1. Pellet-Kongress: Vortrag Englisch

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1. Pellet-Kongress: Vortrag Englisch
Anforderungen an Pellet-Lagerräume und
Voraussetzung für die Genehmigung
gewerblicher Pelletanlagen
Martin Englisch
Bioenergy Anlagenplanung GmbH
www.bioenergy.co.at
Österreichische Rechtsgrundlage
Für alle Anlagen
 Lagerraum: Bauordnung inkl. Anforderungen an Brandschutz (TRVB H 118)
 Heizungsanlage inkl. Pelletentnahmesystem: Maschinenrichtlinie, usw.
Zusätzlich für gewerbliche/industrielle Anlagen
 ArbeitnehmerInnenschutz Gesetz, inklusive insbesondere:
 §25 Brandschutz und Explosionsschutz
 Umsetzung EU-Richtlinie 99/92/EG, ATEX Richtlinie =>
BGBl. II Nr. 309/2004 (VEXAT, gültig seit 1.8.2004)
Für privat genutzte Anlagen gilt ASchG nicht, aber
 Bei Gericht ist “Stand der Technik” Beurteilungsgrundlage – bei Unfällen wird
die VEXAT bzw. die ÖNORM M 7137 zur Beurteilung herangezogen!
ÖNORM M 7137
Anforderungen an die Pelletslagerung beim Endverbraucher
 Situierung des Lagers
 Bauliche Anforderungen (neu z.B. : Anpassung an TRVB H 118)
 Befülleinrichtungen
 Einbauten und Installationen
 Sicherheitsrelevante Aspekte (neu!)
 Wartung (neu z.B.: Warnschild)
22 Bilder Ausführungsbeispiele!
Bauliche Anforderungen
 Schlauchlänge max. 30 m
 Zufahrt Silo-LKW: Breite mind. 3 m
Durchfahrtshöhe mind. 4 m
 Wände und tragende Teile
=> statische Belastung
 Befüllleitungen und Befüllstutzen
=> Potentialausgleich
 Oberflächen im Lagerraum
=> nicht aufladefähig
 Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe
 Staubdichtheit (Tür bzw. Einstiegsluke)
 Keine Installationen (Leitungen unter Putz)
ausgenommen Mess- und Fördersysteme
VDI erlaubt ex-geschützte Leuchten
So Nicht!
Falsch ausgeführte Lager führen zu Anlagenstörungen
und zu Gefährdung der Sicherheit
Sicherheit - CO
Frische Pellets setzen CO frei
Quelle: J. Curci
Sicherheit - CO
Natürliche Belüftung reduziert CO-Konzentration
unter lebensgefährliche Konzentration
Tank I CO
Tank II CO
ppm 4000
3600
3200
2800
2400
Tank I
Spülen mit Umgebungsluft
erneut gasdicht verschlossen
2000
Tank II
Installation neuartiger Tankdeckel
1600
1200
800
400
Tank II
Installation 2m Kamin
0
8.8
10.8
12.8
14.8
16.8
18.8
20.8
22.8
24.8
26.8
28.8
30.8
1.9
3.9
5.9
7.9
2009
Versuchsparameter: 3900 kg pellets (Fichte, mit Additiv Maisstärke), luftdichter
Kunststofftank, Luft: Vpellets to Vair = 1:1,7
Quelle: Bioenergy 2020+
Sicherheit - CO
Belüftung notwendig wegen CO - Bildung
 Die Lüftungsöffnungen müssen ins Freie führen.
 Belüftungsfunktion => Luftwechsel notwendig!
 Wenn die Befüllstutzen nicht ins Freie münden => gesonderte
Lüftungsöffnung (Ausführung: kein Staubaustritt bei Befüllung!)
 Regenwasser-dicht
 Vor und während des Betretens belüften und Frischluftzufuhr sicherstellen.
Sicherheit - CO
Lagerräume bis 30 t





Befüllstutzen: Verschlussdeckel mit Lüftungsöffnung
Mindest-Ø Belüftungsleitungen: 90 mm
Befüllleitungen bis 2 m: Austrittsöffnungen mind. 40 cm2
Befüllleitungen > 2 m Austrittsöffnungen mind. 60 cm2
Sonst: Nachweis erforderlicher Luftwechsel
Lagerräume über 30 t
 System der Arbeitsorganisation in Kombination mit
natürlicher oder mechanischer Lüftung, basierend auf
CO-Sensorik
oder
 Zwangsbelüftung nach Stand der Technik
Quelle: TB-Steiner
Sicherheit - ExSchutz
Explosionsschutz
 Holzstäube sind (unabhängig von der Menge) brennbar und können
explosionsfähige Atmosphären bilden!
