Durchführungspolitik - Advisory Invest GmbH

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Durchführungspolitik - Advisory Invest GmbH
DURCHFÜHRUNGSPOLITIK
Anlage I.
ADVISORY INVEST l DURCHFÜHRUNGSPOLITIK
Advisory Invest
¦ Durchführungspolitik
Grundsätze
für die Durchführung von Dienstleistungen
Grundsätze der Auftragsausführung im Wertpapierbereich
1. Allgemeine Informationen
WICHTIGER WARNHINWEIS:
Das vorliegende Dokument enthält die Grundsätze der
Kundenweisungen
Durchführungspolitik
(im
davon abhalten, einen Auftrag im Sinne dieser
Folgenden „Advisory Invest“ oder „Wertpapierfirma“).
Durchführungspolitik – und damit im bestmöglichen
Diese Grundsätze sind gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz
Interesse
2007
allem
Kundenweisung kann in bestimmten Fällen somit
von
gerade nicht im bestmöglichen Interesse des diese
das
Weisung erteilenden Kunden liegen.
(WAG
2007)
gewährleisten,
der
Advisory
geboten,
dass
Invest
sie
bei
Wertpapierdienstleistungen
sollen
GmbH
vor
Erbringung
gleich
bleibend
des
können
Kunden
die
–
Wertpapierfirma
auszuführen.
Eine
bestmögliche Ergebnis für den Kunden erreicht wird. Die
Wertpapierfirma kann den Kunden gegenüber allerdings
3. Aspekte für die bestmögliche Durchführung
keine Garantie abgeben, dass bei jedem Auftrag und bei
Die
jeder Order tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird.
Wertpapierfirma. Die
Diese Grundsätze finden Anwendung auf die Erbringung
(§§ 52 bis 54) vorgegeben. Unter Berücksichtigung der
von
oben angeführten Richtlinien finden folgende Aspekte
Portfolioverwaltungsdienstleistungen
und
die
Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen im
Erstellung
der
Durchführungspolitik
Richtlinien
sind
im
obliegt
der
WAG 2007
Berücksichtigung:
Wertpapierbereich.
Die Grundsätze gelten nicht bzw. eingeschränkt bei
3.1. Der Preis (Kurs) des Finanzinstruments
¨ Festpreisgeschäften und
Die
¨ bei der Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen an
Preisbildungsmechanismen
inländischen
aufgrund
Die
Anzahl
der
der
Marktteilnehmer und das gehandelte Volumen bestimmen
Kapitalanlagefonds, die in Österreich zum Vertrieb
die Vorteilhaftigkeit des Ausführungsplatzes. Grundsätzlich
zugelassen sind, soweit diese Käufe und Verkäufe über
orientiert sich die Wertpapierfirma am Leitbörsenprinzip.
jeweilige
Depotbank
sowie
werden
beurteilt.
ausländischen
die
Investmentfonds
Ausführungsplätze
oder
die
verwaltende
Fondsgesellschaft des Fonds erfolgen.
3.2. Geschwindigkeit der Auftragsausführung
Die Durchführungsgeschwindigkeit definiert die Zeit von
2. Weisungen des Kunden
der Entgegennahme der Order bis zur tatsächlichen
Bei einer ausdrücklichen Weisung des Kunden gelten die
Ausführung.
in diesem Dokument angeführten Grundsätze nur, soweit
sie nicht in Widerspruch zur Weisung stehen – die
3.3. Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
Weisung des Kunden hat stets Vorrang. Dem Kunden
Die Wahrscheinlichkeit der Ausführung berücksichtigt die
steht
Liquidität eines Ausführungsplatzes und ist somit ein
es
frei,
den
Ausführungsplatz
und/oder
die
Ausführungsart (Orderzusatz etc.) bei Einzelgeschäften
Kriterium,
selbst zu bestimmen. Grundsätzliche Anweisungen, die
Ausführungsort ausgeführt werden kann.
ob
eine
Order
an
einem
bestimmten
sich auf alle zukünftigen Ausführungen eines Kunden
beziehen, werden seitens Advisory Invest allerdings nicht
3.4. Wahrscheinlichkeit der Abwicklung
entgegen genommen und nicht berücksichtigt.
