Neptun Dokumentation Linux und Windows
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Neptun Dokumentation Linux und Windows
www.neptun.ethz.ch Neptun Dokumentation Linux und Windows Version 9 2 Die Benutzung des Neptun Software Service impliziert das Einverständnis mit unseren unten aufgeführten Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen Der gesamte Inhalt des Neptun Software Service ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt dem Copyright und den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Das Copyright der Neptun-Compilation liegt bei der ETH Zürich. Bei der Nutzung der enthaltenen Programme und Files sind die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers zwingend zu beachten. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder elektronische Verbreitung der Neptun-Pakete oder einzelner Teile daraus ist untersagt. Falls in den Lizenzbestimmungen des Herstellers nicht explizit anders erwähnt, ist eine kommerzielle Nutzung dieser Softwarepakete grundsätzlich ausgeschlossen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Benutzerordnung für Telematik an der ETH Zürich: BOT: RSETHZ 203.21/www.rechtssammlung.ethz.ch. Haftungsbeschränkung Die ETH Zürich schliesst hiermit jegliche Haftung für die Qualität oder die Eignung der Softwarepakete ausdrücklich aus. In keinem Fall kann bzw. können die ETH Zürich, sowie deren Organe, Angestellten und Beauftragten verantwortlich gemacht werden für jede Art von direkten Schäden oder indirekten Folgeschäden, die aus dem Besitz, dem Gebrauch oder der Fehlfunktion der Neptun-Pakete und der darin enthaltenen lizenzierten Software erwachsen. Insbesondere wird für Datenverlust keine Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss schliesst auch sämtliche Nachteile und Schäden ein, die dem Benutzer dieses Service aufgrund der enthaltenen Softwarepakete entstehen (einschliesslich Geschäftsausfall, Verdienstausfall, Einkommensverlust, Rufschädigung, Missbrauch oder sonstige Ansprüche). Die bereitgestellten Browserlinks dienen lediglich zu Informationszwecken. Die ETH Zürich ist für den Inhalt der unter den Links aufgeführten Web-Sites nicht verantwortlich. Für sämtliche Schäden, Probleme und Missbräuche, die sich aus der Nutzung der Web-Sites ergeben könnten, übernimmt die ETH Zürich keinerlei Haftung. Zürich, September 2009 [email protected] Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, September 2009 Inbetriebnahme und Installation Nachdem Sie Ihren neuen Laptop ausgepackt und gemäss der beigepackten Dokumentation des Herstellers in Betrieb genommen haben, setzt sich das Gerät selbst auf, startet Vista und fragt einige Informationen zum Einrichten von Windows ab. 3 Hinweis: Beachten Sie, dass ThinkPads am Gehäuse einen mechanischen Schalter zum Ein- und Ausschalten des WLANs haben. Falls Sie keine WLAN-Verbindung herstellen können, überprüfen Sie die Stellung des Schalters. Sie müssen Tastatureinstellungen wählen, Lizenzbedingungen akzeptieren und ein Benutzerkonto einrichten. Das Vorgehen ist weitgehend selbsterklärend. Bei den Schutzeinstellungen können die empfohlenen Einstellungen verwendet werden. Nach erfolgtem Setup führen Sie bitte sofort ein Windows-Update (und bei Lenovo-Geräten ein ThinkVantage-Systemupdate) durch, um das Betriebssystem auf den neusten Stand zu bringen. Installieren Sie auch optionale Windows-Updates und wiederholen Sie den Update-Vorgang so lange, bis keine neuen Updates mehr verfügbar sind. Neptun Software Service Wenn Sie bereits in der Vergangenheit ein Gerät bei Neptun bestellt