Neptun Dokumentation Linux und Windows

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Neptun Dokumentation Linux und Windows
www.neptun.ethz.ch
Neptun Dokumentation
Linux und Windows
Version 9
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Die Benutzung des Neptun Software Service impliziert das Einverständnis mit
unseren unten aufgeführten Nutzungsbedingungen.
Nutzungsbedingungen
Der gesamte Inhalt des Neptun Software Service ist urheberrechtlich geschützt
und unterliegt dem Copyright und den Lizenzbestimmungen des jeweiligen
Softwareherstellers. Das Copyright der Neptun-Compilation liegt bei der ETH
Zürich.
Bei der Nutzung der enthaltenen Programme und Files sind die jeweiligen
Lizenzbedingungen des Herstellers zwingend zu beachten. Die Weitergabe,
Vervielfältigung oder elektronische Verbreitung der Neptun-Pakete oder
einzelner Teile daraus ist untersagt. Falls in den Lizenzbestimmungen des
Herstellers nicht explizit anders erwähnt, ist eine kommerzielle Nutzung
dieser Softwarepakete grundsätzlich ausgeschlossen. Im Weiteren gelten die
Bestimmungen der Benutzerordnung für Telematik an der ETH Zürich:
BOT: RSETHZ 203.21/www.rechtssammlung.ethz.ch.
Haftungsbeschränkung
Die ETH Zürich schliesst hiermit jegliche Haftung für die Qualität oder die
Eignung der Softwarepakete ausdrücklich aus. In keinem Fall kann bzw. können
die ETH Zürich, sowie deren Organe, Angestellten und Beauftragten verantwortlich gemacht werden für jede Art von direkten Schäden oder indirekten
Folgeschäden, die aus dem Besitz, dem Gebrauch oder der Fehlfunktion der
Neptun-Pakete und der darin enthaltenen lizenzierten Software erwachsen.
Insbesondere wird für Datenverlust keine Haftung übernommen. Dieser
Haftungsausschluss schliesst auch sämtliche Nachteile und Schäden ein, die
dem Benutzer dieses Service aufgrund der enthaltenen Softwarepakete entstehen (einschliesslich Geschäftsausfall, Verdienstausfall, Einkommensverlust,
Rufschädigung, Missbrauch oder sonstige Ansprüche).
Die bereitgestellten Browserlinks dienen lediglich zu Informationszwecken. Die
ETH Zürich ist für den Inhalt der unter den Links aufgeführten Web-Sites nicht
verantwortlich. Für sämtliche Schäden, Probleme und Missbräuche, die sich
aus der Nutzung der Web-Sites ergeben könnten, übernimmt die ETH Zürich
keinerlei Haftung.
Zürich, September 2009
[email protected]
Informatikdienste der ETH Zürich
© ETH Zürich, September 2009
Inbetriebnahme und Installation
Nachdem Sie Ihren neuen Laptop ausgepackt und gemäss der beigepackten Dokumentation des Herstellers in Betrieb genommen
haben, setzt sich das Gerät selbst auf, startet Vista und fragt einige
Informationen zum Einrichten von Windows ab.
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Hinweis: Beachten Sie, dass ThinkPads am Gehäuse einen mechanischen Schalter zum Ein- und Ausschalten des WLANs haben. Falls
Sie keine WLAN-Verbindung herstellen können, überprüfen Sie die
Stellung des Schalters.
Sie müssen Tastatureinstellungen wählen, Lizenzbedingungen akzeptieren und ein Benutzerkonto einrichten. Das Vorgehen ist weitgehend selbsterklärend. Bei den Schutzeinstellungen können die empfohlenen Einstellungen verwendet werden. Nach erfolgtem Setup
führen Sie bitte sofort ein Windows-Update (und bei Lenovo-Geräten
ein ThinkVantage-Systemupdate) durch, um das Betriebssystem
auf den neusten Stand zu bringen. Installieren Sie auch optionale
Windows-Updates und wiederholen Sie den Update-Vorgang so lange, bis keine neuen Updates mehr verfügbar sind.
