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Magazin der Ärztekammer für OÖ
OÖ ÄRZTE Nr. 286 | November 2014
Zeitschrift für
Gesundheitspolitik:
© Fotolia.de
Die Zukunft der
Peripheriespitäler
Vertreibt unsere
Ärztinnen und Ärzte nicht!
Ausschreibungen von Vertragsarztstellen | Seite 29
Besetzungen von Vertragsarztstellen | Seite 31
www.aekooe.at | www.medak.at
Editorial
Inhalt
Die Fakten sprechen für sich
Haben wir nun zu wenige Ärzte oder
nicht? Manche behaupten ja, der Ärztemangel widerspreche der Realität und
sei reine Panikmache. Diejenigen sollten sich fragen, woran es dann liegen
kann, dass sich für die ausgeschriebenen
Kassenstellen immer weniger Bewerber finden, findet Präsident Dr. Peter
Niedermoser (Seite 5). Dass die Anzahl
der unbesetzten Kassenstellen rasant
steigt. Dass in den Spitälern der ärztliche Nachwuchs, aber auch Fachärzte
fehlen. Dass bereits rund die Hälfte
aller Medizin-Absolventen sich gegen
den Einstieg ins österreichische System entscheidet. Und dass man diese
Mankos bereits allerorts wahrnimmt:
Die Medien sind seit Monaten voll mit
Berichten, im Internet machen Initiativen auf die Missstände aufmerksam.
Lesen Sie mehr dazu ab Seite 6.
Mit dem Mangel an Medizinern in
Peripheriespitälern beschäftigt sich die
aktuelle Ausgabe der Zeitschrift für
Gesundheitspolitik, die ihnen Thomas
Bergmair auf Seite 9 vorstellt.
Nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe
hat das 5. Linzer Gesundheitspolitische
Gespräch zum Thema „Arbeitsbedingungen in der Medizin“ stattgefunden.
Die OÖ Ordensspitäler stellen sich
bei ihrem diesjährigen Kongress die
Frage: „Geht uns das Personal aus?“
Über beide Veranstaltungen berichten
wir in der kommenden Ausgabe und
auf www.aekooe.at.
Die nächste Ausgabe der OÖ-ÄRZTE
erscheint Anfang Jänner 2015 – im
Namen des Redaktionsteams wünsche
ich Ihnen daher schon jetzt ruhige
Weihnachtsfeiertage und alles Gute für’s
kommende Jahr!
Aktuelle Meldungen des Monats
04
Präsident
■ Das Parlament hat getagt und beschlossen
05
Coverstory
■ Vertreibt unsere Ärztinnen und Ärzte nicht!
06
Aktuelles
■ Zeitschrift für Gesundheitspolitik: Die Zukunft der Peripheriespitäler 09
■ HIV-Testung in Österreich –
Österreich ist seit Jahren Europameister im HIV testen
11
■ DFP – ab September 2016 Fortbildungsnachweis Pflicht:
13
Jetzt DFP-Konto anlegen!
Aktuelles
■ Verfahren gegen SVB: Wie geht es weiter? Mag. Susanne Sametinger
[email protected]
15
Ärzteportrait
■ Oberstärztin DDr. Sylvia Sperandio:
Zwischen Arztkittel und Militäruniform
16
Recht & Service | ExpertInnen-Tipps
| Termine
18
22
Kultur & Veranstaltungen
26
Ausschreibungen & Besetzungen
29
Kleinanzeigen
33
Fachkurzinformationen
34
Personalia | ÖÄK-Diplom
| Anerkennung FÄ & AM
| Diplomüberreichung
36
37 38
Kammer-intern
39
Impressum:
Herausgeber, Verleger, Medieninhaber: Ärztekammer für OÖ, Körperschaft öffentlichen Rechts, 4010 Linz, Dinghoferstraße 4
Grundlegende Richtung: Das Magazin „OÖ Ärzte“ ist das offizielle Organ der Ärztekammer für OÖ. Die grundlegende Richtung besteht in der Information der oberösterreichischen
Ärzte über die Wahrnehmung und Förderung ihrer gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange durch die Ärztekammer für OÖ sowie die Wahrung des ärztlichen
Berufsansehens und der ärztlichen Berufspflichten.
Für den Inhalt verantwortlich: KAD Dr. Felix Wallner
Chefredaktion: Mag. Susanne Sametinger
Redaktion: Monika Falkner-Woutschuk, Mag. Isabella Ömer, Franz Schöffmann
Illustrationen: Monika Falkner-Woutschuk
Redaktionsanschrift: Ärztekammer für OÖ, Dinghoferstraße 4, 4010 Linz, E-Mail: [email protected], Tel.: 0732/77 83 71-0, Internet: www.aekooe.at
Erscheinungsweise: monatlich oder 10 x jährlich
Anzeigenverwaltung: Die Werbezone, Anita Grillberger, 4175 Herzogsdorf, Bäckerweg 3, Telefon: 0043 (0) 664 / 25 47 230, Mail: [email protected]
Druck: Druckerei Mittermüller GmbH, Oberrohr 9, 4532 Rohr im Kremstal
2
OÖ ÄRZTE | November 2014
OÖ ÄRZTE | November 2014
3
Aktuelle Meldungen des Monats
Immer mehr unbesetzte
Kassenstellen
Präsident
139
Die Anzahl der unbesetzten Kassenstellen steigt sprunghaft an. Viele
Stellen können trotz mehrmaliger
Ausschreibung nicht besetzt werden
– einen traurigen Rekord hält hier
Mattighofen, wo die Nachfolge für
eine Allgemeinmedizinische Praxis nach 11 (!) Ausschreibungen
immer noch offen ist.
■
52
KA-AZG-Novelle: Voreiliges Opt-Out
kann Ihre Interessen gefährden!
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Der Ärztemangel und die damit verbundenen Folgen sind
derzeit Thema Nummer eins
in Oberösterreichs Medien.
Auch im Internet machen diverse Seiten auf das Problem
aufmerksam. Lesen Sie mehr
darüber auf Seite 6!
■
Die Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) ist derzeit in
aller Munde. Neben vielen Fragen zur praktischen Umsetzung wird
die Ärztekammer immer wieder mit der Frage konfrontiert,
ob vom Arbeitgeber vorgelegte individuelle Zustimmungserklärungen für längere Arbeitszeiten („Opt out-Möglichkeit“)
unterzeichnet werden sollen. Nur mit individueller Zustimmung ist nämlich eine Übergangsfrist mit längeren
Arbeitszeiten bis 2021 möglich. „Ich möchte ausdrücklich davor warnen, hier übereilt zuzustimmen“, sagt
Dr. Harald Mayer, Kurienobmann der SpitalsärztInnen, „es ist Sache der Rechtsträger, Lösungen
zu finden.“ In der Gesetzesnovelle ist ausdrücklich
festgehalten, dass dem einzelnen Dienstnehmer
keine Nachteile entstehen dürfen, wenn er längeren
Arbeitszeiten nicht zustimmt.
■
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Mitarbeiter im
Gesundheitswesen
am Limit
Um die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen ging es beim
5. Linzer Gesundheitspolitischen Gespräch am 30. Oktober. Dem
Vortrag von Matthias Weigl, Arbeits- und Organisationspsychologe
mit Schwerpunkt Gesundheitswesen an der Universität München,
folgte eine philosophisch ethische Betrachtung des Arbeitsfelds
Gesundheitswesen von Doris Fölsch, Beraterin und Fachbuchautorin zum Thema Ethik im Gesundheitswesen. Zum Abschluss
diskutierten am Podium Dr. Anna Ritzberger-Moser in Vertretung von Bundesminister Rudolf Hundstorfer, der Vorsitzende der
Steirermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H, Spitalsärzteobmann Dr. Harald Mayer, Präsident Dr. Peter Niedermoser
und die beiden Vortragenden.
Einen Bericht über die
Veranstaltung lesen Sie auf
4
OÖ ÄRZTE | November 2014
www.aekooe.at
■
Vizepräsident
Johannes Neuhofer
MR Dr. Johannes Neuhofer
ist der neue Vizepräsident
der Ärztekammer für OÖ.
Er nimmt die Funktion von
MR. Dr. Klaus Haslwanter
ein, der im Sommer unerwartet verstorben ist. Dr. Neuhofer wurde bei der außerordentlichen Vollversammlung am 2. Oktober
einstimmig gewählt und angelobt „Ich freue mich
sehr über das Vertrauen, das die Kolleginnen und
Kollegen in mich setzen und gehe mit viel Energie
und Elan an diese ehrenvolle Aufgabe heran“, sagt
Dr. Neuhofer. Er ist bereits seit mehreren Jahren
Fachgruppenvertreter der Hautärzte, als solcher
setzt er sich über die Medien stark für die Prävention und Früherkennung von Hautkrebs ein. ■
Das Parlament hat getagt
und beschlossen
Nach mehr als zehn Jahren, hunderten Presseaussendungen, hunderten Gesprächen mit den Trägern und der Politik ist es nun endlich so weit: Das Arbeitszeitgesetz wird auch in Österreich umgesetzt.
Ja, der Bundesrat wird’s noch beraten
und dann beschließen und dann fehlt
noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, aber dem Inkrafttreten
am 1. Jänner 2015 steht hoffentlich
nichts mehr im Wege.
Qualität der Ausbildung
wird gestärkt
Ebenfalls beschlossen wurde eine
Ärztegesetznovelle mit deutlichen
Verbesserungen für die Ausbildung.
Bei den Anerkennungskriterien für
eine allgemeinärztliche Ausbildungsstätte ist neu, dass nicht mehr die
gesamte Krankenanstalt, sondern
die einzelnen Abteilungen anerkannt
werden (so wie dies bisher bereits
schon bei den FachärztInnen der Fall
war). Wichtige Kriterien einer Anerkennung einer Ausbildungsstätte
sind auch ein Ausbildungskonzept
und der Nachweis, dass Tätigkeiten
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zum Pflegepersonal verlagert werden.
Neu ist auch, dass die Zahl der Ausbildungsstellen für Allgemeinmedizin entsprechend den Ausbildungskapazitäten genau festgelegt wird
(bisher galt die Regelung, dass jede
als Ausbildungsstätte anerkannte
Krankenanstalt mindestens eine Turnusärztin, einen Turnusarzt pro 15
Betten aufnehmen musste). Neu ist
weiters, dass für jede Ausbildungsstelle zur Allgemeinmedizin neben
der Abteilungsleitung eine nachgeordnete Ärztin, ein nachgeordneter
Arzt mit ius practicandi nachgewiesen werden muss. Aus meiner Sicht
sehr wichtig ist auch, dass sowohl
bei den Ausbildungsstätten zur Allgemeinmedizin als auch zum Facharzt, zur Fachärztin, künftig nur
mehr eine auf sieben Jahre befristete
Genehmigung erteilt wird. Jede Ausbildungsstätte ist also zur Rezertifizierung gezwungen.
Neue Ärzteausbildungsordnung folgt
Neu ist schließlich, dass es künftig
(im Hinblick auf das neu eingeführte
modulare Ausbildungssystem für
Fachärzte) keine Additivfächer mehr
geben soll, sondern lediglich Spezialisierungen mit einer Ausbildungsdauer von maximal drei Jahren.
Zur Umsetzung der neuen Ausbildung bedarf es allerdings nicht nur
der Beschlussfassung über die Ärztegesetznovelle im Parlament, sondern
auch einer neuen, durch das BMG
zu erlassenden, Ärzteausbildungsordnung. An dieser Verordnung wird
derzeit intensiv gearbeitet. Planmäßig
soll sie am 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Präsident Dr. Peter Niedermoser
unser Bundesland zu locken, aber bei
Weitem nicht die Einzige. Wir haben
dem Landeshauptmann ein Forderungspaket vorgelegt, das wir zum
Zeitpunkt des Erscheinens dieses
Magazins bereits in allen Häusern vorgestellt haben und das dort
auf hohe Akzeptanz gestoßen ist.
Wo bleibt aber das Angebot des
Landeshauptmanns, um uns weiter
im Lande zu halten? Angebote,
die es in anderen Bundesländern
bereits gibt. Wer soll in Oberösterreich länger arbeiten wollen,
frage ich Sie? Ich sicher nicht und
Sie vermutlich auch nicht, denn
Ärzte sind in OÖ nicht weniger
Wert als in anderen Bundesländern. Das sollten wir der
Politik ins Stammbuch schreiben
und gemeinsam die entsprechenden Maßnahmen setzen, um Sie
zum Umdenken zu bringen. Lassen
wir uns diese Geringschätzung unserer Arbeit nicht gefallen!
■
Gesundheitswesen in Turbulenzen
Die OÖGKK schreibt in einer Presseaussendung, es gebe keinen Ärztemangel. Es kracht aber an allen
Ecken und Enden. Wenn es keinen
Mangel gibt, warum sind dann die
Stellen nicht besetzbar? Da hat die
OÖ GKK Nachdenkbedarf.
Ihr Präsident Dr. Peter Niedermoser
Linz, im Oktober 2014
Der Landeshauptmann hat den Ärztemangel wenigstens bereits erkannt.
Was macht er, um das zu ändern? Die
Medizinische Fakultät ist aus meiner Sicht eine Blume im Strauß der
Maßnahmen, um Kollegen wieder in
OÖ ÄRZTE | November 2014
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Coverstory
Vertreibt unsere
Ärztinnen und Ärzte nicht!
Wie soll medizinische Versorgung funktionieren, wenn die Ärzte dafür fehlen? Immer schlechter. Die Sorgen und der Unmut der Bevölkerung darüber steigen, wie die
mediale Berichterstattung, aber auch eine Internet-Initiative zeigen.
„In Deutschland gibt es kein 13. und 14. Gehalt, dafür ist der monatliche Lohn bei
deutlich geringerer Belastung höher“, schreibt Dr. Wolfgang Hofer. Der Oberösterreicher und seine Frau arbeiten einigen Jahren in einem Spital
in Ostdeutschland. Auf der Internetseite www.stopptdie
aerztevertreibung.at schildert er die Beweggründe für die
Entscheidung des Paares, Oberösterreich zu verlassen.