 UEG: 60 g/m³
Quelle: Air Handling Systems, Internet
Sicherheit ExSchutz
 In Nordamerika sind Pelletswerke wegen Brand- und Explosionsrisiken
kaum versicherbar (Memorandum Canadian Wood Pellet Ass., Oct. 2009)
 In Europa sind Staubexplosionen in Pelletproduktionen in Filteranlagen,
Lagern, Trocknern und im Bereich der Pressen aufgetreten
 Häufig tritt eine Kombination aus Brand und Staubexplosion auf
Staubexplosion, Filter
New-England nach Staubexplosion
Staubexplosion Spänelager
Quelle: Internet
Sicherheit - ExSchutz
Staubverteilung
(Staubwolke)
Zündquelle
Einschluss der
Staubwolke in
Behälter
Brennbarer
Staub
Luft bzw.
Sauerstoff
Explosionsschutz
Große Pelletlager > 100 t (auch Zwischenlager!)
 Ex-Schutz Dokument gemäß VEXAT zwingend erforderlich
Kleine Pelletslager < 100 t
Sind zur Vereinfachung seit Jänner 2012 von der VEXAT gemäß Erlass
des BMASK- 461.308/0022 ausgenommen wenn:
 Pellets der Klasse A1/A2 nach EN 14961-2 (Nachweis der
Normkonformität durch Zertifizierung) => z.B. Feinanteil ex Werk
 Logistik bzw. Anlieferung: ÖNORM M 7136 => z.B. mechan. Abrieb
 Lagerraum: ÖNORM M 7137 => z.B. Zündquellen!
 (Klein-) Feuerungsanlagen: EN 303-5 typgeprüft
 Organisatorischen Maßnahmen gemäß Erlass
Auflagen Erlass
Auszug:
 nur leitfähige Befüllleitungen
 Verladestation der Logistikkette mit Funkenerkennung (Anmerkung: in
Absaugung)
 Organisatorisch: bei LKW-Befüllung ist Hantieren mit offenem Licht und
Rauchen verboten, LKW-Lagerzellen dicht zu verschließen
 LKW-Lagerzellen ohne Einbauten, die Zündquellen darstellen
 LKWs mit ordnungsgemäß betriebenen, gewarteten und
instandgehaltenen Gebläse
 Pelletstemperatur weniger als 40°C beträgt und Lagertemperatur im
LKW weniger als 80°C
 ordnungsgemäße Ausführung der Erdung (106 Ohm) des
Lagers/Befüllstutzens
Explosionsschutz -dokument
§ 5. Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT
 Arbeitgeber/innen müssen auf Grundlage ein Explosionsschutzdokument
erstellen und auf dem letzten Stand halten.
 Das Explosionsschutzdokument muss Angaben enthalten über:
 die festgestellten Explosionsgefahren bei
 Normalbetrieb
 vorhersehbaren Störungen, Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und
Störungsbehebung,
 Befahren (Inspektion) und Arbeiten
 die zur Gefahrenvermeidung durchzuführenden primären, sekundären und
konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen
und Vorkehrungen für vorhersehbare Störungen (…)
 Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche und deren Einstufung in
Zonen (Zone 22 für Lagerraum!)
 die Eignung der in den jeweiligen explosionsgefährdeten Bereichen
verwendeten Arbeitsmittel, elektrischen Anlagen, Arbeitskleidung (…)
Staubansammlungen
Vorkehrungen gegen Feinanteil-Ansammlungen
 Lagerräume und Befüllleitungen => Entstehung von Feinanteilen gering!
 Die Hersteller der Kessel- und Austragungssysteme haben Angaben darüber zu
machen, in welchen Intervallen der Lagerraum vollständig zu entleeren ist und
wie mit etwaigen Ansammlungen von Feinanteilen ≤ 1 mm zu verfahren ist.
 geeignete elektrischer Reinigungsgeräte (Industriestaubsauger) verwenden!
Warnschild
Auf der Zugangstür
zum Lagerraum muss
ein Hinweisschild
lesbar und dauerhaft
angebracht werden.
Fragen ?
Bioenergy Anlagenplanung GmbH
A-1130 Wien, Auhofstraße 142 A/4
T +43 1 877 66 22, F +43 1 879 54 17
E: [email protected] H:
www.bioenergy.co.at