Broschuere_fuer_Fluechtlinge_Moessingen_v1

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Broschuere_fuer_Fluechtlinge_Moessingen_v1
FREUNDESKREIS ASYL MÖSSINGEN
Im Mütter- und Familienzentrum e.V.
und Mehrgenerationenhaus
ANKOMMEN IN DEUTSCHLAND
Wie ich als Flüchtling im Raum Mössingen zurechtkomme
Autor:
Michael
Mautner
22. November 2015
Inhaltsverzeichnis
1
Gemeinschaftsunterkunft (GU)
3
2
Verantwortung für die Gemeinschaftsunterkunft
4
3
Alltagsbegleitung
5
4
Fahrradwerkstatt
6
5
Sachspenden
6
6
Freizeit
6
7
Begegnungsstätte Café International
6
8
Gesundheit
7
9
Geld/Konto
7
10 Konsum und Verträge
8
11 Dokumente
11
12 Mobilität
11
13 Justiz/Gericht
12
14 Arbeit
12
15 Schule/Kinder
13
16 Kultur
13
17 Termine
13
18 Papier! Papier! Schriftverkehr
14
19 Sitten und Gebräuche
14
20 Feiertage/Feste
14
21 Gleichberechtigung
15
22 Religionsfreiheit
15
23 Pluralismus
15
Wichtige Adressen
16
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Vorwort
Diesen Ratgeber haben Mitglieder des Freundeskreis Asyl Mössingen für die Flüchtlinge im Raum
Mössingen erarbeitet. Er richtet sich an alle Neuankömmlinge, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und an Flüchtlinge mit Bleiberecht. Die Informationen, Tipps und Hinweise für
verschiedene Lebensbereiche sollen Flüchtlingen die ersten Schritte und den folgenden Weg in den
deutschen Alltag erleichtern. Vor allem sollen sie helfen, typische Fehler zu vermeiden, die manchen
Vorgängern und auch ihren deutschen Betreuern viel Kraft, Energie und nicht selten Ärger und Geld
gekostet haben. Der Verfasser ist dem Freundeskreis Asyl Ostldern e. V. für die vielen Anregungen aus deren Leitfaden dankbar. Die anderen Lebensumstände der in und um Mössingen lebenden
Flüchtlinge haben aber eine weitgehend eigene Erarbeitung dieses Ratgebers nötig gemacht. Neben den in der Stadt Mössingen lebenden Flüchtlingen richtet sich der Ratgeber an die Flüchtlinge
in Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren, Gomaringen sowie Duÿlingen, zu denen und deren Helfern
es viele Kontakte und Verbindungen gibt. Zusammengestellt und zusammengetragen hat die zahlreichen Informationen des Ratgebers Michael Mautner vom Freundeskreis Asyl Mössingen. Die
deutsche Version kann auf http://www.muetterzentrum.moessingen.org kostenfrei herunter geladen
werden.
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1
Gemeinschaftsunterkunft (GU)
1.1 Hausordnung
Wenn Sie in eine Gemeinschaftsunterkunft einziehen, gilt die Hausordnung. Darin stehen Regeln für
das Zusammenleben mit den anderen Bewohnern. Diese Regeln sind wichtig, wenn so viele Menschen
auf engem Raum zusammen wohnen. Die Regeln dienen dem Wohle aller Bewohner der GU. Sie
sollen sich mit den Regeln vertraut machen und sie befolgen. Dies wird helfen, Konikte auf ein
Minimum zu beschränken. Sie sollten auch darauf achten, welche Wirkung Ihr Verhalten auf die
Nachbarn und Anwohner ausübt. Wenn Sie Respekt von anderen Menschen erwarten, verhalten Sie
sich auch entsprechend respektvoll anderen Menschen gegenüber.
1.2 Nachtruhe
Insbesondere die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr müssen Sie einhalten. Laute Musik oder
laute Gespräche sind in diesem Zeitraum tabu. Benutzen Sie Kopfhörer, wenn Sie Musik hören wollen
und telefonieren Sie hinter geschlossenen Türen möglichst leise. Denken Sie an die Mitbewohner,
insbesondere Kinder, die zur Schule gehen müssen und ausgeschlafen sein sollen.
1.3 Umgang mit Gemeingut/Sauberkeit
Dinge, die Ihnen zur Benutzung überlassen werden, müssen Sie sorgfältig behandeln. Halten Sie die
Toiletten, Küchen und Bäder so sauber, wie Sie sie selber antreen möchten. Verändern Sie nicht
ohne Erlaubnis des Landratsamtes ihre Wohnung, z.B. durch Malerarbeiten oder das Installieren
von Geräten.
1.4 Anschlussunterkunft
Wenn Sie ein Bleiberecht erhalten haben, also Ihr Asylantrag positiv vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) entschieden wurde, dürfen und müssen Sie die GU verlassen und eine
eigene Wohnung suchen. Die Miete dieser Wohnung wird vom Jobcenter bezahlt. Deshalb benötigen
Sie auch vorher vom Jobcenter eine Zustimmung (Erlaubnis) für die Wohnung. Unterschreiben
Sie auf gar keinen Fall ohne Einverständnis des Jobcenters einen Mietvertrag! Wenn Sie selber
keine neue Wohnung nden, wird Ihnen eine Wohnung zugewiesen. In Mössingen ist dafür Herr
Preisendanz auf dem Rathaus Mössingen zuständig. Diese Wohnung kann sich aber auch in jedem
Ort im Landkreis Tübingen benden. Wenn Sie auch nach 24 Monaten kein Bleiberecht haben,
müssen Sie ebenfalls die GU verlassen. Auch dann wird Ihnen eine Wohnung zugewiesen oder Sie
können sich selber eine Wohnung suchen, brauchen aber die Zustimmung des Landratsamtes (LRA).
Der Freundeskreis Asyl kann Ihnen bei der Wohnungssuche, bei der Anschaung der Möbel, des
Hausrats und beim Transport behilich sein. Es ist aber gut, wenn Sie sich selber Hilfe, z.B. bei
den bisherigen Mitbewohnern oder Freunden, organisieren.
