finden Sie den aktuellen Leitfaden - Otto

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finden Sie den aktuellen Leitfaden - Otto
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Excellence-Center an Schulen e.V.
Unser Schulleben am
Otto-Hahn-Gymnasium
Ein Leitfaden
Liebe Eltern,
vor Ihnen liegt ein Leitfaden zum Schulleben am OttoHahn-Gymnasium, der von Eltern, Lehrern und Schülern
erarbeitet worden ist.
Allen daran Beteiligten möchte ich ganz herzlich für ihr
Engagement danken. Es ist ihnen gelungen, zu
verschiedenen Aspekten des Schullebens Vereinbarungen
aufzuschreiben, die die Interessen von Eltern, Schülern
und
Lehrern
berücksichtigen
und
von
den
Mitwirkungsgremien mit großer Mehrheit verabschiedet
worden sind. Sie werden sicherlich zum guten Klima an
unserer Schule beitragen.
Neben organisatorischen Hinweisen auf Tätigkeitsfeldern, Funktionen u.v.m. finden Sie
auch Konzepte zur Beratung und zum Fördern, aber auch Antworten auf praktische
Fragen, z.B. welche Informationen bei der Erkrankung eines Schülers mitgeteilt werden
müssen.
Es gibt kaum einen Bereich in unserem täglichen Leben, der sich in den letzten Jahren so
stark verändert hat und weiterhin verändern wird wie die Kommunikation. Technische
Hilfsmittel ermöglichen heute sehr schnelle Mitteilungen, können aber das persönliche
Gespräch nicht ersetzen. Darum haben wir gemeinsam Kommunikationsvereinbarungen
getroffen, die immer dann ergriffen werden sollten, wenn es um Austausch von
Argumenten geht. Für eine kurze Information ist sicherlich eine E-Mail das geeignete
Kommunikationsmittel, geht es aber um pädagogische Fragen, so sollte ein persönliches
Gespräch erfolgen, zu dem auch ausreichend Zeit eingeplant wird.
Wir haben alle das gemeinsame Ziel, die uns anvertrauten Schüler, Ihre Kinder,
bestmöglich zu fördern und ihnen einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen.
Erziehung ist aber auch immer ein ganzheitlicher Prozess, zu dem Schule ihren Teil
beitragen kann, der aber nur in enger Absprache mit dem Elternhaus erfolgreich sein wird.
Nicht vergessen wollen wir, dass Unterricht und die darin erfolgende Wissens- und
Kompetenzvermittlung sicherlich die Hauptaufgabe eines Gymnasiums ist.
Wenn es uns gemeinsam gelingt, Ihre Kinder zu selbstbewussten, mündigen Bürgern zu
erziehen, die in der Lage sind, verantwortungsvoll zu handeln und die gelernt haben,
selbstkritisch mit den neuen Medien umzugehen und dabei immer respektvoll zu agieren,
sowie ihre Zukunft und die ihre Mitschüler aktiv mitzugestalten, dann haben wir unseren
Auftrag erfüllt.
Das Ihnen vorliegende Papier erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht
unveränderlich, sondern soll vielmehr wachsen und sich veränderten Bedingungen
anpassen. Daran mitzuarbeiten sind Sie alle herzlich eingeladen.
Bensberg, im Juni 2016
Wolfgang Knoch
(Schulleiter)
Inhalt
1 Pädagogische Leitgedanken des Otto-Hahn-Gymnasiums Einladung zum Gedankenaustausch zwischen Schülern, Lehrern und Eltern
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Vorwort
Erziehung aus der Sicht der Lehrer
Gelungene Kommunikation
Kommunikationsvereinbarungen
Erziehung aus der Sicht der Eltern
Lehrer- und Schülerrolle aus Sicht der Schüler*
2 Tätigkeitsfelder und Funktionen der am Schulleben Beteiligten
2.1
2.2
2.3
2.4
Schulleitung und Lehrer
Eltern
Schüler
Das Sekretariat
3 Schüler helfen Schülern
3.1
3.2
3.3
Mentoren
Sanitäter
Streitschlichter
4 Wege der Kommunikation und Konfliktlösung
4.1
4.2
4.3
4.4
Mittel und Wege der Kommunikation
Ablauf der Kommunikation / Konfliktlösung
Kontaktformulare
Elternsprechtage
5 Beurlaubung und Krankmeldung
5.1
5.2
5.3
Krankmeldung
Beurlaubung
Rückmeldung des Fehlens an die Eltern
6 Beraten und Fördern
6.1
6.2
6.3
6.4
Hausaufgabenkonzept
Konzept zur Individuellen Förderung am Otto-Hahn-Gymnasium
Beratung am OHG
Vorgehen bei Pflichtverletzungen durch Schüler
1
1
3
13
14
15
16
18
18
22
24
25
26
26
26
27
28
28
29
29
30
31
31
31
31
32
32
35
38
40
7
Umgang mit Medien
7.1
7.2
*
Mediencurriculum
Medienerziehung
42
43
47
8 Schulfahrten
49
9 Prinzip der Erprobungsstufe
56
10 Mitarbeit der Eltern (von Stufe 5 bis Q1) an den Schulveranstaltungen
58
11 Hausordnung
59
12 Der Förderverein der Otto-Hahn-Schulen
63
Im gesamten Text wird zur Erleichterung des Lesens bei den betroffenen Personen die
männliche Form gewählt, die weibliche Form ist dabei immer auch mitgedacht.
1
Pädagogische Leitgedanken des Otto-Hahn-Gymnasiums Einladung zum Gedankenaustausch zwischen Schülern,
Lehrern und Eltern
1.1
Vorwort
Diese Broschüre richtet sich an alle am Schulleben unserer Schule Beteiligten, an
Schülerinnen und Schüler, an Eltern, an Kolleginnen und Kollegen. Sie ist entstanden in
Arbeitsgruppen, die sich zum Ziel gesetzt hatten, Leitgedanken zur schulischen Erziehung
zu formulieren. Sehr schnell wurde klar, dass in Zeiten sich wandelnder
Rollenbeschreibungen sowohl in der Schule als auch in der Familie ein verbindlicher
Rahmen nicht für einen längeren Zeitraum festgeschrieben werden kann, wenn man nicht
Chancen neuer Entwicklungen vertun will.
Sie will daher zu einem Gedankenaustausch einladen zwischen den Menschen, die am
schulischen und familiären Erziehungsprozess beteiligt sind: zwischen den Eltern und
Lehrern, die gemeinsam, aber mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die Erziehungsarbeit
leisten; zwischen den Schülern, die in unsere Schule noch als Kinder eintreten und sie als
Erwachsene verlassen, und ihren Lehrern.
Gegenstand des Gedankenaustausches sollen fünf Gegensatzpaare sein, die durch einen
Doppelpfeil verbunden sind. Die linke Pfeilspitze weist in die erwünschte, die rechte in die
unerwünschte Richtung.
Wertschätzung
↔
Respektlosigkeit
Übernahme von Verantwortung
↔
Verantwortungslosigkeit
Lehrer als Begleiter der Schüler
↔
Lehrer als Dienstleister
Schule als gestalteter Raum
↔
Schule als undefinierter Raum
Gelungene Kommunikation
↔
Missverständnisse
Die Texte wurden von Schülern, Eltern und Lehrern verfasst. Sie entstanden als
„Loseblattsammlung“ und stellen die Meinung des jeweiligen Autors vor, die
Grundaussagen werden jedoch von den Mitwirkungsgremien unserer Schule mehrheitlich
mitgetragen.
Sie sollen wachsen, sich verändern, aktualisiert werden, wenn Bedarf besteht. Jeder ist
herzlich eingeladen, einen Beitrag zu verfassen, ihn durch die Mitwirkungsgremien
bestätigen zu lassen und in dieser Broschüre zu veröffentlichen.
Sie basiert auf dem Leitbild unserer Schule:
1
Unser Leitbild
Das Otto-Hahn-Gymnasium ist eine Schule, an der zielorientiertes, selbstverantwortliches
Lernen in sozialer Verantwortung auf der Basis von im Lehrplan definierten
Bildungsstandards erfolgt. Die Leistungsanforderungen, Methoden und Inhalte des
Fachunterrichts sind transparent gestaltet. Durch die Vernetzung dieser Dimensionen
werden fachliche und fächerübergreifende Kompetenzen erworben, die zur Allgemeinen
Hochschulreife führen.
Die Lebenswirklichkeit der Schüler wird im Schulalltag ebenso berücksichtigt wie
gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungen und die aus ihnen
erwachsenden Anforderungen. Das Otto-Hahn-Gymnasium trägt zur Förderung der
persönlichen und beruflichen Entwicklung der Schüler bei. Es befähigt die Schüler zu
selbst gesteuertem und eigenverantwortlichem Lernen sowie verantwortungsbewusstem
Handeln. Das Otto-Hahn-Gymnasium unterstützt den Übergang von der Realschule oder
Hauptschule zum Gymnasium.
Aktuelle Erkenntnisse aus der Lehr- und Lernforschung fließen in Inhalte, Formen und
Methoden des Unterrichts ein. Wir pflegen eine Lehr- und Lernkultur, die die
selbstbestimmte (intrinsische) Motivation zur Bewältigung von Problemsituationen und
Aufgaben stärkt, Neugierde weckt und Freude am Lernen bereitet. Wir legen ebenso Wert
auf den kompetenten und reflektierten Umgang mit Medien.
Das Otto-Hahn-Gymnasium bietet Möglichkeiten zur Mitgestaltung des kulturellen und
schulischen Lebens. Soziales Lernen sowie die Entfaltung eigener Begabungen sollen die
Sozial- und Selbstkompetenz fördern. Wir setzen uns für die Vermittlung von
demokratischen Werten und einen respektvollen Umgang miteinander ein und pflegen
Kooperation und Kommunikation.
Unser Gymnasium ist Bestandteil der Gesellschaft und ist eingebunden in die
Bildungslandschaft Bergisch Gladbach und das kulturelle Umfeld des Kölner Raums. Wir
kooperieren mit regionalen, überregionalen und internationalen Partnern.
2
1.2 Erziehung aus der Sicht der Lehrer
1.2.1 Wertschätzung
↔
Respektlosigkeit (von Inga Albert)
Respekt, wörtlich übersetzt „Rücksicht“, bedeutet, auf sich selbst und andere(s) „zurück zu
sehen“, sein Selbst und die Umgebung bewusst und aus unterschiedlichen Blickwinkeln
wahrzunehmen, um die Folgen seines Handelns für die eigene Person und die Umwelt,
belebt oder unbelebt, abschätzen, beurteilen und wertschätzen zu können. Dies ist die
Voraussetzung für verantwortliches Handeln.
Was bedeutet Wertschätzung seiner selbst?
Am Anfang soll die Rücksicht auf sich selbst stehen, denn nur der Mensch, der sich selbst
wertschätzt, ist in der Lage, andere und anderes zu respektieren. Konkret bedeutet dies
zum einen, dass man auf sein seelisches Befinden achtgibt, seine Gefühle ernst nimmt
und seine Interessen gegenüber anderen behaupten kann. Zum anderen soll man seinen
Körper als wertvolles Gut betrachten, ihn pflegen und bewahren. Ein Teilaspekt in diesem
Zusammenhang ist die Wertschätzung und Anerkennung seiner eigenen Leistungen.
Was bedeutet Wertschätzung im Umgang mit anderen und mit seiner Umwelt?
Wertschätzung anderen und seiner Umwelt gegenüber setzt die allgemeine Einsicht
voraus, dass sowohl Menschen, als auch Tiere, Gegenstände, Räume und die Umwelt
jeweils einen eigenen Wert besitzen, der zu achten ist.
Im Umgang mit seinen Mitmenschen muss in verbaler und nonverbaler Kommunikation
und im Handeln darauf geachtet werden, keinen anderen wissentlich zu verletzten oder zu
schädigen, das beinhaltet auch dessen Gefühle, Persönlichkeit, Körper und Eigentum zu
achten. Wenn eine Grenze einmal überschritten worden ist, so gehört zu respektvollem
Verhalten die Einsicht in das eigene Fehlverhalten und die Entschuldigung für gemachte
Äußerungen oder vorangegangenes Handeln.
Da je nach Situation sehr unterschiedliche Formen der Kommunikation und der
Handlungsweisen auf formaler und inhaltlicher Ebene herrschen, muss auch
situationsbedingt entschieden werden, welche Form im jeweiligen Fall angemessen ist. So
verstehen Schüler auf dem Pausenhof unter respektvollem Umgang miteinander sicher
etwas anderes, als ein Lehrer, der sich in einer Gruppe von Schülern befindet.
Neben seiner eigenen Person und den Mitmenschen verdienen auch Tiere, Gegenstände
und Räume eine wertschätzende und würdigende Behandlung, die sich durch Vermeidung
von unangemessener Verletzung oder Zerstörung und durch das Bemühen um Bestand
und Pflege zu erhaltender Werte ausdrückt.
3
Zusammengefasst bedeutet Wertschätzung für uns allgemein Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft,
Höflichkeit, Toleranz, allgemeine Rücksicht- und Anteilnahme, Gewaltlosigkeit,
Zuverlässigkeit und Urteilsvermögen. Die Regeln für wertschätzendes Verhalten im Detail
müssen gemeinschaftlich in den Gremien (z.B. Schulkonferenz) und Gruppierungen (z.B.
Klasse oder Kurs) unserer Schule erfolgen, die jeweils betroffen und zuständig sind. Die
dort formulierten Regeln stellen damit einen Teil unseres im Schulgesetz formulierten
Erziehungsauftrages dar, den wir nur gemeinsam – Schüler, Eltern und Lehrer – erfüllen
können.
Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der von uns gewünschte allgemeine Respekt des
Einzelnen seiner Umgebung und sich selbst gegenüber für unsere Gesellschaft von
elementarer Bedeutung ist.
Zum Abschluss dieses Kapitels soll ein Fallbeispiel verdeutlichen, wie sich respektloses
Verhalten mehrerer Personen in der Schule zeigen kann:
Fallbeispiele
Der Lehrer möchte in eine neue Unterrichtsreihe mit einer sorgfältig vorbereiteten und
ausgewählten Kurzgeschichte einsteigen. Während des Vorlesens wird die Tür
aufgerissen und Schüler A kommt mit einem: „Hab’ den Bus verpasst!“ in die Klasse, geht
zu seinem Platz und beginnt lautstark, seine Sachen aus der Schultasche zu kramen.
Dabei unterhält er sich mit seinem Banknachbarn, Schüler B, über die näheren Umstände
seiner Verspätung.
Die Konzentration der Klasse ist dahin, der Lehrer enttäuscht und erbost. Um seinem
Ärger Luft zu machen, raunzt er Schüler A an: „Du Schlafmütze hättest ruhig ganz zu
Hause bleiben können, deine Abwesenheit hätte dem Unterricht nur gut getan.“ Darauf die
Antwort des Schülers A: „Was soll der Scheiß? Ich hab’ doch gar nichts gemacht?“
An diesem Beispiel zeigt sich respektloses Verhalten bei allen Personen:
Schüler A stört den Unterricht durch Unpünktlichkeit, für die er sich nicht entschuldigt.
Darüber hinaus behindert er die Wiederaufnahme des Unterrichts durch Lärm beim
Auspacken. Schüler B verstärkt diesen Lärm durch seine Kommunikationsbereitschaft.
Der Lehrer hingegen äußert sich nicht zur Sache, sondern setzt in seinen Äußerungen den
Schüler A persönlich herab und beleidigt ihn. Die Reaktion des Schülers A ist nicht
weniger unsachlich, zudem bedient er sich einer für den Unterricht unangemessenen
Sprache.
Ein zu spät kommender Schüler verhält sich hingegen rücksichtsvoll, wenn er nach
kurzem Anklopfen in den Raum kommt und sich – je nach Unterrichtssituation – entweder
direkt für seine Verspätung entschuldigt oder sich still hinsetzt, um eine geeignete Pause
für die Entschuldigung und Erklärung abzuwarten.
4
Rücksichtsvolles Verhalten der Mitschüler zeigt sich daran, dass sie sich nicht ablenken
lassen und dem Unterricht weiterhin konzentriert folgen. Der Lehrer sollte sich ebenfalls
nicht aus der Ruhe bringen lassen, die Entschuldigung angemessen aufnehmen und sich
eventuell nach der Stunde die genaueren Gründe erklären lassen.
Es bleibt zu erwähnen, dass umgekehrt auch ein merklich verspäteter Lehrer den
Schülern eine Erklärung und Entschuldigung für diesen Umstand schuldet und sich
ansonsten allgemein um Pünktlichkeit bemüht.
1.2.2 Übernahme von Verantwortung ↔
Verantwortungslosigkeit (von Rose Rathmann)
Übernahme von Verantwortung beginnt bereits damit, Situationen zu erkennen, die einer
Klärung bedürfen. Im zweiten Schritt heißt es, in solchen Situationen bereit zu sein, aktiv
zu einer Lösung beizutragen.
Verantwortung tragen – was bedeutet das?
Das Wort „tragen“ deutet bereits an, dass die Verantwortung ein Gewicht hat, dass sie
anstrengend ist und Kraft kostet. Verantwortung tragen heißt, dass ein Mensch seine
persönlichen Bedürfnisse und Stimmungen dem gemeinsamen Ziel gelegentlich
unterordnet. Das heißt nicht, dass er sich und seine Bedürfnisse verleugnet, aber wohl,
dass er immer wieder abwägen muss, welches Verhalten in einer Situation angemessen
ist und wie wichtig das eigene Bedürfnis im Vergleich zu einem gemeinsam vereinbarten
Ziel ist. Handelt ein Mensch verantwortungslos, verhindert er, dass ein gemeinsam
vereinbartes Ziel erreicht werden kann. Das kann auch dadurch geschehen, dass er sich
einfach nicht um seine Aufgabe gekümmert hat. Meist wird er „zur Verantwortung
gezogen“, d.h. er muss dann eine Erklärung dafür abgeben, warum er seine
Verantwortung nicht wahrgenommen hat. In der Regel wird ein verantwortungsloses
Verhalten nicht geduldet, zumindest muss man den Schaden, den man dadurch
verursacht hat, wieder gut machen.
Durch die Übernahme von Verantwortung erhält man aber auch ein Stück
Gestaltungsspielraum, sie stellt also ein Mittel zur Selbstverwirklichung dar. Hat man eine
verantwortungsvolle Aufgabe zu einem guten Ende gebracht, stellt sich in der Regel ein
Gefühl der Zufriedenheit und vielleicht auch des Stolzes ein.
Wie viel Verantwortung trägt jeder?
Vereinbaren mehrere Menschen ein Ziel, muss sich daran die Frage anschließen, wer für
welchen Teil die Verantwortung übernimmt. Im Idealfall kann man die Zuständigkeit so
aufteilen, dass jeder freiwillig einen Teil der Verantwortung übernimmt, entsprechend den
unterschiedlichen Begabungen, Interessen und Kenntnissen der einzelnen
Gruppenmitglieder. Manchmal sind die „Portionen“ aber auch unterschiedlich verteilt,
wenn jemand aufgrund seines Alters, einer bestimmten Ausbildung oder seines Berufes
5
dazu verpflichtet ist, einen ganz bestimmten Anteil der Verantwortung zu tragen. In einem
solchen Fall muss man die Verantwortung aufgrund seiner Rolle tragen. Man spricht dann
auch von einer „Pflicht“. Jeder, der zusammen mit anderen ein Ziel erreichen will, sollte
einen Teil der Verantwortung übernehmen. Verantwortung kann man nicht abgeben.
Wer trägt für welchen Anteil die Verantwortung?
Damit wir möglichst viele in diesen Entscheidungsprozess mit einbeziehen, werden Ziele
und Regeln in gemeinsamen Gesprächen festgelegt: im Klassenverband, auf SVSitzungen, auf Lehrerkonferenzen und in Elternpflegschaftssitzungen.
Die Grundzüge dieser Vereinbarungen werden durch die Schulkonferenz festgelegt.
Schließlich bemühen sich alle am Schulleben Beteiligten darum, die gemeinsam
aufgestellten Regeln zu beachten. Nur wenn jeder seinen Teil der Verantwortung trägt,
kann die Schule ihre Aufgabe erfüllen. Das heißt aber auch für alle – Schüler, Lehrer und
Eltern – nicht wegzusehen, wenn Regelverstöße vorkommen, sondern aktiv zu werden,
Verantwortung zu übernehmen und einzufordern.
Welche Chancen bietet verantwortungsvolles Handeln in der Schule?
Eigenverantwortliche Schulen sind nicht vollkommen unabhängig. Oft werden den
Schülern und Lehrern Ziele von außen vorgeschrieben. Kernlehrpläne und Lernstandards
sind nur zwei Beispiele. Eine weitere zentrale Aufgabe der Schule besteht auch darin, die
Schüler
zu
verantwortungsvoll
handelnden
Menschen
zu
erziehen.
Ein
verantwortungsvoller Lehrer verfolgt in diesem Zusammenhang zwei Absichten: auf der
einen Seite will er in einem begrenzten Zeitraum den Schülern ein bestimmtes
Sachwissen vermitteln, auf der anderen Seite möchte er seine Schüler dazu befähigen,
selbst Verantwortung zu übernehmen, um z. B. diesen Lernprozess mitzugestalten. Dies
heißt aber, dass er seinen Schülern auch den dazu nötigen Freiraum einräumt und einen
Teil der Verantwortung an sie abgibt. Wenn die Schüler eigenverantwortlich handeln und
diese Freiräume konstruktiv nutzen, können sie den Unterricht attraktiv und den Interessen
der jeweiligen Lerngruppe angemessen gestalten. Weitere Möglichkeiten bieten sich in der
Gestaltung der Lernumgebung, in der Mitarbeit in der SV oder in der
Übermittagsbetreuung. Wenn alle die ihnen offen stehenden Gestaltungsräume
verantwortlich nutzen, erhält der Schulalltag trotz der vielen Vorgaben immer eine
individuelle Note.
Fallbeispiel: Was haben Hausaufgaben mit Verantwortung zu tun?
Im Zusammenhang mit dem Thema Hausaufgaben besteht die Verantwortung des Lehrers
darin, seinen Unterricht sorgfältig zu planen und die Hausaufgabe darauf abzustimmen, so
dass klar ist, welchen Beitrag die Anfertigung der Hausaufgabe für den Lernfortschritt des
Schülers und für den Erfolg der nächsten Stunde leistet. Fertigt ein Schüler immer wieder
6
seine Hausaufgaben nicht an, so ist es ebenfalls eine Aufgabe des Lehrers, die Ursachen
für dieses Verhalten zu ergründen und dazu beizutragen, dass eine Verhaltensänderung
erreicht wird.
Die Verantwortung des Schülers besteht darin, seinen Beitrag zur Bearbeitung der
Aufgabe zu leisten, so gut er kann. Es muss klar sein, dass es hier die Pflicht gibt, sich zu
bemühen, Durchhaltevermögen zu zeigen und sich immer wieder neu anzustrengen.
Andererseits muss der Schüler auch ein Vertrauen darauf haben können, dass seine
Schwierigkeiten oder auch sein gelegentliches Scheitern ernst genommen werden und
ggf. sogar zu einer produktiven Änderung der Unterrichtsarbeit beitragen.
Die Verantwortung der Eltern ist es, sich darum zu kümmern, dass ihr Kind die Aufgaben
bearbeitet, d. h. nicht, als Nachhilfelehrer für die Korrektur zu sorgen. Notfalls müssen die
Eltern mit ihrem Kind Strategien erarbeiten, wie es sichergestellt werden kann, dass das
Kind weiß, welche Aufgaben zu erledigen sind und dass die Anfertigung der
Hausaufgaben am Nachmittag die oberste Priorität vor allen anderen für die
Persönlichkeitsbildung ebenfalls wichtigen Nachmittagsterminen wie Sportveranstaltungen
und Musikunterricht, vor allem aber vor Schüler-Jobs hat.
Um Hausaufgaben anfertigen zu können, sind aber auch Rahmenbedingungen zu
beachten: ein ruhiger, aufgeräumter Arbeitsplatz, kleine Arbeitspausen zwischendurch und
das richtige Zeitmanagement helfen zum Erfolg.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Verantwortung für den schulischen Erfolg von
Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam getragen werden muss. Wenn die gegenseitige
Wertschätzung zwischen Eltern, Schülern und Lehrern brüchig wird, schiebt man sich
schnell gegenseitig die Verantwortung zu. Vertrauen, Respekt und Verantwortung im
täglichen Miteinander müssen also eine Beziehungsbasis bilden, auf der Erziehung
Gestalt annehmen kann.
↔
1.2.3 Der Lehrer als Begleiter der Schüler
„Dienstleister“ (von Melanie Wagener)
Der Lehrer als reiner
Was bedeutet es, eine „Rolle“ innezuhaben?
Wir alle erfüllen in unserem Alltag verschiedene Rollen: Ein Jugendlicher hat
beispielsweise die Rollen des Sohnes, des Schülers, des Freundes oder des
Cliquenmitglieds, des Fußballvereinsmitglieds usw. inne. In jeder dieser Rollen werden
von der Umwelt bestimmte Erwartungen an ihn herangetragen, mit jeder Rolle sind Rechte
und Pflichten verbunden. Dieses Rollenbündel prägt seine Persönlichkeit. Seiner Umwelt
erleichtern diese Rollenzuschreibungen die Einschätzung seines Verhaltens und
Handelns; in der Rolle als Schüler agiert er sicherlich anders als in jener des
Cliquenmitglieds – weil ein anderes Verhalten von ihm erwartet und verlangt wird.
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Das Rollenverhältnis zwischen Schülern und Lehrern ist eine zunächst institutionell
vorgegebene, in der Interaktion aber individuell geprägte Beziehung, die den Erfolg von
Unterricht maßgeblich beeinflusst. Die Rolle des Lehrers ist einem ständigen Wandel
unterlegen, da von der Gesellschaft verschiedene Erwartungen und auch Pflichten an ihn
herangetragen werden. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, sind einige
Überlegungen grundlegend.
Welche Rolle spielt Vertrauen?
Für einen Lernerfolg ist Vertrauen als Basis für das Verhältnis zwischen Lehrern und
Schülern sowie deren Eltern unerlässlich. Vertrauen heißt, dass alle Beteiligten sich darauf
verlassen können, nicht hintergangen, bloßgestellt oder in sonstiger Weise würdelos
behandelt zu werden. Auch die Zusicherung von Verschwiegenheit hilft einem offenen und
vertrauensvollen Umgang. Der Schüler vertraut auf eine gerechte Beurteilung und den
vertraulichen Umgang mit schulischen und persönlichen Informationen, die sich dem
Lehrer aus Gesprächen sowie dem Unterrichtsgeschehen ergeben. Auch der Lehrer muss
jedoch darauf vertrauen können, dass die Schüler mithelfen, eine annehmbare
Unterrichtsatmosphäre zu schaffen und dass sowohl sie als auch die Eltern ihn als
Lehrperson akzeptieren und respektieren. Die Eltern vertrauen darauf, dass die Schüler in
einer ihrer Persönlichkeitsentwicklung förderlichen Atmosphäre kompetent unterrichtet
werden. Nur unter dieser Voraussetzung des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses ist
Unterricht überhaupt möglich, effektiv und für alle Seiten zumutbar.
Welche Rolle haben unsere Schüler?
Der Schüler steht im Mittelpunkt des Unterrichts. Es geht gemäß dem Bildungsauftrag der
Schule stets darum, möglichst alle Schüler ihren individuellen Voraussetzungen
entsprechend zu fördern. Dies setzt jedoch eine aktive Mitwirkung des Schülers an Schule
und Unterricht voraus: Laut Schulgesetz sind die Schüler dazu verpflichtet, „sich auf den
Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten
anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten
und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu
befugter Personen zu befolgen“ (§42(3) SchulG). Der Schüler ist folglich keinesfalls nur
ein Konsument des Wissens; seine aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für jegliche Form
von Unterricht.
Welche Rolle haben wir Lehrer?
