerbetriebliche Rohrleitungen Außerbetriebliche Rohrleitungen sind i.d.R. Rohrfernleitungen für die Beförderung von Öl oder Gas, die wichtige Einrichtungen zur Sicherstellung der Energieversorgung darstellen. Zum Stand der Technik und den Betriebserfahrungen sind eine Reihe von Studien [79], [56], vorgelegt worden. In DE hat sich zum sicheren Betrieb derartiger Rohrleitungen ein System 71 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ von Gesetzen und Verordnungen, sowie Technischer Regeln etabliert, die auf Grund der europäischen Harmonisierung jedoch teilweise erheblich verändert wurden. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Seit 2002 sind in Deutschland Rohrfernleitungen abhängig vom beförderten Medium und ihren geometrischen Abmessungen (Durchmesser und Länge gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)) in der Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) geregelt, die auf dem UVPG basiert. Für Rohrfernleitungen, die aufgrund ihrer Abmessungen nicht unter das UVPG fallen, galt bisher für Erdgasleitungen die Gashochdruckleitungsverordnung (GasHLV) nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie für wassergefährdende Stoffe das Wasserhaushaltsgesetz. In der GasHLV sind auch die Leitungen für die öffentliche Gasversorgung erfasst, deren sicherheitstechnische Anforderungen in dem DVGW-Regelwerk22 präzisiert werden. Als weitere wichtige Rechtsgrundlagen im Rohrleitungsbereich sind das Bundesberggesetz für Offshore- und Feldleitungen zu nennen. Detaillierte technische Anforderungen zu Design, Bau, Verlegung, Betrieb und Überwachung enthält die Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen (TRFL), die für alle Rohrfernleitungen nach der RohrFLtgV anzuwenden ist. Im Folgenden wird schwerpunktmäßig auf die Regelungen im Rahmen des UVPG/RohrFLtgV eingegangen. Die Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen (RohrFLtgV) enthält allgemeine Regelungen und Anforderungen. Technische und betriebliche Details beinhaltet die neue Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen – TRFL. Nach § 2 regelt die RohrFLtgV Rohrfernleitungen, die einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung nach § 20 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen und folgende Stoffe befördern: - brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt < 100 °C sowie brennbare Flüssigkeiten, die bei Temperaturen gleich oder oberhalb ihres Flammpunkts befördert werden - verflüssigte oder gasförmige Stoffe mit dem Gefahrenmerkmal F = leicht entzündlich, F+ = hochentzündlich, T = giftig, T+ = sehr giftig, C = ätzend - Stoffe mit den R-Sätzen R 14, R 14/15, R 29, R 50, R 50/53 oder R 51/53 Der ordnungsgemäßer Zustand der Rohrfernleitungsanlage, fortlaufende Überwachung, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen, Erstellung einer zusammenfassenden, jährlich zu aktualisierenden Dokumentation, Maßnahmen nach endgültiger oder bei vorübergehender Stilllegung, Anzeige vor erneuter Inbetriebnahme der Rohrfernleitungsanlage, Managementsystem des Betreibers zur Schaffung und Beibehaltung der Integrität der Rohrfernleitungsanlage, Vorliegen und regelmäßige Aktualisierung von Betriebsanweisungen sind allgemeine Anforderungen zur Erfüllung der Verordnung. Weiter sind Rohrleitungen zu prüfen: - vor der Inbetriebnahme der Rohrfernleitungsanlage, - vor erneuter Inbetriebnahme nach Änderung, - vor erneuter Inbetriebnahme nach einer nicht zulassungsbedürftigen Änderung (die die Funktionstüchtigkeit der Rohrfernleitungsanlage durch Schweißen oder Schneiden beeinträchtigt, von Teilen einer Fernwirk- oder Fernsteuerungsanlage oder der Druckverhältnisse in der Rohrfernleitungsanlage), 22 DVGW = Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V. 72 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ - nach der Stilllegung, - nach einer vorübergehenden Stilllegung von mehr als sechs Monaten und - vor der Inbetriebnahme solcher Anlagen, - nach Schadensfällen, - während des Betriebs der Anlage in mindestens zweijährigem Abstand (Verlängerung möglich); Außerplanmäßige Prüfungen können angeordnet werden. Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen sind zugelassenen Überwachungsstellen ZÜS und Sachverständigenorganisationen. Zur Schadensfallvorsorge erfolgt die Aufstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, regelmäßige Notfallübungen (mindestens alle zwei Jahre), Information von betroffenen Gemeinden, Feuerwehr, Polizei und anderen Hilfsorganisationen entlang der Trasse über Art, Zweckbestimmung und Verlauf der Leitung, über Gefahren sowie über die transportierten Stoffe Die Technischen Regeln für Rohrfernleitungen — TRFL sind das Ergebnis der Zusammenführung dreier mittlerweile aufgehobener (außer TRGL) Regelwerke für Rohrfernleitungen: - TRbF 301 „Richtlinie für Fernleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten“ - RRwS „Richtlinie für Rohrleitungen zum Befördern wassergefährdender Stoffe“ - TRGL „Technische Regeln für Gashochdruckleitungen“ Die TRFL ist ein umfassendes und detailliertes Regelwerk und gilt als fachliche Grundlage für die Errichtung, den Betrieb sowie die Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen zum Befördern von Stoffen gemäß § 2 Abs. 1 RohrFLtgV. Bei Einhaltung dieser technischen Regel gelten die Anforderungen nach der Rohrfernleitungsverordnung als erfüllt (vgl. § 3 Abs. 2 RohrFLtgV). Die TRFL enthält neben Anforderungen an Leitungen für brennbare Flüssigkeiten und wassergefährdende Stoffe und an Gasleitungen ebenfalls Anforderungen an SauerstoffFernleitungen (Anh. K) und an Leitungen, die dem Bergrecht unterliegen (Anh. C). Dabei werden einige Anforderungen der Verordnung außer Kraft gesetzt oder durch spezifische Anforderungen nach dem Bergrecht ersetzt. In Anlage 4-2 werden die Bergrechtliche Ausnahmen nach Anh.C zur TRFL im Detail behandelt. 4.3. Sicherheitsmanagement 4.3.1 Gute Managementpraxis für den Betrieb Neben der technischen Integrität der betrachteten Anlagen kommt der Organisation der Sicherheit und Notfallvorsorge besondere Bedeutung zu (s. Kap 4.1). Dies war eine Erkenntnis, die sich Anfang der 90iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts aufgrund einer Reihe spektakulärer Störfälle durchzusetzen begann. Mit einer weiteren Steigerung der komponentenbezogenen Sicherheit konnte nur noch eine geringe Zunahme der gesamten Sicherheit erreicht werden, als entscheidend stellte sich heraus, dass die Verbesserung der Sicherheitsorganisation zu einer deutlichen Verbesserung der Systemsicherheit beitrug (s. Bild 4-4). In Ergebnis wurden Sicherheitsmanagementsysteme entwickelt und in die industrielle Praxis überführt. Ebenso haben diese Anforderungen Eingang in rechtliche Regelungen gefunden. Für den Bereich der chemischen Industrie werden z.B. in der europäischen SEVESO II Richtlinie von 1996 und als Folge in der StörfallV weitgehende Sicherheitsmanagementsysteme vorgeschrieben. Zur Präzisierung dieser rechtlichen und 73 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ technischen Anforderungen hat die Störfallkommission (SFK), der Technische Ausschuß für Anlagensicherheit (TAA) und als Rechtsnachfolgerin die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) eine Reihe von Leitfäden und Berichten herausgegeben (s. Tab. 4-6), die analog zum „Stand der Technik“ die „gute Managementpraxis“ abbilden. Management umfasst dabei den gesamten Bereich der Organisation und Durchführung des technischen Zwecks der betreffenden Anlage. Die Anforderungen an die managementbezogenen Aspekte der Sicherheit finden sich in übergeordneter Ebene im Rahmenbetriebsplan, dem Hauptbetriebsplan (ortsbezogene Erlaubnisse, Umweltbetrachtung), dem Bohrbetriebsplan und den Sonderbetriebsplänen (mehr technisch & ablauforientiert) nach BBergG. Diese Anforderungen sind häufig sehr allgemein gehalten und formulieren im wesentlichen Sicherheitsziele. Parallel zur Entwicklung von Praktiken des Sicherheitsmanagementsystems in der Industrie haben Elemente auch in behördliche Überwachungspraxis Eingang gefunden. Z.B. wird zur Überwachung bergrechtlicher Genehmigungen Auditverfahren23 angewandt. Bild 4-4 Schema zur Entwicklung des Beitrags von Komponentensicherheit und Systemsicherheit [2] Eingeschlossen sind hierbei die örtliche Einbindung des Betriebs, die Beziehung desselben mit seiner Umgebung sowie die betriebsinternen Abläufe und Strukturen zur Sicherstellung der Umsetzung aller gesetzlichen und unternehmensspezifischen Anforderungen. Sicherheitsmanagementsysteme beziehen sich auch auf den Bereich Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen. 23 LBEG Rundverfügung 01-50_02-03-08 Leitfaden für bergrechtliches Audit (2002) 74 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 4-6 Berichte von SFK,TAA und KAS zur „Guten Managementpraxis“ Quelle: www.kas-bmu.de Titel des Berichts Jahr Bezeichnung Abschlußbericht des Arbeitskreises “Anlagenüberwachung” 1996 TAA-GS-11 Ganzheitliche Anlagenüberwachung 2003 TAA-GS-29 “Konzept zur Erfassung und Auswertung sicherheitsbedeutsamer 1998 SFK-GS-16 Ereignisse des Arbeitskreises DATEN der SFK” Bericht des Arbeitskreises Bediensicherheit der Störfall-Kommission 1999 SFK-GS-19 Leitfaden für die Darlegung eines Konzepts zur Verhinderung von 2002 SFK-GS-24.1 Störfällen und ein Sicherheitsmanagementsystem gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anhang III der Störfall-Verordnung 2000 Sicherheitsmanagement-Systeme - Aufbereitung der Stoffsammlung 1999 SFK-GS-25 des Arbeitskreises Management-Systeme der SFK Arbeitshilfe zur Integration eines Sicherheitsmanagementsystems 2001 SFK-GS-31 nach Anhang III der Störfall-Verordnung 2000 in bestehende Managementsysteme Arbeitshilfe - Human Factor-Aspekte für Betriebsbereiche und 2001 SFK-GS-32 Anlagen nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) Leitfaden “Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter” [24] 2002 SFK-GS-38 Bericht “Risikomanagement im Rahmen der Störfall-Verordnung” 2004 SFK-GS-41 [48] Arbeitshilfe für die Anwendung der Störfall-Verordnung bei 2005 SFK-GS-44 Industrieparks [80] Leitfaden Schnittstelle Notfallplanung [50] 2005 SFK-GS-45 Bericht Risikokommunikation - Anforderungen nach Störfall2008 KAS-5 Verordnung, Praxis und Empfehlungen des Arbeitskreises RISIKOKOMMUNIKATION [81] Empfehlungen der KAS für eine Weiterentwicklung der 2008 KAS-7 Sicherheitskultur - Lehren nach Texas City 2005 (Bericht des Arbeitskreises Texas City) [59] Leitfaden: Empfehlungen für interne Berichtssysteme als Teil des 2008 KAS-8 Sicherheitsmanagementsystems gemäß Anhang III StörfallVerordnung (Leitfaden des Arbeitskreises Menschliche Faktoren) [82] Leitfaden zum Konzept zur Verhinderung von Störfällen und zum 2011 KAS-19 Sicherheitsmanagementsystem Leitfaden: Kompetenzen bezüglich menschlicher Faktoren im 2011 KAS-20 Rahmen der Anlagensicherheit (Betreiber, Behörden und Sachverständige) Sicherheitskultur Die Weiterentwicklung des Sicherheitsmanagements mündet in die Entwicklung von Sicherheitskulturen, die neben den spezifischen Belangen des Betriebs dessen Einbettung in 75 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ die örtliche und soziale Struktur am Standort beinhalten. Dazu werden folgende Empfehlungen der KAS [59]gegeben: „D.1 Anlagensicherheit muss Chefsache sein Für ein hohes Niveau der Anlagensicherheit im Rahmen einer positiv entwickelten Sicherheitskultur ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eine notwendige, aber möglicher Weise nicht hinreichende Voraussetzung. Entscheidend ist nach Überzeugung der KAS auch die klare Priorisierung des Themas durch die Unternehmensleitung. Die Wahrnehmung dieser Priorisierung durch den Beschäftigten ist entscheidend für die Umsetzung entsprechender Vorgaben auf den operativen Ebenen. Die KAS fordert die Unternehmensleitungen auf, ein glaubwürdiges Bekenntnis zur hohen Bedeutung von Anlagensicherheit abzulegen. Dies kann z. B. durch folgende Maßnahmen demonstriert werden: • Klares Bekenntnis der obersten Leitung (Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat) zur Anlagensicherheit als ein Unternehmensziel, das gleichwertig neben den anderen Zielen steht und im Zweifel aber Vorrang hat, z. B. in Unternehmenspolitik, Geschäftsbericht, Berichten zu Umweltschutz und Sicherheit, Sustainability, Corporate Social Responsibility, wenn möglich unter Nutzung von geeigneten Kennzahlen. • Einrichtung/Benennung einer direkt an die Unternehmensleitung berichtenden und diese beratende unabhängigen Fachfunktion (z. B. Leitung Anlagensicherheit, Konzern-, Störfallbeauftragte/r), durch die insbesondere auch Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer überwachenden Funktion und in der Umsetzung der hier folgenden Forderungen unterstützt werden. • Sicherstellung einer regelmäßigen Überprüfung der Effektivität des Sicherheitsmanagementsystems und der entsprechenden Leistung im Sinne eines echten Management - Reviews. Durchführung durch Leitung Anlagensicherheit oder (aus Akzeptanzgründen bevorzugt) externe Organisation. • Regelmäßige und protokollierte Diskussion der Ergebnisse dieses Reviews in der Unternehmensleitung und im Aufsichtsrat. • Kontinuierliches und sichtbares Engagement der Unternehmensleitung, des Aufsichtsrats und der oberen Führungsebenen durch z. B. gezieltes Ansprechen von Anlagensicherheit bei unternehmensöffentlichen Veranstaltungen der Unternehmensleitung (Führungskräftetreffen, Mitarbeiterversammlungen, o. ä.); Berücksichtigung von Anlagensicherheit bei Standortbesuchen (insbesondere im Rahmen von Betriebsbegehungen). Integration von Elementen der Anlagensicherheit in die (jährlichen) Zielvorgaben. • Festlegung der Verantwortlichkeiten und Erwartungen an die einzelnen Ebenen der Organisation. Diese Festlegungen sind möglichst konkret zu formulieren