Neptun Software Service
Wenn Sie bereits in der Vergangenheit ein Gerät bei Neptun bestellt
haben, vermissen Sie vielleicht die Neptun-Disk, die bisher dieser
Anleitung beilag. Die Neptun-Disk gibt es nicht mehr, dafür können
Sie neu Neptun-Software bequem aus dem Internet herunterladen.
Den Neptun Software Service finden Sie unter
http://download.ethz.ch
Da nur Neptun-Kunden Zugriff auf die Software haben, müssen Sie
sich einloggen. Je nach dem, welcher Institution Sie angehören, gibt
es dafür zwei verschiedene Wege.
SwitchAAI-Login
Wenn Ihre Schule an die Authentication- und AuthorizationInfrastruktur von Switch (SwitchAAI) angeschlossen ist, können Sie
das gleiche Login verwenden, das Sie für Online-Dienste Ihrer Schule
benötigen. In der Aufklappliste sehen Sie, ob Ihre Institution an
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SwitchAAI angeschlossen ist.
1. Klicken Sie auf aai Login.
2. Sie werden zu Switch umgeleitet. Wählen Sie Ihre Institution
aus der Aufklappliste und klicken Sie auf Select.
3. Sie gelangen zur SwitchAAI-Loginseite Ihrer Schule. Tippen Sie
Benutzernamen und Passwort und loggen Sie ein.
4. Registrieren Sie den Laptop mit dem Zugangscode zum Neptun
Software Service, welchen Sie auf der letzen Seite dieser
Anleitung finden.
Bitte beachten Sie, dass mehrere Zugangscodes registriert werden
können. Das ist deshalb wichtig, weil der Zugangscode bestimmt, für
welche Plattform die Software angezeigt wird. Mit dem Zugangscode
eines Lenovo-Notebooks sehen Sie zum Beispiel keine Mac-Software,
mit dem eines MacBooks aber schon.
Login ohne SwitchAAI
Neptun-Kunden, deren Schulen nicht der Authentication- und
Authorization-Infrastruktur von Switch (SwitchAAI) angeschlossen
sind (siehe Aufklappliste), benötigen eine gültige E-Mail-Adresse zur
Registration.
1. Klicken Sie auf Login bei Andere Neptun-Kunden.
2. Geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
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3. Geben Sie den Zugangscode zum Neptun Software Service ein,
den Sie auf der letzen Seite dieser Anleitung finden und klicken
Sie auf Anmelden.
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4. In der Inbox der angegebenen E-Mail-Adresse finden Sie nun
ein E-Mail. Klicken Sie auf den darin enthaltenen Link, um die
Anmeldung zu bestätigen.
In Zukunft können Sie sich mit der registrierten E-Mail-Adresse und
einem Zugangscode direkt einloggen, ohne die Anmeldung erneut
bestätigen zu müssen.
Bitte beachten Sie, dass der Zugangscode bestimmt, für welche
Plattform die Software angezeigt wird. Mit dem Zugangscode eines
Lenovo-Notebooks sehen Sie zum Beispiel keine Mac-Software, mit
dem eines MacBooks aber schon.
Software herunterladen
Nach dem Einloggen mit der E-Mail-Adresse gelangen Sie direkt zur
Betriebssystemwahl. Beim SwitchAAI-Login erscheint zuerst eine
Zwischenseite, die das Registrieren eines Zugangscodes verlangt.
Ist bereits ein Gerät registriert (oder auch mehrere), gelangen Sie
mit dem Link Ihre Registration erlaubt Ihnen Downloads für... zur
Betriebssystemwahl.
Wie
bereits
erwähnt,
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bestimmt
der
Zugangscode,
welche
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Betriebssysteme zur Auswahl stehen. Je nach Login kann sich auch
die Auswahl der Softwarepakete unterscheiden. Manche Programme
können zum Beispiel für die eine Institution erhältlich sein, aber nicht
für die andere.