haben, vermissen Sie vielleicht die Neptun-Disk, die bisher dieser Anleitung beilag. Die Neptun-Disk gibt es nicht mehr, dafür können Sie neu Neptun-Software bequem aus dem Internet herunterladen. Den Neptun Software Service finden Sie unter http://download.ethz.ch Da nur Neptun-Kunden Zugriff auf die Software haben, müssen Sie sich einloggen. Je nach dem, welcher Institution Sie angehören, gibt es dafür zwei verschiedene Wege. SwitchAAI-Login Wenn Ihre Schule an die Authentication- und AuthorizationInfrastruktur von Switch (SwitchAAI) angeschlossen ist, können Sie das gleiche Login verwenden, das Sie für Online-Dienste Ihrer Schule benötigen. In der Aufklappliste sehen Sie, ob Ihre Institution an © ETH Zürich, September 2009 Informatikdienste der ETH Zürich 4 SwitchAAI angeschlossen ist. 1. Klicken Sie auf aai Login. 2. Sie werden zu Switch umgeleitet. Wählen Sie Ihre Institution aus der Aufklappliste und klicken Sie auf Select. 3. Sie gelangen zur SwitchAAI-Loginseite Ihrer Schule. Tippen Sie Benutzernamen und Passwort und loggen Sie ein. 4. Registrieren Sie den Laptop mit dem Zugangscode zum Neptun Software Service, welchen Sie auf der letzen Seite dieser Anleitung finden. Bitte beachten Sie, dass mehrere Zugangscodes registriert werden können. Das ist deshalb wichtig, weil der Zugangscode bestimmt, für welche Plattform die Software angezeigt wird. Mit dem Zugangscode eines Lenovo-Notebooks sehen Sie zum Beispiel keine Mac-Software, mit dem eines MacBooks aber schon. Login ohne SwitchAAI Neptun-Kunden, deren Schulen nicht der Authentication- und Authorization-Infrastruktur von Switch (SwitchAAI) angeschlossen sind (siehe Aufklappliste), benötigen eine gültige E-Mail-Adresse zur Registration. 1. Klicken Sie auf Login bei Andere Neptun-Kunden. 2. Geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein. Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, September 2009 3. Geben Sie den Zugangscode zum Neptun Software Service ein, den Sie auf der letzen Seite dieser Anleitung finden und klicken Sie auf Anmelden. 5 4. In der Inbox der angegebenen E-Mail-Adresse finden Sie nun ein E-Mail. Klicken Sie auf den darin enthaltenen Link, um die Anmeldung zu bestätigen. In Zukunft können Sie sich mit der registrierten E-Mail-Adresse und einem Zugangscode direkt einloggen, ohne die Anmeldung erneut bestätigen zu müssen. Bitte beachten Sie, dass der Zugangscode bestimmt, für welche Plattform die Software angezeigt wird. Mit dem Zugangscode eines Lenovo-Notebooks sehen Sie zum Beispiel keine Mac-Software, mit dem eines MacBooks aber schon. Software herunterladen Nach dem Einloggen mit der E-Mail-Adresse gelangen Sie direkt zur Betriebssystemwahl. Beim SwitchAAI-Login erscheint zuerst eine Zwischenseite, die das Registrieren eines Zugangscodes verlangt. Ist bereits ein Gerät registriert (oder auch mehrere), gelangen Sie mit dem Link Ihre Registration erlaubt Ihnen Downloads für... zur Betriebssystemwahl. Wie bereits erwähnt, © ETH Zürich, September 2009 bestimmt der Zugangscode, welche Informatikdienste der ETH Zürich 6 Betriebssysteme zur Auswahl stehen. Je nach Login kann sich auch die Auswahl der Softwarepakete unterscheiden. Manche Programme können zum Beispiel für die eine Institution erhältlich sein, aber nicht für die andere. Nach dem Klick auf das Plattform-Symbol landen Sie in der entsprechenden Programmliste. Die Auswahl lässt sich mit einem Klick auf die Kategorien in der Befehlsleiste einschränken. Zum Download-Verzeichnis des jeweiligen Produkts gelangen Sie mit einem Klick entweder auf das Programm-Icon oder den DownloadLink. Dort können Sie die Software herunterladen und danach auf Ihrem Notebook installieren. Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, September 2009 Es kann auch vorkommen, dass kein Download-Link vorhanden ist, in diesem Fall finden Sie eine Verlinkung zum Ort, wo sich die Software beziehen lässt. 7 Trial-Versionen deinstallieren Bevor Sie mit dem Installieren von Neptun-Software anfangen, müssen Sie die Trial-Versionen von McAfee VirusScan und Microsoft Office, die auf Ihrem Laptop allenfalls vorinstalliert sind, komplett deinstallieren. Das ist wichtig, weil es sonst zu Unverträglichkeiten mit Sophos Antivirus, das Sie über den Neptun Software Service beziehen können, und Microsoft Office kommt, falls Sie nachträglich eine reguläre Version installieren möchten. (Die Trial-Version lässt sich mit dem Key der MS-Office-Version, die ETH-Studierende über Stud-IDES beziehen können, nicht freischalten.) Deinstallieren von Programmen: Vista: Start-->Systemsteuerung-->Programme und Funktionen XP: Start-->Systemsteuerung-->Software Sophos Antivirus und ETH-Einstellungen Von der verfügbaren Neptun-Software sollten Sie mindestens Sophos Antivirus installieren, damit Sie über einen Virenschutz verfügen, der sich automatisch auf dem neusten Stand hält. Für ETH-Angehörige gibt es ein nützliches Windows-Programm, das den Laptop für den Einsatz an der ETH konfiguriert. Laden Sie den „Neptun Konfigurator“ herunter, entpacken Sie die ZIP-Datei und starten Sie das Programm mit einem Doppelklick auf neptunizer_de (deutsch) oder neptunizer_en (englisch). - «Neptun-Hintergrund wählen» Setzt das Neptun-Hintergrundbild. - «ETH-Bookmarks setzen» Fügt ETH-spezifische Bookmarks (Lesezeichen) zum Bookmarks- © ETH Zürich, September 2009 Informatikdienste der ETH Zürich 8 Menü des Internet Explorers hinzu. Diese können beim ersten Starten von Firefox importiert werden. - «ETH Netzwerk konfigurieren» Installiert den VPN-Client für den sicheren Zugang zum ETH- Netzwerk von ausserhalb. Hinweis zu Linux Anleitungen zur Installation von Ubuntu- und Fedora-Linux auf Ihrem Neptun-Laptop finden Sie auf der Neptun-Webseite unter: http://www.neptun.ethz.ch/software/pc/linux Upgrade auf Windows 7 Die im Herbst 2009 gekauften Neptun-Laptops mit vorinstalliertem Windows sind Windows 7 updateberechtigt. Sie können über die entsprechenden Webseiten der Hersteller ein Windows 7 Update zum Selbstkostenpreis bestellen. Microsoft beginnt mit der Auslieferung am 22. Oktober 2009. Links und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.neptun.ethz.ch/software/pc Umsteigen auf XP oder Vista 64 Ausführliche Anleitungen zur Durchführung eines XP-Downgrades finden Sie auf unserer Website unter: http://www.neptun.ethz.ch/docs/swImage Bei allen Lenovo- und HP-Laptops ist Windows Vista 32 Business Multilanguage vorinstalliert. Dazu geliefert bekommen Sie Recovery-, respektive Installations-DVDs für XP Pro, Vista 32 und Vista 64 (gilt nicht für NetBooks, wie z. B. HP 5101). Sollten Sie also lieber mit XP arbeiten, oder benötigen Sie die 64-Bit-Version von Vista, dann können Sie das Notebook entsprechend aufsetzen. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall das vorinstallierte Vista 32 Business mit allen Daten komplett ersetzt wird. Es ist damit also nicht Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, September 2009 möglich, ein Dual-Boot-Setup einzurichten. (Vista 32 kann aber natürlich später bei Bedarf von der Vista-32-DVD neu installiert werden.) 