und sollen einen Bezug zu den vorhandenen Bewertungssystemen, Vertragswerken, etc. erhalten. Wesentliche Punkte sind z. B: Vorbildfunktion des Managements; hohe Priorität der Anlagensicherheit; kein stillschweigendes Hinnehmen von Abweichungen; zur Verfügung stellen anforderungsgerechter Ressourcen (Personal, finanzielle Mittel); zwingende Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und des Sicherheitsmanagementsystems nach unternehmensinterner Regelungen; Sicherstellung einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Anlagensicherheit, insbesondere durch 76 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ geeignete Überprüfung der Effektivität (Performance; z. B. Trenderkennen, Schwachstellenverbesserung). • Sicherstellung von und Beteiligung an offener Kommunikation im Unternehmen zu Fragen der Anlagensicherheit (Vertrauenskultur). Insbesondere werden Ereignisse und Beinahe-Ereignisse als Chance zur Verbesserung verstanden, erfasst und berichtet, angemessen untersucht und daraus gewonnene Lehren kommuniziert. • Festlegung individueller Kriterien für die Bewertung der persönlichen Leistung auf dem Gebiet der Anlagensicherheit, orientiert an dem jeweiligen Aufgabenbereich (“Was kann beeinflusst werden?”). Differenzierung auch der Konsequenzen (finanzielle Anreize, unternehmensöffentlicher Vergleich etc.) hinsichtlich Aufgabenbereich und Hierarchieebene. • Zwingende und nachvollziehbare Berücksichtigung von Anlagensicherheit bei allen wichtigen Entscheidungen, z. B. Akquisitionen (M&A); Integration zugekaufter Unternehmen; Investitionen; Personalentscheidungen (insbesondere Sicherstellung von Kontinuität/Know-How/Erfahrungen). D.2 Organisation der Anlagensicherheit Die KAS hält es auch zur Erreichung einer positiv entwickelten Sicherheitskultur unter besonderer Berücksichtigung der Anlagensicherheit für notwendig, die unternehmensspezifischen Abläufe und Zuständigkeiten in einem Managementsystem festzulegen. Dies ist für Betriebsbereiche üblicherweise durch das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) … wirksam sicherzustellen. Das SMS regelt die systematische Vorgehensweise, welche dafür sorgt, dass Prozessrisiken identifiziert und angemessen reduziert werden. Die erforderliche Dokumentation dafür erfolgt z. B. in Sicherheitsgesprächen, dem anlagenspezifischen Sicherheitskonzept sowie auch in den Sicherheitsberichten. Den Rahmen dafür bilden die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben. Zusätzlich wird auf die Leitfäden der Störfallkommission (s. Tab. 4-6) verwiesen. Managementsysteme sollen einerseits die wesentlichen Abläufe klar und konsistent beschreiben, andererseits aber auch praktikabel nutzbar sein. D.3 Fachkenntnisse und Ausbildungsstand Die KAS sieht einen überdurchschnittlichen Ausbildungsstand und aktuelles Fachwissen des Bedienpersonals und der Fach- und Führungsfunktionen zu den Prozessen und Anlagen, das dem Gefährdungspotential, mit dem umgegangen wird, gerecht wird, als unverzichtbare und grundlegende Voraussetzung für eine wirksame Umsetzung der internen und externen Vorgaben und als Ausdruck einer positiv entwickelten Sicherheitskultur. Dazu existieren in Deutschland umfangreiche Berufsausbildungs- und Schulungssysteme. Insbesondere für den Bereich der Prozess- und Anlagensicherheit gilt es, diese auszubauen. Hochschulausbildung • Die KAS ist der Auffassung, dass durch die breite Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen und den damit verbundenen verkürzten Studienzeiten eine Reduzierung des Lehrstoffs zu Lasten der “Ergänzungsfächer” wie z. B. Anlagensicherheit nicht verbunden sein darf. Bei Nichtbeachtung ist mittel- bis langfristig mit einer Schwächung des Standes der Sicherheitstechnik zu rechnen, da das notwendige Fachwissen dann nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. 77 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ • Sicherheitstechnische Überlegungen sind in allen Lebensphasen eines Stoffes in den jeweiligen Prozessen erforderlich. Die langfristige Absicherung und Weiterentwicklung des zugehörigen Lehrangebots erfordern von den Bildungseinrichtungen neben einer entsprechenden Personalzuweisung und -planung auch dazu passende Forschungsaktivitäten. Nicht zu vernachlässigen ist auch der dringend gebotene Praxisbezug unter Berücksichtigung der hier dargelegten Grundzüge zur Erzielung einer positiven Sicherheitskultur… Stellenbesetzungen und Stellenänderungen • Die KAS sieht es als notwendig an, dass Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beschäftigten bzw. Funktionen hinsichtlich der Anlagensicherheit in Stellenbeschreibungen oder im Rahmen des Managementsystems definiert werden. Bei Stellenbesetzungen sind diese Anforderungen zu beachten. • Bei Stellenänderungen oder -reduzierung muss ein ausreichender Sicherheitsstand der Anlage gewährleistet bleiben. Betriebsinterne Aus- und Weiterbildung • Unterweisungen und Schulungen in betriebsspezifische Gefahren und Notfallmaßnahmen müssen Teil der Einarbeitung und des “Training on the job” von neuen Mitarbeitern/innen in den Anlagen sein. • Durch Schulungspläne/Weiterbildungsprogramme ist der erforderliche Wissensstand der Beschäftigten über alle Hierarchieebenen unter Berücksichtigung von Umweltschutz und Sicherheitsregelungen zu definieren und zu gewährleisten. • Bei Schulungen ist entsprechend der betriebspezifischen Gefahrenpotenziale auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeits-/Gesundheits-, Umweltschutz und auch Anlagensicherheitsthemen zu achten. • Bei Stellenänderungen ist der Wissens- und Erfahrungserhalt in den Anlagen sicherzustellen. Personal von Fremdfirmen bzw. Kontraktoren24 • Beim Einsatz von Fremdfirmen/Kontraktoren müssen notwendige Qualifikationen und Verhaltensweisen auch hinsichtlich Anlagensicherheit festgelegt und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. • Vor der Arbeitsaufnahme sind Kontraktoren, ggf. Fremdfirmen- bzw. “Personalservice”Beschäftigte in betriebsspezifischen Gefahren und Regeln einzuweisen. • Eine angemessene betriebliche Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durch die Fremdfirmen ist erforderlich. D.4 Unterstützung der Linienorganisation Nach Überzeugung der KAS müssen die Verantwortungsträger nicht nur über ausreichende eigene zeitliche und finanzielle Ressourcen verfügen, sondern auch entsprechend fachlich unterstützt werden, um ihrer Verantwortung für Anlagensicherheit (s. Kap. D.1) gerecht werden zu können. 24 Hier sind u. a. die Vorschriften nach § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 17 Gefahrstoffverordnung zu beachten. 78 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Gesetzlich gefordert wird bereits die Bestellung von Störfallbeauftragten (§ 58a BImSchG). Weitere unterstützende Funktionen können z. B. Experten für Explosionsschutz, chemische Sicherheitstechnik etc. sein, aber auch technisches Fachpersonal für die Durchführung bzw. Überwachung von Instandhaltungen. Für diese unterstützenden Funktionen sollten - ggf. auch zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens - beispielhaft folgende Aspekte beachtet werden: • Ausreichende Verfügbarkeit von Fachpersonal unter Berücksichtigung der Gefährdungspotentiale, sowie der Komplexität und der in der Linienorganisation vorhandenen Ressourcen (“je schlanker die Linienorganisation ist, desto wichtiger sind die Unterstützungsfunktionen”). • Angemessene Stellung in der Hierarchie. • Fachliche Unabhängigkeit (für Störfallbeauftragte gesetzlich gefordert). • Interessenkonflikte bei gleichzeitiger operativer Tätigkeit sollten, falls sie nicht vermieden werden können, durch geeignete Maßnahmen beherrscht werden. • Angemessene Einbindung in alle für die Anlagensicherheit relevanten Prozesse (z. B. Änderungsmanagement). • Kontinuierlicher, vertrauensvoller Kontakt mit Fachkollegen anderer Unternehmen, Behörden, Berufsgenossenschaften, etc. • Übergeordnete Koordination der Fachfunktionen (z. B. durch Leitung Anlagensicherheit, Konzern - Störfallbeauftragte/r o. ä.), auch zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der erforderlichen fachlichen Kompetenz (Personalauswahl, Personalplanung, Weiterbildung), Erfahrungsaustausch (z. B. regelmäßige unternehmensinterne Fachkonferenzen) und Qualitätssicherung. Eine entsprechende externe Unterstützung ist möglich und bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) oftmals eine notwendige Lösung. D.5 Messen und Lernen Die KAS sieht die Themen “Messen und Lernen” als wichtige Schritte und Hilfsmittel zur Sicherstellung und Verbesserung des hohen Niveaus der Anlagensicherheit in Deutschland. Beim “Messen” geht es um das Messbarmachen von Anlagensicherheit in der Rückschau (“lagging indicators”) und in der Vorschau als Frühindikatoren (“leading indicators”). Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Indikatoren nicht nur anlagentechnische Gesichtspunkte, sondern auch das Sicherheitsmanagement und die Mensch-Maschine Schnittstelle einbeziehen. Damit die Indikatoren möglichst aussagekräftig sind, sollten sie einfach und eindeutig zu ermitteln sowie intern und wenn möglich extern auch vergleichbar sein. Wünschenswert wäre ein System von Indikatoren ähnlich wie im Arbeitschutz, wo die Vergleichbarkeit inzwischen international weitgehend erreicht wurde. Einen solchen holistischen Ansatz sieht die KAS als sehr viel versprechend an. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass Arbeitsunfälle deutlich einfacher zu definieren sind als Anlagensicherheitsereignisse. Die KAS empfiehlt allen Unternehmen ein solches System von Indikatoren zur Anlagensicherheit intern unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen vorzubereiten bzw. aufzubauen. 79 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Beim “Lernen” geht es darum, eigene und fremde Erfahrungen (lessons learnt) in geeigneter Weise in das eigene Unternehmen aufzunehmen und für die Verbesserung der Anlagensicherheit zu nutzen. Die KAS empfiehlt hierfür jedem Unternehmen, eine offene Meldekultur einzuführen, alle relevanten internen Ereignisse systematisch zu erfassen, zu analysieren und einen systematischen Prozess zur Umsetzung daraus resultierender Erkenntnisse zu unterhalten. Die KAS empfiehlt außerdem, im Rahmen dieses systematischen Prozesses auch externe Ereignisse einzubeziehen. Die Kommunikation der Erkenntnisse aus Betriebserfahrungen und Ereignissen über die Betriebsgrenzen hinaus ist ein Indikator einer positiv entwickelten Sicherheitskultur und wird von der KAS (Ausschuss Ereignisauswertung) ausdrücklich unterstützt. Informationen zu aktuellen Ereignissen zur Anlagensicherheit sind vielfältig u. a. über das Internet zu erhalten. Die KAS empfiehlt die Quellen [83], [84], [85], [86] zu nutzen und auch eigene Erfahrungen in die Systeme einzuspeisen. D.6 Überprüfung der Anlagensicherheit (Auditing) Die KAS sieht in einem Audit des Sicherheitsmanagementsystems ein Führungselement von grundsätzlicher Bedeutung. Es dient dem Nachweis, dass in dem Unternehmen ein Sicherheitsmanagementsystem etabliert ist und effektiv funktioniert und für die Erreichung der im Rahmen der Sicherheitspolitik festgelegten Ziele geeignet ist. Das Audit liefert den unabhängigen Nachweis über vorhandene Defizite und Empfehlungen zu deren Behebung. Nach Meinung der KAS muss deshalb jedes Unternehmen ein geeignetes Auditsystem etablieren …. Die wirksame Durchführung eines Audits erfordert nach Ansicht der KAS eine starke Unterstützung durch die oberste Leitung und ist daher ein Beitrag zu einer positiv entwickelten Sicherheitskultur des Unternehmens (Management Commitment). Aus den Audits abgeleitete Empfehlungen sind konsequent und in angemessener Zeit abzuarbeiten. Im Rahmen der Organisationspflichten sind Verantwortlichkeiten zur Veranlassung von Audits und die Abarbeitung der Abhilfemaßnahmen festzulegen. (…) D.7 Regelmäßige Bewertung (Management Review) Die KAS ist der Ansicht, dass der übergreifenden systematischen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit des Sicherheitsmanagementsystems (Management Review) durch die Unternehmensleitung eine große Bedeutung im Rahmen des Sicherheitsmanagementsystems zukommt. Das Management Review bewertet das Sicherheitsmanagementsystem im Ganzen hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit (Aufbau- und Ablauforganisation) gemessen an den vom Unternehmen gesetzten Zielen. In Unternehmen mit einem hohen Risikopotential sieht die KAS die Beurteilung der persönlichen und professionellen Kompetenz von Beschäftigten aller Hierarchieebenen als ein zusätzliches wichtiges Element des Management Reviews an. Die Auswertung des Management Reviews ist eine originäre Aufgabe der obersten Unternehmensleitung (“Board Monitoring”, vgl. Kap. D.1). (….) D.8 Anlagensicherheit als Aufgabe staatlicher Überwachung Ein wichtiges Element zur Aufrechterhaltung des Bewusstseins für die Bedeutung der Anlagensicherheit sind Einflüsse von außen, z.B. aus der Nachbarschaft, von 80 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Bürgerinitiativen, Natur- und Umweltschutzverbänden. Unabhängig davon kommt den Aufsichtsbehörden eine besondere Rolle zu. Der Betrieb von Industrieanlagen wird durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und technische Regeln administrativ geregelt. Die Erfahrungen im Vollzug der einschlägigen Verordnungen zeigen, dass die umfassende Befolgung dieser Bestimmungen ohne eine effiziente staatliche Überwachung nicht gewährleistet ist. Behörden sind an enge gesetzliche Vorgaben gebunden, die ihren Handlungsrahmen bestimmen. Damit die Anlagensicherheit im behördlichen Handeln ausreichend berücksichtigt werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: • Bereitstellung ausreichender technischer, finanzieller und zeitlicher Ressourcen, • Einsatz von qualifiziertem Personal, • Ausreichendes Personal sowohl für die Genehmigung als auch für die Überwachung, • Gestaltung der organisatorischen Anbindung (z. B. Aufgabenverteilung Bund, Land, Kommune) so, dass möglichst selten Interessenkonflikte ausgetragen werden müssen, • Vorhalten von Expertenwissen innerhalb der Umweltverwaltung (z. B. behördeninterne Fachstellen). Die jeweiligen Verwaltungsstrukturen der Bundesländer und Kommunen müssen diese Voraussetzungen sicherstellen. Dies ist insbesondere bei Reformen von Verwaltungsstrukturen zu berücksichtigen und bei in letzter Zeit durchgeführten Verwaltungsstrukturreformen zu überprüfen. Beim Einsatz des Behördenpersonals sind die besonderen Anforderungen der Anlagensicherheit zu berücksichtigen. Es sollte über ein abgeschlossenes Studium bzw. eine gleichwertige Ausbildung verfügen - in der Regel aus dem technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, ggf. auch mit Zusatzqualifikation z. B. Psychologie. Im Hinblick auf die erforderliche Erfahrung ist ein kurzfristig wechselnder Einsatz von Personal zu verschiedenen Fachaufgaben nicht sinnvoll. Es ist darauf zu achten, dass das Überwachungspersonal über einen ausreichenden Bezug zur Praxis verfügt, der durch einen möglichst häufigen Vor-Ort-Einsatz gefördert wird. Um einen ausreichenden Wissensstand zu gewährleisten, ist die Teilnahme an regelmäßigen, die wesentlichen Themenbereiche der Anlagensicherheit betreffenden Fortbildungsveranstaltungen unabdingbar. 