Dieser Aspekt nimmt auf die Qualität der Abwicklung des
Geschäfts
Bezug.
Die
ordnungsgemäße
Abwicklung
umfasst die Lieferung der Finanzinstrumente und die
Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
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3.5. Mit dem Kundenauftrag verbundene Kosten
Advisory
Die Kosten der Auftragsabwicklung sind alle Kosten, die
Börsenzugang.
unmittelbar mit der Ausführung des Kundenauftrags
Handelspartner
zusammenhängen.
entsprechenden Ausführungsplätze weiterleiten.
Diese
Ausführungsplatzgebühren,
Kosten
umfassen
Abwicklungsgebühren
Invest
verfügt
Aufträge
die
Vermögensverwaltung
Ausführung
des
Auftrags
beteiligt
die
direkten
über
die
ausgewählte
Aufträge
an
die
sowie
Hinweis:
der
keinen
werden
ausgeführt,
alle Gebühren oder Entgelte, die an Dritte bezahlt werden,
an
über
sind
Bei
der
Anlageberatung/Vermittlung
über
die
bzw.
Kundendepotbank
(Clearinggebühren, Börsensteuern, andere Steuern).
Hellobank BNP Paribas Austria AG werden sämtliche
4. Ausführungsplätze
Aufträge ausschließlich über die Hellobank BNP Paribas
Die im Anhang angeführten Börsen werden von Seiten der
Austria AG,
Advisory
Plattform oder in schriftlicher Form (Post, FAX, E-Mail)
Invest
verwendet.
Im
hauptsächlich
Interesse
als
des
Ausführungsplätze
Kunden
und
unter
entweder direkt über die Internet-Trader-
weitergeleitet.
Berücksichtigung der in diesem Dokument angeführten
Zeichnungen
Durchführungsrichtlinien
ausschließlich an die Kundendepotbank Hellobank BNP
wird
die
Wertpapierfirma die
Auswahl der Ausführungsplätze regelmäßig überprüfen.
von
Emissionen
werden
ebenfalls
Paribas Austria AG weitergeleitet. Die Höhe der Zuteilung
bei
überzeichneten
Emissionen
den
Kundendepots
Die Geschäftszeiten der Advisory Invest sind: Werktags
Zuteilungsschlüssel der Hellobank BNP Paribas Austria AG
von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr. Außerhalb
festgelegt.
Geschäftszeiten
werden
im
Regelfall
ausschließlich
einzelnen
5. Geschäftszeiten
dieser
wird
auf
durch
den
keine
Kundenaufträge entgegengenommen oder bearbeitet. Die
8. Außerbörsliche Ausführungen
außerhalb
Um für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis bei der
dieser
Geschäftszeiten
eingehenden
Kundenaufträge werden ehestmöglich, d.h. im Regelfall
Ausführung
von
am folgenden Geschäftstag an die zuständigen Stellen
diversen
weitergeleitet.
Handelbarkeit
Aufträgen
zu
Finanzinstrumenten,
an
einer
erzielen,
unabhängig
Börse,
auch
werden
von
bei
der
außerbörsliche
Geschäfte getätigt.
6. Sammelauftrag
Für folgende Finanzinstrumente trifft dies jedenfalls zu:
Advisory Invest behält sich vor, Aufträge von Kunden mit
Anleihen
Aufträgen von anderen Kunden zusammenzulegen. Eine
Optionsscheine, nicht börsenotierte Finanzderivate.
(verzinsliche
Wertpapiere),
Zertifikate,
Zusammenlegung darf aber nur dann erfolgen, wenn zu
erwarten ist, dass diese Zusammenlegung für den bzw.