Der Lehrer fungiert in der heutigen Zeit immer mehr als Lernberater und hilft dem Schüler,
sein Wissen zu organisieren sowie Methoden zur selbstständigen Wissensaneignung zu
erlernen. „Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen,
beaufsichtigen und betreuen Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung“ (§ 57(1)
8
SchulG ). Für die Unterrichtsprozesse und Leistungsbeurteilung ist er in erster Linie
verantwortlich und widmet sich diesen Aufgaben verantwortungsbewusst.
Der Schüler soll über das fachliche Wissen hinausgehend jedoch auch soziale
Kompetenzen erwerben, hierfür ist eine der Lerngruppe angemessene und sinnvolle
Auswahl von Sozial- und Arbeitsformen durch den Lehrer erforderlich. Der Lehrer muss
sich dabei stets seiner Vorbildfunktion bewusst sein. Nur wenn er die Schüler respektvoll
behandelt und ein gerechtes, tolerantes Verhalten an den Tag legt, kann er erwarten, dass
die Schüler ihm ebenso begegnen. Die Erziehungsfunktion des Lehrers manifestiert sich
jedoch nicht nur passiv in der Rolle des Vorbildes; wichtiger noch erscheint sein aktiver
Anteil: Anders als ein Dienstleister, der für die Zufriedenheit des Kunden diesem Dienste
leistet bzw. abnimmt und erleichtert, ist es auch Aufgabe des Lehrers, Spannungs- und
Konfliktfelder zu schaffen, in denen sich der Schüler mit sich und seiner Umwelt sowie den
gesellschaftlichen Wertvorstellungen auseinandersetzt und sich so eine kritische und
mündige Denk- und Handlungsweise erarbeiten kann.
Der Begriff des Dienstleisters (als Arbeitserleichterer’) steht somit im Widerspruch zu
unserem Verständnis des Erziehungsbegriffs – der für den ‚Kunden’ mit Anstrengung
verbunden ist. Des Weiteren ist es für die Entwicklung eines Jugendlichen ebenfalls
wichtig, die Subjektivität der eigenen Perspektive zu erkennen und zu akzeptieren; in
diesem Sinne ist es auch Aufgabe des Lehrers, ggf. angemessene restriktive Maßnahmen
zu ergreifen und auf Fehlverhalten entsprechend zu reagieren. In der Auseinandersetzung
mit bestehenden Regeln sowie der Einsicht, dass in einer Gemeinschaft Regeln notwendig
sind, kann sich der Schüler zu einem demokratiefähigen und mündigen Bürger entwickeln.
Neben diesen Pflichten hat auch der Lehrer Rechte: Ebenso wie der Schüler hat er ein
Recht auf Individualität und Menschsein sowie institutionell auf die Durchführung seines
Unterrichts. Dies setzt eine ruhige, konzentrierte Unterrichtsatmosphäre voraus – die
wiederum nur gemeinsam mit den Schülern geschaffen werden kann.
Welche Rolle haben die Eltern unserer Schüler?
Eltern schaffen die Basis für die schulische Entwicklung ihrer Kinder; ohne diese kann
Schule kaum ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden. Laut Schulgesetz
wirken „Eltern […] an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit.
Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt“ (§ 42 (4) SchulG). Eltern
nehmen aktiv am Schulleben teil, indem sie sich mit dem Unterrichtsgeschehen sowie den
-inhalten auseinandersetzen und sich ggf. in die Arbeit mit den Schülern einbringen (z.B.
als Aufsicht in der Mediothek oder in der Cafeteria).
Darüber hinaus leisten sie jedoch auch indirekt eine wichtige Aufgabe: Eltern beeinflussen
mit ihrer Einstellung gegenüber Schule, Lernen und Lehrern wesentlich die Einstellung
und Leistungsmotivation ihrer Kinder. Nur wer ein positives Selbstbild vermittelt bekommt
und mit einer positiven, leistungsbereiten Einstellung in die Schule geht, kann seine
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individuell beste Leistung erbringen. Dazu gehört auch, dass sich Schüler dem Lehrer
gegenüber respektvoll verhalten. Dies wird jedoch nur der Schüler tun, der elementare
Werte unserer Kultur, vor allem aber entsprechende Umgangsformen vermittelt
bekommen hat und den Lehrer nicht in erster Linie als Dienstleister betrachtet. Die
Einstellung der Eltern gegenüber Schule beeinflusst in hohem Maße die Einstellung ihrer
Kinder.
Fallbeispiele:
1. Ein Schüler ist im Unterricht in einer Deutschstunde nicht anwesend. Bei
Nachforschungen seitens des Fachlehrers stellt sich heraus, dass der Schüler am
restlichen Unterricht des Schultages jedoch teilgenommen hat. Darauf angesprochen kann
der Schüler keine plausible Erklärung für seine Abwesenheit geben. Der Lehrer
entscheidet, dass der Schüler den Stoff der Stunde nacharbeiten wird – zwar beaufsichtigt
nach Ende des regulären Unterrichts, jedoch in selbstständiger Weise mithilfe eines
Arbeitsauftrages.
Der Schüler hat in diesem Fall die Erwartungen an seine Rolle (Pflichten) nicht erfüllt, er
ist dem Unterricht ohne nachvollziehbaren Grund ferngeblieben.
Die Rolle des Lehrers ist nun keineswegs, ihm unentgeltlich eine private Nachhilfestunde
zu erteilen, sondern ihn zur Verantwortung für sein Handeln und zur Selbstständigkeit zu
erziehen: Der Schüler hat die Chance, im Unterricht gemeinsam und mit Hilfe etwas zu
erarbeiten, nicht genutzt und muss sich nun allein, d.h. ohne Hilfe des Lehrers mit den
Inhalten auseinandersetzen und sie sich erarbeiten – und dies in seiner Freizeit, da er
vorab eine Unterrichtseinheit seinerseits zur Freizeitgestaltung genutzt hat.
2. Ein Schüler bleibt dem Unterricht aufgrund von Krankheit fern. Die Lehrer werden von
den Eltern aufgefordert, mit dem Schüler den versäumten Unterrichtsstoff anschließend
außerhalb des regulären Unterrichts nachzuarbeiten sowie während der Krankheit
angefertigte Übungen zu korrigieren und Testate nachschreiben zu lassen.
Dies entspricht keinesfalls der Rolle des Lehrers, da er nicht für privaten
Nachhilfeunterricht zuständig ist; seine Pflicht ist es allerdings, dem Schüler die
ausgeteilten Materialien zugänglich zu machen sowie ihn über das stoffliche
Voranschreiten des Unterrichts zu informieren. Auch die Eltern kommen ihrer Rolle nicht
nach, sie sind in diesem Fall dafür verantwortlich, dass ihr Kind den versäumten Stoff
nachholt – sei es selbstständig, mit der Hilfe von Mitschülern oder mit bezahltem
Nachhilfeunterricht.
3. Am Elternsprechtag nehmen Mutter und Sohn (Klasse 7) gemeinsam einen Termin bei
dem Englischlehrer des Sohnes wahr, da die letzte Klassenarbeit mit
„mangelhaft“ bewertet wurde. Gemeinsam wollen sie sich über den Leistungsstand und
mögliche unterstützende Förderungsmöglichkeiten informieren.
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Der Lehrer gibt eine Einschätzung der (ausreichenden) mündlichen Mitarbeit und weist
darauf hin, dass diese zu 50 % in die Zeugnisnote mit eingehen wird, der Schüler somit
durch regelmäßige Beteiligung, gute Vokabeltests und Hausaufgaben seine Note positiv
beeinflussen kann.
Der Sohn bringt zum Ausdruck, dass er sich aus Angst vor Fehlern häufig nicht traue, im
Unterricht mitzuarbeiten und bittet den Lehrer, ihn häufiger aufzufordern. Der Lehrer
notiert sich dies und bemüht sich, es in Zukunft zu berücksichtigen.
Die Mutter erkundigt sich nach Lücken im Lernstand und Möglichkeiten, diese zu
schließen – z.B. mit Zusatzmaterialien oder der vorübergehenden Unterstützung durch
einen Nachhilfelehrer.
1.2.4 Schule als gestalteter Raum
↔
Schule als undefinierter Raum
(von Rosemarie Wecker)
Was für ein Raum ist unsere Schule?
Unsere Schule ist nicht nur ein Ort, der den Schülern ein Dach über dem Kopf bietet,
sondern ein Bildungs- und Erziehungsraum. In einem solchen Raum muss einerseits alles
seinen Platz haben, muss man sich andererseits aber auch frei bewegen und entfalten
können. Raum schaffen heißt Platz schaffen, Platz für Entfaltung, Platz für Entwicklung
gerade auch im pädagogischen Sinne. Schüler müssen sich in dieser Weise in ihren
Räumen beheimatet fühlen.
Die Schule ist kein starres Gebilde, sondern ein Raum, in dem etwas geschieht, in dem
Handlungen ablaufen, in dem sich etwas verändert und im Fluss ist. Ein solcher Raum, in
dem Erziehung stattfindet, verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Wertschätzung
und Respekt. Dies äußert sich in Verantwortungsbewusstsein den Räumen und
Einrichtungsgegenständen gegenüber, in Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der
Mitbewohner, in aktivem Hinarbeiten auf die Schaffung eines angenehmen Lernumfeldes.
Diese Forderungen sollen an einem allgemeinen und einem speziellen Beispiel aufgezeigt
werden.
Wie sollte der Umgang mit den Schulräumen aussehen?
Bei der Nutzung von Räumen sollten ihre architektonischen Gegebenheiten berücksichtigt
werden. Viele Räume sind für eine bestimmte Nutzung gedacht. So ist z. B. ein Flur ein
Durchgangsbereich, eine Treppe ein Fluchtweg, die Mediothek ein Stillarbeitsraum für
Literatur- oder Internetrecherche, Ballspiele gehören auf den Pausenhof, Treffpunkte
finden in der Zentralhalle oder im Foyer statt, die Cafeteria bietet Verpflegung in den
Pausen, der Gelbe Saal ist Versammlungsraum für größere Gruppen, die Zentralhalle
kann auch Präsentationsraum für Schulveranstaltungen sein, Dunkelräume sind für
Medienpräsentationen gedacht, usw. In all diesen Räumen ist bei allen Beteiligten,
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Organisatoren und Teilnehmer, Rücksicht und Verantwortung für unseren gemeinsamen
Lebensraum angesagt als Ergebnis des Respektes, den wir unseren Mitbewohnern
schulden.
Welchen Stellenwert haben Klassenräume als Individualraum?
Klassenräume haben eine besondere Funktion. Sie sind einer bestimmten Schülergruppe
als Stammraum und einem dazugehörigen Lehrer als Raumpaten anvertraut. Das bedingt
einen besonderen Bezug zu diesem Raum. Die Klasse entscheidet sich oft für die
individuelle Gestaltung ihres „Lebens“-Raumes. Über die Raumgestaltung wird Identität
mit der Einrichtung geschaffen: dies ist unser Haus, auch wenn die Erwachsenen es uns
zur Verfügung stellen. Wenn also eine Klasse eine besondere Verantwortung für ihren
Bereich übernimmt und ihn so schön wie möglich gestaltet, dann sollte dieses Bemühen
von allen Mitbenutzern dieses Raumes (Fremdbelegung) respektiert und mitgetragen
werden.
Wie gehen wir vor, um unsere Räume besser zu gestalten?
Wir leben und arbeiten in einem Gebäude, das aus den 70er Jahren stammt und
inzwischen erhebliche bauliche Mängel aufweist. Wir können nicht alle Probleme auf
einmal angehen. Deshalb soll hier ein Weg aufgezeigt werden, wie man mit kleinen
Schritten Verbesserungen schaffen kann.
Ausgangspunkt ist die Absicht der Klasse, ihren Raum exemplarisch zu gestalten und sich
Mühe um die Schaffung eines angenehmen Lernklimas zu machen. Wichtig ist die
Gestaltung der Wände, der Decke, der Beleuchtung, des Mobiliars und Inventars, der
Tischordnung. Wünsche und Anregungen werden von den Schülern artikuliert, von den
Lehrern aufgenommen und sowohl in der Planung als auch in der Ausführung in
Zusammenarbeit
mit
fachkundigen
Eltern,
z.
B.
Innenarchitekten,
Beleuchtungsspezialisten, Handwerkern in Angriff genommen, um deren Kompetenzen z.
B. im ästhetischen oder baulichen Bereich nutzbringend für den pädagogischen Prozess
mit den Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Finanzierung ist möglich durch Anträge
an Sponsoren, an den Förderverein, an die Schulleitung.
Unser Ziel ist es, gute Lernvoraussetzungen und eine positive Schul- und Lernatmosphäre
in einem Gebäude mit gut ausgestatteten Klassenräumen, Fachräumen und
Freizeiteinrichtungen zu schaffen und zu erhalten.
12
1.3 Gelungene Kommunikation
↔
Missverständnisse
(von Martina Kausemann, Elternvertreterin)
Das Wort Kommunikation (lat. Verbindung, Mitteilung) bezeichnet den (Informations-)
Austausch als grundlegende Notwendigkeit menschlichen Lebens.
Kommunikation ist eine der komplexesten und wichtigsten Fähigkeiten des menschlichen
Lebens und besteht nicht allein aus sachbezogener Information. Vielmehr laufen etwa
zwei Drittel des Austausches in einem Gespräch über den visuellen oder akustischen
Kanal in Form von Gesten, Körperhaltung, Mimik, Betonung oder Sprachmelodie.
Menschen sind in ihrer Kommunikation weder objektiv noch neutral sondern emotional.
Jede Information ist gleichzeitig mit einer Vielzahl von Erinnerungen, Erfahrungen,
Gefühlen und Werten verbunden und wird mit diesen Anteilen auch weitergegeben. Diese
persönlichen Filter jedes Einzelnen bestimmen auch, wie Informationen aufgenommen
werden, wie man denkt und wie man handelt.
Obwohl die Kommunikation einen derart vielschichtigen Prozess darstellt, bildet sie die
Grundlage eines jeden menschlichen Miteinanders, dem gerade auch im schulischen
Leben eine tragende Rolle zukommt. Dabei handelt es sich nicht nur um die klassische
Kommunikation von Angesicht zu Angesicht, sondern in der heutigen Zeit tritt zunehmend
das Internet als Medium hinzu (E-Mail...).
Das System Schule samt allen am Schulleben Beteiligten (aktiv, passiv) bietet 'Spielraum'
für die verschiedensten Konflikte und Probleme.
Da jeder Einzelne auf seine persönliche Art den Kommunikationsprozess auf die eine oder
andere Weise bewusst oder unbewusst, positiv oder negativ beeinflusst, brauchen wir
Leitlinien (gleich einer Landkarte), die uns Wege zeigen, uns über Vereinbarungen
informieren, aber auch ggf. helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Natürlich kann nicht alles geregelt werden! Daher liegt unser besonderes Augenmerk
darauf, Vertrauen zu bewahren, zu stärken und aufzubauen. Das setzt voraus, dass
Orientierung möglich gemacht wird (s. „Kommunikationsvereinbarungen“ und
„Rollenbeschreibungen“).
Wir setzen voraus, dass alle am Schulleben beteiligten Lehrer, Eltern und Schüler bereit
sind, auf der Basis der Gesetze, des Leitbildes und der Leitlinien Kommunikation zu
pflegen. Nichtbeachtung oder Nichtbefolgung schädigen die ganze Gemeinschaft und
müssen „behandelt“ werden. Es soll ausdrücklich erwähnt werden, dass nicht nur Schüler
die Lernenden in diesem Miteinander sind. Das Vorbild der Eltern wie auch das der Lehrer
spiegelt sich in den Facetten des Schul- und Familienalltags wider.
Die folgenden Vereinbarungen zur Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern zeigen,
dass uns bewusst ist, dass gelungene Kommunikation kein Zufallsprodukt ist. Deshalb
13
sind wir auch nicht gesprächs- oder konfliktscheu, wenn es darum geht, Brücken zu
bauen, Blockaden wegzuräumen und ggf. über geeignete Wege des Miteinanders
nachzudenken und diese im Alltag gangbar zu machen.
Bei allen Kommunikationsanlässen zwischen Lehrern und Eltern steht die Sorge um die
Entwicklung des Schülers im Mittelpunkt. Ihr gemeinsames Ziel ist es, den jungen
Menschen zu befähigen, seinen Weg in einem selbstbestimmten und seinen besonderen
Eigenschaften angemessenen Leben erfolgreich zu gehen. Bei allen Gesprächen ist es
daher wichtig, im Auge zu behalten, dass der junge Mensch diesen Weg selbst gehen
muss. Ziel aller Gespräche zwischen Eltern und Lehrer muss daher sein, den Schüler mit
einzubeziehen und ihm im Hinblick auf seine individuelle Reife zwar eine Orientierung zu
geben, ihm aber auch eine eigene Entscheidung zuzugestehen.
1.4 Kommunikationsvereinbarungen:
Wie sprechen wir übereinander?
Eltern und Lehrer arbeiten gemeinsam an der Erziehung, Bildung und
Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Selbstverständlich respektieren wir gegenseitig,
dass wir dies ggf. auf unterschiedlichen Wegen, mit unterschiedlichen Methoden, aus
verschiedenen Blickwinkeln und mit unterschiedlicher emotionaler Beteiligung tun. Es
sollte einen Grundkonsens darüber geben, dass Eltern und Lehrer das Wohl des Kindes
im Auge haben. Daher nehmen Eltern und Lehrer sich als Partner wahr und sprechen
auch so miteinander und übereinander. Sie stellen in ihrer Kommunikation miteinander ein
Vorbild für die Kinder dar. Gerade im Hinblick auf eine gelungene Kommunikation
verweisen wir auf das Kapitel: Wertschätzung - Respektlosigkeit in diesen pädagogischen
Leitgedanken.
Wie sprechen wir miteinander?
Wir legen Wert auf höfliche Umgangsformen.
Es soll möglichst Rücksicht auf persönliche Wünsche hinsichtlich von Anrufzeiten und
Umfang von telefonischen und schriftlichen Mitteilungen genommen werden. Diese
Rahmenbedingungen (z. B. Tageszeiten für Telefonate, zeitlicher Umfang eines
Telefonates usw.) sollten zwischen den Lehrern und Eltern z. B. im Rahmen der ersten
Klassenpflegschaftssitzung deutlich geklärt werden.
Es sollte einerseits bedacht werden, dass viele Situationen durch schnelle Antworten auch
vereinfacht werden können. Andererseits sollte grundsätzlich von allen Beteiligten bedacht
werden, dass insbesondere emotionsbeladene Sachverhalte einen Tag später ganz
anders wirken und es daher sinnvoll sein kann, eine Nacht verstreichen zu lassen und erst
dann in Kontakt zu treten. In allen Kommunikationsformen sollten beide Seiten - Eltern wie
Lehrer - die Bereitschaft haben, der Sicht des Gesprächspartners Raum zu geben.
14
Bei Gesprächsterminen, Informationsveranstaltungen, Elternabenden, Konferenzen
bleiben Handys stumm geschaltet. Alle Beteiligten achten auf Pünktlichkeit. Im Falle einer
Verhinderung sagt man rechtzeitig seine Teilnahme ab.
Alle Gesprächspartner achten auf eine vorwurfsfreie Gesprächsführung. Das Gespräch
soll sachlich und respektvoll geführt werden (Ich-Botschaften). Am Ende des Gesprächs
achten alle Beteiligten auf eine gemeinsame Zielvereinbarung sowie eine Vereinbarung
zur Zielkontrolle und eine höfliche Verabschiedung.
1.5 Erziehung aus der Sicht der Eltern
Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus
(von Sabine Adams, Natalie Bors, Martina Kausemann, Mechtild Menke, Elke Mischer, Birgit Opiela, Daniela Piringer,
Ute Schultens, Jutta Sievering)
Wir Eltern haben eine Vielzahl von Ideen, Wünschen und Erwartungen
zusammengetragen, die den Rahmen gesprengt hätten. Aus diesem Grund haben wir uns
auf folgende Kerngedanken geeinigt, die zum Nach- und Weiterdenken anregen sollen.
Wir möchten, dass unsere Kinder die Einsicht gewinnen, dass jeder Teil einer
Gemeinschaft ist, in der es Werte und Tugenden gibt.
Hierzu gehören Grenzen, Verantwortung für sich und die Gemeinschaft, Disziplin, Umgang
mit Erfolg, Misserfolg und Wut. Wir glauben, dass Kritikfähigkeit und Zivilcourage in der
Schule gefördert werden können. Es ist wichtig, dass unsere Kinder ihre Stärken und
Schwächen erkennen und diese sowohl bei sich selbst wie auch bei anderen annehmen.
Dabei wünschen wir uns die Unterstützung der Lehrer.
Offene Kommunikation und positives Miteinander sollten zwischen Lehrern, Schülern und
Eltern bestehen. Es ist wichtig, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, um Probleme zu
erkennen, zu analysieren und Lösungswege zu finden. Beim Erlernen von Selbst- und
Fremdwahrnehmung wünschen wir uns Orientierungshilfen und Respekt gegenüber
Lebensweisen und Kulturen.
Wir möchten, dass unsere Kinder kompetent und engagiert unterrichtet werden und
angstfrei lernen. Wir wünschen uns Lehrer als Wegbegleiter und die Schule als
Lebensraum, in dem Wissensvermittlung und Kreativität ihren Platz haben.
Wir Eltern unterstützen diese Prozesse sowohl inhaltlich als auch pragmatisch, so gut wir
können. Dabei sind wir auf kontinuierliche, ehrliche und rechtzeitige Information und
Ansprache angewiesen.
Die Schüler sollen verstehen, dass sie Teil eines Ganzen sind und somit auch Anteil am
Gelingen haben. Wir wünschen uns, dass unsere Kinder sich den ihnen gebotenen
Prozessen und Inhalten öffnen und sich einbringen, um ein positives Miteinander zu
15
fördern. Schule ist für uns ein Ort, an dem unsere Kinder zu selbstständigen,
verantwortungsbewussten und kompetenten Menschen erzogen werden. Wir wünschen
uns, dass Eltern, Schüler und Lehrkräfte dies als Zusammenarbeit von Elternhaus und
Schule sehen und umsetzen.
1.6 Lehrer- und Schülerrolle aus Sicht der Schüler
Der Lehrer als Begleiter der Schüler (von Daniel Croll und Felix Jansen)
Die Rolle des Lehrers ist von unserer Schülerseite an einige Erwartungen geknüpft. Wir
sehen in unserem Lehrpersonal in erster Linie natürlich den Lehrer als Wissensvermittler
im Unterricht. Demnach erwarten wir fachspezifische Kenntnisse sowie pädagogische
Fertigkeiten.
Um den Unterricht für beide Seiten bestmöglich zu gestalten, sind gewisse
Grundeigenschaften des Lehrers nötig. Der Lehrer sollte ein grundsätzliches Interesse an
seinem Beruf, seiner Schule und den zu unterrichtenden Kursen und Schülern haben. Das
bedeutet, sich mit seiner Schule zu identifizieren und sich auch in die Rollen anderer
hineinversetzen zu können. Wir Schüler sehen in unserem Lehrer eine Respektperson und
erwarten daher auch von diesem, mit Respekt behandelt zu werden. Dabei sollte kein
Schüler dem anderen vorgezogen, beziehungsweise benachteiligt werden (In der
Notenvergabe wie im täglichen Umgang). Durch die Vorbildfunktion des Lehrers erfahren
wir außerdem Verhaltensweisen im Umgang mit unseren Mitmenschen. Dazu gehört ein
richtiger Umgangston, das Erfüllen sozialer Kompetenzen, eine dem Beruf angemessene
Garderobe und auch ein gepflegtes Äußeres.
Für den anspruchsvollen Unterricht erwarten wir vom Lehrer die Fähigkeit, seine Schüler
motivieren zu können und Unterrichtsinhalte interessant und abwechslungsreich durch
variierende Medien und Lehrmethoden vermitteln zu können. Voraussetzung dafür ist eine
beim Lehrer vorhandene Motivation und eine gewisse Vorbereitung auf
Unterrichtsstunden, wie sie auch von uns Schülern erwartet wird.
So sollte es auch gelingen, uns zu motivieren und uns zum effektiven Lernen anzuleiten.
Der Lehrer muss heutzutage ein gewisses Maß an Flexibilität mitbringen. Dadurch wird
unter anderem ermöglicht, die Inhalte des Curriculums interessant zu vermitteln und ein
seit Jahren festgefahrenes Programm zu verhindern Dabei bleibt Platz für
Themenanregungen unsererseits, wie auch für den Kontakt auf sozialer Ebene an
Wandertagen, Klassenfahrten oder Exkursionen. Alles in allem ist der Lehrer für uns ein
persönlicher Ansprechpartner, Wegbereiter und Ratgeber für den weiteren Werdegang.
Bei Problemen möchten wir in ihm einen aufmerksamen Zuhörer finden, dem wir vertrauen
können. Wir erwarten eine ehrliche, fachkompetente und menschliche Einschätzung. Wir
möchten außerdem rechtzeitig auf drohende Konflikte oder Probleme seitens des Lehrers
aufmerksam gemacht werden.
16
Die Rolle des Schülers
Die Schule ist für uns ein Ort, an dem wir viele Stunden unseres Lebens verbringen. Dort
wollen wir fachliche und soziale Kompetenzen erlernen und letztendlich die Schule mit
dem Abitur verlassen. Um diese Punkte erreichen zu können, verpflichten wir uns zu
einem Grundinteresse an den Lerninhalten sowie einer generellen Lernbereitschaft.
Wie auch der Lehrer seine Stunden vorbereitet, müssen auch wir in Form von
Hausaufgaben und selbstständigem Lernen der behandelten Themen zu einem effektiven
Lernklima in der Schule beitragen. Dem Unterrichtsstoff wie auch den Lehrern und deren
Methoden gegenüber sind wir offen. Wir begegnen sowohl den Lehrern als auch dem
restlichen Personal unserer Schule mit Respekt, möchten von diesen aber ebenfalls
respektvoll und höflich behandelt werden.
Wir Schüler möchten an einer Schule unterrichtet werden, an der eine positive
Atmosphäre herrscht. Daher bemühen wir uns, mit unseren Mitschülern in einem
gepflegten und höflichen Umgangston zu kommunizieren und achten auch auf eine
angemessene Kleidung.
Wir sehen es als unsere Pflicht an, besonders jüngere Schüler in den Schulalltag zu
integrieren und ihnen den Einstieg in die schulische Laufbahn zu erleichtern. Aus diesem
Grunde haben die freiwilligen Schülerinitiativen, wie die Schülervertretung, die Mentoren
und auch die Streitschlichter immer ein offenes Ohr für die Schüler, die von ihnen
vertreten werden. Wir verpflichten uns mit dem Eintritt in die Schule dazu, im Team
arbeiten zu können und auf unsere Mitschüler einzugehen. Somit wollen wir Schüler das
Klima an der Schule insoweit beeinflussen, dass Schule für alle Beteiligten einen positiven
und interessanten Teil des Lebens darstellt. Um diese Atmosphäre zu wahren, ist von
städtischer Seite her die Bereitstellung einer zum Lernen beisteuernden Schule mit
Räumen, Medien und Sportgelände Voraussetzung. Von Schülerseite müssen wir jedoch
genauso auf die pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten und des Materials achten.
17
2 Tätigkeitsfelder / Funktionen der am Schulleben Beteiligten
2.1 Schulleitung und Lehrer
2.1.1 Der Schulleiter