9 Hinweis: Wenn Sie bei einem Lenovo-Gerät nicht die XP-RecoveryDVD zur Installation von XP nutzen, sondern eine beliebige XP-Version installieren, bleibt die verborgene Vista-Recoverypartition bestehen. Das Ausführen der ThinkPad-Recoveryfunktion spielt dann Vista und nicht XP auf das Notebook zurück! Nach erfolgreicher XP- oder Vista-64-Installation führen Sie bitte sofort ein Windows-Update (und bei Lenovo das ThinkVantage System Update) durch, um das Betriebssystem auf den neusten Stand zu bringen. Wiederholen Sie den Update-Vorgang so lange, bis keine Updates mehr zur Verfügung stehen und installieren Sie auch die optionalen Updates. Laptop ohne Betriebssystem Wenn Sie sich für einen Neptun-Laptop ohne Betriebssystem entschieden haben, sind Sie in der Betriebssystemwahl flexibel. Sie müssen das entsprechende Betriebsystem – sei es XP, Vista oder eine Linux-Distribution – aber selbst besorgen und installieren. Beachten Sie, dass bei kommerziellen Betriebssystemen eine gültige Lizenz zwingend Voraussetzung ist, und dass von HP und Lenovo nach der Installation unter Umständen Hersteller-spezifische Treiber nachgeladen werden müssen. XP und Vista von MSDNAA Angehörige von teilnehmenden Hochschulen haben die Möglichkeit, bei der Microsoft Developers Network Academic Alliance (MSDNAA) kostenlos Windows XP Professional oder Windows Vista Business zu beziehen. Beachten Sie aber bei der Bestellung unbedingt die Lizenzbestimmungen, da es Einschränkungen bezüglich des Einsatzgebiets der Softwarelizenzen gibt. Angehörige der ETH Zürich erhalten Zugang zu MSDNAA indem sie über IDES oder Stud-IDES das Produkt «MSDNAA ETH» bestellen. Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter anderer Hochschulen erkundigen sich bitte bei der eigenen Institution nach MSDNAA. © ETH Zürich, September 2009 Informatikdienste der ETH Zürich 10 Nachinstallieren der Treiber Nach dem Installieren einer beliebigen Windows-Version, wird der Laptop nicht voll funktionsfähig sein, da die Hersteller-spezifischen Treiber fehlen. Diese müssen nachinstalliert werden. Bei HP-Laptops nehmen Sie dazu einfach die mitgelieferte TreiberDisk (falls vorhanden). Lenovo-Laptops kommen ohne Treiber-Disk, Sie können die notwendige Software aber online nachinstallieren. Stellen Sie sicher, dass eine Internet-Verbindung besteht und gehen Sie folgendermassen vor: 1. „ThinkVantage System Update“ herunterladen und installieren: http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/TVSU-UPDATE. html 2. Im Startmenü unter „Programme-->ThinkVantage-->System Update“ die ThinkVantage-Updates durchführen. So oft wiederholen, bis keine Updates mehr zur Verfügung stehen und auch optionale installieren. Voraussetzung dazu ist natürlich, dass die Netzwerkkarte bereits funktioniert. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie zuerst von einem anderen Computer aus den Netzwerkkartentreiber für Ihren Laptop herunterladen und installieren. http://www-304.ibm.com/systems/support/pc/ --> Lenovo Support Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, September 2009 11 Weiterführende Links http://www.neptun.ethz.ch Zugang zur Neptun Hauptseite. http://www.download.ethz.ch Zugang zum Neptun Software Service. http://forum.neptun.ethz.ch Zugang zum öffentlichen Neptun Forum. http://www.stud-ides.ethz.ch Zugang zum Studenten-Softwareserver der ETH Zürich http://www.neptun.ethz.ch/support Weitere Informationen zum Unterhalt Ihres Laptops sowie detaillierte Anleitungen (für Backup, Gerätetreiber, Software-Pakete, Updates etc.). Neptun-Helpdesk für ETH-Mitarbeiter und Studierende Sollten Sie auf irgendeine Weise Probleme im Umgang mit Ihrem