Im vergangenen Jahr haben von den 1.380 MedizinAbsolventen an den Medizin-Universitäten Innsbruck,
Graz und Wien nur rund die Hälfte in Österreich zu arbeiten begonnen. In einer Zeit, in der aufgrund der
Altersstruktur ohnehin die Ärzte knapp sind,
ist das ein Riesenproblem. Die Ärztekammer weist seit vielen Jahren
auf den sich abzeichnenden
Ärztemangel und die daraus
entstehenden Konsequenzen
hin. Wiederholt haben die
Vertreter der Ärztekammer
für OÖ an die Verantwortlichen appelliert, dass angesichts dieses Trends alles
getan werden müsse, um
den Arbeitsplatz Oberösterreich für die Mediziner
attraktiv zu machen.
»
www.stopptdieaerztevertreibung.at: Ärztinnen und Ärzte kommen zu Wort
Vor einiger Zeit hat sich nun eine breite Bewegung gebildet, die diese Problematik aufgenommen hat. Die Initiative „Stoppt die
Vertreibung unserer ÄrztInnen aus OÖ“ hat binnen weniger Wochen mehr fast 2.000 Anhänger auf Facebook gewonnen. Mitte
Oktober erreichte sie mit ihren Botschaften 20.000 Facebook-Benutzer und mehr pro Woche – Tendenz stark steigend. Seit kurzem
gibt es auch eine Internetseite, auf der Ärztinnen und Ärzte ihre Erfahrungen und
Meinungen der Öffentlichkeit mitteilen – wie auch der Oberösterreicher Dr. Hofer.
Auch die Medien
greifen das Thema
seit Sommer verstärkt auf – nicht
nur aufgrund der
positiven Pressearbeit der Ärztekammer, sondern durchaus auch aus eigener Initiative. „Ich bin froh, dass unsere
Warnungen und Appelle endlich in der Öffentlichkeit Gehör finden. Denn wenn
nicht bald Maßnahmen getroffen werden, um wieder mehr Ärzte ins Land zu
bringen, haben wir bald ein sehr ernstes Versorgungsproblem“, sagt Präsident Dr. Peter Niedermoser.
Ausschlaggebend für das breite Interesse der Öffentlichkeit am Thema dürfte die Tatsache sein, dass diese die Tatsache, dass Mediziner
fehlen, bereits in allen Bereichen zu spüren bekommt: lange Wartezeiten, geschlossene Spitalsabteilungen, Hausarztstellen, die nicht
nachbesetzt werden können und zu wenige Ärzte in den Spitälern
tragen zur wachsenden Unzufriedenheit bei.
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Unzufriedenheit, der sich die Oberösterreicher auch auf
Facebook und in den Diskussionsforen der Tageszeitungen Luft
machen. „Ende Jänner 2013 Anfrage wegen Termin für eine
Behandlung, frühester Termin Anfang April … Dass ich bis
dahin Schmerztabletten (fr)essen muss, interessiert keinen …“
empört sich ein Poster mit dem Nickname „Steuerzahler“ etwa
auf www.nachrichten.at. Im selben Forum warnt „Biker751“:
„Der Volkszorn wächst … Wahltag ist Zahltag!!!“ Unter einem
auf Facebook geposteten Artikel aus dem Oberösterreich-Teil
»
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OÖ ÄRZTE | November 2014
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Coverstory
Aktuelles
Zeitschrift für Gesundheitspolitik:
Die Zukunft der Peripheriespitäler
Nachdem sich der Ärztemangel zuerst in der niedergelassenen Landmedizin bemerkbar machte, trifft er mittlerweile
auch den Krankenhaussektor, verstärkt in der Peripherie.
Das Linzer Institut für Gesundheitssystemforschung hat
daher Expertinnen und Experten eingeladen, die Thematik
zu erörtern und aus unterschiedlichen Gesichtspunkten zu
betrachten.
Um die ärztedemographischen Rahmenbedingungen und
Entwicklungen, die aktuell die Angebotsseite des ärztlichen
Arbeitsmarktes bestimmen und in den folgenden Jahren bestimmen werden, geht es im Beitrag von Anton Sinabell, Mitarbeiter der Standesführung und Statistik der Österreichischen
Ärztekammer. Anhand einfacher Analysen prognostiziert Sinabell, in welchen Fachbereichen am ehesten mit einem tatsächlichen Mangel gerechnet werden kann. Als Konsequenz
dieses Mangels sieht Sinabell eine bevorstehende Verbesserung
der Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus ortet er eine Strukturveränderung in der Ärzteschaft. Während die bevorstehende Pensionierungswelle vorwiegend männliche Mediziner betreffen wird, ist der Frauenanteil unter Jungmedizinern stetig
zunehmend. Die Medizin wird weiblich, und somit verändern
sich auch nachfrageseitig die Anforderungen dieses Arbeitsmarktes.
Facebook-Initiative: Stoppt die Vertreibung unserer ÄrztInnen aus OÖ
Was muss getan werden, um die Situation zu verbessern? In
erster Linie brauchen wir genügend Ärztinnen und Ärzte im
Bundesland. Wie das gelingen kann? Die Vertreter der Kurie
der angestellten ÄrztInnen, Obmann Harald Mayer,
Turnusärztevertreterin Doris Müller, Primarärztevertreter Herbert Stekel und Präsident Peter
Niedermoser haben vor kurzem Landeshauptmann und Gesundheitsreferent Josef
Pühringer ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das von den Vertretern aller Fraktionen in der Kurie getragen wird, und
das auch die Kurie der Niedergelassenen
ÄrztInnen unterstützt (OÖ-ÄRZTE hat
im Oktober darüber berichtet). Ein erster Gesprächstermin dazu wird kurz nach
Redaktionsschluss stattfinden. Neben vielen
Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sagen die Vertreter der Ärztekammer
in ihrem Schreiben an Pühringer auch ganz klar,
dass sich beim Gehalt etwas bewegen muss. In der
Steiermark – einem von der Größe durchaus mit
8
OÖ ÄRZTE | November 2014
Oberösterreich vergleichbarem Bundesland, hat die Politik bereits reagiert und gemeinsam mit der KAGes und der Ärztekammer Lösungen erarbeitet. So wurde Mitte Oktober beschlossen,
die Grundgehälter der Spitalsärzte
um 10 bis 18 Prozent (je nach
Lohngruppe) zu erhöhen. ■
Susanne Sametinger
© Fotolia.de
der Tageszeitung Österreich mit dem Titel „Medizinische
Versorgung kränkelt – Unzufriedenheit seit Reform wächst“
kommentiert eine Facebook-Benutzerin lapidar: „Stimmt!“
Vom Linzer Institut für Gesundheitssystemforschung wurde,
gemeinsam mit dem Ärztlichen Qualitätszentrum ÄQZ, eine
Befragung zur Attraktivität von Peripherie- und Zentrumsspitälern durchgeführt. Die detaillierten Ergebnisse finden
sich im Beitrag von Thomas Bergmair.
„Eine standortspezifische Unterscheidung zeigt, dass die Zufriedenheit der Spitalsärztinnen und -ärzte mit ihrem Arbeitsplatz im
Zentrum im Schnitt etwas höher ist als in der Peripherie. Diese
Tendenz kann eine Regressionsanalyse unter Berücksichtigung
des multivariaten Zusammenhangs unterschiedlicher Kontrollvariablen bestätigen.“, so Bergmair.
Im Zuge der Befragung wurden unter anderem die wichtigsten
Kriterien bei der Wahl des Anstellungsortes behandelt. Wenig
überraschend, aber doch richtungsweisend, ist das Ergebnis,
dass insgesamt betrachtet Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und
Wohnort die entscheidenden Kriterien sind. Zusätzlich weisen
einzelne Untergruppen der Ärzteschaft auch andere Präferenzen
auf. Während Primarärzte besonderen Wert auf die medizinische
Herausforderung legen, steht bei den Assistenz- und Turnusärzten die Qualität der Ausbildung an erster Stelle.
Als klassischer Nachteil der Peripheriespitäler gegenüber den
Zentrumsspitälern gelten beispielsweise medizinische Herausforderung und Forschungsmöglichkeiten. Zwar werden diese
Punkte auch von der Ärzteschaft klar als Vorteile des Zentrums
eingeschätzt, in der detaillierteren Analyse zeigt sich aber, dass die
tatsächlichen Unterschiede zur Peripherie geringer sein dürften,
als dies in den Köpfen der Ärzteschaft verankert ist. Bergmair
zieht daraus den Schluss, dass bei den Peripheriespitälern ein
Image- und Kommunikationsproblem vorliegt – denn Spitzenmedizin auf höchstem Niveau wird standortunabhängig in allen
Häusern geleistet.
Neue Wege
Felix Wallner betrachtet eine Alternative zur Aufrechterhaltung
fachärztlicher Versorgung an PeripherieZufriedenheit mit dem Arbeitsplatz
standorten. Er diskutiert das Modell der
Kirchdorfer Kinderarztpraxis, wo die strikte
7,90%
Sehr
Trennung zwischen Kassenarztpraxis und
9,90%
zufrieden
Anstellung im Spital aufgehoben wurde. Auf23,10%
grund einer Sonderregelung ist es möglich,
2
25,30%
dass die Facharztpraxis als Gruppenpraxis betreut wird und spitalsambulante Leistungen
21,10%
3
22,60%
übernimmt, während die Ärzte gleichzeitig
auch die stationäre Versorgung gewährleis18,50%
Neutral
ten. Wallner erörtert die Erfordernisse für
19,80%
eine Ausweitung derartiger Modelle sektorü16,70%
bergreifender fachärztlicher Peripherieversor5
13,90%
gung und diskutiert weitere Anforderungen
7,70%
an die Gesetzgebung. „Dies wäre ein Weg,
6
5,50%
auch in der Peripherie die bestehende Infrastruktur der Krankenanstalten sinnvoll zu
4,80%
Sehr
erhalten, die Kompetenz der dort tätigen
unzufrieden 3,00%
Fachärzte möglichst weit auszuschöpfen
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
und der ländlichen Bevölkerung möglichst
kurze Wege zur fachärztlichen Versorgung
In der Peripherie
Im Zentrum
zu garantieren.“, so Wallner.
»
OÖ ÄRZTE | November 2014
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Aktuelles
Krankenhauswesen und Spitalsplanung
Friedrich Schneider vom Institut für Volkswirtschaftslehre und
Elisabeth Dreer vom Forschungsinstitut für Bankwesen der
Johannes-Kepler-Universität Linz untersuchen in ihrem Beitrag am Beispiel des Landeskrankenhauses Rohrbach die ökonomische Bedeutung eines Peripheriespitals auf die umliegende
Region unter Berücksichtigung der drei wertschöpfungsrelevanten Impulse: Investitionen, Nachfrage nach Sachleistungen und
Ausgaben der Beschäftigten.
„In Relation zum Gesamtaufwand zeigt sich, dass immerhin 80%
der „Kosten“ (Aufwand) durch Wertschöpfungseffekte für Oberösterreich und Rückflüsse an die Öffentliche Hand kompensiert
werden können“, so die Autoren: „Das Krankenhauswesen ist
nicht nur ein Kostenfaktor, es belebt auch die (regionale) Volkswirtschaft.“
Oswald Schuberth, Ärztlicher Direktor und Leiter des Instituts für Anästhesie und Intensivmedizin am Landeskrankenhaus
Kirchdorf, schildert den Stellenwert des abgestuften Versorgungskonzeptes von Standardkrankenhäusern. Eine besonders große
Rolle spielen dabei die in den letzten Jahren bestimmenden
Themen, Spitalsreform und Ärztemangel. Trotz möglicherweise bevorstehender Leistungseinschränkungen sieht Schuberth
für die Zukunft von Standardkrankenhäusern durchaus gute
Chancen, ihren Platz im Rahmen einer abgestuften Versorgung
zu erhalten wahrscheinlich in engerer Kooperation mit dem
extramuralen Bereich und den Schwerpunktkrankenhäusern.
Hans Hoppeler von der Universität Bern zeigt gemeinsam mit
Kollegen am Beispiel der Schweiz auf, dass im Zuge des Zentralisierungstrends oftmals die optimale Spitalgröße aus den Augen
verloren wird. Sie erklären, dass aufgrund negativer Skalenef-
Die Zeitschrift für Gesundheitspolitik – ZGP – ist die quartalsweise erscheinende Publikation des Linzer Instituts für Gesundheitssystemforschung.
Sie wird durch die LGT
Bank Österreich gefördert. Die aktuelle Ausgabe
steht auf der Homepage
zum Download bereit:
www.aekooe.at
Für ein kostenloses
Abonnement
kontaktieren Sie
Thomas Bergmair:
[email protected],
Telefon: +43-732-77 83
71-320.
fekte und Komplexitätskosten zu große Spitäler nicht günstiger
betrieben werden können. Außerdem betonen die Autoren die
wesentliche Rolle peripherer Kleinspitäler für die medizinische
Grundversorgung der Bevölkerung und damit für einen Erhalt
der Lebensqualität. Weitere Notwendigkeiten sehen Hoppeler
et al. in der Weiterbildungsfunktion für Grundversorger und der
Bereitstellung eines qualitativ hochwertigen Notfalldienstes.
Abschließend präsentiert die Rubrik „Auf den StandPunkt gebracht“ wieder unterschiedliche Meinungen betroffener Parteien.
So äußern sich Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer,
und der Kaufmännische Geschäftsführer der NÖ Landeskliniken-Holding, Helmut Krenn, zur Thematik. Außerdem geben
Harald Mayer, Bundeskurienobmann und Vizepräsident der Österreichischen und Oberösterreichischen Ärztekammer und Karlheinz Kornhäusl, Sektionsobmann der Bundessektion Turnusärzte jeweils ein Statement ab und bringen ihre Erfahrungen aus
der Standesvertretung ein. ■
Thomas Bergmair
Wissenschaftlicher Mitarbeiter LIG, Redakteur ZGP
Das Linzer Institut für
Gesundheitssystemforschung (LIG) wurde im
Jänner 2010 von der Ärztekammer für Oberösterreich
ins Leben gerufen. Ziel ist
es, spezifischen Fragen im
Zusammenhang mit dem
Gesundheitssystem und
seiner Weiterentwicklung
auf den Grund zu gehen.
