finden Sie den aktuellen Leitfaden - Otto
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finden Sie den aktuellen Leitfaden - Otto
Mitglied im Verein mathematischnaturwissenschaftlicher Excellence-Center an Schulen e.V. Unser Schulleben am Otto-Hahn-Gymnasium Ein Leitfaden Liebe Eltern, vor Ihnen liegt ein Leitfaden zum Schulleben am OttoHahn-Gymnasium, der von Eltern, Lehrern und Schülern erarbeitet worden ist. Allen daran Beteiligten möchte ich ganz herzlich für ihr Engagement danken. Es ist ihnen gelungen, zu verschiedenen Aspekten des Schullebens Vereinbarungen aufzuschreiben, die die Interessen von Eltern, Schülern und Lehrern berücksichtigen und von den Mitwirkungsgremien mit großer Mehrheit verabschiedet worden sind. Sie werden sicherlich zum guten Klima an unserer Schule beitragen. Neben organisatorischen Hinweisen auf Tätigkeitsfeldern, Funktionen u.v.m. finden Sie auch Konzepte zur Beratung und zum Fördern, aber auch Antworten auf praktische Fragen, z.B. welche Informationen bei der Erkrankung eines Schülers mitgeteilt werden müssen. Es gibt kaum einen Bereich in unserem täglichen Leben, der sich in den letzten Jahren so stark verändert hat und weiterhin verändern wird wie die Kommunikation. Technische Hilfsmittel ermöglichen heute sehr schnelle Mitteilungen, können aber das persönliche Gespräch nicht ersetzen. Darum haben wir gemeinsam Kommunikationsvereinbarungen getroffen, die immer dann ergriffen werden sollten, wenn es um Austausch von Argumenten geht. Für eine kurze Information ist sicherlich eine E-Mail das geeignete Kommunikationsmittel, geht es aber um pädagogische Fragen, so sollte ein persönliches Gespräch erfolgen, zu dem auch ausreichend Zeit eingeplant wird. Wir haben alle das gemeinsame Ziel, die uns anvertrauten Schüler, Ihre Kinder, bestmöglich zu fördern und ihnen einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen. Erziehung ist aber auch immer ein ganzheitlicher Prozess, zu dem Schule ihren Teil beitragen kann, der aber nur in enger Absprache mit dem Elternhaus erfolgreich sein wird. Nicht vergessen wollen wir, dass Unterricht und die darin erfolgende Wissens- und Kompetenzvermittlung sicherlich die Hauptaufgabe eines Gymnasiums ist. Wenn es uns gemeinsam gelingt, Ihre Kinder zu selbstbewussten, mündigen Bürgern zu erziehen, die in der Lage sind, verantwortungsvoll zu handeln und die gelernt haben, selbstkritisch mit den neuen Medien umzugehen und dabei immer respektvoll zu agieren, sowie ihre Zukunft und die ihre Mitschüler aktiv mitzugestalten, dann haben wir unseren Auftrag erfüllt. Das Ihnen vorliegende Papier erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht unveränderlich, sondern soll vielmehr wachsen und sich veränderten Bedingungen anpassen. Daran mitzuarbeiten sind Sie alle herzlich eingeladen. Bensberg, im Juni 2016 Wolfgang Knoch (Schulleiter) Inhalt 1 Pädagogische Leitgedanken des Otto-Hahn-Gymnasiums Einladung zum Gedankenaustausch zwischen Schülern, Lehrern und Eltern 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Vorwort Erziehung aus der Sicht der Lehrer Gelungene Kommunikation Kommunikationsvereinbarungen Erziehung aus der Sicht der Eltern Lehrer- und Schülerrolle aus Sicht der Schüler* 2 Tätigkeitsfelder und Funktionen der am Schulleben Beteiligten 2.1 2.2 2.3 2.4 Schulleitung und Lehrer Eltern Schüler Das Sekretariat 3 Schüler helfen Schülern 3.1 3.2 3.3 Mentoren Sanitäter Streitschlichter 4 Wege der Kommunikation und Konfliktlösung 4.1 4.2 4.3 4.4 Mittel und Wege der Kommunikation Ablauf der Kommunikation / Konfliktlösung Kontaktformulare Elternsprechtage 5 Beurlaubung und Krankmeldung 5.1 5.2 5.3 Krankmeldung Beurlaubung Rückmeldung des Fehlens an die Eltern 6 Beraten und Fördern 6.1 6.2 6.3 6.4 Hausaufgabenkonzept Konzept zur Individuellen Förderung am Otto-Hahn-Gymnasium Beratung am OHG Vorgehen bei Pflichtverletzungen durch Schüler 1 1 3 13 14 15 16 18 18 22 24 25 26 26 26 27 28 28 29 29 30 31 31 31 31 32 32 35 38 40 7 Umgang mit Medien 7.1 7.2 * Mediencurriculum Medienerziehung 42 43 47 8 Schulfahrten 49 9 Prinzip der Erprobungsstufe 56 10 Mitarbeit der Eltern (von Stufe 5 bis Q1) an den Schulveranstaltungen 58 11 Hausordnung 59 12 Der Förderverein der Otto-Hahn-Schulen 63 Im gesamten Text wird zur Erleichterung des Lesens bei den betroffenen Personen die männliche Form gewählt, die weibliche Form ist dabei immer auch mitgedacht. 1 Pädagogische Leitgedanken des Otto-Hahn-Gymnasiums Einladung zum Gedankenaustausch zwischen Schülern, Lehrern und Eltern 1.1 Vorwort Diese Broschüre richtet sich an alle am Schulleben unserer Schule Beteiligten, an Schülerinnen und Schüler, an Eltern, an Kolleginnen und Kollegen. Sie ist entstanden in Arbeitsgruppen, die sich zum Ziel gesetzt hatten, Leitgedanken zur schulischen Erziehung zu formulieren. Sehr schnell wurde klar, dass in Zeiten sich wandelnder Rollenbeschreibungen sowohl in der Schule als auch in der Familie ein verbindlicher Rahmen nicht für einen längeren Zeitraum festgeschrieben werden kann, wenn man nicht Chancen neuer Entwicklungen vertun will. Sie will daher zu einem Gedankenaustausch einladen zwischen den Menschen, die am schulischen und familiären Erziehungsprozess beteiligt sind: zwischen den Eltern und Lehrern, die gemeinsam, aber mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die Erziehungsarbeit leisten; zwischen den Schülern, die in unsere Schule noch als Kinder eintreten und sie als Erwachsene verlassen, und ihren Lehrern. Gegenstand des Gedankenaustausches sollen fünf Gegensatzpaare sein, die durch einen Doppelpfeil verbunden sind. Die linke Pfeilspitze weist in die erwünschte, die rechte in die unerwünschte Richtung. Wertschätzung ↔ Respektlosigkeit Übernahme von Verantwortung ↔ Verantwortungslosigkeit Lehrer als Begleiter der Schüler ↔ Lehrer als Dienstleister Schule als gestalteter Raum ↔ Schule als undefinierter Raum Gelungene Kommunikation ↔ Missverständnisse Die Texte wurden von Schülern, Eltern und Lehrern verfasst. Sie entstanden als „Loseblattsammlung“ und stellen die Meinung des jeweiligen Autors vor, die Grundaussagen werden jedoch von den Mitwirkungsgremien unserer Schule mehrheitlich mitgetragen. Sie sollen wachsen, sich verändern, aktualisiert werden, wenn Bedarf besteht. Jeder ist herzlich eingeladen, einen Beitrag zu verfassen, ihn durch die Mitwirkungsgremien bestätigen zu lassen und in dieser Broschüre zu veröffentlichen. Sie basiert auf dem Leitbild unserer Schule: 1 Unser Leitbild Das Otto-Hahn-Gymnasium ist eine Schule, an der zielorientiertes, selbstverantwortliches Lernen in sozialer Verantwortung auf der Basis von im Lehrplan definierten Bildungsstandards erfolgt. Die Leistungsanforderungen, Methoden und Inhalte des Fachunterrichts sind transparent gestaltet. Durch die Vernetzung dieser Dimensionen werden fachliche und fächerübergreifende Kompetenzen erworben, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Die Lebenswirklichkeit der Schüler wird im Schulalltag ebenso berücksichtigt wie gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungen und die aus ihnen erwachsenden Anforderungen. Das Otto-Hahn-Gymnasium trägt zur Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung der Schüler bei. Es befähigt die Schüler zu selbst gesteuertem und eigenverantwortlichem Lernen sowie verantwortungsbewusstem Handeln. Das Otto-Hahn-Gymnasium unterstützt den Übergang von der Realschule oder Hauptschule zum Gymnasium. Aktuelle Erkenntnisse aus der Lehr- und Lernforschung fließen in Inhalte, Formen und Methoden des Unterrichts ein. Wir pflegen eine Lehr- und Lernkultur, die die selbstbestimmte (intrinsische) Motivation zur Bewältigung von Problemsituationen und Aufgaben stärkt, Neugierde weckt und Freude am Lernen bereitet. Wir legen ebenso Wert auf den kompetenten und reflektierten Umgang mit Medien. Das Otto-Hahn-Gymnasium bietet Möglichkeiten zur Mitgestaltung des kulturellen und schulischen Lebens. Soziales Lernen sowie die Entfaltung eigener Begabungen sollen die Sozial- und Selbstkompetenz fördern. Wir setzen uns für die Vermittlung von demokratischen Werten und einen respektvollen Umgang miteinander ein und pflegen Kooperation und Kommunikation. Unser Gymnasium ist Bestandteil der Gesellschaft und ist eingebunden in die Bildungslandschaft Bergisch Gladbach und das kulturelle Umfeld des Kölner Raums. Wir kooperieren mit regionalen, überregionalen und internationalen Partnern. 2 1.2 Erziehung aus der Sicht der Lehrer 1.2.1 Wertschätzung ↔ Respektlosigkeit (von Inga Albert) Respekt, wörtlich übersetzt „Rücksicht“, bedeutet, auf sich selbst und andere(s) „zurück zu sehen“, sein Selbst und die Umgebung bewusst und aus unterschiedlichen Blickwinkeln wahrzunehmen, um die Folgen seines Handelns für die eigene Person und die Umwelt, belebt oder unbelebt, abschätzen, beurteilen und wertschätzen zu können. Dies ist die Voraussetzung für verantwortliches Handeln. Was bedeutet Wertschätzung seiner selbst? Am Anfang soll die Rücksicht auf sich selbst stehen, denn nur der Mensch, der sich selbst wertschätzt, ist in der Lage, andere und anderes zu respektieren. Konkret bedeutet dies zum einen, dass man auf sein seelisches Befinden achtgibt, seine Gefühle ernst nimmt und seine Interessen gegenüber anderen behaupten kann. Zum anderen soll man seinen Körper als wertvolles Gut betrachten, ihn pflegen und bewahren. Ein Teilaspekt in diesem Zusammenhang ist die Wertschätzung und Anerkennung seiner eigenen Leistungen. Was bedeutet Wertschätzung im Umgang mit anderen und mit seiner Umwelt? Wertschätzung anderen und seiner Umwelt gegenüber setzt die allgemeine Einsicht voraus, dass sowohl Menschen, als auch Tiere, Gegenstände, Räume und die Umwelt jeweils einen eigenen Wert besitzen, der zu achten ist. Im Umgang mit seinen Mitmenschen muss in verbaler und nonverbaler Kommunikation und im Handeln darauf geachtet werden, keinen anderen wissentlich zu verletzten oder zu schädigen, das beinhaltet auch dessen Gefühle, Persönlichkeit, Körper und Eigentum zu achten. Wenn eine Grenze einmal überschritten worden ist, so gehört zu respektvollem Verhalten die Einsicht in das eigene Fehlverhalten und die Entschuldigung für gemachte Äußerungen oder vorangegangenes Handeln. Da je nach Situation sehr unterschiedliche Formen der Kommunikation und der Handlungsweisen auf formaler und inhaltlicher Ebene herrschen, muss auch situationsbedingt entschieden werden, welche Form im jeweiligen Fall angemessen ist. So verstehen Schüler auf dem Pausenhof unter respektvollem Umgang miteinander sicher etwas anderes, als ein Lehrer, der sich in einer Gruppe von Schülern befindet. Neben seiner eigenen Person und den Mitmenschen verdienen auch Tiere, Gegenstände und Räume eine wertschätzende und würdigende Behandlung, die sich durch Vermeidung von unangemessener Verletzung oder Zerstörung und durch das Bemühen um Bestand und Pflege zu erhaltender Werte ausdrückt. 3 Zusammengefasst bedeutet Wertschätzung für uns allgemein Ehrlichkeit, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit, Toleranz, allgemeine Rücksicht- und Anteilnahme, Gewaltlosigkeit, Zuverlässigkeit und Urteilsvermögen. Die Regeln für wertschätzendes Verhalten im Detail müssen gemeinschaftlich in den Gremien (z.B. Schulkonferenz) und Gruppierungen (z.B. Klasse oder Kurs) unserer Schule erfolgen, die jeweils betroffen und zuständig sind. Die dort formulierten Regeln stellen damit einen Teil unseres im Schulgesetz formulierten Erziehungsauftrages dar, den wir nur gemeinsam – Schüler, Eltern und Lehrer – erfüllen können. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der von uns gewünschte allgemeine Respekt des Einzelnen seiner Umgebung und sich selbst gegenüber für unsere Gesellschaft von elementarer Bedeutung ist. Zum Abschluss dieses Kapitels soll ein Fallbeispiel verdeutlichen, wie sich respektloses Verhalten mehrerer Personen in der Schule zeigen kann: Fallbeispiele Der Lehrer möchte in eine neue Unterrichtsreihe mit einer sorgfältig vorbereiteten und ausgewählten Kurzgeschichte einsteigen. Während des Vorlesens wird die Tür aufgerissen und Schüler A kommt mit einem: „Hab’ den Bus verpasst!“ in die Klasse, geht zu seinem Platz und beginnt lautstark, seine Sachen aus der Schultasche zu kramen. Dabei unterhält er sich mit seinem Banknachbarn, Schüler B, über die näheren Umstände seiner Verspätung. Die Konzentration der Klasse ist dahin, der Lehrer enttäuscht und erbost. Um seinem Ärger Luft zu machen, raunzt er Schüler A an: „Du Schlafmütze hättest ruhig ganz zu Hause bleiben können, deine Abwesenheit hätte dem Unterricht nur gut getan.“ Darauf die Antwort des Schülers A: „Was soll der Scheiß? Ich hab’ doch gar nichts gemacht?“ An diesem Beispiel zeigt sich respektloses Verhalten bei allen Personen: Schüler A stört den Unterricht durch Unpünktlichkeit, für die er sich nicht entschuldigt. Darüber hinaus behindert er die Wiederaufnahme des Unterrichts durch Lärm beim Auspacken. Schüler B verstärkt diesen Lärm durch seine Kommunikationsbereitschaft. Der Lehrer hingegen äußert sich nicht zur Sache, sondern setzt in seinen Äußerungen den Schüler A persönlich herab und beleidigt ihn. Die Reaktion des Schülers A ist nicht weniger unsachlich, zudem bedient er sich einer für den Unterricht unangemessenen Sprache. Ein zu spät kommender Schüler verhält sich hingegen rücksichtsvoll, wenn er nach kurzem Anklopfen in den Raum kommt und sich – je nach Unterrichtssituation – entweder direkt für seine Verspätung entschuldigt oder sich still hinsetzt, um eine geeignete Pause für die Entschuldigung und Erklärung abzuwarten. 4 Rücksichtsvolles Verhalten der Mitschüler zeigt sich daran, dass sie sich nicht ablenken lassen und dem Unterricht weiterhin konzentriert folgen. Der Lehrer sollte sich ebenfalls nicht aus der Ruhe bringen lassen, die Entschuldigung angemessen aufnehmen und sich eventuell nach der Stunde die genaueren Gründe erklären lassen. Es bleibt zu erwähnen, dass umgekehrt auch ein merklich verspäteter Lehrer den Schülern eine Erklärung und Entschuldigung für diesen Umstand schuldet und sich ansonsten allgemein um Pünktlichkeit bemüht. 1.2.2 Übernahme von Verantwortung ↔ Verantwortungslosigkeit (von Rose Rathmann) Übernahme von Verantwortung beginnt bereits damit, Situationen zu erkennen, die einer Klärung bedürfen. Im zweiten Schritt heißt es, in solchen Situationen bereit zu sein, aktiv zu einer Lösung beizutragen. Verantwortung tragen – was bedeutet das? Das Wort „tragen“ deutet bereits an, dass die Verantwortung ein Gewicht hat, dass sie anstrengend ist und Kraft kostet. Verantwortung tragen heißt, dass ein Mensch seine persönlichen Bedürfnisse und Stimmungen dem gemeinsamen Ziel gelegentlich unterordnet. Das heißt nicht, dass er sich und seine Bedürfnisse verleugnet, aber wohl, dass er immer wieder abwägen muss, welches Verhalten in einer Situation angemessen ist und wie wichtig das eigene Bedürfnis im Vergleich zu einem gemeinsam vereinbarten Ziel ist. Handelt ein Mensch verantwortungslos, verhindert er, dass ein gemeinsam vereinbartes Ziel erreicht werden kann. Das kann auch dadurch geschehen, dass er sich einfach nicht um seine Aufgabe gekümmert hat. Meist wird er „zur Verantwortung gezogen“, d.h. er muss dann eine Erklärung dafür abgeben, warum er seine Verantwortung nicht wahrgenommen hat. In der Regel wird ein verantwortungsloses Verhalten nicht geduldet, zumindest muss man den Schaden, den man dadurch verursacht hat, wieder gut machen. Durch die Übernahme von Verantwortung erhält man aber auch ein Stück Gestaltungsspielraum, sie stellt also ein Mittel zur Selbstverwirklichung dar. Hat man eine verantwortungsvolle Aufgabe zu einem guten Ende gebracht, stellt sich in der Regel ein Gefühl der Zufriedenheit und vielleicht auch des Stolzes ein. Wie viel Verantwortung trägt jeder? Vereinbaren mehrere Menschen ein Ziel, muss sich daran die Frage anschließen, wer für welchen Teil die Verantwortung übernimmt. Im Idealfall kann man die Zuständigkeit so aufteilen, dass jeder freiwillig einen Teil der Verantwortung übernimmt, entsprechend den unterschiedlichen Begabungen, Interessen und Kenntnissen der einzelnen Gruppenmitglieder. Manchmal sind die „Portionen“ aber auch unterschiedlich verteilt, wenn jemand aufgrund seines Alters, einer bestimmten Ausbildung oder seines Berufes 5 dazu verpflichtet ist, einen ganz bestimmten Anteil der Verantwortung zu tragen. In einem solchen Fall muss man die Verantwortung aufgrund seiner Rolle tragen. Man spricht dann auch von einer „Pflicht“. Jeder, der zusammen mit anderen ein Ziel erreichen will, sollte einen Teil der Verantwortung übernehmen. Verantwortung kann man nicht abgeben. Wer trägt für welchen Anteil die Verantwortung? Damit wir möglichst viele in diesen Entscheidungsprozess mit einbeziehen, werden Ziele und Regeln in gemeinsamen Gesprächen festgelegt: im Klassenverband, auf SVSitzungen, auf Lehrerkonferenzen und in Elternpflegschaftssitzungen. Die Grundzüge dieser Vereinbarungen werden durch die Schulkonferenz festgelegt. Schließlich bemühen sich alle am Schulleben Beteiligten darum, die gemeinsam aufgestellten Regeln zu beachten. Nur wenn jeder seinen Teil der Verantwortung trägt, kann die Schule ihre Aufgabe erfüllen. Das heißt aber auch für alle – Schüler, Lehrer und Eltern – nicht wegzusehen, wenn Regelverstöße vorkommen, sondern aktiv zu werden, Verantwortung zu übernehmen und einzufordern. Welche Chancen bietet verantwortungsvolles Handeln in der Schule? Eigenverantwortliche Schulen sind nicht vollkommen unabhängig. Oft werden den Schülern und Lehrern Ziele von außen vorgeschrieben. Kernlehrpläne und Lernstandards sind nur zwei Beispiele. Eine weitere zentrale Aufgabe der Schule besteht auch darin, die Schüler zu verantwortungsvoll handelnden Menschen zu erziehen. Ein verantwortungsvoller Lehrer verfolgt in diesem