4.3.2 Gute Managementpraxis für den Notfall Das Notfallmanagement ist dem Bereich der „Begrenzung der Auswirkungen“ zuzurechnen, obgleich die Notfallplanung präventiver Natur ist. Notfallmanagement ist Bestandteil des Sicherheitsmanagement. Kernpunkt des Notfallmanagements ist die Sicherstellung einer dem Ereignis angemessene Reaktion zur Verfügung zu stellen. Während kleinere Notfälle ggf. mit Bordmitteln des Betriebs bewältigt werden können, muss zur Bewältigung sich eskalierender Situationen ein gestuftes „Response“-System vorhanden sein. Dabei kommt der reibungslosen Funktion der Schnittstelle zwischen der betrieblichen und öffentlichen Gefahrenabwehr besondere Bedeutung zu. Ebenso wichtig ist die Vorbereitung einer auf die spezifischen Gefahren z.B. durch Gefahrstoffe ausgerichtete Gefahrenabwehr. Im Bericht der SFK „Leitfaden Schnittstelle Notfallplanung (SFK-GS-45)“ [50] werden Empfehlungen zur Gestaltung von Störfallablaufszenarien, sowie der darauf ausgerichteten optimalen Notfallreaktion gegeben. Dies schließt sachgerechte Informationen im Vorfeld an die 81 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Öffentlichkeit ein. Eine weitere Checkliste zur „guten Managementpraxis“ für die Organisation der Gefahrenabwehr enthält die „Vollzugshilfe zur StörfallV“ des BMU [23]. 4.3.2.1 Betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Die internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sind Beschreibungen von Art und Ablauf der vorgesehenen organisatorischen und technischen Maßnahmen nach Erkennen einer Gefahrensituation, die zu einem Störfall führen kann oder die durch einen bereits eingetretenen Störfall gegeben ist. In den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sind die für ihre Durchführung verantwortlichen Personen oder Stellen verbindlich zu benennen. Auf die “Methodische Anleitung - Erstellen eines internen Notfallplanes in Anlehnung an die Seveso II-Richtlinie (96/82/EG)” [87] kann als weitere Erkenntnisquelle genutzt werden. Der interne Gefahrenabwehrplan ist ein auf den Betriebsbereich bezogener Plan, in dem die technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr und insbesondere zur Begrenzung von Störfallauswirkungen beschrieben sind. Der interne Gefahrenabwehrplan ist auf innerbetriebliche und außerbetriebliche Gefahrenpotentiale bezogen zu erstellen; er basiert insbesondere auf möglichen anlagen-, verfahrens- und stoffspezifischen Gefahrensituationen, deren möglichen Entwicklungen und Auswirkungen innerhalb des Betriebsbereichs sowie Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Umwelt. Bei der Erstellung des internen Gefahrenabwehrplans sind Art und Ausmaß möglicher Auswirkungen von Störfällen zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbereiche, auf die sich die internen und externen Gefahrenabwehrplanungen erstrecken, sind im Regelfall auf Grundlage der Störfallablaufszenarien zu ermitteln. Von den für die externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung zuständigen Behörden festgelegte Gefährdungsbereiche sind vom Betreiber in den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zu berücksichtigen. Im internen Gefahrenabwehrplan müssen insbesondere dargelegt sein: 1. allgemeine Angaben über den Betriebsbereich und seine Umgebung, 2. betriebliche Gefahrenpotentiale (anlagen-, verfahrens- und stoffspezifische sowie umgebungsbedingte Gefahren), 3. auf Störfallablaufszenarien basierende Gefährdungsbereiche, 4. Sicherung von betrieblichen Gefahrenbereichen gegen unbeabsichtigtes Betreten, 5. stoffspezifische Angaben und Vorgaben, die zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, z. B. Sicherheitsdatenblätter nach der Gefahrstoffverordnung, 6. die Festlegung von Zuständigkeiten der betrieblichen Gefahrenabwehrkräfte, 7. Angabe der mit der Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen beauftragten Person oder Stelle, 8. Qualifikation und Mindestschichtstärke betrieblicher Kräfte zur Gefahrenabwehr und zur Ersten Hilfe; Qualität und Quantität der Schutzausrüstung sowie der Einrichtungen zur Gefahrenabwehr nebst Lageplan, 9. Alarmierung, Treffpunkt und Einsatz von betrieblichem Personal zur Bekämpfung der Gefahren und ihrer Auswirkungen einschließlich von Empfehlungen zu Sofortmaßnahmen, 10. Einsatz unter Beteiligung öffentlicher Gefahrenabwehrkräfte, 82 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 11. die Maßnahmen zur Überwachung der Gefahr, deren Entwicklung und Auswirkungen, 12. Angabe der für die Beratung der Gefahrabwehrbehörden und der Einsatzkräfte zuständigen Personen oder Stellen, 13. Anweisungen zum Verhalten im Gefahrenfall an Beschäftigte und Dritte, die sich auf dem Gelände des Betriebsbereichs aufhalten, 14. Angabe der Stellen, denen die internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zugeleitet werden (Verteiler). 4.3.2.2 Öffentliche Gefahrenabwehrplanung Für die öffentliche Gefahrenabwehrplanung sind die Gemeinden und kreisfreie Städte nach Landesrecht zuständig. Sie legen im Allgemeinen die Anforderungen an die Informationen, die der Betreiber gefahrengeneigter Anlagen zu erbringen hat, fest. An dieser Stelle können nur die bewährten Praktiken im Zusammenhang mit Betriebsbereichen der StörfallV zitiert werden [23]: „Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinander greifen. Deshalb sollte eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden bereits bei der Erarbeitung und bei jeder Fortschreibung der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgen. Dazu wird empfohlen, sich an den Checklisten des Anhangs 8 der Vollzugshilfe zu orientieren. Zwingend erforderlich ist eine Zusammenarbeit von Betreibern und Behörden für die Festlegung der außerbetrieblichen Gefährdungsbereiche. Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden sowie sonstigen Behörden schriftlich mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit ist deshalb zu erörtern, welche Unterlagen im Einzelnen diesen Behörden im Hinblick auf ihre Aufgabenverteilung zugeleitet werden sollen. Zumindest ist seitens des Betreibers… den zuständigen Behörden ein Störfallablaufszenario zu übermitteln, das… von seiner Dimensionierung her in der Regel die Freisetzung, den Brand oder die Explosion der größten zusammenhängenden Masse (GZM) eines gefährlichen Stoffes … innerhalb seiner Umschließung darstellt.“ 4.3.2.3 Risikokommunikation Risikokommunikation umfasst die gezielte Kommunikation mit Betroffenen und der Öffentlichkeit über die mit der Tätigkeit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt. Risikokommunikation ist eine Spezialdisziplin der allgemeinen Kommunikation und muss, um erfolgreich zu sein, von speziell ausgebildeten MitarbeiterInnen durchgeführt werden. In verschiedenen Rechtsvorschriften sind spezielle Formen der Kommunikation vorgeschrieben, so z.B. müssen nach der StörfallV Informationen zur Sicherheit für die Nachbarn und die Öffentlichkeit im Umfeld von Betriebsbereiche gegeben werden. Um den Zweck der Informationen optimal an die Empfänger zu übermitteln sind eine Reihe von Hilfestellungen/Leitfäden [88]veröffentlicht worden. Eine Zusammenfassung zum gegenwärtigen Stand einer guten Risikokommunikationspraxis s. KAS 5 „Bericht Risikokommunikation - Anforderungen nach Störfall-Verordnung, Praxis und Empfehlungen des Arbeitskreises RISIKOKOMMUNIKATION“ [81]und dem VDI-Leitfaden 83 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ „Risikokommunikation für Unternehmen“ [89], welcher neben der vorbereitenden Risikokommunikation auch die Hinweise auf richtiges kommunikatives Verhalten in der Krise enthält. 5. Zusammenfassende Bewertung 5.1 Systematische Checklisten Zur systematischen Erfassung und Bewertung wurde als Ausgangspunkt Checklisten eingesetzt, die für die Beurteilung von Sicherheitsberichten in Betriebsbereichen nach der StörfallV entwickelt25 wurden. An der Anlage Walsrode West Z4 wurden die sektoralen Checklisten(SCL) für die Anlage, den Standort, das Sicherheitsmanagementsystem, die Stoffe, das Risk Assessment und die Notfallorganisation geprüft und bewertet. Vereinzelt sind auch Informationen aus anderen Bohrplätzen, soweit sie zu Verfügung standen, berücksichtigt worden. Tab 5-1 zeigt die Zuordnung der Checklisten. Tabelle 5-1 Zuordnung der Checklisten zu den Themenbereichen UntersuchungsTitel Dokument (Anlagenordner) bereich Standort SCL Standort und Umfeld des 5_1_Site_WalWZ4.doc Betriebsbereichs Anlage SCL Anlagenspezifischer Teil des SB 5_1_Anlage_WalWZ4.doc Gefahrstoffe SCL Beschreibung der gefährlichen 5_1_Stoff_WalWZ4.doc Stoffe SMS SCL Sicherheitsmanagementsystem 5_1_SMS_WalWZ4.doc Risikoabschätzung SCL Störfallablaufszenarien 5_1_RA_WalWZ4.doc Notfallplanung SCL Interne Alarm- und 5_1_GAP_WalWZ4.doc Gefahrenabwehrplanung Neben den Ergebnissen der Checklisten für den Betrieb Walsrode West sind in die Bewertung des realisierten Standes der Technik und der guten Managementpraxis die Erkenntnisse auf der Grundlage der zur Verfügung gestellter Dokumente sowie persönlicher Aussagen von MitarbeiterInnen der EMPG eingegangen. Die Nachweise zur Umsetzung in die Praxis wurden stichprobenweise an Hand von Dokumenten überprüft. 5.2 Beschreibung und Dokumentation des Standortes und Umfeldes Die Beschreibung des Umfeldes erfolgt in den verschiedenen Betriebsplänen der einzelnen Betriebsweisen nach Bergrecht. Die Beschreibungen sind dabei häufig nur übersichtsweise, enthalten zu wenig Details für eine den Anforderungen entsprechende Analyse der spezifischen Eigenschaften des Standortes, wie z. B. • Abstände zu Wasserschutzgebieten, nach landesrechtlichen Vorschriften ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten und Gebieten, die bei Deichbrüchen oder Deichüberflutungen betroffen sein können, 25 S. Arbeitshilfen Checklisten in [78] 84 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ • Gefahren durch Erdbeben oder Erdsenkungen oder die Lage von besonders schutzwürdigen Objekten in der Umgebung. Meteorologische und hydrographische Daten, wie • maximale Windgeschwindigkeit in den letzten 100 Jahren, • Verteilung der Stabilitätsklassen, • Ausbildung von Inversionswetterlagen, • minimale und maximale Temperatur in den letzten 100 Jahren, • Flurabstände, Grundwasserleiter und -stockwerke, • Grundwasserfließrichtung und -geschwindigkeit, • maximale und minimale Pegel von Gewässern innerhalb und an der Grenze des Betriebsbereichs sowie der Gewässer, die auf den Betriebsbereich einwirken können. • Daten über Hochwasserstände, z.B. 100 jähriges und 500 jähriges Hochwasser sind den vorliegenden Dokumenten nicht oder nur teilweise zu entnehmen. Ebenso fehlen Angaben zur Vorgeschichte des Standortes, wie: • Flächen, die von Kampfmitteln getroffen wurden, • Ergebnisse abgeschlossener Kampfmittelerkundungen und -räumungen, • Ursache und Auswirkungen bisher eingetretener Störfälle, • Ergebnisse des Altlastenkatasters (gesicherte- und Verdachtsflächen). Weitergehende Informationen über den Standort (die nicht den Betriebsplanunterlagen zu entnehmen sind) liegen bei der EMPG zentral vor. So werden für jeden neuen Bohrplatz regelmäßig die Altlasten einschl. Munitionsfunde, etc. erhoben, die Gebiete mit umgebungsbedingten Gefahrenquellen, wie Erdbeben, Überschwemmungsgebiete, Bergsenkgebiete bei der Vorauswahl berücksichtigt. Insbesondere wegen der Berücksichtigung von H2S-Schlagkreisen bei möglicherweise zu erwartendem Sauergas kommen nur Standorte mit größeren Abständen zu ständig bewohnten Behausungen in Frage. Dies ist eine inhärente Sicherheitsmaßnahme. Bewertung Die ausführliche Beschreibung der Anlage sowie des Umfelds ist eine unabdingbare Voraussetzung zur verantwortungsvollen Durchführung der unternehmerischen Tätigkeit. Die dafür erforderlichen Informationen liegen bei der EMPG intern vor. In den Betriebsplänen wird nur eine Teilmenge der vorhandenen Informationen veröffentlicht. Zusätzlich liegt eine Reihe wichtiger Informationen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, die durch kooperatives Zusammenwirken von Betreiber und Behörden nutzbar gemacht werden können. Diese Informationen sollten grundsätzlich den vor Ort Betroffenen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 5.3 Beschreibung der Anlage Bohrplatz Nach den Anforderungen an gefahrengeneigte Anlagen ist aus den vorliegenden Unterlagen im Rahmen der