Die Ergebnisse werden
im Rahmen einer eigenen
Schriftenreihe, der
quartalsweise erscheinenden Zeitschrift für
Gesundheitspolitik (ZGP),
publiziert.
10
OÖ ÄRZTE | November 2014
HIV-Testung in Österreich –
Österreich ist seit Jahren Europameister
im HIV testen
Im Jahr 2010 wurden in Österreich 99 HIV-Tests pro 1000
Einwohner durchgeführt (nicht mitgezählt: HIV-Testungen
im Rahmen des Blutspendewesens und der Mutter-KindPass-Untersuchungen), im EU Durchschnitt waren es 39
Tests pro 1000 Einwohner.1 Vor allen Dingen im stationären
Setting ist die Schwelle zur HIV-Testung sehr niedrig.
In Österreich beträgt der Anteil der Personen mit fortgeschrittener Immunschwäche – „late diagnosis“ – fast die
Hälfte der gesamten HIV Neudiagnosen, trotz hoher Anzahl an HIV-Testungen.2
Mit diesem Problem befindet sich Österreich zwar nicht allein
in Europa, dennoch kann nach besseren Wegen gesucht werden.
Vom 21. – 28. November 2014 findet die
europäischen HIV-Testwoche statt
Ziel dieser Testwochen ist es, möglichst viele Menschen in die
Lage zu versetzen, frühzeitig über ihren HIV Status Bescheid
zu wissen. Als gewünschte Folge davon soll die Zahl der Spätdiagnosen von HIV und die damit verbundenen – prinzipiell
vermeidbaren – negativen Konsequenzen reduziert werden.
Die AIDSHILFE OBERÖSTERREICH
bietet
schon seit ihrem Bestehen
(1991) den HIV-Antikörpertest kostenlos und
anonym an. Seit einigen
Jahren kann auch der
HIV-Ak/Ag-Schnelltest
ebenfalls anonym in der AIDSHILFE OBERÖSTERREICH
gemacht werden.
Neben den AK-Ag-HIV-Tests wird auch der kostenpflichtiger
HIV-PCR Test (quantitativ) angeboten.
Welchen Standards unterliegt die HIV-Testung bei der
AIDSHILFE OBERÖSTERREICH?
Nach einer anonymisierten Registrierung gibt es vor der
Blutabnahme ein Informationsgespräch über den Ablauf der
Testung. Ebenso wird auf eventuelle Fragen zum Risiko/
»
1
Dellinger, J, Wild, C. HIV Testung an der Allgemeinbevölkerung – Internationale Empfehlungen und reale
Risiken für HIV-Infektionen für Gesundheitsberufe . HTA- Projektbericht. 2012; 61. Wien: Ludwig Boltzmann
Institut für Health Technology Assessment
2
Zangerle R, ed. HIV/AIDS in Austra. 21st Report of the Austrian HIV - Cohort Study. Innsbruck 2012
OÖ ÄRZTE | November 2014
11
Aktuelles
Aktuelles
Eine kurze schematische Übersicht von relevanten
Bezugspunkten der HIV-Testung liefert dieses Mantra:
(aus: DAH (HG): HIV- und STI-Tests. Informationen und
Standards, 2013)
Das Mantra für den Test im diagnostischen Fenster
Negative Tests
Brauchen eine Wiederholung 3 Monate
nach Risiko
Positive Tests
Beweisen eine Infektion
(wenn bestätigt)
Sicherheit
Sucht man in dieser Phase
meist vergebens
Symptome
Treten meist 2-3 Monate
nach dem Risiko auf
Was motiviert Personen einen HIV-Test zu machen?
■ Als eine Gruppe lässt sich zusammenfassen, Personen die
einen Bilanztest machen. Diesen liegt kein spezifischer
Anlass zu Grunde.
■ Als zweite Gruppe, Personen mit einem konkreten Risiko,
wie ungeschützter Verkehr oder ein Kondomunfall. Meist
lässt sich die konkrete Risikosituation genau datieren
■ Der „Verlobungstest“ – Im Hintergrund steht, dass eine
längerfristige Beziehung geplant ist und beide Partner ihren
HIV-Status absichern. Als Motiv wird auch der Wunsch
nach kondomfreier Sexualität bzw. der Test aufgrund von
Kinderwunsch genannt.
■ Der „Absolutionstest“ dient zur Entlastung nach ichdystonen sexuellen Episoden. Hier dient der HIV-Test zur
Entlastung und Bewältigung ungewollter und/oder traumatisch erlebter sexueller Vorfälle, wie sexuelle Gewalt, K.O.
Tropfen, u.ä.
12
OÖ ÄRZTE | November 2014
DFP – ab September 2016 Fortbildungsnachweis Pflicht:
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zur Risikosituation eingegangen. Eine Entängstigung, auch
eventuelle Szenarien einer positiven Diagnose, ein psychologischer Support sind durchaus immer wieder im Zentrum dieser
Gespräche. Der Klient/die Klientin bestimmt was zum Thema
wird. Es gibt keinen Offenbarungszwang. Am Ende des Gespräches steht: wieweit welcher Test eine sinnvolle Möglichkeit
der Abklärung liefern kann. Das diagnostische Fenster von 12
Wochen liefert gleichsam den entscheidenden Bezugspunkt.
Die Befundrückgabe (üblicherweise zwei/drei Werktage später) wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs getätigt.
Durchaus mit der Möglichkeit weitere Themen zur sexuellen
Gesundheit zu besprechen.
Rückgabe von einem positivem Testergebnis!
Eine Befundrückgabe von einem positivem HIV-Testergebnis
findet im Rahmen eines Beratungsgesprächs statt. Der Gesetzgeber schreibt bei einem reaktiven Ergebnis eine Bestätigung im
Referenzlabor vor. Erst dann kann dies als bestätigte Infektion
gelten und erst dann ist eine Rückgabe von einem positivem
Befund möglich. Eine zweite Blutabnahme danach sieht vor,
eine Blutverwechslung auszuschließen.
Die Rückgabe eines positiven HIV-Testergebnisses versetzt
Betroffene üblicherweise in eine Art Schock bzw. in eine mehr
oder weniger starke Krise. Fragen wie, was heißt das nun, wem
muss ich es sagen, u.ä. sind erste verbalisierte Anliegen. Hier mit
genügend Zeit und in einem geschützten Rahmen konkret eingehen zu können ist ein sehr wesentliches Element und vielen
Betroffenen wird oftmals im Nachhinein dieser Support als sehr
unterstützend beschrieben.
Im Rahmen der HIV-Testung bei der AIDSHILFE OBERÖSTERREICH wurden im Jahr 2013 bei 1.704 HIV-Tests 9
Personen auf HIV getestet. Das sind 0,5%.
Dieses Modell der risikobasierten HIV-Testung hat eine hohe
Effizienz (0,5%).
Im Vergleich dazu wurden im 1. Quartal 2013 beim HIV-Screening im Blutspendebereich 0,002% auf HIV getestet (Quelle:
BM für Gesundheit). Dieser Vergleich zeigt, dass ein flächendeckendes HIV-Screening in der Allgemeinbevölkerung minimale
Effizienz aufweist. HIV-Testungen, die auf einer Risikoeinschätzung der testwilligen Personen basieren, wie in den Aidshilfen
Österreichs, weisen hingegen eine hohe Effizienz auf.
Dieses Modell der risikobasierten Testung, setzt voraus, dass
Personen über Ansteckungswege und Risikosituationen Bescheid wissen, oder zumindest die Möglichkeit haben, Zugang
zu entsprechender Information zu haben.
Als Ergänzung zu diesem risikobasierten Modell braucht es
jedoch auch weitere Möglichkeiten, dass wesentliche Informationen zu HIV, Ansteckungswege und Schutz zur Sprache
kommen, gerade bei Personen, die aus verschiedenen Gründen
über keine adäquate Risikoeinschätzung verfügen.
Hier bietet das Arzt-Patient-Gespräch eine gute Möglichkeit,
in dem vom Arzt/der Ärztin bei passender Gelegenheit bzw.
gegebenem Anlass mit dem Patienten/der Patientin dies angesprochen wird.
■
Mag. Bernhard Resch
Mitarbeiter der AIDSHILFE OBERÖSTERREICH
„Fortbilden ist gut – zum DFP-Diplom einreichen ist
Pflicht“, heißt es im aktuellen Slogan, mit dem die Akademie der Ärzte die Ärztinnen und Ärzte auffordert, ihre
Fortbildungen in ihr DFP-Konto einzutragen.
Schon derzeit ist der Fortbildungsnachweis per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben, mit dem Stichtag 1. September
2016 wird überprüft, ob die vorgeschriebenen Fortbildungen
auch absolviert wurden. Das DFP-Diplom umfasst gemäß
Ausbildungsordnung derzeit mindestens 150 gesammelte
DFP-Punkte in den vergangenen drei Jahren bzw. 250 DFPPunkte innerhalb der letzten fünf Jahre.
Variante 1
3 Jahre
5 Jahre
Fortbildungszeitraum
Gültigkeit
mind. 50
Fortbildungspunkte durch
Veranstaltungsbesuch inkl. Qualitätszirkel
max. 100
Fortbildungspunkte durch E-Learning
(Hospitationen, Supervision, etc.)
150
mind. 120
max. 30
DFP-Punkte gesamt
Fortbildungspunkte durch
fachspezifische Fortbildung
Fortbildungspunkte durch
sonstige Fortbildung (ärztliche Themen,
z.B. Medizinisch-Englisch-Kurs, Steuerseminar, etc.)
kommen, mit KonDFP-Referent Präsident
sequenzen rechnen.
Dr. Peter Niedermoser:
„Mit dem DFP-Di„Online-Fortbildungskonto
plom bestätigen Sie,
anlegen, Fortbildungen
Ihrer gesetzlichen
einreichen!“
Fortbildungspflicht
nachgekommen zu
sein.“, erklärt Niedermoser. Er appelliert an die Kolleginnen
und Kollegen, ein DFP-Konto anzulegen: „Ich bin hundertprozentig davon überzeugt, dass sich die Kolleginnen und
Kollegen in Oberösterreich vorschriftsgemäß fortbilden.
Leider finden die Belege zwar meist den Weg zum Steuerberater,
sehr oft aber nicht ins DFP-Konto.
Bitte machen Sie
Variante 2
von dieser einfachen Art der Re5 Jahre
5 Jahre
gistrierung ihrer
gesetzlich vormind. 85
geschriebenen
Fortbildung
max. 165
Gebrauch!“
250
mind. 200
max. 50
Info:
www.meindfp.at
Für Fragen steht Claudia Hirnschrodt, Abteilung Arbeitsrecht & Standesführung, zur
Verfügung: E-Mail: [email protected],
Telefon 0732 77 83 71 - 322.
■
Jetzt Online-Fortbildungskonto auf
www.meindfp.at eröffnen
Die Akademie der Ärzte empfiehlt, schon
jetzt ein Fortbildungskonto zu eröffnen. Dieses ist bereits für jeden Arzt, jede
Ärztin vorbereitet und wird mit den
Registrierungsdaten (ÖÄK Arztnummer
und Eröffnungskennung (telefonisch unter 01 512 63 83-33 oder per Mail an
[email protected] erfragen) aktiviert.
„Mit dem Online-Fortbildungskonto ist
ihr Aufwand, die besuchten Fortbildungen
erfassen zu lassen, extrem gering. Schon
jetzt tragen viele österreichische Veranstalter ihre approbierten Veranstaltungen
automatisch in die Konten ein“, informiert
Präsident Dr. Peter Niedermoser, DFPReferent der Ärztekammer für OÖ und
Präsident des wissenschaftlichen Beirats der
Akademie der Ärzte.
Ab 1. September 2016 müssten Ärzte,
die der gesetzlichen Fortbildungspflicht
nicht im vorgeschriebenen Ausmaß nach-
OÖ ÄRZTE | November 2014
13
Aktuelles
Aktuelles
Verfahren gegen SVB:
Wie geht es weiter?
Seit 2011 führt die Ärztekammer ein Verfahren gegen die
SVB. Es geht um die Honorare für die Behandlung von SVBPatienten, die nach dem Willen der Bauernkasse auf GKKNiveau abgesenkt werden sollen.
Derzeit wartet das Verfahren auf eine Entscheidung durch
das 2014 neu geschaffene Bundesverwaltungsgericht, welches sich nun mit dem Fall zu befassen hat. Der Termin für
eine Verhandlung ist allerdings noch offen.
„Wir werden alle
zur Verfügung
stehenden Instanzen
ausschöpfen!“
KO der niedergel. Ärzte
MR Dr. Thomas Fiedler
14
OÖ ÄRZTE | November 2014
Hintergrund
Mit Wirkung zum
ersten Quartal 2011
wurden von Seiten
der SVB die Honorare auf Grund eines
Dr. Daniela Braza
Abteilungsleiterin
Kassenrecht &
Spitalsplanung
Urteils des Verfassungsgerichtshofs teilweise an jene der GKK
angeglichen. Nachdem dies zur Folge gehabt hätte, dass SVBPatienten dann bezüglich des Honorars mit GKK-Patienten
gleichgestellt hätten werden müssen, was zu nicht unerheblichen finanziellen Einbußen geführt hätte, gelang es der
Ärztekammer, mit der SVB einen für die Ärzteschaft günstigen
Vergleich abzuschließen.
Dieser von der Ärztekammer ausverhandelte und derzeit gültige Vergleich beinhaltet die Vereinbarung, dass die SVB zu den
alten Tarifen zurückkehren wird, sollten wir das zurzeit laufende Verfahren gewinnen. „Wir werden falls erforderlich alle zur
Verfügung stehenden Instanzen ausschöpfen, um die Interessen unserer Mitglieder gegenüber der SVB durchzusetzen. Ein
positives Ergebnis des derzeit laufenden Prozesses entfaltet in
der Folge natürlich für alle betroffenen Ärzte Rechtswirkung“,
so Kurienobmann MR Dr. Thomas Fiedler.