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2
Verantwortung für die Gemeinschaftsunterkunft
2.1 Sozialarbeiterin des Landratsamtes (LRA)
Frau Sonja Widmer
Sprechzeiten im Büro Kurze Hirschen:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 16.00 Uhr
Telefon LRA Tübingen:
07071 207 209 2
Telefon Mössingen:
07473 958 744 3
2.2 Die Aufgaben der Sozialarbeiterin
ˆ
Unterstützung bei allen Fragen des Asylverfahrens und der Hilfe durch die Ämter
ˆ
Ausgabe der Gesundheitsscheine für Arztbesuche
ˆ
Lesen und Übersetzen von Briefen und Dokumenten
ˆ
Anmeldung der Kinder in Schulen und Kindergärten
ˆ
Hilfen bei der Integration in den Arbeitsmarkt
ˆ
Einschulung der Kinder und Jugendlichen
ˆ
Zuweisung der Asylbewerber an die Deutschkurse im Alten Rathaus
2.3 Hausmeister für alle GUs
Herr Mustafa Duran
Telefon:
0172 285 958 5
Der Hausmeister hat das Recht, die Wohnungen der GUs zu betreten, um die Sicherheit (Elektrizität, Wasser, Küche) zu kontrollieren und um kleinere Reparaturen auszuführen. Der Hausmeister
richtet Wohnungen für neue Bewohner her. Er sorgt für Ordnung und Sauberkeit in den GUs und
Auÿenanlagen. Er kann Bewohner anleiten, Arbeiten wie Putzen, Aufräumen, Müllbeseitigung zu
erledigen. Dafür kann es ein geringes Entgelt geben.
2.4 Ehrenamtliche Helfer
Der Freundeskreis Asyl Mössingen
Es gibt in Mössingen eine Gruppe von freiwilligen Helferinnen und Helfern, die sich Freundeskreis Asyl Mössingen nennt. Diese Menschen wollen Ihnen bei den vielen Problemen des Alltags
helfen. Die meisten dieser Leute sprechen eine Fremdsprache, meist Englisch oder Französisch. Von
der muslimischen Gemeinde gibt es ebenfalls Helfer, die auch Arabisch sprechen. Diese Menschen
arbeiten ehrenamtlich, das heiÿt, ohne dafür Geld zu bekommen. Bitte bringen Sie den Helferinnen
und Helfern Respekt entgegen. Halten Sie sich an Terminabsprachen und Vereinbarungen (siehe
auch Sektion 17: Termine). Die Helferinnen und Helfer haben alle auch Familie, eigene Kinder und
widmen einen Teil ihrer Zeit für die Arbeit mit Ihnen, den Flüchtlingen.
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2.5 Sprachunterricht
Die deutsche Sprache zu lernen ist die wichtigste Voraussetzung für einen guten Start in Deutschland. Sie brauchen die deutsche Sprache, um im Alltag zurecht zu kommen, um den Schulbesuch
Ihrer Kinder zu unterstützen, um in Deutschland arbeiten zu können oder um eine Ausbildung zu
machen. Deshalb sollten Sie lernen, Deutsch zu verstehen, zu sprechen, zu lesen und zu schreiben.
Vom Landratsamt und von Mitgliedern des Freundeskreises Asyl wird in Mössingen ein Deutschkurs
für Anfänger angebotenen. Dieser Kurs richtet sich an alle erwachsenen Flüchtlinge, die noch in der
GU wohnen und noch kein endgültiges, dauerhaftes Bleiberecht haben. Der Deutschkurs vermittelt
erste Schritte zu einer Verständigung im Alltag; für Flüchtlinge, die auch in ihrer Sprache nicht lesen
und schreiben können, wird auch ein besonderer Kurs angeboten. Der Unterricht wird in kleinen
Gruppen erteilt und ist, ebenso wie das bereitgestellte Lernmaterial, kostenlos.
Termin für den Sprachunterricht:
Montag bis Donnerstag von 9.00 - 11.00 Uhr im Alten Rathaus in Mössingen
2.5.1
Verpichtung zum Sprachunterricht
Alle ehrenamtlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie die Leiterin erwarten von Ihnen, dass Sie pünktlich zum Kurs kommen. Wenn Ihr Asylverfahren beendet ist und Sie Bleiberecht erhalten haben,
müssen Sie einen Integrationskurs in Tübingen besuchen. Dieser wird vom Jobcenter bezahlt. Das
Jobcenter schlieÿt eine Vereinbarung mit Ihnen ab. Diese Vereinbarung verpichtet Sie zur regelmäÿigen Teilnahme am Integrationskurs. Gehen Sie deshalb regelmäÿig in den Kurs. Wenn Sie
zu oft fehlen, kann das Jobcenter von Ihnen Geld zurückverlangen und sogar Ihre Unterstützung
kürzen. Wenn Sie nach 3 Jahren weiterhin in Deutschland bleiben möchten, ist die vorausgegangene Teilnahme an einem Integrationskurs zwingend erforderlich. Der deutsche Staat hilft Ihnen
durch Unterstützung. Dafür erwartet er von Ihnen, dass Sie sich um eine Eingliederung, wozu ein
Integrationskurs gehört, bemühen.
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Alltagsbegleitung
Ein oder mehrere ehrenamtliche Mitarbeiter (männlich / weiblich) besuchen Sie in Ihrer Wohnung,
um Kontakt aufzunehmen. Sie können mit dieser bzw. diesen Person(en) besprechen, wo Sie Hilfe
benötigen oder was Sie nicht verstehen, z.B. bei Schreiben von Ämtern.
Einige Menschen vom Freundeskreis Asyl kümmern sich um eine oder auch mehrere Familien.
Andere kommen nur für eine oder zwei Stunden pro Woche zu Ihnen und spielen oder lernen mit den
Kindern. Zur Alltagsbegleitung gehört auch die Terminvereinbarung mit Ärzten und Ämtern. Bei der
Einschulung und bei Elternabenden oder Schulfesten begleiten Sie Mitglieder des Freundeskreises
Asyl. Sie begleiten Sie auch zu Kulturveranstaltungen oder Festen und Ausügen.