Betriebsplanverfahren eine nur unvollständige Beschreibung zur Auslegung der Anlage vorhanden. Die Prüfung der betriebsinternen Unterlagen zeigte, dass alle wesentlichen Informationen, z. B. • Angaben zur Standfestigkeit, Bohrturm, 85 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ • R+I Fließbilder nach DIN mit Angaben zur Auslegung von Rohrleitungen, Apparaten, Abscheider, Pumpen, Hold-up Behälter & MSR Einrichtungen. • Angaben zur Bestimmung der Ex-Bereiche, • Verschaltung der Warn- und Alarmeinrichtungen in den Betriebsablauf (Lageplan der H2S und CH4 Sensoren und akustischen Warneinrichtungen) • Klassifizierung der MSR bzw. PLT Elemente • Beschreibung der (rechnerunterstützten) Steuervorgänge zum Betriebsablauf z.B. bei Bohrvorgänge, Spülungen • Well Control Equipment (BOP, Hydraulische Steuerung) vorliegen, die jedoch keinen ausreichenden Niederschlag in den Betriebsplänen finden. Der Schwerpunkt der Dokumentation in den Betriebsplänen liegt auf den unterirdischen Bohrverfahren einschließlich der Verrohrung (incl. Spezifikationen). Ebenso wird die Technik der Spülungen während des Bohrvorhangs und die Zementierung der verlegten Rohre detailliert beschrieben. Die Vorkehrungen zur Arbeitssicherheit, einschließlich Notfallreaktion sind detailliert ausgeführt. Zur Beurteilung der Sicherheit der oberirdischen Anlagen, insbesondere der zur Kontrolle des Bohrlochs (Well Control Equipment) sind vereinzelt systematische Sicherheitsanalysen durchgeführt worden. Dabei werden die systematisch mögliche Versagen der technischen Komponenten und ihre Ursachen angegeben, diese Ereignisse hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit & Auswirkung (qualitativ) klassifiziert, woraus ein Risiko Ranking in drei Stufen abgeleitet wird. Für alle Ereignisse mit der Risikoeinstufung „hoch“ und „mittel“ werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen festgelegt. Nach deren Umsetzung wird das Abschätzungsverfahren erneut durchgeführt bis alle betrachteten Ereignisse in der niedrigsten Risikoklasse „niedrig“ eingestuft werden können. Diese „What-if“ Analysen sind für einfache technische Verfahren gut geeignet, eine weitgehende Vollständigkeit der möglichen Gefahrenquellen und die Ableitung geeigneter Gegenmaßnahmen zu liefern. Gasbehandlungs- und Nebenanlagen Als Gasbehandlungsanlagen auf dem an den Bohrplatz angeschlossenen Förderplatz kommen je nach Spezifikation des Rohgases LTS-Anlagen zur Abscheidung höhersiedender KW, Trocknungsanlagen und Abscheideanlagen für Schwefelwasserstoff mit Fackeln in Betracht (Beschreibung s. Kap 2.4.1). Diese Anlagen arbeiten vollautomatisch und fernüberwacht, der Eingriff von Bedienpersonal ist nur im Falle von Störungen, An- und Abfahrvorgängen & zur Wartung vorgesehen. Zur Auslegung der PLT s. Kap. 4.2.3. Zur Absicherung von Sicherheit und Verfügbarkeit werden für diese Anlagen stets HAZOP und „What-if“- Analysen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem „Risk Assessment Summary Report (RASR) zusammengefasst und in die operative Umsetzung unter OIMS eingestellt. Im Rahmen eines 5-Jahrplans werden alle technischen Anlagen & Verfahren der EMPG, wie Anlagen, Erdgasförderplätze, Gas- und Öl Pipelines, Schwefeltransport systematisch und wiederkehrend mit HAZOP und „What-if“ Analysen überprüft. Feldleitungen Die Überwachung der Integrität der Feldleitungen für Erdgas & Lagerstättenwasser zwischen den einzelnen Bohrplätzen und der Übergabe-/Sammelstelle erfolgt in der EMPG zentral. In der Datenbank sind alle Rohrleitungen hinsichtlich ihres Materials, Wandstärken, Druckauslegung, Medienbeaufschlagung, Korrosionsüberwachung, Verlegung und Wartung 86 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ erfasst. Für jede Rohrleitung existiert im Rahmen des Überwachungsprogramms FIMS ein spezifisches Meßprogramm zur Überwachung von Außen- und Innenkorrosion, der BodenLuft Übergänge und Kreuzungen mit anderen Rohrleitungen. Im Jahr 2011 wurden routinemäßig: • 139,9 km Rohrleitungen auf Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS-Intensivmessung) überprüft, • 14,2 km Sauergasleitungen intelligent gemolcht; • 50.300 km Rohrtrassen beflogen, 3.662,3 km befahren, 145 km begangen. • 350 Boden-Luft-Übergänge kontrolliert • 550 Taupunktanalysen durchgeführt (mit 87 Überschreitungen). Neben den Routineüberprüfungen (jährliche Berichterstattung im Rahmen von OIMS) werden immer auch Schwerpunktüberwachungskampagnen gefahren, z.B. 2011 Austausch von 285 zementausgekleideter Rohrleitungen (insgesamt 139,15 km) im Bereich Rühlenmoor und Osterwald wegen Korrosionsschäden an Übergängen und Armaturen, Ersatz durch GFKLeitungen. Ein Sonderüberwachungsprogramm für PE Leitungen wurde 2011 gestartet mit dem Ziel die Integrität derartiger Leitungen hinsichtlich der Diffusion von Kohlenwasserstoffen (BETX) zu ermitteln. Derzeit werden in der EMPG ca. 13,9 km Leitungen aus PE für den Flüssigkeitstransport (Lagerstättenwasser) und 14,36 km für Erdgas betrieben. Die Eignung von PE als Rohrleitungswerkstoff muss nach den Vorschriften der TRFL im Einzelfall nachgewiesen werden. Derzeit vorliegende Nachweise von Sachverständigen berücksichtigen keine möglichen Diffusionsdurchlässigkeiten. In einem Meßprogramm sollen derartige Eigenschaften untersucht werden. Entscheidend dabei ist die kontinuierliche Überwachung der Qualität des beaufschlagten Mediums. Bewertung In den Betriebsplanunterlagen fällt die ungleichgewichtige Berücksichtigung der ober- und unterirdischen Anlageteile bei der Beschreibung der Sicherheit auf. Die unterirdischen Vorgänge der Bohrung, Auswahl der Werkzeuge, Verfahren zur Spülung, Zementierung, Havarievorkehrungen, etc. sind vergleichsweise detailliert ausgeführt. Zur Beurteilung der Sicherheit der oberirdischen Anlagen & Verfahren fehlen entscheidende Angaben im Betriebsplan. Derartige Unterlagen sind bei der EMPG intern vorhanden. Stichproben dieser Unterlagen und Nachweise haben hinsichtlich des realisierten Standes der Technik keinen Anlass für Beanstandungen gegeben. 5.4 Sicherheitsmanagementsystem (SMS) und die Betriebsorganisation Operation Integrity Management System (OIMS) ExxonMobil verwendet weltweit ein umfassendes und logisch strukturiertes System zur Beherrschung von sicherheits-, gesundheits- und umweltrelevanten Risiken -OIMS. Das System wurde letztmalig 2010 überarbeitet und ist als wachsendes Managementsystem konzipiert. Weltweit für Exxon Aktivitäten gültig, wird es an die jeweiligen Standorte angepasst. Das System wird spezifisch auf die einzelnen Verfahrensschritte ausgerichtet und durch 199 konzerninterne Richtlinien ergänzt. Im Einzelnen gliedert sich das System in folgende übergeordnete Rubriken: 87 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 1. Verpflichtung der Führungskräfte und Verantwortlichkeiten • Steuerung der Anwendung und der ständigen Verbesserung von OIMS • Durchführung von “Gap”-Analysen zur Identifizierung von Defiziten und/oder Verbesserungsmöglichkeiten (“System Evaluation Process”) • Eliminierung der Defizite und/oder Umsetzung der Verbesserungsmöglichkeiten • Engagement des Managements • Mitwirkung des Mitarbeiters und definierte Erwartungen 2. Risikobeurteilung und Management • Erarbeitung einer fundierten Entscheidungsgrundlage zur Handhabung von Risiken • Abschwächung der Auswirkungen von Ereignissen • Risk Assessment / Management Prozess gültig für alle Anlagen, Betriebe und Projekte • Zusammensetzung von Risk Assessment Teams 3. Überwachung Planung, Bau und Änderung (QS) • EMPG Management Systeme: o Projekt-Management o Planungsverfahren und Standardisierung o Qualitätssicherung • Qualitätskontrollprozess (auch vor Inbetriebnahme) • Stilllegung von Anlagen 4. Information & Dokumentation • EMPG Management Systeme: o Information und Dokumentation o Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und genehmigungsrechtlichen Auflagen, Bergrechtliches Bestellwesen • Dokumentation für einen sicheren und umweltschonenden Betrieb und für die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (Umgang mit Zeichnungen, Liste mit IC Dokumenten, Erstellung von OIMS Festlegungen, usw.) • Prozess zur Sicherstellung der Aktualität sowie der Verfügbarkeit 5. Personal & Training • EMPG Management Systeme: o Personalauswahl / - einsatz / - kompetenz o Training o Arbeitssicherheit o Betrieblicher Gesundheitsschutz • Arbeitssicherheitsprogramme • “Augen Auf” - Karten • Programme für sicherheitsbasiertes Verhalten (z.B. LPO‘s) • Arbeitsvorbereitung durch JSA’s 6. Betrieb & Wartung • EMPG Management Systeme: o Arbeitsanweisungen für Betrieb und Instandhaltung o Management von Untertage-Aktivitäten 88 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ o Organisation der Betriebsabläufe o Umwelt-Management o Anlagensicherheit • Arbeitsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungsverfahren (Setzen von Brücken, Einsatz von Gaswarnern usw.) • Gefahrstoffemissionen und Abfallmanagement 7. Management of Change • EMPG Management System: o Management von Veränderungen • Festlegung von Richtlinien zur o Handhabung von permanenten und temporären Änderungen sowie Notfalländerungen an Ausrüstung und Gerätschaften, Arbeitsabläufen, Prozessbedingungen, Standards und Spezifikationen, usw. o Gewährleistung einer gründlichen Untersuchung des Änderungsvorschlags o Berücksichtigung von Faktoren zur Identifikation und Beherrschung möglicher OI Risiken o Kommunikation des Änderungsvorschlags (ggf. mit Training) an betroffene Funktionen vor Umsetzung 8. Auswahl, Bewertung & Überwachung von Fremdfirmen • EMPG Management Systeme: o Bewertung, Auswahl und Überwachung von Vertragspartnern • Vorauswahl hinsichtlich der Qualifikation von Kontraktoren • Einarbeitung und Einweisung neuer Kontraktoren • Leistungsüberprüfung von eingesetzten Fremdfirmen 9. Untersuchung und Analyse von Unfällen • EMPG Management System: o Management von SHE&S Ereignissen • Meldung und Berichterstattung von Ereignissen • Untersuchung von Ereignissen / Near Misses • Identifikation und Implementierung von Gegenmaßnahmen zur Vermeidung künftiger Zwischenfälle und Verbesserungen im Betrieb • Kommunikation von Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnissen (Lessons Learned, Lernfälle, Safety Alerts, usw.) 10. Öffentlichkeitsarbeit & Notfallmanagement • EMPG Management Systeme: o Öffentlichkeitsarbeit o Bereitschaft und Reaktion für einen Notfall • Reaktion auf Beschwerden und Erwartungen der Öffentlichkeit, Spenden, Umgang mit Medien, usw. • Notfallplanung und Notfallübungen 11. Feedback & Weiterentwicklung OIMS • EMPG Management System: o OIMS- Beurteilung • Beurteilung der OIMS Elements und verschiedenen Management Systeme • Interne Assessments 89 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ • Externe Assessments • Follow-up von Assessments (Gap Closure Plan, Maßnahmen zur Systemverbesserung, Verifizierung der Wirksamkeit kürzlicher Neuerungen bzw. Anpassungen, usw.) Zu den einzelnen Bereichen wird eine Reihe von Managementsystemen zugeordnet und in OIMS integriert. Dadurch entsteht ein hierarchisches System um alle Aspekte des betrieblichen Managements abzudecken. OIMS wird nach Angaben der EMPG jährlich intern auditiert und alle drei Jahre erfolgt ein umfassendes review durch Experten von Exxon- International, die von außerhalb des betroffenen Betriebs kommen. Einzelne Managementsysteme, z.B. Qualitätssicherung werden durch unabhängige Experten zertifiziert. (z.B. Lloyd). Die meisten Managementsysteme basieren auf Checklisten, die in bestimmten zeitlichen Abständen oder vor bestimmten Arbeitsschritten ausgefüllt und dokumentiert werden müssen. Die Checklisten dienen dabei in erster Linie der Vergegenwärtigung sicherheitsrelevanter Zusammenhänge, der Steuerung von Verfahrensabläufen, werden aber auch zentral ausgewertet und zur Weiterentwicklung von OIMS genutzt. Tabelle 5-2 Zuordnung von einzelnen Checklisten/Verfahrensanweisungen zu Managementsystemen (Auswahl) Nr Managementsystem Checkliste/Verfahrensweise OIMS-Code 3 Überwachung Planung, Bau und Änderung (QS) 3.1 Projekt-Management Rig Acceptance Checklist CD 8-1-001-102 Erstabnahme 3.2 Planungsverfahren und Standardisierung 3.3 Qualitätssicherung Integritätskritisches KontraktorCD 8-1-001-01 Equipment – Qualitätssicherung 4 Information & Dokumentation 4.1 Information und Dokumentation 4.2 Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und genehmigungsrechtlichen Auflagen, Bergrechtliches Bestellwesen 5 Personal & Training 5.1 Personalauswahl / - einsatz / - kompetenz 5.2 Training 5.3 Arbeitssicherheit Checkliste NAF_Ölspülung CD-8-1-001-101 5.4 Betrieblicher Sicherheitshinweise für den Umgang CD-6-1 -005-01Gesundheitsschutz mit Spülungschemikalien A3 Arbeitssicherheit und betrieblicher CD-5D-001Gesundheitsschutz 00(a) 6 Betrieb & Wartung 90 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 6.1 Arbeitsanweisungen für Explosives Readiness Checklist CD-8-1-001-107 Betrieb und Instandhaltung BOP Equipment Checklist CD-8-1-001-104 6.2 Management von Untertage-Aktivitäten 6.3 Organisation der Schichtübergabeprotokoll CD-6-1 -001-101 Betriebsabläufe Arbeitsdurchführung Bohren / CD-6A-001-00 Sidetracks, Workover, Testen IC-6-1 -004-101 Komplettieren, Verfüllen Coiled Tubing Operations Arbeitsgenehmigung Checkliste Mindestanforderungen an IC-6-1 -004-02 Arbeitsgenehmigungssysteme Ablaufschema einer IC-6-1 -004-03 Arbeitsgenehmigung Aufgaben und Verantwortlichkeiten IC-6-1 -004-04 6.4 Umwelt-Management Radioaktive Stoffe CD-8-1-001-106 Umgang mit Gefahrstoffen CD-6C-00100(a) 6.5 Anlagensicherheit Well Control, BOP-Equipment, Teste & Verfahren IC-6A-002-00(a) Operating Envelope zur OP-A-066-001Gewährleistung der Pipeline 000 Integrität 7 Management of Change 8 Bewertung, Auswahl und Serviceleistungen von CD-8A-001Überwachung von Auftragnehmern 