Durchführungspolitik - Advisory Invest GmbH
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Durchführungspolitik - Advisory Invest GmbH
DURCHFÜHRUNGSPOLITIK Anlage I. ADVISORY INVEST l DURCHFÜHRUNGSPOLITIK Advisory Invest ¦ Durchführungspolitik Grundsätze für die Durchführung von Dienstleistungen Grundsätze der Auftragsausführung im Wertpapierbereich 1. Allgemeine Informationen WICHTIGER WARNHINWEIS: Das vorliegende Dokument enthält die Grundsätze der Kundenweisungen Durchführungspolitik (im davon abhalten, einen Auftrag im Sinne dieser Folgenden „Advisory Invest“ oder „Wertpapierfirma“). Durchführungspolitik – und damit im bestmöglichen Diese Grundsätze sind gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz Interesse 2007 allem Kundenweisung kann in bestimmten Fällen somit von gerade nicht im bestmöglichen Interesse des diese das Weisung erteilenden Kunden liegen. (WAG 2007) gewährleisten, der Advisory geboten, dass Invest sie bei Wertpapierdienstleistungen sollen GmbH vor Erbringung gleich bleibend des können Kunden die – Wertpapierfirma auszuführen. Eine bestmögliche Ergebnis für den Kunden erreicht wird. Die Wertpapierfirma kann den Kunden gegenüber allerdings 3. Aspekte für die bestmögliche Durchführung keine Garantie abgeben, dass bei jedem Auftrag und bei Die jeder Order tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Wertpapierfirma. Die Diese Grundsätze finden Anwendung auf die Erbringung (§§ 52 bis 54) vorgegeben. Unter Berücksichtigung der von oben angeführten Richtlinien finden folgende Aspekte Portfolioverwaltungsdienstleistungen und die Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen im Erstellung der Durchführungspolitik Richtlinien sind im obliegt der WAG 2007 Berücksichtigung: Wertpapierbereich. Die Grundsätze gelten nicht bzw. eingeschränkt bei 3.1. Der Preis (Kurs) des Finanzinstruments ¨ Festpreisgeschäften und Die ¨ bei der Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen an Preisbildungsmechanismen inländischen aufgrund Die Anzahl der der Marktteilnehmer und das gehandelte Volumen bestimmen Kapitalanlagefonds, die in Österreich zum Vertrieb die Vorteilhaftigkeit des Ausführungsplatzes. Grundsätzlich zugelassen sind, soweit diese Käufe und Verkäufe über orientiert sich die Wertpapierfirma am Leitbörsenprinzip. jeweilige Depotbank sowie werden beurteilt. ausländischen die Investmentfonds Ausführungsplätze oder die verwaltende Fondsgesellschaft des Fonds erfolgen. 3.2. Geschwindigkeit der Auftragsausführung Die Durchführungsgeschwindigkeit definiert die Zeit von 2. Weisungen des Kunden der Entgegennahme der Order bis zur tatsächlichen Bei einer ausdrücklichen Weisung des Kunden gelten die Ausführung. in diesem Dokument angeführten Grundsätze nur, soweit sie nicht in Widerspruch zur Weisung stehen – die 3.3. Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung Weisung des Kunden hat stets Vorrang. Dem Kunden Die Wahrscheinlichkeit der Ausführung berücksichtigt die steht Liquidität eines Ausführungsplatzes und ist somit ein es frei, den Ausführungsplatz und/oder die Ausführungsart (Orderzusatz etc.) bei Einzelgeschäften Kriterium, selbst zu bestimmen. Grundsätzliche Anweisungen, die Ausführungsort ausgeführt werden kann. ob eine Order an einem bestimmten sich auf alle zukünftigen Ausführungen eines Kunden beziehen, werden seitens Advisory Invest allerdings nicht 3.4. Wahrscheinlichkeit der Abwicklung entgegen genommen und nicht berücksichtigt. Dieser Aspekt nimmt auf die Qualität der Abwicklung des Geschäfts Bezug. Die ordnungsgemäße Abwicklung umfasst die Lieferung der Finanzinstrumente und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. FN 192186 b, LG Wien, DVR 1052381 Tel.: +43 1 512 6666 520, Fax: +43 1 205 115 122 94 E-Mail: [email protected] Advisory Invest GmbH Singerstraße 6/7, 1010 Wien 1/6 DURCHFÜHRUNGSPOLITIK 3.5. Mit dem Kundenauftrag verbundene Kosten Advisory Die Kosten der Auftragsabwicklung sind alle Kosten, die Börsenzugang. unmittelbar mit der Ausführung des Kundenauftrags Handelspartner zusammenhängen. entsprechenden Ausführungsplätze weiterleiten. Diese Ausführungsplatzgebühren, Kosten umfassen Abwicklungsgebühren