Haupt-, Bau - Stadt Dettelbach

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Haupt-, Bau - Stadt Dettelbach
PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2012
Haupt- und Bauausschusssitzung
am 06.02.2012
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 19.20 Uhr
Vorsitz:
1. Bürgermeister Reinhold Kuhn
Anwesend:
2. Bürgermeister Ernst Dobler (zu TOP Ö8)
Stadtrat Michael Schuba
Stadtrat Werner Apfelbacher
Stadtrat Ernst Plannasch
Stadträtin Christine Konrad
Stadtrat Helmut Kapp
3. Bürgermeister Manfred Berger
Abwesend -entschuldigt-:
Zusätzlich anwesend:
Schriftführerin:
Kathrin Link
1. Bürgermeister Reinhold Kuhn begrüßt die anwesenden Mitglieder, stellt die
ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
ÖFFENTLICH
Sitzung
06.02.12
Lfd.
Nr.
Ö1
Anw.
7
Beschluss
Für/Gegen
7:0
Beratungsgegenstand
Dr. Zörner Christian, Bibergau, Am Obstgarten 1, 97337
Dettelbach;
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr.
243/2007: Neubau von 3 Windmaschinen auf den Fl.Nrn. 264/26, 264/12, 264/27, Gemarkung Bibergau
(Schernauer/Bibergauer Höh)
BESCHLUSS:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zu.
Sitzung
06.02.12
Lfd.
Nr.
Ö2
Anw.
7
Beschluss
Für/Gegen
7:0
Beratungsgegenstand
Altenhöfer Benedikt u. Martin-Altenhöfer Hildegard,
Jägerkampweg 1, 85748 Garching;
Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube am Anwesen Fl.-Nr. 5039, Gemarkung Dettelbach (Mozartstraße
8)
BESCHLUSS:
Der Ausschuss stimmt dem Vorhaben zu.
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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2012
Sitzung
06.02.12
Lfd.
Nr.
Ö3
Anw.
7
Beschluss
Für/Gegen
7:0
Beratungsgegenstand
Kiesel Melanie und Andreas, Julius-Echter-Straße 2,
97294 Unterpleichfeld;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit
Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 296/9,
Gemarkung Bibergau (Am Kreuz 18)
BESCHLUSS:
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu. Von der im Bebauungsplan vorgeschriebenen
Dachform der Garage wird befreit.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterschrift des Nachbarn Willibald Erk (Fl.-Nr. 296/10) fehlt.
Sitzung
06.02.12
Lfd.
Nr.
Ö4
Anw.
7
Beschluss
Für/Gegen
7:0
Beratungsgegenstand
Müller Bernd, Neuses am Berg, Kirchgasse 11, 97337
Dettelbach;
Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen
Berge- und Getreidehalle auf dem Grundstück Fl.-Nr.
3881, Gemarkung Dettelbach (Lage „Brücker Holz“)
BESCHLUSS:
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben unter Auflagen zu, soweit eine Privilegierung vorliegt.
Die Erschließung des Vorhabens kann seitens der Stadt Dettelbach nicht sichergestellt werden. Soweit Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese vom Antragsteller nach vorheriger
Absprache mit der Stadt Dettelbach auf seine Kosten durchzuführen. Es ist zu klären, über welche
Wirtschaftswege die Lagerhalle angefahren werden soll, da die Wege teilweise tonnagenbegrenzt
sind.
Anfallendes Oberflächenwasser ist gefahrlos auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Eine Beeinträchtigung der angrenzenden öffentlichen Flächen ist auszuschließen.
Die Nachbarunterschrift von Manfred und Zita Biederer (Fl.-Nr. 3880 der Gemarkung Dettelbach) fehlt.
Sitzung
06.02.12
Lfd.
Nr.
Ö5
Anw.
7
Beschluss
Für/Gegen
7:0
Beratungsgegenstand
Kistner Beate und Dieter, Schernau, Am Mutzenbrünnlein 1, 97337 Dettelbach;
Antrag zum Abbruch der Nebengebäude sowie Neubau
eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem
Grundstück Fl.-Nr. 69, Gemarkung Schernau (Am Mutzenbrünnlein 1)
BESCHLUSS:
Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu, wenn folgende Auflagen und Hinweise erfüllt
werden.
AUFLAGEN UND HINWEISE:
1. Zum „Schernauer Bach“ ist ein Abstand von mind. 3,00 m frei von baulichen Anlagen, Auffüllungen und sonstigen Einbauten zu halten.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser mit Überschwemmungen und sonstigen Hochwassereinflüssen gerechnet werden muss. Es
besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn an dem Gebäude, an abgestellten Geräten oder
sonstigen Gegenständen Schäden durch Hochwasser oder sonstige Hochwassereinflüsse entstehen.