00(a) Vertragspartnern Rig Inspection D-210 AnlagenCD-8-1-001-103 inspektionsbericht Critical Contracts Performance CD-8A-001-110 Evaluation Report 9 Untersuchung und Analyse von Unfällen, Management von SHE&S Ereignissen 10 Öffentlichkeitsarbeit & Notfallmanagement 10.1 Öffentlichkeitsarbeit 10.2 Bereitschaft und Reaktion für einen Notfall 11 Feedback & Weiterentwicklung OIMS Übersicht Notfallübungen – DRILLING Notfallvorbeugung und -training Management von Well ControlProblemen CD-10-1 -001-01 CD-10-001-00(a) CD-10-002-00(a) 91 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Zuordnung von OIMS OIMS wird in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der ExxonMobile unterschiedlich eingesetzt. Im Kerngeschäft „Drilling“ zeigt Bild 5-1 die Einordnung. Bild 5-1 Einordnung des OIMS beim Kerngeschäft „Drilling“ [2] Auf der Bohrplatzebene werden die OIMS Vorgaben konkretisiert durch spezifische Manuals und Standards. Die Erfahrungen vor Ort werden ihrerseits durch OIMS abgefragt, ausgewertet und im Unternehmen Allen zur Verfügung gestellt. Safety, Security, Health, and Environmental (SSH&E) Das SSH&E Management Program [90] umfasst alle Vorgänge, die mit Beschäftigten verbunden sind. Das Manual ist gegliedert in: • Drilling SSH&E Management • Safety Management • Health Management • Environmental Management • Security Management • SSH&E Communication and Recognition • Risk Assessment and Management • Contracting of Third-Party Service Suppliers • Training • Facility Integrity Management • Emergency Preparedness and Response 92 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Für jeden Bereich sind umfangreiche Vorgaben festgelegt, deren Umsetzung im Rahmen von OIMS kontrolliert wird. Das „Risk Assessment and Management” (RAM) bezieht sich auf Arbeitsplatzanalysen ähnlich der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV und BetriebsSV. Der Eingriff des Menschen wird durch ein dichtes System von verschiedenen Verfahren zur kontinuierlichen Aufmerksamkeitsschulung geleitet. So ist z.B. jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin gehalten jeden Tag seine/ihre Beobachtung unsicherer Verhaltensweisen in „Stop“- Karten festzuhalten, die in den Routinebesprechungen des Teams ausgewertet werden. Die systematische Sicherheitsbeurteilung von Teilverfahrensschritten findet durch das „Focus-Stop-Karten“ – Verfahren statt, bei dem das Team Teile von Arbeitsabläufen bespricht und optimiert. Dem gleichen Zweck dienen die „Job Safety Analysis“ (JSA), bei der sicherheitsbezogene Arbeitsabläufe analysiert werden. Es wird angestrebt mindestens 2 Focus-Stop-Karten pro Woche und Bohrplatz zu erarbeiten. Diese Vorgänge werden alle zentral supervisiert, so dass die Erfahrungen vor Ort zusammengefasst und allen anderen zur Verfügung gestellt werden können. Die Auswertungen werden in einer zentralen Datenbank (QED) erfasst, die mit dem globalen System von ExxonMobile verknüpft ist. Die ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze wird durch ExxonMobile References & Standards geregelt. Ebenso die Bereitstellung „Persönlicher Schutz Ausrüstungen“ (PSA). Unfall- und Ereigniserfassung & Auswertung Abweichung von Betriebsparametern, unerwünschte Ereignisse, Near miss & Unfälle werden systematisch erfasst durch „Augen-auf-Karten“, die von einer zentralen Abteilung ausgewertet werden, ggf. in „Alert“ -Meldungen zusammengefasst und den mittleren Management zur Umsetzung mitgeteilt werden. Die Erkenntnisse können somit in die Weiterentwicklung des Managementsystems einfließen. Alle Meldungen werden in einer zentralen DB registriert. Quantitative Auswertungen hinsichtlich der Ausfallwahrscheinlichkeiten werden in einem separaten Managementtool unternommen, deren Ziel die Unterstützung der „risk-based- maintainance“-Strategie ist. Die Ereignisse sind zentral klassifiziert und dienen u.a. zur Ableitung von „Safety-Performance-Indicators“ (SPI). Übergreifende Auswertung & Survaillance OIMS enthält verschiedene Prozeduren zur übergreifenden Auswertung von Betriebserfahrungen, der Ableitung von Beurteilungsgrößen für SSH&E. Beispielsweise werden im jährlichen KPI Report die Planvorgaben für Qualität, Betriebszustände, Überwachungsaufgaben, Wartungsaufgaben, etc. mit den erreichten Ist-Werten verglichen und bewertet. Daraus werden Optimierungsstrategien abgeleitet. Es erfolgt ein kontinuierliches Monitoring von Safety Performance Indicators(SPI), wie Brände, Leckagen, Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen, Alarme, etc. (lagging indicators) und Zeitverzug bei kritischen Wartungen, Überschreitung von Taupunkten(Qualitäten), Zeitverzug von RA, Trainingsdefizite, etc. (leading indicators). Bewertung Das OIMS reflektiert den aktuellen Stand der guten Managementpraxis bei Sicherheitsmanagementsystemen. Alle relevanten Bereiche werden ausführlich adressiert. Die weitergehenden Elemente einer guten Sicherheitskultur, soweit sie im Ermessen der EMPG liegen, wurden aufgenommen. Die Umsetzung in der Praxis konnte an Hand von Stichproben 93 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ über Nachweise & Verfahrensweisen nachvollzogen werden. Es wurden keine Beanstandungen gefunden. 5.5 Risikoabschätzung, Dokumentation der Störfallablaufszenarien Die systematische Abschätzung von Risiken durch die gesamte Tätigkeit bei der Gewinnung von Erdgas ist Kernbestandteil der Geschäftstätigkeit bei ExxonMobile. Das „Risk Assessment and Management System“ (RAMS) ist Bestandteil des OIMS und wird auf den gesamten Lebenszyclus der technischen Anlagen angewendet (s. Bild 5-2) Bild 5-2 Anwendung von RAMS in den Lebenszyklen der Erdgasgewinnung [2] Die Systematik von RAMS folgt der allgemeinen Vorgehensweise zur Ermittlung von Prozess- und Anlagenrisiken. Zunächst werden die Gefahrenpotentiale identifiziert und dann in Szenarien die Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen beschrieben, deren Multiplikation das Risiko ergeben. Durch Maßnahmen der Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen werden im iterativen Verfahren die Risiken minimiert (s. Bild 5-3). Die Risikoabschätzung der einzelnen Aktivitäten erfolgt i.d.R. qualitativ, eine quantitative Risikoanalyse (QRA) einschließlich FMEA, FBA26 wird in Einzelfällen bei technisch komplexen Verfahren erwogen oder wenn von den Aufsichtsbehörden konkrete (Risiko-) Orientierungswerte vorgegeben werden. Der qualitative Ansatz zur Risikoermittlung und –beurteilung ist im OIMS-Dokument „Allgemeine Risikobeurteilung für Süßgas-Landbohrungen (inkl. Speicherbohrungen und Ölbohrungen ohne H2S)“ [49] aufgeführt. Für die spezifischen Tätigkeitsfelder (Bohren, Fracken, Fördern) wird dieser in der Verfahrensanweisung „Risikobeurteilung und – management“ CD-2-001-00(a) präzisiert und auf die spezifischen Gefährdungen ausgerichtet: 26 FMEA, FBA = Ausfalleffektanalyse, Fehlerbaumanalyse [62] [61] 94 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Bild 5-3 Ablauf von RAMS [2] • • • • Anlage 1: Risikobeurteilung Sauergasbohrungen CD-2-001-01(a) Anlage 2: Risikobeurteilung Süßgasbohrungen CD-2-001-02(a) Anlage 3: Risikobeurteilung Snubbingarbeiten auf Sauergasbohrungen CD-2-00103(a) Anlage 6: Allgemeine Risikobeurteilung für Coiled Tubing Arbeiten auf SüßgasLandbohrungen CD-2-001-06(a) Zur Systematisierung stehen formalisierte Checklisten zur Beurteilung der spezifischen Risiken zur Verfügung (CD-2-001-101(a) - CD-2-001-106(a)). Das OIMS-Dokument „Allgemeine Risikobeurteilung für Süßgas-Landbohrungen (inkl. Speicherbohrungen und Ölbohrungen ohne H2S)“ [49] empfiehlt ein Risikoabschätzungsverfahren mit 28 generischen Szenarien, die hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung in einer 5/4-stufigen Matrix eingeordnet und bewertet werden. Die Wahrscheinlichkeiten werden in 5 Stufen vergeben (Tab. 5-3): Tabelle 5-3 Risikomatrix der EMPG Auswirkung I II III Wahrscheinlichkeit A B C D E 95 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ IV Definition p Vorfall ist wiederholt möglich (mehrmals während einer Bohrung) Vorfall ist möglich, aber selten (1 Vorfall je Bohrung) Vorfall kann gelegentlich auftreten (1 Vorfall je 10 bis <100 Bohrungen) Vorfall ist eher unwahrscheinlich (1 Vorfall je 100 bis <1000 Bohrungen) Vorfall ist praktisch unmöglich (1 Vorfall je 1000 oder mehr Bohrungen) (0,1) (1) (10) (10-2) (10-3) Die Auswirkungen werden hinsichtlich der Auswirkungen • auf Menschen • die öffentliche Auswirkung (einschl. Image Schaden) • die Umwelt • der Finanzen (global, regional) in jeweils 4 Stufen differenziert(Tab. 5-4): Tabelle 5-4 Auswirkungskategorien zur Risikomatrix ZU BERÜCKSICHTIGENDE AUSWIRKUNGEN AUF Auswirkungskategorie- Sicherheit / Gesundheit H (health/safety) 1 oder mehr Todesfälle von Personal oder schwere Verletzungen von Dritten I Schwere Verletzungen von Personal (LTI) oder medizinische Behandlung von Dritten II III IV Medizinische Behandlung von Personal oder geringe Auswirkung auf Dritte (z.B. 1. Hilfe) Geringe Auswirkung auf das Personal (Verbandbucheintrag), ohne Auswirkung auf Dritte Beeinträchtigung der Öffentlichkeit P (public disruption) Großes Umfeld > 100 Pers. Ernste Auswirkungen auf die Öffentlichkeit. Internationale Berichterstattung Kleines Umfeld 10 – 100 Pers. Begrenzte Auswirkungen auf die Öffentlichkeit. Überregionale Berichterstattung Geringe Belästigung 1 – 10 Pers. Vereinzelte lokale Beschwerden. Lokale Berichterstattung Minim. Belästigung Geringe Anzahl von Beschwerden (Lärm, Geruch, usw.). Keine Berichterstattung Einfluß auf die Umwelt E (environmental impact) Reaktion > 30 Tage Schwerwiegend, längere Dauer. Reaktion in vollem Umfang gemäß Notfallplan Tier 3 Reaktion (EERT) Reaktion 7 – 30 Tage Ernst, erheblicher Einsatz von Ressourcen gemäß Notfallplan Tier 2 Reaktion Reaktion 1 – 7 Tage Mittel, begrenzte Reaktion von kurzer Dauer gemäß Notfallplan Tier 1 Reaktion Reaktion < 1 Tag Gering, geringe oder keine Reaktion erforderlich Finanzielle Auswirkungen F (financial impact) Konzern > 10 Mio $ EMPG 1 – 10 Mio $ EMPG 0,1 – 1 Mio $ Betrieb < 0,1 Mio $ Entscheidend ist die Zuweisung der Befugnis mit den so ermittelten Risiken umzugehen. Bei geringen Risiken darf der Anlagenfahrer entscheiden, bei größeren Risiken die jeweilig höhere Hierachiestufe (Tab. 5-5). Tabelle 5-5 Entscheidungsbefugnis in Abhängigkeit vom Risiko Risiko: Genehmigung: Höher Drilling Operations Manager Mittel Field Drilling Manager Gering Operations Superintendent 96 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Die 28 Standardszenarien werden hinsichtlich ihrer Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt eingeordnet(Tab. 5-6): Tabelle 5-6 Zuordnung von Standardszenarien zur Risikomatrix Auswirkung Wahrscheinlichkeit A B C D E 1, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25 I 3, 7, 8, 9, 10, 11, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25 II III IV 1, 4, 5, 17, 21, 26, 27, 28 3, 6, 7, 8, 9, 10, 1, 2, 4, 5, 7, 12, 11, 14, 18, 19, 14, 21, 26, 27, 13, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 28 21, 22, 24, 25, 25 26, 28 1, 2, 3, 4, 5, 6, 6, 7, 8, 9, 10, 7, 8, 9, 10, 11, 7, 12, 13, 14, 11, 14, 18, 19, 12, 13, 15, 16, 21, 26, 27, 28 15, 16, 22, 24, 20, 21, 22, 23, 17, 18, 19, 20, 25, 26, 27, 28 25 21, 22, 23, 24, 25, 26, 28 Zuordnung zur Tabelle der generischen Szenarien: Risiko-Szenarien Kategorie Wahrscheinlichkeit /Auswirkungen 1. 2. 3. 4. Gasausausbruch bei installierter BOP-Garnitur Ausfall bzw. Überlastung des Gasabscheiders (Mud Gas Separator) Versagen von unter Druck stehenden Anlagenteilen Shallow Gas-Ausbruch bei installiertem Diverter E-I, E-II, E-III, E-IV E-III, E-IV C-III, D-II, E-I, E-IV E-I, E-II, E-III, E-IV 5. 6. E-II, E-III, E-IV B-IV, C-III, E-IV 8. Untertage-Blowout Fluchtmöglichkeiten auf der Lokation durch vorhandene Produktionsanlagen Eingeschränkte Platzverhältnisse auf der Bohr-/Aufwältigungslokation bei Lade-/Verladearbeiten Simultaneous Operations (SIMOPs) 9. Unfall während Antransport / Aufbau von Bohr- / Workoveranlagen 10. Herabfallende Gegenstände 11. 12. 13. Fundamentversagen bei Landanlagen Umweltbelastung bei Fackeleinsatz Eingeschlossene Gasnester 7. B-IV, C-III, D-II, DIV, E-I, E-III, E-IV B-IV, C-III, D-II, E-I, E-IV B-IV, C-III, D-II, E-I, E-IV B-IV, C-III, D-II, E-I, E-IV B-IV, C-III, D-II, E-IV D-IV, E-III, E-IV D-IV, E-III, E-IV 97 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Risiko-Szenarien 15. 16. 17. 18. Radioaktives Scale und / oder Quecksilber beim Ausbau von Steigrohren Durch Korrosion geschwächter Steigrohrstrang Verletzung beim Umgang mit Frässpänen Servicearbeiten an einer unter Gas stehenden Bohrung Wireline- / Slicklinearbeiten 19. Bohrlochkontrollprobleme während Wireline- / Slicklinearbeiten 20. Arbeitsunfall 21. Brand / Explosion 22. Gefahrstoffunfall 23. 24. 25. Unfall mit übertägiger Detonation von Sprengmitteln für den Untertagebetrieb Freisetzung von Radioaktivität Unfall mit Kraftfahrzeug 26. Umweltschädigung durch Öl- oder Kraftstoffaustritt 27. 28. Unsachgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern Eindringen von Stoffen aus Reservegruben in Grund- / Oberflächenwasser 14. Kategorie Wahrscheinlichkeit /Auswirkungen B-IV, C-III, D-III, DIV D-IV, E-III, E-IV D-IV, E-III, E-IV E-I, E-II, E-III, E-IV B-IV, C-III, D-II, E-I, E-IV B-IV, C-III, D-II, E-I, E-IV B-IV, C-III, D-II, E-I, E-IV B-IV, C-III, C-IV, DII, D-III, E-I, E-II, EIII, E-IV B-IV, C-III, D-II, DIV, E-I, E-III, E-IV B-IV, C-III, D-II, E-I, E-IV D-IV, E-III, E-IV B-IV, C-III, D-II, DIV, E-I, E-III, E-IV C-IV, D-III, D-IV, EII, E-III, E-IV C-IV, D-III, D-IV, E-II C-IV, D-III, D-IV, EII, E-III, E-IV Die generische Einordnung muss individuell an die konkrete Situation angepasst werden. Welche konkrete Zuordnung gewählt wird entscheidet ein Team, welches die Anlage verantwortlich betreibt. Der Entscheidungsprozess erfolgt anhand eines speziellen Formulars, mit dem der RA Prozess systematisch abgefragt wird. Neben den vorgegebenen Standardszenarien besteht noch die Möglichkeit zusätzliche spezifische Szenarien zu bilden, die aber innerhalb des vorgegebenen Systems eingeordnet werden müssen. Nachdem die Auswahl der Szenarien erfolgt ist wird zur Verhinderung des Eintritts des jeweiligen Ereignisses ein Satz von Sicherheitsanforderungen (Präventivmaßnahmen) vorgegeben, ebenso für die Minderung der Auswirkungen (Maßnahmen zur Schadensminimierung wenn das Ereignis eintritt). Bei zu besorgender Gefährdung durch Brand/Explosion (Szenarios 21) sind dies z.B. • Vorsorgemaßnahmen s. Tab. 5-7 • Minderung der Auswirkungen s. Tab.5-8 98 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 5-7 Präventivmaßnahmen 1. Anwendung der Verfahrensanweisung „Serviceleistungen von Auftragnehmern“ CD-8A-00100(a) und der dazu gehörenden Anlagen und Formulare 2. Anwendung der Verfahrensanweisung „Arbeitsgenehmigungsverfahren“ IC-8B-001-00(a) und der dazu gehörenden Anlagen und Formulare. 3. Sichere Arbeitsbereiche für Schweißtätigkeit und Überwachung von potentiellen Brandherden. 4. Feuermelde- und Gaswarnsysteme. 5. Ausreichende Belüftung und Entgasung von engen, umschlossenen Bereichen. 6. Einsatz von explosions- bzw. dampfdrucksicherem Equipment in den gekennzeichneten Bereichen, Lagerung in geeigneten, abgenommenen und geerdeten Magazinen. 7. Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften (BGV-Schriften) , Merkblätter und anderen Schriften des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks (ZH 1-Schriften) 8. Sicherheitsbesprechung vor Aufnahme der Arbeiten. 9. Anwendung der Verfahrensanweisung „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ CD-5D-00100(a), insbesondere bezüglich Sicherheitsbesprechungen, Job Safety Analysis und STOPKarten-System. Tabelle 5-8 Maßnahmen zur Schadensminderung 1. Regelmäßige Durchführung der Übungen entsprechend CD-10-001-01(a) 2. Beachtung von BVOT § 75 über Feuerlöscheinrichtungen. Hierzu siehe auch „Integritätskritisches Kontraktor-Equipment – Qualitätssicherung“ CD-8A-001-01(a). 3. Beachtung von BVOT § 75 über Unterweisungen und Übungen von Löschmannschaften 4. Beachtung der Notfallkarte und des Brandschutzplanes 5. Beachtung des Emergency Response Planes Das RA Dokument wird mit einer „Aktionsliste“ abgeschlossen, in der alle Schlussfolgerungen aus der Risikoanalyse operativ umgesetzt werden (v.a. Benennung von Verantwortlichen). Die im Ergebnis abgeleiteten Präventivmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind sehr allgemeine Sicherheitsmaßnahmen, die mit den spezifischen Gefahren nur mittelbar verknüpft sind. Sie beziehen sich i.d.R. auf weiterführende Betriebsund Verhaltensanweisungen der Beschäftigten. Insofern dienen sie der Kontrolle des „Human Factor“ i.S. der Schaffung erhöhter Aufmerksamkeit. Der RA Prozess wird durch das IT Tool IMPACT weitgehend automatisiert und in OIMS integriert. Dies bedeutet die automatische Verfolgung zugewiesener Aufgaben im System. Weiterhin wird die Orientierung der Beschäftigten auf sicherheitsgerechtes Verhalten und Erhalt der Integrität der Sicherheitseinrichtungen durch eine Reihe von obligaten Treffen & Abläufen, z.B. WOT Meeting, COP Hunt, STOP- Karten, FOCUS-Stop-Karten, JSA, 5 Minuten Sicherheitsgespräche, „Time Out for Safety“, im Rahmen des täglichen Betriebsablaufs unterstützt. Alle Verfahren werden zentral supervisiert. Beschäftigte von Kontraktoren werden auf vertraglicher Grundlage entsprechend einbezogen und hinsichtlich ihres sicherheitsbezogenen Verhaltens systematisch bewertet (Critical Contractors Performance Evaluation Report). 99 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Bewertung Das verwendete System ist auf langjährige Betriebserfahrung aufgebaut, aus diesem Grund grundsätzlich retrospektiv. Zur Ermittlung der Risiken finden, mit Ausnahme bei den vollautomatisch arbeitenden Nebenanlagen, keine systematische Analyse der einzelnen Anlageteile und deren Zusammenwirken im verfahrenstechnischen System statt, mithin können neu eingeführte Systemänderungen nicht prospektiv hinsichtlich ihrer Sicherheit beurteilt werden. Der Eingriff des Menschen als mögliche Fehlerquelle wird in dem System nicht ausreichend berücksichtigt. Die im Ergebnis abgeleiteten Präventivmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind sehr allgemeine Sicherheitsmaßnahmen, die mit den spezifischen Gefahren bestenfalls nur mittelbar verknüpft sind. Hinsichtlich der Weckung erhöhter Aufmerksamkeit für die Beschäftigten ist das Vorgehen gut geeignet. Dies wird durch den gesamten Ablauf der organisatorischen Orientierung auf sicheres Verhalten und systematischer Auswertung von Betriebserfahrungen auf verschiedenen Ebenen wirksam unterstützt. Insofern darf das Gesamtverfahren zur Kontrolle der vorhandenen Gefahrenpotentiale als angemessen angesehen werden. Eine dem Stand der Technik & guten Managementpraxis entsprechende Risikoabschätzung bei erhöhten Gefahrenpotentialen bedarf jedoch der einzelfallbezogenen systemanalytischen Behandlung der gesamten Anlage, sowie der daraus erfolgten Ableitung ebenfalls anlagenspezifischer Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und deren Begrenzung. Dieser Vorgang muss anhand geeigneter Szenarien durchgerechnet, dokumentiert und bei jeder Änderung erneut durchgeführt werden. 5.6 Dokumentation Gefahrstoffe Stoffdaten werden in unterschiedlicher Detailtiefe angegeben. Bei einigen Stoffen werden RSätzen, Kennzeichnungen und WGK Einstufungen angegeben, vielfach aber nur Trivialnamen, aus denen keine chemischen Identifikationsbezeichnungen abzuleiten sind. Es existieren einzelne Bereichslisten mit Stoffen, z.B. Laborchemikalien (mit WGK Einstufungen), Spülungschemikalien (Trivialnamen mit WGK Einstufung), Zementchemikalien (Trivialnamen) und eine Liste der Abfallstoffe (Abfallschlüssel). Durchgängig sind in den Betriebsplanunterlagen keine Angaben der verwendeten Mengen vorhanden. Bewertung Die Verwendung von Gefahrstoffen unterliegt der REACH-Verordnung, womit der Anwender eine genaue Charakterisierung aller verwendeten Stoffe vorzunehmen hat. Dabei bestehen keine Ausnahmen. Für jeden verwendeten Gefahrstoff ist ein Datenblatt vorzuhalten, aus dem alle wesentlichen Stoffdaten hervorgehen. Die Angabe von Stoffmengen ist eine Voraussetzung zur Risikobeurteilung. 5.7 Alarm- und Gefahrenabwehrplanung Die Vorbereitung auf Notfälle in Anlagen der EMPG ist in das OIMS unter Nr. 10 „Öffentlichkeitsarbeit & Notfallmanagement“ integriert. Für jeden Bohrplatz ist im Rahmen der Betriebsgenehmigung ein Notfallplan aufzustellen und zu dokumentieren. Dieser besteht je nach Lokation unterschiedlich- aus einem Alarmierungsplan, einer Notfallkarte mit Einzeichnung der Notfallwege, Verlegung von Wasserleitungen (Red Adaire Equipment), Wasserentnahmepunkte, etc.), Brandschutzplan & Ausrüstung, Notfallmerkblatt für 100 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ MitarbeiterInnen; Lokationsplan für H2S & CH4- Meßeinrichtungen, Sicherheitskreise. Die allgemeinen Anforderungen an die Notfallplanung sind im OIMS-Dokument „Emergency Response for Well Control Incidents and Other Drilling Emergencies” & „Management von Well Control-Problemen“( CD-10-001-00(a) zusammengefasst. Sie werden in konkrete Ortsund anlagenbezogene Pläne entwickelt, z.B. Gasalarmplan Brettorf Z2b (Anlage 2-6). Die Alarmierungsabläufe, sowie Notfallreaktionen werden regelmäßig geübt (s. Übersicht Notfallübungen – DRILLING Notfallvorbeugung und -training ; CD-10-1 -001-01) Die Alarmierung erfolgt in drei Stufen [91]: 1. Voralarm: Der Voralarm wird bei einem “Normalen Kick” ausgelöst. Ein “Normaler Kick” ist ein Kick (Zufluß von Formationsmedien), der eigenständig von der Bohrmannschaft beherrscht werden kann. 2. Alarm: Der Alarm wird bei einer Kicksituation ausgelöst, wenn sich der Meißel/Bohrstrang nicht auf der Sohle befindet, oder sich beim Auszirkulieren/Totpumpen Schwierigkeiten einstellen und/ oder die Vorgaben des Gasalarmplanes überschritten werden. 3. Notfall: Der Notfall wird ausgelöst, wenn die Bohrlochskontrolle verloren gegangen ist. (Blowout, ggf. Untertageblowout). Die den Voralarm, bzw. Alarm auslösenden Ereignisse werden wie folgt angegeben: • Kick wenn kein Gestänge im Bohrloch ist. • Kick wenn Meißel nicht auf Sohle, und / oder der Strang fest ist. • Kick wenn mit dem Gestänge kann die Sohle wegen Fangarbeiten nicht ange• fahren werden kann • Großes Kickvolumen (> 3m³). • Kick beim Rohreinbau. • Es besteht die Möglichkeit, das freies H2S zutage kommt. • Gleichzeitig Zufluß und Spülungsverluste. • Kick wenn Meißel und /oder Bohrstrang verstopft sind. • Kick mit Durchspüler im Bohrstrang. • Ausfall wichtiger Anlagenkomponenten (z.B. Spülpumpen) beim Kick. • Kick mit Meßkabel im Bohrloch, kein Absperren möglich. Eskalation des Voralarms = Alarm • Leckagen in den Absperreinrichtungen oder im Druckentlastungssystem. • Durchspüler im Bohrstrang beim Auszirkulieren eines Kicks. • Einschließdrücke überschreiten die Vorgaben des Voralarms. Die Notfallreaktionen werden in verschiedenen Ebenen regelmäßig geübt: • Regelmäßige Routineübungen im Betrieb • Zufluss beim Bohren (Pit-Drill) • Zufluss beim Roundtrip (Trip-Drill) • Anzirkulieren und Einregeln mit Düse (Power Choke Drill) • Evakuierungsübungen • Brandschutzübungen • Gasalarm bei Sauergasbohrungen (nur in Zusammenarbeit mit Bergamt) 101 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ • • Notfallübungen des EMPG Emergency Response Teams • Simulierter Notfall in einem ausgewählten Betrieb • Alarmierung der verschiedenen Teams • Einbeziehung von Behörden und Kontraktoren • Ausarbeitung eines Aktionsplans • Pressekonferenz • Manöverkritik Einsatzübungen mit dem Red Adair Equipment Das Notfallmanagement wird im Rahmen der Betriebspläne erfasst. Bestandteile sind v.a. ein Katalog der Alarmadressen, ein Alarmierungsablauf mit Alarmstufen bei Sauergasausbruch (H2S). Die Festlegung der Sicherheitskreise (Sicherheitsabstände) erfolgt nach generischen Ansätzen auf der Grundlagen der LBEG27-Verfügung „Sicherheitsabstände von Bohrungen“. Für Süssgasbohrungen werden pauschal 100m und 200m für den inneren und äußeren Sicherheitskreis festgelegt. Bei Sauergas wird in Abhängigkeit von der angenommenen Blow out-Rate (von 0,28 – 13*106 m3 /d) und dem H2S Gehalt im Erdgas (von 2-35 Vol.-% ) Radien der Schlagkreise festgelegt. Im inneren Kreis darf keine ständig bewohnte Behausung vorhanden sein, innerhalb des äußeren Kreis darf keine geschlossene (und bewohnte) Bebauung sein. Die Gefahrenabwehrplanung nimmt auf diese Abstände Bezug. Wie ersichtlich erfolgt eine spezifische anlagenbezogenen Berechnung der toxischen- und Wärmestrahlungswirkungen nicht. Die Sicherheitskreise entsprechen einer Schwefelwasserstoffkonzentrationen 10 ppm & 75 ppm, die nach einem Dosiskonzept festgelegt wird. Ein Voralarm erfolgt bei 10 ppm, der „Gasalarm“ bei Überschreiten von 75 ppm. Tab 5-9 stellt die Ergebnisse der WC Berechnungen für den Blow out (s. Kap. 3.5.6) den generisch ermittelten Abständen nach der LBEG Vorschrift gegenüber. Tabelle 5-9 Abstandsermittlung für Bohrungen mit Sauergas (25 Vol.-% H2S) nach generischer Methode und Berechnung BlowLBEG (generisch) DISMA (Rechnung im Einzelfall) out- rate Toxisch Abstand Toxisch Abstand Wärme[m3/d] (Dosis)* [m] (Spitzenkonz.) [m] strahlung 0,28 10 ppm 290 AEGL-2 342 1,6 kW/m2 75 ppm 449 5,0 10 ppm 648 AEGL-2 1948 1,6 kW/m2 75 ppm 1301 Abstand [m] 56 187 n *Schwefelwasserstoffbeurteilung (Dosis): Dosis = Zeit [min] x (Konzentration [ppm]) mit n = 2,5 für H2S, ergibt: 1.13 *10-7 ppm2,5 min (nach [57]) Nach Empfehlungen der Störfallkommission [50] sind als Störfallbeurteilungswerte die ERPG-2 (oder gleichbedeutend: AEGL-2) zur Festlegung der Abstände zur Gefahrenabwehrplanung zu verwenden. Der Vergleich mit den nach der WEG Empfehlung generisch festgelegten Abständen zeigt sich für den äußeren Schlagkreis (Schutz der Bevölkerung) eine Überschätzung bei kleinen Blow-out-Ereignissen und eine deutliche Unterschätzung bei größeren Ereignissen. 27 LBEG-Verfügung 02/05 – B III d 4.5 – II v. 30.11.2005 102 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Die Angaben zur Notfallplanung enthalten den organisatorischen Ablauf nach einer Alarmmeldung und Angaben über Ausrüstungen, technischen Abwehrmaßnahmen, etc., insbesondere zum betrieblichen Brandschutz. Mit Ausnahme der Zusammenarbeit mit Red Adair sind keine weiteren Informationen über die technische Zusammenarbeit mit der öffentlichen Gefahrenabwehr, z.B. Freiwilligen Feuerwehr beschrieben. Vorkehrungen zur Rückhaltung von Löschwasser z.B. nach der LöRüRL [5] sind bei alten Anlagen nicht vorgesehen, obgleich durch LBEG empfohlen28. Bei neuen Bohrplätzen wird eine Löschwasserrückhaltung berücksichtigt. Die EMPG betreibt in ihrer Zentrale in Hannover einen Leitraum für die Koordinierung von Gefahrenabwehrmaßnahmen, sollten die Ereignisse eskalieren und nicht mehr vor Ort bewältigt werden können. Die Ausstattung entspricht dem üblichen Standard, die zentrale Koordinierung wird regelmäßig auf Stabsebene geprobt. Einzelne Standorte sind mit modernen IT-gestützten Störfallprognoseeinrichtungen versehen, die mit automatischen Alarmierungssystemen, z.B. Telefonwahlketten verknüpft sind. Bewertung Die Notfallplanung orientiert sich in erster Linie auf den Schutz der Beschäftigten. Der Nachbarschaftsschutz (Drittschutz) wird anhand generischer, nicht einzelfallbezogener spezifischer Szenarien geplant. Die Zusammenarbeit von betrieblicher und öffentlicher Gefahrenabwehr ist vorwiegend informeller Art. Mögliche Umweltschäden werden bei der Notfallplanung nicht ausreichend betrachtet, hier besteht Verbesserungsbedarf, z.B. Planung von Abwehrmaßnahmen bei drohender GW Verschmutzung, Monitoring & Sanierungsplanungen. Die Notfallplanung bietet gemessen an den Anforderungen an eine zeitgemäße Störfallvorsorge Verbesserungspotential. 