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Geburtsurkunde - Ausstellung
Sie benötigen eine Geburtsurkunde für eine bereits beurkundete Geburt. Das
Standesamt bietet für die unterschiedlichsten Lebenslagen verschiedene
Dokumente an:
?Geburtsurkunde deutsch
?Geburtsurkunde mehrsprachig / international
?beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
(für Anmeldung einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft)
Für Neugeborene benutzen Sie die Dienstleistung Geburtsurkunde Erstbeurkundung - Anzeige.
Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das
[[http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/kontakt.html|Landesarchiv Berlin]]
Voraussetzungen
Wo und für wen ist die Beantragung möglich:
Die Beurkundung/Registrierung der Geburt ist im Standesamt des Bezirks
erfolgt, in dem die Person geboren wurde.
Beantragen können Sie die Urkunden
-für sich selbst
-für eine Person, mit der Sie in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Kinder,
Großeltern, Enkelkinder ?)
-als Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner der Person
-als Geschwister
-wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde haben.
(Bei Fragen rufen Sie bitte im Standesamt an).
Anfordern können Sie die Urkunden im Standesamt während der
Öffnungszeiten
-persönlich
-in Vertretung mit Vollmacht
oder per Post, Fax oder online
Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Vorzulegen sind:
Personalausweis oder Reisepass
Verwandtschaftsnachweis, wie zum Beispiel
° Geburtsurkunde
° Heiratsurkunde
° Lebenspartnerschaftsurkunde
Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
° Erbschein
° Grundbuchauszug
Vollmacht (wenn die Urkunden für eine andere Person beantragt wird)
Gebühren
- Geburtsurkunde deutsch
10,00 Euro
- Geburtsurkunde mehrsprachig / international
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
10,00 Euro
10,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
Euro
5,00
Rechtsgrundlagen
§ 61 und 62 Personenstandsgesetz - PStG
http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__61.html
§§ 53-55 Personenstandsverordnung - PStV
http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/
§ 9 der Verordnung zur Errichtung eines zentralen
Personenstandsregisters
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/ITDat/vorgang/it17-0095-v.pdf
Link zur Online-Abwicklung
https://www.xurkundenportal.de/xsta-urkunden/programm/startseite.seam?cid=287
007
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt in dem die Beurkundung/Registrierung erfolgt ist.
Informationen zum Standort
Standesamt Spandau
Anschrift
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Barrierefreie Zugänge
Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
Öffnungszeiten
Montag: 09:00-13:00 Uhr (mit Termin)
09:00-13:00 Uhr (Sterberegister ohne Termin)
Dienstag: 09:00-13:00 Uhr (mit Termin)
09:00-13:00 Uhr (Sterberegister ohne Termin)
Mittwoch: 09:00-10:00 Uhr (Sterberegister ohne Termin)
Telefonsprechstunde: 10:00 - 11:00 Uhr (Sterberegister)
Telefonsprechstunde: 09:00 - 11:00 Uhr (Geburtenbuch, Urkundenstelle, Heiratsund Familienbuch)
Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr (mit Termin)
14:00-16:00 Uhr (Sterberegister ohne Termin)
Freitag: geschlossen
Verkehrsverbindungen
S-Bahn S5
U-Bahn U7 Rathaus Spandau
Bus 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
Kontakt
Telefon: (030) 115
Informationen zum 115 Service-Center: http://www.berlin.de/115/
Fax: 90279-2008
E-Mail: [email protected]
Zahlungsarten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
PDF-Dokument erzeugt am 20.01.2017