Zusammenhang zwei Absichten: auf der einen Seite will er in einem begrenzten Zeitraum den Schülern ein bestimmtes Sachwissen vermitteln, auf der anderen Seite möchte er seine Schüler dazu befähigen, selbst Verantwortung zu übernehmen, um z. B. diesen Lernprozess mitzugestalten. Dies heißt aber, dass er seinen Schülern auch den dazu nötigen Freiraum einräumt und einen Teil der Verantwortung an sie abgibt. Wenn die Schüler eigenverantwortlich handeln und diese Freiräume konstruktiv nutzen, können sie den Unterricht attraktiv und den Interessen der jeweiligen Lerngruppe angemessen gestalten. Weitere Möglichkeiten bieten sich in der Gestaltung der Lernumgebung, in der Mitarbeit in der SV oder in der Übermittagsbetreuung. Wenn alle die ihnen offen stehenden Gestaltungsräume verantwortlich nutzen, erhält der Schulalltag trotz der vielen Vorgaben immer eine individuelle Note. Fallbeispiel: Was haben Hausaufgaben mit Verantwortung zu tun? Im Zusammenhang mit dem Thema Hausaufgaben besteht die Verantwortung des Lehrers darin, seinen Unterricht sorgfältig zu planen und die Hausaufgabe darauf abzustimmen, so dass klar ist, welchen Beitrag die Anfertigung der Hausaufgabe für den Lernfortschritt des Schülers und für den Erfolg der nächsten Stunde leistet. Fertigt ein Schüler immer wieder 6 seine Hausaufgaben nicht an, so ist es ebenfalls eine Aufgabe des Lehrers, die Ursachen für dieses Verhalten zu ergründen und dazu beizutragen, dass eine Verhaltensänderung erreicht wird. Die Verantwortung des Schülers besteht darin, seinen Beitrag zur Bearbeitung der Aufgabe zu leisten, so gut er kann. Es muss klar sein, dass es hier die Pflicht gibt, sich zu bemühen, Durchhaltevermögen zu zeigen und sich immer wieder neu anzustrengen. Andererseits muss der Schüler auch ein Vertrauen darauf haben können, dass seine Schwierigkeiten oder auch sein gelegentliches Scheitern ernst genommen werden und ggf. sogar zu einer produktiven Änderung der Unterrichtsarbeit beitragen. Die Verantwortung der Eltern ist es, sich darum zu kümmern, dass ihr Kind die Aufgaben bearbeitet, d. h. nicht, als Nachhilfelehrer für die Korrektur zu sorgen. Notfalls müssen die Eltern mit ihrem Kind Strategien erarbeiten, wie es sichergestellt werden kann, dass das Kind weiß, welche Aufgaben zu erledigen sind und dass die Anfertigung der Hausaufgaben am Nachmittag die oberste Priorität vor allen anderen für die Persönlichkeitsbildung ebenfalls wichtigen Nachmittagsterminen wie Sportveranstaltungen und Musikunterricht, vor allem aber vor Schüler-Jobs hat. Um Hausaufgaben anfertigen zu können, sind aber auch Rahmenbedingungen zu beachten: ein ruhiger, aufgeräumter Arbeitsplatz, kleine Arbeitspausen zwischendurch und das richtige Zeitmanagement helfen zum Erfolg. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Verantwortung für den schulischen Erfolg von Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam getragen werden muss. Wenn die gegenseitige Wertschätzung zwischen Eltern, Schülern und Lehrern brüchig wird, schiebt man sich schnell gegenseitig die Verantwortung zu. Vertrauen, Respekt und Verantwortung im täglichen Miteinander müssen also eine Beziehungsbasis bilden, auf der Erziehung Gestalt annehmen kann. ↔ 1.2.3 Der Lehrer als Begleiter der Schüler „Dienstleister“ (von Melanie Wagener) Der Lehrer als reiner Was bedeutet es, eine „Rolle“ innezuhaben? Wir alle erfüllen in unserem Alltag verschiedene Rollen: Ein Jugendlicher hat beispielsweise die Rollen des Sohnes, des Schülers, des Freundes oder des Cliquenmitglieds, des Fußballvereinsmitglieds usw. inne. In jeder dieser Rollen werden von der Umwelt bestimmte Erwartungen an ihn herangetragen, mit jeder Rolle sind Rechte und Pflichten verbunden. Dieses Rollenbündel prägt seine Persönlichkeit. Seiner Umwelt erleichtern diese Rollenzuschreibungen die Einschätzung seines Verhaltens und Handelns; in der Rolle als Schüler agiert er sicherlich anders als in jener des Cliquenmitglieds – weil ein anderes Verhalten von ihm erwartet und verlangt wird. 7 Das Rollenverhältnis zwischen Schülern und Lehrern ist eine zunächst institutionell vorgegebene, in der Interaktion aber individuell geprägte Beziehung, die den Erfolg von Unterricht maßgeblich beeinflusst. Die Rolle des Lehrers ist einem ständigen Wandel unterlegen, da von der Gesellschaft verschiedene Erwartungen und auch Pflichten an ihn herangetragen werden. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, sind einige Überlegungen grundlegend. Welche Rolle spielt Vertrauen? Für einen Lernerfolg ist Vertrauen als Basis für das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern sowie deren Eltern unerlässlich. Vertrauen heißt, dass alle Beteiligten sich darauf verlassen können, nicht hintergangen, bloßgestellt oder in sonstiger Weise würdelos behandelt zu werden. Auch die Zusicherung von Verschwiegenheit hilft einem offenen und vertrauensvollen Umgang. Der Schüler vertraut auf eine gerechte Beurteilung und den vertraulichen Umgang mit schulischen und persönlichen Informationen, die sich dem Lehrer aus Gesprächen sowie dem Unterrichtsgeschehen ergeben. Auch der Lehrer muss jedoch darauf vertrauen können, dass die Schüler mithelfen, eine annehmbare Unterrichtsatmosphäre zu schaffen und dass sowohl sie als auch die Eltern ihn als Lehrperson akzeptieren und respektieren. Die Eltern vertrauen darauf, dass die Schüler in einer ihrer Persönlichkeitsentwicklung förderlichen Atmosphäre kompetent unterrichtet werden. Nur unter dieser Voraussetzung des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses ist Unterricht überhaupt möglich, effektiv und für alle Seiten zumutbar. Welche Rolle haben unsere Schüler? Der Schüler steht im Mittelpunkt des Unterrichts. Es geht gemäß dem Bildungsauftrag der Schule stets darum, möglichst alle Schüler ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend zu fördern. Dies setzt jedoch eine aktive Mitwirkung des Schülers an Schule und Unterricht voraus: Laut Schulgesetz sind die Schüler dazu verpflichtet, „sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen“ (§42(3) SchulG). Der Schüler ist folglich keinesfalls nur ein Konsument des Wissens; seine aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für jegliche Form von Unterricht. Welche Rolle haben wir Lehrer? Der Lehrer fungiert in der heutigen Zeit immer mehr als Lernberater und hilft dem Schüler, sein Wissen zu organisieren sowie Methoden zur selbstständigen Wissensaneignung zu erlernen. „Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung“ (§ 57(1) 8 SchulG ). Für die Unterrichtsprozesse und Leistungsbeurteilung ist er in erster Linie verantwortlich und widmet sich diesen Aufgaben verantwortungsbewusst. Der Schüler soll über das fachliche Wissen hinausgehend jedoch auch soziale Kompetenzen erwerben, hierfür ist eine der Lerngruppe angemessene und sinnvolle Auswahl von Sozial- und Arbeitsformen durch den Lehrer erforderlich. Der Lehrer muss sich dabei stets seiner Vorbildfunktion bewusst sein. Nur wenn er die Schüler respektvoll behandelt und ein gerechtes, tolerantes Verhalten an den Tag legt, kann er erwarten, dass die Schüler ihm ebenso begegnen. Die Erziehungsfunktion des Lehrers manifestiert sich jedoch nicht nur passiv in der Rolle des Vorbildes; wichtiger noch erscheint sein aktiver Anteil: Anders als ein Dienstleister, der für die Zufriedenheit des Kunden diesem Dienste leistet bzw. abnimmt und erleichtert, ist es auch Aufgabe des Lehrers, Spannungs- und Konfliktfelder zu schaffen, in denen sich der Schüler mit sich und seiner Umwelt sowie den gesellschaftlichen Wertvorstellungen auseinandersetzt und sich so eine kritische und mündige Denk- und Handlungsweise erarbeiten kann. Der Begriff des Dienstleisters (als Arbeitserleichterer’) steht somit im Widerspruch zu unserem Verständnis des Erziehungsbegriffs – der für den ‚Kunden’ mit Anstrengung verbunden ist. Des Weiteren ist es für die Entwicklung eines Jugendlichen ebenfalls wichtig, die Subjektivität der eigenen Perspektive zu erkennen und zu akzeptieren; in diesem Sinne ist es auch Aufgabe des Lehrers, ggf. angemessene restriktive Maßnahmen zu ergreifen und auf Fehlverhalten entsprechend zu reagieren. In der Auseinandersetzung mit bestehenden Regeln sowie der Einsicht, dass in einer Gemeinschaft Regeln notwendig sind, kann sich der Schüler zu einem demokratiefähigen und mündigen Bürger entwickeln. Neben diesen Pflichten hat auch der Lehrer Rechte: Ebenso wie der Schüler hat er ein Recht auf Individualität und Menschsein sowie institutionell auf die Durchführung seines Unterrichts. Dies setzt eine ruhige, konzentrierte Unterrichtsatmosphäre voraus – die wiederum nur gemeinsam mit den Schülern geschaffen werden kann. Welche Rolle haben die Eltern unserer Schüler? Eltern schaffen die Basis für die schulische Entwicklung ihrer Kinder; ohne diese kann Schule kaum ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden. Laut Schulgesetz wirken „Eltern […] an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt“ (§ 42 (4) SchulG). Eltern nehmen aktiv am Schulleben teil, indem sie sich mit dem Unterrichtsgeschehen sowie den -inhalten auseinandersetzen und sich ggf. in die Arbeit mit den Schülern einbringen (z.B. als Aufsicht in der Mediothek oder in der Cafeteria). Darüber hinaus leisten sie jedoch auch indirekt eine wichtige Aufgabe: Eltern beeinflussen mit ihrer Einstellung gegenüber Schule, Lernen und Lehrern wesentlich die Einstellung und Leistungsmotivation ihrer Kinder. Nur wer ein positives Selbstbild vermittelt bekommt und mit einer positiven, leistungsbereiten Einstellung in die Schule geht, kann seine 9 individuell beste Leistung erbringen. Dazu gehört auch, dass sich Schüler dem Lehrer gegenüber respektvoll verhalten. Dies wird jedoch nur der Schüler tun, der elementare Werte unserer Kultur, vor allem aber entsprechende Umgangsformen vermittelt bekommen hat und den Lehrer nicht in erster Linie als Dienstleister betrachtet. Die Einstellung der Eltern gegenüber Schule beeinflusst in hohem Maße die Einstellung ihrer Kinder. Fallbeispiele: 1. Ein Schüler ist im Unterricht in einer Deutschstunde nicht anwesend. Bei Nachforschungen seitens des Fachlehrers stellt sich heraus, dass der Schüler am restlichen Unterricht des Schultages jedoch teilgenommen hat. Darauf angesprochen kann der Schüler keine plausible Erklärung für seine Abwesenheit geben. Der Lehrer entscheidet, dass der Schüler den Stoff der Stunde nacharbeiten wird – zwar beaufsichtigt nach Ende des regulären Unterrichts, jedoch in selbstständiger Weise mithilfe eines Arbeitsauftrages. Der Schüler hat in diesem Fall die Erwartungen an seine Rolle (Pflichten) nicht erfüllt, er ist dem Unterricht ohne nachvollziehbaren Grund ferngeblieben. Die Rolle des Lehrers ist nun keineswegs, ihm unentgeltlich eine private Nachhilfestunde zu erteilen, sondern ihn zur Verantwortung für sein Handeln und zur Selbstständigkeit zu erziehen: Der Schüler hat die Chance, im Unterricht gemeinsam und mit Hilfe etwas zu erarbeiten, nicht genutzt und muss sich nun allein, d.h. ohne Hilfe des Lehrers mit den Inhalten auseinandersetzen und sie sich erarbeiten – und dies in seiner Freizeit, da er vorab eine Unterrichtseinheit seinerseits zur Freizeitgestaltung genutzt hat. 2. Ein Schüler bleibt dem Unterricht aufgrund von Krankheit fern. Die Lehrer werden von den Eltern aufgefordert, mit dem Schüler den versäumten Unterrichtsstoff anschließend außerhalb des regulären Unterrichts nachzuarbeiten sowie während der Krankheit angefertigte Übungen zu korrigieren und Testate nachschreiben zu lassen. Dies entspricht keinesfalls der Rolle des Lehrers, da er nicht für privaten Nachhilfeunterricht zuständig ist; seine Pflicht ist es allerdings, dem Schüler die ausgeteilten Materialien zugänglich zu machen sowie ihn über das stoffliche Voranschreiten des Unterrichts zu informieren. Auch die Eltern kommen ihrer Rolle nicht nach, sie sind in diesem Fall dafür verantwortlich, dass ihr Kind den versäumten Stoff nachholt – sei es selbstständig, mit der Hilfe von Mitschülern oder mit bezahltem Nachhilfeunterricht. 3. Am Elternsprechtag nehmen Mutter und Sohn (Klasse 7) gemeinsam einen Termin bei dem Englischlehrer des Sohnes wahr, da die letzte Klassenarbeit mit „mangelhaft“ bewertet wurde. Gemeinsam wollen sie sich über den Leistungsstand und mögliche unterstützende Förderungsmöglichkeiten informieren. 10 Der Lehrer gibt eine Einschätzung der (ausreichenden) mündlichen Mitarbeit und weist darauf hin, dass diese zu 50 % in die Zeugnisnote mit eingehen wird, der Schüler somit durch regelmäßige Beteiligung, gute Vokabeltests und Hausaufgaben seine Note positiv beeinflussen kann. Der Sohn bringt zum Ausdruck, dass er sich aus Angst vor Fehlern häufig nicht traue, im Unterricht mitzuarbeiten und bittet den Lehrer, ihn häufiger aufzufordern. Der Lehrer notiert sich dies und bemüht sich, es in Zukunft zu berücksichtigen. Die Mutter erkundigt sich nach Lücken im Lernstand und Möglichkeiten, diese zu schließen – z.B. mit Zusatzmaterialien oder der vorübergehenden Unterstützung durch einen Nachhilfelehrer. 1.2.4 Schule als gestalteter Raum ↔ Schule als undefinierter Raum (von Rosemarie Wecker) Was für ein Raum ist unsere Schule? Unsere Schule ist nicht nur ein Ort, der den Schülern ein Dach über dem Kopf bietet, sondern ein Bildungs- und Erziehungsraum. In einem solchen Raum muss einerseits alles seinen Platz haben, muss man sich andererseits aber auch frei bewegen und entfalten können. Raum schaffen heißt Platz schaffen, Platz für Entfaltung, Platz für Entwicklung gerade auch im pädagogischen Sinne. Schüler müssen sich in dieser Weise in ihren Räumen beheimatet fühlen. Die Schule ist kein starres Gebilde, sondern ein Raum, in dem etwas geschieht, in dem Handlungen ablaufen, in dem sich etwas verändert und im Fluss ist. Ein solcher Raum, in dem Erziehung stattfindet, verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Wertschätzung und Respekt. Dies äußert sich in Verantwortungsbewusstsein den Räumen und Einrichtungsgegenständen gegenüber, in Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Mitbewohner, in aktivem Hinarbeiten auf die Schaffung eines angenehmen Lernumfeldes. Diese Forderungen sollen an einem allgemeinen und einem speziellen Beispiel aufgezeigt werden. Wie sollte der Umgang mit den Schulräumen aussehen? Bei der Nutzung von Räumen sollten ihre architektonischen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Viele Räume sind für eine bestimmte Nutzung gedacht. So ist z. B. ein Flur ein Durchgangsbereich, eine Treppe ein Fluchtweg, die Mediothek ein Stillarbeitsraum für Literatur- oder Internetrecherche, Ballspiele gehören auf den Pausenhof, Treffpunkte finden in der Zentralhalle oder im Foyer statt, die Cafeteria bietet Verpflegung in den Pausen, der Gelbe Saal ist Versammlungsraum für größere Gruppen, die Zentralhalle kann auch Präsentationsraum für Schulveranstaltungen sein, Dunkelräume sind für Medienpräsentationen gedacht, usw. In all diesen Räumen ist bei allen Beteiligten, 11 Organisatoren und Teilnehmer, Rücksicht und Verantwortung für unseren gemeinsamen Lebensraum angesagt als Ergebnis des Respektes, den wir unseren Mitbewohnern schulden. Welchen Stellenwert haben Klassenräume als Individualraum? Klassenräume haben eine besondere Funktion. Sie sind einer bestimmten Schülergruppe als Stammraum und einem dazugehörigen Lehrer als Raumpaten anvertraut. Das bedingt einen besonderen Bezug zu diesem Raum. Die Klasse entscheidet sich oft für die individuelle Gestaltung ihres „Lebens“-Raumes. Über die Raumgestaltung wird Identität mit der Einrichtung geschaffen: dies ist unser Haus, auch wenn die Erwachsenen es uns zur Verfügung stellen. Wenn also eine Klasse eine besondere Verantwortung für ihren Bereich übernimmt und ihn so schön wie möglich gestaltet, dann sollte dieses Bemühen von allen Mitbenutzern dieses Raumes (Fremdbelegung) respektiert und mitgetragen werden. Wie gehen wir vor, um unsere Räume besser zu gestalten? Wir leben und arbeiten in einem Gebäude, das aus den 70er Jahren stammt und inzwischen erhebliche bauliche Mängel aufweist. Wir können nicht alle Probleme auf einmal angehen. Deshalb soll hier ein Weg aufgezeigt werden, wie man mit kleinen Schritten Verbesserungen schaffen kann. Ausgangspunkt ist die Absicht der Klasse, ihren Raum exemplarisch zu gestalten und sich Mühe um die Schaffung eines angenehmen Lernklimas zu machen. Wichtig ist die Gestaltung der Wände, der Decke, der Beleuchtung, des Mobiliars und Inventars, der Tischordnung. Wünsche und Anregungen werden von den Schülern artikuliert, von den Lehrern aufgenommen und sowohl in der Planung als auch in der Ausführung in Zusammenarbeit mit fachkundigen Eltern, z. B. Innenarchitekten, Beleuchtungsspezialisten, Handwerkern in Angriff genommen, um deren Kompetenzen z. B. im ästhetischen oder baulichen Bereich nutzbringend für den pädagogischen Prozess mit den Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Finanzierung ist möglich durch Anträge an Sponsoren, an den Förderverein, an die Schulleitung. Unser Ziel ist es, gute Lernvoraussetzungen und eine positive Schul- und Lernatmosphäre in einem Gebäude mit gut ausgestatteten Klassenräumen, Fachräumen und Freizeiteinrichtungen zu schaffen und zu erhalten. 