Die Marokko-Krisen (1905

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Die Marokko-Krisen (1905
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DIE MAROKKO-KRISEN (1905/06 UND 1911)
1.
Die Marokko-Krise von Copyright
1905/06 www.park-koerner.de
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- In der Madrider Konvention von 1880 wird - mit voller
Zustimmung Bismarcks - die handelspolitische
Gleichstellung aller Mächte in Marokko vereinbart.
- Im italienisch-französischen Neutralitätsabkommen von
1902 bestätigt Italien seinen Verzicht auf Marokko und
erhält von Frankreich sein Interesse
an Tripolis
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bestätigt.
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- In der Entente cordiale von 1904 garantieren sich England und Frankreich ihre Besitzungen in
Ägypten bzw. in Marokko.
- Mit Spanien einigt sich Frankreich 1904 über die Abgrenzung der beiderseitigen
Interessenzonen in Marokko in einem Geheimvertrag.
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- Frankreich sichert sich die Anerkennung Italiens, Englands und Spaniens für seine
Festsetzung in Marokko, ohne Deutschland zu beteiligen und ohne Deutschlands Zustimmung
zu erhalten.
- Durch eine Reform der Streitkräfte und der Finanzen dehnt Frankreich seinen Einfluss in
Marokko aus.
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- Auf
Drängen des Reichskanzlers
von Bülow
landet Kaiser
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II. in Tanger
und bestätigt
die Souveränität des Sultans von Marokko.
- Deutschland rechnet nicht mit einem Eingreifen Englands und gibt dies auch Frankreich zu
verstehen.
- England lässt Frankreich freie Hand in Marokko und will sich, bei grundsätzlichem
Wohlwollen, vorerst nicht auf ein Defensivbündnis einlassen.
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Sir Edward Grey 31.1.1906,
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1)
- Deutschland ignoriert Frankreichs Verhandlungsangebote und verlangt die Einberufung einer
Konferenz der Signatarstaaten der Madrider Konvention von 1880.
- Der französische Außenminister Delcasse muss wegen seines harten Kurses, der einen Krieg
mit Deutschland riskiert, zurücktreten.
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- Sein Amt übernimmt der Ministerpräsident Rouvier.
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- Auch jetzt ist Deutschland nicht zu direkten Verhandlungen mit Frankreich bereit.
- Unter Vermittlung des amerikanischen Präsidenten kommt es zu der von Deutschland
gewünschten Konferenz von Algeciras.
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- Die Algeciras-Akte von 1906 bestätigt die Integrität Marokkos, überträgt aber den Franzosen
und Spaniern die Polizeigewalt und die ganze innere Verwaltung.
- Der Beschluss basiert wesentlich auf der Schiedsrichterfunktion des amerikanischen
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Präsidenten, vergleichbar der zwischen Japan und Russland beim Friedensschluss von 1905.
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- Die USA unterstützen Frankreich und Großbritannien und treten, wie schon im Pazifik und
der Karibik, Deutschlands Weltmachtstreben entgegen.
- Deutschland kann zwar künftig in Marokko eingreifen, erleidet aber eine erheblich
diplomatische Niederlage.
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- Vor dem Reichstag rechtfertigt der Reichskanzler den Vertrag im positiven Sinne.
(Dok.: v. Bülow 5.4.1906, Text 2)
2. Die zweite Marokko-Krise (1911)
- Frankreich stationiert Truppen in Fes zur Sicherung der dort lebenden Ausländer gegen
Aufständische.
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- Deutschland verlangt den Rückzug der Truppen und Verhandlungen auf der Grundlage des
Algeciras-Abkommens.
(Dok.: Kiderlen-Wächter 28.4.1911, Text 3)
- Deutschland sieht darin einen Bruch des Algeciras-Abkommens und entsendet das
Kanonenboot "Panter" zum Schutz der deutschen Kolonisten nach Agadir ("Pantersprung").
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- Das Ausland, insbesondere England, missbilligt diese von den nationalistischen Kreisen in
Deutschland bejubelte Machtdemonstration Deutschlands.
- Deutschland fordert als Ausgleich für ein französisches Protektorat die ganze französische
Kongokolonie, wozu Frankreich, gestützt durch Englands Versicherung unbedingter
Bündnistreue, nicht bereit ist.
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- England
warnt Deutschland
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vor
der Störung
des internationalen Friedens
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der
Beeinträchtigung englischer Interessen, ohne sich im einzelnen auf eine bestimmte Position
festzulegen.
(Dok.: Lloyd 21.7.1911, Text 4)
- Kriegsdrohungen Englands beeinflussen den Kompromiss des deutsch-französischen
Abkommens von 1911, wonach Deutschland für die Anerkennung eines französischen
Protektorats ein Gebiet zwischen Kamerun und der belgischen Kongokolonie mit Zugängen
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den Flüssen und zur Atlantikküste
erhält.
(Dok.: Abkommen vom 4.11.1911, Text 5)
- Deutschland zieht keinen Gewinn aus dem Abkommen und steht in einem verschärften
Spannungsverhältnis mit Frankreich wegen des Pantersprungs und mit England wegen seiner
antideutschen Haltung.
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