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4
Fahrradwerkstatt
DerFreundeskreis Asyl bekommt aus der Bevölkerung Fahrräder gespendet, welche von Helfern
repariert werden. Die Fahrräder geben wir zu einem kleinen Preis, den Sie bezahlen müssen, an Sie
weiter. Jeder erhält nur einmal ein Fahrrad. Eine Fahrradwerkstatt gibt es im
Jugendhaus M .
Dort können Sie zusammen mit Helfern Ihr eigenes Fahrrad reparieren. Werkzeug und Material
werden zur Verfügung gestellt.
Önungszeit für die Fahrradwerkstatt:
Mittwoch von 10.00 13.00 Uhr im Jugendhaus M in Mössingen
5
Sachspenden
Der Freundeskreis Asyl vermittelt Sachspenden wie Möbel, Kleider oder Haushaltsgeräte an Sie
weiter. Die Informationen über eingegangene Sachspenden erhalten die ehrenamtlichen Mitarbeiter
über das Internet und können Sie bei Bedarf darüber informieren.
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Freizeit
Ab und zu werden Ausüge oder Feste geplant und durchgeführt. Die Information darüber wird in
den Sprachkursen und in der Begegnungsstätte im katholischen Gemeindehaus gegeben. Wer eine
Sportart betreiben möchte, kann das in den Sportvereinen tun. Die Sportvereine bieten Flüchtlingen
ein breites Angebot verschiedener Sportarten. Sprechen Sie darüber mit Ihren Alltagsbegleitern, sie
können Kontakte zu Vereinen vermitteln.
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Begegnungsstätte Café International
Im katholischen Gemeindezentrum neben dem Rathaus und dem Bahnhof gibt es regelmäÿig die
Möglichkeit der persönlichen Begegnung zwischen Menschen aus Mössingen und Ihnen, den Flüchtlingen. Hier können Sie mit Menschen aus Mössingen sprechen, gemeinsam Kaee oder Tee trinken,
etwas essen und sich dabei auch entspannen. Für die Kinder und Jugendlichen gibt es Sport- und
Spielangebote. Diese Begegnungsmöglichkeit steht allen Menschen oen.
Termin für die Begegnungsstätte
Café International:
Jeden 2. Mittwoch im Monat von 16.00 18.30 Uhr.
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8
Gesundheit
8.1 Arztbesuche
Während des Asylverfahrens sind Sie für akute Krankheiten versichert. Für jeden Arztbesuch für sich
selber oder Ihre Kinder müssen Sie bei der Sozialarbeiterin (siehe Subsektion 2.1: Sozialarbeiterin des
Landratsamtes (LRA)) einen Krankenschein beantragen. Erst mit dem Krankenschein können Sie zu
einem Arzt gehen. Ohne Krankenschein werden Sie entweder nicht behandelt oder müssen alles selber
bezahlen. Es ist aber vorgesehen, dass Sie als Asylbewerber wie die Flüchtlinge mit Bleiberecht jetzt
schon eine Gesundheitskarte meistens von der AOK erhalten sollen. Das macht den Arztbesuch
einfacher. Sie müssen sich dann für einen Hausarzt entscheiden (die Alltagsbegleiter helfen Ihnen
dabei). Denn nur der Hausarzt kann Sie an andere Ärzte überweisen. Auf alle Fälle müssen Sie aber
vor einem Arztbesuch einen Termin vereinbaren. Dabei hilft Ihnen Ihr Alltagsbegleiter.
8.2 Rezeptpichtige Arzneimittel
Wenn ein Arzt Ihnen Arzneimittel verschreibt, erhalten Sie ein Rezept, mit dem Sie zu einer Apotheke gehen. Dort bekommen Sie das Arzneimittel. Einen kleinen Betrag müssen Sie dabei selber
bezahlen. Über einen Befreiung von der Zuzahlung sprechen Sie mit der Sozialarbeiterin (siehe
Subsektion 2.1: Sozialarbeiterin des Landratsamtes (LRA)).
8.3 Andere Arzneimittel
Es gibt auch andere Arzneimittel, die Sie ohne ein Rezept in der Apotheke kaufen können. Sagen Sie
dem Apotheker, was Sie brauchen, z.B. Kopfschmerztabletten. Sie bekommen dann das Arzneimittel,
müssen es aber selber bezahlen. Die Apotheker oder Mitarbeiterinnen beraten Sie auch gerne. Die
meisten sprechen Englisch.
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Geld/Konto
Die Sozialarbeiterin (siehe Subsektion 2.1: Sozialarbeiterin des Landratsamtes (LRA)) richtet mit
Ihnen ein Bankkonto bei einer Bank ein, meistens bei der Kreissparkasse Tübingen. Sie erhalten
dann eine Bankkarte aus Plastik. Das Landratsamt oder später das Jobcenter überweist Ihnen das
Ihnen zustehende Geld jeden Monat auf Ihr Bankkonto. Sie können an jeder Bankliale Geld an
dem Automaten mit Ihrer Bankkarte und der PIN abheben. Lassen Sie niemals jemanden dabei
zuschauen und lassen Sie niemals Ihre Bankkarte irgendwo liegen! Sonst kann es passieren, dass
Ihr Konto plötzlich ganz leergeräumt ist. Heben Sie nur Geld bei Ihrer Bank ab, sonst entstehen
für jede Abhebung Gebühren. Lassen Sie immer etwas Geld auf Ihrem Konto, damit Sie auch
Rechnungen oder Gebühren bezahlen können. Es kann sehr teuer werden, wenn Sie eine Rechnung
nicht bezahlen können. Dann werden zusätzlich zum Kaufpreis Mahngebühren verlangt, die sehr
teuer sein können. Legen Sie ein Heft an, in dem Ihre Kontoauszüge gesammelt werden. Dieses
Heft erhalten Sie kostenfrei bei Ihrer Bank. Lassen Sie mindestens 2-3 Mal im Monat Kontoauszüge
ausdrucken, damit Sie eine Kontrolle über Ihre Einnahmen und Ausgaben behalten. Und kaufen Sie
niemals mit Ihrer Bankkarte in Geschäften ein, verwenden Sie immer Bargeld. Der Freundeskreis
Asyl kennt leider sehr viele Beispiele dafür, wie schnell Schulden entstehen können, die Sie als
Flüchtling sehr schwer wieder loswerden. Auch wenn Sie eine Rechnung mit einer Überweisung
bezahlen möchten, hilft Ihnen am Anfang Ihr Alltagsbegleiter dabei. Auch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Bank sind meistens freundlich und helfen Ihnen. Am Jahresende bitten Sie bei
Ihrer Bank um einen kostenlosen Terminkalender und einen Jahresplaner. So etwas brauchen Sie in
Deutschland!