Advisory entscheidet in Bezugnahme auf Punkt
die Kunden insgesamt nicht nachteilig ist. Prinzipiell ist
„3. Aspekte für die bestmögliche Ausführung“ im
festzuhalten, dass die Zusammenlegung eines Auftrags
eigenen Ermessen, welcher Auftrag börslich bzw.
mit anderen Aufträgen und Geschäften jedoch in Bezug
außerbörslich durchgeführt wird.
auf einen bestimmten Auftrag mitunter nachteilig sein
kann.
So
werden
Aufträge in
Handelspartner
7. Weiterleitung von Aufträgen
Bei
der
Weiterleitung
(Fondsgesellschaften,
von
Banken,
Anleihen über ausgewählte
ausgeführt,
die
die
Aufträge
an
die
entsprechenden Ausführungsplätze (Börsen) weiterleiten.
Aufträgen
an
Dritte
Wertpapierdienstleister)
Ist
diese
Vorgangsweise
unter
Berücksichtigung
des
Kundeninteresses nicht zielführend oder möglich (keine
wird Advisory Invest darauf achten, dass die Ausführung
Börsenotierung),
der weitergeleiteten Aufträge den Durchführungsrichtlinien
Handelspartner außerbörslich im Interbankenhandel bzw.
werden
Aufträge
über
ausgewählte
in diesem Dokument entspricht.
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in dessen Funktion als Market Maker oder mit dem
11. Produktkategorien und Ausführungsplätze
jeweiligen
Folgende
Emittenten
Handelspartner,
betreffenden
der
oder
den
einem
Abschluss
Wertpapiers
anbietet
sonstigen
hinsichtlich
(Market
des
in
Zertifikaten,
Optionsscheinen
Wertpapieren
werden
und
über
ausgewählte Handelspartner ausgeführt, die die Aufträge
die
Ausführungsplätze
wurden von Advisory Invest festgelegt:
11.1. Aktien oder aktienähnliche Beteiligungswerte
vergleichbaren
an
und
Maker),
ausgeführt.
Aufträge
Produktkategorien
entsprechenden
weiterleiten.
Ist
Ausführungsplätze
diese
(Börsen)
Vorgangsweise
11.1.1. Aktien Inland
Inländische Aktien werden aufgrund der Preisqualität und
der niedrigen Ausführungskosten an der Wiener Börse
gehandelt.
unter
Berücksichtigung des Kundeninteresses nicht zielführend
oder möglich (keine Börsenotierung), werden Aufträge
außerbörslich über ausgewählte Handelspartner in deren
11.1.2. Aktien Ausland
Ausländische
Aktien
werden
grundsätzlich
an
den
Heimatbörsen (Quelllandprinzip) oder an der Leitbörse der
jeweiligen Aktie gehandelt. Dieses Prinzip bietet der
Funktion als Market Maker oder mit dem jeweiligen
Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den
Abschluss
hinsichtlich
des
betreffenden
Wertpapiers
Erfahrung nach die höchste Ausführungswahrscheinlichkeit
und mit höchster Wahrscheinlichkeit den gleich bleibend
besten Preis.
anbietet (Market Maker) ausgeführt.
11.2. Anleihen oder anleihenähnliche Wertpapiere
Nicht
börsenotierte
Finanzderivate
werden
außerbörslich über ausgewählte Handelspartner in deren
Funktion als Market Maker oder mit dem jeweiligen
Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den
Abschluss hinsichtlich des betreffenden Finanzderivats
anbietet (Market Maker), ausgeführt.
Advisory Invest führt sowohl den Kauf als auch Verkauf
von Anleihen oder anleihenähnlichen Wertpapieren über
ausgewählte
Invest
Handelspartner
nicht
durch.
ausdrücklich
vorgibt,
Sofern
wie
Advisory
der
Auftrag
auszuführen ist (Ausführungsplatz, außerbörslich über
einen
bestimmten
Market
Maker
etc.),
liegt
es
im
Ermessen des Handelspartners, anhand der relevanten
9. Einstufung von Kunden
Die
Wertpapierfirma
wird
„professioneller Kunde“
einstufen
und
den
Kriterien
Kunden
als
oder „geeignete
Kunden
über
„Privatkunde“,
Gegenpartei“
seine
etc.) die für das jeweilige Finanzinstrument bestmögliche
Ausführung zu ermitteln.
