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Geburtsurkunde - Ausstellung Sie benötigen eine Geburtsurkunde für eine bereits beurkundete Geburt. Das Standesamt bietet für die unterschiedlichsten Lebenslagen verschiedene Dokumente an: ?Geburtsurkunde deutsch ?Geburtsurkunde mehrsprachig / international ?beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (für Anmeldung einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft) Für Neugeborene benutzen Sie die Dienstleistung Geburtsurkunde Erstbeurkundung - Anzeige. Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das [[http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/kontakt.html|Landesarchiv Berlin]] Voraussetzungen Wo und für wen ist die Beantragung möglich: Die Beurkundung/Registrierung der Geburt ist im Standesamt des Bezirks erfolgt, in dem die Person geboren wurde. Beantragen können Sie die Urkunden -für sich selbst -für eine Person, mit der Sie in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder ?) -als Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner der Person -als Geschwister -wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde haben. (Bei Fragen rufen Sie bitte im Standesamt an). Anfordern können Sie die Urkunden im Standesamt während der Öffnungszeiten -persönlich -in Vertretung mit Vollmacht oder per Post, Fax oder online Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich. Erforderliche Unterlagen Vorzulegen sind: Personalausweis oder Reisepass Verwandtschaftsnachweis, wie zum Beispiel ° Geburtsurkunde ° Heiratsurkunde ° Lebenspartnerschaftsurkunde Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel ° Erbschein ° Grundbuchauszug Vollmacht (wenn die Urkunden für eine andere Person beantragt wird) Gebühren - Geburtsurkunde deutsch 10,00 Euro - Geburtsurkunde mehrsprachig / international - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 10,00 Euro 10,00 Euro - jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung Euro 5,00 Rechtsgrundlagen § 61 und 62 Personenstandsgesetz - PStG http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__61.html §§ 53-55 Personenstandsverordnung - PStV http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/ § 9 der Verordnung zur Errichtung eines zentralen Personenstandsregisters http://www.parlament-berlin.de/ados/17/ITDat/vorgang/it17-0095-v.pdf Link zur Online-Abwicklung https://www.xurkundenportal.de/xsta-urkunden/programm/startseite.seam?cid=287 007 Hinweise zur Zuständigkeit Standesamt in dem die Beurkundung/Registrierung erfolgt ist. Informationen zum Standort Standesamt Spandau Anschrift Carl-Schurz-Str. 2/6 13597 Berlin Barrierefreie Zugänge Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht. Öffnungszeiten Montag: 09:00-13:00 Uhr (mit Termin) 09:00-13:00 Uhr (Sterberegister ohne Termin) Dienstag: 09:00-13:00 Uhr (mit Termin) 09:00-13:00 Uhr (Sterberegister ohne Termin) Mittwoch: 09:00-10:00 Uhr (Sterberegister ohne Termin) Telefonsprechstunde: 10:00 - 11:00 Uhr (Sterberegister) Telefonsprechstunde: 09:00 - 11:00 Uhr (Geburtenbuch, Urkundenstelle, Heiratsund Familienbuch) Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr (mit Termin) 14:00-16:00 Uhr (Sterberegister ohne Termin) Freitag: geschlossen Verkehrsverbindungen S-Bahn S5 U-Bahn U7 Rathaus Spandau Bus 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671 Kontakt Telefon: (030) 115 Informationen zum 115 Service-Center: http://www.berlin.de/115/ Fax: 90279-2008 E-Mail: [email protected] Zahlungsarten Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden. PDF-Dokument erzeugt am 20.01.2017