leitet die Schule und repräsentiert sie nach innen und nach außen.
trägt die Gesamtverantwortung für alle schulischen Angelegenheiten.
entscheidet über die Aufnahme von Schülern.
ist weisungsbefugt gegenüber den Lehrern, nicht jedoch in fachlichen Fragen und im
Bezug auf die Notengebung.
ist weisungsbefugt gegenüber dem nicht lehrenden Personal insofern es die
Angelegenheiten der Schule betrifft.
spricht Beurlaubung vor oder nach Ferienzeiten oder Brückentagen aus, wobei die
sehr restriktive Erlasslage zu beachten ist.
ist letzter Ansprechpartner bei Problemen, wobei i.d.R. die Reihenfolge Fachlehrer,
Klassenlehrer, Koordinator, Schulleiter eingehalten werden sollte.
lädt in Absprache mit dem Schulpflegschaftsvorsitzenden zur ersten Sitzung der
Schulpflegschaft ein.
legt
die
Termine
der
ersten
Klassenbzw.
JahrgangsstufenPflegschaftsversammlungen fest.
wirkt in Zusammenarbeit mit dem Kollegium, den Eltern (§ 123 SchulG) und den
Schülerinnen und Schülern sowie mit den Schulaufsichtsbehörden und dem
Schulträger auf gute Arbeitsbedingungen in der Schule hin.
achtet darauf, dass die geltenden Vorschriften, die Anordnungen der
Schulaufsichtsbehörden, die Konferenzbeschlüsse sowie die Vereinbarungen mit
außerschulischen Partnern eingehalten werden. Beschlüsse, die gegen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften verstoßen, sind zu beanstanden (§ 59 Absatz 10, Satz 3
SchulG).
informiert im Rahmen der Bestimmungen des siebten Teils des Schulgesetzes NRW
insbesondere die Schulkonferenz und die Lehrerkonferenz, den Lehrerrat, die
einzelnen Lehrerinnen oder die Lehrer sowie die Schulpflegschaft und den Schülerrat
und die in der Schule tätigen außerschulischen Partner über wesentliche
Angelegenheiten der Schule. Hierzu zählen auch dienstliche Vorschriften,
Anordnungen
und
Veröffentlichungen
der
Schulaufsichtsbehörden;
den
Mitwirkungsorganen ist die Einsichtnahme in der Schule zu ermöglichen.
informiert die Schulgemeinde über wichtige Veranstaltungen und Entwicklungen.
2.1.2 Die Stufenkoordinatoren
Es gibt drei Stufenkoordinatoren. Für die Erprobungsstufe (JG 5 / 6), für die Mittelstufe
(JG 7 / 8 / 9), für die Oberstufe (JG EF / Q1 / Q2). Alle Stufenkoordinatoren sind auch
Mitglieder der Erweiterten Schulleitung.
18
Der Erprobungsstufenkoordinator
















hat die pädagogische und organisatorische Leitung der Stufen 5 und 6.
berät die Klassenlehrer der Erprobungsstufe.
organisiert und leitet Informationsveranstaltungen für die Eltern der Klassen 5 und 6.
leitet einige TOPs des ersten Elternabends im Schuljahr.
ist Ansprechpartner für die Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Klassen 5 und 6 in
Angelegenheiten, die nicht von den jeweiligen Fachlehrern oder Klassenlehrern
bearbeitet werden können.
leitet die Erprobungsstufenkonferenzen.
hält Kontakt zu den Grundschulen im Einzugsbereich der Schule.
nimmt auf Wunsch an Beratungsgesprächen zwischen Eltern und Lehrern teil.
teilt die neuen Klassen ein.
weist einzelne neue Schüler den Klassen zu.
hält Kontakt zu externen Beratungsstellen.
unterstützt die Klassenlehrer bei der Organisation der Klassenfahrt.
ist ggf. Mitglied des von der Lehrerkonferenz gewählten Disziplinarausschusses.
koordiniert alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit individueller Förderung und dem
Erstellen von Zeugnissen.
informiert am Ende der Stufe 6 den Mittelstufenkoordinator über die Leistungsstärke
und die besonderen pädagogischen Bedürfnisse aller Schüler dieser Stufe.
führt die Wahl der zweiten Fremdsprache und der Religionskurse durch.
Der Mittelstufenkoordinator










hat
die
pädagogische
Leitung
der
Stufen
7
-9;
berät
die
Klassenlehrer/Jahrgangsstufenleiter auf Basis gemeinsamer pädagogischer Leitlinien.
teilt die Klassen (beim Wechsel Klasse 7/8 nach Beratung mit den Klassenlehrern) ein.
organisiert und gestaltet Informationsveranstaltungen.
leitet den ersten Elternabend im Schuljahr und weist in diesem Zusammenhang auf die
Hausordnung und das Kommunikationspapier hin.
ist Ansprechpartner für die Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Mittelstufe.
organisiert Stufenveranstaltungen.
nimmt an Gesprächen mit Eltern teil / übernimmt ggf. die Gesprächsleitung.
ist
gegebenenfalls
Mitglied
des
von
der
Lehrerkonferenz
gewählten
Disziplinarausschusses.
führt die Sprach- und Differenzierungswahlen durch.
ist verantwortlich für die Erwähnung von Sonderleistungen (Sanitäter, Mentoren,
Streitschlichter etc.) auf den Zeugnissen.
Das Oberstufenteam
Das Oberstufenteam besteht aus dem Oberstufenkoordinator, sowie den
Jahrgangsstufenleitern der Stufen EF, Q1 und Q2. Das Oberstufenteam ist gleichzeitig
19
auch Jahrgangsstufenleiter. Das gesamte Team arbeitet im Oberstufenbüro und ist dort für
die Schüler und bei Bedarf für die Eltern täglich ansprechbar.
Der Oberstufenkoordinator








ist zuständig für die pädagogische und organisatorische Gestaltung der gymnasialen
Oberstufe in Abstimmung mit dem Schulleiter.
organisiert das Unterrichts- und Kursangebots der gymnasialen Oberstufe in
Abstimmung mit dem Schulleiter.
berät der Lehrkräfte in pädagogischen und organisatorischen Fragen der gymnasialen
Oberstufe.
berät Schüler und Eltern in den Fragen der gymnasialen Oberstufe und in
Schullaufbahnfragen.
leistet wesentliche Beiträge zur Planung und Durchführung des Abiturs.
übernimmt und leitet die Reflexion von Gestaltungsfragen der gymnasialen Oberstufe.
ist Kontaktpartner für die Kooperation mit Partnerschulen in der Oberstufe.
ist
gegebenenfalls
Mitglied
des
von
der
Lehrerkonferenz
gewählten
Disziplinarausschusses.
2.1.3 Die Jahrgangsstufenleiter in der Oberstufe