12 1.3 Gelungene Kommunikation ↔ Missverständnisse (von Martina Kausemann, Elternvertreterin) Das Wort Kommunikation (lat. Verbindung, Mitteilung) bezeichnet den (Informations-) Austausch als grundlegende Notwendigkeit menschlichen Lebens. Kommunikation ist eine der komplexesten und wichtigsten Fähigkeiten des menschlichen Lebens und besteht nicht allein aus sachbezogener Information. Vielmehr laufen etwa zwei Drittel des Austausches in einem Gespräch über den visuellen oder akustischen Kanal in Form von Gesten, Körperhaltung, Mimik, Betonung oder Sprachmelodie. Menschen sind in ihrer Kommunikation weder objektiv noch neutral sondern emotional. Jede Information ist gleichzeitig mit einer Vielzahl von Erinnerungen, Erfahrungen, Gefühlen und Werten verbunden und wird mit diesen Anteilen auch weitergegeben. Diese persönlichen Filter jedes Einzelnen bestimmen auch, wie Informationen aufgenommen werden, wie man denkt und wie man handelt. Obwohl die Kommunikation einen derart vielschichtigen Prozess darstellt, bildet sie die Grundlage eines jeden menschlichen Miteinanders, dem gerade auch im schulischen Leben eine tragende Rolle zukommt. Dabei handelt es sich nicht nur um die klassische Kommunikation von Angesicht zu Angesicht, sondern in der heutigen Zeit tritt zunehmend das Internet als Medium hinzu (E-Mail...). Das System Schule samt allen am Schulleben Beteiligten (aktiv, passiv) bietet 'Spielraum' für die verschiedensten Konflikte und Probleme. Da jeder Einzelne auf seine persönliche Art den Kommunikationsprozess auf die eine oder andere Weise bewusst oder unbewusst, positiv oder negativ beeinflusst, brauchen wir Leitlinien (gleich einer Landkarte), die uns Wege zeigen, uns über Vereinbarungen informieren, aber auch ggf. helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Natürlich kann nicht alles geregelt werden! Daher liegt unser besonderes Augenmerk darauf, Vertrauen zu bewahren, zu stärken und aufzubauen. Das setzt voraus, dass Orientierung möglich gemacht wird (s. „Kommunikationsvereinbarungen“ und „Rollenbeschreibungen“). Wir setzen voraus, dass alle am Schulleben beteiligten Lehrer, Eltern und Schüler bereit sind, auf der Basis der Gesetze, des Leitbildes und der Leitlinien Kommunikation zu pflegen. Nichtbeachtung oder Nichtbefolgung schädigen die ganze Gemeinschaft und müssen „behandelt“ werden. Es soll ausdrücklich erwähnt werden, dass nicht nur Schüler die Lernenden in diesem Miteinander sind. Das Vorbild der Eltern wie auch das der Lehrer spiegelt sich in den Facetten des Schul- und Familienalltags wider. Die folgenden Vereinbarungen zur Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern zeigen, dass uns bewusst ist, dass gelungene Kommunikation kein Zufallsprodukt ist. Deshalb 13 sind wir auch nicht gesprächs- oder konfliktscheu, wenn es darum geht, Brücken zu bauen, Blockaden wegzuräumen und ggf. über geeignete Wege des Miteinanders nachzudenken und diese im Alltag gangbar zu machen. Bei allen Kommunikationsanlässen zwischen Lehrern und Eltern steht die Sorge um die Entwicklung des Schülers im Mittelpunkt. Ihr gemeinsames Ziel ist es, den jungen Menschen zu befähigen, seinen Weg in einem selbstbestimmten und seinen besonderen Eigenschaften angemessenen Leben erfolgreich zu gehen. Bei allen Gesprächen ist es daher wichtig, im Auge zu behalten, dass der junge Mensch diesen Weg selbst gehen muss. Ziel aller Gespräche zwischen Eltern und Lehrer muss daher sein, den Schüler mit einzubeziehen und ihm im Hinblick auf seine individuelle Reife zwar eine Orientierung zu geben, ihm aber auch eine eigene Entscheidung zuzugestehen. 1.4 Kommunikationsvereinbarungen: Wie sprechen wir übereinander? Eltern und Lehrer arbeiten gemeinsam an der Erziehung, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Selbstverständlich respektieren wir gegenseitig, dass wir dies ggf. auf unterschiedlichen Wegen, mit unterschiedlichen Methoden, aus verschiedenen Blickwinkeln und mit unterschiedlicher emotionaler Beteiligung tun. Es sollte einen Grundkonsens darüber geben, dass Eltern und Lehrer das Wohl des Kindes im Auge haben. Daher nehmen Eltern und Lehrer sich als Partner wahr und sprechen auch so miteinander und übereinander. Sie stellen in ihrer Kommunikation miteinander ein Vorbild für die Kinder dar. Gerade im Hinblick auf eine gelungene Kommunikation verweisen wir auf das Kapitel: Wertschätzung - Respektlosigkeit in diesen pädagogischen Leitgedanken. Wie sprechen wir miteinander? Wir legen Wert auf höfliche Umgangsformen. Es soll möglichst Rücksicht auf persönliche Wünsche hinsichtlich von Anrufzeiten und Umfang von telefonischen und schriftlichen Mitteilungen genommen werden. Diese Rahmenbedingungen (z. B. Tageszeiten für Telefonate, zeitlicher Umfang eines Telefonates usw.) sollten zwischen den Lehrern und Eltern z. B. im Rahmen der ersten Klassenpflegschaftssitzung deutlich geklärt werden. Es sollte einerseits bedacht werden, dass viele Situationen durch schnelle Antworten auch vereinfacht werden können. Andererseits sollte grundsätzlich von allen Beteiligten bedacht werden, dass insbesondere emotionsbeladene Sachverhalte einen Tag später ganz anders wirken und es daher sinnvoll sein kann, eine Nacht verstreichen zu lassen und erst dann in Kontakt zu treten. In allen Kommunikationsformen sollten beide Seiten - Eltern wie Lehrer - die Bereitschaft haben, der Sicht des Gesprächspartners Raum zu geben. 14 Bei Gesprächsterminen, Informationsveranstaltungen, Elternabenden, Konferenzen bleiben Handys stumm geschaltet. Alle Beteiligten achten auf Pünktlichkeit. Im Falle einer Verhinderung sagt man rechtzeitig seine Teilnahme ab. Alle Gesprächspartner achten auf eine vorwurfsfreie Gesprächsführung. Das Gespräch soll sachlich und respektvoll geführt werden (Ich-Botschaften). Am Ende des Gesprächs achten alle Beteiligten auf eine gemeinsame Zielvereinbarung sowie eine Vereinbarung zur Zielkontrolle und eine höfliche Verabschiedung. 1.5 Erziehung aus der Sicht der Eltern Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus (von Sabine Adams, Natalie Bors, Martina Kausemann, Mechtild Menke, Elke Mischer, Birgit Opiela, Daniela Piringer, Ute Schultens, Jutta Sievering) Wir Eltern haben eine Vielzahl von Ideen, Wünschen und Erwartungen zusammengetragen, die den Rahmen gesprengt hätten. Aus diesem Grund haben wir uns auf folgende Kerngedanken geeinigt, die zum Nach- und Weiterdenken anregen sollen. Wir möchten, dass unsere Kinder die Einsicht gewinnen, dass jeder Teil einer Gemeinschaft ist, in der es Werte und Tugenden gibt. Hierzu gehören Grenzen, Verantwortung für sich und die Gemeinschaft, Disziplin, Umgang mit Erfolg, Misserfolg und Wut. Wir glauben, dass Kritikfähigkeit und Zivilcourage in der Schule gefördert werden können. Es ist wichtig, dass unsere Kinder ihre Stärken und Schwächen erkennen und diese sowohl bei sich selbst wie auch bei anderen annehmen. Dabei wünschen wir uns die Unterstützung der Lehrer. Offene Kommunikation und positives Miteinander sollten zwischen Lehrern, Schülern und Eltern bestehen. Es ist wichtig, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, um Probleme zu erkennen, zu analysieren und Lösungswege zu finden. Beim Erlernen von Selbst- und Fremdwahrnehmung wünschen wir uns Orientierungshilfen und Respekt gegenüber Lebensweisen und Kulturen. Wir möchten, dass unsere Kinder kompetent und engagiert unterrichtet werden und angstfrei lernen. Wir wünschen uns Lehrer als Wegbegleiter und die Schule als Lebensraum, in dem Wissensvermittlung und Kreativität ihren Platz haben. Wir Eltern unterstützen diese Prozesse sowohl inhaltlich als auch pragmatisch, so gut wir können. Dabei sind wir auf kontinuierliche, ehrliche und rechtzeitige Information und Ansprache angewiesen. Die Schüler sollen verstehen, dass sie Teil eines Ganzen sind und somit auch Anteil am Gelingen haben. Wir wünschen uns, dass unsere Kinder sich den ihnen gebotenen Prozessen und Inhalten öffnen und sich einbringen, um ein positives Miteinander zu 15 fördern. Schule ist für uns ein Ort, an dem unsere Kinder zu selbstständigen, verantwortungsbewussten und kompetenten Menschen erzogen werden. Wir wünschen uns, dass Eltern, Schüler und Lehrkräfte dies als Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule sehen und umsetzen. 1.6 Lehrer- und Schülerrolle aus Sicht der Schüler Der Lehrer als Begleiter der Schüler (von Daniel Croll und Felix Jansen) Die Rolle des Lehrers ist von unserer Schülerseite an einige Erwartungen geknüpft. Wir sehen in unserem Lehrpersonal in erster Linie natürlich den Lehrer als Wissensvermittler im Unterricht. Demnach erwarten wir fachspezifische Kenntnisse sowie pädagogische Fertigkeiten. Um den Unterricht für beide Seiten bestmöglich zu gestalten, sind gewisse Grundeigenschaften des Lehrers nötig. Der Lehrer sollte ein grundsätzliches Interesse an seinem Beruf, seiner Schule und den zu unterrichtenden Kursen und Schülern haben. Das bedeutet, sich mit seiner Schule zu identifizieren und sich auch in die Rollen anderer hineinversetzen zu können. Wir Schüler sehen in unserem Lehrer eine Respektperson und erwarten daher auch von diesem, mit Respekt behandelt zu werden. Dabei sollte kein Schüler dem anderen vorgezogen, beziehungsweise benachteiligt werden (In der Notenvergabe wie im täglichen Umgang). Durch die Vorbildfunktion des Lehrers erfahren wir außerdem Verhaltensweisen im Umgang mit unseren Mitmenschen. Dazu gehört ein richtiger Umgangston, das Erfüllen sozialer Kompetenzen, eine dem Beruf angemessene Garderobe und auch ein gepflegtes Äußeres. Für den anspruchsvollen Unterricht erwarten wir vom Lehrer die Fähigkeit, seine Schüler motivieren zu können und Unterrichtsinhalte interessant und abwechslungsreich durch variierende Medien und Lehrmethoden vermitteln zu können. Voraussetzung dafür ist eine beim Lehrer vorhandene Motivation und eine gewisse Vorbereitung auf Unterrichtsstunden, wie sie auch von uns Schülern erwartet wird. So sollte es auch gelingen, uns zu motivieren und uns zum effektiven Lernen anzuleiten. Der Lehrer muss heutzutage ein gewisses Maß an Flexibilität mitbringen. Dadurch wird unter anderem ermöglicht, die Inhalte des Curriculums interessant zu vermitteln und ein seit Jahren festgefahrenes Programm zu verhindern Dabei bleibt Platz für Themenanregungen unsererseits, wie auch für den Kontakt auf sozialer Ebene an Wandertagen, Klassenfahrten oder Exkursionen. Alles in allem ist der Lehrer für uns ein persönlicher Ansprechpartner, Wegbereiter und Ratgeber für den weiteren Werdegang. Bei Problemen möchten wir in ihm einen aufmerksamen Zuhörer finden, dem wir vertrauen können. Wir erwarten eine ehrliche, fachkompetente und menschliche Einschätzung. Wir möchten außerdem rechtzeitig auf drohende Konflikte oder Probleme seitens des Lehrers aufmerksam gemacht werden. 16 Die Rolle des Schülers Die Schule ist für uns ein Ort, an dem wir viele Stunden unseres Lebens verbringen. Dort wollen wir fachliche und soziale Kompetenzen erlernen und letztendlich die Schule mit dem Abitur verlassen. Um diese Punkte erreichen zu können, verpflichten wir uns zu einem Grundinteresse an den Lerninhalten sowie einer generellen Lernbereitschaft. Wie auch der Lehrer seine Stunden vorbereitet, müssen auch wir in Form von Hausaufgaben und selbstständigem Lernen der behandelten Themen zu einem effektiven Lernklima in der Schule beitragen. Dem Unterrichtsstoff wie auch den Lehrern und deren Methoden gegenüber sind wir offen. Wir begegnen sowohl den Lehrern als auch dem restlichen Personal unserer Schule mit Respekt, möchten von diesen aber ebenfalls respektvoll und höflich behandelt werden. Wir Schüler möchten an einer Schule unterrichtet werden, an der eine positive Atmosphäre herrscht. Daher bemühen wir uns, mit unseren Mitschülern in einem gepflegten und höflichen Umgangston zu kommunizieren und achten auch auf eine angemessene Kleidung. Wir sehen es als unsere Pflicht an, besonders jüngere Schüler in den Schulalltag zu integrieren und ihnen den Einstieg in die schulische Laufbahn zu erleichtern. Aus diesem Grunde haben die freiwilligen Schülerinitiativen, wie die Schülervertretung, die Mentoren und auch die Streitschlichter immer ein offenes Ohr für die Schüler, die von ihnen vertreten werden. Wir verpflichten uns mit dem Eintritt in die Schule dazu, im Team arbeiten zu können und auf unsere Mitschüler einzugehen. Somit wollen wir Schüler das Klima an der Schule insoweit beeinflussen, dass Schule für alle Beteiligten einen positiven und interessanten Teil des Lebens darstellt. Um diese Atmosphäre zu wahren, ist von städtischer Seite her die Bereitstellung einer zum Lernen beisteuernden Schule mit Räumen, Medien und Sportgelände Voraussetzung. Von Schülerseite müssen wir jedoch genauso auf die pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten und des Materials achten. 17 2 Tätigkeitsfelder / Funktionen der am Schulleben Beteiligten 2.1 Schulleitung und Lehrer 2.1.1 Der Schulleiter leitet die Schule und repräsentiert sie nach innen und nach außen. trägt die Gesamtverantwortung für alle schulischen Angelegenheiten. entscheidet über die Aufnahme von Schülern. ist weisungsbefugt gegenüber den Lehrern, nicht jedoch in fachlichen Fragen und im Bezug auf die Notengebung. ist weisungsbefugt gegenüber dem nicht lehrenden Personal insofern es die Angelegenheiten der Schule betrifft. spricht Beurlaubung vor oder nach Ferienzeiten oder Brückentagen aus, wobei die sehr restriktive Erlasslage zu beachten ist. ist letzter Ansprechpartner bei Problemen, wobei i.d.R. die Reihenfolge Fachlehrer, Klassenlehrer, Koordinator, Schulleiter eingehalten werden sollte. lädt in Absprache mit dem Schulpflegschaftsvorsitzenden zur ersten Sitzung der Schulpflegschaft ein. legt die Termine der ersten Klassenbzw. JahrgangsstufenPflegschaftsversammlungen fest. wirkt in Zusammenarbeit mit dem Kollegium, den Eltern (§ 123 SchulG) und den Schülerinnen und Schülern sowie mit den Schulaufsichtsbehörden und dem Schulträger auf gute Arbeitsbedingungen in der Schule hin. achtet darauf, dass die geltenden Vorschriften, die Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden, die Konferenzbeschlüsse sowie die Vereinbarungen mit außerschulischen Partnern eingehalten werden. Beschlüsse, die gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verstoßen, sind zu beanstanden (§ 59 Absatz 10, Satz 3 SchulG). informiert im Rahmen der Bestimmungen des siebten Teils des Schulgesetzes NRW insbesondere die Schulkonferenz und die Lehrerkonferenz, den Lehrerrat, die einzelnen Lehrerinnen oder die Lehrer sowie die Schulpflegschaft und den Schülerrat und die in der Schule tätigen außerschulischen Partner über wesentliche Angelegenheiten der Schule. Hierzu zählen auch dienstliche Vorschriften, Anordnungen und Veröffentlichungen der Schulaufsichtsbehörden; den Mitwirkungsorganen ist die Einsichtnahme in der Schule zu ermöglichen. informiert die Schulgemeinde über wichtige Veranstaltungen und Entwicklungen. 2.1.2 Die Stufenkoordinatoren Es gibt drei Stufenkoordinatoren. Für die Erprobungsstufe (JG 5 / 6), für die Mittelstufe (JG 7 / 8 / 9), für die Oberstufe (JG EF / Q1 / Q2). Alle Stufenkoordinatoren sind auch Mitglieder der Erweiterten Schulleitung. 18 Der Erprobungsstufenkoordinator hat die pädagogische und organisatorische Leitung der Stufen 5 und 6. berät die Klassenlehrer der Erprobungsstufe. organisiert und leitet Informationsveranstaltungen für die Eltern der Klassen 5 und 6. leitet einige TOPs des ersten Elternabends im Schuljahr. ist Ansprechpartner für die Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Klassen 5 und 6 in Angelegenheiten, die nicht von den jeweiligen Fachlehrern oder Klassenlehrern bearbeitet werden können. leitet die Erprobungsstufenkonferenzen. hält Kontakt zu den Grundschulen im Einzugsbereich der Schule. nimmt auf Wunsch an Beratungsgesprächen zwischen Eltern und Lehrern teil. teilt die neuen Klassen ein. weist einzelne neue Schüler den Klassen zu. hält Kontakt zu externen Beratungsstellen. unterstützt die Klassenlehrer bei der Organisation der Klassenfahrt. ist ggf. Mitglied des von der Lehrerkonferenz gewählten Disziplinarausschusses. koordiniert alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit individueller Förderung und dem Erstellen von Zeugnissen. informiert am Ende der Stufe 6 den Mittelstufenkoordinator über die Leistungsstärke und die besonderen pädagogischen Bedürfnisse aller Schüler dieser Stufe. führt die Wahl der zweiten Fremdsprache und der Religionskurse durch. Der Mittelstufenkoordinator hat die pädagogische Leitung der Stufen 7 -9; berät die Klassenlehrer/Jahrgangsstufenleiter auf Basis gemeinsamer pädagogischer Leitlinien. teilt die Klassen (beim Wechsel Klasse 7/8 nach Beratung mit den Klassenlehrern) ein. organisiert und gestaltet Informationsveranstaltungen. leitet den ersten Elternabend im Schuljahr und weist in diesem Zusammenhang auf die Hausordnung und das Kommunikationspapier hin. ist Ansprechpartner für die Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Mittelstufe. organisiert Stufenveranstaltungen. nimmt an Gesprächen mit Eltern teil / übernimmt ggf. die Gesprächsleitung. ist gegebenenfalls Mitglied des von der Lehrerkonferenz gewählten Disziplinarausschusses. führt die Sprach- und Differenzierungswahlen durch. ist verantwortlich für die Erwähnung von Sonderleistungen (Sanitäter, Mentoren, Streitschlichter etc.) auf den Zeugnissen. Das Oberstufenteam Das Oberstufenteam besteht aus dem Oberstufenkoordinator, sowie den Jahrgangsstufenleitern der Stufen EF, Q1 und Q2. Das Oberstufenteam ist gleichzeitig 19 auch Jahrgangsstufenleiter. Das gesamte Team arbeitet im Oberstufenbüro und ist dort für die Schüler und bei Bedarf für die Eltern täglich ansprechbar. Der Oberstufenkoordinator ist zuständig für die pädagogische und organisatorische Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in Abstimmung mit dem Schulleiter. organisiert das Unterrichts- und Kursangebots der gymnasialen Oberstufe in Abstimmung mit dem Schulleiter. berät der Lehrkräfte in pädagogischen und organisatorischen Fragen der gymnasialen Oberstufe. berät Schüler und Eltern in den Fragen der gymnasialen Oberstufe und in Schullaufbahnfragen. leistet wesentliche Beiträge zur Planung und Durchführung des Abiturs. übernimmt und leitet die Reflexion von Gestaltungsfragen der gymnasialen Oberstufe. ist Kontaktpartner für die Kooperation mit Partnerschulen in der Oberstufe. ist gegebenenfalls Mitglied des von der Lehrerkonferenz gewählten Disziplinarausschusses. 