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Konsum und Verträge
Sie erhalten gleich bei Ihrer Ankunft in einer GU in Mössingen, Ofterdingen, Nehren, Bodelshausen
oder Gomaringen von der Sozialarbeiterin (siehe Subsektion 2.1: Sozialarbeiterin des Landratsamtes
(LRA)) eine Kreisbonuskarte überreicht. Mit dieser Karte können Sie bei einigen Einkäufen viel Geld
sparen und Ermäÿigungen, z.B. beim Besuch von Freibädern und Hallenbädern erhalten.
10.1 Günstige Einkaufsläden
10.1.1
Tafelladen
Der Tafelladen für Mössingen und Umgebung bendet sich unten im Rathaus. Hier können Sie
für sich und Ihre Familie Lebensmittel sehr günstig einkaufen. Sie zeigen der Mitarbeiterin des
Tafelladens Ihre Kreisbonuskarte und erhalten dann eine Einkaufskarte mit einer Nummer. Vor
dem Tafelladen hängt in einem Glaskasten ein Plakat, auf dem steht, wann Sie mit Ihrer Nummer einkaufen können. Das dient dazu, dass alle Kunden auch einmal als Erste einkaufen können.
Die Lebensmittel, die im Tafelladen gekauft werden können, sind Spenden der Supermärkte und
Bäckereien aus Mössingen und Umgebung. Der Tafelladen kann daher nicht alle gewünschten Lebensmittel anbieten. Die ungefähr 100 Mitarbeiter des Tafelladens arbeiten alle ohne Bezahlung und
helfen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz, Menschen mit geringem Einkommen mit guten Produkten zu versorgen, die sonst teuer in einem normalen Geschäft gekauft werden müssten. Begegnen
Sie also bitte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tafelladens mit Achtung und Respekt!
Mit der Kreisbonuskarte können Sie jeweils
Dienstag und Freitag von 14.00 - 16.00 Uhr
im
Tafelladen unten im Rathaus in Mössingen einkaufen.
10.1.2
Kleiderkammer der Diakonie
Die Kleiderkammer nimmt Kleiderspenden entgegen und verkauft Kleidung und Schuhe sehr günstig. Die Mitarbeiterinnen arbeiten auch hier ohne Geld und ehrenamtlich. Die Kleider werden in
einem guten Zustand verkauft. Sie können auch anprobiert werden. Bitte begegnen Sie den Mitarbeiterinnen mit Respekt.
Die Kleiderkammer in der
Zollernstrasse 6 in Mössingen ist
Dienstag von 9.30 - 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr geönet.
10.1.3
Secondhandladen im Mütter- und Familienzentrum Mössingen
Der Laden bendet sich in der Falltorstrasse in Mössingen gegenüber dem Alten Rathaus, wo die
Deutschkurse stattnden. Hier nden Sie Babykleidung und Artikel für Babys sowie Kinderkleidung
und Spielsachen. Auch diese Waren sind gebraucht und werden günstig verkauft.
Önungszeiten für den Secondhandladen in der
Falltorstrasse in Mössingen:
Dienstag Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr und 14.30 17.00 Uhr
Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Am 2. und 4. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
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10.1.4
Retour Gebrauchtwarenbörse
Hier gibt es gebrauchte Möbel. Der Flohmarktladen mit Geschirr, Spielzeug und Kochgeräten bendet sich in der Lilli Zapf Str. 12/3 nebenan.
Önungszeiten für die Retour Gebrauchtwarenbörse in der
Lilli-Zapf-Strasse 3 in Tübingen:
Dienstag - Freitag 13.00 18.00 Uhr
Samstag 10.00 13.00 Uhr
10.1.5
Dacapo Reutlingen
Auch hier gibt es gebrauchte Möbel, Textilien, Einrichtungsgegenstände und Hausrat zu sehr günstigen Preisen.
Önungszeiten für Dacapo in der
Emil Adolf Strasse 14 in Reutlingen:
Dienstag - Donnerstag 13.00 18.00 Uhr
Samstag 10.00 15.00 Uhr
10.1.6
Umsonstladen Tübingen I
Alle Artikel in diesem Laden gibt es umsonst. Der Laden wird ehrenamtlich in Tübingen geführt.
Es gibt saubere Kleidung, Bücher, CDs, Geschirr und Spiele. Eine Pinnwand mit Angeboten für
gröÿere Artikel wie Möbel, Elektrogeräte und anderes ist vorhanden.
Önungszeiten für den Umsonstladen I in der
Schellingstrasse 6 in Tübingen:
Mittwoch 16.00 23.00 Uhr
Samstag 12.00 18.00 Uhr
10.1.7
Umsonstladen Tübingen II
Das gleiche Angebot wie im Umsonstladen I.
Önungszeiten für den Umsonstladen II in der
Ludwigstrasse 15 in Tübingen:
Donnerstag 18.00 21.00 Uhr
Sonntag 15.00 18.00 Uhr
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10.2 Verträge/Sonderangebote
Schlieÿen Sie nie Verträge sofort ab! Nehmen Sie einen Vertrag immer mit nach Hause und vergleichen Sie mit anderen Anbietern, insbesondere bei Handys. Beraten Sie am besten mit anderen
Leuten und sprechen Sie mit Ihrem Alltagsbegleiter über den Vertrag. Sonderangebote sind meistens nur Tricks, mit denen Sie einen Vertrag abschlieÿen sollen, der am Ende doch teuer ist, weil
er z.B. zu lange läuft oder weil die Bedingungen schlecht sind. Der Verkäufer möchte nicht, dass
Sie Preise vergleichen. Deshalb drängt er auf eine Unterschrift. Es ist sehr schwer, einen schlechten
Vertrag zu kündigen. Machen Sie nie Verträge mündlich über das Telefon oder Handy bzw. das
Mobiltelefon. Lassen Sie sich immer einen Text schicken. Fernsehen kostet in Deutschland Geld.