■
OÖ ÄRZTE | November 2014
15
© bmlvs
Ärzteportrait
16
OÖ ÄRZTE | November 2014
penambulanz in der Kaserne war der
Einstieg. Später leitete Sperandio dann
neun Jahre lang die Sonderkrankenanstalt für Heeresangehörige in Hörsching bei Linz. Dabei handelt es sich
um ein Militärspital, das auch im Ernstfall einsatzbereit sein muss. Als Frau,
noch dazu im Offiziersrang, war sie
Die Arbeit als Militärärztin biete viele
Möglichkeiten, so Sperandio: „Truppenärzte sind zum Beispiel die ‚Hausärzte‘
der Soldaten. Da geht es einerseits um
klassische Allgemeinmedizin, andererseits hat man betriebsärztliche Aufgaben oder kümmert sich
um Begutachtungen für
die Diensttauglichkeit,
etwa von angehenden
Lastwagenfahrern, Fallschirmspringern oder
Piloten.“ Diese Vielfalt
der Nischen-Medizin
gefällt der 48-Jährigen,
die in Thailand eine
Ausbildung für Tropenmedizin gemacht hat
und überdies Alpin-,
Höhen-, Expeditionsmedizinerin und Fliegerärztin ist. Die Trup- Ärztliche Hilfe unter einfachsten Bedingungen.
Verschüttete Kinder
nach fünf Tagen gerettet
Für Sperandios Tätigkeiten reicht ein
Medizinstudium allein nicht aus. Nicht
»
Einsatz während einer Flutkatastrophe in Namibia.
umsonst hat sie in der Landesverteidigungsakademie eine militärische Ausbildung absolviert. Kinder haben sich
für Sperandio nicht ergeben, das sei mit
ihrem Berufsweg auch kaum zu vereinbaren gewesen: „Ich habe in ganz
© bmlvs
Der Tipp kam von zwei Kollegen beim
Heer: Ein Militärärztin wurde gesucht.
„Das wär‘ doch was für dich“, meinten
sie. Das war 1998. Frauen wurden kurz
davor beim österreichischen Bundesheer
zugelassen. Sylvia Sperandio, die nach
dem Medizinstudium in Wien 1993
promovierte, war zu dieser Zeit Sekundarärztin in einem Spital und fand sich
damals zu abenteuerlustig für ihren Job.
Sie träumte von der Arbeit im Ausland.
Warum denn nicht mit dem Umweg
über das Heer? Also rückte sie ein –
zum Grundwehrdienst beim Panzeraufklärungsbataillion im niederösterreichischen Mistelbach. Heute blickt die
gebürtige Vöcklabruckerin auf einen
spannenden Werdegang zurück, der noch
lange nicht zu Ende ist.
Strategische Planung
von Katastropheneinsätzen
© privat
Oberstärztin DDr. Sylvia Sperandio ist
seit mehr als 15 Jahren Medizinerin
beim Bundesheer. Schießübungen,
Truppenärztin in der Kaserne, leitende
Koordinatorin von Katastropheneinsätzen: Die Aufgaben während ihrer
Laufbahn waren und sind ebenso ungewöhnlich wie abwechslungsreich.
DDr. Sperandio vor dem Abflug zu einem Einsatz 2009.
© privat
Zwischen Arztkittel
und Militäruniform
Militärärztin DDr. Sylvia Sperandio
ist gebürtige Oberösterreicherin.
© bmlvs
© HBF
eine Pionierin. Nicht
selten blickte sie in
erstaunte Gesichter,
wenn sie durch die
Kaserne ging „Man
braucht schon eine
dicke Haut und darf
nicht jedes Wort
auf die Goldwaage legen“, so die Ärztin
über ihre ersten Jahre beim Bundesheer.
Doch auf den Mund gefallen ist sie ohnehin nicht und mit dem Befehlston hat sie
kein Problem: DDr. Sperandio ist eine
Anhängerin klarer Aussagen und Anweisungen, die auch in ihrem aktuellen
Arbeitsbereich im Verteidigungsministerium nötig sind, genauer in der Abteilung
für Militärmedizin. Dort ist sie für die
strategische Planung und Koordination
von Einsätzen im In- und Ausland zuständig und als solche auch immer wieder
Beraterin großer Institutionen wie der
UNO oder der EU. Erdbeben in Peru,
Überflutungen in Namibia und Angola,
Hochwasser und Lawinen in Österreich:
Bei Sperandios Arbeit sind oft viele
Menschenleben im Spiel, alles muss
schnell gehen und perfekt geplant sein.
Es gilt, den Bedarf für Feldspitäler zu
eruieren und die Verteilung medizinischer Hilfsgüter mit anderen Organisationen zu koordinieren. Auch österreichische Soldaten und Soldatinnen, die bei
Auslandseinsätzen mit entsprechendem
Mandat dabei sind, müssen im Ernstfall
versorgt und ausgeflogen werden können.
Vor Feldbetten und Übernachten im Zelt
– ohne Heizung oder Klimaanlage – darf
man beim Militär auch als Arzt oder
Ärztin keine Scheu haben.
Flugaufnahme vom Fliegerhorst Vogler:
In Hörsching leitete DDr. Sperandio mehrere Jahre die Sonderkrankenanstalt für Heeresangehörige.
Österreich gearbeitet und immer wieder den Dienstort gewechselt, dazu die
Auslandseinsätze. Das meiste davon
findet statt, wenn man noch jünger ist –
also in dem Alter, wo einen die eigenen
Kinder am meisten brauchen.“ Durch
die Einsätze, an denen DDr. Sperandio
mitwirkte, wurden dafür viele Kinder
gerettet. Sie erinnert sich an ein berührendes Erlebnis bei einem Katastropheneinsatz der AFDRU (Austrian
Forces Desaster Relief Unit) nach einem
schweren Erdbeben in der Türkei: „Es
ist uns gelungen, ein Geschwisterpaar zu
bergen, das ganze fünf Tage verschüttet
war. Die Kinder im Vorschulalter waren
etwas ausgetrocknet, aber sonst heil. Im
Spital haben sie dann als Dankeschön
etwas für uns gebastelt und gezeichnet.
Da weiß man, wofür man diese Strapazen auf sich nimmt.“
■
Mag. Isabella Ömer
OÖ ÄRZTE | November 2014
17
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Recht & Service | E x pe r tI n n e n-T i p p s
Nachverrechnung vergessener
Honorarpositionen bis drei Jahre möglich
Laut Gesamtvertrag sind Einwendungen gegen die Honorarabrechnung binnen 6 Monaten zu tätigen. Die antragstellende
Ärztekammer ging zu Recht davon aus, dass Einwendungen nur
dann möglich sind, wenn erstens Honorare in Rechnung gestellt
wurden und zweitens die beiden Vertragspartner bezüglich dieser Honorare unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Mag. iur. Barbara
Hauer, PLL.M.
Abteilungsleiterin
Medizinrecht
Die gegnerische Krankenkasse vertrat jedoch die
Meinung, dass diese 3-Jahresfrist für versehentlich nicht eingereichte Honorare nur dann
gültig ist, wenn die gesamte Abrechnung eines Quartales einzelner Patienten erst später eingereicht wird. Würden jedoch einzelne
Leistungen irrtümlich nicht verrechnet, seien diese Abrechnungen nach Ansicht der Krankenkasse aus Rechtssicherheitsgründen
innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vorzulegen.
Der Gesamtvertrag sieht bezüglich der Rechnungslegung der Kassenvertragsärzte unter
anderem folgende Regelung vor: „Für
mehr als drei Jahre zurückliegende
Verweis an nahen Optiker ist unerlaubte
Werbung, räumliche Nähe schadet nicht
Ein räumliches Naheverhältnis zwischen Augenarzt und
Optiker und eine direkte Verbindung der beiden Organisationseinheiten sind kein Problem. Wenn jedoch eine Ordinationsassistentin die Patienten an diesen konkreten Optiker
verweist, so handelt es sich um unerlaubte Werbung.
Direkte Verbindung der beiden Betriebe,
Auflage von Gutscheinen, Kamera und
gemeinsame Gerätenutzung unproblematisch
Landesschiedskommission bestätigt
3-Jahresfrist für
Nachverrechnung
Unter Anwendung der für
Gesamtverträge gültigen Auslegungsregelungen, kam die Landesschiedskommission (LSK)
zum Ergebnis, dass versehentlich nicht in Rechnung
gestellte Honorare innerhalb einer Frist von 3 Jahren bei
der Krankenkasse eingereicht werden können und von
dieser auch zu honorieren sind.
Unseren Informationen zufolge wurde seitens der betroffenen
Sozialversicherung keine Berufung an die Bundesschiedskommission (nach damaliger Rechtslage) erhoben. Diese Entscheidung ist somit rechtskräftig.
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18
www.infofueraerzte.at
OÖ ÄRZTE | November 2014
■
Der jeweilige Betrieb eines Augenfacharztes und Kontaktlinsenoptikers sowie eines Augenoptikers befinden sich in unmittelbarer Nähe desselben Hauses, zwar mit eigenen Eingängen,
jedoch mit direkter Verbindung. Mittels Videokamera wird
auch der „offene Übergangsbereich zwischen Durchgang zur
Ordination und dem Verkaufsraum, nicht aber der Verkaufsraum
selbst“, überwacht. In der Arztordination werden Gutscheine
des Optikers für die Einlösung beim Kauf einer Brille in der
Arztordination aufgelegt. Der Augenfacharzt und der Optiker
benützen ein Gerät (Refraktionseinheit) gemeinsam.
Der OGH hat sich in der konkreten Entscheidung (4 Ob
34/14z) sehr intensiv mit der Abgrenzung des „legalen“ Wettbewerbs vom „sittenwidrigen Behinderungswettbewerb“
auseinandergesetzt und ist zum Ergebnis gekommen, dass
weder die nahe räumliche Situation noch die Installation der
Videokamera, die nicht den Verkaufsraum umfasste, die „Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit“ der Patienten einschränken
und daher keine „aggressiven Geschäftspraktiken“ gemäß
§ 1 a UWG vorliegen. Bezüglich der Auflage von Gutscheinen
hegte der OGH keine Bedenken, zumal nicht erwiesen war und
auch von der klagenden Partei nicht behauptet wurde, dass der
Arzt diese seinen Patienten angeboten habe.
Zentrale, im Hinblick auf den Vorwurf des Bestehens der unerlaubten Werbung zu überprüfende Rechtsgrundlage ist die
Richtlinie „Arzt und Öffentlichkeit“.
Maßgebend ist, so der OGH, die Auffassung eines mit anerkannten Werten verbundenen Arztes, wie sie in dieser Richtlinie
zum Ausdruck kommt. Ist das dem Beklagten vorwerfbare
standeswidrige Verhalten geeignet, dem Beklagten einen
sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen Mitbewerbern zu verschaffen, so begründet es einen Verstoß
gegen § 1 UWG1.
Weder die gemeinsame Gerätenutzung noch die räumliche Verbundenheit lassen laut OGH den Schluss zu, dass es sich um eine
aus Patienten-, Kundensicht wahrzunehmende „gemeinsame“
Praxis beider Berufsgruppen handelt. Im Ergebnis handelt es
sich daher um KEINE Werbung des Arztes für den Optiker.
Ordinationsassistentin darf jedoch nicht
an nahen Optiker verweisen!
Anders ist die Situation jedoch dann, wenn die Ordinationsassistentin, deren Verhalten dem Arzt zurechenbar ist, den
Patienten – so der Vorwurf der klagenden Partei – geraten
habe, sich bei bestimmten Fragen an diesen konkreten Optiker
zu wenden.
Erstgericht am Zug zur Sachverhaltsüberprüfung
Es handelt sich im konkreten Fall lediglich um ein Teilurteil
und daher um einen, wenn auch großen, Teilerfolg des wegen
unlauteren Wettbewerbs beklagten Arztes. Das Erstgericht
wird zu klären haben, ob die Ordinationsgehilfin tatsächlich
den nahen Optiker empfohlen hat. In diesem Fall würde es
sich um eine unerlaubte Werbung handeln.
RIS-Justiz RS0089508, RS0078057
Fristen im Gesamtvertrag
Zeiträume werden Honorare vom Versicherungsträger nicht bezahlt.“
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■
Mag. iur. Barbara Hauer,
PLL. M., Abteilungsleiterin Medizinrecht
OÖ ÄRZTE | November 2014
1
Die Landesschiedskommission für Niederösterreich hat
unsere bisherige Rechtsauffassung bestätigt, dass Honorarpositionen, die irrtümlich nicht verrechnet wurden, erst
nach drei Jahren verjähren. Innerhalb dieser Zeit können
daher versehentlich nicht in Rechnung gestellte Honorarleistungen von der Krankenkasse verlangt werden.
19
Recht & Service | E x pe r tI n n e n-T i p p s
Wohlfahrtskasse:
Kündigung Einzelvertrag –
Unwissen des Rechtsanwaltes wird Arzt zugerechnet
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Ein von einer Rechtsanwältin vertretener Kassenvertragsarzt erhielt ein Kündigungsschreiben einer Gebietskrankenkasse. Die
Rechtsanwältin besprach diese Beendigung des Kassenvertrages
zwar inhaltlich mit ihrem Mandanten, kannte jedoch die für die
Bekämpfung dieser Kündigung maßgeblichen
Rechtsvorschriften zur Einspruchserhebung
nicht und klärte daher den Arzt auch nicht über
diese Möglichkeit auf. Sie empfahl ihm lediglich
die Kontaktaufnahme mit der Ärztekammer,
wobei weder der Arzt noch die Rechtsanwältin weitere Schritte unternahmen, sodass die
zweiwöchige Frist zur rechtzeitigen Einspruchserhebung gegen die Kündigung
ungenützt verstrich.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei
unvorhergesehenem oder unabwendbarem Ereignis
Nach einem schwachen Jahr 2011 konnte an die sehr gute Performance aus 2012 angeknüpft werden, wenngleich dieser
Spitzenwert nicht mehr erreicht werden konnte. Hinsichtlich der Sorgfaltspflichten von Rechtsanwälten bezüglich Information ihrer Mandanten und Kenntnis der aktuellen
Rechtslage ist ein strenger Maßstab gegeben.