11.3. Fondsanteile
In
10. Aufträge im Rahmen der Vermögensverwaltung
oder des Fondsmanagements
Rahmen
von
Ermessen, bei welchen der in dieser Durchführungspolitik
Ausführungsplätzen
das
Ergänzung
zu
den
in
Punkt
„1.
Allgemeine
Informationen“ ausgeführten Nichtanwendbarkeit der
Durchführungsrichtlinien bei Ausgabe und Rücknahme von
„Verwaltungs-/Management–
Dienstleistungen“ entscheidet Advisory Invest im eigenen
genannten
Ausführungswahrscheinlichkeit
Einstufung
informieren.
Im
(Preisqualität,
gleich
bleibend
bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird bzw.
Fondsanteilen ist festzuhalten, dass teilweise – sofern
börsenotiert
–
Investmentfonds
auch
über
einen
Ausführungsplatz gehandelt werden können. Im Regelfall
erfolgt der Kauf/Verkauf über Ausgabe und Rücknahme
von Fondsanteilen.
welcher Auftrag börslich oder außerbörslich durchgeführt
wird.
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11.4. Zertifikate, Optionsscheine, strukturierte Produkte
wenn an der Börse der vorgegebene Preis gebildet wird.
und vergleichbare Wertpapiere
Advisory Invest führt sowohl den Kauf als auch Verkauf
von
Zertifikaten,
Produkten
und
ausgewählte
Invest
nicht
Optionsscheinen,
vergleichbaren
Handelspartner
ausdrücklich
12.1.3. Stop-Market-Order: Die Order wird erst aktiv,
strukturierten
Wertpapieren
durch.
vorgibt,
Sofern
wie
über
Advisory
der
Auftrag
auszuführen ist (Ausführungsplatz, außerbörslich über
einen bestimmten Market Maker), liegt es im Ermessen
des Handelspartners, anhand der relevanten Kriterien
(Preisqualität, Ausführungswahrscheinlichkeit etc.), die für
das jeweilige Finanzinstrument bestmögliche Ausführung
Die Order wird nach der Aktivierung eine „BestensOrder“, dadurch
kann der tatsächlich
erzielte
Preis
erheblich von dem Stop-Preis abweichen. Vor allem in
illiquiden Märkten stellt diese Orderart ein erhebliches
Risiko dar, den gewünschten Preis nicht zu erzielen.
12.1.4 Stop-Limit-Order: Die Order wird erst aktiv, wenn
an der Börse der vorgegebene Preis gebildet wird. Die
Order wird nach der Aktivierung eine „Limit-Order“.
Sollte das Limit anschließend nicht erreicht werden, wird
die Order nicht ausgeführt.
zu ermitteln.
12.2. Gültigkeitszusätze
11.5. Börsengehandelte Finanzderivate
12.2.1. Tagesgültig: Der Auftrag bleibt nur für den Tag
11.5.1. Optionen
Es
gilt
im
Regelfall
das
Heimatbörsenprinzip,
da
gültig, an dem die Order abgegeben wurde.
angenommen werden kann, dass hier sowohl die höchste
12.2.2.
Ausführungswahrscheinlichkeit
Wochenultimo/Monatsultimo (z.B. Ultimo Mai/ Ende Mai):
als
auch
die
beste
Preisqualität besteht.
gilt
im
Bis
zu
bestimmtem
Datum/
Die Order bleibt bis zu dem angegebenen Datum gültig.
11.5.2. Termingeschäfte (Futures)
Es
Ultimo:
Regelfall
das
Heimatbörsenprinzip,
da
angenommen werden kann, dass hier sowohl die höchste
Ausführungswahrscheinlichkeit
als
auch
die
beste
Preisqualität besteht.