Das Landratsamt und das Jobcenter bezahlen für Sie die Gebühren für das Programm. Für die
technischen Leistungen, also Satellitenübertragung oder Kabel benötigen Sie einen Vertrag, zum
Beispiel mit der Telekom oder unitymedia (Kabel BW). Einmalig müssen sie für die Einrichtung
eine Gebühr bezahlen. Danach monatlich eine Gebühr. Oft schlieÿen Sie (auch die Deutschen) bei
der selben Gesellschaft einen Vertrag für das Internet und für ein Telefon (Festnetz) ab. Zusammen
ergibt das eine monatliche Gebühr von etwa 50,- Euro. Sie dürfen auf keinen Fall einen Fernseher
unangemeldet benutzen! Das kann sehr teuer werden.
10.3 Mobiltelefone/Smartphone/IPhone
Ganz besonders gilt das unter Subsektion 10.2: Verträge/Sonderangebote Gesagte für Mobiltelefone.
In vielen Fällen wird Ihnen ein teures Mobiltelefon kostenlos angeboten, aber der Vertrag wird
dann oft sehr teuer. Wichtig: Der Vertrag kann nicht vorzeitig beendet werden; er gilt immer für
24 Monate! Am besten ist es, überhaupt keinen Vertrag zu unterschreiben, sondern eine PrepaidKarte und ein vertragsfreies Mobiltelefon zu kaufen. Wenn Sie ein Mobiltelefon mit Vertrag kaufen,
dann können Sie nur die SIM-Karte des Anbieters verwenden. Keine andere SIM-Karte wird in
Ihrem Mobiltelefon funktionieren. Vergleichen Sie immer die Preise, es lohnt sich! Schauen Sie sich
genau an, was angeboten wird: Telefongebühren in alle Netze, nur zu bestimmten Anbietern, SMS,
Internet, at rate, usw.
10.4 Lieferung per Post
Wenn Sie etwas im Internet bestellen, sollten Sie zuhause sein, wenn die Ware geliefert wird. Wenn
Sie nicht zuhause sind, nimmt der Postbote die Ware wieder mit zur Post und hinterlässt Ihnen eine
Notiz. Das Postamt in Mössingen ist in der Bahnhofstrasse. Wenn Sie das Paket abholen wollen,
brauchen Sie dafür einen Ausweis. Das Problem ist, dass der Aufenthaltsgestattungsausweis dafür
nicht gültig ist so gibt es keine Ware für Sie! Es geht also nur, wenn Sie zuhause sind oder besser,
wenn Sie das, was Sie brauchen, in Mössingen oder Tübingen in einem Laden kaufen.
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Dokumente
11.1 Ausweis
Sie müssen den Aufenthaltsgestattungsausweis immer mit sich tragen, wenn Sie unterwegs sind.
Das gilt übrigens auch für Deutsche: Sie müssen sich immer ausweisen können, z.B. wenn die Polizei
sie dazu auordert.Wenn Sie ein Bleiberecht erhalten haben, bekommen Sie einen neuen Ausweis,
den Fiktionserklärungsausweis. Damit können Sie in ganz Deutschland reisen.Nach 3 Monaten
müssen Sie einen Flüchtlingspass erhalten. Er kostet 59,- Euro für Erwachsene und 37,50 Euro bis
zum 24. Lebensjahr. Dafür brauchen Sie ein biometrisches Passfoto, das zwischen 7,- und 15,- Euro
kostet.Geben Sie niemals Ihren Ausweis oder Pass aus der Hand - auch nicht an Freunde! Es ist
Ihr wichtigstes persönliches Dokument in Deutschland. Auf den Dokumenten ist genau vermerkt,
wie lange es jeweils gültig ist und ob man eine Arbeit aufnehmen kann. Ausweis und Pass müssen
pünktlich erneuert oder verlängert werden.
11.2 Zeugnisse und Urkunden
Es ist gut, wenn Sie Zeugnisse oder andere Dokumente über Ihren Schulbesuch, Ihr Studium oder
Ihre Berufsausbildung bei sich haben. Wenn das nicht der Fall ist, lassen Sie sich diese Zeugnisse
aus Ihrem Herkunftsland schicken, wenn dies möglich ist. In Deutschland wird der Schulbesuch,
das Studium und die Berufsausbildung genau und schriftlich durch Zeugnisse und Abschlüsse wie
Diplome dokumentiert. Für Ihre spätere Berufsausbildung und Berufstätigkeit spielen solche Dokumente in Deutschland eine ganz wichtige Rolle. Auch Urkunden über Ihren Personenstand wie z.B.
Heirat oder die Geburt der Kinder sind in Deutschland äuÿerst wichtig, z.B. wenn man Kindergeld
beantragt. Unter Umständen werden derartige Urkunden von deutschen Ämtern, z.B. den Standesämtern, für Sie neu ausgestellt. Das kann Ihnen bei vielen Problemen das Leben in Deutschland
erleichtern. Wichtige Dokumente oder Urkunden aus Ihrem Herkunftsland können Sie übersetzen
lassen. Dazu informieren Sie sich bitte vorher über die Kosten.
12
Mobilität
Für das Leben in Deutschland ist Mobilität ganz besonders wichtig, selbst innerhalb einer kleinen
Stadt wie Mössingen. Sie und Ihre Kinder erhalten vom Freundeskreis Asyl ein Fahrrad, damit
Sie innerhalb der Stadt leichter zum Deutschkurs, zum Arzt oder zum Einkaufen gelangen können. Bitte tragen Sie immer einen Helm und lassen Sie ihre Kinder nur mit Helm radfahren. Es
gibt einige Buslinien in Mössingen, die Sie über den Bahnhof in die Stadtmitte bringen. Sie kaufen
am besten jeweils eine Monatskarte für den Stadtverkehr. Ungefähr die Hälfte des Preises für die
Fahrkarte wird Ihnen zurückgegeben, wenn Sie am Deutschkurs im Alten Rathaus teilnehmen. Die
Fahrkarten gibt es beim Fahrer oder auf dem Rathaus. Für regelmäÿige Fahrten nach Tübingen,
z.B. wenn Sie dort einen Integrationskurs besuchen, ist ebenfalls eine Monatskarte der Bahn am
günstigsten. Wie viel Sie davon selber bezahlen müssen, kann Ihnen die Sozialarbeiterin mitteilen.