Mit Marktkursen bewertet steigt das Gesamtvermögen der Wohlfahrtskasse mit einer Performance von 5,63 % auf rund € 763 Mio. In
der Bilanz der Wohlfahrtskasse wird eine Performance von 4,96 %. ausgewiesen, da wie in der Vergangenheit bei den Liegenschaften
und den im Depot der Deutschen Bank gehaltenen Anleihen nur die Buchwerte und darüber hinaus nur die tatsächlich realisierten
Kursgewinne und Verluste ausgewiesen werden. Hervorzuheben ist, dass im Gegensatz zu den Vorjahren die Eigenveranlagung im
Depot bei der Deutschen Bank wesentlich reduziert und ein neues Rentenmandat im Kepler Multi-Med Funds eröffnet wurde. Die
kurzfristigen Vergleiche sehen wie folgt aus:
Die Untätigkeit der Rechtsanwältin, betreffend die Vertretung des Arztes gegenüber der Sozialversicherung, stellt laut
Bundesschiedskommission1 ein grobes Verschulden dar, das
dem Kassenarzt zuzurechnen ist.
Gesamtübersicht des Wohlfahrtsfonds
Im Ergebnis wurde daher die vom Arzt beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand2 abgelehnt.
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Holdings
■
Performance
Mag. iur. Barbara Hauer,
PLL. M., Abteilungsleiterin Medizinrecht
R 1-BSK/13; BSK: bis 31.12.2013 Berufungsinstanz betreffend Entscheidungen der Landesschiedskommission.
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann erfolgreich, wenn die Einhaltung der Frist zur
Einspruchserhebung aufgrund eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nicht möglich war und
hinsichtlich der Fristversäumung kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens vorliegt.
1
2
Asset Allokation
export Risiko
Rechtshotline:
Mag. Christoph Voglmair, PLL.M.
Abteilungsleiter Arbeitsrecht & Standesführung
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0732 / 778371 - 291
20
OÖ ÄRZTE | November 2014
Volumen
350,338,578.36
249,361,516.48
91,668,022.37
71,722,491.86
763,090,609.07
Zeitraum
seit 31.12.2005
seit 1 Jahr
im aktuellen Monat
Spezial
Veranlagung
33,48%
5,63%
0,25%
5,63%
Assetklasse
Aktien
Anleihen
Geldmarkt & HTM
Spezial
Veranlagung
13,13%
15,00%
54,11%
17,77%
Volatilität
Tracking Error
Sharpe Ratio
Veranlagung
3,40%
Anteil
45,91%
32,68%
12,01%
9,40%
100,00%
6%
5%
4%
3%
2%
1%
0%
-1 %
-2 %
-3 %
Veranlagung
Performance spezial
Jänner
0,38%
0,38%
Februar
0,74%
1,12%
Multimed Immobilien
32,68% 12,01%
März
0,90%
2,03%
April
1,01%
3,06%
Mai
0,52%
3,60%
Juni
-1,94%
1,58%
Juli
1,18%
2,78%
August
-0,21%
2,56%
Liquidität
und Forderungen
9,40%
Depot
Deutsche Bank
45,91%
September Oktober
0,95%
1,05%
4,63%
3,65%
Spezial
17,77%
November Dezember
0,25%
0,70%
5,63%
5,37%
Aktien
13,13%
Anleihen
15,00%
Geldmarkt &
HTM
54,11%
0,51%
Dieses sehr zufriedenstellende Ergebnis der Kapitalveranlagung sollte auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Pensionskassen
bewertet werden, die eine durchschnittlich mehr als doppelt so hohe Aktienquoten (ca. 30 %) gehalten haben.
Anlageergebnis der Österr. Pensionskassen
15 %
Unzulässigkeit der Befristung einer Hausapothekenbewilligung – Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts
Oberösterreich
10 %
dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich,
das erfreulicherweise
der Rechtsauffassung
der Ärztekammer für Oberösterreich folgend via Erkenntnis
(LVwG 3. 9. 2014, 050019/2/KÜ/KHu/SA)
entschieden hat, dass sich eine Befristung der Hausapothekenbewilligung als nicht rechtmäßig erweist. Abgesehen von
einer durchaus vergleichbaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem 1954 handelt es sich dabei um die
erste Rechtsprechung zu dieser Fragestellung, die auf alle
Fälle einen für die hausapothekenführenden Ärzte mehr als
positiven Ausgang gefunden hat.
■
5%
0%
-5 %
5,63 % l angjähriger Durchschnit t
-10 %
-15 %
© Fotolia.de
Seit Aufnahme der ärztlichen Gruppenpraxis in das Ärztegesetz vor über zehn Jahren werden abhängig vom jeweils
gewählten Gruppenpraxismodell auch zeitlich befristete
Kassenverträge an die Gesellschafter einer Gruppenpraxis vergeben. Praktische Bedeutung hat dies in erster Linie bei der so
genannten Job-sharing-Praxis (Modell 3). Davon ausgehend
neigten in letzter Zeit immer mehr Bezirksverwaltungsbehörden in Oberösterreich dazu, auch die Bewilligung zur
Haltung der ärztlichen Hausapotheke entsprechend der primären Laufzeit des Kassenvertrages zu befristen, wenngleich eine
Befristungsmöglichkeit in keiner Weise im Apothekengesetz
vorgesehen ist bzw. jemals war. Eine derart, vom Gesetz somit nicht gedeckte zeitliche Befristung einer Hausapothekenbewilligung war kürzlich Gegenstand einer Beschwerde vor
Titel
Depot Deutsche Bank*
Multimed
Immobilien
Liquidität & Forderungen
Summe
Quelle: OeKB, 1991-1997: Erhebung des FW, vorläufiger Wert 2013
Rechtsanwältin kennt maßgebliche
Rechtsvorschriften nicht
Kapital bestens veranlagt
* basierend auf MTM-Bewertung
Ein von einer Gebietskrankenkasse gekündigter und anwaltlich vertretener Kassenvertragsarzt übersah wegen Unwissenheit der Anwältin die Frist zur Möglichkeit der Einspruchserhebung gegen die Kassenvertragsauflösung. Für
die Bundesschiedskommission war dies kein Grund für die
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weswegen der Arzt
keinen Einspruch mehr erheben konnte.
Dr. Friedrich Badhofer
Abteilungsleiter Wohlfahrtskasse
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0732 / 778371 - 251
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Im selben Zeitraum ab 1991 erzielte die Wohlfahrtskasse anfangs ohne Aktien
und mit einer wesentlich geringeren Volatilität 5,17 %.
Die kurzfristigen Vergleiche sehen wie folgt aus:
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
Wohlfahrtskasse
3,75
5,10
3,76
Pensionskassen
3,40
5,10
3,70
OÖ ÄRZTE | November 2014
21
Recht & Service | Te r m i n e
D i e p r a k ti s c h e S e i te | Recht & Service
Terminkalender:
■ 25. November 2014: Verleihung des Johann-Beer-Literaturpreises 2014,
19.00 Uhr in der Ärztekammer für Oberösterreich.
Anmeldung unter [email protected] oder 0732/77 83 71-229
■ 26. November 2014: Adventkranz, Kekse, Geschenke, Punsch, Bratwürstel und mehr ...
beim karitativen Weihnachtsmarkt der Ärztekammer für OÖ. 12.00 – 19.00 Uhr
in der Ärztekammer für OÖ, Dinghoferstr. 4, 4020 Linz
■ 27. bis 29. November 2014: „Vom Wachsen und Reifen – Der jugendliche Patient
in der Allgemeinpraxis“, Stadthalle Graz, Messecenter, Messeplatz 1, 8010 Graz,
Anmeldung bis 24. November 2014 unter [email protected],
weitere Informationen www.stafam.at
■ 1. bis 3. Dezember 2014: Karrieremessen 2014 der Österreichischen Ärztkammer,
Informationen unter www.arztjobs.at
■ 12. Dezember 2014: Info-Abend zum 2. Universitätslehrgang Medizin- und Bioethik
(Start: 27. 2. 2015)
■ ab Jänner 2015: ÖÄK Diplomlehrgang Umweltmedizin 2015, bis 30. 9. 2014 anmelden
und Frühbucherpreis bezahlen, www.arztakademie.at/umweltmedizin-lehrgang
■ ab Jänner 2015: ÖÄK Diplomlehrgang Geriatrie 2015, bis 30. 9. 2014 anmelden
und Frühbucherpreis bezahlen, www.arztakademie.at/geriatrie-lehrgang
© Fotolia.de
■ ab Februar 2015: 2. Universitätslehrgang für Medizin- und Bioethik;
Beginn des Lehrgangs am 27. 2. 2015. Infos: www.medak.at, 0732 77 83 71 – 315.
Arbeitsmedizin-Ausbildung „Express“
Ab Jänner 2015 ist die Absolvierung der Ausbildung zum(r) Arbeitsmediziner(in)
in nur 4 Monaten möglich!
Die Österreichische Akademie
für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP) in Klosterneuburg
startet ab 26. Jänner 2015 einen
„Express-Lehrgang“, der im Mai 2015 endet. Möglich wird dies durch
Zusammenlegung von jeweils zwei Modulen, dadurch wird die Dauer des
Kurses von neun auf vier Monate komprimiert.
Für den Lehrgang gilt außerdem noch der reduzierte „Jubiläumspreis“
anlässlich des 30-jährigen Bestehens der AAMP.
22
OÖ ÄRZTE | November 2014
Der Lehrgang ist DFPapprobiert (220 Punkte).
Informationen unter
Tel. 02243 / 243110 oder
www.aamp.at
■
TURN pl us
Wichtige Informationen für TurnusärztInnen
Der ursprüngliche Gedanke von Turnus plus war, mit diesen Fortbildungen Inhalte anzubieten, die für das Rasterzeugnis
benötigt, die in den Krankenhäusern aber nicht vermittelt werden. Mittlerweile ist dies aber nicht mehr notwendig, und
in keinem der Krankenhäuser in OÖ ist Turnus plus mehr verpflichtend (mit Ausnahme des Moduls 4a: Familienplanung
im KH der Elisabethinen).
Da für die Vorträge die Nachfrage sehr gering ist, entfallen daher
die für den Herbst 2014 geplanten Termine.
Da man jedoch aus einigen Rückmeldungen schließen kann, dass
die Inhalte von Interessen sind, wird ab 2015 jedes Modul einmal
pro Jahr in der Ärztekammer in Linz angeboten Sobald die Termine feststehen, werden die Einladungen an alle Turnusärzte ausgeschickt. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos, im Gegensatz zu
bisher, ist aber dann eine Anmeldung erforderlich, da
die Fortbildungen erst ab einer Teilnehmerzahl von 15
Personen abgehalten werden können.
Die Inhalte der „Rechtsmodule“ 1 a) bis 1f ) wurden
aktualisiert und sind
weiterhin über die Webwww.medak.at ■
site der MedAk abrufbar:
OÖ ÄRZTE | November 2014
23
Recht & Service | E x pe r tI n n e n-T i p p s
Praxisvertretungen
Die beiden Listen „MACHE & SUCHE
Vertretungen“ sind abrufbar auf:
www.aekooe.at |
unter der Rubrik Service |
Vertretungsbörse
Sofern Sie einen Vertreter suchen
bzw. Vertretungen übernehmen
möchten, können Sie sich dort
eintragen.
Für eventuelle
Fragen steht
Ihnen Frau
Lueghammer,
Telefon 0732 /
77 83 71-231
jederzeit zur
Verfügung!
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Kultur & Veranstaltungen
Auf den Punkt getroffen
Kontraste beleben immer wieder die Abende der „Literarischen Begegnung“ in der Ärztekammer. So auch Anfang
Oktober, als Judith Nika Pfeifer und Olga Flor Auszüge ihres
schriftstellerischen Schaffens zum Besten gaben.
Veränderung
Gleich zu Beginn des Lesungsabends eine Veränderung mit
traurigem Hintergrund: Nach dem frühen Ableben von OMR
Dr. Klaus Haslwanter übernahm Dr. Johannes Neuhofer als in
seine Nachfolge gewählter Vizepräsident auch die Gastgeberschaft der literarischen Begegnungen.
© Koppler
Groß ist die Lücke, die Dr. Haslwanter hinterlässt. Gleichzeitig kann sich der Kreis der Literaturliebhaber aber über einen
neuen Gastgeber freuen, der einen gelungenen Einstand feierte:
Erfreulicherweise zeigte sich, dass Dr. Neuhofer das mit der
gleichen Begeisterung und Bravour macht wie sein Vorgänger,
es also für ihn ganz offensichtlich mehr ist als eine mit dem Amt
verbundene Pflicht.
Gustav Ernst, Judith Pfeifer und Olga Flor.
Er betonte die Bedeutung des kulturellen Engagements, gleichermaßen der Ärztekammer als Veranstalterin als auch der interessierten Hörer, in Zeiten sprachlicher Verarmung. Ganz persönlich beschrieb er die Wichtigkeit, die Schöpfer der Bücher kennen
zu lernen, um vieles besser zu verstehen oder aufnehmen zu
können: Das sei wie das Kennenlernen von Zuweisungskollegen,
die man davor nur von Arztbriefen oder Vermerken auf Befunden
„gekannt“ habe. Wenn man denjenigen als Ergänzung zu dem
von ihm Verfassten kennt, ergibt das mehr und Neues.
Konstante
Eine gute Konstante der Lesungen in der Kammer ist Gustav
Ernst als Präsentator mit enormem literarischem Hintergrund.
Seine Vorstellung der Schriftstellerinnen schuf auch diesmal den
Übergang von der Begrüßung zu den Lesungen. Auch wenn
der intime Rahmen des Abends eine solche Klammer nicht
gebraucht hätte, da sich besonders Judith Pfeifer gern direkt
ans Publikum wandte und fast schon selbst in die Rolle einer
Gesprächsleiterin schlüpfen wollte.