Neptun-Gerät haben, unterstützen wir Sie gerne während den Öffnungszeiten im zentralen Neptun-Helpdesk der Informatikdienste. Neptun-Helpdesks für ETH-Angehörige Gebäude STB, Raum G13 Stampfenbachstrasse 69 8092 Zürich. Mo - Fr: 13:00 - 15:00 Uhr Eigene Helpdesks haben D-ARCH und D-ITET. Fragen können auch an [email protected] geschickt werden. © ETH Zürich, September 2009 Informatikdienste der ETH Zürich 12 Eigene Notizen Informatikdienste der ETH Zürich © ETH Zürich, September 2009 Eigene Notizen © ETH Zürich, September 2009 13 Informatikdienste der ETH Zürich BOT Merkblatt für ETH-Studierende betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich An English version is available online at http://www.id.ethz.ch/documentation/rechtliches/ Nachfolgend werden die für die Studierenden wichtigsten Bestimmungen aus der Benutzungsordnung für Telematik (BOT1) an der ETH Zürich zusammengefasst: Ø Die Zugangsberechtigung und Identifikationsmethoden wie Passwörter, PINs, Chipkarten, etc. sind persönlich und daher vertraulich; sie dürfen weder weiter gegeben noch zugänglich gemacht werden (Art. 14 BOT). Ø Die Nutzung von Telematik-Mitteln ist für diejenigen Zwecke erlaubt, für welche die Telematik-Mittel dem Benutzer zur Verfügung gestellt werden («bestimmungsgemässe Nutzung»). Die Nutzung von Telematik-Mitteln für private Zwecke ist erlaubt, soweit sie nicht übermässig ist und die Erfüllung der Arbeits- oder Studienpflichten nicht beeinträchtigt. Die private Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich darf nicht zu einer technischen Störung oder Beeinträchtigung der Nutzung für die gesetzlichen Zwecke der ETH Zürich oder zu einer unverhältnismässigen Beanspruchung oder Belastung von allgemein genutzten Ressourcen (Netzwerke, Internetzugang etc.) führen (Art. 8 BOT). Ø Die private Nutzung von an der ETH Zürich-lizenzierter Software ist für an der ETH Zürich immatrikulierte Studierende erlaubt, soweit dies der jeweilige Lizenzvertrag2 zulässt. Die Einräumung des Rechts, die Software auf einem privaten Computer zu installieren, ist vom jeweiligen Lizenzvertrag abhängig (Art. 10 BOT). Mehr Info unter: http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung Ø Das vollständige oder teilweise Kopieren von an der ETH Zürich-lizenzierter Software (Programmen und Dokumentation), gleich welcher Herkunft, ist untersagt, soweit nicht Lizenzbestimmungen oder das Urheberrechtsgesetz dies ausdrücklich erlauben (Art. 12 BOT). Ø Jeder Benutzer ist persönlich dafür verantwortlich, dass seine Benutzung der Telematik-Mittel nicht gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Rechtsordnung (z.B. Strafrecht, Datenschutz) verstösst bzw. die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Lizenzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte) verletzt (Art. 16 BOT). Ø Jeder Student ist für seine privaten Geräte im Netzwerk der ETH Zürich selbst verantwortlich, insbesondere für die folgenden Sicherheitsmassnahmen: Installation und Aktivierung der neusten Antivirus-Software; Installation der Sicherheits-Updates der Betriebssysteme; regelmässige bedarfsgerechte Sicherstellung der Daten; sofortige Meldung von Sicherheitsproblemen, Defekte, etc. an die Informatikdienste oder den IT-Sicherheitsbeauftragten. Ø Die Benutzer haben die ihnen von der ETH Zürich zur Verfügung gestellten Telematik-Mittel mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. Technische und betriebliche Anordnungen der Informatikdienste, der/des Systemverantwortlichen der Benutzereinheiten oder der/des IT-Sicherheitsbeauftragten sind für