Invest verfügt Aufträge die Vermögensverwaltung Ausführung des Auftrags beteiligt die direkten über die ausgewählte Aufträge an die sowie Hinweis: der keinen werden ausgeführt, alle Gebühren oder Entgelte, die an Dritte bezahlt werden, an über sind Bei der Anlageberatung/Vermittlung über die bzw. Kundendepotbank (Clearinggebühren, Börsensteuern, andere Steuern). Hellobank BNP Paribas Austria AG werden sämtliche 4. Ausführungsplätze Aufträge ausschließlich über die Hellobank BNP Paribas Die im Anhang angeführten Börsen werden von Seiten der Austria AG, Advisory Plattform oder in schriftlicher Form (Post, FAX, E-Mail) Invest verwendet. Im hauptsächlich Interesse als des Ausführungsplätze Kunden und unter entweder direkt über die Internet-Trader- weitergeleitet. Berücksichtigung der in diesem Dokument angeführten Zeichnungen Durchführungsrichtlinien ausschließlich an die Kundendepotbank Hellobank BNP wird die Wertpapierfirma die Auswahl der Ausführungsplätze regelmäßig überprüfen. von Emissionen werden ebenfalls Paribas Austria AG weitergeleitet. Die Höhe der Zuteilung bei überzeichneten Emissionen den Kundendepots Die Geschäftszeiten der Advisory Invest sind: Werktags Zuteilungsschlüssel der Hellobank BNP Paribas Austria AG von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr. Außerhalb festgelegt. Geschäftszeiten werden im Regelfall ausschließlich einzelnen 5. Geschäftszeiten dieser wird auf durch den keine Kundenaufträge entgegengenommen oder bearbeitet. Die 8. Außerbörsliche Ausführungen außerhalb Um für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis bei der dieser Geschäftszeiten eingehenden Kundenaufträge werden ehestmöglich, d.h. im Regelfall Ausführung von am folgenden Geschäftstag an die zuständigen Stellen diversen weitergeleitet. Handelbarkeit Aufträgen zu Finanzinstrumenten, an einer erzielen, unabhängig Börse, auch werden von bei der außerbörsliche Geschäfte getätigt. 6. Sammelauftrag Für folgende Finanzinstrumente trifft dies jedenfalls zu: Advisory Invest behält sich vor, Aufträge von Kunden mit Anleihen Aufträgen von anderen Kunden zusammenzulegen. Eine Optionsscheine, nicht börsenotierte Finanzderivate. (verzinsliche Wertpapiere), Zertifikate, Zusammenlegung darf aber nur dann erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass diese Zusammenlegung für den bzw. Advisory entscheidet in Bezugnahme auf Punkt die Kunden insgesamt nicht nachteilig ist. Prinzipiell ist „3. Aspekte für die bestmögliche Ausführung“ im festzuhalten, dass die Zusammenlegung eines Auftrags eigenen Ermessen, welcher Auftrag börslich bzw. mit anderen Aufträgen und Geschäften jedoch in Bezug außerbörslich durchgeführt wird. auf einen bestimmten Auftrag mitunter nachteilig sein kann. So werden Aufträge in Handelspartner 7. Weiterleitung von Aufträgen Bei der Weiterleitung (Fondsgesellschaften, von Banken, Anleihen über ausgewählte ausgeführt, die die Aufträge an die entsprechenden Ausführungsplätze (Börsen) weiterleiten. Aufträgen an Dritte Wertpapierdienstleister) Ist diese Vorgangsweise unter Berücksichtigung des Kundeninteresses nicht zielführend oder möglich (keine wird Advisory Invest darauf achten, dass die Ausführung Börsenotierung), der weitergeleiteten Aufträge den Durchführungsrichtlinien Handelspartner außerbörslich im Interbankenhandel bzw. werden Aufträge über ausgewählte in diesem Dokument entspricht. FN 192186 b, LG Wien, DVR 1052381 Tel.: +43 1 512 6666 520, Fax: +43 1 205 115 122 94 E-Mail: [email protected] Advisory Invest GmbH Singerstraße 6/7, 1010 Wien 2/6 DURCHFÜHRUNGSPOLITIK in dessen Funktion als Market Maker oder mit dem 11. Produktkategorien und Ausführungsplätze jeweiligen Folgende Emittenten Handelspartner, betreffenden der oder den einem Abschluss Wertpapiers anbietet sonstigen hinsichtlich (Market des in Zertifikaten, Optionsscheinen Wertpapieren werden und über ausgewählte Handelspartner ausgeführt, die die Aufträge die Ausführungsplätze wurden von Advisory Invest festgelegt: 11.1. Aktien oder aktienähnliche Beteiligungswerte vergleichbaren an und Maker), ausgeführt. Aufträge Produktkategorien entsprechenden weiterleiten. Ist Ausführungsplätze diese (Börsen) Vorgangsweise 11.1.1. Aktien Inland Inländische Aktien werden aufgrund der Preisqualität und der niedrigen Ausführungskosten an der Wiener Börse gehandelt. unter Berücksichtigung des Kundeninteresses nicht zielführend oder möglich (keine Börsenotierung), werden Aufträge außerbörslich über ausgewählte Handelspartner in deren 11.1.2. Aktien Ausland Ausländische Aktien werden grundsätzlich an den Heimatbörsen (Quelllandprinzip) oder an der Leitbörse der jeweiligen Aktie gehandelt. Dieses Prinzip bietet der Funktion als Market Maker oder mit dem jeweiligen Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss hinsichtlich des betreffenden Wertpapiers Erfahrung nach die höchste Ausführungswahrscheinlichkeit und mit höchster Wahrscheinlichkeit den gleich bleibend besten Preis. anbietet (Market Maker) ausgeführt. 11.2. Anleihen oder anleihenähnliche Wertpapiere Nicht börsenotierte Finanzderivate werden außerbörslich über ausgewählte Handelspartner in deren Funktion als Market Maker oder mit dem jeweiligen Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss hinsichtlich des betreffenden Finanzderivats anbietet (Market Maker), ausgeführt. Advisory Invest führt sowohl den Kauf als auch Verkauf von Anleihen oder anleihenähnlichen Wertpapieren über ausgewählte Invest Handelspartner nicht durch. ausdrücklich vorgibt, Sofern wie Advisory der Auftrag auszuführen ist (Ausführungsplatz, außerbörslich über einen bestimmten Market Maker etc.), liegt es im Ermessen des Handelspartners, anhand der relevanten 9. Einstufung von Kunden Die Wertpapierfirma wird „professioneller Kunde“ einstufen und den Kriterien Kunden als oder „geeignete Kunden über „Privatkunde“, Gegenpartei“ seine etc.) die für das jeweilige Finanzinstrument bestmögliche Ausführung zu ermitteln. 11.3. Fondsanteile In 10. Aufträge im Rahmen der Vermögensverwaltung oder des Fondsmanagements Rahmen von Ermessen, bei welchen der in dieser Durchführungspolitik Ausführungsplätzen das Ergänzung zu den in Punkt „1. Allgemeine Informationen“ ausgeführten Nichtanwendbarkeit der Durchführungsrichtlinien bei Ausgabe und Rücknahme von „Verwaltungs-/Management– Dienstleistungen“ entscheidet Advisory Invest im eigenen genannten Ausführungswahrscheinlichkeit Einstufung informieren. Im (Preisqualität, gleich bleibend bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird bzw. Fondsanteilen ist festzuhalten, dass teilweise – sofern börsenotiert – Investmentfonds auch über einen Ausführungsplatz gehandelt werden können. Im Regelfall erfolgt der Kauf/Verkauf über Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen. welcher Auftrag börslich oder außerbörslich durchgeführt wird. FN 192186 b, LG Wien, DVR 1052381 Tel.: +43 1 512 6666 520, Fax: +43 1 205 115 122 94 E-Mail: [email protected] Advisory Invest GmbH Singerstraße 6/7, 1010 Wien 3/6 DURCHFÜHRUNGSPOLITIK 11.4. Zertifikate, Optionsscheine, strukturierte Produkte wenn an der Börse der vorgegebene Preis gebildet wird. und vergleichbare Wertpapiere Advisory Invest führt sowohl den Kauf als auch Verkauf von Zertifikaten, Produkten und ausgewählte Invest nicht Optionsscheinen, vergleichbaren Handelspartner ausdrücklich 12.1.3. Stop-Market-Order: Die Order wird erst aktiv, strukturierten Wertpapieren durch. vorgibt, Sofern wie über Advisory der Auftrag auszuführen ist (Ausführungsplatz, außerbörslich über einen bestimmten Market Maker), liegt es im Ermessen des Handelspartners, anhand der relevanten Kriterien (Preisqualität, Ausführungswahrscheinlichkeit etc.), die für das jeweilige Finanzinstrument bestmögliche Ausführung Die Order wird nach der Aktivierung eine „BestensOrder“, dadurch kann der tatsächlich erzielte Preis erheblich von dem Stop-Preis abweichen. Vor allem in illiquiden Märkten stellt diese Orderart ein erhebliches Risiko dar, den gewünschten Preis nicht zu erzielen. 12.1.4 Stop-Limit-Order: Die Order wird erst aktiv, wenn an der Börse der vorgegebene Preis gebildet wird. Die Order wird nach der Aktivierung eine „Limit-Order“. Sollte das Limit anschließend nicht erreicht werden, wird die Order nicht ausgeführt. zu ermitteln. 