Gut
So waren Pfeifers Texte, ob als Gedicht oder Prosa, die sie
vortrug. Ihr neuestes Werk ist der Prosaband „zwischen“, und
obwohl erst wenige Tage zuvor erschienen, konnten die Besucher ihn schon an diesem Abend in der Kammer erwerben.
Überhaupt war der Termin genau auf den Punkt getroffen, hatte
doch Olga Flor erst eine Woche davor den neu geschaffenen
Veza-Canetti-Preis der Stadt Wien erhalten.
Flor las aus ihrem jüngsten Werk „Die Königin ist tot“ von
2012. Die Auszüge waren durchaus lang und gut. Mit ihren
eingestreuten Erläuterungen zeigte die Autorin ihre Faszination
für Lady MacBeth, deren Geschichte die Inspiration gegeben
hatte. Auch wenn die Geschichte in eine nahe Zukunft verlegt
ist, musste vieles gar nicht stark verändert werden, um aktuell
zu sein. Was heute die Aufsplitterung der Medien ist, bestritt
damals das Theater mit der Shakespeare-Bühne.
Bühne
Kongress für
MitarbeiterInnen
in Arztordinationen
Bereits zum zweiten Mal veranstaltete die MedAk Anfang Oktober im
UKH Linz den Kongress für MitarbeiterInnen in Arztordinationen.
Unter anderem gab es Kurzreferate zu medizinischen Themen wie Inkontinenz, Erste Hilfe, Herzinfarkt, Schlaganfall und Rückenschmerzen. Auch
das Thema „Beschwerdemanagement“ sowie einige persönlichkeitsbildende
Themen standen am Programm. Wesentlich zum Gelingen des Kongresses
trug auch das Fachambulatorium der OÖ Gebietskrankenkasse bei, das den
TeilnehmerInnen an zwei Stationen Einblicke in verschiedene Therapieformen, wie Elektrotherapie, Massage, Wärme- und Kältetherapie, Lymphdrainage, Hydro- und Unterwassertherapie gab. Ein abwechslungsreiches
Programm also, das bei den 99 TeilnehmerInnen auf reges Interesse stieß.
„Was wären wir Ärztinnen und
MR Dr. Thomas Fiedler
Ärzte ohne unsere Assistentinnen?
Kurienobmann der
Unsere Mitarbeiterinnen haben
niedergelassenen
eine Schlüsselfunktion, wenn es
ÄrztInnen
um die Organisation unserer
Praxis, aber auch um den ersten Eindruck, das Vertrauen, das Wohlbefinden unserer Patienten geht.
Die Medizinische Fortbildungsakademie hat deshalb ganz bewusst diesen
Kongress ins Programm genommen und der Erfolg gibt ihr Recht“, freut
sich der Obmann der niedergelassenen ÄrztInnen und MedAk-Obmann
MR Dr. Thomas Fiedler.
■
A propos Bühne: Im Zuhörerraum fanden sich diesmal unter anderen Prim. Felix Fischer, Dr. Damian Urban und Mag. Michaela
Jurda-Nosko ein. Und die Ärztekammer wird wieder zur „Bühne“
einer literarischen Veranstaltung am 25. November. Dann wird
der Johann-Beer-Literaturpreis vergeben, von der Deutschen
Bank gesponsert wie auch diese Veranstaltungsreihe.
■
Mag. Markus Koppler
25. November: Johann-Beer-Literaturpreis 2014
In diesem Jahr ist die herausragende Autorin FRIEDERIKE
MAYRÖCKER mit ihrem neuesten Buch „CAHIER“ (Suhrkamp-Verlag) Preisträgerin für
den jährlich von der Deutschen Bank gesponserten
Johann Beer-Literaturpreis,
den Präsident Dr. Peter
Niedermoser im feierlichen Rahmen überreichen wird.
Wir freuen uns, Sie und Ihre Begleitung zu diesem
besonderen Ereignis am Dienstag, den 25. November
2014 um 19.00 Uhr in der Ärztekammer für OÖ begrüßen
zu dürfen!
■
Anmeldung erbeten:
Gerlinde Dreier ([email protected]) oder 0732/778371-229
Gut besucht: Kongress für OrdinationsmitarbeiterInnen.
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Kultur & Veranstaltungen
Ausschreibungen & Besetzungen
Ansturm um Linz in Linz zu sehen
Die oberösterreichischen §-2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 4 Abs. 1 des Gesamtvertrages im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Oberösterreich sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragsarztstellen aus:
In Linz gab es viel zu sehen – von Linz. Zu verdanken ist das
den Bildern von Robert Oltay, einem gebürtigen Aachener,
der schon seit seiner Jugend in Linz lebt, hier an der Hochschule Malerei und Graphik studierte und eine erfolgreiche
Künstlerlaufbahn eingeschlagen hat.
Ausschreibungen mit 10. November 2014
Fachrichtung
Arzt für Allgemeinmedizin
Die Anziehungskraft von Linz ist nicht nur am Immobilienmarkt abzulesen. Auch am Abend der von der Deutschen Bank
gesponserten Vernissage von Robert Oltay zeigte sie sich – hatten
doch rund 80 Besucher die Dinghoferstraße 4 gestürmt.
Kurator Mag. Andreas Strohhammer hatte die mitgebrachten
Werke Oltays auf die Hälfte reduzieren müssen, und nun wurde
der Raum dazwischen von den Besuchermassen komplett
ausgefüllt. So stellte Rotkreuz-Präsident Landtagsabgeordneter
Dr. Walter Aichinger anerkennend fest, dass dies für ihn, der
zu vielen Eröffnungen geladen werde, eine der am bestbesuchten sei.
Doppelzweck: optischer Genuss und
finanzielle Veranlagung
Präsident Dr. Peter Niedermoser als Gastgeber, mit dem
neugewählten Vizepräsident MR Dr. Johannes Neuhofer an
seiner Seite, führte aus, wie sehr die alljährlich dreimal neuen
Bilder in den Gängen der Kammer für ihn schon liebe Begleiter geworden sind. Den Konnex zu Mag. Harald Friedrichs
(Vorstand Deutsche Bank) Grußworten knüpfte der Präsident
mit dem Hinweis, dass die bei jeder Ausstellung von der Ärztekammer erworbenen Werke auch noch einen nicht-ideellen
Zweck erfüllten, nämlich einen wenn auch kleinen Teil der
Veranlagung der Wohlfahrtskasse bildeten.
RK Präsident LAbg. Dr. Walter Aichinger, ÄK-Vize MR Dr. Johannes Neuhofer,
Künstler Robert Oltay, ÄK-Präsident Dr. Peter Niedermoser und Mag. Harald
Friedrich, Vorstand Deutsche Bank Österreich AG.
Friedrich, wie gewohnt verstärkt durch seinen Kollegen aus
Salzburg Dir. Ludwig Paischer, leitete mit einer Umschau auf
dem Veranlagungsmarkt ein. Sollten die extrem niedrigen
Zinsen vielleicht zur Alternativveranlagung Kunst animieren?
Wenn ja, ist das gelungen, schon nach kurzem hatten mehrere
Werke einen Käufer gefunden.
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Ausschreibungen von Vertragsarztstellen
Berufssitz
Besetzungsdatum
Engelhartszell
01.04.2015
Bewerbungsfrist
08.12.2014
Es besteht eine von OÖGKK und Ärztekammer
bewilligte Zweitordination in St. Aegidi, die
vom Seniorpartner weiterzuführen ist.
Nach Beendigung der Gruppenpraxis ist diese
vom Juniorpartner weiterzuführen.
Anhaltend großer Publikumszuspruch bei der Veranstaltungsreihe „Kunst in der
Kammer“.
Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Dauer der Gruppenpraxis: 3 Monate
Julbach
01.04.2015
Seniorpartner
Dr. Erwin Kaltseis
Doppelbild: Vorbild und Nachbild
Der Erschaffer dieser Werke, die zum Gutteil Ansichten
von Linz sind, viele davon auf der Spitze des Wissensturms
als idealem Aussichtspunkt entstanden, wandte sich auch
selbst an die Gäste. Robert Oltay beschrieb, dass er immer in
Doppelbildern denke: Das Gesehene sind die sogenannten
Vorbilder, auch Urbilder meist einer Landschaft, die man
nur beim direkten Prozess während der Betrachtung in freier
Natur halbwegs erhalten könne – auch hierbei kommt dann
eher ein „Nachbild“ aufs Papier. Im Atelier entstehen immer
nur „Nachbilder“, nicht nur gefiltert durch die Wahrnehmung, sondern noch stärker durch das zeitlich verschobene
Abrufen einer Erinnerung.
Arzt für Allgemeinmedizin
Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Dauer der Gruppenpraxis: 3 Monate
Arzt für Allgemeinmedizin
Stroheim
01.04.2015
Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Dauer der Gruppenpraxis: 3 Monate
Bad Zell
01.07.2015
Zwillingsjubiläum
Arzt für Allgemeinmedizin
Angesichts dieser vielen Doubletten und dem 30. Jubiläum
voriges Mal ist man geneigt zu sagen: Auf den runden Geburtstag und die Zwillinge! Vom lange gewachsenen Erfolg
der „Kunst in der Kammer“ legen die vom bis in den obersten
Stock mit Bildern gefüllten Wände Zeugnis ab, für ein weiteres Prosperieren der Ausstellungsreihe spricht jedenfalls der
anhaltend große Publikumszuspruch.
Einzelpraxis
Unter den Besuchern:
Dauer der Gruppenpraxis: 3 Monate
Prim. i.R. Dr. Elisabeth Dienstl, Herwig Dunzendorfer, Direktor Kunstmuseum Artemons, Dr. Sylvia Hofstadler, Prim. i.R.
Dr. Gero Huber, GL Rotes Kreuz OÖ Dir. Mag. Christoph
Patzalt, Mag. Sabine Pötscher, Dr. Helmhart Premstaller,
Dr. Damian Urban, Prim. i.R und zahlreiche ehemalige Aussteller: Brigitte Eckl, Anton Kitzmüller, Helga Schager, Dr. Andreas
Weissmann, und Wolfgang Hemelmayr.
■
Mag. Markus Koppler
Die nächste Vernissage findet am 5. März 2015 um 18.00 Uhr
statt. Anmeldung bei Frau Hannelore Peinbauer (peinbauer@
aekooe.at; 0732/778371-230).
Arzt für Allgemeinmedizin
Neustift im Mühlkreis
01.07.2015
Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Arzt für Allgemeinmedizin
Ungenach
01.07.2015
Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Dauer der Gruppenpraxis: 21 Monate
Arzt für Allgemeinmedizin
Vöcklamarkt
01.01.2016
Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Dauer der Gruppenpraxis: 3 Monate
08.12.2014
Seniorpartner
Dr. Helmut Kautz
08.12.2014
Seniorpartner
Dr. Engelbert Kaltseis
08.12.2014
Nachfolge
Dr. Josef Strasser
08.12.2014
Seniorpartner
Dr. Wolfgang Scharinger
01.12.2014
Seniorpartner
Dr. Bernhard Panhofer
08.12.2014
Seniorpartner
Dr. Christian Ainberger
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Ausschreibungen & Besetzungen
Fachrichtung
Kinder- u. Jugendheilkunde
Berufssitz
Besetzungsdatum
Kirchdorf am Inn
01.01.2015
Besetzungen von Vertragsarztstellen
Bewerbungsfrist
01.12.2014
PILOTPROJEKT
Die oberösterreichischen §-2-Krankenversicherungsträger, im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Oberösterreich, informieren aufgrund § 5 der Reihungskriterienverordnung BGBl. II Nr. 487/2002 über die Vergabe folgende Vertragsarztstellen:
Gruppenpraxis - VERSCHRÄNKUNG DER VERSORGUNG
MIT DEM LKH KIRCHDORF.
OÖ. Ärzte vom 11. August 2014
Ausgeschrieben wird ein 4. Gesellschafter (Juniorpartner).
Die Laufzeit der Gruppenpraxis endet
Fachrichtung
Berufssitz
Besetzungsdatum
Gmunden
01.01.2015
Auswahl
gemäß den Bestimmungen des
Arzt für Allgemeinmedizin
Gruppenpaxisgesamtvertrages für das Modell 3.
Gruppenpraxis: Modell 3 – Jobsharing *)
Anteil an der Gruppenpraxis: 25 %
Seniorpartner
Dr. Gerhard Pöppl
Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Dauer der Gruppenpraxis: 3 Monate
Für allgemeine Fragen zur Ausschreibung steht Ihnen Herr Hechenberger,
Tel. 0732/77 83 71 - 236, für Fragen zur Ablöse bei Gruppenpraxen und
Einsichtnahme in die Bewertungsunterlagen steht Ihnen Frau Dr. BrazaHorn (Anfangsbuchstabe Familienname Seniorpartner A-L), Tel. 0732/
77 83 71 - 235 bzw. Herr Mag. Prankl (Anfangsbuchstabe Familienname
Seniorpartner M-Z), Tel. 0732/77 83 71 - 305 gerne zur Verfügung.
*) Hinsichtlich der Gruppenpraxisverträge wird auf die allgemeinen und
modellspezifischen Vertragspunkte im OÖ. Gruppenpraxisgesamtvertrag
in der gültigen Fassung verwiesen. Die Bewerber haben die Möglichkeit
in die Bewertungsunterlagen der Praxis Einblick zu nehmen, die Höhe der
vom Seniorpartner angegebenen Summe für den Einkauf in die bestehende
Praxis und allenfalls auch durch Besichtigung vor Ort in der Ordination die
Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
Die BewerberInnen haben einen schriftlichen Antrag (der im Bewerbungsbogen integriert ist) auf Vertragsabschluss an die oberösterreichischen
§-2-Krankenversicherungsträger zu richten, der bis zur oben angeführten
Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Ärztekammer für Oberösterreich einlangen muss.
Ärztekammer f. OÖ (Kassenstellen/Bewerbungsunterlagen) abgefragt und
elektronisch ausgefüllt werden.
