Meldepflicht der Angestellten an Aufsichtsstelle

Transcrição

Meldepflicht der Angestellten an Aufsichtsstelle
Departement
Volkswirtschaft und Inneres
Kantonspolizei
KANTON AARGAU
Private Sicherheitsdienste / Ablaufdiagramm; Meldepflicht der Angestellten an Aufsichtsstelle
Entlassung
Anhang 2
Rückweisung / Ablehnung
Meldung an Arbeitgeber
mit Auflage zur Entlassung
Bewerber
Anmeldung
Firma
Prüfung durch Arbeitgeber:
Sind Standards des GAV erfüllt?
Zum Beispiel:
- Basisausbildung
- einwandfreier Leumund
- geordnete finanzielle Verhältnisse
etc.
i.O.
Meldepflicht
Rückmeldung
an Arbeitgeber:
- nur im Hit-Fall
(innert 5 Tagen)
Kantonspolizei (§ 58 PolG)
Nachforschung in Polizeisystemen:
- KIS
- RIPOL
- etc.
Wenn i.O., keine Rückmeldung an
Arbeitgeber. Arichivierung Kapo
Polizei / Aufsichtsstelle
macht Vereinbarkeitsprüfung
(GAV-Standards)
Angestellter PSD
löst polizeiliches
Ermittlungsverfahren aus
PKO AG/SUPPORT/FS SIWAS/HHUR/20110606
W-02-012