2.1.3 Die Jahrgangsstufenleiter in der Oberstufe sind üblicherweise ein Team aus einer Lehrerin und einem Lehrer, die eine Jahrgangsstufe von der Einführungsphase (EF) bis zum Abitur betreuen. haben die pädagogische Leitung der Jahrgangsstufe und sind Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Fachlehrer. beraten die Schüler bei der Planung ihrer Laufbahn, d. h. bei der Wahl der Fächer und Festlegung der Abiturfächer. organisieren und gestalten Informationsveranstaltungen für Schüler und Eltern. berufen die (erste) Sitzung der Jahrgangsstufenpflegschaft ein. beurlauben Schüler für einen Tag auf Antrag der Eltern bzw. der volljährigen Schüler. kontrollieren das Entschuldigungsverfahren und reagieren auf Verstöße dagegen. melden Ordnungsmaßnahmen bei der Schulleitung an und führen sie ggf. durch. beobachten den Leistungsstand der Schüler. führen Vorberatungen zu den Zeugnis- und Abschlusskonferenzen durch. sind Vorsitzende der Zeugniskonferenz. führen Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern durch. stellen ggf. Kontakt zu externen Beratern her. leiten Schriften der Landeselternschaft an die Elternvertreter weiter. 2.1.4 Der Klassenlehrer fördert die Entstehung und Aufrechterhaltung einer guten Klassengemeinschaft. kann den Schülern und Eltern seiner Klasse einen Überblick über den Leistungsstand 20 der Schüler geben. sorgt für die Notenübersichten der Klasse im Hinblick auf die Elternberatung. organisiert gegebenenfalls Ausflüge, Klassenfahrten, etc. hält Fehlzeiten und Entschuldigungen im Klassenbuch nach. beurlaubt die Schüler der eigenen Klasse für einen Tag auf Antrag der Eltern. gibt zeitnah Informationen/ Informationsblätter an die Eltern weiter. ist Vorsitzender der Klassen-/ Zeugniskonferenzen. hält regelmäßig Kontakt zu den Klassenpflegschaftsvorsitzenden. hat eine beratende Funktion bei der Klassenpflegschaftssitzung. berät Eltern bzw. Schüler auch bei Konflikten mit Fachlehrern, nachdem diese bereits kontaktiert wurden. meldet Ordnungsmaßnahmen bei der Schulleitung an und führt sie ggf. durch. stellt gegebenenfalls Kontakt zu externen Beratern her. hat einen Stellvertreter, der ihn ggf. entlastet. hält die Bearbeitungszeit für Hausaufgaben der Klasse im Blick 2.1.5 Der Fachlehrer plant den Unterricht und führt ihn im Rahmen des Lehrplanes durch. schafft eine angemessene Arbeitsatmosphäre. erzieht die Schüler zu einem fairen und rücksichtsvollen Umgang miteinander und ist hinsichtlich seines Umganges mit den Schülern für diese ein Vorbild. legt seine Bewertungskriterien dar. nimmt Stellung zur Nutzung des Trainingsraumes. gibt deutlich im Rahmen seines Unterrichts an, welche Hausaufgaben in welcher Form zu erledigen sind und gibt den Schülern Zeit, dies aufzuschreiben. erteilt die Note und begründet sie auf Nachfrage. teilt auf Nachfrage den Leistungsstand mit. trägt Fehlverhalten und fehlende(s)/ unvollständige(s) Material/ Hausaufgaben ins Klassenbuch ein, informiert ggf. Klassenlehrer und Eltern. kooperiert mit den Eltern zum Wohl des Kindes durch Elternsprechtage, Sprechstunden, E-Mail-Kontakt. 2.1.6 Der SV-Lehrer ist Ansprechpartner für Schüler. bildet eine vermittelnde Schnittstelle zwischen Schülern und Lehrern. trifft sich mindestens einmal wöchentlich in der Pause mit dem Geschäftsführenden Ausschuss (direkt gewähltes Schülersprecherteam = GA). beraumt das 14-tägige Teamtreffen der SV-Lehrer an. nimmt an regelmäßigen Arbeitstreffen teil. führt eine jährliche GA-Fahrt durch. unterstützt die SV bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen. 21 führt Aufsicht bei Ehemaligenfesten, Unterstufenübernachtungen etc. hält Organisatorisches, wie z. B. Zeugnisbemerkungen, im Blick. ist im Rahmen seines pädagogischen Ermessensspielraumes zu Verschwiegenheit verpflichtet, wenn ein Schüler sich mit einem schulischen oder privaten Problem an ihn wendet. pflegt Kontakt zu den Klassensprechern, nimmt an SV-Sitzungen teil. 2.1.7 Der Beratungslehrer für allgemeine Problemberatung 2.2 hat eine Ausbildung als Beratungslehrer für Sucht, Entwicklungsstörungen, Lernschwierigkeiten, Berufsfindung, usw. hat eine spezielle wöchentliche Sprechstunde, die man vor dem Raum 53 L in einem Schaukasten und auf der Homepage unter „Beratung“ entnehmen kann. führt regelmäßig Teamtreffen mit seinen Beratungslehrerkollegen durch und hält die Entwicklung der Schüler hinsichtlich besonders gehäuft vorkommender Beratungsthemen im Blick. organisiert Präventionsangebote für bestimmte gehäuft vorkommende Problemstellungen (Suchtprävention, Anti-Mobbing-Maßnahmen usw.) hält Kontakt zu externen Helfern und vermittelt bei Bedarf an Fachleute. hat eine Schweigepflicht, von der ihn nur der Ratsuchende entbinden kann. Eltern 2.2.1 Die Eltern nehmen aktiv am Schulleben des Kindes teil. tragen Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die Hausaufgaben erledigen, pünktlich im Unterricht erscheinen und regelmäßig am Unterricht teilnehmen (§ 42 (4) SchulG) unterstützen die Umsetzung des pädagogischen Leitbildes der Schule. nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr und halten ihre Kinder zu einem fairen und rücksichtsvollen Umgang untereinander und mit den Lehrern an. nehmen organisatorische Dinge (z. B. Unterschriften, Gelder für Ausflüge etc. ) zeitnah wahr. statten ihr Kind mit allen benötigten Materialen aus. ermöglichen einen ruhigen Arbeitsplatz für ihr Kind im Haushalt. beachten gemeinsam mit Ihren Kindern den Vertretungsplan aktualisieren die eigenen Adressen/ Telefonnummern und Sorgerechtsregelungen durch Meldung im Sekretariat. kooperieren mit den Lehrern zum Wohl des Kindes. kontrollieren alle zwei Tage ihre E-Mails. halten den Terminkalender der Schule und die sonstigen Inhalte der Homepage im Blick (Änderungen, schulfreie Tage) reichen Entschuldigungen und Beurlaubungsanträge schriftlich in Papierform ein. 22 können sich bei der ersten Sitzung der Klassen- oder Stufenpflegschaft zur Teilnahme bei Fachkonferenzen melden. informieren den Elternvertreter der Klasse über für die Klassengemeinschaft relevante Vorkommnisse ziehen in Betracht, dass es für die Lehrer wichtig sein kann, über besondere Vorkommnisse in der Familie des Kindes oder über seinen Förderbedarf informiert zu sein. Siehe auch Punkt 10 Mitarbeit der Eltern an Schulveranstaltungen 2.2.2 Der Klassenpflegschaftsvorsitzende gibt Informationen aus der Schul- und Landeselternschaft an Eltern weiter. beruft bei Bedarf eine weitere Klassenpflegschaftssitzung ein, hat den Vorsitz bei der Klassenpflegschaftssitzung, erstellt die Tagesordnung für die Sitzung. schreibt zur Verbesserung der Kommunikation und des Kennenlern-Prozesses allgemeine Mails, organisiert Elternstammtische und andere gemeinsame Aktivitäten (auch ohne Lehrer). versteht sich auch als Vermittler zwischen Elternschaft und Lehrern. verweist Eltern in der Regel an den betroffenen Lehrer, in besonderen Fällen, z .B. bei Pflichtverletzungen eines Lehrers, direkt an den Schulleiter unterstützt die Eltern ggfs. im Konfliktfall spricht Klassen- und Gruppenprobleme an. sorgt für das Einsammeln des Geldes für die Toilettenbewirtschaftung. pflegt den Kontakt zum Klassenlehrer. hat einen Vertreter zur Aufgabenteilung. 2.2.3 Der Schulpflegschaftsvorsitzende vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung, den anderen Mitwirkungsgremien und nach außen. lädt zu den Sitzungen ein und setzt in Absprache mit der Schulleitung die Tagesordnung fest. Er führt durch die Sitzung und kann die Sitzung nach einer entsprechenden Abstimmung zu jedem Zeitpunkt beenden. gibt die Informationen der Schulleitung aus der Schulpflegschaftssitzung an die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften weiter. leitet Informationen oder Beschwerden der Eltern, die an ihn herangetragen und nicht gelöst werden können, zeitnah an die Ansprechpartner in der Schule weiter und bemüht sich um Lösungsmöglichkeiten. unterliegt in persönlichen Angelegenheiten und im Rahmen der Schulgesetze der Schweigepflicht. 23 2.3 Schüler 2.3.1 Der Schüler wendet sich je nach Fragestellung an seine Eltern, seine Fachlehrer, seinen Klassenlehrer, seinen Klassensprecher, den SV-Lehrer, einen Beratungslehrer für allg. Problemberatung und kann dabei davon ausgehen, dass alle diese Personen Anteil an seinen Anliegen haben und bereit sind, ihn nach Kräften zu unterstützen. achtet auf die Hausaufgabenstellung seiner Fachlehrer. achtet in seiner Wortwahl auch seinen Mitschülern gegenüber auf einen höflichen und respektvollen Umgangston und ist gegenüber allen am Schulleben Beteiligten hilfsbereit. bemüht sich aktiv um ein angenehmes Arbeitsklima in der Schule. beachtet den Vertretungsplan. kennt und beachtet die Regeln für den Klassenraum und die Hausordnung der Schule. 2.3.2 Der Klassensprecher ist unparteiisch, darf sich bei Konflikten in der Klasse nicht auf eine Seite schlagen. ist verantwortungsbewusst, muss seinen Pflichten auch nachgehen. ist selbstbewusst, er darf keine Angst vor Gesprächen mit Lehrern haben und soll bei Diskussionen auch widersprechen können, dabei aber sachlich bleiben. ist Mitglied der Schülervertretung. geht zu SV-Sitzungen und bringt dort die Anliegen seiner Klasse vor. berichtet der Klasse über Inhalte der SV-Sitzungen. ist Ansprechpartner für seine Mitschüler bei klasseninternen Problemen oder Konflikten mit Lehrern. benachrichtigt den zuständigen Lehrer, falls 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse ist. leitet Organisatorisches in der Klasse (z. B. Karnevalsaktivitäten usw.). kennt und beachtet die Leitlinien der Schule. 2.3.3 Der Stufensprecher repräsentiert und vertritt seine Jahrgangsstufe (EF, Q1 oder Q2). organisiert Angelegenheiten für seine Stufe. ist Ansprechpartner für die Schüler seiner Stufe. fördert den Zusammenhalt der Stufe. vermittelt zwischen Lehrern/Schulleitung und Schülern. leitet bestimmte Gremien (z. B. Planung und Durchführung von Schüleraktivitäten). arbeitet in der SV mit. 24 2.3.4 Der Schülersprecher 2.4 vertritt als vom Schülerrat gewählte Person die ganze Schülerschaft. ist Ansprechpartner für alle Schüler und steht im Kontakt sowohl mit den SV- Lehrern, als auch mit dem Schulleiter, um diese über ihre Aktionen zu informieren. bespricht zusammen mit dem GA-Team die Tagesordnung der SV Sitzung, plant Aktionen wie das Ehemaligenfest und ruft Projekttage ins Leben. nimmt an den Sitzungen der Mitwirkungsgremien teil. Das Sekretariat nimmt Krankmeldungen entgegen. stellt Schulbescheinigungen und Unfallberichte aus. hilft bei der Terminvereinbarung zwischen Eltern und Lehrern bzw. Schulleitung. nimmt An- und Abmeldungen von Schülern entgegen. ruft ein Mitglied der Sanitäter-AG, wenn ein Schüler sich verletzt hat oder sich unwohl fühlt, gibt ggf. Kühlpacks aus gegen ein Pfand (Schülerausweis). ermöglicht es allen Schülern, in dringenden Fällen zu telefonieren. führt keine Botengänge aus (z. B. vergessene Butterbrote und Unterrichtsmaterialien). hält aktuelle Schriften der Landeselternschaft für die Eltern bereit. gewährt Befugten Einblick in Protokolle. 25 3 Schüler helfen Schülern 3.1 Mentoren Die Schüler der Erprobungsstufe werden am OHG von sogenannten Mentoren betreut. Dies sind ältere Schüler, die in der Stufe 9 im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft an einer Ausbildung teilgenommen haben und sich im Rahmen dieser Tätigkeit besonders qualifiziert haben. Sie lernen Grundelemente der Streitschlichtung und ein umfangreiches Repertoire an Gruppenspielen. Sie setzen sich mit der veränderten Rolle auseinander, die sie als Bindeglied zwischen den Klassenlehrern und den zu betreuenden Schülern einnehmen. Vor allem bereiten sie sich intensiv auf die Teilnahme an der Unterstufenfahrt in der Klasse 5 nach Manderscheid (Eifel) vor, die traditionell einen erlebnispädagogischen Hintergrund hat. Die Mentoren leiten im Rahmen dieser Fahrt verschiedene Spiele an, die zur Stärkung der Klassengemeinschaft beitragen sollen. Das Konzept der Klassenfahrt wäre nicht zu realisieren ohne die Hilfe dieser älteren Schüler. Darüber hinaus stehen die Mentoren den jüngeren Schülern täglich in der Schule mit Rat und Tat zur Seite. Bei kleineren Streitigkeiten, bei Ausflügen und Klassenfesten sind sie zuverlässige Helfer. Sie bleiben während der gesamten Erprobungsstufenzeit wichtige Ansprechpartner und oft auch Freunde der Fünft- und Sechstklässler. 3.2 Sanitäter Seit 2009 besteht am OHG ein Schulsanitätsdienst, dessen Aufgabe die Erste-HilfeLeistung in den Pausen, während des Unterrichts, bei Schulsportveranstaltungen sowie sonstigen schulischen Veranstaltungen ist. Die Schulsanitäter betreuen und versorgen einfache Verletzungen oder plötzliche Erkrankungen. Sie informieren die Eltern und setzen im Notfall den notwendigen Notruf ab und sorgen so für eine weitgehende, qualifizierte Versorgung durch den Rettungsdienst. Dabei überbrücken sie die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und stellen somit ein wichtiges Bindeglied innerhalb der Notfallversorgung dar. Die Funktion des Schulsanitäters beinhaltet die Übernahme von Bereitschaftsdiensten gemäß einem Dienstplan, der mit Rücksicht auf individuelle schulische Belastungen (Klassenarbeiten, Klausuren u. ä.) in Absprache mit den Schülern erstellt wird. Hat ein Schüler Bereitschaftsdienst, so kann es vorkommen, dass er kurzfristig den Unterricht verlässt, um erkrankte Mitschüler zu versorgen. Die Mitwirkung im Schulsanitätsdienst ist für alle interessierten Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse möglich. Voraussetzung ist die Teilnahme an der 40-stündigen Ausbildung zum Schulsanitäter sowie die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. 26 3.3 Streitschlichter Das Team der Streitschlichter setzt sich aus Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe EF zusammen. Ihre Aufgabe ist die Mediation jüngerer Schüler. In der Jahrgangsstufe 9 werden die Streitschlichter ausgebildet. Die Vorbereitung findet in Blockeinheiten und an einem Wochenende in Köln statt. Dabei werden neben allgemeinen Fähigkeiten, wie dem genauen Zuhören, die eigentlichen Schritte der Streitschlichtung gelernt. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Einigung zweier „Streithähne“ der unteren Jahrgangsstufen mit Hilfe eines älteren Schülers in einem Konfliktfall so, dass beide Seiten den Anteil der Schuld, der zur Auseinandersetzung geführt hat, eingestehen, jeder für sich eine akzeptable Lösung vorschlägt und – wenn beide sich geeinigt haben - sie diese Lösung schriftlich festhalten und in die Tat umsetzen. Der Schlichter hat hierbei die Aufgabe, die Regeln des Schlichtungsverfahrens zu erklären, zu ermöglichen, dass die Kontrahenten in Ruhe ihre Position darstellen können, sie dazu anzuregen, Vorschläge zur Schadensregulierung zu machen und die Lösung des Konflikts schriftlich festzuhalten. Er muss unparteiisch sein und über Kenntnisse in Gesprächsführung und über eine Beobachtungsfähigkeit hinsichtlich verbaler und nonverbaler Kommunikation verfügen. Die ausgebildeten Streitschlichter stehen für ein Schuljahr in beiden Pausen an jedem Schultag im Streitschlichtungsraum, dem ehemaligen Segelkeller, den jüngeren Schülerinnen und Schülern in Konfliktfällen bei. Sowohl über die bestandene theoretische Ausbildung als auch über die praktische Umsetzung erhalten die Streitschlichter ein Zertifikat, welches z. B. gut den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden kann. 27 4 Wege der Kommunikation und Konfliktlösung Allgemeine Informationen erfolgen vor allem über die Elternbriefe und -mitteilungen sowie Elternabende, die ein- bis zweimal pro Jahrgangsstufe, bei akuten Problemen auch häufiger, durchgeführt werden. Die Elternbriefe der Schulleitung werden per E-Mail versendet, außerdem finden sich viele nützliche Informationen auf der Homepage. 4.1 Mittel und Wege der Kommunikation Ein Gesprächsbedarf der Eltern sollte in der Regel direkt per Mail an den betreffenden Lehrer oder in Notfällen über das Sekretariat im Rahmen einer Lehrersprechstunde angemeldet werden. Die Lehrersprechstunden und E-Mail-Adressen können der Homepage nach dem Einloggen entnommen werden. Sofern der Kontakt über das Sekretariat gewählt wird, empfiehlt es sich, um eine Bestätigung zu bitten. Daneben besteht die Möglichkeit, über „Kontakt“ auf der Homepage Gesprächsbedarf zu einem bestimmten Thema anzumelden. Bei sehr dringenden Anlässen (z. B. Unfälle, Verletzungen, strafrechtliche Vergehen, akute Gefährdungen, Internetmobbing) sollte die Kommunikation so schnell wie möglich aufgenommen werden, um ein gemeinsames Vorgehen im Sinne des Kindes abzusprechen. Vereinbarungen für den E-Mail-Kontakt Eine E-Mail ist ein geeignetes Kommunikationsmedium für: die Weiterleitung von organisatorischen Informationen Informationen über Krankmeldung der Schüler (Eine schriftliche Entschuldigung in Papierform muss dieser folgen.) die Anfrage nach einem Gesprächstermin Informationen an die Eltern über organisatorische Themen, die die ganze Klasse betreffen Eine E-Mail ist kein Medium für eine Problem- oder Konfliktlösung. Wenn Probleme besprochen oder Konflikte gelöst werden sollen, kann die E-Mail die Kontaktaufnahme erleichtern, wenn alle Beteiligten auf eine kurze sachliche Darstellung der Sachverhalte ohne persönliche Wertung oder Schuldzuweisung achten. Dafür soll das entsprechende Textfeld des Kontaktformulars benutzt werden. Die Besprechung von Problemen und Konflikten soll in jedem Fall in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Auch im E-Mail-Verkehr ist die Vertraulichkeit zu beachten, E-Mails mit einem persönlichen Anliegen sind nur mit Zustimmung des Absenders weiterzuleiten. 