Nach dem Klick auf das Plattform-Symbol landen Sie in der entsprechenden Programmliste. Die Auswahl lässt sich mit einem Klick auf
die Kategorien in der Befehlsleiste einschränken.
Zum Download-Verzeichnis des jeweiligen Produkts gelangen Sie mit
einem Klick entweder auf das Programm-Icon oder den DownloadLink. Dort können Sie die Software herunterladen und danach auf
Ihrem Notebook installieren.
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Es kann auch vorkommen, dass kein Download-Link vorhanden ist, in
diesem Fall finden Sie eine Verlinkung zum Ort, wo sich die Software
beziehen lässt.
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Trial-Versionen deinstallieren
Bevor Sie mit dem Installieren von Neptun-Software anfangen,
müssen Sie die Trial-Versionen von McAfee VirusScan und Microsoft
Office, die auf Ihrem Laptop allenfalls vorinstalliert sind, komplett
deinstallieren. Das ist wichtig, weil es sonst zu Unverträglichkeiten
mit Sophos Antivirus, das Sie über den Neptun Software Service beziehen können, und Microsoft Office kommt, falls Sie nachträglich
eine reguläre Version installieren möchten. (Die Trial-Version lässt
sich mit dem Key der MS-Office-Version, die ETH-Studierende über
Stud-IDES beziehen können, nicht freischalten.)
Deinstallieren von Programmen:
Vista: Start-->Systemsteuerung-->Programme und Funktionen
XP: Start-->Systemsteuerung-->Software
Sophos Antivirus und ETH-Einstellungen
Von der verfügbaren Neptun-Software sollten Sie mindestens Sophos
Antivirus installieren, damit Sie über einen Virenschutz verfügen, der
sich automatisch auf dem neusten Stand hält.
Für ETH-Angehörige gibt es ein nützliches Windows-Programm, das
den Laptop für den Einsatz an der ETH konfiguriert. Laden Sie den
„Neptun Konfigurator“ herunter, entpacken Sie die ZIP-Datei und
starten Sie das Programm mit einem Doppelklick auf neptunizer_de
(deutsch) oder neptunizer_en (englisch).
- «Neptun-Hintergrund wählen»
Setzt das Neptun-Hintergrundbild.
- «ETH-Bookmarks setzen»
Fügt ETH-spezifische Bookmarks (Lesezeichen) zum Bookmarks-
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Menü des Internet Explorers hinzu. Diese können beim ersten Starten von Firefox importiert werden.
- «ETH Netzwerk konfigurieren»
Installiert den VPN-Client für den sicheren Zugang zum ETH-
Netzwerk von ausserhalb.
Hinweis zu Linux
Anleitungen zur Installation von Ubuntu- und Fedora-Linux auf
Ihrem Neptun-Laptop finden Sie auf der Neptun-Webseite unter:
http://www.neptun.ethz.ch/software/pc/linux
Upgrade auf Windows 7
Die im Herbst 2009 gekauften Neptun-Laptops mit vorinstalliertem
Windows sind Windows 7 updateberechtigt. Sie können über die
entsprechenden Webseiten der Hersteller ein Windows 7 Update zum
Selbstkostenpreis bestellen. Microsoft beginnt mit der Auslieferung
am 22. Oktober 2009. Links und weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.neptun.ethz.ch/software/pc
Umsteigen auf XP oder Vista 64
Ausführliche Anleitungen zur Durchführung eines XP-Downgrades
finden Sie auf unserer Website unter:
http://www.neptun.ethz.ch/docs/swImage
Bei allen Lenovo- und HP-Laptops ist Windows Vista 32 Business
Multilanguage vorinstalliert. Dazu geliefert bekommen Sie Recovery-,
respektive Installations-DVDs für XP Pro, Vista 32 und Vista 64 (gilt
nicht für NetBooks, wie z. B. HP 5101). Sollten Sie also lieber mit XP arbeiten, oder benötigen Sie die 64-Bit-Version von Vista, dann können
Sie das Notebook entsprechend aufsetzen.
Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall das vorinstallierte Vista 32
Business mit allen Daten komplett ersetzt wird. Es ist damit also nicht
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möglich, ein Dual-Boot-Setup einzurichten. (Vista 32 kann aber natürlich später bei Bedarf von der Vista-32-DVD neu installiert werden.)
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Hinweis: Wenn Sie bei einem Lenovo-Gerät nicht die XP-RecoveryDVD zur Installation von XP nutzen, sondern eine beliebige XP-Version
installieren, bleibt die verborgene Vista-Recoverypartition bestehen.
Das Ausführen der ThinkPad-Recoveryfunktion spielt dann Vista und
nicht XP auf das Notebook zurück!
Nach erfolgreicher XP- oder Vista-64-Installation führen Sie bitte sofort ein Windows-Update (und bei Lenovo das ThinkVantage System
Update) durch, um das Betriebssystem auf den neusten Stand zu
bringen. Wiederholen Sie den Update-Vorgang so lange, bis keine
Updates mehr zur Verfügung stehen und installieren Sie auch die
optionalen Updates.
Laptop ohne Betriebssystem
Wenn Sie sich für einen Neptun-Laptop ohne Betriebssystem entschieden haben, sind Sie in der Betriebssystemwahl flexibel. Sie
müssen das entsprechende Betriebsystem – sei es XP, Vista oder eine
Linux-Distribution – aber selbst besorgen und installieren. Beachten
Sie, dass bei kommerziellen Betriebssystemen eine gültige Lizenz
zwingend Voraussetzung ist, und dass von HP und Lenovo nach der
Installation unter Umständen Hersteller-spezifische Treiber nachgeladen werden müssen.
XP und Vista von MSDNAA
Angehörige von teilnehmenden Hochschulen haben die Möglichkeit,
bei der Microsoft Developers Network Academic Alliance (MSDNAA)
kostenlos Windows XP Professional oder Windows Vista Business
zu beziehen. Beachten Sie aber bei der Bestellung unbedingt
die Lizenzbestimmungen, da es Einschränkungen bezüglich des
Einsatzgebiets der Softwarelizenzen gibt.
Angehörige der ETH Zürich erhalten Zugang zu MSDNAA indem sie
über IDES oder Stud-IDES das Produkt «MSDNAA ETH» bestellen.
Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter anderer Hochschulen
erkundigen sich bitte bei der eigenen Institution nach MSDNAA.
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Nachinstallieren der Treiber
Nach dem Installieren einer beliebigen Windows-Version, wird der
Laptop nicht voll funktionsfähig sein, da die Hersteller-spezifischen
Treiber fehlen. Diese müssen nachinstalliert werden.
Bei HP-Laptops nehmen Sie dazu einfach die mitgelieferte TreiberDisk (falls vorhanden). Lenovo-Laptops kommen ohne Treiber-Disk,
Sie können die notwendige Software aber online nachinstallieren.
Stellen Sie sicher, dass eine Internet-Verbindung besteht und gehen
Sie folgendermassen vor:
1. „ThinkVantage System Update“ herunterladen und installieren:
http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/TVSU-UPDATE.
html
2. Im Startmenü unter „Programme-->ThinkVantage-->System
Update“ die ThinkVantage-Updates durchführen. So oft wiederholen, bis keine Updates mehr zur Verfügung stehen und auch
optionale installieren.
Voraussetzung dazu ist natürlich, dass die Netzwerkkarte bereits
funktioniert. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie zuerst von
einem anderen Computer aus den Netzwerkkartentreiber für Ihren
Laptop herunterladen und installieren.
http://www-304.ibm.com/systems/support/pc/ --> Lenovo Support
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Weiterführende Links
http://www.neptun.ethz.ch
Zugang zur Neptun Hauptseite.
http://www.download.ethz.ch
Zugang zum Neptun Software Service.
http://forum.neptun.ethz.ch
Zugang zum öffentlichen Neptun Forum.
http://www.stud-ides.ethz.ch
Zugang zum Studenten-Softwareserver der ETH Zürich
http://www.neptun.ethz.ch/support
Weitere Informationen zum Unterhalt Ihres Laptops sowie detaillierte
Anleitungen (für Backup, Gerätetreiber, Software-Pakete, Updates etc.).