alle Benutzer verbindlich. Jeder Benutzer hat diese Anordnungen einzuhalten (Art. 17 BOT). Ø Für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden und technische Störungen an Telematik-Mitteln der ETH Zürich haftet in jedem Fall der Verursacher. Bei nicht bestimmungsgemässer Nutzung haftet der Verursacher auch für leichte Fahrlässigkeit. Bei grobfahrlässiger oder absichtlicher Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheberrechten und Lizenzbestimmungen) wird der Benutzer auch für denjenigen Schaden haftbar, für den die ETH Zürich allenfalls von Dritten belangt wird (Art. 17 BOT). HINWEIS: Bei Lizenzverletzungen durch Anbieten resp. durch zur Verfügung stellen von Musik-, Film- oder anderen Dateien auf Websites müssen die Studierenden mit entsprechenden Schadenersatzforderungen der Verwertungsgesellschaften rechnen. Ø Zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sind auf Anordnung der/des ITSicherheitsbeauftragten stichprobenweise anonyme Überprüfungen der Protokollierungen zulässig. Bei festgestellten Missbräuchen im Sinne von Art. 19 oder beim Vorliegen des Verdachts auf solche Missbräuche können die Aufzeichnungen vom IT-Sicherheitsbeauftragten zur Ermittlung der fehlbaren Personen gemäss den hierfür in den Regeln zur Überwachung der Telematik-Nutzung an der ETH Zürich im Anhang zur BOT geltenden Grundsätzen personenbezogen ausgewertet werden (Art. 18 BOT). Ø Missbräuchlich ist jede Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich, die die Vorschriften dieser Benutzungsordnung missachtet, gegen übergeordnetes Recht verstösst oder Rechte Dritter verletzt. Als missbräuchlich gelten namentlich die folgenden Verhaltensweisen (Art. 19 Abs. 2 BOT): a)Die Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt, wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie (Art. 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB), Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB) oder Rassendiskriminierungen (Art. 261bis StGB); 1 2 RSETHZ 203.21 (http://www.rechtssammlung.ethz.ch/) Die entsprechende Zusammenstellung befindet sich auf: http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005 betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich BOT Merkblatt für ETH-Studierende b)Die Herstellung, die Anleitung zur Herstellung oder absichtliche Verbreitung von schädlichen Programmen oder Programmteilen im Sinne von Art. 144bis Ziff. 2 StGB (Viren, Würmer, Trojaner, etc.). Die Anleitung zur Herstellung von solchen Programmen zu Zwecken der Lehre und Forschung kann erlaubt werden, wenn angemessene Vorkehrungen gegen ihre schädigende Verwendung getroffen werden und vorgängig die schriftliche Zustimmung der Schulleitung oder der von dieser als zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist; c) Das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB «Hacking»): Ausspionieren von Passwörtern, unautorisiertes Absuchen von internen und externen Netzwerken auf Schwachstellen (z.B. PortScanning), Vorkehrung und Durchführung von Massnahmen zur Störung von Netzwerken und Computern (z.B. Denial of Service Attacks). Im Einzelfall kann das «Hacking» in einer sicheren Testumgebung zu Zwecken der Lehre und Forschung3 erlaubt sein, sofern vorgängig die schriftliche Zustimmung der Schulleitung oder der von dieser als zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist; Scanning nach Verwundbarkeiten in einem abgegrenzten Bereich mit dem Ziel, diese zu beseitigen, sind durch die für den Netzbereich verantwortlichen Systemverantwortlichen erlaubt; d)Datendiebstahl (Art. 143 StGB) und Datenbeschädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB); e) Die Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich in absichtlicher Verletzung von Lizenzbestimmungen oder Urheberrechten; f) Das Versenden von Mitteilungen mittels elektronischen Kommunikationsmitteln mit vorgetäuschten oder irreführenden Absenderangaben (inkl. technischer Adresse) oder von unverlangten Werbe-E-Mails (Spam); g)Die Belästigung oder Irreführung von Angehörigen der ETH Zürich oder Dritter durch Mitteilungen mit elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, rufschädigenden oder diskriminierenden Inhalten); h)Das Einrichten von Direktanschlüssen an die ETH Zürich-Kommunikationsnetze (z.B. durch Modems oder WLAN Access Points) ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Informatikdienste und der jeweiligen Systemverantwortlichen. Als schwerer Missbrauch gelten: a)Missbräuche gemäss Abs. 2 Bst. a, b, c, d, soweit diese vorsätzlich bzw. absichtlich erfolgen; b)andere Missbräuche im Wiederholungsfall. Ø Wird ein Missbrauch im Sinne von Art. 19 BOT festgestellt, so kann die/der IT-Sicherheitsbeauftragte Massnahmen wie etwa Sperrung des Zugangs zu Telematik-Mitteln anordnen (Art. 20 BOT). Ø Bei schwerem Missbrauch wird in jedem Fall ein Disziplinarverfahren und gegebenenfalls auch ein Zivil- und Strafverfahren eingeleitet. Besonders schwere Fälle können zur Exmatrikulation führen. Ein schwerer Missbrauch durch Studierende stellt einen nicht geringfügigen Verstoss im Sinne von Art. 8 der Disziplinarordnung ETH Zürich4 dar. Der Disziplinarausschuss entscheidet, ob er den Vorfall untersuchen oder der Rektorin oder dem Rektor zur weiteren Behandlung zurückgeben will. Besondere Regelungen für die Nutzung von Unterrichtscomputern: Zur Benützung der Unterrichtscomputer sind die an der ETH Zürich immatrikulierten Studierenden, Doktoranden und im Rahmen gemeinsamer Lehrveranstaltungen auch entsprechende Benutzer der Universität Zürich berechtigt. Jeder Benutzer eines offen zugänglichen Unterrichtscomputers an der ETH Zürich hat sich auf Nachfrage gegenüber Dozenten, Assistenten, den Informatikdiensten oder der/dem IT-Sicherheitsbeauftragten mittels Legi oder Personalausweis auszuweisen. Kontaktstellen: 3 4 IT-Sicherheitsbeauftragte der ETH Zürich: Frau Katherine Timmel-Zamboni Tel. 044 / 632 21 69 Informatikdienste: Helpdesk Tel. 044 / 632 77 77 Rechtssammlung: http://www.rechtssammlung.ethz.ch/pdf/203.21_BOTfinal-2005.pdf z.B. Information Security Lab, D-INFK SR 414.138.1 Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005 Wichtige Informationen zum Betrieb Ihres Laptops Software-Installation Bitte entnehmen Sie weiterführende Informationen und die Details zur Softwareinstallation der beiliegenden Dokumentation. Updates Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Ihr Betriebssystem stets auf dem neusten Stand halten und regelmässig updaten. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Betriebssystem entsprechend konfiguriert ist. Antivirenschutz Der Neptun Software Service enthält das Programm Sophos Anti-Virus. Diese Neptun-Konfiguration bezieht selbständig und regelmässig ihre Updates über das Internet. Backups Wir empfehlen Ihnen, regelmässig Backups Ihrer Daten zu erstellen. Benutzerordnung Bitte beachten Sie die Benutzerordnung für Telematik Ihrer Institution. ETH-Angehörige finden diese unter http://ides.ethz.ch/bot.pdf Neptun Software Service Zugangscode q Sollte der Zugangscode zum Download-Server hier fehlen, wenden Sie sich bitte an den Neptunsupport: http://www.neptun.ethz.ch/support