28 4.2 Ablauf der Kommunikation / Konfliktlösung Die Kommunikationspartner können innerhalb von zwei Tagen eine erste Rückmeldung auf eine telefonische Anfrage/E-Mail erwarten. Diese kann jedoch je nach Situation zunächst knapp und als Kenntnisnahme erfolgen. D. h. alle Beteiligten verpflichten sich, alle zwei Tage ihre E-Mails einzusehen. Sollte keinerlei Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen erfolgen, kann/soll die nächst höhere Instanz kontaktiert werden. Dies heißt für die Eltern: Fachlehrer - Klassenlehrer (ggf. bei dessen Verhinderung stellvertretender Klassenlehrer)/ Jahrgangsstufenleiter - Stufenkoordinator - Schulleitung. Der Klassenlehrer berät die Eltern, wer als Ansprechpartner infrage kommt, falls der Fachlehrer das bestehende Problem nicht lösen kann. Das heißt für die Lehrer: Eltern - Klassenlehrer/Jahrgangsstufenleiter – Stufenkoordinator - Schulleitung. Bei erhöhter Arbeitsbelastung kann der Klassenlehrer die Eltern an seinen Stellvertreter verweisen. Wochenenden sollen als Arbeitspause berücksichtigt und respektiert werden. Die genannten Zeiträume verlängern sich entsprechend. Nach 4-5 Tagen können die Beteiligten eine ausführlichere Antwort erwarten (evtl. mit Verweis auf ein Telefonat oder persönliches Gespräch). Ein Kontakt zur Schulleitung kann in der Regel nach 14 Tagen hergestellt werden, wenn alle anderen Instanzen kontaktiert wurden und das Problem nicht behoben werden konnte. In besonderen Fällen, wie z.B. bei grobem Fehlverhalten eines Lehrers, kann auch die Schulleitung direkt angesprochen werden, da eine kurzfristige Aufklärung des Sachverhaltes erfolgen sollte. In extremen Problemfällen soll ein Mediator eingeschaltet werden, um die Kommunikation wieder auf eine sachliche Basis zu bringen. Beschwerden können auch der vorgesetzten Dienststelle, der Bezirksregierung Köln, vorgebracht werden. 4.3 Kontaktformulare Zur Aufnahme eines Kontaktes zwischen Eltern und Lehrern gibt es auf der Startseite der Schul-Homepage unter „Kontakte“ die Möglichkeit, einem ausgewählten Lehrer eine Nachricht zu senden. Dies ist die schnellste Möglichkeit für eine kurze Mitteilung oder eine Terminvereinbarung. 29 4.4 Elternsprechtage Elternsprechtage finden zweimal im Schuljahr statt. Sie dienen dazu, den Eltern einen kurzen Überblick über die Leistungen ihres Kindes in den verschiedenen Fächern zu ermöglichen. Eine Woche vor dem Elternsprechtag erhält jeder Lehrer eine Liste mit 24 Terminen, die an Eltern vergeben werden können. Ein einzelner Termin ist genau 10 Minuten lang, d.h. es können hier keine ausführlichen Beratungsgespräche stattfinden. Die Termine werden über die Schüler vergeben. Will also z.B. eine Mutter einen Termin bei dem Deutschlehrer ihres Kindes, so beauftragt sie ihr Kind, sich von dem Lehrer einen passenden Termin (ungefähre Uhrzeit vorgeben) geben zu lassen. Das Kind teilt diesen Wunsch dem Lehrer mit, der trägt die genaue Zeit in seinen Terminplan ein, das Kind notiert sich diese Zeit und teilt diese den Eltern mit. Man kann aber auch über die E-Mail beim Lehrer um einen Termin nachfragen. Man sollte zusammen mit dem Lehrer darauf achten, dass man den 10-Minuten-Takt einhält, da sonst für alle Nachfolgenden die Termine verschoben werden. Für die ausführliche Besprechung von Fördermaßnahmen oder schulischen Problemen muss die wöchentliche Sprechstunde (siehe Homepage) eines Lehrers genutzt werden. Es empfiehlt sich, sich über E-Mail bei dem Lehrer anzumelden, um sicher zu gehen, dass der Termin tatsächlich frei ist. 30 5 Beurlaubung und Krankmeldung 5.1 Krankmeldung Im Falle einer Erkrankung eines Schülers wird morgens das Sekretariat unter der Nummer 02204/30040 informiert. Die Sekretärin informiert im Laufe des Vormittags den Klassenlehrer. Wenn der Schüler am nächsten oder übernächsten Tag wieder zum Unterricht kommt, gibt er seinem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ab. Diese muss keine nähere Beschreibung der Krankheit enthalten. Bei einer längeren Erkrankung ist zeitnah ein ärztliches Attest vorzulegen. Auch wenn der Schüler über einen längeren Zeitraum nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. 5.2 Beurlaubungen Bei allen vorhersehbaren Ereignissen, die eine Teilnahme des Schülers am Unterricht verhindern, ist vorab schriftlich eine Beurlaubung zu beantragen. Der Klassenlehrer kann einen Schüler für einen Tag, der nicht im Zusammenhang mit einem Feiertag oder Ferientagen steht, beurlauben (z. B. für eine Beerdigung eines Familienangehörigen oder eine umfangreiche ärztliche Untersuchung). Eine Beurlaubung für mehr als einen Tag oder für einen Tag, der unmittelbar im Zusammenhang mit einem Feiertag oder den Schulferien steht, muss beim Schulleiter beantragt werden. Vor allem im Zusammenhang mit Schulferien stellt eine solche Beurlaubung eine extreme Ausnahme dar und bedarf sehr triftiger Gründe. Sie sollte nicht mehrfach im Laufe einer Schülerlaufbahn erteilt werden. 5.3 Rückmeldung des Fehlens an die Eltern Bei den neueingeschulten Fünftklässlern achten die Lehrer der ersten Unterrichtsstunde in den ersten Schulwochen besonders auf das rechtzeitige Erscheinen der Kinder. Sollte ein Kind nach mehr als 15 Minuten nicht zum Unterricht erschienen sein, meldet der Lehrer dies im Sekretariat. Die Sekretärin verständigt dann die Eltern über das Ausbleiben des Kindes. Um unnötige Aufregung zu vermeiden, ist also eine Information der Schule bereits kurz vor oder zu Beginn der ersten Stunde im Falle einer Erkrankung hilfreich. 31 6 Beraten und Fördern 6.1 Hausaufgabenkonzept Umfang der Hausaufgaben Der Umfang der Hausaufgaben pro Tag ist durch den Hausaufgabenerlass festgelegt: In Klasse 5 und 6 auf 90 Minuten pro Tag und in Klasse 7 bis 9 auf 120 Minuten pro Tag. Die Fachkonferenzen haben sich auf Bearbeitungszeiten festgelegt, welche den Fachcurricula zu entnehmen sind. Damit die Summe aller Hausaufgaben die vorgeschriebene Grenze nicht überschreitet, wird festgelegt, dass die Hauptfachlehrer für eine ihrer Unterrichtsstunden keine Hausaufgaben aufgeben. Wird z. B. Deutsch in zwei Einzel- und einer Doppelstunde unterrichtet, so achtet der entsprechende Lehrer darauf, dass er nur Hausaufgaben im Maße von drei statt vier Unterrichtsstunden aufgibt. An Tagen mit Nachmittagsunterricht dürfen keine Hausaufgaben für den folgenden Tag aufgegeben werden. Klassenbuch Alle Kollegen tragen die Hausaufgaben an dem Tag ins Klassenbuch ein, an dem sie gestellt wurden. (Nicht an dem Tag, für den die Hausaufgaben zu erledigen sind!) Der Fachlehrer achtet darauf, wie viele Hausaufgaben am Tage und ggf. an den Vortagen bereits eingetragen wurden und passt den Umfang der von ihm gestellten Hausaufgaben eventuell an. Schüler, die ihre Hausaufgaben in einem Fach dreimal nicht erledigt haben oder ihr Arbeitsmaterial nicht mitgebracht haben, werden ins Klassenbuch eingetragen. Zudem benachrichtigt der entsprechende Fachkollege die Eltern schriftlich über die nicht angefertigten Aufgaben. Stundenplan Die Stundenplanung hat Einfluss auf den Umfang und besonders auf die Verteilung von Hausaufgaben im Laufe der Woche. Die folgenden Richtlinien für den Stundenplan werden bei der Berechnung in unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigt, können jedoch nicht zwangsläufig erfüllt werden. Sie werden im Durchschnitt umso besser realisiert, je geringer die weiteren Anforderungen an den Stundenplan sind. Einige Richtlinien können an Langtagen zu Widersprüchen führen: Maximal zwei Hauptfächer pro Tag Hauptfächer nicht am Nachmittag Fremdsprachen werden eher als Einzel- statt als Doppelstunden unterrichtet. An Langtagen findet Unterricht möglichst in Doppelstunden statt. In Klasse 5 werden die Hauptfächer in der Regel in Einzelstunden unterrichtet. 32 Fachkonferenz Die Fachkonferenzen bzw. Fachschaften haben den Umgang mit den Hausaufgaben in ihrem Fach besprochen. Dabei haben sich die Kolleginnen und Kollegen auf ein vergleichbares Maß und den Stellenwert der Hausaufgaben in der Leistungsbewertung geeinigt. Gängige Formen der Hausaufgaben sind besprochen und alternative Methoden aufgezeigt worden. Die Ergebnisse dieser Besprechung sind den schulinternen Richtlinien der Fächer zu entnehmen. Der Fachkonferenzvorsitzende achtet im Gespräch mit seinen Kollegen darauf, dass die besprochenen Richtlinien vergleichbar umgesetzt werden. Er achtet darauf, dass der Umgang mit den Hausaufgaben regelmäßig auf der Fachkonferenzsitzung besprochen wird. Klassenlehrer/ Fachlehrer Nach dem Hausaufgabenerlass sind die Klassenlehrer dafür verantwortlich, auf die angemessene Bearbeitungszeit der Hausaufgaben zu achten. Der Klassenlehrer soll in Absprache mit den unterrichtenden Kollegen und der Klasse versuchen, Häufungen von Hausaufgaben vorzubeugen und ggf. Abhilfe zu schaffen. Kollegen, die umfangreichere Hausaufgaben, z. B. eine größere Recherche oder die Erarbeitung einer Präsentation, aufgeben wollen, sprechen dies mit der Klasse und dem Klassenlehrer ab. Der Klassenlehrer bespricht den Umgang mit Hausaufgaben und die Dauer der Arbeitszeit nach der Schule mit der Klasse. In Klasse 5, 6 und 8 kann zum Austausch ggf. die Förderstunde dienen (s.u.). Auf der ersten Pflegschaftssitzung informiert er oder die Schulleitung die Eltern über das Hausaufgabenkonzept. Bei längeren Fehlzeiten einzelner Schüler informieren die Eltern den Klassenlehrer. Dieser organisiert die Versorgung mit Aufgaben, indem er entsprechende Aufgaben von den unterrichtenden Kollegen einfordert, sammelt und weiterleitet. Bei den Aufgaben sollte es sich um sinnvoll ausgewähltes Arbeitsmaterial handeln, welches dem Schüler erlaubt, den behandelten Stoff eigenständig zu erarbeiten. Förderstunden im Klassenverband In den Förderstunden im Klassenverband der Klassen 5, 6 und 8 soll der Umfang der Hausaufgaben und der Umgang mit diesen gezielt thematisiert werden. Für die Förderstunde der Klasse 5 existiert hierzu ein Skript (Erprobungsstufenkoordinator), anhand dessen die Schülerinnen und Schüler lernen, bestimmte Hausaufgabenformen sinnvoll zu bearbeiten. 33 Übermittagsbetreuung Schüler der Klassen 5-7 können das Angebot der Übermittagsbetreuung nutzen, wenn sie sich zu dieser anmelden. Sie können dort unter Aufsicht und mit methodischer Hilfestellung ihre Hausaufgaben noch in der Schule erledigen. Lehrer, die Schwierigkeiten im Umgang mit der Hausaufgabenbearbeitung bei über Mittag betreuten Schülern bemerken, sind herzlich dazu eingeladen, das Gespräch mit den Betreuern der Übermittagsbetreuung, insbesondere mit dem Leiter, zu suchen. Schwierigkeiten einzelner Schüler lassen sich so u.U. unbürokratisch beheben. Mediothek Die Mediothek ist auch nach dem Unterricht geöffnet. Sie hält eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Bearbeitung unterschiedlicher Hausaufgaben bereit. Die PCs können zur Anfertigung von Referaten und Handouts sowie zur Internetrecherche genutzt werden. Fachbücher können ebenfalls zur Recherche oder zur vertiefenden Lektüre eingesetzt werden. Eine Abteilung für Selbstlernhilfen kann den Schülerinnen und Schülern dienen, um nicht verstandenen Unterrichtsstoff gezielt nachzuarbeiten. Individuelle Förderung Im Rahmen der individuellen Förderung einzelner Schüler klärt der Förderlehrer bereits im Beratungsgespräch ab, ob ein Grund für die Defizite im geförderten Fach eventuell ein falscher Umgang mit den Hausaufgaben ist. Maßnahmen zur Selbstorganisation und effektive Methoden zur Bearbeitung von Hausaufgaben, z. B. geeignete Methoden zum Vokabellernen, sollen im Rahmen des Förderkurses besprochen werden. 34 6.2 Konzept zur Individuellen Förderung am Otto-Hahn-Gymnasium Lernförderung am Otto-Hahn-Gymnasium: In der Erprobungsstufe erfolgt die individuelle Förderung in der Stufe 5 im Klassenverband mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen in enger Absprache zwischen den Klassenlehrern bzw. Hauptfachlehrern. Frau Rathmann als Erprobungsstufenkoordinatorin koordiniert diesen Bereich im Rahmen dieses Aufgabenfeldes. Ab der Mittelstufe kommt das Förderkonzept (siehe unten) zum Tragen. Es bietet in den Stufen 8 und 9 ein umfangreiches Angebot an frei wählbaren Halbjahreskursen aus den Bereichen Naturwissenschaften und Musik oder als 3. Fremdsprache Spanisch. Für Schüler der Stufen 7 - 9, die sich in einem bestimmten Hauptfach verbessern wollen, gibt es ein reichhaltiges Angebot an OLF- Mappen (OLF = Offene Lernförderung) und meistens in den Hauptfächern ILF-Angebote (ILF = Individuelle Lernförderung, d. h. Förderunterricht, der von einem Lehrer angeleitet wird.). Die Koordination liegt zurzeit bei Herrn Plückebaum im Rahmen seiner Tätigkeit als Mittelstufenkoordinator. Der weitere Ausbau des OLF- und ILF-Angebotes liegt in den Händen von Frau Bohle. In der Oberstufe findet die individuelle Förderung überwiegend im Rahmen der spezifischen Kurswahlen statt, z. B. bieten Projektkurse hier eine gute Fördermöglichkeit für die Schüler der Qualifikationsphase. Realschüler erhalten zusätzliche Förderstunden in den Hauptfächern. Die Koordination erfolgt hier durch die Oberstufenkoordinatorin, Frau Proff. Individuelle Förderung in der Mittelstufe - ILF und OLF Am OHG besteht für jeden Schüler die Möglichkeit, außerhalb der Kernstunden in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik gefördert zu werden. Dabei ruht das Förderkonzept des Otto-Hahn- Gymnasiums grundsätzlich auf zwei Säulen, die im Folgenden näher dargestellt werden sollen: der individuellen Lernförderung (ILF) und der offenen Lernförderung (OLF). An beiden Konzepten nehmen Schüler letztlich freiwillig teil. Die ILF- und OLF-Kurse werden im zweiten Halbjahr eines jeden Schuljahres zudem durch ein weiteres Förderinstrument, die sogenannten Förderpläne, ergänzt. Diese sind im Gegensatz zu den erstgenannten Kursen verpflichtend und ergeben sich aus den Vorgaben der allgemeinen Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO SI), die explizit die Erstellung von Förderplänen vorsieht, „wenn die Versetzung, der angestrebte Abschluss oder der Verbleib an der bisherigen Schulform gefährdet ist.“ Individuelle Lernförderung (ILF) Bei der individuellen Lernförderung werden Schüler in fachspezifischen Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern durch einen Fachlehrer (in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Latein oder Französisch) gefördert. Der eigentlichen Förderphase geht eine etwa dreiwöchige Organisationsphase voraus, in der sich die Förderlehrer mit jedem Förderschüler einzeln zu einem Vorgespräch treffen, in dem die individuellen Probleme und Wünsche der Schüler erfasst werden. Die Vorgespräche bilden die Basis für die 35 anschließende Förderphase von etwa 12 Wochen, die so genau auf die Bedürfnisse der Fördergruppe zugeschnitten – also individuell – erfolgen kann. Die letzten Wochen des Schulhalbjahres dienen dann der Nachbereitung, die zumeist erneut in Zwiegesprächen erfolgt. Wer für die individuelle Lernförderung vorgeschlagen wird, entscheidet die Zeugniskonferenz des vorherigen Halbjahres. Die Konferenz macht i.d.R. Schülern, die in einem der genannten Fächer schwach ausreichend oder schlechter stehen, einen konkreten Vorschlag zur Teilnahme. In dem Fall, dass Schüler gleich in mehreren Fächern Förderbedarf aufweisen, entscheidet die Konferenz, welche Förderung pädagogisch am sinnvollsten ist. Über die endgültige Teilnahme, die wie erwähnt letztlich freiwillig ist, entscheiden die Schüler selbst bzw. deren Eltern, die der schriftlich erfolgten Einladung zu einem Förderkurs zunächst zustimmen oder die Teilnahme ablehnen. Im nächsten Schritt erfolgen dann die erwähnten Beratungsgespräche zwischen Förderlehrer und Förderschüler. Einmal für die Teilnahme entschieden, ist der Kursbesuch obligatorisch. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs der individuellen Lernförderung wird dann auf dem Zeugnis mit qualifizierender Wertung ausgewiesen. Im Falle einer Ablehnung müssen Schüler und Eltern in Eigenregie für eine Aufarbeitung der bestehenden Defizite sorgen. Offene Lernförderung (OLF) Alternativ zum „klassischen“ Förderkonzept können die Schüler – und in diesem Fall alle Schüler, die wollen - an der offenen Lernförderung teilnehmen, die derzeit fest im Stundenplan verankert mittwochs in der ersten und freitags in der siebten Stunde stattfindet. Die Schüler können zu diesen Zeiten an von den Fachkonferenzen erstellten Modulen, den sogenannten OLF-Mappen, thematisch orientiert und zielgerichtet arbeiten. Die Bearbeitung einer solchen Mappe dauert i.d.R. zwischen acht und zehn Einzelstunden. Zu OLF-Kursen können sich Schüler einerseits selbst anmelden oder die unterrichtenden Lehrer empfehlen konkret die Bearbeitung einer OLF-Mappe. In beiden Fällen soll dazu ein Anmeldeformular ausgefüllt werden, das sowohl bei der Sekretärin ausliegt als auch von der homepage herunter zu laden ist. Hier gibt es auch eine Übersicht für Schüler, Eltern und Kollegen, welche OLF-Mappen es derzeit gibt (die Anzahl der Mappen – geplant sind auch Module zur Erlernung von Lernstrategien oder zu allgemeinen Arbeitstechniken – wird stetig erweitert). Zur Arbeit an den OLF-Mappen sind für die Schüler feste Arbeitsplätze in der Mediothek eingerichtet worden, hier gibt es auch einen Schrank, in den die zur Verfügung stehenden Module einsortiert sind. Die Schüler werden während der Arbeitszeiten von Fachlehrern betreut, die qualifiziert Hilfestellungen geben und Nachfragen beantworten können, jedoch 36 keine wie auch immer gearteten Förderphasen anbieten. Die Arbeit an den Modulen soll selbsttätig und eigenständig erfolgen. Förderpläne Die allgemeine Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO SI) sieht in ihrem Paragrafen 7 (5) explizit die Erstellung von Förderplänen vor, „wenn die Versetzung, der angestrebte Abschluss oder der Verbleib an der bisherigen Schulform gefährdet ist. Die Schule erstellt [dann] einen individuellen Förderplan und bietet den Eltern ein Beratungsgespräch an. Der Schülerin oder dem Schüler ist die Gelegenheit zur Teilnahme an dem Beratungsgespräch zu geben.