sind üblicherweise ein Team aus einer Lehrerin und einem Lehrer, die eine
Jahrgangsstufe von der Einführungsphase (EF) bis zum Abitur betreuen.
haben die pädagogische Leitung der Jahrgangsstufe und sind Ansprechpartner für
Schüler, Eltern und Fachlehrer.
beraten die Schüler bei der Planung ihrer Laufbahn, d. h. bei der Wahl der Fächer und
Festlegung der Abiturfächer.
organisieren und gestalten Informationsveranstaltungen für Schüler und Eltern.
berufen die (erste) Sitzung der Jahrgangsstufenpflegschaft ein.
beurlauben Schüler für einen Tag auf Antrag der Eltern bzw. der volljährigen Schüler.
kontrollieren das Entschuldigungsverfahren und reagieren auf Verstöße dagegen.
melden Ordnungsmaßnahmen bei der Schulleitung an und führen sie ggf. durch.
beobachten den Leistungsstand der Schüler.
führen Vorberatungen zu den Zeugnis- und Abschlusskonferenzen durch.
sind Vorsitzende der Zeugniskonferenz.
führen Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern durch.
stellen ggf. Kontakt zu externen Beratern her.
leiten Schriften der Landeselternschaft an die Elternvertreter weiter.
2.1.4 Der Klassenlehrer


fördert die Entstehung und Aufrechterhaltung einer guten Klassengemeinschaft.
kann den Schülern und Eltern seiner Klasse einen Überblick über den Leistungsstand
20













der Schüler geben.
sorgt für die Notenübersichten der Klasse im Hinblick auf die Elternberatung.
organisiert gegebenenfalls Ausflüge, Klassenfahrten, etc.
hält Fehlzeiten und Entschuldigungen im Klassenbuch nach.
beurlaubt die Schüler der eigenen Klasse für einen Tag auf Antrag der Eltern.
gibt zeitnah Informationen/ Informationsblätter an die Eltern weiter.
ist Vorsitzender der Klassen-/ Zeugniskonferenzen.
hält regelmäßig Kontakt zu den Klassenpflegschaftsvorsitzenden.
hat eine beratende Funktion bei der Klassenpflegschaftssitzung.
berät Eltern bzw. Schüler auch bei Konflikten mit Fachlehrern, nachdem diese bereits
kontaktiert wurden.
meldet Ordnungsmaßnahmen bei der Schulleitung an und führt sie ggf. durch.
stellt gegebenenfalls Kontakt zu externen Beratern her.
hat einen Stellvertreter, der ihn ggf. entlastet.
hält die Bearbeitungszeit für Hausaufgaben der Klasse im Blick
2.1.5 Der Fachlehrer










plant den Unterricht und führt ihn im Rahmen des Lehrplanes durch.
schafft eine angemessene Arbeitsatmosphäre.
erzieht die Schüler zu einem fairen und rücksichtsvollen Umgang miteinander und ist
hinsichtlich seines Umganges mit den Schülern für diese ein Vorbild.
legt seine Bewertungskriterien dar.
nimmt Stellung zur Nutzung des Trainingsraumes.
gibt deutlich im Rahmen seines Unterrichts an, welche Hausaufgaben in welcher Form
zu erledigen sind und gibt den Schülern Zeit, dies aufzuschreiben.
erteilt die Note und begründet sie auf Nachfrage.
teilt auf Nachfrage den Leistungsstand mit.
trägt Fehlverhalten und fehlende(s)/ unvollständige(s) Material/ Hausaufgaben ins
Klassenbuch ein, informiert ggf. Klassenlehrer und Eltern.
kooperiert mit den Eltern zum Wohl des Kindes durch Elternsprechtage,
Sprechstunden, E-Mail-Kontakt.
2.1.6 Der SV-Lehrer







ist Ansprechpartner für Schüler.
bildet eine vermittelnde Schnittstelle zwischen Schülern und Lehrern.
trifft sich mindestens einmal wöchentlich in der Pause mit dem Geschäftsführenden
Ausschuss (direkt gewähltes Schülersprecherteam = GA).
beraumt das 14-tägige Teamtreffen der SV-Lehrer an.
nimmt an regelmäßigen Arbeitstreffen teil.
führt eine jährliche GA-Fahrt durch.
unterstützt die SV bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
21




führt Aufsicht bei Ehemaligenfesten, Unterstufenübernachtungen etc.
hält Organisatorisches, wie z. B. Zeugnisbemerkungen, im Blick.
ist im Rahmen seines pädagogischen Ermessensspielraumes zu Verschwiegenheit
verpflichtet, wenn ein Schüler sich mit einem schulischen oder privaten Problem an
ihn wendet.
pflegt Kontakt zu den Klassensprechern, nimmt an SV-Sitzungen teil.
2.1.7 Der Beratungslehrer für allgemeine Problemberatung






2.2
hat eine Ausbildung als Beratungslehrer für Sucht, Entwicklungsstörungen,
Lernschwierigkeiten, Berufsfindung, usw.
hat eine spezielle wöchentliche Sprechstunde, die man vor dem Raum 53 L in einem
Schaukasten und auf der Homepage unter „Beratung“ entnehmen kann.
führt regelmäßig Teamtreffen mit seinen Beratungslehrerkollegen durch und hält die
Entwicklung der Schüler hinsichtlich besonders gehäuft vorkommender
Beratungsthemen im Blick.
organisiert
Präventionsangebote
für
bestimmte
gehäuft
vorkommende
Problemstellungen (Suchtprävention, Anti-Mobbing-Maßnahmen usw.)
hält Kontakt zu externen Helfern und vermittelt bei Bedarf an Fachleute.
hat eine Schweigepflicht, von der ihn nur der Ratsuchende entbinden kann.
Eltern
2.2.1 Die Eltern













nehmen aktiv am Schulleben des Kindes teil.
tragen Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die Hausaufgaben erledigen, pünktlich
im Unterricht erscheinen und regelmäßig am Unterricht teilnehmen (§ 42 (4) SchulG)
unterstützen die Umsetzung des pädagogischen Leitbildes der Schule.
nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr und halten ihre Kinder zu einem fairen und
rücksichtsvollen Umgang untereinander und mit den Lehrern an.
nehmen organisatorische Dinge (z. B. Unterschriften, Gelder für Ausflüge etc. ) zeitnah
wahr.
statten ihr Kind mit allen benötigten Materialen aus.
ermöglichen einen ruhigen Arbeitsplatz für ihr Kind im Haushalt.
beachten gemeinsam mit Ihren Kindern den Vertretungsplan
aktualisieren die eigenen Adressen/ Telefonnummern und Sorgerechtsregelungen
durch Meldung im Sekretariat.
kooperieren mit den Lehrern zum Wohl des Kindes.
kontrollieren alle zwei Tage ihre E-Mails.
halten den Terminkalender der Schule und die sonstigen Inhalte der Homepage im
Blick (Änderungen, schulfreie Tage)
reichen Entschuldigungen und Beurlaubungsanträge schriftlich in Papierform ein.
22



können sich bei der ersten Sitzung der Klassen- oder Stufenpflegschaft zur Teilnahme
bei Fachkonferenzen melden.
informieren den Elternvertreter der Klasse über für die Klassengemeinschaft relevante
Vorkommnisse
ziehen in Betracht, dass es für die Lehrer wichtig sein kann, über besondere
Vorkommnisse in der Familie des Kindes oder über seinen Förderbedarf informiert zu
sein. Siehe auch Punkt 10 Mitarbeit der Eltern an Schulveranstaltungen
2.2.2 Der Klassenpflegschaftsvorsitzende










gibt Informationen aus der Schul- und Landeselternschaft an Eltern weiter.
beruft bei Bedarf eine weitere Klassenpflegschaftssitzung ein, hat den Vorsitz bei der
Klassenpflegschaftssitzung, erstellt die Tagesordnung für die Sitzung.
schreibt zur Verbesserung der Kommunikation und des Kennenlern-Prozesses
allgemeine Mails, organisiert Elternstammtische und andere gemeinsame Aktivitäten
(auch ohne Lehrer).
versteht sich auch als Vermittler zwischen Elternschaft und Lehrern.
verweist Eltern in der Regel an den betroffenen Lehrer, in besonderen Fällen, z .B. bei
Pflichtverletzungen eines Lehrers, direkt an den Schulleiter
unterstützt die Eltern ggfs. im Konfliktfall
spricht Klassen- und Gruppenprobleme an.
sorgt für das Einsammeln des Geldes für die Toilettenbewirtschaftung.
pflegt den Kontakt zum Klassenlehrer.
hat einen Vertreter zur Aufgabenteilung.
2.2.3 Der Schulpflegschaftsvorsitzende





vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung, den anderen
Mitwirkungsgremien und nach außen.
lädt zu den Sitzungen ein und setzt in Absprache mit der Schulleitung die
Tagesordnung fest. Er führt durch die Sitzung und kann die Sitzung nach einer
entsprechenden Abstimmung zu jedem Zeitpunkt beenden.
gibt die Informationen der Schulleitung aus der Schulpflegschaftssitzung an die
Vorsitzenden der Klassenpflegschaften weiter.
leitet Informationen oder Beschwerden der Eltern, die an ihn herangetragen und nicht
gelöst werden können, zeitnah an die Ansprechpartner in der Schule weiter und
bemüht sich um Lösungsmöglichkeiten.
unterliegt in persönlichen Angelegenheiten und im Rahmen der Schulgesetze der
Schweigepflicht.
23
2.3
Schüler
2.3.1 Der Schüler






wendet sich je nach Fragestellung an seine Eltern, seine Fachlehrer, seinen
Klassenlehrer, seinen Klassensprecher, den SV-Lehrer, einen Beratungslehrer für allg.
Problemberatung und kann dabei davon ausgehen, dass alle diese Personen Anteil an
seinen Anliegen haben und bereit sind, ihn nach Kräften zu unterstützen.
achtet auf die Hausaufgabenstellung seiner Fachlehrer.
achtet in seiner Wortwahl auch seinen Mitschülern gegenüber auf einen höflichen und
respektvollen Umgangston und ist gegenüber allen am Schulleben Beteiligten
hilfsbereit.
bemüht sich aktiv um ein angenehmes Arbeitsklima in der Schule.
beachtet den Vertretungsplan.
kennt und beachtet die Regeln für den Klassenraum und die Hausordnung der Schule.
2.3.2 Der Klassensprecher










ist unparteiisch, darf sich bei Konflikten in der Klasse nicht auf eine Seite schlagen.
ist verantwortungsbewusst, muss seinen Pflichten auch nachgehen.
ist selbstbewusst, er darf keine Angst vor Gesprächen mit Lehrern haben und soll bei
Diskussionen auch widersprechen können, dabei aber sachlich bleiben.
ist Mitglied der Schülervertretung.
geht zu SV-Sitzungen und bringt dort die Anliegen seiner Klasse vor.
berichtet der Klasse über Inhalte der SV-Sitzungen.
ist Ansprechpartner für seine Mitschüler bei klasseninternen Problemen oder
Konflikten mit Lehrern.
benachrichtigt den zuständigen Lehrer, falls 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein
Lehrer in der Klasse ist.
leitet Organisatorisches in der Klasse (z. B. Karnevalsaktivitäten usw.).
kennt und beachtet die Leitlinien der Schule.
2.3.3 Der Stufensprecher







repräsentiert und vertritt seine Jahrgangsstufe (EF, Q1 oder Q2).
organisiert Angelegenheiten für seine Stufe.
ist Ansprechpartner für die Schüler seiner Stufe.
fördert den Zusammenhalt der Stufe.
vermittelt zwischen Lehrern/Schulleitung und Schülern.
leitet bestimmte Gremien (z. B. Planung und Durchführung von Schüleraktivitäten).
arbeitet in der SV mit.
24
2.3.4 Der Schülersprecher




2.4









vertritt als vom Schülerrat gewählte Person die ganze Schülerschaft.
ist Ansprechpartner für alle Schüler und steht im Kontakt sowohl mit den SV- Lehrern,
als auch mit dem Schulleiter, um diese über ihre Aktionen zu informieren.
bespricht zusammen mit dem GA-Team die Tagesordnung der SV Sitzung, plant
Aktionen wie das Ehemaligenfest und ruft Projekttage ins Leben.
nimmt an den Sitzungen der Mitwirkungsgremien teil.
Das Sekretariat
nimmt Krankmeldungen entgegen.
stellt Schulbescheinigungen und Unfallberichte aus.
hilft bei der Terminvereinbarung zwischen Eltern und Lehrern bzw. Schulleitung.
nimmt An- und Abmeldungen von Schülern entgegen.
ruft ein Mitglied der Sanitäter-AG, wenn ein Schüler sich verletzt hat oder sich unwohl
fühlt, gibt ggf. Kühlpacks aus gegen ein Pfand (Schülerausweis).
ermöglicht es allen Schülern, in dringenden Fällen zu telefonieren.
führt keine Botengänge aus (z. B. vergessene Butterbrote und Unterrichtsmaterialien).
hält aktuelle Schriften der Landeselternschaft für die Eltern bereit.
gewährt Befugten Einblick in Protokolle.
25
3
Schüler helfen Schülern
3.1 Mentoren
Die Schüler der Erprobungsstufe werden am OHG von sogenannten Mentoren betreut.
Dies sind ältere Schüler, die in der Stufe 9 im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft an einer
Ausbildung teilgenommen haben und sich im Rahmen dieser Tätigkeit besonders
qualifiziert haben. Sie lernen Grundelemente der Streitschlichtung und ein umfangreiches
Repertoire an Gruppenspielen. Sie setzen sich mit der veränderten Rolle auseinander, die
sie als Bindeglied zwischen den Klassenlehrern und den zu betreuenden Schülern
einnehmen. Vor allem bereiten sie sich intensiv auf die Teilnahme an der Unterstufenfahrt
in der Klasse 5 nach Manderscheid (Eifel) vor, die traditionell einen
erlebnispädagogischen Hintergrund hat. Die Mentoren leiten im Rahmen dieser Fahrt
verschiedene Spiele an, die zur Stärkung der Klassengemeinschaft beitragen sollen. Das
Konzept der Klassenfahrt wäre nicht zu realisieren ohne die Hilfe dieser älteren Schüler.
Darüber hinaus stehen die Mentoren den jüngeren Schülern täglich in der Schule mit Rat
und Tat zur Seite. Bei kleineren Streitigkeiten, bei Ausflügen und Klassenfesten sind sie
zuverlässige Helfer. Sie bleiben während der gesamten Erprobungsstufenzeit wichtige
Ansprechpartner und oft auch Freunde der Fünft- und Sechstklässler.
3.2
Sanitäter
Seit 2009 besteht am OHG ein Schulsanitätsdienst, dessen Aufgabe die Erste-HilfeLeistung in den Pausen, während des Unterrichts, bei Schulsportveranstaltungen sowie
sonstigen schulischen Veranstaltungen ist. Die Schulsanitäter betreuen und versorgen
einfache Verletzungen oder plötzliche Erkrankungen. Sie informieren die Eltern und setzen
im Notfall den notwendigen Notruf ab und sorgen so für eine weitgehende, qualifizierte
Versorgung durch den Rettungsdienst. Dabei überbrücken sie die Zeit bis zum Eintreffen
des Rettungsdienstes und stellen somit ein wichtiges Bindeglied innerhalb der
Notfallversorgung dar.
Die Funktion des Schulsanitäters beinhaltet die Übernahme von Bereitschaftsdiensten
gemäß einem Dienstplan, der mit Rücksicht auf individuelle schulische Belastungen
(Klassenarbeiten, Klausuren u. ä.) in Absprache mit den Schülern erstellt wird. Hat ein
Schüler Bereitschaftsdienst, so kann es vorkommen, dass er kurzfristig den Unterricht
verlässt, um erkrankte Mitschüler zu versorgen.
Die Mitwirkung im Schulsanitätsdienst ist für alle interessierten Schülerinnen und Schüler
ab der 9. Klasse möglich. Voraussetzung ist die Teilnahme an der 40-stündigen Ausbildung
zum Schulsanitäter sowie die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.
26
3.3 Streitschlichter
Das Team der Streitschlichter setzt sich aus Schülerinnen und Schülern der
Jahrgangsstufe EF zusammen. Ihre Aufgabe ist die Mediation jüngerer Schüler. In der
Jahrgangsstufe 9 werden die Streitschlichter ausgebildet. Die Vorbereitung findet in
Blockeinheiten und an einem Wochenende in Köln statt. Dabei werden neben allgemeinen
Fähigkeiten, wie dem genauen Zuhören, die eigentlichen Schritte der Streitschlichtung
gelernt.
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Einigung zweier „Streithähne“ der unteren
Jahrgangsstufen mit Hilfe eines älteren Schülers in einem Konfliktfall so, dass beide
Seiten den Anteil der Schuld, der zur Auseinandersetzung geführt hat, eingestehen, jeder
für sich eine akzeptable Lösung vorschlägt und – wenn beide sich geeinigt haben - sie
diese Lösung schriftlich festhalten und in die Tat umsetzen. Der Schlichter hat hierbei die
Aufgabe, die Regeln des Schlichtungsverfahrens zu erklären, zu ermöglichen, dass die
Kontrahenten in Ruhe ihre Position darstellen können, sie dazu anzuregen, Vorschläge
zur Schadensregulierung zu machen und die Lösung des Konflikts schriftlich festzuhalten.
Er muss unparteiisch sein und über Kenntnisse in Gesprächsführung und über eine
Beobachtungsfähigkeit hinsichtlich verbaler und nonverbaler Kommunikation verfügen. Die
ausgebildeten Streitschlichter stehen für ein Schuljahr in beiden Pausen an jedem
Schultag im Streitschlichtungsraum, dem ehemaligen Segelkeller, den jüngeren
Schülerinnen und Schülern in Konfliktfällen bei.
Sowohl über die bestandene theoretische Ausbildung als auch über die praktische
Umsetzung erhalten die Streitschlichter ein Zertifikat, welches z. B. gut den
Bewerbungsunterlagen beigelegt werden kann.
27
4 Wege der Kommunikation und Konfliktlösung
Allgemeine Informationen erfolgen vor allem über die Elternbriefe und -mitteilungen sowie
Elternabende, die ein- bis zweimal pro Jahrgangsstufe, bei akuten Problemen auch häufiger, durchgeführt werden. Die Elternbriefe der Schulleitung werden per E-Mail versendet,
außerdem finden sich viele nützliche Informationen auf der Homepage.
4.1 Mittel und Wege der Kommunikation




Ein Gesprächsbedarf der Eltern sollte in der Regel direkt per Mail an den betreffenden
Lehrer oder in Notfällen über das Sekretariat im Rahmen einer Lehrersprechstunde
angemeldet werden.
Die Lehrersprechstunden und E-Mail-Adressen können der Homepage nach dem Einloggen entnommen werden. Sofern der Kontakt über das Sekretariat gewählt wird,
empfiehlt es sich, um eine Bestätigung zu bitten.
Daneben besteht die Möglichkeit, über „Kontakt“ auf der Homepage Gesprächsbedarf
zu einem bestimmten Thema anzumelden.
Bei sehr dringenden Anlässen (z. B. Unfälle, Verletzungen, strafrechtliche Vergehen,
akute Gefährdungen, Internetmobbing) sollte die Kommunikation so schnell wie möglich aufgenommen werden, um ein gemeinsames Vorgehen im Sinne des Kindes abzusprechen.
Vereinbarungen für den E-Mail-Kontakt
Eine E-Mail ist ein geeignetes Kommunikationsmedium für:
 die Weiterleitung von organisatorischen Informationen
 Informationen über Krankmeldung der Schüler
(Eine schriftliche Entschuldigung in Papierform muss dieser folgen.)
 die Anfrage nach einem Gesprächstermin
 Informationen an die Eltern über organisatorische Themen, die die ganze Klasse
betreffen
Eine E-Mail ist kein Medium für eine Problem- oder Konfliktlösung. Wenn Probleme besprochen oder Konflikte gelöst werden sollen, kann die E-Mail die Kontaktaufnahme erleichtern, wenn alle Beteiligten auf eine kurze sachliche Darstellung der Sachverhalte ohne persönliche Wertung oder Schuldzuweisung achten. Dafür soll das entsprechende
Textfeld des Kontaktformulars benutzt werden. Die Besprechung von Problemen und Konflikten soll in jedem Fall in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Auch im E-Mail-Verkehr
ist die Vertraulichkeit zu beachten, E-Mails mit einem persönlichen Anliegen sind nur mit
Zustimmung des Absenders weiterzuleiten.
28
4.2 Ablauf der Kommunikation / Konfliktlösung