6. Empfehlungen 6.1 Technische Ausrüstung & Verfahren, Stand der Technik Anwendung geschlossene Systeme bei Fracking, Einschränkung Optionen nach VAwS, bei Fracks immer: o stoffundurchlässige Fläche mit Nachweis (F2) o Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Flüssigkeiten, das bei Betriebsstörungen freigesetzt werden kann, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden (R2) o Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte (z.B. Meßwarte) oder Überwachung mittels regelmäßiger Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb und Veranlassung notwendiger Maßnahmen (I1) o Alarm- und Maßnahmenplan, der wirksame Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Gewässerschäden beschreibt und mit den in die Maßnahmen einbezogenen Stellen abgestimmt ist. (I2) • Geschlossene Gaspendelung beim Be- und entladen von flüssigen Gefahrstoffen und Backflow/Haftwasser. • • 28 LBEG-Verfügung 18-a-08_11-01-18 103 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ • Backflow/Haftwasser aus der Föderung von gefrackten Bohrlöchern werden in WGK 3 eingestuft, es sei denn eine jeweils konkret durchgeführte Analyse führt zu einer anderen Einstufung. Entsprechende Ausrüstung des Bohrplatzes nach VAwS erforderlich. • Abnahme des Bohrplatzes durch ZÜS und VAwS Sachverständigen • Abnahme des Förderplatzes durch ZÜS und VAwS Sachverständigen • Abnahme des Fracking Aufbaus durch VAwS Sachverständige und Sachverständigen für Hochdruckanlagen vor jedem Frackvorgang • Nachweis der Verträglichkeit des eingesetzten Zements mit der Frackfluid bzw. Backflow bei zu frackenden Bohrungen und Verpressbohrungen. • Erdgas und Backflow-/Haftwassertransport in Feldleitungen nach den Anforderungen der RohrFLtgV und TRFL (o. Einschränkung) • Bei Rohrleitungstransport kontinuierliche Überwachung der Qualität des transportierten Mediums. Prüfung der Verträglichkeit von Rohrleitungsmaterial mit transportierten Medium (Ausschluß Diffusionsverluste). • Multibarrierensystem (z.B. Standrohr, eine zementierte Ankerrohrtour, eine zementierte Technische Rohrtour und eine zementierte Produktionsrohrtour, Produktionsliner) bei Bohrungen durch grundwasserführende Schichten • Qualitätskontrolle bei bestehenden Bohrungen durch nachgewiesene Drucktests, Dichtigkeitsprüfung, Zementintegrität. Nach jeder Zementation Druckdichtheit prüfen (Leak Off Test) • QS (Zement, Rohre, etc.) bei Neubohrungen mit Frack • Vor jedem Frack: Logg des Bohrlochs & Zementation bis mindestens 300 m unter Untergrenze GW-Horizont • Verwendung umweltverträglicher Frackfluids, ggf. Verbotsstoffe (Liste) • Vor jeder Tiefbohrung Erfassung folgender Parameter [8]: o Erfassung mechanischer, thermischer sowie ggf. chemischer Eigenschaften von Fluiden, Zielhorizont und Deckgebirge (z.B. Dichte, E-Modul, PoissonVerhältnis) o Logging (Spannungsorientierungen, Porendruck, Temperatur, Porosität, Mächtigkeit, Lithologie) o Erfassung der Stratigraphie o Qualitative Kontrolle der konzeptionellen Modelle und angesetzten Parameter o Felsmechanisch basierte Analysen von Gestein und Abschätzung der kluftmechanischen Parameter (z.B. Gesteinsfestigkeiten, Reibungswinkel, Frac Druck, Reibungskoeffizient, Kohäsion). • Sicherstellung, dass die Zementation folgende Anforderungen erfüllt [8]: o dauerhafte Verbindung zwischen Gebirge und Rohrtour, o Verhinderung effektiver hydraulische Kurzschlüsse o Chemische Stabilität gegenüber dem Gebirge o Unempfindlichkeit gegenüber technischen Fluiden o Unempfindlichkeit gegenüber dem zu fördernden Medium o Erhöhung der Stabilität des Bohrloches (Fels – Zement – Rohrtour) 104 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ • Zur Beurteilung der Bohrlochintegrität sollte bei jeder geplanten Frack-Stimulation eine Nullmessung der folgenden Parameter vorausgehen [8]: o eine möglichst vollständige Kenntnis der Störungssysteme im Untergrund vorliegen, o durch numerische geomechanische Modellierung bestimmt werden: § die Magnitude der Scherungen auf den bekannten Störungen § die Entwicklung von Bereichen erhöhter Scherspannungen in Abhängigkeit vom Injektionsdruck beim Fracvorgang § die Ausdehnung und Orientierung der Fracs o nur in geeigneten Bohrlokationen mit entsprechendem Verrohrungsschema und Zementbrücken außerhalb potenzieller Scherhorizonte stimuliert werden o die gewählte Produktionsstrategie berücksichtigt werden, insbesondere der Abstand zu benachbarten (insbesondere Alt-) Bohrungen bzw. den vertikalen Sektionen der Stimulationsbohrung. o Die Dichtigkeit der Bohrung vor der Frac-Stimulation geprüft werden. o Ein Überwachungskonzept erstellt werden im Hinblick auf § seismisches Monitoring während der Stimulation zur Detektion der Migration der Seismizität ( ggf. muss die Stimulation abgebrochen werden, wenn die Gefahr besteht, dass eine Scherzone, die durchbohrt wurde bzw. in der Nähe der Bohrung verläuft, reaktiviert werden könnte und die Bohrung beschädigen könnte) § Überwachung des Gasgehalts in den Aquiferen nach der Stimulation § Überwachung der Ringraumdrücke. • Eine ordnungsgemäße Durchführung der Zementierung ist die Grundvoraussetzung für die Funktionalität der Zementierung im späteren Betrieb. Dem Zementierungsprozess sollten vorbeugende Maßnahmen vorgeschaltet sein, wie die Berechnung der Menge des benötigten Zementvolumens für das Erreichen der geplanten Zementsäule und die Modellierung der Faktoren, die den größten Einfluss auf den Zement habe. Im Anschluss an die Zementierung muss eine Erfolgs- und Qualitätskontrolle und Identifikation möglicher Leckagen erfolgen, z.B. durch Mechanical Well Integrity Testing und Production Logging [8]. • Da Erfahrungen über die Haltbarkeit des Zements nur über einen Zeitraum von ca. 100 Jahren vorliegen ist es angezeigt, die Bohrungen und insbesondere die Ringraumdrücke regelmäßig zu prüfen und ggfs. eine Sekundärzementation durchzuführen. Zudem sollte eine Generalüberholung der Bohrung nach einem festzulegenden Zeitpunkt eingeplant sein. Deshalb wird beim Verschluss einer Bohrung meist ein Sandwich Aufbau gefordert, bei dem neben einer Zementation auch andere anorganische – langzeitstabile – Stoffe eingebracht werden, die auch bei einem Versagen der Zementation für einen langfristige Dichtheit sorgen sollen. Dazu gehören u.a. verdichtete Salze, Tone und Schwere Suspensionen. Auch wird über organische Stoffe nachgedacht, um eine zusätzliche unabhängig von den anderen Abdichtstrecken, funktionierende Abdichtung zu erhalten [8]. 105 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 6.2 Sicherheitsmanagement • • • • • • • • • Sicherstellung QS der Bohrlochintegrität durch Dritte (Sachverständige) Systemanalytische Sicherheitsanalyse (Risikoanalysen) regeltypischer Anlagen &Verfahren, wie o Bohren(einschl. Bohrlochausrüstung, Zementierung, etc.) o Fracken (einschl. Herstellung von Frackfluiden) o Fördern o Gasbehandlung & Transport o Backflow-/Haftwasserbehandlung & Transport o Domino Effect bei Clusterbohrplätzen. Anforderungen an quantitative Analyseverfahren schaffen durch spezifische Ausfallratendatensammlungen Anforderungen Sicherheitskultur nach KAS-7 einhalten [59] Ausreichende Sicherheitsabstände der gefrackten Horizonte festlegen (Berücksichtigung der Vorgeschichte des Standorts, z.B. alte Bohrungen, Bergbautätigkeit) Fördereinstellung um Umkreis von 5 km des Frackbohrlochs während der Frackprozedur; Druck- und haftwasserkontrolliertes Anfahren der Förderung nach Fördereinstellung. Analyse Dominoeffekt bei Clusterbohrplätzen Behördliches Überwachungs- und Inspektionssytem ausbauen, Kooperation mit Sachverständigen. Qualitätssicherung im Betriebsplanverfahren. Management der Öffentlichkeitsbeteiligung 6.3 Notfallmanagement • • • • • • • • • • Spezifisches Gefahrenmanagement i.S. SFK-GS-45 [50] Flächendeckende Umsetzung LöRüRL in betriebliche Praxis (auch bei Altanlagen) Abstimmung Schnittstelle betrieblicher/Öffentlicher GAP nach [23] Auslegung der Brunnen für Monitoring (Messen) und Abpumpen im Notfall (Schutzund Abwehrbrunnen) Identifikation der verletzlichen Stellen, z.B. Entnahmebrunnen zur Trink- & Brauchwasser Versorgung (öffentlich & privat) in einem genauen Lageplan mit zu erwartenden Kontaminationsverläufen (Ausbreitungsszenarien zur Notfallplanung) Aufstellung von Alarmierungsverfahren mit Vorgaben für Abschaltung, Abpumpen, Sanieren von Erdreich Planung & Vorhaltung von Schnellsanierungseingriffen Ggf. MNA und enhanced MNA(mit chemisch/biologischer Abbauhilfe) mit detaillierter Analyse der hydrogeologischen Verhältnisse des Standorts einplanen Ggf. Planung von Tiefbrunnenkonzept zum Monitoring tiefer Schadstoffeinträge. Kopplung mit Tiefenausbreitungsmodellen Risiko- und Krisenkommunikation 106 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 7. Anlagen 7.1 Verzeichnis Bilder und Tabellen Bild 2-1 Bild 2-2 Bild 2-3 Bild 2-4 Bild 2-5 Bild 2-6 Bild 2-7 Bild 2-8 Typischer Bohrplatz einer Produktionsbohrung Schemabild eines Blow Out Preventers (BOP) Bohrlochabsperrarmatur Walsrode Z5A Ausschnitt Rohrtour Buchhorst T12 (s. Anlage 2-4) Zementierung Rohrtour Buchhorst T12 (s. Anlage 2-4) Fließdiagramm einer typischen LTS Erdgasanlage Bohrung mit Horizontalablenkung Dötlingen Ost Z2 Schema Fracking Verfahren Bild 3-1 Zusammenwirken der technischen und organisatorischen Anforderungen für Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung Auswirkungsbegrenzung von Dennoch-Störfällen (nach Störfall-Verordnung) Schematische Darstellung der Quellterme bei Störfallablaufszenarien Korrelation zwischen Durchmesser/Betriebsdruck und Explosionsdruck bzw. Wärmestrahlung mit Rohrleitungsdurchmesser Korrelation von Wurfweiten von Flugstücken mit dem Rohrleitungsdurchmesser Ursachen für Pipelineschäden Bohrlochschema mit Austrittstelle Prognose der Wahrscheinlichkeiten von Rohrleitungsschäden durch Abriss und Leckage beim Gas und Flüssigkeitstransport. Bild 3-2 Bild 3-3 Bild 3-4 Bild 3-5 Bild 3-6 Bild 3-7 Bild 3-8 Bild 4-1 Bild 4-2 Bild 4-3 Bild 4-4 Sicherheitsstufen nach Störfall Verordnung „Vernünftiger Ausschluß“ nach Störfall Verordnung SAZ bei deterministischer und probabilistischer Ansätze Schema zur Entwicklung des Beitrags von Komponentensicherheit und Systemsicherheit Bild 5-1 Bild 5-2 Bild 5-3 Einordnung des OIMS beim Kerngeschäft „Drilling“ Anwendung von RAMS in den Lebenszyklen der Erdgasgewinnung Ablauf von RAMS Tabelle 2-1 Tabelle 2-2 Tabelle 2-3 Tabelle 2-4 Tabelle 2-5 Untersuchte Bohrplätze der EMPG Typische Feldrohrleitungen für Erdgas Wartungsintervalle für Feldleitungen nach einem RBM Ansatz Kapazitäten der Lagereinrichtungen für brandrelevante Gefahrstoffe Stoffe und Stoffmengen des Frack Buchhorst T12 am 27.07.2011 Tabelle 3-1 Tabelle 3-2 Tabelle 3-3 Tabelle 3-4 Tabelle 3-5 Ereignisse mit Umweltrelevanz Freisetzungen mit Schwefelwasserstoff Ursachen von Arbeitsunfällen Ergebnis Unfalldatensammlung Bergamt NRW Länge von Erdgasleitungen in Europa 107 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Tabelle 3-6 Große Unfälle mit Erdgas Tabelle 3-7 EMPG Gefahrgutaufkommen 2010 Tabelle 3-8 Ursachen für Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Tabelle 3-9 Typische Feldrohrleitungen für Haftwasser/Backflow Tabelle 3-10 Ursachen des Versagens von Rohrleitungen in der chemischen Industrie Tabelle 3-11 Leckagehäufigkeit von Rohrleitungen Tabelle 3-12 Leckagehäufigkeit bei Schläuchen und Gelenkarmen Tabelle 3-13 Zusammenfassung der WC Ergebnisse (Anlage 3-2) Tabelle 3-14 Identifikation der Chemikalien (Leitstoffe) mit dem höchsten Ökotoxpotential. Tabelle 3-l5 Daten der „gefährlichen Chemikalien“ aus den Frackzusammenstellungen Tabelle 3-16 Transportunfälle bei Szenarischer Entwicklung für Shalegas Fracks. Tabelle 3-17 Kritische Stoffe und typische Lagerstättendaten Tabelle 3-18 Vergleich der Versagensraten gemäss EGIG Statistik 1970 - 2007 (7th Report) und EGIG Statistik 1970 – 1992 Tabelle 3-19 Sicherheitsmargen bei üblicher Feldleitungen mit Sauergas nach WEG Tabelle 3-20 Hochrechnung Versagenswahrscheinlichkeiten und freigesetzte Mengen für Rohrleitungen Tabelle 4-1 Tabelle 4-2 Tabelle 4-3 Tabelle 4-4 Tabelle 4-5 Tabelle 4-6 Tabelle 5-1 Tabelle 5-2 Tabelle 5-3 Tabelle 5-4 Tabelle 5-5 Tabelle 5-6 Tabelle 5-7 Tabelle 5-8 Tabelle 5-9 Empfehlungen und Richtlinien des WEG Allgemeine Regelung aus Anhang zur Muster VAwS Auf Bohrplätzen relevante Vorschriften zur Arbeitssicherheit Zuverlässigkeitsanforderungsklassen für MSR Einrichtungen Versagenswahrscheinlichkeiten von MSR-Einrichtungen verschiedener SILKlassifizierung Berichte von SFK,TAA und KAS zur „Guten Managementpraxis“ Zuordnung der Checklisten zu den Themenbereichen Zuordnung von einzelnen Checklisten/Verfahrensanweisungen zu Managementsystemen (Auswahl) Risikomatrix der EMPG Auswirkungskategorien zur Risikomatrix Entscheidungsbefugnis in Abhängigkeit vom Risiko Zuordnung von Standardszenarien zur Risikomatrix Präventivmaßnahmen Maßnahmen zur Schadensminderung Abstandsermittlung für Bohrungen mit Sauergas (25 Vol.