Arzt für Allgemeinmedizin
Auszug aus der von Ärztekammer für OÖ und OÖGKK vereinbarten
Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzte/Vertragsärztinnen und Vertragsgruppenpraxen bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen:
Für die Punkteberechnung werden nur die Angaben auf dem Bewerbungsbogen herangezogen, sofern diese richtig sind bzw. entsprechend nachgewiesen wurden.
Dauer der Gruppenpraxis: 3 Monate
Alle für die Bewerbung relevanten Unterlagen müssen bis zum Ende der
Bewerbungsfrist in der Ärztekammer für OÖ eingelangt sein. Später einlangende Unterlagen werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Von Ärztekammer und Kasse werden keine Ergänzungen fehlender
Angaben vorgenommen.
Fachrichtung Neurologie, Neurologie/Psychiatrie möglich
Dem Bewerbungsbogen sind beizuschließen:
1) Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes,
2) alle Zeugnisse über die Spitalsausübung bzw. eine Spitalstätigkeit,
Nachweis der Dauer einer Niederlassung in der freien Praxis,
Nachweise über allfällige medizinische Zusatzausbildungen,
3) Familienstandsnachweis,
4) Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten medizinischen Ausbildung und bisherige medizinische Tätigkeit,
5) der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des
ärztlichen Berufes als Arzt f. Allgemeinmedizin/Facharzt ist bis spätestens 2 Wochen V O R dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu
erbringen,
OÖ. Gebietskrankenkasse und Ärztekammer für OÖ. treffen eine Entscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Vertragsarztstellen voraussichtlich 2 Wochen nach Bewerbungsfristende.
Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsärzten/Vertragsärztinnen und Vertragsgruppenpraxen bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen in der
jeweils gültigen Fassung.
Der Bewerbungsbogen ist bei der Ärztekammer f. OÖ. (Frau Lueghammer - Tel. 0732/778371-231) anzufordern bzw. kann auf der Homepage der
Für die Ärztekammer für Oberösterreich
Der Präsident: Dr. Peter Niedermoser eh.
Ried im Innkreis
01.01.2015 Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Neurologie
Linz
01.01.2015
Dr. Alois Leitner
Seniorpartner
Dr. Johann Reiter
Dr. Christoph Huber
Seniorpartner
Dr. Christian Assmann
Dr. Dieter Zeiner
Linz II
Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Dauer der Gruppenpraxis: 3 Monate
Seniorpartner
Dr. Helene Wohlfartstädter
Soweit die Unterlagen zu Pkt. 1) bis 4) bereits mit einer vorangegangenen
Bewerbung eingelangt sind, genügt ein Hinweis darauf.
Für die oberösterreichischen §-2-Krankenversicherungsträger
OÖ. Gebietskrankenkasse
Der Obmann: Albert Maringer eh.
Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh.
OÖ. Ärzte vom 06. September 2014
Fachrichtung
Arzt für Allgemeinmedizin
Berufssitz
Besetzungsdatum
Diersbach
01.01.2015
Gruppenpraxis: Modell 4 – Nachfolgepraxis *)
Dauer der Gruppenpraxis: 3 Monate
Arzt für Allgemeinmedizin
Auswahl
Dr. Isabella Fladerer
Seniorpartner
Dr. Michael Prammer
Linz
01.01.2015
Dr. Ursula Dallamassl
Linz II
Einzelpraxis
Arzt für Allgemeinmedizin
Pucking
01.01.2015
Nachfolge
OMR Dr. Klaus Haslwanter
Dr. Peter Eckerstorfer
Laufzeit der Gruppenpraxis bis 31. Dezember 2024
Erweiterung der Ordination um das 1,5 fache
Gruppenpraxis: Modell 2 – Erweiterung Ordination *)
Anteil an der Gruppenpraxis: 50 %
Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Mondsee
01.01.2015
Einzelpraxis
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Seniorpartner
Dr. Günter Steinhardt
Dr. Reinhold Hans Humer
Nachfolge
Dr. Renate Ramharter
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Immobilien-Neuheiten
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OÖ ÄRZTE | November 2014
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Fachkurzinformation
Fachkurzinformation
Bezeichung des Arzneimittels: Escitalopram ratiopharm 5 mg, 10 mg, 15 mg und 20 mg Filmtabletten
Qualitative und Quantitative Zusammensetzung: Escitalopram ratiopharm 5 mg: Jede Filmtablette enthält 5 mg Escitalopram (als Oxalat). Escitalopram ratiopharm 10 mg: Jede Filmtablette enthält 10 mg Escitalopram
(als Oxalat). Escitalopram ratiopharm 15 mg: Jede Filmtablette enthält 15 mg Escitalopram (als Oxalat). Escitalopram ratiopharm 20 mg: Jede Filmtablette enthält 20 mg Escitalopram (als Oxalat). Anwendungsgebiete:
Behandlung von Episoden einer Major Depression; Behandlung von Panikstörung mit oder ohne Agoraphobie; Behandlung von sozialer Angststörung (Sozialphobie); Behandlung von generalisierter Angststörung; Behandlung
von Zwangsstörung. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der genannten sonstigen Bestandteile. Die gleichzeitige Behandlung mit nicht selektiven, irreversiblen Monoaminooxidase-Hemmern
(MAO- Hemmer) ist aufgrund des Risikos eines Serotonin-Syndroms mit Agitation, Tremor, Hyperthermie etc. kontraindiziert (siehe Abschnitt 4.5 der Fachinformation). Eine Kombination von Escitalopram mit reversiblen
MAO-A Hemmern (z.B. Moclobemid) oder dem reversiblen nicht selektiven MAO-Hemmer Linezolid ist aufgrund des Risikos eines Serotonin-Syndroms kontraindiziert (siehe Abschnitt 4.5 der Fachinformation). Escitalopram
ist bei Patienten mit bekannter QT-Intervall-Verlängerung oder angeborenem „Long-QT-Syndrom“ kontraindiziert. Escitalopram ist bei gleichzeitiger Einnahme mit Arzneimitteln, die bekanntermaßen das QT-Intervall verlängern kontraindiziert (siehe Abschnitt 4.5 der Fachinformation). Pharmakotherapeutische Gruppe: Antidepressivum, selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer, ATC-Code: N 06 AB 10. Liste der sonstigen Bestandteile:
Tablettenkern: mikrokristalline Cellulose, hochdisperses Siliciumdioxid, Croscarmellose-Natrium, Stearinsäure, Magnesiumstearat (pflanzlich). Tablettenhülle:Opadry Y-1 700H White: Hypromellose, Titandioxid (E 171),
Macrogol 400. Art und Inhalt des Behältnisses: PVC/PVdC/Aluminium-Blisterpackung mit 10, 14, 28, 30, 90 und 100 Filmtabletten. Perforierte Einzeldosis-PVC/PVdC/Aluminium-Blisterpackungen mit 30x1 Filmtabletten. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht. Inhaber der Zulassung: ratiopharm Arzneimittel Vertriebs-GmbH, Albert-Schweitzer-Gasse 3, A-1140 Wien, Tel.Nr.: +43/1/97007-0,
Fax-Nr.: +43/1/97007-66, e-mail: [email protected] Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Stand der Information: 03/2014.
Bezeichung des Arzneimittels: Seractil 200 mg - Filmtabletten / Seractil 300 mg - Filmtabletten /
Seractil forte 400 mg - Filmtabletten
Zusammensetzung: Eine Filmtablette enthält 200/300/400 mg Dexibuprofen. Hilfsstoffe:
Tablettenkern: Hypromellose, mikrokristalline Cellulose, Carmellose-Calcium, hochdisperses
Siliciumdioxid, Talk. Filmüberzug: Hypromellose, Titandioxid (E171), Glyceroltriacetat, Talk,
Macrogol 6000. Anwendungsgebiete: Seractil 200/300/400 mg - Filmtabletten werden angewendet bei Erwachsenen. Zur symptomatischen Behandlung von Schmerzen und Entzündungen bei
Osteoarthritis/Arthrose, Regelschmerzen (primäre Dysmenorrhoe), leichten bis mäßig starken
Schmerzen, wie Schmerzen des Bewegungsapparates, Kopf- oder Zahnschmerzen, schmerzhaften Schwellungen und Entzündungen nach Verletzungen, und zur kurzzeitigen symptomatischen
Behandlung von rheumatoider Arthritis, wenn andere, längerfristige Therapieoptionen (Basistherapie: Disease Modifying Antirheumatic Drugs, DMARDs) nicht in Betracht gezogen werden.
Gegenanzeigen: Dexibuprofen darf nicht angewendet werden bei Patienten: - mit einer bekannten Überempfindlichkeit gegen Dexibuprofen, gegen andere NSAR oder gegen einen der sonstigen
Bestandteile des Arzneimittels; - bei denen Stoffe mit ähnlicher Wirkung (z.B. Acetylsalicylsäure
oder andere NSAR) Asthmaanfälle, Bronchospasmen, akute Rhinitis, Nasenpolypen, Urtikaria
oder angioneurotische Ödeme auslösen; - mit einer Vorgeschichte von gastrointestinalen Blutungen
oder Perforationen, die im Zusammenhang mit einer vorhergehenden NSAR-Therapie steht; - mit
bestehenden oder in der Vergangenheit wiederholt aufgetretenen peptischen Ulzera oder Blutungen (mindestens zwei voneinander unabhängige Episoden von nachgewiesener Ulzeration oder
Blutung); - mit zerebrovaskulären oder anderen aktiven Blutungen; - mit aktivem Morbus Crohn
oder aktiver Colitis ulcerosa; - mit schwerer Herzinsuffizienz; - mit schwerer Nierenfunktionsstörung
(GFR < 30 ml/min); - mit schwerer Leberfunktionsstörung; - ab dem sechsten Monat der Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Nichtsteroidale Antiphlogistika und Antirheumatika, Propionsäurederivate, ATC-Code: M01AE14. Packungsgrößen: 200 mg Filmtabletten: 30,
50 Stück. 300/400 mg Filmtabletten: 10, 30, 50 Stück. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig.
Kassenstatus: Green Box (400 mg 30 Stück: No Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH,
6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 06.02.2012
Weitere Hinweise zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Nebenwirkungen und zutreffendenfalls Angaben über die Gewöhnungseffekte sind der
veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen.
Fachkurzinformation
Bezeichung des Arzneimittels: Colidimin 200 mg - Filmtabletten
Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält: Rifaximin 200 mg. Hilfsstoffe: Carboxymethylstärke-Natrium, Glycerol(mono/di/tri)(palmitat/stearat), hochdisperses Siliciumdioxid, Talkum, mikrokristalline Cellulose, Hypromellose, Titandioxid (E171), Natriumedetat, Propylenglycol, Eisenoxid (E 172). Anwendungsgebiete: Kausale Behandlung von Erkrankungen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die durch Rifaximin-sensitive Bakterien
im Gastrointestinaltrakt verursacht, bzw. mitverursacht werden, wie unkomplizierte Divertikelerkrankungen, hepatische Encephalopathie, pseudomembranöse Kolitis durch Clostridium difficile, bakterielles ÜberwucherungsSyndrom, Reisediarrhoe verursacht durch nicht-invasive enteropathogene Bakterien. Präoperative Darmdekontamination. Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen sind zu
berücksichtigen. Gegenanzeigen: Colidimin 200 mg - Filmtabletten dürfen nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Rifaximin und andere Rifamycin-Derivate sowie einen der sonstigen Bestandteile des Präparates. Pharmakotherapeutische Gruppe: Intestinale Antibiotika, Antibiotika (Rifaximin). ATC-Code: A07AA11. Packungsgrößen: 12 Stück / 36 Stück. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig,
wiederholte Abgabe verboten. Kassenstatus: 12 Stück: Green Box, OP II verschreibbar / 36 Stück: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2010
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
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Fachkurzinformationen
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und
Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Fachkurzinformation
Bezeichung des Arzneimittels: Durotiv 20 (40) mg magensaftresistente Tabletten.
Zusammensetzung: Jede Tablette enthält 20 (40) mg Esomeprazol (als Magnesiumtrihydrat). Hilfsstoffe: 28 (40) mg Saccarose, Glycerolmonostearat, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose, Magnesiumstearat, Methacrylsäure-Ethylacrylat-­Copolymer-(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin, Macrogol, Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum,
Titandioxid (E171), Triethylcitrat, Eisenoxid, rot-braun (E172). 20 mg: Eisenoxid, gelb (E172). Anwendungsgebiete: Esomeprazol Tabletten sind indiziert bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von
erosiver Refluxösophagitis, Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung des Wiederauftretens der Erkrankung, Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD);
zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination mit einer geeigneten Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni, Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus; bei Patienten, die eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie, zur Vorbeugung
von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammenhang mit NSAID Therapie bei Risikopatienten; zur weiterführenden Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen
Ulcus-Blutungen; zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Gegenanzeigen: ÜÜberempfindlichkeit gegen Esomeprazol, substituierte Benzimidazole oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile.
Esomeprazol darf, ebenso wie andere Protonenpumpeninhibitoren, nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer, ATC-Code: A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blisterpackungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 17. Juni 2013.