Die Kommunikationspartner können innerhalb von zwei Tagen eine erste Rückmeldung auf eine telefonische Anfrage/E-Mail erwarten. Diese kann jedoch je nach Situation zunächst knapp und als Kenntnisnahme erfolgen. D. h. alle Beteiligten verpflichten
sich, alle zwei Tage ihre E-Mails einzusehen. Sollte keinerlei Rückmeldung innerhalb
von 7 Tagen erfolgen, kann/soll die nächst höhere Instanz kontaktiert werden.
Dies heißt für die Eltern: Fachlehrer - Klassenlehrer (ggf. bei dessen Verhinderung
stellvertretender Klassenlehrer)/ Jahrgangsstufenleiter - Stufenkoordinator - Schulleitung. Der Klassenlehrer berät die Eltern, wer als Ansprechpartner infrage kommt, falls
der Fachlehrer das bestehende Problem nicht lösen kann.
Das heißt für die Lehrer: Eltern - Klassenlehrer/Jahrgangsstufenleiter – Stufenkoordinator - Schulleitung. Bei erhöhter Arbeitsbelastung kann der Klassenlehrer die Eltern
an seinen Stellvertreter verweisen.
Wochenenden sollen als Arbeitspause berücksichtigt und respektiert werden. Die genannten Zeiträume verlängern sich entsprechend.
Nach 4-5 Tagen können die Beteiligten eine ausführlichere Antwort erwarten (evtl. mit
Verweis auf ein Telefonat oder persönliches Gespräch).
Ein Kontakt zur Schulleitung kann in der Regel nach 14 Tagen hergestellt werden,
wenn alle anderen Instanzen kontaktiert wurden und das Problem nicht behoben werden konnte.
In besonderen Fällen, wie z.B. bei grobem Fehlverhalten eines Lehrers, kann auch die
Schulleitung direkt angesprochen werden, da eine kurzfristige Aufklärung des Sachverhaltes erfolgen sollte.
In extremen Problemfällen soll ein Mediator eingeschaltet werden, um die Kommunikation wieder auf eine sachliche Basis zu bringen.
Beschwerden können auch der vorgesetzten Dienststelle, der Bezirksregierung Köln,
vorgebracht werden.
4.3 Kontaktformulare
Zur Aufnahme eines Kontaktes zwischen Eltern und Lehrern gibt es auf der Startseite der
Schul-Homepage unter „Kontakte“ die Möglichkeit, einem ausgewählten Lehrer eine Nachricht zu senden. Dies ist die schnellste Möglichkeit für eine kurze Mitteilung oder eine
Terminvereinbarung.
29
4.4 Elternsprechtage
Elternsprechtage finden zweimal im Schuljahr statt. Sie dienen dazu, den Eltern einen kurzen Überblick über die Leistungen ihres Kindes in den verschiedenen Fächern zu ermöglichen. Eine Woche vor dem Elternsprechtag erhält jeder Lehrer eine Liste mit 24 Terminen,
die an Eltern vergeben werden können. Ein einzelner Termin ist genau 10 Minuten lang,
d.h. es können hier keine ausführlichen Beratungsgespräche stattfinden. Die Termine
werden über die Schüler vergeben. Will also z.B. eine Mutter einen Termin bei dem
Deutschlehrer ihres Kindes, so beauftragt sie ihr Kind, sich von dem Lehrer einen passenden Termin (ungefähre Uhrzeit vorgeben) geben zu lassen. Das Kind teilt diesen Wunsch
dem Lehrer mit, der trägt die genaue Zeit in seinen Terminplan ein, das Kind notiert sich
diese Zeit und teilt diese den Eltern mit. Man kann aber auch über die E-Mail beim Lehrer
um einen Termin nachfragen. Man sollte zusammen mit dem Lehrer darauf achten, dass
man den 10-Minuten-Takt einhält, da sonst für alle Nachfolgenden die Termine verschoben werden. Für die ausführliche Besprechung von Fördermaßnahmen oder schulischen
Problemen muss die wöchentliche Sprechstunde (siehe Homepage) eines Lehrers genutzt
werden. Es empfiehlt sich, sich über E-Mail bei dem Lehrer anzumelden, um sicher zu gehen, dass der Termin tatsächlich frei ist.
30
5 Beurlaubung und Krankmeldung
5.1 Krankmeldung
Im Falle einer Erkrankung eines Schülers wird morgens das Sekretariat unter der Nummer
02204/30040 informiert. Die Sekretärin informiert im Laufe des Vormittags den
Klassenlehrer. Wenn der Schüler am nächsten oder übernächsten Tag wieder zum
Unterricht kommt, gibt er seinem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung der Eltern
ab. Diese muss keine nähere Beschreibung der Krankheit enthalten. Bei einer längeren
Erkrankung ist zeitnah ein ärztliches Attest vorzulegen. Auch wenn der Schüler über einen
längeren Zeitraum nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Attest
vorzulegen.
5.2
Beurlaubungen
Bei allen vorhersehbaren Ereignissen, die eine Teilnahme des Schülers am Unterricht
verhindern, ist vorab schriftlich eine Beurlaubung zu beantragen. Der Klassenlehrer kann
einen Schüler für einen Tag, der nicht im Zusammenhang mit einem Feiertag oder
Ferientagen steht, beurlauben (z. B. für eine Beerdigung eines Familienangehörigen oder
eine umfangreiche ärztliche Untersuchung). Eine Beurlaubung für mehr als einen Tag oder
für einen Tag, der unmittelbar im Zusammenhang mit einem Feiertag oder den Schulferien
steht, muss beim Schulleiter beantragt werden. Vor allem im Zusammenhang mit
Schulferien stellt eine solche Beurlaubung eine extreme Ausnahme dar und bedarf sehr
triftiger Gründe. Sie sollte nicht mehrfach im Laufe einer Schülerlaufbahn erteilt werden.
5.3 Rückmeldung des Fehlens an die Eltern
Bei den neueingeschulten Fünftklässlern achten die Lehrer der ersten Unterrichtsstunde in
den ersten Schulwochen besonders auf das rechtzeitige Erscheinen der Kinder. Sollte ein
Kind nach mehr als 15 Minuten nicht zum Unterricht erschienen sein, meldet der Lehrer
dies im Sekretariat. Die Sekretärin verständigt dann die Eltern über das Ausbleiben des
Kindes. Um unnötige Aufregung zu vermeiden, ist also eine Information der Schule bereits
kurz vor oder zu Beginn der ersten Stunde im Falle einer Erkrankung hilfreich.
31
6 Beraten und Fördern
6.1 Hausaufgabenkonzept
Umfang der Hausaufgaben
Der Umfang der Hausaufgaben pro Tag ist durch den Hausaufgabenerlass festgelegt:
In Klasse 5 und 6 auf 90 Minuten pro Tag und in Klasse 7 bis 9 auf 120 Minuten pro Tag.
Die Fachkonferenzen haben sich auf Bearbeitungszeiten festgelegt, welche den
Fachcurricula zu entnehmen sind. Damit die Summe aller Hausaufgaben die
vorgeschriebene Grenze nicht überschreitet, wird festgelegt, dass die Hauptfachlehrer für
eine ihrer Unterrichtsstunden keine Hausaufgaben aufgeben. Wird z. B. Deutsch in zwei
Einzel- und einer Doppelstunde unterrichtet, so achtet der entsprechende Lehrer darauf,
dass er nur Hausaufgaben im Maße von drei statt vier Unterrichtsstunden aufgibt.
An Tagen mit Nachmittagsunterricht dürfen keine Hausaufgaben für den folgenden Tag
aufgegeben werden.
Klassenbuch
Alle Kollegen tragen die Hausaufgaben an dem Tag ins Klassenbuch ein, an dem sie
gestellt wurden. (Nicht an dem Tag, für den die Hausaufgaben zu erledigen sind!) Der
Fachlehrer achtet darauf, wie viele Hausaufgaben am Tage und ggf. an den Vortagen
bereits eingetragen wurden und passt den Umfang der von ihm gestellten Hausaufgaben
eventuell an.
Schüler, die ihre Hausaufgaben in einem Fach dreimal nicht erledigt haben oder ihr
Arbeitsmaterial nicht mitgebracht haben, werden ins Klassenbuch eingetragen. Zudem
benachrichtigt der entsprechende Fachkollege die Eltern schriftlich über die nicht
angefertigten Aufgaben.
Stundenplan
Die Stundenplanung hat Einfluss auf den Umfang und besonders auf die Verteilung von
Hausaufgaben im Laufe der Woche. Die folgenden Richtlinien für den Stundenplan
werden bei der Berechnung in unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigt, können
jedoch nicht zwangsläufig erfüllt werden. Sie werden im Durchschnitt umso besser
realisiert, je geringer die weiteren Anforderungen an den Stundenplan sind. Einige
Richtlinien können an Langtagen zu Widersprüchen führen:





Maximal zwei Hauptfächer pro Tag
Hauptfächer nicht am Nachmittag
Fremdsprachen werden eher als Einzel- statt als Doppelstunden unterrichtet.
An Langtagen findet Unterricht möglichst in Doppelstunden statt.
In Klasse 5 werden die Hauptfächer in der Regel in Einzelstunden unterrichtet.
32
Fachkonferenz
Die Fachkonferenzen bzw. Fachschaften haben den Umgang mit den Hausaufgaben in
ihrem Fach besprochen. Dabei haben sich die Kolleginnen und Kollegen auf ein
vergleichbares Maß und den Stellenwert der Hausaufgaben in der Leistungsbewertung
geeinigt. Gängige Formen der Hausaufgaben sind besprochen und alternative Methoden
aufgezeigt worden. Die Ergebnisse dieser Besprechung sind den schulinternen Richtlinien
der Fächer zu entnehmen.
Der Fachkonferenzvorsitzende achtet im Gespräch mit seinen Kollegen darauf, dass die
besprochenen Richtlinien vergleichbar umgesetzt werden. Er achtet darauf, dass der
Umgang mit den Hausaufgaben regelmäßig auf der Fachkonferenzsitzung besprochen
wird.
Klassenlehrer/ Fachlehrer
Nach dem Hausaufgabenerlass sind die Klassenlehrer dafür verantwortlich, auf die
angemessene Bearbeitungszeit der Hausaufgaben zu achten. Der Klassenlehrer soll in
Absprache mit den unterrichtenden Kollegen und der Klasse versuchen, Häufungen von
Hausaufgaben vorzubeugen und ggf. Abhilfe zu schaffen.
Kollegen, die umfangreichere Hausaufgaben, z. B. eine größere Recherche oder die
Erarbeitung einer Präsentation, aufgeben wollen, sprechen dies mit der Klasse und dem
Klassenlehrer ab.
Der Klassenlehrer bespricht den Umgang mit Hausaufgaben und die Dauer der Arbeitszeit
nach der Schule mit der Klasse. In Klasse 5, 6 und 8 kann zum Austausch ggf. die
Förderstunde dienen (s.u.). Auf der ersten Pflegschaftssitzung informiert er oder die
Schulleitung die Eltern über das Hausaufgabenkonzept.
Bei längeren Fehlzeiten einzelner Schüler informieren die Eltern den Klassenlehrer. Dieser
organisiert die Versorgung mit Aufgaben, indem er entsprechende Aufgaben von den
unterrichtenden Kollegen einfordert, sammelt und weiterleitet. Bei den Aufgaben sollte es
sich um sinnvoll ausgewähltes Arbeitsmaterial handeln, welches dem Schüler erlaubt, den
behandelten Stoff eigenständig zu erarbeiten.
Förderstunden im Klassenverband
In den Förderstunden im Klassenverband der Klassen 5, 6 und 8 soll der Umfang der
Hausaufgaben und der Umgang mit diesen gezielt thematisiert werden. Für die
Förderstunde der Klasse 5 existiert hierzu ein Skript (Erprobungsstufenkoordinator),
anhand dessen die Schülerinnen und Schüler lernen, bestimmte Hausaufgabenformen
sinnvoll zu bearbeiten.
33
Übermittagsbetreuung
Schüler der Klassen 5-7 können das Angebot der Übermittagsbetreuung nutzen, wenn sie
sich zu dieser anmelden. Sie können dort unter Aufsicht und mit methodischer
Hilfestellung ihre Hausaufgaben noch in der Schule erledigen.
Lehrer, die Schwierigkeiten im Umgang mit der Hausaufgabenbearbeitung bei über Mittag
betreuten Schülern bemerken, sind herzlich dazu eingeladen, das Gespräch mit den
Betreuern der Übermittagsbetreuung, insbesondere mit dem Leiter, zu suchen.
Schwierigkeiten einzelner Schüler lassen sich so u.U. unbürokratisch beheben.
Mediothek
Die Mediothek ist auch nach dem Unterricht geöffnet. Sie hält eine Vielzahl von
Möglichkeiten zur Bearbeitung unterschiedlicher Hausaufgaben bereit. Die PCs können
zur Anfertigung von Referaten und Handouts sowie zur Internetrecherche genutzt werden.
Fachbücher können ebenfalls zur Recherche oder zur vertiefenden Lektüre eingesetzt
werden. Eine Abteilung für Selbstlernhilfen kann den Schülerinnen und Schülern dienen,
um nicht verstandenen Unterrichtsstoff gezielt nachzuarbeiten.
Individuelle Förderung
Im Rahmen der individuellen Förderung einzelner Schüler klärt der Förderlehrer bereits im
Beratungsgespräch ab, ob ein Grund für die Defizite im geförderten Fach eventuell ein
falscher Umgang mit den Hausaufgaben ist. Maßnahmen zur Selbstorganisation und
effektive Methoden zur Bearbeitung von Hausaufgaben, z. B. geeignete Methoden zum
Vokabellernen, sollen im Rahmen des Förderkurses besprochen werden.
34
6.2 Konzept zur Individuellen Förderung am Otto-Hahn-Gymnasium
Lernförderung am Otto-Hahn-Gymnasium:
In der Erprobungsstufe erfolgt die individuelle Förderung in der Stufe 5 im Klassenverband
mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen in enger Absprache zwischen den
Klassenlehrern bzw. Hauptfachlehrern. Frau Rathmann als Erprobungsstufenkoordinatorin
koordiniert diesen Bereich im Rahmen dieses Aufgabenfeldes. Ab der Mittelstufe kommt
das Förderkonzept (siehe unten) zum Tragen. Es bietet in den Stufen 8 und 9 ein
umfangreiches Angebot an frei wählbaren Halbjahreskursen aus den Bereichen
Naturwissenschaften und Musik oder als 3. Fremdsprache Spanisch. Für Schüler der
Stufen 7 - 9, die sich in einem bestimmten Hauptfach verbessern wollen, gibt es ein
reichhaltiges Angebot an OLF- Mappen (OLF = Offene Lernförderung) und meistens in
den Hauptfächern ILF-Angebote (ILF = Individuelle Lernförderung, d. h. Förderunterricht,
der von einem Lehrer angeleitet wird.). Die Koordination liegt zurzeit bei Herrn
Plückebaum im Rahmen seiner Tätigkeit als Mittelstufenkoordinator. Der weitere Ausbau
des OLF- und ILF-Angebotes liegt in den Händen von Frau Bohle. In der Oberstufe findet
die individuelle Förderung überwiegend im Rahmen der spezifischen Kurswahlen statt, z.
B. bieten Projektkurse hier eine gute Fördermöglichkeit für die Schüler der
Qualifikationsphase. Realschüler erhalten zusätzliche Förderstunden in den Hauptfächern.
Die Koordination erfolgt hier durch die Oberstufenkoordinatorin, Frau Proff.
Individuelle Förderung in der Mittelstufe - ILF und OLF
Am OHG besteht für jeden Schüler die Möglichkeit, außerhalb der Kernstunden in den
Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik gefördert zu werden.
Dabei ruht das Förderkonzept des Otto-Hahn- Gymnasiums grundsätzlich auf zwei
Säulen, die im Folgenden näher dargestellt werden sollen: der individuellen Lernförderung
(ILF) und der offenen Lernförderung (OLF). An beiden Konzepten nehmen Schüler letztlich
freiwillig teil.
Die ILF- und OLF-Kurse werden im zweiten Halbjahr eines jeden Schuljahres zudem
durch ein weiteres Förderinstrument, die sogenannten Förderpläne, ergänzt. Diese sind im
Gegensatz zu den erstgenannten Kursen verpflichtend und ergeben sich aus den
Vorgaben der allgemeinen Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO SI), die explizit die
Erstellung von Förderplänen vorsieht, „wenn die Versetzung, der angestrebte Abschluss
oder der Verbleib an der bisherigen Schulform gefährdet ist.“
Individuelle Lernförderung (ILF)
Bei der individuellen Lernförderung werden Schüler in fachspezifischen Gruppen von bis
zu 12 Teilnehmern durch einen Fachlehrer (in den Fächern Deutsch, Englisch,
Mathematik, Latein oder Französisch) gefördert. Der eigentlichen Förderphase geht eine
etwa dreiwöchige Organisationsphase voraus, in der sich die Förderlehrer mit jedem
Förderschüler einzeln zu einem Vorgespräch treffen, in dem die individuellen Probleme
und Wünsche der Schüler erfasst werden. Die Vorgespräche bilden die Basis für die
35
anschließende Förderphase von etwa 12 Wochen, die so genau auf die Bedürfnisse der
Fördergruppe zugeschnitten – also individuell – erfolgen kann. Die letzten Wochen des
Schulhalbjahres dienen dann der Nachbereitung, die zumeist erneut in Zwiegesprächen
erfolgt.
Wer für die individuelle Lernförderung vorgeschlagen wird, entscheidet die
Zeugniskonferenz des vorherigen Halbjahres. Die Konferenz macht i.d.R. Schülern, die in
einem der genannten Fächer schwach ausreichend oder schlechter stehen, einen
konkreten Vorschlag zur Teilnahme. In dem Fall, dass Schüler gleich in mehreren Fächern
Förderbedarf aufweisen, entscheidet die Konferenz, welche Förderung pädagogisch am
sinnvollsten ist.
Über die endgültige Teilnahme, die wie erwähnt letztlich freiwillig ist, entscheiden die
Schüler selbst bzw. deren Eltern, die der schriftlich erfolgten Einladung zu einem
Förderkurs zunächst zustimmen oder die Teilnahme ablehnen. Im nächsten Schritt
erfolgen dann die erwähnten Beratungsgespräche zwischen Förderlehrer und
Förderschüler.
Einmal für die Teilnahme entschieden, ist der Kursbesuch obligatorisch. Die erfolgreiche
Teilnahme an einem Kurs der individuellen Lernförderung wird dann auf dem Zeugnis mit
qualifizierender Wertung ausgewiesen.
Im Falle einer Ablehnung müssen Schüler und Eltern in Eigenregie für eine Aufarbeitung
der bestehenden Defizite sorgen.
Offene Lernförderung (OLF)
Alternativ zum „klassischen“ Förderkonzept können die Schüler – und in diesem Fall alle
Schüler, die wollen - an der offenen Lernförderung teilnehmen, die derzeit fest im
Stundenplan verankert mittwochs in der ersten und freitags in der siebten Stunde
stattfindet. Die Schüler können zu diesen Zeiten an von den Fachkonferenzen erstellten
Modulen, den sogenannten OLF-Mappen, thematisch orientiert und zielgerichtet arbeiten.
Die Bearbeitung einer solchen Mappe dauert i.d.R. zwischen acht und zehn
Einzelstunden.
Zu OLF-Kursen können sich Schüler einerseits selbst anmelden oder die unterrichtenden
Lehrer empfehlen konkret die Bearbeitung einer OLF-Mappe. In beiden Fällen soll dazu
ein Anmeldeformular ausgefüllt werden, das sowohl bei der Sekretärin ausliegt als auch
von der homepage herunter zu laden ist. Hier gibt es auch eine Übersicht für Schüler,
Eltern und Kollegen, welche OLF-Mappen es derzeit gibt (die Anzahl der Mappen –
geplant sind auch Module zur Erlernung von Lernstrategien oder zu allgemeinen
Arbeitstechniken – wird stetig erweitert).
Zur Arbeit an den OLF-Mappen sind für die Schüler feste Arbeitsplätze in der Mediothek
eingerichtet worden, hier gibt es auch einen Schrank, in den die zur Verfügung stehenden
Module einsortiert sind. Die Schüler werden während der Arbeitszeiten von Fachlehrern
betreut, die qualifiziert Hilfestellungen geben und Nachfragen beantworten können, jedoch
36
keine wie auch immer gearteten Förderphasen anbieten. Die Arbeit an den Modulen soll
selbsttätig und eigenständig erfolgen.
Förderpläne
Die allgemeine Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO SI) sieht in ihrem Paragrafen 7
(5) explizit die Erstellung von Förderplänen vor, „wenn die Versetzung, der angestrebte
Abschluss oder der Verbleib an der bisherigen Schulform gefährdet ist. Die Schule erstellt
[dann] einen individuellen Förderplan und bietet den Eltern ein Beratungsgespräch an. Der
Schülerin oder dem Schüler ist die Gelegenheit zur Teilnahme an dem Beratungsgespräch
zu geben.“
Die Bearbeitung eines Förderplans sollte in einem zeitlichen Rahmen von etwa 6 bis 8
Wochen erfolgen. Es hat sich in der Praxis bewährt, dass Schüler, die an einem
Förderplan arbeiten, dies im Rahmen eines ILF-Kurses machen, der so auch
strukturgebend wirken kann. Grundsätzlich ist jedoch auch ein häusliches Bearbeiten von
Aufgaben oder ein Arbeiten im Rahmen von externem Förderunterricht denkbar. Auch
flankierende Maßnahmen, etwa das verpflichtende Einrichten eines festen Arbeitsplatzes
zu Hause o.ä. sollten in einem Förderplan festgeschrieben werden.
Die Arbeit am Förderplan wird schließlich in einem Evaluationsgespräch zwischen Lehrer,
Eltern und Schüler auf ihre Umsetzung hin geprüft. Die Arbeit am Förderplan ist (anders
als die Teilnahme an ILF- oder OLF-Kursen) verpflichtend.
Nachteilsausgleich
Grundlage des Nachteilsausgleichs sind zwei gesetzliche Regelungen zur
„Chancengleichheit behinderter Menschen“: Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes
und § 2 des Schulgesetzes für das Land NRW.
Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich sind bei einem Schüler mit festgestelltem
sonderpädagogischen Förderbedarf (AOSF) gegeben, bzw. bei Schülern mit einer
Behinderung (z.B. Teilleistungsstörung)
oder einer chronischen Krankheit ohne
festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf bei zielgleicher Förderung.
37
6.3 Beratung am OHG
Allgemeine Problemberatung
Für alle Schüler des OHG gibt es im Schuljahr 2013/14 insgesamt 5 ausgebildete
Beratungslehrer:
Frau Drees, Herrn Couchoud, Frau Kroll, Frau Nikolay und Frau Rathmann.
Selbstverständlich kann sich jeder Schüler und jedes Elternteil seinen Berater frei
wählen. Die folgende Zuordnung resultiert daraus, dass die Kollegen aufgrund anderer
Funktionen mit den Schülern der betreffenden Stufen besonders viel Kontakt haben und
daher ihre Beratungstätigkeit dort besonders intensiv ist:
Schwerpunkt Erprobungsstufe
Frau Rathmann
Schwerpunkt Mittelstufe
Herr Couchoud
Schwerpunkt Oberstufe
Frau Nikolay
Frau Kroll betreut schwerpunktmäßig den Konfliktbereich „Mobbing“ und bietet für die
Kollegen eine Kollegiale Fallberatung an.
Die Schüler werden in der Regel (d.h., wenn nicht andere schulische Pflichten wie z. B.
Klassenarbeiten anstehen) vom Unterricht freigestellt, wenn sie einen Berater aufsuchen
möchten. Die Eltern entnehmen die Sprechstunden der Beratungslehrer bitte der
entsprechenden Liste auf der Homepage.
Kontakt
Sie können alle auf dieser Seite genannten Lehrer und Lehrerinnen über die bekannten
persönlichen OHG-E-Mail-Adressen erreichen. Wenn Sie nicht wissen, wer für Ihr
Beratungsanliegen zuständig ist, schreiben Sie eine Mail an [email protected].
Diese Mail wird intern über die Koordinatorin der Beratung, Frau Rathmann, an den
zuständigen Kollegen weitergeleitet.
Berufsberatung
Der gesamte Bereich der Berufsberatung in der Sek I und Sek II wird im Wesentlichen von
Herrn Couchoud betreut.
Übersicht über alle speziellen Angebote am OHG
Dies geschieht in Form von Projekten, Informationstagen und Einzelfallhilfen und die
Kollegen, die in diesem Bereich federführend arbeiten:
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Beratungsbereich
Begabungstest
Mathematik-Diagnose-Test
Stufe
Name
5-7
Frau Rathmann
5.2
Frau Rathmann
Rechtschreibförderung, LRS
5 und 6
Sozialer Trainingsraum
5-9
Herr Couchoud, Frau Goecke, Frau Kroll
Jungen/Mädchen Anti-Gewalt -Training
9
Frau Sautmann
Berufsberatung
9 - 12
Herr Couchoud
Anti-Mobbing-Programm
Suchtprävention
Individuelle Lernförderung
Streitschlichterausbildung
Mentorenausbildung
Frau Glowania
6
Frau Kroll
8
Frau Drees
7-9
Frau Bohle
9
Frau Drees, Frau Glowania
9
Frau Heinz, Frau Rentzi
Stubo und KURS , Berufsberatung
9 - 12
Herr Couchoud
Hochbegabtenförderung
5 - 12
Herr Linkwitz
Alternative Schullaufbahnen
Kollegiale Fallberatung
9 - 12
Herr Couchoud
Lehrerkollegium Frau Kroll
Externe Berater
Schon seit vielen Jahren arbeiten wir erfolgreich auch mit zahlreichen Beratungsstellen
zusammen:












Caritas Beratungsstelle, Paffrather Straße
Lernstudio Bensberg
Förderschule für sozial-emotionale Entwicklung: Martin-Luther-King Schule in Rösrath
Förderschule für Körperbehinderte: Anna-Freud-Schule
Fachdienst für Suchtprävention der Caritas, Bensberger Straße
Schlossparkklinik
Anonyme Alkoholiker
Polizei, Abteilung für Prävention
Rotarier
Arbeitsamt
Beratungsstellen für Dyskalkulie und Legasthenie
verschiedene Kinder- und Jugendtherapeuten
39
6.4 Vorgehen bei Pflichtverletzungen durch Schüler (Sek I und EF)
Unter Pflichtverletzungen verstehen wir ein Verhalten, das die in §42.3 des Schulgesetzes
für das Land NRW genannten Pflichten eines Schülers, z. B. Mitarbeit und Vorbereitung
auf den Unterricht, Erledigung der Hausaufgaben, Einhaltung der Hausordnung, Befolgung
der Anweisungen der Lehrer, verletzt. Die folgenden Maßnahmen dienen dazu, den in
§53.1 des Schulgesetzes geforderten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der
Anwendung der erzieherischen Maßnahmen herzustellen.
Wir unterscheiden zwischen drei verschiedenen Arten der Pflichtverletzung:
(1) Unterrichtsstörungen
(2) Verstöße gegen die Hausordnung
(3) die Pflicht zur Hausaufgabenanfertigung (Vorbereitung auf den Unterricht)
wird verletzt.
Erzieherische Einwirkungen nach §53.2
Eintrag ins Klassenbuch
Bei Unterrichtsstörungen:
Bei wiederholten Unterrichtsstörungen wird ein Schüler nach einer ernsthaften Ermahnung
ins Klassenbuch eingetragen.
Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung:
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung werden sofort ins Klassenbuch eingetragen.
Bei nicht erledigten Hausaufgaben oder fehlendem Unterrichtsmaterial:
Werden die Hausaufgaben oder aufgetragene Unterrichtsvorbereitungen in einem
Unterrichtsfach zwei- bis dreimal nicht angefertigt oder fehlt mehrfach das nötige Material,
trägt der Fachlehrer dies im Klassenbuch ein.
Fachlehrer, die Gruppen unterrichten und ein Kursheft statt des Klassenbuchs benutzen,
übertragen die Eintragungen zeitnah aus der Kursmappe in das Klassenbuch. In der
Einführungsphase erfolgt eine kurze schriftliche Information an die Stufenleiter.
40
Weiteres Vorgehen nach dem ersten Klassenbucheintrag
Bei Unterrichtsstörungen und einem Verstoß gegen die Hausordnung: Der Klassenlehrer
zeichnet die Eintragung ab (Kenntnisnahme) und fordert den Schüler zu einer
schriftlichen Stellungnahme auf, Rücksprache mit dem Fachlehrer zur Klärung des
Sachverhaltes.
Bei mehrfach nicht angefertigten Hausaufgaben oder mehrfach nicht mitgebrachtem
Material: Der Fachlehrer fordert den Schüler zu einer schriftlichen Stellungnahme
auf.
Rücksprache mit dem Klassenlehrer. Es findet in jedem Fall ein erzieherisches Gespräch
mit dem Schüler statt. Klassenlehrer und Fachlehrer sprechen sich untereinander ab, wer
dieses Gespräch führt. (Vermerk auf dem Schülerstammblatt).
Vorgehen nach einem erneuten Klassenbucheintrag
Der Klassenlehrer (bei einem weiteren Regelverstoß) bzw. der Fachlehrer (bei
wiederholt nicht angefertigten Hausaufgaben) informiert die Eltern schriftlich und lädt
sie zu einem Gespräch ein. Dieses Gespräch soll dazu dienen, die Ursachen für das
Verhalten des Schülers herauszufinden und konkrete Verhaltensveränderungen des
Schülers sowie ggf. seine Unterstützung durch die Eltern und Lehrer abzusprechen. Die
Eltern werden im Rahmen dieses Gespräches über das weitere Vorgehen informiert, falls
keine Verbesserung des Verhaltens eintritt.
Die Daten über Verstöße, Gespräche und vereinbarte Maßnahmen werden bei den
Koordinatoren gesammelt.
Vorgehen nach einem erneuten Fehlverhalten nach dem Elterngespräch:
Es findet ein erneutes Gespräch in erweiterter Runde statt, z. B. Klassenlehrer,
Fachlehrer, Koordinator, Eltern, Schüler, evtl. externer Helfer.
Ordnungsmaßnahmen nach §53.3
Treten weitere Pflichtverletzungen auf, nachdem alle oben genannten erzieherischen
Maßnahmen erfolgt sind und keine Verhaltensverbesserung zu erkennen ist, wird
eine Liste mit den Daten und Hintergründen zu den Pflichtverletzungen und den
bislang durchgeführten erzieherischen Maßnahmen an den Schulleiter gegeben. Die
Eltern und der Schüler werden zu einer Stellungnahme eingeladen. Die erste
Ordnungsmaßnahme ist
dann
der
schriftliche
Verweis.
Die
weiteren
Ordnungsmaßnahmen sind im §53.3 aufgelistet.
41
7 Umgang mit Medien
Die Nutzung des Internets und des Smartphones haben unsere Kommunikation und
unseren Informationsaustausch stark verändert. Das OHG nimmt an dieser Entwicklung
aktiv Anteil. Alle Unterrichtsfächer leisten Beiträge zum Erlernen eines sicheren und
verantwortungsvollen Umgangs mit den neuen Medien. Das gemeinsame Ziel ist es, die
Schüler zu befähigen, die Fülle der technischen Möglichkeiten für sich kreativ und
persönlichkeitsbildend zu nutzen, eine wertschätzende Haltung den medialen
Erzeugnissen und ihren Produzenten gegenüber zu entwickeln und bei allen eigenen
Aktivitäten im WWW verantwortungsbewusst und respektvoll zu agieren.
Das Mediencurriculum (7.1) gibt einen Überblick über die Inhalte, die in den einzelnen
Fächern in der Erprobungs- und Mittelstufe vermittelt werden. Das Konzept zur
Medienerziehung (7.2) richtet den Fokus auf die Maßnahmen, die die Schule in
Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ergreift, um die Schüler durch Vermittlung von
juristischen Fakten und durch gezielte Reflexion des eigenen Verhaltens dazu zu
befähigen, sich offen, aktiv und sicher in diesem erweiterten Lebensraum zu bewegen.
Dabei sollen insbesondere folgende vier Themenfelder Beachtung finden:
1. Arbeit mit neuen Medien
Der Mehrwert der neuen Medien für das Lernen in der Schule – insbesondere der schnelle
und unkomplizierte Zugriff auf viele Informationen – soll für unsere Schüler sichtbar und
erfahrbar sein. Ebenso sollen sie für ihre Verantwortung und mögliche Gefahren im
Umgang mit diesen Informationen (siehe folgende Punkte) sensibilisiert werden.
2. Sichere und unsichere Quellen
Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, Informationsquellen qualitativ zu
unterscheiden. Dabei sollen ihnen wichtige Merkmale der Quellen, wie die Identität und
der Hintergrund des Verfassers, der Grad der Objektivität der Darstellung und die
Aktualität der Informationen helfen, zunehmend sicherer in deren Bewertung zu werden. In
Bezug auf Handy/Apps spielt auch der Aspekt der Datensicherheit eine wichtige Rolle.
42
3. Jugendgefährdende Inhalte im Internet
Die Schülerinnen und Schüler sollen für Inhalte sensibilisiert werden, die
jugendgefährdend sind. Hierzu zählen insbesondere extremistische und rassistische
Propaganda, sowie pornografische oder Gewalt verherrlichende Inhalte.
4. Jugendliche als Kunden im Bereich Internet/Handy
Jugendliche sind durch ihre intensive Nutzung neuer Medien verstärkt zu Kunden
geworden. Es besteht die Notwendigkeit, die Schülerinnen und Schüler für die Gefahren,
insbesondere für entstehende Kosten (Abonnements) zu sensibilisieren.
5. Medien-Sucht/ Cybermobbing
Durch Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen (siehe Beratungskonzept) sollen die
Schüler die Möglichkeit erhalten, im Falle einer sich entwickelnden Abhängigkeit bzw.
eines Cybermobbing-Angriffs kompetente Beratung und Hilfe zu erhalten.
7.1 Mediencurriculum
A
Vorbemerkungen
Das Mediencurriculum zeigt die fächerübergreifenden Medienkompetenzen, die die
Schülerinnen und Schüler in der Unter- und Mittelstufe am OHG erwerben, so dass sie zu
Beginn der Einführungsphase über die grundlegenden Medienkompetenzen verfügen.
Die zu vermittelnden Medienkompetenzen beziehen sich auf die folgenden drei
Kompetenzen:



Instrumentelle Medienkompetenz (Fähigkeit, Medien zur Befriedigung eigener
Bedürfnisse nutzen zu können sowie sich zugleich als vollwertiges Mitglied in die
Mediengesellschaft einzubringen; Sachkompetenz);
Reflexive Medienkompetenz (Fähigkeit, die eigene Medienrezeption und die damit
verbundenen Konsequenzen selbstkritisch zu hinterfragen; Selbstkompetenz);
Soziale Medienkompetenz (Fähigkeit, Medienkompetenz aktiv an Dritte vermitteln zu
können; Vermittlungskompetenz);
Da sich diese drei Kompetenzen gegenseitig bedingen, wird im folgenden
Mediencurriculum auf entsprechende Zuschreibungen zu diesen Kompetenzen verzichtet.
Das Mediencurriculum konzentriert sich auf den Umgang mit den „Neuen Medien“ und
weist eine spiralcurriculare Struktur auf.
43
Die Kompetenzen sind an dieser Stelle eher allgemein gehalten. Sie finden sich aber in
den einzelnen Fachcurricula wieder und sind dort an konkrete, fachliche Inhalte geknüpft.
Die einzelnen Kompetenzen sind den folgenden 6 Items zugeordnet:






Hardware
Software
Informations- und Textverarbeitung
Tabellenkalkulation
Präsentationstechniken
Umgang mit dem Internet
Die Fachkolleginnen und Fachkollegen vermitteln den Schülerinnen und Schülern die
entsprechenden Kompetenzen innerhalb der angegebenen Jahrgangsstufen. Natürlich
können (und sollen!) diese Kompetenzen auch in anderen Fächern anwendet werden.
Durch die Struktur des Mediencurriculums kann nun davon ausgegangen werden, dass
die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Jahrgangsstufe 7 z.B. einfache
Textverarbeitungskompetenzen beherrschen.
B
Curriculum
Jahrgangsstufe
Fach
D
5/6
M
E
Medienkompetenzen (instrumentell, reflexiv und sozial)
(1) Hardware: Schüler beherrschen den Umgang mit Eingabegeräten
(Tastatur, Maus), Speichermedien und Laufwerken, externen
Peripheriegeräten (Scanner, Drucker), sowie den behutsamen Umgang
mit Hardware
(2) Informations- und Textverarbeitung: Schüler wenden die Grundlagen der
Textverarbeitung an (Brief, Mail, SMS, Chat) inkl. Texteingabe und
Cursorsteuerung; Schüler beherrschen die Markierung und die einfache
Textformatierung (Seitenränder, Überschriften, Schriftart und -größe,
Textausrichtung, Seitenausrichtung); Schüler können Bilder einfügen, die
Zwischenablage verwenden; Schüler können Texte kopieren und
abspeichern; Schüler beherrschen die Druckfunktionen; Schüler lernen
die
Dateiformate doc und odt kennen und arbeiten mit einer
Ordnerablage
(3) Umgang mit dem Internet: Schüler lernen die Kommunikation über das
Internet (Kinderportale, Möglichkeiten (E-Mail, Chat) und Regeln
(Netiquette)) kennen
(4) Informations- und Textverarbeitung: Schüler können geometrische
Objekte darstellen (GeoGebra)
(5) Tabellenkalkulation:
Schüler
lernen
die
Grundlagen
der
Tabellenkalkulation inkl. Zeilen und Spalten und die Texteingabe (Zahlen
und Listen: auswerten, verändern, sortieren) kennen sowie die
Anwendung von Kreis- und Säulendiagrammen und die Auswertung von
Umfragen
(6) Software: Schüler wenden (online-)Lernsoftware an
(7) Umgang mit dem Internet: Schüler beherrschen den Umgang mit einem
Internet-Browser (gängige Internetbrowser kennen, Internetseiten öffnen,
zwischen Internetseiten wechseln / Tabs, grundlegende BrowserEinstellungen anpassen und konfigurieren)
44
L/F
(8) Software: Schüler lernen den Umgang mit fachspezifischer (onlineLernsoftware
GE
(9) Umgang mit dem Internet: Schüler können Quellen und Informationen
prüfen und bewerten (Filtern der Informationsvielfalt, Glaubwürdigkeit und
Objektivität)
EK
(10)Umgang mit dem Internet: Schüler wenden die Internetrecherche an
(geeignete Suchmaschinen nutzen, Foren, Wikis, geeignete Suchbegriffe
und -Strategien)
KU
(11)Hardware: Schüler lernen den Umgang mit einer Digitalkamera
(12)Umgang mit dem Internet: Schüler wenden die Bildsuche im Internet an
RE
(13) Präsentationstechniken: Schüler kennen die Grundlagen der
Präsentationstechniken inkl. Folienerstellung, Texteingabe; Schüler
erstellen ein angemessenes und funktionales Layout, sowie (digitale)
Folienpräsentationen
BI
(14) Software: Schüler lernen den Umgang mit Zeichenprogrammen
D
(15) Hardware: Schüler lernen den Umgang mit externen Peripheriegeräten
(Beamer), den behutsamen Umgang mit Hardware
(16)Informations- und Textverarbeitung: Schüler vertiefen ihre Kenntnis der
Textverarbeitung inkl. fortgeschrittener Textformatierung (Kopf- und
Fußzeilen, textgebundenes Layout, Farben, Tabulatoren, Seitenzahlen
und Zeilennummerierung); Schüler wenden die Rechtschreibprüfung und
Silbentrennung an; Schüler fügen Tabellen und Grafiken ein; Schüler
wenden das Dateiformat pdf an
(17)Umgang mit dem Internet: Schüler kommunizieren über das Internet
(Netiquette/Chatiquette, Auswahl von Diskussionsforen und Plattformen,
Dokumentenaustausch); Schüler lernen den kritischen Umgang mit
Gewaltvideos
M
(18)Informations- und Textverarbeitung: Schüler erstellen virtuelle
Konstruktionen mit Zirkel und Lineal (GeoGebra)
(19)Tabellenkalkulation: Schüler vertiefen die Tabellenkalkulation inkl.
Simulation von Zufallsversuchen; Schüler erstellen und werten
Diagramme und Graphen aus; Schüler wenden Formeln mit relativen und
absoluten Bezügen an
E
(20) Umgang mit dem Internet: Schüler gehen vertieft mit einem InternetBrowser um (Favoriten anlegen und verwalten, Browsereinstellungen
anpassen, Firewall); Schüler schreiben z. B. Blogs
F
(21) Informations- und Textverarbeitung: Schüler schreiben E-Mails
7/8/9
45
GE
(22) Umgang mit dem Internet: Schüler prüfen und bewerten Quellen und
Informationen (Wahrheitsgehalt und Gegenrecherche, Aktualität,
verlässliche Quellen)
EK
(23) Umgang mit dem Internet: Schüler führen eine vertiefte Internetrecherche
durch (gezielte Recherche mit Hilfe erweiterter Suchoptionen)
PK
(24) Informations- und Textverarbeitung: Schüler wenden verschiedene
Textverarbeitungsformate an (Bewerbungen, Lebenslauf)
(25) Präsentationstechniken:
Schüler
wenden
vertiefend
Präsentationstechniken inkl. linearer Präsentationen an (Gliederung,
Diashow/Folienpräsentation);
Schüler
kennen
verschiedene
Gestaltungsregeln (Schriftgröße, Farbwahl, Design, Bilder usw.) und
einfache Animationen; Schüler wenden eine sinnvolle Text-Rede-Relation
an und beherrschen eine angemessene Vortragsweise
(26) Umgang mit dem Internet: Schüler nutzen soziale Netzwerke
(Funktionsweise
und
Netiquette);
Schüler
kennen
die
Datenschutzrichtlinien
und
entwickeln
ein
Rechtsbewusstsein
(Jugendschutz, Urheberrecht); SuS erkennen die Gefahren des Internets
(Virenscanner etc.)
KU
(27) Informations- und Textverarbeitung: Schüler wenden die
Bildbearbeitung und den Videoschnitt an
(28) Umgang mit dem Internet: Schüler kennen Bildrechte
MU
(29) Umgang mit dem Internet: Schüler analysieren das Zusammenspiel und
die Beeinflussung verschiedener Medien (Musik und Werbung)
CH
(30) Informations- und Textverarbeitung: Schüler nutzen Neue Medien zur
Simulation von Vorgängen im Modell
BI
(31) Informations- und Textverarbeitung: Schüler verwenden die elektronische
Dokumentation von Arbeitsergebnissen (Diagramme, Skizzen, Texte,
Tabelle)
PH
(32) Tabellenkalkulation: Schüler erstellen Punkt- bzw. Streugraphen; Schüler
fügen Trendlinien ein
46
digitale
7.2 Konzept zur Medienerziehung
Das nachfolgende Konzept versucht, Wertmaßstäbe und Ziele unseres pädagogischen
Handelns, sowie schulische Maßnahmen zur Verwirklichung einer kreativen und
verantwortungsvollen Nutzung der elektronischen Medien durch die Schüler zu skizzieren.
Leitlinien/Wertmaßstäbe
Die sogenannten Neuen Medien eröffnen den Lehrern und Schülern viele neue
Gestaltungsmöglichkeiten, stellen das soziale Gefüge „Schule“ aber auch vor neue
Herausforderungen. In diesem Zusammenhang werden die bereits in den
Erziehungszielen benannten Werte und Grundsätze unserer Schule (Wertschätzung,
Respekt, Verantwortung und die Gestaltung des Raumes) nicht außer Kraft gesetzt. Sie
bedürfen lediglich einer Präzisierung im Hinblick auf eine in jeder Hinsicht gelungene
Nutzung der elektronischen Medien.