“ Die Bearbeitung eines Förderplans sollte in einem zeitlichen Rahmen von etwa 6 bis 8 Wochen erfolgen. Es hat sich in der Praxis bewährt, dass Schüler, die an einem Förderplan arbeiten, dies im Rahmen eines ILF-Kurses machen, der so auch strukturgebend wirken kann. Grundsätzlich ist jedoch auch ein häusliches Bearbeiten von Aufgaben oder ein Arbeiten im Rahmen von externem Förderunterricht denkbar. Auch flankierende Maßnahmen, etwa das verpflichtende Einrichten eines festen Arbeitsplatzes zu Hause o.ä. sollten in einem Förderplan festgeschrieben werden. Die Arbeit am Förderplan wird schließlich in einem Evaluationsgespräch zwischen Lehrer, Eltern und Schüler auf ihre Umsetzung hin geprüft. Die Arbeit am Förderplan ist (anders als die Teilnahme an ILF- oder OLF-Kursen) verpflichtend. Nachteilsausgleich Grundlage des Nachteilsausgleichs sind zwei gesetzliche Regelungen zur „Chancengleichheit behinderter Menschen“: Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes und § 2 des Schulgesetzes für das Land NRW. Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich sind bei einem Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf (AOSF) gegeben, bzw. bei Schülern mit einer Behinderung (z.B. Teilleistungsstörung) oder einer chronischen Krankheit ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf bei zielgleicher Förderung. 37 6.3 Beratung am OHG Allgemeine Problemberatung Für alle Schüler des OHG gibt es im Schuljahr 2013/14 insgesamt 5 ausgebildete Beratungslehrer: Frau Drees, Herrn Couchoud, Frau Kroll, Frau Nikolay und Frau Rathmann. Selbstverständlich kann sich jeder Schüler und jedes Elternteil seinen Berater frei wählen. Die folgende Zuordnung resultiert daraus, dass die Kollegen aufgrund anderer Funktionen mit den Schülern der betreffenden Stufen besonders viel Kontakt haben und daher ihre Beratungstätigkeit dort besonders intensiv ist: Schwerpunkt Erprobungsstufe Frau Rathmann Schwerpunkt Mittelstufe Herr Couchoud Schwerpunkt Oberstufe Frau Nikolay Frau Kroll betreut schwerpunktmäßig den Konfliktbereich „Mobbing“ und bietet für die Kollegen eine Kollegiale Fallberatung an. Die Schüler werden in der Regel (d.h., wenn nicht andere schulische Pflichten wie z. B. Klassenarbeiten anstehen) vom Unterricht freigestellt, wenn sie einen Berater aufsuchen möchten. Die Eltern entnehmen die Sprechstunden der Beratungslehrer bitte der entsprechenden Liste auf der Homepage. Kontakt Sie können alle auf dieser Seite genannten Lehrer und Lehrerinnen über die bekannten persönlichen OHG-E-Mail-Adressen erreichen. Wenn Sie nicht wissen, wer für Ihr Beratungsanliegen zuständig ist, schreiben Sie eine Mail an [email protected]. Diese Mail wird intern über die Koordinatorin der Beratung, Frau Rathmann, an den zuständigen Kollegen weitergeleitet. Berufsberatung Der gesamte Bereich der Berufsberatung in der Sek I und Sek II wird im Wesentlichen von Herrn Couchoud betreut. Übersicht über alle speziellen Angebote am OHG Dies geschieht in Form von Projekten, Informationstagen und Einzelfallhilfen und die Kollegen, die in diesem Bereich federführend arbeiten: 38 Beratungsbereich Begabungstest Mathematik-Diagnose-Test Stufe Name 5-7 Frau Rathmann 5.2 Frau Rathmann Rechtschreibförderung, LRS 5 und 6 Sozialer Trainingsraum 5-9 Herr Couchoud, Frau Goecke, Frau Kroll Jungen/Mädchen Anti-Gewalt -Training 9 Frau Sautmann Berufsberatung 9 - 12 Herr Couchoud Anti-Mobbing-Programm Suchtprävention Individuelle Lernförderung Streitschlichterausbildung Mentorenausbildung Frau Glowania 6 Frau Kroll 8 Frau Drees 7-9 Frau Bohle 9 Frau Drees, Frau Glowania 9 Frau Heinz, Frau Rentzi Stubo und KURS , Berufsberatung 9 - 12 Herr Couchoud Hochbegabtenförderung 5 - 12 Herr Linkwitz Alternative Schullaufbahnen Kollegiale Fallberatung 9 - 12 Herr Couchoud Lehrerkollegium Frau Kroll Externe Berater Schon seit vielen Jahren arbeiten wir erfolgreich auch mit zahlreichen Beratungsstellen zusammen: Caritas Beratungsstelle, Paffrather Straße Lernstudio Bensberg Förderschule für sozial-emotionale Entwicklung: Martin-Luther-King Schule in Rösrath Förderschule für Körperbehinderte: Anna-Freud-Schule Fachdienst für Suchtprävention der Caritas, Bensberger Straße Schlossparkklinik Anonyme Alkoholiker Polizei, Abteilung für Prävention Rotarier Arbeitsamt Beratungsstellen für Dyskalkulie und Legasthenie verschiedene Kinder- und Jugendtherapeuten 39 6.4 Vorgehen bei Pflichtverletzungen durch Schüler (Sek I und EF) Unter Pflichtverletzungen verstehen wir ein Verhalten, das die in §42.3 des Schulgesetzes für das Land NRW genannten Pflichten eines Schülers, z. B. Mitarbeit und Vorbereitung auf den Unterricht, Erledigung der Hausaufgaben, Einhaltung der Hausordnung, Befolgung der Anweisungen der Lehrer, verletzt. Die folgenden Maßnahmen dienen dazu, den in §53.1 des Schulgesetzes geforderten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der erzieherischen Maßnahmen herzustellen. Wir unterscheiden zwischen drei verschiedenen Arten der Pflichtverletzung: (1) Unterrichtsstörungen (2) Verstöße gegen die Hausordnung (3) die Pflicht zur Hausaufgabenanfertigung (Vorbereitung auf den Unterricht) wird verletzt. Erzieherische Einwirkungen nach §53.2 Eintrag ins Klassenbuch Bei Unterrichtsstörungen: Bei wiederholten Unterrichtsstörungen wird ein Schüler nach einer ernsthaften Ermahnung ins Klassenbuch eingetragen. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung: Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung werden sofort ins Klassenbuch eingetragen. Bei nicht erledigten Hausaufgaben oder fehlendem Unterrichtsmaterial: Werden die Hausaufgaben oder aufgetragene Unterrichtsvorbereitungen in einem Unterrichtsfach zwei- bis dreimal nicht angefertigt oder fehlt mehrfach das nötige Material, trägt der Fachlehrer dies im Klassenbuch ein. Fachlehrer, die Gruppen unterrichten und ein Kursheft statt des Klassenbuchs benutzen, übertragen die Eintragungen zeitnah aus der Kursmappe in das Klassenbuch. In der Einführungsphase erfolgt eine kurze schriftliche Information an die Stufenleiter. 40 Weiteres Vorgehen nach dem ersten Klassenbucheintrag Bei Unterrichtsstörungen und einem Verstoß gegen die Hausordnung: Der Klassenlehrer zeichnet die Eintragung ab (Kenntnisnahme) und fordert den Schüler zu einer schriftlichen Stellungnahme auf, Rücksprache mit dem Fachlehrer zur Klärung des Sachverhaltes. Bei mehrfach nicht angefertigten Hausaufgaben oder mehrfach nicht mitgebrachtem Material: Der Fachlehrer fordert den Schüler zu einer schriftlichen Stellungnahme auf. Rücksprache mit dem Klassenlehrer. Es findet in jedem Fall ein erzieherisches Gespräch mit dem Schüler statt. Klassenlehrer und Fachlehrer sprechen sich untereinander ab, wer dieses Gespräch führt. (Vermerk auf dem Schülerstammblatt). Vorgehen nach einem erneuten Klassenbucheintrag Der Klassenlehrer (bei einem weiteren Regelverstoß) bzw. der Fachlehrer (bei wiederholt nicht angefertigten Hausaufgaben) informiert die Eltern schriftlich und lädt sie zu einem Gespräch ein. Dieses Gespräch soll dazu dienen, die Ursachen für das Verhalten des Schülers herauszufinden und konkrete Verhaltensveränderungen des Schülers sowie ggf. seine Unterstützung durch die Eltern und Lehrer abzusprechen. Die Eltern werden im Rahmen dieses Gespräches über das weitere Vorgehen informiert, falls keine Verbesserung des Verhaltens eintritt. Die Daten über Verstöße, Gespräche und vereinbarte Maßnahmen werden bei den Koordinatoren gesammelt. Vorgehen nach einem erneuten Fehlverhalten nach dem Elterngespräch: Es findet ein erneutes Gespräch in erweiterter Runde statt, z. B. Klassenlehrer, Fachlehrer, Koordinator, Eltern, Schüler, evtl. externer Helfer. Ordnungsmaßnahmen nach §53.3 Treten weitere Pflichtverletzungen auf, nachdem alle oben genannten erzieherischen Maßnahmen erfolgt sind und keine Verhaltensverbesserung zu erkennen ist, wird eine Liste mit den Daten und Hintergründen zu den Pflichtverletzungen und den bislang durchgeführten erzieherischen Maßnahmen an den Schulleiter gegeben. Die Eltern und der Schüler werden zu einer Stellungnahme eingeladen. Die erste Ordnungsmaßnahme ist dann der schriftliche Verweis. Die weiteren Ordnungsmaßnahmen sind im §53.3 aufgelistet. 41 7 Umgang mit Medien Die Nutzung des Internets und des Smartphones haben unsere Kommunikation und unseren Informationsaustausch stark verändert. Das OHG nimmt an dieser Entwicklung aktiv Anteil. Alle Unterrichtsfächer leisten Beiträge zum Erlernen eines sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit den neuen Medien. Das gemeinsame Ziel ist es, die Schüler zu befähigen, die Fülle der technischen Möglichkeiten für sich kreativ und persönlichkeitsbildend zu nutzen, eine wertschätzende Haltung den medialen Erzeugnissen und ihren Produzenten gegenüber zu entwickeln und bei allen eigenen Aktivitäten im WWW verantwortungsbewusst und respektvoll zu agieren. Das Mediencurriculum (7.1) gibt einen Überblick über die Inhalte, die in den einzelnen Fächern in der Erprobungs- und Mittelstufe vermittelt werden. Das Konzept zur Medienerziehung (7.2) richtet den Fokus auf die Maßnahmen, die die Schule in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ergreift, um die Schüler durch Vermittlung von juristischen Fakten und durch gezielte Reflexion des eigenen Verhaltens dazu zu befähigen, sich offen, aktiv und sicher in diesem erweiterten Lebensraum zu bewegen. Dabei sollen insbesondere folgende vier Themenfelder Beachtung finden: 1. Arbeit mit neuen Medien Der Mehrwert der neuen Medien für das Lernen in der Schule – insbesondere der schnelle und unkomplizierte Zugriff auf viele Informationen – soll für unsere Schüler sichtbar und erfahrbar sein. Ebenso sollen sie für ihre Verantwortung und mögliche Gefahren im Umgang mit diesen Informationen (siehe folgende Punkte) sensibilisiert werden. 2. Sichere und unsichere Quellen Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, Informationsquellen qualitativ zu unterscheiden. Dabei sollen ihnen wichtige Merkmale der Quellen, wie die Identität und der Hintergrund des Verfassers, der Grad der Objektivität der Darstellung und die Aktualität der Informationen helfen, zunehmend sicherer in deren Bewertung zu werden. In Bezug auf Handy/Apps spielt auch der Aspekt der Datensicherheit eine wichtige Rolle. 42 3. Jugendgefährdende Inhalte im Internet Die Schülerinnen und Schüler sollen für Inhalte sensibilisiert werden, die jugendgefährdend sind. Hierzu zählen insbesondere extremistische und rassistische Propaganda, sowie pornografische oder Gewalt verherrlichende Inhalte. 4. Jugendliche als Kunden im Bereich Internet/Handy Jugendliche sind durch ihre intensive Nutzung neuer Medien verstärkt zu Kunden geworden. Es besteht die Notwendigkeit, die Schülerinnen und Schüler für die Gefahren, insbesondere für entstehende Kosten (Abonnements) zu sensibilisieren. 5. Medien-Sucht/ Cybermobbing Durch Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen (siehe Beratungskonzept) sollen die Schüler die Möglichkeit erhalten, im Falle einer sich entwickelnden Abhängigkeit bzw. eines Cybermobbing-Angriffs kompetente Beratung und Hilfe zu erhalten. 7.1 Mediencurriculum A Vorbemerkungen Das Mediencurriculum zeigt die fächerübergreifenden Medienkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler in der Unter- und Mittelstufe am OHG erwerben, so dass sie zu Beginn der Einführungsphase über die grundlegenden Medienkompetenzen verfügen. Die zu vermittelnden Medienkompetenzen beziehen sich auf die folgenden drei Kompetenzen: Instrumentelle Medienkompetenz (Fähigkeit, Medien zur Befriedigung eigener Bedürfnisse nutzen zu können sowie sich zugleich als vollwertiges Mitglied in die Mediengesellschaft einzubringen; Sachkompetenz); Reflexive Medienkompetenz (Fähigkeit, die eigene Medienrezeption und die damit verbundenen Konsequenzen selbstkritisch zu hinterfragen; Selbstkompetenz); Soziale Medienkompetenz (Fähigkeit, Medienkompetenz aktiv an Dritte vermitteln zu können; Vermittlungskompetenz); Da sich diese drei Kompetenzen gegenseitig bedingen, wird im folgenden Mediencurriculum auf entsprechende Zuschreibungen zu diesen Kompetenzen verzichtet. Das Mediencurriculum konzentriert sich auf den Umgang mit den „Neuen Medien“ und weist eine spiralcurriculare Struktur auf. 43 Die Kompetenzen sind an dieser Stelle eher allgemein gehalten. Sie finden sich aber in den einzelnen Fachcurricula wieder und sind dort an konkrete, fachliche Inhalte geknüpft. Die einzelnen Kompetenzen sind den folgenden 6 Items zugeordnet: Hardware Software Informations- und Textverarbeitung Tabellenkalkulation Präsentationstechniken Umgang mit dem Internet Die Fachkolleginnen und Fachkollegen vermitteln den Schülerinnen und Schülern die entsprechenden Kompetenzen innerhalb der angegebenen Jahrgangsstufen. Natürlich können (und sollen!) diese Kompetenzen auch in anderen Fächern anwendet werden. Durch die Struktur des Mediencurriculums kann nun davon ausgegangen werden, dass die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Jahrgangsstufe 7 z.B. einfache Textverarbeitungskompetenzen beherrschen. B Curriculum Jahrgangsstufe Fach D 5/6 M E Medienkompetenzen (instrumentell, reflexiv und sozial) (1) Hardware: Schüler beherrschen den Umgang mit Eingabegeräten (Tastatur, Maus), Speichermedien und Laufwerken, externen Peripheriegeräten (Scanner, Drucker), sowie den behutsamen Umgang mit Hardware (2) Informations- und Textverarbeitung: Schüler wenden die Grundlagen der Textverarbeitung an (Brief, Mail, SMS, Chat) inkl. Texteingabe und Cursorsteuerung; Schüler beherrschen die Markierung und die einfache Textformatierung (Seitenränder, Überschriften, Schriftart und -größe, Textausrichtung, Seitenausrichtung); Schüler können Bilder einfügen, die Zwischenablage verwenden; Schüler können Texte kopieren und abspeichern; Schüler beherrschen die Druckfunktionen; Schüler lernen die Dateiformate doc und odt kennen und arbeiten mit einer Ordnerablage (3) Umgang mit dem Internet: Schüler lernen die Kommunikation über das Internet (Kinderportale, Möglichkeiten (E-Mail, Chat) und Regeln (Netiquette)) kennen (4) Informations- und Textverarbeitung: Schüler können geometrische Objekte darstellen (GeoGebra) (5) Tabellenkalkulation: Schüler lernen die Grundlagen der Tabellenkalkulation inkl. Zeilen und Spalten und die Texteingabe (Zahlen und Listen: auswerten, verändern, sortieren) kennen sowie die Anwendung von Kreis- und Säulendiagrammen und die Auswertung von Umfragen (6) Software: Schüler wenden (online-)Lernsoftware an (7) Umgang mit dem Internet: Schüler beherrschen den Umgang mit einem Internet-Browser (gängige Internetbrowser kennen, Internetseiten öffnen, zwischen Internetseiten wechseln / Tabs, grundlegende BrowserEinstellungen anpassen und konfigurieren) 44 L/F (8) Software: Schüler lernen den Umgang mit fachspezifischer (onlineLernsoftware GE (9) Umgang mit dem Internet: Schüler können Quellen und Informationen prüfen und bewerten (Filtern der Informationsvielfalt, Glaubwürdigkeit und Objektivität) EK (10)Umgang mit dem Internet: Schüler wenden die Internetrecherche an (geeignete Suchmaschinen nutzen, Foren, Wikis, geeignete Suchbegriffe und -Strategien) KU (11)Hardware: Schüler lernen den Umgang mit einer Digitalkamera (12)Umgang mit dem Internet: Schüler wenden die Bildsuche im Internet an RE (13) Präsentationstechniken: Schüler kennen die Grundlagen der Präsentationstechniken inkl. Folienerstellung, Texteingabe; Schüler erstellen ein angemessenes und funktionales Layout, sowie (digitale) Folienpräsentationen BI (14) Software: Schüler lernen den Umgang mit Zeichenprogrammen D (15) Hardware: Schüler lernen den Umgang mit externen Peripheriegeräten (Beamer), den behutsamen Umgang mit Hardware (16)Informations- und Textverarbeitung: Schüler vertiefen ihre Kenntnis der Textverarbeitung inkl. fortgeschrittener Textformatierung (Kopf- und Fußzeilen, textgebundenes Layout, Farben, Tabulatoren, Seitenzahlen und Zeilennummerierung); Schüler wenden die Rechtschreibprüfung und Silbentrennung an; Schüler fügen Tabellen und Grafiken ein; Schüler wenden das Dateiformat pdf an (17)Umgang mit dem Internet: Schüler kommunizieren über das Internet (Netiquette/Chatiquette, Auswahl von Diskussionsforen und Plattformen, Dokumentenaustausch); Schüler lernen den kritischen Umgang mit Gewaltvideos M (18)Informations- und Textverarbeitung: Schüler erstellen virtuelle Konstruktionen mit Zirkel und Lineal (GeoGebra) (19)Tabellenkalkulation: Schüler vertiefen die Tabellenkalkulation inkl. Simulation von Zufallsversuchen; Schüler erstellen und werten Diagramme und Graphen aus; Schüler wenden Formeln mit relativen und absoluten Bezügen an E (20) Umgang mit dem Internet: Schüler gehen vertieft mit einem InternetBrowser um (Favoriten anlegen und verwalten, Browsereinstellungen anpassen, Firewall); Schüler schreiben z. B. Blogs F (21) Informations- und Textverarbeitung: Schüler schreiben E-Mails 7/8/9 45 GE (22) Umgang mit dem Internet: Schüler prüfen und bewerten Quellen und Informationen (Wahrheitsgehalt und Gegenrecherche, Aktualität, verlässliche Quellen) EK (23) Umgang mit dem Internet: Schüler führen eine vertiefte Internetrecherche durch (gezielte Recherche mit Hilfe erweiterter Suchoptionen) PK (24) Informations- und Textverarbeitung: Schüler wenden verschiedene Textverarbeitungsformate an (Bewerbungen, Lebenslauf) (25) Präsentationstechniken: Schüler wenden vertiefend Präsentationstechniken inkl. linearer Präsentationen an (Gliederung, Diashow/Folienpräsentation); Schüler kennen