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. *Esomeprazol vs. Pantoprazol/Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Refluxösophagitis: Labenz et al.,
Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665
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Personalia | ÖA K- D i p l o m
A n e r ke n n u n g vo n FÄ u n d A M | Personalia
Anerkennung Fachärzte bzw. Ärzte für Allgemeinmedizin
ÖÄK-Fortbildungsdiplom:
■ Dr. Melanie Lindorfer
■ Dr. Sonja Posch
■ Dr. Brigitte Marzy-
■ Dr. Roswitha Meindl
■ Dr. Sarah Fuchs
■ Dr. Ingeburg Jungmeier
■ Dr. Ulrike Brunhuber
■ Dr. Arnika Thiede
■ Dr. Alfred Hüttner
■ Dr. Georg Wersching
■ Dr. Ursula Dallamassl
■ Dr. Eva Schumm
■ Dr. Andrea Schachner
■ Dr. Marianne Hiptmair
■ Dr. Anna Scheurecker
■ Dr. Otmar Janko
■ Dr. Franz Harringer
Brandstetter
■ Dr. Eva Maria Voglmayr
Dr. Andrea Preisinger
FÄ f. Kinder- und Jugendheilkunde, Zf. Neonatol. und pädiatr. Intensivmedizin 01.07.14
Dr. Christoph Bocksrucker
FA f. Neurologie, Zf. Intensivmedizin
01.05.14
Ing. Dr. Bernhard Plamberger
FA f. Psychologische und psychotherapeutische Medizin
09.09.14
Dr. Barbara Ernst
FÄ f. Haut- und Geschlechtskrankheiten
01.09.14
Dr. Avida Hayat-Khayyati
FÄ f. Innere Medizin
01.10.14
Dr. Birgit Groiss
FÄ f. Chirugie
01.07.14
FÄ f. Anästhesie und Intensivmedizin
01.07.14
■ Dr. Werner Mai
■ Dr. Stefan Guggenberger
■ Dr. Brigitte Schano-Plonka
■ Dr. Andreas Faux
Dr. Sandra Kernecker
■ Dr. Iris Mayr
■ Dr. Christian Simbrunner
■ Dr. Gertraud Aigner
■ Dr. Birgit Feuerstein
Dr. Thomas Moritz
FA f. Radiologie
01.09.14
■ Dr. Kurt Smoliner
■ Dr. Ursula Hammel
■ Dr. Michael Kroiß
■ Dr. Agnes Leitner
Dr. Daniela Danmayr
FÄ f. Chirugie
01.09.14
■ Dr. Stefan Peter Buchner
■ Dr. Clemens Huber
■ Dr. Bettina Klar
■ Dr. Manfred Spanring
Dr. Larisa Imamovic
FÄ f. Innere Medizin
01.09.14
Dr. Peter Piringer
FA f. Innere Medizin
01.09.14
■ Dr. Veronika Schuster
■ Dr. Florian Häusler
■ Dr. Günter Überegger
■ DDr. Peter Kendler
Dr. Shilla Lie
FÄ f. Augenheilkunde und Optometrie
08.09.14
■ Dr. Christian Roden
■ Dr. Leopold Schausberger
■ Dr. Hans Michael
■ Dr. Gabriele Rettensteiner
Dr. Renate Danninger
Spezialisierung Handchirurgie
15.10.14
■ Dr. Susanne Themeßl
■ Prim. Dr. Christoph
■ Dr. Michael Schober
Dr. Michael Meinhart
FA f. Radiologie
01.10.14
■ Dr. Christian Detzlhofer
■ Dr. Ursula Matulik
Dr. Irina Sattlegger
FÄ f. Neurologie
01.10.14
Dr. Florian Bouvier
FA f. Radiologie
01.10.14
Dr. Helmut Feizelmeier
FA f. Lungenkrankheiten, Zf. Intensivmedizin
01.11.13
Dr. Gregor Aschauer FA f. Innere Medizin, Zf. Hämatologie und interne Onkologie
01.11.08
■ Dr. Roland Nömeyer
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Viehböck
Silberbauer
Freiberger
■ Dr. Kornelia Holzmann
■ Dr. Tanja John
■ Dr. Carina Schmidt
■ Dr. Gernot Seirl
■ Priv. Doz. Dr. Ingrid
■ Dr. Katharina Bhalla
■ MR Dr. Claudia
■ Dr. Peter Kiehas
Stelzmüller, MBA
■ Dr. Irene Schnauder
Westreicher
■ Dr. Martin Stickler
Dr. Gregor Aschauer FA f. Innere Medizin, Zf. Gastroenteritis und Hepatologie
01.01.12
■ MR Dr. Johannes Eibl
■ Dr. Isolde Zauner
■ Dr. Bernhard Pröll
■ Dr. Klaus Pirklbauer
Dr. Petra Hafner Hörmandinger FÄ f. Pathologie, Zf. Zytodiagnostik
01.11.13
■ Dr. David Steininger
■ Dr. Werner Lehmann
■ Dr. Bettina Mertl
■ MR Dr. Thomas Fiedler
Dr. Maria Reichenbach FÄ f. Chirurgie, Zf. Gefäßchirurgie
01.07.14
■ Dr. Doris Humpl
■ Dr. Bernhard Haid
■ Dr. Peter Würtz
■ Dr. Birgitt Kepplinger
Dr. Andras Rinnerberger
FA f. Anästhesie und Intensivmedizin
01.10.14
■ Dr. Andreas Redlberger
■ Dr. Josef Schöfl
■ Dr. Michael Bräuer-
■ Dr. Martina Stickler
Dr. Lorenz Pilgerstorfer
FA f. Innere Medizin
01.09.14
Dr. Christian Behr FA f. Psychiatrie
01.10.14
Dr. Julia Maier
AM
01.08.14
Dr. Iris Scharnreitner
AM
01.07.14
Dr. Magdalena Griessler
AM
01.08.14
Steffen Krause
Dr. Markus Schlattl
AM
01.04.14
■ Dr. Richard Burtscher
■ Dr. Amanda Flowers
Mocker
■ Dr. Martina Fiedler
■ Dr. Katharina Barth
■ Dr. Gregor Fuchs
■ Dr. Ingrid Wagner
■ Dr. Gerhilt Kusatz
■ Dr. Rudolf Woisetschläger
■ Dr. Hans-Peter Dorninger
■ Dr. Birgit Stellnberger
■ apl. Prof. Prim. Dr. Frens
■ Dr. Barbara Huemer
■ Priv. Doz. Prim.
■ Univ. Doz. Dr. Georg
■ Dr. Erwin Bitterlich
Dr. Clemens Alexander
Michael Huemer, ■ Dr. Regina Mayer
Dr. Miriam Mezger
AM
01.05.14
■ Dr. Alexander Lindorfer
Steinwender
MBA MSc
■ Dr. Eva Maier
Dr. Stefanie Kirchner
AM
24.02.14
Dr. Günther Seifert
AM
01.06.14
Dr. Eva Traunmüller
AM
01.08.14
Dr. Stephan Leitner
AM
25.08.14
■ Dr. Ulrike Händlhuber
■ Dr. Julia Voglmayr
■ Dr. Sabine Puritscher
■ Dr. Michael Rechberger
■ Dr. Elisabeth Holzer
■ Dr. Rita Wünscher
■ MR Dr. Franz Reiner
■ Dr. Bettina Hoheneder
■ Dr. Gerald Schmölzer
■ Dr. Dorothea Käferböck
■ Dr. Rainer Gattringer
■ Dr. Markus Feichtinger
Dr. Markus Maria Etzler
AM
01.10.14
■ Dr. Albert Stückler
■ Dr. Manuel Himsl
■ Dr. Petra Reichl
■ MR Dr. Michael Hohl
Dr. Karin Lehner
AM
01.10.14
■ Dr. Fritz Seifert
■ Dr. Katharina Raß-
■ Dr. Walter Schwaiger
■ Dr. Nicole Wurm
Dr. Johannes Tausenschön
AM
01.10.14
Dr. Daniel Eckmayr
AM
01.10.14
Dr. Doris Müller
AM
01.10.14
Dr. Florian Obermair
AM
01.10.14
Dr. Eva-Maria Furtlehner
AM
25.08.14
Dr. Elisabeth Oberascher
AM
26.05.14
Dr. Stefan Rois
AM
25.08.14
Dr. Christoph Kratky
AM
01.09.14
Dr. Nadine Scheipner
AM
01.10.14
Dr. Barbara Klara Maier
AM
01.10.14
Dr. Stephanie Haberl
AM
01.10.14
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Personalia | D i p l o m ü be r re i c h u n g
Kammer-Intern
Zahl des Monats
58
Ärzte für Allgemeinmedizin: v. li.:
(stehend):
Dr. Eleonore GOEDHART,
Dr. Christoph HUBER,
Präsident Dr. Peter NIEDERMOSER,
KO-Stv. Dr. Doris MÜLLER,
VP MR Dr. Johannes NEUHOFER,
Dr. Verena GANGLBAUER,
Dr. Lorenz PISECKY
■
© Foto: Land OÖ/Kraml
(sitzend):
Dr. Lukas HOLZINGER,
Dr. Nina PAUKER,
Dr. Stefan DOLEZAL,
Dr. Elisabeth SCHADAUER,
Dr. Eva Maria VOGLMAYR
... Prozent der OÖ Turnusärzte
sind Frauen, 76 Prozent
der OÖ Allgemeinmediziner
mit Kassenvertrag sind Männer.
Gründung der Programmierwerkstatt
Im Rahmen der „Programmierwerkstatt der Ärztekammern Österreichs“,
die derzeit als eigener Geschäftszweig
im Ärzteheim Linz eingegliedert ist,
begrüßen wir Patrick Hartl und Jürgen
Klambauer. Die beiden erfahrenen
Software-Entwickler kümmern sich um
die Wartung und Weiterentwicklung
länderkammerübergreifenden StandesJürgen Klambauer
Patrick Hartl
führungsprogramms sowie um die
Umsetzung weiterer gemeinsamer EDV-Projekte. Durch die Zusammenarbeit mehrerer Länderkammern werden Synergien genutzt und Kosten gespart. ■
Glückwunsch zum Medizinalrat
Abschied von der Ärztekammer
Primar Dr. Herbert Stekel (Bild rechts), Primarärztevertreter,
stv. Fachgruppenvertreter für medizinische und chemische
Labordiagnostik und Co-Referent für Telemedizin und EDV
bei der Ärztekammer für OÖ, wurde kürzlich zum Medizinalrat ernannt. Gewürdigt
wurde neben seinem standespolitischen Engagement
auch sein Einsatz für die
Wissenschaft im Bereich
der Labormedizin. Unter
anderem ist er Gründungsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für
Laboratoriumsmedizin und
Klinische Chemie.
Neben Landeshauptmann
Dr. Josef Pühringer gratuliert auch das Kammerbüro herzlich!
■
Zwei langjährige Mitarbeiterinnen verabschieden sich in
die Pension:
Andrea Kellinger hat vor 20 Jahren als Datatypistin bei der Ärztekammer angefangen und
als solche die Abrechnungsdaten der Kassenvorabrechnung von den Krankenscheinen in
das EDV-System erfasst. Sie war maßgeblich
am Aufbau unserer Abrechnungsstelle mitbeteiligt. Seit Anfang 2002 war sie Mitarbeiterin der Abteilung Vertragsarztstellen & IT
und zuständig für die Abwicklung und den
Versand der § 2-Kassen-Kontrollabrechnung, die Abklärung
und Meldung von Ordinationsstättenverlegungen und Änderungen der Ordinationszeiten sowie die Administration von
VU-Coloscopie- sowie VU-Vertrags-Anträgen. Ihre Agenden
wird nun Frau Andrea Salzer übernehmen. „Innerhalb unserer
doch sehr hektischen Abteilung, war Andrea Kellinger stets
der Ruhepol“, so Abteilungsleiter Mag. Martin Keplinger.
Weihnachtsmarkt der Ärztekammer am 26. November
Fachärzte: v. li.:
(stehend): Dr. Robert HOLUB (FA f. Anästhesiologie u. Intensivmedizin), Dr. Simon KARGL (FA f. Kinderchirurgie), Dr. Rudolf
FISCHERLEHNER (FA f. HNO-Krankheiten), Dr. Monika PLAVSIC (FÄ f. Radiologie), Präsident Dr. Peter NIEDERMOSER,
KO-Stv. Dr. Doris MÜLLER, VP MR Dr. Johannes NEUHOFER, Dr. Barbara ERNST (FÄ f. Haut- u. Geschlechtskrankheiten),
Dr. Anja KIEBERGER (FÄ f. Pathologie), Dr. Maria Christina STEINMAIR (FÄ f. Pathologie), Dr. Johannes STEINMAIR
(FA f. Nuklearmedizin)
(sitzend): Dr. Judith WEISMANN (FÄ f. Frauenheilkunde u. Geburtshilfe), Dr. Clemens MAYR (FA f. Urologie), Dr. Karin
APFELTHALER (FÄ f. Psychiatrie u. psychotherap. Medizin), Dr. Andreas WILFINGER (FA f. Innere Medizin), Ing. Dr.
Bernhard PLAMBERGER (FA f. Psychiatrie u. psychotherap. Medizin), Dr. Bianca HUEMER (FÄ f. Anästhesiologie u. Intensivmedizin), Dr. Caroline GROSSRUCK (FÄ f. Lungenkrankheiten)
■
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Das Kammerbüro
lädt mit Beginn
der
Adventzeit
auch heuer wieder
zum Weihnachtsmarkt und zwar
am 26. November von 12.00
bis 19.00 Uhr.
Es erwarten Sie
Bratwürstel, hausgemachte Kekse, selbst hergestellte Geschenke, Adventkränze und eine amerikanische Versteigung mit einem Bild
von Monika Falkner-Woutschuk. Der Erlös kommt wie
immer einem karitativen Zweck zugute.
■
© Foto: Satori
Diplomüberreichung am 13. Oktober 2014
Monika Probst fing 1978 in der Medizinischen Gesellschaft an und wechselte 2004
in die neu gegründete MedAk – sie war also
von Anfang an dabei und hat am Aufbau
mitgearbeitet. Ihr Aufgabenbereich war die
selbstständige Organisation von Fortbildungen und sie hat auch in der MedAk das Büro
der Medizinischen Gesellschaft betreut. Ihr
langjähriges Hintergrundwissen und ihre vielen Kontakte waren dabei eine große Unterstützung: „Wann
immer man etwas darüber wissen wollte, wer in welchem
Krankenhaus mit wem zusammenarbeitet und wie man welche Informationen bekommt: Monika hat es gewusst. Und
sie hat dieses Wissen immer bereitwillig geteilt. Sie ist ein gleichermaßen hilfs- wie einsatzbereiter Mensch und sehr großzügig“, so Elfriede Haller, Leiterin der MedAk. Gerne hat
Monika Probst ihre Kolleginnen verwöhnt, etwa mit Feigen
und Erdbeeren aus dem eigenen Garten. Karoline Pöhn, die
schon die Karenzvertretung für Katharina Süß übernommen
hat, betreut nun die Fortbildungen von Monika Probst.
Die Betreuung der Medizinischen Gesellschaft übernehmen
Sandra Schander und Christine Hutterer.
■
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