Schüler, Eltern und Lehrer werden stetig zu aufgeklärten und kompetenten Nutzern
aus- und fortgebildet. Eltern und Lehrer sollten sich dabei immer ihrer Vorbildfunktion
bewusst sein.
Gegenseitige Wertschätzung ist auch und unbedingt bei der Nutzung der Neuen (wie
auch der „Alten“ ) Medien die Grundlage aller Tätigkeiten.
Wir übernehmen mit jeder Handlung, sei es in sozialen Netzwerken, sei es in der unterrichtlichen Nutzung, Verantwortung.
Der Missbrauch der Neuen Medien führt zu rechtlichen und disziplinarischen Schritten.
Unsere Schule versteht sich als gestalteter Raum. Die Neuen Medien haben diesen
Raum erheblich vergrößert. Sie sollen kreativ, wertschätzend, kritisch und bewusst
genutzt werden.
technische Sicherheit/rechtliche Vorgaben/Datenschutz und Privatsphäre
Vorbemerkung:
Die Schüler sollen dafür sensibilisiert werden, dass mit den neuen Medien die Grenzen
von „Privat“ und „Öffentlich“ neu gezogen werden müssen. Der Datenschutz ist kein
abstrakter Begriff, sondern Teil der informationellen Selbstbestimmung des Menschen.
Im Laufe der Schuljahre 2014 und 2015 haben Arbeitsgruppen erste Konzepte zur
Medienerziehung entwickelt und zum Teil auch bereits erprobt.
47
Umgang mit Smartphone und Computer
Im 2. Halbjahr der Stufe 5 wird für die Eltern ein einführender Vortrag mit anschließender
Diskussion zu den Chancen und Risiken des Umgangs mit dem Smartphone und dem
Computer veranstaltet. Diese Veranstaltung wird von der Initiative Eltern und Medien von
der Landesanstalt für Medien NRW gesponsert.
Cybermobbing
Mit den Schülern wird das Thema „sicherer Umgang mit den neuen Medien“ im Rahmen
der Förderstunden bzw. jederzeit, wenn ein aktueller Anlass es erfordert, auch durch das
Klassenlehrerteam thematisiert. In der Stufe 6 wird das Thema Mobbing, insbesondere in
der verschärften Form des Cybermobbings im Verlauf eines Projekttages unter anderem
im Zusammenhang mit einem Theaterstück von Comic-on in den Blick genommen. Sollte
sich herausstellen, dass ein weiterer Handlungsbedarf in einer Klasse besteht, können
weitere präventive Maßnahmen durch die entsprechend geschulten Beratungslehrer
durchgeführt werden.
Rechtliche Aspekte im Umgang mit dem Internet
In den Stufen 7 und 8 sind Projekte in Zusammenarbeit mit der Polizei geplant, die den
Schülern die juristischen Aspekte eines sicheren Umgangs mit dem Internet nahebringen
mit dem Ziel, zu verhindern, dass man durch unvorsichtigen Umgang selbst zum Täter
oder aber auch zum Opfer wird.
48
8 Schulfahrten
Rahmenplan:
Schulfahrten und eintägige Exkursionen am Otto-Hahn-Gymnasium
Vorbemerkungen:
Schulfahrten, Wandertage/Exkursionen und Austauschprogramme gehören zum
Bildungsauftrag der Schule und werden am Otto-Hahn-Gymnasium sehr gepflegt.
Folgende besondere Kriterien werden dabei zugrunde gelegt:
(a)
(b)
(c)
soziale Aspekte, z.B. durch das Einüben in Selbstorganisation in
Zimmergemeinschaften, bei Freizeit, sportlichen Aktivitäten ...
fachspezifisches Lernen, z.B. durch Vor- und Nachbereitung der Fahrt im
Unterricht oder durch Referate und Berichte während oder nach der Fahrt ...
kulturelle Aspekte, z.B. durch Vorbereitung und Durchführung von Führungen,
Besichtigungen ... und ggfs. das Erfahren der Mutter- oder einer Fremdsprache ...
Die Stufenfahrt in der Jgst. 8 hat eine vorwiegend soziale und sportliche Ausrichtung,
die Stufenfahrt in der Stufe EF eine vorwiegend politisch-kulturelle Ausrichtung und
die Leistungskursfahrt in der Stufe Q 2 berücksichtigt intensiv fachspezifische Inhalte.
Zeitliche und inhaltliche Regelungen für die Fahrten/ Bindung an Jahrgangsstufen
(a) in der Sekundarstufe I:
Wandertage/Exkursionen sollen als Einzeltage durchgeführt werden.
Es können jedoch durch Zusammenlegung von Wandertagen folgende Klassenfahrten
durchgeführt werden:

eine viertägige (3 Übernachtungen/ 4 Schultage) erlebnispädagogisch ausgerichtete
Klassenfahrt in der Regel am Ende der Stufe 5
Die Fahrten sollten in der Regel Feiertage und Wochenende nicht einbeziehen.
In der Stufe 8 wird eine Sportfahrt durchgeführt mit dem Charakter eines
Schullandheimaufenthalts von 5 Unterrichtstagen und ggf. unter Einbeziehung des
vorhergehenden Wochenendes. Sie zählt zum Sportunterricht, beeinträchtigt also nicht die
Wander- und Exkursionstage.
49
(b) in der Sekundarstufe II:


in der Stufe EF kann eine politisch-kulturell ausgerichtete Fahrt nach Berlin
stattfinden
in der Stufe Q 2 kann eine an den hauseigenen Leistungskurs gebundene
Studienfahrt mit intensiver Fachbezogenheit für die Dauer von bis zu 6
Unterrichtstagen durchgeführt werden; die Fahrten werden in zeitlicher Bindung zu
den Herbstferien geplant.
Planung und Genehmigung von Schulfahrten
Es können nur Fahrten durchgeführt werden, welche rechtzeitig von der Schulleitung
genehmigt wurden.
Die Fahrten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt möglichst genau geplant und dem
Schulleiter als Antrag zur Genehmigung vorgelegt. Der Antrag wird anhand eines
Formblattes (noch zu erstellen!) gestellt, welcher u.a. folgende Punkte enthalten muss:
Aufschlüsselung der Kosten für die SuS‘ und Aufschlüsselung der Kosten für die
begleitenden Lehrer nach Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten (Diese
wird auch für die Abrechnung der Kosten mit dem Land benötigt).
Um möglichst alle pädagogisch angedachten Fahrten und Austausche durchführen zu
können, sind die Kostenobergrenzen für die Schüler sowie die Minimierung der Kosten für
die Lehrer unbedingt zu beachten. Dazu folgende Verfahrensregeln:


Die Kosten weiterer Begleiter (z.B. Erlebnispädagoge, Skilehrer etc.) dürfen
ausschließlich auf die Schüler umgelegt werden.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Freiplätzen ist in allen Planungspunkten
(Fahrt, Unterkunft, Eintritte etc.) zu berücksichtigen und entsprechende Angebote
zu bevorzugen.
Der Schulleiter sammelt und prüft die Anträge. Fahrten können nur genehmigt werden,
wenn den Lehrer die entstehenden Fahrtkosten erstattet werden können. Die den Lehrern
entstehenden Kosten müssen angemessen sein.
Um mit dem Budget der
Fahrtkostenerstattung auszukommen und gleichzeitig eine frühe Planbarkeit möglich zu
machen, erfolgt die Genehmigung nach folgendem Modus:
1.
In der Regel werden folgende Fahrten unmittelbar nach Eingehen des Antrages
genehmigt. Dieser ist dennoch so früh wie möglich zu stellen (s.o.).
a. Erlebnispädagogische Fahrt der 5. Klassen (derzeit „Manderscheid“)
b. Skifahrt der 8. Klassen (derzeit „Kössen“)
c. Politische Fahrt der Stufe EF (derzeit „Berlin“)
d. Kursfahrten der Stufe Q2 bzw. Q1
e. Chorfahrt (derzeit „Bilstein“)
f. SV-Fahrt
50
2.
Folgende Fahrten müssen bis Mitte November beantragt werden. Anfang
Dezember entscheidet der Schulleiter nach Maßgabe des Budgets, ob diese
Fahrten genehmigt werden können. Sollte das Budget nicht ausreichen, so
entscheidet er nach folgender Prioritätenliste:
a. Austausch mit Frankreich (derzeit „Versailles“)
b. Austausch mit Israel
c. Austausch mit den USA
Vor dem Hintergrund des derzeitigen jährlichen Budgets scheint es sinnvoll, die Israel- und
die USA-Fahrt im jährlichen Wechsel zu planen.
Abrechnung der Kosten für die Lehrer
Die Abrechnung erfolgt nach dem Formblatt der Bezirksregierung ( "Antrag auf
Reisekostenerstattung").
Die Erstattung erfolgt nach den geltenden Landesreisekostengesetz und dem
Erlass des Schulministeriums zur Festsetzung von Aufwandsentschädigungen.
Die Abrechnung soll nach der Fahrt für alle teilnehmenden Lehrer gemeinsam erfolgen.
Dabei muss die Ausschlussfrist von 6 Monaten beachtet werden.
Rahmenplan, d.h. finanzielle Regelungen für
Kostenobergrenzen für die Schülerinnen und Schüler





die
Fahrten/anzustrebende
für die Jahrgangsstufe 5 (6)
für die 8 für den 7-tägigen Schullandheimaufenthalt
für die politisch-methodisch ausgerichtete Fahrt der Stufe EF
für die LK- bezogene Studienfahrt in Q 2
(in besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. England/London
130 €
350 €
230 €
450 €
550 €)
Exkursionen
Exkursionen sind in Sek. I und II als fachgebundene Unternehmungen vorgesehen und
können an einem Schultag – möglichst nachmittags - , eventuell unter Einbeziehung
unterrichtsfreier Tage stattfinden, außer in den 10 Tagen vor der Klausurperiode und
während der Klausurperiode. Exkursionen innerhalb eines Diff-Blocks sowie von Gruppen
mit Latein/Französisch als 2. FS sollten in der Regel am gleichen Tag durchgeführt
werden. Chor und Orchester fahren in der Regel zu Probentagen/einer Probenwoche im
zeitlichen Zusammenhang mit dem Halbjahreswechsel, Ausnahme Unterstufenchor im
April/Mai.
51
Eine SV – Fahrt für die neu gewählten Klassen- und Stufensprecher und ihre
Stellvertreter zu Beginn des Schuljahres/ eine Schulungsfahrt der Cafeteria-AG zu
gegebener Zeit ist für die Dauer von 2 Schultagen, ggf. unter Einbeziehung eines
unterrichtsfreien Tage möglich. Austauschfahrten werden nach Abklärung mit der
Partnerschule und unter Beachtung des Jahresterminplans durchgeführt.
Alkohol- und Tabakkonsum:
Es ist das generelle Alkohol- und Rauchverbot bei Schulveranstaltungen zu beachten.
Der Fahrtenleiter beantragt unter dieser Voraussetzung die zeitweise Aufhebung des
Verbots; im Moment (s. Schuko in 2009) gilt diese definierte Aufhebung bis auf Widerruf.
Die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer entscheiden vor Ort, zu welchen Gelegenheiten
die Aufhebung durchgeführt wird. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von der Fahrt
führen (s.u.).
Tipps und Regelungen zur Planung und Durchführung von Fahrten/Exkursionen
 Adressen und Telefon/Handynummern während der Fahrt sind im Sekretariat zu
hinterlegen.
 Führt eine Fahrt ins Ausland, müssen alle Teilnehmer im Besitz gültiger
Reisedokumente sein, auch bei kurzfristigem Grenzübertritt im grenznahen Bereich.
 Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn die Schüler ihre Krankenversicherungskarte
sowie einen Impfausweis vor Fahrtantritt bei den verantwortlichen Lehrern abgeben.
 Bei Planung und Durchführung sind die WRL (=Wanderrichtlinien) zu beachten.
Jeder Fahrtleiter ist für die Einhaltung der dort formulierten Vorschriften
verantwortlich.
Sonstige Hinweise und rechtliche Grundlagen
(1)
Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalter unaufgefordert für die
begleitende
Lehrperson
angebotenen
Freiplatzes
ist
strafund
disziplinarrechtlich unbedenklich. Dieser darf von der Lehrperson beim
Veranstalter nicht eingefordert werden. Zuschüsse von Eltern zu den
Reisekosten der Lehrkräfte sind nicht statthaft.
(2)
Eine Verpflichtung eines Lehrers zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gilt nur für
den Fall, dass die Reisekostenvergütung vollständig gezahlt werden könnte.
52
(3)
Die Rechte der TZ-Lehrer sollen berücksichtigt werden, indem diese Kollegen nur
in größeren Zeitabständen entsprechend ihrer Stundenreduzierung an
mehrtägigen Fahrten teilnehmen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, ist für
einen innerschulischen Ausgleich insbesondere bei den außerunterrichtlichen
Aufgaben zu sorgen. Art, Umfang und Zeitpunkt dieses Ausgleichs muss bereits
bei der Genehmigung festgelegt werden.
(4)
Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sowie bei mehrtägigen Fahrten ist in der
Regel eine weitere Begleitperson mitzunehmen; dies können aber auch z.B.
Eltern, volljährige Schüler sein. Nehmen Schülerinnen teil, ist eine weibliche
Begleitung grundsätzlich erforderlich.
(5)
Für sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko (Schwimmen
und Baden, Skifahren, Kanu, Rudern, Segeln ...) sollte ein Sportlehrer als
Begleitperson mitgenommen werden. Hier müssen neben des Vorschriften des
WRL zusätzlich des RdErlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ (BASS 18 – 23
Nr.2) sowie die „Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des
Schulsports“ beachtet werden.
(6)
Für den Umfang der Aufsicht muss das Alter der Schüler und das
Gefährdungspotential berücksichtigt werden. Wenn Schüler für einen begrenzten
Zeitraum unbeaufsichtigt in Gruppen unterwegs sein sollen, ist vorher die
schriftliche Zustimmung der Eltern einzuholen.
(7)
Aufsichtspersonen müssen grundsätzlich in derselben Unterkunft wie die Schüler
übernachten. Bei Begegnungsveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die
erforderliche Aufsicht durch die Gastfamilie wahrgenommen wird.
(8)
Finanzierung bei Empfängern von Hartz IV/ALG II: Für Familien, die
Arbeitslosengeld II beziehen, zahlt dagegen die ARGE. Die Kosten können dabei
vom Amt nicht auf eine gewisse Höhe begrenzt werden; es müssen die gesamten
Kosten bezahlt werden, incl. Taschengeld. Auch wer mit seinem Einkommen
knapp über dem Satz für ALG II liegt, bekommt ggf. Geld für die Klassenfahrt
seines Kindes, denn die Fahrt gilt als erhöhter Bedarf. (Anträge sind möglichst
frühzeitig zu stellen.)
(9)
Evtl. zur Verfügung gestellte Freiplätze und Nachlässe sind zunächst dazu zu
nutzen, die Fahrtkosten der begleitenden Lehrer zu verringern. Darüber hinaus
gehende Freiplätze und Nachlässe werden auf die Gruppe umgelegt.
(10)
Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen werden im Namen
der Schule und nicht im eigenen Namen des Lehrers abgeschlossen.
53
Für die Beförderung von Schülern in Reisebussen ist zu beachten:
(a) Es ist nicht zulässig, Schüler auf Stehplätzen zu befördern
(b) Bei der Vergabe des Fahrauftrags sollte geprüft werden, ob evtl. ein zweiter Fahrer
erforderlich ist.
(c) Im Unternehmen muss eine Genehmigung für die Durchführung von Ausflugs- und
Mietomnibusfahrten vorliegen.
Es wird empfohlen, sich vom Reiseunternehmen eine „Sicherungsschein für
Pauschalreisen gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ ausstellen zu lassen. Dafür ist die
Angabe aller Vornamen wichtig.
Verfahren mit Schülern, die nicht an Fahrten teilnehmen
Die Nichtteilnahme erfolgt nur mit Genehmigung des Schulleiters (siehe WRL). Schüler,
die an einer Fahrt nicht teilnehmen, müssen am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen.
Für Sek. II-Schüler muss ein obligatorisches Alternativprogramm erstellt werden.
(Wochenarbeit 40 Zeitstunden, davon 25 Stunden Arbeitszeit in der Schule;
Themenstellung und inhaltliche Beurteilung durch einen beauftragten Fachlehrer.)
Disziplinarische Maßnahmen während der Schulfahrten/ -exkursionen
Wie bei jeder schulischen Veranstaltung auch, ist den Anordnungen der Lehrerinnen und
Lehrer Folge zu leisten. Erhebliche oder wiederholte Zuwiderhandlung gegen die
Anordnungen kann zum Ausschluss von der weiteren Fahrt/Exkursion führen. Die beim
Abbruch der Fahrt entstehenden Kosten tragen die Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen
und Schüler. Eventuell anfallende Erstattungen werden zurückgezahlt.
Wandertage und Exkursionen
Für die Sek. I sind pro Schuljahr maximal 2 Wandertage und 2 Exkursionen möglich.
Weitere Exkursionen können nur zu Lasten von Wandertagen durchgeführt werden.
In Jahren von Klassenfahrten müssen die Wandertage eingespart werden, Exkursionen
sind davon unberührt.
Die Termine werden von den Klassen- bzw. Fachlehrerinnen/lehrern in Absprachen
festgelegt. Dabei ist zu beachten:





Terminplanung in Abstimmung mit dem Jahresterminplan
Geplante Klassenarbeiten haben Vorrang.
Wenn Restgruppen zurückbleiben, sind die betroffenen Fachlehrer zu informieren.
Genehmigung beim Schulleiter einholen (Formular)
Herr Vogel muss informiert werden über den endgültigen Termin und die evtl.
Begleitung.
54
Info dazu: In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 können 2 Lehrer als Begleitung eingesetzt
werden, wenn der entsprechende Unterrichtsausfall im Rahmen bleibt und kein
Elternvertreter als Begleitperson zur Verfügung steht. In den anderen Stufen sollte es bei
einer Begleitperson bleiben, es sei denn, die Art des Ausflugs erfordert aufgrund des
Gefährdungspotentials eine weitere Aufsicht.
Die Benutzung privater PKWs ist bei Schulfahrten grundsätzlich nicht zulässig.
55
9 Prinzip der Erprobungsstufe (von Rose Rathmann)
Die Klassen 5 und 6 an den weiterführenden Schulen bilden eine Einheit. Da am Ende der
Grundschulzeit bei einem 10-jährigen Kind noch längst nicht feststeht, welche Stärken und
Begabungen es besitzt und welche Interessen es entwickeln wird, soll die Zeit der
Erprobungsstufe helfen, darüber etwas mehr Gewissheit zu gewinnen. Um einen eventuell
nötigen Schulformwechsel in alle Richtungen zu ermöglichen, sind die Lehrpläne zwischen
dem Gymnasium und der Realschule in den beiden ersten Jahren recht ähnlich. Beide
Schulformen beginnen daher auch in der 6. Klasse mit der zweiten Fremdsprache, wobei
in der Realschule allerdings nur Französisch, auf dem Gymnasium Französisch oder
Lateinisch gelernt werden kann.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Schulformen besteht im Grad der Abstraktion
und Selbstständigkeit des Lernens. Für die erfolgreiche Bewältigung der gymnasialen
Schullaufbahn
ist
ein
gewisses
Maß
an
Anstrengungsbereitschaft
und
Durchhaltevermögen nötig.
Die Kinder kommen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen an unsere Schule. Vor
allem in der Beherrschung der Rechtschreibung, Grundrechenarten und in den
Englischkenntnissen unterscheiden sich die jungen Schüler sehr. Aber auch die sozialen
Fähigkeiten sind unterschiedlich ausgeprägt. Manche Kinder kommen aus sehr kleinen
Grundschulklassen, in denen sie viel Bewegungsfreiheit genossen haben, und so ist für
sie das 6-stündige „Stillsitzen“ in einer Klasse mit ungefähr 30 Kindern eine große
Umstellung. Die ersten Monate der Erprobungsstufe gelten also der Angleichung der
Kenntnisse und der aktiven Begleitung der Schüler bei der Bildung einer guten
Klassengemeinschaft.
Durch die Einrichtung eines Klassenlehrerteams, das einen möglichst großen Anteil der
Stunden und vor allem die beiden Förderstunden in der Klasse 5 unterrichtet und in
engem Austausch über die Kinder steht, versuchen wir, dies zu erreichen. Eine
vertrauensvolle, konstruktive und vorurteilsfreie Zusammenarbeit zwischen Schule und
Elternhaus ist in dieser Phase besonders wichtig, dies gibt den Kindern das Gefühl der
Sicherheit und ermöglicht es ihnen, sich zu orientieren und erfolgreich in der Schule zu
integrieren.
Die Förderstunden dienen verschiedenen Zielen: ganz am Anfang ermöglichen sie,
Regeln und Gepflogenheiten der Schule in Ruhe zu erklären, fächerspezifische Methoden
einzuüben, Feste zu planen und die im 2. Halbjahr stattfindende Klassenfahrt
vorzubereiten. Im 2. Halbjahr kann die Klasse zwischen den beiden Klassenlehrern
aufgeteilt werden und mit der Hälfte der Kinder können besonders schwierige Lerninhalte
vertiefend eingeübt werden.
Zwischen der 5. und 6. Klasse gibt es keine Versetzungsentscheidung, Eltern können aber
einen Antrag auf Wiederholung der 5. Klasse stellen, wenn sich herausstellt, dass die
Lerninhalte
noch
nicht
sicher
beherrscht
werden
oder
insgesamt
ein
Entwicklungsrückstand deutlich wird.
56
In der 6. Klasse beginnt der Unterricht in der 2. Fremdsprache Französisch oder
Lateinisch, eine zusätzliche Herausforderung für die Schüler, die vor allem von Anfang an
ein kontinuierliches Lernen der Vokabeln und der Grammatik erfordert.
Während der gesamten Zeit der Erprobungsstufe, bei Bedarf auch noch in der 7. Klasse,
besteht das Angebot der Teilnahme an der Übermittagsbetreuung, die montags bis
donnerstags von 13.15 Uhr bis 15.30 Uhr stattfindet und von pädagogisch geschultem
Personal in Zusammenarbeit mit Studenten, Sportlehrern und Oberstufenschülern geleitet
wird. Hier kann man auch seine Hausaufgaben anfertigen.
Am Ende der 6. Klasse findet die erste Versetzungskonferenz statt. Die unterrichtenden
Lehrer stellen die Versetzung der Schüler in die Stufe 7 fest oder entscheiden im Falle der
Nichtversetzung darüber, ob das Kind die 6. Klasse wiederholt oder ob es zur Realschule
wechselt und dort die 7. Klasse besucht. Für manche Kinder stellt der Wechsel zur
Realschule eine erfreuliche Entlastung dar und die Lernmotivation steigt mit den sich
wieder einstellenden Lernerfolgen. Oft erreichen diese Schüler am Ende der Realschulzeit
die für den Besuch der gymnasialen Oberstufe notwendige Qualifikation und kommen so
auch zum Abitur.
Für manche Schüler ist der Unterricht des Gymnasiums allerdings so belastend, dass sie
bereits nach einem Halbjahr über Schulmüdigkeit klagen. Kopf- und Bauchschmerzen
oder sogar eine regelrechte Schulphobie stellen sich ein. In diesem Fall ist durch die enge
Kooperation zwischen OHG und OHR auch schon zum Ende des ersten Halbjahres ein
Schulformwechsel möglich, genauso wie es in der umgekehrten Richtung für einen
Realschüler, der von Anfang an besonders gute Leistungen erbringt, möglich ist, zum
OHG zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist natürlich bis zum Ende der 8. Klasse nach
jedem Schuljahr möglich.
57
10 Mitarbeit der Eltern an den Schulveranstaltungen
Die Schulpflegschaft des OHG hat beschlossen, sich an folgenden Schulveranstaltungen
aktiv zu beteiligen:
5er Klassen

Sonntagsmitarbeit bei den Herbstkonzerten und Sommerkonzerten
6er Klassen


( mindestens 2 bis 3 Elternteile pro Stufe )
Ehemaligenfest (1. Freitag im Dezember)
Q1-Stufe

( mindestens 1 Elternteil pro Klasse)
Freitagsmitarbeit bei den Herbstkonzerten und Sommerkonzerten
Einsammlung von 3 Euro pro Klasse, für die Berlinfahrt in der EF. Ein Elternteil aus der
EF erklärt sich bereit, kleine Geschenke für die begleitenden Lehrer (vorher erfragen,
wer dabei ist) zu besorgen, einzupacken und bei Frau Zeyen abzugeben. Weitergabe
erfolgt automatisch an die neue 9er Klasse. Genauere Informationen hierzu an der
Schulpflegschaftssitzung.
EF-Stufe

( mindestens 1 Elternteil pro Klasse )
Freitagsmitarbeit bei den Herbstkonzerten und Sommerkonzerten
9er Klassen

( mindestens 1 Elternteil pro Klasse )
Sonntagsmitarbeit bei den Herbstkonzerten und Sommerkonzerten
8er Klassen

( mindestens 1 Elternteil pro Klasse )
Betreuung und Information über aktive Teilnahme am Schulleben der neuen 5er Eltern
am Einschulungstag
Bereitstellung von Kuchenspenden für den Einschulungstag der neuen Fünftklässler
( mindestens 3 pro Klasse )
7er Klassen

( mindestens 1 Elternteil pro Klasse )
( mindestens 2 bis 3 Elternteile pro Stufe )
Ehemaligenfest (1. Freitag im Dezember)
Q2-Stufe
Wer bis hierhin gekommen ist, hat genügend getan. Ruhepause!!!
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11 Hausordnung
Grundsätze
Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, Schüler und auch Lehrer, darf nur so viele Rechte
und Freiheiten beanspruchen, wie ohne Eingriff in die Freiheiten anderer möglich ist, und
hat sich in der Schule so zu verhalten, dass niemand gefährdet, belästigt oder behindert
wird.
Das Verhalten in der Schule ist daher durch die Regeln der Fairness, der Höflichkeit, der
Verantwortlichkeit und der Rücksichtnahme gegenüber anderen geprägt. Dazu gehören
angemessene Kleidung und angemessenes Verhalten.
Wenn wir uns alle in der Schule richtig verhalten, vermeiden wir Streit und Konflikte. Damit
uns das auch gelingt, müssen wir uns alle an folgende Regeln halten:
1. Zusammenarbeit von Realschule und Gymnasium
In unserem Schulgebäude befinden sich zwei Schulen. Jeder Lehrer - ganz gleich, an
welcher Schule er unterrichtet - kann jeden Schüler an die Regeln der Hausordnung
erinnern und ihm Weisungen erteilen. Auch die Anordnungen der Schulhausmeister gelten
- unabhängig von der Schulform - für alle Schüler beider Schulen.
2. Unterrichtsräume
Für Sauberkeit und Ordnung in den Klassen sind die Schüler selbst verantwortlich. Die
Lehrer helfen mit, damit diese Regeln eingehalten werden. Deshalb verlassen die Lehrer
zu Beginn der großen Pausen oder bei einem Raumwechsel der Klasse als letzte den
Raum und schließen ihn ab. Kein Schüler darf sich also während der großen Pausen oder
in Freistunden im Klassenraum aufhalten. Nur wenn Schüler verletzt sind (z. B.
Beinbruch), dürfen sie sich mit Genehmigung des Klassenlehrers in den Pausen dort
aufhalten.
Die Unterrichtsräume werden bei Bedarf vor der 1. Stunde und während der großen Pausen von den Lehrern beim Vorgong aufgeschlossen. Die Fachräume werden von den
Fachlehrern zum Unterrichtsbeginn aufgeschlossen.
Nach der letzten Stunde am Vormittag kontrolliert der Lehrer gemeinsam mit den Schülern
den Klassenraum. Das Licht wird ausgeschaltet, die Fenster werden verschlossen und alle
Stühle werden von den Schülern auf die Tische gestellt. Alle Abfälle, auch die, die unter
den Tischen liegen, werden spätestens jetzt in den Papierkorb gebracht. Das ist wichtig,
damit die Klassenräume am Nachmittag geputzt werden können. Alle Klassen und Kurse
sind verpflichtet einen Ordnungsdienst einzurichten.
3. Die 5-Minuten-Pause zwischen den Schulstunden
In dieser Zeit bleiben die Schüler in ihren Klassen, packen die Materialien der letzten
Stunde in ihre Schultaschen und legen Bücher und Hefte für die nächste Stunde auf ihren
Tisch. Jetzt darf auch etwas getrunken oder gegessen werden - nicht während des
Unterrichts - und natürlich dürfen die Schüler den Raum verlassen, um zur Toilette zu
gehen.
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Die Lehrer gehen in dieser Zeit zu ihrer nächsten Klasse. Sollte sich ein Lehrer verspäten,
so müssen die Klassen- oder Kurssprecher dies fünf Minuten nach Beginn der
Unterrichtsstunde im Sekretariat melden.
Die Klassenraumtür wird geschlossen, damit die anderen Klassen, bei denen der Unterricht pünktlich begonnen hat, nicht gestört werden.
4. Vertretungsplan und Raumänderungen
Die Informationen über Stundenverlegung, Vertretungen oder Raumänderungen werden
an Informationstafeln ausgehängt, deren Platz noch bekannt gegeben wird. Die Klassensprecher oder ihre Vertreter müssen in den großen Pausen dort nachschauen, ob für den
nächsten Schultag eine Änderung des Stundenplans vorgesehen ist. Über diese
Änderungen informieren sie dann die Klassen zu Beginn der nächsten Unterrichtsstunde.
Schüler bis Klasse 9 werden während unterrichtsfreier Randstunden auf dem
Schulgelände nicht beaufsichtigt. Daher ist es nur in Ausnahmefällen zulässig, dass sich
Schüler zu diesen Zeiten auf dem Schulgelände aufhalten.
5. Verlassen des Schulgeländes
Allen Schülern der Klassen 5 bis 9 ist es nicht gestattet, während der Unterrichtszeit das
Schulgelände zu verlassen. Nur Schülern der Oberstufe ist dies gestattet.
6. Rauchen und Alkohol
Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
7. Pausenregelung
Zu Beginn der großen Pausen haben die Schüler die Möglichkeit, ihre Taschen in den
Fluren vor den Klassenräumen abzustellen und an ihr Schließfach zu gehen. Danach
müssen sie sich alle sofort nach draußen auf die Schulhöfe begeben.
Eine Buchausleihe in der Mediothek kann zu Beginn der Pausen vorgenommen werden. In
Absprache mit der Aufsicht dürfen einzelne Schüler die Streitschlichterstelle aufsuchen.
Wenn es zur Pausenzeit regnet, zeigt ein wiederholter Gong dies an, und die Schüler
dürfen sich an überdachten Orten aufhalten, die noch bekannt gegeben werden. Dort sind
Rennen und Ballspielen nicht gestattet.
Auf den Schulhöfen sind im Winter das Werfen mit Schneebällen und das Anlegen von
Rutschbahnen untersagt (Unfallgefahr).
Einzelne Schüler dürfen nach Absprache mit der Aufsicht in den Pausen nur dann den
Verwaltungsbereich (Sekretariate, Lehrerzimmervorbereich) betreten, wenn sie etwas Bestimmtes dort erfragen oder erledigen müssen. Dazu zählen etwa die Verlängerung des
Schülerausweises oder die Beantragung einer Schulbescheinigung. Manchmal müssen
auch dringende Verabredungen mit Lehrern getroffen werden. Als Treffpunkt für solche
Verabredungen sind die Türen zu den Lehrerzimmern nicht geeignet. Schüler-LehrerGespräche müssen terminlich und räumlich abgesprochen werden. Das Betreten der
Lehrerzimmer ist den Schülern nicht gestattet.
In der einstündigen Mittagspause ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen
ist Folge zu leisten.
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8. Cafeteria
Der Verkauf von Brötchen, Getränken usw. erfolgt während der 1. und 2. großen Pause
über im Sporthallengang.
9. Verbotene Aufenthaltsbereiche
Alle Bereiche der Baustelle dürfen auf keinen Fall betreten werden (Unfallgefahr).
10. Sonstige Räume
Für die Mediothek,
Benutzerordnungen.
Cafeteria
und
die
Computerräume
gelten
gesonderte
11. Handys, MP3-Player usw.
Skateboards, Inline-Skater, Roller u. ä. dürfen während der Unterrichtszeit und der Pausen
im Gebäude und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
Eigene MP3-Player, Handys, Smartphones und ähnliche technische Geräte dürfen von
Schülern der Sekundarstufe I im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht
verwendet werden. Sie können jedoch stummgeschaltet und unsichtbar mitgeführt
werden. Die Regelung gilt auch für Ausflüge, Exkursionen und Klassenfahrten.
Ausnahmen sind nach Absprache mit den begleitenden Lehrern möglich.
In dringenden Fällen dürfen Schüler nach Rücksprache mit einer Lehrkraft
selbstverständlich Nachrichten versenden oder telefonieren. Für die Sekundarstufe II
gelten ergänzende Regelungen (siehe dort).
Für dringende Mitteilungen an die Eltern steht ein Telefon im Sekretariat zur Verfügung.
12. Fahrräder, Mopeds und Autos
Das Parken von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern ist nur in den dafür vorgesehenen
Bereichen zulässig (Fahrradbereich, Stellplätze).
Das Befahren des Schulgeländes ist nicht gestattet (Lärmbelästigung, Unfallgefahr). Die
nördliche Zufahrt zum Einstellplatz ist nur der Bahnweg (nicht erlaubt: Zufahrt über den
Schulhof).
Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Zufahrtswege zum Schulgebäude und zu
den Sportanlagen für Krankenwagen und Feuerwehr frei bleiben!
Der Fahrrad-Abstellbereich darf nur zu Unterrichts-beginn (Anfahrt) und nach Unterrichtsende (Abfahrt) aufgesucht werden, damit unbefugte Besucher schneller erkannt
werden können und Beschädigungen und Diebstählen vorgebeugt wird.
In der Parkschleife gilt ohne Einschränkung die Straßenverkehrsordnung. Die Schulleitung bzw. die Schulhausmeister müssen aus Gründen der Sicherheit geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn die Zufahrtswege zum Schulgelände blockiert werden. Der
Parkplatz darf in der Zeit von 7:30 bis 14 Uhr nur von Lehrern und Mitarbeitern der
Schule benutzt werden.
13. Aufsichten
Unfälle und besondere Vorkommnisse müssen dem Aufsicht führenden Lehrer sofort
gemeldet werden.
Bei Bedarf kann der Schulsanitätsdienst im Sanitätsraum neben dem Sekretariat Frau
Fangmeyer erreicht werden.
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14. Sauberkeit
In unserem großen Containerdorf sind alle Schüler und Lehrer besonders verpflichtet,
immer wieder darauf zu achten, dass Abfälle, auch außerhalb der Container, in die dafür
vorgesehenen Behälter abgelegt werden. Für Sachbeschädigungen und Verunreinigungen
können Schüler und Eltern regresspflichtig gemacht werden.
15. Plakate, Transparente etc.
Ein Anbringen von Plakaten und Aushängen ist auf dem gesamten Schulgelände nur mit
Genehmigung der Schulleitung zulässig. Die Tafeln und Schaukästen für Aushänge sind
festgelegt!
16. Vermeidung von Unfällen und Gebäudeschäden
Unfallgefahren und defekte Geräte bzw. Einrichtungsgegenstände sind über den
Klassenlehrer bzw. Fachlehrer unverzüglich im Sekretariat zu melden.
17. Alarm
Bei Alarm sind die Verhaltensregelungen für Feueralarm und die Hinweise für Fluchtwege,
die neben den Eingangstüren der Klassenräume aushängen, unbedingt zu beachten.
Ebenso sind Durchsagen der Schulleitung bzw. von Feuerwehr oder Polizei zu befolgen.
Die wichtigsten Regeln:
Schließen der Fenster und Türen (kein Abschließen der Türen), Verlassen des Gebäudes
gemäß den vorgegebenen Fluchtwegen, möglichst über die sicheren Flure des
Kellergeschosses, Freihalten der Fluchtwege von Gegenständen (Rauchschutztüren),
Prüfung der Vollständigkeit der Klassen/Kurse an den Sammelstellen durch die Lehrer
(Klassenbuch, Kursmappe).
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12 Förderverein
Liebe Eltern,
der Förderverein der Otto-Hahn-Schulen besteht seit 1969, er ist ein Förderverein für beide Schulen an der Saaler Mühle, Gymnasium und Realschule. Je größer die
Mitgliederzahl ist, desto größer sind die Möglichkeiten, den Schulen zu helfen. Viele der
Anschaffungen nutzen den Schülern beider Schulen. Aus Steuermitteln kann selbst die
Grundversorgung der Schulen nicht immer sichergestellt werden.
„Ohne den Förderverein wäre die Schule nicht das, was sie heute ist.“
Hier einige Beispiele von Anschaffungen und Projekten, die ohne den Förderverein nicht
möglich gewesen wären:
-
ständige Erweiterung der PC-Räume
Cafeteria-Ausstattung
Lichtanlage im Foyer
Streitschlichterraum
Exkursionen
Gewaltpräventionsmaßnahmen
Ausstattung des Chemielabors
-
Druckmaschine
Verstärkeranlagen
Medienzentrum
Stellwände
kulturelle Veranstaltungen
moderne Unterrichtsmedien
…
Wenn wir Eltern eine Schule für unsere Kinder ermöglichen möchten, deren Angebot über
die staatlich gebotene Normalausstattung hinausgeht, können wir durch Eigeninitiative
Attraktionen und Innovationen ermöglichen, die sowohl Lehrer als auch Schüler
motivieren, etwas Besonderes zu leisten.
Hierzu braucht die Schule Ihre finanzielle Unterstützung durch Ihren Beitritt in den
Förderverein. Beitreten können übrigens nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern oder
Firmen.
Die Beiträge, deren Höhe Sie selber festlegen können, sind steuerlich absetzbar.
Ein Beitrittsformular finden sie auf unserer Website oder in den Schulsekretariaten. Sie
können es bei den Klassenlehrern und den Sekretariaten abgeben oder per Post
übermitteln.
Einmal jährlich findet eine öffentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins statt. Der
Termin wird allen Eltern durch Schülerpost mitgeteilt und im Internet angekündigt. Über
Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen! Sie können uns auch jederzeit anrufen oder
eine E-Mail schreiben, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.
Der Vorstand des Fördervereins
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