12.2. Gültigkeitszusätze 11.5. Börsengehandelte Finanzderivate 12.2.1. Tagesgültig: Der Auftrag bleibt nur für den Tag 11.5.1. Optionen Es gilt im Regelfall das Heimatbörsenprinzip, da gültig, an dem die Order abgegeben wurde. angenommen werden kann, dass hier sowohl die höchste 12.2.2. Ausführungswahrscheinlichkeit Wochenultimo/Monatsultimo (z.B. Ultimo Mai/ Ende Mai): als auch die beste Preisqualität besteht. gilt im Bis zu bestimmtem Datum/ Die Order bleibt bis zu dem angegebenen Datum gültig. 11.5.2. Termingeschäfte (Futures) Es Ultimo: Regelfall das Heimatbörsenprinzip, da angenommen werden kann, dass hier sowohl die höchste Ausführungswahrscheinlichkeit als auch die beste Preisqualität besteht. 12.3. Gültigkeit der Order an Ausführungsplätzen Es ist nicht sichergestellt, dass die oben angeführten Orderarten an jedem im Anhang angegebenen Ausführungsplatz möglich sind oder gleich behandelt werden. 12. Auftragsarten Version gültig ab: 12.1. Preislimits 01.05.2016 12.1.1. Bestens - Order (Market Order): Auftrag ohne Angabe eines Preislimits. Diese Orderart wird zum jeweiligen momentanen Marktpreis ausgeführt. 12.1.2. Limit-Order: Auftrag mit Angabe eines Preislimits. Limitierter Kauf- oder Verkaufspreis. Mit einem Limit werden maximale Kaufpreise oder minimale Verkaufspreise festgelegt. FN 192186 b, LG Wien, DVR 1052381 Tel.: +43 1 512 6666 520, Fax: +43 1 205 115 122 94 E-Mail: [email protected] Advisory Invest GmbH Singerstraße 6/7, 1010 Wien 4/6 DURCHFÜHRUNGSPOLITIK Anhang LISTE DER BÖRSEN MIT AMTILICHEM HANDEL UND VON ORGANISIERTEN MÄRKTEN (Quelle: Anhang zu den Fondsbestimmungen Erste Sparinvest KAG, Version Februar 2012) 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach europäischen Vorgaben muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktuelle Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Displ ay&subsection_id=0 *) im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 1.2. Folgende Börsen sind weiters unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1 Luxemburg: Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z. 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR: 2.1. Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange) 2.4. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5. Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur “National Market”) Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Bombay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10. Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.11. Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12. Kolumbien: Bolsa de Valores de Colombia 3.13. Korea : Korea Exchange (Seoul, Busan) 3.14. Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad *) Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boersewertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“] FN 192186 b, LG Wien, DVR 1052381 Tel.: +43 1 512 6666 520, Fax: +43 1 205 115 122 94 E-Mail: [email protected] Advisory Invest GmbH Singerstraße 6/7, 1010 Wien 5/6 DURCHFÜHRUNGSPOLITIK Anhang LISTE DER BÖRSEN MIT AMTILICHEM HANDEL UND VON ORGANISIERTEN MÄRKTEN (Quelle: Anhang zu den Fondsbestimmungen Erste Sparinvest KAG, Version Februar 2012) 3.15. Mexiko: Mexiko City 3.16. Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.17. Philippinen: Manila 3.18. Singapur: Singapur Stock Exchange 3.19. Südafrika : Johannesburg 3.20. Taiwan : Taipei 3.21. Thailand: Bangkok 3.22. USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.23. Venezuela: Caracas 3.24. Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR: 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs), Over-theCounter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten: 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10. Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11. Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) 5.12. Slowakei: RM-System Slovakia 5.13. Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.14. Schweiz: EUREX 5.15. Türkei: TurkDEX 5.16. USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) FN 192186 b, LG Wien, DVR 1052381 Tel.: +43 1 512 6666 520, Fax: +43 1 205 115 122 94 E-Mail: [email protected] Advisory Invest GmbH Singerstraße 6/7, 1010 Wien 6/6