12.3. Gültigkeit der Order an Ausführungsplätzen
Es ist nicht sichergestellt, dass die oben angeführten
Orderarten
an
jedem
im
Anhang
angegebenen
Ausführungsplatz möglich sind oder gleich behandelt
werden.
12. Auftragsarten
Version gültig ab:
12.1. Preislimits
01.05.2016
12.1.1. Bestens - Order (Market Order): Auftrag ohne
Angabe
eines
Preislimits.
Diese
Orderart
wird
zum
jeweiligen momentanen Marktpreis ausgeführt.
12.1.2. Limit-Order: Auftrag mit Angabe eines Preislimits.
Limitierter Kauf- oder Verkaufspreis. Mit einem Limit
werden
maximale
Kaufpreise
oder
minimale
Verkaufspreise festgelegt.
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Anhang
LISTE DER BÖRSEN MIT AMTILICHEM HANDEL UND VON ORGANISIERTEN MÄRKTEN
(Quelle: Anhang zu den Fondsbestimmungen Erste Sparinvest KAG, Version Februar 2012)
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach europäischen Vorgaben muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen.
Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten
Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten
Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines
Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktuelle Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite
zugänglich machen.
1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Displ
ay&subsection_id=0 *)
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
1.2. Folgende Börsen sind weiters unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:
1.2.1
Luxemburg:
Euro MTF Luxemburg
1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z. 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR:
Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden.
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR:
2.1.
Bosnien Herzegovina:
Sarajevo, Banja Luka
2.2.
Kroatien:
Zagreb Stock Exchange
2.3.
Russland:
Moskau (RTS Stock Exchange)
2.4.
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
2.5.
Serbien und Montenegro:
Belgrad
2.6.
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur “National Market”)
Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX)
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1.
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2.
Argentinien:
Buenos Aires
3.3.
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4.
Chile:
Santiago
3.5.
China:
Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange
3.6.
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.7.
Indien:
Bombay
3.8.
Indonesien:
Jakarta
3.9.
Israel:
Tel Aviv
3.10.
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.11.
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.12.
Kolumbien:
Bolsa de Valores de Colombia
3.13.
Korea :
Korea Exchange (Seoul, Busan)
3.14.
Malaysia:
Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad
*) Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken.
[Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boersewertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“]
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Anhang
LISTE DER BÖRSEN MIT AMTILICHEM HANDEL UND VON ORGANISIERTEN MÄRKTEN
(Quelle: Anhang zu den Fondsbestimmungen Erste Sparinvest KAG, Version Februar 2012)
3.15.
Mexiko:
Mexiko City
3.16.
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.17.
Philippinen:
Manila
3.18.
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.19.
Südafrika :
Johannesburg
3.20.
Taiwan :
Taipei
3.21.
Thailand:
Bangkok
3.22.
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock
Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San
Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston,
Cincinnati
3.23.
Venezuela:
Caracas
3.24.
Vereinigte Arabische Emirate:
Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR:
4.1.
Japan:
Over the Counter Market
4.2.
Kanada:
Over the Counter Market
4.3.
Korea:
Over the Counter Market
4.4.
Schweiz:
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market
der Mitglieder der International capital Market Association (ICMA),
Zürich
4.5.
USA:
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter
Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter
Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market,
Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs), Over-theCounter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten:
5.1.
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2.
Australien:
Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX)
5.3.
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de
Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange
5.4
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.5
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures
Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.6.
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.7.
Korea:
Korea Exchange (KRX)
5.8.
Mexiko:
Mercado Mexicano de Derivados
5.9.
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.10.
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.11.
Singapur:
The Singapore Exchange Limited (SGX)
5.12.
Slowakei:
RM-System Slovakia
5.13.
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange
(SAFEX)
5.14.
Schweiz:
EUREX
5.15.
Türkei:
TurkDEX
5.16.
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago,
Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid
America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific
Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock
Exchange, Boston Options Exchange (BOX)
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