verschiedene Gestaltungsregeln (Schriftgröße, Farbwahl, Design, Bilder usw.) und einfache Animationen; Schüler wenden eine sinnvolle Text-Rede-Relation an und beherrschen eine angemessene Vortragsweise (26) Umgang mit dem Internet: Schüler nutzen soziale Netzwerke (Funktionsweise und Netiquette); Schüler kennen die Datenschutzrichtlinien und entwickeln ein Rechtsbewusstsein (Jugendschutz, Urheberrecht); SuS erkennen die Gefahren des Internets (Virenscanner etc.) KU (27) Informations- und Textverarbeitung: Schüler wenden die Bildbearbeitung und den Videoschnitt an (28) Umgang mit dem Internet: Schüler kennen Bildrechte MU (29) Umgang mit dem Internet: Schüler analysieren das Zusammenspiel und die Beeinflussung verschiedener Medien (Musik und Werbung) CH (30) Informations- und Textverarbeitung: Schüler nutzen Neue Medien zur Simulation von Vorgängen im Modell BI (31) Informations- und Textverarbeitung: Schüler verwenden die elektronische Dokumentation von Arbeitsergebnissen (Diagramme, Skizzen, Texte, Tabelle) PH (32) Tabellenkalkulation: Schüler erstellen Punkt- bzw. Streugraphen; Schüler fügen Trendlinien ein 46 digitale 7.2 Konzept zur Medienerziehung Das nachfolgende Konzept versucht, Wertmaßstäbe und Ziele unseres pädagogischen Handelns, sowie schulische Maßnahmen zur Verwirklichung einer kreativen und verantwortungsvollen Nutzung der elektronischen Medien durch die Schüler zu skizzieren. Leitlinien/Wertmaßstäbe Die sogenannten Neuen Medien eröffnen den Lehrern und Schülern viele neue Gestaltungsmöglichkeiten, stellen das soziale Gefüge „Schule“ aber auch vor neue Herausforderungen. In diesem Zusammenhang werden die bereits in den Erziehungszielen benannten Werte und Grundsätze unserer Schule (Wertschätzung, Respekt, Verantwortung und die Gestaltung des Raumes) nicht außer Kraft gesetzt. Sie bedürfen lediglich einer Präzisierung im Hinblick auf eine in jeder Hinsicht gelungene Nutzung der elektronischen Medien. Schüler, Eltern und Lehrer werden stetig zu aufgeklärten und kompetenten Nutzern aus- und fortgebildet. Eltern und Lehrer sollten sich dabei immer ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Gegenseitige Wertschätzung ist auch und unbedingt bei der Nutzung der Neuen (wie auch der „Alten“ ) Medien die Grundlage aller Tätigkeiten. Wir übernehmen mit jeder Handlung, sei es in sozialen Netzwerken, sei es in der unterrichtlichen Nutzung, Verantwortung. Der Missbrauch der Neuen Medien führt zu rechtlichen und disziplinarischen Schritten. Unsere Schule versteht sich als gestalteter Raum. Die Neuen Medien haben diesen Raum erheblich vergrößert. Sie sollen kreativ, wertschätzend, kritisch und bewusst genutzt werden. technische Sicherheit/rechtliche Vorgaben/Datenschutz und Privatsphäre Vorbemerkung: Die Schüler sollen dafür sensibilisiert werden, dass mit den neuen Medien die Grenzen von „Privat“ und „Öffentlich“ neu gezogen werden müssen. Der Datenschutz ist kein abstrakter Begriff, sondern Teil der informationellen Selbstbestimmung des Menschen. Im Laufe der Schuljahre 2014 und 2015 haben Arbeitsgruppen erste Konzepte zur Medienerziehung entwickelt und zum Teil auch bereits erprobt. 47 Umgang mit Smartphone und Computer Im 2. Halbjahr der Stufe 5 wird für die Eltern ein einführender Vortrag mit anschließender Diskussion zu den Chancen und Risiken des Umgangs mit dem Smartphone und dem Computer veranstaltet. Diese Veranstaltung wird von der Initiative Eltern und Medien von der Landesanstalt für Medien NRW gesponsert. Cybermobbing Mit den Schülern wird das Thema „sicherer Umgang mit den neuen Medien“ im Rahmen der Förderstunden bzw. jederzeit, wenn ein aktueller Anlass es erfordert, auch durch das Klassenlehrerteam thematisiert. In der Stufe 6 wird das Thema Mobbing, insbesondere in der verschärften Form des Cybermobbings im Verlauf eines Projekttages unter anderem im Zusammenhang mit einem Theaterstück von Comic-on in den Blick genommen. Sollte sich herausstellen, dass ein weiterer Handlungsbedarf in einer Klasse besteht, können weitere präventive Maßnahmen durch die entsprechend geschulten Beratungslehrer durchgeführt werden. Rechtliche Aspekte im Umgang mit dem Internet In den Stufen 7 und 8 sind Projekte in Zusammenarbeit mit der Polizei geplant, die den Schülern die juristischen Aspekte eines sicheren Umgangs mit dem Internet nahebringen mit dem Ziel, zu verhindern, dass man durch unvorsichtigen Umgang selbst zum Täter oder aber auch zum Opfer wird. 48 8 Schulfahrten Rahmenplan: Schulfahrten und eintägige Exkursionen am Otto-Hahn-Gymnasium Vorbemerkungen: Schulfahrten, Wandertage/Exkursionen und Austauschprogramme gehören zum Bildungsauftrag der Schule und werden am Otto-Hahn-Gymnasium sehr gepflegt. Folgende besondere Kriterien werden dabei zugrunde gelegt: (a) (b) (c) soziale Aspekte, z.B. durch das Einüben in Selbstorganisation in Zimmergemeinschaften, bei Freizeit, sportlichen Aktivitäten ... fachspezifisches Lernen, z.B. durch Vor- und Nachbereitung der Fahrt im Unterricht oder durch Referate und Berichte während oder nach der Fahrt ... kulturelle Aspekte, z.B. durch Vorbereitung und Durchführung von Führungen, Besichtigungen ... und ggfs. das Erfahren der Mutter- oder einer Fremdsprache ... Die Stufenfahrt in der Jgst. 8 hat eine vorwiegend soziale und sportliche Ausrichtung, die Stufenfahrt in der Stufe EF eine vorwiegend politisch-kulturelle Ausrichtung und die Leistungskursfahrt in der Stufe Q 2 berücksichtigt intensiv fachspezifische Inhalte. Zeitliche und inhaltliche Regelungen für die Fahrten/ Bindung an Jahrgangsstufen (a) in der Sekundarstufe I: Wandertage/Exkursionen sollen als Einzeltage durchgeführt werden. Es können jedoch durch Zusammenlegung von Wandertagen folgende Klassenfahrten durchgeführt werden: eine viertägige (3 Übernachtungen/ 4 Schultage) erlebnispädagogisch ausgerichtete Klassenfahrt in der Regel am Ende der Stufe 5 Die Fahrten sollten in der Regel Feiertage und Wochenende nicht einbeziehen. In der Stufe 8 wird eine Sportfahrt durchgeführt mit dem Charakter eines Schullandheimaufenthalts von 5 Unterrichtstagen und ggf. unter Einbeziehung des vorhergehenden Wochenendes. Sie zählt zum Sportunterricht, beeinträchtigt also nicht die Wander- und Exkursionstage. 49 (b) in der Sekundarstufe II: in der Stufe EF kann eine politisch-kulturell ausgerichtete Fahrt nach Berlin stattfinden in der Stufe Q 2 kann eine an den hauseigenen Leistungskurs gebundene Studienfahrt mit intensiver Fachbezogenheit für die Dauer von bis zu 6 Unterrichtstagen durchgeführt werden; die Fahrten werden in zeitlicher Bindung zu den Herbstferien geplant. Planung und Genehmigung von Schulfahrten Es können nur Fahrten durchgeführt werden, welche rechtzeitig von der Schulleitung genehmigt wurden. Die Fahrten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt möglichst genau geplant und dem Schulleiter als Antrag zur Genehmigung vorgelegt. Der Antrag wird anhand eines Formblattes (noch zu erstellen!) gestellt, welcher u.a. folgende Punkte enthalten muss: Aufschlüsselung der Kosten für die SuS‘ und Aufschlüsselung der Kosten für die begleitenden Lehrer nach Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten (Diese wird auch für die Abrechnung der Kosten mit dem Land benötigt). Um möglichst alle pädagogisch angedachten Fahrten und Austausche durchführen zu können, sind die Kostenobergrenzen für die Schüler sowie die Minimierung der Kosten für die Lehrer unbedingt zu beachten. Dazu folgende Verfahrensregeln: Die Kosten weiterer Begleiter (z.B. Erlebnispädagoge, Skilehrer etc.) dürfen ausschließlich auf die Schüler umgelegt werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Freiplätzen ist in allen Planungspunkten (Fahrt, Unterkunft, Eintritte etc.) zu berücksichtigen und entsprechende Angebote zu bevorzugen. Der Schulleiter sammelt und prüft die Anträge. Fahrten können nur genehmigt werden, wenn den Lehrer die entstehenden Fahrtkosten erstattet werden können. Die den Lehrern entstehenden Kosten müssen angemessen sein. Um mit dem Budget der Fahrtkostenerstattung auszukommen und gleichzeitig eine frühe Planbarkeit möglich zu machen, erfolgt die Genehmigung nach folgendem Modus: 1. In der Regel werden folgende Fahrten unmittelbar nach Eingehen des Antrages genehmigt. Dieser ist dennoch so früh wie möglich zu stellen (s.o.). a. Erlebnispädagogische Fahrt der 5. Klassen (derzeit „Manderscheid“) b. Skifahrt der 8. Klassen (derzeit „Kössen“) c. Politische Fahrt der Stufe EF (derzeit „Berlin“) d. Kursfahrten der Stufe Q2 bzw. Q1 e. Chorfahrt (derzeit „Bilstein“) f. SV-Fahrt 50 2. Folgende Fahrten müssen bis Mitte November beantragt werden. Anfang Dezember entscheidet der Schulleiter nach Maßgabe des Budgets, ob diese Fahrten genehmigt werden können. Sollte das Budget nicht ausreichen, so entscheidet er nach folgender Prioritätenliste: a. Austausch mit Frankreich (derzeit „Versailles“) b. Austausch mit Israel c. Austausch mit den USA Vor dem Hintergrund des derzeitigen jährlichen Budgets scheint es sinnvoll, die Israel- und die USA-Fahrt im jährlichen Wechsel zu planen. Abrechnung der Kosten für die Lehrer Die Abrechnung erfolgt nach dem Formblatt der Bezirksregierung ( "Antrag auf Reisekostenerstattung"). Die Erstattung erfolgt nach den geltenden Landesreisekostengesetz und dem Erlass des Schulministeriums zur Festsetzung von Aufwandsentschädigungen. Die Abrechnung soll nach der Fahrt für alle teilnehmenden Lehrer gemeinsam erfolgen. Dabei muss die Ausschlussfrist von 6 Monaten beachtet werden. Rahmenplan, d.h. finanzielle Regelungen für Kostenobergrenzen für die Schülerinnen und Schüler die Fahrten/anzustrebende für die Jahrgangsstufe 5 (6) für die 8 für den 7-tägigen Schullandheimaufenthalt für die politisch-methodisch ausgerichtete Fahrt der Stufe EF für die LK- bezogene Studienfahrt in Q 2 (in besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. England/London 130 € 350 € 230 € 450 € 550 €) Exkursionen Exkursionen sind in Sek. I und II als fachgebundene Unternehmungen vorgesehen und können an einem Schultag – möglichst nachmittags - , eventuell unter Einbeziehung unterrichtsfreier Tage stattfinden, außer in den 10 Tagen vor der Klausurperiode und während der Klausurperiode. Exkursionen innerhalb eines Diff-Blocks sowie von Gruppen mit Latein/Französisch als 2. FS sollten in der Regel am gleichen Tag durchgeführt werden. Chor und Orchester fahren in der Regel zu Probentagen/einer Probenwoche im zeitlichen Zusammenhang mit dem Halbjahreswechsel, Ausnahme Unterstufenchor im April/Mai. 51 Eine SV – Fahrt für die neu gewählten Klassen- und Stufensprecher und ihre Stellvertreter zu Beginn des Schuljahres/ eine Schulungsfahrt der Cafeteria-AG zu gegebener Zeit ist für die Dauer von 2 Schultagen, ggf. unter Einbeziehung eines unterrichtsfreien Tage möglich. Austauschfahrten werden nach Abklärung mit der Partnerschule und unter Beachtung des Jahresterminplans durchgeführt. Alkohol- und Tabakkonsum: Es ist das generelle Alkohol- und Rauchverbot bei Schulveranstaltungen zu beachten. Der Fahrtenleiter beantragt unter dieser Voraussetzung die zeitweise Aufhebung des Verbots; im Moment (s. Schuko in 2009) gilt diese definierte Aufhebung bis auf Widerruf. Die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer entscheiden vor Ort, zu welchen Gelegenheiten die Aufhebung durchgeführt wird. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von der Fahrt führen (s.u.). Tipps und Regelungen zur Planung und Durchführung von Fahrten/Exkursionen Adressen und Telefon/Handynummern während der Fahrt sind im Sekretariat zu hinterlegen. Führt eine Fahrt ins Ausland, müssen alle Teilnehmer im Besitz gültiger Reisedokumente sein, auch bei kurzfristigem Grenzübertritt im grenznahen Bereich. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn die Schüler ihre Krankenversicherungskarte sowie einen Impfausweis vor Fahrtantritt bei den verantwortlichen Lehrern abgeben. Bei Planung und Durchführung sind die WRL (=Wanderrichtlinien) zu beachten. Jeder Fahrtleiter ist für die Einhaltung der dort formulierten Vorschriften verantwortlich. Sonstige Hinweise und rechtliche Grundlagen (1) Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalter unaufgefordert für die begleitende Lehrperson angebotenen Freiplatzes ist strafund disziplinarrechtlich unbedenklich. Dieser darf von der Lehrperson beim Veranstalter nicht eingefordert werden. Zuschüsse von Eltern zu den Reisekosten der Lehrkräfte sind nicht statthaft. (2) Eine Verpflichtung eines Lehrers zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gilt nur für den Fall, dass die Reisekostenvergütung vollständig gezahlt werden könnte. 52 (3) Die Rechte der TZ-Lehrer sollen berücksichtigt werden, indem diese Kollegen nur in größeren Zeitabständen entsprechend ihrer Stundenreduzierung an mehrtägigen Fahrten teilnehmen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, ist für einen innerschulischen Ausgleich insbesondere bei den außerunterrichtlichen Aufgaben zu sorgen. Art, Umfang und Zeitpunkt dieses Ausgleichs muss bereits bei der Genehmigung festgelegt werden. (4) Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sowie bei mehrtägigen Fahrten ist in der Regel eine weitere Begleitperson mitzunehmen; dies können aber auch z.B. Eltern, volljährige Schüler sein. Nehmen Schülerinnen teil, ist eine weibliche Begleitung grundsätzlich erforderlich. (5) Für sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko (Schwimmen und Baden, Skifahren, Kanu, Rudern, Segeln ...) sollte ein Sportlehrer als Begleitperson mitgenommen werden. Hier müssen neben des Vorschriften des WRL zusätzlich des RdErlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ (BASS 18 – 23 Nr.2) sowie die „Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports“ beachtet werden. (6) Für den Umfang der Aufsicht muss das Alter der Schüler und das Gefährdungspotential berücksichtigt werden. Wenn Schüler für einen begrenzten Zeitraum unbeaufsichtigt in Gruppen unterwegs sein sollen, ist vorher die schriftliche Zustimmung der Eltern einzuholen. (7) Aufsichtspersonen müssen grundsätzlich in derselben Unterkunft wie die Schüler übernachten. Bei Begegnungsveranstaltungen ist darauf zu achten, dass die erforderliche Aufsicht durch die Gastfamilie wahrgenommen wird. (8) Finanzierung bei Empfängern von Hartz IV/ALG II: Für Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, zahlt dagegen die ARGE. Die Kosten können dabei vom Amt nicht auf eine gewisse Höhe begrenzt werden; es müssen die gesamten Kosten bezahlt werden, incl. Taschengeld. Auch wer mit seinem Einkommen knapp über dem Satz für ALG II liegt, bekommt ggf. Geld für die Klassenfahrt seines Kindes, denn die Fahrt gilt als erhöhter Bedarf. (Anträge sind möglichst frühzeitig zu stellen.) (9) Evtl. zur Verfügung gestellte Freiplätze und Nachlässe sind zunächst dazu zu nutzen, die Fahrtkosten der begleitenden Lehrer zu verringern. Darüber hinaus gehende Freiplätze und Nachlässe werden auf die Gruppe umgelegt. (10) Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen werden im Namen der Schule und nicht im eigenen Namen des Lehrers abgeschlossen. 53 Für die Beförderung von Schülern in Reisebussen ist zu beachten: (a) Es ist nicht zulässig, Schüler auf Stehplätzen zu befördern (b) Bei der Vergabe des Fahrauftrags sollte geprüft werden, ob evtl. ein zweiter Fahrer erforderlich ist. (c) Im Unternehmen muss eine Genehmigung für die Durchführung von Ausflugs- und Mietomnibusfahrten vorliegen. Es wird empfohlen, sich vom Reiseunternehmen eine „Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ ausstellen zu lassen. Dafür ist die Angabe aller Vornamen wichtig. Verfahren mit Schülern, die nicht an Fahrten teilnehmen Die Nichtteilnahme erfolgt nur mit Genehmigung des Schulleiters (siehe WRL). Schüler, die an einer Fahrt nicht teilnehmen, müssen am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen. Für Sek. II-Schüler muss ein obligatorisches Alternativprogramm erstellt werden. (Wochenarbeit 40 Zeitstunden, davon 25 Stunden Arbeitszeit in der Schule; Themenstellung und inhaltliche Beurteilung durch einen beauftragten Fachlehrer.) Disziplinarische Maßnahmen während der Schulfahrten/ -exkursionen Wie bei jeder schulischen Veranstaltung auch, ist den Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer Folge zu leisten. Erhebliche oder wiederholte Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen kann zum Ausschluss von der weiteren Fahrt/Exkursion führen. Die beim Abbruch der Fahrt entstehenden Kosten tragen die Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler. Eventuell anfallende Erstattungen werden zurückgezahlt. Wandertage und Exkursionen Für die Sek. I sind pro Schuljahr maximal 2 Wandertage und 2 Exkursionen möglich. Weitere Exkursionen können nur zu Lasten von Wandertagen durchgeführt werden. In Jahren von Klassenfahrten müssen die Wandertage eingespart werden, Exkursionen sind davon unberührt. Die Termine werden von den Klassen- bzw. Fachlehrerinnen/lehrern in Absprachen festgelegt. Dabei ist zu beachten: Terminplanung in Abstimmung mit dem Jahresterminplan Geplante Klassenarbeiten haben Vorrang. Wenn Restgruppen zurückbleiben, sind die betroffenen Fachlehrer zu informieren. Genehmigung beim Schulleiter einholen (Formular) Herr Vogel muss informiert werden über den endgültigen Termin und die evtl. Begleitung. 54 Info dazu: In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 können 2 Lehrer als Begleitung eingesetzt werden, wenn der entsprechende Unterrichtsausfall im Rahmen bleibt und kein Elternvertreter als Begleitperson zur Verfügung steht. In den anderen Stufen sollte es bei einer Begleitperson bleiben, es sei denn, die Art des Ausflugs erfordert aufgrund des Gefährdungspotentials eine weitere Aufsicht. Die Benutzung privater PKWs ist bei Schulfahrten grundsätzlich nicht zulässig. 