Für Einzelfahrten ist oft ein Tagesticket günstiger als einzeln Fahrscheine. Wenn Sie mit der ganzen
Familie oder mit Freunden fahren möchten, ist oft ein Gruppenticket preiswert, z.B. für 5 Personen
nach Tübingen und zurück 13,50 Euro. Nutzen Sie die Hilfe der Alltagsbegleiter, die Ihnen beim
Kauf von Fahrscheinen helfen können und Ihnen die Fahrkartenautomaten erklären können. Auch
die Mitarbeiter der Bahn AG am Bahnhof Mössingen helfen und beraten Sie. Für Reisen zu ferneren Zielen in Deutschland lassen Sie sich bitte von den deutschen Helfern beraten. Auÿer der Bahn
und dem Bus auch dem Fernbus ab Tübingen gibt es Menschen, die über das Internet andere
Menschen suchen, die sie von Tübingen in eine andere Stadt gegen ein geringes Geld mitnehmen.
Diese Mitfahrbörsen oder Mitfahrzentralen sind leicht im Internet zu nden, z. B.blablacar.de.
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Sprechen Sie aber immer mit deutschen Helfern oder Ihren Deutschlehrern, die Ihnen gerne helfen.
Die wenigsten Flüchtlinge haben ein eigenes Auto, das sie fahren können. Da die Unterhaltskosten
für Flüchtlinge im Asylverfahren und nach Ende des Verfahrens von deutschen Ämtern, also zunächst dem Landratsamt und danach vom Jobcenter übernommen werden, müssen alle Flüchtlinge
ihre nanziellen Mittel oenlegen. Das betrit übrigens auch alle Deutschen, die von staatlichen
Ämtern unterstützt werden. Sollten Sie aber mit einem Auto in Deutschland fahren, auch wenn es
Ihnen nicht selber gehört, dann benötigen Sie unbedingt einen deutschen Führerschein! Wenn Sie
ohne deutschen Führerschein Auto fahren, können Sie empndlich bestraft werden und über Jahre
keinen deutschen Führerschein bekommen. Ein noch gröÿeres Problem ist aber der nicht vorhandene
Versicherungsschutz bei Unfällen, auch wenn Sie selber nicht Verursacher eines Unfalls sein sollten.
Die deutschen Autoversicherungen zahlen keine Schäden, wenn ohne gültigen Führerschein gefahren
wird. Und Reparaturen sind in Deutschland sehr teuer. Fahren Sie nie ohne gültigen Fahrschein! In
den Zügen werden regelmäÿige Kontrollen durchgeführt. Fahren ohne Fahrschein kostet 60,- Euro!
Benutzen Sie auch nie Züge, für die Ihr Fahrschein nicht gültig ist, z.B. ICE oder IC, wenn Sie einen
Fahrschein haben, der nur für den Nahverkehr bis IRE gültig ist. Auch hier sind die Strafen sehr
hoch!
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Justiz/Gericht
Wenn sie eine strafbare Handlung begehen, wie z.B. Drogeneinnahme oder Drogenhandel, können
Sie leicht von der Polizei erwischt werden. Sie setzt verdeckte Ermittler ein, die gegen Sie vor
Gericht aussagen. Sie werden nicht nur empndlich bestraft, sondern riskieren Ihren Aufenthalt in
Deutschland. Alles, was die Polizei gegen Sie ermittelt hat, wird lange gespeichert und kann Ihnen
später, z B. wenn Sie arbeiten möchten, groÿe Probleme bereiten. Sie müssen davon ausgehen, dass
Polizei und Gerichte korrekt handeln und nicht bestechlich sind. Wenn Sie aber Opfer einer Straftat
geworden sind, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie auch zu Ihrem Recht kommen und der
Täter auch bestraft wird. In Deutschland funktionieren der Rechtsstaat, die Polizei und die Gerichte.
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Arbeit
Es hängt von Ihrem Status ab, wann Sie mit oder ohne amtliche Erlaubnis eine Arbeit anfangen
können. Eine wichtige Rolle spielt hier das Jobcenter, bzw. die Bundesagentur für Arbeit. Diese
Ämter bezahlen nicht nur Ihren Integrationskurs, sondern bieten auch verschiedene Maÿnahmen
zur Vorbereitung Ihrer Berufstätigkeit an. Am wichtigsten für den Beginn Ihrer Berufstätigkeit sind
aber Ihre Deutschkenntnisse. Fast alle deutschen Betriebe und Unternehmen verlangen das Niveau
B, bevor Sie einen Job bekommen. Daher ist es ganz wichtig, dass Sie gleich mit einem Deutschkurs
anfangen, noch bevor Sie ein längeres Bleiberecht erhalten haben. Es wird in Deutschland nicht nur
von Männern, sondern auch von Frauen erwartet, dass sie arbeiten gehen. Für die Betreuung der
Kinder gibt es Kindergärten und Schulen. Frauen haben in Deutschland die gleichen Rechte und die
gleichen Möglichkeiten, eine gute Schule zu besuchen und eine gute Berufsausbildung zu machen.
Sie wollen dann natürlich auch eine gute und gut bezahlte Arbeit verrichten. Viele junge Männer
und Frauen studieren in Deutschland und haben dann die Möglichkeit, eine hochqualizierte Arbeit
mit entsprechender Bezahlung zu bekommen. Auch Flüchtinge können in Deutschland studieren.
Lassen Sie sich dazu vom Jobcenter oder den Hochschulen beraten. Das geht auch über das Internet
in Ihrer Sprache. Bei der Beratung und die Kontaktaufnahme zu den richtigen deutschen Ämtern
sowie bei der Vermittlung von Praktikumsstellen hilft der Freundeskreis Asyl.