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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2012
3. Die Stadt Dettelbach übernimmt keine Haftung für die Standsicherheit der Böschung sowie für
evtl. Hochwassereinflüsse aus dem Bachlauf. Insoweit ist der Antragsteller hierfür selbst verantwortlich und die Stadt Dettelbach von jeglicher Haftungsinanspruchnahme freigestellt.
4. Die Kosten für die notwendigen Erschließungsmaßnahmen sind vom Antragsteller zu übernehmen und mit der Stadt Dettelbach abzustimmen.
BEGRÜNDUNG:
Die formlose Bauanfrage wurde bereits am 05.05.2011 vom Bauausschuss behandelt.
Der Ausschuss hat dem Teilabriss der Scheune zugestimmt und einem Neubau grundsätzlich sein
Einvernehmen erteilt.
Das nun beantragte Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Sitzung
06.02.12
Lfd.
Nr.
Ö6
Anw.
7
Beschluss
Für/Gegen
7:0
Beratungsgegenstand
Volk Ursel und Bernd, Schernau, Am Scheuergarten 1,
97337 Dettelbach;
Formlose Bauanfrage zum Neubau/zur Errichtung eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus auf
dem Grundstück Fl.-Nr. 299/6, Gemarkung Schernau
(Am Scheuergarten 1)
BESCHLUSS:
Der Bauausschuss erteilt zum geplanten Neubau grundsätzlich sein Einvernehmen.
Sitzung
06.02.12
Lfd.
Nr.
Ö7
Anw.
7
Beschluss
Für/Gegen
7:0
Beratungsgegenstand
Dellmann Daniela und Willi, Rebenhügel 17, 97337 Dettelbach;
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport
auf den Grundstücken Fl.-Nr. 3238 und 3239 (jeweils
eine Teilfläche, nordwestlichste Zelle des Baugebietes
„Dettelbach-Ost VI“), Gemarkung Dettelbach (Sandweg
32)
BESCHLUSS:
Der Ausschuss stimmt dem Antrag zu. Er weist jedoch auf die anstehenden Erschließungsarbeiten im Sandweg hin. Da die Familie Dellmann sehr zügig mit dem Bau beginnen möchte,
könnte es z. B. Probleme mit der Anlieferung von Baumaterialien und dergleichen geben. Die
Bauherren sollten deshalb gegebenenfalls Rücksprache mit der Verwaltung bzw. der ausführenden Firmen halten. Die Verwaltung ist diesbezüglich von jeglicher Haftungsinanspruchnahme freizustellen.
BEGRÜNDUNG:
Das Vorhaben wurde bereits am 15.12.2011 als formlose Bauanfrage behandelt. Aufgrund der topographischen Lage wurde eine Befreiung der Wandhöhe von 5,60 m auf 5,91 m erteilt.
Die damals beantragte Dachform wurde entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes
geändert.
2. Bürgermeister Ernst Dobler übernimmt den Vorsitz, da der 1. Bürgermeister beim nächsten
Vorhaben persönlich beteiligt ist.
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PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2012
Sitzung
06.02.12
Lfd.
Nr.
Ö8
Anw.
7
Beschluss
Für/Gegen
7:0
Beratungsgegenstand
Dauenhauer Thomas, Eichgasse 5, 97337 Dettelbach;
Bauantrag zum Umbau, Sanierung und Umnutzung des
Anwesens Fl.-Nr. 78, Gemarkung Dettelbach zu einem
Caférestaurant (Markt 4)
BESCHLUSS:
Der Ausschuss stimmt dem Bauantrag zu.
AUFLAGEN UND HINWEISE:
Hinsichtlich des Freisitzes sind folgende Punkte zu beachten:
1. Für die Nutzung der öffentlichen Fläche ist eine Sondernutzungsvereinbarung mit der Stadt
Dettelbach abzuschließen.
2. Die Freisitzfläche ist südlich soweit zurückzunehmen, dass der längsseitige Parkplatz erhalten
bleibt.
3. Hinsichtlich der Gestaltung sind Detailpläne vorzulegen. Die Ausführung ist mit der Stadt Dettelbach abzusprechen.
BEGRÜNDUNG:
Die Anfrage auf Sondernutzung der bestehenden Parkplätze als Freisitz wurde bereits in der Sitzung
des Stadtrats vom 28.07.2008 behandelt. Eine Stellungnahme der Städteplanerin vom 04.11.2008
liegt ebenfalls vor.
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist, bedankt sich der Vorsitzende für die Mitarbeit und
schließt die Sitzung.
Vorsitzender:
Schriftführerin:
Reinhold Kuhn
1. Bürgermeister
Kathrin Link
Verw.-Fachwirtin
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