Neptun-Helpdesk für ETH-Mitarbeiter und
Studierende
Sollten Sie auf irgendeine Weise Probleme im Umgang mit Ihrem
Neptun-Gerät haben, unterstützen wir Sie gerne während den
Öffnungszeiten im zentralen Neptun-Helpdesk der Informatikdienste.
Neptun-Helpdesks für ETH-Angehörige
Gebäude STB, Raum G13
Stampfenbachstrasse 69
8092 Zürich.
Mo - Fr: 13:00 - 15:00 Uhr
Eigene Helpdesks haben D-ARCH und D-ITET.
Fragen können auch an [email protected] geschickt werden.
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Eigene Notizen
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Eigene Notizen
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BOT
Merkblatt für ETH-Studierende
betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich
An English version is available online at http://www.id.ethz.ch/documentation/rechtliches/
Nachfolgend werden die für die Studierenden wichtigsten Bestimmungen aus der Benutzungsordnung für Telematik
(BOT1) an der ETH Zürich zusammengefasst:
Ø Die Zugangsberechtigung und Identifikationsmethoden wie Passwörter, PINs, Chipkarten, etc. sind persönlich und
daher vertraulich; sie dürfen weder weiter gegeben noch zugänglich gemacht werden (Art. 14 BOT).
Ø Die Nutzung von Telematik-Mitteln ist für diejenigen Zwecke erlaubt, für welche die Telematik-Mittel dem Benutzer zur
Verfügung gestellt werden («bestimmungsgemässe Nutzung»). Die Nutzung von Telematik-Mitteln für private Zwecke
ist erlaubt, soweit sie nicht übermässig ist und die Erfüllung der Arbeits- oder Studienpflichten nicht beeinträchtigt. Die
private Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich darf nicht zu einer technischen Störung oder Beeinträchtigung
der Nutzung für die gesetzlichen Zwecke der ETH Zürich oder zu einer unverhältnismässigen Beanspruchung oder
Belastung von allgemein genutzten Ressourcen (Netzwerke, Internetzugang etc.) führen (Art. 8 BOT).
Ø Die private Nutzung von an der ETH Zürich-lizenzierter Software ist für an der ETH Zürich immatrikulierte
Studierende erlaubt, soweit dies der jeweilige Lizenzvertrag2 zulässt. Die Einräumung des Rechts, die Software auf
einem privaten Computer zu installieren, ist vom jeweiligen Lizenzvertrag abhängig (Art. 10 BOT). Mehr Info unter:
http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung
Ø Das vollständige oder teilweise Kopieren von an der ETH Zürich-lizenzierter Software (Programmen und Dokumentation),
gleich welcher Herkunft, ist untersagt, soweit nicht Lizenzbestimmungen oder das Urheberrechtsgesetz dies ausdrücklich erlauben (Art. 12 BOT).
Ø Jeder Benutzer ist persönlich dafür verantwortlich, dass seine Benutzung der Telematik-Mittel nicht gegen
Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Rechtsordnung (z.B. Strafrecht, Datenschutz) verstösst bzw.
die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Lizenzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte) verletzt (Art. 16 BOT).
Ø Jeder Student ist für seine privaten Geräte im Netzwerk der ETH Zürich selbst verantwortlich, insbesondere für die
folgenden Sicherheitsmassnahmen: Installation und Aktivierung der neusten Antivirus-Software; Installation der
Sicherheits-Updates der Betriebssysteme; regelmässige bedarfsgerechte Sicherstellung der Daten; sofortige Meldung
von Sicherheitsproblemen, Defekte, etc. an die Informatikdienste oder den IT-Sicherheitsbeauftragten.