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Schule/Kinder
Alle Eltern, unabhängig von Ihrem Status, erhalten für ihre Kinder Kindergeld. Für Kinder gibt es
Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten. Für Kleinkinder gibt noch nicht überall Betreuungseinrichtungen. Für alle Kinder besteht ab dem 6. Lebensjahr Schulpicht. Der Schulbesuch ist für alle
Kinder kostenlos. Für Schulmaterial können Flüchtlinge einen Geldbetrag bei der Sozialarbeibeiterin beantragen. In Deutschland dürfen Kinder nicht geschlagen werden, auch nicht von ihren Eltern
oder Lehrern. Schulpichtige Kinder aus Flüchtlingsfamilien lernen in Vorbereitungsklassen (IVK)
Deutsch, bevor sie in die Schule am Wohnort in die entsprechende Klasse gehen können. Kinder lernen schnell die neue Sprache, weil sie viel Zeit mit den anderen Kindern in der Schule verbringen und
in der Schule besonders gefördert werden. Die Schulen laden regelmäÿig zu Elternabenden ein, an
denen Sie teilnehmen sollen. Sie sollen dabei die anderen Eltern, aber auch die Schule Ihrer Kinder
und die Lehrerinnen und Lehrer kennen lernen. Wo es geht, begleiten Sie Alltagsbegleiter zu diesen
Elternabenden. Sie werden auch zu anderen Schulveranstaltungen eingeladen. Ihre Mitwirkung wird
gewünscht: Bringen Sie einfach ein landesübliches Gebäck mit oder helfen Sie bei Schulfesten mit!
Ihre Kinder freuen sich dann bestimmt und sind auch stolz auf ihre Eltern. So lernen Sie auch ein
Stück deutschen Alltag kennen und können in Kontakt zu anderen Eltern treten. Wenn das Kind
erkrankt ist, müssen sie das der Schule/Lehrerin mitteilen, am besten durch einen Anruf.
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Kultur
Es gibt in Deutschland ein sehr umfangreiches und abwechslungsreiches kulturelles Leben. Auch in
einer kleinen Stadt wie Mössingen gibt es das ganze Jahr über eine Vielzahl von Veranstaltungen,
die zum Teil kostenlos sind. So veranstaltet die Jugendmusikschule (JMS) regelmäÿig sehr schöne Musikveranstaltungen mit jungen Musikern. Es gibt Theatervorführungen in den Schulen. Die
Kirchengemeinden bieten sehr schöne Konzerte, zu denen Sie auch immer herzlich eingeladen sind.
Auch für junge Leute gibt es moderne Musik- und Tanzveranstaltungen. Es nden immer Ausstellungen in Mössingen statt, auch über Flüchtlinge und Immigranten wie 2014. Die Mössinger feiern
auch gerne Feste im Freien wie den Rosenmarkt im Juni, das Stadtfest im Herbst oder das Apfelfest im Oktober. Besonders schön ist der groÿe Laternenumzug der Kinder am Martinstag. Gehen
Sie dort hin und nehmen Sie ihre Kinder mit! Am Samstag um den 6. Dezember ndet im alten
Stadtzentrum ein sehr schöner Nikolausmarkt mit vielen Ständen der Schulen und Vereine statt.
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Termine
Wenn Sie bei einer Behörde wie dem Landratsamt oder dem Jobcenter oder beim Arzt einen festen
Termin haben, dann müssen Sie pünktlich sein. Das gilt auch für den Deutschkurs in Mössingen
oder in Tübingen. Auch bei persönlichen Verabredungen, zum Beispiel, wenn Sie eingeladen worden
sind, müssen Sie pünktlich sein. Sollte etwas Sie hindern, einen Termin einzuhalten, müssen Sie
unbedingt rechtzeitig vorher absagen (Handy). Es gilt in Deutschland als ausgesprochen unhöich
und repektlos, nicht pünktlich zu sein oder einen Termin nicht einzuhalten. Ein Facharzt zum
Beispiel, kann 40,- Euro von Ihnen verlangen, wenn Sie nicht pünktlich zum vereinbarten Termin
erscheinen. Das gilt auch und vor allem auch für die zukünftige Berufstätigkeit. Hier wird unbedingte
Pünktlichkeit von Ihnen verlangt. Denken Sie auch daran, dass auch die für Sie ehrenamtlich tätigen
Deutschlehrer in Mössingen von Ihnen erwarten, dass Sie pünktlich um 9.00 Uhr anwesend sind.
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Papier! Papier! Schriftverkehr
Im Laufe der Zeit werden Sie viele Papiere und Briefe von Ämtern und Firmen bekommen. Auch
Formulare und Bescheide, etwa über nanzielle Leistungen, gehören dazu. Bewahren Sie alle diese
Papiere und Dokumente gut und geordnet auf. Ihr Alltagsbegleiter hilft Ihnen am Anfang dabei.
Diesen Schriftverkehr müssen Sie als Nachweis für weitere Schritte in der Zukunft aufbewahren. In
Deutschland gelten mündliche Absprachen wenig, schriftliche Dokumente aber fast alles!
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Sitten und Gebräuche
Bei der Begrüÿung gibt man sich in Deutschland die rechte Hand. Dabei spielt es keine Rolle, ob es
sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Seien Sie darauf gefasst, dass es als Beleidigung aufgefasst werden kann, wenn eine Frau diese Form der Begrüÿung verweigert. Junge Leute in Deutschland
begrüÿen sich oft durch Umarmungen, auch junge Männer und Frauen, die nur befreundet sind, aber
keine Beziehung miteinander haben. Auch einfache Zärtlichkeiten in der Öentlichkeit sind nicht
verboten. Es ist aber Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, starke alkoholische Getränke oder
Zigaretten zu kaufen. Männer und Frauen benutzen gemeinsam Sportanlagen wie Freibäder, Sporthallen und Fitnesscenter. Aber sie benutzen keine gemeinsamen Umkleideräume. Nachts herrscht
in Deutschland ab 22.00 Uhr Nachtruhe. Während dieser Zeit soll man sich ruhig verhalten und
andere Menschen nicht durch Lärm stören. Das gilt nicht bei besonderen Festtagen. Am Sonntag
herrscht ebenfalls Ruhe, fast alle Geschäfte sind geschlossen, und die meisten Veranstaltungen, z.B.