-% H2S) nach generischer Methode und Berechnung 108 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 7.2 Verzeichnis der Anlagen Nummer 2-1 2-2 2-3 2-4 2-5 2-6 2-7 2-8 2-9 Bezeichnung Betriebsplan Bohren, Walsrode WestZ4a Rahmenbetriebsplan, Bötersen Z 11 Datei Bohrbetriebsplan Walsrode West Z4a.doc mit Anlagen 2-1-1 bis 2-1-14 Bötersen Z11 Rahmenbetriebsplan komplett.pdf Sonderbetriebsplan Bohren Bötersen Z 11 Sonderbetriebsplan Frack Buchhorst T12 Sonderbetriebsplan Frack Imbrock Z2 Snderbetriebsplan Bohren Bötersen Z11 Komplett.pdf approved_sonderbetriebsplan_buchhorst_t12150-1.pdf Sonderbetriebsplan Frac Imbrock Z02_Rev MK_Rev 20Jun_Entwurf_LBEG.pdf mit Anlagen 2-5-1bis 2-5-9 Gasalarmplan Brettorf Z2b komplett.pdf 00LBP-MunsterZ4a.pdf Notfallplan Brettorf Z2b Landschaftspflegeplan Munster SW Z4 Bohrspülungs- und Zementationschemikalien Goldenstedt Z21 Sondergutachten Zementierung 3-1 3-2 WC-Szenarien Zusammenfassung WC Ergebnisse 4-1 Kurzgutachen über fachliche und technische Möglichkeiten zum Erkennen, Bewerten und Behandeln potenziellen Kontaminationen von Boden und Grundwasser durch Fracking Bergrechtliche Ausnahmen zur TRFL SCL Standort und Umfeld des Betriebsbereichs SCL Anlagenspezifischer Teil des SB SCL Beschreibung der gefährlichen Stoffe SCL Sicherheitsmanagementsystem SCL Störfallablaufszenarien SCL Interne Alarm- und Gefahrenabwehrplanung 4-2 5-1 5-1 5-1 5-1 5-1 5-1 2_8_Bohrspülungs-und Zementchemikalien.doc 2_9_Kurzgutachten Bohrung Zementation Verrohrung-final 3_1_Szenarienrechnung_DISMA.doc 3_2_Übersicht der Szenarien 4_1_Maßnahmen_Sanierung_Revision_b 4_1_KB_Massnahmen_Anl_1 4_2_Bergrechtliche Ausnahmen zur TRFL 5_1_Site_WalWZ4.doc 5_1_Anlage_WalWZ4.doc 5_1_Stoff_WalWZ4.doc 5_1_SMS_WalWZ4.doc 5_1_RA_WalWZ4.doc 5_1_GAP_WalWZ4.doc 109 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ 8. Literatur & Quellen [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] Ewen, „Informations- und Dialogprozess der ExxonMobil über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung,“ 2012. [Online]. Available: http://dialog-erdgasundfrac.de/. ExxonMobile. LAWA, „Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) vom 8./9.11.1990 unter Einschluß der Fortschreibung gemäß Beschluß der 116. LAWA-Sitzung am 22./23. März 2001 in Güstrow,“ 1990. WEG, „Gestaltung des Bohrplatzes,“ 8/2006. Niedersachsen, „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL) vom 31. März 1993,“ (Nds.MBl. Nr. 16, S. 440) , 1993. Bullermann & Schneble GmbH,, „Landschaft Flächeninanspruchnahme, (oberirdische) Infrastruktur, Betrieb“,“ Ewen, Darmstadt, 2012. WEG, „Technische Regel Futterrohrberechnung,“ 6/2006. F. P. Schilling, „Gutachten Bohrung, Verrohrung und Zementierung,“ Anlage zu Uth, H.-J. Gutachten Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten, 2012. WEG, „Beispielsammlung für Anforderungsklassen an MSR-Einrichtungen mit Schutzfunktion in Erdöl-, Erdgas- und Untergrundspeicherbetrieben,“ 6/2003. BVOT, „Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Boden-schätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (Tiefbohrverordnung - BVOT),“ Nds. MBl. S. 887, 20.9.2006. EMPG, „Datei: Leitungsdaten Gasleitungen in Gasassets.xls“. EMPG, „Datei: E03-1715_2011-02-14_Rev00.xls; E03-1317_2010-11-29_Rev00.xls“. S. F.R., „Monitoring, Überwachung zukünftiger CO2-Speicher. Die dauerhafte geologische Speicherung von CO2 in Deutschland – Aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven.,“ GEOTECHNOLOGIEN Science Report Nr 14, pp. 88-102, 2009. WEG, „Empfehlung „Bohrlochkontrolle“,“ 2/2002. Propublica, „Grafikquelle:www.propublica.org,“ [Online]. Available: http://www.propublica.org/article/anatomy-of-a-gas-well-426. ISAH, „Gutachten zur Abwasserentsorgung und Stoffstrombilanz,,“ 2012. G. F. Ewers, „Beurteilung der Toxizität der beim hydraulischen Fracking eingesetzten Additive im Hinblick auf das Grundwasser und Trinkwasser,“ 2012. A. e. a. Schmitt-Jansen, „Ökotoxikologische Beurteilung von beim hydraulischen Fracking eingesetzten Chemikalien,“ 2012. D. D. V. d. G.-. u. W. e. V. Technisch-wissenschaftlicher, „Arbeitsblätter“. EU, „Bildquelle: LAND USE PLANNING GUIDELINES IN THE CONTEXT OF ARTICLE 12 OF THE SEVESO II DIRECTIVE 96/82/EC AS AMENDED BY DIRECTIVE 105/2003/EC,“ JRC, Ispra, 2006. BUND, „Störfall-Verordnung vom 8. Juni 2005 i.d.F. v. 8. Juni 2005(BGBl. I S. 1598), 110 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643),“ BGBL, Bonn, 2010. [22] SFK, „SFK-GS-26 Abschlussbericht Schadensbegrenzung bei Dennoch-Störfällen Empfehlungen für Kriterien zur Abgrenzung von Dennoch-Störfällen und für Vorkehrungen zur Begrenzung ihrer Auswirkungen,,“ [Online]. Available: http://www.kas-bmu.de/publikationen/sfk_pub.htm. [23] BMU, „Vollzugshilfe zur Störfall-Verordnung,“ 2004. [Online]. Available: http://www.bmu.de/anlagensicherheit/doc/6133.php . [24] SFK, „SFK-GS-38 Leitfaden “Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter”“. [25] EMPG, „Datei: Umweltschutzjahresbericht EMPG 2010.pdf,“ 2010. [26] EMPG, „Datei: KPI_Report_2010 KW 51.xls“. [27] EMPG, „Datei: Impact Datenbank Umweltereignisse 2010.xls“. [28] EMPG, „Datei: RCAF Incidents 2005_2011.xls“. [29] Uth, „Datei: Ereignisse_Fracking_uth.xls,“ 2011. [30] NRW, „Unfalldatensammlung NRW Bergamt,“ [Online]. Available: http://esb.bezregarnsberg.nrw.de/a_8/index.html . [31] SCRIBID, „Drilling Spills,“ [Online]. Available: http://www.scribd.com/doc/22163083/Drilling-Spills . [32] C. Michaels, „FRACTURED COMMUNITIES,“ Riverkeeper, New York, 2010. [33] BC Oil and Gas Commission, COMMUNICATION DURING FRACTURE STIMULATION 2010-3, SAFETY ADVISORY, 2010, May20. [34] Railroad Commission of Texas (RRC), „Blowouts and Well Control Problems,“ 2012. [Online]. Available: http://www.rrc.state.tx.us/data/drilling/blowouts/allblowouts1115.php. [35] NPR, „When Wells Blow Out in Pennsylvania, Texans Step In,“ 2012. [Online]. Available: http://stateimpact.npr.org/texas/2012/01/05/when-wells-blow-out-inpennsylvania-texans-step-in/. [36] COWI, „Assessing the case for EU legislation on the safety of pipelines and the possible impacts of such an initiative” Draft Final Report ENV.G.1/FRA/2006/0073,“ 2011. [37] UBA, „daten-zur-umwelt,“ [Online]. Available: http://www.umweltbundesamt-datenzurumwelt.de/umweltdaten/public/theme.do;jsessionid=B4A224706AAD9D7399E519234 56434B5?nodeIdent=5759. [38] StBA, „Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,“ 2009. [39] EMPG, „Datei: Leitungsdaten Flüssigkeitsleitungen in Gasassets.xls,“ 2011. [40] B. Schalau und Y. Drewitz, „Erstellung quantitativer Risikoanalysen für ausgewählte sächsische Betriebe mittels einer durch die Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung entwickelten Methodik und Vergleich der Ergebnisse mit den Ergebnissen qualitativer Risikoanalysen,“ Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 28 Schriftenreihe, Heft 22/2009. [41] J. TAYLOR, „ RISK ANALYSIS FOR PROCESS PLANT, PIPELINES AND 111 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ TRANSPORT,,“ E& FN SPON, LONDON, GLASGOW, NEW YORK, 1994. [42] MIC, „RELIABILITY OF PIPING COMPONENTS, VOL. 4, JULY 1996,“ 1996. [43] COMMITTEE FOR THE PREVENTION OF DESASTERS, , "CPR 18E; GUIDELINES FOR QUANTITATIVE RISK ASSESSMENT (PURPLE BOOK);," VROM, THE HAGUE, 1999. [44] TAA, „TAA-GS-03 ABSCHLUßBERICHT DES ARBEITSKREISES: NOVELLIERUNG DER 2. STÖRFALL-VWV,“ 1994. [45] HSR, „OFFSHORE HYDROCARBON RELEASES STATISTICS, 2001; HID STATISTICS REPORT; HSR 2001,“ 2001. [46] COVO COMMISSION., „RISK ANALYSIS OF SIX POTENTIALLY HAZARDOUS INDUSTRIAL OBJECTS IN THERIJNMOND AREA, A PILOT STUDY. A REPORT TO THE PUBLIC AUTHORITY. SCHIEDAM,“ CENTRAL ENVIRONMENTCONTROL AGENCY , RIJNMOND, 1981. [47] F. LEES, LOSS PREVENTION IN THE PROCESS INDUSTRIES, VOLUME 1 - 3;, OXFORD : BUTTERWORTH-HEINEMANN , 2003. [48] SFK, „Risikomanagement im Rahmen der Störfall-Verordnung” (SFK-GS-41),“ [Online]. Available: http://www.kas-bmu.de/publikationen/sfk_pub.htm. [49] EMPG, „Allgemeine Risikobeurteilung für Süßgas-Landbohrungen (inkl. Speicherbohrungen und Ölbohrungen ohne H2S),“ OIMS Manual January 2007 System 2, Sec. 2.2.1 Risk Assessments Appendix System 2, 2007. [50] SFK, „SFK-GS-45 Schnittstelle Notfallplanung,“ [Online]. [51] ZEMA, „Zentrale Störfallmelde- und Auswertestelle (ZEMA), Jahresbericht 2007,“ [Online]. Available: www.umweltbundesamt.de/ZEMA. [52] LBEG, „Merkblatt „Blowoutratenberechnung Sauergasbohrungen“ LBEG Rundverfügung 4.72 v. 30.11.2005,“ 2005. [53] NEWS, „Fracking Contamination,“ [Online]. Available: http://thetyee.ca/News/2011/12/19/Fracking-Contamination/. [54] R. Nygaard, „Well Design and Well Integrity,“ University of Calgary, Institute for Sustainable Energy, Environment and Economy (ISEEE), 2010. [55] EMPG, „Datei: BHST Z20 - RE und Geo Daten 20110921.ppt & WE Water Disposal Plan 2011 v2.ppt“. [56] EGIG, „European Gas Pipeline Incident Data Group, 2008, 7th EGIG report 19702007, Gas Pipeline Incidents,“ 2008. [57] WEG, „Empfehlung „Armaturenabstände und Alarmierungsstreifen an Sauergasleitungen“ v. 14.02.2001;,“ 2001. [58] WEG, „Richtlinie zur Ermittlung von Fristen für Prüfungen an Feldleitungen gemäß TRFL,“ 7/2003. [59] KAS, „KAS-7 „Empfehlungen der KAS für eine Weiterentwicklung der Sicherheitskultur - Lehren nach Texas City 2005 (Bericht des Arbeitskreises Texas City),“ 2008. [60] KAS, „ Kompetenzen bezüglich menschlicher Faktoren im Rahmen der Anlagensicherheit (Betreiber, Behörden und Sachverständige),“ KAS-20, 2011. 112 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ [61] DIN, „Fehlerbaumanalyse DIN 25424 Teil 1, Methode und Bildzeichen; Teil 2, Handrechenverfahren zur Auswertung eines Fehlerbaums,“ 1981/ 1990. [62] DIN, „Ausfalleffektanalyse (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse DIN 25448,“ 1990. [63] ICI, „Hazard and Operability Studies Process Safety Report 2. ICI Ltd.,“ London, 1994. [64] Heitfeld & Schetelig, „Kurzgutachten über fachliche und technische Möglichkeiten zum Erkennen, Bewerten und Behandeln potenziellen Kontaminationen von Boden und Grundwasser durch Fracking,“ Büro Ewen, Darmstadt, 2012. [65] DAfStb, „Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb),“ [Online]. Available: http://www.dafstb.de/akt_wu-richtlinie.html. [66] BUND, „Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), zuletzt geändert 3.9.2010,“ 2010. [67] BMA, „TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Ausgabe Dezember 2010,“ GMBl. Nr. 2 vom 31.01.2011 S. 19, 2010. [68] WEG, „Leitfaden „Umgang mit der Gefahrstoffverordnung/Einstufung der Gefahrstoffe gemäß § 7 GefStoffV,“ 2/2009. [69] WEG, „„Handlungsempfehlung Maschinenrichtlinie“,“ 4/2011. [70] WEG, „Einstufung von bestehenden Druckbehältern in die Klassifizierung gemäß DruckgeräteVO und zur Ermittlung der Prüffristen,“ 10/2004. [71] WEG, „Handlungsempfehlung zur Bestellung von Druckgeräten und zur Ermittlung von Prüffristen in den Mitgliedsfirmen des WEG,“ 12/2004. [72] WEG, „Empfehlung von explosionsgefährlichen Bereichen,“ 7/2007. [73] BMA, „TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“. [74] BMA, „TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck, Teil 1-3“. [75] VDI/VDE, „VDI/VDE 2180, Blatt 1–4, s.a. IEC 61508; DIN EN 954-1 „Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen““. [76] BMA, „TRbF 30 Füllstellen, Entleerstellen und Flugfeldbetankungsstellen Ausgabe Februar 2002 (BArbBl. 2/2002, S. 66)“. [77] BMA, „TRbF 60 Ortsbewegliche Behälter Ausgabe Juni 2002 (BArbBl. 6/2002, S. 62 (80)“. [78] H. Uth und N. Wiese, „WEKA-Kommentar Anlagensicherheit & Störfallvorsorge, Kissingen 2012,“ 2012. [79] EU, „pipelines and the possible impacts of such an initiative Draft Final Report ENV.G.1/FRA/2006/0073 October 2011,“ 2011. [80] SFK, „SFK-GS-44 Arbeitshilfe für die Anwendung der Störfall-Verordnung bei Industrieparks“. [81] KAS, „KAS-5 Bericht Risikokommunikation - Anforderungen nach StörfallVerordnung, Praxis und Empfehlungen des Arbeitskreises RISIKOKOMMUNIKATION“. [82] KAS, „KAS-8 Leitfaden: Empfehlungen für interne Berichtssysteme als Teil des Sicherheitsmanagementsystems gemäß Anhang III Störfall-Verordnung (Leitfaden des Arbeitskreises Menschliche Faktoren)“. 113 Gutachten „Technische Sicherheit von Anlagen und Verfahren zur Erkundung und Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten“ Dr. Hans-Joachim Uth Sachverständiger für Anlagensicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen, Lychen _________________________________________________________________________ [83] HSE, Developing process safety indicators A step-by-step guide for chemical and major hazard industries (First edition), www.hsebooks.co.uk, 2006. [84] CCPS, Process Safety Leading and Lagging Metrics. [85] API, ANSI/API Recommended Practice 754, Process Safety Performance Indicators for the Refining and Petrochemical Industries, First Edition, Washington D.C., 2010. [86] CEFIC, Guidance on Process Safety Performance Indicators 2nd Edition, May 2011, 2011. [87] TÜV-Ostdeutschland, „Methodische Anleitung - Erstellen eines internen Notfallplanes in Anlehnung an die Seveso II Richtlinie (96/82/EG),“ 1997. [88] IKU, „Leitfaden für Informationen an die Öffentlichkeit,“ [Online]. Available: http://www.umweltbundesamt.de/nachhaltige-produktionanlagensicherheit/anlagen/risikokommunikation.html. [89] VDI, „Risikokommunikation für Unternehmen,“ VDI-Verlag, ISBN 3-931 384-33-0, Düsseldorf, 2000. [90] ExxonMobile, „Safety, Security, Health, and Environmental (SSH&E) Ref. 1.1,“ 2010. [91] Pust, „(EMPG) Seminar “Bohrlochkontrolle” des Niedersächsischen Landesbergamtes,“ Bad Nenndorf , 27. / 28. Oktober 2003. [92] A. H. R. Geike, „ Probleme bei Ausbreitungsrechnungen.,“ TU Bd. 34 (1993) Nr. 4, 1993. [93] Kuchling, Taschenbuch der Physik, Leipzig-Köln: Fachbuchverlag, 1994. [94] KAS, „KAS-18 „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung Umsetzung § 50 BImSchG,“ [Online]. Available: http://www.kasbmu.de/publikationen/kas_pub.htm. [95] S. Erdgaswirtschaft, „Rahmenbericht zur standardisierten Ausmasseinschätzung und Risikoermittlung (Revision 2010),“ 2010. [96] BUND, „Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17. Mai 1999 i.d.F.vom 27. Juli 2005 ,,“ Bundesanzeiger 142a, Bonn, 27. Juli 2005. [97] Developing process safety indicators A step-by-step guide for chemical and major hazard industries. [98] NAMUR – Normenarbeitsgemeinschaft für Mess- und Regelungstechnik in der Chemischen Industrie, „NAMUR – Arbeitsblatt NA 102 „Alarm-Management",“ 15.12.2005.