Ø Die Benutzer haben die ihnen von der ETH Zürich zur Verfügung gestellten Telematik-Mittel mit der gebotenen Sorgfalt
zu nutzen. Technische und betriebliche Anordnungen der Informatikdienste, der/des Systemverantwortlichen der
Benutzereinheiten oder der/des IT-Sicherheitsbeauftragten sind für alle Benutzer verbindlich. Jeder Benutzer hat diese
Anordnungen einzuhalten (Art. 17 BOT).
Ø Für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden und technische Störungen an Telematik-Mitteln der ETH Zürich
haftet in jedem Fall der Verursacher. Bei nicht bestimmungsgemässer Nutzung haftet der Verursacher auch für leichte
Fahrlässigkeit. Bei grobfahrlässiger oder absichtlicher Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheberrechten
und Lizenzbestimmungen) wird der Benutzer auch für denjenigen Schaden haftbar, für den die ETH Zürich allenfalls von
Dritten belangt wird (Art. 17 BOT).
HINWEIS: Bei Lizenzverletzungen durch Anbieten resp. durch zur Verfügung stellen von Musik-, Film- oder anderen Dateien
auf Websites müssen die Studierenden mit entsprechenden Schadenersatzforderungen der Verwertungsgesellschaften
rechnen.
Ø Zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sind auf Anordnung der/des ITSicherheitsbeauftragten stichprobenweise anonyme Überprüfungen der Protokollierungen zulässig. Bei festgestellten Missbräuchen im Sinne von Art. 19 oder beim Vorliegen des Verdachts auf solche Missbräuche können die
Aufzeichnungen vom IT-Sicherheitsbeauftragten zur Ermittlung der fehlbaren Personen gemäss den hierfür in den
Regeln zur Überwachung der Telematik-Nutzung an der ETH Zürich im Anhang zur BOT geltenden Grundsätzen personenbezogen ausgewertet werden (Art. 18 BOT).
Ø Missbräuchlich ist jede Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich, die die Vorschriften dieser Benutzungsordnung
missachtet, gegen übergeordnetes Recht verstösst oder Rechte Dritter verletzt. Als missbräuchlich gelten namentlich
die folgenden Verhaltensweisen (Art. 19 Abs. 2 BOT):
a)Die Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt,
wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie (Art. 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB), Aufforderung
zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB) oder
Rassendiskriminierungen (Art. 261bis StGB);
1
2
RSETHZ 203.21 (http://www.rechtssammlung.ethz.ch/)
Die entsprechende Zusammenstellung befindet sich auf: http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung
Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich
Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005
betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich
BOT
Merkblatt für ETH-Studierende
b)Die Herstellung, die Anleitung zur Herstellung oder absichtliche Verbreitung von schädlichen Programmen oder
Programmteilen im Sinne von Art. 144bis Ziff. 2 StGB (Viren, Würmer, Trojaner, etc.). Die Anleitung zur Herstellung von
solchen Programmen zu Zwecken der Lehre und Forschung kann erlaubt werden, wenn angemessene Vorkehrungen
gegen ihre schädigende Verwendung getroffen werden und vorgängig die schriftliche Zustimmung der Schulleitung
oder der von dieser als zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist;
c) Das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB «Hacking»): Ausspionieren von
Passwörtern, unautorisiertes Absuchen von internen und externen Netzwerken auf Schwachstellen (z.B. PortScanning), Vorkehrung und Durchführung von Massnahmen zur Störung von Netzwerken und Computern (z.B.