55 9 Prinzip der Erprobungsstufe (von Rose Rathmann) Die Klassen 5 und 6 an den weiterführenden Schulen bilden eine Einheit. Da am Ende der Grundschulzeit bei einem 10-jährigen Kind noch längst nicht feststeht, welche Stärken und Begabungen es besitzt und welche Interessen es entwickeln wird, soll die Zeit der Erprobungsstufe helfen, darüber etwas mehr Gewissheit zu gewinnen. Um einen eventuell nötigen Schulformwechsel in alle Richtungen zu ermöglichen, sind die Lehrpläne zwischen dem Gymnasium und der Realschule in den beiden ersten Jahren recht ähnlich. Beide Schulformen beginnen daher auch in der 6. Klasse mit der zweiten Fremdsprache, wobei in der Realschule allerdings nur Französisch, auf dem Gymnasium Französisch oder Lateinisch gelernt werden kann. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Schulformen besteht im Grad der Abstraktion und Selbstständigkeit des Lernens. Für die erfolgreiche Bewältigung der gymnasialen Schullaufbahn ist ein gewisses Maß an Anstrengungsbereitschaft und Durchhaltevermögen nötig. Die Kinder kommen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen an unsere Schule. Vor allem in der Beherrschung der Rechtschreibung, Grundrechenarten und in den Englischkenntnissen unterscheiden sich die jungen Schüler sehr. Aber auch die sozialen Fähigkeiten sind unterschiedlich ausgeprägt. Manche Kinder kommen aus sehr kleinen Grundschulklassen, in denen sie viel Bewegungsfreiheit genossen haben, und so ist für sie das 6-stündige „Stillsitzen“ in einer Klasse mit ungefähr 30 Kindern eine große Umstellung. Die ersten Monate der Erprobungsstufe gelten also der Angleichung der Kenntnisse und der aktiven Begleitung der Schüler bei der Bildung einer guten Klassengemeinschaft. Durch die Einrichtung eines Klassenlehrerteams, das einen möglichst großen Anteil der Stunden und vor allem die beiden Förderstunden in der Klasse 5 unterrichtet und in engem Austausch über die Kinder steht, versuchen wir, dies zu erreichen. Eine vertrauensvolle, konstruktive und vorurteilsfreie Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist in dieser Phase besonders wichtig, dies gibt den Kindern das Gefühl der Sicherheit und ermöglicht es ihnen, sich zu orientieren und erfolgreich in der Schule zu integrieren. Die Förderstunden dienen verschiedenen Zielen: ganz am Anfang ermöglichen sie, Regeln und Gepflogenheiten der Schule in Ruhe zu erklären, fächerspezifische Methoden einzuüben, Feste zu planen und die im 2. Halbjahr stattfindende Klassenfahrt vorzubereiten. Im 2. Halbjahr kann die Klasse zwischen den beiden Klassenlehrern aufgeteilt werden und mit der Hälfte der Kinder können besonders schwierige Lerninhalte vertiefend eingeübt werden. Zwischen der 5. und 6. Klasse gibt es keine Versetzungsentscheidung, Eltern können aber einen Antrag auf Wiederholung der 5. Klasse stellen, wenn sich herausstellt, dass die Lerninhalte noch nicht sicher beherrscht werden oder insgesamt ein Entwicklungsrückstand deutlich wird. 56 In der 6. Klasse beginnt der Unterricht in der 2. Fremdsprache Französisch oder Lateinisch, eine zusätzliche Herausforderung für die Schüler, die vor allem von Anfang an ein kontinuierliches Lernen der Vokabeln und der Grammatik erfordert. Während der gesamten Zeit der Erprobungsstufe, bei Bedarf auch noch in der 7. Klasse, besteht das Angebot der Teilnahme an der Übermittagsbetreuung, die montags bis donnerstags von 13.15 Uhr bis 15.30 Uhr stattfindet und von pädagogisch geschultem Personal in Zusammenarbeit mit Studenten, Sportlehrern und Oberstufenschülern geleitet wird. Hier kann man auch seine Hausaufgaben anfertigen. Am Ende der 6. Klasse findet die erste Versetzungskonferenz statt. Die unterrichtenden Lehrer stellen die Versetzung der Schüler in die Stufe 7 fest oder entscheiden im Falle der Nichtversetzung darüber, ob das Kind die 6. Klasse wiederholt oder ob es zur Realschule wechselt und dort die 7. Klasse besucht. Für manche Kinder stellt der Wechsel zur Realschule eine erfreuliche Entlastung dar und die Lernmotivation steigt mit den sich wieder einstellenden Lernerfolgen. Oft erreichen diese Schüler am Ende der Realschulzeit die für den Besuch der gymnasialen Oberstufe notwendige Qualifikation und kommen so auch zum Abitur. Für manche Schüler ist der Unterricht des Gymnasiums allerdings so belastend, dass sie bereits nach einem Halbjahr über Schulmüdigkeit klagen. Kopf- und Bauchschmerzen oder sogar eine regelrechte Schulphobie stellen sich ein. In diesem Fall ist durch die enge Kooperation zwischen OHG und OHR auch schon zum Ende des ersten Halbjahres ein Schulformwechsel möglich, genauso wie es in der umgekehrten Richtung für einen Realschüler, der von Anfang an besonders gute Leistungen erbringt, möglich ist, zum OHG zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist natürlich bis zum Ende der 8. Klasse nach jedem Schuljahr möglich. 57 10 Mitarbeit der Eltern an den Schulveranstaltungen Die Schulpflegschaft des OHG hat beschlossen, sich an folgenden Schulveranstaltungen aktiv zu beteiligen: 5er Klassen Sonntagsmitarbeit bei den Herbstkonzerten und Sommerkonzerten 6er Klassen ( mindestens 2 bis 3 Elternteile pro Stufe ) Ehemaligenfest (1. Freitag im Dezember) Q1-Stufe ( mindestens 1 Elternteil pro Klasse) Freitagsmitarbeit bei den Herbstkonzerten und Sommerkonzerten Einsammlung von 3 Euro pro Klasse, für die Berlinfahrt in der EF. Ein Elternteil aus der EF erklärt sich bereit, kleine Geschenke für die begleitenden Lehrer (vorher erfragen, wer dabei ist) zu besorgen, einzupacken und bei Frau Zeyen abzugeben. Weitergabe erfolgt automatisch an die neue 9er Klasse. Genauere Informationen hierzu an der Schulpflegschaftssitzung. EF-Stufe ( mindestens 1 Elternteil pro Klasse ) Freitagsmitarbeit bei den Herbstkonzerten und Sommerkonzerten 9er Klassen ( mindestens 1 Elternteil pro Klasse ) Sonntagsmitarbeit bei den Herbstkonzerten und Sommerkonzerten 8er Klassen ( mindestens 1 Elternteil pro Klasse ) Betreuung und Information über aktive Teilnahme am Schulleben der neuen 5er Eltern am Einschulungstag Bereitstellung von Kuchenspenden für den Einschulungstag der neuen Fünftklässler ( mindestens 3 pro Klasse ) 7er Klassen ( mindestens 1 Elternteil pro Klasse ) ( mindestens 2 bis 3 Elternteile pro Stufe ) Ehemaligenfest (1. Freitag im Dezember) Q2-Stufe Wer bis hierhin gekommen ist, hat genügend getan. Ruhepause!!! 58 11 Hausordnung Grundsätze Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, Schüler und auch Lehrer, darf nur so viele Rechte und Freiheiten beanspruchen, wie ohne Eingriff in die Freiheiten anderer möglich ist, und hat sich in der Schule so zu verhalten, dass niemand gefährdet, belästigt oder behindert wird. Das Verhalten in der Schule ist daher durch die Regeln der Fairness, der Höflichkeit, der Verantwortlichkeit und der Rücksichtnahme gegenüber anderen geprägt. Dazu gehören angemessene Kleidung und angemessenes Verhalten. Wenn wir uns alle in der Schule richtig verhalten, vermeiden wir Streit und Konflikte. Damit uns das auch gelingt, müssen wir uns alle an folgende Regeln halten: 1. Zusammenarbeit von Realschule und Gymnasium In unserem Schulgebäude befinden sich zwei Schulen. Jeder Lehrer - ganz gleich, an welcher Schule er unterrichtet - kann jeden Schüler an die Regeln der Hausordnung erinnern und ihm Weisungen erteilen. Auch die Anordnungen der Schulhausmeister gelten - unabhängig von der Schulform - für alle Schüler beider Schulen. 2. Unterrichtsräume Für Sauberkeit und Ordnung in den Klassen sind die Schüler selbst verantwortlich. Die Lehrer helfen mit, damit diese Regeln eingehalten werden. Deshalb verlassen die Lehrer zu Beginn der großen Pausen oder bei einem Raumwechsel der Klasse als letzte den Raum und schließen ihn ab. Kein Schüler darf sich also während der großen Pausen oder in Freistunden im Klassenraum aufhalten. Nur wenn Schüler verletzt sind (z. B. Beinbruch), dürfen sie sich mit Genehmigung des Klassenlehrers in den Pausen dort aufhalten. Die Unterrichtsräume werden bei Bedarf vor der 1. Stunde und während der großen Pausen von den Lehrern beim Vorgong aufgeschlossen. Die Fachräume werden von den Fachlehrern zum Unterrichtsbeginn aufgeschlossen. Nach der letzten Stunde am Vormittag kontrolliert der Lehrer gemeinsam mit den Schülern den Klassenraum. Das Licht wird ausgeschaltet, die Fenster werden verschlossen und alle Stühle werden von den Schülern auf die Tische gestellt. Alle Abfälle, auch die, die unter den Tischen liegen, werden spätestens jetzt in den Papierkorb gebracht. Das ist wichtig, damit die Klassenräume am Nachmittag geputzt werden können. Alle Klassen und Kurse sind verpflichtet einen Ordnungsdienst einzurichten. 3. Die 5-Minuten-Pause zwischen den Schulstunden In dieser Zeit bleiben die Schüler in ihren Klassen, packen die Materialien der letzten Stunde in ihre Schultaschen und legen Bücher und Hefte für die nächste Stunde auf ihren Tisch. Jetzt darf auch etwas getrunken oder gegessen werden - nicht während des Unterrichts - und natürlich dürfen die Schüler den Raum verlassen, um zur Toilette zu gehen. 59 Die Lehrer gehen in dieser Zeit zu ihrer nächsten Klasse. Sollte sich ein Lehrer verspäten, so müssen die Klassen- oder Kurssprecher dies fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde im Sekretariat melden. Die Klassenraumtür wird geschlossen, damit die anderen Klassen, bei denen der Unterricht pünktlich begonnen hat, nicht gestört werden. 4. Vertretungsplan und Raumänderungen Die Informationen über Stundenverlegung, Vertretungen oder Raumänderungen werden an Informationstafeln ausgehängt, deren Platz noch bekannt gegeben wird. Die Klassensprecher oder ihre Vertreter müssen in den großen Pausen dort nachschauen, ob für den nächsten Schultag eine Änderung des Stundenplans vorgesehen ist. Über diese Änderungen informieren sie dann die Klassen zu Beginn der nächsten Unterrichtsstunde. Schüler bis Klasse 9 werden während unterrichtsfreier Randstunden auf dem Schulgelände nicht beaufsichtigt. Daher ist es nur in Ausnahmefällen zulässig, dass sich Schüler zu diesen Zeiten auf dem Schulgelände aufhalten. 5. Verlassen des Schulgeländes Allen Schülern der Klassen 5 bis 9 ist es nicht gestattet, während der Unterrichtszeit das Schulgelände zu verlassen. Nur Schülern der Oberstufe ist dies gestattet. 6. Rauchen und Alkohol Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot. 7. Pausenregelung Zu Beginn der großen Pausen haben die Schüler die Möglichkeit, ihre Taschen in den Fluren vor den Klassenräumen abzustellen und an ihr Schließfach zu gehen. Danach müssen sie sich alle sofort nach draußen auf die Schulhöfe begeben. Eine Buchausleihe in der Mediothek kann zu Beginn der Pausen vorgenommen werden. In Absprache mit der Aufsicht dürfen einzelne Schüler die Streitschlichterstelle aufsuchen. Wenn es zur Pausenzeit regnet, zeigt ein wiederholter Gong dies an, und die Schüler dürfen sich an überdachten Orten aufhalten, die noch bekannt gegeben werden. Dort sind Rennen und Ballspielen nicht gestattet. Auf den Schulhöfen sind im Winter das Werfen mit Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen untersagt (Unfallgefahr). Einzelne Schüler dürfen nach Absprache mit der Aufsicht in den Pausen nur dann den Verwaltungsbereich (Sekretariate, Lehrerzimmervorbereich) betreten, wenn sie etwas Bestimmtes dort erfragen oder erledigen müssen. Dazu zählen etwa die Verlängerung des Schülerausweises oder die Beantragung einer Schulbescheinigung. Manchmal müssen auch dringende Verabredungen mit Lehrern getroffen werden. Als Treffpunkt für solche Verabredungen sind die Türen zu den Lehrerzimmern nicht geeignet. Schüler-LehrerGespräche müssen terminlich und räumlich abgesprochen werden. Das Betreten der Lehrerzimmer ist den Schülern nicht gestattet. In der einstündigen Mittagspause ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen ist Folge zu leisten. 60 8. Cafeteria Der Verkauf von Brötchen, Getränken usw. erfolgt während der 1. und 2. großen Pause über im Sporthallengang. 9. Verbotene Aufenthaltsbereiche Alle Bereiche der Baustelle dürfen auf keinen Fall betreten werden (Unfallgefahr). 10. Sonstige Räume Für die Mediothek, Benutzerordnungen. Cafeteria und die Computerräume gelten gesonderte 11. Handys, MP3-Player usw. Skateboards, Inline-Skater, Roller u. ä. dürfen während der Unterrichtszeit und der Pausen im Gebäude und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Eigene MP3-Player, Handys, Smartphones und ähnliche technische Geräte dürfen von Schülern der Sekundarstufe I im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht verwendet werden. Sie können jedoch stummgeschaltet und unsichtbar mitgeführt werden. Die Regelung gilt auch für Ausflüge, Exkursionen und Klassenfahrten. Ausnahmen sind nach Absprache mit den begleitenden Lehrern möglich. In dringenden Fällen dürfen Schüler nach Rücksprache mit einer Lehrkraft selbstverständlich Nachrichten versenden oder telefonieren. Für die Sekundarstufe II gelten ergänzende Regelungen (siehe dort). Für dringende Mitteilungen an die Eltern steht ein Telefon im Sekretariat zur Verfügung. 12. Fahrräder, Mopeds und Autos Das Parken von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zulässig (Fahrradbereich, Stellplätze). Das Befahren des Schulgeländes ist nicht gestattet (Lärmbelästigung, Unfallgefahr). Die nördliche Zufahrt zum Einstellplatz ist nur der Bahnweg (nicht erlaubt: Zufahrt über den Schulhof). Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Zufahrtswege zum Schulgebäude und zu den Sportanlagen für Krankenwagen und Feuerwehr frei bleiben! Der Fahrrad-Abstellbereich darf nur zu Unterrichts-beginn (Anfahrt) und nach Unterrichtsende (Abfahrt) aufgesucht werden, damit unbefugte Besucher schneller erkannt werden können und Beschädigungen und Diebstählen vorgebeugt wird. In der Parkschleife gilt ohne Einschränkung die Straßenverkehrsordnung. Die Schulleitung bzw. die Schulhausmeister müssen aus Gründen der Sicherheit geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn die Zufahrtswege zum Schulgelände blockiert werden. Der Parkplatz darf in der Zeit von 7:30 bis 14 Uhr nur von Lehrern und Mitarbeitern der Schule benutzt werden. 13. Aufsichten Unfälle und besondere Vorkommnisse müssen dem Aufsicht führenden Lehrer sofort gemeldet werden. Bei Bedarf kann der Schulsanitätsdienst im Sanitätsraum neben dem Sekretariat Frau Fangmeyer erreicht werden. 61 14. Sauberkeit In unserem großen Containerdorf sind alle Schüler und Lehrer besonders verpflichtet, immer wieder darauf zu achten, dass Abfälle, auch außerhalb der Container, in die dafür vorgesehenen Behälter abgelegt werden. Für Sachbeschädigungen und Verunreinigungen können Schüler und Eltern regresspflichtig gemacht werden. 15. Plakate, Transparente etc. Ein Anbringen von Plakaten und Aushängen ist auf dem gesamten Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung zulässig. Die Tafeln und Schaukästen für Aushänge sind festgelegt! 16. Vermeidung von Unfällen und Gebäudeschäden Unfallgefahren und defekte Geräte bzw. Einrichtungsgegenstände sind über den Klassenlehrer bzw. Fachlehrer unverzüglich im Sekretariat zu melden. 17. Alarm Bei Alarm sind die Verhaltensregelungen für Feueralarm und die Hinweise für Fluchtwege, die neben den Eingangstüren der Klassenräume aushängen, unbedingt zu beachten. Ebenso sind Durchsagen der Schulleitung bzw. von Feuerwehr oder Polizei zu befolgen. Die wichtigsten Regeln: Schließen der Fenster und Türen (kein Abschließen der Türen), Verlassen des Gebäudes gemäß den vorgegebenen Fluchtwegen, möglichst über die sicheren Flure des Kellergeschosses, Freihalten der Fluchtwege von Gegenständen (Rauchschutztüren), Prüfung der Vollständigkeit der Klassen/Kurse an den Sammelstellen durch die Lehrer (Klassenbuch, Kursmappe). 62 12 Förderverein Liebe Eltern, der Förderverein der Otto-Hahn-Schulen besteht seit 1969, er ist ein Förderverein für beide Schulen an der Saaler Mühle, Gymnasium und Realschule. Je größer die Mitgliederzahl ist, desto größer sind die Möglichkeiten, den Schulen zu helfen. Viele der Anschaffungen nutzen den Schülern beider Schulen. Aus Steuermitteln kann selbst die Grundversorgung der Schulen nicht immer sichergestellt werden. „Ohne den Förderverein wäre die Schule nicht das, was sie heute ist.“ Hier einige Beispiele von Anschaffungen und Projekten, die ohne den Förderverein nicht möglich gewesen wären: - ständige Erweiterung der PC-Räume Cafeteria-Ausstattung Lichtanlage im Foyer Streitschlichterraum Exkursionen Gewaltpräventionsmaßnahmen Ausstattung des Chemielabors - Druckmaschine Verstärkeranlagen Medienzentrum Stellwände kulturelle Veranstaltungen moderne Unterrichtsmedien … Wenn wir Eltern eine Schule für unsere Kinder ermöglichen möchten, deren Angebot über die staatlich gebotene Normalausstattung hinausgeht, können wir durch Eigeninitiative Attraktionen und Innovationen ermöglichen, die sowohl Lehrer als auch Schüler motivieren, etwas Besonderes zu leisten. Hierzu braucht die Schule Ihre finanzielle Unterstützung durch Ihren Beitritt in den Förderverein. Beitreten können übrigens nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern oder Firmen. Die Beiträge, deren Höhe Sie selber festlegen können, sind steuerlich absetzbar. Ein Beitrittsformular finden sie auf unserer Website oder in den Schulsekretariaten. Sie können es bei den Klassenlehrern und den Sekretariaten abgeben oder per Post übermitteln. Einmal jährlich findet eine öffentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins statt. Der Termin wird allen Eltern durch Schülerpost mitgeteilt und im Internet angekündigt. Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen! Sie können uns auch jederzeit anrufen oder eine E-Mail schreiben, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Der Vorstand des Fördervereins 63