Sport- oder Musikveranstaltungen, nden am Nachmittag oder Abend statt.
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Feiertage/Feste
Es gibt in Deutschland sogenannte gesetzliche und kirchliche Feiertage. Gesetzliche Feiertage sind
beispielsweise der 1. Mai (Tag der Arbeit) und der 3. Oktober (Tag der Wiedervereinigung). Kirchliche Feiertage, die in Deutschland quasi gesetzlich sind, da nicht gearbeitet wird, gibt es auch einige.
Das heiÿt, die Geschäfte sind geschlossen, ebenso wie Kindergarten und Schule. Besondere Feiertage sind in Deutschland Weihnachten, Ostern, Pngsten, an denen auch nicht gearbeitet wird. Hier
feiert man zusammen mit der Familie und Freunden bei gutem Essen und Getränken. Es werden
auch Geschenke ausgeteilt, besonders an Kinder. Kinder und Erwachsene feiern in Deutschland ihre
Geburtstage. Kindergeburtstage können sehr schön sein, wenn sich die Eltern und Kinder richtige
Mühe machen. Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter zu einem Geburtstag eingeladen wird, geben sie
ihm oder ihr ein kleines Geburtstagsgeschenk mit (das muss nicht teuer sein). Am Ostersonntag
suchen die Kinder im Garten oder im Freien nach süÿen Schokoladeneiern oder Osterhasen. Lassen
Sie sich einmal dazu von einer deutschen Familie einladen!
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Gleichberechtigung
In Deutschland wie auch in den anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft gilt die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Männer und Frauen haben damit die gleichen Rechte auf eine
gute Schul- und Berufsbildung, auf gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt, auf gleiche Bezahlung bei
gleicher Arbeit und noch weitere Rechte. Frauen wählen in Deutschland ihre Ehepartner selber,
wenn sie volljährig sind, also ab 18 Jahren. Sie können sich aber auch dafür entscheiden, andere
Lebensformen zu wählen, wenn sie das möchten. Das kann und darf ihnen niemand verbieten oder
vorschreiben. Das gleiche gilt auch für Männer. Es darf auch keine Frau oder kein Mann benachteiligt werden, wenn er entweder allein lebt oder mit einem gleichgeschlechtlichen Partner zusammen
lebt. Umgekehrt sind aber verheiratete Ehepaare wie auch andere Lebenspartnerschaften gegenseitig
füreinander verantwortlich in Geldangelegenheiten oder bei Krankheit oder Alter. Da in Deutschland die Versorgung bei Krankheit oder im Alter vom Staat gesetzlich geregelt ist, muss die Familie
nicht für die Versorgung und den Unterhalt aufkommen wie in traditionellen Gesellschaften. Das
hat zu mehr Freiheit für den einzelnen Menschen geführt, vor allem für Frauen, aber auch für mehr
Verantwortung für die persönlich Lebensgestaltung des Einzelnen.
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Religionsfreiheit
In der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, ist die Freiheit der Religion garantiert. Niemand darf
wegen seiner Religion benachteiligt oder gar verfolgt werden. Ob jemand einer Religionsgemeinschaft
angehören will oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung. Deutschland ist durch seine Geschichte
zwar durch die christliche Religion geprägt, Staat und Religion sind aber klar voneinander getrennt.
Der Staat und seine Organe ist eine säkulare, also nicht religiöse Einrichtung. Es gelten in Deutschland die Regeln der Verfassung als höchste Werte. Religiöse Regeln sind der Verfassung mit ihren
Werten untergeordnet. Das führt zu dem Gebot des gegenseitigen Respekts und der Toleranz bzw.
Duldung der Glaubensgemeinschaften untereinander. Meinungsunterschiede müssen geduldet und
friedlich miteinander und ohne Gewalt ausgetragen werden.
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Pluralismus
Die deutsche Gesellschaft ist eine durch Vielfalt geprägte Gesellschaft. Damit der Staat ein friedliches
Zusammenleben aller hier lebenden Menschen gewährleisten kann, muss von allen dieser Pluralismus anerkannt werden. Es leben in Deutschland Deutsche verschiedener Religionszugehörigkeit oder
ohne Religion, Menschen verschiedener Herkunft, verschiedenen Alters, unterschiedlicher politischer
Überzeugung, unterschiedlicher sexueller Neigung und so weiter, miteinander. Trotz all dieser Unterschiede gibt es Gemeinsamkeiten wie die Rechte jedes Einzelnen, den Schutz der Schwachen die
Freiheit des Einzelnen, das Verbot der Gewaltanwendung und die friedliche Lösung von Konikten.
WILLKOMMEN IN DEUTSCHLAND!
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Wichtige Adressen
BAMF Aussenstelle
Unterstützerkreis Asyl Duÿlingen
Arbachtalstrasse 6
www.asylkreis-dusslingen.de
72800 Eningen unter Achalm
Telefon: 07121 2417
Freundeskreis Asyl Rottenburg
e-mail: [email protected]
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Str. 50
72070 Tübingen
Freundeskreis Asyl Nehren
Telefon: 07071 207
e-mail: [email protected]
Jobcenter Landkreis Tübingen
Caritas Tübingen
Schleifmühleweg 68
Dolmetscher-Vermittlung
72070 Tübingen
Telefon: 07071 79620
Telefon: 07071 56520
Rathaus Mössingen
Freundeskreis Asyl Mössingen
Freiherr-vom-Stein-Str. 20
im Mütterzentrum Mössingen
Barbara Schott
Falltorstrasse 67
Bürgerschaftliches Engagement
72116 Mössingen
Telefon: 07473 370125
Telefon: 07473 8599
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
Anschlussunterkünfte
Klaus Preisendanz
Telefon: 07473 370205
AK Integration Ofterdingen e.V.
e-mail: [email protected]
Ursula Probst
Telefon: 07473 274734
e-mail: [email protected]
Asylzentrum Tübingen e.V.
e-mail: [email protected]
Kontakt für Mössingen/Steinlachtal:
Ruben Malina
e-mail: [email protected]
Unterstützerkreis für Flüchtlinge Bodelshausen
Theo Leonhardt
Telefon: 07471 975580
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