Denial of Service Attacks). Im Einzelfall kann das «Hacking» in einer sicheren Testumgebung zu Zwecken der Lehre
und Forschung3 erlaubt sein, sofern vorgängig die schriftliche Zustimmung der Schulleitung oder der von dieser als
zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist; Scanning nach Verwundbarkeiten in einem abgegrenzten Bereich
mit dem Ziel, diese zu beseitigen, sind durch die für den Netzbereich verantwortlichen Systemverantwortlichen
erlaubt;
d)Datendiebstahl (Art. 143 StGB) und Datenbeschädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB);
e) Die Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich in absichtlicher Verletzung von Lizenzbestimmungen oder
Urheberrechten;
f) Das Versenden von Mitteilungen mittels elektronischen Kommunikationsmitteln mit vorgetäuschten oder irreführenden Absenderangaben (inkl. technischer Adresse) oder von unverlangten Werbe-E-Mails (Spam);
g)Die Belästigung oder Irreführung von Angehörigen der ETH Zürich oder Dritter durch Mitteilungen mit elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, rufschädigenden oder diskriminierenden Inhalten);
h)Das Einrichten von Direktanschlüssen an die ETH Zürich-Kommunikationsnetze (z.B. durch Modems oder WLAN Access
Points) ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Informatikdienste und der jeweiligen Systemverantwortlichen.
Als schwerer Missbrauch gelten:
a)Missbräuche gemäss Abs. 2 Bst. a, b, c, d, soweit diese vorsätzlich bzw. absichtlich erfolgen;
b)andere Missbräuche im Wiederholungsfall.
Ø Wird ein Missbrauch im Sinne von Art. 19 BOT festgestellt, so kann die/der IT-Sicherheitsbeauftragte Massnahmen wie
etwa Sperrung des Zugangs zu Telematik-Mitteln anordnen (Art. 20 BOT).
Ø Bei schwerem Missbrauch wird in jedem Fall ein Disziplinarverfahren und gegebenenfalls auch ein Zivil- und
Strafverfahren eingeleitet. Besonders schwere Fälle können zur Exmatrikulation führen. Ein schwerer Missbrauch
durch Studierende stellt einen nicht geringfügigen Verstoss im Sinne von Art. 8 der Disziplinarordnung ETH Zürich4 dar.
Der Disziplinarausschuss entscheidet, ob er den Vorfall untersuchen oder der Rektorin oder dem Rektor zur weiteren
Behandlung zurückgeben will.
Besondere Regelungen für die Nutzung von Unterrichtscomputern:
Zur Benützung der Unterrichtscomputer sind die an der ETH Zürich immatrikulierten Studierenden, Doktoranden und im
Rahmen gemeinsamer Lehrveranstaltungen auch entsprechende Benutzer der Universität Zürich berechtigt.
Jeder Benutzer eines offen zugänglichen Unterrichtscomputers an der ETH Zürich hat sich auf Nachfrage gegenüber Dozenten, Assistenten, den Informatikdiensten oder der/dem IT-Sicherheitsbeauftragten mittels Legi oder
Personalausweis auszuweisen.
Kontaktstellen:
3
4
IT-Sicherheitsbeauftragte der ETH Zürich: Frau Katherine Timmel-Zamboni
Tel. 044 / 632 21 69
Informatikdienste: Helpdesk
Tel. 044 / 632 77 77
Rechtssammlung:
http://www.rechtssammlung.ethz.ch/pdf/203.21_BOTfinal-2005.pdf
z.B. Information Security Lab, D-INFK
SR 414.138.1
Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich
Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005
Wichtige Informationen zum Betrieb Ihres Laptops
Software-Installation
Bitte entnehmen Sie weiterführende Informationen und die Details zur
Softwareinstallation der beiliegenden Dokumentation.
Updates
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Ihr Betriebssystem stets auf dem neusten
Stand halten und regelmässig updaten. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr
Betriebssystem entsprechend konfiguriert ist.
Antivirenschutz
Der Neptun Software Service enthält das Programm Sophos Anti-Virus. Diese
Neptun-Konfiguration bezieht selbständig und regelmässig ihre Updates über
das Internet.
Backups
Wir empfehlen Ihnen, regelmässig Backups Ihrer Daten zu erstellen.
Benutzerordnung
Bitte beachten Sie die Benutzerordnung für Telematik Ihrer Institution.
ETH-Angehörige finden diese unter http://ides.ethz.ch/bot.pdf
Neptun Software Service
Zugangscode
q
Sollte der Zugangscode zum Download-Server
hier fehlen, wenden Sie sich bitte an den
Neptunsupport: http://www.neptun.ethz.ch/support

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